Ärzteblatt. Baden-Württemberg. der ärztlichen Körperschaften. Amts- und Mitteilungsblatt ISSN

June 2, 2017 | Author: Gertrud Neumann | Category: N/A
Share Embed Donate


Short Description

Download Ärzteblatt. Baden-Württemberg. der ärztlichen Körperschaften. Amts- und Mitteilungsblatt ISSN...

Description

ISSN 0720-3489

10 2006

Ärzteblatt

Baden-Württemberg

E 1041 61. Jahrgang

Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften

Gentner Verlag

Foto: Baden-Württembergische Bank (Bildarchiv) Eberbach

Inhalt 10 • 2006

Ärzteblatt

Baden-Württemberg EDITORIAL

KAMMERN UND KV

456

Der Ehrepräsident der Landesärztekammer, Prof. F.-W. Kolkmann, ruft alle Ärztinnen und Ärzte des Landes auf, sich „ massenhaft“ an den Kammerwahlen zu beteiligen, denn „eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Interessenvertretung der Gesamtärzteschaft und erhöht deren ­Ansehen, Glaubwürdigkeit und Gewicht bei Politik und Öffentlichkeit“.

    458

Der Pharmapolitische Arbeitskreis Süd und die Kassenärztliche Vereinigung hatten zur 6. Fachtagung zum Thema Arzneimittelversorgung eingeladen Zur Sache – der Brief der Kammerpräsidentin zur aktuellen Lage

 460

NACHRICHTEN

Dr. Felix Fröhlich 90 Jahre alt

462

FORTBILDUNG

Anwendung von Blutkomponenten und Plasmaderivaten

464

WIRTSCHAFT

Baufinanzierung mit Pfiff

467

INDUSTRIE-INFORMATIONEN

Meningokokken C: Neue Impfempfehlung

468

TERMINE

471

BEKANNTMACHUNGEN

473

IMPRESSUM

479

✴ Einem Teil dieser Ausgabe liegt ein Prospekt des Lesezirkel Brabandt, Aalen, bei.

Eberbach Wo vor 810 Jahren bereits Grafen und Adlige „de Eberbach“ siedelten, gründete König Heinrich VII. 1227 die ­gleichnamige Stadt (Foto: Baden-Württembergische Bank). Für die in der Umgebung lebenden Menschen schuf der Regent eine geschlossene Ansiedlung am Fuße des Katzenbuckels und im Schutze der Burg gelegen. Für das Lehen hatte der Hohenstaufer einen stattlichen Preis entrichtet: So verwundert es nicht, dass er bald mit der Stadtbefestigung begann. 1235 fiel die Stauferstadt mit Burg zurück ans Reich und war für kurze Zeit freie Reichstadt. 1297 wurde sie verpfändet und landete schließlich in den Händen der Pfalzgrafen bei Rhein. Es folgten Brände, Kriege, Hochwasser und Krankheiten, was im Laufe der Jahrhunderte zur völligen Verarmung der Bevölkerung und Mitte des 17. Jahrhunderts zu einer Abwanderungsbewegung führte. Heute ist von den traurigen Kapiteln Eberbachs wenig zu spüren – im Gegenteil. Bunte Fassaden in der Altstadt erinnern noch an die Stadtgeschichte: Mit Sgraffito-Technik – einer Kratztechnik auf mehrfarbigen Putzunterlagen – haben Künstler einzelne Szenen an den Hauswänden fest­ gehalten. Kurzum: Eberbach ist eine liebenswürdige Stadt, in der gut zu leben und zu arbeiten ist. Dies gilt natürlich auch für Heil- und Frei­ berufler. Sie finden in der BW-Bank einen langjährig erfahrenen Partner vor Ort, der ihnen bei der Niederlassung in Finanzierungsfragen zur Seite steht. Interessierte finden sie in der Friedrichstraße 3, in 69412 Eberbach oder erreichen sie telefonisch unter (0 62 71) 92 00-0, per Fax -40 sowie über Internet unter www.bw-bank.de. Gerne berät Sie ihr VermögensManager Bernd Weber (-16) auch persönlich.

ÄBW 10 • 2006

455

Editorial Wählen nutzt allen! Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Der Autor: Prof. Dr. med. F.-W. Kolkmann

456

der Herr Chefredakteur hat mich gebeten – eher dazu aufgefordert – ein Editorial zur im Herbst bevorstehenden Kammerwahl zu schreiben. Ich sei, als Ehrenpräsident der Landesärztekammer, da unabhängig genug und über den Alltagsdingen stehend, für eine solche Aufgabe ­geradezu prädestiniert. Eigentlich habe ich keine rechte Lust dazu, den good old boy zu spielen, die Kammer zu glorifizieren und Sie dazu aufzurufen, möglichst zahlreich von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Denn warum sollten sich die Ärztinnen und Ärzte für eine Institution stark machen, deren Sinn und Zweck nicht jedem ohne weiteres einleuchtet? Welche vernünftigen Argumente sprechen für eine Einrichtung mit Pflichtmitgliedschaft, die von vielen als unangemessener Zwang und Relikt mittelalterlichen Zunftwesens empfunden wird, die bürokratisch verkrustet erscheint, die zudem steuerähnliche Beiträge erhebt, die häufig als zu hoch angesehen werden, wohingegen die Leistungen für die Pflichtmitglieder nicht immer überzeugend wirken? Brauchen wir die Kammer wirklich? Wenn man ehrlich ist, scheinen Zweifel angebracht. Die Kammer ist eine Körperschaft Öffentlichen Rechts. Sie ist mittelbare Staatsverwaltung, also eine staatliche und vom Staat abhängige Einrichtung. Sie ist aber auch Selbstverwaltung, sie soll die Interessen der Mitglieder gegenüber Staat und Gesellschaft vertreten und, bei Bedarf, beratend tätig werden. Schaut man genauer hin, so scheint diese „Janusköpfigkeit“ der Kammeraufgaben mehr und mehr asymmetrisch zu werden. Der Staat missbraucht die ärztliche Selbstverwaltung, auch die Kammern und sei es nur indirekt, zunehmend als Erfüllungsgehilfen staatlicher (Zwangs)Eingriffe, während die Insignien der

ÄBW 10 • 2006

Freiberuflichkeit zunehmend zurückgedrängt werden. Die Interessenvertretung wird ignoriert oder als Lobbyismus diffamiert und damit neutralisiert. Beratung ist erst gar nicht mehr gefragt. Tatsächlich sind in der Vergangenheit diverse Reformgesetze ohne sachverständige ärztliche Beratung und trotz ärztlicher Proteste zustande gekommen. Die gegenwärtige katastrophale Reformdiskussion läuft offensichtlich ohne jede Einbeziehung und Beachtung ärztlichen Sachverstandes. Wo sind also die ärztlichen ­Erfolgserlebnisse? Sicher, die seit langer Zeit überfälligen, von den Kammern unterstützten Protestund Streikaktionen des Marburger Bundes waren erfolgreich und haben zu einem neuen Selbstbewusstsein und bisher so nicht gekanntem Zusammenhalt geführt. Sicher, es haben sich mehrmals, mit Unterstützung der Kammern, Zehntausende Ärztinnen und Ärzte in Berlin zu ­Demonstrationen versammelt, um gegen den Budgetterror, übermäßige Bürokratie, staatliche Gängelung und Gefährdung der Freiberuflichkeit zu protestieren. Es haben an den Protesttagen, mit stillschweigender Rückendeckung der Kammern, sogar angeblich bis zu 50 Prozent der Arztpraxen in manchen ­Regionen geschlossen (was war aber mit der anderen Hälfte?), um die ­Öffentlichkeit auf die Gefährdung der Patientenversorgung durch eine unsinnige und inkompetente Gesetzgebung hinzuweisen. Angestellte und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben sich untereinander und miteinander solidarisiert, es wurde ein Aktionsbündnis der Verbände, gewissermaßen ein Dachverband der Verbände gegründet und demnächst gibt es sogar einen außerordentlichen Ärztetag in Berlin. Wen aber interessiert das wirklich? Von der letzten Protestdemonstration in Berlin haben die Medien kaum Notiz genommen, die Politik

zeigte und zeigt sich vollkommen unbeeindruckt, Business as usual. Es ist offenbar doch möglich, das Gesundheitswesen ohne und gegen die Hauptakteure, die Ärzteschaft, zu „reformieren“. Im Deutschen Ärzteblatt, Ausgabe 39 wird, selbstredend positiv, über die letzte Protestdemonstration in Berlin berichtet und es werden starke Worte mancher Vorsitzender zitiert. In der gleichen Ausgabe kann man lesen, dass ein großer Ärzteverband sich von eben dieser Demonstration und deren Zielen distanziert und mehr auf den Dialog mit der Politik setzt. Von diesem Dialog erhofft man sich ganz offen Vorteile für die eigenen Verbandsmitglieder. Allerdings ist diese Haltung anscheinend innerhalb des Verbandes umstritten, man ist mit sich selbst uneins. Ebenfalls in der gleichen Ausgabe wird berichtet, dass ein anderer großer ärztlicher Berufsverband zwar das Motto der Demonstration, Freiheit statt ­Sozialismus, mitträgt und sich deshalb beteiligt, weil die sogenannten Eckpunkte der Reform abgelehnt werden. Zugleich werden aber ­bestimmte, durchaus wesentliche Forderungen und Programmpunkte anderer Mitglieder des Aktions­ bündnisses zurückgewiesen. Der Vorsitzende dieses Verbandes ruft die Ärztinnen und Ärzte im gleichen Atemzug zur Geschlossenheit auf. ­Eigene Reformalternativen werden nicht genannt. So sieht die Realität hinter den starken Worten aus und das ist der Politik natürlich bekannt. Da muss man sich nicht wundern, dass die Ärzteschaft in politischen Kreisen als Papiertiger gilt, zwar zu bunten Aufmärschen und großartigen Verbalattacken fähig, die der Frustabfuhr bekömmlich sind, aber ungefährlich, weil man keine unangenehmen Konsequenzen zu erwarten hat. Und natürlich weiß die Politik auch, dass die Wahlbeteiligung bei Kammerwahlen niedrig ist,

Editorial Anzeige

die offizielle Interessenvertretung der Ärzteschaft also keinen großen Rückhalt bei der eigenen Basis hat und deshalb auch nicht sonderlich ernst genommen werden muss. Damit bin ich wieder bei dem Auftrag des Herrn Chef­ redakteurs. Bei aller Unlust, Frustration und Missvergnügen über zu hohe Beiträge, zu viel Bürokratie, zu geringe Effizienz: Die Kammer ist die einzige ­Organisation, der alle Ärztinnen und Ärzte, gleich welcher Fachrichtung angehören. Sie ist in der Tat die einzige Interessenvertretung aller Ärztinnen und Ärzte. Sie ist deshalb auch Ausdruck der Einheit des Berufsstandes, die von den Verbänden ja trotz Aktionsbündnis nicht erreicht wird. Darin liegt eine große Chance. Eine hohe Wahlbeteiligung bei der Kammerwahl stärkt die Interessenvertretung der Gesamtärzteschaft und erhöht deren Ansehen, Glaubwürdigkeit und Gewicht bei der Politik und in der Öffentlichkeit. Es ist deshalb nur vernünftig, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, beteiligen Sie sich bitte massenhaft an den Kammerwahlen, es ist in Ihrem und im Interesse aller Ärztinnen und Ärzte. Und falls Sie zufällig zu den 50 Prozent gehören sollten, deren Praxis kürzlich nicht geschlossen war, soviel Solidarität, sich an den Kammerwahlen zu beteiligen, können Sie doch aufbringen. Es ist völlig unschädlich und nutzt allen. ■ Mit freundlichen Grüßen Ihr F.-W. Kolkmann

Die Nummer 1 im Ultraschall

Eröffnen Sie die Medica-

mit uns Saison

in unserer neuen Sonothek. Vormedica 2006 und Eröffnung unserer neuen Sonothek in Leinfelden-Echterdingen am:

Sonotheken:

3. Nov. von 14.00-18.00 und am 4. Nov. von 09.00-18.00 mit noch gößerer Auswahl und günstigen Medica-Preisen.

NEUE ANSCHRIFT: 70771 Leinfelden-E. Fasanenweg 17b Tel. (07157) 88 05 36 Fax (07157) 88 05 37

Medica des Südens:

78048 Villingen-S. Forsthausstraße 1 Tel. (0 77 21) 40 58 90 Fax (0 77 21) 40 58 91

Sonothek Villingen-Schwenningen: 17. Nov. 2006 14.00-19.00 Uhr Neue Sonothek Leinfelden-Echt.: 18. Nov. 06; 09.00-17.00 Uhr

www.dormed-stuttgart.de

Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/ Oberschwaben und am Bodensee. Sonothek Memmingen: Donaustraße 64 • 87700 Memmingen Tel. 08331 / 98 35 92 • Fax 08331 / 98 35 93 www.schmitt-haverkamp.de

ÄBW 10 • 2006

Kammern und KV „Ärzte stehen weiter unter Druck“

Z

ur 6. Fachtagung mit dem Thema „Wie kann die Arzneimittelversorgung effektiv gestaltet werden?“ hatte der Pharmapolitische Arbeitskreis Süd und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg in das Schloss Haigerloch eingeladen. Mit dem Hinweis auf das von der Regierungskoalition im Mai verabschiedete Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) sollte die ­Frage beantwortet werden, ob die Steuerungselemente dieses Gesetzes tatsächlich ihr Ziel erreicht haben. Ob sich die Festbetragsregelungen bewährt haben und ob der Handlungsspielraum bei den Rabattvereinbarungen genutzt wurde. Der Ruf nach einer stärkeren ökonomischen Nutzenbewertung werde immer lauter. Die Frage aber sei, welche Auswirkungen ein solcher Prozess auf die Arzneimittelforschung und -entwicklung in Deutschland habe. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer machte in seiner Tagungseinleitung darauf aufmerksam, dass im Vordergrund aller Diskussionen die adäquate und bezahlbare Versorgung der Patienten stehen müsse. Die Sorge aber, dass daraus eine Rationierung werden könne, sei nicht von der Hand zu weisen. In seinem Rückblick auf die Themen der vergangenen Haigerlocher Veranstaltungen bemerkte Dr. Hoffmann-Goldmayer, dass die Haiger­ locher Gespräche und die Arzneimittelversorgung in der Bundesrepublik immer eine enge Verzahnung hatten. Daher sei es auch nicht erstaunlich, dass die KV an dieser Tradition auch konsequent festhalten wolle, zumal das Interesse an dieser gemeinsam vom Pharmapolitischen Arbeitskreis Süd und der KV organisierten Veranstaltung von Jahr zu Jahr zugenommen habe. Dies nicht zuletzt auch wegen der Festlegung des Gesetz­ gebers, dass sich alle Maßnahmen der Gesundheitsversorgung, als auch und gerade die Arzneimitteltherapie, an den Ergebnissen klinischer Studi-

