Verhandlungsschrift. Tagesordnung. Lech, am 22. März 2012 Zahl 004-1/ kgr Auskunft Mag. Elmar Prantauer

August 8, 2016 | Author: Hansl Gehrig | Category: N/A
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Verhandlungsschrift über die 16. Sitzung der Gemeindevertretung am 22. März 2012 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Lech

Lech, am 22. März 2012 Zahl 004-1/2012 - 646822 kgr Auskunft Mag. Elmar Prantauer [email protected]

Beginn:

20.00 Uhr

Anwesend:

Bürgermeister Ludwig Muxel, Vizebürgermeister Stefan Schneider, Gemeinderat Stefan Bischof, Gemeinderat Dr. Elmar Beiser, Brigitte Birk, Stefan Muxel, Clemens Walch, Stefan Jochum, Peter Scrivener, Peter Jochum, Gebhard Jochum, Michael Schwärzler, Wolfgang Huber, Martin Prodinger, Stefan Burger

Entschuldigt:

Mag. Christoph Pfefferkorn, Georg Strolz, Mag. Thomas Eggler

Schriftführer:

Mag. Elmar Prantauer

Tagesordnung 1) Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 15. Sitzung am 14.02.2012 2) Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2012 3) Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der LZTG auf Erhöhung des Hebesatzes Tourismusbeitrag und Erhöhung der Gästetaxe 4) Beratung und Beschlussfassung über die Widmung Golfplatz Lech 5) Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Eureka Betriebs GmbH & Co KG, vertreten durch GF Hermann Huber auf Umwidmung des Grundstücks Gst.Nr. 16/15 GB Lech in Wohngebietsfläche gemäß § 16 Abs. 1 RPG, auf welcher sowohl Wohnungen als auch Ferienwohnungen errichtet werden dürfen 6) Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag von Hermann Huber, Strass 272, 6764 Lech auf Umwidmung des Grundstücks Gst.Nr. 609/5 GB Lech in Wohngebietsfläche gemäß § 16 Abs. 1 RPG, auf welcher sowohl Wohnungen als auch Ferienwohnungen errichtet werden dürfen 7) Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Gemeinde Klösterle auf Umwidmung einer Teilfläche des Grundstücks Gst.Nr. 368/6 GB Lech in Freifläche-Sondergebiet „Materialseilbahn“ 8) Allfälliges Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 des Gemeindegesetzes einstimmig beschlossen, als Tagesordnungspunkt 8) Beratung und Beschlussfassung über die Einbringung der Liegenschaft Gst.Nr. 942 in die GIG und als Tagesordnungspunkt 9) Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf eines Unimog vor dem Punkt Allfälliges zu behandeln. Bürgermeister Ludwig Muxel stellt fest, dass sämtliche Gemeindevertreter zur heutigen Sitzung ordnungsgemäß geladen wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Beratungen und Beschlüsse 1) Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 15. Sitzung am 14.02.2012 Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass zur Verhandlungsschrift über die 15. Sitzung vom 14.02.2012 bemerkt wurde, dass Brigitte Birk die Sitzung nach dem Tagesordnungspunkt 2) Beratung und Beschlussfassung über das PPP-Modell Postareal verlassen hat. Im Übrigen wurden weder mündlich noch schriftlich Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift über die 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.02.2012 eingebracht, sodass diese Verhandlungsschrift mit der vorgenannten Ergänzung gemäß § 47 Abs. 5 des Gemeindegesetzes als genehmigt gilt. 2) Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2012 Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass Mag. Christoph Wachter in Zusammenarbeit mit dem Finanzausschuss den Voranschlag 2012 erarbeitet hat. Der Finanzausschuss hat sich in zwei Sitzungen mit dem Voranschlagsentwurf 2012 befasst und dazu eine befürwortende Stellungnahme abgegeben. Der Gemeindevorstand hat zum vorgelegten Voranschlagsentwurf 2012 gemäß § 73 Abs. 4 des Gemeindegesetzes eine befürwortende Stellungnahme abgegeben. Gemäß § 73 Abs. 4 des Vorarlberger Gemeindegesetzes wurde der Voranschlagsentwurf 2012 mit der Stellungnahme des Gemeindevorstandes rechtzeitig der Gemeindevertretung zugestellt. Der Vorsitzende des Finanzausschusses Bürgermeister Ludwig Muxel erläutert die Eckdaten des vorgelegten Entwurfes des Voranschlages 2012 wie folgt: I. Haushaltsvolumen: (Seite 11 Einnahmen d Haushaltsgeb)

2005 2006

EUR EUR

14.112.400,00 16.672.200,00

2.559.800,00

18,14%

2007 2008 2009* 2010 2011 2012

EUR EUR EUR EUR EUR EUR

19.447.600,00 21.650.900,00 17.470.300,00 18.014.900,00 18.267.600,00 19.205.900,00

2.775.400,00 2.203.300,00 -4.180.600,00 544.600,00 252.700,00 938.300,00

16,65% 11,33% -19,31% 3,12% 1,40% 5,36%

* Im Voranschlag 2008 waren Immobilienverkäufe in Höhe von EUR 4,3 Mio vorgesehen. II. Budgetgrundlagen 2012: (im Vergleich zum VA 2011)

Einnahmenseitig: • Grundsteuer aufgrund neuer Einheitswertbescheide plus EUR 19.000 (Seite 70); • Zweitwohnsitzabgabe plus EUR 18.000 (u.a. Prüfungen mit Nachverrechnungen, (Seite 70)); • Einnahmen sport.park plus EUR 167.400 (Gesamteinnahmen EUR 216.400, (Seite 70)); • Treibstoffeinnahmen plus EUR 133.000 (Preisentwicklung, höherer Absatz bzw. Eigenverbrauch, Seite 58); • Lohnabschlüsse alle um ca. plus 3 %, daher höhere Kommunalsteuer im Vergleich VA 2011; (plus EUR 75.000, (Seite 70)) • Gästetaxe mit minus 3,5 % zum Voranschlag 2011 (entspricht dem Eingang im Jahr 2010) (minus EUR 57.000, (Seite 70)); • Erhöhung der Ertragsanteile nach Bevölkerung um EUR 66.800, (Seite 70); • Getränkesteuerausgleich Erhöhung um EUR 18.600, (Seite 70); 2

