FAMILIENFREUNDLICHE STADT SUNDERN (SAUERLAND)

November 4, 2016 | Author: Rolf Albert | Category: N/A
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FAMILIENFREUNDLICHE STADT SUNDERN (SAUERLAND)

Impressum: Stadt Sundern, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 59846 Sundern Tel.: 02933/81-304 Fax: 02933/81-107 E-Mail: [email protected] Stand: März 2009 Weitere Informationen unter www.stadt-sundern.de

Inhaltsverzeichnis 1.

Vorwort

Seite 1

2. Wirtschaftliche Hilfen Die Elternzeit Das Elterngeld Das Kindergeld Familienpass der Stadt Sundern Wohngeld Unterhaltsvorschuss Arbeitslosengeld II nach dem SGB II Sozialhilfe nach dem SGB XII Rabatte beim Kauf von Bauland

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3. Beratung und Hilfen für Eltern Fachdienst Jugend und Familie Familienpflege Pflegekinderdienst Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt Frühe Förderung von Kindern Familienzentren Elternarbeit Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Sundern Familienbeauftragte der Stadt Sundern Das Suchthilfenetzwerk Arnsberg-Sundern Erziehungsberatungsstelle des Sozialdienstes Katholischer Frauen

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4. Betreuungsangebote für Kinder -

Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen Betreuung in Kindertagespflege

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5. Bildungssystem -

Schulsystem NRS Schulen in Sundern Ganztagesbetreuung an den Schulen

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6. Angebote für Kinder und Jugendliche -

Freizeit Kinder-Telefon Musikschule des Hochsauerlandkreises Stadtbibliothek Sundern

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7. Beratungsdienste in und um Sundern

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„Das

Erste, das der Mensch im Leben vorfindet, das Letzte, wonach er die Hand ausstreckt, das Kostbarste, was er im Leben besitzt, ist die Familie.“

(Adolf Kolping)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Großeltern und Kinder, wir möchten uns den Worten von Adolf Kolping anschließen. Ja, Familien sind ein kostbares Gut in unserer Zeit und Gesellschaft und die Stadt Sundern hat es sich zu eine wichtigen Aufgabe gemacht, etwas für Familien zu tun. Unsere Maxime lauten: Familien sind wichtige Leistungsträger, indem sie zur Bildung, zum Erhalt und zur Pflege des Humanvermögens beitragen. Familien bilden soziale Netzwerke. Familie ist da, wo mehrere Generationen zusammen leben. Junge Frauen und Männer brauchen eine Umgebung, die ihnen die Entscheidung für Kinder erleichtert. Erziehung, Bildung und Ausbildung in allen Lebensabschnitten ist fundamentale Voraussetzung für ein erfolgreiches Familien– und Berufsleben. Bedarfsgerechte Freizeitangebote in Kultur, Hobby und Sport sind wichtige Faktoren für Familien, sich in Sundern wohl zu fühlen. Familie und Beruf müssen durch entsprechende Arbeitsangebote und bedarfsgerechte Betreuungsangebote vereinbar sein.

Sundern versteht sich als familien- und kinderfreundliche Stadt und ist Partner bei dem bundesweiten Netzwerk Lokales Bündnis für Familien. Die Stadt Sundern möchte Ihnen mit dieser Broschüre einen kleinen Wegweiser über diverse Angebote für Familien an die Hand geben.

Detlef Lins

Doris Weber

Bürgermeister

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Familienbeauftragte

Die Elternzeit

Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen vergleichbar ist. Hier die wichtigsten Regelungen: Gemeinsame Elternzeit Beide Elternteile können auch gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Flexible zwölf Monate Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu zwölf Monaten auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes, zum Beispiel während des ersten Schuljahres, möglich.

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Anmeldefristen Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt sechs Wochen, wenn die Elternzeit unmittelbar nach der Geburt bzw. nach der Mutterschutzfrist beginnen soll; in anderen Fällen beträgt sie acht Wochen. Damit wird organisatorischen Schwierigkeiten, insbesondere von mittelständischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, bei der Suche nach Ersatzkräften Rechnung getragen. Um die Elternzeit flexibel zu gestalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung für die kommenden zwei Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen. Wird die Elternzeit von der Mutter unmittelbar nach der Mutterschutzfrist oder unmittelbar nach einem auf die Mutterschutzfrist folgenden Urlaub in Anspruch genommen, so braucht sie sich nur bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes festzulegen. Zulässige Teilzeitarbeit während der Elternzeit Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können die Eltern somit insgesamt 60 Wochenstunden (30 + 30) erwerbstätig sein. Damit besteht die Möglichkeit, auch während der Elternzeit das Familieneinkommen in einem gewissen Umfang zu sichern. Sowohl Vater als auch Mutter sind nicht gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, und können die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen. Dies entspricht den Wünschen vieler Eltern und kommt gleichzeitig auch den Bedürfnissen von Betrieben entgegen. Sie haben hoch motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und brauchen nicht längere Zeit auf ihre bewährten Fachkräfte zu verzichten. Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit in der Elternzeit im Rahmen von 15 bis 30 Wochenstunden. Der Anspruch gilt in allen Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit besteht nicht, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Es besteht ein Rückkehranspruch zur vorherigen Arbeitszeit nach Ende der Elternzeit.

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Kündigungsschutz in der Elternzeit Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet worden ist, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit sowie während der Elternzeit, darf die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nur in besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Klärung der Zulässigkeit erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle.

Das Elterngeld Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt 3. dieses Kind betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt oder wenn sie eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausübt. Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen daher im Besitz eines "qualifizierten Aufenthaltstitels" sein. Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro, der Mindestbetrag 300 Euro. Grundsätzlich kann das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden.

