Berufsbegleitender Masterstudiengang. Abschluss: LL.M. mit kostenlosem Zusatzkurs zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

January 13, 2018 | Author: Kasimir Peters | Category: N/A
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Studienjahr 2013/2014

Berufsbegleitender Masterstudiengang Abschluss: LL.M. mit kostenlosem Zusatzkurs zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Der Inhalt

Das Schloss der Westfälischen Wilhelms-Universität

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Das Konzept

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Der Studiengang in Kürze

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Ihre Termine und Klausuren

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Studienganginformationen

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Die Inhalte der Module

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Ihre Dozentinnen und Dozenten

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Das Leben in Münster

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Die Studiengebühren

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Anmeldung & Bewerbung

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Ihre Ansprechpartner

Münster (Foto: Presseamt Münster/Joachim Busch)

Ausschließlich zur leichteren Lesbarkeit verzichten wir auf die durchgängige geschlechterdifferenzierte Schreibweise.

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Das Konzept

Real Estate Law: Master of Laws (LL.M.) Ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten für qualifizierte Berater

Die Immobilienbranche befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Sie ist nicht länger begrenzt auf die klassischen Geschäfte wie Erwerb, Veräußerung, Verpachtung und Vermietung, sondern beschäftigt sich jetzt schwerpunktmäßig mit Themen wie Immobilienfonds, Real Estate Investment Trusts (REITs), Non-Performing Loans, PPP-Modellen, Privatisierung und vielem mehr. Diese Entwicklung findet international bereits seit Jahren auf einem hohen Niveau statt und gewinnt besonders in Deutschland, wo sich Geschäftsfelder wie das Real Estate Private Equity oder das Real Estate M&A gerade erst entwickelt haben, immer größere Bedeutung. Für den gesamten Wirtschaftsbereich besteht daher ein wachsender Bedarf an hoch spezialisierten Beratern. Qualifizierten Consultants, die die wesentlichen rechtlichen und ökonomischen Aspekte des Marktes beurteilen können, eröffnen sich ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in der Wirtschaft sowie in Anwaltssozietäten, Banken, Versicherungen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Unternehmensberatungen und im öffentlichen Dienst. Diese wichtige Entwicklung spiegelt sich in der universitären Ausbildung bisher nicht ausreichend wider. Immobilienrecht wurde bisher weder als eigenständiges Fach gelehrt, noch als Einheit betrachtet. Lediglich Teilaspekte wie das Werkvertragsrecht, das Mietrecht oder das öffentliche Baurecht fanden Beachtung. Zusatzstudiengänge sind bisher auf den Teilbereich der Immobilienwirtschaft beschränkt. Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster trägt mit dem berufsbegleitenden Masterstudiengang „Real Estate Law“ dazu bei, diese Lücke zu schließen. Der wissenschaftlich aufgebaute, interdisziplinäre Studiengang vermittelt die wesentlichen Aspekte des Immobilienrechts einschließlich seiner ökonomischen Grundlagen. Die Kombination von renommierten Dozenten aus der Wissenschaft und erfahrenen Praktikern aus der Immobilienwirtschaft sowie aus Anwaltskanzleien, Banken, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, aus der Verwaltung und Gerichten ermöglicht es den Teilnehmern, Fragestellungen aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu beleuchten und zu analysieren. Die Absolventen werden damit in die Lage versetzt, in allen Rechtsgebieten und ökonomischen Grundfragen des Immobilienbereichs kompetent beraten zu können. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Da der Studiengang zudem alle relevanten Bereiche des Miet- und Wohnungseigentumsrechts im Sinne von § 14c der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmern nach Besuch eines kostenlosen Zusatzkurses den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“. Wir würden uns freuen, Sie als Teilnehmer/in an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster begrüßen zu dürfen.

Prof. Dr. Matthias Casper Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Dr. Matthias Durst P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das Executive Board „Real Estate Law“:

Dr. Matthias Durst (Vorsitzender) P+P Pöllath + Partners, Berlin Prof. Dr. Dieter Birk Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Matthias Casper Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M. (Harvard) Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Andreas Pfingsten Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Reinhold Thode Richter am BGH a. D., Rechtsanwalt, Landau/Pfalz

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Der Studiengang in Kürze

10 Vorteile für Ihre Karriere 1. Erwerb eines international anerkannten und akkreditierten akademischen Mastergrads 2. Ausbildung zu einem hoch qualifizierten Berater auf dem Gebiet des Immobilienwirtschaftsrechts 3. Deutliche Erleichterung des Einstiegs bzw. Aufstiegs in die Führungsebenen von Unternehmen, Rechtsanwaltskanzleien, Beratungsgesellschaften sowie in die immobilienrechtlichen Spezialabteilungen von Konzernen, Banken oder Versicherungen 4.  Studieren bei voller Berufstätigkeit durch modularen Aufbau des Studiengangs und Blockveranstaltungen 5.  Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutschlands, basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis 6.  Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ (nach Absolvierung eines von uns angebotenen kostenlosen Zusatzkurses) 7.  Einzigartige Kombination von erfahrenen Hochschullehrern und renommierten Praxisdozenten sowie interdisziplinäre Ausrichtung des Studiengangs: Vermittlung der entscheidenden Aspekte des Immobilienrechts einschließlich seiner ökonomischen Grundlagen 8. Veröffentlichung der besten Masterarbeiten im Jahrbuch „Forum Immobilienrecht“ 9. Begrenzte Teilnehmerzahl garantiert eine persönliche Atmosphäre und optimiert den Lernerfolg Der Studiengang „Real Estate Law“ findet in den modernen Tagungsräumlichkeiten im Kettelerschen Hof, im Zentrum von Münster, statt.

10. Einrichtung und Förderung eines Netzwerkes, von dem Absolventen noch über den Studiengang hinaus profitieren können (siehe „Der Alumniverein“, Seite 9)

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Studienablauf

Studiendauer: 3 Semester zzgl. 4 Monate Master Thesis (Umfang: 40 – 50 Seiten) Unterrichtssprache: Deutsch  Module mit insgesamt 391 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten); Anwesenheitspflicht an 8 mindestens 75 % der Unterrichtsstunden  urze Präsenzphasen: Eine Einführungswoche und insgesamt 14 Präsenzwochenenden jeweils K einmal im Monat von Donnerstag bis Samstag P rüfungen: 8 Klausuren à 3 Zeitstunden; die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen 60 ECTS-Punkte (ECTS = European Credit Transfer and Accumulation System) Intensive und individuelle Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH basierend auf jahrelanger Erfahrung (SS 2013: Start des 8. Jahrgangs) Online-Zugriff auf Kursunterlagen Nutzung der Bibliothek der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Bewerbung, Anmeldung und Kosten

Studienbeginn: 15. April 2013 Bewerbungsschluss: 15. Februar 2013  osten: 12.600 5 (drei Raten à 4.200 1) bzw. 10.500 5 (drei Raten à 3.500 1) bei Anmeldung K bis zum 15. Januar 2013 Keine Zusatzkosten: In den Gebühren sind die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Kursunterlagen und Gesetzestexte enthalten.  inzureichende Unterlagen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf, beglaubigte Kopien E des Diplomzeugnisses (inkl. Einzelnotennachweis), des Master- bzw. Bachelorzeugnisses (inkl. Diploma Supplement) oder des Staatsexamens (soweit vorhanden: beider Staatsexamina) sowie ggf. der Promotionsurkunde Einschreibung an der WWU: Es besteht die Möglichkeit, sich als ordentlich Studierender an der WWU einzuschreiben. Hierfür fallen Gebühren von derzeitig 209,69 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das Semesterticket (NRW-Ticket) und ermöglicht die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität.

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Ihre Termine und Klausuren

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Präsenzphase Klausuren  eranstaltung in Berlin (P+P Pöllath + Partners, V Potsdamer Platz 5, 10785 Berlin) Zusatzklausur zum WEG-Recht für FA-Kandidaten: 15. August 2013 Ausgabe der Masterarbeiten: 12. Juli 2014

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Studienganginformationen

Das Konzept: Immobilienrecht als Gesamtpaket Das Immobiliengeschäft hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Viele Unternehmen, Rechtsanwaltskanzleien oder Beratungsgesellschaften haben daher eigene Immobilienabteilungen eingerichtet. Auch bei Konzernen, Banken oder Versicherungen haben sich Spezialabteilungen gebildet, die das Immobiliengeschäft abwickeln. Hinzu kommt die Vielzahl von Unternehmen, die ausschließlich Immobiliengeschäfte betreiben (z.B. Fondsgesellschaften, Projektentwicklungsgesellschaften). Für diesen gesamten Wirtschaftsbereich besteht ein enormer Bedarf an qualifiziert ausgebildeten und in diesem Bereich spezialisierten Absolventen. Dieser Entwicklung hat die universitäre juristische bzw. wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung bisher kaum Rechnung getragen. Der wissenschaftlich aufgebaute und interdisziplinäre Studiengang „Real Estate Law“ möchte diese Lücke schließen und vermittelt Immobilienrecht als Gesamtpaket, einschließlich der ökonomischen Grundlagen und der in den letzten Jahren sprunghaft gestiegenen Produktvielfalt. Absolventen des Studiengangs werden damit in die Lage versetzt, in allen Rechtsgebieten und ökonomischen Grundfragen, die sich im Rahmen des Erwerbs, der Veräußerung, der Finanzierung und des Managements von Immobilien und Immobilienanlagemodellen stellen, kompetent beraten zu können. Die Karriereaussichten für qualifizierte Consultants sind auch in Zukunft hervorragend.

Die Zielgruppe: Juristen und Ökonomen Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und erlaubt den Teilnehmern dadurch, neben dem Studiengang einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Angesprochen sind vor allem Berufserfahrene wie Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen sowie Mitarbeiter in den Immobilienabteilungen von Banken, Versicherungen, Immobilienunternehmen, wie z.B. Immobilienfondsgesellschaften, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit einem Schwerpunkt in der Besteuerung von Immobiliengeschäften, Unternehmensberatungen und Aufsichtsbehörden. Der Studiengang ist aber auch für junge Absolventen und Berufseinsteiger geeignet sowie für Referendare, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten.

Der Abschluss: Master of Laws (LL.M.) Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praktische Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses national wie international anerkannten Mastergrades werden die Absolventen als Experten auf dem Gebiet des „Real Estate Laws“ ausgewiesen, können sich von ihren Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Gehaltschancen. Ein abgeschlossenes Masterstudium berechtigt zudem gemäß den Promotionsordnungen der Universitäten im jeweiligen Fachbereich zur Promotion und ist formale Zugangsberechtigung für den höheren Dienst.

Zusatzqualifikation für Rechtsanwälte: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Ein „Fachanwalt“ steht insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Anwälte müssen zur Erlangung eines solchen Titels nicht nur die Theorie aus dem „Effeff“ beherrschen, sondern auch viele Fälle aus dem jeweiligen Fachbereich bearbeitet haben. Gerade Mandanten freiberuflicher Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legen Wert auf diese Zusatzqualifikation. Nach Absolvierung eines kostenlosen Zusatzkurses bietet der Studiengang „Real Estate Law“ Juristen die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ Voraussetzung sind.

