Weiterbildungen zum Betreuungsrecht Auszugausdem Gesamtprogramm I.Halbjahr2015

April 16, 2017 | Author: Dominic Dressler | Category: N/A
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Kommunal esBi l dungswer ke. V. Gür t el st r aße29a/ 30 10247Ber l i n Tel .( 030)2933500 Fax( 030)29335039

Wir beraten Sie persönlich! Unser Beratungsteam steht Ihnen für Fragen und Hinweise zu Seminaren stets zur Verfügung. Tel.: E-Mail:

(030) 293350 - 11 [email protected]

© Kommunales Bildungswerk e.V. Büro Steinbeis-Zentrum Gürtelstraße 29a/30 10247 Berlin Tel.: Fax: Internet: E-Mail: Bürozeiten:

(030) 293350 - 0 (030) 293350 - 39 https://www.kbw.de [email protected] Montag bis Donnerstag von 8:00 – 17:00 Uhr, Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr

Ansprechpartnerin: Frau Lubov Mordkovich Tel.: (030) 293350 - 28 E-Mail: [email protected] Redaktionsleitung: Dr. Andreas Urbich, Dr. Marion Lindner, Kommunales Bildungswerk e.V., Gürtelstraße 29a/30, 10247 Berlin Das Kommunale Bildungswerk e.V. ist beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter 11232/Nz eingetragen (Vereinssitz Berlin-Charlottenburg). Das Kommunale Bildungswerk e.V. ist Mitgründer und -träger des Instituts für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Das Kommunale Bildungswerk e.V. ist Kooperationspartner des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V., der Steinbeis-Hochschule Berlin (AOEV) und des Roncalli-Hauses Magdeburg.

Berlin, im Juni 2015

Sehr geehrte Damen und Herren, gemeinsam mit unseren Referentinnen und Referenten haben wir für Sie das Fortbildungsprogramm für Betreuer für das II. Halbjahr 2015 konzipiert. Die meisten der Seminare sind für Mitglieder der Berufsverbände BdB e. V. und VfB e. V. rabattfähig. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte an unsere Mitarbeiterin Frau Vibe ([email protected]; Tel.: 030 / 29 33 50 1001). Für Ihre Anregungen und Hinweise sind wir offen und sehr dankbar. Wir wünschen Ihnen viel Freude und gute Erfolge mit unseren Fortbildungen und freuen uns auf den Gedankenaustausch und die Zusammenarbeit mit Ihnen. Mit herzlichen Grüßen

Dr. Andreas Urbich Geschäftsführer

II Das Kommunale Bildungswerk e.V.

Veranstaltungsort Der Hauptstandort des Kommunalen Bildungswerks e.V. befindet sich im Steinbeis-Zentrum, Gürtelstraße 29a/30, im Berliner Bezirk Friedrichshain. Die Lage zeichnet sich durch eine hervorragende Verkehrsanbindung (S-Bahnstation Ostkreuz, S- und U-Bhf Frankfurter Allee, Bundesstraße 1 und 5) und die Nähe zum Stadtzentrum aus. Im Steinbeis-Zentrum nutzt das KBW e.V. mehr als 20 modern ausgestattete Seminarräume verschiedener Größen. Wertvolle Fach-, Tages- und Freizeitinformationen sind in den Seminarbereichen ausgelegt und stehen kostenfrei zur Verfügung. Auch in anderen Städten der Bundesrepublik bieten wir unsere Fortbildungsleistungen an, so beispielsweise in Düsseldorf und Frankfurt am Main. Die Veranstaltungen finden hier in von uns ausgewählten Tagungshotels statt. Inhaltlich und organisatorisch werden diese Veranstaltungen durch unsere Regionalbüros vor Ort betreut.

Seminarzeiten Aus der nachfolgenden Aufstellung ergeben sich unsere Seminarzeiten, von denen sich in Einzelfällen Abweichungen ergeben können. Der jeweilige konkrete zeitliche Ablauf ist unseren Einladungen zu entnehmen, die wir den Teilnehmern vor Beginn ihrer Veranstaltung zusenden. 1-Tages Seminar

3-Tages Seminar

10:00 bis 16:30 Uhr

09:00 Uhr bis 16:30 Uhr (erster Tag) 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr (zweiter Tag) 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr (dritter Tag)

2-Tages Seminar

09:00 Uhr bis 16:30 Uhr (erster Tag) 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr (zweiter Tag)

Anreise Beachten Sie bitte, dass im Umfeld unseres Seminarstandortes Berlin seit 1. Juni 2014 Parkraumbewirtschaftung besteht. Preiswert parken können Sie für 3,00 Euro/Tag im Parkhaus des Ring-Centers an der Frankfurter Allee. In begrenztem Maße können Sie auch unsere Tiefgarage zum Preis von 5,50 Euro/Tag buchen. Bitte wenden Sie sich an [email protected] . Wir empfehlen Ihnen aufgrund der sehr guten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Anreise mit der Deutschen Bahn und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), insbesondere S- und U-Bahn (Hinweise siehe Einbandseite 3).

Unterkunft und Verpflegung Für die Buchung preisgünstiger Hotelzimmer berücksichtigen Sie bitte die Hinweise auf Seite 39. Mittags- und Frühstücksverpflegung sind im Seminarpreis nicht enthalten. Ein Bistro im SteinbeisZentrum sowie fußläufig zu erreichende vielfältige gastronomische Einrichtungen garantieren eine abwechslungsreiche Versorgung in den Seminarpausen. An allen Seminarorten stehen alkoholfreie Getränke (Wasser, Kaffee, Tee) kostenfrei zur Verfügung.

Das Kommunale Bildungswerk e.V.

Seminaranmeldung Die Anmeldung zu den Veranstaltungen ist postalisch, per Fax, per E-Mail oder direkt über unsere Website möglich. Ein entsprechendes Formular ist auf der letzten Innenseite zu finden.

Inhouse- und Sonderveranstaltungen Besonders hinweisen möchten wir auf unser Inhouseangebot. Wir organisieren für Sie individuelle Seminare vor Ort. Mehr dazu auf der nächsten Seite. Auch im September und Oktober 2015 planen wir wieder attraktive Führungskräfteseminare an speziellen Schulungsorten in Berlin und an der Ostsee. Ob über den Dächern Berlins oder an der Ostsee - in besonderer Umgebung lassen sich die Anregungen für die berufliche Praxis besonders gut aufnehmen und für die täglichen Herausforderungen umsetzbare Pläne schmieden. Vor allem die Gelegenheit, sich in Ruhe mit Gleichgesinnten austauschen zu können, wird von unseren bisherigen Teilnehmern immer gern genutzt. Den aktuellen Planungsstand sowie ausführliche Seminarbeschreibungen finden Sie unter http://www.kbw.de .

Seminararten Die mit Fachseminar gekennzeichneten Veranstaltungen wenden sich an Interessenten mit dem Ziel, zu den jeweiligen Themengebieten fachliche Grundkenntnisse zu vermitteln. Spezialseminare widmen sich ausgewählten Problemen des Berufsalltags. Aufbauend auf vorhandene Grundkenntnisse wird hier weiterführendes und vertiefendes Wissen vermittelt. Im Mittelpunkt eines Workshops stehen der gemeinsame Erfahrungsaustausch und das Finden von Lösungen für spezielle Probleme aus der Praxis. Zur Zielerreichung werden vielfältige Methoden wie Diskussion, Gruppenarbeit und interaktives Arbeiten eingesetzt. Die Lehrkraft ist hierbei Moderator und Coach. Fundierte fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen sind Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Workshop. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, im Vorfeld ihre Probleme und Fragen dem KBW e.V. mitzuteilen. Kompaktkurse sind Fortbildungen, die aus mehreren inhaltlich voneinander abgegrenzten Modulen bestehen. Ausgewählte Kompaktkurse können durch das Bestehen einer fakultativen Prüfung (z. B. an der Steinbeis-Hochschule Berlin) zertifiziert werden.

Newsletter Unser Internet-Newsletter erscheint jeweils am Ende des Monats. Darin stellen wir aktuelle Projekte und Neuigkeiten zu unseren Weiterbildungsveranstaltungen vor. Der KBW-Newsletter kann kostenlos unter www.kbw.de abonniert und natürlich jederzeit wieder abbestellt werden.

III

IV Inhouseweiterbildung

Inhouseweiterbildung Ihre Vorteile im Überblick: Inhouseveranstaltungen   

lohnen sich auch für kleinere Teilnehmergruppen sparen Reisekosten, Zeit und Personalressourcen sind in höchstem Maße individuell

Alle in diesem Programm angebotenen Fortbildungen führen wir sowohl wie nachfolgend beschrieben als auch angepasst an die individuellen Gegebenheiten als Inhouse-Seminare bei Ihnen vor Ort durch. Das gilt auch für die modular gestalteten Studien- und Kompaktkurse, die eine vollständige berufliche Aufbau-Qualifizierung vermitteln. Aktuelle Themen und Informationen finden Sie auf unserer Homepage http://inhouse.kbw.de . Gerne bereiten wir auch eigene Themen gemeinsam mit Ihnen inhaltlich vor, verpflichten fachkompetente Dozenten und organisieren alles um die Fortbildungsveranstaltung. Zeigen Sie uns Ihren Bedarf an, wir erstellen Ihr individuelles Konzept und unterbreiten Ihnen gern ein persönliches Angebot.

Inhouse Weiterbildungsanfrage Fax an: (030) 293350-19

Kommunales Bildungswerk e.V. Gürtelstraße 29a/30 10247 Berlin

E-Mail an: [email protected] Internet: http://inhouse.kbw.de



Wir haben Bedarf an einem/mehreren Inhouse-Seminar/en

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Unser Terminwunsch Sonstige Hinweise



Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.



Senden Sie uns bitte ein schriftliches Angebot.

Ihr Ansprechpartner

Kontaktdaten (Bitte geben Sie Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer an.)

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Mit der Deutschen Bahn zu den KBW-Seminaren

Mit der Deutschen Bahn zu den KBW-Seminaren Bequem und klimafreundlich zu unseren Seminaren Mit der Bahn ab 99 € - deutschlandweit Mit dem Kooperationsangebot des Kommunalen Bildungswerkes e. V. und der Deutschen Bahn reisen Sie entspannt und komfortabel zu den Seminaren des Kommunalen Bildungswerkes (KBW) 2015. Ihre An- und Abreise im Fernverkehr der Deutschen Bahn mit dem Veranstaltungsticket wird mit 100% Ökostrom durchgeführt. Die für Ihre Reise benötigte Energie wird ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen bezogen. Der Preis für Ihr Veranstaltungsticket zur Hin- und Rückfahrt* beträgt:

 2. Klasse 99,- Euro  1. Klasse 159,- Euro Den Ticketpreis für internationale Verbindungen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Dieses Angebot gilt für alle Seminare des Kommunalen Bildungswerk e. V. im Jahr 2015. Buchen Sie Ihre Reise telefonisch unter der Service-Nummer +49 (0)1806 - 31 11 53** mit dem Stichwort „KBW“ oder bestellen Sie unter: www.bahn.de/Veranstaltungsticket . Sie werden für die verbindliche Buchung zurückgerufen. Bitte halten Sie Ihre Kreditkarte zur Zahlung bereit. Gerne können Sie bei jedem Kauf des Veranstaltungstickets mit der BahnCard oder bahn.bonus Card wertvolle Prämien- und Statuspunkte sammeln. Ihre Prämienpunkte lösen Sie gegen attraktive Wunschprämien wie zum Beispiel Freifahrten oder 1.Klasse Upgrades ein. Informationen dazu erhalten Sie unter www.bahn.de/bahn.bonus .

Ihre Preisvorteile gegenüber dem Normalpreis in der 1. und 2. Klasse***: z. B. auf der Strecke (Hin- und Rückfahrt) Stuttgart Frankfurt/M Düsseldorf Hamburg

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Hannover München Frankfurt/M Berlin

1. Klasse - 159 € NormalPreispreis vorteil 406 € 328 € 266 € 252 €

247 € 169 € 107 € 93 €

2. Klasse - 99 € NormalPreispreis vorteil 250 € 202 € 164 € 156 €

151 € 103 € 65 € 57 €

Das Kommunale Bildungswerk e.V. und die Deutsche Bahn wünschen Ihnen eine gute Reise! * Vorausbuchungsfrist mindestens 3 Tage. Mit Zugbindung und Verkauf, solange der Vorrat reicht. Ein Umtausch oder eine Erstattung ist bis zum Tag vor dem 1. Geltungstag gegen ein Entgelt möglich. Es gelten die Umtausch- und Erstattungskonditionen zum Zeitpunkt der Ticketbuchung gemäß Beförderungsbedingungen der DB für Sparpreise. Ab dem 1. Geltungstag ist Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. Gegen einen Aufpreis von 40 € sind innerhalb Deutschlands auch vollflexible Fahrkarten (ohne Zugbindung) erhältlich. ** Die Hotline ist Montag bis Samstag von 7:00 - 22:00 Uhr erreichbar, die Telefonkosten betragen 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 60 Cent pro Anruf aus den Mobilfunknetzen. *** Preisänderungen vorbehalten. Angaben ohne Gewähr.

V

VI Inhaltsverzeichnis Programmauszug Betreuungsrecht II. Halbjahr 2015

Hinweis auf besondere Fundstellen Das Kommunale Bildungswerk e.V. ..................................................................................... II Inhouseweiterbildung ........................................................................................................... IV Mit der Deutschen Bahn zu den KBW-Seminaren................................................................ V Informationen zur Bildungsprämie ...................................................................................... 38 Hinweise zu Hotelbuchungen ............................................................................................. 39 Teilnahmebedingungen ...................................................................................................... 42 Anmeldeformular ................................................................................................................ 43 Wegbeschreibung ........................................................................................... Einbandseite 3 Lageplan und Hotelübersicht .......................................................................... Einbandseite 4

Unsere Fachtagungen 2015/2016 im ABACUS Tierpark Hotel In den mit moderner Konferenztechnik ausgestatteten Seminar- und Veranstaltungsräumen finden unsere jährlichen beliebten Fach- und Arbeitstagungen zu aktuellen Themen aus der Verwaltungspraxis statt. Sie sind eine gute Gelegenheit zum Informations- und Erfahrungsaustausch sowie Networking mit Berufskollegen.

Bundesprüfertage® Fachtagung Insolvenzrecht Fachtagung Tarifrecht Arbeitstagung Selbstständige im SGB II Fachtagung Jugendhilfe Fachtagung Ausländerrecht Fachtagung Gemeinnützigkeitsrecht Fachtagung Beamtenrecht Fachtagung Vergaberecht Arbeitstagung Vollstreckungsrecht Fachtagung Kommunalfinanzen Fachtagung Sozialrecht/SGB II Fachtagung Tarifrecht/Bildungscontrolling Fachtagung Personalvertretungsrecht

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31. August und 01. September 2015 17. und 18. September 2015 08. und 09. Oktober 2015 11. November 2015 12. und 13. November 2015 19. und 20. November 2015 07. und 08. Dezember 2015 10. und 11. Dezember 2015 21. und 22. April 2016 21. und 22. April 2016 12. und 13. Mai 2016 09. und 10. Juni 2016 23. und 24. Juni 2016 15. und 16. September 2016

Kommunales Bildungswerk e.V. * Gürtelstraße 29a/30 * 10247 Berlin * Tel.: (030) 293350-0 * Fax: 293350-39

Inhaltsverzeichnis Programmauszug Betreuungsrecht II. Halbjahr 2015

Inhaltsverzeichnis

Grundzüge des Betreuungsrechts Systematische Einführung in das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsänderungen .................................. 1

Die wichtigsten Aufgabenkreise im Betreuungsrecht Fürsorglicher Zwang im Betreuungsrecht. Eine grundlegende Darstellung der verschiedenen Fallgestaltungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen der Zwangsbehandlung ................................................ 8

Systematische Einführung in die Aufgaben der Betreuungsbehörde ................................................. 2

Freiheitsentziehende Maßnahmen und Unterbringungen außerhalb von psychiatrischen Kliniken, insbesondere in Pflegeeinrichtungen und sonstigen Wohnformen ........................................................... 9

Sozialdiagnostik in Betreuungsbehörden Erstellung und Einsatz des Sozialberichts .............. 2

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege: gut gemeint - oft falsch verstanden ............ 9

Die Betreuungsbehörde als Urkundsstelle ............. 3

Eilfälle in der Betreuung, Unterbringung nach BGB/PsychKG, Gesundheitssorge, Zwangsbehandlung - aktuelle Fragen des Betreuungsrechts.................................................. 10

Der freie Wille und die Wünsche der Betreuten...... 2

Systematische Einführung in das Verfahrensrecht zur Betreuung und Unterbringung auf der Grundlage des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ................ 3 Die Zusammenarbeit zwischen Betreuer und Betreuungsgericht - Probleme und Lösungswege .......................................................... 3 Berichterstattung, Schlussrechenschaftslegung und Rechnungslegung im Betreuungsverfahren .......................................... 4 Typische Fehler bei der Führung einer Betreuung und bei ihrer Abwicklung ....................... 4 Die Vertretungsbefugnis des Betreuers Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Vertretung ................................................................ 5 Kontrollbetreuung - die Überwachung des Bevollmächtigten ..................................................... 5 Betreuung und Strafrecht: Der Betreuer als Vertreter des beschuldigten oder geschädigten Betreuten. Der Betreuer als Geschädigter seines Betreuten oder als (ungewollter) Täter ........ 5

Neues SächsPsychKG 2014 - Änderungen des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (*Neu*) .................................................................. 10 Aufgabenkreis Gesundheitssorge: psychiatrisches Grundwissen (Diagnosen, Einrichtungen, Therapieformen) ........................... 10 Die Bedeutung von Psychopharmaka in der psychiatrischen Behandlung - Wirkungen, Nebenwirkungen, Indikation ................................. 11 Die Schizophrenie - Hintergründe, Erscheinungsformen, Verlauf. Integrative Therapieansätze in der Behandlung von Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis .......................................................... 11 Das Wesen der Demenz - der Umgang mit chronisch verwirrten Menschen ............................ 12 Betreuung am Lebensende im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und medizinischer Behandlung ........................................................... 12

Eigenverantwortung, Delegation und Vertretung im Betreuungsrecht ............................... 6

Rechtsfragen rund um die Wohnung des Betreuten - von „A“, wie Anmieten bis „Z“, wie Zutritt ..................................................................... 12

Die Garantenstellung der Betreuer und deren strafrechtliche Haftung ............................................ 6

Junge Betreute - eine neue Herausforderung in der rechtlichen Betreuung (*Neu*)........................ 14

Aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungsrecht..... 7 Das Verwaltungsrecht in der Betreuungspraxis - professioneller Umgang mit den Behörden .......... 7 Umgang und Kommunikation mit den Behörden - Konflikte vermeiden .............................. 7 MDK-Prüfung und -Begutachtung - was sollte ein Betreuer beachten (*Neu*) ................................ 8

VII

Der Betreute in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen (Heimen) - unter Berücksichtigung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) sowie der landesrechtlichen Bestimmungen .................. 14 Genehmigungsvorbehalte zum Schutz des Vermögens der Betreuten und zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte ................................... 15 Umgang mit Grundstücken und Grundstücksrechten in der Betreuung.................. 15 http://www.kbw.de * E-Mail: [email protected] * II. Halbjahr 2015

VIII

Inhaltsverzeichnis Programmauszug Betreuungsrecht II. Halbjahr 2015 Der Betreute als Schuldner und Gläubiger - die Auswirkungen der Insolvenzordnung auf die Schuldenregulierung ............................................. 15 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für und gegen die Betreuten - Grundzüge, Bedeutung und Folgen des Zwangsvollstreckungsverfahrens im Betreuungsfall und die Aufgaben der Betreuer..... 16

Die Grundzüge des Sozialrechts Grundlagen des Sozialverwaltungsrechts für Berufsbetreuer....................................................... 17 Problemfeld Krankenversicherung (SGB V) in der Praxis von Betreuern ...................................... 17 SGB II kompakt - eine systematische Übersicht speziell für Betreuer und Sozialarbeiter ................ 18 Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsrecht nach dem SGB II und SGB XII für Betreuer ............................................. 18 Sozialhilfe und Grundsicherung (SGB XII) kompakt - eine systematische Übersicht speziell für Betreuer und Sozialarbeiter ................ 19 Das Verfahren vor dem Sozialgericht - ein Seminar für Betreuer ............................................. 19

Organisation der Betreuertätigkeit und Kompetenzerweiterung Betreuertätigkeit - wie geht das? Den Betreueralltag meistern - praktische Einführung in die Betreuertätigkeit .......................................... 20 Zeit- und Selbstmanagement für Betreuer: Arbeitsfreude und Zufriedenheit erhalten.............. 20 Spezialfälle im Betreuungsrecht - ein Workshop für Berufsbetreuer ................................ 21 Die Finanzierung der Betreuungstätigkeit Betreuervergütung und ihre Geltendmachung...... 21 Der Umgang mit persönlichen Daten der Betreuten durch den Betreuer - was brauche ich, was darf ich nutzen, wann muss ich eine Auskunft verweigern? ............................................ 22 Der Umgang mit Gewalt und Aggression im Berufsalltag von Betreuern.................................... 23 Nonverbale Kommunikation für Betreuer mithilfe der Körpersprache den Arbeitsalltag souverän meistern ................................................. 23

Weitere Themen für Berufsbetreuer, Vormünder und Verfahrenspfleger/Verfahrensbeistände Der Verfahrenspfleger für Volljährige nach dem FamFG: die Rechtsstellung der Verfahrenspfleger in Betreuungs- und Unterbringungssachen.......................................... 24 Der Betreute als Elternteil - Betreuertätigkeit an der Schnittstelle zwischen Betreuung und elterlicher Sorge .................................................... 24 Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung - Instrumente der selbstbestimmten Willenserklärung ...................... 24 Die Nachlasspflegschaft ....................................... 25

Themen aus anderen Fachkomplexen unseres Gesamtprogramms Systematische Einführung in das bürgerliche Recht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsänderungen ............................................... 26 MDK-Prüfung - Problem oder Chance? Qualitätssicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen (*Neu*)........................ 27 Seelische Behinderungen in der Eingliederungshilfe - Basiswissen über psychiatrische Krankheitsbilder für Nichtmediziner ...................................................... 27 Beendigung und Abwicklung von Wohnraum-/ Gewerbe-Mietverhältnissen .................................. 27 Betriebskostenrecht - gesetzliche Grundlagen, aktuelle Probleme und Rechtsprechung des BGH ...................................................................... 28 Die Gewährleistung im Mietrecht (Wohnraum und Gewerbe): Mietminderung, Mangelbeseitigung, Schadenersatz, Kündigung ............................................................. 28 Das Betreten von Grundstücken und Wohnungen durch Behörden................................ 29 Hausbesuche: Strategien für den Umgang mit schwierigen Situationen ........................................ 29 Hausbesuche - Praxisreflexionen, Gesprächsführung und Verhalten in schwierigen Situationen (*Neu*) ........................... 30 Die Praxis der Lohnpfändung für Arbeitgeber, Schuldner und Gläubiger ...................................... 30 SGB II - intensiv: von den Grundlagen der Leistungsgewährung bis zur Rückforderung ........ 31 Ambulante, teilstationäre oder stationäre Eingliederungshilfe? Die richtige Hilfe für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung auswählen ....................................... 31

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Inhaltsverzeichnis Programmauszug Betreuungsrecht II. Halbjahr 2015

IX

Systematische Einführung in das SGB XII ........... 32 Die Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII ....... 32 Mietrechtliche Fragen bei den Kosten der Unterkunft (KdU) nach § 22 SGB II....................... 32 Wohnen im Chaos: Ursachen, Möglichkeiten und Grenzen bei desorganisierten Wohnungen ... 33 Midi- und Mini-Jobs - bisheriges Recht, Übergangsregelungen, neues Recht .................... 34 Den Berufsalltag reflektieren - Supervision für Berufsbetreuer sowie für Fallmanager, Vermittler und Leistungssachbearbeiter in SGB II-Behörden ................................................... 34 Betreuung und Vormundschaft (Bachelor of Arts) ....................................................................... 36 Public Management: Verwaltungsrecht (NEU) / Finanzmanagement / Personalmanagement (Bachelor of Arts) .................................................. 36 Bildung und Erziehung im Kindes- und Jugendalter (Bachelor of Arts) .............................. 37 Leadership Public Governance (Master of Arts) ... 37

Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis:

Alle in diesem Fortbildungsprogramm verwendeten Produktbezeichnungen, Logos und Warenzeichen sind ® Eigentum der entsprechenden Inhaber. So sind Windows , ® ® ® ® ® ® NT , XP , Access , Excel , PowerPoint , Word und SQL® Server Marken der Microsoft Corporation

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1 Grundzüge des Betreuungsrechts Grundzüge des Betreuungsrechts - Rechtliche Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches - Verfahrensrecht Beachten Sie bitte auch das folgende Seminar:

Systematische Einführung in das bürgerliche Recht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsänderungen Fachseminar in zwei Teilen

Code: VRA000

Teil 1 (3 Tage): Einführung in das BGB - Allgemeiner Teil/Schuldverhältnis Teil 2 (2 Tage): Einführung in das BGB - Sachenrecht/Erbrecht  Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 26.

