Gemeindebote. Weihnachten. Frohe. Amts- und MitteilungsBLATT

June 12, 2017 | Author: Irmgard Baumann | Category: N/A
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1 Gemeindebote Amts- und MitteilungsBLATT Außig, Bucha,, Klingenhain, Lampertswalde, Olganitz, Reudnitz, Schirmeni...

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Gemeindebote Amts- und MitteilungsBLATT Außig, Bucha, Cavertitz, Klingenhain, Lampertswalde, Olganitz, Reudnitz, Schirmenitz, Schöna, Sörnewitz, Treptitz und Zeuckritz Jahrgang 20 · Nr. 12· 2. Dezember 2015

Frohe

Weihnachten wünsche ich im Namen des Gemeinderates für die Festtage Freude, innere Ruhe und Frieden sowie im Jahr 2016 Gesundheit, Erfolg und die Gabe, sich über alles, was Sie erreichen, zu freuen. Ihre Bürgermeisterin Christiane Gürth

Foto: Fotolia

Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern

Cavertitz

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Nr. 12/2015

§4 Höhe der Elternbeiträge und weiteren Entgelte

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), der §§ 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Cavertitz am 09.11.2015 folgende Satzung beschlossen:

§1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Cavertitz im Sinne von § 1 Abs. 2 – 4 SächsKitaG betreut werden. (2) Für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft oder in Kindertagespflege im Gebiet der Gemeinde Cavertitz betreut werden, gilt § 4 Abs. 1 – 10 der Satzung.

§2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte (1) Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde erhebt die Gemeinde Cavertitz Elternbeiträge und weitere Entgelte. (2) Die Elternbeitragspflicht entsteht bei der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung mit dem Beginn des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem das Kind letztmalig die Kindertageseinrichtung besucht. (3) Erfolgt eine Aufnahme in begründeten Ausnahmefällen nach dem 15. des Monats, ist die Hälfte der Gebühr zu entrichten. Diese Regelung findet analog Anwendung, wenn das Kind im laufenden Monat aus der Tageseinrichtung ausscheidet. Bei Vorlage einer begründeten Ausnahme sind diese dem Träger der Einrichtung glaubhaft darzulegen. (4) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß § 4 Abs. 7 bis 9 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung. (5) Krankheit, Kur und Urlaub des betreuten Kindes führen bei laufenden Betreuungsverträgen nicht zu einer Minderung bzw. einem Wegfall des Elternbeitrages. Gleiches gilt für vorübergehende Betriebsferien und die zeitweise Schließung der Kindertageseinrichtung, welche die Dauer von einem Monat nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen, wie Kur- oder Krankenhausaufenthalt mit erforderlicher häuslicher Pflege und ärztlich bestätigter Krankheit von mindestens einem zusammenhängenden Monat, kann eine Beitragsverrechnung auf schriftlichen Antrag erfolgen. Dieser Antrag ist unverzüglich zu stellen. (6) Die Eingewöhnungszeit in der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Cavertitz ist gebührenpflichtig. Es wird der halbe Tagessatz in Ansatz gebracht.

§3 Abgabenschuldner Schuldner des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte sind die Personensorgeberechtigten. Bei einer Mehrheit von Personensorgeberechtigten haften diese als Gesamtschuldner.

(1) Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge sind die zuletzt bekannt gemachten durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart, ohne die Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete. (2) Berechnungsgrundlage für die weiteren Entgelte sind bei der Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungszeiten innerhalb der Öffnungszeit der Einrichtung die zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten, im Übrigen die tatsächlich entstehenden Aufwendungen. (3) Der Elternbeitrag beträgt 1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden 186,00 Euro pro Monat, 2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden 104,00 Euro pro Monat, 3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden 58,00 Euro pro Monat. Bei der Kindertagespflege wird ein Elternbeitrag erhoben für Kinder: · bis zum 3. Lebensjahr nach Punkt 1 und · ab Vollendung des 3. Lebensjahres nach Punkt 2. (4) Wird im Betreuungsvertrag eine kürzere als die in Abs. 3 genannte Betreuungsdauer vereinbart, berechnet sich der Elternbeitrag anteilig im Verhältnis der vereinbarten Betreuungszeit zur Betreuungszeit nach Abs. 3. (5) Für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, ermäßigt sich der nach Abs. 3 und 4 gebildete Elternbeitrag wie folgt: 1. für das zweitälteste Kind auf 60 v. H. 2. für das drittälteste Kind auf 20 v. H. 3. für jedes weitere Kind entfällt der Elternbeitrag (6) Für Alleinerziehende ermäßigt sich der Elternbeitrag um weitere 10 v. H. Als alleinerziehend gelten Personensorgeberechtigte, die mit einem oder mehreren Kindern ohne Partner im Privathaushalt leben und tatsächlich allein die Pflege, Betreuung und Erziehung der Kinder wahrnehmen. (7) Für Eltern bzw. Elternteile, die nicht im Ausbildungsprozess stehen bzw. die nicht berufstätig sind, werden die Ermäßigungen entsprechend § 4 Abs. 4 und 5 nur für eine 6stündige Betreuungszeit in Krippe und Kindergarten sowie eine 25stündige Betreuungszeit im Hort pro Woche gewährt. Wird eine Mehrbetreuungszeit gewünscht, müssen die Personensorgeberechtigten den Differenzbetrag für die Mehrbetreuung übernehmen. Das gleiche wird in Anwendung gebracht, wenn eine Übernahme der Elternbeiträge durch das Landratsamt Nordsachsen erfolgt. (8) Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer innerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtung überschritten, werden weitere Entgelte nach folgenden Maßgaben erhoben: 1. für die Betreuung als Kinderkrippenkind für jede weitere angefangene Stunde ein weiteres Entgelt von 4,51Euro 2. für die Betreuung als Kindergartenkind für jede weitere angefangene Stunde ein weiteres Entgelt von 2,08 Euro 3. für die Betreuung als Hortkind für jede weitere Stunde ein weiteres Entgelt von 1,82 Euro (9) Für Kinder, die nach Ablauf der Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung noch nicht abgeholt worden sind, wird ein weiteres Entgelt von 4,51 Euro, für den Kindergarten 2,08 Euro und für den Hort 1,82 Euro erhoben. (10) Für Gastkinder werden folgende Entgelte erhoben: · für die Betreuung als Krippenkind ein Entgelt von 4,51 €/h · für die Betreuung als Kindergartenkind ein Entgelt von 2,08 €/h · für die Betreuung als Hortkind ein Entgelt von 1,82 €/h Gastkinder sind Kinder, die in Ausnahmefällen für eine tageweise Betreuung einen Gastplatz in Kindertageseinrichtungen in Anspruch nehmen, wenn in der Einrichtung freie Plätze bestehen

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und dadurch kein zusätzlicher Personalbedarf im Sinne von § 12 Abs. 2 SächsKitaG entsteht. Auch Kinder, die Freizeitangebote des Hortes nutzen wollen, sind Gastkinder.

