REPORT. Siegen. IHK-Info-Hotline für Krisenfälle: Wo die Familie das Sagen hat. Konjunkturumfrage: Stimmung auf Talfahrt

February 16, 2016 | Author: Friedrich Baumgartner | Category: N/A
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REPORT WIRTSCHAFTSREPORT SIEGEN · OLPE · WITTGENSTEIN INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER SIEGEN

3/09 88. JAHRGANG A 4791

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Wo die Familie das Sagen hat 2

Konjunkturumfrage: Stimmung auf Talfahrt 36

Maßanzug für den Geschäftsalltag 64

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In dieser Ausgabe

Liebe Leser, wussten Sie eigentlich, dass Familienunternehmen die deutsche Unternehmenslandschaft in allen Wirtschaftsbereichen dominieren? Firmen, in denen die Familie das Sagen hat – wie beispielsweise die SchwarzGruppe, Robert Bosch oder Aldi – gehören zu den umsatzstärksten Konzernen. Ein Drittel aller Großunternehmen in Deutschland, mit mehr als 50 Millionen Euro Umsatz, sind in familiärer Hand. Aber was macht dieses Erfolgsmodell eigentlich aus? Und worin liegen die besonderen Stärken und Risiken eines familiengeführten Betriebes? Der WIRTSCHAFTSREPORT geht dieser Frage in seiner Titelgeschichte „Inhabergeführte Unternehmen: Wo die Familie das Sagen hat“ ab Seite 2 auf den Grund. Außerdem stand im vergangenen Monat ein Highlight auf dem Programm: NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers kam als Ehrengast des Jahresempfangs der IHK Siegen in angespannter wirtschaftlicher Lage nach Südwestfalen, in den industriellen Schwerpunkt Nordrhein-Westfalens, wie er sagte. Und so rückte er auch die Wirtschaftskrise in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen gegenüber den rund 1000 Gästen. Eine Sichtweise, die IHK-Präsident Klaus Vetter gerne aufnahm. Einzelheiten auf Seite 26. Die Auswirkungen des weltweiten Konjunktureinbruchs sind auch im Sieger-, Sauer- und Wittgensteiner Land immer stärker zu spüren, wie Sie in unserer Konjunkturumfrage auf Seite 36 lesen können. Die Konjunkturlokomotive der vergangenen Jahre – die exportintensive Industrie – wird von der Schnellig-

keit und Gleichzeitigkeit, mit der auf fast allen internationalen Märkten die Nachfrage zurückgeht, stark getroffen. Die Autozulieferer trifft es dabei früher und intensiver als den Maschinenbau, der vorhandene Auftragsbestände abarbeitet. Ihre derzeitige Wirtschaftslage beurteilen aber immer noch 63 Prozent der Unternehmen in allen Branchen gut oder befriedigend. „Verteilen statt Vernichten“ heißt es auf Seite 54. Ein Bereich, mit dem sich die Siegener Tafel beschäftigt. Sybille Klein und Anne Schäfer lauten die Namen von zwei starken Frauen an der Front, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement seit zehn Jahren dazu beitragen, die wachsende Armut von Kindern, Alleinerziehenden, Arbeitslosen und Rentnern zu lindern. Denn wie real Armut ist, das wissen sie durch die „Kunden“ der Siegener Tafel. Unterstützt werden die Frauen von einer starken Allianz aus Sponsoren und Ehrenamt. Mit dabei sind auch viele heimische Betriebe. Zum Schluss geht es in unserer Rubrik E:biz ab Seite 64 um einen „Maßanzug für den Geschäftsalltag“, nämlich die „Mobilität für den Mittelstand“. Wie viel Material befindet sich noch auf dem Außengelände? Wie viel liegt im Lager? Welche Mengen müssen neu bestellt werden? Reicht die Produktion noch für die Kunden A, B und C? Fragen, mit denen sich ein Unternehmen täglich beschäftigen muss. Doch kein Grund, sich den Kopf zu zerbrechen. In Kreuztal-Kredenbach hat sich die Netstyle Informationstechnik GmbH auf Komplettlösungen für die Mobilität im Geschäftsalltag spezialisiert, weiß Ihre Redaktion REPORT

REPORT Industrie- und Handelskammer SIEGEN – OLPE – WITTGENSTEIN Ausgabe März 2009 Titelgeschichte Inhabergeführte Unternehmen: Wo die Familie das Sagen hat Aktuell IHK-Galerie zeigt den Künstler Marc Baruth Facharbeiterprüfung erfolgreich bestanden Mauterhöhung zwingt zu Entlassungen Absicherung von Auslandsgeschäften IHK-Hotline für Krisenfälle Hilfe bei der Unternehmensnachfolge

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Bekanntmachungen

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Berichte IHK lud zum Jahresempfang 2009 Straßennetz: Raus aus dem Stau! Konjunkturumfrage: Stimmung auf Talfahrt Die „Alte Meierey Schwarz“ tischt auf Siegener Tafel: Verteilen statt vernichten Achtung bei der Wasserrahmen-Richtlinie Mobilität im Mittelstand

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Wirtschaft in der Region

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Firmenporträt DMC Dynaplat

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Kommunalporträt Stadt Drolshagen

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Nachrichten für die Praxis Auszeichnungen, Jubiläen und Geburtstage Unternehmensnachfolgebörse Bücher Recyclingbörse Technologiebörse Kooperationsbörse Handels- und Genossenschaftsregister Kultur Kommentiert – Notiert Impressum

REPORT

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Wo die Familie das Sagen hat INHABERGEFÜHRTE UNTERNEHMEN

Wussten Sie eigentlich, dass Familienunternehmen die deutsche Unternehmenslandschaft in allen Wirtschaftsbereichen dominieren? Firmen, in denen die Familie das Sagen hat – wie beispielsweise die Schwarz-Gruppe, Robert Bosch oder Aldi – gehören zu den umsatzstärksten Konzernen. Ein Drittel aller Großunternehmen in Deutschland, mit mehr als 50 Millionen Euro Umsatz, sind in familiärer Hand. Aber was macht dieses Erfolgsmodell eigentlich aus? Und worin liegen die besonderen Stärken und Risiken eines familiengeführten Betriebes? Der WIRTSCHAFTSREPORT ging dieser Frage auf den Grund.

tig ausgelegt und nicht von kurzfristigen Managerinteressen geleitet sei. So plane man Investitionen meist auf lange Sicht. Nicht die kurzfristige Gewinnoptimierung, sondern die solide Bewirtschaftung und Erhaltung des Unternehmens auch für kommende Generationen steht oftmals im Vordergrund.

L

aut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln zur Zukunft der deutschen Familienunternehmen sind insgesamt 94 Prozent der Betriebe Familienunternehmen. Sie stellen 57 Prozent der Arbeitsplätze und erzielen 42 Prozent der Umsätze. In den Familienunternehmen wurden im untersuchten Zeitraum 2003 bis 2006 sogar mehr Arbeitsplätze geschaffen als in den anderen Firmen. „Familienunternehmen sind stabiler“, erläutert der Autor der Studie, KlausHeiner Röhl. Auch Rainer Kolleß, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Kolleß Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Siegen-Geisweid, ist sich sicher: „Familienunternehmen verfügen oftmals über zwei zentrale Wettbewerbsvorteile: das Wir-Gefühl und die Weitsicht.“ Ein intaktes familiengeführtes Unternehmen besteche darin, dass die Planung langfris-

Schließlich streben mehr als 70 Prozent der Familienunternehmen eine familieninterne Nachfolge an, ermittelte das Beratungsunternehmen Pricewaterhouse-Coopers. Vielfach beobachtet Kolleß als Steuerund Wirtschaftsexperte bei Familienunternehmern auch ein höheres Verantwortungsbewusstsein, sowohl für den Standort und die Region als auch für die Mitarbeiter. Darüber hinaus kommt den familiengeführten Betrieben eine weitere Stärke zugute: Sie können Entscheidungen schnell und relativ unkompliziert

Interne Nachfolge wird angestrebt treffen. Kolleß: „Durch Kontinuität wird bei Kunden und Mitarbeitern Vertrauen aufgebaut. Flache Hierarchien führen zu kurzen Entscheidungswegen und hoher Flexibilität. Dies bedingt natürlich, dass hierarchisch klare Strukturen geschaffen und eine sinnvolle Aufgabenteilung erfolgt ist.“ Der Zusammenhalt oder der Zerfall des Familien-

unternehmens, so Kolleß weiter, hänge allerdings direkt mit der Qualität der emotionalen Beziehungen und einem gemeinsamen Wertegefühl zusammen: „Familiäre Einigkeit ist für ein Familienunternehmen überlebensnotwendig.“ Das liegt nahe, denn neben allen Vorteilen, die ein familiengeführter Betrieb mit sich bringt, ist auch ein hohes Risikopotenzial vorhanden. Auf den Punkt gebracht: In den Stärken der eigentümergeführten Firmen liegen gleichzeitig die größten Risiken. Denn sobald eine Unternehmensstruktur bei einem Generationenwechsel – beispielsweise vom „Alleinherrscher“ in eine sogenannte „Geschwistergesellschaft“ übergeht – öffnet sich ein breites Feld an möglichen Konflikten. Frei nach dem Motto: „Der Vater erstellt’s, der Sohn erhält’s, den Enkeln zerfällt’s.“ Rainer Kolleß: „Zwistigkeiten in Familienunternehmen haben oft ihre Ursache in der wachsenden Entfremdung der Familienmitglieder zum Unternehmen und untereinander sowie in den sich unterschiedlich entwickelnden Interessen der Familienmitglieder. Der Grundsatz des Erfolges eines intakten Familienunternehmens – das Unternehmensinteresse geht vor das Interesse des Einzelnen – tritt dann mehr und mehr zurück. Zudem bildet sich Nährboden für Unverständnis und Differenzen.“ Auch für Familienunternehmen sei die Pflege der Firmen- und Familienkultur wichtig und Teil erfolgreicher Unternehmenspolitik. Ein anderes Problem ist häufig die Tatsache, dass der Senior bei der Übergabe seiner Firma an die kommende Generation nicht loslassen kann. „Daraus können Behinderungen und Erschwernisse über lange Zeit-

