Seminarkatalog Schleswig-Holstein Training, Seminare und Beratung unser Angebot

September 21, 2017 | Author: Ferdinand Knopp | Category: N/A
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1 Seminarkatalog Sie haben Fragen? hier bekommen Sie Antworten! Schleswig-Holstein DEKRA Akademie GmbH DEKRA Akademie Gm...

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Seminarkatalog

Sie haben Fragen? hier bekommen Sie Antworten!

Schleswig-Holstein

DEKRA Akademie GmbH

DEKRA Akademie GmbH Handwerkstraße 15 D-70565 Stuttgart Infotelefon 0711.7861-3939 Internet www.dekra-akademie.de E-Mail [email protected] Änderungen vorbehalten.

Seminarkatalog – Schleswig-Holstein – Training, Seminare und Beratung – unser Angebot

DEKRA Akademie GmbH Ser viceCenter Lübeck Bei der Gasanstalt 14–16 23560 Lübeck Tel.: 0451.48425-0 Fax: 0451.475481 E-Mail: [email protected] www.dekra-akademie.de/luebeck

Training, Seminare und Beratung – unser Angebot

Seminarangebot 2016 – Brühl/Köln/Mayen Inhalt

Vorwort 1 Transport und Verkehr 1.1 EU-Kraftfahrer – Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 1.2 EU-Kraftfahrer – Weiterbildung Personenverkehr (Bus) 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 1.4 Fahrertraining „ProFahrT“ 1.5 Ladungssicherung 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO (Lenk- und Ruhezeiten) 1.7 Aufstiegsfortbildung

2 Lager und Logistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 2.2 Regalprüfung 2.3 Aufstiegsfortbildung

3 Gefahrgutlogistik 3.1 Gefahrgutfahrerschulungen 3.2 Gefahrgutbeauftragte

4 Umweltschutz 4.1 Sachkunde gemäß TRGS

5 Arbeitssicherheit 5.1 Betriebliche Arbeitssicherheit (Arbeitsmittel) 5.2 Mitarbeiterschulungen 5.3 Brandschutz

6 Handwerk und Industrie 6.1 Baumaschinen und Baustellensicherung 6.2 Krane 6.3 Hubarbeitsbühnen 6.4 Schweißen 6.5 Aufstiegsfortbildung

7 Verwaltung und IT

6 8 10 12 14 16 18

22 24 26 28

32 34 36

38 40

42 44 46 48

50 52 54 56 58 60

62

7.1 Aufstiegsfortbildung

64

8 Gesundheit und Pflege

68

8.1 Pflege und Betreuung

70 72

8.2 Aufstiegsfortbildung

9 Modulares TrainingsCenter (profi+) Allgemeines Index – Alle Seminare auf einen Blick Seminaranmeldung Teilnahmebedingungen DEKRA Akademie – Stark in Sachen Sicherheit. Allgemeine Hinweise Standorte/Impressum

2 

3 4

74 76 76 78 79 80 82 83

Vorwort Mit diesem Katalog stellt Ihnen die DEKRA Akademie das umfangreiche Angebot an Seminaren und Lehrgängen an den Standorten in Schleswig-Holstein vor. Das Wissen muss regelmäßig aufgefrischt werden, da sich nationale und internationale Vorschriften immer wieder ändern. Gleichzeitig sehen sich Unternehmer und Entscheider mit immer neuen Herausforderungen konfrontiert. Mit dieser Auswahl sichern sich Unternehmen aller Branchen und Größen Jahr für Jahr mit unserem Know-how ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die Resultate sind in Form und Produktivität, Gewinn und Kundenzufriedenheit messbar, denn Qualifizierung muss Nutzen bringen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikation für Berufskraftfahrer, Weiterbildungen im Bereich Lager, den Schulungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte bis hin zu Meisterlehrgängen sowie Firmenseminaren zum spezifischen Erfolgstraining: DEKRA Akademie Lübeck

bietet Ihnen ein breit gefächertes Spektrum. Regelmäßige Schulungen helfen, Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermindern. Unsere von den Behörden anerkannten Seminare eröffnen Ihnen aber auch neue Aufgabenfelder. Ein Arbeitsplatz hängt mehr denn je von einer gezielten Aus- und Weiterbildung ab. Mit dem Bildungskonzept der DEKRA Akademie lernt jeder genau das, was wirklich weiterhilft. Profitieren Sie von unseren flexiblen Systemen. Einzelne Module unserer Seminare sind miteinander kombinierbar und lassen sich so individuell an die Ansprüche Ihres Unternehmens anpassen. Der modulare Aufbau der Seminare im Weiterbildungsbereich ermöglicht eine passgenaue Qualifizierung. Seit über 80 Jahren steht DEKRA für die Sicherheit von Mensch und Technik. Die Spezialisten der DEKRA Akademie gewährleisten Schulungen auf höchstem Niveau –

an über 100 Standorten in ganz Deutschland oder auch bei Ihnen vor Ort. Die DEKRA Akademie Lübeck ist zertifiziert für die Entwicklung und Durchführung von Seminaren für Transport, Lager, Gefahrgut, Handwerk/Industrie, Büro und Kommunikation. Und bei allem gilt: Qualität steht bei uns an erster Stelle. Mit freundlichen Grüßen

Jörg Mannsperger Geschäftsführer DEKRA Akademie GmbH

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Transport und Verkehr

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1. Transport und Verkehr

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2. Lager und Logistik

1.1 EU-Kraftfahrer – Güterverkehr

3. Gefahrgutlogistik

1.2 EU-Kraftfahrer – Personenverkehr

4. Umweltschutz

1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK)

5. Arbeitssicherheit

1.4 Fahrertraining „ProFahrT“

6. Handwerk und Industrie

1.5 Ladungssicherung

7. Verwaltung und IT

1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO

8. Gesundheit und Pflege

1.7 Aufstiegsfortbildung

9. Modulares TrainingsCenter

1. Transport und Verkehr

www.dekra-berufskraftfahrer.eu 5

Transport und Verkehr

1.1 EU-Kraftfahrer – Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE besteht in Zukunft die Pflicht zur regelmäßigen

Titel

6 

Weiterbildung in Form von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren. Diese dürfen in sog. Modulen zu je 7 Stunden absolviert werden. Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Fahrökonomie gewinnen in Zeiten steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an Bedeutung. Deren konsequente Umsetzung hilft außerdem, Unfälle zu vermeiden. Somit trägt die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei. DEKRA steht für Know-how rund um Fahrzeug und Logistik. Deshalb ist unsere

Weiterbildung gemäß dem BerufskraftfahrerQualifikations-Gesetz (BKrFQG) mehr als eine Pflichtveranstaltung: Qualifizierung mit der DEKRA Akademie erhöht die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Unsere Kunden profitieren von brandneu entwickelten Lehr- und Lernmitteln für einen möglichst nachhaltigen Qualifizierungserfolg. Die Anwendung modernster Multimediatechnik, ein umfassendes „Train-the-Trainer“-Konzept und die Möglichkeit zur Inhouse-Schulung machen unsere Weiterbildungsangebote überdurchschnittlich effizient und erfolgreich.

EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 1: Wirtschaftlich fahren

EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Zielgruppe

(Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen

(Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen

Ziel

Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

Dauer

1 Tag (7 Stunden)

1 Tag (7 Stunden)

Rechtl. Grundlage

-- Richtlinie 2003/59/EG -- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV)

-- Richtlinie 2003/59/EG -- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV)

Voraussetzung

Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE

Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE

Abschluss/Prüfung

Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde

Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde

Gültigkeit

Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren

Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren

Inhalt

-- Wer vom Kraftstoffsparen profitiert -- Beeinflussung der Ausstattung und Auslegung des Fahrzeugs durch Fahrwiderstände -- Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege -- Fahrzeugtechnik und Abgasnachbehandlungssysteme -- Alternative Kraftstoffe/Antriebe -- Praxistipps für eine wirtschaftliche Fahrweise (Eco-Regeln)

-- Gesetzliche Regelungen -- Lenk- und Ruhezeiten -- Kontrolle der Fahrzeiten -- Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr -- Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften -- Besondere Transporte

1. Transport und Verkehr

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2. Lager und Logistik

1.1 EU-Kraftfahrer – Güterverkehr

3. Gefahrgutlogistik

1.2 EU-Kraftfahrer – Personenverkehr

4. Umweltschutz

1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK)

5. Arbeitssicherheit

1.4 Fahrertraining „ProFahrT“

6. Handwerk und Industrie

1.5 Ladungssicherung

7. Verwaltung und IT

1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO

8. Gesundheit und Pflege

1.7 Aufstiegsfortbildung

9. Modulares TrainingsCenter uch 5 sind a le 1 bis u ls d a o d M n Die c he u paktwo r. a m b o h K c u ls a lung b u h c -S e s Inhou EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik

EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 4: Fahrer und Image

EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 5: Ladung sichern

(Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen

(Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen

(Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen

Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

1 Tag (7 Stunden)

1 Tag (7 Stunden)

1 Tag (7 Stunden)

-- Richtlinie 2003/59/EG -- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV)

-- Richtlinie 2003/59/EG -- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV)

-- Richtlinie 2003/59/EG -- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV)

Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE

Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE

Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE

Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde

Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde

Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde

Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren

Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren

Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren

-- Gefahrenpotenzial im Beruf -- Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen -- Vermeiden von Gefahrensituationen -- Brems- und Assistenzsysteme -- Verhalten bei Not- und Zwischenfällen

-- Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs -- Beitrag des Fahrers zu einem positiven Unternehmensbild -- Qualität der Fahrerleistung im Arbeitsalltag -- Gesundheitsbelastungen verringern, körperliche Verfassung verbessern -- Kriminalität und Schleusung vorbeugen

-- Gefahrenpotenziale, Rechte und Pflichten -- Gesetzliche Regelungen -- Physikalische Kräfte -- Fahrzeugaufbauten und Lastverteilung -- Zurr- und Hilfsmittel -- Arten der Ladungssicherung -- Berechnungen zur Ladungssicherung -- Spezielle Güter sichern

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Transport und Verkehr

1.2 EU-Kraftfahrer – Weiterbildung Personenverkehr (Bus) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE besteht in Zukunft die Pflicht zur regelmäßigen

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Weiterbildung in Form von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren. Diese dürfen in sog. Modulen zu je 7 Stunden absolviert werden. Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Fahrökonomie gewinnen in Zeiten steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an Bedeutung. Deren konsequente Umsetzung hilft außerdem, Unfälle zu vermeiden. Somit trägt die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei. DEKRA steht für Know-how rund um Fahrzeug und Logistik. Deshalb ist unsere

Weiterbildung gemäß dem BerufskraftfahrerQualifikations-Gesetz (BKrFQG) mehr als eine Pflichtveranstaltung: Qualifizierung mit der DEKRA Akademie erhöht die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Unsere Kunden profitieren von brandneu entwickelten Lehr- und Lernmitteln für einen möglichst nachhaltigen Qualifizierungserfolg. Die Anwendung modernster Multimediatechnik, ein umfassendes „Train-the-Trainer“-Konzept und die Möglichkeit zur Inhouse-Schulung machen unsere Weiterbildungsangebote überdurchschnittlich effizient und erfolgreich.

Titel

EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 1: Wirtschaftlich fahren

EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 2: Fahrer und Image

Zielgruppe

(Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen

(Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen

Ziel

Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

Dauer

1 Tag (7 Stunden)

1 Tag (7 Stunden)

Rechtl. Grundlage

-- Richtlinie 2003/59/EG -- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV)

-- Richtlinie 2003/59/EG -- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV)

Voraussetzung

Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE

Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE

Abschluss/Prüfung

Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde

Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde

Gültigkeit

Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren

Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren

Inhalt

-- Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege -- Physikalische Grundlagen -- Ausstattung und Auslegung -- Fahrzeugtechnik und Kraftstoffersparnis -- Abgasnachbehandlungssysteme -- Alternative Kraftstoffe -- Eco-Regeln

-- Wirtschaftliche Bedeutung des Personenverkehrs -- Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und der Beitrag der Fahrer dazu -- Qualität der Fahrerleistung im Arbeitsalltag -- Gesundheitsbelastungen minimieren und körperliche Verfassung verbessern -- Schleusung und Kriminalität vorbeugen

1. Transport und Verkehr

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2. Lager und Logistik

1.1 EU-Kraftfahrer – Güterverkehr

3. Gefahrgutlogistik

1.2 EU-Kraftfahrer – Personenverkehr

4. Umweltschutz

1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK)

5. Arbeitssicherheit

1.4 Fahrertraining „ProFahrT“

6. Handwerk und Industrie

1.5 Ladungssicherung

7. Verwaltung und IT

1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO

8. Gesundheit und Pflege

1.7 Aufstiegsfortbildung

9. Modulares TrainingsCenter uch 5 sind a le 1 bis u ls d a o d M n Die c he u paktwo r. a m b o h K c u ls a lung b u h c -S e s Inhou EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik

EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 4: Sozial- und Rechtsvorschriften

EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 5: Der Fahrgast

(Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen

(Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen

(Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen

Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

1 Tag (7 Stunden)

1 Tag (7 Stunden)

1 Tag (7 Stunden)

-- Richtlinie 2003/59/EG -- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV)

-- Richtlinie 2003/59/EG -- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV)

-- Richtlinie 2003/59/EG -- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV)

Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE

Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE

Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE

Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde

Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde

Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde

Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren

Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren

Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren

-- Gefahrenpotenzial im Berufsalltag -- Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen -- Vermeiden von Gefahrensituationen -- Assistenzsysteme -- Verhalten bei Not- und Zwischenfällen

-- Sozialrechtliche Vorschriften -- Lenk- und Ruhezeiten -- Kontrolle der Fahrzeiten -- Vorschriften und Dokumente im Personenkraftverkehr

-- Verkehrsarten und Sicherheitsausstattung -- Sorgfaltspflicht des Fahrers -- Fahrgastfreundliche Fahrweise -- Fahrgastsicherheit -- Umgang mit Fahrgästen

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Transport und Verkehr

1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Güterbzw. Personenverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Das bedeutet u. a., dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE bzw. der Klassen D1, D1E, D oder DE nach dem 10.09.2009 erworben haben

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und die diese gewerblich für die Güter-/ Personenbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen. Das gilt für ab dem 18. Lebensjahr erworbene Fahrerlaubnisse der Klassen C1 oder C1E und ab dem 21. Lebensjahr erworbene Fahrererlaubnisse der Klassen C oder CE. Die erforderlichen Kenntnisse werden im Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und Prüfung, wobei eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erworben.

qualifikation erworben haben, müssen bei der theoretischen und praktischen Prüfung nur diejenigen Teile absolvieren, die Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind. Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Std. zu je 60 Min., von denen 2,5 Std. auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klassen entfallen müssen.

Fahrer im Güterkraftverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten bzw. ändern oder umgekehrt und die eine Grund-

Titel

Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) – Güterverkehr

Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) – Personenverkehr

Zielgruppe

Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben oder noch erwerben und gewerblich nutzen wollen

Busfahrer, , die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben oder noch erwerben und gewerblich nutzen wollen

Ziel

Erwerb der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um als (EU)Kraftfahrer tätig werden zu können

Erwerb der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um als (EU)Kraftfahrer tätig werden zu können

Dauer

5 Wochen (optional zzgl. 1 Woche Prüfungsvorbereitung)

5 Wochen (optional zzgl. 1 Woche Prüfungsvorbereitung)

Rechtl. Grundlage

-- Richtlinie 2003/59/EG -- BKrFQG und BKrFQV -- Gemeinsame Richtlinien der Industrieund Handelskammern

-- Richtlinie 2003/59/EG -- BKrFQG und BKrFQV -- Gemeinsame Richtlinien der Industrieund Handelskammern

Voraussetzung

-- Mindestalter 18 Jahre (C1, C1E) bzw. 21 Jahre (C, CE) -- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung

-- Mindestalter 21 Jahre -- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung

Abschluss/Prüfung

-- Teilnahmebestätigung DEKRA Akademie -- IHK-Prüfungszeugnis „Beschleunigte Grundqualifikation“

-- Teilnahmebestätigung DEKRA Akademie -- IHK-Prüfungszeugnis „Beschleunigte Grundqualifikation“

Gültigkeit

5 Jahre

5 Jahre

Inhalt

-- Nutzfahrzeugtechnik -- Arbeitsrecht und -sicherheit -- Gesundheitsschutz -- Güterbeförderung -- Güterkraftverkehrsmarkt -- Fahrperfektion

-- Verbesserung des Fahrverhaltens -- Technische Merkmale des Fahrzeugs -- Optimierung des Kraftstoffverbrauchs -- Fahrgastsicherheit -- Arbeits- und Sozialvorschriften -- Personenverkehr (Fachkunde) -- Risiken des Straßenverkehrs/Unfälle -- Vorbeugung Kriminalität/Schleusung -- Ergonomie und Gesundheitsschutz -- Image und Kundenorientierung -- Prüfungsvorbereitung -- Fahrpraxis

1. Transport und Verkehr

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2. Lager und Logistik

1.1 EU-Kraftfahrer – Güterverkehr

3. Gefahrgutlogistik

1.2 EU-Kraftfahrer – Personenverkehr

4. Umweltschutz

1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK)

5. Arbeitssicherheit

1.4 Fahrertraining „ProFahrT“

6. Handwerk und Industrie

1.5 Ladungssicherung

7. Verwaltung und IT

1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO

8. Gesundheit und Pflege

1.7 Aufstiegsfortbildung

9. Modulares TrainingsCenter

Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) – Güterverkehr (Umsteiger)

Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) – Personenverkehr (Umsteiger)

Fahrer im Güterkraftverkehr, die ihre berufliche Perspektive im Transportbereich erweitern möchten

Fahrer im Personenverkehr, die ihre berufliche Perspektive im Transportbereich erweitern möchten

Erweiterung zu den bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zum Umstieg von Güterverkehr zu Personenverkehr

Erweiterung zu den bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zum Umstieg von Personenverkehr zu Güterverkehr

8 Tage (64 UE)

8 Tage (64 UE)

BKrFQG und BKrFQV

BKrFQG und BKrFQV

-- Mindestalter 21 Jahre -- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung

-- Mindestalter 21 Jahre (Altersgrenze für den Einsatz von Fahrern im Personenverkehr ist 23 Jahre) -- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift

-- Teilnahmebestätigung DEKRA Akademie -- IHK-Prüfungszeugnis „Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger“

-- Teilnahmebestätigung DEKRA Akademie -- IHK-Prüfungszeugnis „Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger“

5 Jahre

5 Jahre

Kenntnisse gem. Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) vom 14. August 2006, die fachlich ausschließlich dem Personenverkehr zuzuordnen sind: -- Fahrgastsicherheit -- Fachkunde Personenverkehr -- Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs - Fahrpraxis

Kenntnisse gem. Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) vom 14. August 2006, die fachlich ausschließlich dem Güterverkehr zuzuordnen sind: - Ladungssicherung - Fachkunde Güterverkehr -W  irtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs - Fahrpraxis

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Transport und Verkehr

ysidie ph u d t s r rfäh s Lkw. „Hier e Grenzen de .“ en nix kalisch assiert halt p s ehmer Aber e ter Seminarteiln rzeug

Ein übe

1.4 Simulationsgestütztes Fahrertraining „ProFahrT“ Fahrer von Lkw oder Einsatzfahrzeugen tragen große Verantwortung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Sie müssen in der Lage sein, ihr Fahrzeug auch unter erschwerten Verkehrs-, Straßen- oder Witterungsbedingungen sicher zu beherrschen. Doch häufig sind sie nur unzureichend darauf vorbereitet. Viele kritische Situationen lassen sich nun einmal nicht vorab real trainieren – weder im Fahrzeug, noch auf der Straße. Mit dem Einsatz des DEKRA eigenen mobilen Lkw-Fahrsimulators und dem Qualifizierungsprogramm „ProFahrT“, können Fahrer nun wertvolle Erfahrungen im Umgang mit Fahr- und Gefahrsituationen sammeln, ohne sich oder andere zu gefährden. Um den Lernerfolg zu erhöhen, sind die Situationen beliebieg variier-, replizier- und zweifelsfrei auswertbar. Die Sicherheitsphilosophie von DEKRA zielt stets auf Prävention durch umsichtige und vorausschauende Fahrweise: Gefahren rechtzeitig erkennen Gefahren vermeiden QQ   Gefahren nötigenfalls bewältigen QQ   QQ  

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Das simulationsgestütztes Fahrertraining „ProFahrT“ ermöglicht die Darstellung verschiedenster Fahr- und Gefahrensituationen. Dabei kann der Instruktor durch Verändern der Witterungsbedingungen oder Erzeugen technischer Mängel und typischer Zwischenfälle jederzeit unmittelbar in den Trainingsablauf eingreifen. Und weil der Fahrsimulator zu Ihnen kommt, müssen Sie dazu nicht einmal Ihr Firmengelände verlassen.

