Dem Mitarbeitermangel entgegentreten

August 14, 2017 | Author: Herbert Kirchner | Category: N/A
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Hotel- und Gaststätten-

Oktober 2013 Heft 10 E 2844 Hotel- und Gaststättenverband Schwarzwald-Bodensee e.V. im

Mehrwertsteuer: Mappus macht Hoffnung DEHOGA fordert weniger Bürokratie und kritisiert Konjunkturpaket der Bundesregierung Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie wird kommen. Das jedenfalls glaubt Stefan Mappus. Baden-Württemberg jedenfalls werde kontinuierlich versuchen, das über den Bundesrat durchzusetzen, kündigte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Sinsheim an. Mappus zeigte als Gastredner beim Delegiertentag des DEHOGA-Landesverbandes auch Verständnis für andere Anliegen der Branche und signalisierte unter anderem Gesprächsbereitschaft, was die vom DEHOGA kritisierte Strafandrohung gegen Wirte bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz in ihrem Erwartet vom neuen Gaststättengesetz vor allem Betrieb angeht. weniger Bürokratie: Peter Schmid, Präsident des Ansonsten aber sah Mappus bei dem DEHOGA Baden-Württemberg. jetzt vorliegenden Gesetzentwurf für ein neues Nichtraucherschutzgesetz keinen Da sei nun mal das Urteil des Bundesver„sehr restriktiv“ geweSpielraum, insbesondere nicht, was die fassungsgerichts Das Gastgewerbe in Deutschland gehört EURES hat die ZAV derzeit Zugriff auf ca. und „hinter diese Restriktionen Bestimmung über einfaunter anderem zu die denZubereitung Branchen, die von sen, 750 Bewerber aus den EU-Ländern für den zurück“, Somit so dersollten CDUcher Speisen in Raucherlokalen Seiten der Arbeitsverwaltung offiangeht. ziell ei- können Bereich wir des nicht Gastgewerbes. nen überproportionalen Mitarbeiterman- Interessierte Betriebe eine Anfrage bei der gel verzeichnen. Viele DEHOGA Mitglieder ZAV, eventuell auch nach Rücksprache mit müssen diesen leidvollen Zustand bereits dem persönlich zuständigen Arbeitsverim eigenen Betrieb erfahren. Vor diesem mittler des Arbeitgeberservice der ArbeitsHintergrund kann sich bei der Mitarbei- agentur, starten. Derzeit führt der DEHOGA tersuche ein Blick über die Grenzen der in einigen Kreisen InformationsveranstalBundesrepublik lohnen. Nahezu für alle tungen zusammen mit dem ArbeitgeberLänder der EU gilt mittlerweile die volle service der Arbeitsagentur durch, in denen Schon wieder geht ein JahrAuch zu Ende. Für vieledie war das Jahrdes 2008 mit einer positiven Arbeitnehmerfreizügigkeit. für MitAufgaben Arbeitgeberservice, insEntwicklung verbunden. Finanzkrise in vielen Bereiarbeiter aus Bulgarien undAllerdings Rumänienhat solldie sogenannte besondere die Fachkräftegewinnung sochen eine totale Verunsicherung Die sich schon seitvorgestellt längerer Zeit abab dem 1. Januar 2014 die Pflicht, hervorgerufen. eine Ar- wie Förderprogramme werden zeichnende Konjunkturschwäche in der Automobilindustrie wurde durch die14.30 schockbeitserlaubnis zu beantragen, entfallen (z. B. am 13. November 2013 ab Uhr artige Finanzkrise noch verschärft. Hinzu kommt,dass AussagenSelbstverständvon Politikern wenn die Anstellung über eine Saisonbein der IHKdurch in Villingen). und Massenmedien die Krise noch herbeigerufen wurde. Wir alle wissen schäftigung hinausgeht. Die ZAV, diezusätzlich zen- lich kann sich aber jeder Arbeitgeber nicht, wie stark uns kommenden Ereignisse wirtschaftlichen treffen trale Auslandsund die Fachvermittlung der auchund individuell an seinenFolgen Ansprechpartwerden. Aber imdie Gegensatz zu vielen Aussagen der Öffentlichkeit sollten wir eher Arbeitsagentur, über breite Kontakte ner in des Arbeitgeberservices wenden. Zwei dazu beitragen, mehr Optimismus auszustrahlen. Vielleicht wir uns die Worzu Arbeitsvermittlungen im Rahmen des Angebote sollensollten hier exemplarisch vorte des neuen amerikanischen Präsidenten Barack Obama zu eigen wenn wir EURES-Netzwerks verfügt, unterbreitet gestellt werden, dasmachen, Förderprogramm uns des wirtschaftlich raueren Umfeldes in Zukunft stellen. hier den vieleHerausforderungen unterstützende Angebote. Über MobiPro-EU und „incomming Azubi“: „Ja wir können es und wir packen es an“ sollte unsere künftige Leitschnur sein. Wir sollten deshalb als Unternehmer von kleineren und mittleren Betrieben die Herausforderungen der nächsten Zeit mit Optimismus und Selbstvertrauen angehen. Fortsetzung auf Seite 3

Gezielte Zuwanderung – Dem Mitarbeitermangel entgegentreten

Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Neues Jahr 2008

Wird beim reduzierten Mehrwertsteuersatz für Hotels am Ball bleiben: Gastredner Stefan Mappus, CDU-Fraktionschef im Landtag.

Fraktionschef. DEHOGA-Präsident Peter Schmid hatte ihn zuvor mit der–Forderung Förderprogramm MobiPro-EU Förderung seines Verbandes konfrontiert,„dass Raufür Auszubildende cherlokale zumindest SpeiHervorheben möchtendaswirgleiche in diesem senangebot erlaubtdas werden sollte wie BeZusammenhang Förderprogramm senwirtschaften, neben kalten SpeiMobiPro-EU, das also die Mobilität junger Arsen zubereitete warme beits-auch und einfach Ausbildungsstellensuchender Speisen”. in Ländern mit hoher Arbeitslosigkeit Fortsetzung auf Seite 2 nach Deutschland fördern soll. Unterschie-

aus dem inhalt

Fortsetzung auf Seite 2

aus aus dem dem inhalt inhalt … Deutsche Jugendmeister gekürt Neuer Tarifvertrag

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5 und 14-18

Konjunkturumfrage Neue Verbandsspitze im DEHOGA Ohne IBAN geht nichts

Zwei Prozent Bonus für Bankeinzug Rathaus trifft Wirtshaus

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Diskothekenbetreiber informierten sich 21 10 Tipps für Ausbilder DEHOGA gegen Bettensteuer Seminarangebote im Raum Freiburg Rechtslage bei No Shows

Neues Jugendschutzgesetz DEHOGA kompakt

Sieben oder 19 Prozent HOGATRENDS 2009

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Hotel- und Gaststättenkurier Fortsetzung von Seite 1

den wird zwischen der Förderung Ausbildungsstellensuchender und solcher, die eine qualifizierte Beschäftigung suchen. Das Projekt ist befristet bis zum 31. Dezember 2016. Ausbildungsinteressenten zw. 18 und 35 Jahren aus anderen Ländern der EU können folgende Förderung erhalten: • Bis zu achtwöchiger Deutschsprachkurs im Heimatland vor einem Praktikum. • Anreisekostenpauschale für ein Bewer bungsgespräch über 200 Euro bis zu 500 Kilometer und über 300 Euro bei mehr als 500 Kilometer einfacher Strecke. • Die gleiche Anreisepauschale je für die Anreise zum vorbereitenden, bezahlten Praktikum und die Rückreise. • Anreise- und Umzugskostenpauschale zu Beginn der Berufsausbildung in Höhe von 500 Euro, sowie ebenfalls 500 Euro bei eventueller vorzeitiger Beendigung. • Finanzierung eines Vollzeit-Deutschsprach- kurses in Deutschland zur Vorbereitung auf das Praktikum bis zu vier Wochen. • Finanzierung eines praktikumsbeglei tenden Sprachkurses bis zu acht Wochen. • Finanzierung bzw. Bereitstellung einer ausbildungsbegleitenden Förderung (z.B. Sprachkurs, Nachhilfe in der Berufsschu le, ausbildungsbegleitende Hilfen). • Unterstützungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während des aus bildungsvorbereitenden Praktikums (ein schließlich des vorbereitenden Deutsch sprachkurses in Vollzeit). Die Förderung beträgt maximal 818 Euro monatlich un ter Anrechnung der Ausbildungsver gütung und ist auf drei Monate begrenzt. • Unterstützungsleistungen zur Siche rung des Lebensunterhalts während der betrieblichen Berufsausbildung: eben falls maximal 818 Euro monatlich unter Anrechnung der Vergütung. • Reisekostenpauschale für zwei Familien heimfahrten je Ausbildungsjahr über 200 Euro bei bis zu 500 Kilometer und über 300 Euro bei einfacher Strecke über 500 Kilometer. • Finanzierung bzw. Bereitstellung einer sozial- und berufspädagogischen Ausbil dungsbegleitung. Unterstützung bei Alltagsthemen erforderlich Wichtig ist hierbei jedoch das Bewusstsein, dass ein junger Mensch in einen anderen 2

Kulturkreis kommt, er fern der Heimat und Familie ist und er sich damit auch mit einer ggf. anderen Mentalität zu Recht finden muss. Er muss Kontakte knüpfen, seine Freizeit gestalten und Freunde finden aber auch Behördengänge erledigen, ggf. sogar eine Wohnung suchen, wenn er nicht im Betrieb unterkommt. Deshalb kann gar nicht genug darauf hingewiesen werden, dass hier eine Begleitung bzw. Hilfestellung durch den Betrieb eminent wichtig ist. Idealerweise sollte der Betrieb hier jemanden zur Verfügung stellen, der sich derlei Themen annimmt, den der neue Mitarbeiter auch als Vertrauensperson ansprechen kann, wenn er Sorgen oder Probleme hat. Das sollte deshalb vielleicht nicht unbedingt der Arbeitgeber selbst sein. Förderung auch für Fachkräfte Auch die Beschäftigung qualifizierter Beschäftigter wird durch MobiPro-EU gefördert. Voraussetzung ist das Angehören zu einem Mangelberuf, zu dem das Gastgewerbe gehört. Der Förderung unterliegt: • Bis zu achtwöchiger Deutschsprachkurs im Heimatland. • Anreisekostenpauschale für ein Bewer bungsgespräch über 200 Euro bis zu 500 Kilometer und über 300 Euro bei mehr als 500 Kilometer einfacher Strecke. • Umzugskostenpauschale zur Arbeitsauf nahme in Höhe von 890 Euro im Rahmen des Programms „Your first EURES job“. • Finanzierung von berufsbegleitendem und -bezogenem Deutschunterricht oder eines Vollzeitsprachkurses in Deutschland für bis zu 150 Unterrichts stunden von je 45 Minuten. Goldene Regel: Erst der Antrag, dann die Maßnahme Voraussetzung für alle Förderleistungen für Auszubildende oder Fachkräfte ist, dass die Anträge jeweils vor der Maßnahme oder vor den Unterschriften unter die Verträge gestellt werden müssen. Wer eine Maßnahme beginnt, ohne zuvor den Antrag gestellt zu haben, wird keine Förderung erhalten. Ferner muss der Bewerber selbst die Anträge stellen. Zuständig ist die ZAV, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 713-1083. Beim Ausfüllen der Anträge sollte der Arbeitgeber auf jeden Fall behilflich sein. Außerdem muss der Be-

werber die Kosten regelmäßig vorstrecken und erhält sie von der Arbeitsverwaltung hinterher erstattet. Spezielles Programm: „incomming Azubi“ für das Lehrjahr 2014/15 Über diese Leistungen hinaus gibt es bei der ZAV das Projekt „incomming Azubi“. Bis 23. Oktober 2013 müssen sich Betriebe finden, die ausländische Auszubildende für den Ausbildungsstart September 2014 suchen. Mehrere Betriebe müssen zusammen mindestens fünf Auszubildende suchen und ausdrücklich und verbindlich Ausbildungsbewerber für September 2014 einstellen wollen. Dann sucht die Arbeitsverwaltung in der Zeit zwischen voraussichtlich November 2013 und Januar 2014 Bewerber im Ausland. Sie geht dabei in sog. Recrutingveranstaltungen innerhalb ihres Netzwerks und sucht für die Betriebe, die sich hier konkret und verbindlich gemeldet haben. Voraussetzung ist, dass die Stellen für dieses Bewerbungsverfahren freigehalten werden. Voraussetzung ist weiter, dass der Betrieb mindestens bei der Suche einer Unterkunft behilflich sein muss, besser wäre sogar, eine angemessene Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Und weil es für den Erfolg einer Tätigkeit im anderen Land sehr auf eine gelungene Integration ankommt, muss der Betrieb einen „Kümmerer“ zur Verfügung stellen, der sich mit dem Auszubildenden z. B. um Behördengänge kümmert und ihn begleitet. Bei mehreren Betrieben in einer Region können die Betriebe auch zusammen einen „Kümmerer“ stellen, oder einen Dritten mit der Leistung beauftragen. Bei einer Informationsveranstaltung am 23. September 2013 in Umkirch (siehe Seite 9) bei Freiburg hatten sich spontan sieben Betriebe von Müllheim über St. Peter, Freiburg bis Freiamt zusammengetan und suchen 17 Auszubildende. Der Anmeldeschluss für dieses Projekt endet am 23. Oktober 2013. Zur Beantwortung von Fragen zu diesen Themen sollten sich Interessierte an den zuständigen Arbeitsvermittler wenden. Sofern die Telefonnummer vor Ort nicht bekannt ist, kann auch die kostenlose Arbeitgeberhotline: 0800 4555520 gewählt werden, die Sie mit dem zuständigen Arbeitsvermittler verbindet.

Die Verbandsgeschäftsstellen erreichen Sie über: Zentralgeschäftsstelle Freiburg: Günterstalstr. 78, 79100 Freiburg i. Br., Telefon 0761 73400, [email protected], www.dehogasb.de Geschäftsführer: RAss Alexander Hangleiter Stellv. Geschäftsführerin: RAin Doris Hertweck Geschäftsstelle Baden-Baden: Lichtentaler Str. 43, 76530 Baden-Baden, Telefon 07221 23445 Geschäftsführer: RA Markus Fricke Geschäftsstelle Konstanz: Petershauser Str. 32, 78467 Konstanz, Telefon 07531 22678 Geschäftsführerin: RAin Ines Kleiner

Oktober Januar 2013 2011Heft Heft101

Schwarze Schafe schaden Branche FREIBURG (ag). Bei der Suche nach geeignetem Berufsnachwuchs haben es alle Branchen schwer. Aktuell ist das noch schlimmer als in früheren Jahren. Mancher Ausbildungsplatz in der Hotellerie und Gastronomie ist unbesetzt geblieben. Wenn das Angebot an Lehrlingen knapp ist, bekommen es die Berufe im Gastgewerbe besonders zu spüren. Da hilft es auch wenig, sie in ein freundlicheres Bild zu rücken, wie das auch geschieht. Häufig unsachliche Kritik an der Ausbildung im Gastgewerbe verbessert die Situation nicht und ist keineswegs hilfreich. So ist der Hinweis eines Hoteldirektors an

der Nordsee durchaus richtig, dass „einige schwarze Schafe eine ganze Branche in Verruf bringen“. Das Hotel ist Ausbilder von 26 Lehrlingen. Sie sind offensichtlich mit ihrer Ausbildung zufrieden und ihr Lehrbetrieb erfüllt seine fachlichen und sozialen Aufgaben. Wo das nicht der Fall ist, wäre Nacharbeit empfehlenswert. Im Allgemeinen dürfte es aber schwer sein, zu einem besseren Ruf des Gastgewerbes zu kommen, was die ständigen Bemühungen des DEHOGA und der unmittelbar betroffenen Gastronomen aber nicht schmälert. Am Ball bleiben, ist hier wohl die Parole.

