Recht Vorsicht Stolperfalle!

January 10, 2018 | Author: Angelika Bäcker | Category: N/A
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2 | 2014

Schadenmanagement

Steuern nur mit Sachverstand Test

Gefahr durch „Billigreifen“

Recht

Vorsicht Stolperfalle! Fehler in der Werbung mit Markenlogos, Ärger wegen der Weitergabe von Kundendaten: Die Unachtsamkeit mit rechtlichen Vorgaben bereitet Werkstätten immer wieder Schwierigkeiten.

Ihre Old- & YoungtimerExperten

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Die Classic-Experten der GTÜ verbinden umfassende Fachkompetenz und ausgeprägte Dienstleistungsorientierung. Von uns bekommen Sie daher einen perfekten Oldtimerservice. Darauf können Sie sich verlassen. Klaus Neumann Prüfingenieur

Unsere amtlichen Dienstleistungen: • Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO • Hauptuntersuchungen gemäß § 29 StVZO Unsere nichtamtlichen Dienstleistungen: • Wertgutachten für Old- & Youngtimer • Reparatur- und Restaurationsbegleitung • Rechercheaufträge zur Fahrzeughistorie GTÜ-Oldtimerservice im Internet: www.gtue-oldtimerservice.de • Umfangreiches Fahrzeugarchiv • Testberichte und Daten zu ca. 40.000 Modellen GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH · Fon: 0711 97676-0 · www.gtue.de

2014.11_GTUE_Oldtimer Sachverstand_Taschenlampe_Expertservice_210x280_BO.indd 1

04.11.14 11:30

2|2014 News

Wissenswert 4 Recht

Vorsicht Stolperfalle!

Liebe Leserinnen, liebe Leser! Nichts ist so beständig wie der Wandel. Das gilt insbesondere für das Kfz-Gewerbe. Auch in diesem Jahr haben sich einige juristische Veränderungen ergeben. Ob es dabei um die Verwendung von Markenlogos oder Werbebotschaften geht – hier erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie rechtliche Stolperfallen vermeiden. Andere Fallen warten auf Autohäuser und Werkstätten immer dann, wenn es um das liebe Geld geht. Längst wird das Kfz-Gewerbe bei den Banken als Risikobranche angesehen, und das macht es schwierig, für das kapitalintensive Geschäft Autohandel und -reparatur die notwendigen Kreditlinien zu erhalten. Wir haben zusammengetragen, worauf es beim Bankengespräch ankommt und wie Sie sich darauf vorbereiten können. Ein drittes wichtiges Thema, ist die immer mehr um sich greifende Schadensteuerung durch Versicherungen und Schadensteuerer. Dies betrifft das Kfz-Gewerbe und die Sachverständigen gleichermaßen. Denn der Zwang, die Kosten bei der Unfallinstandsetzung zu senken, wirkt sich nicht nur auf die Stunden­ verrechnungssätze aus. Vielmehr geht es darum, den Aufwand für die Schadenbehebung insgesamt zu senken. Und das betrifft die seit Jahrzehnten bestehende Symbiose zwischen Sachverständigen und Kfz-Werkstätten. Hier gilt es, den Schulterschluss zu suchen, um die Zusammenarbeit zwischen diesen Berufsgruppen nicht zu gefährden und für die Kunden den vollständigen Ersatz des Schadens zu sichern. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen des neuen GTÜ expert SERVICE! Ihr

Wie Werkstätten rechtliche Schwierigkeiten vermeiden können

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Nebenkosten sind erstattungsfähig 13 Sachverständigengebühren wie Fahrtkosten, Fotos und Gutachtenkopien muss der Kunde begleichen

MANAGEMENT

Im engen kontakt

Mit der Bank auf Du und Du – erfolgreich verhandeln

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technik

ehrlich gesagt

Ein neuer Fahrzyklus soll Prüfstands- und Alltagsverbrauch von Kraftstoff in Einklang bringen

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schadenmanagement

steuern nur mit sachverstand

Versicherungen und Werkstätten sollten Sach­ verständige in die Schadenabwicklung integrieren

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Partner

in tradition verbunden

Der GTÜ-Prüfingenieur Schweiger und das Autohaus Ernst + König arbeiten schon seit 1983 zusammen

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GTÜ-test

Gefahr durch „billigreifen“

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start ohne stress

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Erschreckende Ergebnisse beim GTÜ-Reifentest Zehn Starterbatterien für Kleinwagen und Kompaktmodelle im Test

GTÜ intern Rainer de Biasi Geschäftsführer der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

„Längst wird das KfzGewerbe bei den Banken als Risikobranche angesehen.“

Ein ohr für die Partner

Andreas Kohlhas, Leiter des Technischen Dienstes im Porträt

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Das Allerletzte

kuriositäten/impressum 27

GTÜ expert SERVICE  3

News

Weniger Insolvenzen im ersten Halbjahr

EBay pusht Autobutler Der Werkstattportal-Newcomer Autobutler ist seit Kurzem in die Website von Ebay Motors eingebunden. Wie andere Werkstattportale auch stellt Autobutler den Preisvergleich in den Vordergrund. Es unterscheidet sich aber in der Nutzungsweise: Die Nutzer haben die Möglichkeit, neben Standardreparaturen und Wartungsdienstleistungen auch individuelle Aufträge auszuschreiben. Ist die Anfrage der Autofahrer zu unkonkret, fasst ein Autobutler-Mitarbeiter nach und präzisiert die Angaben. Die Werkstattpartner des Portals bekommen diese Leads dann zugespielt und können ein mehr oder weniger detailliertes Angebot abgeben. Der User wiederum bekommt bis zu drei Angebote von Betrieben übermittelt, die sich in seiner Nähe befinden. Danach kann er sich entscheiden, welcher Werkstatt er den Auftrag erteilen will. Nach Angaben von Autobutler haben sich bislang rund 1.800 Servicebetriebe bei dem Dienst, der im März in Deutschland gestartet ist, angemeldet. Nach einer zweiwöchigen Testphase wird eine Jahresgebühr von 700 Euro fällig. Dazu kommt – auch schon in der Testphase – eine knackige Transaktionsgebühr in Höhe von zehn Prozent des tatsächlichen Rechnungsbetrags. Wer sein Werkstattprofil auf verschiedene Arten bei der Internetplattform hervorheben möchte, zahlt jeweils nochmals ein paar hundert Euro extra. Bislang sei mit 290 Aufträgen ein Werkstattumsatz von rund 125.000 Euro vermittelt worden.

4  GTÜ expert SERVICE

Die Zahl der Insolvenzen in der KfzBranche ist im ersten Halbjahr 2014 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurückgegangen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, mussten insgesamt 375 Betriebe den Gang zum Insolvenzgericht antreten. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2013 waren es noch 407 gewesen. Der Rückgang betrug somit 7,9 Prozent. Im Fahrzeughandel verzeichnete das Amt 182 Pleiten für das erste Halbjahr 2014. Das entspricht einem Rückgang um 8,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

650 Tausend

Fahrzeuge im Wert von 16,2 Milliarden Euro brachten im ersten Halbjahr 2014 die Autobanken mittels Finanzdienstleistungen auf die Straße. Der Gesamtvertragsbestand wuchs damit auf über 92 Milliarden Euro.

2015

kommt die Online-Abmeldung. Kfz-Betriebe und Autofahrer können dann ihr Fahrzeug auf einem Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (www.kba.de) abmelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle.

Stabilität und Wachstum Marktanteile bei den Hauptuntersuchungen für das 1. Halbjahr 2014

TÜV 38,0 % (Vj. 37,7 %)

Dekra 33,8 % (Vj. 34,0 %)

GTÜ 15,1 % (Vj. 15,1 %)

Sonstige 13,1 % (Vj. 13,2 %)

Quelle: GTÜ

Foto: Jeibmann Photographik

Foto: »kfz-betrieb«

WISSENSWERT

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH setzt weiter auf Wachstum. Bei den Kfz-Hauptuntersuchungen (HU) bewegte sich die bundesweit tätige Stuttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisation im ersten Halbjahr 2014 stabil auf hohem Niveau. Die Prüfingenieure nahmen in diesem Zeitraum mehr als 2,1 Millionen Fahrzeuge bei der HU unter die Lupe. Bei einem leicht schrumpfenden Gesamtmarkt der Fahrzeuguntersuchungen von minus 0,6 Prozent konnte die GTÜ mit ihren rund 2.200 Partnern und Ingenieuren ihren Marktanteil stabil auf dem Niveau von 15,1 Prozent halten.

News

Foto: Fälchle @ Fotolia.com

Einkommen und Autopreise steigen gleich stark Die Einkommensentwicklung in Deutschland hat dem Anstieg der Fahrzeugpreise in den vergangenen beiden Jahrzehnten nach Angaben der Deutschen Automobil-Treuhand (DAT) standgehalten. Zahlten Neuwagenkäufer 1994 für ein Fahrzeug umgerechnet durchschnittlich 17.960 Euro, waren es 2013 rund 27.030 Euro, wie aus dem DAT-Report 2014 hervorgeht. Dies entspricht einem Preisanstieg um knapp 50,5 Prozent. Das monatliche Haushaltseinkommen stieg in dem Zeitraum um 51,3 Prozent auf 3.774 Euro. Damit sind die Neuwagenpreise und das Haushaltseinkommen der Neuwagenkäufer etwa gleich stark gestiegen.

Kreative Ideen im Service Award 2014

GTÜ MängelSTatistik Auf Deutschlands Straßen sind vergleichsweise mehr Nutzfahrzeuge mit technischen Mängeln unterwegs als Personenwagen. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Mängelstatistik der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung zur IAA-Nutzfahrzeuge in Hannover. Sorgenkinder bei der amtlichen Hauptuntersuchung (HU) mit überdurchschnittlich vielen Mängeln sind die Transporter bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. In dieser Fahrzeugklasse wiesen 2013 knapp die Hälfte aller von der GTÜ untersuchten Fahrzeuge Mängel auf, 27,3 Prozent sogar erhebliche Mängel oder waren gar verkehrsunsicher. Nur rund 52 Prozent der Transporter erhielten bei der HU die Plakette ohne Beanstandung. Lediglich die kleinen Transporter und Lieferwagen bis 3,5 Tonnen schnitten hier etwas besser ab. Hohe jährliche Kilometerleistungen und häufig schlechte Wartung sind die Hauptursachen für das schlechte Abschneiden.