• Vermietete Objekte plus EUR 80.000 (Mieterhöhungen, Betriebskostenanpassungen, bessere Auslastung Sommer, (Seite 66)) • Gebühren Wasser–Kanal–Müll: Erhöhung: Inflation 3,3 % + 1,7 % = 5 % Gesamterhöhung Wasser plus EUR 30.000 (Seite 62) Kanal plus EUR 73.000 (Seite 64) Müll plus EUR 16.000 (Seite 64) • Einnahmenbereich „eigene Steuern“ (Seite 113) auf dem Niveau der Rechnungsabschlüsse 2009 bzw 2010 (ca 7,7 Mio);

Ausgabenseitig: Planungsannahmen: Personalkosten und Inflation

Personal Inflation

2012 3,60% 3,30%

2013 2,00% 3,00%

2014 2,00% 3,00%

2015 3,00% 3,00%

2016 3,00% 3,00%

2017 3,00% 3,00%

(Personalkostensteigerungen inkl. der gesetzlichen Vorrückungen) Zinsen Darlehen: Für die variabel verzinsten Darlehen bzw. die Darlehensneuaufnahmen wird mit folgenden Zinsen kalkuliert:

Swap-Sätze per 15.02.2012 Aufschlag Zinsannahme Voranschlag

1 Jahr 0,8920% 2,0000%

2 Jahre 1,1490% 2,0000%

3 Jahre 1,2080% 2,0000%

4 Jahre 1,3610% 2,0000%

5 Jahre 1,5520% 2,0000%

2,8920%

3,1490%

3,2080%

3,3610%

3,5520%

-> Rückgang des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Seite 113 Zeile 24) um 10 % (- EUR 736.000) im Vergleich zum Voranschlag 2011 (minus 10,8 % im Vgl RA 2010 = EUR 679.000) bedingt durch: • Rechtskosten, Beratungskosten in der Verwaltung (Seite 19) minus EUR 46.000 ;

(Seite 21; Kosten Hauptverwaltung Gesamt: 2012 EUR 1.109.400 bzw. 2011 EUR 1.155.400) • Bauverwaltung (Personal- bzw. Beratungskosten, Seite 23) plus EUR 91.200; • Öffentliche Ordnung und Sicherheit (Sicherheitswache, Feuerwehr, Seite 27 ff) minus EUR 15.800); • sport.park plus EUR 190.000 (Eigenbewirtschaftung -> Personal, Wareneinkauf, Reinigung ua)

Gesamtaufwand EUR 385.500 inkl. EUR 155.200 Pacht an die GIG (Seite 34 und 35); • Erhöhung der Transferzahlungen an das Land (Seite 43)

Sozialhilfebeitrag Steigerung um EUR 36.800 Beitrag Pflegegeld Steigerung um EUR 23.500 3

Landesumlage (Seite 73) Steigerung um EUR 40.500; • Pistenrettung minus EUR 62.400 (Seite 47, ua im Vj Abfertigung Herbert Tschuggnall); • Heimatarchiv plus EUR 24.400 (Seite 37, ua Abfertigung Christl Tschabrun); • Straßenbau minus EUR 700.000 (für 2012 keine größeren Investitionen vorgesehen – EUR 250.000 für Sanierungen veranschlagt, Seite 108 ff); • Anteile an der Lawinenverbauung (Seite 53 und 108 ff) Senkung um EUR 350.000 (Kosten Lawinenverbauung werden zu 95 % über Zuschüsse vom Land erstattet); • Kosten Bauhof allgemein (ohne Anschaffungen) minus EUR 30.000 (Seite 51, ua Personal) • Einkauf Treibstoffe plus EUR 128.000 (Seite 59 und Seite 113 Zeile 23, höhere Kosten Schneeräumung und Preisniveauanstieg) -> Investitionsprogramm (ohne laufende Instandhaltungen) in Höhe von EUR 2.445.000 Mio. (Seite 108 ff);

Feuerwehr (UA 1630) Ausrüstung Fahrzeuge (größere Reparaturen) Gesamtkosten

10.000 20.000 30.000

Wohn und Geschäftsgebäude (UA 853) Dachsanierung Zürs Gesamtkosten

150.000 150.000

Straßenbau und Beleuchtung (UA 6120) Straßenbeleuchtung Strassenbau und -sanierung Wanderwege Gesamtkosten

30.000 250.000 50.000 330.000

Lawinenverbauung (UA 6340) Anteil Gemeinde Lech (div. Vorhaben) Gesamtkosten

150.000 150.000

Bauhof (UA 6170) Fahrzeuge Pritschenwagen Unimog mit Pflug Gesamtkosten

35.000 250.000 285.000

Wasserversorgung (UA 8500) Projekt Anger (200‘) und 2. Quellableitung (500‘) Wasserleitung Ausbau Gesamtkosten

700.000 50.000 750.000

Abwasserbeseitigung (UA 8510) ARA Anpassungen Kanalerhaltung (Austausch alter Kanäle und Schachtbauwerke) Gesamtkosten

400.000 350.000 750.000 4

Gesamtkosten

2.445.000

Finanzierung Landesbeiträge Beitrag sonstige Bedarfszuweisungen Investitionskostenbeitrag UWWF Darlehensaufnahme notwendige Eigenfinanzierung Gesamtfinanzierung

12.000 7.500 142.500 9.000 1.479.000 795.000 2.445.000

III. Finanzkennzahlen VA 2012 (Seite 114): Frei verfügbare Mittel/Verschuldungsgrad

Summe laufende Einnahmen Summe laufende Ausgaben ohne Zinsen Bruttoergebnis laufende Gebarung minus laufender Schuldendienst Nettoergebnis laufende Gebarung (freie Mittel) Verschuldungsgrad in Prozent

Beträge in EUR ohne GIG 17.437.400 15.689.997 1.747.403 -594.904

Beträge in EUR mit GIG 17.890.900 -15.839.997 2.050.903 -1.716.004

1.152.498 34,05

334.899 83,67

IV. Schuldenstand VA 2012 (Seite 114): VA 2005 VA 2006 VA 2007 VA 2008 VA 2009 VA 2010 VA 2011 VA 2012

Gemeinde 5.870.000 5.772.500 4.384.900 3.985.100 4.593.700 4.807.200 5.756.800 4.375.296

