February 4, 2017 | Author: Meike Raske | Category: N/A
1 dokumentation Projekt FluG Flucht und Gesundheit Projektlaufzeit bis Foto: D. Buch, Weiler Zeitung Foto: istockphoto.c...
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Projektlaufzeit 15.12. 2005 bis 30.06. 2008
Foto: D. Buch, Weiler Zeitung
dokumentation
Projekt „FluG“ – Flucht und Gesundheit
Impressum Projektleitung und Mitarbeit für die AIDS-Hilfe Freiburg e.V.: Yvonne Adam, Ulrike Andermann, Clemence Baboulngane Bantakpa, Segvan Bamerni, Gladness Besmehn, Louise Brodkorb , Saikou Ceesay, Ali Duski, Herve Lovi Dogan, Thierry Ertle, Angela Furmaniak (Rechtsanwältin), Bettina Gütschow (Theologin und Pädagogin) Ulrike Hoffmeister (Geschäftsführung AHF), Eva Kunkel , Sophie Leclerc, Atra Koku Mensah, Zeinab Meslmani Annette Napierala-Sprotte (Projektverantwortliche), Robert Sandermann, Afi Schneider, Magdalena Stülb, Jan Thoden (Arzt), Susanne Usadel (Ärztin), Stefan Zimmermann. Dokumentation: Annette N.-Sprotte, Stefan Zimmermann.
Ein Kooperationsprojekt der AIDS-Hilfe Freibung e.V., des Badischen Landesverbands des Roten Kreuzes und des Gesundheitamts in Karlsruhe
Informationen zum Projekt: Kontakt: Projekt FluG, Annette N.-Sprotte c/o AIDS-Hilfe Freiburg e.V. Büggenreuterstr. 12 79104 Freiburg e-mail:
[email protected] Tel. 0761-276924
Wilhelmstraße 138, 10963 Berlin Tel. (030) 69 00 87 – 0 Fax (030) 69 00 87 – 42 www.aidshilfe.de
2009 Titel: Carmen Janiesch Satz: U. Sporleder DAHBestellnummer: 114001
Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit »
INHALT
EINLEITUNG ................................................................................................................................................. 4 I. AUSGANGSSITUATION ........................................................................................................................... 5 I. 1.BESTANDSAUFNAHME ............................................................................................................................ 5 II. PROJEKT FLUG – « FLUCHT UND GESUNDHEIT »............................................................................. 9 II. 1. PROJEKTPLANUNG ............................................................................................................................... 9 II. 2. ZIELGRUPPEN UND MAßNAHMEN DEFINIERT NACH PROJEKTSTANDORTEN: ............................................ 11 II. 3. AUFGABEN DER AIDS-HILFE FREIBURG E.V. (AHF) INNERHALB DES PROJEKTES FLUG ....................... 13 III. PROJEKTTRÄGER UND FINANZIERUNG .......................................................................................... 14 III. 1. DER EUROPÄISCHE FLÜCHTLINGSFONDS (EFF).................................................................................. 14 III. 2. PROJEKTZIELGRUPPEN...................................................................................................................... 14 III. 3. PROJEKTMAßNAHMEN: ...................................................................................................................... 14 III. 4. PROJEKTFINANZIERUNG .................................................................................................................... 15 III. 5. NACHWEIS DER MITTELVERWENDUNG ................................................................................................ 15 III. 6. ZUSAMMENARBEIT UNTER DEN TEILPROJEKTEN .................................................................................. 16 IV. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ................................................................................................................ 16 V. BERICHT ÜBER DIE PRAKTISCHE DURCHFÜHRUNG DER ANGEBOTE ....................................... 18 V. 1. ALLGEMEINE INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN UND INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN ZU STI UND HIV/AIDS FÜR FLÜCHTLINGE IN DEN GEMEINSCHAFTSUNTERKÜNFTEN ......................................................... 18 V. 2. DOLMETSCHER/INNENSCHULUNG ....................................................................................................... 23 V. 3. MULTIPLIKATOR(INN)ENSCHULUNG ..................................................................................................... 24 V. 4. BERATUNG UND BETREUUNG HIV-POSITIVER FLÜCHTLINGE ................................................................ 26 V. 5. PEER -EDUCATION ............................................................................................................................ 27 V. 6. BESONDERE ELEMENTE DES PROJEKTES:........................................................................................... 31 VI. ERGEBNISSE........................................................................................................................................ 31 VI. 1. EVALUATION :................................................................................................................................... 31 VI. 2. DIE ERGEBNISSE IM EINZELNEN ........................................................................................................ 31 VI. 3. DIE TELEFONHOTLINE ....................................................................................................................... 37 VI. 4. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT : ................................................................................................................ 38 VII.: BEWERTUNG DER ERGEBNISSE UND AUSBLICK ....................................................................... 39 ANHANG :................................................................................................................................................... 40
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit »
Einleitung Der folgende Praxisbericht über das Projekt „FluG – Flucht und Gesundheit“ ist in chronologischer Reihenfolge gegliedert. Nach einer allgemeinen Situationsbeschreibung und der Darstellung verschiedener Beratungsangebote für Migrant(inn)en in der Stadt Freiburg folgt die Versorgungssituation HIV-positiver Migrantinnen und Migranten und die Beschreibung der Angebote der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. für diese Zielgruppe. Bei der Projektplanung wurde in der Konzeptionalisierungsphase eine Bedarfsanalyse aus den Arbeitsbereichen der drei Kooperationspartner zugrundegelegt. Gerade die Statistik aus der Landesaufnahmestelle (LASt) in Karlsruhe verdeutlicht die Notwendigkeit der Etablierung eines solchen Projektes, zeigt aber gleichzeitig auch auf, dass das Projekt eigentlich fast zu spät gestartet wurde, da die Zahlen der Flüchtlinge und damit auch derer aus Endemiegebieten, die es tatsächlich schaffen, nach Deutschland zu gelangen, in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken ist. Neben der Ausarbeitung von Zielen, Zielgruppen/Teilnehmerprofilen und der Darstellung der Laufzeit des Projektes in Kapitel II wird über die Austattung, Maßnahmen und das Projektbudget berichtet. Kapitel III beleuchtet die Besonderheiten von Projekten, die vom EFF gefördert werden, Kapitel IV ist der Öffentlichkeitsarbeit gewidmet. In Kapitel V werden die einzelnen Maßnahmen und Module wie z.B. Peer Education exemplarisch aufgeführt. Im Anschluss daran folgt im Kapitel VI die Projektauswertung und eine Reflexion der Ergebnisse sowie ein Blick in die Zukunft. Allen Projektteilnehmer(inne)n war klar, dass zur Sicherung der Projektergebnisse und einer nachhaltigen Festigung der bewährten Kooperationsstrukturen die weitere Förderung durch den EFF für ein Projekt FLUG II beantragt werden sollte. Bereits im Dezember 2007 wurden die Unterlagen dafür eingereicht. Im Juni 2008, kurz vor Ende der Projektlaufzeit, wurde dann noch eine Projektprüfung seitens des EFF an drei Projektstandorten durchgeführt, die erfolgreich bewertet wurde. Dennoch dauerte es, bedingt durch Umstrukturierungen innerhalb der nationalen zentralen Vergabestelle des EFF, bis zum 1.10.2008 bis das Folgeprojekt FLUG II mit gleicher Ausrichtung, jedoch etwas veränderten Schwerpunkten gestartet werden konnte. Im Anhang zu diesem Bericht finden Sie einzelne Elemente und Arbeitshilfen, die wir im Projekt erstellt haben, und die unserer Meinung nach auf andere Regionen übertragbar sind und die somit einen praktischen Nutzen für die kultursensible Präventionsarbeit mit Migrant(inn)en darstellen können. Die wichtigsten Literaturangaben und eine namentliche Aufstellung aller im Projekt beteiligten ProjektmitarbeiterInnen beenden den Bericht. Freiburg, im Dezember 2008
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit »
I. Ausgangssituation I. 1.Bestandsaufnahme I. 1.1.Angebote im Gesundheitsbereich für Migranten in Freiburg In Freiburg leben Menschen aus 150 Nationen, als Studierende, Arbeitskräfte, Flüchtlinge oder Ehepartner von Deutschen. Neben deutschlandweit bekannten Angeboten, wie den Beratungsmöglilchkeiten durch das Gesundheitsamt, von „pro familia“ und „donum vitae“, befassen sich in Freiburg die bekannten Wohlfahrtsverbände und eine Reihe anderer freier Träger mit dem Thema Gesundheit speziell im Migrationskontext. In der Universitätsklinik Freiburg ist ein Dolmetscherdienst verfügbar, der in Anspruch genommen werden kann, um die Kommunikation zwischen Arzt/Ärztin und Patient/in zu verbessern. Der Verein SÜDWIND e.V. bietet eine Reihe von Angeboten speziell für Frauen. Inzwischen existiert neben der Volkshochschule (VHS) eine Vielzahl von Anbietern für Integrationskurse in der Stadt. Die spezielle Zielgruppe der Flüchtlinge, die in Freiburg und umliegenden Landkreisen in verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften leben, findet aber vergleichsweise wenige Ansprechpartner/innen. Die Initiative Rasthaus e.V. bietet verschiedene Angebote, gerade auch Sprachkurse für Flüchtlinge. RASTHAUS e.V. arbeitet sehr eng mit „Medinetz“ zusammen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, Migrant(inn)en und Flüchtlingen, insbesondere den Menschen ohne Aufenthaltsstatus und Papiere, Zugang zu medizinischer Versorgung zu verschaffen. Dieser Zugang wird ermöglicht, indem „Medinetz“ potentielle Patient(inn)en an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte weiterverweist, die Migrant(inn)en oder Flüchtlinge auch ohne Bezahlung behandeln. Natürlich haben auch die großen Verbände wie das Deutsche Rote Kreuz, AWO, Diakonie oder Caritas neben den Flüchtlingssozialdiensten in Freiburg für Migrant(inn)en eine breite Angebotspalette, die von Migrationserstberatungen, Deutschkursen, Schulsozialarbeit bis hin zu konkreten Projekten wie z.B. dem DRK Gesundheitszentrum Migration reichen. Politische Gremien wie der Migrationsausschuss, die Flüchtlingskommission und der Migrantenbeirat setzen sich außerdem für eine verbesserte Situation von Migrant(inn)en in der Stadt ein und treiben den Fortschritt auf politischer Ebene voran. Der 2005 vom baden-württembergischen Innenministerium zusammen mit dem Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) ausgeschriebene Förderschwerpunkt Flüchtlingshilfe bot die Möglichkeit, in unserer Region ein breitgefächertes Angebot für diese Zielgruppe aufzustellen. Das im folgenden dargestellte Kooperationsprojekt zur Verbesserung der Gesundheitsvorbeugung und Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen, das vom Landesverband des Badischen Roten Kreuzes zusammen mit dem Gesundheitsamt Karlsruhe und der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. entwickelt und durchgeführt wurde, hat der EFF für insgesamt drei Jahre gefördert. I. 1.2.Situation von HIV-positiven Migrant(inn)en und Flüchtlingen in Deutschland Die kultursensible und fremdsprachige Beratung und Betreuung dieser Zielgruppe ist im deutschen Gesundheitssystem noch lückenhaft, wenn auch in den letzten Jahren bundesweit bereits einige erfolgreiche Projekte entwickelt wurden.1. Unbestritten ist, dass diese Zielgruppe grosse Schwierigkeiten hat, Angebote des hiesigen Gesundheitssystems effektiv für sich zu nutzen. Neben Sprachproblemen bringen sie die größte Hemmschwelle im Zugang zum Hilfesystem
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AIDS-Hilfe Köln : Aufsuchende Präventionsarbeit in afrikanischen Communities in Köln und Umland AIDS, Kultur und Tabu : Fortbildung für MultiplikatorInnen aus Subsahara-Afrika und für AIDS- Fachkräfte AIDS-Hilfe Kassel :Gesundheitsdolmetscherinnen : Peer-Involvement in der Primär- und Sekundärprävention
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » selbst mit, da sie aus ihren Herkunftsländern den Umgang mit der Immunschwächekrankheit Aids als sehr stark tabiusiert erlebt haben. Dieses Tabu wirkt auch hier weiter, so dass sich viele HIV-Betroffene erst sehr spät in medizinische Behandlung begeben. Eine bereits festgestellte HIV-Infektion wird dem sozialen Umfeld aus Angst vor Diskriminierung in der Regel nicht offenbart und somit auch nicht weiterbehandelt, solange keine massiven Symptome auftreten. Migrant(inn)en profitieren oft wenig oder gar nicht von den Angeboten im Gesundheitssystem oder denen sozialer Einrichtungen, am wenigsten die Frauen. Oft ist die eigene HIV-Infektion unbekannt oder eine solche wird in der Schwangerschaft oder sogar erst während der Entbindung festgestellt. Nach Diagnosefeststellung oder Einleitung der Behandlung verschwinden viele Klient(inn)en dann wieder aus den Versorgungssystemen. Mit den auf die Allgemeinbevölkerung zugeschnittenen HIV/Aids-Präventionskampagnen werden Migrant(inn)en meist wenig erreicht. Falsche Annahmen oder Halbwissen zu HIV/Aids manifestiert sich bei Migrant(inn)en, damit verbunden bleibt risikohaftes Sexualverhalten und die Tatsache, dass HIV/Aids sich in diesen Gruppen weiter ausbreitet. Wir haben in unseren Klient(inn)enkontakten festgestellt, dass v.a. afrikanische Migrant(inn)en bezüglich Basiswissen aus ihren Herkunftsländern ansatzweise informiert sind, jedoch die tatsächlichen Infektionsrisiken und medizinischen Zusammenhänge nur ungenügend bekannt sind oder diese einfach ausgeblendet werden. Der Satz 2: « HIV scheint die geringste Bedrohung » trifft für viele von denen zu, die bei uns um ein geregeltes Aufenthaltsrecht kämpfen und oft große soziale und v.a. finanzielle Probleme haben.3 Aus unseren Erfahrungen aus der Klient(inn)enarbeit vor der Konzeptentwicklung des Projekts konnten wir einen Bedarf zur HIV/Aids-Aufklärung bei der Zielgruppe der Migrant(inn)en und Flüchtlingen ableiten und wir wussten auch, dass Mitarbeiter/innen von Institutionen, die mit der Zielgruppe arbeiten, für das Thema sensibilisiert werden sollten und deren Kenntnisse zu HIV/Aids in den meisten Fällen einer Aktualisierung bedürfen.
I. 1.3. Profil der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. Die AIDS-Hilfe Freiburg e.V. berät und betreut Menschen mit HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten im gesamten südbadischen Raum. Eine unserer Hauptzielgruppen sind Migrant(inn)en, davon hier vor Ort ein besonders hoher Prozentsatz an Frauen. Wir bieten telefonische und persönliche Beratung zu allen Fragen der HIV-Infektion. Im Betreuungsbereich für HIV-positive Migrant(inn)en helfen wir bei der Bewältigung des Alltags, bieten medizinisches und rechtliches Fachwissen und können in medizinische Behandlung und zu Fachanwälten für Aufenthaltsrecht vermitteln. Wir begleiten den Kontakt mit Ämtern und Behörden und wir vermitteln bei Bedürftigkeit finanzielle Hilfen verschiedener Stiftungen. Aktuell werden durch die AIDS-Hilfe Freiburg e.V. ca. 450 Betroffene (Stand Ende 2007) und 50 Angehörige betreut und begleitet: männlich weiblich gesamt
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6
Deutsch 186 84 270
Keine Angabe/unbek. 13 9 22
Elisabeth Horlemann: Umgang mit afrikanischen HIV-PatientInnen Dr. Solange Nzimegne Gölz. Umgang mit Patienten aus Schwarzafrika
Migrant/in 107 51 158
Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » I. 1.4.Versorgungssituation für HIV-Patient(inn)en im Südbadischen Raum
(Grafik: Ulrike Hoffmeister für Viva la Donna, AIDS-Hilfe Freiburg e.V.)
I.1.5. Anzahl HIV-Patient(inn)en im südbadischen Raum 800 700 600 500 400 300 200 100 0
68%
~ 750
32%
Männlich
weiblich
Gesamt
Die Zahlen stammen aus telefonischen Abfragen (Mitte 2008) der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. bei der Ambulanz der Universitätsklinik Freiburg, der Universitätskinderklinik, der Schwerpunktpraxis in Kooperation mit der Uniklinik Freiburg sowie verschiedenen Arztpraxen in Freiburg, Offenburg und Weil am Rhein, die bekanntermaßen viele HIVPatient(inn)en behandeln.
Der Anteil der weiblichen Patientinnen ist in der Region Südbaden /Freiburg etwas höher als im Bundesdurchschnitt. Dies erklärt sich dadurch, dass die Region zahlenmäßig keine so große MSM- Szene hat wie andere Städte ähnlicher Größe oder große Ballungszentren. I.1.6. HIV-positive Migrant(inn)en in der Beratungsstelle: Nach Angaben des RKI (Robert Koch Institut Deutschland) liegt der Anteil von Migrant(inn)en aus Endemiegebieten mit hohen HIV-Prävalenzen, z.B. südliches Afrika, Karibik, Asien und bestimmte Bereiche aus Süd-/Ost-Europa, die in Deutschland leben, inzwischen bei 25 % aller HIV-positiven Menschen. Innerhalb der Beratungstätigkeit der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. hat der Anteil der Gruppe der Migrant(inn)en nicht zuletzt durch Kontakte, die durch das Projekt FluG entstanden sind, inzwischen sogar einen Anteil von fast einem Drittel aller Ratsuchenden.
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » Gesamtzahl Klient(inn)en bei der AHF mit Migrationshintergrund: KlientInnen mit Migrationshintergrund (alle) 158
Gesamt
46
Sub - Sahara
Migrant. Allg.
112
0
50
100
150
200
Die Zahl der Erstkontakte dieser Betroffenengruppe in der Beratungsstelle hat in den vergangenen Jahren zugenommen.
Anzahl Neukontakte im Bereich Migration: Neukontakte Jan. 06 bis Okt. 07 36
Gesamt 11
weiblich
25
männlich 0
10
20
30
40
50
Hier wurde angegeben, wie viele Beratungen mit Migrant(inn)en in den ersten neun Monaten des Jahres 2007 stattgefunden haben, mit denen nach dem Erstgespräch weitere Beratungskontakte vereinbart wurden. Die Zahl der Einmalkontakte oder telefonischen Beratungen ist hier nicht aufgeführt. Hauptinhalte der Beratungen und späteren Betreuungskontakte sind neben Fragen zur Sekundärprävention Probleme mit dem Aufenthaltsrecht und wirtschaftliche Fragestellungen. Frauen, deren Aufenthalt sich an die Ehe mit Deutschen knüpft, machen oft Probleme mit dem Partner zum Thema. Die notwendige finanzielle Unterstützung von im Herkunftsland lebenden Familienangehörigen, v.a. Kindern, ist für alle hier lebenden Migrant(inn)en eine große Belastung. Innerhalb der Laufzeit von Projekt FluG hatten wir zum Projektende 34 laufende Betreuungen, davon 11 Männer und 23 Frauen. 4 der Frauen, alle mit Sub-Sahara Herkunft, waren beim Erstkontakt schwanger, bei keinem der HIV-exponierten Kinder wurde die HIV-Infektion übertragen. Die Betreuungen waren in den meisten Fällen sehr aufwändig, da zwei der Frauen keine Wohnmöglichkeit hatten und Fragen der Existenzsicherung im Vordergrund standen.
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit »
II. Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » II. 1. Projektplanung II. 1.1. Konzeptentwicklung Im Vorfeld des Projektantrags fand eine ausführliche Standort-und Bedarfsanalyse für Südbaden statt. Flüchtlinge und Asylbewerber/innen in Baden-Württemberg kommen in der Landeaufnahmestelle in Karlsruhe (LASt) unter und werden von dort u.a. nach einem Gesundheitscheck auf die einzelnen Städte und Landkreise umverteilt. Der HIV-Test wird neben anderen Untersuchungen auf freiwilliger Basis nach entsprechender Beratung angeboten. II. 1.1.2. Bedarfsanalyse anhand der Daten aus der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge (LASt) in Karlsruhe
Die Ergebnisse einer Auswertung der freiwilligen Untersuchungen bezogen auf HIVErkrankungen im Rahmen der Landesaufnahmestelle 2005 ließen den Schluss zu, dass in der Zielgruppe der Flüchtlinge und Asylbewerber/innen trotz allgemein rückläufiger Flüchtlingszahlen weiterhin eine überproportional hohe Quote an HIV-Infizierten vorliegt. Der Zeitpunkt der HIV-Infektion geht zwar aus der Tabelle nicht hervor, wir wissen aus Befragungen unserer Klient(inn)en jedoch, dass viele HIV-Infektionen auf dem Fluchtweg oder sogar erst im Zielland erworben werden.
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » Wenn auch die HIV-Neudiagnosen bei den Asylbewerber(inne)n seit geraumer Zeit zurückgegangen sind4, besteht der Bedarf an geeigneten kultursensiblen Präventions-und Beratungskonzepten weiter. Im Vergleich zu anderen Migrant(inn)engruppen bestehen bei Flüchtlingen Hindernisse im Zugang zu bestehenden Hilfsangeboten des Gesundheitssystems, allein schon durch die eingeschränkte Versorgung durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbwLG), das auf die Versorgung akuter und schmerzhafter Erkrankungen, den Bedarf von Schwangerschaft und Geburt sowie Vorsorgeuntersuchungen angelegt ist. Zusätzliche Bedarfe bestehen daher bei der Behandlung chronischer Krankheiten und vor allem im Bereich der gezielten Prävention. Prägungen die die die Zielgruppe selbst mitbringt, bedingt durch kulturelle Unterschiedlichkeit im Umgang mit Krankheit und Sexualität sowie traditionell gesellschaftlich festgeschriebene Frauen- und Männerrollen und Bildungsdefizite im Sinne des hiesigen Systems, so z.B. eine hohe Rate an Analphabetismus wirken sich als Hindernisse im Zugang zum hiesigen Gesundheitssystem aus. Sprachliche und kulturelle Verständigungsprobleme erschweren daher eine nachhaltig wirksame Gesundheitsförderung in dieser Zielgruppe. Viele Flüchtlinge kommen aus Ländern mit schlechter Gesundheitsversorgung und –vorsorge; die Lage ist in Deutschland nicht unbedingt verbessert, da Flüchtlinge zumeist in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, ein Jahr lang keine Arbeitserlaubnis erhalten und später immer Angst haben, abgeschoben zu werden. Diese Situation und ein eingeschränkter Zugang zum Gesundheits- und Sozialwesen gefährden ihre gesundheitliche Situation. Wie bei der Gruppe der Flüchtlinge im Allgemeinen handelt es sich auch bei den aus Subsahara zugewanderten Flüchtlingen und Asylbewerber(inne)n ebenfalls um eine sehr heterogene Gruppe. HIV/Aids wird aber nach wie vor in allen Communities stark tabuisiert und die Angst vor gesellschaftlicher Stigmatisierung macht eine Auseinandersetzung mit dem Thema schwierig. Allerdings äußerten unsere Klient(inn)en aus diesem Kulturkreis oft den Wunsch nach mehr Information und verständlicher Aufklärung. Gängige Präventionsmaterialien wurden dabei aber als ungeeignet eingestuft, da sie zu eng auf den Bereich HIV/Aids bezogen sind und Leser/innen der Gefahr aussetzen, von anderen als HIV-positiv angesehen zu werden. Um eine Stigmatisierung der gesamten Zielgruppe der Flüchlinge und Asylbewerber/innen in der Öffentlichkeit zu verhindern, bot sich daher an, Maßnahmen der HIV-Prävention in ein Gesamtkonzept allgemeiner Gesundheitsförderung für Flüchtlinge und Asylbewerber/innen zu integrieren. Auf diesen Grundannahmen basierend wurde im Herbst 2004 damit begonnen, das Konzept für das Gesundheitspräventionsprojekt FluG (Flucht und Gesundheit) für die Zielgruppe zu erstellen. Aufgrund unserer Erfahrungen aus der Beratungs- und Betreuungsarbeit mit HIV-positiven Subsahara Migrant(inn)en und der epidemiologischen Situation haben wir den Projektverlauf auf diese Zielgruppe zugeschnitten, es sollten jedoch alle Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in den vom Kooperationspartner DRK betreuten Flüchtlingswohnheimen mit Primär- und Sekundärpräventionsstrategien erreicht werden. II. 1.1.3. Bedarfe und Ziele innerhalb Projekt FluG Die einzelnen Bedarfe im Rahmen der Zielsetzung des Projekts lassen sich wie folgt zusammenfassen: • Verbesserung der Informationslage zum Thema HIV/Aids und Gesundheitsförderung für die Zielgruppe der Flüchtlinge • Schaffung und Ausbau zielgruppenspezifischer Beratungsinstrumentente und – systeme für Risikogruppen und HIV infizierte Menschen • Entwicklung von zielgruppenspezifischen Präventionskonzepten und Materialien • Bestreben um eine interkulturelle Öffnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes • Vernetzte Öffentlichkeitsarbeit zur Thematik bis hin zur Gesundheitsberichterstattung. 4
Vergleiche Statistik LASt S.8
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » Als wichtige Faktoren wurden eine notwendige kultursensible Ausrichtung von Angeboten und die strategische Einbeziehung der Zielgruppen schon in der Phase der Konzeptionalisierung benannt. Neben der Wissensvermittlung und Informationgeht es auch um auch um die Veränderung von Verhalten und Einstellungen. Dies sollte erreicht werden durch eine zielgruppen- und prozessorientierte Ausrichtung und Entwicklung des Projekts. Über Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (sog. Peers) sollten bereits vorhandene Kompetenzen der Zielgruppe selbst genutzt werden. Die Gewinnung und Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiter(inne)n und Multiplikator(inn)en aus der Zielgruppe war eine der Kernaufgaben des Projektes. Die Projektpartner planten themen- und personenbezogene Hilfen und Kriseninterventionen für Betroffene ebenso wie sozialpädagogische Maßnahmen und Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene generell wie speziell für Risikogruppen (z.B. alleinstehende junge Männer). Geplant wurden der Aufbau von Dolmetscherdiensten, Fortbildungen von Fachkräften im Migrationskontext, und Kooperation und Öffentlichkeitsarbeit als weitere Schwerpunkte im Projekt. Im Fokus der Maßnahmen standen sowohl Verhaltensänderungen bei der Zielgruppe als auch eine Bewußtseinsschärfung bei der Mehrheitsgesellschaft (Mitarbeiter/innen sozialer Einrichtungen, Polizei, ÖGD u.a.). Modellhaft sollten in der Region spezifische kultursensible Methoden und Maßnahmen entwickelt werden, die die Zielgruppe effektiv erreichen. II. 1.3. Projektziele Das Projekt FluG verfolgte das Ziel, die Gesundheitsprävention und Versorgung von Flüchtlingen im südbadischen Raum zu verbessern. Aufgrund der hohen HIV-Prävalenz in der Gruppe der Flüchtlinge und Asylbewerber/innen stellte die STI- und HIV/Aids-Prävention neben den Maßnahmen zur allgemeinen Gesundheitsförderung einen Schwerpunkt der Projektaktivitäten dar. Innerhalb des Gesamtprojektes sollten zusammengenommen mit allen Präventionsangeboten während der 3-jährigen Laufzeit bis zu 2 500 Flüchtlinge erreicht werden. Es wurden folgende vier Hauptziele verfolgt: Informationen und Maßnahmen zu den Themen HIV/Aids - Prävention sowie STI-Prävention und Gesundheitsförderung wurden geschaffen und zielgrupppengerecht zugänglich gemacht und verbreitet. Das Wissen und das Verhaltensrepertoire der Zielgruppe im Umgang mit und zur Vorbeugung von HIV und Aids und ihr allgmeines Gesundheitsbewußtsein wurden erweitert. Die Hilfestrukturen im Kontext der o.g. Themenstellungen für die Zielgruppe wurden geschaffen oder weiterentwickelt. Das Modellprojekt förderte die Realisierung einer interkulturellen Öffnung der Strukturen des Gesundheitswesens durch Information und Vernetzung bereits bestehender Strukturen im Hilfesystem. Ziel war die Sensibilisierung von im Gesundheitssystem beschäftigen Personen für kulturelle Kompetenz.