Systematische Einführung in das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsänderungen Fachseminar 09.09. - 11.09.2015 (Berlin) 16.11. - 18.11.2015 (Berlin) 15.02. - 17.02.2016 (Berlin) 25.05. - 27.05.2016 (Berlin)

Code: BEA040 Code: BEA040 Code: BEA040 Code: BEA040

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345,00 Euro 345,00 Euro 345,00 Euro 345,00 Euro

Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Grundlagen der Betreuung systematisch und praxisbezogen zu vermitteln. Die Teilnehmer sollen im Ergebnis des Seminars mit den Grundlagen des materiellen Betreuungsrechts sowie den Grundzügen des jeweils entsprechenden Verfahrensrechts als Voraussetzung für eine selbstständige Führung von Betreuungen hinreichend vertraut sein. Die vermittelten Kenntnisse können in den darauf aufbauenden Spezialseminaren vertieft werden. Schwerpunkte:  Überblick über die einschlägigen Gesetze des Betreuungsrechts, insbesondere BGB, FamFG und Rechtspflegergesetz  Die wichtigsten Rollenträger im Betreuungsverfahren: Betreuter, Betreuer, Betreuungsrichter, Rechtspfleger, Verfahrenspfleger, Gutachter, Betreuungsbehörde  Materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Voraussetzungen der Betreuerbestellung, insbesondere Auswahl des Betreuers, Aufgabenkreise, Einwilligungsvorbehalt, Bedeutung von Gutachten und Anhörung  Wirkung und Bedeutung der Betreuerbestellung: der Betreuer als gesetzlicher Vertreter, das Innenverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem, Zwangsbefugnisse des Betreuers, Heilbehandlung, Aufenthaltsbestimmung, Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen, Vermögenssorge  Verfahrensabläufe nach der Betreuerbestellung: Verlängerung oder Aufhebung der Betreuung, Erweiterung oder Einschränkung der Aufgabenkreise, Betreuerwechsel, Beschwerde  Eilverfahren: vorläufige Betreuerbestellung, vorläufige Genehmigung der Unterbringung, Eilmaßnahmen nach § 1846 BGB Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden; Mitarbeiter und Sozialarbeiter von Heimen; Mitarbeiter der Sozialpsychiatrischen Dienste; Mitarbeiter aus Betreuungsvereinen; Berufsbetreuer, die sich in das Aufgabengebiet einarbeiten oder die vorhandene Kenntnisse festigen wollen Benötigte Arbeitsmittel: BGB, FamFG (Empfehlung: Betreuungsrecht von A - Z, dtv) Dozent: Herr Michael Grabow, Richter am Amtsgericht

Beachten Sie bitte auch den folgenden Workshop:

Betreuertätigkeit - wie geht das? Den Betreueralltag meistern - praktische Einführung in die Betreuertätigkeit Workshop

Code: BEF010

 Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 20.

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Kommunales Bildungswerk e.V. * Gürtelstraße 29a/30 * 10247 Berlin * Tel.: (030) 293350-0 * Fax: 293350-39

Grundzüge des Betreuungsrechts 2 Der freie Wille und die Wünsche der Betreuten Fachseminar 22.07.2015 (Berlin) 14.09.2016 (Berlin)

Code: BEA041 * 190,00 Euro Code: BEA041 * 190,00 Euro

Betreute sind häufig in ihrer Willensbildung deutlich unfreier als der Durchschnitt der Bevölkerung. Als Ursachen kommen z. B. schwerwiegende psychische Erkrankungen, welche die Realitätswahrnehmung beeinträchtigen oder aufheben, aber auch hirnorganische Abbauprozesse in Frage. Die Beachtung des Willens des Betreuten wird im Gesetz und in der Rechtsprechung mehrfach gefordert, nicht immer aber mit ein und derselben Bedeutung. Zu unterscheiden sind z. B. der freie Wille vom natürlichen Willen und die Geschäfts- von der Einwilligungsfähigkeit. Im Seminar erfolgt eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik. Zugleich werden Wege aufgezeigt, wie der Wille und die Wünsche des Betreuten zu ermitteln und gesetzeskonform umzusetzen sind. Behandelt werden u. a. ausführlich die Bestimmungen über die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme. Schwerpunkte:  Der freie Wille als Grundlage der Geschäftsfähigkeit  Zulässigkeit und Förderung von Eigenhandlungen des Betreuten  Feststellung und Folgen der Geschäftsunfähigkeit  Fehlen einer freien Willensbestimmung als Voraussetzung des Einwilligungsvorbehalts  Einordnung der Testier- und Ehefähigkeit  Öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Folgen der Geschäftsunfähigkeit  Einwilligungsfähigkeit im Bereich Heilbehandlung und Freiheitsentziehung  Verfahrensfähigkeit des Betreuten im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren  Wünsche des Betreuten und Bindung des Betreuers  Haftungsrechtliche Folgen bei Missachtung des Willens Zielgruppe: Berufsbetreuer sowie Mitarbeiter bei Betreuungsvereinen und Betreuungsstellen Benötigte Arbeitsmittel: BGB, FamFG Dozent: Herr Reinhold Spanl, Hochschullehrer a. D.

Systematische Einführung in die Aufgaben der Betreuungsbehörde Fachseminar 13.10.2015 (Berlin)

Code: BEA050 * 190,00 Euro

Die Betreuungsbehörde erfüllt eine wichtige Funktion im kommunalen Hilfesystem, indem sie die Öffentlichkeit über das Betreuungsrecht und Möglichkeiten der Vorsorge informiert und bei der Erschließung vorrangiger Hilfen unterstützt. Sie wirbt Betreuer, führt sie in die Arbeit ein und begleitet diese während ihrer Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter. Im Rahmen der Netzwerkarbeit koordiniert die Betreuungsbehörde regional das Zusammenwirken aller am Betreuungsprozess beteiligter Akteure. Bei angeregten Betreuungsverfahren wirkt sie aktiv als Beteiligte am gerichtlichen Verfahren mit. In dem Seminar wird die Rolle der Betreuungsbehörde im örtlichen Betreuungswesen dargestellt. Schwerpunkte:  Aufbau und Struktur der Behörde  Werbung, Einführung und Begleitung von Betreuern  Aufklärung über Vorsorgevollmachten/Betreuungsverfügungen  Unterstützung des Betreuungsgerichts  Führung von Betreuungen  Aufbau eines Netzwerks Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden/-stellen; sonstige Interessenten Benötigte Arbeitsmittel: BGB, BtBG, FamFG (Auszug) Dozent: Herr Ulf Rosenberg, Fachbereichsleiter Besondere Soziale Dienste in einem Bezirksamt

Sozialdiagnostik in Betreuungsbehörden - Erstellung und Einsatz des Sozialberichts Fachseminar 10.09.2015 (Berlin)

Code: BEA054 * 215,00 Euro

Am 1. Juli 2014 ist das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde als Viertes Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die bessere Beachtung des Vorrangs der (primären) sozialrechtlichen Hilfesysteme gegenüber der Betreuung. Durch die Änderungen im Betreuungsbehördengesetz sollen die Funktionen der Betreuungsbehörde im Vorfeld und auch im gerichtlichen Verfahren gestärkt werden, um nach Möglichkeit die Einleitung einer Betreuung zu vermeiden. Die Anhörung nach § 279 FamFG vor der Bestellung eines Betreuers soll sich u. a. auf die persönliche, gesundheitliche und soziale Situation des Betroffenen und die Erforderlichkeit der Betreuung einschließlich geeigneter anderer Hilfen (§ 1896 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) beziehen. Ziel des Seminars ist es, die Mitarbeiter in ihren sozialdiagnostischen Kompetenzen sowie in den Fähigkeiten der Sozialberichtserstellung zu stärken. Die Teilnehmer werden befähigt, den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

http://www.kbw.de * E-Mail: [email protected] * II. Halbjahr 2015

3 Grundzüge des Betreuungsrechts Schwerpunkte:  Grundlagen der Sozialdiagnostik  Sozialdiagnostik in der Betreuungsbehörde: Einführung einer Arbeitshilfe  Methodik der Sozialdiagnostik: Umgang mit dem Erhebungsbogen  Gesprächsführung in der Sozialdiagnostik: Umgang mit dem Adressat  Erstellung des Sozialberichts: Anforderungen an eine gutachtliche Stellungnahme Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden/-stellen, sonstige Interessierte Dozent: Herr Prof. Dr. Dieter Röh, Professor für Sozialarbeitswissenschaft

Die Betreuungsbehörde als Urkundsstelle Fachseminar 23.10.2015 (Berlin)

Code: BEA058 * 190,00 Euro

Die Neuregelungen durch das 2. BtÄndG erweiterten das bereits umfangreiche Tätigkeitsfeld der Betreuungsbehörde u. a. dahingehend, nunmehr Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten vorzunehmen. Die Urkundspersonen benötigen für diese Aufgabe ein fundiertes Fachwissen. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen und Kenntnisse sind Inhalt des Seminars. Schwerpunkte:  Begriffsbestimmung  Die besondere Stellung der Urkundsperson  Richtlinien zur Beurkundung  Formelle und materiell-rechtliche Normen bei der Beglaubigung  Ablauf einer Beglaubigung  Folgen einer Beglaubigung Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, die Beglaubigungen vornehmen sollen Benötigte Arbeitsmittel: BtBG Dozentin: Frau Sylvia Brenke, Dipl.-Verwaltungswirtin, Leiterin eines Standesamtes

Systematische Einführung in das Verfahrensrecht zur Betreuung und Unterbringung auf der Grundlage des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Spezialseminar 05.10. - 06.10.2015 (Berlin)

Code: BEA080 * 270,00 Euro

Das Ziel des Seminars besteht darin, den Teilnehmern anhand von Fällen aus der gerichtlichen Praxis betreuungsrechtlich anwendbare Grundkenntnisse des Betreuungsverfahrens nach dem FamFG zu vermitteln und die Schwerpunkte seiner Anwendung in der Betreuung zu veranschaulichen. Die Teilnehmer erhalten die Gelegenheit, theoretisches Wissen und Praxiserfahrungen bei der Analyse typischer Fallkonstellationen anzuwenden. Mit dem Besuch des Seminars sollen sie zudem befähigt werden, Verfahrenspflegschaften zu führen. Schwerpunkte:  Örtliche Zuständigkeit und Abgabe  Der Begriff des Beteiligten und seine Auswirkungen im Betreuungsverfahren  Anhörung des Betroffenen und anderer Beteiligter, Sachverständigengutachten  Entscheidungsinhalt, Bekanntgabe und Wirksamwerden der Entscheidung, Verpflichtung des Betreuers, einstweilige Anordnung, Beschwerde, Genehmigung von Rechtsgeschäften  Unterbringungsverfahren: Zuständigkeit, Anhörung, Sachverständigengutachten, Entscheidungsinhalt, einstweilige Anordnung, Aussetzung der Unterbringung  Verfahrenspflegschaft: rechtliche Grundlagen, Handlungszuständigkeiten, Probleme, Falldiskussion Zielgruppe: Mitarbeiter von Behörden, Mitarbeiter und Sozialarbeiter von Heimen, Mitarbeiter der Sozialpsychiatrischen Dienste, Mitarbeiter aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer; sonstige Interessenten, z. B. Verfahrenspfleger. Der Besuch des Seminars setzt zwingend Grundkenntnisse des Betreuungsrechts gemäß Seminar BEA040 voraus. Benötigte Arbeitsmittel: BGB, FamFG Dozent: Herr Michael Grabow, Richter am Amtsgericht

Die Zusammenarbeit zwischen Betreuer und Betreuungsgericht - Probleme und Lösungswege Fachseminar 16.09.2015 (Berlin) 16.03.2016 (Berlin)

Code: BEA043 * 190,00 Euro Code: BEA043 * 190,00 Euro

Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt. Er hat Pflichten gegenüber dem Gericht zu erfüllen, benötigt Genehmigungen und möchte zeitgerecht seine Vergütung erhalten. Insbesondere bei der Vermögens- und Kontenverwaltung kommt es häufig zu Unstimmigkeiten, jedoch ist der Aufgabenbereich Personensorge nicht minder problematisch. Ziel des Seminars ist es, den Betreuer in seiner Stellung gegenüber dem Betreuungsgericht zu stärken und ihm Möglichkeiten aufzuzeigen, wie er Konflikte vermeiden kann. ©

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Grundzüge des Betreuungsrechts 4 Schwerpunkte:  Pflichten des Betreuers und deren Erfüllung  Zuständigkeiten von Richter und Rechtspfleger  Wie und wo kann der Betreuer Hilfe und Beratung erlangen?  Vielfalt der Genehmigungstatbestände  Taktik bei der Beantragung von Genehmigungen  Beschwerdemöglichkeiten abwägen und richtig anwenden  Beschleunigungsmaßnahmen Zielgruppe: Ehrenamtliche Betreuer, Berufsbetreuer, Verfahrenspfleger sowie Mitarbeiter bei Betreuungsvereinen und Betreuungsstellen Benötigte Arbeitsmittel: BGB, FamFG, VBVG Dozent: Herr Reinhold Spanl, Hochschullehrer a. D.

Berichterstattung, Schlussrechenschaftslegung und Rechnungslegung im Betreuungsverfahren Fachseminar 23.11.2015 (Berlin)

Code: BEA044 * 190,00 Euro

Im Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen, die Hintergründe und die praktische Ausgestaltung der Berichterstattungs-, Rechnungslegungs- und der Schlussrechenschaftslegungspflicht im gerichtlichen Betreuungsverfahren dargestellt. Häufig auftretende Probleme werden in diesem Zusammenhang anhand praktischer Beispiele erörtert. Entsprechende Lösungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Schwerpunkte:  Grundlagen der Berichts- und Rechnungslegungspflicht  Die Schlussrechenschaftslegung  Praktische Fragen zur Berichterstattung, Rechnungslegung und Schlussrechenschaftslegung (z. B. Art und Umfang der Nachweisführung)  Gerichtliche Prüfung von Bericht, Rechnungslegung und Schlussrechenschaftslegung  Der Betreuungsplan - wann ist dieser zu erstellen und welchen Inhalt muss dieser haben? Zielgruppe: Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer, Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, Betreuungsrechtspfleger, Mitarbeiter von Betreuungsvereinen Dozent: Herr Marko Torno, Dipl.-Rechtspfleger

Typische Fehler bei der Führung einer Betreuung und bei ihrer Abwicklung Spezialseminar 13.07. - 14.07.2015 (Berlin) 18.07. - 19.07.2016 (Berlin)

Code: BEE080 * 270,00 Euro Code: BEE080 * 270,00 Euro

Bestimmte Fehler bei der Betreuung sind offenbar typisch und werden von Rechtspflegern immer wieder moniert. Die jährliche Prüfung von Bericht und Rechnungslegung über die Vermögenswerte der Betreuten bringen diese zu Tage. Sie führen zu vermeidbaren Auseinandersetzungen, die allen Beteiligten viel Zeit kosten. Unachtsamkeit, z. B. bei der Auslegung von Betreutengeld verursacht leicht Schadensersatzansprüche. Auch die Beachtung der Wünsche der Betreuten kann problembehaftet sein. Praxisbezogen und anhand von Fallbeispielen sollen diese Fehler erkannt und Wege zu ihrer Überwindung aufgezeigt werden. Schwerpunkte:  Umfang und Beschränkungen des Vertretungsrechts der Betreuten  Einordnung der Eigenhandlungen und Wünsche der Betreuten  Beachtung gesetzlicher Vorgaben bei der Geldanlegung (Mündelsicherheit und Sperren)  Fehler bei der Abwehr von Gläubigern und der Geltendmachung von Ansprüchen der Betreuten  Taktik im Verfahren zur Erlangung betreuungsrechtlicher Genehmigungen  Umgang mit bestehenden Vollmachten neben der Betreuung  Erteilung von Vollmachten während der Betreuung durch den Betreuten und den Betreuer  Fehlerquellen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen und ärztlichen Eingriffen  Pflichten beim Tod der Betreuten  Umgang mit Nachlassgericht, Erben und Nachlasspflegern Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, Mitarbeiter aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer Benötigte Arbeitsmittel: BGB, FamFG Dozent: Herr Reinhold Spanl, Hochschullehrer a. D.

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5 Grundzüge des Betreuungsrechts Die Vertretungsbefugnis des Betreuers - Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Vertretung Spezialseminar 05.07.2016 (Berlin)

Code: BEE145 * 190,00 Euro

Betreuer haben die Angelegenheiten der Betreuten so zu besorgen, wie es deren Wohl entspricht. Im Rahmen ihrer Fähigkeiten muss den Betreuten die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Leben nach ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten (§ 1901 BGB). In der praktischen Lebensbewältigung setzt das ein fundiertes Wissen über die Rechtsstellung der Betreuten und der Betreuer voraus. In diesem Seminar sollen die Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Betreuung aufgezeigt werden. Eine besondere Rolle spielt dabei die Abgrenzung von Tätigkeiten an der Schnittstelle zwischen rechtlicher Betreuung und Sozialleistungen. Schwerpunkte:  Vertretung des Betreuten  Umfang und Pflichten der Betreuer  Geschäfts- und Einsichtsfähigkeit der Betreuten  Handlungs- und Prozessfähigkeit der Betreuten  Auswirkungen des Einwilligungsvorbehalts  Abgrenzung zu den Verpflichtungen anderer Leistungserbringer Zielgruppe: Berufsbetreuer, Mitarbeiter von Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden, ehrenamtliche Betreuer Benötigte Arbeitsmittel: BGB, SGB Dozent: Herr Ulf Rosenberg, Dipl.-Verwaltungswirt, Fachbereichsleiter Besondere Soziale Dienste in einem Bezirksamt

Kontrollbetreuung - die Überwachung des Bevollmächtigten Fachseminar 21.09.2015 (Berlin)

Code: BEE146 * 190,00 Euro

Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten und andere Vollmachten bereiten immer mehr Probleme: Missbrauch, Schlechtgebrauch, Rechenschaft, angebliche Schenkungen und Probleme beim Widerruf. Die Kontrollbetreuung kann parallel zu der Vorsorgevollmacht angeordnet werden, wenn aus der Sicht des Betreuungsgerichts Kontrollbedarf bezüglich der Vollmachtstätigkeit besteht, wie z. B. bei großen Vermögenswerten. Die Teilnehmer erhalten in diesem Seminar einen Überblick, wann ein Kontrollbetreuer zu bestellen ist und welche rechtlichen Voraussetzungen dafür vorhanden sein müssen. Das Vorgehen und die Voraussetzungen dafür werden praxisnah behandelt und diskutiert. Schwerpunkte:  Kontrollbetreuerbestellung nach § 1896 Abs. 3 BGB  Vorsorgevollmacht  Vollmachtmissbrauch  Auskunfts- und Rechenschaftspflichten des Bevollmächtigten  Widerruf  Angebliche Schenkungen  Hinweise für eigene Nachforschungen  Umgang mit Banken Zielgruppe: Betreuer, Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und -vereinen, Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte und andere Interessenten, die in diesem Bereich tätig sind Dozent: Herr Dr. Dietmar Kurze, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Vorsorgeanwalt

Betreuung und Strafrecht: Der Betreuer als Vertreter des beschuldigten oder geschädigten Betreuten. Der Betreuer als Geschädigter seines Betreuten oder als (ungewollter) Täter Fachseminar 22.06.2015 (Berlin) 26.11.2015 (Berlin) 08.06.2016 (Berlin)

Code: BEJ020N * 190,00 Euro Code: BEJ020N * 190,00 Euro Code: BEJ020N * 190,00 Euro

Wenn Betreute Täter oder Opfer geworden sind, müssen die Betreuer im Rahmen der ihnen übertragenen Wirkungskreise u. U. rasch tätig werden. Fundierte Kenntnisse sind dabei gefordert. Fehlerhaftes Handeln kann gravierende Auswirkungen auf den Betreuten und die eigene Haftung haben. Das Ziel des Seminars besteht darin, die Teilnehmer mit dem Verfahrensablauf vertraut zu machen und grundlegende prozessuale Kenntnisse zu vermitteln. Im Ergebnis des Seminars sollen sie zudem einschätzen können, wann sie selbst tätig werden können und wann ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss. Ergänzt werden die Seminarschwerpunkte durch einen Exkurs: der Betreuer als Geschädigter seines Betreuten und strafrechtliche "Fallen" für den redlichen Betreuer.

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Grundzüge des Betreuungsrechts 6 Schwerpunkte:  Grundzüge des Strafverfahrens: eine kurze Einführung  Der Betreute als Opfer einer Straftat: u. a. Anzeigepflicht, Strafantragsrecht, Opferrechte  Der Betreute als Beschuldigter/Angeklagter im Strafverfahren: Ermittlungs-, Haupt- und Vollstreckungsverfahren; Interessenkollision zwischen Betreuer und Betreuten (Zeugnispflicht?, Anzeigepflicht?); Rechtsmittel u. a.  Der Betreuer als Geschädigter seines Betreuten: Besonderheiten, praktische Empfehlungen  Strafrechtliche "Fallen" für den redlichen Betreuer: u. a. Vereiteln der Zwangsvollstreckung, Untreue, falsche eidesstattliche Versicherung, unterlassene Hilfeleistung, Strafbarkeit des Unterlassens (Garantenpflicht), Körperverletzung, Freiheitsberaubung u. a. Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, Mitarbeiter und Sozialarbeiter von Heimen, Mitarbeiter der Sozialpsychiatrischen Dienste, Mitarbeiter aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer Benötigte Arbeitsmittel: StGB, StPO Dozent: Herr Thomas Thiemer, Amtsanwalt, Dipl.-Rechtspfleger (FH)

Eigenverantwortung, Delegation und Vertretung im Betreuungsrecht Fachseminar 14.09.2015 (Berlin) 14.03.2016 (Berlin)

Code: BEE150 * 190,00 Euro Code: BEE150 * 190,00 Euro

Immer wieder taucht für den Betreuer die Frage auf, inwieweit die Führung einer Betreuung seine höchstpersönliche Pflicht ist. Über die im Seminar BEE145 behandelte Problematik der Vertretungsbefugnis hinaus, soll in diesem Seminar verdeutlicht werden, wann eine Delegation möglich erscheint und ob der Betreuer im eigenen Namen oder für den Betreuten als dessen Vertreter eine Vollmacht erteilen kann. Letztlich sollte die Kostentragung in allen Fällen geklärt werden. Schwerpunkte:  Der Kernbereich der persönlichen Betreuungstätigkeit  Bestellung von Verhinderungsbetreuern bei rechtlicher und bei tatsächlicher Verhinderung (und deren Vergütungsansprüche)  Erreichbarkeit des Betreuers  Delegationen von Tätigkeiten außerhalb des Kernbereiches (Vor-/Nachbereitung)  Interne Delegation auf Kosten des Betreuers  Externe Delegation auf Kosten des Betreuten  Vergütungsrechtliche Auswirkungen  Haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen  Besonderheiten bei Vereinsbetreuern Zielgruppe: Ehrenamtliche Betreuer, Berufsbetreuer, Verfahrenspfleger sowie Mitarbeiter bei Betreuungsvereinen und Betreuungsstellen Benötigte Arbeitsmittel: BGB, FamFG, VBVG Dozent: Herr Reinhold Spanl, Hochschullehrer a. D.

