Branchentreff Goslar. Traditionell ist die letzte Woche im

October 29, 2017 | Author: Robert Burgstaller | Category: N/A
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Branchentreff Goslar 49. VERKEHRSGERICHTSTAG _ Die Resolutionen der acht Arbeitskreise

und die Stammtische" verschiedener Unternehmen standen im Mittelpunkt des Geschehens - die gesamte Schadenfamilie an einem Ort. l

VON WALTER K. PFAUNTSCH UND SEBASTIAN SCHINHAMMER

LESEN SIE HIER... ... die Resolutionen des 48. Verkehrsgerichtstages in Goslar sowie die Ergebnisse der einzelnen Unternehmens-Stammtische.

raditionell ist die letzte Woche im Januar bei Rechtsgelehrten, Verkehrswissenschaftlern sowie Repräsentanten aus Justiz, der Sachverständigenwelt, Versicherungen und Verbänden für den Verkehrsgerichtstag in Goslar reserviert. Zur 49. Auflage, die die Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft e.v. veranstaltet hat, fanden sich zwischen dem 26. und 28. Januar rund 1.600 Teilnehmer aus dem In- und Ausland in der Stadt im Harz ein. Im Mittelpunkt der acht Arbeitskreise standen auch dieses Jahr wieder die Verkehrssicherheit, Unfallmanagement und viele rechtliche Fra-

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gen. Die Bedeutung der Veranstaltung zeigt sich darin, dass die Resolutionen, die in Goslar verabschiedet wurden, in der Vergangenheit regelmäßig in die Gesetzgebung eingeflossen sind. Unter anderem standen zur Debatte, wann die Fahrlässigkeit bei Drogendelikten im Verkehr beginne, welche Regelungen beim Kraftfahrzeug-Leasing verbessert werden müssten sowie das Thema "Lkw - ,rollende Bombe' oder Motor für die Wirtschaft". Bei der Eröffnung des 49. Kongresses in der Goslarer Kaiserpfalz kritisierte Kay Nehm, der für weitere vier Jahre im Amt des Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstages bestätigt wurde, die vielen Ausnahmen im deutschen Verkehrsrecht. Seiner Meinung nach sei es wichtig, ein einfaches, einleuchtendes Verkehrsrecht zu besitzen. "Statt einen Weg aus dem Labyrinth der Streitfragen zu weisen und

dem Verbraucher den notwendigen gesetzlichen Schutz zu gewähren, hat der Gesetzgeber die Situation zusätzlich verschärft." Beispiele hierfür seien die Winterreifenproblematik, der Richtervorbehalt bei Blutproben und der EU-RahmenbescWuss zur Anerkennung von Geldbußen.

Festvortrag vom Verkehrsminister Den Plenarvortrag hielt dieses Jahr Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Er rechne bis 2025 mit einer dramatischen Zunahme des Verkehrs. Allein der Güterverkehr werde um bis zu 80 Prozent steigen, der Transitverkehr sogar um 150 Prozent. Gleichzeitig nehme der Personenverkehr bundesweit um 20 Prozent zu. Dies seien "erschreckende Zahlen". Möglichst viel Güterverkehr solle deswegen auf die Bahn und das Wasser verlagert werden. Dennoch werde die Straße Ver5/2011

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kehrsträger Nummer eins bleiben. Die Ausbaumöglichkeiten stießen allerdings an ihre Grenzen. Nach den Erfahrungen mit "Stuttgart 21" sei klar, dass vor allem Großprojekte nicht massenhaft umzusetzen seien. Deshalb sei es erforderlich, den Transport effektiver zu machen, sagte Ramsauer. Lösungen sehe er unter anderem in dem geplanten Feldversuch mit überlangen Lkw mit bis zu 44 Tonnen Gesamtgewicht. Zwei dieser Lastwagen beanspruchen weniger Verkehrsfläche als drei herkömmliche Lkw. Zudem sei der Kraftstoffverbrauch geringer und es gebe weniger Abgase und Feinstaub. Zusätzlich könnte auch der Vorschlag des Deutschen Anwaltvereins (DAV) greifen, das Tempolimit für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Landstraßen von 60 auf 80 Stundenkilometer zu erhöhen.

