Aktuell: Das AGG und seine Folgen. Schwerpunktthema: Apple-Strudel. Bits und Bytes formieren sich zum Druckprodukt

June 17, 2020 | Author: Daniel Zimmermann | Category: N/A
Share Embed Donate


Short Description

Download Aktuell: Das AGG und seine Folgen. Schwerpunktthema: Apple-Strudel. Bits und Bytes formieren sich zum Druckprod...

Description

Ausgabe 4/2006 1/2006

Schwerpunktthema:

Apple-Strudel Bits und Bytes formieren sich zum Druckprodukt

d n u

G G A s a n e D g : l l l o e F u t Ak seine www.iffland.de

www.iffland.de

www.iffland.de

www.iffland.de

INSIDE

Ausgabe 4/2006

Herzlich Willkommen zur neuen Ausgabe von INSIDE!

Liebe Leser, schon lange hatten wir geplant, uns im Rahmen eines Schwerpunktthemas unserer INSIDE mit dem Thema Datenbearbeitung zu beschäftigen. Schließlich gehört dieser Bereich zu den komplexesten unserer Branche.

Geschäftemachern zu hören, die Bewerbungsverfahren dazu nutzen Schadenersatzansprüche durchzusetzen, ohne an der ausgeschriebenen Stelle je ein wirkliches Interesse gehabt zu haben.

So wie die Vielfalt der Bearbeitungsprogramme in den letzten Jahren stetig zugenommen hat, so hat auch die „Updategeschwindigkeit“ derselben rasant zugenommen. Das allein ist nach unserer Erfahrung oft Grund genug für Missverständnisse und Fehler.

Absehbar ist auch, dass der ein oder andere Tarifvertrag, der Beförderungen nach dem Senioritätsprinzip vorsieht, Probleme bereiten wird. Den Unternehmen wird somit die Wahl bleiben, sich mit einzelnen „Benachteiligten“ auseinanderzusetzen oder sich mit dem Betriebsrat wegen Vertragsbruch anzulegen.

Wir würden uns freuen, wenn unser Beitrag zu diesem Thema vielleicht das ein oder andere Missverständnis ausräumen könnte und dazu beiträgt, die Kommunikation in diesem Bereich zu verbessern. Schließlich sind die Auswirkungen dessen, was im Rahmen der Datenbearbeitung stattfindet, meist erheblich für das Produkt.

Alles in allem wieder einmal ein Gesetz, das von der Weitsichtigkeit deutscher und europäischer Politik zeugt. Ob das generell als sinnvoll einzustufende Ziel, bestimmte Gruppen und Minderheiten vor Benachteiligung im Berufsleben zu schützen, damit erreicht wird, scheint indes fraglich. Es bleibt also spannend.

Noch viel mehr würden wir uns jedoch freuen, wenn Sie, ausgehend von diesem Beitrag, mit uns in einen Dialog treten, und wir die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Datenbearbeitung gemeinsam weiter verbessern können. Also zögern Sie nicht mit Ihren Anregungen und Ihrer Kritik. Aber auch diesmal haben wir uns wieder einem aktuellen Thema gewidmet. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, das meist als „Antidiskriminierungsgesetz“ durch die Medien geistert, ist mittlerweile gültig und zeigt schon erste Wirkungen.

Herzlichst, Ihr

Alexander Bohlender

So haben die Piloten der Lufthansa nunmehr eine Klage angestrengt, um künftig länger arbeiten zu dürfen. Offensichtlich handelt es sich hierbei um eine gefühlte Benachteiligung älterer Arbeitnehmer. Ob das im Sinne des Gesetzgebers war? Der Artikel des Rechtsanwaltes Bruno H. Wolf zeigt sehr deutlich, dass das AGG zu einigen Begleiterscheinungen führen wird, die so sicherlich nicht geplant waren. Schon jetzt ist von

SEITE

Datenbearbeitung im Druckbetrieb

3 SEITE

Datenbearbeitung bei IFFLAND®

4/5 SEITE

114 Mahnmale für Kinder mit HIV

6 SEITE

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

7 SEITE

Impressum

8

SEITE

2

www.iffland.de

www.iffland.de

www.iffland.de

www.iffland.de

INSIDE

Ausgabe 4/2006

Datenbearbeitung im Druckbetrieb A

m Anfang war das Bit; so oder ähnlich begann wohl vor nicht einmal einem Jahrhundert die Geschichte der EDV. „Eingeschaltet“ oder „ausgeschaltet“ entscheidet fortan über Rechenfunktionen, Texte, Farbgebung – und genau so entsteht letztlich auch das digitale Bild. Diejenigen unter uns, welche den Begriff „C64“ noch einordnen können, wissen allzu gut, wie man an dieser Entwicklung von einfachen, bewegten Lichtpunkten, die immerhin spannende Tennismatches auf dem Fernseher ermöglichten, über immer feinere Details und anschließend differenzierte Farben mit Spannung und Begeisterung für jede neue Stufe an der Evolution der Information teilnehmen durfte.

