Seminarkonzept 2012 In Kooperation mit

June 17, 2017 | Author: Bertold Kraus | Category: N/A
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1 Region -Weser-Elbe Seminarkonzept 2012 In Kooperation mit2 Vorwort Wer wir sind Liebe Kolleginnen und Kollegen, SuB - ...

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Region Bremen-Weser-Elbe

Seminarkonzept 2012 In Kooperation mit

Vorwort Wer wir sind…

Liebe Kolleginnen und Kollegen, SuB - Seminare und Beratung ist ein unabhängiges Netzwerk aus Beratern und Referenten, die über eine jahrelange Erfahrung bezüglich der Vermittlung von Wissen im Bereich der Rechte und Möglichkeiten von Betriebs- und Personalräten verfügen. Wir freuen uns im nächsten Jahr Seminare für Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Region Bremen-Weser-Elbe anbieten zu können. In unserem reichhaltigen Angebot an Seminaren gehen wir inhaltlich auf die Wünsche von Arbeitnehmervertretungen ein. Nach unserer Überzeugung kann nur die qualifizierte Schulung und Unterstützung von Betriebs- und Personalräten letztendlich die Grundlage schaffen, sich durch entsprechendes Hintergrund- und Fachwissen den nötigen Respekt in Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zu verschaffen, um die angestrebten Ziele im Sinne der Beschäftigten zu erreichen. Rückblickend auf ein Jahrzehnt, das von Globalisierung, Profitmaximierung und Finanzkrise sowie dem daraus resultierenden Stellenabbau geprägt ist, nimmt auch die sozialpolitische Verantwortung von Arbeitnehmervertretungen einen immer höheren Stellenwert ein, zumal auf höherer Ebene von Politik und Wirtschaft in dieser Hinsicht regelmäßig breitbandig versagt wird. Daher gilt unser Dank hiermit auch allen Arbeitnehmervertretungen, die sich in ihrer täglichen Praxis für die Beschäftigten einsetzen und mit diesen zusammen das Rückgrat von Gewerkschaften bilden, um für die Erhaltung von Arbeitsplätzen, menschengerechte Arbeitsbedingungen und existenz-sichernde Löhne zu kämpfen.

Mit kollegialen Grüßen, Euer SuB – Team & Gewerkschaft NGG – Region Bremen-Weser-Elbe

Seminarübersicht 2012

Vorwort

Inhouse- Seminare Als Alternative zu unseren im weiteren Angebot aufgeführten „offenen“ Seminaren bietet SuB – Seminare und Beratung auch Inhouse-Seminare an. Ein InhouseSeminar ist eine Schulung, die für komplette Betriebs- oder Personalratsgremien bzw. Gesamt- oder Konzernbetriebsräte direkt im Betrieb oder an einem beliebigen von Euch gewünschten Veranstaltungsort stattfindet. Der Seminarinhalt richtet sich nach Eurem individuellen Bildungsbedarf oder nach Euren spezifischen betrieblichen Fragestellungen bzw. Problemen. Der Schulungsanspruch richtet sich grundsätzlich nach den gleichen Kriterien wie bei „offenen“ Seminaren.

Die besonderen Vorteile des Inhouse-Seminars sind: >>

Maßgeschneiderte Themenauswahl

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Freie Festlegung von Ort, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung

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Die Teilnehmer Ihres Gremiums erhalten den gleichen Wissensstand

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Verdichtung von betrieblichen Problemstellungen und effektive Lösungsansätze

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Kostengünstige Seminargebühren

Wir sind gern dabei behilflich, zusammen mit Euch den Bildungsbedarf Eures Gremiums zu ermitteln und einen entsprechenden Schulungsplan zu entwickeln. Nehmt einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf, wir kommen kostenlos für eine individuelle Bedarfsanalyse in Euren Betrieb.

SuB – Seminare und Beratung Kontorhaus an der Schlachte • Schlachte 45 • 28195 Bremen Tel.: 0421 – 684 572 49 • Fax: 0421 – 684 535 02 Mail: [email protected]

Gewerkschaft NGG – Bremen-Weser-Elbe Hillmannplatz 6 • 28195 Bremen Tel.: 04 21 – 16 03 95 - 0 • Fax: 04 21 – 16 03 95 -19 [email protected]

17.02.2012

Umgang mit außer- und übertariflicher Vergütung

23. – 25.04.2012

Arbeitszeit und Flexibilität

14. – 15.05.2012

Betriebsvereinbarung

30.05. – 01.06.2012

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Vom Gesetz zur Betriebsvereinbarung

04. – 06.07.2012

Organisation der betriebrätlichen Arbeit

29. – 31.08.2012

Arbeitsgerichtsbarkeit und Einigungsstelle

21.09.2012

Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung

24. – 26.10.2012

Leiharbeitnehmer und Werkvertrag

01. – 02.10.2012

Tarifverträge im betrieblichen Alltag

10. – 12.10.2012

Schwerbehindertenrecht

24. – 26.10.2012

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Das Burn-Out Syndrom

03.12.2012

Europäisches Arbeitsrecht

14.12.2012

Jugend- und Auszubildendenvertretung

18. – 22.06.2012

Klausurtagung

Seminarübersicht

Die Tagungshotels

Die nachfolgenden Seminare werden ausschließlich in Bremen, Dangast und Lüneburg durchgeführt. Die nachfolgend aufgeführten Hotels entsprechen alle dem 4****- Standard.