Mehr Parkplätze für Lkw Der Verkehrsminister machte bei seiner Rede einige Ankündigungen: Es werde ein europäisches Register für Verstöße im Transportverkehr geben und die Lenkund Ruhezeiten der Fahrer sollen strenger überwacht werden. Und für die Spediteure hatte Ramsauer auch noch was im Gepäck. Bis Ende nächsten Jahres soll es in Deutschland 11.000 neue LastwagenParkplätze geben. 5.500 seien bereits gebaut worden. Das gesamte Programm koste den Bund rund 480 Millionen Euro.

Kay Nehm wurde als Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages für vier weitere Jahre gewählt.

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"Nur gut ausgeruhte Lkw-Fahrer sind sichere Lkw-Fahrer. Sie müssen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Das geht nur, wenn sie immer einen Parkplatz finden", betonte Ramsauer. Am Ende der Veranstaltung in der Kaiserpfalz gab es wie im vergangenen Jahr ein Streitgespräch. Unter dem Titel "Nachschlag" diskutierten Verkehrsexperten zum Thema ,,0,0 Promillegrenze".

Stammtische stets gut besucht Der Verkehrsgerichtstag in Goslar ist weit mehr als ein reines Arbeitsforum. Zahlreiche "Stammtische" komplettieren die Tage im Harz. Veranstaltungen gab es fast aus der ganzen Schadenfamilie. Angefangen von der Schaden-Schnell-Hilfe GmbH, der AVUS Group, dem Deutschen Anwaltverein (DAV), der Dekra, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft bis hin zur GTÜ oder der APE. "Kontakte pflegen und knüpfen" lautete das Motto dieser Abendveranstaltungen in Goslar.

APE präsentiert positiven Trend Beim car.tv-Abend im Hotel "Bären" konnte das Unternehmen APE Ptacek Engineering GmbH mit positiven Zahlen aufwarten. "Trotz vieler geänderter Marktbedingungen in Deutschland und Europa ist es der APE und der Global Services TV s.r.o. gelungen, um stattliche elf Prozent zu

Bundesverkehrsminister Ramsauer sieht bis 2025 starke Zuwächse im Straßenverkehr.

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'3;tH3:W'11JI'3i','iJ:'311@iJ3'1W AK 1- Drogendelikte im Straßenverkehr Prof. Dr. Peter König, Richter am S. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, leitete den Arbeitskreis (AK) I des 49. Deutschen Verkehrsgerichtstags zu dem Thema:"Drogendelikte im Verkehr." Die sich derzeit teilweise über Monate schleppende Umsetzung eines Fahrverbots nach einer nachgewiesenen Drogenfahrt stand im Zentrum der Debatte. Auch wurden rechtliche Konsequenzen eines fahrlässigen Verstoßes durch den Fahrzeugführer erörtert. Nach aktueller Rechtsprechung bedarf es für eine Verurteilung wegen Führens eines Kfz im Straßenverkehr unter der Wirkung illegaler Drogen einer Überprüfung, ob der Betroffene die Möglichkeit fortdauernder Wirkung der Drogen hätte erkennen können. Der AK I stellte die grundsätzliche Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Drogenkonsum im Straßenverkehr fest und rief zur konsequenten Ahndung auf. Der AK I appellierte:"Das hochrangige Drogenverbot nach §24a StVG darf nicht durch eine zu enge Auslegung der Fahrlässigkeit in aktueller und zukünftiger Rechtsprechung ins Leere laufen." In Baden-Württemberg werde eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Fahrerlaubnisbehörde praktiziert. Das Ziel sei es, einen schnellstmöglichen Fahrerlaubnisentzug zu erreichen. Der AK I fordert auf, die Aufklärungsarbeit zu den Gefahren der Drogen zu intensivieren. AK 11- Tücken des Kfz-Leasing Unter der Leitung des Vorsitzenden Richters des VIII. Zivilsenats am Bundesgerichtshof, Wolfgang Ball, sprach der Arbeitskreis (AK) 11 des 49. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar acht Empfehlungen zum Thema "Tücken des KfzLeasing" aus. Die Experten befassten sich mit den Fragen bei Beendigung eines Kfz-Leasingvertrags. Dass diese in der Praxis zunehmend Probleme bereiten, war ein Anlass, sich der Thematik zu widmen. Das häufige Kilometerleasing belaste vor allem die Händler, da sie vom Preisverfall betroffen seien. Laut dem AK 11 sollen bereits bei Vertragsschluss Vorgaben zur Beschaffenheit bei Rückgabe des Fahrzeugs festgelegt werden. Die Entwicklung von Bewertungskriterien zur Abgrenzung zwischen vertraglicher und übervertraglicher Abnutzung sei zielführend. Dem Leasingnehmer sei das Recht zu geben, vor der Rückgabe Mängel feststellen und diese in einer Werkstatt seiner Wahl beseitigen zu lassen. Die Kriterien zur Ermittlung der Wertminderung solle vertraglich festgelegt und Informationen über das mit der Übernahme einer Restwertgarantie verbundene Risiko gegeben werden. Die Bewertung seines Fahrzeuges durch eine neutrale Stelle sei dem Leasingnehmer zu gewähren und eine institutionelle Streitschlichtung zu schaffen. Laut dem AK 11 soll die Akademie eine paritätisch besetzte Kommission installieren, um Einzelheiten zur Umsetzung zu erarbeiten.