IFFLAND setzt bereits seit 1997 auf CtS und war damit die erste grafische Siebdruckerei in Europa, die diese Technologie in den Produktionsprozess eingeführt hat. Seit Anfang des Jahres stehen nun gleich zwei CtSAnlagen zur Verfügung. Zum einen musste den steigenden Anforderungen der Druckerei auf Grund der Inbetriebnahme einer weiteren Rollendruckanlage Rechnung getragen werden. Zum anderen sollte aus

Sicherheitsgründen auch in diesem Bereich eine Redundanz hergestellt werden, um Produktionsstillstände zu vermeiden. Um jedoch digital erstellte Druckformen herstellen zu können, benötigt man bekannterweise zunächst speziell vorbereitetes Datenmaterial. Dabei besteht über die genauen Spezifikationen dieses Datenmaterials kei-

Der Einzug der Computertechnik in die Druckbranche hat besonders in der Vorstufenarbeit große Veränderungen herbeigeführt. So wurden in der Reprotechnik ganze Berufe grundlegend verändert, wenn nicht sogar überflüssig. Die klassische Filmherstellung, mit all ihren umweltbelastenden Verarbeitungsstufen, ist heute nur noch für ganz bestimmte Aufgaben vorgesehen. Längst ermöglichen Computer-to-Plate (CtP) im Offset oder Computer-to-Screen (CtS) im Siebdruck eine effizientere und wirtschaftlichere Arbeitsweise. Ohnehin ist die oft langwierige Filmherstellung im Großformat auf Grund der engen terminlichen Situation in der Druckindustrie, aber auch wegen ihrer negativen Begleiterscheinungen in Bezug auf die Umwelt nicht mehr zeitgemäß.

nesfalls branchenweite Einigkeit. Das war auch Ausgangspunkt der Idee, diesen Teilbereich der Produktion innerhalb der INSIDE zu thematisieren. Die Spielregeln, nach denen diese Daten hergestellt und aufbereitet sein sollten, sind aus Sicht des Druckers eindeutig. Die frühzeitige und zielgerichtete Kommunikation zu diesem Thema beschleunigt nicht nur die Auftragsabwicklung, sondern bietet auch das notwendige Maß an Sicherheit. Wir haben dazu spezielle Datenrichtlinien entwickelt, die Sie unter www.iffland.de /siebdruck_downloads_datenrichtlinien.html einsehen oder direkt bei uns anfordern können. Werden alle Punkte beachtet, entsteht ein Höchstmaß an reibungslosem, effizientem Arbeiten. Oft jedoch ist schon die Vielfalt der Bild- bzw. Textbearbeitungsprogramme und deren Upgrades ein Hemmschuh.

Wie alles begann...

Der Computer, abgeleitet aus dem Englischen to compute (rechnen), in seiner mechanischen Form. Als Rechenmaschine leistete er jahrelang gute Dienste bei der Erstellung der Kalkulationen. Heute steht der Analogcomputer als Schmuckstück im Wohnzimmerschrank, ein wunderschönes Beispiel für den rasanten Fortschritt der Technik.

Was heute von einer nicht allzu komplizierten Excel-Formel per PC berechnet wird, wurde früher mittels Rechenschieber erzielt. Hier ein Werkzeug zur Berechnung verschiedener Parameter von Rollenware.

