Themenschwerpunkt Hinterbliebenenschutz:

December 23, 2016 | Author: David Schwarz | Category: N/A
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Themenschwerpunkt Hinterbliebenenschutz:

Inhalt: Wer gilt als Hinterbliebener? Je nach Vorsorgevariante eine andere Definition. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Witwen-/Witwerrente, Voll- und Halbwaisenrente.

Verlässliche Vorsorge für die Familie Den gesetzlichen Schutz sinnvoll ergänzen.

Hinterbliebenenschutz Die Familie richtig absichern Wer seine Familie oder andere ihm nahe stehende Personen richtig absichern will, sollte wissen, wie hoch – oder besser gesagt – wie gering die gesetzliche Hinterbliebenenrente ausfallen würde. Erfahrungsgemäß werden die Leistungen der Rentenversicherung deutlich überschätzt. Zugleich wissen viele Menschen gar nicht, wie viel Geld ihre Angehörigen im Fall der Fälle benötigen würden, um den Lebensstandard auch nur annähernd halten zu können. Wer gilt als Hinterbliebener? Je nach Vorsorgevariante eine andere Definition. Es hängt von der Art der Altersvorsorge ab, in welchem Verhältnis Personen zueinander stehen müssen, um Anspruch auf Hinterbliebenenschutz zu haben. Gesetzliche Rentenversicherung: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: Die Haltung der gesetzlichen Rentenversicherung ist eindeutig: Nur wenn ein Paar verheiratet ist bzw. seine Lebensgemeinschaft hat eintragen lassen, erwirbt auch der Partner des Versicherten Ansprüche auf Leistungen. Einzig der gesetzlich anerkannte Partner kann eine Witwen- bzw. Witwerrente beziehen. Spezielle Aspekte: §

Seit dem 01.01. 2005 sind eingetragene Lebenspartnerschaften Ehen rechtlich weitgehend gleich gestellt. Damit haben Lebenspartner ebenso wie Verheiratete gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung, Rentensplitting, die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sowie auf die Durchführung eines Versorgungsausgleichs bei einer Trennung.

§

Um sogenannte Versorgungsehen zu verhindern, muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben. Stirbt der gesetzlich Versicherte früher, muss der hinterbliebene Partner nachweisen, dass die Heirat nicht nur seine finanzielle Versorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung sicherstellen sollte.

§

Seit Anfang 2009 sind in Deutschland religiöse Eheschließungen auch ohne vorherige standesamtliche Trauung möglich. Die Deutsche Rentenversicherung Bund betont jedoch ausdrücklich, dass auf der Basis von religiösen Eheschließungen alleine kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente entstehen kann.

§

Da eine religiöse Eheschließung ohne Termin beim Standesamt keinen Einfluss auf den gesetzlichen Familienstand hat, spielt sie auch bei Regelungen zu anderen Altersvorsorge-Modellen keine Rolle. Die so verbundenen Partner werden rechtlich weiter als Ledige betrachtet.

§

Wenig bekannt ist, dass auch Geschiedene eine Rente erhalten können, wenn sie ein Kind erziehen und ihr früherer Ehepartner stirbt. Diese Erziehungsrente dient somit als Unterhaltsersatz und gibt ihnen die Möglichkeit, sich verstärkt um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern.

Kindergeldberechtigte Kinder: Als Hinterbliebene gelten Kinder, die nach § 32 EStG (Kinderfreibetrag) berücksichtigungsfähig sind (vereinfacht gesagt: Kinder, für die noch Kindergeld gezahlt wird).

