Bauliche Konsequenzen der Umstellung von Analogfunk auf Digitalfunk BOS in öffentlichen Gebäuden

February 22, 2017 | Author: Stefanie Schulze | Category: N/A
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1 Fernmeldeausschuss Bauliche Konsequenzen der Umstellung von Analogfunk auf Digitalfunk BOS in öffentlichen Geb&au...

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Fernmeldeausschuss

Bauliche Konsequenzen der Umstellung von Analogfunk auf Digitalfunk BOS in öffentlichen Gebäuden

(BOS in Gebäuden)

Der Fernmeldeausschuss des AMEV informiert über die Ablösung des analogen BOS-Funks durch den digitalen BOS-Funk und die sich daraus ergebenden Konsequenzen in öffentlichen Gebäuden.

Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)

Stand: Oktober 2011

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Bauliche Konsequenzen der Umstellung von Analogfunk auf Digitalfunk BOS in öffentlichen Gebäuden (BOS in Gebäuden)

lfd. Nr.: Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) Berlin 2011

Geschäftsstelle des AMEV im: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS); Referat B12 Krausenstrasse 17-20, 10117 Berlin Telefon (030) 2008-7126 Computerfax: (030) 2008-807-7126 [email protected] E-Mail

Der Inhalt dieser Broschüre darf für eigene Zwecke vervielfältigt werden. Eine Verwendung in nicht vom AMEV herausgegebenen Medien wie z. B. Fachartikeln oder kostenpflichtigen Veröffentlichungen ist vor der Veröffentlichung mit der AMEV-Geschäftsstelle zu vereinbaren. Informationen über Neuerscheinungen erhalten Sie unter http://amev-online.de oder bei der AMEV-Geschäftsstelle

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Inhaltsverzeichnis 1

EINLEITUNG ............................................................................................................ 5

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BEDARF AN EINRICHTUNGEN FÜR BOS-FUNK .................................................. 6

2.1 2.2 2.3

Gebäude mit bestehenden Einrichtungen für Analogfunk BOS ............................................ 6 Gebäude ohne bestehende Einrichtungen für Analogfunk BOS........................................... 6 Neubauten ........................................................................................................................... 6

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MAßNAHMEN ZUR ERMÖGLICHUNG DES DIGITALFUNK BOS ......................... 8

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INBETRIEBNAHME UND BETRIEB ........................................................................ 9

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QUELLEN ............................................................................................................... 10

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MITARBEITER ........................................................................................................ 11

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Einleitung Der Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) beispielsweise Polizei, Zollbehörden, Feuerwehr, THW, Rettungsdienste befindet sich im Aufbau. Mit dem Digitalfunk BOS wird erstmals eine gemeinsame Plattform für ihre Kommunikation zur Verfügung gestellt. Die Planung sieht zunächst nur eine Freifeldversorgung vor. In freiem Feld liegen die Fakten offen, so dass diese bei der Planung durch die BDBOS berücksichtigt und die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden. Bei Bauwerken ist dem nicht so. Dort war es schon bisher in bestimmten Fällen notwendig, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um in einem Gebäude mit Hilfe einer Objektfunkanlage Analogfunk BOS zu ermöglichen. Diese Objektfunkanlagen werden notwendig, da für eine effektive Personensicherheit bei Einsätzen für die Rettungskräfte eine ausreichende Funkversorgung innerhalb des gesamten Gebäudes durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten ist. Objektfunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der BOS dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die BDBOS hat zu diesem Thema [4] einen Leitfaden erstellt. Aufgrund von Landesbauordnungen können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und deren Nutzung weitgehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderungen formuliert. In Zukunft wird es häufiger erforderlich sein, dass in einem Gebäude eine Objektfunkanlage für die Nutzung des Digitalfunk BOS installiert werden muss. Dies betrifft: • Bestandsgebäude, die schon über eine Analogfunk BOS-Anlage verfügen (2.1) • Bestandsgebäude, bei denen bisher noch keine BOS-Funkanlage notwendig war. (2.2) • Neubauten, bei denen nach Inbetriebnahme des Digitalfunk BOS eine Objektfunkanlage notwendig wird (2.3). Diese Broschüre informiert über die Maßnahmen (3), die für die Nutzung (4) des Digitalfunk BOS in Gebäuden notwendig werden können. Die Installation einer Objektfunkanlage hat zur Folge, dass die für den Betrieb notwendigen Flächen von zentralen Betriebsräumen und dezentralen technischen Einrichtungen sowie notwendige Trassen vorgehalten werden müssen.