5,5 %

legte im Vergleich zum Vorjahresmonat die Zahl der Besitzumschreibungen zu und wuchs damit noch etwas stärker als die PkwNeuzulassungen. Im Gesamtjahr summierten sich die Pkw-Halterwechsel bisher auf 5,35 Millionen.

Der diesjährige Gewinner des Service Awards von »kfz-betrieb« punktete mit seinem eigenen Serviceportal im Internet. Das Portal fasst die Angebote des Fellbacher Unternehmens Hahn Automobile zusammen und spricht die Kunden zudem zielgruppenspezifisch an. Als Lockmittel dienen nicht die klassischen Sonderangebote oder Rabatte wie ein zehnprozentiger Nachlass auf den Ölwechsel, sondern Gutscheine für externe Anbieter wie Baumärkte, Tankstellen oder Parfümerien. Aber auch andere Teilnehmer am markenübergreifenden Wettbewerb hatten gute Ideen, den Service in ihren Häusern voranzutreiben. Eine durchaus radikale Maßnahme: Das Karlsruher VW-Zentrum schaffte die Arbeitszeiterfassung der unproduktiven Kräfte im Service ab. Damit räumten sie den Kolleginnen und Kollegen mehr Verantwortung, zugleich aber auch mehr Freiheiten ein. In der Kategorie Nfz überzeugte der MercedesVertreter Kunzmann aus Stockstadt mit vielen neuen Ideen, zum Beispiel Enteisungsstation, Handy-Aufladestation und Putz-Truck.

Foto: Richter

Foto: Bausewein

ADAC verzichtet auf Werkstattkonzept

Der ADAC gibt seine Aktivitäten im Bereich Werkstätten auf. Die Tests von Kfz-Betrieben wird es dagegen weiterhin geben. Die Entscheidung, keine Werkstattbetriebe mehr mit dem Logo „ADAC Werkstatt“ aktiv zu haben, sei im Rahmen des Reformprogramms des Autofahrerclubs gefallen, heißt es vom ADAC. Insgesamt waren knapp 40 Betriebe bereits aktiv oder in Vorbereitung. Sie werden laut ADAC wegen des „Rückbaus der Werkstattaktivitäten“ mit Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe entschädigt.

GTÜ expert SERVICE  5

RECHT

Vorsicht Stolperfalle! Fehler in der Werbung mit Markenlogos, Ärger wegen der Weitergabe von Kundendaten: Die Unachtsamkeit mit rechtlichen Vorgaben bereitet Werkstätten immer wieder Schwierigkeiten. Betriebe, die sich mit den Regeln auseinandersetzen, können hohe Kosten sparen.

6  GTÜ expert SERVICE

Foto: Fotolia.com

Martin Achter

RECHT

Foto: Annas @ Fotolia

U

nwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt auch in der Kfz-Branche. Das Oberlandesgericht Düsseldorf etwa musste vor einigen Jahren über einen Fall entscheiden, in dem ein Konzern den Vertrag eines Händlers fristlos kündigte, weil er sich geweigert hatte, einen bestimmten Bat­ terie­tester nach Herstellervorgaben zu kaufen. Das Gerät sollte künftig Standardwerkzeug sein. Das Autohaus lehnte die Anschaffung ab, weil es bereits über einen baugleichen Tester des Herstellers verfügte, und klagte gegen die Kündigung. Das Gericht erklärte die Kündigung des Herstellers für unwirksam (Urteil vom 18.9.2009, VI-U (Kart) 11/09). Auch wenn der Betrieb in diesem Fall erfolgreich war – Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Genzow von der Kanzlei Friedrich Graf von West­ phalen & Partner empfiehlt Vertragswerkstätten, sich Herstellervorgaben genau bewusst zu machen: „Die Nichtbeachtung der Standards hat regelmäßig einschneidende vertragliche Konsequenzen, wobei vielfach sogar die außerordentliche und fristlose Kündigung droht.“ Viele Serviceverträge seien sehr weitreichend und gäben den Konzernen das Recht zur außerordentlichen Kündigung selbst bei geringen Verstößen. Ein weiteres heißes Eisen ist der Eigentümerwechsel von Betrieben. Auch hier drohen Vertragswerkstätten Konflikte mit Automobilherstellern, erläutert Experte Genzow. Bei den meisten Herstellern würden Regelungen aus der Automobil-GVO des Jahres 2002, die für Kfz-Betriebe vorteilhaft gewesen seien, heute nicht mehr gelten. „Vielfach ist wieder geregelt, dass der Verkauf des Unternehmens mit Händler- oder Werkstattstatus der Zustimmung des Herstellers bedarf“, sagt Genzow. Beachteten Betriebe diese Bestimmungen nicht, könne dies ebenfalls zu außerordentlichen Kündigungen führen. Probleme gebe es in der Regel aber nur, wenn die Übertragung des Unternehmens den Interessen des Herstellers zuwiderlaufe, erläutert Genzow. Hier müsse ein Anwalt

Sind die Kunden zufrieden mit Beratung und Service? Beim Umgang mit Daten aus Zufriedenheitsbefragungen ist Vorsicht angesagt – speziell bei der Weitergabe.

im Auftrag des Betriebs gegebenenfalls den Vertragswortlaut daraufhin prüfen, ob gerechtfertigte Gründe gegen eine Übernahme vorlägen.

Wettbewerbsrecht Abmahnungen sind ein verbreitetes Mittel, um Wettbewerber in die Schranken zu weisen. Um sich von der Konkurrenz abzuheben, werben viele Servicebetriebe heute mit besonderen Fähigkeiten oder Serviceleistungen und Konditionen – und machen sich damit immer wieder zur Zielscheibe. Ein Beispiel können

Werbebotschaften sein wie „Rundum-Service“ oder „komplette Unfallschadenabwicklung“. Rechtsanwalt Bernd Höke von der Kanzlei Voigt warnt: Konkurrenten, Verbände oder andere Interessierte reagieren auf derlei Botschaften immer häufiger mit Abmahnungen gegenüber dem Werbenden. Die damit verbundenen Ansprüche richten sich meist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses berechtigt Konkurrenten und andere, bei Verstößen Beseitigung und Unterlassung zu verlangen.

Kfz-Betrieben drohen in der Werbung zunehmend Abmahnungen Bernd Höke, Kanzlei Voigt

GTÜ expert SERVICE  7

RECHT

TIPP Nachtannahme? Aber sicher!

Unsichere Nachtannahmen können Fahrzeugdiebstähle begünstigen – und damit für Ärger mit Kunden sorgen. Branchenanwalt Joachim Otting weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle hin, demzufolge Kaskoversicherer Versicherten nichts zahlen müssen, wenn diese ihren Autoschlüssel grob fahrlässig in einen WerkstattBriefkasten werfen (Az. 8 U 182/04). Dies gilt beispielsweise bei ungesicherten Außenbriefkästen. Ein ähnliches Urteil gab es bei einem Schlüssel hinter einer Glastür, der durch den Einwurfschlitz mit einem Draht geangelt werden konnte. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) weist darauf hin, dass bei Werkstätten mit organisierter Nachtannahme – etwa durch einen Briefkasten – von einer Obhutspflicht für Kundenfahrzeuge auszugehen ist. Sie müssen die Autos vor Schaden bewahren. Anwalt Otting rät: „Investieren Sie in einen tresorartigen Schlüssel­ einwurf, wie bei Autovermietern.“ Wirft ein Kunde dagegen einen Schlüssel bei einem Betrieb ohne organisierte Nachtannahme und ohne Absprache ein, dürfte keine Obhutspflicht bestehen.

Vertragsrecht, Datenschutz, Wettbewerbsrecht: Kfz-Betriebe müssen auf vielen Gebieten Stolperfallen beachten.

8  GTÜ expert SERVICE

In einem Fall warb ein Kfz-Betrieb mit der Aussage: „Wir wollen die Abwicklung des Schadensfalls so einfach und sorglos wie möglich gestalten.“ Konkret musste das Landgericht Gießen entscheiden, ob das Autohaus mit seiner Werbeschrift den Eindruck erweckte, selbst eine Rechtsdienstleistung (Schadenabwicklung) anzubieten. Das Informationsblatt erwähnte nur die Kooperation mit einem Rechtsanwalt, nicht aber, auf welche Weise das Unternehmen die Expertise des Anwalts in Anspruch nahm (Urteil vom 2.11.2010, Az. 6 O 43/10). Das Gericht

gab der Unterlassungsklage gegen den Betrieb statt. Heikel ist es auch, wenn Freie Werkstätten Markenlogos großer Hersteller nutzen. Markenrechtlich sei dies zwar im Normalfall nicht zu beanstanden, da sich das Recht des Herstellers an der Marke in der Regel erschöpft habe, sagt Rechtsanwalt Dr.  Stefan Zipse von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner. „Das bedeutet allerdings nicht, dass die Wort- und Bildmarke des Herstellers beliebig genutzt werden kann.“ Freie Werkstätten dürften nicht den Eindruck erwecken, sie

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Die Werkstatt ist nicht nur ein Arbeitsplatz für Männer: Diskriminierende Formulierungen in

RECHT

Grundlage für Abmahnungen sind häufig unlautere geschäftliche Handlungen nach §4 UWG.

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§4 Stellenanzeigen bereiten immer wieder Ärger.

seien autorisierte Mitglieder der Vertriebsorganisation des jeweiligen Herstellers, warnt Zipse. Dies könne dann der Fall sein, wenn eine Anzeige prominent mit einer Marke werbe.

Arbeitsrecht Auf der Suche nach Personal sorgten Stellenanzeigen häufig für Ärger, etwa wenn diese Merkmale der Diskriminierung erkennen ließen, sagt Anwalt Sven Köhnen von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner. „Ganz offensichtlich ist das, wenn die Stellenanzeige nicht geschlechtsneutral formuliert ist. Aber auch in weniger deutlichen Fällen, in denen Diskriminierungsmerkmale wie Alter, Rasse, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuelle Identität direkt oder

indirekt angesprochen werden, können Ansprüche abgewiesener Bewerber drohen.“ So könne eine Diskriminierung bereits in Formulierungen wie „junge(r), dynamische(r) Serviceberater/in“ oder„erfahrene(r) Buchhalter/in“ liegen. Im ersten Fall könnten ältere, im zweiten Fall jüngere Arbeitnehmer ohne Berufserfahrung diskriminiert werden. Nicht jeder Hinweis auf persönliche Merkmale birgt jedoch Gefahren. Dies zeigt das Beispiel eines Kfz-Betriebs, der einen Finanzbuchhalter suchte und mit einem „zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem jungen und motivierten Team“ warb. Das Unternehmen hatte einem Bewerber um die 60 Jahre eine Absage erteilt. Dieser klagte daraufhin wegen Altersdiskriminierung. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg wies die

„Die Nichtbeachtung von Standards hat regelmäßig einschneidende vertragliche Konsequenzen.“ Christian Genzow, Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner

Klage zurück, da es keinen Beleg für eine solche Benachteiligung sah (Urteil vom 16.5.2012, 2 Sa 574/11).