SEITE

www.iffland.de

www.iffland.de

www.iffland.de

www.iffland.de

3

Ausgabe 4/2006

INSIDE

Datenbearbeitung bei IFFLAND V

ielfach werden auch im Sinne der Vereinfachung allgemeine Datensätze für alle beteiligten Druckverfahren erstellt und geliefert. Diese Vereinfachung in der Vorstufe kann aber für den Anwender im Druckbetrieb zu erheblichem Mehraufwand und damit zu unerwünschten Zusatzkosten führen. Dem wollen wir mit diesem Artikel und mit einigen grundsätzlichen Hinweisen auf die Vorgehensweise in unserer Mac-Abteilung entgegen wirken. Es würde uns sehr freuen, wenn wir dadurch einen Beitrag leisten könnten, Arbeitsschritte zu optimieren und Missverständnisse zukünftig zu vermeiden. Jahrelang war QuarkXPress die alleinige Nummer 1 in der Druckvorstufe, bis sich vor einiger Zeit Adobes InDesign CS auf den Weg gemacht hat, den Marktführer vom Prepress-Thron zu stoßen. Die Aufhebung der maximalen Formatgröße von 1219 mm (Quark) und der Einsatz von neuen Effekten wie z.B. Transparenzen, Schlagschatten und Separationsvorschau, sind natürlich für kreative Anwender optimal. Die Verwandtschaft zu Photoshop und Illustrator, durch die eine Kompatibilität der verschiedenen Formate gewährleistet wird, hat InDesign zu einem echten Renner werden lassen. Aber wo viel Sonne ist, da ist auch Schatten. Durch die Vielfalt der zuvor aufgezählten Möglichkeiten können die heutigen Programme wesentlich mehr als die Technik in der Druckvorstufe, bzw. bei der Farbseparation zu leisten imstande ist. Zwei kleine Beispiele hierfür: Daten werden im Format 4000 x 1500 mm angelegt und als Druck-pdf gespeichert. Will man diese Daten schnell mal auf A4 proofen, so reicht der maximale Verkleinerungsfaktor von rund 20 bis 25 Prozent bei weitem nicht aus, und die Daten müssen aufwendig in diversen Programmen verkleinert werden. Und damit ist dem Fehlerteufel Tür und Tor geöffnet. Außerdem, welcher Kunde will schon ein vier Meter großes Freigabe-pdf auf seinem 15“ oder 17“ Monitor haben? Das andere Beispiel: Jemand benötigt eine rote Fläche mit einem Schriftzug, dessen Farbe 50 Prozent der Hintergrundfarbe erhalten soll. Normalerweise kein Problem. Nun kommt InDesign mit der Möglichkeit, einen weißen Text mit 50%-iger Transparenz zu versehen! Sieht auf dem Monitor nett aus, auch auf dem

®

Proof, aber bei der Separation kommt es zu einem erheblichen Problem: Weiß ist für den RIP (Raster Image Prozessor) keine Farbe, und „keine Farbe“ plus Transparenz? Also wird dieser Schriftzug nicht berechnet und verschwindet im Nirwana. Dabei wäre es so einfach: Den Text mit dem 50%-igen Ton einfärben und das Problem ist behoben. In einer offenen Datei ist dieser Fehler zu beheben, aber in einer geschlossenen PdfDatei ist der Aufwand immens. Übrigens: Ein maximales Dateiformat von circa einem Meter ist für die weitere Verarbeitung optimal und reicht auch für Riesenformate vollkommen aus, soweit die Auflösung stimmt. Datenempfang Wir haben den Ablauf in unserer Vorstufenabteilung in den letzten Jahren standardisiert, um eine gleich bleibend hohe Qualität sicherstellen zu können. Es ist relativ unerheblich, auf welchem Wege Ihre Daten zu uns kommen. Ob klassische Datenträger, wie z. B. CDROM und DVD-ROM Verwendung finden oder ob Sie Daten-Sticks nutzen, auf die wie auf eine zusätzliche Festplatte direkt zugegriffen werden kann, liegt in Ihrem Ermessen. Oft wird ohnehin der elektronische Weg via E-Mail, per ISDN-Leitung, oder über FTP-Server genutzt, wobei der letztgenannte sicherlich der einfachste und schnellste Weg ist. Hierbei sollte die Datenmenge auf unserem Server jedoch auf max. 300 MB begrenzt werden, was durch den Einsatz von Pack-Programmen wie Stuffit oder Winzip oder durch Aufteilen der Daten in mehrere „Pakete“ leicht machbar ist. Sie erreichen uns für die Datenübertragung wie folgt: [email protected] ISDN (Leonardo Pro): +49(0) 60 51/ 97 94 75+76 FTP-Server: iffland-siebdruck.de (Die Zugangsdaten erhalten Sie auf Anfrage) Datenprüfung Nach Eingang der Daten werden zunächst die „Personalien“, wie z. B. Vollständigkeit der Datensätze, Bilder, Logos und Schriften, geprüft. Bei Logos und Daten aus Vektorprogrammen, wie z. B. Illustrator und FreeHand, empfiehlt sich das Umwandeln der Schriften in Zeichenwege. Die in Grafiken enthaltenen Schriften werden beim Versand in die Druckerei meist „vergessen“. Dann geht’s an die Bilder: RGB-Daten können so nicht verwendet werden und müssen ins drucktechnische CMYK-Format gewandelt werden. Als nächstes werfen wir einen genaueren Blick auf die Auflösung der Bilder. Ist diese ausreichend (ca.100 dpi im Endformat), muss überprüft werden, ob ICC-Profile eingebettet wurden, was keinesfalls sein darf, da diese zu Verfälschungen im Highend-Proof führen können. Ergänzende Sonderfarben müssen entsprechend als eigene Ebenen (DCS2) angelegt sein. Außerdem müssen die Bilder/Dokumente über ausreichende Beschnittzugaben verfügen. Weiterhin findet sich oft ein Missverständnis hinsichtlich der gelieferten Datenmenge – es sollte der Grundsatz gelten: Soviel wie nötig, aber so wenig wie möglich. Es reicht meist einen passenden Ausschnitt zu liefern, statt dem ganzen Bild, was keinen großen Aufwand in der Erstellungsphase darstellt, aber später die Rechenzeiten erheblich verkürzt. Und so, wie auch Personalpapiere ein Passbild enthalten, sollte jeder Datenbestand einen Proof mitbringen, der nach ISO-Standard produziert wurde, damit wir den im Haus erstellten Kontrollproof direkt mit dem durch den Kunden freigegebenen Stand der Dinge vergleichen können. Damit ist der Dateneingang und die Prüfung der Daten zunächst abgeschlossen. Überprüfung der Gradationskurven an der RIP-Station

