NACHRICHTENBLATT. Ausgabe Nr. 1/2015 Schule C 5088 A. Kiel, den 30. Januar 2015 ISSN

May 25, 2016 | Author: Jörg Bretz | Category: N/A
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1 NACHRICHTENBLATT C 5088 A Ausgabe Nr. 1/2015 Schule Kiel, den 30. Januar 2015 ISSN2 Schule Schulgestaltung 3 START Sch...

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NACHRICHTENBLATT

C 5088 A

Ausgabe Nr. 1/2015 – Schule – Kiel, den 30. Januar 2015 ISSN 0945-2923

Schule Schulgestaltung

3 3

START − Schülerstipendien für zehn engagierte Jugendliche mit Migrationshintergrund in SchleswigHolstein Schultheater der Länder 2015

Schulverwaltung

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5 Nachrichtenblatt des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein

Erlass zur Änderung des Erlasses „Festlegung der Aufnahmemöglichkeiten an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie Empfehlungen zur Bestimmung der zuständigen Schule und der Aufnahmemerkmale“ Festsetzung des Schulkostenbeitrages für am 1. August 2014 neu errichteten Landesberufsschulen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

6 Stellenausschreibungen

als besondere Ausgabe des Amtsblatts für Schleswig-Holstein ISSN 0945-2923 Ausgabe Nr. 1 – Schule – Herausgeber und Verleger Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Pressestelle Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Telefon: 0431 988-5806 Fax: 0431 988-5815 E-Mail: [email protected] Redaktion: Ruth Karow

Bezugsbedingungen Fortlaufender Bezug und Einzelverkauf nur bei der Firma Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel Telefon: 0431 66064-0, Fax: 0431 66064-24. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. April (zum 30. Juni) bzw. 31. Oktober (zum 31. Dezember) jeden Jahres dort vorliegen.

Bezugspreis Halbjährlich 19,00 Euro, jährlich 38,– Euro.

Einzelne Ausgaben Für die ersten 32 Seiten 3,50 Euro, für je weitere angefangene vier Seiten 50 Cent zzgl. Versandkosten. Einzellieferungen gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Hamburg 5480-201, BLZ 200 100 20, „Einzelverkauf“ Lieferung nur nach schriftlicher oder Fax-Bestellung bzw. durch Abholen.

Preis dieser Ausgabe 4,00 Euro zuzüglich Versandkosten Einbanddecken für das Nachrichtenblatt Einbanddecken für das Nachrichtenblatt können bei der Druckerei Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Tel. 0431 66064-0, E-Mail: [email protected] zum Preis von 22 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.

Hinweis für die Schulleitungen Diesem Nachrichtenblatt liegen zwei Ausgaben von „Schule aktuell“ bei. Wir bitten, ein Exemplar dem jeweiligen Schulelternbeirat auszuhändigen. Die Redaktion

Diesem Heft liegt das Jahresinhaltsverzeichnis 2014 bei.

SCHULE Schulgestaltung

START – Schülerstipendien für zehn engagierte Jugendliche mit Migrationshintergrund in Schleswig-Holstein Kurzbewerbung für ein START-Stipendium vom 1. Februar bis 1. März 2015 auf www.start-stiftung.de Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 29. Dezember 2014 – III 317 2002 hat die Gemeinnützige Hertie-Stiftung das START-Stipendienprogramm ins Leben gerufen, um engagierte und motivierte Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund auf ihrem Weg zur (Fach-) Hochschulreife finanziell und ideell zu unterstützen. Die START-Stiftung gGmbH führt als Tochtergesellschaft der Hertie-Stiftung das Programm gemeinsam mit über 120 Partnern in 14 Bundesländern durch. Das Bildungsministerium stellt die Landeskoordination zur regionalen Betreuung der Stipendiaten. Mit dem Stipendienprogramm setzt sich START für mehr Bildungsund Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe von Jugendlichen mit Migrationshintergrund ein. Wir suchen zehn gesellschaftlich engagierte Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die jetzt die Jahrgangsstufen 8 und 9 (bei Schulabschluss nach zwölf Jahren) bzw. 9 und 10 (bei Schulabschluss nach 13 Jahren) besuchen. Wichtig ist uns die erkennbare Motivation der Bewerberinnen und Bewerber, sich aktiv für andere einzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sollten zudem gute bis sehr gute schulische Leistungen vorweisen. Es können sich Schülerinnen und Schüler aller weiterführenden Schulformen bewerben. Die Stipendiaten erhalten bis zum Erreichen des Schulabschlusses monatlich 100 Euro Bildungsgeld und einen Laptop. Sie profitieren von einem breit gefächerten Bildungsangebot in Form von Pflicht- und Wahlseminaren, Workshops, Exkursionen sowie Unterstützungsangeboten für ihre schulische und persönliche Entwicklung. Sie werden Teil eines umfassenden Stipendiaten-Netzwerks. Im Schuljahr 2014/15 werden bundesweit 641 Stipendiaten aus rund 85 verschiedenen Nationen durch START gefördert. In SchleswigHolstein erhalten derzeit 31 Schülerinnen und Schüler ein START-Stipendium. Aufnahmebedingungen sind gesellschaftliches Engagement, Zuverlässigkeit und gute bis sehr gute schulische Leistungen (Schulnoten 2,5 und besser). Auch der soziale und familiäre Hintergrund der Kandidatinnen und Kandidaten wird mit berücksichtigt. Bei der Auswahlentscheidung zählt schließlich das Gesamtbild der Bewerberin/des Bewerbers. Interessierte Jugendliche, die die Aufnahmekriterien für ein START-Stipendium erfüllen, können vom 1. Februar bis zum 1. März 2015 auf www.start-stiftung.de online eine Kurzbewerbung abgeben. Diejenigen, die mit ihrer Kurzbewerbung überzeugt haben, werden in einem zweiten Schritt dazu aufgefordert, bis zum 20. April 2015 eine ausführliche Bewerbung einzureichen. Für diese ausführliche Bewerbung ist das Gutachten einer Lehrkraft oder der Schulleitung erforderlich. Über die Aufnahme von Kandidatinnen und Kandidaten in das Stipendienprogramm entscheidet dann in der dritten NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Runde eine unabhängige Kommission nach Auswahlgesprächen. Ausführliche Informationen zum OnlineBewerbungsverfahren und zum Stipendienprogramm finden Sie auf www.start-stiftung.de. Für Fragen zum START-Stipendium generell und insbesondere zum Bewerbungsverfahren stehen Ihnen und Ihren Schülerinnen und Schülern der Landeskoordinator oder die START-Stiftung zur Verfügung. Kontakt: Ministerium für Schule und Berufsbildung Dirk Gronkowski – Landeskoordinator START in Schleswig-Holstein Tel. 0431 988-2409 E-Mail: [email protected] Schultheater der Länder 2015 FORSCHENDES THEATER Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 2. Januar 2015 – III 311 Der Bundesverband Theater in Schulen (BV.TS), die Stiftung Mercator und das sächsische Staatsministerium für Kultus laden in Kooperation mit dem Staatsschauspiel Dresden, dem tjg. theater junge generation, dem Landesverband Sachsen im Deutschen Bühnenverein und dem Landesverband Amateurtheater Sachsen (LATS) zum 31. Schultheater der Länder (SDL) vom 20. bis 26. September 2015 nach Dresden ein. Im Zentrum des Festivals stehen die ausgewählten Theatergruppen mit ihren Produktionen aus allen Bundesländern. Die Schüler/innen diskutieren untereinander in moderierten Gesprächskreisen über ihre Aufführungen und nehmen an Workshops teil. Darüber hinaus gibt es für sie ein buntes Rahmenprogramm. Für die begleitenden Theaterlehrkräfte, Theaterpädagog/innen, Theaterwissenschaftler/innen und andere Interessierte findet zusätzlich am 23. September 2015 eine Fachtagung zum Festivalthema statt. Der Bewerbungsbogen sowie der vollständige Ausschreibungstext sind unter www.bvts.org und auf der Seite des jeweiligen Landesverbandes zu finden. Das Thema des SDL lautet in diesem Jahr FORSCHENDES THEATER. Es werden Theaterproduktionen gesucht, die sich in altersangemessener Weise fragend, suchend und stellungnehmend mit Bereichen der Wirklichkeit auseinandersetzen und hierfür eine künstlerische Darstellungsform finden. Gewünscht sind beispielsweise Präsentationen, die – auf Recherchen zu Orten, Ereignissen oder Menschen basieren, – Antworten zu selbstreflektierenden Fragen finden wie: Wonach suchen wir, warum und mit welchen Mitteln? Was ist die Zielsetzung unserer Arbeit? – das Recherchematerial theatral-poetisch verarbeiten und zu einer für das Publikum sinnlich erfahrbaren Inszenierung formen, – mit künstlerischen Mitteln wie Montage, Verdichtung, Verfremdung arbeiten, 3

SCHULE – eine Zusammenarbeit mit anderen Fächern oder Disziplinen suchen. Für eine Teilnahme können sich Schultheatergruppen aller Schulstufen und Schularten bewerben, wenn die Gruppe einschließlich der Begleitung nicht mehr als 25 Personen und das Stück zwischen 30 und 60 Minuten umfasst. Für die eingeladenen Theatergruppen sind Unterkunft, Verpflegung und alle Veranstaltungen des Festivals bis auf einen Eigenbetrag von 60 Euro pro Teilnehmer/in kostenfrei. Im Bedarfsfall kann der BV.TS auf Antrag für einzelne Schüler/innen einen Zuschuss gewähren. Bewerbungen sind bis zum 30. April 2015 an den Landesverband zu richten:

Förderverband Darstellendes Spiel z.Hd. Thore Witthöft Kastanienweg 28 24969 Großenwiehe www.fds-sh.de Zur Bewerbung gehören – das ausgefüllte Formular, – vier DVDs der Aufführung, die einen Durchlauf zeigen (Aufzeichnung aus der Totalen, unbearbeitet), – eventuell Erläuterung zur DVD (was zeigt sie, z. B. Premiere, Aufführung, Probenstand oder: was zeigt sie nicht) und – eventuell Erläuterungen und Material zu der Produktion sowie zu den Arbeitsbedingungen der Gruppe.

Schulverwaltung

Erlass zur Änderung des Erlasses „Festlegung der Aufnahmemöglichkeiten an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie Empfehlungen zur Bestimmung der zuständigen Schule und der Aufnahmemerkmale“ Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 15. Januar 2015 – III 32 Der Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 21. November 2011 (NBl. MBK. Schl.-H. S. 322) wird wie folgt geändert: 1. In Ziffer 1.2 wird das Wort „integrativ“ durch das Wort „inklusiv“ ersetzt. 2. Ziffer 2 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „§ 63 Abs. 1 Nr. 18“ wird durch die Angabe „§ 63 Abs. 1 Nr. 19“ ersetzt. b) Dem zweiten Spiegelstrich wird folgender Satz angefügt: „Die von der Schulkonferenz beschlossenen Aufnahmemerkmale sind bekannt zu machen (Aushang in der Schule, Internetauftritt) und insbesondere dem Schulträger mitzuteilen.“ 3. Ziffer 2.1 entfällt. 4. Die Ziffern 2.2 bis 2.4 werden die Ziffern 2.1 bis 2.3. 5. In Ziffer 2.1 wird der letzte Satz gestrichen. 6. Nach Ziffer 2.3 wird folgende Ziffer 2.4 neu eingefügt: „2.4 Berücksichtigung von Leistungsstärken an Gemeinschaftsschulen Bei Gemeinschaftsschulen kann gem. § 5 Abs. 4 der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) die Schule bei der Auswahl Schülerinnen und Schüler aller Leistungsstärken angemessen berücksichtigen. Damit aus dieser „Kann-Bestimmung“ eine verbindliche Vorgabe für die Schulleiterin/den Schulleiter wird und dieses Merkmal auch eine nähere Ausgestaltung erfährt, ist ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz erforderlich. Dies ist in verschiedener Weise möglich. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, 4

dass, wenn von der Möglichkeit nach § 5 Abs. 4 GemVO Gebrauch gemacht werden soll, es nach Inkrafttreten der schulrechtlichen Novellierungen zum Schuljahr 2014/15 eine Kategorisierung nach voraussichtlich zu erreichenden Schulabschlüssen nicht mehr geben kann. Ferner muss die Gleichbehandlung der Bewerberinnen und Bewerbern von Grundschulen, an denen Berichtszeugnisse, mit denen von Grundschulen, an denen Notenzeugnisse erteilt werden, gewährleistet sein. Bei einer Auswahl unter dem Aspekt der Leistungsstärken kann auch auf die „Überfachlichen Kompetenzen“ gemäß dem zum Halbjahr der Jahrgangsstufe 4 erteilten Entwicklungsbericht zum Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen (§ 6 Abs. 4 der Landesverordnung über Grundschulen) abgehoben und eine besondere Stärke in diesem Bereich als vorrangiges Aufnahmemerkmal beschlossen werden. Die Berücksichtigung der „Überfachlichen Kompetenzen“ ist in einem Umfang von bis zu 20 v.H. der Aufnahmekapazität zulässig.“ 7. In Ziffer 2.5 erhält der drittletzte Satz folgende Fassung: „Zu der bei Gemeinschaftsschulen gegebenenfalls angestrebten Zusammensetzung der Schülerschaft kann die Festlegung eines Zuständigkeitsbereichs in einem Spannungsverhältnis stehen.“ 8. In Ziffer 2.8 wird der letzte Satz gestrichen. 9. Nach Ziffer 2.8 wird folgende Ziffer 2.9 eingefügt: „2.9 Anwendbarkeit Die vorstehenden Empfehlungen zu den Aufnahmemerkmalen gelten mit Ausnahme der Ziffer 2.4 entsprechend auch für die Grundschulen.“ 10. In Ziffer 5, letzter Satz, wird die Abkürzung „MBK“ durch die Abkürzung „MSB“ ersetzt. Dieser Erlass tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Kiel, den 15. Januar 2015 Dirk Loßack Staatssekretär NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE Festsetzung des Schulkostenbeitrages für die am 1. August 2014 neu errichteten Landesberufsschulen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 4. Dezember 2014 – III 415 Nachfolgende aufgeführte Landesberufsschulen (LBS) haben zum 1. August 2014 ihren Betrieb aufgenommen. Bei dem Schulkostenbeitrag (SKB) - gemäß § 112 Abs. 4 Satz 3 SchulG i.V.m. §§ 48, 112 und 148 SchulG - handelt es sich um einen Schullastenausgleich und nicht um eine individuelle Kostenfestsetzung. Als angemessener Anteil für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Heimes wurde deshalb von mir für alle Landesberufsschulen als feste Größe ein Betrag in Höhe von 575 Euro in die Berechnung einbezogen. Die Schulkostenbeiträge 2014 bis 2016 werden wie folgt festgesetzt: – LBS Klempner am Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal in Rendsburg · SKB für das Jahr 2014 1.000 Euro · SKB für die Jahre 2015 und 2016 1.350 Euro – LBS Fachkräfte für Speiseeis an der Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie in Lübeck · SKB für das Jahr 2014 800 Euro · SKB für die Jahre 2015 und 2016 1.100 Euro

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Funktionsstellen Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Bewerbung an das

Leiterin/Leiter der Oberstufe

A 15

Aufgabenübertragung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 313 Postfach 7124 24171 Kiel

A 15

Aufgabenübertragung zum 1. August 2015. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 313 Postfach 7124 24171 Kiel

A 15

Aufgabenübertragung zum 1. August 2015. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 315 Postfach 7124 24171 Kiel

1. Gymnasien 1.1 Ricarda-Huch-Schule Kiel

siehe Aufgaben­ beschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

1.2 Gymnasium Wellingdorf

Kiel

Leiterin/Leiter der Mittelstufe siehe Aufgaben­ beschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

1.3 Werner-HeisenbergGymnasium

Heide

Leiterin/Leiter der Mittelstufe siehe Aufgaben­ beschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

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NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Ort

1.4 Heinrich-HeineSchule, Gymnasium des Kreises Plön

Heikendorf Leiterin/Leiter der Oberstufe

1.5 Thor-HeyerdahlGymnasium im BZ Mettenhof

Kiel

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Bewerbung an das

A 15

Aufgabenübertragung zum 1. August 2015. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 313 Postfach 7124 24171 Kiel

A 15

Aufgabenübertragung zum 1. August 2015. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 313 Postfach 7124 24171 Kiel

siehe Aufgaben­ beschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

Leiterin/Leiter der Oberstufe siehe Aufgaben­ beschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Bewerbung an das

2. Gemeinschaftsschulen 2.1 Ida-Ehre-Schule Bad Gemeinschaftsschule Oldesloe mit Oberstufe der Stadt Bad Oldesloe in Bad Oldesloe

2.2 Gemeinschaftsschule Bad im Schulzentrum Segeberg Bad Segeberg, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe i.E. des Schulverbandes Bad Segeberg

Lauenburg 2.3 AlbinusGemeinschaftsschule Lauenburg, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Lauenburg/Elbe in Lauenburg i.E.

Koordinatorin/ max. Koordinator für A 15 schulfachliche Aufgaben mit dem Schwerpunkt der Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 Bewerberinnen/ Bewerber mit der Lehrbefähigung für Gymnasium, Realschule oder Grundund Hauptschule Koordinatorin/ max. Koordinator für A 15 schulfachliche Aufgaben mit dem Schwerpunkt der organisatorischen und pädagogischen Betreuung der Jahrgangsstufen 5 und 6

Koordinatorin/ Koordinator für schulfachliche Aufgaben mit dem Schwerpunkt der Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Bewerberinnen/ Bewerber mit der Lehrbefähigung für Gymnasium, Realschule oder Grundund Hauptschule

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max. A 15

Aufgabenübertragung zum 1. August 2015. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 32 Postfach 7124 24171 Kiel

Aufgabenübertragung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 321 Postfach 7124 24171 Kiel

Aufgabenübertragung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 32 Postfach 7124 24171 Kiel

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Ort

2.4 Immanuel-Kant-Schule Reinfeld Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Reinfeld in Reinfeld

Trappen2.5 Richard-Hallmannkamp Schule Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Gemeinde Trappenkamp

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Bewerbung an das

Koordinatorin/ Koordinator für schulfachliche Aufgaben mit dem Schwerpunkt der Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 9 und 10

max. A 15

Aufgabenübertragung zum 1. August 2015. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 32 Postfach 7124 24171 Kiel

Aufgabenübertragung zum 1. August 2015. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 321 Postfach 7124 24171 Kiel

Bewerberinnen/ Bewerber mit der Lehrbefähigung für Gymnasium, Realschule oder Grundund Hauptschule max. Koordinatorin/ A 15 Koordinator für schulfachliche Aufgaben mit dem Schwerpunkt der organisatorischen und pädagogischen Betreuung der Jahrgangsstufen 7 und 8

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Bewerbung an das

3. Berufsbildende Schulen/RBZ 3.1 Berufliche Schule Ahrensburg Leitung/ A 15 des Kreises Stormarn Koordination der Abteilung VI, Berufsfachschule I, Berufsfachschule III Wirtschaft, Fachoberschule, Berufsoberschule sowie abteilungsüber­ greifende Koor­ dination der EDV*)

Aufgabenübertragung zum 1. Februar 2015. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Berufliche Schule des Kreises Stormarn in Ahrensburg Hermann-LönsStraße 38 22926 Ahrensburg

3.2 Berufsbildungszentrum Bad Segeberg Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg (AöR)

Aufgabenübertragung zum 1. August 2015. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Berufsbildungszentrum Bad Segeberg Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg (AöR) Theodor-StormStraße 9-11 23795 Bad Segeberg

Bad Segeberg

Leitung/ A 15 Koordination der Abteilung 02 Berufsvorbereitung einschließlich Weiterentwicklung des Beratungszentrums für Jugendliche „upgrade“ und Deutsch als Zweitsprache (DaZ)**)

*) Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle bei der Beruflichen Schule des Kreises Stormarn in Ahrensburg, Hermann-Löns-Straße 38 in 22926 Ahrensburg anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen. **) Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle beim Berufsbildungszentrum Bad Segeberg, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg (AöR), Theodor-StormStraße 9-11 in 23795 Bad Segeberg anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen.

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NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Koordinatorenstellen für schulfachliche Aufgaben an Gemeinschaftsschulen An den Gemeinschaftsschulen werden weitere Stellen von Konrektorinnen und Konrektoren als Koordinatorinnen und Koordinatoren für schulfachliche Aufgaben ausgeschrieben. In der nachfolgenden Auflistung wird jeweils eine Kernaufgabe der künftigen Koordinatorinnen und Koordinatoren genannt; zur Festlegung des jeweiligen Aufgabenprofils im Detail sind innerhalb des Schulleitungsteams entsprechende Absprachen zu treffen. Zur Orientierung kann dabei die Aufgabenbeschreibung unter Ziffer VII (3) des Erlasses vom 18. Mai 1998 – III 4 – 0332.3 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 266) verwendet werden. Den Schulen steht für die Wahrnehmung der Koordinierungsfunktionen gemäß § 7 des Leitungszeiterlasses (Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Bemessung des schulischen Zeitbudgets für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben sowie für die pädagogische Arbeit und für Schulentwicklung vom 31. August 2010, NBl. MBK. Schl.-H. S. 277) ein Zeitbudget zur Verfügung. Für die ausgeschriebenen Koordinatorenstellen können sich grundsätzlich Lehrkräfte der an der jeweiligen Schulart vertretenen Laufbahnen bewerben; Lehrkräfte mit der Laufbahnbefähigung für Sonderschulen kommen jedoch nur für die Koordination des Förderzentrumsteils in Frage. Die Auswahlentscheidungen werden jeweils nach Eignung und Leistung getroffen; die Laufbahn der Bewerberinnen und Bewerber ist dabei ohne Belang. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Nach Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt zunächst die Übertragung der Aufgaben. Beförderung und Einweisung in die Planstelle werden nach einer Erprobung gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG und bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorgenommen. Bitte achten Sie auf die nachstehenden allgemeinen Hinweise, die entsprechend anzuwenden sind. Bewerbungen sind über das zuständige Schulamt auf dem Dienstwege an das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein – III 21 – zu richten. Die Schulen, für die Sie sich bewerben, werden von hier aus über die eingegangenen Bewerbungen informiert.

HolstentorGemeinschaftsschule Lübeck

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe

Zeitpunkt der Besetzung

Aufgabe/Koordination

Bewerbungen an das

Koordinatorin/ Koordinator

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 5 bis 7

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel

A 13 Z (GH-Laufbahn) A 14 Z (RS-Laufbahn) A 15 (Gym-Laufbahn)

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Schulleiterstellen Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

1.1 Grundschule Hüttener Berge Schulberg 24358 Ascheffel

Schulleiter/in

1. August 2015

– ein- bis zweizügige Grundschule in ländlicher Lage – Betreute Grundschule – engagiertes Kollegium – fester Einsatz einer Schulsozialarbeiterin – sehr gute räumliche Ausstattung (Musikraum, neue kleine Lehrküche, Werkraum, Gruppenraum, Sporthalle, Sportplatz, Schülerbücherei) – großzügiges Pausengelände – Internetanschluss und ein Computer je Klassenraum – fahrbarer Laptoptower mit 10 Schülerarbeitsplätzen – Schwimmunterricht in Jahrgangsstufe 4 – einmal im Jahr Lesewoche mit Autorenlesung sowie Leseabend – vielfältiges Schulleben, häufig eingebunden in Veranstaltungen der Gemeinde (Kinderfest, Teilnahme am offenen Adventskalender, musikalische Auftritte bei DRK und örtlichen Weihnachtsfeiern) – gute Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten – aktive Fördergemeinschaft – interessierte, engagierte Elternschaft (gestaltet Leseabende, Kinderfeste, Abschlussprojekte der Jahrgangsstufe 4) bietet AGs an

Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg

1.2 Grundschule Silberberg 21502 Geesthacht

Schulleiter/in

1. August 2015

– vier- bis sechszügige Grundschule – feste Grundschulzeiten zur Betreuung (vier Betreuerinnen) vor bzw. nach dem Unterricht von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr inklusive Mittagessenversorgung und anteiliger Ferienbetreuung – präventive und integrative Maßnahmen in allen Jahrgangsstufen in Kooperation mit dem Förderzentrum Geesthacht – 26 Lehrkräfte, 1 Sonderpädagogin, 1 LiA, 1 Erzieherin, 4 Schulassistentinnen – Ausbildungs- und Praktikumsschule

Schulamt des Kreises Herzogtum Lauenburg Postfach 1140 23901 Ratzeburg

1. Grundschulen

A 13 106 Schüler/ innen

A 14 453 Schüler/ innen

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NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Kooperation mit der Gemeinschaftsschule ANS – Schwimmunterricht in Jahrgangsstufe 3 – umfangreicher AG-Bereich – Leseintensivkurs – gute räumliche Ausstattung mit Fachräumen, 3-Felder Sporthalle, Lehrküche, Sportplatz, Internetcafé, Schülerbücherei, Ruheraum, Sammlungsräumen etc. – Aula mit Bühne und Flügel für Feste und Schulveranstaltungen – EDV Ausstattung – jährlicher Vorlesewettbewerb, Teilnahme am Mathewettbewerb Känguru, Einbindung des Antolinprogramms – zwei Schulhöfe mit Schulteich – kooperatives und einsatzfreudiges Kollegium, in Teamarbeit erprobt – lebendiges Schulleben mit jahreszeitbezogenen Aktivitäten, Schulfesten und Veranstaltungen – mitgestaltende und engagierte Elternschaft in verschiedenen Gremien 1.3 Schule am Sonder- Schulleiter/in burger Platz A 13 Z Sonderburger Platz 1 24106 Kiel 263 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

1. Februar 2015

– dreizügige Grundschule im Grünen – Schuleinzugsgebiete sind die Stadtteile Wik und Projensdorf – Integrations- und Präventionsklassen in allen Jahrgängen – gute Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum – engagiertes, aufgeschlossenes Kollegium – aktive, das Schulleben mitgestaltende Elternschaft – gute räumliche Ausstattung (PC-Raum, Werk- und Kunstraum, Musikraum) – eigene, kleine Turnhalle direkt im Schulgebäude – Pilotschule I-Serv im Grundschulbereich – Sinus-Schule – Zusammenarbeit Klasse 2000 – langjährige Schulpartnerschaft mit der Deutschen Privatschule Sonderburg

Schulamt Kiel Andreas-GaykStraße 31 24103 Kiel

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Teilnahme an Mathe-Olympiaden, Vorlesewettbewerb und sportlichen Wettkämpfen – vielseitige Arbeitsgemeinschaften (zurzeit Segeln, Chor, Fußball, Schach, Basketball) – kindgerecht gestalteter Schulhof mit vielen Spielmöglichkeiten und Niedrigseilgarten – gute Zusammenarbeit mit den Kitas – vielfältiges Schulleben (Schulfeste, Sportfeste, Klassenfahrten) – gute Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Vereinen im Stadtteil (aktive Mitarbeit in der Stadtteilkonferenz) – Betreute Grundschule als Elternverein im Schulgebäude Schulleiter/in 1.4 Kahlhorst-Schule Kahlhorststraße 41 23562 Lübeck A 13 Z 391 Schüler/ innen (davon 70 in der Außenstelle Niederbüssau)

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1. August 2015

– vierzügige Grundschule mit einzügiger Außenstelle – historisches Gebäude – Offene Ganztagsschule mit Mensa – vielfältiger Nachmittagsbetrieb mit Hort und Kursen – verschiedene Fachräume (Musik, Kunst, Werken, Töpferkeller, PC, Multifunktionsraum, Konfliktlotsen) – umfangreiches AG-Angebot – Ausbildungs- und Praktikumsschule – präventive und integrative Maßnahmen in allen Jahrgangsstufen – Schul-Minis – konstruktive Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum, Schulbegleitern, kooperativen Erziehungshilfe – einsatzfreudiges, aufgeschlossenes Kollegium – aktive Elternschaft, eigenständiger Förderverein – aktives Schulleben, Ausflüge, Klassenfahrten, Feiern usw. – aktuelle Schulordnung – etablierte Konfliktkultur mit hoher Verbindlichkeit

Schulamt in der Hansestadt Lübeck Kronforder Allee 2-6 Haus Trave 23539 Lübeck

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

1.5 Grundschule Schulleiter/in Krempermarsch Am Burggraben 10 A 13 25361 Krempe 167 Schüler/ 3. Ausschreibung innen in der Grundschule

zum nächst- – Grundschule mit auslaumöglichen fendem GemeinschaftsZeitpunkt schulteil – Primarstufe mit vier jahrgangsübergreifenden Lerngruppen 1 / 2 und je zwei Lerngruppen in den Jahrgängen 3 / 4 – Offene Ganztagsschule mit Mensabetrieb im neu erbauten Mehrzweckgebäude – inklusive Lerngruppen mit sehr guter Unterstützung des im Hause befindlichen Förderzentrums Lernen – innovatives und engagiertes Kollegium – gute und konstruktive Zusammenarbeit mit Elternschaft und Förderverein – schulfreundlicher und unterstützungsbereiter Schulträger – sehr gute räumliche und sachliche Ausstattung (Dreifelderhalle, Schwimmbad) – vielfältiges und lebendiges Schulleben mit jahreszeitbezogenen Aktivitäten und Projekten – konstruktive Zusammenarbeit mit den Kitas – Einsatz einer Schulsozialarbeiterin in der Konfliktberatung und im Sozialtraining – Ausbildungs- und Praktikumsschule

Schulamt des Kreises Steinburg Viktoriastraße 16-18 25524 Itzehoe

1.6 Schule im Autal Sieverstedter Straße 9 24885 Sieverstedt

1. August 2015

Schulamt des Kreises Schleswig-Flensburg Flensburger Straße 7 24837 Schleswig

Schulleiter/in A 13 125 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

– engagiertes und innovatives Kollegium – Arbeiten in Fach- und Lerngruppenteams – offene Türen als Konzept – Lehrkräfte als Lernbegleiter auf dem individuellen Lernweg des Kindes – Erziehung zur Übernahme von Verantwortung für sich selbst und für andere – jahrgangsübergreifendes Lernen in den Jahrgangsstufen1 bis 3 und Jahrgangsstufe 4 – Arbeit nach einem schulintern entwickelten Stufenmodell in Deutsch und Mathematik – epochaler HWS-Unterricht – Modulangebote im ästhetisch-musisch und sportlichen Bereich

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Teilnahme an dem Projekt „Mathe macht stark“ – Frühradfahren – Inklusion in allen Jahrgangsstufen mit verschiedenen Förderschwerpunkten – Kooperation mit dem Förderzentrum, den umliegenden Kindertagesstätten sowie anderen außerschulischen Einrichtungen – wöchentliche Hospitationstage für andere Schulen – ritualisierter Jahresablauf wie z. B. Kinderfest, Autorenlesung, Triathlon, Landfrauentag – engagierte und kooperative Elternschaft – an dem pädagogischen Konzept der Schule orientierte Offene Ganztagsschule von Montag bis Donnerstag mit eigener Küche, Hausaufgabenbetreuung und Kursangebote bis 15.30 Uhr – jährliche Schulaufführung mit Beteiligung aller Lerngruppen und der Offenen Ganztagsschule – enge Einbindung der Schulsozialarbeiterin in die pädagogische Arbeit am Vor- und Nachmittag – enge Zusammenarbeit mit der Universität Flensburg – Ausbildungsschule – Referenzschule – Nominierung für den Deutschen Schulpreis 2013 – Mitglied im Arbeitskreis Grundschule – Mitglied im Projekt „Von der Praxis anderer Schulen lernen“ – unterstützender Schulträger – Raumkonzept

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NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

2. Förderzentren 2.1 Carl-LudwigJessen-Schule Ulmenweg 1 25899 Niebüll

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulleiter/in

1. August 2015

– Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung – Offene Ganztagsschule – zurzeit acht Klassen – modernes, großzügiges Schulgebäude – schönes Schulgelände mit rollstuhlgeeignetem Pausenhof – Fachräume: Lehrküche, Werken, Turnhalle, Snoezeln, Bewegen – gute Unterstützung durch den Schulträger – Ausbildungsschule – engagiertes Kollegium – Teilnahme am ÜSB-Projekt (Übergang Schule-Beruf) – Kooperation mit den Beruflichen Schulen und der Universität Flensburg – Kooperation mit den Mürwiker Werkstätten – Kooperation mit dem DRK Kiel (Träger der sechs FSJStellen) – therapeutisches Reiten – unterstütze Kommunikation als Unterrichtsprinzip – Bewegung als Unterrichtsprinzip – gute Zusammenarbeit mit den Eltern – Schulförderverein

Schulamt des Kreises Nordfriesland Kreishaus Marktstraße 6 25813 Husum

stellvertretende 1. August 2015 Schulleiterin / stellvertretender Schulleiter

– seit 1. August 2014: dreizügige Gemeinschaftsschule im Aufbau mit auslaufendem Regional- und Realschulteil – gute räumliche Ausstattung mit Fachräumen und Sammlungen, große Sporthalle („Moorbekhalle“), großzügige Außenanlagen – Ausbildungsschule mit langjähriger Erfahrung – zurzeit 30 Lehrkräfte – teamorientierte Leitungsstruktur (Schulleiter, stellvertretender Schulleiter und zwei Koordinatorinnen) – angenehme Arbeitsatmosphäre (respektvoller, vertrauensvoller, wertschätzender und gewaltfreier Umgang miteinander)

Schulamt des Kreises Segeberg Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg

A 14 Z (SOLaufbahn) 70 Schüler/ innen

3. Gemeinschaftsschulen 3.1 Gemeinschaftsschule Friedrichsgabe Moorbekstraße 15 22846 Norderstedt

A 13 Z (GH-Laufbahn) oder A 14 Z (RS- Laufbahn) 438 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– enge, konstruktive Zusammenarbeit im Kollegium, mit der schuleigenen Sozialarbei­terin, mit Elternund Schülervertretungen und Schulträger – Kooperation mit dem Lessing-Gymnasium im Schulzentrum-Nord, dem benachbarten Berufsbildungszentrum (BBZ) und dem DaZZentrum Norderstedt – FörMig-Modellschule (durchgängige Sprachbildung) – soziales Training in Jahrgangsstufe 5 – Klassenlehrerstunde und schulinternes „Lernen lernen-Konzept“ – Suchtprävention in Jahrgangsstufe 6 und intensive Aufklärungsarbeit in allen Jahrgangsstufen 3.2 Toni-JensenGemeinschaftsschule Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Landeshauptstadt Kiel in Kiel 2. Ausschreibung

Schulleiter/in Bewerberinnen und Bewerber mit Lehrbefähigung Grund- und Hauptschule, Realschule und Gymnasium bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen max. A 16 ca. 810 Schüler/innen, davon ca. 210 in der Oberstufe

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1. August 2015

– Gemeinschaftsschule mit Gebundenem Ganztagsbetrieb und Mensa mit eigener Küche – in der Sekundarstufe I vierzügig – in der Oberstufe vier Profile mit den profilgebenden Fächern Biologie, WiPo, Kunst und Sport – Etablierung des Faches Darstellendes Spiel in der Oberstufe – stärkenorientierte individuelle Förderung aller Schüler/ innen – langjährige und erfolgreiche Erfahrung in der inklusiven Beschulung – projektorientiertes und fächerverbindendes Lernen – breites Wahlpflichtangebot – umfassende Berufsorientierung – Kooperationen mit Unternehmen aus Kiel, der Fachhochschule Kiel und dem Geomar – Zukunftsschule – engagiertes Kollegium und teamorientierte Leitungsstruktur – zwei Schulsozialarbeiter/ innen – moderne und vielfältige Sportmöglichkeiten, u.a. mit Kletterwand und Beachvolleyballfeld

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein III 32 Postfach 7124 24171 Kiel

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

1. Februar 2016

Das spezielle Anforderungsprofil kann im Referat III 311 des Ministeriums angefordert werden.*)

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein III 311 Postfach 71 24 24171 Kiel

1. August 2015

Das spezielle Anforderungsprofil kann im Referat III 312 des Ministeriums angefordert werden.*)

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein III 312 Postfach 71 24 24171 Kiel

4. Gymnasien 4.1

Wolfgang-Borchert- OberstudienGymnasium direktor/in Halstenbek A 16 ca. 980 Schüler/innen

4.2 Gymnasium Wentorf Wentorf bei Hamburg 2. Ausschreibung

Oberstudiendirektor/in A 16

*) Für das Bewerbungsverfahren sind die Bestimmungen des Erlasses aus „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Schulleiterstellten“ (NBl. 6/1997 vom 23. April 1997 S. 238 ff.) zu beachten. Der Bewerbung sollte neben den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdegangs) möglichst bereits eine Anlassbeurteilung beigefügt sein, die sich am Anforderungsprofil dieser Schulleiterstelle orientiert.

Allgemeine Hinweise Bei Interesse an einer Bewerbung um eine Schulleiterstelle im Bereich der Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren können ein detailliertes Schulprofil bei der Schule und „Hinweise zur Anfertigung und zum Verfahren der dienstlichen Beurteilung“ bei den Schulämtern angefordert werden. Bewerbungen sind mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes vorzulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Landesdienst befinden, haben ihre Bewerbung auf dem Dienstweg vorzulegen. Die Landesregierung fordert ausdrücklich Frauen auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Richtet sich die Zuordnung einer Stelle zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, ist die endgültige Einstufung von der Entwicklung dieser Zahl abhängig. Maßgeblich ist die im Haushaltsplan ausgewiesene Planstelle / Stelle. Daneben müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Gemäß § 49 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) wird der Hauptpersonalrat (Lehrer) über die Schulleiterwahlvorschläge unterrichtet, gegebenenfalls wird die Hauptschwerbehindertenvertretung beteiligt. Die Einsichtnahme des Personalrates in Bewerbungsunterlagen richtet sich nach § 49 Absatz 2 Satz 1 und 2 MBG Schl.-H.. Dienstliche Beurteilungen sind dem Personalrat auf Verlangen der Beschäftigten gemäß § 49 Absatz 3 Satz 2 MBG Schl.-H. zugänglich zu machen. Auf das Antragsrecht nach § 51 Absatz 4 MBG Schl.-H. wird hingewiesen. Eine Schulleiterstelle wird erneut ausgeschrieben, wenn nach der ersten Ausschreibung keine Bewerbung oder eine nicht ausreichende Zahl qualifizierter Bewerbungen vorliegt. Gleiches gilt, sofern sich auf die Ausschreibung ausschließlich eine bereits an der betreffenden Schule tätige Lehrkraft bewirbt (§ 39 Absatz 3 Satz 1 SchulG). Schulleiterstellen werden für zwei Jahre im Beamtenverhältnis auf Probe vergeben (§ 5 Landesbeamtengesetz – LBG). Für alle anderen Funktionsstellen im Schulbereich wird eine Erprobungszeit von einem Jahr festgesetzt (§ 20 Absatz 2 Nummer 3 LBG). Die Aufgabenübertragung bei den Stellen der stellvertretenden Schulleitung und Koordinatorenstellen für Grundund Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren erfolgt zum angegebenen Termin. Beförderung und Einweisung in die Planstelle erfolgen nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Besuchen Sie unseren Online-Stellenmarkt Schule für Lehrkräfte unter www.lehrerstellen-online.schleswigholstein.de. Die aktuellen Stellenausschreibungen des IQSH finden Sie unter www.iqsh.schleswig-holstein.de. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ministerium für Schule und Berufsbildung Im Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein ist zum nächstmöglichen Termin in der Abteilung III 4 (Berufliche Bildung, Qualitätssicherung, IT) eine Abordnungsstelle für eine Lehrkraft bis zur Besoldungsgruppe A 13 SHBesO für die Dauer von zwei Jahren im Referat „IT-Management, Landesnetz Bildung“ zu besetzen. Eine Verlängerung der Abordnung um zwei weitere Jahre ist möglich. Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen: – IT im Bildungsbereich – Mitarbeit bei der Entwicklung von Konzepten/ Strategien zum IT-Einsatz an Schulen – Mitarbeit bei den Ausstattungsempfehlungen für Schulen – Miterstellung von Erlassen und Verordnungen zum IT-Einsatz an Schulen – Geschäftsführung der AG IT-Bildung – Mitarbeit in Gremien zum IT-Einsatz an Schulen – Landesnetz Bildung – IT-Koordination mit dem IQSH. Vorausgesetzt werden: – Kenntnisse und Erfahrungen zum IT-Einsatz und IT-Betrieb in Schule – technisches Verständnis – selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise. Grundkenntnisse im Schulrecht und im Datenschutzrecht sind erwünscht. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf unter Angabe bisheriger Tätigkeiten und Erfahrungen in den genannten Aufgabengebieten richten Sie bitte innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg an das Ministerium für Schule und Berufsbildung, Personalreferat III 111, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel. Europa-Universität Flensburg Die Europa-Universität Flensburg ist eine lebendige Universität in kontinuierlicher Entwicklung, in der die Disziplinengrenzen überschreitende Teamarbeit eine prominente Rolle spielt: Wir arbeiten, lehren und forschen für mehr Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Vielfalt in Bildungsprozessen und Schulsystemen, Wirtschaft und Gesellschaft, Kultur und Umwelt. Die Europa-Universität Flensburg bietet ein weltoffenes Arbeitsumfeld, das interkulturelles Verständnis fördert und Internationalität gemeinschaftlich lebt. Am Institut für Gesellschaftswissenschaften und Theologie der Europa-Universität Flensburg ist im Seminar für Geschichte und Geschichtsdidaktik zum 1. August 2015 die Stelle 20

einer abgeordneten Lehrkraft für die Dauer von zunächst zwei Jahren zu besetzen. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist gem. § 67 Abs. 2 HSG möglich. Aufgabengebiet: – Schuldidaktische Betreuung der Praktika im Bachelor und Master – Lehrveranstaltungen im Umfang von 16 Semesterwochenstunden im BA- und MA-Studiengang im Bereich der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Geschichte und Geschichtsdidaktik Voraussetzungen für die o.g. Tätigkeiten sind neben einer einschlägigen akademischen Qualifikation (zweites Staatsexamen) mehrjährige Unterrichtserfahrung im Fach Geschichte an Sekundarschulen. Besonders willkommen sind Bewerbungen aus Gemeinschaftsschulen. Die Europa-Universität Flensburg möchte in ihren Beschäftigungsverhältnissen die Vielfalt der Biografien und Kompetenzen fördern. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Personen mit einer Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Europa-Universität Flensburg strebt in allen Beschäftigtengruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an. Fachauskünfte erteilt Prof. Dr. Robert Bohn, Telefon 0461 805-2247 oder -2253. Weitere Auskünfte erteilt Frau Katzka, Telefon 0461 805-2824, E-Mail: [email protected]. Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen dieses Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg an das Präsidium der Europa-Universität Flensburg, z. H. Frau Katzka, persönlich/vertraulich, Kennziffer 141554, Postfach 2954, 24919 Flensburg zu richten. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Am Institut für Neuere Deutsche Literatur und Medien der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ist zum 1. August 2015 die Stelle einer abgeordneten Lehrkraft (Bes.Gr. A 13/14) im Umfang von 2/8 (4 SWS) zu besetzen. Auf die Stelle können sich nur dauerhaft im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein stehende Lehrerinnen und Lehrer bewerben. Die Abordnung erfolgt zunächst für zwei Jahre. Eine Verlängerung der Abordnung um weitere zwei Jahre ist ggf. möglich (§ 67 Abs. 2 HSG). Der Aufgabenbereich umfasst die Lehrtätigkeit von 4 Semesterwochenstunden im Bereich der Literaturdidaktik im Rahmen des 2-Fach-Bachelors Lehramt und des 2-Fach-Masters of Education. Erweiterte Kenntnisse im Fach „Neuere deutsche Literaturwissenschaft“ werden ebenso vorausgesetzt wie eine breite Unterrichtserfahrung und ein ausgeprägtes Interesse an literaturdidaktischer und literaturwissenschaftlicher Theoriebildung. Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Universität ist bestrebt, den Anteil der weiblichen Lehrkräfte zu erhöhen. Sie fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Wir begrüßen es zudem ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung mit den üblichen Unterlagen, einem ausführlichem Lebenslauf (auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir und bitten daher darum, hiervon abzusehen) sowie der Angabe bisheriger schulexterner Tätigkeiten auf dem Dienstweg zu richten an Prof. Dr. Bernd Auerochs Geschäftsführender Direktor des Instituts für Neuere Deutsche Literatur und Medien der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Leibnizstraße 8 24118 Kiel Am Historischen Seminar der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel ist zum 1. August 2015 die halbe Stelle einer abgeordneten Lehrkraft (Bes.Gr. A 13/14) zu besetzen. Auf die Stelle können sich nur dauerhaft im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein stehende Lehrerinnen und Lehrer bewerben. Die Abordnung erfolgt zunächst für zwei Jahre. Eine Verlängerung der Abordnung um weitere zwei Jahre ist ggf. möglich (§ 67 Abs. 2 HSG). Die Lehrtätigkeit im Bereich der Geschichtsdidaktik im Rahmen des Bachelor-/Masterstudiums im Profil Lehramt umfasst acht Semesterwochenstunden. Ferner wird zudem die Bereitschaft, Studierende auch an Schulen zu betreuen sowie die Mitwirkung an Institutsaufgaben erwartet. Vorausgesetzt werden der Abschluss des 1. und 2. Staatsexamens im Fach Geschichte sowie umfassende Unterrichtserfahrung an einer allgemein bildenden Schule. Erwünscht sind akademische Lehrerfahrung in Geschichtsdidaktik sowie eine Promotion im Fach Geschichte. Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Universität ist bestrebt, den Anteil der weiblichen Lehrkräfte zu erhöhen. Sie fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Wir begrüßen es zudem ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir und bitten daher darum, hiervon abzusehen. Interessierte Lehrkräfte werden gebeten, ihre Bewerbungen innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg zu richten an: NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Historisches Seminar der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel Geschichte und ihre Didaktik Herrn Prof. Dr. Manfred Hanisch 24098 Kiel Am Germanistischen Seminar der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel ist im Fach Deutsch, Bachelor of Arts (Lehramt an Gymnasien) bzw. Master of Education (Lehramt an Gymnasien) zum 1. August 2015 die halbe Stelle einer abgeordneten Lehrkraft (Bes.Gr. A 13/14) zu besetzen. Auf die Stelle können sich nur dauerhaft im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein stehende Lehrerinnen und Lehrer bewerben. Die Abordnung erfolgt zunächst für zwei Jahre. Eine Verlängerung der Abordnung um weitere zwei Jahre ist ggf. möglich (§ 67 Abs. 2 HSG). Die stellenbezogenen Aufgaben umfassen Lehre im Bereich der Fachdidaktik des Deutschen, bezogen auf die grundsätzlichen Gegenstandsbereiche der Ausbildungsgänge, sowie Engagement bei der Umsetzung neuerer kurrikularer Konzepte. Die Stelle ist auch als Schaltstelle für die Organisation und Vernetzung fachdidaktischer Zielsetzungen gedacht. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber hat fachdidaktische und fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen mit Schwerpunkt auf dem Feld der Linguistik des Deutschen bzw. der Älteren deutschen Literatur im Umfange von acht SWS zu erbringen. Voraussetzungen: gründliche Kenntnisse im Bereich der Fachdidaktik des Deutschen mit Schwerpunkt im linguistischen Bereich und/oder im Bereich der Älteren deutschen Literatur. Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Universität ist bestrebt, den Anteil der weiblichen Lehrkräfte zu erhöhen. Sie fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Wir begrüßen es zudem ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir und bitten daher darum, hiervon abzusehen. Bewerbungsschluss: vier Wochen nach Veröffentlichung. Bewerbungen sind auf dem Dienstweg zu richten an den: Geschäftsführenden Direktor des Germanistischen Seminars der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Herrn Prof. Dr. Michael Elmentaler Leibnizstraße 8 24118 Kiel. Telefonische Rückfragen unter: 0431 880-2318. 21

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Bundesverwaltungsamt Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen: Deutsche Schule Athen, Griechenland Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 13.03.2015 Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 939 Abitur (Reifeprüfung) landeseigener Sekundarabschluss mit Ergänzungsprüfung deutsche Internationale Abiturprüfung im Aufbau Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II Bes.Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Gute Englischkenntnisse sind gewünscht. Deutsche Internationale Schule Doha, Katar Besetzungsdatum: 01.08.2015 Bewerbungsende: 13.03.2015 Deutschsprachige Schule im Aufbau Klassenstufen: 1 - 10 Schülerzahl: 155 Abschlüsse der Sekundarstufe I (der Antrag befindet sich im Genehmigungsverfahren) gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate im Aufbau Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II Bes.Gr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Gute Englischkenntnisse und die Fakultas in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht. Drittbewerbungen sind zulässig. Christliche Deutsche Schule Chiang Mai, Thailand Besetzungsdatum: 01.08.2015 Bewerbungsende: 13.03.2015 Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 106 Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I Deutsche Internationale Abiturprüfung (DIAP) Lehrbefähigung für die Sek. I und II Bes. Gr. A 15/ A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Colégio Visconde de Porto Seguro II, Valinhos, Brasilien Besetzungsdatum: 01.01.2016 Bewerbungsende: 13.03.2015 Gegliederte Begegnungsschule Klassenstufen: 1 - 12 Deutsches Sprachdiplom I und II 22

Hochschulreifeprüfung Schülerzahl Deutsche Abteilung: 494, angeschlossen ist eine brasilianische Abteilung mit verstärktem Deutschunterricht mit 1.943 Schülerinnen und Schülern Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II Bes. Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Portugiesischkenntnisse sind erwünscht. Deutsche Schule Kuala Lumpur, Malaysia Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 31.03.2015 Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 185 Abschlüsse der Sekundarstufe I Deutsche Internationale Abiturprüfung (DIAP) Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II Bes. Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Deutsche Schule Puebla, Mexiko Besetzungsdatum: 01.07.2015 Bewerbungsende: 13.03.2015 Gegliederte Begegnungsschule Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 1.156 Deutsches Sprachdiplom I und II Hochschulreifeprüfung Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II Bes. Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Spanischkenntnisse sind erforderlich. Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über Heimatschulbehörde und Kultusministerium/Senatsverwaltung des Landes an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium/in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich. Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

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NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Nachrichtenblatt

C 5088 A

Ausgabe Nr. 2/2015 – Schule – Kiel, den 27. Februar 2015 ISSN 0945-2923

Schule Schulgestaltung

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Landesweiter Konstruktionswettbewerb TüftelEi 2015: RollerEi

Schulverwaltung

Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2017/18 bis 2023/24 (Ferienverordnung 2017/18 bis 2023/24) Vom 29. Januar 2015 30 Beschaffung nicht freier Lernmittel durch Lehrkräfte 30 Schulbezeichnung 30 Änderung der Schulträgerschaft 30 Namensgebung 31 Stundentafeln für die Berufsfachschule, Fachrichtung Sozialwesen 34 Verzeichnis der Bezirksfachklassen 28

Nachrichtenblatt des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein als besondere Ausgabe des Amtsblatts für Schleswig-Holstein ISSN 0945-2923 Ausgabe Nr. 2 – Schule – Herausgeber und Verleger Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Pressestelle Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Telefon: 0431 988-5806 Fax: 0431 988-5815 E-Mail: [email protected] Redaktion: Ruth Karow

Bezugsbedingungen Fortlaufender Bezug und Einzelverkauf nur bei der Firma Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel Telefon: 0431 66064-0, Fax: 0431 66064-24. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. April (zum 30. Juni) bzw. 31. Oktober (zum 31. Dezember) jeden Jahres dort vorliegen.

Bezugspreis Halbjährlich 19,00 Euro, jährlich 38,– Euro.

Einzelne Ausgaben Für die ersten 32 Seiten 3,50 Euro, für je weitere angefangene vier Seiten 50 Cent zzgl. Versandkosten. Einzellieferungen gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Hamburg 5480-201, BLZ 200 100 20, „Einzelverkauf“ Lieferung nur nach schriftlicher oder Fax-Bestellung bzw. durch Abholen.

Preis dieser Ausgabe 6,00 Euro zuzüglich Versandkosten Einbanddecken für das Nachrichtenblatt Einbanddecken für das Nachrichtenblatt können bei der Druckerei Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Tel. 0431 66064-0, E-Mail: [email protected] zum Preis von 22 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.

Hinweis für die Schulleitungen Diesem Nachrichtenblatt liegen zwei Ausgaben von „Schule aktuell“ bei. Wir bitten, ein Exemplar dem jeweiligen Schulelternbeirat auszuhändigen. Die Redaktion

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

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Hinweis auf die Broschüre „Eltern und Schule in Schleswig-Holstein“ 48 Der Soziale Tag - Regelungen für die Schulen und Rahmenbedingungen für die Teilnahme ab 2015 52 Stellenausschreibungen

Schule Schulgestaltung

Landesweiter Konstruktionswettbewerb TüftelEi 2015: RollerEi Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 6. Februar 2015 - III 325 Nach den vier landesweiten Konstruktionswettbewerben PunktLandung, Rad(t)los, BrauseBoot und Formel T-Licht findet die diesjährige Austragung von TüftelEi unter dem Motto RollerEi statt. Bei TüftelEi stehen die Teamarbeit und der Spaß bei der Bewältigung einer Konstruktionsaufgabe im Vordergrund: Schülerinnen und Schüler aller Altersklassen und Schularten suchen sich Expertinnen und Experten, um gemeinsam eine naturwissenschaftlich-technische Aufgabe zu lösen. Dieses Jahr soll eine maximal 50 g schwere Konstruktion aus Kupferdraht gebaut werden, die von einer Rampe gestartet wird. Ziel ist es dabei, ein handelsübliches rohes Hühnerei heil und möglichst weit zu transportieren. Der Wettbewerb soll das naturwissenschaftlichtechnische Grundverständnis der Schülerinnen und Schüler fördern und den Aufbau lokaler Netzwerke anstoßen, in denen Beziehungen zwischen Personen und Einrichtungen entstehen, die sich kurz-, mittel- oder langfristig für die Beteiligten auszahlen können – sei es zur Berufsorientierung, zur Förderung des Nachwuchses, zum Austausch zwischen den Generationen oder zum Knüpfen von Freundschaften. Der Wettbewerb findet in der Woche vom 20. bis 24. April statt und wird voraussichtlich an fünf regionalen Standorten ausgetragen. Weitere Informationen und Anmeldung unter TueftelEi.schleswig-holstein.de

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

27

Schule Schulverwaltung

Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2017/18 bis 2023/24 (Ferienverordnung 2017/18 bis 2023/24) Vom 29. Januar 2015 Aufgrund des § 14 Absatz 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 464), verordnet das Ministerium für Schule und Berufsbildung: §1 (1) Die Ferien der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen werden, soweit im Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, wie folgt festgesetzt: 1. Für das Schuljahr 2017/18 Ferien erster Ferientag letzter Ferientag Sommer Mo. 24.07.2017 Sa. 02.09.2017 Herbst Mo. 16.10.2017 Fr. 27.10.2017 Weihnachten Do. 21.12.2017 Sa. 06.01.2018 Frühjahr/Ostern Do. 29.03.2018 Fr. 13.04.2018 Himmelfahrt Fr. 11.05.2018 bewegliche Ferientage Gesamt 2. Für das Schuljahr 2018/19 Ferien erster Ferientag letzter Ferientag Sommer Mo. 09.07.2018 Sa. 18.08.2018 Herbst Mo. 01.10.2018 Fr. 19.10.2018 Weihnachten Fr. 21.12.2018 Fr. 04.01.2019 Frühjahr/Ostern Do. 04.04.2019 Do. 18.04.2019 Himmelfahrt Fr. 31.05.2019 bewegliche Ferientage Gesamt 3. Für das Schuljahr 2019/20 Ferien erster Ferientag letzter Ferientag Sommer Mo. 01.07.2019 Sa. 10.08.2019 Herbst Fr. 04.10.2019 Fr. 18.10.2019 Weihnachten Mo. 23.12.2019 Mo. 06.01.2020 Frühjahr/Ostern Mo. 30.03.2020 Fr. 17.04.2020 Himmelfahrt Fr. 22.05.2020 bewegliche Ferientage Gesamt 4. Für das Schuljahr 2020/21 Ferien erster Ferientag letzter Ferientag Sommer Mo. 29.06.2020 Sa. 08.08.2020 Herbst Mo. 05.10.2020 Sa. 17.10.2020 Weihnachten Mo. 21.12.2020 Mi. 06.01.2021 Frühjahr/Ostern Do. 01.04.2021 Fr. 16.04.2021 Himmelfahrt Fr. 14.05.2021 Sa. 15.05.2021 bewegliche Ferientage Gesamt 5. Für das Schuljahr 2021/22 Ferien erster Ferientag letzter Ferientag Sommer Mo. 21.06.2021 Sa. 31.07.2021 Herbst Mo. 04.10.2021 Sa. 16.10.2021 Weihnachten Do. 23.12.2021 Sa. 08.01.2022 Frühjahr/Ostern Mo. 04.04.2022 Sa. 16.04.2022 Himmelfahrt Fr. 27.05.2022 Sa. 28.05.2022 bewegliche Ferientage Gesamt 28

Werktage 36 12 11 13 1 2 75 Werktage 36 16 8 13 1 1 75 Werktage 36 13 8 15 1 2 75 Werktage 36 12 10 12 2 3 75 Werktage 36 12 11 11 2 3 75

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schule 6. Für das Schuljahr 2022/23 Ferien erster Ferientag letzter Ferientag Werktage Sommer Mo. 04.07.2022 Sa. 13.08.2022 36 Herbst Mo. 10.10.2022 Fr. 21.10.2022 11 Weihnachten Fr. 23.12.2022 Sa. 07.01.2023 11 Frühjahr/Ostern Do. 06.04.2023 Sa. 22.04.2023 13 Himmelfahrt Fr. 19.05.2023 Sa. 20.05.2023 2 bewegliche Ferientage 2 Gesamt 75 7. Für das Schuljahr 2023/24 Ferien erster Ferientag letzter Ferientag Werktage Sommer Mo. 17.07.2023 Sa. 26.08.2023 36 Herbst Mo. 16.10.2023 Fr. 27.10.2023 11 Weihnachten Mi. 27.12.2023 Sa. 06.01.2024 9 Frühjahr/Ostern Di. 02.04.2024 Fr. 19.04.2024 16 Himmelfahrt Fr. 10.05.2024 Sa. 11.05.2024 2 bewegliche Ferientage 1 Gesamt 75 (2) Für berufsbildende Schulen und für Landesförderzentren mit Internat können auf Beschluss der Schulkonferenz mit Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde die Ferien abweichend festgelegt werden. Die Gesamtdauer der Ferientage darf 75 Werktage nicht überschreiten. Abweichend hiervon können für berufsqualifizierende Bildungsgänge mit Vollzeitunterricht die Ferientage reduziert werden, wobei die Min-destdauer der Ferientage 36 Werktage nicht unterschreiten darf. (3) Der letzte Schultag ist im Schuljahr 2017/18 Samstag, der 22. Juli 2017, im Schuljahr 2018/19 Samstag, der 07. Juli 2018, im Schuljahr 2019/20 Samstag, der 29. Juni 2019, im Schuljahr 2020/21 Samstag, der 27. Juni 2020, im Schuljahr 2021/22 Samstag, der 19. Juni 2021, im Schuljahr 2022/23 Samstag, der 02. Juli 2022, im Schuljahr 2023/24 Samstag, der 15. Juli 2023. (4) Das erste Schulhalbjahr endet jeweils am 31. Januar; Beginn des 2. Schulhalbjahres ist jeweils der 1. Februar. (5) Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen enden die Sommerferien abweichend von Absatz 1 jeweils eine Kalenderwoche früher; die Herbstferien beginnen jeweils eine Woche früher. §2 (1) Von den allgemein bildenden Schulen und den Förderzentren werden die in § 1 Absatz 1 genannten beweglichen Ferientage durch Beschluss der Schulkonferenz nach Absprache mit dem Schulträger und mit den benachbarten Schulen festgesetzt. Bei dieser Absprache sind insbesondere die Belange jener Eltern zu berücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen. Bewegliche Ferientage sollen nicht zur Verlängerung von verordneten Ferien verwandt werden. Dies gilt nicht für die verordneten Ferien zu Himmelfahrt. (2) Die Festlegung soll jeweils spätestens drei Wochen vor Beginn der Sommerferien erfolgt sein. Sofern nicht rechtzeitig eine Einigung zwischen den benachbarten Schulen in Absprache mit dem Schulträger erzielt werden kann, werden für die beweglichen Ferientage folgende Termine festgesetzt: im Schuljahr 2017/2018: 24. November 2017, 29. Januar 2018, 30. April 2018 im Schuljahr 2018/2019: 28. Januar 2019 im Schuljahr 2019/2020: 22. November 2019, 03. Februar 2020 im Schuljahr 2020/2021: 01. Februar bis 03. Februar 2021 im Schuljahr 2021/2022: 31. Januar 2022 bis 02. Februar 2022 im Schuljahr 2022/2023: 30. Januar 2023, 02. Mai 2023 im Schuljahr 2023/2024: 02. Oktober 2023 (3) An den berufsbildenden Schulen wird der in § 1 Absatz 1 genannte bewegliche Ferientag nach Absprache mit dem Schulträger und den regionalen Partnern durch die Schulkonferenz oder bei Regionalen Berufsbildungszentren durch das zuständige Organ festgesetzt. §3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Kiel, 29. Januar 2015 Britta Ernst Ministerin für Schule und Berufsbildung

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

29

Schule Beschaffung nicht freier Lernmittel durch Lehrkräfte Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 15. Januar 2015 - III 148/321-2595 1. Grundsatz Für Lehrkräfte besteht keine dienstliche Pflicht oder Notwendigkeit, die Beschaffung von Lernmitteln, die im Ausnahmefall von der grundsätzlichen Lernmittelfreiheit nicht erfasst werden, anstelle der Eltern zu übernehmen. Erklären sich Lehrkräfte dennoch dazu bereit, sind insbesondere die folgenden Punkte zu beachten. 2. Beauftragung und Haftungsrisiko Lehrkräfte sollten sich vorab ausdrücklich mit der Beschaffung beauftragen lassen. Abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung kann die Lehrkraft vom Verkäufer auf Zahlung des Kaufpreises in Anspruch genommen werden. Legt die Lehrkraft Geld aus, läuft sie ggf. Gefahr, für ausstehende Zahlungen eintreten zu müssen. Das Land kann verauslagte Kosten in diesen Fällen grundsätzlich nicht übernehmen. 3. Auswahl des Verkäufers Die Lehrkraft hat den Verkäufer anhand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien wie Qualität, Preis usw. auszuwählen. Dabei ist das Buchpreisbindungsgesetz zu beachten. Die Lehrkraft darf keine Zuwendungen oder Vergünstigungen als Gegenleistung für den Kauf entgegennehmen. 4. Datenschutz Auch wenn die Beschaffung von Lernmitteln durch Lehrkräfte einen zivilrechtlichen Hintergrund hat, verwaltet die Lehrkraft die damit zusammenhängenden personenbezogenen Daten der Eltern, Schülerinnen und Schüler dienstlich für die Schule. Zu beachten ist daher § 30 Abs. 3 Satz 2 SchulG, wonach die Übermittlung personenbezogener Daten der Schülerinnen und Schülern bzw. ihrer Eltern an Einzelpersonen oder private Einrichtungen, wie z. B. Unternehmen, grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung zulässig ist. Gem. § 12 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz ist grundsätzlich die schriftliche Einwilligung der Eltern oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler einzuholen. Ausnahmsweise kommt auch die Erteilung der Einwilligung in Form einer E-Mail in Betracht. Wegen der Nachweisbarkeit sollten immer schriftliche Einwilligungen eingeholt werden. Dabei ist ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hinzuweisen. Die Einwilligungen sind in der Schulverwaltung (Schulsekretariat) zentral zu speichern (aufzubewahren). Die Übermittlung ist auf die erforderlichen Daten zu beschränken.

30

Generell unzulässig ist gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 SchulG die Übermittlung personenbezogener Daten zu Werbezwecken. Nicht zulässig wäre daher z. B. die Übermittlung (Weitergabe) von Klassenlisten an Versandhandelsunternehmen, welche den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern dann die konkret benötigten Lernmittel zum Kauf anbieten. Verantwortlich für die Datenübermittlung der Schulen ist gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Datenschutzverordnung-Schule grundsätzlich die jeweilige Schulleiterin oder der jeweilige Schulleiter. Hat diese oder dieser keine generellen Regelungen getroffen, muss die Lehrkraft sie oder ihn vorab beteiligen. Schulbezeichnung Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 12. Januar 2015 - III 312 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg hat im Einvernehmen mit der Schulkonferenz des Gymnasiums Am Heimgarten am 15. Dezember 2014 folgende Namensänderung beschlossen: Eric Kandel Gymnasium der Stadt Ahrensburg in Ahrensburg Kurz: Eric Kandel Gymnasium Ahrensburg Der Schulbezeichnung wird zugestimmt. Die Namensänderung tritt mit der Veröffentlichung im NBl. in Kraft. Änderung der Schulträgerschaft Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 27. Januar 2015 - III 315 Mit Wirkung vom 1. Januar 2015 ist die Schulträgerschaft für die Schule am Meer (Gymnasium mit Grund- und Gemeinschaftsschulteil) des Schulverbandes Büsum-Wesselburen auf die Gemeinde Büsum übergegangen. Namensgebung Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 19. Januar 2015 - III 21 – Die Schule trägt künftig den Namen „Schule St. Nicolai mit dem Standort Am Nordkamp“ und führt die Bezeichnung „Grundschule mit Förderzentrumsteil der Gemeinde Sylt in Sylt“. – Die Schule trägt künftig den Namen „EmilNolde-Schule“ und führt die Bezeichnung „Grund- und Gemeinschaftsschule des Schulverbandes Südtondern-Nord in Neukirchen“. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schule – Die durch organisatorische Verbindung der Gemeinschaftsschule Ossenmoorpark und der Horst-Embacher-Schule entstandene Schule trägt künftig den Namen „Gemeinschaftsschule Ossenmoorpark mit Außenstelle am Aurikelstieg“ und führt die Bezeichnung „Gemeinschaftsschule der Stadt Norderstedt in Norderstedt“. Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 31. Januar 2015 - III 21 – Die durch organisatorische Verbindung der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule und der Timm-Kröger-Schule zum 1. August 2015 entstehende Schule trägt den Namen „FriedrichJunge-Gemeinschaftsschule Schreventeich/Wik (mit Grundschule Wik)“ und führt die Bezeichnung „Grund- und Gemeinschaftsschule der Landeshauptstadt Kiel in Kiel, Langenbeckstraße“.

4. Im Abschlusszeugnis ist die Note des Faches Praxiszeiten eine gerundete Durchschnittsnote aus allen Schuljahren. Bei Ableistung der Praxiszeiten in mehr als einer Einrichtung während eines Schuljahres sind die Noten entsprechend dem zeitlichen Anteil zu gewichten. 5. Bei den Praxiszeiten nach Nummer 1 handelt es sich um Schulveranstaltungen im Sinne von § 11 Absatz 2 SchulG; § 63 Abs. 2 SchulG gilt entsprechend. 6. Zur Differenzierung im berufsbezogenen Lernbereich sind zusätzliche Lehrerwochenstunden wie folgt vorzusehen: Bei einer Klassengröße von 16 bis einschließlich 24 Schülerinnen und Schülern bis zu 8 Stunden, für Klassen mit mehr als 24 Schülerinnen und Schülern bis zu 10 Stunden.

Stundentafeln für die Berufsfachschule, Fachrichtung Sozialwesen Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 5. Februar 2015 - III 413 - 3023.320.32

An

l.

Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes (SchulG) bestimmt das Ministerium für Schule und Berufsbildung: 1. In der Berufsfachschule, Fachrichtung Sozialwesen, sind für den Ausbildungsgang „Pflegeassistent“ oder „Pflegeassistentin“ mit Wirkung vom 1. August 2015 die als Anlagen beigefügten Stundentafeln anzuwenden. Die bisherigen Stundentafeln werden aufgehoben. Sie gelten jedoch für Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2014/15 in diesen Bildungsgängen befunden haben, fort. 2. In der Berufsfachschule werden im Unterricht vorzubereitende Praxiszeiten von – bezogen auf die dreijährige Ausbildung insgesamt 1.280 Unterrichtsstunden – bezogen auf die zweijährige Ausbildung insgesamt 1.200 Unterrichtsstunden in Betrieben oder Einrichtungen in den Bereichen Pflege und Versorgung durchgeführt. Die Praxiszeiten können auch in der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet werden. Dabei sind pro Schuljahr mindestens sechs Kalenderwochen als Ferienzeit zu gewährleisten. 3. Die Praxiszeiten nach Nummer 1 werden von Lehrkräften, die den Unterricht in den berufsbezogenen Fächern erteilen, begleitet und in Abstimmung mit den Praxisstätten beurteilt. Die Praxiszeiten sind Fach der Stundentafel und als solches zu benoten. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

31

Schule B 3 Berufsfachschule - Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III)

Stundentafel Berufsbildende Schulen

Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III) Fachrichtung: Sozialwesen Pflegeassistent und Pflegeassistentin

B3 1.8.2015

Unterrichtsstunden bezogen auf die 2-jährige Ausbildung

Fachrichtungsbezogener Bereich mit den Lernfeldern LF 1: Professionelle Pflege, Versorgung und Betreuung leisten LF 2: Gesundheit fördern und präventiv handeln

160 120

LF 3: Beobachten, Informieren, Planen, Dokumentieren in der Pflege

120

LF 4: Menschen personen- und situationsgerecht pflegen und betreuen

420

Wahlpflichtbereich1

210

Fachrichtungsübergreifender Bereich mit den Fächern Deutsch

160

Mathematik

160

Englisch

160

Wirtschaft/Politik

80

Religion

80

Sport

160

Praxiszeiten in Einrichtungen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege, der Heilerziehungspflege, der Rehabilitation

1

32

1.200 3.110

Der Wahlpflichtbereich wird fortlaufend unterrichtet in einem der Lernfelder • Geriatrie oder • Gesundheits- und Krankenpflege oder • Pflegewissenschaften oder • Heilerziehungspflege. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schule B 3 Berufsfachschule - Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III

Stundentafel Berufsbildende Schulen

Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III) Fachrichtung: Sozialwesen Pflegeassistent und Pflegeassistentin

B3 1.8.2015

Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Ausbildung

Fachrichtungsbezogener Bereich mit den Lernfeldern LF 1: Professionelle Pflege, Versorgung und Betreuung leisten LF 2: Gesundheit fördern und präventiv handeln

300 210

LF 3: Beobachten, Informieren, Planen, Dokumentieren in der Pflege

210

LF 4: Menschen personen- und situationsgerecht pflegen und betreuen

600

Wahlpflichtbereich1

390

Fachrichtungsübergreifender Bereich mit den Fächern Deutsch

360

Mathematik

180

Englisch

180

Wirtschaft/Politik

180

Religion

90

Sport

180

Praxiszeiten in Einrichtungen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege, der Heilerziehungspflege, der Rehabilitation

1

1.280 4.160

Der Wahlpflichtbereich wird fortlaufend unterrichtet in einem der Lernfelder • Geriatrie oder • Gesundheits- und Krankenpflege oder • Familienpflege oder • Heilerziehungspflege.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

33

Schule Es ersetzt das Verzeichnis der Bezirksfachklassen (Stand: 01.08.2013), bekannt gegeben mit Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 3. September 2013 – III 414 – 3023.257.002 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 297).

Verzeichnis der Bezirksfachklassen

An

l.

Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 5. Februar 2015 – III 414-3023.257.002 In der Anlage gebe ich das neue Verzeichnis der Bezirksfachklassen (Stand: 01.08.2014) bekannt.

Dieser Erlass ist befristet bis 31. Juli 2015.

Verzeichnis der Bezirksfachklassen in Schleswig-Holstein Stand: 1. August 2014

Verzeichnis der Bezirksfachklassen Schleswig-Holstein a) Anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetzinund der Handwerksordnung Stand: 1. August 2014 Lfd. Nr.

Ausbildungsberuf

Lfd. Nr.

Ausbildungsberuf

Berufsschule

Ausbildungs-

a) Anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung jahr, ab dem 01

01 02 02

Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und Automobilkaufmann und Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Automobilkauffrau Heizungs- und Klimatechnik Automobilkaufmann und Automobilkauffrau

in der BFKl beschult wird Berufsschule Ausbildungsjahr, ab dem RBZ Technik, Kiel ab 1. Jahr in der BFKl beschult wird Berufliche Schule, Eutin

ab 1. Jahr ab 1. Jahr

Einzugsbereich

KI, PLÖ (*)

OH (*), PLÖ (*)1

RBZ Technik, Kiel

KI, PLÖ (*)

Berufsbildungszentrum RendsburgEckernförde, RBZ I Berufliche Schule, Pinneberg RBZ Wirtschaft, Kiel Berufsbildungszentrum RendsburgEckernförde, RBZ I Handelslehranstalt, Die Flensburger RBZ Wirtschaft, Kiel Wirtschaftsschule

HEI (*), NF (*), NMS (*), RD, SL (*) HEI (*), IZ, PI, SE (*) KI, NMS (*), PLÖ HEI (*), NF (*), NMS (*), RD, SL (*) FL, NF (*), SL (*) KI, NMS (*), PLÖ

Berufliche Berufliche Schule, Schule, Pinneberg Eutin

ab 1. Jahr

Handelslehranstalt, Die Flensburger Wirtschaftsschule

HEI (*), PLÖ IZ, PI, (*) 1 OH (*), (*)SE

FL, NF (*), SL (*)

1

Die Regelung gilt nur für den Fall, dass in Plön eine Fachklasse mit mind. 15 Auszubildenden aus dem eigenen Kreis nicht zustande kommt.

1

Die Regelung gilt nur für den Fall, dass in Plön eine Fachklasse mit mind. 15 Auszubildenden aus dem eigenen Kreis nicht zustande kommt.

1

Lfd. Nr.

03

04

05

06

Ausbildungsberuf

Bäcker und Bäckerin

Bauzeichner und Bauzeichnerin

Biologielaborant/ Biologielaborantin

1

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerin

Ab 01.08.2014 Landesberufsschule in Lübeck

34

Einzugsbereich

ab 1. Jahr

Berufsschule

Einzugsbereich

BBZ Dithmarschen

HEI, IZ (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS, PLÖ

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OD

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg, Elmshorn

IZ (*), PI

Berufliche Schule, Husum

FL (*), HEI (*), IZ (*), NF, PI (*), SL (*)

Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeKanal, Rendsburg

FL (*), HEI (*), IZ (*), KI, NMS, PI (*), PLÖ (*), RD, SE (*), SL (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD, OH, PLÖ (*), RZ, SE (*)

RBZ Flensburg -Eckener-Schule-

FL, HEI (*), NF, RD (*), SL

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ, Neumünster

HEI (*),HL, IZ, KI, NMS, OD, OH, PI, PLÖ, RD (*), RZ, SE

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

IZ, KI, NMS, PLÖ, RD, SL

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OD, OH, PI, RZ, SE

2

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schule

Lfd. Nr.

07

08

Lfd. Nr.

09

Ausbildungsberuf

Chemielaborant und Chemielaborantin

Elektroniker für Betriebstechnik und Elektronikerin für Betriebstechnik

Ausbildungsberuf

Elektroniker für Geräte und Systeme und Elektronikerin für Geräte und Systeme

Berufsschule

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

BBZ Dithmarschen

HEI, FL, IZ (*), NF, RD (*), SL

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, IZ (*), KI, NMS, OD, OH, PI, PLÖ, RD (*), RZ, SE

Berufsbildungszentrum Mölln

OD (*), RZ

Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeKanal, Rendsburg

HEI, RD, SL (*)

RBZ Technik, Kiel

KI, PLÖ (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD (*), OH

RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg

FL, NF, SL (*)

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ, Neumünster

NMS, PLÖ (*)

Berufsschule

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 2. Jahr

Einzugsbereich

Berufsbildungszentrum RendsburgEckernförde, RBZ I, Standort Fischerkoppel 8, Eckernförde

Einzugsbereich

RD, SL (*)

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in HEI (*), IZ, OD (*), PI, SE (*) Elmshorn Berufliche Schule, Husum 3

HEI (*), NF

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD (*), OH, RZ

RBZ Technik, Kiel

10

Fachinformatiker und Fachinformatikerin

ab 1. Jahr

KI, NMS, OD (*), PLÖ,SE (*)

RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg

FL, SL (*)

RBZ Technik, Kiel

KI, NMS, PLÖ

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD (*), OH, RZ

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in IZ, OD (*), PI, SE (*) Elmshorn FL, SL RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg (in Zusammenarbeit mit der Handelslehranstalt, Die Flensburger Wirtschaftsschule) 11

Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

ab 1. Jahr

RBZ Wirtschaft, Kiel

FL, IZ, KI, NMS, HEI, NF, PI, PLÖ, RD, SL

Hanse-Schule, Lübeck

HL, OD, OH, RZ, SE

4

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

35

Schule

Lfd. Nr.

12

Ausbildungsberuf

Fachkraft für Lagerlogistik

Berufsschule

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

Einzugsbereich

Berufliche Schule, Ahrensburg

OD, RZ (*)

Friedrich-List-Schule, Lübeck

HL, OH, RZ (*)

Theodor-Litt-Schule, RBZ, Neumünster

HEI, IZ, KI, NMS, PLÖ, RD

13

Fachkraft für Veranstaltungstechnik

ab 1. Jahr

RBZ Technik, Kiel

KI, FL, HEI, IZ, NF, NMS, PI, PLÖ, RD, SL, SE

14

Fachkraft im Gastgewerbe

ab 1. Jahr

BBZ Dithmarschen

HEI, IZ (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS, PLÖ, RD (*), SE (*)

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OD, RZ, SE (*)

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg

FL, RD (*), SL

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in IZ (*), PI, SE (*) Elmshorn 15

Lfd. Nr.

16

Fachlagerist und Fachlageristin

Ausbildungsberuf

Fachmann für Systemgastronomie und Fachfrau für Systemgastronomie

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Ahrensburg

OD, RZ (*)

Friedrich-List-Schule, Lübeck

HL, OH, RZ (*)

RBZ Wirtschaft, Kiel

KI, PLÖ (*), RD (*)

Theodor-Litt-Schule, RBZ Neumünster

NMS, PLÖ (*), RD (*)

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl 5 beschult wird ab 1. Jahr

Berufsschule

Einzugsbereich

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS, PLÖ, RD

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OD, OH, RZ, SE (*)

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg

FL, NF, SL

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in HEI, IZ, PI, SE (*) Elmshorn 17

Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk ab 1. Jahr und Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt: Bäckerei

BBZ Dithmarschen

HEI, IZ (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS, PLÖ

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OD

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in IZ (*), PI Elmshorn 18

Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk ab 1. Jahr und Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt: Fleischerei

BBZ Dithmarschen

HEI, IZ (*)

Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeKanal, Rendsburg

NMS (*), RD

Berufsbildungszentrum Plön

KI, NMS (*), OH (*), PLÖ, SE (*)

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in IZ (*), PI, SE (*) Elmshorn

6

36

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schule

Lfd. Nr.

Ausbildungsberuf

ab 2. Jahr

19

Feinwerkmechaniker und Feinwerkmechanikerin

ab 2. Jahr

einschließlich Maschinen- und Anlagenführer und Maschinen- und Anlagenführer im Schwerpunkt Metallund Kunststofftechnik

Lfd. Nr.

20

Ausbildungsberuf

Fleischer und Fleischerin

Berufsschule

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OH (*), SE (*)

BBZ Dithmarschen

NF (*)

Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeKanal, Rendsburg

SL (*)

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

OD, OH (*), RZ

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg

FL, NF (*), SL (*)

Berufsbildungszentrum Schleswig

FL, NF, RD (*), SL

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD, OH, RZ

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ Neumünster

KI, NMS, PLÖ, RD (*)

Berufsschule

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

Einzugsbereich

Einzugsbereich

BBZ Dithmarschen

HEI, IZ (*)

Berufsbildungszentrum Plön

KI, NMS, OH (*), PLÖ, SE (*)

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in IZ (*), PI, SE (*) 7 Elmshorn

ab 2. Jahr

21

Florist und Floristin

ab 1. Jahr

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OH (*), SE (*)

BBZ Dithmarschen

NF (*), RD (*)

Berufsbildungszentrum Plön

OH (*), RD (*)

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

OD, OH (*), RZ

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg

FL, NF (*), RD (*), SL

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS, PLÖ, RD, SE (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD, OH, RZ, SE (*)

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in HEI, IZ, PI, SE (*) Elmshorn RBZ - Eckener-Schule, Flensburg

FL, NF, SL

8

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

37

Schule

Lfd. Nr.

22

23

Ausbildungsberuf

Friseur und Friseurin

Gärtner und Gärtnerin

ab 1. Jahr

1. bis 3. Jahr

alle Fachrichtungen

Lfd. Nr.

24

Ausbildungsberuf

Hauswirtschafter und Hauswirtschafterin

Hotelfachmann und Hotelfachfrau

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, PLÖ (*)

Berufliche Schule, Eutin

OH (*), PLÖ (*)

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

OH (*), PLÖ (*)

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ Neumünster

NMS, PLÖ (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS (*), PLÖ, RD (*), SE (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD (*), OH, RZ, SE (*)

Berufliche Schule, Husum

HEI (*), NF, RD (*)

Berufsbildungszentrum Schleswig

FL, SL

2. und 3. Jahr

Berufsbildungszentrum Schleswig

FL, HEI (*), NF, RD (*), SL

1. bis 3. Jahr

Berufliche Schule, Husum

HEI (*), NF, RD (*)

Berufsbildungszentrum Schleswig

FL, SL

Ausbildungsjahr, ab dem 9 in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

ab 2. Jahr

25

Einzugsbereich

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in HEI (*), IZ, NMS (*), OD (*), PI, RD (*), SE (*) Elmshorn

Fachrichtungen: Zierpflanzenbau, Gemüsebau, Obstbau, 1. Jahr Baumschule, Staudengärtnerei, Friedhofsgärtnerei

Fachrichtung: Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

Berufsschule

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird

ab 1. Jahr

Berufsschule

Einzugsbereich

BBZ Dithmarschen

HEI, IZ (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel Standort Königsweg 80

KI, PLÖ

Elly-Heuss-Knapp-Schule, RBZ Neumünster

IZ (*), NMS

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel Standort Königsweg 80

RD (*)

Berufsbildungszentrum Mölln

OD (*), RZ

Berufsbildungszentrum Schleswig

FL, RD (*), SL

Dorothea-Schlözer Schule, Lübeck

HL, OD (*), SE (*)

Elly-Heuss-Knapp-Schule, RBZ Neumünster

RD (*), SE (*)

BBZ Dithmarschen

HEI, IZ (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS, PLÖ, RD (*), SE (*)

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OD, RZ, SE (*)

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg

FL, RD (*), SL

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in IZ (*), PI, SE (*) Elmshorn

10

38

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schule

Lfd. Nr.

26

Ausbildungsberuf

Hotelkaufmann und Hotelkauffrau

Berufsschule

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

Einzugsbereich

BBZ Dithmarschen

HEI, IZ (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS, PLÖ, RD (*), SE (*)

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OD, RZ, SE (*)

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg

FL, RD (*), SL

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in IZ (*), PI, SE (*) Elmshorn 27

28

Industriekaufmann und Industriekauffrau

ab 1. Jahr

Industriemechaniker und Industriemechanikerin

ab 2. Jahr

einschließlich Maschinen- und Anlagenführer und Maschinen- und Anlagenführer im Schwerpunkt Metallund Kunststofftechnik

Lfd. Nr.

29

Ausbildungsberuf

Informatikkaufmann und Informatikkauffrau

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

RBZ Wirtschaft, Kiel

KI, PLÖ (*)

Theodor-Litt -Schule, RBZ Neumünster

NMS, PLÖ (*)

BBZ Dithmarschen

HEI, NF (*)

RBZ Technik, Kiel

KI, PLÖ

Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeKanal, Rendsburg

RD, SL (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OH

RBZ - Eckener-Schule, Flensburg

FL, NF (*), SL (*)

Berufsschule

11

Einzugsbereich

Hanse-Schule, Lübeck

HL, OD (*), OH, RZ, SE (*)

RBZ Wirtschaft, Kiel

KI, NMS, PLÖ

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in IZ, OD (*), PI, SE (*) Elmshorn

30

IT-System-Elektroniker und IT-System-Elektronikerin

ab 1. Jahr

Handelslehranstalt, Flensburger Wirtschaftsschule, RBZ Flensburg (in Zusammenarbeit mit dem RBZ - EckenerSchule -, Flensburg)

FL, SL

RBZ Technik, Kiel

KI, NMS, PLÖ

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD (*), OH, RZ

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in IZ, OD (*), PI, SE (*) Elmshorn RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg (in Zusammenarbeit mit der Handelslehranstalt, Flensburger Wirtschaftsschule, RBZ Flensburg)

FL, SL

12

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

39

Schule

Lfd. Nr.

31

Ausbildungsberuf

IT-System-Kaufmann und IT-System-Kauffrau

Berufsschule

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

Einzugsbereich

Hanse-Schule, Lübeck

HL, OD (*), OH, RZ, SE (*)

RBZ Wirtschaft, Kiel

KI, NMS, PLÖ

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in IZ, OD (*), PI, SE (*) Elmshorn

32

33

34

Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung und Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung

Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzen

Kaufmann im Groß- und Außenhandel und Kauffrau im Groß- und Außenhandel

Lfd. Nr.

35

Ausbildungsberuf

Koch und Köchin

ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

Handelslehranstalt, Flensburger Wirtschaftsschule, RBZ Flensburg (in Zusammenarbeit mit dem RBZ - EckenerSchule -, Flensburg)

FL, SL

Friedrich-List-Schule, Lübeck

HL, OD, OH, RZ, SE (*)

RBZ Wirtschaft, Kiel

HEI (*), IZ, KI, NMS, PI, PLÖ, RD, SE (*)

Handelslehranstalt, Flensburger Wirtschaftsschule, RBZ Flensburg

HEI (*), FL, NF, SL

Hanse-Schule, Lübeck

HL, OD, OH, RZ, SE

RBZ Wirtschaft, Kiel

KI, NMS, PLÖ, RD

rbz steinburg, Itzehoe

HEI, IZ, PI

Handelslehranstalt, Flensburger Wirtschaftsschule, RBZ Flensburg

FL, NF, SL

Theodor-Litt -Schule, RBZ Neumünster

NMS, PLÖ (*)

Ausbildungs- 13 jahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

Berufsschule

Einzugsbereich

BBZ Dithmarschen

HEI, IZ (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS, PLÖ, RD, SE (*)

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OD, SE (*)

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg

FL, SL

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in IZ (*), PI, SE (*) Elmshorn 36

Konstruktionsmechaniker und Konstruktionsmechanikerin

ab 3. Jahr

RBZ Technik, Kiel

HL, KI, NMS, OD, OH, PLÖ, RD (*), RZ, SE (*)

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in HEI, IZ, PI, SE (*) Elmshorn RBZ - Eckener-Schule, Flensburg

FL, NF, RD (*), SL

14

40

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schule

Lfd. Nr.

37

38

39

Ausbildungsberuf

Kraftfahrzeugmechatroniker und Kraftfahrzeugmechatronikerin Schwerpunkt: Nutzfahrzeugtechnik

Berufsschule

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 3. Jahr

BBZ Dithmarschen

Einzugsbereich

HEI, IZ (*), NF (*), RD (*)

KI, NMS, PLÖ, RD (*), SE RBZ Technik, Kiel (*) einvernehmlich auch schon im IZ (*), OD (*), PI, SE (*) Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in 1. oder 2. Jahr Pinneberg

Lacklaborant und Lacklaborantin

nur 1. Jahr

Landwirt und Landwirtin

ab 1. Jahr

RBZ - Eckener-Schule, Flensburg

FL, NF (*), SL

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD (*), OH, RZ, SE (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

IZ, KI, NMS, PLÖ, RD, SL

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OD, OH, PI, RZ, SE

Berufsbildungszentrum Segeberg

OD (*), SE

Berufsbildungszentrum Mölln

HL, OD (*), RZ

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst. - Außenstelle Lensahn -

OH, PLÖ

Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeKanal, Rendsburg

KI, NMS, RD

rbz steinburg, Itzehoe

IZ, PI

Lfd. Nr.

Ausbildungsberuf

40

Landwirtschaftlich-technischer Laborant und Landwirtschaftlich-technische Laborantin

ab 1. Jahr

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

IZ, KI, NMS, PLÖ, RD, SL

41

Maurer und Maurerin

ab 2. Jahr

Berufsbildungszentrum Plön

KI, PLÖ

ab 2. Jahr

Berufsbildungszentrum Segeberg

HL, NMS, OH, OD, PLÖ (*),RZ (*), SE

Berufliche Schule, Husum

FL (*), NF, SL (*)

Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeKanal, Rendsburg

FL (*), KI, PLÖ (*), RD, SL (*)

rbz steinburg, Itzehoe

IZ, PI

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl 15 beschult wird

Berufsschule

Einzugsbereich

einschließlich Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Maurerarbeiten

42

Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik und Mechanikerin für Land- und Baumaschinentechnik

16

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

41

Schule

Lfd. Nr.

43

44

45

Ausbildungsberuf

Mechatroniker und Mechatronikerin

Medizinischer Fachangestellter und Medizinische Fachangestellte

Metallbauer und Metallbauerin Fachrichtung Konstruktionstechnik

Berufsschule

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

Einzugsbereich

Berufsbildungszentrum Norderstedt

PI (*), SE

RBZ - Eckener-Schule, Flensburg

FL, SL (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OH, RZ

rbz steinburg, Itzehoe

IZ, PI (*)

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ Neumünster

KI, NMS, PLÖ, RD, SL (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, PLÖ

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in PI, SE (*) Pinneberg

ab 2. Jahr

Berufsbildungszentrum RendsburgEckernförde, RBZ I

RD, SL (*)

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg

FL, SL (*)

BBZ Dithmarschen

HEI, IZ (*)

RBZ Technik, Kiel

KI, PLÖ (*)

Berufliche Schule, Eutin

OH, PLÖ (*)

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in IZ (*), PI Elmshorn

Lfd. Nr.

46

47

48

Ausbildungsberuf

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl 17 beschult wird

Personaldienstleistungskaufmann und Personaldienstleistungskauffrau

ab 1. Jahr

Pharmakant und Pharmakantin

ab 1. Jahr

Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter und Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte

ab 1. Jahr

Berufsschule

Einzugsbereich

Hanse-Schule, Lübeck

HL, OD, OH, RZ

Theodor-Litt -Schule, RBZ Neumünster

FL, HEI, IZ, KI, NF, NMS, PI, PLÖ, RD, SE, SL

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, IZ, NMS, PLÖ, RD

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OD, OH, PI, RZ, SE

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, OH (*), PLÖ, RD (*)

Berufliche Schule, Husum

HEI (*), NF

Berufliche Schule, Pinneberg beschult nicht mehr, wird neu geregelt

OD (*), PI, SE (*)

Dorothea-Schlözer Schule, Lübeck

HL, OD (*), OH (*), SE (*)

Elly-Heuss-Knapp-Schule, RBZ Neumünster

HEI (*), IZ, NMS, RD (*),

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg

FL, SL

18

42

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schule

Lfd. Nr.

49

50

Ausbildungsberuf

Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

Regelung für Dithmarschen und NMS in Bezug auf IZ (*) befristet bis 31.07.2015.

Lfd. Nr.

51

Ausbildungsberuf

Restaurantfachmann und Restaurantfachfrau

Berufsschule

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird

Berufliche Schule, Bad Oldesloe

OD, RZ (*)

Berufliche Schule, Eutin

OH, PLÖ (*)

Hanse-Schule, Lübeck

HL, RZ (*)

RBZ Wirtschaft, Kiel

KI, PLÖ (*)

Theodor-Litt -Schule, RBZ Neumünster

NMS, PLÖ (*)

BBZ Dithmarschen

HEI, IZ (*)

Berufliche Schule, Bad Oldesloe

OD, RZ (*)

Berufliche Schule, Eutin

OH, PLÖ (*)

Hanse-Schule, Lübeck

HL, RZ (*)

RBZ Wirtschaft, Kiel

KI, PLÖ (*)

Theodor-Litt -Schule, RBZ Neumünster

NMS, PLÖ (*), IZ (*)

Berufsschule

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

Einzugsbereich

Einzugsbereich

BBZ Dithmarschen

HEI, IZ (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS, PLÖ, RD (*), SE(*)

19

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OD, RZ, SE (*)

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg

FL, RD (*), SL

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in IZ (*), PI, SE (*) Elmshorn 52

53

Lfd. Nr.

Sportfachmann und Sportfachfrau

Steuerfachangestellter und Steuerfachangestellte

Ausbildungsberuf

1. und 2. Jahr

ab 1. Jahr

Berufsbildungszentrum Schleswig

FL, HEI (*), HL (*), KI, NF, NMS (*), OH, PLÖ, RD (*), SE (*), SL

rbz steinburg, Itzehoe

HEI (*), HL (*), IZ, NMS (*), OD, PI, RD (*), RZ, SE (*)

Berufliche Schule, Eutin

OH, PLÖ (*)

Berufsbildungszentrum Norderstedt

OD (*), SE (*)

RBZ Wirtschaft, Kiel

KI, PLÖ (*)

Hanse-Schule, Lübeck

HL, OD (*), RZ, SE (*)

Theodor-Litt-Schule, RBZ Neumünster

NMS, PLÖ (*)

Ausbildungsjahr, ab dem 20 in der BFKl beschult wird

Berufsschule

Einzugsbereich

54

Systemelektroniker und Systemelektronikerin

ab 1. Jahr

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in IZ, KI, OD, PI, SE Elmshorn

55

Tankwart und Tankwartin

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Pinneberg beschult nicht mehr, wird neu geregelt

HEI, IZ, PI, SE (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD, OH, RZ, SE

RBZ Schule Wirtschaft, Kiel

KI, PLÖ, RD (*)

RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg

FL, NF, SL

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ Neumünster

NMS, RD (*)

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

43

Schule

Lfd. Nr.

56

Ausbildungsberuf

Technischer Zeichner und Technische Zeichnerin (auslaufend ab 1.8.2011)

Berufsschule

Einzugsbereich

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD, OH, RZ, SE (*)

RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg

FL, SL

rbz steinburg, Itzehoe

HEI, IZ, PI, SE (*)

RBZ Technik, Kiel

KI, NMS, PLÖ, RD

Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeKanal, Rendsburg

KI, NMS, PLÖ, RD

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

Fachrichtungen: -Maschinen - und Anlagentechnik -Stahl- und Metallbautechnik2 Fachrichtung: - Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik2 57

Technischer Produktdesigner und Technische Produktdesignerin

Noch keine Bezirksfachklassenregelung erstellt

58

Technischer Systemplaner und Technische Systemplanerin

Noch keine Bezirksfachklassenregelung erstellt

2

Auszubildende aus dem Einzugsbereich der Schulstandorte Kiel und Rendsburg mit einer anderen Fachrichtung können zwischen einer Beschulung in Kiel oder Rendsburg wählen

22 Lfd. Nr.

Ausbildungsberuf

59

Tiermedizinischer Fachangestellter und Tiermedizinische Fachangestellte

60

61

Tischler und Tischlerin

Verfahrensmechaniker für Kunststoffund Kautschuktechnik und Verfahrensmechanikerin für Kunststoffund Kautschuktechnik

Berufsschule

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird nur 1. Jahr

ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

Einzugsbereich

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in HEI, IZ (*), NF, PI Pinneberg Dorothea-Schlözer Schule, Lübeck

HL, OD, OH, RZ

Elly-Heuss-Knapp-Schule, RBZ Neumünster

FL, IZ (*), KI, NMS, PLÖ, RD, SE, SL

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, PLÖ (*)

Berufliche Schule, Eutin

OH (*), PLÖ (*)

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ Neumünster

NMS, PLÖ (*)

Berufsbildungszentrum Norderstedt

FL, HEI, IZ, KI, NF, NMS, OD (*), PI, RD, SE, SL

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD (*), OH, PLÖ, RZ

Berufsbildungszentrum RendsburgEckernförde, RBZ I, Rendsburg

NMS, RD

einschließlich Maschinen- und Anlagenführer und Maschinen- und Anlagenführer im Schwerpunkt Metallund Kunststofftechnik 62

Verwaltungsfachangestellter und Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Kommunalverwaltung

ab 1. Jahr

23

44

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schule

Lfd. Nr.

63

64

Ausbildungsberuf

Zahnmedizinischer Fachangestellter und ab 1. Jahr Zahnmedizinische Fachangestellte

Zerspanungsmechaniker und Zerspanungsmechanikerin

ab 2. Jahr

einschließlich Maschinen- und Anlagenführer und Maschinen- und Anlagenführer im Schwerpunkt Metallund Kunststofftechnik 65

Zimmerer und Zimmerin

Berufsschule

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird

ab 2. Jahr

Einzugsbereich

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in PI, SE (*) Pinneberg Berufsbildungszentrum RendsburgEckernförde, RBZ I, Rendsburg

RD, SL (*)

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg

FL, SL (*)

RBZ Technik, Kiel

FL (*), KI, PLÖ (*), RD (*), SL (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OH

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ Neumünster

FL (*), HEI, NF, NMS, PLÖ (*), RD (*), SL (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, PLÖ

einschließlich Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Zimmerarbeiten

b) Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 66 Berufsbildungsgesetz und § 42m Handwerksordnung (Werker- und Helferberufe) lfd. Nr.

Ausbildungsregelung

ab

24

Berufsschule

Einzugsbereich

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

HL, OH

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in Elmshorn

IZ, PI, SE

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

KI, OD, OH, SE

Beikoch und Beiköchin

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

HL, OD (*), OH, RZ

Elly-Heuss-Knapp-Schule, RBZ Neumünster

HEI, IZ, KI, NMS, OD (*), PI, PLÖ, RD, SE

04

Helfer im Gastgewerbe und Helferin im Gastgewerbe

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

HL, OH, RZ

05

Helfer im Trockenbau und Helferin im Trockenbau

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

HL, OD, OH, PI, RZ

06

Holzbearbeiter und Holzbearbeiterin

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

HL, OD, OH

07

Metallbearbeiter und Metallbearbeiterin

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

KI, OD, OH, SE

01

Bäckerwerker und Bäckerwerkerin

ab 1. Jahr

02

Bau- und Metallmaler und Bau- und Metallmalerin

03

25

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

45

Schule

lfd. Nr.

Ausbildungsregelung

ab

Berufsschule

Einzugsbereich

08

Verkaufshelfer und Verkaufshelferin

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

HL, OD, OH

09

Werker im Gartenbau und Werkerin im Gartenbau

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

OD (*), OH, RZ

Berufliche Schule, Husum

NF, SL

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS (*), PLÖ (*), RD

Berufliche Schule, Husum

FL, HEI, IZ, KI (*), NMS, NF, PI, PLÖ (*), RD, SL

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst. Außenstelle Timmendorfer Strand -

HL, KI (*), OD, OH, PLÖ (*), RZ, SE

10

ab 1. Jahr

Werker in der Landwirtschaft und Werkerin in der Landwirtschaft

46

Hansestadt Lübeck

Kreis Steinburg

Landeshauptstadt Kiel

Kreis Nordfriesland

Stadt Neumünster

Kreis Stormarn

Kreis Ostholstein

Kreis Pinneberg

Kreis Plön

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Kreis Herzogtum Lauenburg

Kreis Segeberg

Kreis Schleswig-Flensburg

HL

IZ

KI

NF

NMS

OD

OH

PI

PLÖ

RD

RZ

SE

SL

Auszubildende aus diesem Kreis oder dieser kreisfreien Stadt können im Einvernehmen mit dem ausbildenden Betrieb nach verkehrstechnischen Überlegungen einen der angegebenen Schulstandorte auswählen.

Kreis Dithmarschen HEI

(*)

Stadt Flensburg FL

Abkürzungsverzeichnis

26

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015 Regionales Berufsbildungszentrum (RBZ) Wirtschaft der Landeshauptstadt Kiel, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Westring 444, 24118 Kiel, Tel.: 0431 - 89 59 80, Fax: 0431 - 8 17 42 Regionales Berufsbildungszentrum Handelslehranstalt, Die Flensburger Wirtschaftsschule, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Marienallee 5, 24937 Flensburg, Tel.: 0461 - 85 25 30, Fax: 0461 - 85 22 53 Theodor-Litt-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Parkstraße 12 - 18, 24534 Neumünster, Tel.: 04321 - 26 533 11, Fax: 04321 - 26 533 99 Walther-Lehmkuhl-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Roonstraße 90, 24537 Neumünster, Tel.: 04321 - 2 50 92 0, Fax: 04321 - 2 50 92 99

Berufsbildungszentrum Bad Segeberg, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Theodor-Storm-Straße 9-11, 23795 Bad Segeberg, Tel.: 04551 - 9 63 1-0, Fax: 04551 - 96 31 59

Berufsbildungszentrum Norderstedt, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Moorbekstraße 17, 22846 Norderstedt, Tel.: 040 - 522 03 0, Fax: 040 - 5 22 03 255

Dorothea-Schlözer-Schule, Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck, Jerusalemsberg 1 - 3, 23568 Lübeck, Tel.: 0451 - 1 22 88 60, Fax: 0451 - 1 22 88 68

Regionales Berufsbildungszentrum (RBZ) Technik der Landeshauptstadt Kiel, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Geschwister-Scholl-Straße 9, 24143 Kiel, Tel.: 0431 - 79 96 40, Fax: 0431 - 79 96 41 00

Regionales Berufsbildungszentrum (RBZ) Soziales, Ernährung und Bau der Landeshauptstadt Kiel, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Westring 100, 24114 Kiel, Tel.: 0431 - 1 69 82 00, Fax: 0431 - 1 69 82 22

rbz steinburg, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Steinburg, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Juliengardeweg 9, 25524 Itzehoe, Tel.: 04821 - 68 331, Fax: 04821 - 68 35 5

Regionales Berufsbildungszentrum (RBZ) Flensburg - Eckener-Schule -, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Friesische Lücke 15, 24937 Flensburg, Tel.: 0461 - 85 25 31, Fax: 0461 - 85 21 43

Meinert-Johannsen-Schule, Berufliche Schule des Kreises Pinneberg, Langelohe 4, 25337 Elmshorn, Tel.: 04121 - 4 72 80, Fax: 04121 - 47 28 45

Hanse-Schule für Wirtschaft und Verwaltung, Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck, Dankwartsgrube 14 - 22, 23552 Lübeck, Tel.: 0451 - 1 22 88 87, Fax: 0451 - 1 22 88 92

Hannah-Arendt-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum Flensburg, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Friesische Lücke 17, 24937 Flensburg, Tel.: 0461 - 85 16 00, Fax: 0461 - 85 16 50

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck, Parade 2, 23552 Lübeck, Tel.: 0451 - 1 22 89 64, Fax: 0451 - 1 22 89 66

Friedrich-List-Schule, Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck - Wirtschaft -, Georg-Kerschensteiner-Straße 29, 23554 Lübeck, Tel.: 0451 - 1 22 89 35, Fax: 0451 - 1 22 89 12

Emil-Possehl-Schule, Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck, Georg-KerschensteinerStraße 27, 23554 Lübeck, Tel.: 0451 - 1 22 89 00, Fax: 0451 - 1 22 89 19

Elly-Heuss-Knapp-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Carlstraße 53, 24534 Neumünster, Tel.: 04321 - 2 51 21 0, Fax: 04321 - 2 51 21 49

Berufsbildungszentrum Schleswig, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Schleswig-Flensburg, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Flensburger Straße 19 b, 24837 Schleswig, Tel.: 04621 - 96 60 0, Fax: 04621 - 96 60 90 1

Berufsbildungszentrum Rendsburg-Eckernförde, Regionales Berufsbildungszentrum I des Kreises Rendsburg-Eckernförde, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Kieler Straße 30, 24768 Rendsburg, Tel.: 04331 - 45 95 99 0, Fax: 04331 - 45 95 99 61

Berufsbildungszentrum Plön, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Plön, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Heinrich-Rieper-Straße 3, 24306 Plön, Tel.: 04522 - 7 43 84, Fax: 04522 - 17 43

Berufsbildungszentrum Mölln, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Herzogtum Lauenburg, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Kerschensteinerstraße 2, 23879 Mölln, Tel.: 04542 - 85 79 0, Fax: 04542 - 85 79 44

Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Regionales Berufsbildungszentrum II des Kreises Rendsburg-Eckernförde, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Herrenstraße 30 - 32, 24768 Rendsburg, Tel.: 04331 - 43 40 80, Fax: 04331 - 2 62 39

Berufliche Schule des Kreises Stormarn, Hermann-Löns-Straße 38, 22926 Ahrensburg, Tel.: 04102 - 6 78 30, Fax: 04102 - 67 83 31

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg, Bahnhofstraße 6 b, 25421 Pinneberg, Tel.: 04101 - 84 34 00, Fax: 04101 - 84 34 07 00

Berufliche Schule des Kreises Ostholstein, Kremsdorfer Weg 31, 23758 Oldenburg in Holstein, Tel.: 04361-90 80, Fax: 04361-90 81 18

Berufliche Schule des Kreises Ostholstein, Wilhelmstraße 6, 23701 Eutin, Tel.: 04521 - 7 99 50, Fax: 04521 - 79 95 55

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland, Uhlebüller Straße 15, 25899 Niebüll, Tel.: 04661 - 93 01 10, Fax: 04661 - 93 01 99

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland, Herzog-Adolf-Straße 3, 25813 Husum, Tel.: 04841 - 8 99 50, Fax: 04841 - 89 95 25

BBZ = Regionales BerufsBildungsZentrum Dithmarschen, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Friedrichshöfer Straße 31, 25704 Meldorf, Tel.: 04832 - 90 30, Fax: 04832 - 90 32 50

Adressen der berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein mit Bezirksfachklassen in alphabetischer Reihenfolge

Schule

47

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten Hinweis auf die Broschüre „Eltern und Schule in Schleswig-Holstein“ Im Deutschen Gemeindeverlag ist die Broschüre „Eltern und Schule in Schleswig-Holstein“ erschienen. Die Broschüre informiert auf 64 Seiten über Rechtsvorschriften und Vorschriften des Schulgesetzes, die sich unmittelbar auf die Elternvertretungen beziehen. ISBN 978-3-555-01685-6 Deutscher Gemeindeverlag Postfach 1865 24017 Kiel E-Mail: [email protected] Preis: 9,99 Euro

Der Soziale Tag – Regelungen für die Schulen und Rahmenbedingungen für die Teilnahme ab 2015 Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 17. Februar 2015 – III 14 1. Grundsätzliches Dieser Erlass gilt für alle Schulen in Schleswig-Holstein, die sich am Sozialen Tag (Schüler Helfen Leben e. V.) beteiligen. Am Sozialen Tag können Schülerinnen und Schüler, deren Schule am Sozialen Tag teilnimmt, gemeinnützig tätig werden und die dadurch erzielten Erlöse an gemeinnützige Projekte spenden. Durch den Sozialen Tag wird schon früh der hohe Stellenwert sozialen Engagements vermittelt und Schülerinnen und Schüler werden motiviert, sich auch weiterhin gemeinnützig zu betätigen. Die bei der Teilnahme am Sozialen Tag ausgeübten Tätigkeiten können grundsätzlich im schulischen, familiären, privaten oder betrieblichen Bereich erfolgen. 2. Schulische Veranstaltung Der Soziale Tag gilt für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler als eine schulische Veranstaltung, die im Unterricht vor- und nachbereitet wird. Die Teilnahme am Sozialen Tag ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nicht am Sozialen Tag teilnehmen, findet regulärer Unterricht statt. Alle Schülerinnen und Schüler sind am Aktionstag über die Schule (Unfallkasse Nord) unfallversichert. Der Verein Schüler Helfen Leben e. V. hat bei der „Provinzial“ eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die für schulische Veranstaltung geltenden Vorschriften sind zu beachten. Der Erlass „Lernen am anderen Ort“ vom 19. Mai 2006 (NBl. MBF. Schl.-H. S. 167) findet auf die Teilnahme am Sozialen Tag keine Anwendung. Die erforderliche Ausnahme vom Sammlungsverbot gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz wird erteilt. 3. Tätigkeitsvereinbarung und Beschäftigungsmitteilung

48

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

l. An

Schülerinnen und Schüler, deren Schule sich am Sozialen Tag beteiligt, dürfen unter der Voraussetzung teilnehmen, dass a. sie bzw. – bei Minderjährigkeit – ihre Eltern eine entsprechende Tätigkeitsvereinbarung unterschrieben und diese der Schule rechtzeitig vorgelegt haben und b. die Schule der Tätigkeitsvereinbarung nicht widersprochen hat. Bei Tätigkeiten, die nicht im schulischen oder familiären Bereich erfolgen, hat die Schülerin oder der Schüler rechtzeitig eine Mitteilung über ihren oder seinen Einsatz am Sozialen Tag (Anlage) vorzulegen. Die Mitteilung ist von der Stelle, bei der die Tätigkeit erfolgt, auszufüllen und durch die Schülerin oder den Schüler bzw. – bei Minderjährigkeit – durch die Eltern zur Kenntnis zu nehmen. Aufgrund der in dieser Mitteilung enthaltenen Angaben zu möglichen Gefahren entscheidet die Schule über den Einsatz einer Schülerin oder eines Schülers. Die Schule hat der Tätigkeit zu widersprechen, wenn die Mitteilung nicht vorgelegt wird oder aufgrund der Mitteilung nicht zweifelsfrei festge-

An

l.

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten stellt werden kann, dass mit der Tätigkeit keine Gefahr für die Schülerin oder den Schüler verbunden ist. Die Tätigkeitsvereinbarung dient als Nachweis für die Schule und ist gleichzeitig die Anmeldung zum Sozialen Tag. Die Mitteilung über mögliche Gefahren ist als Anlage Bestandteil dieses Erlasses. 4. Sichere Tätigkeiten Bei Tätigkeiten am Sozialen Tag müssen die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beachtet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Schülerin oder der Schüler unter Berücksichtigung seiner individuellen körperlichen und psychischen Entwicklung nicht überfordert wird. Im Vordergrund stehen nicht die zu erbringenden Leistungen, sondern die Freude an der Tätigkeit und der soziale Einsatz. Schülerinnen und Schüler, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen im Rahmen des Sozialen Tages nur Tätigkeiten im schulischen oder familiären Bereich ausüben. Die Tätigkeit darf höchstens für zwei Zeitstunden ausgeübt werden. Schülerinnen und Schüler, die das 13. Lebensjahr, aber nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen ihre Tätigkeit höchstens für drei Zeitstunden ausüben. Bei Gruppentätigkeiten im Klassen- oder Lerngruppenverband unter schulischer Leitung kann die Höchstdauer der Tätigkeit von zwei oder drei Zeitstunden überschritten werden. Schülerinnen und Schüler, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen ihre Tätigkeit höchstens für acht Zeitstunden ausüben. In der Regel ist nur die Ausübung der folgenden Tätigkeiten zulässig: − Botengänge − leichte Reinigungstätigkeiten (z. B. Saugen, Fegen, Geschirrspülen etc.) − einfache Verkaufstätigkeiten (z. B. an der Ladentheke im Einzelhandel) − selbstorganisierte Verkaufstätigkeiten (z. B. Flohmarkt, Limonaden-Stand, Kuchenverkauf) − Haushaltstätigkeiten − leichte Gartenarbeiten − Nachbarschaftshilfe (z. B. Haustiere ausführen) − leichte Bürotätigkeiten (Sortier- und Ablageaufgaben) − kreative Tätigkeiten − leichte Inventurtätigkeiten − Gruppenaktionen (Flohmarkt, Kuchenverkäufe, Konzerte, Spendenläufe)

6. Sonstiges Bei dem Projekt Sozialer Tag ist steuerlich in der Regel von Arbeitsverhältnissen auszugehen. Bei den direkt von den Arbeitgebern an den Verein zu überweisenden Beträgen handelt es sich um Arbeitslohn. Dieser ist grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen und bei dem Arbeitgeber – sofern betrieblich veranlasst – als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Nachweis der Zahlung auf das Spendenkonto ist vom Arbeitgeber zum Lohnkonto zu nehmen. Wegen der Besonderheit des Projekts und vor dem Hintergrund, dass steuerliche Auswirkungen nicht zu erwarten sind, werden es die schleswig-holsteinischen Finanzämter ausnahmsweise nicht beanstanden, wenn auf den durch die Arbeitgeber vorzunehmenden Lohnsteuerabzug verzichtet wird. Der Verein Schüler Helfen Leben e.V. hat allerdings sicherzustellen, dass für Privatleute über den gezahlten Betrag keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. Nach Absprache mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung braucht eine Meldung zur Sozialversicherung nicht zu erfolgen. Vereins- und Stiftungssitz; Anschrift des Bundesbüros: Schüler Helfen Leben e.V. Kaiserstraße 12 24534 Neumünster Tel: 04321 48906-0 Fax: 04321 48906-44 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.schueler-helfen-leben.de 7. Inkrafttreten Dieser Erlass tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig wird die Bekanntmachung „Der Soziale Tag – Regelungen für die Schulen und Rahmenbedingungen für die Teilnahme ab 2012“ vom 13. März 2012 (NBl. MBK. Schl.-H. S. 55) aufgehoben.

5. Beaufsichtigung Minderjährige Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Weise zu beaufsichtigen. Zur Beaufsichtigung und zur Unfallverhütung können den Schülerinnen und Schülern Weisungen erteilt werden. Wird die Tätigkeit im familiären Bereich ausgeübt, erfolgt die Beaufsichtigung durch die Eltern. Werden Tätigkeiten in Betrieben oder bei privaten Dritten ausgeübt, wird die Beaufsichtigung – entsprechend der Vorgaben zu schulischen Betriebspraktika – von denjenigen Personen übernommen, welche die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Sozialen Tages betreuen. Die Betreuungspersonen müssen stets über die nötige Eignung verfügen. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten Anlage Arbeitgeber (vollständige Anschrift )

Ort, Datum

Mitteilung über die Tätigkeit einer Schülerin / eines Schülers am Sozialen Tag bei SCHÜLER HELFEN LEBEN

Schule

Die Beantwortung erspart zusätzliche Rückfragen.

Ansprechpartner/in während des Sozialen Tages am Beschäftigungsort Name: Funktion: Telefon:

I. Angaben zur Person Vor- und Zuname der Schülerin/des Schülers Name und Telefon eines Erziehungsberechtigten (Mutter/Vater)

II. Angaben zur Arbeitsstelle

Geplante Tätigkeit

Arbeitszeit

Stunden

Beschäftigungsort

III. Gefährdungsbeurteilung zur geplanten Tätigkeit am Sozialen Tag a) Muss die Schülerin/der Schüler Lasten heben, bewegen oder befördern?

ja

nein

ja

nein

ja

nein

ja

nein

Falls ja, bitte nähere Angaben:

b) Ist die Schülerin/der Schüler Strahlen, Gasen oder Dämpfen ausgesetzt? Falls ja, bitte nähere Angaben:

c) Ist die Schülerin/der Schüler Hitze, Kälte, Nässe oder Staub ausgesetzt? Falls ja, bitte nähere Angaben:

d) Ist die Schülerin/der Schüler Lärm, impulshaltigen Geräuschen oder Erschütterungen ausgesetzt? Falls ja, bitte nähere Angaben:

50

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

e) Kann die Schülerin/der Schüler durch Gefahrstoffe oder Krankheitserreger gefährdet werden? Falls ja, bitte nähere Angaben:

f) Ist die Schülerin/der Schüler erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt, insbesondere der Gefahr

auszugleiten, zu fallen, abzustürzen oder durch Gebrauch von Geräten oder Arbeitsmitteln? Falls ja, bitte nähere Angaben:

ja

nein

ja

nein

ja

nein

ja

nein

ja

nein

g) Ist die Schülerin/der Schüler erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt, insbesondere der Gefahr durch den Umgang mit drehenden Teilen, der Tätigkeit an Stanzen/Pressen oder unter schwebenden Lasten? Falls ja, bitte nähere Angaben:

h) Ist die Schülerin /der Schüler sonstigen Gefahrenquellen ausgesetzt? Falls ja, bitte nähere Angaben:

i) Steht der Schülerin/dem Schüler, falls erforderlich, Schutzausrüstung zur Verfügung (z. B. Handschuhe)?

j) Wird die Schülerin/der Schüler in Bezug auf die auszuführende Tätigkeit unterwiesen?

IV. Aufsichtsperson Die Schülerin/der Schüler wird während ihrer/seiner Tätigkeit am Sozialen Tag durch Frau/Herrn ……………. .................... beaufsichtigt. Durch die Beaufsichtigung sollen die Schülerinnen und Schüler vor Gefahren geschützt werden, die sie aufgrund normaler altersgemäßer Erfahrung nicht selbst übersehen und abwenden können, und vor Handlungen bewahrt werden, deren Auswirkungen sie aufgrund ihrer Entwicklung in der Regel nicht abzuschätzen vermögen.

_________________________________ (Datum, Unterschrift des Arbeitgebers am Sozialen Tag) zur Kenntnis genommen: (Datum, Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten oder der/des volljährigen Schülerin/Schülers) von der Schule auszufüllen: V. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung 1. 2.

Die Gefährdungsbeurteilung hat keine Bedenken ergeben. Die Gefährdungsbeurteilung hat Unklarheiten ergeben. Der geplanten Tätigkeit wird widersprochen.

(Datum, Unterschrift Schule)

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten Ausschreibung der Funktionsstellen Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Flensburg

stellvertretende Schulleiterin / stellvertretender Schulleiter

A 15 Z

Bewerbung an das

1. Gymnasien 1.1 Fördegymnasium

AufgabenüberMinisterium tragung zum für Schule und 1. August 2015. Berufsbildung Auf die Erprobungs- des Landes zeit gemäß § 20 SchleswigAbs. 2 Nr. 3 LBG Holstein wird hingewiesen. III 314 siehe AufgabenSie beträgt im Schul- Postfach 7124 beschreibung NBl. bereich ein Jahr. 24171 Kiel 7/1998 S. 266 ff. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. 1.2 Werner-Heisenberg- Heide Koordinator/in A 15 AufgabenüberMinisterium Gymnasium für schulfachliche tragung zum für Schule und Aufgaben mit den 1. August 2015. Berufsbildung Schwerpunkten Auf die Erprobungs- des Landes Schulentwicklung zeit gemäß § 20 Schleswigund Qualitäts­ Abs. 2 Nr. 3 LBG Holstein management wird hingewiesen. III 315 Sie beträgt im Schul- Postfach 7124 bereich ein Jahr. 24171 Kiel siehe Aufgaben­Beförderung und Einbeschreibung NBl. weisung in die PlanNr. 7/1998 S. 266 ff. stelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. 1.3 Nordseeschule St. PeterLeiter/in der A 13 AufgabenüberMinisterium Ording Orientierungsstufe oder tragung zum für Schule und G9-Gymnasium mit A 14 1. August 2015. Berufsbildung Gemeinschafts­ siehe Aufgaben­ oder Auf die Erprobungs- des Landes schulteil *) beschreibung NBl. A 15**) zeit gemäß § 20 SchleswigNr. 7/1998 S. 266 ff. Abs. 2 Nr. 3 LBG Holstein wird hingewiesen. III 314 Sie beträgt im Schul- Postfach 7124 bereich ein Jahr. 24171 Kiel Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. 1.4 Eilun Feer Skuul Wyk auf stellvertretende A 15 Z AufgabenüberMinisterium Föhr Schulleiterin / oder tragung zum für Schule und G9-Gymnasium und stellvertretender A 14 Z 1. August 2015. Berufsbildung GemeinschaftsSchulleiter oder Auf die Erprobungs- des Landes schulteil *) A 13 Z **) zeit gemäß § 20 SchleswigAbs. 2 Nr. 3 LBG Holstein wird hingewiesen. III 314 siehe AufgabenSie beträgt im Schul- Postfach 7124 beschreibung NBl. bereich ein Jahr. 24171 Kiel 7/1998 S. 266 ff. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. *) Bewerben können sich Lehrkräfte der Laufbahnen Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. **) Die Besoldung erfolgt laufbahnbezogen. 52

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Bewerbung an das

2. Gemeinschaftsschulen 2.1 Dietrich-Bonhoeffer- Bargteheide Koordinatorin/Koor- max. dinator für schulfach- A 15 Schule liche Aufgaben mit Gemeinschaftsschule dem Schwerpunkt mit Oberstufe der der Koordination Stadt Bargteheide in der pädagogischen Bargteheide i.E. und organisatorischen Gestaltung des gemeinsamen Lernens in allen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I Bewerberinnen/ Bewerber mit der Lehrbefähigung für Gymnasium, Realschule oder Grundund Hauptschule

Aufgabenübertragung zum 1. August 2015. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 32 Postfach 7124 24171 Kiel

Aufgabenüber­tragung zum nächstmöglichen Termin. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 321 Postfach 7124 24171 Kiel

Aufgabenübertragung zum 1. August 2015. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Berufsbildungszentrum Norder­ stedt Moorbekstraße 17 22846 Norderstedt

siehe Aufgaben­ beschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff. Handewitt 2.2 Gemeinschaftsschule Handewitt mit Oberstufe i.E mit Grundschulteil und Förderzentrum der Gemeinde Handewitt mit Außenstellen in Jarplund und Weding

3. Berufsbildende Schulen/RBZ

max. Koordinatorin/ Koordinator des mit A 13 der Gemeinschaftsschule verbundenen Grundschulteils in Handewitt Bewerber/innen mit der Lehrbefähigung für Grund- und Hauptschule ca. 1.200 Schüler/ innen insgesamt, davon ca. 240 im Grundschulteil am Standort Handewitt

3.1 Berufsbildungszentrum Norderstedt Leitung und A 15 des Kreises Segeberg Koordinierung in Norderstedt der Kaufmännischen Abteilung II (Kaufmännische Berufsschule II) sowie abteilungsübergreifende Aufgaben*)

*) Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle beim BBZ Norderstedt, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg in Norderstedt AöR, Moorbekstraße 17 in 22846 Norderstedt anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungs­ mäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Bewerbung an das

3.2 HLA – Die Flensburger Flensburg Wirtschaftsschule

Leitung/Koordination A 15 der Abteilung BFS I + III, FOS und FHR nach BSV *)

Aufgabenübertragung zum 1. August 2015. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

HLA – Die Flensburger Wirtschaftsschule Marienallee 5 24937 Flensburg

3.3 Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Steinburg AöR

Abteilung: A 15 Elektrotechnik, Fachschule für Mechatroniker und Berufsfachschule für Technische Assistenten **)

Aufgabenübertragung zum 1. August 2015. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Steinburg Juliengardeweg 9 25524 Itzehoe

Itzehoe

*) Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle bei der HLA – Die Flensburger Wirtschaftsschule, Marienallee 5 in 24937 Flensburg anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungs­ mäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen. **) Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle bei dem Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Steinburg, Juliengardeweg 9 in 25524 Itzehoe anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungs­ mäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen. 54

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten Koordinatorenstellen für schulfachliche Aufgaben an Gemeinschaftsschulen An den Gemeinschaftsschulen werden weitere Stellen von Konrektorinnen und Konrektoren als Koordinatorinnen und Koordinatoren für schulfachliche Aufgaben ausgeschrieben. In der nachfolgenden Auflistung wird jeweils eine Kernaufgabe der künftigen Koordinatorinnen und Koordinatoren genannt; zur Festlegung des jeweiligen Aufgabenprofils im Detail sind innerhalb des Schulleitungsteams entsprechende Absprachen zu treffen. Zur Orientierung kann dabei die Aufgabenbeschreibung unter Ziffer VII (3) des Erlasses vom 18. Mai 1998 - III 4 - 0332.3 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 266) verwendet werden. Den Schulen steht für die Wahrnehmung der Koordinierungsfunktionen gemäß § 7 des Leitungszeiterlasses (Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Bemessung des schulischen Zeitbudgets für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben sowie für die pädagogische Arbeit und für Schulentwicklung vom 31. August 2010, NBl. MBK. Schl.-H. S. 277) ein Zeitbudget zur Verfügung. Für die ausgeschriebenen Koordinatorenstellen können sich grundsätzlich Lehrkräfte der an der jeweiligen Schulart vertretenen Laufbahnen bewerben; Lehrkräfte mit der Laufbahnbefähigung für Sonderschulen kommen jedoch nur für die Koordination des Förderzentrumsteils in Frage. Die Auswahlentscheidungen werden jeweils nach Eignung und Leistung getroffen; die Laufbahn der Bewerberinnen und Bewerber ist dabei ohne Belang. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Nach Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt zunächst die Übertragung der Aufgaben. Beförderung und Einweisung in die Planstelle werden nach einer Erprobung gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG und bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorgenommen. Bitte achten Sie auf die nachstehenden allgemeinen Hinweise, die entsprechend anzuwenden sind. Bewerbungen sind über das zuständige Schulamt auf dem Dienstwege an das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein - III 21 - zu richten. Die Schulen, für die Sie sich bewerben, werden von hier aus über die eingegangenen Bewerbungen informiert.

Grund- und Gemeinschaftsschule Eckernförde

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe

Zeitpunkt der Besetzung

Aufgabe/Koordination

Bewerbungen an das

Koordinatorin / Koordinator

1. August 2015

Koordination der päda­ gogischen und organisato­ rischen Gestaltung der Arbeit innerhalb der Jahrgangsstufen 5 bis 10

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel

1. August 2015

Koordination von Grund­ schulangelegenheiten

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel

1. August 2015

Koordination von Grund­ schulangelegenheiten

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16 -22 24105 Kiel

A 13 Z (GH-Laufbahn) A 14 Z (RS-Laufbahn) A 15 (Gym-Laufbahn)

Grund- und Gemeinschaftsschule SchachtAudorf

Koordinatorin / Koordinator

Julius-LeberSchule Grund- und Gemeinschaftsschule in Lübeck

Koordinatorin / Koordinator

A 12 Z (GH-Laufbahn)

A 12 Z (GH-Laufbahn)

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

55

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Schulverbandes des Amtes Itzstedt

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe

Zeitpunkt der Besetzung

Aufgabe/Koordination

Bewerbungen an das

Koordinatorin / Koordinator

1. August 2015

Koordination der päda­ gogischen und organisato­ rischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 7 und 8

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel

1. August 2015

Koordination der päda­ gogischen und organisato­ rischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 5 und 6

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel

1. August 2015

Koordination von Grundschul- Ministerium angelegenheiten für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16 -22 24105 Kiel

1. August 2015

Koordination der päda­ gogischen und organisato­ rischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgansstufen 8 bis 10

A 13 Z (GH-Laufbahn) A 14 Z (RS-Laufbahn) A 15 (Gym-Laufbahn)

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt

Koordinatorin / Koordinator A 13 Z (GH- Laufbahn) A 14 Z (RS- Laufbahn) A 15 (Gym-Laufbahn)

Klaus-GrothSchule Grund- und Gemeinschaftsschule in Kiel

Koordinatorin / Koordinator

Boje C-SteffenSchule Gemeinschaftsschule Elmshorn

Koordinatorin / Koordinator

A 12 Z (GH-Laufbahn)

A 13 Z (GH-Laufbahn) A 14 Z (RS-Laufbahn)

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16 - 22 24105 Kiel

A 15 (Gym-Laufbahn)

56

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten Ausschreibung der Schulleiterstellen Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

1.1 Ostseegrundschule Schulleiter/in Scharbeutz Schulstraße 5 A 13 23683 Scharbeutz 158 Schüler/ innen

1. August 2015

– zweizügige Grundschule – gute räumliche Ausstattung (Mehrzweckraum, Werkraum, PC-Raum, Schüler/innen­ bücherei, Sportplatz) – sehr gut ausgestattete Lehrkräfte-Bücherei – Multimediatafeln in einzelnen Klassenräumen (wird erweitert) – starke Individualisierung des Unterrichts – enge Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum im Rahmen von Inklusion und Prävention – Schulsozialarbeit, Schulassistenten und Bundesfreiwilligendienst – enge Vernetzung mit den Kitas „Erfolgreich starten“

Schulamt des Kreises Ostholstein Lübecker Straße 41 23701 Eutin

1.2 Grundschule Heist Hauptstraße 53 25492 Heist

1. August 2015

– einzügige verlässliche Grundschule in ländlicher Umgebung – Präventionsschule mit Klasse2000-Zertifikat – engagiertes und kooperativ arbeitendes Kollegium – Schulsozialarbeit – gute räumliche und sächliche Ausstattung (PC-Raum, Aula mit Bühne, Experimentierraum, Werkraum, große Sporthalle) – vielfältiges reges Schulleben – jahrgangsübergreifende Arbeitsgemeinschaften für die Jahrgangsstufen 2 bis 4 – enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern – aktive Betreuungsgruppe (bis 16.00 Uhr) – aufgeschlossener, unterstützender Schulträger – gute Zusammenarbeit mit den Kitas, Nachbarschulen, der Kirche, dem Sportverein und außerschulischen Einrichtungen

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagner-Straße 11 25337 Elmshorn

1. Grundschulen

Schulleiter/in A 13 96 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

57

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

1.3 Bugenhagenschule Schulleiter/in Moislinger Straße 32 A 13 23558 Lübeck 176 Schüler/ innen 2. Ausschreibung

58

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

1. August 2015

– zwei- bis dreizügige Grundschule – Offene Ganztagsschule mit vielen attraktiven Angeboten am Nachmittag – Prävention und Integration, unterrichtsunterstützende Maßnahmen durch Betreuungskräfte und viele Praktikant/innen – gute Zusammenarbeit mit Förderzentren und Nachbarschulen – Neugestaltung des Schulhofs beinahe abgeschlossen, „aktive Stunden“ mit vielen Fahrgeräten – enge Kooperation mit dem Träger des Schulkinderhauses – Schulkinderhaus: vielfältige pädagogische Angebote, Mittagessen, Ferienbetreuung, Betreuung bis 16.00 Uhr – Schüler/innen-Bibliothek im Haus – PC-Unterricht in Jahrgangsstufe 3, Laptops in den Klassen – Leseförderung: Leseinsel in den Jahrgangsstufen 3 und 4, Leseförderung durch Mentor e.V. – Streitschlichter/innenAusbildung, Klassenräte, Sozialstunde, Präventions­ programme – Hausaufgabenbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 – aktiver Schulverein – Kooperation mit den benachbarten Kitas und Kirchengemeinden – gute räumliche Ausstattung (Werkraum, Musikraum, Medienraum, Turnhalle, PC-Raum, Akustikdecken) – engagiertes, aufgeschlossenes, harmonisch arbeitendes Kollegium

Schulamt in der Hansestadt Lübeck Haus Trave Kronsforder Allee 2-6 23539 Lübeck

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

Schule

1.4 Grundschule Schönböcken Schönböckener Hauptstraße 18 23556 Lübeck

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulleiter/in

1. August 2015

– einzügige Grundschule (viertes Schuljahr zurzeit zweizügig) – ansprechende Anlage mit großem Schulhof und Wald – großer Sportplatz – Betreute Grundschule bis 15.00 Uhr – Offene Ganztagsschule mit umfassendem Kursangebot (Netzwerk mit zwei weiteren Schulen) – unterrichtsunterstützende Maßnahmen durch Betreuungskräfte – enge Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (Kita, Betreute Grundschule, Hort usw.) – aufgeschlossenes, engagiertes Kollegium – jährliche Projektwoche – wöchentliche Klassenrats­ stunden – Mathe-Olympiade – Teilnahme an Sportwett­ bewerben – wiederholt ausgezeichnet als Zukunftsschule – vielfältiges Schulleben – aktive und einsatzbereite Elternschaft – engagierter Förderverein

Schulamt in der Hansestadt Lübeck Haus Trave Kronforder Allee 2-6 23539 Lübeck

1. August 2015

– einzügige Grundschule im ländlichen Raum mit Nähe zur Kreisstadt – engagiertes und kooperatives Kollegium – Lernwerkstatt im Aufbau – Einsatz von Notebooks mit Internetzugang – umfangreiche Schülerbücherei – Zusammenarbeit mit „Mentor – die Leselernhilfe“ – Teilnahme am EnrichmentProgramm – sehr gute räumliche und sachliche Ausstattung – engagierte, aktive, das Schulleben mitgestaltende Elternschaft – aufgeschlossener, verlässlicher, unterstützender Schulträger – großzügiges Schulgelände mit Obstbaumbestand – enge Vernetzung mit und Mitarbeit in der ortsansässigen Vereinsgemeinschaft – sehr gute Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde

Schulamt des Kreises Steinburg Viktoriastraße 16-18 25524 Itzehoe

A 13 111 Schüler/ innen

2. Ausschreibung

1.5 Grundschule Schulleiter/in Münsterdorf Kirchenstraße 7 A 13 25567 Münsterdorf 102 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

→ 59

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Schwimmunterricht in Jahrgangsstufe 4 – aktive Pause – in die Dorfgemeinschaft hineinwirkender Schulchor – aktiver, engagierter Förderverein – Betreuungsangebot bis 17.00 Uhr – gute Kooperation mit den Kitas 1.6 Bilsbek-Schule Schulleiter/in Prisdorfer Straße 72 25495 Kummerfeld A 13 196 Schüler/ innen

60

1. August 2015

– zweizügige Offene Ganztagsschule der Gemeinden Prisdorf und Kummerfeld, Träger: Schulverband Bilsbek – neues Schulgebäude mit guter räumlicher und sachlicher Ausstattung, mit Kunst-, Musik-, HWS- und PC Raum, Schülerbücherei, Kinder­ küche, Turnhalle – gute technische Ausstattung, z. B. PC in den Klassenräumen, HWS-Raum mit Smartboard – aufgeschlossenes und motiviertes Kollegium – Schwimmunterricht in Jahrgangsstufe 4 – Leseförderung durch Antolin und Lesemütter – durchgängig Klasse2000 – engagierte Schulsozial­ arbeiterin, die im Vor- und Nachmittagsbereich tätig ist – Offener Ganztagsbetrieb bis 17.00 Uhr mit zurzeit 156 Kindern, Mensabetrieb, Hausaufgabenbetreuung, täglich Kursangebote, Kooperationen mit Sportvereinen und Musikschule, Träger: Schulverein Bilsbek – engagierter Schulverein, der die Schule gut unterstützt und Träger des Offenen Ganztagsangebotes ist – engagierte Elternschaft – wöchentliche Schülerrat- und Streitschlichterstunden – vielfältiges und lebendiges Schulleben mit jahreszeitbezogenen Aktivitäten (z. B. Projektwoche, Schulfest) – Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen – enge Zusammenarbeit mit drei Kitas bezüglich Übergang KitaSchule, eine Kindertagesstätte „Mini Forscher“ für Kinder im Vorschulalter ist der Schule angegliedert, Träger: Schulverband Bilsbek e.V. Diese Kinder nehmen am OGTS-Betrieb teil – kooperativer Schulträger

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagner-Straße 11 25337 Elmshorn

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

Schule

1.7 Grundschule Suchsdorf Schulweg 5 24107 Kiel

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

stellvertretende 1. August Schulleiterin/ 2015 stellvertretender Schulleiter A 13 480 Schüler/ innen

1.8 Grundschule Schulleiter/in Pellwormstraße Pellwormstraße 37 A 13 22846 Norderstedt 161 Schüler/ 2. Ausschreibung innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

1. August 2015

Schulprofil

Bewerbungen an das

– fünfzügige Grundschule mit einer Nebenstelle (Jahrgangsstufe 1) – PC-Raum mit festen und mobilen PC-Arbeitsplätzen, PCs mit Internetzugang in den Jahrgangsstufen 2 bis 4, PCUnterricht ab Jahrgangsstufe 2, pädagogisches Netzwerk – Werk-, Musik- und Theater­ raum, zwei Sporthallen, naturnahe Pausenhöfe – aufgeschlossenes, kreatives und einsatzfreudiges Kollegium – aktives Schulleben: Themenwochen, Jahreszeitenfeiern, Sport­veranstaltungen, schul­ interne und externe AGAngebote – inner- und außerschulische Chorauftritte, Teilnahme am jährlichen Vorlese- und Känguruwettbewerb und der Mathematik-Olympiade – seit 2009 jährlich ausge­ zeichnet als Zukunftsschule „Wir sind aktiv“ – vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einer engagierten Elternschaft – aktiver Förderkreis zur Unterstützung der vielfältigen Schularbeit – fester Einsatz einer Schul­ sozialarbeiterin – Betreute Grundschule mit Mensa für zurzeit 211 Schüler/innen – gute Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen, Kirchengemeinde

Schulamt Kiel Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel

– zweizügige Grundschule – gemeinsame Nutzung des Gebäudes mit städtischem Hort – Betreuung vor und nach dem verlässlichen Unterricht durch Hort- und Modulgruppen – Fachräume für Musik und Kunst/Werken, Sporthalle und Sportplatz – gute sächliche Ausstattung – konstruktive unterstützende Zusammenarbeit mit dem Schulträger – enge Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum im Rahmen der inklusiven Beschulung

Schulamt des Kreises Segeberg Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg

→ 61

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– erprobtes Förder- und Forderkonzept mit intensiver Sprachförderung (DaZ), Frühradtraining – vielfältiges und lebendiges Schulleben mit wiederkehrenden Aktivitäten und Projekten – Leseförderung durch Antolin, Lesemütter, feste Lesestunden – regelmäßige Zusammenarbeit mit der Bücherei: Lesungen, Klassenbesuche – AG-Angebote im Anschluss an die Verlässlichkeit in Kooperation mit Sportvereinen und Musikschule – Elterninitiative für gesundes Schulfrühstück in Zusammenarbeit mit dem Schulverein – Vernetzung mit benachbarten Kitas zur Gestaltung des Übergangs in die Schule (Hand-in-Hand-Projekt) in Zusammenarbeit mit den Schulsozialarbeiterinnen – enge Einbindung der Schulsozialarbeiterinnen in den Unterricht der Eingangsphase 2. Förderzentren 2.1 Moorbek-Schule Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung Hasenstieg 13 22846 Norderstedt 2. Ausschreibung

zum nächst- – jahrgangsübergreifende Lernmöglichen gruppen Zeitpunkt A 14 Z – städtisches und ländliches Einzugsgebiet 71 Schüler/ – inklusive Schule auf dem Weg innen in acht – Konzepte zur WeiterentwickKlassen, lung der Inklusion im Primar32 Schüler/ bereich, in Sek. I und Sek. II innen in Integrain Bearbeitung tionsklassen – kooperatives und sehr engagiertes Kollegium – integrative Maßnahmen an Grund- und Gemeinschaftsschulen an verschiedenen Standorten – Offene Ganztagsschule mit vielfältigen integrativen Angeboten an vier Nachmittagen in Kooperation mit der Lebenshilfe – Ausbildungsschule – regelmäßige und konstruktive Zusammenarbeit mit den um­liegenden Regelschulen und Förderzentren in Regional­ konferenzen Schulleiter/in

Schulamt des Kreises Segeberg Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg

→ 62

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

2. Ausschreibung

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schulleiter/in A 14 Z (GHLaufbahn) oder A 15 (RS-Laufbahn) 685 Schüler/ innen

Bewerbungen an das

– Präventions- und Integrationsfachkonferenzen in Kooperation mit dem Förderzentrum Lernen und beteiligten Regelschulen – Zusammenarbeit mit den Landesförderzentren – intensive, konzeptionelle Kooperation mit zwei Förderzentren Lernen – integrative Präventionsmaßnahmen im Förderschwerpunkt Lernen und Autismus, E u. S – Partnerschulen in Estland und Polen, Kollegen- und Schüleraustausch – Kooperation mit einem Regionalen Bildungszentrum, mit Werkstätten und Betrieben – Entwicklung eines inklusiven Konzeptes mit dem regionalen BBZ – Projekt ÜSB – gute Unterstützung durch den Schulträger – Anbau einer Turnhalle und Umgestaltung des Außen­ geländes geplant, Baubeginn Herbst 2014 – Entwicklung eines Raum­ konzeptes für das FöZ GE – engagierter Förderverein – aufgeschlossene und gute Zusammenarbeit mit den Eltern – internes Schulcurriculum in der Überarbeitung

3. Gemeinschaftsschulen 3.1 Wolfgang-BorchertSchule Gemeinschaftsschule der Stadt Itzehoe Gorch-FockStraße 17 25524 Itzehoe

Schulprofil

1. August 2015

– seit Beginn des Schuljahres 2014/15 aufwachsende Gemeinschaftsschule mit zwei Standorten – durchschnittlich vierzügig im auslaufenden Regionalschulteil – bestehende Kooperationen mit einem städtischen Gymnasium sowie dem RBZ des Kreises Steinburg – intensive Zusammenarbeit mit weiteren außerschulischen Partnern – engagiertes Kollegium mit derzeit 52 Lehrkräften – Ausbildungsschule – gute Fachraumausstattung im naturwissenschaftlichen Bereich sowie im Bereich der Informatik – Unterstützung durch eine Schulsozialarbeiterin sowie eine Honorarkraft im Bereich des „Sozialen Lernens“

Schulamt des Kreises Steinburg Viktoriastraße 16-18 25524 Itzehoe

63

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

Schule

3.2 Ernst-BarlachSchule Tinsdaler Weg 44 22880 Wedel

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulleiter/in

1. August 2015

– Gemeinschaftsschule seit 2012, auslaufende Regionalschulklassen – sehr heterogene Schülerschaft – DaZ-Zentrum, Flex- und Integrationsklassen – Oberstufenkooperation in Wedel, wird gerade neu geschlossen – verlässliche gebundene Ganztagsschule mit vielfältigen Kooperationspartnern aus Wedel und Umgebung – Schulsozialarbeit – gute Fachraumausstattung inklusive Mensa, Theatersaal, Sportanlagen und Schulgarten – Ausbildungsschule mit langjähriger Erfahrung – intensive Berufsorientierung, vielfältige Kooperationen, u.a. mit der Arbeitsagentur – Partnerschule des koopera­ tiven Schultrainings – als Präventionsschule ausgezeichnet – Teilnahme an NZL, MMS; BiSS-Schule – Vorhabenwoche, Sport­ veranstaltungen, vielseitiges Schulleben – kooperatives, engagiertes Kollegium – unterstützende Elternschaft – gutes Schulklima

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagner-Straße 11 25337 Elmshorn

1. August 2015

– zweizügige Grundschule und drei- bis sechszügige Gemeinschaftsschule – Offene Ganztagsschule mit 30 nachmittäglichen Angeboten, Mittagessen, zwei Mensen – ein Standort für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 und 6, ein Standort für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 – teamorientierte Leitungsstruktur, offenes und kooperativen Kollegium mit 55 Lehrkräften – Projekt „Schule als Lebensund Lernort“ für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 – ganztägige Betreuung „aus einer Hand“, sozialpädagogische Hilfen für Eltern und Schüler/innen, Ferien­ betreuung

Schulamt in der Hansestadt Lübeck Haus Trave Kronsforder Allee 2-6 23539 Lübeck

A 14 Z (GH-Laufbahn) oder A 15 (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn) 585 Schüler/ innen

3.3 Julius-Leber-Schule Grund- und Gemeinschaftsschule Marquardtplatz 7 Brockestraße 59/61 23554 Lübeck 2. Ausschreibung

Schulleiter/in A 14 Z (GH-Laufbahn) oder A 15 (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn) 632 Schüler/ innen

64

→ NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Schulnetzwerk „nordwest Aktiv“ mit vielen AGs und Elterncafé, Schach in den Jahrgangsstufen 1 und 2, Zirkusprojekt in der GS – im Rahmen des Förderkonzeptes integrative Beschulung mit 6 Sonderschullehrkräften in jeweils einer Klasse der Jahrgangsstufen 1 bis 9 – Pilotschule „Roberta“, Teil­ nahme an Sinus, Aufbau Mini-­ Phänomenta in der Grundschule – zusätzliche Qualifikationsangebote für Schüler/innen, z. B. Konfliktlotsen, Schul­ sanitäter/innen – Internetanschluss und Computer in allen Klassen, zwei Computerräume – Stärkung des sozialen Lernens, vielfältige Projekte zum Konfliktmanagement, umfassende Gewalt- und Suchtprävention, „Bei Stopp und Schluss“, Mitarbeit bei AGGAS (AG gegen Gewalt an Schulen), Schulsozialarbeit, Selbstwertstärkung „Aufrecht durchs Leben“, Trainingsraum, Inselklasse – Berufsorientierungsraum, BO-Curriculum und Koopera­ tion mit der Emil-Possehl-Schule, Berufsbildungszentrum – Schülerzeitung, Schülerbücherei, Leseclub, Lesementoren – Schulminis, enge Zusammenarbeit mit den Kitas – Ausbildungsschule – engagierter Schulelternbeirat und unterstützender Schulver­ ein, gute Zusammenarbeit mit Stadtteilgremien, Bildungsfonds, Bildungs- und Teilhabepaket – konstruktive Zusammenarbeit mit dem Schulträger und Stif­tungen, Sanierung zweiter naturwissenschaftlicher Fachräume – Homepage: www.jls-luebeck.de

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

65

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

Schule

3.4 Theodor-HeussGemeinschaftsschule Gemeinschaftsschule der Stadt Preetz Castöhlenweg 4 24211 Preetz

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

stellvertretende 1. August Schulleiterin/ 2015 stellvertretender Schulleiter A 13 Z (GH-Laufbahn) oder A 14 Z (RS-Laufbahn) oder A 15 (Gym-Laufbahn) 864 Schüler/ innen

66

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– vier- bis sechszügige Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe seit 2008 – eine Außenstelle mit auslaufender zweizügiger Regionalschule (Jahrgangsstufen 7 bis 10) – DaZ-Zentrum, FLEX-Klasse – Offene Ganztagsschule mit zwei Schulsozialarbeiterinnen, vielfältiges Kursangebot – Mensa an beiden Standorten – engagiertes Kollegium aller Laufbahnen, 61 Lehrkräfte, Teamstrukturen – teamorientierte Leitungs­ strukturen – Binnendifferenzierung, äußere Differenzierung ab Jahrgangsstufe 7, WPU I und II, Förderund Forderkonzept, Präventionskonzept, Curriculum Lerntechniken, Trainingsraum – Ausbildungsschule, schulinternes Ausbildungsnetzwerk – inklusive Klassen, bewährte Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum Preetz – Berufsorientierung, intensive Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, z. B. Berufseinstiegsbegleiter – Schüleraustausch mit Frankreich und Polen – Zukunftsschule seit 2007 – Dreifeldersporthalle, schulinterne Sportveranstaltungen – Kooperationsverträge mit dem Friedrich-Schiller-Gymnasium und dem Berufsbildungszentrum Plön – gute Zusammenarbeit mit der Elternschaft, unterstützender Elternverein, Brötchenverkauf der Eltern in den Pausen – Schulsanitäter, Streitschlichter, Schülerfirma – moderne Fachräume, drei Activboards, Internetanschluss in fast allen Klassen, flexible Klassenzimmer in den Jahrgangsstufen 5 und 6

Schulamt des Kreises Plön Heinrich-RieperStraße 6 24306 Plön

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

Schule

3.5 Comenius-Schule Am Freibad 3 - 11 25451 Quickborn

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Schulprofil

Bewerbungen an das

– fünfzügig – Gemeinschaftsschule mit offener Ganztagsschule – Mensabetrieb von Montag bis Donnerstag – Frühstücksverkauf in der Cafeteria an fünf Tagen in Elternhand – teamorientierte Schulleitung – vorwiegend binnendifferenziertes Arbeiten mit Kompetenzraster-Konzept – einsatzfreudiges und aufgeschlossenes Kollegium – Ausbildungsschule mit schulinternem Netzwerk – intensive Berufsvorbereitung – Praxisklasse – engagierte und konstruktive Elternarbeit – enge Zusammenarbeit mit zahlreichen Kooperation­ spartnern – Unterstützung durch eine Sozialpädagogin mit voller Stelle – Förderkonzept – gute technische Ausstattung – neue, hervorragend ausgestattete Fachräume – neue Dreifeldsporthalle

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagner-Straße 11 25337 Elmshorn

stellvertretende zum nächst- – gebundene Ganztagsschule Schulleiterin/ möglichen – engagiertes Kollegium und stellvertretender Zeitpunkt teamorientierte Leitungsstruktur Schulleiter – Darstellendes Spiel als Fach und AG max. A 15 Z – projektorientiertes und fächerverbindendes Lernen Die angegebene – umfassende berufliche OrienBesoldungstierung und Kooperation mit gruppe kann nur Unternehmen aus der Region erreicht werden, und mit der Universität Flensburg wenn die haus– enge Zusammenarbeit mit haltsrechtlichen Eltern- und Schülervertretern und laufbahn– drei Profile in der Sek. II: rechtlichen VorNaturwissenschaften, aussetzungen Sprachen und Gesellschaftserfüllt sind. wissenschaften – moderne und vielfältige ca. 800 SchüSport­möglichkeiten, u.a. eine ler/innen, davon Kletterwand ca. 200 in der – breites Wahlpflichtangebot, Oberstufe u.a. Dänisch – vielfältiges AG-Angebot – begabungsabhängige und individuelle Förderung aller Schüler/innen

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein III 321 Postfach 7124 24171 Kiel

stellvertretende 1. August Schulleiterin/ 2015 stellvertretender Schulleiter A 13 Z (GH-Laufbahn) oder A 14 Z (RS-Laufbahn) 658 Schüler/ innen

3.6 Fridtjof-NansenSchule Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Flensburg in Flensburg

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Zeitpunkt der Besetzung

67

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

1. Februar 2016

Das spezielle Anforderungs­ profil dieser Stelle kann im Referat III 315 des Ministeriums angefordert werden. *)

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein III 315 Postfach 7124 24171 Kiel

1. Februar 2016

Das spezielle Anforderungs­ profil dieser Stelle kann im Referat III 315 des Ministeriums angefordert werden. *)

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein III 315 Postfach 7124 24171 Kiel

1. August 2015

Das spezielle Anforderungs­ profil dieser Stelle kann im Referat III 312 des Ministeriums angefordert werden. *)

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein III 312 Postfach 7124 24171 Kiel

zum nächst- Das spezielle Anforderungs­ möglichen profil dieser Stelle kann im Termin Referat III 314 des Ministeriums angefordert werden. *)

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein III 314 Postfach 7124 24171 Kiel

1. Februar 2016

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein III 315 Postfach 7124 24171 Kiel

4. Gymnasien 4.1

Gymnasium Altenholz Oberstudien­ direktor/in A 16

4.2 Jungmannschule Eckernförde

Oberstudien­ direktor/in A 16

4.3 Johanneum zu Lübeck 2. Ausschreibung

4.4 Nordsee-Schule St. Peter-Ording (organisatorische Verbindung aus einem Gymnasium mit einem Gemeinschaftsschulteil)

Oberstudien­ direktor/in A 16

Oberstudien­ direktor/in oder Rektor/in A 16 oder A 15 oder A 14 Z

4.5 Kaiser-Karl-Schule Itzehoe

ca. 750 Schüler/innen Oberstudiendirektor/in A 16

Das spezielle Anforderungs­ profil dieser Stelle kann im Referat III 315 des Ministeriums angefordert werden. *)

*) Für das Bewerbungsverfahren sind die Bestimmungen des Erlasses aus „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Schulleiterstellten“ (NBl. 6/1997 vom 23. April 1997 S. 238 ff.) zu beachten. Der Bewerbung sollte neben den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdegangs) möglichst bereits eine Anlassbeurteilung beigefügt sein, die sich am Anforderungsprofil dieser Schulleiterstelle orientiert.