Rainer Kolleß ist sich sicher: „Familienunternehmen verfügen oftmals über zentrale Wettbewerbsvorteile.“ REPORT

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Friedhelm Dornseifer (li.) brachte nämlich in Sachen Nachfolge schon frühzeitig alles unter Dach und Fach. So teilt sich der Familienunternehmer seit anderthalb Jahren die Geschäftsführung mit seinen beiden Söhnen Peter und Jörg (re.).

räume erwachsen, die für das Unternehmen nicht förderlich sind“, so Kolleß. Das alles muss aber nicht sein, fügt er schnell hinzu: „Wer rechtzeitig Vorsorge trifft, ist gut beraten und kann dafür sorgen, dass solche Gefahren vermieden werden. Verhindern lassen sich Streitigkeiten natürlich nie ganz, aber zumindest kann man das Streitrisiko deutlich verringern.“ Dafür sollten allerdings einige Grundsätze klar beachtet werden. Kolleß: „Es sollte klar abgegrenzt sein, was dem Unternehmen gehört und was der Familie. Auch Gewinnbezugs- und Entnahmerecht sowie Vergütungsansprüche müssen klar und eindeutig geklärt sein. Sie sollten möglichst einem Fremdvergleich standhalten, das heißt wie unter Fremden bemessen

Regeln zur Konfliktprävention sein – unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze. Zusätzlich muss ein Regelwerk zur Nachfolge bestehen.“ Bei Eintritt von Familienmitgliedern in das Management stellen sich Fragen nach Kompetenz, Erfahrung und Karriere. All diese Fragen bewegen sich bei Familienunternehmen oft im Spannungsfeld von Unternehmen und Familie. Sie müssen eindeutig beantwortet werden und sollten neutral nach sachlichen Gesichtspunkten und nicht emotional nach familiären ausgerichtet werden. „Oft werden gerade in diesen Fragen“, so Kolleß, „in guter Absicht Fehler gemacht, die für das Unternehmen und auch den Nachfolger belastend sind“. Ähnliches gilt für Regelungen im Fall des Todes oder in Bezug auf den Gesellschafterwechsel bei Familienunternehmen – zum Beispiel durch Austritt oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen. Wichtig sind klare, eindeutige und vor allem angemessene Erbregelungen, die auch das Unternehmensrisiko zutreffend bewerten, in enger Verzahnung mit den unternehmensspezifischen Vertragswerken wie zum Beispiel dem Gesellschaftsvertrag unter Beachtung steuerlicher Hindernisse und Fallstricke. REPORT

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Leider, so Kolleß, setzten die meisten Familienunternehmer sich nicht frühzeitig genug mit entsprechenden Nachfolgeregelungen auseinander. Prävention ist hier aber das A und O. Fast jede Nachfolge ist ein länger laufender Prozess, der manchmal auch unterstützendes Coaching und Beratung erfordert, um ihn erfolgreich zu gestalten. Neutraler kenntnisreicher Sachverstand kann helfen, Emotionalität im Sinne der Sache zu kanalisieren. Die Unternehmensgruppe Dornseifer mit Stammsitz in Wenden gehört in diesem Zusammenhang zu den Vorzeigeunternehmen im IHK-Bezirk. Friedhelm Dornseifer, Sohn des Firmengründers Otto, brachte nämlich in Sachen Nachfolge schon frühzeitig alles unter Dach und Fach. Und das, obwohl der 62-Jährige noch aktiv als Geschäftsführer des 1100 Mitarbeiter starken Unternehmens

Annette Leitz ist die Urenkelin des Firmengründers Friedrich Müller, der im Jahr 1867 das erste UhrmacherGeschäft im Siegerland eröffnete.

agiert. So teilt sich der Familienunternehmer seit anderthalb Jahren die Geschäftsführung mit seinen beiden Söhnen Peter und Jörg. „Die einzelnen Zuständigkeitsbereiche sind klar getrennt, sodass man im Tagesgeschäft kaum Berührungspunkte hat.

Vorteile gegenüber anderen Betrieben Streitigkeiten sind darum so gut wie ausgeschlossen“, erklärt Sohn Jörg Dornseifer. Während der 33-Jährige für alle Angelegenheiten rund um den Einzelhandel verantwortlich ist, regelt sein Bruder Peter die Produktionsbereiche Fleisch- wie Wurstwaren, Brot, Backwaren und Fertiggerichte. Sämtliche Vertragswerke zur Nachfolgere-

gelung seien in trockenen Tüchern. Oberste Priorität, so versichert Sohn Jörg Dornseifer, habe dabei immer der Schutz und Weiterbestand des Unternehmens gehabt. Auf die Frage, welche Vorteile denn wohl ein Familienunternehmen gegenüber anderen Betrieben habe, antwortet Jörg Dornseifer spontan: „Ich bin der Meinung, dass ein Familienunternehmen sehr viele Vorteile hat. Zum Beispiel für die Mitarbeiter. Das liegt vor allem an der persönlichen Verantwortung, die ein Familienmitglied in der Führung trägt. Daran können sich die Mitarbeiter besser orientieren als an einem Management, von dem man nicht weiß, wie lange es in Funktion ist. Bei uns stehen die Menschen im Mittelpunkt. Mein Vater, mein Bruder und ich kennen unsere Angestellten schon lange, und es ist uns sehr wichtig, die Arbeitsplätze zu erhalten. In vielen größeren Firmen – wie zum Beispiel

Aktiengesellschaften – betrachtet man das eher mathematisch: Rechnet es sich, die Arbeitsplätze aufrechtzuerhalten oder nicht? Wir als Familie sehen das Ganze ein Stück weit emotionaler – ohne dabei unprofessionell zu handeln.“ Genauso sieht das auch Annette Leitz, Geschäftsführerin des Siegener Juweliers Friedrich Müller KG. „Wir sind hier seit vielen Jahren ein festes Mitarbeiterteam von 14 Kollegen und pflegen ein freundschaftliches, fast familiäres Verhältnis untereinander. Das spürt auch die Kundschaft, und es zeichnet uns aus. Ich fühle mich für jeden Mitarbeiter persönlich verantwortlich. Die Erhaltung der Arbeitsplätze hat daher für mich oberste Priorität.“ Die gebürtige Siegenerin ist die Urenkelin des Firmengründers Friedrich Müller, der im Jahr 1867 das erste Uhrmacher-Geschäft im Siegerland eröffnete. Die 57-Jährige führt das Traditionsunternehmen heute in fünfter Generation und erinnert sich noch genau an

Ein freundschaftliches Verhältnis pflegen den Tag, als ihre Eltern ihr die Geschäftsführung übertrugen. Sie habe immer den elterlichen Betrieb übernehmen wollen, und schon als kleines Kind stand Annette Leitz hinter der Ladentheke. „Ich habe mich ganz bewusst für das Geschäft entschieden, um das, was meine Eltern aufgebaut haben, auch weiterzuführen“, erklärt sie bestimmt. Ganz anders ihre beiden jüngeren Schwestern, die, wie Annette Leitz erzählt, in ganz andere berufliche Richtungen gingen. „Das war im Grunde auch gut so“, lacht die erfolgreiche Unternehmerin. „Denn meine Eltern haben von vorneherein gesagt, dass nur ein Kind den Betrieb übernehmen soll, um jeglichem Clinch im Clan vorzubeugen.“ Schließlich, so fügt Annette Leitz schnell hinzu, müsse jeder Mensch selber wissen, was er wolle. „Auch meine Eltern haben mich nie zu etwas gedrängt, was mir nicht liegt. Denn etwas tun zu müssen, was man nicht kann, ist das Schlimmste, was einem im Leben passieren kann.“ Annette Leitz, die übrigens gelernte Diamantgutachterin und Gemmologin ist, zur Erfolgsstrategie des Siegener Traditionsbetriebes: „Unsere Erfolgsstrategie ist geprägt von der Erfahrung der älteren Generation – sprich meiner Eltern – und meinen Ideen, die in das bestehende Wissen einflossen. Das ist meiner Meinung nach die beste Kombination.“ Was bei Juwelier Müller erfolgreich geglückt ist, nämlich dass die Einflüsse der Unternehmensgründer beim Generationenwechsel harmonisch in die REPORT

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Einer für alle, alle für einen: Wussten Sie eigentlich, dass Familienunternehmen die deutsche Unternehmenslandschaft in allen Wirtschaftsbereichen dominieren?