4

Nähere Informationen erhalten Sie aus der Infobroschüre Elterngeld und Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sowie unter www.elterngeld.nrw.de. Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich einfach an den Fachdienst Finanzielle Familienförderung Elterngeldkasse - beim Hochsauerlandkreis, Steinstr. 27, 59872 Meschede. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldkassen beraten Sie gerne. Sprechzeiten in Meschede (Kreishaus, Steinstr. 27): Dienstags 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Donnerstags 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr

Das Kindergeld Kindergeld können alle Eltern erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik haben. Das Geld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr (plus Zivil- bzw. Wehrdienst), für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr und zeitlich unbegrenzt für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Höhe des Kindergeldes beträgt für die ersten beiden Kinder monatlich 164 Euro, für das dritte Kind 170,00 € und für jedes weitere Kind monatlich 195,00 Euro. Zu beantragen ist das Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit im Arbeitsamt, von der es auch ausgezahlt wird. Wer im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist, beantragt das Kindergeld bei seiner Personalstelle. Das Kindergeld wird an die Person gezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

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Zuständige Stelle für die Stadt Sundern: Familienkasse Meschede Brückenstraße 10 59872 Meschede Tel. 01801/546337 (Kinder) Tel. 01801/9245864 (Zahlung)

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Familienpass der Stadt Sundern Der Familienpass der Stadt Sundern erleichtert Familien die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Angeboten. Die Leistungen im Einzelnen: 50% Ermäßigung auf Eintrittsgelder (nur Mehrfachkarten) für alle Bäder der Sorpesee GmbH. 50% Ermäßigung auf die Kursgebühren für Baby- und Kleinkindschwimmen im Hallenbad Sundern. 50% Ermäßigung beim Kauf von Mehrfachkarten Haus des Gastes Langscheid. Ermäßigung von 50% auf Veranstaltungen des Jugendbüros. Ermäßigung von 50% auf Theater- und Konzertveranstaltungen des Kulturrings. Ermäßigung von 50% auf Kurse der Volkshochschule (aber keine Studienfahren). Ermäßigung von 50% auf Kurse der Musikschule des HSK (Höchstbeträge pro Person und Jahr). Ermäßigung von 50% auf Kurse der Familienbildungsstätte Arnsberg. Ermäßigung von 30% auf Tageskarten Wintersportgebiet Hagen-Wildewiese. Erstattung von 50% der Fahrkosten im ÖPNV (Höchstbeträge pro Person und Jahr). Kostenlose Kinderausweise. Kostenlose Geburtsurkunden. Stadt Sundern, Amt für Familie, Arbeit und Soziales, Rathaus, Rathausplatz 1, 59846 Sundern Ansprechpartner: Monika Rademacher Tel.: 02933/81-165

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Wohngeld Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessener und familiengerechter Wohnverhältnisse als „Mietzuschuss“ für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt. Nicht antragsberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende, Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende sowie Schüler und Studenten, denen Bafög dem Grunde nach zusteht. Folgende Formulare werden benötigt und sind bei der Wohngeldstelle der Stadt Sundern erhältlich: Antrag auf Wohngeld Bescheinigung des Vermieters (wichtig: Baujahr des Hauses, Wohnungsgröße) Bei Lastenzuschuss wird eine Fremdmittelbescheinigung der Banken benötigt Zusätzliche Erklärungen zum Antrag auf Wohngeld Einkommensnachweise Schulbescheinigungen bei Kindern über 16 Jahren Schwerbehindertenausweise (falls vorhanden) Bescheide über Pflegegeld (falls vorhanden) Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen (falls vorhanden) Nachweise über Kapitalerträge – auch unter dem Sparerfreibetrag (Kopie Kontoauszüge, Sparbücher etc.) Ansprechpartnerin bei der Stadt Sundern ist: Anne Bilke, Tel. 02933/81-137, Zimmer Nr. 038 Rathaus, Rathausplatz 1, 59846 Sundern Beratung erfolgt nach Terminvereinbarung

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Unterhaltsvorschuss Wenn Sie als Alleinerziehende/r für Ihr Kind keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Ein Kind hat Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn es: das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig verwitwet geschieden von seinen Eltern dauernd getrennt lebt, bzw. dessen Ehegatte für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist. Nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil oder, wenn dieser Elternteil verstorben ist, Waisenbezüge erhält. Ein ausländisches oder staatenloses Kind hat einen Anspruch nur, wenn es selbst oder sein betreuender Elternteil im Besitz eines bestimmten Aufenthaltstitels ist (§ 1 Absatz 2 a UVG). Dieses zusätzliche Erfordernis gilt grundsätzlich nicht für Angehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz. Zuständig für Beratung und Antragstellung: Stadt Sundern, Jugendamt, Rathaus, Rathausplatz 1, 59846 Sundern Ansprechpartner: Elisabeth Kremer Katja Bartel Zimmer Nr. 237 Tel.: 02933/81-262, 02933/81-280

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Arbeitslosengeld II nach dem SGB II Sofern Ihnen kein oder kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, besteht u. U. Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II. Die Leistung setzt voraus, dass Arbeitsfähigkeit vorliegt und mindestens ein Familienmitglied erwerbsfähig ist, d. h. keine gesundheitlichen Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit von mind. 3 Stunden täglich sprechen. Dabei ist unerheblich, dass eine Erwerbstätigkeit z. B. wegen der Betreuung und Erziehung von Kindern zurzeit nicht möglich ist. Die Leistungen nach dem SGB II sind einkommens- und vermögensabhängig. Zuständig für Beratung und Antragstellung: Stadt Sundern, Amt für Familie, Arbeit und Soziales, Rathaus, Rathausplatz 1, 59846 Sundern Tel.: 02933-81-0 Ansprechpartner: die Zuständigkeit der einzelnen Sachbearbeiter richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens.

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Sozialhilfe nach dem SGB XII Sofern Sie erwerbsunfähig sind und Ihnen kein oder kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, besteht unter Umständen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Außerdem sieht das SGB XII weitere finanzielle Leistungen, z. B. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung vor. Sozialhilfeleistungen sind einkommensund vermögensabhängig. Zuständig für Beratung und Antragstellung: Stadt Sundern, Amt für Familie, Arbeit und Soziales, Rathaus, Rathausplatz 1, 59846 Sundern Tel.: 02933-81-0 Ansprechpartner: die Zuständigkeit der einzelnen Sachbearbeiter richtet sich nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens.

dem

Rabatte beim Kauf von Bauland an Familien mit Kindern Beim Kauf von Bauland können Familien mit Kindern einen Rabatt von 3% je Kind unter 18 Jahren erhalten. Dieser Rabatt kann auch für Kinder gewährt werden, die innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages geboren werden. Diese Rabatte können nur eingeräumt werden für Bauland, das Eigentum der Stadt Sundern ist. Es gelten die Einkommensgrenzen im öffentlichen Wohnungsbau. Beratung und Antragstellung: Stadt Sundern, Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Rathaus, Rathausplatz 1, 59846 Sundern Herr Teipel, Tel.: 02933-81-145