458

ÄBW 10 • 2006

en orientieren sollen. Und vielen sei nicht klar, wie schwierig dieser Transfer von der Theorie in die Praxis oftmals sei. Gerade deshalb sei eine größtmögliche Transparenz in der Diskussion notwendig. Und hier sei auch die forschende Pharmaindustrie aufgerufen, ihren Part zu leisten. Wie ein roter Faden ziehe sich durch alle Haigerlocher Veranstaltungen die Frage nach der Zuwendung oder Zuteilung medizinischer Leistungen – so Hoffmann-Goldmayer. Und diese lasse den Arzneimittelbereich nicht nur nicht aus, sie werde gerade an ihm zum Diktat „des Entweder-oder“. Die ökonomischen Rahmenbedingungen stünden unter einem ständigen Wandel für alle Beteiligten. Für den Arzt vor Ort werde eine Kluft tagtägliche Realität. In dem Erkennen der ständig zunehmenden Möglichkeiten in der Medizin wie den steigenden Ansprüchen immer aufgeklärterer Patienten einerseits und dem finanziellen Druck durch Budgets und Richtgrößen auf der anderen Seite befände sich jeder Mediziner zwischen Scylla und ­Charybdis. Fakt sei, dass die Ärzte kopfschüttelnd einem System gegenüberstehen, in dem sie von den durchschnittlichen 7,5 Minuten Patientenzuwendung mehr als die Hälfte dazu aufzubringen haben, den Patienten zu erklären, warum dieses oder jenes eben gerade nicht mehr verordnet werden dürfe und weshalb sich die Farbe einer Tablette von rot nach grün ändern werde. Hoffmann-Goldmayer: „Ich habe viel Sympathie für meine Kolleginnen und Kollegen, die gegen diese Ökonomisierung der Medizin Sturm laufen und den Bürokratiewahn in den Praxen als unvereinbar mit ihrem eigentlich einmal erlernten Beruf ansehen.“ Und weiter: „Schon heute blicken wir als Verantwortliche nicht mehr, welche direkten Rabattverträge oder Preisverhandlungen zwischen Herstellern und Krankenkassen als vermeintliches Steuerungselement getroffen worden sind. Wie sollen dieses dann unsere Ärzte verstehen

und umsetzen, was übrigens kein Praxissoftwaresystem zeitnah zu leisten imstande ist. Das gilt auch für die Frage, welches Medikament ist gerade zuzahlungspflichtig und welches ist frei. Hier wird ein erhoffter Einspareffekt vollkommen unkritisch wie selbstverständlich in die Arztpraxis verlagert, wo es nach meinem Dafürhalten nicht hingehört.“ Die Gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Annette Widmann-Mauz, will die Ärzte von ihrer Steuerungsfunktion bei Arzneimitteln allerdings nicht entbinden. „Ich muss von den Ärzten verlangen können, dass sie auf eine wirtschaftliche Verordnung achten.“ Sie setzt bei der Steuerung der Arzneimittelpreise auch auf die Wirkung von Rabattverträgen. Hier kann der stellvertretende Landeschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, allerdings noch nicht erkennen, dass Rabattverträge ein Erfolgskonzept sind. Die bisherige Zwischenbilanz sehe „eher lausig“ aus. Aus Sicht der Kassen gäbe es keine wirksame Bündelung der Nachfragemacht. Den Rezeptblock habe schließlich der Arzt. Bettina Brennecke, Mitglied der Geschäftsleitung von GlaxoSmithKline, warnte aus Sicht der forschenden Pharmaunternehmen davor, dass der Fortschritt in Deutschland auf eine Therapie von vor zwanzig Jahren eingefroren werde. Dabei sei nichts einzuwenden gegen eine KostenNutzen-Bewertung, wenn sie nach internationalen Standards erfolge. In der Reform folge derzeit Schlag auf Schlag, „und wir können die Wirkungen gar nicht mehr auseinanderhalten, verfolgen und beurteilen.“ Man habe den Eindruck, dass in der Reformdiskussion derzeit „die Krücke das Laufen lernen soll.“ Und schließlich noch die Vertreterin der forschenden Pharmaindustrie: „Aus der Mehrwertsteuer, die wir zahlen, könnte man jedes Jahr fünf bis sechs ■ neue Wirkstoffe entwickeln.“ J. Dreher

Sichern Sie sich wertvolles Wissen! Inhalte des Existenzgründer-Seminars:

f Anfrage. . u a e n i m r Te ührenfrei b e g e m h a Teiln

Neugründung oder Übernahme Kooperationsformen Praxiswertermittlung Investitionsplanung Praxiskosten Marketing für Arztpraxen Finanzierungsmöglichkeiten, z. B. öffentliche Fördermittel Absicherung der Existenz



Wenn Sie reif für die eigene Praxis sind: unsere Existenzgründer-Seminare.

Ich möchte gerne mehr zur Existenzgründung erfahren! Bitte senden Sie mir die »Checkliste für Existenzgründer« sowie die Infobroschüre »Öffentliche Fördermittel« zu. Bitte senden Sie mir die aktuellen Seminartermine zu. Bitte rufen Sie mich wegen eines Beratungstermins an. Ich möchte spezielle Brancheninfos über mein Fachgebiet.

Name Vorname Fachärztin/-arzt für Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon tagsüber/abends Faxabschnitt senden an 0180 5 023456 (12 Cent/Min.)

Baden-Württembergische Bank Profitieren Sie vom Know-how der BW-Bank. Gut 20 % der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte im Land schätzen uns als erfahrenen und kompetenten Partner. In unseren Seminaren zeigen wir Ihnen auf, wie Sie Ihren Wunsch nach einer eigenen Praxis optimal umsetzen. Von der Investitionsplanung bis zur Absicherung der Existenz. Weitere Informationen und Anmeldung: Telefon 0180 2 8085 (6 Cent/Anruf), werktags von 9–20 Uhr, E-Mail: [email protected] oder nebenstehenden Faxabschnitt an 0180 5 023456 (12 Cent/Min.) senden. Baden-Württembergische Bank. Nah dran.

Kammern und KV Zur Sache – der Brief der Kammerpräsidentin zur aktuellen Lage „Schon wieder eine Großdemo in Berlin“, meinten die Skeptiker, „zum vierten Mal in diesem Jahr, da geht doch keiner mehr hin.“ Weit gefehlt. Am 23. September war der Gendarmenmarkt voll. Die Allianz deutscher Ärzteverbände hatte zum vierten Nationalen Protesttag gerufen und geschätzte 12 000 Ärzte, Zahnärzte und Praxismitarbeiter waren gekommen, um ihrer Wut über die unsägliche Gesundheitsreform Luft zu machen. Zugegeben, es waren deutlich weniger als beim letzten Mal, aber Qualität geht bekanntlich vor Quantität. Die Demonstration war professionell organisiert, Musik zum Aufwärmen, ein Moderator brachte die Menge in Schwung, Transparente wurden verteilt, Trillerpfeifen, T-Shirts und alles was man so braucht. „Freiheit statt Sozialismus“ stand als Motto des Tages über der Rednertribüne, keine ganz glückliche Wahl. Der Spruch stammt aus der politischen Mottenkiste der siebziger Jahre und da gehört er hin. Nicht alle konnten sich damit identifizieren. Als Hoppe zu Beginn die Systemfrage stellte: „Staats­ medizin oder Freiberuflichkeit“ skandierten Sprechchöre: „Direktabrechnung und Schweigepflicht, mehr brauchen wir nicht.“ Damit war auch wohl das Haupt­ anliegen einer großen Mehrheit klar definiert. Weitere Redner machten in engagierten Beiträgen ihre spezielle Sicht der Dinge klar: Die Arzthelferinnen fürchten um ihre Arbeitsplätze, die Selbsthilfegruppen sorgen sich um die adäquate medizinische Versorgung. ­Montgomery forderte zu konstruktiver Opposition auf und alle waren sich einig: Dieses Gesetz muss weg. „Nieder mit Kassen- und Funktionärspack“ diese eindeutige Aussage auf einem der Poster hat mich als Funktionär natürlich besonders beeindruckt; ich bin trotzdem bis zum Schluss geblieben. Gemeint war wohl die KBV, wie man dem Plakat „Weg mit Köhler!“ entnehmen konnte. ­Dafür gehe ich allerdings nicht auf die Straße, innerärztliche Differenzen sollten auch innerärztlich ausgetragen werden. Das Timing war optimal, die Koalition hatte mit ihrem Machtgerangel dem Protest eine Steilvorlage gegeben. Dennoch, der emotionale Funke sprang diesmal nicht so recht über,

460

ÄBW 10 • 2006

und bei der Schlusskundgebung wies die Menge ­bereits deutliche Lücken auf, obwohl als achter (!) und letzter Redner der wortgewaltige Vorsitzende der Freien Ärzteschaft auf dem Programm stand. „Wir hatten schon bessere Veranstaltungen“, sagte ­Medi-Chef Baumgärtner abschließend, und dem will ich nicht widersprechen. Eins wurde jedoch deutlich an diesem strahlenden Spätsommertag und das sollten die Politiker sich hinter die Ohren schreiben. Die Wut über das Gesetzesvorhaben ist groß und wird nicht nachlassen, der Protest wird fortgesetzt, der Widerstand formiert sich. Dass zum vierten Mal in diesem Jahr soviel Ärzte aus ganz Deutschland mobilisiert werden konnten, hat hoffentlich auch die ärztlichen Skeptiker überzeugt. Wie man weiß, wird die Gesundheitspolitik der Koali­ tion von der SPD dominiert, und es ist auch bekannt, dass die SPD wenig Wert legt auf die Meinung der ­verfassten Ärzteschaft zu ihren Plänen. Umso über­ raschender war eine Einladung an die Landesärzte­ kammerpräsidenten zu einem Gespräch mit dem Parteivorsitzenden Kurt Beck über das Thema Gesundheits­ reform. Drei Tage nach der Kundgebung auf dem Gendarmenmarkt saßen sich im Willy-Brandt-Haus gegenüber die Präsidenten und Präsidentinnen der Länderkammern, Kurt Beck, Staatssekretär Schröder, Ministerin Schmidt sowie die stv. Fraktionsvorsitzende Elke Ferner. ­Gesprächsthemen waren die bekannten Konfliktpunkte aus dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – gemeinhin als Gesundheitsreform bezeichnet. Solidaritäts­ abgabe der Kliniken, Zukunft der PKV, Geldabflüsse durch den Gesundheitsfonds und auch die Vergütungsreform. Die Atmosphäre seitens der SPD war bemüht freundlich, die Diskussion ging erwartungsgemäß nicht in die Tiefe. Man müsse diese Gespräche unbedingt wiederholen, meinte der souverän auftretende, ­erstaunlich gut informierte Beck, und da kann ich ihm eigentlich nur zustimmen. Nur Optimisten würden nach konkreten Ergebnissen fragen, die Antwort kann nur heißen: der Weg ist das Ziel. Wesentlich interessanter ist die Überlegung, warum dieser plötzliche Sinneswandel, warum das Gespräch mit den lange ignorierten Kammern zu diesem Zeitpunkt? Eine mögliche Antwort: Die SPD hat gemerkt, dass es ohne Ärzte nicht geht und will unsere Meinung hören. Nur Schwarzseher würden darauf hinweisen, dass Ulla Schmidt unlängst eine Werbeagentur damit ­beauftragt hat, das Negativimage des BMG durch ­gezielte Maßnahmen zu verbessern. Ihre Ulrike Wahl

Kammern und KV

Ehrenpräsident wird 70 Jahre alt

D

Veranstaltungshinweise Die Baden-Württembergische Bank veranstaltet ein Praxisabgabe-Seminar für Ärzte. Referenten sind Steuerberater, Rechtsanwälte und VermögensManager, die auf Heilberufe spezialisiert sind. Termin: Mittwoch, 25. Oktober 2006 (19.00 Uhr) in Heilbronn Seminarinhalte: •  Abgabeverfahren •  Planung und Organisation der Praxisabgabe •  Praxisabgabe und Finanzplanung •  Ermittlung des Praxiswertes •  Rechtsfragen •  Steuerliche Aspekte •  Check-Liste zur Praxisabgabe Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Heilbronn, Telefon (0 71 31) 8 84-4 05.

er Ehrenpräsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Professor Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolkmann, ist 70 Jahre alt ­geworden. Die Qualitätssicherung ärztlichen Handelns war eines der großen Anliegen von Professor Kolkmann. So war er nachhaltig an der Einführung der Perinatalerhebung in Baden-Württemberg beteiligt, ebenso an der Einführung der chirurgischen Qualitätssicherung, die bundesweit führend parallel zu Nordrhein erfolgte. Gemeinsam mit Professor Selbmann von der Universität Tübingen gründete er bereits im Jahre 1989 die Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung, die bis zu ihrer Beendigung im 1996 erfolgreiche Arbeit auf Landesebene geleistet hat. Noch im Jahre 1995 wurde auf seine Initiative die Zentralstelle „Ärztliche Qualitätssicherung“ gegründet, deren Ziel es ist, die Qualitätssicherung ärztlichen Handelns im ambulanten und stationären Bereich aufeinander abzustimmen. Er war selbstverständlich auch nachhaltig an der Erarbeitung diverser Richtlinien zur ärztlichen Qualitätssicherung beteiligt, die 1994 von der Ver­ treterversammlung der Landesärztekammer als Satzung beschlossen wurden, so die Richtlinie zur Qualitätssicherung ambulanter Operationen, zur Qualitätssicherung endoskopischer Eingriffe sowie zur Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen im Rahmen der Früherkennung des Zervixkarzinoms. Dem besonderen Engagement von Kolkmann ist es schließlich zu verdanken, dass mit der Musterweiterbildungsordnung 1995 die Qualitätssicherung in den Weiterbildungsgang aller Fachgebiete Eingang gefundenAZ-EHS_Infotag_110x128_140906 hat. dr.

14.09.2006

12:31 Uhr

Seite 1 Anzeige

Noch wenige Plätze frei! Kurs Ernährungsmedizin nach dem 100-StundenCurriculum der Bundesärztekammer

EHS-Infotag am Samstag, 21. Oktober von 10 00 bis 15 00 Uhr

Termin: 15. 11. bis einschl. 25. 11. 2006 (ganztags) Ort: Geno-Akademie, Stuttgart-Hohenheim Gebühr: 1500,– Euro Veranstalter: Landesärztekammer Baden-Württemberg Programm: siehe ÄBW 09, 2006, Seite 433 Zertifizierte Fortbildung: 100 Punkte Verbindliche Anmeldung Online: www.aerztekammer-bw.de Faxantwort: (07 11) 7 69 89-82

Kardiologie Ultraschall Praxisausstattung

Name, Vorname: Titel: Geburtsdatum:

' Informieren' und ' Ausprobieren' . Gemütliches Weißwurstfrühstück mit individueller Beratung zur zeitgemäßen Diagnostik in der ärztlichen Praxis.