Impressum Postvertriebsstück des Hotel- und Gaststättenverbandes SchwarzwaldBodensee e.V. Herausgeber: doRi Verlag und Werbung UG (haftungsbeschränkt) Wasenweilerstraße 13 · 79268 Bötzingen Telefon 07663 9130900 · Fax 07663 9130901 [email protected] Redaktion: Hotel- und Gaststättenverband Schwarzwald-Bodensee e.V., Günterstalstr. 78, 79100 Freiburg i. Br., Klaus Althoff, Alexander Hangleiter: Telefon 0761 73400, Fax 0761 700963 Wolfgang Grosholz: Telefon + Fax 0761 62653 doRi Verlag und Werbung Telefon 07663 9130900 · Fax 07663 9130901 [email protected] Druck: Hofmann Druck, Emmendingen Anzeigen: Bender Werbe GmbH, Postfach 248 79002 Freiburg i. Br., Telefon 0761 409961, Fax 0761 404244, [email protected] Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 13. Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte und Fotos übernehmen Verlag und Redaktion keine Haftung. Erscheinungsweise: monatlich. Bezugspreis für Nichtmitglieder jährlich 35 E. Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten.

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Hotel- und Gaststättenkurier

Regionale Küche liegt im Trend

Hygiene-Listen im Internet: Niedersachsens Regierung will rechtliche Klarheit schaffen Etwa 400 Touristiker und Hoteliers aus ganz Baden-Württemberg sind in Stuttgart zusammengekommen, um bei der Kooperationsbörse der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) Perspektiven und Trends der Tourismuswirtschaft zu diskutieren. Die Kulinarik, also die Kochkunst, war in aller Munde. Ein wichtiger Markt für die Gastronomie und Hotellerie im ländlichen Raum. „Baden-Württemberg ist das Genießerland Deutschlands“, sagte der Geschäftsführer der TMBW, Andreas Braun. „Wir wissen aus Umfragen, dass man uns vor allem in den Bereichen Naturerlebnis, Wandern und Kulinarik eine überdurchschnittlich hohe Kompetenz zutraut.“

Diesen Trend bestätigte auch Karl Born, Professor für Tourismusmanagement, der auf der TMBW-Kooperationsbörse einen Vortrag hielt über die Zukunft des Tourismus. „Im Fernsehen gibt es ja fast keine Sendung mehr, in der nicht gekocht wird“, sagte Born mit einem Augenzwinkern. Sehnsucht nach dem Regionalen In Zeiten der Globalisierung würden sich die Menschen zudem immer mehr nach dem Regionalen sehnen. „Kulinarik ist das Einzige, mit dem man eine Landschaft sinnlich erleben kann“, sagte Born. „An alten Steinen kann man schließlich nicht knabbern.“ Gutes Essen müsse zum Erlebnis gemacht werden, von der Einrichtung des Restaurants oder Hotels bis hin zur Kleidung der Mitarbeiter.

Eine Zielgruppe, die immer wichtiger wird: Gäste aus dem Ausland. Das belegen auch die Zahlen, die das Statistische Landesamt erfasst. Für den Zeitraum Januar bis Juli 2013 heißt das konkret: 2.373.499 ausländische Gäste haben Baden-Württemberg besucht, das sind 2,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Übernachtet haben 5.476.229 Gäste aus dem Ausland, ein Zuwachs von 3,2 Prozent gegenüber 2012. Bei den inländischen Zahlen gab es einen leichten Rückgang: bei den Ankünften minus 1,1 Prozent (absolut: 8.158.472), bei den Übernachtungen minus 1,8 Prozent (absolut: 21.158.659). Mit etwa 280.000 Arbeitsplätzen ist die Tourismusbranche ein zentraler Wirtschaftsfaktor im Land Baden-Württemberg. (rei)

Eva Rühle mit der Verdienstmedaille des Tourismusverbandes geehrt Die Vorsitzende der DEHOGA-Fachgruppe Berufsbildung, Eva Rühle, ist für ihre engagierte Ausbildungsarbeit im baden-württembergischen Gastgewerbe geehrt worden. Die Verdienstmedaille des baden-württembergischen Tourismusverbandes überreichte Tourismusminister Alexander Bonde, der auch Vorsitzender des Verbandes ist, im Rahmen der Delegiertenversammlung in Stuttgart. „Schon lange bevor der Begriff des ‚demografischen Wandels‘ in aller Munde war, hat Eva Rühle sich dafür eingesetzt, junge Menschen für das Gastgewerbe zu begeistern“, sagte Bonde in seiner Laudatio. Er nannte unter anderem die DEHOGA-Jugendmeisterschaften des

Gastgewerbes. Dass die Teilnehmer aus Baden-Württemberg jedes Mal auch auf Bundesebene Spitzenplätze belegen, zeige, auf welch hohem Niveau im Land ausgebildet werde. „Ohne die exzellenten Köchinnen und Köche und ohne die perfekt geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Service gäbe es das Genießerland Baden-Württemberg nicht“, sagte Bonde. „Ich freue mich, dass ich so viele Kinder habe“, sagte Eva Rühle über ihre Auszubildenden, auf die sie sehr stolz sei. In ihrer Dankesrede appellierte Rühle aber auch an Minister Bonde, dass aufgrund des Fachkräftemangels die Politik ebenfalls gefordert sei, gute Rahmenbedingungen für die Lehre zu schaffen. „Wir sollten darüber nachdenken, wie wir

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junge Menschen auch aus dem Ausland für eine Ausbildung in Gastronomie und Hotellerie gewinnen können.“ (rei)

Tourismusminister Alexander Bonde ehrte Eva Maria Rühle für ihre Verdienste um die Ausbildungsarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe mit der Verdienstmedaille des Tourismusverbandes Baden-Württemberg. Foto: Reiser

Oktober 2013 Heft 10

Neuer Tarifvertrag für die Branche

Bei der Mehrwertsteuer Planungssicherheit eingefordert

Planungssicherheit bis Jahresende 2014 – Effektive Mehrbelastung der Unternehmen unter 3 Prozent

BAD KROZINGEN. Themen wie Mindestlohn, Vermögenssteuer, GEMA-Abgabe, Energiekosten und die Erhöhung von Mehrwertsteuer, Vermögens- und Erbschaftssteuer waren Themen, mit denen die Besucher bei einer Podiumsdiskussion im Vorfeld der Bundestagswahl die Kandidaten von CDU, SPD, Grünen und FDP konfrontierten. Das heißeste Thema aber war die Frage, ob nach dem 22. September die Mehrwertsteuer in Hotels wieder auf 19 Prozent steigt, so die Badische Zeitung. Viele Hoteliers, die nach der Steuersenkung stark investiert und neues Personal eingestellt hätten, stünden dann vor dem finanziellen Aus. Gastronomie und Hotellerie – so die Botschaft des DEHOGA – brauchen vor allem Planungssicherheit.

Die Tarifverhandlungen im baden-württembergischen Gastgewerbe sind erfolgreich abgeschlossen worden: Am 25. September haben sich DEHOGA und Gewerkschaft NGG nach schwierigen, aber fairen und konstruktiv geführten Verhandlungen auf einen neuen Lohn- und Gehaltstarifvertrag geeinigt. Der neue Vertrag schafft für Betriebe Planungssicherheit bis Jahresende 2014. Vereinbart wurde zunächst die Verlängerung des „alten“, zum 30. Juni 2013 ausgelaufenen Tarifvertrages, um drei Monate. Vom 1. Oktober 2013 an steigen die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter im baden-württembergischen Hotel- und Gaststättengewerbe um 3,2 Prozent. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.Dezember 2014. Bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Vereinbarung ergibt sich für die Arbeitgeber damit eine effektive Mehrbelastung um 2,7 Prozent. Für Auszubildende im Hotel- und Gaststättengewerbe werden die Vergütungen zum 1. Oktober 2013 stärker angehoben, um die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der gastgewerblichen Ausbildung weiter zu verbessern: Die Vergütung steigt um 5,3 Prozent im ersten Ausbildungsjahr, um 7,3 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr und um 10,6 Prozent im dritten Ausbildungsjahr. Die Staffelung bei Auszubildenden der Stufe II (44 Stunden Wochenarbeitszeit) beträgt 6 Prozent im ersten Ausbildungsjahr, 7,5 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr und 8 Prozent im dritten Ausbildungsjahr. „Der Tarifabschluss trägt der wirtschaftlichen Situation unseres Gewerbes in angemessener Weise Rechnung“, betont Tarifausschuss-Vorsitzender Fritz Engelhardt (Foto). Besonders wichtig vor dem Hintergrund der aktuellen Mindestlohn-Diskussionen sei die Tatsache, dass der DEHOGA Vertreter der Arbeitgeberseite und Gewerkschaft NGG mit diesem Tarifabschluss erneut das Funktionieren der bewährten Tarifpartnerschaft im baden-württembergischen Gastgewerbe unter Beweis gestellt hätten. „Wir haben gezeigt, dass es in unserer Branche keine staatliche Lohnfestsetzung braucht, weil die Tarifpartner das selbst besser hinbekommen.“

Kandidaten beim DEHOGA (v.l.): Ina Rosenthal (Grüne), Armin Schuster (CDU), Moderatorin Petra Thollembeek, Thilo Levante (FDP) und Thomas Mengel (SPD).

SERVICE Den kompletten Tarifvertrag finden Sie auf den Seiten 14 bis 18 in diesem Heft sowie außerdem im Internet zum Download unter www.dehogabw. de/tarif. Als gedruckte Broschüre kann der Tarifvertrag beim DEHOGAShop bestellt werden. Mitglieder zahlen dabei lediglich die Versandkosten in Höhe von 3,90 Euro. Für Nichtmitglieder kostet die Broschüre 9 Euro zzgl. 3,90 Versandkosten. Bestellung unter: www.dehoga-shop.de Telefon: 030 590099850 · Fax: 030 590099851 E-Mail: [email protected]

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Hotel- und Gaststättenkurier

Mitmachen bei der Konjunkturumfrage

Entwicklung in der Sommersaison, Zukunftserwartungen und Branchenprobleme im Fokus Wie lief die Sommersaison 2013 für die gastgewerblichen Betriebe im Land? Welche Herausforderungen beschäftigen die Unternehmer und welche Zukunftserwartungen haben sie? Um die Interessen seiner Mitglieder in Politik und Medien erfolgreich vertreten zu können, benötigt der DEHOGA repräsentative Zahlen und Fakten zur wirtschaftlichen Entwicklung der Branche. Aus diesem Grund bittet der Verband Sie um Unterstützung: Machen Sie mit bei der DEHOGA-Konjunkturumfrage zur Sommersaison 2013. Die Umfrage bezieht sich auf den Zeitraum 1. April bis 30. September 2013. Gefragt wird nicht

nur nach der wirtschaftlichen Entwicklung in den zurückliegenden Monaten und den Zukunftserwartungen, sondern zum Beispiel auch nach den wichtigsten Branchenproblemen. Für den DEHOGA liefern die Umfrageergebnisse wichtige Argumente und Belege für die politische Lobbyarbeit. Sie sind auch eine Hilfe, wenn es darum geht, die Prioritäten in der Verbandesarbeit richtig zu setzen. Mitmachen bei der Konjunkturumfrage ist ganz einfach: Schneiden Sie bitte die nebenstehende Doppelseite aus, füllen Sie das zu Ihrem Betrieb passende Formular aus und schicken Sie es per Telefax oder per Post an den DEHOGA zurück.

Sicheres Internet für Sie und Ihre Gäste mit dem Bereos HOTSPOT Schützen Sie sich vor ungerechtfertigten Abmahnungen und Schadensersatzforderungen. Wenn Sie Ihren Gästen einen Internetzugang zur Verfügung stellen, sind Sie in erster Linie für alle Aktivitäten des Gastes im Internet verantwortlich, da diese über Ihren Anschluss erfolgen. Häufig sehen sich Gastgeber daher mit teuren Abmahnungen (z.B. wegen Urheberrechtsverletzungen) konfrontiert. Mit dem Bereos HOTSPOT können Sie sich vor ungerechtfertigten Abmahnungen und Schadensersatzforderungen schützen. Jeder Gast erhält dazu von Ihnen individuelle Zugangsdaten zum Internet und muss vor der Nutzung den Nutzungsbedingungen zustimmen. Durch die Protokollierung der Zugriffe können Sie jederzeit feststellen, wer zu welcher Zeit Ihren Internetzugang genutzt hat. Bereos HOTSPOT auf einen Blick · Absicherung vor ungerechtfertigten Abmahnungen · Einfache Integration in bestehende Netzwerke · Einfache und schnelle Handhabung · Schneller und unkomplizierter Support · Minimaler Stromverbrauch (ca. 3-5 W/h) · Deutlich günstiger als vergleichbare Konkurrenzprodukte · Keine versteckten Zusatzkosten für Nutzung oder ausgestellte Tickets

Vertraulichkeit ist garantiert Selbstverständlich ist die Umfrage anonym. Name und Adresse Ihres Betriebes werden nicht abgefragt und spielen bei der Auswertung der Daten keine Rolle. Einsendeschluss ist am Mittwoch, 16.Oktober 2013.

Die Themen Steuern und Minijobs sorgten für eine hitzige Diskussion BONNDORF. Zu einer Podiumsdiskussion hatte der DEHOGA vier Bundestagskandidaten des Wahlkreises in Möhringers Schwarzwaldhotel nach Bonndorf eingeladen. Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), Thomas Dörflinger (CDU), Karsten Jung (FDP) und Peter Schanz (Grüne) lieferten sich teils hitzige Wortgefechte. Die von Moderatorin Petra Thollembeek, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Baden-Württemberg, angesprochenen Themen waren Steuern, Tourismus und Minijobs.

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Vor allem kleinere Betriebe sollten sich von dieser Umfrage angesprochen fühlen, denn sie stellen zwar die ganz große Mehrheit in der Branche und bei den DEHOGA-Mitgliedern, waren aber bei den bisherigen Umfrage oft unterrepräsentiert.