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Fachdienst Jugend und Familie In allen Fragen der Erziehung, Versorgung und Betreuung bietet der Fachdienst Jugend und Familie des Jugendamtes Sundern Hilfe und Beratung an. Seine Aufgabe ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, Eltern in ihrem Recht auf Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen, zum Schutz der Kinder und Jugendlichen tätig zu werden, sowie Auskunft und Beratung in sozialen Angelegenheiten zu geben. Wichtige Leistungen für Familien sind: Beratung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen; intensive ambulante sozialpädagogische Familienhilfe; Mitwirkung im Gerichtsverfahren bei Trennung und Scheidung; Mitwirkung im Gerichtsverfahren als Jugendgerichtshilfe; vorläufige Schutzmaßnahmen wie Inobhutnahme und Notaufnahme von Kindern und Jugendlichen Vermittlung von Kindern und Jugendlichen z. B. in Heimeinrichtungen, Pflegefamilien und Wohngruppen. Weitere Angebote Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung; Tagespflege; Betreuungsmaßnahmen in Tagesgruppen, schulischen Nachmittagsgruppen und sonstigen Nachmittagsangeboten; Beratung und Information für Alleinerziehende; Unterstützung bei der Vermittlung in Kindertagesstätten; Stadtteilarbeit und Zusammenarbeit mit Institutionen wie Schulen, Kindertagesstätten, Polizei etc. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine kostenlose Beratung durch die sozialpädagogischen Fachkräfte. Der Datenschutz ist dabei gewährleistet.

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Wer kann sich an den Fachdienst (FD) wenden? Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre berät der FD, wenn ... sie Rat und Unterstützung brauchen; sie zu Hause oder dort, wo sie leben, Probleme haben; sie Schwierigkeiten in der Schule haben; sie an ihrer momentanen Lebenssituation etwas verändern möchten und dabei Hilfe benötigen; sie körperlicher, psychischer, sexueller oder einer anderen Form von Gewalt ausgesetzt sind; sie bedroht werden und Schutz benötigen; sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Mütter und Väter berät der FD, wenn Probleme bei der Erziehung auftreten; sie sich mit ihrer Situation überfordert fühlen; sie Fragen bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben; die Kinder in Notsituationen unversorgt sind; es Probleme in der Schule gibt; sie Rat und Unterstützung in Partnerschaftsfragen benötigen; sie sich in Trennungs- oder Scheidungssituationen befinden; sie Fragen zu Sorgerechts- und Umgangsregelungen haben; ihre Kinder mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind; Unterhaltsangelegenheiten zu regeln sind. Ansprechpartner Andreas Walter, Tel.: 02933/81-143 Brigitte Scheffer, Tel. 02933/81-267 Elisabeth Willeke, Tel. 02933/81-270 Mirjam Schindler, Tel. 02933/81-302 Peter Engels, Tel. 02933/81-266 Hermann Timpe, Tel. 02933/81-268

[email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] h.timpe@stadt-sundern-de

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Familienpflege Familienpflege ist ein unterstützendes Angebot für Familien in Krankheits- oder besonderen Belastungssituationen. Es hilft ihnen bei der Versorgung der Kinder und der Weiterführung des Haushalts. Den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend wird eine Familienpflegerin als entlastende Kraft eingesetzt. Sie übernimmt die Aufgaben für einen begrenzten Zeitraum selbstständig oder in Kooperation mit der haushaltsführenden Person. Gründe für den Einsatz einer Familienpflegerin können sein, wenn der erziehende Elternteil aufgrund einer Erkrankung vorübergehend ausfällt; wenn die Mutter aufgrund einer Risikoschwangerschaft oder nach der Geburt vorübergehend Unterstützung benötigt; wenn aufgrund einer Notsituation das Wohl des Kindes bzw. der Kinder gefährdet ist; wenn Familien sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden und die Bedingungen für das gesunde Aufwachsen des Kindes bzw. der Kinder nicht gegeben sind. Familienpflege wird in Sundern vom Caritasverband angeboten. Caritasverband Arnsberg-Sundern e. V. Frau Temmen Hellefelder Str. 21, 59821 Arnsberg, Tel. 02931/806607, E-Mail: [email protected]

Pflegekinderdienst Das städtische Jugendamt ist ständig auf der Suche nach Familien, Paaren oder auch Alleinerziehenden, die bereit sind, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen. Die Arbeit des Pflegekinderdienstes setzt bei problembelasteten Familien ein, die dem Kind aus verschiedenen Gründen keine zuverlässige Erziehung und

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Versorgung sowie ein geborgenes Zuhause bieten können. Ursachen hierfür können Arbeitslosigkeit, Krankheit, Suchtproblematik, Krankheit oder Trennungsschwierigkeiten sein.

z.

B.

Ist eine Familie in eine solche Notlage geraten, hat der Fachdienst (FD) die Aufgabe zu helfen. Eine mögliche Hilfe kann die Unterbringung des Kindes bzw. der Kinder in einer Pflegefamilie sein. Diese Hilfeform kann zeitlich befristet, vorübergehend, aber auch langfristig und auf Dauer angelegt sein. Voraussetzungen für Pflegeeltern: Sie brauchen viel Verständnis und Einfühlungsvermögen für die besonderen Bedürfnisse des Kindes und die Situation der Herkunftsfamilie. Sie akzeptieren, dass das Kind seine leiblichen Eltern lieb behält und den Kontakt zu ihnen braucht. Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum, gesicherte finanzielle Verhältnisse und sind bereit zur Kooperation mit dem Jugendamt. Eine Altersgrenze ist für die Pflegeeltern nicht festgelegt. Angestrebt wird jedoch ein natürliches Verhältnis zwischen dem Alter des Kindes und dem der Pflegeeltern, wobei es bewusste Ausnahmen gibt. Auf dieser Basis führt das Jugendamt mit den Bewerbern Gespräche. Die besonderen Anforderungen, die sich mit der Aufnahme eines Pflegekindes stellen, werden gemeinsam erarbeitet. Dabei bietet der Pflegekinderdienst Beratung für die Eltern, Pflegeeltern und Pflegekinder in allen Fragen, die das Pflegeverhältnis betreffen. Die Kontakte zwischen Pflegefamilie, Kind und Herkunftsfamilie werden auf Wunsch unterstützt. Für Pflegeeltern werden the-menbezogene Fortbildungen sowie spezielle Hilfen je nach Einzelfall und Bedarf angeboten. Ansprechpartner beim Jugendamt: Peter Engels, Tel. 02933/81-266, E-Mail:

[email protected]