Anschrift: Telefon: E-Mail: Ort, Datum

Unterschrift

EHS Medizintechnik GmbH & Co. KG Heilbronner Straße 3 · 70771 Leinf.-Echterdingen Tel. 07 11/72 65 - 0 · Fax 07 11/72 65 - 199 www.ehs-med.de · [email protected]

ÄBW 10 • 2006

461

Nachrichten Dr. Felix Fröhlich 90 Jahre

D Dr. med. Felix Fröhlich

r. Felix Fröhlich wurde am 3. Oktober 1916 in Dinslaken/ Niederrhein geboren. Als Hals-Nasen-Ohrenfacharzt hat er von 1952 bis 1987 seine große, ­renommierte Facharztpraxis geführt. Neben seiner Praxis hat er sich ehrenamtlich in zahlreichen Funktionen für die Ärzteschaft engagiert. Er war Vorsitzender der großen Ärzteschaft Mannheim von 1975 bis 1987. Seit 1961 ist Dr. Fröhlich Mitglied des Gesamtvorstandes der KV-Abrechnungsstelle Mannheim und Mitglied der Beschwerdekommission. Er wurde 1981 in den Vorstand der KV Nordbaden in Karlsruhe gewählt. Zusätzlich war er 1. Vorsitzender der Privatärztlichen Verrechnungsstelle Kurpfalz in Mannheim von 1982 bis 1991. Seit 1991 ist er Ehrenmitglied der Privatärztlichen Verrechnungsstelle in Mannheim und seit 1997 auch Ehrenmitglied des Bundesverbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstelle. Dr. Fröhlich hatte Verdienste um die Einführung der ärztlichen Notrufzentrale im Jahr 1968 in Mannheim. Von 1975 bis 1987 war er ­Mitglied des Vorstandes der Bezirksärztekammer Nordbaden.

Veranstaltungshinweise Die Baden-Württembergische Bank veranstaltet ein Existenzgründer-Seminar für niederlassungswillige Ärzte. Termin: Mittwoch, 15. November 2006 (19.00 Uhr) in Karlsruhe Seminarinhalte: •  Neugründung oder Übernahme •  Kooperationsformen •  Praxiswertermittlung •  Investitionsplanung •  Praxiskosten •  Finanzierung •  Öffentliche Fördermittel •  Absicherung der Existenz Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Karlsruhe, Telefon (07 21) 91 40-3 42.

462

ÄBW 10 • 2006

1982 erhielt Dr. Fröhlich um seine Verdienste für das Gesundheitswesen das Bundesverdienstkreuz, später die Albert-Schweitzer-Medaille der Landesärztekammer BadenWürttemberg, und für seinen Einsatz für die Ärzte Mannheims die OskarBarber-Medaille. Er war Delegierter bei fast 15 Deutschen Ärztetagen und zusammen mit Dr. Felix Groß maß­ geblich beteiligt an der Herausgabe der Chronik der Ärzteschaft Mannheims, die 1978 beim Mannheimer Ärztetag fertiggestellt war. 1975 gründete Dr. Fröhlich in Mannheim das Ärzteorchester, dem er seit vielen Jahren als aktives Mitglied mit seinem Cello angehört. Felix Fröhlich ist ein angesehener und beliebter Mannheimer Bürger, seine Freunde schätzen an ihm seine Zuverlässigkeit und seinen Humor. Die Beziehung zwischen niedergelassenen Ärzten und Klinikärzten war ihm stets ein besonderes Anliegen und wurde gepflegt. H. Ital

Oberbergkliniken unter neuer Leitung

D

er bisherige Chefarzt der Oberbergklinik Schwarzwald, Dr. med. Götz Mundle, hat die ärztliche Geschäftsführung der Oberbergkliniken übernommen. Der 46-jährige Mundle löst damit Dr. Edda Gottschaldt ab, die in den Beirat der Kliniken wechselt. PD Dr. med. Götz Mundle arbeitet seit Juni 2001 als Chefarzt der Oberbergklinik im Schwarzwald. Er ist Mitglied des Suchtforschungsverbandes Baden-Württemberg; außerdem leitet er das von der Bundesregierung geförderte ­Projekt AQAH „Ambulantes Qualitätsmanagement alkoholbezogener Störungen in der hausärztlichen Praxis“. ■

Jubiläumskonzert und Auszeichnung

I

n 25 Jahren wurde das Heidel­ berger Ärzteorchester zu einer Institution des Heidelberger ­Musiklebens“ – schrieb jüngst die Rhein-Neckar-Zeitung. Das 50. Konzert des Orchesters fand jetzt in der Heidelberger Peterskirche statt, es war das 50. Konzert unter der Leitung von Professor Dr. med. Dr. h. c. Michael Steinhausen. In Anerkennung seiner Verdienste wurde ihm von der Landesärzte­ kammer die Albert-SchweitzerMedaille verliehen und vom Präsidenten der Bezirksärztekammer Nordbaden, Professor Dr. med. ­Stefan Wysocki überreicht. In der Laudatio würdigte der Kammerpräsident die medizinischen und musischen Leistungen von ­Professor Steinhausen, der von 1972 bis zur Emeritierung 1995 als Abteilungsleiter am Physiologischen Institut in Heidelberg als Spezialist für Nierenphysiologie und Mikrozirkulation tätig war. Für sein umfassendes wissenschaftliches Werk erhielt er viele wissenschaftliche Auszeichnungen. An der Heidelberger Universität hat er auch den Vorsitz des Großen Senats inne. 1980 übernahm Professor Steinhausen das Heidelberger Ärzteorchester und hat es in den folgenden Jahren und Jahrzehnten zu einem Orchester entwickelt, das weit über die Stadt und das Land und auch in Fachkreisen höchste Anerkennung erlangt hat. Wysocki: „Er hat immer wieder junge, auch schon renommierte Musiker integriert und erreicht, dass die Konzerte ausgezeichnet besucht waren. Das Orchester spielte immer ohne Gage, hat aber immer Spenden für wohltätige Zwecke gesammelt, die sich in den letzten 25 Jahren auf über 50 000 Euro summiert haben.“ ■

Nachrichten

Frauen: Gesundheit und häusliche Gewalt

D

as Institut für Frauengesundheit Baden-Württemberg veranstaltet zusammen mit der Frauen­ beauftragten der Universitätsstadt Tübingen in ­Kooperation mit dem Berufsverband der Frauenärzte und unterstützt vom Zonta Club Tübingen e. V. am ­Freitag, 27. Oktober 2006 eine berufsbegleitende ­Fortbildung für die niedergelassenen Ärzte der Region zum Thema „Frauen: Gesundheit und häusliche Gewalt“. Veranstaltungsort: Universitäts-Frauenklinik Tübingen, Calwer Straße 7, 72076 Tübingen, Hörsaal, Ebene 6. Ansprechpartner für nähere Informationen: Institut für Frauengesundheit Baden-Württemberg, Hildegard Kusicka, Telefon (0 70 71) 29-8 22 06, Fax (0 70 71) 29-45 37 sowie Universitätsstadt Tübingen, Gleichstellungsbeauftragte, Dr. Susanne Omran, Telefon (0 70 71) 2 04-14 84.

Neue Balintgruppe

A

n der Sonnenberg Klinik in Stuttgart, in der Christian-Belser-Straße 79, ist eine neue Balint­ gruppe eingerichtet worden. Zielgruppe sind ­Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, im AusbildungsCurriculum zur Psychosomatischen Grundversorgung und als Berufsbegleitung zur Psychohygiene. Ziele der neuen Balintgruppe sollen sein das Erkennen der therapeutischen Bedeutung der Arzt-Patienten-Beziehung, das bessere Verständnis des Patienten, leichterer Zugang zu Problempatienten, Verordnung und Wirkung der ­„Droge Arzt“; das Erkennen der eigenen Gefühle gegen­ über dem Problempatienten, das Lernen des sensiblen Zuhörens und das bessere Erfassen von körperlichen und seelischen Anteilen einer Krankheit im Sinne einer Gesamtdiagnose. Die Sitzungstermine sind jeden ersten Samstag im Monat, begonnen wurde jetzt am 7. Oktober. In der ­Regel sollen die Sitzungen von 9 bis 14 Uhr dauern. Die Kosten belaufen sich auf 77 Euro pro Termin (drei Doppelstunden). Anmeldung per E-Mail: [email protected] oder telefonisch (07 11) 67 81-4 21. ■ Anzeige

 $  %& ' )) #   $

 E$$ $  

 

        



B.D$5   $= +# & 

:5#;5B  $ $ &  &&$ =B+; +#    +##% +#: +#     !8$$5B &&&> 5  +#&%B5 

* # +) #  $ '  

' $ ) #   

    7$ 1   1   1 ?%# 1 :#$ 1 8$ 1 @; 1 A 1 0;  1 0;  1

!!

859:$   ! ;  ;$   8597+#"  ;5$  859    ! ;  ;$ $ 859778   ! ;  ;$   8594$$   ! % = 859:$   ! ;  ;$   8599#+7=$   ! ;  ;$   859=A &   ! ;  ;$4B  859CD5   ! ;  ;$  

"   #  7$        ?%#  :#$  0;   8$  @;  5;   A 

         !    "#$%&'  (      ')* +#&,-./)* &&, 0 &12 )34* +# &&,    5$5 565$5  



'& 

   

$ A$7FD&+# 5(F/'(/ ;5$ 5$5 565$5F43 G1*/2 ,  ...

ÄBW 10 • 2006

463

Fortbildung Anwendung von Blutkomponenten und Plasmaderivaten in Krankenhäusern und Arztpraxenentsprechend den Vorgaben des Transfusionsgesetzes und der Hämotherapie-Richtlinie Christiane Saadé Seit der Verabschiedung des Transfusionsgesetzes 1998 wird für Einrichtungen der Kranken­ versorgung, die Blutprodukte ­anwenden, ein System der Qua­ litätssicherung gefordert. Funk­ tionsträger in diesem System sind der Transfusionsverantwortliche, der Transfusionsbeauftragte, der Qualitätsbeauftragte für ­Hämotherapie sowie der Leiter des immunhämatologischen ­Laboratoriums und Blutdepots. Dieser Artikel fasst die Aufgaben und die Qualifikationsvorausset­ zungen dieser Funktionsträger unter Berücksichtigung der ersten Änderung des Transfusions­ gesetzes im Februar 2005 und der Gesamtnovelle der Hämo­ therapie-Richtlinie vom Novem­ ber 2005 zusammen. Es wird empfohlen, Fortbildungsange­ bote zu nutzen.

zuständigen Bundesoberbehörde (Paul-Ehrlich-Institut) im Bundes­ anzeiger bekannt gemacht wird. ­Dadurch erhalten diese Richtlinien einen noch höheren Stellenwert. Die zurzeit geltende HämotherapieRichtlinie trat am 6. November 2005 in Kraft [3]. Besondere Beachtung sollten die Anwender von Blutkomponenten und Plasmaderivaten dem Kapitel 1.4 „Qualitätsmanagement/ Qualitätssicherung“ schenken, das wesentlich überarbeitet wurde. Funktionsträger im QM-System zur Anwendung von Blutprodukten sind: – der Transfusionsverantwortliche – der Transfusionsbeauftragte – der Qualitätsbeauftragte ­Hämotherapie – der Leiter des immunhämato­ logischen Laboratoriums und Blutdepots.

N

Aufgaben und Qualifikations­ voraussetzungen – Transfusions­ verantwortlicher

ach dem AIDS-Skandal 1993 war es eine Forderung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Sicherheit bei Blutprodukten“, die Herstellung und Anwendung von Blutprodukten durch ein Gesetz zu reglementieren. 1998 wurde das Transfusionsgesetz (TFG) in Deutschland verabschiedet [1]. § 15 des TFG fordert seitdem für Einrichtungen der Krankenversorgung, die Blutprodukte anwenden, ein System der Qualitätssicherung einzurichten. Entsprechend § 18 des TFG wird der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik in den Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie-Richtlinie) festgelegt. Im Februar 2005 wurde das Transfusionsgesetz erstmals ge­ ändert [2]. § 18 des TFG wurde in­ sofern erweitert, dass die Hämo­ therapie-Richtlinie zukünftig von der

464

ÄBW 10 • 2006

Die Aufgabe des Transfusionsverantwortlichen ist es, die Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen in der jeweiligen Einrichtung sicherzustellen und eine einheitliche Organisation bei der Vorbereitung und Durchführung von hämotherapeutischen Maßnahmen zu gewährleisten sowie das Qualitätssicherungssystem fortzuentwickeln. Sofern der Transfusionsverantwortliche nicht Facharzt für Transfusionsmedizin ist oder die Zusatzbezeichnung „Bluttransfusionswesen“ besitzt, muss er Facharzt sein und eine von einer Ärztekammer anerkannte Fortbildung (16 Stunden) ­besuchen sowie eine zweiwöchige Hospitation in einer zu einer Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung absolvieren.

Für die Qualifikation des Transfusionsverantwortlichen ­existieren folgende Ausnahmen: –  In der Einrichtung werden nur Plasmaderivate angewendet: Es sind 8 Stunden theoretische, von einer Ärztekammer anerkannte Fortbildung zu absolvieren, eine Hospitation kann entfallen. –  In einer Einrichtung werden nur Immunglobuline zur passiven Immunisierung (zum Beispiel Tetanus-Prophylaxe oder auch RhesusProphylaxe) angewendet: Neben einer Approbation als Arzt sind keine zusätzlichen Qualifikationen erforderlich. Jeder hämotherapeutische Maßnahmen durchführende Arzt muss jedoch entsprechende Kenntnisse und eine ausreichende Erfahrung besitzen. Die Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten [4] sind generell in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. –  In der Einrichtung der Krankenversorgung werden jährlich weniger als 50 Erythrozytenkonzentrate transfundiert, die Anwendung von Erythrozytenkonzentraten erfolgt ausschließlich durch den ärztlichen Leiter der Einrichtung, andere Blutkomponenten oder Plasmaderivate zur Behandlung von Hämostasestörungen werden nicht angewendet, in der Einrichtung werden regelmäßig nur einem Patienten zum selben Zeitpunkt Erythrozytenkonzentrate transfundiert und sämtliche Prozess-Schritte der EK-Transfusion finden in der Verantwortung des ärztlichen Leiters statt: Der ärztliche Leiter einer derartigen Einrichtung muss eine Qualifikation als Facharzt mit einer von einer Ärztekammer anerkannten theoretischen Fortbildung (16 Stunden) besitzen. Auf die Benennung eines Qualitätsbeauftragten (s. u.) kann verzichtet werden. Allerdings hat der ärztliche Leiter für die Überwachung der Qualitätssicherung der Anwen-

Fortbildung

dung der Erythrozytenkonzentrate folgende Dokumente jährlich bis zum 1. März an die zuständige Ärztekammer zu senden: Nachweis seiner Qualifikationsvoraussetzungen, von ihm selbst unterzeichnete Arbeitsanweisung zur Transfusion eines EK’s mit der Selbstverpflichtung, diese als Standard zu beachten sowie einen Nachweis der Meldung des Verbrauchs von Blutprodukten und Plasmaproteinen zur Behandlung von Hämostasestörungen gemäß § 21 TFG. Die Tätigkeit des Transfusionsverantwortlichen kann, soweit die erforderlichen Voraussetzungen in der Einrichtung der Krankenversorgung nicht gegeben sind, durch Heranziehen externen, entsprechend qualifizierten Sachverstands (Facharzt für Transfusionsmedizin oder Facharzt mit Zusatzbezeichnung „Bluttransfusionswesen“) gewährleistet werden. Die Zuständigkeit und die Aufgaben müssen in diesem Fall vertraglich festgelegt werden. Interessenkonflikte sollen ausgeschlossen sein.