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Bedarf an Einrichtungen für BOS-Funk Je nach Entfernung des Gebäudes von den nächsten Basisstationen und abhängig von der Gebäudebeschaffenheit kann die Funkversorgung durch Digitalfunk BOS (wegen der Ausbreitungsbedingungen des verwendeten höheren Frequenzbandes) der Innenräume insgesamt oder in Teilbereichen beeinträchtigt oder verhindert sein. Die denkbaren Szenarien werden im Folgenden betrachtet.

2.1

Gebäude mit bestehenden Einrichtungen für Analogfunk BOS In Gebäuden, in denen bereits Einrichtungen für Analogfunk BOS notwendig waren, ist in jedem Fall zu prüfen, ob Maßnahmen bei der Umstellung auf Digitalfunk BOS erforderlich werden. Das Brandschutzkonzept ist für die Nutzung von Digitalfunk BOS zu aktualisieren. Dabei ist die Notwendigkeit und ggf. die Versorgungsbereiche darzustellen. Es ist zu prüfen, ob passive Einrichtungen wie z. B. Schlitzkabel weiter verwendet werden können. Eine bedeutende Rolle spielt dabei das höhere Frequenzband, das dem Digitalfunk BOS zugewiesen wurde. Dessen physikalischen Eigenschaften führen bei höheren Frequenzen zu geringerer Reichweite der Funksignale und somit auch zu einer geringeren Eindringtiefe in die Gebäude. Dies wiederum hat zur Folge, dass Bereiche in Gebäuden extra versorgt werden müssen, die bisher über Analogfunk BOS noch von außen zu erreichen waren.

2.2

Gebäude ohne bestehende Einrichtungen für Analogfunk BOS Im Rahmen der turnusmäßigen Brandverhütungsschauen bzw. regelmäßigen Brandschauen sollte mit der Feuerwehr geklärt werden, wann von dieser eine Umstellung auf Digitalfunk BOS vorgesehen ist und ob aus ihrer Sicht eine Objektfunkanlage notwendig wird. Bei verschiedenen Sonderbauten (z. B. Justizvollzugsanstalten) ist auch eine Abstimmung mit weiteren BOS-Teilnehmern (z. B. Polizei) notwendig. Objekte, bei denen eine besondere Wahrscheinlichkeit besteht, dass Maßnahmen notwendig werden, sind z. B.: • • • •

Gebäude oder Gebäudeteile mit stark wellendämpfenden Außenwänden (Stahlbeton, Metallfassaden, metallbedampfte Fenster) Gebäude mit mehreren Untergeschossen (z. B. Tiefgaragen) Unterirdische Versorgungsgänge Tunnel

Vor dem Umstellungstermin sollte bei abzusehendem Bedarf geklärt werden, in welchem Umfang digitale Objektfunkanlagen notwendig werden. Wenn in einigen Gebäudeteilen kein Empfang mit GSM-Handys gegeben ist, ist dies ein erstes Anzeichen dafür, dass Einrichtungen für die Nutzung des Digitalfunk BOS notwendig werden können. Letzte Klarheit ergeben erst Feldstärkemessungen, wenn die zuständige BOS-Basisstation in Betrieb gegangen ist. Falls Anzeichen dafür gegeben sind, dass digitale Objektfunkanlagen notwendig sind, sollte das Brandschutzkonzept des Gebäudes entsprechend aktualisiert oder neu erstellt werden. In diesem Zuge kann dann auch geklärt werden ob ggf. Bestandsschutz geltend gemacht werden kann. 2.3

Neubauten Überlegungen zur Notwendigkeit einer Objektfunkanlage müssen im Brandschutzkonzept berücksichtigt werden. Besteht nach der Gesetzeslage oder durch entsprechende Aufla6

gen der Baugenehmigung bzw. des Brandschutzkonzepts eine Verpflichtung zur Installation einer Objektfunkanlage, so sind bei der Planung die später notwendigen Maßnahmen für die Nutzung des Digitalfunks BOS vorzusehen. Nachträgliche Ertüchtigungen, um den Digitalfunk BOS nutzen zu können, werden deutlich aufwändiger. Durch die Wahl der Baustoffe für das Gebäude können die funktechnischen Eigenschaften und somit die Notwendigkeit bzw. der Umfang von Maßnahmen für die Nutzung des Digitalfunk BOS beeinflusst werden. Hier ist eine frühzeitige Abstimmung der beteiligten Fachplaner notwendig. Bei neuen Projekten, die noch innerhalb der Nutzung des Analogfunk BOS fertiggestellt werden, sind bereits die Anforderungen der digitalen Technik zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere das Vorhalten von Flächen für die digitalen Objektfunkanlagen und die Installation der innerhalb des Gebäudes erforderlichen Sendeeinrichtungen für Digitalfunk BOS (z. B. Schlitzbandkabel, Antennen).