Lüneburg Bremen Hier werden die Seminare je nach Anzahl der Teilnehmer im SuB – Schulungs- und Veranstaltungszentrum oder im Innside Hotel by Meliá durchgeführt. Eine ausführliche Beschreibung zum Hotel erhalten Sie unter » www.innside.com

Dangast Seit einigen Jahren veranstalten wir Seminare im Hotel Graf Bentinck in Dangast. Mitten in Friesland, aufgrund seiner ruhigen Lage und ca. 500 Meter vom Strand entfernt begeistert das familiär geführte Hotel unsere Teilnehmer jedes Mal aufs Neue. » www.bentinck.de

Das Seminaris Hotel bietet Ihnen am Rande der Lüneburger Heide die perfekte Kombination zum Tagen und Erholen. Es sind etwa 800 Meter bis ins Stadtzentrum und nur wenige Schritte zur gegenüberliegenden Salztherme. Weitere interessante Informationen unter: » www.seminaris.de

NGG

Arbeitszeitregelungen und Flexibilität

Umgang mit außer- und übertariflicher Vergütung

Der Betriebsrat ist bei AT Angestellten besonders gefordert, da sie eine arbeitsrechtliche Sonderstellung besitzen und deren Arbeitsbedingungen nicht in Tarifverträgen, sondern hauptsächlich über Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Diese Art von Gehaltsmodellen spielt eine besondere Rolle für Betriebsräte in Verwaltung und Hauptverwaltung.

Betriebliche Arbeitszeitregelungen gehören zu den zentralen Aufgaben von Betriebsräten, wenn es um Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten geht.

Dieses Seminar richtet sich an Betriebsräte, die erfahren möchten wie Sie bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mitwirken können und welche Beteiligungsrechte sie bei AT-Zulagen und Arbeitszeitgestaltung haben und wie sie diese ausüben können.

Damit die Einführung von neuen oder flexiblen Arbeitszeitmodellen nicht zu Nachteilen für die Belegschaft führt, werden in diesem Seminar nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen behandelt, sondern auch Hilfestellung in Form von Musterbetriebsvereinbarungen gegeben, die die durch die Einführung neuer Arbeitszeitmodelle möglicherweise zu erwartenden physiologischen oder wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen und adäquate Gegenleistungen vom Arbeitgeber abfordern.

Seminarinhalt

Seminarinhalt

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Zuständigkeit des Betriebsrats

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Höchstarbeitszeit, Gesetzliche Pausen, Nacht- und Schichtarbeit

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Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei AT-Angestellten in der Verwaltung

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Sonn- und Feiertagsarbeit, Ausnahmeregelungen

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Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, KapoVAZ

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Mitbestimmung bei Eingruppierung

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Abgrenzung Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag

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Gehalt, Prämien, Zulagen

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Mitbestimmungsrechte des BR nach § 87 BetrVG

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Gehaltserhöhungen

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Änderung übertariflicher Vertragsbestandteile

Gestaltung von Arbeitszeitmodellen unter Berücksichtigung gesetzlicher und tariflicher Regelungen

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Praktische Beispiele für flexible Arbeitszeitmodelle Gleitzeit-, Schicht-, Rollierende, Vertrauens- und Jahresarbeitszeitsysteme

Termin 17.02.2012

Schulungsanspruch

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Ort Bremen

Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.

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Arbeitszeitkonten, Langzeitkonten, Insolvenzschutz

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Auswirkung auf Überstunden- und Mehrarbeitszuschläge, Urlaubsberechnung, Entgeltfortzahlung

Kosten

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Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

Inhalte von Betriebsvereinbarungen zu verschiedenen Arbeitszeitmodellen

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Beschäftigungssicherung als Gegenleistung

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Erstellung einer Musterbetriebsvereinbarung

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Durchsetzung von Zielen über Einigungsstelle, Arbeitsgericht

Referent Stefan Münkel & Christian Gerken Anmeldeschluss 20.01.2012 Beginn: 9 Uhr Ende: 16 Uhr

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250,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 95,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!

NGG

Schulungsanspruch

Termin 23. – 25.04.2012 Ort Lüneburg Referent Christian Gerken & Dieter Nickel Anmeldeschluss 12.03.2012 Beginn am 1.Tag: 10 Uhr Ende am 3.Tag: 13 Uhr

Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer grundlegenden Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.

>> 8

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850,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

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1150,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 95,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet! Ab einer Anzahl von 3 Teilnehmern eines Betriebes gewährt SuB - Seminare und Beratung - einen Preisnachlass von 7,5 % auf den Endbetrag. Weitere Preisnachlässe sind in den AGB’s zu finden.