SEITE

4

www.iffland.de

www.iffland.de

www.iffland.de

www.iffland.de

INSIDE

Ausgabe 4/2006

Die Erstellung der Druckdaten Jetzt beginnt die eigentliche Datenbearbeitung, mit anderen Worten deren Aufbereitung für den Einsatz im Computer-toScreen-Verfahren. Hier werden der Druckbogen und die Nutzenstellung konzipiert, eben das, was der Offset Ausschießen nennt, die Schnitt- und Passmarken zugefügt und die UGRA-Keile für die Prozesskontrolle im Rahmen der Qualitätssicherung positioniert. Sonderfarben und für die Weiterverarbeitung wichtige Merkmale werden für den bevorstehenden Druckprozess angelegt. Und da der Siebdruck sich einer großartigen Materialvielfalt erfreut, werden spezifische Greiferränder und Positionierungsvorgaben zusätzlich berücksichtigt. Im nächsten Schritt dokumentiert der Mitarbeiter den letzten Stand anhand eines Highend-Proofs, eines Standproofs und falls gewünscht oder bei Korrekturen im Datensatz, einer pdf-Datei zur Freigabe. Alle fertigen Druckdateien werden an unsere „Proof Yourself-Station“ geschickt, wo eine unkomprimierte pdf-Datei erstellt wird. Dabei hilft uns ein Programm, das wir als „Waschmaschine“ bezeichnen, die genaue Datenanalyse als Pre-Flight zu übernehmen. Danach wissen wir, als letzte Kontrolle vor der Bebilderung der Druckschablonen, welche Abweichungen von den erwähnten Spielregeln vorgefunden werden.

Druckbogenmontage mit QuarkXPress am Apple Macintosh

Eine der wichtigsten Arbeitsschritte ist das Überfüllen der einzelnen Farben zueinander, um so genannte Blitzer zu vermeiden. Auch dafür wird ein spezielles Programm verwendet. In Sonderfällen wird noch per Hand in die einzelnen Farben eingegriffen, um ein optimales

Endprodukt, eine Mischung aus Druckmaterial, Größe und Qualität, zu erhalten. Im RIP werden die zuvor bearbeiteten Daten in die gewünschte Rasterweite umgerechnet. Jede Druckmaschine und nahezu jedes Material hat seine eigene