II. 2. Zielgruppen und Maßnahmen definiert nach Projektstandorten: Zielgruppe des Präventionsprogramms waren Flüchtlinge in der Landesaufnahmestelle Karlsruhe und in DRK-Gemeinschaftsunterkünften an vier regionalen Standorten. Die einzelnen Maßnahmen in diesen Einrichtungen wurden hinsichtlich der Kriterien Geschlecht, Altersgruppe und Herkunft differenziert. Die wichtigsten Herkunftsländer sind der Iran und Irak, Syrien und die Türkei, die Länder des ehemaligen Jugoslawiens sowie mehrere west- und ostafrikanische Staaten und Bereiche Asiens wie Sri Lanka und Myanmar. Weil die Belegungsstruktur der beteiligten Flüchtlingsheime markante Unterschiede aufweist, variierte das konkreteAngebot des Modellprojekts von Standort zu Standort: 11
Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » Zentrale LandesaufnahmestelleKarlsruhe/Landkreis Karlsruhe Belegung: 275 Personen, dazu jeweils 100 Personen in zwei Gemeinschaftsunterkünften; Zielgruppe: Neuankömmlinge ; Projektträger: Gesundheitsamt Karlsruhe Angebote: u.a. Frauen-Infocafé und Männer-Infocafé; wöchentliche offene Informationsveranstaltungen zum Thema HIV-Prävention. Gemeinschaftsunterkunft Emmendingen Belegung: 100–150 Personen; Zielgruppe: insbesondere männliche Jugendliche und alleinstehende junge Erwachsene; Projektträger: DRK-Kreisverband Emmendingen Angebote: u.a. Männergruppen (Themen: Mannsein, Gesundheit); Gesundheitssprechstunde (Vermittlung zu Ärzten, bei Bedarf inBegleitung); Frauencafé . Gemeinschaftsunterkunft Offenburg Belegung 150-250 Personen, Zielgruppe: insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Projektträger: DRK-Kreisverband Offenburg ; Angebote: wöchentliche Jungen und Mädchengruppe, wöchentliche Bewegungs- und Sportangebote, Ernährungsberatung und Zahnprophylaxe, Veranstaltungen zu Schwangerschaft und Verhütung Gemeinschaftunterkünfte Villingen-Schwenningen und Schwarzwald-Baar-Kreis Belegung: 130- 200 Personen; Zielgruppe: insbesondere alleinstehende Männer und Familien, Projektträger: DRK-Kreisverband Villingen-Schwenningen, Angebote: u.a. wöchentliche Sportgruppen für Männer, Wochenendveranstaltungen für Familien, Schwimmbadbesuche, Fahrradwerkstatt. Flüchtlingswohnheime Bissier- und Wiesentalstraße, Freiburg Belegung: 280–450 Personen; Zielgruppe: insbesondere Mädchen und Frauen; Projektträger: DRK-Kreisverband Freiburg Angebote: u.a. wöchentliche Sport- und Bewegungsgruppenfür Frauen (Jogging, Walking, Gymnastik, Rückenschule), Schwerpunkt „psychische Gesundheit“ (Psychotherpie, Kunsttherapie, Schauspieltherapie für traumatisierte Flüchtlinge). Gesundheitsangebote: An allen Projektstandorten konnten Flüchtlinge durch vielfältige praktische und theoretische Angebote und in Workshops lernen, welche Wege es gibt, die eigene Gesundheit selbst zu verbessern und zu schützen. FluG konnte Flüchtlingen helfen, das Bewusstsein zu erlangen, dass sie Anspruch auf gesundheitliche Versorgung haben und Krankheiten nicht als Bestandteil des Lebens hingenommen werden müssen. In der Einzelberatung wurde auf die individuelle Lebenssituation, den individuellen Kenntnisstand der Ratsuchenden und ihre besondere Situation eingegangen, häufig wurden sehr persönliche Fragen besprochen und weitere Maßnahmen eingeleitet. In der Gruppenarbeit wurde den Flüchtlingen Basiswissen im Bereich der Gesundheit vermittelt, darüber hinaus wurden mit ihnen gemeinsam eigene Ressourcen aufgedeckt, um den Alltag besser zu bewältigen und nicht mehr das Gefühl zu haben, den schwierigen Lebensbedingungen machtlos ausgeliefert zu sein. Grundlage für die Arbeit war die Hypothese, dass Menschen ausländerrechtliche Bestimmungen nicht verändern können, sich jedoch in der Gruppe Wissen über Leistungsansprüche aneignen. Im Rahmen der Gruppenangebote stand neben der Informationsvermittlung die Reflexion über die Lebenssituation der Teilnehmer/innen und die gemeinsame Suche nach Veränderungsmöglichkeiten. Die Maßnahmen orientierten sich somit an den konkreten Anliegen und Lebenssituationen der Flüchtlinge. Alle Gruppenangebote waren sowohl geschlechts- als auch herkunftsspezifisch differenziert. 12
Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » Begleitende Informationsangebote und Beratungen – gerade mit speziell ausgebildeten Personen mit Migrationshintergrund, den Peers – halfen den Teilnehmer(inne)n, sicherer mit Fragen der Gesundheit umzugehen – sowohl für sich als auch für die eigenen Kinder. Basisinformationsveranstaltungen zu STI, HIV und Aids in Form von Gesundheitsworkshops in den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge, Einzelfallhilfemaßnahmen, Teilnahme an Fortbildungsworkshops und eine binationale Präventionsaktion mit Aids-Fachkräften im Dreiländereck zum Internationalen Flüchtlingstag am 20.06.2008 machte FluG für alle Beteiligten greifbar. Dolmetscher(innen)schulungen Der Dolmetscherdienst des Deutschen Roten Kreuzes besteht aus ehrenamtlichen Helfer(inne)n und Honorarkräften, die speziell für diese Tätigkeit geschult wurden. Der Einsatz im FluGProjekt ging über die reine Übersetzertätigkeit weit hinaus. Die Dolmetscher/innen nahmen an Angeboten wie der Rückenschule teil und gaben dabei Hilfestellungen zur Selbstbeobachtung und zum Verständnis der Informationen. Das Spektrum aller Aktivitäten an den Projektstandorten wies folgende Gemeinsamkeiten auf: • Zusätzlich zum Grundwissen in Sachen Gesundheitsförderung wurden auch Informationen zum deutschen Gesundheitswesen vermittelt. • Die Gruppenangebote dienten nicht allein der Wissensvermittlung, sondern ebenso dem Erfahrungsaustausch und der Förderung des Gemeinschaftsgefühls. • Neben den Treffen in der Gruppe wurden auch Einzelfallhilfen und Kriseninterventionen angeboten. • Außer dem Gesundheitsprogramm gab es eine Rechtsberatung zu Problemen des Aufenthalts- und Sozialrechts. Die Mitarbeiter/innen der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. erfüllten eine Doppelfunktion innerhalb des Gesamtprojekts: Zum einen führten sie an allen Standorten Informationsveranstaltungen zur HIV-Prävention durch, zum anderen schulten sie das Personal der Flüchtlingssozialdienste sowie Dolmetscher/innen und Multiplikator(inn)en, also Fachkräfte, die mit der Zielgruppe arbeiten. II. 3. Aufgaben der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. (AHF) innerhalb des Projektes FLUG Das Projekt zeichnete sich aus durch eine gezielte STI, HIV – und Aids-Prävention an allen Standorten der Teilprojekte. Der inhaltliche Schwerpunkt der Arbeit der AHF lag bei den primärpräventiven Informationsveranstaltungen mit Flüchtlingen, v.a. in geschlechtsspezifischer und kultursensiber Form. Die Präventionsveranstaltungen klärten auf breiter Ebene auf über Infektionsrisiken und Schutzmöglichkeiten bzw. vermittelten das nötige Wissen, wie man sich bei einer bereits bestehenden Infektion verhalten sollte. Durch den Einsatz von speziell zum Thema geschulten Dolmetscher(inne)n oder ehrenamtlich tätigen intensiv geschulten Mediator(inn)en, den sogenannten Peer Educators, wurde die in der Arzt-Patient-Beziehung nicht immer ausreichende Vermittlung der Hintergründe und der Notwendigkeit medizinischer Behandlung für Flüchtlinge ohne ausreichende Sprachkenntnisse erst möglich. Wichtig war uns generell das Augenmerk darauf zu legen, dass von HIV-positiven Menschen im täglichen Umgang keine Infektionsgefahr ausgeht. Es ging außerdem bei den verschiedenen Angeboten mittels auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittener Methoden darum, neue HIV-Infektionen durch Verhaltensänderung zu vermeiden und bereits betroffenen Flüchtlingen einen erleichterten Zugang zum hiesigen Gesundheitssystem zu ermöglichen. In den Bereich der direkten Arbeit mit der Zielgruppe fiel auch die Erarbeitung eines speziellen Gesundheitswegweisers in Form einer mehrsprachigen Broschüre zum hiesigen Gesundheitssystem und die Etablierung einer anonymen Telefonhotline von Migrant(inn)en für 13
Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » Migrant(inn)en. Durch diese Maßnahmen sollten die oben geschilderten Problemlagen im medizinisichen und sozialen Bereich entschärft und die Hemmschwelle im Zugang zum Gesundheitssystem von Seiten der Flüchtlinge leichter überwunden werden. Der Gewinnung und Ausbildung von Personen mit Migrationshintergrund, sogenannte Peers, die ehrenamtlich bei Präventionsveranstaltungen mit Mitgliedern der eigenen Community mitwirkten und nach entsprechender Schulung in der Lage waren, eigenverantwortlich Präventionsveranstaltungen durchzuführen, kam ein sehr hoher Stellenwert zu. Denn gerade durch den Einsatz von Personen mit gleichem sprachlichen und kulturellen Hintergrund lassen sich Präventionsbotschaften effektiver vermitteln und gelingen Verhaltensänderungen durch Vorbildcharakter. Die Schulung von Fachpersonal im Bereich der Migrationsberatungsstellen und vor allem bei den Sozialdiensten der Stadt und der Landratsämter, die mit Flüchtlingen arbeiten, sowie eine Fortbildung für Dolmetscher/innen bildeten eine weitere wichtige Säule des Teilprojektes der AHF. Diese Personen sollten in die Lage versetzt werden, im Bedarfsfall an entsprechende Beratungsstellen sowie an Behandler/innen in Kliniken und niedergelassene Arztpraxen zu vermitteln. Dadurch wurden vor Ort Informations-und Versorgungsnetzwerke ausgebaut oder neu gebildet. Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit ging es um die Sensibilisierung der Fachöffentlichkeit und der Allgemeinbevölkerung für das Thema, verbunden mit der Entstigmatisierung der Zielgruppe. In der praktischen Umsetzung geschah dies durch die Teilnahme an verschiedenen, auch überregionalen Arbeitskreisen der Flüchtlingshilfe sowie bei der Deutschen AIDS- Hilfe in Berlin und verschiedene öffentlichkeitswirksame Aktionen. Eine mehrsprachige Radiosendung mit HIVPräventionsbotschaften und Zeitungsberichte, ein Beitrag im regionalen Fernsehen zu Projektbeginn sowie eine binationale Aktion der AHF zum Internationalen Flüchtlingstag 2007 zusammen mit AIDES Mulhouse (Frankreich) machten das Projekt in Fachkreisen und in der allgemeinen Öffentlichkeit wahrnehmbar.
III. Projektträger und Finanzierung III. 1. der Europäische Flüchtlingsfonds (EFF) Im Oktober 2004 wurden die Richtlinien des Europäischen Flüchtlingsfonds geändert, was bedeutete, dass mehr Geld für Projekte vorhanden war. Dabei sollten drei bis vier nationale Projekte unterstützt werden, die sich mit dem Thema Flüchtlinge und Gesundheit beschäftigten. Bei Gesundheit war vor allem HIV und Aids gemeint. Deshalb wurden die Aidshilfen als Kooperationspartner gesucht. So konnte sich die AH Freiburg mit dem Landesverband des Badischen Roten Kreuzes und dem Gesundheitsamt Karlsruhe (LAST) zusammenschließen. III. 2. Projektzielgruppen Die Maßnahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds richten sich an Asylbewerber/innen, Flüchtlinge und Vertriebene, daher gliedert der EFF sich in verschiedene Unterfonds: a. Flüchtlingsfonds b. Integrationsfonds und c. Rückkehrfonds. III. 3. Projektmaßnahmen: Die Maßnahmen können sich beziehen auf: a. die Aufnahme von Asylbewerber(inne)n und den Zugang zu Asylverfahren: Infrastrukturen oder Dienstleistungen für die Unterkunft, materielle Hilfe, medizinische Versor14
Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » gung, soziale Unterstützung, oder Hilfe bei Verwaltungs- und Rechtsformalitäten, einschließlich Rechtsbeistand usw. b. die Integration von Personen, die sich in dem Mitgliedstaat dauerhaft aufhalten werden: soziale Unterstützung in Bereichen wie Wohnungssuche, Mittel für Unterhalt und medizinische Versorgung, c. die freiwillige Rückkehr: praktische Unterstützung von Asylbewerber(inne)n, Flüchtlingen und Vertriebenen bei der gut informierten Entscheidung über das Verlassen der EU und die Rückkehr in ihre Herkunftsländer. Die Maßnahmen können sich auf die Information und Beratung über Programme für freiwillige Rückkehr und die Situation in den Herkunftsländern und/ oder die Unterstützung für die allgemeine oder berufliche Ausbildung und Wiedereingliederung beziehen. 5 Die Nationale Zentralstelle zur Verwaltung des EFF liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg. Dort werden Ausschreibungen für ein- oder mehrjährige Projekte erstellt. Die Anträge werden jedoch nicht bei der Zentralstelle, sondern beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Das Innenministerium berücksichtigt dabei Projektanträge, deren Ausrichtung den fachlichen Schwerpunkten des Landes entspricht. Für 2006 waren dies: Gesundheitsprävention (insbesondere HIV-Prävention) Förderung der freiwilligen Rückkehr. III. 4. Projektfinanzierung Innerhalb des jeweiligen Fonds werden bis zu 50 % der Gesamtkosten eines Projekts finanziert. Der Rest muss selbst finanziert werden, wobei es egal ist, ob man aus Eigenmitteln oder anderen Töpfen finanziert. Das Geld wird insgesamt für drei Jahre bewilligt. Es muss aber jedes Jahr noch einmal nachbeantragt werden. Die Ausgaben an den einzelnen Standorten von „Flucht und Gesundheit“ addierten sich im Jahr 2006 auf 208.000 Euro. Die Hälfte der Projektkosten wurde mit Fördergeldern des Europäischen Flüchtlingsfonds bezahlt. Die fünf teilnehmenden Städte und Landkreise steuerten Mittel in Höhe von 89.000 Euro bei. Das Badische Rote Kreuz beteiligte sich mit 15.000 Euro. Die EFF-Förderung für FluG war bis Ende Juni 2008 sichergestellt. Da das Programm der EUKommission im Flüchtlingsbereich weiterhin Etats für die Flüchtlingshilfe vorgesehen hat, war eine Weiterentwicklung der Maßnahmen nach Ablauf von FluG theroretisch bis 2013 denkbar. Im Anschluss an die Erstförderung von FluG stellte der Landesverband des Badischen Roten Kreuzes als Projektkoordinator den Antrag auf Gewährung der Mittel für FluG II. Durch Umstrukturierungen bei der Nationalen Vergabestelle verzögerte sich die Antragsbearbeitung, so dass Projekt FluG II nach Bewilligung im September 2008 in etwas geänderter Besetzung aber mit derselben inhaltlichen Ausrichtung zum 01.10.2008 starten konnte. Die Laufzeit von FluG II endet am 30.09.2011. III. 5.Nachweis der Mittelverwendung Der EFF fordert während der Gesamtlaufzeit für sog. Förderperioden detaillierte Verwendungsnachweise für Projektmittel ein. Für jedes Teilprojekt mussten Aufstellungen über Merkmale der Begünstigten, wie Herkunftsland, Geschlecht, Alter gegeben werden. Sollten die Finanzpläne nicht eingehalten werden, können Rückforderungen der Mittel seitens des EFF an die Teilprojekte entstehen. Auf Antrag sind jedoch in einzelnen Positionen sachgerechte Veränderungen möglich. Das Sichtbarmachen der Kofinanzierung mittels EFF-Logo auf Flyern, homepage und an den Bürotüren ist Pflicht.
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Vergl.Europäische Kommission,Europäischer Flüchtlingsfonds 15
Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » III. 6. Zusammenarbeit unter den Teilprojekten Die einzelnen Projektphasen waren in Laufzeiten von ca. 9 bis 12 Monaten gegliedert, innerhalb derer mindestens eine gemeinsame Arbeitssitzung aller Projektmitarbeiter/innen stattfand. Direkt nach Projektbeginn wurden unter den Mitarbeiter(inne)n der Teilprojekte unter der Leitung des Landesverband des Badischen Roten Kreuzes regelmäßigen Arbeitszirkel eingerichtet, die einen Austausch aller am Projekt beteiligten Mitarbeiter/innen Arbeitssitzung der Kooperationspartner/innen bei der gewährleisteten und deren Ziel die AIDS-Hilfe Freiburg e.V. kontinuierliche Arbeit an Projektverbesserungen war. FluG ist als dynamisches Projekt zu verstehen, dessen Ziele sich an ggf. veränderten Bedarfen der Zielgruppe orientieren. Die gute Zusammenarbeit zwischen den DRK-Sozialdiensten und der AIDS-Hilfe Freiburg sowie dem Gesundheitsamt in Karlsruhe gewährte optiomale Synergieeffekte und reibungslosen Zugang zu den Zielgruppen.
IV. Öffentlichkeitsarbeit Maßnahmen der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit wurden gleich zu Projektbeginn erfolgreich gestartet, mittels zwei Pressekonferenzen und mehrmaliger Berichterstattung in der Badischen Zeitung sowie einem 4-minütigen Filmbericht beim regionalen Fernsehsender „TV Südbaden“. Homepage, Flyer und Projektdarstellung wurden zügig erarbeitet. Die Badische Zeitung berichtete am 22.6.2006 über das Modellprojekt mit dem Fokus auf dem Aspekt der Beratung über kulturelle Grenzen hinweg. Die vom DRK für den Bereich Migrationsdienste und Projektförderung ausgerichtete Fachtagung am 11.07. und am 12.07.07 in Bühl (Baden) widmete sich relevanten Entwicklungen in den og. Geschäftsbereichen. Schwerpunktthemen waren u.a. : Entwicklungen auf der EU-Ebene Das Haager Programm zur Harmonisierung der Flüchtlingsströme in Europa (Ziele , Förderbereiche, Antragstellung) Rechtsfragen zu den Arbeitsfeldern der Migrationsdienste MEB, Flüchtlingshilfe, Integrationsprojekte Best-practise Modelle für Öffentlichkeitsarbeit in Projekten DieTagung richtete sich an hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Flüchtlingshilfe, MEB und Projekte der Sozialarbeit (Aktion Mensch, BAMF und EFF) Im Dezember 2007 veranstaltete der DRK Landesverband die Fachkonferenz Migration und Gesundheit. Die zweitägige Konferenz stellte umfangreich die Situation von Migrant(inn)en im deutschen Gesundheitssystem dar. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Beiträge findet sich auf der Homepage des Landesverbandes des Badischen Roten Kreuzes (www.drk-baden.de) unter dem Gliederungspunkt Info und Service.
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » Mit dem Fachbericht im „Handbuch Modelle guter Praxis“6 herausgegeben von der Bundesintegrationsbeauftragten ist das Modellprojekt einer breiten Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Deutscher Präventionspreis Das Projekt FluG konnte durch die modellhaften Inhalte und tragfähigen Kooperationen mit dem DRK Südbaden und dem Gesundheitsamt Karlsruhe überzeugen, so dass es am 19.06.2007 in Berlin den Deutschen Präventionspreis erhalten hat, der jedes Jahr für besonders innovative Projekte vom Bundesgesundheitsministerium, der BZGA und der Bertelsmann-Stiftung vergeben wird. Dieser Preis war dotiert mit 15.000 Euro. Diese Mittel wurden nach Absprache unter den Projektträgern in einen allgemeinen Gesundheitsfonds investiert, der Einzelfallhilfen für bedürftige Flüchtlinge an den Projektstandorten gewährleisten kann. Preisverleihung Deutscher Präventionspreis am 27. Mai 2007 in Berlin
Ganz re. Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Rolf Schwanitz, 2.v.re.Ulrike Hoffmeister, Geschäftsführerin AIDS-Hilfe Freiburg e.V., Mitte rechts. Jochen Hilpert, ehem. Projektkoordination; Landesverband Badisches Rotes Kreuz, Mitte li.. Frau Wiloth-Sacherer, Landesgeschäftsführung Badisches Rotes Kreuz., 2.v. li. Pia Grau-Christensen, Gesundheitsamt Landkreis Karlsruhe, ganz li. Hr. von Hirschhausen, Moderator
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vergl. Arbeitskreis Migration und öffentliche Gesundheit im Bundesministerium: Gesundheit und Integration: „Handbuch für Modelle guter Praxis
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit »
V. Bericht über die praktische Durchführung der Angebote V. 1. Allgemeine Informationsveranstaltungen und Informationsveranstaltungen zu STI und HIV/Aids für Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften Die allgemeinen Schulungen sowie spezielle Infoveranstaltungen zu STI und HIV/Aids wurden in den Gemeinschaftsunterkünften per Aushang und auch im persönlichen Einzelgespräch durch die Sozialdienste angekündigt7. Die primärpräventiven Informationsveranstaltungen mit Flüchtlingen wurden als „Gesundheitsworkshop“ beworben, um potentielle Teilnehmer/innen nicht durch die Ankündigung, dass man sich mit HiV und Aids beschäftigen würde, abzuschrecken. Nach einer Hinführung zum Thema über einige für Flüchtlinge relevante Aspekte des hiesigen Gesundheitssystems und des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde meist über geschlechtsspezifische Maßnahmen, Basiswissen zu STI (sexuell übertragbaren Erkankungen), HIV-Infektion, medizinische Behandlungsmöglichkeiten und Umgang mit HIV-positiven Personen im Alltag vermittelt. Der Vermittlung von Wissen über die Tragweite und gesundheitliche Konquenzen der HIV-Infektion, aber auch zu Hepatitisund STI-Infektionen kam dabei eine besondere Bedeutung zu. HIV-Neuinfektionen, Hepatitis und STI Neuinfektionen sollten mittels gezieltem geschlechtsspezifisch und kultursensibel ausgerichtetem Informationsangebot verhindert werden. Den Adressat(inn)en wurde insbesondere die Notwendigkeit von Safer-Sex-Verhalten vermittelt. Inhaltliche Schwerpunkte waren Themen wie Infektionswege, Krankheitsbilder und HIVAntikörper-Test sowie Verhütungsmethoden. Die Veranstaltungen wurden nach einem einführenden Referat, bei dem Piktogramme z.B. zur Darstellung der Infektionsrisiken benutzt wurden, als offene Diskussionsrunde geführt. Dies bot auch die Möglichkeit, Diskriminerungstendenzen abbauende Hinweise zum Umgang mit HIV-Infizierten in der Gemeinschaft zu geben, da fast alle Teilnehmer/innen in ihren Herkunftsländern bereits mit dem Thema in Berührung gekommen waren und sich daher schon eine Meinung gebildet hatten. Gerade in der Diskussion zeigte sich wie weit verbreitet Diskriminierungstendenzen in der Zielgruppe sind, wenn es um die Frage der Entstehung des Virus und dessen Weiterverbreitung angeblilch aus bestimmten (afrikanischen) Ländern in die ganze Welt ging.
7
Vergl. Anlage Einladung zum Gesundheitsworkshop
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » V. 1.1. die Maßnahmen im Einzelnen : Beispiel für eine fortlaufende Informationsreihe innerhalb des « Frauencafés » durchgeführt vom DRK-Sozialdienst in der Gemeinschaftsunterkunft Bissierstrasse in Freiburg: Veranstaltung/Maßnahme:
TN-Anzahl
Alter TN
Unsere Zähne, Zahnprophylaxe und Zahnerkrankungen
7
30-45 Jahre
Krebsvorsorge- und Kontrolluntersuchung beim Frauenarzt
7
30-45 Jahre
Sexuell übertragbare Erkrankungen, HIV- und Aids Teil 18
9
20-40 Jahre
Impfungen
7
30-45 Jahre
Wie gehe ich mit mir selbst um? – Mein Alltag und Veränderungsmöglichkeiten im Alltag
7
30-45 Jahre
Ernährung und Gesundheit Ernährung und Gesundheit, Teil II
6 12
30-45 Jahre 25-50 Jahre
Unser Körper – „Was wissen wir von unserem Körper?“
9
30-45 Jahre
Sexuell übertragbare Erkrankungen, HIV und Aids Teil 2
13
20-45 Jahre
Unser Körper – „Blut, Kreislauf, Atmung“
8
30-45 Jahre
Unser Körper – „Monatszyklus und Geschlechtsorgane“
11
25-35 Jahre
Sexuell übertragbare Erkrankungen HIV und Aids Teil 3
10
25-35 Jahre
Unser Körper - Das Nervensystem
8
25-35 Jahre
Unser Körper - Die Sinnesorgane
5
25-35 Jahre
Die einzelnen gesundheitlichen Themenbereiche in den Gruppensitzungen wurden gewählt nach Schwerpunkten und stellten zur Diskussion, welche Veränderungsmöglichkeiten im Alltag es für die Frauen geben könnte. Die Teilnehmerinnen machten sich somit bewusst, wie ihr Alltag aussieht und welchen alltäglichen Belastungen sie ausgesetzt sind. Sie konnten den Zusammenhang zwischen Alltagsbelastungen und Gesundheit erkennen. Daraufhin suchten die Frauen gemeinsam nach Möglichkeiten, um ihren Alltag zu verändern und um gesünder leben zu können. Ernährung und Gesundheit Hier liegt der Schwerpunkt auf Ernährung und Gesundheit. Es geht um die Einstellung der Frauen zur Ernährung und um die Zusammensetzung der Nahrung. Es wird überlegt, wie sich Essgewohnheiten auf den Körper auswirken. Am Ende der Veranstaltung haben alle mehr Kenntnisse darüber, wie sie sich und ihre Familie ausgewogen und gesund ernähren können. 8
Die hauptamtliche Mitarbeiterin der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. wurde themenorientiert zu bestimmten Terminen eingeladen.
