Informationen für ausländische Studierende

May 25, 2016 | Author: Nicolas Kohl | Category: N/A
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Informationen für ausländische Studierende

HERAUSGEBER Technische Universität München International Office Arcisstr. 21 80290 München Stand: September 2007 Redaktion: Petra Ritter Layout & Gestaltung: Musa Sag˘lam

Inhaltsverzeichnis Grußwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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1. Willkommen in München . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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5.3 Beantragung eines Aufenthaltstitels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 5.4 Arbeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 5.5 Krankenversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

2. Die Technische Universität München . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2.1 Geschichte der TUM. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2.2 Die Standorte der TUM. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2.3 Die Studiengänge an der TUM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2.4 Wichtige Anlaufstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 a) Studienberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 b) International Office (IO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 2.5 Die Fakultäten der TUM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

6. Wohnen in München . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.1 Allgemeines zur Wohnungssituation in München für Vollstudierende im regulären Studienprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2 Wohnraumvermittlung für Austauschstudierende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) in München und Garching . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Wissenschaftszentrum Weihenstephan – WZW in Freising . . . . . . . . . . 6.3 Wohnraumvermittlung für Studierende in den englischsprachigen Masterprogrammen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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3. Bewerbung und Zulassung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1 Semestereinteilung an der TUM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2 Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Studienbewerber . . . . . . . a) Deutschkenntnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Hochschulzugangsberechtigung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.3 Bewerbung um einen Studienplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) für Studierende, die nicht an einem Austauschprogramm teilnehmen. . b) für Programmstudierende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Weiterführende Studien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Promotion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.4 Gebühren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.5 Studienvorbereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.5.1 Sprachvorbereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.5.2 Studienkolleg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.5.3 Feststellungsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.5.4 TUMi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

7. Das Studium an der TU München . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.1 Vorlesungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.2 Einrichtung einer mytum E-Mail Adresse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.3 Studentische Vertretung (Fachschaften) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.4 Stipendien und Studienbeihilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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8. Sonstige Einrichtungen an der TU München. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.1 Studentenbibliotheken in München . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.2 Sprachkurse an der TUM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.3 Studentenessen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.4 Zentraler Hochschulsport (ZHS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.5 Hochschulseelsorge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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9. Sonstiges Wissenswertes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.1 Lebensunterhalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.2 Öffentliche Verkehrsmittel (MVV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.3 Ankunft in München. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.4 Ankunft in Freising / Weihenstephan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.5 Anfahrt zu den TU-Fakultäten in Garching . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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4. Immatrikulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 5. Rechtliche Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 5.1 Einreisebestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 5.2 Einwohnermeldeamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

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10. Auf Wiedersehen in München . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

1. Einleitung

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1. Willkommen in München Einer der großen Vorteile der TUM ist ihr Standort. Gründe, warum das so ist, gibt es viele: Die vergleichsweise intakte historische Altstadt mit ihren vielen Monumenten und Gaststätten, das reichhaltige kulturelle Angebot und natürlich die Lage im Voralpenland.

Grußwort Zum Studium an der Technischen Universität München begrüße ich die neuen ausländischen Studentinnen und Studenten im Namen aller Hochschulmitglieder – der Professoren, Mitarbeiter und Studierenden. Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität entschieden haben. Die TU München verfolgt das Ziel, den international anerkannten hohen Qualitätsstandard von Lehre und Forschung zu erhalten und hervorragende Studenten auszubilden. Die ausländischen Kommilitoninnen und Kommilitonen an der Technischen Universität München gehören zu den erfolgreichsten Studierenden ihrer Fächer. Doch so erstrebenswert ein zügiger Studienverlauf mit sehr guten Prüfungen ist, so sollten Sie die außerfachlichen Möglichkeiten, die Ihnen München bietet, nicht ganz vergessen. Nutzen Sie die Angebote des International Office und lernen Sie die Stadt München mit ihrer Umgebung, sowie andere Studierende kennen! Ich hoffe, dass Sie sich sehr bald bei uns zu Hause fühlen werden als ein Mitglied unserer Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden. Ihr Studienaufenthalt an der Technischen Universität München möge für Sie ein erfolgreicher und spannender Abschnitt Ihres akademischen und persönlichen Lebens werden. In diesem Sinne grüßt Sie Ihr

Wolfgang A. Herrmann Präsident der TUM

Die über 84 000 Studenten der 11 Münchner Universitäten und Hochschulen können sich in 7 großen Bibliotheken, 49 Stadtbüchereien und 45 Museen weiterbilden. Abends haben sie die Auswahl zwischen 42 Theatern, 3 Opernhäusern, 3 renommierten Orchestern und fast 90 Kinos. Spätestens seit der Olympiade 1972 und der Fußball WM 1974 und 2006 ist München auch als Stadt des Sports weltweit bekannt. Die Olympiade bescherte München nicht nur viele zusätzliche Sportanlagen, die heute von den Studierenden genutzt werden können, sondern auch die U-Bahn. Das U-Bahnnetz wurde und wird fleißig ausgebaut und gilt heute als eines der besten Europas. Die Attraktivität der Stadt hat auch viele Firmen bewogen, sich in München anzusiedeln. Nach dem 2. Weltkrieg entwickelte sich die alte Residenzstadt zur führenden Wirtschaftsmetropole Deutschlands. Nicht nur bei den berühmten Unternehmen wie BMW, SIEMENS und EADS finden unsere Studierenden einen Praktikumsplatz und später auch Jobs. München ist mit ca. 2500 Firmen in der boomenden Mikroelektronik auch in dieser Schlüsseltechnologie führend. Einem starken wirtschaftlichen Interesse verdankt München auch seine Gründung: 1158 zerstörte Herzog Heinrich der Löwe eine Brücke über die Isar, um dem Bischof von Freising den lukrativen Salzhandel abzunehmen. Dafür errichtete er bei der kleinen Siedlung Munichen eine neue Brücke, die die Händler und Kaufleute auf ihrem Weg von den Salzbergwerken nach Westen nun überqueren mussten. In der Urkunde, in der Kaiser Barbarossa daraufhin Munichen das Marktrecht verlieh, wurde München das erstemal schriftlich erwähnt. Ein schneller Aufstieg begann. München wurde befestigt und schon unter Kaiser Ludwig dem Bayern wurde Anfang des 14. Jahrhunderts ein weiterer Befestigungsring nötig. Diesem Kaiser verdankt München auch die Farben des Reiches – gelb und schwarz. Bisher führte München einen Mönch in seinem Wappen, der später zum sogenannten „Münchner Kindl“ mutierte. Der Mönch erinnert an die vermuteten Anfänge Münchens als klösterliche Siedlung. Nun konnte München voll Stolz die Reichsfarben seinem Wappen hinzufügen. Im Jahr 2008 feiert München daher seinen 850. Geburtstag. München entwickelte sich im Lauf der Jahrhunderte zur alleinigen Residenz der Wittelsbacher in Bayern. Mit dem Aufstieg dieser Familie wurde München zunächst Hauptstadt des Herzogtums (1504), dann Hauptstadt des Kurfürstentums (1623) und – dank Napoleon – schließlich des Königreichs Bayern (1806).

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1. Einleitung

Nachdem sich München von den viel zu eng gewordenen mittelalterlichen Mauern befreite, begann das Jahrhundert des Bauens unter den Königen Max I. Josef, Ludwig II. und Max II. Josef. Viele der Sehenswürdigkeiten, die Touristen aus aller Welt anlocken, entstammen dieser Zeit: Die Ludwigstraße, der Königsplatz, Oper und Maximilianstraße, Bavaria, Ruhmeshalle, Alte Pinakothek u. v. m. Die „ältere Schwester“ der TUM, die Ludwig-Maximilians-Universität, wurde 1826 von Landshut nach München verlegt. Die Technische Hochschule wurde schließlich 1868 ausgerechnet vom „Märchenkönig“ Ludwig II. gegründet. Trotz der engen Bindung Münchens an das bayerische Herrscherhaus, fand nach dem 1. Weltkrieg hier die erste Revolution in Deutschland statt. Die Wittelsbacher wurden vertrieben und eine Räterepublik etabliert. Dieses kommunistische Experiment in Bayern wurde schließlich von der Berliner Reichsregierung mit militärischer Gewalt beendet. Traurigen Ruhm erlangte München in den Jahren 1933 – 1945. Hitler, der hier seine politische Karriere startete, erklärte die sonst eher als Hauptstadt des Bieres bekannte Metropole zur „Hauptstadt der Bewegung“. Von den einst 12 000 Münchner Juden flohen 7500 vor den Nazis nach deren Machtübernahme. Fast 3000 wurden in KZ’s deportiert, mehr als die Hälfte nach Theresienstadt. Am Ende der Schreckensherrschaft war auch Münchens Altstadt zu über 70 % zerstört. Im Unterschied zu anderen Städten, entschieden sich die Münchner jedoch dafür, ihre alte Stadt weitgehend wieder herzustellen. Der Mischung aus Altem und Neuem verdankt München viel von seinem Reiz. Heute bietet die mit rund 1,3 Mio. Einwohnern drittgrößte Stadt Deutschlands – nach Berlin und Hamburg – für jeden Geschmack etwas. In München gibt es also viel mehr zu entdecken, als das Klischee von der gemütlichen Stadt an der „grünen Isar“ vermuten lässt. Christoph Steber