Die Garantenstellung der Betreuer und deren strafrechtliche Haftung Fachseminar 09.09.2015 (Berlin)

Code: BEE165 * 190,00 Euro

Macht sich ein Betreuer strafbar, wenn er bei unzulässigen freiheitsentziehenden Maßnahmen (etwa Abschließen der Zimmertür im Heim) nicht einschreitet? Riskiert er ein Strafverfahren, wenn er untätig zusieht, wie sich der Betreute selbst schädigt? Läuft er sogar Gefahr, selbst bestraft zu werden, wenn er Straftaten des Betreuten nicht verhindert oder diese zur Anzeige bringt? Was hat ein gesetzlicher Betreuer zu garantieren und welche Lebensrisiken trägt der betreute Mensch? Im Seminar werden diese Fragen anhand von authentischen Fällen beantwortet. Schwerpunkte:  Strafbarkeit wegen Unterlassens: echtes Unterlassen/unechtes Unterlassen  Inhalt von Garantenpflichten  Grenzen von Garantenpflichten  Betreuer als Beschützergarant  Betreuer als Überwachergarant/Aufsichtspflicht?/Obhutspflicht?  Garantenstellung von leistungserbringenden Fachkräften (z. B. Pflegekräften)  Garantenstellung der Heime  Garantenstellung der Betreuungsbehörde  Überblick über die Rechtsprechung zur Haftung der Heime und Krankenhäuser bei Stürzen der Bewohner  Strafrechtliche Haftung des Betreuers bei Stürzen/Unfällen des Betreuten, Maßnahmen zur Sturzvermeidung  Reduzierung von Fixierungsmaßnahmen - Redufix Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, Mitarbeiter und Sozialarbeiter von Heimen, Mitarbeiter der Sozialpsychiatrischen Dienste, Mitarbeiter aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer. Für dieses Seminar werden Grundkenntnisse des Betreuungsrechts vorausgesetzt. Dozentin: Frau Alexandra Reinfarth, Dipl.-Rechtspflegerin

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7 Grundzüge des Betreuungsrechts Aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungsrecht Spezialseminar 20.04.2016 (Berlin)

Code: BEA056 * 190,00 Euro

Ziel des Spezialseminars ist es, den Teilnehmern einen Überblick über die Entwicklung des Betreuungsrechts in der Rechtsprechung seit 2010 zu geben. Im Mittelpunkt stehen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofes sowie der Oberlandesgerichte. Schwerpunkte:  Betreuerbestellung  Auswahl des Betreuers  Pflichten des Betreuers  Betreuungsgerichtliche Genehmigungen  Behandlungsabbruch  Unterbringung  Vergütung Zielgruppe: Betreuer, Mitarbeiter der Betreuungsbehörden, der Sozialpsychiatrischen Dienste, Verfahrenspfleger. Für die Teilnahme werden eigene praktische Erfahrungen vorausgesetzt. Benötigte Arbeitsmittel: BGB, FamFG Dozentin: Frau Dr. Andrea Diekmann, Vorsitzende Richterin am Landgericht

Das Verwaltungsrecht in der Betreuungspraxis - professioneller Umgang mit den Behörden Fachseminar 20.11. - 21.11.2015 (Berlin * Fr. und Sa.) 27.06. - 28.06.2016 (Berlin)

Code: BEB205 * 270,00 Euro Code: BEB205 * 270,00 Euro

Betreuer haben eine Vielzahl von Verwaltungsverfahren durchzuführen, bei denen sie häufig auf Schwierigkeiten im Umgang mit den Behörden stoßen. So wird nicht selten ihre Rechtsstellung von der Verwaltung unzutreffend eingeschätzt oder sie selbst sind nicht sicher, welche Anforderungen an das Verwaltungshandeln geltend gemacht werden dürfen, welche Ansprüche auf konkretes Handeln bestehen. Im Seminar werden den Betreuern die Grundlagen für rechtssicheres Auftreten gegenüber der Verwaltung vermittelt, indem Verfahrensgrundsätze erläutert und in ihrer praktischen Anwendung demonstriert werden. Da sich ein großer Teil der Betreuertätigkeit auf Verwaltungsverfahren mit den Sozialleistungsträgern konzentriert, wird im Seminar speziell auf die Regelungen des SGB X als Verfahrensgesetz für die Sozialleistungsverwaltung eingegangen. Gleichzeitig erhalten die Betreuer Gelegenheit, ihre bisherigen Erfahrungen und Handlungsstrategien im Umgang mit Behörden vorzustellen und auszutauschen. Schwerpunkte:  Aufklärung, Beratung und Auskunft  Antragstellung, wiederholte Antragstellung  Rechte und Pflichten des Antragstellers, Rechte und Pflichten der Behörde  Akteneinsicht  Anhörung  Prüfen von Bescheiden auf deren Rechtmäßigkeit  Erkennen fehlerhafter Bescheide und Handlungsmöglichkeiten  Bekanntgabe und Zustellung an Betreuer  Richtige Berechnung von Fristen Zielgruppe: Betreuer sowie Mitarbeiter aus anderen Bereichen, die für ihre Klientel Verwaltungsverfahren zu betreiben und Verwaltungsentscheidungen zu überprüfen haben. Verwaltungsrechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Benötigte Arbeitsmittel: VwVfG, SGB X Dozentin: Frau Kerstin Winkler, Oberregierungsrätin

Umgang und Kommunikation mit den Behörden - Konflikte vermeiden Fachseminar 18.11.2015 (Berlin)

Code: BEB210 * 190,00 Euro

Alle sozialen Einrichtungen haben vielfältige Verbindungen zu diversen Behörden. Regelmäßig sind Erstanträge zu stellen, Anträge zu verlängern, Zuwendungen oder Entgelte zu beantragen und abzurechnen, Widersprüche einzulegen oder Entgeltverhandlungen zu führen. Und nicht immer verlaufen die Kontakte störungsfrei. Wenn erst einmal ein bestimmtes Stadium erreicht ist, dann gibt es häufig kaum noch ein Zurück. Zeitraubende und beide Seiten nervende Schriftwechsel in immer kürzeren Abständen enden dann oft in Dienstaufsichtsbeschwerden. Doch soweit muss es nicht kommen. Im Seminar werden Verwaltungsstrukturen transparent gemacht und somit Wege aufgezeigt, wie man Auseinandersetzungen mit den Behörden vermeiden oder bestehende Konflikte entschärfen kann.

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Die wichtigsten Aufgabenkreise im Betreuungsrecht 8 Schwerpunkte:  Wie die Verwaltung tickt  Das Einmaleins des Erfolgs: Rechtsgrundlagen und Verwaltungsstrukturen kennen  Wie sich Konflikte aufbauen  Der Konflikt ist da - und nun?  Das Gespräch suchen spart viel Zeit  Schreiben müssen rechtssicher sein  Dienstaufsichtsbeschwerde - formlos, fristlos, fruchtlos. Ist das wirklich so?  Erfahrungsaustausch - welche Strategien sind Erfolg versprechend? Zielgruppe: Mitarbeiter aus sozialen Einrichtungen, Beratungsstellen, Verbänden und Vereinen, Berufsbetreuer, weitere Interessenten Benötigte Arbeitsmittel: VwVfG, SGB X Dozentin: Frau Kerstin Winkler, Oberregierungsrätin

MDK-Prüfung und -Begutachtung - was sollte ein Betreuer beachten (*Neu*) Fachseminar 28.09.2015 (Berlin) 25.04.2016 (Berlin)

Code: BEB211 * 190,00Euro Code: BEB211 * 190,00Euro

Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankversicherung (MDK) werden seit dem Jahr 2009 generell unangemeldet bzw. mit kurzfristiger Anmeldung durchgeführt. Nur mit Zustimmung des Pflegebedürftigen bzw. seines gesetzlichen Vertreters darf eine Prüfung erfolgen. MDK-Begutachtungen haben einen anderen Stellenwert, da von der festgelegten Pflegestufe der Umfang der Leistungen abhängt, den die Pflegebedürftigen von der Pflegekasse erhalten. In diesem Seminar werden die wichtigsten Inhalte einer MDK-Prüfung und einer MDK-Begutachtung dargestellt. Die Einflussmöglichkeiten der Betreuer, stehen im Mittelpunkt des Seminars. Schwerpunkte:  Gesetzliche Grundlagen nach SGB XI  Inhalte der Qualitätsprüfrichtlinie (QPR)/Pflegetransparenzvereinbarungen  Inhalte der Begutachtungsrichtlinie  Einwilligung zur MDK-Prüfung - Was ist zu beachten?  Die Rolle des gesetzlichen Vertreters Zielgruppe: Betreuer, Leitungskräfte aus dem SGB XI Bereich, andere Interessierte Dozentin: Frau Carola Stenzel, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Master of Arts, Dipl.-Pflegewirtin (FH) Beachten Sie bitte auch das folgende Seminar:

MDK-Prüfung - Problem oder Chance? Qualitätssicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen (*Neu*) Spezialseminar  Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 27.

Code: SOC096

Die wichtigsten Aufgabenkreise im Betreuungsrecht - Gesundheitssorge - Aufenthaltsbestimmung/Wohnungsangelegenheiten - Vermögenssorge

Fürsorglicher Zwang im Betreuungsrecht. Eine grundlegende Darstellung der verschiedenen Fallgestaltungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen der Zwangsbehandlung Spezialseminar 11.05.2016 (Berlin)

Code: BED060 * 190,00 Euro

Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Betreuung sind ein Thema, das im Betreuungsalltag mit vielen Unsicherheiten verbunden ist und nicht wenige Fragen aufwirft. Im Seminar wird eine grundlegende Einführung in die unterschiedlichen Fallgestaltungen des Zwangs im Betreuungsrecht gegeben. Unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen in Bezug auf Zwangsanwendung dargestellt und erläutert. Die Rechte und Befugnisse - aber auch die Beschränkungen - der Betreuer sowie der weiteren am Verfahren beteiligten Personen und Stellen werden vorgestellt. Schwerpunkte:  Zivilrechtliche Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB  Ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1906 Abs. 3 und 3a BGB  Öffentlich-rechtliche Unterbringung nach dem PsychKG  Freiheitsentziehende Maßnahmen in Einrichtungen nach § 1906 Abs. 4 BGB

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9 Die wichtigsten Aufgabenkreise im Betreuungsrecht  Freiheitsentziehende Maßnahmen im ambulanten/häuslichen Bereich?  Zwangsbefugnisse des Betreuers gegenüber dem Betreuten?  Zur Frage der Zulässigkeit einer ambulanten Zwangsbehandlung  Sonstige Zwangsmaßnahmen im Betreuungsverfahren und Unterbringungsverfahren Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und -vereinen, Berufsbetreuer Benötigte Arbeitsmittel: BGB, FamFG Dozent: Herr Michael Grabow, Richter am Amtsgericht

Freiheitsentziehende Maßnahmen und Unterbringungen außerhalb von psychiatrischen Kliniken, insbesondere in Pflegeeinrichtungen und sonstigen Wohnformen Spezialseminar 12.11.2015 (Berlin)

Code: BED065 * 190,00 Euro

Freiheitsbeeinträchtigende Maßnahmen stellen ein ernstes Problem für Pflegeeinrichtungen, für rechtliche Betreuer und auch für die Angehörigen der Betroffenen dar. Dabei steht die Frage der Zulässigkeit des Anbringens von Bettgittern in Senioreneinrichtungen besonders im Vordergrund. Ähnlich problematisch ist die Zulässigkeit von Fixierungen, die Verabreichung von ruhigstellenden Medikamenten oder der Einsatz von Bewegungssendern. Auch die Zulässigkeit einer geschlossenen Unterbringung auf speziellen Stationen von Pflegeeinrichtungen sowie die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in Wohngemeinschaften für Demenzerkrankte oder in der eigenen Wohnung ist kritisch zu hinterfragen. Neben dem Krankheitsbild einer Demenz liegt die Problematik auch bei schwer alkoholerkrankten Personen oder bei psychiatrischen Erkrankungen vor. Bei der Prüfung der Zulässigkeit ist unter anderem die Frage zu beantworten, ob der Schutz der betroffenen Person die Freiheitsbeeinträchtigung rechtfertigt. Auf den Beschluss des BGH zu freiheitsentziehenden Maßnahmen bei pflegebedürftigen Personen vom 26.06.2012 wird im Rahmen des Seminars eingegangen. Schwerpunkte:  Unterschiedliche Arten einer Freiheitsbeeinträchtigung  Genehmigungspflicht durch das Gericht  Gesetzliche Grundlagen einer Genehmigungsprüfung  Alternativen Zielgruppe: Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und von Pflegediensten, rechtliche Betreuer, Angehörige von Betroffenen Benötigte Arbeitsmittel: BGB, FamFG Dozent: Herr Dirk Siemon, Richter am Amtsgericht

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege: gut gemeint - oft falsch verstanden Fachseminar 06.07. - 07.07.2015 (Berlin)

Code: BED066 * 270,00 Euro

Der Umgang mit bewegungseinschränkenden Maßnahmen ist eines der sensibelsten Themen in der Pflege. In Pflegeeinrichtungen werden Fixierungsmaßnahmen regelmäßig und routinemäßig angewandt. Betroffene Menschen werden in ihrer Würde angetastet und ihrer Freiheitsrechte beraubt. Dabei ist eine sichere Pflege ohne Fixierungen möglich. Das praxisorientierte Seminar will Mut machen, Fixierungsmaßnahmen in der Pflege zu vermeiden. Neben der Vermittlung des fachlichen Standards im Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen werden insbesondere Blockaden, die die Umsetzung einer wissensbasierten Pflege behindern, herausgearbeitet. Die Teilnehmer eignen sich Entscheidungs- und Handlungskompetenzen zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen an. Sie erhalten Argumentationshilfen zur Einbeziehung anderer Verantwortlicher. Das Seminar beschäftigt sich mit einem erfolgreichen psychosozialen Ansatz zur Vermeidung von Fixierungsmaßnahmen und grenzt sich damit von verfahrensrechtlichen Ansätzen ab. Es beschäftigt sich nur am Rande mit der Freiheitsentziehung durch sedierende Medikamente. Schwerpunkte:  Kurzer Überblick über die rechtlichen Grundlagen: Betreuungsrecht, Haftung  Wissensbasierte Pflege  Abbau von Blockaden bei der Umsetzung (u. a. Ängste, Schuldgefühle, überzogenes Sicherheitsdenken, verschobene Verantwortung)  Umgang mit Gefährdungssituationen: Handlungsschritte - Alternativen Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsstellen und Heimaufsichtsbehörden, Betreuer, Pflegeverantwortliche. Abweichend vom üblichen zeitlichen Ablauf endet das Seminar am zweiten Tag um 12:00 Uhr. Dozentin: Frau Simone Krauskopf, Dipl.-Pädagogin, Rechtsanwältin

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Die wichtigsten Aufgabenkreise im Betreuungsrecht 10 Eilfälle in der Betreuung, Unterbringung nach BGB/PsychKG, Gesundheitssorge, Zwangsbehandlung - aktuelle Fragen des Betreuungsrechts Spezialseminar 16.06.2015 (Berlin) 21.06.2016 (Berlin)

Code: BED040 * 190,00 Euro Code: BED040 * 190,00 Euro

Ziel des Seminars ist es, zwei in der Praxis der Betreuungstätigkeit wichtige Komplexe in systematischer Weise gründlich zu behandeln. Es wird zugleich die Gelegenheit gegeben, auf aktuelle Entwicklungstendenzen im Betreuungsrecht einzugehen und diese zu diskutieren. Besonderer Wert wird auf die Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung gelegt. Schwerpunkte: 1. Teil: Eilfälle in der Betreuung  Gewöhnliche einstweilige Anordnung; Voraussetzungen gem. §§ 300, 301 FamFG  Eilige einstweilige Anordnungen  Vorläufige Maßregeln  Eilfälle bei der ärztlichen Behandlung des Betreuten: Eilfälle, wenn der Patient einwilligungsfähig ist; Eilfälle, wenn der Patient einwilligungsunfähig und der Eingriff nicht gefährlich im Sinne von § 1904 BGB ist; Eilfälle, wenn der Patient einwilligungsunfähig und der Eingriff gefährlich ist 2. Teil: Unterbringung/unterbringungsähnliche Maßnahmen und aktuelle Fragen des Betreuungsrechts  Unterbringung: Abgrenzung öffentlich-rechtliche Unterbringung - Unterbringung nach BGB; Voraussetzungen für eine Unterbringungsgenehmigung nach BGB; Verfahren  Unterbringungsähnliche Maßnahmen: Arten; Voraussetzungen für eine Genehmigungserteilung; Verfahren  Aktuelle Fragen des Betreuungsrechts Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, Mitarbeiter und Sozialarbeiter von Heimen, Mitarbeiter der Sozialpsychiatrischen Dienste, Mitarbeiter aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer. Für dieses Seminar werden Grundkenntnisse des Betreuungsrechts vorausgesetzt. Benötigte Arbeitsmittel: BGB, FamFG Dozent: Herr Stefan Stroh, Rechtsanwalt

Neues SächsPsychKG 2014 - Änderungen des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (*Neu*) Fachseminar 24.06.2015 (Leipzig)

Code: BED041 * 215,00 Euro

Im Seminar wird ein Überblick über das Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) gegeben. Die in August 2014 in Kraft getretenen Änderungen werden erläutert. Vertieft wird dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung und deren Umsetzung sowie auf die Regelungen zur Rechtsstellung Untergebrachter, zur Zwangsernährung und zu den neuen Sicherungsmaßnahmen eingegangen. Schwerpunkte:  Grund der Änderung des SächsPsychKG 2014, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs  Übersicht über die Neuerungen durch das Dritte Änderungsgesetz zum SächsPsychKG  Zwangsbehandlung und Zwangsernährung (Anwendungsbereich, Richtervorbehalt, Voraussetzungen), Abgrenzung zu § 1906 BGB  "Neue" Rechte des Untergebrachten (u. a. Aufenthalt im Freien, geschlechtsspezifische Untersuchung)  Rolle des Betreuers im SächsPsychKG  Erweiterung des Sicherungsmaßnahmenkatalogs (Umfang, Anforderungen an Durchführung und Überwachung sowie Anordnungskompetenz)  Fachaufsicht für die Durchführung der Unterbringung nach dem SächsPsychKG, Psychiatrieberichterstattung Zielgruppe: Berufsbetreuer und Mitarbeiter von Betreuungsvereinen, Mitarbeiter von Psychiatrischen Krankenhäusern, psychiatrischen Abteilungen und des Maßregelvollzugs, Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und des öffentlichen Gesundheitsdienstes; Mitarbeiter im Gesundheitswesen, die beruflichen Kontakt zur Unterbringung nach dem SächsPsychKG haben Dozent: Herr Dr. jur. Erik Hahn, Richter am Sozialgericht und Lehrbeauftragter an einer sächsischen Universität

Aufgabenkreis Gesundheitssorge: psychiatrisches Grundwissen (Diagnosen, Einrichtungen, Therapieformen) Fachseminar 17.03. - 18.03.2016 (Berlin)

Code: BEC020N * 270,00 Euro

Dieses Seminar richtet sich an rechtliche Betreuer, die noch nicht über psychiatrische Kenntnisse verfügen oder vorhandene Kenntnisse auffrischen möchten. Auch Berufseinsteiger sind eingeladen. Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über zentrale „Störungsbilder“ psychischer Krankheiten, gibt einen ersten Überblick über das unübersichtliche Versorgungssystem und erklärt die wichtigsten ärztlichen und nichtärztlichen Therapieformen.

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11 Die wichtigsten Aufgabenkreise im Betreuungsrecht Schwerpunkte:  Aufbau des psychiatrischen Klassifikationssystems ICD-10  Ursachen psychiatrischer Erkrankungen  Hauptsymptomatik der verschiedenen Störungsbilder  Übersicht über psychiatrische Einrichtungen und Therapieformen  Grundlagen der diagnosespezifischen Gesprächsführung mit psychisch Kranken Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und -vereinen, Berufsbetreuer Dozentin: Frau Anja Geißler, Diplom-Psychologin

Die Bedeutung von Psychopharmaka in der psychiatrischen Behandlung - Wirkungen, Nebenwirkungen, Indikation Spezialseminar 24.06.2015 (Berlin) 09.05.2016 (Berlin)

Code: BEC040 * 170,00 Euro Code: BEC040 * 170,00 Euro

Viele Betreuer sind verunsichert, wenn die Betreuten mit Psychopharmaka behandelt werden sollen. Welche Medikamente sind geeignet? Welche Wirkungen und Nebenwirkungen sind zu befürchten? Welche alternativen Behandlungsmöglichkeiten gibt es? Wann ist eine betreuungsgerichtliche Genehmigung notwendig? Dies sind nur einige Fragen, vor denen die Betreuer stehen. Im Seminar werden anhand von Beispielen diese Probleme ausführlich erörtert und den Betreuern ein Forum des Erfahrungsaustausches geboten. Schwerpunkte:  Wirkungsmechanismen von Psychopharmaka  Unterteilung in die verschiedenen Gruppen mit Schwerpunkt auf Neuroleptika  Neue Behandlungsansätze  Betreuungsgerichtliche Genehmigung Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und -vereinen, Berufsbetreuer. Das Seminar beginnt um 10:00 Uhr und endet um 15:00 Uhr. Dozent: Herr Dr. Jörg Weingärtner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Die Schizophrenie - Hintergründe, Erscheinungsformen, Verlauf. Integrative Therapieansätze in der Behandlung von Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis Spezialseminar 16.09.2015 (Berlin)

Code: BEC045 * 190,00 Euro

Alle mit der Betreuung psychotischer Patienten Betraute stehen vor dem Problem, mit dem zu Betreuenden eine tragbare Arbeitsbeziehung zu entwickeln, um die Medikamentencompliance in der Langzeitbehandlung zu erhöhen. Häufige Rückfälle sollen möglichst verhindert werden, da jeder Klinikaufenthalt den Patienten aus seinem gewohnten sozialen Umfeld herausreißt. Diesen circulus vitiosus gilt es zu unterbrechen, um die Prognose im Langzeitverlauf zu verbessern. Im Seminar wird Auskunft über Hintergründe, Erscheinungsformen, Verlauf der Krankheit und neuere Therapieansätze in der Schizophreniebehandlung gegeben, wie zum Beispiel psychoedukative Ansätze, welche nachweislich die Medikamenten- und Krankheitseinsicht erhöhen helfen. Auch spielen die atypischen Neuroleptika in den neueren Behandlungsansätzen eine wichtige Rolle. Den Betreuern wird durch das Seminar die Möglichkeit gegeben, ihre Handlungskompetenz auch in schwierigen akuten Krankheitsphasen zu erhöhen und durch diverse Interventionen, in deren Mittelpunkt eine tragfähige Arbeitsbeziehung steht, den Langzeitverlauf günstig zu beeinflussen. Schwerpunkte:  Was ist Schizophrenie und wie äußert sie sich?  Darstellung der Probleme in der Schizophreniebehandlung  Psychopharmaka als integrativer Bestandteil in der Therapie  Psychoedukative Intervention  Psychotherapie im Rahmen integrativer Schizophreniebehandlung  Wichtigkeit einer vernetzten Behandlungsphilosophie  Vermittlung von Grundlagen und Perspektiven integrativer Behandlungskonzepte  Bedeutung der Betreuung als ein Punkt in der vernetzten Behandlung psychotischer Patienten  Zusammenarbeit mit Familie und anderen Betreuenden als Ansatz zur Rückfallprophylaxe bei schizophrenen Patienten Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und -vereinen, Berufsbetreuer Dozent: Herr Dr. Jörg Weingärtner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

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Die wichtigsten Aufgabenkreise im Betreuungsrecht 12 Beachten Sie bitte auch das folgende Seminar:

Seelische Behinderungen in der Eingliederungshilfe - Basiswissen über psychiatrische Krankheitsbilder für Nichtmediziner Fachseminar

Code: SOC145

 Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 27.

Das Wesen der Demenz - der Umgang mit chronisch verwirrten Menschen Spezialseminar 06.07.2016 (Berlin)

Code: BEC047 * 190,00 Euro

Die Demenz gehört neben der Depression zu den häufigsten psychischen Erkrankungen im Alter. Demenziell erkrankte ältere Menschen fordern uns heraus, unsere Grenzen zu spüren, ungewöhnliche Formen der Kommunikation wahrzunehmen und auszubilden sowie Phantasie zu entwickeln für neue Wege, die Kontakt und Verständnis ermöglichen. Ziel des Seminar ist es, den Betreuern zu helfen, den vielleicht auf den ersten Blick unverständlichen Verhaltensweisen mit Offenheit, Toleranz, Fachwissen und einer bewussten Fragehaltung zu begegnen sowie gezielte Hilfs- und Therapiemöglichkeiten einzuleiten. Schwerpunkte:  Das Wesen der Demenz - Unterscheidung zwischen Hirnleistungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten  Selbsterfahrung zum eigenen Vergessen und zur eigenen Verwirrtheit  Bedeutung des Menschenbildes und einer Ethik im Selbstverständnis der Betreuer  Selbstwahrnehmung und Reflexion des eigenen betreuerischen Handelns in konkreten Situationen  Nutzen und Grenzen der medikamentösen Therapie kognitiver und nichtkognitiver Symptome der Demenz Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und -vereinen, Berufsbetreuer Dozent: Herr Dr. Björn Kruse, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie

Betreuung am Lebensende im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und medizinischer Behandlung Spezialseminar 08.07.2015 (Berlin) 18.04.2016 (Berlin)

Code: BEC120 * 190,00 Euro Code: BEC120 * 190,00 Euro

Die Betreuung oder Pflege endet oft mit dem Tod des Betreuten. Häufig stellt insbesondere die letzte Lebensphase des Menschen für Angehörige, Betreuer oder Mitarbeiter von Heimen oder aus anderen Bereichen der Altenhilfe und Pflege eine schwierige Herausforderung dar. Es gilt, die Selbstbestimmung und Würde des Sterbenden zu wahren, das Leiden des Betroffenen weitestgehend einzuschränken und die dafür notwendige medizinische Behandlung auszuwählen. Im Spezialseminar werden Möglichkeiten und Grenzen finalen medizinischen Handelns vorgestellt. Es werden in diesem Seminar keine juristisch-verfahrenstechnische Fragen im Zusammenhang mit dem Tod der Betreuten behandelt, sondern es geht vorrangig um medizinische und ethische Aspekte. Es soll den Betreuern helfen, medizinisches Handeln zu verstehen und die oft schwierige Entscheidungsfindung im Sinne der Betreuten zu erleichtern. Schwerpunkte:  Selbstbestimmung und Würde: die Bedeutung für medizinisches Handeln am Lebensende  Möglichkeiten und Grenzen medizinischer Behandlung bei terminaler Erkrankung  Abbruch oder Nicht-Einleiten von Therapien bei schwersten Erkrankungen  Sinn und Unsinn künstlicher Ernährung am Lebensende  Das sogenannte Wachkoma: im Leben halten oder sterben lassen?  Demenz und Pflegebedürftigkeit: Herausforderungen heute und in Zukunft Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, Mitarbeiter und Sozialarbeiter von Heimen, Mitarbeiter der Sozialpsychiatrischen Dienste, Mitarbeiter aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer Dozent: Herr Dr. Michael de Ridder, Facharzt für Innere Medizin

Rechtsfragen rund um die Wohnung des Betreuten - von „A“, wie Anmieten bis „Z“, wie Zutritt Spezialseminar 11.04. - 12.04.2016 (Berlin)

Code: BEE180Z * 270,00 Euro

Die Aufgaben, die Betreuer im Zusammenhang mit dem Schutz und Erhalt des Lebensmittelpunktes der betreuten Person tagtäglich zu bewältigen haben, können außerordentlich vielschichtig sein. Neben dem Anmieten und dem Erhalt einer Wohnung ist auch die Kündigung des Wohnraumes Aufgabe der Betreuer. Im Zusammenhang mit der Anmietung, der Weitervermietung, der Kündigung, dem Verkauf oder der Auflösung einer Wohnung haben die Betreuer diverse Genehmigungserfordernisse zu beachten. Im ersten Teil des Seminars werden die materiellrechtlichen Grundlagen des Mietrechtes vermittelt und ein Bezug zu den Pflichten der Betreuer im Aufgabenkreis

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13 Die wichtigsten Aufgabenkreise im Betreuungsrecht hergestellt. In einem zweiten Teil werden spezielle Probleme des Aufgabenfeldes, wie das Verfahren zur Genehmigung der Wohnungskündigung, die Zulässigkeit von Zwangsmitteln in diesem Zusammenhang, der Umgang mit Vermüllung, Möglichkeiten des Zutrittes zur Wohnung, die Abwehr von Räumungsklagen und der Räumungsschutz nach der ZPO besprochen. Schwerpunkte: 1. Tag:  Anmieten einer Wohnung für den Betreuten  Pflichten aus dem Mietvertrag  Abmahnung des Betreuten  Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter  Die Räumungsklage; Räumungsschutz für den Betreuten  Übergabe der Wohnung an andere Vermieter; Schönheitsreparaturen  Schutz des Betreuten vor Verlust des Wohnraumes 2. Tag:  Pflichten des Betreuers im Aufgabenkreis; Abgrenzung zu anderen Aufgabenkreisen  Schutz des Lebensmittelpunktes des Betreuten  Umgang mit Vermüllung: Ursachen, Arten, Zulässigkeit, Folgen und Kosten der Entmüllung, Einbindung der Behörden, praktische Hinweise  Problem des Wohnungszutritts  Kündigung von Wohnraum des Betreuten durch den Betreuer  Wohnungsauflösung  Probleme beim Umzug ins Heim  Zwangsbefugnisse im Aufgabenkreis  Vermieten einer Wohnung im Eigentum des Betreuten  Neueste Rechtsprechung und Literatur Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, Mitarbeiter und Sozialarbeiter von Heimen, Mitarbeiter der Sozialpsychiatrischen Dienste, Mitarbeiter aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer Benötigte Arbeitsmittel: Empfohlen wird das Handbuch Meier/Neumann "Vermögenssorge/Wohnungsangelegenheiten", 2. Auflage, 2011 Dozentinnen: Frau Kirsten Wüstenberg, Fachanwältin für Mietrecht; Frau Alexandra Reinfarth, Dipl.-Rechtspflegerin Beachten Sie bitte auch die folgenden Seminare:

Beendigung und Abwicklung von Wohnraum-/ Gewerbe-Mietverhältnissen Spezialseminar  Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 27.