Aufgaben und Qualifikations­ voraussetzungen – Transfusions­ beauftragter Für jede Behandlungseinheit einer Einrichtung der Krankenversorgung ist ein Arzt als Transfusionsbeauftragter zu bestellen. Er berät in Fragen der Indikation, Qualitätssicherung, Organisation und Dokumentation der Hämotherapie und sorgt für den ordnungsgemäßen Umgang mit Blutprodukten. Er regelt die Unterrichtung nach § 16 des TFG und beteiligt sich an den ­Ermittlungen im Rückverfolgungs­ verfahren nach § 19 TFG. Sofern er nicht Facharzt für Transfusionsmedizin ist bzw. die ­Zusatzbezeichnung „Bluttransfusionswesen“ besitzt, muss der Trans­ fusionsbeauftragte Facharzt mit ­einer theoretischen, von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildung sein (16 Stunden-Kurs). Eine Hospitation ist nicht erforderlich. Ausnahmen für die Qualifikation des Transfusionsbeauftragten: –  Werden in einer Einrichtung nur Plasmaderivate angewendet, sind für die Qualifikation 8 Stunden theoretische, von einer Ärztekammer anerkannte Fortbildung erforderlich.

–  Werden in einer Einrichtung nur Immunglobuline zur passiven Immunisierung (zum Beispiel Tetanus-Prophylaxe oder Rhesus-Prophylaxe) angewendet, ist außer der Approbation als Arzt keine zusätzliche Qua­ lifikation erforderlich.

Aufgaben und Qualifikations­ voraussetzungen – Qualitäts­ beauftragter Hämotherapie Der Umfang der Überwachung des Qualitätssicherungssystems zur Anwendung von Blutprodukten ist abhängig von der Art und der Anzahl der in der Einrichtung angewendeten Präparate: –  Einrichtungen mit ausschließlicher Anwendung von Fibrinkleber und/oder Plasmaderivaten, die nicht zur Behandlung von Hämostasestörungen eingesetzt werden (zum Beispiel Humanalbumin, Immunglobuline): Die Benennung eines Qualitätsbeauftragten für Hämotherapie ist nicht erforderlich. –  In der Einrichtung der Krankenversorgung werden jährlich weniger als 50 Erythrozytenkonzentrate transfundiert: Auf die Benennung des Qualitätsbeauftragten für Hämotherapie kann verzichtet werden, sofern auch die unter diesem Punkt bei Ausnahmen zu den Qualifikationsvoraussetzungen des Transfusionsverantwortlichen aufgezählten Bedingungen erfüllt sind (s. o.). –  Einrichtungen mit Anwendung von Blutkomponenten und/oder Plasmaderivaten für die Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber): Der Träger der Einrichtung benennt im Benehmen mit der zuständigen Ärztekammer einen ärztlichen Ansprechpartner zur Überwachung des Qualitätssicherungssystems (Qualitätsbeauftragter), der in dieser Funktion gegenüber dem Träger weisungsunabhängig ist. Der Qualitätsbeauftragte darf nicht gleichzeitig Transfusionsverantwortlicher oder Transfusionsbeauftragter der Einrichtung sein. Der Qualitätsbeauftragte hat die wesentlichen Bestandteile des

Qualitätssicherungssystems der Einrichtung im Bereich der Anwendung von Blutprodukten zu überprüfen (vgl. Anhang 1 der HämotherapieRichtlinie). Er hat einmal jährlich bis spätestens zum 1. März zeitgleich der zuständigen Landesärztekammer und dem Träger der Einrichtung einen Bericht über die Ergebnisse dieser Überprüfungen für das vorausgegangene Jahr zu übersenden. Anzeige

. =#6 )'09116669''.



     

*ÀˆÛ>̍iÌ >L £x™]q  I

i}>˜Ì] `ޘ>“ˆÃV…] Žœ“vœÀÌ>Li q iÀ ->>L ™‡Î -«œÀÌ œ“Lˆ ->œ“œ˜°

I1˜ÃiÀ i>Ș}>˜}iLœÌ\ ->>L ™‡Î -«œÀÌ œ“Lˆ ->œ“œ˜ £°nÌ “ˆÌ ÕÀââiˆÌâՏ>ÃÃ՘}

£x™°q  “œ˜>̏° i>Ș}À>Ìi

ÎÈ œ˜>Ìi >ÕvâiˆÌ £x°äää Ž“ «Àœ >…À Ȱșä]q  -œ˜`iÀâ>…Õ˜}

ˆ˜ ˜}iLœÌ `iÀ  i>Ș} “L ââ}° 4LiÀv؅À՘}ΜÃÌi˜ Çxä]q °

â° ° “ˆÌ £°ṅ/ÕÀLœ“œÌœÀ ­££ä Ž7É£xä *-® ՘` ÕÀââiˆÌâՏ>ÃÃ՘}\ ÕÃÃÌ>ÌÌ՘} ­ÕÃâÕ}® U Ӈ>Õ̜“>̈Ž U iˆV…Ì“iÌ>ÀB`iÀ U ,>`ˆœ “ˆÌ ‡É*·*>ÞiÀ U -«œÀÌÈÌâi ˆ˜ -̜vv‡i`iÀ‡œ“Lˆ˜>̈œ˜ U ,iÝÇ>…ÀÜiÀŽÃÃÞÃÌi“ U Տ̈v՘ŽÌˆœ˜Ã‡i`iÀi˜ŽÀ>` U iiŽÌÀˆÃV…i i˜ÃÌiÀ…iLiÀ ۜ° ³ …ˆ° U iiŽÌÀˆÃV…i Õ~i˜Ã«ˆi}i U iLiÃV…iˆ˜ÜiÀviÀ U ÛiÀÀˆi}iÕ˜} “ˆÌ iÀ˜Li`ˆi˜Õ˜} U ,ØVŽiÕV…Ìi˜ “ˆÌ  ‡/iV…˜œœ}ˆi U Õ°Û°“° iÌâÌ Liˆ ՘à *ÀœLi vˆi}i˜t

À>vÌÃ̜vvÛiÀLÀ>ÕV…] Žœ“Lˆ˜ˆiÀÌ\ Ç]™ É£ää Ž“] "Ӈ “ˆÃȜ˜] Žœ“Lˆ˜ˆiÀÌ\ £n™ }Ɏ“°

# +(   (#+ ( ## (#  * %)* ($$ "

/ %*!  /%  -

/ %*!  /&

,,,",# +( "

ÄBW 10 • 2006

465

Fortbildung Voraussetzung für die Tätigkeit als Qualitätsbeauftragter ist die ­Approbation als Arzt und eine mindestens 3-jährige ärztliche Tätigkeit. Der Qualitätsbeauftragte muss eine der folgenden alternativen Qualifikationen besitzen: –  Erfüllung der Voraussetzung für die Zusatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ –  40 Stunden theoretische, von einer Ärztekammer anerkannte Fortbildung „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“. Den Nachweis seiner Qualifikation hat der Qualitätsbeauftragte gegenüber der Ärztekammer zu erbringen, spätestens bis November 2007 (2 Jahre nach Inkrafttreten der ­Gesamtnovelle 2005 der Hämo­ therapie-Richtlinie). Die Aufgaben des Qualitäts­ beauftragten können auch durch Heranziehung von externem, ärztlichem, entsprechend qualifiziertem Sachverstand gewährleistet werden. Die Zuständigkeit und Aufgaben müssen vertraglich festgelegt und Interessenkonflikte ausgeschlossen sein.

Qualifikationsvoraussetzungen für die Leitung eines immun­ hämatologischen Laboratoriums mit Blutdepot

Korrespondenz­ adresse: Dr. Ch. Saadé Klinikum Pforzheim GmbH Institut für Trans­ fusions- und Laboratoriumsmedizin Kanzlerstraße 2–6 75175 Pforzheim E-Mail: [email protected]

466

Bei der ersten Änderung des Transfusionsgesetzes im Februar 2005 wurde ein neuer Paragraf eingefügt (§ 11a), der die Anforderungen an die Lagerung von Blut und Blutprodukten in den Blutdepots der Anwender denen beim Hersteller gleichsetzt: „Für KrankenhausBlutdepots, in denen ... Blutprodukte gelagert, abgegeben und Kompa­ tibilitätstest durchgeführt werden, gelten die Vorschriften des § 1a (QMS entsprechend GMP), des § 2 (Anforderungen an das Personal), des § 8 (Anforderungen an die Lagerung) und des § 15 Abs. 1a (Anforderungen an die Dokumentation) der Pharma-Betriebs-Verordnung.“ Die Leitung eines immunhämatologischen Laboratoriums und Blutdepots kann erfolgen durch: –  einen Facharzt für Transfusionsmedizin

ÄBW 10 • 2006

– einen Facharzt für Laboratoriumsmedizin –  einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung „Bluttransfusionswesen“ –  einen Facharzt mit 6-monatiger Tätigkeit in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung. In Ausnahmefällen ist die Heranziehung von externem Sachverstand (Facharzt für Transfusionsmedizin oder Facharzt mit Zusatzbezeichnung „Bluttransfusionswesen“) möglich. Die Zuständigkeiten und Aufgaben müssen vertraglich festgelegt sein.

Übergangsvorschriften Eine Funktion als Transfusionsverantwortlicher, Transfusionsbeauftragter oder Leiter eines immunhämatologischen Laboratoriums mit Blutdepot darf weiter ausüben: –  wer zum 07. 07. 1998 eine ­entsprechende Tätigkeit auf der Grundlage der Richtlinien von 1996 ausübte –  wer auf Grundlage der Übergangsvorschriften der Richtlinien von 2000 eine entsprechende ­Funktion ausübte. Die erforderlichen Fortbildungen zum Erwerb der Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher, Transfusionsbeauftragter und Qualitätsbeauftragter für Hämotherapie werden am Institut für Transfusions- und ­Laboratoriumsmedizin des Klinikums Pforzheim GmbH angeboten. Informationen erhalten Sie unter www.symco-kongresse.de oder E-Mail [email protected]. Hospitationen in der Transfusionsmedizin sind am Institut möglich. ■ Literatur 1  Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (TFG) vom 1. Juli 1998 (BGBl. 1, S. 1752) Gesetzestext und Begründung der Bundesregierung vom 13. Januar 1998. BT Drucks. 13/9594. 2  Erstes Gesetz zur Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften, Bundesgesetzblatt 2005, Teil 1, Nr. 10. 3  Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie); BAnZ Nr. 209a/2005 vom 5. November 2005. 4  Vorstand und Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer (Hrsg.); Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten, 3. Aufl., Deutscher Ärzte-Verlag, Köln 2003.

Fortbildung zur palliativen Praxis auf DVD

J

edem unheilbar kranken ­Menschen – ob zu Huse, im ­Pflegeheim oder im Krankenhaus – sollte ein Sterben in Würde und ohne Schmerzen ermöglicht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Pfleger, Ärzte, Hospizmit­ arbeiter und Angehörige gleicher­ maßen über die Prinzipien einer ­guten palliativen Praxis informiert sein. Die DVD „Schmerztherapie bei unheilbar Kranken – zu Hause“ vermittelt genau dieses Wissen. Sehr anschaulich und pädagogisch wertvoll werden ärztliche und pflegerische Maßnahmen zur Linderung von Schmerzen und anderen Beschwerden aufgezeigt. In drei filmischen Modulen wird das Grundlagenwissen der pallia­ tiven Praxis vermittelt, die Begleitbroschüre geht ins fachliche Detail. Die Autoren Professor Walter ­Aulitzky und Dr. Thomas Schunk ­zielen damit auf den multiprofessionellen Einsatz im palliativen Team. Denn die DVD unterstützt den dringend notwendigen Dialog und Erfahrungsaustausch zwischen Ärzten, Pflegekräften und Laienhelfern. Die DVD der Stumm-Film GmbH wurde von der Gesellschaft für ­Pädagogik und Information mit dem Comenius EduMedia Siegel 2006 ausgezeichnet – als ein pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch besonders wertvolles Lehrmedium. Die Robert Bosch Stiftung hat die Konzeption des Lehrfilms gefördert. Informationen zur Bestellung unter www.krebsverband-bw.de oder www.bosch-stiftung.de/ palliativepraxis ■

Wirtschaft Baufinanzierung mit Pfiff

D

er Immobilienkauf steht, aber steht die Finanzierung? Nicht nur bei der Wahl der Immobilie sollten Bauherren genauer hinsehen. Auch die Finanzierung birgt noch ­ihre Tücken. Nicht jede zinsgünstige Finanzierung ist die beste. Neben at­ traktiven Konditionen macht sich ein langfristig angelegter Finanzierungs­ plan bezahlt, der individuell auf die Lebenssituation des Immobilienkäu­ fers zugeschnitten ist. Dieser berück­ sichtigt einerseits öffentliche Förder­ mittel des Bundes und der Länder. Andererseits bildet er den Aufbau der Finanzierung ab. Je nach Kondi­ tion und je nach Vorliebe kann die Baufinanzierung über herkömmliche Bankdarlehen (zum Beispiel Festzins­ darlehen) erfolgen oder auch durch alternative Finanzierungsformen, wie zum Beispiel ausgeklügelte Bauspar­ verträge oder Cap-Darlehen.