Die Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung (BV) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der Rechte und Pflichten beider Parteien formuliert und wie ein Gesetz oder Tarifvertrag verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes enthält. Sie ist die wichtigste Grundlage zur praktischen Konkretisierung von Mitbestimmung. Das Seminar vermittelt die notwendigen Rechtsgrundlagen und bietet Hilfestellung bei der Erstellung von (Muster-) Betriebsvereinbarungen zu den von Seminarteilnehmern ausgewählten Themen. Alle Seminarteilnehmer sind ausdrücklich eingeladen, bestehende Betriebsvereinbarungen bzw. Entwürfe mitzubringen.

Seminarinhalt >>

Rechtliche und formale Voraussetzungen

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Geltungsbereich

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Rückwirkende Geltung bzw. Ablösung

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Beschränkungen durch Tarifverträge und Gesetze

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Bedeutung von Regelungssperre, Günstigkeitsprinzip

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Pflicht zur Bekanntgabe

Termin 08. – 10.02.2012

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Rechtswirkung auf ArbN

Ort Bremen

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Unterscheidung zwischen erzwingbaren und freiwilligen BV

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Geltungsbereich, Dauer, Kündigung, Nachwirkung

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Durchsetzung über Einigungsstellenverfahren, Arbeitsgericht

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Vorgehen bei Streitigkeiten bzw. Verstößen, Schlichtungsstelle

Anmeldeschluss 11.01.2012

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Auswirkung von Betriebsübergang, Verkauf bzw. Umwandlung des Unternehmens auf BV

Beginn am 1.Tag: 10 Uhr

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Themen und Inhalte von BV

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Aufbau und Struktur einer BV

Ende am 3.Tag: 13 Uhr

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Praktische Übungen zu einer Muster-BV nach ausgewähltem Thema

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Praktische Übungen zu Formulierung, Stil

Referent Christian Gerken

NGG

Termin 14. – 15.05.2012 Ort Bremen Referent Christian Gerken & Stefan Münkel Anmeldeschluss 02.04.2012 Beginn am 1.Tag: 10 Uhr Ende am 2.Tag: 16 Uhr

Schulungsanspruch Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter, die Betriebsvereinbarungen abschließen wollen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG bzw. § 96 Abs. (4) SGB IX erforderlich. >> 10

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550,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

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650,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 95,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet! Ab einer Anzahl von 3 Teilnehmern eines Betriebes gewährt SuB - Seminare und Beratung - einen Preisnachlass von 7,5 % auf den Endbetrag. Weitere Preisnachlässe sind in den AGB’s zu finden.

NGG

Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse für die Arbeit des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung. Im Mittelpunkt stehen das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Regelung durch Betriebsvereinbarung.

Seminarinhalt >>

Betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten des § 84 SGB IX Prävention

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Gesetzliche Grundlagen

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Regelungsabsprache oder Betriebsvereinbarung

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Zuständigkeiten im BR, GBR oder KBR

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Hilfestellung für das BEM

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Muster-BV für die betriebliche Umsetzung

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Anpassungsbedarf bei vorhandenen betrieblichen Regelungen

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Entwickelung von betriebsspezifischen Vereinbarungen zum BEM

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Praktische Ausgestaltung nach den Ausgangsbedingungen der Teilnehmer

Schulungsanspruch Der Besuch des Seminars ist für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und ggf.für deren Stellvertretung nach § 96 Abs. (4) SGB IX erforderlich. Über die Seminarteilnahme der Schwerbehindertenvertretung entscheidet die Schwerbehindertenvertretung selbst

Kosten Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. >>

850,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

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1150,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen

Termin 30.05. – 01.06.2012 Ort Lüneburg Referent Peter Schumacher & Thorsten Zierdt Anmeldeschluss 18.04.2012 Beginn am 1.Tag: 10 Uhr Ende am 3.Tag: 13 Uhr

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 95,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!

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Vorschlagsrechte für Tagesordnungspunkte

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Schriftliche Kommunikation mit dem ArbGeb

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Eskalations- und Deeskalationsmanagement

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Umgang mit Provokationen, Drohungen

Die Organisation interner Arbeitsabläufe scheitert jedoch manchmal an einseitiger Aufgaben-verteilung bzw. fehlerhaftem Zeitmanagement innerhalb des Betriebsrats, was sich zuweilen negativ auf die Vorbereitung und Durchsetzung von Strategien bei ergebnisorientierten Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite auswirken kann.

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Direkte bzw. indirekte Androhungen von Konsequenzen

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Weichverhandeln des ArbGeb und Zeitmanagement

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Vertagung, Unterbrechung, Scheitern der Verhandlungen

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Nutzung von Formblättern, Vordrucken

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Übernahme von Sachkosten durch den ArbGeb

Wie man mit dem Arbeitgeber in geeigneter Weise kommunizieren und verhandeln sollte, um am Ende auch vor der Belegschaft das Gesicht zu wahren, vermittelt dieses Seminar anhand der Darstellung zahlreicher Möglichkeiten, wie BR-Arbeit in der Außenwirkung sowohl bei Belegschaft wie auch Arbeitgeber den Stellenwert erreicht, der ihr zusteht.

