1 Saatguternte und Forstpflanzenanzucht aus der Sicht einer Forstbaumschule von Dr. rer. silv. Sabine Labitzke Forstbaum...
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Saatguternte und Forstpflanzenanzucht aus der Sicht einer Forstbaumschule von Dr. rer. silv. Sabine Labitzke Forstbaumschulen „Fürst Pückler“ Zeischa GmbH
Herkunftsgebiete Was sind Herkunftsgebiete? Herkunfsgebiete sind im FoVG, § 2, wie folgt definiert: „[…] das Gebiet oder die Gesamtheit von Gebieten mit annähernd einheitlichen ökologischen Bedingungen, in denen sich Erntebestände oder Saatgutquellen einer bestimmten Art oder Unterart befinden, die unter Berücksichtigung der Höhenlage ähnliche phänotypische oder genetische Merkmale aufweisen.“
Saatguternte Waldbesitzer:
Vertragsfirma:
Forstbetrieb ………… ……………………… ……………………… ………………………
Forstbaumschulen „Fürst Pückler“Zeischa GmbH & Co. KG Niederlausitz Dorfstraße 15 b 04924 Zeischa FoVG-Betr.-Nr.: 121 1633 3
ERNTEÜBERLASSUNGSVERTRAG 1.
.. / 20.. / L
Zwischen Waldbesitzer und Vertragsfirma (siehe oben) wird folgender Vertrag abgeschlossen:
1.
Die Vertragsfirma zeigt dem Waldbesitzer die Ankunft der Sammler rechtzeitig vor Erntebeginn an.
2.
Die Beerntung erfolgt unter Aufsicht des Waldbesitzers.
3.
Das Erntegut ist arbeitstäglich bei der vom Waldbesitzer bzw. dessen Beauftragten eingerichteten Sammelstelle abzuliefern. Dieser ist auch für die ordnungsgemäße Einlagerung und Behandlung des Saatgutes zuständig.
4.
Der Sammelstellenleiter trägt die übernommenen Erntemengen nach Gewicht mit Bemessung der Sammler in das Erntebuch ein.
5.
Nach Beendigung der Ernte dient das abgeschlossene Sammelbuch dem Waldbesitzer als Unterlage für die Ausstellung des Stammzertifikates.
Der Vertragsfirma wird die
( ) Saatgutgewinnung am stehenden Stamm
( )
Saatgutgewinnung am liegenden Stamm
( X ) Gewinnung von Laubbaumfrüchten
auf ihre Kosten und Gefahr aus den nachstehend zugelassenen Beständen / Plantagen überlassen:
Baumart
2.
Ernteort
Erntefläche
Registernummer
6. Die Vertragsfirma mit Ihrem Personal und beauftragten Beerntungsunternehmen gewährleistet die Beerntung entsprechend des Forstvermehrungsgutgesetzes.
Die Pachtentschädigung erfolgt in Form von:
( ) Naturalentschädigung
( ) 10% der geernteten Zapfenmenge (NH+ER)
( ) Pachtentgelt
( ) 15% von Laubbaumfrüchten
7.
Die Vertragsfirma sowie von ihr beauftragte Beerntungsunternehmen sind registrierte Forstsamen-/ Forstpflanzenbetriebe gemäß Forstvermehrungsgutgesetz.
8.
Der Waldbesitzer zeigt bei der zuständigen Landeskontrollstelle für forstliches Vermehrungsgut die Beerntung an und erwirkt die Bereitstellung des Stammzertifikates zum Abschluss der Beerntung.
9.
Der Waldbesitzer verpachtet den Erntebestand/die Erntebestände, der/die im Ernteüberlassungsvertrag aufgeführt ist/sind, ausschließlich an die Erntefirma. Die Einweisung weitere Erntefirmen in diesen Bestand/diese Bestände ist unzulässig.
…. EURO je kg ……
Entschädigungsbedingungen: Die Rechnungslegung erfolgt durch den Waldbesitzer auf der Grundlage des Stammzertifikates.
3.
Vertragsdauer
Der Vertrag wird für das Erntejahr ….. geschlossen und endet am 31.12… . oder Der Vertrag wird ab dem Erntejahr ….. für … Jahre geschlossen und endet am 31.12. ….. . oder Der Vertrag wird ab dem Erntejahr ….. für unbefristete Zeit geschlossen. Die Kündigungszeit beträgt ein Jahr zum Ende des folgenden Jahres. Die nachstehenden Bestimmungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
Ort, Datum, Unterschriften Waldbesitzer:
Vertragsfirma:
Saatguternte
Forstpflanzenanzucht Arbeitsabläufe in den Forstbaumschulen „Fürst Pückler“ Zeischa Produktion Frühjahr