Teilhaushalt 9 Tiefbau und Grünflächen (1)

May 10, 2017 | Author: Gisela Bach | Category: N/A
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1 SPIELPLÄTZE Anzahl und Pflegeintensität reduzieren ,- Teilhaushalt 9 Tiefbau und Grünflächen (1) (...

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SPIELPLÄTZE  

Teilhaushalt 9 Tiefbau und Grünflächen (1)

Anzahl und   Pflegeintensität   reduzieren 



(Verantwortung Rudi Schumacher)

41.000,- €

Beschlussvorschlag: 1. Dem Weiterbetrieb der Spielplätze in der Holbeinstraße, im Starenweg und in der Beethovenstraße ohne Neuinvestitionen bei abgängigen Spieleinrichtungen wird zugestimmt. 2. Dem Weiterbetrieb des Spielplatzes Neuffen-/Rosensteinstraße in 2017 bis zur vorgesehenen Grundstücksveräußerung in 2018 und damit dem Rückbau der Spieleinrichtungen in 2018 wird zugestimmt. 3. Dem (reduzierten) Weiterbetrieb der Kleineinrichtung in der Marius-Faisse-Allee sowie dem Erhalt im Mirabellenweg, ohne Neuinvestitionen bei abgängigen Spieleinrichtungen, wird zugestimmt. 4. Der vorübergehenden Reduzierung der Reinigungs- und Pflegeintensität auf den städtischen Spielplätzen wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkung: Produktsachkonto:

55.10.02.00.00 – 4212000/4231000/4242000/4291000 sowie Personal und Fahrzeugkosten (ILV)

Bezeichnung:

Spielplätze - Unterhaltungsaufwand

Betrag:

41.000 EUR/a

Wirkung ab:

ab 2018

Beteiligung Personalrat: ja

nein

Sachverhalt: Im Zuge der Strategischen Steuerung und den hier für jeden Fachbereich vorgegebenen Budgetzielen wurden vom Fachbereich 9 u.a. auch Einsparmöglichkeiten im Bereich der Kinderspielplätze formuliert und in den Gemeinderat eingebracht. Die in Vorlage S78/2016 formulierten Vorschläge zur Stilllegung der Spielplätze Holbeinstraße, Schubart-/Bebelstraße, Starenweg, Neuffen-/Rosensteinstraße, Heuberg/Bussenstraße und Beethovenstraße sowie der „Kleineinrichtungen“ in der Marius-Faisse-Allee und im Mirabellenweg mit einer Einsparung im Bereich des Unterhaltungsaufwands von rd. 70.000,-- Euro ab dem Jahr 2018 wurden von der Verwaltung mittlerweile vertiefend geprüft und bewertet. Hieraus ergibt sich aus Sicht der Verwaltung eine vom ursprünglichen Vorschlag abweichende Vorgehensweise, die im Folgenden dargestellt werden soll. Spielplatzleitplanung Der heutige Bestand an Spielplatzflächen in Kornwestheim geht im Wesentlichen zurück auf den im Jahr 2001 vom Gemeinderat beschlossenen Spielplatzplan und dessen sehr konsequente Umsetzung in den