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Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, besteht die Vaterschaft rechtlich erst, wenn sie durch Urkunde anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist. Väter können ihre Vaterschaft bereits vor Geburt des Kindes anerkennen. Diese Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden. Dies ist beim Jugendamt der Stadt Sundern unentgeltlich möglich. Manchmal ist die Feststellung der Vaterschaft problematischer, z. B. wenn die Mutter bei Geburt des Kindes noch mit einem anderem Mann verheiratet ist. Auch dann kann das Jugendamt umfassende Beratung und Hilfe anbieten. Dies gilt ebenso bei Fragen des Kindesunterhalts – einschließlich der Berechnung, wie hoch die Unterhaltsverpflichtung ist. Im Rahmen einer Beistandschaft kann das Jugendamt die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend machen. Wenn keine Einigung über die Höhe des Unterhaltes erzielt werden kann, kann das Jugendamt diese in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren klären. Der Elternteil, der mit dem Kind zusammenlebt, ist damit von der oftmals belastenden Unterhaltsklage entbunden. Bei gegenseitigem Einvernehmen kann die Unterhaltsverpflichtung ebenfalls beim Jugendamt kostenfrei beurkundet werden. Ansprechpartnerin beim städtischen Jugendamt: Sandra Lürbke, Tel. 02933/81-260, E-Mail: [email protected]

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Frühe Förderung von Kindern Die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung eines Kindes von besonderer Bedeutung. Grundlegende, körperliche, geistige und seelische Fähigkeiten entwickeln sich in dieser Zeit. Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises – Kinderfrühförderung – steht in allen Fragen, die die Entwicklung und Erziehung des Kindes betreffen, den Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung. Frühförderung ist ein Angebot für Familien mit Kindern, die z. B. zu früh geboren oder durch andere Risikofaktoren bedroht sind, sich langsamer oder anders entwickeln, verzögert oder auffällig sprechen, sich unsicher bewegen oder häufig hinfallen, unkonzentriert und ablenkbar wirken, bewegungsunruhig sind, wenig Interesse an der Umwelt zeigen, im sozialen Kontakt Auffälligkeiten zeigen, eine Behinderung haben. Die Kinderfrühförderung des Hochsauerlandkreises verfügt über ein fachlich qualifiziertes Team aus Kinderärzten, sozialmedizinischen Assistentinnen, Arzthelferinnen, Heilpädagoginnen, Motopädinnen und Psychologen.

Dipl.-Sonder-pädagoginnen,

Alle Mitarbeiterinnen der Kinderfrühförderung unterliegen der Schweigepflicht. Ansprechpartner Hochsauerlandkreis, Kreishaus Arnsberg, Eichholzstr. 11, 59821 Arnsberg Frau Dr. Binhold, Tel. 02933/94-4293, Fax: 02931/94-4283, E-Mail: [email protected]

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Familienzentren In den Kindergarten geht fast jedes Kind. In Zukunft werden dort auch die Eltern zunehmend Unterstützung erfahren. Das ist die Idee der neuen Familienzentren in NRW. Im Rahmen der landesweiten Förderung werden derzeit zwei Kindertagesstätten in Sundern zu Familienzentren ausgebaut. Wichtige Elemente sind dabei unter anderem: Erziehung und Betreuung von Kindern schon im Alter von unter drei Jahren; vorschulische Sprachförderung; Erziehungsberatung und Bildungsangebote für Eltern; umfassende Begleitung von Familien; im Bedarfsfall auch Vermittlung von Tagesmüttern und Tagesvätern. In den Familienzentren verbinden sich Erziehung, Bildung und Betreuung. Sie verbessern die frühkindliche Förderung (z. B. im wichtigen Bereich der Sprache), stärken Elternkompetenz und schaffen familienfreundliche Rahmenbedingungen, indem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert wird. Die Familienzentren sind Knotenpunkte in einem neu entstehenden Netzwerk, das Familien umfassend berät und unterstützt. Bis zum Jahre 2012 sollen im Bereich der Stadt Sundern nach dem Willen der Landesregierung insgesamt 6 Familienzentren eingerichtet werden. Die Kindergärten können sich bewerben, müssen dann an einem umfangreichen Qualifizierungsverfahren teilnehmen. Inzwischen (Stand 03/09) gibt es in Sundern zwei zertifizierte Familienzentren: Lukas Familienzentrum, Eichendorffstraße 73, 59846 Sundern, Tel.: 02933-5076 St. Johannes Familienzentrum, Dr.-Kleinsorge-Platz 1, 59846 Sundern, Tel.: 02933-3168

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Elternarbeit Elternbeteiligung – Elternmitwirkung – Elternbildung Beteiligte Eltern sind selbstwirksamer, spüren ihre Fähigkeiten wachsen, sind zuversichtlicher, fühlen sich nicht als Opfer, sondern als Gestalter ihres Lebens, ihres Alltages, entwickeln Erziehungsautorität und fühlen sich Autoritäten gegenüber weniger unterlegen. Unser Bildungssystem kommt ohne die Mitwirkung der Eltern nicht mehr aus. Es wird immer bedeutsamer, die Kinder zu Hause zu stärken und auf ihrem Bildungsweg, angefangen im Kindergarten, zu betreuen. Unter dem Motto „Starke Eltern für starke Kinder“ hat die Stadt Sundern ein Elternnetzwerk gegründet. Alle interessierten Eltern sind herzlich eingeladen dabei mitzuwirken. Bitte wenden Sie sich an: Frau Weber, Familienbeauftragte der Stadt Sundern: Tel.. 02933-81-304 oder Frau Schnelle, Leiterin des Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamtes der Stadt Sundern: Tel.: 02933-81-209

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Volkshochschule Sundern Kinder brauchen „starke Eltern“, die gut auf den Erzie-hungsalltag vorbereitet sind. Die Volkshochschule Sundern unterstützt Sie dabei durch Eltern-Kind-Kurse und interessante Einzelveranstaltungen zu aktuellen Familienthemen. Bitte informieren Sie sich über das Kursangebot, die VHS berät und informiert Sie gern. Ansprechpartner VHS Sundern, Franz-Josef-Tigges-Platz 1, Sundern Leiter: Klaus-Rainer Willeke Tel. 02933/4070, E-Mail: [email protected]

Katholische Bildungsstätte Arnsberg Elternbildung in der Katholischen Bildungsstätte (kbs) für Erwachsenen- und Familienbildung Arnsberg Diese kirchliche Einrichtung bietet interessante und hilfreiche Vorträge und Kurse zu den Themen: •

Ehe



Familie und Erziehung



Eltern-Kind-Gruppen



Mensch in Kirche und Gesellschaft



kreatives Gestalten



textiles Gestalten



Hauswirtschaft

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Gesundheit, Entspannung und Bewegung, sowie Treffpunkte für Selbsthilfegruppen. Veranstaltungsorte sind:

Arnsberg, Neheim und Sundern

Auskunft und Anmeldung: Katholische Bildungsstätte Hellefelder Straße 15 59821 Arnsberg Telefon

02931/2 20 31 02932/2 20 31 Telefax: 02931/1 47 48 E-Mail: [email protected] Internet: www.kbs-arnsberg.de

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Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Sundern Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Sundern informiert, berät und unterstützt Frauen und Männer. Sie wirkt an allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt Sundern, mit, die die Belange von Frauen und Familien berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann haben. An die Gleichstellungsbeauftragte kann sich gewandt werden z.B. bei: Beschwerden über Diskriminierung, Benachteiligung, Gewaltanwendung, Durchsetzung von Fraueninteressen Darüber hinaus wird Familienmediation bei Trennung und Scheidung angeboten. Die Beratung ist selbstverständlich vertraulich. Ansprechpartnerin Edeltraud Walter, Tel. 02933/81-255, E-Mail: [email protected]

Familienbeauftragte der Stadt Sundern Die Familienbeauftragte der Stadt Sundern koordiniert Maßnahmen, Projekte und Angebote für Familien. Sie können sich an dieser Stelle über alle Angebote der Stadt Sundern informieren und werden bei Bedarf beraten bzw. an die kompetenten Stellen verwiesen. Ansprechpartnerin Doris Weber, Tel. 02933/81-304, E-Mail: [email protected]

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Das Suchthilfenetzwerk Arnsberg-Sundern Die Einrichtung „Wendepunkt Suchthilfe Stadt Arnsberg“ ist auch für den Bereich der Stadt Sundern zuständig. Die Beratung ist kostenlos und anonym. Ansprechpartner im Suchthilfenetzwerk Arnsberg-Sundern: Wendepunkt Suchthilfe Stadt Arnsberg Lange Wege 16a, 59755 Arnsberg St. Johannes Hospital Neheim Abt. Geriatrie – Abt. Psychiatrie Springufer 7, 59755 Arnsberg, Tel. 02932/980-0 Westfälische Klinik Warstein Abt. Sucht-Medizin, Abt. Sucht-Rehabilitation Tel. 02902/82-1 Im Wendepunkt: Lange Wende 16a, 59755 Arnsberg, Tel. 02932/891165 Salus Klinik GmbH Oeventroper Str. 65 – 69, 59823 Arnsberg/Oeventrop Tel. 02937/707-0 Sozialpsychiatrischer Dienst Eichholzstr. 9, 59821 Arnsberg, Tel. 02931/944217 Diakonie HSK-Soest e. V. Betreutes Wohnen für Suchtkranke Ruhrstr. 74b, 59821 Arnsberg, Tel. 02931/9639593

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Erziehungsberatungsstelle des Sozialdienstes Katholischer Frauen Allgemeines Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche ist eine Einrichtung der freien Jugendhilfe und keiner Behörde zugeordnet. Das Team der Beratungsstelle besteht aus diplomierten Fachkräften mit psychologischer, pädagogischer und therapeutischer Ausbildung, die sich durch regelmäßige Fortbildungen auf die aktuellen Fragen und Probleme im Erziehungs-, Schul- und Familienalltag einstellen. Die Zielgruppen sind: ο Eltern bzw. andere Erziehungsberechtigte wie Stiefeltern, Großeltern etc. ο Kinder und Jugendliche ο Junge Erwachsene (bis 25 Jahre) Pädagogische Fachkräfte (LehrerInnen, ErzieherInnen) Jeder wird beraten, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Konfession, Beruf, sozialem Status, Alter und Herkunft. Aufgaben Gemeinsam mit den Ratsuchenden wird nach Ursachen für die bestehenden Probleme gesucht, versucht Zusammenhänge zu erkennen und Lösungsansätze zu finden. Hilfen werden angeboten durch: ο Beratung der Eltern, der Familie, der Kinder oder der Jugendlichen ο Diagnostik (Anamnesegespräch, Verhaltensbeobachtung, Testuntersuchung) ο Therapie für Kinder und Jugendliche einzeln oder in Kleingruppen ο Familientherapie ο Prävention (Beratung vor schwierigen Situationen, Elternabende, Informationsgespräche) ο Kooperation mit anderen Einrichtungen (nur mit Zustimmung der Ratsuchenden) Die Inanspruchnahme der Beratungsstellen ist freiwillig und für den Ratsuchenden kostenfrei. Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

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Anmeldegründe Die Beratungsstelle bietet Unterstützung, wenn Fragen, Probleme oder Konflikte im Leben mit Kindern und Jugendlichen auftreten, wie zum Beispiel bei:

ο ο ο ο ο ο ο ο ο

Entwicklungsauffälligkeiten Erziehungsfragen Leistungsproblemen in der Schule Beziehungs- und Belastungsprobleme in der Familie Problemen bei Trennung und Scheidung Problemen durch Krankheiten Psychosomatischen Beschwerden Ängsten aktuellen Krisensituationen

Öffnungszeiten bzw. Sprechzeiten Montags bis Freitags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr erreichbar. Zu dieser Zeit können Sie einen Termin vereinbaren. Anschrift Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Straße:

Rotbuschweg 3

PLZ / Ort:

59846 Sundern

Telefon:

02933 / 3360

Fax:

02933 / 9099 741

E-Mail:

[email protected]

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Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen Die ersten Jahre im Leben eines Kindes sind prägend für seine gesamte spätere Entwicklung. Neben der Erziehung in der Familie spielt der Besuch einer Kindertagesstätte oder gegebenenfalls die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson dabei eine wichtige Rolle. Auch dort wird Ihr Kind wesentlich gefördert – ebenso wie in der Offenen Ganztagsschule. Im Zeichen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf baut die Stadt Sundern auf ein qualifiziertes und bedarfsgerechtes Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebot für die Kinder. Die Tageseinrichtungen für Kinder haben als familienergänzende Einrichtungen die Aufgabe, die Gesamtentwicklung Ihres Kindes durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen und Bildungsangebote zu fördern und zu stärken. Grundvoraussetzung für eine gute Förderung Ihres Kindes ist die Zusammenarbeit aller an der Erziehung Beteiligten. In Bezug auf die qualifizierten Angebote und Betreuungsmöglichkeiten der Einrichtungen im Bereich der Stadt Sundern wird auf die Informationen der einzelnen Träger verwiesen. Wenn sie Fragen zur Betreuung Ihres Kindes haben oder aber auch zur Berechnung des Elternbeitrages, können Sie sich an folgende Personen beim Jugendamt der Stadt Sundern wenden: Klaus Pingel, Tel. 02933/81-265, E-Mail: [email protected]