§5 Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung der Elternbeiträge und weiteren Entgelte (1) Die Höhe des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte wird durch Bescheid der Gemeinde Cavertitz festgesetzt. (2) Der Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Cavertitz ist jeweils am 15. des laufenden Monats fällig, frühestens jedoch 10 Tage nach Bekanntgabe des Abgabebescheides. (3) Die weiteren Entgelte werden am Ende des Monats ermittelt und sind am 20. des darauffolgenden Monats fällig, frühestens jedoch 10 Tage nach Bekanntgabe des Abgabebescheides. (4) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungsverfahren eingezogen.

§6 Verpflegungsentgelt (1) Das von den Eltern aufzubringende Verpflegungskostenentgelt nach § 15 Abs. 6 SächsKitaG wird auf 2,26 € (Essen incl. Nebenkosten) + 0,15 € (Getränke) pro Tag festgesetzt. (2) Die Eltern haben das Verpflegungskostenentgelt ungekürzt an den Träger der Kindertagesstätte zu zahlen. (3) Dazu werden den Eltern ab dem 5. Werktag des Folgemonats für den vorangegangenen Monat die Kosten für die Verpflegung nach Abs. 1 von der Gemeinde in Rechnung gestellt. Das Verpflegungsentgelt für den vorangegangenen Monat ist jeweils am 20. des Folgemonats fällig, frühestens jedoch 10 Tage

Cavertitz nach Bekanntgabe des Entgeltbescheides. Die Begleichung des Entgeltbescheides soll bargeldlos mittels Lastschrift erfolgen. Es ist zu beachten, dass nur bei rechtzeitiger Abmeldung bis spätestens 8.00 Uhr die Aussetzung des Verpflegungskostenentgeltes erfolgen kann.

§7 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzung vom 01.01.2009 sowie die Änderungssatzungen vom 31.01.2011, vom 07.11.2011, vom 18.11.2013 sowie vom 16.02.2015 außer Kraft. Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) oder aufgrund der SächsGemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Cavertitz geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ausfertigung der Satzung, die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Cavertitz, 10.11.2015

Christiane Gürth Bürgermeisterin



Krippengruppe 9 h voller Allein Beitrag erziehend EUR EUR

Kindergarten 9 h voller Allein Beitrag erziehend EUR EUR

1. Kind 2. Kind 60% 3. Kind 20% ab 4. Kind frei

186,00 167,40 104,00 93,60 111,60 100,44 62,40 56,16

Hort 6h Hort 5 h voller Allein voller Beitrag erziehend Beitrag EUR EUR EUR

Allein erziehend EUR

58,00 52,20 49,00 44,10 34,80 31,32 29,40 26,46

37,20

33,48

20,80

18,72

11.60

10.44

9,80

8,82

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00



Krippegruppe 6 h Kindergarten 6 h voller Allein voller Allein Beitrag erziehend Beitrag erziehend EUR EUR EUR EUR



1. Kind 2. Kind 60% 3. Kind 20% ab 4. Kind frei

124,00 74,40

111,60 66,96

69,33 41,60

62,40 37,44

24,80

22,32

13,87

12,48

0,00

0,00

0,00

0,00

1. Kind 93,00 83,70 52,00 46,80 2. Kind 55,80 50,22 31,20 28,08 60% 3. Kind 18,60 16,74 10,40 9,36 20% ab 4. Kind 0,00 0,00 0,00 0,00 frei

Krippegruppe 4,5 h Kindergarten 4,5 h voller Allein voller Allein Beitrag erziehend Beitrag erziehend EUR EUR EUR EUR

Folgende Beschlüsse wurden in der 17. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 09.11.2015 gefasst Beschluss-Nr.: 143/17/15 Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Cavertitz. Beschluss-Nr.: 144/17/15 Die von der KBS Kommunalberatung GmbH Dresden mit Datum vom 08.10.2015 erstellte Gebührenkalkulation zur Abwasserbeseitigung 2016-2017 der Gemeinde Cavertitz wird beschlossen.

Der Gemeinderat entscheidet sich für die zentrale Schmutzwasserentsorgung die Variante 2 der Gebührenkalkulation anzuwenden. Damit wird für ein einheitliches (aufgabenbezogenes) Entsorgungsgebiet ohne Beitragserhebung die Kostendeckung mit einer kalkulierten Mengengebühr von 6,00 EUR/m3 und einer monatlichen Grundgebühr von 10,00 EUR festgelegt. Für die Kanalbenutzung ohne Reinigung wird eine Kostendeckung mit einer Mengengebühr von 1,49 EUR/m3 und einer monatlichen Grundgebühr von 5,00 EUR kalkuliert.

