December 6, 2016 | Author: Hetty Junge | Category: N/A
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SELBSTHILFE BRANDENBURG
Zusammenschluss von Behinderten-Selbsthilfevereinigungen im Land Brandenburg
Förderung von Selbsthilfeorganisationen durch die gesetzliche Krankenversicherung
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Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Brandenburg e.V.
Beratungsstelle:
Handelsstraße 11 D-16303 Schwedt/Oder
Telefon: 03332 521751 Telefax: 03332 572219
Ehrenamtlicher Vorsitzender: Heinz Strüwing
Spendenkonto:
LAG-SH Brandenburg e.V. Deutsche Bank AG Schwedt/Oder IBAN: DE56 1207 0024 0264 4953 00 BIC: DEUT DE DB160
-----------------------------------------------------------------------------------------In eigener Sache Um Missverständnisse zu vermeiden: Das LAG-SH-Info-Heft soll keine Broschüre sein, die höchsten journalistischen Ansprüchen gerecht wird, sondern soll behindertenrelevante Informationen vermitteln.
Herausgeber: Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Brandenburg e.V. Internet: www.lag-selbsthilfe-bb.de E-Mail:
[email protected] Mit freundlicher Unterstützung der
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Inhaltsverzeichnis Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
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Neutralität und Unabhängigkeit in der Selbsthilfe
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Gesetzliche Grundlagen in der Selbsthilfe-Förderung
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Wer kann gefördert werden?
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Arten der Förderung
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Kassenartenübergreifende rung)
Gemeinschaftsförderung
(Pauschalförde8
Kontaktdaten für die Antragstellung
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Gemeinsamer Arbeitskreis GKV-Selbsthilfeförderung Brandenburg 10 Musterantrag Pauschalförderung
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Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)
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Ansprechpartner/innen im Land Brandenburg
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Musterantrag Projektförderung an vdek-Kassen
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Allgemeine Nebenbestimmungen für die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln 40
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Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfeförderung den “Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ entwickelt. In dem Leitfaden sind die Inhalte, Voraussetzungen und Verfahren zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen verbindlich geregelt. Mit der Neufassung soll die Selbsthilfeförderung in Deutschland transparenter werden, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfeeinrichtungen und den Krankenkassen weiter zu stärken.
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Neutralität und Unabhängigkeit in der Selbsthilfe Die Selbsthilfe kann ihre Aufgaben nur dann glaubwürdig vertreten, wenn sie ihre Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber den anderen Akteuren im Gesundheitswesen wahrt. Aus diesem Grund haben die BAG SELBSTHILFE und das FORUM im PARITÄTISCHEN schon 2005 verbindliche Leitsätze für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen verabschiedet. Diese Leitsätze wurden seitdem immer wieder aktualisiert. Der Empfänger von Fördermitteln hat die Unabhängigkeit seiner Selbsthilfeaktivitäten von wirtschaftlichen Interessen und seine fachliche und politische Arbeit ausschließlich an den Bedürfnissen und Interessen von chronisch kranken und behinderten Menschen und deren Angehörigen auszurichten. Er hat die vollständige Kontrolle über die Inhalte seiner Arbeit, deren Umsetzungen sowie die Verwendung der Fördermittel zu behalten. Jegliche Kooperation mit und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen ist transparent zu gestalten.
Gesetzliche Grundlagen der Selbsthilfe-Förderung
Die Selbsthilfe-Förderung nach Paragraph 20c des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) Bereits seit 1992 gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Nach der Neufassung der gesetzlichen Grundlagen zur Selbsthilfeförderung durch das “Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-WSG) wurden zum 1. Januar 2008 die Pauschalförderung und die Projektförderung eingeführt.
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Wer kann gefördert werden? Die
Krankenkassen
und
ihre
Verbände
fördern
Selbsthilfegruppen
und
–
organisationen, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten zum Ziel gesetzt haben. Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe muss sich auf Krankheiten beziehen, die im Verzeichnis der Krankheitsbilder aufgeführt sind.