Die Kandidaten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), Thomas Dörflinger (CDU) mit der Moderatorin Petra Thollembeek (am Rednerpult) bei der Podiumsdiskussion in Möhringers Schwarzwaldhotel in Bonndorf. Gasthof Mittelbaden idyll. Ortslage 2 Wohnungen, Grund 890 m2 280.000,- € VHB Gasthof Nordbaden 17 Betten + Wohng. 600 m2

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x/200x DEHOGA Oktober 2013MAGAZIN Heft 10

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Konjunkturumfrage Sommer 2013 – Ausblick Winter 2013/14 – Beherbergungsbetriebe

Bitte zurücksenden an: DEHOGA Baden-Württemberg, Augustenstraße 6, 70178 Stuttgart oder per Fax an: 07 11 - 6 19 88 46 1. Fragen zu Ihrem Beherbergungsbetrieb: 1.1 Betriebsart

Hotel Pension

Hotel garni Gasthof

Hostel Sonstige

1.2 Marktsegment

Geschäftshotel Ferien-/Resorthotel Design-/Themenhotel

Tagungshotel Budgethotel/Hostel Sonstige

Stadthotel Wellness-/Kurhotel

1.3 Zimmeranzahl

bis 20 Zimmer bis 40 Zimmer

bis 80 Zimmer bis 120 Zimmer

bis 200 Zimmer > 200 Zimmer

1.4 Betriebsform

Einzelbetrieb

Markenhotellerie

2. Wie beurteilen Sie die Geschäftslage Ihres Betriebes im Sommerhalbjahr (April bis September 2013)? Gesamtbeurteilung

(Vergleich: Vorjahreszeitraum April bis September 2012)

gut gesunken

befriedigend

schlecht

gleich

gestiegen

Zimmerauslastung Zimmerpreis Umsatz Mitarbeiter (Anzahl) Ertrag Investitionen 3. Welche Geschäftserwartungen haben Sie für das Winterhalbjahr (Oktober 2013 bis März 2014)? Gesamtbeurteilung

(Vergleich: Vorjahreszeitraum Oktober 2012 bis März 2013)

günstiger wird sinken

gleich bleibend

ungünstiger

gleich

wird steigen

Zimmerauslastung Zimmerpreis Umsatz Mitarbeiter (Anzahl) Ertrag Investitionen 4. Welche Problembereiche stehen in Ihrem Betrieb gegenwärtig im Vordergrund? Bitte max. drei Problembereiche ankreuzen. Behördliche Auflagen

Betriebskosten

Energiekosten

Finanzierung/Liquidität

Personalgewinnung

Personalkosten

Preispolitik

Rauchverbot

Steuern/Sozialabgaben

Stornierungen

weniger Gäste

weniger Umsatz pro Gast

5. Haben Sie Schwierigkeiten, offene Stellen in Ihrem Betrieb in der laufenden Saison zu besetzen? ja

nein

wir suchen zur Zeit keine Arbeitskräfte

Wenn ja, in welchem Bereich haben Sie Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen: Hotelfachleute

Etage (Führungskräfte)

Etage (Hilfskräfte)

F&B (Führungskräfte)

F&B (Fachkräfte)

F&B (Hilfskräfte)

Köche (Führungskräfte/Küchenchef)

Köche (Fachkräfte)

Küchenhilfen

Büro/Verwaltung

Sonstige

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x x xund x x xGaststättenkurier x Hotel-

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x/200x DEHOGA MAGAZIN

Konjunkturumfrage Sommer 2013 – Ausblick Winter 2013/14 – Gastronomiebetriebe

Bitte zurücksenden an: DEHOGA Baden-Württemberg, Augustenstraße 6, 70178 Stuttgart oder per Fax an: 07 11 - 6 19 88 46 1. Fragen zu Ihrem Gastronomiebetrieb (bitte nur eine Antwort pro Frage, keine Mehrfachnennungen möglich): 1.1 Betriebsart

1.2 Umsatz

1.3 Betriebsform

Restaurant/ Speisenwirtschaft

Café/Bistro

Kneipe/ Schankwirtschaft

Imbissbetrieb

Quickservice/ Fastfood

Catering/Gemeinschaftsgastronomie

bis 125.000 €

bis 250.000 €

bis 500.000 €

bis 1 Mio. €

bis 2 Mio. €

über 2 Mio. €

Individualgastronomie

Bar

Discothek/Club/ Tanzlokal

Markengastronomie

2. Wie beurteilen Sie die Geschäftslage Ihres Betriebes im Sommerhalbjahr (April bis September 2013)? Gesamtbeurteilung

(Vergleich: Vorjahreszeitraum April bis September 2012)

gut gesunken

befriedigend

schlecht

gleich

gestiegen

Gästeanzahl Umsatz Preise für Speisen und Getränke Mitarbeiter (Anzahl) Ertrag Investitionen 3. Welche Geschäftserwartungen haben Sie für das Winterhalbjahr (Oktober 2013 bis März 2014)? Gesamtbeurteilung

(Vergleich: Vorjahreszeitraum Oktober 2012 bis März 2013)

günstiger wird sinken

gleich bleibend

ungünstiger

gleich

wird steigen

Gästeanzahl Umsatz Preise für Speisen und Getränke Mitarbeiter (Anzahl) Ertrag Investitionen 4. Welche Problembereiche stehen in Ihrem Betrieb gegenwärtig im Vordergrund? Bitte max. drei Problembereiche ankreuzen. Behördliche Auflagen

Betriebskosten

Energiekosten

Finanzierung/Liquidität

Personalgewinnung

Personalkosten

Preispolitik

Rauchverbot

Steuern/Sozialabgaben

Stornierungen

weniger Gäste

weniger Umsatz pro Gast

5. Haben Sie Schwierigkeiten, offene Stellen in Ihrem Betrieb in der laufenden Saison zu besetzen? ja

nein

wir suchen zur Zeit keine Arbeitskräfte

Wenn ja, in welchem Bereich haben Sie Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen:

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Köche (Führungskräfte/Küchenchef)

Köche (Fachkräfte)

Küchenhilfen

Restaurantleitung

Kellner/Service (gelernt)

Kellner/Service (ungelernt)

Büro/Verwaltung

Sonstige

Oktober 2013 Heft 10

Gezielte Zuwanderung – Informationsveranstaltungen in Umkirch und Schluchsee Etwa 50 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus dem Breisgau und dem Hochschwarzwald besuchten die von den DEHOGA Kreisen Müllheim, Freiburg-Land, Freiburg-Stadt und Emmendingen sowie Hochschwarzwald und der Arbeitsagentur Freiburg organisierten Informationsveranstaltungen zur „Gezielten Zuwanderung“. Die Vertreter des Arbeitsagenturen gaben wertvolle Informationen über das große Angebot des Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur, von der Vermittlung und Beratung über die finanziellen Leistungsangebote wie z. B. den „Eingliederungszuschuss“, die „Maßnahmen bei einem Arbeitgeber“, den Eingliederungszuschuss für schwerbehinderte Menschen, die Finanzierung von Arbeitshilfen, die Inklusionsprämie des Landes Baden-Württemberg bis hin zur Förderung mittels Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitenden Hilfen und dem Programm „WeGebAU“. Einen großen Schwerpunkt nahm das Dienstleistungsangebot bei der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland ein. So unterstützt die ZAV bei der Bewerbergewinnung im Ausland, indem sie spezielle Rekrutierungsveranstaltungen im europäischen Ausland durchführt und einen Bewerberpool pflegt.

Die Teamleiterin des Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Freiburg, Ute Köster (zweite von links) sowie Arbeitsvermittlerin für Freiburg, den Kaiserstuhl und Glottertal, Sandra Kerlies (dritte von Links) im Gespräch mit Arbeitgebern bei der Informationsveranstaltung der DEHOGA-Kreis im Breisgau in Umkirch.

Sie ist weiter bei der Gewinnung von Bewerbern aus dem Elsass aktiv und führt Ausbildungsprojekte mit ausländischen Partnern durch mittels derer um gezielt Bewerber für Ausbildungsplätze in Deutschland zu suchen.

Unfallversicherung

Unfallversicherung endet an der Toilettentür Ein bemerkenswertes Urteil fällte das Verwaltungsgericht München am 8. August 2013, als es darüber zu entschieden hatte, ob die Unfallversicherung für eine Handverletzung aufkommen müsse, die sich ein Beschäftigter (in diesem Fall ein Polizeibeamter) auf der Toilette im Unternehmen zuzieht. Der Mann klemmte sich einen Finger an der Toilettentüre ein. Der Aufenthalt im Toilettenraum aber sei Privatsache so das Gericht, lediglich der Weg zur Toilette sei unfallversichert. Dieser Fall wurde also genauso behandelt wie der Weg zur Kantine, der versichert ist, nicht jedoch der Aufenthalt in derselben (VG München – M 12 K 13.1024). Trunkenheitsfahrt nicht unfallversichert Eine Hinterbliebene klagte gegen die Unfallversicherung auf Hinterbliebenenrente. Ihr Ehemann war mit ca. 2,8 Promille Alkohol im Blut von der Arbeit nach Hause gefahren und dabei tödlich verunglückt. Obwohl sich der Unfall auf dem Weg zwischen Arbeit und Wohnung ereignet hatte, wies das Bundessozialgericht ihre Klage ab. Ursächlich für den Tod sei nämlich nicht das Wegerisiko der versicherten Tätigkeit, also die Arbeit, gewesen, sondern alleine der Alkoholgenuss. Ein Wegeunfall ist jedoch nur versichert, bei Gefahren, die sich aus der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger oder als Benutzer eines Verkehrsmittels ergeben, also bei solchen Gefahren aus dem eigenen oder fremden Verkehrsverhalten oder bei solchen, die aufgrund äußerer Einflüsse aus der Beschaffenheit des Verkehrsraumes entstehen. Das war vorliegend nicht der Fall. (BSG, 13. November 2012 – B 2 U 19/11 R)

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Hotel- und Gaststättenkurier

Ohne IBAN geht bald nichts mehr

Umstellung im Zahlungsverkehr zum 1. Februar 2014 – Ratgeber von Lexware als kostenloses E-Book Am 1. Februar 2014 ist es soweit: Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird europaweit vereinheitlicht. Ab diesem Stichtag müssen alle Überweisungen und Lastschriften im sogenannten Sepa-Format mit den internationalen Kontonummern IBAN getätigt werden. Die wichtigsten Neuerungen: • IBAN: (International Bank Account Num ber) bestehend aus 22 Stellen. Sie ersetzt die Kontonummer und Bankverbindung. • SEPA-Überweisung: nur noch online im neuen XML-Datenformat oder mit dem neuen SEPA-Überweisungsformular. • SEPA-Lastschriftenverfahren: Eine so genannte Gläubiger ID muss über www. bundesbank.de beantragt werden. • Mit der Hausbank muss eine neue In kassovereinbarung getroffen werden. • Für die rechtliche Legitimation einer Lastschrift müssen Mandate eingeholt werden. • Einreichungsfristen für die Lastschriften müssen beachtet werden. • Pre-Notification – gesetzliche Pflicht zur Vorabinformation des Schuldners be trägt 14 Tage. • Die Vergabe einer eindeutigen Man datsreferenznummer muss beachtet werden u.v.m. Vorsicht bei Lastschriftmandaten Aufgrund der anstehenden Umstellungen versenden derzeit auch Hotelbuchungsportale Informationsschreiben an

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In Deutschland hat jede IBAN immer 22 Stellen. Sie beginnt immer mit dem Länderkennzeichen, also zum Beispiel DE für Deutschland, und der 2-stelligen Prüfziffer für die gesamte IBAN, die aufgrund einer genau festgelegten Formel berechnet werden kann. Es folgen dann die 8 Stellen lange Bankleitzahl und die maximal 10-stellige Kontonummer. Hat die Kontonummer keine 10 Stellen, werden die fehlenden Stellen von vorn mit Nullen aufgefüllt. Der BIC (Bank Identifier Code) besteht aus 11 Stellen.

ihre Hotelpartner, in denen auf die SEPAUmstellung hingewiesen wird. Dabei ist Vorsicht angesagt. Denn, was aus diesen Schreiben meist nicht hervorgeht: Für die SEPA-Lastschrift gibt es zwei Verfahren: die SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) sowie die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit). Der wichtigste Unterschied: Bei der BasisLastschrift ist eine Rückgabe durch den Debitor ohne Angabe von Gründen binnen 8 Wochen nach Einlösung möglich. Bei der Firmen-Lastschrift ist eine Rückgabe durch den Debitor nach Einlösung nicht möglich. Einige Hotelbuchungsportale verwenden in ihren Informationsschreiben standardmäßig ein Formular zur Erteilung einer SEPA-Firmenlastschrift, wodurch dem Hotelpartner die Möglichkeit genommen wird, die Zahlung nach Einlösung zurückzuholen, sollte dieser fehlerhaft oder nicht korrekt sein. Wer bereits eine solche Genehmigung für eine Firmenlastschrift erteilt hat, kann die widerrufen und dem Partner erklären, dass man gerne eine Genehmigung für eine Basislastschrift erteilen möchte. Aufwand wird unterschätzt Der mit der SEPA-Einführung verbundene zeitliche Aufwand wird oft unterschätzt. Je eher mit der SEPA-Umstellung begonnen wird, desto besser sind die Möglichkeiten, frühzeitig Fehlerquellen zu identifizieren und zu bereinigen. Der DEHOGA-Partner Lexware hat für Mitglieder alle wichtigen Informationen inklusive Checkliste ver-

ständlich zusammengestellt. Sie können als E-Book heruntergeladen werden unter www.lexware.de/sepatipps Mit Lexware ordentlich Zeit gewinnen Mit den kaufmännischen Software-Lösungen von Lexware sind Mitglieder früher fertig mit der Buchhaltung, Belegerfassung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Fehlzeitenverwaltung, Reisekostenabrechnung. Die Vorteile: • einfach zu bedienen, • auf der Höhe der aktuellen Gesetzes lage, • auf die Bedürfnisse der Nutzer zuge schnitten, • auf dem neuesten Stand der Technik, • für jede kaufmännische Aufgabe die passende Software. DEHOGA-Mitglieder erhalten viele Lexware-Programme zum Sonderpreis. Die neuesten Angebote finden Mitglieder im exklusiven Online-Shop unter: www.lexware.de/dehoga. Sie können auch per Mail ([email protected]) oder telefonisch (Tel. 0800 7234271) kostenlos bestellt werden. E-SERVICE Alle aktuellen Informationen über DEHOGA-Kooperationspartner und über geldwerte Vorteile finden Mitglieder im Sparbereich auf www.dehogabw.de (Link: „Sparen mit dem DEHOGA“).

Oktober 2013 Heft 10

Igeho 2013 – Nachwuchsprojekt Restaurant CH Der Berufsnachwuchs spielt eine aktive Rolle an der diesjährigen Igeho in Basel, der Internationalen Fachmesse für Hotellerie, Gastronomie und Außer-Haus-Konsum. Koch- und Servicelehrlinge aus allen Landesteilen der Schweiz verwöhnen im Restaurant CH die Gäste mit regionalen Spezialitäten. Dabei lassen die Nachwuchsprofis alte, teils vergessene Rezepte aufleben und zeigen, dass Tradition und Innovation bestens harmonieren. „Ich freue mich, während der Igeho mit anderen Kochlehrlingen zusammenarbeiten zu dürfen, die ebenso motiviert und mit Freude den Kochberuf ausüben wie ich“, schwärmt Nicola Milani. Milani ist Kochlehrling im dritten Lehrjahr und steht zusammen mit weiteren 24 Koch- und Servicelernenden aus allen vier Landesteilen der Schweiz im November an der Igeho 2013 in Basel aktiv im Einsatz. Dort wird der 18-jährige Lehrling vom Gasthof Kreuz in Egerkingen im Restaurant CH als Koch arbeiten. Erstmals stellen Lernende an der Igeho aktiv ihr Können unter Beweis. Sie führen das Nachwuchsprojekt Restaurant CH, das mitten in der Messehalle die Messebesucherinnen und -besucher mit einfachen, traditionellen und zum Teil kaum mehr bekannten Gerichten aus den Regionen Westschweiz, Tessin, Ostschweiz und Nordwestschweiz verwöhnen wird. Welche Idee steckt hinter dem Nachwuchsprojekt Restaurant CH? „Wir wollen bei diesem Projekt die Lehrlinge ins Zentrum stellen und ihnen eine attraktive Plattform bieten. Mit dem Fokus auf traditionelle, regionale Gerichte präsentieren wir sozusagen die ganze Schweiz in einer Beiz“, erläutert Louis Bischofberger vom Gasthof Kreuz in Egerkingen. Der erfolgreiche Gastronom und Lehrlingsausbildner wurde mit dem Lehrlingsprojekt an der Igeho beauftragt. In Zusammenarbeit mit Berufsfachschulen wurden im Rahmen eines Castings aus über hundert Lehrlingen mit der Mindestnote 5,0 im Berufskundeunterricht die besten Lehrlinge aus Küche und Service ausgewählt. Auf sie warten im Restaurant CH gleich mehrere Herausforderungen: Sie haben die Aufgabe, täglich bis zu 400 Gäste zu bekochen und zu bedienen. Die Koch- und Serviceteams sind