Code: BAC025

Betriebskostenrecht - gesetzliche Grundlagen, aktuelle Probleme und Rechtsprechung des BGH Spezialseminar  Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 28.

Code: BAC020

Die Gewährleistung im Mietrecht (Wohnraum und Gewerbe): Mietminderung, Mangelbeseitigung, Schadenersatz, Kündigung Spezialseminar  Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 28.

Code: BAC028

Das Betreten von Grundstücken und Wohnungen durch Behörden Spezialseminar

Code: ORA010

 Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 29.

Hausbesuche: Strategien für den Umgang mit schwierigen Situationen Fachseminar

Code: FÜA291

 Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 29.

Hausbesuche - Praxisreflexionen, Gesprächsführung und Verhalten in schwierigen Situationen (*Neu*) Spezialseminar  Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 30.

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Code: FÜA296

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Die wichtigsten Aufgabenkreise im Betreuungsrecht 14 Junge Betreute - eine neue Herausforderung in der rechtlichen Betreuung (*Neu*) Fachseminar 04.11.2015 (Berlin) 22.06.2016 (Berlin)

Code: BED019 * 190,00 Euro Code: BED019 * 190,00 Euro

Seit einigen Jahren steigt die Zahl der jungen Betreuten zwischen 18 und 25 Jahren in der beruflichen Betreuung. Diese bringen neue Herausforderungen mit sich. Ziel des Seminars ist es, auf die Besonderheiten dieser Klientengruppe hinzuweisen und praktische Tipps für die alltägliche Arbeit zu vermitteln. Schwerpunkte:  Bedarfslage jüngerer Menschen  Junge Betreute mit Kindern  Netzwerkarbeit bei der Arbeit mit jungen Klienten  Besondere Herausforderung in der Vermögenssorge, bei Drogenproblemen und Straffäligkeit  Umgang mit den jungen Betreuten: Grenzen setzen, Ansprache, Kompromissfindung Zielgruppe: Berufsbetreuer, Behördenmitarbeiter, Mitarbeiter von ambulanten Diensten Dozent: Herr Christian Kästner, Dipl.-Sozialpädagoge, Berufsbetreuer, Mediator und Suchtberater, langjährige Erfahrungen als Dozent im Betreuungsbereich

Der Betreute in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen (Heimen) - unter Berücksichtigung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) sowie der landesrechtlichen Bestimmungen Spezialseminar 24.09. - 25.09.2015 (Berlin)

Code: BED020N * 270,00 Euro

Viele Betreute sind - zumal im Alter und/oder bei Krankheit - darauf angewiesen, in Einrichtungen der Pflege zu wohnen und dort ihren Lebensmittelpunkt zu bilden. Während die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Pflegeinrichtung bisher im Heimgesetz bundesweit einheitlich geregelt waren, gilt jetzt eine gesplittete Rechtslage. Soweit es darauf ankommt, die Rechtsfragen rund um den Abschluss und die Beendigung des Vertrags (jetzt Verbrauchervertrag - früher Heimvertrag) zu klären, ist das WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) als Bundesgesetz zutreffend. Die Fragen des Ordnungsrechts für die vielfältigen Einrichtungen werden seit der Förderalismusreform I durch die Länder geregelt, so dass jetzt 16 verschiedene Landesgesetze zu beachten sind. Das Seminar umfasst zwei Tage, wobei am 1. Tag ausschließlich die Fragen rund um das WBVG und am 2. Tag die einschlägigen Landesbestimmungen zum Ordnungsrecht der Einrichtungen erörtert werden. Das Konzept sieht vor, dass das Seminar als Ganzes oder auch nur einer der beiden Tage belegt werden kann, wobei bereits bei der Anmeldung mitgeteilt werden soll, welches Landesrecht gewünscht wird.

Bei Buchung des gesamten Seminars verwenden Sie bitte den Seminarcode BED020N, bei der Buchung eines einzelnen Tages die zugehörigen Codes. Schwerpunkte: 1.Tag: Das vorvertragliche und das Vertragsverhältnis des Wohn- und Betreuungsvertrages  Aufklärungs- und Informationspflichten des Unternehmers Code: BED020N-1 * 190,00 Euro  Einzuhaltende Formen, vorgesehene Sanktionen, Ansprüche des Verbrauchers  Inhalt des Vertrages  Leistungsstörungen (Mängel bei der Leistungserbringung)  Fragen der Geschäftsfähigkeit  Auswirkungen des Betreuungsrechts  Kündigung und Aufhebung des Vertrages  Anpassungen der Entgelte  Anpassungen der Leistungen  Veränderung des Pflegebedarfs  Pflegeplan 2. Tag: Einschlägige Landesbestimmungen zum Ordnungsrecht in den Einrichtungen  Betriebserlaubnis Code: BED020N-2 * 190,00 Euro  Anzeigepflicht  Bauliche Ausstattung der Einrichtungen  Mitbestimmung der Bewohner  Sicherstellung von Vorschüssen und Darlehen  Schließung der Einrichtung  Sonstige Zwangsmaßnahmen gegen den Betreiber  Verbindung zum Betreuungsrecht  Qualität der Pflege  Zertifizierung der Einrichtungen  Öffentliche Investitionsförderung

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15 Die wichtigsten Aufgabenkreise im Betreuungsrecht Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, Mitarbeiter und Sozialarbeiter in Heimen, Mitarbeiter aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer, Mitarbeiter aus Heimaufsichtsbehörden Dozent: Herr Friedrich-Wilhelm Heumann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Genehmigungsvorbehalte zum Schutz des Vermögens der Betreuten und zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte Spezialseminar 19.10.2015 (Berlin)

Code: BEA100N * 190,00 Euro

Die Beantragung von betreuungsgerichtlichen Genehmigungen im Betreuungsverfahren gehört zu den regelmäßigen Aufgaben von Betreuern. Häufig besteht in Genehmigungsverfahren Eilbedarf. Ziel des Seminars ist es, einen Überblick über das gerichtliche Genehmigungsverfahren zu bieten und daraus resultierend die Punkte zu erarbeiten, die im Antrag enthalten sein sollten, damit dieser die Grundlage einer zeitnahen Entscheidung bilden kann und Rückfragen des Gerichts minimiert werden. Ferner soll Raum geboten werden für den Erfahrungsaustausch und für die individuellen Fragen der Teilnehmer. Schwerpunkte:  Genehmigungen bezüglich des Girokontos, des Sparbuchs und sonstiger Vermögensanlagen des Betreuten (§§ 1812, 1813 BGB)  Genehmigung bezüglich der Aufgabe von Wohnraum (§ 1907 BGB)  Genehmigung der Erbausschlagung  Genehmigungen von Grundstücksgeschäften für den Betreuten  Ablauf des Genehmigungsverfahrens inkl. Rechtsmittelverfahren  Checklisten für den Inhalt von Genehmigungsanträgen  Gebrauch der betreuungsgerichtlichen Genehmigung im Rechtsverkehr  Stellung und Aufgaben der Verfahrenspfleger Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsvereinen und -behörden sowie freiberufliche Betreuer, die sich einen Überblick über die Genehmigungspflichten verschaffen und ihre Antragstellung optimieren möchten Benötigte Arbeitsmittel: BGB, FamFG Dozent: Herr Marko Torno, Dipl.-Rechtspfleger

Umgang mit Grundstücken und Grundstücksrechten in der Betreuung Fachseminar 15.09.2015 (Berlin) 15.03.2016 (Berlin)

Code: BEE181 * 190,00 Euro Code: BEE181 * 190,00 Euro

Im Seminar wird ein Einblick in den Aufbau des Grundbuchs vermittelt und das Grundbucheintragungsverfahren im Überblick dargestellt. Wie kommt eine Eintragung in das Grundbuch zustande? Welche Rechte des Betreuten an Grundstücken können für den Betreuer wichtig sein, z. B. Grundschulden und Hypotheken, Dienstbarkeiten, Nießbrauch und Wohnungsrecht. Welche betreuungsgerichtlichen Genehmigungen sind erforderlich, wenn ein Recht bestellt oder entfernt werden muss? Auch der Umgang mit Mietrechten kann für den Betreuer von Bedeutung sein. Schwerpunkte:  Wie ist das Grundbuch aufgebaut und wie liest man die Eintragungen?  Wie gestaltet sich das Eigentum an Grundstücken (auch am Wohnungseigentum)?  Welche Bedeutung hat ein Grundstücksrecht für den Betreuten?  Wie gestaltet sich die Begründung eines Rechts und wie erfolgt die Eintragung?  Kann der Betreuer Rechte des Betreuten an Grundstücken aufgeben?  Wie berechnet man den Wert eines Grundstücks oder Rechts?  Mit welcher Taktik kann man betreuungsgerichtliche Genehmigungen erlangen?  Besonderheiten des Grundstücks im Erbrecht  Begründung und Beendigung eines Mietrechts; Eintritt kraft Gesetzes Zielgruppe: Ehrenamtliche Betreuer, Berufsbetreuer, Verfahrenspfleger sowie Mitarbeiter bei Betreuungsvereinen und Betreuungsstellen; weitere Interessenten Benötigte Arbeitsmittel: BGB, GBO Dozent: Herr Reinhold Spanl, Hochschullehrer a. D.

Der Betreute als Schuldner und Gläubiger - die Auswirkungen der Insolvenzordnung auf die Schuldenregulierung Fachseminar 24.09. - 25.09.2015 (Berlin)

Code: BEE020 * 270,00 Euro

Zu den regelmäßigen Aufgaben von Betreuern gehört es, im Rahmen der Vermögenssorge die Schulden der Betreuten - häufig Mietschulden, Schulden aus Haustürgeschäften, Abonnements, Versicherungsverträgen, Mitgliedschaften u. ä. - zu regulieren und auf Mahnungen und Vollstreckungsbegehren zu reagieren. So ist es im Interesse der Betreuten wichtig zu wissen, ob Forderungen zu Recht bestehen und in welcher Reihenfolge Schulden zu begleichen sind. Dies festzustellen, ist oft eine komplizierte, langwierige und arbeitsintensive Aufgabe. Das Ziel des ©

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Die wichtigsten Aufgabenkreise im Betreuungsrecht 16 Seminars besteht darin, die Teilnehmer zu befähigen, in allen Phasen des Verfahrens richtige und vor allem rechtlich fundierte Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus sollen den Teilnehmern Kenntnisse für den Fall vermittelt werden, dass die Betreuten Inhaber von Forderungen sind und als Gläubiger auftreten. Schwerpunkte: Der Betreute als Schuldner:  Was ist Überschuldung?  Möglichkeiten der Sicherung des notwendigen Lebensbedarfs  Sicherung der Unterkunft - das Vorgehen bei Mietschulden  Forderungsentstehung; Kreditformen  Weitere besondere Schuldverhältnisse, wie Haustürgeschäfte, Versicherungen, Mitgliedschaften, Abzahlungskäufe  Schulden der Betreuten, die ein Dritter verursacht hat, einschließlich Regress  Schulden wegen strafbarer Handlungen  Inkassotätigkeit, Inkassokosten  Schulden und Sozialhilfe  Einführung in die Insolvenzordnung, insbesondere in das Verbraucherinsolvenzverfahren mit möglicher Restschuldbefreiung Der Betreute als Gläubiger:  Durchsetzung von Ansprüchen  Verzicht auf Ansprüche Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, aus Schuldnerberatungsstellen, Mitarbeiter und Sozialarbeiter von Heimen, Jugendämtern, aus Betreuungsvereinen sowie Berufsbetreuer. Kenntnisse des Zwangsvollstreckungsverfahrens gem. Seminar BEE030 werden vorausgesetzt. Benötigte Arbeitsmittel: BGB, ZPO, SGB II und XII, InsO, Taschenrechner Dozentin: Frau Barbara Kroll, Rechtsanwältin, langjährige Schuldner- und Insolvenzberaterin

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für und gegen die Betreuten - Grundzüge, Bedeutung und Folgen des Zwangsvollstreckungsverfahrens im Betreuungsfall und die Aufgaben der Betreuer Spezialseminar 30.11. - 01.12.2015 (Berlin)

Code: BEE030 * 270,00 Euro

In dem Spezialseminar werden die Teilnehmer mit den Grundzügen und der Komplexität des Zwangsvollstreckungsverfahrens vertraut gemacht. Ihnen werden praktisch erprobte Lösungswege aufgezeigt, die der Gefahrenabwehr des Schuldners dienen. Zugleich werden sie befähigt, die Interessenlage der Gläubiger zu verstehen und zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Betreuten selbst als Gläubiger in Erscheinung treten. Fallbeispiele aus der Praxis der Schuldnerberatung sollen die aufzuzeigenden Wege und Auswege verdeutlichen. Auf das Seminar zur Schuldenregulierung (Code: BEE020) wird hingewiesen. Schwerpunkte:  Handlungsstrategien bei Schulden der Betreuten bzw. Ratsuchenden  Ermittlung der Gläubiger  Mahnverfahren: vom Mahnbescheid bis hin zur eidesstattlichen Vermögensauskunft  Prüfen der Forderung: Inkasso, Verjährung  Grundlagen der Zwangsvollstreckung, Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher  Die eidesstattliche Vermögensauskunft, notwendige Abgabe, mögliche Vermeidung  Besonderheiten bei der Forderungspfändung (Lohnpfändung, Kontopfändung)  Abwehr von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, Pfändungsschutzanträge, Pfändungsschutzkonto  Sanierungsmodelle, Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren/Reform der Insolvenzordnung  Interventionsmöglichkeiten bei Primärschulden Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, aus Schuldnerberatungsstellen, Mitarbeiter und Sozialarbeiter von Jugendämtern, Heimen, aus Betreuungsvereinen sowie Berufsbetreuer Benötigte Arbeitsmittel: BGB, ZPO Dozentin: Frau Claudia Helbig, Schuldner- und Insolvenzberaterin, Dipl.-Sozialpädagogin Beachten Sie bitte auch das folgende Seminar:

Die Praxis der Lohnpfändung für Arbeitgeber, Schuldner und Gläubiger Spezialseminar Code: PEA645  Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 30.

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17 Die Grundzüge des Sozialrechts Die Grundzüge des Sozialrechts - Recht der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung - Eingliederung in den Arbeitsmarkt (SGB III) - Recht der Grundsicherung (SGB II/SGB XII)

Grundlagen des Sozialverwaltungsrechts für Berufsbetreuer Fachseminar 15.06. - 16.06.2015 (Berlin) 15.06. - 16.06.2016 (Berlin)

Code: BEB190 * 270,00 Euro Code: BEB190 * 270,00 Euro

Berufsbetreuer haben zwangsläufig mit dem Sozialverwaltungsrecht zu tun. Es geht darum, für die Betreuten Anträge zu stellen, Widersprüche einzulegen und ggf. auch Klagen einzureichen. Diese Dinge sind alle im SGB I und SGB X und im Sozialgerichtsgesetz geregelt. Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Überblick über das Sozialverwaltungsrecht, seine Rechtsquellen und Handlungsformen und werden damit befähigt, die Rechte der Betreuten sicherer wahrnehmen zu können. Da immer auch Gebiete aus dem besonderen Sozialverwaltungsrecht tangiert sind, werden Fragen aus dem SGB II, SGB V, SGB VI , SGB XI , SGB XII kurz umrissen. Schwerpunkte:  Geschäftsfähigkeit  Exkurs ins Zivilrecht: Willenserklärungen  Sozialverwaltungsverfahren  Amtsermittlungsgrundsatz und Mitwirkungspflichten  Fristen unter Berücksichtigung des Zugangs  Verwaltungsakt: Aufhebung, Rücknahme, Nebenbestimmungen, Erstattungsforderungen  Wiedereinsetzung  Wiederholte Antragstellung  Herstellungsanspruch  Aufrechnung  Qualitiative Anforderungen an einen Bescheid/Widerspruchsbescheid Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, Mitarbeiter und Sozialarbeiter aus Heimen und Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer Benötigte Arbeitsmittel: SGB I und X und SGG Dozentin: Frau Simone Krauskopf, Dipl.-Pädagogin, Rechtsanwältin

Problemfeld Krankenversicherung (SGB V) in der Praxis von Betreuern Fachseminar 01.10. - 02.10.2015 (Berlin) 29.09. - 30.09.2016 (Berlin)

Code: BEB079 * 270,00 Euro Code: BEB079 * 270,00 Euro

Leider zeigt sich zunehmend eine ablehnende Haltung der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber Betreuten, insbesondere gegenüber Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt; dies sowohl im Bereich Leistungen als auch im Bereich Mitgliedschaften. Die Kassen verschicken überwiegend Schreiben mit dem Tenor „... bedauern, dass eine Mitgliedschaft derzeit nicht eröffnet werden kann” ohne Rechtsgrundlage oder gar Rechtsbehelf. Im Seminar wird den Teilnehmern Grundwissen über die Versicherungsmöglichkeiten im Bereich des SGB V vermittelt. Hierbei wird das rechtliche Handwerkszeug für die Auseinandersetzung mit den Kassen an die Hand gegeben, um Mitgliedschaften und Leistungen zu erwirken. Die einschlägigen Vorschriften werden intensiv erläutert. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, vorab selber einschätzen zu können, ob eine gesetzliche Versicherung infrage kommt. Die Teilnehmer können die Probleme ihrer Betreuerpraxis im Umgang mit den Kassen in den Seminarverlauf einbringen und haben die Gelegenheit, ihre Fragestellungen aus der Praxis zum Seminar mitzubringen. Schwerpunkte:  Pflichtversicherungen (Arbeitgeber, Alg I-/II-Empfänger, Rentner - KVdR, über 55-Jährige, behinderte Menschen in Werkstätten)  Allgemeine Pflichtversicherung der bisher Nichtversicherten seit dem 01.04.2007 (Grundwissen)  Freiwillige Versicherung (Entstehen und Beginn, besondere Personengruppen, Vorversicherungszeiten, Beitragseinstufungen, Beitragsübernahmen durch SGB XII/SGB II)  Ruhen des Leistungsanspruchs bei Beitragsrückständen  Familienversicherung (Ehegatten und Kinder, Stief- und Enkelkinder, Pflegekinder)  PKV (private Krankenversicherung, Versicherungspflicht seit 01.01.2009)  Inhaftierung  Zuzahlungen, Eigenanteile und Belastungsgrenzen  Die Versichertenkarte  Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X  Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 27 SGB X  Antworten auf häufige Fragen zum Thema: wo steht das denn?  Ausblick auf die gesetzlichen Neuregelungen ©

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Die Grundzüge des Sozialrechts 18 Zielgruppe: Mitarbeiter aus Betreuungsbehörden, Mitarbeiter von Heimen und Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer, sonstige Interessenten. Ein ausführliches Exposé mit Musterschreiben zu den wichtigsten Problemen kann zum Preis von 15,00 Euro käuflich erworben werden. Benötigte Arbeitsmittel: SGB V (aktuelle Version) Dozent: Herr Klaus Rohsmöller, erfahrener Dozent im Bereich der Krankenversicherung

SGB II kompakt - eine systematische Übersicht speziell für Betreuer und Sozialarbeiter Fachseminar 07.09.2015 (Berlin) 19.01.2016 (Berlin)

Code: BEB100X * 190,00 Euro Code: BEB100X * 190,00 Euro

Die Gesetzesänderungen der letzten Jahre haben zu einer Vielzahl von Neuregelungen im Leistungsbereich des SGB II geführt, die auch auf die Leistungsansprüche von Betreuten deutliche Auswirkungen haben. Im Seminar wird in kurzer und konzentrierter Form ein Gesamtüberblick über die Regelungen des SGB II unter Berücksichtigung der Gesetzesänderungen sowie der neuen Rechtsprechung gegeben. Es soll auf diesem Wege auch zu einer umfassenden Beschäftigung mit dem SGB II angeregt werden. Schwerpunkte:  Regelbedarfsermittlung  Kosten für Unterkunft und Heizung, Miet- und Stromschulden, Mietkautionen  Schul- und Teilhabebedarfe (Bildungspaket)  Einmalige Leistungen  Regelung des § 11 zum Einsatz des Einkommens in Verbindung mit der Änderung der Alg II-VO und der Freibetragsregelung für Erwerbstätige  Regelungen der Sanktionsnorm  Tilgung von Darlehen  Aufrechnungsmöglichkeiten  Sonderregelungen für Auszubildende  Verfahrensrechtliche Änderung im Bereich der Antragstellung etc. Zielgruppe: Betreuer, Mitarbeiter der Betreuungsbehörden, Sozialarbeiter Benötigte Arbeitsmittel: SGB II Dozent: Herr Holger Jacobi, Jurist Beachten Sie bitte auch den folgenden Wochenkurs:

SGB II - intensiv: von den Grundlagen der Leistungsgewährung bis zur Rückforderung Wochenkurs  Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 31.

Code: SOA001S

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsrecht nach dem SGB II und SGB XII für Betreuer Fachseminar 09.11. - 10.11.2015 (Berlin)

Code: BEB100 * 270,00 Euro

In dem Seminar soll den Teilnehmern die Rechtslage dargestellt sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung die Fähigkeit vermittelt werden, bestehende Ansprüche aus dem Leistungsbereich des SGB II und SGB XII auch in komplexen Fallgestaltungen zu erkennen und gegen die Behörde durchzusetzen. Auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung der Sozialgerichte, Landessozialgerichte und des BSG werden betreuungsrelevante Themenbereiche dargestellt, die in der Praxis häufig mit Schwierigkeiten behaftet sind. Die Möglichkeit zur Besprechung eigener Fälle wird umfassend gegeben sein, Formulierungsbeispiele werden als Muster ausgehändigt. Schwerpunkte:  Leistungsvoraussetzungen, Einsatz- und Bedarfsgemeinschaften  Einsetzen der Leistungen (Antragstellung/Kenntnisgrundsatz)  Regelbedarfe, abweichende Bedarfslagen  Leistungsansprüche neben dem Regelbedarf  Besonderheit bei Hilfe in Einrichtungen  Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen  Kosten der Unterkunft  Umgang mit Sanktionierungen im SGB II  Leistungsansprüche neben dem Regelbedarf  Gewährung von Darlehen, Rückforderung, Aufrechnungsmöglichkeiten  Aufhebung/Rücknahme von Leistungsbescheiden und die Rückforderung bereits erbrachter Leistungen (Kurzdarstellung)

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19 Die Grundzüge des Sozialrechts Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, Mitarbeiter und Sozialarbeiter in Heimen, Mitarbeiter aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer. Die Probleme der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege werden in diesem Seminar nicht behandelt. Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, SGB XII (einschl. Durchführungsverordnung), SGB X, SGB I (soweit vorhanden) Dozentin: Frau Patricia Groth, Volljuristin

Sozialhilfe und Grundsicherung (SGB XII) kompakt - eine systematische Übersicht speziell für Betreuer und Sozialarbeiter Spezialseminar 08.09.2015 (Berlin) 18.01.2016 (Berlin)

Code: BEB105N * 190,00 Euro Code: BEB105N * 190,00 Euro

Die Gesetzesänderungen der letzten Jahre haben zu einer Vielzahl von Veränderungen im Leistungsbereich des SGB XII geführt, die auch auf die Leistungsansprüche von Betreuten deutliche Auswirkungen haben. Im Seminar wird in kurzer und konzentrierter Form ein Gesamtüberblick über die Regelungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII unter Berücksichtigung der Gesetzesänderungen sowie der neuen Rechtsprechung gegeben. Es soll auf diesem Wege auch zu einer umfassenden Beschäftigung mit dem SGB XII angeregt werden. Schwerpunkte:  Die wesentlichen Aspekte des Leistungsrechts  Fragen zur Partnerschaft im Sinne des Sozialrechts (getrenntlebende Ehegatten, Lebenspartner, eheähnliche Partner)  Geänderte Regelbedarfsermittlung; Nichtanrechnung häuslicher Ersparnis beim Krankenhausaufenthalt (4. Kapitel)  Übernahme von Unterkunftskosten, Mietkautionen, Warmwasseranteil  Übernahme von Miet- und Energieschulden nach § 36 SGB XII  Unterschiede bei der Darlehensrückzahlung im SGB II und XII  Änderungen bei der Berücksichtigung von Stromguthaben  Gewährung von einmaligen Leistungen nach § 31 SGB XII und Mehrbedarfen nach § 30 SGB XII  Bildung und Teilhabe nach § 34 SGB XII  Die Feststellung der Hilfebedürftigkeit im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft und die gesetzliche Vermutung der Bedarfsdeckung nach § 36 SGB XII Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, Mitarbeiter und Sozialarbeiter in Heimen, Mitarbeiter aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer; sonstige Interessenten Benötigte Arbeitsmittel: SGB XII in der aktuellen Fassung Dozent: Herr Holger Jacobi, Jurist

Das Verfahren vor dem Sozialgericht - ein Seminar für Betreuer Fachseminar 17.09. - 18.09.2015 (Berlin)

Code: BEB180N * 270,00 Euro

Das sozialgerichtliche Verfahren ist für Betreuer aufgrund der Zuständigkeit der Sozialgerichte für Rechtsstreitigkeiten im Bereich Renten- und Krankenversicherung, vor allem im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe, von wesentlicher Bedeutung. Gegenstand des Fachseminars ist die praxisorientierte Vermittlung der Regeln und Grundsätze des sozialgerichtlichen Verfahrens unter besonderer Berücksichtigung der Stellung der Betreuer. Es soll die Teilnehmer mit dem Ablauf des Verfahrens vor dem Sozialgericht vertraut machen, damit sie ihre Rolle besser ausfüllen und zu einer sachgerechten Prozessführung sowie zu einer befriedigenden Prozessbeendigung beitragen können. Schwerpunkte:  Aufbau, Zuständigkeit und Spruchkörper der Sozialgerichtsbarkeit  Klagen und ihre Ziele, z. B. Anfechtungs- und Leistungsklage, Untätigkeitsklage  Sachentscheidungsvoraussetzungen (u. a. Vorverfahren, Klagefrist und Rechtsschutzbedürfnis)  Handlungsmöglichkeiten der Betreuer  Formen der streitigen und unstreitigen Verfahrensbeendigung  Prozesskostenhilfe  Eilrechtsschutz nach §§ 86a und b SGG  Berufungs- und Beschwerdeverfahren  Kosten Zielguppe: Betreuer, Mitarbeiter der Betreuungsbehörden, der Sozialpsychiatrischen Dienste; Verfahrenspfleger Benötigte Arbeitsmittel: SGB X, SGG Dozentin: Frau Birgit Längert, Richterin am Sozialgericht

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Organisation der Betreuertätigkeit und Kompetenzerweiterung 20 Beachten Sie bitte auch die folgenden Seminare:

Ambulante, teilstationäre oder stationäre Eingliederungshilfe? Die richtige Hilfe für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung auswählen Spezialseminar  Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 31.