Krankheitsverzeichnis nach § 20c SGB V Die Förderung der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen nach § 20c SGB V soll in folgenden Bereichen erfolgen:
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Krankheiten des Kreislaufsystems / Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. chronische Herzkrankheiten, Infarkt, Schlaganfall, chronisch pulmonale Herzkrankheit)
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Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems, der Gelenke und des Bindegewebes (z.B. rheumatische Erkrankungen, Morbus Bechterew, Sklerose, Myasthenie, Sklerodermie, Skoliose, Fibromyalgei, Osteoporose, chronische Osteomyelitis)
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Bösartige Neubildungen/ Tumorerkrankungen (z.B. Kehlkopf, Haut, Brust, Genitalorgane, Leukämie)
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Allergische und asthmatische Erkrankungen / Krankheiten des Atmungssystems
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Krankheiten der Verdauungsorgane und des Urogenitaltraktes (z.B. chronische Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, chronische Pankreatitis, chronische Nierenerkrankung)
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Lebererkrankungen (z.B. Leberzirrhose)
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Hauterkrankungen / chronische Krankheiten des Hautanhanggebildes und der Unterhaut (z.B. Psoriasis, chronisches atopisches Ekzem, Epidermolysis Bullosa, Lupus erythematodes, Sklerodomie)
•
Suchterkrankungen (z.B. Medikamenten-, Alkohol-, Drogenabhängigkeit, Essstörungen: Anorexie und Bulemie)
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Krankheiten des Nervensystems (z.B. Multiple Sklerose, Parkinson, Epilepsie, Hydrocephalus, Chorea Huntington, Muskelatrophie, Muskeldystrophie, Zerebralparese/Lähmungen, Narkolepsie, Schädigung des zentralen Nervensystems, Minimale Cerebrale Dysfunktion, Alzheimer Krankheit, Hereditäre Ataxie, GuillainBarré-Syndrom, Stiff-man-Syndrom, Recklinghausensche Krankheit)
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Hirnbeschädigungen (z.B. appallisches Syndrom, Aphasie, Apoplexie, SchädelHirn-Verletzungen)
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Endokrine Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (z.B. Diabetis mellitus, Zystische Fibrose, Mukoviszidose, Zöliakie, Phenylketonurie, Marfan-Syndrom)
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Krankheiten des Blutes, des Immunsystems / Immundefekte (z.B. Hämophilie, AIDS, HIV-Krankheit, Sarkoidose)
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Krankheiten der Sinnesorgane / Hör-, Seh- und Sprachbehinderungen (z.B. Tinnitus, Méniére, Schwerhörigkeit, Taubheit, Taubstummheit, Gehörlosigkeit, Retinitis Pigmentosa, Stottern)
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Infektiöse Krankheiten (z.B. Poliomyelitis / Kinderlähmung)
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Psychische und Verhaltensstörungen / Psychische Erkrankungen (z.B. psychische und Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Suizidalität, Hyperkinetische Störungen, Angststörungen, Zwangserkrankungen, Autismus, Rett-Syndrom, Depression)
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Angeborene Fehlbildungen / Deformitäten / Chromosmenanomalien (z.B. Spina bifida, Hydrozephalus, Lippen- und Gaumenspalte, Down-Syndrom, TurnerSyndrom, Klinefelter-Syndrom, Körperbehinderungen, Kleinwuchs, geistige Behinderungen)
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Chronische Schmerzen
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Organtransplantationen
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Arten der Förderung Die Förderung der Selbsthilfe ist eine Gemeinschaftsaufgabe, an der sich die öffentliche Hand, die Sozialversicherungsträger und die private Krankenversicherung beteiligen sollen. Viele Krankenkassen fördern seit Jahren die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen im Gesundheitsbereich. Mit der Novellierung der gesetzlichen Grundlagen zur Selbsthilfeförderung nach § 20c SGB V gibt es:
• Pauschalförderung • Projektförderung