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'#i@#:wpI01J"#it'iJ:J#i113i JUi4 AK 111 - Haftungsbeschränkung

APE-Geschäftsführer Bernd Strunz präsentierte aktuelle Unternehmenszahlen in Goslar.

Dr. Dieter Pscheidl, Präsident der AVUS Group, ging bei seiner Rede auf die Finanzkrise ein.

wachsen", sagte Helmut Ptacek, Gründer und Geschäftsführer beider Unternehmen. Damit habe man seit Bestehen eines der besten Geschäftsergebnisse erreicht. Beim Kernprodukt car.tv wurde 2010 erneut die "magische" Grenze von 400.000 Einstellungen nicht nur übertroffen, sondern mit 462.000 eingestellten Fahrzeugen verzeichnete die Restwertbörse gar einen neuen Rekord. Beflügelt hätten diesen positiven Trend laut APE-Geschäftsführer Bernd Strunz die aktuellen BGH-Urteile. Zudem sei die neue Dienstleistung "car.tv check" beim Kunden sehr gut angekommen. Seit den ersten öffentlichen Präsentationen, wie beispielsweise auf der Automechanika im September 2010, seien sehr viele Anlagen von Neukunden zu verzeichnen. Die gute Resonanz "ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die rechnerische Basis durch die DAT eine astreine Fahrzeugidentifikation und marktgerechte Ware liefert", so Strunz. Zukünftig wolle man die Präsenz nach Osteuropa weiter ausdehnen.

ßung ging der Gastgeber auf die Finanzkrise ein, die sehr viel Vertrauen zerstört habe, das jetzt erst wieder aufgebaut werden müsse. "Wir haben eine Zukunft, die wieder Leistung fordert." Er wünschte allen angesichts der politischen Umwälzungen und der kommenden Herausforderungen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2011. Anschließend leitete Pscheidl zum humorvollen Teil des Abends über und präsentierte die "Dornrosen" aus der Steiermark: Drei Schwestern, wie sie äußerlich unterschiedlicher nicht sein könnten, sangen zur Freude des Publikums witzige Chansons und Parodien. In ihrer Darbietung pieksten sie facettenreich die Unterschiede von "Männlein und Weiblein" auf.

AVUS geht auf Finanzkrise ein Die AVUS Group bescherte ihren Gästen, Freunden und Geschäftspartnern einen unterhaltsamen und kurzweiligen Abend. Kommerzialrat Dr. Dietel' Pscheidl, Präsident der AVUS Group, hieß die Anwesenden willkommen. Bei seiner Begrü-

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DAV missbilligt Gigaliner Wie immer vor den Beschlüssen zu den jeweiligen Resolutionen führten sich die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die Themen der Arbeitskreise vor Augen. Bei "Betrieb und Gebrauch des Kfz" (AK IV) setzten sich die Anwälte für eine weite Auslegung des Begriffs "Gebrauch des Fahrzeugs" in den Versicherungsbedingungen der Kraftfahrtversicherung ein. Er führe zu einer nahezu vollständigen versicherungsrechtlichen Absicherung der Fahrer und Halter von Kraftfahrzeugen. In der letztlich ver-