Code: SOC150

Systematische Einführung in das SGB XII Fachseminar  Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 32.

Code: SOA005Z

Die Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII Spezialseminar  Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 32.

Code: SOA008M

Mietrechtliche Fragen bei den Kosten der Unterkunft (KdU) nach § 22 SGB II Spezialseminar  Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 32.

Code: SOA008U

Wohnen im Chaos: Ursachen, Möglichkeiten und Grenzen bei desorganisierten Wohnungen Fachseminar  Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 33.

Code: SOG240

Organisation der Betreuertätigkeit und Kompetenzerweiterung - Arbeits- und Büroorganisation - Vergütung und Aufwendungsersatz - Datenschutz - Verhaltenstraining und Supervision

Betreuertätigkeit - wie geht das? Den Betreueralltag meistern - praktische Einführung in die Betreuertätigkeit Workshop 20.06.2015 (Sa. * Berlin) 14.11.2015 (Sa. * Berlin)

Code: BEF010 * 190,00 Euro Code: BEF010 * 190,00 Euro

Der Workshop soll Berufseinsteigern helfen, die erste Zeit als Berufsbetreuer zu meistern. Er setzt aber auch betreuungsrechtliche Kenntnisse voraus. Insbesondere der Besuch des Fachseminars „Systematische Einführung in das Betreuungsrecht“ Code: BEA040 auf der Seite 1 wird deshalb empfohlen. Auf dieser Grundlage werden praktische Herangehensweisen an die Betreuertätigkeit vermittelt. Auf die Fragestellungen und Probleme der Teilnehmer wird ausführlich eingegangen. Schwerpunkte:  Organisation der Tätigkeit, Vor- und Nachteile eines Büros/einer Bürogemeinschaft  Benötigte Ausstattungen und Versicherungen  Vergütungsfragen, Finanzierbarkeit der Betreuertätigkeit  Probleme der Zusammenarbeit mit Gerichten, Behörden u. a. Einrichtungen  Anforderung an die Betreuer (Belastbarkeit, Krankheits- und Urlaubsvertretung, Helfersyndrom u. ä.)  Archivierung und Verjährungsfristen  Fragen der Teilnehmer zu einzelnen Betreuungen, konkrete Fallbesprechungen Zielgruppe: Berufsbetreuer, die sich in das Aufgabengebiet einarbeiten wollen; Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, die an einem Erfahrungsaustausch zu Fragen einer effektiven Organisation des Betreuungsalltags interessiert sind Dozentin: Frau Sandra Springer, Berufsbetreuerin

Zeit- und Selbstmanagement für Betreuer: Arbeitsfreude und Zufriedenheit erhalten Fachseminar 06.04. - 07.04.2016 (Berlin)

Code: BEF021 * 270,00 Euro

Die rechtliche Betreuung ist eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe, die von Betreuern viele unterschiedliche Fähigkeiten verlangt. So muss der Betreuer einerseits einfühlsam für die Belange des Klienten, andererseits sachlich im Umgang mit Behörden und Institutionen sein. In diesem Spannungsfeld ist es unerlässlich, einen effizient Arbeitsstil zu haben, um Zeit, Geld und die vorhandenen Ressourcen effektiv zu nutzen. Zudem ist es

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21 Organisation der Betreuertätigkeit und Kompetenzerweiterung wichtig, mit den eigenen Gefühlen bewusst umzugehen, sich abgrenzen zu können, um sich vor Überforderung und Erschöpfung zu schützen. In diesem Seminar werden den Teilnehmern Grundlagen aus dem Zeitmanagement und dem NLP (Neurolinguistisches Programmieren) vermittelt und durch Entspannungsübungen in Kleingruppenarbeit geübt. Schwerpunkte:  Persönliche Standortbestimmung  Reflexion und Verbesserung des eigenen Arbeitsstils  Planen und Prioritäten setzen  Über- und Unterforderung erkennen und gegensteuern  Strategien, um eigene Ressourcen aufzutanken  Eigenmotivation erkennen und nutzen  Balance zwischen Mitgefühl und sachlicher Distanz finden  Grenzen setzen  Ziel- und lösungsorientiert denken Zielgruppe: Betreuer, Mitarbeiter in Betreuungsvereinen und -behörden, sonstige Interessierte Dozentin: Frau Barbara Walther, NLP-Lehrtrainerin und Coach (DVNLP)

Spezialfälle im Betreuungsrecht - ein Workshop für Berufsbetreuer Workshop 20.07. - 21.07.2015 (Berlin) 12.09. - 13.09.2016 (Berlin)

Code: BEF015 * 270,00 Euro Code: BEF015 * 270,00 Euro

Bei der Führung einer Betreuung ergeben sich vielfältige Probleme, welche häufig durch die Betreuer alleine nicht gelöst werden können. Dieser Workshop will den Teilnehmern ein Forum geben, ihre Erfahrungen auszutauschen und ihr betreuungsrechtliches Wissen zu aktualisieren. Es werden insbesondere Spezialfälle und Probleme aus der Praxis erarbeitet und gelöst; die Besprechung von Neuerungen in allen relevanten Rechtsbereichen, insbesondere im Betreuungsrecht, Erbrecht, Vergütungsrecht, Schuld- und Sachenrecht, rundet das Seminar ab. Fragestellungen können vorab in einer kurzen schriftlichen Darstellung an das Kommunale Bildungswerk e.V. gesandt werden. Die genannten Schwerpunkte sind als ein Angebot zu verstehen. Schwerpunkte: Erarbeitung von Problemfällen:  Verhältnis zu Richtern und Rechtspflegern  Erfüllung der Bereichspflichten  Richtiger Umgang mit Vergütungs- und Auslagenersatzansprüchen  Erfolgreiche Beschwerdeeinlegung mit zielgerichteter Begründung  Erkennen betreuungsgerichtlicher Genehmigungstatbestände und deren erfolgversprechende Beantragung  Erlangung eines Einwilligungsvorbehalts und dessen richtiger Einsatz  Beachtung der Betreutenwünsche und deren haftungsfreie Umsetzung  Lösung von Problemen bei Geldanlagen und mit Banken  Zweifelsfragen bei freiheitsentziehenden Unterbringungen und ärztlichen Eingriffen  Pflichten bei einer Heimunterbringung  Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche, insbesondere von Pflichtteilsrechten  Abwehr von Gläubigern und Umgang mit Sozialhilfestellen  Erkennen möglicher Haftungsfallen Aktualisierung des betreuungsrechtlichen Wissens und Besprechung von Neuerungen:  Gesetzliche Änderungen beachten und umsetzen  Berücksichtigung neuer Rechtsprechung in der täglichen Anwendung Zielgruppe: Berufsbetreuer sowie Mitarbeiter von Betreuungsvereinen und Betreuungsstellen Benötigte Arbeitsmittel: BGB, FamFG, WBVG, VBVG Dozent: Herr Reinhold Spanl, Hochschullehrer a. D.

Die Finanzierung der Betreuungstätigkeit - Betreuervergütung und ihre Geltendmachung Fachseminar 13.06.2016 (Berlin)

Code: BEF080 * 190,00 Euro

Im Seminar wird eine intensive Einführung in die Regelungen des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) gegeben. Dabei werden verschiedene Fragen, die mit Blick auf die praktische Realisierung des pauschalen Vergütungsanspruchs auftreten können, erläutert und anhand praxisnaher Fallbeispiele einer Lösung zugeführt. Im Seminar werden u. a. die Fragen: „Wer kann was, von wem, auf welchem Wege verlangen?“ und „Wie muss ein Vergütungsantrag gestaltet sein, damit er möglichst schnell beschieden wird?“ beantwortet. Die Teilnehmer erhalten damit eine Anleitung zur Geltendmachung der pauschalen Vergütung. Die Seminarunterlagen beinhalten entsprechende Antragsmuster sowie Zusammenstellungen gerichtlicher Entscheidungen zu den bedeutendsten Problemen der Betreuervergütung. ©

Kommunales Bildungswerk e.V. * Gürtelstraße 29a/30 * 10247 Berlin * Tel.: (030) 293350-0 * Fax: 293350-39

Organisation der Betreuertätigkeit und Kompetenzerweiterung 22 Schwerpunkte:  Feststellung der Berufsmäßigkeit und Vergütungsbewilligung (§ 1 VBVG)  Erlöschen der Ansprüche (§ 2 VBVG)  Der Vergütungsanspruch der Berufsbetreuer: Stundensatz und Aufwendungsersatz, § 4 VBVG; Stundenansatz der Betreuer (§ 5 VBVG) gegenüber dem vermögenden/mittellosen Betreuten; Klärung des Begriffes „Heim“ im Sinne des § 5 Abs. 3 VBVG; zum Begriff der Mittellosigkeit, §§ 1836c und d BGB unter Berücksichtigung der Neuregelungen des SGB XII; Art und Weise der Berechnung der Vergütungspauschale; Berechnung der Pauschale bei Wechsel von einem beruflichen zu einem ehrenamtlichen Betreuer (§ 5 Abs. 5 VBVG); Geltendmachung der Vergütung nach dem Tod der Betreuten  Abrechnungszeitraum, Fälligkeit der Vergütungspauschale (§ 9 VBVG)  Die Vergütung für in Sonderfällen bestellte Betreuer (§ 6 VBVG)  Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine (§ 7 VBVG)  Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer (§ 8 VBVG)  Mitteilungspflicht an die Behörde (§ 10 VBVG)  Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern (§ 11 VBVG)  Vergütungsanspruch des Vormundes: gegenüber der Landeskasse (§ 3 Abs. 1 und 2 VBVG) und gegenüber dem vermögenden Mündel (§ 3 Abs. 3 VBVG) Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsvereinen und -behörden, die mit der Finanzierung der Betreuungstätigkeit befasst sind sowie Berufsbetreuer; Rechtspfleger der Betreuungsgerichte Benötigte Arbeitsmittel: BGB, VBVG Dozent: Herr Marko Torno, Dipl.-Rechtspfleger Beachten Sie bitte auch das folgende Seminar:

Midi- und Mini-Jobs - bisheriges Recht, Übergangsregelungen, neues Recht Fachseminar  Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 34.

Code: PEA720

Der Umgang mit persönlichen Daten der Betreuten durch den Betreuer - was brauche ich, was darf ich nutzen, wann muss ich eine Auskunft verweigern? Fachseminar 27.04.2016 (Berlin)

Code: BEF060 * 190,00 Euro

Das Verhältnis zwischen dem Betreuer und Betreuten führt dazu, dass der Betreuer über viele höchstpersönliche Bereiche des Mandanten Kenntnis erlangt. Anders als im Sozialdatenschutz fällt der Betreuer aber unter die allgemeinen Regelungen des Datenschutzes. Da diese sehr vielfältig sind, können sich hier in der Anwendung Schwierigkeiten ergeben. Die Betreuer stehen häufig vor der Aufgabe, prüfen zu müssen, ob Verwandte, Behörden oder Einrichtungen berechtigt sind, bestimmte Daten über von ihnen Betreute abzufordern. Zudem sollten Ablehnungen der Datenweitergabe fundiert begründet werden, um mögliche Schäden von den Betreuten abzuwenden. Im Seminar soll der Gesamtkomplex des Umgangs mit den Daten der Betreuten und die Frage des Zugangs zu den in den Betreuungsakten enthaltenen Daten und Vermerken erörtert werden. Schwerpunkte:  Datenschutz und informationelles Selbstbestimmungsrecht, gesetzliche Grundlagen  Regelungsgeflecht - Verfahrensbeteiligte - Informationsflüsse  Regelungen für Behörden und Betreuer  Zugang zu den Akten - Datenaustausch zwischen Behörden  Umgang mit den Handakten  Einsichtnahme in die Handakten durch Betreute und Angehörige  Praktische Lösungsansätze bei Konflikten Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsvereinen und -behörden, Berufsbetreuer, Richter und Rechtspfleger der Betreuungsgerichte Dozentin: Frau Jeanette Ruttge-Joeres, Rechtsanwältin, Berufsbetreuerin sowie Verfahrenspflegerin

Beachten Sie bitte auch den folgenden Workshop:

Den Berufsalltag reflektieren - Supervision für Berufsbetreuer sowie für Fallmanager, Vermittler und Leistungssachbearbeiter in SGB II-Behörden Workshop

Code: SOG217N

 Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 34.

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23 Organisation der Betreuertätigkeit und Kompetenzerweiterung Der Umgang mit Gewalt und Aggression im Berufsalltag von Betreuern Spezialseminar 02.06. - 03.06.2016 (Berlin)

Code: BEC030 * 270,00 Euro

Aggression und Gewalt durch die zu Betreuenden oder aus dem sozialen Umfeld der Betreuten tangieren nicht selten den Arbeitsalltag von Betreuern. Häufig sind diese in der Situation eines Übergriffs oder bei anderen Gefahrenmomenten auf sich allein gestellt. Unsicherheiten, Befürchtungen oder gar Angst hinsichtlich des eigenen Verhaltens während und nach einer Konfliktsituation wirken sich auf das eigene Sicherheitsgefühl und die Arbeitszufriedenheit aus. Das speziell auf die besonderen Bedürfnisse der Betreuungen zugeschnittene Seminar bietet den Teilnehmern die Gelegenheit, die Situation einer drohenden körperlichen Auseinandersetzung theoretisch und praktisch zu reflektieren, um sich im Ernstfall effektiv und unter der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit selbst helfen zu können. Schwerpunkte:  Funktion und Motive von Aggression und Gewalt  Auswirkungen von Aggression und Gewalt auf die menschliche Psyche  Umgang mit der eigenen Angst und mit Stress  Eigene bedrohliche Situationen schnell erkennen und deuten  Kommunikative Besonderheiten in Konfliktsituationen  Polizeiliches Deeskalationsmodell und seine Anwendung in der Betreuungsarbeit  Grundlagen der Eigensicherung  Eigene Stärken und Ressourcen erkennen und ausbauen Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und -vereinen, Berufsbetreuer Dozent: Herr Uwe Rüffer, Dipl.-Kriminalist

Nonverbale Kommunikation für Betreuer - mithilfe der Körpersprache den Arbeitsalltag souverän meistern Fachseminar 17.09. - 18.09.2015 (Berlin)

Code: BEC036A * 270,00 Euro

Betreuer und soziale Berater arbeiten mit einem besonderen Klientel zusammen, u. a. mit geistig und seelisch Behinderten und psychisch Erkrankten. Nicht immer verläuft die verbale Kommunikation reibungslos. So fällt es den Klienten oft schwer, offen und ehrlich über ihre Bedürfnisse, Sorgen oder Ängste zu sprechen, obwohl dies notwendig ist, um vertrauensvoll miteinander arbeiten zu können. Die Körpersprache stellt neben dem gesprochenen Wort einen weiteren wichtigen Kommunikationskanal dar und sollte genutzt werden, um die Klienten in ihrer Befindlichkeit besser einschätzen zu können. Mit der Mimik, Gestik und Körperhaltung transportieren wir unsere Gefühle und Einstellungen nach außen und beeinflussen somit unbewusst das zwischenmenschliche Miteinander. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer einen umfassenden Einblick in die Welt der Körpersprache. Sie trainieren deren Wahrnehmung und lernen ihre eigenen körpersprachlichen Signale und die ihrer Klienten besser zu verstehen. Sie werden in die Lage versetzt, die eigene Körpersprache gekonnt einzusetzen, um auch schwierige Arbeitssituationen selbstbewusst und souverän zu meistern. Schwerpunkte:  Die eigene Wahrnehmung entwickeln: aktiv wahrnehmen und die Beobachtungsgabe schärfen; Bewusstmachen innerer Einstellungen und Gefühle; Körpersprache und das dazugehörige emotionale Befinden  Körpersprache und deren Wirkung: was die Mimik verrät; was Körperhaltungen aussagen; Gesten und ihre Bedeutung  Schwierige Arbeitssituationen durch den Einsatz von Körpersprache meistern: Gesprächsverlauf durch Körpersprache und Stimme positiv gestalten; der richtige Umgang mit verschlossenen oder aggressiven Betreuten; Bedürfnisanalyse von geistig und seelisch behinderten und psychisch Erkrankten aufgrund der Körpersprache und der angemessene Umgang damit Zielgruppe: Berater und Betreuer; sonstige Interessenten mit Bürgerkontakten, auch Mitarbeiter aus Bürgerbüros und Jobcentern Dozentin: Frau Caroline Gast, Dipl.-Psychologin, Systemische Beraterin und Therapeutin, Erziehungsberaterin, Supervisorin

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Weitere Themen für Berufsbetreuer, Vormünder und Verfahrenspfleger/Verfahrensbeistände 24

Weitere Themen für Berufsbetreuer, Vormünder und Verfahrenspfleger/Verfahrensbeistände Der Verfahrenspfleger für Volljährige nach dem FamFG: die Rechtsstellung der Verfahrenspfleger in Betreuungs- und Unterbringungssachen Spezialseminar 09.03.2016 (Berlin)

Code: BEA080G * 190,00 Euro

Im Mittelpunkt des Seminars steht die Rechtsfigur der durch die Verfahrenspflegschaft gesicherten Interessenwahrnehmung für Volljährige in Verfahren vor den Betreuungsgerichten. Neben einer systematischen Einführung in die rechtlichen Grundlagen des jeweiligen Verfahrens, soll anhand von Rechtsprechungsbeispielen das Tätigkeits- und Aufgabenfeld des Verfahrenspflegers abgesteckt werden. Es werden sowohl der Ablauf des gerichtlichen Verfahrens als auch Aspekte der inhaltlichen Ausfüllung der Tätigkeit erläutert. Schwerpunkte:  Einordnung der Verfahrenspflegschaft in das System von Betreuung und Unterbringung, Voraussetzungen der Bestellung; Aufgaben der Verfahrenspfleger; Vergütung  Der rechtliche Rahmen des betreuungs- und unterbringungsrechtlichen Verfahrens  Der Verfahrensbeistand im Spannungsfeld zwischen dem Willen und dem Wohl des Betreuten Zielgruppe: Mitarbeiter von Behörden, Mitarbeiter und Sozialarbeiter von Heimen, der Sozialpsychiatrischen Dienste, aus Betreuungsvereinen; Berufsbetreuer; sonstige Interessenten, z. B. Verfahrenspfleger. Der Besuch des Seminars setzt zwingend Grundkenntnisse des Betreuungsrechts gemäß Seminar BEA040 voraus. Benötigte Arbeitsmittel: FamFG, BGB Dozent: Herr Michael Grabow, Richter am Amtsgericht

Der Betreute als Elternteil - Betreuertätigkeit an der Schnittstelle zwischen Betreuung und elterlicher Sorge Spezialseminar 21.09.2015 (Berlin)

Code: BEA082 * 190,00 Euro

Nicht selten finden sich die Betreuer eines unter Betreuung stehenden Elternteils in der Situation, dass ihnen die Notwendigkeit von Maßnahmen im Interesse der Kinder des Betreuten deutlich werden. Sei es, dass sie selbst Wahrnehmungen machen, die eine Handlungsnotwendigkeit begründen oder, dass von außen an sie bestimmte Handlungserwartungen herangetragen werden. In diesem Spezialseminar werden den Betreuern Möglichkeiten und Grenzen eines Eingreifens zugunsten von Kindern des Betreuten aufgezeigt. Neben einer Vermittlung der rechtlichen Grundlagen von Jugendhilfe nach dem SGB VIII, von Grundzügen des materiellen Rechts in Kindschaftsund Unterhaltssachen sowie des entsprechenden Verfahrensrechts, soll die Stellung der Betreuer im Verhältnis zu Trägern der Jugendhilfe und im familiengerichtlichen Verfahren einer praktisch verwertbaren Klärung unterzogen werden. Schwerpunkte:  Grundlagen des materiellen Kindschaftsrechts  Rechtliche Grundlagen der Jugendhilfe  Das Verfahren in Kindschaftssachen und Unterhaltsachen nach dem FamFG  Die Reichweite der Aufgabenkreise der Betreuer  Die Vergütungsproblematik  Problembereiche in der Abgrenzung zwischen Betreuung und elterlicher Sorge  Praktische Beispiele effektiven Betreuerhandelns zugunsten von Kindern des Betreuten Zielgruppe: Berufsbetreuer, Mitarbeiter von Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden, Mitarbeiter von Jugendbehörden Benötigte Arbeitsmittel: BGB, FamFG, UVG, SGB VIII Dozent: Herr Michael Grabow, Richter am Amtsgericht

Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung - Instrumente der selbstbestimmten Willenserklärung Spezialseminar 12.04.2016 (Berlin)

Code: BEC100 * 190,00 Euro

Patientenverfügung, Patiententestament, Vorsorgevollmacht, familienrechtliche Verfügung - all das sind Instrumente, um im Sinne der Selbstbestimmung für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit vorzubeugen. Die Begrifflichkeiten zu klären, ihren Hintergrund aufzudecken und den Umgang mit ihnen zu erläutern, das ist das Ziel dieses Seminars. Dabei werden die gesetzlichen Grundlagen und die bisher ergangene Rechtsprechung erläutert. Den praktischen Bezug aufzuzeigen, insbesondere im Betreuungs-, Heim- und Erbrecht, ist ein weiteres Anliegen dieses Seminars. Es berücksichtigt dabei, dass gesetzliche Betreuer, Beschäftigte in Betreuungsbehörden sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen künftig vermehrt mit den Erscheinungsformen rechtsgeschäftlicher Vertretung in Krisensituationen

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25 Weitere Themen für Berufsbetreuer, Vormünder und Verfahrenspfleger/Verfahrensbeistände konfrontiert sein werden. Die durch das 3. BtÄndG im Betreuungsrecht als Rechtsinstitut verankerte Patientenverfügung und die mit ihr verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten werden einen wesentlichen Schwerpunkt des Seminars bilden. Schwerpunkte:  Patientenverfügung - rechtliche und/oder vertragliche Grundlagen - Stand der Verankerung im Betreuungsrecht Vorstellung diverser Muster  Patiententestament - einseitige Verfügung und/oder Vertrag - die Geschäftsfähigkeit - Rechtsgeschäftscharakter  Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung - ein neues Instrumentarium nicht nur im Betreuungsrecht Bundeszentralregister für Willenserklärung - die Rolle des Notars  Familienrechtliche Verfügung - Willenserklärung oder bloße Willensbetätigung und ihre Bindungskraft  Die Aufgaben der Betreuungsbehörde  Die Beratungspflichten der Betreuungsvereine  Haftungsrechtliche Fragen Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, Mitarbeiter und Sozialarbeiter von Heimen, Mitarbeiter der Sozialpsychiatrischen Dienste, Mitarbeiter aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer Benötigte Arbeitsmittel: aktuelle Ausgabe des BGB Dozent: Herr Friedrich-Wilhelm Heumann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Beachten Sie bitte auch das folgende Seminar:

Der freie Wille und die Wünsche der Betreuten Fachseminar  Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Seite 2.