Skyline München

2. Die Technische Universität München

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2. Die Technische Universität München 2.1 Geschichte der TUM Die Voraussetzungen für eine eigenständige, von den Universitäten getrennte akademische Ingenieurausbildung wurden zu Beginn des 19. Jahrhunderts geschaffen, als die Weiterentwicklung der Technik auf der Grundlage exakter Naturwissenschaften erfolgte. Diese Entwicklung, die durch die 1794 gegründete École Polytéchnique in Paris vorgezeichnet wurde, löste auch in Bayern die Forderung nach einer „Hochschule aller technischen Studien“ aus. 1833 kam es zur Gründung einer „Technischen Hochschule“ in München, die der Universität angegliedert war. König Ludwig II. gründete im Jahre 1868 die selbständige Polytechnische Hochschule, die die Keimzelle der heutigen Technischen Universität war. Bereits im Gründungsjahr wurde der an der Arcisstraße errichtete Neubau bezogen und der Studienbetrieb in fünf Abteilungen mit 24 Professoren, 21 Dozenten und fast 450 Studierenden begonnen. Die damals gegründete technisch-wissenschaftliche „hohe Schule“, die seit 1970 Technische Universität München (TUM) heißt, zählt damit zu den ältesten Technischen Hochschulen und ist auch heute noch die einzige ihrer Art in Bayern. Im Jahre 1930 wurde die wesentlich ältere „Hochschule für Landwirtschaft und Brauerei“ in Weihenstephan (feierte 1997 ihr 300-jähriges Jubiläum) der Technischen Hochschule München angegliedert. Während des 2. Weltkrieges waren 85 % der Hochschulgebäude, in denen damals rund 80 Institute untergebracht waren, unbenutzbar geworden, teilweise sogar völlig zerstört. Der Wiederaufbau erreichte mit dem Jahr 1960 einen gewissen Abschluss. Drei Jahre zuvor wurde ein Forschungsreaktor („Atom-Ei“) in Garching gebaut. In den Folgejahren zogen die Fakultäten für Physik und Chemie in das Forschungsgelände nach Garching um. Der Plan, die gesamte TUM nach Garching zu verlegen, wurde nicht realisiert. Im September 1967 wurde – einem Beschluss des Bayerischen Landtags folgend – eine Fakultät für Medizin gegründet. 1968 – im einhundertsten Jahr ihres Bestehens – umfasste die Hochschule mit ihren Fakultäten für Mathematik, Physik, Chemie, Medizin und Allgemeine Wissenschaften insgesamt 168 Lehrstühle und Institute, rund 8400 Studenten sowie ungefähr 5700 Hochschulangehörige, die in Lehre, Forschung, Betrieb und Verwaltung tätig waren. Mittlerweile (2007) beschäftigt die TUM mehr als 7000 Personen. An den 12 Fakultäten sind über 20 000 Studenten eingeschrieben; davon kommen rund 20 % aus dem Ausland. 2.2 Die Standorte der TUM Die Fakultäten der Technischen Universität München sind zum größten Teil auf drei Hochschulstandorte in München und Umgebung verteilt. Der Kernbereich der TUM liegt im Stadtzentrum. Hier sind folgende Fakultäten untergebracht: Architektur, Wirtschaftswissenschaften, Elektrotechnik und Informationstechnik, Bauingenieur- und Vermessungswesen. Der zweite große Hochschulstandort ist Garching, der etwa 10 km nördlich von München liegt. Dort befinden sich rund um

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2. Die Technische Universität München

den Forschungsreaktor die Fakultäten für Physik, Chemie, Informatik, Mathematik und die Fakultät für Maschinenwesen. Neben den Einrichtungen der TUM siedelten sich im Laufe der Jahre auch zahlreiche Forschungsinstitute der Max-Planck-Gesellschaft, der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und der Universität München in Garching an. Der dritte Hochschulstandort mit dem Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung und Umwelt liegt im 35 km entfernten Freising. Dort sind die Studienfakultäten für Agrar- und Gartenbauwissenschaften, Biowissenschaften, Forstwissenschaften und Ressourcenmanagement, Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung, Ernährungswissenschaft und Ökotrophologie, sowie Brauund Lebensmitteltechnologie beheimatet. Außerdem gehören zur TUM das Klinikum „Rechts der Isar“ mit der medizinischen Fakultät und der Zentrale Hochschulsport (ZHS) im Olympiapark mit der Fakultät für Sport, sowie eine Vielzahl von Instituten, die über die ganze Stadt und Umgebung verteilt sind. 2.3 Die Studiengänge an der TUM Legende

* ** *** Dipl. B.Sc. M.Sc. E A VP Bt LNC OA

Studiengang auf Englisch Manche Vorlesungen / Übungen auf Englisch Sprachnachweise in englischer und deutscher Sprache erforderlich Diplom Bachelor of Science Master of Science Eignungsfeststellungsverfahren besonderer Antrag erforderlich Vorpraktikum erforderlich Nachweis Berufstätigkeit erforderlich Lokaler Numerus Clausus online Anmeldung

Studiengang

Abschluss/Titel

Hinweise

Architektur Bauingenieurwesen Baustoffe, Bauchemie und Instandsetzung Biochemie Bioinformatik**

Dipl. B.Sc./M.Sc. M.Sc. B.Sc./M.Sc. Dipl./B.Sc./M.Sc.

E/OA E E/A E/A (für Dipl. u. B.Sc.); Bewerbung und Einschreibung Ö LMU

Biologie Brauwesen und Getränketechnologie Business Administration (MBA)*** Chemie Chemieingenieurwesen (CIW) Climadesign** Communications Engineering*

B.Sc./M.Sc. Dipl./B.Sc./M.Sc. M.Sc. B.Sc./M.Sc. B.Sc./M.Sc. M.Sc. M.Sc.

E/OA VP E/A E/A (nur für B.Sc.) E/A (nur für B.Sc.) E/A E/A

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2. Die Technische Universität München

Computational Mechanics* Computational Science and Engineering* Consumer Science*** Earth Oriented Space Science and Technology – ESPACE* Elektrotechnik und Informationstechnik Energie- und Prozeßtechnik Engineering Physics** Entwicklung und Konstruktion Ernährungswissenschaft

M.Sc. M.Sc. M.Sc. M.Sc.

Fahrzeug- und Motorentechnik Forst- und Holzwissenschaft Forstwissenschaft und Resourcenmanagement Geodäsie und Geoinformation** Geowissenschaften Horticultural Science** Industrial Chemistry* (in Singapur) Informatik Informatik (angewandte)** Informationstechnik (IT) Ingenieur- und Hydrogeologie Integrated Circuit Design (ICD)* (in Singapur) Intelligent Transportation Systems* (in Singapur) Land Management and Land Tenure* Landnutzung – Agrar- und Gartenbauwissenschaften Landnutzung – Agrarwissenschaften** Landschaftsarchitektur** Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung Luft- und Raumfahrt Management of Innovation and Leadership Maschinenbau und Management Maschinenwesen** Mathematics in Bioscience** Mathematik** Mechatronik und Informationstechnik Medical Life Science and Technology Medizintechnik Microwave Engineering* Molekulare Biotechnologie Nuclear Technology (in dt./franz.)

Dipl. M.Sc. B.Sc.

Dipl./B.Sc./M.Sc. Dipl. B.Sc./M.Sc. Dipl. B.Sc./M.Sc.

E/A E/A E/A E/A

E/VP/A E/A (nur für M.Sc.) E/VP/A E/A (nur für M.Sc.)/ OA (nur für B.Sc.) E/VP/A

B.Sc./M.Sc. B.Sc. M.Sc. M.Sc. B.Sc.**/M.Sc.*** M.Sc. Dipl./B.Sc. M.Sc. M.Sc. M.Sc.

E/A E/A E/A

M.Sc. B.Sc.**

E/Bt/A E/OA

M.Sc. M.Sc. B.Sc.

E/Bt/A E/OA

Dipl. M.Sc. Dipl. Dipl./B.Sc./M.Sc. M.Sc. B.Sc./M.Sc. Dipl. PHD-Programm M.Sc. M.Sc. B.Sc./M.Sc. M.Sc.

E/OA E/A E/A E/Bt/A

E/VP/A E/VP/A E/VP/A E/A E/A E/VP/A E/A E/A E/A E/OA E/A

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2. Die Technische Universität München

Ökologie** Physik Produktion und Logistik Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht*

M.Sc. Dipl. Dipl. M. of Law in Intellectual Proberty Sc. Dipl.

Restaurierung, Kunsttechnologie u. Konservierungswissenschaften Sportwissenschaft

E/OA E/VP/A E/Bt/A

E/VP/A

Dipl./B.Sc./M.Sc. Sporteignungsprüfung M.Sc. E/A Dipl./B.Sc./M.Sc. VP

Sustainable Ressource Management* Technologie und Biotechnologie der Lebensmittel Technologie und Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre Transportation Systems Umweltingenieurwesen Umweltplanung und Ingenieurökologie** Wirtschaftsinformatik

Dipl./B.Sc.

Lokales Auswahlverfahren M.Sc. E/A B.Sc./M.Sc.* E/OA M.Sc. E/OA B.Sc.**/M.Sc.*** E/A

Elitestudiengänge Advanced Materials Science* Computational Mechanics Computational Science and Engineering* Finance and Information Management* Technology Management Top Math

M.Sc. M.Sc. with honours M.Sc. with honours

E/A E/A E/A

M.Sc. with honours

E/A

M.Sc. M.Sc. with honours und Promotion

E/A

Aufbau- und Vertiefungsstudiengänge ¡Communicate!*** Informatik** Kerntechnik

Executive MBA Zertifikat Zeugnis

E/Bt/A

2. Die Technische Universität München

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Das aktuelle Studienangebot der TU München finden Sie unter folgender Webadresse: http://portal.mytum.de/studium/studiengaenge/index . Dort erhalten Sie detaillierte Angaben zu den einzelnen Studiengängen, wie z. B. Abschlussmöglichkeiten, Berufsfelder, Unterrichtssprache, Ort des Studiums, Regelstudienzeit, Bewerbungsformulare, Bewerbungsschluss, Studienpläne und den Studienberater. Wenn Sie schon genau wissen, welches Studienfach Sie studieren möchten, wenden Sie sich bitte an den hier genannten Studienberater. Er/Sie wird Ihnen die fachlichen Fragen am Besten beantworten können. Zu einzelnen Stichpunkten (z. B. Eignungsfeststellungsverfahren) erhalten Sie Erklärungen auf folgender Website: www.portal.mytum.de/studium/studieninfo/index_html . Um Ihre Aussichten auf ein erfolgreiches Studium in Deutschland einschätzen zu können, empfehlen wir Ihnen folgenden Studierfähigkeitstest durchzuführen und das Ergebnis mit Ihren Bewerbungsunterlagen abzugeben: www. academic-test.de . 2.4 Wichtige Anlaufstellen a) Studienberatung Über das Studienangebot im Allgemeinen informiert die Studienberatung im Infobüro des Studenten Service Zentrums der TUM! Arcisstr. 21, 80290 München Tel.: (089) 289-22737 Fax: (089) 289-22735 E-Mail: [email protected]

b) International Office (IO) Eine wichtige Adresse für Sie ist das IO der TU München. Das IO ist zuständig für die internationalen Hochschulbeziehungen der Universität und alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten. Bei Problemen jeglicher Art (z. B. Ausländerbehörde, Krankenversicherung, …), welche bei Ihrem Aufenthalt in München auftreten können, oder bei Verständigungsschwierigkeiten, können Sie sich an die Mitarbeiter des IO wenden. Wir werden Ihnen gerne behilflich sein oder Ihnen die richtigen Ansprechpartner nennen können. Arcisstr. 21, 80290 München Tel.: (089) 289-25017 E-Mail: [email protected]

Sonstige Studien- und Ausbildungsgänge Technische Universität München Brauwesen

Dipl.Braumeister

VP

Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen, Staatsprüfung; außer Lehrämter Lebensmittelchemie Medizin (Klinik oder Praktisches Jahr) Sportlehrer im freien Beruf

Staatsexamen Staatsexamen Staatsprüfung

LNC Numerus Clausus A/Sporteignungsprüfung

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2. Die Technische Universität München

2.5 Die Fakultäten der TUM An der Technischen Universität München gibt es 12 Fachbereiche, welche die Bezeichnung Fakultät führen. Die verschiedenen Fakultäten werden in Institute untergliedert. Ein Institut besteht wiederum aus mehreren Lehrstühlen.