Vorstellungen des Nachfolgers übergehen, ist aber leider nicht immer der Fall. Dazu Rainer Kolleß: „Dieser Prozess kann sich auch schon mal als äußerst kompliziert entpuppen, denn die Vermengung von Emotionen, rationalen Entscheidungen und unterschiedlichen strategischen Vorstellungen ist bei einem Generationenwechsel keine Seltenheit.“ In diesen Fällen – so Kolleß weiter – komme er sich auch schon mal als Krisenmanager vor, bei dem es nicht nur auf juristische und kaufmännische, sondern auch auf ausgeprägte psychosoziale Fähigkeiten ankomme. In der Tat ist die „Kunst des Loslassens“ für viele ältere Generationen mitunter ein schwieriger Prozess. Damit sich das Unternehmen und die nachfolgende Generation entfalten kann, empfehlen Experten dem Vorgänger teilweise ein schrittweises Zurückziehen. Ein abruptes Ausscheiden kann nachteilig sein, während ein geplanter Übergang allen – das heißt dem Unternehmen, dem Nachfolger und dem scheidenden Firmengründer – oft zugute kommt. „Allerdings“, meint Kolleß, „sollte solch ein sukzessiver Übergang immer gut durchdacht sowie vorgeplant sein und sich nach einem konsequent einzuhaltenden Zeitplan – der nicht zu lange sein darf – richten.“ In der Regel dauert so ein Prozess der Nachfolge ein bis drei Jahre. „Abgeben und überneh-

men“, ist sich der Steuer- und Wirtschaftsexperte sicher, „ist ein schöner Prozess. Auftretende emotionale Übergangsschmerzen sind in der Regel vorübergehend und überwunden, wenn der Junior das Ruder vollständig übernimmt“. gh

Literatur-Tipps

Alles zum Nachlesen Krisen und Krisenmanagement in Familienunternehmen Tom A. Rüsen Gabler Verlag, Oktober 2008 Familienunternehmen verstehen Arist von Schlippe, Almute Nischak und Mohammed El Hachimi Vandenhoeck & Ruprecht, Januar 2008 MehrgenerationenFamilienunternehmen Erfolgsgeheimnisse von Oetker, Merck, Haniel u. a. Fritz B. Simon, Rudolf Wimmer, Torsten Groth Carl-Auer Verlag, Mai 2005 7

Aktuell IHK-Galerie

Marc Baruth zeigt „Land“ in vielen Facetten

Marc Baruth (2. v. re.) zeigt in seiner Ausstellung „Land“ in der IHK-Galerie ganz neue Wirklichkeiten. Mit im Bild (v. li.): Herman-Josef Droege (stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer), Helga Oberkalkofen und Olaf N. Schwanke. Das „Land“ hat viele Facetten. Ein Thema, mit dem sich der Künstler Marc Baruth momentan in der IHK-Galerie beschäftigt. Gemeinsam mit der Siegener Art Galerie von Helga Oberkalkofen und der IHK präsentiert er in der Koblenzer Straße 121 noch bis zum 30. April die gleichnamige Ausstellung. „Wirklichkeit lässt sich nicht abbilden! Bloß transformieren in neue Wirklichkeiten“, erläuterte der Malerdichter Olaf N. Schwanke bei seiner Rede in der IHK-Galerie. „Das Prinzip neuer Bildfindungen, die gelenkte

Aussage, die in Varianzen durchdekliniert wird mithilfe der Serie – gehören zur Methodik konzeptionellen Arbeitens.“ Und damit beschreibt er genau die Methode der künstlerischen Produktion von Marc Baruth, dem konzeptionelles Arbeiten wichtig ist: Serien und Werkgruppen bildet der Siegener Künstler nach einer Idee. „Er formuliert beispielsweise einen fast metaphysischen Diskurs über Landschaft, indem er in seiner Arbeit ,Der verlorene Sohn’ anspielungsreich Landschaftsgemälde vom

späten Peter Paul Rubens unter Zuhilfenahme selbst geschossener Landschaftsfotos aus Flandern, Brabant und Siegen mit seinem Rechner neu denkt, umarrangiert, stilisiert und farbverfremdet“, so Schwanke. „Also puzzelt er quasi komplett neu, bis die erzielte Wirkung den Betrachter verstört.“ Dabei ist Marc Baruth kein Maler. Er fühlt sich auch nicht als Fotograf oder Fotodesigner im eigentlichen Sinne. Baruth hat in Dortmund Kommunikationsdesign mit dem Schwerpunkt Fotografie studiert, in Siegen Literatur und Kunst. Er kann und will sich nicht verorten. Der Siegener „bastelt“ gerne mit dem, was auf seinen Negativen abgebildet ist. Und er hat Spaß an Manipulationen, Widersprüchen und Grenzbereichen. „Nicht so perfekt Spuren verwischend wie die Spezialeffekte in einem HollywoodFilm, der ja Wirklichkeiten vortäuschen möchte“, erläuterte Olaf N. Schwanke. „Dafür aber mit ausreichend frechen Fingerzeigen auf seine Tat.“ Die Bäume sind offensichtlich ausgeschnitten und eingefügt, die Schatten ergänzt. Die StaffagePersonen stehen nicht wirklich auf dem Weg oder der Wiese. Das hier etwas nicht stimmt, zeigt Marc Baruth dem Betrachter erst nach und nach. Dazu Schwanke: „Wie Baruth das macht, ist seine Sache, ist der Werkzeugkasten des Künstlers oder dessen Zauberstab.“

Kreuztal–Hattenbach

Schritt für die Fernstraße Die Fernstraße Kreuztal–Hattenbach soll „zu Beginn des nächsten Jahrzehnts endlich in die Realisierung gehen“. Das hat NRWVerkehrsminister Oliver Wittke (CDU) auf einer Tagung in Allendorf (Eder) angekündigt. Äußerer Anlass für die Zusammenkunft von Unternehmern und Kommunalpolitikern bei den Viessmann-Werken war die Vorstellung einer Broschüre „Entwicklungsachse Kreuztal–Hattenbach. Die Chance der Region Südwestfalen-Nordhessen“ durch Siegen-Wittgensteins Landrat Paul Breuer, der sich ausführlich mit den Gegnern des Straßenbaus auseinandersetzte: „Es geht nicht darum, ein wiesenvernichtendes Band durch die Mittelgebirge zu treiben.“ Sondern um eine kreuzungsfreie Bundesstraße, die – wie die Broschüre es beschreibt – erst „bei einem grundsätzlich dreistreifigen Querschnitt“ ausreichend leistungsfähig und sicher sei: „Im westlichen Bereich wäre jedoch noch ein Zusatzfahrstreifen anzuordnen“ – im Westen liegen Kreuztal und Hilchenbach.

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Aktuell Facharbeiterprüfung

164 Briefe im Kreis Olpe ausgehändigt 164 Auszubildende aus Industriebetrieben im Kreis Olpe bestanden in diesen Tagen ihre Facharbeiterprüfung. In einer kleinen Feierstunde in der Attendorner Stadthalle überreichten ihnen der für Aus- und Weiterbildung zuständige IHK-Geschäftsführer Klaus Gräbener, die stellvertretende Land-

rätin des Kreises Olpe, Marion Schwarte, der Leiter des Berufskollegs Olpe, OStD Bernard Schmidt, sowie die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse ihre Facharbeiterbriefe. Marion Schwarte hob die große Ausbildungsleistung der mittelständischen Unternehmen im Kreis Olpe hervor. Der Mittelstand sei gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung immer wieder gerecht geworden. Er biete den frisch gebackenen Facharbeitern attraktive berufliche Perspektiven. An die jungen Leute appellierte die stellvertretende Landrätin, ihr Wissen permanent auf dem neuesten Stand zu halten. Sie sollten ihre erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Fundament begreifen, auf dem sich jetzt der weitere berufliche Lebensweg hervorragend gestalten lasse. Klaus Gräbener betonte bei der Zeugnisübergabe, dass eine fundierte Erstausbildung die beste Versicherung gegen eine mögliche Arbeitslosigkeit sei. Zwar sei die wirtschaftliche Situation insbesondere in denjenigen Unternehmen, die im Wesentlichen von der Automobilbranche abhingen, derzeit insgesamt schwierig. Jedem konjunkturellen Abschwung folge jedoch mit Sicherheit ein Aufschwung. Auf mittlere Sicht bleibe richtig, dass insbesondere die Industrieunternehmen angesichts der demografischen Entwicklung hoch qualifizierte Fachkräfte benötigten, wenn sie auf globalisierten Märkten zukünftig Bestand haben wollten. Insofern könnten die jungen Facharbeiter mit Zuversicht in die Zukunft schauen.

Bernard Schmidt hob in seiner Ansprache hervor, dass der Erfolg in der Facharbeiterprüfung den jungen Menschen ein beachtliches Stück Arbeit, Fleiß und Tüchtigkeit abverlangt habe. Sie dürften sich daher zu Recht über das Erreichte freuen. Die Zukunft der Unternehmen im Kreis Olpe hänge in enormem Maße von der Qualifikation der Beschäftigten ab. Daher würden verantwortungsvoll handelnde Unternehmen alles daran setzen, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihr qualifiziert ausgebildetes Personal zu halten und vielleicht schon auf „Vorrat“ einzustellen. Marion Schwarte, Bernard Schmidt und Klaus Gräbener zeichneten die erfolgreichsten Auszubildenden des Jahrgangs sowie die Klassenbesten besonders aus. Als bester Industriemechaniker des Jahrgangs ging Stephan Didam (Mennekes Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Kirchhundem) hervor, als beste Werkzeugmechaniker Fabian Korreck (Egon Großhaus GmbH & Co. KG, Lennestadt) und Thomas Ross (Muhr und Bender, Attendorn). Ebenfalls aus der Firma Muhr und Bender schloss Nadja Mantei als erfolgreichste Zerspanungsmechanikerin ihres Jahrgangs ab. Bei den Mechatronikern war dies Andre Christes (Tracto Technik GmbH & Co. KG, Lennestadt). Manuel Gante vom Unternehmen Franz Viegener GmbH & Co. KG (Attendorn) war der leistungsfähigste Elektroniker für Betriebstechnik des Jahrgangs, während Christian Kuhlmann (Midena Elektrowerkzeugbau GmbH, Lennestadt) dies im Bereich Feinwerkmechaniker war. Insgesamt war die Durchfallquote mit 2,5 Prozent sehr niedrig. Die Prüfungsausschuss-Vorsitzenden bemerkten allerdings deutlich schwächere Leistungen in den schriftlichen Prüfungen gegenüber den Vorjahresergebnissen.