Betreuung in Kindertagespflege Im Zeichen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden flexible Betreuungsangebote für Kinder – auch schon im Alter von unter drei Jahren – immer wichtiger. Die Kindertagespflege ist seit vielen Jahren eine anerkannte und bewährte Betreuungsform. Sie findet in einer familienähnlichen Situation statt und kann individuell auf den Bedarf der Eltern und des Kindes abgestimmt werden. Im Einzelnen wird verwiesen auf die Informationsbroschüre des Jugendamtes der Stadt Sundern. Ansprechpartner: Lydia Diederich, Tel. 02933/81-307, E-Mail: [email protected]

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Bildungskonzept der Stadt Sundern

Das Schulsystem in NRW Allgemeine Hochschulreife

Fachhochschulreife

Berufskolleg

Gymnasiale Oberstufe

Sekundarstufe II

Berufliche Abschlüsse / Allgemeine Hochschulreife

Sekundarabschluss I / Fachoberschulreife

Hauptschule

Realschule

Gymnasium

Gesamtschule

Grundschule

Im Stadtbezirk Sundern gibt es 9 Grundschulen, 1 Förderschule, 1 Hauptschule, 1 Realschule und 1 Gymnasium.

Primarstufe

Förderschule

Sekundarstufe I

Hauptschulabschluss nach Klasse 9

Schulen in Sundern

Rechtsstellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten nach dem SchulG NRW (u.a. Vorschriften)

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Ganztagsschulen in Sundern Ihr Kind besucht die Grundschule oder Förderschule in Sundern und Sie möchten eine qualifizierte Betreuung und Förderung für Ihr Kind oder Sie möchten vielleicht nach Jahren der Kinderbetreuung wieder zurück ins Berufsleben? Seit 2004 bietet ihnen die Stadt Sundern an den größeren Grundschulen und der Förderschule die Möglichkeit an, ihre Kinder täglich, auch in den Ferien, verlässlich bis 16.00 Uhr betreuen zu lassen. An den weiteren Grundschulen werden Betreuungsformen bis 13.00 Uhr über die Fördervereine der Schulen organisiert. Die Anmeldung zur offenen Ganztagsschule ist verbindlich für ein Schuljahr. Der Elternbeitrag, der sich nach dem Brutto-Jahreseinkomen, ähnlich der Kindergartenbeiträge, bemisst, ist monatlich zu entrichten. In den offenen Ganztagsschulen wird den Kindern ein warmes Mittagessen angeboten. Jede Grundschule steht in Verbindung mit einem örtlichen Catering- oder Kantinenbetrieb. Der Unkostenbeitrag für das Mittagessen beträt rd. 2,50 €/Mahlzeit.

Ansprechpartner: Bertold Assheuer: Tel.: 02933-81-210 Sigrid Pisano: Tel.: 02933-81-214

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Freizeit Ungefähr ein Fünftel der Sunderner Bevölkerung sind Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Für sie gibt es in über 60 Gruppen und Vereinen im Bereich der Stadt Sundern Angebote zur Gestaltung der Freizeit. Auch das Jugendbüro der Stadt Sundern steht als Ansprechpartner zur Verfügung und informiert über die zahlreichen Angebote insbesondere für Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Ansprechpartner Klaus Büenfeld, Jugendamt, Rathausplatz 1, Sundern, Tel. 81-269, E-Mail: k.bü[email protected]

Kinder-Telefon Unter der Nummer 81-250 hat die Stadtverwaltung Sundern ein Kindertelefon eingerichtet. Hier können sich Kinder direkt mit Fragen und Problemen an die Verwaltung wenden. Es steht ein Ansprechpartner zur Verfügung, der sich dann umgehend darum kümmert, dass die über das Kindertelefon mitgeteilten Sorgen und Nöte behoben werden.

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Musikschule des Hochsauerlandkreises Die Musikschule Hochsauerlandkreis ist offen für alle. Angehörige aller Nationen, Generationen und sozialer Gruppen finden in der Musikschule attraktive Bildungs- und Betätigungsmöglichkeiten rings um die Musik. In Sundern wird schwerpunktmäßig Instrumentalunterricht und elementare Musikerziehung für Kinder im Alter von 4 – 7 Jahren angeboten. Ansprechpartner Musikschule des Hochsauerlandkreises, Kreishaus Meschede, Tel. 0291/940

Stadtbibliothek Sundern Öffentliche Bibliotheken vermitteln Wissen und Bildung, Angebote für Freizeit und Unterhaltung und helfen bei der Orientierung im Alltag. Sie stehen allen Menschen offen, unabhängig von deren Alter oder Bildungsstand. Ein Schwerpunkt der Stadtbibliothek Sundern ist es, gezielt das Lesen von Kindern zu fördern. Welche Bedeutung der Lesekompetenz in der Wissens- und Informationsgesellschaft zukommt, hat die PISA-Studie eindrucksvoll bewiesen. Neben der Lesekompetenz fördert die Stadtbibliothek Sundern auch die Medienkompetenz sowie den adäquaten Umgang mit elektronischen Informationsquellen. In der Stadtbibliothek Sundern Mitarbeiterinnen zur Verfügung.

stehen

ausgebildete,

qualifizierte,

kreative

Ansprechpartnerin Frau Thea Schroiff, Leiterin, Settmeckestr. 3, Sundern, Tel. 02933/922462, Fax: 922461

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und

motivierte

Beratungsdienste in und für Sundern Beschwerdetelefon der Stadt Sundern 02933/81222 Telefon-Seelsorge Telefon-Nr. 0 800 111 0 111 AA Gruppe Sundern 59846 Sundern, Hauptstraße 155 a Ev. Gemeindehaus, Do. 19.30 Uhr Erwin: 02933/5576 Franz-Josef: 02933/5137 Hilfe von Angehörigen von Alkoholikern AL-Anon Familiengruppe Müschede Martin-Luther-Kirche Treffen: dienstags 19.30 Uhr Kontaktpersonen: Gerda, Telefon: 02933/5576 Silvia, Telefon: 02933/77781