1. Mathematik (Garching) 2. Physik (Garching) 3. Chemie (Garching) 4. Wirtschaftswissenschaften (München) 5. Bauingenieur- und Vermessungswesen (München) 6. Architektur (München) 7. Maschinenwesen (Garching) 8. Elektrotechnik und Informationstechnik (München) 9. Informatik (Garching) 10. Ernährung, Landnutzung und Umwelt (Weihenstephan) 11. Medizin (München) 12. Sportwissenschaft (München)

3. Bewerbung und Zulassung

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3. Bewerbung und Zulassung 3.1 Semestereinteilung an der TUM Das Studienjahr unterteilt sich in zwei Semester, das Wintersemester (01.10. – 31.03.) und das Sommersemester (01.04. – 30.09.). Die Semester gliedern sich jeweils in einen Teil mit Vorlesungen und einen zweiten, vorlesungsfreien Teil. Die genauen Termine stehen im Internet („Semestertermine“). Die vorlesungsfreie Zeit – von den Studenten „Semesterferien“ genannt – ist dabei für die Vorbereitung auf das neue Semester, das Abfassen von Referaten und Semesterarbeiten, für die Vorbereitung auf Prüfungen, sowie zur Ableistung von Praktika gedacht. Neben diesen studienspezifischen Arbeiten, sind die Semesterferien aber auch zur Erholung oder zum Jobben da. 3.2 Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Studienbewerber a) Deutschkenntnisse Gute Deutschkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für das erfolgreiche Studium an der TUM. Der Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse ist obligatorisch. Ausnahmen: a) rein englischsprachige Studiengänge haben eigene Zulassungsbedingungen! b) Programmstudierende benötigen keinen Nachweis Folgende Sprachzertifikate werden für das Studium an der TUM anerkannt: • das Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung • das deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe – • das Zeugnis der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) 2 oder 3 • das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung) • das Große oder das Kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP), welche am Goetheinstitut abgelegt werden können • die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München • Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen mindestens die Stufe 4 ausweist. Ohne eines dieser Sprachzertifikate ist die Immatrikulation nicht möglich. Denken Sie daran, dass nicht nur der Erfolg Ihres Studiums, sondern auch das Wohlbefinden während Ihres Aufenthaltes in München sehr stark von Ihren Sprachkenntnissen abhängen wird.

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3. Bewerbung und Zulassung

b) Hochschulzugangsberechtigung Ausländische Studienbewerber, die die Zulassung zum Studium an der TUM beantragen, benötigen ebenso wie deutsche Studienbewerber eine Hochschulzugangsberechtigung. Diese Berechtigung ist in Deutschland das „Abitur“ (= Reifezeugnis)! Ob Sie also direkt zum gewünschten Fachstudium zugelassen werden, hängt vor allem davon ab, ob Ihr Schulabschluss als dem deutschen Abitur gleichwertig anerkannt wird. Ist Ihr Schulabschluss nur bedingt vergleichbar mit dem deutschen Abitur, können Sie zwar auch zum Fachstudium zugelassen werden, müssen aber vor dessen Beginn die sogenannte Feststellungsprüfung erfolgreich ablegen. Die DAAD-Broschüre „Studium in Deutschland“ beinhaltet die Informationen, ob Sie Ihr geplantes Studium direkt beginnen können, oder ob Sie zunächst die Feststellungsprüfung ablegen müssen. Sehen Sie hierzu auch die Zulassungsdatenbank des DAAD: www.daad.de/deutschland/de . Achtung: Sollten Sie mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung in Ihrem Heimatland nur bestimmte Fächer studieren können (die sogenannte „Fachbindung“), so gilt dies auch für die Aufnahme eines Studiums an der TUM. Haben sie keine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben, müssen Sie sich allerdings beim Eintritt in das Studienkolleg (siehe unten) für eine bestimmte Fächergruppe entscheiden, da die Feststellungsprüfung fachbezogen abgenommen wird. Wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits einen Abschluss gemacht haben, können Sie unter Umständen direkt zum Studium an der TUM zugelassen werden. Sie können dann über das Zulassungsamt bei der Prüfungskommission einen Antrag auf höhere Semestereinstufung stellen.

3. Bewerbung und Zulassung

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Alle Kopien müssen amtlich beglaubigt sein. Wenn sie nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache abgefasst sind, ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte deutsche Übersetzung nötig (von einem deutschen Konsulat oder einem vereidigten deutschen Übersetzer). Ausgefüllte Anträge mit Unterlagen schicken Sie dann bitte an folgende Adresse: Immatrikulationsamt der TU München Arcisstr. 21, 80290 München Tel.: (089) 289-22245 Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8.30 – 12 Uhr Da der Studienbeginn bei fast allen Studiengängen der TU München nur zum Wintersemester möglich ist, ist der Bewerbungsschluss der 15. Juli (zum Sommersemester der 15. Januar). Bis zu diesem Termin sollten alle erforderlichen Unterlagen dem Immatrikulationsamt der TUM vorliegen. Ausnahme: Dieser Termin gilt nicht für Programmstudierende und einige Master- und Aufbaustudiengänge. Bitte überprüfen Sie den Bewerbungsschluss für Ihr Studienfach selbst unter http://portal.mytum.de/studium/studiengaenge/index . Unvollständige oder fehlerhafte Angaben in dem Antragsformular können zu einer Nichtbearbeitung der Bewerbung führen; eine genaue Überprüfung der Vollständigkeit vor Absendung des Antrages ist unbedingt anzuraten!

3.3 Bewerbung um einen Studienplatz a) für Studierende, die nicht an einem Austauschprogramm teilnehmen Um an der TUM studieren zu können, müssen Sie zuerst einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Dieses Antragsformular erhalten Sie in den deutschen Auslandsvertretungen sowie in allen Auslandsämtern und Immatrikulationsämtern deutscher Universitäten. Auch auf den Internetseiten der TUM stehen die Anträge zum herunterladen bereit. Achtung Ausnahme: Einige Fächer haben eigene Anträge, wie z. B. Chemie, Mathematik, Informatik ...! Bitte informieren Sie sich unter der auf Seite 9 angegebenen Internetadresse für Ihr Studienfach, welchen Antrag Sie wann und wohin senden sollen!

Zeugnisanerkennungsstelle Die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern ist die bayerische Landesstelle für die Bewertung von Zeugnissen als Nachweis der Hochschulreife. Bei weniger bekannten Zeugnissen wird an dieser Stelle geprüft, ob und in welcher Form sie für ein Studium in Bayern ausreichen.

Folgende Unterlagen sind in jedem Fall dem Antrag beizufügen: • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung / des ausländischen Reifezeugnisses (= Abitur) • eine Übersetzung (von einem vereidigten Dolmetscher) des Reifezeugnisses • ein Passbild • ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den Bildungsgang (besuchte Schulen, abgelegte Prüfungen etc.) • Nachweis über bisheriges Studium

b) für Programmstudierende An der TUM wurde ein eigener Studiengang für Studierende in Austauschprogrammen eingerichtet. Dieser nennt sich Programmstudiengang. Programmstudenten sind Studierende, die im Rahmen eines Austauschprogramms (z. B. Erasmus) oder eines bilateralen Hochschulabkommens für maximal drei Semester an der TUM studieren. Nach einer Nominierung durch die Partneruniversität muss die Bewerbung für Studierende aller Austauschprogramme online ausgefüllt werden: http://portal.mytum.de/studium/bewerbung/incomings/ austauschstudenten/index_html .

Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern Pündterplatz 5, 80803 München Tel.: (089) 383-8490 Fax.: (089) 383-84949 E-Mail: [email protected] Internet: www.stmuk.bayern.de/zast

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3. Bewerbung und Zulassung

Bitte senden Sie anschliessend die geforderten Unterlagen bis spätestens 31. Mai (bei Bewerbungen für das Wintersemester) bzw. 31. Oktober (bei Bewerbungen für das Sommersemester) an folgende Adresse: International Office (incoming) der TUM Arcisstr. 21, 80333 München E-Mail: [email protected] c) Weiterführende Studien Die Zulassungsbedingungen, die Sie für ein Aufbau- oder Promotionsstudium an der TUM erfüllen müssen, liegen stärker im Ermessen der Hochschule als bei den normalen Studienfächern. Nähere Informationen über diese Studiengänge erhalten Sie bei der Studienberatung der TUM: [email protected] . d) Promotion Für die Beantragung einer Promotion ist Voraussetzung, dass ein Studium mit sehr guten Resultaten abgeschlossen wurde. Ausländische Hochschulabschlüsse können als Voraussetzung für die Promotion anerkannt werden, oft jedoch erst nach der Erfüllung weiterer Bedingungen wie z. B. Kenntnisprüfung oder/und erfolgreiche Teilnahme an zusätzlichen Lehrveranstaltungen. Über deren Anerkennung entscheidet die Fakultät selbst, der Anerkennungsantrag ist beim Zulassungsund Immatrikulationsamt einzureichen, allerdings erst dann, wenn Sie einen Doktorvater/Doktormutter gefunden haben. Promovieren in Deutschland heißt Forschen und die Ergebnisse in einer Doktorarbeit darzustellen. Benötigt wird vor allem ein/e „Doktorvater/ Doktormutter“, das ist ein Betreuer oder eine Betreuerin dieser Arbeit. Es ist daher vorab zu klären, bei wem Sie promovieren können. Es besteht für Doktoranden die Möglichkeit, sich für den Studiengang, in welchem sie ihr Diplom oder Staatsexamen abgelegt haben, als Student/in zu immatrikulieren, wenn dieser Studiengang an der TUM existiert. Voraussetzung ist der Eintrag in die Promotionsliste einer Fakultät der TUM. Informationen und Unterlagen erhalten Sie beim Immatrikulationsamt der TUM. Kontaktperson für internationale Doktoranden: Olivia Schmid, Tel.: (089) 289-25477, E-Mail: [email protected] 3.4 Gebühren Von allen Studierenden wird an der TUM seit Sommersemester 2007 ein Studienbeitrag von 500 € erhoben. Für die Inanspruchnahme der sozialen Einrichtungen muss jeder Studierende pro Semester den sogenannten Studentenwerksbeitrag von 42 € (Stand 2007) zahlen. Das Studentenwerk verwaltet für ganz München – unabhängig von den Universitäten – die Mensen (= Studentenkantinen), die Studentenwohnheime und einige Bibliotheken. Außerdem gibt es jedes Jahr kostenlos die CD „Studieren in München“ heraus, welche nützliche Tipps und Hinweise zu Fragen des studentischen Alltags enthält: www.wegweiser-muenchen.de/897.0.html . Hinzu kommt ein Verwaltungskostenbeitrag von 50 € pro Semester.

