Tipps. Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege

April 8, 2017 | Author: Ulrike Kaiser | Category: N/A
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Tipps

Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege

Erste Hilfe kann lebensrettend sein Im Berufs- und Privatleben bestehen viele Unfallrisiken. Im Notfall schnell das Richtige tun – dabei helfen Ihnen diese Tipps.

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Am Arbeitsplatz und in der Freizeit bestehen viele ­Unfallrisiken. Auch bei größter Vorsicht kann es zu einem Unfall kommen. • Die Folgen eines Unfalls müssen so ­gering wie möglich gehalten werden. Dies ist die Aufgabe der Ersten Hilfe. • Helfen Sie mit, damit jederzeit und schnell Erste Hilfe g ­ eleistet wird.

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Sie wollen bestimmt, dass Ihnen nach einem Unfall geholfen wird. Dann müssen auch Sie bereit und in der Lage sein, Anderen nach einem Unfall zu helfen. • Lassen Sie sich zum Ersthelfer ­ausbilden. • Zusätzlich zur Grundausbildung informiert Sie Ihr Betriebsarzt über eventuelle spe­zielle Gefährdungen in Ihrem Betrieb, die u. U. besondere Maßnahmen der ­Ersten Hilfe nötig machen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen erlernt werden, damit fachgerecht geholfen werden kann. Das erste Glied der Rettungskette ist der Ersthelfer (Grundausbildung in acht Doppelstunden). • Fragen Sie in Büro, Werkstatt oder auf Bau- und M ­ ontage­stellen nach ausgebildeten Ersthelfern.

Lassen Sie sich zum Ersthelfer ausbilden, um Anderen nach einem Unfall gut helfen zu können.

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Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen erlernt werden, damit fachgerecht geholfen werden kann.

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Auch bei kleinen Wunden kann durch Verschmutzung eine Wundinfek­ tion auftreten. Diese kann schwerwiegende Folgen haben. • Auch die kleinste Wunde versorgen. So vermeiden Sie eine Wundinfektion.

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Im Falle eines Unfalls muss ­jeder schnell erkennen können, ­unter welchen Rufnummern Ersthelfer, Rettungs­ leitstelle, Betriebsarzt sowie weiter behandelnde Ärzte (D-Arzt und Krankenhaus) erreicht werden können. • Achten auch Sie darauf, dass Eintragungen auf den Erste-Hilfe-Aushängen immer vollständig und aktuell sind.

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Der Ersthelfer kann und darf nur die Erstversorgung vornehmen. Für die weitere Versorgung sind fachkundige Personen (Arzt, Sanitäter) zuständig. • Tun Sie nur das, was Sie als Ersthelfer gelernt haben und sicher beherrschen.

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Folgen von Verletzungen können sich manchmal erst viel später zeigen. Für den Verletzten und für den ­Betrieb ist es daher wichtig, dass ein Arbeitsunfall nachgewiesen werden kann. • Jede Erste-Hilfe-Leistung muss in das Verbandbuch eingetragen werden!

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Das Erste-Hilfe-Material muss in ausreichender Menge und vollständig bereitstehen. Schädigende Einflüsse (Schmutz, Nässe) sind durch sachgemäße Aufbewahrung auszuschließen. • Melden Sie jede größere Entnahme aus dem Verband­kasten oder Verbandschrank dem Verantwortlichen, damit ­sofort wieder aufgefüllt werden kann. • Vermeiden Sie Verunreinigungen der Verbandkästen und -schränke.

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Art und Umfang des Erste-Hilfe-Materials beschreibt das Inhaltsverzeichnis, das in Verbandkästen und -schränken liegt. Für den Inhalt von Verbandkästen gibt es DIN-Normen. In Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung kann weiteres Erste-Hilfe-Material notwendig sein. • Überprüfen Sie Verbandkästen und Verbandschränke und ihren Inhalt regel­ mäßig auf Vollständigkeit und Zustand. • Inhalt bei Bedarf auffüllen und nötigenfalls in Absprache mit dem Betriebsarzt ergänzen.

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Erste-Hilfe-Material und Rettungs­geräte müssen leicht zugänglich und im Ernstfall schnell greifbar sein. • Den Zugang zu Erste-Hilfe-Material und Rettungsgeräten stets freihalten.