Concept2plus: Niedrige Raten bei hoher Zinssicherheit „Concept2plus“ der Landesbau­ sparkasse (LBS) kombiniert Bank­ darlehen und Bausparvertrag. Denn jeder Zinsvorteil einer heute sehr günstigen Baufinanzierung hat ein Verfallsdatum, und zwar mit Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung. Ein Bauspardarlehen schützt vor möglicherweise teuren Anschlussfi­ nanzierungen, da der Zins für die komplette Laufzeit festgeschrieben ist. Und das auf extrem niedrigem Niveau, denn die LBS Baden-Würt­ temberg bietet seit Anfang Septem­ ber einen neuen Tarif mit nur noch 1,5 Prozent an.1 Während bei einem herkömmlichen Bauspardarlehen der Bausparer zunächst ein Mindest­ bausparguthaben von mindestens 40 Prozent der vereinbarten Bau­ sparsumme angespart haben muss, um in den Genuss der fixierten Bau­ spardarlehenszinsen zu kommen, ­ermöglicht der Concept2plus durch die Abspaltung von Teilbausparsum­ men zum jeweiligen Zinsbindungs­ ende eine punktgenaue Zuteilung, mit der dann ein Teil des Bank­

darlehens zurückbezahlt bzw. in das Bauspardarlehen umgeschuldet werden kann. Und so funktioniert es: Das Wohnbaudarlehen der Bank wird mit einem Bausparvertrag der LBS in gleicher Höhe kombiniert. Je höher die monatliche Ansparleistung in den Bausparvertrag, die anstelle oder zusätzlich zur Tilgung des Bankvorausdarlehens erfolgt, desto höher ist auch die mit Auslauf der ersten Zinsfestschreibung erreichte Teilzuteilung des Bauspardarlehens. Mit jeder Teilzuteilung wird das Bankdarlehen anteilig in Höhe der erbrachten Sparleistung zurückbe­ zahlt bzw. in verbleibender Höhe in splittet werden. Ein Modell ist, einen ein Bauspardarlehen zum vorab ver­ Teil der benötigten Finanzierung mit einbarten Zinssatz umgeschuldet. In einer langen Festzinslaufzeit auszu­ Anbetracht der aktuellen Niedrig­ statten. Für den restlichen Kapitalbe­ zinssituation ist es ratsam, mindes­ darf wird eine flexible Zinsvariante tens 2 Prozent der Ursprungsbau­ gewählt. Hierzu gehört zum Beispiel sparsumme jährlich anzusparen, so das „BW-Bank Cap-Darlehen“. Der können nach Ablauf einer Zinsbin­ Darlehenszins wird alle sechs Mo­ dung von zum Beispiel zehn Jahren nate dem aktuellen Marktniveau an­ 48 Prozent der Bausparsumme (Tarif passt. Er errechnet sich aus dem EU­ Classic F) abgespalten werden. Da­ RIBOR (Euro Interbank Offered Rate) mit wird das Bankdarlehen nicht nur zuzüglich festem Aufschlag. Gebun­ schnell zurückgezahlt, durch den den an diesen Referenzzinssatz spie­ niedrigen Zinssatz des Bauspardarle­ gelt der Darlehenszinssatz das hens und die anteilige Rückzahlung Marktniveau wider. Fallen die Zin­ des Bankvorausdarlehens entstehen sen, profitiert der Immobilienkäufer. gleichzeitig Liquiditätsspielräume, Aber auch im Falle eines Zinsan­ die bei steigenden Zinsen dazu die­ stiegs ist er abgesichert. Bei stei­ nen können, einen Belastungsan­ genden Marktzinsen „deckelt“ eine stieg des verbleibenden Bankdarle­ Kardi_92x62mm_Sept Zinsobergrenze – ein06_140906 Cap – das Risi­ 14.09.2006 11:50 Uhr Seite hens – bis zur vollständigen Anzeige Zuteilung der Bausparsumme – abzumildern. Oder aber die so gewonnene Liquidität wird dazu genutzt, die weitere An­ sparung des Restbausparver­ Nutzen Sie unsere Erfahrung trags zu erhöhen, um eine Besuchen bei Kardiologie-Systemen Sie unser noch schnellere Entschuldung des Ursprungsdarlehens zu Centrum Medizin­erreichen. technik

Kardiologie-Systeme

Cap-Darlehen: Mit Sicherheit flexibel

Bitte anmelden

07 11/7 26 50

Die andere Variante, die neu erworbene Immobilie zu finanzieren, sind Finanzie­ rungen, die nach Bedarf ge­

EHS Medizintechnik GmbH & Co. KG Heilbronner Str. 3 · 70771 Leinf.- Echterdingen Tel. 07 11/72 65 - 0 · Fax 72 65 - 199 www.ehs-med.de · [email protected]

ÄBW 10 • 2006

467

Wirtschaft/Industrie ko. Für diese Sicherheit zahlt der Kunde eine einmalige Cap-Prämie, die sich nach der Darlehenshöhe richtet und steuerlich absetzbar sein kann. Da das BW-Bank Cap-Darlehen eine flexible Tilgung erlaubt, eignet es sich besonders für Bauherren, die entweder über schwankende Einnahmen verfügen (zum Beispiel Praxiseinnahmen niedergelassener Ärzte) oder zusätzliche Tilgungs­ möglichkeiten erwarten – zum Bei­ spiel aus Verkäufen oder fälligen ­Kapitalanlagen. Eine Umwandlung in ein „normales“ Festzinsdarlehen ist schnell und kostenlos möglich.

Absicherung für den Notfall

Autor: Filippo Scaglione Diplom-Kaufmann/ Prokurist Baden-Württem­ bergische Bank Zielgruppen­ management Heilund Freiberufe Telefon (07 11) 1 24-4 90 95 Telefax (07 11) 1 24-4 25 47 E-Mail: filippo.scaglione@ bw-bank.de

468

Eine durchdachte Baufinanzie­ rung ist nicht nur Grundstein für das Eigenheim – sie verheißt einer Fami­ lie langfristig hohe Lebensqualität. Und dennoch steht und fällt die ­Finanzierung mit dem Hauptverdie­ ner. Was, wenn dessen Arbeitskraft plötzlich wegfällt? Bei Berufsun­ fähigkeit oder bei Tod des Versorgers reicht das Ruhegeld der Versor­ gungsanstalt dann oft nicht aus, die Existenz zu sichern. Gut, wer auch hier vorgesorgt hat und weiter in den „eigenen vier Wänden“ wohnen kann. Die private Berufsunfähigkeits­ versicherung bietet mehr: Mit ihr deckt der Hauptverdiener den Wert seiner Arbeitskraft ab. Bei gesund­ heitlichen Problemen gewährleistet sie, je nach Ausgestaltung, deutlich mehr als eine finanzielle Grundver­ sorgung. Mindestens genauso wich­ tig ist es, für den Todesfall vorzusor­ gen. Eine Risiko-Lebensversicherung wird gezielt auf die Finanzierung zu­ geschnitten. Die Höhe des Beitrags orientiert sich an der Darlehenshöhe und der Tilgungsdauer. Egal, für wel­ che Form der Baufinanzierung sich der Immobilienkäufer entscheidet: Weder die Berufsunfähigkeitsversi­ cherung noch die Risiko-Lebensver­ sicherung sollten im Finanzierungs­ ■ plan fehlen.

1  Zinssatz für ein Bauspardarlehen im Tarif Classic N, eff. Jahreszins ab Zuteilung gemäß PangV 1,82 Prozent p.a.

ÄBW 10 • 2006

Meningokokken C: Neue Impfempfehlung

T

rotz moderner Behandlungs­ methoden weisen Meningo­ kokken-C-Erkrankungen in Deutschland noch immer eine Sterb­ lichkeit von über zehn Prozent auf. Von durchschnittlich 200 invasiven, das bedeutet schweren und lebens­ bedrohlichen, Meningokokken-CErkrankungen pro Jahr führen ca. 25 zum Tod der Erkrankten. Eine in etwa gleich große Zahl erleidet durch Sepsis oder Hirnhautentzün­ dungen schwerste Folgeschäden, die zum Beispiel zu Amputationen der Gliedmaßen führen können. Die im Juli 2006 von der Ständigen Impf­ kommission am Robert Koch-Institut (STIKO) ausgesprochene neue Impf­ empfehlung für alle Kinder im zwei­ ten Lebensjahr wird diese erschre­ ckenden Zahlen nachhaltig reduzie­ ren. Dieser Hoffnung gaben alle ­Experten im Rahmen des Fachpres­ segespräches „Schutz vor tödlichen Meningokokken C – Viele Kinder und Jugendliche noch nicht geimpft“ Ausdruck, das in München stattfand. Veranstalter war der Impf­ stoffhersteller Novartis Behring. Professor Sieghart Dittmann (Berlin) machte einführend deutlich, dass vor allem Kinder und Jugendli­ che von den Meningokokken-Infekti­ onen der Serogruppe C betroffen sind. Die Empfehlung der STIKO, alle Kinder bereits im zweiten Lebens­ jahr zu impfen, sei daher sehr zu ­begrüßen. Je früher diese Impfung erfolgt, am besten sofort nach Voll­ endung des 1. Lebensjahres, desto frühzeitiger könne der Impfschutz aufgebaut werden. Die modernen Konjugat-Impfstoffe, die heute ver­ fügbar sind, bieten nach Prof. Ditt­ manns Worten sicheren Impfschutz und sind sehr gut verträglich. Dies werde im Übrigen auch durch die Erfahrungen anderer Länder bestä­ tigt, in denen entsprechende Impf­ empfehlungen für Kinder in der Ver­ gangenheit bereits ausgesprochen wurden. Als Beispiele nannte er u. a.

Großbritannien, die Niederlande und Spanien. Prof. Dittmann zeigte sich auch zuversichtlich, dass alle Krankenkassen die entsprechenden Kosten bald übernehmen werden. Bisher ist die Regelung in den ein­ zelnen Bundesländern noch sehr ­unterschiedlich. Als häufig unterschätztes, aber lebensbedrohliches Krankheitsbild schilderte Dr. Markus Knuf von der Universitätskinderklinik Mainz die Meningokokken-C-Infektion. Über 3500 invasive Erkrankungsfälle wur­ den nach seinen Worten in Deutsch­ land alleine in den Jahren 2001 bis 2005 registriert. Betroffen waren vor allem Säuglinge, Kleinkinder und ­Jugendliche. Dabei können foudro­ yante Verläufe innerhalb weniger Stunden zum Tode führen und Über­ lebende müssen in vielen Fällen mit schwersten Folgeschäden wie An­ fallsleiden, Hirnwasserzirkulations­ störungen oder Verstümmelungen der Extremitäten rechnen. Meningokokken werden durch Tröpfcheninfektion, zum Beispiel beim Husten oder Niesen auf andere Personen übertragen. In Studien konnte gezeigt werden, dass bei Ge­ sunden je nach Altersgruppe in bis zu 30 Prozent der Fälle eine Besiede­ lung des Nasen-Rachen-Raums mit Meningokokken C vorkommt. Wird dann die Schleimhautbarriere durch­ brochen, breitet sich der Erreger im Blut aus. Risikofaktoren können u. a. eine Schädigung der Schleimhäute durch virale Infektionen, trockene Luft oder auch enge Kontakte in ­Jugendgruppen sein. Dr. Knuf führte aus, dass die Symptome einer Meningokokken-CErkrankung gerade bei Säuglingen außerordentlich schwer zuzuordnen seien, was eine schnelle und gezielte Einordnung des Krankheitsbildes vielfach erschwere. Während für die Meningokokken der Serogruppe B noch kein Impfstoff verfügbar ist, wertete Dr. Knuf die verfügbaren

Industrie-Informationen

Konjugatimpfstoffe für die Sero­ gruppe C insbesondere für Klein­ kinder als gut geeignet, um einen lang anhaltenden Infektionsschutz aufzubauen. Meningokokken C ­verursachen in Deutschland ca. 30 Prozent der Meningokokken­Erkrankungen. Der Information über die Mög­ lichkeit der Impfung kommt laut Dr. Knuf eine herausragende Bedeu­ tung zu. In einer von ihm vorgestell­ ten Befragung bei Eltern mit Kindern bis fünf Jahre, die kürzlich durchge­ führt wurde, kannten zwar 74 Pro­ zent das Krankheitsbild der Hirn­ hautentzündung durch Meningo­ kokken, aber gerade mal die Hälfte der Befragten wusste um die Chance der Prävention durch Impfung. ■

INEGY® – auch 2006 das innovativste Medikament

A

llgemeinmediziner, Praktiker und Internisten haben auch in diesem Jahr den Cholesterin­ senker Ezetimib/Simvastatin (Inegy®) zum innovativsten Produkt des Jah­ res gewählt. Die Auszeichnung wur­ de am 12. September bei einem Festakt im Deutschen Museum in München verliehen. Bei der bundesweit durch die Marktforschungsinstitute Mefos und QInform durchgeführten repräsenta­ tiven Umfrage zum „Pharma Trend 2006“ entfielen 11 Prozent der Nen­ nungen auf den Dualen Inhibitor, der sich damit erneut auf der Spit­ zenposition behaupten konnte. Inegy® setzt mit seinem dualen Wirkprinzip an zwei Cholesterinquellen an: Es hemmt selektiv sowohl die he­

patische Cholesterinsynthese als auch die Cholesterinresorption im Dünn­ darm. Auf diese Weise lässt sich eine effektive LDL-Cholesterinsenkung er­ zielen. Vor allem bei Patienten mit kar­ diovaskulärem Risiko, wie Diabetikern oder KHK-Patienten, ist es wichtig, den empfohlenen LDL-Cholesterinzielwert < 100 mg/dl (2,6 mmol/l) nicht zu überschreiten. Eine Statinmonothera­ pie reicht in vielen Fällen dabei nicht aus. Mit der dualen Hemmung haben deutlich mehr Patienten die Chance, ihren Cholesterinzielwert zu erreichen. Für weitere Informationen ­wenden Sie sich bitte an: Heike Schulz, MSD Sharp & Dohme GmbH, Lindenplatz 1, 85540 Haar, Telefon (0 89) 45 61-19 27, Fax 45 6113 29, E-Mail: [email protected] ■ Anzeige

ÄBW 10 • 2006

469

Industrie-Informationen Erneutes Vorhofflimmern durch Kombination mit Losartan reduziert

U

nter der Kombination des AT1Rezeptorantagonisten Losartan mit dem Antiarrhythmikum Amiodaron kam es bei Hypertonie­ patienten mit paroxysmalem Vorhof­ flimmern in der Anamnese seltener zu neuen Flimmerepisoden als unter der Kombination von Amiodaron mit dem Kalziumantagonisten A­mlodipin. Dies hat jetzt eine pros­ pektive randomisierte Studie erge­ ben, in der das Risiko für erneutes Vorhofflimmern mit der LosartanKombination deutlich geringer war als mit der Amlodipin-Kombination. In Deutschland leiden etwa 800 000 Menschen unter Vorhof­ flimmern. In der Framingham-Studie lag ein Hypertonus bei der Hälfte der Patienten mit Vorhofflimmern vor. Bereits in zwei Subanalysen der LIFE-Studie (Losartan Intervention For Endpoint reduction in hyperten­ sion) konnte belegt werden, dass die Losartan-basierte Therapie einen positiven Einfluss auf das Vorhof­ flimmern bei Hypertonikern mit linksventrikulärer Hypertrophie im EKG hat [1, 2].