mit Lehrlingen aus allen Landesteilen bestückt. Dies setzt laut Louis Bischofberger eine gute Koordination, Teamarbeit sowie Kenntnisse der anderen Landessprachen voraus. Ein wichtiges Kriterium bei der Lehrlingsauswahl waren neben einer Landessprache der Schweiz als Muttersprache Kenntnisse einer zweiten Landessprache. Die Große Auswahl mit jeweils vier Vorspeisen, Hauptgängen, Beilagen und Desserts aus vier Regionen ist ein wichtiger Bestandteil des Konzepts von Restaurant CH. „Auf diese Weise setzen sich die Lehrlinge mit den kulinarischen Spezialitäten ihrer Herkunftsregionen auseinander“, erklärt Louis Bischofberger. So dürfen sich die Gäste zum Beispiel auf Hechttimbale mit Rauchforelle und Croûte pêcheur sowie geschmorten Fenchel an Dillrahmsauce „Fée verte“, auf ein gebratenes Kalbshacktätschli auf Linsotto mit Steinpilzen oder auf eine Himbeerjoghurtcrème mit Biberspeckchips freuen. „Diese Gerichte sollen die Besucher animieren, wieder mal typisch schweizerische Spezialitäten anstelle von exotischen Gerichten anzubieten.“ Gastraum, offene Küche und Cafeteria Das rund 330 Quadratmeter große Restaurant wird durch eine Art Allee in zwei Hälften geteilt: Auf der einen Seite sitzen die Gäste sozusagen im Grünen mit künstlichem Rasen, Bänken, Schaffellen und Holztischen; auf der anderen Seite stehen ihnen Tische auf einer Piazza zur Auswahl. Im Zentrum des Restaurants CH befindet sich die offene Küche. Diese erlaubt es den Gästen, den Lehrlingen bei ihrer Arbeit zuzuschauen und bei der Zubereitung der Speisen live dabei zu sein. Dadurch werde die Arbeit der Lehrlinge zusätzlich aufgewertet, ist Louis Bischofberger überzeugt. Die Bedienung der Gäste durch die Service-Lehrlinge ist ein weiterer wichtiger Schwerpunkt des Restaurants – auch in der separaten Cafeteria mit Bar, für die rund ein Drittel der gesamten Restaurantfläche vorgesehen ist. Hier können die Gäste Kaffeespezialitäten genießen oder an der Bar einen Cocktail bestellen. Barsta- und Bar-Schulung für Service-Lehrlinge Die Service-Lehrlinge erhalten im Vorfeld eine spezielle Barista-Ausbildung sowie einen BarSchnellkurs. Diese Ausbildungen wurden im Rahmen des Vorbereitungslagers vom 22. und 23. September durchgeführt, wie Louis Bischofberger informiert. „An diesen zwei Tagen wurden die Lehrlinge intensiv auf ihre künftigen Aufgaben im Restaurant CH vorbereitet.“ Während der Igeho stehen die Lehrlinge je-

weils für fünf Tage im Restaurant CH im Einsatz. Voraussetzung dafür ist die Freistellung im Lehrbetrieb und Berufsschulunterricht. Kochlehrling Nicola Milani bereitet sich auch in seinem Lehrbetrieb auf die Arbeit im Messerestaurant vor, indem er für die Gäste des Restaurants in Egerkingen typische regionale Gerichte kocht. „Die Zusammenarbeit mit zwölf Köchen aus verschiedenen Landesteilen wird sicher eine Herausforderung. Wir müssen am gleichen Strick ziehen, damit alles reibungslos über die Bühne geht“, freut sich Nicola Milani. Nachwuchs bewusst integrieren Die Igeho möchte besonders auch für den Berufsnachwuchs eine attraktive Messe sein, betont Doris Schweizer von der Messeleitung. Während an der letzten Fachmesse die Lehrlinge eher spielerisch integriert wurden, will man ihnen dieses Jahr bewusst eine Plattform bieten, wo sie ihr Können unter Beweis stellen können. „Die Igeho gibt den Lehrlingen zudem die Möglichkeit, Starköchen über die Schultern zu schauen und sich inspirieren zu lassen“, betont Doris Schweizer und freut sich, in der Person von Louis Bischofberger einen starken Partner für die Nachwuchsförderung gewonnen zu haben. Die Messeleitung rechnet auch dieses Jahr mit gegen 4.000 Lehrlingen aus der Gastronomie, die im Klassenverband oder individuell die Igeho besuchen werden. Für sie steht ein separater Eingangsbereich für das „Check-In“ bereit. Innovatives Inkasso-System Die Verantwortlichen des Restaurant CH haben ein innovatives Inkasso-System entwickelt. Denn: „Oft warten die Gäste nach dem Essen vor allem über den Mittag viel zu lange, bis sie die Rechnung erhalten“, begründet Louis Bischofberger. Die Besucher des Restaurant CH bezahlen deshalb am Eingang den Pauschalpreis von 40 Franken, mit dem sie ihr Vier-Komponenten-Menü nach Wahl mit Vorspeise, Beilage, Hauptgang, Dessert, einem alkoholfreien Getränke sowie einem Glas Wein zusammenstellen können. Die Gäste erhalten dann alle drei Gänge zusammen auf dem Tablett. „Wir wollen mit diesem Modell aufzeigen, dass man mit einem effizienten Personaleinsatz und tiefen Dienstleistungskosten ein originelles und qualitativ hochwertiges Angebot auf die Beine stellen und so den Selbstbedienungs- und Fastfood-Restaurants die Stirn bieten kann. Zudem bleibt den Servicekräften dadurch mehr Zeit für die Gästebetreuung“, erklärt Louis Bischofberger. 11

Hotel- und Gaststättenkurier

Rathaus trifft Wirtshaus auch im Kreis Lörrach

Ende September fand die Veranstaltung „Rathaus trifft Wirtshaus“ des DEHOGA auch im DEHOGA Kreis Lörrach, namentlich im genossenschaftlich geführten Gasthaus dasrössle in Todtnau-Gschwend statt. Zu einer Zeit, in der in vielen Betrieben des oberen Wiesentals die Saison noch in vollem Gange ist und viele der eingeladenen Gastronomen der Veranstaltung nicht beiwohnen konnten, war die Nachfrage der Berichterstatter sehr hoch. Neben dem SWR-Hörfunk war auch eine Redakteurin mit Kamerateam des RTL-Fernsehens vor Ort, um über die Rahmenbedingungen der Dorfgastronomie zu berichten. Anlass der von DEHOGA BadenWürttemberg und Gemeindetag BadenWürttemberg initiierten Reihe geben u. a. die Veränderung der Lebens- und Arbeitswelt, des Gästeverhaltens, ein Überangebot an Gastronomieobjekten verbunden mit entsprechendem Preisverfall. Viele Ortsteile verfügen deshalb über kein funktionierendes Dorfgasthaus mehr. „Die Fluktuation in der Branche liegt bei 25 Prozent. 57 Prozent der Existenzgründungen scheitern in den ersten drei Jahren.“ führte Petra Thollembeek, die Geschäftsführerin der Fachgruppe Gastronomie im DEHOGA Landesverband ein. „Dabei stirbt mit jedem Dorfgasthaus er, Oktober 2013 ein Stück Kulturgut“, mahnte DEHOGA Präsident Peter Schmid, der auch warnte: „Wir müssen aufpassen, dass der ländliche Raum nicht zur reinen Schlafstätte wird.“ Ein Tipp des erfahrenen Vorsitzenden lautete: „Gastwirte, tretet mit euren Bürgermeistern in Kontakt, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen!“. Roger Kehle, der Präsident des Gemeindetages, und somit StellverFormat wie bisher 121 x 48 mm treter der 35 Bürgermeister im Landkreis

Der Präsident des DEHOGA Baden-Württemberg im Interview mit einem RTL-Fernsehteam im Genossenschaftsgasthaus dasrößle in Todtnau-Gschwend.

Gastwirte und Bürgermeister nutzten die Gelegenheit, gleich während der Veranstaltung zu diskutieren.

Lörrach, von denen zahlreiche, aber längst nicht alle erscheinen konnten, stellte in seinem Grußwort fest, dass man in BadenWürttemberg bislang gleiche Lebensverhältnisse auf dem Land und in den Städten verzeichne, für die die Gasthäuser aber auch einen wesentlichen Faktor darstellten. Im Anschluss stellte Petra Thollembeek weitere Fakten fest: In Baden-Württemberg gibt es derzeit 24.300 Gastronomiebetriebe, deren durchschnittlicher Jahresumsatz bei 237.200 Euro liege. Bei nur vier Prozent sei der Umsatz höher als eine Million Euro. Was folgte, war eine Problemanalyse. Die größten Herausforderungen sein u. a. die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit, der Fachkräftemangel und der Verbraucherschutz. Dabei können Schwierigkeiten nicht nur von außen kommen, wie z. B. von Seiten der in Sachen Gastronomie immer erfahreneren Gäste, deren Ansprüche ständig wüchsen oder des Pachtvertrages der keinen Raum für Entwicklung und Investitionen ließe. Auch der Gastwirt, der sich nicht weiter entwickele, der z. B. die Bedeutung der neuen Medien verkenne, der in einer Entwicklung immer

eher die Risiken statt der Chancen sehe, kann sich selbst die Arbeit schwer machen. Ursachenforschung und Lösungsansätze erfolgen in der anschließenden, in Gschwend lebhaft geführten, Diskussion. Dabei wurde z. B. erkennbar, dass von einzelnen Bürgermeistern kein Verständnis für Ruhetage oder fehlende Konzepte einiger Gasthäuser gezeigt werde. Erfrischend und informativ war der kurze Einblick, den Ewald Dießlin, einer der Vorstände der Genossenschaft dasrößle e.G., über die Entwicklung des Bürgergasthauses gab, das die Genossenschaft 2010 von der mittlerweile 85-jährigen Vorgängerin übernommen hatte. Baulich musste viel Arbeit und Herzblut investiert werden. Sämtliche Strom- und Wasserleitungen sind neu, das Dach musste neu gedeckt, viele Wasserschäden an Wänden und den Holzböden behoben werden. Seit dem 18. Januar 2013 sei das Haus nun am Markt und erfreue sich großer Nachfrage. Vorteil aber auch Herausforderung sei, dass der Vorstand der Genossenschaft gerade nicht ständig im Hause präsent sei wie ein klassischer Gastwirt. Jedoch bestünde dafür sehr viel Raum für den betriebswirtschaftlichen Überblick. Für die Zukunft plant die sehr erfolgreiche Genossenschaft auch weiter. Nach Projekt zwei, der am 22. Juni 2013 geöffneten Gartenwirtschaft steht im Herbst Projekt drei, der Bau von 20 Parkplätzen hinter dem Gebäude, an und dann die Neugestaltung der Fassade zur Terrasse sowie Aufbereitung der Nord-Ostfassade im Mai/Juni 2014. Als mögliches Projekt sechs können sich die eifrigen Gschwender den Ausbau eines Dorfladens Ende 2015 vorstellen.

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Hotel- und Gaststättenkurier

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10/2013 DEHOGA MAGAZIN

Lohn- und Gehaltstarifvertrag gültig vom 1.10.2013 – 31.12.2014

Geltungsbereich

Protokollnotiz:

Dieser Tarifvertrag gilt: 1. räumlich: für das Land Baden-Württemberg

Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass dieser Tarifvertrag auch auf Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Anwendung findet.

2. fachlich: für alle nach dem Gaststättengesetz erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Hotel- und Gaststättenbetriebe. Hierzu gehören auch z.B.

A. Einleitung

- Autobahnraststätten - Bahnhofsgaststätten - Betriebe der Systemgastonomie

1. Sämtliche nachstehenden Lohn- und Gehaltssätze sowie auch die Vergütungen für Auszubildende sind bare und ungeteilte Bruttogeldbezüge. Neben bzw. statt diesen haben die tarifbeteiligten Arbeitnehmer und Auszubildenden keinen Anspruch auf Naturalleistungen.

- Betriebe der Handelsgastronomie - Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung und der Caterer. Ebenso gehören hierzu sonstige Dienstleister, die branchentypische Aufgaben des Gastgewerbes in Institutionen oder anderen Unternehmen übernehmen. Weiter sind vom fachlichen Anwendungsbereich Reservierungs- und Verwaltungsbetriebe des Gastgewerbes oder gastgewerbliche Nebenbetriebe erfasst.

2. Die Lohn- und Gehaltssätze wurden für die regelmäßige Arbeitszeit berechnet und festgelegt. 3.a) Für Fremdenheime, Pensionen und Kleinbetriebe, die in der Regel nicht mehr als 3 Arbeitnehmer beschäftigen, findet die Sonderregelung lt. Abschnitt D dieses Lohnund Gehaltstarifvertrages Anwendung.

3. persönlich: für die in den vorstehend genannten Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (ausgenommen Musiker und Artisten) und Auszubildenden.

3.b) Für Selbstbedienungsrestaurants und Betriebe der System-, Handels-, Fastfood-Gastronomie und Catering und Handelsgastronomie in Selbstbedienung findet die Sonderregelung lt. Abschnitt E dieses Lohn- und Gehaltstarifvertrages Anwendung.

4. Der Tarifvertrag gilt nicht für leitende Angestellte gem. § 5 Abs.3 BetrVG

4. Bei Teilzeitbeschäftigung besteht Anspruch auf die anteiligen Lohn- und Gehaltssätze.

Monatsgehälter bzw. Festlöhne in e Regelarbeitszeit Woche: 39 Stunden, Monat: 169 Stunden

B. Fest besoldetes Personal

ab 1.10.2013 – 31.12.2014

1. Direktions-, Verwaltungs- und Empfangspersonal

Monatsstunden 169

1. Direktoren, Personalchefs mit Vollmacht

182

198

nach freier Vereinbarung

2. Empfangschefs, bilanzsichere Buchhalter

2737

3000

3350

3. Abteilungsleiter/in, wenn Sie der Direktion unterstellt sind

2485

2724

3042

4. Direktionsassistent

2485

2724

3042

5. Erste Kassierer, fremdsprachenkundig, stellv. Empfangschef/in

2446

2681

2994

6. a) Empfangsherren u. -damen in Hotels, sprachenkundig

2337

2562

2860

b) Geschäftsführer in Restaurants, Cafés usw.

2337

2562

2860

c) Hausdamen

2337

2562

2860

2200

2412

2693

2200

2412

2693

7. a) Hotelsekretäre/innen (Schichtführer) z.B. F&B-Bereich, Empfang, Reservierung,Personalsachbearbeitung b) Buchhalter, Lagerbuchhalter, Kassierer, Betriebsassistent

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Oktober 2013 Heft 10

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10/2013 DEHOGA MAGAZIN

Monatsgehälter bzw. Festlöhne in e Regelarbeitszeit Woche: 39 Stunden, Monat: 169 Stunden

ab 1.10.2013 – 31.12.2014 Monatsstunden 169

182

198

8. Magazin- u. Lagerverwalter, Kontrolleure

2129

2334

2606

9. Journalführer, (Hoteljournal), Night Auditor, perfekte Stenotypisten(innen)

2129

2334

2606

10.Telefonisten a) mit Fremdsprachenkenntnissen

2129

2334

2606

1921

2106

2351

11.Sonstiges kaufmännisches Personal und Verwaltungspersonal

b) ohne Fremdsprachenkenntnisse

1921

2106

2351

12.a) Gehilfen/innen mit mehr als 2 Gehilfenjahren, Hausdamenassistentin

2050

2247

2509

b) Gehilfen/innen im 2. Gehilfenjahr, Hausdamenassistentin

1977

2167

2420

c) Gehilfen/innen im 1. Gehilfenjahr, Hausdamenassistentin

1910

2094

2338

II. Küchen- und Konditoreipersonal

ab 1.10.2013 – 31.12.2014 Monatsstunden 169

182

198

1. Küchenmeister (Chefs) mit Brigade (Chefs de partie und Commis)

2759

3024

3377

2. a) Dieselben mit mindestens 4 Köchen und Stellv. für Ziff. 1 (Souschef) (zu den Köchen zählen Beiköchinnen und Kaltmamsells)

2588

2837

3168

b) Konditormeister

2588

2837

3168

c) Metzgermeister

2588

2837

3168

3. Dieselben mit weniger als 4 Köchen, Chef Patissier (zu den Köchen zählen Beiköchinnen und Kaltmamsells)

2469

2706

3022

4. Abteilungsköche (Chefs de partie), Patissiers, Chefs de partie-Tournant

2395

2625

2931

5. Allein sowie selbstständig arbeitende Köche, Köchinnen u. Konditoren

2196

2407

2688

6. Demichef

2050

2247

2509

7. Koch, Patissier u. Konditorengehilfen mit 2 und mehr Gehilfenjahren

2050

2247

2509

8. Dieselben im 2. Gehilfenjahr

1977

2167

2420

9. Dieselben im 1. Gehilfenjahr

1901

2084

2327

10.Küchenmetzger

2196

2407

2688

11.Kaltmamsell, Personal-, Bei- u. Kaffeeköchin

1788

1960

2188

12.Annonceuse

1749

1917

2141

13.Casseroliers (Kupferputzer), Passeplatiers, Silberputzer, Teller- und Besteckwäscher (Geschirrspüler)