Cavertitz

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Für die Niederschlagswasserentsorgung wird eine Kostendeckung mit einer Mengengebühr von 0,50 EUR/m2 versiegelte Grundstücksfläche kalkuliert. Die Gebührenkalkulation der KBS Kommunalberatung Dresden vom 08.10.2015 ist fester Bestandteil dieses Beschlusses. Beschluss-Nr.: 145/17/15 Die Erhebung der Abwassergebühr für die Niederschlagswasserentsorgung der Jahre 2016-2017 erfolgt, abweichend von der Kalkulation der KBS, in Höhe von 0,38 EUR je Quadratmeter versiegelte Grundstücksfläche. Beschluss-Nr.: 146/17/15 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben: „Umnutzung des Hotels – Zur Mühle – zu einer Gemeinschafsunterkunft für Asylsuchende“ im OT Bucha, Flurstücke 83/3 und 86/14 zu erteilen. Das Einvernehmen wird zunächst für eine Teilbelegung von max. 45 Personen (Familien mit Kindern) erteilt, wenn folgenden brandschutzrechtlichen Gesichtspunkte erfüllt sind: Es erfolgt nur eine Belegung von Erdgeschoss und 1. Obergeschoss. Das 2. Obergeschoss bleibt verschlossen. Für die eingebrachten Teppichböden liegt der Nachweis B1 vor. In den Belegungsetagen sind funkvernetzte Rauchmelder im erforderlichen Umfang angebracht. Die Feuerlöscher sind entsprechend gekennzeichnet. Die Gardinen in den Fluren sind entfernt. Die Versorgungsschächte in den Fluren sind verschlossen. Die an den Brandschutztüren derzeit befindlichen Feststeller sind entfernt. Eine Weiterbelegung im beantragten Umfang (70 Personen – Familien mit Kindern, inkl. 2. Obergeschoss) wird seitens des Gemeinderates zugestimmt, wenn sämtliche brandschutz-rechtlichen Erfordernisse erfüllt sind. __________________________________________________

Nr. 12/2015 Fortbildungspflicht Sachkundige Personen sind verpflichtet jeweils innerhalb von Dreijahreszeiträumen an einer anerkannten Fortbildung teilzunehmen. Für Sachkundige, die vor dem Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 ihre Sachkunde erworben haben, läuft der erste Dreijahreszeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2015. Für Sachkundige, die ab dem 14.02.2012 die Sachkunde erlangt haben, ist der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes auf der Karte ausgewiesen. Weitere Hinweise finden Sie unter:http://www.landwirtschaft. sachsen.de/landwirtschaft/30331.htm Ansprechpartner: LfULG, Referat Berufliche Bildung, Zuständige Stelle Zur Wetterwarte 11, 01109 Dresden-Klotzsche Telefon: 0351 8928-3414, Telefax: 0351 8928-3499 E-Mail: [email protected] [email protected]

Sehr geehrte Bürger, bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten der Verwaltung, der Kasse und des Einwohnermeldeamtes über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel Mi., 23.12.2015 Mo., 28.12.2015 Di., 29.12.2015 Mi., 30.12.2015

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Einwohnermeldeamt und Kasse geschlossen) 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Einwohnermeldeamt und Kasse geschlossen

Bekanntmachung  achkundenachweis im PflanzenS schutz und aktuelle Fortbildung Eine Person darf nur dann beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten oder Pflanzenschutzmittel vertreiben, wenn sie sachkundig ist. Der Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz erfolgt ab dem 27. November 2015 nur noch anhand der Sachkundenachweiskarte. Beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels, das nur für die berufliche Anwendung zugelassen ist, muss ebenfalls die Sachkundenachweiskarte vorgezeigt werden. Keinen Sachkundenachweis benötigen Anwender im Haus- und Kleingartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nicht berufliche Anwender zugelassen sind. Sachkundenachweiskarte beantragen Die Sachkundenachweiskarte ist weiterhin beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zu beantragen. Die Antragstellung sollte bevorzugt online erfolgen. Dem Antrag sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das Zeugnis über die Sachkundeprüfung im pdf-Format beizufügen. Weitere Hinweise sind im Internet abrufbar unter: http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/30333. htm Ansprechpartner: LfULG, Informations- und Servicestelle Rötha, Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 04571 Rötha Telefon: 034206 589-15, -51, Telefax: 034206-589-60 E-Mail: [email protected]

An alle Hundehalter und Hundebesitzer Einwohner und Grundstücksbesitzer wenden sich fortwährend an die Gemeinde mit der Bitte, die Hundehalter und Hundebesitzer darauf hinzuweisen, dass der Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass das Tier nicht andere Personen belästigt oder gefährdet. Er hat darauf zu achten, dass Hunde auf öffentlichen Straßen und Anlagen nicht unbeaufsichtigt frei herumlaufen oder beim Spazierengehen nicht auf fremde Grundstücke laufen. Der Hund ist zwingend anzuleinen, damit nicht andere Personen gestört oder sich gar einer Gefahr ausgesetzt fühlen. Ebenso hat der Hundehalter bzw. Hundebesitzer dafür zu sorgen, dass sein Tier die Notdurft keinesfalls auf Geh-, Radwegen, Randstreifen sowie öffentlichen Flächen und Grünanlagen oder auf fremden Grundstücken verrichtet. Der Gemeinde Cavertitz wurde mitgeteilt, dass nicht von allen Hundehaltern, die spazieren gehen, der abgelegte Hundekot vom Hundeführer beseitigt wird. So geschehen insbesondere im OT Cavertitz entlang des Sörnewitzer Weges. Wir bitten und Beachtung! Wer Hundebesitzer sieht, die den abgelegten Kot ihres Hundes beim Spazierengehen nicht wegräumen, bitte sofort Tag, Ort, Name und Uhrzeit der Gemeinde melden. So ist es der Gemeinde möglich, ein Bußgeldverfahren in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro einzuleiten.

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Mitteilung an alle Abwassergebührenpflichtigen - Teilleistung Schmutzwasser Ablesung der Trinkwasserzähler am Jahresende Sehr geehrte(r) Gebührenpflichtige(r), aus personellen und finanziellen Gründen macht es sich für die Abwassergebührenabrechnung 2015 erforderlich, dass die Gebührenzahler die Ablesung der Wasseruhren selbst vornehmen. Sie werden gebeten, den Zählerstand Ihrer Wasseruhr am 31.12.2015 abzulesen und diesen der Gemeindeverwaltung Cavertitz bis spätestens 22.01.2016 mitzuteilen. Füllen Sie dazu bitte dieses Formular vollständig aus. Wenn keine Selbstablesung von Ihnen erfolgt, wird der Verbrauch nach dem Vorjahr geschätzt.

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Name: ………………………………….................. Vorname: ………………………………….................. Straße, Hausnummer: ………………………………….................. Ortsteil: ………………………………….................. Zählernummer: ………………………………….................. Zählerstand: ………………………………….................. abgelesen am:

…………………………………..................