Sie freuten sich gemeinsam mit den jahrgangsbesten Prüflingen: Marion Schwarte, Bernard Schmidt und Klaus Gräbener. 10

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Aktuell IHK-Blitzumfrage

Mauterhöhung zwingt zu Entlassungen Knapp drei Wochen nach der beschlossenen Mauterhöhung, die je nach Schadstoffklasse der Lkws zwischen 40 Prozent und 80 Prozent beträgt, befürchtet die IHK Siegen drastische Auswirkungen auf das mittelständische Transportgewerbe. Entsprechende Hinweise liefert eine aktuelle Blitzumfrage der IHK. Nicht zuletzt aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage ist eine volle Übernahme der Mautkosten durch die Verlader zweifelhaft. Es ist daher grundsätzlich falsch, die Unternehmen im Hinblick auf die momentane Finanz- und Wirtschaftskrise mit zusätzlichen Abgaben zu belasten und damit die Transportbranche als Basis einer funktionierenden Logistik weiter zu schwächen. Dies wird – so das eindeutige Ergebnis der IHK-Blitzumfrage – die höhere Maut gerade im aktuellen Umfeld zweifellos tun und vor allem im mittelständischen Verkehrsgewerbe zu einer Existenzbedrohung von Unternehmen und Arbeitsplätzen führen. Die drastische Mauterhöhung, insbesondere für Euro-3Fahrzeuge, wird von den Verladern kaum akzeptiert. Die Hälfte der befragten Unter-

nehmen geht davon aus, dass die erhöhte Maut nicht von den Kunden bezahlt wird und sie deshalb zumindest auf einem Teil sitzen bleiben werden. Die Transportunternehmen können dann nur mit einer zeitlichen Verzögerung der Weitergabe reagieren oder die Maut teilweise selbst übernehmen. Ausgehend von einer grundsätzlich recht pessimistischen Einschätzung der Transportkonjunktur rechnen darüber hinaus fast 70 Prozent der befragten Unternehmen mit einem Rückgang des eigenen Transportaufkommens zwischen 10 Prozent und 20 Prozent. Darüber hinaus sagen für die kommenden Monate die restlichen Unternehmen sogar sinkende Frachtmengen in einer Größenordnung von 30 Prozent bis 40 Prozent voraus. Dies zwingt zu Lkw-Stilllegungen und in der Folge können dann auch Fahrer nicht mehr beschäftigt werden. Dies wird in 2/3 der befragten Unternehmen der Fall sein und sicherlich zunächst vorwiegend Fahrer mit Zeitverträgen betreffen. Einzelne Unternehmen hoffen, die zusätzlichen Belastungen durch neue Geschäftsstrategien abfangen zu können.

Vorsicht Mautkontrolle: Die drastische Mauterhöhung - insbesondere für Euro-3Fahrzeuge - wird von den Verladern kaum akzeptiert.

Aktuell Förderprogramme

Straßenbau

IHK informiert über Aktuelles

Braun übergab Stau-Atlas

Förderprogramme sind kein Allheilmittel, können aber im Einzelfall einen Beitrag dazu leisten, den Zugang zu Fremdkapital zu erleichtern und die Zinskonditionen günstiger zu gestalten. Ein Thema, dem sich die IHK Siegen widmete. Welche aktuellen öffentlichen Finanzierungshilfen gibt es für die derzeit zu bewältigenden Herausforderungen der Unternehmen in der Region Siegen-Wittgenstein-Olpe? Antworten auf diese Frage erhielten knapp 100 Teilnehmer einer Informationsveranstaltung der IHK Siegen. Förderprogramme sind kein Allheilmittel, können aber im Einzelfall einen Beitrag dazu leisten, den Zugang zu Fremdkapital zu erleichtern und die Zinskonditionen günstiger zu gestalten. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Betriebsmitteldarlehen für die Verbesserung der Unternehmensliquidität. Im Mittelpunkt der Vorträge von Felix Tenkmann (NRW-Bank, Münster) und Manfred Thivessen (Bürgschaftsbank NRW, Neuss) standen vor allem öffentliche Kreditbürgschaften und Haftungsfreistellungen, die in Kombination mit den Förderkrediten von Bund und Land beantragt werden können. Auf NRW-Ebene ist man derzeit bemüht, die Antragsverfahren so schlank und so schnell wie möglich zu gestalten. Auch haben sich aktuell die Zugangsvoraussetzungen für

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Bürgschaften von Unternehmen mit einer wirtschaftlich schwierigen Ausgangslage in der Form verbessert, dass auch kleine Kreditvolumen vom Land NRW verbürgt werden können. Sie können bis zu 80 Prozent der Kredithöhe absichern. „Von den Konditionen her ist mit Abstand der NRW-Mittelstandskredit für Investitionen und Betriebsmittel der günstigste Kredit“, berichtete Felix Tenkmann von der NRW-Bank in der Informationsveranstaltung. Für Investitionen ab 1,25 Millionen Euro und Unternehmen, die bereits seit mehr als zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, kann die Hausbank bei der NRW-Bank seit dem 1. Februar an eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragen. Bürgschaften und Förderprogramme werden über die jeweilige Hausbank des Unternehmers beantragt. Darüber hinaus besteht bei vorübergehenden Schwierigkeiten die Möglichkeit, die Hilfe des „Runden Tisches“ in Anspruch zu nehmen, bei der ein von der KfW finanzierter Berater das Unternehmen einem kurzen Check unterzieht und Lösungsvorschläge unterbreitet.

Fast 1000 Kilometer des deutschen Autobahnnetzes sind derzeit überlastet. Dies zeigt der Stau-Atlas des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), den DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee übergeben hat. Der Atlas enthält die dringendsten Straßenbauprojekte in Deutschland. Braun mahnte die Politik, umgehend die Beseitigung der Engpässe anzugehen. „Die zusätzlichen Investitionsmittel aus den Konjunkturprogrammen I und II müssen jetzt sinnvoll eingesetzt werden, damit der Ausbau am Ende auch wirklich den drohenden Verkehrsinfarkt verhindert.“ Der DIHK fürchtet, dass die geplanten Investitionen des Konjunkturprogramms in die falsche Richtung gehen. Da es derzeit kaum planfestgestellte „Schubladeprojekte“ für Engpassbeseitigungen und Lückenschlüsse bei den Bundesautobahnen gibt, will die Politik jetzt vor allem Ortsumgehungen bauen. Zwar haben diese auch ihre Berechtigung, leisten aber keinen Beitrag zur dringend benötigten Kapazitätserhöhung im Autobahnnetz.

bbz

Bürokaufleute sind bereit Für zwölf Umschüler hat das Jahr gut begonnen. Mit der erfolgreich abgeschlossenen IHK-Abschlussprüfung endete ihre Umschulung zur Bürofachkraft, die das Berufsbildungszentrum (bbz) der IHK Siegen seit Anfang 2007 im Auftrag der ARGE Siegen-Wittgenstein durchführte. Karl-Wilhelm Hoedemacker überreichte im Namen des IHK-Prüfungsausschusses im Rahmen einer kleinen Feierstunde den neuen Bürokaufleuten die Prüfungszeugnisse. Dabei beglückwünschte er die Gruppe zu den ausgesprochen guten Leistungen. In den vergangenen zwei Jahren machten sich die Lehrgangsteilnehmer mit so unterschiedlichen Lerninhalten wie Bürowirtschaft und Statistik, Informationsverarbeitung, Betriebliches Rechnungswesen, Personalwesen, Büroorganisation, Lagerhaltung und Auftrags- wie Rechnungsbearbeitung vertraut. Um den zukünftigen Bürokaufleuten einen Wettbewerbsvorteil mit auf den Weg zu geben, bot das bbz über die im Rahmenplan geforderten Inhalte hinaus ein vertieftes PC-Praxistraining sowie Grundlagen in Wirtschaftsenglisch an. Betriebliche Praktika von insgesamt sechs Monaten Dauer ergänzten die theoretischen Unterweisungen. Für den Lehrgangsträger bbz überbrachte Claudia Erickson die Glückwünsche. REPORT

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Aktuell Außenwirtschafts-Ausschuss

Absicherung von Auslandsgeschäften ist schwierig Wie schwierig es in turbulenten Zeiten des Finanzmarktes ist, eigene Forderungen aus Auslandsgeschäften abzusichern, zeigte eine Aussprache unter Mitgliedern des Außenwirtschaftsausschusses der IHK Siegen. Kunden, deren Bonität bis vor Kurzem noch außer Frage stand, könnten sich heute rasch als zahlungsunfähig erweisen. Selbst ausländische Kreditinstitute, die Zahlung im Falle der Warenlieferung zugesagt haben, genießen bisweilen kein Vertrauen mehr. Das Risiko, etwa eine Maschine auszuliefern, ohne dass die Zahlung erfolgt, ist gestiegen. Gerade für Unternehmen, die ihre Forderungen aus abgeschlossenen Verträgen bisher nicht abgesichert haben, ist es schwierig, nachträgliche Sicherheit zu erhalten. Aus Teilmärkten, etwa dem Automotive-Geschäft, haben sich Kreditversicherer weitgehend zurückgezogen. In anderen Fällen erhöht das deutlich erhöhte Zahlungsausfallrisiko auf jeden Fall die Kosten. Pfiffige Lösungsansätze zeichneten sich nach der Diskussion noch nicht ab. Der Referent, Ludger Janssen (Leiter In-

Die Absicherung von Auslandsgeschäften spielt eine immer größere Rolle. ternationales Geschäft Region Nordwest der Dresdner Bank AG) riet, individuelle Lö-

sungen in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Kreditinstitut zu suchen.