Doch Losartan scheint nicht nur Schutz vor neuauftretendem Vorhof­ flimmern zu bieten, sondern auch Patienten mit bereits bestehendem Vorhofflimmern vor neuen Episoden zu schützen, wie jetzt eine aktuelle Studie vermuten lässt [3]. Darin er­ hielten 222 Patienten mit milder ­Hypertonie – der Blutdruck musste zwischen 140/90 und 160/100 mm Hg liegen – und Sinusrhythmus, aber mindestens zwei im EKG doku­ mentierten Episoden von Vorhof­ flimmern innerhalb der letzten sechs Monate entweder einmal täglich 50 mg Losartan (Lorzaar®Protect) oder 5 mg Amlodipin, beides jeweils in Kombination mit täglich 200 mg Amiodaron. Alle vier Wochen wurde bei der klinischen Visite der Blut­ druck kontrolliert sowie ein EKG über 24 Stunden aufgezeichnet. Die Beobachtungszeit betrug ein Jahr. Während dieser Zeit hatten 35 Prozent der Patienten aus der Amlodipin-Gruppe mindestens ein erneutes Vorhofflimmern gehabt, in der Losartan-Gruppe waren es nur 12 Prozent (p < 0,01). Dabei senkten

beide Therapien den Blutdruck deut­ lich und ohne signifikanten Unter­ schied. Somit zeigt auch diese Un­ tersuchung eine positive Wirkung von Losartan auf Vorhofflimmern bei hypertonen Patienten. Grund für diesen Effekt könnte bei diesen Pati­ enten der positive Einfluss der Angi­ otensin-II-Rezeptorblockade auf das Remodeling des Vorhofs in Bezug auf die Reizweiterleitung und mehr noch die Struktur sein, schließen die Autoren. Für weitere Informationen ­wenden Sie sich bitte an: MSD Sharp & Dohme GmbH, Heike Schulz, Lindenplatz 1, 85540 Haar, Telefon (0 89) 45 61-19 27, Fax 45 61-13 29, ■ E-Mail: [email protected] 1  Wachtell K et al.: Am Coll Cardiol 2005; 225: 712–719 2  Wachtell K et al.: Am Coll Cardiol 2005; 45: 705–711 3  Fogari R et al.: Losartan and Prevention of Atrial Fibrillation Recurrence in Hypertensive Patients. J Cardiovasc Pharmacol 2006; 47: 46–50

Anzeige

1RYHPEHU .RQJUHVV]HQWUXP.DUOVUXKH ,QWHQVLYNXUVHIU

bU]WH6HPLQDUH .DUOVUXKH !DFKDHSDMCD%@BG@TRRSDKKTMF ??LQQ!F>DKLPQF@P )1+-E>OJ> PQO>7BKB@> >VBO3FQ>I BME>ILK !BPFQFK "FP>F $I>UL0JFQE(IFKB %"5)  %LCCJ>KK )>/L@EB %RJ>OBP )BEJ>KKP#>@E?R@E E>KAIRKD

*BO@H-E>OJ> *BOW-E>OJ>@BRQF@>IP KBRO>UME>OJ ,OFLK-E>OJ> -CFWBO-E>OJ> 0>KLCF SBKQFP 0@EBOFKD 0@ET>OW-E>OJ> 0BOLKL 1>IB@OFPFLQEBO>MBRQF@P 4FICOFBA#>II>H 4VBQE -E>OJ> 7+*BPPDBO“QB



470

ÄBW 10 • 2006

1HXURORJLH  *CGRSLE .PMD"PKCB ) $"PSQAFIW

3QHXPRORJLH *CGRSLE .PMD"PKCB$($&CPRF "PKCB(1AFGJBEC

5KHXPDWRORJLH

*CGRSLE .""PKCB!$GCFL .PMD"PKCB))«FL .PMD"PKCB& +*MPCLX

)DCDQ(MSDMRHUJTQRVHQCUNMCDQ+@MCDR•QYSDJ@LLDQ!@CDM6¬QSSDLADQFNEEHYHDKK@KR%NQSAHKCTMFRUDQ@MRS@KSTMF @MDQJ@MMSTMCYDQSHEHYHDQS,CSPMJMEGC.SLIRC .LCSKMJMEGC.SLIRCSLB0FCSK?RMJMEGC.SLIRC

,QIRUPDWLRQHQXQG$QPHOGXQJXQWHU ZZZDHU]WHVHPLQDUHNDUOVUXKHGH‡7HO

Termine Termine

Thema

Thema

7 Info

Interdisziplinäre ­Schmerzkonferenz Göppingen

Kurse der CW-Doppler-, Duplexund Farbdopplersonographie (nach den Richtlinien der KBV sowie den Empfehlungen der Degum)

>>> Ort: Räume der Abteilung

K Termin Mo, 06. 11. 2006

Thema

7 Info

Seminare für Ärzte

>>> Ort: Räume des Regionalen

K Termin

Schmerzzentrums DGS, Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen. Bitte melden Sie ­Patienten, die Sie vorstellen möchten, rechtzeitig an, damit die konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können, Tel. (0 71 61) 97 64-5, Frau Mickan. Für teilnehmende Kolleginnen/Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich.

Psychosomatische Grundversorgung a) Balintarbeit 28.–29. 10. 2006 (Sa–So) b) Verbale Interventionstechniken 11.–12. 11. 2006 (Fr–So) 09.–10. 12. 2006 (Fr–So) c) Hypnose 21.–22. 10. 2006 (Sa–So) 16.–17. 12. 2006 (Sa–So) d) Progressive Muskelentspannung 18.–19. 11. 2006 (Sa–So) e) Autogenes Training 09.–10. 12. 2006 (Sa–So)

7 Info

>>> Auskunft: Heidelberger Akademie für Gesundheitsbildung, Bergheimer Str. 76, 69115 Heidelberg, Tel. (0 62 21) 91 19 13, Fax 91 19 55, E-Mail: [email protected]; Programm im Internet: www.hag-hd.de

Thema 6. Sozialmedizinisches Symposium „Schmerzbegutachtung“

K Termin

Thema Intensivseminar „Medizincontrolling“

K Termin 09.–11. 11. 2006 (Do–Sa)

7 Info

>>> Ort: Seminarraum der Krankenpflegeschule im St. Josefskrankenhaus Heidelberg. Veranstalter/Auskunft: Universität ­Heidelberg, Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung, Thomas Hetz, Tel. (0 62 21) 54-78 10, E-Mail: [email protected]; Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e. V., Dr. med. Sascha Baller, Tel. (01 77) 7 22 55 37, E-Mail: [email protected]

Thema Psychosomatische Weiterbildung

Sa, 04. 11. 2006, 9.00–15.30 Uhr

K Termin

7 Info

Blockkurse Psychosomatische Grundversorgung (jeweils 80 Stunden) a) im Rahmen der Facharzt­ weiterbildung „Allgemeinmedizin“ und „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ b) zur Erlangung der Abrechnungserlaubnis EBM-Ziffern 35100/35110 09.–11. 11. und 15. 12. 2006, 25.–27. 01. und 30. 03. 2007 c) Blockkurs Psychosomatische Grundkenntnisse im Rahmen der übrigen Facharztweiterbildungen (40 Stunden) 09.–11. 11. und 15. 12. 2006

>>> Ort: Schlosspark Bad Waldsee. Veranstalter: Klinik im Hofgarten der Waldburg-Zeil-Kliniken zusammen mit der Sozial- und Arbeitsmedizinischen Akademie Baden-Württemberg e. V. Auskunft/Anmeldung: Klinik im Hofgarten Bad Waldsee, Dr. Fürst/Frau Auer, Am Hofgarten 1, 88339 Bad Waldsee, Tel. (0 75 24) 7 07-3 01, Fax 7 07-3 26.

7 Info 21. Göppinger Kard Dialog

>>> Veranstalter/Ort:

„Herz und Psyche“

Dr. med. W. Polster, Ebersteinstr. 39, 75177 Pforzheim. Balintgruppe ist enthalten, alle zur Facharztprüfung notwendigen Nachweise werden erbracht. Auskunft/Anmeldung: Tel. (0 72 31) 10 12 13, Fax 35 32 23, E-Mail: [email protected]

Samstag, 11. 11. 2006, 9.00 Uhr Seminarishotel Bad Boll

K Termin Interdisziplinärer Grundkurs 10.–12. 11. 2006 (Fr–So) (Anmeldeschluss: 23. 10. 2006) Abschlusskurs extremitäten­ versorgende Gefäße nach Vereinbarung

für Psychosomatische Medizin und ­Psychotherapie in Freiburg. Information/Anmeldung: AK Psychosomatische Grundversorgung Südbaden e. V., Fort- und Weiterbildungsbüro, Hauptstr. 8, 79104 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85, E-Mail: Weiterbildung.Psychosomatik@ uniklinik-freiburg.de; www.psychosomatik.uniklinik-freiburg.de/psysomgv/

Thema

7 Info

>>> Ort/Auskunft: Klinikum Mannheim gGmbH, I. Medizinische Klinik, Angiologie, 68167 Mannheim, Dr. K. Huck, Tel. (06 21) 3 83-23 76, Fax 3 83-19 70. Der praktische Unterricht findet in Gruppen von fünf bis sechs Kursteilnehmern statt. Gebühr: jeweils 460 Euro für Grundkurs bzw. Abschlusskurs.

Thema Fortbildungsveranstaltung „Systemische Familienmedizin. Paar- und familientherapeutische Aspekte im medizinischen Alltag“

K Termin Mi, 15. 11. 2006, 15.30–18.30 Uhr

7 Info

>>> Ort: Klinik Am schönen Moos, Bad Saulgau, Am schönen Moos 7, 88348 Bad Saulgau. Auskunft: Tel. (0 75 81) 5 07-2 03, Fax 5 07-2 11; www.klinik-a-s-moos.de

Esslinger Hepatologengespräche „Internistische Therapie und Lebertransplantation bei auto­ immunen Lebererkrankungen“

K Termin Mi, 29. 11. 2006, 18.00 Uhr

7 Info

>>> Ort: Best Western-Hotel Park Consul, Grabbrunnenstr. 19, 73728 Esslingen. Auskunft: Tel. (07 11) 31 03-24 70, Fax 31 03-24 74, E-Mail: [email protected]

Thema Ernährungsmedizinische ­Fortbildung „Endoskopisches ­Training, Mangelernährung, ­Aufbau von Ernährungsteams, ­Ernährung von geriatrischen ­Patienten und Tumorpatienten“

K Termin 01.–02. 12. 2006 (Fr–Sa)

Thema

7 Info

Psychosomatische und Psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung

>>> Ort: Diakoniekrankenhaus

K Termin a) Einführung in die Hypnotherapie 24.–25. 11. 2006 (Fr–Sa, 14.00–21.30, 9.00–19.00 Uhr Kosten: 180 Euro b) Progressive Muskelrelaxation (Aufbaukurs) 13.–14. 01. 2007 (Sa–So) Kosten: 180 Euro c) Psychosomatische Grundver­ sorgung (Blockkurs, 50 Stunden) 22.–27. 01. 2007 (Mo–Sa) Kosten: 520 Euro d) Psychosomatische Grundkennt­ nisse in der Facharztweiterbildung (40 Stunden) 05.–09. 02. 2007 (Mo–Fr) Kosten: 450 Euro

­Speyerer Str. 91-93, Mannheim. Auskunft: Frau Dr. A. Rosenbaum, Tel. (06 21) 81 02-34 01, Fax 81 02-34 10, E-Mail: [email protected]

Thema Neurologie Update „Multiple Sklerose-Therapie“

K Termin Sa, 02. 12. 2006, 8.30–13.00 Uhr

7 Info

>>> Ort: Universitätsklinik Freiburg, Neurozentrum, Breisacher St. 64, 79106 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-50 01, Fax 2 70-53 90.

ÄBW 10 • 2006

471

Termine Thema Endokrinologischer Arbeitskreis Esslingen „Endokrine Formen der ­Hypertonie – Aktuelle Diagnostik und Therapie“

K Termin Mi, 13. 12. 2006, 18.30 Uhr

7 Info

>>> Ort: Forum des Klinikums ­Esslingen. Auskunft: Prof. Dr. M. Geißler, Tel. (07 11) 31 03-24 51.

Onkologische Termine Thema

Thema

Thema

25. Arbeitstagung der Tumorzent­ ren, Onkologischen Schwerpunkte und Onkologischen Arbeitskreise in Baden-Württemberg (ATO) „Innovationen in der Onkologie – Ist der Fortschritt bezahlbar?“

Comprehensive Cancer Center Ulm Kolloquium „Diagnostik und Therapie von Wirbelsäulenmetastasen“

Kongress „Pan European Sarcoma Trials“

K Termin

Thema MRT-Kurs V „Prüfungsvorbereitung“ MRT-Kurs für Kollegen, die im Rahmen von Übergangs­regelungen die „Fachspezifische MRT“ erlangen wollen

K Termin 15.–16. 12. 2006 (Fr–Sa) (Fr, Beginn 15.00, Sa, Ende 18.00 Uhr)

7 Info

>>> Ort: Sportklinik Stuttgart, ­Taubenheimstr. 8, 70372 Stuttgart. Der Kurs findet in Kooperation der ­Stiftung Akademie Deutscher ­Orthopäden und dem Arbeitskreis „Bildgebende Verfahren“ der DGOOC statt. Auskunft: Bettina Schneider, ­Taubenheimstr. 8, 70372 Stuttgart, Tel. (07 11) 55 35-1 75, Fax 55 35-1 88, E-Mail: bettina.schneider@ sportklinik-stuttgart.de; www.sportklinik-stuttgart.de

10.–11. 11. 2006 (Fr–Sa) (Fr ab 12.00 Uhr Treffen der ATOArbeitsgruppen, Sa ab 9.00 Uhr Tagung)

7 Info

>>> Ort: Universitätsklinik Tübingen. Gastgeber: Südwestdeutsches Tumorzentrum – Comprehensive Cancer Center Tübingen. Gebühr: keine. Auskunft/Anmeldung: Südwestdeutsches Tumorzentrum CCC Tübingen, Tel. (0 70 71) 2 98-52 36, tumorzentrum-tuebingen.de; [email protected]; www.krebsverband-bw.de; www.tumorzentrum-tuebingen.de

Thema Interdisziplinäre Onkologie „Ösophagus- und Cardiakarzinom“

K Termin

K Termin a) Erstellung einer Syndrom­ diagnose, Syndrome der Yin-Organe mit Therapie 19.–21. 01. 2007 (Fr–So, 25 Stunden) b) Akupunktur und TCM bei Allergien; Schwerpunkt: ­augmentierte und traditionelle chinesische Akupunktur und ­Phytotherapie bei Heuschnupfen, aktuelle Studien Sa, 27. 01. 2007, 9.00–17.00 Uhr

7 Info

>>> Ort, Anmeldung und Auskunft:

Thema 20. Interdisziplinäres Symposium „20 Jahre Onkologischer Schwerpunkt Heilbronn“

K Termin Sa, 25. 11. 2006

7 Info

>>> Ort: IHK, Heilbronn. Auskunft/Anmeldung: Sekretariat, Frau Krebs/Frau Verbé, Klinikum Heilbronn, Am Gesundbrunnen 20, 74078 Heilbronn, Tel. (0 71 31) 49-25 30.

