September 22, 2017 | Author: Marcus Brodbeck | Category: N/A
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INFORMATIONEN FÜR ELTERN
Kindergarten Hubel 1 und 2
Kindergarten Kreuz
Kindergarten HAGEZ
Kindergarten Rosenweg
Kindergarten Schulstrasse
Kindergarten Aeschistrasse
Kindergarten Schulhaus
Schulhaus Oenz
Schulhaus Burg
Schulhaus Mittelholz
Kindergärten, Primarklassen, Besondere Klassen Version Sommer 2013
Schule Herzogenbuchsee, Mittelholzstrasse 34, 3360 Herzogenbuchsee Tel 062 961 57 06,
[email protected], www.schule.herzogenbuchsee.ch
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Was Sie schon immer wissen wollten … Liebe Eltern Die vorliegende Mappe gibt Ihnen Informationen über die Kindergärten, die Primarklassen und die Klassen für besondere Förderung der Schule Herzogenbuchsee. Hier werden gesetzliche Richtlinien, Weisungen und Handlungsabläufe aufgezeigt. Die Informationsmappe gibt Ihnen auch Antworten auf viele offene Fragen und weist Ihnen den Weg zu möglichen Ansprechpersonen. Weitere Informationen erhalten Sie auch über www.schule.herzogenbuchsee.ch.
Die Schulleitung
Schulangebote in Herzogenbuchsee
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Adressen - Telefonnummern - Internet www.schule.herzogenbuchsee.ch
Schulleitung Abteilungsleitung / Hauptschulleitung organisatorisch und administrativ Nick Moret
Büro
079 666 86 92
Bereichsleitung Kindergarten Kindergarten H'buchsee + Oenz
Büro
079 672 09 85
Standortschulleitung Schulhaus Burg 1. - 4. Klasse Sara Eggimann
Büro
079 725 17 52
Standortschulleitung Schulhaus Mittelholz 3. - 6. Klasse Nick Moret
Büro
079 666 86 92
Standortschulleitung Schulhaus Oenz 1. - 9. Klasse Ruedi Moser
Büro
079 235 86 34
Bereichsleitung Besondere Massnahmen Spezialunterricht, Besondere Klassen Ruedi Moser
Büro
079 235 86 34
Anita Christen
Schulsekretariat Astrid Spahr Karin Jaun
Mittelholzstrasse 34 3360 Herzogenbuchsee
Nelly Selke
Schulhausstrasse 1 3362 Niederönz
062 961 04 12
Kindergarten HAGEZ
Industrieweg 2
079 238 20 19
Kindergarten Hubel 1
Hubelweg 1
079 267 14 36
Kindergarten Hubel 2
Hubelweg 1
079 238 19 71
Kindergarten Rosenweg
Rosenweg
079 238 20 27
Kindergarten Kreuz
Kirchgasse
079 238 00 83
Kindergarten Aeschistrasse
Aeschistrasse 38, 3362 Niederönz
062 961 46 10
Kindergarten Schulstrasse
Schulstrasse 42, 3363 Oberönz
062 961 68 16
Kindergarten Schulhaus
Schulhausstrasse 1, 3362 Niederönz
079 192 31 25
Schulhaus Burg
Burgstrasse
062 961 12 69
Schulhaus Mittelholz
Mittelholzstrasse
062 961 36 51
Oberstufenschulhaus, Real
Oberdorfweg 7
062 961 20 55
Sekundarschulhaus
Schulstrasse 6
062 961 12 70
062 961 57 06
Unterrichtsorte
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Adressen - Telefonnummern - Internet
(Stand 2012)
Bildungskommission Präsident
Markus Loosli
062 961 49 28
Vizepräsidentin
Ruth Sager Schär
062 961 75 23
Dr. Jürg Müller
Kindergarten und 1. - 3. Klasse
062 961 31 31
Dr. Michael Howald
4. - 6. Klasse
062 961 30 11
Dr. Urs Schneeberger
Kindergarten und 1. - 6. Klasse Schulhaus Oenz
062 961 49 61
Schulärzte
Läusebekämpfung Jacqueline Held
079 707 93 70
Erziehungsberatung Langenthal
062 922 35 35
Familienergänzende Betreuung (Tagesschulangebote) Verein Kinderhut
Oberstrasse 4 3360 Herzogenbuchsee
062 961 32 16
Tagesschule Herzogenbuchsee
Ruedi Moser
079 235 86 24
Weitere Informationen zu den Tagesschulangeboten unter Homepage Schule Herzogenbuchsee http://www.schule.herzogenbuchsee.ch/topic11333.html
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Beurteilungsformen Die Beurteilung beschreibt den Lernprozess und den Leistungsstand des Lernenden. Sie umfasst die Sachkompetenz und das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten. Vorschuljahr, Schuljahr
1. Semester
Kindergarten
Standort- und Einschulungsgespräch
2. Semester
3 Gespräche
Einführungsklasse
1 Beurteilungsbericht ohne Noten innerhalb der 2 Jahre
1./2. Schuljahr
