INFORMATIONEN FÜR ELTERN

September 22, 2017 | Author: Marcus Brodbeck | Category: N/A
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S CH UL E H ER Z O G E NB UC H S E E

INFORMATIONEN FÜR ELTERN

Kindergarten Hubel 1 und 2

Kindergarten Kreuz

Kindergarten HAGEZ

Kindergarten Rosenweg

Kindergarten Schulstrasse

Kindergarten Aeschistrasse

Kindergarten Schulhaus

Schulhaus Oenz

Schulhaus Burg

Schulhaus Mittelholz

Kindergärten, Primarklassen, Besondere Klassen Version Sommer 2013

Schule Herzogenbuchsee, Mittelholzstrasse 34, 3360 Herzogenbuchsee Tel 062 961 57 06, [email protected], www.schule.herzogenbuchsee.ch

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Was Sie schon immer wissen wollten … Liebe Eltern Die vorliegende Mappe gibt Ihnen Informationen über die Kindergärten, die Primarklassen und die Klassen für besondere Förderung der Schule Herzogenbuchsee. Hier werden gesetzliche Richtlinien, Weisungen und Handlungsabläufe aufgezeigt. Die Informationsmappe gibt Ihnen auch Antworten auf viele offene Fragen und weist Ihnen den Weg zu möglichen Ansprechpersonen. Weitere Informationen erhalten Sie auch über www.schule.herzogenbuchsee.ch.

Die Schulleitung

Schulangebote in Herzogenbuchsee

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Adressen - Telefonnummern - Internet www.schule.herzogenbuchsee.ch

Schulleitung Abteilungsleitung / Hauptschulleitung organisatorisch und administrativ Nick Moret

Büro

079 666 86 92

Bereichsleitung Kindergarten Kindergarten H'buchsee + Oenz

Büro

079 672 09 85

Standortschulleitung Schulhaus Burg 1. - 4. Klasse Sara Eggimann

Büro

079 725 17 52

Standortschulleitung Schulhaus Mittelholz 3. - 6. Klasse Nick Moret

Büro

079 666 86 92

Standortschulleitung Schulhaus Oenz 1. - 9. Klasse Ruedi Moser

Büro

079 235 86 34

Bereichsleitung Besondere Massnahmen Spezialunterricht, Besondere Klassen Ruedi Moser

Büro

079 235 86 34

Anita Christen

Schulsekretariat Astrid Spahr Karin Jaun

Mittelholzstrasse 34 3360 Herzogenbuchsee

Nelly Selke

Schulhausstrasse 1 3362 Niederönz

062 961 04 12

Kindergarten HAGEZ

Industrieweg 2

079 238 20 19

Kindergarten Hubel 1

Hubelweg 1

079 267 14 36

Kindergarten Hubel 2

Hubelweg 1

079 238 19 71

Kindergarten Rosenweg

Rosenweg

079 238 20 27

Kindergarten Kreuz

Kirchgasse

079 238 00 83

Kindergarten Aeschistrasse

Aeschistrasse 38, 3362 Niederönz

062 961 46 10

Kindergarten Schulstrasse

Schulstrasse 42, 3363 Oberönz

062 961 68 16

Kindergarten Schulhaus

Schulhausstrasse 1, 3362 Niederönz

079 192 31 25

Schulhaus Burg

Burgstrasse

062 961 12 69

Schulhaus Mittelholz

Mittelholzstrasse

062 961 36 51

Oberstufenschulhaus, Real

Oberdorfweg 7

062 961 20 55

Sekundarschulhaus

Schulstrasse 6

062 961 12 70

062 961 57 06

Unterrichtsorte

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Adressen - Telefonnummern - Internet

(Stand 2012)

Bildungskommission Präsident

Markus Loosli

062 961 49 28

Vizepräsidentin

Ruth Sager Schär

062 961 75 23

Dr. Jürg Müller

Kindergarten und 1. - 3. Klasse

062 961 31 31

Dr. Michael Howald

4. - 6. Klasse

062 961 30 11

Dr. Urs Schneeberger

Kindergarten und 1. - 6. Klasse Schulhaus Oenz

062 961 49 61

Schulärzte

Läusebekämpfung Jacqueline Held

079 707 93 70

Erziehungsberatung Langenthal

062 922 35 35

Familienergänzende Betreuung (Tagesschulangebote) Verein Kinderhut

Oberstrasse 4 3360 Herzogenbuchsee

062 961 32 16

Tagesschule Herzogenbuchsee

Ruedi Moser

079 235 86 24

Weitere Informationen zu den Tagesschulangeboten unter Homepage Schule Herzogenbuchsee http://www.schule.herzogenbuchsee.ch/topic11333.html