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Aktuell Brasilien

Vereinigung der IHKs

Generalkonsul machte in Siegen halt

Präsident neu gewählt

Brasilien zählt neben Indien, China und Russland zu den neuen Wachstumsmärkten. Es ist von der Wirtschafts- und Finanzkrise weniger als viele andere Länder betroffen. Ein Thema, mit dem man sich in der IHK beschäftigte. Der stellvertretende Generalkonsul der deutschen Botschaft in Rio de Janeiro und Leiter des Wirtschaftsreferats, Markus Haas, machte anlässlich einer Deutschlandreise in der IHK Siegen halt und stand den heimischen Unternehmen in einem Round-Table-Gespräch für Fragen zur Verfügung. Im Mittelpunkt standen Informationen über die Geschäftsmöglichkeiten in Brasilien, den richtigen Standort und der Absicherung von Geschäften. Brasilien zählt neben Indien, China und Russland zu

den neuen Wachstumsmärkten und ist von der Wirtschafts- und Finanzkrise weniger als viele andere Länder betroffen. Es verfügt über weitgehende Finanzmarktregeln, die ausufernde Spekulationen der Geschäftsbanken verhindern helfen. Auch die Fiskalpolitik der Regierung und die konsequente Zinspolitik der Zentralbank haben Brasilien krisenfester gemacht. Der Leitzins Selic liegt bei 12,75 Prozent. Es ist aber damit zu rechnen, dass er im Laufe des Jahres noch gesenkt wird.

Paul Bauwens-Adenauer ist neu gewählter Präsident der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. Die Mitgliederversammlung hat ihn für die kommenden vier Jahre gewählt. Der 55Jährige ist Geschäftsführender Gesellschafter der Bauwens Unternehmensgruppe und gehört bereits seit 2005 als amtierender Präsident der IHK Köln dem Vorstand IHK-Vereinigung NRW in Düsseldorf an. Er hat den scheidenden Präsidenten Gerd Pieper abgelöst, der nach acht Jahren Präsidentschaft aus dem Vorstand geht. Als Präsident begleitete Pieper unter anderem aktiv den Ausbildungskonsens in Nordrhein-Westfalen. Neben Bauwens-Adenauer gehören vier Vizepräsidenten dem neu gewählten Vorstand der IHK-Vereinigung an: Udo Dolezych (Präsident der IHK zu Dortmund), Dirk Grünewald (Präsident der IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen), Harald Rutenbeck (Präsident der Südwestfälischen IHK zu Hagen) und Friedhelm Sträter (Präsident der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid). Harald Rutenbeck löst dabei den ehemaligen Präsidenten der IHK Siegen, Franz Becker, ab. Er war vier Jahre lang Vizepräsident der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. Außerdem gehört Dr. Ralf Mittelstädt als neuer Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der IHKs dem Vorstand an. Er folgte Hans-Georg Crone-Erdmann nach fast 25-jähriger Tätigkeit. Die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in NordrheinWestfalen vertritt die 16 IHKs in NRW.

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Aktuell ■ konzipieren ■ bauen ■ betreuen

Gefahrgut-Führerscheine

IHK stellte 437 Dokumente aus Im vergangenen Jahr hat die IHK Siegen 437 sogenannte „Gefahrgut-Führerscheine“ ausgestellt. Denn es gibt viele Gründe, warum ein Stoff als riskant eingestuft wird. Fast jeder weiß, dass Benzin, Salzsäure oder Nitroglyzerin gefährlich sind, und dass es für Herstellung, Umgang, Lagerung und den Transport Sicherheitsvorschriften geben muss. Aber was ist zum Beispiel mit Lithiumbatterien, Airbags und Gurtstraffern? „Auch hier handelt es sich um gefährliche Güter, die besonders vorsichtig und sicher transportiert werden müssen“, heißt es vonseiten der IHK. Von „gefährlich“ beim Transport spreche man dann, wenn die Güter bestimmte chemische oder physikalische Eigenschaften hätten. Seit dem 1. Januar gelten die Änderungen bei der internationalen Beförderung gefährlicher

Güter auf der Straße (ADR). Dabei ist die Neufassung von Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen am auffälligsten. Auch die Unfallmerkblätter sind als Begleitpapier geändert worden. So wurde das traditionelle System von einem einzigen StandardUnfallmerkblatt ersetzt. Die IHKs nehmen die nach dem ADR vorgesehene Prüfung für bestimmte Stückgut- und Tankfahrzeugführer ab und stellen nach erfolgreicher Prüfungsteilnahme eine entsprechende Bescheinigung aus. Außerdem führen sie Prüfungen für Gefahrgutbeauftragte nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung durch. 2008 unterzogen sich insgesamt 23 Teilnehmer in Siegen-Wittgenstein und Olpe einer solchen Prüfung. Alle Gefahrgut-Prüfungen setzen die Teilnahme an einem von der IHK anerkannten Schulungskurs voraus.

Gewerbebau

Ausbildung

195 Facharbeiterbriefe ausgehändigt

IHK-Geschäftsführer Klaus Gräbener betonte bei der Zeugnisübergabe, dass er trotz der sich abzeichnenden Rezession in einer fundierten Erstausbildung in den Metallund Elektroberufen nach wie vor eine der besten Versicherungen gegen eine mögliche Arbeitslosigkeit sehe. Dem drohenden konjunkturellen Abschwung folge mit Sicherheit ein Aufschwung. Auf mittlere REPORT

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Qualität, Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit

Sicht bleibe richtig, dass insbesondere die Industrieunternehmen angesichts der demografischen Entwicklung hoch qualifizierte Fachkräfte benötigten, wenn sie auf globalisierten Märkten zukünftig Bestand haben wollten. Insofern könnten die jungen Facharbeiter mit Zuversicht in die Zukunft schauen. Gräbener und Geldsetzer zeichneten die Jahrgangsbesten Auszubildenden besonders aus. Als bester Anlagenmechaniker des Jahrgangs ging Daniel Völkel (SMS Demag AG, Hilchenbach) hervor, als bester Industriemechaniker Christian Herr (Schäfer Werke GmbH, Neunkirchen). Lukasz Kasperski von den Erndtebrücker Eisenwerken war der erfolgreichste Konstruktionsmechaniker seines Jahrgangs, bei den Werkzeugmechanikern war dies Christopher Kröhnert (Schäfer Werke GmbH, Neunkirchen). Im Unternehmen Achenbach Buschhütten GmbH wurde mit Björn-Michael Lagemann der leistungsfähigste Zerspanungsmechaniker des Jahrgangs ausgebildet, während Maximilian Sarges (Maschinenfabrik Herkules Hans Thoma GmbH, Siegen) und Simon-Alexander Wagner (RWE Rhein-Ruhr AG) die besten Elektroniker für Betriebstechnik des Jahrgangs waren. Insgesamt fiel die Durchfallquote mit 3,1 Prozent ausgesprochen knapp aus. Die Prüfungsausschuss-Vorsitzenden bemerkten allerdings deutlich schwächere Leistungen in den schriftlichen Prüfungen gegenüber den Vorjahresergebnissen.

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195 Auszubildende aus Siegerländer Industriebetrieben bestanden in diesen Tagen ihre Facharbeiterprüfung. In einer kleinen Feierstunde im Siegener Berufskolleg Technik überreichten ihnen IHK-Geschäftsführer Klaus Gräbener, der Leiter des Berufskollegs, OStD Roland Geldsetzer, sowie die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse ihre Facharbeiterbriefe. Geldsetzer hob in seiner Ansprache hervor, dass die frisch gebackenen Facharbeiter auf ihrem weiteren beruflichen Lebensweg insbesondere Kreativität, Flexibilität und Mobilität benötigten. Die betriebliche Wirklichkeit habe sich in den vergangenen Jahrzehnten in bisher unvorstellbarem Ausmaß gewandelt. Die Mitarbeiter in der Fertigung seien gezwungen, ihr Wissen permanent auf dem neuesten Stand zu halten. Jahrzehntelange betriebliche Karrieren, wie sie in früheren Zeiten üblich gewesen seien, würden zukünftig an Bedeutung verlieren. Den gewachsenen Anforderungen könne nur derjenige erfolgreich begegnen, der seine betriebliche Ausbildung als ein Fundament begreife, das immer wieder neu gegründet werden müsse.

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Aktuell Berufskraftfahrer-Prüfung

Versicherungsvermittler

Theorie und Praxis erfolgreich gemeistert

1173 Personen registriert

25 angehende Berufskraftfahrer nahmen an der Berufsabschlussprüfung der IHK Siegen teil. 25 angehende Berufskraftfahrer haben an der Berufsabschlussprüfung der IHK Siegen teilgenommen. Sie mussten dabei im Rahmen der bundeseinheitlichen Prüfung ihre in der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse vor den IHK-Prüfungsausschüssen unter Beweis stellen. Die Prüflinge hatten dabei in insgesamt fünf Stunden drei schriftliche Prüfungsfächer zu bearbeiten. Im Anschluss wurde durch die Teilnehmer ein sogenannter Beförderungsauftrag erstellt und ein 30-minütiges, situationsbezogenes Kundengespräch mit den Prüfern geführt. Im praktischen Teil der Prüfung standen dann eine einstündige Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr mit einem Fahrzeug der Klasse CE (Lkw) beziehungsweise D (Bus) sowie eine Parcoursfahrt auf dem Programm. Eine Abfahrtkontrolle, das Feststellen von Fehlern und Mängeln am Fahrzeug sowie das Ergreifen von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung bildeten den Abschluss des praktischen Prüfungsteils. Schließlich konnten 17 erfolgreiche Absolventen ihr Prüfungszeugnis entgegennehmen. Die neue BerufskraftfahrerAusbildungsordnung ist 2001 an die Stelle der

Ausbildungsordnung von 1973 getreten. Während die alte eine zweijährige Ausbildung in den Fachrichtungen Güterverkehr oder Personenverkehr vorsah, dauert die Ausbildung für Berufskraftfahrer jetzt drei Jahre; eine Differenzierung nach Personen- und Güterverkehr findet nicht statt. In der Ausbildung soll auch die Fahrberechtigung für die Klassen CE oder D nach dem EU-Führerscheinrecht erworben werden. Zusätzlich zu Themen, die die Fahr- und Beförderungstätigkeit betreffen, geht es in der Ausbildung um Kompetenzen für die eigenverantwortliche Abwicklung komplexer Transportaufgaben innerhalb logistischer Ketten, um die Wahrnehmung betriebswirtschaftlicher und qualitätssichernder Aufgaben, aber auch die Kundenkommunikation. Bei der IHK Siegen sind derzeit rund 75 Ausbildungsverträge im Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer eingetragen. Vorteil der Ausbildung für Azubis und Betriebe ist, dass sich erfolgreiche Absolventen dieses Ausbildungsberufes nicht der geforderten Prüfung nach dem 2006 in Kraft getretenen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz unterziehen brauchen.