Kennlinie, die mit Hilfe von diversen Gradationskurven, die in aufwändigen Messungen ermittelt wurden, in den Rasterprozess einfließt. Ausschlaggebend sind hierbei Material, Größe und Farbsystem. Nach einer allerletzten Kontrolle der separierten Farben werden diese anschließend an die CtS-Systeme geschickt. Auf Kundenwunsch erstellen wir auch Weißflächen für den Unterdruck auf transparenten Materialien sowie Fräsen und Stanzen für die Weiterverarbeitung. Des Weiteren gehören natürlich auch Farbkorrekturen und Retuschen an Bildern zu unserem Service. Und selbst für Verzerrungen bei 3D-Tiefziehteilen haben wir ein eigenes System entwickelt. Die Technik Jeder unserer Arbeitsplätze ist mit modernsten ApplePower-Macs G5 ausgerüstet, mit 2,5 Gigabyte Arbeitsspeicher und dem Betriebsystem Mac OS X 10.4.8 (Codename Tiger), farbkalibrierte 22“ Quato LCD-Monitore mit zusätzlichen 19“ Eizo LCD-Monitoren garantieren ein professionelles und effektives Arbeiten. Aber auch serverseitig haben wir in den letzten Wochen erheblich aufgerüstet. Insgesamt 6 Server teilen sich die in immer größerem Umfang anfallende Rechen- und Speicherarbeit. Während drei Maschinen ausschließlich als Terminalserver fungieren, halten drei weitere Server Speicherkapazitäten von insgesamt 2,0 Terrabyte zur Verfügung. Weiterhin gehören zur technischen Ausstattung: Ein kalibriertes Highend-Proofsystem EFI Colorproof (mit Epson 7600 Rollendrucker, einem Ugra/FOGRA Medienkeil und Ausgabe nach Medienstandard Druck Coated 27L/Offset) sowie ein GretagMacbeth Densitometer zur Auswertung der Proofs und das System Proof Yourself für den Pdf-Workflow, mit Pre-Flight und Supertrap von Heidelberger.

SEITE

www.iffland.de

www.iffland.de

www.iffland.de

www.iffland.de

5

INSIDE

Ausgabe 4/2006

Interview mit Hrn. Udo Krebs Mainteam, Bild · Text · Kommunikation GmbH W

elche wesentlichen Veränderungen ergaben sich in Ihrem Berufsfeld und den einhergehenden Schlüsselqualifikationen durch den Einsatz der modernen Computertechnik? Viele Satz- und Bildbearbeitungsarbeiten werden heute in den Unternehmen oder Agenturen abgewickelt. Wir kommen mit unseren Fachkräften und unserem technischen Equipment zum Einsatz, wenn es darum geht hohe qualitative Anforderungen zu erfüllen, besondere Produktionssicherheit zu gewährleisten und umfangreiche Objekte in kürzester Zeit abzuwickeln. Wie ist Ihr Unternehmen aufgestellt, um die heutigen Ansprüche der Kunden und Agenturen zu erfüllen? Ein durchgängiger Workflow verbindet Administration und Produktionssteuerung mit Bild- und Textdatenbanken. Unsere Kunden können über das Internet auf Daten zugreifen und sich in die Produktion einschalten. Es steht hochqualifiziertes, meist in unserem Hause ausgebildetes Personal zur Lösung der Aufgaben zur Verfügung.

Wie erfüllen Sie die unterschiedlichen Anforderungen für die verschiedenen Druckverfahren, Offset, Tiefdruck, Siebdruck? Der größte Teil der Werbemittel wird im Offset gedruckt, hier garantieren wir mit zertifizierten Proofs und Andrucken nach ISO 12647-2 Prozess-Standard Offsetdruck hervorragende Ergebnisse im Auflagendruck. Anzeigenserien in den unterschiedlichsten Tiefdruck-Medien proofen wir entsprechend den Vorgaben der Verlage. Im Bereich Siebdruck führten intensive Abstimmung und Erfahrungsaustausch mit den Siebdruckern zur Optimierung der Prozesse, zu sicherer Produktion und optimalen Druckergebnissen. Wie beurteilen Sie die neuesten Entwicklungen und welche Erwartungen für die unmittelbare Zukunft knüpfen Sie daran? Wir verstehen uns als Dienstleister und werden, dank verbesserter Kommunikationsmöglichkeiten unsere Prozesse noch stärker mit denen unserer Kunden verzahnen. So können wir die Produktion weiter optimie-

ren, neue, interessante Leistungen anbieten und unsere Kunden bei ihren Aufgaben effektiv unterstützen. Fürchten Sie den Wettbewerb durch neue Medien wie TV und Internet? Die neuen Medien werden ihre Position ausbauen. Druckerzeugnisse werden hohe Marktanteile behalten, obwohl sie schon seit Jahren totgesagt wurden.