Dr. Johannes Naumann, Uni-Zentrum Naturheilkunde, Universitätsklinikum Freiburg, Breisacher Str. 115B, 79106 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-82 01, E-Mail: [email protected]; www.uni-zentrum-naturheilkunde.de

472

7 Info

>>> Ort: Ulm, Chirurgische Klinik, Safranberg, Hörsaal IV. Auskunft: Geschäftsstelle des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56, www.tumorzentrum-ulm.de

Stuttgart. Auskunft: Frau Hazlewood, Tel. (07 11) 9 92-24 66, Fax 9 92-24 62, E-Mail: [email protected]

Zum Gedenken

Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen

Dr. med. Rudolf Sandkühler, Waldburg Dr. med. Günter Osang, Bad Liebenzell Kurt Schneider, Rottweil Dr. med. Wolfgang Wöppel, Bad Mergentheim Dr. med. Günter Lewinsky, Heilbronn Dr. med. Margarete Riemann, Heilbronn Dr. med. Helmut Pelz, Sachsenheim Dr. med. Gerhard Votteler, Stuttgart Dr. med. Thomas Hotz, Renningen Dr. med. Gisela Zimmermann, Heidelberg Dr. med. Bernhard Wyrwoll, Weinheim Dr. med. Dieter Kellewald, Heidenheim Dr. med. Klaus Armbruster, Schutterwald Dr. med. Daniel Miller, Dossenheim Dr. med. Elisabeth Mondon-Armbruster, Singen Dr. med. Georg Völker, Gutach Dr. med. Doris Zoeppritz, Stuttgart Dr. med. Michael Roth, Merzhausen Dr. med. Gerhard Klumpp, Willstädt Dr. med. Edgar Stumpf, Stuttgart Dr. med. Wolfgang Nusser, Engstingen Dr. med. Ingeborg Drape, Bad Krozingen Dr. med. Elke Gruener, Sindelfingen

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

7 Info Esslingen. Auskunft: Prof. Dr. M. Geißler, Tel. (07 11) 31 03-24 51.

Akupunktur-Expertenkurse

Mi, 29. 11. 2006, 18.00 Uhr

7 Info

>>> Ort: Haus der Wirtschaft,

Do, 16. 11. 2006, 19.30 Uhr

>>> Ort: Forum des Klinikums

Thema

K Termin

K Termin 30. 11.–02. 12. 2006 (Do–Sa)

ÄBW 10 • 2006

23. 06. 1920 27. 07. 1919 30. 05. 1923 15. 08. 1946 02. 10. 1928 17. 04. 1913 02. 05. 1922 22. 08. 1919 09. 07. 1957 08. 10. 1909 06. 08. 1913 15. 09. 1941 10. 01. 1963 17. 03. 1970 09. 03. 1920 07. 01. 1915 04. 07. 1926 07. 04. 1948 14. 03. 1914 06. 06. 1944 01. 08. 1950 08. 07. 1921 27. 03. 1947

† † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † †

10. 05. 2006 04. 07. 2006 07. 07. 2006 10. 07. 2006 28. 07. 2006 28. 07. 2006 07. 08. 2006 08. 08. 2006 09. 08. 2006 10. 08. 2006 12. 08. 2006 13. 08. 2006 15. 08. 2006 15. 08. 2006 15. 08. 2006 19. 08. 2006 19. 08. 2006 21. 08. 2006 24. 08. 2006 28. 08. 2006 29. 08. 2006 03. 09. 2006 03. 09. 2006

Bekanntmachungen Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: J­ ahnstraße 40 70597 Stuttgart ­(Degerloch) Telefon (07 11) 76 98 90 Fax 7 69 89 50

Weitere Infos unter www.laek-bw.de

„Neue Wege in der Suchtmedizin“ ein Symposium des ­Arbeitskreises „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Termin: Mittwoch, 22. November 2006, 9.00 bis 16.30 Uhr Ort: CVJM Stuttgart e. V., Büchsenstraße 37, 70174 Stuttgart (Stuttgart-Mitte) Themen: – Kontrolliertes Rauchen – ­Eine Alternative zur abstinenzorientierten Therapie? Prof. Dr. Batra, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psycho­ therapie Tübingen – Psychotrauma und Sucht Prof. Dr. Seidler, Klinik für Psychosomatische und Allgemeine ­Medizin im Zentrum für Psychosoziale Medizin der Universitätsklinik Heidelberg

Anmeldung und Programmanforderung

Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-82 z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40 Tel.: (07 11) 7 69 89-24 70597 Stuttgart E-Mail: [email protected] ■ Symposium „Neue Wege in der Suchtmedizin“ am 22. November 2006

Name/Vorname/Titel Facharztbezeichnung/PP, KJP

Gebühr: kostenfrei Anmeldung ist erforderlich. Die Veranstaltung ist mit 8 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.

Geburtsdatum Anschrift

Telefon

Fax

E-Mail Datum

– Von Methadon bis Heute Frau Dr. Dahl, Vorsitzende des ­Arbeitskreises „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg – Drogenverkehr in heutiger Zeit Kriminaloberrat Winter, Polizeipräsidium Stuttgart, ­Kriminalinspektion 2 – Kontrolliertes Trinken Prof. Dr. Körkel, Evangelische Fachhochschule Nürnberg, FB Sozialwesen – GHB (Gamma-HydroxyButtersäure) Prof. Dr. rer. nat. Aderjan, Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin im Klinikum der Universität Heidelberg – Heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger Frau Tanger, AWO-Ambulanz, Karlsruhe – Cannabis Psychische Erkrankungen PD Dr. Hermle, Christophsbad, Göppingen – Substitution bei Alkoholkranken Dr. Ulmer, Stuttgart – Hepatitis C Prof. Dr. Maier, Städtische Kliniken Esslingen – Leberzentrum – Nicht-stoffgebundene ­Süchte Dr. Mäulen, VillingenSchwenningen – Stille Sucht – Medikamentenabhängigkeit PD Dr. Mundle, Oberbergklinik, Hornberg

Unterschrift

(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)

Kombinierter Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. § 18a Abs. 2 RöV und § 10 der StrlSchV Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie ­medizinisch-technische ­Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgen- und anderen ­ionisierenden Strahlen liegt. Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (der Kurs ist gem. § 18a Abs. 2 RöV und § 30 der StrlSchV). Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart als zuständiger Stelle anerkannt. Kursinhalte: – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Normen – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken – Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie – Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgen­ verordnung: Diagnostische ­Referenzwerte – Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalent­ dosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung – Leitlinien der Bundesärzte­ kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität – Was ist neu in der digitalen Welt – Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung – Repetitorium – Abschlusstestat für RöV – Neues aus der StrlSchV – Abschlusstestat für StrlSchV Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst Termin: Mittwoch, 8. November 2006 ca. 11.00 Uhr s.t. bis ca. 21.00 Uhr. Veranstaltungsort: Landesärztekammer BadenWürttemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, ­großer Sitzungssaal.

ÄBW 10 • 2006

473

Bekanntmachungen Teilnahmegebühr: 70 Euro für den Einzelkurs bzw. 90 Euro für den kombinierten Kurs; Brezel und Kaffee in der großen Pause sind inklusive; ­Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar. Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Be­ arbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Bei Abmeldungen ­danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr ­erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung ­abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung ­unter Angabe von Name, vollständiger Adresse, Telefon/Fax oder E-Mail ist erforderlich bei: Frau Gabriele Fehrs, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89-67, Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail: [email protected]. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der ­Reihenfolge des Eingangs ­berücksichtigt.

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart ­(Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax 7 87 52 74

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags­ arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Frauenärzte Ostalbkreis 73525 Schwäbisch Gmünd Nr. 1001 Stadtkreis Stuttgart 70567 Stuttgart Nr. 1002 Hausärzte Landkreis Böblingen 71032 Böblingen Allgemeinarzt GP-Anteil Nr. 1003

Anzeige

KORTE

RECHTSANWÄLTE

Prof. Dr. Niels Korte** Marian Lamprecht* Constanze Herr*

Absage durch Hochschule oder ZVS? - Klagen Sie einen Studienplatz ein! Wir haben seit 1998 zahlreiche Mandate im Bereich Hochschulrecht erfolgreich betreut. Unsere Kanzlei* liegt direkt an der Humboldt-Universität. Prof. Dr. Niels Korte lehrt selbst an einer Berliner Hochschule. Entfernung spielt keine Rolle - wir werden bundesweit für Sie tätig. *Unter den Linden 12 10117 Berlin-Mitte **Rudower Chaussee 12 12489 Berlin-Adlershof

24-Stunden-Hotline: 030-226 79 226 www.studienplatzklagen.com

474

ÄBW 10 • 2006

www.anwalt.info Fax 030-226 79 661 [email protected]

Landkreis Esslingen 72622 Nürtingen Allgemeinarzt GP-Anteil Nr. 1004 Landkreis Esslingen 70794 Filderstadt Allgemeinarzt GP-Anteil Nr. 1005 Stadtkreis Heilbronn 74080 Heilbronn Allgemeinarzt GP-Anteil Nr. 1006 Ostalbkreis 73492 Rainau Allgemeinarzt Nr. 1007 Ostalbkreis 73486 Adelmannsfelden Allgemeinarzt GP-Anteil Nr. 1008 Ostalbkreis 73497 Tannhausen Allgemeinarzt Nr. 1009 Ostalbkreis 73529 Schwäbisch Gmünd Allgemeinarzt GP-Anteil Nr. 1010 HNO-Ärzte Landkreis Esslingen 72622 Nürtingen GP-Anteil Nr. 1012 Nervenärzte Landkreis Göppingen 73054 Eislingen Nr. 1013 Orthopäden Ostalbkreis 73479 Ellwangen Nr. 1014 Psychotherapeuten Landkreis Böblingen 71229 Leonberg psychologisch Nr. 1015

Stadtkreis Stuttgart 70597 Stuttgart psychologisch Nr. 1016 Radiologen Landkreis Böblingen 71065 Sindelfingen Nr. 1011 Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie über die Abteilung Ärzteberatung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Telefon (07 11) 78 75-3 00. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der „Warteliste“ eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Die formlose Bewerbung ist ­innerhalb von vier Wochen unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Ziffer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Postfach 80 06 08 in 70506 Stuttgart, schriftlich einzureichen und muss die vollständige Anschrift, Facharztanerkennung, Angaben zum frühestmöglichen Praxisüber­ nahmezeitpunkt sowie das Einverständnis zur Weitergabe der Bewerbung an den Praxisüber­ geber enthalten. Auf folgende, bereits früher veröffentlichte Ausschreibungen können noch Bewerbungen ­eingehen: Frauenärzte in 70372 Stuttgart Nr. 0604 Zu diesen und insbesondere auch zu weiteren Niederlassungs-, Kooperations- und Übernahme­ möglichkeiten bietet Ihnen die Bezirksdirektion Stuttgart eine persönliche Beratung an. ­Terminvereinbarung bitte unter Telefon (07 11) 78 75-3 00.

Bekanntmachungen

Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0  Fax 5 96 11 40

Fortbildungsveranstaltung zur Qualifikation als Qualitäts­ beauftragte(r) Hämotherapie 19. bis 23. März 2007 in Pforzheim Gemäß der am 5. November 2005 in Kraft getretenen Novellierung der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) wird für alle Einrichtungen, die Blutkomponenten und/oder Plasmaderivate zur Behandlung von Hämostasestörungen an­ wenden, ein(e) Beauftragte(r) im Bereich Hämotherapie gefordert. Für dieses Mandat werden ­genaue Qualifikationsvoraus­ setzungen definiert. Punkt 1.6.3 der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blut­ bestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) definiert die Voraus­ setzungen für die Tätigkeit als Qua­litätsbeauftragte(r) wie folgt: Grundsätzliche Voraussetzung ist die Approbation als Arzt und eine mindestens dreijährige ­ärztliche Tätigkeit. Darüber ­hinaus muss eine der folgenden Qualifikationen vorliegen: a)  Erfüllung der Voraussetzung für die Zusatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ b)  40 Stunden theoretische, von einer Ärztekammer anerkannte, Fortbildung „Qualitätsbeauftragte(r) Hämotherapie“. Die Übergangsregelungen besagen, dass, wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie als Qualitätsbeauftragte(r) tätig war, diese Tätigkeit weiter ausüben darf, unter der Bedingung, dass

eine der oben genannten Qualifikationen innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinien nachgewiesen wird. Weitere Ausnahmeregelungen bestehen nicht. Am Institut für Transfusionsund Laboratoriumsmedizin des Klinikums Pforzheim wird vom 19. bis 23. März 2007 unter der Leitung von Herrn Chefarzt Dr. Thomas Wüst und Frau Ltd. Oberärztin Dr. Christiane Saadé die nach den Richtlinien geforderte 40-stündige zertifizierte Fort­ bildung angeboten. Der Kurs ­orientiert sich streng am Mustercurriculum für Qualitätsbeauftragte Hämotherapie der Bundesärztekammer. Da der Kurs auch praktischen ­Unterricht in Kleingruppen vorsieht, ist die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt. Der Unkostenbeitrag beträgt 800,– Euro. Arbeitsunterlagen, Zertifikate, ­Tagungsgetränke und Mittag­ essen sind im Preis enthalten. Anmeldung: Verbindliche Anmeldungen sind bis zum 1. März 2007 erbeten an: Herrn Chefarzt Dr. Thomas Wüst Institut für Transfusionsund Laboratoriumsmedizin Klinikum Pforzheim GmbH Kanzlerstraße 2–6 75175 Pforzheim Telefon (0 72 31) 9 69-3 28/3 27, Fax (0 72 31) 9 69 9 92 E-Mail: [email protected] Nach Eingang der Anmeldung ­erhalten Sie ausführliche ­Tagungsunterlagen sowie die Zahlungsaufforderung. Der Kurs ist unter der Fort­ bildungsnummer 91197 durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 40 Fortbildungspunkten zertifiziert.

Frauenärztliche Praxis im Planungsbereich Karlsruhe-Stadt Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 04. 2007 Kennziffer FR/144,

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Hausärztliche Praxis – internistisch – im Planungsbereich Heidelberg Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/186,

Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax 5 96 11 88

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags­ arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Augenärztliche Praxis im Planungsbereich Heidelberg Praxisübernahmezeitpunkt: 02. 01. 2007 Kennziffer AU/61, FachärztlichInternistische Praxis – Nephrologie/Dialyse – (Gemeinschaftspraxis-Anteil) im Planungsbereich Mannheim Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2007 Kennziffer I/184, Frauenärztliche Praxis im Planungsbereich Karlsruhe-Stadt Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2007 Kennziffer FR/142, Frauenärztliche Praxis im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007 Kennziffer FR/143,

Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Pforzheim Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007 Kennziffer HÄ/221, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2007 bzw. 01. 04. 2007 Kennziffer HÄ/222, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2007 Kennziffer HÄ/223, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Karlsruhe-Stadt Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2007 Kennziffer HÄ/224, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/225, Hautärztliche Praxis (Gemeinschaftspraxis-Anteil) im Planungsbereich Freudenstadt Praxisübernahmezeitpunkt: 01.01.2007 Kennziffer HG/54.