Code: BEA041

Die Nachlasspflegschaft Fachseminar 06.06. - 07.06.2016 (Berlin)

Code: BEE100E * 270,00 Euro

Die Nachlasspflegschaft wird nach §§ 1960 ff. BGB angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind. Dem Nachlasspfleger obliegt die Sicherung und Erhaltung des Nachlasses. Er ist gesetzlicher Vertreter des endgültigen Erben. Nachlasspfleger werden vom zuständigen Nachlassgericht ausgewählt und bestellt. Der erste Seminarteil ist geeignet für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit dem Erbrecht befasst werden und sich die Grundlagen aneignen wollen. Der zweite Seminarteil gibt einen Überblick über die Rechtsstellung, die Aufgaben sowie die Verdienstmöglichkeiten der Nachlasspfleger. Der Lehrgang insgesamt ist auch als Grundlagenseminar geeignet für angehende Nachlasspfleger; Berufsbetreuer, die sich ein 2. Standbein verschaffen wollen. Das Konzept sieht vor, dass das Seminar als Ganzes oder auch nur einer der beiden Tage belegt werden kann. Bei Buchung des gesamten Seminars verwenden Sie bitte den Seminarcode BEE100E, bei der Buchung einzelner Teile den zugehörigen Code. Schwerpunkte: Code: BEE100E-1 190,00 Euro 1. Tag: Grundlagen des Erbrechts  Gewillkürte Erbfolge: notarielles Testament, gemeinschaftliches Testament, Auslegung von Testamenten, Erbvertrag  Gesetzliche Erbfolge  Pflichtteilsrecht  Erbschein  Testamentsvollstreckung  Europäische Erbverordnung 2. Tag: Rechtsstellung und Aufgaben der Nachlasspfleger Code: BEE100E-2 190,00 Euro  Wesen und Zweck der Nachlasspflegschaft: Rechtsgrundlagen, Arten, Beginn und Ende der Nachlasspflegschaft, Abgrenzung der Nachlasspflegschaft zur Nachlassverwaltung  Anordnungsverfahren: Voraussetzungen, Zuständigkeiten, Beteiligte, Auswahlkriterien, Anordnung und Bestellung  Rechtsstellung des Nachlasspflegers: Person des Nachlasspflegers, Aufgabenkreise, Genehmigungen, Aufgaben, Rechnungslegung, Herausgabe des Nachlasses, Haftung  Beendigung: Entlassung des Nachlasspflegers, Aufhebung der Pflegschaft  Vergütung des Nachlasspflegers, Auslagenerstattung  Aufgaben des Nachlassgerichts und dessen Verhältnis zum Nachlasspfleger: Beaufsichtigung, Prüfungspflicht des Nachlassgerichts, Vergütungsabrechnung, Genehmigungsverfahren, Entziehung der Vertretungsmacht, Entlassung des Nachlasspflegers, Kosten Zielgruppe: Mitarbeiter aus Betreuungsvereinen, Wohlfahrtsverbänden sowie Banken, Gerichten und Behörden; Berufsbetreuer; angehende Nachlasspfleger. Das Seminar ist auch geeignet für Rechtsanwälte, Rechtspfleger und Steuerberater, die sich in diese Materie neu einarbeiten möchten. Benötigte Arbeitsmittel: BGB, FamFG Dozentin: Frau Claudia Capitano, Richterin am Landgericht und hauptamtliche Dozentin an einer Fachhochschule für die öffentliche Verwaltung und Rechtspflege ©

Kommunales Bildungswerk e.V. * Gürtelstraße 29a/30 * 10247 Berlin * Tel.: (030) 293350-0 * Fax: 293350-39

Themen aus anderen Fachkomplexen unseres Gesamtprogramms 26

Themen aus anderen Fachkomplexen unseres Gesamtprogramms Systematische Einführung in das bürgerliche Recht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsänderungen Fachseminar in zwei Teilen 04.04. - 08.04.2016 (Berlin)

Code: VRA000 * 535,00 Euro

Das bürgerliche Recht berührt viele Tätigkeitsbereiche der öffentlichen Verwaltungen und des Betreuungswesens. Deshalb kommt niemand, der in diesen Bereichen tätig ist, ohne einschlägige Rechtskenntnisse aus. Das Fachseminar orientiert sich an der Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), hebt jedoch die für Verwaltungskräfte und Betreuer besonders wichtigen Themengebiete deutlich hervor. Es vermittelt sie systematisch und anwendungsorientiert unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsentwicklung und der Erfahrungen und Fragen der Teilnehmer. Das Konzept sieht vor, dass das Seminar als Ganzes oder auch nur einer der beiden Teile gebucht werden kann.

Bei Buchung des gesamten Seminars verwenden Sie bitte den Seminarcode VRA000, bei der Buchung einzelner Teile die zugehörigen Codes. Schwerpunkte: Teil 1: Einführung in das BGB - Allgemeiner Teil/Schuldverhältnis Code: VRA000-1 * 345,00 Euro Abschnitt 1 (1. Tag): Einführung und allgemeine Regeln  Einführung (Recht als Ordnungsfaktor; Erscheinungsformen des Rechts; Übersicht über die rechtlichen Grundlagen des BGB)  Allgemeine Regeln - Allgemeiner Teil (Rechtssubjekte; das subjektive Recht; Rechtsobjekte; Handlungsfähigkeit; Geschäftfähigkeit; Deliktsfähigkeit; das Rechtsgeschäft; die Willenserklärung; fehlerhafte Rechtsgeschäfte; der Vertrag; die Stellvertretung; Verjährung; Fristen; Termine) Abschnitt 2 (2. Tag): Das Schuldverhältnis  Funktion, Begriff und Arten der Schuldverhältnisse  Inhalt des Schuldverhältnisses  Erlöschen des Schuldverhältnisses  Leistungsstörungen  Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern  Gläubiger- und Schuldnerwechsel Abschnitt 3 (3. Tag): Einzelne Schuldverhältnisse  Kaufvertrag  Miete, Leihe, Darlehen  Dienstvertrag, Auftrag, Werkvertrag  Geschäftsführung ohne Auftrag  Ungerechtfertigte Bereicherung  Unerlaubte Handlung Teil 2: Einführung in das BGB - Sachenrecht/Erbrecht Code: VRA000-2 * 270,00 Euro Abschnitt 4 (4. Tag): Sachenrecht  Grundprinzipien  Erwerb, Verlust und Schutz des Besitzes  Inhalt und Schutz des Eigentums  Eigentumserwerb vom Berechtigten und Nichtberechtigten  Gesetzlicher Eigentumserwerb  Sicherungsrechte (Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, Eigentumsvorbehalt) Abschnitt 5 (5. Tag): Erbrecht  Der Erbfall  Gesetzliche Erbfolge  Gewillkürte Erbfolge  Einzelne testamentarische Verfügungen  Erbvertrag  Rechtsstellung der Erben  Pflichtteil, Erbunwürdigkeit, Erbverzicht  Erbschein  Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall Zielgruppe: Mitarbeiter von Behörden und Einrichtungen sowie Aufstiegsbeamte in den gehobenen Dienst, die sich ein fundiertes und zusammenhängendes Wissen über die Grundzüge des Verwaltungsrechts und Verwaltungshandelns in Bezug auf den Bürger aneignen oder vorhandene Kenntnisse vervollständigen und vertiefen wollen; weitere Interessenten (z. B. Mitarbeiter aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer) Benötigte Arbeitsmittel: BGB Dozentin: Frau Petra Wilpert, Rechtsanwältin

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27 Themen aus anderen Fachkomplexen unseres Gesamtprogramms MDK-Prüfung - Problem oder Chance? Qualitätssicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen (*Neu*) Spezialseminar 30.06.2016 (Berlin)

Code: SOC096 * 190,00 Euro

Die MDK-Prüfkriterien sind nicht statisch sondern werden immer wieder an gesetzliche Änderungen sowie an aktuelle Forschungsergebnisse angepasst. Die Ergebnisqualität soll verstärkt im Mittelpunkt stehen und die fachliche Darlegung durch die Pflege(-fach)kräfte gewinnt an Bedeutung. Eine intensive Auseinandersetzung mit den Qualitätsprüfrichtlinien, inklusive der Transparenzkriterien sowie den gesetzlichen Grundlagen, gibt Sicherheit, denn nur wer weiß, was gesetzlich gefordert wird, kann sowohl vor, während als auch nach der MDK-Prüfung angemessen handeln. In dem Seminar wird schwerpunktmäßig aufgezeigt, welche Qualitätssicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Vorbereitung einer MDK-Prüfung notwendig sind, wie man auf „Augenhöhe“ mit den Prüfern kommunizieren kann und wie die Pflegekräfte in die Vorbereitungen einbezogen werden können. Schwerpunkte:  Gesetzliche Grundlagen nach SGB XI  Inhalte der Qualitätsprüfrichtlinie (QPR)  Pflegetransparenzvereinbarungen stationär (PTVS)  Einwilligung des Bewohners/Patienten zur MDK-Prüfung - was ist zu beachten?  Ablauf der Prüfung, Erarbeitung von Argumentationshilfen gegenüber den Prüfern Zielgruppe: Alle Pflege(-fach)kräfte SGB XI Bereich, Berufsbetreuer Dozentin: Frau Carola Stenzel, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Master of Arts, Dipl.-Pflegewirtin (FH)

Seelische Behinderungen in der Eingliederungshilfe - Basiswissen über psychiatrische Krankheitsbilder für Nichtmediziner Fachseminar 23.11. - 24.11.2015 (Berlin) 02.05. - 03.05.2016 (Berlin)

Code: SOC145 * 270,00 Euro Code: SOC145 * 270,00 Euro

Was sind die wichtigsten psychiatrischen Krankheitsbilder bei seelischen Behinderungen? Was verbirgt sich hinter einer Diagnose wie chronische Schizophrenie, Autismus, Angststörung oder Alkoholabhängigkeit? Welche Symptome haben die Betroffenen? Welche Auswirkungen haben diese Formen von seelischer Behinderung auf den Lebensalltag? Welche Ziele einer Eingliederungshilfe nach SGB XII sind realistisch? Dieses Seminar hat zum Ziel, den Teilnehmern ein fundiertes Grundlagenwissen über vier wesentliche psychiatrische Krankheitsbilder zu vermitteln, Krankheitsformen, Ursachen und Risikofaktoren zu erläutern sowie Hilfsmöglichkeiten zu diskutieren. Es werden therapeutische Behandlungsansätze aufgezeigt; medizinische Behandlungsmöglichkeiten sind aber nicht Inhalt dieses Seminars. Der theoretische Input wird durch Übungen, Beispiele aus der Praxis eines Sozialhilfeträgers sowie durch Diskussionen vertieft. Schwerpunkte:  Basiswissen über paranoide Schizophrenie  Basiswissen zum Thema Autismus: Unterscheidung von frühkindlichem Autismus, atypischem Autismus und Asperger-Syndrom  Basiswissen über soziale und spezifische Phobie, Panikstörung, generalisierte Angststörung  Basiswissen über Alkoholabhängigkeit: Ursachen, Formen, Auswirkungen, Co-Abhängigkeit, Chancen und Grenzen von kontrolliertem Trinken, Zielhierarchie Zielgruppe: Verwaltungsmitarbeiter sowie Neueinsteiger in der Hilfeplanung bei Trägern der Sozialhilfe, die einen Überblick über psychiatrische Erkrankungen gewinnen möchten; sonstige Interessenten, z. B. rechtliche Betreuer Benötigte Arbeitsmittel: SGB XII Dozentin: Frau Manuela Trendel, Master of Socialmanagement, Krankenkassenfachwirtin, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Fachbuchautorin

Beendigung und Abwicklung von Wohnraum-/ Gewerbe-Mietverhältnissen Spezialseminar 08.03.2016 (Berlin)

Code: BAC025 * 190,00 Euro

Insbesondere bei der Beendigung eines Mietverhältnisses wird die komplexe und schwierige Materie des Mietrechts deutlich. Die unterschiedlichen Ansichten von Mieter und Vermieter führen trotz eines Vertrags, der das Verhältnis klar regeln sollte, häufig zu Rechtsstreitigkeiten. Im Seminar werden Lösungen für die Probleme und Schwierigkeiten, die in der Praxis auftreten können, gemeinsam erarbeitet, damit künftig eine problemlose Abwicklung von Wohnraum-/ Gewerbe-Mietverhältnissen erreicht wird. Es werden rechtlichen Grundlagen - ihre formalen und materiellen Voraussetzungen - und die Möglichkeiten der gerichtlichen Geltendmachung dargestellt. Der Besuch des vorhergehenden Seminars zur Gewährleistung im Mietrecht (BAC028) wird empfohlen.

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Kommunales Bildungswerk e.V. * Gürtelstraße 29a/30 * 10247 Berlin * Tel.: (030) 293350-0 * Fax: 293350-39

Themen aus anderen Fachkomplexen unseres Gesamtprogramms 28 Schwerpunkte:  Einführung in die Thematik  Beendigung des Mietverhältnisses: Kündigungsmöglichkeiten, Voraussetzungen und Formalien, ordentliche und außerordentliche Kündigung, Reaktionsmöglichkeiten des Mieters, gerichtliche Durchsetzungsmöglichkeiten  Rückgabe der Mietsache: Protokollerstellung/Beweissicherung, Schadensbeseitigung/Leistungsverweigerung, Verzug/Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung  Schadenersatzansprüche: wegen unterlassener Schönheitsreparaturen (u. a. auch bei Abriss und Sanierung des Gebäudes) und wegen Beschädigung  Kautionsabrechnung  Gerichtsfeste Geltendmachung der Ansprüche: Zahlungsansprüche, Mahnverfahren, sonstige Leistungsansprüche, Räumungsverfahren  Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung Zielgruppe: Mitarbeiter aus den Bereichen Gebäudewirtschaft und Liegenschaften, Wohnungsunternehmen, Mitarbeiter von Sozialämtern; sonstige Interessenten (z. B. Betreuer) Benötigte Arbeitsmittel: Text des Mietgesetzes Dozent: Herr Roland Hunsalzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Betriebskostenrecht - gesetzliche Grundlagen, aktuelle Probleme und Rechtsprechung des BGH Spezialseminar 14.09. - 15.09.2015 (Berlin)

Code: BAC020 * 270,00 Euro

Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung, insbesondere bei verbraucherabhängigen Betriebs- und Energiekosten, gewinnt die Behandlung der Nebenkosten im Mietverhältnis eine immer größere Bedeutung. Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen führen in der Regel zu streitigen Auseinandersetzungen. Im Seminar sollen grundlegende und anwendungsbereite Kenntnisse über Betriebs- und Nebenkosten sowie deren Umlagefähigkeit und Abrechnung vermittelt werden. Die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des BGH, wird einbezogen. Die Teilnehmer können eigene praktische Erfahrungen und Fragestellungen einbringen. Es werden Übungen anhand praktischer Fälle durchgeführt. Schwerpunkte:  Arten der Betriebs- und Nebenkosten - Begriffserklärungen  Vereinbarungsmöglichkeiten/Vertragsgestaltung  Vereinbarte Betriebs- und Nebenkostenvorauszahlungen/oder -pauschalen  Umlageschlüssel (z. B. Mietflächen, Personen, Anzahl der Einheiten)  Abrechnung von Betriebskosten bei Leerstand  Neu entstehende Betriebskosten und Umlageschlüssel  Verspätete Betriebskostenabrechnung und Korrekturmöglichkeiten  Beispielhafte Abrechnungen  Aktuelle Rechtsprechung  Prozessuale Behandlung von Ansprüchen Zielgruppe: Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen und Unternehmen, die mit der Anmietung bzw. Vermietung von Wohn- und/oder Gewerberaum befasst sind oder damit in Berührung kommen; Mitarbeiter der SGB II-Behörden. Benötigte Arbeitsmittel: Text des Mietgesetzes (dtv), Taschenrechner Dozent: Herr Roland Hunsalzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die Gewährleistung im Mietrecht (Wohnraum und Gewerbe): Mietminderung, Mangelbeseitigung, Schadenersatz, Kündigung Spezialseminar 07.03.2016 (Berlin) Code: BAC028 * 190,00 Euro Mietminderungen und damit im Zusammenhang stehende Folgeansprüche zwischen Mieter und Vermieter zählen zu den Hauptproblemfeldern des Mietrechts. Das Seminar hat zum Ziel, dem mietrechtlichen Praktiker konkrete Hilfestellung bei der Durchsetzung von Mietansprüchen unter Abwehr von unberechtigten Forderungen zu geben. Aufbauend auf die vermittelten Kenntnisse werden konkrete Verhaltensmöglichkeiten der beteiligten Mietvertragsparteien aufgezeigt. Es werden Minderungsquoten für typische Mangelsituationen vorgestellt und die prozessualen Möglichkeiten der Mietparteien besprochen. Die aktuelle Rechtsprechung zur Thematik wird berücksichtigt. Der Besuch des nachfolgenden Seminars zur Beendigung von Mietverhältnissen (BAC025) wird empfohlen. Schwerpunkte:  Die Gewährleistung im Mietrecht: Rechtsgrundlagen, Sachmangel, Rechtsmangel, zugesicherte Eigenschaften, Flächenabweichungen  Rechte und Möglichkeiten des Mieters: Mangelbeseitigung, Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht, Vorschussanspruch, Schadenersatzanspruch, Kündigung  Abwehrmöglichkeiten des Vermieters: Ausschlusstatbestände, Vertragsgestaltung, Verursachungsfeststellung, vorbehaltlose Mietzahlung  Verfahrensrechtliche Fragen: Darlegungs- und Beweislast, selbstständiges Beweisverfahren, Klageverfahren  Minderungsfälle/-quoten http://www.kbw.de * E-Mail: [email protected] * II. Halbjahr 2015

29 Themen aus anderen Fachkomplexen unseres Gesamtprogramms Zielgruppe: Mitarbeiter aus den Bereichen Gebäudewirtschaft und Liegenschaften, Wohnungsunternehmen; Mitarbeiter von Sozialämtern; sonstige Interessenten (z. B. Betreuer) Benötigte Arbeitsmittel: Text des Mietgesetzes (dtv) Dozent: Herr Roland Hunsalzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Betreten von Grundstücken und Wohnungen durch Behörden Spezialseminar 18.11.2015 (Berlin)

Code: ORA010 * 190,00 Euro

Das Betreten von Grundstücken und Wohnungen durch Behörden setzt umfassende Kenntnisse des Art. 13 GG und die diesbezügliche Rechtsprechung zu den Betretungsrechten voraus. In diesem Spezialseminar wird eine gründliche Einführung gegeben und Zweifelsfälle bzw. Unsicherheiten im Verwaltungshandeln besprochen sowie Lösungen aufgezeigt. Zur besseren didaktischen Aufbereitung des Stoffes werden die Teilnehmer gebeten, Problemfälle vorab beim Kommunalen Bildungswerk e.V. schriftlich einzureichen. Die Problemsammlung sowie weitere ausgewählte Praxisfälle werden exemplarisch behandelt. Schwerpunkte:  Schutzgut gemäß Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung und Wohnungseingriff)  Rechtlicher Überblick zu den Arten der behördlichen Betretung und des Betretungsschutzes  Erstreckung des Schutzgutes gemäß Art.13 GG auf Geschäftsräume  Der Unterschied zwischen Betreten und Durchsuchen  Unterschiede beim Betretungsschutz zwischen Wohnung und Grundstück  Behördliche Betretungsrechte durchsetzen - rechtliche Möglichkeiten  Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung  Spezielle Rechtsfragen: rechtskonforme Informationen, Rechtsgutinhaber gem. Art.13 GG, Auskunft und Nachschau gemäß landesrechtlicher Vorschriften und Konformität mit Art.13 GG Zielgruppe: Mitarbeiter von Städten und Gemeinden sowie Landkreisen, die Betretungs- und Nachschaurechte wahrnehmen müssen (Bauämter, Gewerbeämter, Umweltämter, Ordnungsämter bzw. Aufsichtsbehörden der Landkreise). Das Seminar ist nicht ausgerichtet auf die Belange der Vollstreckungsbediensteten. Dozentin: Frau Petra Voigt, Juristin

Hausbesuche: Strategien für den Umgang mit schwierigen Situationen Fachseminar 21.03. - 22.03.2016 (Berlin)

Code: FÜA291 * 270,00 Euro

Viele Fachbereiche der öffentlichen Verwaltung kennen aufsuchende, begleitende oder auch nachgehende Anlässe, die Mitarbeiter in die Haushalte ihrer Kunden zu schicken. Die Unterstützung von Personen, die Klärung von Bedarfen oder die Organisation und Koordination von Hilfe bilden ein breites Spektrum von Anlässen. Die Hausbesuche können aber auch kontrollierender Art sein, einen Schutzauftrag oder die Durchsetzung öffentlicher Interessen verfolgen und ggf. Sanktionen nach sich ziehen. Angesichts des rauher werdenden sozialen Klimas nimmt die Anzahl aggressiver Kunden und konflikthafter Situationen zu. Sollten gegensätzliche Interessen den Hausbesuch prägen, gilt es dennoch, eine angemessene Kundenorientierung im Rahmen des Verwaltungshandelns aufrechtzuerhalten. Ziel des Seminars ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den berechtigten Interessen der Verwaltung und den Interessen der Bürger zu vermitteln und dabei professionelle Strategien zu erproben, die zur Zufriedenheit der Mitarbeiter beitragen. Schwerpunkte:  Vorbereitung der Hausbesuche: Selbst- und Fremdbild der Verwaltung, Klärung von Erwartungen und Zielen, Vorannahmen über den Kunden überprüfen, sich in einen guten Zustand versetzen  Gesprächsführung bei Hausbesuchen: Erfassung der Situation und Festlegung der Strategie, Information der Gesprächspartner und Austausch von Standpunkten, Reaktion auf Kunden mit psychischen und sozialen Problemen, Treffen von Vereinbarungen und Abschluss des Gesprächs  Verhalten in schwierigen Situationen: eigene Standpunkte vertreten und Grenzen ziehen, Konfrontationstechnik und Durchsetzung von Verwaltungsinteressen, Strategien zur Versachlichung und Deeskalation von Konflikten  Umgang mit Beschwerden und persönlichen Angriffen: Umgang mit Beschwerden und Loyalitätsproblemen, Verhalten bei aggressiven Kunden und bei persönlichen Angriffen, Möglichkeiten der Entspannung und Vermeidung von Konflikten, Schlagfertigkeit als souveräne Reaktion Zielgruppe: Mitarbeiter der Fachbereiche Ordnung (z. B. Ermittlung), Finanzen (z. B. Vollstreckung), Soziales (z. B. Grundsicherung, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Krankenhilfe und Pflege), Jugend und Familie, Gesundheit Dozent: Herr Bernhard Wyns, Dipl.-Soziologe

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Kommunales Bildungswerk e.V. * Gürtelstraße 29a/30 * 10247 Berlin * Tel.: (030) 293350-0 * Fax: 293350-39

Themen aus anderen Fachkomplexen unseres Gesamtprogramms 30 Hausbesuche - Praxisreflexionen, Gesprächsführung und Verhalten in schwierigen Situationen (*Neu*) Spezialseminar 30.11. - 01.12.2015 (Berlin)

Code: FÜA296 * 270,00 Euro

Im Fachseminar "Hausbesuche: Strategien für den Umgang mit schwierigen Situationen" (Code: FÜA291) wurden die Grundlagen der Vorbereitung von Hausbesuchen, ihre strategischen Zielstellungen sowie Basiswissen für den Umgang mit konflikthaften Situationen vermittelt. Dieses Spezialseminar zielt auf eine Vertiefung der im Fachseminar vermittelten theoretischen Handlungsansätze. Es geht vor allem um die Einübung eigener Verhaltensweisen und um den Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern. Schwerpunkte:  Gesprächsführung bei Hausbesuchen einüben:  Gespräche zielorientiert steuern, den Rahmen abstecken und Grenzen setzen  Auf Körpersprache achten und diese gezielt einsetzen  Kurz, knapp und präzise informieren und Standpunkte selbstbewusst vertreten  Divergierende Positionen und Einwände interessiert und gelassen austauschen  Vereinbarungen treffen und das Gespräch erfolgreich abschließen  Verhalten in schwierigen Situationen erproben:  Selbst- und Fremdbild von Verwaltung charmant kommunizieren  Auf Kunden mit psychischen und sozialen Problemen eingehen  Mit Beschwerden und Loyalitätsproblemen umgehen  Bei aggressiven Kunden und persönlichen Angriffen den richtigen Ton treffen  Konflikte frühzeitig wahrnehmen und auf Kunden deeskalierend einwirken  Techniken der Konfrontation und zum Gesprächsausstieg erproben Zielgruppe: Mitarbeiter der Fachbereiche Ordnung (z. B. Ermittlung), Finanzen (z. B. Vollstreckung), Soziales (z. B. Grundsicherung, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Krankenhilfe und Pflege), Jugend und Familie (z. B. Einrichtungen der Jugendhilfe, Kitas), Gesundheit (z. B. Sozialpsychiatrische Dienste, Berufsbetreuer) Dozent: Herr Bernhard Wyns, Dipl.-Soziologe

Die Praxis der Lohnpfändung für Arbeitgeber, Schuldner und Gläubiger Spezialseminar 23.11. - 24.11.2015 (Berlin)