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Stand: Januar 2012

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Riester-Rente Bei einem Riester-Vertrag kann die Absicherung der Hinterbliebenen als Zusatzversicherung oder über das Bezugsrecht erfolgen. Im Rahmen einer Zusatzversicherung können die Kinder, die nach § 32 EStG (Kinderfreibetrag) berücksichtigungsfähig sind, sowie der Ehepartner abgesichert werden. Wichtig zu wissen: Der Beitragsanteil, der auf Zusatzversicherungen entfallen darf, ist streng begrenzt. Das Bezugsrecht im Todesfall regelt, wer bei Tod das Vertragsguthaben erhalten soll. Hier kann jede beliebige nahe stehende Person begünstigt werden. Somit können auch Lebensgefährten und eingetragene Lebenspartner abgesichert werden. Doch Vorsicht: Stirbt der Versicherte, erhält die im Vertrag aufgeführte Person zwar das Todesfallkapital, aber sämtliche Zulagen und ggf. steuerliche Förderungen werden abgezogen, sofern nicht der Ehegatte begünstigt ist! Rürup-Rente Die Rürup-Rente gleicht in vieler Hinsicht der gesetzlichen Rentenversicherung und zählt wie sie laut dem Drei-Schichten-Modell zur 1. Schicht (Basisversorgung). Daher können bei der Rürup-Rente nur Kinder (§ 32 EStG) und Ehegatten abgesichert werden, nicht aber der eingetragene Lebenspartner oder Lebensgefährten. Betriebliche Altersversorgung Bei einer Betriebsrente umfasst der gesetzlich geregelte Hinterbliebenenschutz einen größeren Personenkreis als bei einer Riester- oder Rürup-Rente. Hinterbliebene im Sinne der betrieblichen Altersversorgung sind Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner, geschiedene Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder (§ 32 EStG) sowie auf Antrag nichteheliche Lebensgefährten im gemeinsamen Hausstand. Private Renten- und Lebensversicherungen Private Lebens- und Rentenversicherungen unterliegen hinsichtlich des Hinterbliebenenschutzes keinerlei Einschränkungen. Für Risikolebensversicherungen, Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen gilt gleichermaßen: Es können beliebige Dritte finanziell abgesichert werden. Also beispielsweise nicht nur erwachsene Kinder, sondern auch der jeweilige Lebensgefährte oder andere, nahe stehende Personen. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Witwen-/Witwerrente, Voll- und Halbwaisenrente. Wie lange die Leistungen gezahlt werden und wie hoch sie sind, hängt darüber hinaus vom Alter der Hinterbliebenen sowie von weiteren Faktoren ab.

Witwenrente und Witwerrente: Große und kleine Witwenrente im Vergleich Nach dem Tode des Ehegatten besteht ein Anspruch auf eine Witwenrente beziehungsweise Witwerrente, wenn der verstorbene Partner die Wartezeit erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat.

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Grundlegende Voraussetzungen §

Der verstorbene Versicherte hat die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen.

§

Die Ehe oder eingetragene Lebensgemeinschaft hat zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden. Bei Ehen, die ab dem 01.01.2002 geschlossen wurden, besteht der Anspruch nur, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass besondere Umstände die Vermutung widerlegen, dass überwiegender Zweck der Ehe war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.

§

Der Hinterbliebene ist keine neue Ehe oder eingetragene Lebensgemeinschaft eingegangen.

§

Es wurde kein Rentensplitting unter Ehegatten durchgeführt.

Große Witwen-/Witwerrente Hinterbliebene erhalten die große Witwenrente bzw. große Witwerrente, wenn sie §

das 45. Lebensjahr vollendet haben* oder

§

•ein waisenrentenberechtigtes Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen oder

§

für ein behindertes Kind sorgen oder

§

vermindert erwerbsfähig sind.

*Analog zur Regelaltersrente erhöht sich auch die für den Bezug der großen Witwenbzw. Witwerrente maßgebende Altersgrenze. Sie wird bei Todesfällen nach dem 31.12.2011 stufenweise vom 45. auf das 47. Lebensjahr angehoben. Für Todesfälle ab dem Jahr 2029 gilt dann die Altersgrenze von 47 Jahren für die große Witwen- bzw. Witwerrente. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen. Frauen, gegebenenfalls auch Männer, die Kinder erzogen haben, erhalten für jedes Kind einen monatlichen Zuschlag. Kleine Witwen-/Witwerrente Wer die Bedingungen für eine große Witwen-/Witwerrente nicht erfüllt, erhält eine kleine Witwen- bzw. Witwerrente. Die kleine Witwen-/Witwerrente beträgt 25 % der Rente des verstorbenen Partners und wird befristet auf zwei Jahre gezahlt.

Eigenes Einkommen wird auf die Rente angerechnet Die große oder kleine Witwen-/Witwerrente wird nicht in voller Höhe gezahlt, wenn §

eigenes Einkommen aus einer Beschäftigung erzielt wird oder

§

Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen wird oder

§

Vermögenseinkünfte vorliegen.

Einkünfte bei zu einem bestimmten Freibetrag werden nicht angerechnet. Dieser Freibetrag (nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen oder Werbungskosten) liegt seit dem 01.07.2011 derzeit monatlich §

in den alten Bundesländern bei 725,21 Euro

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§

in den neuen Bundesländern bei 643,37 Euro

und erhöht sich je Kind um monatlich 153,83 Euro (alte Bundesländer) bzw. 136,47 Euro (neue Bundesländer).