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Beurteilungsformen Die Beurteilung beschreibt den Lernprozess und den Leistungsstand des Lernenden. Sie umfasst die Sachkompetenz und das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten. Vorschuljahr, Schuljahr

1. Semester

Kindergarten

Standort- und Einschulungsgespräch

2. Semester

3 Gespräche

Einführungsklasse

1 Beurteilungsbericht ohne Noten innerhalb der 2 Jahre

1./2. Schuljahr

Elterngespräch

Beurteilungsbericht ohne Noten

3.- 5. Schuljahr

Elterngespräch

Beurteilungsbericht mit Noten

Gemäss Weisungen für das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe 1

Übertrittsgespräch und Übertrittsentscheid

6. Schuljahr

7. – 9. Schuljahr

Beurteilungsbericht mit Noten

Beurteilungsbericht mit Noten Elterngespräch Beurteilungsbericht mit Noten

Schullaufbahnentscheide Schullaufbahnentscheide werden in der Regel am Ende eines Schuljahres getroffen (Ausnahme Übertritt in die Sekstufe 1). Die folgenden Entscheide sind möglich: · Übertritt ins nächste Schuljahr · Zuweisung in eine Klasse für besondere Förderung · Überspringen eines Schuljahres · Wiederholen eines Schuljahres Die Anträge der Lehrpersonen basieren auf einer umfassenden Gesamtbeurteilung der Lernenden während des ganzen Schuljahres. Massgebend sind: · die Sachkompetenz · das Arbeits-, Lern-, und Sozialverhalten.

Übertrittsverfahren Zeiträume 5. Schuljahr im 1. Semester 5. Schuljahr im 2. Semester 6. Schuljahr im 1. Semester

Vorgehen / Entscheide Information der Lernenden und deren Eltern über das Übertrittsverfahren Orientierungsarbeiten Orientierungsarbeiten

Ende 1. Semester

Abgabe des Übertrittsberichtes und des Übertrittsprotokolls an die Eltern

Vor Ende Februar

Übertrittsgespräch

Bis Ende März

Allfällige kantonale Kontrollprüfung

Bis Ende März

Übertrittsentscheid der abgebenden Schule Eröffnung des Übertrittsentscheides an die Eltern Weiterleitung des Übertrittsprotokolls an die aufnehmende Schule

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Zusammenarbeit Eltern - Kindergarten / Schule

Kindergarten und Schule unterstützen die Familie in der Erziehung der Kinder. Die Eltern sind verpflichtet, dabei aktiv mitzuhelfen. 1. Schicken Sie die Kinder rechtzeitig zum Unterricht. 2. Melden Sie Ihr Kind am Morgen ab, wenn es krank ist und den Unterricht nicht besuchen kann. 3. Kontrollieren Sie die Hausaufgaben. 4. Besuchen Sie Elternabende und Informationsveranstaltungen. 5. Nehmen Sie Informationsblätter der Lehrpersonen genau zur Kenntnis. Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie ruhig nach. 6. Wenn Sie besondere Wünsche haben, reichen Sie ein Gesuch rechtzeitig an die Schulleitung ein. Sie helfen Ihrem Kind und erleichtern die Zusammenarbeit, · · ·

wenn Sie an Klassenanlässen und Veranstaltungen teilnehmen. wenn Sie regelmässig Kontakt mit dem Lehrer oder der Lehrerin pflegen. wenn Sie Schulbesuche machen.

Zur Information: ·

Von der Schule wird jedes Jahr eine Zahnkontrolle organisiert. Sie ist obligatorisch und kostenlos.

·

Im Kindergarten (6-jährige), im 4. und im 8. Schuljahr findet eine ärztliche Untersuchung statt. Sie ist obligatorisch und kostenlos.

·

Für Kinder, welche Deutsch als Zweitsprache haben und die deutsche Sprache noch nicht so gut beherrschen, bietet die Schule zusätzlichen Deutschunterricht an.

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Schul- und Kindergartenweg

·

Der Schul- und Kindergartenweg ist für jedes Kind ein „Erlebnispfad“ von besonderer Qualität. Hier werden Pläne geschmiedet, Freundschaften geschlossen und Abmachungen getroffen. Deshalb sollte der elterliche Autotransport eine Ausnahme bleiben.

·

Die Verantwortung für den Weg zum Unterricht liegt bei den Eltern.

·

Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste.

·

Am einfachsten ist es für ihr Kind, wenn es ein korrektes Verhalten im Strassenverkehr lernen und nachahmen kann.

·

Kleiden Sie Ihr Kind so, dass es gut sichtbar ist. Zusätzliche Lichtreflektoren erhöhen die Sicherheit bei Dämmerung und Dunkelheit deutlich!