“ProFahrT“ ist ausgezeichnet mit dem Qualitätssiegel „Verkehrssicherheit“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und damit förderungsfähig durch Berufsgenossenschaften.

1. Transport und Verkehr

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2. Lager und Logistik

1.1 EU-Kraftfahrer – Güterverkehr

3. Gefahrgutlogistik

1.2 EU-Kraftfahrer – Personenverkehr

4. Umweltschutz

1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK)

5. Arbeitssicherheit

1.4 Fahrertraining „ProFahrT“

6. Handwerk und Industrie

1.5 Ladungssicherung

7. Verwaltung und IT

1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO

8. Gesundheit und Pflege

1.7 Aufstiegsfortbildung

9. Modulares TrainingsCenter

Titel

Simulatorgestütztes Fahrertraining „ProFahrT“

Zielgruppe

(Berufs-)Kraftfahrer, Fahranfänger, Fuhrparkverantwortliche, Nutzfahrzeugführer im Auftrag von Behörden (z. B. Feuerwehr, THW, Rettungsdienste, Militär, Polizei) – insbesondere Einsatzfahrer

Ziel

Unfallvermeidung, Reduzierung von Bagatell- und Versicherungsschäden, Reduzierung von Kraftstoffkosten, Senkung von CO2 Emmisionen

Dauer

Nach Absprache

Voraussetzung

Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE

Abschluss/Prüfung

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie (Weiterbildungen gem. BKrFQG sind fünf Jahre gültig)

Preis

auf Anfrage

Inhalt

Folgende Modulauswahl steht zur Verfügung: -- Einsatzfahrten-Training -- EcoSafe: Kombitraining mit dem Fokus auf Wirtschaftlichkeit und Fahrsicherheit (unabhängig von BKrFQG) -- EU-Kraftfahrer Weiterbildung Modul 1: Wirtschaftlich fahren -- EU-Kraftfahrer Weiterbildung Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik Die Module und Einsatzmöglichkeiten lassen sich individuell nach den Qualifikationen der Fahrer und den Erfordernissen der Unternehmen gestalten. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein Konzept. Um einen optimalen Lernerfolg zu erzielen basiert das Ausbildungskonzept auf einer Kombination von: -- Simulatorausbildung -- Computerbased Training (CBT-Ausbildung) -- Theoretische Unterweisung

* = auch im Rahmen der EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung gem. BKrFQG (Modul 1 „Wirtschaftlich Fahren“ und Modul 3 „Fahrsicherheit, Gefahrenlehre“)

Ihr Vorteil Nutzen Sie die Möglichkeit der Förderung des Bundesamtes für Güterverkehr (www.bag.bund.de) oder fragen Sie Ihre Berufsgenossenschaft nach Förderung.

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Transport und Verkehr

1.5 Ladungssicherung Die Ladungssicherung von Waren ist aus zweierlei Gründen wichtig: Zum einen soll die Ware in einwandfreiem Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut müssen zusätzlich auch haftungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung hilft, Transportschäden, Unfall- und Folgekosten zu reduzieren sowie Bußgelder zu vermeiden.

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Verantwortliche müssen den derzeitigen Stand der rechtlichen Verantwortung kennen, um daraus eine dem Betrieb angepasste Aufgabenzuordnung vornehmen zu können. Gleichzeitig müssen sie in der Lage sein, Fahrzeugaufbauten zu beurteilen sowie Sicherungsmöglichkeiten und Mittel kennen, um eine wirtschaftliche Ladungssicherung durchzuführen. Transporter sind vermehrt an Verkehrsunfällen beteiligt, die oftmals auf mangelnde Transportvorbereitungen, insbesondere

hinsichtlich der Ladungssicherung, zurückzuführen sind. Die Ladungssicherung von Waren, die in Frachtcontainern transportiert werden, ist aus zweierlei Gründen unabdingbar: Zum einen soll die Ware im einwandfreien Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut in Frachtcontainern müssen zusätzlich gefahrgutrechtliche Aspekte beachtet werden.

Titel

Ladungssicherung Lkw – Seminar für Fahrpersonal

Ladungssicherung – Qualifizierung gem. VDI 2700a

Zielgruppe

Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche und Lagerarbeiter

Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche

Ziel

Reduzierung von Transportschäden, Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern

Reduzierung von Transportschäden, Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern

Dauer

1 Tag (8 Stunden)

2 Tage (16 Stunden)

Rechtl. Grundlage

-- DIN-EN-Normen -- Straßenverkehrsordnung (StVO) § 22

-- DIN-EN-Normen -- Straßenverkehrsordnung (StVO) § 22 -- VDI-Richtlinie 2700

Voraussetzung

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen

Abschluss/Prüfung

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

-- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie -- Ausbildungsnachweis gem. VDI 2700a

Gültigkeit

Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden

Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden

Inhalt

-- Rechtliche Grundlagen der Ladungs­ sicherung -- Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungssicherung -- Physikalische Grundlagen -- Fahrzeugaufbau und -fahrverhalten -- Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt -- Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung -- Beladetechnologien -- Möglichkeiten zur Ladungssicherung -- Wissenstest

-- Rechtliche Grundlagen der Ladungs­ sicherung -- Physikalische Grundlagen -- Anforderungen an das Transportfahrzeug -- Arten der Ladungssicherung -- Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte -- Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung -- Weitere Hilfsmittel zur Ladungs­ sicherung -- Praktische Übungen zur Beladung und Ladungssicherung -- Wissenstest

1. Transport und Verkehr Die international eingeführten CTUPackrichtlinien betonen ausdrücklich den Schulungsaspekt. Seit Anfang 2014 ist der CTU-Code of Practice von der ECE (Europäische Wirtschaftskommission) beschlossen worden. Dieser Code befasst sich ebenfalls mit der Ladungssicherung in CTU (Cargo Transport Unit).

ngszur Ladu e r a in m Die Se uch als g sind a r. sicherun hulung buchba -Sc e s u o h In

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2. Lager und Logistik

1.1 EU-Kraftfahrer – Güterverkehr

3. Gefahrgutlogistik

1.2 EU-Kraftfahrer – Personenverkehr

4. Umweltschutz

1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK)

5. Arbeitssicherheit

1.4 Fahrertraining „ProFahrT“

6. Handwerk und Industrie

1.5 Ladungssicherung

7. Verwaltung und IT

1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO

8. Gesundheit und Pflege

1.7 Aufstiegsfortbildung

9. Modulares TrainingsCenter

Container-Ladungssicherung (CTG) Mitarbeiter, die Frachtcontainer (auch mit Gefahrgut) packen bzw. dafür verantwortlich sind Sachkunde über die speziellen Belastungen von Containern im Seetransport 1 Tag (8 Stunden) -- Gefahrgutverordnung See § 3, Absatz 5 -- CTU-Packrichtlinie -- IMDG-Code 1.3 Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern -- Einführung: Container/CTU -- Belastungen für Container und Ladung -- Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, Sanktionen -- Anforderungen an den Container: Bauteile, Baumuster -- Kennzeichnung -- Wiederkehrende Prüfungen -- Ladungssicherung im Container: CTU-Packrichtlinien (Code of Practice) -- Hilfsmittel zur Ladungssicherung -- Sicherungs- und Staumaterial -- Staupläne, einfache Berechnung der notwendigen Ladungssicherungsmittel -- Ladungssicherung im Frachtcontainer

15

Transport und Verkehr

1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO (Lenk- und Ruhezeiten) Bundesweit wird ein Großteil aller Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Vorschriften über Kontrollmittel und andere Tätigkeitsnachweise vergeben.Obwohl die aktuelle Verordnung bereits in 2006 in Kraft getreten ist, besteht häufig der Bedarf einer spezifischen Unterweisung. Die Nutzung eines digitalen Tachographen ist seit seitdem in Neufahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie in Bussen mit mehr als neun Sitzen vorgeschrieben.

16 

In diesem Seminar erläutern wir die Rechtsgrundlagen für den Einsatz des digitalen Kontrollgerätes. Die praktische Bedienung ist ein obligatorisches Unterweisungsthema. Der Schwerpunkt liegt in den Kenntnissen, die der Fahrer beim täglichen Umgang mit dieser Technik benötigt – sowohl während der Fahrt als auch bei der Erstellung von Ausdrucken. Die Teilnehmer erhalten zudem einen Überblick über die Pflichten und Befugnisse für das Fahrpersonal.

Titel

Digitales Kontrollgerät DTCO – Seminar für Fahrpersonal

Zielgruppe

Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr

Ziel

-- Kompetente und sichere Bedienung des digitalen Kontrollgerätes durch den Fahrer -- Aktuelles Know-how zu den Lenk- und Ruhezeiten

Dauer

½ Tag (4 Stunden)

Rechtl. Grundlage

-- Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (VO (EG) Nr. 561/2006) -- Fahrpersonalverordnung (FPersV) -- Verordnung über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr (VO (EU) Nr. 165/2014)

Voraussetzung

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Allgemeine Kenntnisse der Fahrpersonaltätigkeiten sind von Vorteil

Abschluss/Prüfung

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Inhalt

-- Rechtliche Grundlagen -- Pflichten und Befugnisse für das Fahrpersonal -- Aufbau und Bedienung des digitalen Kontrollgeräts -- Tätigkeiten zu Schichtbeginn, unterwegs und beim Schichtende -- Dokumentation und Speicherung -- Mitführpflichten und Kontrolle -- Vermeidung von Bußgeldern und Strafen -- Praktische Übungen

1. Transport und Verkehr

>>

2. Lager und Logistik

1.1 EU-Kraftfahrer – Güterverkehr

3. Gefahrgutlogistik

1.2 EU-Kraftfahrer – Personenverkehr

4. Umweltschutz

1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK)

5. Arbeitssicherheit

1.4 Fahrertraining „ProFahrT“

6. Handwerk und Industrie

1.5 Ladungssicherung

7. Verwaltung und IT

1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO

8. Gesundheit und Pflege

1.7 Aufstiegsfortbildung

9. Modulares TrainingsCenter

17

Transport und Verkehr

1.7 Aufstiegsfortbildung Wer in Bildung investiert, profitiert langfristig. Fachkräften bieten sich attraktive Arbeitsplätze und gute berufliche Aufstiegsmöglichkeiten. Einerseits profitieren Sie persönlich von der Weiterbildung, andererseits können die Unternehmen auf engagierte und qualifizierte Mitarbeiter bauen. Die Fortbildungsprüfung im Bereich Kraftverkehr (Kraftverkehrsmeister) ist neu geordnet worden: Der Abschluss lautet nun „Geprüfter Meister für Kraftverkehr“. Aspekte wie Fuhrparktechnik und Fuhr-

parkmanagement nehmen ab sofort einen größeren Stellenwert ein. Geprüfte Meister für Kraftverkehr übernehmen Fach-, Führungs- und Organisationsaufgaben in Transportunternehmen. Sie gewährleisten die Einsatzbereitschaft des Fuhrparks und planen Transportvorgänge und Beförderungsdienstleistungen.

Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.

Die Weiterbildung zum geprüften Fachwirt für Güterverkehr und Logistik stellt die klassische Aufstiegsfortbildung der Logistikund Verkehrsbranche dar. Hier werden die in der Ausbildung und Praxis erworbenen Kenntnisse erweitert und vertrieft. Der Lehrgang bereitet die Teilnehmer auf den Einstieg in das mittlere Management und auf die damit verbundenen Leitungs- und Führungsverantwortungen in Logistikund Speditionsunternehmen vor. Geprüfte Fachwirte für Güterverkehr und Logistik übernehmen qualifizierte Fach- und

Titel

Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr (IHK) – Vorbereitung auf die Externenprüfung

Zielgruppe

Personen aus der Transportlogistik, die sich nach einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung auf die Fortbildungsprüfung zum „Geprüfte/-r Meister/in für Kraftverkehr“ vorbereiten möchten

Ziel

Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als „Geprüfter Meister Kraftverkehr“ in Unternehmen

Dauer

2 bis 3 Jahre berufsbegleitend oder 6 bis 9 Monate Vollzeit

Rechtl. Grundlage

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr vom 9. Februar 2012 (BGBl. I Nr. 10, S. 286 ff.)

Voraussetzung

-- Erfolgreiche Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb) oder -- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder -- eine mindestens vierjährige Berufspraxis

Abschluss/Prüfung

-- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie GmbH -- IHK-Zeugnis „Geprüfter Meister für Kraftverkehr“

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Inhalt

Grundlegende Qualifikationen: -- Rechtsbewusstes Handeln -- Betriebswirtschaftliches Handeln -- Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung -- Zusammenarbeit im Betrieb Handlungsspezifische Qualifikationen: -- I. Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement -- II. Organisation und Kommunikation: betriebliches Kostenwesen und Controlling; Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme; Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz; Qualitätsmanagement Führung und Personal: -- Personalführung -- Personalentwicklung Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignung): -- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildungsplan erstellen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Ausbildung durchführen und abschließen

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Führungsaufgaben in Betrieben des Transport- und Verkehrsgewerbes. Hauptsächlich arbeiten sie in Betrieben des Transportund Verkehrsgewerbes, z. B. bei Speditionen, öffentlichen Verkehrsbetrieben, Schifffahrts- und oder Luftverkehrsbetrieben.

Förderung durch MeisterBAföG möglich!

1. Transport und Verkehr

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2. Lager und Logistik

1.1 EU-Kraftfahrer – Güterverkehr

3. Gefahrgutlogistik

1.2 EU-Kraftfahrer – Personenverkehr

4. Umweltschutz

1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK)

5. Arbeitssicherheit

1.4 Fahrertraining „ProFahrT“

6. Handwerk und Industrie

1.5 Ladungssicherung

7. Verwaltung und IT

1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO

8. Gesundheit und Pflege

1.7 Aufstiegsfortbildung

9. Modulares TrainingsCenter

Titel

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik (IHK) – Vorbereitung auf die Externenprüfung

Zielgruppe

Zukünftige Führungskräfte für den Bereich Güterverkehr und Logistik

Ziel

Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als „Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik“ in Unternehmen

Dauer

12 Monate (berufsbegleitend)

Rechtl. Grundlage

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik

Voraussetzung

-- Erfolgreiche Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf im Bereich Güterverkehr und Logistik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder -- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder -- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Bereich Güterverkehr und Logistk

Abschluss/Prüfung

-- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie GmbH -- IHK-Zeugnis „Geprüfte/-r Fachwirt/-in“ für Güterverkehr und Logistik (IHK)

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Inhalt

-- Planen, Koordinieren, Steuern und Optimieren der Leistungserstellung in Güterverkehr und Logistik -- Analysieren logistischer Anforderungen und Entwickeln von markt- und kundengerechten Lösungen -- Vermarkten von Güterverkehrs-/Logistikdienstleistungen -- Mitwirken bei der Angebotserstellung und Preisgestaltung -- Verhandeln und Vorbereiten von Verträgen über Güter-verkehrs- und Logistikdienstleistungen -- Mitwirken bei der kaufmännischen Steuerung des Unternehmens -- Führen von Mitarbeitern und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung und Organisieren der Berufsausbildung -- Entwickeln und Steuern von Projekten -- Mitgestalten des Qualitäts-, Gesundheits- und Umweltmanagements

19

Transport und Verkehr

1.7 Aufstiegsfortbildung Der Marktzugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers ist EU-weit einheitlich geregelt. Eine der Voraussetzungen, die nach der Berufszugangsverordnung erbracht werden müssen, ist die fachliche Eignung. Die fachliche Eignung wird unter anderem durch eine Prüfung vor der IHK nachgewiesen.

20 

Die DEKRA Akademie steht für über 30 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV.

Titel

Fachkunde für den Güterkraftverkehr (Verkehrsleiter IHK)

Zielgruppe

Künftige Kraftverkehrsunternehmer und Verkehrsleiter

Ziel

Vorbereitung auf die IHK-Prüfung

Dauer

12 Tage (3 Freitage, 3 Samstage und eine Woche Montag bis Samstag)

Rechtl. Grundlage

-- Richtlinie 96/26/EG (ab 4. Dezember 2011) -- Verordnung (EG) 1071/2009) -- Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)

Voraussetzung

Zur Teilnahme am Seminar sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Um mit dieser Qualifizierung die entsprechenden Tätigkeiten ausüben zu können, muss aber die Zuverlässigkeit des Unternehmers oder des Verkehrsleiters außer Frage stehen. Das heißt, es dürfen keine Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen internationale oder einzelstaatliche Rechtsvorschriften bestehen.