ÄBW 10 • 2006

475

Bekanntmachungen Kinder- und Jugendmedizinische Praxis im Planungsbereich Karlsruhe-Stadt Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 04. 2007 Kennziffer K/84, Nervenärztliche Praxis im Planungsbereich Mannheim Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer NP/59, Nervenärztliche Praxis (Gemeinschaftspraxis-Anteil) im Planungsbereich Neckar-Odenwald-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2007 Kennziffer NP/64, Orthopädische Praxis im Planungsbereich Pforzheim Praxisübernahmezeitpunkt: 02. 01. 2007 Kennziffer O/79. Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,

Bezirksdirektion Karlsruhe, ­Telefon (07 21) 59 61-3 12. ­Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen (Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollstän­ digen Zulassungsunterlagen sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Kennziffer bis zum 30. 10. 2006 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der ­Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Des Weiteren wird folgender ­Psychotherapeutensitz ­ausgeschrieben: Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten im Planungsbereich Heidelberg Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer PP/33.

Nähere Informationen zu dieser ausgeschriebenen Praxis sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-1 63. ­Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen (Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollstän­ digen Zulassungsunterlagen sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Kennziffer bis zum 30. 10. 2006 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der ­Warteliste eingetragenen Psychotherapeuten nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten.

Anzeige

Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax 89 28 68

5. Vertreterversammlung Die nächste Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südbaden findet statt am Samstag, dem 11. November 2006, Beginn 9.30 Uhr c. t., im Haus der Ärzte, Freiburg, Sundgauallee 27.

476

ÄBW 10 • 2006

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax 8 41 07

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von ­Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der ­betreffenden Ärzte/Psycho­ therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausarzt Landkreis BreisgauHochschwarzwald 79219 Staufen (internistische Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-1 Hausarzt Landkreis Lörrach 79415 Bad Bellingen (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-2 Hausarzt Landkreis Lörrach 79576 Weil am Rhein (internistischer Gemeinschafts­ praxisanteil) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-3 Hausarzt Landkreis Lörrach 79688 Hausen (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-4

Bekanntmachungen Hausarzt Landkreis Lörrach 79688 Hausen (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-5

Augenheilkunde Landkreis Konstanz 78462 Konstanz (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-12

Radiologie Stadtkreis Freiburg 79098 Freiburg (Gemeinschaftspraxisanteil) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-20

Hausarzt Landkreis Waldshut 79725 Laufenburg (allgemeinärztlicher Gemeinschaftspraxisanteil) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-6

Augenheilkunde Landkreis Tuttlingen 78532 Tuttlingen (Gemeinschaftspraxisanteil) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-13

Ärztliche Psychotherapie tiefenpsycholog. fund. und analyt. Psychotherapie Landkreis Lörrach 79540 Lörrach (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 07. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-21

Hausarzt Landkreis Ortenaukreis 77694 Kehl (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 04. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-7

Haut- und Geschlechts­ krankheiten Landkreis BreisgauHochschwarzwald 79206 Breisach (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-15

Hausarzt Landkreis Ortenaukreis 77933 Lahr (Internist in Praxisgemeinschaft mit Kinderarzt) Zeitpunkt: 16. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-8

Innere Medizin (fachärztlich) Landkreis Emmendingen 79346 Endingen (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-16

Anästhesiologie Landkreis Lörrach 79650 Schopfheim (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 04. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-9

Kinder- und Jugendmedizin Landkreis Ortenaukreis 77933 Lahr (in Praxisgemeinschaft mit Internist/Hausarzt) Zeitpunkt: 16. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-17

Augenheilkunde Stadtkreis Freiburg 79110 Freiburg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 02. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-10 Augenheilkunde Landkreis BreisgauHochschwarzwald 79199 Kirchzarten (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-11

Kinder- und Jugendmedizin Landkreis Ortenaukreis 77933 Lahr (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 04. 2007 Bewerbungsfrist: bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-18 Nervenheilkunde Psychiater mit Psychotherapie Landkreis Konstanz 78224 Singen (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 11. 2006 Chiffre-Nr. 10/06-19

Nähere Informationen erhalten Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Freiburg, Telefon (07 61) 8 84-2 74, Frau Wabnitz. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein (z. B. Arztregistereintragung, Facharzt u. a.). Der formlosen schriftlichen ­Bewerbung (bitte Chiffre-Nr. ­angeben) ist eine Auflistung des beruflichen Werdegangs ­beizufügen. Die Bewerbung ist bis zur jeweils genannten ­Bewerbungsfrist bei der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, einzureichen. Die in der Warteliste der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Freiburg (§ 103 Abs. 5 SGB V) aufgenommenen Ärzte werden hiermit aufgefordert, sich bei ­Interesse ebenfalls zu bewerben. Eine gesonderte Mitteilung ­ergeht nicht.

Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 91 74 00

Kurse der Bezirksärztekammer ­Südwürttemberg Rhetorik-Seminare Termine: a) Diskutieren und ­Argumentieren Samstag, 18. November 2006, 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 2006-5) b) Reden vor Gruppen II Samstag, 2. Dezember 2006, 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 2006-6) Leitung: Frau Ursel Bachmann, Managementtraining und ­Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, ­Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: jeweils 120,– Euro Mindestteilnehmerzahl: jeweils 8 Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem ­Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit jeweils 11 Fortbildungspunkten anerkannt.

Internet für Ärzte Termin: Samstag, 21. Oktober 2006, 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 6/2006) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Ort: Bildungs- und TechnologieZentrum der Handwerkskammer Reutlingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen ÄBW 10 • 2006

477

Bekanntmachungen Gebühr: 50,– Euro Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt.

Psychoonkologie – psychologische Begleitung von und heilsamer ­Umgang mit Krebspatienten Termin: Samstag, 18. November 2006, 9.00–13.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 19/2006) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte­ kammer Südwürttemberg Themen: Das schwierige Gespräch Referent: Herr PD Dr. Dr. Grulke, Universitätsklinik Ulm, Abt. ­Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Was braucht der Patient? Referent: Herr Dr. Weyland, ­niedergelassener Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Biberach Was braucht die Familie? Referent: Herr Dr. Schneider, ­niedergelassener Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Wangen Ort: Hotel Krone, Bodelschwinghweg 1, 89160 Dornstadt Gebühr: 50,– Euro Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 6 Fortbildungspunkten anerkannt. Die Grundvoraussetzungen über das DMP Mamma-Ca sind erfüllt. (Auskunft: KVBW Bezirksdirektion Reutlingen, Frau Schleeh, Telefon (0 71 21) 9 17-3 86).

Seminarweiterbildung Allgemeinmedizin (80-Stunden-Kurs) zur ­Erlangung der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Allgemeinmedizin“ lt. WBO vom 01. 06. 1999 Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg plant das 80-stündige Weiterbildungsseminar Allgemeinmedizin im Rahmen der 5-jährigen Weiterbildung (WBO vom 01. 06. 1999)

478

vom 5.–13. Mai 2007 im Ärztehaus Reutlingen durchzuführen. Dieses Seminar wird nur einmal jährlich durchgeführt. Wir bitten deshalb alle Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin nach der 5-jährigen Weiterbildung nach der WBO von 1999 befinden, die Teil­ nahme an diesem Kurs recht­ zeitig einzuplanen. Ort: Ärztehaus Reutlingen Gebühr: 590,– Euro (Anmeldungs-Nr. 8/2007) Mindestteilnehmerzahl: 35 Falls die Mindestteilnehmerzahl 8 Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt oder die Teilnahmegebühr erhöht ­werden. Ebenso wird 8 Wochen vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Niedergelassene Vertragsärzte, ­ermächtigte Krankenhausärzte und Fachärzte, die in nach § 108 SGB V zugelassenen Kliniken ­angestellt sind, sind seit dem 01. 07. 2004 gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Erworben werden müssen 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren. Da der Deutsche Ärztetag 2004 beschlossen hat, in den jeweiligen Fortbildungskategorien keine Punkteobergrenzen mehr zu fordern, ­haben Ärztinnen und Ärzte heute die Möglichkeit, frei zu entscheiden, in welcher Fortbildungs­ kategorie sie ihre CME-Punkte sammeln möchten. Damit wurde der Weg frei, die Fortbildung zeitund ortsunabhängig auch über Printmedien, CD-ROMs und ­Online-Fortbildung zu gestalten. Diese Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ wurde von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg auf der Basis des Curriculums der Dt. Gesellschaft für Palliativmedizin entwickelt und ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 10 Punkten auf das Fortbildungszertifikat anerkannt.

ÄBW 10 • 2006

Für weitere Informationen oder zur Bestellung der CD-ROM (39,– Euro) wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Adresse.

Notfallmedizinisches Training für Arzthelferinnen Termine: Teil I: Basismaßnahmen der Reanimation Mittwoch, 8. November 2006, 14.30–18.00 Uhr Teil II: Erweiterte Maßnahmen der Reanimation Mittwoch, 15. November 2006, 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. AH31/2005 und AH32/2005) Mittwoch, 29. November 2006, 14.30–18.00 Uhr Teil II: Erweiterte Maßnahmen der Reanimation Mittwoch, 6. Dezember 2006, 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. AH33/2005 und AH34/2005) Leitung: Dr. med. Walz, Ulm Veranstaltungsort: Gemeinschaftspraxis Dres. Rigg, Schmidt, Walz, Rosengasse 17, 89073 Ulm Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag pro Person incl. Skript

Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung In der neuen Weiterbildungs­ ordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist u. a. die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein ­Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 2. März 2007, 14.00–17.30 Uhr Samstag, 3. März 2007, 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 4. März 2007, 9.00–14.15 Uhr Freitag, 16. März 2007, 14.00–18.15 Uhr Samstag, 17. März 2007, 9.00–17.30 Uhr

Sonntag, 18. März 2007, 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 1/2007) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Chefarzt am Kreiskrankenhaus Laupheim Ort: Ärztehaus, Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 330,– Euro Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Zur Zertifizierung angemeldet mit 40 Punkten.

8-stündiger Fortbildungskurs zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gemäß den Rehabilitations-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Termin: Samstag, 10. März 2007, 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 3/2007) Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, ­Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 90,– Euro Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen Der Fortbildungskurs endet mit einer Lernerfolgskontrolle. Zur Zertifizierung angemeldet mit 21 Punkten. Vorankündigung

Grundlagen der Medizinischen Begutachtung Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche ­Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten be­ antragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen.

Bekanntmachungen

Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges ­Curriculum ausgearbeitet, das den Teilnehmern das für die Erstellung von Gutachten notwendige Wissen vermittelt. Die Akademie für Ärztliche ­Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet dieses Curriculum in ­modifizierter Form an: Termine: Freitag, 20. April 2007, 9.00–16.15 Uhr Samstag, 21. April 2007, 9.00–17.30 Uhr Freitag, 15. Juni 2007, 9.00–16.05 Uhr Samstag, 16. Juni 2007, 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 4/2007) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Vorankündigung

10. Gesundheitsforum Südwürttemberg „... bis der Notarzt kommt“ Für viele Ärztinnen und Ärzte, die nicht die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ erworben ­haben, ergeben sich in Bereitschafts- und Notdiensten oft nicht alltägliche Situationen mit ungewohnten Problemen, die häufig unter Zeitdruck bewältigt werden müssen. Das 10. Gesundheitsforum Südwürttemberg wird dieser Thematik mit typischen Beispielen vor dem Hintergrund der Reanimationsrichtlinien sowie juristischen und finanziellen Aspekten gewidmet sein. Termin: Samstag, 24. März 2007, 10.00–13.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 7/2007) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-4 15 oder -4 16, Fax (0 71 21) 9 17-4 00, E-Mail: [email protected]

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 91 71 00

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags­ arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Frauenheilkunde Zollernalbkreis (Albstadt) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst ZA 83 Verkürzte Bewerbungsfrist: Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung auf diesen Sitz (ZA 83) der KVBW, BD Reutlingen, bis spätestens zum 31. 10. 2006 zugegangen sein muss! Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Kreis Ravensburg (Isny-Neutrauchburg) Übernahme eines Gemeinschafts­ praxisanteils Zeitpunkt: baldmöglichst RV 59 Verkürzte Bewerbungsfrist: Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung auf diesen Sitz (RV 59) der KVBW, BD Reutlingen, bis spätestens zum 31. 10. 2006 zugegangen sein muss!

Augenheilkunde Ulm (Stadt) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2007 UL 20

Impressum

Innere Medizin (fachärztlich) – Gastroenterologie – Ravensburg (Stadt) Übernahme eines Gemeinschafts­ praxisanteils Zeitpunkt: 01. 04. 2007 RV 58 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Kreis Biberach (Bad Buchau) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2007 BC 76

Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Vertreten durch die Kammerpräsidentin Dr. med. Ulrike Wahl und den Vorsitzenden des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Dr. med. A. Hoffmann-Goldmayer Verantwortlicher Chefredakteur: Jürgen Dreher Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 700361, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 E-Mail: [email protected] Verlag und Anzeigenverwaltung: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenverkaufsleitung: Sebastian von Beckerath Telefon (07 11) 63 67 28 49 Telefax (07 11) 63 67 27 60 E-Mail: [email protected]

Nähere Informationen vorab ­erhalten Sie bei der Kassen­ ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-2 39, Frau Kaupp. Die formlose schriftliche Bewerbung ist unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Chiffre-Nummer bis zum 20. 11. 2006 bei der Kassenärztlichen Vereinigung ­Baden-Württemberg, Bezirks­ direktion Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen ­einzureichen, die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind ­spätestens bis zum Tag der Sitzung des relevanten Zulassungsausschusses nachzureichen. Wir weisen darauf hin, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Eine gesonderte Mitteilung ergeht nicht.

Anzeigenverwaltung: Angela Grüssner (Leitung) Rudolf Beck Telefon (07 11) 63 67 28 61 Telefax (07 11) 63 67 27 60 E-Mail: [email protected] Gesamt-Anzeigenleitung: Christian Hennig (verantwortlich) Abonnement/Einzelhefte: Leserservice Ärzteblatt Baden-Württemberg Postfach 11 40, 82153 Gräfelfing Telefon (0 89) 8 58 53-5 55 Telefax (0 89) 85 85 36 25 51 Z. Z. ist Anzeigenpreisliste Nr. 49 vom 1. 1. 2006 gültig. Gesamtherstellung Layout: GreenTomato Süd GmbH, Forststraße 131, 70193 Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Bezugspreise Inland: jährlich 107,80 € zzgl. Versand­kosten 16,20 € (inkl. der ­jeweils gül­tigen MwSt.). EU-Länder-­Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 107,80 € zzgl. Versandkosten 22,80 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 107,80 € zzgl. Versandkosten 22,80 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 13,– € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell­ eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­ längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Sollte die Zeitschrift aus Gründen nicht geliefert werden können, die nicht vom Verlag zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Nachlieferung, Ersatz oder Erstattung von im Voraus bezahlten Bezugsgeldern. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Stuttgart. Redaktionsschluss für redaktionelle Bei­träge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Einsendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489

Hinweis Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist ausschließlich an die zuständige Bezirks­ ärztekammer zu melden.

ÄBW 10 • 2006

479

View more...

Comments

Copyright � 2017 SILO Inc.