Der Arbeitskreis (AK) 111 erörterte das Thema "Stillschweigende Haftungsbeschränkung". Prof. Dr:'.pirk Looschelders (Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf) leitete die Expertenrunde auf dem 49. Deutschen Verkehrsgerichtstag. Der AK 111 stellt fest, dass die stillschweigende Haftungsbeschränkung ein angemessenes Mittel zum Schutz des Schädigers vor unzumutbaren Haftungsfolgen ist. Die Eintrittspflicht einer Kfz-Haftpflichtversicherung stehe der Annahme einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung entgegen. Der AK konstatiert"Auch wenn der Versicherer wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers in den Grenzen der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung leistungsfrei ist, soll die Regel bei schwerwiegenden Personenschäden gelten." Zum Thema Ausland empfiehlt der AK den Versicherten, sich zu informieren. Denn hier könnten erhebliche Lücken im Versicherungsschutz bestehen. Interessengerecht ist, laut dem AK, die stillschweigende Haftungsbeschränkung zugunsten des Fahrers gewerblich angebotener Kraftfahrzeuge. Unkalkulierbare Haftungsrisiken bestünden allerdings bei privat angebotenen Kraftfahrzeugen ohne Vollkaskoschutz. Hierbei sei eine ausdrückliche Haftungsvereinbarung zwischen den Privatleuten angemessen. AK IV - Betrieb und Gebrauch des Kfz Unter der Leitung von Wolfgang Wellner, Richter am VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, wurden Fallkonstellationen zur Haftung des Kfz aus der Betriebsgefahr im Arbeitskreis (AK) IV "Betrieb und Gebrauch des Kfz" beraten. Fälle rund um ruhende Kraftfahrzeuge, berührungslose Unfälle oder die Verwendung des Kfz als Arbeitsmaschine wurden kontrovers erörtert. Die Diskussion ergab, dass es keine Notwendigkeit für eine gesetzgeberische Konkretisierung des Begriffs"bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" im Rahmen der Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG gebe. Ebenso sei auch der versicherungsrechtliche Begriff des"Gebrauchs" eines Kraftfahrzeugs für die Praxis ausreichend konkretisiert. Einen Anpassungsbedarf sieht der AK IV allerdings beim Auseinanderfallen von Eigentümer und Halter, was zum Beispiel beim Leasing der Fall ist. Hierbei solle der Gesetzgeber eine Zurechnung eines Mitverschuldens des Fahrers (des Leasingfahrzeuges) und der Betriebsgefahr auch dann ermöglichen, wenn der Eigentümer (Leasinggeber) den Unfallgegner in Anspruch nehme. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage unterstützt der Arbeitskreis IV den Schlussantrag der Generalanwältin beim EuGH im Vorlageverfahren des Tribunal da Relacao Porto. In diesem Antrag geht es darum, dass die Berücksichtigung der Betriebsgefahr bei Ansprüchen des Halters nicht gegen die Kfz-Haftpflichtrichtlinien der EG verstoße.

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abschiedeten Resolution des 49. Verkehrsgerichtstages zu diesem Thema wurde den Verkehrsanwälten nicht entsprochen. Dort wird die Auslegung des Begriffs durch die Rechtsprechung als ausreichend definiert. Hinsichtlich des AK V, der sich mit der Verkehrssicherheit von Lkw befasste, sprachen sich die DAV-Verkehrsanwälte gegen die sehr großen Lkw auf den Straßen der Europäischen Union aus. Grund dafür ist zum einen, dass die Deckschicht der Fahrbahn für solch große Lasten nicht geeignet sei. Aber auch mit Blick auf die Verkehrssicherheit sei es geboten, dass Massen von bis zu 60 Tonnen neben kleinen Pkw nicht geführt werden. Der Schaden bei einem möglichen Unfall sei laut DAV erheblich. "Eine Erhöhung des Tempolimits für Lkw ab 7,5 Tonnen außerorts führt zu mehr Sicherheit", betonte Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV Bei der heutigen technischeri Ausstattung der Lkw sei eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Kilometern pro Stunde völlig unzeitgemäß. Ein tatsächlich Tempo 60 fahrender Lkw sei für den normalen Straßenverkehr ein Verkehrshindernis und provoziere gefährliche Überholmanöver.