Elterngespräch
Beurteilungsbericht ohne Noten
3.- 5. Schuljahr
Elterngespräch
Beurteilungsbericht mit Noten
Gemäss Weisungen für das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe 1
Übertrittsgespräch und Übertrittsentscheid
6. Schuljahr
7. – 9. Schuljahr
Beurteilungsbericht mit Noten
Beurteilungsbericht mit Noten Elterngespräch Beurteilungsbericht mit Noten
Schullaufbahnentscheide Schullaufbahnentscheide werden in der Regel am Ende eines Schuljahres getroffen (Ausnahme Übertritt in die Sekstufe 1). Die folgenden Entscheide sind möglich: · Übertritt ins nächste Schuljahr · Zuweisung in eine Klasse für besondere Förderung · Überspringen eines Schuljahres · Wiederholen eines Schuljahres Die Anträge der Lehrpersonen basieren auf einer umfassenden Gesamtbeurteilung der Lernenden während des ganzen Schuljahres. Massgebend sind: · die Sachkompetenz · das Arbeits-, Lern-, und Sozialverhalten.
Übertrittsverfahren Zeiträume 5. Schuljahr im 1. Semester 5. Schuljahr im 2. Semester 6. Schuljahr im 1. Semester
Vorgehen / Entscheide Information der Lernenden und deren Eltern über das Übertrittsverfahren Orientierungsarbeiten Orientierungsarbeiten
Ende 1. Semester
Abgabe des Übertrittsberichtes und des Übertrittsprotokolls an die Eltern
Vor Ende Februar
Übertrittsgespräch
Bis Ende März
Allfällige kantonale Kontrollprüfung
Bis Ende März
Übertrittsentscheid der abgebenden Schule Eröffnung des Übertrittsentscheides an die Eltern Weiterleitung des Übertrittsprotokolls an die aufnehmende Schule
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Zusammenarbeit Eltern - Kindergarten / Schule
Kindergarten und Schule unterstützen die Familie in der Erziehung der Kinder. Die Eltern sind verpflichtet, dabei aktiv mitzuhelfen. 1. Schicken Sie die Kinder rechtzeitig zum Unterricht. 2. Melden Sie Ihr Kind am Morgen ab, wenn es krank ist und den Unterricht nicht besuchen kann. 3. Kontrollieren Sie die Hausaufgaben. 4. Besuchen Sie Elternabende und Informationsveranstaltungen. 5. Nehmen Sie Informationsblätter der Lehrpersonen genau zur Kenntnis. Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie ruhig nach. 6. Wenn Sie besondere Wünsche haben, reichen Sie ein Gesuch rechtzeitig an die Schulleitung ein. Sie helfen Ihrem Kind und erleichtern die Zusammenarbeit, · · ·
wenn Sie an Klassenanlässen und Veranstaltungen teilnehmen. wenn Sie regelmässig Kontakt mit dem Lehrer oder der Lehrerin pflegen. wenn Sie Schulbesuche machen.
Zur Information: ·
Von der Schule wird jedes Jahr eine Zahnkontrolle organisiert. Sie ist obligatorisch und kostenlos.
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Im Kindergarten (6-jährige), im 4. und im 8. Schuljahr findet eine ärztliche Untersuchung statt. Sie ist obligatorisch und kostenlos.
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Für Kinder, welche Deutsch als Zweitsprache haben und die deutsche Sprache noch nicht so gut beherrschen, bietet die Schule zusätzlichen Deutschunterricht an.
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Schul- und Kindergartenweg
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Der Schul- und Kindergartenweg ist für jedes Kind ein „Erlebnispfad“ von besonderer Qualität. Hier werden Pläne geschmiedet, Freundschaften geschlossen und Abmachungen getroffen. Deshalb sollte der elterliche Autotransport eine Ausnahme bleiben.
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Die Verantwortung für den Weg zum Unterricht liegt bei den Eltern.
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Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste.
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Am einfachsten ist es für ihr Kind, wenn es ein korrektes Verhalten im Strassenverkehr lernen und nachahmen kann.
·
Kleiden Sie Ihr Kind so, dass es gut sichtbar ist. Zusätzliche Lichtreflektoren erhöhen die Sicherheit bei Dämmerung und Dunkelheit deutlich!