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » Unsere Zähne – notwendige Pflege und Prophylaxe von Zahnerkrankungen Die Frauen lernen den Aufbau der Zähne und des Gebisses kennen. Sie erkennen, dass sie durch tägliche und gründliche Zahnpflege viel dazu beitragen können, dass sowohl ihre Zähne als auch die der Kinder gesund bleiben. Krebsvorsorge- und Kontrolluntersuchung beim Frauenarzt Die Frauen lernen, was Vorsorgeuntersuchungen für Frauen sind, was der Arzt/die Ärztin dabei untersucht und wie oft Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden sollten. Außerdem lernen sie, was sie selbst zur Vorsorge beitragen können und tauschen ihre Erfahrungen aus. Sie sollen motiviert werden zur Krebsvorsorgeuntersuchung zu gehen. Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen Die Frauen lernen, was eine Schwangerschaftsuntersuchung beinhaltet und wie oft derartige Untersuchungen empfehlenswert sind. Früherkennungsuntersuchungen für Babys und Kleinkinder Die Frauen werden über die Untersuchungen aufgeklärt und wissen, wie oft und in welchen Altersphasen sie ihr Kind untersuchen lassen sollten. Impfungen Die Frauen werden über die Notwendigkeit von Impfungen aufgeklärt, so dass sie in der Lage sind zu entscheiden, ob sie sich und ihre Kinder impfen lassen wollen. Grundlegendes Wissen zu Körperfunktionen wird thematisiert, wie z. B.: Was wissen wir von unserem Körper? Die Frauen machen sich bewusst, durch welche Vorgänge wir uns am Leben halten. Sie lernen, dass unser Körper aus verschiedenen Zellen und Gewebe besteht. Auch werden ihnen die Bezeichnungen und Lage der verschiedenen Körperteile und Organe beigebracht. Verdauung und Magen-/Darmkrankheiten Die Verdauung im Körper wird erläutert, welche Organe daran beteiligt sind und welche Funktionen sie haben. Blut, Kreislauf, Atmung Die Frauen erwerben Kenntnisse über die Aufgaben sowie die Bestandteile des Blutes und den Blutkreislauf, so dass sie in der Lage sind, den Atmungsvorgang und typische Erkrankungen der Atemwege zu verstehen. Knochen, Muskeln, Haut Die Frauen lernen, wodurch der Körper Schutz, Halt und Beweglichkeit erhält. Es werden ihnen einige der Störungen, die in diesem Bereich auftreten können, mit deren möglichen Ursachen, dargestellt. Das Nervensystem Die Frauen lernen den Aufbau und die Bedeutung des Nervensystems kennen. Es wird ihnen bewusst, dass an vielen Krankheiten auch die Nerven beteiligt sind. Die Sinnesorgane Die Frauen lernen, mit Hilfe welcher Organe wir Vorgänge in uns und um uns herum wahrnehmen können. Monatszyklus und Geschlechtsorgane Den Frauen werden Aufbau und Aufgaben der weiblichen Geschlechtsorgane erläutert. Sie verstehen, was während des Menstruationszyklus im Körper geschieht und wie eine Schwangerschaft entsteht.
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » Weiter gab es Angebote praktischer Gesundheitsvorsorge, wie Wirbelsäulengymnastik mit Dehn-und Entspannungsübungen, einen Walking- und Gymnastikkurs, Sportangebote für Männer wie Fussball und Tischtennis und eine Fussballgruppe für Jugendliche. In Einzelgesprächen wurden die Flüchtlinge informiert über das breite Spektrum des Gesundheitssystems, verschiedene Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, gesundheitserhaltende Faktoren, sie erhalten Unterstützung bei persönlichen, individuellen Problemlagen. Weitere einzelfallbezogene Hilfen sind die Unterstützung von kranken Flüchtlingen, Vereinbarung von Arztterminen, Kontaktpflege zu verschiedenen Ärztinnen/Ärzten und medizinischen Diensten, sowie Unterstützung bei der Beantragung von Krankenhilfen, Hilfsmitteln und Schwerbehindertenausweis. V. 1.2. Beispiel für zielgruppengerechte Information zum Themenkomplex Gesundheitsund HIV/Aids/STI-Prävention. Je nach Zusammensetzung der Zielgruppen kamen in den Informationsveranstaltungen verschiedene Module zur Anwendung, die immer so wenig Text wie möglich und mehr Bildtafeln und Piktogramme enthielten. Die meisten Module waren auf deutsch beschrieben, für Teilnehmer/innen, die wenig Sprachkenntnisse hatten, wurde in der Vorbereitung zu der Veranstaltung mit dem Sozialdienst eruiert, für welche Sprachen eine Übersetzung sinnvoll erschien, die dann meist auch organisiert werden konnte. Die einzelnen Module wurden je nach Bedarf untereinander kombiniert. Modul Basisinfos zu HIV und Aids9 mit Einführung in das hiesige Gesundheitssystem und Anmerkungen zum Asylbewerberleistungsgesetz Modul Basisinfos zu HIV und Aids mit ausführlichem Teil zu sexuell übertragbaren Erkrankungen Modul Basisinfos zu HIV und Aids für Frauen mit ausführlichen Informationen zu Schwangerschaft und Verhütung Modul Basisinfos zu HIV und Aids für Männer mit BzgA-Film (auf englisch und französisch) zum richtigen Kondomgebrauch
Modul Basisinfos zu HIV und Aids für muslimische TeilnehmerInnen Modul Basisinfos zu HIV und Aids für nur englischsprachige TeilnehmerInnen
Die Materialien für diese Module wurden in der Pilotphase des Projektes von der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. zum Teil selbst erstellt. Dabei diente gerade die BZgA Präventionsmappe für Menschen verschiedener Kulturen diente als sehr nützliche Arbeitshilfe. Diese Mappe ist vielseitig einsetzbar, weil sie schematische Darstellungen und Bilder kombiniert mit einer einfachen Sprache enthält, die für Migranten entwickelt wurde, die durch allgemeine Präventionsbotschaften wenig oder nicht erreicht werden. Es gibt für die jeweiligen Themen unterschiedliche direkte oder weniger direkte Darstellungen von Körperfunktionen und sexuellen Kontakten, die ermöglichen auf unterschiedliche Schamgrenzen Rücksicht zu nehmen und kultursensibel zu arbeiten. Dennoch werden klare Präventionsbotschaften formuliert, die Missverständnisse ausschliessen. Auch wer in der Durchführung von Präventionsveranstaltungen weniger geübt ist, kann direkt in die Arbeit einsteigen, weil mit Hilfe der Textafeln als Stichwortgeber auf der Rückseite der Poster die korrekten Informationen weitergegeben werden können.
9
Vergl. Anhang: Das Modul Basiswissen zu HIV und Aids
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » Beispiel für Abbildungen aus Modul Basiswissen
Aus : BZgA Präventionsmappe sexuell übertragbare Krankheiten.
Hrsg : GlaxoSmithKline ; Erhältlich in Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch und Russisch.
V. 1.3. weitere primärpräventive Informationsmaterialien Neben öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie einer mehrsprachigen Radiosendung10 mit HIV-Präventionsbotschaften, wurde auch ein mehrsprachiger Gesundheitsleitfaden für Migrant(inn)en 11 erstellt mit Tipps, Adressen und Hinweisen zum Gesundheitssystem der Region, Informationen zu HIV/Aids und STI sowie zu Fragen der Aufenthaltsverfestigung im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes. Gerade das Einbeziehen von Aspekten der rechtlichen Situation macht die Broschüre für alle Personen mit Migrationshintergrund interessant und damit unverfänglich. 10 11
Vergl. Anhang CD Radiosendung Vergl. Anhang : Gesundheitsleitfaden für Migrant(inn)en
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » V. 2. Dolmetscher(innen)schulung Es bestand ein deutlicher Bedarf für Dolmetschertätigkeiten in Englisch, Französisch und Portugiesisch, aber auch in verschiedenen Landessprachen des afrikanischen Kontinents. Es ging vorangig darum, geeignete Dolmetscher/innen bezüglich HIV/Aids Fachwissen zu schulen, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Vermittlung medizinscher Grundkenntnisse zu HIV, Infektionsschutz, Testverfahren und Behandlungsmöglichkeiten gelegt wurde. Denn eine der späteren Hautpaufgaben der Dolmetscher sollte sein, den Patient(inn)en die Bedeutung des Aufrechterhaltens einer wirksamen Mdikamtenenkonzentration im Blut zu verdeutlichen sowie auf die Wichtigkeit der regelmäßigen Einnahme der HIV-Medikamente, (Adherence), hinzuweisen. Vor dem Hintergrund des Weiterbestehens traditionell geprägter, kulturell unterschiedlicher Krankheitvorstellungen ist dies keine einfache Aufgabe. Um kulturell angemessen mit einer solchen Herausforderung umgehen zu können, wurde innerhalb der Dolmetscher/innenschulung eine Trainingseinheit ‚Interkulturelle Kompetenz’ angeboten. Ein elementarer Bereich der Schulung war die Vermittlung aufenthaltsrechtlichen Basiswissens. Dabei wurden besonders rechtliche Auswirkungen der HIV-Infektion auf Aufenthaltsstatus und Abschiebeschutz erläutert. Zum Erwerb der erforderlichen Kompetenzen nahmen diese Personen an einer Schulung durch hauptamtliche Fachkräfte der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. ergänzt durch Referent(inn)en der Fachgebiete Medizin, transkulturelle Kompetenz und Aufenthaltsrecht teil. Die Schulung erstreckte sich über zwei Wochentage mit jeweils 6 Stunden Unterricht. Die einzelnen Lehrgangsmodule wurden mittels mündlichem Vortrag ergänzt durch Printmedien und ggf. Video bzw. Power-Point Präsentationen erbracht. Im Bereich des kulturellen Trainings wurden Rollenspiele zur Erprobung der sozialen Kompetenzen angeboten. Zielgruppe der Veranstaltung waren ausgebildete und ehrenamtliche tätige Dolmetscher/innen im Dienst des Deutschen Roten Kreuzes sowie beim Landgericht in Freiburg tätige freiberufliche Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen. Darüber hinaus richteten sich die Schulungen aber auch ehrenamtlich tätige Migran(inne)n aus verschiedenen Ethnien, die Übersetzungsleistungen in den Gemeinschaftunterkünften erbracht haben, insgesamt eine sehr heterogene Gruppe. Die Teilnahme war begrenzt auf max. 22 Personen. Die Evaluation der Veranstaltung erfolgt mittels Seminarprotokoll und Fragebogen am Ende der Schulung. Die Module im einzelnen waren: 1. Basiswissen zu HIV und Aids
Übertragungswege des HI-Virus und wie HIV nicht übertragen wird Replikationszyklus des Virus, Unterschiede zwischen HIV-positiv und Aids-krank Funktion des menschlichen Immunsystems und dessenSchädigung durch HIV Bedeutung der CD4 Zellzahl und der HIV-Viruslast, Stadieneinteilung der Erkankung
mögliche opportunischtische Erkrankungen, die unter dem Begriff Aids zusammengeassst werden Ziele der antiretroviralen Therapie, Besonderheiten der medizinischen Behandlung mit Darstellung der einzelnen Substanzen und Kombinationstherapien Bedeutung des Arzt-Patient-verhältnisses und der erforderlichen Adherence des Patienten/der Patientin Wissen um Entstehung von Resistenzen sowie mögliche Nebenwirkungen der hochaktiven antiretroviralen Therapie
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » 2. Einzelheiten zu HIV-Testverfahren und Testberatung Darstellung des Testverfahrens (wo findet der Test statt, Beratungspflicht) Erkärung der Aufgaben des Gesundheitsamtes sowie Überblick über Strukturen des Gesundheitswesens, Leistungen der Krankenkassen usw. Bedeutung des Wissens um die Infektion in Bezug auf risikoarmes Sexualverhalten und auf medizinische Behandlungsmöglichkeiten in der Frühphase der Erkrankung sowie bei Schwangerschaft Darstellung der Leistungen der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. für HIV-pos. Flüchtlinge und andere Zielgruppen. 3. Kulturspezifische Gesichtspunkte Einführung in den Kulturbegriff (Eisbergmodell) Kulturelle Kompetenz – was ist das ? Kultur-Gesundheit-Krankheit- Heilung Rollenspiel mit Reflexion
Berufliche Erfahrungen der TeilnehmerInnen mit Diskussion
4. Aufenthaltsrechtliche Fragestellungen für HIV-positive Flüchtlinge Ablauf Asylverfahren, Aufgaben des Bundesamtes für die Anerkennung von Flüchtlingen Darstellung der verschiedenen Aufenthaltstitel, Änderungen durch das neue Zuwanderungsgesetz in 2005 HIV-Infektion als Bleibegrund, medizinische Atteste, Behandlungsbedürftigkeit, Einzelfallprüfung.
V. 3. Multiplikator(inn)enschulung Zielgruppe dieser Qualifizierungsmaßnahme war das Fachpersonal in den betreffenden Gemeinschaftsunterkünften, aber auch Mitarbeiter/innen von Sozialbehörden und Landratsämtern sowie Migrationsberatungsstellen und aus dem Gesundheitswesen, die mit der Zielgruppe zu tun haben. Die Fachkräfte sollten neben dem Erwerb von Kenntnissen zu dem im Arbeitsfeld nötigen praktischen Wissen zu HIV und Aids auch die Gelegenheit erhalten, sich mit gesellschaftlichen Tabuthemen wie Drogengebrauch, Formen der Sexualität und gesellschaftlichen und persönlichen Stigmatisierungstendenzen auseinanderzusetzen und den eigenen Umgang mit kultureller Distanz reflektieren können. Die Schulungen waren je nach Wissensstand und Arbeitsfeld der Teilnehmenden gegliedert in folgende Module: Allgemeine Informationen (Basiswissen) Medizinische Informationen Rechtliche Informationen Kulturspezifisches Fachwissen und Enttabuisierung der Krankheit (Sensibilisierung für unterschiedliche traditionelle Lebenskonzepte von Migrant(inn)en sowie für Themen wie Krankheit, Tod, (Homo-) Sexualität, Drogenkonsum, Prostitution, Moral etc.). Das Modul Basiswissen wurde mit jeder Teilnehmendengruppe bearbeitet und innerhalb einer bzw. weiterer Schulungseinheit(en) von ca. 90 min werden diese Themen behandelt:
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » V. 3.1. Verständnis des Ablaufs einer HIV-Infektion HIV ist ein sog. Retrovirus. Es verursacht eine erworbene Immunschwäche Aids (Aquired Immune Deficiancy Syndrome). Es vermehrt sich in menschlichen Wirtszellen, in den Zellen des Immunsystems. Dabei wird unterschieden in eine sog. symptomfreie Phase, eine Phase mit allgemeinen Symptomen und einen schweren Immundefekt. Durch HIV werden die komplizierten Verteidigungsstrategien des menschlichen Körpers zur Abwehr von Infektionen geschwächt. Eine Untergruppe der Immunzellen, die sog. CD–4 Zellen spielen dabei eine besondere Rolle. Sie sind als sog. Kommandozentrale des Immunsystems eine unersetzliche Komponente des Immunsystems. In diesen Zellen vermehrt sich aber HIV und zerstört diese. Der Körper kann sich nicht mehr gegen lebensbedrohliche Krankheitserreger wehren und bestimmte Krankheiten treten auf (PCP Lungenentzündung, Toxoplasmose, Tuberkulose, Darstellung der Erkankungen mittels Fotomaterial), die auch als opportunistische Infektionen unter dem Sammelbegriff Aids zusammengefasst werden. Die seit 1996 verfügbare hochaktive antiretrovirale Therapie ermöglicht die Behandlung der HIVInfektion. Der oben beschriebene Kreislauf wird durchbrochen. Eine Behandlung wird begonnen, wenn die Viruslast sehr hoch ist und/ oder die CD-4 Zellen so abgenommen haben, dass das Immunsystem sich nicht mehr alleine gegen HIV wehren kann. Die regelmäßige Einnahme der Medikamente führt dazu, dass die HI-Viren sich nicht mehr vermehren können und das Immunsystem sich erholen kann. Die Viruslast sinkt bei wirksamer Therapie stark, bei vielen bis unter die Nachweisgrenze, die CD-4 Zellzahl steigt wieder an. Die Medikamente müssen nach heutigem Stand der Forschung ein Leben lang eingenommen werden. V. 3.2. Vermittlung des Wissens um Infektionswege und HIV-Testung Was ist HIV/Aids? Wie kann es übertragen werden, welche Risikofaktoren begünstigen eine Infektion, Wie kann ich mich schützen, wann ist es sinnvoll einen Test machen zu lassen, wo kann ich den machen, Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es ? Sexuelle Übertragung, Nadelstichverletzung, gemeinsamer Gebrauch von Injektionsbesteck, Mutter-Kind-Übertragung und Übertragung durch Blut-Blutprodukte. Die Infektion des Menschen mit HIV kann nur durch bestimmte Körperflüssigkeiten (Blut, Sperma, Scheidensekret und Muttermilch) erfolgen. Wichtig ist dabei heraus zu stellen, dass beim alltäglichen Umgang mit HIV-Infizierten oder beim Zusammenarbeiten und Wohnen mit ihnen keine Möglichkeit der Übertragung gibt! Darstellung der Schutzmöglichkeiten durch „safer sex“ und „safer Use. V. 3.3. Vermittlung von medizinischem Basiswissen: Wie wird die Zahl der Viren gemessen (Viruslast) und was bedeutet die Menge der CD-4Zellen für den Verlauf der Infektion? Ab welchem Zeitpunkt braucht das Immunsystem Unterstützung durch Medikamente (Behandlungrichtlinen, Empfehlungen)? Welche Medikamente gibt es, (diese werden als Kombinationstherapie eingesetzt)? Ziel der Antiretroviralen Therapie ist die Erholung des Immunsystems und die Hemmung der Virusvermehrung, welche Medikamentengruppen gibt es und wie wirken diese auf die Virusvermehrung? Bedeutung des Aufrechterhaltens einer wirksamen Medikamentenkonzentration im Blut, Hinweis auf die Wichtigkeit der regelmäßigen Einnahme der Medikamente, sog. Compliance/Adherence.
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » Darstellung wann und wie Medikamentenresistenzen auftreten können und wie der Nutzen der Therapie dadurch in Frage gestellt wird. V. 3.4. Was bei HIV-positiven Schwangeren zu beachten ist: Darstellung der Deutsch-Österreichischen Richtlinien zur Behandlung HIV-positiver Schwangerer und zur Vorbereitung auf die Geburt. Hinweis auf erforderliche Behandlung mit antiretroviralen Medikamenten vor und während der Entbindung, Entbindung soweit möglich durch Kaiserschnitt, Verzicht auf Stillen des Kindes. Behandlung des HIV-exponierten Kindes nach der Geburt mit antiretroviralen Medikamenten. Vermittlung an die behandelnden HIV-Schwerpunktärztinnen und -ärzteund Geburtskliniken in der Region. Anmerkung: Die Kosten für eine solche Schulung, würde sie nicht aus Projektmitteln abgedeckt, würde bei einem eintägigen Ablauf mit zwei externen Referent(inn)en für die Themen:Medizin und Aufenthaltsrecht ca. 1200 Euro betragen. Darin enthalten wären alle Kosten wie Raummiete, Aufwandsentschädigung für Referenten, Verpflegung (Imbiß, Getränke), Sachmittel, Broschüren etc. Wir haben diese Kosten errechnet, da uns aus den umliegenden Landkreisen, die nicht Projektteilnehmer/innen waren, Anfragen nach einer ähnlichen Veranstaltung erreichten, nachdem wir eine solche Schulung erfolgreich für die Mitarbeiter der Sozialdienste der Stadt Freiburg durchgeführt hatten. Konzeptionell geplant war die Durchführung dieser Multiplikator(inn)en-Schulungen in wiederkehrenden zeitlichen Abständen von ca. 6 bis 8 Wochen für alle Projektregionen. Unter Punkt VI. Ergebnisdarstellung wird berichtet, warum dies nicht immer konkret so durchgeführt werden konnte.