Dekra weist gute Zahlen aus Vor einem Jahr prognostizierte beim Dekra-Stammtisch Geschäftsführer Dieter Roth: "Uns steht erneut ein schwieriges Jahr bevor." üb es schwierig war, kann

hier nicht beantwortet werden, aber die Dekra Automobil GmbH konnte es trotz der vorsichtigen Erwartungen sehr gut abschließen. Für das Jahr 2010 könne das Stuttgarter Unternehmen eine Umsatzsteigerung von acht Prozent ausweisen. Viele Unternehmensfelder trugen zum Ergebnis bei, so der Geschäftsführer. Der Gebrauchtwagenbereich konnte um zehn Prozent zulegen und auch der Gutachterbereich fuhr einen sehr respektablen Ertrag ein, obwohl die sonst "übliche" Men-

Führungsriege beim DAV-Stammtisch (v. I.): RA Jörg Elsner, RA Michael Bücken, Bernd Zens (DEVK Vorstand), RAin Dr. Daniela Mielchen, DAV-Präsident RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rüdiger Burg (DEVK Hauptabteilungsleiter Sach/HUK-SchadenJ, RA Frank Roland Hillman 111., RA Dr. Frank Häcker und DAVGeschäftsführerin RAin Bettina Bachmann.

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'4;@4=JM,i1 1·'ii'J;J=)31113iJ=t&i. AK V - Rollende Bomben vs. Wirtschaftsmotor Geleitet wurde der Arbeitskreis (AK) Vdes 49. Deutschen Verkehrsgerichtstags von Dr. Walter Eichendorf (Präsident Deutscher Verkehrssicherheitsrat) und beschäftigte sich mit der Frage, ob Lkw eher"Motoren der Wirtschaft oder rollende Bomben" sind. In seinen Empfehlungen fordern die Experten die Lkw-Hersteller auf, Fahrerassistenzsysteme (FAS) nach dem neuesten Stand derTechnik preisgünstig anzubieten. Weiterhin sollten die Spediteure solche Systeme bereits jetzt in allen Fahrzeugen einsetzen und die Schulung der Fahrer verstärken. Der AK V bittet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), gemeinsam mit den Verbänden die Informationen der Unternehmen über die Sicherheitsaspekte und die wirtschaftlichen Vorteile der FAS zu intensivieren. Dem BMVBS wird empfohlen, sich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit EU-weit für eine konsequente Einstellung der Begrenzer in Lkwauf eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern einzusetzen. Bund und Ländern rät der AK V, die Lkw-Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zu intensivieren. Der AK V empfiehlt, bei schweren Verstößen verstärkt von der Möglichkeit der Gewinnabschöpfung und des Verfalls Gebrauch zu machen. Dabei sei jeweils zu prüfen, wer in der gesamten Transportkette aus dem Verstoß finanzielle Vorteile hatte. AK VI - Wir parken zum Luxus

Dieter Roth, Geschäftsführer der Dekra Automobil GmbH, referierte auch über die Zukäufe auf dem internationalen Parkett.

"Bewegung im ruhenden Verkehr" lautete das Thema des Arbeitskreises (AK) VI auf dem 49. Verkehrsgerichtstag. Unter der Leitung von Gero Storjohann, Mitglied des Verkehrsausschusses des Bundestages, hießen die Diskussionspunkte:"Einschränkungen und Regelungen sowie private Verkehrsüberwachung und Nutzerprivilegien." Der Parkdruck wächst an, lautete die These des AK. Große Teile der für den ruhenden Verkehr zur Verfügung stehenden Parkflächen unterlägen inzwischen Restriktionen. Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist auch auf ausreichenden Parkraum angewiesen, heißt es in den Empfehlungen des AK VI. Er empfiehlt die Steuerung des Verkehrs mithilfe von Parkleitsystemen, um die Ressourcen effizient zu nutzen. Eine elektronische Reservierung von Parkflächen im öffentlichen Bereich sieht der AK kritisch, da rechtliche Bedenken bezüglich der Gefahr der Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs bestünden. In Betracht komme ein auf die Fahrzeugart bezogener Ansatz. Der Arbeitskreis bekennt sich zu einer Durchsetzung der Parkvorschriften, heißt es. Eine Überwachung durch die zuständigen Behörden sei unerlässlich. Die Einbindung weisungsabhängiger Privater durch Arbeitnehmerüberlassung oder als Verwaltungshelfer zum Zweck intensiverer Kontrollen sei eine Organisationsentscheidung, die rechtlich möglich ist und einer kompletten Auslagerung an Private vorzuziehen sei.