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Qualitätssicherung & Akkreditierung Der hohe Qualitätsstandard des Studiengangs spiegelt sich nicht nur im Curriculum oder in der Auswahl der Dozenten wider; auch die Rückmeldungen der Teilnehmer und Absolventen belegen, dass das Programm bei ihnen und ihren Arbeitgebern auf große Resonanz stößt. Um den hohen Standard langfristig zu gewährleisten, wird die strategische Ausrichtung des Programms in regelmäßigen Abständen von einem Executive Board überprüft. Dabei wird das Curriculum zeitnah an veränderte Marktlagen angepasst. Darüber hinaus werden interne Qualitätsprüfungen und regelmäßig stattfindende Absolventenbefragungen analysiert, ausgewertet und zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Programms herangezogen. Der Studiengang ist durch die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS e.V.) akkreditiert worden und entspricht somit nationalen und internationalen Anforderungen.

Studienort und Übernachtung Die Vorlesungen des Studiengangs „Real Estate Law“ finden nicht – wie sonst oft üblich – in beengten Hörsälen oder Universitätsräumen statt. Alle Veranstaltungen werden im Kettelerschen Hof abgehalten, einem 2007 errichteten Tagungs- und Bürogebäude im Herzen der Münsteraner Innenstadt. Die Vortragsräume sind mit modernster Präsentationstechnik ausgestattet und verfügen über einen freien WLAN-Zugang zum Internet. Da die meisten Teilnehmer von außerhalb anreisen, benötigen sie eine Übernachtungsmöglichkeit während der Präsenzveranstaltungen. Hier hat die Stadt Münster einiges zu bieten: von der gemütlichen westfälischen Pension bis zum anspruchsvollen Designhotel. Bei vielen Unterkünften erhält die Westfälische Wilhelms-Universität Münster Vergünstigungen und Rabatte, die auch von den Teilnehmern unseres Masterstudiengangs in Anspruch genommen werden können (Preise: ab 45 1 pro Nacht).

Der Alumniverein Teilnehmer und Absolventen des Studiengangs „Real Estate Law“ sind herzlich eingeladen, dem Alumniverein des Studiengangs beizutreten. Der Real Estate Law Alumni e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, den Kontakt und fachlichen Austausch zwischen den Mitgliedern zu fördern und aufrecht zu erhalten. Zu diesem Zweck organisiert der Verein nicht nur zahlreiche Regionaltreffen mit interessanten Fachvorträgen, sondern darüber hinaus auch ein Jahrestreffen aller Mitglieder. Diese Treffen bieten nicht nur Gelegenheit für interessante Diskussionen mit den Vortragenden, sondern auch für ein Wiedersehen mit zahlreichen Studienkollegen oder Dozenten aus dem Studiengang „Real Estate Law“.

Häufig bilden sich Netzwerke, die auch nach Abschluss des Studiengangs fortbestehen.

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Studienganginformationen

Die JurGrad – School of Tax and Business Law Die JurGrad – School of Tax and Business Law ist Trägerin des Fortbildungsangebotes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Gegründet wurde sie im Sommer 2002 mit dem Ziel, eine zentrale Anlaufstelle für die professionelle Organisation und Durchführung von berufsbegleitenden Masterstudiengängen zu schaffen. Die JurGrad übernimmt dabei ausschließlich Zwecke für die Universität und besitzt daher Gemeinnützigkeitsstatus. Alleingesellschafter der JurGrad gGmbH ist der ebenfalls gemeinnützige Freundeskreis Rechtswissenschaft e.V., der Förderverein der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Entsprechend dem Gesellschaftszweck kommen erwirtschaftete Überschüsse unmittelbar der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zugute. Dabei konnten in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Projekte gefördert und finanziell unterstützt werden: z.B. Ausdehnung der Öffnungszeiten der rechtswissenschaftlichen Bibliothek auf Sonn- und Feiertage, Einrichtung von Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter und studentische Hilfskräfte, Sachmittel zur Aufbesserung des Literaturbestandes beider Fakultäten. Die Aufgaben der JurGrad umfassen die gesamte Organisation und Durchführung der Studiengänge, die ständige Aktualisierung und Weiterentwicklung der Lehrangebote sowie die kontinuierliche Evaluation der Studieninhalte und -veranstaltungen. Darüber hinaus fungiert die JurGrad als ständiger Ansprechpartner für die Teilnehmer und Dozenten.

Buchungen von Einzelveranstaltungen Kapazitäten vorausgesetzt, stehen pro Veranstaltung fünf Plätze für Einzelbuchungen zur Verfügung. Die Gebühren betragen pro Unterrichtsstunde 30 €. Teilnehmer und Absolventen unserer Studiengänge erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 20%. Bei einer späteren Anmeldung zum Studiengang rechnen wir Ihnen im Falle einer Zulassung die volle Präsenzzeit und die gezahlten Gebühren auf die Studienganggebühr an.

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Die Stimmen zum Studiengang Wir befragen regelmäßig unsere Absolventen. Einige Antworten lesen Sie hier; detailliertere Erfahrungsberichte von Absolventen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.real-estate-law.de.

„Ich habe viele neue Ideen und Aspekte mitgenommen. Uneingeschränkte Empfehlung!“ „Gute Betreuung vor Ort durch die JurGrad, auch Organisation der Abendveranstaltungen.“  Alles in allem eine sehr gute Veranstaltung, die ich erneut belegen würde und auch „ weiterempfehle.“ „Insgesamt ein sehr gelungener Studiengang, der auch sehr ordentlich organisiert worden ist.“ „Klasse und ausbaufähig! Bitte unbedingt weitermachen! Vielen Dank!“ „Vor-Ort-Betreuung durch die JurGrad war einwandfrei. Co-Teaching fand ich total gut.“ „Themen: Quer durch alle Bereiche. Super ausgewählt.“ „Tolle Organisation und Informationsweitergabe.“

Medizinrecht, Mergers & Acquisitions, Steuerwissenschaften, Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen, Versicherungsrecht sowie Wirtschaftsrecht & Restrukturierung sind weitere Master-

 Grundsätzlich: Ein Lob. Ein gut organisierter Kurs, kompetente Ansprechpartner. „ Hat Spaß gemacht.“ „Sehr gut organisiert, sehr guter Ablauf und Betreuung, gute Dozenten.“ „Insgesamt war ich mit dem Studiengang sehr zufrieden.“ „Die Mischung von Wirtschaftswissenschaftlern und Juristen war sehr anregend und interessant.“  Meine Erwartungen wurden in allen Bereichen übertroffen. Der fachliche Gehalt, die Betreuung vor „ Ort waren hervorragend. Daneben habe ich Kontakte und Freundschaften geschlossen, die hoffentlich noch lange halten werden.“  Sehr guter Mix aus wirtschaftswissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Themen, sehr gute „ Organisation, sehr gute äußere Bedingungen, ein sehr interessanter Studiengang!“  Sehr gute Organisation und Betreuung. Anregung für wirtschaftswissenschaftliche Teilnehmer: „ Auffrischungskurs am Anfang Allgemeines Vertragsrecht.“  Könnte mir auch einen weiteren Kurs vorstellen, wenn es inhaltlich den beruflichen Erfordernissen „ entspricht.“ „Nahezu alle Dozenten haben sehr gut und engagiert vorgetragen.“  Die Zeit in Münster hat mir sehr viel Spaß gemacht. Vielen Dank für die sehr gute Organisation und „ die immer freundliche Hilfe in allen Fragen rund um das Studium und die Anwesenheit in Münster! Weiter so!“  Das Studium war sehr gut - Organisation top - Dozenten top - Verpflegung sehr gut - fachlicher „ Inhalt klasse.“

studiengänge an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

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Die Inhalte der Module Modul 1

Modul 1.1 und 1.2

Begrüßung Mo. 15. April 2013 09.30 – 10.00 Uhr



Dozent Prof. Dr. Matthias Casper, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

1.1 Vermietung – Gewerberaummietrecht

Mo. 15. April 2013 10.00 – 18.15 Uhr Di. 16. April 2013 08.30 – 17.30 Uhr

In diesem Abschnitt werden die mit der Vermietung von Immobilien verbundenen Sachverhalte behandelt. Dabei wird zunächst ein Überblick über die Grundzüge des Mietrechts gegeben. Anschließend wird auf die Flächenberechnung bei Immobilien eingegangen. Es wird gezeigt, dass die unterschiedlichen Berechnungsmethoden (DIN, gif, Berechnungsverordnung) bei ein und demselben Objekt zu unterschiedlichen Quadratmeterzahlen führen können. Des Weiteren werden spezielle Probleme bei der Mietvertragsgestaltung besprochen. Besonders beleuchtet wird die Gestaltung gewerblicher Mietverträge.

Dozenten Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld Dr. Ulrich Leo, Avocado Rechtsanwälte, Köln Jan Lindner-Figura, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Berlin

1.2 Vermietung – Wohnraummietrecht In diesem Abschnitt werden die mit der Vermietung von Wohnimmobilien verbundenen Sachver-

Mi. 17. April 2013 08.30 – 17.30 Uhr Do. 18. April 2013 08.30 – 17.30 Uhr

halte behandelt. Dabei wird ein Überblick über den Ablauf eines Wohnraummietverhältnisses und die dabei möglichen Problemfelder gegeben: Vertragsanbahnung, Wesentliche Regelungspunkte im Mietvertrag wie z. B. Miethöhe, Möglichkeiten der Mietsicherheit, Auswirkungen des Sozialen Mietrechts, Mietgebrauch, Mängel und Gewährleistungsrechte, Nebenkosten und Abrechnung, Instandhaltung und Modernisierung (insbesondere energetische Modernisierung), Vorkaufsrecht des Mieters, fristlose und fristgemäße Kündigung, Tod des Mieters, Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses, Räumungsklage und Vollstreckung. Ein besonderes Augenmerk wird auf praktische Fälle und Mustertexte gelegt.

Dozenten Christoph Hamm, HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München Benedikt Lehr, LL.M., HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

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Modul 1

Modul 1.3 und 1.4

1.3 Grundlagen der Rechnungslegung (Buchführung) Das Modul „Grundlagen der Rechnungslegung (Buchführung)“ vertieft einen Aspekt der steuerlichen Grundlagen, nämlich den der Einkunfts-(Gewinn)ermittlung durch Buchführung und Bilanzierung. Sowohl die Vermietungstätigkeit als solche als auch die Immobilienverwertung durch Umschichtung kann sich als gewerbliche und damit als Buchführungspflicht auslösende Tätigkeit darstellen.