Abschluss/Prüfung

-- Eignungsprüfung für den Güterkraftverkehr (IHK) -- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Inhalt

-- Berufsbezogene gesetzliche Grundlagen -- Gesetze und Vorschriften im Straßengüterverkehr -- Finanzwirtschaftliche Betriebsführung -- Fuhrparkleitung und technische Vorschriften -- Besonderheiten im grenzüberschreitenden Verkehr -- Versicherungswesen -- Umwelt- und Unfallschutz -- Arbeits- und Sozialrecht

1. Transport und Verkehr

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2. Lager und Logistik

1.1 EU-Kraftfahrer – Güterverkehr

3. Gefahrgutlogistik

1.2 EU-Kraftfahrer – Personenverkehr

4. Umweltschutz

1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK)

5. Arbeitssicherheit

1.5 Ladungssicherung

6. Handwerk und Industrie

1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO

7. Verwaltung und IT

1.7 Aufstiegsfortbildung

8. Gesundheit und Pflege 9. Modulares TrainingsCenter

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Lager und Logistik

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1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik

>>

3. Gefahrgutlogistik

2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge

4. Umweltschutz

2.2 Regalprüfung

5. Arbeitssicherheit

2.3 Aufstiegsfortbildung

6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege 9. Modulares TrainingsCenter

2. Lager und Logistik

23

Lager und Logistik

2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge. Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Allerdings verlangt der Umgang mit dem Gabelstapler Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Etwa 15.000 Arbeitsunfälle jährlich belegen, dass die Kenntnisse

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der Gabelstaplerfahrer den hohen Anforderungen nicht ausreichend gerecht werden. Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt aber jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung.

der Umgang mit Schubmaststaplern und Teleskopstaplern Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Schubmast- oder Teleskopstapler arbeitet, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Schubmast- und Teleskopstapler (unabhängig davon, ob sie als Stapler oder Lader ausgelegt sind) spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Allerdings verlangt

Titel

Gabelstapler bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal (2 oder 5 Tage)

Gabelstapler bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal (2 Tage)

Zielgruppe

Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten

Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten

Ziel

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher bedienen

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher bedienen

Dauer

Je nach Ausbildungsstand 2 oder 5 Tage

1 Tag Theorie zzgl. individuelle Fahrstunden mit praktischer Prüfung

Rechtl. Grundlage

-- DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) -- DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925)

-- DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) -- DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925)

Voraussetzung

-- Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern -- Für die 2-tägige Ausbildung ist Fahrerfahrung von Vorteil

Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern

Abschluss/Prüfung

Personenbezogener „Fahrausweis für Flurförderzeuge“ der DEKRA Akademie mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung

Personenbezogener „Fahrausweis für Flurförderzeuge“ der DEKRA Akademie mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Inhalt

-- Rechtliche Grundlagen -- Unfallgeschehen -- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten -- Antriebsarten -- Standsicherheit -- Betrieb allgemein -- Regelmäßige Prüfungen -- Umgang mit Last -- Sondereinsätze -- Verkehrsregeln/Verkehrswege -- Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001

-- Rechtliche Grundlagen -- Unfallgeschehen -- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten -- Antriebsarten -- Standsicherheit -- Betrieb allgemein -- Regelmäßige Prüfungen -- Umgang mit Last -- Sondereinsätze -- Verkehrsregeln/Verkehrswege -- Fahrübungen nach DGUV -- Theoretische und praktische Prüfung

Die schriftliche Prüfung bieten wir in folgenden Sprachen an: - Deutsch - Englisch - Französisch - Polnisch - Russisch - Spanisch - Türkisch - Arabisch - Griechisch

auch als are sind in m ar. e S e All g buchb -Schulun e s u o h In

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik

>>

3. Gefahrgutlogistik

2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge

4. Umweltschutz

2.2 Regalprüfung

5. Arbeitssicherheit

2.3 Aufstiegsfortbildung

6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege 9. Modulares TrainingsCenter

Gabelstapler bedienen – Jährliche Unterweisung (Inhouse)

Schubmaststapler bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal

Teleskopstapler bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal

Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten

Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Schubmaststapler arbeiten

Mitarbeiter, die mit einem Teleskopstapler arbeiten

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher bedienen

Schubmaststapler sicher bedienen

Teleskopstapler sicher bedienen

½ Tag (4 UE)

2 Tage

2 Tage

-- DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) -- DGUV Vorschrift 1 (alt BGV A1) -- DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925) -- BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz

-- DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) -- DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925)

-- DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) -- DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925) -- DGUV Regel 100-500 (alt BGR 500)

Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern

Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Schubmaststaplern

Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Teleskopstaplern

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Personenbezogener „Fahrausweis für Flurförderzeuge“ der DEKRA Akademie mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung

Personenbezogener „Fahrausweis für Teleskopstapler“ der DEKRA Akademie mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung

1 Jahr

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

-- Rechtliche Grundlagen -- Unfallgeschehen -- Betriebsanweisung für Flurförderzeuge -- Musterbetriebsanweisung -- Sicherheitszeichen -- Haftung des Flurförderzeugführers -- Aktuelle Themen aus dem Unternehmen -- Fahrprobe

-- Rechtliche Grundlagen -- Aufbau, Funktion und Betrieb von Schubmaststaplern -- Standsicherheit -- Regelmäßige Prüfungen -- Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925)

-- Rechtliche Grundlagen -- Aufbau und Funktion von Teleskope -- Betrieb allgemein -- Regelmäßige Prüfungen -- Umgang mit Last -- Sondereinsätze

25

Lager und Logistik

2.2 Regalprüfung Die DIN EN 15635 ist seit dem 01.08.2009 gültig und definiert unter anderem die wöchentliche Sichtprüfung sowie die jährlichen Überprüfungen für ortsfeste Regalsysteme aus Stahl und verstellbare Palettenregale. Eine Beschädigung des Regalsystems kann die maximale Tragfähigkeit eines Lagersystems reduzieren und somit Unfälle im Lager verursachen. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und die Zahl der Unfälle durch beschädigte Regalanlagen zu reduzieren, ist eine systematische und regelmäßige Überprüfung

26 

der Lagereinrichtung unerlässlich. Die wöchentliche Sichtprüfung kann mithilfe einer Checkliste stattfinden. Diese Sichtkontrolle bezieht sich auf Beschädigungen/Deformationen oder fehlende Teile und wird durch geschulte Personen durchgeführt. Die gleichzeitige Dokumentation ist eine Zuarbeit für den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens. Regalprüfer müssen über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels verfügen und diese

aufrechterhalten. Diese Kenntnisse können erworben werden durch einen Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten. Der Regalprüfer muss mit der Betriebssicherheitsverordnung und deren technischem Regelwerk sowie mit weiteren staatlichen Arbeitsschutzvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz und deren technischen Regelwerken so weit vertraut sein, dass er den Zustand des Arbeitsmittels nach betrieblichen Vorgaben beurteilen kann.

Titel

Regalanlagen prüfen – Qualifizierung zur befähigten Person für die Sichtprüfung

Regalanlagen prüfen – Qualifizierung zur befähigten Person (Regalinspekteur)

Zielgruppe

Mitarbeiter aus den Bereichen Lager/ Logistik, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung

Mitarbeiter aus den Bereichen Lager/ Logistik, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung

Ziel

Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel

Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel

Dauer

1 Tag (8 Stunden)

2 Tage (16 Stunden)

Rechtl. Grundlage

-- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -- DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen -- TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) -- DGUV Regel 108-007 (alt BGR 234)

-- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -- DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen -- TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) -- DGUV Regel 108-007 (alt BGR 234)

Voraussetzung

Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten)

Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten)

Abschluss/Prüfung

Zertifikat der DEKRA Akademie mit schriftlicher interner Prüfung

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültigkeit

Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind

Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind

Inhalt

-- Rechtliche Grundlagen -- Anforderungen an die Person für die wöchentliche Sichtprüfung -- Regalarten, Regalanlagen und deren Betrieb -- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager -- Kontrolle von Regalanlagen -- Sicherheitsmanagement und Dokumentation

-- Rechtliche Grundlagen -- Anforderungen an die befähigte Person für Regalanlagen und an den Betrieb -- Regalarten -- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager -- Gefährdungsbeurteilung -- Schadensbewertung -- Prüfung von Regalanlagen -- Sicherheitsmanagement und Dokumentation

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik

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3. Gefahrgutlogistik

2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge

4. Umweltschutz

2.2 Regalprüfung

5. Arbeitssicherheit

2.3 Aufstiegsfortbildung

6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege 9. Modulares TrainingsCenter

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Lager und Logistik

2.3 Aufstiegsfortbildung Der Bereich der Lagerlogistik hat in den letzten Jahren einen rasanten Umschwung erlebt. Dadurch sind auch die Anforderungen an die Führungskräfte in diesem Bereich erheblich gestiegen. Eine abgeschlossene Berufsausbildung verbessert die Wiedereinstiegschancen in eine berufliche Tätigkeit. Fachkräften bieten sich gute Berufsaussichten und attraktive Arbeitsplätze.

trolle und Kommissionierung in unterschiedlichsten Branchen (z. B. Spedition und Lagerei, Automobil- oder Elektroindustrie, Einzel-, Groß- und Außenhandel, Chemie oder Pharmazie). Je nach Eignung sind auch Tätigkeiten als Vorarbeiter oder Gruppenleiter möglich. Nach entsprechender Berufspraxis ist eine Fortbildung zum „Geprüften Logistikmeister“ (IHK-Prüfung) möglich.

Der Berufsabschluss zum Fachlagerist ermöglicht Ihnen die Ausübung eines Berufes mit breit gestreuten Beschäftigungsmöglichkeiten in den Abteilungen Warentransport, Wareneingang, Warenausgang, Warenkon-

Der Berufsabschluss zur „Fachkraft für Lagerlogistik“ ermöglicht die Ausübung eines Berufs mit breit gestreuten Beschäftigungsmöglichkeiten in den Abteilungen Warentransport, Wareneingang, Warenausgang,

Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie „mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen [sind], in dem die Prüfung abgelegt werden soll.“

Titel

Fachlagerist/-in (IHK) – Vorbereitung auf die Externenprüfung

Zielgruppe

Personen mit umfangreichen praktischen Erfahrungen im Bereich der Lagerwirtschaft, die den Berufsabschluss nachholen möchten

Ziel

Berufsabschluss Fachlagerist (IHK)

Dauer

12 Monate berufsbegleitend oder 6 bis 9 Monate Vollzeit

Rechtl. Grundlage

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Logistikmeister“ vom 25.01.2010 (BGBI. 2010 Teil 1 Nr. 3 vom 29.01.2010)

Voraussetzung

-- Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie „mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen [sind], in dem die Prüfung abgelegt werden soll.“ -- Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift -- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Lager und Logistik

Abschluss/Prüfung

Berufsabschluss „Fachlagerist“ mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (schriftlich und fachpraktisch)

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Inhalt

Berufsübergreifende Themen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Kaufmännische Grundlagen Grundlagen des Wirtschaftens Recht Arbeits- und Sozialrecht Transport und Verkehr -- Verkehrsgeografie -- Verkehrsträger vergleichen -- Güterverkehr Microsoft Office Tabellenkalkulation mit Excel – Teil 1 Buchhaltung/Finanzen Kostenrechnung – Teil 1

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Warenkontrolle und Kommissionierung in unterschiedlichsten Branchen (z. B. Spedition und Lagerei, Automobil- oder Elektroindustrie, Einzel-, Groß- und Außenhandel, Chemie oder Pharmazie).

Lagerlogistik -- Elementares Fachrechnen (Prozentrechnen) -- Wirtschaftlichkeit/Umweltschutz im Lager -- Verpackungen -- Zeitgemäße Lagerhaltung -- Logistik und Beschaffung -- Auftragsbearbeitung u. Logistik mit iPAS 10.0 -- Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer -- Praxisausbildung -- Versandvorbereitung und Zoll -- Umgang und Lagerung gefährlicher Stoffe -- Prüfungsvorbereitung Fachlagerist -- Beladen von Transportmitteln Spedition -- Ermitteln von Beförderungsentgelten -- Zoll -- Deutsche Post- und Paketdienste

Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik

>>

3. Gefahrgutlogistik

2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge

4. Umweltschutz

2.2 Regalprüfung

5. Arbeitssicherheit

2.3 Aufstiegsfortbildung

6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege 9. Modulares TrainingsCenter

Titel

Fachkraft für Lagerlogistik (IHK) – Vorbereitung auf die Externenprüfung

Zielgruppe

Personen mit umfangreichen praktischen Erfahrungen im Bereich der Lagerwirtschaft, die den Berufsabschluss nachholen möchten

Ziel

Berufsabschluss Fachkraft für Lagerlogistik (IHK)

Dauer

12 Monate berufsbegleitend oder 6 bis 9 Monate Vollzeit

Rechtl. Grundlage

Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 45

Voraussetzung

Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufs-erfahrung sowie mindestens 4,5 Jahre Berufspraxis im Bereich der Lagerlogistik

Abschluss/Prüfung

- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie - Berufsabschluss „Fachkraft für Lagerlogistik“ mit Prüfung vor der IHK

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Inhalt

-- Arbeits- und Umweltschutz -- Excel für Einsteiger -- Grundlagen des Wirtschaftens 1 -- Arbeits- und Sozialrecht -- Güter kontrollieren -- Güter lagern Teil 3 – Umgang und Lagerung gefährlicher Stoffe -- Güter bearbeiten Teil 2 – Warenkontrolle während der Lagerung/Inventur -- Gabelstapler bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal -- Güter kommissionieren Teil 2 – Kommissionierzeiten -- Güter verpacken Teil 2 – Beschriftung undKennzeichnung -- Touren planen Teil 1– Verkehrsträger vergleichen -- Güterversand in Drittländer, Zollwesen

-- Güter verladen Teil 1 – Dokumente und Ladegüter -- Güter versenden Teil 2 – Versand- und Begleitpapiere -- Güter versenden Teil 3 – -- Logistische Prozesse optimieren Teil 2 – Lagercontrolling -- Güter beschaffen Teil 1 – Angebotsvergleich inkl. Bezugskalkulation -- Güter beschaffen Teil 2 – Kaufvertrag, Handelsklauseln -- Kennzahlen auswerten -- Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnungen -- Lagerlogistik -- Vorbereitung auf die praktische Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 -- Vorbereitung Fachgespräch FFL

29

Lager und Logistik

2.3 Aufstiegsfortbildung Der Bereich der Lagerwirtschaft und der Logistik hat in den letzten Jahren einen rasanten Umschwung erlebt. Dadurch sind auch die Anforderungen an die Führungskräfte im Lagerbereich erheblich gestiegen. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, wurde die neue Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Logistikmeister (IHK)“ vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) herausgegeben. Geprüfte Logistikmeister übernehmen Fach-, Führungs- und Organisationsaufgaben in

Unternehmen der verschiedenen Wirtschaftszweige im Bereich Logistik. Sie gewährleisten einen zielorientierten Warenumschlag bzw. Materialfluss unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung zählen zu den Weiterbildungen, die gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden können, z. B. durch einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus können Teilnehmer monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten geben Ihnen gerne unsere Ansprechpartner.

Titel

Geprüfte/-r Logistikmeister/-in (IHK)

Zielgruppe

Personen aus dem Bereich der Material- und Lagerwirtschaft, die sich nach einer Berufsausbildung und/oder mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung auf die Fortbildungsprüfung zum „Geprüften Logistikmeister“ vorbereiten möchten

Ziel

Berufsabschluss Geprüfter Logistikmeister/-in (IHK)

Dauer

9 Monate (Vollzeit) oder 2 bis 3 Jahre (berufsbegleitend)

Rechtl. Grundlage

Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Logistikmeister“ vom 25.01.2010 (BGBI. 2010 Teil 1 Nr. 3 vom 29.01.2010)

Voraussetzung

-- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis und das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“ liegt nicht länger als fünf Jahre zurückliegt oder -- insgesamt mindestens zwei Jahre Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters nach § 1 Absatz 3 aufweisen oider -- wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen

Abschluss/Prüfung

Berufsabschluss „Geprüfte/-r Logistikmeister/-in (IHK)“ mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (schriftlich und fachpraktisch)

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Inhalt

Grundlegende Qualifikationen: -- Rechtsbewusstes Handeln -- Betriebswirtschaftliches Handeln -- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung -- Zusammenarbeit im Betrieb -- Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten Handlungsspezifische Qualifikationen: -- Logistikprozesse (Konzepte, Leistungserstellung sowie Prozesssteuerung und -optimierung) -- Betriebliche Organisation und Kostenwesen -- Führung und Personal Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignung): -- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildungsplan erstellen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Ausbildung durchführen und abschließen

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1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik

>>

3. Gefahrgutlogistik

2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge

4. Umweltschutz

2.2 Regalprüfung

5. Arbeitssicherheit

2.3 Aufstiegsfortbildung

6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege 9. Modulares TrainingsCenter

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Gefahrgutlogistik

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1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik

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4. Umweltschutz

3.1 Gefahrgutfahrerschulungen

5. Arbeitssicherheit

3.2 Gefahrgutbeauftragte

6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege 9. Modulares TrainingsCenter

3. Gefahrgutlogistik

33

Gefahrgutlogistik

3.1 Gefahrgutfahrerschulungen Seit 1957 ist der Gefahrguttransport auf der Straße europaweit einheitlich geregelt durch das „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“ (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Transportvolumen und wirtschaftliche Bedeutung im Bereich Gefahrgut haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Fahrer, die sich für die in den Vorschriften definierten Gefahrguttransporte weiterqualifizieren möchten, benötigen eine Schulung. Nach bestandener Prüfung erhalten sie eine auf

Titel

34 

fünf Jahre befristete ADR-Bescheinigung. Der Basiskurs ist die für alle Fahrer vorgeschriebene Grundschulung. Tanktransporte spielen im Gefahrgutbereich eine große Rolle und erfordern besondere Sicherheitsvorkehrungen. Die Anforderungen betreffen auch den Fahrzeugführer. Für die Vorschriften ist eine besondere Schulung notwendig: Wer Tanktransporte durchführen möchte, benötigt den Aufbaukurs Tanktransporte. Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (Klasse 1) spielen im Gefahrgutbereich eine untergeordnete Rolle und sind hauptsächlich saisonal beschränkt (z. B.

Gefahrgutfahrer Erstschulung – Basiskurs

Silvester). Trotzdem verlangt der Gesetzgeber von den Fahrzeugführern eine besondere Schulung („Aufbaukurs Klasse 1“). Radioaktive Stoffe und Gegenstände mit radioaktiven Stoffen (Klasse 7) spielen im Gefahrgutbereich eine besondere Rolle und erfordern beim Transport besondere Vorkehrungen. Deshalb verlangt der Gesetzgeber von den Fahrzeugführern eine spezielle Schulung („Aufbaukurs Klasse 7“).

aukurs nd Aufb u ts r u k Kompak Basis auch als d in s k n Ta ar. r buchb Semina Gefahrgutfahrer Erstschulung – Aufbaukurs Tank

Zielgruppe

Berufskraftfahrer, die ihre Kompetenz auf Gefahrguttransporte erweitern wollen

Berufskraftfahrer, die ihre Kompetenz auf Tanktransporte erweitern wollen und die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben

Ziel

Berechtigung, Stückgut- und Schüttguttransporte von Gefahrgut (außer Klassen 1 und 7) durchzuführen

Berechtigung für Tanktransporte gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße

Dauer

2,5 Tage (20 Stunden)

1,5 Tage (14 Stunden)

Grundlage

ADR 8.2.1.2

ADR 8.2.1.3

Voraussetzung

-- Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) -- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

-- Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) -- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Abschluss/Prüfung

ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung)

ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung)

Gültigkeit

5 Jahre ab Datum der Prüfung

Abhängig von der Gültigkeit des ADRBasiskurses

Inhalt

-- Allgemeine Vorschriften -- Gefahreneigenschaften -- Dokumentation -- Fahrzeug- und Beförderungsarten -- Umschließungen/Ausrüstung -- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln -- Übung zur Abfahrtkontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t -- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen -- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit praktischer Feuerlösch­übung

Zusätzliche tankspezifisch ausgerichtete Themen: -- Allgemeine Vorschriften -- Gefahreneigenschaften -- Dokumentation -- Fahrzeug- und Beförderungsarten -- Umschließungen/Ausrüstung -- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln -- Durchführung der Beförderung -- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Sonderkonditionen für eine Gruppenschulung ab 4 Personen eines Unternehmens auf Anfrage.