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ge Hagelschäden ausblieb. Mit nunmehr 24.000 Mitarbeitern sei das Unternehmen weltweit vertreten, wovon allein im vergangenen Jahr 1.800 neu zum DekraTeam dazustießen. Außerdem hätte man sich international durch Zukäufe von Firmen in den USA, Italien und Belgien weiter vergrößert. Roth wörtlich: "In ganz Europa können wir heute Gutachten anbieten." Seine Organisation sei damit bestens aufgestellt. Verantwortlich für die guten Geschäftszahlen seien vor allem "die von uns sehr umfassend und intensiv ausgebildeten Mitarbeiter." Der Geschäftsführer verwies in seinem Ausblick auf zahlreiche neue Produkte, die seitens der Dekra eingeführt würden: Beispiele waren unter anderem die elektronische Aktenprüfung und der sogenannte Plausibilitätsbericht, der in einer ersten "Schnellanalyse" zeige, ob ein umfängliches Gutachten notwendig sei oder nicht.

GDV fordert mehr Anreize für Sicherheit bei Lkw Beim Stammtisch des GDV in Goslar standen folgende Positionen im Fokus: Im Arbeitskreis V, der sich mit der Sicherheit von Lkw beschäftigte, sieht die Versicherungswirtschaft Handlungsbedarf beim weiteren Ausbau der Sicherheitstechnik von Nutzfahrzeugen. Trotz großer Anpassungen in den vergangenen Jahren (z. B. Spurwechselassistent, Spurhalteassistent) machen sich die Versicherer dafür stark,

dass weiter in Fahrerassistenzsysteme investiert werde, da die positiven Effekte der Systeme unstrittig seien. Die Anschaffung der Hilfsmittel sei allerdings mit hohen Investitionen verbunden, so dass laut Versicherungswirtschaft weitere Anreize geschaffen werden müssten. Auch ein Tempolimit bei 120 Stundekilometern für Kleintransporter könne laut GDV hilfreich sein. Mit der versicherungsrechtlichen Problematik beim Gebrauch von Kraftfahrzeugen befasste sich der Arbeitskreis IV in der Kaiserstadt im Harz. Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug verfügt gemäß der Regelungen des Pflichtversicherungsgesetzes über eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit vorgeschriebenen Deckungssummen. Für den Geschädigten ist es ein gravierender Unterschied, ob der Schaden oder die Verletzung durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstanden ist. Falls dem nicht so ist, greift die private oder betriebliche Haftpflichtversicherung des Schädigers ein. Sie ist jedoch nicht vorgeschrieben. Und: Verfügt der Verursacher nicht über entsprechendes Vermögen, geht der Geschädigte leer aus. Deswegen weist die Versicherungswirtschaft daraufhin, dass es für Verursacher wie Geschädigte gleichermaßen sinnvoll sei, haftpflichtversichert zu sein. "Stillschweigende Haftungsbeschränkungen" lautete das Thema des Arbeitskreises III in Goslar. Für die Versicherungswirtschaft sei beim Versicherungsschutz eine klare

Erläuterten in Goslar die GDV-Empfehlungen (v. I.): Dr. Ulrich Staab (Direktor und Bereichsleiter Schaden Komposit R+V Allgemeine Versicherung), RA Holger Zickfeld (Leitender Handlungsbevollmächtigter Personengroßschaden ERGO), Katrin Rüter de Escobar (GDV-Presse Schaden-/Unfallversicherung), Dr. Edgar Martin (Vorstand KRAVAG-LOGISTIC) und Siegfried Brockmann (Leiter Unfallforschung der Versicherer, UDV).