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Diese insgesamt 592 € sind vor der Immatrikulation (und danach jedes Semester bei der Rückmeldung zum Weiterstudium) einzuzahlen. Ausnahmen: 1. Programmstudierende, die an einer Partneruniversität der TUM eingeschrieben sind oder an einem entsprechenden Austauschprogramm teilnehmen, zahlen lediglich 42 € Studentenwerksbeitrag. (Stand 2007) 2. Promovenden und Teilpromovenden zahlen 92 € (Studentenwerksbeitrag + Verwaltungskostenbeitrag). (Stand 2007) 3. Bei einigen Studiengängen, wie z. B. Master of Science in Communications Engineering, Microwave Engineering ... werden spezielle Studienbeiträge erhoben. Um wenigstens einen Teil dieser Studienbeiträge erstattet zu bekommen, besteht jedoch bei diesen Studiengängen die Möglichkeit, sich für eines der Stipendien zu bewerben, welche die Industrie zur Verfügung stellt. Bitte sehen Sie auf der Studiengang-Webseite nach (siehe Seite 9), ob in Ihrem Studienfach spezielle Gebühren erhoben werden. 3.5 Studienvorbereitung 3.5.1 Sprachvorbereitung Wie auf Seite 11 aufgeführt, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Voraussetzung für ein Studium. Sollten Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, können diese durch den Besuch von Deutschintensivkursen an der TUM ( http://portal.mytum.de/ sprachenzentrum/deutsch ) oder an einem Sprachinstitut (z. B. Deutschkurse für Ausländer bei der Universität München e.V., Adelheidstr. 13b, 80798 München, Tel.: (089) 2 71 26 42, Fax: (089) 2 71 19 36, www.dkfa.de ) erworben werden. Die Kurse sind nicht kostenlos. Informationen über die Höhe der Anmelde-, Kurs- und Abschlussprüfungsgebühren sind über das Internet zu erhalten. 3.5.2 Studienkolleg Das Studienkolleg bereitet ausländische Studierende auf die Feststellungsprüfung vor, wobei nur Studienbewerber mit einer Studienberechtigung in ihrer Heimat das Studienkolleg besuchen können. Die Ausbildung am Studienkolleg dauert in der Regel ein Jahr (d. h. zwei Semester) und erfolgt in Schwerpunktkursen. Je nach Studienwunsch an der TUM werden Sie entweder im T-Kurs auf die technischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Studienfächer vorbereitet, im M-Kurs auf medizinische und biologische Studien oder im W-Kurs auf die wirtschaftswissenschaftliche Studienfächer. Die Bewerbung um eine Aufnahme am Studienkolleg ist über den „Antrag auf Zulassung“ mit Angabe des gewünschten Studienfaches an das Immatrikulationsamt der TUM zu richten, und zwar jeweils bis spätestens 15. Januar für das Sommersemester, bzw. 15. Juli für das Wintersemester. Eine direkte Bewerbung oder Anmeldung beim Studienkolleg ist nicht möglich. Wenn die TUM Sie zum Studium zulässt, leitet sie die Unterlagen automatisch an das Studienkolleg weiter.

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Studienkolleg bei den wissenschaftlichen Hochschulen des Freistaates Bayern Pfänderstr. 6–10, 80636 München Tel.: (089) 20 20 83 0 E-Mail: [email protected] Internet: www.studienkolleg.mhn.de Für die Aufnahme in das Studienkolleg muss der Studienbewerber in einem Aufnahmetest nachweisen, dass er dem Unterricht in deutscher Sprache folgen kann. Dieser Aufnahmetest findet am Münchner Studienkolleg jeweils Anfang September und Mitte Februar statt. Bewerber für ein technisches oder mathematisch-naturwissenschaftliches Studium müssen außerdem in einem Test elementare Mathematikkenntnisse nachweisen. Jedes Semester kann nur einmal und nur auf begründeten Antrag wiederholt werden. Die Lehrveranstaltungen am Studienkolleg umfassen etwa 30 bis 35 Stunden in der Woche bei einer vorlesungsfreien Zeit von sechs Wochen im Sommer, von ca. zwei Wochen im Dezember / Januar und von ca. drei Wochen im Frühjahr. Studierende am Studienkolleg werden vom Immatrikulationsamt der TU München im Studiengang „Vorbereitungsstudium für ausländische Studienbewerber“ befristet (bis zum Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der Feststellungsprüfung) als ordentliche Studierende immatrikuliert. 3.5.3 Feststellungsprüfung Diese Prüfung muss vor einem Studium an einer deutschen Universität gemacht werden, wenn Ihr Abschluss nicht dem Abitur gleichwertig ist. Die Anmeldung zur Feststellungsprüfung erfolgt automatisch über die Hochschule, an welcher Sie ein Studium aufnehmen möchten. In München findet die Feststellungsprüfung im Dezember und im Juni jeden Jahres am Studienkolleg statt. Sie müssen in dieser Prüfung nachweisen, dass Sie die sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen für den von ihnen angestrebten Studiengang erfüllen. Die Prüfung hat einen schriftlichen und einen mündlichen Teil, wobei die Prüfungsfächer sich nach dem jeweiligen Studienziel richten: www.daad.de/deutschland/de/2.3.1.1.html . Wichtig: Die Prüfung im Fach Deutsch muss von allen Teilnehmern der Feststellungsprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie nur einmal wiederholen, und zwar frühestens nach einem halben Jahr am selben Studienkolleg. 3.5.4 TUMi TUMi (für „TUMinternational“) ist eine studentische Initiative mit dem Ziel, dass sich die internationalen und deutschen Studierenden an der TUM kennen lernen. a) Orientierungswochen Das International Office (IO) veranstaltet zu Beginn jeden Semesters zwei bis drei Orientierungswochen (Oktober und April), welche das Ein-

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leben in München und die Vorbereitung auf das Semester erleichtern sollen. Das Programm umfasst Hilfe bei Behördengängen (z. B. Ausländerbehörde) und Immatrikulation, kulturell-soziale Aktivitäten (z. B. Stadtführung, Bergwanderungen, Feste etc.), sowie ein Deutschtraining. Eine Eigenbeteiligung von 45 € ist in der ersten Stunde des Kurses zu bezahlen. Die Teilnahme am restlichen Programm der Orientierungswochen ist kostenlos. Die Anmeldung zur Teilnahme am Deutschtraining und/oder den Orientierungswochen muss spätestens vier Wochen vor Kursbeginn stattfinden. [email protected] Kontakt: Informationen: www.tumi-muenchen.de b) Treffpunkt für internationale und deutsche Studierende Das Programm schließt direkt an die Orientierungswochen an und läuft während des gesamten Semesters. Es beinhaltet Ausflüge in die Umgebung von München, Konzertbesuche, Fußballspiele, Feste, ... Ein „Stammtisch“ (= regelmäßiges Treffen) findet alle zwei Wochen (genaue Termine im Internet) um 20 Uhr in der KHG (Katholische Hochschulgemeinde), Karlstr. 32, statt. Jeder ist herzlich willkommen! Außerdem gibt es eine E-Mail Verteilerliste (mailinglist), über die immer alle kurzfristigen Aktivitäten angekündigt werden. Wer die Mailinglist abonnieren möchte, schreibt bitte an oben genannte E-Mail-Adresse.

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4. Immatrikulation

5. Rechtliche Bestimmungen

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4. Immatrikulation

5. Rechtliche Bestimmungen

Nach fristgerechtem Eingang und Bearbeitung Ihrer Bewerbung beim Immatrikulationsamt der TUM wird Ihnen ein Zulassungsbescheid ca. Mitte August (für Sommersemester: Mitte Februar) zugeschickt (Ausnahme: Studienkollegbewerber erhalten den Bescheid etwas früher), d. h. Ihnen wird eine Matrikelnummer zugeteilt. Mit diesem Zulassungsbescheid können Sie Ihr Visum beantragen, sofern Sie eines benötigen!

5.1 Einreisebestimmungen Internationale Studierende benötigen ein Visum, um in Deutschland studieren zu können. Studienbewerber und Studierende aus den EU/ EWR-Staaten und einigen anderen Ländern (siehe 5.3), können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Alle anderen ausländischen Studienbewerber benötigen für Ihre Einreise nach Deutschland ein Visum der diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Herkunftsland. Dieses Visum muss unbedingt frühzeitig vor der Einreise (mindestens 2 Monate vorher!) bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden. Wichtig: Ausländischen Studierenden, die bereits eine Zulassung einer deutschen Hochschule oder eines Studienkollegs vorweisen können, wird ein sogenanntes Studentenvisum erteilt. Für an einem Studium interessierte Bewerber gibt es aber auch die Möglichkeit, ein Studienbewerber-Visum zu beantragen. Dieses Visum dient dem Zweck, Informationen über das Studium in Deutschland einzuholen oder noch fehlende Voraussetzungen für eine Bewerbung zu erlangen. Den Aufenthaltstitel können Sie mit diesem Visum in Deutschland verlängern lassen, ohne erneut ausreisen zu müssen. Sie müssen aber bereits im Visumsverfahren Ihre Hochschulzugangsberechtigung (siehe 3.2b) nachweisen. Dazu muss z. B. ein Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle (siehe Seite 13) vorgelegt werden. Reisen Sie bitte nicht mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein, da es nicht zu Studienzwecken umgewandelt werden kann (kein Studium mit Touristenvisum!) und Sie in Ihr Heimatland zurückreisen müssten. Von Deutschland aus ist es nicht möglich, ein Visum für Studienzwecke zu beantragen. Lassen Sie sich in der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat ausführlich darüber beraten, welche Unterlagen Sie genau benötigen. Nennen Sie vor allem immer exakt Ihren Aufenthaltszweck und Ihre späteren Absichten (z. B. Studium), sonst ist das ausgestellte Visum auf einen bestimmten Zweck beschränkt und nicht mehr umwandelbar.

Da aber oftmals die Zeit sehr knapp wird vom Erhalt des Zulassungsbescheides bis zum Einschreibetermin (an welchem Sie persönlich erscheinen müssen) und das Visum nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann, ist es für Studienbewerber auch möglich, den Visumantrag zeitlich früher zu stellen. Sie beantragen bei Ihrer Botschaft ein sogenanntes „Studienbewerbervisum“: Hierfür benötigen Sie keine konkrete Zulassung, aber Sie müssen auf jeden Fall Ihre grundsätzliche Studienbefähigung belegen. Dies kann z. B. durch einen – vorab eingeholten – Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle (siehe 3.3.a) erfolgen. Die Studienplatzannahmeerklärung und den Datenerfassungsbogen, den Sie gemeinsam mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten, schicken Sie bitte umgehend ausgefüllt an die Zulassungsstelle zurück. Die Immatrikulation (d. h. die Einschreibung in die Liste der Studenten) muss persönlich vorgenommen werden an dem Tag, der auf dem Zulassungsbescheid angegeben ist. Zur Immatrikulation sind folgende Unterlagen mitzubringen: • Original des Reifezeugnisses (= Abitur) • gültiger Reisepass • der Zulassungsbescheid • das Merkblatt zur Immatrikulation • Nachweis zur studentischen Krankenversicherung • Nachweis über bezahlten Studien- und Semesterbeitrag Immatrikulationsamt der TUM Arcisstr. 21, 80290 München Tel.: (089) 289-22245 Fax: (089) 289-25414 Bei der Immatrikulation erhalten Sie eine Studentenkarte und verschiedene Studienbescheinigungen. Bei diesen Unterlagen befindet sich auch eine spezielle Bescheinigung für den MVV (Münchner Verkehrsverbund), mit der Sie den verbilligten Studententarif für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in München erhalten. Die Immatrikulation gilt immer nur für ein Semester; daher ist es ganz wichtig, dass Sie sich jedes Semester rechtzeitig rückmelden (Termin steht auf den Studienpapieren!), sonst droht Ihnen die Exmatrikulation!