Seminarinhalt >>

Transparenz von Ausschüssen und Arbeitsgruppen

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Darstellung / Geheimhaltung von Tätigkeiten

Termin 04. – 06.07.2012

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Beispiele für Amtspflichtverletzung des BR-Gremiums

Ort Bremen Schlachte 45

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Abgestimmtes, geschlossenes Auftreten des BR

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Inhalte von Tätigkeitsberichten

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Grundsätze von Teamarbeit

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Strukturiertes Arbeiten einer Gruppe

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Wie ist die Gruppe zu organisieren?

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Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe

Referent Christian Gerken & Thorsten Zierdt Anmeldeschluss 23.05.2012

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Lösungen im Team erarbeiten

Beginn am 1.Tag: 10 Uhr

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Ansprechpersonen für verschiedene Aufgaben

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Aufgabenverteilung und Planung

Ende am 3.Tag: 13 Uhr

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Sprechstunden, Meckerkasten

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Umgang mit Anregungen, Fragen und Beschwerden der ArbN

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Einrichtung von BR-Infotafel (schwarzes Brett)

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Flugblätter, Aushänge, Mailverteiler

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Inhalt und Formulierung von Beschlüssen, Einladungen

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Zusammenarbeit zwischen BR und ArbGeb

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Organisation der betriebsrätlichen Arbeit

Organisation der betriebsrätlichen Arbeit

NGG

Schulungsanspruch Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.

Kosten Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. >>

850,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

>>

1150,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 95,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet! Ab einer Anzahl von 3 Teilnehmern eines Betriebes gewährt SuB - Seminare und Beratung - einen Preisnachlass von 7,5 % auf den Endbetrag. Weitere Preisnachlässe sind in den AGB’s zu finden.

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Umsetzung der Beschlüsse der Einigungsstelle Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede Nachprüfung des Einigungsstellenspruchs durch das Arbeitsgericht Umsetzung im Betrieb

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Arbeitsgerichtsverfahren Beschlussverfahren; Urteilsverfahren Anhörungstermin, Beweisaufnahme, Güterverhandlung Antragsbegründung; Beteiligte am Verfahren Kostenübernahme; Rechtsbeistand Information der Belegschaft?

Seminarinhalt >>

Ort Bremen Schlachte 45 Referent Oliver Sanner & Stefan Münkel Anmeldeschluss 18.07.2012

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Besonderheiten >>

Besuch des Arbeitsgerichts

Betriebsratsbeschluss zur Anrufung

Besprechung eines Beispielfalls mit einem Richter

Bestellung des Vorsitzenden und der Beisitzer

Teilnahme an einer Verhandlung

Wichtige Fälle des erzwingbaren Einigungsstellenverfahrens

Nachbesprechung der Verhandlung

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Aufstellung eines Sozialplanes bei Betriebsänderungen >>

Wichtige Fälle des freiwilligen Einigungsstellenverfahrens Mitbestimmung bei Kündigungen Fragen der Beschäftigungssicherung

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Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung durch die Einigungsstelle Vorbereitung auf die Verhandlung Taktisches Vorgehen des Betriebsrats

Beginn am 1.Tag: 10 Uhr Ende am 3.Tag: 13 Uhr

Einstweilige Verfügung Voraussetzungen

Anrufung der Einigungsstelle Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber

Termin 29. – 31.08.2012

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Gesprächsführung und Argumentationsstrategien des BR >>

Kosten der Einigungsstelle

Schulungsanspruch Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.

Kosten Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

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Honorar für den Vorsitzenden und externe Beisitzer

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850,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

Arbeitsentgelt für betriebsangehörige Beisitzer

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1150,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen

Verfahren vor der Einigungsstelle Mündliche Beratung; Beschluss

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 95,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!

Abstimmungsverfahren >> 16

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Vorbereitung der Wahl; Aufgaben des Wahlvorstandes, Wahlberechtigte und Erstellung der Liste von Wahlberechtigten, Vorschriften für die Erstellung des Wahlausschreibens, Vorschriften für Wahlvorschläge und BewerberInnen.

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Durchführung der Wahl; Stimmabgabe, Wahlvorgang, schriftliche Stimmabgabe, Feststellung des Wahlergebnisses und Bekanntmachung

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Durchführung der Wahl : Voraussetzungen, Vorbereitung, Durchführung.