Code: PEA645 * 270,00 Euro

Bei Lohnpfändungen, offengelegten Abtretungen und auch im Verbraucherinsolvenzverfahren stellt sich häufig die Frage: „Hat der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag richtig ermittelt? Welche unterhaltsberechtigten Personen müssen dabei berücksichtigt werden? Was ist zu beachten, wenn mehrere Gläubiger Ansprüche stellen?” Aktuelle Gesetzesänderungen, wie z. B. die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, die seit 01.01.2013 gültige Reform der Sachaufklärung sowie das am 01.07.2014 in Kraft tretende Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens werden praxisbezogen erörtert. Die Teilnehmer werden über die neuesten Rechtsprechungen hinsichtlich der Pfändbarkeit des Weihnachtsgeldes, zur Brutto-Netto-Methode und zur Pfändbarkeit bestimmter Erschwerniszulagen informiert. Sie erfahren von vielen Möglichkeiten, durch Ausschöpfung der gesetzlichen Vorgaben Einfluss auf die Höhe des pfändbaren Betrages zu nehmen. Konkrete Fragen und Problemfälle können bis zwei Wochen vor Seminarbeginn beim Kommunalen Bildungswerk e.V. eingereicht werden. Schwerpunkte:  Unpfändbare Teile des Arbeitseinkommens (Riester-Rente, Entgeltumwandlung)  Berechnung der pfändbaren Beträge mit Sonderfällen (Zusammenrechnung, Abfindung)  Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen  Konkurrenz von Lohnpfändung, Abtretung und Aufrechnung (mit vorläufigem Zahlungsverbot)  Besonderheiten der Unterhaltspfändungen und Zusammentreffen mit gewöhnlichen Forderungen  Neues Recht im Verbraucherinsolvenzverfahren und Auswirkungen auf Pfändungen, Abtretungen und Aufrechnungen  Hinweise für den Schuldner und Drittschuldner; Rechtsbehelfe und erweiterter Pfändungsschutz, P-Konto  Pflichten und Haftungsrisiken des Arbeitgebers, praktische Bearbeitung von Lohnpfändungen Zielgruppe: Mitarbeiter und Führungskräfte aus Personalabteilungen, Beratungsstellen (z. B. Betreuer, Schuldnerberater, Wirtschafts- und Sozialberater) und Vollstreckungsabteilungen, die mit der Lohnpfändung befasst sind; sonstige Interessenten. Grundkenntnisse des Vollstreckungsrechts werden empfohlen. Benötigte Arbeitsmittel: Taschenrechner, ZPO, BGB, InsO Dozentin: Frau Christine Kalmeier, Sachbearbeiterin im Fachbereich Pfändung und Abtretung

http://www.kbw.de * E-Mail: [email protected] * II. Halbjahr 2015

31 Themen aus anderen Fachkomplexen unseres Gesamtprogramms SGB II - intensiv: von den Grundlagen der Leistungsgewährung bis zur Rückforderung Wochenkurs 10.08. - 14.08.2015 (Berlin * Sommer-Schulung) 25.01. - 29.01.2016 (Berlin * Winter-Schulung)

Code: SOA001S * 565,00 Euro Code: SOA001S * 565,00 Euro

Diese speziell als Wochenkurs konzipierte Schulung richtet sich insbesondere an Mitarbeiter und Interessenten, die das SGB II strukturiert und umfassend erlernen möchten. In fundierter und systematischer Form wird in die Anspruchsvoraussetzungen und das Leistungsrecht des SGB II, dessen Einschränkungen und Rückforderungen eingeführt. Auf die Abgrenzungsproblematik zum SGB XII wird eingegangen. Schwerpunkte:  Das Antragsverfahren und die Umsetzung vorrangiger Leistungen  Abgrenzung zwischen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und der Sozialhilfe sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII  Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Regelbedarfsermittlung  Anspruchsberechtigte, die Bildung von Haushalts-, Einstands- und Bedarfsgemeinschaft  Arbeitslosengeld II (abweichende Bemessung, Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft und Heizung, einmalige Leistungen)  Gewährung und Tilgung von Darlehen  Aufrechnungsmöglichkeiten  Schul- und Teilhabebedarfe (Bildungspaket)  Einkommen und Vermögen (Abgrenzung, Einkommensbereinigung, Freibeträge bei Erwerbstätigkeit, Einsatzmodalitäten)  Einsatz des Einkommens und Vermögens innerhalb der Bedarfsgemeinschaft (Ehegatten, Eltern, Lebenspartner und Partner in eheähnlichen Gemeinschaften)  Übernahme von Miet- und Energieschulden nach dem SGB II in Abgrenzung zur Übernahme nach § 34 SGB XII  Sanktionsrecht im SGB II  Verfahrensrechtliche Besonderheiten im Bereich der Antragstellung; sowie ein Überblick über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten und die Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen Zielgruppe: Mitarbeiter der Jobcenter, der Sozialämter und der Rechnungsprüfungsämter; Berufsbetreuer und Mitarbeiter beratender Einrichtungen Benötigte Arbeitsmittel: SGB II und XII, Taschenrechner Dozent: Herr Holger Jacobi, Jurist

Ambulante, teilstationäre oder stationäre Eingliederungshilfe? Die richtige Hilfe für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung auswählen Spezialseminar 31.08. - 01.09.2015 (Berlin) 07.03. - 08.03.2016 (Berlin)

Code: SOC150 * 270,00 Euro Code: SOC150 * 270,00 Euro

Die Auswirkungen einer sogenannten seelischen Behinderung sind je nach Krankheitsbild, Art und Schwere der Beeinträchtigung, persönlicher Disposition und aktivierbarer Ressourcen sehr unterschiedlich. Wichtig für eine passende Eingliederungshilfe ist deshalb der Überblick über die Vielfalt der Hilfsmöglichkeiten, um im Einzelfall das geeignete Angebot, ob ambulant, teilstationär, stationär oder in Form eines Persönlichen Budgets, wählen zu können. Dieses Seminar hat die Vermittlung von Versorgungsmöglichkeiten auf der Grundlage des SGB XII von A bis Z für erwachsene Menschen (jedoch nicht für Kinder und Jugendliche) mit seelischer Behinderung, die Einführung in Persönliche Budgets sowie die Gelegenheit zum fachlichen Austausch zum Ziel. Im Mittelpunkt stehen konkrete Fallbeispiele aus der Praxis eines Sozialhilfeträgers sowie der Erfahrungsaustausch. Die Teilnehmer können auch ihre Beispiele mitbringen und im Seminar zur Diskussion stellen. Bitte beachten Sie auch das nachfolgende Seminar SOC152. Schwerpunkte:  Skizzierung von ausgewählten psychiatrischen Krankheitsbildern (z. B. Schizophrenie) und deren Auswirkungen  Exemplarische Darstellung eines Hilfeplanungsinstrumentes/Gesamtplans für Menschen mit seelischer Behinderung  Versorgungsmöglichkeiten der Eingliederungshilfe im SGB XII von A für ambulant betreutes Wohnen bis Z wie Zuverdienstmöglichkeiten  Flankierende Betreuungsbausteine nach SGB V (z. B. Tagesklinik, ambulante Psychotherapie)  Abgrenzungskriterien für ambulante oder stationäre Versorgung  Rechtliche und fachliche Grundlagen des Persönlichen Budgets  Beispiele für eine individuelle Leistung mit einem Persönlichen Budget Zielgruppe: Verwaltungsmitarbeiter und Mitarbeiter der sozialpädagogisch-medizinischen Dienste beim Sozialhilfeträger; gesetzliche Betreuer; Sozialpädagogen von Beratungsstellen, Fachkrankenhäusern und Gesundheitsämtern; Behindertenbeauftragte Dozentin: Frau Manuela Trendel, Master of Socialmanagement, Krankenkassenfachwirtin, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Fachbuchautorin

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Kommunales Bildungswerk e.V. * Gürtelstraße 29a/30 * 10247 Berlin * Tel.: (030) 293350-0 * Fax: 293350-39

Themen aus anderen Fachkomplexen unseres Gesamtprogramms 32 Systematische Einführung in das SGB XII Fachseminar 17.06. - 19.06.2015 (Berlin) 07.09. - 09.09.2015 (Berlin) 14.12. - 16.12.2015 (Berlin)

Code: SOA005Z * 395,00 Euro Code: SOA005Z * 395,00 Euro Code: SOA005Z * 395,00 Euro

In systematischer Form wird in das Leistungsrecht des SGB XII eingeführt. Auf die Abgrenzungsproblematik zum SGB II wird ebenso eingegangen wie auf die unterschiedlichen Regelungen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz nach diesen beiden Gesetzen. Den Abschluss des Seminars bilden Übersichten über Rückabwicklungsansprüche, wie z. B. die Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen, der Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten und im Erbfalle oder der Übergang von Unterhaltsansprüchen. Schwerpunkte:  Die Struktur der Leistungen nach dem SGB XII und die leistungsberechtigten Personen  Die Sonderregelung für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige  Inhalte der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung nach dem SGB XII  Die Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel  Der Einsatz von Einkommen und Vermögen bei den einzelnen Hilfen des SGB XII  Überblick über die wichtigsten Rückabwicklungsansprüche Zielgruppe: Mitarbeiter der Sozial- und Grundsicherungsämter, Rechnungsprüfer, Betreuer; sonstige Interessenten. Dieses Fachseminar richtet sich insbesondere an neue Mitarbeiter, Quer- oder Wiedereinsteiger, die die Rechtsmaterie des SGB XII strukturiert erlernen möchten. Benötigte Arbeitsmittel: SGB I, II, X, XI, XII Dozent: Herr Klaus Bialluch, Regierungsdirektor a. D.

Die Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII Spezialseminar 26.10.2015 (Berlin) 22.02.2016 (Berlin)

Code: SOA008M * 190,00 Euro Code: SOA008M * 190,00 Euro

Die Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII ist eine der komplexesten Materien des SGB II und XII. Im Seminar wird ein Gesamtüberblick über alle Änderungen, die beide Normen betreffen, gegeben. Außerdem werden alle wesentlichen Aspekte der Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung bearbeitet. Ziel des Seminars ist es, mit den Teilnehmern praktikable Lösungen für die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Fragestellungen - auch anhand von Fallbearbeitungen - zu finden. Es wird intensiv auf die aktuelle Rechtsprechung eingegangen. Es wird auf das Seminar SOA008U verwiesen, in dem mietrechtliche Fragen vertiefend behandelt werden. Im Seminar SOA008X steht die Problematik des Immobilienbesitzes im SGB II im Mittelpunkt. Schwerpunkte:  Grundlagen der Übernahme von Unterkunftskosten: Begriff der Unterkunft, Zusammenwohnen mehrerer Personen  Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, Zeitraum der Berücksichtigung unangemessener Miete, Zumutbarkeit der Senkung der Kosten durch Umzug, Vermietung und auf andere Weise  Kosten der Unterkunft bei Wohneigentum  Verfahren zur Ermittlung der Richtwerte für die Mietpreise; Rechtsprechung des BSG zum schlüssigen Konzept  Wohnungsbezug bei unter 25-Jährigen  Zusicherung bei Umzug, Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten  Übernahme von Mietschulden  Kosten der Unterkunft für Auszubildende nach dem neuen § 27 Absatz 3 SGB II  Kosten der Warmwasserbereitung  Satzungsermächtigung nach dem neuen § 22a SGB II Zielgruppe: Mitarbeiter der Leistungsträger nach dem SGB II und SGB XII sowie der rechnungsprüfenden Stellen Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, SGB XII Dozent: Herr Holger Jacobi, Jurist

Mietrechtliche Fragen bei den Kosten der Unterkunft (KdU) nach § 22 SGB II Spezialseminar 03.12. - 04.12.2015 (Berlin)

Code: SOA008U * 270,00 Euro

Die zuständigen Mitarbeiter der Jobcenter nach SGB II und der Sozialämter müssen nicht nur die Kosten der Unterkunft berechnen und festlegen können. Sie sollten auch in der Lage sein, diese Kosten im Laufe eines Mietverhältnisses auf der Basis der vertraglichen Gegebenheiten zu kontrollieren und zu beurteilen. Ausgehend von der Darstellung der Berechnungsgrundlagen der KdU nach § 22 SGB II werden den Teilnehmern im Seminar mietrechtliche Kenntnisse vermittelt, die es ihnen ermöglichen, Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen, Kündigungen, Mieterhöhungsverlangen, aber auch Forderungen der Vermieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auf ihre Rechtmäßigkeit und damit Übernahmefähigkeit zu prüfen.

http://www.kbw.de * E-Mail: [email protected] * II. Halbjahr 2015

33 Themen aus anderen Fachkomplexen unseres Gesamtprogramms Schwerpunkte:  Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II:  Gesetzliche Grundlagen  Berechnungsgrundlagen  Relevante Bereiche des Mietrechts  Unterkunfts- und Heizungsbedarf:  Kaltmiete sowie Nebenkosten/Betriebskosten  Mietvertragliche Regelungen und ihre möglichen finanziellen Auswirkungen  Angemessenheit der Unterkunftskosten  Mietspiegel/örtlicher Wohnungsmarkt  Betriebskosten, Heizkosten, Warmwasserkosten  Besonderheiten/Bedarf bei Energie-/Wohnungskosten  Schönheitsreparaturen: Instandsetzungsaufwendungen, Pflicht zur Durchführung oder Abwehr  Heizkostennachforderungen, Betriebskostennachzahlungen; Betriebskostenabrechnungen, gesetzliche Anforderungen, Überprüfungsmöglichkeiten und Kontrolle  Mieterhöhungsverlangen des Vermieters - gerechtfertigt oder zurückzuweisen?  Mängel der Mietsache/Minderungsmöglichkeiten  Zahlungsrückstand, fristlose Kündigung, Heilungsmöglichkeiten, Wohnungs-, Neubezugsbedarf  Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten, Mietkaution Zielgruppe: Mitarbeiter der SGB II-Behörden und Sozialämter/Abteilungen für Wohnraumhilfe; sonstige Interessenten, z. B. Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, rechtliche Betreuer Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, Mietgesetz Dozent: Herr Roland Hunsalzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wohnen im Chaos: Ursachen, Möglichkeiten und Grenzen bei desorganisierten Wohnungen Fachseminar 30.09.2015 (Berlin)

Code: SOG240 * 190,00 Euro

Vermüllte und verwahrloste Wohnungen stellen Helfer und sonstige Beteiligte vor immense Herausforderungen. Häufig wird ein solcher Wohnungszustand erst entdeckt, wenn sich Mitmieter über Geruchsbelästigungen beschweren oder Reparaturen ein Betreten der Wohnung notwendig machen. Dabei ist der Zustand der Räumlichkeiten immer ein Ausdruck für ein tiefes Leid und die Hilfebedürftigkeit des betroffenen Menschen. Ziel des Seminars ist es, die durch den Wohnungszustand entstandenen Einschränkungen im täglichen Leben des Betroffenen zu erkennen, seine Verhaltensweisen in der Wohnung zu ergründen und die Ursachen der Situation zu ermitteln. Auf dieser Basis wird es möglich, einen Überblick über die Formen der Wohnungsdesorganisation zu gewinnen, die eigene persönliche Einstellung zu reflektieren, den Blick für typische Gefahren zu schärfen sowie Möglichkeiten aber auch Grenzen der Hilfe zu erarbeiten. Schwerpunkte:  Definition des Begriffes „Wohnungsdesorganisation“  Analyse der Wohnsituation und Verhaltensweisen  Mögliche Ursachen der Desorganisation  Typen der Desorganisation (Sammelsucht, Sammeltrieb, Messie, Vermüllungssyndrom, Alters-Vermüllung, Wohnungsverwahrlosung)  Reflexion der persönlichen Einstellung  Typische Gefahren erkennen, Checklisten nutzen  Ziele, Möglichkeiten und Grenzen der Hilfe Zielgruppe: Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen; Berufsbetreuer; Sozialarbeiter und Sozialpädagogen; Verwaltungskräfte aus Sozialämtern, die sich mit der Feststellung des Hilfebedarfes für die Betroffenen zu befassen haben; Mitarbeiter des medizinisch-pädagogischen oder eines adäquaten Dienstes, die den Hilfebedarf im Bereich der Eingliederungshilfe festzustellen haben; Sozial- und Ordnungsamtsmitarbeiter im Außendienst Dozent: Herr Bernhard Wyns, Dipl.-Soziologe

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z. B. Teilnehmer/Innen, in diesem Fortbildungsprogramm verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.

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Kommunales Bildungswerk e.V. * Gürtelstraße 29a/30 * 10247 Berlin * Tel.: (030) 293350-0 * Fax: 293350-39

Themen aus anderen Fachkomplexen unseres Gesamtprogramms 34 Midi- und Mini-Jobs - bisheriges Recht, Übergangsregelungen, neues Recht Fachseminar 07.06.2016 (Berlin)

Code: PEA720 * 190,00 Euro

Geringfügig Beschäftigte spielen in den Unternehmen, bei freiberuflich und gewerblich Tätigen, aber auch in der öffentlichen Verwaltung eine wichtige Rolle. Sie gelten als sehr flexibel einsetzbar. In diesem Seminar bekommen die Teilnehmer einen Überblick über die seit 01.01.2013 geltenden Bestimmungen, Übergangsregelungen und Neuerungen zu geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigungen sowie die sozialversicherungsrechtlichen Neuregelungen im Niedriglohnsektor (Mini- und Midi-Job). Schwerpunkte:  Alle Neuerungen vom 01.01.2013 und Übergangsregelungen bis 31.12.2014  Geringfügig entlohnte Beschäftigungen; Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigungen  Kurzfristige Beschäftigungen; Zusammenrechnung mit weiteren Haupt- und Nebenbeschäftigungen  Berechnungen innerhalb der Gleitzone (800,00-Euro-Jobs; 850,00-Euro-Jobs) bei Sozialversicherungspflicht  Praktikantenvergütung  Erfahrungen aus der Steuer- und Sozialversicherungsprüfung beim Arbeitgeber  Schätzung und Berechnung des Jahresentgelts  Aufstockungsoption in der Rentenversicherung  Befreiungsmöglichkeiten; steuerrechtliche Bedingungen und (Wahl-)Möglichkeiten  Aufzeichnungsverpflichtungen für den Arbeitgeber; Meldeverpflichtungen, Zuständigkeiten, Einzugsstellen  Arbeitsrechtlicher Rahmen und tarifliche Bezahlung Zielgruppe: Mitarbeiter in den Lohn- und Gehaltsbüros sowie der Personalabteilungen; sonstige Interessenten Dozent: Herr Gerhard Büchler, stv. Personalleiter und Fachbereichsleiter Besoldung

Den Berufsalltag reflektieren - Supervision für Berufsbetreuer sowie für Fallmanager, Vermittler und Leistungssachbearbeiter in SGB II-Behörden Workshop 26.10. - 27.10.2015 (Berlin)

Code: SOG217N * 270,00 Euro

Der schwierige Umgang mit belasteten Menschen gehört zum Alltag sowohl von Betreuern als auch von Mitarbeitern in SGB II-Behörden. Das wirft viele Fragen auf, die in der Supervision besprochen werden können. Ideen für die Lösung schwieriger Fälle finden, die alltägliche Routine reflektieren und die Qualität der Arbeit sichern - das sind die Ziele, die Supervision verfolgt. In der Gruppensupervision hilft die kollegiale Rückmeldung, sich zu stärken und Ideen zu generieren. Ausgehend von der Reflexion konkreter Fälle werden typische problematische Situationen analysiert. So können z. B. Fragen wie die „richtige“ Unterstützung für die Klienten/Kunden, der Umgang mit ungerechtfertigten Forderungen und unangemessenem Verhalten sowie mit hohen Belastungen behandelt werden. Die Teilnehmer bringen eigene Fragestellungen in den Beratungsprozess ein und bestimmen die inhaltlichen Schwerpunkte. Die nachfolgenden Themen sind Beispiele für mögliche Inhalte. Schwerpunkte:  Die alltägliche Routine reflektieren  Ideen für die Lösung schwieriger Fälle finden  Die Qualität der Arbeit sichern  Druck vermindern  Sich selber stärken Zielgruppe: Fallmanager, Vermittler und Leistungssachbearbeiter in SGB II-Behörden, Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und -vereinen, Berufsbetreuer; Mitarbeiter und Sozialarbeiter von Heimen sowie Mitarbeiter der Sozialpsychiatrischen Dienste; sonstige Interessierte. Der Workshop ist als Vertiefung für Teilnehmer gedacht, die bereits Seminare zur Supervision belegt haben, aber auch zum Kennenlernen von Supervision geeignet. Dozentin: Frau Dr. Gisela Klindworth, Dipl.-Pädagogin, Soziologin, Coach

http://www.kbw.de * E-Mail: [email protected] * II. Halbjahr 2015

35 Themen aus anderen Fachkomplexen unseres Gesamtprogramms

Vorankündigung: Berliner Forum Betreuungsrecht 07. Oktober 2015 Faxabforderung:



(030) 293350-22

Code: BET015

Ja, senden Sie mir den Flyer „Forum Betreuungsrecht“ per Post an: per E-Mail an:



Ja, ich melde mich für das Forum an



Ich benötige folgende Unterkunft (Preis, Datum der An-/Abreise, EZ/DZ, Raucher/Nichtraucherzimmer etc.)

Meine Anschrift:

Ihr Wissen ist gefragt!

Das Kommunale Bildungswerk e.V. sucht Sie als nebenamtlichen Referenten Wie dieses Programmheft zeigt, führen wir pro Jahr eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen (Seminare und Tagungen) im gesamten Bundesgebiet durch. Wir legen großen Wert auf Praxisnähe. „Aus der Praxis für die Praxis“ ist das Leitmotiv unserer Kurse. Hierfür suchen wir fachkompetente Referentinnen und Referenten. Vielleicht haben auch Sie Interesse, Fortbildungsveranstaltungen für das Kommunale Bildungswerk e.V. durchzuführen? Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Marion Lindner, [email protected], Tel.: 030/293350-32.

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Kommunales Bildungswerk e.V. * Gürtelstraße 29a/30 * 10247 Berlin * Tel.: (030) 293350-0 * Fax: 293350-39

36 Berufsbegleitende Studiengänge

Berufsbegleitende Studiengänge Seit 2006 führt unser Kooperationspartner, die Akademie für öffentliche Verwaltung und Recht, ein Institut der staatlich anerkannten Steinbeis-Hochschule Berlin, praxisnahe berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudiengänge für die öffentliche Verwaltung, Erzieher und Betreuer durch. Besonderheit ist ein Projekt, das die Studierenden aus ihrer Berufspraxis mitbringen und mithilfe eines Mentors im Laufe des Studiums bearbeiten. Die Studierenden setzen die Studieninhalte direkt in ihr Wirkungsfeld um und auch der Arbeitgeber profitiert vom Projekt, das dem Arbeitsplatz direkt zugutekommt. Das Studium gliedert sich in Präsenz- und Selbstlernphasen. Die 80 Präsenztage des Bachelor- bzw. 50 Präsenztage des Masterstudiums finden an jeweils 2-3 Tagesblöcken am Wochenende (Do.-Sa. oder Fr./Sa.) in übersichtlichen Gruppen in Berlin statt. Das Prüfungssystem besteht aus studienbegleitenden Prüfungen mit Klausuren, wissenschaftlichen Studien- und Projektarbeiten, Präsentationen und der abschließenden Bachelor bzw. Master Thesis (Abschlussarbeit). Das berufsbegleitende Studium ist ideal geeignet für Praktiker, die im Berufsleben stehen und die Weiterbildung mit ihrer Berufstätigkeit verbinden möchten. Dabei können die Selbstlernphasen flexibel und individuell eingeteilt werden. Die Lehrkräfte und Mentoren sind Experten aus Wissenschaft und Praxis. Der Zugang zum Bachelorstudium ist auch ohne Abitur möglich. Vor dem Studium erbrachte Leistungen (z. B. Aus/Weiterbildungen, Angestelltenlehrgang II, Kompaktkurse des KBW e.V.) können angerechnet werden. Die Absolventen erhalten den staatlich anerkannten Hochschulabschluss „Bachelor of Arts“ (gehobener Dienst) bzw. „Master of Arts“ (höherer Dienst).

Nächster Studienstart ist im Herbst 2015. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Frau Ramona Groneberg telefonisch unter 030/814698-50 oder per E-Mail an [email protected].