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik

>>

4. Umweltschutz

3.1 Gefahrgutfahrerschulungen

5. Arbeitssicherheit

3.2 Gefahrgutbeauftragte

6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege 9. Modulares TrainingsCenter

Gefahrgutfahrer Erstschulung – Aufbaukurs Klasse 1

Gefahrgutfahrer Erstschulung – Aufbaukurs Klasse 7

Gefahrgutfahrer – Auffrischungsschulung

Berufskraftfahrer, die ihre Kompetenz auf den Transport von explosiven Stoffen (Klasse 1) erweitern wollen und die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben

Berufskraftfahrer, die ihre Kompetenz auf den Transport von radioaktiven Stoffen (Klasse 7) erweitern wollen und die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben

Berufskraftfahrer, die ihre ADR-Schulungsbescheinigung verlängern wollen

Berechtigung für den Transport von explosiven Stoffen gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße

Berechtigung für den Transport von radioaktiven Stoffen gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße

Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um 5 Jahre inklusive aller gültigen Aufbaukurse

1 Tag (9 Stunden)

1 Tag (9 Stunden)

1,5 Tage (12 Stunden)

ADR 8.2.1.4

ADR 8.2.1.4

ADR 8.2.3 in Verbindung mit ADR 1.3

-- Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) -- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

-- Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) -- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen). Die Auffrischungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung besucht werden; für die Verlängerung bleibt dennoch das Ablaufdatum maßgebend

ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung)

ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung)

ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung)

Abhängig von der Gültigkeit des ADRBasiskurses

Abhängig von der Gültigkeit des ADRBasiskurses

5 Jahre ab letztem Gültigkeitsdatum

Zusätzliche, auf die Notwendigkeiten der Klasse 1 zugeschnittene Themen:

Zusätzliche, auf die Notwendigkeiten der Klasse 7 zugeschnittene Themen:

Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen:

-- Allgemeine Vorschriften -- Gefahreneigenschaften -- Dokumentation -- Fahrzeug und Beförderungsarten -- Umschließungen/Ausrüstung -- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln -- Durchführung der Beförderung -- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit explosiven Stoffen

-- Allgemeine Vorschriften -- Gefahreneigenschaften -- Dokumentation -- Fahrzeug- und Beförderungsarten -- Umschließungen/Ausrüstung -- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln -- Durchführung der Beförderung -- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit radioaktiven Stoffen

-- Allgemeine Vorschriften -- Gefahreneigenschaften -- Dokumentation -- Fahrzeug- und Beförderungsarten -- Umschließungen/Ausrüstung -- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln -- Durchführung der Beförderung -- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 35

Gefahrgutlogistik

3.2 Gefahrgutbeauftragte Unternehmen, die an der Beförderung von gefährlichen Gütern mit Straßen-, Schienen-, oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung schafft hierfür die Voraussetzung. Die Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte bestehen aus einem ersten Teil und weiteren besonderen Teilen. Wer Gefahrgüter auf

Titel

36 

der Straße, per Eisenbahn, Binnenschiff oder Seeschiff verschicken will, braucht eine zusätzliche Schulung. Die Bescheinigung für Gefahrgutbeauftragte ist auf fünf Jahre befristet. DEKRA Akademie bereitet zukünftige Gefahrgutbeauftragte auf die Prüfung bei der Industrie und Handelskammer vor. Das Gefahrgutrecht für den Straßentransport schreibt die Schulung der Fahrzeugführer vor. Für einige Fälle, in denen zwar Gefahrgut transportiert wird, der Fahrer aber nicht geschult sein muss, wird die Gefahrgutbe-

Gefahrgutbeauftragte/-r: Erster Verkehrsträger Straße – Grundschulung

auftragtenverordnung relevant. Die Fahrer sind auf dieser Grundlage dem sonstigen Personal zuzurechnen. Dieses Personal muss seinen Aufgaben entsprechend geschult („unterwiesen“) sein. Der Begriff „Beauftragte Personen“ ist in der Neufassung der GbV vom 1.9.2011 weggefallen. Beauftragte Personen waren solche, die im Auftrag des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen hatten und denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigen-

Gefahrgutbeauftragte/-r: Verkehrsträger See – Grundschulung

Zielgruppe

Personen, die zur Bestellung als Gefahrgutbeauftragte vorgesehen sind, speziell in Verbindung mit dem Verkehrsträger „Straße“

Personen, die für die Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten vorgesehen sind, speziell in Verbindung mit dem Verkehrsträger „Seeschiff“

Ziel

Erwerb der Sachkunde „Straße“

Erwerb der Sachkunde „Seeschifffahrt“

Dauer

3 Tage (30 Stunden)

1 Tag (10 Stunden)

Rechtl. Grundlage

Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) § 3(3)

Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGVSee)

Voraussetzung

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen

Besuch des Seminars „Gefahrgutbeauftragten-Grundausbildung: Erster Verkehrsträger“

Abschluss/Prüfung

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie als Voraussetzung zur IHK-Prüfung „Gefahrgutbeauftragter“*

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie als Voraussetzung zur IHK-Prüfung „Gefahrgutbeauftragter“*

Gültigkeit

5 Jahre ab Datum der Prüfung

5 Jahre bezogen auf die Gültigkeit der Prüfung des ersten Teils

Inhalt

-- Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften -- Gefährliche Güter -- Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen -- Dokumentation -- Versandstücke -- Kennzeichnung -- Beförderungsvorschriften „Straße“

-- Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften -- Gefährliche Güter -- Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen -- Dokumentation -- Versandstücke -- Kennzeichnung -- Beförderungsvorschriften „Schiene“

Die inhaltliche Grundlage bilden die Gefahrgutvorschriften für den Verkehrsträger Straße (GGVSEB/ADR).

Die inhaltliche Grundlage bilden die Gefahrgutvorschriften für die Seeschifffahrt (IMDG-Code und GGVSee).

* = Für die Zulassung zur IHK-Prüfung müssen mindestens 20 Unterrichtsstunden je 45 Minuten absolviert werden.

veranwortlichen Erledigung übertragen worden sind, insbesondere Fahrzeugführer, Schiffsführer, ausgenommen Unternehmer und Inhaber von Betrieben. Diese Unterscheidung gibt es im Vorschriftenwerk seit dem 1.9.2011 nicht mehr. Trotzdem sieht das Kapitel 1.3 von ADR/RID/IMDG weiterhin die Schulung der Mitarbeiter vor. Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und das Erreichen ihrer Ziele hängen in großem Maße davon ab, dass alle betroffenen Personen die vorhandenen Risiken kennen und die Vorschriften im Detail verstehen.

Gefahrgutbeauftragte/-r: Allgemeiner Teil und Erster Verkehrsträger Straße oder See – Prüfungsvorbereitung

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik

>>

4. Umweltschutz

3.1 Gefahrgutfahrerschulungen

5. Arbeitssicherheit

3.2 Gefahrgutbeauftragte

6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege 9. Modulares TrainingsCenter

Gefahrgutfahrer/-in – Mitarbeiterschulung gemäß ADR 1.3

Gefahrgutfahrer/-in – Mitarbeiterschulung gemäß IMDG 1.3 für Landpersonal im Seeverkehr

Gefahrgutbeauftragte, (besonders in Verbindung mit dem Verkehrsträger Straße) deren EU-Schulungsnachweis abläuft und die sich auf die IHK-Prüfung vorbereiten möchten

Alle Mitarbeiter, die im Bereich am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind oder zukünftig diese Aufgaben wahrnehmen sollen

Alle Mitarbeiter, die im Bereich am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind oder zukünftig diese Aufgaben wahrnehmen sollen

Erfüllung der Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften (ADR/RID/GGVSEB)

Erfüllung der Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften (ADR/RID/GGVSEB)

Erfüllung der Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften (ADR/RID/GGVSEB)

Straße: 1 Tag oder Seeschiff 4 Stunden

1 Tag

1 Tag

Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

ADR 1.3

IMDG-Code 1.3/GGVSee § 4, Abs.12

Gültige Gefahrgutbeauftragten-Bescheinigung

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie**

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

5 Jahre

Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern

Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern

-- Nationale/internationale Organisationen und Vorschriften -- Nationale Gesetze und Verordnungen -- Strafrechtliche u. zivilrechtliche Haftung -- Gefährliche Güter -- Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen -- Dokumentation -- Versandstücke -- Container, Tanks und Tankcontainer -- Kennzeichnung -- Beförderungsvorschriften

-- Nationale/internationale Organisationen und Vorschriften -- Gefährliche Güter: Gefahrgutklassen und Gefahren -- Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen -- Dokumentation: Beförderungspapier usw. -- Verpackungen und IBC -- Kennzeichnung, Bezettelung -- Durchführung der Beförderung -- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

-- Verantwortliche Personen und ihre Pflichten -- Allgemeine Vorschr. GGVSee/IMDG-Code -- Allgemeine Gefahreneigenschaften, Gefahrgutklassen, Verpackungsgruppen und -Vorschriften, Gefahrgutliste und Vorschriften über begrenzte Mengen -- Dokumentation -- Kennzeichnung, Bezettelung u. Markierung -- Trennungsvorschriften -- CTU-Packrichtlinien/CTU Code of Practice -- Ladungssicherung: Beladung d. Container -- Durchführung der Beförderung -- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen

** = Besonderheit: Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung schreibt eine Prüfung zur Verlängerung der Schulungsbescheinigung bei der IHK vor. Der EU-Schulungsnachweis wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt.

37

Umweltschutz

38 

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz

>>

5. Arbeitssicherheit

4.1 Sachkunde gemäß TRGS

6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege 9. Modulares TrainingsCenter

4. Umweltschutz Gefahrstoffkennzeichnung „Alte“ Kennzeichnung gemäß Gefahrstoffverordnung und Europäischer Richtlinie 67/548/EWG

„Neue“ Kennzeichnung gemäß GHS-Verordnung (seit 2010 für Stoffe und seit 2015 für Gemische verbindlich)

Brandfördernd (O)

Gesundheitsschädlich (Xn)

GHS01 Explosive Stoffe

GHS06 Akute Toxizität

Hochentzündlich (F+)

Ätzend (C)

GHS02 Entzündbare Stoffe

GHS07 Akute Toxizität (untere Kategorie)

Reizend (Xi)

GHS03 Oxidierende und brandfördernde Stoffe

GHS08 Gesundheitsgefahr, Sensibilisierung der Atemwege

GHS04 Gase unter Druck

GHS09 Umwelt- und Gewässergefährdung

Leichtentzündlich (F)

Sehr giftig (T+)

Umweltgefährlich (N)

Giftig (T)

Explosiv (E)

GHS05 Metallkorrosive und hautätzende Stoffe

39

Umweltschutz

4.1 Sachkunde gemäß TRGS Wenn Ihr Betrieb Abbruch-, Sanierungsoder Instandhaltungsarbeiten durchführen möchte, bei denen die Arbeiter mit Asbestprodukten umgehen müssen, ist Vorsicht geboten. Der Gesetzgeber hat deshalb den Arbeits- und Gesundheitsschutz geregelt; das Stichwort lautet „TRGS 519“. Sogenannte ASI-Arbeiten dürfen danach nur durchgeführt werden, wenn Sie sicherstellen, dass die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für diese Arbeiten geeignet ist. Die personelle Ausstattung stimmt, wenn Sie sachkundige Personen beschäftigen. Bei

Titel

40 

uns erhalten Sie bzw. Ihre Mitarbeiter im Fall der erfolgreichen Seminarteilnahme den Nachweis der Sachkunde. Der Gesetzgeber differenziert nach der Belastung der Arbeitnehmer (TRGS 519 Anlage 3, 4 oder 5). Der hier angebotene Lehrgang erfasst ASI-Arbeiten an allen Asbestprodukten. Nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 GefStoffV und Nr. 2.7 Abs. 3 der neuen TRGS 519 wurde erstmalig die Fortbildungspflicht für Sachkundige eingeführt. Die Sachkundenachweise gelten jetzt nur noch für den Zeitraum von sechs Jahren. Abweichend davon behalten Sachkundenachweise, die

Asbestarbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C: ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und Arbeiten geringen Umfangs

vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrganges. Die Mindestanforderungen an die Fortbildungslehrgänge werden in Anlage 5 der neuen TRGS 519 beschrieben. Abscheideranlagen müssen in regelmäßigen Abständen entleert und gereinigt werden. Das vorgeschriebene Reinigungsintervall

Sachkunde nach TRGS 520: Errichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle – Sachkundelehrgang

Zielgruppe

Dieser Lehrgang wendet sich vor allem an Personen, die Arbeiten geringen Umfangs durchführen wollen, z. B. Dachdecker, Stuckateure, Gipser, Personen aus dem Gewerk Sanitär-Heizung-Klima

Personen, die im Rahmen von Schadstoffsammlungen tätig werden wollen

Ziel

Asbestsachkunde nach TRGS 519, Anl. 4C, umfassender Schutz der Mitarbeiter

Erwerb der Sachkunde

Dauer

2 Tage

3 Tage (25 Stunden)

Rechtl. Grundlage

TRGS 519 Anlage 4C

TRGS 520

Voraussetzung

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach G 1.2 und G 26

-- Nachweis: Ersthelferkurs -- Bei mobilen Sammelstellen: ADR-Schulungsbescheinigung, berufliche Mindestqualifikation entsprechend Chemielaborant und die Schulung als „beauftragte Person“

Abschluss/Prüfung

Personenbezogenes Zertifikat der DEKRA Akademie mit Bezug auf die behördliche Anerkennung des Lehrgangs. Schriftliche Prüfung unter Aufsicht der zust. Behörde

Zertifikat „Sachkunde nach TRGS 520“ der DEKRA Akademie mit schriftlicher Prüfung

Gültigkeit

6 Jahre ab dem Datum der Prüfung

1 Jahr, danach muss Fortbildung erfolgen

Inhalt

-- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest -- Verwendung von Asbest -- Rechtliche Grundlagen -- Sicherheitstechnische Maßnahmen -- Zerlegungsarbeiten -- Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Aufsichtsführenden, Anforderungen an Einrichtungen und Ausstattung -- Arbeiten geringen Umfangs -- Entsorgung asbesthaltiger Abfälle -- Prüfung

-- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen -- Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften -- Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen -- Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden -- Persönliche Schutzausrüstung -- Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen -- Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle

entspricht aber oft nicht dem tatsächlichen Anfall an abgeschiedenen Stoffen. Auf der Basis länderspezifischer Regelungen ist deshalb eine bedarfsgerechte Entsorgung (d. h. vor allem eine Verlängerung der Entsorgungsintervalle) möglich. Um einen Antrag zur Anpassung dieser Intervalle stellen zu können, muss mindestens ein Mitarbeiter die Sachkunde vorweisen.

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit

>>

4.1 Sachkunde gemäß TRGS

6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege 9. Modulares TrainingsCenter

Sachkunde nach TRGS 520: Errichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle – Fortbildung für Sachkundige

Leichtflüssigkeits-Abscheideranlagen nach DIN 1999-100 – Sachkunde

Personal, das bei Schadstoffsammelstellen beschäftigt ist

Personal, das für die Wartung von Abscheideranlagen zuständig ist

Auffrischung der Sachkunde

Erwerb der Sachkunde

1 Tag (8 Stunden)

1 Tag (8 UE je 45 Minuten)

TRGS 520

DIN 1999-100

Schulung als „Fachkraft gem. TRGS 520“

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen

Zertifikat „Sachkunde nach TRGS 520“ der DEKRA Akademie mit schriftlicher Prüfung

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei den zuständigen Behörden

1 Jahr, danach muss Fortbildung erfolgen

Unbefristet

-- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen -- Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften -- Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen -- Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden -- Persönliche Schutzausrüstung -- Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen -- Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle

-- Gesetzliche Grundlagen (Wasserrecht, DIN EN 858, DIN 1999-100/101) -- Grundlagen der Funktion von Abscheideranlagen -- Wasseranfallstellen, Teilstromtrennung -- Reinigungsverfahren, Reinigungsmittel -- Betriebstagebuch -- Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung -- Besonderheiten von Benzin- und Koaleszenzabscheidern -- Verantwortlichkeiten und Haftung -- Demonstration an einer Abscheideranlage

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Arbeitssicherheit

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1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit

>>

6. Handwerk und Industrie

5.1 Betriebliche Arbeitssicherheit

7. Verwaltung und IT

5.2 Mitarbeiterschulungen

8. Gesundheit und Pflege

5.3 Brandschutz

9. Modulares TrainingsCenter

5. Arbeitssicherheit

43

Arbeitssicherheit

5.1 Betriebliche Arbeitssicherheit (Arbeitsmittel) Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Zeitabständen (in der Regel jährlich) durch eine befähigte Person auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. In der Ausbildung der DEKRA Akademie stehen der Erwerb von Grundlagen- und Spezialwissen im Bereich Leitern und Tritte sowie deren Einbindung in die Prüftätigkeit im Vordergrund. Im Speziellen werden Kenntnisse vermittelt, die für eine jährliche Prüfung von Leitern und Tritten erforderlich sind. Befähigte Personen oder Sachkundige, die gewerblich genutzte Leitern und Tritte

Titel

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regelmäßig prüfen, sind zur Weiterbildung verpflichtet. Die Fortbildung erfüllt die Anforderungen nach TRBS 1203 und VDI 4068. Durch die Berufsgenossenschaften sind alle Unternehmer verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren und über die Möglichkeiten der Unfallverhütung mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

wie sicher diese Vorgänge ablaufen. Da viele Behälter hauptsächlich auf der Straße transportiert werden, kommt auch der Transportsicherheit besondere Bedeutung zu. Die BGR 186 verlangt eine mindestens jährlich durchzuführende Prüfung der Behälter durch „sachkundige“ Personen.

Behälter werden befüllt, aufgenommen, abgesetzt und entleert. Dabei entscheidet der allgemeine Zustand dieser Behälter darüber,

Leitern und Tritte prüfen – Qualifizierung zur befähigten Person

Leitern und Tritte prüfen – Qualifizierung zur befähigten Person (Fortbildung)

Zielgruppe

Personen, die gewerblich genutzte Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und warten sollen

Befähigte Personen oder Sachkundige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Prüfaufgaben betraut sind

Ziel

Erwerb der Sachkunde

Vertiefung der Sachkunde

Dauer

1 Tag (8 Stunden)

½ Tag (4 Stunden)

Rechtl. Grundlage

-- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) -- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -- DGUV Information 208-016 (BGI 694) -- Verein Deutscher Ingenieure 4068 und 4068 Blatt 3 (VDI)

-- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) -- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -- DGUV Information 208-016 (BGI 694) -- Verein Deutscher Ingenieure 4068 und 4068 Blatt 3 (VDI)

Voraussetzung

Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse im technischen Bereich

-- Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse im technischen Bereich -- Schriftliche Benennung durch den Arbeitgeber zur „Befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten“

Abschluss/Prüfung

Zertifikat „Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten“ der DEKRA Akademie

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Inhalt

-- Rechtliche Grundlagen -- Leitern und Tritte -- Sinn und Zweck von Leitern und Tritten -- Handhabung von Leitern und Tritten DGUV Information 208-016 (BGI 694) -- Aufbau und Konstruktionen von Leitern und Tritten -- DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183 -- Wartung und Prüfung -- Dokumentation (Prüfbuch) -- Befähigte bzw. sachkundige Person

-- Überblick über aktuelle Vorschriften und technische Regeln -- Betriebssicherheitsverordnung -- Arbeitsstättenverordnung/-richtlinie -- Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung -- Anforderung und Risiken im betrieblichen Alltag -- Aktuelle Änderungen im Regelwerk -- Sicherheitstechnische Bewertung -- Prüfpraxis -- Erfahrungsaustausch

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit

>>

6. Handwerk und Industrie

5.1 Betriebliche Arbeitssicherheit

7. Verwaltung und IT

5.2 Mitarbeiterschulungen

8. Gesundheit und Pflege

5.3 Brandschutz

9. Modulares TrainingsCenter

Behälterprüfung (Absetz- und Abrollbehälter) unter Arbeitsschutzgesichtspunkten Personen, die den Sachkundenachweis für das Prüfen von Behältern erwerben wollen Erwerb der Sachkunde 1 Tag (8 Stunden) DGUV Regel 114-010 (BGR186, Kap. 6.1)

Fachspezifische Kenntnisse und praktische Erfahrung, die eine ordnungsgemäße Prüftätigkeit garantieren

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet -- Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter, Begriffsbestimmungen -- Bau und Ausrüstung der Behälter -- Behältertypen und Variationen -- Prüfung: rechtliche Grundlagen -- Prüfung: praktische Durchführung -- Anschlagmittel: Begriffsbestimmungen -- Anschlagmittel: Prüfung

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Arbeitssicherheit

5.2 Mitarbeiterschulungen Aus dem Sozialgesetzbuch VII geht hervor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen. Sicherheitsbeauftragte sollen den Unternehmer beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen, indem sie insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten und auf ihre Verhütung hinwirken. Um dieses auch gewährleisten zu können, sollte sich jeder Sicherheitsbeauftragte durch Fortbildungen immer auf dem aktuellen Kenntnisstand halten, damit der Arbeitsschutz im Unternehmen nach den neuesten

Titel

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Erkenntnissen organisiert werden kann. SCC ist ein Managementsystem, das Sie als Auftragnehmer (C = Contractor) in den Mittelpunkt stellt. Ihre Auftraggeber stellen Anforderungen an Ihr Unternehmen, zu denen auch die Einhaltung von Forderungen an den Arbeits- und Umweltschutz, insbesondere auf fremdem Betriebsgelände, gehört.

gibt Ihnen die Möglichkeit, Aufträge wahrzunehmen, bei denen der Auftraggeber die Garantie wünscht, dass auf seinem Betriebsgelände die Standards zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz gewahrt werden.