Die Nutzung der Logos großer Herstellermarken ist zulässig. Allerdings kommt es auf den richtigen Umgang mit den Emblemen in der Werbung an.

Datenschutz Auch bei der Weitergabe von Kundendaten müssen Kfz-Betriebe vorsichtig sein. Grundsätzlich dürfen Werkstätten Kundendaten nur nutzen, wenn der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat, erläutert Zipse. In einem Fall hatte die Filiale eines Autoglasunternehmens die Daten von Kunden für eine Kundenzufriedenheitsbefragung an ein Marktforschungsunternehmen weitergegeben. Hierbei handelte es sich jedoch um unerlaubte Werbung (Urteil vom 30. März 2012, OLG Köln, 6 U 191/11). Der Kunde hatte seine Handynummer nur für Nachfragen im Zusammenhang mit der Reparatur hinterlegt. Eine Einwilligungserklärung zur Nutzung von Kundendaten müsse sich sowohl auf die allgemeine Kontaktaufnahme als auch auf eine eventuelle Weitergabe der Kundendaten an ein Unternehmen beziehen, das eine Befragung ausführt, warnt Anwalt Zipse. Sonst drohen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden oder wettbewerbsrechtliche Ansprüche Dritter. ◉

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Management

IM engen Kontakt Foto: danielsbfoto @ Fotolia.com

Mit der Bank auf Du und Du – so sollte heutzutage die Formel für das Gespräch mit den Kreditinstituten lauten. Doch die Realität sieht häufig anders aus. Viele Unternehmen müssen deshalb ihre Strategie ändern, denn ihre Zukunft kann davon abhängen. Joachim von Maltzan

TIPPs fürs Bankgespräch 1. Nutzen Sie Gespräche mit Ihrem Berater, um die Bank von Ihrem Management und Ihrer Unternehmensstrategie zu überzeugen. Die Bank sollte alle relevanten Abläufe in Ihrem Unternehmen nachvollziehen können. 2. Je leichter die Bank das wirtschaftliche Risiko der Kreditvergabe, also Bonität und Sicherheiten des Kreditnehmers, beurteilen kann, desto einfacher ist die Kreditentscheidung. Dafür sind Daten aus der Vergangenheit wie auch Perspektiven und Planungen des Betriebs relevant. 3. Setzen Sie sich ausführlich mit dem Ratingprozess auseinander. Sprechen Sie mit Ihrem Bankberater über mögliche Schwächen Ihres Unternehmens und fragen Sie nach Verbesserungsvorschlägen für Ihr Rating. 4. Mit einer höheren Eigenkapitalquote wird Ihr Betrieb unabhängiger von Fremdkapital und die Aufnahme von Krediten wird günstiger. 5. Prüfen Sie, was Sie als Sicherheiten zur Verfügung stellen können. Zusätzliche Sicherheiten können helfen, bessere Konditionen zu erhalten. 6. Sprechen Sie mit Ihrer Bank über die Gestaltung der Kontokorrentlinie. Kontokorrentkredite sind die teuerste Form der Finanzierung und sollten deshalb nur im Ausnahmefall genutzt werden. Quelle: Werttreuhand, Bad Wörishofen

W

er mit altgedienten Betriebsinhabern spricht, hört häufig Sätze, wie „Meiner Bank erzähle ich doch nicht alles. Die hören nur das Notwendigste von mir“. Meist folgt dann noch der Zusatz, dass man schließlich einmal im Jahr, wenn man die Bilanz überreiche, alles Wesentliche erzähle. Das müsse reichen, schließlich habe man das schon immer so gehandhabt. Und außerdem habe man nun wirklich keine Zeit dauernd zur Bank zu rennen. Aber nur einmal im Jahr die Bilanz und die BWA zu übersenden und ansonsten abzuwarten, frei nach dem Motto „Sollen sie doch kommen, wenn sie was von mir wissen wollen“, ist gefährlich. Eine Bank fragt nach, wenn sie misstrauisch wird, weil die Kontobewegungen sich nicht mehr im normalen Rahmen halten. Wer erst jetzt seine Hausbank über eventuelle Schwierigkeiten oder neue Herausforderungen informiert, muss

sich nicht wundern, wenn seine Bankberater plötzlich schwierige Gesprächspartner werden.

Paradigmenwechsel im Verhältnis zur Bank Viele Unternehmer übersehen, dass sich in den letzten Jahren einiges verändert hat. Längst vorbei sind nämlich die Zeiten, in denen ein Unternehmer – bedingt durch seine guten Kontakte zum örtlichen Chef seiner Hausbank – von dieser die notwendigen Darlehen auch dann erhielt, wenn die Bilanzzahlen einmal nicht so gut aussahen. Heute gilt bei allen Kreditinstituten das Vier-Augen-Prinzip: Für die Kreditentscheidung sind der Kundenbetreuer vor Ort, der das Unternehmen im Regelfall gut kennt, und ein Sachbearbeiter in der sogenannten Marktfolge gemeinsam verantwortlich. Der Sachbearbeiter kennt den Betrieb nur von den nackten Zahlen aus Bilanz und BWA her. Und

„Erzählen Sie der Bank genau, wo Sie heute stehen und wo Sie morgen sein wollen. Das überzeugt am allermeisten.“ Carl-Dietrich Sander, Unternehmensberater

10  GTÜ expert SERVICE

Offene Gespräche über die Unternehmenslage sind die beste Basis für ein vertauensvolles Verhältnis zur Hausbank.

Kreditentscheidungen in Banken heute Kundenbetreuer/in = Markt

Sachbearbeiter/in = Marktfolge

4-AugenPrinzip

Unabhängige Ratingstelle

Grundlagen der „Risikoklassifizierung“:

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•  Rating (Risikoklassifizierungsverfahren nach MaRisk/  Basel II) •  Jahresabschluss (Handelsbilanz/Steuerbilanz) •  Einschätzung aktuelle Situation und Entwicklungsperspektiven •  Bisherige Geschäftserfahrungen mit dem Kunden •  Kapitaldienstfähigkeits-Berechnung •  Persönliche Beurteilung des Kreditnehmers/der Kreditnehmerin •  Sicherheiten

da setzt das Problem ein. Konnte man in der Vergangenheit die eine oder andere Zahl, die nicht so gut wirkte, im persönlichen Gespräch relativieren, funktioniert das heute nicht mehr so einfach. Den Berater vor Ort, den kann ein Betriebsinhaber vielleicht noch überzeugen, aber für den Sachbearbeiter zählen letztendlich nur die Zahlen. Denn der Vermerk, den der örtliche Berater über das Gespräch mit dem Unternehmer anfertigt, reicht meist nicht aus, um plausibel zu erklären, warum manche Zahl so aussieht, wie sie ist und warum das auch so sein muss. Schließlich kennt der Sachbearbeiter in der Marktfolge die Interna der Branche nicht. Viele Zahlen kann er deshalb nicht nachvollziehen, schließlich vergleicht er sie mit den Durchschnittswerten vieler anderer Unternehmen. Wenn ein Unternehmen dabei aus dem Raster fällt, geht in der Bank die rote Lampe an. Dann werden Kreditlinien hinterfragt und Kreditentscheidungen für möglicherweise anstehende Investitionen, die der Unternehmer eigentlich dringend tätigen müsste, werden erst einmal vertagt.

Den Banken plausible Erklärungen anbieten Deshalb lohnt es sich, wenn ein Betriebsinhaber heutzutage engen Kontakt zu seiner Bank hält und sie regelmäßig über die Entwicklung

informiert. Wer seine BWA der Bank monatlich zukommen lässt und diese am besten auch noch kommentiert, baut ein Sicherheitspolster auf. Denn der Berater bei der Hausbank gibt die Unterlagen, verbunden mit einer persönlichen Einschätzung, an den Sachbearbeiter in der Markt­ folge weiter. Wenn dieser dann die Bilanzunterlagen des Unternehmens bekommt, ist er bereits so vorinformiert, dass er viel besser verstehen kann, wie und warum die Zahlen sich so entwickelt haben. Oft geht dann die berühmte rote Lampe gar nicht an, denn mit diesem Hintergrundwissen ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens für ihn plausibel nachvollziehbar.

Der Unternehmer ist mehr denn je gefragt Viele Betriebsinhaber neigen dazu, diese Aufgabe ihrem Steuerberater zu überlassen. Sie fühlen sich unwohl, wenn es darum geht, die eigenen Zahlen zu erläutern. Das ist aber der falsche Weg. Die Bank sieht den Unternehmer nicht nur als den Fachmann in seinem Spezialgebiet. Er muss es auch bei seinen Zahlen sein. Nur dann wirken er und seine Zahlen für die Kreditinstitute überzeugend. Hinzu kommt die Ratingproblematik: In der Vergangenheit gab es dieses Instrument nur für Staaten und wirkliche Großunternehmen.

finanzierungsbedarf Betriebsmittel •  Umsatzfinanzierung •  Kundenforderungen •  Forderungsausfälle •  Umsatzsteuervorauszah- lungen

•  Kredittilgungen

•  Wareneinkauf und -bestände

•  Privatentnahmen •  Lebensunterhalt •  Krankheits-, Altersvorsorge •  Rücklagenbildung/Tilgungen

•  Halbfertige/Fertige Arbeiten •  Personalaufwand •  Löhne/Gehälter •  Sozialabgaben/LohnSt.