·
Rollbretter, Rollschuhe und Trottinetts sind für den Weg in den Kindergarten und in die Schule nicht geeignet.
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Warten Sie beim Kindergarten oder Schulhaus, wenn Sie Ihr Kind abholen, nicht auf der gegenüberliegenden Strassenseite.
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Absenzen und Dispensationen für Schule und Kindergarten
Gemäss Volksschulgesetz ist der Kindergarten und die Volksschule obligatorisch. Über Absenzen und Dispensationen gelten für alle folgende Richtlinien: 1.
Fünf freie Halbtage Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder ohne Angaben von Gründen an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr vom Unterricht zu dispensieren. Diese können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Es erfolgt kein Eintrag im Beurteilungsbericht. Nicht bezogene Halbtage können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden. Die Eltern benachrichtigen die Klassenlehrperson bis spätestens am Vortag schriftlich über den Bezug freier Halbtage.
2.
Entschuldigte Abwesenheiten Krankheit oder Unfall des Kindes, Krankheit oder Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, Arzt- oder Zahnarzttermine (falls nicht ausserhalb der Unterrichtszeit möglich), Prüfungsaufgebote gelten als Entschuldigungsgründe und werden als Absenzen im Beurteilungsbericht eingetragen.
3.
Dispensationen Für voraussehbare Abwesenheiten aus anderen Gründen haben die Eltern bis spätestens 4 Wochen vor Beginn, für Einzeltage spätestens eine Woche vorher, ein schriftliches Gesuch an die Klassenlehrperson zu Handen der Schulleitung einzureichen. Dispensationsgründe sind: · Wichtige Familienanlässe · Teilnahme an sportlichen und kulturellen Anlässen · Ferien der Eltern fallen nicht mit den Schulferien zusammen Die Schulleitung entscheidet über die Dispensation.
4.
Strafbare Schulversäumnisse (unentschuldigte Absenzen) Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder regelmässig zum Unterricht zu schicken. Wer ein Kind, für dessen Unterrichtsbesuch er verantwortlich ist, schuldhaft nicht schickt, macht sich strafbar. Die Schulleitung hat in diesem Fall nach Anhören der Betroffenen Anzeige zu erstatten. Verspätetes Erscheinen wird im Wiederholungsfall als unentschuldigte Absenz erfasst.
5.
Schlussbemerkung Für Absenzen und Dispensationen besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht. Insbesondere sind die Lehrpersonen nicht verpflichtet, für die ausfallende Unterrichtzeit Zusatzaufgaben bereitzustellen. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, die Dispensationsmöglichkeiten vernünftig anzuwenden. Siehe auch: http://www.schule.herzogenbuchsee.ch/topic4835.html
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Ferienplan 2013 - 2015
Ferienordnung 2013/14 Herzogenbuchsee und Oenz Kindergarten / Primarschule / besondere Klassen Schulbeginn 2013/14 Herbstferien Weihnachtsferien 2013/14 Sportferien 2014 Frühlingsferien - Kindergarten und Primarstufe - Oberstufe Auffahrt Pfingsten Sommerferien Schulbeginn 2014/15
Mo, 12. August 2013 Sa, 21. September Sa, 21. Dezember 2013 Sa, 15. Februar Sa, 29. März Sa, 5. April Do, 29. Mai Sa, 7. Juni Sa, 5. Juli Mo, 11. August 2014
- So, 13. Oktober - So, 5. Januar 2014 - So, 23. Februar - Mo, 21. April - Mo, 21. April - So, 1. Juni - Mo, 9. Juni - So, 10. August
Aufgeführt ist immer der erste und letzte ganze Ferientag. Schulschluss ist nach Stundenplan. (Ausnahmen: Freitag, 20. Dezember 2013 und Freitag, 4. Juli 2014: mittags).
Ferienordnung 2014/2015 Herzogenbuchsee und Oenz Kindergarten / Primarschule / besondere Klassen Schulbeginn 2014/2015 Herbstferien Weihnachtsferien 2014/2015 Sportferien 2015 Frühlingsferien - Kindergarten und Primarstufe - Oberstufe Auffahrt Pfingsten Sommerferien Schulbeginn 2015/2016
Mo, 11. Aug. 2014 Sa, 20. Sept. Sa, 20. Dez. 2014 Sa, 14. Febr. Sa, 28. März Sa, 4. April Do, 14. Mai Sa, 23. Mai Sa, 4. Juli Mo, 10. Aug. 2015
- So, 12. Okt. - So, 4. Jan. 2015 - So, 22. Febr. - So, 19. April - So, 19. April - So, 17. Mai - Mo, 25. Mai - So, 9. Aug.