Betreuung und Vormundschaft (Bachelor of Arts) Gemeinsam mit der Steinbeis-Hochschule Berlin, Akademie für öffentliche Verwaltung und Recht, hat das Kommunale Bildungswerk e.V. das Konzept eines berufsbegleitenden Bachelor-Studiengangs für Betreuer und Vormünder erarbeitet und umgesetzt. Dieser startet im Herbst bereits zum 9. Mal. Ziel des Studienganges ist die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen in der Betreuungsarbeit, um die an die Berufsgruppe gestellten hohen Qualitätskriterien zu erfüllen. Den Absolventen wird mit Abschluss des Studiums der Zugang zur Vergütungsstufe III ermöglicht. Abschluss und Dauer: Bachelor of Arts (B.A.), 36 Monate berufsbegleitend Studiengebühr: 440,00 € pro Monat

Public Management: Verwaltungsrecht (NEU) / Finanzmanagement / Personalmanagement (Bachelor of Arts) Das Curriculum des neuen Studienschwerpunkts „Verwaltungsrecht und Methodenlehre“ ist ausgerichtet gemäß Ziff. 6 des Positionspapiers der Innenministerkonferenz (IMK) vom 24. Juni 2005 an einem Bachelorstudiengang mit Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen (nicht-technischen) Verwaltungsdienst. Das Verwaltungsrecht gehört zu den bedeutenden Teilbereichen der Rechtswissenschaft, da es sich mit dem Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern befasst. Fach- und Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung benötigen eine hohe Rechtskompetenz für sicheres Verwaltungshandeln und die Förderung des Gemeinwohls. Das Bachelorstudium bietet eine umfassende Ausbildung für ein komplexes Berufsfeld. Im Studiengang mit dem Schwerpunkt „Finanzmanagement, Prüfung und Controlling“ erwerben Sie Fachwissen in allen Bereichen des modernen Haushalts- und Finanzwesens. Daneben erhalten Sie ein solides Fundament für Ihre zukünftigen Aufgaben bei Rechnungsprüfung, Revision und Controlling. Ausgewiesene Experten aus Praxis und Wissenschaft vermitteln Ihnen die notwendigen Schlüsselqualifikationen für das Finanzmanagement einer modernen Verwaltung. Mit diesem Studienabschluss rüsten Sie sich für die Anforderungen, die an ein modernes öffentliches Rechnungswesen u. a. durch die Doppik gestellt werden. Im Studiengang mit dem Schwerpunkt „Personalmanagement in Behörden und Einrichtungen“ werden Sie auf verantwortungsvolle Aufgaben im Personal- und Organisationswesen einer Behörde oder gemeinnützigen Einrichtung vorbereitet. Sie vertiefen Ihr Wissen in allen Bereichen des Personalmanagements: von Dienstrechtsreform über Personalinformationssysteme bis zu Teamentwicklung und Konfliktmanagement erwerben Sie wichtige Schlüsselqualifikationen für die Personalarbeit in einer modernen Verwaltung. Abschluss und Dauer: Bachelor of Arts (B.A.), 36 Monate berufsbegleitend Studiengebühr: 350,00 € pro Monat

http://www.kbw.de * E-Mail: [email protected] * II. Halbjahr 2015

Berufsbegleitende Studiengänge 37 Bildung und Erziehung im Kindes- und Jugendalter (Bachelor of Arts) Mit dem berufsbegleitenden Studienangebot soll die Ausbildung von Erziehern in einen gleichwertigen Zusammenhang mit der Ausbildung von Lehrern gestellt werden. Ziel ist es, dass Erziehende und Lehrende aus beiden Bildungsbereichen eine gemeinsame „Sprache“ sprechen und damit die Förderung der kindlichen Entwicklung noch besser aufeinander abstimmen können. Das Studium richtet sich an Personen, die im Bereich der vorschulischen Erziehung in Kinderhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten oder in der Heimerziehung und in der Jugendarbeit tätig sind oder eine Ausbildung zum Sozialpädagogen oder Heilerziehungspfleger an der Fachschule absolvieren oder diese bereits abgeschlossen haben. Abschluss und Dauer: Bachelor of Arts (B.A.), 36 Monate berufsbegleitend Studiengebühr: 350,00 € pro Monat

Leadership Public Governance (Master of Arts) Dieser berufsbegleitende Studiengang richtet sich an eine neue Generation von Führungskräften, die sich ihrer Schlüsselrolle bewusst ist und Kompetenzen erwerben will, um die notwendigen Veränderungsprozesse in öffentlichen Organisationen aktiv mit zu gestalten. Zielgruppe sind Hochschulabsolventen, die bereits im Beruf stehen und im Idealfall über Führungserfahrung verfügen. Das berufsbegleitende Studium knüpft an Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen aus Ihrem Wirkungsfeld an und bereitet Sie optimal auf leitende Aufgaben vor. Im Rahmen des Studiums werden Ihnen Führungskompetenzen, Management-Skills und Fähigkeiten, die weit über die rein fachliche Qualifikation hinausgehen, vermittelt. Dafür wurden die Erkenntnisse renommierter ManagementSchulen in London und St. Gallen auf die besonderen Erfordernisse des öffentlichen Sektors adaptiert. Abschluss und Dauer: Master of Arts (M.A.), 24 Monate berufsbegleitend Studiengebühr: 475,00 € pro Monat

Berufsbegleitende Studiengänge

Akademie für öffentliche Verwaltung und Recht Fax an: (030)



293350-22

z. H. Frau Ramona Groneberg

Ja, ich habe Interesse an weiteren Informationen zu den Studiengängen. Setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Studiengang:

per Post an: per E-Mail an:

Meine Anschrift:

©

Kommunales Bildungswerk e.V. * Gürtelstraße 29a/30 * 10247 Berlin * Tel.: (030) 293350-0 * Fax: 293350-39

38 Berufsbegleitende Studiengänge

Informationen zur Bildungsprämie Nutzen Sie für Ihre Weiterbildung beim KBW e.V. einen

PRÄMIENGUTSCHEIN Die Bildungsprämie geht in die zweite Förderphase - aus Mitteln des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) und aus dem Europäischen Sozialfond der Europäischen Union wird das lebenslange Lernen unterstützt, um bessere Bildungs- und Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Im Rahmen des Projektes „Bildungsprämie“ werden Berufstätige bei Ihrer Weiterbildung mit einem Prämiengutschein bis zu 500,00 Euro/Jahr unterstützt. Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro oder 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Die Veranstaltungsgebühren für Weiterbildungsmaßnahmen dürfen max. 1000 Euro betragen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500,00 Euro. Den Prämiengutschein erhalten Sie einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch. Mit Ihrer Anmeldung reichen Sie den Gutschein bei uns ein. Sie erhalten danach eine reduzierte Rechnung. Bitte beachten Sie auch die länderspezifischen Förderprogramme. Diese unterliegen spezifischen Förderbedingungen, die Sie bitte gesondert abfragen. Hierzu gehören z. B. Weiterbildungscheck (NRW), Qualifizierungsscheck, Weiterbildungsbonus u. ä. Beim Bildungsscheck NRW gelten höhere Zuschussgrenzen: Der Zuschuss für Fortbildungen wird von max. 500 Euro auf max. 2.000 Euro erhöht. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden! Das Kommunale Bildungswerk e.V. nimmt als Weiterbildungsanbieter Prämiengutscheine entgegen und verrechnet diese mit den Kursgebühren.

Genauere Informationen über das Bildungsprämienverfahren sind erhältlich unter: www.bildungspraemie.info/de/101.php

http://www.kbw.de * E-Mail: [email protected] * II. Halbjahr 2015

Hinweise zu Hotelbuchungen 39

Hinweise zu Hotelbuchungen Das Kommunale Bildungswerk e.V. bietet seinen Teilnehmern und Gästen die Reservierung von Hotelzimmern an. Die folgenden Zimmerpreise sind Vorzugspreise (bei Eigenbuchung gelten in der Regel höhere Preise) und verstehen sich inkl. Frühstück. Die Hotels befinden sich in der Nähe des jeweiligen Seminarortes (maximal 30 Minuten Entfernung) und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Bitte beachten Sie, dass zu Messen höhere Preise gelten.  Die folgende Nummerierung richtet sich nach dem Lageplan auf der letzten Einbandseite

1. Hotel NH Berlin City Ost

www.nh-hotels.com

Rathausstraße 2 - 3, 10367 Berlin, Tel. 030 55757-0

Kategorie: Ausstattung:

Verkehrsanbindung: Parkmöglichkeiten: Preis/Nacht:

gehobener Standard Telefon, Du/WC, softrenovierte Zimmer, Zimmer mit Verbindungstür, Allergikerbettwäsche, kostenfreies W-LAN, Sauna, Wärmeliegen, Kneippbad, rollstuhlgerechte Zimmer, Restaurant U-Bahn-Linie 5 oder S-Bahn, jeweils Station „Frankfurter Allee“ (10 Minuten Fußweg) Parkmöglichkeiten vor dem Haus und in den Seitenstraßen kostenfrei 80,00 € (EZ); 94,90 € (DZ) inklusive Frühstück

2. Arcadia Hotel Berlin

www.arcadia-hotel.de

Frankfurter Allee 73 a/ Eingang Voigtstraße 2, 10247 Berlin, Tel. 030 42831-0

Kategorie: Ausstattung: Verkehrsanbindung: Parkmöglichkeiten: Preis/Nacht:

gehobener Standard Telefon, Badewanne/WC, Klimaanlage, rollstuhlgerechte Zimmer, Restaurant, Bar, W-LAN kostenfrei U-Bahn-Linie 5 bis Station „Samariterstraße“ (vor dem Hotel); zentrale Lage in der Plaza-Passage mit mehreren Restaurants und Einkaufmöglichkeiten Tiefgarage gegen Gebühr 70,00 € (EZ); 80,00 € (DZ) inklusive Frühstück und W-LAN

3. Hotel Kiez Pension Berlin

www.kiez-pension-berlin.de

Jungstraße 41, 10247 Berlin, Tel. 030 27571291-0

Kategorie: Ausstattung: Verkehrsanbindung: Parkmöglichkeiten: Preis/Nacht:

mittlerer Standard Du/WC, TV, rollstuhlgerechtes Zimmer, W-LAN kostenfrei im Zimmer, Bar U-Bahn-Linie 5: Station „Samariterstraße“ (ab dort 2 Minuten Fußweg zum Hotel) Parkmöglichkeit vor dem Hotel oder in den Seitenstraßen, gebührenpflichtig 49,00 € (EZ); 67,00 € (DZ); 77,00 € (Doppelkomfortzimmer); 55,00 € (DZ zur Einzelbelegung), 61,00 € (Doppelkomfortzimmer zur Einzelbelegung) inklusive Frühstück

4. Gold Hotel am Wismarplatz

www.gold-hotel-berlin.de

Weserstraße 24, 10247 Berlin, Tel. 030 293341-0

Kategorie: Ausstattung: Verkehrsanbindung:

Parkmöglichkeiten: Preis/Nacht: ©

mittlerer Standard Telefon, Du/WC, rollstuhlgerechte Zimmer, Wintergarten U-Bahn-Linie 5, Station „Samariterstraße“ (10 Minuten Fußweg) oder Bus 240 ab Ostbahnhof Richtung „Storkower Straße“ bis Station „Wismarplatz“ (direkt am Hotel) Parkplätze vor dem Haus und in den Seitenstraßen 60,00 € (EZ); 81,00 € (DZ); 65,00 € (DZ zur Einzelnutzung) inklusive Frühstück

Kommunales Bildungswerk e.V. * Gürtelstraße 29a/30 * 10247 Berlin * Tel.: (030) 293350-0 * Fax: 293350-39

40 Hinweise zu Hotelbuchungen 5. Ibis Styles Berlin City Ost

www.agon-frankfurter-allee.de

Scharnweberstraße 21 - 22, 10247 Berlin, Tel. 030 297777-0

Kategorie: Ausstattung: Verkehrsanbindung: Parkmöglichkeiten:

mittlerer Standard W-LAN und Telefonate in das deutsche Festnetz kostenfrei, DU/WC, TV, Telefon, rollstuhlgerechte Zimmer U-Bahn-Linie 5: Station „Samariterstraße“ (ab dort 3 Minuten Fußweg zum Hotel) Parken in den Seitenstraßen, gebührenpflichtige Parkplätze auf dem Innenhof

Preis/Nacht: 01.04.2015 01.09.2015 01.11.2015

31.08.2015 31.10.2015 31.12.2015

6. TRYP by Wyndham Berlin City East

65,00 € EZ 67,00 € EZ 59,00 € EZ

71,00 € DZ 73,00 € DZ 65,00 € DZ

inklusive Frühstück

www.grandcityhotels.com

Ruschestraße 45, 10367 Berlin, Tel. 030 55507-0

Kategorie: Ausstattung: Verkehrsanbindung:

Parkmöglichkeiten: Preis/Nacht:

mittlerer Standard Telefon, Du/WC, Fitness-Bereich, Sauna, Restaurant, Bar, W-LAN kostenfrei in der Lobby Bus 240 Richtung „Storkower Straße“ (von den Bahnhöfen „BerlinLichtenberg“ oder „Berlin-Ostbahnhof“ bis zur Station „J.-OrloppStraße/Ecke Vulkanstraße)“ oder U-Bahn-Linie 5 bis Station „Frankfurter Allee“, dann weiter 3 Stationen mit den Tramlinen M13 oder M16 kostenlose Parkplätze vor dem Hotel 59,00 € (EZ); 69,50 € (DZ) inklusive Frühstück

7. InterCityHotel am Ostbahnhof

www.berlin.intercityhotel.de

Am Ostbahnhof 5, 10243 Berlin, Tel. 030 29368-0

Kategorie: Ausstattung: Verkehrsanbindung: Parkmöglichkeiten: Preis/Nacht:

gehobener Standard Telefon, Du/WC, Fitness-Bereich, Sauna, rollstuhlgerechte Zimmer direkt im DB-Bahnhof „Ostbahnhof“ (ICE-Bahnhof) Tiefgarage gegen Gebühr EZ Standard: 79,00 € DZ Standard: 98,00 € EZ Business: 90,00 € DZ Business: 109,00 € inklusive Frühstück und kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im VBB (Tarifbereich ABC); W-LAN bis 256 kBit/s

8. InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof

www.berlin-hauptbahnhof.intercityhotel.de

Katharina-Paulus-Straße 5, 10557 Berlin, T. 030 288755-0

Kategorie: Ausstattung: Verkehrsanbindung: Parkmöglichkeiten: Preis/Nacht:

gehobener Standard Telefon, Du/WC, rollstuhlgerechtes Zimmer etwa 450 m vom Hauptbahnhof entfernt gegen Gebühr EZ Standard: 95,00 € DZ Standard: 115,00 € EZ Business: 105,00 € DZ Business: 125,00 € inklusive Frühstück und kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Tarifgebiet ABC; W-LAN bis 256 kBit/s

http://www.kbw.de * E-Mail: [email protected] * II. Halbjahr 2015

Hinweise zu Hotelbuchungen 41

9. ABACUS Tierpark Hotel Berlin

www.abacus-hotel.de

Franz-Mett-Straße 3 - 9, 10319 Berlin, Tel. 030 5162-0

Kategorie: Ausstattung:

Verkehrsanbindung: Parkmöglichkeiten: Preis/Nacht:

gehobener Standard Du/WC, TV, Internetstation, großer Wellnessbereich (u. a. 3 Saunen, Solarium, Fitnessgeräte, Whirlwannen, Wärmeliegen, Erlebnisduschen), rollstuhlgerechte Zimmer U-Bahn-Linie 5: Station „Tierpark“ (3 Minuten Fußweg) kostenloser Parkplatz vor dem Hause 75,50 € (EZ); 97,00 € (DZ) inklusive Frühstück

10. Hotel Holiday Inn Berlin City-East

www.grandcityhotels.com

Landsberger Allee 203/Ecke Weißenseer Weg, 13055 Berlin, Tel. 030 97808-0

Kategorie: Ausstattung: Verkehrsanbindung:

Parkmöglichkeiten: Preis/Nacht:

gehobener Standard Telefon, Du/WC, rollstuhlgerechte Zimmer, Restaurant, Bar mit den S-Bahn-Linien S5, S7, S9 oder S75 bis zum Bahnhof Alexanderplatz; von dort mit den Tramlinien M5 (Richtung Hohenschönhausen) oder M6 (Richtung Hellersdorf) bis zur Station „Hohenschönhauser Straße/Weißenseer Weg“ kostenlose Parkplätze auf dem Hotelgelände 76,00 € (EZ); 89,00 € (DZ) inklusive Frühstück

Wenn Sie Übernachtungen - auch zu anderen Anlässen - buchen und die günstigen Firmenpreise nutzen möchten, können Sie auch dafür den unteren Abschnitt des Formulars für die Seminaranmeldung verwenden.

Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Eventuelle Stornierungen sind auf dem gleichen Weg wie Zimmerbuchungen vorzunehmen. Bei später Stornierung oder Nichtanreise wird in jedem Fall der volle Zimmerpreis fällig. Reisen Sie nach 18:00 Uhr an, teilen Sie dies bitte direkt dem jeweiligen Hotel mit, da Ihr Zimmer sonst neu vergeben wird. Bitte prüfen Sie die Ihnen mit der Seminareinladung übermittelten Daten zu der Hotelübernachtung und melden Sie ggf. Unstimmigkeiten umgehend dem Kommunalen Bildungswerk e.V. Vor Ihrer Abreise checken Sie bitte an der Hotelrezeption aus und bezahlen Ihre Rechnung. Über die Zahlungsmodalitäten informieren Sie sich bitte vorab im jeweiligen Hotel.

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Kommunales Bildungswerk e.V. * Gürtelstraße 29a/30 * 10247 Berlin * Tel.: (030) 293350-0 * Fax: 293350-39

42 Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen von den Teilnehmern anerkannt. 1. Seminarorte Sie sind bei den jeweiligen Veranstaltungen ausgewiesen. Die Seminarräume in Berlin sind rollstuhlgerecht. 2. Seminarzeiten Tagesseminare beginnen in der Regel um 10:00 Uhr und enden um 16:30 Uhr. Mehrtägige Seminare beginnen in der Regel am 1. Tag um 09:00 Uhr (Seminarende um 16:30 Uhr), an den Folgetagen um 08:00 Uhr (Seminarende am letzten Seminartag um 14:30 Uhr). Einzelne Seminare haben eine abweichende Seminarzeit. Beachten Sie bitte hierzu die jeweilige Seminarausschreibung. Der Zeitumfang beträgt pro Seminartag 8 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. 3. Teilnahmegebühren Sie sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Die Teilnehmer erhalten die Rechnungen mit dem Zertifikat ausgehändigt. Bei Seminaren wird Umsatzsteuer auf der Grundlage der Befreiungsvorschrift gem. § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG nicht berechnet. Die Kosten für die Tagungen umfassen in der Regel einen umsatzsteuerpflichtigen und einen umsatzsteuerfreien Teil. Einige modulare Kompaktkurse sind auf der Internetseite mit 0,00 Euro ausgepreist. Die genauen Teilnahmegebühren fallen in der bei dem jeweiligen Seminar genannten Höhe an. 4. Rabattmöglichkeit Auf Antrag können Verwaltungen, die im Zeitraum von Januar bis Juni 2015 mindestens acht nichtrabattierte und nichtermäßigte Zwei- oder Drei-Tage-Seminare besucht haben, im Folgezeitraum - bis zum 31. Dezember 2015 - ein weiteres Seminar in der Preiskategorie bis 190,00 Euro kostenlos belegen. Fachtagungen, Inhouseseminare, Seminarreihen, mehrteilige Seminare und Kompaktkurse (auch einzelne Teile) sind nicht rabattfähig. Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit des Abschlusses von Rahmenverträgen. In den Teilnahmegebühren sind keine Übernachtungskosten und keine Verpflegung enthalten. 5. Veranstaltungsanmeldung Die Anmeldung kann nur postalisch, per Fax, E-Mail oder über die Website des KBW e.V. erfolgen. Die Bestätigung über die Seminarteilnahme geht den Teilnehmern in der Regel ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn zu. Bitte buchen Sie

vor dem Erhalt dieser Bestätigung keine Flugscheine, Fahrkarten etc.

6. Stornierung Eine Stornierung muss postalisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Telefonische Stornierungen können nicht bearbeitet werden. Teilnehmer, die in einem kürzeren Zeitraum als 2 Wochen vor Beginn des Seminars ihre Teilnahme absagen - auch aus Krankheitsgründen, wegen kurzfristiger Haushaltssperre oder dienstlicher Engpässe - (Datum des Poststempels, des Fax- oder E-Mail-Protokolls), entrichten in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch 75,00 Euro. Bei einer Nichtteilnahme oder Absage am Werktag vor Seminarbeginn oder am Seminartag wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. 7. Stornierungen von Hotelzimmern Die Stornierungsfrist für Hotelzimmer, die über KBW Service gebucht wurden, beträgt prinzipiell 3 Werktage. Bei späterer Stornierung wird in jedem Falle der volle Zimmerpreis fällig. Bitte beachten Sie, dass nur bei Buchung von Hotelzimmern über KBW Service der rabattierte Hotelzimmerpreis in Anspruch genommen werden kann. Bei Eigenbuchung gelten in der Regel höhere Preise, die Erstattung eines möglichen Differenzbetrages durch die Hotels erfolgt nicht. Reisen Sie nach 18:00 Uhr an, teilen Sie dies bitte unbedingt dem jeweiligen Hotel mit, da sonst Ihr Zimmer u. U. neu vergeben wird. Bitte prüfen Sie die Buchungsdaten der Hotelübernachtungen und melden Sie ggf. Unstimmigkeiten umgehend beim Kommunalen Bildungswerk e.V. Bei Abreise ist es erforderlich, zur Bezahlung der Rechnung an der Hotelrezeption auszuchecken. Über die Zahlungsmodalitäten informieren Sie sich bitte vorab im jeweiligen Hotel. 8. Absage von Seminaren Das Kommunale Bildungswerk e.V. behält es sich vor, bei zu geringer Anzahl von Anmeldungen oder aus anderen triftigen Gründen Veranstaltungen abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden ohne Abzug zurückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Bei Verhinderung eines Referenten/einer Referentin verpflichtet das Kommunale Bildungswerk e.V. nach Möglichkeit eine Ersatzreferentin/einen Ersatzreferenten. Der Einsatz von Ersatzreferenten stellt keinen Stornierungsgrund dar.

9. Seminarkonzepte Unsere Dozenten sind stets bemüht, ihre Seminarkonzepte den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Wir bitten Sie, sich vor Seminarbeginn auf unserer Internetseite www.kbw.de über mögliche Änderungen in den Ausschreibungstexten sowie über eventuell kurzfristige erfolgte Wechsel der Dozenten zu informieren. 10. Versicherungsschutz Versicherungsschutz der Teilnehmer durch den Veranstalter besteht nicht. 11. Datenschutz Die Teilnehmer sind mit der Aufnahme ihrer Daten einverstanden. 12. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Berlin (Amtsgericht Berlin-Mitte).

http://www.kbw.de * E-Mail: [email protected] * II. Halbjahr 2015

Anmeldeformular 43

Anmeldeformular Kundennummer (falls bekannt)

Kommunales Bildungswerk e.V. Gürtelstraße 29a/30 10247 Berlin Tel. (030) 293350-0

Anmeldeformular per Fax an: (030) 293350 - 39 oder per E-Mail an: [email protected]

2015 - Sonderheft BE

Name, Vorname

Seminarcode

Seminardatum

Gebühr

(Tel. privat * nur für den Notfall)

Tätigkeit (z. B. Sachbearbeiter, Amtsleiter): Rechnungsanschrift (nach Möglichkeit Stempel): Telefon:

Telefax:

E-Mail-Adresse: Ansprechpartner:  Herr  Frau Die kostenlose Stornierungsfrist bei Seminaren beträgt in jedem Fall 2 Wochen vor Seminarbeginn. Wir erkennen die Teilnahmebedingungen gemäß Seminarprogramm an. Ort/Datum:

Unterschrift:

Hotelzimmerreservierung Ich bitte um Reservierung von

vom

Einzelzimmer/n bis

Doppelzimmer/n Preiskategorie bis

Euro/Nacht

Hotelwunsch / Bemerkungen:

Name, Vorname

Seminarcode

Die Teilnahmebedingungen finden Sie auf der Seite 42. ©

Kommunales Bildungswerk e.V. * Gürtelstraße 29a/30 * 10247 Berlin * Tel.: (030) 293350-0 * Fax: 293350-39

Programmanforderung an das Kommunale Bildungswerk e. V.

Fax an: (030) 293350 - 39 E-Mail an: [email protected]

www.kbw.de

Kommunales Bildungswerk e.V. Gürtelstraße 29a/30 10247 Berlin

Ja, senden Sie mir das vollständige Seminarprogramm auf dem Postweg zu.

Nein, streichen Sie mich aus Ihrem Verteiler. Ich habe kein Interesse an weiteren Informationen.

Absender

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Ja, nehmen Sie mich in Ihren monatlichen E-Mail-News-Verteiler auf. Nein, streichen Sie mich aus Ihrem monatlichen E-Mail-News-Verteiler. Meine E-Mail-Adresse

Lageplan und Hotelübersicht Standort Berlin Gürtelstraße

www.kbw.de ❶

NH Berlin City Ost Rathausstraße 2-3 10367 Berlin Tel: 030 / 55 75 70 Fax: 030 / 55 75 72 72



Hotel Kiez Pension Berlin



ibis Styles Berlin City Ost

Jungstraße 41 10247 Berlin Tel: 030 / 27 57 12 91 0 Fax: 030 / 27 57 12 92 0

Scharnweberstraße 21-22 10247 Berlin Tel: 030 / 29 77 77 0 Fax: 030 / 29 77 77 99



Arcadia Hotel Berlin



Gold Hotel am Wismarplatz



TRYP by Wyndham Berlin City East

Frankfurter Allee 73a 10247 Berlin Tel: 030 / 42 83 10 Fax: 030 / 42 83 18 31

Weserstraße 24 10247 Berlin Tel: 030 / 29 33 41 0 Fax: 030 / 29 33 41 10

Ruschestraße 45 10367 Berlin Tel: 030 / 55 50 70 Fax: 030 / 50 55 78 00

Achtung Parkraumbewirtschaftung seit 01.07.2014

Kommunales Bildungswerk e.V. (Steinbeis Zentrum) Gürtelstraße 29a/30 10247 Berlin - Friedrichshain Tel: 030 / 29 33 50 0 Fax: 030 / 29 33 50 39

Nutzen Sie als Anreisehilfe und zur weiteren Information auch unser google+ Prof l.

Wichtiger Hinweis Unsere aufgeführten Partner-Hotels bieten für Ihre Übernachtung besondere Vorzugskonditionen. Beachten Sie bitte, dass die Vorzugsbedingungen unseres Hotelzimmer-Reservierungsservices nur in Anspruch genommen werden können, wenn die Buchungen, und ggf. auch notwendige Änderungen, über uns erfolgen. Gern beraten wir Sie persönlich. Telefon: 030 29 33 50 0 E-Mail: [email protected]

E-Mail: [email protected] Website: www.kbw.de

Verkehrsanbindung ÖPNV S-Bahnhof Frankfurter Allee Linien: S8, S9, S41, S42, S45, S46 Entfernung: 750 m

U-Bahnhof Frankfurter Allee Linie: U5 Entfernung: 550 m

S-Bahnhof Ostkreuz Linien: S3, S5, S7, S8, S9, S41, S42, S45, S46, S75 Entfernung: 750 m

Tram-Station Scharnweberstraße Linien: M13, 16 Entfernung: 550 m

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