Presseartikel Wer bei der Gebäude-Versicherung auf s Detail Wert legt Kleingedrucktes mal genau betrachtet :Wasser- und Elementarschäden

December 4, 2016 | Author: Berthold Kolbe | Category: N/A
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Edward Nyari S.L. Ein Unternehmen der KnightVersicherungsgruppe Edward Nyari Apartado de Correos 336 Edif. Centro Commercial Perlamar Av. Gabriel Miró 34, Local 23 E-03710 Calpe/Alicante Tel 96 583 73 65 Fax: 96 96 583 55 81 Mobil: 629 658 324

Presseartikel Wer bei der Gebäude-Versicherung auf´s Detail Wert legt Kleingedrucktes mal genau betrachtet :Wasser- und Elementarschäden Wer viel Zeit, Geld und Herzblut in sein Eigenheim gesteckt hat, der setzt sich mit der dazugehörigen Gebäude- und Hausratversicherung auch gerne en detail auseinander. Wohneigentum zu versichern ist mit ein paar Hinguckern unproblematisch zu handhaben. Aber Achtung: Spanische Standardversicherungsverträge sind wohl für hiesige Verhältnisse ausgelegt, aber nicht immer auch für deutsche Ansprüche. Wenn man nur das Kleingedruckte zu deuten wüsste. Festzustellen ob eine mündliche Zusage auch tatsächlich versichert ist im Schadensfall oft zu spät. Was zählt sind Fakten Im Schadensfall zählen nicht nur die Namen großer Deutscher oder Schweizer Versicherungsunternehmen, was und vor allem wer hier dahintersteht ist das Entscheidende. Oft entpuppen sich diese Unternehmen als 100 %ige Ableger der deutschsprachigen Mütter. Das heißt Arbeitsstil - zum Beispiel in der Schadensregulierung - und Umgang - zum Beispiel die Kommunikation - sind an spanischen Maßstäben zu messen. Grundsätzlich gilt: mündliche Aussagen sind keine geeignete Form der Absicherung. Aus meiner Erfahrung können viele Versicherungsnehmer nicht einmal ihre Police vorweisen, weil sie vom jeweiligen Agenten nicht ausgehändigt wurde. Sollte der Agent wechseln oder tatsächlich einmal ein Schadensfall eintreten kann die Police im schlimmsten Fall gar nichts mehr Wert sein. Immer wieder vorgekommen: Abschlusssummen sind beispielsweise nicht mehr aktuell, der Versicherungsschein ist nicht mehr auffindbar, und die Versicherungsbedingungen ändern sich ständig.

Worauf Sie im Kleingedruckten unbedingt achten sollten:

1.) Was ist durch die Police abgedeckt: Ist neben Einbruchdiebstahl auch Vandalismus versichert? Oft werden Einbrecher mitten in Ihrem Unternehmen gestört, schaffen es aber nicht das Beutegut mitzunehmen - dennoch sind Schlösser oder Fenster kaputt. Oft schließen Versicherer deutlich den Bereich „Farbschmiererei“ aus.

Sind Elementarschäden abgedeckt? Wenn ja, in welcher Höhe? Und in welchem Umfang? Achten Sie auf Erdbeben, Hochwasser und Überschwemmung, Erdrutsch und Erdsenkung. Selbst spanische Versicherer schließen oft die letzten beiden Punkte aus. Bedenken Sie unbedingt das deutlich andere Risiko in Spanien! Versichern Sie sich gegebenenfalls auch gegen Gefahren. Wie zum Beispiel Feuer. Prüfen Sie, ob in der Police nur mittelbare oder auch unmittelbare Feuereinwirkungen wie zum Beispiel Verformungen durch Hitze abgesichert sind. Blitzschlag, Überspannung und Explosion, Rauch an Aussenanlagen (das sind beispielsweise Wege, Mauern, Terassen, Schwimmbäder, Poolkammern, Whirlpools.) gehören ebenfalls in der Police abgesichert. Prüfen Sie: Gibt es für Elementarschäden wie Sturm, Hagel und auch Regen Höchstgrenzen? Wie zum Beispiel für die Windstärke oder in gefallenen Litern pro Quadratmeter? Sind also Schäden wie sie zum Beispiel beim jährlich auftretenden „Gota fria“ gut auftreten versichert? Wie verhält sich die Police hinsichtlich der so genannten Folgeschäden? Sind umstürzende Bäume, Äste oder Masten und Pfähle und daraus resultierende Schäden ebenfalls abgedeckt?