Jahren 2002 – 2013. In diesem Zeitraum hat die Stadt Kornwestheim – teilweise unter Einsatz von Fördermitteln - grob überschlägig rund 2 Mio. Euro in die Anlage neuer oder die Aufwertung bestehender Spielplätze investiert und so ein nahezu flächendeckendes Angebot unterschiedlichster Spielplatzbereiche geschaffen. Ausnahme hiervon bildet der zentrale Innenstadtbereich, in dem nicht zuletzt aufgrund fehlender platzräumlicher Möglichkeiten keine größeren Spielplätze zur Verfügung stehen. Lage und Größe der insgesamt 22 öffentlich zugänglichen Spielplätze im Kernstadtbereich mit einer Gesamtgröße von rd. 42.000 qm ist in Anlage 1 dargestellt. Gegenüber dem im Jahr 2001 im Kernstadtbereich ermittelten Bestand von rd. 30.000 qm bedeutet dies einen flächenmässigen Zuwachs von rd. 40%. Maßgeblich bestimmend für diesen Zuwachs ist nicht zuletzt auch die Entwicklung des ESGGeländes mit rd. 6.500 qm Fläche. Hinzu kommen 3 Spielplätze in Pattonville mit einer Gesamtfläche von rd. 4.800 qm. Das Angebot wird ergänzt durch einige Spielpunkte auf kleineren Flächen mit einer entsprechend der platzräumlichen Möglichkeiten auch deutlich reduzierten Spielgeräteausstattung. Finanzieller Aufwand Der sowohl aus quantitativer als auch aus qualitativer Sicht sicher auch im interkommunalen Vergleich gehobene Standard im Bereich der Spielplätze in Kornwestheim drückt sich entsprechend auch im finanziellen Aufwand aus. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre sind jährlich grob überschlägig für die Unterhaltung rd. 281.000,-- Euro/a aufzubringen. Mit Blick auf die geänderten finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Kornwestheim neben der Unterhaltung zweite wesentliche Größe die betrachtet werden muss ist der jährliche Investitionsbedarf im Bereich der Spielplätze. Für die Neu-/Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf bestehenden Spielplätzen (die Neuanlage von Spielplätzen wurde im Rahmen einer Projektfinanzierung dargestellt) wurde in den vergangen Jahren im Kornwestheimer Stadtgebiet (ohne Pattonville da Zweckverband) jährlich ein Betrag zwischen 80.000 und 100.000 Euro/a eingesetzt. Ein Betrag, der allerdings bei genauer Betrachtung in der Vergangenheit nicht auskömmlich war. So konnten in den vergangenen Jahren an einigen Stellen abgängige Spielgeräte nicht ersetzt werden mit der Folge eines „schleichenden Substanzverlustes“. Zudem konnten immer wieder einzelne Großgeräte über Spenden (Panalpina, W&W, Bürgerverein, etc) finanziert oder auch kleinere Spenden aus der Bürgerschaft zur Finanzierung der Spielplätze eingesetzt werden. Ausgehend von einer durchschnittlichen Lebens- und Abschreibedauer eines Spielgeräts von rd. 10 Jahren und einen gleichbleibenden Ausstattungsstandard unterstellt ergibt sich auf der Basis des heutigen Spielplatzbestands in den Jahren 2017 – 2019 grob überschlägig folgender Finanzmittelbedarf für die Neu/Ersatzbeschaffung: 2017: rd. 160.000,-- Euro (im Haushalt 2017 vorhandene Mittel: 0,-- Euro) 2018: rd. 95.000,-- Euro (in der Finanzplanung vorgesehen: 80.000,-- Euro) 2019: rd. 124.000,-- Euro (in der Finanzplanung vorgesehen: 55.000,-- Euro) (Anm.: nicht berücksichtigt ist der aufgrund von Vandalismus – ganz aktuell z.B. im Bereich des Spielplatzes Salamander Stadtpark - entstehende Finanzbedarf. Zusätzlich können sich Verschiebungen nach oben oder unten aus den jährlichen stattfindenden Prüfungen der Spielgeräte ergeben). In Summe ergibt sich in den Jahren 2017 – 19 ein geschätzter Bedarf in Höhe von insgesamt rd. 380.000 Euro, dem derzeit vorgesehene Mittel in Höhe von 135.000,-- Euro entgegengestellt sind. Personelle Resourcen Nach Aussagen der Fachbereichsleitung FB9 ist mit dem derzeitigen Personalbestand die Unterhaltung und Betreuung der Spielplatzflächen wie in der Vergangenheit auch grundsätzlich möglich. Entwicklung der Kinderzahlen Die Entwicklung der Kinderzahlen in Kornwestheim ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich (Quelle: Statistisches Landesamt)