•  Vorauszahlungen Ertragssteuern •  Einkommen •  Gewerbe •  Körperschaft-

•  Sachaufwand •  Zinsaufwand Läuft über Kontokorrentkonten

Privatkonto und Firmenkonto getrennt führen

finanzierungsbedarf Investitionen einmalig •  Umsatzfinanzierung •  Kundenforderungen •  Forderungsausfälle •  Umsatzsteuervorauszah- lungen •  Wareneinkauf und -bestände •  Halbfertige/Fertige Arbeiten •  Personalaufwand •  Löhne/Gehälter •  Sozialabgaben/LohnSt. •  Sachaufwand

•  Regelmäßige Ersatzinvestitionen •  Eigenanteil Neuinvestitionen •  Kredittilgungen •  Vorauszahlungen Ertragssteuern •  Einkommen •  Gewerbe •  Körperschaft•  Privatentnahmen •  Lebensunterhalt •  Krankheits-, Altersvorsorge •  Rücklagenbildung/Tilgungen

•  Zinsaufwand Besonders „gefährlich“

Ziemlich „gefährlich“

Entscheidend: „rechtzeitig“ erkennen und gegensteuern

GTÜ expert SERVICE  11

Management

1x

pro Jahr der Hausbank die Zahlen vorzulegen, ist nicht genug. Wer am besten monatlich seine BWA der Bank schickt, baut ein SIcherheitspolster auf.

mit gut vorbereiteten unterlagen überzeugen! •  Geschäftsmodell/Unternehmenskonzept/Businessplan

einschließlich plausibler, zugrunde liegender Annahmen

•  Jahresabschluss (nicht älter  als sechs Monate) mit ergänzenden eigenen Erläuterungen (Deutungs­ hoheit)

•  Wirtschaftlichkeitsrechnung  bei Investitionen •  Vermögensaufstellung  ...

•  letzte BWA mit Erläuterun gen und ergänzenden Buchungen (10. Folgemonat) (AfA, Bestandsveränderungen, Rohertragkorrekturen) (www.bwa-check.de) •  Ziele/Planungen (Ertrag,  Umsatz, Liquidität) – Szenarien („Best-, Worst-Case“)

Je nach Themenstellung: Vorher bei der Bank erfragen, welche Unterlagen diese benötigt (erspart immer noch mal das Nachreichen!)

• Stärken gezielt darstellen  • wettbewerbsrelevante Schwächen benennen + Aktivitäten zur Verbe sserung

Wer erläutert dem Banker diese Unterlagen?

SIE!

Heute sind alle Betriebe unabhängig von ihrer Größe damit konfrontiert. Die Banken haben in den letzten Jahren eigene interne Ratingkategorien erarbeitet, die sie jeder Kreditentscheidung zugrunde legen. Sie brauchen diese Ratings, um nachvollziehbare Kriterien für die not­ wen­dige Eigenkapitalunterlegung zu schaffen. Das macht es für die Kfz-Unternehmer heute schwieriger, an das notwendige Kapital zu kommen, denn die Branche insgesamt hat ein schlechtes Rating. Das wirkt sich wiederum negativ auf das betriebsindividuelle Rating aus, selbst dann, wenn die wirtschaftlichen Kennzahlen des Kfz-Betriebs gut sind. Aufgrund des schlechten Ratings müssen die Banken jeden Kredit, den sie einem Unternehmen dieser Branche geben, mit einem höheren Eigenkapitalanteil unterlegen, was wiederum ihre eigene Rentabilität vermindert. Sie überlegen sich also sehr genau, ob sich das für sie lohnt. Und wenn sie es doch tun, dann lassen sie sich das durch höhere Zinsen bezahlen.

Hohe Bedeutung der Einstufung der strategiebaum Strategie Ausrichtung Partnerschaften

Mitarbeiter/innen

Ziele

Innovationen Kunden

Wettbewerber

Liquidtiät, Finanzierung

Produkte Dienstl.

Analyse – IST Stärken/Schwächen

www.strategiebaum.de

Meine Vision

Organ., Kommunikation Planung, Controlling

Ziele – SOLL Maßnahmen/Prioritäten

Meine persönlichen Ideen/Ziele/Träume

  Q uelle Grafiken: Dipl. Kfm C.-D. Sander, Management u. Strategie für Handwerk u. Mittelstand

12  GTÜ expert SERVICE

Viele Kfz-Betriebe konnten daher in den letzten Jahren nicht von dem niedrigen Zinsniveau profitieren. Problematisch könnte es für viele Betriebe werden, wenn die derzeit historisch niedrigen Zinssätze wieder steigen und die Banken zusätzlich ihren Risikoaufschlag verlangen. Das Kfz-Gewerbe weist regelmäßig unterdurchschnittlich niedrige Unternehmensrenditen aus. Schon geringfügige Zinserhöhungen können dann schnell zu Liquiditäts­ problemen, wenn nicht sogar zu existenziellen Unternehmensbedrohungen führen. Gerade in solchen Zeiten ist es entscheidend, dass der Unternehmer das Rating als eigenes In­strument nutzt, um seine Position bei seiner Hausbank zu verbessern. Häufig weiß er aber gar nicht, in welche Ratingstufe ihn die Kreditinstitute, die ihn mit der notwendigen Liquidität versorgen, eingestuft

haben. Im Regelfall fragt er auch nicht nach. Das ist schwer verständlich, denn die Einstufung entscheidet darüber, ob und wie viel Geld ihm die Bank zur Verfügung stellt und welche Konditionen sie dafür verlangt. Erst wenn der Unternehmer darüber informiert ist, welche Ratingnote die Bank ihm erteilt hat, kann er im Gespräch die eine oder andere Beurteilung, die für das Rating relevant ist, abändern. Denn neben den harten Daten und Fakten spielen auch die sogenannten weichen Faktoren bei der Ratingeinstufung eine große Rolle. Darunter fallen beispielsweise Nachfolgeregelungen, Besonderheiten des regionalen Markts, Qualifikationen der Mitarbeiter u. a. Wenn die Bank hierüber nichts weiß, kann sie diese Punkte nicht ansetzen, um das Rating zu verbessern. Aber auch externe Ratings von Branchenspezialisten, die die wirtschaftliche Situation aufgrund ihrer Detailkenntnisse besser einschätzen können, sind ein probates Mittel, mit dem Kfz-Betriebe ihre Position bei den Kreditinstituten und damit ihre Zinsbelastung verbessern können.

Informationen zur Zukunftssicherung Nicht nur, um zu einem besseren Rating bei seiner Bank zu kommen, ist es unabdingbar, dass der Unternehmer einen engen Kontakt zu ihr unterhält. Noch wichtiger ist die Frage, mit welchem Zahlen- und Datenmaterial er die Kreditinstitute über die aktuelle Lage seines Betriebs versorgt. Schließlich ist es eine der wichtigsten Aufgaben eines Unternehmers, dafür zu sorgen, dass der eigene Betrieb über ausreichende Liquidität verfügt. Aber Bankenregulierung und Finanzkrise erschweren ihm dies. Das Verhältnis zu den Kreditinstituten spielt deshalb eine ganz neue Rolle. Die unternehmerische Kunst liegt heute darin, die Banken frühzeitig zu informieren, sie einzubinden und damit ins Boot zu holen. ◉

Recht

Sachverständige sind dazu berechtigt angefallene Fahrtkosten, Kosten für Fotos und Gutachtenkopien als zulässige Nebenkostenpositionen in Rechnung zu stellen.

Foto: Tavani @ Fotolia.com

Nebenkosten sind erstattungsfähig

D

as Amtsgericht (AG) Heilbad Heiligenstadt hat entschieden, dass bei einem Sachverständigengutachten Fahrtkosten, Kosten für Fotos sowie eine Gutachtenkopie nicht zu beanstanden sind (Urteil vom 31.7.2014, AZ: 1 C 164/14). Diese Rechnungspositionen bewegten sich im Rahmen der BVSK-Honorarbefragung, so die Heiligenstädter Richter. Zum Hintergrund: Der Kläger begehrt die Erstattung restlicher Sachverständigengebühren aus abgetretenem Recht wegen Gutachtenerstattung nach einem Verkehrsunfall in Höhe von 77,91 Euro. Die Beklagte hatte auf den Rechnungsbetrag von 648,91 Euro lediglich 571 Euro gezahlt und im Übrigen die Zahlung verweigert. Sie hält die Positionen „Fotodokumentation“, „Gutachtenkopie inklusive Bildanlage“, „Fahrtkilometerkosten“ sowie übrige Nebenkosten für überhöht. Die Beklagte wurde zur Zahlung des vollen Rechnungsbetrags verurteilt.

Aussage des Gerichts Das AG Heilbad Heiligenstadt führt in seinen Entscheidungsgründen aus, dass sich die Rechnungs­ positionen im Rahmen der BVSKHonorarbefragung bewegen. Die Einwände der Beklagten gegen die Fahrtkosten greifen nicht durch. Es könne dem Geschädigten nicht zu-

gemutet werden, mit seinem Fahrzeug einen Sachverständigen aufzusuchen. Auch obliege die Auswahl des Sachverständigen grundsätzlich dem Geschädigten, wobei dieser in einer Entfernung von 28,5 Kilometern zum Wohnort des Geschädigten ansässig war. Das Gericht hält diese Entfernung nicht für unverhältnismäßig. Nach Überzeugung des Gerichts ist bei einer Entfernung von weniger als 30 Kilometern kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht anzunehmen. Der Sachverständige war auch berechtigt, Kosten für Fotos/Lichtbilder in Rechnung zu stellen, wobei ein Betrag von 2,35 Euro pro Foto nicht als überhöht angesehen werden kann. Ein Sachverständiger könne nicht die Preise eines „Copyshops“ anbieten, heißt es im Urteil. Auch die mit 20 Euro in Rechnung gestellte „Gutachtenkopie inkl. Bildanlage“ sei nicht zu beanstanden. Auch ein gerichtlich bestellter Sachverständiger erhalte die Kosten für eine zusätzlich erstellte Gutachtenkopie erstattet. Daher wurden im Ergebnis die Sachverständigenkosten in voller Höhe zugesprochen. Das Urteil in der Praxis: Das AG Heilbad Heiligenstadt nimmt mit nachvollziehbarer Begründung – unter Erwähnung der BVSK-Honorarbefragung – zur Erstattungsfähigkeit der Nebenkostenpositionen Fahrtkosten, Fotos sowie der Gutachtenkopie Stellung.

Foto: Wylezich @ Fotolia.com

Autorechtaktuell

Schwacke-Automietpreisspiegel

Günstigere Angebote sind zu beweisen

Wie schon das Landgericht (LG) Köln verbleibt auch das LG Düsseldorf entgegen einiger Einzelfallentscheidung des OLG Köln (vom 30.07.2014, AZ: 15 U 212/14 – Schätzung anhand eines Mittelwertes zwischen Schwacke und Fraunhofer) beim Schwacke-Automietpreisspiegel. Äußerst praxisrelevant sind auch die Ausführungen des LG Düsseldorf zu der Bedeutung von vorgelegten, angeblich günstigeren Angeboten anderer Anbieter im Prozess. Wichtig ist, dass hier zum einen die Beweislast für die Verfügbarkeit derartiger Angebote voll und ganz auf Seiten des Schädigers gesehen wird.