5.2 Einwohnermeldeamt In Deutschland ist jeder verpflichtet, sich nach seiner Ankunft anzumelden, wenn der Aufenthalt länger als drei Monate dauert. Wenn Sie ein Zimmer oder eine Wohnung gefunden haben, müssen Sie sich innerhalb einer Woche beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen oder aus München wegziehen, müssen Sie sich um- bzw. abmelden. Bitte denken Sie immer daran, allen wichtigen Stellen (TUM, Krankenkasse usw.) die neue Adresse mitzuteilen. Zur Anmeldung brauchen Sie: • Reisepass • spezielles Anmeldeformular (kostenlos bei der Meldebehörde; im Internet herunterladbar!)

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Wohnsitz Stadt München Kreisverwaltungsamt (Bürgerbüro) Ruppertstr. 19, 80337 München, Tel.: (089) 233-1 www.muenchen.de/rathaus/kvr/ausland/37633/index.html Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8 – 12 Uhr, Di. 14 – 17.30 Uhr Wohnsitz Freising Stadtverwaltung Freising (Rathaus, im Marcushaus) Obere Hauptstr. 2, 85354 Freising, Tel.: (08161) 540 Öffnungszeiten: Mo. 8.30 – 12 Uhr, Di. bis Fr. 8 – 12 Uhr, Do. 14 – 17.30 Uhr Wohnsitz Garching Stadtverwaltung Garching Rathausplatz 3, 85748 Garching, Tel.: (089) 320890 Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8 – 12 Uhr, Do. 15 – 18 Uhr Achtung: Die Außenstellen (Anschriften im Telefonbuch unter „Stadtverwaltung“) haben davon abweichende Öffnungszeiten! Die Anmeldebestätigung muss laut Bayerischem Meldegesetz dem Vermieter vorgelegt werden. Wenn Sie nicht in der Stadt München, Garching oder Freising wohnen, sondern in einer umliegenden Gemeinde, befindet sich das Einwohnermeldeamt im Rathaus der jeweiligen Gemeinde. Die Adressen der Gemeinden finden Sie im jeweiligen Telefonbuch unter „Gemeindeverwaltung. Wichtig: Abmeldungsformular ausfüllen, wenn Sie München wieder verlassen! 5.3 Beantragung eines Aufenthaltstitels 1. Staatsangehörige der EU/EFTA-Staaten (ausgenommen Schweiz) erhalten nach der behördlichen Anmeldung und gleichzeitigem Ausfüllen einer sogenannten „Selbstauskunft“ über das Vorliegen der Freizügigkeit, von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über ihr Aufenthaltsrecht zugeschickt. 2. Die visumsfrei in die Bundesrepublik Deutschland eingereisten Studienbewerber aus den USA, Australien, Neuseeland, Japan, Kanada, Republik Korea, Israel sowie der Schweiz müssen bis spätestens drei Monate nach Einreise, den „Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis“ ausfüllen, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen. 3. Studierende, die nicht aus einem der oben angeführten Länder einreisen, müssen schon im Heimatland ein Studienvisum beantragt haben und mit diesem einreisen. Sie müssen dann in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde innerhalb der Gültigkeit des Visums, den Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels stellen. Nicht-EU-Angehörige erhalten

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einen Aufenthaltstitel für die jeweilige Ausbildungsphase (z. B. für das Studienkolleg oder für das Fachstudium im gewählten Studiengang) Wohnsitz in der Stadt München www.muenchen.de/rathaus/kvr/ausland/37633/index.html Kreisverwaltungsreferat – Amt für Ausländerangelegenheiten Ruppertstr. 19, 80337 München (U-Bahn: U3/U6, Haltestelle: Poccistraße) Zimmer 1047, 1048, 1051, 1052, 1059 (Studentenangelegenheiten) Servicepoint, Tel.: (089) 233-25134 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 8 – 12 Uhr, Di. 14 – 18.30 Uhr, Fr. 7 – 12 Uhr, Mi geschlossen Wohnsitz in Freising Landratsamt Freising Landshuterstr. 31, 85356 Freising, Tel.: (08161) 6000 Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8 – 12 Uhr, Do. 14 – 17 Uhr Wohnsitz in Garching oder den Umlandgemeinden von München Anmeldung bei der jeweiligen Gemeinde (Rathaus, Landratsamt o. ä.) Landratsamt München Mariahilfplatz 17, 81541 München, Tel.: (089) 62210 Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8 – 12 Uhr, Do. 14 – 17.30 Uhr Um den Aufenthaltstitel zu erhalten, müssen folgende Dokumente vorgelegt werden: • vollständig ausgefüllter Formularantrag (im Internet, Adresse siehe oben) • gültiger Reisepass • Immatrikulationsbescheinigung der TU München • Nachweis der Anmeldung in München • Krankenversicherungsnachweis (siehe Punkt 5.5) • Finanzierungsnachweis: Die Finanzierung muss für mindestens ein Jahr gesichert sein. Falls Sie ein Stipendium erhalten, welches weniger als 585 € monatlich beträgt, müssen Sie zusätzlich noch eine Bescheinigung Ihrer Eltern oder eines Bürgen über den Differenzbetrag vorlegen. • gegebenenfalls ein Visum für Studienzwecke (siehe oben) • Passbilder • Gebühr bei Ersterteilung: 60 €; bei Verlängerung 30 € Wichtig: Bevor Ihr Aufenthaltstitel abläuft, gehen Sie bitte rechtzeitig zur Ausländerbehörde, auch wenn Ihnen einige Unterlagen fehlen sollten. Sie bekommen dann eine vorläufige Bescheinigung über die Beantragung des Aufenthaltstitels. Bringen Sie bitte alle Nachweise im

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Original und Kopie, falls diese von Ihnen noch benötigt werden. Der Aufenthaltstitel kann längstens für zwei Jahre erteilt bzw. verlängert werden (wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist, aber in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann; § 16 Abs.1 AufenthG). Wer eine Verlängerung will, muss sie rechtzeitig (vor Ablauf des Aufenthaltstitels) beantragen. Der Aufenthaltstitel wird an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden (bei Ihnen das Studium einer bestimmten Fachrichtung). Sie erlischt, wenn der Zweck erreicht oder abgebrochen wird. 5.4 Arbeiten Immatrikulierte ausländische Studierende dürfen in Deutschland bis maximal 90 ganze Tage oder 180 halbe (max. 4 Std. / Tag) Tage im Kalenderjahr arbeiten. Zusätzlich ist ganzjährig eine studentische Nebentätigkeit an der Hochschule erlaubt (siehe unten). Sie brauchen aber hierfür im Aufenthaltstitel die ausländerrechtliche Genehmigung von der Ausländerbehörde (§ 16 Abs. 3 AufenthG). Für Arbeiten länger als drei Monate benötigen Sie eine „Arbeitserlaubnis“ von der Agentur für Arbeit. Eine darüber hinausgehende Beschäftigung ist in der Regel nicht möglich. Ausnahmen sind nur im Einzelfall bei vorübergehender Notlage oder unter Angabe besonderer Gründe möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf. EU-Studierende aus den „alten“ EU-Staaten dürfen in der Regel unbegrenzte Zeit (im Rahmen der üblichen Studenten-Bestimmungen) arbeiten; als „neue“ EU-Angehörige benötigen Sie bei einer Beschäftigung über 90 Tage hinaus die Erlaubnis der Agentur für Arbeit! Hier einige Angebote, die Ihnen weiterhelfen können: Career Service der TUM Der Career Service der TU München steht TUM-Studierenden und TUM-Alumni als Servicestelle zur Verfügung. In der zentralen online Job- und Praktikabörse der TUM können Sie schnell und einfach, auch in englischer Sprache, nach Praktika, Werkstudentenjobs, Diplomarbeiten / Promotionen, Trainee-Stellen und auch Festanstellungen an der TUM, in Firmen und an anderen Wissenschaftsinstitutionen suchen: www.tum.de/jobs („Job- und Praktikabörse“ in Deutsch stehen lassen). Hier finden Sie laufend über 1500 Angebote im In- und Ausland. Wenn für Sie nichts Passendes dabei ist, dann nutzen Sie doch die Referenzliste des Career Service, in die sich Unternehmen eintragen, die generell an Bewerbungen von Studierenden und Alumni der TU München interessiert sind. Auf der Homepage des Career Service gibt es darüber hinaus zahlreiche Informationen und Tipps zum Thema Karriere und Bewerbung: www.tum.de/career . Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Career Service der TUM.

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Career Service der TUM, Fr. Amelie Lemke Tel.: (089) 289-22132 E-Mail: [email protected] Innerhalb der TUM können Studierende als studentische Hilfskräfte im Rahmen von Forschungsprojekten oder einer Instituts- oder Lehrstuhlarbeit tätig werden. Freie Stellen werden an den „Schwarzen Brettern“ der einzelnen Lehrstühle oder Institute bekanntgegeben (siehe auch unter www.tum.de/jobs für offene Stellen an der TUM). Für eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft gelten die gleichen Regelungen, wie weiter unten genannt. Bei Beantragung einer wissenschaftlichen Tätigkeit am Lehrstuhl während des Semesters sind folgende Unterlagen beim KVR vorzulegen • persönliche Begründung • Vordiplom bzw. bisher erworbene Scheine • Bestätigung des Lehrstuhls über Art und Dauer der Tätigkeit, sowie die Stundenanzahl pro Woche • Finanzierungsnachweis seit der letzten Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung Der Studenten-Service (die Vermittlungsstelle der Agentur für Arbeit München für Studenten) vermittelt an Studierende Jobs von mehrwöchiger Dauer, aber auch kurzfristige Gelegenheitsarbeiten (Schnelldienst) per Verlosung. Studenten-Service der Agentur für Arbeit Tumblinger Straße 21, 80337 München (U-Bahn: U 3/U 6 – Haltestelle Goetheplatz) Schnelldienst: Tel.: (089) 530 980-30 Längerfristige Vermittlung: Tel.: (089) 530 980-33 oder -36 Vorzulegen sind: • Immatrikulationsbestätigung • Personalausweis oder Reisepass • Lichtbild Das Studentenwerk München unterhält in Zusammenarbeit mit der Firma „Die Job-Börse“ eine eigene Jobvermittlung. Die Job-Börse vermittelt für Studenten und Absolventen Praktika, Werkstudententätigkeiten, Nebenjobs und Festanstellungen. Dieser Service ist für alle Arbeitsuchenden kostenlos.