V. 4. Beratung und Betreuung HIV-positiver Flüchtlinge Im Betreuungsbereich HIV-positiver Flüchtlinge (Sekundärprävention) konnten wir bereits nach kurzer Laufzeit einen Anstieg der Klient(inn)enzahlen, gerade bei jungen, schwangeren Frauen feststellen. Mit Projektende hatten wir 34 intensive Einzelfallbetreuungen, 11 Männer und 23 Frauen, davon 4 Schwangere zu verzeichnen. Aufgrund der im Projekt strukturell etablierten hervoragenden Zusammenarbeit mit der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Karlsruhe, die HIV-positiv getestete Personen, deren Einverständnis vorausgesetzt, direkt an uns weiterverwiesen werden konnte, konnten Zeitverluste vermieden werden. Nicht zuletzt deswegen konnten die betroffenen Schwangeren vor Ort einer medizinischen Behandlung direkt zugeführt werden, so dass im gesamten Projektzeitraum keine HIV-Transmission auf das Kind stattfand. Für von HIV betroffene Flüchtlinge und Klient(inn)en der AIDS-Hilfe Freiburg haben wir in der zweiten Laufzeit von FluG in Zusammenarbeit mit der HIV-Ambulanz der Universitätsklinik Freiburg eine Patient(inn)enschulung angeboten. Die gemeinsame Erfahrung, dass HIV-infizierte Migrant(inn)en aus Subsahara-Afrika für ihre behandelnden Ärzte und Ärztinnen außerordentlich schwierige Patient(inn)en sind, motivierte uns zu diesem Angebot. Typische Probleme und Fragestellungen, die auch wir aus der Beratung kannten, waren bei Therapiebeginn die Vorstellungen, die sich die jeweiligen Patient(inn)en von ihrer Erkrankung machen, diese konnten sich kontraproduktiv auswirken. Die Verleugnung mancher Patient(inn)en geht soweit, die Diagnose für eine Erfindung der Europäer zu halten. Oft ist es gerade bei Symptomfreiheit schwer, jeman26
Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » dem die Notwendigkeit einer medikamentösen Dauertherapie mit Nebenwirkungen, die das Befinden beeinträchtigen, zu vermitteln. Neben der Vermittlung der wichtigsten Infos zu den Medikamenten und ihren Wirkungen und Nebenwirkungen war es vor allem die Absicht der Veranstaltung, über diese schwierigen Themen der Adherence und des Alltagslebens mit HIV miteinander ins Gespräch zu kommen. Der behandelnde Arzt der Universitätsklinik Freiburg, der fließend Englisch spricht, und eine Dolmentscherin für Ffranzösisch, Kurdisch und Arabisch wurden schließlich als Referent(inn)en gewonnen. Es war ein Risiko, einander völlig fremde Patient(inn)en der Klinik und Klient(inn)en der Aidshilfe zu einer gemeinsamen Abendveranstaltung einzuladen. In der Planung zu diesem Angebot war schon die Frage nach dem Veranstaltungsort heikel, da wir vermuteten, daß für die Patient(inn)en der Universitätsklinik, die noch keinen Kontakt zur Aidshilfe hatten, nicht zu einem Abend in unsere Einrichtung kommen würden. Um den Teilnehmer(inne)n Gewissheit zu geben, dass die Veranstaltung nicht öffentlich beworben wird, haben wir alle in Frage kommenden Personen persönlich angeschrieben. Wir erhielten im Vorfeld 7 Anmeldungen, erschienen sind zur Veranstaltung in den Räumen der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. 5 Personen. Die geringe Teilnehmer(innen)zahl ermöglichte jedoch, auf Fragen einzelner intensiver eingehen zu können. V. 5. Peer -Education V. 5.1. Ausbildung von Multiplikatoren und Peers Die innerhalb des Projektes durchgeführten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und HIVPrävention sind nur durch ein starkes Engagement ehrenamtlicher und hauptamtlicher Menschen möglich. Dafür wurden bei der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. sieben ehrenamtliche Mitarbeiter(inn)en mit Migrationshintergrund, sogenannte Peers, ausgebildet, die als Dolmet-scher/innen und Kulturmittler/innen zwischen Ärzten und Ärztinnen und Patient(inn)en fungieren können. In Migranten-Communities werden Themen wie HIV und Aids bekanntermaßen stark tabuisiert, deswegen ist eine ständige Thematisierung und Vertiefung des Themas für die Peers sehr wichtig, um ihren Wissenstand weiter zu entwickeln. In regelmäßigen Gruppentreffen sowie bundesweiten Fortbildungen der Deutschen AIDS-Hilfe werden Kenntnisse erworben, die für die gesundheitsfördernde Arbeit mit Migranten(inn)en benötigt werden, wie z.B. zentrale Aspekte aus den Bereichen HIV/Aids, Hepatitiden und andere (sexuell) übertragbare Krankheiten, Safer Sex, Verhütung und Schwangerschaft, wobei aber immer auch die speziellen Lebensbedingungen von Migranten(inn)en berücksichtigt werden. Ergänzt durch Schulungen zu sozialrechtlichen Themen und ausländerrechtlichen Fragestellungen sind die Peers geeignete Erstansprechpartner/innen für potentiell gefährdete Personenkreise. In der Konzeption verankert und aus den Erfahrungen der seit Beginn der Projektlaufzeit durchgeführten Informationsveranstaltungen für Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften der Region leitete sich ein Bedarf zum regelmäßigen Einsatz von Multiplikator(inn)en, die einen eigenen Migrationshintergrund haben, ab. Bereits in der Phase der Konzeptionalisierung haben wir mit hauptsächlich afrikanischen Klient(inn)en unserer Einrichtung beraten, wie man neben den bewährten präventiven Ansätzen in der Arbeit mit Migrant(inn)en neue Konzepte und Methoden findet, die sich an den unterschiedlichen Lebenswelten und Bedürfnissen der Adressat(inn)en der Präventionsbotschaften orientieren. Mit vielen nützlichen Hinweisen ausgestattet, konnten wir das Konzept der Peer Education für die AIDS-Hilfe Freiburg e.V. entwickeln. Die Peers sollten an den Infoveranstaltungen teilnehmen und je nach ethnischer Zusammensetzung der Gruppen einzelne Module des Basiswissens zu HIV und Aids selbständig in ihrer Landessprache vermitteln. Weiterhin führten die Peers an den Treffpunkten v.a. der afrikanischen aber auch kurdischarabischen Bevölkerung und anderen Bevölkerungsgruppen in und um Freiburg aufsuchende 27
Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » Präventionsarbeit durch. Dazu wurden die Peers nach entsprechender Schulung mit z. T. fremdsprachlichen Informationsmaterialien und Kondomen zur Weitergabe ausgestattet. Die Gruppe der Peers traf sich in regelmäßigen Abständen zur Planung und Auswertung der Einsätze, um ihre Tätigkeiten zu reflektieren. Die Personen, die sich für die Peer Education eigneten, erhielten bei Bedarf auch die Möglichkeit zur Teilnahme an bundesweit ausgeschriebenen Schulungen der Deutschen AIDS-Hilfe. Die Multiplikator(inn)en rekrutierten sich aus geeigneten Teilnehmer(inne)n der Infoveranstaltungen in den Flüchtlingsunterkünften, wie auch aus dem Kreis der ehrenamtlichen Helfer/innen und Dolmetscher/innen, die den jeweiligen DRK-Sozialdiensten der Unterkünfte bereits bekannt waren sowie aus dem Pool der Klient(inn)en der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. Einzelne Personen wurden gezielt von uns angesprochen, ob sie Interesse an der Mitwirkung hätten. Für die Mitarbeit wurden ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch und mindestens einer Fremdsprache sowie die Bereitschaft und Verbindlichkeit zur regelmäßigen Teilnahme an den Gruppensitzungen vorausgesetzt. Wir haben mit den Peers eine schriftliche Vereinbarung zur Art der Tätigkeit, Einsatzort und Häufigkeit sowie eine Schweigepflichtsvereinbarung erstellt um eine gewisse Form von Verbindlichkeit zu schaffen. Die Form der Einsätze ist variabel, jemand, der seine Stärken eher im eins zu eins Kontakt in der Beratung sieht, musste nicht an öffentlichkeitswirksamen Aktionen teilnehmen und umgekehrt. Die Qualifizierung der Peers wurde von hauptamtlichen Mitarbeiter(inne)n der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. übernommen bzw. mittels überregional stattfindender Fortbildungsangebote der Deutschen AIDS-Hilfe durchgeführt. Inhalte der Schulungen sind neben der Vermittlung von medizinischem und (sozial)-rechtlichem Fachwissen, Ansätze der HIV-Präventionsarbeit, Fragen der Sekundärprävention, der Zugang zum deutschen Gesundheits- und Versorgungsystem sowie die Erprobung im Feld „interkulturelle Beratung“ mittels geeigneter Rollenspiele. Neben Planung und Durchführung von Gruppentreffen der Peers fehlen aus unserer Sicht noch Angebote für Supervision und Fallbesprechungen, um spezielle Beratungssituationen der Peers fachlich konstruktiv aufarbeiten zu können und ihnen die Möglichkeit der Psychohygiene im Team zu geben. Für dieses Arbeitsfeld fehlen zur Zeit leider noch die nötigen finanziellen Mittel. Da dieser Bereich auch in Zukunft nicht aus EFF-Mitteln abgedeckt werden können wird, haben wir einen Budgetplan für den Bereich Peer-Education aufgestellt, um damit weitere finanzielle Mittel einwerben zu können (Patenschaften aus Unternehmen der Region, Teilnahme an der Ausschreibung „Sammeln und Jagen“ der Deutschen AIDS-Hilfe etc.) V. 5.2. Budgetplanung Peer-education Beispiel für Laufzeit: 01.08.2006 bis 31.10.2006 Mindestens drei Gruppensitzungen mit jeweils ca. 5 bis 8 Personen Inhalte der Gruppensitzungen: Vertiefung des Basiswissen zu HIV und Aids Auseinandersetzung mit dem Begriff Gesundheit, insbesondere mit HIV und Aids, in einem multikulturellen Kontext, Selbstreflexion Erarbeitung möglicher Einsatzorte für die primäre Präventionsarbeit Kennenlernen der Arbeit und der Mitarbeiter/innen der AIDS-Hilfe Freiburg e.V., Ausgabe fremdsprachlicher Informationsbroschüren zum Selbststudium, Erstellen eigener Materialien zum Einsatz in der Präventionsarbeit Vermittlung methodischer Grundkenntnisse z. B. Interaktive Methoden oder einfache Methoden der Gesprächsführung, Blitzlicht, Vertraut werden mit dem Einsatz der Risikomännchenkarten, Piktogrammen, etc Rollenspiele zur Belastungserprobung 28
Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit »
Erarbeiten einer eigenen Aufklärungsmethode zum Einsatz in der Community Bericht über die Einsätze in der eigenen Community
Häufigkeit der Einsätze in Laufzeit I: Innerhalb der ersten Laufzeit wurde eine zweitägige Dolmetscher(innen)schulung durchgeführt. Drei der für später für uns regelmäßig tätigen Peers haben daran teilgenommen. Am Ende der dritten Laufzeit waren 6 Personen als Peer group Educators für die Präventionsarbeit der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. innerhalb des Projektes FluG im Einsatz. Diese Personen wurden bei 12 Informationsveranstaltungen für Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt. Zum Einsatz kamen pro Veranstaltung i.d.R. zwei Personen, in Einzelfällen hätten auch drei Personen eingesetzt werden können. Der Einsatz hing ab von der Heterogenität der Teilnehmer/innen der Infoveranstaltung. Wir konnten im Durchschnitt monatlich einen Einsatz pro Peer anbieten. Die Gruppensitzungen waren in der Anlaufphase mit jeweils 4-wöchentlichem Abstand vorgesehen, in der zweiten Laufzeit (01.11.2006 bis 31.05.2007) sollten diese in 6-8 wöchentlichem Abstand stattfinden. Finanzierung: Für die Durchführung einer Informationsveranstaltung (Dauer einer Einheit ca. 90 – max.120 Minuten) in den Gemeinschaftsunterkünften o.ä. wurden 15 Euro Aufwandsentschädigung pro Stunde (60 min.) ausbezahlt. Für die Supervision der beschriebenen Tätigkeit werden jeweils 8 wöchentliche Sitzungen erforderlich. Eine Supervisionseinheit bei einem externen Anbieter wird mit 120 Euro berechnet. Die aufsuchende Präventionsarbeit sowie die Teilnahme an Gruppensitzungen oder (überregionalen) Schulungen konnten in diesem Rahmen nicht finanziell honoriert werden, allerdings konnten Fahrtkosten erstattet werden. Kosten: Laufzeit I: 12 Einsätze an 6 Tagen à 15 Euro = 180 Euro. Eine Supervisionssitzung in Laufzeit I, 3 Supervisionssitzungen in Laufzeit II, insgesamt 4 Sitzungen à 120 Euro= 480 Euro. Informationsveranstaltungen in Gemeinschaftsunterkünften: 6 Termine. Aufsuchende Präventionsarbeit in Communities: 6 Einsätze Für jede aufgeführte Aktivität werden 2 Peers eingesetzt Für Laufzeit I und Laufzeit II (01.11.2006 - 31.05.2007) konnte durchschnittlich ein gleich hoher Bedarf angenommen werden, so dass für beide Laufzeiten mit Kosten von mindestens 840 Euro für den Peer-Einsatz zu rechnen war.
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » V. 5.3. Beispiele für Präventionsaktionen durchgeführt von Peers
Internationaler Flüchtlingstag 20.06.2008, binationale Aktion mit AIDES Mulhouse in Weil am Rhein.
Peer educators Einsatz bei einem Fußballturnier organisiert von ACAF e.V. in Freiburg am 6.09.2008.
Peer educators Einsatz bei einem Fußballturnier organisiert von ACAF e.V. in Freiburg am 6.09.2008.
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » V. 6. Besondere Elemente des Projektes: Der innovative Chrarakter von FluG besteht in folgenden Punkten: Die Maßnahmen des Projektes ergänzen und erweitern bereits bestehende Strukturen : zum einen die der Sozialdienste des DRK in den Gemeinschaftsunterkünften sowie die der HIVPräventionsangebote der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. als auch die des Gesundheitsamts in der Landesaufnahmestelle in Karlsruhe. Weder die Zielgruppe noch die durchführenden Personen mussten sich auf völlig neues oder unbekanntes einstellen. Zusammen mit vertrauten Ansprechpartner(inne)n und innerhalb bekannter Strukturen können schwierige, für viele Menschen mit Tabus besetzte Themen einfacher angesprochen werden. Für die Zielgruppe der Flüchtlinge und Asylbewerber/innen werden innerhalb dieser Strukturen neue Methoden des Zugangs in der Gesundheitsprävention erprobt. Dies ist in unseren Augen der richtige Ansatz, weil es zum einen keine bewährten, allgemein gangbaren Wege gibt, sich dieser sehr heterogenen Zielgruppe anzunähern, zum andern weil unsere Erfahrung gezeigt hat, dass die allgemeinen Präventionsbotschaften und -materialien nicht angenommen werden.
VI. ERGEBNISSE VI. 1. Evaluation : Die Träger der Teilprojekte vereinbarten festgelegte Vorgehensweisen bei der Ergebnissicherung, z.B. mittels Bewertungsbögen für Multiplikator(inn)enveranstaltungen und Dolmetscher(innen)schulungen und direkter Befragung der Teilnehmer/innen nach Infoveranstaltungen für Flüchtlinge. Die Ergebnisse wurden in Qualitätssicherungsbogen12 eingearbeitet und waren somit für alle Teilprojekte vergleichbar. Die Bewertung der Ergebnisse und der Wirksamkeit der Maßnahmen wurde somit erleichtert13. Zu jeder Einzelmaßnahme von FluG ist ein Erhebungsbogen mit bestimmten Zielvorgaben erstellt worden. In Anlehnung an den Gesundheitsbegriff der Weltgesundheitsorganisation wurden dabei Auswirkungen auf das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden unterschieden. Ob die Zielvorgaben erreicht wurden, wurde von den Projektmitarbeiter(inne)n vierteljährlich in einem Evaluationszirkel überprüft. VI. 2. Die Ergebnisse im Einzelnen Zwischen den Kooperationspartnern wurde gleich zu Beginn eine effektive und effiziente Projektstruktur entwickelt. Die Planung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen der Teilprojekte verlief reibungslos. Die Maßnahmen vor Ort stießen auf Interesse bei den Zielgruppen und wurden auch von ihnen wahrgenommen. Im ersten Jahr des Projektes nahmen insgesamt ca. 1.200 Flüchtlinge an den Maßnahmen teil, davon ca. 40 % Frauen und 60 % Männer. Allerdings hatte die enge Anbindung von Maßnahmen aus FLuG an die reguläre Tätigkeit der Mitarbeiter/innen der Sozialdienste in den Gemeinschaftsunterkünften auch Nachteile. So war es oft schwer, den Ratsuchenden zu vermitteln,dass Inhalte aus dem persönlichen Beratungskontakt nicht automatisch während der Gruppenarbeit, die FLuG zugeordnet war, weiter bearbeitet werden konnten. Die mit FLuG verbundene Aufstockung der Arbeitszeiten einzelner Mitarbeiter/innen führte eher zu einer Mehrbelastung im Bereich der allgemeinen Beratung von Flüchtlingen. Man war ja länger da, also konnte man auch häufiger in Anspruch genommen werden. Der Zielgruppe verständlich zu machen, dass die Mitarbeitenden sich in der zusätzlichen Zeit Fragen der Gesundheitsprävention widmen sollten und dass von den Flüchtlingen 12 13
vergl. Anhang : Qualitätssicherungsbogen Vergl. Anhang : Folie Projektzielplanung
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » erwartet wird, sich aktiv in das Geschehen einzubringen, überstieg dies zu Anfang die Motivationsbereitschaft vieler Flüchtlinge. Es ist auch nachvollziehbar, dass Menschen, die unter der ständigen Angst leiden, abgeschoben zu werden und die mit sehr wenig Mitteln auskommen müssen, andere Prioritäten setzen. Wenn die Beschäftigung mit der eigenen Befindlichkeit im heimatlichen Kulturkreis nicht öffentlich betrieben wird, ist es schwierig Teilnehmer/innen für Gruppenangebote zu Entspannungstechniken zu motivieren. Auch zeigte sich, dass an gesellschaftlich festgelegten Rollenmustern umso mehr festgehalten wurde, je unsicherer die vorgefundene Lebenssituation sich darstellte. Es war dem Sozialdienst nahezu unmöglich, muslimisch-kurdische Frauen für ein Sportangebot oder einen Schwimmkurs zu gewinnen. Auch gingen sich die einzelnen Ethnien aus dem kurdisch-türkisch-arabischen Kulturkreis und den Subsahara-Gebieten lieber aus dem Weg. Gruppenangebote, die von der einen Ethnie in Anspruch genommen wurden, mieden die Mitglieder der anderen und umgekehrt. Es gibt bekanntermaßen in den Gemeinschaftsunterkünften sehr oft Spannungen zwischen den vielen dort lebenden Ethnien und Kulturen. Dies bildete sich in den Maßnahmen von FluG gleichermaßen ab. Durch direkte Interventionen der Sozialdienstmitarbeiter/innen und in Einzelgesprächen, die der Vertrauensbildung dienten, wurde versucht, wechselseitig Verständnis für die Situation der anderen Seite zu gewinnen, leider nicht immer mit Erfolg. Grundsätzlich kann man sagen, dass Frauen, egal welchen Kulturkreises, besser durch Gruppenangebote zu erreichen waren als Männer, was wohl auch der gesellschaftlichen Struktur vieler Herkunftsländer geschuldet ist, in denen sich das Familienleben nach Geschlechtern getrennt in unterschiedlichen Bereichen abspielt. VI. 2.1. Ergebnisse der Arbeit der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. Wir konnten in 2007 ca. 15 Schulungen in den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge anbieten. Über die Zahl der Personen, die mittels Maßnahmen aus dem Peer-Education Ansatz 1 :1 mit Präventionsbotschaften erreicht wurden, z.B. während eines Fußballspiels in der Gemeinschaftsunterkunft in Freiburg, gibt es nur Schätzungen. Während des vom ACAF e.V. organisierten Fußballturniers wurden von den Peers 23 Einzelberatungsgepräche durchgeführt. Pro Laufzeit (jeweils ca. 6 Monate) wurden bei ähnlichen Gelegenheiten und allgemeinen Infoveranstaltungen für Flüchtlinge durchschnittlich ca. 500 Kondome ausgegeben. Aus einzelnen Gemeinschaftsunterkünften, die wir in längeren Zeitabständen nicht besuchten, wurden Nachbestellungen für Kondome abgegeben, denen wir dann regelmäßig nachkamen. Während aller in den Gemeinschaftsunterkünften durchgeführten Maßnahmen wurden 317 Beratungskontakte durch ehrenamtliche oder hauptamtliche Mitarbeiter/innen der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. gezählt. In den Gruppenveranstaltungen erreichten wir 487 Personen. Die Gesamtverteilung nach Geschlechtern für alle Kontakte lag bei ca.2/3 Männern und 1/3 Frauen. Die Inhalte der Veranstaltungen für Flüchltinge wurden in den meisten Fällen sehr interessiert aufgenommen und die TN waren auch bereit zur Diskussion. Die Schulungen führten bei den TN nach eigener Aussage zu einem detaillierten Wissen und damit auch zu grösserer Sicherheit im Umgang mit den Themen Sexualität sowie HIV/Aids. Teilnehmer/innen der Gemeinschaftsunterkunft Villingen-Schwenningen äußerten den Wunsch nach der baldigen Wiederholung der Infoveranstaltung. Alle offenen Fragen konnten beantwortet werden und es herrschte eine respektvolle und freundliche Atmosphäre.14 Teilnehmer/innen aus Sub-Sahara Gebieten haben im allgemeinen einen etwas höheren Wissenstand zum Thema, weil es in zwischen in einigen der Herkunftsländer auch Präventionsprogramme gibt. Gerade Personen aus afrikanischen Communities zeigten sich sehr interessiert am Thema und stellten spezielle Fragen. Sie stellten sich auch eher als Peers zur Verfügung, da 14
Bewertungsbogen der Veranstaltung
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » sie Einsicht in die Notwendigkeit haben, ihre Landsleute zu potentiellen Infektionsrisiken aufzuklären. Personen mit muslimischem Hintergrund lehnten die Angebote eher ab und verneinten für ihre Community einen Bezug zum Thema, da es dort keine Hoch-Risikogruppen gäbe. Männer lassen sich in dieser Zielgruppe nur sehr schwer auf Gespräche zum Thema ein, der Zugang zu Frauen war einfacher zu gestalten. Migrant(inn)en aus dem arabisch-kurdischen Kulturkreis kennen sich nicht so gut aus, und sind sehr viel zurückhaltender im Gespräch. Sie bekunden jedoch auch großes Interesse an der Thematik, sind aber eher bereit, einen Schuldigen für das Dilemma finden zu wollen und es fällt ihnen schwerer, die Notwendigkeit für Präventionsbotschaften in ihrer Ethnie nachzuvollziehen, da die gesellschaftliche Ordnung im Islam ihrer Meinung nach einer Weiterverbreitung der Infektion entgegenstehe. Es hat sich schnell herauskristallisiert, dass besondere Präventionsangebote nur zu HIV und Aids oder STI’s von den Zielgruppen eher nicht angenommen werden. Es leuchtet ein, dass der/die einzelne nicht identifiziert werden möchte als jemand, der sich für dieses Thema interessiert. Die Mechanismen der Stigmatisierung und Diskriminierung von Betroffenen innerhalb der eigenen Community sind immer noch präsent, wenn auch abhängig von der Stellung in der Gruppe in Bezug auf Bildung, finanzielle Ressourcen und somit dem Grad gesellschaftlicher Unabhängigkeit. Dies sind wesentliche Indikatoren für die Art des Umgangs mit HIVBetroffenheit. Wenn aber die Aufklärungsveranstaltung in ein Konzept zu allgemeinen Gesundheitsthemen integriert wurde, konnte schnell zum eigentlichen Thema übergegangen werden und die Teilnehmer(inn)en konnten zur Mitarbeit motiviert werden. Wir haben einen Fragebogen erstellt, mit dem wir das Wissen der Teilnehmer/innen vor und nach einer Infoveranstaltung abgefragt haben. Ein ähnlicher Fragebogen wurde in ausführlicherer Form für den Einsatz als Quiz zum Internationalen Flüchtlingstag15 aufbereitet und ist im Anhang in französischer und deutscher Version zu lesen. Die Ergebnisse unserer Befragung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Bei der Frage nach der Zahl der jährlichen Neuinfektionen und der Gesamtzahl der Infizierten jeweils weltweit und deutschlandweit gab es bei 30 Befragten 2/3 richtige Antworten. 3/4 der Befragten konnten sagen, dass man einer Person die HIV-Infektion nicht ansieht und dass ein/e HIV-Positive/r nicht automatisch Aids hat. Die Frage nach den HIV-Übertragungswegen (Mehrfachnennungen waren möglich) beantworteten 3/4 der Befragten richtig, wobei immer noch einige (11) mit dem berühmten Mückenstich oder der Toilette als Infektionsrisiko und dem Anhusten durch eine Person falsche Antworten gaben. Hier zeigt sich ein Fortbestehen indifferenter Ängste auch wenn man es nun eigentlich besser wissen müsste. Die meisten jungen Frauen gingen davon aus, dass die HIV-Infektion in der Schwangerschaft immer auf das Kind übertragen wird. Das Übertragungsrisiko beim Stillen war bekannt. Nach der Schulung war die Möglichkeit der Reduktion der Mutter-Kind-Transmission durch Medikamente ein großer Erkenntnisgewinn. Die Übertragungswege durch die bekannten Körperflüssigkeiten konnten nahezu alle TN bis auf zwei Ausnahmen die eine Infektiösität des menschlichen Speichels angaben, richtig beantworten. Bei der Angabe zu Schutzfunktion bestimmter Verhütungsmittel vor HIV lagen einige vor Beginn der Schulung sehr daneben, indem sie meinten Coitus Interruptus stelle einen Infektionsschutz dar. Alle Befragten gaben jedoch an, dass beim Drogengebrauch Nadeltausch zu vermeiden sei und für Tatoos neue sterile Instrumente zu verwenden seien. Die wenigsten je15
Vergl. Anhang: Quiz-Fragebogen zu HIV und Aids
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » doch waren informiert über die Funktion der antiretroviralen Medikamente als PEP (Postexpositions-Prophylaxe) nach entsprechendem Risikokontakt. Alle Befragten wussten darüber Bescheid, dass Aids nicht heilbar ist. Aus den Bewertungsbögen, die nach Ende einer Infoveranstaltung ausgegeben wurden, erfuhren wir, daß die Inhalte zweckgerichtet aufbereitet waren, die TN hatten ausreichend Möglichkeit Fragen zu stellen und erhielten gerade im medizinischen Bereich für sie wertvolle neue Erkenntnisse. VI. 2. 2. Peer Education: Die ehrenamtlichen Multiplikator(inn)en mit Migrationshintergrund rekrutierten sich aus geeigneten Teilnehmer(inne)n der Infoveranstaltungen in den Flüchtlingsunterkünften, wie auch aus dem Kreis der ehrenamtlichen Helfer/innen und Dolmetscher/innen, die den jeweiligen Sozialdiensten der Unterkünfte bereits bekannt sind sowie aus dem Pool der Klient(inn)en der AIDSHilfe Freiburg e.V. Gerade Flüchtlinge aus den Gemeinschaftsunterkünften nahmen unser Schulungsangebot als Peers sehr gerne an, da ihnen sich damit auch die Möglichkeit bot, das hiesige Gesundheitssystem besser kennen zu lernen, Qualifikationen zu erwerben und auch aus dem eingeschränken Lebensumfeld in der Sammelunterbringung herauszukommen. Die Möglichkeit zur Teilnahme an den teilweise auch überregional stattfindenden Schulungsangeboten unseres Aidshilfe-Dachverbands, der Deutschen AIDS-Hilfe, wurden gerne und häufig angenommen, so z.B. an den Angeboten für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, den Einsteigerschulungen und den Kommunikations- und Beratertrainings. Diese Bereitschaft zur Teilnahme wurde ergänzt durch das umfassend ausgelegte Spektrum von derzeit angebotenen Multiplikator(inn)enSchulungen unseres Dachverbandes für Migranten in der Gesundheitsförderung und zu HIV/Aids. Die Gruppenmitglieder hatten außerdem Zugang zu allen Fortbildungen der AIDSHilfe Freiburg e.V.. Wir mussten den Einsatz von Peers nicht bewerben, die Menschen kamen von selbst auf uns zu. Viele von ihnen wollten sich der Verantwortung für die Mitglieder ihrer Community stellen und meldeten selbständig den Bedarf an Informationen an. Da die meisten Nichtflüchtlinge, die mit uns zusammenarbeiten wollten, berufstätig waren oder zu Sprachschule gingen, war der Einsatz nicht immer komplikationslos zu bewerkstelligen. Soweit möglich gingen wir aber bei der Planung der Einsätze auf die Zeitressourcen der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen ein. Zu Projektbeginn und bis einschließlich zur zweiten Laufzeit konnten wir für Fahrtkosten u.ä. im Zusammenhang mit dem Einsatz der Peers immerhin eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro in der Stunde bezahlen. Dies war in der Projektkonzeption so verankert und erschien uns angemessen. Im letzten Drittel der Förderung wurden jedoch vom EFF in allen Teilprojekten Umstrukturierungen und damit auch Kürzungen veranlasst, so dass die Honorare für Referent(inn)en und Kosten für den Einsatz von Multiplikator(inn)en nun nicht mehr aus den Sachkosten sondern aus den Personalkosten beglichen werden mussten. Da diese jedoch durch die Stellenprozente, die auf die drei hauptamtlichen Mitarbeiter/innen entfielen, verbraucht wurden, konnten wir keine Mittel mehr ausgeben. Bald stellte sich für uns die Frage, ob die häufige unentgeltlichen Teilnahme an unseren Veranstaltungen so noch zu vertreten war. Solange es sich noch um eine win-win Situation handelte, da den Peers durch die Teilnahme am Projekt mit entsprechenden Schulungen Möglichkeiten zu persönlichen Weiterentwicklung geboten wurden, konnten wir uns damit arrangieren. Dieser Punkt ist aber sicherlich verbesserungswürdig. Das komplette Fehlen von Supervisionsangeboten und Fallbesprechungen stellt sich aus unserer Sicht als großer Mangel dar. Die Gruppensitzungen, die hauptsächlich der Vor- und Nachbereitung von Aktionen und dem Ideensammeln dienen, reichen für die Anforderungen, die sich aus der Tätigkeit entwickeln auf lange Sicht nicht aus. In den Sitzungen ist eine Reflexion der Einsätze möglich, Einzelsituationen in Beratung oder beratungsähnlichen Gesprächen können 34
Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » jedoch nur sehr begrenzt aufgearbeitet werden. Durch die erstaunlich große Fachlichkeit der Peers und ihre konkret geleistete Arbeit wäre hier die Investition in Supervision und Fallbesprechungen ein wichtiger Beitrag zur weiteren Professionalisierung der Peers. VI. 2. 3. Dolmetscher(innen)schulung Die Dolmetscher(innen)schulung zu Beginn des Projekts war ein voller Erfolg. Es hatte den Anschein, diese Fortbildung sei geradezu erwartet worden. Es wollten sich mehr als 20 Personen anmelden, wobei wir die Gruppe aus Kapazitätsgründen auf diese Anzahl begrenzen mussten. Die Gruppe der Teilnehmer/innen war sehr heterogen zusammengesetzt, da wir nicht nur vereidigte und examinierte Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen eingeladen hatten, sondern auch auf die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen des Deutschen Roten Kreuzes in Freiburg sowie ehrenamtliche Mitarbeiter/innen der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. zurückgegriffen haben. Sehr wertvoll war der Zugang zum Dolmetscherdienst der Universitätsklinik Freiburg, aus dessen Pool sich einige Interessierte von unserem Angebot angesprochen gefühlt haben. Allerdings mussten wir unsere Erwartungen an den Einsatz von Dolmetscher(inne)n im Arzt-Patienten-Kontakt etwas zurückstellen, da die Finanzierung dieser Einsätze nach Ausbildung der Dolmetscher/innen nicht gesichert war. Die Krankenkassen lehnten die Finanzierung kategorisch ab. Demgegenüber stand der sicher gerechtfertigte Anspruch der vereidigten Dolmetscher/innen, für ihre Arbeit auch bezahlt zu werden. Für dieses Problem haben wir noch keine adäquate Lösung gefunden. Die Berufsübersetzer/innen hatten ein sehr starkes Bedürfnis zum Erfahrungsaustausch und der Psychohygiene, da sie nach ihren Einsätzen für Gerichte und Polizei oft als Vertrauensperson von ihren Landsleuten angesprochen werden. Die neutrale Grundhaltung im Übersetzungskontakt erfordert ein hohes Maß an Professionalität. Die Zusammensetzung der 22 Teilnehmenden mit 11 verschiedenen Nationalitäten war sehr heterogen. In den Pausengesprächen erlebten wir, wie die Teilnehmer/innen sich mit dem Thema HIV und Aids ganz unterschiedlich auseinandersetzten. Dabei bildete sich der in den verschiedenen Kulturkreisen und Communities unterschiedlich geführte Diskurs zu HIV/Aids deutlich ab. Die Tatsache, dass die TN nicht nur aus der Gruppe der vereidigten Dolmetscher/innen und/oder Übersetzer/innen ausgewählt wurden, sondern auch Personen eingeladen waren, die als ehrenamtliche Übersetzer/innen mit sehr guten Sprachkenntissen in bis zu drei verschiedenen Sprachen in den Gemeinschaftsunterkünften für die DRK-Sozialdienste oder für die Aidshilfe tätig waren, hat die Veranstaltung ungemein bereichert. VI. 2.3. Multiplikator(inn)enschulungen: Unser Angebot an Schulungen für Fachkräfte die mit Flüchtlingen arbeiten, wurde von den verschiedenen Fachdiensten und auch in den Landratsämtern der umliegenden Landkreise sehr interessiert aufgenommen. Durch die Vorstellung des Projektes in der Teamsitzung des Sozialdienstes für Flüchtlinge konnte der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, der bisher nicht im Projekt verankert war, da die dortigen Unterkünfte nicht vom Deutschen Roten Kreuz betreut werden, für Schulungen hinzugewonnen werden. Es haben dort eine Mutliplikator(inn)enschulung und eine Informationsveranstaltung für Flüchtlinge stattgefunden. Die Schulungen für Fachkräfte fanden in Form einer Power-Point-Präsentation statt.Für diese Multiplikator(inn)enschulungen haben wir einen Bewertungsbogen erarbeitet. Es fanden sieben Veranstaltungen statt. Im Durchschnitt waren 13 Teilnehmer/innen anwesend. Die Veranstaltungen wurden durchschnittlich mit einer Note von 1,4 bewertet. Die Vorkenntnisse wurden von 75 % der Teilnehmer/innen als mittel bis hoch eingeschätzt. Die TN bewerteten die Vorträge als verständlich, klar strukturiert und anschaulich vorgetragen. Ebenso begrüßten Teilnehmer/innen, dass auf Fachbegriffe weitgehend verzichtet wurde, bzw. diese erläutert wurden. Um einen Frontalvortrag zu vermeiden, hatten die Teilnehmer(inne)n die Möglichkeit, 35
Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » während des Vortrags alle Fragen zu stellen, die sie beschäftigen. Diese Form der Bearbeitung wurde von den Teilnehmenden sehr begrüßt und führte zu einer guten, ungezwungenen und offenen Atmosphäre, die das Aussprechen von vielerlei Fragen ermöglichte. Weniger gut gefiel den TN, dass die Zeitvorgabe von max. 90 Minuten inklusive Diskussion zu gering bemessen war. Demgegenüber stand jedoch die Vorgabe des Dienstherrn, die Veranstaltung in der Arbeitszeit anbieten zu müssen. Eine Fortbildung über einen ganzen Tag wäre sicher nicht zu verwirklichen gewesen. Die TN ,die sich mit der Thematik weiter beschäftigen wollten, fanden in den ausgelegten Infobroschüren und Hinweisen auf Internetpublikationen Material zur Wissensvertiefung. Manche hätten sich eine Ausfertigung des gesamten Vortrags in Form von Notizblättern gewünscht. Dem kamen wir ausrücklich nicht nach, da wir die Fachkompetenz im Bereich STI, HIV und Aids bei den Aidshilfen sehen und diese dort immer wieder abgefragt werden kann. Alle TN interessierten sich für eine Wiederholung bzw. Vertiefung dieses Veranstaltungsangebots in wiederkehrenden Abständen. Im Resümee der Abschlussrunde erklärten die Befragten jedoch nur zu einem sehr geringen Teil, sich vorstellen zu können selbst in der HIV/Aids-Arbeit aktiv zu werden. Leider ist es nicht an allen Projektstandorten gelungen, die Multiplikator(inn)en-Schulung zu wiederholen, da nicht in allen Landratsämtern die Notwendigkeit dafür gesehen wurde. Wir sind dann auf die Treffen regionaler Arbeitskreise im Bereich Migration ausgewichen und haben dort alternativ Schulungen angeboten, die auf ähnlich positive Resonanz stießen. Die Diskrepanz zwischen der begrenzten Bereitschaft der Behörde, die Mitarbeiter/innen für eine solche Schulung innerhalb der Arbeitszeit freizustellen, und der durchaus gesehenen Notwendigkeit für ein solches Angebot darf bei der Projektplanung nicht außer Acht gelassen werden. VI. 2.3.1. Multiplikator(inn)enschulungen: Hausärzteschulung Ein Angebot, das wir innerhalb von FluG für Fachkräfte geplant haben aber nicht umsetzen konnten, war eine Schulung für niedergelassene Fachärzte und Fachärtztinnen, die in einem eher ländlich strukturierten Landkreis stattfinden sollte. Diese haben wir abgesagt, nachdem sich nicht genügend Teilnehmer/innen angemeldet haben. Wir wollten die Schulung anbieten aus dem Wissen heraus, dass Hausärzte/Hausärztinnen als erste Ansprechpartner/innen von Menschen mit gesundheitlichen Problemen sensibilisiert werden sollten, den HIV-Test bei Verdachtsfällen gleich in der Anamnese anzubieten. Klient(inn)en, die aus dem Umland kommen, fragen in unserer Einrichtung immer wieder nach Adressen von geeigneten Hausärzten und Hausärztinnen. Wir wollten auf diese Weise Mediziner/innen zur Kooperation bewegen. Die Fortbildung haben wir von der Ärztekammer zertifzieren lassen, trotzdem kamen nicht genügend Interessent(inn)en zusammen. VI. 2.3.2. Multiplikator(inn)enschulungen: Ausländerrecht für Mediziner/innen Das Angebot eines Vortrags zum Ausländerrecht für Mediziner/innen (« AIDS und Aufenthalt ») wurde im Planungsgespräch von HIV-Behandler(inne)n zwar sehr begrüßt, die Teilnahme hielt sich jedoch auch hier in Grenzen. Zum Teil lässt sich dies vielleicht erklären durch die fehlende Zertifizierung der Ärztekammer für diese Veranstaltung. Wir haben das Angebot entwickelt, weil wir beobachtet haben, dass Mediziner/innen kaum einschätzen können, in welcher Phase der Aufenthaltsverfestigung sich Patient(inn)en aktuell befinden und welche Probleme für die Behandlung damit verbunden sind. Mit dem Hintergrundwissen, dass Patient(inn)en mit Aufenthaltstiteln (z.B. einer Duldung nach § 60,7) konfrontiert sind, die nur für kurze Zeit erteilt werden weil davon ausgegangen wird, dass die Person das Land in Kürze zu verlassen hat, kann der Arzt bzw. die Ärztin den Stellenwert einer medikamentösen Behandlung jedoch anders beurteilen. Außerdem werden Mediziner/innen um Gutachten in ausländerrechtlichen Verfahren gebeten und sollten daher dringend ein Grundverständnis zum Thema „HIV als Abschiebehindernis“ erwerben.
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » VI. 2.3.4. Patient(inne)enschulung: Eine ähnlich schwierige Situation bot sich bei der ersten Patient(inn)enschulung, die wir für Klient(inn)en der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. und Patient(inn)en der HIV-Ambulanz der Universitätsklinik Freiburg angeboten haben. Die Schulung zu Themen der medizinischen Behandlung der HIV-Infektion und Aids-Erkrankung wurde von einem Arzt der Uniklinik Freiburg durchgeführt, der viele HIV-Patient(inn)en mit Migrationshintergrund betreut. Trotz intensivem nicht öffentlichem Bewerben des Angebotes mit persönlichem Anschreiben war die Zahl der Interessierten mit 7 Personen an dieser Abendveranstaltung sehr gering. Dies erklärt sich mit der in Migrant(inn)en-communities stark ausgeprägten Stigmatisierung der Erkrankung und damit verbunden der entsprechenden Angst der Patient(inn)en vor Diskriminierung. Durch die geringe Teilnehmer(innen)zahl konnte jedoch besser auf die Belange und Fragen einzelner eingegangen werden, die dadurch wiederum stark vom Angebot profitiert haben. VI. 3.Die Telefonhotline Aus der Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten in der Ambulanz und der Schwerpunktpraxis der Universitätsklinik Freiburg bildete sich die Notwendigkeit für ein Angebot einer fremdsprachlichen Telefonhotline ab. Ziel dieses Angebots sollte eine nieddrigschwellige Informationsmöglichekit zu HIV und Aids für die Patient(inn)en der Klinik sein, die eine Ergänzung zum Arzt-Patientengespräch aus sprachlichen oder anderen Gründen benötigen. Um eine möglichst unbelastete Atmosphäre zwischen Betroffenen und Berater(inne)n herzustellen, sollte die Beratung am Telefon anonym und möglichst in der Muttersprache des/der Ratsuchenden erfolgen. Damit Flüchtlinge und Migrant(inn)en - auch solche, die keinen Zugang zum Gesundheitssystem haben, weil ihnen ein Aufenthaltsstatus versagt bleibt - sich zu allgemeinen Gesundheitsthemen, sexuell übertragbaren Erkrankungen und HIV/Aids anonym informieren können, wurde das Konzept der Telefonhotline weiterentwickelt. Es gab bei der Entwicklung des Konzepts der Telefonhotline zwei Varianten: Zuerst sollten die Berater/innen, in der Regel die von uns ausgebildeten Peers mit Migrationshintergrund, als Berater/innen für Patient(inn)en der Uniklinik bei Arzt-Patientengesprächen telefonisch zwischengeschaltet sein, um Fragen zu Behandlungsweisen oder Problemen, die mit der HIV-Infektion allgemein verbunden sind, in einer kultursensiblen Weise, z.T. aus eigener Erfahrung, beantworten zu können. Dabei sollten Berater/innen und Patient(inn)en untereinander grundsätzlich anonym bleiben, um Angst vor Diskriminierung und Stigmatisierung von HIVpositiven oder Aids-Kranken, die in bestimmten Kulturkreisen leider noch immer weit verbreitet ist, von vorneherein zu vermeiden16. Die Inhalte des Konzepts wurden noch einmal modifiziert, um auch Personenkreise einzubeziehen, die gar keinen Zugang zum Gesundheitssystem haben, weil sie z. B. keine Aufenthaltspapiere besitzen. Zu diesem Zweck wird die Telefonhotline jetzt öffentlich mittels Flyern oder Radiospots beworben. Die Erweiterung und Evaluierung des Teilprojekts Telefonhotline ist für FluG II vorgesehen. Mittels einer Sach-und Finanzspende von der Firma VODAFONE Stuttgart konnte das Angebot kurze Zeit später eingerichtet werden17.
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Vergl. Anhang das Konzept der Telefonhotline Vergl. Foto Scheckübergabe Spende Vodafone Stuttgart: 7 Mobiltelefone und 386,-Euro
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » Scheckübergabe für die Telefonhotline in den Räumen der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. am 23.07.2008
Von links: Annette Klug(ea), Ulrike Andermann(ea), Robert Sandermann (AHF) Frau Dr.Margarete Steinhardt, Pressereferentin Vodafone Südbaden, Dr. Med. Susanne Usadel (HIV-Schwerpunktpraxis), Annette N.-Sprotte (AHF), Saikou Ceesay (peer), Sophie Leclerc (ea).
Unter der Telefonnummer 0761-2025765 beantworten die Peers im wöchentlichen Wechsel nach einer Rufumleitung auf ihre Handys auf Englisch, Französisch und in ihrer (meist afrikanischen) Muttersprache Fragen, wie z.B. „Wie schütze ich mich vor HIV und Aids?“, „Wie kann man sich anstecken?“, „Wo kann man einen HIV-Test machen?“ und „Ist eine HIV-Infektion behandelbar und wo gibt es medizinische Hilfe?“. Die Peers informieren und beantworten Fragen unter Wahrung der eigenen und der Anonymität der Anrufenden. Gehen medizinische, sozialrechtliche oder andere Fragen über den Wissensstand der Peers hinaus, so wird auf die hauptamtliche Beraterin der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. verwiesen. Die Besonderheit bei der Idee der Telefonhotline ist die niederschwellige Information, die aus erster Hand von Personen, die selbst HIV-positiv sein können, an andere Mitglieder der Community gegeben wird. VI. 4. Öffentlichkeitsarbeit : Zum Ende der Projektlaufzeit im Sommer 2008 haben wir einen mehrsprachigen Gesundheitsleitfaden für Migrant(inn)en herausgeben, der den Zugang zum hiesigen Gesundheitssystem für diese Zielgruppe erleichtert. Bisher konnte der Leitfaden jedoch nur in digitaler Form erstellt werden, da die finanziellen Mittel für Layout, Druck und mehrsprachige Übersetzung nicht mehr ausreichten. Dies hing damit zusammen, dass die Projektmittel für jedes Jahr wieder neu beantragt werden mussten und dass diese Leistung, die innerhalb der Laufzeit in der die Finanzierung bewilligt war, nicht fertiggestellt werden konnte. Zum Internationalen Flüchtlingstag am 20.06.2007 haben wir eine Radio-Sendung mit Informationen zu HIV und Aids für Migrant(inn)en bei Radio Dreyeckland aufgenommen.
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit »
VII.: Bewertung der Ergebnisse und Ausblick Innerhalb der Informationsveranstaltungen für Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften wurde deutlich, dass die Angebote, bei denen auch ehrenamtliche Mitarbeiter/innen (Peers) z.B. aus Sub-Sahara Ländern zum Einsatz kamen, durchweg eine höhere Akzeptanz genießen. Da die Flüchtlingszahlen in Baden-Württemberg tendenziell eher abnehmen ist es angezeigt, den Wirkungsbereich des Projektes außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge u.a. auf die Anbieter/innen von Integrations- und Sprachkursen auszuweiten, womit eine höhere Anzahl von Migrant(inn)en erreicht werden kann. Ferner ist für die Fortsetzung des Modellprojekts in FluG II vorgesehen, weitere Zugangswege z.B. über die Migrationsberatungsstellen, die internationalen Klassen an den Regelschulen, v.a. aber über die religiösen Gemeinschaften (z.B. in Moscheen und freien Kirchen) zu finden. Um innerhalb der mehrsprachigen Informationsveranstaltungen für Flüchtlinge einen stärkeren Bezug zu den Lebenswelten der einzelnen Ethnien herzustellen, sollten diese unter der Berücksichtigung geschlechtsspezifischer und generativer Ansätze in der Muttersprache der jeweiligen Gruppe durchgeführt werden, wodurch ein noch besserer Informationstransfer gewährleistet ist. Der personelle Einsatz und der nötige Zeitfaktor für die aufsuchende Arbeit in der Primärprävention ist nicht zu unterschätzen. Die persönliche Ansprache von Personen mit Migrationshintergrund, die als ehrenamtlich mitwirkende Multiplikator(inn)en gewonnen werden konnten, konnte Vorbehalte abbauen, sich für ein Thema zu engagieren, das in der eigenen Community mit Stigmatisierung und Diskriminierung belegt ist. Es ist aus unserer Sicht eine nicht zu unterschätzende Leistung der Peers, sich neben ihren mit der eigenen Migrationsgeschichte verbundenen Problemen und (oft auch) finanziellen Sorgen für eine Tätigkeit zu motivieren, die nicht bezahlt werden kann. Der Ansatz der „Peer group Education“ muss weiter ausgebaut werden, um entsprechende Personen mit Migrationshintergrund für diese Tätigkeit zu gewinnen. Wir sind der Ansicht, dass bei Projekten in denen der Einsatz von Migrant(inn)en so elementar wichtig ist um Präventionsbotschaften überhaupt sinnvoll platzieren zu können, dass eine Entlohnung der Mitwirkenden selbstverständlich sein sollte. Für die Akquise, die Ausbildung, den Einsatz und die Betreuung dieser ehrenamtlichen Mediator(inn)en sind entsprechende personelle und finanzielle Kapazitäten nötig. Vorstellbar wäre der Einsatz einer oder zwei der bisher ehrenamtlich tätigen Kräfte aus dem Kreis der Peers auf 400 Euro Basis. Dadurch könnte die hauptamtliche 50 %-Stelle von vielerlei v.a. organisatorischen Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Rekrutierung und Qualifizierung neuer Peer-GroupMitglieder entstehen, entlastet werden. Vor große strukturelle Probleme stellte uns der konzeptionell verankerte Einsatz von Dolmetscher/innen, der allerdings finanziell keine Entsprechung fand. Die Kosten für eine Stunde können sich je nach Schwierigkeitsgrad auf über 45 Euro belaufen. Wir konnten auch hier nur Aufwandsentschädigungen wie Fahrtkosten u.ä. für den Einsatz von ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Dolmetscher(inne)n finanzieren. Dies machte es schwierig, Berufsdolmetscher/innen für diese Aufgabe zu gewinnen, da diese auf den Verdienst angewiesen waren. Wir hatten nach der erfolgreichen Dolmetscher/innenschulung nun einen Pool von ca. 20 zu STI und HIV/Aids geschulten Fackräften, die wir aus finanziellen Gründen jedoch nur punktuell einsetzen konnten. Die Tatsache, dass in Baden-Württemberg gesetzliche Krankenkassen die Tätigkeit von Sprachdolmetscher(inne)n nicht finanzieren müssen und sich darauf berufen können, jede/r Migrant/in sei selbst für die Erlangung eigener Sprachkompetenz verantwortlich, bedarf gesetzlicher Überprüfung und Veränderung. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit von Mitteleinsparungen sollte klar sein, dass Behandlungsfehler oder Behandlungsabbrüche und das damit verbundene Verschleppen und Chronifizieren von Krankheiten nicht im Sinne eines verantwortlichen Umgangs mit immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen sein kann. 39
Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » Auch im Projekt FluG II können Kosten für Referent(inn)en oder Übersetzungskosten nur aus dem Bereich der Personalkosten abgerechnet werden, mittels derer hauptsächlich die 50 % Stelle bei der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. finanziert werden muss. Dies ist ein konzeptionelles Manko, das wir noch nicht lösen konnten. Aufgrund dieses Problems haben wir uns bemüht, aus der Gruppe der Teilnehmer/innen der Dolmetscherschulung Personen zu finden, die auch für die tägliche Arbeit weiter ehrenamtlich zur Verfügung stehen können. Es hat sich bewährt, das Augenmerk auf Migrant(inn)en mit sehr guten Sprachkenntnissen zu legen, die neben ihrer Berufstätigkeit oder Schulbesuch als Peers zur Verfügung stehen können.
Anhang: Das Modul Basiswissen zu HIV/Aids Im Folgenden stellen wir stichwortartig den kompletten Inhalt des wichtigsten Moduls, das wir für alle Arten von Infoveranstaltungen erarbeitet haben, sozusagen als Anleitung für die Durchführung eigener Workshops dar. Dieses Modul wurde für die Verwendung in den Veranstaltungen mit Flüchtlingen inhaltlich vereinfacht und reduziert. Ergänzungen mittels verschiedener Abbildungen z.T. aus der BzgA – „Präventionsmappe für Menschen verschiedener Kulturen“ und Abbildungen aus der Broschüre: „HIV verstehen – mit HIV leben“ von GlaxoSmithKline dienten zur weitern Erläuterung. Inhalt Modul Basiswissen: Entstehungsgeschichte HIV/Aids Es herrscht immer noch Unklarheit. Wilde Spekulationen und Schuldzuschreibungen wie vor 100 Jahren. Der afrikanische Diskurs stellt Gegenposition zu der westlichen dar. Dort sagt man, HIV stamme aus den Ländern des Westens. Susan Sontag: HIV sei von USA oder Ländern des Westens als Akt der Eindämmung afrikanischer Geburtenraten entwickelt worden. Was ist HIV und Aids? Aids steht für Aquired Immune Deficiency Syndrome Aids ist das Endstadium der Virusinfektion mit HIV HIV- Human immunodeficiency virus I.d.R. erst Jahre nach der Infektion erste Krankheitsanzeichen, daher slow virus Einteilung in unterschiedliche Typen HIV 1 und HIV2 mit versch. Verbreitungsgrad und versch. Subtypen. Übertragungswege des Virus Nur möglich durch Blut und Blutprodukte, Sperma, Vaginalflüssigkeit und Muttermilch Übertragungswege: Infizierte Spritzen bei Drogengebrauch oder in medizinischen Zusammenhängen durch Nadelstichverletzungen Früher Blutübertragungen seit 1992 so gut wie ausgeschlossen, jedenfalls in Europa Ungeschützter Geschlechtsverkehr, wobei Frauen häufiger infiziert werden, Transmission von der Mutter auf das Kind in der Schwangerschaft und bei Geburt sowie durch Stillen Bei homosexuellen Kontakten zwischen Männern, Weitergabe durch ungeschützten oralen und analen GV, auch bei analem GV bei heterosexuellen Kontakten
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Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » Ausbreitung im Körper HIV dringt in Wirtszellen ein und benutzt diese zum Zwecke seiner Vermehrung; im Gegensatz zu anderen harmlosen Viren werden wichtige Zellen der Immunabwehr besiedelt (CD4, sog Helferzellen des Immunsystems, die Kommandoschaltzentrale der Abwehr) und veranlasst zur selbstzerstörerischen Massenproduktion von HIV HIV vernichtet nach und nach die wesentliche Komponente des Immunsystems und macht Infizierte anfällig für alle möglichen Infektionskrankheiten, die für Nichtinfzierte nicht lebensbedrohlich sind. Die meisten HIV- positive Menschen sterben ohne Behandlung nach mehreren Jahren an schweren Infektionen, sog. Opportunistischen Erkrankungen HI-Virus ist in allen Körperflüssigkeiten nachweisbar, nicht alle haben jedoch ausreichend hohe Konzentration zur Übertragung des Virus Verbreitung Derzeit weite Verbreitung in Afrika, Südostasien und Osteuropa; in Deutschland und Europa dank versch. Aufklärungskampagnen vermindert, aber die Zahlen steigen wieder an. In 2007 um 15 %. Pro Jahr infizieren sich in Deutschland ca. 2500 Personen dabei Anteil der Homosexuellen hoch, Drogengebraucher stagniert auf niedrigem Niveau, aber v.a. Frauen und Migrant(inn)en infizieren sich zunehmend mehr. Sind stellen inzwischen ein Viertel aller Betroffenen Krankheitsstadien: Einteilung in vier Stadien: 1. Akute HIV Infektion: bei ca. 20 % der Betroffenen grippeähnliche Symptome: Fieber, Halsschmerzen, Lymphknotenschwellung, Hautausschläge 2. Latenzphase: jahrelang ohne erkennbare Symptome, nur der HIV Test weist hier die Infektion nach. Wichtig: gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft weil damit behandelbar und Weitergabe von der Mutter auf das Kind verhindert (Rate – 2 %) 3. allgemeine Lymphknotenschwellungen: 50 % der an Aids Erkrankten hat vorher an mehreren Körperstellen länger als drei Monate anhaltende Lymphknotenschwellungen 4. AIDS releated complex (ARC) und Aids:Gewichtsabnahme, Nachtschweiss, Fieber, Durchfälle, Organinfektionen v.a. der Lunge, Hirnhautentzündung, bösartige Wucherungen, allgemeine Entkräftung Diagnose: HIV Test zeigt Infektion mit HIV an, aber erst nach 12 Wochen nach Risikosituation Antikörperbildung nachweisbar. Viruskonzentration in Blut (Viral load) kann bestimmt werden sowie Anzahl der CD4 Zellen. Diese regelmäßigen Laborkontrollen geben Aufschluss über den Zustand des Immunsystems sowie Prognose und Erfolg einer möglichen Therapie. Therapie Die Zahl der verwendeten Medikamente wächst ständig, z.Zt. mehr als 20, Therapie ist Kombinationstherapie mit meist drei verschiedene Substanzen. Diese Hemmen den Fortpflanzungszyklus des Virus durch die Blockade von Bausteinen, sog. Enzymen, die in verschiedenen Phasen des Eindringens in die Wirtszelle, während des Austauschs von Erbmaterial und bei der Verdopplung sowie beim Wiederaustreten gehemmt werden. Den besten Erfolg haben versch. Substanzen mit versch. Wirkmechanismen zusammen = hochaktive antiretrovirale Kombinationstherapie. 41
Projekt FluG – « Flucht und Gesundheit » Oft wird der optimale Behandlungsbeginn durch anfänglich unspezifische Krankheitssymptome und Barrieren des Zugangs zum hiesigen Gesundheitssystem gerade bei Migrant(inn)en verpasst. Ziel der Behandlung: Möglichst schnelle und anhaltende Virusverminderung im Körper, v.a. Blut. Die Prognose der HIV-Infizierten hängt mit der Viruslast zusammen, und ob diese dauerhaft unterdrückt werden kann. Dennoch lässt sich bisher das Virus nicht wieder aus dem Körper entfernen. Wer infiziert ist, bleibt dies ein Leben lang und kann die Infektion trotz medizinischer Behandlung weitergeben, wenn die Viruslast nicht unter der Nachweisgrenze ist. Wenn die Behandlung wirksam ist und die Viruslast dauerhaft unter die Nachweisgrenze fällt, ist unter bestimmten Bedingungen (die Viruslast des HIV-positiven Partners/der HIV-positiven Partnerin ist seit mindestens sechs Monaten unter der Nachweisgrenze, die antiretroviralen Medikamente werden konsequent eingenommen, bei den Sexualpartnern/-partnerinnen liegen keine Schleimhautdefekte z.B. als Folge sexuell übertragbarer Infektionen vor) eine Übertragung von HIV bei sexuellen Kontakten unwahrscheinlich. Je niedriger die VL desto länger kann der Patient überleben mit Kombinationstherapie ist eine Senkung der VL bis unter die Nachweisgrenze möglich. Heilung ist bisher nicht möglich Hoffnungen werden in Impfstoffentwicklung gesehen, derzeit wirksame Imfpung noch nicht verfügbar Vorbeugung /Prävention ist wichtig Keine gemeinsamen Spritzen benutzen, über Drogengebrauch hinaus Auf mögliche Infektionsrisiken in anderen Lebenssituationen achten, zb. Piercing, Tattoo, Zahnarzt, Fußpflege Nie fremdes Blut mit eigenen Wunden in Berührung bringen Einmalhandschuhe bei Erste Hilfe Leistungen tragen Bei neuen Sexualpartnern oder häufigem Partnerwechsel stets „safer sex“ Regeln Bei möglichem Infektionsrisiko innerhalb 24 Stunden, PEP Post Expositions Prophylaxe, jederzeit Notfallambulanz der Universitätskliniken HIV-Test Wunsch nach frühzeitiger HIV Diagnostik sinnvoll v.a. in Schwangerschaft aber auch bei Kinderwunsch, in festen Beziehungen, bei unklarem Status um Behandlungsmöglichkeiten nicht zu verpassen. Test ist anonym, bei Gesundheitsamt kostenneutral. Wichtig: keine Abschiebung bei HIV-pos. Testergebnis! Besser: behandlungsbedürftige HIV-Infektion kann Abschiebungshindernis bedeuten! Kein Test darf ohne Beratung und Einverständnis des/der Patient/in durchgeführt werden. Ärztliche/berufliche Schweigepflichtsverletzung ist strafbar. Rechtliche Situation: Nach wie vor erfüllt ungeschützter Sex von HIV-positiven Menschen den Strafrechtsbestand der Körperverletzung und kann zu einer Verurteilung führen. Daher ist die Empfehlung an HIV-positive Menschen, die Safer-Sex-Regeln zu beachten. Neben praktischer Unterweisung und Aufklärung über sexuelle Übertragungsrisiken werden hier folgende Kernaussagen getroffen: Informiere dich! Schütze dich! Handle solidarisch gegenüber Betroffenen!