1709

1873

2092

14.Küchenhilfspersonal

1625

1781

1989

III. Servierpersonal

ab 1.10.2013 – 31.12.2014 Monatsstunden 169

182

198

1. Erster Oberkellner mit Chef de rang in Brigadebetrieben

2759

3024

3377

2. Zweiter Oberkellner, Oberkellner, Barmeister (fremdsprachenkundig)

2566

2813

3141

3. a) Chef de rang, Chef d'étage, Barmixer

2395

2625

2931

b) Sommelier

2395

2625

2931

4. Restaurantleiter

2395

2625

2931

5. Alleinkellner, Revier- und Zimmerkellner ohne Gehilfen sowie Serviererinnen (sämtliche gelernt)

2196

2407

2688

6. Demichef

2050

2247

2509

7. Commis und Serviergehilfinnen mit mindestens 1-jähriger Gehilfentätigkeit

1977

2167

2420

8. Dieselben im 1. Gehilfenjahr

1901

2084

2327

9. a) Angelerntes Servierpersonal nach mindestens 4-jähriger Tätigkeit im Service

2057

2255

2518

b) Angelerntes Servierpersonal im 4. Jahr der Tätigkeit im Service

1811

1985

2217

c) Angelerntes Servierpersonal in den ersten 3 Jahren der Tätigkeit im Service

1625

1781

1989

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Hotelund Gaststättenkurier L O H N - & G E H A LT S T A R I F V E R T R A G

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IV. Büfett- und Kellereipersonal

10/2013 DEHOGA MAGAZIN

Monatsgehälter bzw. Festlöhne in e Regelarbeitszeit Woche: 39 Stunden, Monat: 169 Stunden

ab 1.10.2013 – 31.12.2014 Monatsstunden 169

182

198

1. Büfettkassierer/innen sowie Verkäufer/innen in verantwortlicher Stellung

1901

2084

2327

2. Büfettier/Büfettfrau

1832

2008

2242

3. Dieselben in nachgeordneter Stellung (Büfettfräulein)

1664

1824

2037

4. Dieselben als Anfängerinnen im 1. Berufsjahr

1625

1781

1989

5. Zapfer und Weinausgeber

1664

1824

2037

V. Hallen- und Etagenpersonal

ab 1.10.2013 – 31.12.2014 Monatsstunden 169

182

198

2566

2813

3141

2. Dieselben in Betrieben mit 80 bis 200 Betten

2310

2532

2827

3. Dieselben in Betrieben mit weniger als 80 Betten, Portiers ohne Sprachkenntnisse

2057

2255

2518

4. Nachtportiers, Hilfsportiers

1854

2032

2269

5. Hotelfachmann/-frau und Fachgehilfe/in mit 2 oder mehr Gehilfenjahren

2050

2247

2509

6. Dieselben im 2. Gehilfenjahr

1977

2167

2420

7. Dieselben im 1. Gehilfenjahr

1901

2084

2327

8. Hotel- und Hausdiener

1713

1878

2097

9. Fahrstuhlführer

1625

1781

1989

1. Fremdsprachenkundige Hotelportiers in Hotelbetrieben mit 200 und mehr Betten

10.Zimmermädchen

1713

1878

2097

11.Ungelerntes Hilfspersonal

1625

1781

1989

12.Pagen

1483

1626

1815

VI. Sonstiges fest besoldetes Personal

ab 1.10.2013 – 31.12.2014 Monatsstunden 169

182

198

1. Bademeister(innen)

1921

2106

2351

2. Badegehilfen

1664

1824

2037

3. Wasch- und Hausmeister

1921

2106

2351

4. Haushälterinnen und Beschließerinnen

1903

2086

2329

5. Wäscher(innen), Näherinnen, Büglerinnen und Aufsicht führende Manglerinnen, Mangel- und Weißzeugmädchen

1742

1910

2132

6. Portiers in Gaststätten und Vergnügungsbetrieben

1832

2008

2242

7. Personal- und Hilfspförtner, Nachtwächter, Lagerarbeiter, Gepäckaufzugführer

1713

1878

2097

8. Garderobiers, Toilettenwärter/innen, sonstiges ungelerntes Hilfspersonal

1625

1781

1989

9. Handwerker, Kraftfahrer

2395

2625

2931

C. Umsatzbeteiligte

ab 1.10.2013 – 31.12.2014

Servierpersonal

Monatsstunden 169

182

198

2427

2660

2971

2. Zweiter Oberkellner, Oberkellner, Barmeister (fremdsprachenkundig)

2105

2307

2576

3. Chef de rang, Chef d'étage, Barmixer

1897

2079

2322

4. Alleinkellner, Revier- und Zimmerkellner ohne Gehilfen sowie Serviererinnen (sämtliche gelernt)

1863

2042

2280

5. Demichef

1705

1869

2087

6. Commis u. Serviergehilfinnen mit mindestens 1-jähriger Gehilfentätigkeit

1610

1765

1971

7. Dieselben im 1. Gehilfenjahr

1572

1723

1924

8. a) Angelerntes Servierpersonal nach mindestens 4-jähriger Tätigkeit im Service

1. Erster Oberkellner mit Chef de rang in Brigadebetrieben

16

1863

2042

2280

b) Angelerntes Servierpersonal im 4. Jahr der Tätigkeit im Service

1705

1869

2087

c) Angelerntes Servierpersonal in den ersten 3 Jahren im Service

1572

1723

1924

L O H N - & G E H A LT S T A R I F V E R T R A G

Oktober 2013 Heft 10

30

10/2013 DEHOGA MAGAZIN

D. Sonderregelung für Fremdenheime, Pensionen und Kleinbetriebe 1. Als Fremdenheime und Pensionen gelten nur solche Betriebe, die eine beschränkte Konzession im Sinne des Gaststättengesetzes (ohne öffentlichen Ausschank) haben. Als Kleinbetriebe gelten einfache Kleinwirtschaften, die in der Regel nicht mehr als 3 Arbeitnehmer beschäftigen. 2. Alle Arbeitnehmer dieser Gewerbe- und Berufsgruppe erhalten feste Löhne Monatsgehälter bzw. Festlöhne in e Regelarbeitszeit Woche: 39 Stunden, Monat: 169 Stunden

I. Küchenpersonal

ab 1.10.2013 – 31.12.2014 Monatsstunden 169

182

198

1. Koch (Köchin)

1886

2067

2308

2. Dieselben unter 2 Gehilfenjahren

1742

1910

2132

3. Beiköchinnen

1664

1824

2037

4. Ungelerntes Personal

1575

1726

1928

II: Servier- und Hauspersonal

ab 1.10.2013 – 31.12.2014 Monatsstunden

1. Serviererinnen

169

182

198

1832

2008

2242

2. Zimmermädchen

1618

1774

1980

3. Allein- und Hausmädchen

1579

1731

1933

4. Hausdiener

1618

1774

1980

E. Sonderregelungen für das Personal der Systemgastronomie (Handels-, System, Fastfood-Gastronomie und Catering) Soweit die Tätigkeiten nicht unter den Rubriken B, I-VI erfasst sind, gelten folgende zusätzliche Tätigkeitsbezeichnungen. Monatsgehälter bzw. Festlöhne in e Regelarbeitszeit Woche: 39 Stunden, Monat: 169 Stunden

ab 1.10.2013 – 31.12.2014 Monatsstunden 169

182

198

1. Hilfskräfte, Servierkräfte, Abräum-, Spül-, Küchenhilfen auch im rollierenden System

1625

1781

1989

2. Angelerntes Küchen-, Grill-, Büfett-, Service-, Kassen-, Verkaufspersonal, auch im rollierenden System in den ersten 2 Jahren der Tätigkeit

1664

1824

2037

3. Dieselben im 3. und 4. Jahr der Tätigkeit

1811

1985

2217

4. Dieselben im 5. Jahr der Tätigkeit

2011

2204

2461

5. Fachkraft der Systemgastronomie, Koch/Köchin, Konditor/in, Bäcker/in auch im rollierenden System im 1. Jahr der Tätigkeit

1901

2084

2327

6. Dieselben im 2. Jahr der Tätigkeit

1977

2167

2420

7. Dieselben im 3. Jahr der Tätigkeit

2050

2247

2509

8. a) Allein sowie selbstständig arbeitende Köche, Köchinnen, Konditor/in und Bäcker/ in auch im rollierenden System

2196

2407

2688

8. b) Erstkoch/-köchin, Erstkonditor/in auch im rollierenden System

2196

2407

2688

9. Assistent/in und Stellvertreter von 10.

2196

2407

2688

10.Restaurant-, Betriebsleiter

2395

2625

2931

17

Hotel- und Gaststättenkurier

31

L O H N - & G E H A LT S T A R I F V E R T R A G

F. Vergütung für Auszubildende Auszubildende erhalten vom Arbeitgeber bzw. aus Betriebsmitteln monatlich folgende Vergütung: Monatsgehälter bzw. Festlöhne in e Regelarbeitszeit Woche: 39 Stunden, Monat: 169 Stunden

ab 1.10.2013 – 31.12.2014 Monatsstunden I

II

1. Ausbildungsjahr

570

650

2. Ausbildungsjahr

630

720

3. Ausbildungsjahr

700

800

Anmerkung: Die Rubrik I gilt für alle Auszubildenden, die nicht mehr als 39 Stunden in der Woche tätig sind. Die Rubrik II gilt für volljährige Auszubildende, die mehr als 39 Stunden pro Woche bis maximal 44 Stunden pro Woche tätig sind. Bei Zweitausbildungsverhältnissen beginnt die Vergütung mit dem Satz für das 2. Ausbildungsjahr. Der Auszubildende kann auf geldliche Ansprüche aus diesem Tarifvertrag widerruflich verzichten, wenn dieser Verzicht sich wirtschaftlich zu seinen Gunsten auswirkt. Ein etwaiger Widerruf gilt nur für die Zukunft. Ein Verzicht ist vom Auszubildenden dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich auszusprechen; bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Praktikanten Praktikanten erhalten die Vergütung nach freier Vereinbarung, mindestens jedoch in Höhe der Ausbildungsvergütung des 1. Ausbildungsjahres

G. Aushilfpersonal 1. Fest besoldete Aushilfen erhalten, wenn sie mindestens für die Dauer eines Monats beschäftigt sind, die Regelbezüge der entsprechenden Berufsgruppen. Sind sie kürzere Zeit beschäftigt, dann erhalten sie pro Arbeitstag 1 /22 des Monatslohnes ihrer Berufsgruppe mit einem Zuschlag von 50 Prozent. 2. Prozentempfänger erhalten die tariflich festgelegte Umsatzbeteiligung unter Sicherstellung einer arbeitstäglichen Mindesteinnahme von 1/22 des monatlichen Garantielohnes ihrer Berufsgruppe mit einem Zuschlag von 50 Prozent. Beträgt der Anteil am Tronc weniger als 1/22 plus 50 Prozent, so ist die Differenz aus anderen Betriebsmitteln zu vergüten. – Im Übrigen findet Ziffer 1 sinngemäß Anwendung.

18

10/2013 DEHOGA MAGAZIN

3. Bei Nichtbeschäftigung aus einem von dem Arbeitnehmer nicht zu vertretenden Grunde haben, die Aushilfen Anspruch auf mindestens den halbtägigen Lohn bzw. Garantielohn sowie Ersatz etwaiger Fahrtauslagen. 4. Bei nicht vereinbarter halbtägiger Beschäftigung werden in allen Fällen 2/3 der obigen Tagessätze gezahlt. 5. Für das Übernachten von Aushilfen hat der Arbeitgeber Sorge zu tragen. Aushilfen von auswärts erhalten freie Bahnfahrt 2. Klasse hin und zurück. 6. Arbeitnehmer, die für zeitlich von vornherein begrenzte Betriebe (Ausstellungen) auf feste Zeit angestellt werden, sind nicht Aushilfen im Sinne dieses Abschnittes.

Saisonbetriebe Saisonbetriebe sind Betriebe, deren regelmässiges Hauptgeschäft auf bestimmte Jahreszeiten oder aufgrund äusserer, von den Betrieben nicht beeinflussbarer, innerhalb eines Kalenderjahres regelmässig wiederkehrender Ereignisse begrenzt ist und die in den Zwischenzeiten entweder vollständig geschlossen sind, oder mit einem verhältnismässig kleinen Stammpersonal aufrecht erhalten werden. Saisonbeschäftigte sind Arbeitnehmer, die in Saisonbetrieben arbeiten, mit Ausnahme des Stammpersonals.

Schlussbestimmungen und Vertragsdauer 1. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag vom 23.02.2011 wird verlängert bis 30.09.2013. 2. Dieser Lohn- und Gehaltstarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2013 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlte oder vereinbarte höhere Lohn- bzw. Gehaltssätze dürfen nicht gekürzt, bessere Arbeitsbedingungen nicht verschlechtert werden. 3. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen auf Monatsende erstmals zum 31. Dezember 2014 gekündigt werden.

Stuttgart, 25. September 2013 Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg e.V.

Engelhardt

Gewerkschaft Nahrung-GenussGaststätten Landesbezirk Südwest

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Sind Sie Mitglied oder arbeiten Sie in einem Mitgliedsbetrieb des DEHOGA BadenWürttemberg:

Betrieb Vorname

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Mitgliedsnummer ________________________ Ja, bitte senden Sie uns weitere Informationen über Trainings im Betrieb

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Ja

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Ja, bitte senden Sie uns das aktuelle Seminarprogramm 2013 zu

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Am Besten per Fax: 07331 - 9 32 50 9 oder Telefon: 07331 - 9 32 50 0 oder per Post an: DEHOGA Akademie, Hausener Straße 19, 73337 Bad Überkingen

20

Oktober 2013 Heft 10

Ausbildungsinhalte und Aufgaben besprechen Tipps für Ausbilder – Teil 4

Die ersten Wochen der Ausbildung sind vorbei und sowohl die Betriebe als auch die Auszubildenden hatten die Möglichkeit, sich kennen zu lernen. In unserer Beratungsstelle klopfen jetzt zahlreiche Auszubildende an, die sehr frustriert sind und mit dem Gedanken spielen, die Ausbildung abzubrechen. Extrem viele kommen aus dem Hotel- und Gaststättenbereich! In den meisten Fällen ist es nicht die eigentlich Tätigkeit, die den jungen Menschen schwer fällt, sondern es ist der Umgang miteinander, sowie fehlende Anleitung und Klarheit. Nur wenige Auszubildende berichten, dass sich ein Anleiter oder der Chef Zeit für Lehrgespräche nimmt. Sie werden einem Mitarbeiter zur Seite gestellt, der ihnen kurz zeigt, was zu tun ist. Danach sind die Auszubildenden oft auf sich gestellt. Erst wenn sie Fehler machen, dann werden sie wieder beachtet und zu Recht gewiesen. Einzelne Betriebe verlangen gar eine finanzielle Wiedergutmachung, wenn etwas zu Bruch geht. Für die Auszubildenden gibt es kaum die Möglichkeit, dass sie ihr Verhalten und ihre Aufgaben besprechen können. Sie fühlen sich häufig alleine gelassen und positive Rückmeldungen scheinen sie nicht oder nur selten zu erfahren. Des Weiteren erleben viele Auszubildende, dass sie – obwohl sie als Hotelkaufmann bzw. -frau oder als Hotelfach-

Rex-Royal Kaffeemaschinen GmbH Heidrun Walter Die Autorin arbeitet als Mitarbeiterin von BBQ Berufliche Bildung gGmbH in der Freiburger Beratungsstelle „Bleib dran! Anlaufstelle bei Ausbildungskonflikten“.

kraft eine Ausbildung machen – nur im Service eingesetzt werden. Oft ist ihnen nicht klar, dass diese Zeit nach wenigen Monaten zugunsten von anderen Abteilungen vorbei ist. Es wäre ein leichtes, die Auszubildenden mit regelmäßigen Anleitungsgesprächen, mit konkreten Vorgaben und Aufgaben zu motivieren. Auszubildende haben eine unglaubliche Angst, ihren Chef oder Ausbilder um ein Gespräch zu bitten. Sie befürchten, dass sie mit Fragen ihren Gegenüber vergraulen und als dumm abgestempelt werden. Deshalb ist es die Aufgabe des Vorgesetzten das Gespräch zu suchen. Interessanterweise bespricht kaum ein Betrieb mit den Auszubildenden die Inhalte des Ausbildungsplans. Warum nicht dem Auszubildenden auch schriftlich aushändigen, wann er in welchem Bereich arbeiten wird? Dies dient der Transparenz und dann müsste kein Auszubildender befürchten, dass er drei Jahre im Service verbringen wird.