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1# j@ H~I ~ii j .]i(iV jJ:I#' t] 3jJ #fi. , AK VII - Registrierung tödlicher Unfälle Die "Sachgerechte Untersuchung tödlicher Verkehrsunfälle" wurde vom Arbeitskreis (AK) VII diskutiert. Unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Klaus Langwieder (International Safety Consulting) befasste er sich mit den Standards der heutigen Unfallaufnahme bei tödlichen Unfällen. Der AK VII sieht Handlungsbedarf bei der Weiterentwicklung der Untersuchungsmethoden. Ergänzend müssten Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Präventionsansätze geschaffen werden. Richtlinien und Verfahren seien bundesweit zu vereinheitlichen. Grundsätzlich seien Obduktionen mit Blutuntersuchung durchzuführen. Um ihrer gesetzlichen Aufgabe nachkommen zu können, sollen Sozialversicherungsträger über tödliche Verkehrsunfälle informiert werden. Der AK strebt weiter die Reduzierung der Verkehrstoten um 40 Prozent an. Dazu empfiehlt er eine Vernetzung der schon erhobenen unfallstatistischen Daten mit weiteren Erkenntnissen. Dazu seien medizinische und technische Gutachten mit Daten aus der örtlichen Unfalluntersuchung - unter Beachtung des Datenschutzes - zu verknüpfen. Der AK hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Hersteller von neu zugelassenen Kraftfahrzeugen zu verpflichten, eine standardisierte Schnittstelle zur Auslesung der Fahrzeugdaten zu schaffen. AK VIII- Offshore-Windenergieparks Im Arbeitskreis (AK) VIII befassten sich die Experten unter Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Ehlers, Präsident und Professor des Hamburger Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie a. D., mit dem Thema:"Offshore-Windkraft". Als Reaktion auf den Klimawandel ist es Ziel der Bundesregierung bis zum Jahre 2030, einen Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von 25 bis 30 Prozent zu erreichen. Der Ausbau der Offshore-Windenergie spielt dabei eine wesentliche Rolle. In seinen Empfehlungen fordert der AK VIII den Gesetzgeber auf, eine Entscheidung darüber zu treffen, bei wem die Verantwortung für zusätzliche Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit und der maritimen Notfallvorsorge liege. Ferner sei zu klären, wer die Lasten hierfür zu tragen habe. Es muss nach Ansicht des AK sichergestellt werden, dass die Unternehmen ergänzend zur staatlichen Daseinsvorsorge ausreichende Schutz- und Sicherheitskonzepte sowie Notfallpläne entwickeln und fortschreiben. Diese müssen nach Meinung der Experten zudem in regelmäßigen Übungen erprobt werden. Das vorhandene System der Rettung auf See für Einsätze in Offshore-Windparks müsse gezielt erweitert werden.lnsbesondere auch die ständige Einsatzbereitschaft von Hubschraubern müsse berücksichtigt werden. Die Anforderungen-an Sicherheit sowie Aus- und Fortbildung sind mit den europäischen Nachbarstaaten zu harmonisieren, fordert der AK VIII weiter.

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Abgrenzung notwendig: Demnach solle der Versicherungsschutz nur dann anspruchserhaltend wirken, wenn keine unzumutbare Inanspruchnahme aufgrund der Haftung drohe - direkt durch die Geschädigten, seine Rechtsnachfolger (insbesondere Sozialversicherungsträger). Eine unzumutbare Inanspruchnahme sollte mindestens dann angenommen werden, wenn gar kein Versicherungsschutz vorliegt oder die Deckungssummen unzureichend seien.

GTÜ dankt ihren Partnern Im amtlichen Bereich der Technischen Fahrzeugüberwachung kam die GTÜ nicht nur unbeschadet durch ein insgesamt "schwieriges Abwrackprämien-Jahr", sondern konnte in diesem Bereich nach den Worten von Geschäftsführer Rainer de Biasi trotz hartem Wettbewerb und schwieriger Marktbedingungen sogar noch leicht zulegen. Am Rande des tradi-

Traditioneller Goslar-Stammtisch in der "Butterhanne": GTO-Prüfpartner während ihres Treffens mit dem Geschäftsführer der Prüforganisation, Rainer de Biasi (Mitte, hintere Reihe).