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NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten Allgemeine Hinweise Bei Interesse an einer Bewerbung um eine Schulleiterstelle im Bereich der Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren können ein detailliertes Schulprofil bei der Schule und „Hinweise zur Anfertigung und zum Verfahren der dienstlichen Beurteilung“ bei den Schulämtern angefordert werden. Bewerbungen sind mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes vorzulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Landesdienst befinden, haben ihre Bewerbung auf dem Dienstweg vorzulegen. Die Landesregierung fordert ausdrücklich Frauen auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Richtet sich die Zuordnung einer Stelle zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, ist die endgültige Einstufung von der Entwicklung dieser Zahl abhängig. Maßgeblich ist die im Haushaltsplan ausgewiesene Planstelle / Stelle. Daneben müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Gemäß § 49 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) wird der Hauptpersonalrat (Lehrer) über die Schulleiterwahlvorschläge unterrichtet, gegebenenfalls wird die Hauptschwerbehindertenvertretung beteiligt. Die Einsichtnahme des Personalrates in Bewerbungsunterlagen richtet sich nach § 49 Absatz 2 Satz 1 und 2 MBG Schl.-H.. Dienstliche Beurteilungen sind dem Personalrat auf Verlangen der Beschäftigten gemäß § 49 Absatz 3 Satz 2 MBG Schl.-H. zugänglich zu machen. Auf das Antragsrecht nach § 51 Absatz 4 MBG Schl.-H. wird hingewiesen. Eine Schulleiterstelle wird erneut ausgeschrieben, wenn nach der ersten Ausschreibung keine Bewerbung oder eine nicht ausreichende Zahl qualifizierter Bewerbungen vorliegt. Gleiches gilt, sofern sich auf die Ausschreibung ausschließlich eine bereits an der betreffenden Schule tätige Lehrkraft bewirbt (§ 39 Absatz 3 Satz 1 SchulG). Schulleiterstellen werden für zwei Jahre im Beamtenverhältnis auf Probe vergeben (§ 5 Landesbeamtengesetz – LBG). Für alle anderen Funktionsstellen im Schulbereich wird eine Erprobungszeit von einem Jahr festgesetzt (§ 20 Absatz 2 Nummer 3 LBG). Die Aufgabenübertragung bei den Stellen der stellvertretenden Schulleitung und Koordinatorenstellen für Grundund Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren erfolgt zum angegebenen Termin. Beförderung und Einweisung in die Planstelle erfolgen nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Besuchen Sie unseren Online-Stellenmarkt Schule für Lehrkräfte unter www.lehrerstellen-online.schleswigholstein.de. Die aktuellen Stellenausschreibungen des IQSH finden Sie unter www.iqsh.schleswig-holstein.de.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten Ministerium für Schule und Berufsbildung Im Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein ist zum nächstmöglichen Termin in der Abteilung III 4 die Stelle einer Referatsleiterin/eines Referatsleiters für das Referat III 41 „Berufsbildende Schulen“ zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst neben der Leitung des Referates u.a. Grundsatzfragen der beruflichen Bildung, Aufgaben der Qualitätssicherung, Fragen der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften an den Regionalen Berufsbildungszentren bzw. berufsbildenden Schulen, die Gestaltung und Weiterentwicklung der beruflichen Bildung auch im europäischen Kontext und einer inklusiven Bildung sowie die Schulaufsicht über mehrere Regionale Berufsbildungszentren bzw. berufsbildende Schulen. Die Tätigkeit umfasst weiterhin die Mitarbeit in institutionellen Gremien sowie in interministerielle Arbeitsgruppen, insbesondere zur Umsetzung des Handlungskonzeptes Schule & Arbeitswelt sowie des regionalen Übergangsmanagements. Erwartet werden analytische und konzeptionelle Fähigkeiten sowie Innovationsbereitschaft; Kenntnisse der schulischen, pädagogischen, rechtlichen und administrativen Gegebenheiten in Schleswig-Holstein sind von Vorteil. Erforderlich sind ferner die Fähigkeit zu einer teamorientierten, motivierenden Personalführung und die Bereitschaft, komplexe Arbeitszusammenhänge fachübergreifend und kooperativ zu lösen. In Betracht kommen nur Bewerberinnen und Bewerber mit der Befähigung für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen und einer mindestens sechsjährigen Dienstzeit seit der Anstellung. Voraussetzung sind ferner Erfahrungen in der Schulleitung, in der Schulverwaltung und/oder in der Schulaufsicht. Bei Erfüllung der personalwirtschaftlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Besoldung bis Besoldungsgruppe A 16 SHBesO möglich, Beschäftigten wird ein Sonderdienstvertrag zunächst analog der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 SHBesO, später analog der Endstufe A 16 SHBesO angeboten. Die Landesregierung Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Ihre Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf unter Angabe bisheriger Tätigkeiten richten Sie bitte innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes an das Ministerium für Schule und Berufsbildung, Personalreferat III 111, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel. An den berufsbildenden Schulen ist zum nächstmög­ lichen Zeitpunkt im Umfang von 8 Wochenstunden aus dem Landespool die Stelle einer QE-Beraterin / eines QE-Beraters für die Region Süd/Ost durch eine unbefristet im Schuldienst tätige Lehrkraft bis zum 31. Januar 2017 zu besetzen. Sollten zwingende Gründe vorliegen, kann die Beauftragung auch zu einem früheren Zeitpunkt enden. Für 70

die Dauer der Tätigkeit bleibt der Schulort weiterhin der Dienstort. Zu den Aufgabenbereichen gehört Vor-Ort an den Standorten: – Nutzung des landesweiten QM-Handbuches, als Vorlage/Raster zur Einarbeitung der konkreten Inhalte der Schulen – Beratung zur Durchführung der jährlichen internen Audits an den Standorten – Beratung und Moderation der jährlichen Managementbewertung an den Standorten – Vorbereitung der Stichprobenschulen auf die jähr­ lichen Überwachungsaudits – Anlass- und themenbezogene Beratung – Unterstützung der AZAV-Beauftragten bei der Erarbeitung und Ergebnissicherung konkreter AZAV-Inhalte Auf regionaler Ebene: – Durchführung des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen den Standorten in der Region, in Netzwerken Auf Landesebene: – Durchführung von landesweiten Fortbildungen zu AZAV-Themen Ebenso gehört die Teilnahme an den Arbeitssitzungen des QE-BS Teams zu den Aufgaben. Bewerben können sich Lehrkräfte, die auf Dauer im Dienst des Landes Schleswig-Holstein beschäftigt sind. Voraussetzung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen und Erfahrungen im Arbeitsbereich AZAV. Erwartet werden außerdem: – Handlungskompetenz im Bereich der Erwachsenenbildung und der Gestaltung von Fortbildungen – fundierte Kenntnisse im Einsatz von IT-Medien – Teamfähigkeit – die Fähigkeit zur situations- und zieladäquaten Beratung – gute Kommunikationsfähigkeiten, auch in Konflikt­ situationen – Flexibilität Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung auf dem Dienstweg an das Ministerium für Schule und Berufsbildung, Referat III 41, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel. Ihre Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf unter Angabe bisheriger Tätigkeiten richten Sie bitte innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Nachrichtenblattes an das Referat III 41 im Ministerium für Schule und Berufsbildung, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gern Herr Jörn Schelzig (Tel.: 0431 988-2243, E-Mail: [email protected]) zur Verfügung. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten Zur Unterstützung des Schülerlabors Quantensprung am Helmholtz-Zentrum für Material- und Küstenforschung in Geesthacht ist zum 1. August 2015 für die Dauer von zwei Jahren eine Abordnungsstelle für eine Lehrkraft der Laufbahn Studienrätinnen und Studienräte bis zur Besoldungsgruppe A 14 im Umfang einer halben Stelle zu besetzen. Eine Verlängerung um zwei Jahre ist möglich. Die Ausschreibung ist ein Bestandteil von Initiativen des MSB zur Förderung von naturwissenschaftlichen Wettbewerbsarbeiten und zur Förderung naturwissenschaftlich interessierter Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung von Genderaspekten. Weiter erfolgt die Ausschreibung zum Aufbau und der Organisation von Unterstützungsangeboten für Lehrkräfte und zur Weiterentwicklung des Transfers von Ergebnissen aus der Wissenschaft an die Schulen. Das Schülerlabor Quantensprung besteht seit 2002 und hatte bisher über 42.000 Besucher. Die beiden Schwerpunktthemen „Wasserstoff und Brennstoffzelle“ und „Wasseranalytik“ spiegeln aktuelle Forschungsbereiche des Forschungszentrums wieder. Die Kurse richten sich an Schulklassen aller Schularten ab Jahrgangsstufe 10. Die Tätigkeit umfasst insbesondere: – Anleitung von Schülerinnen und Schülern im wissenschaftlichen Arbeiten – Betreuung der Experimentierkurse im Schülerlabor Quantensprung – Vor- und Nachbereitung der Experimentierkurse – Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung von Arbeitsmaterialien und der Optimierung von Praktika – Mitwirkung bei der Vermittlung von aktueller Forschung in die Schule – Mitwirkung bei der Durchführung von Lehrerfort­ bildungen – Beratung und Unterstützung von Schulen sowie Schülerinnen und Schülern bei der Umsetzung von ‚Jugend forscht‘-Projekten Gesucht wird eine interessierte Lehrkraft mit – umfangreichen Fachkenntnissen und Unterrichtserfahrungen der Sekundarstufen I und II in einem oder mehreren naturwissenschaftlichen Schulfächern (Physik, Chemie) – Erfahrungen bei der Mitwirkung in Projekten zwischen Schule und Wissenschaft – Interesse an und Offenheit für naturwissenschaftlichtechnische Themen – Teamfähigkeit – zeitlicher Flexibilität zur Teilnahme an Tagungen und Exkursionen sowie zur Durchführung von Lehrerfortbildungen Es können sich nur unbefristet im Schuldienst Schleswig-Holsteins beschäftigte Lehrkräfte bewerben. Eine Ausgleichsstunde entspricht 70 Zeitstunden. Es besteht ein Anspruch auf sechs Wochen Urlaub. Dieser muss innerhalb der Schulferien genommen werden. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb NBI.MSB.Schl.-H. 2015

geeignete Frauen, sich zu bewerben, und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden. Die Landesregierung setzt sich für die Förderung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden daher bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Bewerbungen mit Angabe der bisherigen Tätigkeiten richten Sie bitte auf dem Dienstweg bis zum 24. März 2015 an das Ministerium für Schule und Berufsbildung, Kerstin Langer, III 325, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Iris Ulrich, Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Materialund Küstenforschung, Telefon: 04152 871633, E-Mail: [email protected]. Für den Ausbau der Schulprogramme des GEOMARHelmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel ist zum 1. August 2015 für die Dauer von zwei Jahren eine Abordnungsstelle für eine Lehrkraft der Laufbahn Studienrätinnen und Studienräte bis zur Besoldungsgruppe A 14 im Umfang einer halben Stelle zu besetzen. Die Ausschreibung ist ein Bestandteil von Initiativen des MSB zur Förderung von naturwissenschaftlichen Wettbewerbsarbeiten und zur Förderung naturwissenschaftlich interessierter Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung von Genderaspekten. Weiter erfolgt die Ausschreibung zum Aufbau und der Organisation von Unterstützungsangeboten für Lehrkräfte und zur Weiterentwicklung des Transfers von Ergebnissen aus der Wissenschaft an die Schulen. Die Tätigkeit umfasst insbesondere: – Mitwirkung beim Ausbau der Angebote der Schulprogramme des GEOMAR mit Hinblick auf die Einrichtung eines Schülerforschungszentrums (Entwicklung von Arbeitsmaterialien, Umsetzung von Konzepten) – pädagogische Unterstützung bei der Betreuung von besuchenden Schulklassen – Beratung und Unterstützung von Schulen sowie Schülerinnen und Schülern bei der Umsetzung von eigenständigen Projekten (z. B. als Besondere Lernleistungen, im Rahmen von ‚Jugend Forscht’ oder des Freitagsforscherclubs am GEOMAR) – Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Ferienschulen und Lehrerfortbildungen – Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit der Schulprogramme des GEOMAR Gesucht wird eine interessierte Lehrkraft mit – Fachkenntnissen und Unterrichtserfahrungen im Bereich der Sekundarstufen I und II in einem oder mehreren der Schulfächer Chemie, Geographie, Biologie, Physik – Interesse an meereswissenschaftlichen Themen aus den Bereichen der Meereschemie, Geologie, marinen Biologie, Geo- und Meeresphysik – Teamfähigkeit 71

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten – zeitlicher Flexibilität zur Teilnahme an Tagungen und Exkursionen sowie zur Durchführung von Ferienschulen und Arbeitsgemeinschaften – der Bereitschaft zur Umsetzung der erworbenen Kenntnisse nach Ende der Abordnung im Schulbetrieb Wünschenswert wären darüber hinaus – Erfahrung in der Erstellung von Unterrichtseinheiten für Lehrkräfte – Erfahrung in der didaktischen Umsetzung von Lehrerfortbildungen – englische Sprachkenntnisse (z. B. für die Arbeit mit meereswissenschaftlicher Fachliteratur) Es können sich nur unbefristet im Schuldienst Schleswig-Holsteins beschäftigte Lehrkräfte bewerben. Eine Ausgleichsstunde entspricht 70 Zeitstunden. Es besteht ein Anspruch auf sechs Wochen Urlaub. Dieser muss innerhalb der Schulferien genommen werden. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben, und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden. Die Landesregierung setzt sich für die Förderung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden daher bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Bewerbungen mit Angabe der bisherigen Tätigkeiten richten Sie bitte auf dem Dienstweg bis zum 24. März 2015 an das Ministerium für Schule und Berufsbildung, Kerstin Langer, III 325, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Joachim Dengg, GEOMAR, Schulkooperationen, Tel.: 0431 600-4006, E-Mail: [email protected] Berufung von Kreisschulsportbeauftragten In den Kreisen Nordfriesland und Rendsburg-Eckernförde sind zum 1. August 2015 die / der Kreisschulsportbeauftragte für die Dauer von fünf Jahren vom Ministerium für Schule und Berufsbildung neu zu berufen. Die Wiederberufung ist möglich. Bewerbungen von Lehrkräften aller Schularten, die die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzen und ihren Dienstort zum Zeitpunkt der Berufung im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Schulamtes haben, sind bis zum 20. März 2015 an das Schulamt des Kreises zu richten. Die Landesregierung ist gesetzlich verpflichtet, Schwerbehinderte zu beschäftigen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden daher bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist darüber hinaus bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Um den Anteil der weiblichen Kreis72

schulsportbeauftragten zu erhöhen, fordert das MSB insbesondere Frauen auf, sich zu bewerben. Bei ihrer Arbeit haben sie auf einen geschlechtersensiblen Sportunterricht hinzuwirken. Eine gute Vernetzung mit Partnern vor Ort ist eine weitere Voraussetzung. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bewerben. Für die Tätigkeit als Kreisschulsportbeauftragte/r werden pro Kreis 10 Ausgleichsstunden auf der Grundlage des Erlasses vom 19. April 2001 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 479) gewährt. Die Kreisschulsportbeauftragten unterstützen die Schulaufsichtsbehörden im Rahmen der ihnen zugewiesenen Beratungs- und Koordinierungsaufgaben und unterstehen in ihrer Funktion der obersten Schulaufsichtsbehörde. Zu den Aufgaben der oder des Kreisschulsportbeauftragten gehören insbesondere: – Beratung der Schulaufsicht in allen Fragen des Schulsports, – Beratung der Schulleiterinnen und Schulleiter und der Lehrkräfte, – Leitung der Dienstversammlung für die Vorsitzenden der Fachkonferenz Sport der Schulen im Kreis – Zusammenarbeit mit anderen Trägern des Sports und Förderern des Schulsports, mit Ausbildungsstätten und Ausbildungseinrichtungen für den Sport sowie dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen (IQSH), – Mitwirkung bei der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen – Planung und Durchführung von Schulsportveranstaltungen auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene im Rahmen der Wettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“, – Planung und Durchführung weiterer Schulsportveranstaltungen, – Entwicklung und Durchführung neuer sportlicher Vergleiche, – fachliche Beratung der oder des Trägers bei der Planung, dem Neubau, der Unterhaltung und Ausstattung sowie Instandsetzung von Sportanlagen, bei der Sportstättenverteilung und Nutzung durch Vereine, soweit Interessen des Schulsports berührt sind. Europa-Universität Flensburg Die Europa-Universität Flensburg ist eine lebendige Universität in kontinuierlicher Entwicklung, in der die Disziplinengrenzen überschreitende Teamarbeit eine prominente Rolle spielt: Wir arbeiten, lehren und forschen für mehr Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Vielfalt in Bildungsprozessen und Schulsystemen, Wirtschaft und Gesellschaft, Kultur und Umwelt. Die Europa-Universität Flensburg bietet ein weltoffenes Arbeitsumfeld, das interkulturelles Verständnis fördert und Internationalität gemeinschaftlich lebt. Am Institut für Sonderpädagogik der Europa-Universität Flensburg ist zum 1. August 2015 eine halbe Stelle einer Lehrkraft für besondere Aufgaben befristet für die Dauer von einem Jahr als Vertretung zu besetzen. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten Es besteht die Möglichkeit, sich aus einem Beamtenverhältnis des Landes Schleswig-Holstein an die EuropaUniversität Flensburg abordnen zu lassen. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis ist bei Erfüllung der personalwirtschaftlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Die Stelle ist der Abteilung Pädagogik bei Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung zugeordnet. Das Aufgabengebiet beinhaltet Lehrverpflichtungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden für die Module zur Pädagogik bei Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung im Teilstudiengang Sonderpädagogik des Bachelorstudienganges Bildungswissenschaften und für den Masterstudiengang Sonderpädagogik im Teilstudiengang zur Pädagogik bei Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung. Im März und September eines Jahres sind jeweils sechswöchige fachrichtungsspezifische Unterrichtspraktika in Schleswig-Holstein zu betreuen. Zudem wird die Mitwirkung in der Organisation der Arbeitsabläufe der Abteilung und des Instituts erwartet. Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit der Befähigung zum Lehramt Sonderpä­ dagogik im Schwerpunkt Geistigbehindertenpädagogik/ Pädagogik bei Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung. Schulpraktische Erfahrungen sind von Vorteil. Die Europa-Universität Flensburg möchte in ihren Beschäftigungsverhältnissen die Vielfalt der Biografien und Kompetenzen fördern. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Personen mit einer Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Europa-Universität Flensburg strebt in allen Beschäftigtengruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an. Fachauskünfte erteilt Herr Professor Dr. Eberhard Grüning, Tel.: 0461 805-2683 oder 0461 805-2671 (Sekretariat), per E-Mail: [email protected]. Weitere Auskünfte erteilt Frau Katzka, Telefon 0461 805-2824, E-Mail: [email protected]. Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind bis zum 21. März 2015 zu richten an das Präsidium der Universität Flensburg, z.H. Frau Katzka, persönlich/vertraulich, Kennziffer 161516, Postfach 2954, 24919 Flensburg. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Christian-Albrechts-Universität zu Kiel An der Philosophischen Fakultät der ChristianAlbrechts-Universität zu Kiel ist im Englischen Seminar zum 1. August 2015 die halbe Stelle einer abgeordneten Lehrkraft (A 13 / A 14) zu besetzen. Auf die Stelle können sich nur dauerhaft im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein stehende Lehrerinnen und Lehrer bewerben. Die Abordnung erfolgt zunächst für zwei Jahre. Eine Verlängerung der Abordnung um weitere zwei Jahre ist ggf. möglich (§ 67 Abs. 2 HSG). Durch den Einsatz von abgeordneten Lehrkräften soll NBI.MSB.Schl.-H. 2015

die notwendige Verbindung zwischen Schulpraxis und Lehramtsstudium verstärkt werden. Zu den Aufgaben gehören fachdidaktische Lehrveranstaltungen (Unterrichtsgegenstände, Unterrichtsmethoden, Schulung einzelner Fertigkeiten im Unterricht usw.) und Mitarbeit bei der Betreuung der Studierenden in den schulpraktischen Studien. Die Lehrverpflichtung beträgt acht Semesterwochenstunden. Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Universität ist bestrebt, den Anteil der weiblichen Lehrkräfte zu erhöhen. Sie fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Wir begrüßen es zudem ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir und bitten daher darum, hiervon abzusehen. Die Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg zu richten an: Englisches Seminar der CAU Herrn Prof. Dr. Oliver Lindner Olshausenstraße 40 24098 Kiel Für Rückfragen: Telefon 0431 880-2244. An der Philosophischen Fakultät der ChristianAlbrechts-Universität zu Kiel ist am Historischen Seminar zum 1. August 2015 die halbe Stelle einer abgeordneten Lehrkraft (Bes.Gr. A 13 / A 14) zu besetzen. Auf die Stelle können sich nur dauerhaft im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein stehende Lehrerinnen und Lehrer bewerben. Die Abordnung erfolgt zunächst für ein Jahr. Eine jährliche Verlängerung der Abordnung um bis zu drei weitere Jahre ist ggf. möglich (§ 67 Abs. 2 HSG). Die Lehrtätigkeit im Bereich der Geschichtsdidaktik im Rahmen des Bachelor-/Masterstudiums im Profil Lehramt umfasst acht Semesterwochenstunden. Ferner wird zudem die Bereitschaft, Studierende auch an Schulen zu betreuen, sowie die Mitwirkung an Institutsaufgaben erwartet. Vorausgesetzt werden der Abschluss des 1. und 2. Staatsexamens im Fach Geschichte sowie umfassende Unterrichtserfahrung an einer allgemein bildenden Schule. Erwünscht sind akademische Lehrerfahrung in Geschichtsdidaktik sowie eine Promotion im Fach Geschichte. Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Universität ist bestrebt, den Anteil der weiblichen Lehrkräfte zu erhöhen. Sie fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, 73

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Wir begrüßen es zudem ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir und bitten daher darum, hiervon abzusehen. Interessierte Lehrkräfte werden gebeten, ihre Bewerbungen innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg zu richten an: Historisches Seminar der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Geschichte und ihre Didaktik Herrn Prof. Dr. Manfred Hanisch 24098 Kiel Deutsche Schule Sonderburg 2. Ausschreibung Die Deutsche Schule Sonderburg sucht zum 1. August 2015 eine stellvertretende Schulleiterin / einen stellvertretenden Schulleiter. Die Deutsche Schule Sonderburg, Arnkilgade 10, DK-6400 Sønderborg (www.dp-sonderburg.dk) ist eine Schule der deutschen Minderheit in Nordschleswig (Dänemark). Sie arbeitet auf der Grundlage des dänischen Freischulgesetzes. – Wir verstehen uns als öffentliche Schule der deutschen Minderheit in Nordschleswig. – Als Minderheitenschule sind wir aktiv an kulturellen, sozialen und politischen Aktivitäten der deutschen Minderheit in Nordschleswig beteiligt. – Wir erziehen Kinder zu einem Leben in zwei Sprachen und zwei Kulturen. – Neben den dänischen Schulabschlüssen können auch deutsche Abschlüsse erworben werden. – Wir legen Wert auf die gute Zusammenarbeit mit den Eltern, sowie auf die Mitverantwortung und Eigenaktivitäten der Schüler/innen. – Wir betreuen zurzeit etwa 170 Schüler/innen von der 0. bis zur 10. Klasse. – Die Schule verfügt über eine Schulfreizeitordnung, in der zurzeit etwa 60 Kinder der Klassen 0 bis 4 betreut werden. Qualifikationen: – Die Stelle umfasst im größeren Umfang administrative, organisatorische und repräsentative Aufgaben, darüber hinaus Unterricht in beliebigen Fächern. Gefordert ist: – Teamfähigkeit, Flexibilität, Führungsqualitäten und Organisationstalent. – Die Beherrschung der deutschen und dänischen Sprache (mündlich und schriftlich). – Gute EDV-Kenntnisse, u.a. im Bereich Neue Medien. Wünschenswert ist: – Lehrbefähigung für ein Lehramt an allgemein bildenden Schulen oder eine ähnlich relevante Ausbildung. – Kenntnisse neuer Lernmethoden und Schulentwicklungsarbeit. – Wohnort im Einzugsgebiet der Schule. Weitere Auskünfte erteilt Schulleiterin Susanne Kraus, Tel. Schule +45/74423785 oder Handy +45/40351318. 74

Im Rahmen eines Dienstvertrages mit dem Deutschen Schul- und Sprachverein für Nordschleswig (www.dssv. dk) erfolgen Anstellung und Besoldung nach dänischem Tarifrecht für Lehrkräfte an Privatschulen. Die Gehaltseinstufung richtet sich nach dem aktuellen Intervall. Bewerber/innen werden gebeten, ihre Unterlagen mit Lebenslauf, Foto und Zeugnissen – für Beamtinnen und Beamte ggf. auf dem Dienstweg – an den Deutschen Schul- und Sprachverein für Nordschleswig, Postbox 242, Vestergade 30, DK-6200 Aabenraa/ Apenrade zu schicken. Bewerbungsfrist: Eingang spätestens am 15. April 2015. Bundesverwaltungsamt Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen: Colégio Visconde de Porto Seguro I Sao Paulo, Brasilien - Drittbewerbungen sind zulässig Besetzungsdatum: 01.09.2015 Bewerbungsende: 31.03.2015 Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel Klassenstufen: 1 – 12 Schülerzahl Deutsche Abteilung: 540 Hochschulreifeprüfung Deutsches Sprachdiplom der KMK Sekundarabschluss des Landes Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II Bes. Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Portugiesischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Deutsche Schule Guatemala, Guatemala - Drittbewerbungen sind zulässig Besetzungsdatum: 01.01.2016 Bewerbungsende: 31.03.2015 Gegliederte Begegnungsschule / berufsbildender Zweig (IVP) Klassenstufen: 1 – 12 Schülerzahl: 887 Hochschulreifeprüfung Deutsches Sprachdiplom der KMK Sekundarabschluss des Landes Von der KMK anerkannte Berufsschule Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II Bes. Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen TV-L Spanischkenntnisse sind erforderlich. Deutsche Schule Mexiko-Stadt (Lomas Verdes) - Drittbewerbungen sind zulässig Besetzungsdatum: 01.09.2015 Bewerbungsende: 31.03.2015 Gegliederte Begegnungsschule Klassenstufen: 1 – 12 Schülerzahl: 784 Deutsches Sprachdiplom I und II NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten Hochschulreifeprüfung Landeseigener Sek.-Abschluss mit nat. Hochschulzugangsberechtigung Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II Bes. Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Spanischkenntnisse sind erforderlich. Deutsche Schule Mexiko-Stadt (Xochimilco) Besetzungsdatum: 01.08.2015 Bewerbungsende: 30.04.2015 Gegliederte Begegnungsschule Klassenstufen: 1 – 12 Schülerzahl: 890 Deutsches Sprachdiplom I und II Abitur (Hochschulreifeprüfung) Landeseigener Sek.-Abschluss mit nat. Hochschulzugangsberechtigung Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II Bes. Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Spanischkenntnisse sind erforderlich. Deutsche Europäische Schule Manila, Philippinen - Drittbewerbungen sind zulässig Besetzungsdatum: 01.08.2015 Bewerbungsende: 17.04.2015 Deutschsprachige Schule Klassenstufen: 1 – 12 Schülerzahl: 116 Deutsches Sprachdiplom der KMK Stufe I Deutsche mittlere Abschlüsse Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GiB) Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/ oder II Bes.Gr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Gute Englischkenntnisse und die Fakultas in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht. Botschaftsschule Ankara, Zweigstelle Izmir, Türkei Besetzungsdatum: 01.09.2015 Bewerbungsende: 30.04.2015 Deutschsprachige Schule Klassenstufen: 1 – 10 Schülerzahl: 74 Prüfungsverbund Sek. I mit Ankara Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB) – Abschluss beantragt Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/ oder II Bes.Gr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Deutsche Schule – Colegio Andino Bogota, Kolumbien - Drittbewerbungen sind zulässig -

Schülerzahl: 1.674 Hochschulreifeprüfung Deutsches Sprachdiplom I und II Landeseigner Sek. Abschluss mit nat. Hochschulzugangsberechtigung Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II Bes. Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Spanischkenntnisse sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über Heimatschulbehörde und Kultusministerium/Senatsverwaltung des Landes an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium/in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich. Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/ Entgeltgruppe erforderlich. Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 30.04.2015 Gegliederte Begegnungsschule Klassenstufen: 1 – 12 NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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NACHRICHTENBLATT

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Ausgabe Nr. 3/2015 – Schule – Kiel, den 27. März 2015 ISSN 0945-2923

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Nachrichtenblatt des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein als besondere Ausgabe des Amtsblatts für Schleswig-Holstein ISSN 0945-2923 Ausgabe Nr. 3 – Schule – Herausgeber und Verleger Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Pressestelle Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Telefon: 0431 988-5806 Fax: 0431 988-5815 E-Mail: [email protected] Redaktion: Ruth Karow

Bezugsbedingungen Fortlaufender Bezug und Einzelverkauf nur bei der Firma Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel Telefon: 0431 66064-0, Fax: 0431 66064-24. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. April (zum 30. Juni) bzw. 31. Oktober (zum 31. Dezember) jeden Jahres dort vorliegen.

Bezugspreis Halbjährlich 19,00 Euro, jährlich 38,– Euro.

Einzelne Ausgaben Für die ersten 32 Seiten 3,50 Euro, für je weitere angefangene vier Seiten 50 Cent zzgl. Versandkosten. Einzellieferungen gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Hamburg 5480-201, BLZ 200 100 20, „Einzelverkauf“ Lieferung nur nach schriftlicher oder Fax-Bestellung bzw. durch Abholen.

Preis dieser Ausgabe 3,50 Euro zuzüglich Versandkosten Einbanddecken für das Nachrichtenblatt Einbanddecken für das Nachrichtenblatt können bei der Druckerei Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Tel. 0431 66064-0, E-Mail: [email protected] zum Preis von 22 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.

Hinweis für die Schulleitungen Diesem Nachrichtenblatt liegen zwei Ausgaben von „Schule aktuell“ bei. Wir bitten, ein Exemplar dem jeweiligen Schulelternbeirat auszuhändigen. Die Redaktion

Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Hoistein in den Schuljahren 2017/18 bis 2023/24 (Ferienverordnung 2017/18 bis 2023/24) Vom 14. März 2015 80 Namensgebung 80 Festsetzung der Kostenbeiträge von Umschülerinnen und Umschülern nach § 23 Abs. 6 Schulgesetz (SchulG) für den Besuch von Berufsschulen einschließlich Bezirksfachklassen und Landesberufsschulen 80 Festsetzung der Schulkostenbeiträge für den Besuch von Landesberufsschulen für das Haushaltsjahr 2015 82 Stundentafeln der Fachklassen für die Ausbildungsberufe Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und Kauffrau für Ver­sicherungen und Finanzen, Land- und Baumaschinen­ mechatroniker und Land- und Baumaschinenmecha­ tronikerin Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

87 Hinweis auf Änderungen des Schulgesetzes 89 Stellenausschreibungen 103 Erlass zur Änderung des Erlasses „Der Soziale Tag – Regelungen für die Schulen und Rahmenbedingungen für die Teilnahme ab 2015“

SCHULE Schulverwaltung

Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2017/18 bis 2023/24 (Ferienverordnung 2017/18 bis 2023/24) Vom 14. März 2015 Aufgrund des § 14 Absatz 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 464), verordnet das Ministerium für Schule und Berufsbildung: Artikel 1 Die Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2017/18 bis 2023/24 (Ferienverordnung 2017/18 bis 2023/24) vom 29. Januar 2015 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 28) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 1 erhält folgende Fassung: „1. Für das Schuljahr 2017/18 Ferien erster Ferientag letzter Ferientag Sommer Mo. 24.07.2017 Sa. 02.09.2017 Herbst Mo. 16.10.2017 Fr. 27.10.2017 Weihnachten Do. 21.12.2017 Sa. 06.01.2018 Frühjahr/Ostern Do. 29.03.2018 Fr. 13.04.2018 Himmelfahrt Fr. 11.05.2018 bewegliche Ferientage Gesamt

Werktage 36 11 12 12 1 3 75“

b) Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Der letzte Schultag ist im Schuljahr 2017/18 Samstag, der 07. Juli 2018, im Schuljahr 2018/19 Samstag, der 29. Juni 2019, im Schuljahr 2019/20 Samstag, der 27. Juni 2020, im Schuljahr 2020/21 Samstag, der 19. Juni 2021, im Schuljahr 2021/22 Samstag, der 02. Juli 2022, im Schuljahr 2022/23 Samstag, der 15. Juli 2023, im Schuljahr 2023/24 Samstag, der 20. Juli 2024.“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Kiel, 14. März 2015 Britta Ernst Ministerin für Schule und Berufsbildung

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

79

SCHULE Namensgebung Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 31. Januar 2015 und 6. Februar 2015 – III 21 – Die Grundschule mit der Bezeichnung „Grundschule des Amtes Preetz-Land in Schellhorn mit Außenstelle Trent“ trägt ab 1. März zusätzlich den Namen „Grundschule Schellhorn-Trent“. – Die Grundschule mit der Bezeichnung „Grundschule des Amtes Marne-Nordsee in Kronprinzenkoog“ trägt künftig zusätzlich den Namen „Marschenschool an’t Wattenmeer“. Festsetzung der Kostenbeiträge von Umschülerinnen und Umschülern nach § 23 Abs. 6 Schulgesetz (SchulG) für den Besuch von Berufsschulen einschließlich Bezirksfachklassen und Landesberufsschulen Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufs­ bildung vom 13. Februar 2015 – III 415 Für das Schuljahr 2014/15 setze ich die Kostenbeiträge für den Besuch von Berufsschulen einschließlich Bezirksfachklassen und Landesberufsschulen von Umschülerinnen und Umschülern nach § 23 Abs. 6 Schulgesetz (SchulG) wie folgt fest: 1. Für Berufsschulen einschließlich Bezirksfachklassen auf 3.897,- Euro pro Umschülerin oder Umschüler, 2. für Landesberufsschulen auf 4.334,- Euro pro Umschülerin oder Umschüler. Darin sind die Kosten der Unterhaltung und Bewirtschaftung eines Heimes, das mit der Landesberufsschule als verbunden anerkannt ist (§ 125 Abs. 4 SchulG), angemessen berücksichtigt. In die Beiträge sind die durchschnittlichen Kosten der Lehrkräfte in voller Höhe einbezogen (§ 36 Abs. 2 SchulG). Die Beiträge nach Nr. 1 oder 2 sind an den Schul­ träger bzw. das Regionale Berufsbildungszentrum zu zahlen. Diese melden die Umschüler (Name, Vorname, Ausbildungsberuf, Beginn, Ende und Maßnahmenträger/Selbstzahler) spätestens acht Wochen nach Bekanntmachung dieses Erlasses an das MSB. Nach Prüfung dieser Umschülerliste wird dem Schulträger bzw. den Regionalen Berufsbildungszentren von der zuständigen Stelle im für Bildung zuständigen Ministerium des Landes Schleswig-Holstein ein Kassenzeichen übermittelt, zu dem der 75%ige Landesanteil des Beitrages nach Nr. 1 oder 2 je Umschüler an das Land abgeführt wird (§ 23 Abs. 7 SchulG). 80

Nachmeldungen von Umschülerinnen und Umschülern sind unverzüglich vorzunehmen. Festsetzung der Schulkostenbeiträge für den Besuch von Landesberufsschulen für das Haushaltsjahr 2015 Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufs­ bildung vom 20. Februar 2015 – III 415 Gemäß § 112 Abs. 3 SchulG sind die Schulkostenbeiträge für den Besuch von Landesberufsschulen für jedes Haushaltsjahr im Voraus festzusetzen. Die Höhe diese Schulkostenbeiträge bestimmt sich nach den laufenden Kosten (§ 48 Abs. 1 Satz 2 SchulG) sowie den Verwaltungs- und Investitionskosten der jeweiligen Landesberufsschule. In den festgesetzten Schulkostenbeiträgen für Landesberufsschulen, die mit einem Schülerwohnheim verbunden sind, das von der obersten Schulaufsichtsbehörde als mit der Schule verbunden anerkannt ist (§ 125 Abs. 4 SchulG), ist ein Anteil für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Heimes zu berücksichtigen (§ 112 Abs. 3 SchulG). Dieser Internatskostenanteil (IKA) ist nutzungsunabhängig und dient der finanziellen Sicherung zur Bereitstellung eines Heimes. Der IKA ist damit generell in Rechnung zu stellen, wenn ein Internat zu der jeweiligen Landesberufsschule vorgehalten wird und als „mit der Schule verbunden“ anerkannt ist. Die Entscheidung über die Verbundenheit trifft die oberste Schulaufsicht im Benehmen mit dem jeweiligen Schulträger oder dem Regionalen Berufsbildungszentrum als AöR bzw. dessen Bevollmächtigten. Dies ist schriftlich niederzulegen und für alle Parteien aktenkundig zu machen. Bei dem Schulkostenbeitrag – einschließlich Internatskostenanteil – handelt es sich um einen Schullastenausgleich und nicht um eine individuelle Kostenfestsetzung. Als angemessener Anteil für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Heimes wurde deshalb von mir für alle Landesberufsschulen als feste Größe ein Betrag in Höhe von 575,- Euro in die Berechnung einbezogen. Die Höhe der einzelnen Schulkostenbeiträge ergibt sich im Wesentlichen aus den von den Schulträgern vorgelegten Bilanzen des Haushaltsjahres 2013 und aus der Schülerzahl der Herbststatistik (2013/14) des Statistikamtes Nord. Um den Schulkostenbeitrag für das Haushaltsjahr 2016 rechtzeitig festsetzen zu können, bitte ich Sie, mir bis spätestens 30. April 2015 die vollständigen Unterlagen (Rechnungsabschluss 2014 und Haushaltsplan 2016) vorzulegen. Dabei bitte ich um gesonderte Ausweisung der Einnahmen für NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE

Anlage zum Erlass Schulkostenbeiträge für Landesberufsschulen für das Jahr 2015

Lfd. Nr. neu

alt

Für Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschulen für:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Fahrzeuglackierer

22

(Mediengestalter Digital und Print, Mediengestalter Flexografie, 22 Medien+Drucktechnik Medientechnologen Druck, Medientechnologen Druckverarbeitung, Medientechnologen Siebdruck)

23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62

23 24 25 26 27 29 28 30 31

63

59

Straßenwärter, Straßenbauer* und Kanalbauer* (*inkl. Tiefbaufacharbeiter -SP: Kanal- u. Straßenbauarbeiten)

64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77

60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73

Kraftfahrzeugmechatroniker (SP: Karosserietechnik) (ehem. Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik - auslfd. 8/16)

1.650,00 €

Raumausstatter- u. Sattlerhandwerk (Polsterer, Polster- u. Dekorationsnäher, Raumausstatter, Sattler)

1.650,00 €

Kaufleute für Marketingkommunikation

1.100,00 €

Metallbauer (FR: Metallgestaltung)

2.000,00 €

Justizfachangestellte

1.550,00 €

Sport- und Fitnesskaufleute

1.400,00 €

Schornsteinfeger

1.450,00 €

Keramiker

1.450,00 €

Chemikant

1.450,00 €

Triale Ausbildungsgänge für Bankkaufleute und Steuerfachangestellte

1.450,00 €

Elektroniker für Automatisierungstechnik

1.450,00 €

Operationstechnische Angestellte

1.450,00 €

Packmitteltechnologen (inkl. Maschinen- u. Anlagenführer - SP: Druckweiter- u. Papierverarbeitung-)

1.500,00 €

Fachkräfte für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

1.500,00 €

32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55

Gebäudereiniger Schilder- und Lichtreklamehersteller Vermessungstechniker

EURO 900,00 € 900,00 € 1.050,00 € 950,00 €

Gestalter für visuelles Marketing

1.050,00 €

Gießereimechaniker

1.350,00 €

Anlagenmechaniker (ab 2. Jahr)

1.500,00 €

Elektroniker für Informations- und Systemtechnik (ab 2. Jahr) (ehem. Systeminformatiker - auslfd. 8/16)

1.500,00 €

Schifffahrtskaufleute Medienkaufleute Digital und Print Servicefachkräfte und Kaufleute für Dialogmarketing Verwaltungsfachangestellte (FR: Bundesverwaltung)

750,00 € 750,00 € 1.100,00 € 750,00 €

Photo + Medien (Fotograf, Fotomedienfachmann )

1.650,00 €

Sozialversicherungsfachang. (Ersatzkassen) u. Fachang. f. Arbeitsmarktdienstleistungen

1.050,00 €

Textilreiniger

1.350,00 €

Drogisten

1.300,00 €

Tiermedizinische Fachangestellte (ab 2. Jahr)

1.050,00 €

Tierpfleger

950,00 €

Umwelttechnische Berufe (Fachkräfte für Abwassertechnik, für Kreislauf- u. Abfallwirtschaft und Wasserversorgungstechnik)

1.350,00 €

Fliesen-, Platten- u. Mosaikleger (inkl. Ausbaufacharbeiter -SP: Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten-) (ab 2. Jahr)

1.500,00 €

Fachangestellte für Bäderbetriebe

1.650,00 € 1.800,00 €

Buchbinder (inkl. Maschinen- und Anlagenführer -SP: Druckweiter- und Papierverarbeitung-)

1.800,00 €

Fachkräfte für Lebensmitteltechnik (inkl. Maschinen- und Anlagenführer -SP: Lebensmitteltechnik-)

1.600,00 €

Zahntechniker

1.500,00 €

Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik

1.325,00 €

Dachdeckerhandwerk

1.700,00 €

Werkzeugmechaniker (inkl. Maschien- und Anlagenführer -SP: Metall- und Kuststofftechnik-)

1.700,00 €

Bekleidungsgewerbe (Änderungsschneider, Maßschneider, Modenäher, Modeschneider)

1.300,00 €

Veranstaltungskaufleute

1.200,00 €

Konditoreigewerbe (Konditoren, Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk -SP: Konditorei-)

1.350,00 €

Fachkräfte für Speiseeis (neu ab Schuljahr 2014/2015)

1.100,00 €

Biologielaboranten (neu ab Schuljahr 2014/2015)

1.400,00 €

Augenoptiker

1.650,00 €

Bootsbauer

1.650,00 €

Glaser

1.650,00 €

Kraftfahrzeugmechatroniker (SP: System- und Hochvolttechnik; ehem. SP: Kommunikationstechnik - auslfd. 8/16)

1.650,00 €

Schuhmacher und Orthopädieschuhmacher

1.650,00 €

Segelmacher

1.650,00 €

Hörgeräteakustiker

900,00 €

Pferdewirte

1.650,00 €

Werker in der Pferdewirtschaft

1.650,00 €

Fahrzeugpfleger

1.850,00 €

Kaufleute im Gesundheitswesen

580,00 €

Buchhändler

950,00 €

Immobilienkaufleute

950,00 €

Tourismuskaufleute (Kaufleute für Privat- und Geschäftsreisen)

950,00 €

Kaufleute für Tourismus u. Freizeit

950,00 €

Milchwirtschaftliche Laboranten

1.400,00 €

Milchtechnologen (inkl. Maschinen- und Anlagenführer -SP: Lebensmitteltechnik-)

1.400,00 €

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit (inkl. Servicekräfte)

1.300,00 €

Sozialversicherungsfachangestellte (gesetzliche Krankenversicherung)

1.300,00 €

Forstwirte

1.800,00 €

Fischwirte

1.150,00 €

Fachkräfte Agrarservice

1.250,00 €

Holzmechaniker

1.450,00 €

Beton- und Stahlbetonbauer (inkl. Hochbaufacharbeiter -SP: Beton- und Stahlbetonarbeiten-) (ab 2. Jahr)

1.400,00 €

Beton- und Stahlbetonbauer (neu ab Schuljahr 2014/2015)

1.350,00 €

Klempner (neu ab Schuljahr 2014/2015)

1.350,00 €

56 Informationselektroniker 57 Mechatroniker für Kältetechnik 58 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker

1.650,00 €

(* ab 2. Ausbildungsjahr; wenn mit Dualem Studium Bau bereits ab dem 1. Ausbilungsjahr)

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

1.650,00 € 1.650,00 € 1.650,00 €

81

SCHULE Umschüler sowie der entsprechenden Ausgabenseite (Personalkostenerstattung an das Land).

Stundentafeln der Fachklassen für die Ausbildungsberufe Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Karosserieund Fahrzeugbaumechanikerin, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, Land- und Baumaschinenmechatroniker und Land- und Baumaschinenmechatronikerin Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufs­ bildung vom 12. Februar 2015 – III 41 – 3023.253.0 Aufgrund des § 126 Abs. 3 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Schule und Berufs-

82

Gleichzeitig werden die bisherigen Stundentafeln für die Ausbildungsberufe Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin, Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik und Mechanikerin für Land- und Baumaschinentechnik, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzen aufgehoben. Für Auszubildende, die vor dem 1. August 2014 mit der Ausbildung begonnen haben, gelten sie jedoch bis zum Ende der Ausbildung weiter.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

An

l.

Die festgesetzten Schulkostenbeiträge für das Haushaltsjahr 2015 sind beigefügter Tabelle zu entnehmen.

An

l.

Schulträger, die mehrere Landesberufsschulen unterhalten, bitte ich für jede dieser Landesberufsschulen eine individuelle Jahresrechnung bzw. einen individuellen Haushaltsplan vorzulegen.

bildung, dass in den Fachklassen für die Ausbildungsberufe Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, Landund Baumaschinenmechatroniker und Land- und Baumaschinenmechatronikerin mit Wirkung vom 1. August 2014 die nachstehenden Stundentafeln anzuwenden sind.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015 2)

Religionsgespräch

2)

Mit Genehmigung der zuständigen Schulaufsicht kann statt Englisch regional auch eine andere Fremdsprache unterrichtet werden. Nach den Bestimmungen der Rahmenstundentafel.

1.680

80

1)

100

80

Sport/Gesundheitsförderung

1)

280

Kommunikation

Englisch

Wirtschaft/Politik

Berufsübergreifender Bereich mit den Fächern

120

60

LF 14KF:Fahrzeugsysteme, Zubehör- und Zusatzsysteme einbauen und instand setzen

Wahlpflichtbereich

80

LF 13KF:Karosserien, Fahrgestelle und Aufbauten instand halten

60

40

Fahrwerks- und Bremssysteme instand halten und installieren

LF 8:

60

LF 12KF: Fahrwerke und Komponenten ein-, umbauen und instand halten

Elektrische und elektronische Systeme instand halten und installieren

LF 7:

40

120

80

Nichtmetallische Werk- und Verbundstoffe be- und verarbeiten

LF 6:

LF 11KF:Karosserien, Fahrgestelle und Aufbauten umbauen, aus- und umrüsten

Fahrzeugteile aus Metall planen und herstellen

LF 5:

40

120

Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen

LF 4:

100

3. und 4. Jahr

LF 10KF:Karosserien, Fahrgestelle und Aufbauten herstellen und restaurieren

Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen

LF 3:

100

80

2. Jahr

40

Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren

LF 2:

1. Jahr

LF 9KF:Abwicklungen, Schablonen, Modelle und Fertigungsformen anfertigen

Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren

LF 1:

Berufsbezogener Bereich mit den Lernfeldern

Nichtmetallische Werk- und Verbundstoffe be- und verarbeiten Elektrische und elektronische Systeme instand halten und installieren Fahrwerks- und Bremssysteme instand halten und installieren

LF 6: LF 7: LF 8:

40

2)

Mit Genehmigung der zuständigen Schulaufsicht kann statt Englisch regional auch eine andere Fremdsprache unterrichtet werden. Nach den Bestimmungen der Rahmenstundentafel.

1.680

2)

Religionsgespräch 1)

80

Sport/Gesundheitsförderung

80 100

1)

Kommunikation

Englisch

Wirtschaft/Politik

Berufsübergreifender Bereich mit den Fächern 280

60 Wahlpflichtbereich

80

LF 14KI:Zubehör- und Zusatzsysteme an-, ein- und umbauen

40

100

LF 13KI:Oberflächen ausbeulen, beschichten und aufbereiten

LF 12KI:Vernetzte Fahrzeugsysteme diagnostizieren und instand setzen

LF 11KI:Karosserieschäden durch Abschnittsreparaturen instand setzen

120

60

60

40

120

60

Fahrzeugteile aus Metall planen und herstellen

LF 5:

100

3. und 4. Jahr

LF 10KI:Strukturschäden an Karosserien rückverformen

Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen

LF 4:

2. Jahr

80

Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen

LF 3:

100

80

1. Jahr

Unterrichtsstunden bezogen auf die 3,5-jährige Berufsausbildung

A 1.2 1.8.2014

LF 9KI: Karosserie und Fahrzeugschäden analysieren und bewerten

Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren

Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren

LF 2:

LF 1:

Berufsbezogener Bereich mit den Lernfeldern

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik (IH, Hw)

Unterrichtsstunden bezogen auf die 3,5-jährige Berufsausbildung

Ausbildungsberuf

Stundentafel Berufsbildende Schulen

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin Fachrichtung Karosserie und Fahrzeugbautechnik (IH, Hw)

A 1.2 1.8.2014

A 1 Berufsschule - Fachklassen für Auszubildende A 1.1 Berufsfeld Metalltechnik

Ausbildungsberuf

Stundentafel Berufsbildende Schulen

A 1 Berufsschule - Fachklassen für Auszubildende A 1.1 Berufsfeld Metalltechnik

SCHULE

Anlage

83

84

Verträge in der Lebens- und Unfallversicherung bearbeiten

In einer Versicherungsagentur arbeiten

Kunden über die Absicherung im Krankheits- und Pflegefall beraten

LF 7:

LF 8:

LF 9:

60

LF 15V: Schaden- und Leistungsmanagement durchführen

2)

1.440

80

120

Religionsgespräch

3)

Sport/Gesundheitsförderung

Englisch

1)

Wirtschaft/Politik

Berufsübergreifender Bereich mit den Fächern 240

40

LF 14: Kunden über Finanzprodukte informieren 120

60

Wahlpflichtbereich

40

LF 13: Wirtschaftliche Einflüsse auf den Versicherungsmarkt analysieren und beurteilen

3. Jahr

LF 12: Eine Agentur steuern

80

60

80

60

2. Jahr

80

40

60

40

80

40

60

1. Jahr

Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung

A 1.1 1.8.2014

LF 11: Kunden beim Abschluss von Kraftfahrtversicherungen beraten und Verträge bearbeiten

LF 10: Privatkunden gegen Schadenersatzforderungen absichern und die Durchsetzung ihrer Rechte ermöglichen

Eine Versicherungsagentur gründen

Kunden beim Abschluss von Wohngebäudeversicherungen beraten und Verträge bearbeiten

LF 4:

Den Kapitalbedarf im Alter, bei Tod und Erwerbsminderung ermitteln und bei der Auswahl der Vorsorgemaßnahmen beraten

Kunden beim Abschluss von Hausratversicherungen beraten und Verträge bearbeiten

LF 3:

LF 6:

Versicherungsverträge anbahnen

LF 2:

LF 5:

Die Berufsausbildung mitgestalten und auf die Rolle als Arbeitnehmer vorbereiten

LF 1:

Berufsbezogener Bereich mit den Lernfeldern

Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Versicherung (IH)

Ausbildungsberuf

Stundentafel Berufsbildende Schulen

A 1 Berufsschule - Fachklassen für Auszubildende A 1.1 Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung

3)

2)

1)

Mit Genehmigung der zuständigen Schulaufsicht kann statt Englisch regional auch eine andere Fremdsprache unterrichtet werden. Nach den Bestimmungen der Rahmenstundentafel. Wirtschaftliche Themen aus dem berufsübergreifenden Teil können im Umfang von bis zu 120 Stunden in dem berufsbezogenen Lernbereich unterrichtet werden; die Gewichtung des Faches Wirtschaft/Politik bleibt mit 240 Stunden erhalten; die Benotung aller Lerninhalte findet im Fach Wirtschaft/Politik statt.

-2-

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Verträge in der Lebens- und Unfallversicherung bearbeiten

In einer Versicherungsagentur arbeiten

Kunden über die Absicherung im Krankheits- und Pflegefall beraten

LF 7:

LF 8:

LF 9:

60

LF 15F: Finanzanlagen vermitteln

2)

1.440

80

120

Religionsgespräch

3)

Sport/Gesundheitsförderung

Englisch

1)

Wirtschaft/Politik

Berufsübergreifender Bereich mit den Fächern 240

40

LF 14: Kunden über Finanzprodukte informieren 120

60

Wahlpflichtbereich

40

LF 13: Wirtschaftliche Einflüsse auf den Versicherungsmarkt analysieren und beurteilen

3. Jahr

LF 12: Eine Agentur steuern

80

60

80

60

2. Jahr

80

40

60

40

80

40

60

1. Jahr

Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung

A 1.1 1.8.2014

LF 11: Kunden beim Abschluss von Kraftfahrtversicherungen beraten und Verträge bearbeiten

LF 10: Privatkunden gegen Schadenersatzforderungen absichern und die Durchsetzung ihrer Rechte ermöglichen

Eine Versicherungsagentur gründen

Kunden beim Abschluss von Wohngebäudeversicherungen beraten und Verträge bearbeiten

LF 4:

Den Kapitalbedarf im Alter, bei Tod und Erwerbsminderung ermitteln und bei der Auswahl der Vorsorgemaßnahmen beraten

Kunden beim Abschluss von Hausratversicherungen beraten und Verträge bearbeiten

LF 3:

LF 6:

Versicherungsverträge anbahnen

LF 2:

LF 5:

Die Berufsausbildung mitgestalten und auf die Rolle als Arbeitnehmer vorbereiten

LF 1:

Berufsbezogener Bereich mit den Lernfeldern

Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Finanzberatung (IH)

Ausbildungsberuf

Stundentafel Berufsbildende Schulen

A 1 Berufsschule - Fachklassen für Auszubildende A 1.1 Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung

3)

2)

1)

Mit Genehmigung der zuständigen Schulaufsicht kann statt Englisch regional auch eine andere Fremdsprache (z. B. Dänisch) unterrichtet werden. Nach den Bestimmungen der Rahmenstundentafel. Wirtschaftliche Themen aus dem berufsübergreifenden Teil können im Umfang von bis zu 120 Stunden in dem berufsbezogenen Lernbereich unterrichtet werden; die Gewichtung des Faches Wirtschaft/Politik bleibt mit 240 Stunden erhalten; die Benotung aller Lerninhalte findet im Fach Wirtschaft/Politik statt.

-2-

SCHULE

85

86 3. und 4. Jahr

Prüfen und Instandsetzen von hydraulischen Steuerungsund Regelungssystemen

Prüfen und Instandsetzen von Kraftübertragungssystemen an Maschinen und Geräten

LF 8:

LF 9:

LF 10: Instandhalten von Fahrwerken an Maschinen und Geräten

(80) (60)

(60)

(60)

LF 12c:Instandhalten von Maschinen, Geräten und Anlagen der Forst-, Garten- und Kommunaltechnik

LF 13a:In- und Außerbetriebnehmen und Übergeben von Maschinen, Geräten und Anlagen der Landmaschinentechnik

LF 13b:In- und Außerbetriebnehmen und Übergeben von Maschinen, Geräten und Anlagen der Baumaschinentechnik

LF 13c:In- und Außerbetriebnehmen und Übergeben von Maschinen, Geräten und Anlagen der Forst-, Garten- und Kommunaltechnik

Wahlpflichtbereich

(80)

(80)

LF 12b:Instandhalten von Maschinen, Geräten und Anlagen der Baumaschinentechnik

120

60

60

3)

3)

3)

3)

3)

3)

Prüfen und Instandsetzen von fahrzeugelektrischen Systemen

LF 7:

40

80

100

Instandhalten von Verbrennungsmotoren

LF 6:

LF 11: Prüfen und Instandsetzen von komplexen Steuerungs- und Regelungssystemen LF 12a:Instandhalten von Maschinen, Geräten und Anlagen der Landmaschinentechnik

100

Herstellen von Bauteilen für Maschinen, Geräte und Anlagen

LF 5:

100

80

Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen

LF 4: 80

Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen

LF 3:

100

Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren

LF 2:

80

2. Jahr

Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren

1. Jahr

Unterrichtsstunden bezogen auf die 3,5-jährige Berufsausbildung

A 1.2 1.8.2014

LF 1:

Berufsbezogener Bereich mit den Lernfeldern

Land- und Baumaschinenmechatroniker und Land- und Baumaschinenmechatronikerin (IH, Hw)

Ausbildungsberuf

Stundentafel Berufsbildende Schulen

A 1 Berufsschule - Fachklassen für Auszubildende A 1.2 Berufsfeld Metalltechnik

3)

2)

1)

Mit Genehmigung der zuständigen Schulaufsicht kann statt Englisch regional auch eine andere Fremdsprache (z. B. Dänisch) unterrichtet werden. Nach den Bestimmungen der Rahmenstundentafel. Für die Lernfelder 12 und 13 wird eine Binnendifferenzierung nach den berufstypischen Inhalten a, b, c empfohlen.

1.680

2)

80

Religionsgespräch

Sport/Gesundheitsförderung

80

280 100

1)

Kommunikation

Englisch

Wirtschaft/Politik

Berufsübergreifender Bereich mit den Fächern

-2-

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Hinweis auf Änderungen des Schulgesetzes Das Schulgesetz wurde im letzten Jahr mehrfach durch andere Gesetze geändert. Die folgenden Auszüge dienen der Information und sind keine amtliche Verkündung. – durch Artikel 5 des Anerkennungsgesetzes Schleswig-Holstein vom 1. Juni 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 92/98): Artikel 5 Änderung des Schulgesetzes4) In § 34 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Februar 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 21), werden folgende Absätze 8 und 9 angefügt: „(8) Eine außerhalb Schleswig-Holsteins in anderen Bundesländern erworbene Befähigung für das Lehramt gilt als Befähigung nach Absatz 2, wenn durch einen Vergleich der nachgewiesenen Qualifikation mit den für Schleswig-Holstein geltenden Voraussetzungen zur Ausübung eines Lehramtes ihre Gleichwertigkeit festgestellt werden kann. Das für Bildung zuständige Ministerium stellt in diesen Fällen fest, welche Lehrämter einander entsprechen. (9) Für außerhalb des Bundesgebietes erworbene Lehramtsabschlüsse gilt § 16 des Landesbeamtengesetzes. Auch in diesen Fällen ist die Gleichwertigkeit mit den für Schleswig-Holstein geltenden Voraussetzungen zur Ausübung eines Lehramtes erforderlich. Die Gleichwertigkeit kann festgestellt werden, wenn der Lehramtsabschluss keine wesentlichen fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen, erziehungswissenschaftlichen oder schulpraktischen Defizite gegenüber der Ausbildung in Schleswig-Holstein aufweist. Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt auf der Grundlage der gutachterlichen Stellungnahme der von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder eingerichteten Gutachterstelle soweit die Entscheidung nicht aufgrund von Vereinbarungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister oder von Rechtsvorschriften getroffen werden kann. Das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in SchleswigHolstein vom 1. Juni 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 92) findet mit Ausnahme des § 10 Absatz 3 keine Anwendung. Die Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit kann durch Rechtsverordnung auf das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen übertragen werden.“

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

– durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein vom 12. November 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 328/330):   7. Das Schulgesetz vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276)8), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 1. Juni 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 92), wird wie folgt geändert: In § 124 Absatz 1 wird die Angabe „Artikel 5“ durch die Angabe „Artikel 6“ ersetzt – durch Artikel 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 2015 vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 464/466): Artikel 4 Änderung des Schulgesetzes3) Das Schulgesetz vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nummer 7 des Gesetzes vom 12. November 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 328), wird wie folgt geändert: 1. § 23 Absatz 7 Satz 4 erhält folgende Fassung:

„Bei Besuch einer Berufsschule oder Bezirksfachklasse richtet sich der Beitrag nach den durchschnittlichen laufenden Sachkosten (§ 48 Absatz 1 Satz 2) im Jahr 2010, die in den Jahren 2013 und 2014 jeweils um 4 % und sodann ab dem Jahr 2015 jährlich um den Prozentsatz zu erhöhen sind, der der vom Statistischen Bundesamt festgestellten Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex in dem vorvergangenen Jahr des Festsetzungszeitraumes nach Satz 1 entspricht, und den durchschnittlichen Personalkosten (§ 36 Absatz 2).“

2. § 113 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 121 Absatz 4“ durch die Angabe „§ 121 Absatz 4 und 6“ ersetzt. bb) In Satz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 121 Absatz 4“ durch die Angabe „§ 121 Absatz 4 und 6“ ersetzt. b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Die Höhe des Erstattungsbetrages nach Absatz 1 Satz 1 beträgt für den Besuch 1. einer Schule der dänischen Minderheit 100%, 2. eines Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ 100%,

87

SCHULE 3. einer allgemein bildenden Schule oder eines sonstigen Förderzentrums 80%,



4. einer berufsbildenden Schule 50%.

Die Höhe des Erstattungsbetrages nach Absatz 1 Satz 2 wird nach den den Vereinbarungen zu Grunde liegenden Berechnungsgrundsätzen durch das für Bildung zuständige Ministerium festgesetzt.“

3. § 121 wird wie folgt geändert:

b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:

a) Absatz 4 werden folgende Sätze 2 und 3 angefügt:

„Bei den Sachkosten der Förderzentren in den Förderschwerpunkten nach § 45 Absatz 2 Satz 1 mit Ausnahme der Nummer 4 bleibt ein Anteil unberücksichtigt, der prozentual der Hälfte der Quote der in diesen Förderschwerpunkten in den öffentlichen Schulen inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern entspricht. Maßgebend für die Quote ist das Jahr, das dem Bewilligungszeitraum um zwei Jahre vorausgeht.“



2. weiteren Förderschwerpunkten 90%

„Für die Berechnung des Zuschlags für Schülerinnen und Schüler mit einem Förderschwerpunkt nach § 45 Absatz 2 Satz 1 mit Ausnahme der Nummer 4 ist zusätzlich der Sachkostenanteil zu berücksichtigen, der für die Bemessung des Sachkostenanteils gemäß Absatz 4 Satz 2 unberücksichtigt bleibt.“

a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Von den Schülerkostensätzen sind für die Berechnung des Zuschusses bei

6. § 146 wird folgender Absatz 6 angefügt:

2. den sonstigen Förderzentren 90%,



4. den berufsbildenden Schulen 70%, bei der Schulart berufliches Gymnasium 82%,

88

„(3) Ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt, in deren Gebiet eine berufsbildende Schule in Trägerschaft des Landes liegt, hat an das Land für jede Schülerin und jeden Schüler dieser Schule, die in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt wohnen, einen Beitrag zu zahlen. Der Beitrag soll 37,5% der im Landesdurchschnitt im Jahr 2010 auf jede Schülerin oder jeden Schüler der Schulart entfallenden laufenden Kosten decken. Die Kosten sind in den Jahren 2013 und 2014 jeweils um 4% und sodann ab dem Jahr 2015 jährlich um den Prozentsatz zu erhöhen, der der vom Statistischen Bundesamt festgestellten Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex in dem vorvergangenen Jahr des Festsetzungszeitraumes entspricht. Der Beitrag wird vom für Bildung zuständigen Ministerium für jedes Jahr im Voraus festgesetzt.“

1. den Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ 100%, 3. den allgemein bildenden Schulen 82%,



zu berücksichtigen.“

5. § 137 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

4. § 122 wird wie folgt geändert:

„(2) Für den Zuschlag nach § 121 Absatz 6 sind von den maßgeblichen Kosten bei Schülerinnen und Schülern mit 1. dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ 100%,

b) Absatz 6 wird folgender Satz angefügt:

Wird an einer allgemein bildenden oder berufsbildenden Schule eine Schülerin oder ein Schüler mit einem von der Schulaufsichtsbehörde festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ beschult, sind abweichend von Nummer 3 und 4 für die Berechnung des Zuschusses von den Schülerkostensätzen 100% zu berücksichtigen.“

zu berücksichtigen.

„(6) Ab dem 1. Januar 2016 wird für die Schularten Gemeinschaftsschule und Regionalschule ein einheitlicher Schülerkostensatz nach § 121 Absatz 1 bis 5 ermittelt.“

7. In § 150 Absatz 2 wird die Angabe „122 Ab­satz 1 Nummer 3“ ersetzt durch die Angabe „122 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4“.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Funktionsstellen Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Elmshorn

A 15 Koordinatorin/ Koordinator für schulfachliche Aufgaben mit den Schwerpunkten Schulentwicklung, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern sowie Konzeption der Berufs- und Studienorientierung

Bewerbung an das

1. Gymnasien 1.1 Elsa-BrändströmSchule

1.2 Humboldt-Schule

Kiel

siehe Aufgaben­ beschreibung NBl. 7/1998 S. 266 ff. stellvertretende Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter

A 15 Z

siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

1.3 Sachsenwaldschule

Reinbek

Leiterin/Leiter der Orientierungsstufe

A 15

siehe Aufgaben­ beschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

AufgabenüberMinisterium tragung zum für Schule und 1. August 2015. Berufsbildung Auf die Erprobungs- des Landes zeit gemäß § 20 SchleswigAbs. 2 Nr. 3 LBG Holstein wird hingewiesen. III 311 Sie beträgt im Schul- Postfach 7124 bereich ein Jahr. 24171 Kiel Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. AufgabenüberMinisterium tragung zum für Schule und 1. August 2016. Berufsbildung Auf die Erprobungs- des Landes zeit gemäß § 20 SchleswigAbs. 2 Nr. 3 LBG Holstein wird hingewiesen. III 313 Sie beträgt im Schul- Postfach 71 24 bereich ein Jahr. 24171 Kiel Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. AufgabenüberMinisterium tragung zum für Schule und 1. August 2015. Berufsbildung Auf die Erprobungs- des Landes zeit gemäß § 20 SchleswigAbs. 2 Nr. 3 LBG Holstein wird hingewiesen. III 312 Sie beträgt im Schul- Postfach 71 24 bereich ein Jahr. 24171 Kiel Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

2. Gemeinschaftsschulen 2.1 Alfred-Nobel-Schule Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Geesthacht in Geesthacht

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Geesthacht Leiterin/Leiter der Oberstufe

siehe Aufgabenbeschreibung NBl. 7/1998 S. 266 ff.

A 15

AufgabenüberMinisterium tragung zum für Schule und 1. August 2015. Berufsbildung Auf die Erprobungs- des Landes zeit gemäß § 20 SchleswigAbs. 2 Nr. 3 LBG Holstein wird hingewiesen. III 32 Sie beträgt im Schul- Postfach 7124 bereich ein Jahr. 24171 Kiel Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. 89

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Bewerbung an das

3. Berufsbildende Schulen/RBZ 3.1 Theodor-Litt-Schule Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster

*)

90

A 15 Neumünster Leitung/Koor­ dination Berufliche Gymnasien Wirtschaft und Pharmazietechnik *)

AufgabenüberTheodor-Litttragung zum Schule 1. August 2015. Regionales Auf die Erprobungs- Berufsbildungszeit gemäß § 20 zentrum der Stadt Abs. 2 Nr. 3 LBG Neumünster AöR wird hingewiesen. Parkstraße 12-18 Sie beträgt im Schul- 24534 Neumünster bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle bei der Theodor-Litt-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster AöR, Parkstraße 12-18 in 24534 Neumünster anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Koordinatorenstellen für schulfachliche Aufgaben an Gemeinschaftsschulen An den Gemeinschaftsschulen werden weitere Stellen von Konrektorinnen und Konrektoren als Koordinatorinnen und Koordinatoren für schulfachliche Aufgaben ausgeschrieben. In der nachfolgenden Auflistung wird jeweils eine Kernaufgabe der künftigen Koordinatorinnen und Koordinatoren genannt; zur Festlegung des jeweiligen Aufgabenprofils im Detail sind innerhalb des Schulleitungsteams entsprechende Absprachen zu treffen. Zur Orientierung kann dabei die Aufgabenbeschreibung unter Ziffer VII (3) des Erlasses vom 18. Mai 1998 - III 4 - 0332.3 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 266) verwendet werden. Den Schulen steht für die Wahrnehmung der Koordinierungsfunktionen gemäß § 7 des Leitungszeiterlasses (Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Bemessung des schulischen Zeitbudgets für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben sowie für die pädagogische Arbeit und für Schulentwicklung vom 31. August 2010, NBl. MBK. Schl.-H. S. 277) ein Zeitbudget zur Verfügung. Für die ausgeschriebenen Koordinatorenstellen können sich grundsätzlich Lehrkräfte der an der jeweiligen Schulart vertretenen Laufbahnen bewerben; Lehrkräfte mit der Laufbahnbefähigung für Sonderschulen kommen jedoch nur für die Koordination des Förderzentrumsteils in Frage. Die Auswahlentscheidungen werden jeweils nach Eignung und Leistung getroffen; die Laufbahn der Bewerberinnen und Bewerber ist dabei ohne Belang. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Nach Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt zunächst die Übertragung der Aufgaben. Beförderung und Einweisung in die Planstelle werden nach einer Erprobung gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG und bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorgenommen. Bitte achten Sie auf die nachstehenden allgemeinen Hinweise, die entsprechend anzuwenden sind. Bewerbungen sind über das zuständige Schulamt auf dem Dienstwege an das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein - III 21 - zu richten. Die Schulen, für die Sie sich bewerben, werden von hier aus über die eingegangenen Bewerbungen informiert.

Grund- und Gemeinschaftsschule Tremser Teich in Lübeck

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe

Zeitpunkt der Besetzung

Aufgabe/Koordination

Bewerbungen an das

Koordinatorin/ Koordinator

1. August 2015

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit innerhalb der Jahrgangsstufen 5 bis 10

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel

1. August 2015

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 7 bis 10

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel

1. August 2015

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 7 bis 10

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel

A 13 (GH-Laufbahn) A 14 (RS-Laufbahn) A 14 Z (Gym-Laufbahn)

Sventana-Schule Grund- und Gemeinschaftsschule in Bornhöved

Koordinatorin/ Koordinator A 13 (GH-Laufbahn) A 14 (RS-Laufbahn) A 14 Z (Gym-Laufbahn)

Grund- und Koordinatorin/ GemeinschaftsKoordinator schule Rhen in Henstedt-Ulzburg A 12 Z (GH-Laufbahn) 4. Ausschreibung A 13 Z (RS-Laufbahn) A 14 Z (Gym-Laufbahn) NBI.MSB.Schl.-H. 2015

91

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Schulleiterstellen Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

1.1 Grundschule Alte Alster Schulstraße 10 23863 BargfeldStegen

Schulleiter/in

1. August 2015

– zweizügige Grundschule – Offene Ganztagsschule mit Frühbetreuung ab 7.15 Uhr und Nachmittagsangebot bis 15.30 Uhr – aufgeschlossenes engagiertes Kollegium – Inklusion seit vielen Jahren – notenfrei – bewährte Einbindung der Sozialpädagogin in die pädagogische Arbeit – zertifizierte ZukunftsschuleSH seit 2009 mit „Draußenschule“ mit einem Umweltpädagogen – großes naturnahes Schul­ gelände mit Bolzplatz – gute sächliche Ausstattung (Kunst- und Werkraum, Musik­raum, Schulbücherei etc.) – Internetzugang in allen Räumen, interaktive Activboards in drei Klassenräumen – Sporthalle mit Sportplatznutzung – Teilnahme an vielen sportlichen Aktivitäten – vielfältige musikalische Angebote – ins Dorfleben eingebundene Schule (Vogelschießen, Laternenumzug etc.) – aktives Schulleben in guter Zusammenarbeit mit der Elternschaft – gute Kooperation mit Kitas, Förderzentrum und anderen außerschulischen Einrichtungen – unterstützender Schulträger

Schulamt des Kreises Stormarn Mommsenstraße 11 23843 Bad Oldesloe

1.2 Achim-BrögerSchule Grundschule Sereetz der Gemeinde Ratekau Schulstraße 6 23611 Sereetz

Schulleiter/in

1. August 2015

– teilweise zweizügige Grundschule mit Offener Ganztagsschule – gute räumliche und sachliche Ausstattung (Musikraum mit Bühne, Lehrküche, große Sporthalle, Sportplatz) – Ausbildungsschule – durchgängig Klasse2000 und gesundes Frühstück – Konfliktlotsen, Konfliktlotsinnen – Radfahrfrüherziehung in den Jahrgangsstufen 1 und 2 – vielfältiges Schulleben – Einsatz einer Schulsozial­ arbeiterin – aufgeschlossener und aktiver Schulträger – engagierter Förderverein – aufgeschlossenes Kollegium

Schulamt des Kreises Ostholstein Lübecker Straße 41 23701 Eutin

1. Grundschulen

3. Ausschreibung

92

A 13 173 Schüler/ innen

A 13 156 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

1.3 JohannesSchulleiter/in SchwennesenSchule A 13 Z Esinger Straße 102 25436 Tornesch 189 Schüler/ innen

1. August 2015

­– zweizügige Grundschule –­ anerkannte Präventionsschule mit umfangreichem Präven­ tionskonzept ­– Ausbildungsschule ­– Schulsozialarbeit mit 19,5 Wochenstunden in Händen eines sehr engagierten Schulsozialpädagogen ­– Offene Ganztagsschule an fünf Tagen in der Woche mit vielfältigem Kursangebot unter der Trägerschaft des Schul­ trägers mit einer Koordinatorin und weiterem pädagogischen Personal ­– aufgeschlossenes, engagiert und kooperativ arbeitendes Kollegium ­– stufenbezogene Teamarbeit ­– lebendiges Schulleben (Projekt­tage und -wochen, Schulfeste und Sportveranstaltungen in regelmäßiger Folge) ­­– enge, konstruktive Zusammen­ arbeit mit den Institutionen im Ort, Nachbarschulen, Kitas, FöZ ­– aufgeschlossene und mittragende Elternschaft, z. B. „Väter-Arbeit“ ­– sehr gute räumliche und sächliche Ausstattung (Computer, Musik, Werken, Sporthalle und Sportplatz) ­– aktiver Förderverein

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagner-Straße 11 25337 Elmshorn

Schulleiter/in

1. August 2015

– dreizügige Grundschule – Offene Ganztagsschule – zwei Betreuungsgruppen mit 85 Schüler/innen von 12.00 bis 16.00 Uhr bzw. 35 Schüler/ innen von 12.00 bis 14.15 Uhr – Mensa – breites Nachmittagsangebot mit den Schwerpunkten Sport, Sprachen, Kunst, Musical, Experimentieren – Stützpunktschule für Enrichment-Programm (Naturwissenschaften) – Integration / Inklusion seit 1992 – eigene Schülerbücherei – Teilnahme an allen Sportwettkämpfen – Unterrichtsplanung und -vorbereitung in Jahrgangsstufenteams – Schulgarten – Gewaltprävention, Streitschlichterausbildung

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagner-Straße 11 25337 Elmshorn

1.4 Grundschule Thesdorf Pestalozzistraße 7 25421 Pinneberg

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

A 13 Z 268 Schüler/ innen

→ 93

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Patenschaften Jahrgangsstufen 1 und 4 – Ausbildungsschule – Autorenlesung (Jahrgangsstufe 3) – Fasching – Frühlingskonzert der Jahrgangsstufe 4 – Erntedankfest in Kooperation mit den Kirchen – Computerunterricht in den Jahrgangsstufen 3 und 4 (zwei PC-Räume) – Schwimmunterricht in den Jahrgangsstufen 3 und 4 – Vier-Jahres-Rhythmus für Schulfest-, Olympiade-, Projekt- Zirkus-Woche – sehr aktive Elternschaft und Schulverein 1.5 Grundschule Hüttener Berge Schulbarg 24358 Ascheffel 2. Ausschreibung

Schulleiter/in A 13 106 Schüler/ innen

1. August 2015

− ein- bis zweizügige Grundschule in ländlicher Lage − Betreute Grundschule − engagiertes Kollegium − fester Einsatz einer Schul­ sozialarbeiterin − sehr gute räumliche Ausstattung (Musikraum, neue kleine Lehrküche, Werkraum, Gruppenraum, Sporthalle, Sportplatz, Schülerbücherei) − großzügiges Pausengelände − Internetanschluss und ein Computer je Klassenraum − fahrbarer Laptoptower mit zehn Schülerarbeitsplätzen − Schwimmunterricht in Jahrgangsstufe 4 − einmal im Jahr Lesewoche mit Autorenlesung sowie Leseabend − vielfältiges Schulleben, häufig eingebunden in Veranstaltungen der Gemeinde (Kinderfest, Teilnahme am offenen Adventskalender, musikalische Auftritte bei DRK und örtlichen Weihnachtsfeiern) − gute Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen − aktive Fördergemeinschaft − interessierte, engagierte Elternschaft (gestaltet Leseabende, Kinderfeste, Abschlussprojekte der Jahrgangsstufe 4, bietet AGs an)

Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg

→ 94

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

1.6 Grundschule Schulleiter/in Fahrenkrug Segeberger Straße 7 A 13 23795 Fahrenkrug 86 Schüler/ 2. Ausschreibung innen

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

zum nächst- –­ einzügige Grundschule in möglichen ländlicher Lage Zeitpunkt ­– engagiertes Kollegium ­– wechselnde Arbeitsgemeinschaften ­– fester Einsatz einer Schul­ sozialarbeiterin ­– PC-Raum mit Internetanschluss, Laptops für die Klassenräume ­– großzügiges Pausengelände ­– Nutzung des Bürgerhauses für größere Veranstaltungen (Einschulung, Weihnachten) ­– aufgeschlossener, unter­ stützender Schulträger ­– vielfältiges Schulleben, auch eingebunden in die Gemeinde (Ausflüge, Vogelschießen, Klassenfahrten) ­– interessierte und engagierte Elternschaft ­– aktiver Schulverein ­– Betreute Grundschule ­– gute Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen ­– gute Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen (Kirche, Feuerwehr, Polizei)

Schulamt des Kreises Segeberg Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg

1. August 2015

Schulamt des Kreises Plön Heinrich-RieperStraße 6 24305 Plön

2. Gemeinschaftsschulen 2.1 Hoffmann-vonFallerslebenGemeinschaftsschule im Schul­ zentrum Kieler Straße 30 24321 Lütjenburg

Schulleiter/in A 14 Z (GH-Laufbahn) oder A 15 (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn) 448 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

–­ Gemeinschaftsschule mit offenem Ganztagsangebot, Verpflegung in der Mensa und Hausaufgabenbetreuung –­ ambitioniertes Kollegium ­– ländlicher Einzugsbereich ­– Kooperation mit Bank, Kreishandwerkerschaft, BBZ und dem Gymnasium im Haus ­– Integrationsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum ­– Berufseinstiegsbegleitung im Haus ­– Betriebspraktika in den Jahrgangsstufen 8 und 9 ­– Teilnahme am didaktischen Training ­– langjährige Erfahrungen mit gemeinsamem Lernen und Differenzierung ­– „Mathe macht stark“ und „NZL“ ab Jahrgangsstufe 5 ­– Methodentraining mit Lions Quest und Enger – Klassenlehrerprinzip (Jahrgangsstufen 5 bis 7 und Jahrgangsstufen 8 bis 10)

→ 95

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

­– Schulsozialarbeit und Streitschlichtung ­– sehr engagierte Schulsanitäter ­– Teilnahme am Känguru-Wettbewerb und Big-Challenge ­– aktiver Schüleraustausch mit der Partnerschule in Frankreich ­– sehr gute Zusammenarbeit mit dem Schulträger ­– gute Fachraum- und EDVAusstattung, gute Sportstätten, ansprechende Mensa und Agora ­– Ausbildungsschule ­– Zusammenarbeit im musischen Bereich mit dem Gymnasium 2.2 Gemeinschaftsschule im Schulzentrum Mühlenredder Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Reinbek in Reinbek i.E

Schulleiterin/ Schulleiter Bewerberinnen und Bewerber mit Lehrbefähigung Grund- und Hauptschule, Realschule und Gymnasium bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen max. A 15 Z ca. 520 Schüler/ innen

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1. August 2015

– Gemeinschaftsschule mit Offenem Ganztagsbetrieb mit Mensabetrieb von Montag bis Donnerstag – Frühstücksverkauf an fünf Tagen durch eine Schülerfirma – Beginn des Aufwuchses der Oberstufe im Schuljahr 2015/16 mit zwei bis drei Profilen – langjährige und erfolgreiche Erfahrung in der integrativen Beschulung – Förderzentrum im Haus – angegliedertes DaZ-Zentrum – flexible Übergangsphase – erfolgreiche Ausbildungsschule – breites Wahlpflichtangebot – umfassende Berufsorientierung – engagiertes Kollegium mit derzeit 45 Lehrkräften – teamorientierte Leitungsstruktur – Unterstützung der schulischen Arbeit durch eine Sozialpädagogin – gute Ausstattung im Sportbereich mit Dreifeldsporthalle und Schwimmhalle

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein III 32 Postfach 7124 24171 Kiel

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Allgemeine Hinweise Bei Interesse an einer Bewerbung um eine Schulleiterstelle im Bereich der Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren können ein detailliertes Schulprofil bei der Schule und „Hinweise zur Anfertigung und zum Verfahren der dienstlichen Beurteilung“ bei den Schulämtern angefordert werden. Bewerbungen sind mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes vorzulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Landesdienst befinden, haben ihre Bewerbung auf dem Dienstweg vorzulegen. Die Landesregierung fordert ausdrücklich Frauen auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Richtet sich die Zuordnung einer Stelle zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, ist die endgültige Einstufung von der Entwicklung dieser Zahl abhängig. Maßgeblich ist die im Haushaltsplan ausgewiesene Planstelle / Stelle. Daneben müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Gemäß § 49 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) wird der Hauptpersonalrat (Lehrer) über die Schulleiterwahlvorschläge unterrichtet, gegebenenfalls wird die Hauptschwerbehindertenvertretung beteiligt. Die Einsichtnahme des Personalrates in Bewerbungsunterlagen richtet sich nach § 49 Absatz 2 Satz 1 und 2 MBG Schl.-H.. Dienstliche Beurteilungen sind dem Personalrat auf Verlangen der Beschäftigten gemäß § 49 Absatz 3 Satz 2 MBG Schl.-H. zugänglich zu machen. Auf das Antragsrecht nach § 51 Absatz 4 MBG Schl.-H. wird hingewiesen. Eine Schulleiterstelle wird erneut ausgeschrieben, wenn nach der ersten Ausschreibung keine Bewerbung oder eine nicht ausreichende Zahl qualifizierter Bewerbungen vorliegt. Gleiches gilt, sofern sich auf die Ausschreibung ausschließlich eine bereits an der betreffenden Schule tätige Lehrkraft bewirbt (§ 39 Absatz 3 Satz 1 SchulG). Schulleiterstellen werden für zwei Jahre im Beamtenverhältnis auf Probe vergeben (§ 5 Landesbeamtengesetz – LBG). Für alle anderen Funktionsstellen im Schulbereich wird eine Erprobungszeit von einem Jahr festgesetzt (§ 20 Absatz 2 Nummer 3 LBG). Die Aufgabenübertragung bei den Stellen der stellvertretenden Schulleitung und Koordinatorenstellen für Grundund Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren erfolgt zum angegebenen Termin. Beförderung und Einweisung in die Planstelle erfolgen nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Besuchen Sie unseren Online-Stellenmarkt Schule für Lehrkräfte unter www.lehrerstellen-online.schleswigholstein.de. Die aktuellen Stellenausschreibungen des IQSH finden Sie unter www.iqsh.schleswig-holstein.de.

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Mitarbeit in den Fachkommissionen der Fächer Deutsch und Mathematik zur Erarbeitung von Fachanforderungen für die Primarstufe Im Schuljahr 2015/16 beginnt die Arbeit an den Fachanforderungen für die Grundschule. Die Fachanforderungen lösen die bislang geltenden Lehrpläne für die Grundschule ab. Die Erarbeitung wird im Auftrag des Ministeriums für Schule und Berufsbildung in Fachkommissionen stattfinden. Gesucht werden jeweils zwei Lehrkräfte für die Fächer Deutsch und Mathematik mit der Befähigung für das Lehramt Grund- und Hauptschulen, die in den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 die entsprechenden Fachanforderungen sowie einen Leitfaden zur unterrichtlichen Umsetzung für die Primarstufe in den Kommissionen erarbeiten. Darüber hinaus ist die Teilnahme an Informationsveranstaltungen zur Vorstellung der Fachanforderungen im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2016/17 erwünscht. Es können sich nur unbefristet im Schuldienst Schleswig-Holstein befindliche Lehrkräfte bewerben. Von den Mitgliedern der Fachkommissionen werden neben einem breiten unterrichtspraktischen Hintergrund in der Primarstufe Kenntnisse in der aktuellen Fachdidaktik erwartet. Gute Kenntnisse der Bildungsstandards sowie Erfahrungen im kompetenzorientierten Unterrichten und mit der Auswertung von Ergebnissen der Vergleichsarbeiten sind erforderlich. Für die Arbeit in den Fachkommissionen wird den Mitgliedern ein Ausgleich von zwei Jahreswochenstunden gewährt. Die Tätigkeit ist bis zum 31. Juli 2017 befristet. Die Landesregierung ist gesetzlich verpflichtet, Schwerbehinderte zu beschäftigen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden daher bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir begrüßen es zudem ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir und bitten daher darum, hiervon abzusehen. Interessierte Lehrkräfte werden gebeten, ihre Bewerbung mit den üblichen Anlagen innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg zu richten an das Ministerium für Schule und Berufsbildung, III 404, Brunswiker Straße 16 – 22, 24105 Kiel.

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Beratungslehrkraft Begabungsförderung Kita/GS Im Ministerium für Schule und Berufsbildung ist zum 1. August 2015 die Aufgabe einer Beratungslehrkraft für Fragen der Begabungs- und (Hoch-)Begabtenförderung – Kita, Vorschulalter und Übergang zur Grundschule zu vergeben. In Frage kommen im Schuldienst des Landes stehende Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen sowie Lehrkräfte an Förderzentren. Der Arbeitsbereich umfasst: – die Betreuung eines Beratungstelefons vor allem für Eltern, Erzieherinnen, Erzieher und Grundschullehrkräfte (ca. zwei Zeitstunden pro Woche), – die Beteiligung an und Ausrichtung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Erzieherinnen, Erzieher und Grundschullehrkräfte in Zusammenarbeit mit dem MSB und dem IQSH, – bei Bedarf die Einzelfallberatung in der Kinder­ tageseinrichtung und Grundschule sowie die Erstellung von Gutachten. Vorausgesetzt werden Expertise und Feldkompetenz in der Begabten- und Begabungsförderung, Kenntnis begabungsdiagnostischer Verfahren (psychometrische Tests) sowie Erfahrung in der Interpretation der zugehörigen Auswertungen, Erfahrung im Erkennen und in der Frühförderung (hoch-)begabter Kinder sowie entsprechende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit im Umgang mit den Zielgruppen. Die Tätigkeit als Beratungslehrkraft muss von zu Hause aus durchgeführt werden und setzt eine entsprechende Kommunikationstechnik voraus. Sie ist mit einem Stundenausgleich im Umfang von vier Lehrerwochenstunden verbunden und gilt zunächst für zwei Schuljahre. Die Absprachen zur Tätigkeit im Einzelnen sowie Rückmeldungen werden mit der Koordinatorin für Begabten- und Begabungsförderung im Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) getroffen. Ansprechpartnerin ist Maren Stolte. Aussagekräftige Bewerbungen mit dem Nachweis bisheriger Tätigkeiten richten Sie bitte innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg an Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) Maren Stolte – IQSH 3, 323 Schreberweg 5 24119 Kronshagen. Auskünfte erteilt Maren Stolte, Tel. 0431 5403136, E-Mail: [email protected]

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Beratungslehrkraft Begabungsförderung weiterführende Schulen Im Ministerium für Schule und Berufsbildung ist zum 1. August 2015 die Aufgabe einer Beratungslehrkraft für Fragen der Begabungs- und (Hoch-) Begabtenförderung an weiterführenden Schulen zu vergeben. In Frage kommen im Schuldienst des Landes stehende Lehrkräfte an allgemein bildenden weiterführenden Schulen. Der Arbeitsbereich umfasst: – die Betreuung eines Beratungstelefons vor allem für Eltern und Lehrkräfte (ca. zwei Zeitstunden pro Woche), – die Beteiligung an und Ausrichtung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte an weiterführenden Schulen in Zusammenarbeit mit dem MSB und dem IQSH, – bei Bedarf die Einzelfallberatung in der Schule sowie die Erstellung von Gutachten. Vorausgesetzt werden Expertise und Feldkompetenz in der Begabten- und Begabungsförderung, Kenntnis begabungsdiagnostischer Verfahren (psychometrische Tests) sowie Erfahrung in der Interpretation der zugehörigen Auswertungen, Erfahrung im Erkennen und in der Förderung (hoch-)begabter Kinder sowie entsprechende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit im Umgang mit den Zielgruppen. Die Tätigkeit als Beratungslehrkraft muss von zu Hause aus durchgeführt werden und setzt eine entsprechende Kommunikationstechnik voraus. Sie ist mit einem Stundenausgleich im Umfang von vier Lehrerwochenstunden verbunden und gilt zunächst für zwei Schuljahre. Die Absprachen zur Tätigkeit im Einzelnen sowie Rückmeldungen werden mit der Koordinatorin für Begabten- und Begabungsförderung im Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) getroffen. Ansprechpartnerin ist Maren Stolte. Aussagekräftige Bewerbungen mit dem Nachweis bisheriger Tätigkeiten richten Sie bitte innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg an Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) Maren Stolte – IQSH 3, 323 Schreberweg 5 24119 Kronshagen. Auskünfte erteilt Maren Stolte, Tel. 0431 5403136, E-Mail: [email protected]

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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel An der Philosophischen Fakultät der ChristianAlbrechts-Universität zu Kiel ist im Englischen Seminar zum 1. August 2015 die halbe Stelle einer abgeordneten Lehrkraft (A 13 / A 14) zu besetzen. Auf die Stelle können sich nur dauerhaft im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein stehende Lehrerinnen und Lehrer bewerben. Die Abordnung erfolgt zunächst für zwei Jahre. Eine Verlängerung der Abordnung um weitere zwei Jahre ist ggf. möglich (§ 67 Abs. 2 HSG). Durch den Einsatz von abgeordneten Lehrkräften soll die notwendige Verbindung zwischen Schulpraxis und Lehramtsstudium verstärkt werden. Zu den Aufgaben gehören fachdidaktische Lehrveranstaltungen (Unterrichtsgegenstände, Unterrichtsmethoden, Schulung einzelner Fertigkeiten im Unterricht usw.) und Mitarbeit bei der Betreuung der Studierenden in den schulpraktischen Studien. Die Lehrverpflichtung beträgt acht Semesterwochenstunden. Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Universität ist bestrebt, den Anteil der weib­ lichen Lehrkräfte zu erhöhen. Sie fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Wir begrüßen es zudem ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/ Bewerbungsfotos verzichten wir und bitten daher darum, hiervon abzusehen. Die Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg zu richten an: Englisches Seminar der CAU Herrn Prof. Dr. Matthias Meyer Olshausenstraße 40 24098 Kiel Für Rückfragen: Telefon 0431 880-2244.

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Am Institut für Klassische Altertumskunde der Philosophischen Fakultät der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel ist zum 1. August 2015 die viertel Stelle einer abgeordneten Lehrkraft (A 13 / A 14) zu besetzen. Auf die Stelle können sich nur dauerhaft im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein stehende Lehrerinnen und Lehrer bewerben. Die Abordnung erfolgt zunächst für zwei Jahre. Eine Verlängerung der Abordnung um weitere zwei Jahre ist ggf. möglich (§ 67 Abs. 2 HSG). Die stellenbezogenen Aufgaben umfassen die Durchführung des fachdidaktischen Lehrangebots des Faches Latein im Rahmen der Studienordnungen POL I und BA/MA und die Mitwirkung an der weiteren Ausgestaltung der entsprechenden Curricula. Die Lehrverpflichtung beträgt vier Semesterwochenstunden. Vorausgesetzte Qualifikation ist die Lehrbefähigung für Latein, die Lehrbefähigung für Griechisch ist erwünscht. Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägigen Erfahrungen im Aufgabenbereich werden bevorzugt. Weitere Auskünfte erteilt: Prof. Dr. Jan Radicke, Tel. 0431 880-3496. Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Universität ist bestrebt, den Anteil der weiblichen Lehrkräfte zu erhöhen. Sie fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Wir begrüßen es zudem ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir und bitten daher darum, hiervon abzusehen. Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg zu richten an: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Klassische Altertumskunde Herrn Prof. Dr. Jan Radicke 24098 Kiel An der Theologischen Fakultät der Christian-Al­ brechts-Universität zu Kiel ist zum 1. August 2015 die Stelle einer abgeordneten Lehrkraft (BesGr. A 13 / 14) im Umfang von wöchentlich 14 Pflichtstunden zu besetzen. Auf die Stelle können sich nur dauerhaft im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein 100

stehende Lehrerinnen und Lehrer bewerben. Die Abordnung erfolgt zunächst für zwei Jahre. Eine Verlängerung der Abordnung um weitere zwei Jahre ist möglich (§ 67 Abs. 2 HSG). Die abgeordnete Lehrkraft soll die Verbindung zwischen Studium und schulischer Praxis verstärken, indem sie aus ihrer schulischen Erfahrung heraus fach­ didaktische Lehrveranstaltungen gestaltet. Sie soll zudem an der konzeptionellen Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge mitwirken sowie sich an den Überlegungen zur Zukunft des Religions­ unterrichts in Schleswig-Holstein beteiligen. Erwartet werden fachdidaktische Lehrveranstaltungen im Bachelor- und Masterstudiengang mit dem Ziel Evangelische Religion (gymnasiales Lehramt). Dazu gehören Lehrveranstaltungen zur Vor- und Nachbereitung des Schulpraktikums sowie thematische fachdidaktische Seminare (beispielsweise „Bibeldidaktik“ oder „Religion im Religionsunterricht“). Besonderer Wert wird dabei auf die Verzahnung von Fachwissenschaft und Fachdidaktik gelegt. Interesse an und Kenntnisse in religions­ pädagogischen Grundfragen werden vorausgesetzt. Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Universität ist bestrebt, den Anteil der weib­ lichen Lehrkräfte zu erhöhen. Sie fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Wir begrüßen es zudem ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir und bitten daher darum, hiervon abzusehen. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen und einer kurzen Darstellung Ihrer Motivation für die Bewerbung und Ihrer didaktischen Ideen zur Lehre an der Universität sind innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg zu richten an: Dekan der Theologischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Herrn Prof. Dr. Markus Saur Leibnizstraße 4 24118 Kiel Am Romanischen Seminar der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel ist ab dem 1. August 2015 die Stelle einer abgeordneten Lehrkraft (Besoldungsgruppe A 13 / A 14) im Umfang von 3/8 (6 SWS) zu besetzen. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Auf die Stelle können sich nur dauerhaft im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein stehende Lehrerinnen und Lehrer bewerben. Die Abordnung erfolgt zunächst für zwei Jahre. Eine Verlängerung der Abordnung um weitere zwei Jahre ist ggf. möglich (§ 67 Abs. 2 HSG). Aufgabenbereich: Die Lehrtätigkeit im Bereich des Französischen (vornehmlich Fachdidaktik und Sprachlehre) umfasst sechs Semesterwochenstunden. Ein wichtiger Aufgabenbereich ist die didaktische Betreuung der Schulpraktika. Ferner wird die Mitarbeit bei der Studienberatung, bei der Abnahme von Prüfungen, bei der Korrektur von Klausuren und bei der akademischen Selbstverwaltung erwartet. Vorraussetzungen: Vorausgesetzt wird umfassende Unterrichtserfahrung an einer allgemein bildenden Schule. Da ein Großteil der Seminare am Romanischen Seminar in der Fremdsprache abgehalten wird, sind sehr gute Sprachkenntnisse notwendig. Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Universität ist bestrebt, den Anteil der weiblichen Lehrkräfte zu erhöhen. Sie fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Wir begrüßen es zudem ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir und bitten daher darum, hiervon abzusehen. Die Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg zu richten an: Herrn Prof. Dr. phil. Ulrich Hoinkes Geschäftsführender Direktor des Romanischen Seminars Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Leibnizstraße 10 24118 Kiel

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Europa-Universität Flensburg Die Europa-Universität Flensburg ist eine lebendige Universität in kontinuierlicher Entwicklung, in der die Disziplinengrenzen überschreitende Teamarbeit eine prominente Rolle spielt: Wir arbeiten, lehren und forschen für mehr Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Vielfalt in Bildungsprozessen und Schulsystemen, Wirtschaft und Gesellschaft, Kultur und Umwelt. Die Europa-Universität Flensburg bietet ein weltoffenes Arbeitsumfeld, das interkulturelles Verständnis fördert und Internationalität gemeinschaftlich lebt. Am Institut für mathematische, naturwissenschaftliche und technische Bildung, Abt. Mathematik und ihre Didaktik, ist zum 1. August 2015 die volle Stelle einer abgeordneten Lehrkraft für die Dauer von zunächst zwei Jahren zu besetzen. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist gem. § 67 Abs. 2 HSG möglich. Die Lehrkraft soll an der Europa-Universität Flensburg Lehre (Seminare und Übungen) in den bildungswissenschaftlichen Studiengängen im Fach Mathematik und seine Didaktik im Umfang von 16 Semesterwochenstunden (SWS) selbstständig übernehmen. Vorausgesetzt werden ein sehr gutes 1. Staatsexamen bzw. ein sehr guter Masterabschluss sowie ein sehr gutes 2. Staatsexamen im Fach Mathematik und ein hohes Interesse, die bisher in der Schule gesammelten didaktischen Erfahrungen und Erkenntnisse in die wissenschaftliche Lehre der Europa-Universität Flensburg zu implementieren. Da der Fachbereich die Aktivitäten im Bereich der Förderung von Schülerinnen und Schülern der Primar- und Sekundarstufe fortlaufend ausbauen und intensivieren möchte, wird eine aktive Mitarbeit in dieser Sektion erwartet. Ggf. wird eine Absicht zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (z. B. Promotion) im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Die Europa-Universität Flensburg möchte in ihren Beschäftigungsverhältnissen die Vielfalt der Biografien und Kompetenzen fördern. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Personen mit einer Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Europa-Universität Flensburg strebt in allen Beschäftigtengruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an und lädt einschlägig qualifizierte Frauen besonders ein, sich auf die hier ausgeschriebene Stelle zu bewerben.

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Fachauskünfte erteilt Prof. Dr. Hinrich Lorenzen, Tel. 0461 805-2240, E-Mail: hinrich.lorenzen@ uni-flensburg.de. Weitere Auskünfte erteilt Frau Katzka, Telefon 0461 805-2824, E-Mail: katharina. [email protected].

Die Europa-Universität Flensburg möchte in ihren Beschäftigungsverhältnissen die Vielfalt der Biografien und Kompetenzen fördern. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen dieses Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg zu richten an das Präsidium der Europa-Universität Flensburg, z. H. Frau Katharina Katzka, persönlich/ vertraulich, Kennziffer 291543, Postfach 29 54, 24919 Flensburg. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Personen mit einer Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Europa-Universität Flensburg strebt in allen Beschäftigtengruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an und lädt einschlägig qualifizierte Männer besonders ein, sich auf die hier ausgeschriebene Stelle zu bewerben.

Am Institut für Sonderpädagogik der Europa-Universität Flensburg ist zum 1. August 2015 eine halbe Stelle einer

Weitere Auskünfte erteilt Frau Katzka, Telefon 0461 805-2824, E-Mail: katharina.katzka@ uni-flensburg.de.

Lehrkraft für besondere Aufgaben / abgeordneten Lehrkraft (Entgeltgruppe 13 TV-L / Besoldungsgruppe A 13)

Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind bis zum 30. April 2015 zu richten an das Präsidium der Europa-Universität Flensburg, z. H. Frau Katzka, persönlich/vertraulich, Kennziffer 281516, Postfach 29 54, 24919 Flensburg.

zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren zu besetzen. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist möglich. Gegebenenfalls kann eine Abordnung gem. § 67 Abs. 2 HSG beantragt werden. Die Stelle ist der Abteilung Pädagogik bei Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung zugeordnet. Das Aufgabengebiet beinhaltet vornehmlich Lehrverpflichtungen im Masterstudiengang Sonderpädagogik im Umfang von 8 Semesterwochenstunden. Von Vorteil wären fundierte Fachkenntnisse zu den Studienschwerpunkten im Teilstudiengang Pädagogik bei Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung: – Theorie und Praxis der Unterstützen Kommunikation – Psychomotorische Entwicklungsförderung – Kompetenzdiagnostik und Entwicklungsplanung – Entwicklungsbereiche und Identitätsbildung Im Februar/März und August/September eines Jahres sind jeweils sechswöchige fachrichtungsspezifische Unterrichtspraktika in Schleswig-Holstein zu betreuen. Zudem wird die Mitwirkung in der Organisation der Arbeitsabläufe der Abteilung und des Instituts erwartet. Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium mit der Befähigung zum Lehramt Sonderpädagogik im Schwerpunkt Geistigbehindertenpädagogik/Pädagogik bei Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung. Schulpraktische Erfahrungen sind von Vorteil.

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Fachauskünfte erteilt Herr Professor Dr. Eberhard Grüning, Tel. 0461 805-2683 oder 0461 8052671 (Sekretariat), per E-Mail: [email protected].

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Bundesverwaltungsamt Die folgende Stelle für eine Schulleiterin oder einen Schulleiter ist zu besetzen: Deutsche Schule Barranquilla, Kolumbien Besetzungsdatum: 01.08.2015 Bewerbungsende: 30.04.2015 Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht Klassenstufen: 1 – 12 Schülerzahl: 902 Deutsches Sprachdiplom der KMK Sekundarabschluss des Landes Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GiB) Lehrbefähigung für die Sek. I und II bzw. der Sek. I Bes. Gr. A 14, A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Spanischkenntnisse sind erwünscht. Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über Heimatschulbehörde und NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Kultusministerium/Senatsverwaltung des Landes an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium/in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden.

1. Der Erlass „Der Soziale Tag – Regelungen für die Schulen und Rahmenbedingungen für die Teilnahme ab 2015“ vom 17. Februar 2015 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 48) wird wie folgt geändert: Die bisherige Anlage wird durch die diesem Erlass beigefügte Anlage ersetzt.

l.

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.

Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 24. März 2015 - III 14

An

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienst­ lichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Erlass zur Änderung des Erlasses „Der Soziale Tag - Regelungen für die Schulen und Rahmenbedingungen für die Teilnahme ab 2015“

2. Dieser Erlass tritt am Tage nach seiner Ver­ öffentlichung in Kraft.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich. Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich. Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Mitteilung über die Tätigkeit einer Schülerin/eines Schülers am Sozialen Tag bei SCHÜLER HELFEN LEBEN Angaben zur Person

Vor- und Zuname der Schülerin/des Schülers____________________________________________________________________ Name und Telefon eines Erziehungsberechtigten__________________________________________________________________ (Mutter/Vater)

Angaben zur Arbeitsstelle Arbeitsstelle vollständige Anschrift/Stempel

Geplante Tätigkeit/Beschäftigungsort

Arbeitszeit

Stunden

Ansprechpartner während des Sozialen Tages am Beschäftigungsort: Name/Funktion/Telefon_______________________________________________________________________ Die Schülerin/der Schüler wird durch die geplante Tätigkeit keinen erhöhten Unfallgefahren insbesondere durch den Gebrauch von Geräten oder Arbeitsmitteln, den Umgang mit Gefahrstoffen oder durch sonstige besondere Gefahrenquellen ausgesetzt. Ggf. ergänzende Angaben zur geplanten Tätigkeit:

Die Schülerin/ der Schüler wird während ihrer/ seiner Tätigkeit am Sozialen Tag durch Frau/Herrn __________________________________________________________ beaufsichtigt. Durch die Beaufsichtigung sollen die Schülerinnen und Schüler vor Gefahren geschützt werden, die sie aufgrund altersgemäßer Erfahrung nicht selbst übersehen und abwenden können, und vor Handlungen bewahrt werden, deren Auswirkungen sie aufgrund ihrer Entwicklung in der Regel nicht abschätzen können.

______________________________________________________________________________

(Datum, Unterschrift des Arbeitgebers am Sozialen Tag)

zur Kenntnis genommen: ______________________________________________________________________ (Datum, Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten bzw. der/des volljährigen Schülerin/Schülers)

Von der Schule auszufüllen

o o

Es bestehen keine Bedenken Es bestehen Bedenken. Der Tätigkeit wird widersprochen. Datum, Unterschrift Schule

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NACHRICHTENBLATT

C 5088 A

Ausgabe Nr. 4/2015 – Schule – Kiel, den 29. April 2015 ISSN 0945-2923

Schule Schulverwaltung

Nachrichtenblatt des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein als besondere Ausgabe des Amtsblatts für Schleswig-Holstein ISSN 0945-2923

107 Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen Vom 20. April 2015 108 Fotokopieren und Einscannen in der Schule 113 Namensgebung 113 Handreichungen für die Ausbildungsgänge zur Erzieherin/zum Erzieher sowie zur Heilerziehungspflegerin/ zum Heilerziehungspfleger 113 Festlegung der Schulkostenbeiträge nach § 111 Abs. 5 SchulG für das Haushaltsjahr 2015 113 Festsetzung von Beiträgen an das Land im Haushaltsjahr 2015 nach § 137 Abs. 3 Schulgesetz Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

114 Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Lehrkräfte 116 Stellenausschreibungen

Ausgabe Nr. 4 – Schule – Herausgeber und Verleger Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Pressestelle Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Telefon: 0431 988-5806 Fax: 0431 988-5815 E-Mail: [email protected] Redaktion: Ruth Karow

Bezugsbedingungen Fortlaufender Bezug und Einzelverkauf nur bei der Firma Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel Telefon: 0431 66064-0, Fax: 0431 66064-24. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. April (zum 30. Juni) bzw. 31. Oktober (zum 31. Dezember) jeden Jahres dort vorliegen.

Bezugspreis Halbjährlich 19,00 Euro, jährlich 38,– Euro.

Einzelne Ausgaben Für die ersten 32 Seiten 3,50 Euro, für je weitere angefangene vier Seiten 50 Cent zzgl. Versandkosten. Einzellieferungen gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Hamburg 5480-201, BLZ 200 100 20, „Einzelverkauf“ Lieferung nur nach schriftlicher oder Fax-Bestellung bzw. durch Abholen.

Preis dieser Ausgabe 3,50 Euro zuzüglich Versandkosten Einbanddecken für das Nachrichtenblatt Einbanddecken für das Nachrichtenblatt können bei der Druckerei Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Tel. 0431 66064-0, E-Mail: [email protected] zum Preis von 22 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.

Hinweis für die Schulleitungen Diesem Nachrichtenblatt liegen zwei Ausgaben von „Schule aktuell“ bei. Wir bitten, ein Exemplar dem jeweiligen Schulelternbeirat auszuhändigen. Die Redaktion

Die Einbanddecken für 2014 können ab sofort bei der Druckerei Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, E-Mail: [email protected], zum Preis von 22,00 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.

SCHULE Schulverwaltung

Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen Vom 20. April 2015 Aufgrund des § 126 Absatz 1 und 2 des Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 464), verordnet das Ministerium für Schule und Berufsbildung:

fung unter Berücksichtigung der Argumente der Schriftführerin oder des Schriftführers fest. § 16 Absatz 9 sowie § 22 gelten entsprechend. (5) Für das Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfung gemäß § 20 Absatz 6 werden der schriftliche Teil mit 75 Prozent und die Sprechprüfung mit 25 Prozent gewichtet.

Artikel 1 Die Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen vom 2. Oktober 2007 (NBl. MBF. Schl.-H. S. 285), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 161), wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden in Abschnitt II Unterabschnitt 1 unter der Angabe „§ 12“ die Angabe „§ 12 a“ und die Worte „Schriftliche Prüfung in den modernen Fremdsprachen“ angefügt. 2. Nach § 12 wird folgender § 12 a eingefügt: „§ 12 a Schriftliche Prüfung in den modernen Fremdsprachen (1) Ist eine moderne Fremdsprache als Kernfach oder Profilfach schriftliches Prüfungsfach, besteht nach Vorgabe der Schulaufsichtsbehörde die schriftliche Prüfung aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil (Sprechprüfung). (2) Der schriftliche Prüfungsteil dauert in der Regel 270 Minuten. § 11 Absatz 1, 3 bis 5, 7 und 8 sowie § 12 gelten entsprechend. (3) Die Sprechprüfung ist eine Partnerprüfung, an der zwei Prüflinge teilnehmen sollen. Sie dauert etwa 10 Minuten je Prüfling und wird von einem Fachausschuss bestehend aus der Prüferin oder dem Prüfer sowie der Schriftführerin oder dem Schriftführer abgenommen. § 15 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend. (4) Nach jeder Sprechprüfung bewertet der Fachausschuss die erbrachte Prüfungsleistung. Kommen die Ausschussmitglieder nicht zu gemeinsamer Note und Punktwert, setzt die Prüferin oder der Prüfer das Ergebnis der Prü-

(6) Die Schulaufsichtsbehörde legt fest, in welchen modernen Fremdsprachen eine Sprechprüfung stattfindet. Sie bestimmt die Prüfungstermine und erlässt weitere zentrale Vorgaben zur Prüfungsdurchführung und zu Prüfungsmaßstäben. Für die Sprechprüfung können auch im Profilfach die Aufgaben zentral gestellt werden.“ 3. § 16 Absatz 10 erhält folgende Fassung:

„(10) Bei der mündlichen Abiturprüfung können 1. insgesamt bis zu zwei, bei einem besonderen Bedarf bis zu vier Schülerinnen und Schüler des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase und im Ausnahmefall der Einführungsphase, 2. Schülerinnen und Schüler im ersten Abiturjahrgang an einer anderen Schule, 3. bis zu je zwei Vertreterinnen und Vertreter des Schulelternbeirates und des Schulträgers anwesend sein. Voraussetzung ist jeweils, dass der Prüfling sein Einverständnis schriftlich erklärt hat und kein Ausschlussgrund nach § 81 Landesverwaltungsgesetz vorliegt. Mit Zustimmung der Abiturprüfungskommission oder auf Einladung der Schulaufsichtsbehörde können Lehrkräfte anderer Schulen an der mündlichen Prüfung teilnehmen. Die Vertreterinnen und Vertreter des Schulelternbeirates, des Schulträgers und die Lehrkräfte können auch in den Beratungen über die Prüfungen anwesend sein.“ Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver­ kündung in Kraft. Abweichend hiervon treten die Nummern 1 und 2 am 1. August 2016 in Kraft.

Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Kiel, 20. April 2015 NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Britta Ernst Ministerin für Schule und Berufsbildung

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SCHULE Fotokopieren und Einscannen in der Schule Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 16. März 2015 – III 14 1. Zum 1. Januar 2015 ist ein neuer Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) in Kraft getreten. Damit setzen die Länder und die Rechteinhaber ihre Verständigung über das Fotokopieren sowie das Einscannen urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen fort. Die neue Vereinbarung gestattet es unverändert, Kopien in Klassensatzstärke für den Unterrichtsgebrauch sowie für schulische Prüfungen herzustellen – und zwar weiterhin auch aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien. Zudem wird die zuletzt für das Einscannen von urheberrechtlich geschützten Werken getroffene Zusatzvereinbarung in den Gesamtvertrag integriert. 2. Die Kopien sollen dabei weder Schulbücher noch andere Werke ersetzen. Daher werden die in § 53 Abs. 3 UrhG verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe (kleiner Teil eines Werkes; Werk geringen Umfangs) durch den Vertrag ausgefüllt. Analog oder digital vervielfältigt werden dürfen an Schulen: – bis zu 10 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt insbesondere auch für Schulbücher und Arbeitshefte. – soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien handelt, ausnahmsweise sogar ganze Werke, wenn diese nur geringen Umfangs sind, und zwar: – Musikeditionen/Notenausgaben mit maximal 6 Seiten – sonstige Druckwerke mit maximal 25 Seiten, wobei für den Unterrichtsgebrauch bestimmte Werke (Schulbücher, Arbeitshefte etc.) niemals vollständig kopiert werden dürfen – alle vollständigen Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

. nl

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A

3. Lehrkräfte können im vorgenannten Umfang Printwerke, die ab 2005 erschienen sind, für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch einscannen (Digitalisierung). Die insoweit hergestellten Digitalisate dürfen – soweit nicht bereits gesetzlich erlaubt – für den eigenen Unterrichtsgebrauch wie folgt vervielfältigt werden:

– digitale Weitergabe an die Schülerinnen und Schüler für den Unterrichtsgebrauch (einschließlich der Unterrichtsvor- und -nachbereitung) – ausdrucken und Ausdrucke ggf. an die Schülerinnen und Schüler verteilen – Wiedergabe für die eigenen Schülerinnen und Schüler über PCs, Whiteboards und/ oder Beamer – Abspeichern im jeweils erforderlichen Umfang ggf. auch auf mehreren Speichermedien der Lehrkraft (effektive Schutzmaßnahmen gegen Zugriff Dritter erforderlich) Eine Änderung und Bearbeitung der Werke oder Werkteile ist nicht zulässig, ebenso wenig die öffentliche Zugänglichmachung. 4. Pro Schuljahr und Klasse/Lerngruppe darf ein Werk höchstens in dem unter Ziffer 2 genannten Umfang analog oder digital vervielfältigt werden. Bei einer Nutzung von Werken ist stets die Quelle anzugeben. 5. Weitere Informationen zum „Fotokopieren und Einscannen in der Schule“ sind insbesondere auf den Internetseiten www.schulbuchkopie.de sowie www.bildung.schleswig-holstein.de (Stichwort: Schulrecht, Urheberrecht) verfügbar. 6. Die Einhaltung der durch den Gesamtvertrag zu § 53 UrhG getroffenen, vorgenannten Regelungen zum „Fotokopieren und Einscannen in der Schule“ ist durch geeignete informatorische, organisatorische und technische Maßnahmen in der Schule sicherzustellen. Die getroffenen Maßnahmen sind regelmäßig – mindestens ein Mal im Schulhalbjahr – auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Für die Umsetzung und Überprüfung der Maßnahmen ist die Schulleiterin oder der Schulleiter verantwortlich. 7. Das urheberrechtswidrige Vervielfältigen von Werken kann Ersatzansprüche (z. B. Schadensersatz, Aufwendungsersatz) des Rechteinhabers begründen. Wird eine Urheberrechtsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgenommen, kann die handelnde Lehrkraft zum Ausgleich des verursachten Schadens in Rückgriff genommen werden. Zudem ist die unerlaubte Verwertung (z. B. Vervielfältigung) urheberrechtlich geschützter Werke gemäß § 106 UrhG strafbewährt. 8. Die Anlage ist Bestandteil der Bekanntmachung.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG (1. Januar 2015)

Anlage

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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SCHULE

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NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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SCHULE

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SCHULE Namensgebung Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 30. März 2015 – III 211 – Die durch organisatorische Verbindung des Sekundarstufen I–Bereichs der Heinrich-HarmsSchule in Hutzfeld und der Wilhelm-WisserSchule in Eutin zum 1. August 2015 entstehende Schule führt die Bezeichnung „Gemeinschaftsschule der Stadt Eutin in Eutin“. Gleichzeitig wird der Grundschulteil der Grundund Gemeinschaftsschule in Hutzfeld selbstständig. Die neue Grundschule führt ab 1. August 2015 die Bezeichnung „Grundschule der Gemeinde Bosau in Hutzfeld“ und erhält den Namenszusatz „Heinrich-Harms-Schule“.

Handreichungen für die Ausbildungsgänge zur Erzieherin/zum Erzieher sowie zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 1. April 2015 – III 413 – 3023.730.321/340 Die Handreichungen zum Ausbildungsgang zur Erzieherin/zum Erzieher an der Fachschule, Fachrichtung Sozialpädagogik, und zum Ausbildungsgang zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger an der Fachschule, Fachrichtung Heilerziehungspflege, stehen unter http://lehrplan. lernnetz.de/index.php?wahl=191 zum Download zur Verfügung.

– Die Grundschule mit der Bezeichnung „Grundund Gemeinschaftsschule der Stadt Schwentinental“ trägt ab 1. März 2015 zusätzlich den Namen „Albert-Schweitzer-Schule“.

Festlegung der Schulkostenbeiträge nach § 111 Abs. 5 SchulG für das Haushaltsjahr 2015 Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 19. März 2015 – III 201 – 453.60-00003.07 Zur Durchführung des § 111 Abs. 5 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes werden die Schulkostenbeiträge für den Besuch von Förderzentren in Trägerschaft des Landes für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgelegt: 1. 2. 3.

Für jede Schülerin und jeden Schüler am Landesförderzentrum Hören und Sprache in Schleswig Für jede Schülerin und jeden Schüler am Landesförderzentrum körperliche und motorische Entwicklung in Schwentinental (OT Raisdorf) Für jede Schülerin und jeden Schüler am Landesförderzentrum körperliche und motorische Entwicklung in Damp

=

4.566 Euro

=

15.172 Euro

=

5.221 Euro

Festsetzung von Beiträgen an das Land im Haushaltsjahr 2015 nach § 137 Abs. 3 Schulgesetz Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 8. April 2015 - III 121 - 0621.2/2015 Zur Durchführung der Bestimmungen des § 137 Abs. 3 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 2015 vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 464) werden die Beiträge an das Land für das Haushaltsjahr 2015 auf 207 Euro je Schülerin / je Schüler an Fachschulen festgesetzt. Berechnung:

je Schülerin/je Schüler an Fachschulen NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Berechnungsgrundlage für das Haushaltsjahr 2014 (vgl. Erlass vom 23. April 2014)

Zuzüglich 1,5 % Erhöhung für das Haushaltsjahr 2015

Davon 37,5 % als Beiträge für das Haushaltsjahr 2015

543,-- Euro

551,-- Euro

207,-- Euro 113

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Lehrkräfte Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 30. März 2015 – III 135 - 0371.1 – Nachfolgend werden die bei den letzten regelmäßigen Wahlen gewählten Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Lehrkräfte sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter bekannt gegeben. Die nächsten regelmäßigen Wahlen zu den Schwerbehindertenvertretungen finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2018 und zur Hauptschwerbehindertenvertretung in der Zeit vom 1. Februar bis 31. März 2019 statt. Die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Lehrkräfte des Landes Schleswig-Holstein haben in ihrer Wahlversammlung am 23. März 2015 zur Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Lehrkräfte

Herrn Martin Zacharias IQSH Kronshagen Schreberweg 5 24119 Kronshagen zum 1. stellvertretenden Mitglied Herrn Joachim Schröder Ellerbeker Schule Klausdorfer Weg 62-64 24148 Kiel zum 2. stellvertretenden Mitglied Frau Karin-Sybill Kohrt Gemeinschaftsschule Mölln Auf dem Schulberg 23879 Mölln und zum 3. stellvertretenden Mitglied Frau Kerstin Gätje-Sell BBZ Bad Segeberg Theodor-Storm-Straße 9-11 23795 Bad Segeberg gewählt.

Vertrauenspersonen  der  schwerbehinderten   Lehrkräfte  

Lfd. Nr.

Bereich

Vertrauenspersonen

a) Tag der Wahl b) Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Schulamtsbezirk der Stadt Flensburg

Fenner, Marlis, Hohlwegschule 1. Petersen, Karin, Kurt-Tucholsky-Schule

a) 11.11.2014 b) 11.11.2014

Schulamtsbezirk der Landeshauptstadt Kiel

Schröder, Joachim, IQSH 1. Baumann, Carina, Friedrich-Junge-GemS

a) 30.10.2014 b) 30.11.2014

3

Schulamtsbezirk der Hansestadt Lübeck

Lustig, Heike, Julius-Leber-Schule 1. Lienhart, Jutta, Astrid-Lindgren-Schule 2. Neutsch, Ulrike, Matthias-Leithoff-Schule

a) 13.11.2014 b) 13.11.2014

4

Schulamtsbezirk der Stadt Neumünster

Nill, Angelika, Gartenschule 1. Nero, Heike, Fröbelschule 2. Rass, Susanne, Grund- und GemS Einfeld

a) 06.11.2014 b) 12.11.2014

5

Schulamtsbezirk des Kreises Dithmarschen

Knier, Andreas, Astrid-Lindgren-Schule, Meldorf 1. Engel, Andrea, Grundschule Bargenstedt 2. Amrein-Vornheim, Susanne, GS Friedrichskoog

a) 06.11.2014 b) 06.11.2014

Schulamtsbezirk des Kreises Herzogtum Lauenburg

Kohrt, Karin-Sybill, GemS Mölln 1. Kohrt, Gerhard, GemS Mölln 2. Rubner, Gerhild, GemS Büchen 3. Puttfarken, Janina, Bertha-Suttner-GemS, Geesthacht

a) 14.11.2014 b) 14.11.2014

Schulamtsbezirk des Kreises Nordfriesland

Keine Wahl

1 2

6

7

114

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE Lfd. Nr.

Bereich

Vertrauenspersonen

a) Tag der Wahl b) Bekanntgabe des Wahlergebnisses

8

Schulamtsbezirk des Kreises Ostholstein

Horn, Ingrid, Grund- und GemS Lensahn 1. Wilschewski, Kathrin, GS Grömitz 2. Quäck, Gesa, Grund- und GemS Lensahn

a).19.11.2014 b) 19.11.2014

9

Schulamtsbezirk des Kreises Pinneberg

Jung, Elfriede, Förderzentrum Rellingen 1. Bortz, Uta, Paul-Dohrmann-Schule, Elmshorn 2. Friedrich, Dörte, GS Kölln-Reisiek

a) 27.11.2014 b) 27.11.2014

10

Schulamtsbezirk des Kreises Plön

Βraun, Steffi, Förderzentrum Schönkirchen-Schönberg 1. Hansen, Kristina, GemS Plön

a) 03.11.2014 b) 03.11.2014

11

Schulamtsbezirk Hansmann, Ingo, Schleischule, Rieseby des Kreises Rendsburg-Eckernförde 1. Langeberg, Oliver, Schule am Noor, Eckernförde 2. Murawski, Volker, Förderzentrum Nortorf 3. Amelung-Kynast, Adelheid, Schule Altstadt, Rendsburg

a) 24.11.2014 b) 24.11.2014

Schulamtsbezirk des Kreises Schleswig-Flensburg

Lorenzen, Klaus, Bruno-Lorenzen-Schule, Schleswig 1. Pöschel, Brunhild, Landesförderzentrum Hören und Sprache, Schleswig 2. Löbe-Fenger, Maike, Förderzentrum Angeln, Sörup

a) 27.11.2014 b) 27.11.2014

13

Schulamtsbezirk des Kreises Segeberg

Krützfeldt, Timm, GemS Kaltenkirchen 1. Dr. Scherres, Christine, GemS Olzeborch, HenstedtUlzburg

a) 18.11.2014 b) 18.11.2014

14

Schulamtsbezirk des Kreises Steinburg

Schmidt, Timm, Wolfgang-Borchert-Schule, Itzehoe 1. John, Agnes, GS Sude-West, Itzehoe 2. Wichern, Melanie, GS Kremperheide

a) 20.11.2014 b) 20.11.2014

15

Schulamtsbezirk des Kreises Stormarn

Glunz, Daniela, Wilhelm-Busch-Schule, Glinde 1. Wilcken, Ruth, Amalie-Sieveking-Schule, Reinbek 2. Scheffler, Peer, GemS Reinbek

a) 11.11.2014 b) 11.11.2014

Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Berufliche Schulen der Stadt Flensburg und des Kreises Schleswig-Flensburg, Fachschule für Seefahrt

Schenkewitz, Ekkard, HLA Die Wirtschaftsschule 1. Dechange, Marcus, HLA Die Wirtschaftsschule 2. Wunderlich, Lutz, RBZ Eckener Schule 2. Behnemann, Knut, RBZ Eckener Schule

a).20.11.2014 b) 20.11.2014

Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Berufliche Schulen der Landeshauptstadt Kiel

Marckwardt, Beate, Gymnasium Elmschenhagen a) 19.11.2014 1. Kausch, Lothar, RBZ Technik b) 19.11.2014 2. Bracklow, Andrea, RBZ Soziales, Ernährung und Bau

Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Berufliche Schulen der Hansestadt Lübeck

Palzer-Rohr, Birgit, Dorothea-Schlözer-Schule 1. Dr. Koslowsky, Silke, Thomas-Mann-Schule 2. Villwock, Frank, BS der Handwerkskammer LübeckTravemünde

a) 10.11.2014 b) 10.11.2014

19

Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Berufliche Schulen der Stadt Neumünster

Albers, Magrit, Elly-Heuss-Knapp-Schule 1. Wendeborn, Jörg, Elly-Heuss-Knapp-Schule

a) 29.10.2014 b) 29.10.2014

20

Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Berufliche Schulen der Kreise Dithmarschen und Nordfriesland

Much,Werner, RBZ Dithmarschen, Meldorf 1. Köhler, Jürgen, RBZ Dithmarschen, Meldorf 2. Pagel, Christel, BS Husum

a) 26.11.2014 b) 26.11.2014

21

Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Berufliche Schulen der Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn

Stolzenbach. Friederike, Gymnasium Wentorf 1. Schedas, Ulf, Gymnasium Wentorf

a) 31.10.2014 b) 31.10.2014

22

Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Berufliche Schulen der Kreise Ostholstein und Plön

Mohring, Armin, Freiherr-vom-Stein-Schule, Oldenburg 1. Hand, Kathrin, RBZ Plön 2. Schnoor, Karen, Friedrich-Schiller-Gymnasium, Preetz

a) 25.11.2014 b) 25.11.2014

23

Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Berufliche Schulen der Kreise Pinneberg und Steinburg

Anderson, Nicola, Gymnasium Schenefeld 1. Wegner, Kurt-Georg, Ludwig-Meyn-Gymnasium, Uetersen

a) 30.10.2014 b) 30.10.2014

24

Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Berufliche Schulen des Kreise RendsburgEckernförde

Zacharias, Martin, IQSH Kronshagen 1. Renwanz, Elke, Gymnasium Kronshagen 2. Christiansen, Claudia, BBZ Rendsburg-Eckernförde

a) 29.10.2014 b) 29.10.2014

25

Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Berufliche Schulen des Kreises Segeberg

Gätje-Sell, Kerstin, BBZ Bad Segeberg 1. Bremer, Lars, BBZ Bad Segeberg

a) 13.11.2014 b) 13.11.2014

12

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17

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NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Funktionsstellen Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Bewerbung an das

1. Gymnasien 1.1 Wolfgang-BorchertGymnasium

A 15 Halstenbek Koordinatorin/ Koordinator für schulfachliche Aufgaben mit den Schwerpunkten Schul- und Unterrichtsentwicklung, Berufs- und Studienorientierung sowie digitales Lernen siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

1.2 Alstergymnasium

1.3 Gymnasium Kaltenkirchen

HenstedtUlzburg

Kalten­ kirchen

Koordinatorin/Koor- A 15 dinator für schulfachliche Aufgaben mit dem Schwerpunkt der pädagogischen und organisatorischen Ausgestaltung der Ausbildung, Unterrichtsentwicklung und Qualitätssicherung siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff. Leiterin/Leiter der A 15 Mittelstufe siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

1.4 Meldorfer Gelehrtenschule

Meldorf

Leiterin/Leiter der Oberstufe siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

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A 15

Ministerium Aufgabenüberfür Schule und tragung zum Berufsbildung 1. August 2015. Auf die Erprobungs- des Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 311 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- Postfach 71 24 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium Aufgabenüberfür Schule und tragung zum Berufsbildung 1. Februar 2016. Auf die Erprobungs- des Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 311 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- Postfach 71 24 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium für AufgabenüberSchule und tragung zum Berufsbildung 1. August 2015. Auf die Erprobungs- des Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 311 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- Postfach 71 24 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium Aufgabenüberfür Schule und tragung zum Berufsbildung 1. Februar 2015. Auf die Erprobungs- des Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 315 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- Postfach 71 24 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

1.5 Klaus-Groth-Schule

Neumünster Leiterin/Leiter der Mittelstufe

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Bewerbung an das

A 15

Ministerium Aufgabenüberfür Schule und tragung zum Berufsbildung 1. Februar 2016. Auf die Erprobungs- des Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 31 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- Postfach 7124 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Koordinatorin/ max. Koordinator des A 13 mit der Gemeinschaftsschule verbundenen Grundschulteils in Handewitt

Ministerium Aufgabenüberfür Schule und tragung zum Berufsbildung nächstmöglichen des Landes Zeitpunkt. Auf die Erprobungs- SchleswigHolstein zeit gemäß § 20 III 321 Abs. 2 Nr. 3 LBG Postfach 7124 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

2. Gemeinschaftsschulen Handewitt 2.1 Gemeinschaftsschule Handewitt mit Oberstufe i.E. mit Grundschulteil und Förderzentrum der Gemeinde Handewitt mit Außenstellen in Jarplund und Weding

Bewerberinnen/ Bewerber mit der Lehrbefähigung für Grund- und Hauptschule ca. 1.200 Schüler/ innen gesamt, davon ca. 240 im Grundschulteil am Standort Handewitt 3. Berufsbildende Schulen/RBZ 3.1 Elly-Heuss-KnappSchule Regionales Berufs­ bildungszentrum Neumünster und Europaschule

*)

Neumünster Leitung/Koordina- A 15 tion Abteilung Sozialpädagogik sowie schulübergreifende Aufgaben *)

AufgabenüberElly-Heusstragung sofort. Knapp-Schule Auf die Erprobungs- Carlstraße 53 zeit gemäß § 20 24534 NeumünsAbs. 2 Nr. 3 LBG ter wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle bei der EllyHeuss-Knapp-Schule, Carlstraße 53 in 24534 Neumünster anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Koordinatorenstellen für schulfachliche Aufgaben an Gemeinschaftsschulen An den Gemeinschaftsschulen werden weitere Stellen von Konrektorinnen und Konrektoren als Koordinatorinnen und Koordinatoren für schulfachliche Aufgaben ausgeschrieben. In der nachfolgenden Auflistung wird jeweils eine Kernaufgabe der künftigen Koordinatorinnen und Koordinatoren genannt; zur Festlegung des jeweiligen Aufgabenprofils im Detail sind innerhalb des Schulleitungsteams entsprechende Absprachen zu treffen. Zur Orientierung kann dabei die Aufgabenbeschreibung unter Ziffer VII (3) des Erlasses vom 18. Mai 1998 - III 4 - 0332.3 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 266) verwendet werden. Den Schulen steht für die Wahrnehmung der Koordinierungsfunktionen gemäß § 7 des Leitungszeiterlasses (Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Bemessung des schulischen Zeitbudgets für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben sowie für die pädagogische Arbeit und für Schulentwicklung vom 31. August 2010, NBl. MBK. Schl.-H. S. 277) ein Zeitbudget zur Verfügung. Für die ausgeschriebenen Koordinatorenstellen können sich grundsätzlich Lehrkräfte der an der jeweiligen Schulart vertretenen Laufbahnen bewerben; Lehrkräfte mit der Laufbahnbefähigung für Sonderschulen kommen jedoch nur für die Koordination des Förderzentrumsteils in Frage. Die Auswahlentscheidungen werden jeweils nach Eignung und Leistung getroffen; die Laufbahn der Bewerberinnen und Bewerber ist dabei ohne Belang. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Nach Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt zunächst die Übertragung der Aufgaben. Beförderung und Einweisung in die Planstelle werden nach einer Erprobung gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG und bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorgenommen. Bitte achten Sie auf die nachstehenden allgemeinen Hinweise, die entsprechend anzuwenden sind. Bewerbungen sind über das zuständige Schulamt auf dem Dienstwege an das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein - III 21 - zu richten. Die Schulen, für die Sie sich bewerben, werden von hier aus über die eingegangenen Bewerbungen informiert.