Fr. 19. April 2013 08.30 – 17.30 Uhr

Dozent Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Münster

1.4 Maklerrecht  Es folgt eine Darstellung der gesetzlichen Grundlagen des Maklerrechts. Es wird zunächst der Gegenstand des Maklervertrages erörtert, die aus ihm folgenden Pflichten sowie die Form des Maklervertrages. Anschließend behandelt der Referent die Entstehung des Provisionsanspruches, die Provisionshöhe und die Verflechtung. Es wird darüber hinaus die Pflichtverletzung des Maklers, aber auch des Kunden erläutert und hieraus folgende Schadensersatzansprüche sowie die Verwirkung des Provisionsanspruchs. Weiter werden der Alleinauftrag, Gemeinschaftsgeschäfte und im Grundsatz wettbewerbsrechtliche Fragen behandelt.  Dozent Babo von Rohr, Breiholdt Rechtsanwälte, Hamburg

Sa. 20. April 2013 08.30 – 17.30 Uhr

Klausur zu Modul 1 Do. 16. Mai 2013 10.00 – 13.00 Uhr

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Modul 2

Modul 2.1 und 2.2

2.1 Bau- und Architektenrecht Do. 16. Mai 2013 14.00 – 18.15 Uhr Fr. 17. Mai 2013 08.30 – 17.30 Uhr

Im ersten Modulabschnitt geht es um das private Baurecht. Zunächst wird ein Überblick über das  Werkvertragsrecht des BGB gegeben. Im Anschluss wird auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) eingegangen. Ausführlich wird die aktuelle Rechtsprechung zu ausgewählten Problemen des privaten Baurechts besprochen. Zudem wird die aktuelle AGB-Rechtsprechung erörtert. Den zweiten Schwerpunkt des Modulabschnittes bildet die baurechtliche Vertragsgestaltung. Eingegangen wird auf den BGB-Werkvertrag sowie auf Generalunternehmerund Generalübernehmerverträge (GU/GÜ-Verträge). Des Weiteren werden die Vor- und Nachteile von GMP-Verträgen (Guaranteed Maximum Price) erörtert und das zweistufige Vertrags-Modell besprochen. Hierbei werden auch die unterschiedlichen Erscheinungsformen des Construction Managements beleuchtet, wobei ein Blick auf die Vertragspraxis in den USA die hiesigen Defizite und Optimierungsmöglichkeiten verdeutlicht. Im Anschluss wird das Architektenrecht behandelt und die Besonderheiten von Architektenverträgen werden diskutiert. Dozenten Prof. Dr. Reinhold Thode, Rechtsanwalt und Richter am BGH a.D., Landau / Pfalz Georg von Bronk, HOCHTIEF Solutions AG, Essen

2.2 Öffentliches Baurecht Sa. 18. Mai 2013 08.30 – 17.30 Uhr

 Während der erste Modulabschnitt die privatrechtlichen Fragen bei der Projektentwicklung behandelt, geht es in diesem Teil um das öffentliche Baurecht. Dieser liefert zunächst eine Übersicht über Grundfragen des Bauplanungsrechts. Dabei werden die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bebauungsplans sowie die Folgen von inhaltlichen bzw. Verfahrensfehlern behandelt. In einem weiteren größeren Abschnitt geht es um städtebauliche Verträge und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Im Anschluss daran werden aktuelle Entwicklungen u.a. im Bereich des Einzelhandels sowie der Windenergie und des Mobilfunks behandelt. Probleme des Bestandsschutzes und Fragen der Folgenutzung, sei es bei privatisierten Flächen oder industriellen Brachflächen, bilden den nächsten Abschnitt der Veranstaltung. Der folgende Teil befasst sich mit Fragen der Verfahrensvereinfachung und dem Rechtsschutz bei Großprojekten. Schließlich wird auf bauordnungsrechtliche Probleme der Gestaltung und das Abstandsflächenrecht eingegangen. Einschlägige umweltrechtliche Fragen werden im jeweiligen Kontext behandelt.



Dozenten Dr. Martin Fleckenstein, SammlerUsinger, Berlin Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M. (Havard), Westfälische Wilhelms-Universität Münster Dr. Claus-Peter Martens, LL.M., ROLEMA Rechtsanwälte & Notare, Berlin

15

Modul 2

Modul 2.3 und 2.4

2.3 Ökonomische Grundzüge der Immobilienfinanzierung

 ie Veranstaltung behandelt aus ökonomischer Sicht ausgewählte Themen, die für die ImmobiD lienfinanzierung durch Banken wichtig sind. Ausgangspunkt sind die Kooperationsprobleme, die sich aus der asymmetrischen Verteilung der Informationen zwischen Verkäufer, Käufer, finanzierender Bank und ggf. weiteren Beteiligten ergeben. Lösungsansätze sind nicht nur Rating- bzw. allgemein Bewertungsverfahren, sondern auch die Verwendung bestimmter Vertragselemente (z.B. Sicherheiten) oder die Nutzung der Wirkungen längerfristiger Beziehungen (z. B. über Reputationseffekte). Angesprochen werden überdies Konsequenzen, die sich aus der Bankenregulierung für den Kreditnehmer ergeben.

Do. 13. Juni 2013 14.00 – 18.15 Uhr

Dozent Prof. Dr. Andreas Pfingsten, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

2.4 Geschäftsmodell des Projektentwicklers  Nach der Darstellung der Renditeerwartungen eines Projektentwicklers wird der Projektentwicklungszyklus besprochen. Hierbei wird vor allem auf die Auswahl des richtigen Grundstücks, die Bau- und Vermietungsphase und die Veräußerung des Projektes eingegangen. Im Anschluss daran wird die Erstellung des Projektbudgets und die Herleitung der dafür maßgeblichen Annahmen dargestellt. In einem weiteren Schritt wird die Bedeutung des Budgets für die Kapitalbeschaffung und die Finanzierung des Projektes sowie die verschiedenen Finanzierungssysteme aus Sicht eines Projektentwicklers erläutert. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die praxisnahe Darstellung der Vermietung, die für den Projektentwickler im Regelfall über den Erfolg oder Misserfolg des Projektes entscheidet. Das Modul schließt sodann mit der Darstellung des Verkaufs (Exit) der Immobilie an einen End-Investor, wobei insbesondere auf die Begrenzung von Gewährleistungsrisiken und die strukturierte Vorbereitung des Verkaufsprozesses eingegangen wird. Dozent Christoph Reschke, Hines Immobilien GmbH, Berlin

Fr. 14. Juni 2013 08.30 – 12.30 Uhr

16

Modul 2/3

Modul 2.5 und 3.1

2.5 Darlehensverträge Fr. Sa.

14. Juni 2013 13.15 – 17.30 Uhr 15. Juni 2013 08.30 – 12.30 Uhr

Klausur zu Modul 2 Do. 25. Juli 2013 10.00 – 13.00 Uhr

Mit dem Modulabschnitt „Darlehensverträge“ werden die Finanzierung des Immobilienerwerbs und das Kreditrecht beleuchtet. Es geht dabei um die Möglichkeit, Fremdkapital zur Finanzierung von Immobilien aufzunehmen. Anhand von Fallstudien werden neben dem allgemeinen Darlehensrecht die Besonderheiten bei der Immobilienfinanzierung herausgearbeitet. Dabei bleibt es nicht aus, auch intensiv auf die Besicherung von Immobilienkrediten einzugehen. Hierbei bieten sich klassischerweise in erster Linie die Bestellung von Grundpfandrechten (insbesondere Hypothek und Grundschuld) an. Aber auch andere Sicherungsrechte wie z. B. die Bürgschaft kommen zur Sprache. Besprochen werden ferner die wesentlichen Punkte eines Immobiliendarlehens nach internationalem Standard. Dozenten Dr. Michael Alberts, Orrick Hölters & Elsing, Düsseldorf Prof. Dr. Matthias Casper, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

3.1 WEG-Recht Do. 25. Juli 2013 14.00 – 18.15 Uhr Fr. 26. Juli 2013 08.30 – 17.30 Uhr Sa. 27. Juli 2013 08.30 – 17.30 Uhr

Zusatzklausur zum WEG-Recht Do. 15. August 2013 10.00 – 13.00 Uhr



 as Wohnungseigentumsrecht ist für jedes Aufteilungsobjekt von großer Bedeutung. Es hat saD chenrechtliche und schuldrechtliche Beziehungen. Das Modul beschäftigt sich mit der Entstehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, der Aufteilung eines Objektes in Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie ihren Gebrauchsformen. Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert kaufmännisches Verständnis zur Berechnung des Wirtschaftsplans und zur Erstellung der Jahresabrechnung. Die Wahrnehmung von Rechten durch die Wohnungseigentümer auf der einen Seite und dem rechtsfähigen Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft auf der anderen Seite setzt Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung voraus. Solche Beschlüsse erfordern eine Beschlusskompetenz, die im Wohnungseigentumsrecht einer speziellen Wertung zu unterziehen ist. Die Frage der Veräußerung von Eigentumswohnungen und der hieraus resultierenden Konsequenzen für den Erwerber einschließlich einer etwaigen Haftung für den Veräußerer ist ebenfalls von erheblicher praktischer Bedeutung. Auf Grund der großen Zahl von Eigentumswohnungen hat das WEG-Recht erhebliche forensische Bedeutung.

Dozent Dr. Georg Jennißen, Jennißen Harren, Köln

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Modul 3

Modul 3.2 und 3.3

3.2 Grundlagen des Konzernrechts Das Konzernrecht beschäftigt sich mit verbundenen Unternehmen. Dabei besteht die Gefahr, dass das herrschende Unternehmen der Tochtergesellschaft Weisungen erteilt. In dem Modul werden die Schutzinstrumente für Gläubiger und außenstehende Minderheitsgesellschafter dargestellt. Dabei wird zwischen der Situation im Vertrags- und im faktischen Konzern unterschieden.

Do. 15. August 2013 14.00 – 18.15 Uhr

Dozent Dr. Georg Greitemann, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Frankfurt a. M.

3.3 Corporate Real Estate Outsourcing / Sale and Leaseback Im Rahmen verschiedener Fallstudien wird eine Sale-and-Leaseback-Transaktion behandelt. Nach kurzer Einführung in die Thematik werden Verfahrens- und Lösungsvorschläge für die Strukturierung der Transaktion, die Behandlung von falltypischen Rechtsproblemen sowie die Ausgestaltung des Grundstückskaufvertrages und des Rück-Mietvertrages erarbeitet. Dozenten Wencke Bäsler, Olswang Germany LLP, Berlin Dr. Florian Rösch, Olswang Germany LLP, Berlin

Fr. 16. August 2013 08.30 – 12.30 Uhr

18

Modul 3

Modul 3.4 und 3.5

3.4 Immobilien im Konzern Dieser Modulteil befasst sich mit Fragen der Strukturierung und der Darstellung unterschiedlicher

Fr. 16. August 2013 13.15 – 17.30 Uhr

Modelle für den Immobilienbesitz innerhalb des Konzerns. Sodann werden die Verwalter- und Managementverträge sowie die Mietverträge innerhalb des Konzerns beleuchtet und im Wege eines Drittvergleichs Unterschiede zu Mietverträgen und Verwalter- und Managementverträgen zwischen fremden Dritten erläutert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei diesem Modul in der Darstellung des Facility Managements, das im Konzern einheitlich für eine Vielzahl von Immobilien und daher kostensparend durchgeführt werden kann. Zum Abschluss des Moduls werden ausführlich die Ausgliederung von Immobilienbesitz aus dem Konzern und Off-Balance-SheetModelle unter Berücksichtigung der verschiedenen Auswirkungen nach HGB, nach US-GAAP und nach IFRS dargestellt.