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Freie und deutlich gekennzeichnete Flucht- und ­Rettungswege sind ein entscheidender Faktor, um schnell handeln zu können. • Flucht- und Rettungswege sind stets ­freizuhalten.

Flucht- und ­ ettungswege R ­sowie Zugang zu Erste-Hilfe-­ Material stets ­freihalten!

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Um Rettungsgeräte und besondere Mittel der Erstversorgung (z. B. Augenduschen) ­schnell, wirksam und gefahrlos einzusetzen, sind besondere Kenntnisse erforderlich. • Nehmen Sie an den Unterweisungen über den Einsatz von und den Umgang mit Rettungsgeräten und Mitteln der Erstver­sorgung teil.

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Der Aushang zur Ersten Hilfe und das Erste-Hilfe-Material gehören in jeden Betrieb.

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Rettungsgeräte und Mittel der Erstversorgung ­müssen stets voll funktionsfähig sein. Der Notfall ist nicht voraussehbar. • Alle Rettungsgeräte und Mittel der Ersten Hilfe, z. B. die Notdusche, regelmäßig auf Funktionsfähigkeit prüfen, damit es im Ernstfall klappt.

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Die Versorgung durch Arzt und Sanitäter oder das Herbeirufen des Rettungsdienstes muss stets sichergestellt sein. Das gilt auch für Arbeitskolonnen außerhalb des Werksgeländes. • Fragen Sie Ihren Vorgesetzten, ob ein Notruf-Meldesystem besteht und wie es funktioniert.

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Schnelle Erste-Hilfe-Leistung erfordert in größeren Betrieben eine entsprechende Organisation. Die Informationen müssen laufend aktualisiert und den Beschäftigten bekannt sein. • Informieren Sie sich zur Organisation der Ersten HIlfe. Fragen Sie nach den Unterweisungen, nach Rettungs- und Fluchtwegen und nehmen Sie daran teil.

Achten Sie darauf, dass Eintragungen auf den Erste-Hilfe-Aushängen vollständig und aktuell sind.

DGUV Information 204-001 (Plakat DIN A2)

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12 · 5 (57) · 11 · 15 · 3 – Alle Rechte beim Herausgeber Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft

Notruf Xxx Bei einem Unfall muss die Erste Hilfe möglichst schnell erfolgen. Die Unfallmeldung sollte knapp und ­präzise sein. Beachten Sie bei Ihrer Notfall-/Unfallmeldung folgende fünf „W“:

• Wo geschah es? • Was ist passiert? • Wie viele Verletzte? • Welche Art von Verletzungen? • Warten auf Rückfragen!

Weitere Informationen  -Fragen in Kurzform W als Telefonaufkleber (Best.-Nr. H 056) zu bestellen unter www.bgetem.de, Webcode 12201321, Klicken Sie auf den Bereich „Klebe­etiketten“

Notruf

Bestell-Nr. H 057, 11 . 6(53) . 09 . 12 . 3

Notruf Wo geschah es? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen? Warten auf Rückfragen!

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www.bgetem.de

Weitere Informationen Mehr zum Thema Erste Hilfe

BG ETEM, www.bgetem.de (Webcode 12201321): • Broschüre: Erste Hilfe, mit Sonderteil „Stromunfall“, Bestell-Nr. MB 017 • Prüfliste: Erste Hilfe und Rettung, Bestell-Nr. PL 003 • Verbandbuch: Erste Hilfe, Bestell-Nr. S 005 • DGUV Information 204-006: Anleitung zur Ersten Hilfe • DGUV Information 204-022: Erste Hilfeim Betrieb

DGUV, www.dguv.de: • DGUV Information 204-007: Handbuch zur Ersten Hilfe, www.dguv.de/publikationen, Regelwerk • DGUV Information 204-010: Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe, www.dguv.de/publikationen, Regelwerk • DGUV Fachinformation des Fachbereichs Ersten Hilfe: „Stromunfall – stationäre Überwachung“, www.dguv.de/fb-erstehilfe, (Webcode d96268); direkt zum PDF: www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/pdf/ ueberwachung_stromausfall.pdf

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