GTÜ expert SERVICE  13

Technik

ehrlich gesagt Moderne Autos glänzen mit fantastisch niedrigen Kraftstoffverbräuchen – zumindest auf dem Papier. In der Praxis liegen die Werte oft deutlich höher. Ein neuer Fahrzyklus soll nun Prüfstands- und Alltagsverbrauch in Einklang bringen. Jan Rosenow

V

erbrauchsangaben um die drei Liter auf 100 Kilometer für ein ausgewachsenes Familienauto wären vor ein paar Jahren noch ins Reich der Fantasie verwiesen worden. Heute bieten immer mehr Autohersteller Modelle an, die mit so geringem Durst glänzen – zumindest auf dem Prüfstand. Im alltäglichen Fahrverkehr wird der Tank aber deutlich schneller leer, als es die Fabelwerte aus dem Katalog suggerieren. Dieser Unterschied hat Verbraucherschützer auf den Plan gerufen, die hinter den Verbrauchsunterschieden Schummelei von Seiten der Autohersteller vermuten. Laut einer Studie des Forschungsinstituts ICCT (International Council of Clean Transportation) sei die Kluft zwischen dem offiziellen und dem rea-

„Der WLTP führt zu massiv steigenden CO2-Emissionen. Wir reden hier von 10 bis 20 Prozent.“ Foto: Beboy @ Fotolia.com

Prof. Dr.-Ing. Stefan Pischinger, RWTH Aachen

14  GTÜ expert SERVICE

Technik

Der Grund für die Wirklichkeitsferne der offiziellen Zahlen liegt in dem Testablauf, in dem sie ermittelt werden. Der sogenannte Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) gilt mittlerweile als überholt, weil er das tatsächliche Nutzungsverhalten der Autofahrer nicht widerspiegelt und den Autoherstellern mannigfaltige Möglichkeiten eröffnet, die Testergebnisse zu „optimieren“ – auch wenn dabei keine illegale Trickserei im Spiel ist. Einen Ausweg aus dieser verfahrenen Situation soll ein neues Testprocedere WLTP bringen (Worldwide Harmonized Test Procedure), das seit 2009 entwickelt wird. Es orientiert sich deutlich enger am realen Fahrbetrieb und sollte damit nachvollziehbare Werte bringen. Das Regelwerk, das derzeit in einer Arbeitsgruppe der UN diskutiert wird und voraussichtlich ab 2017 gelten soll, besteht aus zwei Teilen: • dem eigentlichen Prüfstandszyklus WLTC und • den Vorschriften und Rahmenbedingungen zum Test­ ablauf. Der WLTC läuft beispielsweise deutlich dynamischer ab als der NEFZ (siehe Grafik rechts), umfasst

Prozent höher als im NEFZ ermittelt, liegen die tatsächlichen Verbrauchszahlen moderner Autos, hat Forschungsinstitut ICCT ermittelt.

Prozent Verbrauchsunterschied reichen laut BGH-Urteil bereits aus, um vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Prüfstand und wirklichkeit: drei Beispiele

 

Quelle: DAT , ADAC, AMS

Testverbrauch „Auto Motor und Sport“ Testverbrauch ADAC NEFZ

9,7 7,7

6,6 5,1

6,9

6,1 4,5 3,8

4,0

Fiat 500 Twinair

VW Golf 1.6 TDI

Audi Q5 Hybrid

Vor allem Downsizing-Benziner wie der Twinair verbrauchen im Alltag oft deutlich mehr als auf dem Prüfstand. Aber auch Diesel wie der Golf TDI sind davor nicht gefeit.

äNDERUNGEN IM fAHRZYKLUS 120

 

100

100

80

80

60

20

NEDC

2020/2025

RDE

60 40

40

Quelle: Schaeffler/Continental

120

2014

Last (%)

Der NEFZ ist alt und manipulationsanfällig

eine längere Fahrstrecke und weniger Leerlaufphasen. Einen noch stärkeren Einfluss auf die ermittelten Verbrauchszahlen hat aber das ganzheitlichen Testprocedere WLTP, weil es viele Schlupflöcher schließt, die im NEFZ bislang offen standen. Es verlangt beispielsweise, dass die tatsächliche Masse und Ausstattung des Fahrzeugs ebenso eingehalten werden wie realitätsnahe Einstellungen des Reifendrucks, des Fahrwerks, der Batterieladung und vieler anderer Parameter. Fachleute wie der Motorenentwickler Prof. Stefan Pischinger gehen deshalb davon aus, dass der WLTP die Katalogwerte um 10 bis 20 Prozent steigern wird – auf endlich realistische und nachvollzieh­ bare Werte. ◉

10 30

Last (%)

len Verbrauch so groß wie noch nie, heißt es darin. Noch vor zehn Jahren habe sie bei etwa 10 Prozent gelegen – heute seien es über 30 Prozent. Solche erheblichen Abweichungen berechtigen den Kunden dazu, vom Kauf zurückzutreten. Laut Bundesgerichtshof liegt eine „erhebliche Pflichtverletzung“ vor, wenn der Kraftstoffverbrauch eines Neufahrzeugs um mehr als zehn Prozent von den Herstellerangaben abweicht (vgl. BGH-Urteile, AZ: VIII ZR 19/05 und VIII ZR 52/96). In der Praxis kommt es dazu nur selten, weil zum Vergleich nicht der Alltagsverbrauch herangezogen wird, sondern ein aufwendiger und teurer Prüfstandstest nötig ist, um vom Fahrstil abhängige Einflüsse auszuschließen. Der kostet schnell mehrere Tausend Euro.

WLTC

20 0

0 0 1000 2000 3000 4000 5000

Drehzahl (min ) -1

0 1000 2000 3000 4000 5000

Drehzahl (min -1)

Drehzahl und vor allem Motorlast liegen im WLTC deutlich höher als im NEFZ. Und wenn die Real Driving Emissions (RDE) ebenfalls limitiert werden, wird es schwierig für die Autohersteller.

GTÜ expert SERVICE  15

Schadenmanagement

Steuern nur mit Sachverstand Versicherungswirtschaft und Werkstätten fahren gut damit, den Sachverständigen in den Prozess der Unfallschadenabwicklung zu integrieren. Davon profitiert letztlich der Kunde. konrad wenz

S

eit nunmehr rund 16 Jahren beschäftigt das Thema Schadensteuerung das KfzGewerbe, insbesondere die K&L-Betriebe. Doch es sind nicht die Werkstätten allein, die in den Fokus der Versicherungen und Schadensteuerer gerückt sind. Auch Rechtsanwälte und Sachverständige sollen möglichst mit der Unfallschadeninstandsetzung und mit der damit verbundenen Schadenregulierung nichts mehr zu tun haben. Das von der Allianz entwickelte Konzept Fair-Play machte die Runde. Schnell haben andere Versicherungen eigene Fair-

16  GTÜ expert SERVICE

Play-Konzepte in den Markt gebracht. Das war gut für die Werkstätten, denn die durften bei diesen Konzepten mit ihren regulären Stundenverrechnungssätzen die Unfallinstandsetzung abrechnen. Aber es war schlecht für die Sachverständigen, denn den Fair-Play-Konzepten liegt zugrunde, dass der Unfallschaden abgewickelt wird, ohne dass ein Sachverständiger oder Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Dies wiederum bedeutet für die Werkstätten ein Dilemma: Denn ihre Reparaturkostenvoranschläge sind oft zu oberflächlich. Das liegt nicht daran, dass den Werkstätten

das Know-how fehlt, die Reparaturkosten eines Unfallschadens zu kalkulieren. Vielmehr fehlt den Meistern und Serviceannehmern in den Autohäusern und Werkstätten oft die notwendige Zeit. Dazu kommt, dass Kostenvoranschläge vor Gericht nicht so belastbare Dokumente sind, wie Sachverständigen-Gutachten.

Schadenmanagement

Bei dieser Konstellation konnte die nächste Kuriosität nicht lange auf sich warten lassen: die sogenannten Telegutachten. Hierbei geht es um Gutachten, die in der Regel speziell geschulte Sachverständige anhand von per elektronischer Post übermittelten Fotos erstellen, ohne das Fahrzeug selbst jemals gesehen zu haben. Die GTÜ warnt in einer gemeinsamen Erklärung mit dem BVSK ausdrücklich davor (siehe Kasten auf Seite 18). Zudem werden immer mehr Unfallfahrzeuge von professionellen Aufkäufern an den deutschen Werkstätten vorbeigeschleust, das heißt, sie werden nicht hierzulande, sondern im benachbarten Ausland – vornehmlich im Osten – repariert. Und inwieweit dort bei der Reparatur die viel zitierten Herstellervorgaben zur Anwendung kommen, kann nur vermutet werden. Rechtlich gesehen sind Herstellervorgaben eigentlich nur unverbindliche Empfehlungen für Arbeitszeiten und Arbeitsmittel. Ob beispielsweise die Menge Klebstoff ausreicht

„2013 wurde im Auftrag der Fahrzeughalter an 9,8 Prozent aller Pkw eine Unfallreparatur veranlasst.“ DAT-Report 2014

oder ob es unvorhersehbare Schwierigkeiten beim Ausbau einer Scheibe gibt, die längere Arbeitszeiten verursachen, ist nicht immer von vorn­ herein abzuschätzen. „Herstellervorgaben sind lediglich ein Indiz dafür, dass der dort beschriebene Ablauf bewältigt werden kann“, erläuterte Prof. Christian Huber von der RWTH Aachen während der Würzburger Karosserietage im April dieses Jahres. Diesen Herstellervorgaben würden häufig optimale Bedingungen zugrunde gelegt. Der Sachverständige bewerte dagegen nicht den theoretischen Ablauf, sondern einen konkreten Schaden. Sei-

ne Betrachtung sei damit näher an der Wirklichkeit. Und selbst das Gutachten des Sachverständigen ist nicht immer abschließend: Dafür gibt es das sogenannte Prognoserisiko, das heißt, wenn bei der Reparatur zusätzliche Komplikationen auftreten, die der Sachverständige nicht vorhergesehen hat, dann ist auch dieser Aufwand ersatzfähig. Herstellervorgaben sind wichtig und notwendig, denn die Reparaturen werden immer komplexer. Und schließlich greifen auch Kalkulationssysteme wie DAT und Audatex, mithilfe derer die Sachverständigen ihre Gutachten erstellen, darauf

2,2 6

Jahre haben die deutschen Kfz-Versicherer laut des aktuellen PWC Insurance Monitor keinen technischen Gewinn mehr erlebt.