Sind Wasserschäden abgedeckt? Es handelt sich hier um Schäden, die durch den Austritt von Leitungswasser aus allen wasserführenden Systemen und den hiermit verbundenen Einrichtungen (zum Beispiel Waschmaschinen, Schwimmbädern und möglichem Rückstau) entstehen. Suchen Sie im Kleingedruckten nach der Definition für Leitungswasser. Sind Wasser, Wasserdampf und auch vergleichbare Flüssigkeiten explizit benannt? Beziehen sich diese Flüssigkeiten auf Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung sowie auf die damit verbundenen sonstigen Einrichtungen und Anlagen, soweit diese der Versorgung des zu versichernden Objekts dienen? Hinterfragen Sie nötigenfalls auch ob als Leitungswasser das Wasser aus Schwimmbecken, Wasserbetten und Aquarien gilt. Bei den meisten spanischen Versicherern sind Wasserschäden nur bis zu einer Höhe von max. 10% des Gebäudewertes und weiteren 10% vom Hausrat versichert. Der Schaden kann aber deutlich höher ausfallen! Liegt ein (Leitungs)wasserschaden auch dann vor, wenn Sie bei einem Wasserausfall oder einer Sperrung durch die Gemeinde den Wasserhahn nicht ordnungsgemäß verschließen und aus diesem Grund einige Zeit später einen Schaden haben? Eine gute Versicherung deckt Ihnen auch diesen Schaden ab.

Kommunale Wasserleitungen oder Wasserleitungen in privaten Wohnungen ? Unterscheidet die Police in diese beiden Bereiche? Viele kommunale Leitungen gehen durch oder grenzen an Privateigentum und verursachen Schäden, die zunächst einmal nichts mit Ihren Eigentum zu tun haben. Leider können sie aber Ihr Haus oder Ihre Wohnung genauso in Mitleidenschaft ziehen wie eine „private“ Wasserleitung. Mancher Versicherer geht sogar soweit, dass er nur oberirdisch also über Putz verlegte Rohre versichert. Sind Reisekosten / Unterbringung abgedeckt? Oft entstehen Ihnen Reisekosten im Zusammenhang mit einem Schaden. Eventuell halten Sie sich zum jeweiligen Zeitpunkt nicht in ihrem Haus auf - sind beispielsweise auf Verwandtenbesuch in Deutschland. Sie müssen kurzfristig anreisen und das ist üblicherweise mit Anfahrtkosten verbunden. Schlimmstenfalls ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung für den Zeitraum der Schadensbehebung nicht bewohnbar. Sie müssen also anderweitig zum Beispiel in einem Hotel unterkommen und die Zeit überbrücken. Überprüfen Sie beim jeweiligen Versicherer ob und vor allem in welcher Höhe hier Anspruch geltend gemacht werden kann. Sind Löschschäden und Kosten verbunden mit Aufräumungsarbeiten abgedeckt? Löschschäden können in ihrer Summe den eigentlichen Schaden deutlich übersteigen. Bei vielen Versicherern wird hier ebenfalls die 10 % Regel angewendet wie bereits bei den Wasserschäden (Teil 1) beschrieben. Also: 10% des Gebäudewertes und 10 % des Haurats darf die Erstattung nicht übersteigen. Wägen Sie ab, ob für Sie eine solche Regelung Wichtigkeit hat. Sind Reparaturkosten abgedeckt? In der Regel ja. Üperprüfen Sie aber diesen Punkt und achten Sie unbedingt darauf in welcher Höhe die anfallenden Kosten abgedeckt sind. Übliche Formulierungen hierfür sind beispielsweise: „... Reparaturkosten (Klempner) für Leitungen, Speicher und sonstige Wasseranlagen, in denen der Schaden aufgetreten ist, werden bis zu einem Höchstbetrag von 80 durch diese Garantie abgedeckt.“ Prüfen Sie hier wiederum, ob die Höhe der Erstattung für Sie realistisch scheint. Ist Glasbruch abgedeckt? Prüfen Sie diesen Punkt. Oft zerbricht Scheibenglas bei einem Einbruch, weil Fenster oder Terassen als Ein- oder Ausstieg gewählt werden. Oder Ihre Tischplatte. Sie selber wissen am besten, was bei ihnen unter diese klausel fallen kann und schützenswert ist. Ist Glasbruch also abgedeckt? Wenn ja, in welcher Höhe und wichtig: gibt es einen Selbstbehalt?