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tionellen GTÜ-Stammtisches, zu dem die Stuttgarter Überwachungs- und Sachverständigenorganisation während des Verkehrsgerichtstages in Goslar traditionell ihre Partner zum fachlichen Informationsaustausch in die Kaiserstadt im Harz lädt, sagte de Biasi gegenüber AUTOHAUS-SchadenBusiness: "Wir konnten uns vor allem im HU-Geschäft trotz Abwrackprämie und daraus resultierenden Wegfalls vieler älterer und eigentlich zur Untersuchung nach Paragraph 29 anstehender Fahrzeuge weiter verbessern. Dafür habe ich mich in Goslar auch persönlich bei unseren Partnern bedankt, die sich in einem zunehmend härteren Wettbewerb immer wieder aufs Neue behaupten und hohe Loyalität beweisen." Bei 13,9 Prozent Anteil aller im Vorjahr in Deutschland durchgeführten Fahrzeug-Hauptuntersuchungen liegt die GTÜ heute bereits - gut 20 Jahre, nachdem sie 1990 mit der ersten geklebten HU-Plakette dieses Geschäft in einem von den "AltOrganisationen" bereits besetzten Markt aufgenommen hatte. Rund 3,5 Millionen Fahrzeuguntersuchungen nach Paragraph 29 StVZO stehen hinter dieser Prozentzahl. Auf rund 2.000 freiberuflich tätige Kfz-Sachverständige und gut 17.000 Prüfstützpunkte in Deutschland kann GTÜChef Rainer de Biasi derzeit bauen, um hier noch weiter nach vorne zu kommen. Ausgehend von den positiven Geschäftsentwicklungen aus dem "Abwrackjahr" reagierte de Biasi auf die Frage, ob weiteres Wachstum angesichts des im Markt vielschichtigen Wettbewerbes überhaupt noch möglich sei, gelassen: "Wir sind in-

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nerhalb zweier Jahrzehnte zur größten Freiberufler-Organisation in Deutschland geworden. Warum also sollten wir es nicht schaffen, auch in der Zukunft den einen oder anderen Prozentpunkt vom Wettbewerb zu ergattern? Solange unsere Partner draußen einen derart hervorragenden Job wie bisher machen, gibt es keinen Grund, diese Maxime aufzugeben." Es gelinge den Partnern der GTÜ "immer, ein Höchstmaß an Kundenorientierung und Servicebereitschaft an den Tag zu legen. Deshalb bin ich uneingeschränkt davon überzeugt, dass wir noch mehr können." Am GTÜStammtisch in Goslar ging es natürlich um viele weitere Themen wie beispielsweise die Sachverständigentätigkeit aus dem nicht-amtlichen Bereich. Dazu zählen unter anderem Gutachten, Bewertungen und sonstige Service-Dienstleistungen, die insbesondere auch für das Kfz-Gewerbe erbracht werden und auf der Website der GTÜ anschaulich im dort hinterlegten "Werkstattportal" zusammengefasst sind.

SSH zieht Bilanz Die Schaden-Schnell- Hilfe-Organisation (SSH) bildete den Auftakt für eine Vielzahl von Goslar-Stammtischen. Bei der mit zahlreichen Branchengrößen hochkarätig besetzten Veranstaltung blickte Geschäftsführer OlafJungfer auf2010 zurück. Im ersten Halbjahr sei zunächst eine "gewisse Zurückhaltung" der Marktteilnehmer zu beobachten gewesen, was nach seinen Worten noch der Finanzkrise geschuldet war. Außerdem spielte das Wetter nicht mit und. bescherte den Sachverstän-

SSH-Chef Olaf Jungfer freut sich auf das 40-jährige Jubiläum der SSH im Mai.

digen weniger witterungsbedingte Elementarschäden. Dafür ging die SSH in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres gestärkt hervor. Die deutliche Belebung "konnte das Gesamtergebnis aber leider nicht mehr insgesamt positiv beleben". Dennoch baute die SSH ihre Aktivitäten aus. Zum einen sei die elektronische Qualitätssicherung weiter analysiert und optimiert worden, so dass deutschlandweit ein einheitlicher und wiedererkennbarer Qualitätsstandard der SSH Sachverständigen gewährleistet werde. Zum anderen würde die Prüfgesellschaft "Premiumcheck" weiter wachsen und habe allein im vergangenen Jahr mehrere 10.000 Schadendokumente überprüft. Ein weiteres Feld habe die SSH seit Anfang Dezember 2010 mit der Restwertbörse "net.casion" erschlossen. Die SSH sehe darin eine weitere Serviceleistung, die sie den Unionsversicherern nun anbieten könne. Einen wirtschaftlichen Ausblick wollte Jungfer nicht geben, jedoch wies er auf den 20. Mai 2011 hin. An diesem Datum feiert die SSH in Hamburg ihr 40-jähriges Bestehen. Im Anschluss nahm Gastredner Lutz Schumacher Absurditäten im Straßenverkehr aufs Korn, amüsierte die Zuhörer mit den Tücken von-Navigationsgeräten und mokierte sich über meilenweite Umwege, die man fürs Tanken in Kauf nehme, nur um ein paar Cent zu sparen. •

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