Millionen Neuzulassungen gab es im Zeitraum Januar bis September 2014. Im Jahr 2013 waren es noch rund 70.000 Fahrzeuge weniger.

Schadenmanagement

Foto: Wenz

Die GTÜ und ihre Gesellschafter – BVSK, AGS und BVS – befassen sich regelmäßig mit neuen Entwicklungen in der Schadenabwicklung. Übereinstimmend ist man der Auffassung, dass ein unabhängiges, qualifiziertes Schadengutachten nicht durch sogenannte Telegutachten ersetzt werden kann. Der Versuch, den Reparaturbetrieb durch die Übertragung der Fahrzeugbesichtigung in die Schadenfeststellung einzubinden, ist mit den Grundsätzen unabhängiger Sachverständigentätigkeit unvereinbar. Der Reparaturbetrieb hat die Aufgabe, auf der Grundlage einer unabhängigen Schadenfeststellung einen Unfall­ schaden sach- und fachgerecht zu beheben. Die gleichzeitige Übernahme wesentlicher Schadenfeststellungsfunktionen durch den Reparaturbetrieb bietet weder den Kunden noch dem Versicherer die Gewähr dafür, dass der eingetretene Schaden unabhängig ermittelt wird. Die Gesellschafter der GTÜ und die GTÜ befürworten alle Entwicklungen, die die Kommunikation zwischen allen am Unfallschadenabwicklungsprozess Beteiligten verbessern. Die Übertragung kundenrelevanter Daten an den Kfz-Sachverständigen durch die Werkstatt wird die Gutachtenerstellung beschleunigen. Bedeutung gewinnen werden auch die elektronische Reparaturbegleitung sowie die elektronische Überprüfung von Kostenvoranschlägen oder Rechnungen durch qualifizierte Sachverständige statt durch sogenannte Prüfinstitute. Insgesamt jedoch wird die hochkomplexe Fahrzeugtechnik – genauso wie neue Werkstoffe in der Karosserie – die höchstpersönliche Inaugenscheinnahme nicht weniger notwendig machen, sondern sie wird an Bedeutung gewinnen.

18  GTÜ expert SERVICE

Foto: Marco2811 @ Folia.com

Vorsicht bei Telegutachten

Ziel vieler Schadensteuerungskonzepte ist es, die Beauftragung eines Sachverständigen zu vermeiden.

zurück. Es ist die Aufgabe des Kfz-Sachverständigen, den objektiv erforderlichen Reparaturweg auf­ zuzeigen und die hierfür erforderlichen Reparaturkosten zu benennen. Häufig legt der Versicherer allerdings nach Erhalt des Haftpflichtgutachtens einen Prüfbericht vor, in dem er in der Regel bestimmte Positionen aus dem Gutachten moniert. Das betrifft oft die folgenden Positionen: • Verbringungskosten • UPE-Aufschläge • Stundenverrechnungssätze (Diese werden bei Fahrzeugen mit einem Alter von mehr als drei Jahren auf das Niveau einer in der Regel namentlich genannten herstellerungebundenen Werkstatt korrigiert.) • Kosten einer Beilackierung • Abweichung von den hinterlegten Arbeitszeitwerten Dabei ist der § 249 BGB bezüglich der Art und des Umfangs des Schadensersatzes ziemlich eindeutig: „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“ Diese „Subjektbezogenheit“ des Schadenbegriffs ist Grundlage der BGH-Rechtsprechung zum Schadensersatzrecht.

Doch wer behauptet, es ginge den Versicherungen allein darum, die Werkstattrechnungen zu kürzen oder Sachverständige und Rechtsanwälte von der Unfallschadenabwicklung fernzuhalten, der tut den Assekuranzen unrecht. Es geht ihnen auch um die Prozesse – die Schäden sollen möglichst elektronisch abgewickelt werden. Für die Versicherungen ist es vorteilhaft, wenn Schäden schnell abgewickelt werden, das verringert die Prozesskosten. Auch Werkstätten profitieren, weil sie schneller zu ihrem Geld kommen – so wird der Prozess beschleunigt. Und auch hierfür finden sich reichlich Angebote, die die Werkstätten nutzen können. So kooperiert beispielsweise die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) seit Kurzem mit der Techno-Tochter Car Service Portal (CSP). Kern der Kooperation ist die Optimierung der Prozesse beim Schadenmanagement im Autohaus. Über ein webbasiertes und portalübergreifendes System können unter anderem Schadenakten elektronisch angelegt, bearbeitet, verwaltet und sämtlichen Beteiligten (z.B. Versicherungen, Sachverständigen, Autovermietern, Lackierbetrieben und sonstigen Dienstleistungspartnern) zur weiteren Nutzung verfügbar gemacht werden. ◉

Partner

In Tradition verbunden Das Sachverständigenbüro Schweiger in Freiburg und die ernst + könig GmbH arbeiten schon seit 1983 zusammen. Und beide Unternehmen haben sich in dieser Zeit beeindruckend entwickelt. Konrad Wenz

D

Über 100-jährige Historie Zu diesem Zeitpunkt blickte die Unternehmerfamilie Ernst schon auf eine über 100-jährige Historie zurück. Schon 1848 gründete Johann Jakob Ernst eine Schmiede in Bahlingen am Kaiserstuhl. 1974 entstand der erste Ford-Händlerbetrieb. Parallel dazu gründeten Rosa König und Franz Seng 1957 in Weil am Rhein den FordHändlerbetrieb „Grenzland Garage“. Eine weitere Filiale wurde 1961 in

Vertrauen ist die Basis für die gute Zusammenarbeit von (v. l.:) Harald Schweiger , Martin Ernst und Peter König.

Foto: Wenz

ie Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Schweiger ist auf einen Unternehmensgrundsatz meines Vaters zurückzuführen“, erklärt Martin Ernst, Mitglied der Geschäftsleitung der Freiburger ernst + könig-Gruppe. Denn sein Vater Siegfried Ernst handelt stets nach dem Standpunkt, dass die Umsätze seines Unternehmens in der Region bleiben sollten. Das heißt, wenn das Autohaus eine Dienstleistung oder ein Produkt benötigt, wird der Auftrag regional vergeben. Im Falle der Sachverständigengutachten für Kraftfahrzeuge ist dies seit 1983 möglich. Denn damals gründeten Gerhard Schweiger und Helmut Kraut ihr eigenes Sachverständigenbüro in Freiburg. Sie boten ihre Dienstleistung „das Erstellen von Gutachten“ unter anderem auch Siegfried Ernst an, der seinem Grundsatz folgend sofort Gutachten bei Schweiger und Kraut in Auftrag gab.

Schopfheim eröffnet, in der Armin König und seine Ehefrau Ingeborg 1973 die Geschäftsführung übernahmen. 1999 kam es zur Fusion der beiden Unternehmen zur heutigen ernst + könig GmbH. Das Autohaus belie-

fert heute etwa 50 Händler in seinem mit zwölf Filialen besetzten Marktgebiet mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie Ersatzteilen. Insgesamt arbeiten 370 Menschen für das Unternehmen. „Wir sind trotz unserer Größe

„Wir hatten 1990 einen der ersten Prüfingenieure und haben bei ernst + könig mit der HU begonnen.“ Harald Schweiger, Inhaber des Ingenieurbüros Schweiger

GTÜ expert SERVICE  19

Partner

Insgesamt arbeiten 370 Menschen für die Auto­ hausgruppe ernst + könig, davon sind 85 Auszu­ bildende. Rund ein Drittel der Azubis wird tat­ sächlich nach ihrer Lehrzeit übernommen. An 12 Standorten, von Offenburg bis zur Schweizer Grenze, verkauft die Gruppe etwa 4.000 Neuwa­ gen und rund 3.000 Gebrauchte. Etwa die Hälfte der Gebrauchten kauft das Ford-Autohaus zu, um das Angebot attraktiv zu halten. Der Ford-Karos­ serie-Spezialbetrieb nutzt das Ingenieurbüro Schweiger für Unfallschadengutachten, Leasing­ rückläufer-Bewertung, Zustandsberichte für Ge­ brauchtwagen, Kurzgutachten und die Hauptun­ tersuchung. „Die Zusammenarbeit mit Schweiger gibt es schon lange Jahre, das ist eine gewach­ senen Vertrauensbasis, die auf die Väter Gerhard Schweiger und Siegfried Ernst zurückzuführen ist“, erklärt Martin Ernst, Mitglied der Geschäfts­ leitung bei ernst + könig.

20  GTÜ expert SERVICE

gleichen Zeitpunkt bei ernst + könig mit der HU eingestiegen“, berichtet Harald Schweiger, der seit 2007 die Geschicke des Ingenieurbüros alleine leitet. Der Geschäftszweig HU hat sich bis heute mit einem 40-prozentigen Anteil am Gesamtvolumen des Unternehmens zu einem wichtigen Standbein des Ingenieurbüros entwickelt.

Kontinuierlicher Ausbau Harald Schweiger übernahm den 50-prozentigen Anteil seines Vaters am Ingenieurbüro im Jahr 1998 und baute das Geschäft kontinuierlich aus. Im Jahr 2011 kamen die Büros in Friesenheim und Rastatt dazu, 2012 das Büro in Bruchsal und 2014 ein

Foto: Wenz

Foto: Wenz

Autohaus Ernst + König Erfolg an 12 Standorten

ein Familienunternehmen. Armin König, Siegfried Ernst, Peter König und ich bilden gemeinsam die Geschäftsleitung bei ernst + könig“, ergänzt Martin Ernst. Auch das Sachverständigenbüro Schweiger blieb nicht stehen und baute sein Dienstleistungsangebot beständig aus. So kam Anfang der neunziger Jahre das Geschäftsfeld der Hauptuntersuchung dazu. Die Liberalisierung des Marktes der periodischen technischen Überwachung eröffneten den GTÜ-Gründungsmitgliedern Schweiger und Kraut die Möglichkeit, die Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge mit in das eigene Portfolio aufzunehmen. „Wir hatten damals einen der ersten Prüfingenieure bei uns und sind zum

& Partner

Martin Ernst, Mitglied der Geschäftsleitung Ernst + König

Foto: Wenz

Smart in die Zukunft: Peter König (l.) und Martin Ernst sind Mitglieder der Geschäftsleitung des Autohauses ernst + könig in Freiburg.