Schulungsanspruch Termin 21.09.2012 Ort Bremen Schlachte 45 Referent Christian Gerken & Christian Wechselbaum Anmeldeschluss 10.08.2012 Beginn: 9 Uhr Ende: 16 Uhr

>> Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich. >> Der Besuch des Seminars ist für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und ggf. für deren Stellvertretung nach § 96 Abs. (4) SGB IX erforderlich. Über die Seminarteilnahme der Schwerbehindertenvertretung entscheidet die Schwerbehindertenvertretung selbst. >> Der Besuch des Seminars ist zusätzlich für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich, auch wenn die Schwerbehindertenvertretung selbst Mitglied des Betriebsrats ist. (VGH Hessen vom 15.11.1989 – HPV TL 2960/87, DB 1990, 1243)

In Zeiten der Unsicherheit über das anhaltende Wachstum nutzen Unternehmen verstärkt die Leiharbeit als flexibles Instrument der Personalplanung. Die Zahl der LeiharbeitnehmerInnen nimmt deutlich zu während die Stammbelegschaft weiter reduziert wird. Dieses Seminar informiert über die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Leiharbeitnehmerüberlassung.

Seminarinhalt >>

Abgrenzung Leiharbeitnehmer und Werkvertrag

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Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

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Möglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung

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Einstellung von LeiharbeitnehmerInnen

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Informationsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Arbeitsverträge

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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Schulungsanspruch Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.

Termin 24. – 26.10.2012 Ort Dangast Referent Christian Gerken & Thorsten Zierdt

Kosten

Anmeldeschluss 13.09.2012

Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

Beginn am 1.Tag: 10 Uhr

Kosten

850,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 96 Abs. (8) SGB IX bzw. § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

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1150,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen

250,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

NGG

Der Betriebsrat war und ist in Krisenzeiten ein wichtiges Organ, dessen Bedeutung von der Geschäftsleitung wie auch von den ArbeitnehmerInnen noch zu oft unterschätzt wird.

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Leiharbeitnehmer und Werkvertrag

Ende am 3.Tag: 13 Uhr

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 95,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet! Ab einer Anzahl von 3 Teilnehmern eines Betriebes gewährt SuB - Seminare und Beratung - einen Preisnachlass von 7,5 % auf den Endbetrag. Weitere Preisnachlässe sind in den AGB’s zu finden. 19 >

Bedeutung des Tarifvertrages für die Arbeit von Betriebsräten

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Grundkenntnisse des Tarifvertragssystems und des Tarifrechts (Günstigkeitsprinzip, tarifpolitische Schutzfunktionen)

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Beziehungen zwischen Entgelt, Arbeitszeit, Leistung und Qualifikation

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Betriebsvereinbarungen in der betrieblichen Tarifpolitik

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Grenzen von Betriebsratshandeln durch Tarifvertrag

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Rechte und Möglichkeiten der Belegschaft

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Das Tarifvertragsgesetz im Überblick

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Arten von Tarifverträgen

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Geltung des Tarifvertrags im Arbeitsverhältnis

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Beiderseitige Organisationszugehörigkeit

Ort Bremen Schlachte 45

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Einzelvertraglicher Verweis auf Tarifvertrag

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Betriebliche Übung

Referent Dieter Nickel & Christian Gerken

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Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags

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»Anlehnung« an den Tarifvertrag

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Wirkung von Tarifverträgen

Anmeldeschluss 20.08.2012

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Direkte Tarifbindung (beiderseitige Mitgliedschaft)

Beginn am 1.Tag: 10 Uhr

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Sonstige Wege der Tarifgeltung (Bezugnahmeklauseln)

Ende am 2.Tag: 16 Uhr

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Betriebliche »Anlehnung« an Tarifverträge

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Wirtschaftliche Auswirkungen des Flächentarifvertrags

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Tarifverträge im betrieblichen Alltag

NGG

Schulungsanspruch Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.

Kosten Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. >>

550,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

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650,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 95,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!

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Kündigungsschutz (Kündigungsschutzklage)

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Prävention nach § 84 SGB IX

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Barrierefreiheit

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Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt

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Neue Vorschriften und Gesetzesänderungen

Schulungsanspruch Termin 10. – 12.10.2012 Ort Dangast Referent Christoph Heigl & Christian Wechselbaum

>> Der Besuch des Seminars ist für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und ggf. für deren Stellvertretung nach § 96 Abs. (4) SGB IX erforderlich. Über die Seminarteilnahme der Schwerbehindertenvertretung entscheidet die Schwerbehindertenvertretung selbst. >> Der Besuch des Seminars ist für Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich, auch wenn die Schwerbehindertenvertretung selbst Mitglied des Betriebsrats ist. (VGH Hessen vom 15.11.1989 – HPV TL 2960/87, DB 1990, 1243)

Anmeldeschluss 29.08.2012

Kosten

Beginn am 1.Tag: 10 Uhr

Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

Ende am 3.Tag: 13 Uhr

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Das Burn-Out-Syndrom

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850,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

>>

1150,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen

NGG

In diesem Seminar lernen Sie psychische Belastungen am Arbeitsplatz, die zum Burn-Out führen können, bei Ihnen und Ihren Kollegen frühzeitig zu erkennen und entwickeln Strategien um die Belastungen zu mindern und dem Burn-Out entgegenzuwirken.

Seminarinhalt >>

Ursachen des Burn-out-Syndroms

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Symptome und Entwicklung des Burn-out-Syndroms

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Folgen für die betroffenen Mitarbeiter

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Rechtliche Ansatzpunkte für den Betriebsrat

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Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

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Minderung der Beanspruchung durch wirksame Gegenmaßnahmen

Schulungsanspruch Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.