Bevölkerung gesamt

29.198

29.818

29.863

30.798

31.292

31.053

33.153

Festzustellen ist, dass der prozentuale Anteil der Altersgruppen 0 - 15 ungeachtet der allgemeinen demografischen Entwicklung im Laufe von rd. 25 Jahren in Relation zur Gesamtbevölkerung mit rd. 14% nahezu gleich geblieben ist. Bemerkenswert ist eine in Absolutzahlen deutliche Zunahme der Altersgruppe „unter 3“ in den letzten 5 Jahren, einer Zielgruppe, die bereits heute aber auch über Mittelfrist sicher Bedarf an Spielflächen hat. Klar aber auch ist, dass sich aufgrund demografischer Strukturen in einzelnen Quartieren immer wieder auch in Bezug auf die Kinderzahlen und damit auch dem (lokalen) Bedarf an Spielplatzflächen Änderungen ergeben. Die den vorhandenen Spielplätzen zuordenbare Anzahl an Kindern bis 12 Jahre mit Stand Juni 2016 ist aus Anlage 1 ersichtlich. Modifizierter Vorschlag im Rahmen der Strategischen Steuerung (Plandarstellungen der einzelnen Bereiche s. Anlage 2) a. Auflösung des Spielplatz Neuffen-/Rosensteinstraße im Jahr 2018 und Erhalt des Spielplatz Heuberg-/Bussenstraße Betrachtet man den Bereich östlich der Stuttgarter Straße zwischen Stadtpark und B27 so stehen hier im Bestand mit den Anlagen im Stadtpark (ca. 2.350 qm), der L.-Herr-Straße (ca. 1.950 qm), der Neuffen/Rosensteinstraße (ca. 1.500 qm) sowie Heuberg-/Bussenstraße (ca. 2.600 qm) insgesamt rd. 8.400 qm Spielplatzfläche zur Verfügung. Im Einzugsbereich leben mit Stand Juni 2016 rd. 790 Kinder. Aus Sicht der Verwaltung zwingende Voraussetzung für die im Zuge der angedachten und vom Gemeinderat in der Sitzung des AUT vom 17.01.2017 auch beschlossenen städtebaulichen Entwicklung im Bereich des Beate-Paulus-Gemeindehaus und der damit verbundenen Auflösung des Spielplatz Neuffen/Rosensteinstraße ist der Erhalt des Spielplatzes an der Heuberg-/Bussenstraße, da sich für den südlichen Teilbereich ansonsten eine nicht wünschenswerte Unterversorgung ergeben würde. Zu erwarten ist, dass sich der Nutzungsdruck auf die umliegenden Spielplätze entsprechend erhöht. Aus konzeptioneller Sicht entsprechend sinnvoll wäre es, den Spielgerätebestand im Stadtpark, der L.