„Wir sind trotz unserer GröSSe ein traditionelles Familienunternehmen„ wenn ich einmal nicht ansprechbar bin“, ergänzt Schweiger. „Es gab und gibt bei uns ein großes Vertrauen zum Ingenieurbüro Schweiger“, erklärt Peter König. Und das hinge auch damit zusammen, dass bei Schweiger immer ein Ansprechpartner da sei, erklärt König. „Und wenn es mal ein heikler Fall ist, dann gibt es auch einen ganz kurzen Draht zum Chef des Sachverständigenbüros“, fügt König an. Und sein Geschäftsleitungskollege Ernst ergänzt: „Ganz wichtig dabei ist, dass die Qualität stimmt. Zudem zeichnet sich das Schweigerteam dadurch aus, dass die Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern sehr gut funktioniert, auch da ist ein großes Vertrauen vorhanden.“ Auch Harald Schweiger liegt die Qualität seiner Arbeit sehr am Herzen. Er ist beispielsweise Qua­­­l­itätsbeauftragter der SSH für die vier südlichen Bundesländer: „100-prozentige Qualität ist nichts Besonderes – das ist einfach eine Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit.“ Um die Qualität nachhaltig zu sichern, bespricht er jeden Abend die von seinen Mitarbeitern erstellten Gutachten. „Die Ergebnisse werden protokolliert und es gibt eine Auswertung“, führt Schweiger aus. Hierdurch lassen sich viele Fehler vermeiden. Das habe sich in den vergangenen Jahren verselbstständigt – die Gutachter kontrollierten sich inzwischen gegenseitig und die Fehlerquote werde dadurch stark minimiert. ◉

Ingenieurbüro Schweiger: Umfassendes Angebot

Seine Mitarbeiter bezeichnet Harald Schweiger als wertvolles Kapital. Entsprechend behandelt er sein Team: „In schwierigen Momenten muss man sich korrekt verhalten, das honorieren die Mitarbeiter. Einfach korrekt und vor allen Dingen ehrlich sein, das sind neben der Glaubwürdigkeit wichtige Güter, die man nicht verschenken darf“, sagt Schweiger. Die Dienstleistungen des Ingenieurbüros sind: • Hauptuntersuchungen nach §29 Anl.VIII StvZO • Änderungsabnahmen nach §19(3) StvZO • SP- Sicherheitsprüfungen nach Anl.VIIIa StvZO • Unfall-Schadengutachten • Allgemeine Haftpflichtschäden • Unfall-Rekonstruktion • Gebrauchtwagenuntersuchungen • Fahrzeugüberprüfungen • Beleuchtungsprüfungen • Bewertung von Fahrzeugmängeln • Motorengutachten • Technische Gutachten • Oldtimergutachten • Haftpflichtschadens- und Kaskogutachten Foto: Schweiger

Büro in Schramberg. Heute zählt das Ingenieurbüro 35 Mitarbeiter: 14 Prüfingenieure, 14 Sachverständige, 6 Bürokräfte und der Geschäftsführer. Trotz des rasanten Wachstums hat Schweiger keine Angst, sich zu verzetteln. „Ich habe klare Strukturen und Kompetenzen im Unternehmen“, führt Schweiger aus. Abteilungsleiter würden ihm einen Teil der Verantwortung abnehmen. So trägt Christian Schmidt die Verantwortung für den Geschäftsbereich Gutachten und Armin Springweiler ist für das Prüfwesen verantwortlich. In Offenburg und Rastatt leitet Hansjörg Güttinger das Büro. „Durch diese Struktur ist es auch kein Problem,

GTÜ expert SERVICE  21

Asiatische Pneus drängen auf den deutschen Markt. Erschreckende Ergebnisse beim GTÜ-Reifentest Hans-jürgen Götz

Marke

Bremsweg

Restgeschwindigkeit

61,9 m

44,0 km/h

Federal SS 595

60,5 m

41,8 km/h

Kenda KR20

60,4 m

41,6 km/h

Goodride SA05

57,3 m

36,0 km/h

Kormoran Gamma B2

57,2 m

35,8 km/h

Westlake SV 308

56,2 m

33,5 km/h

Referenzreifen

49,9 m

0,0 km/h

Riken Maystorm

22  GTÜ expert SERVICE

D

ie Reifen am Fahrzeug sind das Sicherheitselement schlechthin, denn auf gerade mal etwa postkartengroßen Flächen gilt es, alle Kräfte auf die Fahrbahn zu übertragen – beim zügigen Beschleunigen, in flotten Kurven, ebenso wie beim Tritt auf die Bremse. Antiblockiersystem, Traktionskontrolle und andere moderne Assistenzsysteme nützen wenig, wenn bei der Qualität der schwarzen Sohlen gespart wird. Denn wenn es um die Sicherheit geht, spielen die Eigenschaften der Reifen eine entscheidende Rolle. Bei günstigen Reifen im Angebot für Autohaus und Werkstattkunden ist deshalb höchste Vorsicht geboten. Besonders sogenannte „Billig­ reifen“ aus chinesischer und teil­ weise osteuropäischer Produktion drängen verstärkt in den deutschen Handel. Die GTÜ hat einige dieser

Reifen in der gängigen Größe 225/45 R 17 einem umfangreichen Praxistest unterzogen – mit erschreckenden Ergebnissen. Bei einer Vollbremsung auf nasser Fahrbahn aus einer Geschwindigkeit von 100 km/h hat im Vergleich zum Referenzreifen (49,9 m gesamt) der schlechteste der „Billigreifen“ einen um zwölf Meter längeren Bremsweg (61,9  m gesamt). „Das kann im schlimmsten Fall zu einem schweren Verkehrsunfall führen“, warnen die GTÜ-Experten. Selbst der beste der „Billigreifen“ kommt erst nach über sechs Metern mehr (56,2 m gesamt) zum Stillstand. Nicht weniger erschreckend sind die Restgeschwindigkeiten beim Bremsvorgang aus 100 km/h. Während das Auto mit den Referenzreifen nach knapp 50 Metern steht, rauschen die Fahrzeuge mit den „Billigreifen“ mit Geschwindigkeiten von bis zu 44 km/h vorbei und kom-

Foto: GTÜ

Gefahr durch „Billigreifen“

12 44

Meter länger ist der Bremsweg des schlechtesten Billigreifens im Vergleich zum Referenzreifen.

Stundenkilometer beträgt die Restgeschwindigkeit des schlechtesten Billigreifens, während der Referenzreifen bereits steht.

Winterreifen dringend ab, da die Testergebnisse im Nassverhalten allesamt verheerend sind. Sie gefährden nicht nur den Autofahrer, sondern gleichermaßen auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. ◉

„Wenn es um die Sicherheit geht, spielen die Reifen eine entscheidende Rolle.“

info So hat die GTÜ getestet Die Reifen der Dimension 225/45 R 17 wurden auf zwei serienmäßigen VW Golf auf ihre Bremsweg-, Nässe –und Handlingeigenschaften getestet. Als Referenzreifen diente ein europäischer Reifen der Marke Dunlop. Gefahren wurde der Test auf einer ausgewiesenen Reifenteststrecke in Deutschland. Eine spezielle Hard- und Software der neuesten Generation sorgte für präzise Messergebnisse. sämtliche Daten wurden onboard erfasst und von Reifenexperten vor Ort ausgewertet.

Foto: Fotolia

men erst viele Meter weiter zum Stillstand. Wie gut oder wie schlecht ein Reifen ist, zeigt sich auch beim Aquaplaning-Verhalten. Der Referenzreifen bleibt bei 80 km/h in der Spur und schwimmt nicht auf. Ganz anders die „Billigreifen“: Beim Überfahren der Nassfläche schwimmen die Pneus auf, das Auto untersteuert massiv und kann selbst durch heftiges Einlenken nicht auf Kurs gehalten werden. Der schlechteste Reifen schafft gerade mal 58 Prozent der Leistungsfähigkeit des Referenzreifens. Ähnlich schlecht verhalten sich die „Billigreifen“ auf dem HandlingKurs. Schon beim Anfahren fehlt es ihnen an Traktion und der Golf mit den Referenzreifen fährt vornweg. Die Billigreifen haben keine Chance: schlechtes Grippniveau, keine Seitenführung, heftige Lastwechsel­ reaktion schon bei langsamer Geschwindigkeit und kaum Traktion. Einige der Billigfabrikate mit Sommerreifenprofil werden mit M+SKennzeichnung auch als Winterreifen im Großhandel angeboten. Die GTÜ-Sicherheitsexperten raten vom Einkauf/Verkauf solcher Pseudo-

Foto: GTÜ

GTÜ-TEST

mahnen die GTÜ-Experten

GTÜ expert SERVICE  23

GTÜ-TEST

START OHNE STRESS Zehn Starterbatterien für Kleinwagen und Kompaktmodelle im Test. Herkömmliche Blei-Säure-Akkus gegen die besonders leistungsfähigen EFB- und AGM-Batterien für moderne Motoren mit Start-Stopp-Systemen und Rekuperation. Worauf Kfz-Werkstätten achten sollten.

GTÜ Batterietest 2014

Foto: Schmidt @ Fotolia.com

Wolfgang Hoffmann

Hersteller Modell Kapazitätsangabe Preis

Kapazität gemessen nach Erstladung gemessen nach Zyklenfestigkeit gemessen nach Kaltstartprüfung gemessen nach Tiefentladung Anzahl der möglichen Entladezyklen Kapitelwertung

Kaltstart Anzahl der möglichen Motorstarts bei Kälte 1) Kapitelwertung

Tiefentladung Dauer der möglichen Stromentnahme Starten nach ca. 1h Laden möglich Kapitelwertung

Handhabung Starthilfe? Nein danke. Der rechtzeitige Tausch der richtigen Batterie ist die bessere Alternative.

V

orbei die Zeiten, in denen der Privatmann seine Fahrzeugbatterie problemlos selbst austauschen konnte. Im besten Fall funktioniert danach nur das Radio nicht mehr. Bei modernen Autos, etwa mit Start-Stopp-Automatik, Energierückgewinnung (Rekuperation) und Batteriemanagementsystem, geht es aber meist darum, den Akku im Steuergerät einzutragen und anzulernen. Ohne Werkstatttechnik klappt da in der Regel nichts mehr.