Pauschalförderung Die Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden. Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit und regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen zur Verfügung gestellt. Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für: Regelmäßige Gruppentreffen Büroausstattung und Sachkosten (z.B. PC, Drucker, Büromöbel, Porto, Telefonkosten, Gebühren für Online-Dienste) Fortbildungen oder Schulungen, die auf die Befähigung zur Verbandsarbeit und auf administrative Tätigkeiten abzielen (z.B. kaufmännische Weiterbildungen, Weiterbildungen zum Vereinsrecht)
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Durchführung von Gremiensitzungen gemäß Satzung (z.B. Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen) Regelmäßig erscheinende Verbandsmedien (z.B. Mitgliederzeitschriften und Flyer einschließlich deren Verteilung) Pflege des Internetauftritts/Homepage Raumkosten und Miete Tagungs- und Kongressbesuche, Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen
Nicht gefördert werden: Ausgaben, die sich nicht auf gesundheitsbezogene Maßnahmen und Aktivitäten ausrichten (z.B. „selbsthilfeferne“ Freizeitaktivitäten oder Angebote, die sich an den sozialen Belangen bestimmter Personenkreise ausrichten wie Alleinerziehende oder Senioren, Bürger-, Stadtteil-, Verkehrs- und Umweltinitiativen). Finanzierung von Studien, die ausschließlich der Erforschung von Krankheiten und ihrer Ursachen dienen (Grundlagenforschung), Pauschale Aufwandsentschädigungen und Bezuschussung von Beiratstätigkeiten Anteilige Raum- und Mietkosten von Privaträumen Angebote, die zu den Leistungen der GKV nach anderen Rechtsgrundlagen gehören, wie z.B.: Patientenschulungsmaßnahmen Funktionstraining und Rehabilitationssport Nachsorgemaßnahmen gemäß § 43 SGB V Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung (§ 30 SGB IX) Soziotherapie (§ 37a SGB V) Therapiegruppen gemäß § 27 ff. SGB V Primärpräventive Maßnahmen/Präventionskurse (§ 20 SGB V)
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Selbsthilfeorganisationen im Land Brandenburg stellen nur jeweils einen Gesamtantrag auf kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. Der Gesamtantrag für 2015 z.B. wird gemeinsam mit dem ausführlichen Jahrestätigkeitsbericht 2014 bis spätestens zum 31.01.2015 bei der IKK eingereicht. Die Antragsteller erhalten nach der gemeinsamen und einvernehmlichen Entscheidung der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Land Brandenburg einen Förderbescheid. Die Antragstellung hat ausschließlich in dem Bundesland zu erfolgen, in dem die Selbsthilfeorganisation ihren Sitz hat. Der jährlich veröffentlichte Transparenzbericht gibt Auskunft über die an die Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen ausgeschütteten Pauschalförderungen im Land Brandenburg. Einzusehen ist der Transparanzbericht im Internet unter: www.ikkbb.de/leistungen/selbsthilfefoerderung/pauschalfoerderung.html Kontaktdaten für die Antragstellung IKK Brandenburg und Berlin Ulrike Beyer Keithstr. 9/11 10787 Berlin Tel.: (0 30) 219 91 677 Fax: (0 30) 219 91 663 E-Mail:
[email protected]
Gemeinsamer Arbeitskreis GKV Selbsthilfeförderung Brandenburg Die finanzielle Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände erfolgt unter Berücksichtigung des § 1 SGB V „Solidarität und Eigen10
verantwortung“ und des § 12 SGB V „Wirtschaftlichkeitsgebot“. Die Bemessung der Förderhöhe erfolgt unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anzahl der eingegangenen Förderanträge und dem nachvollziehbaren Förderbedarf der Antragsteller. Die Fördermittel stellen generell einen Zuschuss für die Vorhaben der gesundheitsbezogenen Selbsthilf gemäß § 20c SGB V dar. Eine Vollfinanzierung der Aktivitäten von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen ist ausgeschlossen. Die Beratung und Entscheidung über die eingehenden Anträge auf finanzielle Förderung im Rahmen der Pauschalförderung erfolgt durch die Krankenkassen und ihre Verbände gemeinsam mit Vertretern der Selbsthilfe im „Gemeinsamen Arbeitskreis GKV-Selbsthilfeförderung Brandenburg“. Folgende Institutionen sind in dem Arbeitskreis vertreten: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Berlin/Brandenburg AOK Nordost – Die Gesundheitskasse BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Berlin-Brandenburg IKK Brandenburg und Berlin Knappschaft, Regionaldirektion Cottbus Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e. V. Der Paritätische, Landesverband Brandenburg e. V. LAG-SH – Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Brandenburg e. V. LAGS – Landesarbeitsgemeinschaft für Selbsthilfeförderung Brandenburg e. V
Die LAG-SH wird in dem Arbeitskreis vertreten durch ihren Vorsitzenden Heinz Strüwing.