Dozent Mark Münzing, ZBI AG, Erlangen

3.5 Unternehmensbewertung / Immobilienbewertung Sa. 17. August 2013 08.30 – 17.30 Uhr

Klausur zu Modul 3 Do. 12. September 2013 10.00 – 13.00 Uhr

Kleine Pausen zwischen den Vorlesungen erleichtern das Lernen.

 Dieser Modulabschnitt liefert eine Einführung in die Unternehmensbewertung. Nach einer Einführung zur Kapitalwertmethode werden häufige Bewertungsanlässe, grundlegende Bewertungsprinzipien sowie Wertkonzeptionen auf Basis des IDW-Standard S 1 besprochen. Der Schwerpunkt liegt auf der Vorstellung von praxisrelevanten Discounted Cash Flow-Verfahren bzw. auf dem Ertragswert-Verfahren. Die Ermittlung der bewertungsrelevanten Cash Flows sowie der Kapitalkosten zur Diskontierung dieser Cash Flows stehen im Vordergrund. Anschließend wird die Bewertung mittels Multiplikatoren erläutert. Der Modulabschnitt Immobilienbewertung gibt eine Übersicht über internationale Bewertungsverfahren und Bewertungsstandards. Die Methodik des Ertragswert-, des Vergleichswert- und des Sachwertverfahrens wird in diesem Abschnitt anhand von Beispielen ebenso behandelt wie die Wahl des richtigen Verfahrens. Die wesentlichen Unterschiede zu den normierten Verfahren werden erläutert. Dozenten Thilo Bäß, Ernst & Young Real Estate GmbH, Berlin Christian Klingbeil, KPMG, München

19

Modul 4

Modul 4.1 bis 4.3

4.1 Steuerrechtliche Grundlagen Das Modul „Steuerrechtliche Grundlagen“ dient der systematischen Vorbereitung der in den  Modulen 4.2 – 4.5 folgenden Vertiefung. Die Kenntnis insbes. der ertragsteuerlichen Zusammenhänge (Systeme der Einkunftsarten und Einkunftsermittlung) ist hierfür unverzichtbar.

Do. 12. September 2013 14.00 – 18.15 Uhr Fr. 13. September 2013 08.30 – 12.30 Uhr

Dozent Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Münster

4.2 Ertragsteuerrecht  Das Modul „Ertragsteuerrecht“ beschäftigt sich mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Grundstücksveräußerungen. Hierbei werden die Grundlagen im Einkommensteuerrecht erläutert. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht („Liebhaberei“), die sich bei dauerhaften Verlusten stellt. Die steuerlichen Gestaltungen zur optimalen Verlustnutzung (z. B. Bauherrenmodelle, Mietkaufmodelle etc.) werden eingehend erörtert. Auf die wichtige Abgrenzung zwischen gewerblichen und privaten Vermietungseinkünften wird ebenfalls eingegangen. Im Bereich der Ermittlung der Einkünfte steht der Abzug von Ausgaben im Vordergrund. In der Praxis bedeutend sind hierbei vor allem der Abzug von Finanzierungsaufwendungen, die Behandlung von Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwand sowie unterschiedliche Abschreibungsmöglichkeiten. Auch steuerliche Förderungen werden behandelt. Anschließend geht es um die Veräußerung von Grundstücken. Hierbei werden steuerliche Gestaltungen zur Vermeidung der Besteuerung aus privaten Veräußerungsgeschäften sowie die Abgrenzung zum „gewerblichen Grundstückshandel“ aufgezeigt.

Fr. Sa.

13. September 2013 13.15 – 17.30 Uhr 14. September 2013 08.30 – 17.30 Uhr

Dozenten Dr. Frank Bayer, FAMILIENWERTE GmbH, Nürnberg Prof. Dr. Dieter Birk, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Dr. Gerhard Specker, P+P Pöllath + Partners, Berlin

4.3 Erbschaftsteuerrecht Dieser Modulabschnitt vermittelt die Grundzüge des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Im Mittelpunkt stehen die neuen Bewertungsregeln für Grundstücke und Gebäude sowie besondere Übertragungsformen bei Immobilien wie bspw. der Nießbrauch und die mittelbare Grundstückschenkung. Während des gesamten Modulabschnitts wird auf typische Gestaltungsmodelle aus der Praxis eingegangen. Abschließend wird die Rechtsform der Stiftung als Instrument der Vermögensnachfolge dargestellt. Dozent Frank Nordhoff, KPMG, Dortmund

Do. 24. Oktober 2013 14.00 – 18.15 Uhr

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Modul 4

Modul 4.4 und 4.5

4.4 Grunderwerbsteuerrecht Fr. 25. Oktober 2013 08.30 – 17.30 Uhr

Dieser Modulteil behandelt die grunderwerbsteuerrechtlichen Grundtatbestände (Rechts- und  Wirtschaftsträgerwechsel an Grundstücken) sowie schwerpunktmäßig das Grunderwerbsteuerrecht der Unternehmen (insb. Grundstückstransaktionen zwischen Gesamthänder und Gesamthand, Gesellschafterwechsel bei grundstückshaltenden Personengesellschaften, Anteilsvereinigung). Der Stoff wird systematisch vermittelt und anhand von Fällen vertieft. Dozenten Prof. Dr. Christian Jahndorf, HLB Dr. Schumacher & Partner, Münster Dr. Jan-Hendrik Kister, Finanzgericht Münster

4.5 Umsatzsteuerrecht Sa. 26. Oktober 2013 08.30 – 12.30 Uhr

Klausur zu Modul 4 Do. 21. November 2013 10.00 – 13.00 Uhr

Die Vortragsräume sind mit modernster Präsentationstechnik ausgestattet und verfügen über einen freien WLAN-Zugang zum Internet.

Von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sind die meisten Umsätze im Zusammenhang mit Grundstücken (z. B. Grundstücksverkäufe oder Vermietung und Verpachtung) befreit. Die Voraussetzungen dieser Befreiungstatbestände werden eingehend erörtert. Eine Besonderheit bildet die Möglichkeit des Steuerpflichtigen, auf die Steuerbefreiungen zu verzichten. Damit werden die erbrachten Ausgangsumsätze zwar steuerpflichtig, im Gegenzug kann die Umsatzsteuer der Eingangsumsätze (z. B. Einkäufe) aber als Vorsteuer abgezogen werden. Voraussetzungen und Wirkungen dieser Option werden hierbei erläutert. Zuletzt wird auf weitere Besonderheiten, insbesondere des Vorsteuerabzugs, eingegangen. Dozent Dr. David Hummel, Universität Leipzig

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Modul 5

Modul 5.1 und 5.2

5.1 Strukturierung der Transaktion Zu Beginn des Moduls wird dargestellt, welche Vorüberlegungen des Verkäufers und des Käufers  Einfluss auf die Struktur einer Transaktion im Immobilienbereich nehmen. Dabei werden die Ablaufpläne aus Verkäufer- und Käufersicht gegenübergestellt und die unterschiedlichen Schwerpunkte in der Vorbereitung und Strukturierung einer Transaktion dargestellt. Eine Fallstudie, die zwischen den verschiedenen Interessenlagen differenziert, ermöglicht den Teilnehmern einen authentischen Einblick in die unterschiedlichen Ablaufpläne von Käufer und Verkäufer. In diesem Zusammenhang wird ausführlich auf die sich aus Verkäufersicht stellende Frage der Wahl des richtigen Verfahrens eingegangen – insbesondere werden die Vor- und Nachteile eines Bieterverfahrens dargestellt. Anschließend werden die Ablaufplanungen für parallele Verhandlungen mit verschiedenen Käufern sowie die Ablaufpläne für exklusive Verhandlungen mit einem Erwerber dargestellt.

Do. 21. November 2013 14.00 – 18.15 Uhr

Dozent Dr. Christian Schlüter, Credit Suisse Securities (Europe) Ltd., Frankfurt a. M.

5.2 Asset Deal Das Modul „Asset Deal“ ist einer der zentralen Bausteine des Studiengangs. Zunächst werden die Grundlagen des Grundstücksrechts sowie Inhalt und Umfang der Beurkundungspflicht wieder aufgefrischt und vertieft. Sodann wird anhand von praktischen Beispielen, Musterklauseln und Vertragstexten die vertragliche Gestaltung von Kaufverträgen im Detail besprochen und dargestellt. Dabei wird auf die unterschiedlichen Formen von Kaufverträgen (Bestandsimmobilie Altbau, Bestandsimmobilie Neubau, Bauträgervertrag etc.) und die typischen Fallstricke bei der Vertragsgestaltung eingegangen. Dozenten Dr. Matthias Durst, P+P Pöllath + Partners, Berlin Prof. Dr. Ingo Saenger, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Fr. Sa.

22. November 2013 08.30 – 17.30 Uhr 23. November 2013 08.30 – 12.30 Uhr

22

Modul 5

Modul 5.3 und 5.4

5.3 Internationales Zivilverfahrensrecht / Internationales Privatrecht Sa. 23. November 2013 13.15 – 17.30 Uhr

Dieser Teil des Moduls widmet sich dem Internationalen Zivilverfahrensrecht (IZVR). Das IZVR be  handelt die Besonderheiten, die Prozesse mit Auslandsberührung, insbesondere aufgrund der Beteiligung ausländischer Parteien, mit sich bringen. Gegenstand der Veranstaltung sind vor allem die internationale Zuständigkeit der Gerichte und die Möglichkeit, den Gerichtsstand durch entsprechende Vertragsklauseln zu beeinflussen. Der zweite Teil beginnt mit einer kurzen Einführung in die Grundlagen des Internationalen Privatrechts (IPR), d. h. in die einschlägigen Normen sowie in die Methodik und Begrifflichkeiten. Sodann wird konkret die Bestimmung des anwendbaren Rechts in Konstellationen dargestellt, die für die Immobilienwirtschaft von Bedeutung sind. Behandelt werden u. a. Fragen des schuldrechtlichen und dinglichen Veräußerungs- und Nutzungsvertrages, der Stellvertretung, der Form und des Internationalen Gesellschaftsrechts. Ein Schwerpunkt wird gelegt auf die Möglichkeiten und Grenzen für die Parteien, allgemein auf das in der Sache anwendbare Recht Einfluss zu nehmen und speziell zur Kostenersparnis auf die Beurkundung im Ausland auszuweichen. Dozent Prof. Dr. Heinrich Dörner, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

5.4 Portfoliokauf Do. 05. Dezember 2013 14.00 – 18.15 Uhr

 Gleichwohl sich das Marktumfeld signifikant verändert hat, werden Immobilien auch in Zukunft nicht nur isoliert als einzelne Assets, sondern – im Regelfall in Bieterverfahren (limited auctions) – auch in Paketen in den Markt gebracht werden. Dies gilt insbesondere für notleidende Kredite (Distressed Loans) oder für in wirtschaftlich schwieriger Lage befindliche Immobilieneigentümer (Distressed Assets). Aufgrund der globalen Finanzkrise werden sich diese Portfoliotransaktionen jedoch neuen, härteren Heraus- und Anforderungen stellen müssen. Im Zuge dieses Ausbildungsabschnittes werden ebenso die Motivation der Marktteilnehmer dargestellt, die zu derartigen Transaktionen führt, wie auch die wesentlichen Kriterien, die für eine erfolgreiche Abwicklung maßgeblich sind. Einen weiteren Schwerpunkt der Vorlesung bilden die Strukturierung von Paketverkäufen während ihrer Vorbereitungs- und Durchführungsphase sowie die zu beachtenden vertraglichen Besonderheiten. Unter anderem wird hierzu auf die Aspekte der Kaufpreisfinanzierung und deren Absicherung sowie auf die Gestaltung der „Portfoliomechanik“ (Rücktrittsregelungen für den Fall, dass die Kaufpreisfinanzierung oder die Abwicklung strategischer Schlüsselgrundstücke des Portfolios scheitern sollte, Kaufpreismechanismen und Bewertungsaspekte bei der Kaufpreisbildung etc.) ebenso eingegangen, wie auf Besonderheiten des Real Estate Outsourcing. Erläutert werden ferner Einzelaspekte des Asset-Managements und andere, die Besonderheiten und den Mehrwert von Immobilienportfolien entscheidend mitprägende Faktoren. Behandelt werden schließlich auch Exit-Strategien, die ebenfalls schon bei der Strukturierung und bei der Vertragsgestaltung derartiger Transaktionen berücksichtigt werden müssen.