Im Rahmen der SCC-Zertifizierung wird unter anderem geprüft, ob Ihre operativen Mitarbeiter und Führungskräfte eine SGUSchulung und -Prüfung absolviert haben (SGU = Sicherheit, Gesundheit, Umwelt). Die erfolgreiche Zertifizierung nach SCC

Sicherheitsbeauftragte/-r: Qualifizierung zur beauftragten Person – Basisseminar

Sicherheitsbeauftragte/-r: Qualifizierung zur beauftragten Person – Basisseminar

Zielgruppe

Personen, die zum betrieblichen Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen (oder kürzlich bestellt wurden)

Personen, die zum betrieblichen Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen (oder vor kurzem bestellt wurden)

Ziel

Erwerb von Fachwissen

Erwerb von Fachwissen

Dauer

3 Tage (24 Stunden)

2 Tage (1 Tag e-learning und 1 Tag Präsenzunterricht)

Rechtl. Grundlage

Unfallversicherungseinordnungsgesetz § 22 SGB VII (UVEG), DGUV Information 211-011

Unfallversicherungseinordnungsgesetz § 22 SGB VII (UVEG), DGUV Information 211-011

Voraussetzung

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen

Abschluss/Prüfung

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültigkeit

Auffrischung regelmäßig empfohlen

Auffrischung regelmäßig empfohlen

Inhalt

-- Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten -- Staatliche Organe im Arbeitsschutz -- Unfallverhütungsvorschriften -- Prüfpflichtige Anlagen und Geräte -- Gefahren des elektrischen Stroms -- Brandschutz -- Lärmschutz -- Maschinenschutz -- Gefahrstoffe -- Ergonomie -- Gefährdungsermittlung -- Arbeitsmedizin -- Erste Hilfe -- Praxis des Sicherheitsbeauftragten

-- Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten -- Staatliche Organe im Arbeitsschutz -- Unfallverhütungsvorschriften -- Prüfpflichtige Anlagen und Geräte -- Gefahren des elektrischen Stroms -- Brandschutz -- Lärmschutz -- Maschinenschutz -- Gefahrstoffe -- Ergonomie -- Gefährdungsermittlung -- Arbeitsmedizin -- Erste Hilfe -- Praxis des Sicherheitsbeauftragten

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit

>>

6. Handwerk und Industrie

5.1 Betriebliche Arbeitssicherheit

7. Verwaltung und IT

5.2 Mitarbeiterschulungen

8. Gesundheit und Pflege

5.3 Brandschutz

9. Modulares TrainingsCenter

SCC Dok. 17 – Führungskräfteschulung

SCC Dok. 18 – Mitarbeiterschulung

Operative Führungskräfte, Niederlassungsleiter, Bauleiter, Projektleiter, Meister, Poliere und Techniker, deren Betrieb zertifiziert wird

Operative Mitarbeiter deren Betrieb nach SCC zertifiziert wird

Zertifizierung und erfolgreiche Teilnahme der operativen Führungskräfte an einer anerkannten SGU-Prüfung

Zertifizierung und erfolgreiche Teilnahme der operativen Mitarbeiter an einer anerkannten SGU-Prüfung

3 Tage (24 Stunden)

2 Tage (16 Stunden)

Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)

Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)

-- Vorkenntnisse „Arbeitssicherheit“ -- Abgeschlossene deutsche Berufsausbildung oder deutsches (Fach-)Hochschulstudium (gemäß BBiG bzw. Qualifikationsgruppen 1–4 gemäß Anlage 13 SGB VI)

-- Vorkenntnisse „Arbeitssicherheit“ -- Abgeschlossene deutsche Berufsausbildung oder deutsches (Fach-)Hochschulstudium (gemäß BBiG bzw. Qualifikationsgruppen 1–4 gemäß Anlage 13 SGB VI)

Zertifikat der DEKRA Certification

Zertifikat der DEKRA Certification

10 Jahre (Rezertifizierung erforderlich)

10 Jahre (Rezertifizierung erforderlich)

-- Arbeitsschutzgesetzgebung und europäische Richtlinien -- Unfallursachen und Folgerungen für die Arbeitsschutzpolitik -- Methoden zur Förderung d. Arbeitsschutzes -- Arbeitserlaubnis -- Gefährdungsanalyse -- Notfallplanung, Erste Hilfe -- Brand- und Explosionsschutz -- Umgang mit Gefahrstoffen und Abfällen (Auslöseschwelle, Kennzeichnung, Präventionsmaßnahmen) -- Wasserrechtliche Vorschriften -- Ergonomie am Arbeitsplatz -- Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz

-- Arbeitsschutzgesetzgebung und -überwachung -- Unfallursachen und Verhalten bei Unfällen -- Gefahrstoffe -- Brand- und Explosionsgefahr -- Maschinen und Werkzeuge; Schweißen und Schneiden -- Transportieren und Heben von Lasten; Stolperstellen -- Arbeiten auf hoch- und tiefgelegenen Arbeitsplätzen -- Persönliche Schutzausrüstung -- Arbeiten in Behältern und engen Räumen

47

Arbeitssicherheit

5.3 Brandschutz Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ vom November 2012 fordert von jedem Arbeitgeber die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Unter 6.2 der ASR A2.2 Abs. 2 und 3 ist Folgendes zu lesen: „Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Gefährdung ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

Titel

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Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Besucher, Kunden, Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, so z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.“

verantwortungsbewusst erfüllen und bei Gefahrensituationen souverän und gelassen handeln zu können, sind eine qualifizierte Ausbildung sowie regelmäßige Fortbildungen unerlässlich.

Die DEKRA Akademie bietet dazu die entsprechende praxisorientierte Ausbildung an. Eine Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern ist Bestandteil des Seminars. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung im Unternehmen Personen zu benennen (siehe §10 ArbSchG). Um diese Aufgaben

Brandschutzhelfer/-in – Erstschulung (offenes Seminar)

Handfeuerlöscher – Unterweisung (Feuerlöschübung)

Zielgruppe

Personen, die zum Brandschutzhelfer bestellt werden sollen bzw. diese Funktion bereits ausüben

Mitarbeiter von Unternehmen

Ziel

Brände vermeiden, Einhalten von Sicherheitsvorschriften

Richtige Handhabung von Handfeuerlöschern

Dauer

1 Tag (8 Unterrichtseinheiten je 45 Min.)

½ Tag (4 Stunden)

Rechtl. Grundlage

-- Arbeitsschutzgesetz § 10 (ArbSchG) -- Technische Regel für Arbeitsstätten A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR) -- DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182)

-- DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) „Grundsätze der Prävention“ -- Technische Regel für Arbeitsstätten A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR)

Voraussetzung

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen

Abschluss/Prüfung

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültigkeit

Nach DGUV wird alle 3 bis 5 Jahre eine Wiederholungsschulung empfohlen

Regelmäßige Wiederholungsschulungen erforderlich

Inhalt

-- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes -- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens -- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden -- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes -- Brandschutzordnung DIN 14096 -- Brandmeldeeinrichtungen -- Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern -- Personenbezogene Gefahren durch Brände (persönliche Schutzmaßnahmen) -- Rettung von Personen und Evakuierung von Gebäuden, Rettungswege -- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr) -- Feuerlöschübung (Unterweisung)

-- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens -- Brandklassen -- Feuerlöschertypen -- Unterschiedliche Auslösevorrichtungen -- Prüfung von Feuerlöschern -- Feuerlöschstrategien -- Feuerlöschübung

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit

>>

6. Handwerk und Industrie

5.1 Betriebliche Arbeitssicherheit

7. Verwaltung und IT

5.2 Mitarbeiterschulungen

8. Gesundheit und Pflege

5.3 Brandschutz

9. Modulares TrainingsCenter

Evakuierungshelfer/-in – (offenes Seminar) Personen, die zum Evakuierungshelfer bestellt werden sollen bzw. diese Funktion schon ausüben Einhalten von Sicherheitsvorschriften 1 Tag (8 Unterrichtseinheiten je 45 Min.) Arbeitsschutzgesetz § 10 (ArbSchG)

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Wiederholungsschulungen bei Bedarf empfohlen -- Rechtliche Grundlagen des Evakuierungsschutzes -- Vorbeugender Evakuierungsschutz in Gebäuden -- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Evakuierungsschutzes -- Brandschutzordnung DIN 14096 -- Brandmeldeeinrichtungen -- Verhalten im Evakuierungsfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern -- Personenbezogene Gefahren -- Rettung von Personen und Evakuierung von Gebäuden, Rettungswege -- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr) -- Praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer 49

Handwerk und Industrie

50 

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit 6. Handwerk und Industrie >> 7. Verwaltung und IT

6.1 Baumaschinen und Baustellensicherung

8. Gesundheit und Pflege

6.2 Krane

9. Modulares TrainingsCenter

6.3 Hubarbeitsbühnen 6.4 Schweißen 6.5 Aufstiegsfortbildung

6. Handwerk und Industrie

51

Handwerk und Industrie

6.1 Baumaschinen und Baustellensicherung Durch unsachgemäße Bedienung von Baumaschinen entstehen Gefahren, die zu Unfällen und Schäden führen können. Die Vorschriften und Hinweise der Baumaschinenhersteller und Berufsgenossenschaften sind daher einzuhalten. Jeder, der eine Baumaschine bedient, ist dementsprechend zu unterweisen. Die richtige Bedienung der Maschinen ist Grundlage für eine hohe Effizienz und Qualität der Arbeit.

Verantwortliche für die Sicherung von Baustellen müssen eine entsprechende Qualifizierung nachweisen. Dieser Nachweis ist bei Ausschreibungen bereits mit dem Angebot vorzulegen. Rechtliche Grundlagen bilden das „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen - MVAS 1999“ und „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen

ZTV-SA 97“. Dort sind Dauer und Inhalt der Schulungen für die unterschiedlichen Zielgruppen festgelegt.

bzw. ntnissen n e k r o V Bei rungen en Erfah t eine h c s ti k a pr en is maschin age mit Bau 2 bis 3 T f u a g n u z r ü Verk . möglich Titel

52 

Radlader bedienen – Unterweisung für Fahrpersonal

Bagger bedienen – Unterweisung für Fahrpersonal

Zielgruppe

Personen, die Baumaschinen bedienen bzw. zukünftig dafür eingesetzt werden

Personen, die Baumaschinen bedienen bzw. zukünftig dafür eingesetzt werden

Ziel

Sicherer Umgang mit Radladern

Sicherer Umgang mit Baggern

Dauer

5 Tage (40 Stunden) mit Radladerunterweisung

5 Tage (40 Stunden) mit Baggerunterweisung

Rechtl. Grundlage

-- DGUV Vorschriften 1 und 38 -- DGUV Regel 100-500 -- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

-- DGUV Vorschriften 1 und 38 -- DGUV Regel 100-500 -- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Voraussetzung

-- Mindestalter 18 Jahre -- Gesundheitliche Eignung -- Führerschein (mind. Klasse B oder L)

-- Mindestalter 18 Jahre -- Gesundheitliche Eignung -- Führerschein (mind. Klasse B oder L)

Abschluss/Prüfung

Personenbezogener Baumaschinenbedienerausweis nach Prüfung durch DEKRA Akademie (schriftlich u. praktisch)

Personenbezogener Baumaschinenbedienerausweis nach Prüfung durch DEKRA Akademie (schriftlich u. praktisch)

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Inhalt

-- Rechtliche Grundlagen, Unfallverhütungsund Bedienungsvorschriften -- Sicherheitsregeln, Arbeitsschutz -- Maschinentypen, Geräteauswahl und Einsatzfälle -- Baumaschinenkunde, Arbeitskunde -- Baustoff- und Bodenkunde -- Kraft- und Schmierstoffe, Umweltschutz -- Standsicherheit, Sicherheitsabstände, Baustellensicherung -- Sicheres Abstellen, Verladen und Transportieren von Baumaschinen -- Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben -- Verhalten bei Gefahren und Unfällen -- Praktische Übungen -- Theorieprüfung und praktischer Einzeltest

-- Rechtliche Grundlagen, Unfallverhütungsund Bedienungsvorschriften -- Sicherheitsregeln, Arbeitsschutz -- Maschinentypen, Geräteauswahl und Einsatzfälle -- Baumaschinenkunde, Arbeitskunde -- Baustoff- und Bodenkunde -- Kraft- und Schmierstoffe, Umweltschutz -- Standsicherheit, Sicherheitsabstände, Baustellensicherung -- Sicheres Abstellen, Verladen und Transportieren von Baumaschinen -- Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben -- Verhalten bei Gefahren und Unfällen -- Praktische Übungen -- Theorieprüfung und praktischer Einzeltest

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit 6. Handwerk und Industrie >> 7. Verwaltung und IT

6.1 Baumaschinen und Baustellensicherung

8. Gesundheit und Pflege

6.2 Krane

je en bzw. enntniss des Teilk r o V i e B iet satzgeb ng nach Ein t eine Verkürzu is s r e . m neh öglich n Tag m auf eine

9. Modulares TrainingsCenter

6.3 Hubarbeitsbühnen

Baustellensicherung an Straßen – Seminar für die Sicherung auf Bundesautobahnen nach MVAS 99

Baustellensicherung an Straßen – Seminar für die Sicherung innerorts/Landstraßen nach MVAS 99

6.4 Schweißen 6.5 Aufstiegsfortbildung

Personen, die als Verantwortliche für die Baustellensicherung an Straßen auf Bundesautobahnen eingesetzt werden

Personen, die als Verantwortliche für die Baustellensicherung an Straßen eingesetzt werden

Unfallverhütung

Unfallverhütung

2 Tage

2 Tage

Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)

Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)

Kenntnisse und Erfahrungen im Baustellenbetrieb

Kenntnisse und Erfahrungen im Baustellenbetrieb

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

-- Grundlagen und Rechtsvorschriften zur Baustellensicherung an Straßen bzw. Bundesautobahnen, Verantwortung und Haftung -- Genehmigungsverfahren und Aufgaben des Verantwortlichen gemäß RSA -- Arbeitsstellen auf Bundesautobahnen -- Geräte, Schutzeinrichtungen und Hilfsmittel (Bauzäune, Verkehrsführung, Ein- und Ausfahrten, Beschilderungen, Verkehrszeichen, Leitelemente, Lichtsignalanlagen, usw.) -- Planung und Durchführung von Baustellen auf Bundesautobahnen, Regelpläne nach RSA -- Arbeitssicherheit, Unfallverhütung -- Kontrollfragen und Bewertung

-- Grundlagen und Rechtsvorschriften zur Baustellensicherung innerorts bzw. Landstraßen, Verantwortung und Haftung -- Genehmigungsverfahren und Aufgaben des Verantwortlichen gemäß RSA -- Arbeitsstellen auf Bundesautobahnen -- Geräte, Schutzeinrichtungen und Hilfsmittel (Bauzäune, Verkehrsführung, Ein- und Ausfahrten, Beschilderungen, Verkehrszeichen, Leitelemente, Lichtsignalanlagen, usw.) -- Planung und Durchführung von Baustellen auf Bundesautobahnen, Regelpläne nach RSA -- Arbeitssicherheit, Unfallverhütung -- Kontrollfragen und Bewertung

53

Handwerk und Industrie

6.2 Krane Brücken-, Portal- und Hallenkrane sind in unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personenund Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Lkw-Ladekrane werden in unterschiedlichstem Gelände eingesetzt, sodass eine hohe Unfallgefahr durch unsachgemäße Aufstellung und Bedienung besteht. Die Vorschriften und Hinweise der Kranhersteller und der Berufsgenossenschaften sind daher einzuhalten.

Titel

54 

Lkw-Ladekrane im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 (BGV D6) sind Fahrzeugkrane, die vorwiegend zum Be- und Entladen der Ladefläche des Fahrzeuges gebaut und bestimmt sind, deren Lastmoment 30 t und deren Auslegerlänge 15 m nicht überschreiten darf. Brücken-, Hallen- und Turmdrehkrane sind in unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch unsachgemäße Bedienung können auch hier erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung nachzu-

Brücken-, Portal- und Hallenkrane bedienen – Unterweisung für Kranführer

weisen hat. Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben des „Zulassungsausschusses für Prüfungsstätten von Maschinenführern in der deutschen Bauwirtschaft“ mit den Trägern HDB, ZDB und unter Beteiligung der BG Bau. Die Ausbildung zum Turmdrehkranführer bietet die DEKRA Akademie bei ausreichender Teilnehmerzahl auch als Inhouse-Seminar an. Beim Kranbetrieb ist das sachgerechte Anschlagen von Lasten von entscheidender Bedeutung für die Vermeidung von Unfällen. Personen, die mit dem Anschlagen von Lasten, also mit dem Anhängen mittels Seilen, Ketten oder Bändern für den Transport mit

Lkw-Ladekran bedienen – Unterweisung für Kranführer und Instandhaltungspersonal

Zielgruppe

Personen, die Brücken-, Portal- und Hallenkrane bedienen oder bedienen werden

Personen, die Ladekrane bedienen oder bedienen werden

Ziel

Sicherer Umgang mit Kranen

Sicherer Umgang mit Lkw-Ladekranen

Dauer

3 Tage (24 Stunden)

3 Tage (24 Stunden)

Rechtl. Grundlage

-- DGUV Vorschrift 1 u. 52 (BGV A1, D6) -- DGUV Grundsatz 309-003 -- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

-- DGUV Vorschrift 1 u. 52 (BGV A1, D6) -- DGUV Grundsatz 309-003 -- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Voraussetzung

-- Mindestalter 18 Jahre -- Gesundheitliche Eignung - Kenntnisse der deutschen Sprache -- Erfahrung in der Kranbedienung

-- Mindestalter 18 Jahre -- Gesundheitliche Eignung -- Führerschein (mind. Klasse C) -- Kenntnisse der deutschen Sprache -- Erfahrung in der Kranbedienung

Abschluss/Prüfung

Krantyp- und personenbezogener „Kranführerausweis“ mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie

Krantyp- und personenbezogener „Kranführerausweis“ mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Inhalt

-- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft, Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften -- Sicherheitsregeln, Schutzausrüstung -- Bauarten und Baugruppen, Sicherheitseinrichtungen von Kranen -- Umgang mit Lasten (Traglasttabellen) -- Anschlagen/Handzeichengebung -- Krantransport, -aufstellung und -abstützung -- Kranabnahme und Kranprüfungen -- Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben -- Verhalten bei Störungen -- Theorieprüfung, praktischer Einzeltest

-- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft, Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften - Sicherheitsregeln, Schutzausrüstungen - Bauarten und Baugruppen, Sicherheitseinrichtungen von Lkw-Ladekranen -- Umgang mit Lasten (Traglasttabellen) - Einweisung/Handzeichengebung -- Krantransport, -aufstellung und -abstützung -- Kranabnahme und Kranprüfungen - Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben -- Verhalten bei Störungen -- Theorieprüfung, praktischer Einzeltest

einem Kran betraut sind, tragen eine hohe Verantwortung für die Sicherheit und das richtige Zusammenwirken mit dem Kranführer*. Dazu ist eine Unterweisung nach DGUV Regel 100-500 (BGR 500) Kapitel 2.8 zwingend notwendig.