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Projektförderung Neben der Pauschalförderung fördern die einzelnen landesweiten Krankenkassen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Rahmen der konkreten Projektförderung. Die Krankenkassen unterstützen hier besondere Vorhaben bzw. Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich klar begrenzt sind. Es werden solche Aktivitäten gefördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Diese Förderform bietet sowohl den Krankenkassen als auch der Selbsthilfe die Möglichkeit, gemeinsame Ziele der Selbsthilfe aufzugreifen und umzusetzen. Hierdurch wird die inhaltliche Zusammenarbeit gestärkt und weiter ausgebaut. Es wird daher empfohlen, sich direkt bei den einzelnen Krankenkassen über die jeweiligen Förderschwerpunkte und Fördermöglichkeiten im Vorfeld der schriftlichen Antragstellung zu informieren. Die Projektförderung erstreckt sich auf die zeitlich begrenzte Förderung einzelner, inhaltlich abgegrenzter Vorhaben wie z.B.: Veranstaltungen Veröffentlichung von Broschüren und Büchern Selbsthilfetage Fachvorträge Bei der kassenindividuellen Projektförderung sind keine Antragsfristen vorgesehen. Anträge auf Projektförderung können im Laufe des Förderjahres gestellt werden. Da die Kassen aber nur begrenzte Finanzen für diese Art der Förderung haben, ist eine frühzeitige Antragstellung ratsam. Die Mitgliedskassen des vdek (BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK Gesundheit, KKH, HEK, hkk) haben einheitliche Antragsformulare, welche auf der Homepage des vdek verfügbar sind. Alle anderen Krankenkassen besitzen eigene Formulare, die von ihrer Homepage herunter geladen bzw. per Post angefordert werden können. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der entsprechenden Krankenkasse über das Verfahren und eventuelle Förderschwer-
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punkte zu informieren. Die Prüfung der Anträge und die Entscheidungsfindung erfolgen grundsätzlich durch die jeweils fördernden Krankenkassen. Das Formular für den Verwendungsnachweis kommt mit dem Förderbescheid.
Ansprechpartner /innen im Land Brandenburg Krankenkasse
Ansprechpartner
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse Potsdamer Str. 20 14513 Teltow
Herr Fronhöfer
BKK Landesverband Ost Landesvertretung Berlin-Brandenburg Mohrernstr. 59-60 10117 Berlin
Herr Vogel
Knappschaft Dredener Straße 41 03130 Spremberg
Frau Hartstock
IKK Brandenburg und Berlin Keithstra. 9/11 10787 Berlin
Frau Beyer
Barmer GEK Landesgeschäftsstelle Berlin-Brandenburg Axel-Springer-Str. 44 10969 Berlin
Sabine Kuntzschmann
KKH -Allianz Karl-Wiechert-Allee 61 30625 Hannover
Katharina Reich
TK Landesvertretung Berlin und Brandenburg Alte Jakobstr. 81-82 10179 Berlin
Dr. Gudrun Borchardt
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
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Telefonnummer
0800 265080 32416
030 38 39 07 12
03563 34427 10
030 219 91 677
01850044-3423
0511 2802 3368
030/245 47-506
DAK Regionalzentrum Potdam Lindenstr. 6 14467 Potsdam
Kornelia Greupner
DAK Regionalzentrum Cottbus Vetschauer Str. 11b 03048 Cottbus
Kerstin Kramer
0331 626 479 1112
[email protected]
0355 355 516 1183
[email protected]
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Ich möchte zusätzliche Informationen über die Landesarbeitsgemeinschaft / über die Mitgliedsverbände
Name, Vorname
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Straße, Haus-Nr.
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PLZ, Wohnort
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Notizen:
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Absender
Straße, Hausnummer PLZ, Ort
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Brandenburg e.V. Handelsstraße 11 D-16303 Schwedt/Oder
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"Nichtbehindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann." Richard von Weizsäcker Behinderte Menschen wollen kein Mitleid, sondern fordern vielmehr gesellschaftliche Anerkennung.
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