GIG 10.300.000 9.800.000 9.900.000 9.400.000 12.345.000 13.149.000 12.285.000 11.405.000

Gesamt 16.170.000 15.572.500 14.284.900 13.385.100 16.938.700 17.956.200 18.041.800 15.780.296

V. Finanzierungsrechnung VA 2012 (gerundete Werte): Mittelverwendung Tilgungen (Zeile 65 + 62 Seite 116) Finanzbedarf GIG (Zeile 60 Seite 116) Investitionen und Investitionsbeiträge (Zeile 49 Seite 115) Summe Finanzbedarf Mittelherkunft Investitionsbeiträge (Zeile 33 Seite 115) Eigenfinanzierungskraft (laufende Gebarung) (Zeile 91 Seite 113) Vermögensumschichtungen (Verkäufe) (Zeile 30 Seite 115) Summe Finanzmittel Liquiditätslücke (Darlehensaufnahme, Vermögensverkauf) 1.673.400

5

-531.800 -817.600 -2.135.100 -3.484.500 183.000 1.628.100 0 1.811.100 -

(EUR 1.673.100 entspricht der Summe aus Darlehensaufnahme Seite 116 Zeile 51 und 55 in Höhe von EUR 1.561.000 und dem negativen Jahresergebnis Seite 116 Zeile 94 in Höhe von EUR 112.400) VI. Die Wertgrenzen unter Bezugnahme auf die Finanzkraft der Gemeinde Lech gemäß § 73 Abs 3 des Gemeindegesetzes werden wie folgt festgestellt: Finanzkraft für 2012 (VA Seite 107)

EUR

9.606.200

Kassenkredit maximal 20 % der Finanzkraft Bürgermeister bis zu 0,1 % der Finanzkraft (§ 66 Abs 1 lit e Z 1 Gemeindegesetz) Bürgermeister bis zu 0,25 % der Finanzkraft (§ 66 Abs 1 lit e Z 2 Gemeindegesetz (Ermächtigung durch den Gemeindevorstand)) Gemeindevorstand bis zu 1 % der Finanzkraft (§ 60 Abs 1 iV mit § 50 Abs 1 lit b Z 16 und § 76 Abs 2 Gemeindegesetz)

EUR

1.921.200,00

EUR

9.606,20

EUR

24.015,50

EUR

96.062,00

EUR

48.031,00

Außerplanmäßige Ausgaben ab 0,5 % der Finanzkraft (§ 76 Abs 3 Gemeindegesetz)

In der Diskussion wird angesprochen, dass die vom KDZ erhobenen Sparbemühungen im vorliegenden Voranschlag nicht zur Gänze berücksichtigt werden. Im Sommer 2012 wird eine ganztägige Klausur der Gemeindevertretung zum Thema „Sparen“ stattfinden, wobei Einsparungspotenziale diskutiert und erarbeitet werden sollen. Nach Beantwortung der zum Voranschlagsentwurf gestellten Fragen und der durchgeführten Diskussion beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, den vorgelegten Voranschlag für das Jahr 2012 zu genehmigen. Clemens Walch regt an, dass in Zukunft die Unterlagen betreffend Eckdaten des Voranschlages den Gemeindevertretern vor der Sitzung übermittelt werden. Bürgermeister Ludwig Muxel bedankt sich beim Finanzausschuss und beim Gemeindevorstand sowie bei Mag. Christoph Wachter für die geleistete Arbeit im Zuge der Erstellung des Voranschlages 2012. 3) Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der LZTG auf Erhöhung des Hebesatzes Tourismusbeitrag und Erhöhung der Gästetaxe Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass die Lech Zürs Tourismus GmbH mit Schreiben vom 29.11.2011 an die Gemeinde Lech einen Antrag auf Gebührenerhöhung gestellt hat. Dieser Antrag wird der Gemeindevertretung vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Der Antrag lautet auf Erhöhung folgender Gebühren: Hebesatz Tourismusbeitrag von derzeit 1,75 % auf 2,10% per 1. Jänner 2013 Gästetaxe von Euro 2,00 auf Euro 2,40 pro Nächtigungen per 1.12.2012 Eine Auszahlung der Gebührenerhöhung soll zu 100 % an die Lech Zürs Tourismus GmbH erfolgen. Die Mehreinnahmen, welche dadurch an die Lech Zürs Tourismus GmbH ausbezahlt werden, dienen der effizienten, qualitativ hochwertigen und zeitgerechten Gästegewinnung, Gästevermittlung und Gästebetreuung. Der Beirat und der Bürgermeister als Eigentümervertreter sollen laufend über die Mittelverwendung informiert werden. Bürgermeister Ludwig Muxel ersucht den bei der heutigen Sitzung anwesenden Direktor der Lech Zürs Tourismus GmbH Hermann Fercher die Gründe des Antrages auf Gebührenerhöhung darzulegen. Direktor Hermann Fercher erklärt, dass Sinn und Zweck des Antrages und der Lech Zürs Tourismus im Allgemeinen ist, Bedingungen zu schaffen, um am Markt besser präsent zu sein und einen besseren Verkauf zu machen. Vorweg erklärt Direktor Hermann Fercher, dass auch die Lech Zürs Tourismus spart und im letzten Jahr der prognostizierte Abgang deutlich reduziert werden konnte. Es wurde im vergangenen und im laufenden Wirtschaftsjahr die Konsolidierung geschafft und ein sehr sauberes Budget aufgestellt. Mit den Erhöhungen muss man sich dem ganz großen Thema der Wettbewerbsfähigkeit widmen. Die 6