Erstellung von Finanzkonzepten für den betrieblichen und den privaten Bereich Einrichtung von betrieblichen Altersversorgungen Auslagerung von bestehenden Pensionszusagen aus der Bilanz

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Hilfe für Betriebe

Hotline für Krisenfälle Finanzkrise und Konjunkturabschwung treffen zunehmend auch Unternehmen im IHK-Bezirk Siegen. Mit einer neuen Hotline bietet die IHK Siegen den Unternehmen, die davon besonders betroffen sind, eine schnelle Anlaufstelle für erste Hilfe und Unterstützung. Erfahrene IHK-Experten beraten und informieren über aktuelle Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel Bürgschaften vom Land Nordrhein-Westfalen, kostenlose Beratungsleistungen durch den KfW-Runden-Tisch, Exportfinanzierung und Zuschüsse für freiberufliche Unternehmensberatungen. Auch können sie zu anderen Stellen weitervermitteln. Die „IHK-Hotline für Krisenfälle“ steht ab sofort mit der Telefonnummer:

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Seit Beginn des neuen Jahres darf niemand mehr ohne staatliche Erlaubnis und Registereintragung (www.vv-register.de) Versicherungen vermitteln. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Darauf weist die IHK Siegen hin. Zum Jahreswechsel endeten alle gesetzlichen Übergangsfristen für Unternehmen - die bereits vor 2007 in der Versicherungsbranche tätig sind. Schon seit einiger Zeit müssen alle Versicherungsvermittler aus Gründen des Verbraucherschutzes eine Berufshaftpflichtversicherung haben. In ähnlicher Form gelten diese Bestimmungen in allen EU-Ländern. So soll die grenzüberschreitende Tätigkeit der Vermittler aber auch der Kundenschutz verbessert werden. Registriert wird nur noch, wer ausreichende Fachkenntnisse nachweist. Zuständig für das Erlaubnisverfahren und die Registrierung sind die Industrie- und Handelskammern. Wer nicht registriert ist, riskiert ein Bußgeldverfahren. Im Bezirk der IHK Siegen waren am 31. Dezember 2008 1173 Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter und -makler) registriert, bundesweit waren es 233.690.

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allen IHK-Unternehmen im Kammerbezirk zur Verfügung. „Wir wollen mit diesem Angebot Unternehmen in besonders schwierigen Situationen schnell die richtigen Ansprechpartner anbieten“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Franz J. Mockenhaupt. Die IHK appelliert an die Betriebe, im konkreten Fall schnell diese Hilfe anzunehmen. Ziel müsse es sein, Unternehmen und Arbeitsplätze in der Region frühzeitig zu sichern. REPORT

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Aktuell Verpackungsverordnung

Novelle fordert Unternehmer und Händler Seit dem 1. Januar ist die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung vollständig in Kraft getreten. Über ihre Auswirkungen hatte die IHK Siegen zusammen mit den anderen IHKs in Nordrhein-Westfalen informiert. Trotzdem herrscht noch enormer Beratungsbedarf bei den Unternehmen und Händlern. „Dies zeigt, dass viele immer noch nicht wissen, was mit der fünften Novelle der Verpackungsverordnung auf sie zukommt“, so Roger Schmidt, Referent für Innovation, Technologie und Umwelt der IHK Siegen. Im Vergleich zur vorhergehenden Novelle sind wesentliche Rege-

lungen für den Umgang mit Verpackungen geändert worden. Insbesondere Hersteller und Vertreiber sind betroffen, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen erstmals in den Verkehr bringen, die „typischerweise beim privaten Endverbraucher“ anfallen. Das bedeutet, dass jetzt grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen für die Entsorgung lizenziert werden müssen. Neu ist auch der erweiterte Endkundenbegriff. So zählen jetzt neben den privaten Haushaltungen auch vergleichbare Anfallstellen - wie

zum Beispiel Handwerksbetriebe, Gaststätten, Hotels, Kliniken oder Kinos - dazu, die über gelbe Entsorgungsbehälter (Behältergröße bis zu 1100 Liter) verfügen. Außerdem muss beim Überschreiten bestimmter Mengenschwellen jährlich bis zum 1. Mai eine Vollständigkeitserklärung in elektronischer Form erfolgen. Hier müssen detailliert die Mengen der verschiedenen Verpackungsmaterialien angegeben werden. Die IHKs nehmen die Vollständigkeitserklärungen auf elektronischem Wege entgegen und führen sie in einem webbasierten Register. Das neue dafür vorgesehene Internetportal ist seit letztem Jahr unter www.ihk-ve-register.de freigeschaltet und enthält eine Fülle von Informationen.

Firmendatenbank

IHK aktualisiert online Die IHK Siegen aktualisiert ihre Industrieund Außenwirtschaftsdatenbank erstmals online. In der Firmendatenbank sind die aktuellen Informationen über das Produkt- und Leistungsspektrum sowie über die Außenwirtschaftsbeziehungen der heimischen Betriebe erfasst. Unternehmen, die bereits in der Datenbank enthalten sind, und Betriebe, die erstmals erfasst werden sollen, erhalten in den nächsten Tagen die zur Teilnahme notwendigen Zugangsdaten. Zurzeit sind über 1000 Firmen aus Siegen-Wittgenstein und Olpe mit ihrem Firmenprofil, den Produkten oder Außenwirtschaftsverbindungen in der Datenbank vertreten. Bundesweit nutzen rund 400.000 Betriebe den IHK-Service, Tendenz steigend. Der Eintrag in die Datenbank ist kostenlos und bietet den Unternehmen unter anderem die Möglichkeit, ihre Produkte weltweit zu präsentieren. Zugriff auf die Datenbank haben nicht nur die 80 IHKs in Deutschland, sondern ebenso rund 120 deutsche Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen, die auf diese Weise weltweit Lieferanten aus dem Bezirk der IHK Siegen nachweisen können. Die IHK nutzt die Angaben, um den Unternehmen gezielt Informationen zukommen zu lassen. Das IHK-System mit den kompletten Adressen, Produkt- und Außenwirtschaftsangaben ist Teil der gemeinsamen Internet-Firmendatenbank der drei IHKs Siegen, Arnsberg und Hagen (http://imteam-suedwestfalen.ihk.de oder www.ihk-siegen.de). Industrieunternehmen, die kein gesondertes Anschreiben erhalten, aber im Außenhandel tätig sind beziehungsweise mit ihrem Produktionsprogramm erfasst werden möchten, sollten sich bei Yvonne Spitzer (Tel.: 0271/3302-155 oder E-Mail: [email protected]) von der IHK Siegen melden. REPORT

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Dr. Klaus Prinz *

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Dipl.-Kfm. Dr. Karl-Friedrich Köhle * Wirtschaftsprüfer Steuerberater **

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Rechtsanwalt Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dipl.-Finw. Martin John

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Dipl.-Kfm. Frank Leuchtenberg Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Dipl.-Kfm. Eckhard Berthold Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Hubert Kokesch

Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bernd Nörenberg Steuerberater

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Aktuell Unternehmensnachfolge

Betriebe um Hilfe gebeten In diesen Tagen startet eine groß angelegte Studie zum Stand der Vorbereitung auf die Unternehmensnachfolge. Circa 5000 Unternehmen aus dem IHK-Bezirk werden um Mitwirkung gebeten. Die Studie wird vom Lehrstuhl für Unternehmensnachfolge an der Universität Siegen im Auftrag der IHK Siegen und mit Unterstützung der Sparkassen und Volksbanken in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe durchgeführt. „Die Studie soll Erkenntnisse darüber liefern, wie die kritische Phase, die jedes Familienunternehmen mit jedem Generationenwechsel durchlaufen muss, besser vorbereitet und begleitet werden kann“, erläuterte Rudolf König gen. Kersting, Geschäftsführer der IHK, das Vorhaben. Sie soll nach Mitteilung der IHK gleichzeitig Auskunft darüber geben, wie viele Unternehmen in absehbarer Zeit vor der Unter-

nehmensnachfolge stehen. Bisher gibt es dazu keine verlässlichen Angaben. Vernachlässigt wird nicht selten auch die Vorbereitung auf einen plötzlichen Ausfall des Inhabers. Wenn nicht ausreichende Vollmachten erteilt sind und niemand da ist, der das Geschäft ohne Weiteres weiterführen kann, kann das Unternehmen rasch in eine Schieflage geraten. Probleme kann außerdem eine schlecht geregelte Erbfolge bereiten. Auch nach der Studie wird es keine Patentrezepte für die Vorbereitung und Durchführung einer Unternehmensnachfolge geben, so die IHK. Dazu seien die Verhältnisse in den einzelnen Unternehmerfamilien und Betrieben zu unterschiedlich. Häufig helfe schon ein Gespräch mit Betriebsinhabern, die den Generationenwechsel bereits erfolgreich vollzogen haben.