2.) Schadensselbstbehalt Normalerweise errechnet sich der Selbstbehalt (Also die Summe, die Sie im Schadensfall selbst tragen) beim erweiterten Deckungsumfang am Gesamtschaden. Meist werden hier 10% angesetzt. Die meisten spanischen

Versicherungen legen dabei mindestens 150 zugrunde. Das bedeutet zum Beispiel bei einem Schaden in Höhe von 350.000 einen Schadensselbstbehalt von 35.000 . Kann also auch ganz schön ins Geld gehen. Es gibt aber auch Versicherungen, die diesen Schadensselbstbehalt nach oben begrenzen. Beispielsweise die IBERIA-Police von Hiscox mit einem maximalen Schadensselbstbehalt von 5.000. kalkulieren Sie diesen Selbstbehalt bei Ihrer persönlichen Budgetplanung mit ein. 3.) Vergleichen Sie die Karenzzeiten Überprüfen Sie ab wann die Versicherung gültig ist. Sofort oder erst nach einer Karenzzeit von häufig 30 Tagen ? Planen Sie Ihren nächsten „gota fria“ also bitte erst nach einem Monat..... 4.) Schadensregulierung Was Ihnen im Ernstfall ziemlich aufstoßen kann sind die Regulierungszeiten. Das Consortio de compensación de seguros kommt da ganz locker auf 4-6 Monate. Wer da andere Standards gewöhnt ist, kann in dieser Zeit ganz schön im Regen stehen. Nie vom schlimmsten auszugehen mag richtig sein, dennoch lohnt es sich gedanklich einen Schadensfall durchzuspielen. Speziell wenn das versicherte Objekt auch Ihre städnige wohnstatt ist. Die Mindestregulierungszeit liegt etwa bei 48 Stunden. Vergleichen lohnt sich. 5.) Sprache Eine deutschsprachige Police ist schon sehr wünschenswert. Die Versicherungsbedingungen (conditiones particulares) sollten möglichst ebenfalls auf deutsch vorliegen. Wer noch so gut spanisch oder englisch versteht wird bei diesen Texten ansonsten in die Knie gehen. Da alle in 1 -4( Punkt 1 in Teil 1 dieser Serie ) benannten Punkte nur dort zu finden sind - lieber auf Nummer sicher gehen. Sollten Sie eine Übersetzung erhalten achten Sie darauf, dass diese Übersetzung auch gültig ist. Ansonsten gilt nämlich der Originaltext. Und der kann erfahrungsgemäß deutlich von der oft freien Übersetzung abweichen. Die deutschsprachige Übersetzung hat dann keine Rechtsverbindlichkeit!

Zu guter Letzt noch ein paar Worte zum Consorcio de compensación de Seguros Es handelt sich hier um die obligatorische staatliche Versicherung. Sie tritt bei Elementarschäden ein. In dieses Konsortium zahlen alle am spanischen Markt aktiven Versicherungen regelmäßig einen Anteil ein um im Notfall wie zum Beispiel beim „gota fria“ Ansprüche über einen Gutachter abzuwickeln. Was ihre Versicherung darüber hinaus leistet ist für Sie wichtig. Geht sie beispielsweise in Vorleistung, wickelt sie direkt mit dem Consortio ab? Siehe auch Punkt 4. Im großen und ganzen gilt, sich das Kleingedruckte genauestens anzuschauen. Nehmen Sie sich dazu Zeit und vergleichen Sie !