Schule am Ochsenweg Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Jevenstedt Meiereistraße 5 24808 Jevenstedt Grund- und Gemeinschaftsschule Stecknitz mit den Schul­ standorten Berkenthin/Krummesse Berliner Straße 20 23919 Berkenthin Grund- und Gemeinschaftsschule Boostedt Twiete 46 24598 Boostedt

Bezeichnung der Zeitpunkt der Stelle Bes.-Gruppe Besetzung Koordinatorin/ 1. August 2015 Koordinator

Aufgabe/Koordination Koordination der Grundschulangelegenheiten

A 13

Koordinatorin/ Koordinator

1. August 2015

Koordination der Grundschulangelegenheiten

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße16-22 24105 Kiel

1. August 2015

Koordination von Aufgaben mit dem Schwerpunkt Schulentwicklung für die Jahrgangsstufen 5 bis 10

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße16-22 24105 Kiel

1. August 2015

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 5 bis 10

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße16-22 24105 Kiel

A 13

Koordinatorin/ Koordinator A 13 (GH-Laufbahn) A 14 (RS-Laufbahn) A 14 Z (Gym-Laufbahn) Koordinatorin/ Koordinator

Grund- und Gemeinschaftsschule Boostedt A 13 Twiete 46 24598 Boostedt (GH-Laufbahn) A 14 (RS-Laufbahn)

Bewerbungen an das Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße16-22 24105 Kiel

A 14 Z (Gym-Laufbahn) 118

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Schulleiterstellen Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulleiterin/ Schulleiter

1. August 2015

­– engagiertes und innovatives Kollegium ­– Arbeiten in Fach- und Lerngruppenteams ­– Offene Türen als Konzept ­– Lehrkräfte als Lernbegleiter auf dem individuellen Lernweg des Kindes ­– Erziehung zur Übernahme von Verantwortung für sich selbst und für andere ­– jahrgangsübergreifendes Lernen in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 und Jahrgangsstufe 4 ­– Arbeit nach einem schulintern entwickelten Stufenmodell in Deutsch und Mathematik ­– epochaler HWS-Unterricht ­– Modulangebote im ästhetischmusisch und sportlichen Bereich ­– Teilnahme an dem Projekt „Mathe macht stark“ ­– Frühradfahren ­– Inklusion in allen Jahrgangsstufen mit verschiedenen Förderschwerpunkten ­– Kooperation mit dem Förderzentrum, den umliegenden Kindertageseinrichtungen sowie anderen außerschulischen Einrichtungen ­– wöchentliche Hospitationstag für andere Schulen ­– ritualisierter Jahresablauf wie z. B. Kinderfest, Autorenlesung, Triathlon, Landfrauentag ­– engagierte und kooperative Elternschaft ­– an dem pädagogischen Konzept der Schule orientierte Offene Ganztagsschule von Montag bis Donnerstag mit eigener Küche, Hausaufgabenbetreuung und Kursangebote bis 15.30 Uhr ­– jährliche Schulaufführung mit Beteiligung aller Lerngruppen und der Offenen Ganztagsschule ­– enge Einbindung der Schulsozialarbeiterin in die pädagogische Arbeit am Vor- und Nachmittag ­– enge Zusammenarbeit mit der Universität Flensburg ­– Ausbildungsschule

Schulamt des Kreises Schleswig-Flensburg Flensburger Straße 7 24837 Schleswig

1. Grundschulen 1.1 Schule im Autal Sieverstedter Straße 9 24885 Sieverstedt 2. Ausschreibung

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

A 13 125 Schüler/ innen

→ 119

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

­– Referenzschule ­– Nominierung für den Deutschen Schulpreis 2013 ­– Mitglied im Arbeitskreis Grundschule ­– Mitglied im Projekt „Von der Praxis anderer Schulen lernen“ ­– unterstützender Schulträger ­– Raumkonzept 1.2 Grundschule Schulleiterin/ Münsterdorf Schulleiter Kirchenstraße 7 25587 Münsterdorf A 13 2. Ausschreibung

120

102 Schüler/ innen

1. August 2015

– einzügige Grundschule im ländlichen Raum in der Nähe von Itzehoe – engagiertes und kooperatives Kollegium – Lernwerkstatt im Aufbau – Einsatz von Notebooks mit Internetzugang – umfangreiche Schülerbücherei – Zusammenarbeit mit „Mentor – die Leselernhilfe“ – Teilnahme am EnrichmentProgramm – sehr gute räumliche und sachliche Ausstattung – engagierte, aktive, das Schulleben mitgestaltende Elternschaft – aufgeschlossener, verlässlicher, unterstützender Schulträger – großzügiges Schulgelände mit Obstbaumbestand – enge Vernetzung mit und Mitarbeit in der ortsansässigen Vereinsgemeinschaft – sehr gute Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde – Schwimmunterricht in Jahrgangsstufe 4 – aktive Pause – in die Dorfgemeinschaft hineinwirkender Schulchor – aktiver, engagierter Förderverein – Betreuungsangebot bis 17 Uhr – gute Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen

Schulamt des Kreises Steinburg Viktoriastraße 16-18 25524 Itzehoe

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

1.3 Schule Rotenhof Ahlmannstraße 6-8 24768 Rendsburg

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulleiterin/ Schulleiter

1. August 2015

− zwei- bis dreizügige Grundschule (zurzeit zehn Klassen) − gute räumliche und sächliche Ausstattung (PC-, Musik-, Kunst- und Werkraum, Lehrküche, Sporthalle, Sportplatz) − DaZ-Zentrum für die Primarstufe und abgeschlossene Teilnahme am Förmig-Programm „Durchgängige Sprachbildung“ − Offene Ganztagsschule mit Betreuung vor und nach dem Unterricht einschließlich Hausaufgabenbetreuung − Ausbildungsschule − gemeinsame Nutzung des Gebäudes mit dem Förderzentrum Lernen der Stadt Rendsburg − in Kooperation mit dem FöZ L Intensivkurs zur Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung für Schüler/innen der Eingangsphase − intensive Präventions-, Inte­ grations- und Inklusionsarbeit mit den Förderzentren Lernen und Geistige Entwicklung in Rendsburg − zertifizierte „Gesunde Schule“ (Ernährungsführerschein, Schwimmunterricht in den Jahrgangsstufen 3 und 4, erweiterter Sportunterricht, Koch-AG) − Projekt „Mathe macht stark“, Klasse 2000, Frühradfahren, „Miniphänomenta“, Einsatz von Schulhunden, Lesepaten − Schulsozialarbeit und pädagogische Insel − Ausbildung und Einsatz von Konfliktlotsen − aufgeschlossenes, engagiertes und kooperatives Kollegium, gutes Arbeitsklima − gute, unterstützende Zusammenarbeit mit dem Schulträger − konstruktive Zusammenarbeit mit den Kitas des Einzugs­ gebietes − aktive Elternarbeit und engagierter Förderverein

Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg

A 13 245 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

121

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

1. August 2015

– Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung – Offene Ganztagsschule – zurzeit acht Klassen – modernes, großzügiges Schulgebäude – Schulgelände mit rollstuhl­ geeignetem Pausenhof – Fachräume: Lehrküche, Werken, Turnhalle, Snoezeln, Bewegen – Unterstützung durch den Schulträger – Ausbildungsschule – engagiertes Kollegium – Teilnahme am ÜSB-Projekt (Übergang Schule-Beruf) – Kooperation mit den Beruf­ lichen Schulen und der Universität Flensburg – Kooperation mit den Mürwiker Werkstätten – Kooperation mit dem DRK Kiel (Träger der sechs FSJ-Stellen) – therapeutisches Reiten – unterstütze Kommunikation als Unterrichtsprinzip – Bewegung als Unterrichts­ prinzip – gute Zusammenarbeit mit den Eltern, Schulförderverein

Schulamt des Kreises Nordfriesland Kreishaus Marktstraße 5 25813 Husum

stellvertretende 1. August 2015 Schulleiterin/ stellvertretender Schuleiter

– regionales sonderpädagogisches Unterstützungssystem für den Großraum Rendsburg und Nachbargemeinden mit insgesamt 17 Grundschul-, 8 Gemeinschaftsschulstandorten sowie 3 Gymnasien – gemeinsamer Unterricht in gleichberechtigten Teams – präventive Fördermaßnahmen an allen Partnerschulen – Leseintensivmaßnahme im Förderzentrum – Projekt „Familie in Schule“ (FiSch) an zwei Standorten in Kooperation mit der Grundschule – Beratung schulische Erziehungshilfe – Lerngruppen für ESE am Standort FöZ Lernen (Jahrgangsstufen 1/2) und in der Außenstelle Rendsburg (Jahrgangsstufen 3 bis 9) mit zeitlich befristeter Verweildauer – Aufbau der Kooperation mit den Kitas im Einzugsgebiet

Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg

2. Förderzentren 2.1 Carl-Ludwig-Jessen- Schulleiterin/ Schule Schulleiter Ulmenweg 1 25899 Niebüll A 14 Z (SoSLaufbahn) 2. Ausschreibung 70 Schüler/ innen

2.2 Förderzentrum Lernen der Stadt Rendsburg Ahlmannstraße 6-8 24768 Rendsburg

A 14 FöZ ohne eigene Schüler/ innen: aktuell 320 integrativ beschulte Schüler/innen und 370 präventiv unterstützte

122

→ NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Krankenhausunterricht – Unterstützung des Übergangs Schule-Beruf im Rahmen des Handlungskonzepts Plus – Betreuung von Flexklassen an einem Standort – Zusammenarbeit an allen Standorten mit Schulsozialarbeit, Jugend- und Eingliederungshilfe, Schulträgern, Jugendärztlicher Dienst, Schulpsychologischer Dienst – engagierte, in Teamarbeit erfahrene Kolleginnen und Kollegen mit Qualifikation in den Fachrichtungen L, S, E, GE, KmE, autistisches Verhalten – Zusammenarbeit mit den örtlichen Förderzentren GE und S und überregional dem BIS – regelmäßige kollegiumsinterne Fortbildungen und Förderzentrumstage – Schulleitung im Team und enge Zusammenarbeit mit dem ÖPR – kooperativer Schulträger – eigenständiger Verwaltungssitz mit täglich besetztem Sekretariat – eigener Schulhaushalt – gute Sachausstattung mit Arbeitsmaterialien 3. Gemeinschaftsschulen 3.1 Schule im Augustental Grund- und Gemeinschaftsschule Augustental 29 24232 Schön­ kirchen

stellvertretende 1. August 2015 Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter A 13 Z (GH-Laufbahn) oder A 14 Z (RS-Laufbahn) oder A 15 (Gym-Laufbahn) 542 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

– zwei- bis dreizügige Grundund Gemeinschaftsschule – engagiertes Kollegium – Schulsozialarbeit – gute sachliche Ausstattung – zwei gut ausgestattete PCRäume – zwei Sporthallen, großzügige Außensportanlagen – Schwimmunterricht in Jahrgangsstufen 3 und 5 – aktive Pausengestaltung durch attraktiven Pausenhof – sehr aktives Schulleben (Projektwochen, Schul- und Sportfeste, Wandertage) – angeschlossene Offene Ganztagsschule – gute Zusammenarbeit mit der Elternschaft und den Kindertageseinrichtungen – konstruktive Zusammenarbeit mit dem Schulträger – aktive Unterstützung durch den Förderverein – Kooperation mit verschiedenen Vereinen

Schulamt des Kreises Plön Heinrich-Rieper-Straße 6 24306 Plön

123

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

3.2 Gemeinschaftsschule Schulleiterin/ 1. August Achter de Weiden Schulleiter 2015 Achter de Weiden 32 22869 Schenefeld A 14 Z (GH-Laufbahn) oder A 15 (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn) 473 Schüler/ innen

124

Schulprofil

Bewerbungen an das

– dreizügige Gemeinschaftsschule i. E. mit flexibler Ausgangsphase – Offene Ganztagsschule mit Cafeteria und Mensa – zwei Großsporthallen mit Sportplatz und eine Kleinfeldsporthalle – Ausbildungsschule – Kooperation mit dem Gymnasium Schenefeld – großzügiges Raumkonzept – teamorientierte Schulleitung – ca. 35 Lehrkräfte aller Lehrerlaufbahnen – kooperatives und engagiertes Kollegium – Schulpsychologin vor Ort – zwei Schulsozialarbeiterinnen und zwei Coaches – Pädagogische Insel – Integrationsklassen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 – Inklusions- und Integrationsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum und der Schulsozialarbeit – intensive Berufsvorbereitung, z. B. Besuch unterschiedlicher Jobmessen, BOP, Praktika – überwiegend binnendifferenzierter Unterricht; ab Jahrgangsstufe 7 in Deutsch, Englisch und Mathematik Unterricht im Kurssystem – Prävention als konzeptioneller Schwerpunkt – sportlich orientiert – Kooperation mit externen Partnern, z. B. Jugendzentrum, soziale Netzwerke, Polizei – engagierte Elternschaft

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

3.3 Gemeinschaftsschule des Schulverbandes Kalten­ kirchen Marschweg 16-20 24568 Kaltenkirchen

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulleiterin/ Schulleiter

1. August 2015

– vierzügige Gemeinschaftsschule im Zuständigkeitsbereich des Schulverbandes Kaltenkirchen mit zwei Schulstandorten und auslaufendem Regionalschulteil am Standort Kaltenkirchener Straße – DaZ-Zentrum II für den Bereich der Sek. I in Kaltenkirchen – zwei 2-Feld-Sporthallen – modern ausgestattete Fachräume – Gebäude ist vernetzt, Einsatz von I-Serv im gut ausgestatteten Informatikbereich – Neubau mit neuen Verwaltungsräumen, Mensa und großzügig gestaltetet Aula – teamorientierte Leitungsstruktur – aufgeschlossenes, team­ orientieres Kollegium mit 50 Lehrkräften – engagierte Konzeptgruppe zur Weiterentwicklung der Gemeinschaftsschule – erfahrene Ausbildungsschule – umfangreiche WPU I- und WPU II-Angebote – Zusammenarbeit mit Schulsozialpädagogen (Träger: Tausendfüßler Kinder- und Familiengarten) – Kooperation mit dem Gymnasium Kaltenkirchen und dem BBZ Norderstedt für den Bereich der Oberstufe – umfassendes Konzept zur Berufsorientierung mit Beteiligung von Kooperationsfirmen – Offene Ganztagsschule (Träger: Tausendfüßler Kinder und Familiengarten) – insgesamt 14 Integrationsklassen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 an zwei Schul­ standorten – enge, konstruktive Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern

Schulamt des Kreises Segeberg Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg

A 14 Z (GH-Laufbahn) oder A 15 (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn) 880 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

125

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

3.4 Bruno-LorenzenSchule Spielkoppel 6 24837 Schleswig

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulleiterin/ Schulleiter

1. Februar 2016

– vier- bis fünfzügige Gemeinschaftsschule, zurzeit 27 Klassen – kooperatives, engagiertes Kollegium mit ca. 50 Lehrkräften, ein Schulsozialarbeiter – Ausbildungsschule – team- und transparenz­ orientierte Schulleitung – integrative Beschulung in allen Jahrgangsstufen – äußere Differenzierung in Englisch ab Jahrgangsstufe 7, in Deutsch und Mathematik ab Jahrgangsstufe 9 – Bläserklassen – in Zusammenarbeit mit der Kreismusikschule erlernen die Schüler/innen ein Orchesterblasinstrument – bilingualer Unterricht (Englisch und Weltkunde) – umfangreiches Berufsorientierungsprogramm mit mehreren Praktika, außerschulischen Kooperationspartnern, BOP (gefördert durch das BMBF) – Bündelung von Aktivitäten in Vorhabenwochen – Offene Ganztagsschule, Verkehrshelfer, Schulsanitäter, Bus-Engel – enge Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum, dem BBZ als Kooperationspartner für die Sek. II und dem Landesförderzentrum Hören (gemeinsame WP-Kurse, Abordnung von Lehrkräften u. a.) – Schüleraustausch mit Kolberg in Polen – Fördergruppe für Schüler/ innen mit erheblichen Störungen im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung – vertrauensvolle Zusammen­ arbeit mit allen Beteiligten der Schule

Schulamt des Kreises Schleswig-Flensburg Flensburger Straße 7 24837 Schleswig

A 14 Z (GH-Laufbahn) oder A 15 (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn) 645 Schüler/ innen

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NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

3.5 Grund- und Gemeinschaftsschule Stecknitz Berliner Straße 20 23919 Berkenthin

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

stellvertretende 1. August 2015 Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter A 13 Z (GH-Laufbahn) oder A 14 Z (RS-Laufbahn) oder A 15 (Gym-Laufbahn) 845 Schüler/ innen

Schulprofil

Bewerbungen an das

– vierzügige Grundschule und dreizügige Gemeinschaftsschule an den Standorten Berkenthin und Krummesse – gemeinsames Lernen in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 mit jahrgangsübergreifendem Lernen und Regelklassen, die mit „fit und stark Plus“ arbeiten – Offene Ganztagsschule mit zahlreichen Angeboten, Mittagessen, zwei Mensen – dreizügige Gemeinschaftsschule an einem Standort mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 und DaZ – einzügige Gemeinschaftsschule mit den Jahrgangsstufen 7 bis 10 am anderen Standort – teamorientierte Leitungsstruktur, offenes und engagiertes Kollegium mit 65 Lehrkräften und Förderlehrkräften – sanierte Schulgebäude mit guter Fachraumausstattung an beiden Standorten – Blockunterricht im 90-Minuten-Rhythmus – zwei Schulsozialarbeitsstellen an beiden Standorten – gute Organisationsstrukturen wie Vorhabenwochen, Herausforderungen, berufliche Orientierung u.v.m. – Ausbildungsschule – NZL „Lesen macht stark“ und „Mathe macht stark“ – Auszeichnungen „Zukunftsschule“ seit 2006 – engagierter Schulelternbeirat und unterstützender Schulverein – gute Zusammenarbeit mit dem Schulträger

Schulamt des Kreises Herzogtum-Lauenburg Barlachstraße 5 23909 Ratzeburg

Das spezielle Anforderungsprofil kann im Referat III 311 des Ministeriums angefordert werden. *)

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein III 311 Postfach 71 24 24171 Kiel

4. Gymnasien 4.1 Gymnasium Harksheide Norderstedt

Oberstudien­ 1. Februar direktorin/Ober- 2016 studiendirektor A 16 ca. 925 Schüler/innen

*) Für das Bewerbungsverfahren sind die Bestimmungen des Erlasses aus „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Schulleiterstellten“ (NBl. 6/1997 vom 23. April 1997 S. 238 ff.) zu beachten. Der Bewerbung sollte neben den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdegangs) möglichst bereits eine Anlassbeurteilung beigefügt sein, die sich am Anforderungsprofil dieser Schulleiterstelle orientiert. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

1. August 2015

Informationen unter: www.hanse-schule.de

Bewerbungen an das

5. Berufsbildende Schulen/RBZ Schulleiterin/ 5.1 Hanse-Schule für Wirtschaft und Ver- Schulleiter waltung A 16 Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck Dankwartsgrube 14-22 23552 Lübeck Tel. 0451 122-8887

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Das spezielle Anforderungspro- Schleswig-Holstein fil dieser Stelle kann im Referat III 41 III 41 des Ministeriums angefor- Brunswiker Straße 16-22 dert werden. *) 24105 Kiel

*) Alle beamteten Bewerberinnen und Bewerber müssen die Laufbahnvoraussetzungen für die berufliche Bildung (ausbildungs- und prüfungsmäßig) erfüllen. Alle Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen)Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen.

Allgemeine Hinweise Bei Interesse an einer Bewerbung um eine Schulleiterstelle im Bereich der Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren können ein detailliertes Schulprofil bei der Schule und „Hinweise zur Anfertigung und zum Verfahren der dienstlichen Beurteilung“ bei den Schulämtern angefordert werden. Bewerbungen sind mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes vorzulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Landesdienst befinden, haben ihre Bewerbung auf dem Dienstweg vorzulegen. Die Landesregierung fordert ausdrücklich Frauen auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Richtet sich die Zuordnung einer Stelle zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, ist die endgültige Einstufung von der Entwicklung dieser Zahl abhängig. Maßgeblich ist die im Haushaltsplan ausgewiesene Planstelle / Stelle. Daneben müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Gemäß § 49 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) wird der Hauptpersonalrat (Lehrer) über die Schulleiterwahlvorschläge unterrichtet, gegebenenfalls wird die Hauptschwerbehindertenvertretung beteiligt. Die Einsichtnahme des Personalrates in Bewerbungsunterlagen richtet sich nach § 49 Absatz 2 Satz 1 und 2 MBG Schl.-H.. Dienstliche Beurteilungen sind dem Personalrat auf Verlangen der Beschäftigten gemäß § 49 Absatz 3 Satz 2 MBG Schl.-H. zugänglich zu machen. Auf das Antragsrecht nach § 51 Absatz 4 MBG Schl.-H. wird hingewiesen. Eine Schulleiterstelle wird erneut ausgeschrieben, wenn nach der ersten Ausschreibung keine Bewerbung oder eine nicht ausreichende Zahl qualifizierter Bewerbungen vorliegt. Gleiches gilt, sofern sich auf die Ausschreibung ausschließlich eine bereits an der betreffenden Schule tätige Lehrkraft bewirbt (§ 39 Absatz 3 Satz 1 SchulG). Schulleiterstellen werden für zwei Jahre im Beamtenverhältnis auf Probe vergeben (§ 5 Landesbeamtengesetz – LBG). Für alle anderen Funktionsstellen im Schulbereich wird eine Erprobungszeit von einem Jahr festgesetzt (§ 20 Absatz 2 Nummer 3 LBG). Die Aufgabenübertragung bei den Stellen der stellvertretenden Schulleitung und Koordinatorenstellen für Grundund Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren erfolgt zum angegebenen Termin. Beförderung und Einweisung in die Planstelle erfolgen nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Besuchen Sie unseren Online-Stellenmarkt Schule für Lehrkräfte unter www.lehrerstellen-online.schleswigholstein.de. Die aktuellen Stellenausschreibungen des IQSH finden Sie unter www.iqsh.schleswig-holstein.de. 128

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ministerium für Schule und Berufsbildung Zur Unterstützung des Schülerlabors Quantensprung am Helmholtz-Zentrum für Material- und Küstenforschung in Geesthacht ist zum 1. August 2015 für die Dauer von zwei Jahren eine Abordnungsstelle für eine Lehrkraft der Laufbahn Studienrätinnen und Studienräte bis zur Besoldungsgruppe A 14 im Umfang einer halben Stelle zu besetzen. Eine Verlängerung um zwei Jahre ist möglich. Die Ausschreibung ist ein Bestandteil von Initiativen des MSB zur Förderung von naturwissenschaftlichen Wettbewerbsarbeiten und zur Förderung naturwissenschaftlich interessierter Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung von Genderaspekten. Weiter erfolgt die Ausschreibung zum Aufbau und der Organisation von Unterstützungsangeboten für Lehrkräfte und zur Weiterentwicklung des Transfers von Ergebnissen aus der Wissenschaft an die Schulen. Das Schülerlabor Quantensprung besteht seit 2002 und hatte bisher über 42.000 Besucher. Die beiden Schwerpunktthemen „Wasserstoff und Brennstoffzelle“ und „Wasseranalytik“ spiegeln aktuelle Forschungsbereiche des Forschungszentrums wieder. Die Kurse richten sich an Schulklassen aller Schularten ab Jahrgangsstufe 10. Die Tätigkeit umfasst insbesondere: – Anleitung von Schülerinnen und Schülern im wissenschaftlichen Arbeiten, – Betreuung der Experimentierkurse im Schüler­ labor Quantensprung – Vor- und Nachbereitung der Experimentierkurse – Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung von Arbeitsmaterialien und der Optimierung von Praktika – Mitwirkung bei der Vermittlung von aktueller Forschung in die Schule – Mitwirkung bei der Durchführung von Lehrerfortbildungen – Beratung und Unterstützung von Schulen sowie Schülerinnen und Schülern bei der Umsetzung von ,Jugend forscht‘-Projekten Gesucht wird eine interessierte Lehrkraft mit – umfangreichen Fachkenntnissen und Unterrichtserfahrungen der Sekundarstufen I und II in einem oder mehreren naturwissenschaftlichen Schulfächern (Physik, Chemie), – Erfahrungen bei der Mitwirkung in Projekten zwischen Schule und Wissenschaft, – Interesse an und Offenheit für naturwissenschaftlich-technische Themen, – Teamfähigkeit, – zeitlicher Flexibilität zur Teilnahme an Tagungen und Exkursionen sowie zur Durchführung von Lehrerfortbildungen. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Es können sich nur unbefristet im Schuldienst Schleswig-Holsteins beschäftigte Lehrkräfte bewerben. Eine Ausgleichsstunde entspricht 70 Zeitstunden. Es besteht ein Anspruch auf sechs Wochen Urlaub. Dieser muss innerhalb der Schulferien genommen werden. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben, und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden. Die Landesregierung setzt sich für die Förderung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden daher bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Bewerbungen mit Angabe der bisherigen Tätigkeiten richten Sie bitte auf dem Dienstweg bis zum 26. Mai 2015 an das Ministerium für Schule und Berufsbildung, Kerstin Langer - III 325, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Iris Ulrich, Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung, Telefon: 04152 87-1633, E-Mail: [email protected] Mitarbeit in der Fachkommission Mathematik zur Entwicklung der Aufgaben für die zentralen Abschlussprüfungen – Erster allgemeinbildender Schulabschluss und Mittlerer Schulabschluss Das Ministerium für Schule und Berufsbildung beauftragt in Zusammenarbeit mit dem IQSH Fachkommissionen, bestehend aus Lehrkräften verschiedener Schularten, Vertreterinnen und Vertretern des MSB und des IQSH, mit der Entwicklung der Aufgaben für den zentral durchgeführten Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und den zentral durchgeführten Mittleren Schulabschluss. Zur Ergänzung der Fachkommission Mathematik wird eine Lehrkraft mit der Befähigung für die Laufbahn der Realschullehrer/innen und eine Lehrkraft mit der Befähigung für die Laufbahn der Grund- und Hauptschullehrer/innen gesucht. Es können sich nur unbefristet im Schuldienst Schleswig-Holstein befindende Lehrkräfte bewerben. Von den Mitgliedern der Fachkommissionen werden Erfahrungen mit der Erstellung von Prüfungsaufga129

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN ben erwartet, die sowohl den Anforderungen des Lehrplans bzw. der Fachanforderungen als auch der KMK-Bildungsstandards für den Hauptschul- bzw. den Mittleren Schulabschluss gerecht werden. Zu den Aufgaben gehören: – Erstellung von Prüfungsaufgaben mit Korrekturanweisungen und Bewertungskriterien – Erstellung von Beispielaufgaben – Formatierung der Aufgaben – Mitwirkung an Informationsveranstaltungen Für die Arbeit in den Fachkommissionen wird den Mitgliedern der Fachkommissionen ein Ausgleich von drei Jahreswochenstunden gewährt. Die Tätigkeit ist zunächst bis zum 31. Juli 2016 befristet; sie kann verlängert werden. Die Landesregierung ist gesetzlich verpflichtet, Schwerbehinderte zu beschäftigen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden daher bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Interessierte Lehrkräfte werden gebeten, ihre Bewerbung mit den üblichen Anlagen innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg zu richten an das Ministerium für Schule und Berufsbildung, Dr. Thomas Wehr – III 405 –, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel. Neuausschreibung der Stelle für eine Lehrkraft für die Kinder und Jugendlichen der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein Um die Bildungschancen für die Schülerinnen und Schüler der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein zu verbessern, ist für deren schulische Unterstützung sowie die Beratung ihrer Eltern und Lehrkräfte zum 1. August 2015 eine Stelle mit voller Stundenzahl durch eine Lehrkraft in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis in einer der Laufbahnen Grund- und Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Sonderschule zu besetzen. Für die Tätigkeit sind Erfahrungen im inklusiven Unterricht sowie in der Beratung erforderlich. Umfassende Kenntnisse über die Kultur der Sinti und Roma sind wünschenswert. Zu den Aufgaben gehören insbesondere – eine landesweite Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei schulischen Anliegen und Problemen 130

– die Teilnahme an Elterngesprächen und Konferenzen in den Schulen – die Durchführung von Hausbesuchen – eine enge Kooperation mit den Bildungsberaterinnen und Bildungsberatern, ihre Fort- und Weiterbildung bei schulischen Themen sowie deren Beratung bei ihrer Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen der Sinti und Roma – eine Vernetzung mit der Berufsberatung und weiteren Institutionen (Hausaufgabenhilfe, dem Bereich der Sozial- und Jugendhilfe u.a.) – gemeinsame Teilnahme mit Mitgliedern des Landesverbandes der deutschen Sinti und Roma an Lehrerdienstversammlungen und Fortbildungsveranstaltungen, um über die Kultur der Sinti und Roma zu informieren – die Teilnahme an den Sitzungen des Landtagsgremiums zu Fragen der Minderheit – die Mitwirkung bei der Vernetzung mit den für die Kinder und Jugendlichen der Sinti und Roma zuständigen Lehrkräften in anderen Bundesländern Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden EDV-Kenntnisse, Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung und Mobilität (Führerschein und eigenes KFZ) erwartet. Kenntnisse zu den Themen „Absentismus“ und „Übergang Schule-Beruf“ werden vorausgesetzt. Die Lehrkraft soll im Team mit der für die Kinder und Jugendlichen von beruflich Reisenden im Land arbeitenden Bereichslehrkraft eng zusammenarbeiten. Aufgrund der gegenseitigen Vertretung sind daher auch Kenntnisse im Bereich Kinder und Jugendliche der beruflich Reisenden wünschenswert. Die Tätigkeiten erfolgen in enger Kooperation und Absprache mit dem Landesverband der deutschen Sinti und Roma und in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Berufsbildung. Wir bieten Ihnen einen abwechslungsreichen und interessanten Arbeitsplatz, bei dem Sie ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Engagement einbringen können. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Das Ministerium für Schule und Berufsbildung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte binnen vier Wochen nach Veröffentlichung an das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Frau Martina Fey, III 229, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an Frau Martina Fey, E-Mail: [email protected] NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

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NACHRICHTENBLATT

C 5088 A

Ausgabe Nr. 5/2015 – Schule – Kiel, den 29. Mai 2015 ISSN 0945-2923

Schule Schulgestaltung

135 Naturwissenschaftliches Sommercamp Schulverwaltung

135 Namensgebung 135 Stundentafeln für die Berufsfachschule nach § 1 Absatz 1 Berufsfachschulverordnung (Typ I) Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

138 Dienstanweisung „Schulfahndung“ (Kinderpornografie) 138 Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Lehrkräfte 139 Stellenausschreibungen Nachrichtenblatt des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein als besondere Ausgabe des Amtsblatts für Schleswig-Holstein ISSN 0945-2923 Ausgabe Nr. 5 – Schule – Herausgeber und Verleger Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Pressestelle Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Telefon: 0431 988-5806 Fax: 0431 988-5815 E-Mail: [email protected] Redaktion: Ruth Karow

Bezugsbedingungen Fortlaufender Bezug und Einzelverkauf nur bei der Firma Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel Telefon: 0431 66064-0, Fax: 0431 66064-24. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. April (zum 30. Juni) bzw. 31. Oktober (zum 31. Dezember) jeden Jahres dort vorliegen.

Bezugspreis Halbjährlich 19,00 Euro, jährlich 38,– Euro.

Einzelne Ausgaben Für die ersten 32 Seiten 3,50 Euro, für je weitere angefangene vier Seiten 50 Cent zzgl. Versandkosten. Einzellieferungen gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Hamburg 5480-201, BLZ 200 100 20, „Einzelverkauf“ Lieferung nur nach schriftlicher oder Fax-Bestellung bzw. durch Abholen.

Preis dieser Ausgabe 3,50 Euro zuzüglich Versandkosten Einbanddecken für das Nachrichtenblatt Einbanddecken für das Nachrichtenblatt können bei der Druckerei Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Tel. 0431 66064-0, E-Mail: [email protected] zum Preis von 22 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.

Hinweis für die Schulleitungen Diesem Nachrichtenblatt liegen zwei Ausgaben von „Schule aktuell“ bei. Wir bitten, ein Exemplar dem jeweiligen Schulelternbeirat auszuhändigen. Die Redaktion

Die Einbanddecken für 2014 können ab sofort bei der Druckerei Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, E-Mail: [email protected], zum Preis von 22,00 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.

SCHULE Schulgestaltung

Naturwissenschaftliches Sommercamp Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 30. April 2015 - III 325 In der Woche vom 10. bis 14. August 2015 findet wieder das alljährliche Sommercamp für naturwis­ senschaftlich interessierte Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 16 Jahren statt. An der Fachhochschule Westküste werden die hervor­ ragenden Möglichkeiten von Forschungslabors genutzt, um mit Expertinnen und Experten zusam­ men echte naturwissenschaftliche Fragen in drei Workshops klären zu können: – Mein iPod läuft mit Kuhmist! – Wie funktionie­ ren erneuerbare Energien? – Ab in die Luft! – Experimentierwerkstatt übers Fliegen. – Ist Bio wirklich besser? Die Jugendlichen arbeiten dabei in kleinen Teams, die von Mentoren begleitet werden. Ihre Fragen werden nicht nur mit vielen Experimenten geklärt, sondern auch durch den Besuch in Forschungs­ labors, in Firmen der Umgebung und bei Energieer­ zeugern und Landwirten. So wird auch die Begeg­ nung mit Menschen ermöglicht, die im naturwis­ senschaftlich-technischen Bereich arbeiten und ihre Arbeit überzeugend darstellen.

Die Leitung der drei Workshops liegt in der Hand von erfahrenen Studierenden und Doktoranden, die Lehrerinnen und Lehrer in naturwissenschaftlichen Fächern werden. Das Ziel ist, durch die Beschäftigung mit naturwis­ senschaftlich-technischen Fragen in einem locke­ ren, aber spannenden und anregenden Umfeld zu einer naturwissenschaftlichen Grundbildung beizutragen. Eine solche Grundbildung ermöglicht die Beteiligung an gesellschaftlich relevanten Diskussionen, die ohne eine technisch-naturwis­ senschaftliche Grundkenntnis schwierig ist. Das Sommercamp kann auch eine Unterstützung für eine spätere Berufsentscheidung sein. Veranstaltet wird das Sommercamp in Zusammen­ arbeit zwischen dem Ministerium für Schule und Berufsbildung, der Fachhochschule Westküste und der Biologiedidaktik der Universität Halle unter der Gesamtleitung von Prof. Dr. Martin Lindner. Die Unterbringung erfolgt in der Jugendherberge Heide. Ein buntes Abendprogramm rundet den Tag ab. Für Unterkunft und Verpflegung wird ein Kos­ tenbeitrag von 90 Euro erhoben. Die Anmeldung kann bis zum 17. Juli 2015 erfolgen. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular erhalten Sie unter: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesre­ gierung/III/Aktuelles/_documents/sommercamp.html

Schulverwaltung

Namensgebung Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 23. April 2015 - III 211 – Die Schule mit der Bezeichnung „Gemeinschafts­ schule der Stadt Eutin in Eutin“ trägt künftig zusätzlich den Namen „Wilhelm-Wisser-Schule“.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Schule und Berufs­ bildung, dass in der Berufsfachschule nach § 1 Absatz 1 (Typ I) Berufsfachschulverordnung (BFSVO) mit Wirkung vom 1. August 2015 die nachstehenden Stundentafeln anzuwenden sind.

Gleichzeitig werden die mit Runderlass vom 13. Juni 2012 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 192) veröffentlichten Stundentafeln und die nicht veröffentlichten Entwurfsfassungen der Stunden­ tafeln für diesen Bildungsgang aufgehoben. Sie gelten jedoch weiter für Schülerinnen und Schüler, die vor dem 1. August 2015 in den zweijährigen Bildungsgang eingetreten sind.

135

. nl

Berichtigung der Bekanntmachung vom 30. März 2015 (NBl. MSB. S. 113) – In der o.g. Bekanntmachung heißt es „Die Grundschule …“. Das ist falsch, richtig ist: Die Grund- und Gemeinschaftsschule mit der Bezeichnung „Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Schwentinental“ trägt ab 1. März 2015 zusätzlich den Namen „Albert-Schweitzer-Schule“.

Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufs-­ bildung vom 27. April 2015 - III 413 - 3023.320.2/31

A

Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 16. April 2015 - III 22 – Die Schule Hesterberg führt künftig die Be­ zeichnung „Landesförderzentrum für Pädagogik bei Krankheit in Schleswig“.

Stundentafeln für die Berufsfachschule nach § 1 Absatz 1 Berufsfachschulverordnung (Typ I)

136 B1 1.8.2015

0 - 40

Religion oder Philosophie

3)

2)

2.5603)

80

160

80

80

320

320

320

680

Die Praxiswochen finden während der ersten Jahrgangsstufe statt. Dazu werden nach Beschluss der Fachkonferenz Unterrichtsstunden im Umfang von 128 Stunden aus der Gesamtzahl aller Fächer verwendet. Dies entspricht einer vierwöchigen Praxiszeit, die fachrichtungsbezogen in einem Betrieb oder einer Einrichtung im Bereich Nahrung und Gaststätten durchgeführt wird. Die Praxiswochen werden von Lehrkräften, die den Unterricht in den fachrichtungsbezogenen Fächern erteilen, begleitet und in Abstimmung mit den Praxisstätten beurteilt. Sie fließen in die Note des Faches Fachpraxis ein. In der Rubrik „Bemerkungen“ des Zeugnisses werden die Leistungen der Praxiswochen zusätzlich verbal beschrieben. Das Anspruchsniveau für Deutsch, Englisch, Mathematik richtet sich nach der Vereinbarung über Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003) unter Berücksichtigung des Berufsbezuges der jeweiligen Fachrichtung. Je Schulleistungsjahr 32 Wochenstunden

0 - 80

Sport

1)

0 - 80

Spezielle Wirtschaftslehre

80 - 160 0 - 80

2)

80 - 160

Politik

Mathematik

Englisch

2)

Deutsch/Kommunikation2)

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich 80 - 160

340 - 600

inklusive Praxiswochen1)

Fachpraxis Nahrung und Gastronomie

Englisch

3)

2)

1)

0 - 40

0 - 80

0 - 80

2.5603)

80 - 160

80 - 160

80 - 160

160 - 320

80 - 160

160 - 240

160 - 240

80

160

160

320

320

320

320

240

320

320

Die Praxiswochen finden während der ersten Jahrgangsstufe statt. Dazu werden nach Beschluss der Fachkonferenz Unterrichtsstunden im Umfang von 128 Stunden aus der Gesamtzahl aller Fächer verwendet. Dies entspricht einer vierwöchigen Praxiszeit, die fachrichtungsbezogen in einem Betrieb oder einer Einrichtung im Bereich Ernährung und Hauswirtschaft oder Gesundheit/Sozialpflege durchgeführt wird. Die Praxiswochen werden von Lehrkräften, die den Unterricht in den fachrichtungsbezogenen Fächern erteilen, begleitet und in Abstimmung mit den Praxisstätten beurteilt. Sie fließen in die Note des Faches Fachpraxis ein. In der Rubrik „Bemerkungen“ des Zeugnisses werden die Leistungen der Praxiswochen zusätzlich verbal beschrieben. Das Anspruchsniveau für Deutsch, Englisch, Mathematik richtet sich nach der Vereinbarung über Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003) unter Berücksichtigung des Berufsbezuges der jeweiligen Fachrichtung. Je Schulleistungsjahr 32 Wochenstunden

Religion oder Philosophie

Sport

Wirtschaft/Politik

Mathematik2)

2)

Deutsch/Kommunikation2)

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

inklusive Praxiswochen1)

Fachpraxis Gesundheit/Ernährung

Datenverarbeitung

Ernährung

Gesundheit

40 - 120

Datenverarbeitung

120

160 - 240

Fachkunde

400

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

B1 1.8.2015

Unterrichtsstunden bezogen auf die 2-jährige Ausbildung davon im gesamt 1-jährigen Bildungsgang

Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 1 BFSVO (Typ I) Fachrichtung Gesundheit und Ernährung

Stundentafel Berufsbildende Schulen

B 1 Berufsfachschule - Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 1 BFSVO Typ I

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

Unterrichtsstunden bezogen auf die 2-jährige Ausbildung davon im gesamt 1-jährigen Bildungsgang

Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 1 BFSVO (Typ I) Fachrichtung Nahrung und Gastronomie

Stundentafel Berufsbildende Schulen

B 1 Berufsfachschule - Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 1 BFSVO Typ I

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015 B1 1.8.2015

Englisch

4)

3)

Die Praxiswochen finden während der ersten Jahrgangsstufe statt. Dazu werden nach Beschluss der Fachkonferenz Unterrichtsstunden im Umfang von 128 Stunden aus der Gesamtzahl aller Fächer verwendet. Dies entspricht einer vierwöchigen Praxiszeit, die fachrichtungsbezogen in einem Betrieb oder einer Einrichtung des Bereiches Wirtschaft durchgeführt wird. Die Praxiswochen werden von Lehrkräften, die den Unterricht in den fachrichtungsbezogenen Fächern erteilen, begleitet und in Abstimmung mit den Praxisstätten beurteilt. Sie fließen in die Note des Faches Fachpraxis ein. In der Rubrik „Bemerkungen“ des Zeugnisses werden die Leistungen der Praxiswochen zusätzlich verbal beschrieben. Das Anspruchsniveau für Deutsch, Englisch, Mathematik richtet sich nach der Vereinbarung über Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003) unter Berücksichtigung des Berufsbezuges der jeweiligen Fachrichtung. Je Schulleistungsjahr 32 Wochenstunden

2.560

4)

80

2)

0 - 40

Religion oder Philosophie

160

160

320

320

320

Der Unterricht soll in Form eines Lernbüros erteilt werden.

0 - 80

80 320

1)

0 - 80

Sport

80 - 160

80 - 160

Politik

Mathematik3)

3)

Deutsch/Kommunikation

3)

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich 80 - 160

Fachpraxis Wirtschaft1)

inklusive Praxiswochen2)

0 - 80 160 - 320

Wirtschaftsgeographie

2)

3)

2)

1)

0 - 40

0 - 80

0 - 80

2.5603)

80 - 160

80 - 160

80 - 160

320 - 560

80 - 160

160 - 240

80

160

160

320

320

320

640

240

320

Die Praxiswochen finden während der ersten Jahrgangsstufe statt. Dazu werden nach Beschluss der Fachkonferenz Unterrichtsstunden im Umfang von 128 Stunden aus der Gesamtzahl aller Fächer verwendet. Dies entspricht einer vierwöchigen Praxiszeit, die fachrichtungsbezogen in einem Betrieb oder einer Einrichtung des gewählten Schwerpunktes durchgeführt wird. Die Praxiswochen werden von Lehrkräften, die den Unterricht in den fachrichtungsbezogenen Fächern erteilen, begleitet und in Abstimmung mit den Praxisstätten beurteilt. Sie fließen in die Note des Faches Fachpraxis ein. In der Rubrik „Bemerkungen“ des Zeugnisses werden die Leistungen der Praxiswochen zusätzlich verbal beschrieben. Das Anspruchsniveau für Deutsch, Englisch, Mathematik richtet sich nach der Vereinbarung über Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003) unter Berücksichtigung des Berufsbezuges der jeweiligen Fachrichtung. Je Schulleistungsjahr 32 Wochenstunden

Religion oder Philosophie

Sport

Wirtschaft/Politik

Mathematik

Englisch2)

Deutsch/Kommunikation2)

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

inklusive Praxiswochen1)

Fachpraxis Technik

Technische Systeme

Technologie

160 - 240

Informationsverarbeitung

320

240 - 320

Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen

480

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

B1 1.8.2015

Unterrichtsstunden bezogen auf die 2-jährige Ausbildung davon im gesamt 1-jährigen Bildungsgang

Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 1 BFSVO (Typ I) Fachrichtung Technik

Stundentafel Berufsbildende Schulen

B 1 Berufsfachschule - Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 1 BFSVO Typ I

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

Unterrichtsstunden bezogen auf die 2-jährige Ausbildung davon im gesamt 1-jährigen Bildungsgang

Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 1 BFSVO (Typ I) Fachrichtung Wirtschaft

Stundentafel Berufsbildende Schulen

B 1 Berufsfachschule - Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 1 BFSVO Typ I

SCHULE

137

SCHULE Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

Dienstanweisung „Schulfahndung“ (Kinderpornografie) Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 5. Mai 2015 – III 43 (Änderung des Erlasses vom 9. November 2012 – NBl. MBW. S. 330) Die Zentrale Ansprechstelle Kinderpornografie des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (LKA) führt in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminal­ amt sowie mit den Landeskriminalämtern der anderen Bundesländer im Rahmen bestimmter konkreter Ermittlungsverfahren und damit in unregelmäßigen Abständen eine so genannte Schulfahndung durch. Ziel dieser Schulfahndung ist es, Opfer von sexuellem Missbrauch zur Herstellung und Verbreitung von Kinderpornogra­ fie zu identifizieren und dadurch einen in der Regel andauernden sexuellen Missbrauch eines Kindes bzw. Jugendlichen zu beenden sowie damit auch die Täter zu ermitteln. Das LKA ersucht im Rahmen der Schulfahndung alle Schulen in Schleswig-Holstein um Amtshilfe, für deren Umsetzung die im Folgenden beschriebe­ nen verpflichtenden Vorgaben gemacht werden. Bei einer Schulfahndung werden den Schulen unverfängliche Bilder der Opfer über eine Plattform im Landesnetz Bildung zur Verfügung gestellt. Bei diesen Bildern handelt es sich um hochsensible Daten, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürfen, um die Opfer nicht zu stigmatisieren oder zu gefährden. Daher sind die folgenden Regelungen unbedingt einzuhalten: 1. Nur die Schulleiterin oder der Schulleiter (bzw. im Vertretungsfall deren Stellvertretung) hat Zugriff auf diese Bilddateien. Sie oder er ist für die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen verantwortlich. 2. Die Schulleiterin oder der Schulleiter (bzw. im Vertretungsfall deren Stellvertretung) zeigt innerhalb eines Zeitraumes von zwei bis drei Wochen nach der Information über die Einstel­ lung aktueller Bilder auf der Plattform dem unter Ziffer 4. genannten Personenkreis die Bilddateien. Die Schulleiterin bzw. der Schullei­ ter weist hierbei ausdrücklich auf die Ver­ schwiegenheitspflicht und das Verbot einer Kontaktaufnahme (s. Ziffer 8) hin. 3. Die Bilddateien dürfen nur auf einem Landes­ netzrechner von der Schulleiterin oder dem Schulleiter geöffnet werden; sie dürfen weder 138

ausgedruckt noch auf einem anderen Gerät (externer Datenspeicher, privater PC, Cloud etc.) gespeichert werden. 4. Die Dateien dürfen ausschließlich den an der Schule im lehrplanmäßigen Unterricht einge­ setzten Lehrkräften (einschließlich Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und pädagogischen Fachkräften an Förderzentren bzw. dem in § 34 Abs. 1 bis 5 SchulG genannten Personenkreis), den Schulsekretärinnen oder Schulsekretären sowie den Schulsozialarbeiterinnen oder Schul­ sozialarbeitern zur Kenntnis gegeben werden. Das Zugänglichmachen für weitere Personen ist ausdrücklich untersagt. 5. Die Hinweise zur Fahndung, die das LKA begleitend zu den Bildern gibt, sind unbedingt einzuhalten. 6. Eine Fehlanzeige am Ende der Maßnahme ist erforderlich. Die Verfahrensweise zur Rückmel­ dung von Fehlanzeigen wird auf der Plattform beschrieben. 7. Wird ein Kind sicher identifiziert oder besteht eine Vermutung bzw. ein Verdacht, um welches Kind es sich handelt, ist unverzüglich mit der Zentralen Ansprechstelle Kinderpornografie im LKA (LKA213, Tel. 0431 160-4564, -4558 oder -4575, E-Mail: schulfahndung@polizei. landsh.de) Kontakt aufzunehmen. 8. Eine Kontaktaufnahme mit dem (möglichen) Op­ fer und/oder dessen Eltern hat zu unterbleiben. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen in einem solchen Fall trifft ausschließlich das LKA. Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Lehrkräfte Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 12. Mai 2015 - III 135 - 0371.1 In Abänderung des Erlasses über die Bekanntma­ chung der 2014 gewählten Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Lehrkräfte und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter vom 30. März 2015 (NBl. MSB. S. 114) sind die Vertrauensperso­ nen der Wahlbezirke 1 bis 15 auch für die Gemein­ schaftsschulen mit Oberstufe zuständig. Die Vertrauenspersonen der Wahlbezirke 16 bis 25 sind weiterhin für die Gymnasien und Beruflichen Schulen zuständig. Im Wahlbezirk 21 wurde als stellvertretende Vertrauensperson Herr Ulf Schwedas vom Gymna­ sium Wentorf gewählt. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Funktionsstellen Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Kiel

Leiterin/Leiter der Mittelstufe

A 15

Bewerbung an das

1. Gymnasien 1.1 Kieler Gelehrtenschule

siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

1.2 Oberschule zum Dom

Lübeck

Koordinatorin/ Koordinator für schulfachliche Aufgaben

A 15

Schwerpunkte: Konzeption, Umsetzung und Evaluation der Unterrichtsorganisation, Effizienzsteigerung der Schul­ organisation

1.3 CoppernicusGymnasium

Norderstedt Leiterin/Leiter der Orientierungsstufe

A 15

siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

1.4 Johann-RistGymnasium

Wedel

stellvertretende Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

A 15 Z

Ministerium Aufgabenüberfür Schule und tragung zum Berufsbildung 1. August 2015. Auf die Erprobungs- des Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 313 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- Postfach 71 24 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium Aufgabenüberfür Schule und tragung zum Berufsbildung 1. August 2015. Auf die Erprobungs- des Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 312 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- Postfach 71 24 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. AufgabenüberMinisterium für tragung zum Schule und 1. August 2015. Berufsbildung Auf die Erprobungs- des Landes zeit gemäß § 20 SchleswigAbs. 2 Nr. 3 LBG Holstein wird hingewiesen. III 313 Sie beträgt im Schul- Postfach 71 24 bereich ein Jahr. 24171 Kiel Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. AufgabenüberMinisterium tragung zum für Schule und 1. Februar 2016. Berufsbildung Auf die Erprobungs- des Landes zeit gemäß § 20 SchleswigAbs. 2 Nr. 3 LBG Holstein wird hingewiesen. III 311 Sie beträgt im Schul- Postfach 71 24 bereich ein Jahr. 24171 Kiel Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. 139

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

1.5 Elsensee-Gymnasium

Quickborn

stellvertretende Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter

A 15 Z

siehe Aufgabenbeschreibung NBl. 7/1998 S. 266 ff.

2. Berufsbildende Schulen/RBZ 2.1 BerufsBildungsZentrum Meldorf Dithmarschen

Leitung/Koordination: A 15 Pädagogisches Zentrum I Bautechnik/Heizung-Sanitär/ LBS*)

2.2 Berufsbildungszentrum Mölln Mölln Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Herzogtum Lauenburg (AöR)

Leitung/Koordination A 15 der Abteilung 12 Sozialpädagogik sowie schulart- und abteilungsübergreifende Aufgaben**)

*)

Bewerbung an das

Ministerium Aufgabenüberfür Schule und tragung zum Berufsbildung 1. Februar 2016. Auf die Erprobungs- des Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 311 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- Postfach 71 24 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. BerufsBildungsAufgabenüberZentrum tragung zum Dithmarschen 1. August 2015. Auf die Erprobungs- Friedrichshöfer Straße 31 zeit gemäß § 20 25704 Meldorf Abs. 2 Nr. 3 LBG Tel. 04832 903-0 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- Fax 04832 903-250 bereich ein Jahr. Beförderung und Ein- E-Mail: weisung in die Plan- Peter.Kruse@ stelle nach Vorliegen bbz-dithmarschen. de der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. AufgabenüberBerufsbildungstragung zum zentrum Mölln 1. August 2015. Regionales Auf die Erprobungs- Berufsbildungszeit gemäß § 20 zentrum des Abs. 2 Nr. 3 LBG Kreises Herzogwird hingewiesen. tum Lauenburg Sie beträgt im Schul- (AöR) bereich ein Jahr. KerschensteinerBeförderung und Ein- Straße 2 weisung in die Plan- 23879 Mölln stelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle beim Berufsbildungszentrum Dithmarschen, Friedrichshöfer Straße 31 in 25704 Meldorf anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen.

**) Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle beim Berufsbildungszentrum Mölln, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Herzogtum Lauenburg (AöR), Kerschensteinerstraße 2 in 23879 Mölln anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen. 140

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Koordinatorenstellen für schulfachliche Aufgaben an Gemeinschaftsschulen An den Gemeinschaftsschulen werden weitere Stellen von Konrektorinnen und Konrektoren als Koordinatorinnen und Koordinatoren für schulfachliche Aufgaben ausgeschrieben. In der nachfolgenden Auflistung wird jeweils eine Kernaufgabe der künftigen Koordinatorinnen und Koordinatoren genannt; zur Festlegung des jeweiligen Aufgabenprofils im Detail sind innerhalb des Schulleitungsteams entsprechende Absprachen zu treffen. Zur Orientierung kann dabei die Aufgabenbeschreibung unter Ziffer VII (3) des Erlasses vom 18. Mai 1998 - III 4 - 0332.3 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 266) verwendet werden. Den Schulen steht für die Wahrnehmung der Koordinierungsfunktionen gemäß § 7 des Leitungszeiterlasses (Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Bemessung des schulischen Zeitbudgets für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben sowie für die pädagogische Arbeit und für Schulentwicklung vom 31. August 2010, NBl. MBK. Schl.-H. S. 277) ein Zeitbudget zur Verfügung. Für die ausgeschriebenen Koordinatorenstellen können sich grundsätzlich Lehrkräfte der an der jeweiligen Schulart vertretenen Laufbahnen bewerben; Lehrkräfte mit der Laufbahnbefähigung für Sonderschulen kommen jedoch nur für die Koordination des Förderzentrumsteils in Frage. Die Auswahlentscheidungen werden jeweils nach Eignung und Leistung getroffen; die Laufbahn der Bewerberinnen und Bewerber ist dabei ohne Belang. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Nach Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt zunächst die Übertragung der Aufgaben. Beförderung und Einweisung in die Planstelle werden nach einer Erprobung gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG und bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorgenommen. Bitte achten Sie auf die nachstehenden allgemeinen Hinweise, die entsprechend anzuwenden sind. Bewerbungen sind über das zuständige Schulamt auf dem Dienstwege an das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein - III 21 - zu richten. Die Schulen, für die Sie sich bewerben, werden von hier aus über die eingegangenen Bewerbungen informiert.

Grund- und Gemeinschaftsschule des Schul­verbandes im Amt Eiderkanal in Schacht-Audorf 2. Ausschreibung Käte-LassenSchule Gemeinschaftsschule in Flensburg Julius-LeberSchule Grund- und Gemeinschaftsschule in Lübeck 2. Ausschreibung

Bezeichnung der Zeitpunkt der Stelle Bes.-Gruppe Besetzung Koordinatorin/ 1. August 2015 Koordinator

Aufgabe/Koordination Koordination für Grundschulangelegenheiten

A 12 Z (GH-Laufbahn)

Koordinatorin/ Koordinator

1. August 2015

A 13 (GH-Laufbahn) A 14 (RS-Laufbahn) A 14 Z (Gym-Laufbahn) Koordinatorin/ 1. August 2015 Koordinator

Koordination der pädago­ gischen und organisatorischen Gestaltung der Berufsorientierung

Koordination für Grundschulangelegenheiten

A 12 Z (GH-Laufbahn)

Grund- und Koordinatorin/ GemeinschaftsKoordinator schule Barmstedt in Barmstedt A 12 Z (GH-Laufbahn)

1. August 2015

Koordination für Grundschulangelegenheiten

Gemeinschaftsschule Nord in Husum

1. August 2015

Koordination schulfachlicher und schulorganisatorischer Aufgaben

Koordinatorin/ Koordinator

A 13 Z (GH-Laufbahn) A 14 Z (RS-Laufbahn) A 15 (Gym-Laufbahn) NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Bewerbungen an das Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel 141

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Schulleiterstellen Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulleiterin/ Schulleiter

1. August 2015

– vierzügige Grundschule – Offene Ganztagsschule, 155 Schüler/innen im OGT, 20 Kursangebote; Betreuungsangebot von 6.45 bis 15.30 Uhr, große Schulmensa – FiSch Standort (Projekt „Familie in Schule“) – DaZ-Zentrum für den Primarbereich – Schulprogramm-Arbeitsgruppen, Steuergruppe – engagiertes Kollegium einschließlich sieben Sonderpädagogen, positive Arbeitsatmosphäre – Beschulung von Schüler/innen mit Unterstützungsbedarf in den Bereichen: Lernen, emotionale und soziale, körperlich und motorische sowie geistige Entwicklung, Autismus und Hören – „Brückenklasse“: Konzept zur Begleitung von GS-Kindern mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung – Konfliktlotsen, Wiedergut­ machung, Klassenrat (eingeführte Konfliktkultur) – regionales sonderpädagogisches Unterstützungssystem für die umliegenden Kitas, zwei weitere Grundschulen und ein Gymnasium mit Gemeinschaftsschulteil (Beratung, Prävention und Integration) – Schulsozialarbeit – gut ausgebautes System schulischer Erziehungshilfe – vertrauensvolle, konstruktive Elternarbeit (z. B. Elterninitiative für gesundes Schulfrühstück) – aktiver Förderverein – ‚Standort‘ des Förderzentrums Sprache – enge Zusammenarbeit mit den umliegenden Kitas – gute Zusammenarbeit mit dem Schulträger und weiteren Kooperationspartnern (z. B. Sportverein, Kirche, Partnerschulen) – gute räumliche Ausstattung (HWS-Raum, Musikraum, große Aula mit Bühne, Kunst- Werkraum, Filmraum, Schülerbücherei, Computerraum, große, neue Turnhalle, Schulküche, Differenzierungsräume, Schulgarten) – jährliche Sportfeste und Musicalaufführungen, Projektwochen, aktives Schulleben

Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg

1. Grundschulen 1.1 Schule am Park Hohenwestedt Grundschule mit Förderzentrumsteil (Schwerpunkt Lernen) Am Park 1-3 24594 Hohen­ westedt

A 14 Z (GHLaufbahn) oder A 15 (SoSLaufbahn) 354 Schüler/ innen in der Grundschule und 94 Schüler/ innen in integrativer Beschulung im Einzugsbereich des FöZ-Teils

142

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

1.2 Grundschule Thesdorf Pestalozzistraße 7 25421 Pinneberg

Schulleiterin/ Schulleiter

1. August 2015

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn

2. Ausschreibung

268 Schüler/ innen

– dreizügige Grundschule – Offene Ganztagsschule – zwei Betreuungsgruppen mit 85 Schüler/innen von 12.00 bis 16.00 Uhr bzw. 35 Schüler/ innen von 12.00 bis 14.15 Uhr – Mensa – breites Nachmittagsangebot mit den Schwerpunkten Sport, Sprachen, Kunst, Musical, Experimentieren – Stützpunktschule für Hochbegabten Enrichment-Programm (Naturwissenschaften) – Integration/Inklusion seit 1992 – eigene Schülerbücherei – Teilnahme an allen Sportwettkämpfen – Unterrichtsplanung und -vorbereitung in Jahrgangsstufenteams – Schulgarten – Gewaltprävention, Streitschlichterausbildung – Patenschaften Jahrgangs­ stufen 1 und 4 – Ausbildungsschule – Autorenlesung (Jahrgangsstufe 3) – Fasching – Frühlingskonzert der Jahrgangsstufe 4 – Erntedankfest in Kooperation mit den Kirchen – Computerunterricht in den Jahrgangsstufen 3 und 4 (zwei PC-Räume) – Schwimmunterricht in den Jahrgangsstufen 3 und 4 – Vier-Jahres-Rhythmus für Schulfest-,Olympiade-, Projekt- Zirkus-Woche – sehr aktive Elternschaft und Schulverein

1. August 2015

– zweizügige Grundschule – anerkannte Präventionsschule mit umfangreichem Präventionskonzept – Ausbildungsschule – Schulsozialarbeit mit 19,5 Wochenstunden in Händen eines sehr engagierten Schulsozialpädagogen – Offene Ganztagsschule an fünf Tagen in der Woche mit vielfältigem Kursangebot unter der Trägerschaft des Schul­ trägers mit einer Koordinatorin und weiterem pädagogischen Personal

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn

A 13 Z

1.3 Johannes-Schwen- Schulleiterin/ nesen-Schule Schulleiter Esinger Straße 102 25436 Tornesch A 13 Z 2. Ausschreibung

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

193 Schüler/ innen

→ 143

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– aufgeschlossenes, engagiert und kooperativ arbeitendes Kollegium – stufenbezogene Teamarbeit – lebendiges Schulleben (Projekttage und -wochen, Schulfeste und Sportveranstaltungen in regelmäßiger Folge) – enge, konstruktive Zusammenarbeit mit den Institutionen im Ort, Nachbarschulen, Kitas, FöZ – aufgeschlossene und mittragende Elternschaft, z. B. „Väter-Arbeit“ – sehr gute räumliche und sächliche Ausstattung (Computer, Musik, Werken, Sporthalle und Sportplatz) – aktiver Förderverein 1.4 Grundschule Schulleiterin/ Pellwormstraße Schulleiter Pellwormstraße 37 22846 Norderstedt A 13 3. Ausschreibung

144

161 Schüler/ innen

1. August 2015

Schulamt des Kreises – zweizügige Grundschule – gemeinsame Nutzung des Segeberg Gebäudes mit städtischem Hort Hamburger Straße 30 – Betreuung vor und nach dem 23795 Bad Segeberg verlässlichen Unterricht durch Hort- und Modulgruppen – Fachräume für Musik und Kunst/Werken, Sporthalle und Sportplatz – gute sächliche Ausstattung – konstruktive unterstützende Zusammenarbeit mit dem Schulträger – enge Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum im Rahmen der inklusiven Beschulung – erprobtes Förder- und Forderkonzept mit intensiver Sprachförderung (DaZ), Frühradtraining – vielfältiges und lebendiges Schulleben mit wiederkehrenden Aktivitäten und Projekten – Leseförderung durch Antolin, Lesemütter, feste Lesestunden – regelmäßige Zusammenarbeit mit der Bücherei: Lesungen, Klassenbesuche – AG-Angebote im Anschluss an die Verlässlichkeit in Kooperation mit Sportvereinen und Musikschule – Elterninitiative für gesundes Schulfrühstück in Zusammenarbeit mit dem Schulverein – Vernetzung mit benachbarten Kitas zur Gestaltung des Übergangs in die Schule (Hand-inHand-Projekt) in Zusammenarbeit mit den Schulsozial­ arbeiterinnen – enge Einbindung der Schulsozialarbeiterinnen in den Unterricht der Eingangsphase NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

1.5 Grundschule Seester Dorfstraße 43 25370 Seester

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulleiterin/ Schulleiter

1. August 2015

– einzügige verlässliche Grundschule im ländlichen Raum – gute räumliche und sach­ liche Ausstattung sowie gute technische Ausstattung (zwei PC-Räume), Schulküche – Fachräume für Musik, Schulsozialarbeit, Sporthalle und Sportplatz – aufgeschlossenes, motiviertes, kreatives und einsatzfreudiges Kollegium, gutes Arbeitsklima – engagierte Schulsozialarbeiterin – wöchentliche Klassenratsstunde – Methodentraining – Plattdeutsch-AG – Leseförderung – tägliches Betreuungsangebot der Betreuten Grundschule im Haus mit Mittagessen – engagierter Schulverein, der die Schule sehr gut unterstützen (z. B. monatliches Schulfrühstück) – vertrauensvolle, aufgeschlossene Elternmitarbeit – vielfältiges Schulleben (Literaturwoche, Schulfeste, Adventsbasteln, Advents- und Faschingsfeiern, die von den Kindern gestaltet werden, Reformationsgottesdienst, Lauftag, Sporttag, Wettbewerbe) – kooperativer Schulverband und Schulträger – enge Kooperation mit den drei zuständigen Kitas (jährliche Konferenz, gemeinsame Planung eines Projektvormittages und Schulvormittages) sowie der Kirchengemeinde

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn

1. August 2015

– zweizügige Offene Ganztagsschule der Gemeinden Prisdorf und Kummerfeld, Träger: Schulverband Bilsbek – neues Schulgebäude mit guter räumlicher und sachlicher Ausstattung, mit Kunst-, Musik-, HWS- und PC Raum, Schülerbücherei, Kinderküche, Turnhalle – gute technische Ausstattung, z. B. PC in den Klassenräumen, HWS-Raum mit Smartboard – aufgeschlossenes und motiviertes Kollegium – Schwimmunterricht in Jahrgangsstufe 4 – Leseförderung durch Antolin und Lesemütter

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn

A 13 Schüler/innen 87

1.6 Bilsbek-Schule Schulleiterin/ Prisdorfer Straße 72 Schulleiter 25495 Kummerfeld A 13 Z 2. Ausschreibung 196 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

→ 145

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– durchgängig Klasse 2000 – engagierte Schulsozialarbeiterin, die im Vor- und Nachmittagsbereich tätig ist – Offener Ganztagsbetrieb bis 17.00 Uhr mit zurzeit 156 Kindern, Mensabetrieb, Hausaufgabenbetreuung, täglich Kursangebote, Kooperationen mit Sportvereinen und Musikschule, Träger: Schulverein Bilsbek e.V. – engagierter Schulverein, der die Schule gut unterstützt und Träger des Offenen Ganztagsangebotes ist – engagierte Elternschaft – wöchentliche Schülerrat- und Streitschlichterstunden – vielfältiges und lebendiges Schulleben mit jahreszeitbezogenen Aktivitäten (z. B. Projektwoche, Schulfest) – Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen – enge Zusammenarbeit mit drei Kitas bezüglich Übergang Kita-Schule, eine Kita „Mini Forscher“ für Kinder im Vorschulalter ist der Schule angegliedert, Träger: Schulverband Bilsbek e.V. Diese Kinder nehmen am OGTSBetrieb teil. – kooperativer Schulträger 1.7 Grundschule Grömitz der Gemeinde Grömitz Christian-WestphalStraße 13 a 23743 Grömitz

146

Schulleiterin/ Schulleiter A 13 Z 230 Schüler/ innen

1. August 2015

– zwei- bis dreizügige Grundschule, betreute Grundschule, offener Ganztagsbetrieb – Zukunftsschule – kooperatives, engagiertes Kollegium – Ausbildungsschule in Kooperation mit der benachbarten Gemeinschaftsschule – enge Kooperation mit der Schulsozialarbeit, dem Hort, dem Förderzentrum Neustadt, den benachbarten Schulen und den Kitas – Schwimmunterricht in Jahrgangsstufe 4, Schülerbücherei – Aula mit Bühne, HWS-Raum, PC-Raum, Werkraum – Schulhof in kindgerechter Umgestaltung befindlich – hilfsbereite Elternschaft, Unterstützung durch Förderverein – gute Zusammenarbeit mit engagiertem Schulträger

Schulamt des Kreises Ostholstein Lübecker Straße 41 23701 Eutin

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

1.8 Friedrich-PaulsenSchule An de School 1 25842 Langehorn

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulleiterin/ Schulleiter

1. August 2015

– zweizügige Grundschule mit dem Haupteinzugsbereich der Gemeinden Bargum, Lütjenholm, Ockholm und Langenhorn – Fachräume, Klassenräume und Gruppenräume sind zahlreich vorhanden – Schülerbücherei und Zusammenarbeit mit der Fahrbücherei – aktuell erneuerter Spielplatz mit neuen Spielgeräten, großes Sportfeld und eine gut ausgestattete Sporthalle, Apfelbaumwiese mit traditionellen Apfelsorten – Schulsozialarbeit – präventive und integrative Maß­nahmen mit den Förderzentren in Husum und Bredstedt – Ausbildungsschule mit einem Engagement nicht nur in der Lehrerausbildung, sondern auch für sozialpädagogische Berufe (Praktika) – gemeinsame Lehrerausbildung mit der Gemeinschaftsschule in Bredstedt – gemeinsame Schulentwicklungstage mit Kollegien der Nachbarschulen – Zusammenarbeit mit den zwei Kitas in der Schulnachbarschaft – enge Kooperation mit den Sportvereinen vor Ort – Kontakte zur Freiwilligen Feuerwehr, Kirche, DRK und schulrelevanten Behörden – feste Zusammenarbeit mit dem Verein „Betreute GS in Langenhorn“ – aufgeschlossenes Kollegium und an Mitgestaltung interessierte verlässliche Elternschaft – Teilnahme an Matheolympiaden, Lesewettbewerben und Sportveranstaltungen auch außerhalb des Schulstandortes – Lernen am anderen Ort: Malschule in Niebüll, Meisterbetriebe der Landwirtschaft, Theater in Flensburg, Musik­ events in Husum, Projekte der Windenergie etc. – Schulträger ist der Schulverband Mittleres Nordfriesland, mit Engagement und Interesse an moderner Ausstattung und intakter Infrastruktur

Schulamt des Kreises Nordfriesland Kreishaus Marktstraße 6 25813 Husum

A 13 142 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

147

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

1.9 Alwin-LenschSchule Marktstraße 14 25899 Niebüll

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

stellvertretende 1. August Schulleiterin/ 2015 stellvertretender Schulleiter A 13 (GH-Laufbahn) 378 Schüler/ innen

148

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– vier- bis fünfzügige Grundschule – DaZ-Zentrum – offene Ganztagsschule (in einem eigenen Gebäude auf dem Schulgelände) bis 17.00 Uhr mit Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung sowie vielfältigen Angeboten und Ferienbetreuung – Lernwerkstatt – Sprachwerkstatt – Ausbildungsschule – zwei Sporthallen und im Neubau befindlicher Sportplatz (Fertigstellung im Frühjahr 2015) – ein naturnaher Schulhof und ein anregungsreicher Schulhof mit Spielgeräten – Internetzugang und Computerarbeitsplatz in allen Klassen- und Gruppenräumen – Fachräume (Computerraum, Aula/Musikraum, Werkraum, Kunstraum) – Projekte „Lesen macht stark“ und „Mathe macht stark“ – Schwimmunterricht in Jahrgangsstufe 2 – PC-Unterricht, Technik und Textillehre in Jahrgangsstufe 4 – Friesisch als freiwillige Arbeitsgemeinschaft in den Jahrgangsstufen 2 bis 4 – integrative Maßnahmen in allen Jahrgangsstufen – vielfältiges, aktives Schulleben – Gewaltprävention – Klasse 2000 – regelmäßige Teilnahme an Sportwettbewerben – intensive, langjährige Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum Südtondern – TANDEM – Schulsozialarbeiter – engagiertes, kooperativ arbeitendes Kollegium – enge Kooperation mit den Kitas vor Ort – Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen – aktiver Freundeskreis und engagierte Elternvertreter – Zusammenarbeit mit dem Schulträger und Institutionen der Stadt

Schulamt des Kreises Nordfriesland Kreishaus Marktstraße 5 25813 Husum

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

Sonderschul­ rektorin/ Sonderschulrektor

1. August 2015

– ausschließlich präventiv und integrativ arbeitend – Kooperation mit zwölf Grundschulen, vier Gemeinschaftsschulen, drei Gymnasien, einer Berufsschule – kooperatives Schultraining – Beratungsangebot Erziehungshilfe, Lernen – Vernetzung mit: Arbeitsagentur, Jugendamt, Jugendhilfeträgern, Kitas – Ausbildungsschule – seit sechs Jahren kontinuierlich begleiteter Schulentwicklungsprozess – kooperatives, teamorientiertes und innovatives Kollegium (32 Kolleginnen und Kollegen)

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn

1. August 2015

– regionales sonderpädagogisches Unterstützungssystem für den Einzugsbereich Bad Oldesloe mit insgesamt drei Grundschulen, zwei Gemeinschaftsschulen, einer Grundund Gemeinschaftsschule, einem Gymnasium – integrative Beschulung von Schüler/innen in den Schwerpunkten L, Spr, E, K, Aut, G – präventive Arbeit in der Eingangsphase – präventive Sprachheilarbeit/ Beratung an den Kitas – zwei Schultrainingsprojekte für Kinder und Jugendliche in schwierigen Situationen – sehr engagiertes und aufgeschlossenes Kollegium – vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Schulen vor Ort – enge Zusammenarbeit mit den Förderzentren im Kreis – enge Kooperation mit dem Jugendaufbauwerk, der Agentur für Arbeit und dem Kinder- und Jugendhaus St. Josef (stationäre Einrichtung der Jugendhilfe) – gute Unterstützung durch den Schulträger

Schulamt des Kreises Stormarn Mommsenstraße 11 23843 Bad Oldesloe

2. Förderzentren 2.1 Förderzentrum Pinneberg Saarlandstraße 4 a 25421 Pinneberg

A 14 Z (SoS-Laufbahn) 12 Schüler/ innen intern, 252 integrativ, ca. 500 in der Prävention

2.2 Schule am Kurpark Schulleiterin/ Förderzentrum Schulleiter Schwerpunkt Lernen Am Kurpark 16 A 14 23843 Bad Oldesloe Förderzentrum ohne Schüler 148 Schüler/innen im gemeinsamen Unterricht

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

149

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

2.3 Pestalozzi-Schule Förderzentrum Schwerpunkt Lernen Autal 37 22880 Wedel

150

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl Sonderschulkonrektorin/ Sonderschulkonrektor

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

zum nächst- – Förderzentrum mit auslaufender interner Beschulung (42 möglichen Schüler/innen in drei LernZeitpunkt gruppen und im Schultraining, 107 Schüler/innen integrativ, umfangreiche präventive A 14 Maßnahmen in den Eingangsphasen aller Grundschulen) 42 Schüler/ – regionales sonderpädagogiinnen intern, sches Unterstützungssystem 107 Schüler/ für fünf Grundschulen, eine Geinnen integrativ meinschaftsschule, eine Gemein­schaftsschule mit integrierter Oberstufe, ein Gymnasium sowie der umliegenden Kitas – 19 Sonderschulpädagog/innen – eine für berufsbegleitende Hilfen zuständige Sozialarbeiterin – positive Arbeitsatmosphäre, gute kollegiale Zusammenarbeit – gute und enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schulträger sowie Leitungen und Kollegien der Regelschulen und Kitas – teilweise pädagogische Unterstützung durch Integrationshelfer und Schulbegleiter – Offener Ganztag an drei Wochentagen mit Betreuung durch circa fünf außerschulische Mitarbeiter/innen sowie AG-Angebote (auslaufend) – schuleigener Mittagstisch (auslaufend) – sehr gute räumliche Ausstattung – gut ausgebautes System schulischer Erziehungshilfe (Beratung, Tandem, Schulkoordination, Prävention, Vernetzung auf regionaler und Kreis­ebene), für alle Schulen des Einzugsgebietes – Maßnahme „kooperatives Schultraining“ in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe – integrative Maßnahme für Kinder mit Förderbedarf KME, Aut und SE auch am Gymnasium – enge Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern – Betreuung von FLEX-Maßnahmen – vorschulische diagnostische Sprachheilarbeit – Beratung im Förderbereich autistisches Verhalten – regelmäßige kollegiums­ interne Fortbildungen und Schulentwicklungstage – eigenständiger Verwaltungssitz mit täglich besetztem Sekretariat, eigenständige Haushaltsmittel

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

2.4 Förderzentrum Uetersen Geschwister-SchollSchule Birkenallee 44 25436 Uetersen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl Sonderschulkonrektorin/ Sonderschulkonrektor

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

zum nächst- – Förderzentrum mit auslaufender interner Beschulung (55 möglichen Schüler/innen in vier internen Zeitpunkt Lerngruppen und im Schultraining, 150 Schuler/innen integrativ, umfangreiche prävenA 14 tive Maßnahmen in den Eingangsphasen aller Grundschulen) 55 Schüler/ – regionales sonderpädagogiinnen intern, sches Unterstützungssystem 150 Schüler/ für sieben Grundschulen, drei innen integrativ, Gemeinschaftsschulen, ein ca. 150 in der Gymnasium sowie die umliePrävention genden Kitas – 23 Sonderpädagog/innen – für berufsbegleitende Hilfen zuständige Sozialarbeiterin – positive Arbeitsatmosphäre, gute kollegiale Zusammenarbeit – gute und enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schulträgern sowie Leitungen und Kollegien der Regelschulen und Kitas – pädagogische Unterstützung durch eine Erzieherin und eine Bundesfreiwillige – Offener Ganztag an vier Wochentagen mit Betreuung durch eine Erzieherin sowie AG-Angebote durch circa zwölf außerschulischen Mitarbeitern – Einsatz einer Bundesfreiwilligen – schuleigener Mittagstisch im angeleiteten Hauswirtschaftsunterricht – sehr gute räumliche Ausstattung – gut ausgebautes System schulischer Erziehungshilfe (Beratung, Tandem, Schulkoordination, Prävention, Vernetzung auf regionaler und Kreisebene) – Maßnahme „kooperatives Schultraining“ in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe – Sprachintensivmaßnahme in Kooperation mit einer Grundschule – erstmals integrative Maßnahme für Kinder mit Förderbedarf GE am Gymnasium im 5. Jahrgang – enge Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern – Präventionskonzept mit abgestimmten Maßnahmen der schulischen Gewaltprävention, Suchtprävention und der sexualpädagogischen Prävention

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn

151

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

2.5 Raboisenschule Elmshorn Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung Raboisenstraße 43 25336 Elmshorn

152

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Sonderschulkonrektorin/ Sonderschulkonrektor

zum nächst- – 15 Klassen in der Stammschule möglichen – integrative und präventive, im Zeitpunkt Ausbau befindliche Maßnahmen; zurzeit an einer Grundund einer Gemeinschaftsschule – Offenes Ganztagesangebot (durch die Lebenshilfe) – Computerraum mit Internet­ zugang – unterstützte Kommunikation – nach Kompetenzen zusammengesetzte Deutsch und Mathematikkurse – Angebot eines Lernbüros zur individuellen und intensiven Förderung der kognitiven Fähig­keiten einzelner Schüler/innen – intensive Berufsorientierung mit Werkstatttagen und Berufspraktika – Förderkonzepte für Schüler­/ innen mit intensivem Assistenz­bedarf – enge Zusammenarbeit mit dem BIS Autismus – aktive Schülervertretung – Ausbildungsschule – vielseitiges Schulleben mit Sportveranstaltungen (Handund Fußball, Special Olympics…), Projektwochen und Festen – engagierte Elternarbeit und aktiver Förderverein – Kooperation – mit den Kitas, Regelschulen und FöZ im Kreis – Agentur für Arbeit und Integrationsfachdienst – mit den Werkstätten für behinderte Menschen in Pinneberg, Elmshorn und Glückstadt – mit verschiedenen Tagesförderstätten der Lebenshilfe und der Diakonie – mit den Landesförderzentren Sehen und Hören in Schleswig – Informationen unter www.raboisenschule.de

A 14 Z 145 Stammschüler/innen

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

3. Gemeinschaftsschulen 3.1 Emil-Nolde-Schule stellvertretende 1. August Grund- und Gemein- Schulleiterin/ 2015 schaftsschule Süd- stellvertretender tondern Schulleiter Otzhusumweg 6 25927 Neukirchen / A 13 Nordfriesland (GH-Laufbahn) oder A 14 (RS-Laufbahn) oder A 15 (Gym-Laufbahn) 394 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schulprofil

Bewerbungen an das

– einzügige, teilweise zweizügige Grundschule und überwiegend zweizügige Gemeinschaftsschule in ländlicher Lage – Jahrgangsstufen 7 und 8 werden an der Außenstelle in Süderlügum unterrichtet – sehr gute räumliche, mediale und fachliche Ausstattung (DSB, IServ) – moderne große Sporthalle mit Sportplatznutzung – zurzeit 30 Lehrkräfte – langjährige Erfahrungen als Ausbildungsschule – Freiarbeit in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 – jahrgangsübergreifender Unterricht – langjährige Erfahrung mit gemeinsamen Lernen (Differenzierung) – teamorientierte Leitungsstruktur – enge konstruktive Zusammenarbeit des Kollegiums in den einzelnen Stufen – Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Schulsozialarbeit – kooperative Zusammenarbeit mit den Beruflichen Schulen, berufliches und allgemein bildendes Gymnasium in Niebüll – schulinternes Methodentraining – zertifizierte Grundschule bei Lions „Klasse 2000“ – Durchführung von Lions Quest ab Jahrgangsstufe 5 – Suchtprävention und Selbstfindungsprogramme in der Mittelstufe – Medienkompetenztraining in Jahrgangsstufe 6 – Berufsorientierung ab Jahrgangsstufe 7, Assessmentverfahren, Werkstattunterricht (Berufs- und Ausbildungswerkstatt) und zwei Betriebspraktika – Nachwuchsförderungsprojekt mit Kooperationspartnern aus der Wirtschaft – Berufseinstiegsbegleitung/ Bildungscoach – Durchführung von Projektwochen „Noldawia“, ein Wirtschaftsplanspiel von Jahrgangsstufe 1 bis 10 – Inklusion in Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum (Tandembildung) – Offene Ganztagsschule mit Mensabetrieb und Hausauf­gabenbetreuung – 2. Fremdsprache Dänisch, Austauschprogramm mit dänischen Schulen

Schulamt des Kreises Nordfriesland Marktstraße 5 25813 Husum

153

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

3.2 Heinrich-AndresenSchule Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht Am Schulzentrum 5 24996 Sterup

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulleiterin/ Schulleiter

1. August 2015

– zweizügige, teilweise dreizügige Gemeinschaftsschule – Offene Ganztagsschule – innovatives, aufgeschlossenes Kollegium – Ausbildungsschule – zertifizierte Zukunftsschule Stufe 3 – DaZ-Zentrum – sehr zugewandter Schulträger – intensive kooperative Elternarbeit – Förderverein – gut ausgestattete und renovierte Fachräume – zwei Computerräume – großzügiges, naturnahes Schulgelände – Schulgarten und Schulwald – zwei Sporthallen – zwei Sportplätze – Lehrschwimmhalle – gut genutzte Cafeteria – gute Vernetzung mit den Grundschulen der Umgebung – Kooperation mit weiterführenden Schulen – Netzwerk Schule/Wirtschaft – Handlungskonzept Plus – berufsorientierende Praktika ab Jahrgangsstufe 7 – präventive Schulsozialarbeit mit ganzen Klassen – gelebte Inklusion – FiSch in der Sek. I in Kooperation mit dem Fachdienst Jugend und Familie – Schulsanitätsdienst – Konfliktlotsen – Inselkonzept – Erziehungskonzept zur individuellen Integration – tiergestützte Pädagogik – Einbindung in das Konzept Bildungslandschaft

Schulamt des Kreises Schleswig-Flensburg Flensburger Straße 7 24837 Schleswig

A 13 Z (GH-Laufbahn) oder A 14 Z (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn) 336 Schüler/ innen in 14 Klassen

154

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

3.3 Erich Kästner Gemeinschaftsschule Barsbüttel Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Gemeinde Barsbüttel

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

stellvertretende 1. August Schulleiterin/ 2015 stellvertretender Schulleiter Bewerberinnen und Bewerber mit Lehrbefähigung Grund- und Hauptschule, Realschule und Gymnasium bei Vorliegen der laufbahnrecht­ lichen Voraussetzungen max. A 15 Z ca. 750 Schüler/innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Gemeinschaftsschule mit Offenem Ganztagsbetrieb und Mittagsverpflegung in der Mensa – in der Sekundarstufe I vierzügig – in der Oberstufe zwei Profile – ca. 55 Lehrkräfte aller Laufbahnen – zwei Sozialpädagogen und bis zu vier Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr – Lehrkräfteausbildung in allen Laufbahnen – binnendifferenzierender Unterricht als durchgängiges Unterrichtsprinzip – langjährige Erfahrung mit Integration/Inklusion – MuT (Methoden und Training) als von der Schule entwickeltes Unterrichtsprojekt zur Qualifizierung der Schüler/ innen für eigenverantwort­liches Lernen und zur Grundlagenbildung für alle Unterrichts­ fächer in den Jahrgangs­stufen 5 bis 10 – Bündelung von Aktivitäten und Projekten in Vorhabenwochen – bilingualer Unterricht mit dem Sachfach Weltkunde in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 – Stützpunktschule für Enrichment-Kurse – Zukunftsschule – Kooperationspartner Schule/ Wirtschaft – Ausstattung der Hälfte der Klassenräume mit elektronischen Tafeln – WLAN nach neuester Technik als Grundlage für die Arbeit mit Tablet-Rechnern im Unterricht – Dreifachsporthalle mit angrenzendem Sportpark und mit Schwimmhalle in Sichtweite

Ministerium für Schule und Berufs­ bildung des Landes Schleswig-Holstein III 32 Postfach 7124 24171 Kiel

155

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

Oberstudien­ direktorin/ Oberstudien­ direktor

1. August 2015

Das spezielle Anforderungs­ profil dieser Stelle kann im Re­ferat III 314 des Ministeriums angefordert werden. *)

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein III 314 Postfach 71 24 24171 Kiel

zum nächst- Das spezielle Anforderungs­ möglichen profil dieser Stelle kann im Referat III 311 des Ministeriums Zeitpunkt angefordert werden. *)

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein III 311 Postfach 71 24 24171 Kiel

4. Gymnasien 4.1 Friedrich-PaulsenSchule Niebüll 2. Ausschreibung

A 16 ca. 1.130 Schüler/innen 4.2 Johann-RistGymnasium Wedel

Oberstudien­ direktorin/ Oberstudien­ direktor A 16 ca. 1.000 Schüler/innen

*)

Für das Bewerbungsverfahren sind die Bestimmungen des Erlasses aus „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen“ (NBl. 6/1997 vom 23. April 1997 S. 238 ff.) zu beachten. Der Bewerbung sollte neben den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdeganges) möglichst bereits eine Anlassbeurteilung beigefügt sein, die sich am Anforderungsprofil dieser Schulleiterstelle orientiert.

Allgemeine Hinweise Bei Interesse an einer Bewerbung um eine Schulleiterstelle im Bereich der Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren können ein detailliertes Schulprofil bei der Schule und „Hinweise zur Anfertigung und zum Verfahren der dienstlichen Beurteilung“ bei den Schulämtern angefordert werden. Bewerbungen sind mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes vorzulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Landesdienst befinden, haben ihre Bewerbung auf dem Dienstweg vorzulegen. Die Landesregierung fordert ausdrücklich Frauen auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Richtet sich die Zuordnung einer Stelle zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, ist die endgültige Einstufung von der Entwicklung dieser Zahl abhängig. Maßgeblich ist die im Haushaltsplan ausgewiesene Planstelle / Stelle. Daneben müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Gemäß § 49 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) wird der Hauptpersonalrat (Lehrer) über die Schulleiterwahlvorschläge unterrichtet, gegebenenfalls wird die Hauptschwerbehindertenvertretung beteiligt. Die Einsichtnahme des Personalrates in Bewerbungsunterlagen richtet sich nach § 49 Absatz 2 Satz 1 und 2 MBG Schl.-H.. Dienstliche Beurteilungen sind dem Personalrat auf Verlangen der Beschäftigten gemäß § 49 Absatz 3 Satz 2 MBG Schl.-H. zugänglich zu machen. Auf das Antragsrecht nach § 51 Absatz 4 MBG Schl.-H. wird hingewiesen. Eine Schulleiterstelle wird erneut ausgeschrieben, wenn nach der ersten Ausschreibung keine Bewerbung oder eine nicht ausreichende Zahl qualifizierter Bewerbungen vorliegt. Gleiches gilt, sofern sich auf die Ausschreibung ausschließlich eine bereits an der betreffenden Schule tätige Lehrkraft bewirbt (§ 39 Absatz 3 Satz 1 SchulG). Schulleiterstellen werden für zwei Jahre im Beamtenverhältnis auf Probe vergeben (§ 5 Landesbeamtengesetz – LBG). Für alle anderen Funktionsstellen im Schulbereich wird eine Erprobungszeit von einem Jahr festgesetzt (§ 20 Absatz 2 Nummer 3 LBG). Die Aufgabenübertragung bei den Stellen der stellvertretenden Schulleitung und Koordinatorenstellen für Grundund Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren erfolgt zum angegebenen Termin. Beförderung und Einweisung in die Planstelle erfolgen nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Besuchen Sie unseren Online-Stellenmarkt Schule für Lehrkräfte unter www.lehrerstellen-online.schleswigholstein.de. Die aktuellen Stellenausschreibungen des IQSH finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IQSH/iqsh_node.html 156

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ministerium für Schule und Berufsbildung Im Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein wird in der Abteilung III 2 eine Lehrkraft als Fachaufsicht für die Grundschule und die Sekundarstufe I für den Fachbereich Arbeit, Wirtschaft, Verbraucher­ bildung mit den Fächern Technik, Textillehre, Verbraucherbildung, Wirtschaft/Politik gesucht. Das Aufgabengebiet umfasst die Fachaufsicht für die Grundschule und den gemeinsamen Bildungs­ gang an Gemeinschaftsschulen. Die Tätigkeit umfasst vor allem die Unterstützung bei der Qualitätsentwicklung fachbezogenen Lernens im genannten Fachbereich (Implementie­ rung der Bildungsstandards, der Fachanforderun­ gen und der Lehrpläne). Für die Übernahme der Aufgaben stehen zum nächstmöglichen Termin drei Ausgleichsstunden zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Fachauf­ sicht zunächst für zwei Jahre zu vergeben. In Betracht kommen Lehrkräfte mit Erfahrungen und Kenntnissen im schulischen Qualitätsmanage­ ment oder der Curriculumsentwicklung möglichst mehrerer der bei den Fachbereichen genannten Fächer, in der Lehreraus- und -fortbildung und/oder in der Schulgestaltung. Voraussetzung ist die Lehrbefähigung in der Laufbahn der Grund- und Hauptschullehrerinnen/-lehrer, der Realschullehrer­ innen/-lehrer oder der Gymnasiallehrerinnen/-lehrer. Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden ein sicheres Urteilsvermögen, die Fähigkeit zu konzep­ tionellem Denken und Handeln, Flexibilität und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit zur Kooperation erwartet. Verantwortungsbewusstsein sowie fundierte fachliche und pädagogische Kompeten­ zen werden vorausgesetzt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäfti­ gung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichge­ wicht zwischen weiblichen und männlichen Be­schäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein stellt zum 1. August 2015 Lehrkräfte für den Islamunterricht an Grundschulen ein. Das Aufgabengebiet umfasst die Erteilung von Islamunterricht in heterogenen und teilweise jahrgangsübergreifenden Lerngruppen an einer oder mehreren Grundschulen. Die Zusammenarbeit und Beratung mit anderen Lehrkräften sowie Eltern sind wichtige Arbeitsschwerpunkte. Bewerben können sich Personen, die einen Hoch­ schulabschluss insbesondere in Islamwissenschaf­ ten haben, über eine pädagogische Zusatzqualifi­ kation verfügen und Erfahrungen bei der Erteilung von Islamunterricht haben. Darüber hinaus wird von den Lehrkräften Flexibili­ tät in der Arbeitszeitgestaltung und Mobilität erwartet, da sie an mehreren Grundschulen auch ggf. landesweit eingesetzt werden sollen, wobei vorrangig ein Einsatz in Kiel, Lübeck, Neumünster und Flensburg vorgesehen ist. Erforderlich ist zudem die Bereitschaft zur Arbeit im Team mit anderen Islamlehrkräften, wünschenswert wäre ein muslimischer Hintergrund. Die Einstellung erfolgt in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis nach Tarifvertrag im Umfang von mindestens 14 Lehrerwochenstunden. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäfti­ gung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichge­ wicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Men­ schen mit Migrationshintergrund bewerben. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Juni 2015 an das Ministerium für Schule und Berufsbil­ dung des Landes Schleswig-Holstein Frau Ayfer Taskin, III 227 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an Frau Ayfer Taskin, E-Mail: Ayfer.Taskin@bimi. landsh.de

Auskünfte erteilt Ingrid Tworz-Swaczina (Tel. 0431 988-2414). Bewerbungen (bitte mit Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte) richten Sie bitte innerhalb eines Monats an das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein (III 215), Brunswiker Straße 16 - 22, 24105 Kiel. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Mitarbeit in der „Kommission zentrale Abschlussprüfungen im Fach Mathematik an Beruflichen Gymnasien“ Im Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein werden für die Aufga­ benerstellung für die zentralen Abschlussprüfun­ gen in Mathematik an Beruflichen Gymnasien zum 1. August 2015 3 Lehrkräfte zur Nachbesetzung der „Kommission zentrale Abschlussprüfungen Mathematik an Beruflichen Gymnasien“ gesucht. Es können sich nur unbefristet im Schuldienst Schleswig-Holstein beschäftigte Lehrkräfte bewer­ ben. Ihre Aufgaben als Mitglied der Kommission sind: • Erstellung der Aufgaben für die zentralen Ab­ schlussprüfungen an Beruflichen Gymnasien auf der Basis von den Schulen eingereichter Vorschläge • gegenseitige Beratung mit den entsprechenden Gremien der allgemein bildenden Gymnasien bei der Aufgabenerstellung • Fragen der technischen und organisatorischen Umsetzung sowie der Aufbau eines Aufgaben­ pools • Zusammenstellung und Auswertung der Ergebnisse • Evaluation und Weiterentwicklung des Verfahrens Erwartet werden: • Facultas im Fach Mathematik • Erfahrungen in der Umsetzung des Lehrplans für die Sekundarstufe II BG, Mathematik auf grundlegendem und erhöhtem Anforderungs­ niveau, insbesondere im Abitur

begrüßen es zudem ausdrücklich, wenn sich Men­ schen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir und bitten daher darum, davon abzusehen. Interessierte Lehrkräfte werden gebeten, ihre Bewer­ bung auf dem Dienstweg unter Angabe ihrer Ausbil­ dung und bisheriger Erfahrungen in der Lehrplan­ arbeit und in den genannten Bereichen sowie eines kurzen Lebenslaufes innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes zu richten an: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Referat Berufsbildende Schulen (III 411) Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerbungen, die nicht auf dem Dienstweg eingegangen sind, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) Für den Aufbau und die weitere Ausgestaltung der externen Evaluation werden im ersten Schritt zum 1. August 2015 vom IQSH zwei Lehrkräfte (bevorzugt mit Leitungserfahrung) auf Abordnungsbasis gesucht, jeweils eine mit der Befähigung • für das Lehramt Grund- und Hauptschulen oder Realschulen oder Lehramt für Sonderschulen bis zur Besoldungsgruppe A 14 SHBesG

• Fachkennnisse in Computeralgebrasystemen (CAS)

• für das Lehramt an Gymnasien bis zur Besol­ dungsgruppe A 15 SHBesG

• fundierte Kenntnisse im Umgang mit MicrosoftOffice-Programmen.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein führt im Schuljahr 2015/16 ein Verfahren zur freiwilligen externen Evaluation von Schulen ein. Zurzeit wird ein entsprechendes Verfahren entwickelt, nach dem ab Februar 2016 Schulen anhand ausgewiesener Qualitätsbereiche untersucht werden sollen. Die externe Evaluation soll dazu beitragen, dass Schulen

Für die Arbeit in der Kommission wird im Schuljahr 2015/16 ein Ausgleich von 4 Jahreswochenstun­ den je Lehrkraft gewährt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäfti­ gung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Ferner wird bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber darauf geachtet, dass möglichst viele verschiedene Schulen und Fachrich­ tungen in der Kommission vertreten sind. Wir 158

• über ihre Stärken, Schwächen und ihren Ent­ wicklungsbedarf kriterienbasierte Rückmeldun­ gen erhalten, • sich vergewissern, welche Wirkungen mit der eigenen Arbeit erzielt worden sind und • gezielte Impulse für die weitere schulische Entwicklung erhalten bzw. ableiten. Vorausgesetzt werden: • mehrjährige erfolgreiche Unterrichtspraxis, vorzugsweise in Deutsch, Englisch oder Mathe­ matik, NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN • fundierte Kenntnisse über schulische Organisati­ onsstrukturen, über interne wie externe Evalua­ tionsverfahren sowie weitere Verfahren der Qualitätsentwicklung. Außerdem wünschen wir uns von Ihnen Flexibilität und Belastbarkeit, Kommunikationskompetenz und einen wertschätzenden Kommunikationsstil. Von Vorteil sind Kompetenzen in der Datenanalyse, Kenntnisse der Schulentwicklungsforschung oder empirisches Grundwissen. Es können sich nur unbefristet im Schuldienst Schleswig-Holstein tätige Lehrkräfte bewerben. In Betracht kommen auch Lehrkräfte, die in Teilzeit tätig sind. Die Abordnung erfolgt zunächst für den Zeitraum von zwei Jahren, eine Verlängerung ist möglich. Die Landesregierung ist gesetzlich verpflichtet, Schwerbehinderte zu beschäftigen. Schwerbehin­ derte Bewerberinnen und Bewerber werden daher bei entsprechender Eignung bevorzugt berück­ sichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichge­ wicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu errei­ chen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Men­ schen mit Migrationshintergrund bei uns bewer­ ben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und bitten Sie, diese bis zum 30. Juni 2015 mit den üblichen Anlagen (tabellarischer Lebenslauf, aktuelle Beurteilung, relevante Fortbildungsnachweise) auf dem Dienstweg zu richten an das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein Personalsachgebiet Schreberweg 5 24119 Kronshagen (E-Mail: [email protected]) Für fachliche Fragen zur Tätigkeit steht Ihnen Herr Kirk Fünderich, Tel. 0431 988-2375 zur Verfügung (E-Mail: [email protected]) Berufung von Kreisschulsportbeauftragten Im Kreis Pinneberg ist zum 1. August 2015 die/der Kreisschulsportbeauftragte für die Dauer von fünf Jahren vom Ministerium für Schule und Berufsbildung neu zu berufen. Die Wie­ NBI.MSB.Schl.-H. 2015

derberufung ist möglich. Bewerbungen von Lehr­ kräften aller Schularten, die die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzen und ihren Dienstort zum Zeitpunkt der Berufung im Kreis Pinneberg haben, sind bis zum 19. Juni 2015 zu richten an das Schulamt des Kreises Pinneberg. Die Landesregierung ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, Schwerbehinderte zu beschäftigen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden daher bei entsprechender Eignung bevor­ zugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist darüber hinaus bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu errei­ chen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Möglich­ keiten vorrangig berücksichtigt. Um den Anteil der weiblichen Kreisschulsportbeauftragten zu erhöhen, fordert das MSB insbesondere Frauen auf, sich zu bewerben. Bei ihrer Arbeit haben sie auf einen geschlechtersensiblen Sportunterricht hinzuwirken. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Men­ schen mit Migrationshintergrund bewerben. Eine gute Vernetzung mit Partnern vor Ort ist eine weitere Voraussetzung. Für die Tätigkeit als Kreisschulsportbeauftragte/r werden in Abstimmung mit dem Schulamt des Kreises Pinneberg 10 Ausgleichsstunden auf der Grundlage des Erlasses vom 19. April 2001 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 479) gewährt. Die Kreisschulsportbeauftragten unterstützen die Schulaufsichtsbehörden im Rahmen der ihnen zugewiesenen Beratungs- und Koordinierungsauf­ gaben und unterstehen in ihrer Funktion der obersten Schulaufsichtsbehörde. Zu den Aufgaben der oder des Kreisschulsport­ beauftragten gehören insbesondere: – Beratung der Schulaufsicht in allen Fragen des Schulsports, – Beratung der Schulleiterinnen und Schulleiter und der Lehrkräfte, – Leitung der Dienstversammlung für die Vorsitzen­ den der Fachkonferenz Sport der Schulen im Kreis – Zusammenarbeit mit anderen Trägern des Sports und Förderern des Schulsports, mit Ausbildungs­ stätten und Ausbildungseinrichtungen für den Sport sowie dem Institut für Qualitätsentwick­ lung an Schulen (IQSH), – Mitwirkung bei der Zusammenarbeit zwischen Schule und Vereinen, Teilnahme an der kreiswei­ ten Steuergruppe Offener Ganztag (OGT) – Planung und Durchführung von Schulsportveran­ staltungen auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene im Rahmen der Wettbewerbe „Jugend trainiert 159

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralym­ pics“,

lichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinforma­ tion) wird gebeten.

– Planung und Durchführung weiterer Schulsport­ veranstaltungen,

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.

– Entwicklung und Durchführung neuer sportlicher Vergleiche,

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewer­ bungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorlie­ gen. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

– fachliche Beratung der oder des Trägers bei der Planung, dem Neubau, der Unterhaltung und Ausstattung sowie Instandsetzung von Sportan­ lagen, bei der Sportstättenverteilung und Nut­ zung durch Vereine, soweit Interessen des Schulsports berührt sind. Bundesverwaltungsamt Die folgende Stelle für eine Schulleiterin oder einen Schulleiter ist zu besetzen: Neue Deutsche Schule Alexandria, Ägypten Besetzungsdatum: Bewerbungsende:



01.08.2016 30.06.2015

Gegliederte Begegnungsschule Klassenstufen: derzeit 1 bis 9, zukünftig bis Jahrgangsstufe 12

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgelt­ gruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besol­ dungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich. Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gülti­ gen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

Deutsches Sprachdiplom Abschlüsse der Sekundarstufe I Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB) Schülerzahl: 240 Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II Bes. Gr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Gute Englischkenntnisse erforderlich. Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind er­ wünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über Heimatschulbehörde und Kultusministerium/Senatsverwaltung des Landes an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium/in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Frage­ bogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienst­ 160

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NACHRICHTENBLATT

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Ausgabe Nr. 6/7/2015 – Schule – Kiel, den 10. Juli 2015 ISSN 0945-2923

Schule Schulverwaltung

Nachrichtenblatt des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein als besondere Ausgabe des Amtsblatts für Schleswig-Holstein ISSN 0945-2923 Ausgabe Nr. 6/7 – Schule – Herausgeber und Verleger Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Pressestelle Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Telefon: 0431 988-5806 Fax: 0431 988-5815 E-Mail: [email protected] Redaktion: Ruth Karow

Bezugsbedingungen Fortlaufender Bezug und Einzelverkauf nur bei der Firma Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel Telefon: 0431 66064-0, Fax: 0431 66064-24. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. April (zum 30. Juni) bzw. 31. Oktober (zum 31. Dezember) jeden Jahres dort vorliegen.

Bezugspreis Halbjährlich 19,00 Euro, jährlich 38,– Euro.

Einzelne Ausgaben Für die ersten 32 Seiten 6,50 Euro, für je weitere angefangene vier Seiten 50 Cent zzgl. Versandkosten. Einzellieferungen gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Hamburg 5480-201, BLZ 200 100 20, „Einzelverkauf“ Lieferung nur nach schriftlicher oder Fax-Bestellung bzw. durch Abholen.

Preis dieser Ausgabe 6,50 Euro zuzüglich Versandkosten Einbanddecken für das Nachrichtenblatt Einbanddecken für das Nachrichtenblatt können bei der Druckerei Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Tel. 0431 66064-0, E-Mail: [email protected] zum Preis von 22 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.

Hinweis für die Schulleitungen Diesem Nachrichtenblatt liegen zwei Ausgaben von „Schule aktuell“ bei. Wir bitten, ein Exemplar dem jeweiligen Schulelternbeirat auszuhändigen. Die Redaktion

163 Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen (SchulDatenschutzverordnung – SchulDSVO) Vom 5. Juni 2015 175 Landesverordnung über doppeltqualifizierende Bildungsgänge am Beruflichen Gymnasium Vom 30. Juni 2015 180 Fachanforderungen für die Fächer Französisch, Spanisch, Latein, Musik, Kunst, Sport, Geographie und Weltkunde 180 Namensänderung von einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe 180 Stundentafeln für die Beschulung dualer Ausbildungsberufe, deren berufsbezogener Bereich aus Lern­ feldern besteht 181 Lehrpläne für die berufsbildenden Schulen 182 Zeugnisse des Beruflichen Gymnasiums 187 Stundentafeln für die Fachschule, Bereich Wirtschaft 192 Stundentafeln für die Berufsfachschule gemäß § 1 Absatz 3 der Berufsfachschulverordnung (Typ III) 195 Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule, Fachrichtung Sozialwesen; Berichtigung Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

196 Satzung des Landesinstituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein 197 Stellenausschreibungen

SCHULE Schulverwaltung

Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen (Schul-Datenschutzverordnung – SchulDSVO) Vom 5. Juni 2015 Aufgrund des § 30 Absatz 2 Satz 2, Absatz 11 und § 132 Absatz 4 Satz 2 des Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 464), verordnet das Ministerium für Schule und Berufsbildung: Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeines § 1 Anwendungsbereich; Begriffe § 2 Verantwortliche Stellen Abschnitt 2 Schulen Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 3 Verantwortliche Personen § 4 Belehrung § 5 Zweckbindung § 6 Datenbestand § 7 Zugriffsberechtigungen § 8 Aktenführung §9A  nspruch der Betroffenen auf Auskunft und Akteneinsicht gegenüber der Schule Unterabschnitt 2 Zulässigkeit der Datenver­arbeitung § 10 Erhebung; Auskunftspflicht der Betroffenen § 11 Speicherung § 12 Übermittlung § 13 Löschung Unterabschnitt 3 Formen der Datenverarbeitung § 14 Nicht automatisierte Verfahren § 15 Automatisierte Verfahren § 16 Datenverarbeitung im Auftrag § 17 Digitale Klassen- und Notizbücher Unterabschnitt 4 Dienstliche Datenverarbeitung der Lehrkräfte § 18 Einsatz privater informationstechnischer Geräte § 19 Persönliche Pflicht zur Löschung Unterabschnitt 5 Elternvertretungen § 20 Datenverarbeitung der Elternvertretungen NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Abschnitt 3 Schulpsychologischer Dienst § 21 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit § 22 Datenverarbeitung § 23 N  icht automatisierte und automatisierte Verfahren § 24 Löschung Abschnitt 4 Meldebehörden § 25 Von der Meldebehörde zu übermittelnde Daten Abschnitt 5 Schlussvorschriften § 26 Inkrafttreten; Außerkrafttreten Anlage (zu § 6 Absatz 1) Abschnitt 1 Allgemeines §1 Anwendungsbereich; Begriffe (1) Diese Verordnung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern (Betroffene) durch öffentliche Schulen, Elternvertretungen, den schulpsychologischen Dienst, schulische Assistenzkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie durch die Meldebehörde. Sie gilt auch, wenn Lehrkräfte dienstlich unter Zuhilfenahme dienstlicher oder privater informationstechnischer Geräte bei der Datenverarbeitung tätig werden. (2) Andere Rechtsvorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. (3) Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die Begriffsbestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) vom 9. Februar 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 169), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 105), der Landesverordnung über die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten (DSVO) vom 5. Dezember 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 554) und des Schulgesetzes (SchulG) zugrunde zu legen. 163

SCHULE §2 Verantwortliche Stellen Verantwortliche Stellen für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind die jeweils handelnden 1. Schulen, 2. Elternvertretungen, 3. schulpsychologischen Dienste, 4. Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter und 5. Meldebehörden. Auch soweit diese Stellen personenbezogene Daten in ihrem Auftrag durch andere Stellen verarbeiten lassen, bleiben sie nach § 17 LDSG verantwortlich für die Datenverarbeitung. Abschnitt 2 Schulen

(1) Die Schulen handeln bei der Anwendung dieser Verordnung durch die bei ihnen tätigen 1. Schulleiterinnen oder Schulleiter, 2. Verwaltungskräfte im Sinne des § 33 Absatz 3 Satz 1 SchulG, 3. Lehrkräfte, 4. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, 5. Lehramtsstudentinnen und -studenten im Praktikum und 6. Personen im Sinne des § 34 Absatz 6 und Absatz 7 Satz 1 SchulG. (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter trägt die Verantwortung für die Beachtung des Datenschutzes. Sie oder er hat die Abläufe in der Schule entsprechend zu organisieren und die Einhaltung der Bestimmungen zu überwachen. Zugleich ist die Person für die Beachtung des Datenschutzes verantwortlich, die bei der Datenverarbeitung tätig wird. §4 Belehrung (1) Nimmt eine Lehrkraft oder eine Person im Sinne des § 34 Absatz 6 oder Absatz 7 Satz 1 SchulG ihre oder seine Tätigkeit auf, belehrt die Schulleiterin oder der Schulleiter sie oder ihn über die Pflicht zur Beachtung des Datenschutzes. Hierfür soll das Musterformular verwendet werden, das im Nachrichtenblatt des für Bildung zuständigen Ministeriums veröffentlich ist (NBI. MSB. Schl.-H. S. 173). Die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Gleiches gilt entsprechend für schulische Assistenzkräfte und für Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter.

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Schulen können die Daten der Betroffenen nach dieser Verordnung zu Verwaltungszwecken und zum Zweck der Verwendung im Rahmen ihrer didaktisch-pädagogischen Tätigkeit erheben und verarbeiten. Dient die Erhebung oder Verarbeitung eines Datums nicht ausschließlich einem didaktisch-pädagogischen Zweck, handelt es sich um ein Datum der Schulverwaltung. §6 Datenbestand (1) Der Umfang der personenbezogenen Daten, die nach § 30 Absatz 1 SchulG erhoben und verarbeitet werden dürfen, ergibt sich aus der Anlage. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung. (2) Mit Einwilligung der Betroffenen darf die Schule über den Datenbestand der Anlage hinaus weitere personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Einwilligung bedarf der Schriftform oder der elektronischen Form, wenn nicht aufgrund der Umstände eine andere Form angemessen ist. Auch mit Einwilligung dürfen unzumutbare, nicht zweckdienliche oder sachfremde Angaben nicht erhoben und verarbeitet werden. §7 Zugriffsberechtigungen (1) Die in § 3 Absatz 1 Nummer 2 bis 6 genannten sowie die zur Schulsozialarbeit eingesetzten Personen können auf den Datenbestand der Schule zugreifen, soweit dies zur Erfüllung der ihnen jeweils übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Die Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters ist erforderlich; diese kann im Einzelfall oder generell in Form von Dienstanweisungen erfolgen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter bestimmt auch, wie schulische Assistenzkräfte die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten erhalten. (2) Lehrkräfte, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sowie Lehramtsstudentinnen und -studenten im Praktikum an Förderzentren können auch auf den Datenbestand an der Schule zugreifen, an der die jeweils betreuten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklusiv beschult werden, soweit die dortige Schulleiterin oder der dortige Schulleiter nach Maßgabe des Absatzes 1 zustimmt. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

. nl

§3 Verantwortliche Personen

§5 Zweckbindung

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Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

(2) Hat eine solche Belehrung bei Aufnahme der Tätigkeit nicht stattgefunden, ist sie unverzüglich nachzuholen.

SCHULE (3) Das Recht auf Einsichtnahme durch Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamte im Rahmen ihrer Aufgaben bleibt unberührt. §8 Aktenführung

(2) Für Schülerinnen und Schüler mit sonder­ pädagogischem Förderbedarf wird eine Schülerakte geführt, die neben den durch das zuständige Förderzentrum erhobenen Daten die zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erforderlichen Daten enthält (sonderpädagogische Akte). Die sonderpädagogische Akte ist stets Datenbestand des zuständigen Förderzentrums. Wird eine Schülerin oder ein Schüler mit sonder­ pädagogischem Förderbedarf inklusiv an einer anderen Schule beschult, ist die getrennt von der sonderpädagogischen Akte zu führende Schülerakte Datenbestand der besuchten Schule. Daten, NBI.MSB.Schl.-H. 2015

(3) Die Schule darf die Daten der Schülerinnen und Schüler einer jeden Jahrgangsstufe gemäß Nummern 1.1, 1.5, 3.2 und 3.7 der Anlage in einem Schülerhauptbuch oder einer Schülerkartei speichern.

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(1) Die Schule führt über jede Schülerinnen und jeden Schüler eine Schülerakte. Informationen über die Betroffenen, welche in der Schule über einen längeren Zeitraum für die didaktisch-pädagogische Arbeit oder für die notwendigen Verwaltungsarbeiten benötigt werden, sollen in der Schülerakte festgehalten werden, sofern diese Verordnung nichts anderes bestimmt. Hierzu zählen insbesondere 1. der Schüleraufnahmebogen, 2. Korrespondenz mit der Schülerin oder dem Schüler sowie mit deren oder dessen Eltern, 3. Vermerke und Gesprächsprotokolle, 4. Aufzeichnungen über pädagogische Maßnahmen, 5. Verwaltungsakte und der vollständige jeweils zugehörige Verwaltungsvorgang, insbesondere a) der Aufnahmebescheid, b) Beurlaubungen, c) Ordnungsmaßnahmen, d) Beschlüsse zu Versetzungsentscheidungen, e) die Festsetzung einer Attestpflicht, f) die Feststellung einer Lese-RechtschreibSchwäche und die Gewährung von Nachteilsausgleich, Notenschutz oder einer zurückhaltenden Gewichtung der Rechtschreibleistung. Gesondert zu führen sind 1. Akten über Abschlussprüfungen (einschließlich der Dokumentation von mündlichen Prüfungsteilen sowie die schriftlichen Prüfungsteile), 2. Zweit- und Durchschriften von Zeugnissen, 3. Klassenarbeiten und andere Leistungsnachweise, 4. Krankmeldungen sowie 5. sonderpädagogische Akten nach Absatz 2.

die für die individuelle Förderung der Schülerin oder des Schülers erforderlich sind (insbesondere der Förderplan), können durch die besuchte Schule und das zuständige Förderzentrum gemeinsam verarbeitet werden.

§9 Anspruch der Betroffenen auf Auskunft und Akteneinsicht gegenüber der Schule Soweit ein Auskunfts- oder Einsichtsrecht nach § 30 Absatz 8 SchulG besteht, ist unter Beachtung der Kostenregelungen des Schulträgers auch das Anfertigen von Kopien der betreffenden Unterlagen in der Schule zulässig. Unterabschnitt 2 Zulässigkeit der Datenverarbeitung § 10 Erhebung; Auskunftspflicht der Betroffenen (1) Zu Verwaltungszwecken erfolgt die Erhebung personenbezogener Daten nach § 6 Absatz 1 durch die Schulleitung und das ihr gegenüber weisungsgebundene Personal des Schulsekretariats (Schulverwaltung). Die in § 3 Absatz 1 Nummer 3 bis 6 genannten Personen sind nicht berechtigt, diese Daten zu Verwaltungszwecken selbst zu erheben, sondern erhalten sie nach Maßgabe des § 7 aus dem Datenbestand der Schule. (2) Soweit es sich um Daten nach § 6 Absatz 1 handelt, sind die Betroffenen gegenüber der Schulverwaltung zur Auskunft verpflichtet. Wenn sie in die Erhebung und Verarbeitung eines Lichtbildes schriftlich eingewilligt haben, stellen sie dieses zur Verfügung oder die Schulverwaltung fertigt das Lichtbild digital mit einem dienstlichen Gerät. Das Lichtbild muss die Schülerin oder den Schüler in Portraitaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Eine Kopfbedeckung ist zulässig, wenn religiöse Gebote dies vorschreiben; im Übrigen sind Ausnahmen aus gesundheitlichen Gründen zulässig. Lichtbilder können von den Betroffenen in digitaler Form oder in Papierform beigebracht werden. Werden Lichtbilder in Papierform beigebracht, darf die Schulverwaltung sie digitalisieren, wenn dies für die weitere Verarbeitung erforderlich ist. (3) Gestattet die Schule im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht nach § 17 Absatz 2 SchulG einem Dritten, zu dessen eigenen Zwecken bei einer schulischen Veranstaltung personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler zu erheben, liegt die daten-

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SCHULE schutzrechtliche Verantwortlichkeit allein bei dem Dritten. Die Gestattung ist nur zulässig, wenn

Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis oder ein Qualifizierungsangebot erfolgen.

1. die Angabe der personenbezogenen Daten freiwillig, jederzeit für die Zukunft widerruflich und nicht Voraussetzung für eine Teilnahme an der schulischen Veranstaltung ist und

(3) Bei einem Schulwechsel übermittelt die abgebende Schule der aufnehmenden Schule auf deren Anforderung die für die weitere Schulausbildung der Schülerin oder des Schülers erforderlichen Daten. Dies sind insbesondere

2. die Schülerinnen und Schüler hierauf vorab mündlich und schriftlich hingewiesen werden. Die Schule hat frühzeitig 2. die Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler über die vorgesehene Erhebung der personenbezogenen Daten durch den Dritten zu informieren. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 ist eine Gestattung unzulässig. § 11 Speicherung Die personenbezogenen Daten der Betroffenen dürfen in Akten und in elektronischen Dateien gespeichert werden. Eine ausschließliche elektronische Speicherung ist nur unter den Bedingungen des § 6 Absatz 4 LDSG zulässig. Zeugnisdurchschriften dürfen nur elektronisch gespeichert werden, wenn sie mit einer elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), versehen sind. § 12 Übermittlung (1) Bei der Übermittlung personenbezogener Daten der Betroffenen an andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen sind insbesondere § 30 Absatz 3 SchulG und § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975) zu beachten. (2) Andere öffentliche Stellen im Sinne des § 30 Absatz 3 SchulG sind insbesondere 1. andere öffentliche Schulen, 2. Schulträger öffentlicher Schulen, 3. Schulaufsichtsbehörden, 4. Jugendämter, 5. Gesundheitsämter - schulärztlicher Dienst -, 6. der schulpsychologische Dienst, 7. Jobcenter (§ 6d SGB II) und 8. örtliche Agentur für Arbeit (§ 367 Absatz 2 SGB III). Die Übermittlung personenbezogener Daten der Betroffenen an eine öffentliche Stelle gemäß Nummer 7 oder Nummer 8 darf zu Zwecken der Förderung der beruflichen Ausbildung oder der 166

2. Angaben über Schulbesuchszeiträume, über die bisher besuchten Schulen und Wiederholungen von Jahrgangsstufen (mit Gründen),

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1. den Dritten auf diese Grundsätze hinzuwiesen und

1. die Individualdaten der Schülerin oder des Schülers und der Eltern (Nummer 1 und 2 der Anlage zu § 6 Absatz 1),

3. Angaben über erreichte Schulabschlüsse oder Ausbildungsabschlüsse sowie Einzelangaben, die für die neu begonnene Schullaufbahn unerlässlich sind (insbesondere Lernpläne, bisheriger Fremdsprachen- und naturwissenschaftlicher Unterricht und alle Leistungsergebnisse ab Jahrgangsstufe 9), 4. eine Zweitschrift der letzten beiden Zeugnisse, bei der Anmeldung für die weiterführende Schule eine Zweitschrift des Halbjahreszeugnisses und des Jahreszeugnisses der Jahrgangstufe 4, 5. Angaben über einen sonderpädagogischen Förderbedarf einschließlich Förderplan, 6. der kompetenzorientiere Entwicklungsbericht oder die Schulübergangsempfehlung, wenn der Wechsel in den Jahrgangsstufen 5 bis einschließlich 7 erfolgt. Die Übermittlung weiterer personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit besondere Umstände dies im Einzelfall rechtfertigen; die vollständige Schülerakte darf nur zur Einsichtnahme übergeben werden, verbunden mit dem Verbot, Kopien zu fertigen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter der abgebenden Schule hat die besonderen Umstände in der Schülerakte zu dokumentieren. Entsprechendes gilt für eine Übersendung der sonderpädagogischen Akte durch das zuständige Förderzentrum bei einer inklusiven Beschulung. Bei einem Wechsel der Zuständigkeit eines Förderzentrums soll die vollständige sonderpädagogische Akte zum Verbleib übersandt werden. (4) Absatz 3 gilt entsprechend, wenn Schülerinnen und Schüler an schulischen Veranstaltungen im Zusammenhang mit lehrplanmäßigem Unterricht anderer Schulen teilnehmen. (5) Die Klassenelternbeiräte erhalten von den Schulen zur Durchführung ihrer Aufgaben die Adressdaten (einschließlich Telefonnummern und E-Mail-Adressen) der Eltern und der Lehrkräfte der jeweiligen Klasse, soweit die Betroffenen hierzu schriftlich ihre Einwilligung erteilt haben. Die NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE Schul­elternbeiräte erhalten von den Schulen Namen und Adressdaten (einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adressen) der in den Schul­ elternbeirat entsandten Klassenelternbeiratsmit­ glieder und deren Vertretung. (6) Datenübermittlungen können schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen. Die Datenübermittlung per E-Mail ist zulässig, soweit sichergestellt ist, dass die personenbezogenen Daten der Betroffenen nicht durch Unbefugte eingesehen werden können. Die E-Mail-Kommunikation öffentlicher Schulen untereinander und mit anderen Landeseinrichtungen hat ausschließlich im Landesnetz Bildung zu erfolgen, wenn sie personenbezogene Daten enthält. Elektronische Datenträger, die versandt werden, dürfen ausschließlich personenbezogene Daten enthalten, die für die Empfängerin oder den Empfänger bestimmt sind; sie sind nach Maßgabe des § 6 Absatz 3 LDSG zu verschlüsseln. § 13 Löschung (1) Schulen haben personenbezogene Daten nach Ablauf der folgenden Fristen zu löschen. Sie betragen 1. 2 Jahre bei Schülerakten und sonderpädagogischen Akten einschließlich Lern- und Förderplänen, kompetenzorientierten Entwicklungsberichten oder Schulübergangsempfehlungen und sonderpädagogischen Gutachten; 2. 3 Jahre bei Klassen- und Kursbüchern; 3. 10 Jahre bei Akten über Abschlussprüfungen einschließlich der Prüfungsniederschriften und der Arbeiten in der schriftlichen Prüfung; 4. 55 Jahre bei Schülerhauptbüchern und Schülerkarteien. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Unterlagen und Dateien jeweils geschlossen wurden. Sie betragen ferner 1. 2 Jahre bei Klassenarbeiten und der Dokumentation anderer Leistungsnachweise; 2. 10 Jahre bei Zeugnislisten und -durchschriften, soweit sie nicht von Satz 2 Nummer 3 erfasst sind; 3. 40 Jahre bei Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Unterlagen und Dateien jeweils erstellt werden. Alle übrigen personenbezogenen Daten NBI.MSB.Schl.-H. 2015

sind zu löschen, sobald sie für die konkrete Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, spätestens aber fünf Jahre nach Ablauf des Schuljahres, in dem der Vorgang geschlossen worden ist. Von Kindertageseinrichtungen an Grundschulen mit Einwilligung der Eltern übermittelte Daten der Betroffenen sind spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Schuljahres zu löschen, in dem das Schulverhältnis begründet worden ist. (2) Elektronische Dateien, die personenbezogene Daten der Betroffenen enthalten, sind nach Erfüllung des Zwecks zu löschen, für den sie in elektronischer Form verwendet worden sind, spätestens aber mit Ablauf der Frist gemäß Absatz 1. Sind diese Daten ausschließlich in elektronischen Dateien gespeichert, sind sie bei Zweckerfüllung vor Ablauf der Frist gemäß Absatz 1 vor der Löschung dieser Dateien auszudrucken und als Akte oder Kartei zu speichern. (3) Ohne gesetzliche Befugnis oder wirksame Einwilligung erhobene Daten dürfen nicht gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden und sind unverzüglich zu löschen. (4) Unterlagen, die zu löschende Daten enthalten, sind nach Maßgabe des Landesarchivgesetzes vom 11. August 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 444), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 21), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Verordnung vom 4. April 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 143), einem Archiv zur Übernahme anzubieten. Unterabschnitt 3 Formen der Datenverarbeitung § 14 Nicht automatisierte Verfahren Werden die personenbezogenen Daten der Betroffenen in Akten, Karteien oder anderen nichtautomatisierten Dateien gespeichert und in nichtautomatisierten Verfahren verarbeitet, hat die Schule alle Maßnahmen nach § 5 Absatz 1 LDSG durchzuführen. § 15 Automatisierte Verfahren (1) Werden die personenbezogenen Daten der Betroffenen in automatisierten Verfahren verarbeitet, hat die Schule alle technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne der §§ 5 und 6 LDSG und §§ 3 bis 5 DSVO durchzuführen. (2) Informationstechnik der Schule, mit der personenbezogene Daten der Betroffenen verarbeitet wird, ist so zu gestalten, dass Berechtigte nur zu solchen personenbezogenen Daten Zugang erhalten, die für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich sind. (3) Daten der Schulverwaltung dürfen in automatisierten Verfahren nur mit informationstechnischen Gerä167

SCHULE ten des Schulträgers oder des RBZ verarbeitet werden, sofern keine Ausnahme nach §§ 16 bis 18 vorliegt. (4) Informationstechnische Geräte der Schulverwaltung dürfen nicht mit informationstechnischen Geräten verbunden werden, die pädagogischen Zwecken dienen. Wird ein informationstechnisches Gerät zeitweise zu Verwaltungs- und zeitweise zu pädagogischen Zwecken genutzt, gilt dieses Verbot für die jeweils ausgeübte Art der Nutzung. (5) Mit dem Internet dürfen informationstechnische Geräte der Schulverwaltung nur über das Landesnetz Bildung verbunden werden. (6) Auf informationstechnischen Geräten, die pädagogischen Zwecken dienen, dürfen zu Verwaltungszwecken allein die Namen und E-Mail-Adressen der Schülerinnen und Schüler sowie die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Klasse oder Lerngruppe verarbeitet werden. § 16 Datenverarbeitung im Auftrag Abweichend von § 30 Absatz 2 Satz 1 SchulG darf die Schule mit Genehmigung des für Bildung zuständigen Ministeriums personenbezogene Daten der Betroffenen im Auftrag durch andere Stellen verarbeiten lassen. Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit die Voraussetzungen des § 17 Absatz 1 bis 4 LDSG vorliegen und der Auftragsdatenverarbeitung im Einzelfall keine besonderen Gründe entgegenstehen. In der Genehmigung ist zu bestimmen, zu welchem Zeitpunkt die personenbezogenen Daten von den informationstechnischen Geräten des Auftragnehmers zu löschen und in die Informationstechnik der Schulverwaltung zu überführen sind. Für Datenverarbeitungsverfahren, bei denen für die Schule allein ihr Schulträger tätig wird, gilt die Genehmigung als erteilt. § 17 Digitale Klassen- und Notizbücher (1) Digitale Klassenbücher sind Programme, die anstelle von Klassen- oder Kursbüchern in Papierform geführt werden können. In dem sich aus Absatz 3 ergebenden Umfang dürfen sie von den Lehrkräften auch als Notizbücher genutzt werden. (2) Geht die Nutzung eines digitalen Klassenbuchs mit einer Datenverarbeitung im Auftrag einher, ist eine Genehmigung nach § 16 zu erteilen, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen und die Schule sicherstellt, dass 1. die digitalen Klassen- und Kursbücher nur den die jeweiligen Klassen oder Lerngruppen unterrichtenden Lehrkräften zugänglich sind, 2. der Zugang zu den digitalen Klassen- und Kursbüchern nur mit informationstechnischen Geräten

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a) des Schulträgers oder des RBZ oder b) der Lehrkräfte erfolgt, welche gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 genehmigt sind, und 3. der Identitätsnachweis der Nutzerin oder des Nutzers mittels einer Kombination von mindestens zwei verschiedenen und unabhängigen Komponenten erfolgt und 4. die personenbezogenen Daten nach Absatz 3 nicht auf dem Zugangsgerät gespeichert werden; zulässig sind vorübergehende Speicherungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, eine Übertragung in einem Netz zu ermöglichen. (3) In den digitalen Klassen- und Notizbüchern dürfen nur folgende personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klasse oder Lerngruppe gespeichert werden: 1. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und ein unter Beachtung des § 10 Absatz 2 Satz 2 erhobenes Lichtbild 2. Adressdaten, E-Mail-Adressen, Telefon- und vergleichbare Telekommunikationsverbindungen 3. Ausschließlich in codierter Form Angaben über für die Beschulung relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen 4. Angaben zu Nachteilsausgleich, Notenschutz oder einer zurückhaltenden Gewichtung der Rechtschreibleistung 5. Entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten des laufenden Schuljahrs sowie das Bestehen einer Attestpflicht 6. Persönliche Zwischenbewertungen von Unterrichtsbeiträgen und des allgemeinen Lernverhaltens sowie Zwischennoten für schriftliche Leistungsnachweise 7. Angaben zum Sozialverhalten Ferner können die Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Eltern gespeichert werden. Unterabschnitt 4 Dienstliche Datenverarbeitung der Lehrkräfte § 18 Einsatz privater informationstechnischer Geräte (1) In Ausübung ihres Dienstes dürften Lehrkräfte abweichend von § 30 Absatz 2 SchulG ihre privaten informationstechnischen Geräte zur automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Betroffenen einsetzen, soweit ihnen hierfür zuvor eine schriftliche Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters erteilt worden ist. Datenverarbeitende Stelle im Sinne des LDSG bleibt auch in diesem Fall die jeweilige Schule. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE (2) Die Genehmigung nach Absatz 1 Satz 1 ist der Lehrkraft auf Antrag zu erteilen, wenn 1. die Lehrkraft schriftlich zusichert, a) personenbezogene Daten im Sinne dieser Verordnung nur dienstlich und persönlich zu verarbeiten und sie keinem Dritten zugänglich zu machen, b) die Daten ausschließlich auf genehmigten informationstechnischen Geräten zu verarbeiten oder, wenn dabei weitere informationstechnische Geräte eingebunden werden, nur genehmigte Geräte oder solche des Schulträgers oder RBZ einzusetzen, c) alle technischen und organisatorischen Maßnahmen nach dem Stand der Technik im Sinne von §§ 5 und 6 LDSG durchzuführen, insbesondere die personenbezogenen Daten gemäß § 6 Absatz 3 LDSG zu verschlüsseln und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff Unbefugter auf die Daten über das Internet zu verhindern (insbesondere aktivierte Firewall, Betriebssystem und sicherheitsrelevante Software mit den jeweils aktuellen Sicherheitsupdates sowie Antiviren-Programm mit stets aktuellen Antivirensignaturen),

(4) Die Genehmigung kann aus wichtigem Grund jederzeit widerrufen werden. Sie ist unverzüglich zu widerrufen, wenn die Lehrkraft gegen Bestimmungen dieser Verordnung oder andere datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt oder die von ihr abgegebenen Zusicherungen nicht einhält. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat Verstöße unverzüglich der obersten Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen. (5) Über die erteilten Genehmigungen hat die Schulleiterin oder der Schulleiter einen Nachweis zu führen. Auch der Widerruf einer Genehmigung ist zu dokumentieren. (6) Für den Datenverkehr zwischen den Lehrkräften und der Schule sowie zwischen mehreren informationstechnischen Geräten der Lehrkräfte gilt § 12 Absatz 6 Satz 2 entsprechend. (7) Eine Genehmigung nach Absatz 1 berechtigt nicht dazu, die personenbezogenen Daten durch Dritte verarbeiten zu lassen, auch nicht durch die Nutzung von so genannten „Cloud-Diensten“. Über § 17 Absatz 2 hinausgehende Ausnahmen hiervon kann das für Bildung zuständige Ministerium durch Verwaltungsvorschrift vorsehen. § 19 Persönliche Pflicht zur Löschung

d) dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz die Wahrnehmung der Kontroll­ aufgaben nach § 41 LDSG und der Schulleiterin oder dem Schulleiter die Wahrnehmung der Kontrollaufgaben nach § 6 Absatz 5 LDSG zu ermöglichen,

(1) Haben Lehrkräfte personenbezogene Daten der Betroffenen in ihren Unterlagen oder auf ihren informationstechnischen Geräten gespeichert, sind diese Daten zu löschen, sobald sie für die konkrete Auf­ gabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind; bei Unter­lagen soll das Löschen durch Schreddern erfolgen.

2. die Lehrkraft schriftlich die für die Verarbeitung zu verwendenden informationstechnischen Geräte und Programme genau bezeichnet und sich verpflichtet, alle zukünftigen Änderungen hieran unverzüglich mitzuteilen,

(2) Die Aufbewahrung von Notizen im Sinne des § 30 Absatz 9 SchulG, die zur Dokumentation von Leistungsbewertungen in gerichtlichen Verfahren notwendig sein können, ist noch für zwei Jahre nach Ablauf des Schuljahres erforderlich, in dem die Leistung bewertet worden ist. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann bestimmen, dass solche Unterlagen in der Schulverwaltung zu speichern sind.

3. die für die Verarbeitung zu verwendenden informationstechnischen Geräte und Programme Gewähr dafür bieten, die Maßnahmen gemäß §§ 5 und 6 LDSG durchführen zu können, insbesondere das nach dem Stand der Technik und der Schutzbedürftigkeit der Daten erforderliche und angemessene Maß an Vertraulichkeit sicherzustellen; dies kann für informationstechnische Geräte und Programme angenommen werden, die eine oberste Landesbehörde oder das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz als solche bezeichnet hat. (3) Die Wirksamkeit der Genehmigung endet vier Jahre nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie erteilt worden ist. Bei Folgeanträgen ist die Erklärung nach Satz 1 erneut abzugeben.

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Unterabschnitt 5 Elternvertretungen § 20 Datenverarbeitung der Elternvertretungen (1) Die Elternvertretungen verarbeiten personenbezogene Daten eigenständig und entsprechend den Bestimmungen des LDSG. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann für die Umsetzung der hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen allgemeine schriftliche Regelungen treffen. (2) Eine eigenständige Erhebung personenbezogener Daten der Betroffenen durch die Elternvertre169

SCHULE tungen ist nicht zulässig; die für ihre Aufgabenerfüllung notwendigen personenbezogenen Daten der Betroffenen erhalten sie gemäß § 12 Absatz 5 von der Schule. (3) An die Kreiselternbeiträte und an den Landes­ elternbeirat werden die für ihre Arbeit erforder­ lichen Namen und Anschriften nicht durch die Schule, sondern gemäß § 15 Absatz 2 der Landesverordnung über die Wahl der Elternbeiräte an öffentlichen Schulen vom 7. Mai 2012 (NBl. MBK. Schl.-H. S. 113) durch die Schulelternbeiratsvorsitzende oder den Schulelternbeiratsvorsitzenden übermittelt. Abschnitt 3 Schulpsychologischer Dienst § 21 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Betroffenen und sonstigen Personen ist der handelnde schulpsychologische Dienst. § 22 Datenverarbeitung Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie die bei ihnen berufsmäßig tätigen Gehilfen dürfen die zu ihrer Aufgabenerfüllung erforder­ lichen personenbezogenen Daten verarbeiten. § 23 Nicht automatisierte und automatisierte Verfahren (1) Für nicht automatisierte Verfahren gilt § 14 entsprechend. (2) Für automatisierte Verfahren gilt § 15 Absatz 1 entsprechend. (3) Für die automatisierte Verarbeitung der personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich dienstlich zur Verfügung gestellte informationstechnische

Geräte verwendet werden; die Benutzung privater informationstechnischer Geräte ist nicht zulässig. (4) Die Anbindung der informationstechnischen Geräte an das Internet ist nur über die Informations- und Kommunikationsinfrastruktur des jeweiligen Trägers des schulpsychologischen Dienstes sowie über die der Landesverwaltung zulässig. § 24 Löschung Personenbezogene Daten sind zu löschen, sobald sie zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch fünf Jahre nach Abschluss des Vorganges, zu deren Bearbeitung sie erhoben worden sind. Abschnitt 4 Meldebehörden § 25 Von der Meldebehörde zu übermittelnde Daten Die Datenübermittlung von der Meldebehörde an die zuständige Grundschule gemäß § 30 Absatz 5 SchulG erfolgt bis zum 1. September nach dem Stand vom 15. August eines jeden Jahres, das dem Jahr vorausgeht, in dem die Kinder erstmals schulpflichtig werden. Abschnitt 5 Schlussvorschriften § 26 Inkrafttreten; Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2020 außer Kraft. (2) Die Datenschutzverordnung Schule vom 12. November 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 694), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Februar 2013 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 59), tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.

Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Kiel, den 5. Juni 2015

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Britta E r n s t Ministerin für Schule und Berufsbildung

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SCHULE Anlage (zu § 6 Absatz 1) Daten von Schülerinnen und Schülern und Eltern, die von öffentlichen Schulen gemäß § 30 Absatz 1 SchulG verarbeitet werden dürfen: 1. Individualdaten der Schülerinnen und Schüler 1.1. Name, ggf.Geburtsname, Vorname 1.2. Lichtbild (bei Vorliegen einer wirksamen Einwilligung) 1.3. Adressdaten 1.4. Telefon, E-Mail-Adressen und vergleichbare Telekommunikationsverbindungen 1.5. Geschlecht 1.6. Familienstand 1.7. Geburtsdatum, Geburtsort und -land 1.8. Staatsangehörigkeit(en) 1.9. Herkunfts- und Verkehrssprache 1.10. Jahr des Zuzugs nach Deutschland 1.11. Konfession 1.12. Krankenversicherung 1.13. Aussiedlereigenschaft 2. Daten der Eltern (gemäß § 2 Absatz 5 Satz 1 SchulG) und der Mitwirkungsberechtigten (gemäß § 2 Absatz 5 Satz 2 SchulG) 2.1. Name, Vorname 2.2. Adressdaten 2.3. Erreichbarkeit privat: Telefon, E-MailAdressen und vergleichbare Telekommu­ nikationsverbindungen 2.4. Erreichbarkeit am Arbeitsplatz: Telefon, E-Mail-Adressen und vergleichbare Telekommunikationsverbindungen 2.5. Einverständniserklärung gemäß § 2 Absatz 5 Satz 2 SchulG 2.6. Mitgliedschaft in Elternbeiräten 3. Schullaufbahndaten 3.1. Datum der ersten Einschulung 3.2. Eintrittsdatum 3.3. Vorbildung bei Aufnahme (bisher erreichte Schul-/Ausbildungsabschlüsse) 3.4. Bisher besuchte Schulen (Zeiträume, Schulname, Schulnummer, Anschriften mit Schulform bzw. -art, soweit nicht Schleswig-Holstein) 3.5. Klassenbezeichnung, Jahrgangsstufe, Halbjahr 3.6. Klassenlehrerin, Klassenlehrer, Tutorin, Tutor 3.7. Entlassungsdatum (Aushändigungsvermerk des Zeugnisses) und Art des erreichten Abschlusses/der bestandenen Prüfung 3.8. Überweisungsdatum, Name, Anschrift der aufnehmenden Schule 3.9. Beurlaubung vom Unterricht, insbesondere Beurlaubung vom Sportunterricht (Umfang, Zeitraum), Datum der Abmeldung vom Religionsunterricht, WiederanNBI.MSB.Schl.-H. 2015

meldung sowie Teilnahme am Religionsunterricht eines anderen Bekenntnisses 3.10. Fächer, Wahlpflichtfächer, Fremdsprachenfolge (einschließlich erreichter Abschlüsse), Fachleistungskurse, Kurswechsel (einschließlich erteilter Unterrichtsstunden) 3.11. Teilnahme an zusätzlichen freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen und Umfang in Unterrichtsstunden 3.12. Teilnahme an schulischen Veranstaltungen außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts 3.13. Besuch eines DaZ-Zentrums (Deutsch als Zweitsprache) 3.14. Teilnahme an Fördermaßnahmen (einschließlich Art und Umfang) 3.15. Praktika (Zeitraum, Ausbildungsstätte mit Anschrift) 3.16. BAFöG-Schulbescheinigung (Datum und Kennzeichen) 3.17. Vermerk über Funktion in Schülervertretung oder sonstige schulbezogene Funktionen (z. B. Schülerlotse) 3.18. Beurlaubung vom Schulbesuch (soweit nicht von Nummer 3.9 erfasst) 3.19. Unterrichtsversäumnisse; Teilnahme an einem anderweitigen Unterricht gemäß § 21 Absatz 1 Satz 2 SchulG 3.20. Schülerzusatzversicherungen 3.21. Maßnahmen bei Erziehungskonflikten 3.22. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, Behinderungen, Lese-RechtsschreibSchwächen, Rechenschwächen 3.23. Ergebnisse der schulärztlichen, schulpsychologischen und sonderpädagogischen Untersuchungen 3.24. Schulbegleitungen 4. Leistungsdaten, Prüfungsdaten gemäß Zeugnisordnung, individuelle Förderung 4.1. Zeugnisnoten (Gesamtnoten), Zeugnis­ noten nach Fächern/Kursergebnissen mit Noten- bzw. Punktbewertung. Wesent­ liche Zeugnisbemerkungen zur jeweiligen Klasse/Jahrgangsstufe: zur Versetzung, Entlassung, Wiederholung, Überspringen einer Klasse und zur Leistung: Erläuterung der Fächer-/Kursergebnisse usw. 4.2. Zeitpunkt und Ergebnis von Prüfungen und Versetzungskonferenzen sowie Beschlüsse anderer Zeugnis- und Notenkonferenzen 4.3. Ergebnisse von Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten 4.4. Angaben über die Benachrichtigung bei gefährdeter Versetzung einschließlich des

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SCHULE Hinweises auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung 4.5. Lernplan; Förderplan 4.6. Sonderpädagogische Förderung in der inklusiven Beschulung 4.7. Herkunftssprachlicher Ergänzungsunterricht der Konsulate 5. Schulartspezifische Zusatzdaten 5.1. Grundschule 5.1.1. Vorzeitige Aufnahme einschließlich Untersuchungsergebnis 5.1.2. Leistungsbewertung und Anzahl der Schuljahre in der Eingangsphase 5.1.3. Sprachfeststellung (§ 22 Absatz 2 SchulG) 5.1.4. kompetenzorientierter Entwicklungsbericht oder Schulübergangsempfehlung 5.2. Regionalschule 5.2.1. Zuordnung zu einem Bildungsgang 5.2.2. Angaben zur Fachleistungsdifferenzierung 5.3. Gemeinschaftsschule 5.3.1. Angaben zum leistungsdifferenzierten Unterricht 5.4. Oberstufe 5.4.1. Profilwahl; zusätzliche Fächerwahl 5.4.2. Kurswahl Sekundarstufe II (Grund- und Leistungskurse) 5.4.3. Leistungsergebnisse ab 9/1 bzw. 10/1 5.4.4. Fremdsprachen (Art und Zeitraum in Sekundarstufe I und II)

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5.4.5. Zulassung zum Abitur 5.4.6. Wahl der Prüfungsfächer zum Abitur 5.4.7. Wahl der Prüferinnen oder Prüfer zum Abitur 5.4.8. Einzelergebnisse im Abitur 5.4.9. Besondere Berechtigungen (Latinum, Graecum, Hebraicum) 5.4.10. Feststellungsprüfungen in Fremdsprachen 5.5. Berufsbildende Schulen 5.5.1. Vorbildung 5.5.2. Ausbildungsberuf oder Berufstätigkeit und Berufsfeld oder Fachrichtung 5.5.3. Beginn und Dauer des Ausbildungsverhältnisses laut Ausbildungsvertrag 5.5.4. Fremdsprachen (Art und Zeitraum) 5.5.5. Feststellungsprüfungen in Fremdsprachen 5.5.6. Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung nach § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl.I S.931), zuletzt geändert durch Artikel 9 b des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) 5.5.7. Bezeichnung der Ausbildungsstätte mit Anschrift und Telefon 5.5.8. Besuch der Schule als nicht gemäß § 24 Absatz 4 Satz 3 bis 5, 7 SchulG zuständige Schule 5.5.9. Die unter 5.4 genannten Daten, soweit für die Berufsbildende Schule zutreffend 6. Allgemeines Lernverhalten und Sozialverhalten in der Schule

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SCHULE

Musterformular

[Briefkopf der Schule]

Belehrung nach § 4 SchulDSVO Ich belehre Sie hiermit über die Pflicht zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften des Schulgesetzes (insbesondere § 30 SchulG) und der Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen (Datenschutzverordnung-Schule – SchulDSVO). Darüber hinaus haben Sie die von mir im Zusammenhang mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Schülerinnen, Schüler und Eltern getroffenen organisatorischen Regelungen zu beachten. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass die elektronische Verarbeitung von personenbezogenen Daten mittels privater informationstechnischer Geräte nur durch Lehrkräfte und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SchulDSVO) mit meiner Genehmigung und unter Beachtung der Vorgaben der §§ 18 und 19 SchulDSVO zulässig ist. Die Vorschriften sind z. B. im Internet der Landesregierung abrufbar (www.schleswig-holstein.de). Praxishilfen stellt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz auf seiner Internetseite zur Verfügung (www.datenschutzzentrum.de/bildung). Dort sind die Rechtsvorschriften ebenfalls abrufbar.

………………………………………………………………………………. [Name und Funktion des Belehrenden, Datum, Unterschrift]

Ich habe die Belehrung erhalten.

………………………………………………………………………………… [Name und Funktion der/des Belehrten, Datum, Unterschrift]

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Musterformular

SCHULE

Hinweis für die Schulleitung (nicht an den Belehrenden auszuhändigen): Zu belehren sind -

Lehrkräfte,

-

Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst,

-

Lehramtsstudierende im Praxissemester (soweit nicht bereits über die Hochschule erfolgt)

-

Leiter/innen von Veranstaltungen des Ganztagsbetriebs und sonstigen schulischen Veranstaltungen außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts

-

Personen, die gem. § 34 Abs. 7 SchulG zur Unterstützung der Lehrkraft unter deren Verantwortung tätig sind

-

schulische Assistenzkräfte und Schulbegleiter/innen.

Die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Der/dem Belehrten ist ein Doppel auszuhändigen.

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SCHULE Landesverordnung über doppeltqualifizierende Bildungsgänge am Beruflichen Gymnasium Vom 30. Juni 2015 Aufgrund der § 16 Absatz 1 und § 126 Absatz 1 und 2 des Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), verordnet das Ministerium für Schule und Berufsbildung: §1 Ziele und Fachrichtungen (1) Ein doppeltqualifizierender Bildungsgang am Beruflichen Gymnasium vermittelt die Allgemeine Hochschulreife und einen Berufsabschluss nach Bundes- oder Landesrecht zum „Staatlich geprüften Assistenten“ oder zur „Staatlich geprüften Assistentin“ in verschiedenen Fachrichtungen. (2) Folgende Fachrichtungen des Beruflichen Gymnasiums und Berufsabschlüsse können zu doppeltqualifizierenden Bildungsgängen zusammengefasst werden: 1. Berufliches Gymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit/Pflege, mit dem Berufsabschluss zum „Staatlich geprüften Pflegeassistenten“ oder zur „Staatlich geprüften Pflegeassistentin“, 2. Berufliches Gymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Pädagogik/Psychologie, mit dem Berufsabschluss zum „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten“ oder zur „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin“, 3. Berufliches Gymnasium der Fachrichtung Biotechnologie mit dem Berufsabschluss zum „Staatlich geprüften Biologisch-technischen Assistenten“ oder zur „Staatlich geprüften Biologisch-technischen Assistentin“, 4. Berufliches Gymnasium der Fachrichtung Technik, Schwerpunkt Pharmazietechnik, mit dem Berufsabschluss zum „Staatlich geprüften pharmazeutisch-technischen Assistenten“ oder zur „Staatlich geprüften pharmazeutisch-technischen Assistentin“. §2 Aufnahmevoraussetzung Für die Aufnahmevoraussetzung findet § 2 der Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium (BGVO) vom 30. Mai 2012 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 141), geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 196), entsprechende Anwendung. Für die Bildungsgänge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 2 findet zusätzlich zu Satz 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 bis 4 und Absatz 6 der Berufsfachschulverordnung (BFSVO) vom 9. Juli 2013 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 213), geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 196) entsprechende Anwendung. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

§3 Dauer und Gestaltung (1) Der doppeltqualifizierende Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 umfasst drei Schulleistungsjahre, die übrigen umfassen jeweils vier Schulleistungsjahre. (2) Eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase sind Bestandteil des jeweiligen Bildungsganges. Die Abiturprüfung findet am Ende der Qualifikationsphase statt. (3) Beträgt die Dauer eines doppeltqualifizierenden Bildungsganges mehr als drei Schulleistungsjahre, enthält er eine einjährige zusätzliche berufsbezogene Phase. Die zusätzliche berufsbezogene Phase wird 1. im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 nach der Einführungsphase 2. im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 vor der Einführungsphase 3. im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 nach der Qualifikationsphase durchgeführt. Die zusätzliche berufsbezogene Phase kann einmal wiederholt werden. (4) § 3 Absatz 2 und 3 BGVO findet Anwendung. (5) Die Berufsabschlussprüfung findet im Bildungsgang 1. nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 3 am Ende des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase, 2. nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 am Ende der Qualifikationsphase statt. (6) Die Berufsabschlussprüfung im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 richtet sich nach dem Gesetz über den Beruf des pharmazeutischtechnischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2349), zuletzt geändert durch Artikel 43 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515), und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTAAPrV) vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2352), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 3005). Der schriftliche Teil der Prüfung nach § 12 PTA-APrV, die mündliche Prüfung in Pharmazeutischer Gesetzeskunde nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 PTAAPrV sowie die praktische Prüfung Übungen zur 175

SCHULE Drogenkunde nach § 14 Absatz 1 Nummer 3 PTA-APrV finden am Ende der Qualifikationsphase statt. Die übrigen mündlichen und praktischen Prüfungsteile nach den §§ 13 und 14 PTA-APrV finden am Ende des ersten Schulhalbjahres, die Prüfung in Apothekenpraxis nach § 15 PTA-APrV am Ende des zweiten Schulhalbjahres der zusätz­ lichen berufsbezogenen Phase statt. §4 Fächer, Lernbereiche und Lernfelder (1) § 4 Absatz 1 und 3 BGVO findet Anwendung. (2) Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld umfasst nach Maßgabe der Stundentafeln die Fächer Deutsch, Fremdsprachen, Darstellendes Spiel, Kunst, Musik, Literatur, Musisch-kreativer Bereich, Musisch-kreative Gestaltung. (3) Das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld umfasst nach Maßgabe der Stundentafeln die Fächer Religion, Religion/Ethik, Philosophie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftslehre, Erziehungswissenschaften. (4) Das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld umfasst nach Maßgabe der Stundentafeln die Fächer Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Gesundheit, Ökotrophologie, Hauswirtschaft, Berufliche Informatik, Ökologie und Gesundheit, Biotechnologie, Pharmazietechnik, Ernährungslehre/Diätetik, Körperpflegekunde, Galenische Übungen, Chemisch-pharmazeutische Übungen. (5) Fächer, Lernbereiche und Lernfelder des berufsbezogenen Bereiches der Stundentafel der jeweiligen Berufsfachschulausbildung können nach Maßgabe der Stundentafel in den Fächern des jeweiligen doppeltqualifizierenden Bildungsganges aufgehen. §5 Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau (1) Die beiden Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau sind 1. in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit/Pflege, die Fächer Gesundheit sowie Biologie, 2. in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Pädagogik/Psychologie, die Fächer Erziehungswissenschaften sowie Deutsch, 3. in der Fachrichtung Biotechnologie die Fächer Biotechnologie sowie Biologie, 4. in der Fachrichtung Technik, Schwerpunkt Pharmazietechnik, die Fächer Pharmazietechnik sowie Chemie.

176

§6 Aufstiegsregelungen (1) § 6 BGVO findet mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Schüler oder eine Schülerin den Anforderungen der Qualifikationsphase voraussichtlich auch dann nicht gewachsen ist, wenn sie oder er in dem berufsbezogenen Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau oder in den Praxiszeiten eine mangelhafte Leistung erbracht hat. (2) Enthält ein doppeltqualifizierender Bildungsgang vor der Einführungsphase eine zusätzliche berufsbezogene Phase, findet Absatz 1 entsprechende Anwendung. (3) Enthält ein doppeltqualifizierender Bildungsgang nach der Einführungsphase eine zusätzliche berufsbezogene Phase, findet Absatz 1 für den Aufstieg von der Einführungsphase in die zusätz­ liche berufsbezogene Phase und für den Aufstieg von der zusätzlichen berufsbezogenen Phase in die Qualifikationsphase entsprechende Anwendung. (4) Wer im Wiederholungsjahr der zusätzlichen berufsbezogenen Phase die Voraussetzungen für den Aufstieg in die nächsthöhere Jahrgangsstufe nach Absatz 1 nicht erfüllt, ist zu entlassen. (5) Enthält ein doppeltqualifizierender Bildungsgang nach der Qualifikationsphase eine zusätz­ liche berufsbezogene Phase, steigt die Schülerin oder der Schüler ohne Versetzung von der Qualifikationsphase in die zusätzliche berufsbezogene Phase auf. §7 Qualifikationsphase und Stundentafeln §§ 7 und 8 BGVO finden Anwendung. §8 Leistungsbewertung § 10 BGVO findet für den gesamten doppeltqualifizierenden Bildungsgang mit folgenden Maßgaben Anwendung: 1. Enthält ein Schulhalbjahr geblockte Praxiszeiten, wird die Anzahl der unter Aufsicht anzufertigenden schriftlichen Arbeiten um eine reduziert. 2. Besteht ein Schulhalbjahr ausschließlich aus Praxiszeiten, muss keine schriftliche Arbeit unter Aufsicht angefertigt werden. 3. Im Schulhalbjahr der Berufsabschlussprüfung ersetzen schriftliche Abschlussarbeiten jeweils eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht in dem entsprechenden Fach, sofern die Berufsabschlussprüfung nicht mit der Abiturprüfung zusammen fällt.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE §9 Prüfungsfächer und Lernbereiche der Berufsabschlussprüfung (1) Die Fächer und Lernbereiche sowie der Umfang in Zeitstunden der schriftlichen Berufsabschlussprüfung sind im Bildungsgang 1. nach § 1 Absatz 2 Nummer 1: Sozialpflege(drei) Hauswirtschaft(zwei) Deutsch/Kommunikation(drei) 2. nach § 1 Absatz 2 Nummer 2: Ökologie und Gesundheit

(zwei)

3. nach § 1 Absatz 2 Nummer 3: Biologische Arbeitsmethoden (drei) Molekularbiologie(drei) Mathematik(drei) 4. nach § 1 Absatz 2 Nummer 4: Botanik und Drogenkunde

(zwei).

Die weiteren Fächer und Lernbereiche der schriftlichen Berufsabschlussprüfung nach der Berufsfachschulverordnung werden durch die Abiturprüfung abgedeckt. (2) Gegenstand der praktischen Prüfung 1. ist im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 Sozialpflegerische Praxis im Umfang von eineinhalb Zeitstunden, 2. sind im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 die Lernbereiche Biologische Arbeitsmethoden sowie Molekularbiologie; für die Bearbeitung der Prüfungsaufgaben stehen zusammen bis zu 16 Zeitstunden, verteilt auf zwei Arbeitstage, zur Verfügung, 3. sind im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 die Fächer Übungen zur Drogenkunde, Chemisch-pharmazeutische Übungen sowie Galenische Übungen; für die Bearbeitung der Prüfungsaufgaben stehen jeweils bis zu sechs Zeitstunden zur Verfügung. (3) Gegenstand der mündlichen Prüfung sind im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 die Fächer Medizinproduktekunde, Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde gemäß § 13 PTA-APrV sowie nach der praktischen Ausbildung in der Apotheke das Fach Apothekenpraxis gemäß § 15 PTA-APrV. § 10 Bestimmungen für die Berufsabschlussprüfung (1) Für die Berufsabschlussprüfung finden § 1, §§ 2 und 3 Absatz 1, 2 und 4, §§ 4 bis 6, § 7 Absatz 1 bis 5 Satz 2 und 4 sowie Absatz 6 bis 8, §§ 8 bis 11, § 13 Absatz 1 Satz 2 bis 4, Absatz 2 und 3, §§ 15 bis 18, § 19 Absatz 1, 2 und 5, §§ 20 und 21 Absatz 1 und 2 sowie § 23 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BSPrüVO) vom 14. August 2012 (NBl. MBW. Schl.-H. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

S. 173), geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 196), Anwendung. (2) § 14 BS-PrüVO findet mit der Maßgabe Anwendung, dass abweichend von Absatz 1 die nach Punkten bewerteten Leistungen in Noten ohne Tendenzen nach der gemäß § 10 Absatz 1 BGVO geltenden Notenskala zurückgerechnet werden. (3) § 19 Absatz 3 und Absatz 4 Nummer 1 BS-PrüVO findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Leistungen in der zweiten Fremdsprache für das Ergebnis der Abschlussprüfung unberücksichtigt bleiben. (4) § 19 Absatz 4 Nummer 2 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass der Prüfling die Prüfung nicht bestanden hat, wenn die jeweilige Endnote 1. im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 in den Fächern „Sozialpflege“, „Hauswirtschaft“ sowie „Praxiszeiten“, 2. im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 in den Fächern „Sozialpädagogische Theorie und Praxis“ sowie „Pädagogische Praxiszeiten, 3. im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 in dem Lernbereich „Biologische Arbeitsmethoden“ sowie „Molekularbiologie“ „mangelhaft“ lautet. Im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 richtet sich das Nichtbestehen der Prüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten. § 11 Berechtigung (1) Wer die Berufsabschlussprüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 1. Nummer 1 „Staatlich geprüfter Pflegeassistent“ oder „Staatlich geprüfte Pflegeassistentin“, 2. Nummer 2 „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ oder „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“, 3. Nummer 3 „Staatlich geprüfter Biologisch-technischer Assistent“ oder „Staatlich geprüfte Biologisch-technische Assistentin“, 4. Nummer 4 „Staatlich geprüfter pharmazeutischtechnischer Assistent“ oder „Staatlich geprüfte pharmazeutisch-technische Assistentin“ zu führen und erhält darüber ein Abschlusszeugnis, in dem die zweite Fremdsprache unberücksichtigt bleibt. (2) Der Berufsabschluss „Staatlich geprüfter pharmazeutisch-technischer Assistent“ oder „Staatlich geprüfte pharmazeutisch-technische Assistentin“ wird erteilt nach Abschluss der praktischen Ausbildung in der Apotheke gemäß § 1 Absatz 4 PTA-APrV 177

SCHULE sowie des erfolgreich absolvierten zweiten Prüfungsabschnitts gemäß § 15 PTA-APrV. § 12 Entlassung bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung

(2) Der Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) richtet sich § 13 BGVO. § 13 Abiturprüfungsfächer § 9 BGVO findet mit der Maßgabe Anwendung, dass schriftliche Prüfungsfächer neben den durch die Fachrichtung oder den Schwerpunkt einer Fachrichtung bestimmten Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau, 1. im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 4 zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, 2. im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 die Fächer Mathematik und eine Fremdsprache oder Naturwissenschaft und Englisch, 3. im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 die Fächer Deutsch und Englisch, sind.

. nl A

(1) Wer die Berufsabschlussprüfung auch in der Wiederholung nicht bestanden hat, ist zu entlassen und erhält darüber ein Abgangszeugnis.

§ 14 Bestimmungen für die Abiturprüfung (1) Für die Abiturprüfung finden § 1, §§ 2 und 3 Absatz 1, 2 und 4, §§ 4 bis 10, §§ 24 und 25 Absatz 1, 3 und 4 sowie §§ 26 bis 34 BS-PrüVO entsprechende Anwendung. (2) § 25 Absatz 2 BS-PrüVO findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Einbringpflicht sich nach der Anlage 1 richtet. § 15 Zeugnisse §§ 11 und 12 BGVO finden Anwendung. § 16 Erwerb der Fachhochschulreife §§ 13 und 14 BGVO finden Anwendung. Durch den nach dieser Verordnung erworbenen Berufsabschluss wird der fachpraktische Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen. § 17 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt mit Veröffentlichung in Kraft. (2) Die im Schuljahr 2014/15 an Schülerinnen und Schüler in doppeltqualifizierenden Bildungsgängen erteilten Noten werden als Leistungen des ersten Schulleistungsjahres im jeweiligen Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 anerkannt.

(3) Diese Verordnung ist befristet bis zum 31. Juli 2019.

Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Kiel, 30. Juni 2015

178

Britta Ernst Ministerin für Schule und Berufsbildung

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015 --

Wirtschaftslehre

--

Ökologie und Gesundheit

Gesamt: 34

--

2. Naturwissenschaft

Ökotrophologie

4

1. Naturwissenschaft

2

2

Musisch-kreativer Bereich

4

--

Kunst, Literatur, Musik, Darstellendes Spiel

Erziehungswissenschaften

4

2

2. Fremdsprache

Gemeinschaftskunde

4

4

Mathematik

Englisch

4

Deutsch

4

2

4

2

Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Gesundheit/Pflege 4

Fach

2

4

34

--

4

--

4

--

--

4

--

4

4

4

4

4

2

Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Pädagogik/Psychologie

Fachrichtung

2

4

34

--

--

2

4

--

4

--

2

4

4

4

4

Biotechnologie

4

2

2

4

2

4

34

--

--

4

--

--

2

4

4

4

4

4

2

4

2

Technik Schwerpunkt Pharmazietechnik

Anzahl der einbringungspflichtigen Schulhalbjahresergebnisse je Fach und Fachrichtung

1. Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau

Anlage 1

Anlage 1

SCHULE

179

SCHULE Fachanforderungen für die Fächer Französisch, Spanisch, Latein, Musik, Kunst, Sport, Geographie und Weltkunde Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 1. Juni 2015 - III 401 Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Schule und Berufsbildung Folgendes: Die Fachanforderungen für die Fächer Französisch, Spanisch, Latein, Musik, Kunst, Sport, Geographie (Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) treten zum Schuljahr 2015/16 in Kraft. Sie gelten an allgemein bildenden Schulen und lösen die bislang geltenden Lehrpläne ab. Dabei gelten die Fachanforderungen für die Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2015/16 in der Jahrgangsstufe 5 aufwachsend und die Fachanforderungen für die Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2015/16 in der Einführungsphase der Oberstufe aufwachsend, für das Fach Sport für die Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2015/16 in der Einführungsphase und der Qualifikationsphase 1 aufwachsend. Die Fachanforderungen für das Fach Weltkunde (Sekundarstufe I) treten zum Schuljahr 2015/16 in Kraft. Sie gelten an Gemeinschaftsschulen und lösen den bislang geltenden Lehrplan ab. Dabei gelten sie ab dem Schuljahr 2015/16 für Jahrgangsstufe 5 aufwachsend. Die bislang geltenden Lehrpläne für die Fächer Französisch, Spanisch, Latein, Musik, Kunst, Sport, Geographie sowie Weltkunde gelten auslaufend weiter; sie treten jahrgangsstufenweise bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 (Sekundarstufe I) bzw. 2017/18 (Sekundarstufe II) außer Kraft.

Namensänderung von einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 8. Juni 2015 - III 321 Die Gemeinschaftsschule im Schulzentrum Bad Segeberg trägt künftig den Namen und die Bezeichnung: Schule am Burgfeld Gemeinschaftsschule mit Oberstufe im Entstehen des Schulverbandes Bad Segeberg in Bad Segeberg Stundentafeln für die Beschulung dualer Ausbildungsberufe, deren berufsbezogener Bereich aus Lernfeldern besteht Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 11. Juni 2015 - III 411 - 3023.253.0 Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Schule und Berufsbildung, dass für die Beschulung dualer Ausbildungsberufe, deren berufsbezogener Bereich aus Lernfeldern besteht, ab 1. August 2015 neue lernfeldorientierte Stundentafeln anzuwenden sind, die im Internet unter http://schularchiv.schleswig-holstein.de/ bbs/20150225-Lernfelder-Stundentafeln.zip zu finden sind. Die bisherigen Stundentafeln für diese Ausbildungsberufe werden aufgehoben. Sie gelten jedoch für Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2014/15 in diesen Bildungsgängen befunden haben, bis zum Abschluss des jeweiligen Bildungsganges weiter.

Die Fachanforderungen werden bis zum 15. August 2015 auf dem Lehrplanportal des Landes (http://lehrplan.lernnetz.de) veröffentlicht.

180

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE Lehrpläne für die berufsbildenden Schulen Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 11. Juni 2015 – III 404 Aufgrund des § 126 Abs. 3 des Schulgesetzes erlässt das Ministerium für Schule und Berufsbildung ab 1. August 2015 die nachstehenden Lehrpläne für die berufsbildenden Schulen. Gleichzeitig werden die ebenfalls nachstehend aufgeführten Lehrpläne außer Kraft gesetzt. Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2014/15 bereits einen dieser Bildungsgänge besuchen, gelten sie aber bis zum Abschluss des jeweiligen Bildungsganges weiter. Neue Lehrpläne ab 01.08.2015

Lehrpläne, die für diese Schularten außer Kraft treten

Berufsschule

Neue Lehrpläne ab 01.08.2015

Lehrpläne, die für diese Schularten außer Kraft treten

Fachschule • Wirtschaft/Politik • Heilerziehungspflege • Elektromobilität • Englisch • Deutsch/ Kommunikation • Mathematik • Betriebswirtschaft • Internationale Wirtschaft • Logistik • Marketing • Tourismus

• Heilerziehungspflege 2014 • Elektromobilität 2014 • Englisch 2014 • Deutsch 2014 • Mathematik 2014 • Betriebswirtschaft 1992

•H  elfer im Gastgewerbe und Helferin im Gastgewerbe • Fachpraktiker Küche und Fachpraktikerin Küche • Mathematik • Mathematik 2014 • Deutsch • Deutsch 2014 Berufsfachschule III • • • • • • • •

Sozialwesen Englisch Deutsch Energietechnik Gestaltungstechnik Bautechnik Wirtschaft/Politik Mathematik

• Sozialwesen 2012 • Energietechnik 2014 • Gestaltungstechnik 2014 • Wirtschaft/Politik 2014 • Mathematik 2014

Fachoberschule • Deutsch • Mathematik

• Deutsch 2014 • Mathematik 2014

Berufsoberschule • Deutsch • Mathematik

• Deutsch 2014 • Mathematik 2012

Berufliches Gymnasium

•T  echnik und Management • Biologietechnik • Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling • Wirtschaftsinformatik

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

• Technik und Management 2014 • Biologietechnik 2014 • Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling 2014 • Wirtschaftsinformatik 2014

181

182

Punkte**

*

FACH

FACH

Keinem Aufgabenfeld zugehörig

FACH

FACH

Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld FACH

sehr gut + 1 15 14 13

+ 12

gut 2 11

10

befriedigend + 3 09 08 07

Unterrichtsstunden

mangelhaft + 5 03 02 01

ungenügend 6 00

_____________________________

Klassenlehrer/in

davon Unterrichtsstunden unentschuldigt

ausreichend + 4 06 05 04

Das Zeugnisformular wurde durch das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein genehmigt 05/2015.

___________________________________________________________________________________ Unterschrift(en) der/des Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin/des volljährigen Schüler

Abteilungsleiter/in Berufliches Gymnasium

___________________________

ORT, DATUM

Bemerkungen

Versäumnisse:

Die Punktzahlen sind zweistellig und in einfacher Wertung angegeben.

Noten Punkte

**Für die Umsetzung der Noten in Punkte gilt:

2. Schülerinnen und Schüler, die die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erworben haben und das Berufliche Gymnasium ohne die Allgemeine Hochschulreife verlassen, erhalten auf Antrag ein Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil).

Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau sind mit „eA“ gekennzeichnet, alle übrigen Fächer sind auf grundlegendem Anforderungsniveau unterrichtet worden.

1. Das Ministerium für Schule und Berufsbildung bestimmt, dass Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums ab sofort Zeugnisse nach den Mustern der Anlagen 1 bis 4 erhalten.

FACH

Sport

FACH

FACH FACH

FACH

Punkte**

Mathematisch-naturwissenschaftlichtechnisches Aufgabenfeld

Aufgabenfeld/Fach

Zeugnisse des Beruflichen Gymnasiums Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 27. Mai 2015 – III 411 – 3023.522.0

*

*

VORNAME NAME geb. am DATUM

des (1.)(2.)Schulhalbjahres SCHULJAHR Jahrgangsstufe (11)(12)(13)

Zeugnis

Name und Ort der Schule Berufliches Gymnasium Fachrichtung FACHRICHTUNG

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

Aufgabenfeld/Fach

Anlage 1

A nl .

SCHULE

3. Das anliegende Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife bezieht sich auf den Eintritt einer Schülerin oder eines Schülers in das Berufliche Gymnasium zum Schuljahr 2012/13. Es wird hinsichtlich der geltenden Rechtsgrundlagen jährlich angepasst.

4. Bisherige Erlasse über Zeugnisse des Beruf­ lichen Gymnasiums oder des Fachgymnasiums werden hiermit aufgehoben.

5. Zeugnisse werden ohne den Genehmigungsvermerk des Ministeriums in der Fußzeile ausgegeben.

6. Dieser Erlass ist befristet bis zum 31. Juli 2020.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Zeugnis

Name und Ort der Schule

DATUM

ORT

• Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 in der jeweils geltenden Fassung) • Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (gem. Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 in der jeweils geltenden Fassung) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 in der jeweils geltenden Fassung) • Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife und Vereinbarung über die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.06.1979 i. d. F. vom 24.10.2008) • Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium vom 30.05.2012 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 200), geändert durch Verordnung vom 18.06.2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 196) • Landesverordnung über die Abschlussprüfung an berufsbildenden Schulen vom 14.08.2012 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 173)

Dem Zeugnis liegen zugrunde:

hat sich nach dem Besuch der Oberstufe im Beruflichen Gymnasium - Fachrichtung FACHRICHTUNG - der Abiturprüfung unterzogen.

geb. am

in

der Allgemeinen Hochschulreife

VORNAME NAME

Anlage 2

1. Halbjahr

2. Halbjahr

----

----

----

----

sehr gut + 1 15 14 13

+ 12

gut 2 11

10

--

--

ausreichend + 4 06 05 04

--

--

befriedigend + 3 09 08 07

--

--

Die Punktzahlen sind zweistellig und in einfacher Wertung angegeben.

Noten Punkte

*Für die Umsetzung der Noten in Punkte gilt:

Sport

Keinem Aufgabenfeld zugeordnet

FACH

FACH

FACH

mangelhaft + 5 03 02 01

--

--

--

--

--

--

--

--

--

3. Halbjahr

Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

FACH

FACH

FACH

Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

FACH

FACH

FACH

Bewertung*

ungenügend 6 00

--

--

--

--

--

--

--

--

--

4. Halbjahr

Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

Aufgabenfeld/Fach

(Halbjahresergebnisse aus Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau sind mit „eA“ gekennzeichnet. Die Bewertungen von Halbjahresergebnissen, die nicht in die Gesamtqualifikation eingehen, sind in Klammern gesetzt. Es müssen 34 bis 40 Halbjahresergebnisse eingebracht werden.)

I. Ergebnisse in der Qualifikationsphase

VORNAME NAME

SCHULE

183

184 Gesamtergebnis

eA

2. FACH

--

mündlich

**

mindestens 300, höchstens 900 Punkte

mindestens 100, höchstens 300 Punkte

mindestens 200, höchstens 600 Punkte

Es müssen 34 bis 40 Halbjahresergebnisse eingebracht werden. E = Ergebnis der Qualifikationsphase, P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern S = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird mathematisch gerundet.

Durchschnittsnote _______

Gesamtpunktzahl

Punktsumme aus den Gesamtergebnissen in den Prüfungsfächern in 4-facher Wertung

Abiturprüfung

Punktsumme aus den Halbjahresergebnissen ** P E= x 40 S

Qualifikationsphase

III. Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote

5. FACH

4. FACH

3. FACH

eA

1. FACH

schriftlich

(Siegel)

Schulleiter/in

Das Zeugnisformular wurde durch das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein genehmigt 05/2015.

Vorsitzende/r der Prüfungskommission

ORT, DATUM

hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben.

Frau/Herr VORNAME NAME

VI.

V. Bemerkungen

In der ersten Fremdsprache Englisch und in der zweiten Fremdsprache FREMDSPRACHE ist der Unterricht in dem für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife erforderlichen Umfang besucht worden.

(Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau sind mit „eA“ gekennzeichnet.)

Prüfungsergebnis in einfacher Wertung

IV. Fremdsprachen (ohne Arbeitsgemeinschaften)

II. Ergebnisse in der Abiturprüfung

Prüfungsfach

VORNAME NAME

VORNAME NAME

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

DATUM

in

ORT

der Fachhochschulreife (schulischer Teil)

Zeugnis

Name und Ort der Schule

Dem Zeugnis liegen zugrunde: • Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium vom 30. Mai 2012 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 141) in der jeweils geltenden Fassung • Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 i. d. F. vom 9. Februar 2012 in der jeweils geltenden Fassung)

Der Nachweis einer fachpraktischen Vorbildung für die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule richtet sich nach § 14 der Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium.

hat die Fachhochschulreife (schulischer Teil) am Beruflichen Gymnasium Fachrichtung FACHRICHTUNG - erworben.

geb. am

VORNAME NAME

Anlage 3

sehr gut + 1 15 14 13 + 12

gut 2 11 10

befriedigend + 3 09 08 07

ausreichend + 4 06 05 04

mangelhaft + 5 03 02 01

1. Halbjahr

2 3



57

Gesamtpunk tzahl

Schulleiter/in

N=5

(Siegel)

Klassenlehrer/in

(mindestens 4,0, höchstens 1,0)

(mindestens 95, höchstens 285 Punkte)

(mindestens 55, höchstens 165 Punkte)

(mindestens 40, höchstens 120 Punkte)

ungenügend 6 00

2. Halbjahr

Das Zeugnisformular wurde durch das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein genehmigt 05/2015.

ORT, DATUM

III. Bemerkungen

Durchschnittsnote

Gesamtpunktzahl

Punktsumme von 4 Halbjahresleistungen in den Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau in zweifacher Wertung Punktsumme von 11 Halbjahresleistungen in Fächern auf grundlegendem Anforderungsniveau in einfacher Wertung

II. Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote

Die Punktzahlen sind zweistellig und in einfacher Wertung angegeben.

Noten Punkte

*Für die Umsetzung der Noten in Punkte gilt:

FACH

FACH

FACH

FACH

FACH

FACH

Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau

2. FACH

1. FACH

Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau

I. Bewertung in Punkten*

VORNAME NAME

SCHULE

185

186

Name und Ort der Schule

ORT

1. Halbjahr

FACH

FACH

FACH

----

---

--

--

--

2. Halbjahr 3. Halbjahr

Qualifikationsphase

--

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

Einführungsphase (Ganzjahres -leistungen)

Bewertung*

--

--

--

4. Halbjahr

---

---

sehr gut + 1 15 14 13

+ 12

gut 2 11

10

befriedigend + 3 09 08 07

---

---

(Siegel)

ungenügend 6 00

--

--

--

--

--

--

Das Zeugnisformular wurde durch das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein genehmigt 05/2015.

Schulleiter/in

ORT, DATUM

Bemerkungen

mangelhaft + 5 03 02 01

--

--

--

--

--

--

Klassenlehrer/in

ausreichend + 4 06 05 04

--

--

Die Punktzahlen sind zweistellig und in einfacher Wertung angegeben.

Noten Punkte

*Für die Umsetzung der Noten in Punkte gilt:

Sport

(Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau sind mit „eA“ gekennzeichnet, alle übrigen Fächer sind auf grundlegendem Anforderungsniveau unterrichtet worden.)

FACH

FACH

FACH

Keinem Aufgabenfeld zugeordnet

Aufgabenfeld/Fach

--

--

Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

FACH

FACH

FACH

Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

VORNAME NAME

Ergebnisse

Sie/Er hat die Oberstufe ANZAHL Halbjahre besucht.

hat das Berufliche Gymnasium - Fachrichtung FACHRICHTUNG - vom DATUM bis DATUM besucht und war zuletzt im Schuljahr SCHULJAHR Schüler/in der (11.)(12.)(13.) Jahrgangsstufe.

in

Abgangszeugnis

VORNAME NAME geb. am DATUM

Anlage 4

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Kernprozesse des Unternehmens planen, steuern und kontrollieren

Personalwirtschaftliche Prozesse gestalten

Vorschriften des Wirtschafts- und Steuerrechts anwenden

Volkswirtschaftliche und wirtschaftspolitische Mechanismen * bewerten

Geschäftsvorgänge verarbeiten und bilanzielle Auswirkungen beurteilen

Kosten- und Leistungsrechnung erstellen und anwenden

Controlling für die operative Planung, Steuerung und Kontrolle nutzen

Strategische Entscheidungen zur nachhaltigen Existenzsicherung unterstützen

LF 2:

LF 3:

LF 4:

LF 5:

LF 6:

LF 7:

LF 8:

LF 9:

80

Der Unterricht berücksichtigt die Standards nach der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 i. d. F. vom 9. März 2001).

80 Unterrichtsstunden Wirtschaft/Politik sind im Lernfeld integriert

160

Informatik

*

200

Wirtschaftsmathematik 2.400

160

Englisch

240

200

200

120

120

160

160

120

320

160

Unterrichtsstunden bezogen auf den 2-jährigen Bildungsgang

F4 1.8.2015

Deutsch/Kommunikation

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich mit den Fächern

Wahlpflichtbereich und Projektarbeit

Unternehmen gründen, finanzieren und strategisch gestalten

LF 1:

Fachrichtungsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern

Fachschule Wirtschaft Fachrichtung Betriebswirtschaft Schwerpunkt Controlling

Stundentafel Berufsbildende Schulen

F 4 Fachschule Wirtschaft

A nl .

SCHULE

Stundentafeln für die Fachschule, Bereich Wirtschaft

Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufs­ bildung vom 10. Juni 2015 - III 413 - 3023.700.0

Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Schule und Berufsbildung, dass ab 1. August 2015 die als Anlagen beigefügten Stundentafeln für die Fachschule, Bereich Wirtschaft, anzuwenden sind.

Gleichzeitig werden die bestehenden Stundentafeln für diese Fachrichtungen und die nicht veröffentlichten Erprobungsfassungen von 2014 aufgehoben. Sie gelten aber weiter für Schülerinnen und Schüler, die sich vor dem 1. August 2015 in einem dieser Bildungsgänge befunden haben.

187

188

Kernprozesse des Unternehmens planen, steuern und kontrollieren

Vorschriften des Wirtschafts- und Steuerrechts anwenden

Volkswirtschaftliche und wirtschaftspolitische Mechanismen * bewerten

Geschäftsvorgänge verarbeiten und bilanzielle Auswirkungen beurteilen

Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern

Personal beschaffen, einstellen und abbauen

Personal führen und entwickeln

Personal unter Beachtung des Arbeits- und Sozialrechtsverwalten

LF 2:

LF 3:

LF 4:

LF 5:

LF 6:

LF 7:

LF 8:

LF 9:

80

Informatik

Der Unterricht berücksichtigt die Standards nach der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 i. d. F. vom 9. März 2001)

80 Unterrichtsstunden Wirtschaft/Politik sind im Lernfeld integriert

160

Wirtschaftsmathematik

*

200

Englisch

2.400

160

280

160

120

120

200

120

160

160

320

160

Unterrichtsstunden bezogen auf den 2-jährigen Bildungsgang

F4 1.8.2015

Deutsch/Kommunikation

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich mit den Fächern

Wahlpflichtbereich und Projektarbeit

Unternehmen gründen, finanzieren und strategisch gestalten

LF 1:

Fachrichtungsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern

Fachschule Wirtschaft Fachrichtung Betriebswirtschaft Schwerpunkt Personalwesen

Stundentafel Berufsbildende Schulen

F 4 Fachschule Wirtschaft

Vorschriften des Wirtschafts- und Steuerrechts anwenden

LF 3:

Personal führen und entwickeln Personal unter Beachtung des Arbeits- und Sozialrechtsverwalten

LF 8: LF 9:

1.200

120

80

80

80

120

120

80

160

200

160

Unterrichtsstunden bezogen auf den 1-jährigen Bildungsgang

F4 1.8.2015

Der Unterricht berücksichtigt die Standards nach der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 i. d. F. vom 9. März 2001)

Wahlpflichtbereich und Projektarbeit

Personal beschaffen, einstellen und abbauen

Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern

Geschäftsvorgänge verarbeiten und bilanzielle Auswirkungen beurteilen

LF 7:

LF 6:

LF 5:

Volkswirtschaftliche und wirtschaftspolitische Mechanismen bewerten

Kernprozesse des Unternehmens planen, steuern und kontrollieren

LF 2:

LF 4:

Unternehmen gründen, finanzieren und strategisch gestalten

LF 1:

Fachrichtungsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern

Fachschule Wirtschaft Fachrichtung Betriebswirtschaft Schwerpunkt Personalwesen

Stundentafel Berufsbildende Schulen

F 4 Fachschule Wirtschaft

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Volkswirtschaftliche und wirtschaftspolitische Mechanismen * bewerten

Geschäftsvorgänge verarbeiten und bilanzielle Auswirkungen beurteilen

Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern

Prozesse im Handel planen, steuern und kontrollieren

Die Supply Chain im Handel gestalten

LF 5:

LF 6:

LF 7:

LF 8:

LF 9:

120

160

200

120

160

160

80

Informatik

Der Unterricht berücksichtigt die Standards nach der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 i. d. F. vom 9. März 2001).

80 Unterrichtsstunden Wirtschaft/Politik sind im Lernfeld integriert

160

Wirtschaftsmathematik

*

200

Englisch

2.400

160

Deutsch/Kommunikation

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich mit den Fächern

240

Vorschriften des Wirtschafts- und Steuerrechts anwenden

LF 4:

120

Wahlpflichtbereich und Projektarbeit

Personalwirtschaftliche Prozesse gestalten

LF 3:

240

120

Kernprozesse des Unternehmens planen, steuern und kontrollieren

LF 2:

160

Unterrichtsstunden bezogen auf den 2-jährigen Bildungsgang

LF 10: Außenhandelsgeschäfte planen, durchführen und kontrollieren

Unternehmen gründen, finanzieren und strategisch gestalten

LF 1:

Fachrichtungsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern

Fachschule Wirtschaft Fachrichtung Betriebswirtschaft Schwerpunkt Handelsmanagement

Volkswirtschaftliche und wirtschaftspolitische Mechanismen bewerten* Geschäftsvorgänge verarbeiten und bilanzielle Auswirkungen beurteilen Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern Grundlagen des Außenhandels darstellen und strategische Maßnahmen planen Internationale Verträge gestalten und Auslandsgeschäfte finanzieren

LF 5: LF 6: LF 7: LF 8: LF 9:

160

120

200

120

160

160

120

80

Informatik

Der Unterricht berücksichtigt die Standards nach der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 i. d. F. vom 9. März 2001).

80 Unterrichtsstunden Wirtschaft/Politik sind im Lernfeld integriert

160

Wirtschaftsmathematik

*

200

Englisch

2.400

160

Deutsch/Kommunikation

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich mit den Fächern

240

Vorschriften des Wirtschafts- und Steuerrechts anwenden

LF 4:

Wahlpflichtbereich und Projektarbeit

Personalwirtschaftliche Prozesse gestalten

LF 3:

240

120

Kernprozesse des Unternehmens planen, steuern und kontrollieren

LF 2:

160

Unterrichtsstunden bezogen auf den 2-jährigen Bildungsgang

F4 1.8.2015

LF 10: Import- und Exportprozesse planen, durchführen und kontrollieren

Unternehmen gründen, finanzieren und strategisch gestalten

LF 1:

Fachrichtungsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern

Fachschule Wirtschaft Fachrichtung Internationale Wirtschaft

Stundentafel Berufsbildende Schulen

Stundentafel Berufsbildende Schulen

F4 1.8.2015

F 4 Fachschule Wirtschaft

F 4 Fachschule Wirtschaft

SCHULE

189

190 Fachschule Wirtschaft Fachrichtung Marketing

120 240

Vorschriften des Wirtschafts- und Steuerrechts anwenden

Volkswirtschaftliche und wirtschaftspolitische Mechanismen * bewerten

Geschäftsvorgänge verarbeiten und bilanzielle Auswirkungen beurteilen

Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern

Transport- und Lagerprozesse planen, steuern und kontrollieren

Logistikverträge für Handel und Industrie in Beschaffung, Produktion und Distribution gestalten

LF 4:

LF 5:

LF 6:

LF 7:

LF 8:

LF 9:

LF 10: Nationale und internationale Supply Chains in Handel und Industrie analysieren und optimieren

Wahlpflichtbereich und Projektarbeit

80

Informatik

Der Unterricht berücksichtigt die Standards nach der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 i. d. F. vom 9. März 2001).

80 Unterrichtsstunden Wirtschaft/Politik sind im Lernfeld integriert

160

Wirtschaftsmathematik

*

200

Englisch

2.400

160

120

200

120

160

160

120

Deutsch/Kommunikation

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich mit den Fächern

160

Personalwirtschaftliche Prozesse gestalten

160

Wirtschaftsmathematik

80 Unterrichtsstunden Wirtschaft/Politik sind im Lernfeld integriert Der Unterricht berücksichtigt die Standards nach der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 i. d. F. vom 9. März 2001).

*

2.400

80

200

Englisch Informatik

160

Deutsch/Kommunikation

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich mit den Fächern

240

120

Wahlpflichtbereich und Projektarbeit

120

160

200

120

160

160

120

240

Marketingkonzeptionen analysieren und entwickeln

Instrumente des Marketing-Mix analysieren, einsetzen und Bewerten

Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern

Geschäftsvorgänge verarbeiten und bilanzielle Auswirkungen beurteilen

Volkswirtschaftliche und wirtschaftspolitische Mechanismen * bewerten

Vorschriften des Wirtschafts- und Steuerrechts anwenden

Personalwirtschaftliche Prozesse gestalten

Kernprozesse des Unternehmens planen, steuern und kontrollieren

160

Unterrichtsstunden bezogen auf den 2-jährigen Bildungsgang

F4 1.8.2015

LF 10: Märkte analysieren und Marktforschungsergebnisse nutzen

LF 9:

LF 8:

LF 7:

LF 6:

LF 5:

LF 4:

LF 3:

LF 2:

LF 3:

240

Kernprozesse des Unternehmens planen, steuern und kontrollieren

LF 2:

Unternehmen gründen, finanzieren und strategisch gestalten

LF 1:

Unternehmen gründen, finanzieren und strategisch gestalten

LF 1: 160

Fachrichtungsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern

Unterrichtsstunden bezogen auf den 2-jährigen Bildungsgang

Fachrichtungsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern

Fachschule Wirtschaft Fachrichtung Logistik

Stundentafel Berufsbildende Schulen

Stundentafel Berufsbildende Schulen

F4 1.8.2015

F 4 Fachschule Wirtschaft

F 4 Fachschule Wirtschaft

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Volkswirtschaftliche und wirtschaftspolitische Mechanismen * bewerten

Geschäftsvorgänge verarbeiten und bilanzielle Auswirkungen beurteilen

Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern

Marketing touristischer Organisationen analysieren und einsetzen

Touristikspezifische Betriebsprozesse analysieren und bewerten

LF 5:

LF 6:

LF 7:

LF 8:

LF 9: 160

160

200

120

160

160

120

F 4 Fachschule Wirtschaft

IT-Systeme für Unternehmen auswählen, gestalten und betreuen Netzwerke für Unternehmen planen, implementieren und betreuen Anwendungssoftware unternehmensspezifisch anpassen, programmieren und bereitstellen

LF 7: LF 8: LF 9:

240

240

120

240

Der Unterricht berücksichtigt die Standards nach der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 i. d. F. vom 9. März 2001).

80 Unterrichtsstunden Wirtschaft/Politik sind im Lernfeld integriert

80

Informatik

80 Unterrichtsstunden Wirtschaft/Politik sind in den Lernfeldern 1 und 5 integriert. Der Unterricht berücksichtigt die Standards nach der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 i. d. F. vom 9. März 2001).

*

Mathematik

160

Wirtschaftsmathematik

*

240

Englisch

200

Englisch

2.400

120

Deutsch/Kommunikation

160

Deutsch/Kommunikation

2.440

160

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich mit den Fächern

480

Unternehmensdatenbanksysteme entwickeln und optimieren

LF 6:

80

Wahlpflichtbereich und Projektarbeit

Volkswirtschaftliche und wirtschaftspolitische Wirkungsmechanismen einschätzen*

LF 5:

120

80

120

Kosten- und Leistungsrechnung erstellen, anwenden und auswerten

120

80

Unterrichtsstunden bezogen auf den 2-jährigen Bildungsgang

F4 1.8.2015

LF 10: Naturwissenschaftliche Grundlagen auf IT-Systeme anwenden

Geschäftsprozesse verarbeiten

LF 4:

Kernprozesse des Unternehmens planen, steuern und kontrollieren

Unternehmen gründen, finanzieren und strategisch gestal* ten

LF 3:

LF 2:

LF 1:

Fachrichtungsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern

Fachschule Wirtschaft Fachrichtung Wirtschaftsinformatik

Stundentafel Berufsbildende Schulen

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich mit den Fächern

240

Vorschriften des Wirtschafts- und Steuerrechts anwenden

LF 4:

Wahlpflichtbereich und Projektarbeit

Personalwirtschaftliche Prozesse gestalten

LF 3:

240

80

Kernprozesse des Unternehmens planen, steuern und kontrollieren

LF 2:

160

Unterrichtsstunden bezogen auf den 2-jährigen Bildungsgang

F4 1.8.2015

LF 10: Geografische Gegebenheiten von Reiseländern erfassen und beurteilen

Unternehmen gründen, finanzieren und strategisch gestalten

LF 1:

Fachrichtungsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern

Fachschule Wirtschaft Fachrichtung Tourismus

Stundentafel Berufsbildende Schulen

F 4 Fachschule Wirtschaft

SCHULE

191

192 210 210 210 210 210 210 210

LF 3 Bauteile in Beton und Stahlbeton planen und herstellen

LF 4 Stahl- und Holzkonstruktionen entwickeln

LF 5 Gebäude unter energetischen Gesichtspunkten planen

LF 6 Geschossausbau konstruieren

LF 7 Einfache IT-Systeme erstellen

LF 8 Lokale Netzwerke und Netzwerkdienste bereitstellen und administrieren

LF 9 Kundenspezifische Datenmanagementsysteme erstellen und anwenden

BFS III_Anlage1.docx

Praxiszeiten

LF 10.1 Fachspezifische Anwendungen entwickeln oder LF 10.2 Global vernetzte Systeme analysieren und synthetisieren

Seite 1 von 2

160

oder

40

Religion oder Philosophie

160

Seite 2 von 2

Das Wahlfach kann nach den Möglichkeiten der Schule angeboten werden.

BFS III_Anlage1.docx

1

2. Fremdsprache zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in der Berufsoberschule

Wahlfach1

40

Sport

Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Schule und Berufsbildung, dass in der Berufsfachschule gemäß § 1

190

210

LF 2 Bauteile im Mauerwerksbau konstruieren

240

Mathematik

2.880

120 120

Englisch

80

Deutsch/Kommunikation

Wirtschaft/Politik

Berufsübergreifender Bereich mit den Fächern

Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 11. Juni 2015 - III 413 - 3023.420

Wahlpflichtbereich

210

Unterrichtsstunden bezogen auf die 2-jährige Ausbildung

B3 1.8.2015

LF 1 Bauwerke planen und gründen

Berufsbezogener Bereich mit den Lernfeldern

Bautechnische Assistentin und Bautechnischer Assistent

Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III) Fachrichtung Bautechnik

Stundentafel Berufsbildende Schulen

B 3 Berufsfachschule - Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III)

Stundentafeln für die Berufsfachschule gemäß § 1 Absatz 3 der Berufsfachschulverordnung (Typ III)

. nl A

B 3 Berufsfachschule - Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III)

SCHULE

Absatz 3 der Berufsfachschulverordnung (Typ III), Fachrichtungen Bautechnik, Gestaltungstechnik sowie Energietechnik, ab 1. August 2015 die als Anlagen beigefügten Stundentafeln anzuwenden sind. Die bisherigen Stundentafeln werden aufgehoben. Sie gelten jedoch für Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2014/15 bereits in diesen Bildungsgängen befinden, bis zum Abschluss des jeweiligen Bildungsganges weiter.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015 300 300 300

300 280 160

LF 3 Produkte und Gebäude energetisch und technisch analysieren

LF 4 Versorgungstechnische Anlagen energetisch und technisch analysieren

LF 5 Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien installieren und betreiben

LF 6 Anlagen und Systeme zur effizienten Energieverteilung und -speicherung installieren und betreiben

LF 7 Einsatz regenerativer Systeme optimieren

Praxiszeiten

Seite 1 von 2

300

LF 2 Funktion und Arbeitsweise technischer Systeme beschreiben

BFS III_Anlage2.docx

300

Unterrichtsstunden bezogen auf die 2-jährige Ausbildung

B3 1.8.2015

LF 1 Funktion und Arbeitsweise einfacher technischer Geräte beschreiben

Berufsbezogener Bereich mit den Lernfeldern

Energietechnische Assistentin und Energietechnischer Assistent

Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III) Fachrichtung Energietechnik

Stundentafel Berufsbildende Schulen

B 3 Berufsfachschule - Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III)

40

Religion oder Philosophie

160

Seite 2 von 2

Das Wahlfach kann nach den Möglichkeiten der Schule angeboten werden.

BFS III_Anlage2.docx

1

2. Fremdsprache zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in der Berufsoberschule

Wahlfach1

40

Sport

2.880

240

Englisch

80 240

Deutsch/Kommunikation

Wirtschaft/Politik

Berufsübergreifender Bereich mit den Fächern

B 3 Berufsfachschule - Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III)

SCHULE

193

194 240 240

LF 3 Werbekonzeptionen und Websites analysieren, Websites konzipieren und umsetzen

LF 4 Fotos, Videos und Animationen nach Vorgaben für die digitale Medienausgabe erstellen

Seite 1 von 2

320

Praxiszeiten

BFS III_Anlage3.docx

240

240

240

LF 8 Den Colormanagement-Workflow in der Medienproduktion analysieren und anwenden

LF 7 b Einen mehrteiligen Auftrag für digitale Medien im Team konzipieren, planen, realisieren und präsentieren

LF 7 a Einen mehrteiligen Printauftrag im Team konzipieren, planen, realisieren und präsentieren oder

LF 6 Fotos und Videosequenzen erfassen, digital aufbereiten und speichern

LF 5b Digitale Medienprodukte unter Beachtung betriebswirtschaftlicher und urheberrechtlicher Gesichtspunkte gestalterisch umsetzen

240

240

LF 2 Medienbetriebe analysieren, vernetzte Computer konfigurieren und digitale Ausgabedateien druckverfahrensspezifisch erstellen

LF 5a Printprodukte unter Beachtung betriebswirtschaftlicher und urheberrechtlicher Gesichtspunkte gestalterisch umsetzen oder

240

Unterrichtsstunden bezogen auf die 2-jährige Ausbildung

B3 1.8.2015

LF 1 Medienelemente nach gestalterischen Grundsätzen konzipieren und zu Printprodukten umsetzen

Berufsbezogener Bereich mit den Lernfeldern

Gestaltungstechnische Assistentin und Gestaltungstechnischer Assistent

Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III) Fachrichtung Gestaltungstechnik

Stundentafel Berufsbildende Schulen

B 3 Berufsfachschule - Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III)

240 40 40

Mathematik Sport Religion oder Philosophie

160

Seite 2 von 2

Das Wahlfach kann nach den Möglichkeiten der Schule angeboten werden.

BFS III_Anlage3.docx

1

2. Fremdsprache zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in der Berufsoberschule

Wahlfach1

120

Englisch

2.880

120

80

Deutsch/Kommunikation

Wirtschaft/Politik

Berufsübergreifender Bereich mit den Fächern

B 3 Berufsfachschule - Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III)

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule, Fachrichtung Sozialwesen; Berichtigung Die mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 5. Februar 2015 - III 413 3023.320.32 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 31) veröffentlich-

te Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule, Fachrichtung Sozialwesen, wird durch die nachstehende Stundentafel ersetzt.

B 3 Berufsfachschule - Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III)

Stundentafel Berufsbildende Schulen

Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III) Fachrichtung: Sozialwesen Pflegeassistent und Pflegeassistentin

B3 1.8.2015

Unterrichtsstunden bezogen auf die 2-jährige Ausbildung

Fachrichtungsbezogener Bereich mit den Lernfeldern LF 1: Professionelle Pflege, Versorgung und Betreuung leisten LF 2: Gesundheit fördern und präventiv handeln

160 120

LF 3: Beobachten, Informieren, Planen, Dokumentieren in der Pflege

120

LF 4: Menschen personen- und situationsgerecht pflegen und betreuen

420

Wahlpflichtbereich1

210

Fachrichtungsübergreifender Bereich mit den Fächern Deutsch

160

Mathematik

160

Englisch

160

Wirtschaft/Politik

80

Religion

80

Sport

160

Praxiszeiten in Einrichtungen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege, der Heilerziehungspflege, der Rehabilitation

Wahlfach2 2. Fremdsprache zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in der Berufsoberschule 1

2

1.200 3.030

160

Der Wahlpflichtbereich wird fortlaufend unterrichtet in einem der Lernfelder • Geriatrie oder • Gesundheits- und Krankenpflege oder • Pflegewissenschaften oder • Heilerziehungspflege. Das Wahlfach kann nach den Möglichkeiten der Schule angeboten werden.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

195

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Satzung des Landesinstituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 3. Juni 2015 - III 402 - 3350.0.1 Aufgrund § 45 des Landesverwaltungsgesetzes wird für das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein die folgende Satzung erlassen. § 1 Rechtsform (1) Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) ist eine dem für Bildung zuständigen Ministerium unmittelbar nachgeordnete nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Seine Rechtsakte sind solche des für Bildung zuständigen Ministeriums. Das IQSH unterliegt vollumfänglich der Aufsicht des für Bildung zuständigen Ministeriums. (2) Das IQSH hat seinen Sitz in Kronshagen bei Kiel. § 2 Organisation (1) Das IQSH wird von einer Direktorin oder einem Direktor geleitet. Sie oder er ist gegenüber dem für Bildung zuständigen Ministerium für die Erledigung der Aufgaben nach § 3 verantwortlich.

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(2) Die Gliederung des IQSH ist in einem Organisationsplan festgelegt. Die Aufgabenverteilung regelt ein Geschäftsverteilungsplan. Organisationsplan und Geschäftsverteilungsplan bedürfen der Genehmigung des für Bildung zuständigen Ministeriums. § 3 Aufgaben Die Aufgaben des IQSH ergeben sich aus § 134 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes. Das IQSH nimmt seine Aufgaben unter Beachtung der Vorgaben, insbesondere durch Weisungen sowie die Vereinbarung von Zielen und Leistungen, des für Bildung zuständigen Ministeriums wahr. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Statut (Satzung) des Landesinstituts Schleswig-Holstein für Praxis und Theorie der Schule vom 23. Januar 1997 - III 500 a - 3352.0 - außer Kraft. Kiel, 3. Juni 2015 Britta Ernst Ministerin für Schule und Berufsbildung

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Funktionsstellen Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Bewerbung an das

Flensburg

Leiterin/Leiter der Oberstufe

Ministerium Aufgabenübertragung zum für Schule und 1. August 2015. Berufsbildung Auf die Erprobungs- des Landes zeit gemäß § 20 SchleswigAbs. 2 Nr. 3 LBG Holstein wird hingewiesen. III 314 Sie beträgt im Schul- Postfach 7124 bereich ein Jahr. 24171 Kiel Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium A 15 Aufgabenübertragung zum für Schule und 1. Februar 2016. Berufsbildung Auf die Erprobungs- des Landes zeit gemäß § 20 SchleswigAbs. 2 Nr. 3 LBG Holstein wird hingewiesen. III 312 Sie beträgt im Schul- Postfach 7124 bereich ein Jahr. 24171 Kiel Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium für A 15 Aufgabenübertragung zum Schule und 1. Februar 2016. Berufsbildung Auf die Erprobungs- des Landes zeit gemäß § 20 SchleswigAbs. 2 Nr. 3 LBG Holstein wird hingewiesen. III 312 Sie beträgt im Schul- Postfach 71 24 bereich ein Jahr. 24171 Kiel Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. A 15 Z AufgabenüberMinisterium für tragung zum nächst- Schule und möglichen Zeitpunkt. Berufsbildung Auf die Erprobungs- des Landes zeit gemäß § 20 SchleswigAbs. 2 Nr. 3 LBG Holstein wird hingewiesen. III 312 Sie beträgt im Schul- Postfach 7124 bereich ein Jahr. 24171 Kiel Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

1. Gymnasien 1.1 Fördegymnasium

siehe Aufgaben­beschreibung NBl. Nr. 7 / 1998 S. 266 ff.

1.2 Gymnasium Glinde

Glinde

Leiterin/Leiter der Mittelstufe siehe Aufgabenbeschreibung NBl. 7/1998 S. 266 ff.

1.3 Thomas-Mann-Schule Lübeck

Leiterin/Leiter der Oberstufe siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

1.4 Otto-HahnGymnasium

Geesthacht stellvertretende Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter siehe Aufgabenbeschreibung NBl. 7/1998 S. 266 ff.

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A 15

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Leitung der Abteilung „Außenstelle Bad Malente mit Landesberufsschulen“ *)

A 15

Bewerbung an das

2. Berufsbildende Schulen/RBZ 2.1 Berufliche Schule des Eutin Kreises Ostholstein in Eutin

2.2 RBZ Eckener-Schule Regionales Berufs­ bildungszentrum Flensburg

Flensburg

2.3 Berufliche Schule des Husum Kreises Nordfriesland in Husum

*)

A 15 Leitung der Bildungsgänge Berufsoberschule, Fachoberschule und Berufsfachschule III, Mitwirkung im Koordinierungsteam des RBZ **)

Leitung/Koor­ dination der Abteilung Ver­ waltung ***)

A 15

Berufliche Schule Aufgabendes Kreises Ostübertragung zum holstein in Eutin 1. Februar 2016. Auf die Erprobungs- Wilhelmstraße 6 23701 Eutin zeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. RBZ EckenerAufgabenübertragung sofort. Schule Auf die Erprobungs- Regionales Berufsbildungszeit gemäß § 20 zentrum Flensburg Abs. 2 Nr. 3 LBG Friesische Lücke 15 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- 24937 Flensburg bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. AufgabenBerufliche Schule übertragung zum des Kreises 1. September 2015. Nordfriesland in Auf die Erprobungs- Husum zeit gemäß § 20 Herzog-AdolfAbs. 2 Nr. 3 LBG Straße 3 wird hingewiesen. 25813 Husum Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle bei der Beruflichen Schule des Kreises Ostholstein in Eutin, Wilhelmstraße 6 in 23701 Eutin, anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen.

**) Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle beim RBZ Eckener-Schule, Friesische Lücke 15 in 24937 Flensburg anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen. ***) Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle bei der Beruflichen Schule des Kreises Nordfriesland, Herzog-Adolf-Straße 3 in 25813 Husum anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen. 198

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Funktionsstellen Schule

Ort

2.4 Dorothea-SchlözerLübeck Schule Ernährung, Gesundheit, Sozialwesen

Bezeichnung der Stelle

A 15 Leitung/ Koordination der Abteilung für Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung und des Berufseingangsbereiches, DaZ, FOS, BOS sowie schulart- und abteilungsübergreifende Aufgaben *)

2.5 Berufsbildungs­ zentrum RendsburgEckernförde

Rendsburg stellvertretende Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter **)

2.6 Berufsbildungszentrum Schleswig

Schleswig

*)

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

A 15 Z

Koordinator/in A 15 Berufsfachschulen I Wirtschaft und III Kaufmännische Assistentinnen und Assistenten, Fachhochschulreife und übergeordnete Aufgaben ***)

Bewerbung an das

AufgabenDorothea-Schlözerübertragung zum Schule 1. August 2015. Jerusalemsberg 1-3 Auf die Erprobungs- 23568 Lübeck zeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG Tel. 0451 122-8861 wird hingewiesen. E-Mail: Sie beträgt im Schul- sekretariat@ bereich ein Jahr. dorothea-schloeBeförderung und zer-schule.de Einweisung in die Internet: Planstelle nach Vorlie- www.dorotheagen der laufbahn- und schloezer-schule.de haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. AufgabenBerufsbildungsübertragung zum zentrum Rends1. Oktober 2015. burg-Eckernförde Auf die Erprobungs- Kieler Straße 30 zeit gemäß § 20 24768 Rendsburg Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. BerufsbildungsAufgabenzentrum übertragung zum Schleswig 1. August 2015. Auf die Erprobungs- Flensburger Straße 19 b zeit gemäß § 20 24837 Schleswig Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle bei der Dorothea-Schlözer-Schule, Jerusalemsberg 1-3 in 23568 Lübeck anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellungen in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen.

**) Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle beim Berufsbildungszentrum Rendsburg-Eckernförde, Kieler Straße 30 in 24768 Rendsburg anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen. ***) Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle beim Berufsbildungszentrum Schleswig, Flensburger Straße 19 b in 24837 Schleswig anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Koordinatorenstellen für schulfachliche Aufgaben an Gemeinschaftsschulen An den Gemeinschaftsschulen werden weitere Stellen von Konrektorinnen und Konrektoren als Koordinatorinnen und Koordinatoren für schulfachliche Aufgaben ausgeschrieben. In der nachfolgenden Auflistung wird jeweils eine Kernaufgabe der künftigen Koordinatorinnen und Koordinatoren genannt; zur Festlegung des jeweiligen Aufgabenprofils im Detail sind innerhalb des Schulleitungsteams entsprechende Absprachen zu treffen. Zur Orientierung kann dabei die Aufgabenbeschreibung unter Ziffer VII (3) des Erlasses vom 18. Mai 1998 - III 4 - 0332.3 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 266) verwendet werden. Den Schulen steht für die Wahrnehmung der Koordinierungsfunktionen gemäß § 7 des Leitungszeiterlasses (Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Bemessung des schulischen Zeitbudgets für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben sowie für die pädagogische Arbeit und für Schulentwicklung vom 31. August 2010, NBl. MBK. Schl.-H. S. 277) ein Zeitbudget zur Verfügung. Für die ausgeschriebenen Koordinatorenstellen können sich grundsätzlich Lehrkräfte der an der jeweiligen Schulart vertretenen Laufbahnen bewerben; Lehrkräfte mit der Laufbahnbefähigung für Sonderschulen kommen jedoch nur für die Koordination des Förderzentrumsteils in Frage. Die Auswahlentscheidungen werden jeweils nach Eignung und Leistung getroffen; die Laufbahn der Bewerberinnen und Bewerber ist dabei ohne Belang. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Nach Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt zunächst die Übertragung der Aufgaben. Beförderung und Einweisung in die Planstelle werden nach einer Erprobung gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG und bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorgenommen. Bitte achten Sie auf die nachstehenden allgemeinen Hinweise, die entsprechend anzuwenden sind. Bewerbungen sind über das zuständige Schulamt auf dem Dienstwege an das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein - III 21 - zu richten. Die Schulen, für die Sie sich bewerben, werden von hier aus über die eingegangenen Bewerbungen informiert.

Theodor-StormSchule Bad Oldesloe 2. Ausschreibung

Gemeinschaftsschule HeideOst Heide

200

Bezeichnung der Zeitpunkt der Stelle Bes.-Gruppe Besetzung

Aufgabe/Koordination

Bewerbungen an das

Koordinatorin/ Koordinator

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Koordination für schulfachliche Aufgaben mit den Schwerpunkten pädagogische und organisatorische Gestaltung in den Jahrgangsstufen 7 und 8

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel

1. August 2015

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 5 bis 10

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel

A 13 (GH-Laufbahn) A 14 (RS-Laufbahn) A 14 Z (Gym-Laufbahn) Koordinatorin/ Koordinator A 13 (GH-Laufbahn A 14 (RS-Laufbahn) A 14 Z (Gym-Laufbahn)

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Schulleiterstellen Schule

1. Grundschulen 1.1 Grundschule des Schulverbandes Stapelholm mit Außenstellen in Norderstapel und Bergenhusen Am Sportplatz 4 24803 Erfde

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulleiterin/ Schulleiter

1. August 2015

– engagiertes und innovationsfreudiges Kollegium an allen Standorten – enge Kooperation mit dem Förderzentrum – vielfältiges Schulleben (z. B. jährliches Kinderfest u. Ä.) – gute Zusammenarbeit mit den benachbarten Kitas – Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (Kirche, Sportverein u. a.) – unterstützender Schulträger – FiSch-Standort in Erfde – Offene Ganztagsschule mit Betreuung von 11.30 bis 15.30 Uhr – Sporthallen an allen Standorten – gute räumliche und sachliche Ausstattung – PC-Räume, Computer in den Klassen (zum Teil am Netz) – reichhaltige Schülerbibliothek – Schulbiotope (Obstwiese, Schulwald) – aktive und engagierte Elternschaft – aktive Fördervereine an allen Standorten – Lesepaten aus der Elternschaft – zweizügige Grundschule – Offene Ganztagsschule – zwei Betreuungsangebote bis 16.00 Uhr mit Aufnahmemöglichkeiten für 120 Kinder – DaZ-Zentrum für GS – bilingualer HWS-Unterricht – zwei Wochen jahrgangsübergreifenden Unterrichts mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten je Schuljahr – Islamunterricht – Ausbildungsschule – musischer Schwerpunkt – Musicalaufführungen – Kooperation mit der Musikschule Kiel – Kooperation mit der FT Adler Kiel (Sportangebote: Schule und Verein) – Schulsozialarbeit – Aufgabe: Weiterentwicklung des Grundschulprofils nach vollendeter Umwandlung einer GHS/Grund- und Regionalschule in eine GS – Aufgabe: Schulhofumgestaltung

Schulamt des Kreises Schleswig-Flensburg Flensburger Straße 7 24837 Schleswig

A 13 Z 212 Schüler/ innen

2. Ausschreibung

1.2 Muhliusschule Legienstraße 23 24103 Kiel 4. Ausschreibung

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schulleiterin/ Schulleiter A 13 147 Schüler/ innen

1. August 2015

Schulamt Kiel Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel

201

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

1. August Schulleiterin/ 1.3 Kahlhorst-Schule 2015 Kahlhorststraße 41 Schulleiter 23562 Lübeck A 13 Z Außenstelle Nieder391 Schüler/ büssau Krummesser Land- innen, davon 70 in der straße 7 Außenstelle 23560 Lübeck 2. Ausschreibung

1.4 Theodor-Mommsen- Schulleiterin/ Schule mit Außen- Schulleiter stelle Tetenbüll A 13 Marienstraße 14 25836 Garding 135 Schüler/ innen

1. Februar 2016

Schulprofil

Bewerbungen an das

– vierzügige Grundschule mit einzügiger Außenstelle – historisches Gebäude – Offene Ganztagsschule mit Mensa – vielfältiger Nachmittagsbetrieb mit Hort und Kursen – verschiedene Fachräume (Musik, Kunst, Werken, Töpferkeller, PC, Multifunktionsraum, Konfliktlotsen) – umfangreiches AG-Angebot – Ausbildungs- und Praktikumsschule – präventive und integrative Maßnahmen in allen Jahrgangsstufen – Schul-Minis – konstruktive Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum; Schulbegleitern; kooperativen Erziehungshilfe – einsatzfreudiges, aufge­ schlossenes Kollegium – aktive Elternschaft, eigen­ ständiger Förderverein – aktives Schulleben, Ausflüge, Klassenfahrten, Feiern usw. – aktuelle Schulordnung – etablierte Konfliktkultur mit hoher Verbindlichkeit

Schulamt in der Hansestadt Lübeck Haus Trave Kronsforder Allee 2-6 23539 Lübeck

– einzügige Grundschule – Betreute Grundschule – Schwerpunkt am Standort Garding: Gesunde Schule; tägliche Sportstunde für alle Klassen; bewegte Schule/ bewegte Pause; umfassende Gesundheitserziehung – Schwerpunkt am Standort Tetenbüll: Montessoripädagogik; Differenzierung und Individualisierung; Jahrgangsklassen in den Hauptfächern; jahrgangsgemischte Klassen 1 bis 4; „Zukunftsschule Stufe 2“ mit den Schwerpunkten: naturnahes Schulgelände; Plattdeutsch; regenerative Energien; Schuldemokratie – weitläufiges Schulgelände mit Spielgeräten – Fachräume für alle Fächer – Schulküchen

Schulamt des Kreises Nordfriesland Kreishaus Marktstraße 5 25813 Husum

→ 202

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– sehr gute Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln – Nachmittagsangebot – Projekttage – Niemanden zurück lassen: „Mathe macht stark“ und „Lesen macht stark“ – Schulsozialarbeit – engagiertes und innovatives Kollegium – enge Kooperation mit den Förderzentren – aktive Fördervereine – schulfreundlicher Schulträger – enge Zusammenarbeit mit den Kitas und dem Hort – konstruktive Zusammenarbeit mit engagierten Eltern gute Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern 1.5 Grundschule Schulleiterin/ Schulleiter Münsterdorf Kirchenstraße 7 25587 Münsterdorf A 13 3. Ausschreibung

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

102 Schüler/ innen

1. August 2015

– einzügige Grundschule im ländlichen Raum mit Nähe zur Kreisstadt – engagiertes und kooperatives Kollegium – Lernwerkstatt im Aufbau – Einsatz von Notebooks mit Internetzugang – umfangreiche Schülerbücherei – Zusammenarbeit mit „Mentor – die Leselernhilfe“ – Teilnahme am EnrichmentProgramm – sehr gute räumliche und sachliche Ausstattung – engagierte, aktive, das Schulleben mitgestaltende Elternschaft – aufgeschlossener, verlässlicher, unterstützender Schulträger – großzügiges Schulgelände mit Obstbaumbestand – enge Vernetzung mit und Mitarbeit in der ortsansässigen Vereinsgemeinschaft – sehr gute Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde – Schwimmunterricht im vierten Schuljahr – aktive Pause – in die Dorfgemeinschaft hineinwirkender Schulchor – aktiver, engagierter Förderverein – Betreuungsangebot bis 17.00 Uhr – gute Kooperation mit den Kitas

Schulamt des Kreises Steinburg Viktoriastraße 16-18 25524 Itzehoe

203

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

1. August 2.1 Carl-Ludwig-Jessen- Schulleiterin/ Schulleiter 2015 Schule Ulmenweg 1 25899 Niebüll A 14 Z (SoS-Laufbahn) 3. Ausschreibung 70 Schüler/ innen

– Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung – Offene Ganztagsschule – zurzeit acht Klassen – modernes, großzügiges Schulgebäude – Schulgelände mit rollstuhlgeeignetem Pausenhof – Fachräume: Lehrküche, Werken, Turnhalle, Snoezeln, Bewegen – Unterstützung durch den Schulträger – Ausbildungsschule – engagiertes Kollegium – Teilnahme am ÜSB-Projekt (Übergang Schule-Beruf) – Kooperation mit den Beruf­ lichen Schulen und der Universität Flensburg – Kooperation mit den Mürwiker Werkstätten – Kooperation mit dem DRK Kiel (Träger der sechs FSJ-Stellen) – therapeutisches Reiten – unterstütze Kommunikation als Unterrichtsprinzip – Bewegung als Unterrichtsprinzip – gute Zusammenarbeit mit den Eltern – Schulförderverein

Schulamt des Kreises Nordfriesland Kreishaus Marktstraße 5 25813 Husum

2.2 Schule Steinfeld FöZ geistige Entwicklung 23879 Mölln

– ganzheitlicher Unterricht in Schulamt des Kreises leistungsheterogenen Klassen Herzogtum-Lauenburg – Mittagsverpflegung von Mon- Postfach 11 40 tag bis Donnerstag 23901 Ratzeburg – Offene Ganztagsschule – Kooperation mit den Schulen am Ort, insbesondere musikalische Projekte mit dem Marion-Dönhoff-Gymnasium Mölln „Theater integrale“ – Kooperation mit der Heimeinrichtung „Don-Bosco-Haus“ – Partnerschaft in Oswiecim (Auschwitz) Polen – Öffentliche Auftritte des schuleigenen „Zirkus Steinetti“ – reges Schulleben mit Festen und Feiern – kooperatives, teamorientiertes, innovatives Kollegium – Entwicklung eines Spiralcurriculums – interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Pflege-, Hilfskräften und Therapeuten – intensive Förderplanarbeit in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten NBI.MSB.Schl.-H. 2015

2. Förderzentren

Schulleiterin/ Schulleiter A 14 Z 115 Schüler/ innen, davon sieben im Don-BoscoHaus, zusätzlich 17 Schüler/innen in inklusiven Maßnahmen an Grund- und Gemeinschaftsschulen

1. Februar 2016



204

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

2.3 Wichernschule Förderzentrum Lernen Meisenweg 45 24537 Neumünster

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

stellvertretende 1. Februar 2016 Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter A 14 223 Schüler/ innen (17 Stammschüler/innen, 206 Schüler/innen integrativ)

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

– Netzwerkarbeit mit Institutionen der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Erziehungshilfe, der medizinischen Dienste und des Jugendamtes – Schulleitung im Team – intensive Zusammenarbeit mit dem Schulträger – Personal- und Haushaltsführung, Mittelbewirtschaftung – Mitarbeit bei der Organisation der Schülerbeförderung – Personalführung, Einsatz von Instrumenten wie Mitarbeitergespräche, etc. – Begutachtung und Beratung der LiVs, Praktikanten aus dem RBZ und des DRK – intensive Berufsvorbereitung (ÜSB) Projekt Zukunftsschule im Schulnetzwerk Mölln – Stärkung des sozialen Lernens durch Demokratisierungsprozesse in der Schule (Schülerrat, Schülervollversammlung, Beschwerdezeit) – regionales Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Lernen – auslaufender Stammbereich – Sprachheilarbeit in 15 Kitas – Prävention, Integration und schulische Erziehungshilfe an acht Regelschulen (Grundund Gemeinschaftsschulen) – Außenstelle mit zwei Lerngruppen in der Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Friedrich-Ebert-Krankenhaus – umfassende Erziehungshilfe­ arbeit am Stammbereich: „Kooperative Erziehungshilfe Neumünster“ (KEN), „Pädagogisches Zentrum Faldera“ (Träger: IUVO) mit zwei Kleinklassen, weitere Tagesgruppe der IUVO vor Ort – gemeinsame Maßnahme „KOMPASS“ (Übergang Schule-Beruf) für benachteiligte Jugendliche zusammen mit der Hans-Böckler-Schule (GGemS) – gemeinsame Maßnahme (Halliggruppe) (SuS mit Unterstützungsbedarf E) zusammen mit der JohannHinrich-Fehrs-Schule (GS) – Kooperation an allen Standorten mit Schulsozialarbeit, ASD, Eingliederungshilfe, jugendärztlichem Dienst, Schulpsychologischem Dienst

Bewerbungen an das

Schulamt der Stadt Neumünster Großflecken 59 24534 Neumünster

→ 205

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

3. Gemeinschaftsschulen 3.1 Willy-Brandt-Schule stellvertretende 1. August Grund- und Schulleiterin/ 2015 Gemeinschaftsstellvertretender schule Schulleiter Schlutuper Kirchstraße 10 und A 13 Z Beim Meilenstein 2 (GH-Laufbahn) 23568 Lübeck oder A 14 Z (RS-Laufbahn) oder A 15 (Gym-Laufbahn) 575 Schüler/ innen

206

Schulprofil

Bewerbungen an das

– sehr engagiertes Kollegium (derzeit 34 Lehrkräfte) – Schulleitung im Team in enger Zusammenarbeit mit dem ÖPR – kooperative Zusammenarbeit mit den anderen beiden FöZ der kreisfreien Stadt Nms – Ausbildungsschule – Grundschulteil zweizügig Schulamt in der – Sekundarstufe I dreizügig Hansestadt Lübeck – drei Standorte (Jahrgangsstu- Haus Trave fen 1 bis 4, Jahrgangsstufen Kronsforder Allee 2-6 5 bis 8, Jahrgangsstufen 9 bis 23539 Lübeck 10), zwei Sekretariate, zwei Hausmeister – sehr engagiertes Kollegium mit derzeit ca. 50 Lehrkräften aller Lehrerlaufbahnen – sehr gut kooperierendes Schulleitungsteam – teamorientierte Leitungsstruktur – feste Klassenlehrerteams in der Sekundarstufe I – Betreute Grundschule – in der Sekundarstufe I gebundene Ganztagsschule mit zwei Mensen – umfangreiches AG-Angebot auch in Netzwerkstruktur – Ausbildungsschule – DaZ-Zentrum Stufe II – Schulsozialarbeit – Schulsanitätsdienst – Bündelung von Aktivitäten und Projekten in Vorhabenwochen – Schwerpunktsetzung ab Jahrgangsstufe 5 (Musik, Englisch, Naturwissenschaften) – integrative Beschulung in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 im Rahmen eines Förderkonzeptes mit vier Sonderschullehrkräften – binnendifferenzierender Unterricht als durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Jahrgängen – individuelle Förderung nach den Grundsätzen der Binnendifferenzierung – intensive Berufsorientierung ab Jahrgangsstufe 7, verstärkt durch drei Praktika – Teilnahme an SINUS und ROBERTA – Kooperation mit der benachbarten Gemeinschaftsschule für den Übergang in die Oberstufe – Kooperation mit dem Jugendzentrum – Dreifelder-Sporthalle – drei Computerräume NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

3.2 Max-Tau-Schule Grund- und Gemeinschaftsschule der Landeshauptstadt Kiel Odensestraße 6 24109 Kiel

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulleiterin/ Schulleiter

zum nächst- – zwei- bis dreizügige Grundmöglichen und Gemeinschaftsschule Zeitpunkt – Offene Ganztagsschule mit vielfältigem Nachmittagsangebot, Hausaufgabenbetreuung, Mensabetrieb – einsatzfreudiges und aufgeschlossenes Kollegium – intensive Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum im Bereich der integrativen Beschulung – intensive Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit in allen Jahrgangsstufen – enge Kooperation von Jugendhilfe und Schule – Ausbildungsschule für die Laufbahnen der Grund- und Hauptschullehrer und der Realschullehrer und Kooperationsschule für mehrere Grundschulen – intensive Berufsorientierung und Berufsvorbereitung mit mehreren Kooperationspartnern – enge Vernetzung mit den Institutionen im Stadtteil – Polizeisprechstunde – DaZ-Kompetenzzentrum für die Primarstufe und die Sekundarstufe I – Dänisch als zweite Fremdsprache – enge Zusammenarbeit mit den Kitas 1. August – dreizügige Gemeinschafts2015 schule i. E. mit flexibler Ausgangsphase – Offene Ganztagsschule mit Cafeteria und Mensa – zwei Großsporthallen mit Sportplatz und eine Kleinfeldsporthalle – Ausbildungsschule – Kooperation mit dem Gymnasium Schenefeld – großzügiges Raumkonzept – teamorientierte Schulleitung – ca. 35 Lehrkräfte aller Lehrerlaufbahnen – kooperatives und engagiertes Kollegium – Schulpsychologin vor Ort – zwei Schulsozialarbeiterinnen und zwei Coaches – pädagogische Insel

A 14 Z (GH-Laufbahn) oder A 15 (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn) 463 Schüler/ innen zuzüglich 120 Schüler/ innen im DaZZentrum

3.3 Gemeinschaftsschule Achter de Weiden Achter de Weiden 32 22869 Schenefeld 2. Ausschreibung

Schulleiterin/ Schulleiter A 14 Z (GH-Laufbahn) oder A 15 (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn) 473 Schüler/ innen

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulamt Kiel Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn

→ NBI.MSB.Schl.-H. 2015

207

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

3.4 Bergschule Grund- und Gemeinschaftsschule der Gemeinde Fockbek und der Gemeinde Nübbel in Fockbek Friedhofsweg 3 24787 Fockbek

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

stellvertretende 1. Februar Schulleiterin/ 2016 stellvertretender Schulleiter A 13 Z (GH-Laufbahn) oder A 14 Z (RS-Laufbahn) oder A 15 (Gym-Laufbahn) ca. 760 Schüler/innen

208

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Integrationsklassen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 – Inklusions- und Integrationsmaßnahmen in Zusammen­ arbeit mit dem Förderzentrum und der Schulsozialarbeit – intensive Berufsvorbereitung, z. B. Besuch unterschiedlicher Jobmessen, BOP, Praktika – überwiegend binnendifferenzierter Unterricht; ab Jahrgangsstufe 7 in Deutsch, Englisch und Mathematik Unterricht im Kurssystem – Prävention als konzeptioneller Schwerpunkt – sportlich orientiert – Kooperation mit externen Partnern, z. B. Jugendzentrum, soziale Netzwerke, Polizei – engagierte Elternschaft – Gemeinschaftsschule im sechsten Jahr – zwei- bis dreizügige Grundschule in Fockbek mit ca. 200 Schüler/innen und Außenstelle in Nübbel mit ca. 60 Schüler/innen – drei bis vierzügige Sek. I mit ca. 500 Schüler/innen – Schülerverwaltungsnetz und Kommunikation über IServ – Erstellung der Pläne mit gp-untis – Sportprofilklassen, tägliche Sportstunde in der GS – musisch-ästhetischer Schwerpunkt – Offene Ganztagsschule mit Mensabetrieb – engagiertes und kooperatives Kollegium – teamorientiertes Schul­ leitungsteam – konstruktive Zusammenarbeit mit der Elternschaft – engagierter Schulträger – zwei Schulsozialpädagogen für Grundschule und Sek. I – Streitschlichter – Kooperationsvereinbarungen mit den Berufsbildungszentren in Rendsburg – Berufsorientierungskonzept, Netzwerk mit Wirtschaft in der Region – Ausbildungsschule – sehr gute Raumausstattung: zwei Sporthallen, zwei Physikräume, einen NaWi-Raum, einen Chemie­raum, einen Kunstraum, zwei Musikräume, zwei Technikräume, drei Computerräume, acht Gruppen- und Lernwerkstatträume – sehr gute Sachausstattung

Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

1. Februar 2016

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle im Referat III 41 des MSB anfordern.

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein III 41 Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel

4. Berufsbildende Schulen/RBZ 4.1 RBZ1 Regionales Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau Kiel

Schulleitung/ Geschäftsführung A 16

Allgemeine Hinweise Bei Interesse an einer Bewerbung um eine Schulleiterstelle im Bereich der Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren können ein detailliertes Schulprofil bei der Schule und „Hinweise zur Anfertigung und zum Verfahren der dienstlichen Beurteilung“ bei den Schulämtern angefordert werden. Bewerbungen sind mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes vorzulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Landesdienst befinden, haben ihre Bewerbung auf dem Dienstweg vorzulegen. Die Landesregierung fordert ausdrücklich Frauen auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Richtet sich die Zuordnung einer Stelle zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, ist die endgültige Einstufung von der Entwicklung dieser Zahl abhängig. Maßgeblich ist die im Haushaltsplan ausgewiesene Planstelle / Stelle. Daneben müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Gemäß § 49 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) wird der Hauptpersonalrat (Lehrer) über die Schulleiterwahlvorschläge unterrichtet, gegebenenfalls wird die Hauptschwerbehindertenvertretung beteiligt. Die Einsichtnahme des Personalrates in Bewerbungsunterlagen richtet sich nach § 49 Absatz 2 Satz 1 und 2 MBG Schl.-H.. Dienstliche Beurteilungen sind dem Personalrat auf Verlangen der Beschäftigten gemäß § 49 Absatz 3 Satz 2 MBG Schl.-H. zugänglich zu machen. Auf das Antragsrecht nach § 51 Absatz 4 MBG Schl.-H. wird hingewiesen. Eine Schulleiterstelle wird erneut ausgeschrieben, wenn nach der ersten Ausschreibung keine Bewerbung oder eine nicht ausreichende Zahl qualifizierter Bewerbungen vorliegt. Gleiches gilt, sofern sich auf die Ausschreibung ausschließlich eine bereits an der betreffenden Schule tätige Lehrkraft bewirbt (§ 39 Absatz 3 Satz 1 SchulG). Schulleiterstellen werden für zwei Jahre im Beamtenverhältnis auf Probe vergeben (§ 5 Landesbeamtengesetz – LBG). Für alle anderen Funktionsstellen im Schulbereich wird eine Erprobungszeit von einem Jahr festgesetzt (§ 20 Absatz 2 Nummer 3 LBG). Die Aufgabenübertragung bei den Stellen der stellvertretenden Schulleitung und Koordinatorenstellen für Grundund Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren erfolgt zum angegebenen Termin. Beförderung und Einweisung in die Planstelle erfolgen nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Besuchen Sie unseren Online-Stellenmarkt Schule für Lehrkräfte unter www.lehrerstellen-online.schleswigholstein.de. Die aktuellen Stellenausschreibungen des IQSH finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IQSH/iqsh_node.html NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ministerium für Schule und Berufsbildung Im Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein ist zum nächstmög­ lichen Termin in der Abteilung III 2 (Schulamts­ gebundene Schulen, Ganztagsschulen) die Stelle einer Referentin/eines Referenten im Referat III 21 „Grundschulen, Regionalschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe, Koordinierung Schulaufsicht über die schulamtsgebundenen Schulen, Berufsorientierung“ zu besetzen. Das wahrzunehmende Aufgabengebiet umfasst in seinen Schwerpunkten: – die pädagogischen und organisatorischen Grundsatzfragen der Grundschulen – die oberste Schulaufsicht für den Bereich der Grundschulen – die Auswahl und Besetzung von Funktions­ stellen an Grundschulen – das Prüfungsamt für die Laufbahn der Grundund Hauptschulen (Zweite Staatsprüfung) – die Stellvertretung des Referatsleiters. Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden neben umfassenden pädagogischen und organisatorischen sowie fundierten schul- und dienstrechtlichen Kompetenzen vor allem auch die Fähigkeit zu konzeptionellem Denken und Handeln in einem ministeriell und administrativ geprägten Tätigkeitsfeld erwartet. Ein sicheres Urteilsvermögen, Flexibilität und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit zur Kooperation mit den unterschiedlichen, für das Aufgabengebiet maßgeblichen Akteuren werden ebenso vorausgesetzt. In Betracht kommen Bewerberinnen und Bewerber aus dem schleswig-holsteinischen Landesdienst mit breiter Erfahrung in der Leitung ebenso kleiner wie großer Schulen sowie möglichst auch in der unteren Schulaufsicht als Schulrätin bzw. Schulrat. Darüber hinaus sollten die Bewerberinnen und Bewerber in der Lehreraus- und -fortbildung tätig gewesen sein. Erforderlich ist die Lehrbefähigung für Grund- und Hauptschulen oder für Realschulen und eine mindestens sechsjährige Dienstzeit seit der Anstellung. Bei Erfüllung der personalwirtschaftlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Besoldung bis Besoldungsgruppe A 16 SHBesO möglich, im Beschäftigungsverhältnis eine entsprechende außertarifliche Vergütung. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und diesen Gleichgestellte bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist grundsätzlich möglich. 210

Ihre Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf unter Angabe bisheriger Tätigkeiten richten Sie bitte innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes an das Ministerium für Schule und Berufsbildung, Personalreferat III 111, Bruns­ wiker Straße 16-22, 24105 Kiel. Zur Unterstützung des Schülerlabors Quantensprung am Helmholtz-Zentrum für Material- und Küstenforschung in Geesthacht ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von zwei Jahren eine Abordnungsstelle für eine Lehrkraft der Laufbahn Studienrätinnen und Studienräte oder Realschullehrerinnen und Realschullehrer bis zur Besoldungsgruppe A 14 im Umfang einer halben Stelle zu besetzen. Eine Verlängerung um zwei Jahre ist möglich. Die Ausschreibung ist ein Bestandteil von Initiativen des MSB zur Förderung von naturwissenschaftlichen Wettbewerbsarbeiten und zur Förderung naturwissenschaftlich interessierter Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung von Genderaspekten. Weiter erfolgt die Ausschreibung zum Aufbau und der Organisation von Unterstützungsangeboten für Lehrkräfte und zur Weiterentwicklung des Transfers von Ergebnissen aus der Wissenschaft an die Schulen. Das Schülerlabor Quantensprung besteht seit 2002 und hatte bisher über 42.000 Besucher. Die beiden Schwerpunktthemen „Wasserstoff und Brennstoffzelle“ und „Wasseranalytik“ spiegeln aktuelle Forschungsbereiche des Forschungszentrums wider. Die Kurse richten sich an Schulklassen aller Schularten ab Jahrgangsstufe 10 bzw. 9. Die Tätigkeit umfasst insbesondere: – Anleitung von Schülerinnen und Schülern im wissenschaftlichen Arbeiten – Betreuung der Experimentierkurse im Schüler­ labor Quantensprung – Vor- und Nachbereitung der Experimentierkurse – Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung von Arbeitsmaterialien und der Optimierung von Praktika – Mitwirkung bei der Vermittlung von aktueller Forschung in die Schule – Mitwirkung bei der Durchführung von Lehrerfortbildungen – Beratung und Unterstützung von Schulen sowie Schülerinnen und Schülern bei der Umsetzung von ‚Jugend forscht‘-Projekten Gesucht wird eine interessierte Lehrkraft mit – Fachkenntnissen und Unterrichtserfahrungen der Sekundarstufen I und II in einem oder NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN mehreren naturwissenschaftlichen Schul­ fächern (Physik, Chemie, Biologie) – Interesse an und Offenheit für naturwissenschaftlich-technische Themen – Teamfähigkeit – zeitlicher Flexibilität zur Teilnahme an Tagungen und Exkursionen sowie zur Durchführung von Lehrerfortbildungen Es können sich nur unbefristet im Schuldienst Schleswig-Holsteins beschäftigte Lehrkräfte bewerben. Eine Ausgleichsstunde entspricht 70 Zeitstunden. Es besteht ein Anspruch auf sechs Wochen Urlaub. Dieser muss innerhalb der Schulferien genommen werden. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben, und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden. Die Landesregierung setzt sich für die Förderung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden daher bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/ Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Bewerbungen mit Angabe der bisherigen Tätigkeiten richten Sie bitte auf dem Dienstweg bis zum 31. Juli 2015 an das Ministerium für Schule und Berufsbildung, Kerstin Langer, III 325, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Iris Ulrich, Helmholtz-Zentrum Geesthacht, Zentrum für Material- und Küstenforschung, Telefon: 04152 87-1633, E-Mail: [email protected] Mitarbeit in der Fachkommission des Fachs Dänisch zur Erarbeitung von Fachanforderungen für die Sekundarstufe II Im Schuljahr 2015/16 beginnt die Arbeit an den Fachanforderungen für das Fach Dänisch für die Sekundarstufe II. Die Fachanforderungen lösen die bislang geltenden Lehrpläne ab. Die Erarbeitung wird im Auftrag des Ministeriums für Schule und Berufsbildung in einer Fachkommission stattfinden. Gesucht wird eine Lehrkraft des Fachs Dänisch einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe zur Mitarbeit in der Fachkommission ab dem 1. August 2015. Die Arbeit der Fachkommission wird unter der Leitung der Fachaufsicht stattfinden. Sie besteht aus der Landesfachberatung, Studienleiterinnen bzw. Studienleitern und jeweils einer LehrNBI.MSB.Schl.-H. 2015

kraft aus einem Gymnasium und einer Lehrkraft aus einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe. Von den Mitgliedern der Fachkommission werden neben einem breiten unterrichtspraktischen Hintergrund in der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II zudem Erfahrungen mit der Erstellung schulinterner Fachcurricula zur Umsetzung der Anforderungen des Lehrplans erwartet. Wünschenswert sind Erfahrungen im kompetenzorientierten Unterricht sowie in der Durchführung von Abiturprüfungen in dem jeweiligen Fach. Für die Arbeit in der Fachkommission wird ein Ausgleich von zwei Jahreswochenstunden gewährt. Die Tätigkeit ist bis zum 31. Juli 2016 befristet. Es können sich nur unbefristet im Schuldienst Schleswig-Holstein beschäftigte Lehrkräfte bewerben. Die Landesregierung ist gesetzlich verpflichtet, Schwerbehinderte zu beschäftigen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden daher bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Interessierte Lehrkräfte werden gebeten, ihre Bewerbung mit den üblichen Anlagen innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg zu richten an das Ministerium für Schule und Berufsbildung, III 314, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel. Mitarbeit in der „Kommission zentrale Abschlussprüfungen im Fach Englisch an Beruflichen Gymnasien“ Im Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein wird für die Aufgaben­ erstellung für die zentralen Abschlussprüfungen in Englisch an Beruflichen Gymnasien zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Lehrkraft zur Nachbesetzung der „Kommission zentrale Abschlussprüfungen Englisch an Beruflichen Gymnasien“ gesucht. Es können sich nur unbefristet im Schuldienst Schleswig-Holstein beschäftigte Lehrkräfte bewerben. Ihre Aufgaben als Mitglied der Kommission sind: – Erstellung der Aufgaben für die zentralen Abschlussprüfungen an Beruflichen Gymnasien auf der Basis von den Schulen eingereichter Vorschläge – gegenseitige Beratung mit den entsprechenden Gremien der allgemein bildenden Gymnasien bei der Aufgabenerstellung – Fragen der technischen und organisatorischen Umsetzung sowie der Aufbau eines Aufgabenpools – Zusammenstellung und Auswertung der Ergebnisse – Evaluation und Weiterentwicklung des Verfahrens. 211

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Erwartet werden: – Facultas im Fach Englisch – Erfahrungen in der Umsetzung des Lehrplanes für die Sekundarstufe II BG, Englisch auf grundlegendem und erhöhtem Anforderungsniveau, insbesondere im Abitur – wünschenswert sind Erfahrungen in der Auf­ gabenerstellung für die Abiturprüfung – fundierte Kenntnisse im Umgang mit Standard Office Programmen. Für die Arbeit in der Kommission wird im Schuljahr 2015/16 ein Ausgleich von 4 Jahreswochenstunden gewährt. Die Anzahl der Ausgleichsstunden kann sich in den kommenden Schuljahren verändern. Das Ministerium für Schule und Berufsbildung strebt an, dass möglichst viele verschiedene Schulen und Fachrichtungen in der Kommission vertreten sind. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Ferner wird bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber darauf geachtet, dass möglichst viele verschiedene Schulen und Fachrichtungen in der Kommission vertreten sind. Wir begrüßen es zudem ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir und bitten daher darum, davon abzusehen. Interessierte Lehrkräfte werden gebeten, ihre Bewerbung auf dem Dienstweg unter Angabe ihrer Ausbildung und bisheriger Erfahrungen in der Lehrplanarbeit und in den genannten Bereichen sowie eines kurzen Lebenslaufes innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes zu richten an: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Referat Berufsbildende Schulen (III 411) Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerbungen, die nicht auf dem Dienstweg eingegangen sind, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

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Ausbildung „Lerncoach Begabtenund Begabungsförderung“ Im Schuljahr 2015/16 wird durch das IQSH in Kooperation mit der Arbeitseinheit Psychologie für Pädagogen der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und CONTEXT eine Ausbildung zum „Lerncoach Begabten- und Begabungsförderung“ durchgeführt. Es handelt sich um eine klassische Ausbildung zum Lerncoach mit dem Zusatz der Begabten- und Begabungsförderung. Bewerben können sich im Schuldienst des Landes stehende Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen sowie Lehrkräfte an Förderzentren. Die Ausbildung umfasst folgende Schwerpunkte: – Methoden und Grundlagen des Lerncoachings – Motivation (motivationales Selbstbild)/Arbeit mit Zielen – Ressourcenarbeit – Lösungsschritte/Teile-Arbeit – Lernen und Verstehen (pädagogische Diagnostik und Intervention) – Empathie und Konfrontation – Elterngespräche – Transfer der erlernten Methoden in die Unterrichtstätigkeit Der Ausbildungszeitraum beträgt ein Schuljahr (September bis Juli) und umfasst 100 Ausbildungsstunden sowie ca. 20 Stunden Kleingruppenarbeit und eigene Ausarbeitungen. Ausbildungsort ist voraussichtlich Kiel. Die Ausbildung findet an vier Wochenenden (Freitagmittag bis Samstagabend) und acht Nachmittagen an unterschiedlichen Wochentagen statt. Nähere inhalt­ liche Informationen sowie die vorläufige Terminierung finden Sie unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ IQSH/Organisation/FortWeiterbildung/FaecheruebergreifendeThemen/SchulBegabungsfoerderung/ SchulBegabungsfoerderung.html. Auskünfte erteilt Maren Stolte, Tel.: 0431 5403136 (E-Mail: [email protected]). Ihre Bewerbung (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zertifikate) für einen Ausbildungsplatz richten Sie bis zum 26. August 2015 auf dem Dienstweg an IQSH 3, 323 Maren Stolte Schreberweg 5 24119 Kronshagen.

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Europa-Universität Flensburg Die Europa-Universität Flensburg ist eine lebendige Universität in kontinuierlicher Entwicklung, in der die Disziplinengrenzen überschreitende Teamarbeit eine prominente Rolle spielt: Wir arbeiten, lehren und forschen für mehr Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Vielfalt in Bildungsprozessen und Schulsystemen, Wirtschaft und Gesellschaft, Kultur und Umwelt. Die Europa-Universität Flensburg bietet ein weltoffenes Arbeitsumfeld, das interkulturelles Verständnis fördert und Internationalität gemeinschaftlich lebt. Am Institut für mathematische, naturwissenschaftliche und technische Bildung, Abteilung für Sachunterricht, der Europa-Universität Flensburg ist zum 1. Februar 2016 die volle Stelle einer abgeordneten Lehrkraft zunächst befristet bis zum 31. Juli 2017 zu besetzen. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist gem. § 67 Abs. 2 HSG möglich. Die Stelle kann ggf. auch in zwei halbe Stellen geteilt werden. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung den gewünschten Stellenumfang an. Zu den Aufgaben gehört die Übernahme von Lehre im Umfang von 16 SWS in den Bachelor- und Masterstudiengängen Sachunterricht. Die Lehrkraft sollte den Sachunterricht in seiner ganzen inhalt­ lichen Breite abdecken können. Ein Schwerpunkt liegt in den Bachelorstudiengängen im Bereich Außerschulische Lernorte (inklusive Exkursionen) und in der Unterrichtspraxis (Hospitation). Die universitäre Betreuung des Praxissemesters im Masterstudiengang gehört ebenfalls zu den Auf­ gaben dieser Stelle (Begleitseminare, Unterrichtsbesuche). Eigene Themenschwerpunkte können nach Absprache eingebracht werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Erst- und Zweit­ betreuung von Abschlussarbeiten sowie die Übernahme allgemeiner Abteilungsaufgaben. Bewerben können sich im Schuldienst stehende Lehrerinnen und Lehrer, die im Fach Sachunterricht die zweite Staatsprüfung abgelegt haben und über Berufserfahrung in der Grundschule verfügen. Wünschenswert ist außerdem ein besonderes Engagement für das Fach Sachunterricht (z. B. Promotion, universitäre Lehraufträge, Lehrerfortbildungen, SINUS, Publikationen, Zusatzqualifikationen, Mentorin/Mentor, Fachleitung in der Schule etc.). Die Europa-Universität Flensburg möchte in ihren Beschäftigungsverhältnissen die Vielfalt der Biografien und Kompetenzen fördern. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Personen mit einer Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Die Europa-Universität Flensburg strebt in allen Beschäftigtengruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an. Fachauskünfte erteilt Frau Prof. Dr. Blaseio, Telefon 0461 805-2311, E-Mail: [email protected]. Weitere Auskünfte erteilt Frau Katzka, Telefon 0461 805-2824, E-Mail: katharina. [email protected]. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (u.a. Zeugnis über das Staatsexamen und Ernennungsurkunden) sind bis zum 11. September 2015 auf dem Dienstweg zu richten an das Präsidium der Europa-Universität Flensburg, z. H. Frau Katzka, persönlich/vertraulich, Kennziffer 011641, Postfach 29 54, 24919 Flensburg. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Bundesverwaltungsamt Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen: Deutsche Schule Arequipa, Peru Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 31.08.2015 Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 906 Deutsches Sprachdiplom der KMK Sekundarabschluss des Landes Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureat (GIB) Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II Bes. Gr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DAF) und/oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht. Deutsche Schule Beverley Hills, Kairo Besetzungsdatum: 01.08.2015 Bewerbungsende: 30.06.2015 Integrierte Begegnungsschule Klassenstufen: 1 - 10 Schülerzahl: 246 Deutsches Sprachdiplom der KMK Abschlüsse der Sekundarstufe I 213

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Sekundarabschluss des Landes

Abitur (Hochschulreifeprüfung)

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureat (GIB) im Aufbau

landeseigener Sekundarabschluss mit nat. Hochschulzugangsberechtigung

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

Bes.Gr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L

Bes. Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutsch­ sprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) ist erwünscht.

Spanischkenntnisse sind erforderlich.

Deutsche Internationale Schule Jakarta, Indonesien

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel und Internationale Abteilung

Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 31.08.2015 Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 309 Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundar­ bereich I Deutsche Internationale Abiturprüfung Lehrbefähigung der Sekundarstufe I und II Bes.Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Gute Englischkenntnisse sind erwünscht.

Deutsche Botschaftsschule Teheran, Iran Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 31.08.2015

Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 260 Abschlüsse der Sekundarstufe I Deutsche Internationale Abiturprüfung Lehrbefähigung der Sekundarstufe I und II Bes. Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Gute Englischkenntnisse sind erwünscht. Deutsche Schule London, Großbritannien Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 31.08.2015

Deutsche Schule Mexiko-Stadt (Lomas Verdes) - Drittbewerbungen sind zulässig -

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Besetzungsdatum: 01.02.2016 Bewerbungsende: 31.08.2015

Schülerzahl: 736

Gegliederte Begegnungsschule Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 784 Deutsches Sprachdiplom I und II Hochschulreifeprüfung Landeseigener Sekundarabschluss mit nat. Hochschulzugangsberechtigung Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II Bes. Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Spanischkenntnisse sind erforderlich. Deutsche Schule Mexiko-Stadt (Xochimilco) - Drittbewerbungen sind zulässig Besetzungsdatum: 01.02.2016 Bewerbungsende: 31.08.2015 Gegliederte Begegnungsschule Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 890 Deutsches Sprachdiplom I und II 214

Klassenstufen: 1 - 12 Deutsche Internationale Abiturprüfung, Doppelqualifikation DIAP und International Baccalaureate Abschlüsse der Sekundarstufe I Lehrbefähigung der Sekundarstufe I und II Bes.Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über Heimatschulbehörde und Kultusministerium/Senatsverwaltung des Landes an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium/in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienst­ lichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich. Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes. Die folgende Stelle einer Institutsleiterin oder eines Institutsleiters ist zu besetzen: Lehrerbildungsinstitut (LBI) Wilhelm von Humboldt Santiago Chile Besetzungsdatum 01.08.2016 Bewerbungsende 31.07.2015 Die zukünftige Institutsleiterin oder der zukünftige Institutsleiter muss über eine Lehrbefähigung für die allgemein bildende Schule sowie über Erfahrungen in der Lehrerbildung verfügen. Weiterhin wird eine mehrjährige Unterrichtstätigkeit in den Fächern Deutsch bzw. DaF und/oder einer modernen Fremdsprache vorausgesetzt. Eine mehrjährige Erfahrung in einer Leitungsfunktion in der Schule und/oder in der Lehreraus- und -fortbildung im seminaristischen oder hochschulischen Bereich sind unabdingbare Voraussetzungen; Auslandserfahrungen im pädagogischen Umfeld, Spanischkenntnisse und Promotion (Sprachwissenschaften/ Erziehungswissenschaften) sind wünschenswert.

werden bilinguale Erzieherinnen und Erzieher sowie Grundschullehrkräfte, in Zukunft auch Sekundarlehrkräfte ausgebildet. Neben dem Studienbetrieb unterhält das LBI eine Fortbildungsabteilung, die pro Studienjahr rund 50 Kurse mit etwa tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern organisiert und koordiniert. Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über Heimatschulbehörde und Kultusministerium/Senatsverwaltung des Landes an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium/in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienst­ lichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

Das Deutsche Lehrerbildungsinstitut (LBI) Wilhelm von Humboldt ist eine kleine private bilinguale Pädagogische Hochschule chilenischen Stiftungsrechtes in Santiago de Chile mit rund 30 hauptund nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und aktuell rund 60 Studierenden. Am LBI NBI.MSB.Schl.-H. 2015

215

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

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NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NACHRICHTENBLATT

C 5088 A

Ausgabe Nr. 8/2015 – Schule – Kiel, den 28. August 2015 ISSN 2365-1466

Schule Schulgestaltung

219 Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels Schulverwaltung

220 Finanzierung von Schulischer Assistenz an Grundschulen und Grundschulteilen an organisatorisch verbundenen Schulen (Jahrgangsstufen 1 bis 4) an allgemein bildenden Ersatzschulen und Schulen der dänischen Minderheit ab dem Schuljahr 2015/16 durch das Land Schleswig-Holstein 226 Namensgebung 226 Änderung des Erlasses „Reisende Schülerinnen und Schüler“ Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten Nachrichtenblatt des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein als besondere Ausgabe des Amtsblatts für Schleswig-Holstein ISSN 2365-1466

226 Das Ministerium für Schule und Berufsbildung zieht um 226 Rechtsmittelbelehrungen 231 Hinweis 232 Stellenausschreibungen

Ausgabe Nr. 8 – Schule – Herausgeber und Verleger Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Pressestelle Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Telefon: 0431 988-5806 Fax: 0431 988-5815 E-Mail: [email protected] Redaktion: Ruth Karow

Bezugsbedingungen Fortlaufender Bezug und Einzelverkauf nur bei der Firma Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel Telefon: 0431 66064-0, Fax: 0431 66064-24. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. April (zum 30. Juni) bzw. 31. Oktober (zum 31. Dezember) jeden Jahres dort vorliegen.

Bezugspreis Halbjährlich 19,00 Euro, jährlich 38,– Euro.

Einzelne Ausgaben Für die ersten 32 Seiten 3,50 Euro, für je weitere angefangene vier Seiten 50 Cent zzgl. Versandkosten. Einzellieferungen gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Hamburg 5480-201, BLZ 200 100 20, „Einzelverkauf“ Lieferung nur nach schriftlicher oder Fax-Bestellung bzw. durch Abholen.

Preis dieser Ausgabe 4,00 Euro zuzüglich Versandkosten Einbanddecken für das Nachrichtenblatt Einbanddecken für das Nachrichtenblatt können bei der Druckerei Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Tel. 0431 66064-0, E-Mail: [email protected] zum Preis von 22 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.

Hinweis für die Schulleitungen Diesem Nachrichtenblatt liegen zwei Ausgaben von „Schule aktuell“ bei. Wir bitten, ein Exemplar dem jeweiligen Schulelternbeirat auszuhändigen. Die Redaktion

Das Ministerium für Schule und Berufsbildung zieht um Ab dem 1. Oktober 2015 erreichen Sie das Ministerium für Schule und Berufsbildung im Jensendamm 5, 24103 Kiel. Die Kolleginnen und Kollegen der Lehrerpersonalverwaltung sind in der Fabrikstraße 7, 24103 Kiel zu erreichen. Die Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert.

SCHULE Schulgestaltung

Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 11. August 2015 – III 212 Der vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels organisierte bundesweite Vorlesewettbewerb, 1959 von Erich Kästner mitbegründet, möchte die Schülerinnen und Schüler der sechsten Jahrgangsstufe zur Beschäftigung mit Kinder- und Jugendliteratur anregen und die Lust am eigenen Lesen fördern. Schirmherr des Wettbewerbs ist der Bundespräsident. Im vergangenen Schuljahr haben insgesamt rund 574.000 Mädchen und Jungen teilgenommen. Der Wettbewerb beginnt in den Klassen und führt über Schulentscheide, die Stadt- oder Kreis-, Bezirks- und Landesebene bis hin zur Ermittlung des Bundessiegers am 22. Juni 2016 im Studio A des rbb in Berlin. Die Teilnahmeunterlagen werden ab Oktober an alle Schulen verschickt. Meldeschluss für Schulsieger ist der 15. Dezember 2015. Siegermeldungen sind ausschließlich online unter www.vorlesewettbewerb.de möglich. Dort werden aktuelle Informationen, Termine und Tipps rund um den Wettbewerb vorgehalten. Auch die vollständigen Wettbewerbsunterlagen können dort heruntergeladen oder online bestellt werden. Schulen, die bis Anfang November noch keine Teilnahmeunterlagen erhalten haben, können diese unter den folgenden Adressen anfordern oder herunterladen: E-Mail: [email protected] Internet: www.vorlesewettbewerb.de

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

219

SCHULE Schulverwaltung

Finanzierung von Schulischer Assistenz an Grundschulen und Grundschulteilen an organisatorisch verbundenen Schulen (Jahrgangsstufen 1 bis 4) an allgemein bildenden Ersatzschulen und Schulen der dänischen Minderheit ab dem Schuljahr 2015/16 durch das Land Schleswig-Holstein Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 20. Juli 2015 – III 202 1. Zweckbestimmung Die multiprofessionelle Ausstattung gehört zu den prägenden Merkmalen einer inklusiven Schule. Ein Teilelement dieser Ausstattung bildet die Schulische Assistenz. Ihr Ziel ist es, im Zusammenwirken mit anderen schulischen Unterstützungssystemen zur Erreichung der pädagogischen Ziele des Schulgesetzes beizutragen. Die Assistenzkräfte sollen Schülerinnen und Schüler unterstützen, um die Lernbedingungen zu verbessern und dadurch auch die Lehrkräfte zu entlasten. Die Schulische Assistenz soll an Grundschulen aufgebaut werden, denn diese Schulart zeichnet sich durch eine besonders heterogene Schülerschaft aus. Vor allem aber findet hier, am Beginn der schulischen Laufbahn, eine Umstellung auf systematische Lernprozesse statt, und es werden neue emotionale und soziale Anforderungen an Kinder gestellt, die sich mit Hilfe von Assistenzkräften besser bewältigen lassen. Auf diese Weise können der Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule erleichtert und die präventive Arbeit der Schulen wirksamer gestaltet werden. 2. Aufgaben und Tätigkeitsfelder Schulische Assistenzkräfte sollen die Arbeit von Grundschulen unterstützen, indem sie unter Anleitung von Lehrkräften vor allem: • Hilfestellung bei der Umsetzung von Arbeitsaufträgen oder der Verwendung von Arbeitsmaterial leisten sowie zur Motivation und Aufmerksamkeitslenkung der Schülerinnen und Schüler beitragen, • an spezifischen Fördermaßnahmen für Gruppen oder einzelne Schülerinnen und Schüler mitwirken, bei Konfliktsituationen von Schülerinnen und Schülern assistieren, • pädagogische Angebote auch außerhalb des Unterrichts (zum Beispiel in Pausen oder vor Beginn des Unterrichts, Projekt- und Sporttage, Schul- und Klassenfeste) mitgestalten. 3. Finanzierungsart und Höhe der Mittel

• Die Zuwendung wird von dem Anstellungsträger der Schulischen Assistentinnen bzw. Assistenten beantragt und verwendet. • Als Schulische Assistenzkräfte können Erzieherinnen oder Erzieher, sozialpädagogische Assistentinnen oder Assistenten, Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger oder Personen mit einer vergleichbaren pädagogischen Ausbildung sowie sozial erfahrene Personen beschäftigt werden. Die Letztgenannten müssen sich mindestens drei Jahre in einem der Schulischen Assistenz vergleichbaren Tätigkeitsfeld – zum Beispiel im Rahmen Offener Ganztagsschulen oder von Schulbegleitung – bewährt haben. • Der Träger stellt sicher, dass die von ihm eingesetzten Schulischen Assistenzkräfte an den zentralen und unentgeltlichen Fortbildungen des IQSH zur Qualifizierung dieser Kräfte teilnehmen. • Für die als Schulische Assistenzkräfte eingesetzten Personen liegt ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG vor. Sie müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) belehrt worden sein. • Der Träger setzt als Schulische Assistenzkräfte ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. Er verpflichtet sich, § 5 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 13.11.2013 in der jeweiligen Fassung zu beachten und seine Beschäftigten nicht besser zu stellen als vergleichbare Beschäftigte im Landesdienst von Schleswig-Holstein. Daher dürfen keine höheren Entgelte als nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) sowie sonstige über- oder außertarifliche Leistungen gewährt werden. Der Abschluss von Honorarverträgen ist nicht zulässig. • Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zu § 44 Landeshaushaltsordnung werden beachtet. Sie sind unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/ Themen/G/ganztagsschule.html abrufbar. 5. Verfahren • Die Träger beantragen die Mittel beim Ministerium für Schule und Berufsbildung (III 202) für das Schuljahr 2015/16 bis spätestens zum 15.09.2015, für die folgenden Schuljahre jeweils bis zum 31.05. gemäß Anlage 1.

. nl

220

4. Voraussetzungen für die Bereitstellung der Mittel

A

Das Ministerium für Schule und Berufsbildung unterstützt den Aufbau Schulischer Assistenz in der Primarstufe ab dem Schuljahr 2015/16 durch die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen einer Vollfinanzierung vorerst bis zum Schuljahr 2019/20 mit höchstens 125 Euro je Schülerin bzw. Schüler und Schuljahr. Die Bemessung der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Schülerzahlen des letzten Statistikstichtages (19.09.2014) und wird über den gesamten Zeitraum unverändert fortgeschrieben. Die Zuwendungen für die Jahre 2016 bis 2020 erhöhen sich jedoch entsprechend den Tarifsteigerungen für die Beschäftigten des

Landes Schleswig-Holstein, wenn eine solche Erhöhung auch beim Personal des Trägers eintritt. Bei einer im Vergleich zum Land niedrigeren Steigerungsrate erfolgt nur insoweit eine Anhebung des Zuwendungsbetrags. Die Mittel stehen vorrangig für Personalkosten zur Verfügung; bis zu 5 % der Gesamtsumme können für Personalbewirtschaftungs-, Verwaltungs- und ggf. für Sachaufwendungen in Anspruch genommen werden. Im Hinblick auf die in der Anfangsphase höheren Kosten, die insbesondere für die Personalauswahl entstehen, können in 2015 bis zu 10 % der auf diesen Bewilligungszeitraum entfallenden Zuweisung dafür aufgewendet werden.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

• Bis zum 31.10. des Folgejahres (erstmalig bis zum 31.10.2016) weisen die Träger die entstandenen Personalkosten und ggf. die Verwaltungs- und Sachaufwendungen für das jeweils abgelaufene Schuljahr gemäß Anlage 2 nach. • Ergibt die Prüfung der Verwendungsnachweise, dass die Personal-, Verwaltungs- und Sachaufwendungen geringer gewesen sind als die vom Land bereitgestellten Mittel oder dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung entfallen sind bzw. von Anfang an nicht gegeben waren oder dass die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden, besteht für das Ministerium für Schule und Berufsbildung ein Rückforderungsanspruch gegenüber dem Träger der Schulischen Assistenz.

221

. nl A

• Das Ministerium für Schule und Berufsbildung entscheidet über die Bewilligung auf der Grundlage der eingegangenen Anträge. Die Auszahlung der Mittel erfolgt schuljahresbezogen grundsätzlich jeweils in zwei Raten, zum 15.10. und zum 15.03. Nehmen die Schulischen Assistenzkräfte ihre Tätigkeit nach dem 01.08.2015 auf, so reduziert sich die Höhe der Zuwendung in dem Verhältnis, in dem der nicht mit Schulischer Assistenz belegte Zeitraum zum gesamten Schuljahr steht. Die Auszahlungstermine werden entsprechend angepasst.

222    

Summen:

Verein für Waldorfpädagogik …

1 2 3 4 5

Bsp.



0,00 €

21.914,06 €

Höhe der voraussichtlichen Personalkosten für Schulische Assistenzkräfte im Zeitraum vom Start des Einsatzes bis 31.07.2016

Grundschule XYZ

Name und Bezeichnung der Schule/n, an der / an denen Schulassistenz umgesetzt wird

0,00 €

703,13 €

0

225

Höhe der Personalbewirtschaftungs-, Verwaltungsund Sachkosten im Jahr 2015 (bis zu 10% des Budgets 2015)

Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe (Statistikstichtag 19.09.2014)

0,00

0,00 €

820,31 €

E-Mail: IBAN: BIC: Bank:

0,00 €

23.437,50 €

Höhe der Summe aller Personalbewirtschaftungs-, Kosten des Trägers Verwaltungs- und Sachkosten im Jahr 2016 (bis zu 5 % des Budgets 2016)

30,00

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Stellenumfang in Zeitstunden / je Schulwoche

28.125,00 €

Höhe der Förderung für den Zeitraum 01.08.201531.07.2016 (125 € X Anzahl der Schülerinnen und Schüler)

0,00 €

23.437,50 €

Gesamthöhe der Förderung seitens des Landes im Schuljahr 2015/16

01.10.2015

Start des Einsatzes der Schulischen Assistenzkräfte

Anzahl der Monate im Zeitraum 01.08.31.12.2015 3,0

Anzahl der Monate im Zeitraum 01.01.31.07.2016 7,0

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

7.031,25 €

Höhe der Förderung im Jahr 2015

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

16.406,25 €

Höhe der Förderung im Jahr 2016

Anlage   1  

Wir verpflichten uns dazu, die Zuwendungen für Personal-, Personalbewirtschaftungs-, Verwaltungs- und Sachausgaben zur Durchführung der Schulischen Assistenz zu verwenden, notwendige Belege für die Prüfung der Angaben im 'einfachen Verwendungsnachweis' fünf Jahre aufzubewahren, dem Ministerium für Schule und Berufsbildung sowie dem Landesrechnungshof Einsicht in die Unterlagen zwecks Prüfung zu gewähren und die zur Verfügung gestellten Mittel wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Nach § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 5 des am 28.12.2013 in Kraft getretenen Landesmindestlohngesetzes (GVOBl. Sch-H. S. 404) gewährt das Land Schleswig-Holstein Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung nur, wenn die Zuwendungsempfänger ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den festgelegten Mindestlohn von 9,18 € (brutto) pro Zeitstunde zahlen. Arbeitnehmer im Sinne des Landesmindestlohngesetzes ist, wer sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet hat, in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfügig Beschäftigter gegen Entgelt Dienste zu leisten, die in unselbständiger Form im Inland zu erbringen sind. Hingegen gelten Auszubildende, Umschüler nach dem Berufsbildungsgesetz, Personen, die in Verfolgung ihres Ausbildungsziels eine praktische Tätigkeit nachweisen müssen, nicht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Ebenfalls fallen Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis nach § 138 Abs. 1 SGB IX nicht unter den Arbeitnehmerbegriff. Dementsprechend verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland für die Dauer des Bewilligungszeitraumes mindestens 9,18 € (brutto) pro Zeitstunde zu zahlen. In meinem / unserem Unternehmen kommt kein Tarifvertrag / folgender Tarifvertrag zur Anwendung:

Verpflichtungserklärung:

Träger: Name: Straße: PLZ / Ort: Ansprechperson:

Summen:

Grundschule XYZ

Lfd. Nr. Name und Bezeichnung der Schule/n, an der / an denen Schulassistenz umgesetzt wird

1 2 3 4 5

Bsp.

Lfd. Nr. Träger

Antrag auf Auszahlung von Landesmitteln für die Schulische Assistenz an Grundschulen für das Schuljahr 2015/16 - Abgabetermin im MSB: 15.09.2015

An das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein (III 202) Postfach 71 24 24171 Kiel

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Summen:

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Summen:

Grundschule XYZ

0,00 €

21.914,06 €

Höhe der voraussichtlichen Personalkosten für Schulische Assistenzkräfte im Zeitraum vom Start des Einsatzes bis 31.07.2016

0,00 €

703,13 €

Höhe der Personalbewirtschaftungs-, Verwaltungsund Sachkosten im Jahr 2015 (bis zu 10% des Budgets 2015)

0

0,00

0,00 €

820,31 €

E-Mail: IBAN: BIC: Bank:

0,00 €

23.437,50 €

Höhe der Summe aller Personalbewirtschaftungs-, Kosten des Trägers Verwaltungs- und Sachkosten im Jahr 2016 (bis zu 5 % des Budgets 2016)

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 €

23.437,50 €

Gesamthöhe der Förderung seitens des Landes im Schuljahr 2015/16

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Hinweis: Das Formular ist auf der Homepage des MSB unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/inklusion_schulische/schulassistenz_infotext.html;jsessionid=E9AC1648C0B256E71756ED50CF5BC5B5 eingestellt.

Die Voraussetzungen des o.g. Erlasses werden erfüllt. Ort, Datum Unterschrift des Zeichnungsberechtigten

Wir erklären, dass wir mit der Weitergabe von Unterlagen an Landtagsausschüsse oder an einzelne Landtagsabgeordnete keine Verletzung schutzwürdiger Interessen im Sinne des Artikels 23 der Landesverfassung sehen.

Wir verpflichten uns dazu, die Zuwendungen für Personal-, Personalbewirtschaftungs-, Verwaltungs- und Sachausgaben zur Durchführung der Schulischen Assistenz zu verwenden, notwendige Belege für die Prüfung der Angaben im 'einfachen Verwendungsnachweis' fünf Jahre aufzubewahren, dem Ministerium für Schule und Berufsbildung sowie dem Landesrechnungshof Einsicht in die Unterlagen zwecks Prüfung zu gewähren und die zur Verfügung gestellten Mittel wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Nach § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 5 des am 28.12.2013 in Kraft getretenen Landesmindestlohngesetzes (GVOBl. Sch-H. S. 404) gewährt das Land Schleswig-Holstein Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung nur, wenn die Zuwendungsempfänger ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den festgelegten Mindestlohn von 9,18 € (brutto) pro Zeitstunde zahlen. Arbeitnehmer im Sinne des Landesmindestlohngesetzes ist, wer sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet hat, in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfügig Beschäftigter gegen Entgelt Dienste zu leisten, die in unselbständiger Form im Inland zu erbringen sind. Hingegen gelten Auszubildende, Umschüler nach dem Berufsbildungsgesetz, Personen, die in Verfolgung ihres Ausbildungsziels eine praktische Tätigkeit nachweisen müssen, nicht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Ebenfalls fallen Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis nach § 138 Abs. 1 SGB IX nicht unter den Arbeitnehmerbegriff. Dementsprechend verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland für die Dauer des Bewilligungszeitraumes mindestens 9,18 € (brutto) pro Zeitstunde zu zahlen. In meinem / unserem Unternehmen kommt kein Tarifvertrag / folgender Tarifvertrag zur Anwendung:

Verpflichtungserklärung:

Träger: Name: Straße: PLZ / Ort: Ansprechperson:

1 2 3 4 5

Bsp.

Lfd. Nr. Name und Bezeichnung der Schule/n, an der / an denen Schulassistenz umgesetzt wird

2 3 4 5

SCHULE

223

224

Summen:

Verein für Waldorfpädagogik …

Grundschule XYZ

Name und Bezeichnung der Schule/n, an der / an denen Schulassistenz umgesetzt wird

Summen:

Grundschule XYZ

Träger: Name: Straße: PLZ / Ort: Ansprechperson:

1 2 3 4 5

Bsp.

0,00 €

20.500,00 €

Lfd. Nr. Name und Bezeichnung der Höhe der Schule/n, an der / an denen tatsächlichen Schulassistenz umgesetzt wird Personalkosten für Schulische Assistenzkräfte im Zeitraum vom Start des Einsatzes bis 31.07.2016

1 2 3 4 5

Bsp.

Lfd. Nr. Träger:

   

0,00 €

703,13 €

Höhe der tatsächlichen Personalbewirtschaftungs-, Verwaltungs- und Sachkosten im Jahr 2015 (bis zu 10% des Budgets 2015)

0

225

Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe (Statistikstichtag 19.09.2014)

0,00

30,00

0,00 €

820,31 €

E-Mail: IBAN: BIC: Bank:

0,00 €

22.023,44 €

Höhe der tatsächlichen Summe aller IstPersonalbewirtschafAusgaben des tungs-, VerwaltungsTrägers und Sachkosten im Jahr 2016 (bis zu 5 % des Budgets 2016)

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

28.125,00 €

Höhe der Förderung für Stellenumfang in den Zeitraum Zeitstunden / je 01.08.2015-31.07.2016 Schulwoche (125 € X Anzahl der Schülerinnen und Schüler)

0,00 €

23.437,50 €

Gesamthöhe der Förderung seitens des Landes im Schuljahr 2015/16

01.10.2015

Start des Einsatzes der Schulischen Assistenzkräfte

0,00 €

1.414,06 €

Höhe des Rückforderungsanspruchs seitens des Landes:

3,0

7,0

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

7.031,25 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

16.406,25 €

Höhe der Höhe der gewährten gewährten Landesmittel im Jahr Landesmittel im 2016 Jahr 2015

Anlage 2  

Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht, Mitarbeit bei der Gestaltung von Nachmittagsangeboten

Kurzbeschreibung der Aufgaben / Tätigkeitsfelder der eingesetzten Schulischen Assistenzkraft

Anzahl der Monate Anzahl der im Zeitraum Monate im 01.08.-31.12.2015 Zeitraum 01.01.31.07.2016

Sachbericht / Verwendungsnachweis über den Mitteleinsatz für die Schulische Assistenz an Grundschulen für das Schuljahr 2015/16 Abgabetermin im MSB: 31.10.2016

An das Ministerium für Schule und Berufsbildung (MSB) des Landes Schleswig-Holstein (III 202) Postfach 71 24 24171 Kiel

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015



NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Summen:

Grundschule XYZ

0,00 €

20.500,00 €

0,00 €

703,13 €

Höhe der tatsächlichen Personalbewirtschaftungs-, Verwaltungs- und Sachkosten im Jahr 2015 (bis zu 10% des Budgets 2015)

0,00 €

820,31 €

E-Mail: IBAN: BIC: Bank:

0,00 €

22.023,44 €

Höhe der tatsächlichen Summe aller IstPersonalbewirtschafAusgaben des tungs-, VerwaltungsTrägers und Sachkosten im Jahr 2016 (bis zu 5 % des Budgets 2016)

0,00 €

23.437,50 €

Gesamthöhe der Förderung seitens des Landes im Schuljahr 2015/16

0,00 €

1.414,06 €

Höhe des Rückforderungsanspruchs seitens des Landes:

Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht, Mitarbeit bei der Gestaltung von Nachmittagsangeboten

Kurzbeschreibung der Aufgaben / Tätigkeitsfelder der eingesetzten Schulischen Assistenzkraft



Hinweis: Das Formular ist auf der Homepage des MSB unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/inklusion_schulische/schulassistenz_infotext.html;jsessionid=E9AC1648C0B256E71756ED50CF5BC5B5 eingestellt.

Es sind zurückzuzahlen: Ort, Datum, Unterzeichnung:

Prüfvermerk (wird vom MSB ausgefüllt): Zum obigen Verwendungsnachweis haben sich keine - folgende Beanstandungen - ergeben:

Die Voraussetzungen des o.g. Erlasses werden erfüllt. Ort, Datum Unterschrift des Zeichnungsberechtigten

Wir erklären, dass wir mit der Weitergabe von Unterlagen an Landtagsausschüsse oder an einzelne Landtagsabgeordnete keine Verletzung schutzwürdiger Interessen im Sinne des Artikels 23 der Landesverfassung sehen.

Hiermit wird bestätigt, dass: die Zuwendungen ausschließlich für Personal-, Personalbewirtschaftungs-, Verwaltungs- und Sachausgaben zur Durchführung der Schulischen Assistenz verwendet wurden, die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern oder Belegen übereinstimmen und die Voraussetzungen des o.g. Erlasses erfüllt wurden.

Bestätigung:

Träger: Name: Straße: PLZ / Ort: Ansprechperson:

1 2 3 4 5

Bsp.

Lfd. Nr. Name und Bezeichnung der Höhe der Schule/n, an der / an denen tatsächlichen Schulassistenz umgesetzt wird Personalkosten für Schulische Assistenzkräfte im Zeitraum vom Start des Einsatzes bis 31.07.2016

SCHULE

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SCHULE Namensgebung Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 23. Juli 2015 – III 22 • Die Schule mit der Bezeichnung „Förderzentrum mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung der Stadt Flensburg in Flensburg“ trägt künftig den Namen „Max von der Grün-Schule“. • Die Grundschulen mit der Bezeichnung „ HerzogUlrich-Schule“ in Schwabstedt und der Schule an der Treene in Friedrichstadt werden organisatorisch verbunden. Die Schule trägt zukünftig die Bezeichnung Grundschule des Schulverbandes Friedrichstadt in Friedrichstadt und trägt den Namen „Schule an der Treene, Grundschule in Friedrichstadt“.

Änderung des Erlasses „Reisende Schülerinnen und Schüler“ Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 30. Juli 2015 – III 221 Der Erlass „Reisende Schülerinnen und Schüler“ des Ministeriums für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom 20. August 2010 (NBl. MBK. Schl.-H. S. 259) wird wie folgt geändert: § 10 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: Das Datum „31. Juli 2015“ wird durch „31. Juli 2020“ ersetzt.

• Die Gemeinschaftsschule mit der Bezeichnung „Gemeinschaftsschule der Gemeinde Stockelsdorf in Stockelsdorf“ trägt künftig den Namenszusatz „Gerhard-Hilgendorf-Schule“. • Die Gemeinschaftsschule mit der Bezeichnung „Gemeinschaftsschule Kappeln in Kappeln“ trägt künftig den Namenszusatz „Gemeinschaftsschule an der Schlei“.

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Das Ministerium für Schule und Berufsbildung zieht um Ab dem 1. Oktober 2015 erreichen Sie das Ministerium für Schule und Berufsbildung im Jensendamm 5, 24103 Kiel. Die Kolleginnen und Kollegen der Lehrerpersonalverwaltung sind in der Fabrikstraße 7, 24103 Kiel zu erreichen. Die Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert.

Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 2. Juli 2015 – III 147

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

. nl

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat als zusätzlichen Weg neben der persönlichen und schriftlichen Einreichung von Anträgen und Schriftsätzen den so genannten „elektronischen Rechtsverkehr“ eingerichtet. Dies hat Auswirkungen auf den gesetzlich erforderlichen Inhalt der Rechtsmittelbelehrungen von Verwaltungsakten. Betroffen sind alle Bescheide, gegen die der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht gegeben ist. Das sind sämtliche Bescheide des MSB, die Widerspruchsbescheide der Schulen und Schulämter sowie bestimmte Ausgangsbescheide. In der Beratungspraxis des Schulrechts­ referates fallen häufig Variationen der Belehrungen auf, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Bitte überprüfen Sie auch sämtliche bestehenden Vordrucke/Vorlage etc., ob sie mit den in der Anlage angefügten Mustern übereinstimmen. Die Vorlagen sind ab sofort zu verwenden. Für die zukünftige Verwendung werden die Musterbelehrungen auch auf der Homepage des MSB www.schleswig-holstein. de (Schulrecht von „A bis Z“ à Rechtsmittel) vorgehalten und erforderlichenfalls aktualisiert.