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Servicequalität ist den Deutschen in Gastronomie und Hotellerie sehr wichtig Insbesondere bei Gesundheitsdienstleistungen, Reparaturen und im Tourismusbereich legen die Deutschen Wert auf guten Service. Das geht aus einer aktuellen Erhebung der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ) hervor. So legen 93 Prozent der Deutschen großen Wert auf die Qualität des Services im Gesundheitswesen, 89 Prozent bei Reparaturleistungen und immerhin 88 Prozent in Gastronomie/Hotellerie/Tourismus. Besonders erfreulich: Bei der Frage, wie zufrieden

die Verbraucher mit dem tatsächlichen Service der Branchen sind, landen Gastgewerbe/Tourismusbranche auf Platz zwei hinter der Gruppe Friseure/Kosmetiker/Schneider. In anderen Bereichen, beispielsweise dem Gesundheitswesen, driften Anspruch und Wirklichkeit in Sachen Servicequalität aus Sicht der Befragten hingegen ziemlich deutlich auseinander. Für die repräsentative Umfrage waren rund 1.000 Personen zwischen 18 und 65 Jahren befragt worden.

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15

Hotel- und Gaststättenkurier

DEHOGA unterstützt Klage gegen Bettensteuer in Freiburg Freiwillige Green City Fee

Am 15. Oktober 2013 wird der Gemeinderat der Stadt Freiburg voraussichtlich über die Einführung einer Übernachtungssteuer zum 1. Januar 2014 in Höhe von fünf Prozent des Übernachtungspreises für Privatreisende entscheiden. Steuerschuldner wird aber der Inhaber des Beherbergungsbetriebs sein. Der DEHOGA Freiburg hat in Anwesenheit von über 20 Hoteliers auf seiner Pressekonferenz am 19. September im Colombi Hotel in Freiburg folgende Position eingenommen: „Wir lehnen eine Übernachtungssteuer oder Bettensteuer kategorisch ab und werden mit einem Normenkontrollverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg dagegen angehen“, so DEHOGA Geschäftsführer Alexander Hangleiter. „Der DEHOGA Baden-Württemberg sowie der DEHOGA Schwarzwald-Bodensee haben am 17. September 2013 beschlossen, die Betreiberin des Best Western Hotels Victoria, Frau Astrid Späth, im Rechtsstreit zu unterstützen und Rechtsanwalts- sowie Gerichtskosten zu übernehmen“, erläuterte Hangleiter die deutliche Unterstützung des DEHOGA. Rüdiger Wörnle vom Dorint Hotel an den Thermen forderte: „Statt einer Übernachtungssteuer forderten wir und fordern wir weiter ein schlüssiges Green

City Tourismus- und Marketingkonzept, aus dem sich konkrete Maßnahmen zugunsten eines nachhaltigen Tourismus in Freiburg ergeben.“ Dieses Konzept kann den Rahmen für eine freiwillige „Green City Fee“ bilden – jedoch nur ohne Übernachtungssteuer. Gegen eine Übernachtungstreuer führt der DEHOGA folgende Argumente auf: • Die Steuer zielt auf Übernachtungs gäste. Belastet, weil Steuerschuldner, werden nur Hoteliers, nicht aber Ein zelhandel und andere, die ebenfalls vom (Tages)Tourismus profitieren. Das empfinden wir als höchst unfair. • Die Steuer fördert den Geschäfts- nicht aber den Freizeittourismus und führt zu einer unkontrollierten Wirtschafts lenkung. Ein Konzept zur Förderung ei nes für Freiburg förderlichen und nachhaltigen Tourismus fehlt dabei. • Freiburger Hoteliers werden im Wett bewerb mit Mitbewerbern im Umland benachteiligt. (Busunternehmer wer den erst morgens in die Stadt fahren.) • Steuern sind nicht zweckgebunden, sie müssen den Tourismus also nicht fördern. KONUS rückt damit in weite Ferne. • Die Steuer ist rechtlich höchst unsi cher. Der Hotelier als Steuerschuldner kann den wirklichen Anlass einer Übernachtung gar nicht sicher fest stellen (vgl. Urteil des VG Gelsen-

Gewerbe- und Industriekühlung Gewerbe- und Industrieklimatisierung Kühl- und Tiefkühlzellen Thekenbau und Gastronomieeinrichtungen

22

kirchen vom 27. November 2012). • Die Stadt kann mit 25 Millionen Euro Mehreinnahmen aufgrund der Zen susergebnisse rechnen (BZ vom 9. Juli 2013). Die einseitige Belastung nur von Hotels ist also unangemessen und völ lig unnötig. • Internationalen Gästen muss das Pro zedere aufwändig erläutert werden. „Wer erklärt dem koreanischen Gast professor, dass er eine bestimmte Be scheinigung seines Arbeitgebers hätte mitbringen müssen?“ • Der Verwaltungsaufwand der Hotels steigt immens. (Bei einer Minute Be arbeitungszeit je Geschäftsreisendem: 780 Arbeitstage mehr im Jahr). Die stellvertretende Vorsitzende und Vertreterin der Fachgruppe Hotellerie des DEHOGA Freiburg, Frau Astrid Späth, wies auf das bisherige Engagement der Freiburger Hotelier hin: „Schon vor etwa eineinhalb Jahren hatten wir, die Freiburger Hoteliers begonnen, an einer freiwilligen Green City Fee zu arbeiten, an der sich, Stand heute, 47 Hotels mit jährlich über 138.000 Euro beteiligen würden.“ Aktuell hatte der DEHOGA Freiburg 61 Mitgliedsbetriebe befragt; nur neun lehnen eine freiwillige Beteiligung ab. „Alle großen Kettenbetriebe und die meisten inhabergeführten Hotels erklärten ihre Bereitschaft zur freiwilligen Teilnahme. Das gab es noch nie!“, unterstrich Astrid Späth das Engagement ihrer Kolleginnen und Kollegen. Die Bedingungen einer freiwilligen Green City Fee sind folgende: • Freiwilligkeit • Zweckgebundene Verwendung aus schließlich zur Förderung nachhaltiger touristischer Projekte. • Über die Mittelverwendung entschei det ein Gremium, das mehrheitlich durch Vertreter der Hotellerie besetzt ist. • Die Zahlung erfolgt nur solange, wie weder Stadt, Land noch andere öffent liche Stellen zusätzliche Belastungen schaffen (z. B. Bettensteuer).

September 2013Heft Heft10 9 Oktober 2013

„Eine Art Zertifizierung für nachhaltig wirtschaftende Hotels liegt längst bei der FWTM in der Schublade, mit der der nachhaltige Tourismus in Freiburg hätte gefördert werden können. Mit einer Übernachtungssteuer besteht dafür jedoch kein Spielraum mehr“, so Späth weiter. Der DEHOGA Freiburg hat seine Position den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten in einem offenen Brief vom 16. September 2013 nochmals deutlich gemacht und an die Stadträte appelliert: „Machen Sie sich die Argumente zu Eigen und lehnen Sie eine Übernachtungsabgabe ab.“ Nachdem der Hauptausschuss am 7. Oktober über den Satzungsentwurf abstimmen wird, soll der Satzungsbeschluss am 15. Oktober Gegenstand im Gemeinderat sein.

Rüdiger Wörnle (Dorint an den Thermen), Alexander Hangleiter (Geschäftsführer), Astrid Späth (Best Western Hotel Victoria), Dr. Kirsten Moser (Hotel Stadt Freiburg).

Berufswünsche der Jugendlichen Spaß an der Arbeit und Sicherheit der Stelle sind besonders wichtig. Angesichts einer zunehmenden Zahl unbesetzter oder nur schwer zu besetzender Ausbildungsplätze in fast allen Branchen beschäftigen sich Wirtschaft und Wissenschaft mehr denn je mit der Frage, was Jugendliche wünschen und suchen und was Ausbildungsunternehmen heute bieten müssen, um für den Nachwuchs attraktiv zu sein. So wurde im September unter anderem auch Teil-Ergebnisse einer Allensbach-Umfrage (im Auftrag von McDonald’s) zu beruflichen Wünschen und Erwartungen der 15- bis 24-Jährigen veröffentlicht. Die größte Bedeutung haben für die Jugendlichen danach der Spaß an der Arbeit sowie die Sicherheit der

Stelle. Ob es sich um einen angesehenen Arbeitgeber oder eine angesehene Marke handelt, spiele dagegen kaum eine Rolle. Nach Ergebnissen der in der im September veröffentlichten BIBB-Schulabgängerbefragung haben 81 Prozent aller Ausbildungsanfänger, die im Jahr 2012 die Schule verlassen haben, eine Ausbildung in ihrem Wunschberuf gefunden, bei weiteren 16 Prozent stimmte der Ausbildungsberuf zumindest teilweise mit dem angestrebten Beruf überein. Interessant: Insbesondere Hauptschüler konnten unter mehreren ihnen angebotenen Ausbildungsstellen auswählen (durchschnittlich drei). Bei der Art, wie ein Ausbildungsplatz gesucht wird, sind deutliche Unterschiede je nach Schulabschluss

Gastgewerbeumsatz steigt im Juli um 2,8 Prozent Deutschlands gastgewerbliche Betriebe haben im Juli nominal 2,8 und real 0,1 Prozent mehr Umsatz verzeichnet als im Vorjahresmonat. Die Hotellerie setzte nominal 2,3 Prozent mehr und real 0,1 Prozent weniger um. Der Umsatz der Gastronomen lag – sicherlich nicht zuletzt aufgrund des schönen Sommerwetters

– nominal um 3,1 und real um 0,3 Prozent höher als im Juli 2012. Innerhalb der Gastronomie stieg der Umsatz der Caterer nominal um 5,9 Prozent (real +3,6 %). In den ersten sieben Monaten des Jahres wurde im Gastgewerbe damit nominal 0,9 Prozent mehr umgesetzt (real -1,4 %) als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

zu erkennen: Während Abiturienten am stärksten über das Internet und soziale Beziehungen (also Kontakte zu Eltern, Verwandten und Freunden) suchen, sind bei Haupt- und Realschülern Betriebspraktika und eigene Nachfragen bei den Betrieben am wichtigsten. Hauptschüler nutzen außerdem sehr häufig die Arbeitsagenturen. 76 Prozent der Jugendlichen möchten sich nach Abschluss der Ausbildung weiterqualifizieren.

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23

Hotel- und Gaststättenkurier

No Show – Die Rechtslage bei Nichtanreise Im Beherbergungsbereich gehen Buchungen immer kurzfristiger ein. Das bedeutet, dass sich Zimmer häufig auch kurzfristig noch vermieten lassen. Dann ist es besonders ärgerlich und kostspielig, wenn Gäste, die ein Zimmer bestellt haben einfach nicht anreisen. Das Zimmer bleibt leer und der Umsatz fehlt. Immer wieder werden die DEHOGA Geschäftsstellen dann befragt, wie mit dieser Situation rechtlich verfahren werden kann. Die häufigsten Fragen soll dieser Artikel beantworten. (Die in den Klammern angegebenen Daten sind die Daten des betreffenden Urteils.)

1. Wird ein Hotelzimmer bestellt und bestätigt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Schriftform ist nicht erforderlich. Eine telefonische Bestellung reicht aus. Aus Beweisgründen ist es jedoch ratsam auf einer schriftlichen Bestellung zu bestehen und auch schriftlich zu bestätigen. Das Fax ist dabei ein schnelles und praktikables Hilfsmittel. Nimmt nämlich der Inhaber selbst die Bestellung entgegen, scheidet er als Zeuge aus, da er später im Prozess Partei ist. Haben auf beiden Seiten zwei Angestellte miteinander telefoniert und behaupten beide im Prozess glaubwürdig das Gegenteil, unterliegt der Gastwirt, weil er den Beweis nicht führen kann. Tipp: Durch eine einfache Methode kann sich der Hotelier vor diesen Risiken schützen. Er schreibt einfach folgenden Satz unter seine Reservierungsbestätigung: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Reservierung der Zimmer nur dann garantieren können, wenn Sie uns eine Kopie dieser Buchungsbestätigung innerhalb von zehn Tagen unterschrieben zurücksenden oder faxen (Fax-Nr. ...). Ort, Datum, Unterschriftsfeld für den Gast“. 2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrags verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen: a) Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das 24

Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.

3. Der Gastwirt haftet, wenn er das bestellte Zimmer bei der Anreise nicht zur Verfügung stellen kann (z. B. Überbuchung, Bauarbeiten). Dann ist der Hotelier dem Gast gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Das können z. B. Kosten für das Taxi zu einer Ersatzunterkunft und die Differenz zu einem dort höheren Hotelzimmerpreis sein. Der Gast ist nicht verpflichtet in einer niedrigeren Kategorie zu nächtigen. Insofern ist es ratsam rechtzeitig selbst nach einer angemessenen Ersatzunterkunft zu suchen. 4. Der Gast haftet, wenn er das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise). Bei dem Anspruch handelt es sich nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch, was häufig übersehen wird. Der Gast bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§ 537 BGB). Bei Bestellungen durch Firmen oder Privatgäste entbinden also auch Krankheit, Todesfälle, Autopannen usw. nicht von der Verpflichtung, den Übernachtungspreis zu bezahlen. Etwas anderes gilt, • wenn die Parteien durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ein Rücktrittsrecht vereinbart ha ben. Das ist dann ein vertragliches Rücktrittsrecht im Gegensatz zu einem gesetzlichen Rücktrittsrecht. Jenes soll te jedoch nur bei massivem wirtschaft lichem Druck des Bestellers (z. B. Reise veranstalter als guter Kunde) akzep tiert werden • wenn die Leistung des Gastwirts man gelhaft ist (z. B. unzumutbarer Lärm, Schmutz, Ungeziefer, falsche Verspre-

chungen usw.) und der Gastwirt eine vom Gast gesetzte angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels ungenutzt verstreichen lässt. Der Gast hat dann ein Kündigungsrecht nach § 543 BGB. • wenn die Stornierung vom Gastwirt (oder seinen Angestellten) angenom men (akzeptiert) wird, z. B. mit den Wor ten: „Ist in Ordnung“. Man sollte daher die Mitarbeiter anweisen, dass sie Stor nierungen mit den Worten entgegen nehmen: „Wir werden uns bemühen das Zimmer anderweitig zu vermie ten, müssen es aber in Rechnung stel len, wenn uns das nicht gelingt“. Das schafft die notwendige Klarheit. 5. Ein gesetzliches Recht zum Rücktritt (Stornierung) gibt es nicht. Bei Reiseveranstaltern ist das durch die Gerichte nicht abschließend geklärt und deshalb verwirrender. Eine Ausnahme sehen einige Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt – 17 U 155/84; – 5 U 117/85; OLG Koblenz – 10 U 1286/86) bei Buchungen durch Reiseveranstalter und billigen eine Stornierungsfrist von drei bis vier Wochen zu. So hat auch das LG Hamburg einen Handelsbrauch bejaht, wonach eine kostenlose Stornierung in Norddeutschland möglich ist, wenn sie bis zu zwei Monaten vor Anreise ausgesprochen wird (LG Hamburg, 21. November 2003 – 319 O 113/00). Dieser Ansicht stehen jedoch die Urteile des OLG Köln (18. Oktober 1991 – 19 U 79/91) und des OLG München (09. März 1990 – 8 U 4480/88) entgegen, die einen entsprechenden Handelsbrauch oder Ansprüche nach „Treu und Glauben“ ablehnen. Auch das OLG Frankfurt sieht im Gegensatz zu seiner älteren Rechtsprechung keinen allgemeinen Handelsbrauch mehr (20. Dezember 2000 – 17 U 91/98). Bei Reiseveranstaltern ist also ein gewisses Prozessrisiko nicht auszuschließen. Tipp: Vereinbaren Sie mit Reiseveranstaltern ausdrücklich, dass entweder ein Rücktritt ausgeschlossen ist, oder dass ein Rücktritt nur möglich ist, wenn mindestens eine bestimmte Zeit (z. B. zwölf Wochen) vorher storniert wird. 6. Anderweitige Vermietung Nur für den Zeitraum, in dem das Hotel in dieser Zimmerkategorie ausgebucht