Dozent Heinz Joachim Kummer, Freshfields Bruckhaus Deringer, Köln

23

Modul 5

Modul 5.5 und 5.6

5.5 Legal Due Diligence Mit Bezugnahme auf die in den bisherigen Modulen gewonnenen Erkenntnisse wird sodann die Bedeutung und Funktion der Due Diligence sowie deren wirtschaftsrechtliche Relevanz dargestellt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier auf der Konzeption, Planung und Organisation einer Due Diligence aus Verkäufer- und Käufersicht. Anhand von Praxisbeispielen und Checklisten werden die Schwerpunkte einer Due Diligence im Immobilienbereich unter Berücksichtigung der sog. Legal Due Diligence, der Commercial Due Diligence, der Tax Due Diligence, der Environmental Due Diligence und der Financial Due Diligence herausgearbeitet. Auch hier wird auf die Unterschiede einer Verkäufer-Due Diligence und einer Käufer-Due Diligence eingegangen. Ebenso werden die unterschiedlichen Prüfungsbereiche und Schwerpunkte für einen Asset oder einen Share Deal dargestellt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Vertraulichkeitsvereinbarungen liegt.



Fr. 06. Dezember 2013 08.30 – 17.30 Uhr

Dozenten Dr. Ralf Bergjan, LL.M., P+P Pöllath + Partners, München Dr. Johannes Niewerth, LL.M., Gleiss Lutz, Berlin

Alle Studienunterlagen des Masterstudiengangs „Real Estate Law“ werden den Teilnehmern zu Beginn einer Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

5.6 Share Deal  Gegenüber dem Asset Deal werden beim Share Deal die Anteile an einer Immobiliengesellschaft übertragen. Ist die Immobiliengesellschaft in einer GmbH organisiert, so ist dieses relativ problemlos durch die Abtretung der GmbH-Geschäftsanteile möglich. Noch einfacher ist die Situation bei einer Immobilienaktiengesellschaft. Der Schwerpunkt dieses Moduls, der durch Fallstudien verdeutlicht werden soll, liegt deshalb im Bereich der Personengesellschaften. Gerade im Bereich geschlossener Immobilienfonds, die oft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Kommanditgesellschaft organisiert sind, bereitet die Übertragung der Beteiligungen mehr rechtliches Kopfzerbrechen als im Kapitalgesellschaftsrecht. Es geht in diesem Modul also zum einen um die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Anteilsübertragung. Daneben wird aber auch die Ausgestaltung einer Unternehmensübertragung erörtert. Angesprochen werden hier z. B. die Fixierung des Kaufpreises und seine nachträgliche Anpassung. Dozenten Prof. Dr. Matthias Casper, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Dr. Volker Holl, LL.M., Simmons & Simmons, Frankfurt a. M.

Sa. 07. Dezember 2013 08.30 – 17.30 Uhr

Klausur zu Modul 5 Do. 16. Januar 2014 10.00 – 13.00 Uhr

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Modul 6

Modul 6.1 und 6.2

6.1 Strukturierte Immobilienfinanzierung Do. 16. Januar 2014 14.00 – 18.15 Uhr Fr. 17. Januar 2014 08.30 – 17.30 Uhr

Da Elemente des Investment-Bankings zunehmend Einzug in das Immobiliengeschäft halten, werden die  in diesem Zusammenhang mehr und mehr anzutreffenden Modelle/Instrumentarien oder sog. „strukturierte Immobilienfinanzierungen“ dargestellt. Hierzu gehören insbesondere die in Ersatz oder in Ergänzung zu herkömmlichen Eigenkapital-/Fremdkapitalstrukturen anzutreffenden Mezzanine-Finanzierungen, atypische Beteiligungen sowie Bildung vertikaler Risikotranchen. Dozenten Peter H. Hoegen, Allen & Overy LLP, Frankfurt a. M. Dr. Olaf Meisen, Allen & Overy LLP, Frankfurt a. M.

6.2 Non-Performing Loans Sa. 18. Januar 2014 08.30 – 17.30 Uhr

 Unter Non-Performing Loans versteht man Kreditarrangements, die „notleidend“ geworden sind, bei denen also Verzug oder Insolvenz des Schuldners drohen oder eingetreten sind. International ist der Handel mit Non-Performing Loans ein etablierter Transaktionstypus. In Deutschland hat sich erst in den letzten Jahren ein Marktgeschehen entwickelt, das auf den Handel mit notleidenden Krediten selbst abzielt. Die Kreditarrangements können rechtlich und wirtschaftlich nach verschiedenen Kriterien klassifiziert werden, beispielsweise nach der Art der Besicherung oder nach Risikoklassen. Der gesamte Verkaufsprozess wird im Rahmen eines Workshops dargestellt. Dabei werden zunächst die verschiedenen Phasen der Due Diligence aus Verkäufer- und aus Investorensicht diskutiert. Hierbei werden das Bankgeheimnis sowie das Datenschutzgesetz behandelt. Eingegangen wird sodann auf die Wertermittlung von Non-Performing Loans. Anschließend werden die verschiedenen Transaktionsmöglichkeiten wie etwa die einfache Forderungsabtretung aus dem Kreditverhältnis oder die Übertragung des gesamten Kreditarrangements im Wege der Vertragsübernahme auf den Erwerber diskutiert. Es wird auf die wirtschaftlichen und juristischen Besonderheiten zu verhandelnder Kaufverträge und auch auf die Besonderheiten der Umsatzsteuer eingegangen. In einem weiteren Schritt geht es um die Verwaltung und Abwicklung der Portfolios, bevor die verschiedenen Exit-Strategien behandelt werden. Abschließend sollen vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise die Auswirkungen auf den Non-Performing-Loan-Markt diskutiert werden. Dozenten Cornelia Thaler, Clifford Chance, Frankfurt a. M. Klaus Schumacher, Albulus Advisors Germany GmbH, Frankfurt a. M.

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Modul 6

Modul 6.3 und 6.4

6.3 Insolvenzrecht Im Modul „Insolvenzrecht“ wird zunächst ein Überblick über die Grundlagen des Insolvenzrechts vermittelt. Anhand der verschiedenen Stufen des Insolvenzverfahrens werden die wesentlichen Elemente sowie die relevanten gesetzlichen Vorschriften dargestellt. Aufbauend auf diesen Grundlagen werden anschließend anhand von Fallbeispielen die Besonderheiten des Insolvenzrechts aus immobilienrechtlicher Sicht erläutert. Neben Fragen des Erwerbs einer Immobilie von einem potentiell oder tatsächlich insolventen Verkäufer beleuchtet dieser Teil insbesondere die relevanten mietrechtlichen Konstellationen sowie die insolvenzrechtlichen Aspekte des Wohnungseigentumsrechts. Hierzu gehören praktisch bedeutsame Fragestellungen wie das Recht des Vermieters, sich bei Mieterinsolvenz vom Vertrag zu lösen, die Insolvenzfähigkeit der Eigentümergemeinschaft oder das Verhältnis von Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter bei Wohnungseigentum. Abschließend wird in diesem Modul ein Überblick über einzelne Aspekte der Restrukturierung von Immobilien und Immobilieninvestments gegeben.

Do. 13. Februar 2014 14.00 – 18.15 Uhr Fr. 14. Februar 2014 08.30 – 17.30 Uhr

Dozenten Dr. Gordon Geiser, LL.M., Olswang Germany LLP, Berlin Christiane Huismans, Olswang Germany LLP, Berlin

6.4 Die Eigenkapitalunterlegung von Immobilienfinanzierungen In diesem Modulabschnitt wird die Funktion des Eigenkapitals für das Kreditgeschäft der Banken dargestellt. Von Bedeutung ist dabei insbesondere, welche Risiken es abzudecken gilt. Es wird auf die internationale Entwicklung der Bankaufsicht durch die Basler Eigenkapitalvereinbarungen (Basel I und Basel II) sowie die Capital Requirement Directive (CRD) eingegangen. Deren Auswirkungen auf die Kreditgewährungspraxis der Bank und die sich daraus ergebenden Folgen für die Finanzierung von Immobilienprojekten werden erläutert. Als Finanzierungsmöglichkeiten nach Basel II werden die Refinanzierung der Immobilienfinanzierung durch Pfandbriefe und Mortgage Backed Securities (MBS) besprochen. Abschließend wird das Rating von Immobilienkunden näher erörtert. Dozent Dr. Louis Hagen, Münchener Hypothekenbank eG, München

Sa. 15. Februar 2014 08.30 – 17.30 Uhr

Klausur zu Modul 6 Do. 20. März 2014 10.00 – 13.00 Uhr

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Modul 7

Modul 7.1

7.1 Anlegerschutz Kaum ein Bereich hat in den letzten Jahren derart für Furore gesorgt wie die Frage des Anleger-

Do. 20. März 2014 14.00 – 18.15 Uhr Fr. 21. März 2014 08.30 – 17.30 Uhr

schutzes im „grauen Kapitalmarkt“. Hierunter versteht man insbesondere den Vertrieb von geschlossenen Immobilienfonds. Im Gefolge der sog. Heininger-Rechtsprechung, die den Europäischen Gerichtshof bereits mehrfach beschäftigt hat, hat sich ein weit verästeltes, kaum noch zu übersehendes Schutzinstrumentarium für Anleger geschlossener Immobilienfonds entwickelt, das im Ergebnis den finanzierenden Banken das wirtschaftliche Risiko aufbürdet. Diese Rechtsprechung soll anhand von Fallbeispielen dargestellt werden. Daneben geht es vor allem auch um Fragen der Prospekthaftung. Durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz im Jahre 2004 ist die Prospektpflicht und -haftung am grauen Kapitalmarkt erstmals kodifiziert und in den Bereich der spezialrechtlich geregelten Prospekthaftung einbezogen worden. Derzeit bereitet der Gesetzgeber eine weitere Verschärfung der Prospekthaftung vor. In der Rechtsprechung dominieren aber weiterhin Klagen, die auf die allgemeine zivilrechtliche Prospekthaftung gestützt werden. Es werden deshalb alle drei Systeme dargestellt, wobei schwerpunktmäßig auf die Besonderheiten bei der Prospekthaftung von Immobilienfonds eingegangen wird.