Zeitungsartikel aus dem Hamburger Abendblatt vom 23. Oktober 2006

114 Mahnmale für Kinder mit HIV S

ie kamen in den frühen Morgenstunden und bevölkerten bis zum Sonnabendnachmittag den Gänsemarkt: 114 Plastikfiguren, die symbolisch für 114 Kinder in Hamburg stehen, die von Aids betroffen sind. Entweder weil ihre Eltern krank oder sie selbst infiziert sind. Mit Sprüchen auf den Figuren wie "Warum ist Mama so oft traurig?", "Muss Papa bald sterben?" und "Warum muss ich immer Tabletten nehmen?" wollten die Werbeagentur Jung von Matt und die Miami Ad School für angehende Werbeleute auf die Probleme und Sorgen von betroffenen Kindern aufmerksam

Aktion. Bereits während der Aktion am Sonnabend wurden rund 20 Figuren "adoptiert". "Jetzt hoffen wir, dass die Menschen weiter spenden - auch nach Ende der Aktion", so Oliver Voss. Jeder Betrag, egal wie hoch, helfe einem von Aids betroffenen Kind. Infos gibt es im Internet unter www.kids-und-aids.de sowie unter Telefon 040 /410 98 00. nik

machen und Geld für die Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (AJS) sammeln. Die Institution betreut betroffene Familien, leistet Kindern und Eltern mentalen Beistand, spendet Trost und versucht, kleine Wünsche zu erfüllen. Doch das Geld ist knapp. Rund 20 000 Euro werden noch für das kommende Jahr benötigt. "Mit einer Spende von 114 Euro können die Figuren symbolisch adoptiert werden, um den Familien zu helfen", sagt Oliver Voss, Geschäftsführer von Jung von Matt und Initiator der

IFFLAND® hat diese Aktion mit der zum Teil kostenlosen Herstellung der Figuren unterstützt.

SEITE

6

www.iffland.de

www.iffland.de

www.iffland.de

www.iffland.de

INSIDE

Ausgabe 4/2006

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz A

uf Grundlage von vier EU-Richtlinien wurde am 29. Juni 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet, das am 18. August 2006 in Kraft trat. Vergleichbare Bestimmungen zur Gleichbehandlung finden sich auch in Art. 3 Grundgesetz, § 611 BGB, § 2 Beschäftigtenschutzgesetz und § 81 II SGB IX. Der Gesetzgeber will mit dem Erlass dieses Gesetzes eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern bzw. beseitigen.

fene Maßnahme in keinerlei Zusammenhang mit einem Diskriminierungsmerkmal steht bzw. sie aufgrund beruflicher Anforderungen oder durch einen anderen Rechtfertigungsgrund gerechtfertigt ist. Bei mittelbaren Benachteiligungen kann der Arbeitgeber das Vorliegen eines sachlichen Grundes beweisen. Belästigungen und sexuelle Belästigungen werden jedoch regelmäßig nicht zu rechtfertigen sein.

Vorsicht ist bei Bewerbungsgesprächen geboten. Fragen schon nach Alter oder Geburtsdatum oder nach einer Behinderung sind wohl unzulässig. Ausnahmen: wenn gezielt nach einer bestimmten Funktionsstelle gesucht wird, z.B. nach einem Personalleiter, dann darf eine mehrjährige Berufserfahrung verlangt werden.

So liegt eine unmittelbare Benachteiligung dann vor, wenn eine Person wegen eines der Diskriminierungsmerkmale eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.

Zulässig sind Fragen ob der Bewerber zur Verrichtung der geforderten Aufgaben oder Tätigkeiten in der Lage ist oder ob konkrete Hindernisse bzw. Behinderungen entgegenstehen. Die Frage nach dem Bestehen einer Schwerbehinderung sollte nunmehr nicht weiter gestellt werden, denn bei einer Ablehnung kann der Schwerbehinderte dies als Indiz für den Ablehnungsgrund darlegen.

Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines der Diskriminierungsmerkmale gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, es liegt eine sachliche Rechtfertigung vor und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich. Belästigungen können Benachteiligungen darstellen, wenn ein Diskriminierungsmerkmal eine Rolle spielt. Eine sexuelle Belästigung wird als Benachteiligung angesehen.

Die Bewerbungsgespräche sollten nicht alleine geführt werden, es sollte eine weitere Person anwesend sein. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist umfassend und sorgfältig zu dokumentieren, auch wenn dies mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden ist, damit später nachgewiesen werden kann, warum ein Bewerber nicht ausgewählt wurde. Fragen und Antworten sollten dokumentiert werden.