-Herr-Straße sowie der Heubergstraße im Sinne einer Kompensation zumindest sukzessive wieder auf den Ursprungsstand zurück zu führen. Hierfür können zumindest teilweise auch Geräte aus der Neuffen-/Rosensteinstraße verwendet werden. Weitere Möglichkeiten einer Finanzierung ergeben sich durch eine zumindest teilweise Verwendung der Grundstückserlöse aus dem angedachten Verkauf der Fläche Neuffen-/Rosensteinstraße. Der Spielplatz Neuffen-/Rosensteinstraße muss mit Blick auf den Beginn von Baumaßnahmen im Bereich der kirchlichen Flächen im Jahr 2019 bis spätestens Herbst 2018 aufgegeben werden. b. Einbezug der Spielplatzfläche Starenweg in den Außenbereich des Kindergartens Der Spielplatz umfasst eine Fläche von rd. 800 qm. Dem Einzugsbereich östlich der Stuttgarter Straße zwischen Zeppelin- und Aldinger Straße sind rd. 458 Kinder zuzuordnen. Der Spielplatz Lammstraße im Nordöstlichen Bereich des Stadtgartens (rd. 1.400 qm) ist rd. 400m entfernt. Ebenfalls in rd. 400m Entfernung liegt der Spielplatz Salamander Stadtpark, für den allerdings die stark befahrene Zeppelinstraße überquert werden muss. Eine verkehrssichere Querung über eine Signalanlage ist im Bereich der Mühlhäuser / Zeppelinstraße gegeben. Nicht öffentlich zugänglich ist derzeit der in Zusammenhang mit der Einrichtung des Horts im Wette-Center am westlichen Ende des Stadtgartens angelegte Spielplatz. Der Turm als Hauptspielgerät des Bereichs Starenweg wurde im Jahr 2012 aufgestellt, ist aber in seinem Zustand bereits so angegriffen, dass er vermutlich im Jahr 2018/19 abgebaut werden muss. Die Schaukel sowie die Hangrutsche sind aus dem Jahr 2007 und können nicht versetzt werden. Der Bereich sollte aus Sicht der Verwaltung zunächst aufrecht erhalten werden. Investitionen im Bereich der Neuanschaffung sind aus Sicht der Verwaltung aufgrund der finanziellen Situation und der ohnehin ob der Flächengröße nur sehr eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten aber wenig sinnvoll. Im Falle des zustandsbedingten Verlusts des Hauptspielgeräts ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, den Bereich dem Kindergarten Starenweg zuzuschlagen und so die Qualität des Außenbereichs dieser Einrichtung weiter zu erhöhen. In Abhängigkeit von den Entscheidungen über eine mögliche Nutzung nach Auflösung des Horts im Wette-Center soll über die Öffnung des bestehenden Spielbereichs im westlichen Stadtgarten ein zusätzliches Angebot im Quartier geschaffen werden. Unter der Voraussetzung einer Finanzierbarkeit wäre im weiteren Ausblick denkbar wäre, die ohnehin i.Z. mit der Sanierung der Gumpenbachbrücke anstehenden Maßnahmen im Bereich des Grünzugs Haldenrain dazu zu nutzen, ein entsprechendes und dann vielleicht sogar generationen-übergreifendes Ersatzangebot aufzubauen.