·

Rollbretter, Rollschuhe und Trottinetts sind für den Weg in den Kindergarten und in die Schule nicht geeignet.

·

Warten Sie beim Kindergarten oder Schulhaus, wenn Sie Ihr Kind abholen, nicht auf der gegenüberliegenden Strassenseite.

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Absenzen und Dispensationen für Schule und Kindergarten

Gemäss Volksschulgesetz ist der Kindergarten und die Volksschule obligatorisch. Über Absenzen und Dispensationen gelten für alle folgende Richtlinien: 1.

Fünf freie Halbtage Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder ohne Angaben von Gründen an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr vom Unterricht zu dispensieren. Diese können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Es erfolgt kein Eintrag im Beurteilungsbericht. Nicht bezogene Halbtage können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden. Die Eltern benachrichtigen die Klassenlehrperson bis spätestens am Vortag schriftlich über den Bezug freier Halbtage.

2.

Entschuldigte Abwesenheiten Krankheit oder Unfall des Kindes, Krankheit oder Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, Arzt- oder Zahnarzttermine (falls nicht ausserhalb der Unterrichtszeit möglich), Prüfungsaufgebote gelten als Entschuldigungsgründe und werden als Absenzen im Beurteilungsbericht eingetragen.

3.

Dispensationen Für voraussehbare Abwesenheiten aus anderen Gründen haben die Eltern bis spätestens 4 Wochen vor Beginn, für Einzeltage spätestens eine Woche vorher, ein schriftliches Gesuch an die Klassenlehrperson zu Handen der Schulleitung einzureichen. Dispensationsgründe sind: · Wichtige Familienanlässe · Teilnahme an sportlichen und kulturellen Anlässen · Ferien der Eltern fallen nicht mit den Schulferien zusammen Die Schulleitung entscheidet über die Dispensation.

4.

Strafbare Schulversäumnisse (unentschuldigte Absenzen) Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder regelmässig zum Unterricht zu schicken. Wer ein Kind, für dessen Unterrichtsbesuch er verantwortlich ist, schuldhaft nicht schickt, macht sich strafbar. Die Schulleitung hat in diesem Fall nach Anhören der Betroffenen Anzeige zu erstatten. Verspätetes Erscheinen wird im Wiederholungsfall als unentschuldigte Absenz erfasst.

5.

Schlussbemerkung Für Absenzen und Dispensationen besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht. Insbesondere sind die Lehrpersonen nicht verpflichtet, für die ausfallende Unterrichtzeit Zusatzaufgaben bereitzustellen. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, die Dispensationsmöglichkeiten vernünftig anzuwenden. Siehe auch: http://www.schule.herzogenbuchsee.ch/topic4835.html

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Ferienplan 2013 - 2015

Ferienordnung 2013/14 Herzogenbuchsee und Oenz Kindergarten / Primarschule / besondere Klassen Schulbeginn 2013/14 Herbstferien Weihnachtsferien 2013/14 Sportferien 2014 Frühlingsferien - Kindergarten und Primarstufe - Oberstufe Auffahrt Pfingsten Sommerferien Schulbeginn 2014/15

Mo, 12. August 2013 Sa, 21. September Sa, 21. Dezember 2013 Sa, 15. Februar Sa, 29. März Sa, 5. April Do, 29. Mai Sa, 7. Juni Sa, 5. Juli Mo, 11. August 2014

- So, 13. Oktober - So, 5. Januar 2014 - So, 23. Februar - Mo, 21. April - Mo, 21. April - So, 1. Juni - Mo, 9. Juni - So, 10. August

Aufgeführt ist immer der erste und letzte ganze Ferientag. Schulschluss ist nach Stundenplan. (Ausnahmen: Freitag, 20. Dezember 2013 und Freitag, 4. Juli 2014: mittags).

Ferienordnung 2014/2015 Herzogenbuchsee und Oenz Kindergarten / Primarschule / besondere Klassen Schulbeginn 2014/2015 Herbstferien Weihnachtsferien 2014/2015 Sportferien 2015 Frühlingsferien - Kindergarten und Primarstufe - Oberstufe Auffahrt Pfingsten Sommerferien Schulbeginn 2015/2016

Mo, 11. Aug. 2014 Sa, 20. Sept. Sa, 20. Dez. 2014 Sa, 14. Febr. Sa, 28. März Sa, 4. April Do, 14. Mai Sa, 23. Mai Sa, 4. Juli Mo, 10. Aug. 2015

- So, 12. Okt. - So, 4. Jan. 2015 - So, 22. Febr. - So, 19. April - So, 19. April - So, 17. Mai - Mo, 25. Mai - So, 9. Aug.