Kosten Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

Termin 24. – 26.10.2012 Ort Dangast Referent Christian Gerken & Dr. Gert Beelmann

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850,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

Anmeldeschluss 12.09.2012

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1150,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen

Beginn am 1.Tag: 10 Uhr

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 95,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!

Ende am 3.Tag: 13 Uhr

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 95,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!

>> 22

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Inhalte der neuen EU-Richtlinie zur Einsetzung von EBR

>>

Richtlinien zum Arbeitsvertragsrecht und kollektiven Arbeitsrecht

>>

Gemeinsamkeiten und Unterschiede europäischer Betriebsverfassungen

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Rechtliche Handlungsmöglichkeiten und Grenzen des EBR

>>

Voraussetzungen für Antrag und Gründung von EBR

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Organisation und Vernetzung von EBR

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Bereitstellung von Sachmitteln, Dolmetscher etc.

>>

Praxis europäischer Unternehmensmitbestimmung

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Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte

>>

Kompensation fehlender Mitbestimmungsrechte

>>

Vergleich von Mindestlohnregelungen innerhalb der EU

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Bilanzierungsspielräume international agierender Unternehmen

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Einfluss des EBR auf länderübergreifende Restrukturierungen

Referent Prof. Dr. Katja Nebe & Dieter Nickel

>>

Grundlagen der europäischen Aktiengesellschaft (SE)

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Arbeitnehmerbeteiligungen zu SE-Vereinbarungen

Anmeldeschluss 22.10.2012

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Rechtssichere Gestaltung bzw. Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen

>>

Praxisbeispiele, Mustervereinbarungen

>>

Optimierte Verhandlungsstrategien

Beginn: 9 Uhr

Europäisches Arbeitsrecht

NGG

Schulungsanspruch Das Seminar vermittelt spezielle Fachkenntnisse für Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter in international agierenden Unternehmen, und ist für die Bewältigung derer Aufgaben nach § 37 Abs. (6) BetrVG, erforderlich.

Kosten Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. >>

250,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 95,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!

Ende: 16 Uhr

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Grundlagen des BetrVG für die Arbeit der JAV

>>

Jugendarbeitsschutz- und Berufsbildungsgesetz

>>

Rechtliche Stellung und Aufgaben der JAV

Privatanschrift:

Telefon: Firma:

Schulungsanspruch

Anschrift:

Das Seminar vermittelt grundlegende Inhalte, die für die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretungen und der mit ihnen eng zusammenarbeitenden Betriebsratsmitglieder von elementarer Bedeutung sind.

E-Mail - BR: Telefon:

Die Betriebsräte entscheiden mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach deren Antrag über die Erforderlichkeit des Seminars nach § 37 Abs. (6) BetrVG in Verbindung mit § 65 Abs. (1) BetrVG.

Kosten

Beginn: 9 Uhr

Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. >>

250,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 95,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!

>> 26

>> 0421 / 684 535 02

Neben rechtlichen Hintergründen werden in diesem Seminar ebenso Strategien und Hilfestellungen für die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgeber angeboten, die vorhandene Defizite in der Qualität der Ausbildung beseitigen können.

Anmeldeschluss 02.11.2012

Ende: 16 Uhr

Anmeldung per Fax an

Fax: Ort/Datum: Unterschrift und Anerkennung der AGB:

Teilnahme mit Übernachtung:

Anreise am Vortag:

ja

nein

ja

nein

NGG - Klausurtagung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand März/2010)

vom 18. – 22.06.2012

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Seminarteilnahme als verbindlich. Sämtliche Leistungen von SuB - Seminare und Beratung werden ausschließlich auf dieser Grundlage erbracht.

NGG

----------------------------------------------------------------------------------------------------Vertragsverhältnis Der Seminarvertrag wird zwischen SuB - Seminare und Beratung und der/dem einzelnen Teilnehmer/in abgeschlossen. ----------------------------------------------------------------------------------------------------Anmeldung Die Teilnahme setzt die, innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Poststempels, ordnungsgemäße Ausfüllung und Unterzeichnung der spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn von uns versendeten Anmeldebestätigung voraus. Mit der Unterschrift werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. ----------------------------------------------------------------------------------------------------Rechnungsstellung

In der Klausurtagung werden die erforderlichen Inhalte zur Bewältigung der grundlegenden Aufgaben gem. § 37 Abs. 6 BetrVG vermittelt. Es werden pro Tag zwei Module behandelt. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit 7 Module zu besuchen, wobei ein ausgewähltes Modul als gemeinsame Veranstaltung durchgeführt wird. Die Auswahl der Module bleibt jedem Teilnehmer selbst überlassen.