c. Keine Investitionen im Bereich des Spielplatz Holbeinstraße und gleichzeitig Neugestaltung über Mittelfrist Dem rd. 3.500qm großen Bereich können derzeit rd. 128 Kinder zugeordnet werden. In rd. 300m Entfernung liegt der Spielplatz Christofstraße, für den allerdings die Ludwigsburger Straße überquert werden muss. Eine verkehrssichere Querung am Knotenpunkt Pflugfelder Straße / Ludwigsburger Straße ist durch die hier vorhandene Lichtsignalanlage gegeben. Weitere Angebote im unmittelbaren Umfeld gibt es nicht. Der Spielplatz bietet aufgrund des ersatzlosen Abbaus der Doppelschaukel und der Hangrutsche bereits derzeit nur ein eingeschränktes Spielangebot und ist auch aufgrund der Gestaltung nur begrenzt attraktiv. Die derzeit geringe Nutzerfrequenz dürfte v.a. auch auf diesen Sachverhalt zurückzuführen sein. Auch im Hinblick auf die angedachte Entwicklung „Nördlich Zügelstraße“ muss es grundsätzliches Ziel sein diese Fläche zu halten und über eine entsprechende Neugestaltung zu attraktivieren. Die Finanzierung der Neugestaltung soll über die Erschließungskosten i.Z. mit der Entwicklung des Baugebiets „Nördlich Zügelstraße“ erfolgen. Die Anlage eines eigenen Spielplatzes innerhalb des Neubaugebiets wäre dann obsolet. Entsprechend vorgeschlagen wird, im Bereich Holbeinstraße übergangsweise keine weiteren Investitionen zu tätigen und ggf. abgängige Geräte an dieser Stelle entsprechend nicht zu ersetzen. Darüberhinaus wäre es sinnvoll, im Falle abgängiger Geräte an anderer Stelle zu prüfen, inwiefern Gerätschaften des Spielplatzes Holbeinstraße sinnvoll an anderer Stelle eingesetzt werden können. So könnte die Fläche sukzessive abgeräumt und für eine komplette Neugestaltung vorbereitet werden und gleichzeitig Investitionsmittel im Bereich der Spielplätze ganz allgemein reduziert werden. d. Keine Investitionen im Bereich des Spielplatz Beethovenstraße und gleichzeitig Priorität bei der Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf dem Spielplatz Eastleighstraße Dem Einzugsbereich des ca. 550 qm große Spielplatzes mit 2 Spielgeräten sind derzeit rd. 391 Kinder zuzuordnen. In rd. 400m Entfernung liegt als weiteres Angebot in diesem Bereich der Spielplatz Eastleighstraße (rd. 3.000 qm). Die Kletterkombination mit Rutsche resultiert aus dem Jahr 2006 und ist aufgrund des Alters und des defekten Daches (Regenschutz) vermutlich in absehbarer Zeit abgängig. Die Doppelschaukel ist in gutem Zustand. Ein Rückbau dieser Fläche soll aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt werden, da die Kletterkombination nach nochmaliger Prüfung aufgrund des Alters und Zustands zumindest derzeit noch genutzt, aber nicht an andere Stelle versetzt werden kann. Insofern sollte dieser Bereich zunächst aufrecht erhalten bleiben, im Falle der Abgängigkeit des Hauptspielgeräts aber keine Neuinvestitionen getätigt werden. Parallel dazu wäre es sinnvoll den bereits ausgedünnten Gerätebestand auf dem Spielplatz Eastleighstraße sukzessive zu ertüchtigen und auf den ursprünglichen Ausstattungsstandard zurück zu führen, um so ein attraktives Angebot in erreichbarer Nähe bereit zu stellen. Inwiefern dann im Bereich der Beethovenstraße auch andere quartiersbezogene Nutzungen – z.B. denkbar wäre die Bereitstellung dieser Fläche zum Zwecke des Urban Gardening – eine attraktive Alternative darstellen könnten wäre zu einem späteren Zeitpunkt zu diskutieren. e. Erhalt Spielplatz Schubart-Bebel-Straße Der Spielplatz Schubart-/Bebelstraße in der Weststadt war der erste Spielplatz der im Rahmen der Spielplatzleitplanung aus dem Jahr 2000 unter großer Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und Anwohnern sowie der Lokalen Agenda Gruppe „Weststadt“ neu gestaltet wurde. Konzeptionell ist dieser Bereich für die Altersgruppe bis 12 Jahre ausgelegt, der derzeit im Einzugsbereich rd. 450 Kinder zugeordnet werden können. Beobachtungen zufolge ist der Spielplatz derzeit vergleichsweise gering frequentiert was sicher auch darauf zurückzuführen ist, dass abgängige Geräte in der Vergangenheit aus finanziellen Gründen nicht ersetzt wurden und der Spielplatz entsprechend abgespielt ist. Trotz der Nähe der gut ausgestatteten Spielplätze Ebertstraße und ESG Gelände ist ein dauerhafter Verzicht auf diesen Spielplatz nicht zu empfehlen. Aufgrund seiner Lage inmitten eines hochverdichteten Bereichs mit entsprechend hoher Kinderzahl, besitzt die Freifläche neben ihrer Spiel- auch (ökologische) Freiflächenfunktion. Zudem sind in unmittelbarer Nähe über Kurz- und Mittelfrist Bauprojekte und damit verbunden auch eine Zunahme der Bevölkerung zu erwarten. Zudem bietet der Spielplatz auch dem benachbart gelegenen Kindergarten Salamanderstraße eine ergänzende Spielmöglichkeit. Zur finanziellen Entlastung der Stadt Kornwestheim vorgesehen ist, über Ablösevereinbarungen mit Bauträgern/Wohnungsbaugesellschaften zusätzliche Finanzmittel zum Erhalt und der Sicherung der Fläche zu generieren.