Aufgeführt ist immer der erste und letzte ganze Ferientag. Schulschluss ist nach Stundenplan (Ausnahmen: Freitag, 19. Dez. 2014 und Freitag, 3. Juli 2015: mittags).

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Formular „Meldung einer Abwesenheit vom Unterricht“

Meldung einer Abwesenheit vom Schulunterricht (Entschuldigung) Name: Vorname: Klasse:

Lehrer/Lehrerin:

Abwesend von:

bis:

Anzahl Lektionen: Begründung:

Freier Halbtag Arztbesuch Zahnarztbesuch Besuch Fachstelle Krankheit

Ort, Datum: Unterschrift Eltern:

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Orientierung Schulzahnpflege Auf www.herzogenbuchsee.ch im Online-Schalter unter Bildungsabteilung kann das Schulzahnpflege-Reglement vom 4.7.2003, welches als Grundlage dient, heruntergeladen werden. Es ist auch bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. 1. Die jährliche Untersuchung aller Kinder in Kindergarten und Schule ist obligatorisch. Sie dient der Prävention und trägt dazu bei, hohe Zahnbehandlungskosten zu vermeiden. Vor der Untersuchung: 2. Die Untersuchung bei einem Schulzahnarzt (Namen und Adressen siehe unten) wird jedes Jahr von der Schulzahnpflege organisiert. Bitte vermerken Sie auf Seite 2 der blauen Karte, bei welchem Schulzahnarzt Ihr Kind zur Untersuchung gehen soll. Die Untersuchung ist gratis. Wenn Sie Ihr Kind lieber bei Ihrem Privatzahnarzt untersuchen lassen möchten, gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Nach der Untersuchung: 3. Der Zahnarzt vermerkt auf Seite 4 der blauen Karte den Befund. Ihr Kind erhält die Karte vom Lehrer und bringt sie mit nach Hause. Auf Seite 3 der Schulzahnpflegekarte geben Sie mit Ihrer Unterschrift das Einverständnis, die empfohlene Behandlung durchzuführen. Ihr Kind bringt die Karte zurück in die Schule. Der Schulzahnarzt wird danach einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Nimmt Ihr Privatzahnarzt die Untersuchung Ihres Kindes vor, so hat er dies auf Seite 3 der blauen Karte mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Nach der Behandlung: 4. Wird Ihr Kind von einem Privatzahnarzt behandelt, unterschreiben Sie nach Beendigung der Behandlung die blaue Karte auf Seite 3 in Kolonne 5 und schicken Sie diese dann umgehend an die entsprechende Schulzahnpflegeleitung zurück. 5. Schulzahnärzte sind verpflichtet, die Behandlung zu einem günstigeren Tarif durchzuführen. Die Behandlungskosten müssen von den Eltern bezahlt werden. Familien mit geringem Einkommen haben jedoch Anrecht auf Kostenbeteiligung der Gemeinde (nur Herzogenbuchsee und Oberönz). Solche Beiträge werden auf den Nettokosten, d.h. nach Abzug von Leistungen anderer Kostenträger (Krankenkassen, Versicherung etc.) gewährt. Ein Selbstbehalt von Fr. 100.— geht auf jeden Fall zu Lasten der Familie. Deshalb können Gesuche nur für Behandlungskosten ab Fr. 150.— eingereicht werden. Gesuchsformulare werden der Zahnkarte beigelegt. Sie sind bei der Schulzahnpflegeleitung im jeweiligen Bildungssekretariat erhältlich. 6. An Gebisskorrekturen können von der Schulzahnpflege unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge gewährt werden (nur Herzogenbuchsee und Oberönz). Bitte lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt beraten. Für allfällige Fragen stehen Ihnen die Schulzahnpflegeleitungen gerne zur Verfügung. Adressen: SZP-Leitungen:

Schulzahnärzte: alle 3360 H’buchsee

Bildungssekretariat Karin Jaun Mittelholzstrasse 34 3360 Herzogenbuchsee Telefon 062 961 57 06

Bildungssekretariat Nelly Selke Schulhausstrasse 1 3362 Niederönz 062 961 04 12

Dr. Walter Aeschbacher Wangenstrasse 10 Tel. 062 961 64 14

Dr. Beat Stampfli Bahnhofstrasse 14 Tel. 062 961 19 66

Dr. Marco Rüegg Oberstrasse 28 Tel. 062 961 11 11

Dr. Beat Christen Unterstrasse 4 Tel. 062 961 59 61

Dr. Branka Nikitovic Cuno Amiet-Str. 7 Tel. 062 961 67 91

Dr. Monica Nygren Lagerstrasse 14 Tel. 062 961 99 90

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Ablaufschema Schulzahnpflege

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