Mitbewerber geben derzeit für Marketing und Werbung in den Stammmärkten im Schnitt mehr als 1 Mio. Euro/Jahr mehr aus, als die Lech Zürs Tourismus. Dies birgt die Gefahr, dass Wettbewerbsanteile verloren gehen und dagegen ist rechtzeitig gegen zu steuern. Es ist derzeit so, dass die Lech Zürs Tourismus die Werbung auf Werbekooperationen (Arlbergmarketing, Vorarlberg Tourismus, Best of The Alps) und Eventmarketing ausrichtet. Eigene Marktbearbeitungsmaßnahmen in den Stammmärkten werden bislang weder im klassischen Anzeigenbereich noch im Onlinebereich gemacht. Wenn man die Vor- und Nachsaisonszeiten im Winter besser bewerben und einen besseren Sommerverkauf anstrebt und Steigerungen erzielt werden sollen, dann bedarf es gewisser Investitionen. Eine Budgeterhöhung soll den ausschließlichen Sinn und Zweck haben, dass durch ein offensives Marketing Nächtigungssteigerungen erzielt werden können. Es geht hier nicht darum Altlasten abzuwenden, sondern es geht einzig und allein darum, in die Zukunft zu investieren und einen besseren Verkauf zu erreichen. Mit dem aktuellen Budget wäre die Lech Zürs Tourismus nicht in der Lage, eine neue moderne aktuelle Webseite/Homepage zu schaffen. Wanderprojekte wie Grüner Ring, Tannberg oder Lechweg sind hervorragende Projekte, die zwar bestehen, die jedoch mit den bestehenden Budgetmitteln nicht unmittelbar vermarktet werden können. Bei diesen Projekten sind auch immer wieder Entwicklungsarbeiten zu tätigen. Eine Budgeterhöhung ist gleich zu setzen mit einem klaren Bekenntnis zu Nächtigungssteigerungen und daher ersucht Direktor Hermann Fercher dem Antrag auf Gebührenerhöhung statt zu geben. Weiters weist Direktor Hermann Fercher darauf hin, dass die geplanten Maßnahmen (vor allem das Marketingkonzept und die AffinityGroups-Strategieumsetzung) am 29.03.2012 dem Tourismusbeirat präsentiert werden. Am 19.04.2012 ist die Bevölkerung von Lech eingeladen an einem Tag der offenen Tür hinter die Kulissen der Lech Zürs Tourismus zu blicken und am Abend werden der Öffentlichkeit im Detail die Pläne, Umsetzungsstrategien und konkreten Maßnahmen präsentiert. Über eine Frage von Gemeinderat Dr. Elmar Beiser erklärt Direktor Hermann Fercher, dass auf Grund aktueller Hochrechnungen und Erfahrungswerte durch die beantragte Gebührenerhöhung eine Steigerung der Einnahmen in der Höhe von ca. Euro 750.000,-- erreicht werden kann. Über eine Frage von Vizebürgermeister Stefan Schneider bringt Bürgermeister Ludwig Muxel der Gemeindevertretung Vergleichswerte betreffend Gästetaxe und Tourismusbeitrag anderer Tourismusgemeinden in Vorarlberg zur Kenntnis. Gebhard Jochum bringt vor, dass man sich mit dieser Angelegenheit im Tourismusbeirat sehr intensiv und ausführlich auseinandergesetzt hat und nach eingehenden Diskussionen und Abwägungen - insbesondere vor dem Hintergrund, dass ganz klar sein muss, dass zusätzliche Einnahmen nicht zum Stopfen von Budgetlöchern, sondern ausschließlich für erforderliche zusätzliche Marketingmaßnahmen gedacht sindden geplanten Maßnahmen zugestimmt hat. Gemeinderat Stefan Bischof bringt vor, dass man sich im Tourismusbeirat mit einer langfristigen Strategie auseinandergesetzt hat, sodass ein Budget bis 2015 steht. Am 19.04.2012 werden die entsprechenden Maßnahmen der Bevölkerung präsentiert. Es gibt tolle Projekte, die fertiggestellt und umgesetzt werden müssen und am Markt dementsprechend zu positionieren sind. Wolfgang Huber bringt vor, dass es ganz wichtig ist, dass die Bevölkerung ausführlich darüber informiert wird, was mit dem Geld, das durch die beantragte Gebührenerhöhung eingenommen wird, passieren soll. Über eine Frage von Michael Schwärzler erklärt Bürgermeister Ludwig Muxel, dass es zur Darlehensrückzahlung der Lech Zürs Tourismus GmbH an die Gemeinde Lech einen Zahlungsplan gibt, wobei eine jährliche Tilgungsrate von Euro 100.000,-- zuzüglich Zinsen vorgesehen ist. Über eine Frage von Michael Schwärzler erklärt Direktor Hermann Fercher, dass das Controlling verschärft und ein Projektmanagement eingeführt wurde. Die Projektkosten und der Fortschritt bzw. Entwicklungsstand der Projekte werden dem Tourismusbeirat vierteljährlich präsentiert. Im neuen Budget sind auch Reserven vorgesehen. Stefan Muxel weist darauf hin, dass in letzter Zeit in der Lech Zürs Tourismus GmbH einiges passiert ist, ein professionelles Controlling eingeführt wurde und es äußerst wichtig ist, dass man die Bevölkerung über die Maßnahmen und Projekte und Strategien ausführlich informiert. Es sind hier tolle Projekte und Maßnahmen vorgesehen, die greifbar und messbar sind. Gemeinderat Stefan Bischof weist noch einmal darauf hin, dass von der Lech Zürs Tourismus vierteljährlich ein Bericht abgegeben wird und dem Beiratsvorsitzenden und dem Bürgermeister monatlich die Zahlen vorgelegt werden. Dies hat sich bereits im vergangenen und laufenden Geschäftsjahr sehr gut bewährt. Die 7