Sollte im Jahr 2014 ein Zählerwechsel erfolgt sein, werden noch folgende Angaben benötigt: (Angaben von Zählerwechselschein übernehmen oder diesen beifügen)

Ausbaudatum:

…………………………………..................

Zählerstand:

…………………………………..................

ausgebaute Zählernummer:

…………………………………..................

——————————————————————————————————————— Gegebenenfalls noch Angaben zu Hauswasserzählern oder Gartenwasserzählern Zählernummer:

…………………………………..................

Zählerstand:

…………………………………..................

abgelesen am:

…………………………………..................

Unterschrift des Ablesers: …………………………………..................

Für Fragen stehen wir unter Tel.-Nr. 034363 50413 oder 034363 5040 zur Verfügung. !

Cavertitz

Sehr geehrter Einwohnerinnen und Einwohner, bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen in Bucha, möchten wir Ihnen, wie in der Einwohnerversammlung im Sept. angesprochen, Ansprechpartner und Telefonnummern mitteilen: · Landratsamt Nordsachsen Herr Keyselt (Amtsleiter Amt für Migration und Ausländerrecht) Telefon: 034202 9885301 Telefax: 03421 758855310 E-Mail: [email protected] · ABUB GmbH (Betreiber der Unterkunft) Herr Hasche (Geschäftsführer) Telefon: 0341 99993587 Telefax: 0341 8608289 E-Mail: [email protected] Herr Höselbarth (Bereichsleiter) E-Mail: [email protected] · Gemeinschaftsunterkunft Bucha Herr Steinberg (Heimleiter) Telefon: 034361 6990 E-Mail: [email protected] · Polizei Notfall: 110 Polizeirevier Oschatz: 03435 6500 · Feuerwehr Notfall: 112 · Netzwerk für gute Nachbarschaft Pfarrer Markus Gnaudschun Telefon: 034361 51666 E-Mail: [email protected] Die derzeitige Belegung der Asylbewerber in Bucha stellt sich wie folgt dar: Nationalitäten: insgesamt 3 4 Personen aus Albanien 22 Personen aus Syrien 2 Personen aus Libanon 4 Personen – Nationalität unbekannt Darunter befinden sich: 1 Familienverbund mit 10 Personen 8 Ehepaare 2 Familien/Alleinerziehende mit Kind Davon sind: 11 Frauen 13 Männer 8 Kinder bis 16 Jahre Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Wir sind bemüht, Sie auch auf der Website der Gemeinde www.cavertitz.de unter „Nachrichten“ aktuell zu dieser Angelegenheit zu informieren. Ihre Christiane Gürth Bürgermeisterin

Jubiläumszuwendungen an ehrenamtlich Tätige in den Freiwilligen Feuerwehren im Auszeichnungsjahr 2015 Im Rahmen der Auszeichnungsveranstaltung des Landratsamtes Nordsachsens wurden am 6. November 2015 im Saal des Heide Spa in Bad Düben die Kameraden im langjährigen aktiven Dienst in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren geehrt. Die Jubiläumszuwendung für 25 Jahre aktiven Dienst erhielten die Kameraden Peter Döbler, Steffen Strohbach, Andreas Winkler, Jens Böhme, Ralf Döring und Holger Hausburg. Für 40 Jahre aktiven Dienst wurden die Kameraden Harald Becker und Ulrich Pakulat ausgezeichnet.

Cavertitz

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Veranstaltungskalender 2016 Die Verwaltung bittet herzlich darum, dass zur Aufstellung des Veranstaltungskalenders sowie zur Veröffentlichung im Gemeindeboten und der Website der Gemeinde, alle im Jahr 2016 geplanten Veranstaltungen oder kulturellen Höhepunkte mitgeteilt werden. Dadurch können auch Überschneidungen weitgehend vermieden werden. Anruf genügt: Telefon 03043 63 5040, Frau Schlittchen Vielen Dank!

Veranstaltungen im Monat Dezember 2015 in der Gemeinde Cavertitz Dezember 04.12.2015 Weihnachtskabarett mit der Kaktusblüte in Hotel und Restaurant Pelzer Reudnitz ab 18.00 Uhr mit Begrüßungsaperitif und 3-Gänge Wahlmenü 05.12.2015 Weihnachtskabarett mit Kathy Leen in Hotel und Restaurant Pelzer Reudnitz ab 18.00 Uhr mit Begrüßungsaperitif und 3-Gänge Wahlmenü 06.12.2015 Nikolausnachmittag mit Kathy Leen in Hotel und Restaurant Pelzer Reudnitz, weihnachtliches Kaffeetrinken mit hausgemachten Plätzchen und Stolle, Besuch vom Weihnachtsmann 06.12.2015 Adventsmusik bei Kerzenschein in der Kirche Schmannewitz mit den Chören Schmannewitz und Bucha, Kurrende und Instrumentalisten Beginn 15.00 Uhr Schmannewitz, 17.00 Uhr Dahlen 12.12.2015 Weihnachtsfeier am Gerätehaus FFw Olganitz oder Spielplatz 15.00 Uhr 12.12.2015 Adventlicher Weihnachtsmarkt an der Kirche Schirmenitz Beginn: 14.00 Uhr mit dem Riesaer Konzertchor u. vielen Überraschungen 13.12.2015 Reudnitzer Lichtelnachmittag mit dem Winzerchor Meißen in Hotel und Restaurant Pelzer; weihnachtliches Kaffeetrinken mit hausgemachten Plätzchen, Stolle und Kaffee sowie Besuch des Weihnachtsmannes 24.12.2015 Weihnachtliches Konzert unterm Tannenbaum an der Kirche Lampertswalde mit dem Musikverein Lampertswalde 16.00 Uhr 27.12.2015 Skatturnier in Außig 14.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus

Gratulation Die Bürgermeisterin, Frau Christiane Gürth und der Gemeinderat übermitteln allen Jubilaren des Monats Dezember die herzlichsten Wünsche für Gesundheit, Glück, Zufriedenheit und persönliches Wohlergehen. Bucha 26.12. Herr Werner Schindler Cavertitz 05.12. Frau Ingeburg Beger Klingenhain 31.12. Herr Harry Heilmann Lampertswalde 06.12. Frau Heidemarie Schütze 11.12. Frau Gerda Griehl Schirmenitz 12.12. Frau Brigitta König Schöna 09.12. Herr Werner Krake 12.12. Herr Wolfgang Philipp Treptitz 28.12. Frau Anneliese Wodara

80. Geburtstag 75. Geburtstag 80. Geburtstag 75. Geburtstag 90. Geburtstag 75. Geburtstag 85. Geburtstag 75. Geburtstag 85. Geburtstag

Kita Sonnenblume „Der Herbst, der Herbst, der Herbst ist da! Er bringt uns Wind heihusasa!“ In unserer Kita ist zu jeder Jahreszeit etwas los. Unser Drachenfest - ein Vorschlag von unseren Eltern - wurde prompt umgesetzt und so entstand für Kinder, Eltern und Erzieherinnen ein schöner gemeinsamer Nachmittag. Alle brachten lustige Drachen mit und starteten auf dem Sportplatz in Lampertswalde das große Drachensteigen.

Die nächste Ausgabe erscheint am: Mittwoch, dem 6. Januar 2016 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Freitag, der 18. Dezember 2015

Kleine Leckereien, wie heißer Kinderpunsch mit Mandarinen, Halloweengummibärchen und Salzstangen wurde gern angenommen. Dann kam unser Lichterfest. Fleißig bastelten alle Kinder ihre Laternen

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Cavertitz Nach gruseligen Kindergeschichten und Versteckspielen konnte wer mutig war, mit den Händen aus dem ekeligen Wackelschleim einen Gegenstand rausholen. Viele Naschereien versüßten uns den tollen Kindergartentag.

Besuch in der Löwenapotheke Dahlen Im November feiert die Apotheke ihr 25-jähriges Bestehen. Zu diesem Anlass waren die Schulanfänger unserer Kita zu einem Aktionstag eingeladen. Zunächst dürften alle einen Blick in das Labor werfen und zusehen, wie verschiedene Medikamente hergestellt werden. Interessant war auch der Rundgang durch den Verkaufsraum … “Was es da alles zu kaufen gibt!“

und zogen am 11.11.15 freudig durch den Kindergarten.

Unser Haus war hellerleuchtet und dazu sangen wir Lieder von der Laterne. Natürlich erfuhren unsere Kinder auch etwas über St. Martin. Am Abend ging es dann für viele Kinder zum Martinsumzug nach Lampertswalde. Als nächstes freuen wir uns alle schon auf die schöne Adventszeit und den Nikolaus. __________________________________________________

Erlebnisse aus der Kindertagesstätte „Am Kastanienbaum“ in Cavertitz

Ein lustig geschnitzter Kürbis vor unserer Haustür lockte viele kleine Gespensterchen pünktlich zu Halloween in unseren Kindergarten.

ei einem Gewinnspiel am B Glücksrad bekam jeder einen Preis. Die Hin- und Rückfahrt zur  Apotheke ermöglichte uns die Feuerwehr. Wir danken den Kameraden Herr Jentzsch und Herr Schmiele, die uns den schönen Ausflug ermöglichten.

Besichtigung im Cavertitzer Kartoffellagerhaus Unser nächster Ausflug in diesem Monat führte uns in das Kartoffellagerhaus. Dort gab es große Arbeitsmaschinen und Mähdrescher zu sehen. Ein interessanter Rundgang von Halle zu Halle zeigte die Einlagerung verschiedener Feldfrüchte, wie Kartoffeln oder Getreide.

Cavertitz

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Auf die Getreidehalden durften die Kinder hinaufklettern, das war ein Spaß!! Zum Schluss bekam jedes Kind einen leckeren Apfel geschenkt.

Neues aus der Oberschule Strehla

Wir danken Frau Hesse, die uns viel Wissenswertes über Getreide und Futtermittel erzählte.

Die Schülerin Franziska Zak aus der Klasse 7b absolvierte erfolgreich die 2. Stufe der Sächsischen Geografieolympiade und qualifizierte sich damit für die Teilnahme an der 3. Stufe in Dresden. Wir wünschen ihr dafür viel Erfolg und drücken die Daumen.

Betriebsbesichtigung Kl. 4

Am 19.11.2015 fand der 21. Großenhainer Mathematikwettstreit statt, an dem jeweils zwei Schüler aus jeder Klassenstufe teilnahmen. Der Schülerrat unterbreitete in seiner Beratung den Vorschlag, einen Teil des Geldes aus dem Sponsorenlauf des vergangenen Schuljahres für den Kauf einer Volleyballaußenanlage zu verwenden. Im Frühjahr wird diese auf der Außenanlage montiert. Dadurch verbessern sich die Bedingungen der Schüler im Sport- und Freizeitbereich. Im Rahmen des Ethikunterrichtes besuchten die Schüler der 6. Klassen die Synagoge in Dresden und erfuhren viel Wissenswertes über das Judentum. Zum Faschingsauftakt am 11.11.2015 waren die Schüler und Lehrer auch in diesem Jahr auf dem Marktplatz dabei. In der Frühstückspause ließen sich alle die köstlichen Pfannkuchen schmecken. Zahlreiche Schüler sind auch im Karnevalsverein organisiert und engagieren sich in der Funkengarde. Bild: Faschingsauftakt Zu einem Oma-Opa-Tag lädt die Schule die Großeltern und Eltern der Schüler aus den 5. – 7. Klassen am 09.12.2015 ein. Mit einem kleinen Programm wollen sie auf die Weihnachtszeit einstimmen.

Im Rahmen des Werkunterrichtes besuchten die Schüler der 4. Klasse die Tischlerei Rudolph. Hier erlebten sie hautnah die Verarbeitung von Holz und die Herstellung von Möbeln. Dabei sahen sie moderne Planung und Maschinen, die dafür benötigt werden.