f. Reduzierter Weiterbetrieb Spielpunkt Marius-Faisse-Allee und Erhalt des Spielpunkts Mirabellenweg Beide Spielpunkte verfügen über je 2 Spieleinrichtungen. Im Bereich der M.-Faisse-Allee steht am östlichen Ende des Wohnpark Neckarstraße ein entsprechend gut ausgestatteter Bereich in unmittelbarer Nähe zur Verfügung, sodass ein Verzicht auf die Spieleinrichtungen aus konzeptioneller Sicht vertretbar erscheint. Die Hangrutsche der M.-Faisse-Allee kann kurzfristig sinnvoll im Bereich der Eastleighstraße als Ersatz für die bereits fehlende Rutsche an dieser Stelle Verwendung finden und dadurch entsprechend Investitionen gespart werden. Für die Wasserpumpe gibt es derzeit an anderer Stelle keine Verwendung sodass diese zunächst erhalten bleiben und erst dann abgebaut werden soll, wenn an anderer Stelle ein entsprechender Bedarf entsteht. Die Spieleinrichtungen im Mirabellenweg können derzeit nicht an anderer Stelle eingesetzt werden. Entsprechend soll dieser Bereich auch mit Blick auf die angedachte städtebauliche Entwicklung „Nördlich Obstgarten“ zunächst erhalten bleiben, bei Abgängigkeit allerdings auch keine Neuinvestition getätigt werden. Inwiefern dann z.B. auch die Neuanlage eines Spielplatzes sinnvoll erscheint ist i.Z. mit der städtebaulichen Konzeption für die Entwicklung des Gebiets „Nördlich Obstgarten“ zu entscheiden. g. Reduzierung der Reinigungs- und Pflegeintensität auf den städtischen Spielplätzen Derzeit werden die Spielplätze wöchentlich gereinigt, dieser Rhythmus soll ab 2018 in Abhängigkeit zur Nutzungsintensität des jeweiligen Spielplatzes verlängert werden. Gleiches gilt sinngemäß aber in deutlich geringerem Aufwand auch für die Grünpflege (Wiesenflächen, Hecken). Einsparmöglichkeiten bei der Baumpflege gibt es nicht, da es hier v.a. um die Sicherstellung der Verkehrssicherheit geht. Auch das Intervall des Austausches des Fallschutzes (Sand, Holzhackschnitzel, etc) kann – wenn nicht sicherheitsrelevant - entsprechend verlängert werden. Keine Einsparungen lassen sich in Bezug auf die Prüfung und Wartung der Spielgeräte (gesetzliche Vorschrift) erzielen. Diesbezüglich einziger Ansatz zur Einsparung von Kosten ist die Reduktion des Spielgerätebestands insgesamt. Fazit Spielplätze sind als „weicher Standortfaktor“ insbesondere auch für eine Kinder- und Familien-freundliche Stadt von wesentlicher Bedeutung. Die Stadt Kornwestheim verfügt hier durch die Umsetzung des Spielplatzleitplans sowohl in quantitativer als qualitativer Sicht über einem hohen Standard der vor dem Hintergrund der geänderten finanziellen Rahmenbedingungen in der Perspektive aber vermutlich nicht gehalten werden kann. Dauerhafte Einsparungen im Bereich der Unterhaltung sind nur dann möglich, wenn die Anzahl der Spielgeräte stadtweit reduziert wird. Dabei ist die Reduktion des Spielgerätebestands ohnehin zwangsläufige Konsequenz des oben aufgezeigten Missverhältnises zwischen dem eigentlich notwendigen Investitionsbedarf und den in 2017 bereitgestellten bzw. in 2018/19 vorgesehenen finanziellen Mitteln. Klar ist, dass dieser Prozess bei Erhalt der Anzahl der Spielplätze zu einer schrittweisen qualitativen Verschlechterung des Angebots in den einzelnen Bereichen führt mit der Konsequenz, dass einzelne Bereiche ggf. unattraktiv und sukzessive weniger genutzt werden. Möglicher anderer Ansatz ist die Reduktion der Anzahl der Spielplätze, um so auf den dann verbleibenden Spielplatzflächen auch künftig ein aus qualitativer Sicht gutes Angebot bereit zu stellen. Bei dieser „Qualität-Quantität-Diskussion“ aus planerischer Sicht von entscheidender Bedeutung ist auch die Vorausschau auf die im Rahmen der Flächennutzungsplanung angedachten Siedlungsentwicklungen sowie das hierdurch und durch Maßnahmen der Innenentwicklung auch zukünftig angestrebte Bevölkerungswachstum, was einen in der Tendenz eher zu- als abnehmenden Bedarf an Spielplatzflächen erwarten lässt. Um hier eine auch auf länger Sicht tragfähige gesamtstädtische Strategie zu entwickeln bietet sich auf planerischer Ebene die Fortschreibung des Spielplatzleitplans durch ein externes Büro an. Die in der Vorlage formulierten Vorschläge zielen darauf ab, zunächst eine Übergangslösung zu finden die auch mit Blick auf die Jahre 2018/19 geeignet ist, den Haushalt der Stadt Kornwestheim sowohl im Bereich der Unterhaltung als auch im investiven Bereich zu entlasten. Dabei auch klar ist, dass durch den Verzicht auf Neuinvestitionen einzelne Spielplatzbereiche über kurz oder lang über kein Spielgeräteangebot mehr verfügen und entsprechend aufgegeben werden. Mit dem vorgeschlagenen Umsetzen von Spielgeräten (z.B. durch die Auflösung des Spielplatz Neuffen-/Rosensteinstraße und der Marius-Faisse-Allee oder in Zusammenhang mit der Freiräumung zum Zwecke der Neugestaltung des Spielplatzes Holbeinstraße)