Gebührenerhöhung erfolgt nicht um „Altes wieder zu kaufen“. Es wurden neue Ideen und Maßnahmen erarbeitet, die am 29.03.2012 dem Beirat und am 19.04.2012 der Bevölkerung präsentiert werden können. Brigitte Birk bringt vor, dass sich bei der Lech Zürs Tourismus einiges geändert hat und in den Tourismusbeiratssitzungen alles viel transparenter und genauer präsentiert wird. Man hat sich mit den Gebührenerhöhungen lange und intensiv auseinandergesetzt und ist schlussendlich einstimmig zu den geplanten Erhöhungen gestanden. Über eine Frage von Brigitte Birk erklärt Bürgermeister Ludwig Muxel, dass eine Ausweitung des Tourismusbeitrages auf jene Firmen, die die Tourismusorte beliefern und damit viel Geld verdienen, bisher seitens des Landes abgelehnt wurde. Clemens Walch berichtet von der Sondersitzung des Tourismusbeirates im Herbst 2011, wo man sich in mühevoller Arbeit den Kopf zerbrochen hat, wie man ein Budget erstellt, um die anstehenden notwendigen Projekte bewältigen zu können. Im Hinblick auf die nun vorgesehene Gebührenerhöhung von 20 % muss man jetzt fordern, dass das Geld gut eingesetzt und entsprechend verwendet wird. Der Beirat hat auch den Anspruch, dass die entsprechenden Projekte und Maßnahmen präsentiert und vorgelegt werden. Gemeinderat Stefan Bischof weist darauf hin, dass die Erhöhung erst schlagend wird, wenn die Tourismusbeiräte in der Sitzung vom 29.03.2012 den von Direktor Hermann Fercher dargelegten Analysen, dem Finanzplan und dem Marketingplan zustimmen. Danach werden am 19.04.2012 der Öffentlichkeit die neuen Ideen präsentiert werden. Stefan Jochum weist darauf hin, dass neben dem Marketing nach außen auch das Marketing nach innen wichtig ist. Dazu braucht die Lech Zürs Tourismus mehr Geld im Budget. Es ist notwendig, nicht nur ein gutes Marketing nach außen, sondern auch ein Marketing nach innen mit Veranstaltungen wie Fackellauf, Gästeschirennen etc. zu betreiben. Über eine Frage von Gemeinderat Dr. Elmar Beiser erklärt Bürgermeister Ludwig Muxel, dass die geplante Erhöhung in der Tourismusversammlung am 30.11.2011 von Dir. Hermann Fercher angesprochen wurde. Peter Jochum erklärt, dass diese Gebührenerhöhung viele kleine Betriebe hart trifft und er mit der Erhöhung der Gästetaxe und des Tourismusbeitrages nicht einverstanden ist. Stefan Burger erklärt, dass er aus Gesprächen den Eindruck gewonnen hat, dass die Mehrheit eigentlich für eine Erhöhung der Gebühren ist, wenn die Mittel dorthin fließen, wo sie gedacht sind. Das bedeutet, dass die dadurch erzielbaren Mittel nicht in die Organisation, sondern tatsächlich zweckgebunden in die für die Betriebe wichtige Vermarktung fließen. Direktor Hermann Fercher bekräftigt, dass ihm die interne Kommunikation sehr wichtig ist. Deshalb ist es erforderlich, dass man in den Wirtestammtischen und Pensionenstammtischen aber auch in den Parzellenversammlungen immer wieder das Thema „Lech Zürs Tourismus - Wo wollen wir in Zukunft hin“ anspricht. Er betont, dass das Geld dazu dient um Geld zu verdienen. Direktor Hermann Fercher verspricht, die Potenziale für ein offensives Marketing zur besseren Auslastung der Wintersaison in Vorund Nachsaisonszeiten sowie für eine konsequente Entwicklung des Sommers auszuschöpfen und die entsprechenden Maßnahmen klar darzulegen. Stefan Jochum ersucht, dass dabei insbesondere auch die Klein- und Mittelbetriebe berücksichtigt werden sollen. Stefan Muxel weist darauf hin, dass es für die Kleinbetriebe eine enorme Erhöhung bedeutet. Es muss daher klar sein, dass ein offenes transparentes und für alle nachvollziehbares Marketing betrieben wird. Die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Information muss vermehrt nicht nur in den Wirteund Pensionenstammtischen erfolgen. Stefan Burger regt an, dass einheitlich in Lech bei den Preisen die Gästetaxe separat angeführt werden sollte. Nach eingehender Diskussion wird mehrstimmig beschlossen, dem Antrag auf Erhöhung der Gästetaxe von Euro 2,00 auf Euro 2,40 ab Dezember 2012 sowie den Hebesatz Tourismusbeitrag von derzeit 1,75 % auf 2,10 % ab 1. Jänner 2013 zu erhöhen, zugestimmt (eine Gegenstimme). 4) Beratung und Beschlussfassung über die Widmung Golfplatz Lech 8

Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 14.02.2012 einen Entwurf über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Lech beschlossen hat, wonach eine Umwidmung des Grundstücks Gst.Nr. 314/1 von derzeit Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche-Sondergebiet „Golfclubhaus“ sowie die Umwidmung der Grundstücke Gst.Nrn. 321, 322/1, 319 und .162/2 und Teilflächen der Grundstücke Gst.Nrn. 377/2 und 330/1 von FreiflächeLandwirtschaftsgebiet in Freifläche-Sondergebiet „Golfplatz“ durchgeführt werden sollen. Der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Lech wurde samt Erläuterungsbericht, Umweltbericht und dem Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 23 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 a Abs. 1 und §§ 10 a – 10 g des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996 i.d.g.F., im Gemeindeamt einen Monat zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Die Auflage wurde ortsüblich kundgemacht. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Änderungsvorschläge und Stellungnahmen zum Entwurf eingelangt. Clemens Walch gibt einen Überblick über das laufende Bauverfahren betreffend Golplatz und erklärt, dass für das geplante Projekt eine Basisfinanzierung steht. Über eine Frage von Wolfgang Huber wird mitgeteilt, dass sich die Gemeindevertretung bereits im Sommer 2011 mit dem Golfprojekt intensiv befasst hat und auch die erforderliche Widmung umfangreich dargelegt wurde. Die Gemeindevertretung beschließt mehrstimmig, das Grundstück Gst.Nr. 314/1 von derzeit FreiflächeLandwirtschaftsgebiet in Freifläche-Sondergebiet „Golfclubhaus“ und die Grundstücke Gst.Nrn. 321, 322/1, 319 und .162/2 sowie Teilflächen der Grundstücke Gst.Nrn. 377/2 und 330/1 von FreiflächeLandwirtschaftsgebiet in Freifläche-Sondergebiet „Golfplatz“ umzuwidmen (zwei Gegenstimmen). 5) Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Eureka Betriebs GmbH & Co KG, vertreten durch GF Hermann Huber auf Umwidmung des Grundstücks Gst.Nr. 16/15 GB Lech in Wohngebietsfläche gemäß § 16 Abs. 1 RPG, auf welcher sowohl Wohnungen als auch Ferienwohnungen errichtet werden dürfen Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass die Eureka Betriebs GmbH & Co KG, vertreten durch GF Hermann Huber einen Antrag auf Umwidmung des Grundstücks Gst.Nr. 16/15 GB Lech in Wohngebietsfläche gemäß § 16 Abs. 1 RPG, auf welcher sowohl Wohnungen als auch Ferienwohnungen errichtet werden dürfen, gestellt hat. Es handelt sich hier um das Grundstück, auf dem die Pension Eureka steht. Es wurde mit Hermann Huber ein Planungsgespräch geführt, wobei insbesondere die Ziele des räumlichen Entwicklungsleitbildes der Gemeinde Lech dargelegt wurden. Der Raumplanungsausschuss der Gemeinde Lech hat sich in der Sitzung vom 14.11.2011 mit diesem Antrag befasst und einstimmig nachstehende Stellungnahme abgegeben: Die Gemeinde Lech hat in der Erarbeitung des räumlichen Entwicklungsleitbildes klare Ziele definiert, wobei für Zweitwohnungen (Ferienwohnungen nach § 16 des Rauplanungsgesetzes) keine zusätzlichen Flächen ausgewiesen werden sollen, da eine Zunahme des Bestandes an Ferienwohnungen für die Entwicklung der Gemeinde Lech Nachteile erwarten lässt und somit zu einer Gefährdung der Erreichung der im § 2 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996 i.d.g.F., genannten Raumplanungsziele führt. In einem beschränkt baulich nutzbaren Gebiet wie Lech sind die räumlichen Existenzgrundlagen langfristig nicht gesichert, wenn die bescheidenen Raumreserven zu Lasten der dort wohnenden und arbeitenden Menschen für nur kurzfristig und nicht schlechthin existenziell notwendige Nutzungen wie Ferienwohnungen in Anspruch genommen werden. Solche Nutzungen stehen der als Raumplanungsziel im § 2 Abs. 2 lit. a Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 39/1996 i.d.g.F., normierten Forderung entgegen, dass mit Grund und Boden haushälterisch umzugehen ist. Eine Zunahme des Bestandes an Ferienwohnungen ist für die Entwicklung der Gemeinde Lech nachteilig und widerspricht dem erarbeiteten räumlichen Entwicklungsleitbild der Gemeinde Lech. Angesichts der besonderen Situation der Gemeinde Lech in Bezug auf die Beengtheit des Siedlungsraumes und dem hohen Qualitätsstand des touristischen Angebotes würde eine ständige Zunahme von Ferienwohnungen die Entwicklung der Gemeinde Lech als geeignetes Erholungs- und Fremdenverkehrsgebiet gefährden. Es ist daher die restriktive Haltung in Bezug auf Ferienwohnungswidmungen notwendig, um die bewährte Struktur aufrechterhalten zu können. Eine Umnutzung von bestehendem Wohnraum in Ferienwohnungen würde lediglich dem Eigentümer dieser Wohnungen ermöglichen, diese zu horrenden Preisen zu verwerten. Die daraus resultierende 9

Preisentwicklung für Immobilien bewirkt, dass der Ankauf bzw. die Anmietung von Wohnungen für Dauerwohnsitze nicht mehr finanzierbar ist. Diese Entwicklung kann nach Abwägung aller Interessen aus raumplanerischer Sicht nicht unterstützt werden, da eine Hausstandsgründung in diesem Falle beinahe verunmöglicht wird und Wohnungssuchende mit Ausnahme im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues keine Möglichkeit haben, in ihrer Heimatgemeinde sesshaft zu werden. Durch die erwähnte und aus der Gründung von Zweitwohnsitzen resultierende Preisentwicklung wird es für die einheimische Bevölkerung unmöglich, Wohnungen für ihre Daueraufenthalte finanzieren zu können. Diese Überlegung hat nicht nur für die einheimische Bevölkerung Gültigkeit, sondern im selben Umfang für Mitarbeiter, wofür ein ausgesprochener Bedarf an Wohnfläche besteht. Die präjudizielle Wirkung einer Umnutzung von bestehendem Wohnraum in Ferienwohnungen würde die raumplanerischen Kompetenzen der Gemeinde Lech untergraben und damit die Raumplanungsziele massiv gefährden. Es sind daher die beantragten Umwidmungen abzulehnen, um die Einhaltung der vorgegebenen raumplanerischen Richtlinien zur nachhaltigen Sicherung der Raumplanungsziele in der Gemeinde Lech zu gewähren. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, in Anlehnung an die Stellungnahme des Raumplanungsausschusses den Antrag auf Umwidmung des Grundstückes Gst.Nr. 16/15 GB Lech in Wohngebietsfläche, auf welcher sowohl Wohnungen als auch Ferienwohnungen errichtet werden dürfen, abzulehnen (befangen Wolfgang Huber). 6) Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag von Hermann Huber, Strass 272, 6764 Lech auf Umwidmung des Grundstücks Gst.Nr. 609/5 GB Lech in Wohngebietsfläche gemäß § 16 Abs. 1 RPG, auf welcher sowohl Wohnungen als auch Ferienwohnungen errichtet werden dürfen Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass Hermann Huber, Strass 272, 6764 Lech einen Antrag auf Umwidmung des Grundstücks Gst.Nr. 609/5 GB Lech in Wohngebietsfläche gemäß § 16 Abs. 1 RPG, auf welcher sowohl Wohnungen als auch Ferienwohnungen errichtet werden dürfen, gestellt hat. Es handelt sich hier um das Grundstück auf dem die Pension Sonnenhalde steht. Hinsichtlich des Umwidmungswunsches wurde mit Hermann Huber ein Planungsgespräch geführt, wobei die Ziele des räumlichen Entwicklungsleitbildes erläutert wurden. Hermann Huber hat dabei erklärt, dass er mit dem Standpunkt der Gemeinde Lech nicht einverstanden ist. Nach EU-Recht sei reines Ermessen, wie es der Gesetzgeber vorsehe unzulässig. Außerdem haben andere Ferienwohnungswidmungen bekommen. Der Raumplanungsausschuss der Gemeinde Lech hat sich in der Sitzung vom 14.11.2011 mit dem Umwidmungsersuchen befasst und dazu einstimmig, eine ablehnende Stellungnahme abgegeben, welche wie folgt begründet wurde: Die Gemeinde Lech hat in der Erarbeitung des räumlichen Entwicklungsleitbildes klare Ziele definiert, wobei für Zweitwohnungen (Ferienwohnungen nach § 16 des Rauplanungsgesetzes) keine zusätzlichen Flächen ausgewiesen werden sollen, da eine Zunahme des Bestandes an Ferienwohnungen für die Entwicklung der Gemeinde Lech Nachteile erwarten lässt und somit zu einer Gefährdung der Erreichung der im § 2 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996 i.d.g.F., genannten Raumplanungsziele führt. In einem beschränkt baulich nutzbaren Gebiet wie Lech sind die räumlichen Existenzgrundlagen langfristig nicht gesichert, wenn die bescheidenen Raumreserven zu Lasten der dort wohnenden und arbeitenden Menschen für nur kurzfristig und nicht schlechthin existenziell notwendige Nutzungen wie Ferienwohnungen in Anspruch genommen werden. Solche Nutzungen stehen der als Raumplanungsziel im § 2 Abs. 2 lit. a Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 39/1996 i.d.g.F., normierten Forderung entgegen, dass mit Grund und Boden haushälterisch umzugehen ist. Eine Zunahme des Bestandes an Ferienwohnungen ist für die Entwicklung der Gemeinde Lech nachteilig und widerspricht dem erarbeiteten räumlichen Entwicklungsleitbild der Gemeinde Lech. Angesichts der besonderen Situation der Gemeinde Lech in Bezug auf die Beengtheit des Siedlungsraumes und dem hohen Qualitätsstand des touristischen Angebotes würde eine ständige Zunahme von Ferienwohnungen die Entwicklung der Gemeinde Lech als geeignetes Erholungs- und Fremdenverkehrsgebiet gefährden. Es ist daher die restriktive Haltung in Bezug auf Ferienwohnungswidmungen notwendig, um die bewährte Struktur aufrechterhalten zu können. Eine Umnutzung von bestehendem Wohnraum in Ferienwohnungen würde lediglich dem Eigentümer dieser Wohnungen ermöglichen, diese zu horrenden Preisen zu verwerten. Die daraus resultierende Preisentwicklung für Immobilien bewirkt, dass der Ankauf bzw. die Anmietung von Wohnungen für Dauerwohnsitze nicht mehr finanzierbar ist. Diese Entwicklung kann nach Abwägung aller Interessen aus raumplanerischer Sicht nicht unterstützt werden, da eine Hausstandsgründung in diesem Falle beinahe verunmöglicht wird und Wohnungssuchende mit Ausnahme im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues 10