Begrenzte Teilnehmerzahlen und der unmittelbare Kontakt zu den Dozenten zeichnen die Masterstudiengänge an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster aus.

Dozenten Prof. Dr. Matthias Casper, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Dr. Martin Lange, Streitbörger Speckmann, Hamm

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Modul 7

Modul 7.2 und 7.3

7.2 Offene Immobilienfonds  Im folgenden Modulabschnitt geht es sodann um offene Immobilienfonds. Eine Beteiligung an einem offenen Immobilienfonds kann vom Anleger jederzeit ge- und wieder verkauft werden. Eine vorher festgelegte Anzahl der Immobilien gibt es nicht. Dadurch unterscheidet er sich vom geschlossenen Immobilienfonds. Eingegangen wird zunächst auf die „klassischen“ offenen Immobilienfonds. In einem weiteren Schritt geht es um die Kapitalanlagegesetze, das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie das sonstige Aufsichtsrecht. Im Anschluss daran werden Private Equity Funds sowie das Principal Investment der Investmentbanken behandelt.

Sa. 22. März 2014 08.30 – 14.45 Uhr

Dozent Titus Noltenius, Jones Day, Frankfurt a. M.

7.3 Immobilienfonds für institutionelle Anleger Im Zuge der Finanzkrise hat und wird Regulierung weiter an Bedeutung gewinnen. Davon bleiben auch Immobilienfonds bzw. deren institutionelle Anleger nicht verschont. Sowohl auf Fonds-/Managerebene als auch auf Investorenebene sind besondere Regulierungsanforderungen zu beachten. Manager von sog. „alternativen Fonds“ (darunter auch geschlossene Immobilienfonds) werden nach der Richtlinie zur Regulierung von Verwaltern Alternativer Investmentfonds („AIFM“) einer – EU-weit harmonisierten – Regulierung unterworfen. Diese Richtlinie wird das Umfeld sehr wesentlich verändern und von hoher Relevanz für die Praxis sein. Die verschiedenen gängigen Fondsstrukturen werden dargestellt und Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Richtlinie (einschließlich der Durchführungsmaßnahmen) erörtert. Darüber hinaus unterliegen auch die institutionellen Investoren (Versicherungen und Pensionskassen) speziellen Regulierungen. Es wird erörtert, welche Voraussetzungen Immobilienfonds erfüllen müssen, um als Anlage für das gebundene Vermögen dieser Investoren in Betracht zu kommen. Darüber hinaus werden anhand einer oder mehrerer Fallstudie(n) die Vorüberlegungen und die Verhandlungsschwerpunkte eines regulierten Investors (Versicherungsunternehmen) vermittelt, ein Vergleich regulierter deutscher und ausländischer Immobilienanlagevehikel (insbes. deutsche vs. Luxemburger Spezialfonds) angestellt und spezielle Anforderungen von Versicherungsunternehmen an Joint Venture-Strukturen und Joint-VentureInhalte bei Immobilieninvestments dargestellt.



Dozenten Joachim Herpell, Allianz Real Estate GmbH, München Patricia Volhard, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Frankfurt a. M.

Sa. 22. März 2014 15.15 – 17.30 Uhr Veranstaltung in Berlin Do. 10. April 2014 14.00 – 18.15 Uhr

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Modul 7

Modul 7.4 und 7.5

7.4 Geschlossene Immobilienfonds Veranstaltung in Berlin Fr. 11. April 2014 08.30 – 17.30 Uhr

Das Wachstum des Marktes für geschlossene Fonds ist – trotz regelmäßiger Intervention des Gesetz  gebers – ungebrochen, auch die Finanzmarktkrise wird dies nur vorübergehend beeinflussen. In erstaunlich schneller Abfolge werden neue Fondsprodukte zum Kauf angeboten. Gleichzeitig ergeht eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen zu fondsspezifischen Sachverhalten, die immer häufiger höchstrichterlich geklärt werden. Daraufhin werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gestaltung der Fondsmodelle aus rechtlicher und steuerlicher Sicht diskutiert. Geschlossene Immobilienfonds werden im Normalfall in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) aufgelegt. Der Anleger wird damit Kommanditist (bzw. häufig auch nur Treugeber). Die mit der Kommanditbeteiligung verbundenen rechtlichen und steuerlichen Fragen werden daher ausführlich behandelt. Eingegangen wird auch auf Fragen der Prospekthaftung, die insb. im Hinblick auf die anfallenden Vermittlungsprovisionen Gegenstand der Rechtsprechung werden. Die Gestaltung des Fondsprospektes sowie die Mindestvoraussetzungen für dessen Inhalt werden unter Berücksichtigung dieser aktuellen Rechtsprechung diskutiert. Ergänzend wird das regulatorische Umfeld (z. B. die Vorschriften des VerkProspG bzw. des kommenden VermAnlG, aber auch des IDW S 4) eingegangen und die, insb. auch von der EU ausgehende, Regulierung der Branche behandelt. Auch alternative Investmentfonds, die nicht als sog. Wertpapier - OGAW Fonds zu qualifizieren sind, sind derzeit Gegenstand der Diskussionen, insbesondere im Zusammenhang mit der jüngst in Kraft getretenen AIFM-Richtlinie. Danach werden alle Manager von sog. „alternativen Fonds“ (darunter auch geschlossene Immobilienfonds) einer EU - weit harmonisierten Regulierung unterworfen. Diese wird das Umfeld sehr wesentlich verändern und von hoher Relevanz für die Praxis sein. Die verschiedenen gängigen Fondsstrukturen werden dargestellt und anhand der Richtlinie erörtert. 



Dozent Michael Kohl, Commerz Real AG, Düsseldorf

7.5 Immobilien-AG, REITs Veranstaltung in Berlin Sa. 12. April 2014 08.30 – 17.30 Uhr

Klausur zu Modul 7 Do. 08. Mai 2014 10.00 – 13.00 Uhr

Im anschließenden Modulabschnitt wird die nicht börsennotierte Immobilien-AG als Immobilienanlagemodell dargestellt. Hierbei wird auf aktienrechtliche Besonderheiten sowie auf Vor- und Nachteile gegenüber anderen Rechtsformen (Kommanditgesellschaft, GmbH, offene Immobilienfonds) eingegangen. Im Anschluss daran werden die Unterschiede zur börsennotierten Immobilien-AG dargestellt. Es wird erläutert, welcher Investorenkreis durch die börsennotierte Immobilien-AG angesprochen wird und welche Vor- und Nachteile bei der Wahl einer börsennotierten Gesellschaft bestehen (Gründungsaufwand, Aufsichtspflichten, Fungibilität). Wegen der in England und in Deutschland anhaltenden Diskussion über die steuerliche Privilegierung von speziellen ImmobilienAGs, wird auf die aktuellen Entwicklungen der sog. Real Estate Investment Trusts (sog. REITs) eingegangen. REITs sind eine Mischform aus Immobilienfonds und börsennotierter Immobilien-AG und sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, sofern sie ihre Erträge im Wesentlichen an die Anleger ausschütten und weitere Voraussetzungen des REITG erfüllen. Die Besteuerung erfolgt dann ausschließlich auf der Ebene der Anleger. Es werden die damit verbundenen aufsichtsrechtlichen Probleme und insbesondere die steuerlichen Besonderheiten dargestellt. Abschließend werden die in den USA bereits erfolgreich praktizierten REITs in ihren dortigen Ausgestaltungen dargestellt. Dozenten Dr. Martin Bünning, Jones Day, Frankfurt a. M. Michael Kohl, Commerz Real AG, Düsseldorf

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Modul 8

Modul 8.1

8.1 Shopping Malls In diesem Modulabschnitt wird auf die Besonderheiten von Shopping Malls eingegangen. Die Vor  lesung beginnt hier mit der detaillierten Darstellung der Besonderheiten von Einzelhandelsmietverträgen in Shopping Malls unter besonderer Berücksichtigung der Regelungen zu Öffnungszeiten und zu der Betriebspflicht. Schließlich werden die Unterschiede zwischen einer Mindest- und einer Umsatzmiete sowie deren Ausgestaltung dargestellt. Wegen der in Shopping Malls häufig vorkommenden Werbegemeinschaften wird sodann die Struktur und rechtliche Ausgestaltung einer Werbegemeinschaft dargestellt. Das Modul schließt mit der Darstellung der vertraglichen Ausgestaltung des Center-Managements sowie der Besonderheiten bei der Betriebskostenumlage in Shopping-Malls. Dozent Karsten Hinrichs, ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG, Hamburg

Do. 08. Mai 2014 14.00 – 18.15 Uhr

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Modul 8

Modul 8.2 und 8.3

8.2 Vergaberecht Fr. 09. Mai 2014 08.30 – 17.30 Uhr

Die Bedeutung des Vergaberechts und öffentlich-privater Partnerschaften ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Neue Bereiche wie zuletzt das Gesundheitswesen und die Immobilienwirtschaft der öffentlichen Hand werden vom Anwendungsbereich des Vergaberechts erfasst. Öffentliche Auftraggeber wie Bieter beschäftigen sich – angesichts der Komplexität von Vergabeverfahren, der stetigen Weiterentwicklung der vergaberechtlichen Regelungen und Rechtsprechung sowie des effektiven vergaberechtlichen Rechtsschutzsystems – zunehmend intensiv mit vergaberechtlichen Verfahrensvorgaben. Öffentliche Auftraggeber haben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowohl die haushaltsrechtlichen Gebote der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit als auch die Grundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Transparenz zu beachten. Sie unterliegen bei ihren Beschaffungen daher besonderen Verfahrensregelungen. Im Rahmen der Vorlesung soll zunächst der Anwendungsbereich des Vergaberechts – insbesondere der oberhalb bestimmter EU-Schwellenwerte anwendbaren §§ 97 ff. GWB – dargestellt und abgegrenzt werden. Sodann werden die vergaberechtlichen Anforderungen nach VOL/A und VOB/A im Rahmen der verschiedenen Verfahrensarten – unter Hervorhebung der Besonderheiten im Immobiliensektor – erläutert. Auch die Rechtsschutzmöglichkeiten nicht berücksichtigter Bieter und der Ablauf vergaberechtlicher Nachprüfungsverfahren werden im Einzelnen besprochen. Zudem werden die Verknüpfungen des Vergaberechts mit dem Europa-, Beihilfen- und öffentlichen Wirtschaftsrecht – z.B. bei (Teil-)Privatisierung einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft – diskutiert. Dozenten Dr. Friedrich Ludwig Hausmann, K&L Gates LLP, Berlin Dr. Annette Mutschler-Siebert, M.Jur. (Oxon), K&L Gates LLP, Berlin