Was sich hier noch relativ hölzern und theoretisch anhört, kann in der betrieblichen Praxis zu allerlei Schwierigkeiten führen. Aber nicht nur Betriebsangehörige, auch externe Personenkreise, sind Zielgruppen des Gesetzes. So gehören neben Arbeitnehmer/innen, Auszubildenden und ausgeschiedenen Mitarbeitern auch Bewerber zum schützenswerten Personenkreis. Benachteiligungen dieser Personengruppen sind unzulässig in Bezug auf Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zur Erwerbstätigkeit und den beruflichen Aufstieg sowie hinsichtlich Beschäftigung und Arbeit einschließlich Arbeitsentgelt sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen einschließlich Wohnraum. Dennoch ist z. B. eine unterschiedliche Behandlung dann zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt. Auch zulässig ist eine unterschiedliche Behandlung bei Religionsgemeinschaften oder wegen des Alters, wenn sie objektiv und angemessen ist und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt wird. Der Arbeitgeber ist im Rahmen seines Organisationsrechts verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Dazu zählen vorbeugende Maßnahmen, wie z. B. Schulungen, das Einrichten einer Beschwerdestelle sowie arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Verstößen. Beweislastregeln Nach der Regelung des § 22 AGG muss der mutmaßlich Betroffene Indizien beweisen, die eine Benachteiligung wegen eines der Diskriminierungsmerkmale vermuten lassen. Gelingt dieses, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat. Bei einer vermuteten, unmittelbaren Benachteiligung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die angegrif-

Selbst die Forderung nach einem Bild kann risikobehaftet sein; sachliche Anforderungen sollten tätigkeitsbezogen und so gefasst werden, dass später ein Nachweis vorgenommen werden kann, dass dies notwendig war. Auch wer eine Stelle mit einer Frau oder einem Mann besetzen will oder eine Altersgrenze festsetzen möchte, darf dies nicht nachweisbar nach außen dokumentieren. Es entsteht der Zwang zur Lüge!

Ausblick Das AGG schafft erhebliche Rechtsunsicherheit durch ein ausgeprägtes Regel-Ausnahme-Labyrinth mit zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen. Anwendung und Umsetzung der Vorschriften werden viele Fragen aufwerfen und es wird einige Zeit dauern, bis Einzelheiten gerichtsfest geklärt sein werden. Rechtsfolgen und Fristen Rechtsfolgen bei Benachteiligungen können neben dem Beschwerde und Leistungsverweigerungsrecht insbesondere auch Schadenersatzund Schmerzensgeldansprüche sein. Ein Anspruch auf Vertragsschluss, etwa in einem Bewerbungsverfahren, kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden.

Insbesondere für Arbeitgeber wird es ein höheres Risikopotential geben. Es wird sich zudem zeigen, ob das AGG auch innerhalb von Belegschaften als Instrument zwischenmenschlicher Auseinandersetzungen eingesetzt wird.

Die Geltendmachung der Ansprüche ist doppelt fristgebunden. Der Anspruch muss innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, beginnend mit der Kenntnis der angeblichen Diskriminierung. Durch Tarifvertrag können längere Fristen vereinbart werden. Die Frist für die gerichtliche Geltendmachung beträgt drei Monate und beginnt mit der schriftlichen Geltendmachung des Entschädigungsanspruches. Folgen für die betriebliche Praxis Die Abfassung von Stellenanzeigen muss überdacht werden. Besser ist es, keine personenbezogenen Hinweise zu verwenden, sondern tätigkeitsbezogene. Notwendig sind geschlechtsneutrale Formulierungen, nicht nur in der Überschrift, sondern auch im Text; es sollte eine Versachlichung der Anforderungen vorgenommen werden (z.B. „abgeschlossene Ausbildung als...“); es dürfen keine Altersangaben gemacht oder die Verwendung von Attributen oder Eigenschaften vorgenommen werden, die eher Personen einer bestimmten Altersgruppe zugeschrieben werden (z.B. „jung und dynamisch“, „Persönlichkeit mit Lebenserfahrung“); entsprechendes gilt für andere Kriterien (z.B. „körperliche Belastbarkeit“ oder bestimmte Sprachkenntnisse).