Stichtag 01.01.2002 Seit dem 01.01.2002 ist das Hinterbliebenenrecht neu geregelt. Davor betrug die große Witwen- oder Witwerrente 60 % der Rente des verstorbenen Partners, allerdings ohne Zuschlag für Kindererziehung. Eine kleine Witwen-/Witwerrente wurde zeitlich unbegrenzt geleistet. Einnahmen aus Vermögen wurde nicht angerechnet. Diese Regelung gilt weiterhin, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner vor dem 01.01.2002 verstorben ist oder wenn an diesem Stichtag die Ehe beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerschaft bestand und mindestens ein Ehegatte oder Lebenspartner älter als 40 Jahre war.

Waisenrente: Vollwaisenrente und Halbwaisenrente Die Halbwaisenrente wird nach dem Tode eines Elternteils, die Vollwaisenrente nach dem Tode beider Elternteile gezahlt, sofern die Verstorbenen die Wartezeit erfüllt haben. Grundlegende Voraussetzungen Halbwaisenrente: Die Waise hat noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil. Der verstorbene Elternteil hat die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt. Vollwaisenrente: Die Waise hat keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr. Beide Elternteile haben die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt.

Berechtigte §

leibliche Kinder

§

Stiefkinder und Pflegekinder, die in den Haushalt der/des Verstorbenen aufgenommen waren

§

Enkel und Geschwister, die in den Haushalt der/des Verstorbenen aufgenommen waren oder von ihm/ihr überwiegend unterhalten wurden.

Dauer der Leistungen Eine Waisenrente wird uneingeschränkt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Kindes gezahlt. Über das 18. Lebensjahr hinaus wird die Waisenrente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs gezahlt, wenn die Waise §

sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder

§

sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Abschnitten (zum Beispiel Ausbildung und Studium) befindet oder

§

ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder

§

wegen einer Behinderung nicht imstande ist, sich selbst zu unterhalten.

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Höhe der Leistungen Die Höhe von Halbwaisen- und Vollwaisenrente errechnet sich anhand des Rentenanspruchs der/des Verstorbenen. §

Halbwaisenrente: 10 Prozent der Rente zuzüglich eines Zuschlags, der sich an den rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen orientiert.

§

Vollwaisenrente: 20 Prozent der Summe der Renten der beiden Verstorbenen zuzüglich eines Zuschlags, der rentenrechtliche Zeiten beider Elternteile in die Berechnung einfließen lässt.

Verlässliche Vorsorge für die Familie Den gesetzlichen Schutz sinnvoll ergänzen. Wer sich den Leistungsumfang der gesetzlichen Rentenversicherung genau vor Augen führt, kommt um zusätzliche Vorsorge nicht herum. Bei einer reinen Risikolebensversicherung ist die Hinterbliebenenversorgung die einzige Aufgabe. Sie können aber auch Hinterbliebenenschutz als Bestandteil einer Altersvorsorge umsetzen, indem Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen.

Risikolebensversicherung Eine Risikolebensversicherung zahlt nach dem Tod der versicherten Person eine vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten. Die wichtigsten Merkmale im Überblick: §

Eine Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenen während der Versicherungsdauer finanziell ab. Dabei ist der Kreis der Begünstigten nicht begrenzt.

§

Eine Risikolebensversicherung dient nicht der Kapitalanlage, sondern ausschließlich dem Todesfallschutz.

§

Sie kann auch dazu dienen, Verbindlichkeiten wie zum Beispiel einen Bankkredit abzusichern.

§

Als Zusatzversicherung kann häufig ein Berufsunfähigkeitsschutz vereinbart werden.

Mischformen zwischen Risiko- und Kapitallebensversicherung Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung dient eine Kapitallebensversicherung sowohl der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen als auch der eigenen Altersvorsorge. Doch Mischformen sind möglich. Der Grund: Im Laufe eines Lebens ändern sich häufig die Anforderungen an eine Lebensversicherung. So wollen viele junge Familien zunächst hauptsächlich den Tod des Hauptverdieners finanziell absichern und erst später in einen Kapitalaufbau investieren. Deshalb gibt es auch Modelle, die zu Beginn der Beitragszahlung den Schwerpunkt auf den Risikoschutz, später aber auf die Kapitalbildung legen. Kapitallebensversicherung Bei einer Kapitallebensversicherung erhält der Versicherte in der Regel zu einem vorher vereinbarten Termin – etwa zu seinem 62. Geburtstag – das angesparte Kapital

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in einer Summe ausgezahlt. Stirbt der Versicherte vor dem vereinbarten Fälligkeitstermin, wird das Geld an den oder die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Die wichtigsten Merkmale im Überblick: §

Aus Sicht der Beitragsverwendung liegt der Schwerpunkt auf dem Kapitalaufbau. Dies bedeutet, dass der Großteil der eingezahlten Beiträge in die Kapitalbildung fließt. Der Risikoschutz spielt (beitragsmäßig) eine untergeordnete Rolle.