 8.3 Hotels Im nächsten Modulabschnitt wird die besondere Behandlung von Hotelimmobilien besprochen.

Sa. 10. Mai 2014 08.30 – 14.45 Uhr

Nachdem einleitend auf die betrieblichen Besonderheiten von Hotels (Verknüpfung der Hotelimmobilie mit dem Hotelbetrieb) eingegangen wird, werden die Unterschiede zwischen Hotelpachtverträgen sowie Hotelbetriebsführungs- und Franchise-Verträgen anhand praktischer Beispiele dargestellt; einen besonderen Schwerpunkt bilden ergebnisbezogene Vergütungsvereinbarungen. Da Ausstattung und Equipment eines Hotels, das sogenannte „FF & E“, häufig von eigenen Gesellschaften vermietet werden, wird in diesem Teil der Vorlesung auch auf die Gestaltung von „FF & E“-Vereinbarungen – auch aus steuerlicher Sicht – eingegangen. Dozent Dr. Rainer Maschmeier, Maschmeier Rechtsanwälte, Düsseldorf



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Modul 8

Modul 8.4

8.4 Erwerb von der öffentlichen Hand / Privatisierung  In diesem Modulabschnitt werden die in Deutschland praktizierten, marktgängigen Modelle für Immobilienprivatisierungen dargestellt. Es wird erläutert, welche Fragen sich bei der Vorbereitung und Durchführung einer Privatisierung stellen. Insbesondere werden dabei die aus der öffentlichrechtlichen Bindung entstehenden Besonderheiten gegenüber Immobilienverkäufen durch Private beleuchtet. Sodann wird auf die Gestaltung der Verträge im Rahmen einer Privatisierung eingegangen und dargestellt, welche Auflagen dem Käufer in der Regel im Rahmen des Erwerbs von der öffentlichen Hand für die weitere Nutzung der Immobilien aufgegeben werden. Im Anschluss daran wird anhand eines Fallbeispiels (Erwerb Wohnungsbaugesellschaft) detailliert der Ablauf der Privatisierung erläutert. Abschließend werden die „Haltephase“ unter Berücksichtigung des veränderten Managements der Immobilien, der Verbesserung der (Wohn-) Qualität sowie der Erhöhung der Mietzinsen und schließlich der Exit des Investors beleuchtet.

Dozenten Dr. Henning Sieber, LL.M., Olswang Germany LLP, Berlin Martin Wiemann, LL.M., Olswang Germany LLP, Berlin

Do. 12. Juni 2014 14.00 – 18.15 Uhr

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Modul 8

Modul 8.5

8.5 PPP Public Private Partnerships Fr. Sa.

13. Juni 2014 08.30 – 17.30 Uhr 14. Juni 2014 08.30 – 12.30 Uhr

Klausur zu Modul 8 und Ausgabe der Masterarbeiten Sa. 12. Juli 2014 10.00 – 13.00 Uhr

Die Vorlesung beginnt mit einer Einführung in die Grundphilosophie der PPP und gibt einen  Überblick über die Beteiligten sowie die vertraglichen Grundstrukturen von PPP-Projekten. Sodann werden die rechtlichen Rahmenbedingungen einer PPP-Transaktion unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung dargestellt. Daran anschließend wird die Grenze für die Übernahme öffentlicher Aufgaben durch Private beleuchtet und im Detail auf die Aufgaben und Risikoverteilung zwischen Privaten und der öffentlichen Hand bei verschiedenen PPP-Modellen eingegangen. Ebenso werden die speziellen Fragen einer Finanzierung (Fortfaitierungs- oder Projektfinanzierung) eines PPP-Modells beleuchtet und Förderwege und Fördermittel für derartige Modelle dargestellt. Das Modul schließt mit der Darstellung des Managements der PPP-Immobilie, einem Blick auf die im Ausland praktizierten Modelle sowie einer Analyse der rechtlichen Probleme von Nachunternehmerverträgen. Dozenten Dr. Georg Andreas Gebhardt, Oberlandesgericht Celle Dr. Ute Jasper, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf Prof. Dr. Ralf P. Schenke, Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Die Diskussionen mit den Dozenten werden beim gemeinsamen Imbiss fortgesetzt.

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Ihre Dozentinnen und Dozenten

Zu unseren Dozenten zählen nicht nur Hochschulprofessoren, die allesamt zu den führenden Experten auf ihrem Fachgebiet gehören, sondern auch zahlreiche Praktiker aus national und international agierenden Kanzleien, Unternehmensberatungen, Immobiliengesellschaften sowie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Alle Dozenten verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Experten aus dem Bereich „Real Estate Law“ zu profitieren sowie die unterschiedlichen Arbeitsabläufe in den verschiedenen Berufsbereichen kennen zu lernen.

Dr. Michael Alberts Rechtsanwalt, Orrick Hölters & Elsing, Düsseldorf

Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld

Wencke Bäsler Rechtsanwältin, Olswang Germany LLP, Berlin

Thilo Bäß Diplom-Kaufmann, Ernst & Young Real Estate GmbH, Berlin

Dr. Frank Bayer Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und CPA, FAMILIENWERTE GmbH, Nürnberg

Dr. Peter Becker Rechtsanwalt und Dipl.-Finanzwirt, Münster

Dr. Ralf Bergjan, LL.M. Rechtsanwalt, P+P Pöllath + Partners, München

Prof. Dr. Dieter Birk Westfälische WilhelmsUniversität Münster

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Dr. Martin Bünning Rechtsanwalt und Steuerberater, Jones Day, Frankfurt a. M.

Prof. Dr. Matthias Casper Westfälische WilhelmsUniversität Münster

Prof. Dr. Heinrich Dörner Westfälische WilhelmsUniversität Münster

Dr. Matthias Durst Rechtsanwalt, P+P Pöllath + Partners, Berlin

Dr. Martin Fleckenstein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, SammlerUsinger, Berlin

Dr. Georg Andreas Gebhardt licencié en droit, Richter am Landgericht und richterlicher Mitarbeiter am Oberlandesgericht Celle

Dr. Gordon Geiser, LL.M. Rechtsanwalt, Olswang Germany LLP, Berlin

Dr. Georg Greitemann, LL.M. Rechtsanwalt, P+P Pöllath + Partners, Frankfurt a. M.

Dr. Louis Hagen Vorstand, Münchener Hypothekenbank eG, München

Christoph Hamm Rechtsanwalt, HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

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Ihre Dozentinnen und Dozenten

Dr. Friedrich Ludwig Hausmann Rechtsanwalt, K&L Gates LLP, Berlin

Joachim Herpell Rechtsanwalt, Allianz Real Estate GmbH, München

Karsten Hinrichs Geschäftsführer ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG, Hamburg

Peter H. Hoegen Rechtsanwalt, Allen & Overy LLP, Frankfurt a. M.

Dr. Volker Holl, LL.M. Rechtsanwalt, Simmons & Simmons, Frankfurt a. M.

Christiane Huismans Rechtsanwältin, Olswang Germany LLP, Berlin

Dr. David Hummel Universität Leipzig

Prof. Dr. Christian Jahndorf Rechtsanwalt, HLB Dr. Schumacher & Partner, Münster

Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M. (Harvard) Westfälische WilhelmsUniversität Münster

Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf

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Dr. Georg Jennißen Rechtsanwalt, Dipl. Betriebswirt, Jennißen Harren, Köln

Dr. Jan-Hendrik Kister Richter am Finanzgericht Münster

Christian Klingbeil Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, KPMG, München

Michael Kohl Geschäftsführer der Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH und Bereichsleiter Konzeption Geschlossene Fonds, Commerz Real AG, Düsseldorf

Heinz Joachim Kummer Rechtsanwalt, Freshfields Bruckhaus Deringer, Köln

Dr. Martin Lange Rechtsanwalt, Streitbörger Speckmann, Hamm

Benedikt Lehr, LL.M. Rechtsanwalt, HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Dr. Ulrich Leo Rechtsanwalt, Avocado Rechtsanwälte, Köln

Jan Lindner-Figura Rechtsanwalt und Notar, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Berlin

Dr. Claus-Peter Martens, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ROLEMA Rechtsanwälte & Notare, Berlin

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Ihre Dozentinnen und Dozenten

Dr. Rainer Maschmeier Rechtsanwalt, Maschmeier Rechtsanwälte, Düsseldorf

Dr. Olaf Meisen Rechtsanwalt, Allen & Overy LLP, Frankfurt a. M.

Mark Münzing Vorstand Einkauf, ZBI AG, Erlangen

Dr. Annette MutschlerSiebert, M.Jur. (Oxon) Rechtsanwältin, K&L Gates LLP, Berlin

Dr. Johannes Niewerth, LL.M. Rechtsanwalt, Gleiss Lutz, Berlin

Titus Noltenius Rechtsanwalt, Jones Day, Frankfurt a. M.

Frank Nordhoff Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, KPMG, Dortmund

Prof. Dr. Andreas Pfingsten Westfälische WilhelmsUniversität Münster

Christoph Reschke Dipl.-Kaufmann und Geschäftsführer, Hines Immobilien GmbH, Berlin

Dr. Florian Rösch Rechtsanwalt, Olswang Germany LLP, Berlin

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Prof. Dr. Ingo Saenger Westfälische WilhelmsUniversität Münster

Prof. Dr. Ralf P. Schenke Julius-MaximiliansUniversität Würzburg

Dr. Christian Schlüter Assessor und ImmobilienÖkonom (ebs), Credit Suisse Securities (Europe) Ltd., Frankfurt a. M.

Klaus Schumacher Albulus Advisors Germany GmbH, Frankfurt a. M.

Dr. Henning Sieber, LL.M. Rechtsanwalt, Olswang Germany LLP, Berlin

Dr. Gerhard Specker Rechtsanwalt, P+P Pöllath + Partners, Berlin

Cornelia Thaler Rechtsanwältin, Clifford Chance, Frankfurt a. M.

Prof. Dr. Reinhold Thode Rechtsanwalt und Richter am BGH a.D., Landau / Pfalz

Patricia Volhard, LL.M. Rechtsanwältin, P+P Pöllath + Partners, Frankfurt a. M.

Georg von Bronk Generalbevollmächtigter, Legal & Risk Governance, HOCHTIEF Solutions AG, Essen

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Ihre Dozentinnen und Dozenten

Babo von Rohr Rechtsanwalt, Breiholdt Rechtsanwälte, Hamburg

Martin Wiemann, LL.M. Rechtsanwalt und Notar, Olswang Germany LLP, Berlin

Die ausführlichen Lebensläufe unserer Dozentinnen und Dozenten finden Sie unter www.real-estate-law.de

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Das Leben in Münster

„Lebenswerteste“ Stadt zwischen Tradition und Moderne Im Oktober 2004 wurde beim LivCom-Award in Kanada auch offiziell bestätigt, was Münsteraner schon lange wissen: Münster ist eine der lebenswertesten Städte der Welt! Als erste deutsche Großstadt wurde die Westfalenmetropole mit diesem Titel ausgezeichnet, was wohl auch daran liegen dürfte, dass ihr auf einzigartige Weise der Spagat zwischen Tradition und Moderne gelungen ist: Die weit bekannte, historische Altstadt, deren mittelalterlicher Grundriss sich noch heute im Straßenverlauf ablesen lässt, wird harmonisch kontrastiert durch die moderne Architektur der zahlreichen Neubauten, wie etwa dem Kettelerschen Hof oder den Münster Arkaden. Das zentrale und oft zitierte Ereignis in der Geschichte der schon 793 gegründeten Stadt Münster ist der Friedensschluss von 1648, der nach monatelangen Verhandlungen das Ende des Dreißigjährigen Krieges besiegelte. Noch heute kann man im Rathaus von Münster, einem Meisterwerk gotischer Baukunst, die historische Inneneinrichtung des „Friedenssaals“ bewundern. Wer von dort über den berühmten Prinzipalmarkt bummelt, der fühlt sich beim Anblick der prächtigen Kaufmannshäuser mit ihren hohen Giebeln zurückversetzt in die Zeit der Hanse.