Rechtsanwalt Bruno H. Wolf, Jahrgang 1964, absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main. Nach Referendariat in Frankfurt und am Bundesgericht in Nevada (USA) begann er seine berufliche Tätigkeit 1993. Seit 1994 selbständiger Rechtsanwalt, beschäftigt sich Bruno H. Wolf , der mittlerweile auch Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht ist, schwerpunktmäßig mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Rechtsanwalt Bruno H. Wolf In der Aue 5 63571 Gelnhausen

Tel.: 06051-1 86 60 Fax: 06051-1 82 48 www.rabrunowolf.de

SEITE

www.iffland.de

www.iffland.de

www.iffland.de

www.iffland.de

7

INSIDE

Ausgabe 4/2006

Gautschfeier bei IFFLAND® Im Rahmen unseres Sommerfestes, das wir schon seit einigen Jahren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für unsere Nachbarn veranstalten, mussten sich am 8. September 2006 vier unserer Mitarbeiter der strengen und mühsamen Zeremonie des „Gautschens“ unterziehen. Es handelt sich dabei um einen alten Drucker-Brauch, der dazu dienen soll, den frischgebackenen Gesellen allen Murks und alle Hudelei abzuwaschen. Allerdings sind bei IFFLAND® auch andere Berufsgruppen und auch erfahrene Kollegen nicht vor einer Wassertaufe sicher. Veronika Groth (Verkauf), Anna Spielmann (Versand), Thorsten Sell (Siebdruck) und Christian Wermter (Produktionsleitung) mussten allesamt einer reinigenden Waschung unterzogen werden. Aber auch der Siebdruckmeister Markus Derra und der Buchhalter unseres Steuerberaters Klaus Englert kamen, sozusagen als Überraschungsgautschlinge, in die Bütt.

Drukkerkunst nach altem Brauch und Herkommen heut mit Zuziehung der ehrbaren Gesellen sich losgesagt von allem Murxe, von all Hudelei und falschem Brauch und die reinigende Wassertauffe erhalten hat und damit in sämtliche Rechte und Privilegien eingesetzt ist, wie sie uns weiland vom Kaiser Friedrich dem Dritten verliehen worden. Kraft dessen gebieten wir allen unseren Kunstgenossen den benannten, getaufften Jünger als wahrhaften Schwarzkünstler wohl anzuerkennen und aufzunehmen. Gott grüß die Kunst.“

Unter der unvergleichlichen Leitung des Gautschmeisters und Firmengründers August Iffland gingen die Packer unerbittlich und zur Freude aller Kolleginnen und Kollegen ans Werk. Zum Beleg der Taufe erhielten alle Gautschlinge den so genannten Gautschbrief, der folgenden Text enthält: „Wir Jünger Gutenbergs und Senefelders thun hiermit jedermänniglich kund und all zu wissen, daß der Gautschling der hochberühmten und einzigartig edelen

IMPRESSUM Herausgeber:

IFFLAND Siebdruck GmbH & Co. KG Schönauer Weg 25 63571 Gelnhausen Tel. (0 60 51) 97 20 -0 Fax (0 60 51) 97 20 22 E-mail [email protected] www.iffland.de

V.i.S.d.P.:

Alexander W. Bohlender

Satz und Layout:

IFFLAND

Druck:

Petermann GZW

Auflage:

2500 Exemplare

®

Copyright 2006 IFFLAND Siebdruck GmbH & Co. KG. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Texten und/oder Abbildungen ist ausdrücklich nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet.

KUNDENBERATUNG

0 0 0 0 0 0 0

60 60 60 60 60 60 60

51/97 51/97 51/97 51/97 51/97 51/97 51/97

Ina Rämisch Manfred Röckerdorfer Markus Wrba

0 60 51/97 20 66 0 60 51/97 20 28 0 60 51/97 20 34

Email: [email protected] ISDN (Leonardo Pro): +49 (0) 60 51/97 94 75 +76 FTP-Server: iffland-siebdruck.de (Die Zugangsdaten erhalten Sie auf Anfrage)

Sie erreichen unsere Kundenberater von 7.30 Uhr – 18.30 Uhr Veronika Groth Armin Iffland Bernhard Iffland Dominik Iffland Tobias Knop Andree Koch Mathias Witte

VORSTUFE

20 20 20 20 20 20 20

44 12 69 46 13 53 20

VERSAND Kerstin Mamsch Anna Spielmann

0 60 51/97 20 35 0 60 51/97 20 59

SEITE

8

www.iffland.de

www.iffland.de

www.iffland.de

www.iffland.de

View more...

Comments

Copyright � 2017 SILO Inc.