Oktober 2013 Heft 10

(vollständig belegt) ist, entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum. Denn der Gastwirt soll nicht besser stehen, als wenn die Buchung ordnungsgemäß durchgeführt worden wäre. Der Gastwirt ist auch nicht verpflichtet, darzulegen und zu beweisen, dass er nicht ausgebucht war, wie manch Gast meint. Das OLG Köln hat entschieden, dass der Gast zu beweisen hat, dass das Hotel ausgebucht war (18. Oktober 1991 – 19 U 79/91). Der Gastwirt ist jedoch nicht verpflichtet, Anstrengungen zur Weitervermietung an andere Gäste zu unternehmen (OLG Düsseldorf, 02. Mai 1991 – 10 U 191/90). § 254 BGB (Haftung für Mitverschulden) findet im mietvertraglichen Erfüllungsanspruch keine Anwendung, sondern ist dem Schadensersatzrecht zugeordnet. 7. Abzug ersparter Aufwendungen Bei einer Storno- bzw. No Show-Rechnung gegenüber dem Gast müssen die tatsächlichen Einsparungen des Betriebes abgezogen werden. Das würde eine genaue Kalkulation erfordern. Ab einem gewissen Wert akzeptieren die Gerichte regelmäßig aber auch die folgenden, erfahrungsgemäßen Abzüge: • bei der Übernachtung mit Frühstück 20 Prozent, • bei Halbpensionsvereinbarungen 30 Prozent, • bei Vollpensionsvereinbarungen 40 Prozent des vereinbarten Preises. In Baden-Württemberg (Bekanntmachung Nr.1/87 v. 29. Januar 1987 ). gibt es auch eine diesbezügliche „Konditionenempfehlung“ des Wirtschaftsministeriums. Auch von der Rechtsprechung wird dies so gesehen. Das OLG Frankfurt (29. Februar 1984 – 17 U 77/83) und das OLG Köln (18. Oktober 1991 – 19 U 79/91) gingen bei Übernachtung mit Frühstück sogar nur von 10 Prozent ersparten Aufwendungen aus. Das OLG Düsseldorf (2. Mai 1991 – 10 U 191/90) legte 20 Prozent ersparte Aufwendungen zugrunde. 8. Mehrwertsteuer oder nicht? Mehrwertsteuer wird immer dann fällig, wenn ein Leistungsaustausch stattfindet, nicht aber bei Schadensersatz. Wird dem

Gast ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt und macht er hiervon fristgemäß Gebrauch, so handelt es sich um einen pauschalierten Schadensersatz, so dass die Rechnung ohne Mehrwertsteuer gestellt wird. Nach einem Urteil des EUGH gilt dies auch für geleistete Anzahlungen. Versäumt er dagegen die Frist, oder reist erst gar nicht an, hat er den vereinbarten Preis (abzüglich ersparter Aufwendungen) zu zahlen und damit auch die Mehrwertsteuer, denn die Leistung wurde ja zur Verfügung gestellt. 9. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) AGBs werden nur dann verbindlich, wenn sie bei der Buchung von Gastwirt und Gast akzeptiert werden. Werden sie erst danach einem Schreiben (z. B. Bestätigung der Reservierung) beigefügt, so handelt es sich um ein erneutes Vertragsangebot, welches nochmals vom Vertragspartner angenommen werden muss. (Etwas anderes gilt unter Kaufleuten und GmbHs. Das sog. kaufmännische Bestätigungsschreiben kommt zu den mitgeteilten Bedingungen zustande, wenn der Kaufmann nicht kurzfristig widerspricht.) Von beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ erst bei Bestätigungen ist daher dringend abzuraten.

eigenen Namen bestellt hat und auch die Rechnung begleichen will (LG Det mold, 22. März 1985 – 1 O 627/84) In diesen Fällen muss am Ort des Schuldners geklagt werden. 11. Weiteres Vorgehen Im Falle von Stornierung oder No Show sollte dem Gast also unter Nennung eines konkreten Zahlungsziels eine Rechnung unter Abzug der ersparten Aufwendungen gestellt werden. Sofern keine Zahlung erfolgt sollte der Gast in der Mahnung ausdrücklich aufgefordert werden, die Zahlung bis zu einem bestimmten Datum zu leisten. Diese könnte wie folgt lauten: „... haben wir Sie hiermit aufzufordern, den genannten Rechnungsbetrag bis zum 20. Oktober 2013, hier eingehend, an uns zu bezahlen“. Um den Verzug des Gastes später nachweisen zu können, sollte die Mahnung per Einschreiben versandt werden. Sofern der Gast untätig bleibt könnte die Forderung dann mittels Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, durch Einschaltung eines Rechtsanwalts oder, bei Summen unter 5.000 Euro, selbst durch eine Klage geltend gemacht werden.

10. Gerichtsstand Gerichtsstand ist in der Regel der Ort des Hotels, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag (Bezahlung des Übernachtungspreises) am Ort des Betriebes zu erbringen sind (Gerichtsstand des Erfüllungsortes § 29 ZPO, § 269 BGB). Die Rechtsprechung hat dies vielfach bestätigt, so z. B. das LG Kempten (17. Dezember 1986 – S 2154/86) für den Fall des nicht angereisten Gastes, der nicht bessergestellt werden darf, wie der angereiste Gast. Dies gilt nicht, • wenn der Gastwirt aus früheren Ge schäftsverbindungen weiß, dass der Gast regelmäßig den Übernachtungs preis nicht im Hotel bezahlt sondern z. B. per Überweisung (Häufig bei Reise veranstaltern und größeren Firmen). • wenn ein Dritter für einen anderen im 25

Hotel- und Gaststättenkurier

› DEHOGA kompakt Steuerlast für deutsche Unternehmen im europäischen Vergleich im oberen Drittel

Kanzlerin lobt Investitionsleistung im Gastgewerbe

Deutschland liegt im internationalen Vergleich der Tarife und der tatsächlichen Steuerbelastung für Unternehmen im europäischen Vergleich im oberen Drittel. Und die Unternehmensteuern werden von 112 Milliarden Euro im Jahr 2012 auf 134 Milliarden Euro im Jahr 2017 überproportional steigen – um fast 20 Prozent. Das ergibt die neue Studie „Die Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland“ des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen tragen der Studie zufolge weit über 50 Prozent des Aufkommens der Einkommensteuer. Aktuell greift der Spitzensteuersatz bereits beim 1,8-fachen des Durchschnittseinkommens. 1975 war es noch das 5,9-fache.

Im Rahmen einer Veranstaltung der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) vor rund 3.000 Gästen in Mainz nahm Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Gastrede unter anderem Bezug auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Hotellerie. Die positiven Effekte des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes habe sie auch in ihrem eigenen Wahlkreis feststellen können. „Kleine Hotels und Pensionen haben investiert, sind moderner geworden und haben so mehr Gäste gewinnen können“, bestätigte Angela Merkel unter anderem dem Präsidenten des DEHOGA-Landesverbands Rheinland-Pfalz und Vorsitzenden der MIT Rheinland-Pfalz, Gereon Haumann, der die wirtschaftliche Bedeutung der Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie zuvor auch in seiner Rede betont hatte. „Wir dürfen nicht nur übers Verteilen reden, sondern vor allem und zuerst übers Erarbeiten“, erteilte Angela Merkel Steuerplänen der Opposition eine Absage. Es dürfe nicht sein, dass Unternehmern, sobald sie Erfolg hätten, Knüppel zwischen die Beine geworfen würden. Die Kanzlerin wusste sich mit Gereon Haumann und der CDU-Landesvorsitzenden in Rheinland-Pfalz, Julia Klöckner, einig: Der Mittelstand braucht verlässliche politische Rahmenbedingungen.

Im internationalen Vergleich der tariflichen Steuerbelastung für Unternehmen liegt Deutschland im oberen Drittel. Die tarifliche Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften hierzulande beträgt 31,2 Prozent. Zum Vergleich: In Dänemark und den Niederlanden liegt die Belastung bei 25 Prozent, im Vereinigten Königreich bei 24 und in Griechenland bei 20 Prozent. Fast 40 Prozent des ertragsteuerlichen Aufkommens in Deutschland fließen aus den Unternehmensteuern. Allein in den vergangenen vier Jahren sind die Einnahmen hieraus um fast 30 Prozent gestiegen. Das Aufkommen aus Unternehmensteuern wächst deutlich schneller als das aus der Lohnsteuer: Seit 2009 stieg ersteres um 53 Prozent, letzteres dagegen nur um 42 Prozent.

Zahl der Übernachtungen steigt im Juli um vier Prozent 49,5 Millionen in- und ausländische Gäste haben die Beherbergungsbetriebe in Deutschland im Juli gezählt. Gegenüber dem Vorjahresmonat bedeutete dies laut Statistischem Bundesamt ein Plus von vier Prozent. Gäste aus dem Inland übernachteten 40,3 Millionen Mal und damit fünf Prozent häufiger als im Juli 2012. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem

Ausland stieg um vier Prozent auf 9,2 Millionen. In den ersten sieben Monaten 2013 nahm die Zahl der Übernachtungen damit um ein Prozent auf 231,3 Millionen zu. Davon entfielen 191,2 Millionen Übernachtungen auf Gäste aus dem Inland (geringfügig mehr als im Vorjahreszeitraum) und 40,1 Millionen auf ausländische Gäste (+ 3 %).

Angebliches Bundesamt für Jugendschutz verkauft Jugendschutzaushänge zu Mondpreisen Wie wir wiederholt aus dem Kreise unserer Mitglieder erfahren haben, versuchen einmal mehr Betrüger den aushangpflichtigen Auszug aus dem Jugendschutzgesetz zu völlig überhöhten Preisen an gastgewerbliche Unternehmer zu verkaufen. Besonders perfide ist, dass sich die Anrufer als „Bundesamt für Jugendschutz“ ausgeben. Ein solches Amt existiert nicht. Lassen Sie sich insofern 26

von den Anrufern nicht einschüchtern und bezahlen Sie vor allem nicht die Mondpreise, die diese für die Aushänge verlangen. Sollten Sie Bedarf am aktuellen, aushangpflichtigen Auszug aus dem Jugendschutzgesetz haben, erhalten Sie ihn als DEHOGA-Mitglied im DEHOGA Shop zum Preis von 2,50 Euro, Nicht-Mitglieder zahlen 5,00 Euro.

WG Staufen geht an privaten Winzer

STAUFEN (ag). Das Ende für die Winzergenossenschaft Staufen kam nicht überraschend. Wirtschaftliche Probleme waren bei Kennern der Branche bekannt. In den letzten Jahren verlor die WG Mitglieder. Der Verkauf an einen privaten Weinbaubetrieb in Freiburg-Waltershofen soll die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der WG beenden. Das gilt auch für Überlegungen, mit einer größeren Genossenschaft zu fusionieren. An Angeboten hätte es sicher nicht gefehlt. Die jetzt gefundene Lösung berechtigt zu Erwartungen, dass die Staufener Weine unter neuer Betriebsführung bei Weinkennern nicht an ihrer Beliebtheit verlieren.

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Green City Hotel Vauban mit Drei-Sterne-Superior ausgezeichnet Drei Monate nach der Eröffnung im Juni freuen sich die Geschäftsführung und das Team des Green City Hotel Vauban über die offizielle Sternevergabe durch den DEHOGA. Das Haus wurde nach Prüfung durch die Klassifizierungskommission mit dem Zertifikat „DreiSterne-Superior-garni“ ausgezeichnet. Geschäftsführer Daniel Ferch und Hotelmanager Johannes Staub nahmen die Auszeichnung Ende September entgegen. Alexander Hangleiter, DEHOGA – Geschäftsführer in Freiburg – übergab stellvertretend das offizielle Drei-Sterne-Superior Bronzeschild an Hotelmanager Johannes Staub und gratulierte „im Namen des DEHOGA und der Freiburger Hoteliers ganz herzlich zu dieser Auszeichnung“. Im Besonderen lobte der er den außerordentlichen Dienstleistungsgrad, der mit der Klassifizierung einhergeht, „da dieser von einem Team aus Menschen mit und ohne Behinderung geleistet wird“. Der Geschäftsführer der gemeinnützigen Betriebsgesellschaft, Daniel Ferch, freute sich über die zügige Abnahme durch die Kommission: „Wir haben unser Hotel gezielt auf die Positionierung im DreiSterne-Segment ausgerichtet und sind sehr froh, dass die Klassifizierung sogar mit dem Zusatz Superior erfolgte“. Hotelmanager Johannes Staub dankte mit den Worten, dass es „für seine integrati-

Freude über die Auszeichnung: von links Jack Huttmann, Vorsitzender der Vereinigung Freiburger Sozialarbeit (VFS); Daniel Ferch, Geschäftsführer VFS und Green City Hotel Vauba; Alexander Hangleiter, DEHOGA Geschäftsführer Freiburg; Johannes Staub, General Manager Green City Hotel Vauban; Jule Hinzpeter, Projektleiterin Neubau Freiburger Stadtbau GmbH als Bauherr und Mitgesellschafter.

ve Mannschaft eine enorme Motivation, aber auch Verpflichtung sei, mit Freude jeden Tag den Erwartungen der Gäste gerecht zu werden“. Bereits beim Bau haben der Bauherr, die Freiburger Stadtbau, und die Betreiber darauf geachtet, dass die Zimmer, der Tagungsraum und die öffentlichen Bereiche des Hotels entsprechend der Drei-Sterne-Kategorie

ausgestattet wurden. Das Zusatzprädikat Superior erhielt das Hotel aufgrund seines umfangreichen Serviceangebotes. Dazu musste das Hotel garni nach dem Kriterienkatalog mindestens 360 Punkte erreichen. Diese Klassifizierung gilt für drei Jahre und richtet sich nach dem einheitlich europäischen Hotelsterne-System.

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Hotel- und Gaststättenkurier

Vollmond, Bier und Zauberkraft

MAGISCH DUNKEL – Neu eingebraut beim Bier-Event mit Historix-Tours Im September 2013 ist eine neue Tradition geboren: „Magisch Dunkel“ in der Brauerei Ganter. Gemeinsam mit Historix-Tours, dem Spezialisten für lebendige Freiburger Geschichte und Geschichten, hat die Biermanufaktur sich etwas Besonderes ausgedacht: Die Tour „Vollmond, Bier und Zauberkraft“. Ganter und Historix machen die Nacht zum Tage und laden zum großen Freiburger Vollmond-Event ein. Wie bei Historix üblich, sind es professionelle Schauspieler, die als urige Gestalten auf dem Weg vom Schwabentor zur Brauerei allerlei Mysteriöses und Kurioses darbieten. In der Brauerei angekommen erleben die Teilnehmer die Braukunst bei anschlie-

ßendem Vollmondvesper und einigen Freibieren. Mit dem Magisch Dunkel erweitert die Biermanufaktur Ganter ihre Produktpalette um ein weiteres Spezialitätenbier: Ausschließlich gebraut in den Vollmondnächten, wird es nach ca. vier Wochen das erste „Magisch Dunkel“ von Ganter zu kaufen geben. Das „Magisch Dunkel“ ist ein Schwarzbier, ein untergäriges Vollbier mit einer Stammwürze von 13,8 Prozent und wird nach Münchner Brauart eingebraut. Die Braugerste ist eine Mischung aus hellem und dunklem Gerstenmalz. Diese verleihen dem Schwarzbier seinen einzigartigen malzaromatischen Geschmack und seine schwarze Farbe.