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T ELEFONHOTLINE:0761Ͳ2025765
24StundenͲHotline:ANONYMEBeratung rundumdasThemaGesundheitfüralle MenschenmitMigrationshintergrund
TelefonhotlinefürMigranten TelephoneServiceenlignepour emigrants TelephoneͲHotlineformigrants
Gesundheitsinformationen Informationspourlasanté Healthinformations
Herausgeber:
Unterstütztvon:
TELEFONHOTLINE:0761Ͳ2025765 24StundenͲHotline:ANONYMEBeratung rundumdasThemaGesundheitfüralle MenschenmitMigrationshintergrund
InformationVIH/SIDA Aprèsunrisque… Quefaire?Serviceen
ligne:0761Ͳ2025755 Unterstütztvon:
Hotline:0761Ͳ 2025765
Modellprojekt FluG „Flucht und Gesundheit“ Gesundheitsinformationen für MigrantInnen Deutsch –Englisch -Französisch In Zusammenarbeit mit „Radio Dreyeckland“freies Radio für Südbaden
Nachbestellungen über: AIDS-Hilfe-Freiburg e.V. „Projekt FluG –Flucht und Gesundheit“ Büggenreuterstr. 12 79106 Freiburg Tel. 0761- 276924 oder 288139 mail:
[email protected]
Kooperationspartner
Projektleitung
Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Badisches Rotes Kreuz e.V. Kreisverbände Emmendingen, Freiburg, Offenburg, Villingen-Schwenningen
Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Badisches Rotes Kreuz e.V. Schlettstadter Str. 31-33 79110 Freiburg
Aids-Hilfe Freiburg e.V. Frau Ulrike Hoffmeister Frau Annette N. – Sprotte Herr Robert Sandermann 0761 - 276924
Jochen Hilpert Referent Migrationsdienste Tel.: 0761/88336-251 Fax: 0761/88336-998
Landkreis/ Gesundheitsamt Karlsruhe Frau Pia Grau – Christensen 0721 – 936 -5857
e-mail:
[email protected] home: www.drk-baden.de
Standorte
Kontakt vor Ort
Das Projekt findet in der Region Südund Mittelbaden an folgenden Standorten statt:
Karlsruhe (in der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge) Emmendingen Freiburg Offenburg/ Landkreis Ortenau Villingen-Schwenningen/ Landkreis Schwarzwald-Baar Gefördert durch die Europäische Union Europäischer Flüchtlingsfonds
Landesverband Badisches Rotes Kreuz
Modellprojekt FLUG Flucht und Gesundheit Ein Kooperationsprojekt zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung bei Flüchtlingen
Flucht und Gesundheit
Projektziele
Inhalte
Wir sehen die Not, denn Flüchtlinge haben einen langen (Leidens)Weg hinter sich, bis sie in Deutschland ankommen.
Wir verfolgen das Ziel, Gesundheitsprävention und die Gesundheitsförderung für Flüchtlinge zu verbessern.
Wir führen Maßnahmen durch, die am Bedarf und der konkreten Lebenssituation der Flüchtlinge ausgerichtet sind.
Die psychische und physische Gesundheit der Flüchtlinge ist vor und auf der Flucht besonderen Belastungen ausgesetzt. Flüchtlinge kommen oft aus Ländern mit unterentwickelter Gesundheitsversorgung und –vorsorge. Dies zeigt sich z.B. auch in der mangelhaften Vorbeugung der unheilbaren Immunschwäche Aids in den Herkunftsländern. Die Gesundheit der Flüchtlinge wird auch in Deutschland weiter belastet: Sammelunterbringung, Arbeitsverbot, unsicherer Aufenthalt, Angst vor Abschiebung, u.w.m..
Zielgruppengerechte Information zum Themenkomplex Gesundheits- und Aidsprävention
In Deutschland haben Flüchtlinge nur eingeschränkten Zugang zum Gesundheitsund Sozialwesen.
Erweiterung des Wissens und der Handlungskompetenzen bei Flüchtlingen
Initiierung von Prozessen zur Verbesserung und Öffnung der Hilfestrukturen
Deshalb ist Gesundheitsprävention eine wichtige Aufgabe in der Flüchtlingshilfe und Gesundheit eine Voraussetzung für eine würdige Rückkehr von Flüchtlingen.
Es geht darum, Lebensbedingungen zu verbessern, Ressourcen für Flüchtlinge zu erschließen und ihre Möglichkeiten der Hilfe zur Selbsthilfe weiter zu entwickeln.
Themenbezogene Gruppenarbeit
Einzelfallbezogene Hilfen zu allgemeinen und spezifischen Themen der Gesundheitsvorsorge, Krisenintervention
Aufbau eines Dolmetscherdienstes
Rechtliche Beratung für Flüchtlinge
Gemeinwesen – und Öffentlichkeitsarbeit
Das Modellprojekt FLUG schafft neue, notwendige Hilfestellungen und Angebote für Flüchtlinge und hilft dabei, die interkulturelle Öffnung im Gesundheitswesen zu realisieren.
Donnerstag, den 21.09.2006
Donnerstag, den 21.09.2006 MEDIZINISCHE GESICHTSPUNKTE
10.00 Ankommen und Begrüßungskaffee
PROGRAMM DOLMETSCHER(INNEN)SCHULUNG Im Rahmen des Projektes FluG / Flucht und Gesundheit
10.15- 10.30 Vorstellung des Programms und der TeilnehmerInnen Schulungsleitung: Robert Sandermann und Annette N.-Sprotte, AIDS-Hilfe Freiburg e.V.
„Basiswissen zu HIV und AIDS Medizinische, Rechtliche und Kulturelle Zusammenhänge“
Darstellung des Projektes FluG (Flucht und Gesundheit) Aufgaben der AIDS-Hilfe Freiburg e.V.
10.30 – 12.30 BASISWISSEN ZU HIV/AIDS: Termine: Donnerstag, 20.09.2006 von 10.00 bis 16.00 Uhr und Freitag, 21.09.2006 von 10.00 bis 16.30 Uhr.
Ort: AIDS-Hilfe Freiburg e.V., Büggenreuterstr. 12, 79106 Freiburg. Tel. 0761-276924 oder 288139
Eigenschaften des Virus Übertragungswege, Infektionsschutz Infektionszahlen weltweit und in Deutschland Risikogruppen; Anstieg der Infektionszahlen Postexpositionsprophylaxe (PEP) Der HIV-Test 11.15 – 11.30 Kaffeepause (vorgesehen) Krankheitsverlauf der unbehandelten HIV-Infektion Möglichkeiten der Behandlung der HIV-Infektion Hinweise auf Behandlungsmöglichkeiten und Beratungsstellen in der Region. Referat: Robert Sandermann, Annette N.Sprotte, Mitarbeiter der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. 12.30 – 13.30
Mittagspause
13.30 – 13.45 Zugangsbarrieren für MigrantInnen im deutschen Gesundheitssystem Referat: Annette N.-Sprotte 13.45 – 14.30 Medizinisches Grundlagenwissen zu HIV und AIDS HIV und AIDS: Wo liegt der Unterschied?
Medikamentöse Therapie (ART)
Therapiebeginn
Nebenwirkungen
Resistenzbildung
Referat: Dr. med. Susanne Usadel, Gemeinschaftspraxis Rump/Usadel, Freiburg 14.30 bis 14.45 Kaffeepause (vorgesehen) 14.45 bis 15.30 Anforderungen der antiretroviralen Therapie und Stellenwert der Dolmetscherfunktion Therapietreue oder auch Compliance
Arzt - Patientenverhältnis
Referat: Dr. med. Susanne Usadel 15.30 – 16.00 Diskussion und Ausklang
Freitag, den 22.09.2006
Freitag, den 22.09.2006 RECHTLICHE GESICHTSPUNKTE
10.00 Ankommen und Begrüßungskaffee
ANMELDUNG ZUR DOLMETSC HERINNEN - SCHULUNG
13.30- 14.30 Zuwanderungsgesetz 10.10 – 10.15 Einführung ins Tagesprogramm, Vorstellung der Referentinnen AMIKO (Robert Sandermann u. Annette N.-Sprotte)
Vortrag: Rechtsanwältin Frau A. Furmaniak
Voraussetzung zur Asylgewährung, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung,
Ablauf eines Asylverfahrens
Hiermit melde ich mich verbindlich zur
Antragsentscheidung und Rechtsmittel
Schulung der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. Büggenreuter Str. 12, 79106 Freiburg
Abschiebungshindernisse
am Donnerstag, den 21.09.2006 und
KULTURELLE GESICHTSPUNKTE 10.15 – 12.30 Vortrag: „Vom Kranksein in der Migration“ /AMIKO
Einführung in den Kulturbegriff
Zusammenhang von Kultur, Gesundheit, Krankheit, Heilung
„Basiswissen zu HIV und AIDS Medizinische, Rechtliche und Kulturelle Zusammenhänge“
14.30 – 14.45 Kaffeepause (vorgesehen)
Freitag, den 22.09.2006 an.
Migration und Gesundheit 14.45 – 16.00 Name: ............................................................
11.15 – 11.30 Kaffeepause (vorgesehen)
Übung zu individuellen, sozialen, kulturellen und politischen Aspekten Bedeutung transkultureller Kompetenz Diskussion und Blitzlicht
Das transkulturelle Rezept (E. Horlemann) vorgestellt von Annette N.-Sprotte
12.30 bis 13.30 Mittagspause
Die Bedeutung von Krankheiten in Bezug auf das Bleiberecht Unterschiede in der Rechtssprechung bei HIV und AIDS.
16.00 – 16.15 Schriftliche Auswertung mittels Bewertungsbogen. 16.15. – 16.30 Blitzlicht zum Schulungsende
Vorname:........................................................ Adresse: ......................................................... PLZ/Ort: ......................................................... ........................................................................ Bitte per Fax bis zum 14.09.2006 absenden an:
0761 –288112 oder per mail an:
[email protected]
JOURNEE INTERNATIONALE DES REFUGIES - Vendredi 20 juin 2008 -
Vos connaissances sur le VIH : A combien estime-t-on le nombre de personnes nouvellement infectées en France ? Existe-t-il actuellement un vaccin pour se protéger du VIH ? LE VIH peut-il être transmis par :
-
Le sang……………………………………………………………………………………………. La salive…………………………………………………………………………………………… Le sperme………………………………………………………………………………………….. Les sécrétions vaginales…………………………………………………………………………… La sueur……………………………………………………………………………………………. Le lait maternel…………………………………………………………………………………….. Le VIH peut-il être transmis lors de pratiques sexuelles telles que
-
La fellation…………………………………………………………………………………………. Le cunnilingus……………………………………………………………………………………… La sodomie (rapport)……………………………………………………………………………….. Une pénétration vaginale…………………………………………………………………………… Une pénétration sexuelle sans éjaculation…………………………………………………………. Dans la vie quotidienne le VIH peut-il être transmis :
-
Par la piqûre de moustique……………………………………………………………………… Par l’utilisation de vaisselle d’une personne séropositive………………………………………. Par le baiser……………………………………………………………………………………… La mère séropositive à son enfant lors de la grossesse où l’accouchement……………………… Par l’échange de seringues usagées……………………………………………………………… Par la fréquentation de lieux publics (toilettes, piscine,…)……………………………………… Par la réalisation d’un piercing ou tatouage……………………………………………………… L’allaitement par une mère séropositive…………………………………………………………. Les moyens pour se protéger du SIDA peuvent-ils être :
-
La technique du retrait……………………………………………………………………………… Le préservatif masculin…………………………………………………………………………….. Le préservatif féminin……………………………………………………………………………… La pilule……………………………………………………………………………………………. Le stérilet…………………………………………………………………………………………… Les traitements :
-
Permettent-ils à une personne séropositive de redevenir séronégative…………………………….. Permettent-ils de ne pas transmettre le virus……………………………………………………….. Permettent-ils de ne plus utiliser de préservatif……………………………………………………. Présentent-ils des aspects contraignants importants……………………………………………….. Peuvent-ils être arrêtés lorsque l’état de santé est meilleur………………………………………… En cas de prise de risque :
- La prescription d’un traitement d’urgence est possible. - Faut-il se presser, ou bien seul un test de dépistage est possible ? - Si un traitement existe, il doit être mis en place dans les délais suivants : 24H maximum 48 H maximum 1 semaine Etes-vous ? Une femme Un homme Quel est votre âge ? ……………………………… .
2 oui
10 non
20/jr ne sait pas
05-023Internationaler Flüchtlingstag 2008 FF0000 Projekt "FLUG" - Flucht und Gesundheit, ein Kooperationsprojekt des 05-048Deutschen Roten Kreuzes, der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. und des Gesundheitsamts Karlsruhe
1.
2.
Wie viele Flüchtlinge/Asylsuchende kommen pro Jahr in Baden-Württemberg an ca. 2500
5%
2%
8m2
12m2
Wieviel qm Wohnfläche in der Gemeinschaftsunterkunft stehen pro Person zur Verfügung? 4,5m2
4.
ca. 10 000
Wie viele Asylsuchende erhalten ein Bleiberecht? 10%
3.
ca. 5000
gesundheitliche Versorgunvon Flüchtlingen und Allgemeinbevölkerung (Mehrfachnennungen möglich) Welche Leistungen werden Ihrer Meinung nach uneingeschränkt übernommen? alle erforderlichen medizinischen und therapeutischen Maßnahmen Maßnahmen bei akuten und schmerzhaften Erkrankungen Vorsorgeuntersuchungen alle Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
5.
HIV und AIDS weltweit Wieviele Menschen leben weltweit mit dem HIV-Virus? ca. 10 Mio. ca. 40 Mio. ca,. 60 Mio.
6.
wieviele Menschen infizieren sich jährlich neu? weltweit
ca. 2 Mio.
deutschlandweit
ca. 2 500
ca. 4 Mio.
ca. 4 000
ca. 6 Mio.
ca. 6 000
7.
Kann man sehen ob eine Person HIV-infiziert ist?
8.
Bedeutet HIV-infiziert zu sein, automatisch auch AIDS zu haben? ja
ja
nein
nein
05-023Internationaler Flüchtlingstag 2008 FF0000 Projekt "FLUG" - Flucht und Gesundheit, ein Kooperationsprojekt des 05-048Deutschen Roten Kreuzes, der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. und des Gesundheitsamts Karlsruhe
9.
Wie wird HIV übertragen? auf sexuellem Weg im Schwimmbad/Sauna durch Mückenstiche in der Schwangerschaft von Mutter auf Kind beim Rasieren gemeinsame Toilettenbenutzung Tättowieren und Piercing Injizieren von Drogen Händeschütteln anhusten/niesen durch Bluttransfusion
10.
Womit wird HIV übertragen?
11.
Wie kann man sich vor einer HIV-Infektion schützen?
Angaben zur Person:
Speichel Sperma Muttermilch Blut Vaginalsekret Schweiß
Benutzung von Kondomen Benutzung von Spirale Pille Coitus interruptus Drogen: kein Nadeltausch Tattoo: neue Instrumente Impfung Notfallbehandlung nach Risikokontakt (PEP)
weiblich männlich Alter
14 oder weniger 15-25 25-40 40-65 65 oder mehr
LEITFADEN GESUNDHEIT Ein mehrsprachiger Wegweiser durch das deutsche Gesundheitssystem
für Freiburg und Region Südbaden Herausgeber:
Inhaltsverzeichnis
1. VORWORT.................................................................................................................................................................... 3 1.1. MIGRATION UND GESUNDHEIT ................................................................................................................................... 3 1.2. TIPPS ZUR GESUNDHEIT UND WAS SIE ÜBER KRANKHEITEN WISSEN SOLLTEN ............................................................. 3 1.3. STRUKTUR DES DEUTSCHEN GESUNDHEITSSYSTEMS ................................................................................................. 4 1.4. INSTITUTIONEN UND BEHÖRDEN ................................................................................................................................ 5 1.5. ASYLBEWERBERLEISTUNGSGESETZ .......................................................................................................................... 6 2. INFORMATIONEN ZU SEXUELL ÜBERTRAGBAREN KRANKHEITEN................................................................... 7 2.1. SEXUELL ÜBERTRAGBARE KRANKHEITEN.................................................................................................................. 7 2.2. HIV UND AIDS......................................................................................................................................................... 8 3. INFORMATIONEN ZUM AUSLÄNDERRECHT........................................................................................................... 9 3.1. DAS ZUWANDERUNGSGESETZ (GÜLTIG SEIT 01.01.2005) ......................................................................................... 9 3.2. WICHTIGE NEUERUNGEN DURCH DAS 2. ÄNDERUNGSGESETZ VON 2007................................................................... 10 3.3. MÖGLICHKEITEN DER INANSPRUCHNAHME VON SOZIALLEISTUNGEN UND RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN GEGLIEDERT NACH AUFENTHALTSTITELN ........................................................................................................................................... 10 3.4. HIV/AIDS ALS ABSCHIEBEHINDERNIS / ODER VERHINDERT DIE HIV-INFEKTION EINE ABSCHIEBUNG?........................ 12 4. BERATUNGSSTELLEN UND INFORMATIONSANGEBOTE FÜR MIGRANTINNEN ............................................. 13 4.1. MIGRATIONSERSTBERATUNGSSTELLEN (MEB) IN FREIBURG ................................................................................... 13 4.2. MIGRATIONSERSTBERATUNGSSTELLEN DER UMLIEGENDEN LANDKREISE .................................................................. 14 4.3. BERATUNGSSTELLEN UND INITIATIVEN FÜR FLÜCHTLINGE ........................................................................................ 16 4.4. PSYCHOLOGISCHE UND GESUNDHEITLICHE HILFEN .................................................................................................. 16 4.5. BERATUNGSSTELLEN UND INFORMATIONSANGEBOTE ZU HIV/AIDS UND STD .......................................................... 17 4.6. BERATUNG FÜR FRAUEN UND BEI SCHWANGERSCHAFT ........................................................................................... 18 5. GESUNDHEITSÄMTER: ............................................................................................................................................ 20 6. HIV-BEHANDLERINNEN UND KLINIKEN: ............................................................................................................... 20
2
1. Vorwort 1.1. Migration und Gesundheit Für MigrantInnen bestehen Zugangsbarrieren zu den Angeboten des deutschen Gesundheitssystems aufgrund von Sprachproblemen, mangelnden Kenntnissen über die Angebote und aufgrund kultureller Unterschiede der verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Solche Barrieren erschweren die gesundheitliche Versorgung für Menschen, die aufgrund der schwierigen Flucht aus dem Heimatland hohen Gesundheitsrisiken, aber auch hier im Aufnahmeland besonderen Belastungen ausgesetzt sind. In Freiburg leben Menschen aus 150 Ländern mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus: als Studierende, Arbeitskräfte, Flüchtlinge oder EhepartnerInnen von Deutschen. In der Region Freiburg und den umliegenden Landkreisen gibt es eine Vielzahl von Institutionen und Vereinen, die sich der Beratung und Unterstützung von MigrantInnen widmen. Diese Broschüre soll helfen, sich im Gesundheitssystem zurechtzufinden und die Anlaufstellen zu finden, die Menschen helfen können, die ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland sichern wollen, Fragen zum hiesigen Gesundheitssystem haben oder sich über Krankheiten informieren wollen, sowie ausländischen Frauen mit Fragen zu Schwangerschaft und Geburt. Wir möchten zeigen, welche Möglichkeiten das deutsche Gesundheitssystem bietet und wie man diese nutzen kann, aber auch, was Institutionen von Ratsuchenden dabei erwarten. Insbesondere die kostenfreien Angebote der Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden dargestellt. Individuelle medizinische Fragen können jedoch leider nicht behandelt werden. Unserer Ansicht nach ist eine mehrsprachige und kultursensible Gesundheitsförderung und -versorgung Voraussetzung, um eine gleichberechtigte Teilhabe von MigrantInnen am hiesigen Gesundheitswesen zu ermöglichen. Ein Schritt hin zu diesem Ziel soll dieser Gesundheitsleitfaden für MigrantInnen und Flüchtlinge, die in unserer Region leben, sein.
1.2. Tipps zur Gesundheit und was Sie über Krankheiten wissen sollten Was ist Gesundheit überhaupt? Jeder versteht darunter etwas anderes. In der westlichen Medizinwissenschaft hat man sich darauf geeinigt, dass Gesundheit körperliche, psychische und soziale Anteile hat. Körperliche Anzeichen sind dabei oft leichter zu sehen und zu messen als seelische. In anderen Ländern wird Gesundheit oft im größeren Zusammenhang des Einzelnen mit der Gesellschaft betrachtet. Wir in Westeuropa gehen hauptsächlich vom sog. „schulmedizinischen“ Modell aus. Darin haben Krankheiten ein Ursache-Wirkungs-Prinzip. Das Ziel medizinischer Maßnahmen ist die Wiederherstellung des Körpers. So unterschiedlich Menschen sind, so unterschiedlich gehen sie auch mit Gesundheit und Krankheit um. Einige leben gesundheitsbewusst, andere überhaupt nicht. Nicht alle Menschen werden gleichermaßen krank, wenn sie denselben belastenden Faktoren ausgesetzt sind. Die eigenen genetischen Voraussetzungen und die erfahrenen Umwelteinflüsse entscheiden darüber, ob und wie sich Krankheiten entwickeln. Manche Umwelteinflüsse sind gar nicht oder kaum kontrollierbar (z.B. Grippeviren, Arbeitsbelastungen, Unfälle). Das schulmedizinische Modell wird ergänzt durch die Sichtweise des ganzheitlichen Zusammenhangs von körperlichen und seelischen Faktoren. Dabei spielen dann auch innere Faktoren wie Stress oder Unzufriedenheit eine Rolle, wenn jemand krank wird. Bestimmte Krankheiten können durch Bakterien, Pilze oder Viren übertragen werden. Durch Viren übertragen werden v.a. Hepatitis, Herpes und HIV/AIDS. AIDS = Acquired Immune Deficiency Syndrome: bedeutet erworbene Immunschwäche. AIDS wird durch das HI-Virus übertragen. Diese Krankheiten sind sexuell übertragbare Krankheiten. Sexualität und Partnerschaft sind stark von unseren kulturellen Normen und Werten geprägt. Wenn Sie aus einer anderen Kultur kommen, kann es sein, dass Sie manches, was hier beschrieben wird, anders empfinden. Wir werden später noch darauf hinweisen, wie man sich vor sexuell übertragbaren Erkrankungen schützen kann. Sollten Sie dazu Fragen haben oder wenn Sie etwas nicht verstanden haben, scheuen Sie sich nicht, eine Beratung bei den aufgeführten Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Diese haben sich auf die Thematik spezialisiert und kennen die Fragen von Menschen aus anderen Kulturen gut, weil sie schon längere Zeit mit AusländerInnen gearbeitet haben. Wenn es bei Fragen zu HIV und AIDS oder mit Sexualität und Partnerschaft Probleme gibt, suchen Sie – aus welcher Kultur Sie auch stammen – die professionelle Beratung bei der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. auf. 3
Die Adressen dieser und anderer Einrichtungen finden Sie in Kapitel 4, in dem Beratungsstellen und Informationsangebote für MigrantInnen aufgeführt sind.