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Netzwerk für gute Nachbarschaft hat Arbeit aufgenommen Am Dienstag, 27. Oktober kam das „Netzwerk für gute Nachbarschaft – Bereich Kommune Cavertitz“ im Saal der Gemeindeverwaltung in Schöna zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Das Netzwerk versteht sich als Angebot zur Hilfe für alle, die Begleitung, Rat und Hilfe brauchen und steht unter dem Slogan: „Hilfe für alle – auch für Fremde“. Durch die Teilnehmer der 1. Netzwerksitzung bestätigt wurde noch einmal ausdrücklich die vierfache Zielsetzung des Netzwerkes: Hilfe für die einheimischen Bürger der Kommune Cavertitz, Hilfe für ankommende Asylbewerber- und Flüchtlingsfamilien, Hilfe und Partner für die Buchaer Einwohnerschaft in Sachen Nachbarschaft zum Familienflüchtlingswohnprojekt, Partner der Betreibergesellschaft des Wohnprojektes. Geleitet wurde die Sitzung durch die Netzwerkinitatoren Bürgermeisterin Christiane Gürth und Pfarrer Markus Gnaudschun. Die für Bucha zuständige Pfarrerin Kathrin Mette ist ebenfalls Mitglied im Netzwerk. 16 Personen nahmen an der Gründungssitzung teil. Mit zugegen waren auch zwei Vertreter der Betreibergesellschaft des Wohnprojektes. Bis zum jetzigen Zeitpunkt besteht das Netzwerk für gute Nachbarschaft aus 23 Personen, zuzüglich der Vertreter der Betreibergesellschaft. Ganz unterschiedliche Berufszweige sind vertreten. Schon jetzt gibt es einen großen Schatz an Gaben und Fähigkeiten. Im Netzwerk vertreten sind bis jetzt die Cavertitzer Ortsteile Bucha, Lampertswalde, Cavertitz, Zeuckritz, Klingenhain. Informationen zum Netzwerk geben Markus Gnaudschun ([email protected], Tel. 034361 51666) und Bürgermeisterin Christiane Gürth ([email protected], Tel. 034363 5040). Ein Online-Formular hat Pfarrerin Kathrin Mette auf der Internetseite der Kirchgemeinde Schmannewitz integriert (http://www.kirchgemeinde-schmannewitz-bucha.de/service/ netzwerk-für-gute-nachbarschaft/). Neuigkeiten, Termine, Hilfewünsche lassen sich einsehen über https://www.facebook. com/Netzwerk-für-gute-Nachbarschaft-Bereich-Kommune-Cavertitz-124885547875205/. Über die Seite kann auch das Netzwerk kontaktiert werden. Pfarrer Markus Gnaudschun, Lampertswalde

Gemeindebote Amts- und Informationsblatt der Gemeinde Cavertitz

IMPRESSUM

Das Mitteilungsblatt der Gemeindeverwaltung Cavertitz mit seinen Ortsteilen Außig, Bucha, Cavertitz, Klingenhain, Lampertswalde, Olganitz, Reudnitz, Schirmenitz, Schöna, Sörnewitz, Treptitz und Zeuckritz erscheint monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt. - Herausgeber: Gemeinde Cavertitz, Friedensstr. 4, 04758 Cavertitz - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Die Bürgermeisterin Frau Christiane Gürth - Abgabe von redaktionellen Beiträgen: bei Frau Winkler im Einwohnermeldeamt, Telefon (03 43 63) 5 04 14 - Anzeigenannahme/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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„Großer Preisskat gegen Weihnachtskoller“ Weihnachten steht vor der Tür und die Kameraden der FFw Außig stecken mitten in den Vorbereitungen auf den „21. Großen Preisskat“. Das Turnier findet am 27. Dezember 2015, 14.00 Uhr, im „Saal von Außig“, statt. Gespielt werden 2 Serien à 48 Spiele, Einsatz 10,- Euro und 1,- Euro-Jackpot. Im Vorjahr erschienen 112 Skatfreunde, die den Jackpot nicht knacken konnten. Die Kameraden erwarten auch in diesem Jahr wieder eine dreistellige Teilnehmerzahl von Skatspielern, aus Freiberg, Dresden, Hoyerswerda, Leipzig und natürlich auch aus der näheren Umgebung. Die gastronomische Versorgung ist wie immer gesichert. Förderverein „Dorfkirche Schirmenitz“ e. V., 04758 Cavertitz OTSchirmenitz, Wohlauer Str. 3

Der Förderverein „Dorfkirche Schirmenitz“ e. V. lädt herzlich zum 10. „Adventlichen Weihnachtsmarkt“ ein am Sonnabend, dem 12.12.2015 ab 14.30 Uhr in und um die Kirche Schirmenitz. Es wird unsere 10. Benefiz-Veranstaltung zu Weihnachten sein. Wir freuen uns auf viele Überraschungen, die musikalische und weihnachtliche Ausgestaltung und natürlich auch auf viele Gaumenfreuden. Besondere Gäste sind die Lorenzkircher Bläser unter Leitung von Gert Vieweger und der bekannte und beliebte Konzertchor Riesa unter Leitung von Professor Jürgen Becker. Konzertbeginn ist um 15.30 Uhr. Schön, wenn wir uns alle wiedersehen! Vereinsvorsitzender Peter Krüger Der Förderverein „Dorfkirche Schirmenitz „e. V. dankt allen Spendern aus Schirmenitz, Aussig und Umgebung herzlich für die großzügige Beteiligung an unserem Spendenaufruf. Die Kirchengemeinde Schirmenitz gibt bekannt: Aus gesundheitlichen Gründen kann Gottfried Kläber sen. die Friedhofsangelegenheiten in Schirmenitz nicht mehr regeln. Diese Arbeit übernimmt Erhard Suchy aus Schirmenitz. Wir danken Gottfried Kläber für seine jahrelange und zuverlässige Bereitschaft, diesen Dienst in der Kirchgemeinde Schirmenitz geleistet zu haben. Wir wünschen ihm gute Heilung und Genesung und ihm und seiner Familie Kraft und Zuversicht für diese schwere Zeit. Mit Erhard Suchy haben wir einen kompetenten Nachfolger gefunden. i. V. Erika Krüger, Mitglied im Gemeindekirchenrat