kann dabei auch zumindest in Teilen dem (qualitativen) Substanzverlust entgegen gewirkt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden die Geräte in Spielplatzbereichen einzusetzen, die bereits heute absehbar auch aufgrund ihrer Lage und platzräumlichen Möglichkeiten dauerhaft erhalten bleiben sollten. Auch vorgesehen ist, im Rahmen von Bauprojekten Dritter künftig verstärkt darauf hinzuwirken über entsprechende Ablösevereinbarungen i.Z. mit der Herstellung der notwendigen LBO-Spielplätze finanzielle Mittel zu generieren und diese zielgerichtet im Bereich der Spielplätze einzusetzen. Auch die durch den Abverkauf der städtischen Flächen des Bereichs Neuffen-/Rosensteinstraße generierten Erlöse könnten – zumindest teilweise - zweckgebunden im Bereich der Spielplätze (Investition, Unterhaltung) eingesetzt werden. Ein Abverkauf weiterer Spielplatzflächen ist von der Verwaltung nicht vorgesehen. Folgt man den oben formulierten Vorschlägen so reduziert sich das ursprünglich formulierte Einsparziel im Bereich der Unterhaltung von 70.000,-- Euro auf rd. 41.000,-- Euro. Mit Blick auf die Haushaltsplanung 2018/19 bedeutet dies, dass im Bereich der Spielplatzunterhaltung ab 2018 anstelle der ursprünglichen 281.000,-- Euro/a künftig 240.000,-- Euro/a bereitgestellt werden. In diesem Betrag abgebildet ist mit einem Volumen von rd. 11.000,-- Euro/a die Auflösung des Spielplatz Neuffen-/Rosensteinstraße. Rund 30.000,-- Euro lassen sich durch die vorgesehene Reduzierung des Reinigungs- und Pflegeintervalls auf den städtischen Spielplätzen ganz allgemein sowie durch den Verzicht auf Spielgeräteersatzbeschaffungen in den oben beschriebenen Bereichen und damit verbunden die zwangsläufige Reduzierung des (gesamtstädtischen) Spielgerätebestands erzielen.

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