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In der Mensa TUM in Garching Lichtenbergstr. 2, 85748 Garching Tel.: (089) 32 73 06 28 Fax: (089) 32 73 06 29 Besuchszeiten: Mo. bis Fr. 11 – 14.30 Uhr Geschäftszeiten: Mo. bis Fr. 9 – 19 Uhr auch während der Semesterferien Internet: www.jobcafe.de 5.5 Krankenversicherung Alle Studierenden sind grundsätzlich in Deutschland krankenversicherungspflichtig, d. h. sie müssen einen ausreichenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nachweisen und die Beiträge zahlen, um sich an einer deutschen Hochschule immatrikulieren zu können. Konkret bedeutet dies, dass Sie sich noch vor der Immatrikulation bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland um eine Bescheinigung über den ausreichenden Versicherungsschutz kümmern müssen. Die Vorlage einer Versicherung aus dem Heimatland (in Form einer Plastikkarte oder Versicherungspolice) ist für die Immatrikulation nicht ausreichend! 1. Studierende aus Ländern der Europäischen Union EU / EWRStaaten legen den internationalen Auslandskrankenschein ihrer Versicherung im Heimatland (früher E111 oder E128), bzw. EHIC-Karte bei einer der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland (z. B. AOK, TK, Barmer, DAK etc.) vor. Sie erhalten dann eine Bescheinigung für die Immatrikulation. 2. Studenten aus Nicht-EU-Ländern, die in ihrem Heimatland versichert sind und mit denen a) ein Sozialversicherungsabkommen besteht (= Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, Schweiz, Türkei, Tunesien), müssen ebenfalls einen Auslandskrankenschein vorlegen. Dann gilt dasselbe wie 1. b) Alle anderen Studierenden, die in ihrem Heimatland krankenversichert sind, können sich auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Achtung: Diese Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Studiums und kann nicht widerrufen werden. Über die möglichen Nachteile einer Befreiung informiert Sie die gesetzliche Krankenversicherung. Wir raten davon ab, da meistens im Heimatland nicht der gleiche Versicherungsschutz, wie er in Deutschland gilt, gewährt wird. Der Antrag auf Befreiung muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse am Wohn- bzw. Studienort gestellt werden. Eine amtlich bestätigte Übersetzung der heimatlichen Versicherungspolice ist dabei der gesetzlichen Versicherung vorzulegen. Diese Studenten sind damit nicht bei einer deutschen Krankenkasse versichert, d. h. sie müssen alle im Krankheitsfall entstehenden und zum Teil sehr hohen Kosten zunächst selbst bezahlen und bekommen sie dann von ihrer Heimatkrankenkasse (vorher nachfragen) erstattet. Der Ausländerbehörde sind in diesem

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Fall Nachweise vorzulegen, dass die heimatliche Krankenkasse die verlangten Leistungssätze im deutschen Bundesgebiet zu 100 % ersetzt bzw. anerkennt, was selten der Fall ist. Ansonsten kann Ihr Visum unter Umständen nicht ausgestellt werden. 3. Studenten, die in ihrem Heimatland nicht versichert sind, müssen sich in Deutschland bei einer Krankenkasse ihrer Wahl versichern. Kosten: Studententarif derzeit (Stand: 2007) ca. 59 € pro Monat. Die Beiträge sind überall gleich, jedoch lohnt sich der Vergleich bezüglich der Art der Beitragszahlung und der Leistungen. Ausnahmen von der Krankenversicherungspflicht: Studierende ab dem 14. Fachsemester und Studierende ab dem vollendeten 30. Lebensjahr sind von der KV befreit! Ausländerrechtlich müssen Sie allerdings versichert sein, d. h. Sie müssen sich privat versichern. Für diverse EU-Länder bestehen Sonderregelungen. Die Adressen der Krankenkassen finden Sie im Telefonbuch „Gelbe Seiten“. Sie haben hier freie Wahl, folgend zwei Krankenkassen-Vorschläge: a) TK Geschäftsstellen in München: Rosenheimerstr. 141, Prielmayerstr. 3, Leopoldstr. 13a (Foyer der Mensa) In Garching: an der TUM Garching (Foyer der Mensa), Lichtenbergstr. 2, Raum 1217 Do. 10.30 – 15 Uhr und nach Vereinbarung Ansprechperson: Herr Andreas Werhahn Tel.: (089) 49069-817 E-Mail: [email protected] Internet: www.tk-online.de/muenchen b) AOK in München: Landsbergerstr. 150 – 152, 80339 München Ansprechperson: Fr. Hausmann Tel.: (089) 5444-1977 E-Mail: [email protected] Internet: www.aok.de in Freising: Wippenhauserstr. 6, 85354 Freising Tel.: (08161) 1820

6. Wohnen in München 6.1 Allgemeines zur Wohnungssituation in München für Vollstudierende im regulären Studienprogramm Ein Zimmer in München zu finden kann – besonders zu Beginn des Wintersemesters in den Monaten Oktober und November – ein Problem sein. Die Mehrheit der ca. 80 000 Studierenden in München wohnt in privaten Zimmern oder Wohnungen. Nur 12 % wohnen in Studentenwohnheimen. Die Wohnheime gehören in Deutschland nicht den Universitäten, die meisten werden vom Studentenwerk verwaltet, einige von anderen Institutionen. Die Anmeldung erfolgt direkt bei den Wohn-

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6. Wohnen in München

heimen. Die Wartezeiten betragen je nach Wohnheim 1 – 4 Semester. Zu Anfang jedes Semesters findet eine Zimmerverlosung des Studentenwerks statt. Näheres dazu und zur Bewerbung um einen Wohnheimplatz finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks München: www.studentenwerk.mhn.de . Die durchschnittliche Miete für Untermietzimmer liegt bei ca. 260 €. Zimmer in Wohngemeinschaften und Appartments kosten zwischen 200 € und 600 €, je nach Lage und Ausstattung. Wohnheimzimmer kosten zwischen 160 € und 360 €. Notwendige Voraussetzung für die Zimmersuche ist Geduld. Die Zimmersuche kann im Wintersemester bis zu drei Monate dauern. Wer ohne Wartezeit ein Zimmer im Studentenwerk mieten möchte, kann sich um ein sogenanntes „Servicepaket“ bewerben. Dies gilt nicht für Programmstudierende und Studierende in den englischsprachigen Masterprogrammen der TUM, sondern ausschließlich für Vollstudierende. Programmstudierenden und Studierenden in den englischsprachigen Masterprogrammen bieten wir andere Möglichkeiten an (siehe 6.2/6.3). Servicepaket des Studentenwerks: Dieses Paket beinhaltet ein möbliertes Zimmer in einem Studentenwohnheim, Benutzung der Studentenbibliothek und anderer Einrichtungen des Studentenwerks sowie Betreuung durch das Tutorenprogramm. Kosten: 330 € für einen Monat. Die Mietdauer ist auf zwei Semester beschränkt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Eine Bewerbung um einen regulären Wohnheimplatz ist parallel nicht möglich, erst nach Ablauf des Servicepakets. Die Wohnzeit gilt nicht als Wartezeit. Anmeldetermine: für das Wintersemester bis zum 31. Juli, für das Sommersemester bis zum 28. Februar. Weitere Infos und Anmeldung unter: www.studentenwerk.mhn.de/servicepaket/index-de.html . Weitere Möglichkeiten: Hilfreich für die Suche sind die Anschlagtafeln in nahezu allen Wohnheimen, in der Mensa, in den Universitätsgebäuden, den Bibliotheken etc., wo neben vielen anderen Dingen auch Wohnungsangebote aushängen. Interessenten können sich die entsprechenden Angebote notieren und mit den Vermietern Kontakt aufnehmen. Auch Wohnungsund Zimmersuchende können dort ihre Anschrift hinterlassen. Zeitungsanzeigen in der Lokalzeitung „kurz & fündig“ (erscheint jeden Dienstag und Freitag; an jedem Kiosk zu kaufen) sowie in den Wochenblättern der einzelnen Stadtteile (liegen kostenlos aus). Vorläufige Unterkunftsmöglichkeiten (Kosten: 20 – 40 €) Jugendherberge München – Neuhausen Wendl-Dietrich-Str. 20, 80634 München Tel.: (089) 20 24 449-0; Fax: (089) 20 24 449-13 E-Mail: [email protected] Internet: www.muenchen-neuhausen.jugendherberge.de

6. Wohnen in München

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Jugendherberge München – Thalkirchen Miesingstr. 4, 81379 München Tel.: (089) 7 23 65 60; Fax: (089) 7 24 25 67 E-Mail: [email protected] Internet: www.jhmuenchen.de For you, Hirtenstr. 18, 80335 München Tel.: (089) 5 52 16 60, Fax: (089) 55 21 66 66 E-Mail: [email protected] Internet: www.the4you.de Weitere Unterkunftsmöglichkeiten finden Sie unter http://portal.mytum.de/studium/soziales/wohnen/index_html . Bitte rechtzeitig reservieren! Eine Übersicht über Hotels und Pensionen in München erhalten Sie beim Fremdenverkehrsamt München. Fremdenverkehrsamt München, 80313 München Tel.: (089) 233-0333, Fax: (089) 233-30233 Internet: www.muenchen.de/tourismus/hotels_unterkunft/ 2015/index_html 6.2 Wohnraumvermittlung für Austauschstudierende a) in München und Garching Programmstudierende können sich nicht direkt beim Studentenwerk um ein Wohnheimzimmer bewerben. Der TUM steht eine begrenzte Anzahl von Wohnheimplätzen für die Programmstudierenden zur Verfügung, die durch das International Office vergeben werden. Incomings aus den Programmen LAOTSE, Doppeldiplom und TUMexchange werden direkt von Ihren Betreuern im International Office für einen Wohnheimplatz registriert. Die TUM Wohnraumvermittlung setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen einen Wohnheimplatz anzubieten. Der Studierende muss seine / ihre Reservierung bestätigen. Von da an wird das Studentenwerk alles weitere mit ihnen besprechen. Die Bewerbung für das EU Erasmus Programm an der TUM umfasst nicht die Bereitstellung eines Wohnheimplatzes. Bitte suchen Sie sich eigenständig eine Unterkunft. Tipps dazu erhalten Sie hier: http://portal.mytum.de/studium/studieninfo/index_html?wohnen#W . Für Erasmus incomings haben wir außerdem ein Wohnraumforum eingerichtet, in dem TUM outgoings Zimmer an TUM incomings vermieten. Den Link sendet Ihnen die incoming Betreuung der TUM automatisch zu. Im Notfall wenden Sie sich bitte an unsere Wohnraumvermittlung unter: [email protected] . b) Wissenschaftszentrum Weihenstephan – WZW in Freising Die Bewerbungen der Programmstudierenden des Wissenschaftszentrums Weihenstephan (WZW), Freising werden durch das International Office an die Kollegen im WZW weitergeleitet. Sie erhalten Informationen direkt von dort: [email protected] .