keine Möglichkeit haben, in ihrer Heimatgemeinde sesshaft zu werden. Durch die erwähnte und aus der Gründung von Zweitwohnsitzen resultierende Preisentwicklung wird es für die einheimische Bevölkerung unmöglich, Wohnungen für ihre Daueraufenthalte finanzieren zu können. Diese Überlegung hat nicht nur für die einheimische Bevölkerung Gültigkeit, sondern im selben Umfang für Mitarbeiter, wofür ein ausgesprochener Bedarf an Wohnfläche besteht. Die präjudizielle Wirkung einer Umnutzung von bestehendem Wohnraum in Ferienwohnungen würde die raumplanerischen Kompetenzen der Gemeinde Lech untergraben und damit die Raumplanungsziele massiv gefährden. Es sind daher die beantragten Umwidmungen abzulehnen, um die Einhaltung der vorgegebenen raumplanerischen Richtlinien zur nachhaltigen Sicherung der Raumplanungsziele in der Gemeinde Lech zu gewähren. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, in Anlehnung an die Stellungnahme des Raumplanungsausschusses die beantragte Umwidmung des Grundstückes Gst.Nr. 609/5 in Wohngebietsfläche, auf welcher sowohl Wohnungen als auch Ferienwohnungen errichtet werden dürfen, abzulehnen (befangen Wolfgang Huber). 7) Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Gemeinde Klösterle auf Umwidmung einer Teilfläche des Grundstücks Gst.Nr. 368/6 GB Lech in Freifläche-Sondergebiet „Materialseilbahn“ Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass für die Materialseilbahn zur Göppinger Hütte die Talstation erneuert werden soll. Die Gemeinde Klösterle als Grundstückseigentümerin des Grundstücks Gst.Nr. 368/6 GB Lech hat für die erforderliche Teilfläche des Grundstücks Gst.Nr. 368/6 GB Lech einen Antrag auf Umwidmung von Freifläche-Freihaltegebiet in Freifläche-Sondergebiet „Materialseilbahn“ gestellt. An Hand des Lageplanes wird erklärt, dass die bestehende Talstation erneuert und vergrößert werden soll. Die Ausmaße der neuen Talstation betragen ca. 5,6 x 5,6 m. Die neue Bahn soll mit einem beschränkten Werksverkehr betrieben werden. Zur beantragten Umwidmung hat der Raumplanungsausschuss in der Sitzung vom 05.03.2012 einstimmig, eine befürwortende Stellungnahme abgegeben. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die beantragte Teilfläche des Grundstücks Gst.Nr. 368/6 GB Lech in Zug von derzeit Freifläche-Freihaltegebiet in Freifläche-Sondergebiet „Materialseilbahn“ umzuwidmen. 8) Beratung und Beschlussfassung über die Einbringung der Liegenschaft Gst.Nr. 942 in die GIG Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass auf Grund der geplanten Sanierung der Volks- und Hauptschule Lech es erforderlich wird, die Liegenschaft Gst.Nr. 942 in die GIG einzubringen. Auf Grund des Steuerpaketes der Bundesregierung wird es erforderlich den entsprechenden Beschluss rechtzeitig zu fassen. Über die Frage, ob eine Einbringung dieser Liegenschaft in die GIG mit Nachteilen verbunden sein könnte, erklärt Bügermeister Ludwig Muxel, dass alle Experten diese Einbringung empfohlen haben und die Einbringung mit Notar Dr. Manfred Umlauft abgestimmt wurde. Den Vertrag wird Notar Dr. Manfred Umlauft errichten. Über eine Frage, ob die Liegenschaften des Gemeindehauses Zürs bzw. des Hauses Stubenbach nicht in die GIG einzubringen sind, wird erklärt, dass bei diesen Immobilien die Gemeinde Lech auf Grund der Vermietung und Verpachtung vorsteuerabzugsberechtigt ist. Über eine Frage von Michael Schwärzler erklärt Bürgermeister Ludwig Muxel, dass die Gemeinde Lech für alle Immobilien der GIG entsprechende Mietbeiträge bezahlt. Nach eingehender Diskussion wird einstimmig beschlossen, die Liegenschaft Gst.Nr. 942 in die Gemeinde Lech Immobilien GmbH & Co KG einzubringen. 9) Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf eines Unimog Bürgermeister Ludwig Muxel erklärt, dass im Bauhof der Gemeinde Lech ein Unimog Typ 1600 (BJ 1993) und ein Unimog Typ 1200 (BJ 1987) im Einsatz stehen. Auf Grund der intensiven Nutzung nach 25 Jahren des Unimogs Typ 1200 entstehen laufend kostenintensive Instandsetzungsarbeiten am Gerät sowie Betriebsausfälle, sodass ein Ersatz dieses Gerätes dringend erforderlich wird. Nach längeren Testphasen verschiedener Geräte, wurde vom Kommunalausschuss die Anschaffung eines Unimog Typ U400L als sinnvoll erachtet. Peter Scrivener erklärt, dass man mehrere Unimog aber auch vergleichbare andere Geräte angeschaut hat, wobei sich herausgestellt hat, dass der Unimog Typ U400L das optimale Gerät für die Gemeinde Lech darstellt. Man hat dieses Gerät getestet und die Anschaffung des Unimogs Typ U400L empfohlen. Dieses 11