Aids-Beratung des Hochsauerlandkreises HIV-Test (Aids) kostenlos und anonym vertraulich. Eichholzstraße 9, 59821 Arnsberg 2, Tel. 02931/944285 montags von 09.00 - 11.30 Uhr, Zimmer 3 Gesundheitsamt Meschede, 59872 Meschede, Zimmer 220, dienstags 09.00 - 11.30 Uhr Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Hochsauerland Mobiler sozialer Hilfsdienst Mobiler Sozialer Hilfsdienst für alte und behinderte Menschen in verschiedenen Lebensbereichen. Bürozeiten: Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags vormittags. 59846 Sundern, Thomas-Becket-Weg 5, Telefon: 02933/5181 Anerkannte Zivildienststelle Altentagesstätte: geöffnet montags und donnerstags 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

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Beratungsdienste in und für Sundern Beratungsstelle

Beratungsstelle

des sozial-psychiatrischen Dienstes des für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Hochsauerlandkreises für seelische Konflikte, der Diakonie Hochsauerland-Soest e.V., psychische Erkrankungen und Suchtfragen: Schützenstr. 10, 59872 Meschede, Frau Stucka, Tel.: 02931/94-4426 Telefon: 0291/290050 und Sprechstunde: Di. 09.00-12.00 Uhr Clemens-August-Straße 10, 59821 Arnsberg, im Rathaus Sundern, Zi. 131 Telefon: 0291/290050 (Tel.: 02933/81-131) Beratungsstelle und nach Vereinbarung für schwangere Frauen Hilfen für Geistig-, Körper- und Frau Gräbe, Telefon: 02932/82414 Mehrfachbehinderte; Rehabilitation: jeden 1. Montag im Monat Herr Humpert, Tel.: 02931/94-4000 Sprechstunden in der Beratungsstelle Rotbuschweg 3

Sprechstunde nach Vereinbarung

Telefon: 02933/3360

Schwangerschaftskonflikte; Hilfen für Schwangere:

Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung

Frau Ossenbrink, Tel.: 02931/94-4237 Sprechstunde: Di. und Do. 09.00-11.00 Uhr Di. 14.00-15.00 Uhr

der Diakonie Hochsauerland-Soest e.V., Clemens-August-Straße 10, 59821 Arnsberg, in Arnsberg, Eichholzstraße 9, Zimmer 002 Telefon: 02931/22088 und 0291/290050 und nach Vereinbarung.

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Beratungsdienste in und für Sundern Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew (BVMB) Gymnastik jeden Freitag in der Sporthalle in Oeventrop um 19.00 Uhr. Wassergymnastik jeden Mittwoch im Haus des Gastes Langscheid, 20.00 - 21.00 Uhr. Kontaktadresse: Horst Eggenstein, Tel.-Nr.: 02937/6945 Erziehungs- und Schulberatung

Frauen helfen Frauen e.V. Beratungsstelle bei sexuellem Missbrauch 59821 Arnsberg 2, Telefon: 02931/2038 Notruf Frauenhaus Telefon: 02931/ 6791 oder 6783 Kath. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Meschede, Stiftsplatz 9

des Sozialdienstes kath. Frauen e.V.

Arnsberg, Ringlebstraße 10 Anmeldung: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr, Tel. 0291/7818 Kreuzbund-Selbsthilfegruppe

Martina Regniet, Ulrike Rebig, Michael Berens, Rotbuschweg 3, Tel.: 02933/3360 Familien- und Integrationsbeauftragte

für Suchtkranke und Angehörige

der Stadt Sundern

Rotbuschweg 3

Frau Weber, Rathausplatz 1, 59846 Sundern

Gruppenstunde

Telefon: 02933/81-304 Förder- und Integrationszentrum Sundern Herr Caccio Tel.: 02933-81-304 Rathausplatz 1, 59846 Sundern

1. und 3. Dienstag, 19.30 Uhr 2. und 4. Donnerstag, 19.30 Uhr Kontaktpersonen sind unter den Telefon-Nummern: * 02933-2828 * 0172/2374636 immer zu erreichen.

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Beratungsdienste in und für Sundern Selbsthilfegruppe für Ess-Störungen (Anorexie, Bulimie, Adipositas)

Schuldnerberatung der Diakonie Hochsauerland-Soest e.V., Hauptstraße 40, 59755 Arnsberg, Telefon: 02932/83955

Treffen: montags 20.00 Uhr in Arnsberg Kontaktpersonen: Beate, Tel. 02935/1890, Martina 02932/39646

Flüchtlingsberatung

Parkinson Selbsthilfegruppe

der Diakonie Hochsauerland-Soest e.V., Hauptstr. 110, 59846 Sundern, Tel. 02933/7122

Arnsberg-Sundern Regelmäßige Vorträge mit Erfahrungsaustausch sowie jede Woche Gruppengymnastik Auskunft: Vors. W. Lahme, Tel.: 02932/54260.

Hospiz Raphael Stationäre Hospiz des Caritas-Verbandes Arnsberg-Sundern Hellefelder Str. 27, 59821 Arnsberg

Die Diabetes-Selbsthilfegruppe Sundern

Tel.: 02931/806650

im Deutschen Diabetiker Bund Ambulantes Hospiz Landesverband NRW e.V. Hausbetreuungsdienst des Caritas-Verbandes trifft sich an jedem 2. Freitag im Monat in der Arnsberg-Sundern Volkshochschule Sundern Begleitung und Betreuung Schwerkranker und (Franz-Josef-Tigges-Platz) um 19.00 Uhr. Sterbender und ihrer Angehörigen Kontaktperson: Hellefelder Str. 27, 59821 Arnsberg Elsbeth Wulf, Tel.: 02933/7561 Tel.: 02931/806-614 Liane Schulte, Tel.: 0170/3897500 Ansprechpartner: Ursula Witteler

Der Kreis pflegender Angehöriger ...trifft sich jeden 1. Mittwoch im Monat um 16.00 Uhr im Johanneshaus.