1.3. Struktur des deutschen Gesundheitssystems 1.3.1. Medizinische Versorgung / Krankenversicherung (KV) Die Gesetzliche Krankenversicherung wird auch Pflichtversicherung genannt. Die meisten Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Der Gesetzgeber bestimmt, welche Leistungen von den Krankenkassen bezahlt werden und welche nicht. Seit 01.01.2004 gilt das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, mit dem versucht wurde, die Krankenkassen finanziell zu entlasten. Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer, die nicht mehr als 3.562 Euro monatlich verdienen. Studenten, Bezieher von ALG II und Rentner sind ebenfalls in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Freiwillig versichern können sich Menschen, die zuvor gesetzlich krankenversichert waren, aber der Versicherungspflicht nicht mehr unterliegen, weil z.B. das Arbeitsverhältnis beendet ist. Es gibt jedoch Voraussetzungen, um in die freiwillige Weiterversicherung aufgenommen zu werden, und es muss bei der Krankenkasse ein Antrag gestellt werden. Seit der Gesundheitsreform 2007 gibt es Änderungen: Die „Versicherungspflicht für alle“ betrifft Personen mit Versicherungslücken, die wieder in die gesetzliche KV eintreten wollen, allerdings müssen die Beiträge rückwirkend zum 01.04.2007 nachgezahlt werden. Neben diesen Regelungen der Pflichtversicherung kann man sich in der Familienversicherung beim Ehepartner oder Lebenspartner mitversichern lassen bzw. ist man als Student bis 25 Jahre oder als Erwerbsloser bis 23 Jahre bei den Eltern mitversichert. Jedes Familienmitglied erhält eine eigene Chipkarte, darauf sind nur persönliche Daten gespeichert. Seit 2006 gibt es die elektronische Gesundheitskarte, darauf sind auch Gesundheitsdaten gespeichert, z.B. Blutgruppe, chronische Erkrankungen. Die Versichertenkarte muss jeweils beim ersten Arztbesuch im Quartal vorgelegt werden. Dabei wird auch die Zuzahlung von 10 Euro fällig, worüber eine Patientenquittung ausgestellt wird. 1.3.2. Medizinische Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Kostenerstattung bei Krankenhausbehandlung (max. Zuzahlung: 28 Tage à 10 Euro) Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung (Früherkennungsuntersuchungen, z.B. Krebsvorsorge und Diabetes) Freiwilliger HIV-Antikörpertest (z.B. im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge) Ärztliche und zahnärztliche Versorgung (mit Zuzahlungen) Versorgung mit Arznei-, Verbands- und Hilfsmitteln (nur „verschreibungspflichtige“) seit 01.01.2004 mit neuen Zuzahlungsregelungen Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch Zahnbehandlung und Zahnersatz (Zuzahlungen, aber auch Vergünstigungen bei regelmäßigem Zahnarztbesuch) Härtefallklausel (Befreiung von der Zuzahlungspflicht) Auch gesetzliche Krankenkassen bieten inzwischen unter bestimmten Voraussetzungen Erstattungen statt Sachleistungen an. Es gibt je nach Krankenkasse verschiedene Tarifmodelle mit Bonuszahlungen oder das sog. Hausarztmodell, das für den Versicherten Vorteile bieten kann. Diese Regelungen sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen und zu beantragen. 1.3.3. Private Krankenversicherung Das Versicherungsverhältnis wird durch einen Versicherungsvertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen geregelt. Diese Leistungen sind grundsätzlich anders geregelt als bei den gesetzlichen Versicherungen. Als private Unternehmen sind diese jedoch an der Gewinnerzielung interessiert und bemüht, hohe Kosten für Behandlung nach Möglichkeit auszuschließen, daher gibt es gewisse Kriterien für Versicherungsausschlüsse. Auch basiert das System auf dem Erstattungsprinzip, während die gesetzliche Krankenversicherung Sachleistungen anbietet. Das bedeutet, dass man die 4
Kosten der Behandlung zunächst selbst bezahlen muss und die entstandenen Kosten von der privaten Krankenversicherung dann erstattet bekommt. Es gibt einige Menschen, die keinen Anspruch auf Krankenversicherung haben – was passiert dann? Flüchtlinge und Asylsuchende haben in der Regel Anspruch auf medizinische Versorgung durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Es gibt aber Fälle, z.B. wenn der Aufenthalt nicht mehr legal ist, in denen kein Anspruch mehr besteht. Bei „Medinetz“, einer Initiative im Mini-Rasthaus, werden Menschen ohne Krankenversicherung beraten. Die MitarbeiterInnen von „Medinetz“ vermitteln dann anonym und kostenlos einen Termin zur Behandlung bei qualifizierten Ärzten. Hinweis: Adresse und Telefonnummer von „Medinetz“ sind in Kapitel 4 (Beratungsstellen und Informationsangebote für MigrantInnen) zu finden.
1.4. Institutionen und Behörden 1.4.1. Das Gesundheitsamt (GA) Das Gesundheitsamt ist eine Behörde mit Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Dazu gehören: Amtsärztliche Zeugnisse Infos über Impfungen, zu Infektionskrankheiten und Ernährung sowie für Schwangere AIDS-Beratung und HIV-Test, Beratung und Untersuchungen zu sexuell übertragbaren Krankheiten Wichtige Informationen zu HIV/AIDS: Wenn HIV im Rahmen eines Tests festgestellt wird, dann besteht eine nicht-namentliche Meldepflicht, nationale Statistiken über AIDS-Fälle werden in Deutschland anonym erfasst. Es gibt keine HIV-spezifische Gesetzgebung. Die Gesetze, die sich mit übertragbaren Krankheiten befassen, können allerdings als HIV mit einschließend interpretiert werden. HIV-Tests werden kostenlos und anonym durch die Gesundheitsämter durchgeführt, die in allen Städten vertreten sind. HIV-Tests benötigen die informierte Einwilligung der Betroffenen. Ein positiver HIV-Status ist generell kein Grund, Immigranten oder Asylsuchenden eine Aufenthaltsgenehmigung zu verweigern, wenn diese die Bestimmungen anderweitig erfüllen. HIV-Antikörpertests sind für die Einreise nach Deutschland nicht vorgeschrieben. Allerdings wird bei fast allen Asylsuchenden in Karlsruhe bei der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge (LAST) mit ihrem Einverständnis ein HIV-Test durchgeführt. Die Testergebnisse werden in anonymisierter Form bei den Gesundheitsbehörden gespeichert. Unter Punkt 5. sind die Adressen der Gesundheitsämter der Region Freiburg und der umliegenden Landkreise aufgeführt. 1.4.2. Die Arztpraxis / Arztbesuch Vor einem Arztbesuch wird in der Regel ein Termin vereinbart, der abgesagt werden sollte, falls der Termin nicht wahrgenommen werden kann. Neben dem Hausarzt gibt es den Facharzt und den Zahnarzt, die Spezialisten auf ihrem jeweiligen Gebiet sind (z.B. Hautarzt, Augenarzt, Orthopäde, Gynäkologe etc.). Der Hausarzt überweist den Patienten an einen Facharzt, wenn die Erkrankung in ein bestimmtes Fachgebiet fällt, auf das der Facharzt sich spezialisiert hat. Vor dem Besuch des Facharztes sollte vom Hausarzt ein Überweisungsschein ausgestellt werden. Beim ersten Besuch im Quartal ist die sog. Behandlungsgebühr von 10 Euro zu bezahlen. Falls beim Besuch des Facharztes keine Überweisung vorliegt, muss dort die Behandlungsgebühr erneut bezahlt werden, kann aber nach dem Einreichen einer Überweisung wieder erstattet werden. Dokumente, die zum Arztbesuch mitgenommen werden sollen: Krankenversicherungskarte Kostenübernahmeerklärung des Sozialamtes für Asylsuchende Überweisungsschein vom Hausarzt für den Facharzt Mutterpass bei Schwangerschaft Impfbuch und Vorsorgeheft bei Kindern 5
Jeder sollte sich zunächst einen (Haus-)Arzt seines Vertrauens, evtl. mit Kenntnissen der eigenen Muttersprache, suchen. (Eine Liste der Ärzte/Ärztinnen, die fremdsprachlich behandeln, ist erhältlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Südbaden, Sundgauallee 27 in Freiburg, Tel.: 0761-8840).
1.5. Asylbewerberleistungsgesetz 1.5.1. Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Anspruchsberechtigte nach § 1 AsylbLG: Anspruchsberechtigt sind danach Asylsuchende sowie Ausländer mit einer Duldung, aber auch sonstige „ausreisepflichtige Ausländer“, die sich mit oder ohne Kenntnis der Behörden, mit abgelaufenem Aufenthaltstitel, mit „Grenzübertrittsbescheinigung“ oder ganz ohne Papiere in Deutschland aufhalten, oder auch Personen, die im Besitz bestimmter Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen sind. Auch Ausländer, die in keiner Hinsicht als Flüchtlinge anzusehen sind, z.B. Touristen ohne gültiges Visum, fallen unter dieses Gesetz. Nach dem SGB XII (Sozialhilfe) anspruchsberechtigte Ausländer: Ist der Aufenthalt des Ausländers (noch) legal und gehört der Antragsteller auch sonst zu keiner unter das AsylbLG fallenden Ausländergruppe, so richtet sich sein Anspruch auf medizinische Versorgung nicht nach dem AsylbLG, sondern nach dem Sozialhilferecht (§ 23 Abs. 1, § 48 SGB XII). Fällt der Ausländer wegen seines Aufenthaltsstatus nicht mehr unter das SGB XII, hat er automatisch Anspruch auf Versorgung nach dem AsylbLG. Einschränkungen wegen Einreise, um Sozialhilfe zu erhalten (§ 1a AsylbLG / § 23 SGB XII): Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu beanspruchen, haben keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, z.B. Touristen ohne Reisekrankenversicherung). Die Regelung gilt nicht für erst in Deutschland aufgetretene Notlagen und Krankheiten oder für einen Unfall. In diesen Fällen ist uneingeschränkte Krankenhilfe nach § 48 SGB XII bzw. §§ 4 und 6 AsylbLG zu leisten. 1.5.2. Behandlungsanspruch nach § 4 AsylbLG Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt werden uneingeschränkt gewährt, einschließlich der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, wenn eine Krankheit entweder akut oder schmerzhaft ist. Verordnungen für Massagen sollten dem Sozialhilfeträger vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung vorgelegt werden. Einschränkungen gibt es bei Zahnersatz, jedoch nicht bei Zahnbehandlungen (Wurzelbehandlung o.ä.). Anspruch auf Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen: Krankenscheine für ärztliche Vorsorgeuntersuchungen für alle Menschen ab 35 Jahren gibt es alle zwei Jahre. Für Frauen ab 20 und Männer ab 45 Jahren ist eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung vorgesehen. Für Personen unter 18 Jahren gibt es Zahnkrankenscheine zur Prophylaxe alle 6 Monate, ab 18 Jahren einmal jährlich. Nach § 4 Abs. 3 AsylbLG besteht Anspruch auf amtlich empfohlene Schutzimpfungen, z.B. gegen Tetanus, Diphterie, Polio sowie weitere Impfungen nach persönlichem Risiko. Anspruch Schwangerer nach AsylbLG: Schwangere haben wie gesetzlich Versicherte einen uneingeschränkten Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen zur Entbindung, Pflege etc. Allgemein: Nur bei Krankheiten, die weder akut noch schmerzhaft sind, darf der Behandlungsanspruch eingeschränkt werden. Der Anspruch reduziert sich dann auf Leistungen, die zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Eine Behandlung ist immer dann zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich, wenn bei Nichtbehandlung eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes, Folgeerkrankungen oder dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen.
6
1.5.3. Datenschutz bei Aufenthalt ohne gültige Papiere Sowohl ein Antrag einer Person auf Krankenhilfe nach SGB XII als auch ein vom Krankenhaus gestellter Kostenerstattungsantrag führen dazu, dass der Fall den Behörden bekannt wird. Anders als Ärzte (Schweigepflicht) und Krankenhausverwaltung (Datenschutz) ist das Sozialamt berechtigt und auch verpflichtet, den gegenwärtigen und künftigen Aufenthalt des Kranken der Ausländerbehörde zu melden (§ 87 AufenthG / § 76 AuslG / § 68 SGB X). 1.5.4. Nach vier Jahren: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungsberechtigte erhalten nach mindestens vier Jahren Bezug von Leistungen nach AsylbLG gemäß § 2 AsylbLG Leistungen zum Lebensunterhalt und zur medizinischen Versorgung, deren Umfang und Höhe der Sozialhilfe für Deutsche entspricht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betroffenen ihren Aufenthalt in Deutschland nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, wenn ihnen z.B. wegen Krankheit eine freiwillige Ausreise nicht zumutbar ist. Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG und nach SGB XII erhalten seit 01.01.2004 gemäß § 264 SGB V Chipkarten und Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Wahl. Dort besteht Anspruch auf Krankenbehandlung wie für deutsche gesetzlich Krankenversicherte, so dass beispielsweise auch Einschränkungen beim Zahnersatz unzulässig sind. Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG oder nach SGB XII, die seit 01.01.2004 gemäß § 264 SGB V Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, müssen – ebenso wie Sozialhilfeberechtigte, die schon bisher Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind – seit 01.01.2004 die üblichen Zuzahlungen (10.- Euro bei Arzt, Apotheke, Krankenhaus etc.) in Höhe von bis zu 2 % des Sozialhilferegelsatzes im Jahr leisten. Die 2 % Obergrenze beträgt für Alleinstehende und Haushaltsgemeinschaften gleichermaßen 71,04 Euro, in 2005 82,80 Euro. Ist der Betrag erreicht, muss die Kasse für den Rest des Jahres einen Befreiungsausweis ausstellen und evtl. zuviel geleistete Zuzahlungen zurückerstatten.
2. Informationen zu sexuell übertragbaren Krankheiten 2.1. Sexuell übertragbare Krankheiten Jede Krankheit, die durch Geschlechtsverkehr übertragen werden kann, wird als sexuell übertragbare Erkrankung bezeichnet. Es gibt verschiedene sexuell übertragbare Krankheiten. Dazu gehören HIV/AIDS, Hepatitis, Syphilis, Gonorrhöe, Chlamydien, Herpes und Trichomonaden. Jeder Mensch, der sich beim Sex nicht schützt, kann diese Krankheiten bekommen. Oft sieht man dem Partner/der Partnerin nicht an, dass er/sie infiziert ist. Wie kann man sich anstecken? Sexuell übertragbare Krankheiten werden vor allem (aber nicht nur) durch Sex weitergegeben. Sie werden durch bestimmte Viren und Bakterien ausgelöst. Wenn jemand infiziert ist, finden sich diese Viren und Bakterien v.a. in den folgenden Körperflüssigkeiten: Blut Sperma Scheidenflüssigkeit Muttermilch Die Viren werden mittels dieser Körperflüssigkeiten über die Schleimhäute von Penis, Scheide, Anus und Mund in den Körper aufgenommen. Beim sexuellen Verkehr kommen dann Sperma und Scheidenflüssigkeit in die Schleimhaut von Penis, Scheide, Mund und Anus. Besonders leicht anstecken kann man sich beim Vaginalsex, Oralsex und Analsex. Andere Übertragungswege für Viren und Bakterien: Die Benutzung von Spritzen, die von anderen Menschen bereits benutzt wurden (durch winzige Blutreste), z.B. bei Drogengebrauch. Die Übertragung von der Mutter auf das Kind während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder durch das Stillen. Bei manchen sexuell übertragbaren Krankheiten bilden sich Geschwüre oder Blasen, die durch Berührung ansteckend sind. 7
Bei anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen ist die Ansteckung im Schwimmbad oder auf der Toilette möglich, wenn mehrere Menschen dasselbe Handtuch oder denselben Waschlappen benutzen (z.B. Trichomonaden). Auf diesem Weg kann aber HIV/AIDS nicht übertragen werden. Das Vorhandensein mehrerer oder anderer sexuell übertragbarer Erkrankungen vergrößert das Risiko einer Ansteckung mit HIV/AIDS, weil das HI-Virus leichter in die Haut eindringen kann, wenn diese bereits entzündet oder verletzt ist.
2.2. HIV und AIDS 2.2.1. Was ist HIV? Was ist AIDS? Als HIV-positiv wird jede Person bezeichnet, bei der das Humane Immundefizienz-Virus (HIV) direkt oder indirekt im Blut nachgewiesen wurde. Tage bis Monate nach der Ansteckung mit dem HI-Virus kann es zur akuten HIV-Erkrankung kommen: Die Symptome sind unspezifisch und denen eines grippalen Infektes ähnlich. Es folgt ein krankheitsfreies Intervall von mehreren Jahren bis Jahrzehnten. In dieser Situation ruht die HIV-Infektion jedoch nicht. Vielmehr handelt es sich um einen fortschreitenden Verlauf, bei dem jeden Tag Milliarden neuer Viren entstehen bzw. abgetötet werden. In späteren Stadien kommt es zunehmend zu typischen Beschwerden. Das Vollbild einer AIDS-Erkrankung ist von Gewichtsabnahme, schweren Infektionserkrankungen und bestimmten Krebsarten gekennzeichnet. Durch gezielt gegen die Vermehrung des HI-Virus wirkende – so genannte antiretrovirale – Medikamente können der Ausbruch bzw. das Fortschreiten der HIV-Infektion heutzutage sehr lange hinausgezögert werden. Eine HIV-Infektion wird mittels Antikörpern diagnostiziert, die gegen HI-Viren gerichtet sind. Sind solche Antikörper im Körper vorhanden, müssen HI-Viren in den Körper eingedrungen sein, der Test wird dann als positiv bezeichnet. Um Sicherheit zu gewinnen, sollten drei Monate nach einer möglichen Ansteckung bis zum HIV-Antikörper-Test vergehen. Diese Zeit etwa braucht der Körper, um Antikörper zu bilden. Heutzutage ist auch ein schneller, aber kostenintensiver Direktnachweis des Virus möglich, der aber leider auch falsch-positive Ergebnisse anzeigen kann. Daher ist es besser 12 Wochen nach einer Risikosituation abzuwarten und dann den HIV-Antikörper-Test z.B. beim Gesundheitsamt zu machen. 2.2.2. Übertragungswege Das HI-Virus wird durch Kontakt mit den Körperflüssigkeiten Blut, Sperma, Vaginalsekret sowie Liquor (Flüssigkeit im Nervensystem) und Muttermilch übertragen. Mögliche Eintrittspforten sind frische, noch blutende Wunden und Schleimhäute (Bindehaut, Mund-, Nasen, Vaginal- und Analschleimhaut) bzw. nicht ausreichend verhornte, leicht verletzliche Stellen der Außenhaut (Eichel, Innenseite der Vorhaut). Als häufigste Infektionswege sind der Vaginal- oder Analverkehr ohne Verwendung von Kondomen zu nennen sowie die Benutzung nicht steriler Spritzen beim intravenösen Drogenkonsum. Oralverkehr gilt nach jüngsten Studien als weniger infektiös. Auch ist hier anscheinend nur der aktive Partner gefährdet. Eine Ansteckung ist vor allem dann möglich, wenn dabei Sperma oder Menstruationsblut auf die Mundschleimhaut gelangt. Homosexuelle Männer gelten als Risikogruppe, da Analverkehr in dieser Personengruppe eher verbreitet ist als in der Gruppe der Heterosexuellen. Wie hoch das Risiko beim Geschlechtsverkehr ist, hängt vor allem von der Viruskonzentration in der Samenflüssigkeit, im Scheidensekret und der Viruslast im Blut des HIV-positiven Sexualpartners ab. Diese ist unmittelbar nach der Infektion, bevor sich ausreichend Antikörper gebildet haben, besonders hoch, nimmt dann aber zunächst ab und steigt in späten Stadien der Erkrankung wieder an. Wie sich bei aktuellen Studien gezeigt hat, ist das Infektionsrisiko für beschnittene Männer geringer. Die Beschneidung führt durch die Entfernung der Vorhaut zu einer geringeren Angriffsfläche für das Virus. Bluttransfusionen sind ebenfalls eine mögliche Infektionsquelle, die allerdings heute in Deutschland durch die 1985 eingeführten Routine-Untersuchungen der Blutspender kaum noch Bedeutung hat. Aber auch hier ist ein Risiko vorhanden, da zwischen Ansteckung des Spenders und der Nachweisbarkeit von Antikörpern im HIV-Test bis zu drei Monate verstreichen können. Daher werden alle Blutspenden auch auf die Anwesenheit des HIV mittels PCR (spezielles gentechnisches Verfahren) getestet, um diese diagnostische Lücke zu schließen. Das Risiko einer Infektion eines Kindes durch eine HIV-infizierte Mutter während der Schwangerschaft oder während der Geburt wird ohne Behandlung auf 15 bis 30 % geschätzt. Bei bekannter HIV-Infektion der Mutter kann das Risiko einer Übertragung auf das Kind durch die Gabe antiretroviraler Medikamente und die Geburt durch Kaiserschnitt auf weniger als 2 % vermindert werden. Eine Übertragung des Virus beim Stillen ist ebenfalls möglich. 8
3. Informationen zum Ausländerrecht 3.1. Das Zuwanderungsgesetz (gültig seit 01.01.2005) Durch das neue Gesetz wurde das Ausländergesetz (AuslG) durch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ersetzt. Das AufenthG gilt aber nicht für EU-Bürger und deren Familienangehörige. Für diese gilt das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit. 3.1.1. Mögliche Aufenthaltstitel Das Gesetz ist sehr komplex. Seit 2005 gibt es nur noch 3 Aufenthaltstitel: Das Visum (§§ 4-6 AufenthG), die Aufenthaltserlaubnis (§§ 16-36 AufenthG; immer befristet für 6 Monate bis 3 Jahre) zu einem bestimmten Zweck des Aufenthaltes in Deutschland, die Niederlassungserlaubnis (immer unbefristet) ohne Bedingungen und Auflagen. Daneben gibt es weiterhin für Asylbewerber: Aufenthaltsgestaltung (befristet) und Bescheinigung „Aussetzung der Abschiebung“ = „Duldung“. Die ausländerrechtliche Erfassung ist die sog. „Fiktionsbescheinigung“ (§ 81 AufenthG). Die „Duldung“ (§ 60 AufenthG) ist kein Aufenthaltstitel, sondern nur das offizielle Anerkenntnis, dass eine Person nicht abgeschoben werden kann. Als Konsequenzen für die Betroffenen besteht Residenzpflicht, Leistungsbeschränkung gemäß AsylbLG und evtl. nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt. Bei den zu prüfenden Abschiebehindernissen im Asylverfahren handelt es sich entweder um zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse (AufenthG § 60(2)-l(7), früher § 53 AuslG) oder um inlandsbezogene Abschiebungshindernisse (Vollstreckungshindernisse) im Sinne AufenthG § 60a(2). Beispiele für zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse sind drohende Todesstrafe, Folter, willkürliche Gewalt, nicht behandelbare schwere Krankheit (AIDS) sowie sonstige konkrete und erhebliche Gefahren für Leib und Leben. Entscheidende Behörde (im Asylverfahren) bei zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen ist das Bundesamt BAMF, die örtlich zuständige Ausländerbehörde muss das BAMF beteiligen. Beispiele für inlandsbezogene Abschiebungshindernisse gemäß AufenthG § 60a(2) können eine fehlende Verkehrsanbindung sein, aber auch die Gefahr für Leib und Leben durch den eigentlichen Abschiebevorgang. Für die Prüfung inlandsbezogener Abschiebungshindernisse bleibt üblicherweise die örtliche Ausländerbehörde zuständig. 3.1.2. Aufenthaltserlaubnis Sie ist befristet auf 6 Monate bis 3 Jahre und wird für die in Abschnitt 3 bis 6 des Gesetzes aufgezählten Zwecke erteilt: Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre und politische Gründe sowie familiäre Gründe. Neu ist § 7 Abs. 1 Satz 2: Besondere Aufenthaltsrechte. Danach kann ausnahmsweise auch in nicht vom Gesetz genannten Fällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. 3.1.3. Niederlassungserlaubnis Sie ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, mit welchem u.a. selbständige Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Voraussetzung: 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis (3 Jahre, wenn mit Deutscher/m verheiratet, und 7 Jahre bei humanitären Aufenthaltserlaubnissen). Der Lebensunterhalt muss gesichert und 60 Monate in die Rentenkasse einbezahlt worden sein. Bezüglich der strafrechtlichen Verurteilung sind bestimmte gesetzliche Regelungen maßgebend. Wichtig: Wer nach dem alten Ausländergesetz eine „unbefristete Aufenthaltserlaubnis“ oder „Aufenthaltsberechtigung“ hatte, ist automatisch Besitzer einer „Niederlassungserlaubnis“. Man braucht das Dokument nicht umzutauschen.
9
3.1.4. Einbürgerung / Voraussetzungen 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland leben. Die Sicherung des Lebensunterhalts muss gewährleistet sein. Kenntnisse der deutschen Sprache, nachgewiesen durch einen Sprachtest. Nicht vorbestraft sein, wobei Vorstrafen erst ab einer bestimmten Grenze schädlich sind.
3.2. Wichtige Neuerungen durch das 2. Änderungsgesetz von 2007 Ehegattennachzug zu Ausländern und Deutschen nur noch bei vor der Einreise nachgewiesenen Deutschkenntnissen (§§ 28 und 30 AufenthG), Mindestalter beider Ehegatten 18 Jahre. Einmalige Stichtagsregelung für gesetzliches Bleiberecht (Antrag bis 28.05.2007), aber kein Bleiberecht für alte, kranke und behinderte Menschen. Ausnahme: Der Lebensunterhalt ist gesichert. Ausweitung des § 2 AsylbLG auf 48 Monate (= 4 Jahre). Erst dann können Leistungen nach dem SGB XII erhalten werden. 3.3. Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Sozialleistungen und rechtliche Möglichkeiten gegliedert nach Aufenthaltstiteln Zielgruppen
Aufenthaltsstatus / Bleiberecht
Sozialleistungen
Recht auf Familienzusammenführung/ Arbeitserlaubnis
Familienleistungen: Kinder- / Erziehungsgeld / Unterhaltsvorschuss
Asylsuchende
Aufenthaltsgestattung für die Dauer des Verfahrens (§ 55 AsylVfG)
Essenspakete bzw. Chipkartenaufladun g in Gemeinschaftsunterkünften; Arbeitserlaubnis nach 1 Jahr (AsylVfG § 61, II) AsylbLG
keine Familienzusammenführung / Arbeitserlaubnis nach 1 Jahr
keine
Asylberechtigte nach Art. 16a GG AE § 25 I AufenthG + GFK Flüchtlinge nach § 60 I AufenthG AE § 25 +
nach 3 Jahren Überprüfung, ob Verfolgung noch vorliegt, (NE), ansonsten Widerrufsverfahren möglich, ansonsten Niederlassungserlaubnis; Reiseausweis für Flüchtlinge
ALG I + II oder SGB XII
Familienasyl, Rechtsanspruch auf Kinder (bis 18 Jahre) und Ehegattennachzug / Arbeitserlaubnis
alle Leistungen möglich wie bei freizügigkeitsberechtigten Ausländern oder Deutschen
Menschen mit Abschiebeschutz § 60 II-VII (zielstaatenbezogene Abschiebehindernisse)
AE § 25 III + Widerruf möglich; nach 7 Jahren NE beantragen, wenn Integrationskurs, eigenes Einkommen, 5 Jahre gearbeitet, keine Strafe, fester Wohnsitz
ALG I + II oder SBG XII
Familienzusammen führung braucht besondere Begründung, § 29 III Satz 1 AufenthG / Arbeitserlaubnis möglich
nur wenn 3 Jahre in Deutschland, mind. Minijob, ALG I oder Elternzeit
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AE § 25 IV Satz 1
vorübergehender Aufenthalt
AsylbLG
keine Familienzusammenführung nach § 29 III, Satz 2 / Arbeitserlaubnis möglich
nur wenn 3 Jahre in Deutschland + mind. Minijob, ALG I, Elternzeit
AE § 25 IV Satz 2 +
außergewöhnliche Härtefälle
ALG I + II oder SGB XII
kein Familiennachzug / Arbeitserlaubnis
nur wenn 3 Jahre in Deutschland, Minijob, ALG I oder Elternzeit
AE § 25 V +
Ausreisehinderniss e
AsylbLG
kein Familiennachzug / Arbeitserlaubnis möglich, aber Arbeitsmarktprüfun g
wie oben
Bürgerkriegsflüchtli nge Nach § 23 I
Aufenthalt vorübergehend, festgelegt durch Innenministerkonfe renz
ALG I + II oder SGB XII
Familienzusammenführung bei besonderer Begründung / Arbeitserlaubnis nach Arbeitsmarktprüfung möglich
wie oben
Kontingentflüchtlinge nach §23 II, NE
seit Sommer 2006 Punktesystem bei Einwanderungsantr ägen
ALG I + II oder SGB XII, Wohngeld
Familiennachzug nur bei eigener sozialer Absicherung / Arbeitserlaubnis
alles, wie bei freizügigkeitsberechtigten Ausländern oder Deutschen
Duldung § 60a = Bescheinigung Aussetzung der Abschiebung
Einweisung in Ausreisezentren + Arbeitsverbot als Auflage möglich
AsylbLG
keine Familienzusammen führung; bei fehlender Mitwirkung bzgl. Passbeschaffung behördliche Restriktionen möglich / Arbeitserlaubnis nach 1 Jahr nach Arbeitsmarktprüfung
keine
Erstellt von: Bettina Gütschow, ev.Theologin, Dipl.-Soz.-Päd, Münchner Arbeitslosenzentrum.