Gerät wurde von der Fa. Georg Pappas Automobile AG zum Gesamtpreis von netto Euro 219.208,00 angeboten. Über eine Frage von Peter Scrivener erklärt Bürgermeister Ludwig Muxel, dass mit dem Kooperationspartner Mercedes Benz noch Gespräche geführt werden. Stefan Muxel befürwortet die Anschaffung eines Unimogs und erklärt, dass grundsätzlich im Fuhrpark der Gemeinde Lech eine einheitliche Linie hinsichtlich Type, Erscheinungsbild etc. für ein insgesamt besseres Handling erforderlich wäre. Peter Scrivener erklärt, dass man dabei ist, ein schlüssiges Konzept für den Fuhrpark des Bauhofes zu erarbeiten. Martin Prodinger spricht an, dass ab einer bestimmten Größe des Fuhrparks ein Fuhrparkmanagement sinnvoll ist. Gebhard Jochum bringt vor, dass das Feuerwehrauto Zürs im Budget der Gemeinde Lech immer geschoben wird und andererseits kurzfristig ein Unimog angeschafft werden soll. Dazu erklärt Peter Scrivener, dass hier ein großer Unterschied besteht, da das Feuerwehrauto Zürs zwar alt aber in einem sehr guten technischen Zustand und funktionstüchtig ist, währenddessen der Unimog äußerst desolat und nicht mehr betriebstauglich ist. Das Feuerwehrauto Zürs wurde nicht nur beim TÜV, sondern auch bei der Feuerwehrzentrale des Landes vorgeführt und es wurde sowohl vom TÜV aber auch von der Feuerwehrzentrale bestes Zeugnis über den technischen Zustand des Feuerwehrautos Zürs ausgestellt. Über eine Frage von Stefan Muxel erklärt Peter Scrivener, dass der Unimog als universeller Geräteträger den großen Vorteil hat, dass jedes Zusatzgerät montiert werden kann. Nach eingehender Diskussion beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, einen Mercedes Benz Unimog Typ U400L von der Fa. Georg Pappas Automobile AG zum Preis von netto Euro 219.208,00 anzukaufen. 10) Allfälliges a) Bürgermeister Ludwig Muxel informiert, dass am 15. Juni 2012 eine ganztägige Gemeindevertretungsklausur stattfindet. b) Peter Scrivener berichtet, dass die Planung betreffend Sanierung Alte Schule/Kindergarten bereits weit fortgeschritten ist und finalisiert wird. Es haben sich Verzögerungen in der Planung durch das Denkmalamt ergeben. Es wurde dann entschieden, mit dem Bau erst im Jahre 2013 zu beginnen, da die Zeit genutzt werden soll, das Projekt optimal vorzubereiten, die entsprechenden Ausschreibungen ordentlich zu machen und die Förderzusagen einzuholen. Es ist auch noch eine Entscheidung hinsichtlich der Unterbringung des Skikindergartens offen. c) Brigitte Birk regt an, dass wie besprochen, die Gemeindevertretung von den Ausschussobmännern über die Ausschusstätigkeit informiert wird. d) Gemeinderat Stefan Bischof bringt vor, dass es wichtig wäre, sich wieder ernsthafte Gedanken über die Installierung eines Wegeausschusses zu machen. e) Über eine Frage von Martin Prodinger erklärt Bürgermeister Ludwig Muxel, dass geplant ist, den sport.park.lech Anfang Mai zuzusperren und nach den Maiferien wieder aufzusperren. Mag. Michael Tiefenthaler wird den sport.park.lech im Sommer so wie bisher führen. f) Über eine Frage von Martin Prodinger erklärt Bürgermeister Ludwig Muxel, dass hinsichtlich Schigebietsverbindung Lech/Warth Ende September 2011 ein Beschluss der Gemeindevertretung gefasst wurde und auch hinsichtlich der Verbindung Zürs/Rauz muss in der Gemeindevertretung diskutiert und beraten werden. g) Über eine Frage von Martin Prodinger betreffend Neubau Rüfikopf Bergstation erklärt Bürgermeister Ludwig Muxel, dass seitens des Landes Vorarlberg und der Gemeinde Lech gewünscht und angedacht ist, zur Verbesserung und Optimierung des Projektes einen Gestaltungswettbewerb durchzuführen. Gemäß § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz steht es den Gemeindevertretern frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung 12

Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen wäre. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Ende der Sitzung: 22.15 Uhr

Der Schriftführer

Der Bürgermeister

Mag. Elmar Prantauer

Ludwig Muxel

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