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit 6. Handwerk und Industrie >> 7. Verwaltung und IT

6.1 Baumaschinen und Baustellensicherung

8. Gesundheit und Pflege

6.2 Krane

9. Modulares TrainingsCenter

6.3 Hubarbeitsbühnen 6.4 Schweißen 6.5 Aufstiegsfortbildung

Flurgesteuerte Hallenkrane bedienen – Unterweisung für Kranführer

Anschlagen von Lasten – Unterweisung für Anschläger

Baumaschinen und Krane bedienen – Jährliche Unterweisung

Personen, die flurgesteuerte Hallenkrane bedienen oder bedienen werden

Personen, die mit dem Anschlagen von Lasten beauftragt sind

Personen, die Baumaschinen bzw. Krane bedienen

Grundlage für Tätigkeiten als Kranführer

Vermeiden von Unfällen

Grundlage für Tätigkeiten als Kranführer

1 Tag (8 Stunden)

1 Tag (8 Stunden) bei Vorkenntnissen

½ Tag (4 Stunden)

-- DGUV Vorschrift 1 u. 52 (BGV A1, D6) -- DGUV Grundsatz 309-003 -- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

-- DGUV Vorschrift 1 -- DGUV Regel 100-500 (BGR 500) -- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

-- DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) -- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

-- Mindestalter 18 Jahre -- Gesundheitliche Eignung -- Kenntnisse der deutschen Sprache -- Erfahrung in der Kranbedienung

-- Mindestalter 18 Jahre -- Gesundheitliche Eignung -- Kenntnisse der deutschen Sprache

Erfolgreiche Teilnahme an Ausbildungen zum Baumaschinen- bzw. Kranführer

Krantyp- und personenbezogener „Kranführerausweis“ mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie

Zertifikat „Anschläger/-in“ der DEKRA Akademie mit interner Prüfung (schriftlich/ praktisch)

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Die Unterweisung muss einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden

-- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft, Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften -S  icherheitsregeln, Schutzausrüstungen - Bauarten  und Baugruppen, Sicherheitseinrichtungen von flurgesteuerten Hallenkranen -- Umgang mit Lasten (Traglasttabellen) - Einweisung/Handzeichengebung -- Krantransport, -aufstellung und -abstützung -- Kranabnahme und Kranprüfungen - Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben -- Verhalten bei Störungen -- Theorieprüfung, praktischer Einzeltest

-- Gesetzliche Grundlagen -- Lastverteilung bei Hebezeugen -- Arten von Anschlagmitteln und Anschlagfehler -- Umgang mit Lasten (Traglasttabellen) -- Grundsätze zur Auswahl von Anschlagmitteln und zum Verladen von Gefahrgütern -- Prüfung von Lastaufnahmeeinrichtungen und Aufbewahrung von Anschlagmitteln -- Aussonderungspflicht -- Verständigung zwischen Anschläger und Kranführer (anschlagen, anheben und absetzen verschiedener Lasten sowie Verwendung von Hilfsmitteln) -- Theorieprüfung, praktischer Einzeltest

-- Rechtliche Grundlagen -- Schwerpunkte aus den zutreffenden UVV und den Bedienungsvorschriften Hinsichtlich der Unfallvermeidung -- Überblick über rechtliche Neuerungen bzw. neue Vorschriften -- Persönliche Schutzausrüstungen -- Aktuelle Unfall- und Gefahrenschwerpunkte des Unternehmens -- Auswertung vorliegender Gefährdungsanalysen -- Maßnahmen zur Unfallvermeidung (unternehmens- u. arbeitsbereichspezifisch) -- Praktisches Üben und Sicherungsmaßnahmen im Umfeld 55

Handwerk und Industrie

6.3 Hubarbeitsbühnen Durch die Berufsgenossenschaften sind alle Unternehmer verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren und über die Möglichkeiten der Unfallverhütung mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Zur Vermeidung von Unfällen sowie Sachund Personenschäden ist die sachgerechte Bedienung von Hubarbeitsbühnen Grundvoraussetzung. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Unfallverhütung beinhalten daher eine Unterweisung aller Bediener von Hubarbeitsbühnen.

Titel

56 

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihr Personal über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren und über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Hubarbeitsbühnen.

Hubarbeitsbühnen bedienen – Unterweisung für Bediener (mit oder ohne Vorkenntnisse)

Hubarbeitsbühnen bedienen – jährliche Unterweisung

Zielgruppe

Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen oder bedienen werden

Mitarbeiter, die mit Hubarbeitsbühnen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung absolviert haben

Ziel

Sachgerechte Bedienung v. Hubarbeitsbühnen

Sachgerechte Bedienung v. Hubarbeitsbühnen

Dauer

-- 2 Tage (16 Std.) ohne Vorkenntnisse -- 1 Tag (8 Std.) mit Vorkenntnisse

½ Tag (4 Stunden)

Rechtl. Grundlage

-- DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966) und 309-003 (BGG 921) -- DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) -- DGUV Regel 100-500 (BGR 500) -- BetrSichV und ArbSchG

-- DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966) und 309-003 (BGG 921) -- DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) -- DGUV Regel 100-500 (BGR 500) -- BetrSichV und ArbSchG

Voraussetzung

-- Mindestalter 18 Jahre -- Gesundheitliche Eignung -- Technisches Verständnis

-- Mindestalter 18 Jahre -- Gesundheitliche Eignung -- Technisches Verständnis

Abschluss/Prüfung

Personenbezogener „Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen“ mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

1 Jahr

Inhalt

-- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft; Unfall- und Bedienungsvorschriften - Sicherheitsregeln, Schutzausrüstungen -- Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen -- Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit -- Signal- und Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltung, Notablass -- Sichtkontrollen, Funktionsproben, Wartung -- Abnahme, Prüfung, Prüfbuch -- Verhalten bei Unfällen und Störungen -- Transport auf der Straße u. von Personen -- Praktische Übungen, Einzeltest

-- Rechtliche Grundlagen -- Unfälle mit Hubarbeitsbühnen -- Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen -- Musterbetriebsanweisung -- Sicherheitszeichen -- Haftung des Hubarbeitsbühnenbedieners -- Aktuelle Themen aus dem Unternehmen -- Bedienprobe

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit 6. Handwerk und Industrie >> 7. Verwaltung und IT

6.1 Baumaschinen und Baustellensicherung

8. Gesundheit und Pflege

6.2 Krane

9. Modulares TrainingsCenter

6.3 Hubarbeitsbühnen 6.4 Schweißen 6.5 Aufstiegsfortbildung

57

Handwerk und Industrie

6.4 Schweißen In den Metallberufen ist die Nachfrage nach geschultem Personal, gerade auch mit aktuellen Schweißbescheinigungen, sehr groß. Die Anforderungen an Mitarbeiter im Metallbereich sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Der Umgang mit moderner Schweißtechnik und die Möglichkeit des flexiblen Einsatzes in verschiedenen Bereichen bzw. mit verschiedenen Schweißverfahren sind selbstverständlich geworden. Durch diese Qualifizierung werden vorhandene Kenntnisse aufgefrischt und erweitert. Die Teilnehmer werden zielgerichtet auf die

Titel

Prüfung für das jeweilige Schweißverfahren vorbereitet. Die Qualifizierung Schweißtechnik besteht aus einzelnen Bausteinen. In einem Beratungsgespräch erstellen die Berater der DEKRA Akademie zusammen mit den Teilnehmer/-innen ein Weiterbildungskonzept. Dabei werden die Bausteine individuell kombiniert, damit die Teilnehmer exakt die Fachkenntnisse erwerben, die sie später in ihren Betrieben benötigen. Aus diesem Grunde variiert die Dauer der Ausbildung je nach Bedarf, Vorkenntnissen und Qualifizierungsziel. Die Lehrinhalte werden bei allen angebotenen schweißtechnischen Wei-

E-Schweißen (E-Handschweißen)

Metall-Inertgasschweißen (MIG-Schweißen)

Zielgruppe

Teilnehmer aus dem Metallbereich, die sich für Schweißtechnik interessieren und die einen Schweißerbrief benötigen

Teilnehmer aus dem Metallbereich, die sich für Schweißtechnik interessieren und die einen Schweißerbrief benötigen

Ziel

-- Weiterbildung im schweißtechnischen Bereich -- Auffrischung oder Erweiterung vorhandener Kenntnisse -- Schweißerprüfbescheinigung nach DIN EN 287-1 bzw. DIN EN ISO 9606-1

-- Weiterbildung im schweißtechnischen Bereich -- Auffrischung oder Erweiterung vorhandener Kenntnisse -- Schweißerprüfbescheinigung nach DIN EN 287-1 bzw. DIN EN ISO 9606

Dauer

Die Dauer der Qualifizierung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen

Die Dauer der Qualifizierung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen

Rechtl. Grundlage

Keine

Keine

Voraussetzung

Keine besonderen Vorgaben, möglichst Hauptschulabschluss, Ausbildung oder Berufspraxis im Metallbereich von Vorteil

Keine besonderen Vorgaben, möglichst Hauptschulabschluss, Ausbildung oder Berufspraxis im Metallbereich von Vorteil

Abschluss/Prüfung

DEKRA Zertifikat und Schweißerzertifikat nach DIN EN 287-1 und/oder DIN EN ISO 9606

DEKRA Zertifikat und Schweißerzertifikat nach DIN EN 287-1 und/oder DIN EN ISO 9606

Gültigkeit

Nach DIN EN 287-1 2 Jahre gültig und nach DIN EN ISO 9606-1 3 Jahre gültig

Nach DIN EN 287-1 und nach DIN EN ISO 9606 2 Jahre gültig

Inhalt

E-Schweißen E3 Europäischer StahlKehlnahtschweißer PD

Metall-Inertgasschweißen:

-- Schweißverfahren, Schweißanlagen, Arbeitstechniken -- Schweißfehler -- Einrichtung und Bedienung von Elektroschweißgeräten und Anlagen -- E-Schweißen d. Werkstoffgruppe W01/1.1 -- Schweißübungen für die Prüfung in allen Schweißpositionen -- Prüfung nach DIN EN ISO 9606 (DIN EN 287-1)

58 

terbildungsmaßnahmen immer theoretisch und praktisch bezogen auf das jeweilige Schweißverfahren vermittelt.

-- Schweißverfahren, Schweißanlagen, Arbeitstechniken -- Schweißfehler -- Einrichtung und Bedienung von MIGSchweißgeräten und Anlagen -- MIG-Schweißen für die Prüfung in der Schweißposition PD -- Schweißübungen -- Prüfung nach DIN EN ISO 9606-2 und 9606-3

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit 6. Handwerk und Industrie >> 7. Verwaltung und IT

6.1 Baumaschinen und Baustellensicherung

8. Gesundheit und Pflege

6.2 Krane

9. Modulares TrainingsCenter

6.3 Hubarbeitsbühnen 6.4 Schweißen 6.5 Aufstiegsfortbildung

Metall-Aktivgasschweißen (MAG-Schweißen)

Wolfram-Inertgasschweißen (WIG-Schweißen)

Teilnehmer aus dem Metallbereich, die sich für Schweißtechnik interessieren und die einen Schweißerbrief benötigen

Teilnehmer aus dem Metallbereich, die sich für Schweißtechnik interessieren und die einen Schweißerbrief benötigen

-- Weiterbildung im schweißtechnischen Bereich -- Auffrischung oder Erweiterung vorhandener Kenntnisse -- Schweißerprüfbescheinigung nach DIN EN 287-1 bzw. DIN EN ISO 9606-1

-- Weiterbildung im schweißtechnischen Bereich -- Auffrischung oder Erweiterung vorhandener Kenntnisse -- Schweißerprüfbescheinigung nach DIN EN 287-1 bzw. DIN EN ISO 9606-1

Die Dauer der Qualifizierung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen

Die Dauer der Qualifizierung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen

Keine

Keine

Keine besonderen Vorgaben, möglichst Hauptschulabschluss, Ausbildung oder Berufspraxis im Metallbereich von Vorteil

Keine besonderen Vorgaben, möglichst Hauptschulabschluss, Ausbildung oder Berufspraxis im Metallbereich von Vorteil

DEKRA Zertifikat und Schweißerzertifikat nach DIN EN 287-1 und oder DIN EN ISO 9606

DEKRA Zertifikat und Schweißerzertifikat nach DIN EN 287-1 und oder DIN EN ISO 9606

Nach DIN EN 287-1 2 Jahre gültig und nach DIN EN ISO 9606-1 3 Jahre gültig

Nach DIN EN 287-1 2 Jahre gültig und nach DIN EN ISO 9606-1 3 Jahre gültig

Metall-Aktivgasschweißen:

Wolfram-Inertgasschweißen:

-- Schweißverfahren, Schweißanlagen, Arbeitstechniken -- Schweißfehler -- Einrichtung und Bedienung von MIG-/ MAG-Schweißgeräten und Anlagen -- MAG-Schweißen für die Prüfung in allen Schweißpositionen -- Schweißübungen -- Prüfung nach DIN EN ISO 9606 (DIN EN 287-1)

-- Schweißverfahren, Schweißanlagen, Arbeitstechniken -- Schweißfehler -- Einrichtung und Bedienung von WIGSchweißgeräten und Anlagen -- WIG-Schweißen aller üblichen Materialien -- Schweißübungen für die Prüfung in allen Schweißpositionen -- Prüfung nach DIN EN ISO 9606

59

Handwerk und Industrie

6.5 Aufstiegsfortbildung Ein qualifizierender und anerkannter Abschluss als Meister bildet die Grundlage für die berufliche Weiterentwicklung. Geprüfte Industriemeister der Fachrichtung Metall sind perfekt qualifiziert für Sachorganisations- und Führungsaufgaben an der Schnittstelle von Planung und Fertigung sowie Management. Industriemeister nehmen eine Schlüsselrolle in der Problemlösung ein, koordinieren Teams, Mithilfe zur Lösung von Aufgaben, Fragen zur betrieblichen Organisation und die Führung der Mitarbeiter gehört zu seinen Aufgaben. Die Ausbildung zum Industriemeister der DEKRA Akademie bereitet optimal auf die Prüfung der IHK vor und bildet gleichzeitig die Grundlage

zur weiterführenden Ausbildung zum technischen Betriebswirt (IHK). Die Weiterbildung zum geprüften Industriefachwirt (IHK) befähigt in der Industrie Beschäftigte mit entsprechender Ausbildung oder langjähriger Berufspraxis, Leitungsund Führungsaufgaben zu übernehmen. Die Qualifikation vermittelt umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse und vertiefendes, auf die Industrie bezogenes Fachwissen.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Behörde und unseren Ausbidlungsberatern. Die DEKRA Akademie steht für über 30 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZWV.

Förderung durch MeisterBAföG möglich!

Diese Aufstiegsqualifikationen können durch das sog. Meister-BaFöG oder die Länder-Bildungsprämie gefördert werden.

Titel

Geprüfte/-r Industriemeister/-in der Fachrichtung Metall (IHK)

Zielgruppe

Personen die nach einer Berufsausbildung und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Metallver- oder bearbeitung die Fortbildungsprüfung zum geprüften Industriemeister der Fachrichtung Metall erwerben möchten

Ziel

Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als „geprüfte/-r Industriemeister/-in der Fachrichtung Metall in Unternehmen

Dauer

9 Monate (Vollzeit) oder 2 bis 3 Jahre (berufsbegleitend)

Rechtl. Grundlage

Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV) 2009 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Industriemeister der Fachrichtung Metall (IndMetMeistV) 1997

Voraussetzung

-- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis -- Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung

Abschluss/Prüfung

-- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie GmbH -- IHK-Zeugnis „Geprüfte/-r Industriemeister/-in der Fachrichtung Metall (IHK)“

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Inhalt

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation: -- Betriebswirtschaftliches und Rechtsbewusstes Handeln -- Zusammenarbeit im Betrieb -- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung -- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten Handlungsspezifische Qualifikationen: -- Technik (Betriebs-, Fertigungs- und Montagetechnik) -- Organisation (betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme sowie Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz -- Führung und Personal (Personalführung, Personalentwicklung und Qualitätsmanagement Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignung): -- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildungsplan erstellen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Ausbildung durchführen und abschließen

60 

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit 6. Handwerk und Industrie >> 7. Verwaltung und IT

6.1 Baumaschinen und Baustellensicherung

8. Gesundheit und Pflege

6.2 Krane

9. Modulares TrainingsCenter

6.3 Hubarbeitsbühnen 6.4 Schweißen 6.5 Aufstiegsfortbildung

Titel

Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in (IHK)

Zielgruppe

Industriekaufleute oder kaufmännische Mitarbeiter mit einschlägiger Berufserfahrung

Ziel

Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als „geprüfte/-r Industriefachwirt/-in (IHK) “ in Unternehmen

Dauer

1 bis 2 Jahre (berufsbegleitend)

Rechtl. Grundlage

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss geprüfter Industriefachwirt

Voraussetzung

-- Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder -- Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder -- Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis und -- eine mindestens dreijährige Berufspraxis

Abschluss/Prüfung

-- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie GmbH -- IHK-Zeugnis „Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in (IHK)“

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Inhalt

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen: -- Arbeitsmethodik -- Volks- und Betriebswirtschaft -- Recht und Steuern -- Unternehmensführung -- Rechnungswesen Handlungsspezifische Qualifikationen -- Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen -- Produktionsprozesse -- Marketing und Vertrieb -- Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen -- Führung und -- Zusammenarbeit

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Verwaltung und IT

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1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit 6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege

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7.1 Aufstiegsfortbildung

9. Modulares TrainingsCenter

7. Verwaltung und IT

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Verwaltung und IT

7.1 Aufstiegsfortbildung Mit der Globalisierung unterliegen Unternehmen einem wachsenden Wettbewerbsdruck auf den internationalen Märkten. Wer seine Marktposition sichern will ist auf Innovationen und effiziente Organisationsstrukturen angewiesen, die sich mit den Märkten entwickeln. Dafür werden im mittleren Management und auf der Führungs ebene Mitarbeiter mit Wirtschaftspraxis benötigt, um die aktuellen Herausforderungen souverän zu meistern. Geprüfte Wirtschaftsfachwirte üben anspruchsvolle kaufmännische Tätigkeiten in verschiedenen betrieblichen Funktions-

bereichen (z. B. Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling oder Personalführung) aus und berücksichtigen die Besonderheiten des Handels, der Industrie und der Dienstleistungsunternehmen in gleicher Weise. Sie sind in allen Branchen einsetzbar und nicht auf spezielle Wirtschaftsbereiche beschränkt.

Die DEKRA Akademie bietet die Möglichkeit, sich im Rahmen der Meisterkurse auch auf die Ausbildereignungsprüfung vorzubereiten. Diese „Ausbildung der Ausbilder“ hat einen zusätzlichen Umfang von ca. 100 Unterrichtsstunden und kann nahtlos in das Konzept des jeweiligen Meisterkurses integriert werden.

Die Ausbildereignungsprüfung ist eine bundesweit anerkannte Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse. Sofern nicht ohnehin vorgeschrieben, ist sie in jedem Fall ein Gewinn für die Meister- und Fachwirteausbildung.

Förderung durch MeisterBAföG möglich!

Titel

Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK)

Zielgruppe

Kaufleute oder kaufmännische MitarbeiterInnen mit Berufserfahrung

Ziel

Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als geprüfte Wirtschaftsfachwirte (IHK) in Unternehmen

Dauer

1 bis 2 Jahre berufsbegleitend

Rechtl. Grundlage

Keine

Voraussetzung

-- Dreijährige Ausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder Berufspraxis oder -- Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder -- Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder -- eine mindestens dreijährige Berufspraxis

Abschluss/Prüfung

-- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie GmbH -- IHK-Zeugnis „Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK)“

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Inhalt

Wirtschaftsbezogene Qualifikation: -- Volks- und Betriebswirtschaft -- Rechnungswesen -- Recht und Steuern -- Unternehmensführung Handlungsspezifische Qualifikationen: -- Betriebliches Management -- Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling -- Logistik -- Marketing und Vertrieb -- Führung und Zusammenarbeit

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Nichtbeachtung des Datenschutzes im betrieblichen Umfeld birgt Risiken. Dieses Seminar vermittelt einen Überblick über den betrieblichen Datenschutz, die Risiken bei Nichtbeachtung, Aufbau einer Datenschutzorganisation, Kosten und Benefit. Die Teilnehmer kennen nach diesem Seminar die Grundlagen des Datenschutzes im betrieblichen Umfeld und können die rechtlichen Risiken der Nichtbeachtung abschätzen.