§

Kapitallebensversicherungen können zur Tilgung von Hypotheken und Finanzierungen eingesetzt werden.

§

Eine Kapitallebensversicherung ist dennoch nicht nur ein langfristiger Sparvertrag, sondern zugleich Vorsorge für die Familie.

§

Die im Vertrag bedachten Personen müssen keine Ehepartner oder Kinder sein; der Versicherungsnehmer legt selbst fest, wen er finanziell absichern möchte.

Private Rentenversicherungen Hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung gibt es zahlreiche Parallelen zwischen privaten Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen: So dienen beide zugleich der eigenen Altersvorsorge wie der finanziellen Absicherung von nahestehenden Personen. Außerdem ist auch hier der Kreis der möglichen Begünstigten nicht begrenzt. Somit kann man sagen, dass die Bezeichnung Hinterbliebenen-Zusatzversicherung irreführend ist; mit der strengen Beschränkung bei gesetzlicher Rente, Riester- oder Rürup-Rente hat dies nichts zu tun. Stirbt der Versicherte während der Aufschubphase, erhält der Bezugsberechtigte – abhängig vom gewählten Tarif – die eingezahlten Beiträge ggf. mit den bis dahin angesammelten Überschüssen. Wenn ein Tarif mit Partnerrente vereinbart wurde, wird die Partnerrente (i.d.R. lebenslang) bezahlt. Stirbt der Versicherte während der Rentenphase, gibt es verschiedene Möglichkeiten: War eine Partnerrente vereinbart, wird diese bezahlt. War diese Zusatzdeckung nicht abgeschlossen, aber im Vertrag eine Mindestlaufzeit von beispielsweise zehn Jahren vereinbart, erhalten die Bezugsberechtigten die noch nicht ausbezahlten Renten, solange die vereinbarte Mindestlaufzeit (Rentengarantiezeit) noch andauert. Natürlich können die noch ausstehenden Renten abgefunden werden. Selbstverständlich kann man auch Partnerrenten mit Mindestlaufzeiten (Rentengarantiezeiten) kombinieren. Besteuerung der Leistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen Bei privaten Renten- und Kapitallebensversicherungen macht bei der Hinterbliebenenversorgung das Finanzamt hinsichtlich der Einkommensteuer keinen Unterschied, wie das (verwandtschaftliche) Verhältnis von Versichertem und Begünstigtem war. Es gelten einheitliche gesetzliche Regelungen bei der Besteuerung. In der Regel ist eine einmalige Todesfall-Leistung einkommensteuerfrei. Hinsichtlich der Erbschaftsteuer jedoch hängt die Höhe des Freibetrags und des Steuersatzes vom Verhältnis von Versichertem und Begünstigtem ab. Riester-Rente und Zusatzversicherungen Über die Hinterbliebenenabsicherung kann auch für den Ehepartner und/oder die Kinder finanziell vorgesorgt werden. Und ein tragfähiger Berufsunfähigkeitsschutz

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zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Dennoch stellt sich die Frage, ob ein Riester-Vertrag um die Zusatzversicherungen ergänzt werden sollte oder ob Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz nicht besser anders zu planen sind. Wichtig für jeden guten Hinterbliebenenschutz: Setzen Sie die Höhe der Rente nicht zu gering an. Der verwitwete Ehegatte wird auf diese Leistung angewiesen sein. Und genau hier liegt das Problem: Der Beitragsanteil für alle Zusatzversicherungen zusammen darf sich auf höchstens 15 % der Riester-Beiträge belaufen. Sollte diese Grenze für Ihre Anforderungen nicht ausreichen, empfiehlt es sich, auf einem anderen Weg die Lücke zu schließen.

Vorsorge-Know-how Unter www.vorsorge-know-how.de finden Verbraucher Wissenswertes rund um Altersvorsorge und Versicherungen. Ziel des Infoportals zur Vorsorge ist es, komplexe Inhalte verständlich zu erklären und aktuelle Themen sachlich darzustellen. Die Website wird von der deutschen Niederlassung des Lebensversicherers Swiss Life (www.swisslife.de) betrieben. Swiss Life in Deutschland Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und beschäftigt rund 700 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Im Privatkundensegment verfügt Swiss Life über langjährige Erfahrung in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie im Berufsunfähigkeitsschutz. Moderne fondsgebundene Vorsorgeprodukte mit wählbaren Garantien runden das Angebot ab. Der Vertrieb der Vorsorgeprodukte erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten, Finanzdienstleistern und Banken. Kontakt: Swiss Life, Unternehmenskommunikation, Berliner Str. 85, 80805 München [email protected]

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