Ausgewählter, feinster Aromahopfen aus der Hallertau und dem Tettnang sorgen für eine feinherbe bittere Note, die den aromatischen Geschmack unterstreicht. Das Magisch Dunkel wird mindestens vier Wochen unter null Grad Celsius gelagert, um ein ausgereiftes und bekömmliches Schwarzbier zu erhalten. Wer beim Brauen in der Vollmondnacht dabei sind möchte, kann sich unter: www.ganter.com informieren. Das Vollmond-Event kann für 33,33 Euro (zzgl. VVK-Gebühr) bei Reservix, im Historix-Büro und bei der Brauerei Ganter gebucht werden. Die nächsten regulären Tourtermine sind am: 19. Oktober, dem 17. November und 17. Dezember 2013.

Landgasthof Ochsen in Müllheim-Feldberg feierte 250-jähriges Jubiläum Bereits im Sommer feierte der Ochsen in Feldberg sein Jubiläum. Aufgrund zahlreicher anderer Ereignisse können wir jedoch erst heute im Kurier darüber berichten. Seit 250 Jahren steht der Familienname Eglin für den Feldberger Landgasthof Ochsen. Heute ist die neunte Generation in der Verantwortung und führt das historische Gasthaus in die Zukunft. Schon das Ambiente, betritt man die Gaststube, lässt spüren, dass der Feldberger Landgasthof Ochsen nicht nur wegen seiner langen Geschichte eine große Tradition hat, sondern bis heute etwas Besonderes in der gastronomischen Landschaft des Markgräflerlandes ist. In der Gaststube hatte sich auch der bekannte Heimatmaler und gebürtige Feldberger Julius Kibiger wohlgefühlt, dem heute das Nebenzimmer als Julius-Kibiger-Stube gewidmet ist. Auch der Innenhof und der zu einem rustikalen Saal umgestaltete Ochsenstall bietet Platz für viele Gäste und gemütliche Stunden. Das „Schatzkästlein des Ochsen“ ist im Sommer die Gartenwirtschaft, die von einem Bauerngarten dominiert wird, in dem es viel zu entdecken gibt. „Ganz besonders stolz sind wir aber auf unsere Stammgäste aus nah und fern, die uns teilweise seit Jahrzehnten die Treue hal28

Frau Gudrun Adam-Eglin und Hans Adam, Kurt Lahn (Bildmitte). Foto: Manfred Schuhr

ten“, betont der Chef des Hauses, Hans Adam. Und ganz wichtig: der Stammtisch. Hier treffen sich seit 40 Jahren der Schnauzclub an jedem Mittwochabend und montags der Gesangverein zu ungezwungenen Gesprächen. Stolz blicken Hans und Gudrun Adam-Eglin auf die beiden Töchter, die mittlerweile ihren eigenen Weg gefunden haben und in den elterlichen Betrieb zurückgekehrt sind. Während sich Barbara Adam zusammen mit Lebensgefährte Andreas Barthel um die Gastronomie kümmert, unterstützt

Tochter Caroline als Konditorin die Küche und sorgt für süße Verlockungen. Die Zukunft des Landgasthofes Ochsen ist mit der neunten Generation also gesichert. Anfang Juli wurde nun dieses ganz besondere Jubiläum gefeiert. Viele geladene Gäste wurden im festlich geschmückten Innenhof des wunderschönen Anwesens von den Schliengenern Herolden mit Fanfarenklängen begrüßt. Der Feldberger Gesangverein und die örtliche Musikkapelle ließen es sich natürlich an diesem herrlichen Sommerabend auch nicht nehmen „ihren Ochsenwirts“ die musikalische Aufwartung zu machen. Das Grußwort der Stadt Müllheim überbrachte Schliengens Bürgermeisters Werner Bundschuh, der als Stammgast sichtlich gerne die Vertretung für die Müllheimer Bürgermeisterin Frau Siemes-Knoblich übernahm. DEHOGA-Kreisvorsitzender Kurt Lahn überreichte die Ehrenurkunde des Verbandes und die Glückwünsche von Vorstand und sämtlichen Kolleginnen und Kollegen des Markgräflerlandes. Bei einem badischen Menü im Ochsenstall konnten die Gäste die hervorragende Küche und die herzliche markgräfliche Gastfreundschaft der Familie Adam-Eglin genießen.

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Möhringers Schwarzwaldhotel investierte drei Millionen Euro Nach einem Jahr Bauplanung und fast zweijähriger Bauzeit präsentiert sich das traditionsreiche Möhringer´s Schwarzwaldhotel in neuem Glanz. Die großzügige bauliche Erweiterung und umfassende Renovierung sorgt für noch mehr WohlfühlKomfort, der barrierefrei allen Gästen geboten wird. Der repräsentative Rezeptionsbereich mit angrenzender Hotelhalle und Kamin lädt zum Verweilen ein. Zwei neue Aufzüge verbinden die Lobby sowohl mit den Zimmertrakten als auch mit dem Wellnessbereich. Neben 30 Zimmern im Stammhaus stehen den Gästen 34 neue, großzügige Doppelzimmer sowie Juniorsuiten, vier Familienzimmer und zwei Suiten zur Verfügung. Bei der Innenausstattung wurde von Seiten der Geschäftsleitung sehr großen Wert auf die nachhaltige Verwendung hochwertiger Materialien gelegt. Kirschbaumholz bei den Möbeln, Wellness-Leder im Wohnbereich und Granitstein für die Bäder. Große Flachbildschirme, Zimmersafes, ein frei verfügbares WLAN-Netz, Balkonmöbel, bequeme Walk-in-Duschen und Wellnesstaschen mit dem nötigen Zubehör für den Spa-Bereich sorgen für das Wohlfühlambiente. Auch dem Energiespargedanken wurde in Möhringers Schwarzwaldhotel Rechnung getragen: Durch die energetische Sanierung des gesamten neuen Gebäudekomplexes ist es möglich, die Räumlichkeiten ohne zusätzliche Heizleistung zu betreiben. Die vor fünf Jahren eingebaute Hackschnitzelheizung versorgt das gesamte Hotel mit CO2-neutraler Wärme.

Auf dem Bild: Carolina Möhringer, Felix Möhringer, Laika Amann, Gabriele Möhringer, Michael AmannMöhringer, Elias Amann, Friedel Möhringer, Lisa Möhringer, Wolfgang Weishaar.

Durch die Umbaumaßnahmen wurde das Hotel inzwischen barrierefrei, was die Inhaber Gabriele und Michael Möhringer, die das Haus in vierter Generation führen, besonders freut. Der vergrößerten Wellnessbereich hat im Zuge der Modernisierung einen neuen Namen gefunden: „Sparadies“. Neben einem Indoorpool erwarten den Gast ein beheizter Außenpool, Massagedüsen, Sprudelsitzbank, Whirlrotunde, Wildquell, Nackenschwallduschen und ein LED-Lichtkonzept. Liege- und Saunabereich wurde ebenfalls großzügig erweitert. So lädt im Sommer eine Liegewiese auf über 2.000 Quadratmeter mit altem Baumbestand zum Relaxen ein. Neben einer finnischen Sauna, dem Sanarium und dem Peeling-

dampfbad erwarten den Saunagast ein großes Soledampfbad und eine Infrarotkabine. Zur Entspannung zwischen den Saunagängen stehen Ruheräume mit ergonomischen Liegen, verteilt über zwei Etagen, zur Verfügung. Dabei darf gewählt werden, ob mit Blick ins Freie, im gemütlichen Kaminzimmer oder ganz geräuschlos im „Silencium“. Seit Mai dieses Jahres kümmert sich die Bonndorfer Wellnesstrainerin und diplomierte Yogalehrerin Brigitte Sailer um die Gäste. Ihr umfangreiches Bewegungs- und Entspannungsprogramm mit Aqua-Fitness, Nordic Walking, Yoga, Klangschalenmeditation, autogenem Training und vielem mehr stehen jeden Tag zur Verfügung.

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Hotel- und Gaststättenkurier

BAUR WohnFaszination stellt auf der IGEHO in Basel neues Hotelzimmerkonzept vor Innovative Ideen die begeistern – Hotelzimmer Match HÖCHENSCHWAND. Der Wunsch nach Individualität ist heute so ausgeprägt wie selten zuvor. Ob klassisch, elegant oder schlicht. Eine essentielle Forderung der Produktentwickler bei BAUR WohnFasziantion lautet dabei grundsätzlich: Möbel und Einrichtungen müssen nach funktionalen, ästhetischen und benutzerfreundlichen Aspekten entworfen und realisiert werden. In Zusammenarbeit mit dem bekannten Designer Andreas Weber wurde deshalb pünktlich zur Messe in Basel das neue Hotelzimmer „Match“ entwickelt. Andreas Weber auf die Frage nach dem Designentwurf für Match: „Möbel und Einrichtungen

dürfen nicht einfach nur eine Funktion erfüllen, sondern sie sollen und müssen auch das gewisse Etwas haben: so etwas wie Originalität, eigenständige Formen, eine einzigartige Ausstrahlung oder eben diese gewisse Produktintelligenz!“ Ursprünglich puristische Formen wurden im Materialmix mit modernen Elementen kombiniert, so entstand ein durch und durch spannendes Design mit einer besonders funktionalen Ausstrahlung. Alle Einrichtungselemente können wahlweise massiv oder furniert gefertigt, die Oberflächen können nachhaltig lackiert werden, die Haptik des Möbels entspricht letztendlich dem Wunsch des Gastes nach mehr Natürlichkeit. Technische Ausstattungen wie Minibar nebst Kaffeeau-

Familie Rinklin gibt den Ochsen auf

Überraschendes Ende für ein Eichstetter Traditionsgasthaus

EICHSTETTEN (ag). Für viele Gäste überraschend kam die Nachricht, dass die Traditionsgaststätte Ochsen kurzfristig geschlossen wird, was dann auch Ende September geschehen ist. Die Wirtsfamilie Thomas und Lydia Rinklin gab als Grund dafür an, dass sich Aufwand und Ertrag im mittleren Preissegment nicht mehr getragen haben. Thomas und Lydia Rinklin hatten den Ochsen im Eichstetter Kernort 1987 übernom-

men und er genießt bei den Gästen einen sehr guten Ruf. Für Kenner, die gerne gut essen und familiäre Gastlichkeit zu schätzen wissen, war das Gasthaus eine Topadresse. Der Ochsen war als Dorfgasthaus staatlich gefördert worden und wurde als Modell-Projekt auch von der Universität Stuttgart betreut. Das hatte Vorteile, sie reichten aber für eine langfristige wirtschaftliche gesicherte Existenz nicht aus. Als nachteilig erwies es sich, dass der Ochsen über keine Gästezimmer verfügt und ganz auf die kostenaufwendige Gastronomie angewiesen war, obwohl

Vertrieb

tomat sowie schwenkbare TV-Geräte oder ein professionell gestalteter Arbeitsbereich mit Schreibtisch und Kabelmanagement verstehen sich dabei schon fast von selbst. Drei Basisvarianten werden zum Zeitpunkt der Markteinführung von Match angeboten: Alpine, Elegance und Avantgarde. Baur Wohnfaszination ist ein seit über 130 Jahren erfolgreich geführtes Familienunternehmen mit Sitz im Südschwarzwald. Das Portfolio reicht vom exklusiven Landhausstil über den individuellen Innenausbau bis zu innovativen und stets richtungsweisenden Hoteleinrichtungen sowohl im klassischen als auch im modernen Stil. Bauer Wohnfaszination auf der Hotelfachmesse IGEHO in Basel (Halle 1.1/Stand C11)

es nicht an Gästen fehlte, die auch ganz gerne übernachtet hätten. Das wäre auch ganz im Sinne des an Bedeutung gewinnenden Tourismus am Kaiserstuhl gewesen. Der Ochsen befindet sich seit 1895 im Familienbesitz, wurde von mehreren Generationen erfolgreich geführt und ist eine der ältesten Wirtschaften im Dorf. Thomas Rinklin, gelernter Koch mit Berufserfahrungen in guten Häusern, fühlt sich für den Ruhestand mit 56 Jahren noch zu jung und will eine neue berufliche Aufgabe suchen.

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Oktober 2013 Heft 10

Seit 130 Jahren Gastronomie am Waldsee FREIBURG (ag). 1883 begrüßten die ersten Wirtsleute Dionys und Ida Eckerle ihre ersten Gäste in der Restauration am Waldsee. Es war der Beginn einer langen gastronomischen Epoche. Mehrere Wirte folgten ihnen später und sorgten dafür, dass es bis heute so geblieben ist. Schon im Frühjahr 1880 waren die ersten „Gondeln“ über den Waldsee geschaukelt, den man sich bis heute nicht ohne diese Boote vorstellen könnte. Die Bewirtung im Restaurant war in den ersten Jahren eher einfach, aber durchaus zum neuen Freiburger Ausflugsziel passend. Später wurde sie feiner. Die Waldsee-Gastronomen verstanden es, dies auf die jeweilige Zeit einzustellen und damit die wechselnden Ansprüche der Gäste zu erfüllen. Der wirtschaftliche Erfolg der Betreiber wurde wesentlich vom Wetter bestimmt. Auch daran hat sich nichts geändert. Zwei Weltkriege fielen in diese Zeit. 1929 übernahm die Freiburger Inselbrauerei Julius Feierling ein völlig neu ge-

Das Restaurant am Waldsee. Beliebtes Ausflugsziel seit 130 Jahren.

staltetes Gebäude. Der von der Brauerei eingesetzte Wirt bekam bald finanzielle Probleme, wofür eine zu hohe Pacht verantwortlich gemacht wurde. Als Folge des Zweiten Weltkriegs wurde das Waldsee-Restaurant mit Festsaal zunächst von deutschem Militär und später von der französischen Besatzungsmacht genutzt.

Foto: Grosholz

Vom Sommer 1949 an war das Restaurant wieder für Besucher geöffnet. Mehrere Wirte waren in der langen Zeit am Waldsee tätig. Heute sind die Aushilfskräfte im Service des Restaurants und der Freiterrasse häufig Studenten, die die Gäste insbesondere in den Semesterferien bedienen und ihre Sache ganz gut machen.

Touristiker- und Gastgeber-Treff 2013 der Schwarzwald Tourismus GmbH

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Die Schwarzwald Tourismus GmbH (STG) lädt u. a. alle Touristiker aus ihrem Verbandgebiet, die Vertreter der Schwarzwald-Informationen und die Beherbergungsbetriebe zum „Touristiker- und Gastgeber-Treff“ 2013 ein. Schwerpunkt soll die Auslandsmarktbearbeitung sein. Die zeigt auf, wie Beherbergungsbetriebe sich noch besser auch auf Gäste aus ferneren Ländern einstellen können, wie Sie im Ausland werben können und wie Sie dort buchbar werden. Auf der Tagesordnung stehen u. a.: 1) Beteiligungsangebote der STG 2) Aktuelle Themen der STG, u. a. Vorstellung und erstmalige Verteilung des Hand-

buchs „Der perfekte Gastgeber für ausländische Gäste“ 3) Auslandsmarktbearbeitung Europa und Übersee – Vorstellung und Beteiligungsmöglichkeiten, Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg 4) Zu Gast im Schwarzwald – black forest – forêt noire – zwarte woud – von der Vermarktung im Ausland bis hin zur Beratung am Telefon; wie der ausländische Gast zu seiner Unterkunft findet. Beteiligt sein werden die Tourismus-Marketing GmbH Baden-Württemberg und HolidayInsider AG. Die STG bietet drei Termine an; da an allen Terminen der gleiche Inhalt präsentiert

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wird, können Interessierte sich für den am besten realisierbaren Termin aussuchen: 4. November 2013, Bad Dürrheim, Kurhaus, Clubsaal, 14 Uhr 5. Nov. 2013, Bad Krozingen, Kurhaus, 14 Uhr 6. November 2013 Freudenstadt, Kurhaus, Kienbergsaal, 14 Uhr (im Anschluss an die KONUS-Vollversammlung) Anmeldungen müssen bis zum 23. Oktober 2013 erfolgen an: Frau Heide Glasstetter, Bereichsleiterin Innenmarketing, STG-Geschäftsstelle Pforzheim, Tel.: 07231 14738-16, E-Mail: [email protected]

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