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit 6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT

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8. Gesundheit und Pflege

7.1 Aufstiegsfortbildung

9. Modulares TrainingsCenter

Titel

Ausbildung der Ausbilder (AdA) – Vorbereitung auf die Prüfung

Datenschutz – Überblick für betriebliche Entscheider

Zielgruppe

Zukünftige Ausbilder, Teilnehmende an Meisterkursen

Betriebliche Entscheider, Interessierte und Geschäftsführer

Ziel

Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Ausbilder

Erwerb der Sachkunde

Dauer

6 Tage (Vollzeit) oder 1 Monat (berufsbegleitend)

1 Tag

Rechtl. Grundlage

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 21.01.2009

Keine

Voraussetzung

Idealerweise abgeschlossene Berufsausbildung. Erfahrung in der Jugend- und Erwachsenenbildung sind von Vorteil

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen

Abschluss/Prüfung

-- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie -- IHK Zeugnis

-- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Unbefristet

Inhalt

-- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen -- Ausbildung planen -- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken -- Ausbildung durchführen -- Ausbildung abschließen

-- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) -- Gilt das BDSG in meinem Unternehmen -- Der Datenschutzbeauftragte und Arten von Datenschutzbeauftragten -- Novellierter Paragraf 11 BDSG Auftragsdatenverarbeitung -- Sanktionen bei Nichtbeachtung -- Organisation des betrieblichen Datenschutzes -- Aufbau einer Datenschutzorganisation -- Kosten -- Benefit

65

Verwaltung und IT

7.1 Aufstiegsfortbildung Projektmanager und zertifizierte Projektmanagementfachleute sichern und weisen ihre Kompetenz durch eine international anerkannte Zertifizierung nach. Sie erweitern ihr Fachwissen und weisen nach, dass Kompetenzbereiche des Projektmanagements und das Know-how abgesicherter Methoden und Verfahren sicher beherrscht werden. Projektmanager erwerben und belegen mit ihrer Zertifizierung umfassende Führungs- Handlungs-, und Entscheidungskompetenz in allen Bereichen des Projektmanagements. Sie plausibilisieren und weisen nach, dass sie in Projekten und Projektfamilien substantiell und methodenkompetent

Titel

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Verantwortung für die erfolgreiche Planung und Abwicklung übernehmen zu können. DEKRA bietet Ihnen jahrelange Erfahrung als Berater, Zertifizierer und Qualifizierer u. a. in den Bereichen Integrierte Managementsysteme, Energie- und Ressourcenmangement, Projektmanagement, Fuhrparkmanagement sowie Nachhaltigkeitsmanagement. Ein erfahrenes Team von Beratern, Auditoren und Trainern steht Ihnen für individuelle und unternehmensspezifische Lösungen gerne zur Verfügung. Unsere Qualifizierungen von Führungskräften n den Bereichen Business und Management

orientieren sich konsequent an den Anforderungen einer modernen, nachhaltigen Unternehmensführung. Unsere Seminarleiter haben langjährige Erfahrung in der Implementierung, Konfigurierung, Optimierung und Auditierung von integrierten Managementsystemen und darüber hinaus besondere Kompetenzen in der Wissensvermittlung. Zur Steigerung Ihres Lernerfolges führen wir dieses Seminar in Kleingruppen mit max. 10 Personen durch. Angenehme Räumlichkeiten sowie eine persönliche Betreuung sind für uns selbstverständlich. Für den theoretischen

Projektmanager/-in (GPM/ IPMA)® Level C/B Kompakt

Zielgruppe

Bereits nach IPMA Level D zertifizierte Projektmangementfachkäfte oder bereits zertifizierte Projektmanager IPMA Level C, die eine Höherzertifizierung anstreben. Sonderzulassungen auf Anfrage und nach entsprechendem schriftlichem Kompetenznachweis.

Ziel

Erwerb der Höherzertifizierung

Dauer

3 Blöcke zu je 4 Tagen

Rechtl. Grundlage

-- ICB 3.0/NCB 3.0 (GPM) und Zertifizierungsrichtlinie (Z01 und m.g.U) der PM-ZERT

Voraussetzung

Für IPMA LEVEL C: Mindestens dreijährige Erfahrung im Projektmanagement und nachweisbare Leitungsfunktion bei Projekten mit begrenzter Komplexität Für IPMA LEVEL B: Mindestens fünfjährige Erfahrung im Projektmanagement, davon mindestens drei Jahre in verantwortlicher Leitungsfunktion bei komplexen Projekten

Abschluss/Prüfung

Zertifikat der DEKRA Akademie „Zertifizierte/-r Projektmanager/-in (GPM/IPMA)®“ oder „Zertifizierte/-r Senior Projektmanager/-in (GPM/ IPMA)® (beides nach erfolgreicher Zertifizierung durch die deutsche IPMA-Zertifizierungstelle PM Zert)

Gültigkeit

5 Jahre

Inhalt

-- Reflektion aller ICB 3.0 Elemente und spezifische Vertiefung -- Prüfungsvorbereitung für Level C und B -- Fallstudie 1 und Prüfungssimulation C/B -- Nachbesprechung FS1, vertiefende Reflektions und Methodenübungen -- Fallstudie 2, Prüfungssimulation CB und Interview Level C -- Nachbesprechung FS 2 -- Level C: Review des PEB (Projekterfahrungsbericht) -- Level B: optional Review der PSA (Projektstudienarbeit)

Unterricht stehen modern ausgestattete Seminarräume zur Verfügung. Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als firmenspezifisches Inhouse-Seminar durch. Dabei orientieren wir uns konsequent an Ihren unternehmens- bzw. abteilungsspezifischen Anforderungen und erzielen somit einen maximalen Nutzen für Sie und Ihr Unternehmen.

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit 6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege

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7.1 Aufstiegsfortbildung

9. Modulares TrainingsCenter

Zertifizierte/-r Projektmanagementfachmann/-frau (GPM/ IPMA)® Level D Projektmitarbeiter und -Beteiligte, Fach- und Führungskräfte, die Verantwortung für Aufgabenbereiche oder Teilprojekte übernehmen werden oder Ihre Kompetenz durch die Zertifizierung nach IPMA Level D im Projektmanagement erweitern möchten. Projektteams zur Absicherung einer einheitlichen Vorgehensweise. Erweiterung der Fachkompetenz Dieses Seminar inkl. Zertifizierung besteht aus 5 Blöcken (12 Tage) ICB 3.0, Zertifizierungsrichtlinien der PM-ZERT Erste Berufserfahrung und abgeschlossene Ausbildung sind empfehlenswert

Zertifikat der DEKRA Akademie „Projektmanagementfachmann/-frau (GPM/IPMA)® IPMA Level D“ (nach erfolgreicher Zertifizierung durch die deutsche IPMA Zertifizierungstelle PM Zert) 5 Jahre -- Definition, Merkmale und Abgrenzung von Projekten (Projektstart, Projektumfeld und Stakeholder, Projektanforderungen und Ziele, Projektphasen und Meilensteine) -- Rollen u. Verantwortung in der Projektarbeit -- Projektstrukturen -- Netzplantechniken -- Ressourcenplanung -- Kosten und Finanzmittel -- Überwachen, Steuern und Berichten -- Information und Dokumentation -- Risikomanagement -- Erfolgsfaktoren der Projektarbeit -- Chancen und Risiken -- Aufwandsermittlung -- Ablauf- / Terminplanung -- Umgang mit Änderungen -- Informations- und Berichtswesen -- Projektabschluss

-- Änderungsmanagement -- Konfigurationsmanagement -- Problemlösung und Kreativität -- Qualität -- Projektabschluss u. lernende Organisation (Ausgewählte Übungen anhand eines durchgängigen, überschaubaren Beispielprojektes vermitteln eine solide Grundlage für die Projektarbeit) -- Grundlagen der Kommunikation -- Typologien -- Rollen und Verantwortung -- Grundlagen der Teambildung u. Entwicklung -- Selbstmanagement (Anhand ausgewählter Übungen aus der täglichen Projektarbeit werden Erfahrungen gesammelt und reflektiert. Die Teilnehmer/-innen erhalten Impulse, die sie in die in ihre Projektarbeit umsetzen können.

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Gesudheit und Pflege

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1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit 6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege 9. Modulares TrainingsCenter

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8.1 Pflege und Betreuung 8.2 Aufstiegsfortbildung

8. Gesundheit und Pflege

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Gesundheit und Pflege

8.1 Pflege und Betreuung Verantwortungsbewusst und kompetent ausgebildete Betreuungskräfte nach § 87b versorgen unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachkräften Menschen mit Demenzerkrankungen. Sie motivieren, unterstützen und begleiten Bewohner beim Malen, Basteln, Kochen, Backen, Lesen und Vorlesen, Bewegungsübungen, Besuch von kulturellen Veranstaltungen sowie handwerklichen Arbeiten. Sie sind eine echte Stütze der examinierten Kräfte und wichtiger Begleiter älterer und pflegebedürftiger Menschen. Die praxisnah ausgebildeten Pflegehelfer betreuen unter Anleitung von Pflegefach-

Titel

70 

kräften Pflegeempfänger in stationären Einrichtungen und häuslichem Umfeld. Ihre Aufgaben sind alltägliche Tätigkeiten, die Pflegeempfänger nicht mehr selbstständig oder nur mit Unterstützung bewerkstelligen können. Die Ausbildung erleichtert den beruflichen Einstieg in den Pflegebereich und kann für spätere Aufstiegsmöglichkeiten genutzt werden. Die Pflegebranche sucht Tausende von Pflegehilfskräften. Beschäftigung finden Pflegehelfer in Rehabilitations- und geriatrischen Kliniken, in Altenpflegeheimen und Krankenhäusern, Altentagesstätten oder in der Kurzzeitpflege und Betreutes Wohnen. Ziel der Qualifizierung: Die Qualifikation bei der

DEKRA Akademie GmbH befähigt die nach aktuellen (pflege-)wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgebildeten Teilnehmer zur Aufnahme einer Assistenztätigkeit im sozialpflegerischen Tätigkeitsfeld.

Betreuungskraft – Modulare Qualifizierung gemäß § 87b Abs. 3 SGB XI

Zielgruppe

Menschen, die Freude an der Arbeit mit älteren Menschen haben, Interesse an der Ausübung einer helfenden Tätigkeit im sozial-pflegerischen Bereich mitbringen, bereits durch die Betreuung von Angehörigen Erfahrungen im sozial-pflegerischen Bereich sammeln konnten sowie Quereinsteiger, die sich beruflich neu orientieren möchten oder Wiedereinsteiger, z. B. nach Elternzeit

Ziel

Qualifizierung

Dauer

1 Monat (160 Stunden) Unterricht zzgl. zweiwöchiges Betreuungspraktikum

Rechtl. Grundlage

Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008 in der Fassung vom 29. Dezember 2014)

Voraussetzung

-- Ausreichende Deutschkenntnisse -- Ärztliche Bescheinigung über die Eignung zur Betreuungskraft -- Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und -- Ausgeglichenheit -- Nachweis über Orientierungspraktikum im Umfang von 40 Stunden in einer vollstationären (Pflegeheim, Kurzzeitpflege) oder teilstationären (Tages- und Nachtpflege) Einrichtung -- Ausbildungsnachweis Erste Hilfe

Abschluss/Prüfung

-- Teilnehmer erhalten folgendes Zertifikat: Zertifikat der DEKRA Akademie „Zusätzliche -- Betreuungskraft nach § 87b Abs. 3 SGB XI „ mit interner Prüfung (Schriftlich)

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Inhalt

-- Betreuungskraft § 87b SGB XI (Basis und Aufbau, 160 UE) -- Elementare Fürsorge und Betreuung -- Recht und Sicherheit -- Lebenswelten dementer Menschen -- Interaktion und Beschäftigung -- Praktikum für Betreuungskraft (80 Std.)

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit 6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege 9. Modulares TrainingsCenter

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8.1 Pflege und Betreuung 8.2 Aufstiegsfortbildung

Behandlungspflege – modulare Qualifizierung

Pflegehelfer

Pflege und Betreuung – modulare Qualifizierung gemäß § 87b SGB XI (komplett)

Menschen, die Freude an der Arbeit mit älteren Menschen haben, Interesse an der Ausübung einer helfenden Tätigkeit im medizinisch-pflegerischen Bereich mitbringen, bereits durch die Pflege von Angehörigen Erfahrungen im pflegerischen Bereich sammeln konnten sowie Quereinsteiger, die sich beruflich neu orientieren möchten oder Wiedereinsteiger, z. B. nach der Elternzeit

Menschen, die Freude an der Arbeit mit älteren Menschen haben, Interesse an der Ausübung einer helfenden Tätigkeit im sozial-pflegerischen Bereich mitbringen, bereits durch die Pflege von Angehörigen Erfahrungen im pflegerischen Bereich sammeln konnten und Quereinsteiger, die sich beruflich neu orientieren möchten oder Wiedereinsteiger, z. B. nach der Elternzeit

Menschen, die Freude an der Arbeit mit älteren Menschen haben, Interesse an der Ausübung einer helfenden Tätigkeit im sozial-pflegerischen Bereich mitbringen, bereits durch die Pflege von Angehörigen Erfahrungen im pflegerischen Bereich sammeln konnten und Quereinsteiger, die sich beruflich neu orientieren möchten oder Wiedereinsteiger, z. B. nach der Elternzeit

Qualifizierung

Befähigung zur Aufnahme einer Assistenztätigkeit im sozialpflegerischen Tätigkeitsfeld

Befähigung zur Aufnahme einer Assistenztätigkeit im sozialpflegerischen Tätigkeitsfeld

1 Woche (40 Unterrichtsstunden)

8 Wochen (240 Stunden)

13 Wochen

§ 87b Abs. 3 SGB XI

§ 87b Abs. 3 SGB XI

§ 87b Abs. 3 SGB XI

-- Abgeschlossene Pflegehelferausbildung

-- Persönliche Eignung -- Ärztliche Bescheinigung über die Eignung zum Pflegehelfer

Modul 1/1a: persönliche Eignung Modul 2: Pflegehelferausbildung Modul 3/3a: 5-tägiges Orientierungspraktikum in einem Pflegeheim o.ä. im Betreuungsbereich, Erste-Hilfe-Ausbildung und ärztliche Bescheinigung über die Eignung zur Betreuungskraft

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

-- Grundlagen -- Diabetes mellitus -- Blutdruckmessung -- Blutzuckermessung -- Physikalische Therapie -- Verabreichung von ärztlich verordneten -- Medikamenten -- Umgang mit Kompressionsstrümpfen

-- Pflegehelfer/-in (240 UE) -- Praktikum Pflegehelfer/-in (80 Std.)

Modul 1: Pflegehelfer/-in (240 UE) Modul 1a: Praktikum Pflegehelfer -in (80 Std.) Modul 2: Delegierbare Behandlungspflege (40 UE) Modul 3: Betreuungskraft § 87b SGB XI (Basis und Aufbau) (160 UE) Modul 3a: Praktikum für Betreuungskraft (80 Std.) 71

Gesundheit und Pflege

8.2 Aufstiegsfortbildung Anspruchsvolle Aufgaben angehen: Immer mehr Institutionen suchen Mitarbeiter, die soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Rehazentren, Pflegeheime oder Kureinrichtungen sowie Krankenkassen, Versicherungen und Verbände als Wirtschaftsunternehmen managen können. Eine spannende Aufgabe in einem aufstrebenden Bereich mit sicheren Zukunftsperspektiven erwartet die Absolventen.

Wir sind Spezialisten moderner Aus- und Weiterbildungsmethodik und decken ein breites Themenspektrum für alle Branchen mit individuellen Bildungsbedürfnissen unserer Kunden ab. Und bei allem gilt: Qualität steht bei uns an erster Stelle. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV.

Die DEKRA Akademie steht seit über 30 Jahren für Qualität und Innovation bei Schulungen und Qualifikationen in der Erwachsenenbildung.

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Titel

Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)

Zielgruppe

Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen, die eine Leitungsfunktion anstreben und sich hierfür vorbereiten möchten oder an Führungskräfte, die Ihre Kenntnisse ergänzen bzw. vertiefen möchten

Ziel

Berufsabschluss geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Dauer

1 Jahr (berufsbegleitend)

Rechtl. Grundlage

-- Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 53 Abs. 1 und 2 sowie § 30 Abs. 5 -- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Voraussetzung

-- Abschluss in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach mindestens einjährige Berufspraxis oder -- Abschluss in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder -- Abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder -- Abschluss in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Abschluss/Prüfung

Berufsabschluss „Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)“ mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (schriftlich und fachpraktisch)

Gültigkeit

Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet

Inhalt

-- Lern- und Arbeitsprozesse -- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse -- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen -- Gestalten von Schnittstellen und Projekten -- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse -- Führen und Entwickeln von Personal -- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Umweltschutz 5. Arbeitssicherheit 6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege 9. Modulares TrainingsCenter

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8.1 Pflege und Betreuung 8.2 Aufstiegsfortbildung

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Modulares TrainingsCenter

DEKRA „profi+“ – Modulares TrainingsCenter Zertifizierte Maßnahme nach AZWV

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Individuelles und innovatives Lernen mit „profi+“ Sie sind bereits auf dem kaufmännischen Gebiet tätig und wollen ihre Fachkenntnisse punktuell verbessern? Oder Sie haben einen gewerblich-technischen Beruf und ihre Tätigkeit erfordert weiteres kaufmännisches oder EDV-Wissen? Dann gestalten Sie mit “PROFI+“ Ihre eigene Lernstrategie. Aber dabei lassen wir Sie nicht allein. Wir entwickeln mit Ihnen individuelle Lernziele und begleiten Sie bis zum qualifizierten Abschluss. Dabei nutzen Sie all unsere Kompetenzen und vielfältigen Methoden: vom Präsenzunterricht über die praktische Übung bis hin zum virtuellen Klassenraum, Lernvideos und Online-Bibliotheken. Das von der DEKRA Akademie entwickelte und zertifizierte „Modulare TrainingsCenter“ (profi+) ermöglicht ein modulares und individuell zugeschnittenes Lernen, das Ihren beruflichen Zielsetzungen entspricht.

Das Lernen wird für Sie dadurch zeitlich und räumlich variabel. So geht Lernen heute!

Durch die Nutzung der Lernplattform „DILS“ können Sie ihren Lernfortschritt objektiv verfolgen und verbessern. Im Mittelpunkt der modularen Lernmethode steht das selbstorganisierte Lernen und Sie finden in unseren Lernbegleitern jederzeit erfahrene Ansprechpartner und kompetente Helfer. Für den Präsenzunterricht ist in der Regel ein laufender Einstieg möglich. Ziel ist der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine qualifizierte Tätigkeit in ihrem Unternehmen (Branchen unabhängig).

Zielgruppe

Personen, die sich in den Bereichen IT, kaufmännisch, Lager-, Speditions- und Transportlogistik sowie Sprachen weiterbilden möchten.

Vorteile von „profi+“

Selbstbestimmung des Lerntempos Ein Einstieg ist jederzeit möglich QQ   Die Teilnahme lässt sich in den individuellen Tagesablauf einbinden (Voll- und Teilzeit ist möglich) QQ   Individuelles und kostenloses Beratungsgespräch QQ   Erfahrene Lernprozessbegleiter QQ   QQ  

Voraussetzungen

Ausreichende Deutschkenntnisse.

Dauer QQ   QQ  

40 Unterrichtseinheiten je Modul Vorbereitung auf die externe IHKPrüfung: ca. 25 Wochen (kann nach internen Vorprüfungen individuell angepasst werden)

Abschluss

Zertifikat der DEKRA Akademie „p.r.o.f.i. TrainingsCenter mit innovativen Lernmethoden“ mit interner Prüfung (schriftlich und praktisch).