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Maßnahmen zur Ermöglichung des Digitalfunk BOS Wenn sich die Notwendigkeit einer digitalen Objektfunkanlage ergibt, sollten mit der Planung ein spezialisierter Fachplaner beauftragt werden. Eine digitale Objektfunkanlage besteht dabei u. a. aus folgenden Komponenten: • Sende- und Empfangsanlage • Stromversorgung • Schlitzbandkabel / Antennen im Gebäude • Außenantenne (bei nichtautomatischer Aktivierung) • Feuerwehrbedienfeld Die Ausführung ist mit der nutzenden Verwaltung, der örtlichen Feuerwehr und dem Brandschutzplaner abzustimmen. Die Anbindung an das BOS-Netz ist mit den jeweils zuständigen Dienststellen der Länder (autorisierte Stelle) abzustimmen und von diesen zu genehmigen. Für die Sende- und Empfangseinrichtung können eigene Betriebsräume erforderlich werden. Die Anbindung der Brandmeldeanlage an die Objektfunkanlage ist zu klären. Für die Ausführungsplanung ist der Leitfaden zur Objektversorgung der BDBOS [5] zu beachten. Bestandteil der Ausführungsplanung sind u. a. folgende Punkte: •

Verfügbarkeit o Permanente Nutzung o Nutzung im Bedarfsfall



Erforderliche Kapazität (Übertragungskanäle)



Notwendiger Versorgungsbereich (Präzisierung des Brandschutzkonzepts durch Funkfeldmessung)



Versorgungskonzept (Anbindung an BOS-Basisstation)

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Inbetriebnahme und Betrieb Zur Inbetriebnahme gehört auch eine messtechnische Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen technischen Maßnahmen. Die Einrichtungen zur Übertragung des Digitalfunk BOS sind als Gefahrenmeldeanlage zu betrachten. Somit ist seitens der nutzenden Verwaltung die vorgeschriebene Instandhaltung zu gewährleisten. Hierzu gehört mindestens entsprechend DIN VDE 0833-1 und -2 [7, 8] eine regelmäßige Überprüfung der Anlagen (Inspektion) um eine sichere Funktion zu erreichen. Das Betriebskonzept ist mit der zuständigen Landesdienststelle abzustimmen.

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Quellen [1] http://www.bdbos.bund.de Homepage der BDBOS [2] http://www.digitaler-bos-funk.de [3] http://www.dfv.org Deutscher Feuerwehr Verband [4] http://www.diagnose-funk.org/downloads/tetra_bdbos_objektversorgung_100617.pdf Leitfaden zur Objektversorgung der BDBOS [5] http://www.feuerwehrverband.de/fileadmin/dfv/Dateien/Fachthemen/FB_Technik/ FE_Anforderungen_digitale_Objektfunkanlagen_V1.pdf Fachempfehlung "Allgemeine Anforderungen an digitale Objektfunkanlagen für Feuerwehren" [6] http://www.heidelberg.de/servlet/PB/show/1150067/37_pdf_gebtunnel.pdf Technische Empfehlung zum Errichten und Betreiben von Gebäudefunkanlagen [7] DIN VDE 0833-1: Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 1: Allgemeine Festlegungen [8] DIN VDE 0833-2: Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen [9] http://de.wikipedia.org/wiki/BOS-Funk allgemeine Einführung in das Thema BOS-Funk

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Mitarbeiter Friedrich Braumann

Stadtverwaltung Nürnberg, FB Sicherheits- und Kommunikationstechnik; Nürnberg

Wolfgang Brumme

Oberfinanzdirektion Chemnitz; Chemnitz

Roland Frangen

Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für Verkehrstechniken; Koblenz

Ulrich Fülle

Amt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr; Dresden

Ronald Gockel

Ministerium der Finanzen, Rheinland-Pfalz; Mainz

Jürgen Haß

Finanzministerium Schleswig-Holstein, Amt für Bundesbau; Kiel

Michael Huber-Mall

Vermögen und Bau Baden-Württemberg; Stuttgart

Jens Kochanow

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement; Dresden

Jürgen Kroll

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen; Düsseldorf

Volker Maurer

Landesamt für zentrale Dienste, Amt für Bau und Liegenschaften; Saarbrücken

Wilfried Müller, Obmann Oberfinanzdirektion Niedersachsen; Hannover Christian Ocker

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern; München

Dank für Beitrag René Laarmann

Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen

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