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Beratungsdienste in und für Sundern Selbsthilfegruppe für Virushepatitiden der Hepatitis Hilfe NRW e.V. Beratung - Aufklärung - Hilfe Ansprechpartnerin ist Marina Weigelt, Tel.: 02933/1239 VdK-Ortsverband Sundern Ansprechpartner: Dietmar Schröter Tel.: 02933/1000, Handy: 0172/2345394 Helmut Gilbert, Tel. 02933/2828 Jeden 1. Dienstag im Monat von 10.30 - 12.00 Uhr Sprechstunde im Rathaus durch den VdKSozialstation Sundern Kreisverband Meschede. Aktuelle Mitteilungen Rotbuschweg 3, 59846 Sundern sind aus der Informations-Tafel neben der Post zu entnehmen. Telefon: 02933 / 7 90 11 Der Vorstand Ambulante Alten-, Kranken- und Familienpflege Sozialverband VdK - OV Hachen Caritas / Diakonie für Hachen, Stemel, Enkhausen, Hövel Ansprechpartner: Telefax: 02933/79012 Heinz Dieter Mohr, Tel.: 02935/2642 Tabuthema: Darmkrankheiten Bärbel Blöink-Schlotmann, Tel.: 02935/968158 Neue Selbsthilfegruppe Crohn/Colitis Kreisverband Hochsauerland, Meschede, Kontaktpersonen sind unter der Telefonnummer Tel.: 0291/4432 02933/6600 und 02931/6894 zu erreichen und Sprechstunden im Rathaus, Sundern, jeden 1. Dienstag im Monat von 10.30 - 12.00 Uhr. stehen für Informationen zur Verfügung. Seniorenbeirat Stadt Sundern Sprechstunden jeweils am 1. Dienstag im Monat von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr in der Volkshochschule in Sundern, Franz-Josef-Tigges-Platz 1. Internet-Café donnerstags von 09.00 bis 11.00 Uhr und jeden 2. Mittwoch im Monat außerhalb der Ferien PC-Workshop für Grundschulkinder in der Bücherei in Sundern, Settmeckestraße 3. In der alten Grundschule in Hachen jeweils donnerstags ab 16.00 Uhr allgemeine Informationen über die Bedienung eines PC für jedermann.

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Beratungsdienste in und für Sundern Sozialverband Deutschland ehem. Reichsbund Ortsverband Sundern Ansprechpartner für alle Stadtteile Sundern Heinz Böhmer, Tel. 02933/79298 Sprechstunden im Stadtkrug Sundern, jeden Mittwoch im Monat von 13.00 - 14.00 Uhr durch den Bezirksgeschäftsführer Herrn Manfred Zirngiebel. Stillgruppe der La Leche Liga e.V. Austausch und Informationen rund ums Stillen. Wir treffen uns jeden 3. Mittwoch im Monat von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr in Sundern/Allendorf Hedwig Willeke-Bremer (LLL-Stillberaterin) Telefon: 02393/220161 Diakonie Hochsauerland-Soest e.V. Betreutes Wohnen der Diakonie HochsauerlandSoest für chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke Ruhrstraße 74b, 59821 Arnsberg, Tel.: 02931/9639593, Fax: 02931/21319 Ansprechpartner: Frau Marie Luise Scheffer, Tel.: 0160/90750822 Frau Beate Wolf, Tel.: 0160/90936177 Sprechstunde: Mi. + Do. von 09.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Beratungsstelle für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten Ruhrstraße 74b, 59821 Arnsberg, Tel.: 02931/1861 o. 1862 Sprechstunde: Mo.-Fr. von 08.30-12.00 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung Minijob-Center der Diakonie Ruhr-Hellweg Vermittlung haushaltsnaher und pflegeergänzender Dienstleistungen Clemens-August-Str. 10 59821 Arnsberg Tel.: 02931/9638002 Fax: 02931/938580 Ansprechpartnerin: Sylvia Mersmann Sprechstunde: Di. und Do. 08.30 - 11.30 Uhr Bürgerbus Sundern e.V. Kunden-Center, Levi-Klein-Platz 7 Telefon 02933/921890 Telefax 02933/921891 E-Mail [email protected] Öffnungszeiten: Montags und samstags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

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Beratungsdienste in und für Sundern Wendepunkt Suchthilfe Beratung und Unterstützung für Betroffene (auch Therapie), Angehörige, Eltern, Lehrer, Arbeitgeber etc. umgehend in der Hauptstelle in Nieheim Alkohol und Medikamente Frau Schlinkmann-Kaiser Herr Olschewsky Tel.: 02932/83157 Illegale Drogen Herr Wendel Tel.: 02932/83050 Nach Vereinbarung auch Beratungsangebot (schnellstmöglich) in Sundern im Rathaus Herr Hillenkamp Tel.: 02932/9319901 Auch unsere Verwaltung hilft gerne weiter (bis 12.00 Uhr) Frau Polomski Tel.: 02932/9319903 Deutsche Rheuma-Liga Nordrhein-Westfalen e.V. Arbeitsgemeinschaft Arnsberg/Sundern, Blumenstraße 10, 59755 Arnsberg-Neheim, Tel. 02932/639944 Sprechzeit: 2. Dienstag im Monat 17.00 bis 19.00 Uhr (auch für Nichtmitglieder)

Die Selbsthilfegruppe für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen trifft sich jeden Dienstag von 17.30 Uhr -19.30 Uhr in den Räumen der AWO hinter dem Rathaus in Sundern. Ansprechpartner: Sigmund Schummann Tel. 02933/79810 Beate Albaum, Tel. 02933/4790 Verwaiste Eltern Sundern Die Selbsthilfegruppe wird geleitet von Anne Gallus. Der "offene" Gruppenabend ist jeden 3. Montag im Monat um 20.00 Uhr. DRK-Heim Sundern, Rathausplatz 5, 59846 Sundern In der Ferienzeit, und wenn der 3. Montag im Monat auf einen Feiertag fällt, informieren Sie sich bitte telefonisch über den nächsten Termin: Unser Beratungsbüro: Verwaiste Eltern Sundern Anne Gallus, Röhrenspring 28 59846 Sundern, Tel.: 02724/288380

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Beratungsdienste in und für Sundern Caritas-Sprechstunde

Selbsthilfegruppe Eltern diabetischer Kinder Die Selbsthilfegruppe "Eltern diabetischer Kinder" veranstaltet regelmäßig Treffen für die Eltern betroffener Kinder. Auch für die Kinder werden regelmäßig interessante Aktionen angeboten. Für eventuelle Rückfragen zur Selbsthilfegruppe oder zu anstehenden Veranstaltungen stehen nachfolgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung: für die Region Arnsberg: Martina Hilgenhaus, Tel.: 02931/14388 für die Region Sundern: Meschede, Balve und Menden: Astrid und Otto Japes, Tel.: 02933/79400 Diagnose Krebs

Migrationsdienst für Ausländer Die Sprechstunde findet jeden Mittwoch von 11.00 bis 13.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Caritas-Verbandes Arnsberg-Sundern, 59846 Sundern, Hellefelder Str. 27 - 29 (Tel.: 02931/806-611) statt.

Wie gehe ich damit um? Wir treffen uns jeden 1. Dienstag im Monat im Gemeindehaus Christ-König-Gemeinde in Sundern, um 19.00 Uhr. Kontakt: Tel.: 02933/6507 und Tel.: 02393/1335 (ab 19.00 Uhr)

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