Der Förderverein „Dorfkirche Schirmenitz“ e. V. Liebe Mitglieder unseres Fördervereins . Gestern haben wir die Vorstandswahl gut bewältigt – dank der guten Vorbereitung durch Kathleen D. und Gabriele K. und die fleißige Verteilerin Louise. Die Wahlergebnis wurde am Mittwoch, dem 25.11.15 in der Vereinsversammlung um 19 Uhr in der Winterkirche bekannt gegeben. In dieser Zusammenkunft ging es vornehmlich um die - Bildung des Vorstandes und um - den Advents-Markt am 12.12.2015 Es grüßt euch herzlich Peter Krüger

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13.12. - 3. Advent 09:00 Uhr Liebersee 10:30 Uhr Paußnitz 20.12. - 4. Advent 09:00 Uhr Schirmenitz 10:30 Uhr Belgern Heiliger Abend, Weihnachtsfest und Jahreswechsel: 24.12. Belgern 15.00 Uhr, 18.00 Uhr Weßnig 14.30 Uhr Lausa 14.30 Uhr Neußen 16.00 Uhr Schirmenitz 16.00 Uhr Paußnitz 16.15 Uhr Staritz kein Gottesdienst

Gesetzwidrige Nutzung des Sammelplatzes vor dem Buchaer Friedhof Vor dem Friedhof Bucha befindet sich ein zeitweiliger Sammelplatz für Baum- und Heckenschnitt, der im Auftrag des Landratsamtes Nordsachsen von der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH jeweils im Frühjahr betrieben wird. Leider mussten wir wiederholt feststellen, dass zahlreiche Personen Baum- und Heckenschnitt dort auch außerhalb des Abgabezeitraums (eine Woche im Frühjahr - siehe Abfallkalender der A.TO GmbH) anliefern. Dies stellt gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 10 der Abfallwirtschaftssatzung Torgau-Oschatz vom 1.10.2014 eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Geldbuße geahndet. Bitte nutzen Sie in Zukunft ausschließlich erlaubte Sammelstellen. Auf den Betriebshöfen der Abfallwirtschaft Torgau Oschatz GmbH in Torgau und Rechau/Zöschau ist die kostenfreie Anlieferung ganzjährig möglich. Die Öffnungszeiten können Sie unter www.ato-online.de erfahren. Kirchgemeinde Schmannewitz-Bucha

Gottesdienste für das Kirchspiel Belgern; Monat Dezember 2015 06.12. - 2. Advent 13:00 Uhr Weßnig Weihnachtsmarkt

25.12., erster Weihnachtstag 10:30 Uhr Belgern 26.12., zweiter Weihnachtstag 17:00 Uhr Staritz „Gottesdienst auf dem Hirtenfeld“ geplant: Gottesdienst unter freiem Himmel; Bitte Ansagen beachten! 27.12. kein Gottesdienst 31.12., Silvester 15:00 Uhr Weßnig 16:30 Uhr Neußen 18:00 Uhr Belgern 01.01., Neujahr kein Gottesdienst Jeden 1. Samstag im Monat, 09:30 Uhr Kinderkirche in der Kirche Schirmenitz Seniorennachmittage 15.12., 14:00 Uhr Seniorengruppe I Paußnitz Besonderes und Schönes für Augen, Ohren und Seele – Herzliche Einladung! 01) Advent in Paußnitz Am 1.Advent lädt die Kirchgemeinde nach Paußnitz in die Kirche ein. Um 15:00 Uhr stimmt das Akkordeonorchester „C’est la vie“ aus Zeithain die Besucher auf den Advent ein. Danach gibt es mancherlei Leckeres zu genießen. 02) Advent in Schirmenitz Am 12.12. (Tag vor dem 3. Advent) lädt die Kirchgemeinde nach Schirmenitz in und um die Kirche ein. Ein kleiner Gottesdienst beginnt um 14:30 Uhr. Danach gibt es allerlei Adventliches und Weihnachtliches auf dem Kirchhof. 03) Weihnachten einmal anders Am zweiten Weihnachtsfeiertag sind alle herzlich zum Weihnachtsgottesdienst unter freiem Himmel eingeladen. „Weihnachten auf dem Hirtenfeld“, so lädt die Kirchgemeinde Staritz herzlich zu unserem Gottesdienst. Er findet am 26.12., um 17:00 Uhr, in der Nähe von Staritz statt. Es gibt einen Weihnachtsbaum, Posaunen, Lieder, Schafe, Glühwein ... Bitte Ansagen und Aushänge beachten!

Schwesterkirchverbund der Kirchgemeinden Cavertitz, Lass, Lampertswalde und Sörnewitz Mittwoch, 2. Dezember Kinderhaus Cavertitz 19:00 Uhr Frauentreff – Adventsfeier Donnerstag, 3. Dezember Pfarrhaus Lampertswalde 14:00 Uhr Frauenkreis – Adventsfeier Sonntag, 6. Dezember – 2. Advent Kirche Cavertitz 10:00 Uhr Gottesdienst Kirche Sörnewitz 14:00 Uhr Gottesdienst mit anschließender Adventsfeier Sonntag, 13. Dezember – 3. Advent Kirche Olganitz