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7. Das Studium an der TU München

Mietvertrag Wenn Sie ein Zimmer im Wohnheim bekommen haben, erhalten Sie eine E-Mail vom Studentenwerk München mit allen Informationen über Ihr Zimmer und das Dokument „Annahmeerklärung“. Wenn Sie das Zimmer definitiv mieten wollen, drucken Sie das Dokument aus, unterschreiben es und senden es per Fax oder Post an das Studentenwerk. Sollten Sie die Frist verpassen, wird Ihre Reservierung gelöscht. Ihren Mietvertrag unterzeichnen Sie nach Ihrer Ankunft bei der Verwaltungsstelle Ihres Wohnheims. Achtung: Die Mietverträge sind für ein Semester bindend und die Miete wird für den gesamten Zeitraum in Rechnung gestellt. Eine Verlängerung des Vertrags um ein Semester ist möglich. 6.3 Wohnraumvermittlung für Studierende in den englischsprachigen Masterprogrammen Sie haben die Möglichkeit, sich bei dem Betreuer Ihres Masterprogramms um ein Servicepaket (siehe 6.1) des Studentenwerks zu bewerben. Die Betreuer bemühen sich, Ihnen Wohnraum zu vermitteln, was jedoch nicht garantiert werden kann. Für einen regulären Platz im Wohnheim des Studentenwerks bewerben Sie sich wie unter 6.1 beschrieben, müssen allerdings eine Wartezeit in Kauf nehmen.

8. Sonstige Einrichtungen an der TU München

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Ihre Fachschaft finden Sie unter folgender Internetadresse: www.fs.tum.de . 7.4 Stipendien und Studienbeihilfen Eine finanzielle Förderung für ein Vollstudium, d. h. vom ersten Semester bis zum Studienabschluss, gibt es nicht. Der DAAD hat hierfür die sehr informative Broschüre „Förderungsmöglichkeiten für ausländische Hochschulangehörige“ herausgebracht, die Sie entweder bei den deutschen Vertretungen in Ihrem Land, bei allen Auslandsämtern oder direkt beim DAAD (über die Homepage: www.daad.de ) erhalten können. Die TUM vergibt keine Stipendien für Studienanfänger. Wenn Sie allerdings schon mindestens zwei Semester (Bachelor und Diplom) bzw. ein Semester (Masterstudiengänge) an der TUM studiert haben und entsprechende Leistungsnachweise bringen, können Sie sich um ein Stipendium bewerben, welches entweder aus staatlichen Mitteln oder von den TUM-eigenen Stiftungen zur Verfügung gestellt wird. Nähere Informationen erhalten Sie im Studenten Service Zentrum bei: Stipendienstelle Arcisstr. 21, 80290 München Tel.: (089) 289-22252 E-Mail: [email protected]

7. Das Studium an der TU München 8. Sonstige Einrichtungen an der TU München 7.1 Vorlesungsverzeichnis Das Vorlesungsverzeichnis der TU München, das jedes Semester neu herausgegeben wird, gibt Auskunft u. a. über Lehrveranstaltungen aller Fächer, Namen der Lehrenden, die Institute, sowie die Studienpläne der einzelnen Studiengänge an der TUM. Es ist in den Buchhandlungen erhältlich. Die aktuellen Daten können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: univis.tum.de/form . 7.2 Einrichtung einer mytum E-Mail Adresse Da Sie sich zu einigen Kursen, Seminaren, etc. nur mit einer mytum E-Mail Adresse online anmelden können, empfehlen wir Ihnen, nach Ihrer Einschreibung an der TUM diese E-Mail Adresse einzurichten. Alle Daten hierzu finden Sie auf Ihren Studienpapieren, welche Sie bei der Einschreibung erhalten. Die Beschreibung, wie diese E-Mail Adresse einzurichten ist, finden Sie auf folgender Website: http://portal.mytum.de/erstlogin . 7.3 Studentische Vertretung (Fachschaften) In jeder Fakultät gibt es eine studentische Vertretung, welche die Interessen der Studenten vertritt und bei Problemen aller Art hilft und informiert. Besonders für die Studienanfänger geben die Fachschaften umfassende Erstsemester-Informationsblätter heraus und organisieren spezielle Einführungstage in ihr jeweiliges Studienfach, die den Zugang zur Universität erleichtern sollen und die auch sehr interessant für ausländische Studierende in höheren Semestern sind.

8.1 Studentenbibliotheken in München München hat mit die größte Bibliothekenanzahl in Deutschland. Deren Namen, Öffnungszeiten etc. entnehmen Sie bitte der ,Wegweiser‘ – Broschüre des Studentenwerkes. Führungen durch die Studentenbibliotheken finden jeweils in den ersten Wochen eines Semesters statt. Die Zeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Viele TUM Institute und einige Lehrstühle haben eigene Bibliotheken. Die genauen Anschriften und Öffnungszeiten können Sie dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen. Universitätsbibliothek an der TU München Arcisstr. 21, 80333 München Tel.: (089) 289-23333, Fax: (089) 289-25303 Internet: www.ub.tum.de Bibliotheken des Studentenwerks: Alle Bibliotheken des Studentenwerks sind Freihandbibliotheken, d.h. die Leser haben freien Zutritt zu allen Büchern. Die Bibliotheksbenutzung ist gebührenfrei. Eine Ausleihe ist sofort möglich. Zur Ausstellung eines Benutzerausweises sind vorzulegen: • Personalausweis bzw. Reisepass • Studentenausweis München verfügt neben den oben genannten Bibliotheken über viele weitere entsprechende Einrichtungen. Hervorzuheben sind auch die

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8. Sonstige Einrichtungen an der TU München

städtischen Bibliotheken mit ihren 2,6 Millionen Büchern, Zeitschriften und anderen Medien. Ihre Benutzung kostet eine geringe Gebühr. Allgemeine Auskunft unter der Telefonnummer (089) 48098-313: www.muenchen.de/Rathaus/kult/bildung/37920/index.html . 8.2 Sprachkurse an der TUM Studierende der TUM können neben interkulturellen Kommunikationskursen neun Fremdsprachen kostenlos erlernen: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch, Japanisch und Deutsch als Fremdsprache. Ausländische Studierende sind herzlich willkommen, interkulturelle Veranstaltungen zu besuchen – auch in ihrer Muttersprache, da hier die Schwierigkeiten des interkulturellen Kontakts und alltäglicher Situationen besprochen werden. Die Kurse finden sowohl im Hauptgelände der TUM wie auch in Garching und Weihenstephan statt. Nähere Informationen über das Kursangebot und Termine finden Sie in den Schaukästen und im Internet: www.portal.mytum.de/studium/sprachzentrum/index_html . Selbstlerninseln in den TUM Sprachlaboren in Weihenstephan und Garching: Es stehen Computerplätze mit Kopfhörer und Mikrophon bereit, an welchen es möglich ist, sich die einzelnen Sprachen mit Hilfe von entsprechenden Disketten (auch Deutsch als Fremdsprache!) selbst beizubringen bzw. die vorhandenen Kenntnisse zu verbessern. 8.3 Studentenessen Für Studierende werden in den Mensen des Studentenwerks München preisgünstige Mahlzeiten angeboten. In der Regel besteht mittags die Wahl zwischen drei verschiedenen Tagesgerichten zum Preis zwischen 1,55 € und 2,40 € (Stand: 2007). Abends sind die Mensen in München nicht geöffnet. Die Ausgabe der Essen erfolgt über Abbuchung von der Studentenkarte, die Sie bei der Einschreibung erhalten. Sie können diese Karte in der Eingangshalle des jeweiligen Mensagebäudes bei der Verwaltung kaufen. Darüber hinaus kann ein Frühstück und Zwischenmahlzeiten in den Caféterien und Erfrischungsräumen erworben werden. Mensen und Erfrischungsräume sind an allen drei Hochschulstandorten zu finden. 8.4 Zentraler Hochschulsport (ZHS) Das Sportzentrum der Technischen Universität München bietet allen Angehörigen (Studierenden und hauptamtlichen Mitarbeitern) eine breite Palette von Kursen an, von Badminton über orientalischen Tanz oder Wasserspringen bis zu Kletterkursen und Kanupolo. Das umfangreiche Angebot des Hochschulsports wird jedes Semester neu erstellt und liegt als Programmheft „Hochschulsport“ an vielen Orten aus. ZHS im Olympiapark Connollystr. 32, 80809 München Internet: www.zhs-muenchen.de

9. Sonstiges Wissenswertes

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8.5 Hochschulseelsorge Katholische Hochschulgemeinde (KHG) der TU München Zu Beginn eines jeden Semesters wird ein Programmheft erstellt mit Inhalten und Terminen von Gottesdiensten, Workshops, Freizeitangeboten, Gesprächskreisen sowie Möglichkeiten persönlicher Beratung durch Studentenpfarrer und Referenten. Anprechpartnerin für internationale Studierende: Sabine Gerhard / Tel.: (089) 545924-13 / E-Mail: [email protected] KHG TUM Karlstr. 32, 80333 München Tel.: (089) 545924-0 Internet: www.khg-tum.de Evangelische Studentengemeinde (EHG) der TU München Die EHG lädt ein zu Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, Arbeitskreisen, Wochenendtagungen, geselligen Veranstaltungen und ist offen für Mitglieder aller christlichen Kirchen und alle, die mit an der Verwirklichung ihrer Ziele arbeiten wollen. Ein genaues Einzelprogramm wird gerne zugesandt. Sekretariat EHG Landwehrstr. 11, 80336 München Tel.: (089) 1675432 Internet: www.ehg-tum.de Beide christlichen Hochschulgemeinden bieten Beratung für ausländische Studierende an! Nähere Informationen bei den Sekretariaten.