A

226

Rechtsmittelbelehrungen

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Muster für Rechtsmittelbelehrungen im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums Stand: Juni 2015 I. Allgemeine Hinweise 1. Zweck und Rechtsgrundlagen Nach § 108 Abs. 5 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) bzw. § 58 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beginnt die Frist für ein Rechtsmittel nur dann zu laufen, wenn der Adressat des Bescheides über das Rechtsmittel und die hierfür zwingend erforderlichen Informationen (Stelle, bei der es einzulegen ist, deren Sitz, Formvorschriften und Frist) ordnungsgemäß belehrt wurde. Eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung macht den Verwaltungsakt selbst nicht rechtswidrig. Sie führt aber dazu, dass der Bescheid nicht bestandskräftig wird und bis zu einem Jahr später angefochten werden kann. 2. Zustellung und Bekanntgabe a) Ausgangsbescheide Für die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes gilt grundsätzlich § 110 LVwG. Bei schriftlichen Verwaltungsakten genügt daher die Übersendung per Post oder die persönliche Übergabe bspw. im Rahmen eines Gespräches. In der entsprechenden Rechtsmittelbelehrung wird daher der Begriff �Bekanntgabe“ verwendet. Eine förmliche Zustellung ist nach § 146 Abs. 1 LVwG regelmäßig nicht erforderlich. Behauptet der Empfänger jedoch einen späteren oder ganz fehlenden Zugang und legt konkrete Gründe dafür dar, gehen Zweifel zulasten der Behörde. Soll daher im Einzelfall die förmliche Zustellung als besondere Form der Bekanntgabe gewählt werden, empfiehlt sich die Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde nach § 148 LVwG. Zudem ist dann zwingend in der Rechtsmittelbelehrung statt des Begriffes �Bekanntgabe“ der Begriff �Zustellung“ zu verwenden. b) Widerspruchsbescheide Ein Widerspruchsbescheid ist nach § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO zwingend förmlich zuzustellen. Deswegen wird in der entsprechenden Rechtsmittelbelehrung der Begriff �Zustellung“ verwendet. Wird der Widerspruchsbescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt, beginnt die Monatsfrist für die Erhebung der Klage nicht zu laufen. Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG). Bei Eltern (vgl. § 2 Abs. 5 SchulG) bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern ist das regelmäßig die Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde (§ 3 VwZG). Von anderen Formen (insb. dem Einschreiben, auch mit Rückschein) ist abzuraten. Hat eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt eine schriftliche Vollmacht vorgelegt, muss der Widerspruchsbescheid an sie oder ihn zugestellt werden (§ 7 Abs. 1 Satz 2 VwZG), hierbei genügt die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (§ 5 Abs. 4 VwZG). Bei Zustellung an die Eltern ist für jeden Elternteil eine eigene, gesonderte Ausfertigung zuzustellen. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

227

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

 Die jeweils mit �Hinweis“ gekennzeichneten Ergänzungen sind ebenfalls in den Bescheid zu übernehmen.  II. Bescheide von Schulen 1. Ausgangsbescheide (bspw. Aufnahme, Attestpflicht, schriftlicher Verweis nach § 25 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SchulG) Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der …-Schule [genaue Benennung und Anschrift] Widerspruch eingelegt werden. 2. Ausgangsbescheide wg. Ordnungsmaßnahmen nach § 25 Absatz 3 S. 1 Nr. 2, 3 oder 4 SchulG sowie Entscheidungen nach § 25 Absatz 7 SchulG Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der …-Schule [genaue Benennung und Anschrift] Widerspruch eingelegt werden. Hinweis: Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Str. 13, 24837 Schleswig, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise anordnen. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, kann das Gericht die Aufhebung der Vollziehung anordnen. Der Antrag wäre schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu stellen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere Voraussetzungen zu beachten, vgl. die Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12.12.2006 (GVOBl. 2006, 361) in der zur Zeit geltenden Fassung. 3. Widerspruchsbescheide Gegen den Bescheid vom … in der Gestalt durch diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Str. 13, 24837 Schleswig, schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden. Die Klage wäre gegen die … -Schule [genaue Benennung und Anschrift] zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere Voraussetzungen zu beachten, vgl. die Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12.12.2006 (GVOBl. 2006, 361) in der zur Zeit geltenden Fassung.

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NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

4. Widerspruchsbescheide wg. Ordnungsmaßnahmen nach § 25 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 oder 4 SchulG sowie Entscheidungen nach § 25 Absatz 7 SchulG Gegen den Bescheid vom … in der Gestalt durch diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Str. 13, 24837 Schleswig, schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden. Die Klage wäre gegen die … -Schule [genaue Benennung und Anschrift] zu richten. Hinweis: Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das SchleswigHolsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Str. 13, 24837 Schleswig, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise anordnen. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, kann das Gericht die Aufhebung der Vollziehung anordnen. Der Antrag wäre schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu stellen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere Voraussetzungen zu beachten, vgl. die Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12.12.2006 (GVOBl. 2006, 361) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Bescheide von Schulämtern 1. Ausgangsbescheide (bspw. Zuweisungen, Beurlaubungen) Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Schulamt … [genaue Benennung und Anschrift] Widerspruch eingelegt werden. 2. Ausgangsbescheid wg. einer Ordnungsmaßnahme nach § 25 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SchulG Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Schulamt … [genaue Benennung und Anschrift] Widerspruch eingelegt werden. Hinweis: Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Str. 13, 24837 Schleswig, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise anordnen. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, kann das Gericht die Aufhebung der Vollziehung anordnen. Der Antrag wäre schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu stellen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere Voraussetzungen zu beachten, vgl. die Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12.12.2006 (GVOBl. 2006, 361) in der zur Zeit geltenden Fassung. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

229

SCHULE

3. Widerspruchsbescheide (nach Widerspruch gegen den Ausgangsbescheid einer Schule) Gegen den Bescheid der …-Schule vom … in der Gestalt durch diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, BrockdorffRantzau-Str. 13, 24837 Schleswig, schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden. Die Klage wäre gegen die …-Schule [genaue Benennung und Anschrift] zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere Voraussetzungen zu beachten, vgl. die Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12.12.2006 (GVOBl. 2006, 361) in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Bescheide des MSB 1. Ausgangsbescheide Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Str. 13, 24837 Schleswig, schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere Voraussetzungen zu beachten, vgl. die Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12.12.2006 (GVOBl. 2006, 361) in der zur Zeit geltenden Fassung. 2. Widerspruchsbescheide (nach Widerspruch gegen den Ausgangsbescheid einer Schule oder eines Schulamtes) Gegen den Bescheid der …-Schule / des Schulamtes … vom … in der Gestalt durch diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, BrockdorffRantzau-Str. 13, 24837 Schleswig, schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden. Die Klage wäre gegen die …-Schule / das Schulamt … [genaue Benennung und Anschrift] zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere Voraussetzungen zu beachten, vgl. die Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12.12.2006 (GVOBl. 2006, 361) in der zur Zeit geltenden Fassung. 230

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SCHULE

3. Widerspruchsbescheide wg. der Ordnungsmaßnahme eines Schulamtes nach § 25 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SchulG Gegen den Bescheid des Schulamtes … vom … in der Gestalt dieses Widerspruchsbescheides kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, BrockdorffRantzau-Str. 13, 24837 Schleswig, schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden. Die Klage wäre gegen das Schulamt … [genaue Benennung und Anschrift] zu richten. Hinweis: Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das SchleswigHolsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Str. 13, 24837 Schleswig, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise anordnen. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, kann das Gericht die Aufhebung der Vollziehung anordnen. Der Antrag wäre schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu stellen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere Voraussetzungen zu beachten, vgl. die Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12.12.2006 (GVOBl. 2006, 361) in der zur Zeit geltenden Fassung.

Hinweis Im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl.) des Landes Schleswig-Holstein wurde in der Ausgabe 8 vom 25. Juni 2015 auf Seite 142 die Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Pflichtstundenermäßigung für Personalräte der Lehrkräfte vom 9. Mai 2015 verkündet. Diese Verordnung ändert § 7 der Landesverordnung über die Pflichtstundenermäßigung für Personalräte der Lehrkräfte vom 10. April 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 206), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juli 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 328) wie folgt: Die Angabe „31. Juli 2015“ wird durch die Angabe „30. Juli 2018“ ersetzt.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl.) des Landes Schleswig-Holstein wurde in der Ausgabe 11 vom 30. Juli 2015 auf Seite 256 die Landesverordnung über die Erstattung von Fahrtkosten für Lehramtsstudierende im Praxissemester nach § 13 Absatz 3 des Lehrkräftebildungsgesetzes an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein (Praxissemester-Fahrtkostenerstattungsverordnung – PFSVO) vom 3. Juli 2015 verkündet. Die Verordnung kann auf der Homepage des MSB www.schleswig-holstein.de (Schulrecht von „A bis Z“ à Lehrerausbildung) eingesehen werden.

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Funktionsstellen Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Heide

Leiterin/Leiter der Oberstufe

A 15

Bewerbung an das

1. Gymnasien 1.1 Gymnasium Heide-Ost

siehe Aufgaben­beschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

1.2 Alexander-vonHumboldt-Schule

Neumünster Leiterin/Leiter der Mittelstufe

A 15

siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

Ministerium Aufgabenübertragung zum für Schule und nächstmöglichen Berufsbildung Zeitpunkt. des Landes Auf die Erprobungs- Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 315 wird hingewiesen. Postfach 7124 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium Aufgabenübertragung zum für Schule und nächstmöglichen Berufsbildung Zeitpunkt. des Landes Auf die Erprobungs- Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 31 wird hingewiesen. Postfach 7124 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

2. Gemeinschaftsschulen 2.1 Immanuel-KantReinfeld Schule Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Reinfeld in Reinfeld

Koordinatorin/ max. Koordinator für A 15 schulfachliche Aufgaben mit dem Schwerpunkt der Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 7 und 8 sowie der Berufsorientierung Bewerberinnen/ Bewerber mit der Lehrbefähigung für Gymnasium, Realschule oder Grund- und Hauptschule

232

AufgabenMinisterium übertragung zum für Schule und 1. Februar 2016. Berufsbildung Auf die Erprobungs- des Landes zeit gemäß § 20 SchleswigAbs. 2 Nr. 3 LBG Holstein wird hingewiesen. III 32 Sie beträgt im Schul- Postfach 7124 bereich ein Jahr. 24171 Kiel Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Bewerbung an das

3. Berufliche Schulen 2.1 Berufsbildungszentrum RendsburgEckernförde

A 15 Rendsburg Leitung/Koordination der Abteilung für Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung, des Berufseingangsund Berufsvorbereitungsbereiches, DaZ sowie schulartund abteilungsübergreifende Aufgaben*)

BerufsbildungsAufgabenüberzentrum Rendstragung zum burg-Eckernförde 1. Februar 2016. Auf die Erprobungs- Kieler Straße 30 24768 Rendszeit gemäß § 20 burg Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

2.2 Berufsbildungszentrum RendsburgEckernförde

A 15 Rendsburg Leitung/Koordination der Abteilung für Wirtschaft und Verwaltung am Standort Eckernförde und standortübergreifend alle Bildungsgänge im TZ und VZ Bereich*)

BerufsbildungsAufgabenüberzentrum Rendstragung zum burg-Eckernförde 1. August 2016. Auf die Erprobungs- Kieler Straße 30 24768 Rendszeit gemäß § 20 burg Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

*)

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle beim Berufsbildungszentrum Rendsburg-Eckernförde, Kieler Straße 30 in 24768 Rendsburg anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen.

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Schulleiterstellen Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

1. Februar 2016

– zwei- bis dreizügige Grund- Schulamt in der schule mit DaZ-Zentrum im Hansestadt Lübeck Kronsforder Allee 2-6 Bereich Grundschule und Haus Trave Sek. I – Offene Ganztagsschule mit 23539 Lübeck Betreuter Grundschule von 7.30 bis 16.00 Uhr – großes Nachmittagsangebot im Netzwerk „St. Lorenz“ und der Bugenhagen-Grundschule – Streitschlichterausbildung in den Jahrgangsstufen 3 und 4 – Selbstbehauptungskurse für alle Klassen – Teilnahme am Kita-Projekt „gemeinsam ankommen“ und an den Projekten „Lesen macht stark“ und „Mathe macht stark“ – EDV-Unterricht ab Jahrgangsstufe 3, Schwimmunterricht in Jahrgangsstufe 4, HWSUnterricht mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt – jahrgangsübergreifende Projekte – Projektwochen, Schulfest – Lesementoren, Schulbegleiter über Spenden/Schulverein – Planung eines bilingualen Zweiges – gute räumliche Ausstattung (Nawi-Raum, Küche, Werkraum, Musikraum, Physikraum, Schülerbücherei) – großzügiger Pausenhof mit Sitzmöglichkeiten und großem Spielgerät – Spielausleihe in den Pausen – aufgeschlossenes, engagiertes Kollegium – engagierter Schulförderverein – vielfältiges Schulleben mit engagierter Elternschaft

1. Grundschulen 1.1

234

Luther-Schule Schulleiterin/ Moislinger Allee 82 Schulleiter 23558 Lübeck A 13 Z 2. Ausschreibung 231 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

1.2 Grundschule Sterley Schulstraße 5 23883 Sterley

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Schulleiterin/ Schulleiter

1. August 2016

– zwei- bis dreizügige Grund- Schulamt des Kreises schule Herzogtum Lauenburg – Offene Ganztagsschule mit Postfach 1140 vielfältigem Kursangebot 23901 Ratzeburg – Dörfergemeinschaftsschule, ländliches Einzugsgebiet – erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Schulträger – interessierte, aktive Elternschaft – notenfreie Leistungsbewertung – Klassen- und Jahrgangsteams – jahrgangsübergreifende Interessen- und Fördergruppen – sportliches Profil – SHiB-Schule – NZL-Förderung: „Mathe macht stark“ und „Lesen macht stark“ – Teilnahme an Mathematikund Lesewettbewerben – Zukunftsschule – Plattdeutsch-Siegel – Frühstückspavillon – www.schule-sterley.de

A 13 Z 205 Schüler/ innen

1.3 Grundschule Seester Dorfstraße 43 25370 Seester 2. Ausschreibung

Schulleiterin/ Schulleiter A 13 87 Schüler/ innen

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises zum nächst- – einzügige Grundschule im Pinneberg möglichen ländlichen Raum Kurt-Wagener-Straße 11 Zeitpunkt – gute räumliche und sach25337 Elmshorn liche Ausstattung sowie gute technische Ausstattung (2 PC-Räume), Schulküche – Fachräume für Musik, Schulsozialarbeit, Sporthalle und Sportplatz – aufgeschlossenes, motiviertes, kreatives und einsatzfreudiges Kollegium, gutes Arbeitsklima – engagierte Schulsozialarbeiterin – wöchentliche Klassenratsstunde – Methodentraining – Plattdeutsch-AG – Leseförderung – tägliches Betreuungsangebot der Betreuten Grundschule im Haus mit Mittagessen – engagierter Schulverein, der die Schule sehr gut unterstützt (z. B. monatliches Schulfrühstück) – vertrauensvolle, aufgeschlossene Elternmitarbeit



NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– vielfältiges Schulleben (Literaturwoche, Schulfeste, Adventsbasteln, Advents- und Faschingsfeiern, die von den Kindern gestaltet werden, Reformationsgottesdienst, Lauftag, Sporttag, Wettbewerbe) – kooperativer Schulverband und Schulträger – enge Kooperation mit den drei zuständigen Kitas (jährliche Konferenz, gemeinsame Planung eines Projektvormittages und Schulvormittages) sowie der Kirchengemeinde 1.4 Grundschule Rübekamp Rübekamp 13-15 25421 Pinneberg

Schulleiterin/ Schulleiter A 13 Z 238 Schüler/ innen

236

zum nächst- – teilweise zweizügige Grund- Schulamt des Kreises Pinneberg möglichen schule Kurt-Wagener-Straße 11 Zeitpunkt – fünfzügige Eingangsphase 25337 Elmshorn – d.h. die Jahrgangsstufen 1 und 2 werden gemeinsam unterrichtet – Offene Ganztagsschule – zwei Betreuungseinrichtungen in der Schule – Ausbildungsschule – DaZ Zentrum – Partner im Schultraining – aufgeschlossenes engagiertes Kollegium – Unterrichtsplanung und -vorbereitung in Jahrgangsstufenteams – gute Kooperation mit dem Förderzentrum und der Kita auf dem Gelände der Schule – Inklusion seit vielen Jahren – Partner für die Ausbildung von FÖZ-Lehrkräften – notenfreie Leistungsbewertung – Einsatz einer Schulsozialarbeiterin – anerkannte Präventionsschule mit umfangreichem Präventionskonzept – durchgängig in allen Klassen „Klasse 2000“ – Konfliktlotsen und Schülerrat – gute Zusammenarbeit mit der Elternschaft/Schulverein – gute räumliche und sächliche Ausstattung (Musikraum, große Sporthalle mit Bühne, Computerraum, Insel, Schülerbücherei)

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

1.5 Grundschule Suchsdorf Schulweg 5 24107 Kiel

Schulleiterin/ Schulleiter

1. Februar 2016

Schulamt Kiel – fünfzügige Grundschule Andreas-Gaykmit einer Nebenstelle Straße 31 (Jahrgangsstufe 1) 24103 Kiel – PC-Raum mit festen und mobilen PC-Arbeitsplätzen, PCs mit Internetzugang in den Jahrgangsstufen 2 bis 4, PC-Unterricht ab Jahrgangsstufe 2, pädagogisches Netzwerk I-Serv – Werk-, Musik- und Theaterraum, zwei Sporthallen, naturnahe Pausenhöfe – aufgeschlossenes, kreatives und einsatzfreudiges Kollegium – aktives Schulleben: Themenwochen, Jahreszeitenfeiern, Sportveranstaltungen, schulinterne und -externe AG-Angebote, Klassenfahrten, inner- und außerschulische Chorauftritte, Teilnahme am jährlichen Vorlese- und Känguruwettbewerb und der Mathematik-Olympiade – seit 2009 jährlich ausgezeichnet als Zukunftsschule „Wir sind aktiv“ – vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einer engagierten Elternschaft – aktiver Förderkreis zur Unterstützung der vielfältigen Schularbeit – fester Einsatz einer Schulsozialarbeiterin – Betreute Grundschule mit Mensa für zurzeit 211 Schüler/innen – gute Zusammenarbeit mit Kitas, Kirchengemeinde, Polizei, Jugendkulturwerkstatt und Sportvereinen

A 14 470 Schüler/ innen

1.6 Schule Rotenhof Ahlmannstraße 6-8 24768 Rendsburg 2. Ausschreibung

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schulleiterin / Schulleiter

zum nächst- – zwei- bis dreizügige Grundmöglichen schule (zurzeit 10 Klassen) Zeitpunkt – gute räumliche und sächliche Ausstattung (PC-, A 13 Musik-, Kunst- und Werkraum, Lehrküche, Sporthalle, 245 Schüler/ Sportplatz) innen – DaZ-Zentrum für die PrimarEs ist vorgesestufe und abgeschlossene hen, die Stelle im Teilnahme am Förmignächsten HausProgramm, „Durchgängige Sprachbildung“ halt auf A 13 Z – Offene Ganztagsschule mit anzuheben. Betreuung vor und nach dem Unterricht einschließlich Hausaufgabenbetreuung

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg

→ 237

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Ausbildungsschule – gemeinsame Nutzung des Gebäudes mit dem Förderzentrum Lernen der Stadt Rendsburg – in Kooperation mit dem FöZ L Intensivkurs zur Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung für Schüler/ innen der Eingangsphase – intensive Präventions-, Integrations- und Inklusionsarbeit mit den Förderzentren Lernen und Geistige Entwicklung in Rendsburg – zertifizierte „Gesunde Schule“ (Ernährungsführerschein, Schwimmunterricht in den Jahrgangsstufen 3 und 4, erweiterter Sportunterricht, Koch-AG) – Projekt „Mathe macht stark“, Klasse 2000, Frühradfahren, „Miniphänomenta“, Einsatz von Schulhunden, Lesepaten – Schulsozialarbeit und pädagogische Insel – Ausbildung und Einsatz von Konfliktlotsen – aufgeschlossenes, engagiertes und kooperatives Kollegium, gutes Arbeitsklima – gute, unterstützende Zusammenarbeit mit dem Schulträger – konstruktive Zusammenarbeit mit den Kitas des Einzugsgebietes – aktive Elternarbeit und engagierter Förderverein 2. Förderzentren 1. Februar Schulleiterin/ 2.1 Schule am 2016 Schulleiter Kührener Berg Förderzentrum Geistige Entwicklung A 14 Z Kührener Straße 50 (SoS-Laufbahn) 24211 Preetz 118 Schüler/ innen

Schulamt des Kreises – Förderzentrum Geistige Plön Einwicklung Heinrich-Rieper– kooperatives und sehr Straße 6 engagiertes Kollegium – schulübergreifendes päda- 24306 Plön gogisches Konzept – gute, aufgeschlossene Zusammenarbeit mit den Eltern – Aufgaben der Trägerschaft übertragen an die Lebenshilfewerk Kreis Plön gGmbH; Schulleiter/in nimmt dort nach Absprache Aufgaben der Bereichsleitung wahr – vielfältige Arbeitsschutzmaßnahmen



238

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Offene Ganztagsschule mit Angeboten an vier Nachmittagen in Organisation durch die Schulleitung – Ausbildungsschule (FÖZ) – Diagnostik und Beratung an den allgemein bildenden Schulen des Kreises Plön – vielfältige Vernetzung mit schulischen und außerschulischen Einrichtungen – Zusammenarbeit mit den Landesförderzentren – vielfältige berufshinführende Maßnahmen (Werkstattunterricht, Praktika Projekt Übergang Schule Beruf u. a.) – enge konzeptionelle und verwaltungstechnische Zusammenarbeit mit der Schulträgerin (Lebenshilfewerk) – Kooperation mit dem Regionalen Bildungszentrum des Kreises Plön, mit Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Betrieben – Kooperation mit den Regelschulen an verschiedenen, wechselnden Standorten des Kreises – Förderung und Beratung von Schüler/innen mit autistischem Verhalten in den Jahrgängen 1 bis 12 – gute Ausstattung im Bereich Neue Medien – langjährig vertiefte Arbeit im Bereich Unterstützte Kommunikation (gute Ausstattung) – Förderkonzept für Schüler/ innen mit intensivem Förderbedarf (gute Ausstattung) – Zusammenarbeit mit dem BIS (Autismus) – aktive Schülervertretung – vielseitiges Schulleben (Sportveranstaltungen, Feste, Projekte, Schulchor, Schulband)

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

2.2 Förderzentrum Pinneberg Saarlandstraße 4 a 25321 Pinneberg 2. Ausschreibung

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulleiterin/ Schulleiter

zum nächst- – ausschließlich präventiv und Schulamt des Kreises möglichen integrativ arbeitend Pinneberg Zeitpunkt – Kooperation mit: 12 Grund- Kurt-Wagener-Straße 11 A 14 Z schulen, 4 Gemeinschafts- 25337 Pinneberg (SoS-Laufbahn) schulen, 3 Gymnasien, 1 Berufsschule 12 Schüler/innen – kooperatives Schultraining intern, – Beratungsangebot Erzie252 integrativ, hungshilfe, Lernen ca. 500 in der – Vernetzung mit: ArbeitsagenPrävention tur, Jugendamt, Jugendhilfeträgern, Kitas – Ausbildungsschule – seit sechs Jahren kontinuierlich begleiteter Schulentwicklungsprozess – kooperatives, teamorientiertes und innovatives Kollegium (32 Kolleginnen und Kollegen)

3. Gemeinschaftsschulen 3.1 Grund-und Gemeinschaftsschule ViölOhrstedt-Haselund Gartenstraße 4-8 25884 Viöl

stellvertretende 1. Februar 2016 Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter A 13 Z (GH-Laufbahn) oder A 14 Z (RS-Laufbahn) oder A 15 (Gym-Laufbahn) 680 Schüler/ innen

Schulamt des Kreises – Verbundsystem mit Nordfriesland mehreren Standorten und Marktstraße 5 Schularten im ländlichen 25813 Husum Raum – ein- bis zweizügige Grundschule und überwiegend zweizügige Gemeinschaftsschule an jeweils zwei Standorten – unterschiedliche Konzepte an den Grundschulstandorten – inklusive Schule – Förderschulkollegen fest an den Standorten integriert – Offene Ganztagsschule mit Mensabetrieb und Hausaufgabenhilfe – sehr gute räumliche und fachliche Ausstattung (alle Klassen mit Active Boards; Fachräume für Naturwissenschaften an jedem Standort; PC-Räume; iPad-Klasse(n)) – Sportanlagen und Schwimmbäder an allen Standorten; mehrere Sporthallen in Viöl und Ohrstedt – Ausbildungsschule – zweite Fremdsprache Dänisch – Zusammenarbeit des gesamten Kollegiums in den unterschiedlichen Fachschaften – Kooperation mit dem Beruflichen Gymnasium Husum – engagierte Schulsozialarbeit an allen Standorten



240

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Inselprojekt – Berufseinstiegsbegleiter – Systemadministrator für den IT-Bereich – Methodentraining ab Jahrgangsstufe 5 – Medienkompetenztraining – wechselnd Projekt-/Vorhabenwochen – Potenzialanalyse ab Jahrgangsstufe 7 – zwei Schulpraktika – schulinterne Jobbörse – Schülerfirma 3.2 Eichenbachschule Grund- und Gemeinschaftsschule Hauptstraße 34 24852 Eggebek

Schulleiterin/ Schulleiter A 14 Z (GH-Laufbahn) oder A 15 (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn) 488 Schüler/ innen

1. Februar 2016

Schulamt des Kreises – zwei- bis dreizügige Schleswig-Flensburg Gemeinschaftsschule mit Flensburger Straße 7 zweizügiger Grundschule, 24837 Schleswig zurzeit 21 Klassen – Kooperation mit dem BBZ Schleswig – gymnasiale Oberstufe, Profil Wirtschaft – kooperatives, engagiertes Kollegium mit 36 Lehrkräften und Förderlehrkräften – teamorientierte Schulleitung – inklusive/integrative Beschulung in allen Jahrgangsstufen – ab Jahrgangsstufe 7 in Deutsch, Englisch und Mathematik Unterricht im Kurssystem – umfassendes Konzept zur Berufsorientierung mit mehreren Praktika, Berufseinstiegsbegleitung, BIZ und betrieblichen Kooperationspartnern – sportlich orientierte Schule mit Schwimmunterricht im eigenen Lehrschwimmbad von Jahrgangsstufe 2 bis 6 und Großsporthalle, Sportplatz und Gymnastikhalle – Modulangebote im ästhetischen, musischen, technischen und sportlichen Bereich – Offene Ganztagsschule mit zertifizierter Mensa und Schülerkiosk – Pädagogische Insel, Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeitern – Prävention als Konzept in Kooperation mit Jugendzentrum und sozialen Netzwerken – Inklusionsgruppe für die Eingangsphase – intensive Zusammenarbeit Kita/Schule



NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Ausbildung und Einsatz von Schülerlotsen, Busengeln, Konfliktlotsen, Schülerparlament in der Grundschule – Schülerbücherei – Schüleraustausch mit dem Gymnasium Biala Piska in Masuren/Polen – Einsatz von ISERV im gut ausgestatteten Informatikbereich – zeitgemäßes, gut ausgestattetes Schulgebäude mit guter Fachraumausstattung und Smartboards in allen Klassenräumen – engagierte Elternschaft und unterstützender Schulförderverein – aufgeschlossener, verlässlich unterstützender Schulträger – konstruktive Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartner 1. Februar 3.3 Grund- und Gemein- Schulleiterin/ Schulleiter 2016 schaftsschule An der Bek A 14 Z Hartkirchener (GH-Laufbahn) Chaussee 8 a 25469 Halstenbek oder A 15 (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn) ca. 800 Schüler/ innen

242

– Grund- und Gemeinschaftsschule mit offenem Ganztagsangebot mit Mensabetrieb von Montag bis einschließlich Freitag – Schulsanitäter – Streitschlichter durch GS-Schüler/innen – Pauseninsel mit Brötchenverkauf – engagiertes Kollegium mit derzeit 48 Lehrkräften – teamorientierte Leitungsstruktur – gute Zusammenarbeit mit dem SEB – enge Zusammenarbeit mit dem Schulträger – neues Schulgebäude – gute Fachraum- und EDVAusstattung

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

3.4 Gemeinschaftsschule Am Heimgarten Reesenbüttler Redder 4-10 22926 Ahrensburg

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Schulleiterin/ Schulleiter

1. Februar 2016

Schulamt des Kreises – drei- bis sechszügige Gemeinschaftsschule ohne Stormarn Mommsenstraße 11 Oberstufe 23843 Bad Oldesloe – Offene Ganztagsschule – UNESCO-Schule – Kooperation mit dem EricKandel-Gymnasium im gleichen Schulgebäude – gute Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum; langjährige Erfahrung mit Integration/Inklusion – Flex-Maßnahmen – umfangreiche Berufsorientierung mit außerschulischen Partnern – vielfältiges Schulleben – Schulsanitätsdienst – langjährig erprobtes Präventionskonzept – teamorientierte Leistungsstruktur – engagiertes Kollegium mit derzeit 45 Lehrkräften – Ausbildungsschule – sehr gute Zusammenarbeit mit dem Schulträger – vertrauensvolle und intensive Zusammenarbeit mit Elternschaft und den Vertretungsgremien – gute Fachraumausstattung und EDV-Ausstattung – ausgezeichnete Sportstätten – eigenes Lernatelier – Mensa- und Cafeteriabetrieb – engagierte Schulsozialarbeit mit drei Sozialpädagogen/ innen

A 14 Z (GH-Laufbahn) oder A 15 (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn) 566 Schüler/ innen

3.5 Wolfgang-BorchertSchule Gemeinschaftsschule der Stadt Itzehoe Gorch-FockStraße 17 25524 Itzehoe 3. Ausschreibung

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

zum nächst- – seit Beginn des Schuljahres möglichen 2014/15 aufwachsende Zeitpunkt Gemeinschaftsschule mit zwei Standorten A 14 Z – durchschnittlich vierzügig (GH-Laufbahn) im auslaufenden Regionalschulteil oder – bestehende Kooperationen mit einem städtischen A 15 Gymnasium sowie dem (RS-Laufbahn) RBZ des Kreises Steinburg – intensive Zusammenarbeit oder mit weiteren außerschulischen Partnern A 15 Z – engagiertes Kollegium mit (Gym-Laufbahn) derzeit 52 Lehrkräften – Ausbildungsschule 685 Schüler/ – gute Fachraumausstattung innen im naturwissenschaftlichen Bereich sowie im Bereich der Informatik Schulleiterin / Schulleiter

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Steinburg Viktoriastraße 16-18 25524 Itzehoe

→ 243

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Unterstützung durch eine Schulsozialarbeiterin sowie eine Honorarkraft im Bereich des „Sozialen Lernens“ – vertrauensvolle Elternarbeit – engagierter Förderverein – abwechslungsreiches Schulleben durch etablierte Schulveranstaltungen „Wolfgang-Borchert-Abend“, Weihnachtsbasar, vielfältige Sportveranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften im Bereich Sport und Musik, gemeinsame Schulausflüge, Projekttage – umfangreiches und differenziertes Konzept zur Berufsorientierung – Teilnahme am EnrichmentProgramm – Qualifizierungsmöglichkeit für Schüler/innen: Schulsanitäter, Streitschlichter, Computerführerschein – umfangreiches Förderkonzept – Homepage: www.wbs-itzehoe.de 4. Gymnasien 4.1 Gymnasium Harksheide Norderstedt

Oberstudiendirektorin/ Oberstudiendirektor

1. Februar 2016

Das spezielle Anforderungsprofil kann im Referat III 311 des Ministeriums angefordert werden.*)

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 311 Postfach 71 24 24171 Kiel

zum nächst- Das spezielle Anforderungsmöglichen profil kann im Referat III 311 Zeitpunkt des Ministeriums angefordert werden.*)

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 311 Postfach 71 24 24171 Kiel

A 16 ca. 925 Schüler/ innen 4.2 Gymnasium Schenefeld

Oberstudiendirektorin/ Oberstudiendirektor A 16 ca. 800 Schüler/ innen

*)

Für das Bewerbungsverfahren sind die Bestimmungen des Erlasses aus „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen“ (NBl. 6/1997 vom 23. April 1997 S. 238 ff.) zu beachten. Der Bewerbung sollte neben den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdeganges) möglichst bereits eine Anlassbeurteilung beigefügt sein, die sich am Anforderungsprofil dieser Schulleiterstelle orientiert.

Bitte verzichten Sie auf Kunststoffmappen und Plastikhüllen.

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Allgemeine Hinweise Bei Interesse an einer Bewerbung um eine Schulleiterstelle im Bereich der Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren können ein detailliertes Schulprofil bei der Schule und „Hinweise zur Anfertigung und zum Verfahren der dienstlichen Beurteilung“ bei den Schulämtern angefordert werden. Bewerbungen sind mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes vorzulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Landesdienst befinden, haben ihre Bewerbung auf dem Dienstweg vorzulegen. Bitte verzichten Sie aus Gründen des Umweltschutzes auf die Verwendung von Kunststoffmappen und Plastikhüllen. Die Landesregierung fordert ausdrücklich Frauen auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Richtet sich die Zuordnung einer Stelle zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, ist die endgültige Einstufung von der Entwicklung dieser Zahl abhängig. Maßgeblich ist die im Haushaltsplan ausgewiesene Planstelle/ Stelle. Daneben müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Gemäß § 49 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) wird der Hauptpersonalrat (Lehrer) über die Schulleiterwahlvorschläge unterrichtet, gegebenenfalls wird die Hauptschwerbehindertenvertretung beteiligt. Die Einsichtnahme des Personalrates in Bewerbungsunterlagen richtet sich nach § 49 Absatz 2 Satz 1 und 2 MBG Schl.-H.. Dienstliche Beurteilungen sind dem Personalrat auf Verlangen der Beschäftigten gemäß § 49 Absatz 3 Satz 2 MBG Schl.-H. zugänglich zu machen. Auf das Antragsrecht nach § 51 Absatz 4 MBG Schl.-H. wird hingewiesen. Eine Schulleiterstelle wird erneut ausgeschrieben, wenn nach der ersten Ausschreibung keine Bewerbung oder eine nicht ausreichende Zahl qualifizierter Bewerbungen vorliegt. Gleiches gilt, sofern sich auf die Ausschreibung ausschließlich eine bereits an der betreffenden Schule tätige Lehrkraft bewirbt (§ 39 Absatz 3 Satz 1 SchulG). Schulleiterstellen werden für zwei Jahre im Beamtenverhältnis auf Probe vergeben (§ 5 Landesbeamtengesetz – LBG). Für alle anderen Funktionsstellen im Schulbereich wird eine Erprobungszeit von einem Jahr festgesetzt (§ 20 Absatz 2 Nummer 3 LBG). Die Aufgabenübertragung bei den Stellen der stellvertretenden Schulleitung und Koordinatorenstellen für Grundund Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren erfolgt zum angegebenen Termin. Beförderung und Einweisung in die Planstelle erfolgen nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Besuchen Sie unseren Online-Stellenmarkt Schule für Lehrkräfte unter www.lehrerstellen-online.schleswigholstein.de. Die aktuellen Stellenausschreibungen des IQSH finden Sie unter www.iqsh.schleswig-holstein.de. Ministerium für Schule und Berufsbildung Im Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Leiterin oder des Leiters der Abteilung „Berufliche Bildung, Qualitätssicherung, IT“ Besoldungsgruppe B 5 SHBesG oder entsprechender Sonderdienstvertrag zu besetzen. Die Abteilung umfasst die Bereiche – Berufliche Bildung, – Qualitätssicherung, – Lehrerbildung und Lehrpläne, – Schulaufsicht berufsbildende Schulen, – Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen, – Lehrkräftenachwuchs aller Schularten, – Bewerbungen von Lehrkräften (pbOn), – Fachaufsicht über das IQSH und – Landesnetz Bildung. Die Gewinnung geeigneter Lehrkräfte, die Verbesserung und Weiterentwicklung eines attraktiven Ausbildungsangebots für junge Erwachsene und Jugendliche sowie die Weiterentwicklung der Qualität von Schulen werden Tätigkeitsschwerpunkte in den kommenden Jahren bilden. Hierfür sind im Zusammenwirken mit allen Schularten umfangreiche inhaltliche, organisatoNBI.MSB.Schl.-H. 2015

rische und personalplanerische Konzepte zu erstellen, deren Umsetzung zu moderieren und zu begleiten sein wird. Schleswig-Holstein steht vor der Herausforderung, trotz des demografischen Wandels ein qualitativ hochwertiges und erreichbares berufliches Bildungsangebot in der Fläche zu erhalten. Die Bewerberin/der Bewerber wird die berufliche Bildung in SchleswigHolstein mit vielen Akteuren gemeinsam gestalten. Der Übergang von Schule/Beruf z. B. durch die Jugendberufsagenturen gemeinsam mit den Schulträgern, den Agenturen und Jobcentern, den Schulen, den Regionalen Berufsbildungszentren und den berufsbildenden Schulen ist konzeptionell weiterzuentwickeln. Es ist sicherzustellen, dass in Zukunft keine Jugendlichen und junge Erwachsenen mehr im Übergang von Schule/ Beruf verloren gehen und der Anteil derjenigen erhöht wird, die direkt von der Schule in eine duale Ausbildung gehen. Die berufliche Bildung in Schleswig-Holstein ist so zu organisieren, dass überregionale Fragen der beruflichen Bildung zentral gesteuert werden, bei gleichzeitiger Stärkung der Eigenständigkeit der berufsbildenden Schulen in der Region. Für diese herausgehobene Führungsposition können sich neben Leiterinnen und Leitern einer beruflichen Schule oder eines Regionalen Berufsbildungszentrums auch Personen mit einem abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium und langjähriger 245

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Leitungserfahrung im Bereich der Beruflichen Bildung bewerben. Für die Bewerbung von Vorteil sind: – überdurchschnittliche Urteilsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Entschlusskraft, Durchsetzungs­ fähigkeit und soziale Kompetenz, – die Fähigkeit zum konzeptionellen Arbeiten und zur Moderation, – Kenntnisse im Qualitätsmanagement, – Kenntnisse über die Rahmenbedingungen der Lehrerausbildung (1. und 2. Phase) und der dualen Ausbildung sowie deren Bedeutung für die Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein sowie – Kenntnisse der europäischen Dimension der beruf­ lichen Bildung. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Übertragung des Amtes B 5 SHBesG im Beamtenverhältnis auf Probe für die Dauer von zwei Jahren möglich, andernfalls erfolgt der Abschluss eines Sonderdienstvertrages in Anlehnung an die Besoldungsgruppe B 5 SHBesG ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf unter Angabe bisheriger Tätigkeiten richten Sie bitte innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes an das Ministerium für Schule und Berufsbildung, Personalreferat III 111, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel. Im Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein ist zum nächstmöglichen Termin in der Abteilung III 4 die Stelle einer Referentin/eines Referenten im Referat III 41 – Berufsbildende Schulen – zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst neben der Schulaufsicht für einen Teil der berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein, die Fachaufsicht über vollzeitschulische Bildungsgänge des berufsbildenden Schulwesens sowie die Fachaufsicht über einen Teil der gewerblichen Fachrichtungen der Berufsbildenden Schulen und der Fachaufsicht für die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik an Berufsbildenden Schulen. Erwartet werden analytische und konzeptionelle Fähigkeiten, Innovationsbereitschaft und hervorragende Kenntnisse der schulischen, pädagogischen, rechtlichen und administrativen Gegebenheiten. Die Fähigkeit zu einer teamorientierten, motivierenden und vertrauensvollen Wahrnehmung der schulaufsichtlichen Aufgaben und die Bereitschaft, komplexe Arbeitszusammenhänge fachübergreifend und kooperativ zu lösen, werden vorausgesetzt. In Betracht kommen Bewerberinnen und Bewerber aus dem schleswig-holsteinischen Landesdienst mit Erfahrungen in der Schulleitung/-verwaltung, der Lehrerbildung und/oder in der Schulaufsicht. Voraussetzung ist die Befähigung für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen und eine mindestens sechsjährige Dienstzeit seit der Anstellung. Bei Erfüllung der personalwirtschaftlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Besoldung bis 246

Besoldungsgruppe A 16 BBesO möglich, im Beschäftigungsverhältnis eine entsprechende Vergütung. Die Landesregierung Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Ihre Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf unter Angabe bisheriger Tätigkeiten richten Sie bitte innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes an das Ministerium für Schule und Berufsbildung, Personalreferat III 111, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel. Im Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein ist zum nächstmöglichen Termin in der Abteilung III 4 – Berufliche Bildung, Qualitätsmanagement. IT – eine ½ Abordnungsstelle für eine Lehrkraft bis zur Besoldungsgruppe A 13 SHBesO zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst die Unterstützung der Referatsleitung, der Referentinnen und Referenten der Schulaufsicht in der Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben, insbesondere in den Fragen der Weiterentwicklung der Regionalen Berufsbildungszentren und Berufsbildenden Schulen, im Bereich der Bildungsgänge im Übergangsbereich. Darüber hinaus wird die konzeptionelle Mitarbeit z. B. in Projekt- und Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung aller Bildungsgänge erwartet. Neben der selbstständigen Durchführung von Abfragen und der Erstellung von Statistiken sind die Schulaufsichten bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen des Referates III 41 zu unterstützen. Die abgeordnete Lehrkraft nimmt weiterhin Aufgaben auf Weisung der Referatsleitung wahr. Folgende Anforderungskriterien sind Voraussetzung für die Bewerbung: – Befähigung für die Laufbahn der Studienräte/innen an Berufsbildenden Schulen, – mehrjährige Erfahrungen und fundierte Kenntnisse insbesondere im Bereich dualer Berufsausbildung, – analytische und konzeptionelle Fähigkeiten, Teamfähigkeit und ein hohes Interesse an Innovation, – hervorragende Kenntnisse der schulischen und außerschulischen Gegebenheiten von Berufsbildenden Schulen/Regionalen Berufsbildungszentren und deren Kooperationspartnern. Folgende Kriterien sind von Vorteil: – Erfahrungen bei der Einbindung Dritter in kooperative Abstimmungsprozesse und Arbeitszusammenhänge, – sicherer Umgang mit aktueller Office-Software (Word, Excel und Power-Point) und moderner Informations- und Kommunikationstechnik. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf unter Angabe bisheriger Tätigkeiten und Erfahrungen in den genannten Aufgabengebieten richten Sie bitte innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg an das Ministerium für Schule und Berufsbildung, Personalreferat III 111, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel. Mitarbeit in der Fachkommission Englisch zur Entwicklung der Aufgaben für die zentralen Abschlussprüfungen – Erster allgemeinbildender Schulabschluss und Mittlerer Schulabschluss Das Ministerium für Schule und Berufsbildung beauftragt in Zusammenarbeit mit dem IQSH Fachkommissionen, bestehend aus Lehrkräften verschiedener Schularten, Vertreterinnen und Vertretern des MSB und des IQSH, mit der Entwicklung der Aufgaben für den zentral durchgeführten Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und Mittleren Schulabschluss. Zur Ergänzung der Fachkommission Englisch werden insgesamt zwei Lehrkräfte gesucht. Dabei soll möglichst jeweils eine Lehrkraft über die Befähigung für die Laufbahn der Grund- und Hauptschullehrer/innen und eine Lehrkraft über die Befähigung für die Laufbahn der Realschullehrer/innen verfügen. Es können sich nur unbefristet im Schuldienst Schleswig-Holstein befindende Lehrkräfte bewerben. Von den Mitgliedern der Fachkommissionen werden Erfahrungen mit der Erstellung von Prüfungsaufgaben erwartet, die sowohl den Anforderungen des Lehrplans/der Fachanforderungen als auch der KMK-Bildungsstandards für den Hauptschul- bzw. den Mittleren Schulabschluss gerecht werden. Zu den Aufgaben der Fachkommissionsmitglieder gehören: – Erstellung von Prüfungsaufgaben mit Korrekturanweisungen und Bewertungskriterien – Erstellung von Beispielaufgaben – Mitwirkung an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen Für die Arbeit in den Fachkommissionen wird den Mitgliedern ein Ausgleich von drei Jahreswochenstunden gewährt. Die Tätigkeit ist zunächst bis zum 31. Juli 2016 befristet; sie kann verlängert werden. Die Landesregierung ist gesetzlich verpflichtet, Schwerbehinderte zu beschäftigen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden daher bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Interessierte Lehrkräfte werden gebeten, ihre Bewerbung mit den üblichen Anlagen innerhalb von vier NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Wochen nach Erscheinen dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg zu richten an das Ministerium für Schule und Berufsbildung, – III 405 – Dr. Thomas Wehr, Postfach 7124, 24171 Kiel. Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Das Lehramtsstudium ist mit über 3.600 Studierenden an insgesamt fünf Fakultäten ein zentrales Studienangebot der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU). Mit dem Programm „Lehramt in Bewegung an der CAU (CAU-LiB)“ will die CAU die Zusammenarbeit zwischen Fächern, Fachdidaktiken und den Bildungswissenschaften am Standort Kiel nachhaltig verbessern, indem forschungsbasiert neue Studienangebote und Studienstrukturen geschaffen werden. Hierzu wird in vierzehn Fächern jeweils für drei Jahre eine Projektstelle (50 %) besetzt. Sämtliche Stellen bieten die Möglichkeit zur wissenschaftlichen Qualifikation. Die Projekte sind durch regelmäßigen fachlichen Austausch und gemeinsame Workshops miteinander verbunden, an dem auch die künftigen Stelleninhaber/ innen teilnehmen werden. In diesem Rahmen ist am Kunsthistorischen Institut der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für die Dauer von drei Jahren die halbe Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/ eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (TV-L 13 oder als abgeordnete verbeamtete Lehrkraft nach A 13) zu besetzen. Vorausgesetzt werden – ein Studienabschluss in Kunstpädagogik/Kunstdidaktik, Kunstvermittlung oder Kunstgeschichte – fachliche und pädagogische Eignung sowie motivierendes Auftreten. Bewerberinnen/Bewerber haben eine hohe Fähigkeit und Bereitschaft – zur Zusammenarbeit von Kunstgeschichte und Kunstdidaktik an der CAU Kiel insbesondere in dem in Gründung befindlichen ‚Kompetenzzentrum für Kunstpädagogik der CAU Kiel’, – zur Unterstützung des neu gegründeten ‚Labors für Kunstpädagogik’ als Teilbereich des Kompetenzzentrums, in dem neue Unterrichtsformen unter Anleitung mit fachdidaktischer Expertise praxisnah konzipiert und erprobt und Schülerinnen und Schüler an Kunst herangeführt werden. Die Stelle bietet die Möglichkeit der wissenschaftlichen Qualifikation (Promotion) im Themenfeld der historischen und programmatischen Entwicklung des Wechselverhältnisses von Kunstgeschichte, Kunstdidaktik und Künstlerischer Praxis. Lehraufgaben sind im Umfang von 2 LVS vorgesehen. Über die Aufgaben in Lehre und Forschung hinaus wird die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit sowie zur Mitarbeit in Gremien der universitären Selbstverwaltung erwartet. Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil von Wissenschaftlerinnen in der Forschung und Lehre zu erhöhen, und fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden 247

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Die Stelle soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum 1. Februar 2016 besetzt werden. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, ggf. Liste der Veröffentlichungen, Liste der wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen) sind – ggf. auf dem Dienstweg – bis zum 15. Oktober 2015 zu richten an: Kunsthistorisches Institut Herrn Professor Dr. Klaus Gereon Beuckers Wilhelm-Seelig-Platz 2 24118 Kiel. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Im Rahmen des o.g. Programms ist in der Sektion Biologie die halbe Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/ eines wissenschaftlichen Mitarbeiters mit einer abgeordneten Lehrkraft Gymnasium im Fach Biologie zu besetzen. Die Sektion Biologie will im Zuge der Rezertifizierung ihrer Master-Studiengänge die fachwissenschaftliche Ausbildung ihrer Lehramtsstudierenden im Fach Biologie verbessern. Die Lehramtsstudierenden sollen in eigenen Veranstaltungen auf hohem fachwissenschaftlichem Niveau zu schulrelevanten Bereichen der Biologie ausgebildet und ihre praktischen experimentellen Fähigkeiten gefördert werden. Die künftige Stelleninhaberin/der künftige Stelleninhaber soll in Zusammenarbeit mit den Fachwissenschaftler/innen und Fachdidaktiker/innen der Sektion Biologie ein neues Modul konzipieren und erproben. Die Inhalte des Moduls werden die Bereiche Zellbiologie, Genetik, Ökologie, Evolution, Neurobiologie und Humanbiologie umfassen. Aufgabe der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers wird es sein, zusammen mit den Fachwissenschaftlern schulrelevante Inhalte auszuwählen, aufzubereiten und geeignete Schulversuche zu den Inhalten zu entwickeln. Die Erprobung des Moduls sowie dessen Evaluation sind ebenfalls Bestandteil der Aufgaben. Mit der Aufgabe ist eine Lehrverpflichtung von 2 LVS verbunden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der Projektarbeit steht. Die Gelegenheit zur Promotion wird gegeben. Vorausgesetzt werden die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II des gymnasialen Lehramts in Schleswig-Holstein, langjährige Unterrichtserfahrung im Fach Biologie in der Oberstufe sowie das Interesse, sich in Zusammenarbeit mit den Fachwissenschaftlern auf die Entwicklung universitärer Lehre einzulassen. Hohes biologisches Fachwissen auf aktuellem Niveau in den oben genannten Bereichen ist unabdingbar. Kreativität und praktisches Experimentiervermögen sollten Sie zur praktischen Umsetzung der Versuche mitbringen. 248

Die Stelle soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum 1. Februar 2016 besetzt werden. Die Laufzeit des Projektes beträgt drei Jahre. Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil von Wissenschaftlerinnen in der Forschung und Lehre zu erhöhen, und fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Nachfragen und Bewerbungsunterlagen (auf dem Dienstweg) richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2015 an: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Sektion Biologie Dr. Cornelia Sommer Am Botanischen Garten 7 24118 Kiel E-Mail: [email protected] Tel: 0431 880-4212 Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Am Institut für Pädagogik der Christian-AlbrechtsUniversität ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt die halbe Stelle einer abgeordneten Lehrkraft (Bes.Gr. A 13/A 14) zu besetzen. Auf die Stelle können sich nur dauerhaft im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein stehende Lehrerinnen und Lehrer bewerben. Die Abordnung erfolgt zunächst für zwei Jahre. Eine Verlängerung der Abordnung um weitere zwei Jahre ist ggf. möglich (§ 67 Abs. 2 HSG). Das Aufgabengebiet umfasst die selbstständige Mitarbeit in der Lehre im Team Schulpraktische Studien für die Bachelor- und Masterstudiengänge mit dem Profil Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Der Schwerpunkt der Lehrtätigkeit liegt in der Vorbereitung der Praktika. Mehrjährige Unterrichtspraxis und Erfahrungen in der Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren sind deswegen erforderlich, idealerweise auch mit Bezug zu den Beruflichen Gymnasien. Fundierte Kenntnisse im Schulmanagement und universitäre Lehrerfahrungen werden vorausgesetzt. In den Praxisphasen werden in der vorlesungsfreien Zeit im Bedarfsfall Betreuungsaufgaben zu übernehmen sein. Hinzu kommen entsprechende Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Fragen der Studienorganisation sowie die Abnahme studienbegleitender Prüfungsleistungen sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudium. Die Lehrverpflichtung nach LVVO beträgt 8 LVS. Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Universität ist bestrebt, den Anteil der weiblichen Lehrkräfte zu erhöhen. Sie fordert deshalb entspreNBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN chend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Wir begrüßen es zudem ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen des Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg zu richten an: Institut für Pädagogik der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel Geschäftsführung z. H. Frau Christine Gerhardt Olshausenstraße 75 24118 Kiel Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir und bitten daher darum, hiervon abzusehen. An der Philosophischen Fakultät der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel ist am Romanischen Seminar zum 1. Februar 2016 eine Teilzeitstelle (5/24) einer abgeordneten Lehrkraft im Bereich Italienische Philologie (Besoldungsgruppe A 13/A 14) im Umfang von drei Lehrveranstaltungsstunden im Hochschuldienst zu besetzen. Die Besetzung kann nur durch Abordnung von fest im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein befindlichen Lehrerinnen und Lehrern erfolgen. Die Abordnung erfolgt zunächst für zwei Jahre. Eine Verlängerung der Abordnung um zwei weitere Jahre ist gegebenenfalls möglich (§ 67 Abs. 2 HSG). Durch den Einsatz von abgeordneten Lehrkräften soll die notwendige Verbindung zwischen Schulpraxis und Lehramtsstudium verstärkt werden. Die Lehrtätigkeit ist im Bereich der Italienischen Philologie im Umfang von drei Lehrveranstaltungsstunden angesiedelt; hier ist vornehmlich die Fachdidaktik abzudecken. Ein wichtiger Aufgabenbereich ist die didaktische Betreuung der Schulpraktika. Vorausgesetzt werden ein akademischer Abschluss in Italienischer Philologie, umfassende Unterrichtserfahrung an einer allgemein bildenden Schule und sehr gute Sprachkenntnisse. Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil der weiblichen Lehrkräfte zu erhöhen, und fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Die Hochschule begrüßt es zudem ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir und bitten daher darum, hiervon abzusehen. Die Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg zu richten an: NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Herrn Prof. Dr. phil. Ulrich Hoinkes Geschäftsführender Direktor des Romanischen Seminars Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Leibnizstraße 10 24118 Kiel Sollte die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht werden, ist der Bewerbung ein ausreichend frankierter und adressierter Briefumschlag beizufügen. Bundesverwaltungsamt Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen: Deutsche Schule Mexiko-Stadt (La Herradura – West), Mexiko Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 30.09.2015 Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 800 Deutsches Sprachdiplom I und II Hochschulreifeprüfung Landeseigener Sekundar-Abschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung ab 2019 Deutsches Internationales Abitur Lehrbefähigung der Sek. I und II Bes. Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Spanischkenntnisse sind erwünscht. Christliche Deutsche Schule Chiang Mai, Thailand (Drittbewerbungen sind zulässig.) Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 30.09.2015 Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 106 Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundar­ bereich I Deutsches Internationales Abitur (DIA) Lehrbefähigung für die Sek. I und II Bes. Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Deutsche Europäische Schule Singapur

Deutsche Schule Concepciòn, Chile

Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 30.09.2015

Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 30.10.2015

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 1.204 Deutsches Sprachdiplom der KMK Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I Deutsches Internationales Abitur (DIA) Sekundarabschluss des Landes (MYP) International Baccalaureate (IB) Lehrbefähigung für die Sek. I und II Bes.Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutsch­ unterricht Deutsches Sprachdiplom der KMK Sekundarabschluss des Landes Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureat (GIB) Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 874 Lehrbefähigung für die Sek. I und / oder II Bes. Gr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DAF) und/oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.

Deutsche Schule San Salvador, El Salvador Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 30.09.2015 Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 803 Deutsches Sprachdiplom der KMK Sekundarabschluss des Landes Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB) Lehrbefähigung der Sek. I und II bzw. der Sek. I Bes. Gr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DAF) und/oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.

Deutsche Schule Stockholm Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 30.10.2015 Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 575 (zukünftig über 600) Abiturprüfung Abschlüsse der Sekundarstufe I Deutsches Sprachdiplom der KMK (Stufe I) Sekundarabschluss des Landes Deutsches Internationales Abitur Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II Bes.Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgelt­ gruppe des TV-L Gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Ungarndeutsches Bildungszentrum Baja, Ungarn (Drittbewerbungen sind zulässig.)

Deutsche Schule Barranquilla, Kolumbien (Drittbewerbungen sind zulässig.)

Besetzungsdatum: 24.08.2016 Bewerbungsende: 30.10.2015

Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 30.10.2015 Landessprachige Schule mit verstärktem Deutsch­ unterricht Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 902 Deutsches Sprachdiplom der KMK Sekundarabschluss des Landes Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GiB) Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II Bes. Gr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DAF) und/oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichts­ programm Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 786 Hochschulreifeprüfung Sekundarabschluss des Landes Deutsches Sprachdiplom der KMK Lehrbefähigung für die Sek. I und II Bes.Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L

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Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über Heimatschulbehörde und Kultusministerium/Senatsverwaltung des Landes an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN an das im Kultusministerium/in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich. Die folgende Stelle für eine Prozessbegleiterin oder einen Prozessbegleiter ist zu besetzen: Standort des ReFo-Zentrums der Region 9 der IDS Paris Arbeitsbeginn: 01.02.2016 Bewerbungsfrist: 30.09.2015 Prozessbegleiter nehmen u.a. folgende Aufgaben wahr: – Analyse der Qualitätsmanagementprozesse der Einzelschule unter Einsatz einer schultypenspezifischen Analysematrix (Stand der Schulentwicklung unter Berücksichtigung von schulinternen Ablauf-, Beteiligungs-, Kommunikations- und Evaluationsprozessen und verankerten Qualitätsroutinen) – Entwicklung von Vorschlägen für die weitere Ausgestaltung der Förderverträge – Beratung und Unterstützung von Schulleitungen, Schulvereinsvorständen, Fachteams, Abteilungsteams und Steuergruppen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die Vernetzung in der Region – Konzeptentwicklung zu von den fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung – Beratung von Schulen im Aufbau – regelmäßige Rückmeldung an die Einzelschule in Form eines standardisierten Berichts zum Qualitätsmanagement der Schule – Beratung mit den Schulen über die schulinternen und regionalen Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungen; Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der Fortbildungsangebote der fördernden Stellen sowie regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation) – Wahrnehmung ausgewählter Fortbildungsaufträge (z. B. Peer Schulungen) – regelmäßige Berichterstattung Als Voraussetzungen für den Einsatz als Prozessbegleiter gelten: – grundsätzlich in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt oder vergleichbare Qualifikationen – Erfahrungen im Auslandsschuldienst – Leitungserfahrung (vorzugsweise Schulleitung) – langjährige Unterrichtserfahrung – ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement von schulischen Systemen – Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement – Identifikation mit dem Pädagogischen Qualitätsmanagement für Deutsche Auslandsschulen – Beamter/Beamtin auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur Bes. Gr. A 14/A 15 (in begründeten Einzelfällen bis A16) bzw. unbefristet angestellte Lehrkraft mit entsprechender Tarifgruppe – gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und/ oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache – erwünscht sind Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen. Die Prozessbegleiterin/der Prozessbegleiter soll über eine hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über – Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit – interkulturelle Kompetenz – Teamfähigkeit – Selbstreflexionsfähigkeit – Managementkompetenzen und Durchsetzungsfähigkeit – hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit – hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu häufigen und regelmäßigen Dienstreisen – Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien – und eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Haltung einnehmen. Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Prozessbegleiter/Prozessbegleiterin der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit. Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Kultusministerium/Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) über Ihre Bewerbung. Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg über Schulleitung, Heimatschulbehörde und Kultusministerium/Senatsverwaltung an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 4 50728 Köln. Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium/Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland. 251

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Das Bundesverwaltungsamt hat sich die Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet. Der Grundvertrag beträgt drei Jahre. Das Bewerbungsprofil soll grundsätzlich eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen. Informationen zur Stelle: [email protected] Tel. 022899358-8729 und [email protected] Tel. 0228993588728

Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Ansprechpartner für den Ausbildungsgang Regierungsinspektoranwärter/in: Herr Bölck (0431 988-2963); Ansprechpartner für den Ausbildungsgang Regierungssekretäranwärter/in: Herr Rufin (0431 988-4635). Ausführliche Informationen zu den Ausbildungsgängen und der Möglichkeit einer Online-Bewerbung finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/ausbildung

Informationen zum Bewerbungsverfahren: [email protected] Tel. 022899358-8652 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Das Land Schleswig-Holstein bietet zum 1. August 2016 ein duales Studium und eine Ausbildung für die allgemeine Verwaltung an: Regierungsinspektoranwärter/in 3 Jahre praxisnahes Studium Abschluss: Bachelor of Arts „Allgemeine Verwaltung/ Public Administration“ Voraussetzung: Abitur oder Fachhochschulreife Regierungssekretäranwärter/in 2 Jahre praxisnahe Ausbildung Abschluss: Verwaltungswirt/in Voraussetzung: Mittlerer Bildungsabschluss Wir suchen engagierte, teamfähige Bewerberinnen und Bewerber mit guten Schulzeugnissen, die Interesse an rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen haben. Wir bieten eine interessante, breit gefächerte Ausbildung in einer modernen, technisch gut ausgestatteten, kosten- und leistungsorientierten Verwaltung. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßt werden auch Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Wir möchten, dass unsere Verwaltung die kulturelle Vielfalt der Bevölkerung widerspiegelt und suchen daher Menschen aus allen Kulturkreisen. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Telefonnummer, Kopien des Schulabschlusszeugnisses bzw. der beiden letzten Zeugnisse und ggf. Nachweise über berufliche Tätigkeiten. Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Senden Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 30. September 2015 an folgende Adresse: Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Referat IV 16, Postfach 7125, 24171 Kiel 252

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NACHRICHTENBLATT

C 5088 A

Ausgabe Nr. 9/2015 – Schule – Kiel, den 29. September 2015 ISSN 2365-1466

Schule Schulgestaltung

255 „Jugend forscht - Schüler experimentieren“ 256 Deutsch-französischer Schüleraustausch 2016 257 Deutsch-polnischer Schüleraustausch 2016 Schulverwaltung

Nachrichtenblatt des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein als besondere Ausgabe des Amtsblatts für Schleswig-Holstein ISSN 2365-1466 Ausgabe Nr. 9 – Schule –

258 Zeugnisse in der Grundschule und Entwicklungsbericht zum Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen 267 Notenzeugnisse in der Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen 271 Anmeldung an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2016/17 274 Lehrpläne für die Berufsschule 274 Ausländische Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten (FSA) an Schulen in Schleswig-Holstein 275 Erstattungsbeträge an das Land für das Haushaltsjahr 2015 Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

276 Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2016/17 277 Stellenausschreibungen

Herausgeber und Verleger Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Pressestelle Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Ab 1. Oktober 2015: Jensendamm 5 24103 Kiel Telefon: 0431 988-5806 Fax: 0431 988-5815 E-Mail: [email protected] Redaktion: Ruth Karow

Bezugsbedingungen Fortlaufender Bezug und Einzelverkauf nur bei der Firma Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel Telefon: 0431 66064-0, Fax: 0431 66064-24. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. April (zum 30. Juni) bzw. 31. Oktober (zum 31. Dezember) jeden Jahres dort vorliegen.

Bezugspreis Halbjährlich 19,00 Euro, jährlich 38,– Euro.

Einzelne Ausgaben Für die ersten 32 Seiten 3,50 Euro, für je weitere angefangene vier Seiten 50 Cent zzgl. Versandkosten. Einzellieferungen gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Hamburg 5480-201, BLZ 200 100 20, „Einzelverkauf“ Lieferung nur nach schriftlicher oder Fax-Bestellung bzw. durch Abholen.

Preis dieser Ausgabe 4,00 Euro zuzüglich Versandkosten Einbanddecken für das Nachrichtenblatt Einbanddecken für das Nachrichtenblatt können bei der Druckerei Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Tel. 0431 66064-0, E-Mail: [email protected] zum Preis von 22 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.

Hinweis für die Schulleitungen Diesem Nachrichtenblatt liegen zwei Ausgaben von „Schule aktuell“ bei. Wir bitten, ein Exemplar dem jeweiligen Schulelternbeirat auszuhändigen. Die Redaktion

Das Ministerium für Schule und Berufsbildung zieht um Ab dem 1. Oktober 2015 erreichen Sie das Ministerium für Schule und Berufsbildung im Jensendamm 5, 24103 Kiel. Die Kolleginnen und Kollegen der Lehrerpersonalverwaltung sind in der Fabrikstraße 7, 24103 Kiel zu erreichen. Die Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert.

SCHULE Schulgestaltung

„Jugend forscht - Schüler experimentieren“ Regionalwettbewerbe/Landeswettbewerb Schleswig-Holstein Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 1. September 2015 – III 329 – „Neues kommt von Neugier“ so lautet das Motto für den 51. Wettbewerb „Jugend forscht – Schüler experimentieren“.

gen dar, die bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen als „besondere Lernleistung“ im Rahmen der Bestimmungen des § 18 der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen vom 2. Oktober 2007 in der jeweils gültigen Fassung gewertet werden kann.

Schülerinnen und Schüler haben wieder die Möglichkeit, Fremdes zu erforschen, Neues zu erfinden und dabei Spannendes zu erleben und mit kompetenter Unterstützung ihrer Lehrkräfte Antworten auf Fragen zu finden, die sich vor ihnen noch keiner gestellt hat.

Lehrkräfte und ihre Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer haben die Möglichkeit, sich durch das Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften, die Institute der CAU Kiel sowie durch die Universität Flensburg beraten zu lassen. Zudem werden für die Entwicklung eines Projektes bei Bedarf auch Geräte zur Verfügung gestellt.

Teilnahmebedingungen: 7 Fachgebiete – Biologie, Chemie, Mathematik/Informatik, Physik, Geo- und Raumwissenschaften, Technik und Arbeitswelt – stehen den Jungforscherinnen/ Jungforschern sowie den Schülerinnen/Schülern zur Auswahl.

Antworten auf Fragen rund um den Wettbewerb, Themenbeispiele, Tipps und Tricks sowie Hinweise auf einzuhaltende Sicherheitsvorschriften à den Leitfaden für Lehrkräfte der Stiftung Jugend forscht e.V. in Hamburg erhalten Sie unter www.jugend-forscht.de/ Service/Infomaterial.

Themenschwerpunkte (z. B. Umwelt-, Energie- und Informationstechnologien) werden durch die Vergabe von Sonderpreisen gefördert.

Weitere Informationen

Teilnahmeberechtigt für „Jugend forscht“: Jugendliche und junge Erwachsene, die am 31. De-­ zember 2015 zwischen 15 und 21 Jahre alt sind. (Studentinnen und Studenten dürfen nur während des ersten Semesters teilnehmen.) Teilnahmeberechtigt für „Schüler experimentieren“: Jüngere Schülerinnen und Schüler, die mindestens die vierte Klasse besuchen. Besonders qualifizierte Arbeiten können auch bei „Jugend forscht“ gewertet werden. Die Entscheidung trifft die Fachjury. Arbeiten können einzeln oder aber auch in einer Gruppe mit bis zu drei Schüler/innen angefertigt und einreicht werden. Anmeldeschluss für die 51. Wettbewerbsrunde: 30. November 2015. Bitte die Bewerbung fristgerecht online einreichen: www.jugend-forscht.de / Link: Online-Anmeldung. Die Lehrkräfte aller Schularten sind gebeten, die Teilnahme nach Kräften zu unterstützen und ihre Schülerinnen und Schüler zu motivieren. Preisträgerinnen und Preisträger gab es bereits aus jedem Schulbereich. Die Teilnahme beim Wettbewerb „Jugend forscht - Schüler experimentieren“ ist grundsätzlich ein Gewinn für alle Beteiligten: für die Schule, die Betreuungslehrkräfte und vor allem für die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern stellt eine Möglichkeit der Förderung besonderer BefähigunNBI.MSB.Schl.-H. 2015

– für Schleswig-Holstein unter: www.jugend-forscht-sh.de – Beratung durch die Landeswettbewerbsleiterin Schleswig-Holstein Frau Bettina Hampel-Wollweber, Manrade 28, 24106 Kiel E-Mail: [email protected], Telefon 0431 337221 – oder bei der Stiftung Jugend forscht e.V., Baumwall 5, 20459 Hamburg Internet: www.jugend-forscht.de E-Mail: [email protected] Tel.: 040 374709-0, Fax: 040 374709-99 Bitte unterstützen Sie Ihre Schülerinnen und Schüler um vielleicht sogar einen Grundstein für die Zukunft zu legen. Forschung bringt Spaß und ist (lebens-)wichtig. Termine: Februar 2016: Regionalwettbewerbe in Elmshorn, Geesthacht und Heide März 2016: Landeswettbewerb SchleswigHolstein in Kiel Daten und weitere Informationen zu den Veranstaltungen zu gegebener Zeit unter: www.jugend-forscht-sh.de 26. bis 29. Mai 2016: Bundeswettbewerb in Paderborn Detaillierte Informationen unter www.jugend-forscht.de Hinweis: Jugend-forscht-Veranstaltungen sind Schulveranstaltungen; der Versicherungsschutz ist gewährleistet (372. Sitzung des Schulausschusses/RS Nr. 113/2009).

255

SCHULE Deutsch-französischer Schüleraustausch 2016 Antragstellung für Zuwendungen aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 26. August 2015 – III 301/323 Auch im kommenden Jahr stellt das DFJW wieder Zuschüsse für den deutsch-französischen Schüleraustausch bereit. Schulen, die für das Jahr 2016 eine Begegnung mit ihrer Partnerschule verwirklichen möchten, senden das Antragsformular ausgefüllt bis zum 23. November 2015 an das MSB (z.H. Frau Kraus). Sollten Schulen bis zu dem o.a. Termin noch keine detaillierte Angaben über den Austausch machen können, genügt eine formlose Mitteilung, aus der in etwa die Teilnehmerzahl und die Dauer der Austauschmaßnahme zu entnehmen ist. In jedem Fall ist der genannte Termin für die Anmeldung einzuhalten, da dem DFJW für die Beantragung der Mittel die Planungsbeträge frühzeitig zu melden sind. Hinweise: – Bitte verwenden Sie nur die Formulare für die Antragstellung und Abrechnung auf der Internetseite www.dfjw.org unter dem Menüpunkt „Organisieren à Förderung à Formulare“ – Das DFJW verlangt, dass die Antrags- und Verwendungsnachweisformulare von den Schulleiterinnen oder Schulleitern unterschrieben werden müssen. – Alle nach Antragstellung entstehenden Änderungen bezüglich Partnerschule, Termin und Teilnehmerzahl geben Sie bitte vor Beginn der Maßnahme bekannt. – Der im Bewilligungsbescheid genannte Termin für die Vorlage des Verwendungsnachweises muss unbedingt eingehalten werden, da sich das DFJW vorbehält, bei nicht rechtzeitiger Vorlage des Verwendungsnachweises den Zuschuss zurückzufordern. – Das DFJW verzichtet bei der Abrechnung der Maßnahmen auf die Vorlage von Teilnehmerlisten und weiterer Belege (gilt nicht für Berufsschulen!). Hiervon bleibt jedoch die Verpflichtung des Zuwendungsempfängers unberührt, sämtliche Unterlagen fünf Jahre lang aufzubewahren (vergleiche Ziffer 3.2.7 der Richtlinien des DFJW).

gehen, werden Schulen nicht erinnert, sondern die Maßnahme als ausgefallen betrachtet und aus der Förderliste gestrichen. – Maßnahmen, die ohne Erhalten des Bewilligungsbescheides vor Beginn der Fahrt durchgeführt werden, können nicht nachträglich bewilligt und gefördert werden. – Es kommt immer wieder vor, dass Schulen zwar einen formlosen Antrag stellen, sich dann aber nicht mehr melden. Auch bei formlosen Anträgen werden Mittel für diese Schule vom DFJW angefordert und fest einplant. Sollte eine Begegnung ausfallen oder nicht zu Stande kommen, muss das MSB umgehend informiert werden. So können diese frei werdenden Mittel anderen Schulen, die auf der Warteliste stehen, zugesprochen werden. Da das Kuratorium des DFJW noch keine Planungssumme für die einzelnen Länder festgelegt hat, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden, in welcher Höhe Zuschüsse bewilligt werden können. Klassen, die vor der Wahl des Erlernens der französischen Sprache stehen (Jahrgangsstufe 4 Grundschule, Jahrgangsstufe 6 Regionalschule/Gemeinschaftsschule/Gymnasium, Jahrgangsstufe 8 Gymnasium), können eine Begegnungsreise nach Frankreich im Rahmen von Schulpartnerschaften durchführen. Diese Motivationsprogramme unterliegen einer besonderen Förderung des DFJW und laufen unabhängig von den üblichen Schüleraustauschprogrammen. Französische und deutsche Schulklassen, die sich in Frankreich oder Deutschland – nicht am Heimatort – treffen, erhalten Zuschüsse für die Fahrt- und Aufenthaltskosten für diese Drittortbegegnungen. Außerdem wird ein Vorbereitungstreffen von zwei Lehrkräften bezuschusst. Für Fragen steht Bettina Kraus im MSB unter Tel. 0431 988-2293 oder E-Mail [email protected] zur Verfügung. Weitere Informationen sowie die Formulare finden Sie im Internetauftritt des MSB www.schleswig-holstein.de unter „Schüleraustausch“.

– Ein Bericht (Erlebtes, Eindrücke, Kritik) sowie Programm und Abrechnung ist weiterhin erforderlich. – Die Zuwendungen für den deutsch-französischen Schüleraustausch dürfen nicht auf Privatkonten, sondern nur auf Sonderkonten, auf Konten der Schulen oder von Fördervereinen überwiesen werden. – Der Original-Antrag und die Beschreibung des Projektes müssen drei Monate vor Beginn des Projekts eingereicht werden. Sollte diese Frist verstreichen und keine Nachricht von der Schule im MSB ein256

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SCHULE Deutsch-polnischer Schüleraustausch 2016 Antragstellung für Zuwendungen aus Mitteln des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 26. August 2015 – III 301/323 Auch im Jahr 2016 stellt das DPJW wieder Zuschüsse für den deutsch-polnischen Schüleraustausch bereit. Das DPJW gewährt Zuschüsse zu den Programmund Aufenthaltskosten der deutschen und polnischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Deutschland. Außerdem erhalten deutsche Teilnehmende seit 2015 Fahrtkostenzuschüsse vom DPJW für die einfache Fahrt zum polnischen Standort der Partnerschule. Sollte eine Schule für das Jahr 2016 eine Begegnung an beiden Schulstandorten mit einer Partnerschule aus Polen planen, senden Sie bitte getrennt für die Maßnahme in Deutschland und die Maßnahme in Polen das jeweilige Antragsformular vollständig ausgefüllt spätestens bis zum 15. Dezember 2015 zu. Sollte es bis zu dem o.a. Termin noch nicht möglich sein, detaillierte Angaben über den jeweiligen Austausch zu machen, senden Sie bitte eine formlose Mitteilung, aus der in etwa die Anzahl der deutschen und polnische Teilnehmenden und die Dauer der Austauschmaßnahme sowie Name und Anschrift der polnischen Partnerschule zu entnehmen sind. Der Termin für die Anmeldung ist einzuhalten, da dem DPJW für die Beantragung der Mittel die Planungsbeträge frühzeitig zu melden sind. Es werden alle Maßnahmen garantiert gefördert, sofern sie bis zum 31. Mai 2016 von der Zentralstelle im MSB bewilligt worden sind. Danach kann das DPJW eine Warteliste aufstellen, falls nicht mehr ausreichend Mittel vorhanden sein sollten. Der vollständige Original-Antrag mit allen Unterlagen und Unterschriften muss bis spätestens drei Monate vor Beginn des jeweiligen Projektes eingereicht werden. Sollte diese Frist verstreichen und keine Nachricht von der Schule im MSB eingehen, wird die Maßnahme als ausgefallen betrachtet und aus der Förderung genommen. Stattgefundene Maßnahme können nicht nachträglich bewilligt und gefördert werden. Sollte eine Begegnung ausfallen oder nicht zu Stande kommen, muss das MSB umgehend informiert werden. Die frei werdenden Mittel können dann anderen Schulen, die auf der Warteliste stehen, zugesprochen werden. Hinweise:

Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Schülerinnen, Schüler und Lehrkräften) unterschreiben lassen, sobald die Gäste eingetroffen sind. Ebenso ist eine Liste für die deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erstellen. – Alle nach Antragstellung entstehenden Änderungen bezüglich Partnerschule, Termin der Maßnahme und Teilnehmerzahl geben Sie bitte vor Beginn der Maßnahme bekannt. – Der im Bewilligungsbescheid genannte Termin für die Vorlage des Verwendungsnachweises muss eingehalten werden, da sich das DPJW vorbehält, bei nicht rechtzeitiger Vorlage des Verwendungsnachweises den Zuschuss zurückzufordern. Sonstige Förderungsmöglichkeiten des DPJW: – Trilaterale Programme in Deutschland und Polen können vom DPJW bezuschusst werden, bei Programmen im dritten Land kann ein Zuschuss zu den Fahrtkosten für Polen und Deutsche bis zur Landesgrenze oder zum Abflughafen gewährt werden. – Multilaterale Programme werden grundsätzlich nicht gefördert. Für Maßnahmen in Deutschland kann jedoch ein Zuschuss zu den Fahrtkosten für polnische Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährt werden. – Praktika können bis zu drei Monaten gefördert werden. Eine längerfristige Förderung (z. B. bei einem einjährigen Aufenthalt) ist ausgeschlossen. – Gedenkstättenfahrten können wie Maßnahmen des Schüleraustausches gefördert werden. Für Fragen steht Bettina Kraus im MSB unter Tel. 0431 988-2293 oder E-Mail: [email protected] zur Verfügung. Weitere Informationen und die Formulare finden Sie im Internetauftritt des MSB unter www.schleswig-holstein.de unter „Schüleraustausch“. Interessierte Lehrkräfte finden auf der Homepage des DPJW www.dpjw.org/ Informationen, z. B. unter Partnerbörse Schulen aus Polen, die eine deutsche Partnerschule suchen. Unter dem Punkt Kontaktbörsen können Trainer gefunden werden, die die deutschpolnischen Arbeit unterstützen. Unter dem Punkt News und Projekte gibt es Seminarangebote, Projekte, Fortbildungen für Lehrkräfte und viele andere interessante Meldungen und Angebote des DPJW.

– Bitte verwenden Sie für die Antragstellung und Abrechnung nur die hierfür auf der Internetseite www.dpjw.org unter dem Menüpunkt „Projektförderung à Jugendprojekt à schulischer Austausch“ bereit gestellten Formulare. Bitte denken Sie daran, dass Sie die Teilnehmerlisten von den polnischen

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SCHULE Schulverwaltung

Zeugnisse in der Grundschule und Entwicklungsbericht zum Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 3. September 2015 – III 21

. nl A . nl A

6. Der Erlass „Entwicklungsbericht zum Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen“ vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 146) wird aufgehoben. 7. Dieser Erlass tritt mit Wirkung zum 1. August 2015 in Kraft.

Hinweis: Die Anlagen sind auf der Homepage des MSB www.schleswig-holstein.de unter Formulare eingestellt.

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NBI.MSB.Schl.-H. 2015

.

5. Die Anlagen 1 bis 4 sind Bestandteil des Erlasses.

nl

3. Sind auf entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz gemäß § 6 Absatz 3 Grundschulverordnung in den Jahrgangsstufen 3 und 4 oder nur in der Jahrgangsstufe 4 Notenzeugnisse zu erteilen, kann der gemäß § 6 Absatz 4 Grundschulverordnung zu erstellende Entwicklungsbericht (Anlage 3) für die verbale Ergänzung zur Bewertung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz verwendet werden.

b. Bei Notenzeugnissen ist der Entwicklungsbericht durch Verwendung der Vorlage gemäß Anlage 4 mit zu erteilen.

A

2. Ab dem Schuljahr 2015/16 können die Zeugnisformulare gemäß Anlage 1 und Anlage 2 verwendet werden.

a. Bei Berichtszeugnissen gemäß Nummer 1 und 2 stellt der Entwicklungsbericht zugleich auch das Zeugnis dar, wenn es zusammen mit dem Protokollbogen in das dafür vorgesehene Formular (Anlage 2) eingefügt wird. Wird in der Übergangszeit bis zum Schuljahr 2018/19 nicht die Zeugnisvorlage gemäß Anlage 2 verwendet, ist der Entwicklungsbericht durch Verwendung der Vorlage gemäß Anlage 4 zu erteilen.

. nl A

1. Ab dem Schuljahr 2018/19 sind für die Bewertung der Lernentwicklung und des Leistungstandes einer Schülerin oder eines Schülers auf der Grundlage von § 6 Absatz 1 und 2 der Landesverordnung über Grundschulen vom 22. Juni 2007 (NBl. MBF. Schl.-H. S. 145), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 143), die Zeugnisvorlagen gemäß Anlage 1 und Anlage 2 zu verwenden. § 6 Absatz 2 Satz 1 und 2 Grundschulverordnung bleibt unberührt.

4. Für die Erteilung des an Kompetenzen orientierten Entwicklungsberichtes zum Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen (§ 6 Absatz 4 Grundschulverordnung) gilt Folgendes:

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,

. Schulhalbjahr

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3. Konzentration z. B. die Aufmerksamkeit gezielt auf die Sache richten; zielgerichtet in angemessenem Tempo arbeiten

4. Selbstständigkeit z. B. Arbeiten ohne fremde Hilfe planen und umsetzen; mündliche und schriftliche Arbeitsanweisungen umsetzen

5. Engagement z. B. eigene Ideen in den Unterricht einbringen und Impulse liefern; sich motiviert zeigen, etwas zu schaffen oder zu leisten

6. Teamfähigkeit z. B. sich an Regeln und Absprachen halten; mit anderen zusammenarbeiten; andere unterstützen

7. Konfliktfähigkeit z. B. sich mit anderen absprechen; sich angemessen im Umgang mit Mitschülerinnen und Mitschülern verhalten

Diese Vorlage gilt für die Jahrgangsstufen 1 und 2.

Stärken, Schwächen, Entwicklungspotenziale, Besonderheiten:

�����

2. Anwendung von Methoden z. B. mit Arbeitsplänen arbeiten; Hilfsmittel angemessen verwenden

Schuljahr

sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher

1. Arbeitsorganisation z. B. Ordnung am Arbeitsplatz halten; sorgfältig arbeiten

Überfachliche Kompetenzen

Laut Konferenzbeschluss vom

Jahrgangsstufe

Eingangsphase

für

ZEUGNIS

MUSTERSCHULE

Anlage 1 Zeugnis für:

����� ����� ����� �����

3. Schreiben z. B. lesbare, verständliche Sätze oder zusammenhängende kurze Texte verfassen; Hinweise annehmen und Texte überarbeiten 4. Rechtschreibung z. B. Silben, lautgetreue Wörter und geübte Wörter richtig schreiben; richtiges Abschreiben von Vorlagen; Rechtschreibstrategien anwenden 5. Lesen z. B. geübte Wörter, Sätze und Texte lesen und verstehen; Texte vortragen 6. Sprache und Sprachgebrauch z. B. eingeführte Wortarten erkennen und benennen; grundlegende grammatische Kategorien gebrauchen

����� ����� �����

3. Raum und Form z. B. geometrische Formen und Körper kennen und ihre Eigenschaften untersuchen; räumliches Vorstellungsvermögen besitzen 4. Größen und Messen z. B. mit Messinstrumenten sachgerecht umgehen; Größenvorstellungen besitzen 5. Daten, Häufigkeit, Wahrscheinlichkeit z. B. Daten sammeln und in geeigneter Weise darstellen; aus Tabellen und Diagrammen wichtige Informationen entnehmen

Ergänzungen zum Fach:

4. Grundlegende naturwissenschaftliche, geographische, sozialwissenschaftliche, historische und technische Kenntnisse z. B. Tiere, Pflanzen und Orte kennen

3. Übergreifende Denk-, Arbeits- und Handlungsweisen z. B. Informationen finden, sortieren, ordnen und präsentieren; Zusammenhänge entdecken

2. Eigene Fragen und Vorwissen z. B. Vorwissen aktivieren, Fragehaltung entwickeln, Interesse für Sachthemen aufbauen

1. Fachspezifische Arbeitsweisen z. B. experimentieren, zeichnen, herstellen, befragen, vergleichen, beobachten

Heimat-, Welt- und Sachunterricht

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�����

2. Zahlen und Operationen z. B. sich im erarbeiteten Zahlenraum orientieren; Rechenoperationen verstehen; das Stellenwertsystem verstehen; Grundaufgaben des Kopfrechnens beherrschen

Ergänzungen zum Fach:

�����

1. Muster und Strukturen z. B. arithmetische und geometrische Muster erkennen, beschreiben und fortsetzen; mathematische Zusammenhänge in Sachsituationen erkennen und zur Lösung nutzen

Mathematik

Ergänzungen zum Fach:

�����

2. Zuhören z. B. Gesprächsbeiträge verfolgen; Aussagen verstehen; auf Gehörtes antworten

/

�����

. Schulhalbjahr, Schuljahr

sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher

1. Sprechen z. B. sich sprachlich verständlich und der Situation entsprechend ausdrücken; Gesprächsregeln einhalten

Deutsch

Jahrgangsstufe ,

SCHULE

259

260 �����

3. Spielfähigkeit z. B. fair handeln und spielen; Spielideen verstehen und in kleinen Spielen mit dem Partner und in der Gruppe umsetzen

�����

2. Musik erschließen z. B. Musik in Bewegungen, Spielformen, Bilder und anderes umsetzen; Höreindrücke aufgabenbezogen beschreiben

Seite 3 von 4

�����

2. Kunst und Werkstücke erschließen z. B. sich mit eigenen und fremden Arbeiten kritisch auseinandersetzen; sich über Kunstwerke und Werkstücke austauschen

Ergänzungen zum Fach:

�����

1. Gestalten z. B. Werkmittel und Werkzeuge sachgerecht einsetzen; künstlerische und handwerkliche Techniken beherrschen; Einfallsreichtum und persönlichen Ausdruck entfalten

Kunst, Textillehre, Technik

Ergänzungen zum Fach:

�����

1. Musik gestalten z. B. Lieder lernen und singen; Tänze und Bewegungsabläufe in Musik umsetzen; einfache Rhythmen auf Instrumenten spielen

Musik

Ergänzungen zum Fach:

�����

/

2. Ausdrucksfähigkeit und Körperbeherrschung z. B. rollen, schwingen, balancieren, stützen und klettern

. Schulhalbjahr, Schuljahr

�����

,

sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher

1. Laufen, Springen, Werfen z. B. leichtathletische Formen spielerisch anwenden

Sport

Jahrgangsstufe

Zeugnis für:

Zeugnis für: . Schulhalbjahr, Schuljahr

/

�����

�����

Erziehungsberechtigte / Erziehungsberechtigter

Klassenlehrerin / Klassenlehrer

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Schulleiterin / Schulleiter

Ort, Datum

Versäumte Tage

Zusätzliche Bemerkungen:

Ergänzungen zum Fach:

�����

1. Kritisch hinterfragen z. B. eigene Gedanken und Empfindungen äußern; Sachverhalte erfragen 2. Begründet antworten z. B. Unterschied von guten und weniger guten Gründen erkennen; eigene Auffassungen begründen und formulieren

Philosophie (falls erteilt)

Ergänzungen zum Fach:

2. Über religiöse Fragen sprechen z. B. über elementare Lebensfragen nachdenken und mit anderen ����� darüber sprechen; in der Begegnung mit dem christlichen Glauben nach Antworten auf lebensbedeutsame Fragen suchen, eigene Vorstellungen zum Ausdruck bringen und in der Auseinandersetzung mit dem Anderen Respekt und Verständigungsbereitschaft zeigen

1. Religiöse Ausdrucksformen verstehen z. B. elementare religiöse Feste und Bräuche benennen und erläutern; ausgewählte biblische Geschichten und andere Glaubenszeugnisse kennen und in Beziehung zum eigenen Leben setzen

Religion

Jahrgangsstufe ,

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

,

. Schulhalbjahr

Schuljahr

�����

sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher ����� ����� ����� �����

4. Selbstständigkeit z. B. Arbeiten ohne fremde Hilfe planen und umsetzen; eigene Ergebnisse bewerten; Selbstkontrollmöglichkeiten nutzen

5. Engagement z. B. eigene Ideen in den Unterricht einbringen und Impulse liefern; sich motiviert zeigen, etwas zu schaffen oder zu leisten

6. Teamfähigkeit z. B. sich an Regeln und Absprachen halten; mit anderen zusammenarbeiten; andere unterstützen

7. Konfliktfähigkeit z. B. sachlich und ergebnisorientiert argumentieren; angemessen mit Kritik umgehen

Diese Vorlage gilt für die Jahrgangsstufen 3 und 4.

Stärken, Schwächen, Entwicklungspotenziale, Besonderheiten:

�����

3. Konzentration z. B. die Aufmerksamkeit gezielt auf die Sache richten; zielgerichtet in angemessenem Tempo arbeiten

2. Anwendung von Methoden z. B . Hilfsmittel angemessen verwenden; effektiv mit Medien ����� (Wörterbüchern, Lexika, PC) arbeiten, um Informationen zu sammeln, zu verarbeiten und zu präsentieren

1. Arbeitsorganisation z. B. Ordnung am Arbeitsplatz halten; sorgfältig arbeiten

Überfachliche Kompetenzen

Laut Konferenzbeschluss vom

Jahrgangsstufe

für

ZEUGNIS

MUSTERSCHULE

Anlage 2 Zeugnis für:

�����

6. Sprache und Sprachgebrauch z. B. gesprochene und geschriebene Sprache untersuchen; Wortarten erkennen und benennen; sprachliche Strukturen und Begriffe auf Wort-, Satz- und Textebene kennen

�����

2. Zahlen und Operationen z. B. sich im erarbeiteten Zahlenraum orientieren; Rechenoperationen verstehen; Rechenaufgaben mündlich oder halbschriftlich lösen; schriftliche Rechenverfahren beherrschen

Ergänzungen zum Fach:

4. Grundlegende naturwissenschaftliche, geographische, sozialwissenschaftliche, historische und technische Kenntnisse z. B. Schleswig-Holstein, verschiedene Länder und Kulturen kennen; Tiere und Pflanzen kennen

3. Übergreifende Denk-, Arbeits- und Handlungsweisen z. B. Informationen finden, sortieren, ordnen und präsentieren; Zusammenhänge entdecken

2. Eigene Fragen und Vorwissen z. B. Vorwissen aktivieren, Fragehaltung entwickeln, Interesse für Sachthemen aufbauen

1. Fachspezifische Arbeitsweisen z. B. experimentieren, konstruieren, herstellen, befragen, vergleichen, beobachten

Heimat-, Welt- und Sachunterricht

Ergänzungen zum Fach:

5. Daten, Häufigkeit, Wahrscheinlichkeit z. B. gesammelte Daten in geeigneten Darstellungsformen strukturieren; aus Tabellen und Diagrammen wichtige Informationen entnehmen und interpretieren; Häufigkeiten und Wahrscheinlichkeiten bestimmen

4. Größen und Messen z. B. mit Messinstrumenten sachgerecht umgehen; Größenvorstellungen beim Schätzen und Rechnen nutzen

Seite 2 von 4

�����

�����

�����

�����

�����

�����

3. Raum und Form z. B. geometrische Formen und Körper kennen und ihre Eigenschaften untersuchen; � � � � � Zeichnungen mit Hilfsmitteln sowie Freihandzeichnungen anfertigen

�����

1. Muster und Strukturen z. B. arithmetische und geometrische Muster erkennen, beschreiben und fortsetzen; mathematische Zusammenhänge in Sachsituationen erkennen und zur Lösung nutzen

Mathematik

Ergänzungen zum Fach:

����� �����

�����

5. Lesen z. B. Texte fließend und sinnverstehend lesen; Informationen finden und nutzen

�����

3. Schreiben z. B. Texte planen, schreiben, überarbeiten, gestalten 4. Rechtschreibung z. B. richtig schreiben; Rechtschreibstrategien anwenden

�����

/

2. Zuhören z. B. Gesprächsbeiträge verfolgen; Aussagen verstehen

. Schulhalbjahr, Schuljahr

sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher

1. Sprechen z. B. sich sprachlich verständlich, differenziert und der Situation entsprechend ausdrücken

Deutsch

Jahrgangsstufe ,

SCHULE

261

262 ����� �����

3. Lesen z. B. einzelne Wörter und einfache Sätze lesen und verstehen

4. Schreiben z. B. einzelne Wörter schreiben; einfache Sätze schreiben

����� �����

2. Ausdrucksfähigkeit und Körperbeherrschung z. B. Körperspannung und Kraft für turnerische Fähigkeiten und Fertigkeiten; durch Bewegung etwas darstellen

3. Spielfähigkeit z. B. fair handeln und spielen; Spielideen verstehen und in Spielen mit dem Partner und in der Gruppe umsetzen

�����

2. Musik erschließen z. B. Musik in Tänze und Bewegungsabläufe umsetzen; Höreindrücke aufgabenbezogen beschreiben

Seite 3 von 4

�����

2. Kunst und Werkstücke erschließen z. B. sich mit eigenen und fremden Arbeiten kritisch auseinandersetzen; sich über künstlerische und handwerkliche Strategien austauschen

Ergänzungen zum Fach:

�����

1. Gestalten z. B. Werkmittel und Werkzeuge sachgerecht einsetzen; künstlerische und handwerkliche Techniken beherrschen; Einfallsreichtum und persönlichen Ausdruck entfalten

Kunst, Textillehre, Technik

Ergänzungen zum Fach:

�����

1. Musik gestalten z. B. Lieder lernen und singen; Tänze und Bewegungsabläufe in Musik umsetzen; einfache Rhythmen auf Instrumenten spielen

Musik

Ergänzungen zum Fach:

�����

1. Laufen, Springen, Werfen z. B. ausdauernd laufen; leichtathletische Formen spielerisch anwenden; Wurftechniken anwenden

Sport

Ergänzungen zum Fach:

�����

/

2. Sprechen z. B. einfache Sachverhalte darstellen; einfache Fragen stellen und Antworten geben

. Schulhalbjahr, Schuljahr

�����

,

sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher

1. Hören z. B. vertraute Wörter und Sätze, Hauptgedanken gesprochener Texte erfassen

Englisch

Jahrgangsstufe

Zeugnis für: . Schulhalbjahr, Schuljahr

/

�����

2. Begründet antworten z. B. Wahrnehmungen von Deutungen trennen; eigene Überzeugungen begründet vertreten

Erziehungsberechtigte / Erziehungsberechtigter

Klassenlehrerin / Klassenlehrer

Seite 4 von 4

Schulleiterin / Schulleiter

Ort, Datum

Versäumte Tage

Zusätzliche Bemerkungen:

Ergänzungen zum Fach:

�����

�����

�����

sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher

1. Kritisch hinterfragen z. B. Argumente und Schlussfolgerungen prüfen; Sachverhalte und Positionen in Frage stellen

Philosophie (falls erteilt)

Ergänzungen zum Fach:

2. Über religiöse Fragen sprechen z. B. über elementare Lebensfragen nachdenken und mit anderen darüber sprechen; in der Begegnung mit dem christlichen Glauben nach Antworten auf lebensbedeutsame Fragen suchen, die eigene Position vertreten und in der Auseinandersetzung mit dem Anderen Respekt und Verständigungsbereitschaft zeigen

1. Religiöse Ausdrucksformen verstehen z. B. religiöse Räume und Feste, Zeichen, Symbole und Rituale benennen und erläutern; elementare biblische Geschichten und andere Glaubenszeugnisse kennen und in Beziehung zum eigenen Leben setzen

Religion

Jahrgangsstufe ,

Zeugnis für:

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

,

. Schulhalbjahr

Schuljahr

�����

sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher ����� ����� ����� �����

4. Selbstständigkeit z. B. Arbeiten ohne fremde Hilfe planen und umsetzen; eigene Ergebnisse bewerten; Selbstkontrollmöglichkeiten nutzen

5. Engagement z. B. eigene Ideen in den Unterricht einbringen und Impulse liefern; sich motiviert zeigen, etwas zu schaffen oder zu leisten

6. Teamfähigkeit z. B. sich an Regeln und Absprachen halten; mit anderen zusammenarbeiten; andere unterstützen

7. Konfliktfähigkeit z. B. sachlich und ergebnisorientiert argumentieren; angemessen mit Kritik umgehen

Die Vorlage kann als verbale Ergänzung zur Bewertung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz für die Jahrgangsstufe 3, 1. und 2. Schulhalbjahr und für die Jahrgangsstufe 4 im 2. Schulhalbjahr bei Erteilung von Notenzeugnissen verwendet werden.

Stärken, Schwächen, Entwicklungspotenziale, Besonderheiten:

�����

3. Konzentration z. B. die Aufmerksamkeit gezielt auf die Sache richten; zielgerichtet in angemessenem Tempo arbeiten

2. Anwendung von Methoden z. B . Hilfsmittel angemessen verwenden; effektiv mit Medien ����� (Wörterbüchern, Lexika, PC) arbeiten, um Informationen zu sammeln, zu verarbeiten und zu präsentieren

1. Arbeitsorganisation z. B. Ordnung am Arbeitsplatz halten; sorgfältig arbeiten

Überfachliche Kompetenzen

Laut Konferenzbeschluss vom

Jahrgangsstufe

für

ENTWICKLUNGSBERICHT

MUSTERSCHULE

Anlage 3

�����

6. Sprache und Sprachgebrauch z. B. gesprochene und geschriebene Sprache untersuchen; Wortarten erkennen und benennen; sprachliche Strukturen und Begriffe auf Wort-, Satz- und Textebene kennen

�����

2. Zahlen und Operationen z. B. sich im erarbeiteten Zahlenraum orientieren; Rechenoperationen verstehen; Rechenaufgaben mündlich oder halbschriftlich lösen; schriftliche Rechenverfahren beherrschen

Ergänzungen zum Fach:

4. Grundlegende naturwissenschaftliche, geographische, sozialwissenschaftliche, historische und technische Kenntnisse z. B. Schleswig-Holstein, verschiedene Länder nd Kulturen kennen; Tiere und Pflanzen kennen

3. Übergreifende Denk-, Arbeits- und Handlungsweisen z. B. Informationen finden, sortieren, ordnen und präsentieren; Zusammenhänge entdecken

2. Eigene Fragen und Vorwissen z. B. Vorwissen aktivieren, Fragehaltung entwickeln, Interesse für Sachthemen aufbauen

1. Fachspezifische Arbeitsweisen z. B. experimentieren, konstruieren, herstellen, befragen, vergleichen, beobachten

Heimat-, Welt- und Sachunterricht

Ergänzungen zum Fach:

5. Daten, Häufigkeit, Wahrscheinlichkeit z. B. gesammelte Daten in geeigneten Darstellungsformen strukturieren; aus Tabellen und Diagrammen wichtige Informationen entnehmen und interpretieren; Häufigkeiten und Wahrscheinlichkeiten bestimmen

4. Größen und Messen z. B. mit Messinstrumenten sachgerecht umgehen; Größenvorstellungen beim Schätzen und Rechnen nutzen

Seite 2 von 4

�����

�����

�����

�����

�����

�����

3. Raum und Form z. B. geometrische Formen und Körper kennen und ihre Eigenschaften untersuchen; � � � � � Zeichnungen mit Hilfsmitteln sowie Freihandzeichnungen anfertigen

�����

1. Muster und Strukturen z. B. arithmetische und geometrische Muster erkennen, beschreiben und fortsetzen; mathematische Zusammenhänge in Sachsituationen erkennen und zur Lösung nutzen

Mathematik

Ergänzungen zum Fach:

����� �����

�����

5. Lesen z. B. Texte fließend und sinnverstehend lesen; Informationen finden und nutzen

�����

3. Schreiben z. B. Texte planen, schreiben, überarbeiten, gestalten 4. Rechtschreibung z. B. richtig schreiben; Rechtschreibstrategien anwenden

�����

2. Zuhören z. B. Gesprächsbeiträge verfolgen; Aussagen verstehen

/

sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher

1. Sprechen z. B. sich sprachlich verständlich, differenziert und der Situation entsprechend ausdrücken

Deutsch

. Schulhalbjahr, Schuljahr

Entwicklungsbericht für: Jahrgangsstufe ,

SCHULE

263

264 ����� �����

3. Lesen z. B. einzelne Wörter und einfache Sätze lesen und verstehen

4. Schreiben z. B. einzelne Wörter schreiben; einfache Sätze schreiben

����� �����

2. Ausdrucksfähigkeit und Körperbeherrschung z. B. Körperspannung und Kraft für turnerische Fähigkeiten und Fertigkeiten; durch Bewegung etwas darstellen

3. Spielfähigkeit z. B. fair handeln und spielen; Spielideen verstehen und in Spielen mit dem Partner und in der Gruppe umsetzen

�����

2. Musik erschließen z. B. Musik in Tänze und Bewegungsabläufe umsetzen; Höreindrücke aufgabenbezogen beschreiben

Seite 3 von 4

�����

2. Kunst und Werkstücke erschließen z. B. sich mit eigenen und fremden Arbeiten kritisch auseinandersetzen; sich über künstlerische und handwerkliche Strategien austauschen

Ergänzungen zum Fach:

�����

1. Gestalten z. B. Werkmittel und Werkzeuge sachgerecht einsetzen; künstlerische und handwerkliche Techniken beherrschen; Einfallsreichtum und persönlichen Ausdruck entfalten

Kunst, Textillehre, Technik

Ergänzungen zum Fach:

�����

1. Musik gestalten z. B. Lieder lernen und singen; Tänze und Bewegungsabläufe in Musik umsetzen; einfache Rhythmen auf Instrumenten spielen

Musik

Ergänzungen zum Fach:

�����

1. Laufen, Springen, Werfen z. B. ausdauernd laufen; leichtathletische Formen spielerisch anwenden; Wurftechniken anwenden

Sport

Ergänzungen zum Fach:

�����

2. Sprechen z. B. einfache Sachverhalte darstellen; einfache Fragen stellen und Antworten geben

/

�����

. Schulhalbjahr, Schuljahr

sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher

1. Hören z. B. vertraute Wörter und Sätze, Hauptgedanken gesprochener Texte erfassen

Englisch

,

Entwicklungsbericht für:

Jahrgangsstufe

/

Ort, Datum

Zusätzliche Bemerkungen:

Klassenlehrerin / Klassenlehrer

Seite 4 von 4

�����

2. Begründet antworten z. B. Wahrnehmungen von Deutungen trennen; eigene Überzeugungen begründet vertreten Ergänzungen zum Fach:

�����

�����

�����

sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher

1. Kritisch hinterfragen z. B. Argumente und Schlussfolgerungen prüfen; Sachverhalte und Positionen in Frage stellen

Philosophie (falls erteilt)

Ergänzungen zum Fach:

2. Über religiöse Fragen sprechen z. B. über elementare Lebensfragen nachdenken und mit anderen darüber sprechen; in der Begegnung mit dem christlichen Glauben nach Antworten auf lebensbedeutsame Fragen suchen, die eigene Position vertreten und in der Auseinandersetzung mit dem Anderen Respekt und Verständigungsbereitschaft zeigen

1. Religiöse Ausdrucksformen verstehen z. B. religiöse Räume und Feste, Zeichen, Symbole und Rituale benennen und erläutern; elementare biblische Geschichten und andere Glaubenszeugnisse kennen und in Beziehung zum eigenen Leben setzen

Religion

. Schulhalbjahr, Schuljahr

Entwicklungsbericht für: Jahrgangsstufe ,

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

,

. Schulhalbjahr

Schuljahr

�����

����� ����� ����� �����

4. Selbstständigkeit z. B. Arbeiten ohne fremde Hilfe planen und umsetzen; eigene Ergebnisse bewerten; Selbstkontrollmöglichkeiten nutzen

5. Engagement z. B. eigene Ideen in den Unterricht einbringen und Impulse liefern; sich motiviert zeigen, etwas zu schaffen oder zu leisten

6. Teamfähigkeit z. B. sich an Regeln und Absprachen halten; mit anderen zusammenarbeiten; andere unterstützen

7. Konfliktfähigkeit z. B. sachlich und ergebnisorientiert argumentieren; angemessen mit Kritik umgehen

Diese Vorlage gilt für die Jahrgangsstufe 4 am Ende 1. Schulhalbjahr.

Stärken, Schwächen, Entwicklungspotenziale, Besonderheiten:

�����

3. Konzentration z. B. die Aufmerksamkeit gezielt auf die Sache richten; zielgerichtet in angemessenem Tempo arbeiten

2. Anwendung von Methoden z. B . Hilfsmittel angemessen verwenden; effektiv mit Medien ����� (Wörterbüchern, Lexika, PC) arbeiten, um Informationen zu sammeln, zu verarbeiten und zu präsentieren

1. Arbeitsorganisation z. B. Ordnung am Arbeitsplatz halten; sorgfältig arbeiten

Überfachliche Kompetenzen

Laut Konferenzbeschluss vom

Jahrgangsstufe

sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

zum Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen für

ENTWICKLUNGSBERICHT

MUSTERSCHULE

Anlage 4

�����

6. Sprache und Sprachgebrauch z. B. gesprochene und geschriebene Sprache untersuchen; Wortarten erkennen und benennen; sprachliche Strukturen und Begriffe auf Wort-, Satz- und Textebene kennen

�����

2. Zahlen und Operationen z. B. sich im erarbeiteten Zahlenraum orientieren; Rechenoperationen verstehen; Rechenaufgaben mündlich oder halbschriftlich lösen; schriftliche Rechenverfahren beherrschen

Ergänzungen zum Fach:

4. Grundlegende naturwissenschaftliche, geographische, sozialwissenschaftliche, historische und technische Kenntnisse z. B. Schleswig-Holstein, verschiedene Länder und Kulturen kennen; Tiere und Pflanzen kennen

3. Übergreifende Denk-, Arbeits- und Handlungsweisen z. B. Informationen finden, sortieren ordnen und präsentieren; Zusammenhänge entdecken

2. Eigene Fragen und Vorwissen z. B. Vorwissen aktivieren, Fragehaltung entwickeln, Interesse für Sachthemen aufbauen

1. Fachspezifische Arbeitsweisen z. B. experimentieren, konstruieren, herstellen, befragen, vergleichen, beobachten

Heimat-, Welt- und Sachunterricht

Ergänzungen zum Fach:

5. Daten, Häufigkeit, Wahrscheinlichkeit z. B. gesammelte Daten in geeigneten Darstellungsformen strukturieren; aus Tabellen und Diagrammen wichtige Informationen entnehmen und interpretieren; Häufigkeiten und Wahrscheinlichkeiten bestimmen

4. Größen und Messen z. B. mit Messinstrumenten sachgerecht umgehen; Größenvorstellungen beim Schätzen und Rechnen nutzen

Seite 2 von 5

�����

�����

�����

�����

�����

�����

3. Raum und Form z. B. geometrische Formen und Körper kennen und ihre Eigenschaften untersuchen; � � � � � Zeichnungen mit Hilfsmitteln sowie Freihandzeichnungen anfertigen

�����

1. Muster und Strukturen z. B. arithmetische und geometrische Muster erkennen, beschreiben und fortsetzen; mathematische Zusammenhänge in Sachsituationen erkennen und zur Lösung nutzen

Mathematik

Ergänzungen zum Fach:

����� �����

�����

5. Lesen z. B. Texte fließend und sinnverstehend lesen; Informationen finden und nutzen

�����

3. Schreiben z. B. Texte planen, schreiben, überarbeiten, gestalten 4. Rechtschreibung z. B. richtig schreiben; Rechtschreibstrategien anwenden

�����

2. Zuhören z. B. Gesprächsbeiträge verfolgen; Aussagen verstehen

/

sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher

1. Sprechen z. B. sich sprachlich verständlich, differenziert und der Situation entsprechend ausdrücken

Deutsch

. Schulhalbjahr, Schuljahr

Entwicklungsbericht für: Jahrgangsstufe ,

SCHULE

265

266 ����� �����

3. Lesen z. B. einzelne Wörter und einfache Sätze lesen und verstehen

4. Schreiben z. B. einzelne Wörter schreiben; einfache Sätze schreiben

����� �����

2. Ausdrucksfähigkeit und Körperbeherrschung z. B. Körperspannung und Kraft für turnerische Fähigkeiten und Fertigkeiten; durch Bewegung etwas darstellen

3. Spielfähigkeit z. B. fair handeln und spielen; Spielideen verstehen und in Spielen mit dem Partner und in der Gruppe umsetzen

�����

2. Musik erschließen z. B. Musik in Tänze und Bewegungsabläufe umsetzen; Höreindrücke aufgabenbezogen beschreiben

Seite 3 von 5

�����

2. Kunst und Werkstücke erschließen z. B. sich mit eigenen und fremden Arbeiten kritisch auseinandersetzen; sich über künstlerische und handwerkliche Strategien austauschen

Ergänzungen zum Fach:

�����

1. Gestalten z. B. Werkmittel und Werkzeuge sachgerecht einsetzen; künstlerische und handwerkliche Techniken beherrschen; Einfallsreichtum und persönlichen Ausdruck entfalten

Kunst, Textillehre, Technik

Ergänzungen zum Fach:

�����

1. Musik gestalten z. B. Lieder lernen und singen; Tänze und Bewegungsabläufe in Musik umsetzen; einfache Rhythmen auf Instrumenten spielen

Musik

Ergänzungen zum Fach:

�����

1. Laufen, Springen, Werfen z. B. ausdauernd laufen; leichtathletische Formen spielerisch anwenden; Wurftechniken anwenden

Sport

Ergänzungen zum Fach:

�����

2. Sprechen z. B. einfache Sachverhalte darstellen; einfache Fragen stellen und Antworten geben

/

�����

. Schulhalbjahr, Schuljahr

sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher

1. Hören z. B. vertraute Wörter und Sätze, Hauptgedanken gesprochener Texte erfassen

Englisch

,

Entwicklungsbericht für:

Jahrgangsstufe

/

Beratungsgespräch geführt am

Klassenlehrerin / Klassenlehrer

Ort, Datum

Zusätzliche Bemerkungen:

Seite 4 von 5

Erziehungsberechtigte / Erziehungsberechtigter

Schulleiterin / Schulleiter

�����

2. Begründet antworten z. B. Wahrnehmungen von Deutungen trennen; eigene Überzeugungen begründet vertreten Ergänzungen zum Fach:

�����

�����

�����

sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher

1. Kritisch hinterfragen z. B. Argumente und Schlussfolgerungen prüfen; Sachverhalte und Positionen in Frage stellen

Philosophie (falls erteilt)

Ergänzungen zum Fach:

2. Über religiöse Fragen sprechen z. B. über elementare Lebensfragen nachdenken und mit anderen darüber sprechen; in der Begegnung mit dem christlichen Glauben nach Antworten auf lebensbedeutsame Fragen suchen, die eigene Position vertreten und in der Auseinandersetzung mit dem Anderen Respekt und Verständigungsbereitschaft zeigen

1. Religiöse Ausdrucksformen verstehen z. B. religiöse Räume und Feste, Zeichen, Symbole und Rituale benennen und erläutern; elementare biblische Geschichten und andere Glaubenszeugnisse kennen und in Beziehung zum eigenen Leben setzen

Religion

. Schulhalbjahr, Schuljahr

Entwicklungsbericht für: Jahrgangsstufe ,

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Notenzeugnisse in der Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen

A

Seite 5 von 5

Klassenlehrerin / Klassenlehrer

3. In Notenzeugnissen ist für die Fächer jeweils kenntlich zu machen, auf welcher Anforderungsebene die Leistungen von der Schülerin oder dem Schüler erbracht worden sind; die Übertragungsskala findet Anwendung (§ 7 Absatz 2 GemVO). Die Übertragungsskala ist als zusätzliche Lesehilfe auf den Zeugnis­ formularen abgedruckt.

.

nl

A

4. Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil des Erlasses. 5. Der Erlass tritt am 1. August 2015 in Kraft.

Hinweis: Die Anlagen sind auf der Homepage des MSB www.schleswig-holstein.de unter Formulare eingestellt.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

. nl

1. In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 erhält die Schülerin oder der Schüler grundsätzlich ein Zeugnis in Form eines Berichtszeugnisses. Sind abweichend hiervon auf entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 und 3 Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 151) Notenzeugnisse zu erteilen, sind die Zeugnisformulare gemäß Anlage 1 und Anlage 2 zu verwenden. Die Notenzeugnisse sind um eine Bewertung zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozialund Selbstkompetenz der Schülerin oder des Schülers verbal zu ergänzen.

2. Ab der Jahrgangsstufe 8 erhält die Schülerin oder der Schüler auf der Grundlage ihres oder seines Leistungsstandes ein Notenzeugnis mit dem schriftlichen Hinweis auf den zu erwartenden Abschluss in der Sekundarstufe I oder den möglichen Übergang in die Oberstufe (§ 7 Absatz 3 Satz 4 GemVO). Hierfür ist das Zeugnisformular gemäß Anlage 3 zu verwenden.

A

nl .

Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 4. September 2015 - III 215

Ort, Datum

Ergebnisse des Gesprächs

Notizen zum Gespräch

Protokollbogen zum Beratungsgespräch für

Erziehungsberechtigte / Erziehungsberechtigter

SCHULE

267

268 Technik Textillehre Verbraucherbildung Wirtschaft/Politik

Kunst

Musik

Darstellendes Spiel

Sport

Angewandte Informatik

Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung

Ästhetische Bildung, Sport

₁  Das Fach Naturwissenschaften wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. ₂  Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet.

2

Religion / Philosophie

Chemie Weltkunde

Geographie

Physik

Naturwissenschaften

Geschichte

Biologie

1

Gesellschaftswissenschaften

1. Fremdsprache

Schuljahr ___/___

Naturwissenschaften

Mathematik

Deutsch

Laut Konferenzbeschluss vom ________

Jahrgangsstufe_____, ____.Schulhalbjahr

Vorname(n) und Familienname

Zeugnis

Bezeichnung und Name der Gemeinschaftsschule

Anlage 1: Vorlage, wenn für die Jahrgangsstufen 5 und 6 Notenzeugnisse auf Beschluss der Schulkonferenz erteilt werden

Klassenlehrer(in)

_____________________________

_______________, den __.__.20__

** Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (MSA)

(1)

1

(1) (1)

2

1 *** Anforderungsebene zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (AHR)

* Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA)

2

1

Übertragungsskala

1

2

3

3

2

3

4

4

3

4

5

5

4

5

6

6

5

6

(6)

7

6

(6)

(6)

8

Die Anzahl der „* “ hinter der jeweiligen Note macht deutlich, auf welcher Anforderungsebene die Leistung der Schülerin/des Schülers erbracht wurde.

Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6)

gesehen:____________________________________________________________________ Die/Der Erziehungsberechtigte(n)

Schulleiter(in)

____________________________

Versäumnisse:_____ Tage

Steigt auf/ Versetzt in die Jahrgangsstufe __________Wiederholt die Jahrgangsstufe______

Bemerkungen

Verbale Ergänzungen zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz sowie zum allgemeinen Lern- und Sozialverhalten sind als Anlage beigefügt.

Seite 2 des Zeugnisses für ________________________________________________

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015 Technik Textillehre Verbraucherbildung Wirtschaft/Politik

Kunst

Musik

Darstellendes Spiel

Sport

Angewandte Informatik

Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung

Ästhetische Bildung, Sport

₁  Das Fach Naturwissenschaften wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. ₂  Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet.

2

Religion / Philosophie

Chemie Weltkunde

Geographie

Physik

Naturwissenschaften

Geschichte

Biologie

1

Gesellschaftswissenschaften

____________

1. Fremdsprache

Schuljahr ___/___

Naturwissenschaften

Mathematik

Deutsch

Laut Konferenzbeschluss vom ________

Jahrgangsstufe_____, ____.Schulhalbjahr

Vorname(n) und Familienname

Zeugnis

Bezeichnung und Name der Gemeinschaftsschule

Anlage 2: Vorlage, wenn für die Jahrgangsstufe 7 ein Notenzeugnis auf Beschluss der Schulkonferenz erteilt wird

Klassenlehrer(in)

_____________________________

______________, den __.__.20__

(1)

1

(1) ** Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (MSA)

(1)

2

1 *** Anforderungsebene zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (AHR)

* Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA)

2

1

Übertragungsskala

1

2

3

3

2

3

4

4

3

4

5

5

4

5

6

6

5

6

(6)

7

6

(6)

(6)

8

Die Anzahl der „* “ hinter der jeweiligen Note macht deutlich, auf welcher Anforderungsebene die Leistung der Schülerin/des Schülers erbracht wurde.

Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6)

gesehen:____________________________________________________________________ Die/Der Erziehungsberechtigte(n)

Schulleiter(in)

____________________________

Versäumnisse:_____ Tage

Steigt auf/ Versetzt in die Jahrgangsstufe __________Wiederholt die Jahrgangsstufe______

Bemerkungen

Verbale Ergänzungen zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz sowie zum allgemeinen Lern- und Sozialverhalten sind als Anlage beigefügt.

Thema:______________________________________________________________ (4 Std.) ______ teilgenommen in Jahrgangsstufe ___________

Wahlpflichtunterricht:

Seite 2 des Zeugnisses für__________________________________________________

SCHULE

269

270

Angewandte Informatik

Wirtschaft/Politik

Sport

Textillehre

Musik Verbraucherbildung

Technik

Kunst

Darstellendes Spiel

Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung

Ästhetische Bildung, Sport

₁  Das Fach Naturwissenschaften wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. ₂  Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet.

2

Religion / Philosophie

Chemie Weltkunde

Geographie

Physik

1

Geschichte

Biologie

Naturwissenschaften

Gesellschaftswissenschaften

____________

1. Fremdsprache

Schuljahr ___/___

Naturwissenschaften

Mathematik

Deutsch

Laut Konferenzbeschluss vom ________

Jahrgangsstufe_____, ____.Schulhalbjahr

Vorname(n) und Familienname

Zeugnis

Bezeichnung und Name der Gemeinschaftsschule

Anlage 3: Vorlage für Notenzeugnisse für die Jahrgangsstufen 8 - 10

� � �

AHR

MSA

ESA

Klassenlehrer(in)

_____________________________

______________, den __.__.20__

2 2 1 (1)

1 1 (1) (1)

Übertragungsskala *** Anforderungsebene zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (AHR) ** Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (MSA) * Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA)

1

2

3

3

2

3

4

4

3

4

5

5

4

5

6

6

5

6

(6)

7

6

(6)

(6)

8

Die Anzahl der „* “ hinter der jeweiligen Note macht deutlich, auf welcher Anforderungsebene die Leistung der Schülerin/des Schülers erbracht wurde.

Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6)

gesehen:____________________________________________________________________ Die/Der Erziehungsberechtigte(n)

Schulleiter(in)

____________________________

Versäumnisse:_____ Tage

Steigt auf/ Versetzt in die Jahrgangsstufe __________Wiederholt die Jahrgangsstufe______

Hinweis auf den zu erwartenden Abschluss:

Bemerkungen

Verbale Ergänzungen zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz sowie zum allgemeinen Lern- und Sozialverhalten sind als Anlage beigefügt.

Thema:______________________________________________________________ (2 Std.) ______ teilgenommen in Jahrgangsstufe ________

Thema:______________________________________________________________ (4 Std.) ______ teilgenommen in Jahrgangsstufe ___________

Wahlpflichtunterricht:

Seite 2 des Zeugnisses für__________________________________________________

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE Anmeldung an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2016/17 Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufs­ bildung vom 8. September 2015 - III 311 Nach § 2 der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVo) vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. S.151) und § 2 der Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym) vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. S.158) sowie der §§ 6 und 7 der Landesverordnung über Grundschulen vom 22. Juni 2007 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. S.143)) werden die Termine für das Verfahren des Übergangs in die weiterführenden Schulen wie folgt festgesetzt: 1. Grundschulen informieren Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Jahrgangsstufe 4 in der Grundschule unterrichten bis spätestens zum 22. Januar 2016 (§ 7 Landesverordnung über Grundschulen) die Eltern über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens in allen weiterführenden allgemein bildenden Schulen. 2. Entwicklungsbericht Die Eltern erhalten mit dem Zeugnis bzw. als Zeugnis zum Schulhalbjahr einen Entwicklungsbericht (§§ 6 und 7 Landesverordnung über Grundschulen in Verbindung mit dem Erlass vom 3. September 2015 „Zeugnisse in der Grundschule und Entwicklungsbericht zum Übergang an die weiterführenden allgemein

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bildenden Schulen“ (NBl. MSB. S. 258)). Zu Beginn des zweiten Halbjahres laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die Eltern gemeinsam mit ihrem Kind zu einer verpflichtenden Einzelberatung ein und besprechen mit ihnen den Entwicklungsbericht. 3. Information der weiterführenden allgemein bildenden Schulen Die untere Schulaufsichtsbehörde teilt den Schulleitungen der Grundschulen die Beratungstermine der aufnehmenden Schulen bis zum 8. Januar 2016 mit. In den aufnehmenden Schulen erfolgen Informationsveranstaltungen bis zum 19. Februar 2016. Hier stellen sich die einzelnen Schulen der Schularten mit ihren spezifischen Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen vor. 4. Individuelle Beratung der Eltern durch die weiterführenden allgemein bildenden Schulen Die Schulen ermöglichen auf Wunsch der Eltern eine individuelle Beratung bis zum 19. Februar 2016. 5. Anmeldezeitraum Die Eltern melden ihr Kind bei der Schule im Anmeldezeitraum vom 22. Februar bis zum 3. März 2016 an. Eine Verkürzung oder Ausweitung dieses Anmeldezeitraums ist nicht zulässig. 6. Anmelde- und Aufnahmebestätigung Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren ist gesondert geregelt.

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SCHULE Hinweise zu den im Aufnahmeverfahren einzuhaltenden Terminen 2016: bis zum 3. März 2016 (Do) bis zum 8. März 2016 (Di) 8. März 2016 (Di)

Anmeldungen an den Schulen Aufnahmeentscheidungen der erstgewünschten Schulen

Versand von Aufnahmebescheiden über die Erstwünsche • Versand von Ablehnungsbescheiden für das A-Verfahren (mit folgender Empfehlung: „Damit Sie im 2. Aufnahmeverfahren mit berücksichtigt werden können, empfehlen wir Ihnen eine Anmeldung bis zum 14. März 2016.“) • Weiterleitung der Anmeldeunterlagen an die mit zweiter Priorität gewünschten Schulen • Rückmeldung über den Stand des Aufnahmeverfahrens an die Schulaufsicht 15. März 2016 (Di) • Aufnahmeentscheidungen der mit zweiter Priorität gewünschten Schulen • Versand von Aufnahmebescheiden der mit zweiter Priorität gewünschten Schulen • und Ablehnungsbescheiden für das A-Verfahren (mit folgender Empfehlung: „Damit Sie im 3. Aufnahmeverfahren mit berücksichtigt werden können, empfehlen wir Ihnen eine Anmeldung bis zum 17. März 2016.“) • Weiterleitung der Anmeldeunterlagen an die mit dritter Priorität gewünschte Schule • Rückmeldung über den Stand des Aufnahmeverfahrens an die Schulaufsicht 18. März 2016 (Fr) • Aufnahmeentscheidungen der mit dritter Priorität gewünschten Schulen • Versand von Aufnahme- und Ablehnungsbescheiden • Weiterleitung aller noch verbliebenen Anmeldeunterlagen an das jeweilige Schulamt der Kreise bzw. kreisfreien Städte und • Rückmeldung über den Stand des Aufnahmeverfahrens gemäß Vordruck (Anlage) an die zuständige Schulaufsicht ab 21. März 2016 (Mo) • Ermittlung der von den Eltern gewünschten Schulart für die Festlegung der zuständigen Schulen durch die Schulämter und • Versand der Anmeldeunterlagen an die jeweils zuständige Schulaufsicht • Nennung der zuständigen Schule durch Schulämter bzw. oberste Schulaufsicht Osterferien vom 24. März 2016 bis 9. April 2016 •

Hinweis: In jedem Stand des Verfahrens dokumentiert die Schulleiterin bzw. der Schulleiter den Verbleib der Unterlagen und hält fest, an welche Schule die Anmeldeunterlagen weitergeleitet wurden. 272

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SCHULE

Schule (Name, Anschrift und Telefonnummer)

Stichtag: 25. März 2016 Rückmeldung an die zuständige Schulaufsicht über den Stand des Aufnahmeverfahrens Aufnahmeverfahren von Schülerinnen und Schülern für den 5. Jahrgang des Schuljahres 2015/16 Aufnahmekapazität: ________*) *) Es zählt nur die von der Schulaufsicht vorher festgelegte Kapazität. angemeldete Kinder: aufgenommene Kinder Erstwunsch: aufgenommene Kinder Zweitwunsch: aufgenommene Kinder Drittwunsch: verbleibende freie Plätze:

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SCHULE Lehrpläne für die Berufsschule Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 22. Juli 2015 – III 404 - 3024 Gemäß § 126 Abs. 3 des Schulgesetzes werden für die Fachklassen für Auszubildende in der Berufsschule die nachstehenden Lehrpläne für neue oder neu geordnete Ausbildungsberufe erlassen. Die Lehrpläne treten mit Wirkung vom 1. August 2015 unbefristet in Kraft. Für Auszubildende, deren Ausbildung sich noch nach der alten Ausbildungsordnung richtet, gelten die bisherigen Lehrpläne entsprechend weiter. Lehrpläne für neue oder neu geordnete Aus­ bildungsberufe ab 01.08.2015

Lehrpläne, die außer Kraft treten

Gießereimechaniker und Gießereimechanikerin

Gießereimechaniker und Gießereimechanikerin

Holzmechaniker und Holzmechanikerin

Holzmechaniker und Holzmechanikerin

Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuh­ macherin

Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherin

Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte

Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Ausländische Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten (FSA) an Schulen in Schleswig-Holstein Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 8. September 2015 - III 328 Für das Schuljahr 2016/17 können wieder ausländische FSA an Schulen in Schleswig-Holstein eingesetzt werden. Das Antragsformular ist im Internet unter www.schleswig-holstein.de/Bildung/ DE/Service/Formulare/formulare_node.html eingestellt. Mit dem Antrag verpflichtet sich die Schule, den FSA zu betreuen und bei der Unterbringung behilflich zu sein. Der FSA sollte über den fremdsprachlichen Bereich hinaus in möglichst viele Aktivitäten der Schule einbezogen werden. Über eine Zuweisung wird aller Voraussicht nach im 2./3. Quartal 2016 entschieden. Der Antrag ist bis zum 22. Dezember 2015 ausschließlich per Mail an [email protected] im Ministerium für Schule und Berufsbildung zu richten.

Textil- und Modenäher und --Textil- und Modenäherin Textil- und Modeschneider und Textil- und Modeschneiderin

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Die Lehrpläne stehen im Internet unter http://lehrplan.lernnetz.de zum Download bereit.

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SCHULE Erstattungsbeträge an das Land für das Haushaltsjahr 2015 Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 24. August 2015 - III 121 - 0621.2/2015 Zur Durchführung der Bestimmungen des § 113 Abs. 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 150 Abs. 2 und 3 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 464) werden die Erstattungsbeträge an das Land für das Haushaltsjahr 2015 wie nachstehend aufgeführt festgesetzt. Schulart

Erstattungs­beträge für den Besuch von Ersatzschulen in Schleswig-Holstein und in Hamburg (1)

Grundschule

944 Euro

Regionalschule

884 Euro

Gemeinschaftsschule

808 Euro

Waldorfschule Jahrgangsstufe 1 – 4

944 Euro

Waldorfschule Jahrgangsstufe 5 – 10

823 Euro

Waldorfschule Jahrgangsstufe 11 – 13

828 Euro

Gymnasium Jahrgangsstufe 5 – 10

691 Euro

Gymnasium Jahrgangsstufe 11 – 13

695 Euro

sonstiges Förderzentrum (ohne G) Inklusions-Zuschlag sonstiges Förderzentrum (ohne G)

1.399 Euro 894 Euro

Förderzentrum G

7.965 Euro

Schülerschule – Grundschule

1.056 Euro

Schülerschule – Regionalschule

941 Euro

Berufsschule

262 Euro

Berufsvorbereitung

262 Euro

Berufsfachschule für: – Wirtschaft, Sport, Pharmazie, Fremdsprachen, Informationsverarbeitung, Sozialpädagogik – Physik – Informatik – Elektronik

274 Euro 293 Euro 295 Euro 296 Euro

Fachschule für: – Sozial-, Sonderpädagogik – Wirtschaft – Technik

275 Euro 291 Euro 347 Euro

Berufliches Gymnasium

330 Euro

Fachoberschule

337 Euro

Berufsoberschule

343 Euro Schulart

Erstattungsbeträge für den Besuch von Ersatzschulen der dänischen Minder­heit in Schleswig-Holstein (2)

Grundschule

1.180 Euro

Gemeinschaftsschule

1.010 Euro

sonstiges Förderzentrum (ohne G)

1.749 Euro

Inklusions-Zuschlag sonstiges Förderzentrum (ohne G)

1.118 Euro

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SCHULE

Schulart

Erstattungsbeträge 2015 für den Be­such von öffentlichen Schulen in Hamburg (3)

Grundschule

1.139 Euro

Regionalschule

885 Euro

Gymnasium

761 Euro

Gemeinschaftsschule

998 Euro

Förderzentrum mit Förderschwerpunkt „Lernen“

3.571 Euro

Förderzentrum mit Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“

6.469 Euro

Berufsschulbildungsgänge in Vollzeit / Ausbildungsvorbereitendes Jahr / Berufsgrundbildungsjahr

813 Euro

Fachschule und Berufsfachschule (Vollzeit)

475 Euro

Berufliches Gymnasium und Fachoberschule einschließlich Berufsoberschule (Vollzeit)

659 Euro

Erläuterung: (1): Gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 SchulG beträgt die Höhe des Erstattungsbetrages für den Besuch der deutschen Ersatzschulen an Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ 100 %, an allgemein bildenden Schulen und sonstigen Förderzentren (alle Förderschwerpunkte außer „G“) 80 % und an berufsbildenden Schulen 50 % der Sachkostenanteile im Jahr 2015. Für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf aller Schwerpunkte außer „G“, die in einer allgemein bildenden oder berufsbildenden Ersatzschule beschult werden, wird ein Inklusions-Zuschlag (80 %) berücksichtigt, der beim Sachkostenanteil der sonstigen Förderzentren unberücksichtigt geblieben ist. (2): Für den Besuch der Schulen der dänischen Minderheit beträgt die Höhe des Erstattungsbetrages gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 1 SchulG 100 % der Sachkostenanteile im Jahr 2015. (3): Der Betrag entspricht dem Richtwert für das Jahr 2011 (Schulfinanzen 2009) auf der Grundlage der §§ 111 und 112 SchulG in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung.

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2016/17 Hinweis des Ministeriums für Schule und Berufs­ bildung vom 4. September 2015 - III 422 - 0331.0-3 Die Veröffentlichung des jährlichen Runderlasses des Ministeriums für Schule und Berufsbildung erfolgt im Nachrichtenblatt Oktober 2015. Eine Vorabinformation ergeht zudem auf dem elektronischen Weg.