24  GTÜ expert SERVICE

Im Gegenzug sollten die Fachleute vor Ort ihre Kundschaft beim Batterieersatz optimal beraten. Der große Batterietest der GTÜ hat zwar gezeigt (siehe Tabelle), dass die besonders teuren AGM-Batterien (Absorbent Glass Mat) auch extra leistungsfähig sind. Extrem zyklenfest mit hervorragenden Kaltstarteigenschaften und stabil bei Tiefentladung. Dennoch kann man den Kunden nicht grundsätzlich ein „upgrade“ auf die vermeintlich hochwertigste Batterietechnik empfehlen.

Wartungsfrei Ladezustandskontrolle vorhanden Qualität des Tragegriffs Auslaufsicherheit zusätzliche Sicherheitshinweise vorhanden Pole eindeutig gekennzeichnet Kapitelwertung Summe Leistungskriterien

Kosten Preis-/Leistungsbewertung Kapitelwertung

Gesamtwertung

GTÜ-Urteil ) nach 12 Stunden Kältekammer bei - 20 Grad Celsius

1

GTÜ-TEST

So ist zum Beispiel beim Wechsel auf AGM eine Vollladung der Akkus nicht immer gewährleistet, weil unter Umständen unterschiedliche Ladeschlussspannungen eine Rolle spielen. Auch kommt es auf den Ein-

bauort der Energiespeicher an. Obwohl sich sowohl AGM als auch EFB (Enhanced Flooded Battery) grundsätzlich zum Betrieb von StartStopp-Systemen eignen, ist möglicherweise die im Vergleich zu AGM

Starterbatterien

wärmeunempfindlichere EFB die bessere Wahl. Die Experten der GTÜ empfehlen daher, beim Batterieersatz möglichst den Typ wieder zu verwenden, der schon ab Werk eingebaut war. ◉

Start/Stopp Batterien EFB

Start/Stopp BatterienAGM

Intact Premium Power

Bosch S4 008

Varta Blue Dynamic

Moll M3 Plus K2

Moll Start/ Stop EFB

Bosch EFB S5 E08

Banner Running Bull EFB

Varta StartStop Plus AGM

Intact StartStop-Power AGM

Exide Micro Hybrid AGM

PP 78 MF

S4 008 /0092S40080

E11 / 574.012.068

83075

EFB 82070 / 570 E00 076

S5 E08 / 092S5E080

Start/Stop EFB 57000

E39 / 570.901.076

AGM 760 Start-Stop

AGM EK 700

74 Ah 109 €

74 Ah 129 €

74 Ah 191,86 €

75 Ah 148 €

70 Ah 183 €

70 Ah 200,49 €

70 Ah 130,00 €

70 Ah 352,85 €

70 Ah 168 €

70 Ah 213 €

40

32

29

30

29

33

40

39

37

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20 20 20 60 160

11 11 11 15 80

12 12 12 9 74

11 12 11 15 79

11 12 11 12 75

11 13 15 45 117

13 11 11 29 104

14 11 9 31 104

20 20 20 60 157

18 18 17 60 151

19 20 17 60 151

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GTÜ expert SERVICE  25

GTÜ intern

Ein Ohr für die Partner Immer wenn der GTÜ-Partner ein Problem hat, findet er im GTÜ-Kompetenzzentrum einen Ansprechpartner. Und seit 2009 auch den Technischen Dienst. Konrad Wenz

Geb.: 1964 Position: Leiter Technischer Dienst und Kompetenzzentrum Mitarbeiter: 18, davon 10 für den Technischen Dienst Bei der GTÜ: seit 2010 Berufliche Laufbahn: Studium der Fahrzeugtechnik an der TH Aachen. Dann in verschiedenen Positionen bei TÜV Nord und TÜV Süd. 2010 Wechsel zur GTÜ: Aufbau des Technischen Dienstes. Familie: Verheiratet, zwei Kinder Hobbys: Motorradfahren, auf einer BMW R1200 GS Interessen: Familie, Kultur und eine Dauerkarte vom VFB Stuttgart: „Das stählt den Charakter in Phasen wie diesen“, sagt er. Sport: Joggen, Skilaufen Lieblingsauto: Hier will er sich nicht festlegen, bezeichnet aber den BMW Z8 als faszinierendes Auto.

Technischer Dienst Gebündelte GTÜ-Kompetenz: Der Technische Dienst der GTÜ ist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/ IEC 17025 und Inspektionsstelle nach 17020 für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten akkreditiert bzw. benannt. Eine der stärksten Kompetenzen ist laut GTÜ die Betriebserlaubnis für Gesamtfahrzeuge, sowohl für Einzelfahrzeuge als auch für Fahrzeugtypen. Die GTÜ berät, prüft die Fahrzeuge und Fahrzeugkomponenten der Hersteller, erstellt die notwendigen Prüfberichte und regelt auch die Kommunikation mit den Behörden für den Kunden. Dafür pflegen die Stuttgarter eine enge Zusammenarbeit mit ihren Kooperationspartnern, der FAKT GmbH, Kraftfahrtechnisches Prüf- und Ingenieurzentrum, sowie der VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH.

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ie GTÜ ist seit 2009 auch als Technischer Dienst kompetenter Partner für Fahrzeug- und Aufbau- und Teilehersteller. In Koope­ ration mit dem Prüf- und Ingenieurzentrum FAKT offeriert die GTÜ das gesamte Spektrum von Genehmigungsprüfungen rund ums Fahrzeug. „Wer ein Fahrzeug oder ein Teil zum ersten Mal in den Verkehr bringen will, der braucht dafür eine Genehmigung – und die wird vom Technischen Dienst vorbereitet“, beschreibt Kohlhas. Der Fachterminus dafür sei Homologation und es ginge um die Übereinstimmung eines neuen Produkts mit den gesetzlichen Anforderungen. „Wir prüfen das, erstellen das entsprechende Gutachten und reichen dieses bei der Genehmigungsbehörde ein“, führt er aus. Speziell qualifizierte GTÜ-Partner erstellen vor Ort als Unterschriftsberechtigte (USB) des Technischen Dienstes die erforderlichen technischen Berichte als Grundlage für die Erteilung von EG/ECE-Typgenehmigungen für Gesamtfahrzeuge, Systeme oder selbstständige technische Einheiten. „GTÜ-Partner, die sich dafür interessieren müssen eine anspruchsvolle Schulung durchlaufen und eine Prüfung ablegen. Danach werden sie aus Qualitätsgründen von uns eng geführt, und können nach und nach selbstständig agieren und ihren Kunden Einzelabnahmen oder Typgenehmigungen anbieten“, so Kohlhas. Die GTÜ hatte schon 2007 beschlossen, sich als Technischen

Foto: GTÜ

Steckbrief Andreas Kohlhas

Andreas Kohlhas ist Leiter des Technischen Dienstes und des Kompetenzzentrums der GTÜ.

Dienst akkreditieren zu lassen. „Die Möglichkeit hierzu lieferte die EUVorschrift 2007/46/EG,“ blickt Kohlhas zurück. Der Technische Dienst wurde in das GTÜ-Kompetenzzentrum integriert. An diese Abteilung, die auch Kohlhas untersteht, können sich alle GTÜ-Partner wenden, wenn sie fachliche Unterstützung benötigen. „Wir agieren da im Sinne einer Hotline – es passiert immer wieder, dass Gesetze geändert werden, was bei den PIs manchmal Informationsoder Diskussionsbedarf erzeugt. Es kann auch sein, dass neue Prüfmittel eingeführt werden, zum Beispiel für die Elektronik, auch da kann sich der PI telefonische Unterstützung holen. Ebenso kann der GTÜ-Partner Prüfzeugnisse wie ABE oder Teilegutachten bei uns anfordern, wenn er diese für seine Abnahmetätigkeiten braucht“, erklärt Kohlhas die angebotene Rundumbetreuung. ◉

Das Allerletzte

Mobile datensicherung

Dieser Motorradfahrer hat auch ohne Internet immer Zugriff auf seine Daten. Um auf Nummer sicher zu gehen, hat er diese auf die beiden Festplatten gespiegelt. Jetzt wissen wir auch, woher diese Begrifflichkeit stammt!

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Einsender: Herbert Zoller, Prüfstelle ZOLLER GbR, Frankenthal

gefährliche stickerei

Dieser Kunde hat sich mit Nadel und Faden ans Werk gemacht, um seinen Sicherheitsgurt wieder zu flicken. Leider ist dies bei Gurten nicht ganz so einfach und effektiv wie bei kaputten Socken oder Hosen. Dieser Gurt ist nun wirklich alles andere als sicher und zulässig. Einsender:

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Rainer Emke, Vautec – Verkehr Auto Technik GmbH, Neumünster

IMPRESSUM/SERVICE

Herausgeber: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH Vor dem Lauch 25, 70567 Stuttgart http://www.gtue.de Objektleitung: Andreas Heine (V. i. S.d. P.), Hans-Jürgen Götz, Tel.: (0711) 97676-620 Redaktionsbeirat: Rainer de Biasi Verlag: Vogel Business Media GmbH & Co. KG Max-Planck-Str. 7/9, 97082 Würzburg Tel.: (09 31) 4 18-24 17 ∙ Fax: (09 31) 4 18-20 60 http://www.vogel.de

Wir freuen uns über Ihre Einsendungen! Sollten auch Sie kuriose Aufnahmen gemacht haben, senden Sie diese in höchstmöglicher Auflösung an

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Redaktion: Martin Achter, Hans-Jürgen Götz, Wolfgang Hoffmann, Joachim von Maltzan, Jan Rosenow, Konrad Wenz Koordination und Schlussredaktion: Ute Jaxtheimer Layoutkonzept und Gestaltung: Agentur Print/Online Herstellung: Franz Fenn Druck: Hoehl-Druck Medien + Service GmbH Gutenbergstraße 1 36251 Bad Hersfeld

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Würzburg GTÜ-Expert-Service erscheint zwei Mal jährlich bei der Vogel Business Media GmbH & Co. KG Max-Planck-Str. 7/9, 97082 Würzburg. Nachdruck, auch auszugsweise, und elektronische Verarbeitung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. Für unverlangt eingesendete Manuskripte und Bilder übernimmt die Redaktion keine Haftung. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Autoren wieder. Diese muss nicht mit der Auffassung der Redaktion übereinstimmen.

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Teamwork für Ihre Kunden Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die Hauptuntersuchung oder Änderungsabnahme in Ihrem Kfz-Betrieb immer pünktlich und reibungslos funktioniert. Darauf können Sie sich verlassen. GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH · Fon: 0711 97676-0 · www.gtue.de

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