Aufgeführt ist immer der erste und letzte ganze Ferientag. Schulschluss ist nach Stundenplan (Ausnahmen: Freitag, 19. Dez. 2014 und Freitag, 3. Juli 2015: mittags).
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Formular „Meldung einer Abwesenheit vom Unterricht“
Meldung einer Abwesenheit vom Schulunterricht (Entschuldigung) Name: Vorname: Klasse:
Lehrer/Lehrerin:
Abwesend von:
bis:
Anzahl Lektionen: Begründung:
Freier Halbtag Arztbesuch Zahnarztbesuch Besuch Fachstelle Krankheit
Ort, Datum: Unterschrift Eltern:
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Orientierung Schulzahnpflege Auf www.herzogenbuchsee.ch im Online-Schalter unter Bildungsabteilung kann das Schulzahnpflege-Reglement vom 4.7.2003, welches als Grundlage dient, heruntergeladen werden. Es ist auch bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. 1. Die jährliche Untersuchung aller Kinder in Kindergarten und Schule ist obligatorisch. Sie dient der Prävention und trägt dazu bei, hohe Zahnbehandlungskosten zu vermeiden. Vor der Untersuchung: 2. Die Untersuchung bei einem Schulzahnarzt (Namen und Adressen siehe unten) wird jedes Jahr von der Schulzahnpflege organisiert. Bitte vermerken Sie auf Seite 2 der blauen Karte, bei welchem Schulzahnarzt Ihr Kind zur Untersuchung gehen soll. Die Untersuchung ist gratis. Wenn Sie Ihr Kind lieber bei Ihrem Privatzahnarzt untersuchen lassen möchten, gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Nach der Untersuchung: 3. Der Zahnarzt vermerkt auf Seite 4 der blauen Karte den Befund. Ihr Kind erhält die Karte vom Lehrer und bringt sie mit nach Hause. Auf Seite 3 der Schulzahnpflegekarte geben Sie mit Ihrer Unterschrift das Einverständnis, die empfohlene Behandlung durchzuführen. Ihr Kind bringt die Karte zurück in die Schule. Der Schulzahnarzt wird danach einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Nimmt Ihr Privatzahnarzt die Untersuchung Ihres Kindes vor, so hat er dies auf Seite 3 der blauen Karte mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Nach der Behandlung: 4. Wird Ihr Kind von einem Privatzahnarzt behandelt, unterschreiben Sie nach Beendigung der Behandlung die blaue Karte auf Seite 3 in Kolonne 5 und schicken Sie diese dann umgehend an die entsprechende Schulzahnpflegeleitung zurück. 5. Schulzahnärzte sind verpflichtet, die Behandlung zu einem günstigeren Tarif durchzuführen. Die Behandlungskosten müssen von den Eltern bezahlt werden. Familien mit geringem Einkommen haben jedoch Anrecht auf Kostenbeteiligung der Gemeinde (nur Herzogenbuchsee und Oberönz). Solche Beiträge werden auf den Nettokosten, d.h. nach Abzug von Leistungen anderer Kostenträger (Krankenkassen, Versicherung etc.) gewährt. Ein Selbstbehalt von Fr. 100.— geht auf jeden Fall zu Lasten der Familie. Deshalb können Gesuche nur für Behandlungskosten ab Fr. 150.— eingereicht werden. Gesuchsformulare werden der Zahnkarte beigelegt. Sie sind bei der Schulzahnpflegeleitung im jeweiligen Bildungssekretariat erhältlich. 6. An Gebisskorrekturen können von der Schulzahnpflege unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge gewährt werden (nur Herzogenbuchsee und Oberönz). Bitte lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt beraten. Für allfällige Fragen stehen Ihnen die Schulzahnpflegeleitungen gerne zur Verfügung. Adressen: SZP-Leitungen:
Schulzahnärzte: alle 3360 H’buchsee
Bildungssekretariat Karin Jaun Mittelholzstrasse 34 3360 Herzogenbuchsee Telefon 062 961 57 06
Bildungssekretariat Nelly Selke Schulhausstrasse 1 3362 Niederönz 062 961 04 12
Dr. Walter Aeschbacher Wangenstrasse 10 Tel. 062 961 64 14
Dr. Beat Stampfli Bahnhofstrasse 14 Tel. 062 961 19 66
Dr. Marco Rüegg Oberstrasse 28 Tel. 062 961 11 11
Dr. Beat Christen Unterstrasse 4 Tel. 062 961 59 61
Dr. Branka Nikitovic Cuno Amiet-Str. 7 Tel. 062 961 67 91
Dr. Monica Nygren Lagerstrasse 14 Tel. 062 961 99 90
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Ablaufschema Schulzahnpflege
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