9. Sonstiges Wissenswertes 9.1 Lebensunterhalt Das Leben in München ist relativ teuer. Nach aktuellen Berechnungen benötigt man zum Leben in der bayerischen Landeshauptstadt mindestens 600 € pro Monat (inkl. Miete). Dieser Betrag muss für die Dauer des gesamten Studiums gesichert sein. 9.2 Öffentliche Verkehrsmittel (MVV) Der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) bietet für Studierende große Vorteile, weil sie mit der verbilligten Zeitkarte (Ausbildungstarif II) die S-Bahn, die U-Bahn, die Straßenbahn und die Busse benutzen können. Die sogenannten Stammkarten hierfür erhalten alle immatrikulierten Studierenden der öffentlichen Hochschulen. Zur Beantragung der Stammkarte sind vorzulegen: • ausgefüllter Bestellschein • Passbild • Immatrikulationsbescheinigung mit MVV-Zeichen

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9. Sonstiges Wissenswertes

Zentrale Zeitkartenstelle im MVV Poccistr. 1, 80336 München (U 3/6, Bus 31) Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8 – 18 Uhr Wenn Sie außerhalb von München wohnen, fragen Sie bitte bei Ihrer Bahnstation nach, wo Sie eine Monatskarte beantragen können. Bestellscheine gibt es bei der Universität, bei allen S-Bahn-Schaltern und den MVV-Zeitkartenstellen sowie bei zahlreichen Wertmarken-Verkaufsstellen. Auskünfte über die einzelnen Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten zwischen Netzkarten und Zonenkarten sowie über Fahrpreise erteilen die MVV-Zeitkartenstellen. Bitte beachten Sie die Informationen auf den Bestellscheinen. 9.3 Ankunft in München Wichtig: Bei der Anreise bitte daran denken, dass die meisten Büros und Sekretariate nur am Vormittag Sprechzeiten haben! Anreise mit dem Flugzeug Vom Flughafen München fahren die S-Bahn-Linien S8 und S1 direkt in die Innenstadt. Kaufen Sie eine blaue Streifenkarte (10,50 €), wenn Sie in die Innenstadt fahren wollen (z. B. zum Hauptbahnhof) und stempeln Sie acht Streifen. Anreise mit der Bahn Vom Hauptbahnhof München gibt es zahlreiche Möglichkeiten, an den gewünschten Zielort zu kommen. Hier fahren sowohl die U-Bahn-Linien 1, 2, 4 und 5 sowie sämtliche S-Bahn-Linien. Zur TU München besteht die günstigste Verbindung mit der U2 Richtung Feldmoching (Haltestelle Königsplatz oder Haltestelle Theresienstraße), die Fahrzeit beträgt weniger als fünf Minuten. Vom Hauptbahnhof Nord fährt zudem auch die Linie 100 zum TUM Südeingang in der Gabelsbergerstrasse. Nähere Einzelheiten sind dem Übersichtsplan des MVV zu entnehmen (siehe Anhang). Mit dem Auto in München Mit dem Auto zur TUM zu fahren, lohnt sich kaum, wenn man nicht wirklich weit außerhalb an einem Ort mit schlechter Anbindung an das Bahn- und Busnetz wohnt. Während der Vorlesungszeiten findet man kaum einen freien Parkplatz in der Nähe der Universität. Wer dennoch sein Auto aus der Heimat mitbringen will, sollte folgendes beachten: Man muss einen Versicherungsnachweis mitbringen (grüne Doppelkarte) und als Nicht-EU-Bürger braucht man zusätzlich einen internationalen Führerschein.

9. Sonstiges Wissenswertes

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9.4 Ankunft in Freising / Weihenstephan Anreise mit dem Flugzeug Vom Flughafen München fährt der Bus 635 direkt zum Freisinger Bahnhof. Der Bus fährt an der Haltestelle 4 vom Terminal Zentralgebäude am Flughafen ab. Den Einzelfahrschein zahlt man beim Busfahrer. Am Freisinger Bahnhof angekommen, fahren andere Buslinien in die verschiedenen Stadtteile von Freising. Der Bus mit der Aufschrift Vötting fährt in Richtung Universität und Wohnheime. Tickets können im Bus gekauft werden. Anreise mit der Bahn Vom Hauptbahnhof München gibt es zwei Möglichkeiten, nach Freising zu kommen. Entweder man nimmt einen Regionalzug oder die S-BahnLinie S1 (siehe Übersichtsplan des MVV im Anhang). Kaufen Sie eine blaue Streifenkarte (10 Streifen = 10,50 €) und stempeln Sie sechs Streifen. Beim Kauf eines Fahrscheins ist zu beachten, dass in manchen Zügen die MVV-Tickets Gültigkeit haben und in anderen nicht. Meistens weist die Zuganzeigetafel am entsprechenden Gleis auf die Ticketgültigkeit hin. Lautet die Anzeige: „MVV ungültig“ so muss man an einem Fahrkartenschalter ein entsprechendes Zugticket lösen (München nach Freising) oder mit der S-Bahn fahren. Ab dem Freisinger Bahnhof fahren dann wieder Busse, wie oben schon beschrieben wurde. Anreise mit dem Auto Freising liegt ca. 35 km nördlich von München und ist von der Autobahn her ausgeschildert. In Freising angekommen, orientiert man sich am besten nach den Schildern Vötting oder Weihenstephan, da dies die Stadtteile sind, in denen sich die meisten Gebäude der Universität und auch die meisten Studentenwohnheime befinden. Einen Parkplatz in der Nähe des Zentralen Hörsaalgebäudes zu finden, ist in der Regel kein Problem. Etwas schlechter sieht es auf dem Uni-Berg aus, auf welchem sich das Studentensekretariat befindet. 9.5 Anfahrt zu den TU-Fakultäten in Garching Anreise mit dem Flugzeug Vom Flughafen aus fahren Sie mit der S-Bahn-Linie S8 in Richtung München bis zur Haltestelle Ismaning. Von dort aus fährt der Bus 230 durch das Forschungsgelände bis zur Endstation Garching-Forschungszentrum. Anfahrt mit Öffentlichen Verkehrsmitteln Die TU-Fakultäten in Garching sind vor allem durch die U-Bahn Endhaltestelle „Forschungszentrum Garching“ gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Die Fahrkarten können an allen Bahnhöfen, bzw. in Bussen und Straßenbahnen direkt gelöst werden (blaue Streifenkarte). Vom Hauptbahnhof gibt es zahlreiche Möglichkeiten, an den gewünschten Zielort Garching zu kommen. Fahren Sie mit U-, S-, oder

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10. Auf Wiedersehen in München

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ANHANG

Straßenbahn zum Sendlinger Tor oder zum Marienplatz. Von dort mit der U6 bis zur Endstation Garching-Forschungszentrum. Anfahrt mit dem Auto Es ist nicht unbedingt erforderlich, für Ihren Aufenthalt in Garching ein eigenes Fahrzeug mitzubringen. Falls Sie es dennoch wollen: Auf der Autobahn A9 bis zur Ausfahrt „Garching-Nord“ fahren und von dort aus der Beschilderung „Forschungsinstitute“ folgen.

10. Auf Wiedersehen in München Sie waren einige Zeit bei uns an der Technischen Universität München zum Studieren, Forschen, Arbeiten oder auch Lehren, und nun geht es für Sie weiter: mit einem neuen Job, vielleicht in einer neuen Stadt, vielleicht in einem anderen Land. Aber mit Ihren Freunden und Kollegen, die Sie an der TUM gefunden haben, wollen Sie natürlich in Kontakt bleiben. Nichts leichter als das: Nutzen Sie das weltweite interdisziplinäre Alumni-Netzwerk der TU München. Tragen Sie sich in die Alumni-Datenbank ein, ganz einfach online unter: www.tum.de/alumni/database . Sie erhalten dann regelmäßig das Alumni-Magazin KontakTUM, den internationalen Alumni-Newsletter KontakTUM-International mit vielen Informationen über die TU München, über Alumni-Aktivitäten und Einladungen zu interessanten Veranstaltungen. Und jedes zweite Jahr, das nächste Mal im Herbst 2008, treffen wir uns alle zu einem großen internationalen Homecoming hier in München an der TUM. Join us and welcome at TUM! KontakTUM – The international alumni-network of Technische Universität München Alumni & Career, 80290 München Tel.: (089) 289-22564 Fax: (089) 289-22870 E-Mail: [email protected] Internet: www.tum.de/alumni

ANHANG A1

Standorte der Technischen Universität München

A2

Lageplan des Stammgeländes

A3

Fakultätsauslandsbeauftragte der TUM

A4

Schnellbahnnetz München

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ANHANG

A1

A2

Standorte der Technischen Universität München

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ANHANG

Stammgelände Theresienstrasse

3

5

6

7

Arcisstrasse

FREISING 11 13 99

Hochschulstrasse

AUDIMAX

9

4 9

1 0

1

4

2

0 5

1 6

Luisenstrasse

388 13

9

GARCHING

471

BEI MÜNCHEN

7

8

8 2 3 10

99 99

Gabelsbergerstrasse

471 13

11

99 MENSA

N

94

MÜNCHEN

471 1

99

2 3 4 5

995

6 7

Stammgelände Arcisstr. 21 (U2 Königsplatz – U2 Theresienstraße) Garching Lichtenbergstr. 4 (U6 bis Garching-Forschungszentrum)

8 9 10 11 12

Freising-Weihenstephan Vöttingerstr. 45 (S1 Freising, weiter mit Bus)

Pforte Brienner Strasse Infobüro Theresianum Immatrikulationsamt 12 Sprachenzentrum Wohnraumvermittlung Karlstrasse International Office TUMi Elektro- und Hinweis Raumnummer: 1. Ziffer steht für das Stockwerk Informationstechnik 2. Ziffer steht für das Gebäude Architektur 3. und 4. Ziffer zusammen ergeben Informationen zu Deutschdie eigentliche Raumnummer Beispiel: kursen Raumnummer 1321 Katholische Hochschul1. Stock / Gebäude 3 / Raum 21 gemeinde

Name Prof. U. Zbinden Prof. G. Müller Prof. Dr. F. Kühn Prof. E. Steinbach Dr. A. Reiser N.N. Carolin Kölbl Prof. Dr. B. Gänsbacher

Prof. Dr. W. Weise Dr. M. Gratz Univ.-Prof. Dr. R. K. Frhr. von Weizsäcker Dr. U. Bodmer Prof. R. Gerstmeier Dr. W. Ruß Prof. W. Warkotsch Prof. D. Treutter Dipl. Ing. M. Urmetzer

Architektur Bauingenieur- und Vermessungswesen Chemie Elektrotechnik Informatik Maschinenwesen Mathematik Medizin

Physik Sportwissenschaft Wirtschaftswissenschaften WZW-Agrarwissenschaften WZW-Biowissenschaften WZW-Brau- und Lebensmitteltechnologie WZW-Forstwissenschaften WZW-Gartenbau WZW-Landesplanung und Landschaftsarchitektur

Fakultätsauslandsbeauftragte der TUM

Fakultät

A3

(08161) 71-4147

(08161) 71-3753

(08161) 71-4760

(08161) 71-3865

(08161) 71-3769

(08161) 71-3415

(089) 289-25700

(08161) 71-4143

(08161) 71-5385

(08161) 71-4767

(08161) 71-4414

(08161) 71-2035

(08161) 71-4426

(089) 289-25701

(089) 289-24502

(089) 289-12325

(089) 4140-4476

(089) 289-17579

(089) 289-15024

(089) 289-17257

(089) 289-23523

(089) 289-13473

(089) 289-28665

(089) 289-23882

Fax

[email protected]

[email protected]

[email protected]

[email protected]

[email protected]

[email protected]

[email protected]

[email protected]

[email protected]

[email protected]

[email protected]

[email protected]

[email protected]

[email protected]

[email protected]

E-Mail

ANHANG

(089) 289-24523

(089) 289-12351

(089) 4140-4450

(089) 289-17552

(089) 289-15020

(089) 289-17284

(089) 289-23504

(089) 289-13096

(089) 289-28345

(089) 289-23881

Telefon

38 ANHANG

39

40

A4

ANHANG

Schnellbahnnetz München

ANHANG

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