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Stephan Jäger ist im Geschäftsbereich III „Standortpolitik, Innovation und Umwelt“ als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Aufgabengebiete „Allgemeine Statistik, Konjunkturberichte sowie regional- und strukturpolitische Untersuchungen“ zuständig. Er steht Unternehmen, Existenzgründern, Behörden wie Medien als Ansprechpartner für alle statistischen Fragen zur Verfügung und gibt Auskünfte zu struktur- und regionalpolitischen Fragen mit statistischem Hintergrund. Dies können auch Sonderauswertungen und Beratungsgespräche zu Themen wie „Verbraucherpreisindex“ und „Gewerbliche Mieten“ sein. Die beschafften Informationen bereitet Jäger in Übersichten, Grafiken und geeigneten Präsentationen auf, so zum Beispiel im „Überblick in Zahlen“ oder im „Monatlichen Datenblatt“. Die Statistiken sind regelmäßig aktualisiert im Internet (www.ihk-siegen.de) abrufbar.

Stephan Jäger ist in der IHK für allgemeine Statistik, Konjunkturberichte sowie regional- und strukturpolitische Untersuchungen zuständig.

Außerdem erstellt Stephan Jäger regional- und strukturpolitische Untersuchungen, wie zum Beispiel die IHK-Publikationen „Kommunale Standortkosten“, „Einzelhandelsatlas“, „Gewerblicher Mietpreisspiegel“ oder „Beschäftigungswunder Dienstleistungen“. Der IHK-Mitarbeiter ist schließlich auch für die regelmäßigen Konjunktur- und Blitzumfragen sowie die entsprechende Berichterstattung zuständig. So etwa der zweimal jährlich veröf-

fentliche Konjunkturbericht für den IHKBezirk Siegen, der auch überregionales Interesse findet. Jäger ist des Weiteren Ansprechpartner für die Themen „Demografischer Wandel“ und „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Nicht zuletzt ist er die Verbindungsperson zwischen den Wirtschaftsjunioren Südwestfalen - jungen Unternehmern und Führungskräften der Region - und der IHK. REPORT

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Prüfungsordnung zur Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen Die Industrie- und Handelskammer Siegen erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 9. Dezember 2008 als zuständige Stelle nach § 47 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I, Seite 931), zuletzt geändert durch Artikel 9 b des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I, Seite 2246), folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und ist für die Durchführung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend anzuwenden. Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse §1 Errichtung (1) Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der beruflichen Fortbildung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse (§ 56 Abs. 1 Satz 1 BBiG). (2) Soweit die Fortbildungsregelungen nach §§ 53 und 54 BBiG selbstständige Prüfungsteile beinhalten, können zur Durchführung der Teilprüfungen eigene Prüfungsausschüsse gebildet werden. (3) Mehrere zuständige Stellen können bei einer von ihnen gemeinsame Prüfungsausschüsse errichten. §2 Zusammensetzung und Berufung (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder von Prüfungsausschüssen sind hinsichtlich der Beurteilung der Prüfungsleistungen unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Abs. 1 BBiG). (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Person, die als Lehrkraft im beruflichen Schul- oder Fortbildungswesen tätig ist, angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein (§ 40 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BBiG). (3) Die Mitglieder werden von der zuständigen Stelle für eine einheitliche Periode, längstens für fünf Jahre berufen (§ 40 Abs. 3 Satz 1 BBiG).

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(4) Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im Bezirk der zuständigen Stelle bestehenden Gewerkschaften und selbstständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung berufen (§ 40 Abs. 3 Satz 2 BBiG). (5) Lehrkräfte im beruflichen Schul- oder Fortbildungswesen werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle berufen (§ 40 Abs. 3 Satz 3 BBiG). Soweit es sich um Lehrkräfte von Fortbildungseinrichtungen handelt, werden sie von den Fortbildungseinrichtungen benannt. (6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der zuständigen Stelle gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft die zuständige Stelle insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 40 Abs. 3 Satz 4 BBiG). (7) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden (§ 40 Abs. 3 Satz 5 BBiG). (8) Die Mitglieder haben Stellvertreter oder Stellvertreterinnen (§ 40 Abs. 2 Satz 3 BBiG). Die Absätze 3 bis 7 gelten für sie entsprechend. (9) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird (§ 40 Abs. 4 BBiG). (10) Von den Absätzen 2 und 8 darf nur abgewichen werden, wenn andernfalls die erforderliche Zahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht berufen werden kann (§ 40 Abs. 5 BBiG). §3 Ausschluss von der Mitwirkung (1) Bei der Zulassung und Prüfung dürfen Angehörige der Prüfungsbewerberinnen/Prüfungsbewerber nicht mitwirken. Angehörige im Sinne des Satz 1 sind: 1. Verlobte, 2. Ehegatten, 3. eingetragene Lebenspartner, 4. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, 5. Geschwister, 6. Kinder der Geschwister, 7. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, 8. Geschwister der Eltern,

9. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder). Angehörige sind die im Satz 2 aufgeführten Personen auch dann, wenn 1. in den Fällen der Nummern 2, 3, 4 und 7 die die Beziehung begründende Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; 2. in den Fällen der Nummern 4 bis 8 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist; 3. im Falle der Nummer 9 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind. (2) Hält sich ein Prüfungsausschussmitglied nach Absatz 1 für ausgeschlossen oder bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 gegeben sind, ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss. Die Entscheidung über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft die zuständige Stelle, während der Prüfung der Prüfungsausschuss. Im letzteren Fall darf das betroffene Mitglied nicht mitwirken. Ausgeschlossene Personen dürfen bei der Beratung und Beschlussfassung nicht zugegen sein. (3) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Ausübung des Prüfungsamtes zu rechtfertigen, oder wird von einer Prüfungsteilnehmerin/einem Prüfungsteilnehmer das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat die betroffene Person dies der zuständigen Stelle mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss. Absatz 2 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. (4) Personen, die gegenüber der Prüfungsteilnehmerin/dem Prüfungsteilnehmer Arbeitgeberfunktionen innehaben, sollen, soweit nicht besondere Umstände eine Mitwirkung zulassen oder erfordern, nicht mitwirken. (5) Wenn in den Fällen der Absätze 1 bis 3 eine ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses nicht möglich ist, kann die zuständige Stelle die Durchführung der Prüfung einem anderen oder einem gemeinsamen Prüfungsausschuss übertragen. Erforderlichenfalls kann eine andere zuständige Stelle ersucht werden, die Prüfung durchzuführen. Das Gleiche gilt, wenn eine objektive Durchführung der Prüfung aus anderen Gründen nicht gewährleistet erscheint. §4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung (1) Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt, und ein weiteres MitREPORT

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Bekanntmachung glied, das den Vorsitz stellvertretend übernimmt. Der Vorsitz und das ihn stellvertretende Mitglied sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören (§ 41 Abs. 1 BBiG). (2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, mindestens drei, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitgliedes den Ausschlag (§ 41 Abs. 2 BBiG). §5 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss bei der zuständigen Stelle. Einladungen (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung), Protokollführung und Durchführung der Beschlüsse werden im Einvernehmen mit dem Vorsitz des Prüfungsausschusses geregelt. (2) Zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses sind die ordentlichen Mitglieder rechtzeitig einzuladen. Stellvertretende Mitglieder werden in geeigneter Weise unterrichtet. Kann ein Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen. Für ein verhinder-

tes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied einzuladen, welches derselben Gruppe angehören soll.

Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die zuständige Stelle die Annahme des Antrags verweigern.

(3) Die Sitzungsprotokolle sind von der protokollführenden Person und dem Vorsitz zu unterzeichnen. § 23 Abs. 1 bleibt unberührt.

(3) Werden für schriftlich durchzuführende Prüfungsbereiche einheitliche überregionale Aufgaben verwendet, sind dafür entsprechende überregional abgestimmte Prüfungstage anzusetzen.

§6 Verschwiegenheit Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsbildungsausschuss, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befassten Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.

§8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung

(1) Die zuständige Stelle legt die Prüfungstermine je nach Bedarf fest.

(1) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung bzw. die Anmeldung ist schriftlich nach den von der zuständigen Stelle bestimmten Fristen und Formularen zu stellen. Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen: 1. Angaben zur Person und 2. Angaben über die in den Absätzen 2 bis 4 genannten Voraussetzungen. 3. eine Erklärung und ggf. ein Nachweis darüber, ob und mit welchem Erfolg die Prüfungsbewerberin/der Prüfungsbewerber an gleichartigen Prüfungen teilgenommen hat.

(2) Die zuständige Stelle gibt die Prüfungstermine einschließlich der Anmeldefristen in geeigneter Weise öffentlich mindestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist bekannt.

(2) Örtlich zuständig für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die zuständige Stelle, in deren Bezirk die Prüfungsbewerberin/der Prüfungsbewerber

Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung §7 Prüfungstermine

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Bekanntmachung a. an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder b. in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder c. seinen/ihren Wohnsitz hat. (3) Zur Fortbildungsprüfung ist zuzulassen, wer die Zulassungsvoraussetzungen einer Fortbildungsregelung nach § 53 oder § 54 BBiG erfüllt. (4) Sofern die Fortbildungsordnung (§ 53 BBiG) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (§ 54 BBiG) Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen (§ 55 BBiG). §9 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen (1) Die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn sie/er eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur nächstmöglichen Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt (§ 56 Abs. 2 BBiG). (2) Anträge auf Befreiung von Prüfungsbestandteilen sind zusammen mit dem Zulassungsantrag schriftlich bei der zuständigen Stelle zu stellen. Die Nachweise über Befreiungsgründe im Sinne von Abs. 1 sind beizufügen. § 10 Entscheidung über die Zulassung und über Befreiungsanträge (1) Über die Zulassung sowie über die Befreiung von Prüfungsbestandteilen entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen oder die Befreiungsgründe nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG). (2) Die Entscheidungen über die Zulassung und die Befreiung von Prüfungsbestandteilen sind der Prüfungsbewerberin/dem Prüfungsbewerber rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstages und -ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel mitzuteilen. Die Entscheidungen über die Nichtzulassung und über die Ablehnung der Befreiung sind der Prüfungsbewerberin/dem Prüfungsbewerber schriftlich mit Begründung bekannt zu geben. (3) Die Zulassung und die Befreiung von Prüfungsbestandteilen können von der zuständigen Stelle bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses widerrufen werden, wenn sie aufgrund gefälschter Unterlagen oder falscher Angaben ausgesprochen wurde.