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Funktionsstellen Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Kalten­ kirchen

Koordinator/in A 15 für schulfachliche Aufgaben mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Ausgestaltung der Schulkultur und Schulentwicklung mit besonderem Schwerpunkt auf der Entwicklung von Konzepten zur individuellen Förderung

Bewerbung an das

1. Gymnasien 1.1 Gymnasium Kaltenkirchen

siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff. 1.2 Hans-GeigerKiel Gymnasium (gebundenes Ganztagsgymnasium)

stellvertretende Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter siehe Aufgaben­ beschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

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A 15 Z

AufgabenMinisterium übertragung zum für Schule und nächstmöglichen Berufsbildung Zeitpunkt. des Landes Auf die Erprobungs- Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 311 wird hingewiesen. Postfach 71 24 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Ministerium Aufgabenfür Schule und übertragung zum Berufsbildung 1. August 2016. Auf die Erprobungs- des Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 313 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- Postfach 71 24 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

277

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Koordinatorenstellen für schulfachliche Aufgaben an Gemeinschaftsschulen An den Gemeinschaftsschulen werden weitere Stellen von Konrektorinnen und Konrektoren als Koordinatorinnen und Koordinatoren für schulfachliche Aufgaben ausgeschrieben. In der nachfolgenden Auflistung wird jeweils eine Kernaufgabe der künftigen Koordinatorinnen und Koordinatoren genannt; zur Festlegung des jeweiligen Aufgabenprofils im Detail sind innerhalb des Schulleitungsteams entsprechende Absprachen zu treffen. Zur Orientierung kann dabei die Aufgabenbeschreibung unter Ziffer VII (3) des Erlasses vom 18. Mai 1998 - III 4 - 0332.3 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 266) verwendet werden. Den Schulen steht für die Wahrnehmung der Koordinierungsfunktionen gemäß § 7 des Leitungszeiterlasses (Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Bemessung des schulischen Zeitbudgets für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben sowie für die pädagogische Arbeit und für Schulentwicklung vom 31. August 2010, NBl. MBK. Schl.-H. S. 277) ein Zeitbudget zur Verfügung. Für die ausgeschriebenen Koordinatorenstellen können sich grundsätzlich Lehrkräfte der an der jeweiligen Schulart vertretenen Laufbahnen bewerben; Lehrkräfte mit der Laufbahnbefähigung für Sonderschulen kommen jedoch nur für die Koordination des Förderzentrumsteils in Frage. Die Auswahlentscheidungen werden jeweils nach Eignung und Leistung getroffen; die Laufbahn der Bewerberinnen und Bewerber ist dabei ohne Belang. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Nach Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt zunächst die Übertragung der Aufgaben. Beförderung und Einweisung in die Planstelle werden nach einer Erprobung gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG und bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorgenommen. Bitte achten Sie auf die nachstehenden allgemeinen Hinweise, die entsprechend anzuwenden sind. Bewerbungen sind über das zuständige Schulamt auf dem Dienstwege an das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein - III 21 - zu richten. Bitte verzichten Sie aus Gründen des Umweltschutzes auf die Verwendung von Kunststoffmappen und Plastikhüllen. Die Schulen, für die Sie sich bewerben, werden von hier aus über die eingegangenen Bewerbungen informiert. Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe

Zeitpunkt der Besetzung

Aufgabe/Koordination

Bewerbungen an das

Rosenstadtschule Koordinatorin/ zum nächstmöglichen GemeinschaftsZeitpunkt Koordinator schule der Stadt Uetersen A 13 Z (GH-Laufbahn) A 14 Z (RS-Laufbahn) A 15 (Gym-Laufbahn)

Koordination schulfachliMinisterium für cher und schulorganisatori- Schule und scher Aufgaben Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

Comenius-Schule Koordinatorin/ zum nächstmöglichen GemeinschaftsKoordinator Zeitpunkt schule der Stadt Quickborn A 13 Z (GH-Laufbahn) A 14 Z (RS-Laufbahn) A 15 (Gym-Laufbahn)

Koordination schulfachliMinisterium für cher und schulorganisatori- Schule und scher Aufgaben Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

Comenius-Schule Koordinatorin/ zum nächstmöglichen GemeinschaftsKoordinator Zeitpunkt schule der Stadt Quickborn A 13 Z (GH-Laufbahn) A 14 Z (RS-Laufbahn) A 15 (Gym-Laufbahn)

Koordination schulfachlicher Aufgaben, insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufbau eines Rechenund Informationszentrums

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

Gemeinschaftsschule Friedrichsgabe Gemeinschaftsschule der Stadt Norderstedt

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 7 bis 10

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

278

Koordinatorin/ Koordinator A 13 (GH-Laufbahn) A 14 (RS-Laufbahn) A 14 Z (Gym-Laufbahn)

1. Februar 2016

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Schulleiterstellen Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulleiterin/ Schulleiter

1. Februar 2016

– ein- bis zweizügige Grundschule Schulamt des Kreises – aufgeschlossenes und enga- Dithmarschen Stettiner Straße 30 giertes Kollegium 25746 Heide – aufgeschlossene und engagierte Elternschaft – engagierter Förderverein – gute räumliche und sachliche Ausstattung (PC-Raum, Musikraum, Deutsch- und Mathematikraum) – Ausbildungsschule – nachmittägliche Betreuung/ OGT in Vorbereitung – Unterstützung durch Sozial­ pädagogin – gute Kooperation mit Schul­ träger und Kitas Schulamt der Stadt – vierzügige Grundschule – aufgeschlossenes, kreatives Neumünster Kollegium, gutes Arbeitsklima Großflecken 59 – Betreuung vor und nach dem 24534 Neumünster verlässlichen Unterricht durch „Betreute Grundschule“ – Fachraum für Musik, ITG, Sportplatz, zwei Turnhallen, Lernwerkstatt, kleine Schul­ küche, große Aula – gute sachliche Ausstattung – enge Zusammenarbeit mit den Förderzentren im Rahmen der inklusiven Beschulung – Lernförderung durch Antolin – Teilnahme an Projekten „Mathe macht stark“ und „Lesen macht stark“ – Schülerbücherei – AG-Angebote im Anschluss an die Verlässlichkeit – Kooperation mit im Ortsteil ansässigen Institutionen – Förderverein – aktive Kooperation mit Eltern – Vernetzung mit benachbarten Kitas zur Gestaltung des Überganges Kita-Schule – Schnuppertage für Kita-Kinder – aktive Schulsozialarbeit – Konfliktlotsen und Streitschlichter – Präventionskonzept (Klassenrat etc.) – lebendiges Schulleben, regelmäßige Projekte, Sportveranstaltungen, Faschingsfeiern, Lauftag, Gottesdienste, Mathe-Olympiade – Schule mit dem Zertifikat „Schule mit Courage – Schule gegen Rassismus“ – Ausbildungsschule – gute Zusammenarbeit mit weiterführenden Schulen 279

1. Grundschulen 1.1 Grundschule Burg Bahnhofstraße 33 25712 Burg

A 13 172 Schüler/ innen

1.2 Grundschule Schulleiterin/ Schulleiter Gadeland Norderstraße 1 24539 Neumünster A 13 Z 331 Schüler/ innen

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1. August 2016

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

1.3 Grundschule Borstel-Hohenraden Quickborner Straße 99 25494 BorstelHohenraden

280

Bezeichnung der Zeitpunkt der Schulprofil Stelle Besetzung Bes.-Gruppe Schüleranzahl Schulleiterin/ Schulleiter A 13 108 Schüler/ innen

1. August 2016

Bewerbungen an das

– überwiegend einzügige Grund- Schulamt des Kreises Pinneberg schule im ländlichen Raum Kurt-Wagener-Straße angrenzend an Pinneberg – aufgeschlossenes, engagiertes 11 25337 Elmshorn und innovatives Kollegium – gute, unterstützende Zusammenarbeit mit dem Schulträger – Kooperationsvereinbarung mit angrenzender Kita – vielfältiges Raumprogramm (Musikraum, Werkraum, Schulküche, große Pausenhalle) – Internetzugang und Computerarbeitsplätze in allen Klassenräumen, zusätzliche Laptops und Tablets vorhanden; Internetkurs im 4. Jahrgang (Internetfrischlinge) – großzügiges Pausen- und Außengelände, viele Spielmöglichkeiten; Klassenraum im Grünen – Schulwald, Schulgarten und Schulacker vorhanden – angrenzende Sporthalle mit Außensportanlage – ritualisierter Jahreslauf, regelmäßige Lernfeste in der Schulgemeinschaft, jährlicher Schulausflug – engagierte, kooperative, das Schulleben mitgestaltende Elternschaft – aktiver, engagierter Schulverein – Betreuungsangebot von 7.00 – 17.00 Uhr – umfangreiches außerschulisches Lernangebot, viele verschiedene AGs – Schwimmunterricht – Ausbildungsschule: Begleitung des Vikariats – präventive Maßnahmen in allen Jahrgangsstufen – Schulsozialarbeit (20 Wochenstunden) – Förderung der Eigenverantwortlichkeit und Mitbestimmung von Kindern (Kinderkonferenz, Klassenrat, Konfliktlotsen, Langzeitprojekt in Jahrgang 4) – aktuell: Leistungsrückmeldung ohne Noten in tabellarischer Form – Grundschrift

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

1.4 Grundschule Schulleiterin/ Harksheide-Nord Schulleiter Weg am Denkmal 9a A 13 Z 22844 Norderstedt 329 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

1. August 2016

Schulamt des Kreises – vierzügige Grundschule – inklusive Maßnahmen in allen Segeberg Hamburger Straße 30 Jahrgangsstufen 23795 Bad Segeberg – engagiertes, kooperativ arbeitendes Kollegium, gutes Arbeitsklima – großzügiges Schulgelände mit vielfältigen Spielmöglichkeiten und Stadtparknähe mit vielseitiger Nutzungsmöglichkeit – Fachräume für Musik, Kunst, Werken, Töpfern, PC, Sport – Klassenräume zum Teil mit Gruppenraum und Küchenzeile – Frühradfahren – regelmäßige Zusammenarbeit mit der Stadtbücherei und Bücherbus – Schwimmunterricht in Jahrgangsstufe 3 – Projekte „Mathe macht stark“ und „Lesen macht stark“ – Teilnahme an Mathe-Känguru, Lesewettbewerben – aktives Schulleben: Wandertage, Projektwochen, Klassenfahrten, Vorlesetag, Teilnahme an regionalen Sportveranstaltungen, Lauftag, Unterrichtsgänge, Theater- und Museumsbesuche, Autorenlesungen, Klasse im Grünen – gute sächliche Ausstattung – Ausbildungs- und Praktikumsschule (Schüler/innen und Studenten) – konstruktive Zusammenarbeit mit: – dem Förderzentrum im Bereich Integration und Prävention – dem Zentrum für kooperative Erziehungshilfe (ZKE) – der Schulsozialarbeit und -assistenz – Unterrichtsassistenz und Schulbegleitung – den Kitas des Einzugsbereiches – den weiterführenden Schulen – Betreuungsangebote über Hort- und Modulgruppen – AG-Angebote im Anschluss an die Verlässlichkeit – aktive Elternschaft, eigenständiger Schulverein, jährlicher Musik-Frühschoppen – Zukunftsschule – Offene Ganztagsgrundschule (OGGS) in der Vorbereitung

281

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

1.5 Grundschule des Schulverbandes Stapelholm in Erfde mit Außenstellen in Norderstapel und Bergenhusen Am Sportplatz 4 24803 Erfde

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulleiterin/ Schulleiter

zum nächst- – engagiertes und innovations- Schulamt des Kreises möglichen freudiges Kollegium an allen Schleswig-Flensburg Flensburger Straße 7 Zeitpunkt Standorten 24837 Schleswig – enge Kooperation mit dem Förderzentrum – vielfältiges Schulleben (z. B. jährliches Kinderfest u. Ä.) – gute Zusammenarbeit mit den benachbarten Kitas – Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (Kirche, Sportverein u.a.) – unterstützender Schulträger – FiSch-Standort in Erfde – Offene Ganztagsschule mit Betreuung von 11.30 bis 15.30 Uhr – Sporthallen an allen Standorten – gute räumliche und sachliche Ausstattung – PC-Räume, Computer in den Klassen (zum Teil am Netz) – reichhaltige Schülerbibliothek – Schulbiotope (Obstwiese, Schulwald) – aktive und engagierte Elternschaft – aktive Fördervereine an allen Standorten – Lesepaten aus der Elternschaft Schulamt des Kreises zum nächst- – zweizügige Grundschule Segeberg möglichen – gemeinsame Nutzung des Zeitpunkt Gebäudes mit städtischem Hort Hamburger Straße 30 – Betreuung vor und nach dem 23795 Bad Segeberg verlässlichen Unterricht durch Hort- und Modulgruppen – Fachräume für Musik und Kunst/Werken, Sporthalle und Sportplatz – gute sächliche Ausstattung – konstruktive unterstützende Zusammenarbeit mit dem Schulträger – enge Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum im Rahmen der inklusiven Beschulung – erprobtes Förder- und Forderkonzept mit intensiver Sprachförderung (DaZ), Frühradtraining – vielfältiges und lebendiges Schulleben mit wiederkehrenden Aktivitäten und Projekten – Leseförderung durch Antolin, Lesemütter, feste Lesestunden – regelmäßige Zusammenarbeit mit der Bücherei: Lesungen, Klassenbesuche – AG-Angebote im Anschluss an die Verlässlichkeit in Kooperation mit Sportvereinen und Musikschule

A 13 Z 212 Schüler/ innen

3. Ausschreibung

Schulleiterin/ 1.6 Grundschule Schulleiter Pellwormstraße Pellwormstraße 37 22846 Norderstedt A 13 4. Ausschreibung

160 Schüler/ innen

Schulprofil

Bewerbungen an das



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NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

1.7 Grundschule Alt Duvenstedt Dorfstraße 13 24791 Alt Duvenstedt

1.8 Schule im Grünen Grundschule des Schulverbands Mittelangeln Zur Schule 3 24991 Großsolt

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Elterninitiative für gesundes Schulfrühstück in Zusammenarbeit mit dem Schulverein – Vernetzung mit benachbarten Kitas zur Gestaltung des Übergangs in die Schule (Hand-in-Hand-Projekt) in Zusammenarbeit mit den Schulsozialarbeiterinnen – enge Einbindung der Schul­ sozialarbeiterinnen in den Unterricht der Eingangsphase Schulleiterin/ 1. Februar – einzügige verlässliche Grund- Schulamt des Kreises Schulleiter 2016 schule in ländlicher Umgebung Rendsburg-Eckernförde – gute räumliche Ausstattung A 12 Z (Musikraum, Werkraum, große Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg Turnhalle, Lernwerkstatt/ PC-Raum) 79 Schüler/innen – jahrgangsübergreifende Arbeitsgemeinschaften für die Jahrgangsstufen 2 bis 4 – Inklusion in allen Jahrgangsstufen mit verschiedenen Förderund Forderschwerpunkten – engagiertes und kooperativ arbeitendes Kollegium – Ausbildungs- und Praktikumsschule – SHiB Schule seit Juni 2013 – Zukunftsschule seit Juni 2015 – Mitglied im Projekt „Von der Praxis anderer Schulen lernen“ – Betreute Grundschule im Schulgebäude durch Eltern­ verein bis 17.00 Uhr – konstruktive Zusammenarbeit mit Förderzentrum, Kita und Schulbegleitern – aktives Schulleben mit Ferienfeiern, Vogelschießen, Projekten und jahreszeitbezogenen Aktivitäten – aufgeschlossener und unterstützender Schulträger – Schulsozialarbeit zum nächst- – einzügige Grundschule Schulamt des Kreises Schulleiterin/ möglichen – jahrgangsübergreifende Schleswig-Flensburg Schulleiter Zeitpunkt Ein­gangsklassen Flensburger Straße 7 A 13 – jahrgangsübergreifender Unter­- 24837 Schleswig richt im Bereich von Wahl97 Schüler/innen pflichtangeboten in den Jahrgangsstufen 3 und 4 – engagiertes, offenes, kooperatives Kollegium – musikalische und sportliche Schwerpunktarbeit – aktives Schulleben/Feiern im Jahresverlauf (z. B. Morgen­ feiern, Sport- und Schulfeste, Konzerte und Musicalveranstaltungen, Fahrten)



NBI.MSB.Schl.-H. 2015

283

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

2. Förderzentren 2.1 Ernst-Barlach-Schule Förderzentrum Lernen Am Freibad 1 25451 Quickborn

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– zertifizierte Zukunftsschule – eigenes Schulbiotop – DFB-Minispielfeld – engagierte Elternschaft und Förderverein – Einsatz einer Sozialpädagogin – unterstützender Schulträger – gute sächliche Ausstattung – großzügiges Raumangebot (Nebenräume, Medien- und PC-Raum, Fachräume für Technik, Küche, Kunst, Musik) – Betreute Grundschule vor und nach der Unterrichtszeit – konstruktive Zusammenarbeit mit Förderzentren, Kitas, Vereinen, Kirche und Kreismusikschule – Ausbildungsschule – Praktikumsschule Schulamt des Kreises zum nächst- – Förderzentrum mit dem Pinneberg Schwerpunkt „Lernen“ für möglichen Kurt-Wagener-Straße 11 den Einzugsbereich QuickZeitpunkt 25337 Elmshorn born, Ellerau, Hasloh, BönA 14 ningstedt mit insgesamt (SoS-Laufbahn) sechs Grundschulen, zwei Gemeinschaftsschulen, 20 Schüler/innen zwei Gymnasien intern, 67 – engagiertes, in Teamarbeit integrativ, ca. erfahrenes, flexibles Kollegium 120 in der mit Qualifikationen in den Prävention Schwerpunkten L, S, E, GE und autistisches Verhalten – FSJ-Stelle und stundenweise Schulsozialarbeit – Offene Ganztagsschule für die intern beschulten Schüler/ innen in Kooperation mit der Comenius-Schule (GMS) im Schuldorf der Stadt Quickborn – zeitlich befristete interne Beschulung mit dem Ziel der Reintegration – gewachsene, kooperative Zusammenarbeit mit den Partnerschulen – integrative Beschulung von Schüler/innen mit dem Schwerpunkt L, S, E, GE, KME und autistischem Verhalten – enge Zusammenarbeit mit schulischen Kreisfachberatern in den Schwerpunkten S, E, KME, dem BIS Autismus sowie den Förderzentren mit dem Schwerpunkt GE – gute Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, z. B. Jugendamt, soziale Gruppe, Logopäden Schulleiterin/ Schulleiter



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NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Diagnostik-, Beratungs- und Förderangebot im Schwerpunkt „Sprache“ für 15 Kitas – Beratungs- und Förderkonzept für den Schwerpunkt „autistisches Verhalten“ – Beratungsangebot „schulische Erziehungshilfe“ und Tandemarbeit mit dem Jugendamt – derzeitige Erarbeitung eines schulischen ErziehungshilfeKonzeptes für Schüler/innen der Eingangsphase der Grundschule – psychomotorisches Turnangebot für Kitas, Kinder und Schüler/innen der Eingangsphase der Grundschule – konstruktive Zusammenarbeit mit dem Schulträger – eigenes Schulgebäude mit täglich besetztem Se­ kretariat im Schuldorf der Stadt Quickborn – gute Sachausstattung – Unterstützung durch einen Förderverein Schulamt des Kreises 2.2 Peter-Härtling-Schule stellvertretende zum nächst- – zwölf Klassen Schleswig-Flensburg möglichen – Integration an drei Grund­ Schulleiterin/ Förderzentrum Flensburger Straße 7 schulen geistige Entwicklung stellvertretender Zeitpunkt 24837 Schleswig – Offene Ganztagsschule in Schulleiter Holzredder 12 Kooperation mit der Danne24837 Schleswig werkschule (GemeinschaftsA 14 (SoS-Laufschule) bahn) – Kooperation mit Regelschulen und Förderzentren der Region 101 Schüler/ – Kooperation in vorschulischen innen intern, Einrichtungen 5 integrativ – Teilnahme am Projekt „Übergang Schule und Beruf“ – Ausbildungsschule

→ NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

3. Gemeinschaftsschulen 1. Februar 3.1 Rosenstadtschule Schulleiterin/ 2016 Uetersen Schulleiter Seminarstraße 10 b 25436 Uetersen A 14 Z (GH-Laufbahn) oder A 15 (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn) 686 Schüler/ innen

3.2 Rosenstadtschule Uetersen Seminarstraße 10 b 25436 Uetersen

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stellvertretende 1. Februar Schulleiterin/ 2016 stellvertretender Schulleiter A 13 Z (GH-Laufbahn) oder A 14 Z (RS-Laufbahn) oder A 15 (Gym-Laufbahn) 686 Schüler/ innen

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises – Gemeinschaftsschule ohne Pinneberg gymnasiale Oberstufe mit offenem Ganztagsbetrieb und Kurt-Wagener-Straße 11 Mittags­verpflegung in der 25337 Elmshorn Mensa – auslaufender Regionalschulteil mit Haupt- und Realschul­ bildungsgang – vier- bis fünfzügige Sekundarstufe I – ca. 55 Lehrkräfte aller Laufbahnen mit ausgeprägter Team­arbeitskultur – DaZ-Zentrum mit zwei Klassen – zertifizierte Zukunftsschule – Partnerschule des kooperativen Schultrainings – vier Computerräume mit festem Informatikprogramm – teamorientierte Leitungsstruktur mit verbindlichen Delegationsbereichen – gelebte Inklusion in Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum – wirkkräftige Schulsozialarbeit – Kooperation mit Nachbargymnasium – konstruktive Zusammenarbeit mit Elternbeirat, Schulverein und Schulpaten – Schulgestaltung durch Schülervertretung, Schüler als AG-Leiter, Schulsanitätsdienst, Streitschlichter usw. – verbindliches Suchtpräventionsprogramm für alle Jahrgangsstufen – Berufsorientierung ab Jahrgangsstufe 7 mit Praktika, Messe, Werkstattunterricht – schulinternes Methoden­ training für alle Jahrgänge – Ausbildungsschule mit zurzeit drei Lehramtsanwärtern – Bündelung von Aktivitäten und Projekten in einer Vorhabenwoche – Gemeinschaftsschule ohne Schulamt des Kreises gymnasiale Oberstufe mit Pinneberg offenem Ganztagsbetrieb und Kurt-Wagener-Straße Mittags­erpflegung in der 11 Mensa 25337 Elmshorn – auslaufender Regionalschul­teil mit Haupt- und Realschul­ bildungsgang – vier- bis fünfzügige Sekundarstufe I – ca. 55 Lehrkräfte aller Lauf­ bahnen mit ausgeprägter Teamarbeitskultur – DaZ-Zentrum mit zwei Klassen – zertifizierte Zukunftsschule NBI.MSB.Schl.-H. 2015



ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

3.3 Grund- und Gemeinschaftsschule im Quellental Richard-Köhn-Straße 75 25421 Pinneberg

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

stellvertretende 1. Februar 2016 Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter A 13 Z (GH-Laufbahn) oder A 14 Z (RS-Laufbahn) oder A 15 (Gym-Laufbahn) 781 Schüler/ innen, davon ca. 180 in der Grundschule

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Partnerschule des kooperativen Schultrainings – vier Computerräume mit festem Informatikprogramm – teamorientierte Leitungsstruktur mit verbindlichen Delegationsbereichen – gelebte Inklusion in Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum – wirkkräftige Schulsozialarbeit – Kooperation mit Nachbargym­ nasium – konstruktive Zusammenarbeit mit Elternbeirat, Schulverein und Schulpaten – Schulgestaltung durch Schülervertretung, Schüler als AG-Leiter, Schulsanitätsdienst, Streitschlichter usw. – verbindliches Suchtpräventionsprogramm für alle Jahrgangsstufen – Berufsorientierung ab Jahrgangsstufe 7 mit Praktika, Messe, Werkstattunterricht – schulinternes Methoden­ training für alle Jahrgänge – Ausbildungsschule mit zurzeit drei Lehramtsanwärtern – Bündelung von Aktivitäten und Projekten in einer Vorhabenwoche – sehr engagiertes und offenes Schulamt des Kreises Pinneberg Kollegium – voll ausgebaute Grund- und Kurt-Wagener-Straße 11 Gemeinschaftsschule der 25337 Elmshorn Jahrgangsstufen 1 bis 10 – Grundschulteil mit englischsprachigem HSU-Unterricht – flexible Ausgangsphase (Flex-Klassen) – Kooperationsschule fürs Schultraining in der Sek. I – DaZ-Klasse in der Sek. I – erweiterte Berufsorientierung – umfassendes Präventionskonzept – kompetenzorientierte Bewertung ohne Noten in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 – pädagogische Schwerpunkte im projektorientierten Lernen, Lernen am anderen Ort, selbstständigen und binnendifferenzierenden Lernen – Wahlpflichtunterricht in den Profilen Sprache, Naturwissenschaften, Gestalten und „Fit fürs Leben“ – aufgeschlossenes, sehr hilfs­bereites Team – aktive Schulsozialarbeit, Trainingsraum, pädagogische Insel, Klassenrat 287



NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Offene Ganztagsschule mit umfangreichem Kursangebot, Mensa, Freizeitbereich – gute Fachraumausstattung (u.a. neue Fachräume für Physik, Biologie und Chemie, zwei Computerräume, zwei Werk-/Technikräume) – neu angelegter Schulgarten mit Teich, Hühnern und Gewächshaus – eigene Schulsporthalle mit Ballettsaal, Sportplatz 4. Gymnasien 4.1 Gymnasium Wentorf Oberstudien­ direktorin/ (bei Hamburg) Oberstudien­ direktor 3. Ausschreibung A 16

zum nächst- Das spezielle Anforderungs­möglichen profil dieser Stelle kann im Referat III 312 im Ministerium Zeitpunkt für Schule und Berufsbildung angefordert werden. *)

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein Postfach 71 24 24171 Kiel

Für das Bewerbungsverfahren sind die Bestimmungen des Erlasses aus „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen“ (NBl. 6/1997 vom 23. April 1997 S. 238 ff.) zu beachten. Der Bewerbung sollte neben den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdeganges) möglichst bereits eine Anlassbeurteilung beigefügt sein, die sich am Anforderungsprofil dieser Schulleiterstelle orientiert. Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen und Plastikhüllen.

*)

Allgemeine Hinweise Bei Interesse an einer Bewerbung um eine Schulleiterstelle im Bereich der Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren können ein detailliertes Schulprofil bei der Schule und „Hinweise zur Anfertigung und zum Verfahren der dienstlichen Beurteilung“ bei den Schulämtern angefordert werden. Bewerbungen sind mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes vorzulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Landesdienst befinden, haben ihre Bewerbung auf dem Dienstweg vorzulegen. Bitte verzichten Sie aus Gründen des Umweltschutzes auf die Verwendung von Kunststoffmappen und Plastikhüllen. Die Landesregierung fordert ausdrücklich Frauen auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Richtet sich die Zuordnung einer Stelle zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, ist die endgültige Einstufung von der Entwicklung dieser Zahl abhängig. Maßgeblich ist die im Haushaltsplan ausgewiesene Planstelle/ Stelle. Daneben müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Gemäß § 49 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) wird der Hauptpersonalrat (Lehrer) über die Schulleiterwahlvorschläge unterrichtet, gegebenenfalls wird die Hauptschwerbehindertenvertretung beteiligt. Die Einsichtnahme des Personalrates in Bewerbungsunterlagen richtet sich nach § 49 Absatz 2 Satz 1 und 2 MBG Schl.-H.. Dienstliche Beurteilungen sind dem Personalrat auf Verlangen der Beschäftigten gemäß § 49 Absatz 3 Satz 2 MBG Schl.-H. zugänglich zu machen. Auf das Antragsrecht nach § 51 Absatz 4 MBG Schl.-H. wird hingewiesen. Eine Schulleiterstelle wird erneut ausgeschrieben, wenn nach der ersten Ausschreibung keine Bewerbung oder eine nicht ausreichende Zahl qualifizierter Bewerbungen vorliegt. Gleiches gilt, sofern sich auf die Ausschreibung ausschließlich eine bereits an der betreffenden Schule tätige Lehrkraft bewirbt (§ 39 Absatz 3 Satz 1 SchulG). Schulleiterstellen werden für zwei Jahre im Beamtenverhältnis auf Probe vergeben (§ 5 Landesbeamtengesetz – LBG). Für alle anderen Funktionsstellen im Schulbereich wird eine Erprobungszeit von einem Jahr festgesetzt (§ 20 Absatz 2 Nummer 3 LBG). Die Aufgabenübertragung bei den Stellen der stellvertretenden Schulleitung und Koordinatorenstellen für Grundund Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren erfolgt zum angegebenen Termin. Beförderung und Einweisung in die Planstelle erfolgen nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Besuchen Sie unseren Online-Stellenmarkt Schule für Lehrkräfte unter www.lehrerstellen-online.schleswigholstein.de. Die aktuellen Stellenausschreibungen des IQSH finden Sie unter www.iqsh.schleswig-holstein.de. 288

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ministerium für Schule und Berufsbildung Im Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein ist zum 1. Februar 2016 in der Abteilung III 3 (Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, Ressourcencontrolling) die Stelle einer Referentin / eines Referenten bis zur Besoldungsgruppe A16 SHBesO für das Aufgabengebiet Schulaufsicht zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst die Schulaufsicht über die Gymnasien mehrerer Kreise und den Schwerpunkt Oberstufe an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Dies schließt die Zuständigkeit für die Weiterentwicklung des Unterrichts in diesen Schularten ein. In Betracht kommen Bewerberinnen und Bewerber aus dem schleswig-holsteinischen Landesdienst mit Erfahrung in der Schulleitung, in der Lehrerausund -fortbildung und/oder in der Schulgestaltung sowie fundierten Kenntnissen im Aufgabenfeld der Oberstufe und in grundsätzlichen Fragen der Gestaltung von Oberstufen im Ländervergleich. Erforderlich ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien (Jahrgangsstufen 5 bis 13) und entsprechende Unterrichts- und Prüfungserfahrung an einem Gymnasium. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes an das Personalreferat des Ministeriums für Schule und Berufsbildung (III 111), Postfach 7124, 24171 Kiel. Europa-Universität Flensburg Die Europa-Universität Flensburg ist eine lebendige Universität in kontinuierlicher Entwicklung, in der die Disziplinengrenzen überschreitende Teamarbeit eine prominente Rolle spielt: Wir arbeiten, lehren und forschen für mehr Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Vielfalt in Bildungsprozessen und Schulsystemen, Wirtschaft und Gesellschaft, Kultur und Umwelt. Die Europa-Universität Flensburg bietet ein weltoffenes Arbeitsumfeld, das interkulturelles Verständnis fördert und Internationalität gemeinschaftlich lebt. Am Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL) der Europa-Universität Flensburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine halbe Stelle

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einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin / eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (Entgeltgruppe 13 TV-L) befristet für die Dauer von zwei Jahren zu besetzen. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist möglich. Es besteht die Möglichkeit, sich aus einem Beamtenverhältnis des Landes Schleswig-Holstein an die Europa-Universität Flensburg abordnen zu lassen. Die Stelle dient der inhaltlichen und organisatorischen Planung des Praxismodells „Schuladoption“, auch genannt „Studierende machen Schule“, in dem Studierende während ihres zehnwöchigen Praxissemesters an einer Schule für eine Woche lang die Organisation und den Unterricht an einer Schule eigenständig übernehmen. Aufgabengebiete: – Durchführung (mindestens) einer Schuladoption pro Jahr – konzeptionelle Weiterentwicklung der Schul­ adoption – Schulentwicklung in den Adoptionsschulen – Aufbau eines Netzwerkes von Adoptionsschulen – Durchführung von Lehrveranstaltungen im Umfang von 4,5 SWS Erforderliche Qualifikationen/Kompetenzen: – abgeschlossenes Lehramtsstudium (1. Staatsexamen oder Masterabschluss sowie 2. Staatsexamen) – mehrjährige Schulerfahrung – Erfahrung in der Lehreraus- und Fortbildung – Kenntnis der regionalen Bildungslandschaft Wünschenswert sind außerdem: – Fähigkeit zu eigenverantwortlichem und selbstständigem Handeln – Teamfähigkeit, Kommunikationsbereitschaft und Kompromissbereitschaft – Fähigkeiten auf dem Gebiet der Moderation, Beratung und Präsentation – Kreativität und Flexibilität – organisatorisches Geschick Die Europa-Universität Flensburg möchte in ihren Beschäftigungsverhältnissen die Vielfalt der Biografien und Kompetenzen fördern. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrations­ hintergrund bei uns bewerben. Personen mit einer Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Europa-Universität Flensburg strebt in allen Beschäftigtengruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an. 289

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Bei Rückfragen zu der Stelle wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Winkel (E-Mail: [email protected]). Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Katzka (Tel. 0461 805-2824 oder E-Mail: [email protected]).

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen dieses Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg zu richten an das Präsidium der EuropaUniversität Flensburg, z. H. Frau Katharina Katzka, persönlich/vertraulich, Kennziffer 031662, Postfach 29 54, 24919 Flensburg.

Bes. Gr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Bundesverwaltungsamt

Sekundarabschluss des Landes Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureat (GIB) Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

Gefordert ist die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie). Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DaF) sind erwünscht. Eine positive Einstellung dem katholischen Glauben gegenüber ist wünschenswert.

Die folgende Stelle für eine Schulleiterin oder einen Schulleiter ist zu besetzen:

German International School of Silicon Valley, USA

Deutsche Schule Erbil, Irak, Region Kurdistan

Begegnungsschule

Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 30.10.2015

Klassenstufen: 1 - 12

Deutschsprachige Schule

Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 30.10.2015

Schülerzahl: 403

Klassenstufen:1 - 10

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekun­ darbereich I

Schülerzahl: 170

Deutsches Sprachdiplom I und II

Abschlüsse der Sekundarstufe I im Aufbau

Deutsches Internationales Abitur

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureat (GIB) im Aufbau

Sekundarabschluss des Landes (California High School Diploma)

Lehrbefähigung der Sek. I und II bzw. der Sek. I mit gymnasialer Erfahrung

Lehrbefähigung der Sek. I und II

Bes. Gr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DAF) und/oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht. Eine Mitreise von Familienangehörigen ist nicht möglich. Colegio Peruano-Alemán „Beata Imelda“, Lima/Peru Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 30.10.2015 Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht Klassenstufen: 1 - 12 Schülerzahl: 534 290

Bes.Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Erfahrungen mit bilingualen Schulkonzeptionen sind erwünscht. Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über Heimatschulbehörde und Kultusministerium/Senatsverwaltung des Landes an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium/in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Qualifikation:

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.

Anforderungsprofil:

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/ Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich. Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich. Die folgende Stelle für eine Prozessbegleiterin oder einen Prozessbegleiter ist zu besetzen: Budapest Arbeitsbeginn 01.02.2016 Bewerbungsfrist 31.10.2015 Als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter haben Sie die ebenso spannende wie herausfordernde Aufgabe, Schulen mit deutschsprachigen Bildungsangeboten in sechs Ländern in Mittel- und Osteuropa bei ihren Schulentwicklungsprozessen zu begleiten und unterstützen. Sie gehören damit als Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Zentralstelle einem Team von 16 Prozessbegleitern an, die weltweit die Deutschen Schulen im Ausland betreuen und die sich im Rahmen von Tagungen sowie auf digitalem Wege über ihre Arbeit austauschen und sich gegenseitig unterstützen.

In Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das Lehramt oder vergleichbare Qualifikationen sowie weitgehende Erfüllung des u. a. Anforderungsprofils. – Unterstützung von sieben staatlichen Schulen mit deutschsprachigem Unterrichtsangebot und deutscher Hochschulzugangsberechtigung in Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Tschechien, Estland und der Slowakei beim Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems – Analyse der Qualitätsmanagementprozesse der Einzelschule (Stand der Schulentwicklung unter Berücksichtigung von schulinternen Ablauf-, Beteiligungs-, Kommunikations- und Evaluationsprozessen und verankerten Qualitätsroutinen) – Beratung und Unterstützung der Leitungen des deutschsprachigen Unterrichts, Austausch mit den einheimischen Schulleitungen, Beratung und Prozessbegleitung für Fachteams, Abteilungsteams und Steuergruppen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die Vernetzung in der Region – als Regionaler Fortbildungskoordinator Entwicklung eines regionalen Fortbildungstableaus gemeinsam mit den Leitern des deutschsprachigen Unterrichts auf der Basis der von den fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung: Beratung mit den Schulen über die schulinternen und regionalen Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungen; Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der Fortbildungsangebote der Fördernden Stellen sowie Regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation) – Mitwirkung als Autor, Tutorierer und Anwender beim Aufbau und der Pflege von Lernplattformen und Blended-Learning-Angeboten – Wahrnehmung ausgewählter Fortbildungsaufträge (z. B. Peer Schulungen, Ausbildung von Tutoren für die Nutzung von Blended Learning Angeboten; Leitung von Vorbereitungs- und Fortbildungslehrgängen der Zentralstelle in Bonn) – Mitarbeit bei der Entwicklung von Evaluationsinstrumenten auf der Grundlage eines bereits entwickelten Qualitätsrahmens – regelmäßige Berichterstattung

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Als wichtige Voraussetzungen für den Einsatz als Prozessbegleiter gelten:

weg über Schulleitung, Heimatschulbehörde und Kultusministerium/Senatsverwaltung an das

– in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das Lehramt oder vergleichbare Qualifikationen

Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 4 50728 Köln

– Erfahrungen im Auslandsschuldienst

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium/Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland.

– Leitungserfahrung, vorzugsweise in der (erweiterten) Schulleitung – langjährige Unterrichtserfahrung – ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement von schulischen Systemen, z. B. als Schulentwicklungsberater/Prozessbegleiter oder im Rahmen der Schulinspektion – Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement – Beamter/Beamtin auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur Bes. Gr. A 14 / A 15 bzw. unbefristet angestellte Lehrkraft mit entsprechender Tarifgruppe – gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und/ oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache Erwünscht sind Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen. Die Prozessbegleiterin/der Prozessbegleiter soll über eine hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über – Kommunikationskompetenz und Kooperations­ fähigkeit – interkulturelle Kompetenz – Teamfähigkeit – Selbstreflexionsfähigkeit – Managementkompetenzen und Durchsetzungs­ fähigkeit

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Das Bundesverwaltungsamt hat sich die Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet. Besondere Hinweise: Der Grundvertrag beträgt drei Jahre. Das Bewerbungsprofil soll grundsätzlich eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen. Informationen zur Stelle: [email protected], Tel. 022899358-8729 oder [email protected], Tel. 022899358-8728 Informationen zum Bewerbungsverfahren: [email protected], Tel. 022899358- 8652

– hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit – hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu häufigen und regelmäßigen Dienstreisen – Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien und eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Haltung einnehmen. Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Inte­ resse am Einsatz als Prozessbegleiter/Prozessbegleiterin der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit. Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Kultusministerium/ Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) über Ihre Bewerbung. Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienst292

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NACHRICHTENBLATT

C 5088 A

Ausgabe Nr. 10/2015 – Schule – Kiel, den 30. Oktober 2015 ISSN 2365-1466

Schule Schulgestaltung

295 Auswahlwettbewerb zur Internationen JuniorScienceOlympiade (IJSO) Schulverwaltung

Nachrichtenblatt des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein als besondere Ausgabe des Amtsblatts für Schleswig-Holstein ISSN 2365-1466 Ausgabe Nr. 10 – Schule – Herausgeber und Verleger Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Pressestelle Jensendamm 5 24103 Kiel Telefon: 0431 988-5806 E-Mail: [email protected] Redaktion: Ruth Karow

Bezugsbedingungen Fortlaufender Bezug und Einzelverkauf nur bei der Firma Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel Telefon: 0431 66064-0, Fax: 0431 66064-24. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. April (zum 30. Juni) bzw. 31. Oktober (zum 31. Dezember) jeden Jahres dort vorliegen.

Bezugspreis Halbjährlich 19,00 Euro, jährlich 38,– Euro.

Einzelne Ausgaben

Für die ersten 32 Seiten 3,50 Euro, für je weitere angefangene vier Seiten 50 Cent zzgl. Versandkosten. Einzellieferungen gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Hamburg 5480-201, BLZ 200 100 20, „Einzelverkauf“ Lieferung nur nach schriftlicher oder Fax-Bestellung bzw. durch Abholen.

Preis dieser Ausgabe

8,50 Euro zuzüglich Versandkosten Einbanddecken für das Nachrichtenblatt Einbanddecken für das Nachrichtenblatt können bei der Druckerei Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Tel. 0431 66064-0, E-Mail: [email protected] zum Preis von 22 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.

Hinweis für die Schulleitungen Diesem Nachrichtenblatt liegen zwei Ausgaben von „Schule aktuell“ bei. Wir bitten, ein Exemplar dem jeweiligen Schulelternbeirat auszuhändigen. Die Redaktion

296 Notenzeugnisse in der Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen – Berichtigung 298 Durchführungsbestimmungen zu den zentralen Abschlussprüfungen zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und zum Mittleren Schulabschluss im Schuljahr 2015/16 305 Ausgleichsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache in den Abschlussprüfungen für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und den Mittleren Schulabschluss 305 Einstellung des Schulbetriebes des max.Q, Fachschule für Sozialpädagogik in Itzehoe 306 Verzeichnis der Bezirksfachklassen 317 Verzeichnis der Landesberufsschulen 327 Beilage zur Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler/ Schülerinnen in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender (Beschluss der KMK vom 26.01.1984 i. d. F. vom 01.10.2010) „Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden, mit Angabe der aufnehmenden Länder (Berufsschul­ standorte) und Einzugsbereiche“; 27. Fortschreibung, Stand: 26.06.2015, gültig ab 01.08.2015 Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

340 Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2016/17 343 Stellenausschreibungen

SCHULE Schulgestaltung

Auswahlwettbewerb zur Internationalen JuniorScienceOlympiade (IJSO) Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 18. September 2015 - III 315 (neu: III 255) Wissenschaftliche Nachwuchsförderung ohne hohe Einstiegshürden in der Sekundarstufe 1 bietet die von BMBF und KMK geförderte Internationale JuniorScienceOlympiade. Jedes Jahr am 1. November startet die erste Runde mit Aufgaben und einfachen Experimenten, die Naturwissenschaften im Alltag erlebbar machen. Zu Hause oder in der Schule, allein oder in Kleingruppen können die Wettbewerbsaufgaben bearbeitet werden. Die IJSO ist einer der sechs ScienceOlympiaden am IPN Kiel und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft bundesweiter Schülerwettbewerbe. Die IJSO zielt ab auf „Allrounder“ in den Naturwissenschaften, also Jugendliche, die sich fächerübergreifend für Fragestellungen aus Biologie, Chemie und Physik interessieren. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler allgemein bildender und beruflicher deutscher Schulen, die im Wettbewerbsjahr 15 Jahre alt oder jünger sind. Die IJSO ist ein bundesweit ausgeschriebener Schülerwettbewerb in vier Runden. In der ersten Runde lösen die Schülerinnen und Schüler zu Hause einfache experimentelle und theoretische Aufgaben aus dem Bereich der Biologie, Chemie und Physik. Die Aufgaben sind interdisziplinär angesiedelt und machen Naturwissenschaft im Alltag erlebbar. Die Wettbewerbsaufgaben werden zum 1. November an die weiterführenden Schulen verteilt und sind auch auf der Internetseite der IJSO abrufbar. Das Anmeldeportal zur IJSO ist vom 1. November bis 20. Januar geöffnet. Wer die richtigen Antworten findet, kann im März sein Wissen beim IJSOquiz testen. Nach Pfingsten finden die JuniorForscherTage in Mainz statt, zu denen eine Auswahl von 9- bis 12-jährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich für die Klausurrunde qualifiziert haben, eingeladen wird.

Im November wird das Nationalteam bei einem Trainingsseminar am IPN an der Universität Kiel auf den olympischen Wettbewerb im Ausland vorbereitet. Im Dezember treffen sich jedes Jahr etwa 300 Jugendliche aus 50 IJSO-Nationen weltweit und kämpfen in der Disziplin Naturwissenschaften jeweils um Gold-, Silberoder Bronzemedaillen. Am Ende des Auswahlseminars findet eine öffentliche Preisverleihung statt. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden Medaillen, Urkunden, Buchund Sachpreise vergeben. Auch das Engagement der betreuenden Lehrkräfte wird mit Urkunden und Anerkennungspreisen gewürdigt. Erfolgreiche Wettbewerbsteilnehmende werden zu Seminaren der Deutschen Schülerakademie, zum Auswahlseminar der EUSO oder zum Tag der Talente nach Berlin eingeladen. Ansprechpartner: Internationale JuniorScienceOlympiade Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) an der Universität Kiel Olshausenstraße 62 24118 Kiel Wettbewerbsleitung: PD Dr. Heide Peters Telefon: 0431 880-3133 E-Mail: [email protected] Sekretariat: Severine Nöhren Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr Telefon: 0431 880-4539 Fax: 0431 880-5352 E-Mail: [email protected] Homepage: www.ijso.info

Mit der Klausurrunde im Mai gilt es dann, eine richtig harte Nuss zu knacken. Neben den Qualifizierten aus der Aufgabenrunde und IJSOquiz werden ausgewählte Preisträgerinnen und Preisträger aus Länderwettbewerben im naturwissenschaftlichen Bereich oder aus Juniorakademien zum direkten Einstieg in die Klausur­ runde der IJSO eingeladen. Die Klausur dauert 90 Minuten und wird an der eigenen Schule geschrieben. Übungsmaterial gibt es im Aufgabenarchiv auf der IIJSO-Webseite. Wer diese Hürde locker nimmt, fährt im Oktober zum Bundesfinale, einem einwöchigen Auswahlseminar, das in der Regel in einem Schülerlabor oder an einer Hochschule stattfindet. Am Ende der Seminarwoche werden die Preisträgerinnen und Preisträger bei einer feierlichen Preisverleihung geehrt und die besten sechs Teilnehmerimmem und Teilnehmer für das Nationalteam nominiert. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

295

SCHULE

A nl .

Schulverwaltung

Notenzeugnisse in der Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen – Berichtigung Das mit Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 4. September 2015 - III 215 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 267) veröffentlichte Zeugnisformular für die Jahrgangsstufen 8 - 10 (Anlage 3) ist aufgrund eines redaktionellen Versehens leider fehlerhaft und wird wie folgt berichtigt: In der Anlage 3 entfällt der Satz: Verbale Ergänzungen zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz sowie zum allgemeinen Lern- und Sozialverhalten sind als Anlage beigefügt. Auf der Homepage des MSB www.schleswig-holstein.de sind die abrufbaren Zeugnisvorlagen als PDF-Formular und im Leitfaden: Zeugnisse gestalten unter ‚Formulare‘ korrekt eingestellt. Anlage 3: Vorlage für Notenzeugnisse für die Jahrgangsstufen 8 - 10

Bezeichnung und Name der Gemeinschaftsschule

Zeugnis

Vorname(n) und Familienname

Jahrgangsstufe_____, ____.Schulhalbjahr

Schuljahr ___/___

Laut Konferenzbeschluss vom ________ 1. Fremdsprache Deutsch

____________

Mathematik Naturwissenschaften

Gesellschaftswissenschaften

Biologie

Geschichte

Physik

Geographie

Chemie

Religion / Philosophie

Naturwissenschaften

1

2

Weltkunde

₁ Das Fach Naturwissenschaften wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. ₂ Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet.

Ästhetische Bildung, Sport

Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung

Kunst

Technik

Musik

Textillehre

Darstellendes Spiel

Verbraucherbildung

Sport

Wirtschaft/Politik

Angewandte Informatik

296

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE Seite 2 des Zeugnisses für__________________________________________________

Wahlpflichtunterricht: Thema:______________________________________________________________ (4 Std.) ______ teilgenommen in Jahrgangsstufe ___________ Thema:______________________________________________________________ (2 Std.) ______ teilgenommen in Jahrgangsstufe ________

Bemerkungen

□ □ □

Hinweis auf den zu erwartenden Abschluss:

ESA MSA AHR

Steigt auf/ Versetzt in die Jahrgangsstufe __________Wiederholt die Jahrgangsstufe______ Versäumnisse:_____ Tage ______________, den __.__.20__ ____________________________

_____________________________

Schulleiter(in)

Klassenlehrer(in)

gesehen:____________________________________________________________________ Die/Der Erziehungsberechtigte(n) Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6) Die Anzahl der „* “ hinter der jeweiligen Note macht deutlich, auf welcher Anforderungsebene die Leistung der Schülerin/des Schülers erbracht wurde. Übertragungsskala

1

2

3

4

5

6

7

8

*** Anforderungsebene zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (AHR)

1

2

3

4

5

6

(6)

(6)

** Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (MSA)

(1)

1

2

3

4

5

6

(6)

* Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA)

(1)

(1)

1

2

3

4

5

6

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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SCHULE Durchführungsbestimmungen zu den zentralen Abschlussprüfungen zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und zum Mittleren Schulabschluss im Schuljahr 2015/16

gilt sowohl für die Haupt- als auch für die Nachschreibtermine. 2.2 Termine 2016

Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 1. Oktober 2015 - III 305

22.03.2016 ESA / MSA Herkunftssprachenprüfung (schriftlich)

Vorbemerkung

(Ersatzprüfung gemäß §14 GemVO)

Alle Informationen, die die Abschlussarbeiten betreffen, sind im Internet unter http://za.schleswig-holstein.de zu finden. Die grundsätzlichen Prüfungsregelungen sind in den Schulartverordnungen dargelegt und weiterhin verbindlich. Die nachfolgenden Ausführungen regeln ergänzend die praktische Durchführung der zentralen Abschlussprüfungen. 1

21.-23.06.2016* Sprachpraktische Prüfung Englisch ESA / MSA, Zeitraum 2

Zeugnisse - Abschlusszeugnisse für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und den Mittleren Schulabschluss

20.05.2016

ESA Mathematik / MSA Deutsch

24.05.2016

ESA Deutsch / MSA Englisch

Die Noten der schriftlichen Abschlussarbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch sowie der Projektprüfung und ggf. der mündlichen Prüfung(en) sind im Abschlusszeugnis gesondert auszuweisen (vgl. Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 24. September 2014 (NBl. MSB. S. 306)).

27.05.2016

ESA Englisch / MSA Mathematik

14.06.2016

Nachschreibtermin Deutsch

16.06.2016

Nachschreibtermin Englisch

17.06.2016

Nachschreibtermin Mathematik

ab 27.06.2016

mündliche Prüfungen

Beim Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses nach freiwilliger Teilnahme bzw. vorheriger Verpflichtung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung (sog. prophylaktische Prüfung) werden im Abschlusszeugnis alle Noten auf der Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses ausgewiesen. Dabei ist ggf. die Übertragungsskala anzuwenden (siehe „Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen“ vom 29. April 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2014).

* Für die sprachpraktische Prüfung im Fach Englisch stehen den Schulen zwei Prüfungszeiträume zur Auswahl. Jede Schule entscheidet selbst über deren Nutzung. Um den sprachpraktischen Teil zu entzerren, können auch beide Zeiträume genutzt werden.

Das Abschlusszeugnis wird erst erteilt, wenn die Schülerin bzw. der Schüler die Schule verlässt. Bei Fortsetzung des Schulbesuchs auf der Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses an derselben Schule erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine formlose Bescheinigung der Schule über die in der Prüfung zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erbrachten Leistungen. Die Note der im ersten Schulhalbjahr oder im Schuljahr zuvor abgelegten Projektprüfung darf nicht im Versetzungszeugnis der vorhergehenden Jahrgangsstufe oder im Halbjahreszeugnis erscheinen, sondern wird erst im Abschlusszeugnis ausgewiesen. 2 Termine 2.1 Prüfungszeitraum Die Schulen sollen Klassenfahrten, Wanderfahrten, bewegliche Ferientage, Projekte und andere Vorhaben so planen, dass der Prüfungszeitraum für die Abschlussklassen nicht berührt wird. Dies

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07.-09.06.2016* Sprachpraktische Prüfung Englisch ESA / MSA, Zeitraum 1

3

Bereitstellung der schriftlichen Prüfungsaufgaben für die Schulen Für den Haupttermin werden die Prüfungsaufgaben sowie die Lösungs- und Bewertungshinweise für die Lehrkräfte zentral gedruckt und die Tonträger (Audio-CD für den Haupttermin bzw. eine Audio-Datei für den Nachschreibtermin) für den Prüfungsteil „Hörverstehen“ im Fach Englisch bereitgestellt.

3.1 Erhalt der Prüfungsunterlagen Die Schulen erhalten Ende Januar 2016 vom Ministerium für Schule und Berufsbildung ein Passwort für den Prüfungsdurchgang 2015/16. Vom 1. bis 19. Februar 2016 sind dem Ministerium für Schule und Berufsbildung über die Internetanwendung (Passwort) die Schülerzahlen der Abschlussklassen sowie die Schülerzahlen der freiwilligen und prophylaktischen Prüfungen zu melden. Die Anlieferung der ID-Karte erfolgt in der 16. Kalenderwoche. Die Prüfungsunterlagen für den Haupttermin werden am 12. Mai 2016 zwischen 9.00 und 12.00 Uhr gegen Vorlage der ID-Karte ausgeliefert. Die Prüfungsunterlagen für den Haupttermin sind unmittelbar nach Erhalt des Paketes von der Schulleiterin oder vom Schulleiter oder einem von dieser oder diesem beauftragten Mitglied der Schulleitung auf Vollständigkeit zu kontrollieren. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE Ein beiliegender Packzettel listet den vorgesehenen Inhalt auf. Der beiliegende Tonträger für den Prüfungsteil „Hörverstehen“ im Fach Englisch wird auf Funktionsfähigkeit in den schulischen Abspielgeräten getestet. Danach ist das Paket erneut mit den mitgelieferten Siegeln (Aufkleber) zu verschließen.

Die Prüfungsunterlagen für den Haupt- und den Nachschreibtermin werden durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter bis zum Prüfungstag unter Verschluss verwahrt. Den Fachlehrkräften werden die Prüfungsunterlagen erst am jeweiligen Prüfungstag frühestens um 7.00 Uhr morgens im Dienstzimmer der Schulleiterin/des Schulleiters von einem Mitglied der Schulleitung übergeben. Eine Einsicht der Fachlehrkräfte in die Prüfungsunterlagen vor dem genannten Zeitpunkt ist nicht zulässig. Die Öffnung der Pakete beim Haupttermin, die Kontrolle der Unterlagen und die Einsicht durch die Fachlehrkräfte sind im Protokoll festzuhalten. Gravierende, die Prüfung beeinträchtigende Abweichungen sind zu protokollieren und unverzüglich dem Ministerium für Schule und Berufsbildung mitzuteilen. 3.3 Geheimhaltung Die Prüfungsunterlagen für den Haupt- und den Nachschreibtermin verbleiben bis zum Prüfungstag in der Schule vollständig unter Verschluss. Am Morgen des Prüfungstages werden die Prüfungsunterlagen den Fachlehrkräften ausgehändigt. Die Schulleiterin/der Schulleiter gewährleistet, dass die Geheimhaltung der Prüfungsunterlagen von der Anlieferung bzw. vom Zeitpunkt des Downloads bis zur Ausgabe an die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer gewahrt bleibt. Werden Prüfungsaufgaben vorzeitig bekannt oder wird auf Prüfungsaufgaben vorzeitig hingewiesen, ist dies unverzüglich der zuständigen Schulaufsicht zu melden. Diese informiert umgehend das Ministerium für Schule und Berufsbildung.

4.1 Allen Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf, die an den Prüfungen teilnehmen, ist gem. § 6 ZVO Nachteilsausgleich im notwendigen Umfang zu gewähren. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend in der Teilnahme am Unterricht beeinträchtigt sind. Der Nachteilsausgleich darf sich dabei nicht auf die fachlichen Anforderungen auswirken. Über Art und Umfang eines zu gewährenden Nachteilsausgleiches entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. In die Bewertung von Leistungen dürfen Hinweise auf einen gewährten Nachteilsausgleich nicht aufgenommen werden. Im Falle besonderer Schwierigkeiten im Umgang mit der Unterrichtssprache Deutsch bei Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache kann die Schulleiterin oder der Schulleiter gem. Erlass vom 2. September 2015 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 305) Ausgleichsmaßnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleichs beschließen. Einzelheiten zur Anwendung sind o. g. Erlass zu entnehmen.

Außerdem sind gemäß Erlass vom 3. Juni 2013, Abschnitte 1.1.1 und 2.1 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 179) bei förmlich festgestellter Lese-Rechtschreib-Schwäche bzw. bei davon unabhängigen besonderen und andauernden Schwierigkeiten (mangelhaften Leistungen) im Lesen oder Rechtschreiben Ausgleichsmaßnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleichs bei den Abschlussprüfungen zu gewähren. Die Klassenkonferenz beschließt die Ausgleichsmaßnahmen. Einzelheiten zur Anwendung sind o. g. Erlass zu entnehmen. 4.2 Schulen, die für Prüflinge einen Nachteilsausgleich aufgrund einer nachgewiesenen Seh- oder Hörschädigung oder eines nachgewiesenen Förderschwerpunkts autistisches Verhalten gewähren, melden dies den entsprechenden Landesfachberaterinnen/-beratern. Die Gestaltung des Nachteilsausgleichs, sofern er die Gestaltung der zentralen Abschlussarbeiten betrifft, erfolgt in der Regel durch das Ministerium für Schule und Berufsbildung in Zusammenarbeit mit den Landesfachberaterinnen/-beratern und den entsprechenden sonderpädagogischen Beratungsund Förderzentren. Die so angepassten Aufgaben werden den Schulleiterinnen und Schulleitern der betroffenen Schulen vom Ministerium für Schule und Berufsbildung überstellt. Die Verwahrung dieser Aufgaben erfolgt gemäß Abschnitt 3.2. Sollte darüber hinaus in Einzelfällen eine individuelle Anwendung des Nachteilsausgleichs auf die Aufgabenstellung erforderlich sein, erfolgt diese in der Regel einen Tag vor der Prüfung durch Lehrkräfte der Schule in den Räumen der Schule.

Nach dem Prüfungstermin dürfen die Prüfungsaufgaben im laufenden Schuljahr nicht im regulären Unterricht verwendet werden.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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eu

3.2 Verwahrung der Prüfungsunterlagen

Gewährung und Anwendung des Nachteilsausgleichs

N

Für den Nachschreibtermin und den sprachpraktischen Prüfungsteil im Fach Englisch werden die Prüfungsaufgaben sowie die Korrekturanweisungen für die Lehrkräfte einschließlich der Tondateien elektronisch zum Download bereitgestellt. Der Download erfolgt durch die Schulleiterin/den Schulleiter oder eine von dieser/diesem beauftragte Lehrkraft der Schule von einem geschützten Server des Landesnetzes bzw. vom Schulrechner. Weitergehende Hinweise und Erläuterungen zur elektronischen Übermittlung (sowie die Bekanntgabe des Termins des elektronischen Downloads) erfolgen rechtzeitig vor der Prüfung.

4

SCHULE 5

Prüfungsvorbereitungen in den Schulen

5.1 Die Schulleiterin/der Schulleiter sorgt dafür, dass die Lage der Prüfungsräume und die Anordnung der Plätze für die Schülerinnen und Schüler ein ungestörtes und eigenständiges Arbeiten ermöglichen.

Deutsch 135 Minuten

5.2 Die Schule stellt sicher, dass für die Schülerinnen und Schüler liniertes bzw. kariertes Reinschriftpapier sowie Konzeptpapier in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht. Alle Blätter müssen mit dem Schulstempel versehen sein.

und beginnt erst nach der Klärung eventueller Fragen zum Ablauf und der Einlesezeit.

5.3 Die Schule stellt sicher, dass die unter den fachspezifischen Regelungen (Ziff.10) aufgeführten Hilfsmittel bereitstehen und keine anderen verwendet werden. Für den Prüfungsteil „Hörverstehen“ ist je Prüfgruppe ein Abspielgerät (CD- bzw. MP3Abspielgerät) bereitzustellen. 5.4 Für den Nachschreibtermin werden die zu fertigenden Kopien und die Tonträger in der benötigten Anzahl vor Ort hergestellt und in verschlossenen Umschlägen sicher verwahrt. (Die Tonträger sind auf ihre Abspielbarkeit hin zu kontrollieren.) Ein nur für die Fachlehrkraft bestimmter Umschlag enthält jeweils ein Exemplar der Prüfungsaufgaben und die Korrekturanweisungen für die Lehrkraft. Die Lehrkraft erhält diesen Umschlag am Morgen des Prüfungstages. 5.5 Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig, mindestens aber vier Wochen vor den Prüfungen über die fachspezifischen Regelungen. 6. Schriftliche Prüfungen 6.1 Die schriftlichen Prüfungen beginnen in der Regel mit der ersten Stunde. 6.2 Vor Beginn der Prüfungen sind die Schülerinnen und Schüler zu befragen, ob sie sich gesund fühlen. Das Ergebnis ist im Protokoll festzuhalten. 6.3 Für das Verfahren bei Krankheit gilt im Übrigen § 18 GemVO.

nl .

6.4 Die Schülerinnen und Schüler sind über erlaubte und nicht erlaubte Hilfsmittel zu informieren. Das Mitführen sämtlicher kommunikationstechnischer Medien einschließlich Mobiltelefonen in der Prüfung ist verboten.

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6.8 Die Bearbeitungszeit beträgt in

6.5 Der Ablauf der schriftlichen Prüfung ist mittels des vom Ministerium für Schule und Berufsbildung vorgegebenen Protokollformulars (siehe Anlage) zu dokumentieren. 6.6 Die Schulleiterinnen und Schulleiter und die zuständige Schulaufsicht sind an den Prüfungs­ tagen von 7.30 bis 13.00 Uhr erreichbar. Die Schulen kontrollieren ihr E-Mail-Postfach am Morgen der Prüfung regelmäßig, auf jeden Fall aber um 8.00 Uhr, 8.30 Uhr und um 9.00 Uhr auf Nachrichten vom Ministerium für Schule und Berufsbildung. 6.7 Die Fachlehrkraft bespricht mit den Schülerinnen und Schülern die in den Aufgabensätzen enthaltenen Hinweise zum Ablauf der Prüfung und klärt eventuelle Nachfragen vor Beginn der Bearbeitungszeit. 300

Mathematik 135 Minuten Englisch 105 Minuten

6.9 Jede Schülerin und jeder Schüler hat den Aufgabensatz und das von der Schule bereitgestellte Papier mit Namen zu versehen. Am Ende der schriftlichen Prüfung gibt die Schülerin oder der Schüler alle Blätter der Prüfungsarbeit, das Reinschriftpapier und das Konzeptpapier ab. 6.10 Der Prüfungsraum darf von den Schülerinnen und Schülern nur einzeln und nur für kurze Zeit verlassen werden. Name und Uhrzeit sind im Protokoll zu vermerken (vgl. § 20 GemVO). Es ist dafür zu sorgen, dass während dieser Zeit keine Täuschungen begangen werden können. 7 Korrektur 7.1 Die in den Korrekturanweisungen enthaltenen Hinweise zur Korrektur und Bewertung sind zu beachten. Dem Sinn nach gleichartige Schülerantworten und Lösungswege sind als richtig zu bewerten. 7.2 Bei der Benotung der Abschlussarbeiten dürfen nur ganze Noten gegeben werden. Die Tendenzzeichen (+) und (-) sind nicht zugelassen. 8

Ergebnisse der schriftlichen Abschlussarbeiten

8.1 Die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussarbeiten werden den Schülerinnen und Schülern sieben Unterrichtstage vor Beginn der mündlichen Prüfungen mitgeteilt (vgl. § 15 Abs. 2 GemVO). 8.2 Die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussarbeiten des Haupt- und des Nachschreibtermins werden elektronisch erhoben. Nähere Erläuterungen zur Ergebniseingabe erfolgen rechtzeitig durch das Ministerium für Schule und Berufsbildung. Die Erfassung der Ergebnisse der zentralen Abschlussarbeiten sowie der Vornoten ist bis zur 29. Kalenderwoche 2016 abzuschließen. 9 Nachprüfung Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Haupt- und den Nachschreibtermin aus Gründen, die sie oder er nicht selbst zu vertreten hat, so erhält sie oder er die Möglichkeit, die Prüfung zeitnah nachzuholen. Die Termine für die Nachprüfungen werden durch die zuständige Schulaufsicht festgelegt. Die Prüfungsarbeiten hierfür werden von der unterrichtenden Lehrkraft erstellt und von der zuständigen Schulaufsicht genehmigt. 10 Fachspezifische Regelungen 10.1 Deutsch Die Schulen stellen Wörterbücher (z. B. den Duden) in ausreichender Zahl für die Prüfung zur Verfügung. Die Benutzung schülereigener Wörterbücher ist zulässig, sofern sichergestellt ist, dass diese keine zusätzlichen Eintragungen enthalten. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE Weitere Hilfestellungen zu den Aufgaben sind nicht gestattet.

– ein nicht programmierbarer und nicht grafikfähiger Taschenrechner (nur für Teil 2).

Für die Bearbeitung der Schreibaufgabe (Teil C) stellen die Schulen mit dem Schulstempel gekennzeichnetes, liniertes Papier in ausreichender Menge zur Verfügung. Die Schreibaufgabe wird ausschließlich auf dem bereitgestellten Papier bearbeitet. Text und Notizen müssen eindeutig voneinander zu unterscheiden sein. Alle anderen Aufgaben werden ausschließlich im Prüfungsheft bearbeitet.

Die Bearbeitungszeit beträgt 135 Minuten (davon maximal 45 Minuten für Teil 1) und beginnt erst nach Klärung eventueller Fragen zum Ablauf. Der Bearbeitungszeit ist eine Einlesezeit von 20 Minuten (Erster allgemeinbildender Schulabschluss) bzw. von 30 Minuten (Mittlerer Schulabschluss) voranzustellen.

Vor der Bearbeitung werden eventuelle Fragen zum organisatorischen Ablauf geklärt. Es folgt eine Einlesezeit von 15 Minuten. Danach beginnt die Bearbeitungszeit; sie beträgt 135 Minuten. In der Arbeit zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und zum Mittleren Schulabschluss werden nach der Bearbeitung der Schreibaufgabe alle Wörter gezählt, die in Teil C geschrieben worden sind. Das Zählen der Wörter findet außerhalb der Bearbeitungszeit statt. Die Gesamtzahl der Wörter wird unter der Textproduktion zur Schreibaufgabe eingetragen. Die Fehlerquotienten zur Ermittlung der Sprachrichtigkeit in Textproduktionen für die Anforderungsebenen zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses und des Mittleren Schulabschlusses befinden sich im Internet unter http://za.schleswig-holstein.de. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Ministerium für Schule und Berufsbildung zur Verfügung gestellten Korrekturanweisungen. 10.2 Mathematik Die Schulen stellen die vom Ministerium für Schule und Berufsbildung veröffentlichten Formelsammlungen in ausreichender Zahl für die Prüfung zur Verfügung. Die Benutzung anderer oder schüler­ eigener Formelsammlungen ist nicht erlaubt. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und zum Mittleren Schulabschluss bestehen jeweils aus zwei Teilen, die den Schülerinnen und Schülern in zwei getrennten Prüfungsheften nacheinander vorgelegt werden. Teil 1 umfasst Kurzformaufgaben, Teil 2 umfasst Komplexaufgaben. Die Kurzformaufgaben werden im Aufgabenheft 1 gelöst. Die Bearbeitung der Komplexaufgaben erfolgt im Aufgabenheft 2 und auf zusätzlich von der Schule zur Verfügung gestelltem, mit dem Schulstempel gekennzeichnetem Papier. Erlaubte Hilfsmittel sind – die vom Ministerium für Schule und Berufsbildung veröffentlichte Formelsammlung, – ein Geo-Dreieck und Zeichengeräte (keine Parabelschablone), – ein Zirkel, NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Die Bewertung erfolgt anhand der vom Ministerium für Schule und Berufsbildung zur Verfügung gestellten Korrekturanweisungen. Heft 1 enthält ausschließlich Pflichtaufgaben. Heft 2 enthält in der Prüfung zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss zwei Komplexaufgaben mit einem jeweiligen Pflicht- und Wahlbereich. Der Wahlbereich besteht aus zwei Aufgaben, aus denen die Schülerin oder der Schüler eine Aufgabe auswählt und bearbeitet. Werden beide Wahlaufgaben bearbeitet, so ist die Wahlaufgabe mit den meisten Punkten zu werten. In der Prüfung zum Mittleren Schulabschluss enthält Heft 2 fünf Komplexaufgaben, von denen vier bearbeitet werden müssen. Über die Auswahl der vier zu bearbeitenden Komplexaufgaben entscheidet jeder Prüfling selbst. Bei den Kurzformaufgaben (Heft 1) wird in der Regel keine Darstellung der Lösungswege verlangt, es sei denn die Operatoren verlangen dies im konkreten Fall (siehe http://za.schleswigholstein.de). Grundsätzlich gilt, dass alle Rechenvarianten, die über einen nachvollziehbar richtigen Lösungsweg zu einem richtigen Ergebnis führen, mit voller Punktzahl bewertet werden. Bei Prozent- und Zinsrechnungsaufgaben sind Lösungswege mit der Formel oder über den Dreisatz gleichwertig. Planskizzen werden nur dann erwartet und bepunktet, wenn dies ausdrücklich in der Aufgabenstellung angegeben ist. Antwortsätze werden nur dann bepunktet, wenn sie gegenüber dem berechneten Ergebnis eine weitergehende Information enthalten. Beim Rechnen mit Maßeinheiten können die Einheiten entweder in der gesamten Rechnung mitgeführt oder weggelassen werden. Wenn in einer Aufgabenstellung eine Einheit vorgegeben ist, führt das Fehlen der Einheit in der Antwort nicht zu einem Punktabzug. Die Ergebnisse sind entsprechend den Sachzusammenhängen sinnvoll zu runden, wenn nicht in den Aufgabenstellungen eine spezifische Rundungsweise gefordert wird. Dabei orientieren sich die Schülerinnen und Schüler an den an der Schule üblichen Regeln. Den Schülerinnen und Schülern wird für die Einlesezeit (Erster allgemeinbildender Schulabschluss: 20 Minuten; Mittlerer Schulabschluss: 30 Minuten) zunächst Heft 2 ausgehändigt. In dieser Zeit darf noch nicht mit der Lösung der Aufgaben begon-

301

SCHULE nen werden. Ein Stift und ein Marker dürfen beim Lesen verwendet werden. Nach der Einlesezeit wird das Heft 2 geschlossen und auf den Fußboden gelegt. Die Formelsammlung und Heft 1 werden ausgeteilt; für dessen Bearbeitung stehen maximal 45 Minuten zur Verfügung. Für das Heft 1 gibt es keine Einlesezeit. Spätestens nach Ablauf der 45 Minuten wird Heft 1 abgegeben. Gibt ein Prüfling die Kurzformaufgaben vor dem bekannt gegebenen Zeitpunkt ab, so darf er mit der Bearbeitung von Heft 2 beginnen. Die Gesamtarbeitszeit verkürzt sich dadurch nicht. Mit Beginn der Bearbeitungszeit wird der Zeitpunkt für die späteste Abgabe der Kurzformaufgaben und für die Abgabe der Komplexaufgaben bekannt gegeben und für die Schülerinnen und Schüler sichtbar notiert. 10.3 Englisch Die Schulen stellen zweisprachige Wörterbücher in ausreichender Zahl für die Prüfung zur Verfügung. Die Benutzung schülereigener Wörterbücher ist zulässig, sofern sichergestellt ist, dass diese keine zusätzlichen Eintragungen enthalten. Elektronische Wörterbücher gleich welcher Art dürfen nicht verwendet werden. Weitere Hilfestellungen zu den Aufgaben sind nicht gestattet. Die Abschlussprüfung in Englisch besteht aus einem schriftlichen und einem sprachpraktischen Prüfungsteil. – Die Bearbeitungszeit des schriftlichen Teils beträgt 105 Minuten und beginnt erst nach Klärung eventueller Fragen zum Ablauf. Alle Aufgaben werden im Prüfungsheft in schrift­ licher Form beantwortet. – Die Dauer des sprachpraktischen Prüfungsteils beträgt 30 Minuten. Die Bewertung beider Prüfungsteile erfolgt anhand der vom Ministerium für Schule und Berufsbildung zur Verfügung gestellten Korrekturanweisungen. 10.3.1 Schriftlicher Prüfungsteil Die Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben aus den Fertigkeitsbereichen – Hörverstehen – Leseverstehen – Schreiben

N

eu

Die Aufgabeninstruktion wird sowohl im ESA als auch im MSA ausschließlich in der Fremdsprache gegeben. Die Höraufgaben werden zuerst bearbeitet. Die Präsentation der Hörtexte erfolgt durch einen Tonträger (Audio-CD für den Haupttermin bzw. Audio-Datei für den Nachschreibtermin). Die CD wird ohne Pausen abgespielt, da alle notwendigen Bearbeitungszeiten und Wiederholungen berücksichtigt sind. Die Tracks können nur im Sinne des Nachteilsausgleiches einzeln wiederholt werden.

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Zur Sicherung der Konzentration während der Hörverstehensaufgaben dürfen die Wörterbücher erst nach deren Bearbeitung benutzt werden. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst, in welcher Reihenfolge sie die weiteren Aufgaben der Bereiche Lesen und Schreiben bearbeiten. 10.3.2 Sprachpraktischer Prüfungsteil Die Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben aus den Fertigkeitsbereichen – Sprechen: an Gesprächen teilnehmen – Sprechen: zusammenhängendes Sprechen – Sprachmittlung (Englisch - Deutsch / Deutsch Englisch) Die Prüfungsunterlagen zum sprachpraktischen Prüfungsteil bestehen aus jeweils einer Aufgabensammlung pro Prüfungszeitraum (Zeitraum 1 bzw. 2) und werden in elektronischer Fassung zum Download zur Verfügung gestellt. Die Fachlehrkraft stellt daraus die Prüfungsunterlagen für ihre Lerngruppe zusammen. Die sprachpraktische Prüfung findet in der Regel als Zweierprüfung statt (bei ungerader Schülerzahl kann eine Dreierprüfung stattfinden, deren Prüfungszeit sich dann um 15 Minuten erhöht). Es gibt keine zusätzliche Vorbereitungszeit am Prüfungstag. Den Schülerinnen und Schülern wird während der Prüfung Gelegenheit gegeben, sich kurz in die Aufgaben einzulesen. Die Prüfungskommission (prüfende Lehrkraft und Beisitz) besteht aus zwei Englischlehrkräften. Die Prüfung beginnt mit einer Warming up-Phase, in der die prüfende Lehrkraft mit jeder Schülerin/ jedem Schüler ein vertrauensbildendes Gespräch über alltägliche Dinge führt. Die Reihenfolge der weiteren Prüfungsphasen kann sich an den Wünschen der Schülerinnen und Schüler orientieren: Prüfungsphasen beim Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss – Es gibt zwei verschiedene Dialogtypen (Level 1 und 2). Sowohl von den Aufgaben Level 1 als auch von den Aufgaben Level 2 wählt die prüfende Lehrkraft pro Prüfgruppe eine Aufgabe aus. Es ist darauf zu achten, dass jeder Prüfling als Fragesteller und auch als Antwortgeber gefordert ist. – Zur Vorbereitung des zusammenhängenden Sprechens erhalten die Schulen 14 Tage vor Beginn der Prüfungsperiode eine Liste mit einer Auswahl von Themen zum zusammenhängenden Sprechen (frühere Bezeichnung: Monologthemen). Die Schülerinnen und Schüler wählen ein Thema aus und bereiten eine individuelle Präsentation für die Prüfung vor. Die Schülerinnen und Schüler sollen mithilfe des mitgebrachten Materials frei sprechen. Es ist nicht erlaubt, fertige schriftliche Texte mitzubringen. Auch die Anschauungsmaterialien dürfen keine Sätze enthalten, sondern lediglich NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE einzelne Stichworte. Es ist erlaubt, dass die prüfende Lehrkraft Nachfragen stellt, um die Sprachproduktion anzuregen. – Die prüfende Lehrkraft wählt für jeden Prüfling eine Sprachmittlungsaufgabe aus. Die Sprachmittlung verläuft vom Englischen ins Deutsche und vom Deutschen ins Englische. Die prüfende Lehrkraft und der Mitprüfling übernehmen dabei assistierende Rollen. Prüfungsphasen beim Mittleren Schulabschluss – Die prüfende Lehrkraft wählt eine Dialogaufgabe je Prüfgruppe aus und legt die Rollenzuweisung fest.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

– Die prüfende Lehrkraft wählt eine Aufgabe zum zusammenhängenden Sprechen (long-termspeaking) je Prüfling aus. Es ist den Prüflingen nicht erlaubt, schriftliche Aufzeichnungen anzufertigen. Die Prüflinge sollen nach einer kurzen Einlesezeit in die Aufgabenstellung frei sprechen. Es ist erlaubt, dass die prüfende Lehrkraft Nachfragen stellt, um die Sprachproduktion anzuregen. – Die Sprachmittlungsaufgabe wird pro Prüfling von der prüfenden Lehrkraft ausgewählt. Die Sprachmittlung verläuft vom Englischen ins Deutsche und vom Deutschen ins Englische. Die prüfende Lehrkraft und der Mitprüfling übernehmen dabei assistierende Rollen.

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Niederschrift

Abschluss: MSA

nein: ________________________________________________________

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Name

Uhrzeit

Name

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Unterschrift der /des Vorsitzenden der Prüfungsausschusses

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Unterschrift der aufsichtsführenden Lehrkraft

___________,____________20___

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Schlusszeichnung durch die aufsichtsführende Lehrkraft sowie die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses

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(z.B. besondere Vorkommnisse, zusätzliche Hilfen)

Bemerkungen:

Uhrzeit

Es lieferten die Arbeiten ab:

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__________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

Folgende Prüflinge verließen den Raum (Uhrzeit in Klammern): __________________________________________________________________________

von bis Bemerkungen Unterschrift __________________________________________________________________________

Die Aufsicht führten:

___________________________________

___________________________________

Folgende Schülerinnen und Schüler fehlten:

Die Bearbeitungszeit begann um _____ Uhr.

(Dienstbezeichnung/Name)

Frau/Herrn _____________ _____________________ am ____________um _____ Uhr.

Die Schulleiterin/der Schulleiter übergab die Prüfungshefte für die Prüfgruppe _________

ja

Alle anwesenden Prüflinge haben sich für gesund erklärt:

worden.

Vorkommnissen (§ 18 GemVO) hingewiesen und nach ihrem Gesundheitszustand gefragt

Die Prüflinge sind vor Beginn der schriftlichen Prüfung auf die Verfahren bei besonderen

(Dienstbezeichnung, Name)

Fachlehrkraft:________________________________

Fach:_________________ ESA

Datum:_____________

über den Verlauf der schriftlichen Prüfung

(Name der Schule)

Prüfgruppe

-2-

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE Ausgleichsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache in den Abschlussprüfungen für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und den Mittleren Schulabschluss Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 2. September 2015 - III 22 und III 405 (neu: III 22 und III 305) 1. Vorbemerkung Nach § 6 Abs. 1 S. 1 Zeugnisverordnung (ZVO) hat die Schule bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder einer Behinderung nach § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX, wenn diese nach den lehrplanmäßigen Anforderungen einer allgemein bildenden oder berufsbildenden Schule unterrichtet werden, und Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend in der Teilnahme am Unterricht beeinträchtigt sind, der Beeinträchtigung angemessen Rechnung zu tragen (Nachteilsausgleich). Als vorübergehende Beeinträchtigung im Sinne der Vorschrift sind auch unzureichende Kompetenzen in der deutschen Sprache anzusehen, wenn diese in erster Linie darauf beruhen, dass die Schülerin oder der Schüler erst im Verlauf der Sekundarstufe I erstmalig eine deutsche Schule besucht. Vorhandene Kompetenzen werden bei diesen Kindern und Jugendlichen nahezu vollständig durch den Mangel an Kenntnis der deutschen Sprache verdeckt. Diese Barriere wird erst im Laufe der Zeit – z. B. durch DaZ-Unterricht – abgebaut. Die Beeinträchtigung ist daher „vorübergehend“. 2. Verfahren Im Falle besonderer Schwierigkeiten im Umgang mit der Unterrichtssprache Deutsch bei Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache kann die Schulleiterin oder der Schulleiter über angemessene und im Folgenden formulierte Ausgleichsmaßnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleichs beschließen. Bei der Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen ist zu beachten, dass sich diese nicht auf die fachlichen Anforderungen auswirken dürfen. Änderungen an den Aufgaben sind nicht zulässig. Die Ausgleichsmaßnahmen werden protokollarisch festgehalten. Die Ausgleichsmaßnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleichs werden angewandt, in die Bewertungen von Leistungen dürfen Hinweise auf einen gewährten Nachteilsausgleich aber nicht aufgenommen werden (§ 6 Abs. 2 S. 5 ZVO) und dürfen insbesondere nicht als Vermerk im Zeugnis erscheinen. 3. Voraussetzungen Eine Schülerin oder ein Schüler, deren oder dessen Herkunftssprache nicht Deutsch ist, kann Ausgleichsmaßnahmen genehmigt bekommen, wenn sie oder er 1. den Unterricht in einer öffentlichen Schule oder Ersatzschule in Deutschland zum ersten Mal im Verlauf der Sekundarstufe I besucht und 2. fünf vollständige Schuljahre oder weniger am Unterricht in Deutsch und in Deutsch als Zweitsprache teilnimmt. Für Personen ohne Schulbesuch, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist und die an der Prüfung zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder Mittleren Schulabschluss teilnehmen, können entsprechende Ausgleichsmaßnahmen genehmigt werden, wenn sie NBI.MSB.Schl.-H. 2015

zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung fünf vollständige Jahre oder weniger in Deutschland leben und über unzureichende Deutschkenntnisse verfügen. Über die Voraussetzungen muss durch die Betroffenen oder deren Eltern ein entsprechender Nachweis erbracht werden. 4. Formen der Ausgleichsmaßnahmen bei den zentralen schriftlichen Prüfungen Formen der Ausgleichsmaßnahmen bei den zentralen schriftlichen Prüfungen können insbesondere sein: 1. verlängerte Einlese- und Arbeitszeiten, 2. Zulassen von Verständnisfragen zu Schlüsselbegriffen in den Aufgabenstellungen, 3. Vorlesen von Textpassagen oder Aufgabenstellungen (Betonung), 4. Benutzung eines Wörterbuchs in der Herkunftssprache. 5. Formen der Ausgleichsmaßnahmen bei den münd­ lichen Prüfungen und der Projektpräsentation Formen der Ausgleichsmaßnahmen bei den münd­ lichen Prüfungen und der Projektpräsentation können insbesondere sein: 1. schriftliche Vorlage von planbaren Fragen, 2. Nachfragen des Prüflings und eine unangemessene Verwendung von Fachtermini und anderen schwierigen deutschen Begriffen dürfen sich nicht nachteilig auf die Leistungsbeurteilung auswirken. Dies gilt auch für auftretende Grammatikfehler bei der Verwendung von Fachtermini. 6. Englisch/Fremdsprachenprüfung Nach § 14 Abs. 1 GemVO kann eine Schülerin oder ein Schüler, deren oder dessen Herkunftssprache nicht Deutsch ist, auf Antrag die Arbeit in der ersten Fremdsprache durch eine Arbeit in einer anderen als der ersten Fremdsprache (gewöhnlich die Herkunftssprache) ersetzen. Die dortigen Voraussetzungen bleiben unberührt. 7. Inkrafttreten, Geltungsdauer Dieser Erlass tritt am 1. November 2015 in Kraft. Er gilt bis zum 31. Oktober 2020. Einstellung des Schulbetriebes des max.Q, Fachschule für Sozialpädagogik in Itzehoe Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 25. August 2015 - III 412 (neu: III 324) Hiermit gibt das Ministerium für Schule und Berufsbildung bekannt, dass das maxQ, staatlich anerkannte Fachschule für Sozialpädagogik in privater Trägerschaft des Berufsfortbildungswerkes Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH in Itzehoe, den Ausbildungsbetrieb mit Ablauf des 31. Juli 2015 eingestellt hat. Die Schülerkarteikarten der Schülerinnen und Schüler des maxQ, die ihre Ausbildung bis zum 31. Juli 2015 an dieser Schule abgeschlossen oder beendet haben, verbleiben beim Deutschen Gewerkschaftsbund, der für die Beantwortung aller sich aus dem Schulverhältnis ehemaliger Schülerinnen und Schüler ergebenden Fragen zuständig ist. Anfragen sind zu richten an: bfw-MAXQ, Repsold Straße 27, 20097 Hamburg, Telefon: 040 41009210.

305

SCHULE Verzeichnis der Bezirksfachklassen

A nl .

Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 29. September 2015 III - 414 3023.257.002 (neu: III 324) In der Anlage gebe ich das neue Verzeichnis der Bezirksfachklassen (Stand: 01.08.2015) bekannt; Änderungen sind durch Unterstreichungen gekennzeichnet. Es ersetzt das Verzeichnis der Bezirksfachklassen (Stand: 01.08.2014), bekannt gegeben mit Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 5. Februar 2015 - III 414 - 3023.257.002 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 34). Dieser Erlass ist befristet bis 31. Juli 2016.

Verzeichnis der Bezirksfachklassen in Schleswig-Holstein Stand: 1. August 2015 a) Anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung Lfd. Nr.

01

02

03

Lfd. Nr.

04

05

06

Ausbildungsberuf

Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Automobilkaufmann und Automobilkauffrau

Bäcker und Bäckerin

Ausbildungsberuf

Bauzeichner und Bauzeichnerin

AusbildungsBerufsschule jahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr RBZ Technik, Kiel

ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

Chemielaborant und Chemielaborantin

OH (*), PLÖ (*)

Berufliche Schule, Pinneberg

HEI (*), IZ, PI, SE (*)

Berufsbildungszentrum RendsburgEckernförde, RBZ I

HEI (*), NF (*), NMS (*), RD, SL (*)

RBZ Wirtschaft, Kiel

KI, NMS (*), PLÖ

Handelslehranstalt, Die Flensburger Wirtschaftsschule BBZ Dithmarschen

FL, NF (*), SL (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS, PLÖ

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -,Berufsschule Lübeck

HL, OD Einzugsbereich

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg, Elmshorn Berufliche Schule, Husum

IZ (*), PI

HEI, IZ (*)

FL (*), HEI (*), IZ (*), NF, PI (*), SL (*)

Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeKanal, Rendsburg

FL (*), HEI (*), IZ (*), KI, NMS, PI (*), PLÖ (*), RD, SE (*), SL (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD, OH, PLÖ (*), RZ, SE (*) FL, HEI (*), NF, RD (*), SL

RBZ Flensburg -Eckener-Schule-

ab 1. Jahr

KI, PLÖ (*)

Berufliche Schule, Eutin

1

Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerin

Einzugsbereich

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ, Neumünster BBZ Dithmarschen

HEI (*),HL, IZ, KI, NMS, OD, OH, PI, PLÖ, RD (*), RZ, SE HEI, FL, IZ (*), NF, RD (*), SL

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, IZ (*), KI, NMS, OD, OH, PI, PLÖ, RD (*), RZ, SE

306

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

2

SCHULE Lfd. Nr.

07

08

Lfd. Nr.

09

Ausbildungsberuf

Elektroniker für Betriebstechnik und Elektronikerin für Betriebstechnik

Elektroniker für Geräte und Systeme und Elektronikerin für Geräte und Systeme

Ausbildungsberuf

Fachinformatiker und Fachinformatikerin

AusbildungsBerufsschule jahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr Berufsbildungszentrum Mölln

ab 2. Jahr

Einzugsbereich

OD (*), RZ

Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeKanal, Rendsburg

HEI, RD, SL (*)

RBZ Technik, Kiel

KI, PLÖ (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD (*), OH

RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg

FL, NF, SL (*)

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ, Neumünster Berufsbildungszentrum RendsburgEckernförde, RBZ I, Standort Fischerkoppel 8, Eckernförde

NMS, PLÖ (*)

Berufliche Schule, Elmshorn

HEI (*), IZ, OD (*), PI, SE (*)

Berufliche Schule, Husum

HEI (*), NF

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD (*), OH, RZ

Ausbildungs- RBZ Technik, Kiel Berufsschule jahr, ab dem in der BFKl beschult wird RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg ab 1. Jahr RBZ Technik, Kiel

RD, SL (*)

KI, NMS, OD (*), PLÖ,SE (*) Einzugsbereich FL, SL (*) KI, NMS, PLÖ

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD (*), OH, RZ

Berufliche Schule, Elmshorn

IZ, OD (*), PI, SE (*) FL, SL

3

10

Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

ab 1. Jahr

RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg (in Zusammenarbeit mit der Handelslehranstalt, Die Flensburger Wirtschaftsschule) RBZ Wirtschaft, Kiel

11

Fachkraft für Lagerlogistik

ab 1. Jahr

Hanse-Schule, Lübeck Berufliche Schule, Ahrensburg

HL, OD, OH, RZ, SE OD, RZ (*)

Friedrich-List-Schule, Lübeck

HL, OH, RZ (*)

Theodor-Litt-Schule, RBZ, Neumünster Berufliche Schule, Elmshorn

HEI, IZ, KI, NMS, PLÖ, RD alle kreisfreien Städte und Kreise (Ausnahme: Ausbildungsprojekt in Einzugsbereich Ahrensburg) KI, FL, HEI, IZ, NF, NMS, PI, PLÖ, RD, SL, SE HEI, IZ (*)

12

13

Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Ausbildungsberuf befristet bis 31.07.2016 Fachkraft für Veranstaltungstechnik

14

Fachkraft im Gastgewerbe

Lfd. Nr.

15

16

Fachlagerist und Fachlageristin

Fachmann für Systemgastronomie und Fachfrau für Systemgastronomie

ab 1. Jahr

AusbildungsBerufsschule jahr, ab dem BFKl RBZ Technik, Kiel abin1.der Jahr beschult wird ab 1. Jahr BBZ Dithmarschen

ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

FL, IZ, KI, NMS, HEI, NF, PI, PLÖ, RD, SL

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS, PLÖ, RD (*), SE (*)

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OD, RZ, SE (*)

4 Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg

FL, RD (*), SL

Berufliche Schule, Elmshorn Berufliche Schule, Ahrensburg

IZ (*), PI, SE (*) OD, RZ (*)

Friedrich-List-Schule, Lübeck

HL, OH, RZ (*)

RBZ Wirtschaft, Kiel

KI, PLÖ (*), RD (*)

Theodor-Litt-Schule, RBZ Neumünster RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

NMS, PLÖ (*), RD (*) KI, NMS, PLÖ, RD

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OD, OH, RZ, SE (*)

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg

FL, NF, SL

Berufliche Schule, Elmshorn

HEI, IZ, PI, SE (*)

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

307 5

SCHULE

Lfd. Nr.

17

18

AusbildungsBerufsschule jahr, ab dem in der BFKl beschult wird Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk ab 1. Jahr BBZ Dithmarschen und Fachverkäuferin im LebensmittelhandRBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel werk Schwerpunkt: Bäckerei Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck Ausbildungsberuf

Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk ab 1. Jahr und Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt: Fleischerei

ab 2. Jahr

Lfd. Nr.

19

20

Ausbildungsberuf

Feinwerkmechaniker und Feinwerkmechanikerin einschließlich Maschinen- und Anlagenführer und Maschinen- und Anlagenführer im Schwerpunkt Metallund Kunststofftechnik Fleischer und Fleischerin

Lfd. Nr.

21

Ausbildungsberuf

Florist und Floristin

NMS (*), RD

Berufsbildungszentrum Plön

KI, NMS (*), OH (*), PLÖ, SE (*)

Berufliche Schule, Elmshorn

IZ (*), PI, SE (*)

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OH (*), SE (*)

BBZ Dithmarschen

23

308

Gärtner und Gärtnerin alle Fachrichtungen

1. bis 3. Jahr

SL (*)

Einzugsbereich

OD, RZ

FL, NF (*), SL (*) FL, NF, RD (*), SL HL, OD, OH, RZ

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ Neumünster

KI, NMS, PLÖ, RD (*)

BBZ Dithmarschen

HEI, IZ (*)

Berufsbildungszentrum Plön

KI, NMS, OH (*), PLÖ, SE (*)

Berufliche Schule, Elmshorn

IZ (*), PI, SE (*)

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OH (*), SE (*)

BBZ Dithmarschen Berufsbildungszentrum Plön

Gewerbeschule - Nahrung und Lübeck Ausbildungs- Gastronomie -,Berufsschule jahr, ab dem in der BFKl Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg beschult wird ab 1. Jahr RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

ab 1. Jahr

NF (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

NF (*), RD (*) RD (*) OD, RZEinzugsbereich FL, NF (*), RD (*), SL KI, NMS, PLÖ, RD, SE (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD, OH, RZ, SE (*)

Berufliche Schule, Elmshorn

HEI, IZ, PI, SE (*)

RBZ - Eckener-Schule, Flensburg Friseur und Friseurin

HL, OD

Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeKanal, Rendsburg

7

22

KI, NMS, PLÖ

IZ (*), PI HEI, IZ (*)

6

ab 2. Jahr

HEI, IZ (*)

Berufliche Schule, Elmshorn BBZ Dithmarschen

Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeKanal, Rendsburg AusbildungsBerufsschule jahr, ab dem Gewerbeschule - Nahrung und in der BFKl Gastronomie -, Lübeck beschult wird Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg ab 2. Jahr Berufsbildungszentrum Schleswig

ab 1. Jahr

Einzugsbereich

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

FL, NF, SL KI, PLÖ (*)

Berufliche Schule, Eutin

OH (*), PLÖ (*)

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

OH (*), PLÖ (*)

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ Neumünster RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

NMS, PLÖ (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck Berufliche Schule, Elmshorn

KI, NMS (*), PLÖ, RD (*), SE (*)

NBI.MSB.Schl.-H. 2015 HL, OD (*), OH, RZ, SE (*)

HEI (*), IZ, NMS (*), OD (*), PI, RD (*), SE (*)

Berufliche Schule, Elmshorn RBZ - Eckener-Schule, Flensburg 22

Lfd. Nr.

17 23 Lfd. Nr.

18

Lfd. Nr.

24

Friseur und Friseurin

ab 1. Jahr

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird Fachverkäufer 1. Jahr Gärtner und im Lebensmittelhandwerk ab 1. bis 3. Jahr und Gärtnerin Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk AusbildungsAusbildungsberuf Schwerpunkt: Bäckerei alle Fachrichtungen jahr, ab dem in der BFKl beschult wird Fachrichtungen: Zierpflanzenbau, Gemüsebau, Obstbau, 1. Jahr Baumschule, FachverkäuferStaudengärtnerei, im Lebensmittelhandwerk ab 1. Jahr Friedhofsgärtnerei und Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk, 2. und 3. Jahr Schwerpunkt: Fleischerei Ausbildungsberuf

Fachrichtung: Ausbildungsberuf Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

Hauswirtschafter und Hauswirtschafterin

Ausbildungs1.jahr, bis 3. abJahr dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

ab 2. Jahr

ab 2. Jahr

25

Lfd. Nr.

26

Hotelfachmann und Hotelfachfrau

Ausbildungsberuf

Hotelkaufmann und Hotelkauffrau

ab 1. Jahr

HEI, IZ, PI, SE (*)

SCHULE

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

FL, NF, SL KI, PLÖ (*)

Berufliche Schule, Eutin

OH (*), PLÖ (*)

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst. Berufsschule

OH (*),Einzugsbereich PLÖ (*)

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ Neumünster BBZ RBZ Dithmarschen Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

NMS, PLÖ (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel Emil-Possehl-Schule, Lübeck Berufsschule

HEI, IZ (*)(*), PLÖ, RD (*), KI, NMS SE (*) KI, NMS, PLÖ HL, ODEinzugsbereich (*), OH, RZ, SE (*)

Gewerbeschule - Nahrung und Berufliche Schule, Elmshorn Gastronomie -, Lübeck

HL, HEI OD (*), IZ, NMS (*), OD (*), PI, RD (*), SE (*)

Berufliche Schule, Husum Elmshorn BBZ Dithmarschen Berufsbildungszentrum Schleswig Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeBerufsbildungszentrum Schleswig Kanal, Rendsburg

HEI (*),PINF, RD (*) IZ (*), HEI, IZ (*) FL, SL NMS (*), RD FL, HEI (*), NF, RD (*), SL

Berufsbildungszentrum Plön Berufsschule 8 Berufliche Schule, Husum Berufliche Schule, Elmshorn Berufsbildungszentrum Schleswig BBZ Dithmarschen Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel Standort Königsweg 80 BBZ Dithmarschen

KI, NMS (*), OH (*), PLÖ, SE (*) Einzugsbereich HEI (*), NF, RD (*) IZ (*), PI, SE (*) FL, SL HEI, IZ (*) HL, OH (*), SE (*) KI, PLÖ

Elly-Heuss-Knapp-Schule, Berufsbildungszentrum am RBZ Nord-OstseeNeumünster Kanal, Rendsburg

NF (*) IZ (*), NMS SL (*)

RBZ Soziales, Ernährung Gewerbeschule - Nahrungund undBau, Kiel Standort Königsweg 80 Gastronomie -, Lübeck

RD (*) OD, RZ

Berufsbildungszentrum Mölln

OD (*), RZ

6 Berufsbildungszentrum Schleswig

FL, RD (*), SL

Dorothea-Schlözer Schule, Lübeck

HL, OD (*), SE (*)

Elly-Heuss-Knapp-Schule, RBZ Neumünster BBZ Dithmarschen

RD (*), SE (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS, PLÖ, RD (*), SE (*)

9

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck AusbildungsBerufsschule jahr, ab dem Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg in der BFKl beschult wird Berufliche Schule, Elmshorn ab 1. Jahr BBZ Dithmarschen

10 RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

HEI, IZ (*)

HL, OD, RZ, SE (*) Einzugsbereich FL, RD (*), SL IZ (*), PI, SE (*) HEI, IZ (*) KI, NMS, PLÖ, RD (*), SE (*)

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OD, RZ, SE (*)

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg

FL, RD (*), SL

27

Industriekaufmann und Industriekauffrau

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Elmshorn RBZ Wirtschaft, Kiel

IZ (*), PI, SE (*) KI, PLÖ (*)

28

Industriemechaniker und Industriemechanikerin

ab 2. Jahr

Theodor-Litt -Schule, RBZ Neumünster BBZ Dithmarschen

NMS, PLÖ (*) HEI, NF (*)

RBZ Technik, Kiel

KI, PLÖ

Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeKanal, Rendsburg

RD, SL (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OH

RBZ - Eckener-Schule, Flensburg

FL, NF (*), SL (*)

einschließlich Maschinen- und Anlagenführer und Maschinen- und Anlagenführer im Schwerpunkt Metallund Kunststofftechnik

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

309

11

SCHULE Lfd. Nr.

29

30

31

Lfd. Nr.

32

33

34 35

Lfd. Nr.

36

Ausbildungsberuf

Informatikkaufmann und Informatikkauffrau

IT-System-Elektroniker und IT-System-Elektronikerin

IT-System-Kaufmann und IT-System-Kauffrau

Ausbildungsberuf

Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung und Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung

Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzen

Kaufmann im Groß- und Außenhandel und Kauffrau im Groß- und Außenhandel Koch und Köchin

Ausbildungsberuf

Konstruktionsmechaniker und Konstruktionsmechanikerin

AusbildungsBerufsschule jahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr Hanse-Schule, Lübeck

ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

KI, NMS, PLÖ

Berufliche Schule, Elmshorn

IZ, OD (*), PI, SE (*)

Handelslehranstalt, Flensburger Wirtschaftsschule, RBZ Flensburg (in Zusammenarbeit mit dem RBZ - EckenerSchule -, Flensburg) RBZ Technik, Kiel

38

Lacklaborant und Lacklaborantin

KI, NMS, PLÖ HL, OD (*), OH, RZ

Berufliche Schule, Elmshorn

IZ, OD (*), PI, SE (*)

RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg (in Zusammenarbeit mit der Handelslehranstalt, Flensburger Wirtschaftsschule, RBZ Flensburg) Hanse-Schule, Lübeck

FL, SL HL, OD (*), OH, RZ, SE (*)

RBZ Wirtschaft, Kiel

KI, NMS, PLÖ

Berufliche Schule, Elmshorn

IZ, OD (*), PI, SE (*)

Handelslehranstalt, Flensburger Berufsschule Wirtschaftsschule, RBZ Flensburg (in Zusammenarbeit mit dem RBZ - EckenerSchule -, Flensburg) Friedrich-List-Schule, Lübeck

Einzugsbereich FL, SL

12

HL, OD, OH, RZ, SE (*)

RBZ Wirtschaft, Kiel

HEI (*), IZ, KI, NMS, PI, PLÖ, RD, SE (*)

Handelslehranstalt, Flensburger Wirtschaftsschule, RBZ Flensburg Hanse-Schule, Lübeck

HEI (*), FL, NF, SL HL, OD, OH, RZ, SE

RBZ Wirtschaft, Kiel

KI, NMS, PLÖ, RD

rbz steinburg, Itzehoe

HEI, IZ, PI FL, NF, SL

ab 1. Jahr

Handelslehranstalt, Flensburger Wirtschaftsschule, RBZ Flensburg Theodor-Litt -Schule, RBZ Neumünster

ab 1. Jahr

BBZ Dithmarschen

HEI, IZ (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS, PLÖ, RD, SE (*)

ab 1. Jahr

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck AusbildungsBerufsschule jahr, ab dem Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg in der BFKl beschult wird Berufliche Schule, Elmshorn ab 3. Jahr RBZ Technik, Kiel

RBZ - Eckener-Schule, Flensburg

310

FL, SL

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

Berufliche Schule, Elmshorn

Kraftfahrzeugmechatroniker und Kraftfahrzeugmechatronikerin Schwerpunkt: Nutzfahrzeugtechnik

HL, OD (*), OH, RZ, SE (*)

RBZ Wirtschaft, Kiel

13 37

Einzugsbereich

ab 3. Jahr

BBZ Dithmarschen

NMS, PLÖ (*)

HL, OD, SE (*)

Einzugsbereich FL, SL IZ (*), PI, SE (*) HL, KI, NMS, OD, OH, PLÖ, RD (*), RZ, SE (*)

HEI, IZ, PI, SE (*) FL, NF, RD (*), SL HEI, IZ (*), NF (*), RD (*)

RBZ Technik, Kiel KI, NMS, PLÖ, RD (*), SE einvernehmlich (*) auch schon im 1. oder 2. Jahr Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in IZ (*), OD (*), PI, SE (*) Pinneberg

nur 1. Jahr

RBZ - Eckener-Schule, Flensburg

FL, NF (*), SL

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD (*), OH, RZ, SE (*) IZ, KI, NMS, PLÖ, RD, SL

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

NBI.MSB.Schl.-H. 2015 HL, OD, OH, PI, RZ, SE

Schwerpunkt: Nutzfahrzeugtechnik

RBZ Technik, Kiel KI, NMS, PLÖ, RD (*), SE einvernehmlich (*) auch schon im 1. oder 2. Jahr Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in IZ (*), OD (*), PI, SE (*) Pinneberg

SCHULE

Lfd. Nr.

29 38Nr. Lfd.

39

30

Ausbildungsberuf

Informatikkaufmann Lacklaborant und und Ausbildungsberuf Informatikkauffrau Lacklaborantin

Landwirt und Landwirtin

IT-System-Elektroniker und IT-System-Elektronikerin

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1.1.Jahr nur Jahr Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

RBZ - Eckener-Schule, Flensburg Berufsschule

FL, NFEinzugsbereich (*), SL

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD (*), OH, RZ, SE (*) HL, ODEinzugsbereich (*), OH, RZ, SESL (*) IZ, KI, NMS, PLÖ, RD,

Hanse-Schule, Lübeck RBZ Soziales, Berufsschule Ernährung und Bau, Kiel RBZ Wirtschaft, -Kiel Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie -, Lübeck Berufsbildungszentrum Segeberg Berufliche Schule, Elmshorn

KI, PLÖPI, RZ, SE HL,NMS, OD, OH,

Berufsbildungszentrum Mölln Handelslehranstalt, Flensburger Wirtschaftsschule, RBZ Flensburg (in Zusammenarbeit dem RBZ - EckenerBerufliche Schule,mit Oldenburg/Holst. Schule -, Flensburg) - Außenstelle Lensahn RBZ Technik, Kiel Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeKanal, Rendsburg Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD (*), RZ FL, SL OH, PLÖ

rbz steinburg, Itzehoe Berufliche Schule, Elmshorn RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg (in Zusammenarbeit mit der Handelslehranstalt, Flensburger Berufsbildungszentrum Wirtschaftsschule, RBZ Plön Flensburg) Hanse-Schule, Lübeck

IZ, OD PI (*), PI, SE (*) IZ, KI, NMS, PLÖ, RD, SL

14 40

41 31 Lfd. Nr.

42

Landwirtschaftlich-technischer Laborant und Landwirtschaftlich-technische Laborantin Maurer und Maurerin IT-System-Kaufmann und IT-System-Kauffrau einschließlich Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Ausbildungsberuf Maurerarbeiten Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik und Mechanikerin für Land- und Baumaschinentechnik

ab 1. Jahr

ab 2. Jahr ab 1. Jahr

RBZ Wirtschaft, Kiel AusbildungsBerufsschule jahr, ab dem Berufliche Schule, Elmshorn in der BFKl beschult wird Handelslehranstalt, Flensburger ab 2. Jahr Berufsbildungszentrum Wirtschaftsschule, RBZ Segeberg Flensburg (in Zusammenarbeit mit dem RBZ - EckenerSchule -, Flensburg) Berufliche Schule, Husum

44

Lfd. Nr.

45

Mechatroniker und Mechatronikerin

Medizinischer Fachangestellter und Medizinische Fachangestellte

Ausbildungsberuf

Metallbauer und Metallbauerin Fachrichtung Konstruktionstechnik

ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

47

48

FL, SL

KI, PLÖ HL, OD (*), OH, RZ, SE (*) KI, NMS, PLÖ Einzugsbereich IZ, OD (*), PI, SE (*) HL, SL NMS, OH, OD, PLÖ FL, (*),RZ (*), SE FL (*), NF, SL (*) FL (*), KI, PLÖ (*), RD, SL (*)

15 Berufsbildungszentrum Norderstedt

rbz steinburg, Itzehoe

IZ, PI PI (*), SE

RBZ - Eckener-Schule, Flensburg

FL, SL (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OH, RZ

rbz steinburg, Itzehoe

IZ, PI (*)

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ Neumünster RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS, PLÖ, RD, SL (*) KI, PLÖ

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in PI, SE (*) Pinneberg

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 2. Jahr

Berufsbildungszentrum RendsburgBerufsschule Eckernförde, RBZ I

RD, SLEinzugsbereich (*)

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg BBZ Dithmarschen

FL, SL (*) HEI, IZ (*)

RBZ Technik, Kiel

KI, PLÖ (*)

16

46

KI, NMS, PLÖ KI, NMS, RD HL, OD (*), OH, RZ

12 Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeKanal, Rendsburg

43

ODOD (*), (*), SE PI, SE (*) IZ,

Berufliche Schule, Eutin

OH, PLÖ (*)

Berufliche Schule, Elmshorn Hanse-Schule, Lübeck

IZ (*), PI HL, OD, OH, RZ

Theodor-Litt -Schule, RBZ Neumünster

FL, HEI, IZ, KI, NF, NMS, PI, PLÖ, RD, SE, SL KI, IZ, NMS, PLÖ, RD

Personaldienstleistungskaufmann und Personaldienstleistungskauffrau

ab 1. Jahr

Pharmakant und Pharmakantin

ab 1. Jahr

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter und Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte

ab 1. Jahr

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, OH (*), PLÖ, RD (*)

Berufliche Schule, Husum

HEI (*), NF

Berufliche Schule, Pinneberg beschult nicht mehr, wird neu geregelt

OD (*), PI, SE (*)

Dorothea-Schlözer Schule, Lübeck

HL, OD (*), OH (*), SE (*)311

Elly-Heuss-Knapp-Schule, RBZ Neumünster

HEI (*), IZ, NMS, RD (*),

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg

FL, SL

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

HL, OD, OH, PI, RZ, SE

46

Personaldienstleistungskaufmann und Personaldienstleistungskauffrau

ab 1. Jahr

Pharmakant und Ausbildungsberuf Pharmakantin

ab 1. Jahr Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird 1. Jahr ab 2.

SCHULE 47Nr. Lfd.

48 45

46 Lfd. Nr.

47 49

48

50

Lfd. Nr.

51

52

53

Lfd. Nr. 54 55

Pharmazeutisch-kaufmännischer Metallbauer und Angestellter Metallbauerinund Pharmazeutisch-kaufmännische Fachrichtung Konstruktionstechnik Angestellte

Personaldienstleistungskaufmann und Personaldienstleistungskauffrau Ausbildungsberuf Pharmakant und Pharmakantin Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter und Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Ausbildungsberuf

Restaurantfachmann und Restaurantfachfrau

Sportfachmann und Sportfachfrau

Steuerfachangestellter und Steuerfachangestellte

Ausbildungsberuf Systemelektroniker und Systemelektronikerin Tankwart und Tankwartin

ab 1. Jahr Ausbildungsjahr, ab dem BFKl abin1.der Jahr beschult wird ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Elmshorn Hanse-Schule, Lübeck

IZ (*), PI HL, OD, OH, RZ

Theodor-Litt -Schule, RBZ Neumünster

FL, HEI, IZ, KI, NF, NMS, PI, PLÖ, RD, SE, SL KI, IZ, Einzugsbereich NMS, PLÖ, RD

RBZ Soziales, Berufsschule Ernährung und Bau, Kiel Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck RBZ Dithmarschen Soziales, Ernährung und Bau, Kiel BBZ

KI, OH HEI, IZ (*), (*) PLÖ, RD (*)

Berufliche Schule, RBZ Technik, Kiel Husum

HEIPLÖ (*), NF KI, (*)

Pinneberg Berufliche Schule, Eutin beschult nicht mehr, wird neu geregelt Berufliche Schule, Elmshorn Dorothea-Schlözer Schule, Lübeck Hanse-Schule, Lübeck

OD (*), PI,(*)SE (*) OH, PLÖ

Elly-Heuss-Knapp-Schule, RBZ Berufsschule Theodor-Litt -Schule, RBZ Neumünster Neumünster RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg Berufliche Schule, Bad Oldesloe Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck Berufliche Schule, Eutin und Bau, Kiel RBZ Soziales, Ernährung

HEI HEI, (*),Einzugsbereich IZ, RDNMS, (*), FL, IZ,NMS, KI, NF, PI, PLÖ, RD, SE, SL KI, IZ, NMS, PLÖ, RD FL, SL OD, OD, RZ (*) HL, OH, PI, RZ, SE

17

ab 1. Jahr

Fachrichtungen: -Maschinen - und Anlagentechnik -Stahl- und Metallbautechnik1

OH,OH PLÖ KI, (*),(*)PLÖ, RD (*) HL, RZ HEI (*), (*) NF

RBZ Wirtschaft, Kiel Berufliche Schule, Pinneberg beschult nicht mehr, wird neu geregelt Theodor-Litt -Schule, RBZ Neumünster BBZ Dithmarschen Schule, Lübeck Dorothea-Schlözer

KI, PLÖ (*),SE RD(*) OD (*), PI, NMS, PLÖ (*) HEI,OD IZ (*) HL, (*), OH (*), SE (*) OD, (*), RZ IZ, (*) NMS, RD (*), HEI

Berufliche Schule, Bad Oldesloe Elly-Heuss-Knapp-Schule, RBZ Neumünster Berufliche Schule, Eutin Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg Hanse-Schule, Lübeck AusbildungsBerufsschule jahr, ab dem RBZ Wirtschaft, Kiel in der BFKl beschult wird 17 Theodor-Litt -Schule, RBZ Neumünster ab 1. Jahr BBZ Dithmarschen

NMS, OD (*), PLÖ (*), IZ (*) HEI, IZ (*)

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS, PLÖ, RD (*), SE(*)

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

HL, OD, RZ, SE (*)

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg

FL, RD (*), SL

Berufliche Schule, Elmshorn Berufsbildungszentrum Schleswig

IZ (*), PI, SE (*) FL, HEI (*), HL (*), KI, NF, NMS (*), OH, PLÖ, RD (*), SE (*), SL

rbz steinburg, Itzehoe Berufliche Schule, Eutin

HEI (*), HL (*), IZ, NMS (*), OD, PI, RD (*), RZ, SE (*) OH, PLÖ (*)

Berufsbildungszentrum Norderstedt

OD (*), SE (*)

RBZ Wirtschaft, Kiel

KI, PLÖ (*)

Hanse-Schule, Lübeck

HL, OD (*), RZ, SE (*)

1. und 2. Jahr

ab 1. Jahr

18

RBZ Neumünster Ausbildungs- Theodor-Litt-Schule, Berufsschule ab 1. Jahr jahr, ab dem Berufliche Schule, Elmshorn in der BFKl beschult wird Berufliche Schule, Pinneberg ab 1. Jahr beschult nicht mehr, wird neu geregelt

ab 1. Jahr

OH, PLÖ (*) FL, SL HL, OD (*), RZ (*) Einzugsbereich KI, PLÖ (*), RD

NMS, PLÖ (*) Einzugsbereich IZ, KI, OD, PI, SE

HEI, IZ, PI, SE (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD, OH, RZ, SE

RBZ Schule Wirtschaft, Kiel

KI, PLÖ, RD (*)

RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg

FL, NF, SL

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ Neumünster Emil-Possehl-Schule, Lübeck

NMS, RD (*) HL, OD, OH, RZ, SE (*)

RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg

FL, SL

rbz steinburg, Itzehoe

312

IZ (*), PI HL, OD OD,(*), OH,OH RZ(*), SE (*)

Hanse-Schule, Lübeck Berufliche Schule, Husum

19

Technischer Zeichner und Technische Zeichnerin (auslaufend ab 1.8.2011)

HL, OD, OH, PI, RZ, SE

RBZ Technik, Kiel

HEI, IZ, PI, SE (*)

NBI.MSB.Schl.-H. 2015 KI, NMS, PLÖ, RD

beschult nicht mehr, wird neu geregelt

Tankwartin

Lfd. Nr.

55

Ausbildungsberuf

Tankwart undZeichner und Technischer Tankwartin Zeichnerin Technische (auslaufend ab 1.8.2011)

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 1. Jahr

Emil-Possehl-Schule, Lübeck

HL, OD, OH, RZ, SE

RBZ Schule Wirtschaft, Kiel

KI, PLÖ, RD (*)

RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg Berufsschule

FL, NF,Einzugsbereich SL

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ Neumünster Berufliche Schule, Pinneberg Emil-Possehl-Schule, Lübeck beschult nicht mehr, wird neu geregelt RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg Emil-Possehl-Schule, Lübeck rbz steinburg, Itzehoe RBZ Schule Wirtschaft, Kiel

NMS, RD (*)

SCHULE

HEI, IZ, PI, SE (*)SE (*) HL, OD, OH, RZ, FL, SL HL, OD, OH, RZ, SE HEI, IZ, PI, SE (*) KI, PLÖ, RD (*)

RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg FL, NF, SL Fachrichtungen: RBZ Technik, Kiel KI, NMS, PLÖ, RD -Maschinen - und AnlagenWalther-Lehmkuhl-Schule, RBZ NMS, RD (*) technik Neumünster 1 -Stahlund Metallbautechnik Technischer Zeichner und ab 1. Jahr Emil-Possehl-Schule, Lübeck HL, OD, OH, RZ, SE (*) Zeichnerin Lfd. Nr. TechnischeAusbildungsberuf AusbildungsBerufsschule Einzugsbereich Fachrichtung: (auslaufend ab 1.8.2011) FL, SL jahr, ab dem RBZ - Eckener-Schule -, Flensburg - Heizungs-, Klima- und in der BFKl Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeKI, NMS, PLÖ, RD Sanitärtechnik2 beschult wird Kanal, Rendsburg rbz steinburg, Itzehoe HEI, IZ, PI, SE (*) 56 Technischer Produktdesigner und Noch keine Bezirksfachklassenregelung erstellt Technische Produktdesignerin 1 Auszubildende aus dem Einzugsbereich der Schulstandorte Kiel und Rendsburg mit einer anderen Fachrichtung können zwischen einer Beschulung in Kiel oder Rendsburg 57 Technischer Systemplaner und Noch keine Bezirksfachklassenregelung erstellt wählen Technische Systemplanerin Fachrichtungen: RBZ Technik, Kiel KI, NMS, PLÖ, RD -Maschinen - und Anlagen58 Tiermedizinischer Fachangestellter und nur 1. Jahr Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in HEI, IZ (*), NF, PI 20 technik Tiermedizinische Fachangestellte Pinneberg 1 -Stahl- und Metallbautechnik Fachrichtung: - Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik2

59

Tischler und

ab 1. Jahr

Dorothea-Schlözer Schule, Lübeck

HL, OD, OH, RZ

Berufsbildungszentrum am Nord-OstseeElly-Heuss-Knapp-Schule, RBZ Kanal, Rendsburg Neumünster RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS, PLÖ, RD FL, IZ (*), KI, NMS, PLÖ, RD, SE, SL KI, PLÖ (*)

Berufliche Schule, Eutin

OH (*), PLÖ (*)

Tischlerin Auszubildende aus dem Einzugsbereich der Schulstandorte Kiel und Rendsburg mit einer anderen Fachrichtung können zwischen einer Beschulung in Kiel oder Rendsburg wählen

1

20

60 Lfd. Nr.

61

62 63

64

Lfd. Nr.

65

Trialer Studiengang im Ausbildungsberuf Industriekaufmann Ausbildungsberuf und Industriekauffrau

Verfahrensmechaniker für Kunststoffund Kautschuktechnik und Verfahrensmechanikerin für Kunststoffund Kautschuktechnik

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ Neumünster ab 1. Jahr Hanse-Schule, Lübeck AusbildungsBerufsschule jahr, ab dem rbz steinburg in der BFKl beschult wird RBZ Wirtschaft, Kiel ab 1. Jahr Berufsbildungszentrum Norderstedt Emil-Possehl-Schule, Lübeck

einschließlich Maschinen- und Anlagenführer und Maschinen- und Anlagenführer im Schwerpunkt Metallund Kunststofftechnik Verwaltungsfachangestellter und ab 1. Jahr Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Kommunalverwaltung Zahnmedizinischer Fachangestellter und ab 1. Jahr Zahnmedizinische Fachangestellte

Zerspanungsmechaniker und Zerspanungsmechanikerin

ab 2. Jahr

einschließlich Maschinen- und Ausbildungsberuf Anlagenführer und Maschinen- und Anlagenführer im Schwerpunkt Metallund Kunststofftechnik Zimmerer und Zimmerin

Ausbildungsjahr, ab dem in der BFKl beschult wird ab 2. Jahr

einschließlich Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Zimmerarbeiten

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

21

Berufsbildungszentrum RendsburgEckernförde, RBZ I, Rendsburg

NMS, PLÖ (*) HL, OD, OH, RZ Einzugsbereich FL, HEI, IZ, NF, PI, SE, SL KI, NMS, PLÖ, RD FL, HEI, IZ, KI, NF, NMS, OD (*), PI, RD, SE, SL HL, OD (*), OH, PLÖ, RZ

NMS, RD

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in PI, SE (*) Pinneberg Berufsbildungszentrum RendsburgEckernförde, RBZ I, Rendsburg

RD, SL (*)

Hannah-Arendt-Schule, RBZ Flensburg RBZ Technik, Kiel

FL, SL (*) FL (*), KI, PLÖ (*), RD (*), SL (*)

Emil-Possehl-Schule, Lübeck Berufsschule

HL, OHEinzugsbereich

Walther-Lehmkuhl-Schule, RBZ Neumünster RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

FL (*), HEI, NF, NMS, PLÖ (*), RD (*), SL (*) KI, PLÖ

22

313

SCHULE

b) Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 66 Berufsbildungsgesetz und § 42m Handwerksordnung (Werker- und Helferberufe) lfd. Nr.

Ausbildungsregelung

ab

Berufsschule

Einzugsbereich

01

Bäckerwerker und Bäckerwerkerin

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

HL, OH

02

Bau- und Metallmaler und Bau- und Metallmalerin

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Elmshorn Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

IZ, PI, SE HL, KI, OD, OH, PI, PLÖ, RZ, SE

03

Beikoch und Beiköchin

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

HL, OD (*), OH, RZ

Fachpraktiker im Lagerbereich und Fachpraktikerin im Lagerbereich

ab 1. Jahr

Elly-Heuss-Knapp-Schule, RBZ Neumünster Theodor-Litt-Schule, RBZ Neumünster

HEI, IZ, KI, NMS, OD (*), PI, PLÖ, RD, SE IZ, NMS, PI, SE (*)

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

05

Helfer im Gastgewerbe und Helferin im Gastgewerbe

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

HL, KI, OD, OH, PLÖ, RZ, SE (*) HL, OH, RZ

06

Helfer im Trockenbau und Helferin im Trockenbau

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

HL, OD, OH, PI, RZ

07

Holzbearbeiter und Holzbearbeiterin

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

HL, OD, OH

08

Metallbearbeiter und Metallbearbeiterin Verkaufshelfer und Verkaufshelferin

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

ab 1. Jahr

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

HL, KI, OD, OH, PI, PLÖ, RZ, SE HL, OD, OH

Werker im Gartenbau und Werkerin im Gartenbau

ab 1. Jahr

24 Berufliche Schule, Elmshorn

HEI, IZ, PI, SE

Berufliche Schule, Husum

NF, SL

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst.

OD (*), OH, RZ

RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

KI, NMS (*), PLÖ (*), RD

Berufliche Schule, Husum

FL, HEI, IZ, KI (*), NMS, NF, PI, PLÖ (*), RD, SL

Berufliche Schule, Oldenburg/Holst. Außenstelle Timmendorfer Strand -

HL, KI (*), OD, OH, PLÖ (*), RZ, SE

04

09 10

11

Werker in der Landwirtschaft und Werkerin in der Landwirtschaft

ab 1. Jahr

25

314

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Berufsbildungszentrum Schleswig, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Schleswig-Flensburg, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Flensburger Straße 19 b, 24837 Schleswig, Tel.: 04621 - 96 60 0, Fax: 04621 - 96 60 90 1

Berufsbildungszentrum Rendsburg-Eckernförde, Regionales Berufsbildungszentrum I des Kreises Rendsburg-Eckernförde, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Kieler Straße 30, 24768 Rendsburg, Tel.: 04331 - 45 95 99 0, Fax: 04331 - 45 95 99 61

Berufsbildungszentrum Plön, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Plön, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Heinrich-Rieper-Straße 3, 24306 Plön, Tel.: 04522 - 7 43 84, Fax: 04522 - 17 43

Berufsbildungszentrum Mölln, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Herzogtum Lauenburg, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Kerschensteinerstraße 2, 23879 Mölln, Tel.: 04542 - 85 79 0, Fax: 04542 - 85 79 44

Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Regionales Berufsbildungszentrum II des Kreises Rendsburg-Eckernförde, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Herrenstraße 30 - 32, 24768 Rendsburg, Tel.: 04331 - 43 40 80, Fax: 04331 - 2 62 39

Berufliche Schule des Kreises Stormarn, Hermann-Löns-Straße 38, 22926 Ahrensburg, Tel.: 04102 - 6 78 30, Fax: 04102 - 67 83 31

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in Pinneberg, Bahnhofstraße 6 b, 25421 Pinneberg, Tel.: 04101 - 84 34 00, Fax: 04101 - 84 34 07 00

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in Elmshorn, Europaschule, Langelohe 4, 25337 Elmshorn, Tel.: 04121 - 4 72 80, Fax: 04121 - 47 28 45

Berufliche Schule des Kreises Ostholstein, Kremsdorfer Weg 31, 23758 Oldenburg/ Holstein, Tel.: 04361-90 80, Fax: 04361-90 81 18

Berufliche Schule des Kreises Ostholstein, Wilhelmstraße 6, 23701 Eutin, Tel.: 04521 - 7 99 50, Fax: 04521 - 79 95 55

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland, Uhlebüller Straße 15, 25899 Niebüll, Tel.: 04661 - 93 01 10, Fax: 04661 - 93 01 99

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland, Herzog-Adolf-Straße 3, 25813 Husum, Tel.: 04841 - 8 99 50, Fax: 04841 - 89 95 25

BBZ Dithmarschen = Regionales BerufsBildungsZentrum Dithmarschen, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Friedrichshöfer Straße 31, 25704 Meldorf, Tel.: 04832 - 90 30, Fax: 04832 - 90 32 50

Adressen der berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein mit Bezirksfachklassen in alphabetischer Reihenfolge

Hansestadt Lübeck Kreis Steinburg Landeshauptstadt Kiel Kreis Nordfriesland Stadt Neumünster Kreis Stormarn Kreis Ostholstein Kreis Pinneberg Kreis Plön Kreis Rendsburg-Eckernförde Kreis Herzogtum Lauenburg Kreis Segeberg Kreis Schleswig-Flensburg

HL IZ KI NF NMS OD OH PI PLÖ RD RZ SE SL

Auszubildende aus diesem Kreis oder dieser kreisfreien Stadt können im Einvernehmen mit dem ausbildenden Betrieb nach verkehrstechnischen Überlegungen einen der angegebenen Schulstandorte auswählen

Kreis Dithmarschen

HEI

(*)

Stadt Flensburg

FL

Abkürzungsverzeichnis

SCHULE

315

316 Theodor-Litt-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Parkstraße 12 - 18, 24534 Neumünster, Tel.: 04321 - 26 533 11, Fax: 04321 - 26 533 99 Walther-Lehmkuhl-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Roonstraße 90, 24537 Neumünster, Tel.: 04321 - 2 50 92 0, Fax: 04321 - 2 50 92 99

Berufsbildungszentrum Norderstedt, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Moorbekstraße 17, 22846 Norderstedt, Tel.: 040 - 522 03 0, Fax: 040 - 5 22 03 255

Dorothea-Schlözer-Schule, Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck, Jerusalemsberg 1 - 3, 23568 Lübeck, Tel.: 0451 - 1 22 88 60, Fax: 0451 - 1 22 88 68

Regionales Berufsbildungszentrum (RBZ) Wirtschaft der Landeshauptstadt Kiel, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Westring 444, 24118 Kiel, Tel.: 0431 - 1 69 84 00, Fax: 0431 - 1 69 84 44

Regionales Berufsbildungszentrum (RBZ) Technik der Landeshauptstadt Kiel, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Geschwister-Scholl-Straße 9, 24143 Kiel, Tel.: 0431 - 1 69 86 00, Fax: 0431 - 1 6986 99

Regionales Berufsbildungszentrum (RBZ) Soziales, Ernährung und Bau der Landeshauptstadt Kiel, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Westring 100, 24114 Kiel, Tel.: 0431 - 1 69 82 00, Fax: 0431 - 1 69 82 22

rbz steinburg, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Steinburg, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Juliengardeweg 9, 25524 Itzehoe, Tel.: 04821 - 68 331, Fax: 04821 - 68 35 5

Regionales Berufsbildungszentrum (RBZ) Flensburg - Eckener-Schule -, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Friesische Lücke 15, 24937 Flensburg, Tel.: 0461 - 85 25 31, Fax: 0461 - 85 21 43

Hanse-Schule für Wirtschaft und Verwaltung, Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck, Dankwartsgrube 14 - 22, 23552 Lübeck, Tel.: 0451 - 1 22 88 87, Fax: 0451 - 1 22 88 92

Hannah-Arendt-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum Flensburg, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Friesische Lücke 17, 24937 Flensburg, Tel.: 0461 - 85 16 00, Fax: 0461 - 85 16 50

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck, Parade 2, 23552 Lübeck, Tel.: 0451 - 1 22 89 64, Fax: 0451 - 1 22 89 66

Friedrich-List-Schule, Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck - Wirtschaft -, Georg-Kerschensteiner-Straße 29, 23554 Lübeck, Tel.: 0451 - 1 22 89 35, Fax: 0451 - 1 22 89 12

Emil-Possehl-Schule, Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck, Georg-KerschensteinerStraße 27, 23554 Lübeck, Tel.: 0451 - 1 22 89 00, Fax: 0451 - 1 22 89 19

Elly-Heuss-Knapp-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Carlstraße 53, 24534 Neumünster, Tel.: 04321 - 2 51 21 0, Fax: 04321 - 2 51 21 49

Regionales Berufsbildungszentrum Handelslehranstalt, Die Flensburger Wirtschaftsschule, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Marienallee 5, 24937 Flensburg, Tel.: 0461 - 85 25 30, Fax: 0461 - 85 22 53

Berufsbildungszentrum Bad Segeberg, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Theodor-Storm-Straße 9-11, 23795 Bad Segeberg, Tel.: 04551 - 9 63 1-0, Fax: 04551 - 96 31 59

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE

N

eu

Verzeichnis der Landesberufsschulen Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 29. September 2015 - III 414 3023.257.003 (neu: III 324) In der Anlage gebe ich das neue Verzeichnis der Landesberufsschulen (Stand: 1. August 2015) bekannt; Änderungen sind durch Unterstreichungen gekennzeichnet. Es ersetzt das Verzeichnis der Landesberufsschulen (Stand: 1. August 2014), bekannt gegeben mit Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 6. November 2014 - 3023.257.003 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 346). Dieser Erlass ist befristet bis zum 31. Juli 2016. Verzeichnis der Landesberufsschulen in Schleswig-Holstein Stand: 1. August 2015 a) Anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung Lfd.

Ausbildungsberuf

Nr.

Ausbildungsjahr, ab dem in der LBS beschult wird

a)

Öffentliche berufsbildende Schule, der die Landesberufsschule angegliedert ist

b)

Landesberufsschule (LBS)

01

Änderungsschneider und Änderungsschneiderin

ab 1. Jahr

a)

Dorothea-Schlözer-Schule, Lübeck

02

Anlagenmechaniker und Anlagenmechanikerin

ab 2. Jahr

b) a)

LBS für das Bekleidungsgewerbe RBZ Technik, Kiel

03

Augenoptiker und Augenoptikerin

ab 1. Jahr

b) a)

LBS für Anlagenmechaniker Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck, Lübeck

ab 2. Jahr

b) a)

LBS für Augenoptiker Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg

b)

LBS für Beton- und Stahlbetonbauer

a)

Öffentliche berufsbildende Schule, der die Landesberufsschule angeGewerbeschule - Nahrung und gliedert ist Gastronomie -, Lübeck Landesberufsschule (LBS) LBS für Biologielaboranten Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck, Lübeck

04

Beton- und Stahlbetonbauer und Beton- und Stahlbetonbauerin

einschließlich Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonarbeiten Lfd. Ausbildungsberuf Duales Studium Bau (StudiLe) 05 Nr. Biologielaborant und Biologielaborantin

Ausbildungsab 1. Jahr jahr, ab dem in abder 1. Jahr LBS beschult wird

06

ab 1. Jahr

b) b) a)

ab 1. Jahr

b) a)

LBS für Bootsbauer Walther-Lehmkuhl-Schule, Neumünster

b)

LBS für Buchbinder

07

08

Bootsbauer und Bootsbauerin Buchbinder und Buchbinderin einschließlich Maschinen- und Anlagenführer und Maschinen- und Anlagenführer im Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung Buchhändler und Buchhändlerin

a)

1

Besonderheit: Handwerkskammer Lübeck ist Träger der Berufsschule und der LBS

a) Von der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS b) Wahrnehmung der Aufgaben des Schulträgers c) ggf. eigene Anschrift der LBS Besonderheit: Handwerkskammer Lübeck ist Träger der Berufsschule und der LBS c) LBS für Buchbinder Roonstr. 98 24537 Neumünster Tel.: 04321/25092-0/80 Fax: 04321/25092-97/-99

ab 1. Jahr

a)

Berufliche Schule, Eutin

b)

LBS für Buchhändler

09

Chemikant und Chemikantin

ab 1. Jahr

a)

BBZ Dithmarschen

10

Dachdecker und Dachdeckerin

ab 1. Jahr

b) a)

LBS für Chemikanten Emil-Possehl-Schule, Lübeck

b)

LBS für das Dachdeckerhandwerk in Schleswig-Holstein

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

a) Von der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS b) Wahrnehmung der Aufgaben des Schulträgers c) ggf. eigene Anschrift der LBS

2

c) LBS für Buchhändler Luisenstraße 4 – 6 23714 Bad Malente Tel.: 04523/99180 Fax: 04523/991830

a) Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Schleswig-Holstein c) LBS für das Dachdeckerhandwerk in Schleswig-Holstein Am Flugplatz 4 Nr. 3 23560 Lübeck-Blankensee Tel.: 0451/5040250 Fax: 0451/5040260

317

SCHULE Lfd.

Ausbildungsberuf

Nr.

Ausbildungsjahr, ab dem in der LBS beschult wird

a)

Öffentliche berufsbildende Schule, der die Landesberufsschule angegliedert ist

b)

Landesberufsschule (LBS)

11

Drogist und Drogistin

ab 1. Jahr

a)

Theodor-Litt-Schule, Neumünster

12

Drucker und Druckerin

ab 1. Jahr

b) a)

LBS für Drogisten Walther-Lehmkuhl-Schule, Neumünster

(auslaufend seit 1.8.2011)

b)

LBS für Medien und Drucktechnik

Elektroniker und ab 1. Jahr Elektronikerin für Automatisierungstechnik

a)

BBZ Dithmarschen

b)

LBS für Elektroniker für Automatisierungstechnik

Elektroniker und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik

ab 2. Jahr

a)

RBZ Technik, Kiel

b)

Elektroniker und Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik

ab 1. Jahr

LBS für Elektroniker für Informationsund Systemtechnik Walther-Lehmkuhl-Schule, Neumünster

13

14

15

Lfd. Nr. 16

17

18

Ausbildungsberuf Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen und Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen

Fachangestellter für Bäderbetriebe und Fachangestellte für Bäderbetriebe

Fachkraft Agrarservice

Ausbildungsjahr, ab dem in der LBS beschult ab 1. Jahr wird

ab 1. Jahr

a) b)

LBS für Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik

a)

Öffentliche berufsbildende Schule, der die Landesberufsschule angegliedert ist Theodor-Litt-Schule, Neumünster Landesberufsschule (LBS) LBS für Sozialversicherungsfachangestellte und 3 Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen Walther-Lehmkuhl-Schule, Neumünster

a) b) b)

a) b)

ab 1. Jahr

LBS für Fachangestellte für Bäderbetriebe

a)

Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg

b)

LBS für Fachkräfte Agrarservice

19

Fachkraft für Abwassertechnik

ab 1. Jahr

a)

Walther-Lehmkuhl-Schule, Neumünster

20

Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

ab 1. Jahr

b) a)

LBS für umwelttechnische Berufe Walther-Lehmkuhl-Schule, Neumünster

b) a) a) b)

LBS für umwelttechnische Berufe Berufliche Schule, Elmshorn Öffentliche berufsbildende Schule, der die Landesberufsschule angeLBS für Fachkräfte für Möbel-, Kügliedert ist chen-und Umzugsservice Walther-Lehmkuhl-Schule, Landesberufsschule (LBS) Neumünster

22 Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Lfd. Umzugsservice Ausbildungsberuf

Nr. 21

Seit 01.08.2015 Bezirksfachklasse Fachkraft für Lebensmitteltechnik

ab 1. Jahr Ausbildungsjahr, ab dem in der LBS beschult ab 1. Jahr wird

einschließlich Maschinen- und Anlagenführer und Maschinen- und Anlagenführerin im Schwerpunkt Lebensmitteltechnik

22

Fachkraft für Schutz und Sicherheit

a) b)

b)

ab 1. Jahr

LBS für Fachkräfte für Lebensmitteltechnik 4

a)

Berufsbildungszentrum Segeberg

b)

LBS für Fachkräfte für Schutz und Sicherheit Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

23

Fachkraft für Speiseeis

ab 1. Jahr

a)

24

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik

ab 1. Jahr

b) a)

LBS für das Konditoreigewerbe Walther-Lehmkuhl-Schule, Neumünster

25

Fachverkäufer und Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Konditorei

ab 1. Jahr

b) a)

LBS für umwelttechnische Berufe Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

b) a)

LBS für das Konditoreigewerbe RBZ Soziales, Ernährung und Bau,

b) a)

LBS für Fahrzeuglackierer Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg

b)

LBS für Fischwirte

318 26

Fahrzeuglackierer und Fahrzeuglackiererin

27

Fischwirt und Fischwirtin

ab 1. Jahr ab 1. Jahr

a) Von der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS b) Wahrnehmung der Aufgaben des Schulträgers c) ggf. eigene Anschrift der LBS

c) LBS für Medien und Drucktechnik Roonstr. 98 24537 Neumünster Tel.: 04321/25092-0/80 Fax: 04321/25092-97/-99

b) Landesinnungsverband der Elektro- und Informationstechnik Schleswig-Holstein c) LBS für Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik Roonstraße 90 24537 Neumünster a) Von der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS Tel.: 04321/67431 b) Fax: Wahrnehmung der Aufgaben des 04321/62428 Schulträgers c) ggf. eigene Anschrift der LBS

c) LBS für Fachangestellte für Bäderbetriebe Hansaring 177 24534 Neumünster Tel.: 04321/202634 Fax: 04321/202634 c) LBS für Fachkräfte Agrarservice Am Kamp 9-13 24783 Osterrönfeld Tel.: 04331/84140 Fax: 04331/841460

a) Von der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS b) Wahrnehmung der Aufgaben des Schulträgers c) LBS für Fachkräfte für c) Lebensmitteltechnik ggf. eigene Anschrift der LBS Wasbeker Straße 374 24537 Neumünster Tel.: 04321/492700 Fax: 04321/492702

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

c) LBS für Fischwirte Am Kamp 15-17 24768 Rendsburg

Lebensmitteltechnik 22

Fachkraft für Schutz und Sicherheit

ab 1. Jahr

a)

Berufsbildungszentrum Segeberg

SCHULE

b)

23 Lfd.

24 Nr.

Fachkraft für Speiseeis Ausbildungsberuf

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik

25 11

Fachverkäufer Drogist und und Fachverkäuferin im LebensmittelDrogistin handwerk, Schwerpunkt Konditorei 12 Drucker und 26 Fahrzeuglackierer und Druckerin Fahrzeuglackiererin (auslaufend seit 1.8.2011) 27 Fischwirt und Lfd. Fischwirtin Ausbildungsberuf 13 Elektroniker und Nr. Elektronikerin für Automatisierungstechnik 28 14

15

29

16

30

Lfd.

ab 1. Jahr Ausbildungsjahr, ab dem in ab der 1. Jahr LBS beschult wird

ab ab 1. 1. Jahr Jahr ab 1. Jahr ab 1. Jahr

ab 1. Jahr Ausbildungsjahr, ab dem in ab 1. Jahr der LBS beschult wird

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger ab 2. Jahr und Elektroniker und ab 2. Jahr Fliesen-, PlattenMosaiklegerin Elektronikerin für und Informationsund Systemtechnik einschließlich Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin im Elektroniker und ab 1. Jahr Schwerpunkt Plattenund ElektronikerinFliesen-, für Maschinen und Mosaikarbeiten Antriebstechnik

Forstwirt und Forstwirtin

Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen und Fachangestellte für Arbeitsmarkt-

Fotograf und Fotografin

Ausbildungsberuf

31 Nr.

Fotomedienfachmann und Fotomedienfachfrau

32

Gebäudereiniger und Gebäudereinigerin

ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

Ausbildungsjahr, ab dem in LBS beab der 2. Jahr schult wird

LBS für Fachkräfte für Schutz und Sicherheit a) Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck a) Öffentliche berufsbildende Schule, b) LBS für das Konditoreigewerbeangeder die Landesberufsschule a) Walther-Lehmkuhl-Schule, gliedert ist Neumünster b) Landesberufsschule (LBS) b) LBS für umwelttechnische Berufe a) - Nahrung und a) Gewerbeschule Theodor-Litt-Schule, Neumünster Gastronomie -, Lübeck b) LBS für Drogisten b) für das Konditoreigewerbe a) LBS Walther-Lehmkuhl-Schule, a) RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Neumünster

Tel.: 04321/492700 Fax: 04321/492702

b) b) a) a) a) b) b) b) a) a)

b) b) a) b)

LBS LBS für für Fahrzeuglackierer Medien und Drucktechnik Berufsbildungszentrum am Öffentliche berufsbildende Schule, Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg der die Landesberufsschule angeBBZ Dithmarschen gliedert ist LBS für Fischwirte

a)

LBS für Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik Berufsbildungszentrum Segeberg

b)

Lehranstalt für Forstwirtschaft

a)

Theodor-Litt-Schule, Neumünster

b)

LBS für Sozialversicherungsfachan-

a)

RBZ Wirtschaft, Kiel

b)

LBS Photo + Medien

c) LBS Photo + Medien Feldstr. 9 – 11 24105 Kiel

a)

Öffentliche berufsbildende Schule, der die Landesberufsschule angegliedert ist RBZ Wirtschaft, Kiel

a) Tel.: Von0431/5797023/24 der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS Fax: 0431/5797025 b) Wahrnehmung der Aufgaben des siehe lfd. Nr. 32 Schulträgers c) ggf. eigene Anschrift der LBS

a)

3

b) b) a)

Landesberufsschule LBS Photo + Medien (LBS) RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

Gestalter für visuelles Marketing und Gestalterin für visuelles Marketing

ab 1. Jahr

b) a)

LBS für Gebäudereiniger RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

b)

34

Gießereimechaniker und Gießereimechanikerin

ab 1. Jahr

a)

LBS für Gestalter für visuelles Marketing RBZ Technik, Kiel

35

Glaser und Glaserin

ab 1. Jahr

b) a)

LBS für Gießereimechaniker Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck, Lübeck

ab 1. Jahr

b) a)

LBS für Glaser Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck, Lübeck

b)

LBS für Hörgeräteakustiker

36

Hörgeräteakustiker und Hörgeräteakustikerin

c) LBS für Medien und Drucktechnik Roonstr. 98 24537 Neumünster

c) LBS Fischwirte Tel.: für 04321/25092-0/80 a) Am VonKamp der öffentlichen berufsbildenden 15-17 Fax: 04321/25092-97/-99 SchuleRendsburg abweichender Träger der LBS 24768 b) Wahrnehmung der Aufgaben des Schulträgers Tel.: 04331/840694 LBS für Elektroniker für Automac) Fax: ggf. 04331/840695 eigene Anschrift der LBS Landesberufsschule (LBS) tisierungstechnik Walther-Lehmkuhl-Schule, c) LBS für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Neumünster RBZ Technik, Kiel Roonstraße 98 5 24537 Neumünster LBS Plattenund MosaikLBS für für Fliesen-, Elektroniker für Informationsleger und Systemtechnik 04321/25092-46 der Elektro- und Walther-Lehmkuhl-Schule, b) Tel.: Landesinnungsverband Fax: 04321/25092-47Schleswig-Holstein Neumünster Informationstechnik

ab 1. Jahr

33

a) Von der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS b) Wahrnehmung der Aufgaben des Schulträgers c) ggf. eigene Anschrift der LBS

c) LBS für Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik b) Roonstraße Landwirtschaftskammer Schleswig90 Holstein 24537 Neumünster

c) Tel.: Lehranstalt für Forstwirtschaft (LBS) 04321/67431 Hamburger Str. 115 Fax: 04321/62428 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551/959825 Fax: 04551/959840 b) Schulverein Photo + Medienforum e. V.

6

Besonderheit: Handwerkskammer Lübeck ist Träger der Berufsschule und der LBS Besonderheit: Handwerkskammer Lübeck ist Träger der Berufsschule und der LBS c) LBS für Hörgeräteakustiker Bessemerstraße 3 23562 Lübeck

37

Holzmechaniker und Holzmechanikerin

ab 1. Jahr

a)

Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg

b)

LBS für Holzmechaniker

Tel.: 0451/5029100 Fax: 0451/5029107

7

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

319

SCHULE Lfd.

Ausbildungsberuf

Nr.

38

39

Immobilienkaufmann und Immobilienkauffrau

Informationselektroniker und Informationselektronikerin

Ausbildungsjahr, ab dem in der LBS beschult wird ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

a)

Öffentliche berufsbildende Schule, der die Landesberufsschule angegliedert ist

a) Von der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS b) Wahrnehmung der Aufgaben des Schulträgers c) ggf. eigene Anschrift der LBS

b)

Landesberufsschule (LBS)

a)

Berufliche Schule, Eutin

b)

LBS für Immobilienkaufleute

c) LBS für Immobilienkaufleute Luisenstraße 4 – 6 23714 Bad Malente

a)

Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg

Tel.: 04523/99180 Fax: 04523/991830 b) Trägerverband der Landesberufsschulen Rendsburg

b)

LBS für Informationselektroniker

c) LBS für Informationselektroniker Kieler Straße 35 24768 Rendsburg Tel.: 04331/70812-0 Fax: 04331/70812-12

40

Justizfachangestellter und Justizfachangestellte

ab 1. Jahr

a)

Berufsbildungszentrum Schleswig

41

Kanalbauer und Kanalbauerin

ab 2. Jahr

b) a)

LBS für Justizfachangestellte Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg

b) a)

LBS für Straßenbauer, Straßenwärter und Kanalbauer Öffentliche berufsbildende Schule, der die Landesberufsschule angegliedert ist

b)

Landesberufsschule (LBS)

c) LBS für Informationselektroniker Straße 35 a) Kieler Von der öffentlichen berufsbildenden 24768 SchuleRendsburg abweichender Träger der LBS b) Wahrnehmung der Aufgaben des Schulträgers Tel.: 04331/70812-0 c) Fax: ggf. 04331/70812-12 eigene Anschrift der LBS

a)

Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg

b) Trägerverband der Landesberufsschulen Rendsburg

b)

LBS für Karosserieund Fahrzeug8 baumechaniker

c) LBS für Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Kieler Straße 35 24768 Rendsburg

einschließlich Tiefbaufacharbeiter im Lfd. und Tiefbaufacharbeiterin Ausbildungsberuf Schwerpunkt Kanalbauarbeiten Nr.

42

43

Duales Studium Bau (StudiLe) Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin

Ausbildungsjahr, ab dem in der LBS beschult wird

ab 1. Jahr ab 1. Jahr

Kaufmann für Dialogmarketing und Kauffrau für Dialogmarketing

ab 1. Jahr

Kaufmann für Marketingkommunikation und Kauffrau für Marketingkommunikation

ab 1. Jahr

45

Kaufmann für Tourismus und Freizeit und Kauffrau für Tourismus und Freizeit

ab 1. Jahr

Lfd.

Ausbildungsberuf

44

Nr. 46

47

Kaufmann im Gesundheitswesen und Kauffrau im Gesundheitswesen Keramiker und Keramikerin

Ausbildungsjahr, ab dem in der LBS beschult ab 1. Jahr wird

ab 1. Jahr

a)

RBZ Wirtschaft, Kiel

b)

LBS für Servicefachkräfte und Kaufleute für Dialogmarketing Berufsbildungszentrum RendsburgEckernförde, RBZ I, Standort Eckernförde

a)

b)

LBS für Kaufleute für Marketingkommunikation

a)

Berufliche Schule, Eutin

b) a)

LBS für Kaufleute für Tourismus und Freizeit Öffentliche berufsbildende Schule, der die Landesberufsschule angegliedert ist

a) b)

Berufliche Schule, Eutin Landesberufsschule (LBS)

b) a)

LBS für Kaufleute im Gesundheits9 wesen BBZ Dithmarschen

b)

LBS für Keramiker

48

Klempner und Klempnerin

ab 1. Jahr

a)

Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg

49

Konditor und Konditorin

ab 1. Jahr

b) a)

LBS für Klempner Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Lübeck

50

Kraftfahrzeugmechatroniker und Kraftfahrzeugmechatronikerin, Schwerpunkt Karosserietechnik

ab 1. Jahr

b) a)

LBS für das Konditoreigewerbe Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg

b)

LBS für Kfz-Mechatroniker für Karosserietechnik

320

b) Trägerverband der Landesberufsschulen Rendsburg

Tel.: 04331/70812-0 Fax: 04331/70812-12

c) LBS für Kaufleute für Tourismus und Freizeit Luisenstraße 4 – 6 23714 Bad Malente a) Von der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS Tel.: 04523/99180 b) Fax: Wahrnehmung der Aufgaben des 04523/991830 Schulträgers c) ggf. eigene Anschrift der LBS

c) LBS für Keramiker Waldschlößchenstr. 48 – 52 25746 Heide Tel. und Fax über BBZ Dithmarschen, Meldorf

b) Trägerverband der Landesberufsschulen Rendsburg c) LBS für Kfz-Mechatroniker für Karosserietechnik NBI.MSB.Schl.-H. 2015 Kieler Straße 35 24768 Rendsburg Tel.: 04331/70812-0 Fax: 04331/70812-12

47

Keramiker und Keramikerin

48

Klempner und Klempnerin Lfd. Ausbildungsberuf 49 Nr.