Für die Teilnahme an unseren Seminaren werden die in den Seminarbeschreibungen ausgewiesenen Gebühren erhoben. Die Rechnung versenden wir etwa drei Wochen vor Seminarbeginn. Der Rechnungsbetrag wird vor Seminarbeginn ohne Abzug fällig und beinhaltet die Seminargebühr und ggf. die Hotelkosten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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(1) Sicher auftreten und überzeugen

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(2) Öffentlichkeitsarbeit

Preisnachlässe

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(3) Betriebsvereinbarung

1. Wenn mindestens drei TeilnehmerInnen aus einem Betrieb am selben Seminar teilnehmen, reduziert sich die Seminargebühr für alle Teilnehmer um 7.5%.

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(4) Risiken in sozialen Netzwerken

2. Wer innerhalb eines Kalenderjahres mehr als zwei Seminare im Voraus bucht, erhält 10% Ermäßigung auf die Seminargebühr.

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(5) Mobbing

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(6) Geheimhaltungspflicht und Haftung des Betriebsrats

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(7) Verhandlungsstrategie

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(8) Tarifverträge im betrieblichen Alltag

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(9) Arbeitnehmerdatenschutz

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(10) Arbeitslosengeld I und II

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(11) Wie gehe ich mit ausländerfeindlichen Äußerungen um?

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(12) Entgeltumwandlung

3. Buchen mindestens drei Teilnehmer aus einem Betrieb mehr als zwei Seminare innerhalb eines Kalenderjahres im Voraus, reduziert sich die Seminargebühr für alle Teilnehmer um 12.5%. 4. Preisnachlässe gelten nicht für Seminare mit Tagessatzvereinbarung. ----------------------------------------------------------------------------------------------------Stornierung / Seminarabsage TeilnehmerInnen können sich bis zu zwei Wochen nach Anmeldeschluss eines jeden Seminars ohne Kostenaufwand abmelden. Erfolgt eine spätere Abmeldung, werden Stornogebühren i. H. v. 80 % des Rechnungsbetrages erhoben. Bis zum Seminarbeginn können vor und nach Anmeldeschluss jederzeit ErsatzteilnehmerInnen ohne weitere Kosten benannt werden. Bei einer Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird grundsätzlich der gesamte Rechnungsbetrag fällig. ----------------------------------------------------------------------------------------------------Durchführung / Verschiebung / Absage Eine Abänderung einzelner Inhalte oder des Seminarablaufs gegenüber der Seminarbeschreibung, berechtigt die TeilnehmerInnen nicht zur Minderung des Rechnungsbetrags, wenn der ursprünglich in der Seminarbeschreibung ausgewiesene Seminargesamtcharakter erhalten bleibt. Sowohl Unterkunft wie auch Referent/Innen können von uns kurzfristig geändert werden, ohne dass dies zum Rücktritt von Anmeldungen berechtigt. Wir behalten uns vor, bei wichtigen Gründen das Seminar zu verschieben oder abzusagen. Die SeminarteilnehmerInnen werden unverzüglich benachrichtigt. Dies gilt insbesondere bei Ausfall oder kurzfristiger Erkrankung der Referenten oder Unterschreitung einer Mindestteilnehmeranzahl von 5 SeminarteilnehmerInnen. In Fällen von verschobenen Seminaren besteht für die angemeldeten TeilnehmerInnen keine Verpflichtung zur Teilnahme, der bereits gezahlte Rechnungsbetrag wird wie auch in Fällen von abgesagten Seminaren erstattet. ----------------------------------------------------------------------------------------------------Haftung- und Schadensersatz Haftungs- und Schadensersatzansprüche können nur bis zur Höhe der gezahlten Seminargebühr geltend gemacht werden. Die Seminarteilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Unsere Haftung beschränkt sich ausschließlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Gemeinsame Veranstaltung am Mittwoch, den 20.06.2012: >>

(13) Leiharbeit Diskussionsrunde: Sollte Leiharbeit verboten werden?

Tagungsorte: Seminaris Hotel Lüneburg • Soltauerstraße 3 • 21335 Lüneburg

----------------------------------------------------------------------------------------------------Datenschutz Die Verwendung und Verarbeitung Ihrer Daten durch uns erfolgt unter Beachtung des Datenschutzgesetzes lediglich zu Informationszwecken. ----------------------------------------------------------------------------------------------------Gerichtsstand Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Bremen.

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10 Uhr Ab ca. 14 Uhr >>

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Begrüßung Beginn der ersten Module

Sicher auftreten und überzeugen Freies Reden mittels Stichwortkonzept statt Ablesen Betonungstechniken zur Vermeidung von Monotonie

Di., 19.06.2012 & Do., 21.06.2012:

Umgang mit Hemmungen vor größeren Gruppen

09 – 13 Uhr Seminar 13 – 14 Uhr Mittagspause 14 – 18 Uhr Seminar

Umgang mit Störungen, Provokationen

Mi., 20.06.2012:

Einfluss der Körpersprache, Mimik und Gestik

09 – 13 Uhr Seminar 13 – 14 Uhr Mittagspause 14 – 18 Uhr Seminar (gemeinsame Veranstaltung zum Thema Leiharbeit) >>

Übersicht der Module >>

Mo., 18.06.2012:

Voraussetzung und Techniken für Improvisation und Schlagfertigkeit

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Kommunikation Betriebsrats-Informationen richtig aufbereiten Praktische Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit

Abschlussgespräche Ca. 13 Uhr Nach dem gemeinsamen Mittagessen endet die Klausurtagung

Umgang des Betriebsrats mit der Presse >>

Rechtsgrundlagen für Reportergespräche

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Informationen an die Presse

Geheimhaltungspflicht

Kosten Die Kosten für die Teilnahme an der Klausurtagung sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

Öffentlichkeitsarbeit Rechtliche Grundlagen für die Öffentlichkeitsarbeit

Fr., 22.06.2012: ab 10 Uhr

NGG

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Betriebsvereinbarung Rechtliche und formale Voraussetzungen Geltungsbereich

Kosten pro Teilnehmer: >>

1.500,- €uro, zzgl. 19% MwSt.

Inkl. Übernachtung, Seminarunterlagen und Verpflegung.

Anmeldung Ein Anmeldeformular finden Sie auf der letzten Seite

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Beschränkungen durch Tarifverträge und Gesetze Pflicht zur Bekanntgabe Rechtswirkung auf ArbN Geltungsbereich, Dauer, Kündigung, Nachwirkung Vorgehen bei Streitigkeiten bzw. Verstößen, Schlichtungsstelle Themen und Inhalte von BV Aufbau und Struktur einer BV

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Risiken in sozialen Netzwerken

vom 18. – 22.06.2012

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Bedeutung des Tarifvertrages für die Arbeit von Betriebsräten

Unterschied zwischen Internet und Intranet

Grundkenntnisse des Tarifvertragssystems und des Tarifrechts (Günstigkeitsprinzip, tarifpolitische Schutzfunktionen) Grenzen von Betriebsratshandeln durch Tarifvertrag

Internet - Wie recherchiere ich richtig? >>

Das Tarifvertragsgesetz im Überblick

Mobbing

Sonstige Wege der Tarifgeltung (Bezugnahmeklauseln)

Definition von Mobbing Frühzeitiges Erkennen von Mobbing

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Mobbing- Prävention Geheimhaltungspflicht und Haftung des Betriebsrats Geheimhaltungspflicht nach §79 BetrVG

Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellung, Versetzung und Beförderung; Ermittlung von Gesundheitsdaten

Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung

Telefon, E-Mail, Internet

Haftung des Betriebsrats

Datenschutz im Betriebsratsbüro

Mögliche Rechtsfolgen bei Amtspflichtverletzung

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Arbeitnehmerdatenschutz Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen

Warnsymptome

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Tarifverträge im betrieblichen Alltag

Rechtsanspruch des Betriebsrats auf moderne Kommunikationsmittel

Datenschutz und Sicherheit beim Emailverkehr

NGG

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Arbeitslosengeld I und II

Vermeidung von Amtspflichtverletzung

Voraussetzungen für den Leistungsbezug

Streitigkeiten

Zahlungshöhe, Bezugsdauer und Vermögensanrechnung

Verhandlungsstrategie

Sperrzeiten und Härtefälle Möglichkeiten zur Vermeidung von Sperrzeiten

Vor- und Nachteile von Mustervereinbarungen Festlegung von Verhandlungszielen

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Wie gehe ich mit ausländerfeindlichen Äußerungen um?

Festlegung von Drohpotentialen zur Durchsetzung

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Entgeltumwandlung

Bestimmung der K.O.-Punkte

Bedeutung

Unterscheidung wichtiger und weniger wichtiger Ziele

Wer hat Anspruch darauf?

Antizipation der Argumentationsweise des ArbGeb

Beitragshöhe und Beteiligung des Arbeitgebers

Formulierung eigener Argumente Erstellen eines Ablaufdiagramms für Strategien bzw. Strategiewechsel

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33 > 0421 / 684 535 02 Modul: (1) Sicher auftreten und überzeugen

(8) Tarifverträge im betrieblichen Alltag

(2) Öffentlichkeitsarbeit

(9) Arbeitnehmerdatenschutz

(3) Betriebsvereinbarung

(10) Arbeitslosengeld I und II

(4) Risiken in sozialen Netzwerken

(11) Ausländerfeindliche Äußerungen

(5) Mobbing

(12) Entgeltumwandlung

(6) Geheimhaltungspflicht und Haftung des BR

(13) Leiharbeit

(7) Verhandlungsstrategie

Seminartitel: von/bis: in: Vorname: Name: Privatanschrift: e-Mail: Telefon: Firma: Anschrift: Impressum

E-Mail - BR: Telefon: Fax:

SuB-Seminare und Beratung Kontorhaus an der Schlachte

Ort/Datum:

Schlachte 45 · 28195 Bremen

Unterschrift und Anerkennung der AGB:

Teilnahme mit Übernachtung: Anreise am Vortag:

ja

nein

ja

nein

Tel: 0421 – 684 572 49 Fax: 0421 – 684 535 02 www.sub-seminare.de Art Direktion und Produktion coati Werbeagentur © 2012 sub-seminare.de

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