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Dienstleistungsstadt mit hoher Lebensqualität Auch wenn Münster heute immer noch über eine der schönsten Einkaufsmeilen Deutschlands verfügt, so zeichnet sich die „Hauptstadt Westfalens“ vor allem als Verwaltungsstadt mit einem Einzugsbereich von etwa 1,5 Millionen Menschen aus. Sie ist nicht nur Sitz mehrerer Hochschulen, sondern beherbergt auch wichtige Gerichte und Verwaltungseinrichtungen für das Land Nordrhein-Westfalen. Über 80 Prozent der Beschäftigten sind hier im Dienstleistungssektor tätig. Die hohe Lebensqualität Münsters spiegelt sich nicht nur durch den LivCom-Award wider, sondern lässt sich auch statistisch belegen: So liegt die Arbeitslosenquote hier deutlich unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt. Münsteraner werden zudem überdurchschnittlich alt. Die Lebenserwartung ist eine der höchsten in der Bundesrepublik. Zu guter Letzt – allen anders lautenden Redewendungen zum Trotz – regnet es hier auch nicht mehr als anderswo. Im Gegenteil: Der durchschnittliche Niederschlag pro Jahr liegt leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt.

Universitätsstadt voller Fahrräder Mit der 1780 gegründeten Westfälischen Wilhelms-Universität besitzt Münster eine der fünf größten Universitäten Deutschlands. Knapp 40.000 Studierende (SS 2012) verteilen sich hier auf über 110 Studiengänge. Der gute Ruf, den die Universität genießt, stützt sich dabei insbesondere auf die Rechtsund Wirtschaftswissenschaften. Der Hauptsitz der Universität, die übrigens auch größter Arbeitgeber der Region ist, befindet sich heute im Fürstbischöflichen Schloss von Münster. Es ist ein herausragendes Bauwerk des Architekten Johann Conrad Schlaun, dessen barocke Architektur noch an einigen anderen Stellen der Stadt bestaunt werden kann. Wer heute nach Münster kommt, dem fallen vor allem die vielen Fahrräder auf, die nicht nur das Verkehrsmittel der Wahl sind, um von einem Hörsaal zum nächsten zu gelangen, sondern von Einwohnern jeden Alters gleichermaßen genutzt werden. Die im Volksmund „Leezen“ genannten Drahtesel prägen zu jeder Tages- und Nachtzeit das Münsteraner Stadtbild, denn insgesamt gibt es hier doppelt so viele Fahrräder wie Einwohner. Jeden Tag Kultur erleben und Lebensfreude genießen.

Kulturstadt zwischen Picasso und junger Szene Doch Münster hat mehr zu bieten als eine Universität und viele Fahrräder. Konzerte, Theater und Museen sorgen dafür, dass Kunstinteressierte immer wieder gerne nach Münster kommen. Hier befindet sich das einzige Picasso-Museum Deutschlands, übrigens in direkter Nachbarschaft zum Kettelerschen Hof und damit zu den Seminar- und Büroräumen der JurGrad gGmbH. Die Westfalenmetropole verfügt außerdem über eine riesige Auswahl an Gaststätten, Cafés und Restaurants. Das Nachtleben ist dementsprechend – nicht nur in Studentenkreisen – legendär. Besonders beliebt bei Jung und Alt ist dabei das „Kuhviertel“ am Rande der Altstadt mit seinen vielen kleinen, in mühevoller Handarbeit restaurierten Häusern und den traditionellen Studentenkneipen. Auf der anderen Seite von Münster ist in den letzten Jahren mit dem „Kreativ-Kai“ am Hafen des Dortmund-EmsKanals eine „trendige“ Ausgehmeile entstanden, die mit zahlreichen Clubs, Bars und Diskotheken ein modernes Gegenstück zum „Kuhviertel“ darstellt. Die vielen Grünflächen der Stadt sorgen dafür, dass man hier vor allem im Sommer auch tagsüber herrlich entspannen kann. Besonders beliebt ist der Aasee, ein Binnensee mitten in Münster, von dem es nur ein Katzensprung bis zum Allwetterzoo ist, einer weiteren Attraktion Münsters. Übrigens: Der Aasee war auch die Heimat von Petra, der schwarzen Schwanendame, die durch ihre Liebe zu einem weißen Schwanentretboot weltweite Aufmerksamkeit auf sich zog.

Der Kreativ-Kai: Die Ausgehmeile am Hafen

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Die Studiengebühren

Kosten Die Studiengebühren können in maximal drei Raten beglichen werden, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden. Wenn Sie sich bis zum 15. Januar 2013 anmelden, können Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von 2.100 € in Anspruch nehmen.

Im Überblick: Anmeldung bis zum 15. Januar 2013:

10.500 5 (drei Raten à 3.500 1)

Anmeldung bis zum 15. Februar 2013: 12.600 5 (drei Raten à 4.200 1)

In den Studiengebühren sind die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen sowie die Studienunterlagen enthalten. Einschreibung an der WWU: Es besteht die Möglichkeit, sich als ordentlich Studierender an der WWU einzuschreiben. Hierfür fallen Gebühren von derzeitig 209,69 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das Semesterticket (NRW-Ticket) und ermöglicht die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität.

Steuerliche Aspekte Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang „Real Estate Law“ entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.

Teilstipendien In jedem Studienjahr vergibt die Westfälische Wilhelms-Universität insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Bewerber vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig sind: Juristen mit 9,0 oder mehr Punkten in einem der beiden Staatsexamina Wirtschaftswissenschaftler einer Universität mit Diplom- oder Masterabschluss und einer Abschlussnote von mindestens „gut (1,9)“* Wirtschaftswissenschaftler einer Fachhochschule mit Diplom- oder Masterabschluss und einer Abschlussnote von mindestens „sehr gut (1,5)“* Bachelor-Absolventen mit mindestens der Note „sehr gut (1,5)“* *Abschluss unter den besten 10% aller Absolventen bzw. ECTS-Level A Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.

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Anmeldung & Bewerbung

Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Real Estate Law“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium (Universität oder Fachhochschule) mit den Abschlüssen: Staatsexamen Diplom (z. B. Diplom-Kaufmann, Diplom-Betriebswirt, Diplom-Finanzwirt, Diplom-Volkswirt, DiplomWirtschaftsjurist, Diplom-Wirtschaftsinformatiker, Diplom-Wirtschaftsingenieur u.a.) Bachelor- oder Masterabschluss aus einem der oben genannten Studiengänge an einer Hochschule (Universität/Fachhochschule) mit mindestens 240 ECTS-Punkten (wobei bis zu 60 ECTS-Punkte aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden können). Bewerber mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss sollten im Rahmen ihres Studiums einen rechtlichen Schwerpunkt gewählt haben und diesen bei einer Bewerbung nachweisen können. Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige Berufserfahrung voraus, die auch durch eine schon vor dem Studium vorhandene Berufsausbildung, Praktika oder das Referendariat nachgewiesen werden kann.

Zulassungsverfahren Die 40 Teilnehmerplätze für den Masterstudiengang „Real Estate Law“ werden in einem gestaffelten Verfahren vergeben.

Vorzeitige Zulassung Bewerber, die folgende Notenvoraussetzungen mitbringen, haben die Möglichkeit, vorzeitig zum Studiengang zugelassen zu werden (etwa 2 – 3 Wochen nach vollständigem Eingang aller Bewerbungsunterlagen): mindestens 6,5 Punkte im 1. und/oder 2. Staatsexamen mindestens „gut (2,5)“ im Diplom- oder Masterabschluss (Universität) mindestens „gut (1,9)“ im Diplom- oder Masterabschluss (Fachhochschule) oder im Bachelor-Abschluss Die Möglichkeit zur vorzeitigen Zulassung zum Studiengang ist auf maximal 30 Teilnehmer begrenzt (15 Juristen/15 Ökonomen). Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung.

Bewerbungsverfahren Die übrigen Teilnehmerplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 15. Februar 2013 eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss basierend vor allem auf den Kriterien „Abschlussnote“ und „Berufserfahrung“. Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich Ende Februar 2013 abgeschlossen sein.

Bewerbungsunterlagen Für die Anmeldung bzw. Bewerbung zum Studiengang benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: Antrag auf Zulassung Tabellarischer Lebenslauf Beglaubigte Kopie des Staatsexamens (soweit vorhanden: beider Staatsexamina), des Diplomzeugnisses inkl. eines Einzelnotennachweises bzw. des Master- oder Bachelorzeugnisses (inkl. Diploma Supplement) und ggf. der Promotionsurkunde

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Ihre Ansprechpartner

Haben Sie noch Fragen zum Studiengang? Dann rufen Sie uns doch einfach an oder schreiben uns eine E-Mail:

Rechtsanwältin Kirsten Schoofs

Jürgen Schäfer, M.A.

Telefon: 0251 620 77- 0 Telefax: 0251 620 77-17 [email protected] www.real-estate-law.de

Öffnungszeiten und persönliches Beratungsgespräch Montag – Freitag: 8.00 – 18.00 Uhr Häufig ist auch nach 18.00 Uhr bzw. am Samstag ein Ansprechpartner vor Ort. Falls Sie dennoch niemanden mehr erreichen, schreiben Sie uns am besten eine E-Mail. Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich. Falls Sie noch Fragen haben, die Sie uns gerne persönlich stellen möchten, laden wir Sie herzlich ein, bei uns vorbeizuschauen.

1 S chloss der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster 2 K  ettelerscher Hof, Königsstraße 51–53 3 Sitz  der JurGrad gGmbH, Picassoplatz 3

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4 Hauptbahnhof

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Stand: September 2012 Änderungen sind vorbehalten.

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Das Beste aus Theorie und Praxis Gegründet im Sommer 2002, fördert die JurGrad gGmbH die wissenschaftliche Aus - und Weiterbildung an der Westfälischen Wilhelms -Universität Münster in den Bereichen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Um die Teilnehmer unserer Studiengänge durch exzellente Qualifizierungen auf Berufsbilder im nationalen und internationalen Umfeld optimal vorzubereiten, arbeiten wir mit namhaften Dozenten aus dem In- und Ausland zusammen, die in Banken, Unternehmensberatungen, Gerichten, Verbänden, Ministerien, Universitäten sowie national und international agierenden Kanzleien tätig sind. So kombinieren wir langjährige Berufserfahrung und exzellente Kenntnisse in den jeweiligen Themengebieten mit dem neuesten Stand von Lehre und Forschung. Die Besten der Besten – für Ihren beruflichen Erfolg.

Informationen zu unseren weiteren Masterstudiengängen finden Sie unter: www.uni-muenster-llm.de.

Picassoplatz 3 48143 Münster Telefon: 02 51/ 620 77-0 Telefax: 02 51/ 620 77-17 [email protected] www.real-estate-law.de

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