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08:45 Uhr Gottesdienst Kirche Lampertswalde 10:00 Uhr Gottesdienst Dienstag, 15. Dezember Hotel und Gasthof Wiesenhof, Schmannewitz 18:30 Uhr Männerstammtisch Sonntag, 20. Dezember – 4. Advent Kirche Cavertitz 08:45 Uhr Gottesdienst Kirche Laas 10:00 Uhr Gottesdienst Donnerstag, 24. Dezember – Heiliger Abend Kirche Olganitz 15:30 Uhr Christvesper mit Krippenspiel (Pfr. i. R. Klemm) Kirche Cavertitz 15:45 Uhr Christvesper mit Krippenspiel & Posaunenchor (Pfr. Gnaudschun) Kirche Sörnewitz 15:45 Uhr Christvesper mit Krippenspiel (Heidrun Schneider) Kirche Lampertswalde 17:00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel, davor spielen wieder die Bläser des Lampertswalder Musikvereins (Pfr. Gnaudschun) Kirche Laas 17:00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel & Posaunenchor (Pfr. i. R. Klemm) Freitag, 25. Dezember – Christfest/1. Feiertag Kein Gottesdienst im Schwesterkirchverbund Bitte besuchen Sie die Gottesdienste der Gemeinden im Umland Samstag, 26. Dezember – Christfest/2. Feiertag Pfarrhaus Laas 10:00 Uhr Gottesdienst für alle unsere Kirchgemeinden Sonntag, 27. Dezember – 1. Sonntag n. d. Christfest Kein Gottesdienst im Schwesterkirchverbund Bitte besuchen Sie die Gottesdienste der Gemeinden im Umland Donnerstag, 31. Dezember – Altjahresabend Pfarrhaus Cavertitz 15:00 Uhr Andacht zum Jahreswechsel mit Feier des Heiligen Abendmahles Freitag, 1. Januar 2016 – Neujahrstag Kein Gottesdienst im Schwesterkirchverbund Bitte besuchen Sie die Gottesdienste der Gemeinden im Umland Sonntag, 3. Januar – 2. Sonntag n. d. Christfest Pfarrhaus Cavertitz 10:00 Uhr Gottesdienst (Marek Schurig) Pfarrhaus Laas 14:00 Uhr Gottesdienst (Marek Schurig) Mittwoch, 6. Januar – Epiphanias Kinderhaus Cavertitz 19:00 Frauentreff im Kinderhaus Donnerstag, 7. Januar Pfarrhaus Lampertswalde 14:00 Uhr Frauenkreis Samstag, 9. Januar Kirche Sörnewitz 15:00 Uhr Musikalische Vesper

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regional informiert

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Das Landratsamt Nordsachsen, Sozialdezernat | Sozialamt Frau Sophie Jähnigen Schlossstraße 27, 04860 Torgau informiert kurz und zusammengefasst über die

Förderrichtlinie Barrierefreies Bauen 2016 „Lieblingsplätze für alle“ Kurz zusammengefasst, sind die folgenden Punkte entscheidend: Was wird gefördert? Die Förderung steht für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit- Bildungs- und Gesundheitsbereich, zur Verfügung. Davon umfasst ist ausdrücklich auch der Gastronomiebereich. Wer ist antragsberechtigt? Antragsteller der Zuwendung können Eigentümer öffentlich zugänglicher Einrichtungen sowie die Betreiber (auch Mieter und Pächter) öffentlich zugänglicher Einrichtungen sein, sofern bei Baumaßnahmen eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegt. Eine Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausnahmsweise möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt. Dies gilt insbesondere für Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Stadtteilzentren, Bibliotheken, Museen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder und Volkshochschulen. Wie viel darf die Maßnahme kosten und wie hoch ist die Förderung? Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Maßnahme dürfen im Einzelfall insgesamt 25.000 € nicht übersteigen.

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Gefördert werden können bis zu 100 Prozent der Maßnahme. Antragsfrist? Anträge sind bis zum 25.01.2016 beim Landratsamt Nordsachsen, Sozialamt, Schlossstraße 27, 04860 Torgau zu stellen. Antragsformulare erhalten Sie im Sozialamt oder auf unserer Internetseite unter http://www.landkreis-nordsachsen.de. Antragsunterlagen • ggf. Nachweis über den Eintrag im Register des Amtsgerichtes (Vereinsregister) • Eigentumsnachweis bzw. Nachweis eines langfristigen Erbbaurechts bzw. schriftliche Zustimmung des Eigentümers (bei Veränderungen am Gebäude)

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• Grundbuchauszug und ggf. Konditionen des Erbbaurechts (auch wenn Sie nicht selber der Eigentümer sind) (bei Veränderungen am Gebäude) • bei Baumaßnahmen: Fotos über den IST-Zustand • bei Baumaßnahmen: Entwurfsplanung mit einer Kostenberechnung nach DIN 276 • bei sonstigen Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung: 3 Kostenvoranschläge • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen (Landratsamt und Sächsische Aufbaubank Für Anfragen steht Frau Jähnigen Ihnen gern zur Verfügung

Meldepflichten der Grundstückseigentümer gegenüber der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH Aufgrund von § 15 Abs. 10 i. V. m. § 20 der ab 01.01.2015 in Kraft getretenen Abfallwirtschaftssatzung Torgau-Oschatz* obliegen dem Grundstückseigentümer oder dem von ihm beauftragten Verwalter gegenüber der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH folgende Meldepflichten: An- bzw. Abmeldung von Restabfall- und Pappe-/Papierbehältern bei Zu- oder Wegzügen auf das bzw. vom jeweiligen Grundstück > Formular A-B-W Der Grundstückseigentümer entscheidet selbst darüber, ob bei Wegzügen die bisher genutzten Behälter auf dem Grundstück für etwaige Nachmieter verbleiben oder ob diese von der Abfallwirtschaft TorgauOschatz GmbH abgeholt werden sollen. Anzeige Eigentümerwechsel bei Wohngrundstücken > Formular A-W-W Anzeige einer Adressänderung des Grundstückseigentümers als Gebührenbescheidempfänger

Wichtiger Hinweis! Die Behälternummern der Abfallbehälter wurden durch die Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH dem jeweiligen Grundstückseigentümer zugeordnet. Deshalb ist es nicht gestattet, Restabfall- oder Pappe-/Papierbehälter bei Um- bzw. Wegzug an den neuen Wohnort mitzunehmen. Die Gestellung bzw. Abholung von Restabfallund Pappe-/Papierbehältern erfolgt ausschließlich durch den Behälterdienst der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH entsprechend den Angaben des Grundstückseigentümers/Verwalters anhand des Formulars A-B-W.

n e g ü z m U i Be * ! n e m h e n t i m nicht

> Formular A-A-E Wie komme ich an die Formulare? Die entsprechenden Formulare sind digital auf unserer Website (www.ato-online.de) abrufbar unter:

Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH

(0 34 21) 77 30 00

\Downloads\Anträge und Formulare Bei Bedarf können die Formulare auch telefonisch bei der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH angefordert werden: 03421.773000

*Behälter für Restabfall und für Pappe/Papier verbleiben bei Umzug auf dem Grundstück!

*digital abrufbar unter: www.ato-online.de\Downloads\Satzungen

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Website unter: www.ato-online.de

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