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3.4. HIV/AIDS als Abschiebehindernis / oder verhindert die HIV-Infektion eine Abschiebung? HIV-positive bzw. an AIDS erkrankte Ausländer, die keinen geregelten Aufenthaltsstatus haben, können nur dann in Deutschland bleiben, wenn in ihrer Person ein gesetzliches Abschiebungshindernis vorliegt.
3.4.1. Allgemeines zum Abschiebehindernis Ausländer, die zur Ausreise verpflichtet sind, werden abgeschoben, wenn sie der Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachkommen. In diesem Stadium kommen Abschiebungshindernisse zum Tragen. Damit kommt es aber nicht zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, sondern zur Erteilung einer Duldung. Duldung bedeutet Aussetzung der Abschiebung. Für das Feststellen von Abschiebungshindernissen kann sowohl die Ausländerbehörde als auch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zuständig sein.
3.4.2. Krankheit als Abschiebehindernis Vorübergehende Krankheiten können für eine gewisse Zeit, wenn die Person nicht fähig ist zu reisen, ein sog. „tatsächliches Abschiebungshindernis“ darstellen. Ist die Krankheit geheilt oder die Weiterbehandlung im Heimatland möglich, hat die Ausreise zu erfolgen bzw. wird die Abschiebung durchgesetzt. Krankheiten wie AIDS oder chronische Niereninsuffizienz sind nicht heilbar. Hier geht es um die Frage, ob die Krankheit im Heimatland behandelbar ist. Es kann von einer Abschiebung abgesehen werden, wenn für den Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Das Bundesverwaltungsgericht geht von einer erheblichen Gefahr aus, wenn im Heimatland eine Verschlimmerung der Krankheit droht, weil nur unzureichende medizinische Versorgung gewährleistet ist. Allerdings muss diese Verschlimmerung innerhalb kurzer Zeit eintreten oder aber der baldige Tod zu erwarten sein, insbesondere wenn eine bereits begonnene medikamentöse Therapie abgebrochen würde. Unproblematischer ist das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses eher, wenn sich der Erkrankte bereits in einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium befindet. Hat jemand mit der Therapie bereits begonnen und ist im Heimatland keine Möglichkeit zur Weiterbehandlung vorhanden oder diese für ihn finanziell unerschwinglich, so liegt in seiner Person ein Abschiebungshindernis vor. Die Gerichte beziehen sich zur Darstellung über die medizinische Versorgung im Heimatland oft auf Stellungnahmen der Deutschen Botschaften. Diese sind jedoch häufig vage und beschränken sich auf die Feststellung, dass es eine Behandlungsmöglichkeit in Spezialkliniken gegen Bezahlung gibt. Anwälte sollten daher Gutachten von Organisationen wie Medico International und Ärzte ohne Grenzen sowie des Missionsärztlichen Instituts Würzburg vorlegen. Auch die Deutsche AIDS-Hilfe veröffentlicht Stellungnahmen zur medizinischen Situation verschiedener Länder unter www.aids-laenderberichte.de. Im Allgemeinen zeichnet sich eine negative Tendenz in der Rechtsprechung ab, oft wird argumentiert, dass die Erkrankung im Heimatland eine Vielzahl von Menschen betrifft, und daher der Abschiebungsschutz nicht im Rahmen einer Einzelentscheidung getroffen werden könne. Menschen, die sich noch im Anfangsstadium der HIV-Infektion befinden und keine Medikamente benötigen, müssen mit einem ablehnenden Bescheid rechnen. In manchen Fällen erteilt die Behörde eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus „humanitären Gründen“, früher Duldung. Beim Vorliegen „tatsächlicher Abschiebungshindernisse“, z.B. wenn die Identität der Person ungeklärt ist, kein Pass vorliegt oder davon ausgegangen wird, dass sie sich nicht ausreichend bemüht hat, in den Besitz eines Passes zu gelangen, muss sie mit Schwierigkeiten beim Erhalt von Sozialleistungen und Arbeitserlaubnis rechnen.
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4. Beratungsstellen und Informationsangebote für MigrantInnen Es gibt in Freiburg mehrere nicht-staatliche Organisationen und Beratungsstellen speziell für MigrantInnen. Dort erhalten Sie Information, Beratung und Orientierungshilfe in vielen Lebensfragen. Die MitarbeiterInnen der Anlaufstellen beraten Sie auch in verschiedenen Sprachen. Genauere Informationen zum Angebot der einzelnen Anlaufstellen finden Sie bei der jeweiligen Adresse. 4.1. Migrationserstberatungsstellen (MEB) in Freiburg Die Migrationserstberatung (MEB) in Freiburg wird vom Caritasverband Freiburg-Stadt e.V. in gemeinsamer Trägerschaft mit dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Freiburg e.V., dem Diakonischen Werk Freiburg und dem Südwind Freiburg e.V. organisiert: Caritasverband: Fachdienst Migration im Komturhof Die Caritas informiert auch zu Sprachkursen und veranstaltet selbst Sprachkurse und Integrationskurse. Für Schulkinder gibt es eine Hausaufgabenbetreuung und Sprachförderung sowie eine Beratung für Frauen. Komturstraße 36, 79106 Freiburg Tel. 0761-504780 Sprachen: Französisch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch, Italienisch VAG: Linie 5 Eichstetter Straße oder Komturplatz, Linie 2 Okenstraße - Migrationserstberatung Beratung für neu zugewanderte MigrantInnen bis ca. drei Jahre nach Einreise, Vermittlung in Deutsch- und Integrationskurse. Frau Göller-Obhof, Tel. 0761-5047816 Frau Winsemann-Kliemann, Tel. 0761-50478-18 Sprechstunde: Mo 15.00 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung - Nachholende Beratung / Caritas Sozialdienst Für MigrantInnen, die sich seit mehr als drei Jahren in Deutschland aufhalten. Frau Elisabeth Wirth-Krieger, Tel. 0761-50478-13 Sprechstunde: Mi 15.00 – 17.00 Uhr, Do 10.00 – 12.00 Uhr - Anlaufstelle für Frauen aus Nicht-EU-Ländern Beratung für Migrantinnen und binationale Paare, Veranstaltungen/Angebote für Migrantinnen. Frau Patricia de Santiago-Blum, Tel. 0761-50478-13 Sprechstunde: nach Vereinbarung - Sozialdienst für Flüchtlinge Beratung für Asylsuchende und Flüchtlinge, Deutschkurse für Flüchtlinge. Herr Michael Schmitz-Steinhäuser, Tel. 0761-50478-17 Sprechstunde: Do 14.00 – 17.00 Uhr Diakonisches Werk: Fachdienst für Flüchtlinge Die Asylarbeit beim Diakonischen Werk bietet für Flüchtlinge Beratung zu Fragen des Aufenthalts an. Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben. Dreisamstraße 3, 79098 Freiburg Frau Andresen, Tel. 0761-36891-137 Email:
[email protected] Telefonsprechzeiten: Di & Do 9.00 – 11.00 Uhr Sprachen: Englisch, Französisch VAG: Linie 2/3/5 Holzmarkt
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Deutsches Rotes Kreuz: Migrationserstberatungsstelle im Komturhof Komturstraße 36, 79106 Freiburg Frau Martina Eichert-Armbruster, Tel. 0761-5035815 Sprechstunde: 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung VAG: Linie 5 Eichstetter Straße oder Komturplatz, Linie 2 Okenstraße Südwind Freiburg e.V. – Verein für soziale und interkulturelle Arbeit „Südwind“ bietet Deutschen und Migrantinnen den Raum für interkulturelle Begegnung. Für ausländische Kinder und Jugendliche werden Hausaufgabenhilfen und Freizeitangebote gemacht. Es gibt eine Beratung zu Rechts- und Sozialfragen. Der Bereich kultureller Veranstaltungen ist vielfältig, es werden Sprach-, Koch- und Nähkurse für Frauen angeboten. - Geschäftsstelle Faulerstraße 8, 79098 Freiburg Tel. 0761-405555 VAG: Linie 27 Faulerbad - Migrationserstberatung Komturstraße 36, 79106 Freiburg Frau Luma Al-Alusi, Tel. 0761-5035816 Sprechstunde: Mi 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung VAG: Linie 5 Eichstetter Straße oder Komturplatz, Linie 2 Okenstraße - Frauen- und Kulturarbeit Lorettostraße 42, 79100 Freiburg Tel. 0761-4019805 VAG: Linie 27 Mercystraße 4.2. Migrationserstberatungsstellen der umliegenden Landkreise 4.2.1. Migrationserstberatung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Migrationserstberatungsstelle Caritas Verband Breisgau-Hochschwarzwald e.V. Alois-Eckert-Straße 6, 79111 Freiburg Frau Elfriede Wacker, Tel. 0761-8965-443 Sprechstunden in: Müllheim, Moltkestraße 14 Tel. 07631-748277-0 Mo 10.00 – 12.00 Uhr Freiburg, Alois-Eckert-Straße 6 Tel. 0761-8965-443 Di 10.00 – 12.00 Uhr Breisach, Kolpingstraße 14 Mi 11.00 – 12.30 Uhr Zuständig für: Dreisamtal, Hexental, Umkirch, March, Bötzingen, Breisach, Müllheim, Neuenburg. Migrationserstberatung Diakonisches Werk im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Hauptstraße 28, 79822 Titisee-Neustadt Herr Bernhard Beier-Spiegler, Tel. 07651-9399-0 Termine nach Vereinbarung Zuständig für: Breitnau, Eisenbach, Feldberg, Friedenweiler, Hinterzarten, Lenzkirch, Löffingen, Schluchsee, St. Märgen, St. Peter und Titisee-Neustadt. 14
Migrationserstberatung Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Müllheim e.V. Südring 13b, 79189 Bad Krozingen Frau Marie-Luise Weirich, Tel. 07633-933389-69 Sprechstunde: Mi & Fr 10.00 – 12.00 Uhr, ansonsten nach Vereinbarung Zuständig für: Schallstadt, Ebringen, Pfaffenweiler, Bollschweil, Ehrenkirchen, Bad Krozingen, Staufen, Münstertal, Sulzburg, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Heitersheim, Eschbach, Hartheim, Norsingen. 4.2.2. Migrationserstberatung im Landkreis Emmendingen Deutsches Rotes Kreuz Freiburgerstraße 12, 79312 Emmendingen Herr Gert Suchanka, Tel. 07641-460158 Sprechstunde: Mo 13.30 – 16.30 Uhr, Mi 14.00 – 16.00 Uhr, Do 9.00 – 12.00 Uhr, ansonsten nach Vereinbarung Zuständig für: Emmendingen, Teningen, Bahlingen, Kenzingen, Herbolzheim, Rheinhausen, Riegel, Sasbach, Sexau, Wyhl, Endingen, Weisweil, Malterdingen, Forchheim. Caritasverband Emmendingen Lessingstraße 36/1, 79312 Emmendingen Frau Susanne Kissler, Tel. 07641-9214-119 Termine nach Vereinbarung sowie folgende Außensprechstunden: Sprechstunden in: Rotes Haus in Waldkirch Emmendinger Straße 3, 79183 Waldkirch 1. und 3. Do im Monat 9.00 – 12.30 Uhr, ansonsten nach Vereinbarung Haus des Gastes in Elzach 79215 Elzach 2. und 4. Do im Monat 10.30 – 11.30 Uhr Zuständig für: Elzach, Biederbach, Winden, Gutach, Simonswald, Waldkirch, Freiamt, Denzlingen, Vörstetten, Reute. 4.2.3. Migrationserstberatung im Ortenaukreis Sozialdienst in der Staatlichen Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber Lise-Meitner-Straße 27, 77652 Offenburg Tel. 0781-639236-5 Migrationserstberatung Diakonisches Werk im Ortenaukreis Okenstraße 8, 77652 Offenburg Herr Giles Stacey, Tel. 0781-9222-17 Sprechstunde: Mo & Di vormittags, Fr nach Vereinbarung Frau Sibylle Zeiser, Tel. 0781-9222-22 Sprechstunde: nach Vereinbarung Migrationserstberatung Caritasverband Offenburg e.V. Okenstraße 26, 77652 Offenburg Herr Walter Nickert, Tel. 0781-7901-43 Sprechstunde: Do 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Migrationserstberatung Diakonisches Werk Kehl Friedhofstraße 1, 77694 Kehl Herr Giles Stacey, Tel. 07851-1618 Sprechstunde: Mo nachmittags, Mi, Do 15
4.3. Beratungsstellen und Initiativen für Flüchtlinge SAGA – Südbadisches Aktionsbündnis gegen Abschiebung SAGA, das südbadische Aktionsbündnis gegen Abschiebung, informiert und berät Flüchtlinge zum Asylgesetz, zur Aufenthaltssituation, zu Abschiebung. Sie erhalten bei SAGA Unterstützung und Informationen, um Ihre soziale, medizinische und sprachliche Situation zu verbessern. Beratung für Flüchtlinge: „Mini-Rasthaus“, Adlerstraße 12, 79098 Freiburg Tel. 0761-2088408 Jeden Mi 16.00 – 18.00 Uhr VAG: Linie 1/3/5/27 Stadttheater SAGA, Kronenstraße 16a (Hinterhaus), 79100 Freiburg Tel. 0761-74003 Jeden Fr 17.00 – 20.00 Uhr VAG: Linie 3/5 Reiterstraße, Linie 27 Hummelstraße - Notruftelefon für Flüchtlinge: 0761-24633 Telefonnummer hinterlassen, eine MitarbeiterIn von SAGA ruft zurück. „Rasthaus“ Das „Rasthaus“ ist ein Projekt für Menschen ohne Papiere. Hier werden Flüchtlinge beraten und es werden Sprachkurse angeboten. Es handelt sich um ein Unterstützungsnetzwerk für Personen, die sich ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhalten. Im „Mini-Rasthaus“, Adlerstraße 12, 79098 Freiburg Tel. 0761-2088408 VAG: Linie 1/3/5/27 Stadttheater „Medinetz“ „Medinetz“ vermittelt medizinische Hilfen für Menschen mit Aufenthalt ohne Papiere und für Flüchtlinge, die keine Krankenhilfe erhalten, oder für andere, die keine Krankenversicherung haben. Im „Mini-Rasthaus“, Adlerstraße 12, 79098 Freiburg Tel. 0761-208833 Sprechzeiten: Di 16.00 – 18.00 Uhr VAG: Linie 1/3/5/27 Stadttheater amnesty international Südbaden Amnesty international ist eine Menschenrechtsorganisation, die Flüchtlinge im Asylverfahren unterstützt und die Beratung anbietet. Dort erhalten sie auch Adressen von kompetenten RechtanwältInnen für Asylrecht. Basler Straße 20, 79100 Freiburg Tel. 0761-75215 Öffnungszeiten des Büros: Di 20.00 – 22.00 Uhr, Do 20.00 – 21.00 Uhr Sprachen: Englisch, Französisch VAG: Linie 2/3/5 Johanneskirche 4.4. Psychologische und gesundheitliche Hilfen Gesundheitszentrum Migration des Deutschen Roten Kreuzes Flurstraße 2, 79114 Freiburg Tel. 0761-7964125 16
Email:
[email protected] Öffnungszeiten: Mo – Fr vormittags, Mi & Do nachmittags VAG: Linie 1 Am Bischofskreuz Projekt FluG/Flucht und Gesundheit: Kooperationsprojekt des Deutschen Roten Kreuzes, Landesverband Baden, der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. und des Gesundheitsamtes Karlsruhe Das Projekt hat die Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung bei Flüchtlingen zum Ziel. Die Projektstandorte sind neben Karlsruhe und Freiburg, Villingen-Schwenningen, Emmendingen und Offenburg. Projektleitung: - Landesverband Badisches Rotes Kreuz Schlettstadter Straße 31-33, 79110 Freiburg Frau Dr. Mölbert, Tel. 0761-88336251 - AIDS-Hilfe Freiburg e.V. Büggenreuterstraße 12, 79106 Freiburg Frau Annette N.-Sprotte, Tel. 0761-276924 - Gesundheitsamt Landkreis Karlsruhe Beiertheimer Allee 2 76137 Karlsruhe Frau Pia Grau-Christensen, Tel. 0721-9365857 Refugio-VS – Kontaktstelle für traumatisierte Flüchtlinge e.V. Klosterring 1, 78050 Villingen-Schwenningen Tel. 07721-504155 Email:
[email protected] 4.5. Beratungsstellen und Informationsangebote zu HIV/AIDS und STD AIDS-Hilfe Freiburg e.V. Die AIDS-Hilfe Freiburg e.V. bietet Information und Beratung für Frauen und Männer, für Betroffene, Angehörige und Freunde zu allen Fragen, die mit HIV und AIDS zusammenhängen. Büggenreuterstraße 12, 79106 Freiburg Tel. 0761-19411 (Beratung), 0761-276924 (Büro) Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 10.00 – 13.00 Uhr, Mo, Di, Do 15.00 – 17.00 Uhr, Mi geschlossen, Abendtermine nach Vereinbarung Sprachen: Englisch, Französisch, Türkisch, serbo-kroatisch, afrikanische Sprachen (Dolmetscherdienst auf Anfrage) VAG: Linie 5/10 Robert-Koch-Straße SKF-Treff – AIDS-Beratung für Frauen und Kinder Der SKF-Treff ist eine Beratungsstelle für HIV-positive Frauen und Kinder innerhalb des Sozialdienstes Katholischer Frauen. Die Mitarbeiterinnen beraten unabhängig von Nationalität und Konfession, kostenfrei und anonym. Angebot: - Beratungen bei medizinischen und psychosozialen Folgeproblemen der HIV-Infektion - Information über Behandlungs- und Beratungsmöglichkeiten - Begleitung und Beratung bei medizinischer Behandlung - Haus- und Klinikbesuche Colombistraße 17, 79098 Freiburg Tel. 0761-280031, VAG: Linie 1/3/5 Stadttheater, Linie 27 Stadttheater oder Fahnenbergplatz
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VIVA LA DONNA Viva la Donna ist ein Angebot der AIDS-Hilfe Freiburg e.V. und verschiedener Kooperationspartner nur für HIV-positive Frauen. Es werden regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema HIV mit medizinischen und psychologischen Fragestellungen auch in verschiedenen Sprachen angeboten und es gibt Workshops zu ausgewählten Themen. Viva la Donna ist ein Kooperationsprojekt, das die Versorgung von Frauen mit HIV und AIDS verbessern möchte. Es entstand vor einigen Jahren in Zusammenarbeit zwischen der AIDS-Hilfe Freiburg e.V., dem SKF-Treff (AIDS-Beratungsstelle für Frauen und Kinder), der damaligen Gemeinschaftspraxis Dr. med. PD Rump und Dr. med. S. Usadel in Freiburg sowie der Immunologischen Ambulanz der Universitätsklinik Freiburg. 4.6. Beratung für Frauen und bei Schwangerschaft Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. – Beratungsstelle für Frauen in Konfliktsituationen Der Sozialdienst katholischer Frauen bietet Schwangerenberatung, Mutter-Kind-Gruppen und Beratung und Betreuung von Familien in Freiburg an. Colombistraße 17, 79098 Freiburg Tel. 0761-2962330 VAG: Linie 1/3/5 Stadttheater, Linie 27 Stadttheater oder Fahnenbergplatz „Pro Familia“ – Beratungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V. Die Pro Familia bietet für Frauen und Männer medizinische, psychologische und soziale Beratung zu Ehe, Partnerschaft, Sexualität, Trennung und Scheidung, Empfängnisregelung, bei Schwangerschaft und Geburt und im Schwangerschaftskonflikt an. Humboldstraße 2, 79098 Freiburg Tel. 0761-296256 Sprechzeiten: Mo – Fr 9.00 – 12.00 Uhr, Mo – Do 14.00 – 18.00 Uhr, Fr 14.00 – 16.00 Uhr VAG: alle Straba-Linien Bertoldsbrunnen donum vitae Region Freiburg e.V. (anerkannte Beratungsstelle nach §§ 218/219) Bietet Schwangerschaftsberatung. Die Mitarbeiterinnen informieren über finanzielle und praktische Hilfen, helfen bei der Entscheidungsfindung, ein Kind zu bekommen, und sprechen dabei über rechtliche und medizinische Fragen. Eine Begleitung nach Schwangerschaftsabbruch/Geburt ist möglich. Leopoldring 7, 79098 Freiburg Tel. 0761-2023096 Öffnungszeiten: Mo – Fr 9.00 – 12.00 Uhr, Di & Mi 15.00 – 18.00 Uhr; Beratungsgespräche außerhalb der Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung. Sprachen: Englisch, Französisch VAG: Linie 2/10/14/27 Siegesdenkmal
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Helferkreis für werdende Mütter in Bedrängnis e.V. Kartäuserstraße 64a, 79102 Freiburg Tel. 0761-289700 Email:
[email protected] Sprechzeiten: Mo – Fr 10.00 – 12.00 Uhr VAG: Linie 1 Oberlinden oder Schwabentorbrücke „Haus des Lebens“ Immentalstraße 12, 79104 Freiburg Leiterin: Schwester Albana Lang, Tel. 0761-1562448 VAG: Linie 27 Immentalstraße Betreutes Wohnen für Schwangere und junge Mütter in schwierigen Lebenssituationen Frauenhorizonte – Gegen sexuelle Gewalt e.V. Die Mitarbeiterinnen sind Ansprechpartnerinnen für alle Frauen und Mädchen, die Opfer von sexueller Gewalt geworden sind. Frauenhorizonte hat sich zum Ziel gesetzt, den Opfern sexueller Gewalt umfassend zu helfen. Die Mitarbeiterinnen helfen in Krisensituationen, begleiten zur medizinischen Untersuchung, begleiten bei der Anzeigenerstattung zur Polizei und vermitteln auch erfahrene Rechtsanwältinnen. Baslerstraße 8, 79100 Freiburg Bürozeiten: Mo – Do 9.00 bis 18.00 Uhr, Fr 9.00 – 16.00 Uhr VAG: Linie 2/3/5 Johanneskirche in Notfällen nach akuter sexueller Gewalt (Vergewaltigung, Nötigung, sexuelle Belästigung) 24 Std. erreichbar: Tel. 0761-2858585 Frauen- und Mädchengesundheitszentrum e.V. (FMGZ) Das Frauengesundheitszentrum informiert und berät zu allen Frauengesundheitsthemen, wie z.B. Verhütung, Schwangerschaftskonflikten, gynäkologischen Erkrankungen, Zyklusstörungen, Krebserkrankungen. Die Kosten pro Beratungstermin betragen 30 Euro, Ermäßigungen sind möglich. Baslerstraße 8, 79100 Freiburg Tel. 0761-2021590 Öffnungszeiten: Mi 9.30 – 12.00 Uhr, Do 15.00 – 18.00 Uhr VAG: Linie 2/3/5 Johanneskirche Frauen- und Kinderschutzhaus Misshandelte und bedrohte Frauen und deren Kinder finden dort in akuter Notsituation Unterkunft und Schutz. Während des Aufenthalts erhalten die Frauen Beratung und Hilfe. Die Adresse des Hauses wird öffentlich nicht bekannt gegeben. Sprechzeiten: Mo – Fr 8.00 – 18.00 Uhr Tel. 0761-31072 Außerhalb der Sprechzeiten vermitteln Notruf (Tel. 110) und Telefonseelsorge (Tel. 0800-1110111 oder 0800-1110222) den Kontakt zum Frauenhaus.
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5. Gesundheitsämter: Landratsamt Emmendingen Gesundheitsamt Hochburgerstraße 24 79312 Emmendingen Tel. 07641/451-507 HIV-Test: 0761/2187-3224 Landratsamt Waldshut Gesundheitsamt Im Wallgraben 34 Tel. 07751/86-5125
LandkreisBreisgau-Hochschwarzwald Gesundheitsamt Sautierstraße 28 79104 Freiburg AIDS-Beratung: 0761/2187-3223 HIV-Test: 0761/2187-3224 Landratsamt Lörrach Gesundheitsamt Humboldstraße 12-14 Tel. 07621/410-514
6. HIV-BehandlerInnen und Kliniken: Universitätsklinik Freiburg Medizinische Klinik Immunologische Ambulanz Hugstetter Straße 55 79106 Freiburg Tel. 0761/270-3401 Schwerpunktpraxis in Kooperation mit der Infektiologie Freiburg Universitätsklinikum Freiburg, Medizinische Klinik Dr. med. Susanne Usadel Hugstetterstr. 55 79106 Freiburg Tel. 0761-3892720 Universitätsklinik Freiburg Station von Frerichs Hugstetter Straße 55 79106 Freiburg Pflegedienst: 0761/270-3584 Arztzimmer: 0761/270-3463 Universitätskinderklinik Ambulanz Mathildenstrasse 1 79106 Freiburg Tel. 0761-270-4407 Praxis PD Dr. med J.-A. Rump Merianstraße 5 79098 Freiburg Tel. 0761/2022880.
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