Themen

Auszüge aus möglichen Seminarinhalten zur berufsbegleitenden Einstiegs- und Zusatzqualifikation (sowohl für neue Mitarbeiter und Auszubildende oder für bestehende Mitarbeiter als Ergänzungsqualifikation):

Kaufmännisch/technische Qualifikationen

EDV*

Sprachen

-- Kaufmännische Grundlagen -- Büroarbeit, Büroorganisation u. Sekretariat -- Buchhaltung, Finanzen und Personalwesen -- Lagerverwaltung und -bewirtschaftung -- Transport- und Speditionslogistik -- Gewerbliche Sachkunde -- Unterweisungen -- Marketing

-- EDV-Grundlagen Allgemein -- Microsoft Office Anwendungen -- Lexware Office (Buchführung, Personalabrechnung und Auftragsverwaltung) -- DATEV (z. B. Finanzverwaltung) -- ECDL-Zertifikat

-- Deutsch als Fremdsprache -- Englisch (Grundlagen und Aufbau) -- Business-Englisch (z. B. Meetings, Telefonieren)

Lagerlogistik – Vorbereitung auf die externe IHK-Prüfung

Pflege

-- Fachlagerist -- Fachkraft für Lagerlogistik -- Industriekaufmann -- Kaufmann für Büromanagement -- Kaufmann für Spedition- und Logistikdienstleistung -- Einzelhandelskaufmann -- Logistikmeister -- Gabelstapler bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal

-- Betreuungsassistenten -- Pflegehelfer

* = Modular zur Grundausbildung oder als Prüfungsvorbereitung

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Index

Alle Seminare auf einen Blick 1. Transport und Verkehr 1.1 EU-Kraftfahrer – Weiterbildung Güterverkehr (Lkw)

EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 1: Wirtschaftlich fahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 4: Fahrer und Image . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 5: Ladung sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

1.2 EU-Kraftfahrer – Weiterbildung Personenverkehr (Bus)

EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 1: Wirtschaftlich fahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 2: Fahrer und Image . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 4: Sozial- und Rechtsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 5: Der Fahrgast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Güter-/Personenverkehr

Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) – Güterverkehr/Personenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) – Güterverkehr/Personenverkehr (Umsteiger) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

1.4 Simulatorgestütztes Fahrertraining „ProFahrT“

Simulatorgestütztes Fahrertraining „ProFahrT“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

1.5 Ladungssicherung

Ladungssicherung Lkw – Seminar für Fahrpersonal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Ladungssicherung Lkw – Qualifizierung gem. VDI 2700a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Container-Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO (Lenk- und Ruhezeiten)

Digitales Kontrollgerät DTCO – Seminar für Fahrpersonal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

1.7 Aufstiegsfortbildung

Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr (IHK) – Vorbereitung auf die Externenprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik (IHK) – Vorbereitung auf die Externenprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Fachkunde für den Güterkraftverkehr (Verkehrsleiter IHK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

2. Lager und Logistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge

Gabelstapler bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal (2 oder 5 Tage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Gabelstapler bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal (2 Tage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Gabelstapler bedienen – Jährliche Unterweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Schubmaststapler bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Teleskopstapler bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

2.2 Regalprüfung

Regalanlagen prüfen – Qualifizierung zur befähigten Person für die Sichtprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Regalanlagen prüfen – Qualifizierung zur befähigten Person (Regalinspekteur) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

2.3 Aufstiegsfortbildung

Fachlagerist/-in (IHK) – Vorbereitung auf die Externenprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Fachkraft für Lagerlogistik (IHK) – Vorbereitung auf die Externenprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Geprüfte/-r Logistikmeister/-in (IHK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

3. Gefahrgutlogistik 3.1 Gefahrgutfahrerschulungen

Gefahrgutfahrer Erstschulung – Basiskurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefahrgutfahrer Erstschulung – Aufbaukurs Tank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefahrgutfahrer Erstschulung – Aufbaukurs Klasse 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefahrgutfahrer Erstschulung – Aufbaukurs Klasse 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefahrgutfahrer – Auffrischungsschulung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

3.2 Gefahrgutbeauftragte

Gefahrgutbeauftragte/-r: Erster Verkehrsträger Straße – Grundschulung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefahrgutbeauftragte/-r: Verkehrsträger See – Grundschulung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefahrgutbeauftragte/-r: Allgemeiner Teil und Erster Verkehrsträger Straße oder See – Prüfungsvorbereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefahrgutfahrer/-in – Mitarbeiterschulung gemäß ADR 1.3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefahrgutfahrer/-in – Mitarbeiterschulung gemäß IMDG 1.3 für Landpersonal im Seeverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

34 34 35 35 35 36 36 37 37 37

4. Umwelt/Arbeitsschutz 4.1 Sachkunde gemäß TRGS

Asbestarbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C: ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und Arbeiten geringen Umfangs . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Sachkunde nach TRGS 520: Errichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle – Sachkundelehrgang . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Sachkunde nach TRGS 520: Errichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle – Fortbildung für Sachkundige . . . . . . . . . . . . 41 Leichtflüssigkeits-Abscheideranlagen nach DIN 1999-100 – Sachkunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

5. Arbeitssicherheit 5.1 Betriebliche Arbeitssicherheit (Arbeitsmittel)

Leitern und Tritte prüfen – Qualifizierung zur befähigten Person . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Leitern und Tritte prüfen – Qualifizierung zur befähigten Person (Fortbildung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Behälterprüfung (Absetz- und Abrollbehälter) unter Arbeitsschutzgesichtspunkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

5.2 Mitarbeiterschulungen

Sicherheitsbeauftragte/-r: Qualifizierung zur beauftragten Person – Basisseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Sicherheitsbeauftragte/-r: Qualifizierung zur beauftragten Person – Basisseminar (Blended Learning) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

76 

SCC Dok. 17 – Führungskräfteschulung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 SCC Dok. 18 – Mitarbeiterschulung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

5.3 Brandschutz

Brandschutzhelfer/-in – Erstschulung (offenes Seminar) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Handfeuerlöscher – Unterweisung (Feuerlöschübung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Evakuierungshelfer/-in – (offenes Seminar) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

6. Handwerk und Industrie 6.1 Baumaschinen und Baustellensicherung

Radlader bedienen – Unterweisung für Fahrpersonal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bagger bedienen – Unterweisung für Fahrpersonal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Baustellensicherung an Straßen – Seminar für die Sicherung auf Bundesautobahnen nach MVAS 99 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Baustellensicherung an Straßen – Seminar für die Sicherung innerorts/Landstraßen nach MVAS 99 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

6.2 Krane

Brücken-, Portal- und Hallenkrane bedienen – Unterweisung für Kranführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lkw-Ladekran bedienen – Unterweisung für Kranführer und Instandhaltungspersonal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Flurgesteuerte Hallenkrane bedienen – Unterweisung für Kranführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anschlagen von Lasten – Unterweisung für Anschläger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Baumaschinen und Krane bedienen – Jährliche Unterweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

52 52 53 53 54 54 55 55 55

6.3 Hubarbeitsbühnen

Hubarbeitsbühnen bedienen – Unterweisung für Bediener (mit oder ohne Vorkenntnisse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Hubarbeitsbühnen bedienen – jährliche Unterweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

6.4 Schweißen

E-Schweißen (E-Handschweißen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Metall-Inertgasschweißen (MIG-Schweißen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Metall-Aktivgasschweißen (MAG-Schweißen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfram-Inertgasschweißen (WIG-Schweißen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

58 58 59 59

6.5 Aufstiegsfortbildung

Geprüfte/-r Industriemeister/-in der Fachrichtung Metall (IHK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in (IHK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

7. Verwaltung und IT 7.1 Aufstiegsfortbildung

Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Ausbildung der Ausbilder (AdA) – Vorbereitung auf die Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Datenschutz – Überblick für betriebliche Entscheider . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Zertifizierte/-r Projektmanagementfachmann/-frau (GPM/ IPMA)® Level D . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Projektmanager/-in (GPM/ IPMA)® Level C/B Kompakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

8. Gesundheit und Pflege 8.1 Pflege und Betreuung

Betreuungskraft – Modulare Qualifizierung gemäß § 87b Abs. 3 SGB XI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Behandlungspflege – modulare Qualifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pflegehelfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pflege und Betreuung – modulare Qualifizierung gemäß § 87b SGB XI (komplett) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

70 71 71 71

8.2 Aufstiegsfortbildung

Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

9. Modulares TrainingsCenter Kaufmännisch/technische Qualifikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 EDV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Lagerlogistik – Vorbereitung auf die externe IHK-Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

77

DEKRA Akademie GmbH Auftraggeber

Rechnungsadresse und andere Angaben Ansprechpartner/-in

Firma / Name

Telefon

Zusatz / Vorname

Telefax

Straße

eMail

PLZ Ort

Seminaranmeldung Telefon: 0431.80096-60 Telefax: 0431.80096-70 E-Mail: [email protected]

DEKRA Akademie GmbH Grasweg 23 24118 Kiel Seminar Nummer / Kennzeichen

Sonstiges

Name / Bezeichnung Ort, falls abweichend von oben stehender DEKRA-Adresse Termin / Zeitraum von-bis

Preis in EUR ohne MwSt.

Teilnehmer 1

Preis in EUR inkl. MwSt.

Teilnehmer 2

Name Vorname Straße PLZ Ort Telefon Geburtsdatum









Geburtsort Nationalität Bescheinigung + Ablaufdatum Sonst. (änderbar) Bei Abrechnung über DKV EURO SERVICE bitte angeben

DKV-Karten-Nr. Freiwillige Angaben

Amtliches Kennzeichen

Km-Stand des Fahrzeugs

Ihre persönlichen Angaben werden von uns zur Auftragsabwicklung sowie für eigene Direktmarketingzwecke genutzt. Falls Sie keine weiteren Informationen von der DEKRA Akademie GmbH mehr erhalten wollen, können Sie uns dies jederzeit mit Wirkung für die Zukunft mitteilen. (x) JA, bitte informieren Sie uns über zukünftige Seminare und Aktivitäten. Bemerkungen

Amtliches Kennzeichen

Km-Stand des Fahrzeugs

Mit seiner Unterschrift erklärt der Auftraggeber, dass er die von ihm angemeldeten Teilnehmer über den Inhalt unserer 'Allgemeinen Teilnahmebedingungen - Offene Seminare' informiert hat. Der Auftraggeber haftet für Zuwiderhandlungen der von ihm angemeldeten Teilnehmer. (x) JA, bitte informieren Sie uns über Übernachtungsmöglichkeiten. Ort und Datum

Stempel und Unterschrift des Auftraggebers

78 

Allgemeine Teilnahmebedingungen offene Seminare

1. Geltungsbereich Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Standardseminare der DEKRA Akademie, nachfolgend DEKRA genannt. 2. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss 2.1 Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder Online bei unseren Standorten erfolgen. 2.2 Lehnt DEKRA nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich ab, gilt die Anmeldung als angenommen. 3. Seminarinhalte 3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird. 3.2 DEKRA ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird. 4. Widerruf bei Fernabsatzverträgen Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann seine/ihre als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist unter Angabe des Seminartitels und des Seminarortes an die am Ende genannte Adresse oder Faxadresse zu richten. 5. Rücktritt Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich. 5.1 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist berechtigt, bis zu 10 Werktage vor Beginn des Seminars ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell geleistete Seminargebühren werden in vollem Umfang zurück erstattet. 5.2 Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin 50% der Seminargebühren zu entrichten. 6. Absage des Seminars DEKRA behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. Nichterreichen der seminar-typabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage wird DEKRA versuchen, den Teilnehmer/die Teilnehmerin auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer/die Teilnehmerin einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits bezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens DEKRA oder deren Erfüllungsgehilfen. 7. Kündigung Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während eines mehrtägigen Seminars bleibt unberührt. Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. 8. Zahlungsbedingungen 8.1 Für Seminare und sonstige Leistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. 8.2 Die Seminargebühren sind zu Seminarbeginn fällig. 8.3 DEKRA ist berechtigt, vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (z. B. Einzahlungsbeleg) zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist DEKRA berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme am Seminar auszuschließen.

8.4 Verzug tritt mit Beginn des Seminars ein. Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin bis zum Beginn des Seminars nicht die Seminargebühr bezahlt haben und dennoch am Seminar teilnehmen, ist der rückständige Rechnungsbetrag mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 9. Rechte an den Seminarunterlagen Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmern/Teilnehmerinnen eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich DEKRA vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von DEKRA in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 10. Verwendung persönlicher Daten der Teilnehmer/-innen Die übermittelten Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin werden im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit von DEKRA in der EDVAnlage verarbeitet. 11. Haftung DEKRA haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von DEKRA zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. 12. Erfüllungsort Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. 13. Gerichtsstand 13.1 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von DEKRA, soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. 13.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 13.3 Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen von DEKRA gegen den Teilnehmer/die Teilnehmerin, soweit er/sie Nichtkaufmann ist, sein/ihr Wohnsitz als Gerichtsstand. 14. Schlussbestimmungen 14.1 Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden. 14.2 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam. 14.3 Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. DEKRA Akademie GmbH Handwerkstraße 15 70565 Stuttgart Telefax 0711 7861 — 2655 Sitz Stuttgart, NRB Nr.: 14985 GF

79

Arbeitssicherheit

DEKRA Akademie – Stark in Sachen Sicherheit.

Bringen Sie Ihren Betrieb in Sicherheit! Unternehmen und deren Beschäftigte müssen branchenübergreifend in ihrer täglichen Arbeit eine Vielzahl von Vorschriften und Gesetzen beachten, damit Unfälle und Gefahren für Mensch und Umwelt zuverlässig vermieden werden. Das nötige Wissen hierfür, so verlangt es der Gesetzgeber, muss nachweislich erworben und in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. 80 

Damit Sie stets den Überblick über geforderte Schulungen und Unterweisungen zu wichtigen Themenfelder wahren, haben wir Ihnen auf der nächsten Seite eine praktische Checkliste zusammengestellt. Mit dieser Planungshilfe und dem vielfältigen Bildungsangebot der DEKRA Akademie GmbH, schaffen Sie frühzeitig fachlich und rechtlich Sicherheit für Ihr Unternehmen!

Für weitere Informationen und individuelle Angebote stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Schulung

Jährliche Unterweisung

Art der Qualifizierung

Einweisung

Machen Sie den betriebsinternen Schnell-Check!

eigene Anmerkungen

Gabelstapler bedienen Mitgängerfahrzeuge bedienen Hubarbeitsbühnen bedienen Baumaschinen bedienen Lkw-Ladekrane bedienen Autokrane bedienen Hallen-/Brückenkrane bedienen Anschlagmittel richtig einsetzen Anschlagmittel prüfen EU-Berufskraftfahrer-Weiterbildungsmodule Ladung sichern Wirtschaftlich fahren Gefahrgüter transportieren Gefahrstoffe lagern Regalanlagen prüfen Leitern und Tritte prüfen Pers. Schutzausrüstung richtig einsetzen Brandschutzhelfer/Notfallhelfer Jährliche Sicherheitsunterweisung Jährliche Unterweisung Elektrofachkräfte

SCC

SCC Führungskräfte- u. Mitarbeiterschulung

81

Mit Kompetenz und Sympathie

Allgemeine Hinweise Service Center Lübeck

Beratung und Service

Prüfungen in anderen Sprachen

Seit 1988 ist DEKRA Akademie in Lübeck tätig. Als verlässlicher Partner bieten wir Qualifizierungen, Fortbildungen, spezielle Rehabilitationslehrgänge, offene Seminare und Inhouse-Schulungen an.

Ob organisatorische Wünsche, Ummeldungen, Fragen zu Teilnahmebedingungen, Abschlüssen oder Rechnungen– unsere Mitarbeiter helfen in jedem Fall weiter.

Die Prüfung zu einzelnen Seminaren kann auf Anfrage auch in verschiedenen Muttersprachen abgelegt werden.

Moderne Ausstattungen, erprobte Lernmethoden und praxiserfahrene Trainer sorgen für eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung. Entsprechend der Produktausrichtung bieten wir Ihnen unsere Angebote an den unterschiedlichen Standorten an. Unsere Teams helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung besonderer Wünsche und Anforderungen.

Anmeldung zu Seminaren Sie können eine Seminaranmeldung auch direkt unter: www.dekra-akademie.de online vornehmen. Für dort nicht aufgeführte Seminarangebote aus diesem Katalog stehen Ihnen die ausgewiesenen Ansprechpartner gerne zur Verfügung

Seminare bei Ihnen im Unternehmen Mit unseren Inhouse-Seminaren stellen wir uns ganz auf ihr Unternehmen ein. Dabei konzentrieren wir uns auf das Wesentliche. Seminarabläufe und -Inhalte stimmen wir gerne auf Ihre Bedürfnisse ab.

82 

Finanzielle Fördermöglichkeiten Bildungsscheck, Bildungsprämie, Weiterbildungssparen, Bildungsgutschein oder das Förderprogramm De-minimis“ bzw. „Ausund Weiterbildung“ des Bundesamtes für Güterverkehr ermöglichen eine finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen. Wir beraten Sie gerne.

Der DEKRA Konzern Informationen über alle Geschäftsbereiche der DEKRA SE finden Sie unter. www.dekra.de

Unsere gesamte Palette Einen Überblick über alle Seminare erhalten Sie unter: www.dekra-akademie.de

Service Center Lübeck – Wir stehen für Sie bereit DEKRA Akademie – unsere Standorte in Schleswig Holstein Eckernförde

Flensburg

Geesthacht

Bachstraße 4 23340 Eckernförde Tel.: 0431.80096-60 Fax: 0431.80096-70 E-Mail: [email protected]

Lilienthalstraße 20 24941 Flensburg Tel.: 0431.80096-60 Fax: 0431.80096-70 E-Mail: [email protected]

Steinstraße 80 21502 Geesthacht Tel.: 0451.48425-0 Fax: 0451.475481 E-Mail: [email protected]

Kiel

Ladelund

Leck

Grasweg 23 24118 Kiel Tel.: 0431.80096-60 Fax: 0431.80096-70 E-Mail: [email protected]

Dorfstraße 44 25926 Ladelund Tel.: 0431.80096-60 Fax: 0431.80096-70 E-Mail: [email protected]

Norderbergstraße 32 25917 Leck Tel.: 0431.80096-60 Fax: 0431.80096-70 E-Mail: [email protected]

Lübeck

Neumünster

Niebüll

Bei der Gasanstalt 14 -16 23560 Lübeck Tel.: 0451.48425-0 Fax: 0451.475481 E-Mail: [email protected]

Rungestraße 10 24537 Neumünster Tel.: 04321.9075-0 Fax: 04321.54234 E-Mail: [email protected]

Hauptstraße 6 25899 Niebüll Tel.: 0431.80096-60 Fax: 0431.80096-70 E-Mail: [email protected]

Schleswig Ilensee 4 24837 Schleswig Tel.: 0431.80096-60 Fax: 0431.80096-70 E-Mail: [email protected]

Alle Standorte der DEKRA Akademie finden Sie unter: www.dekra-akademie.de

Impressum Geschäftsführung

Redaktion

Hinweis

Jörg Mannsperger DEKRA Akademie GmbH, Stuttgart Handwerkstraße 15 70565 Stuttgart Tel.: 0711.78 61-0 www.dekra-akademie.de

André Voß DEKRA Akademie GmbH, Lübeck

Grafik

Zur besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Katalog auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben auf Frauen wie Männer.

Kai Mussler DEKRA Akademie GmbH, Stuttgart

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Marketing Diotima Neuner-Jehle DEKRA Akademie GmbH, Stuttgart

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Sie haben Fragen? hier bekommen Sie Antworten!

DEKRA Akademie GmbH DEKRA Akademie GmbH Ser viceCenter Lübeck Bei der Gasanstalt 14–16 23560 Lübeck Tel.: 0451.48425-0 Fax: 0451.475481 E-Mail: [email protected] www.dekra-akademie.de/luebeck

DEKRA Akademie GmbH Handwerkstraße 15 D-70565 Stuttgart Infotelefon 0711.7861-3939 Internet www.dekra-akademie.de E-Mail [email protected] Änderungen vorbehalten.

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