Konditor und Konditorin

38 50

Immobilienkaufmann und und Kraftfahrzeugmechatroniker Immobilienkauffrau Kraftfahrzeugmechatronikerin, Schwerpunkt Karosserietechnik

Lfd.

Ausbildungsberuf

ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

Ausbildungsjahr, ab dem in LBS beab der 1. Jahr schult wird ab 1. Jahr

Ausbildungsjahr, ab dem in LBS beab der 1. Jahr schult wird

39 Nr.

Informationselektroniker und Informationselektronikerin

51

Kraftfahrzeugmechatroniker und Kraftfahrzeugmechatronikerin, Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik

ab 1. Jahr

40

(auslaufend seit 1.8.2013: Justizfachangestellter und Schwerpunkt Kommunikationstechnik) Justizfachangestellte Maßschneider und Maßschneiderin Kanalbauer und Kanalbauerin Mechaniker und Mechanikerin Karosserieeinschließlich für Tiefbaufacharbeiter instandhaltungstechnik und Tiefbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Kanalbauarbeiten (auslaufend seit 1.8.2013)

ab 1. Jahr

52 41 53

54

Lfd.

56

57

58

59 60 61

ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

Mechatroniker für Kältetechnik und Mechatronikerin für Kältetechnik

ab 1. Jahr

Ausbildungsberuf

Mediengestalter Digital und Print und Mediengestalterin Digital und Print

Mediengestalter Flexografie und Mediengestalterin Flexografie

wesen BBZ Dithmarschen

b)

LBS für Keramiker

Ausbildungsjahr, ab dem in der LBS beschult wird ab 1. Jahr

SCHULE

Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg a) Öffentliche berufsbildende Schule, a) Von der öffentlichen berufsbildenden der die Landesberufsschule angeSchule abweichender Träger der LBS b) LBS für Klempner b) Wahrnehmung der Aufgaben des gliedert ist a) Gewerbeschule - Nahrung und Schulträgers Gastronomie -, Lübeck c) ggf. eigene Anschrift der LBS b) Landesberufsschule (LBS) b) LBS für das Konditoreigewerbe c) Trägerverband LBS für Immobilienkaufleute a) Berufsbildungszentrum Berufliche Schule, Eutinam b) der Landesberufsschulen Luisenstraße 4 – 6 Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg Rendsburg 23714 Bad Malente b) LBS für Immobilienkaufleute b) LBS für Kfz-Mechatroniker für Karos- c) LBS für Kfz-Mechatroniker für Karossea) serietechnik Öffentliche berufsbildende Schule, a) rietechnik Von 04523/99180 der öffentlichen berufsbildenden Tel.: der die Landesberufsschule angeSchule abweichender Träger der LBS Fax: 04523/991830 Kieler Straße 35 b) 24768 Wahrnehmung derLandesberufsschulen Aufgaben des gliedert ist a) Berufsbildungszentrum am b) Trägerverband der Rendsburg Schulträgers Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg Rendsburg c) Tel.: ggf. 04331/70812-0 eigene Anschrift der LBS b) Landesberufsschule (LBS) c) Fax: LBS für Informationselektroniker b) LBS für Informationselektroniker 04331/70812-12 a) Berufsschule der Besonderheit: Kieler Straße 35 Handwerkskammer Lübeck, Lübeck 24768 Rendsburg Handwerkskammer Lübeck ist Träger der Berufsschule und der LBS b) LBS für Kraftfahrzeugmechatroniker, Tel.: 04331/70812-0 Schwerpunkt System- und HochvoltFax: 04331/70812-12 a) technik Berufsbildungszentrum Schleswig 10 a) b) a) b) a) b)

Dorothea-Schlözer-Schule, Lübeck LBS für Justizfachangestellte Berufsbildungszentrum am LBS für das Bekleidungsgewerbe Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg LBS für Straßenbauer, Straßenwärter und Kanalbauer LBS für Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik

a)

Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg 8

b) a)

LBS für Mechatroniker für Kältetech nik Öffentliche berufsbildende Schule, der die Landesberufsschule angegliedert ist

b) a)

Landesberufsschule (LBS) Walther-Lehmkuhl-Schule, Neumünster 11

ab 1. Jahr

c) LBS für Keramiker Waldschlößchenstr. 48 – 52 25746 Heide

Tel. und Fax über BBZ Dithmarschen, Meldorf

a)

b)

Duales Studium Bau (StudiLe)

Nr.

55

ab 1. Jahr ab 2. Jahr

a)

b)

LBS für Medien und Drucktechnik

a)

Walther-Lehmkuhl-Schule, Neumünster

b)

LBS für Medien und Drucktechnik

a)

RBZ Wirtschaft, Kiel

b)

LBS für Medienkaufleute Digital und Print Walther-Lehmkuhl-Schule, Neumünster

b) Trägerverband der Landesberufsschulen Rendsburg b) Trägerverband der Landesberufsschulen Rendsburg c) LBS für Informationselektroniker Kieler Straße 35 c) 24768 LBS für Mechaniker für KarosserieRendsburg instandhaltungstechnik Kieler Straße 35 Tel.: 04331/70812-0 24768 Rendsburg Fax: 04331/70812-12 Tel.: 04331/70812-0 Fax: 04331/70812-12 b) Trägerverband der Landesberufsschulen Rendsburg c) LBS für Informationselektroniker Kieler Straße 35 a) 24768 Von der öffentlichen berufsbildenden Rendsburg Schule abweichender Träger der LBS b) Tel.: Wahrnehmung der Aufgaben des 04331/70812-0 Schulträgers Fax: 04331/70812-12 c) LBS ggf. für eigene Anschrift der LBS c) Medien und Drucktechnik Roonstr. 98 24537 Neumünster Tel.: 04321/25092-0/80 Fax: 04321/25092-97/-99 c) LBS für Medien und Drucktechnik Roonstr. 98 24537 Neumünster Tel.: 04321/25092-0/80 Fax: 04321/25092-97/-99

Medienkaufmann Digital und Print und Medienkauffrau Digital und Print

ab 1. Jahr

Medientechnologe Druckverarbeitung und Medientechnologin Druckverarbeitung

ab 1. Jahr

Medientechnologe Druck und Medientechnologin Druck Medientechnologe Siebdruck und Medientechnologin Siebdruck Metallbauer und Metallbauerin, Fachrichtung Metallgestaltung

ab 1. Jahr

wie lfd. Nr. 58

wie lfd. Nr. 60

ab 1. Jahr

wie lfd. Nr. 58

wie lfd. Nr. 60

ab 1. Jahr

a)

Berufsbildungszentrum RendsburgEckernförde, RBZ I, Standort Eckernförde

b)

LBS für Metallbauer, Fachrichtung Metallgestaltung

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

a) b)

wie lfd. Nr. 60

LBS für Medien und Drucktechnik

321

SCHULE Lfd. Lfd. Nr. Nr.

Ausbildungsberuf Ausbildungsberuf

Ausbildungsjahr, ab dem in Ausbildungsder ab LBS be-in jahr, dem schult der LBSwird beschult wird

a) a) b) b)

62 62

Milchtechnologe und Milchtechnologin und Milchtechnologe Milchtechnologin einschließlich Maschinen- und Anlagenführer und Maschinenund einschließlich Maschinenund AnAnlagenführer Schwerpunkt lagenführer undimMaschinenundLebensmitteltechnik Anlagenführer im Schwerpunkt Lebensmitteltechnik

ab 1. Jahr ab 1. Jahr

a) a) b) b)

63 63

Milchwirtschaftlicher Laborant und Milchwirtschaftliche Laborantin Milchwirtschaftlicher Laborant und Milchwirtschaftliche Laborantin

ab 1. Jahr ab 1. Jahr

64 64

Modenäher und Modenäherin Modenäher und Modenäherin Modeschneider und Modeschneiderin Modeschneider und Modeschneiderin

ab 1. Jahr ab 1. Jahr

a) a) b) b) a) a) b) a) b) a) b) b) a) a) b) a) b) a) a)

65 65 66 66

ab 1. Jahr ab 1. Jahr

Operationstechnischer Angestellter und Operationstechnischer Angestellter Operationstechnische Angestellte und Lfd. Operationstechnische Ausbildungsberuf Angestellte 67 Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherin Nr. 67 Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherin

Ausbildungsjahr, ab dem in ab 1. Jahr LBS beab der 1. Jahr schult wird

68

ab 1. Jahr

69

70

Lfd. Nr. 71

72

Packmitteltechnologe und Packmitteltechnologin einschließlich Maschinen- und Anlagenführer und Maschinen- und Anlagenführer im Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung Pferdewirt und Pferdewirtin

Polsterer und Polsterin

Ausbildungsberuf

Polster- und Dekorationsnäher und Polster- und Dekorationsnäherin

Raumausstatter und Raumausstatterin

ab 1. Jahr ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

Ausbildungsjahr, ab dem in LBS beab der 1. Jahr schult wird

ab 1. Jahr

b) b) b) a)

Berufliche Schule, Eutin Berufliche Schule, Eutin LBS für Milchwirtschaftliche Laboranten LBS für Milchwirtschaftliche LaboranDorothea-Schlözer-Schule, Lübeck ten Dorothea-Schlözer-Schule, Lübeck LBS für das Bekleidungsgewerbe Dorothea-Schlözer-Schule, Lübeck LBS für das Bekleidungsgewerbe Dorothea-Schlözer-Schule, Lübeck LBS für das Bekleidungsgewerbe LBS für das Bekleidungsgewerbe BBZ Dithmarschen;Standort Heide BBZ Dithmarschen;Standort Heide LBS für Operationstechnische AngeÖffentliche berufsbildende Schule, stellte LBS für Operationstechnische Angeder die Landesberufsschule angeBerufsschule der stellte gliedert ist der Lübeck, Lübeck Handwerkskammer Berufsschule Handwerkskammer Lübeck, Lübeck Landesberufsschule (LBS) LBS für Schuhmacher und Orthopädieschuhmacher LBS für Schuhmacher und Berufliche Schule, Elmshorn Orthopädieschuhmacher

b)

13 LBS für Packmitteltechnologen

a)

Berufsbildungszentrum Plön

b)

LBS für Pferdewirte

Sattler und Sattlerin

ab 1. Jahr

Schifffahrtskaufmann und Schifffahrtskauffrau

75

Schilder- und Lichtreklamehersteller ab 1. Jahr und Schilder- und Lichtreklameherstellerin

76

322 77

ab 1. Jahr

Schornsteinfeger und Schornsteinfegerin

ab 1. Jahr

Schuhmacher und Schuhmacherin

ab 1. Jahr

Von der öffentlichen berufsbildenden Schule Träger der LBS Von derabweichender öffentlichen berufsbildenden Wahrnehmung der Aufgaben desLBS Schule abweichender Träger der Schulträgers Wahrnehmung der Aufgaben des ggf. eigene Anschrift der LBS Schulträgers ggf. eigene Anschrift der LBS

a) Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein a) Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein c) LBS für Milchtechnologen Luisenstraße 4–6 c) LBS für Milchtechnologen 23714 Bad Malente Luisenstraße 4–6 23714 Bad Malente Tel.: 04523/99180 Fax: 04523/991830 Tel.: 04523/99180 wie Fax: lfd. Nr. 66 04523/991830 wie lfd. Nr. 66

a) Von der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS Besonderheit: b) Wahrnehmung der Aufgaben des Besonderheit: Schulträgers Lübeck ist Träger der Handwerkskammer c) ggf. eigene LBS der Berufsschule undAnschrift der LBS der Handwerkskammer Lübeck ist Träger Berufsschule und der LBS

13

c) LBS für Pferdewirte Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft Futterkamp 24327 Blekendorf Tel.: 04381/900936 Fax: 04381/90098 b) Trägerverband der Landesberufsschulen Rendsburg

Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg

b)

LBS des Raumausstatter- und Sattlerhandwerks

c) LBS des Raumausstatter- und Sattlerhandwerks Kieler Straße 35 24768 Rendsburg

a)

Öffentliche berufsbildende Schule, der die Landesberufsschule angegliedert ist Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg Landesberufsschule (LBS) LBS des Raumausstatter- und Sattlerhandwerks 14 Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg

a) Tel.: Von 04331/70812-0 der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS Fax: 04331/70812-12 b) Wahrnehmung der Aufgaben des siehe lfd. Nr. 74 Schulträgers c) ggf. eigene Anschrift der LBS

a) b) b) a)

a) b)

74

a) a) b) b) c) c)

a)

b) 73

Öffentliche berufsbildende Schule, der die Landesberufsschule angeÖffentliche berufsbildende Schule, gliedert ist der die Landesberufsschule angegliedert ist Landesberufsschule (LBS) Landesberufsschule (LBS) Metallgestaltung Berufliche Schule, Eutin Metallgestaltung Berufliche Schule, Eutin LBS für Milchtechnologen LBS für Milchtechnologen

a)

LBS des Raumausstatter- und Sattlerhandwerks Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg

siehe lfd. Nr. 74

siehe lfd. Nr. 74

LBS des Raumausstatter- und Sattlerhandwerks RBZ Wirtschaft, Kiel

b) a)

LBS für Schifffahrtskaufleute RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel

b) a)

LBS für Schilder- und Lichtreklamehersteller BBZ Dithmarschen

b)

LBS für Schornsteinfeger

a)

Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck, Lübeck

b)

LBS für Schuhmacher und Orthopädieschuhmacher

NBI.MSB.Schl.-H. 2015 Besonderheit: Handwerkskammer Lübeck ist Träger der Berufsschule und der LBS

72

Raumausstatter und Raumausstatterin

ab 1. Jahr

a) b)

73

Sattler und Sattlerin Lfd. Ausbildungsberuf

ab 1. Jahr

a)

Nr. 74

Ausbildungsjahr, ab dem in der LBS beschult ab 1. Jahr wird

a) b)

75 62

76

Schifffahrtskaufmann und Schifffahrtskauffrau

Schilder- und Lichtreklamehersteller ab 1. Jahr Milchtechnologe und ab 1. Jahr und Milchtechnologin Schilderund Lichtreklameherstellerin einschließlich Maschinen- und Anlagenführer und Maschinenund Schornsteinfeger und ab 1. Jahr Anlagenführer im Schwerpunkt LeSchornsteinfegerin bensmitteltechnik

77 Schuhmacher und 63 Schuhmacherin Milchwirtschaftlicher Laborant und Lfd. Ausbildungsberuf Milchwirtschaftliche Laborantin Nr.

64 78

Modenäher und Segelmacher und Modenäherin Segelmacherin

65

Modeschneider und Modeschneiderin Servicefachkraft für Dialogmarketing Operationstechnischer Angestellter und Servicekraft für SchutzAngestellte und SicherOperationstechnische heit Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherin Sozialversicherungsfachangestellter (Ersatzkassen) und Sozialversicherungsfachangestellte (Ersatzkassen)

79

66 80

67 81

82

Lfd.

Sozialversicherungsfachangestellter (gesetzliche Krankenversicherung) und Sozialversicherungsfachangestellte (gesetzliche Krankenversicherung)

Ausbildungsberuf

Nr. 83

Sport- und Fitnesskaufmann und Sport- und Fitnesskauffrau

84

Straßenbauer und Straßenbauerin

a) b)

LBS für Schornsteinfeger

a) a) a)

b) a)

Berufsschule der Berufliche Schule, Eutin Öffentliche berufsbildende Schule, Handwerkskammer Lübeck, Lübeck der die Landesberufsschule angegliedert ist Milchwirtschaftliche LBS für Schuhmacher und Laboranten Orthopädieschuhmacher Dorothea-Schlözer-Schule, Lübeck Landesberufsschule (LBS) Berufsschule der

ab 1. Jahr

b) a) b) a) b)

Handwerkskammer Lübeck, Lübeck LBS für das Bekleidungsgewerbe 15 Dorothea-Schlözer-Schule, Lübeck LBS für Segelmacher RBZ Wirtschaft, Kiel LBS für das Bekleidungsgewerbe

ab 1. Jahr

b) a)

ab 1. Jahr

a) b)

ab 1. Jahr

b) a)

ab 1. Jahr

a) b) b)

ab 1. Jahr

a)

LBS Servicefachkräfte und KaufBBZ für Dithmarschen;Standort Heide leute für Dialogmarketing Berufsbildungszentrum Segeberg LBS für Operationstechnische Angestellte LBS für Fachkräfte Berufsschule der für Schutz und Sicherheit Handwerkskammer Lübeck, Lübeck Theodor-Litt-Schule, Neumünster LBS für Schuhmacher und LBS für SozialversicherungsfachanOrthopädieschuhmacher gestellte und Fachangestellte für Ar13 beitsmarktdienstleistungen Berufsbildungszentrum Segeberg

ab 1. Jahr abAusbildungs1. Jahr jahr, ab dem in der LBS beschult wird ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

Ausbildungsjahr, ab dem in LBS beab der 1. Jahr schult wird ab 2. Jahr

Duales Studium Bau (StudiLe)

ab 1. Jahr

Straßenwärter und Straßenwärterin

ab 1. Jahr

b)

LBS des Raumausstatter- und Sattlerhandwerks Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg Öffentliche berufsbildende Schule, der die angeLBS desLandesberufsschule Raumausstatter- und Sattgliedert ist lerhandwerks RBZ Wirtschaft, Kiel Landesberufsschule (LBS) LBS für Schifffahrtskaufleute Metallgestaltung RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Berufliche Schule, Eutin Kiel

LBS für SchilderMilchtechnologen und Lichtreklamehersteller BBZ Dithmarschen

einschließlich Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten

85

a) b) b) a) a)

lerhandwerks Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg

b)

a)

b) b) a)

Landesberufsschule (LBS) LBS für Sport- und Fitnesskaufleute Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg

b)

LBS für Straßenbauer, Straßen16 wärter und Kanalbauer

LBS für Systeminformatiker

ab 1. Jahr

a)

Theodor-Litt-Schule, Neumünster

Textil- und Modenäher und Textil- und Modenäherin Lfd. Ausbildungsberuf 89 Textil- und Modeschneider und Nr. Textil- und Modeschneiderin

ab 1. Jahr

b) a)

LBS für Textilreiniger Dorothea-Schlözer-Schule, Lübeck

a) b) a)

Öffentliche berufsbildende Schule, LBS für das Bekleidungsgewerbe der die Landesberufsschule angeDorothea-Schlözer-Schule, Lübeck gliedert ist

90

ab 2. Jahr

b) b) a)

LBS für das Bekleidungsgewerbe Landesberufsschule (LBS) Elly-Heuss-Knapp-Schule,

Tiermedizinischer Fachangestellter und Tiermedizinische Fachangestellte

Ausbildungsjahr, ab dem in ab 1. Jahr der LBS beschult wird

Neumünster b)

91

Tierpfleger und

Tierpflegerin NBI.MSB.Schl.-H. 2015

92

Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und Tourismuskauffrau (Kauffrau für

ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

Tel.: 04523/99180 Fax: 04523/991830 Besonderheit: wie 66öffentlichen berufsbildenden a) lfd. VonNr. der Schule abweichender derder LBS Handwerkskammer Lübeck Träger ist Träger b) Wahrnehmung Aufgaben des Berufsschule und derder LBS Schulträgers c) ggf. eigene Anschrift der LBS Besonderheit: Handwerkskammer Lübeck ist Träger der Berufsschule und der LBS

Besonderheit: Handwerkskammer Lübeck ist Träger der Berufsschule und der LBS

a) AOK Nordwest

a) Tel.: Von 04554/90720 der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS Fax: 04554/907248 b) Wahrnehmung der Aufgaben des Schulträgers c) ggf. eigene Anschrift der LBS b) Trägerverband der Landesberufsschulen Rendsburg

b)

88

c) LBS für Milchtechnologen Luisenstraße 4 – 6 23714 Bad Malente

Öffentliche berufsbildende Schule, der die Landesberufsschule angegliedert ist Berufsbildungszentrum Schleswig

a)

87

a) Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

a)

LBS für Straßenbauer, Straßenwärter und Kanalbauer RBZ Technik, Kiel

(auslaufend seit 1.8.2013, nur Namensänderung) Textilreiniger und Textilreinigerin

a) Von der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS b) Wahrnehmung der Aufgaben des Schulträgers c) ggf. eigene Anschrift der LBS

c) LBS für Sozialversicherungsfachangestellte (gesetzliche Krankenversicherung) Gildeweg 36 23812 Wahlstedt

b) ab 2. Jahr

siehe lfd. Nr. 74

LBS für Sozialversicherungsfachangestellte (gesetzliche Krankenversicherung)

Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg

Systeminformatiker und Systeminformatikerin

SCHULE

b)

a)

86

siehe lfd. Nr. 74

a)

17

LBS für Tiermedizinische Fachangestellte Elly-Heuss-Knapp-Schule, Neumünster

b)

LBS für Tierpfleger

a)

Berufliche Schule, Eutin

b)

LBS für Tourismuskaufleute

c) LBS für Straßenbauer, Straßenwärter und Kanalbauer Kieler Straße 35 24768 Rendsburg Tel.: 04331/70812-0 Fax: 04331/70812-12 wie lfd. Nr. 90

a) Von der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS b) Wahrnehmung der Aufgaben des Schulträgers c) LBS ggf. für eigene Anschrift der LBS c) Tiermedizinische Fachangestellte

Bachstraße 32 24534 Neumünster

Tel.: 04321/9159314 Fax: 04321/9159320 c) LBS für Tierpfleger Bachstraße 32 24534 Neumünster Tel.: 04321/9159314 Fax: 04321/9159320 c) LBS für Tourismuskaufleute Luisenstraße 4 – 6 23714 Bad Malente

323

SCHULE Lfd. Ausbildungsberuf Nr.

Lfd. Nr.

91 38

92 39

93

40 Lfd. 94 41 Nr. 95

96

97

98

Ausbildungsberuf Tiermedizinische Fachangestellte

Tierpfleger und Immobilienkaufmann und Immobilienkauffrau Tierpflegerin

Tourismuskaufmann (Kaufmann für Informationselektroniker und Privat- und Geschäftsreisen) und Informationselektronikerin Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)

Ausbildungsjahr, ab dem in der LBS beschult wird Ausbildungsjahr, ab dem in der LBS beschult wird

ab 1. Jahr

einschließlich Maschinen- und Anlagenführer und Maschinen- und Anlagenführer im Schwerpunkt Metalltechnik und Kunststofftechnik Zahntechniker und Zahntechnikerin

Öffentliche berufsbildende Schule, der die Landesberufsschule angegliedert ist

b) a)

Landesberufsschule (LBS) Schule, Öffentliche berufsbildende der die Landesberufsschule angeNeumünster gliedert ist

b) b)

LBS für Tiermedizinische FachangeLandesberufsschule (LBS) stellte Elly-Heuss-Knapp-Schule, Berufliche Schule, Eutin Neumünster LBS für Immobilienkaufleute LBS für Tierpfleger

a) b) b)

ab 1. Jahr

Triale Ausbildungsgänge für Bank- ab 1. Jahr kaufleute und Steuerfachangestellte

Justizfachangestellter und Justizfachangestellte Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann und Veranstaltungskauffrau Kanalbauer und Kanalbauerin Vermessungstechniker und Vermessungstechnikerin einschließlich Tiefbaufacharbeiter Fachrichtung Bundesverwaltung und Tiefbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Kanalbauarbeiten Verwaltungsfachangestellter und Verwaltungsfachangestellte, Werkzeugmechaniker und Werkzeugmechanikerin Duales Studium Bau (StudiLe)

a)

a) b) b)

Berufliche Schule, Eutinam Berufsbildungszentrum Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg LBS für Tourismuskaufleute LBS für Informationselektroniker

a)

BBZ Dithmarschen, Standort Heide

b) a) a) a) b) a) b) a) b) b)

a) Von der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS b) Wahrnehmung der Aufgaben des Schulträgers c) ggf. Anschriftberufsbildenden der LBS a) Von eigene der öffentlichen Schule abweichender Träger der LBS b) 24534 Wahrnehmung der Aufgaben des Neumünster Schulträgers c) Tel.: ggf. 04321/9159314 eigene Anschrift der LBS Fax: 04321/9159320 c) LBS für Tierpfleger Immobilienkaufleute Bachstraße Luisenstraße324 – 6 24534 23714 Neumünster Bad Malente Tel.: 04321/9159314 04523/99180 Fax: 04321/9159320 04523/991830 c) LBS für Tourismuskaufleute b) Trägerverband der Landesberufsschulen Luisenstraße Rendsburg 4 – 6 23714 Bad Malente c) LBS für Informationselektroniker Tel.: Kieler04523/99180 Straße 35 Fax: 04523/991830 24768 Rendsburg

Tel.: 04331/70812-0 Fax: 04331/70812-12

ab 2. Jahr ab 1. Jahr

a)

LBS für Triale Ausbildungsgänge für Bankkaufleute und SteuerfachangeBerufsbildungszentrum Schleswig stellte Öffentliche berufsbildende Schule, Hanse-Schule, Lübeck der die Landesberufsschule angeLBS für Justizfachangestellte gliedert ist Berufsbildungszentrum am LBS für Veranstaltungskaufleute Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Landesberufsschule (LBS) Kiel für Straßenbauer, Straßenwärter LBS und Kanalbauer LBS für Vermessungstechniker RBZ für Wirtschaft, Kiel LBS Verwaltungsfachangestellte, Fachrichtung Bundesverwaltung Emil-Possehl-Schule, Lübeck

b)

LBS für Werkzeugmechaniker

ab 1. Jahr

a)

Walther-Lehmkuhl-Schule, Neumünster

b) Zahntechniker-Innung Hamburg und Schleswig-Holstein KöR

b)

LBS für Zahntechniker

c) LBS für Zahntechniker Roonstr. 100 24537 Neumünster

ab 1. Jahr Ausbildungsab 1. Jahr jahr, ab dem in LBS beab der 2. Jahr schult wird ab 1. Jahr

ab 1. Jahr

b) a) b)

18

a) Von der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS b) Trägerverband Wahrnehmungder derLandesberufsschulen Aufgaben des b) Schulträgers Rendsburg c) ggf. eigene Anschrift der LBS c) LBS für Informationselektroniker Kieler Straße 35 24768 Rendsburg Tel.: 04331/70812-0 Fax: 04331/70812-12

8

Tel.: 04321/65580 Fax: 04321/699246

b) Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 66 Berufsbildungsgesetz und § 42m Handwerksordnung Lfd. Nr.

Ausbildungsberuf

Ausbildungsjahr, a) Öffentliche berufsbildende Schule, der die Landesberufsschule angeab dem in der LBS beschult gliedert ist wird b) Landesberufsschule (LBS)

19

01

Fahrzeugpfleger und Fahrzeugpflegerin

ab 1. Jahr

a)

Berufliche Schule, Oldenburg

02

Werker in der Pferdewirtschaft und Werkerin in der Pferdewirtschaft

ab 1. Jahr

b) a)

LBS für Fahrzeugpfleger Berufsbildungszentrum Plön

b)

LBS für Werker in der Pferdewirtschaft

a) Von der öffentlichen berufsbildenden Schule abweichender Träger der LBS b) Wahrnehmung der Aufgaben des Schulträgers c) ggf. eigene Anschrift der LBS

c) LBS für Pferdewirte Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft Futterkamp 24327 Blekendorf Tel.: 04381/900936 Fax: 04381/90098

324

NBI.MSB.Schl.-H. 2015 20

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Emil-Possehl-Schule, Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck, Georg-KerschensteinerStraße 27, 23554 Lübeck, Tel.: 0451 - 1 22 89 00, Fax: 0451 - 1 22 89 19

Elly-Heuss-Knapp-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Carlstraße 53, 24534 Neumünster, Tel.: 04321 - 2 51 21 0, Fax: 04321 - 2 51 21 49

Dorothea-Schlözer-Schule, Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck, Jerusalemsberg 1-3, 23568 Lübeck, Tel.: 0451 - 1 22 88 60, Fax: 0451 - 1 22 88 68

Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck, Wiekstraße 5, 23570 Lübeck, Tel.: 04502 - 88 74 00, Fax: 04502 - 88 74 07

Berufsbildungszentrum Schleswig, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Schleswig-Flensburg, Flensburger Straße 19 b, 24837 Schleswig, Tel.: 04621 - 9 66 00, Fax: 04621 - 96 60 901

Berufsbildungszentrum Rendsburg-Eckernförde, Regionales Berufsbildungszentrum I des Kreises Rendsburg-Eckernförde, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Kieler Straße 30, 24768 Rendsburg, Tel.: 04331 - 45 95 99 0, Fax: 04331 - 45 95 99 61

Berufsbildungszentrum Plön = Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Plön, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Heinrich-Rieper-Straße 3, 24306 Plön, Tel.: 04522 - 7 43 84, Fax: 04522 - 17 43

Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Regionales Berufsbildungszentrum II des Kreises Rendsburg-Eckernförde, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Herrenstraße 30 - 32, 24768 Rendsburg, Tel.: 04331 - 43 40 80, Fax: 04331 - 2 62 39

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg, Langelohe 4, 25337 Elmshorn, Tel.: 04121 - 4 72 80, Fax: 04121 - 47 28 45

Berufliche Schule des Kreises Ostholstein, Kremsdorfer Weg 31, 23758 Oldenburg/H., Tel.: 04361 - 90 80, Fax: 04361 - 90 81 18

Berufliche Schule des Kreises Ostholstein, Wilhelmstraße 6, 23701 Eutin, Tel.: 04521 - 7 99 50, Fax: 04521 - 79 95 55

Walther-Lehmkuhl-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Roonstraße 90, 24537 Neumünster, Tel.: 04321 - 2 50 92 0, Fax: 04321 - 2 50 92 99

Theodor-Litt-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Parkstraße 12 - 18, 24534 Neumünster, Tel.: 04321 - 26 533 11, Fax: 04321 - 26 533 99

Regionales Berufsbildungszentrum (RBZ) Flensburg - Eckener-Schule - rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Friesische Lücke 15, 24937 Flensburg, Tel.: 0461 - 85 25 31, Fax: 0461 - 85 21 43

Regionales Berufsbildungszentrum (RBZ) Wirtschaft der Landeshauptstadt Kiel, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Westring 444, 24118 Kiel, Tel.: 0431 - 89 59 80, Fax: 0431 - 8 17 42

Regionales Berufsbildungszentrum (RBZ) Technik der Landeshauptstadt Kiel, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Geschwister-Scholl-Straße 9, 23143 Kiel, Tel.: 0431 - 79 96 40, Fax: 0431 - 79 96 41 00

Regionales Berufsbildungszentrum (RBZ) Soziales, Ernährung und Bau der Landeshauptstadt Kiel, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Westring 100, 24114 Kiel, Tel.: 0431 - 1 69 82 00, Fax: 0431 - 1 69 82 22

rbz steinburg, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Steinburg, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Juliengardeweg 9, 25524 Itzehoe, Tel.: 04821 - 68 331, Fax: 04821 - 68 35 5

Hanse-Schule für Wirtschaft und Verwaltung, Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck, Dankwartsgrube 14-22, 23552 Lübeck, Tel.: 0451 - 1 22 88 87, Fax: 0451 - 1 22 88 92

BBZ = BerufsBildungsZentrum Dithmarschen, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Dithmarschen, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Friedrichshöfer Straße 31, 25704 Meldorf, Tel.: 04832 - 90 30, Fax: 04832 - 90 32 50

BBZ = Berufsbildungszentrum Bad Segeberg, Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Theodor-Storm-Straße 9-11, 23795 Bad Segeberg, Tel.: 04551 - 9 63 1-0, Fax: 04551 - 96 31 59

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie -, Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck, Parade 2, 23552 Lübeck, Tel.: 0451 - 1 22 89 64, Fax: 0451 - 1 22 89 66

Adressen der berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein mit Landesberufsschulen in alphabetischer Reihenfolge

SCHULE

325

326

Zahntechniker-Innung Hamburg und Schleswig-Holstein, KöR, Wasbeker Straße 351, 24537 Neumünster

Trägerverband der Landesberufsschulen Rendsburg, Kieler Straße 35, 24768 Rendsburg

Schulverein für die Landesberufsschule Photo + Medien, Feldstraße 9 - 11, 24105 Kiel

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Am Kamp 15-17, 24768 Rendsburg

Landesinnungsverband der Elektro- und Informationstechnik Schleswig-Holstein, Kieler Straße 35a, 24768 Rendsburg

Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Schleswig-Holstein, Holzkoppelweg 5, 24118 Kiel

Handwerkskammer Lübeck, Breite Straße 10 - 12, 23552 Lübeck

AOK Nordwest- Die Gesundheitskasse -, Bildungszentrum, Gildeweg 36, 23812 Wahlstedt

Adressen der Träger von Landesberufsschulen oder der mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Trägers beauftragten Institutionen in alphabetischer Reihenfolge ohne Kreise und kreisfreie Städte

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

MV

BB, HH, MV, NI

HH, HB

BW, BY, BE, BB, HB, HE, HH, MV, NW, RP, SN, ST Bootsbauer und Bootsbauerin (BBiG/HwO)

Buchbinder und Buchbinderin (HwO)

Buchhändler und Buchhändlerin (BBiG)

Dachdecker und Dachdeckerin (HwO) Fachrichtung: - Reetdachtechnik

Drogist und Drogistin (BBiG)

02

03

04

05

06

Gewerbeschule - Nahrung und Gastronomie Berufl. Schule der Hansestadt Lübeck Parade 2 23552 Lübeck Tel.: 0451/1228964/63 Fax: 0451/1228966 Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck in der Hansestadt Lübeck Landesberufsschule für Bootsbauer Wiekstr. 5 23570 Lübeck-Travemünde Tel.: 04502/887400 Fax: 04502/887407 Walther-Lehmkuhl-Schule Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, AöR Landesberufsschule für Medien und Drucktechnik Roonstr. 90 24537 Neumünster Tel.: 04321/250920 Fax: 04321/2509299 Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Eutin Landesberufsschule für Buchhändler Luisenstr. 4 – 6 23714 Bad Malente Tel.: 04523/99180 Fax: 04523/991830 Emil-Possehl-Schule Berufl. Schule der Hansestadt Lübeck Landesberufsschule für das Dachdeckerhandwerk in Schleswig-Holstein Am Flugplatz 4 Nr. 3 23560 Lübeck-Blankensee Tel.: 0451/5040250 Fax: 0451/5040260 Theodor-Litt-Schule Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, AöR Landesberufsschule für Drogisten Parkstr. 12 - 18 24534 Neumünster Tel.: 04321/26533-0 Fax: 04321/2653399

Einzugsbereich SH und HH Aufnehmende Berufsschule

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 01 Biologielaborant und Biologielaborantin (BBiG)

Stand: 27. Fortschreibung, Stand: 26.06.2015, gültig ab 01.08.2015

Dieser Erlass mit den Anlagen 1 und 2 ist befristet bis zum 31.07.2016.

327

.

Verzeichnis der schleswig-holsteinischen Berufsschulstandorte für den Berufsschulunterricht von Auszubildenden aus anderen Ländern (Splitterberufe)

Anlage 2: Verzeichnis der Berufsschulstandorte in anderen Ländern für den Berufsschulunterricht schleswig-holsteinischer Auszubildender in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender. Auszubildende in Ausbildungsberufen nach Anlage 2 werden hiermit gemäß § 24 Abs. 5 Schulgesetz zum Besuch der in diesem Verzeichnis genannten Berufsschulen verpflichtet.

nl

-1-

Anlage 1: Verzeichnis der schleswig-holsteinischen Berufsschulstandorte für den Berufsschulunterricht von Auszubildenden aus anderen Ländern in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender. Auszubildende mit einem Ausbildungsplatz außerhalb Schleswig-Holsteins dürfen nur in Ausbildungsberufen nach Anlage 1 aufgenommen werden. Einzelanträge auf Beschulung in Schleswig-Holstein außerhalb der Splitterberufliste sind dem Ministerium stets zur Entscheidung vorzulegen.

A

Anlage 1

Der Unterausschuss für Berufliche Bildung der KMK hat die 27. Fortschreibung der Beilage zur Rahmenvereinbarung „Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden, mit Angabe der aufnehmenden Länder (Berufsschulstandorte) und Einzugsbereiche“ (so genannte Splitterberufliste) beschlossen, die seit 01.08.2015 gültig ist. Die vollständige Liste ist vom Sekretariat der KMK veröffentlicht und unter http://www.kmk.org./fileadmin/veroeffentlichungen_ beschluesse/2015/2015_08_01-Liste-Ausbildungsberufe.pdf ins Internet gestellt worden.

Unter Aufhebung der bisherigen Veröffentlichungen gebe ich hiermit auszugsweise den neuesten Stand der Splitterberufliste bekannt. (Änderungen sind durch Unterstreichungen gekennzeichnet).

HH

Beilage zur Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler/ Schülerinnen in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender (Beschluss der KMK vom 26.01.1984 i. d. F. vom 01.10.2010) „Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden, mit Angabe der aufnehmenden Länder (Berufsschulstandorte) und Einzugsbereiche“; 27. Fortschreibung, Stand: 26.06.2015, gültig ab 01.08.2015 Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 1. Oktober 2015 - III 324 - 3023.257.4-3

328

Fachangestellter für Bäderbetriebe und Fachangestellte für Bäderbetriebe (BBiG)

Fachkraft für Lebensmitteltechnik (BBiG)

Fischwirt und Fischwirtin (BBiG) Schwerpunkt: - Kleine Hochsee- und Küstenfischerei

Forstwirt und Forstwirtin (BBiG)

Fotomedienfachmann und Fotomedienfachfrau (BBiG, HwO)

Gießereimechaniker und Gießereimechanikerin (BBiG)

08

09

10

11

12

13

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 07 Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik und Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik (BBiG/HwO)

-2-

Walther-Lehmkuhl-Schule Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, AöR Landesberufsschule für Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik Roonstr. 90 24537 Neumünster Tel.: 04321/250920 Fax: 04321/2509299 Walther-Lehmkuhl-Schule Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, AöR Landesberufsschule für Fachangestellte für Bäderbetriebe Roonstr. 90 24537 Neumünster Tel.: 04321/250920 Fax: 04321/2509299 Walther-Lehmkuhl-Schule Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, AöR Landesberufsschule für Fachkräfte für Lebensmitteltechnik Wasbeker Str. 324 24537 Neumünster Tel.: 04321/492700 Fax: 04321/492702 Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal RBZ II des Kreises RendsburgEckernförde, AöR Landesberufsschule für Fischwirte Am Kamp 15-17 24768 Rendsburg Berufsbildungszentrum Segeberg RBZ des Kreises Segeberg, AöR Lehranstalt für Forstwirtschaft Hamburger Str. 115 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551/959825 Fax: 04551/959840 Regionales Berufsbildungszentrum Wirtschaft der Landeshauptstadt Kiel, AöR Landesberufsschule für Photo + Medien Feldstr. 9-11 24105 Kiel Tel.: 0431/5797023/24 Fax: 0431/5797025 Regionales Berufsbildungszentrum Technik der Landeshauptstadt Kiel, AöR Geschwister-Scholl-Straße 9 24143 Kiel Tel.: 0431/1698 600 Fax: 0431/1698 699

Aufnehmende Berufsschule

HB, HH, NI

BW, BE, BB, HB, HE, HH, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, TH

HH

HH, NI

HH

HH

Einzugsbereich SH und MV

Keramiker und Keramikerin (HwO)

17

Landwirt und Landwirtin (BBiG)

Informationselektroniker und Informationselektronikerin (HwO)

16

18

Hörgeräteakustiker und Hörgeräteakustikerin (HwO)

15

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 14 Glaser und Glaserin (HwO)

-3-

HH

BB, BE, HB, HH, MV, NI, NW

MV

alle Länder

Einzugsbereich SH und MV

Berufsbildungszentrum Mölln HH RBZ des Kreises Herzogtum Lauenburg, AöR Kerschensteinerstr. 2 23879 Mölln Tel.: 04542/85790 Fax: 04542/857944

Anmeldung: Regionales BerufsBildungsZentrum Dithmarschen, AöR Friedrichshöfer Str. 31 25704 Meldorf Tel.: 04832/9030 Fax: 04832/903250 Berufsbildungszentrum Segeberg RBZ des Kreises Segeberg, AöR Theodor-Storm-Str. 9 - 11 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551/96310 Fax: 04551/963159

Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck in der Hansestadt Lübeck Landesberufsschule für Glaser Wiekstr. 5 23570 Lübeck-Travemünde Tel.: 04502/887400 Fax: 04502/887407 Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck in der Hansestadt Lübeck Landesberufsschule für Hörgeräteakustiker Bessemerstr. 3 23562 Lübeck Tel.: 0451/5029100 Fax: 0451/5029107 Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal RBZ II des Kreises RendsburgEckernförde, AöR Landesberufsschule für Informationselektroniker Kieler Straße 35 24768 Rendsburg Tel.: 04331/70812-0 Fax: 04331/70812-12 Regionales BerufsBildungsZentrum Dithmarschen, AöR Landesberufsschule für Keramiker Waldschlößchenstr. 48 - 52 25746 Heide

Aufnehmende Berufsschule

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Medientechnologe Druckverarbeitung und Medientechnologin Druckverarbeitung (BBiG)

Medientechnologe Siebdruck und Medientechnologin Siebdruck (BBiG/HwO)

Metallbauer und Metallbauerin (HwO) Fachrichtung: - Metallgestaltung

Mikrotechnologe und Mikrotechnologin (BBiG)

Milchwirtschaftlicher Laborant und Milchwirtschaftliche Laborantin (BBiG)

Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherin (HwO)

20

21

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

22

23

24

25

Berufsbildungszentrum Rendsburg-Eckernförde RBZ I, AöR Standort: Fischerkoppel 8 24340 Eckernförde Tel.: 04351/75740 Fax: 04351/757426 Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Steinburg, AöR Juliengardeweg 9 25224 Itzehoe Tel.: 04821/68331 Fax: 04821/68355 Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Eutin Landesberufsschule für Buchhändler Luisenstr. 4 – 6 23714 Bad Malente Tel.: 04523/99180 Fax: 04523/991830 Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck in der Hansestadt Lübeck Landesberufsschule für Schuhmacher und Orthopädieschuhmacher Wiekstr. 5 23570 Lübeck-Travemünde Tel.: 04502/887400 Fax: 04502/887407

wie lfd. Nr. 19

BE, BB, HB, HH, MV, NI

HH

BY, HB, HH, MV, SL

HB, HH, MV

HH, MV

Walther-Lehmkuhl-Schule Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, AöR Landesberufsschule für Medien und Drucktechnik Roonstr. 90 (Schulgebäude Roonstr. 98) 24537 Neumünster Tel.: 04321/250920 Fax: 04321/2509299 HH wie lfd. Nr. 19

30

29

28

Schiffsmechaniker und Schiffsmechanikerin (BBiG)

Schifffahrtskaufmann und Schifffahrtskauffrau (BBiG)

Sattler und Sattlerin (BBiG/HwO)

27b) nur Fachrichtung: - Pferderennen (Einsatzgebiete: Rennreiten und Trabrennfahren)

27a) Pferdewirt und Pferdewirtin (BBiG)

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 26 Packmitteltechnologe und Packmitteltechnologin (BBiG)

Einzugsbereich SH und HH

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 19 Medientechnologe Druck und Medientechnologin Druck (BBiG/HwO)

Aufnehmende Berufsschule

-5-

-4-

Anmeldung: Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Plön, AöR Heinrich-Rieper-Str. 3 24306 Plön Tel.: 04522/74384 Fax: 04522/1743 Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal RBZ II des Kreises RendsburgEckernförde, AöR Landesberufsschule des Raumausstatter-und Sattlerhandwerks Kieler Straße 35 24768 Rendsburg Tel.: 04331/70812-0 Fax: 04331/70812-12 Regionales Berufsbildungszentrum Wirtschaft der Landeshauptstadt Kiel, AöR Landesberufsschule für Schifffahrtskaufleute Westring 444 24118 Kiel Tel.: 0431/1698-400 Fax: 0431/1698-444 Schleswig-Holsteinische Seemannschule Priwall Wiekstr. 3 a 23570 Lübeck-Travemünde Tel.: 04502/5152 Fax: 04502/515224

Berufliche Schule des Kreises Pinneberg Landesberufsschule für Packmitteltechnologen Langelohe 4 25337 Elmshorn Tel.: 04121/47280 Fax: 04121/472845 Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Plön, AöR Landesberufsschule für Pferdewirte Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft Futterkamp 24327 Blekendorf Tel.: 04381/900936 Fax: 04381/90098

Aufnehmende Berufsschule

HH

MV

HH, MV, NI

MV, NI

HH

Einzugsbereich SH und BB, HB, HH, NI

SCHULE

329

Anlage 2

330

Automatenfachmann und Automatenfachfrau (BBiG)

Baugeräteführer und Baugeräteführerin (BBiG)

Baustoffprüfer und Baustoffprüferin (BBiG)

04

05

06

Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik (BBiG))

Aufbereitungsmechaniker und Aufbereitungsmechanikerin (BBiG) Fachrichtungen: - Naturstein - Sand/ Kies

03

07

Aufbereitungsmechaniker und Aufbereitungsmechanikerin (BBiG) Fachrichtung: - Feuerfeste/keramische Rohstoffe

02

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 01 Asphaltbauer und Asphaltbauerin (BBiG)

Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Nordrhein-Westfalen Berufskolleg Ost der Stadt Essen Knaudtstr. 25 45138 Essen Tel.: 0201/8840788 Fax: 0201/8840799 Bayern Staatliche Berufsschule Wiesau Pestalozzistraße 2 95676 Wiesau Tel.: 09634/92030 Fax: 09634/8282 Thüringen Walter-Gropius-Schule Erfurt Binderslebener Landstr. 162 99092 Erfurt Tel.: 0361/22120 Fax: 0361/2212100 Nordrhein-Westfalen Berufskolleg Lübbecke des Kreises Minden-Lübbecke Rahdener Str. 1 32312 Lübbecke Tel.: 05741/34580 Fax: 05741/345899 Nordrhein-Westfalen Hans-Schwier-Berufskolleg Heegestr. 14 45897 Gelsenkirchen Tel.: 0209/959760 Fax: 0209/9597633 Bayern Staatliche Berufsschule Selb Weißenbacher Str. 60 95100 Selb Tel.: 09287/8827700 Fax: 09287/88277119 Nordrhein-Westfalen Hans-Schwier-Berufskolleg Heegestr. 14 45897 Gelsenkirchen Tel.: 0209/959760 Fax: 0209/9597633

Stand: 27. Fortschreibung, Stand: 26.06.2015, gültig ab 01.08.2015

Verzeichnis der Berufsschulstandorte in anderen Ländern für den Berufsschulunterricht schleswig-holsteinischer Auszubildender in anerkannten Ausbildungsberufen (Splitterberufe)

-1-

Textilreiniger und Textilreinigerin (BBiG/HwO)

Segelmacher und Segelmacherin (HwO)

34b) nur Fachrichtung: - Tierheim und Tierpension

34a) Tierpfleger und Tierpflegerin (BBiG) Fachrichtungen: - Forschung und Klinik - Zoo

33

32

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 31 Schuhmacher und Schuhmacherin (HwO)

-6-

Anmeldung: Elly-Heuss-Knapp-Schule Carlstraße 53 24534 Neumünster Tel.: 04321/25121-0 Fax: 04321/2512149

Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck in der Hansestadt Lübeck Landesberufsschule für Schuhmacher und Orthopädieschuhmacher Wiekstr. 5 23570 Lübeck-Travemünde Tel.: 04502/887400 Fax: 04502/887407 Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck in der Hansestadt Lübeck Landesberufsschule für Segelmacher Wiekstr. 5 23570 Lübeck-Travemünde Tel.: 04502/887400 Fax: 04502/887407 Theodor-Litt-Schule Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, AöR Landesberufsschule für Textilreiniger Parkstr. 12 - 18 24534 Neumünster Tel.: 04321/26533-0 Fax: 04321/2653399 Elly-Heuss-Knapp-Schule Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, AöR Landesberufsschule für Tierpfleger Bachstr. 32 24534 Neumünster Tel.: 04321/9159314 Fax: 04321/9159320

Aufnehmende Berufsschule

HH, MV

1) BB , HH, MV

HB, HH, NI

BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, RP, SN

Einzugsbereich SH und HB, MV, NW

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Betonfertigteilbauer und Betonfertigteilbauerin (BBiG)

Betonstein-/Terrazzohersteller und Betonstein-/Terrazzoherstellerin (HwO)

Binnenschiffer und Binnenschifferin (BBiG)

Biologiemodellmacher und Biologiemodellmacherin (BBiG)

Bodenleger und Bodenlegerin (BBiG)

Bogenmacher und Bogenmacherin (HwO)

09

10

10

11

12

13

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 08 Bestattungsfachkraft (BBiG/HwO)

-2-

NBI.MSB.Schl.-H. 2015 Anmeldung: Berufliches Schulzentrum für Technik und Hauswirtschaft Reichenbach Rathenaustr. 12 08468 Reichenbach Tel.: 03765/55140 Fax: 03765/551499

Sachsen-Anhalt Berufsbildende Schulen des Salzlandkreises II Schönebeck/ Bernburg Magdeburger Str. 302 39218 Schönebeck Tel.: 03928/70895 Fax: 03928/708980 Thüringen Staatliche Berufsbildende Schule Max-Planck-Str. 49 96515 Sonneberg Tel.: 03675/4050 Fax: 03675/405101 Niedersachsen Jobelmannschule Berufsbildende Schule I Stade Glückstädter Str. 15 21682 Stade Tel.: 04141/492100 Fax: 04141/492125 Sachsen Berufliches Schulzentrum Vogtland für Technik und Hauswirtschaft Reichenbach - Außenstelle Klingenthal Amtsberg 12 08248 Klingenthal Tel.: 037467/23213

Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Bayern Staatliche Berufsschule Bad Kissingen Seestr. 11 97688 Bad Kissingen Tel.: 0971/72060 Fax: 0971/720650 Baden-Württemberg Ferdinand-von-Steinbeis-Schule Egginger Weg 26 89077 Ulm Tel.: 0731/1613800 Fax: 0731/1611628 wie lfd. Nr. 09

Destillateur und Destillateurin (BBiG)

Chirurgiemechaniker und Chirurgiemechanikerin (HwO)

20

21

Bürsten-/Pinselmacher und Bürsten-/Pinselmacherin (BBiG/HwO)

19

Bühnenmaler und -plastiker und Bühnenmalerin und -plastikerin (BBiG)

Büchsenmacher und Büchsenmacherin (HwO)

17

18

Brunnenbauer und Brunnenbauerin (BBiG/HwO)

Brenner und Brennerin (BBiG)

16

15

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 14 Brauer und Mälzer und Brauerin und Mälzerin (BBiG/HwO)

-3Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Bremen Schulzentrum des Sekundarbereichs II am Rübekamp - Abt. Berufliche Schulen für das Nahrungsgewerbe Rübekamp 37-39 28219 Bremen Tel.: 0421/36114700 Fax: 0421/36114703 Nordrhein-Westfalen Fritz-Henßler-Berufskolleg Brügmannstr. 25-27a 44135 Dortmund Tel.: 0231/5023155 Fax: 0231/577252 Niedersachsen Berufsbildende Schulen Ammerland Elmendorfer Straße 59 26160 Bad Zwischenahn Tel.: 04403/97980 Fax: 04403/9798100 Thüringen Staatliches Berufsbildungszentrum Suhl/ Zella-Mehlis Gewerbestraße 1 98544 Zella-Mehlis Tel.: 03682/45800 Fax: 03682/458038 Berlin Wilhelm-Ostwald-Schule Oberstufenzentrum Farbtechnik/ Raumgestaltung Immenweg 6-10 12169 Berlin Tel.: 030/90166700 Fax: 030/90166706 Bayern Staatl. Berufsschule Rothenburg o.d.T. Bezoldweg 31 91541 Rothenburg o.d.T. Tel.: 09861/976690 Fax: 09861/9766950 Baden-Württemberg Ferdinand-von-Steinbeis-Schule Mühlenweg 21 78532 Tuttlingen Tel.: 07461/9262800 Fax: 07461/926701 Nordrhein-Westfalen Fritz-Henßler-Berufskolleg Brügmannstr. 25-27a 44135 Dortmund Tel.: 0231/5023155 Fax: 0231/577252

SCHULE

331

332

28

27

26

25

24

23

Mecklenburg-Vorpommern Berufliche Schule des Landkreises Müritz Warendorfer Straße 14 17192 Waren Tel.: 03991/1880 Fax: 03991/188154

Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Bayern Staatliche Berufsschule Bad Kissingen Seestr. 11 97688 Bad Kissingen Tel.: 0971/7260 Fax: 0971/720650 Edelsteinfasser und Baden-Württemberg Edelsteinfasserin (BBiG) Goldschmiedeschule mit Uhrmacherschule St. Georgen-Steige 65 75175 Pforzheim Tel.: 07231/392531 Fax: 07231/392121 Eisenbahner im Betriebsdienst und Hamburg Eisenbahnerin im Betriebsdienst (BBiG) Staatliche Gewerbeschule Verkehrstechnik, Arbeitstechnik, Ernährung Billwerder Billdeich 620 21033 Hamburg Tel.: 040/4289205 Fax: 040/42892220 Elektroniker und Hamburg Elektronikerin (HwO) Staatliche Schule Energietechnik (G 10) Fachrichtung: Museumstraße 19 - Automatisierungstechnik 22765 Hamburg Tel.: 040/42811-1749 Fax: 040/42811-1751 Estrichleger und Bayern Estrichlegerin (HwO) Staatliche Berufsschule I Geschwister-Scholl-Str. 18 97424 Schweinfurt Tel.: 09721/7980 Fax: 09721/798100 Fachangestellter für Markt- und SozialHamburg forschung und Staatliche Handelsschule Wandsbek Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung Eilbektal 35Berufliche Medienschule Hamburg-Wandsbek (BBiG) Eulenkamp 46 220849 Hamburg Tel.: 040/4289510 Fax: 040/42895120 Fachangestellter für Medien- und Hamburg Informationsdienste und Staatliche Handelsschule HolzdammBerufliche Schule an der Alster Fachangestellte für Medien- und Holzdamm 5 Informationsdienste (BBiG) 20099 Hamburg Tel.: 040/42886240 Fax: 040/428862414

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 22 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Drechslerin (Elfenbeinschnitzerin) (HwO)

-4-

Fassadenmonteur und Fassadenmonteurin (BBiG)

Fahrradmonteur und Fahrradmonteurin (BBiG/HwO)

34

35

Fachkraft für Veranstaltungstechnik (BBiG)

Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice (BBiG)

(darin aufgegangen: Gerber und Gerberin)

Fachkraft für Lederherstellung (BBiG/HwO)

Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten (BBiG/HwO)

Fachkraft für Fruchtsafttechnik (BBiG)

33

32

31

30

29

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 30 Fachkraft für Automatenservice (BBiG)

-5Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Nordrhein-Westfalen Berufskolleg Lübbecke des Kreises Minden-Lübbecke Rahdener Str. 1 32312 Lübbecke Tel.: 05741/34580 Fax: 05741/345899 Hessen Berufliche Schulen Rheingau Winklerstr. 99-101 65366 Geisenheim Tel.: 06722/8559 Fax: 06722/7240 Berlin Knobelsdorff-Schule Oberstufenzentrum Bautechnik I Nonnendammallee 140-143 13599 Berlin Tel.: 030/335030 Fax: 030/33503200 Baden-Württemberg Kerschensteinerschule Charlottenstr. 19 72764 Reutlingen Tel.: 07121/485211 Fax: 07121/485290 Nordrhein-Westfalen Hans-Schwier-Berufskolleg Heegestr. 14 45897 Gelsenkirchen Tel.: 0209/959760 Fax: 0209/9597633 Hamburg Berufliche Schule Farmsen Hermelinweg 8 22159 Hamburg Tel.: 040/428855750 Fax: 040/428855850 Hamburg Staatliche Gewerbeschule Kraftfahrzeugtechnik Ebelingplatz 9 20537 Hamburg Tel.: 040/428851211 Fax: 040/428851269 Nordrhein-Westfalen Hans-Schwier-Berufskolleg Heegestr. 14 45897 Gelsenkirchen Tel.: 0209/959760 Fax: 0209/9597633

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Feinpolierer und Feinpoliererin (BBiG)

Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerin (BBiG/HwO)

Film- und Videoeditor und Film- und Videoeditorin (BBiG)

Fischwirt und Fischwirtin (BBiG) Schwerpunkt: - Fischhaltung und Fischzucht - Seen- undFlussfischerei

Flachglasmechaniker und Flachglasmechanikerin (BBiG)

Flechtwerkgestalter und Flechtwerkgestalterin (BBiG/HwO)

37

38

39

40

41

42

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 36 Feinoptiker und Feinoptikerin (BBiG/HwO)

-6-

NBI.MSB.Schl.-H. 2015 Hessen Erwin-Stein-Schule - Staatliche Glasfachschule Hadamar Mainzer Landstr. 43 65589 Hadamar Tel.: 06433/91290 Fax: 06433/912930 Bayern Staatliche Berufsschule Lichtenfels Goldbergstr. 5 96215 Lichtenfels Tel.: 09571/95740 Fax: 09571/957429

Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Bayern Staatliche Berufsschule für Glasberufe Zwiesel Fachschulstr. 15 94227 Zwiesel Tel.: 09922/84440 Fax: 09922/844448 Baden-Württemberg Goldschmiedeschule mit Uhrmacherschule St. Georgen-Steige 65 75175 Pforzheim Tel.: 07231/392531 Fax: 07231/392121 Nordrhein-Westfalen Hans-Schwier-Berufskolleg Heegestr. 14 45897 Gelsenkirchen Tel.: 0209/959760 Fax: 0209/9597633 Hamburg Berufliche Schule Farmsen Hermelinweg 8 22159 Hamburg Tel.: 040/428855750 Fax: 040/428855850 Niedersachsen Berufsbildende Schulen der Region Hannover Justus-von-Liebig-Schule Heisterbergallee 8 30453 Hannover Tel.: 0511/40049830 Fax: 0511/40049859 Baden-Württemberg Kaufmännische, Gewerbliche und Hauswirtschaftliche Schule Reichenberger Str. 8 97877 Wertheim Tel.: 09342/96590 Fax: 09342/965929 Gerüstbauer und Gerüstbauerin (BBiG/HwO)

Glasapparatebauer und Glasapparatebauerin (BBiG/HwO)

Glasmacher und Glasmacherin (BBiG)

Glas- und Porzellanmaler und Glas- und Porzellanmalerin (HwO)

46

47

48

Gerber und Gerberin (BBiG/HwO)

(darin aufgegangen: Kartograf/ Kartografin)

Geomatiker und Geomatikerin (BBiG)

45

46

44

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 43 Geigenbauer und Geigenbauerin (HwO)

-7-

Anmeldung: Berufliches Schulzentrum für Technik und Hauswirtschaft Rathenaustr. 12 08468 Reichenbach Tel.: 03765/55140 Fax: 03765/551499 Hamburg Staatliche Gewerbeschule Bautechnik Billwerder Billdeich 622 21033 Hamburg Tel.: 040/42892417 Fax: 040/42892411 Baden-Württemberg Kerschensteinerschule Charlottenstr. 19 72764 Reutlingen Tel.: 07121/485211 Fax: 07121/485290 Nordrhein-Westfalen Fritz-Henßler-Berufskolleg Brügmannstr. 25-27a 44135 Dortmund Tel.: 0231/5023155 Fax: 0231/577252 Baden-Württemberg Kaufmännische, Gewerbliche und Hauswirtschaftliche Schule Reichenberger Str. 8 97877 Wertheim Tel.: 09342/96590 Fax: 09342/965929 Bayern Staatliche Berufsschule für Glasberufe Zwiesel Fachschulstr. 15 94227 Zwiesel Tel.: 09922/84440 Fax: 09922/844448 Nordrhein-Westfalen Staatliches Berufskolleg Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen Zu den Fichten 19 53359 Rheinbach Tel.: 02226/92200 Fax: 02226/922020

Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Sachsen Berufliches Schulzentrum Vogtland für Technik/ Hauswirtschaft Reichenbach - Außenstelle Klingenthal Amtsberg 12 08248 Klingenthal Tel.: 037467/23213 Fax: -

SCHULE

333

334

Gleisbauer und Gleisbauerin (BBiG)

Graveur und Graveurin (HwO)

Handzuginstrumentenmacher und Handzuginstrumentenmacherin (HwO)

Holzbearbeitungsmechaniker und Holzbearbeitungsmechanikerin (BBiG)

Holzbildhauer und Holzbildhauerin (BBiG/HwO)

Holzblasinstrumentenmacher und Holzblasinstrumentenmacherin (BBiG/HwO)

50

51

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53

54

55

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 49 Glasveredler und Glasveredlerin (BBiG/HwO)

-8Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Bayern Staatliche Berufsschule für Glasberufe Zwiesel Fachschulstr. 15 94227 Zwiesel Tel.: 09922/84440 Fax: 09922/844448 Hamburg Staatliche Gewerbeschule Bautechnik Billwerder Billdeich 622 21033 Hamburg Tel.: 040/42892417 Fax: 040/42892411 Nordrhein-Westfalen Technisches Berufskolleg Solingen Blumenstr. 49 42655 Solingen Tel.: 0212/223800 Fax: 0212/2238060 Baden-Württemberg Oscar-Walcker-Schule Römerhügelweg 53 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/4449100 Fax: 07141 4449199 Hessen Holzfachschule Bad Wildungen e.V. Giflitzerstr. 3 34537 Bad Wildungen Tel.: 05621/79190 Fax: 05621/73874 Bayern Staatliche Berufsschule Bad Kissingen Seestr. 11 97688 Bad Kissingen Tel.: 0971/7260 Fax: 0971/720650 Baden-Württemberg Oscar-Walcker-Schule Römerhügelweg 53 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/4449100 Fax: 07141/4449199

Industriekeramiker Verfahrenstechnik und Industriekeramikerin Verfahrenstechnik (BBiG) Isoliermonteur und Isoliermonteurin (BBiG)

61 64

Industriekeramiker Modelltechnik und Industriekeramikerin Modelltechnik (BBiG)

Industriekeramiker Dekorationstechnik und Industriekeramikerin Dekorationstechnik (BBiG)

Industrie-Isolierer und Industrie-Isoliererin (BBiG)

Holz- und Bautenschützer und Holz- und Bautenschützerin (BBiG/HwO)

60

59

58

57

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 56 Holzspielzeugmacher und Holzspielzeugmacherin (BBiG/HwO)

-9-

Hamburg Staatliche Gewerbeschule Bautechnik Billwerder Billdeich 622 21033 Hamburg Tel.: 040/42892417 Fax: 040/42892411

Anmeldung: Berufliches Schulzentrum für Ernährung, Technik und Wirtschaft des Erzgebirgkreises Bärensteiner Str. 2 09456 Annaberg-Buchholz Tel.: 03733/426200 Fax: 03733/426216 Berlin Knobelsdorff-Schule Oberstufenzentrum Bautechnik I Nonnendammallee 140-143 13599 Berlin Tel.: 030/335030 Tel: 030/33503200 Hamburg Staatliche Gewerbeschule Bautechnik Billwerder Billdeich 622 21033 Hamburg Tel.: 040/42892417 Fax: 040/42892411 Nordrhein-Westfalen Staatliches Berufskolleg Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen Zu den Fichten 19 53359 Rheinbach Tel.: 02226/92200 Fax: 02226/922020 Bayern Staatliche Berufsschule Selb Weißenbacher Str. 60 95100 Selb Tel.: 09287/8827700 Fax: 09287/88277119 wie lfd. Nr. 60

Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Sachsen Berufliches Schulzentrum für Ernährung, Technik und Wirtschaft des Erzgebirgskreises Außenstelle: Holzspielzeugmacher- und Drechslerschule Seiffen Hauptstr. 112 09548 Seiffen Tel.: 037362/8355 Fax: 037362/76350

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Kerzenhersteller und Wachsbildner und Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin (BBiG/HwO)

65

Kürschner und Kürschnerin (HwO)

Lacklaborant und Lacklaborantin (BBiG)

Leuchtröhrenglasbläser und Leuchtröhrenglasbläserin (BBiG)

Maler und Lackierer und Malerin und Lackiererin (HwO)

67

68

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70

Fachrichtung - Bauten- und Korrosionsschutz

Klavier- und Cembalobauer und Klavier- und Cembalobauerin (BBiG/HwO)

66

(darin aufgegangen: Wachszieher und Wachszieherin)

Kaufmann für Verkehrsservice und Kauffrau für Verkehrsservice (BBiG)

64 Bayern Städtische Berufsschule für Farbe und Gestaltung München Luisenstr. 9/11 80333 München Tel.: 089/23330327 Fax: 089/23332801 Baden Württemberg Oscar-Walcker-Schule Römerhügelweg 53 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/4449100 Fax: 07141/4449199 Bayern Staatliche Berufsschule I Fürth Fichtenstr. 9 90763 Fürth Tel.: 0911/743460 Fax: 0911/7434639 Baden-Württemberg Kerschensteinerschule Steiermärker Str. 72 70469 Stuttgart Tel.: 0711/135496 Fax: 0711/1354970 Hessen Erwin-Stein-Schule Staatliche Glasfachschule Hadamar Mainzer Landstr. 43 65589 Hadamar Tel.: 06433/91290 Fax: 06433/912930 Thüringen Walter-Gropius-Schule Erfurt Binderslebener Landstr. 162 99092 Erfurt Tel.: 0361/22120 Fax: 0361/2212100

Kaufmann für Kurier-, Express-und Postdienstleistungen und Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (BBiG)

63

Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Hamburg Berufliche Medienschule Hamburg-Wandsbek Eulenkamp 46 22049 Hamburg Tel.: 040/4289-5119/5111/5117 Fax: 040/4289-5150 Hamburg Staatliche Handelsschule Holstenwall (H 14) Berufliche Schule für Spedition, Logistik & Verkehr Holstenwall 14/17 20355 Hamburg Tel.: 040/428547858 Fax: 040/428547852 wie lfd. Nr. 63

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 62 Kaufmann für audiovisuelle Medien und Kauffrau für audiovisuelle Medien (BBiG)

- 10 -

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77

76

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73

72

Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Hamburg Berufliche Schule Burgstraße Burgstr. 33 - 35 20535 Hamburg Tel.: 040/42886230 Fax; 040/2803623 Mechaniker für Reifen- und Niedersachsen Vulkanisationstechnik und Berufsbildende Schulen Mechanikerin für Reifen- und VulkanisationsBurgdorf-Lehrte technik (HwO) Berliner Ring 28 31303 Burgdorf Tel.: 05136/89920 Fax: 05136/899267 Mediengestalter Bild und Ton und Hamburg Mediengestalterin Bild und Ton (BBiG) Berufliche Schule Farmsen Hermelinweg 8 22159 Hamburg Tel.: 040/428855750 Fax: 040/428855850 Metallbildner und Nordrhein-Westfalen Metallbildnerin (HwO) Technisches Berufskolleg Solingen Blumenstr. 49 42655 Solingen Tel.: 0212/223800 Fax: 0212/2238060 Metallblasinstrumentenmacher und Baden-Württemberg Metallblasinstrumentenmacherin (BBiG/HwO) Oscar-Walcker-Schule Römerhügelweg 53 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/4449100 Fax: 07141/4449199 Metall- und Glockengießer und Bayern Metall- und Glockengießerin (HwO) Staatliche Berufsschule Pegnitz Pfarrer-Dr.-Vogl-Str. 31-33 91257 Pegnitz Tel.: 09241/48390 Fax: 09241/483922 Modist und Berlin Modistin (BBiG/HwO) Oberstufenzentrum Bekleidung und Mode Kochstraße 9 10969 Berlin Tel.: 030/9(0)227-5821 Fax: 030/9(0)227-5052 Müller (Verfahrenstechnologe in der MühlenNiedersachsen und Futterwirtschaft) und Berufsbildende Schulen II Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- des Landkreises Gifhorn - Europaschule und Futterwirtschaft) (BBiG/HwO) 1. Koppelweg 50 38518 Gifhorn Tel.: 05371/94650 Fax: 05371/946513

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 71 Maskenbildner und Maskenbildnerin (BBiG)

- 11 -

SCHULE

335

336

Oberflächenbeschichter und Oberflächenbeschichterin (BBiG/HwO)

Ofen- und Luftheizungsbauer und Ofen- und Luftheizungsbauerin (HwO)

Orgel- und Harmoniumbauer und Orgel- und Harmoniumbauerin (BBiG/HwO)

Orthopädietechnik-Mechaniker und Orthopädietechnik-Mechanikerin (HwO)

81

82

83

84

Papiertechnologe und Papiertechnologin (BBiG)

Parkettleger und Parkettlegerin (HwO)

85

86

(darin aufgegangen: Orthopädiemechaniker und Bandagist/Orthopädiemechanikerin und Bandagistin)

Naturwerksteinmechaniker und Naturwerksteinmechanikerin (BBiG)

80

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 79 Musikfachhändler und Musikfachhändlerin (BBiG)

- 12 Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Bayern Staatliche Berufsschule für Geigenbauer und Zupfinstrumentenmacher Mittenwald Partenkirchener Str. 24 82481 Mittenwald Tel.: 08823/1353 Fax: 08823/4491 Rheinland-Pfalz Carl-Burger-Schule Berufsbildende Schule Gerberstr. 1 56727 Mayen Tel.: 02651/98910 Fax: 02651/989130 Nordrhein-Westfalen Technisches Berufskolleg Solingen Blumenstr. 49 42655 Solingen Tel.: 0212/223800 Fax: 0212/2238060 Niedersachsen Berufsbildende Schule 3 der Region Hannover Ohestr. 6 30169 Hannover Tel.: 0511/220680 Fax: 0511/22068222 Baden-Württemberg Oscar-Walcker-Schule Römerhügelweg 53 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/4449100 Fax: 07141/4449199 Hamburg Staatliche Gewerbeschule Fertigungs- und Flugzeugtechnik Brekelbaumspark 10 20537 Hamburg Tel.: 040/4289530 Fax: 040/42895347 Baden-Württemberg Papiermacherschule Gernsbach Scheffelstr. 27 76593 Gernsbach Tel.: 07224/2298 Fax: 07224/68277 Niedersachsen Jobelmannschule Berufsbildende Schule I Stade Glückstädter Str. 15 21682 Stade Tel.: 04141/492100 Fax: 04141/492125 Produktgestalter - Textil und Produktgestalterin - Textil (BBiG)

Produktionsmechaniker - Textil und Produktionsmechanikerin - Textil (BBiG) Produktveredler- Textil und Produktveredlerin - Textil (BBiG)

90

91

Rohrleitungsbauer und Rohrleitungsbauerin (BBiG)

Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker und Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin (HwO) Schädlingsbekämpfer und Schädlingsbekämpferin (BBiG)

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93

Revierjäger und Revierjägerin (BBiG)

Physiklaborant und Physiklaborantin (BBiG)

89

92

Pflanzentechnologe und Pflanzentechnologin (BBiG)

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Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 87 Pelzveredler und Pelzveredlerin (BBiG)

- 13 -

Bayern Staatliche Berufsschule für Textilberufe Münchberg Schützenstr. 30 95213 Münchberg Tel.: 09251/99070 Fax: 09251/990740 Niedersachsen Berufsbildende Schulen Northeim II Sudheimer Str. 24 37154 Northeim Tel.: 05551/914150 Fax: 05551/9141547 Niedersachsen Berufsbildende Schulen Ammerland Elmendorfer Straße 59 26160 Bad Zwischenahn Tel.: 04403/97980 Fax: 04403/9798100 Nordrhein-Westfalen Hans-Schwier-Berufskolleg Heegestr. 14 45897 Gelsenkirchen Tel.: 0209/959760 Fax: 0209/9597633 wie lfd. Nr. 95

Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Baden-Württemberg Kerschensteinerschule Charlottenstr. 19 72764 Reutlingen Tel.: 07121/485211 Fax: 07121/485290 Niedersachsen Berufsbildende Schulen Einbeck Hullerser Tor 4 37574 Einbeck Tel.: 05561/949350 Fax: 05561/949399 Bayern Staatliche Berufsschule Selb Weißenbacher Str. 60 95100 Selb Tel.: 09287/8827700 Fax: 09287/88277119 Sachsen Berufliches Schulzentrum „e. o. plauen" Uferstr. 8 08527 Plauen Tel.: 03741/2912100 Fax: 03741/2912109 wie lfd. Nr. 90

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Seiler und Seilerin (HwO)

Servicekaufmann im Luftverkehr und Servicekauffrau im Luftverkehr (BBiG)

Silberschmied und Silberschmiedin (BBiG/HwO)

Spezialtiefbauer und Spezialtiefbauerin (BBiG)

Spielzeughersteller und Spielzeugherstellerin (BBiG)

Steinmetz und Steinbildhauer und Steinmetzin und Steinbildhauerin (HwO)

Stoffprüfer (Chemie) (Glas-, Keramische Industrie sowie Steine und Erden) und Stoffprüferin (Chemie) (Glas-, Keramische Industrie sowie Steineund Erden) (BBiG)

98

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100

101

102

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104

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 97 Schneidwerkzeugmechaniker und Schneidwerkzeugmechanikerin (HwO)

- 14 Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Bayern Staatliche Berufsschule Poststr. 31 97616 Bad Neustadt/ Saale Tel.: 09771/636380 Fax: 09771/63638500 Bayern Staatliche Berufsschule Münchberg Schützenstr. 30 95213 Münchberg Tel.: 09251/99070 Fax: 09251/990740 Hamburg Staatliche Handelsschule Holstenwall (H 14) Berufliche Schule für Spedition, Logistik & Verkehr Holstenwall 14-17 20355 Hamburg Tel.: 040/428547858 Fax: 040/428547852 Thüringen Staatliche Berufsbildende Schule Karl-Liebknecht-Str. 27 99310 Arnstadt Tel.: 03628/56280 Fax: 03628/562829 Niedersachsen Berufsbildende Schulen Ammerland Elmendorfer Straße 59 26160 Bad Zwischenahn Tel.: 04403/97980 Fax: 04403/9798100 Thüringen Staatliche Berufsbildende Schule Max-Planck-Str. 49 96515 Sonneberg Tel.: 03675/4050 Fax: 03675/405101 Niedersachsen Steinmetzschule Königslutter Berufsbildende Schule des Landkreises Helmstedt Schmidt-Reindahl-Str. 1 38154 Königslutter Tel.: 05353/3855 Fax: 05353/3445 Bayern Staatliche Berufsschule Selb Weißenbacher Str. 60 95100 Selb Tel.: 09287/8822700 Fax: 09287/88277119

NBI.MSB.Schl.-H. 2015 Technischer Modellbauer und Technische Modellbauerin (BBiG/HwO)

109

Textillaborant und Textillaborantin (BBiG)

Thermometermacher und Thermometermacherin (BBiG/HwO) Fachrichtungen: - Thermometerblasen - Thermometerjustieren

112

Textilgestalter im Handwerk und Textilgestalterin im Handwerk (HwO)

111

110

Technischer Modellbauer und Technische Modellbauerin (BBiG/HwO)

108

Fachrichtung: - Anschauung

Technischer Konfektionär und Technische Konfektionärin (BBiG)

(darin aufgegangen: Fachkraft für Süßwarentechnik)

Süßwarentechnologe und Süßwarentechnologin (BBiG)

107

106

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 105 Stuckateur und Stuckateurin (BBiG/HwO)

- 15 Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Nordrhein-Westfalen Hans-Schwier-Berufskolleg Heegestr. 14 45897 Gelsenkirchen Tel.: 0209/959760 Fax: 0209/9597633 Nordrhein-Westfalen Berufskolleg der Zentralfachschule der Deutschen Süßwarenwirtschaft De-Leuw-Str. 3-9 42653 Solingen Tel.: 0212/59610 Fax: 0212/596161 Nordrhein-Westfalen Berufskolleg der Stadt Köln Heinrichstr. 51 50676 Köln Tel.: 0221/2217970 Fax: Niedersachsen Berufsbildende Schule Alfeld (Leine) Hildesheimer Str. 55 31061 Alfeld (Leine) Tel.: 05181/7060 Fax: 05181/706105 Hessen Berufliche Schule des Landkreises Marburg-Biedenkopf Auf der Kreuzwiese 12 35216 Biedenkopf Tel.: 06461/75970 Fax: 06461/759739 Sachsen Berufliches Schulzentrum „e. o. plauen" Uferstr. 8 08527 Plauen Tel.: 03741/2912100 Fax: 03741/2912109 Bayern Staatliche Berufsschule für Textilberufe Münchberg Schützenstr. 30 95213 Münchberg Tel.: 09251/99070 Fax: 09251/990740 Baden-Württemberg Kaufmännische, Gewerbliche und Hauswirtschaftliche Schule Reichenberger Str. 8 97877 Wertheim Tel.: 09342/96590 Fax: 09342/965929

SCHULE

337

338

Tierwirt und Tierwirtin (BBiG) Schwerpunkte: - Geflügelhaltung - Schäferei

Tierwirt und Tierwirtin (BBiG) Schwerpunkte: - Rinderhaltung - Schweinehaltung

Trockenbaumonteur und Trockenbaumonteurin (BBiG)

Uhrmacher und Uhrmacherin (BBiG/HwO)

Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik und Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik (BBiG)

Verfahrensmechaniker für Brillenoptik und Verfahrensmechanikerin für Brillenoptik (BBiG)

114

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116

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Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 113 Tierwirt und Tierwirtin (BBiG) Schwerpunkt: - Imkerei

- 16 -

Brandenburg Oberstufenzentrum Havelland Standort: Rathenow Bammer Landstr. 10 14712 Rathenow Tel.: 033235/503385 Fax: 033235/519987

Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Niedersachsen Albrecht-Thaer-Schule Berufsbildende Schulen IV Celle Am Reiherpfahl 14 29223 Celle Tel.: 05141/886680 Fax: 05141/8866830 Sachsen-Anhalt Berufsbildende Schulen des Landkreises Saalekreis Delitzscher Str. 45 06112 Halle Tel.: 0345/575460 Fax: 0345/5754616 Sachsen-Anhalt Berufsbildende Schulen Landkreis Wittenberg Berufsschulzentrum Mittelfeld 50 06886 Wittenberg Tel.: 03491/420500 Fax: 03491/420577 Hamburg Staatliche Gewerbeschule Bautechnik Billwerder Billdeich 622 21033 Hamburg Tel.: 040/42892417 Fax: 040/42892411 Hamburg Berufliche Schule Farmsen Hermelinweg 8 22159 Hamburg Tel.: 040/428855750 Fax: 040/428855850 Hamburg Staatliche Gewerbeschule Kraftfahrzeugtechnik Ebelingplatz 9 20537 Hamburg Tel.: 040/428851211 Fax: 040/428851269 Bayern Staatliche Berufsschule für Glasberufe Zwiesel Fachschulstr. 15 94227 Zwiesel Tel.: 09922/84440 Fax: 09922/844448 124

123

(darin aufgegangen: Betonstein- und Terrazzohersteller und Betonstein- und Terrazzoherstellerin)

Werksteinhersteller und Werksteinherstellerin (HwO)

Wasserbauer und Wasserbauerin (BBiG)

Wärme-, Kälte-, Schallschutzisolierer und Wärme-, Kälte-, Schallschutzisoliererin (BBiG/HwO)

Wachszieher und Wachszieherin (HwO)

122

122

Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erden-Industrie und Verfahrensmechanikerin in der Steine- und Erden-Industrie (BBiG)

121

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 120 Verfahrensmechaniker Glastechnik und Verfahrensmechanikerin Glastechnik (BBiG)

- 17 -

Rheinland-Pfalz Carl-Benz-Schule Berufsbildende Schule Technik Beatusstr. 143-147 56073 Koblenz Tel.: 0261/941801 Fax: 0261/9418164 Baden-Württemberg Ferdinand-von-Steinbeis-Schule Egginger Weg 26 89077 Ulm Tel.: 0731/1613800 Fax: 0731/1611628

Nordrhein-Westfalen Staatliches Berufskolleg Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen Zu den Fichten 19 53359 Rheinbach Tel.: 02226/92200 Fax: 02226/922020 Bayern Staatliche Berufsschule Wiesau Pestalozzistraße 2 95676 Wiesau Tel.: 09634/92030 Fax: 09634/8282 Bayern Städtische Berufsschule für Farbe/ Gestaltung München Luisenstr. 9/ 11 80333 München Tel.: 089/23330327 Fax: 089/23332801 Hamburg Staatliche Gewerbeschule Bautechnik Billwerder Billdeich 622 21033 Hamburg Tel.: 040/42892417 Fax: 040/42892411 Brandenburg Oberstufenzentrum Teltow - Standort Kleinmachnow Stahnsdorfer Damm 1 14532 Kleinmachnow Tel.: 033203/58144 Fax: 033203/38144

Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Bayern Staatliche Berufsschule für Glasberufe Zwiesel Fachschulstr. 15 94227 Zwiesel Tel.: 09922/84440 Fax: 09922/844448

SCHULE

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Fußnote 1): Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprachen zwischen Berlin/ Brandenburg die Berufsschule in Berlin

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Zupfinstrumentenmacher und Zupfinstrumentenmacherin (HwO)

Zweiradmechatroniker und Zweiradmechatronikerin (HwO)

126

127

Lfd. Ausbildungsberuf Nr. 125 Werkstoffprüfer und Werkstoffprüferin (BBiG)

Abkürzungsverzeichnis

BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH

- 18 -

- 19 -

Anmeldung: Berufliches Schulzentrum für Technik und Hauswirtschaft Reichenbach Rathenaustr. 12 08468 Reichenbach Tel.: 03765/55140 Fax: 03765/551499 Hamburg Staatliche Gewerbeschule Kraftfahrzeugtechnik Ebelingplatz 9 20537 Hamburg Tel.: 040/428851211 Fax: 040/248851269

Aufnehmendes Land Berufsschulstandort Bayern Staatliche Berufsschule Selb Weißenbacher Str. 60 95100 Selb Tel.: 09287/8827700 Fax: 09287/88277119 Sachsen Berufliches Schulzentrum Vogtland für Technik und Hauswirtschaft Reichenbach - Außenstelle Klingenthal Amtsberg 12 08248 Klingenthal Tel.: 037467/23213

SCHULE

339

SCHULE Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2016/17 Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 30. September 2015 - III 422 (neu: III 332) - 0331.0-3



Einvernehmliche Versetzungen von Lehrkräften der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe werden von den Schulleiterinnen und Schulleitern bis zur verwaltungsmäßigen Umsetzung vorbereitet.

Alle Lehrkräfte, die zum Schuljahr 2016/17



Für die Lehrkräfte der übrigen Schularten und bei schulartübergreifenden Versetzungen gilt:



Über Anträge auf kreisinterne Versetzung im Bereich der Grund-, Regional- und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und Förderzentren entscheiden die Schulämter, soweit es sich nicht um schulartübergreifende Versetzungen handelt.



Über Versetzungsanträge von Lehrkräften dieser Schularten in einen anderen Kreis oder an eine andere Schulart entscheidet das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein.



Bei Ausschreibungen für unbefristete Einstellungen wird im Vorwege geprüft, ob noch Versetzungsanträge vorliegen und umgesetzt werden können.

– eine Ermäßigung oder Erhöhung ihrer Unterrichtsverpflichtung (Teilzeitbeschäftigung, auch in Form eines Sabbatjahres) oder Beurlaubung ohne Dienstbezüge bzw. deren Beendigung, – eine Versetzung aus persönlichen Gründen an eine andere Schule des Landes Schleswig-Holstein (Versetzungswünsche für das Schuljahr 2015/16, denen nicht entsprochen werden konnte, müssen wiederholt werden), – eine Versetzung im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehreraustauschverfahren), – eine Freigabeerklärung für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren in anderen Bundesländern, – die Teilnahme am Bewerbungsverfahren für den Auslandsschuldienst, – die Versetzung in den Ruhestand gemäß § 36 LBG oder

2 Ländertausch

– die Entlassung beantragen oder – die Kündigung erklären wollen, werden zur Vorbereitung der Personalplanung gebeten, dieses bis spätestens zum 15. November 2015 (Eingang im MSB) auf dem Dienstwege einzureichen. Um eine verlässliche Planung und Unterrichtsversorgung sicherzustellen, wird darum gebeten, Anträge auf Altersteilzeitbeschäftigung (nur Schwerbehinderte im Beamtenverhältnis) ebenfalls zum genannten Termin einzureichen. Diese Anträge müssen spätestens drei Monate vor Beginn der Altersteilzeit gestellt werden. Im Rahmen der „Dezentralisierung von Verantwortung im Schulbereich“ sowie „Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)“ gelten die Regelungen dieses Erlasses mit der Maßgabe, dass die erforderlichen Anträge bei der zuständigen Schule zu stellen sind. Erst und Wiederholungsbewerbungen für den allgemein bildenden Schuldienst und Förderzentren (Pkt. 4) sind ausschließlich über den Online-Stellenmarkt Schule innerhalb der dort genannten Fristen einzureichen. Anträge, die nach den in diesem Erlass gesetzten Fristen eingehen, können nur noch in besonders begründeten, schriftlich darzulegenden Ausnahme­fällen berücksichtigt werden. Die gesetzlichen bzw. tarifrechtlichen Fristen für Entlassungsanträge und Kündigungen bleiben unberührt. 1 Versetzungen

Über Versetzungsanträge von Lehrkräften der berufsbildenden Schulen entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter im Einvernehmen mit den aufnehmenden Schulen innerhalb der Schulart.

340

Mit Beschluss vom 10.05.2001 hat die Kultusministerkonferenz ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie ein Einigungsverfahren (Lehreraustauschverfahren) für den länderübergreifenden Dienstherrenwechsel von Lehrkräften beschlossen.

2.1 Im Bewerbungs- und Auswahlverfahren können im Schuldienst befindliche Lehrkräfte an Bewerbungsverfahren in anderen Bundesländern teilnehmen. Dabei sind sie verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufügen. Freigabeerklärungen sollen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher Interessen erteilt werden. Die Länder sind übereingekommen, eine Freigabeerklärung in der Regel nicht später als zwei Jahre nach der Erstantragstellung auf Freigabe zu erteilen.

Die Freigabeerklärung ist auf dem Dienstweg bis zum 15. November 2015 formlos zu beantragen. Freigabeerklärungen aus einem späteren aktuellen Anlass müssen schnellstmöglich beantragt werden.



Die Freigabe wird bis zum 31. Mai 2016 bzgl. der Entscheidung des aufnehmenden Bundeslandes befristet.



Die Übernahme erfolgt grundsätzlich zum Schuljahresbeginn. Der Wechsel in ein anderes Bundesland zum 1. Februar eines Jahres ist nur in Ausnahme­ situationen möglich.

2.2 Im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehreraustauschverfahren) können Lehrkräfte insbesondere aus sozialen Gründen, z. B. zur Familienzusammenführung, einen Antrag auf Übernahme in ein anderes Bundesland stellen. Das Lehreraustauschverfahren stellt neben dem vorrangigen Bewerbungs- und Auswahlverfahren eine zusätzliche Möglichkeit zum Wechsel in ein anderes Bundesland dar.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE

Die Übernahme im Tauschverfahren nach Schleswig-Holstein bzw. der Tausch in ein anderes Bundesland erfolgt grundsätzlich zum 1. August eines Jahres.



Anträge auf Versetzung in ein anderes Bundesland zum Schuljahresbeginn 2016/17 sind bis zum 15. November 2015 vorzulegen.



Der Versetzungsantrag kann auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Berufsbildung (Service / Formulare / Versetzung) abgerufen werden.

5 Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst – zum 1. Schulhalbjahr beginnt am 1. August (Bewerbungsschlusstermin: 1. April des entsprechenden Kalenderjahres) – zum 2. Schulhalbjahr beginnt am 1. Februar (Bewerbungsschlusstermin: 1. Oktober des vorhergehenden Kalenderjahres).



Dienstantritt in der Schule ist immer der erste Schultag im Schulhalbjahr, sofern zu diesem Zeitpunkt nicht die Einführungsveranstaltungen des IQSH stattfinden. Die Termine für die Einführungsveranstaltungen werden vom IQSH mitgeteilt. Werden zwischen Beginn des Schulhalbjahres und Dienstantritt dienstliche Veranstaltungen in der Schule terminiert, entscheidet die Schulleitung über die Anwesenheitspflicht der Lehrkräfte in Ausbildung. Vorrang hat immer die Einführungsveranstaltung des IQSH.



Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 Satz 2 LBG in Teilzeit durchgeführt werden. Ein Wechsel des Beschäftigungsumfangs im Verlauf der Ausbildung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes verlängert und die Besoldung verringert sich entsprechend. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Bewerbungssachbearbeitung im Ministerium.



Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Berufsbildung www.schleswig-holstein.de einsehbar (Service / Stellenmarkt Schule / Vorbereitungsdienst).

3 Auslandsschuldienst

Die Lehrkraft bewirbt sich schriftlich mittels Frage­ bogen der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (www.auslandsschulwesen.de) auf dem Dienstweg im Ministerium für Schule und Berufsbildung (III 3311, neu: III 2711). Der Bewerbung ist eine dienstliche Beurteilung beizufügen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein soll.



Die Altersgrenze für eine Vermittlung liegt bei 61 Jahren.



Bewerbungen auf Schulleiter- und Fachberaterstellen im Auslandsschuldienst, die im Nachrichtenblatt ausgeschrieben werden, sind jederzeit möglich.



Zweitbewerbungen sind nur auf eine Funktionsstelle, Drittbewerbungen grundsätzlich nicht möglich.



Weitere Informationen, insbesondere zur Freigabeentscheidung und zu einzuhaltenden Wartezeiten, sind unter www.schleswig-holstein.de (Themen & Aufgaben / Bildung International / Angebote für Lehrkräfte / Auslandsschuldienst) abrufbar.

4 Bewerbungen für den Schuldienst

Bewerbungen für den Schuldienst erfolgen unabhängig von der angestrebten Laufbahn und Schulart ausschließlich online über die Internetseite des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein.



Bewerbungen können sowohl auf konkrete Stellen­ ausschreibungen innerhalb der dort genannten Fristen als auch jederzeit im zentralen Bewerbungsverfahren für befristete und / oder unbefristete Beschäftigungen erfolgen.



Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen, die bei Ablauf der Bewerbungsfrist unvollständig sind, nehmen nicht am Auswahlverfahren teil. Über die Vollständigkeit oder ggf. durchzuführende Änderungen und Ergänzungen werden die Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail informiert.



Lehrkräfte, die sich bereits in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zum Land SchleswigHolstein befinden, können an diesem Verfahren nicht teilnehmen. Sie müssen einen entsprechenden Versetzungsantrag stellen (siehe Punkt 1).



Bewerberinnen und Bewerber, die die Annahme einer unbefristeten Stelle schriftlich oder elektronisch erklärt haben, werden von allen Bewerbungsverfahren auf unbefristete Stellen an anderen Schulen ausgeschlossen.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

6 Quereinstieg

Wenn nicht ausreichend Laufbahnbewerberinnen oder -bewerber (mit abgeschlossenem Lehramtsstudium) für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung stehen, können Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, die einen Studiengang (Diplom, Master oder Magister) in einem dringend benötigten Unterrichtsfach oder in einer dringend benötigten beruflichen Fachrichtung abgeschlossen haben oder die an einer Fachhochschule einen akkreditierten Masterabschluss in einem dringend benötigten Unterrichtsfach oder in einer dringend benötigten beruflichen Fachrichtung erworben haben, in einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst eingestellt werden.



Nach den bisherigen Erfahrungen ist die Einstellung von Quereinsteigerinnen und -einsteigern nur in einzelnen Schularten und hier nur in bestimmten Fächern bzw. Fachrichtungen möglich.



Die aktuell benötigten Fächer bzw. Fachrichtungen für Quereinsteigerinnen und -einsteiger sind zusammen mit weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Berufsbildung abrufbar (Service / Stellenmarkt Schule / Quer- und Seiteneinstieg).

341

SCHULE 7 Seiteneinstieg

Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium, aber mit abgeschlossenem universitärem Diplom-, Master- oder Magisterstudium oder mit abgeschlossenem Masterstudium an einer Fachhochschule in einem dringend benötigten Fach oder in einer dringend benötigten beruflichen Fachrichtung und mit anschließender mehrjähriger fachlich einschlägiger Berufserfahrung, können in eine in der Regel zweijährige berufsbegleitende Qualifikationsphase gemäß Erlass „Einstellungen von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Sonderregelung „Seiteneinstieg“) in den Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein“ vom 7. Dezember 2011 (NBl. MBK. Schl.-H. S. 337) eingestellt werden.



Diese Qualifizierungsphase kann auf Antrag auch in Form einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit durchgeführt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer der Qualifizierungsphase.



Die Stellen für den Seiteneinstieg werden bei Bedarf auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Berufsbildung ausgeschrieben (Service / Stellenmarkt Schule / Quer- und Seiteneinstieg).

8 Information beurlaubter und abgeordneter Lehrkräfte durch die Schulleitung

Alle Schulleiterinnen und Schulleiter setzen die aus ihren Kollegien beurlaubten und abgeordneten Lehrkräfte über die Regelungen dieses Erlasses umgehend in Kenntnis, um ihnen eine fristgerechte Antragstellung zu ermöglichen.

9 Anträge

Die Antragstellung muss mit den hierfür vorgesehenen Vordrucken erfolgen. Die aktuellen Vordrucke sind auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Berufsbildung abzurufen (Service / Formulare).

Dirk Loßack

342

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Funktionsstellen Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der

Leiterin/Leiter der Mittelstufe

A 15

Bewerbung an das

Besetzung

1. Gymnasien 1.1 Elsensee-Gymnasium Quickborn

(übergangsweise ist aus besonderem Anlass die Leitung der Orientierungsstufe mit zu über­ nehmen) siehe Aufgaben­ beschreibung NBl. 7/1998 S. 266 ff. 1.2 Käthe-Kollwitz-Schule Kiel

A 15 Koordinatorin/ Koordinator für schulfachliche Aufgaben mit den Schwerpunkten Fort- und Weiterbildung, Ausbildung, Betreuung von LiV und Praktikant/innen siehe Aufgaben­ beschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

2. Gemeinschaftsschulen 2.1 Hans-BrüggemannBordesholm Koordinatorin / max. Schule, GemeinKoordinator für A 15 schaftsschule mit schulfachliche Oberstufe i.E. des Aufgaben mit dem Schulverbandes BorSchwerpunkt der desholm pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Oberstufe Bewerberinnen/ Bewerber mit der Lehrbefähigung für Gymnasien 2.2 GemeinschaftsHandewitt schule Handewitt Gemeinschaftsschule mit Grundschulteil, Förderzentrum und Oberstufe i.E. der Gemeinde Handewitt

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Koordinatorin/Koor- max. dinator für schulfach- A 15 liche Aufgaben mit dem Schwerpunkt der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Jahrgänge 7 und 8 Bewerberinnen/ Bewerber mit der Lehrbefähigung für Gymnasien, Realschulen oder Grundund Hauptschulen

Ministerium für AufgabenSchule und Berufsübertragung zum bildung des Lan1. Februar 2016. Auf die Erprobungs- des SchleswigHolstein zeit gemäß § 20 III 251 Abs. 2 Nr. 3 LBG Postfach 7124 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium für AufgabenSchule und Berufsübertragung zum bildung des Lan1. August 2016. Auf die Erprobungs- des SchleswigHolstein zeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG III 253 wird hingewiesen. Postfach 7124 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. AufgabenMinisterium für übertragung zum Schule und Berufs1. Februar 2016. bildung des LanAuf die Erprobungs- des Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 261 wird hingewiesen. Postfach 7124 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. AufgabenMinisterium für übertragung zum Schule und Berufs1. Februar 2016. bildung des LanAuf die Erprobungs- des Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 261 wird hingewiesen. Postfach 7124 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen 343 Voraussetzungen.

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Ort

Handewitt 2.3 Gemeinschaftsschule Handewitt, Gemeinschaftsschule mit Grundschulteil, Förderzentrum und Oberstufe i.E. der Gemeinde Handewitt

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der

max. Koordinatorin/ A 15 Koordinator für schulfachliche Aufgaben mit dem Schwerpunkt der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Oberstufe Bewerberinnen/ Bewerber mit der Lehrbefähigung für Gymnasien

2.4 Gemeinschaftsschule Nortorf Nortorf mit Oberstufe i.E. des Schulverbandes Nortorf

max. Koordinatorin/ A 15 Koordinator für schulfachliche Aufgaben mit dem Schwerpunkt der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Oberstufe Bewerberinnen/ Bewerber mit der Lehrbefähigung für Gymnasien

2.5 Eider-Treene-Schule, Tönning Gemeinschaftsschule mit Oberstufe i.E. der Stadt Tönning mit Außenstelle in Friedrichstadt (Die Oberstufe befindet sich am Standort Tönning.)

2.6 Dietrich-BonhoefferSchule, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe i.E. der Stadt Bargteheide

Koordinatorin/ max. Koordinator für A 15 schulfachliche Aufgaben mit dem Schwerpunkt der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Oberstufe Bewerberinnen/ Bewerber mit der Lehrbefähigung für Gymnasien

Bargteheide Koordinatorin/Koor­- max. dinator für schulfach- A 15 liche Aufgaben mit dem Schwerpunkt der Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 5 und 6 Bewerberinnen/ Bewerber mit der Lehrbefähigung für Gymnasium, Realschule oder Grundund Hauptschule

344

Bewerbung an das

Besetzung Ministerium für AufgabenSchule und Berufsübertragung zum bildung des Lan1. Februar 2016. Auf die Erprobungs- des SchleswigHolstein zeit gemäß § 20 III 261 Abs. 2 Nr. 3 LBG Postfach 7124 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium für AufgabenSchule und Berufsübertragung zum bildung des Lan1. Februar 2016. Auf die Erprobungs- des SchleswigHolstein zeit gemäß § 20 III 261 Abs. 2 Nr. 3 LBG Postfach 7124 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. AufgabenMinisterium für übertragung zum Schule und Berufs1. Februar 2016. bildung des LanAuf die Erprobungs- des Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 261 wird hingewiesen. Postfach 7124 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. AufgabenMinisterium für übertragung zum Schule und Berufs1. Februar 2016. bildung des LanAuf die Erprobungs- des Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 26 wird hingewiesen. Postfach 7124 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der

Bewerbung an das

Besetzung

3. Berufliche Schulen 3.1 Berufsbildungszentrum Rendsburg Leitung/KoordinaRendsburg-Eckerntion Berufliches förde Gymnasium Gesundheit, Wirtschaft und Technik sowie abteilungs- und standortübergreifende Aufgaben *)

A 15

3.2 Berufliche Schule des Oldenburg Kreises Ostholstein in Oldenburg

A 15

2.3 Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck in der Hansestadt Lübeck

Lübeck

Leitung der Abteilung Kommunikation/ Internationales/ IT und Ausbildung **)

Leitung / Koordina- A 15 tion der Abteilung II in der Landesberufsschule für Hörgeräteakustiker und abteilungsübergreifende Maßnahmen ***)

AufgabenBerufsbildungsübertragung zum zentrum Rendsnächstmöglichen burg-Eckernförde Zeitpunkt. Kieler Straße 30 Auf die Erprobungs- 24768 Rendsburg zeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. AufgabenBerufliche Schule übertragung zum des Kreises Ost­1. Februar 2016. holstein in OldenAuf die Erprobungs- burg Kremsdorfer zeit gemäß § 20 Weg 31 Abs. 2 Nr. 3 LBG 23758 Oldenburg wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- i. H. bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Berufsschule Aufgabender Handwerksübertragung zum kammer Lübeck 1. Februar 2016. Auf die Erprobungs- Wiekstraße 5 23570 Lübeck zeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

*)

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle beim Berufsbildungszentrum Rendsburg-Eckernförde, Kieler Straße 30, 24768 Rendsburg anfordern.



Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin / Studienrat) erfüllen.

**) Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle bei der Beruflichen Schule des Kreises Ostholstein, Kremsdorfer Weg 31 in 23758 Oldenburg i. H. anfordern.

Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen.

***) Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle bei der Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck, Wiekstraße 5 in 23570 Lübeck anfordern.

Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin/Studienrat) erfüllen.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

345

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Koordinatorenstellen für schulfachliche Aufgaben an Gemeinschaftsschulen An den Gemeinschaftsschulen werden weitere Stellen von Konrektorinnen und Konrektoren als Koordinatorinnen und Koordinatoren für schulfachliche Aufgaben ausgeschrieben. In der nachfolgenden Auflistung wird jeweils eine Kernaufgabe der künftigen Koordinatorinnen und Koordinatoren genannt; zur Festlegung des jeweiligen Aufgabenprofils im Detail sind innerhalb des Schulleitungsteams entsprechende Absprachen zu treffen. Zur Orientierung kann dabei die Aufgabenbeschreibung unter Ziffer VII (3) des Erlasses vom 18. Mai 1998 - III 4 - 0332.3 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 266) verwendet werden. Den Schulen steht für die Wahrnehmung der Koordinierungsfunktionen gemäß § 7 des Leitungszeiterlasses (Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Bemessung des schulischen Zeitbudgets für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben sowie für die pädagogische Arbeit und für Schulentwicklung vom 31. August 2010, NBl. MBK. Schl.-H. S. 277) ein Zeitbudget zur Verfügung. Für die ausgeschriebenen Koordinatorenstellen können sich grundsätzlich Lehrkräfte der an der jeweiligen Schulart vertretenen Laufbahnen bewerben; Lehrkräfte mit der Laufbahnbefähigung für Sonderschulen kommen jedoch nur für die Koordination des Förderzentrumsteils in Frage. Die Auswahlentscheidungen werden jeweils nach Eignung und Leistung getroffen; die Laufbahn der Bewerberinnen und Bewerber ist dabei ohne Belang. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Nach Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt zunächst die Übertragung der Aufgaben. Beförderung und Einweisung in die Planstelle werden nach einer Erprobung gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG und bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorgenommen. Bitte achten Sie auf die nachstehenden allgemeinen Hinweise, die entsprechend anzuwenden sind. Bewerbungen sind über das zuständige Schulamt auf dem Dienstwege an das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein - III 21 - zu richten. Die Schulen, für die Sie sich bewerben, werden von hier aus über die eingegangenen Bewerbungen informiert. Bezeichnung der Zeitpunkt der Stelle Bes.-Gruppe Besetzung

Aufgabe/Koordination

Hermann-LönsSchule Grund- und Gemeinschaftsschule der Landeshauptstadt Kiel

Koordinatorin/ Koordinator

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Koordination von Grundschul- Ministerium für angelegenheiten Schule und Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

Friedrich-JungeGemeinschaftsschule Grund- und Gemeinschaftsschule der Landeshauptstadt Kiel

Koordinatorin/ Koordinator

1. Februar 2016

Koordination von Grundschul- Ministerium für angelegenheiten Schule und Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

Freiherr-vomStein-Schule Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster

Koordinatorin/ Koordinator

1. Februar 2016

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung des gemeinsamen Lernens in allen Jahrgangsstufen

346

A 12 Z (GH-Laufbahn)

A 12 Z (GH-Laufbahn

A 13 Z (GH-Laufbahn) A 14 Z (RS-Laufbahn) A 15 (Gym-Laufbahn)

Bewerbungen an das

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Schulleiterstellen Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Schulleiterin/ Schulleiter

zum nächst- – fünf- bis sechszügige gebunmöglichen dene Ganztags-Grundschule Zeitpunkt – verbindliche rhythmisierte Schulzeiten von 8.00 – 16.00 Uhr mit einem Wechsel von Unterrichts- und Freizeitangeboten verteilt über den ganzen Schultag – etablierte Ganztagsangebote – Spiel- und Freizeitangebote durch Erzieher/innen – umfangreiches Kursangebot durch Kooperationspartner und Lehrkräfte – aufgeschlossenes, teamorientiert arbeitendes Kollegium, u.a. verbindliche, gemeinsame Vorbereitung des Unterrichtes im Jahrgangsteam – sehr heterogene Schülerschaft – individualisierender Unterricht für alle verpflichtender Bestandteil des schulischen Konzeptes – breit gefächertes Förder- und Forderangebot, das sich im Spannungsbogen von zertifiziertem Kompetenzzentrum zur Begabtenförderung bis hin zu DaZ-Klassen bewegt – Projekt „Niemanden zurücklassen-Lesen macht stark / Mathe macht stark“ – Integrationsklassen in allen Jahrgangsstufen – etablierte Gewaltprävention einschließlich einer präventiven Schulsozialarbeit durch eine schuleigene Sozialpädagogin – lebendiges Schulleben (Projekttage, Schulfest, Sportveranstaltungen in regelmäßiger Folge) – erfahrene Ausbildungsschule – enge, konstruktive Zusammenarbeit mit den Institutionen im Stadtteil, Nachbarschulen, FöZ, Kitas und vielen Eltern – gute sächliche und personelle Unterstützung der Schule durch den Schulträger – Ganztagsangebote mit Schulküche/Mensa, Schülerbücherei, Bewegungsraum, Bühne, Snoezelenraum sowie Psychomotorikraum

Bewerbungen an das

1. Grundschulen 1.1

Albert-SchweitzerSchule Pulverstraße 67a 22880 Wedel

A 14 434 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-WagenerStraße 11 25337 Elmshorn

→ 347

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– sehr weiträumiges, lern- und bewegungsfördernd gestaltetes Schulgelände mit Schulgarten – Profil und Schulprogramm können unter www.ass-wedel. lernnetz.de eingesehen werden 1.2 Grundschule Lunden Schulleiterin/ Am Gehölz 12 Schulleiter 25774 Lunden A 13

1. Februar 2016

– neu genehmigte Grundschule mit kommissarischer Leitung – ein- bis zweizügige Grundschule mit Offenem Ganztagsangebot und Schulsozialarbeit – Gebäude wird in nächster Zeit saniert – engagiertes, innovationsfreudiges Kollegium – aktiver, engagierter Förderverein – enge Kooperation mit Kitas und zuständigem Förderzentrum

Schulamt des Kreises Dithmarschen Stettiner Straße 30 25746 Heide

131 Schüler/ innen

1.3 Grundschule Eddelak des Amtes Burg-St. Michaelisdonn Schulstraße 20 25715 Eddelak

Schulleiterin/ Schulleiter

1. Februar 2016

– ab 1. Februar 2016 Grundschule mit zwei Standorten – Arbeitsschwerpunkt: Eingangsphase – binnendifferenzierter Unterricht – selbstständiges und engagiertes Kollegium – sehr gute und vertrauensvolle Elternarbeit – großzügige und moderne Ausstattung der Gebäude – beste Zusammenarbeit mit allen dörflichen Institutionen und Vereinen – gute Balance zwischen Leistung, Sozialität und Emotionalität – Sonderprojekt „Verbesserter Übergang Kita/Schule“

Schulamt des Kreises Dithmarschen Stettiner Straße 30 25746 Heide

1.4 Matthias-ClaudiusSchule Marktplatz 23858 Reinfeld

stellvertretende 1. Februar 2016 Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter

– fünf- bis siebenzügige Grundschule – Schüler/innen aus der Stadt Reinfeld und umliegenden Gemeinden – betreute Grundschulzeiten – Offene Ganztagsschule mit vielfältigem Kursangebot und Mensa – anerkannte SHiB-Schule – zertifizierte SINUS-Schule – mehrfach ausgezeichnet als Zukunftsschule – Klasse 2000 – Einzelbetreuung und Konflikthilfe durch „Pädagogische Insel“ – mehrere integrative Maßnahmen

Schulamt des Kreises Stormarn Mommsenstraße 11 23843 Bad Oldesloe

A 13 Z 201 Schüler/ innen

A 13 490 Schüler/ innen

348



NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

1.5 Friedrich-Paulsen- Schulleiterin/ Schulleiter Schule An de School 1 25842 Langenhorn A 13 2. Ausschreibung

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

143 Schüler/ innen

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

– intensive Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum – engagierte Schulsozialarbeit – Schultraining in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund – gute kollegiale Zusammenarbeit und gute Atmosphäre im Kollegium – naturnahe Schulhofgestaltung mit Schulteich, Klassen­ beeten, Wildblumenwiese – Computereinsatz im Unterricht – gute materielle Ausstattung für moderne Unterrichtsgestaltung – vielfältiges Schulleben: weihnachtliche Abende, Autorenlesung, Theaterveranstaltungen, Sportfeste und -wettbewerbe, Zirkus-Projekt – gute Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten – aktiver Förderverein – intensive Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen (z. B. Kita, Feuerwehr, Kirche, NaBu) – gute Fachraumausstattung (Musikraum, Werkraum, Kunst-Raum, Lernwerkstatt, PC-Raum mit Internetzugang, dieser auch in einigen Klassenräumen) – neue Zweifeld-Sporthalle – Kleinsportfeld mit Sprunganlage auf dem Schulgelände – anerkannte Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst – Ausbildungsschule – DaZ-Zentrum (Stufe II) zum nächst- – zweizügige Grundschule mit dem Haupteinzugsbereich möglichen der Gemeinden Bargum, Zeitpunkt Lütjenholm, Ockholm und Langenhorn – Fachräume, Klassenräume und Gruppenräume sind zahlreich vorhanden – Schülerbücherei und Zusammenarbeit mit der Fahrbücherei – aktuell erneuerter Spielplatz mit neuen Spielgeräten, großes Sportfeld und eine gut ausgestattete Sporthalle, Apfelbaumwiese mit traditionellen Apfelsorten – Schulsozialarbeit – präventive und integrative Maßnahmen mit den Förderzentren in Husum und Bredstedt

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Nordfriesland Marktstraße 6 25813 Husum

→ 349

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

350

Bewerbungen an das

– Ausbildungsschule mit einem Engagement nicht nur in der Lehrerausbildung, sondern auch für sozialpädagogische Berufe (Praktika) – gemeinsame Lehrerausbildung mit der Gemeinschaftsschule in Bredstedt – gemeinsame Schulentwicklungstage mit Kollegien der Nachbarschulen – Zusammenarbeit mit den zwei Kitas in der Schulnachbarschaft – enge Kooperation mit den Sportvereinen vor Ort – Kontakte zur Freiwilligen Feuerwehr, Kirche, DRK und schulrelevanten Behörden – feste Zusammenarbeit mit dem Verein „Betreute GS in Langenhorn“ – aufgeschlossenes Kollegium und an Mitgestaltung interessierte verlässliche Elternschaft – Teilnahme an Matheolympiaden, Lesewettbewerben und Sportveranstaltungen auch außerhalb des Schulstandortes – Lernen am anderen Ort: Malschule in Niebüll, Meisterbetriebe der Landwirtschaft, Theater in Flensburg, Musik­ events in Husum, Projekte der Windenergie etc. – Schulträger ist der Schulverband Mittleres Nordfriesland, mit Engagement und Inte­ resse an moderner Ausstattung und intakter Infrastruktur

2. Förderzentren 2.1 Astrid-LindgrenSchule Förderzentrum Lernen Schäferkamp 16 23879 Mölln

Schulprofil

Schulleiterin/ Schulleiter A 14 (SoS-Laufbahn) 10 Schüler/innen intern, 128 integrativ, ca. 370 in der Prävention

1. Februar 2016

– regionales Förderzentrum mit den Schwerpunkten L, Sp, E, K, Aut – Kooperation mit fünf Grundschulen, einer Gemeinschaftsschule, einem Gymnasium, dem FöZ GE, dem BBZ – präventive Sprachheilarbeit in den Kitas der Region mit Fortbildungen für Erzieher/innen – vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen beteiligten Schulen und Schulleitungen – sehr gute Unterstützung durch den Schulträger – eigenes sehr schönes, gut ausgestattetes Gebäude im unmittelbaren Umfeld zu allen anderen Schularten („Möllner Schulberg“ mit Sporthallen, Mensa und Jugendzentrum)

Schulamt des Kreises Herzogtum Lauenburg Barlachstraße 5 23909 Ratzeburg



NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

3. Gemeinschaftsschulen 1. Februar 3.1 Grund- und Gemein- Schulleiterin/ Schulleiter 2016 schaftsschule Schenefeld A 14 Z Rosenstieg 16 25560 Schenefeld (GH-Laufbahn) oder

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schulprofil

Bewerbungen an das

– gute Zusammenarbeit mit den übrigen FöZ des Kreises – sehr engagiertes, kooperatives Kollegium (19 SoL, 3 Erzieher/ innen und eine Motopädin) – Flex-Maßnahmen an der Gemeinschaftsschule – FiSch-Projekt (Familie in Schule) an der ALS mit allen beteiligten Grundschulen – InZeit-Projekt an der ALS für Grenzfälle im Bereich E in Kooperation mit FiSch – Känguru-Projekt als präventives Unterstützungssystem in der Grundschule – Sprich-Mit, teilstationäre Sprachheilintensivmaßnahme in Breitenfelde – heilpädagogische Förderung mit dem Pferd – Naturerlebnisgarten-Schulberg-Projekt, schulartübergreifendes ökologisches Arbeiten im Kontext von Unterricht und Erziehungshilfe – Zusammenarbeit mit örtlicher Schulsozialarbeit – regelmäßige KJP-Sprechstunde im FöZ – Zusammenarbeit mit Schulbegleitern und Schulassistenzen im Zuständigkeitsbereich – enge regionale Vernetzung mit Behörden, Vereinen und Institutionen – aktive Teilnahme am europäischen Verbund der AstridLindgren-Schulen – Zukunftsschule – Schule ohne Rassismus Schule mit Courage – eigener Förderverein – – – – –

A 15 (RS-Laufbahn)



oder



A 15 Z (Gym-Laufbahn)



455 Schüler/ innen



kooperativer Schulträger acht Grundschul-Lerngruppen elf Sek. I-Lerngruppen engagiertes, erfahrenes Kollegium 34 Lehrkräfte (GH, RS, Gym, FöZ), ein Schulassistent, ein Schulsozialpädagoge engagierte, kompetente Sekretärinnen Offene Ganztagsschule mit vielfältigen Angeboten Betreute Grundschule (Zeiten vor und nach dem Unterricht sowie Ferien) kindgerechter Mensabetrieb

Schulamt des Kreises Steinburg Viktoriastraße 16-18 25524 Itzehoe

→ 351

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

3.2 Wilhelm-TanckSchule Färberstraße 25 24534 Neumünster

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

stellvertretende 1. Februar 2016 Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter A 13 Z (GH-Laufbahn) oder A 14 Z (RS-Laufbahn) oder A 15 (Gym-Laufbahn) 417 Schüler/ innen

Schulprofil

Bewerbungen an das

– sehr gut ausgestattete Fachräume – drei Computerräume – zwei Klassenräume mit Smartboards (aufwachsend) – optimal ausgelegte Sportanlagen (zwei Hallen, Lehrschwimmbecken, Sportplatz) – DaZ- Zentrum – Kooperation mit ortsnahem Gymnasium und RBZ – großes Schulgelände – drei- bis vierzügige Gemeinschaftsschule mit auslaufendem Regionalschulteil (Jahrgangsstufen 8 - 10) – offener Ganztagsbetrieb mit vielfältigem Nachmittagsangebot, Hausaufgabenbetreuung, Mensabetrieb (im Aufbau) – einsatzfreudiges, innovatives Kollegium mit derzeit 33 Lehrkräften – intensive Zusammenarbeit mit den Förderzentren im Bereich inklusiver Beschulung – erfolgreiche Integration von Schüler/innen mit Migrationshintergrund – intensive Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit in allen Jahrgangsstufen – enge Kooperation mit der Jugendhilfe und der Polizei (Polizeipaten) – enge Zusammenarbeit mit dem DaZ-Zentrum – intensive Berufsorientierung und enge Zusammenarbeit mit der Berufsberatung, der Arbeitsverwaltung und Kooperationspartnern im Bereich der Berufsvorbereitung – Ausbildungsschule für die Laufbahnen der Grund-und Hauptschullehrer/innen bzw. Realschullehrer/innen; Kooperationsschule für eine benachbarte Grundschule – Kooperation mit den Regionalen Bildungszentren in Neumünster – profilierter WPU-Bereich mit Angeboten aus allen Lernbereichen: Darstellendes Spiel, „Tanckstelle“ (schülergeführter Kiosk), Informatik u.a.m.

Schulamt der Stadt Neumünster Großflecken 59 24534 Neumünster

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NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

3.3 Theodor-Stormstellvertretende 1. Februar 2016 DörfergemeinSchulleiterin/ schaftsschule stellvertretender Grund- und Gemein- Schulleiter schaftsschule mit Förderzentrumsteil A 13 Z Hafenstraße 20 (GH-Laufbahn) 25557 HanerauHademarschen oder A 14 Z (RS-Laufbahn) oder A 14 Z (SoS-Laufbahn) oder A 15 (Gym-Laufbahn) 856 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schulprofil

– Akzentuierung des Unterrichtsangebots in den Bereichen Sport, Naturwissenschaften und Ästhetische Bildung – Stärkung der Mitwirkung der Schüler/innen an der Gestaltung des Schullebens: SV-Arbeit, Sanitätsdienst, Streitschlichter/innen, Patenschaften für jüngere Schüler/ innen u.a.m. – vertrauensvolle Elternarbeit, u.a. gemeinsam mit dem „Verein der Freunde der Wilhelm-Tanck-Schule“ – zwei Standorte in HanerauHademarschen und Todenbüttel – Schule im ländlichen Raum mit sehr schulfreundlichem Schulträger – drei- bis vierzügig in der Gemeinschaftsschule – Grundschulteile an beiden Standorten (je zwei- bis dreizügig) – eigener Förderzentrumsteil – teamorientierte Schulleitung und engagiertes Kollegium – sehr aktive, fallorientierte Schulsozialarbeit – Offene Ganztagsschule mit Mensabetrieb – umfangreiche Beteiligung der Schüler/innen am Schulleben – vielfältiges Schulleben (z. B. Streitschlichter/innen, eigener Kanu-Pool, Musik-AG) – Ausbildungsschule – kooperative, unterstützende Elternschaft und aktiver Förderverein – modern und gut ausgestattete Klassen- und Fachräume – großzügige Außen- und Sportanlagen

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg

353

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

3.4 Toni-JensenGemeinschaftsschule Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Landeshauptstadt Kiel in Kiel

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

stellvertretende 1. Februar Schulleiterin/ 2016 stellvertretender Schulleiter Bewerberinnen und Bewerber mit Lehrbefähigung Grund- und Hauptschule, Realschule und Gymnasium bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen max. A 15 Z ca. 810 Schüler/ innen, davon ca. 210 in der Oberstufe

1. August 3.5 Klaus-Groth-Schule, Schulleiterin/ 2016 Schulleiter Gemeinschaftsschule mit Oberstufe des Schulverbandes Bewerberinnen Tornesch-Uetersen und Bewerber mit Lehrbefähiin Tornesch gung Grund- und Hauptschule, Realschule und Gymnasium bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen max. A 16 ca. 1.250 Schüler/innen

Schulprofil

Bewerbungen an das

Ministerium für – Gemeinschaftsschule mit Gebundenem Ganztagsbetrieb Schule und Berufs­ und Mensa mit eigener Küche bildung des Landes – in der Sekundarstufe I vierzügig Schleswig-Holstein – in der Oberstufe vier Profile mit III 26 den profilgebenden Fächern Postfach 71 24 Biologie, WiPo, Kunst und Sport 24171 Kiel – Etablierung des Faches Darstellendes Spiel in der Oberstufe – stärkenorientierte individuelle Förderung aller Schüler/innen – langjährige und erfolgreiche Erfahrung in der inklusiven Beschulung – projektorientiertes und fächerverbindendes Lernen – breites Wahlpflichtangebot – umfassende Berufsorientierung – Kooperationen mit Unternehmen aus Kiel, der Fachhochschule Kiel und dem Geomar – Zukunftsschule – engagiertes Kollegium und teamorientierte Leitungsstruktur – zwei Schulsozialarbeiter/innen – moderne und vielfältige Sportmöglichkeiten, u.a. mit Kletterwand und Beachvolleyballfeld Ministerium für – Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Schule und Berufs­ – Gebundener Ganztagsbetrieb bildung des Landes mit Mensa, vom Elternverein Schleswig-Holstein betrieben III 26 – in der Sekundarstufe I fünf- bis Postfach 71 24 achtzügig 24171 Kiel – in der Sekundarstufe II vierzügig (sprachliches, naturwissenschaftliches, gesellschaftswissenschaftliches und sportliches Profil) – aufgeschlossenes Kollegium mit ca. 100 Lehrkräften aller Lehrerlaufbahnen – drei Sozialpädagoginnen mit insgesamt 2,5 Stellen – engagierte Elternvertretung, u.a. in der LRS-Förderung – aktive SV – überwiegend gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe I – inklusive Maßnahmen in allen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I – pädagogische Schwerpunktsetzungen und schulische Konzepte u.a. im Bereich der Prävention, der themengebundenen Vorhabenwochen, der Klassenfahrten, der Förderung des eigenständigen Lernens, des Demokratie Lernens im Klassenrat ab Jahrgangsstufe 5 sowie der Berufsorientierung ab Jahrgangsstufe 5 NBI.MSB.Schl.-H. 2015



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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Zukunftsschule – Ausbildungsschule – besondere Qualifizierungsangebote für Schüler/innen im Bereich der Konfliktlotsen, einer Schülerfirma sowie im Bereich Bühnentechnik – Kooperationsvertrag mit der Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe in Moorrege – Kooperationen mit der örtlichen Bücherei (auf dem Gelände der Schule), mit Firmen, Vereinen, der Suchtberatung, dem Jugendamt und der Polizei – Homepage: www.kgs-tornesch.de 4. Gymnasien 4.1 Käthe-KollwitzSchule Kiel

Oberstudien­ direktorin/ Ober­studien­ direktor A 16 ca. 730 Schüler/ innen

1. August 2016

Das spezielle Profil dieser Schule kann im Referat III 253 des Ministeriums angefordert werden. *)

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein III 253 Postfach 71 24 24171 Kiel

Für das Bewerbungsverfahren sind die Bestimmungen des Erlasses aus „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen“ (NBl. 6/1997 vom 23. April 1997 S. 238 ff.) zu beachten. Der Bewerbung sollte neben den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdeganges) möglichst bereits eine Anlassbeurteilung beigefügt sein, die sich am Anforderungsprofil dieser Schulleiterstelle orientiert. Bitte verzichten Sie auf Kunststoffmappen und Plastikhüllen. *

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Allgemeine Hinweise Bei Interesse an einer Bewerbung um eine Schulleiterstelle im Bereich der Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren können ein detailliertes Schulprofil bei der Schule und „Hinweise zur Anfertigung und zum Verfahren der dienstlichen Beurteilung“ bei den Schulämtern angefordert werden. Bewerbungen sind mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes vorzulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Landesdienst befinden, haben ihre Bewerbung auf dem Dienstweg vorzulegen. Bitte verzichten Sie aus Gründen des Umweltschutzes auf die Verwendung von Kunststoffmappen und Plastikhüllen. Die Landesregierung fordert ausdrücklich Frauen auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Richtet sich die Zuordnung einer Stelle zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, ist die endgültige Einstufung von der Entwicklung dieser Zahl abhängig. Maßgeblich ist die im Haushaltsplan ausgewiesene Planstelle/ Stelle. Daneben müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Gemäß § 49 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) wird der Hauptpersonalrat (Lehrer) über die Schulleiterwahlvorschläge unterrichtet, gegebenenfalls wird die Hauptschwerbehindertenvertretung beteiligt. Die Einsichtnahme des Personalrates in Bewerbungsunterlagen richtet sich nach § 49 Absatz 2 Satz 1 und 2 MBG Schl.-H.. Dienstliche Beurteilungen sind dem Personalrat auf Verlangen der Beschäftigten gemäß § 49 Absatz 3 Satz 2 MBG Schl.-H. zugänglich zu machen. Auf das Antragsrecht nach § 51 Absatz 4 MBG Schl.-H. wird hingewiesen. Eine Schulleiterstelle wird erneut ausgeschrieben, wenn nach der ersten Ausschreibung keine Bewerbung oder eine nicht ausreichende Zahl qualifizierter Bewerbungen vorliegt. Gleiches gilt, sofern sich auf die Ausschreibung ausschließlich eine bereits an der betreffenden Schule tätige Lehrkraft bewirbt (§ 39 Absatz 3 Satz 1 SchulG). Schulleiterstellen werden für zwei Jahre im Beamtenverhältnis auf Probe vergeben (§ 5 Landesbeamtengesetz – LBG). Für alle anderen Funktionsstellen im Schulbereich wird eine Erprobungszeit von einem Jahr festgesetzt (§ 20 Absatz 2 Nummer 3 LBG). Die Aufgabenübertragung bei den Stellen der stellvertretenden Schulleitung und Koordinatorenstellen für Grundund Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren erfolgt zum angegebenen Termin. Beförderung und Einweisung in die Planstelle erfolgen nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Besuchen Sie unseren Online-Stellenmarkt Schule für Lehrkräfte unter www.lehrerstellen-online.schleswigholstein.de. Die aktuellen Stellenausschreibungen des IQSH finden Sie unter www.iqsh.schleswig-holstein.de. Ministerium für Schule und Berufsbildung Im Schulamt des Kreises Ostholstein ist zum 1. Dezember 2015 die Stelle einer Schulrätin/eines Schulrates neu zu besetzen. Eine Schulrätin bzw. ein Schulrat nimmt die Aufgaben der unteren Schulaufsicht in den gesetzlich beschriebenen Bereichen der Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht wahr. In diesem Rahmen soll er oder sie sich vor allem als Berater und Begleiter der Schulleitungen verstehen und sie bei der Erfüllung ihres Auftrags unterstützen, das Potenzial junger Menschen durch schulische Bildung zu erschließen und sie zu einem möglichst hohen Abschluss zu führen. Die Aufgabe einer Schulrätin bzw. eines Schulrates umfasst darüber hinaus eine effiziente Ressourcensteuerung insbesondere bei der Verteilung von Planstellen. Ferner soll die Schulrätin bzw. der Schulrat dazu beitragen, dass sich im Interesse einer kontinuierlichen Verbesserung schulischer Bildungsqualität eine enge fachlich-inhaltliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen der Schulaufsicht entwickelt. Zu den Aufgaben gehört es schließlich, eine gute Kooperation mit außerschulischen Partnern innerhalb der regionalen Bildungslandschaft zu pflegen und sie für die Unterstützung von Schulen zu gewinnen. 356

Die Tätigkeit der Schulrätinnen bzw. des Schulrats stellt angesichts des breiten Spektrums von Aufgaben und der mit ihnen verbundenen Verantwortung hohe Anforderungen an die Führungseigenschaften, an die fachlichen und organisatorischen Kompetenzen sowie an die Belastbarkeit. Sie erfordert neben dem Willen und dem Vermögen zu konzeptioneller Gestaltung vor allem auch ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten, um die Schulaufsicht im Dialog mit den unterschied­ lichen Akteuren zu einem wesentlichen Teil des Qualitätsmanagements in der schulischen Bildung weiterzuentwickeln. In fachlicher Hinsicht werden insbesondere schul- und dienstrechtliche Kenntnisse vorausgesetzt. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Befähigung für die Laufbahn der Grund- und Hauptschullehrer/ innen, Realschullehrer/innen, Sonderschullehrer/innen oder der Studienräte/innen an Gymnasien. Die Bewerberin oder der Bewerber soll eine mehrjährige, erfolgreiche Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter bzw. die Bewährung in einer entsprechend herausgehobenen Position vorweisen können, davon eine mindestens sechsjährige Dienstzeit seit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im schleswig-holsteinischen Landesdienst. Die Landesregierung Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf unter Angabe bisheriger Tätigkeiten richten Sie bitte innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes an das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Personalreferat III 111, Jensendamm 5, 24103 Kiel. Zur Unterstützung des Schülerlabors Quantensprung am Helmholtz-Zentrum für Material- und Küstenforschung in Geesthacht ist zum 1. Februar 2016 für die Dauer von zwei Jahren eine Abordnungsstelle für eine Lehrkraft der Laufbahn Studienrätinnen und Studienräte oder Realschullehrerinnen und Realschullehrer bis zur Besoldungsgruppe A 14 im Umfang einer halben Stelle zu besetzen. Eine Verlängerung um zwei Jahre ist möglich. Die Ausschreibung ist ein Bestandteil von Initiativen des MSB zur Förderung von naturwissenschaftlichen Wettbewerbsarbeiten und zur Förderung naturwissenschaftlich interessierter Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung von Genderaspekten. Weiter erfolgt die Ausschreibung zum Aufbau und der Organisation von Unterstützungsangeboten für Lehrkräfte und zur Weiterentwicklung des Transfers von Ergebnissen aus der Wissenschaft an die Schulen. Das Schülerlabor Quantensprung besteht seit 2002 und hatte bisher über 42.000 Besucher. Die beiden Schwerpunktthemen „Wasserstoff und Brennstoffzelle“ und „Wasseranalytik“ spiegeln aktuelle Forschungsbereiche des Forschungszentrums wieder. Die Kurse richten sich an Schulklassen aller Schularten ab Jahrgangsstufe 10 bzw. 9. Die Tätigkeit umfasst insbesondere: – Anleitung von Schülerinnen und Schülern im wissenschaftlichen Arbeiten – Betreuung der Experimentierkurse im Schülerlabor Quantensprung – Vor- und Nachbereitung der Experimentierkurse – Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung von Arbeitsmaterialien und der Optimierung von Praktika – Mitwirkung bei der Vermittlung von aktueller Forschung in die Schule – Mitwirkung bei der Durchführung von Lehrerfort­ bildungen – Beratung und Unterstützung von Schulen sowie Schülerinnen und Schülern bei der Umsetzung von ‚Jugend forscht‘-Projekten Gesucht wird eine interessierte Lehrkraft mit – Fachkenntnissen und Unterrichtserfahrungen der Sekundarstufen I und II in einem oder mehreren NBI.MSB.Schl.-H. 2015

naturwissenschaftlichen Schulfächern (Physik, Chemie, Biologie) – Interesse an und Offenheit für naturwissenschaftlich-technische Themen – Teamfähigkeit – zeitlicher Flexibilität zur Teilnahme an Tagungen und Exkursionen sowie zur Durchführung von Lehrerfortbildungen Es können sich nur unbefristet im Schuldienst Schleswig-Holsteins beschäftigte Lehrkräfte bewerben. Eine Ausgleichsstunde entspricht 70 Zeitstunden. Es besteht ein Anspruch auf sechs Wochen Urlaub. Dieser muss innerhalb der Schulferien genommen werden. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben, und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden. Die Landesregierung setzt sich für die Förderung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden daher bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Bewerbungen mit Angabe der bisherigen Tätigkeiten richten Sie bitte auf dem Dienstweg bis zum 30. November 2015 an das Ministerium für Schule und Berufsbildung, Kerstin Langer - III 265, Jensendamm 5, 24103 Kiel. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Iris Ulrich, Helmholtz-Zentrum für Material- und Küstenforschung Geesthacht, Telefon: 04152 87-1633, E-Mail: [email protected]. Berufung von Kreisschulsportbeauftragten Im Kreis Dithmarschen ist zum 1. Februar 2016 die / der Kreisschulsportbeauftragte für die Dauer von fünf Jahren vom Ministerium für Schule und Berufsbildung neu zu berufen. Die Wiederberufung ist möglich. Bewerbungen von Lehrkräften aller Schularten, die die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzen und ihren Dienstort zum Zeitpunkt der Berufung im Zuständigkeitsbereich des Schulamtes haben, sind bis zum 20. November 2015 an das Schulamt des Kreises Dithmarschen zu richten. Die Landesregierung ist gesetzlich verpflichtet, Schwerbehinderte zu beschäftigen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden daher bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist darüber hinaus bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Um den Anteil der weiblichen Kreisschulsportbeauftragten zu erhöhen, fordert das MSB 357

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN insbesondere Frauen auf, sich zu bewerben. Bei ihrer Arbeit haben sie auf einen geschlechtersensiblen Sportunterricht hinzuwirken. Eine gute Vernetzung mit Partnern vor Ort ist eine weitere Voraussetzung. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bewerben. Für die Tätigkeit als Kreisschulsportbeauftragte/r werden 10 Ausgleichsstunden auf der Grundlage des Erlasses vom 19. April 2001 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 479) gewährt. Die Kreisschulsportbeauftragten unterstützen die Schulaufsichtsbehörden im Rahmen der ihnen zugewiesenen Beratungs- und Koordinierungsaufgaben und unterstehen in ihrer Funktion der obersten Schulaufsichtsbehörde. Zu den Aufgaben der oder des Kreisschulsportbeauftragten gehören insbesondere: – Beratung der Schulaufsicht in allen Fragen des Schulsports, – Beratung der Schulleiterinnen und Schulleiter und der Lehrkräfte, – Leitung der Dienstversammlung für die Vorsitzenden der Fachkonferenz Sport der Schulen im Kreis, – Zusammenarbeit mit anderen Trägern des Sports und Förderern des Schulsports, mit Ausbildungsstätten und Ausbildungseinrichtungen für den Sport sowie dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen (IQSH), – Mitwirkung bei der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen, – Planung und Durchführung von Schulsportveranstaltungen auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene im Rahmen der Wettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“, – Planung und Durchführung weiterer Schulsportveranstaltungen, – Entwicklung und Durchführung neuer sportlicher Vergleiche, – fachliche Beratung der oder des Trägers bei der Planung, dem Neubau, der Unterhaltung und Ausstattung sowie Instandsetzung von Sportanlagen, bei der Sportstättenverteilung und Nutzung durch Vereine, soweit Interessen des Schulsports berührt sind. Kreisfachberaterin / Kreisfachberater für Natur- und Umwelterziehung/Bildung für nachhaltige Entwicklung Im Kreis Nordfriesland ist zum 1. Februar 2016 die Kreisfachberaterin/der Kreisfachberater für Natur- und Umwelterziehung/Bildung für nachhaltige Entwicklung vom Ministerium für Schule und Berufsbildung neu zu berufen. Die Berufung erfolgt zunächst für zwei Schuljahre. Bewerbungen von Lehrkräften aller Schularten sind innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieses Nachrichtenblatts an das Schulamt des Kreises Nordfriesland zu richten. 358

Die Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater für Natur- und Umwelterziehung/Bildung für nachhaltige Entwicklung unterstützen die Schulaufsichtsbehörden und Schulen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Beratungs- und Koordinierungsaufgaben; sie unterstehen der Fachaufsicht des Schulamtes. Zu den Aufgaben der Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater im Rahmen der Natur- und Umwelterziehung/Bildung für nachhaltige Entwicklung gehören insbesondere – die Unterstützung der Schulen bei der Erfüllung ihres Auftrages, Verständnis für Natur und Umwelt zu schaffen und die Bereitschaft zu wecken, an der Erhaltung der Lebensgrundlagen von Pflanzen, Tieren und Menschen mitzuwirken (§ 4 Abs. 4 SchulG), – die Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte, der Schulleitungen und der Schulaufsicht, – die Kooperation mit Schulträgern, Elternbeiräten, Schülervertretungen, Umwelt- und Naturschutzverbänden, entwicklungspolitischen Initiativen sowie weiteren außerschulischen Bildungspartnern, – die Planung und Durchführung schulischer sowie schul- und schulartübergreifender Veranstaltungen und Projekte, – die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, – die Organisation eines kontinuierlichen Fortbildungsangebots aus dem Bereich BNE, – die Einwerbung und Beratung von Schulen sowie Mitwirkung im Auszeichnungsverfahren im Rahmen der Initiative „Zukunftsschule.SH – Heute etwas für morgen bewegen“, – die Durchführung der Veranstaltungen zur Projektpräsentation und Auszeichnung der Zukunftsschulen, – die Beratung und Unterstützung von Schulen bei der Verankerung des Ziels der Bildung für nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Schulentwicklung, in Schulprogrammen und Schulportraits, – die Unterstützung der Bildung von Netzwerken. Soweit ausschließlich Bewerbungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Schulamtes vorliegen, unterbreitet dieses dem Ministerium für Schule und Berufsbildung eine abschließend mit dem Bezirkspersonalrat (BPR) abgestimmte Empfehlung für die Berufung. Liegen auch Bewerbungen aus anderen Schularten vor, so wird das Verfahren unter Einbeziehung des Schulamtes und Beteiligung des Hauptpersonalrats (HPR-L) im Ministerium für Schule und Berufsbildung durchgeführt. Für die Tätigkeit als Kreisfachberaterin oder Kreisfachberater für Natur- und Umwelterziehung/Bildung für nachhaltige Entwicklung werden 5 Ausgleichsstunden gewährt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ein. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden daher bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Deutsche Schule Sonderburg Wir suchen zum 1. Februar 2016 eine Schulleiterin / einen Schulleiter. Wir sind eine der großen Schulen der deutschen Minderheit in Nordschleswig mit ca. 180 Schülerinnen und Schülern in den Klassen 0 bis 9 und einer Schulfreizeitordnung mit ca. 70 Kindern. Die Schule arbeitet auf Grundlage des dänischen Freischulgesetzes. Wir vermitteln Zweisprachigkeit, führen unsere Schüler in die deutsche und dänische Kulturwelt ein und bieten sowohl dänische als auch deutsche Abschlüsse an. Wir suchen eine Leiterin/einen Leiter, die/der – die pädagogische, administrative und ökonomische Leitung unserer Schule in Zusammenarbeit mit der stellvertretenden Schulleitung, dem Kollegium und dem Vorstand übernimmt – mit Engagement und Offenheit unsere Schule in der Öffentlichkeit darstellt und zu ihrem guten Ruf beiträgt – das vorhandene gute Arbeitsklima pflegt und ausbaut – eine aktive Personalpolitik betreibt, die Entfaltungsmöglichkeiten für den Einzelnen wie für das Lehrerteam beinhaltet – Ideen zur Schulentwicklung entwerfen und umsetzen kann – bereit ist, im Einzugsgebiet der Schule zu wohnen. Wir wünschen uns eine Leiterin/einen Leiter mit folgenden Eigenschaften: – Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen oder eine ähnlich relevante Ausbildung – Sprachkompetenz in deutscher sowie in dänischer Sprache oder die Bereitschaft, sich diese anzueignen – Organisationstalent und Führungsqualitäten. Als deutsche Schule in Nordschleswig ist es für uns außerdem wünschenswert, dass der Bewerber / die Bewerberin mit den regionalen Verhältnissen und der Minderheitenthematik vertraut ist. Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Schulvereins Jörn Petersen (Tel. 0045 2821 2622, E-Mail: [email protected]), Konrektor Jan W. Schmidt (Tel. 0045 7442 3785, E-Mail: jan.wachtberg. [email protected]) oder Schulrat Claus Diedrichsen (Tel. 0045 7362 9171, E-Mail: [email protected]). Ein Gesprächs- und Besichtigungstermin kann mit der Schule vereinbart werden. Im Rahmen eines Dienstvertrages mit dem Deutschen Schul- und Sprachverein für Nordschleswig erfolgen Anstellung und Besoldung nach dänischem Tarifrecht für Lehrkräfte an Privatschulen. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Für verbeamtete Bewerber/innen gelten darüber hinaus die Richtlinien des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein über die Beurlaubung für den Schuldienst in Nordschleswig. Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Unterlagen mit tabellarischem Lebenslauf, Foto und Zeugnissen – für Beamtinnen und Beamte ggf. auf dem Dienstwege – an den Deutschen Schul- und Sprachverein für Nordschleswig, Schulamt Nordschleswig, Postbox 242, Vestergade 30, 6200 Aabenraa zu schicken. Bewerbungsfrist: Eingang spätestens am 15. November 2015. Europa-Universität Flensburg Die Europa-Universität Flensburg ist eine lebendige Universität in kontinuierlicher Entwicklung, in der die Disziplinengrenzen überschreitende Teamarbeit eine prominente Rolle spielt. Wir arbeiten, lehren und forschen für mehr Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Vielfalt in Bildungsprozessen und Schulsystemen, Wirtschaft und Gesellschaft, Kultur und Umwelt. Die Europa-Universität Flensburg bietet ein weltoffenes Arbeitsumfeld, das interkulturelles Verständnis fördert und Internationalität gemeinschaftlich lebt. Am Institut für Sonderpädagogik der Europa-Universität Flensburg ist zum nächstmöglichen Termin eine halbe Stelle als Lehrkraft für besondere Aufgaben für den Bereich Inklusion und pädagogische Entwicklungsförderung (Entgeltgruppe 13 TV-L) zunächst befristet bis zum 31. Oktober 2019 zu besetzen. Diese halbe Stelle ist zunächst bis zum 30. September 2016 aus Sondermitteln um eine viertel Stelle (auf eine ¾ Stelle) aufgestockt. Die EuropaUniversität Flensburg geht davon aus, nach Auslauf der derzeitigen Sonderfinanzierung eine Verlängerung der Stundenaufstockung erwirken zu können. Aufgabenportfolio: – Lehre im Umfang von 12 SWS. – Vermittlung vorrangig (sonder-)pädagogischen Grundlagenwissens zu Prävention, Unterricht, Diagnostik und Förderung in der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an der Regelschule sowie die Vermittlung von Kernkompetenzen im pädagogischen Handeln unter den Bedingungen von sozialer, kultureller und Leistungsheterogenität. – selbstständige Entwicklung und Umsetzung von Veranstaltungskonzepten – Mitarbeit im Rahmen der Aufgabenstellung der Abteilung Inklusion und pädagogische Entwicklungsförderung am Institut für Sonderpädagogik Voraussetzungen: – einschlägiger wissenschaftlicher Hochschulabschluss der Sonderpädagogik – Praxiserfahrungen in schulischen ggf. integrativen/ inklusiven Kontexten 359

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN – Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke, hohe soziale Kompetenz – hohe Lehrkompetenz – universitäre Lehrerfahrungen sind erwünscht. – Selbstständigkeit und hohes Engagement Eine Absicht zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (z. B. Promotion) wird im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Die Europa-Universität Flensburg möchte in ihren Beschäftigungsverhältnissen die Vielfalt der Biografien und Kompetenzen fördern. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Personen mit einer Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Europa-Universität Flensburg strebt in allen Beschäftigtengruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an. Fachauskünfte erteilt Frau Prof. Dr. Kirsten Diehl, Telefon 0461 805-2487, E-Mail: [email protected]. Weitere Auskünfte erteilt Frau Katzka, Telefon 0461 805-2824, E-Mail: katharina.katzka@ uni-flensburg.de. Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind bis zum 20. November 2015 zu richten an das Präsidium der Europa-Universität Flensburg, z. H. Frau Katzka, persönlich/vertraulich, Kennziffer 041616, Postfach 29 54, 24919 Flensburg. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Bundesverwaltungsamt Stellenangebote / Stellenausschreibungen für eine Tätigkeit als Fachberaterin/Koordinatorin oder Fachberater/Koordinator:

bundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u.a.) – Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken – Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, Berichtswesen) – Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext – Öffentlichkeitsarbeit Anforderungsprofil: – 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache – umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache – mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen – Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben – umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung – fundierte PC-Kenntnisse – Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staat­ lichen slowakischen Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich – hohe interkulturelle Kompetenz – Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst – Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen

Bratislava / Slowakei Arbeitsbeginn: Bewerbungsfrist:

1. August 2016 15. November 2015

Qualifikation: Sekundarstufe II, Deutsch und / oder eine moderne Fremdsprache Tätigkeitsprofil: – abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an slowakischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK) – Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) – Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm – Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut) – Beratung der slowakischen Bildungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und der damit ver360

Breslau / Polen Arbeitsbeginn: Bewerbungsfrist:

1. August 2016 15. November 2015

Qualifikation: Sekundarstufe II, Deutsch und / oder eine moderne Fremdsprache Tätigkeitsprofil: – abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an polnischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK) – Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) – Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm – Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut)

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN – Beratung der polnischen Bildungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u.a.) – Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken

– Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut) – Beratung der ukrainischen Bildungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u.a.)

– Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, Berichtswesen)

– Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken

– Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext

– Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, Berichtswesen)

– Öffentlichkeitsarbeit

– Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext

Anforderungsprofil: – 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache – umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache – mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen – Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben – umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung – fundierte PC-Kenntnisse – Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen polnischen Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich – hohe interkulturelle Kompetenz – Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst – Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen

Anforderungsprofil: – 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache – umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache – mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen – Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben – umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung – fundierte PC-Kenntnisse – Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen ukrainischen Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich – hohe interkulturelle Kompetenz

Kiew / Ukraine Arbeitsbeginn: Bewerbungsfrist:

– Öffentlichkeitsarbeit

1. August 2016 15. November 2015

– Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst

Qualifikation: Sekundarstufe II, Deutsch und / oder eine moderne Fremdsprache

– Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen

Tätigkeitsprofil:

Stockholm / Schweden

– abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an ukrainischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

Arbeitsbeginn: Bewerbungsfrist:

– Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) – Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

1. August 2016 15. November 2015

Qualifikation: Sekundarstufe II, Deutsch und / oder eine moderne Fremdsprache Tätigkeitsprofil: – abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an schwedischen und dänischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

361

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN – Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)

Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

– Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm

– Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)

– Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut)

– Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm

– Beratung der schwedischen und dänischen Bildungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u.a.)

– Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut)

– Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken

– Beratung der usbekischen Bildungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u.a.)

– Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, Berichtswesen)

– Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken

– Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext

– Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, Berichtswesen)

– Öffentlichkeitsarbeit

– Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext

Anforderungsprofil: – 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache – umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache – mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen – Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben – umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung – fundierte PC-Kenntnisse – Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen schwedischen und dänischen Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich – hohe interkulturelle Kompetenz – Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst – Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen Taschkent / Usbekistan Arbeitsbeginn: Bewerbungsfrist:

1. August 2016 15. November 2015

Qualifikation: Sekundarstufe II, Deutsch und / oder eine moderne Fremdsprache Tätigkeitsprofil: – abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an usbekischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische

362

– Öffentlichkeitsarbeit Anforderungsprofil: – 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache – umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache – mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen – Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben – umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung – fundierte PC-Kenntnisse – Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen usbekischen Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich – hohe interkulturelle Kompetenz – Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst – Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen Arbeitgeberleistungen: Finanzielle Regelungen ADLK / BPLK Bewerbungsverfahren: Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin / Koordinatorin bzw. eines Fachberaters / Koordinators der Zentralstelle NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN schriftlich (formlos) mit. Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Kultusministerium oder in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland über Ihre Bewerbung. Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - ZfA 5, 50728 Köln. Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte unbedingt gleichzeitig an das im Kultusministerium oder der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des BundLänder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland. Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de). Das Bundesverwaltungsamt hat sich die Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit erwartet. Besondere Hinweise: Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

363

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

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NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NACHRICHTENBLATT

C 5088 A

Ausgabe Nr. 11/12/2015 – Schule – Kiel, den 15. Dezember 2015 ISSN 2365-1466

Schule Schulgestaltung

367 Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule 367 Ausschreibung 15. Helgoland-Staffel-Marathon 368 Enrichtment-Programm 2016/17 – Außerunterricht­ liche Begabungsförderung 369 Begabungsförderung: JuniorAkademie Bad Segeberg 2016 370 Begabungsförderung: JuniorAkademie St. PeterOrding 2016 Schulverwaltung

Nachrichtenblatt des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein als besondere Ausgabe des Amtsblatts für Schleswig-Holstein ISSN 2365-1466 Ausgabe Nr. 11/12 – Schule – Herausgeber und Verleger Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Pressestelle Jensendamm 5 24103 Kiel Telefon: 0431 988-5806 E-Mail: [email protected] Redaktion: Ruth Karow

Bezugsbedingungen Fortlaufender Bezug und Einzelverkauf nur bei der Firma Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel Telefon: 0431 66064-0, Fax: 0431 66064-24. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. April (zum 30. Juni) bzw. 31. Oktober (zum 31. Dezember) jeden Jahres dort vorliegen.

Bezugspreis Halbjährlich 19,00 Euro, jährlich 38,– Euro.

Einzelne Ausgaben

Für die ersten 32 Seiten 3,50 Euro, für je weitere angefangene vier Seiten 50 Cent zzgl. Versandkosten. Einzellieferungen gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Hamburg 5480-201, BLZ 200 100 20, „Einzelverkauf“ Lieferung nur nach schriftlicher oder Fax-Bestellung bzw. durch Abholen.

Preis dieser Ausgabe

6,00 Euro zuzüglich Versandkosten Einbanddecken für das Nachrichtenblatt Einbanddecken für das Nachrichtenblatt können bei der Druckerei Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Tel. 0431 66064-0, E-Mail: [email protected] zum Preis von 22 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.

Hinweis für die Schulleitungen Diesem Nachrichtenblatt liegen zwei Ausgaben von „Schule aktuell“ bei. Wir bitten, ein Exemplar dem jeweiligen Schulelternbeirat auszuhändigen. Die Redaktion

372 Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemscheinschaftsschulen Vom 1. Dezember 2015 372 Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Abiturprüfung für Externe sowie für Schülerinnen und Schüler an nicht staatlich anerkannten Ersatzschulen und Waldorfschulen Vom 1. Dezember 2015 373 Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Gestaltung der Abendgymnasien Vom 1. Dezember 2015 375 Stundentafel für die Berufsfachschule gemäß § 1 Absatz 3 der Berufsfachschulverordnung (Typ III), Fachrichtung Sozialpädagogik 376 Lehrplan für die Berufsfachschule nach § 1 Absatz 3 Berufsfachschulverordnung (Typ III), Fachrichtung Sozialpädagogik 376 Einstellung des Schulbetriebes des braka-Sportinstitutes GmbH in Pinneberg 376 Namensänderung Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten

377 Hinweis auf Änderungen des Schulgesetzes 377 Hinweis auf Änderungen der Kapazitätsverordnung Lehrkräfte 378 Stellenausschreibungen

SCHULE Schulgestaltung

Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule

Förderung von Kulturprojekten an Schulen und Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom10. November 2015 - III 253 Das Ministerium für Schule und Berufsbildung (MSB) bietet in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Justiz, Kultur und Europa (MJKE) den allgemein bildenden Schulen und den Kitas des Landes in den Jahren 2015 bis 2017 finanzielle Unterstützung bei Projekten mit überörtlicher und nachhaltiger Wirkung an. Ebenfalls antragsberechtigt sind Anbieter von nachhaltigen Maßnahmen zur Qualifizierung von Jugendlichen als „Kulturassistenten“ in verschiedenen Disziplinen. Voraussetzung ist, dass die Projekte mit mindestens zwei weiteren aktiven Partnern, darunter mindestens einer aus dem Bereich professioneller Kunst-/Kulturanbieter, geplant und durchgeführt werden. Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen erfüllen diese Voraussetzungen durch die Einbeziehung von Schüler/innen verschiedener Schulen. Die Projekte dienen vorrangig der Ausweitung des kulturellen Angebotes der Institution. Sie stellen keine Konkurrenz zu regulärem Unterricht dar und dürfen diesen nicht ersetzen. Ergänzung/Erweiterung unterrichtlicher Themen durch außerschulische Fachleute in der Schule und an außerschulischen Lernorten ist möglich. Folgende Beispiele sollen als Anregung dienen: • Schulen planen kulturelle Veranstaltungsreihen für sich und das lokale und regionale Umfeld. • Schulen entwickeln kulturelle Informations- und Schulungsveranstaltungen für andere Schulen der Region. • Koordination und Finanzierung von Netzwerktreffen in kulturellen Themenfeldern. Im Rahmen derartiger Projekte können die Unterstützungsmittel zum Beispiel eingesetzt werden für: • Unterstützung von Schulen/Kita für Fahrten, Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen • Durchführung musisch/künstlerischer Veranstaltungen an Schulen, einschließlich der Zahlung von Honoraren • Unterstützung von Schulen für Anschaffungen von Instrumenten, Arbeitsmaterialien etc. Es können nur Projekte bezuschusst werden, die im jeweiligen Kalenderjahr begonnen und abgeschlossen werden. Der maximale Förderbetrag für ein Projekt beträgt 5.000 Euro. Eine Vollfinanzierung ist nicht vorgesehen. Weitere Förderbedingungen: Veranstaltungen und Ergebnisse des Projektes werden lokal oder regional öffentlich zugänglich gemacht. Dabei wird auf die Projektunterstützer hingewiesen. Die Projekte werden in geeigneter Weise dokumentiert. Im Rahmen des Gesamtprojektes „Schule trifft Kultur - Kultur trifft NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schule“ wird ein Projektbericht in vereinheitlichter Form (Vorlage folgt rechtzeitig) für eine landesweite Projektdatenbank erstellt. Über die Verwendung der Unterstützungsmittel des MSB/der Stiftung Mercator wird ein Nachweis verlangt. Die Nachweisform wird mit der Mittelzusage bekannt gegeben Die Projekte werden durch externe Teams evaluiert. Diese Evaluation dient einer Gesamtauswertung aller Projekte. Die Ergebnisse haben keinen Einfluss auf die Förderung der aktuellen Projekte. Die Zusammenarbeit mit weiteren Unterstützungspartnern ist im Hinblick auf die Gesamtfinanzierung der Projekte erlaubt/erwünscht/notwendig. Beantragung: Die Mittel können formlos unter Angabe folgender Daten beantragt werden:   1. Name, Anschrift, Telefon/E-Mail-Adresse der Antragsinstitution   2. Name der Leiterin/des Leiters der Institution, Telefon/E-Mail-Adresse   3. Name der Projektleiterin/des Projektleiters, Telefon/E-Mail-Adresse   4. Name, Anschrift, Telefon/E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in der 1. Partnerorganisation   5. Name, Anschrift, Telefon/E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in der 2. Partnerorganisation   6. Name, Anschrift, Telefon/E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in weiterer Partnerorganisationen  7. Projekttitel   8. Beginn und Dauer des Projektes   9. Beschreibung der Ziele und Inhalte 10. vorläufige Ablaufplanung 11. geplante Präsentations- und/oder Dokumentationsform 12. vorläufige Kostenkalkulation 13. ggf. Angaben zu weiteren Unterstützungspartnern Die Anträge senden Sie bitte an: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein III 253 - Kulturelle Bildung Jensendamm 5 24103 Kiel Letzter Antragstermin für 2016: 29. Februar 2016 Vorläufige Zuwendungsbescheide werden bis spätestens 31. März 2016 erteilt. Weitere Informationen durch Klaus Müller: [email protected] Ausschreibung 15. Helgoland-Staffel-Marathon Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 11. November 2015 - III 2611 383.9-1 Am 3. Juni (Anreise) und 4. Juni 2016 findet der 15. Helgoland-Staffel-Marathon für Schulmannschaften statt. 367

SCHULE Die 48 zur Verfügung stehenden Plätze werden über Kreisausscheidungen vergeben. Die Kreisausscheidungen werden jeweils von den Kreisschulsportbeauftragten ausgeschrieben. Sie finden nur bei Teilnahme von mindestens drei Schulmannschaften pro Kreis (Nordschleswig zwei Mannschaften) statt. Kreise können gemeinsame Veranstaltungen mit getrennter Wertung durchführen. Auf Kreisebene können mehrere Mannschaften einer Schule starten; für die Finalveranstaltung auf Helgoland ist nur eine Mannschaft pro Schule startberechtigt. Zu einer Mannschaft gehören drei Schülerinnen und drei Schüler der Jahrgänge 2003 und jünger, eine Lehrkraft der Schule und ein Elternteil. Für reine Grundschulmannschaften findet im Finale eine getrennte Wertung statt; deshalb sind sie bereits bei der Meldung als solche mit „GS“ zu kennzeichnen. Die Wechselreihenfolge ist wie folgt festgelegt: 1 (Junge 1) – 3 (Lehrkraft) – 5 (Junge 3) – 7 (Mädchen 2) und 2 (Junge 2) - 4 (Mädchen 1) – 6 (Elternteil) – 8 (Mädchen 3). Die Zeiten werden addiert. Die Strecke auf Helgoland von 5,3 km ist für jede Läuferin/jeden Läufer anspruchsvoll (Steigung, Wind) und daher nur für Läuferinnen und Läufer, die sich entsprechend vorbereitet haben, geeignet. Die Kreisschulsportbeauftragten melden bis 13. Mai 2016 die vollständigen Ergebnisse ihrer Ausscheidungen an das MSB, III 2611. Qualifikationsmodus: Von den 48 Plätzen erhalten die Kreise bei einer Beteiligung von drei bis fünf Mannschaften einen Platz, für je angefangene fünf weitere Mannschaften einen zusätzlichen Platz, bis höchstens 48 Plätze vergeben sind. Bei gleichem Anspruch entscheidet das Los. Eine Gruppe bilden die Grundschulen und eine Gruppe bilden die weiterführenden Schulen. Qualifiziert sind bei einem zustehenden Platz die siegreiche Mannschaft, bei zwei Plätzen die siegreiche Mannschaft und die beste Mannschaft aus der anderen Gruppe, sofern mindestens zwei Mannschaften aus der Gruppe am Start sind, bei drei Plätzen die Mannschaften der beiden ersten Plätze und die zweitschnellste Mannschaft aus der teilnehmerstärkeren Gruppe. Bei gleicher Gruppenstärke entscheidet das Los. Den 4. Startplatz erhält die zweitschnellste Mannschaft der teilnehmerschwächeren Gruppe, sofern dem Kreis/ der kreisfreien Stadt ein vierter Startplatz zusteht. Steht dem Kreis/der kreisfreien Stadt ein fünfter Startplatz zu, sind die dann folgenden zeitschnellsten Mannschaften zu berücksichtigen. Die Benachrichtigung aller qualifizierten Mannschaften mit weiteren Hinweisen erfolgt unmittelbar nach Eingang aller Kreisergebnisse im MSB. Der Teilnehmerbeitrag für die Finalveranstaltung auf Helgoland beträgt 120 Euro pro Mannschaft.

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Enrichment-Programm 2016/17 Außerunterrichtliche Begabungsförderung Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 27. Oktober 2015 - III 257 Für besonders begabte und motivierte Schülerinnen und Schüler können Enrichment-Kurse neben dem Regelunterricht angeboten werden. Über das Projekt und die spezifischen Lernangebote wird umfassend auf www.enrichment.schleswig-holstein.de informiert. Es gelten die dort formulierten Bedingungen und Grundsätze zur Teilnahme sowie zu Inhalten und Methoden. Diese Homepage ist gleichzeitig die Organisationsplattform des Enrichment-Programms. 1. Folgende Ausschreibungsbedingungen gelten für bestehende und zu gründende Verbünde sowie die Verbundleitungen: Um ein möglichst flächendeckendes Angebot der Begabtenförderung durch Enrichment im Lande zu etablieren, sollen sich Schulen zu Kooperationsverbünden zusammenschließen und gemeinsam ein entsprechendes Konzept entwickeln sowie ein Kursprogramm zusammenstellen. Es gibt Stützpunktschulen, an denen die Kurse angeboten werden, aber auch Schulen, die Schülerinnen und Schüler lediglich nominieren. Damit eine Verankerung des Enrichment-Gedankens an den Schulen erfolgt, ist es wichtig, dass Lehrkräfte Kurse erteilen. Diese Form des Kursangebotes hat daher zunächst Priorität gegenüber Kursen, die externe Kursleiter (Honorarkräfte) erteilen. Neue Verbünde bieten im Schuljahr 2016/17 erste Kurse an; die Projekte sollten in den folgenden Jahren ausgebaut werden. Bestehende Verbünde werden fortgesetzt. Der Schulträger muss grundsätzlich mit dem Enrichment-Programm einverstanden sein und es durch entsprechende Sachleistungen wie Raum, Heizung, Licht, Hausmeister, Verbrauchsmaterial etc. unterstützen. Für die konkrete Ausgestaltung des Kursprogramms ist jeweils die Stützpunktschule in Kooperation mit der Verbundleitung verantwortlich. 2. Die Finanzierung des Programms: Beim Ministerium für Schule und Berufsbildung können die Verbünde gegen Ende der Kursdurchführung Aufwandsentschädigungen für Honorarkräfte als Kursleiter/innen, Material etc. beantragen. Außerdem werden auf Antrag durch Schulleitungen Ausgleichsstunden für Lehrkräfte als Kursleiter/innen sowie Verbundleiter/innen zugewiesen. Zudem werben die Verbünde Mittel über Sponsoren ein und die teilnehmenden Schüler/innen zahlen i.d.R. einen geringen Kostenbeitrag. Auf Antrag der Eltern kann dieser Beitrag auch ganz entfallen, so dass Kosten keinen Hinderungsgrund zur Teilnahme an dieser Fördermaßnahme darstellen. 3. Zur Verbundleitung: An einer der Stützpunktschulen im Verbund gibt es eine Verbundleiterin/einen Verbundleiter. Die Aufgabe der Verbundleitung besteht im Wesentlichen in der Organisation des Kursangebotes sowie der inhaltlichen Steuerung. Die Organisation erfolgt über die genannte Homepage, weshalb eine entsprechende technische Ausstattung Voraussetzung ist. Die Verbundleitung muss bei der Kurszusammenstellung von den beteiligten Schulen des Verbundes unterstützt werden. Sowohl das Online-AnmeldeverfahNBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE ren als auch wichtige Texte, Formulare etc. werden als Vorlagen zentral vorbereitet und zur Verfügung gestellt.

Begabungsförderung: JuniorAkademie Bad Segeberg 2016

Die Aufgaben sind im Einzelnen:

(Jahrgangsstufen 6 bis 7)

• Zusammenstellen des Kursangebotes mit den Enrichment-Beauftragten an den Stützpunktschulen,

Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 27. Oktober 2015 - III 257

• Absprachen mit Kursleitungen,

Die JuniorAkademie Bad Segeberg ist ein länderbezogenes, außerhalb des regulären Schulunterrichts liegendes Förderprogramm für begabte Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe (Jahrgangsstufen 6 und 7). Sie folgt dem Konzept der Deutschen JuniorAkademien und bietet den Teilnehmer/innen eine intellektuelle und soziale Herausforderung, die ihnen neue, weit reichende Erfahrungen vermittelt.

• Lenkung des Nominierungsverfahrens an den Schulen, • Information der Schulen im Verbund, • Auswahl der Schüler/innen zur Kursteilnahme nach Anmeldung, • Durchführung von Kursleitertreffen, • Verwaltung des Geldes (Material, Aufwandsentschädigung) bzw. Zusammenarbeit mit Vereinen im Verbund, • Koordination der Präsentationsveranstaltung • Teilnahme an Verbundleitertreffen und jährlicher Bericht an die Landeskoordinatorin/den Landeskoordinator. 4. Ausgleichsstunden 2015/16: Alle Anträge für (a) Kursleitungen sowie (b) Verbundleitungen werden ausschließlich online über zwei unterschiedliche elektronische Formulare bis zum 28. Januar 2016 gestellt. Die Links zur elektronischen Beantragung von Ausgleichsstunden werden den Schul- bzw. Verbundleitungen per E-Mail separat bekannt gemacht. Zudem sind sie im internen Enrichment-Bereich der Schulen zu öffnen. a. Anträge für Kursleitungen: Schulen, an denen Lehrkräfte Kurse anbieten, können bis zu zwei Ausgleichsstunden je Stützpunktschule für Kursunterricht erhalten. Präzise Angaben zur Berechnung sind am Antragsort verlinkt und dort nachzulesen. b. Anträge für Verbundleitungen: Die Verbundleitung eines Enrichment-Verbundes erhält Ausgleichsstunden in Abhängigkeit vom Umfang der Aufgaben, also der Anzahl der zu koordinierenden Kurse und damit verbundenen weiteren Aufgaben: 6-12 Kurse = 1,5 Stunden / 13-20 Kurse = 2 Stunden / 21-30 Kurse = 2,5 Stunden / 31 ff. = 3 Stunden 5. Anträge für das Schuljahr 2016/17: Ein schriftlicher Antrag für einen neu zu gründenden Kooperationsverbund muss Auskunft geben über die Konzeption des Enrichment-Programms der beteiligten Stützpunktschulen. Auch müssen die vorgesehene Verbundleitung und der geplante Umfang des Kursangebotes im Schuljahr 2016/17 benannt werden. (Antragsmuster werden auf Anfrage übermittelt.) Für bestehende und neue Verbünde gilt: Die Schulen eines Verbundes vergeben die Aufgabe der Verbundleiterin bzw. des Verbundleiters in eigener Verantwortung, aber in Kooperation mit dem MSB. Die Anträge richten Sie bitte elektronisch (Verfahren siehe oben) bis zum 28. Januar 2016 an das MSB, Dirk Gronkowski (III 257), E-Mail: dirk.gronkowski@bimi. landsh.de oder Telefon 0431 988-2409.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Die Akademie regt nachhaltig zum interdisziplinären Denken und Arbeiten an, sie ermöglicht die Begegnung mit weiteren begabten Gleichaltrigen. So lernen die Schüler/innen andere, neue Denkansätze kennen, blicken über den Horizont bisheriger Lernwelten hinaus und werden intellektuell überdurchschnittlich gefördert, indem sie neue Potenziale entdecken. Damit erweitern sie ihre Kompetenzen deutlich. Die JuniorAkademie Bad Segeberg 2016 wird von der Deutschen Gesellschaft für das hochbegabte Kind, Regionalverein Schleswig-Holstein e.V. (DGhK) veranstaltet und in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Berufsbildung (MSB) organisiert. Sie findet vom 18. bis 27. August 2016 in der JugendAkademie Bad Segeberg statt. Dort leben und lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zehn Tage lang. Geplant sind vier Kurse für insgesamt 60 Schülerinnen und Schüler aus den Bereichen Gesellschafts- und Naturwissenschaften. Das gemeinsame Leitthema „Brücken bauen und Weichen stellen“ verbindet alle Kurse miteinander. Die fachliche Arbeit in den Kursen wird durch weitere kursübergreifende Angebote (z. B. Musik, Sport, Exkursionen, Autorenlesung, Kunst) ergänzt. Zum Team gehören neben der Akademieleitung und den Kursleiterinnen und Kursleitern auch Jugendbetreuer und -betreuerinnen. Zugang zur Akademie haben Schülerinnen und Schüler, die eine erkennbar überdurchschnittliche intellektuelle Befähigung sowie eine besondere Leistungsmotivation bereits unter Beweis gestellt haben. Es sollten zudem auch solche Jungen und Mädchen ins Auge gefasst werden, die vielleicht keine hervorragenden Schulleistungen erbringen, aber offensichtlich über breite intellektuelle Fähigkeiten verfügen. Zudem ist Jugendlichen der Vorzug zu geben, die sich ihre Leistungen nicht hart erarbeiten müssen und die sich auch außerhalb der Schule vielfältig engagieren. Diese beschriebene besondere Befähigung und Motivation wird durch die Empfehlung einer Lehrkraft nachgewiesen. Sie muss mit der/dem betreffenden Jugendlichen abgesprochen werden; jede Schülerin bzw. jeder Schüler reicht ein eigenes Motivationsschreiben (eine Seite DIN A 4 handschriftlich) ein. Die Empfehlung der Lehrkraft soll nicht auf ein spezielles Thema bezogen sein, sondern die allgemeine Eignung des Kandidaten bzw. der Kandidatin darstellen. Eigenbewerbungen sind in Ausnahmefällen möglich; bitte sprechen Sie ggf. die Organisationsleitung an, um die Kriterien und das Verfahren zu besprechen. 369

SCHULE Termine und Formales: − Informationen und Formulare finden Sie unter www.dghk-sh.info − Jede Schule kann maximal zwei Empfehlungen aussprechen. − Empfehlung durch die Schulen (inklusive SchülerMotivationsschreiben) bis zum 10. Februar 2016 ausschließlich auf dem Postweg an das MSB, III 257, Jensendamm 5, 24103 Kiel − Versand des Programms und der Bewerbungsunterlagen durch das MSB direkt an die empfohlenen Schülerinnen und Schüler ab dem 20. Februar 2016 − Bewerbung der Schülerinnen und Schüler bis zum 4. März 2016 an das MSB − Zusage ab 25. April 2016 − Absage ab 2. Mai 2016 − verbindliches Vorbereitungstreffen der Teilnehmer/ innen und Kursleiter/innen am 26. Juni 2016 in Bad Segeberg − Durchführung der JuniorAkademie: 18. bis 27. August 2016 − öffentliche Abschlusspräsentation am Nachmittag des 27. August 2016 in Bad Segeberg Eine verantwortliche Person der Schule führt im Anschluss an die Teilnahme zu Beginn des neuen Schuljahres ein abschließendes Feedbackgespräch (Rahmen 15 bis 20 Minuten) mit der JuAk-Teilnehmerin/ dem JuAk-Teilnehmer zu Wirkungen der Maßnahme. Eine formlose Rückmeldung an die DGhK oder das MSB (z. B. per E-Mail) wird erbeten; Qualitätssicherung und ein gelingender Informationsfluss sind das Ziel. Die Gesamtkosten pro Akademieplatz belaufen sich auf etwa 920 Euro, die zum überwiegenden Teil vom MSB und von Sponsoren getragen werden. Von den Teilnehmenden wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von 370 Euro erwartet. Diese entspricht etwa den Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung. Die Kosten der Fahrt zwischen Wohnort und Akademie sind selbst zu tragen. Wenn die Einkommensverhältnisse der Familie eine Eigenleistung nicht oder nicht in voller Höhe zulassen, kann der Betrag in besonderen Fällen reduziert werden. Ein entsprechender Antrag ist erst nach Erhalt der Teilnahmezusage zu stellen. Die Bewerberinnen/ Bewerber gehen mit ihrem Teilnahmeantrag keinerlei Verpflichtungen ein. Ansprechpartner: DGhK RV Schleswig-Holstein e.V., Claudia BordinAhrens, E-Mail: [email protected], Tel. 040 64666993 oder Jörg Martens, E-Mail: [email protected], Tel. 04106 764804 Weitere Auskünfte sowie Empfänger der Bewerbung: Ministerium für Schule und Berufsbildung, Dirk Gronkowski, Jensendamm 5, 24103 Kiel, E-Mail: [email protected], Tel. 0431 988-2409

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Begabungsförderung: JuniorAkademie St. Peter-Ording 2016 (Jahrgangsstufen 8 bis 10) Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 27. Oktober 2015 - III 257 Die JuniorAkademie St. Peter-Ording ist ein länderbezogenes, außerhalb des regulären Schulunterrichts liegendes Förderprogramm für begabte Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 10. Sie folgt dem Konzept der Deutschen JuniorAkademien und bietet den Teilnehmenden eine intellektuelle und soziale Herausforderung, die über den Möglichkeiten des schulischen Alltags liegt. Die Jugendlichen haben die Gelegenheit, Vorlieben für neue Spezialgebiete zu entdecken sowie andere Lern- und Arbeitsmethoden kennen zu lernen. Sie ermöglicht die Begegnung mit Gleichaltrigen, die ebenso ausgeprägte Fähigkeiten und Interessen in unterschiedlichsten Bereichen besitzen. So lernen die Teilnehmenden andere, neue Denkansätze kennen, blicken über ihre bisherige Lebens- und Erfahrungswelt hinaus und entdecken neue Potenziale. Damit erweitern sie ihre Kompetenzen deutlich. Die JuniorAkademie St. Peter-Ording 2016 wird von der Deutschen Gesellschaft für das hochbegabte Kind, Regionalverein Schleswig-Holstein e.V. veranstaltet und in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Berufsbildung (MSB) und der Beratungsstelle besondere Begabungen (BbB) der Freien und Hansestadt Hamburg organisiert. Sie findet vom 24. Juli bis 6 August 2016 am Campus Nordsee (NordseeInternat St. Peter-Ording) statt. Dort werden die Teilnehmenden 14 Tage leben und lernen. Es werden acht unterschiedliche Kurse für insgesamt 100 Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe (62 aus Schleswig-Holstein und 38 aus Hamburg) aus den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 (bei G9) angeboten. Das Stichdatum ist der 31. Januar 2016. Alle Kurse verbindet das gemeinsame Leitthema „Brücken bauen und Weichen stellen“. Die fachliche Arbeit in den Kursen wird durch weitere kursübergreifende Angebote (z. B. Musik, Sport, Exkursionen, Vorträge) ergänzt. Zugang zur Akademie haben Schülerinnen und Schüler, die eine erkennbar überdurchschnittliche intellektuelle Befähigung sowie eine besondere Leistungsmotivation bereits unter Beweis gestellt haben. Es sollten zudem auch solche Jungen und Mädchen ins Auge gefasst werden, die vielleicht keine hervorragenden Schulleistungen erbringen, aber offensichtlich über breite intellektuelle Fähigkeiten verfügen. Ebenfalls ist solchen Jugendlichen der Vorzug zu geben, die sich ihre Leistungen nicht hart erarbeiten müssen und die sich auch außerhalb der Schule vielfältig engagieren. Diese beschriebene besondere Befähigung und Moti­vation wird durch die Empfehlung einer Lehrkraft nachgewiesen. Sie muss mit der/dem betreffenden Jugendlichen abgesprochen werden. Die Empfehlung der Lehr­kraft soll nicht auf ein spezielles Thema bezogen sein, sondern die allgemeine Eignung der Kandidatin bzw. des Kandidaten erfassen. Für den schulischen Auswahlprozess sind Nominationskriterien, die der OrienNBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE tierung für Lehrkräfte dienen, unter www.dghk-sh.info eingestellt. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler reicht zudem ein eigenes Motivationsschreiben (eine Seite DIN A 4 handschriftlich) ein. Eigenbewerbungen sind in Ausnahmefällen möglich. Bitte sprechen Sie gegebenenfalls die Organisationsleitung zu den Kriterien und dem Verfahren an. Termine und Formales: − Informationen und Formulare finden Sie unter www.dghk-sh.info

− öffentliche Abschlusspräsentation am Nachmittag des 6. August 2016 in St. Peter-Ording − Eine verantwortliche Person der Schule führt im Anschluss an die Teilnahme zu Beginn des neuen Schuljahres ein abschließendes Feedbackgespräch (Rahmen: 15 bis 20 Minuten) mit der JuAkTeilnehmerin/dem JuAk-Teilnehmerin zu Wirkungen der Maßnahme. Eine formlose Rückmeldung an die DGhK oder das MSB (z. B. per E-Mail) wird erbeten. Die Qualitätssicherung und ein gelingender Informationsfluss sind das Ziel.

− Zusage ab 25. April 2016

Die Gesamtkosten pro Akademieplatz belaufen sich auf etwa 1.200 Euro, die zum überwiegenden Teil von den Behörden und von Sponsoren getragen werden. Von den Teilnehmenden wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von 420 Euro erwartet, die etwa den Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung entspricht. Die Kosten der Fahrt zwischen Wohnort und Akademie sind selbst zu tragen. Wenn die Einkommensverhältnisse der Familie eine Eigenleistung nicht oder nicht in voller Höhe zulassen, kann der Betrag in besonderen Fällen reduziert werden. Ein entsprechender Antrag ist erst nach Erhalt der Teilnahmezusage zu stellen. Die Bewerberinnen/Bewerber gehen mit ihrer Bewerbung keinerlei Verpflichtungen ein.

− Absage ab 2. Mai 2016

Ansprechpartner:

− verbindliches Vorbereitungstreffen der Teilnehmenden und der Kursleitungen am Samstag, 4. Juni 2016

DGhK RV Schleswig-Holstein e.V., Silke Thon, Tel. 0431 686372, E-Mail: [email protected]

− Durchführung der JuniorAkademie: 24. Juli bis 6. August 2016 in St. Peter-Ording

Weitere Auskünfte sowie Empfänger der Bewerbung: Ministerium für Schule und Berufsbildung, Dirk Gronkowski, Jensendamm 5, 24103 Kiel, E-Mail: [email protected], Tel. 0431 988-2409.

− Jede Schule kann maximal zwei Empfehlungen aussprechen. − Empfehlung durch die Schulen (inklusive SchülerMotivationsschreiben) bis zum 10. Februar 2016 ausschließlich auf dem Postweg an das MSB, III 257, Jensendamm 5, 24103 Kiel − Versand des Programms und der Bewerbungsunterlagen durch das MSB direkt an die empfohlenen Schülerinnen und Schüler ab dem 20. Februar 2016 − Bewerbung der Schülerinnen und Schüler bis zum 4. März 2016 an das MSB

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

371

SCHULE Schulverwaltung Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen Vom 1. Dezember 2015 Aufgrund des § 16 Absatz 1 Satz 2 und des § 126 Absatz 1 und 2 Nummer 3 des Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 344), verordnet das Ministerium für Schule und Berufsbildung: Artikel 1 Die Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen vom 2. Oktober 2007 (NBl. MBF. Schl.-H. S. 285), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. April 2015 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 107), wird wie folgt geändert: In Anlage 1, Abschnitt „Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote“ wird nach den Worten „bei vier Prüfungen“ der Ausdruck „EII = 5 x (PF1 + PF2 + PF3 + PF4)“ durch den Ausdruck „EII = 5xPF1 + 5xPF2 + 5xPF3 + 5xPF4“ ersetzt und nach den Worten „bei fünf Prüfungen“ der Ausdruck „EII = 4 x (PF1 + PF2 + PF3 + PF4 + PF5)“ durch den Ausdruck „EII = 4xPF1 + 4xPF2 + 4xPF3 + 4xPF4+ 4xPF5“ ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Kiel, 1. Dezember 2015

Britta Ernst Ministerin für Schule und Berufsbildung

Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Abiturprüfung für Externe sowie für Schülerinnen und Schüler an nicht staatlich anerkannten Ersatzschulen und Waldorfschulen Vom 1. Dezember 2015 Aufgrund des § 140 Absatz 2 und des 126 Absatz 2 Nummer 3 des Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 344), verordnet das Ministerium für Schule und Berufsbildung: Artikel 1 Die Landesverordnung über die Abiturprüfung für Externe sowie für Schülerinnen und Schüler an nicht staatlich anerkannten Ersatzschulen und Waldorfschulen vom 2. Juli 2008 (NBl. MBF. Schl.-H. S. 215), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 167), wird wie folgt geändert: § 1 erhält folgende Fassung:

㤠1 Allgemeines

Für die Abiturprüfung für Personen, die weder eine öffentliche Schule noch eine nach § 116 SchulG anerkannte Ersatzschule besuchen, sowie für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen gelten folgende Bestimmungen der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) vom 2. Oktober 2007 (NBl. MBF. Schl.-H. S. 285) entsprechend: § 7 Absatz 2, § 9 Absatz 3 bis 5; § 11 Absatz 3 bis 8, § 12, § 15 Absatz 5 und 6; § 16, § 17, § 21, § 22. § 12 a OAPVO gilt entsprechend mit den Maßgaben, dass der Fachausschuss für die Sprechprüfung gemäß § 5 Absatz 2 dieser Verordnung gebildet und die erbrachte Prüfungsleistung gemäß § 16 Absatz 6 und 7 OAPVO benotet wird. Sprechprüfungen werden auch in Prüfungen auf grundlegendem Anforderungsniveau durchgeführt; in diesem Fall dauert der schriftliche Prüfungsteil in der Regel 210 Minuten, wobei die Aufgaben für die Sprechprüfung zentral gestellt werden können. Für Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten an Waldorfschulen gilt außerdem § 18 OAPVO. Für die Abiturprüfung an Beruflichen Gymnasien gilt Abschnitt IV, Unterabschnitt 2, der Landesverordnung über die Abschlussprüfung an berufsbildenden Schulen vom 14. August 2012 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 173), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 196).“ Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft. Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Kiel, 1. Dezember 2015 372

Britta Ernst Ministerin für Schule und Berufsbildung NBI.MSB.Schl.-H. 2015

SCHULE

Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Gestaltung der Abendgymnasien Vom 1. Dezember 2015 Aufgrund des § 5 Absatz 5, des § 16 Absatz 1 Satz 2 und des 126 Absatz 1 und 2 Nummer 3 des Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 344), verordnet das Ministerium für Schule und Berufsbildung: Artikel 1 Die Landesverordnung über die Gestaltung der Abendgymnasien vom 8. Juli 2008 (NBl. MBF. Schl.-H. S. 197), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Mai 2013 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 177), wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden in Abschnitt III Unterabschnitt 1 unter der Angabe „§ 12“ die Angabe „§ 12 a“ und die Worte „Sprechprüfung in den modernen Fremdsprachen“ angefügt. 2. Nach § 12 wird folgender § 12 a eingefügt:

„§ 12 a Sprechprüfung in den modernen Fremdsprachen

(1) Ist eine moderne Fremdsprache als Kernfach oder Profilfach schriftliches Prüfungsfach, besteht nach Vorgabe der Schulaufsichtsbehörde die schriftliche Prüfung aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil (Sprechprüfung). (2) Der schriftliche Prüfungsteil dauert in der Regel 270 Minuten. § 11 Absatz 1 bis 4, 6 und 7 sowie § 12 gelten entsprechend. (3) Die Sprechprüfung ist eine Partnerprüfung, an der zwei Prüflinge teilnehmen sollen. Sie dauert etwa 10 Minuten je Prüfling und wird von einem Fachausschuss bestehend aus der Prüferin oder dem Prüfer sowie der Schriftführerin oder dem Schriftführer abgenommen. § 15 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend. (4) Nach jeder Sprechprüfung bewertet der Fachausschuss die erbrachte Prüfungsleistung. Kommen die Ausschussmitglieder nicht zu gemeinsamer Note und Punktwert, setzt die Prüferin oder der Prüfer das Ergebnis der Prüfung unter Berücksichtigung der Argumente der Schriftführerin oder des Schriftführers fest. § 16 Absatz 9 sowie § 22 gelten entsprechend. (5) Für das Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfung gemäß § 20 Absatz 7 werden der schriftliche Teil mit 75 Prozent und die Sprechprüfung mit 25 Prozent gewichtet. (6) Die Schulaufsichtsbehörde legt fest, in welchen modernen Fremdsprachen eine Sprechprüfung stattfindet. Sie bestimmt die Prüfungstermine und erlässt weitere zentrale Vorgaben zur Prüfungsdurchführung und zu Prüfungsmaßstäben. Für die Sprechprüfung können auch im Profilfach die Aufgaben zentral gestellt werden.“ 3. In Anlage 1, Abschnitt „Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote“, wird nach den Worten „bei vier Prüfungen“ der Ausdruck „EII = 5 x (PF1 + PF2 + PF3 + PF4)“ durch den Ausdruck „EII = 5xPF1 + 5xPF2 + 5xPF3 + 5xPF4“ ersetzt und nach den Worten „bei fünf Prüfungen“ der Ausdruck „EII = 4 x (PF1 + PF2 + PF3 + PF4 + PF5)“ durch den Ausdruck „EII = 4xPF1 + 4xPF2 + 4xPF3 + 4xPF4+ 4xPF5“ ersetzt.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

373

SCHULE 4. Die Anlage 3.1 wird wie folgt neu gefasst:  „Bildung eines Prüfergebnisses bei schriftlicher und mündlicher Prüfung (Verhältnis 2:1) nach Multiplikation

Ergebnis der schriftlichen Prüfung

5 Prüfungsfächer (Faktor 4):

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

0 0 3 5 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40

1 1 4 7 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41

2 3 5 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43

3 4 7 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44

Ergebnis der mündlichen Prüfung 4 5 6 7 8 9 5 7 8 9 11 12 8 9 11 12 13 15 11 12 13 15 16 17 13 15 16 17 19 20 16 17 19 20 21 23 19 20 21 23 24 25 21 23 24 25 27 28 24 25 27 28 29 31 27 28 29 31 32 33 29 31 32 33 35 36 32 33 35 36 37 39 35 36 37 39 40 41 37 39 40 41 43 44 40 41 43 44 45 47 43 44 45 47 48 49 45 47 48 49 51 52

10 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 51 53

11 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 52 55

12 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 51 53 56

13 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 52 55 57

14 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 51 53 56 59

15 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 52 55 57 60

3 5 8 12 15 18 22 25 28 32 35 38 42 45 48 52 55

Ergebnis der mündlichen Prüfung 4 5 6 7 8 9 7 8 10 12 13 15 10 12 13 15 17 18 13 15 17 18 20 22 17 18 20 22 23 25 20 22 23 25 27 28 23 25 27 28 30 32 27 28 30 32 33 35 30 32 33 35 37 38 33 35 37 38 40 42 37 38 40 42 43 45 40 42 43 45 47 48 43 45 47 48 50 52 47 48 50 52 53 55 50 52 53 55 57 58 53 55 57 58 60 62 57 58 60 62 63 65

10 17 20 23 27 30 33 37 40 43 47 50 53 57 60 63 67

11 18 22 25 28 32 35 38 42 45 48 52 55 58 62 65 68

12 20 23 27 30 33 37 40 43 47 50 53 57 60 63 67 70

13 22 25 28 32 35 38 42 45 48 52 55 58 62 65 68 72

14 23 27 30 33 37 40 43 47 50 53 57 60 63 67 70 73

15 25 28 32 35 38 42 45 48 52 55 58 62 65 68 72 75

Ergebnis der schriftlichen Prüfung

4 Prüfungsfächer (Faktor 5):

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

0 0 3 7 10 13 17 20 23 27 30 33 37 40 43 47 50

1 2 5 8 12 15 18 22 25 28 32 35 38 42 45 48 52

2 3 7 10 13 17 20 23 27 30 33 37 40 43 47 50 53

5. In Anlage 3.2, Abschnitt „Berechnung des Ergebnisses der Abiturprüfung (Block II)“, wird nach den Worten „bei vier Prüfungen“ der Ausdruck „EII = 5 x (PF1 + PF2 + PF3 + PF4)“ durch den Ausdruck „EII = 5xPF 1 + 5xPF2 + 5xPF3 + 5xPF4“ ersetzt und nach den Worten „bei fünf Prüfungen“ der Ausdruck „EII = 4 x (PF1 + PF2 + PF3 + PF4 + PF5)“ durch den Ausdruck „EII = 4xPF1 + 4xPF2 + 4xPF3 + 4xPF4+ 4xPF5“ ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Abweichend hiervon treten Artikel 1 Nummer 1 und 2 am 1. August 2016 in Kraft. Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Kiel, 1. Dezember 2015 Britta Ernst Ministerin für Schule und Berufsbildung 374 NBI.MSB.Schl.-H. 2015

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Unterrichtsangebote, um die Ausbildung in einem Arbeitsfeld und/oder um Themenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe exemplarisch zu erweitern oder zu vertiefen.

640

Praxiszeiten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII

1

60 Religion/Philosophie

160

120 Wirtschaft/Politik

Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife Mathematik

120 Englisch

2.560

180 Deutsch/Kommunikation

Fachrichtungsübergreifender Bereich mit den Fächern

120 Wahlpflichtbereich

120 LF 4: Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren

Unterrichtsstunden in zwei verschiedenen Einrichtungen des Berufsfeldes Sozialpädagogik durchgeführt. Die Dauer der jeweiligen Praxiswochen wird von der Schule in Abstimmung mit den Praxisstätten festgelegt. Die Praxiszeiten können auch in der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet werden. Dabei sind pro Schuljahr mindestens sechs Kalender­ wochen als Ferienzeit zu gewährleisten. 3. Die Praxiszeiten nach Nummer 2 werden von Lehrkräften, die den Unterricht in den berufsbezogenen Fächern erteilen, begleitet und in Abstimmung mit den Praxisstätten beurteilt. Die Praxiszeiten sind ein Fach der Stundentafel und als solches zu benoten. 4. Bei den Praxiszeiten nach Nummer 2 handelt es sich um Schulveranstaltungen im Sinne von § 11 Absatz 2 SchulG. 5. Zur Differenzierung im berufsbezogenen Lernbereich sind zusätzliche Lehrerwochenstunden wie folgt vorzusehen: Bei einer Klassengröße von 16 bis einschließlich 24 Schülerinnen und Schülern bis zu 8 Stunden, für Klassen mit mehr als 24 Schülerinnen und Schülern bis zu 10 Stunden.

1

660 LF 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten

420

LF 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln LF 2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln

Fachrichtungsbezogener Bereich mit den Lernfeldern

120

Unterrichtsstunden bezogen auf die 2-jährige Ausbildung

Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III) Fachrichtung: Sozialpädagogik Sozialpädagogischer Assistent und Sozialpädagogische Assistentin

Stundentafel Berufsbildende Schulen

B3 1.8.2016

Stundentafel für die Berufsfachschule gemäß § 1 Absatz 3 der Berufsfachschulverordnung (Typ III), Fachrichtung Sozialpädagogik Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufs­ bildung vom 19. Oktober 2015 - III 32 - 3023.420.2 Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes (SchulG) bestimmt das Ministerium für Schule und Berufsbildung: 1. In der Berufsfachschule gemäß § 1 Absatz 3 der Berufsfachschulverordnung (Typ III), Fachrichtung Sozialpädagogik, ist für den Ausbildungsgang „Sozialpädagogischer Assistent“ oder „Sozialpädagogische Assistentin“ mit Wirkung vom 1. August 2016 die als Anlage beigefügte Stundentafel anzuwenden. Gleichzeitig wird die bisherige Stundentafel, die mit Runderlass vom 19. Oktober 1999 - III 512 3023.430.2 (NBl. MBWFK. Schl.-H. 2000 S. 863) veröffentlicht worden ist, aufgehoben. Sie gilt jedoch für Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2015/16 in diesem Bildungsgang befunden haben, bis zum Abschluss des Bildungsganges weiter. 2. In der Berufsfachschule werden im Unterricht vorzubereitende Praxiszeiten von insgesamt 640

B 3 Berufsfachschule - Berufsfachschule gem. § 1 Absatz 3 BFSVO (Typ III)

A nl .

SCHULE

375

SCHULE Lehrplan für die Berufsfachschule nach § 1 Absatz 3 Berufsfachschulverordnung (Typ III), Fachrichtung Sozialpädagogik Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 4. November 2015 – III 304 - 3023.430.2 Aufgrund des § 126 Abs. 3 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Schule und Berufsbildung, dass mit Wirkung vom 1. August 2016 der neue, nach Lernfeldern geordnete Lehrplan für die Berufsfachschule nach § 1 Absatz 3 Berufsfachschulverordnung (Typ III), Fachrichtung Sozialpädagogik, Anwendung findet. Gleichzeitig wird der bisherige Lehrplan für diesen Bildungsgang, der mit Erlass vom 1. September 2009 - III 401 - 3024 - (NBl. MBF. Schl.-H. S. 234) veröffentlicht worden ist, aufgehoben. Er gilt aber für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/16 diesen Bildungsgang besuchen, bis zum Abschluss des Bildungsganges weiter. Einstellung des Schulbetriebes des brakaSportinstitutes GmbH in Pinneberg Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 4. November 2015 - III 322 Hiermit gibt das Ministerium für Schule und Berufsbildung bekannt, dass das braka-Sportinstitut GmbH, staatlich anerkannte Berufsfachschule für Sport- & Gymnastiklehrkräfte in privater Trägerschaft in Pinneberg, den Ausbildungsbetrieb mit Ablauf des 31. Juli 2013 eingestellt hat.

376

Die Schülerakten der Schülerinnen und Schüler des braka-Sportinstitutes, die ihre Ausbildung bis zum 31. Juli 2013 an dieser Schule abgeschlossen oder beendet haben, verbleiben bei der ehemaligen Schulleiterin, Frau Dr. Braatz, die für die Beantwortung aller sich aus dem Schulverhältnis ehemaliger Schülerinnen und Schüler ergebenden Fragen zuständig ist. Anfragen sind zu richten an: Frau Dr. Karin Braatz, WilhelmLeuschner-Weg 22, 22880 Wedel. Namensänderung Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 29. Oktober 2015 - III 22 – Mit diesem Schuljahr wird im Landesförderzentrum die Arbeit im Förderschwerpunkt Sprache aufgegeben. Die Schule führt somit künftig die Bezeichnung Landesförderzentrum Hören und Kommunikation, Schleswig und trägt weiter den Namen „Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule“. – Das Förderzentrum in Preetz führt künftig die Bezeichnung Förderzentrum mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung der Stadt Preetz in Preetz und trägt weiterhin den Namen „Johann-Heinrich-Pestalozzischule“. – Das Förderzentrum mit der Bezeichnung Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung des Kreises Segeberg in Norderstedt trägt künftig den Namen „Schule am Hasenstieg“.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Hinweis auf Änderungen des Schulgesetzes – nichtamtliche Bekanntmachung – Das Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. S. 39, ber. S. 276) wurde durch das Gesetz zur Neufassung des Landesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Oktober 2015 (GVOBl. S. 344/348) wie folgt geändert: Artikel 2 Änderung des Schulgesetzes2) Das Schulgesetz vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 464), wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 8 erhält folgende Fassung: „Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist die Wohnung einer Person nach den §§ 20 oder 21 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl I S.1084), zuletzt geändert durch Artikel 2 a des Gesetzes vom 20. Juni 2015 (BGBl. I S. 970).“ 2. § 30 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 Nummer 4 werden die Worte „§ 27 Abs. 8 Nr. 2 des Landesmeldegesetzes“ durch die Worte „§ 51 Absatz 5 Nummer 2 des Bundesmeldegesetzes“ ersetzt. b) In Absatz 6 Satz 1 und 2 werden jeweils die Worte, „der zuständigen Schule“ durch die Worte „dem zuständigen Schulamt“ ersetzt.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Hinweis auf Änderungen der Kapazitätsverordnung Lehrkräfte Im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl.) des Landes Schleswig-Holstein wurde in der Ausgabe 13 vom 24. September 2015 auf Seite 327 die Landesverordnung zur Änderung der Kapazitätsverordnung Lehrkräfte vom 31. Juli 2015 verkündet. Die aktuelle Verordnung ist auf der Homepage des MSB (Schulrecht von „A bis Z“ à Kapazitätsverordnung) zu finden.

377

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Funktionsstellen Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

Bad Segeberg

Leiterin/Leiter der Oberstufe

A 15

Bewerbung an das

1. Gymnasien 1.1 Dahlmannschule

siehe Aufgabenbeschreibung NBl.Nr. 7/1998 S. 266 ff.

1.2 Altes Gymnasium

Flensburg

Leiterin/Leiter der Mittelstufe

A 15

siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

1.3 Detlefsengymnasium

Glückstadt stellvertretende Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter

A 15 Z

siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

1.4 Kaiser-Karl-Schule

Itzehoe

Leiterin/Leiter der Mittelstufe siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

378

A 15

Ministerium Aufgabenübertragung zum für Schule und 1. August 2016. Berufsbildung des Auf die Erprobungs- Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 251 wird hingewiesen. Postfach 71 24 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium Aufgabenübertragung zum für Schule und 1. Februar 2016. Berufsbildung des Auf die Erprobungs- Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 254 wird hingewiesen. Postfach 7124 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium Aufgabenübertragung zum für Schule und nächstmöglichen Berufsbildung des Zeitpunkt. Landes SchleswigAuf die Erprobungs- Holstein zeit gemäß § 20 III 255 Abs. 2 Nr. 3 LBG Postfach 71 24 wird hingewiesen. 24171 Kiel Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. AufgabenMinisterium übertragung zum für Schule und 1. August 2016. Berufsbildung des Auf die Erprobungs- Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 255 wird hingewiesen. Postfach 7124 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

1.5 Ernst-BarlachGymnasium

Kiel

Leiterin/Leiter der Orientierungsstufe

A 15

siehe Aufgabenbe­ schreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

1.6 Humboldt-Schule

Kiel

Leiterin/Leiter der Mittelstufe

A 15

siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

1.7 Immanuel-KantSchule

Neumünster stellvertretende Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter

A 15 Z

siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

1.8 Friedrich-SchillerGymnasium

Preetz

Leiterin/Leiter der Orientierungsstufe siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

A 15

Bewerbung an das

Ministerium Aufgabenfür Schule und übertragung zum Berufsbildung des 1. August 2016. Auf die Erprobungs- Landes SchleswigHolstein zeit gemäß § 20 III 253 Abs. 2 Nr. 3 LBG Postfach 71 24 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium Aufgabenfür Schule und übertragung zum Berufsbildung des 1. Februar 2016. Auf die Erprobungs- Landes SchleswigHolstein zeit gemäß § 20 III 253 Abs. 2 Nr. 3 LBG Postfach 71 24 wird hingewiesen. Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. AufgabenMinisterium übertragung zum für Schule und 1. August 2016. Berufsbildung des Auf die Erprobungs- Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 25 wird hingewiesen. Postfach 71 24 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. AufgabenMinisterium übertragung zum für Schule und 1. August 2016. Berufsbildung des Auf die Erprobungs- Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 253 wird hingewiesen. Postfach 71 24 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

379

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

1.9 Schulzentrum Sylt

Sylt

stellvertretende Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter*)

A 15 Z

Sylt

Leiterin/Leiter der Oberstufe

A 15

Ministerium Aufgabenübertragung zum für Schule und 1. August 2016. Berufsbildung des Auf die Erprobungs- Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 254 wird hingewiesen. Postfach 7124 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

max. A 15

Ministerium Aufgabenübertragung zum für Schule und 1. Februar 2016. Berufsbildung des Auf die Erprobungs- Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 26 wird hingewiesen. Postfach 7124 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

max. A 15

Ministerium Aufgabenübertragung zum für Schule und 1. Februar 2016. Berufsbildung des Auf die Erprobungs- Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 261 wird hingewiesen. Postfach 7124 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. NBI.MSB.Schl.-H. 2015

*)

AufgabenMinisterium übertragung zum für Schule und 1. August 2016. G8-Gymnasium mit oder Berufsbildung des Auf die Erprobungs- Landes SchleswigGemeinschaftsschulteil A 14 Z zeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG siehe AufgabenbeIII 254 wird hingewiesen. schreibung NBl. Nr. oder Postfach 7124 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel 7/1998 S. 266 ff. bereich ein Jahr. A 13 Z Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Bewerben können sich Lehrkräfte der Laufbahnen Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Die Besoldung erfolgt laufbahnbezogen.

1.10 Schulzentrum Sylt G8-Gymnasium mit Gemeinschafts­ schulteil

2. Gemeinschaftsschulen Büchen 2.1 Friedegart-BelusaGemeinschaftsschule mit Oberstufe i.E. des Schulverbandes Büchen in Büchen

2.2 Gemeinschaftsschule Kelling­ husen mit Oberstufe i.E. Kellinghusen des Schulverbandes Kellinghusen in Kellinghusen

380

Bewerbung an das

siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff.

Koordinatorin/Koordinator für schulfachliche Auf­gaben mit dem Schwerpunkt der Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Bewerberinnen/ Bewerber mit der Lehrbefähigung für Gymnasium, Realschule oder Grundund Hauptschule Koordinatorin/Koordinator für schulfachliche Aufgaben mit dem Schwerpunkt der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Oberstufe Bewerberinnen/ Bewerber mit der Lehrbefähigung für Gymnasien

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Ort

Bezeichnung der Stelle

Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung

2.3 Grund- und Gemeinschaftsschule mit Oberstufe i.E. St. Jürgen der Hansestadt Lübeck in Lübeck

Lübeck

Koordinatorin/ max. Koordinator für A 15 schulfachliche Aufgaben mit dem Schwerpunkt der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Oberstufe Bewerberinnen/ Bewerber mit der Lehrbefähigung für Gymnasien

2.4 Gemeinschaftsschule Neumünster Koordinatorin/ max. mit Oberstufe NeuKoordinator für A 15 münster Brachenfeld schulfachliche Gemeinschaftsschule Aufgaben mit dem der Stadt Neumünster Schwerpunkt der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Jahrgänge 9 und 10 Bewerberinnen/ Bewerber mit der Lehrbefähigung für Gymnasien, Realschulen oder Grund- und Hauptschulen 3. Berufliche Schulen Neumünster stellvertretende 3.1 Elly-Heuss-KnappSchulleiterin/ Schule stellvertretender Regionales BerufsbilSchulleiter *) dungszentrum Neumünster und Europaschule

A 15 Z

Bewerbung an das

AufgabenMinisterium übertragung zum für Schule und 1. Februar 2016. Berufsbildung des Auf die Erprobungs- Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 261 wird hingewiesen. Postfach 7124 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. AufgabenMinisterium übertragung zum für Schule und 1. August 2016. Berufsbildung des Auf die Erprobungs- Landes Schleswigzeit gemäß § 20 Holstein Abs. 2 Nr. 3 LBG III 261 wird hingewiesen. Postfach 7124 Sie beträgt im Schul- 24171 Kiel bereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Elly-HeussAufgabenKnapp-Schule übertragung zum Carlstraße 53 1. Februar 2016. Auf die Erprobungs- 24534 Neumünster zeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

*) Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle bei der Elly-Heuss-Knapp-Schule, Carlstraße 53 in 24534 Neumünster, anfordern. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis müssen die fachlichen und pädagogischen (ausbildungs- und prüfungsmäßigen) Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Studienrätin / Studienrat) erfüllen.

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

381

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Koordinatorenstellen für schulfachliche Aufgaben an Gemeinschaftsschulen und Förderzentren An den Gemeinschaftsschulen und Förderzentren werden weitere Stellen von Konrektorinnen und Konrektoren als Koordinatorinnen und Koordinatoren für schulfachliche Aufgaben ausgeschrieben. In der nachfolgenden Auflistung wird jeweils eine Kernaufgabe der künftigen Koordinatorinnen und Koordinatoren genannt; zur Festlegung des jeweiligen Aufgabenprofils im Detail sind innerhalb des Schulleitungsteams entsprechende Absprachen zu treffen. Zur Orientierung kann dabei die Aufgabenbeschreibung unter Ziffer VII (3) des Erlasses vom 18. Mai 1998 - III 4 - 0332.3 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 266) verwendet werden. Den Schulen steht für die Wahrnehmung der Koordinierungsfunktionen gemäß § 7 des Leitungszeiterlasses (Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Bemessung des schulischen Zeitbudgets für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben sowie für die pädagogische Arbeit und für Schulentwicklung vom 31. August 2010, NBl. MBK. Schl.-H. S. 277) ein Zeitbudget zur Verfügung. Für die ausgeschriebenen Koordinatorenstellen können sich grundsätzlich Lehrkräfte der an der jeweiligen Schulart vertretenen Laufbahnen bewerben; Lehrkräfte mit der Laufbahnbefähigung für Sonderschulen kommen jedoch nur für die Koordination des Förderzentrumsteils in Frage. Die Auswahlentscheidungen werden jeweils nach Eignung und Leistung getroffen; die Laufbahn der Bewerberinnen und Bewerber ist dabei ohne Belang. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Frauen werden daher bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Nach Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt zunächst die Übertragung der Aufgaben. Beförderung und Einweisung in die Planstelle werden nach einer Erprobung gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG und bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorgenommen. Bitte achten Sie auf die nachstehenden allgemeinen Hinweise, die entsprechend anzuwenden sind. Bewerbungen sind über das zuständige Schulamt auf dem Dienstwege an das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein - III 21 - zu richten. Die Schulen, für die Sie sich bewerben, werden von hier aus über die eingegangenen Bewerbungen informiert. Schulart: Gemeinschaftsschulen Schule

Bezeichnung der Zeitpunkt der Stelle Bes.-Gruppe Besetzung

Aufgabe/Koordination

Bewerbungen an das

Freiherr-vomStein-Schule Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster

Koordinatorin/ Koordinator

1. Februar 2016

Koordination schulfachlicher und schulorganisatorischer Aufgaben

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

Hans-BöcklerSchule Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster

Koordinatorin/ Koordinator

1. Februar 2016

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 5 und 6

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

1. Februar 2016

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 5 und 6

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

1. Februar 2016

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 7 bis 10

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

Klaus-GrothSchule Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Heide Klaus-GrothSchule Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Heide 382

A 13 Z (GH-Laufbahn) A 14 Z (RS-Laufbahn) A 15 (Gym-Laufbahn)

A 13 (GH-Laufbahn) A 14 (RS-Laufbahn) A 14 Z (Gym-Laufbahn) Koordinatorin/ Koordinator A 13 (GH-Laufbahn) A 14 (RS-Laufbahn) A 14 Z (Gym-Laufbahn) Koordinatorin/ Koordinator A 13 (GH-Laufbahn) A 14 (RS-Laufbahn) A 14 Z (Gym-Laufbahn)

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Zeitpunkt der Stelle Bes.-Gruppe Besetzung

Aufgabe/Koordination

Eiderlandschule Grund- und Gemeinschaftsschule in Hennstedt (Kreis Dithmarschen)

Koordinatorin/ Koordinator

Koordination von Grundschul- Ministerium für angelegenheiten Schule und Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

A 12 Z (GH-Laufbahn)

Bewerbungen an das

2. Ausschreibung zum nächstmöglichen Klosterhof-Schule Koordinatorin/ GemeinschaftsKoordinator Zeitpunkt schule der Stadt Itzehoe A 13 (GH-Laufbahn) A 14 (RS-Laufbahn) A 14 Z (Gym-Laufbahn)

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 5 und 6

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 5 und 6

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 7 bis 10

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

1. Februar 2016

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 7 bis 10

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

1. August 2016

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 7 bis 10

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Koordination der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit in den Jahrgangsstufen 7 bis 10

Ministerium für Schule und Berufsbildung III 21 Jensendamm 5 24103 Kiel

FerdinandTönnies-Schule Gemeinschaftsschule der Stadt Husum

Gemeinschaftsschule Niebüll

Koordinatorin/ Koordinator A 13 (GH-Laufbahn) A 14 (RS-Laufbahn) A 14 Z (Gym-Laufbahn) Koordinatorin/ Koordinator A 13 Z (GH-Laufbahn) A 14 Z (RS-Laufbahn) A 15 (Gym-Laufbahn)

ArnesbokenSchule Grund- und Gemeinschaftsschule mit Förderzentrumsteil der Gemeinde Ahrensbök (Kreis Ostholstein)

Koordinatorin/ Koordinator

Gemeinschaftsschule Achter de Weiden Gemeinschaftsschule der Stadt Schenefeld

Koordinatorin/ Koordinator

A 12 Z (GH-Laufbahn) A 13 Z (RS-Laufbahn) A 14 Z (Gym-Laufbahn)

A 13 (GH-Laufbahn) A 14 (RS-Laufbahn) A 14 Z (Gym-Laufbahn)

Koordinatorin/ Grund- und GemeinschaftsKoordinator schule Leezen (Kreis Segeberg) A 12 Z (GH-Laufbahn) A 13 Z (RS-Laufbahn) A 14 Z (Gym-Laufbahn) NBI.MSB.Schl.-H. 2015

383

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Schulart: Förderzentren Paul-DohrmannSchule Förderzentrum Lernen in Elmshorn

384

Koordinatorin/ Koordinator A 14 (SoS-Laufbahn)

1. Februar 2016

Koordination für den Kranken- Ministerium für hausunterricht Schule und Berufsbildung III 22 Jensendamm 5 24103 Kiel

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Schulleiterstellen Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

1. August 2016

– vierzügige Grundschule – aufgeschlossenes, kreatives Kollegium, gutes Arbeitsklima – Betreuung vor und nach dem verlässlichen Unterricht durch „Betreute Grundschule“ – Fachraum für Musik, ITG, Sportplatz, zwei Turnhallen, Lernwerkstatt, kleine Schulküche, große Aula – gute sachliche Ausstattung – enge Zusammenarbeit mit den Förderzentren im Rahmen der inklusiven Beschulung – Lernförderung durch Antolin – Teilnahme an Projekten „Mathe macht stark“ und „Lesen macht stark“ – Schülerbücherei – AG-Angebote im Anschluss an die Verlässlichkeit – Kooperation mit im Ortsteil ansässigen Institutionen – Förderverein – aktive Kooperation mit Eltern – Vernetzung mit benachbarten Kitas zur Gestaltung des Überganges Kita-Schule – Schnuppertage für Kita-Kinder – aktive Schulsozialarbeit – Konfliktlotsen und Streitschlichter – Präventionskonzept (Klassenrat etc.) – lebendiges Schulleben, regel­mäßige Projekte, Sportveranstaltungen, Faschingsfeiern, Lauftag, Gottesdienste, Mathe-Olympiade – Schule mit dem Zertifikat „Schule mit Courage – Schule gegen Rassismus“ – Ausbildungsschule – gute Zusammenarbeit mit weiterführenden Schulen

Bewerbungen an das

1. Grundschulen 1.1

Grundschule Schulleiterin/ Gadeland Schulleiter Norderstraße 1 24539 Neumünster A 13 Z 2. Ausschreibung

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

331 Schüler/ innen

Schulamt der Stadt Neumünster Großflecken 59 24534 Neumünster

385

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

1.2 Grundschule Alte Alster Schulstraße 10 23863 BargfeldStegen 2. Ausschreibung

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Schulleiterin/ Schulleiter

1. Februar 2016

– zweizügige Grundschule – Offene Ganztagsschule mit Frühbetreuung ab 7.15 Uhr und Nachmittagsangebot bis 15.30 Uhr – aufgeschlossenes engagiertes Kollegium – Inklusion seit vielen Jahren – notenfreie Leistungsbeurteilung – bewährte Einbindung der Sozialpädagogin in die pädagogische Arbeit – zertifizierte Zukunftsschule SH seit 2009 mit verschiedenen Projekten – Draußenschule mit einem Umweltpädagogen – großes naturnahes Schulgelände mit Bolzplatz – gute sachliche Ausstattung (Kunst- und Werkraum, Musikraum, Schulbücherei etc.) – Internetzugang in allen Räumen, interaktive Activboards in drei Klassenräumen – Sporthalle mit Sportplatznutzung – Teilnahme an vielen sportlichen Aktivitäten – vielfältige musikalische Angebote – ins Dorfleben eingebundene Schule (Vogelschießen, Laternenumzug etc.) – aktives Schulleben in guter Zusammenarbeit mit der Elternschaft – gute Kooperation mit Kitas, Förderzentrum und anderen außerschulischen Einrichtungen – unterstützender Schulträger – teilweise zweizügige Grundschule (sieben Klassen) mit Offener Ganztagsschule – gute räumliche und sachliche Ausstattung (Musikraum mit Bühne, Lehrküche, große Sporthalle, Sportplatz) – Ausbildungsschule – durchgängig „Klasse 2000“ und „gesundes Frühstück“ – Konfliktlotsen; Radfahrfrüherziehung in Jahrgangsstufe 1 und 2 – vielfältiges Schulleben – Einsatz einer Schulsozial­ arbeiterin – aufgeschlossener und aktiver Schulträger, engagierter Förderverein – aufgeschlossenes Kollegium

A 13 173 Schüler/ innen

Schulleiterin/ 1.3 Achim-BrögerSchulleiter Schule Grundschule Sereetz A 13 Schulstraße 6 23611 Sereetz 156 Schüler/ innen

386

1. August 2016

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Stormarn Mommsenstraße 11 23843 Bad Oldesloe

Schulamt des Kreises Ostholstein Lübecker Straße 41 23701 Eutin

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

1.4 Grundschule Rübekamp Rübekamp 13 - 15 25421 Pinneberg 2. Ausschreibung

1.5 Grundschule Seester Dorfstraße 43 25370 Seester 3. Ausschreibung

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulleiterin/ Schulleiter

zum nächst- – teilweise zweizügige Grundmöglichen schule Zeitpunkt – fünfzügige Eingangsphase, d.h., die Jahrgangsstufen 1 und 2 werden gemeinsam unterrichtet – Offene Ganztagsschule – zwei Betreuungseinrichtungen in der Schule – Ausbildungsschule – DAZ-Zentrum – Partner im Schultraining – aufgeschlossenes engagiertes Kollegium – Unterrichtsplanung und -vorbereitung in Jahrgangsstufenteams – gute Kooperation mit dem Förderzentrum und der Kita auf dem Gelände der Schule – Inklusion seit vielen Jahren – Partner für die Ausbildung von FöZ-Lehrkräften – notenfreie Leistungsbeurteilung – Einsatz einer Schulsozial­ arbeiterin – anerkannte Präventionsschule mit umfangreichem Präventionskonzept – durchgängig in allen Klassen „Klasse 2000“ – Konfliktlotsen und Schülerrat – gute Zusammenarbeit mit der Elternschaft/Schulverein – gute räumliche und sachliche Ausstattung (Musikraum, große Sporthalle mit Bühne, Computerraum, Insel, Schülerbücherei) zum nächst- – einzügige verlässliche Grundschule im ländlichen Raum möglichen Zeitpunkt – gute räumliche und sachliche Ausstattung sowie gute technische Ausstattung (zwei PC-Räume), Schulküche – Fachräume für Musik, Schulsozialarbeit, Sporthalle und Sportplatz – aufgeschlossenes, motiviertes, kreatives und einsatzfreudiges Kollegium, gutes Arbeitsklima – engagierte Schulsozialarbeiterin – wöchentliche Klassenratsstunde – Methodentraining – Plattdeutsch-AG – Leseförderung

A 13 Z 219 Schüler/ innen

Schulleiterin/ Schulleiter A 13 87 Schüler/ innen

Schulprofil

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn

→ 387

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– tägliches Betreuungsangebot der Betreuten Grundschule im Haus mit Mittagessen – engagierter Schulverein, der die Schule sehr gut unterstützt (z. B. monatliches Schulfrühstück) – vertrauensvolle, aufgeschlossene Elternmitarbeit – vielfältiges Schulleben (Literaturwoche, Schulfeste, Adventsbasteln, Advents- und Faschingsfeiern, die von den Kindern gestaltet werden, Reformationsgottesdienst, Lauftag, Sporttag, Wettbewerbe) – kooperativer Schulverband und Schulträger – enge Kooperation mit den drei zuständigen Kitas (jährliche Konferenz, gemeinsame Planung eines Projektvormittages und Schulvormittages) sowie der Kirchengemeinde 1.6 Grundschule Birkenallee Birkenallee 44 25436 Uetersen

Schulleiterin/ Schulleiter A 13 Z 313 Schüler/ innen

388

1. August 2016

– drei- bis vierzügige Grundschule – engagiertes, kooperatives Kollegium, gutes Arbeitsklima – aktive Elternschaft, gute und konstruktive Zusammenarbeit mit Elternbeiräten und dem Schulverein – DaZ-Zentrum – Partnerschule des kooperativen Schultrainings – Offene Ganztagsschule mit Mittagessen, vielen Kursangeboten, Hausaufgabenhilfe und Nachmittagsbetreuung bis 17.00 Uhr – Ausbildungsschule – vielfältiges aktives Schulleben mit festen Veranstaltungen und Aktivitäten – gute Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin – gute räumliche und sachliche Ausstattung: Fachräume, Gruppenräume, DreifeldSporthalle, Lehrerarbeitszimmer mit PCs und Internet – festes Präventionskonzept – gute Zusammenarbeit mit dem Schulträger und außerschulischen Partnern – intensive, langjährige Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

1.7 Grundschule Alt Duvenstedt Dorfstraße 13 24791 Alt Duvenstedt 2. Ausschreibung

1.8 Grundschule Bredenbek Grundschule des Amtes Achterwehr Wakendorfer Weg 2 24796 Bredenbek

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Schulleiterin/ Schulleiter

1. Februar 2016

– einzügige verlässliche Grundschule in ländlicher Umgebung – gute räumliche Ausstattung (Musikraum, Werkraum, große Turnhalle, Lernwerkstatt/ PC-Raum) – jahrgangsübergreifende Arbeitsgemeinschaften für die Jahrgangsstufen 2 bis 4 – Inklusion in allen Jahrgangsstufen mit verschiedenen Förderund Forderschwerpunkten – engagiertes und kooperativ arbeitendes Kollegium – Ausbildungs- und Praktikumsschule – SHiB Schule seit Juni 2013 – Zukunftsschule seit Juni 2015 – Mitglied im Projekt „Von der Praxis anderer Schulen lernen“ – Betreute Grundschule im Schulgebäude durch Elternverein bis 17.00 Uhr – konstruktive Zusammenarbeit mit Förderzentrum, Kita und Schulbegleitern – aktives Schulleben mit Ferienfeiern, Vogelschießen, Projekten und jahreszeit­ bezogenen Aktivitäten – aufgeschlossener und unterstützender Schulträger – Schulsozialarbeit – einzügige Grundschule – Betreute Grundschule – jahrgangsübergreifendes Lernen in Projekten – Gesundheitsförderung durch „Klasse 2000“ – Teilnahme an der MatheOlympiade, am KänguruWettbewerb und an SportKreismeisterschaften – Streitschlichterausbildung – aktives und vielseitiges Schulleben mit Projektwochen und -tagen, Autorenlesungen, Schulund Sportfesten, Theater- und Musicalaufführungen – Schülerbücherei, Leseaktivitäten – Internetanschluss in allen Klassenräumen mit jeweils zwei Computern; Computerraum mit sechs Arbeitsplätzen – engagiertes, offenes und kooperatives Kollegium – unterstützender Schulträger – enge Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum – intensive Zusammenarbeit mit den Kitas

A 12 Z 79 Schüler/ innen

Schulleiterin/ Schulleiter A 13 101 Schüler/ innen

1. August 2016

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg

Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg

→ 389

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

1.9 Grundschule Strande Dänischenhagener Straße 31 24229 Strande

Schulleiterin/ Schulleiter

1.10 Grundschule Timmaspe Zum Sportplatz 14 24644 Timmaspe

Schulleiterin/ Schulleiter

1. Februar 2016

A 13 97 Schüler/ innen

A 13 98 Schüler/ innen

390

Zeitpunkt der Besetzung

1. Februar 2016

Schulprofil

Bewerbungen an das

– gute Kooperation mit außerschulischen Institutionen wie Kirche und Polizei – konstruktive Zusammenarbeit mit engagierten Eltern und Schulförderverein – einzügige Grundschule – engagiertes Kollegium – Betreute Grundschule – enge Kooperation mit Kitas und zuständigem Förderzentrum – vielfältiges Schulleben (jahreszeitliche Festivitäten) – aktiver Förderverein – einzügige Grundschule in ländlicher Umgebung – gute räumliche Ausstattung (Musikraum, PC-Raum, Gruppenräume, Küche, angrenzende Sporthalle) – großzügiges Pausen- und Außengelände, auch als Klassenzimmer im Grünen nutzbar – gute sachliche Ausstattung – engagiertes, offenes Kollegium – vielfältiges Schulleben (jährliches Sport- und Spielefest, Lauftag, Musik-, Theaterund Sportaufführungen u.a.) – kleine Schülerbücherei – Leseförderung mit Antolin – Teilnahme an den Projekten „Lesen macht stark“ und „Mathe macht stark“ – Auszeichnung als Zukunftsschule 2012 und 2015 – Schulsozialarbeit und Schul­ assistenz – gute unterstützende Zusammenarbeit mit dem Schulverband, der Gemeinde und mit dem Förderzentrum – Kooperationsvereinbarung mit den Kitas aus dem Einzugsbereich – Einbindung bei dörflichen Veranstaltungen – Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (Kirche, Försterei, Landfrauen u.a.) – Betreute Grundschule und Hausaufgabenhilfe – engagierter und unterstützender Förderverein – engagierte Elternschaft

Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg

Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

1.11 Grundschule Tanneck Papenkamp 8 23879 Mölln

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Schulleiterin/ Schulleiter

1. August 2016

– dreizügige Grundschule in der Möllner Waldstadt – Offene Ganztagsschule – aufgeschlossenes und engagiertes Kollegium – gute sachliche Ausstattung – kleiner Computerraum mit Internetanschluss – Schülerbücherei – Schülerrat / Konfliktlotsen – enge Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde – Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern und Institutionen (Polizei, Feuerwehr, RoundTable, Alkohol- und Drogenberatung, Museen etc.) – Pflege des Schullebens durch zahlreiche Veranstaltungen im Jahreskreis (Sommerfest, Theaterfahrt zur Weihnachtszeit, Verkehrserziehungstag im Wechsel mit Fasching, Autorenlesung im 2. Schuljahr, Unterrichtsgänge und Wandertage, Bundesjugendspiele in den Jahrgangsstufen 3 und 4 etc.) – Kooperation mit den Förderzentren – Kooperation mit dem Berufsbildungszentrum Mölln (z. B. Erzieherpraktika) – Ausbildungsschule – Teilnahme an den Projekten „Lesen macht stark“ und „Mathe macht stark“ – Leseintensivmaßnahme in Jahrgangsstufe 2 – Elternhilfe und -mitarbeit bei vielen Gelegenheiten – Förderverein unterstützt Anschaffungen und schulische Veranstaltungen – Homepage – ein- bis zweizügige Grundschule im ländlichen Raum – Offene Ganztagsschule mit vielfältigem und wechselndem Kursangebot – weiträumiges Schulgelände mit Sporthalle, zwei Sportplätzen und angrenzendem Freizeitgelände – aufgeschlossenes, engagiertes Kollegium – Schulsozialarbeit – Schulassistenz – Zukunftsschule

A 13 Z 253 Schüler/ innen

1.12 Grundschule Müssen Zum Sportplatz 2 21516 Müssen

Schulleiterin/ Schulleiter A 13 101 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

1. August 2016

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Herzogtum Lauenburg Barlachstraße 5 23909 Ratzeburg

Schulamt des Kreises Herzogtum Lauenburg Barlachstraße 5 23909 Ratzeburg

→ 391

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

1.13 Grundschule Wentorf Wohltorfer Weg 6 21465 Wentorf

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Schulleiterin/ Schulleiter A 14 391 Schüler/ innen

Zeitpunkt der Besetzung

1. August 2016

Schulprofil

Bewerbungen an das

– SINUS-Schule – Modellschule für digitale Medien – gute materielle Ausstattung für moderne Unterrichtsgestaltung mit zwei interaktiven Tafeln und Tablets – Beamer und PCs in allen Klassenräumen – Mathe- und Deutschwerkstatt – Naturkunderaum – lebendiges Schulleben (z. B. Sportfeste, Ausflüge, Autorenlesungen) – Teilnahme an Mathe- und Lesewettbewerben – Konfliktlotsen – Bildung kommt ins Gleichgewicht – konstruktive Zusammenarbeit mit dem Schulträger – vertrauensvolle Elternarbeit – Kooperation mit den Kitas, dörflichen Institutionen und Vereinen – aktiver Förderverein – Homepage: www.grundschule-muessen. lernnetz.de – vier- bis fünfzügige Grundschule Schulamt des Kreises Herzogtum Lauenburg – Offene Ganztagsschule mit Betreuung von 7.00 bis 8.00 Barlachstraße 5 23909 Ratzeburg sowie 12.00 bis 17.00 Uhr mit vielfältigem Angebot, pädagogischem Mittagstisch, Hausaufgaben- und Ferienbetreuung – Kooperation mit außerschulischen Partnern – neues Gebäude (Bezug Juli 2013) mit moderner Ausstattung: interaktive Whiteboards in jedem Klassen- und Fachraum – jeder Klassenraum mit Nebenraum – große Aula, Mensa, ZweifeldSporthalle, Kunst-, Werk-, Experimentierraum, kleine Küche, zwei Musikräume – kooperative Lernformen – vielfältiges Schulleben: regel­mäßige Sportveranstaltungen, Feste im Jahreskreis, Leseund Mathematikwettbewerb für die 3. und 4. Jahrgangsstufe, „Mathemaster“ sowie englisches Theater in Kooperation mit dem Gymnasium, Schulchor, Schwimmen in der 3. Jahrgangsstufe, feste Präventionsprogramme, Feuerwehrprojekt NBI.MSB.Schl.-H. 2015



392

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

1.14 Grundschule Schulleiterin/ Heidberg Schulleiter Heidbergstraße 89 22846 Norderstedt A 13 Z 369 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Zeitpunkt der Besetzung

1. August 2016

Schulprofil

– intensive Schulsozialarbeit / Prävention und Konfliktintervention, Schulassistenz, präventive und integrative Maßnahmen in allen Klassen – Kooperation mit dem Förderzentrum Schwarzenbek – halbjährliches Elternforum in Kooperation mit dem Elternbeirat – kontinuierliche Zusammenarbeit mit den benachbarten Kitas und den weiterführenden Schulen – engagierter unterstützender Schulverein – kooperatives und engagiertes Kollegium – aktive und das Schulleben mitgestaltende Elternschaft – vierzügige Grundschule zum Wohlfühlen – Offene Ganztagsschule, in der Vor- und Nachmittag eine überzeugend strukturierte Einheit bilden – Ausbildungsschule mit breit gefächertem Angebot für verschiedene pädagogische Berufsbilder – präventive und integrative Maßnahmen in allen Jahrgängen – erprobtes Förder- und Forderkonzept – Demokratie von Anfang an (Klassenrat und Kinderkonferenz) – aufgeschlossenes, engagiertes und kooperativ arbeitendes Kollegium – erfahrene Schulassistent/ innen und fest eingebundene Schulsozialarbeit – jahrgangsbezogene Teamarbeit – vielseitige Nachmittagsangebote im Rahmen des Offenen Ganztags – rhythmisierte Jahresevents – sehr gute harmonische Zusammenarbeit mit der Elternschaft sowohl in den Gremien als auch im Schulalltag – aktiver Schulverein mit tatkräftiger Umsetzung innovativer Ideen – intensive Kooperation mit Kitas, dem Förderzentrum, dem DaZ-Zentrum und anderen außerschulischen Einrichtungen (u.a. Bücherei, Präventionslehrer der Polizei)

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Segeberg Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg

→ 393

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

1.15 Grundschule Seth Schulstraße 4 23845 Seth

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Schulleiterin/ Schulleiter A 13 181 Schüler/ innen

394

Zeitpunkt der Besetzung

1. Februar 2016

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Aufbau einer Sportkooperation im Rahmen der Inklusion mit den Norderstedter Werkstätten – unterstützender Schulträger – verkehrsgünstige Lage fürs Lernen am anderen Ort sowie vielseitig nutzbarer, angrenzender Park – zweizügige Grundschule – Frühbetreuung ab 6.30 Uhr und Nachmittagsbetreuung bis 17.30 Uhr durch die Betreute Grundschule – Mensabau geplant – gute räumliche und sachliche Ausstattung (Schülerbücherei, Computer- und Musikraum, Werkraum mit Kochgelegenheit, Sporthalle) – umfangreiche Schülerbücherei – Internetzugang und Computerarbeitsplatz in allen Klassen – kindgerechter Schulhof mit vielfältigen Spielmöglichkeiten und grünem Klassenzimmer – engagiertes und innovativ im Team arbeitendes Kollegium – regelmäßiges Kollegiumsfeedback – schulische Arbeitsgruppen zur Evaluation, Qualitäts­ sicherung, schuleigenem Curriculum, Steuergruppe – notenfreie Leistungsbeurteilung – ständige Fortschreibung des schuleigenen Curriculums – Integrations-/Inklusionserfahrung seit 1989 – Inklusion in allen Klassen, auch mit Unterrichtsbegleitungen – Streitschlichter, Kinderrat – offene Türen als Konzept – tägliche Lesezeit – Willkommenskultur für Erstklässler/innen und ihre Eltern – Schulsozialarbeit – Hospitationsschule – Ausbildungs- und Praktikumsschule – ausgezeichnete Zukunftsschule – gute Kooperation mit Kitas, Förderzentrum und anderen außerschulischen Einrichtungen (z. B. Kirche, Feuerwehr) – Projekt: zukünftige Schulanfänger/innen besuchen regelmäßig die Schule

Schulamt des Kreises Segeberg Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg



NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

1.16 Heinrich-RantzauSchule Schillerstraße 17 23795 Bad Segeberg

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

stellvertretende 1. Februar 2016 Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter A 13 384 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

– Vierjahresrhythmus für Zirkusprojekt, Kinderfest, Sportfest, Sponsorenlauf, Zirkusprojekt – vielfältiges Schulleben mit jahreszeitbezogenen Aktivitäten in guter Zusammenarbeit mit der Elternschaft – engagierter Förderverein – Einsatz von FSJ-ler/innen – aufgeschlossener Schulträger – vierzügige Grundschule – Betreute Grundschule mit Frühbetreuung ab 7.00 Uhr und Nachmittagsbetreuung bis 16.00 Uhr – gute räumliche Ausstattung (PC-, Musik-, Werk-, HWSRaum, Lehrküche, Schülerbücherei, zwei Sporthallen, Sportplatz) – großzügiges Außengelände mit Schulwald – Auszeichnung als „gesunde Schule“ und „Zukunftsschule“ – engagiertes und teamorientiertes Kollegium – gemeinsames verbindliches Erziehungskonzept – Unterricht im 60-Minuten-Takt – Ausbildungsschule – integrative Maßnahmen – Außenstelle des DaZ-Zentrums – Krankenhausunterricht – Schulsozialarbeit – Ausbildung und Einsatz von Konfliktlotsen und Pausenengeln – Teilnahme an Sportwettkämpfen und Mathematikwettbewerben – Teilnahme an „Mathe macht stark“ – schulische Großveranstaltungen im jährlichen Wechsel (Schulfest, Zirkus, Projekt­ woche, Sponsorenlauf) – engagierte Elternschaft und aktiver Förderverein – enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Förderzentren – gute Kooperation mit den Kitas

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Segeberg Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg

395

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

1.17 Grundschule Groß Kummerfeld Schulstraße 2 24626 Groß Kummerfeld

396

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Schulleiterin/ Schulleiter

1. August 2016

– einzügige Grundschule im ländlichen Raum am Rande Neumünsters – Offene Ganztagsschule in Planung – Hausaufgabenbetreuung geregelt durch den Schulträger – erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Schulträger, der Gemeinde – positive, konstruktive Zusammenarbeit mit der engagierten Elternschaft – gute Zusammenarbeit und Unterstützung durch die Arbeitsgemeinschaften, Verbände und Vereine der Gemeinde – Unterstützung durch die Senioren der Gemeinde – zahlreiche Arbeitsgemeinschaften durch Ehrenamtler – engagiertes, kooperatives Kollegium – großzügiges, gepflegtes grünes Schulgelände mit Streuobstwiese, Teich, Spielplatz, Fußballkleinfeld, Fußballfeld – liebevoll gestaltete Klassenräume, Gruppenräume, Schülerbücherei – gut ausgestattete, gepflegte Turnhalle – gut ausgestattet mit Unterrichtsmaterialien – Schulgarten – engagierte Schulsozialarbeiterin – inklusive Beschulung seit vielen Jahren – Zensuren-Zeugnisse ab Jahrgangsstufe 3 – 25 Schüler-PCs für differenziertes Arbeiten, Forscheraufträge im Internet, Antolin, Zahlenzorro – Musikinstrumente (Djemben, Cachons im Klassensatz), Sambaausrüstung etc. – Brennofen, Werkbänke, Nähmaschinen – Feste: Vogelschießen, Weihnachtsfeier, Frühblüher setzen, Fasching – Theaterfahrten – möglichst alle zwei Jahre Durchführung eines gemeinschaftlichen großen jahrgangsübergreifenden Projektes – kleine Schulküche – Klasse 2000

A 13 86 Schüler/innen

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Segeberg Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Schulleiterin/ 1.18 Grundschule Schulleiter Harksheide-Nord Weg am Denkmal 9 a 22844 Norderstedt A 13 Z 2. Ausschreibung

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

329 Schüler/ innen

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

1. August 2016

– vierzügige Grundschule – inklusive Maßnahmen in allen Jahrgangsstufen – engagiertes, kooperativ arbeitendes Kollegium, gutes Arbeitsklima – großzügiges Schulgelände mit vielfältigen Spielmöglichkeiten und Stadtparknähe mit viel­seitiger Nutzungsmöglichkeit – Fachräume für Musik, Kunst, Werken, Töpfern, PC, Sport – Klassenräume zum Teil mit Gruppenraum und Küchenzeile – Frühradfahren – regelmäßige Zusammenarbeit mit der Stadtbücherei und Bücherbus – Schwimmunterricht in Jahrgangsstufe 3 – Projekte „Mathe macht stark“ und „Lesen macht stark“ – Teilnahme an Mathe-Känguru, Lesewettbewerben – aktives Schulleben: Wandertage, Projektwochen, Klassenfahrten, Vorlesetag, Teilnahme an regionalen Sportveranstaltungen, Lauftag, Unterrichtsgänge, Theater- und Museumsbesuche, Autorenlesungen, Klasse im Grünen – gute sächliche Ausstattung – Ausbildungs- und Praktikumsschule (Schüler/innen und Studenten) – konstruktive Zusammenarbeit mit: – dem Förderzentrum im Bereich Integration und Prävention – dem Zentrum für kooperative Erziehungshilfe (ZKE) – der Schulsozialarbeit und -assistenz – Unterrichtsassistenz und Schulbegleitung – den Kitas des Einzugsbereiches – den weiterführenden Schulen – Betreuungsangebote über Hort- und Modulgruppen – AG-Angebote im Anschluss an die Verlässlichkeit – aktive Elternschaft, eigenständiger Schulverein, jährlicher Musik-Frühschoppen – Zukunftsschule – Offene Ganztagsgrundschule (OGGS) in der Vorbereitung

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Segeberg Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg

397

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

2. Förderzentren 2.1 Ernst-Barlach-Schule Förderzentrum Lernen Am Freibad 1 25451 Quickborn 2. Ausschreibung

398

zum nächst- – Förderzentrum mit dem Schwerpunkt „Lernen“ für den Einzugsmöglichen bereich Quickborn, Ellerau, Zeitpunkt Hasloh, Bönningstedt mit insA 14 (SoS-Laufgesamt sechs Grundschulen, bahn) zwei Gemeinschaftsschulen, zwei Gymnasien 20 Schüler/innen – engagiertes, in Teamarbeit intern, erfahrenes, flexibles Kolle67 integrativ, gium mit Qualifikationen in ca. 120 in der den Schwerpunkten L, S, E, Prävention GE und autistisches Verhalten – FSJ-Stelle und stundenweise Schulsozialarbeit – Offene Ganztagsschule für die intern beschulten Schüler/ innen in Kooperation mit der Comenius-Schule (GMS) im Schuldorf der Stadt Quickborn – zeitlich befristete interne Beschulung mit dem Ziel der Reintegration – gewachsene, kooperative Zusammenarbeit mit den Partnerschulen – integrative Beschulung von Schüler/innen mit dem Schwerpunkt L, S, E, GE, KME und autistisches Verhalten – enge Zusammenarbeit mit schulischen Kreisfachberatern in den Schwerpunkten S, E, KME, dem BIS Autismus sowie den Förderzentren mit dem Schwerpunkt GE – gute Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, z. B. Jugendamt, soziale Gruppe, Logopäden – Diagnostik-, Beratungs- und Förderangebot im Schwerpunkt „Sprache“ für 15 Kitas – Beratungs- und Förderkonzept für den Schwerpunkt „autistisches Verhalten“ – Beratungsangebot „schulische Erziehungshilfe“ und Tandemarbeit mit dem Jugendamt – derzeitige Erarbeitung eines schulischen Erziehungshilfekonzeptes für Schüler/innen der Eingangsphase der Grundschule – psychomotorisches Turnangebot für Kitas, Kinder und Schüler/innen der Eingangsphase der Grundschule – konstruktive Zusammenarbeit mit dem Schulträger Schulleiterin/ Schulleiter

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn



NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

– eigenes Schulgebäude mit täglich besetztem Sekretariat im Schuldorf der Stadt Quickborn – gute Sachausstattung – Unterstützung durch einen Förderverein zum nächst- – regionales sonderpädagogiSchulleiterin/ 2.2 Förderzentrum sches Unterstützungssystem möglichen Schulleiter Lernen der Stadt für den Großraum Rendsburg Zeitpunkt Rendsburg und Nachbargemeinden mit Ahlmannstraße 6 - 8 A 14 Z (SoSinsgesamt 17 Grundschul-, 24768 Rendsburg Laufbahn) 8 Gemeinschaftsschulstandorten sowie 3 Gymnasien 18 Schüler/innen – gemeinsamer Unterricht in intern, gleichberechtigten Teams 324 integrativ, – präventive Fördermaßnahmen ca. 370 in der an allen Partnerschulen Prävention – Leseintensivmaßnahme im Förderzentrum – Projekt „Familie in Schule“ (FiSch) an zwei Standorten in Kooperation mit der Grundschule – Beratung schulische Erziehungshilfe – Lerngruppen für ESE am Standort FöZ Lernen (Jahrgangsstufen 1/2) und in der Außenstelle Rendsburg (Jahrgangsstufen 3 bis 9) mit zeitlich befristeter Verweildauer – Aufbau der Kooperation mit den Kitas im Einzugsgebiet – Krankenhausunterricht – Unterstützung des Übergangs Schule-Beruf im Rahmen des Handlungskonzepts Plus – Betreuung von Flexklassen an einem Standort – Zusammenarbeit an allen Standorten mit Schulsozialarbeit, Jugend- und Eingliederungshilfe, Schulträgern, Jugendärztlicher Dienst, Schulpsychologischer Dienst – engagierte, in Teamarbeit erfahrene Kolleginnen und Kollegen mit Qualifikation in den Fachrichtungen L, S, E, GE, KmE, autistisches Verhalten – Zusammenarbeit mit den ört­lichen Förderzentren GE und S und überregional dem BIS – regelmäßige kollegiums­ interne Fortbildungen und Förderzentrumstage – Schulleitung im Team und enge Zusammenarbeit mit dem ÖPR – kooperativer Schulträger – eigenständiger Verwaltungssitz mit täglich besetztem Sekretariat – eigener Schulhaushalt – gute Sachausstattung mit Arbeitsmaterialien NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg

399

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

1. August 2016

– dreizügige Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe – Inklusionsklassen in den Jahrgangsstufen 5 bis 7, weiter aufbauend – Angebot von Dänisch als 2. Fremdsprache im WPU 1 neben Französisch – Berufsorientierung ab Jahrgangsstufe 5 mit Betriebspraktika in Jahrgangsstufe 8 und 9 sowie außerschulischen Partnern – Offenes Ganztagsangebot durch das Netzwerk Innenstadt – sportlich ausgerichtete Schule mit Schwimmunterricht in allen Jahrgangsstufen – Teilnahme der 7. Jahrgangsstufe an webitur – schulische Teilnahme im Rahmen des Projekts „Schüler übernehmen Verantwortung“, z. B. Schulsanitätsdienst, Streitschlichter u.a. – Ausbildungsschule – Kooperationsvertrag mit der Michael-Haukohl-Stiftung – Kooperationsvereinbarung mit den Beruflichen Schulen der Hansestadt Lübeck – enge Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit, dem Schulträger und dem Schul­ elternbeirat – jährlich wiederkehrende Präventionstage mit Themenschwerpunkten – jährliche Skifahrt in den Harz für die Jahrgangsstufe 6 – jährliche Aufführung eines Musicals mit der 6. Jahrgangsstufe – Schüleraustausch mit Frankreich, Dänemark und Polen – Angebot von Ferienfreizeiten – sehr engagierter Schulverein – kooperatives und sehr engagiertes Kollegium mit 42 Lehrkräften – teamorientierte Zusammen­ arbeit in der Schulleitung – gute Fachraumausstattung mit neu eingerichtetem Computer-, Biologie- und Physikraum – Mensa auf dem Schulgelände

3. Gemeinschaftsschulen 3.1 Emanuel-GeibelSchule Glockengießerstraße 33 - 37 23552 Lübeck

Schulleiterin/ Schulleiter A 14 Z (GH-Laufbahn) oder A 15 (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn) 462 Schüler/ innen

400

Schulamt in der Hansestadt Lübeck Kronsforder Allee 2-6 Haus Trave 23560 Lübeck

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

3.2 Albert-Schweitzer- stellvertretende 1. August 2016 Schulleiterin/ Schule Grund- und Gemein- stellvertretender Schulleiter schaftsschule der Hansestadt Lübeck Albert-Schweitzer- A 13 Z (GH-Laufbahn) Straße 59 23566 Lübeck oder A 14 Z (RS-Laufbahn) oder A 15 (Gym-Laufbahn) 521 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schulprofil

– zweizügige Grundschule, dreizügige Gemeinschaftsschule – Offene Ganztagsschule mit Betreuung und vielfältigen Freizeitangeboten bis 16.00 Uhr – integrative Maßnahmen in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 – binnendifferenzierter Unterricht als durchgängiges Unterrichtsprinzip – Schwimmunterricht in den Jahrgangsstufen 3, 5 und 9 – Schwerpunktsetzung ab Jahrgangsstufe 5 (Sport, Kunst und Medien) – Ausbildungs- und Praktikumsschule – enge Kooperation mit den Kitas im Stadtteil – konstruktive Zusammenarbeit mit den Förderzentren, Schulbegleitern und der kooperativen Erziehungshilfe – Vorhabenwochen – Schulsozialarbeit, Schulsanitätsdienst, Streitschlichtung, Lesementoren – umfassende Berufsorien­ tierung mit Praktika, Werkstatttagen und Potenzial­ analyse – Handlungskonzept Plus begleitet durch zwei Coaches – Kooperation mit den Beruflichen Schulen in der Hansestadt Lübeck – gute Vernetzung mit den Institutionen im Stadtteil – aktives Schulleben, Ausflüge, Klassenfahrten – engagiertes und aufgeschlossenes Kollegium

Bewerbungen an das

Schulamt in der Hansestadt Lübeck Kronsforder Allee 2-6 Haus Trave 23560 Lübeck

401

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– zweizügige Grundschule, zwei- bis dreizügige Gemeinschaftsschule – Offene Ganztagsschule – Mitglied im Netzwerk „Stadtteil und Schule“ – multikulturelle Schülerschaft – engagiertes Kollegium mit 46 Lehrkräften – Kooperation Kita - Schule – Kooperation mit der LübeA 14 Z cker Musikschule (RS-Laufbahn) – Mitarbeit „Fit und stark fürs Leben“ oder – Klassenlehrerprinzip – sozialintegrative Projekte in A 15 den Jahrgangsstufen 5 und 6 (Gym-Laufbahn) – verlässliches Wahlpflichtangebot in den Jahrgangsstu460 Schüler/ fen 7 bis 10 innen – Berufseinstiegsbegleitung – Flex-Klassen – DaZ-Zentrum – Lern- und ErziehungshilfeKlassen – Kooperation mit dem benachbarten Förderzentrum – aktive, präsente Schulsozialarbeit – Ausbildungsschule – großzügiges Innen- und Außengelände zum nächst- – seit dem Schuljahr 2015/16 Schulleiterin/ 3.4 Friedrich-Jungeeine Schule mit zwei Standorten möglichen Schulleiter Gemeinschafts– am Standort Schreventeich: Zeitpunkt schule dreizügige GemeinschaftsSchreventeich/Wik A 14 Z schule ohne Oberstufe Langenbeckstraße (GH-Laufbahn) – am Standort Wik: einzügige 65 Grundschule, zweizügige oder 24116 Kiel Gemeinschaftsschule 5. Jahrgang, auslaufende einzügige A 15 Regionalschule 7 bis 10 (RS-Laufbahn) – je eine Integrationsklasse in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, oder je zwei Integrationsklassen in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 A 15 Z – am Standort Wik verlässliche (Gym-Laufbahn) Grundschule, Betreute Grundschule 648 Schüler/ – engagiertes Kollegium mit innen Bereitschaft zur Teamarbeit – Schulleitung im Team, vertrauensvolle Zusammen­ arbeit mit dem Kollegium – zurzeit 49 Lehrkräfte – enge Zusammenarbeit mit Schülerschaft, Elternschaft und Schulträger – Offene Ganztagsschule an vier Tagen – Mensa für Mittagessean an fünf Tagen

3.3 Heinrich-Mannstellvertretende 1. August Schule Schulleiterin/ 2016 Grund- und Gemein- stellvertretender schaftsschule der Schulleiter Hansestadt Lübeck Brüder-Grimm-Ring A 13 Z 6-8 (GH-Laufbahn) 23560 Lübeck oder

402

Schulamt in der Hansestadt Lübeck Kronsforder Allee 2-6 Haus Trave 23560 Lübeck

Schulamt Kiel Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel



NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– schulische Sozialarbeit in vielfältiger Form – Kooperation von Schule und Jugendhilfe – Schwerpunkt Berufsorientierung: verbindlicher Fahrplan Berufsorientierung, Kooperation mit mehreren Patenbetrieben, Berufsorientierungspraktikum mit Potenzialanalyse in Jahrgangsstufe 8, Zusammenarbeit mit beruflichen Gymnasien, Arbeitsagentur, Berufseinstiegsbegleitern und Wirtschaftsverbänden – verbindliches Methodentraining in allen Jahrgangsstufen – NZL mit eigener Bücherei – drei Computerräume – Theaterabonnement in Jahrgangsstufe 10, Geschichtsexkursion in Jahrgangsstufe 10 nach Berlin – am Standort Wik: Dreifeldsporthalle, Sportplatz mit 400m-Laufbahn – aktives Schulleben mit mehreren Schulveranstaltungen – selbst gestalteter naturnaher Schulhof 3.5 Max-Tau-Schule Schulleiterin/ zum nächst- – zwei- bis dreizügige Grund- Schulamt Kiel und Gemeinschaftsschule Andreas-Gayk-Straße 31 Grund- und Gemein- Schulleiter möglichen – Offene Ganztagsschule mit 24103 Kiel schaftsschule der Zeitpunkt vielfältigem NachmittagsanLandeshauptstadt A 14 Z gebot, HausaufgabenbetreuKiel (GH-Laufbahn) ung, Mensabetrieb Odensestraße 6 – einsatzfreudiges und aufge24109 Kiel oder schlossenes Kollegium – intensive Zusammenarbeit mit 2. Ausschreibung A 15 dem Förderzentrum im Bereich (RS-Laufbahn) der integrativen Beschulung – intensive Zusammenarbeit mit oder der Schulsozialarbeit in allen Jahrgangsstufen A 15 Z – enge Kooperation von (Gym-Laufbahn) Jugendhilfe und Schule – Ausbildungsschule für die Lauf517 Schüler/ bahnen der Grund- und Hauptinnen schullehrkräfte und der Realschullehrkräfte und Kooperationsschule für mehrere Grundschulen – intensive Berufsorientierung und Berufsvorbereitung mit mehreren Kooperationspartnern – enge Vernetzung mit den Institutionen im Stadtteil – Polizeisprechstunde – DaZ-Kompetenzzentrum für die Primarstufe und die Sekundarstufe I – Dänisch als zweite Fremdsprache – enge Zusammenarbeit mit den Kitas NBI.MSB.Schl.-H. 2015 403

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

3.6 Wilhelm-TanckSchulleiterin/ 1. August Schule Schulleiter 2016 Färberstraße 25 24534 Neumünster A 14 Z (GH-Laufbahn) oder A 15 (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn) 417 Schüler/ innen

404

Schulprofil

Bewerbungen an das

– drei- bis vierzügige Gemeinschaftsschule mit auslaufendem Regionalschulteil (Jahrgangsstufen 8 bis 10) – Offener Ganztagsbetrieb mit vielfältigem Nachmittagsangebot, Hausaufgabenbetreuung, Mensabetrieb (im Aufbau) – einsatzfreudiges, innovatives Kollegium mit derzeit 33 Lehrkräften – intensive Zusammenarbeit mit den Förderzentren im Bereich inklusiver Beschulung – erfolgreiche Integration von Schüler/innen mit Migrationshintergrund – intensive Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit in allen Jahrgangsstufen – enge Kooperation mit der Jugendhilfe und der Polizei (Polizeipaten) – enge Zusammenarbeit mit dem DaZ-Zentrum – intensive Berufsorientierung und enge Zusammenarbeit mit der Berufsberatung, der Arbeitsverwaltung und Kooperationspartnern im Bereich der Berufsvorbereitung – Ausbildungsschule für die Laufbahnen der Grund- und Hauptschullehrkräfte bzw. Realschullehrkräfte; Kooperationsschule für eine benachbarte Grundschule – Kooperation mit den Regionalen Bildungszentren in Neumünster – profilierter WPU-Bereich mit Angeboten aus allen Lernbereichen: Darstellendes Spiel, „Tanckstelle“ (schülergeführter Kiosk), Informatik u.a.m. – Akzentuierung des Unterrichtsangebots in den Bereichen Sport, Naturwissenschaften und Ästhetische Bildung – Stärkung der Mitwirkung der Schüler/innen an der Gestaltung des Schullebens: SV-Arbeit, Sanitätsdienst, Streitschlichter, Patenschaften für jüngere Schüler/innen u.a.m. – vertrauensvolle Elternarbeit, u.a. gemeinsam mit dem „Verein der Freunde der Wilhelm-Tanck-Schule“

Schulamt der Stadt Neumünster Großflecken 59 24534 Neumünster

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

3.7 Gemeinschaftsschule in Grömitz Gildestraße 12 23473 Grömitz

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

stellvertretende 1. Februar 2016 Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter A 13 (GH-Laufbahn) oder A 14 (RS-Laufbahn) oder A 15 (Gym-Laufbahn) 298 Schüler/ innen

3.8 Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek Hartkirchener Chaussee 8 a 25469 Halstenbek 2. Ausschreibung

Schulleiterin/ Schulleiter

1. Februar 2016

A 14 Z (GH-Laufbahn) oder A 15 (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn) 801 Schüler/ innen

3.9 Rosenstadtschule Schulleiterin/ 1. Februar Uetersen Schulleiter 2016 Seminarstraße 10 b 25436 Uetersen A 14 Z (GH-Laufbahn) 2. Ausschreibung oder A 15 (RS-Laufbahn) oder A 15 Z (Gym-Laufbahn)

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

686 Schüler/ innen

Schulprofil

– Offene Ganztagsschule mit Hausaufgabenbetreuung und Mittagessen, TrainingsraumKonzept, Mitarbeit bei AGGAS (Arbeitsgemeinschaft gegen Gewalt an Schulen) – renoviertes Gebäude mit guter Fachraumausstattung (Physik, Chemie, Biologie, Technik, Informatik, Sporthalle, Sportplatz mit 400 mKunststoffbahn, Medienraum mit Smart-Board) – Inklusionsklassen, gezielte Förderung von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in enger Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum in Neustadt – Berufsvorbereitung ab Jahrgangsstufe 7 in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern – Schulprofil mit besonderer Ausprägung des musischen und sportlichen Fachbereichs – Grund- und Gemeinschaftsschule mit offenem Ganztagsangebot mit Mensabetrieb von Montag bis einschließlich Freitag – Schulsanitäter – Streitschlichter durch GS-Schüler/innen – Pauseninsel mit Brötchenverkauf – engagiertes Kollegium mit derzeit 48 Lehrkräften – teamorientierte Leitungsstruktur – gute Zusammenarbeit mit dem SEB – enge Zusammenarbeit mit dem Schulträger – neues Schulgebäude – gute Fachraum- und EDVAusstattung – Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit offenem Ganztagsbetrieb und Mittagsverpflegung in der Mensa – auslaufender Regionalschulteil mit Haupt- und Realschulbildungsgang – vier- bis fünfzügige Sekundarstufe I – ca. 55 Lehrkräfte aller Laufbahnen mit ausgeprägter Teamarbeitskultur – DaZ-Zentrum mit zwei Klassen – zertifizierte Zukunftsschule

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Ostholstein Lübecker Straße 41 23701 Eutin

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn

Schulamt des Kreises Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn

→ 405

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

3.10 Christian-TimmSchule Gemeinschaftsschule der Stadt Rendsburg Kieler Straße 27 24768 Rendsburg

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

stellvertretende 1. August 2016 Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter A 13 Z (GH-Laufbahn) oder A 14 Z (RS-Laufbahn) oder A 15 (Gym-Laufbahn) 657 Schüler/ innen

406

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Partnerschule des kooperativen Schultrainings – vier Computerräume mit festem Informatikprogramm – teamorientierte Leitungsstruktur mit verbindlichen Delegationsbereichen – gelebte Inklusion in Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum – wirkkräftige Schulsozialarbeit – Kooperation mit Nachbargymnasium – konstruktive Zusammenarbeit mit Elternbeirat, Schulverein und Schulpaten – Schulgestaltung durch Schülervertretung, Schüler als AG-Leiter, Schulsanitätsdienst, Streitschlichter usw. – verbindliches Suchtpräventionsprogramm für alle Jahrgangsstufen – Berufsorientierung ab Jahrgangsstufe 7 mit Praktika, Messe, Werkstattunterricht – schulinternes Methodentraining für alle Jahrgänge – Ausbildungsschule mit zurzeit drei Lehramtsanwärtern – Bündelung von Aktivitäten und Projekten in einer Vorhabenwoche – aufwachsende GemeinSchulamt des Kreises schaftsschule im dritten Jahr Rendsburg-Eckern– vier- bis sechszügige Sek. I in förde 27 Klassen Kaiserstraße 8 – Europaschule 24768 Rendsburg – Ausbildungsschule – Hospitationsschule im Bereich der Inklusion – Offene Ganztagsschule – DaZ-Zentrum (Außenstelle) – engagiertes und kooperatives Kollegium – teamorientierte Leitungsstruktur (Schulleiter, stellvertretende Schulleiterin, drei Koordinatorinnen/Koordinatoren) – konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Elternschaft und dem Schulträger – eine Schulsozialarbeiterin – Kooperationsvereinbarungen mit den Berufsbildungszentren in Rendsburg – enge Vernetzung mit den Institutionen im Stadtteil – zusätzliche Qualifikationsangebote für Schüler/innen, z. B. Konfliktlotsen, Schulsanitäter – großzügiges Raumangebot – Erstellung der Pläne mit NBI.MSB.Schl.-H. 2015 gp-untis

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

3.11 Grund- und Gemein- stellvertretende 1. Februar 2016 Schulleiterin/ schaftsschule stellvertretender Stecknitz Berliner Straße 20 Schulleiter 23919 Berkenthin A 13 Z (GH-Laufbahn) 2. Ausschreibung oder A 14 Z (RS-Laufbahn) oder A 15 (Gym-Laufbahn) 836 Schüler/ innen

3.12 Grund- und Gemein- stellvertretende 1. August schaftsschule Schulleiterin/ 2016 Boostedt stellvertretender Twiete 46 Schulleiter 24598 Boostedt A 13 Z (GH-Laufbahn) oder A 14 Z (RS-Laufbahn) oder A 15 (Gym-Laufbahn) 658 Schüler/ innen NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schulprofil

– vierzügige Grundschule und dreizügige Gemeinschaftsschule an den Standorten Berkenthin und Krummesse – Offene Ganztagsschule mit zahlreichen Angeboten, Mittagessen, zwei Mensen – dreizügige Grundschule an einem Standort mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 und DaZ, einzügige Grundschule mit den Jahrgangsstufen 7 bis 10 am anderen Standort – Arbeit mit schulischen Assistenzkräften in der Grundschule – teamorientierte Leitungsstruktur, offenes und engagiertes Kollegium mit 65 Lehrkräften – sanierte Schulgebäude mit guter Fachraumausstattung an beiden Standorten – Blockunterricht im 90-Minuten-Rhythmus – zwei Schulsozialarbeitsstellen an beiden Standorten – gute Organisationsstrukturen wie Vorhabenwochen, Herausforderungen, beruf­ liche Orientierung u.v.m. – Ausbildungsschule – NZL „Lesen macht stark“ und „Mathe macht stark“ in Grundschule und Gemeinschaftsschule – Auszeichnungen „Zukunftsschule“ seit 2006 – engagierter Schulelternbeirat und unterstützender Schulverein – gute Zusammenarbeit mit dem Schulträger – Grundschulteil zweizügig – Sekundarstufe I dreizügig – sehr engagiertes Kollegium mit derzeit 50 Lehrkräften aller Laufbahnen – sehr gut kooperierendes Schulleitungsteam – teamorientierte Leitungsstruktur – Betreute Grundschule – in der Sekundarstufe I Offene Ganztagsschule mit Mensa – umfangreiches AG-Angebot – Ausbildungsschule – Schulsozialarbeit und pädagogische Mitarbeiter – Schulsanitätsdienst – Streitschlichter – binnendifferenzierender Unterricht als durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Jahrgängen

Bewerbungen an das

Schulamt des Kreises Herzogtum Lauenburg Barlachstraße 5 23909 Ratzeburg

Schulamt des Kreises Segeberg Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg

→ 407

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

– Beteiligung von Schüler/ innen (Klassenrat, Schülerpatenschaften, SV-Coaching) – Lern- und Präventionscurriculum mit festen Modultagen für alle Jahrgänge – intensive Berufsorientierung ab Jahrgangsstufe 5, verstärkt durch zwei Praktika – Referenzschule – Kooperation mit der offenen Jugendarbeit – vielfältige Kooperationspartner Schulamt des Kreises zum nächst- – vierzügige Gemeinschafts3.13 GemeinschaftsSchulleiterin/ schule im Zuständigkeitsbe- Segeberg möglichen schule am Marsch- Schulleiter reich des Schulverbandes Hamburger Straße 30 Zeitpunkt weg Kaltenkirchen mit zwei Schul- 23795 Bad Segeberg Marschweg 16-20 A 14 Z standorten und auslaufendem 24568 Kaltenkirchen (GH-Laufbahn) Regionalschulteil am Standort Kaltenkirchener Straße 2. Ausschreibung oder – DaZ-Zentrum II für den Bereich der Sek. I in Kaltenkirchen A 15 – zwei 2-Feld-Sporthallen (RS-Laufbahn) – modern ausgestattete Fachräume oder – Gebäude ist vernetzt, Einsatz von I-Serv im gut ausgestatA 15 Z teten Informatikbereich (Gym-Laufbahn) – Neubau mit neuen Verwaltungsräumen, Mensa und 884 Schüler/ großzügig gestaltetete Aula innen – teamorientierte Leitungsstruktur – aufgeschlossenes, teamorientiertes Kollegium mit 50 Lehrkräften – engagierte Konzeptgruppe zur Weiterentwicklung der Gemeinschaftsschule – erfahrene Ausbildungsschule – umfangreiche WPU I und WPU II-Angebote – Zusammenarbeit mit Schulsozialpädagogen (Träger: Tausendfüßler Kinder- und Familiengarten) – Kooperation mit dem Gymnasium Kaltenkirchen und dem BBZ Norderstedt für den Bereich der Oberstufe – umfassendes Konzept zur Berufsorientierung mit Beteiligung von Kooperationsfirmen – Offene Ganztagsschule (Träger: Tausendfüßler Kinder und Familiengarten) – insgesamt 14 Integrationsklassen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 an zwei Schul­ standorten – enge, konstruktive Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern 408 NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

3.14 Baltic-Schule stellvertretende 1. August Grund- und Gemein- Schulleiterin/ 2016 schaftsschule mit stellvertretender Oberstufe der Schulleiter Hansestadt Lübeck in Lübeck max. A 15 Z ca. 1.100 Schüler/innen

3.15 Richard-HallmannSchule Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Gemeinde Trappenkamp

stellvertretende 1. August 2016 Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter max. A 15 Z 821 Schüler/ innen

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

Schulprofil

– Grundschule zwei- bis dreizügig (ca. 200 Schüler/innen) – Sekundarstufe I vierzügig (ca. 600 Schüler/innen) – Sekundarstufe II vierzügig (ca. 300 Schüler/innen) – Gebundene Ganztagsschule mit Mensa – ca. 85 Lehrkräfte – drei Sozialpädagogen – Kooperation mit dem Förderzentrum Wilhelmshöhe – Kooperationen mit der Universität zu Lübeck, der Fachhochschule Lübeck, der Musikhochschule Lübeck – MINT-Schule – Europaschule – Zukunftsschule – Homepage: www.baltic-schule-luebeck.de – gebundene Ganztagsschule – Sek. I vierzügig: musischer und naturwissenschaftlicher Schwerpunkt – in der Sek. II dreizügig: naturwissenschaftliches, gesellschaftswissenschaftliches und sportliches Profil – Kultur des „Miteinander – Füreinander“ – aufgeschlossenes, freund­ liches Kollegium mit ca. 60 Lehrkräften – langjährige Erfahrung mit Inklusion und Binnendifferenzierung – Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage – betreuter Freizeitbereich, gut ausgebaute Schulsozialarbeit, Beratungslehrkräfte, Suchtexperten, Streitschlichter und Schulsanitäter – umfangreiche Berufsvor­ bereitung – Austausche mit Dänemark, Frankreich, Indien, Polen – engagierter Schulträger, gute räumliche und sächliche Ausstattung – Homepage: www.rhs-trappenkamp.de

Bewerbungen an das

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 261 Postfach 7124 24171 Kiel

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 261 Postfach 7124 24171 Kiel

409

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Schule

Bezeichnung der Stelle Bes.-Gruppe Schüleranzahl

Zeitpunkt der Besetzung

Schulprofil

Bewerbungen an das

1. August 2016

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle im Referat III 32 des MSB anfordern.

1. August 2016

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle im Referat III 32 des MSB anfordern.

1. August 2016

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle im Referat III 32 des MSB anfordern.

1. August 2016

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle im Referat III 32 des MSB anfordern.

1. August 2016

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das spezielle Anforderungsprofil dieser Stelle im Referat III 32 des MSB anfordern.

4. Berufsbildende Schulen 4.1 RBZ Wirtschaft, Kiel Schulleitung, Regionales Berufs- Geschäfts­ bildungszentrum führung Wirtschaft der Landeshauptstadt A 16 Kiel Westring 444 24118 Kiel 4.2 Theodor-Litt-Schule Schulleitung, Regionales Berufs- Geschäfts­ bildungszentrum der führung Stadt Neumünster AöR A 16 Parkstraße 12-18 24537 Neumünster 4.3 Walther-LehmkuhlSchule Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster AöR Roonstraße 90 24537 Neumünster 4.4 Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Oldenburg Kremsdorfer Weg 31 23758 Oldenburg i. H. 4.5 Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in Elmshorn Lange Lohe 4 25337 Elmshorn

410

Schulleitung, Geschäfts­ führung A 16

Schulleitung A 16

Schulleitung A 16

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 32 Jensendamm 5 24103 Kiel Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 32 Jensendamm 5 24103 Kiel Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 32 Jensendamm 5 24103 Kiel Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 32 Jensendamm 5 24103 Kiel Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 32 Jensendamm 5 24103 Kiel

NBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Allgemeine Hinweise Bei Interesse an einer Bewerbung um eine Schulleiterstelle im Bereich der Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren können ein detailliertes Schulprofil bei der Schule und „Hinweise zur Anfertigung und zum Verfahren der dienstlichen Beurteilung“ bei den Schulämtern angefordert werden. Bewerbungen sind mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblattes vorzulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Landesdienst befinden, haben ihre Bewerbung auf dem Dienstweg vorzulegen. Bitte verzichten Sie aus Gründen des Umweltschutzes auf die Verwendung von Kunststoffmappen und Plastikhüllen. Die Landesregierung fordert ausdrücklich Frauen auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Richtet sich die Zuordnung einer Stelle zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, ist die endgültige Einstufung von der Entwicklung dieser Zahl abhängig. Maßgeblich ist die im Haushaltsplan ausgewiesene Planstelle/ Stelle. Daneben müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Gemäß § 49 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) wird der Hauptpersonalrat (Lehrer) über die Schulleiterwahlvorschläge unterrichtet, gegebenenfalls wird die Hauptschwerbehindertenvertretung beteiligt. Die Einsichtnahme des Personalrates in Bewerbungsunterlagen richtet sich nach § 49 Absatz 2 Satz 1 und 2 MBG Schl.-H.. Dienstliche Beurteilungen sind dem Personalrat auf Verlangen der Beschäftigten gemäß § 49 Absatz 3 Satz 2 MBG Schl.-H. zugänglich zu machen. Auf das Antragsrecht nach § 51 Absatz 4 MBG Schl.-H. wird hingewiesen. Eine Schulleiterstelle wird erneut ausgeschrieben, wenn nach der ersten Ausschreibung keine Bewerbung oder eine nicht ausreichende Zahl qualifizierter Bewerbungen vorliegt. Gleiches gilt, sofern sich auf die Ausschreibung ausschließlich eine bereits an der betreffenden Schule tätige Lehrkraft bewirbt (§ 39 Absatz 3 Satz 1 SchulG). Schulleiterstellen werden für zwei Jahre im Beamtenverhältnis auf Probe vergeben (§ 5 Landesbeamtengesetz – LBG). Für alle anderen Funktionsstellen im Schulbereich wird eine Erprobungszeit von einem Jahr festgesetzt (§ 20 Absatz 2 Nummer 3 LBG). Die Aufgabenübertragung bei den Stellen der stellvertretenden Schulleitung und Koordinatorenstellen für Grundund Gemeinschaftsschulen sowie der Förderzentren erfolgt zum angegebenen Termin. Beförderung und Einweisung in die Planstelle erfolgen nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Besuchen Sie unseren Online-Stellenmarkt Schule für Lehrkräfte unter www.lehrerstellen-online.schleswigholstein.de. Die aktuellen Stellenausschreibungen des IQSH finden Sie unter www.iqsh.schleswig-holstein.de. Kreisfachberaterin/Kreisfachberater für Natur- und Umwelterziehung/ Bildung für nachhaltige Entwicklung Im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist zum 1. Februar 2016 die Kreisfachberaterin/der Kreisfachberater für Natur- und Umwelterziehung/ Bildung für nachhaltige Entwicklung vom Ministerium für Schule und Berufsbildung neu zu berufen. Die Berufung erfolgt zunächst für zwei Schuljahre. Bewerbungen von Lehrkräften aller Schularten sind innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung an das Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu richten. Die Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater für Natur- und Umwelterziehung/Bildung für nachhaltige Entwicklung unterstützen die Schulaufsichtsbehörden und Schulen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Beratungs- und Koordinierungsaufgaben; sie unterstehen der Fachaufsicht des Schulamtes. Zu den Aufgaben der Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater im Rahmen der Natur- und Umwelterziehung/Bildung für nachhaltige Entwicklung gehören insbesondere NBI.MSB.Schl.-H. 2015

– die Unterstützung der Schulen bei der Erfüllung ihres Auftrages, Verständnis für Natur und Umwelt zu schaffen und die Bereitschaft zu wecken, an der Erhaltung der Lebensgrundlagen von Pflanzen, Tieren und Menschen mitzuwirken (§ 4 Abs. 4 SchulG), – die Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte, der Schulleitungen und der Schulaufsicht, – die Kooperation mit Schulträgern, Elternbeiräten, Schülervertretungen, Umwelt- und Naturschutzverbänden, entwicklungspolitischen Initiativen sowie weiteren außerschulischen Bildungspartnern, – die Planung und Durchführung schulischer sowie schul- und schulartübergreifender Veranstaltungen und Projekte, – die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, – die Organisation eines kontinuierlichen Fortbildungsangebots aus dem Bereich BNE, – die Einwerbung und Beratung von Schulen sowie Mitwirkung im Auszeichnungsverfahren im Rahmen der Initiative „Zukunftsschule.SH – Heute etwas für morgen bewegen“, – die Durchführung der Veranstaltungen zur Projektpräsentation und Auszeichnung der Zukunftsschulen, 411

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN – die Beratung und Unterstützung von Schulen bei der Verankerung des Ziels der Bildung für nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Schulentwicklung, in Schulprogrammen und Schulportraits, – die Unterstützung der Bildung von Netzwerken. Soweit ausschließlich Bewerbungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Schulamtes vorliegen, unterbreitet dieses dem Ministerium für Schule und Berufsbildung eine abschließend mit dem Bezirkspersonalrat (BPR) abgestimmte Empfehlung für die Berufung. Liegen auch Bewerbungen aus anderen Schularten vor, so wird das Verfahren unter Einbeziehung des Schulamtes und Beteiligung des Hauptpersonalrats (HPR-L) im Ministerium für Schule und Berufsbildung durchgeführt. Für die Tätigkeit als Kreisfachberaterin oder Kreisfachberater für Natur- und Umwelterziehung/Bildung für nachhaltige Entwicklung werden vier Ausgleichsstunden gewährt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ein. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden daher bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Schülersegeln Schleswig-Holstein e. V. Das Ministerium für Schule und Berufsbildung sucht für die Zusammenarbeit mit dem gemeinnützigen Verein „Schülersegeln Schleswig-Holstein e. V.“ zum 1. Februar 2016 eine Lehrkraft für die Dauer von zwei Jahren. Es werden drei Ausgleichsstunden auf der Grundlage des Erlasses vom 19. April 2001 (NBl. MBWFK. S. 479) gewährt. Da die Aufgabe im Rahmen einer Abordnung wahrgenommen wird, muss die Lehrkraft im Schleswig-Holsteinischen Schuldienst stehen. Die Lehrkraft soll im Rahmen des Projekts „Schüler­ segeln in Schleswig-Holstein“ • die Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts • das Halten und Entwickeln der Zusammenarbeit zwischen den Stützpunktschulen und dem Verein „Schülersegeln Schleswig-Holstein e. V.“ und • die Öffentlichkeitsarbeit bearbeiten. Das Projekt „Schülersegeln in SchleswigHolstein“ ist Teil des Projektes „Initiative Zukunft Meer“ der Landesregierung. Vorausgesetzt wird die Fähigkeit, Segelunterricht erteilen zu können (Lehrbefähigung für Segeln), sowie Verantwortungsbewusstsein, organisatorische Befähigung und pädagogische Kompetenz. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. 412

Die Landesregierung Schleswig-Holstein ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Landesregierung begrüßt es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bewerben. Bewerbungen mit Angabe bisheriger Tätigkeiten richten Sie bitte a. d. D. innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Nachrichtenblatts an Ministerium für Schule und Berufsbildung III 2611 - Herr Thoms Jensendamm 5 24103 Kiel Für Rückfragen steht ihnen Herr Thoms unter der Telefonnummer 0431 988-2573 zur Verfügung. Europa-Universität Flensburg Die Europa-Universität Flensburg ist eine lebendige Universität in kontinuierlicher Entwicklung, in der die Disziplinengrenzen überschreitende Teamarbeit eine prominente Rolle spielt: Wir arbeiten, lehren und forschen für mehr Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Vielfalt in Bildungsprozessen und Schulsystemen, Wirtschaft und Gesellschaft, Kultur und Umwelt. Die Europa-Universität Flensburg bietet ein weltoffenes Arbeitsumfeld, das interkulturelles Verständnis fördert und Internationalität gemeinschaftlich lebt. Am Institut für Sonderpädagogik der Europa-Universität Flensburg ist in der Abteilung Pädagogik und Didaktik zur Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung zum 1. August 2016 eine volle Planstelle einer abgeordneten Lehrkraft (BesGr. A 13) für die Dauer von zunächst zwei Jahren zu besetzen. Eine Verlängerung der Abordnung um weitere zwei Jahre ist gem. § 67 Abs. 2 HSG möglich. Die Stelle kann ggf. auch in zwei halbe Stellen geteilt werden. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung den gewünschten Stellenumfang an. Für diese Stelle kommen Lehrerinnen und Lehrer in Frage, die entweder über eine erste und zweite Staatsprüfung Lehramt Sonderpädagogik oder über einen Master of Education Lehramt Sonderpädagogik plus Referendariat verfügen, in beiden Fällen mit dem Schwerpunkt Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung, oder aber es liegen umfangreiche pädagogisch-praktische Erfahrungen mit diesem Förderschwerpunkt in Kombination mit einem inklusionspädagogisch relevanten Lehramt (Grundschule, Sekundar-/Gemeinschaftsschule) vor. Bewerberinnen oder Bewerber sollten über mehrere Jahre Schul- und Unterrichtserfahrung, nach dem Referendariat, im Tätigkeitsfeld Pädagogik und Didaktik zur Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung verfügen, sei es in spezialisierten, sei es in inklusiven Settings. Es werden gute Englischkenntnisse erwarNBI.MSB.Schl.-H. 2015

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN tet, da ein Teil der Lehre auf der Basis internationaler Fachliteratur stattfindet.

Wir freuen uns besonders über Ihre Bewerbung, wenn Sie

Die Lehrverpflichtung beträgt 16 Semesterwochenstunden im Bachelor- und Masterstudiengang Sonderpädagogik. Ein zentrales Aufgabenfeld ist die Betreuung von Schulpraktika.

• bereits Lehr-/Unterrichtserfahrungen, vorzugsweise im Bereich der Sekundarstufe I, gesammelt haben,

Die Europa-Universität Flensburg möchte in ihren Beschäftigungsverhältnissen die Vielfalt der Biografien und Kompetenzen fördern. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Personen mit einer Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Europa-Universität Flensburg strebt in allen Beschäftigtengruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an. Fachauskünfte erteilt der Sprecher der Abteilung Pädagogik und Didaktik zur Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung, Professor Dr. Joachim Bröcher, Telefon 0461 805-2686, E-Mail: [email protected]. Weitere Auskünfte erteilt Frau Katharina Katzka, Telefon 0461 805-2824, E-Mail: katharina. [email protected] Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (u.a. Ernennungsurkunden, Zeugnis über das Staatsexamen oder dergleichen) sind innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen dieses Nachrichtenblattes auf dem Dienstweg an das Präsidium der Europa-Universität Flensburg, z. H. Frau Katzka, persönlich/vertraulich, Kennziffer 061616, Postfach 2954, 24919 Flensburg, zu richten. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Am Institut für mathematische, naturwissenschaftliche und technische Bildung ist in der Abteilung Physik und ihre Didaktik und Geschichte zum 1. August 2016 die halbe Stelle einer Lehrkraft für besondere Aufgaben (abgeordnete Lehrkraft)

• Interesse an einer wissenschaftlichen Weiterqualifikation haben (bei der wir Sie gerne unterstützen), • in unserem kleinen, hochmotivierten Team selbstständig und eigenverantwortlich mitarbeiten möchten. Die Europa-Universität Flensburg möchte in ihren Beschäftigungsverhältnissen die Vielfalt der Biografien und Kompetenzen fördern. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Personen mit einer Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Europa-Universität Flensburg strebt in allen Beschäftigtengruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an. Fachauskünfte erteilt Herr Prof. Dr. Peter Heering, Telefon 0461 805-2301, E-Mail: [email protected]. Weitere Auskünfte erteilt Frau Katzka, Telefon 0461 805-2824, E-Mail: katharina.katzka@ uni-flensburg.de Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (u. a. Zeugnis über das Staatsexamen oder dergleichen und Ernennungsurkunden) sind innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen dieses Nachrichtenblattes (Eingangsdatum) auf dem Dienstweg zu richten an das Präsidium der Europa-Universität Flensburg, z. H. Frau Katzka, persönlich/vertraulich, Kennziffer 101644, Postfach 29 54, 24919 Flensburg. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Am Institut für Sonderpädagogik der Europa-Universität Flensburg ist zum nächstmöglichen Termin eine halbe Stelle als Lehrkraft für besondere Aufgaben für den Bereich Inklusion und pädagogische Entwicklungsförderung (Entgeltgruppe 13 TV-L)

zu besetzen. Die Lehrverpflichtung beträgt acht Semesterwochenstunden. Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet; es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um zwei Jahre gem. § 67 Abs. 2 Hochschulgesetz (HSG). Bei Erfüllung der personalwirtschaftlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 bzw. bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L.

zunächst befristet bis zum 31. Oktober 2019 zu besetzen. Diese halbe Stelle ist zunächst bis zum 30. September 2016 aus Sondermitteln um eine viertel Stelle (auf eine ¾ Stelle) aufgestockt. Die EuropaUniversität Flensburg geht davon aus, nach Auslauf der derzeitigen Sonderfinanzierung eine Verlängerung der Stundenaufstockung erwirken zu können.

Es sind/ist im Rahmen Ihrer Tätigkeit

Aufgabenportfolio:

• typische Veranstaltungen aus dem Angebotskanon der Abteilung durchzuführen (https://www.uni-flensburg.de/physik/studium-lehre/),

– Lehre im Umfang von 12 SWS

• Bachelor- und Master-Arbeiten zu betreuen, • in der Selbstverwaltung des Instituts mitzuwirken. Sie können sich bewerben, wenn Sie • einen Hochschulabschluss in Physik (Diplom, Lehramt Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II oder Master) besitzen NBI.MSB.Schl.-H. 2015

– Vermittlung vorrangig (sonder-)pädagogischen Grundlagenwissens zu Prävention, Unterricht, Diagnostik und Förderung in der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an der Regelschule sowie die Vermittlung von Kernkompetenzen im pädagogischen Handeln unter den Bedingungen von sozialer, kultureller und Leistungsheterogenität – selbstständige Entwicklung und Umsetzung von Veranstaltungskonzepten 413

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN – Mitarbeit im Rahmen der Aufgabenstellung der Abteilung Inklusion und pädagogische Entwicklungsförderung am Institut für Sonderpädagogik

Durch den Einsatz von abgeordneten Lehrkräften soll die notwendige Verbindung zwischen Schulpraxis und Lehramtsstudium verstärkt werden.

Voraussetzungen:

Der Aufgabenbereich umfasst die Lehrtätigkeit von acht Lehrveranstaltungsstunden (LVS) im Bereich der literaturwissenschaftlichen Fachdidaktik im Rahmen des 2-Fach-Bachelors Lehramt und des 2-Fach-Masters of Education. Die Mitarbeit an Studienberatung und anderen Institutsaufgaben ist erforderlich.

– einschlägiger wissenschaftlicher Hochschulabschluss der Sonderpädagogik – Praxiserfahrungen in schulischen ggf. integrativen/ inklusiven Kontexten – Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke, hohe soziale Kompetenz – hohe Lehrkompetenz – universitäre Lehrerfahrungen sind erwünscht – Selbstständigkeit und hohes Engagement Eine Absicht zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (z. B. Promotion) wird im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Die Europa-Universität Flensburg möchte in ihren Beschäftigungsverhältnissen die Vielfalt der Biografien und Kompetenzen fördern. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Personen mit einer Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Europa-Universität Flensburg strebt in allen Beschäftigtengruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an Fachauskünfte erteilt Frau Prof. Dr. Kirsten Diehl, Telefon 0461 805-2487, E-Mail: [email protected]. Weitere Auskünfte erteilt Frau Katzka, Telefon 0461 805-2824, E-Mail: katharina.katzka@ uni-flensburg.de Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind bis zum 15. Januar 2016 (Eingangsdatum) zu richten an das Präsidium der Europa-Universität Flensburg, z. H. Frau Katzka, persönlich/vertraulich, Kennziffer 041616, Postfach 29 54, 24919 Flensburg. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Vorausgesetzt werden eine breite Unterrichtserfahrung und ein ausgeprägtes Interesse an literaturdidaktischer und literaturwissenschaftlicher Theoriebildung. Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil der weiblichen Lehrkräfte zu erhöhen und fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Die Hochschule begrüßt es zudem ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bewerben. Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Nachrichtenblattes mit ausführlichem Lebenslauf (auf die Vorlage von Lichtbildern/ Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen) und Angabe bisheriger schulexterner Tätigkeiten auf dem Dienstweg zu richten an: Herrn Prof. Dr. Hans-Edwin Friedrich Geschäftsführender Direktor des Instituts für Neuere Deutsche Literatur und Medien der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Leibnizstraße 8 24118 Kiel Sollte die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht werden, ist der Bewerbung ein ausreichend frankierter und adressierter Briefumschlag beizufügen.

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel An der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ist am Institut für Neuere Deutsche Literatur und Medien zum 15. August 2016 eine Teilzeitstelle (1/2) einer abgeordneten Lehrkraft im Bereich literaturwissenschaftlicher Fachdidaktik (Besoldungsgruppe A 13 / A 14) im Umfang von acht Lehrveranstaltungsstunden (LVS) im Hochschuldienst zu besetzen. Die Besetzung kann nur durch Abordnung von fest im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein befindlichen Lehrkräften erfolgen. Die Abordnung erfolgt zunächst für zwei Jahre. Eine Verlängerung der Abordnung um zwei weitere Jahre ist gegebenenfalls möglich (§ 67 Abs. 2 HSG).

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ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

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