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§ 11 Prüfungsgebühr

§ 16 Nichtöffentlichkeit

Die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer hat die Prüfungsgebühr nach Aufforderung an die zuständige Stelle zu entrichten. Die Höhe der Prüfungsgebühr bestimmt sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter und Vertreterinnen der obersten Landesbehörden, der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses der zuständigen Stelle können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle andere Personen als Gäste zulassen. An der Beratung über das Prüfungsergebnis im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 2 dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses beteiligt sein.

Dritter Abschnitt: Durchführung der Fortbildungsprüfung § 12 Prüfungsgegenstand, Prüfungssprache (1) Soweit keine Fortbildungsordnungen nach § 53 BBiG erlassen sind, regelt die zuständige Stelle die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der Prüfungen, die Zulassungsvoraussetzungen sowie das Prüfungsverfahren durch Fortbildungsprüfungsregelungen nach § 54 BBiG. (2) Die Prüfungssprache ist Deutsch soweit nicht die Fortbildungsordnung oder die -prüfungsregelung der zuständigen Stelle etwas anderes vorsieht. § 13 Gliederung der Prüfung Die Gliederung der Prüfung ergibt sich aus den Fortbildungsordnungen oder Fortbildungsprüfungsregelungen gemäß §§ 53, 54 BBiG (Prüfungsanforderungen). § 14 Prüfungsaufgaben (1) Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der Prüfungsanforderungen die Prüfungsaufgaben. (2) Überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss bei der zuständigen Stelle erstellte oder ausgewählte Aufgaben sind vom Prüfungsausschuss zu übernehmen, sofern diese Aufgaben von Gremien erstellt oder ausgewählt und beschlossen wurden, die entsprechend § 2 Abs. 2 zusammengesetzt sind und die zuständige Stelle über die Übernahme entschieden hat. § 15 Besondere Verhältnisse behinderter Menschen Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen (§ 65 Abs. 1 BBiG). Die Art der Behinderung und die erforderlichen Hilfsmittel bzw. Hilfeleistungen sind mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 8 Abs. 1) nachzuweisen.

§ 17 Leitung, Aufsicht und Niederschrift (1) Die Prüfung wird unter Leitung des Vorsitzes vom gesamten Prüfungsausschuss unbeschadet der Regelungen in § 22 Abs. 3 abgenommen. (2) Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung, die sicherstellen soll, dass die Prüfungsleistungen selbstständig und nur mit erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln durchgeführt werden. (3) Störungen durch äußere Einflüsse müssen von Prüfungsteilnehmern ausdrücklich gegenüber der Aufsicht oder dem Vorsitz gerügt werden. Entstehen durch die Störungen erhebliche Beeinträchtigungen, entscheidet der Prüfungsausschuss über Art und Umfang von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen. Bei der Durchführung von schriftlichen Prüfungen kann die Aufsicht nach vorheriger Abstimmung mit der IHK über die Gewährung einer Zeitverlängerung entscheiden. (4) Über den Ablauf der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen. § 18 Ausweispflicht und Belehrung Die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer hat sich auf Verlangen des Vorsitzes oder der Aufsichtsführung über ihre/seine Person auszuweisen. Sie/er ist vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeitsund Hilfsmittel, die Folgen von Täuschungshandlungen, Ordnungsverstößen, Rücktritt und Nichtteilnahme zu belehren. § 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße (1) Unternimmt es eine Prüfungsteilnehmerin/ein Prüfungsteilnehmer, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder leistet sie/er Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor. (2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass eine Prüfungsteilnehmerin/ein PrüfungsREPORT

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Bekanntmachung teilnehmer eine Täuschungshandlung begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt von der Aufsichtsführung festzustellen und zu protokollieren. Die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer setzt die Prüfung vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung fort. (3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die von der Täuschungshandlung betroffene Prüfungsleistung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet. In schweren Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann der Prüfungsausschuss den Prüfungsteil oder die gesamte Prüfung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewerten. (4) Behindert eine Prüfungsteilnehmerin/ein Prüfungsteilnehmer durch ihr/sein Verhalten die Prüfung so, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist sie/er von der Teilnahme auszuschließen. Die Entscheidung hierüber kann von der Aufsichtsführung getroffen werden. Die endgültige Entscheidung über die Folgen für die Prüfungsteilnehmerin/den Prüfungsteilnehmer hat der Prüfungsausschuss unverzüglich zu treffen. Absatz 3 gilt entsprechend. Gleiches gilt bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften.

(5) Vor Entscheidungen des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 3 und 4 ist die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer zu hören.

(4) Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.

§ 20 Rücktritt, Nichtteilnahme (1) Die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung (bei schriftlichen Prüfungen vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. (2) Versäumt die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf eine andere Prüfungsleistung bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden. (3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet.

Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 21 Bewertungsschlüssel Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung = 100-92 Punkte = Note 1 = sehr gut; eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung = unter 92-81 Punkte = Note 2 = gut; eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung = unter 81-67 Punkte = Note 3 = befriedigend; eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht = unter 67-50 Punkte = Note 4 = ausreichend;

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Bekanntmachung eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind = unter 50-30 Punkte = Note 5 = mangelhaft; eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen = unter 30-0 Punkte = Note 6 = ungenügend. Der Hundert-Punkte-Schlüssel ist der Bewertung aller Prüfungsleistungen sowie der Ermittlung von Zwischen- und Gesamtergebnissen zugrunde zu legen. § 22 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse (1) Jede Prüfungsleistung ist von jedem Mitglied des Prüfungsausschusses selbstständig zu bewerten. Beschlüsse über die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, der Prüfung insgesamt sowie über das Bestehen und Nichtbestehen der Prüfung werden vom Prüfungsausschuss gefasst. Ergebnisse von Prüfungen in Prüfungsteilen sollen übernommen werden. Bei der gemeinsamen Feststellung der Ergebnisse dienen die Einzelbewertungen der Prüfungsausschussmitglieder als Grundlage. (2) Bei der Feststellung von Prüfungsergebnissen bleiben Prüfungsleistungen, von denen der Prüfling befreit worden ist (§ 9), außer Betracht. (3) Zur Vorbereitung der Beschlussfassung nach Abs. 1 kann der Vorsitz mindestens zwei Mitglieder mit der Bewertung einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen beauftragen. Die Beauftragten sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören. Die beauftragten Mitglieder dokumentieren die wesentlichen Abläufe und halten die für die Bewertung erheblichen Tatsachen fest (§ 42 Abs. 2 und 3 BBiG). Die übrigen Mitglieder des Prüfungsausschusses sind bei der Beschlussfassung nach Absatz 1 nicht an die Einzel-

bewertungen der beauftragten Mitglieder gebunden.

mungen der Fortbildungsordnungen nach § 53 BBiG entgegenstehen, ist zu verwenden.

(4) Soweit eine Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird, kann die Beurteilung und Bewertung der Prüfungsleistungen maschinell erfolgen. § 23 Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen

(2) Das Prüfungszeugnis enthält - die Bezeichnung „Zeugnis“ und die Angabe der Fortbildungsregelung, - die Personalien der Prüfungsteilnehmerin/des Prüfungsteilnehmers (Name, Vorname, Geburtsdatum), - die Bezeichnung der Fortbildungsprüfung mit Datum und Fundstelle, - die Ergebnisse der Fortbildungsprüfung nach Maßgabe der jeweiligen Fortbildungsregelung sowie Angaben zu Befreiungen von Prüfungsbestandteilen, - das Datum des Bestehens der Prüfung, - die Namenswiedergaben (Faksimile) oder Unterschriften des Vorsitzes des Prüfungsausschusses oder eines anderen Prüfungsausschussmitglieds und der beauftragten Person der zuständigen Stelle mit Siegel.

(1) Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift auf den Formularen der zuständigen Stelle zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen und der zuständigen Stelle unverzüglich vorzulegen. (2) Die Prüfung ist vorbehaltlich der Fortbildungsregelungen nach §§ 53, 54 BBiG insgesamt bestanden, wenn in jedem der einzelnen Prüfungsteile mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. (3) Der Prüfungsteilnehmerin/dem Prüfungsteilnehmer soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt werden, ob sie/er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. Kann die Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht am Tag der letzten Prüfungsleistung getroffen werden, so hat der Prüfungsausschuss diese unverzüglich zu treffen und der Prüfungsteilnehmerin/dem Prüfungsteilnehmer mitzuteilen. (4) Über das Bestehen eines Prüfungsteils erhält die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer Bescheid, wenn für den Prüfungsteil ein eigener Prüfungsausschuss gemäß § 1 Abs. 2 gebildet werden kann. § 24 Prüfungszeugnis (1) Über die Prüfung erhält die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer von der zuständigen Stelle ein Zeugnis (§ 37 Abs. 2 BBiG). Der von der zuständigen Stelle vorgeschriebene Vordruck, soweit keine Bestim-

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