Presseartikel Teil II Wer bei der Gebäude-Versicherung auf´s Detail Wert legt Aus dem Leben gegriffen:Wasserschäden treffen jeden. Nicht nur im Privathaushalt auch der gewerbliche Bereich bleibt davon nicht verschont. So ging es auch Horst Dörk und seiner Mannschaft. Innerhalb einer Nacht entstand ein Sachschaden von 3.000. Schuld war ein undichtes Rohr in der Küche. Wasser stand in der ganzen 340 qm großen Halle. Daneben waren Büro, Lager und Küche betroffen. Auch Wände hatten in der kurzen Zeit Wasser gezogen. Was war passiert? Morgens kommt Lilo Schmidt wie immer als erste ins Geschäft in Teulada. Irgendwas stimmt nicht, das fällt ihr gleich auf. Dass die Scheiben von innen beschlagen sind das gab es noch nie. Egal wie das Wetter war. Hatte es in der Nacht geregnet? Nein, davon wäre sie wachgeworden. Kaum war die Tür auf, lief ihr auch schon das Wasser entgegen. Die ebenfalls eintreffenden Kollegen machten sich schnell ans Werk. Ein Wasserschaden trifft eine Firma, die den Namen Haustechnik trägt nicht ganz so gravierend: Monteure und Techniker sind vor Ort und wissen sofort was zu tun ist. Die einzigste Stelle an der Wasser geführt wird, befindet sich in der Küche. Also wird hier kurzerhand das Wasser abgestellt. Und dann beginnt, was den ganzen Tag dauern sollte. Aufwischen, Aufräumen, Entsorgen. Viele Dinge die am Boden oder bodennah gelagert wurden wie zum Beispiel ganze Kartons mit Prospekten sind hinüber und müssen entsorgt werden. Am Tag drauf wird der am Vortag lokalisierte Schaden - ein gebrochenes Rohr - behoben. Alles in professioneller Eigenregie. Viele Ausstellungsstücke werden elektronisch betrieben. Zum Glück war der größte Teil davon deutlich höher gelagert als das Wasser stand. Sonst wäre der Schaden ganz klar höher ausgefallen. Glück im Unglück? Einen Wasserschaden kann jeden treffen. Im Privathaushalt genauso wie im gewerblichen Bereich. Wer sich ein wenig auskennt, greift zu den richtigen Mitteln. Wie hier in diesem Beispiel. Die ersten Handlungen entscheiden oft, wie hoch der Gesamtschaden nachher effektiv ausfällt. Kleinste Barrieren wie Sprachprobleme dürfen dabei nicht im Weg stehen. Prüfen Sie in Ihrer privaten oder gewerblichen Gebäude-und Hausratpolice die folgenden Punkte zum Thema Wasser: Sind Wasser, Wasserdampf und auch vergleichbare Flüssigkeiten explizit benannt? Beziehen sich diese Flüssigkeiten auf Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung sowie auf die damit verbundenen sonstigen Einrichtungen und Anlagen, soweit diese der Versorgung des zu versichernden Objekts dienen? Hinterfragen Sie nötigenfalls auch ob als Leitungswasser das Wasser aus Schwimmbecken, Wasserbetten und Aquarien zu Wasserschäden dazugezählt wird. Ganz wichtig: Fragen Sie nach der Schadensabwicklung. Gibt es dafür eine garantierte Abwicklungszeit? Als Anhaltspunkt: die geringsten Abwicklungszeiten liegen bei 48 Stunden, eher üblich: drei Monate.

Von Herrn Kamm aus Altea erreichte uns diese spezielle Anfrage: Was ist „Alt für neu“ bzw. was hat eine Gebäude- und Hausratversicherung eigentlich mit dem Flohmarkt zu tun?

Schneller passiert als gedacht: Unterversichert Ist die Versicherungssumme einmal festgestellt, so wird bei vielen Versicherungen daran keinerlei Änderung vorgenommen. In praktisch keinem Hausstand bleibt aber der Wert des Hausrats immer derselbe. Mal passt man sich den Zeichen der Zeit an und rüstet multimedial auf, mal wird die Küche „runderneuert“. Schön - haben Sie das Ihrer Versicherung gemeldet? Wenn nicht sind sie wahrscheinlich unterversichert und müssen im Schadensfall mit unerwarteten Abzügen rechnen. Gleichung hin oder her: die Proportionalregel wird erst am Beispiel greifbar Die Versicherungswirtschaft wendet im Schadensfall die im Fachjargon sogenannte „Proportionalregel“ an. Die besagt im wesentlichen Folgendes: Es wird derjenige Teilbetrag ersetzt (Entschädigung), der sich zum Gesamtbetrag verhält, wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert. Gehen wir der Einfachheit halber mal davon aus, dass Ihr derzeitiger Hausrat mit sagen wir einer Höhe von 50.000 versichert ist. Gehen wir weiterhin davon aus dass der tatsächliche Wert derzeit jedoch 60.000 beträgt. Nach Adam Riese sind Sie also mit 10.000 ( 20 %) unterversichert. Unerwartet tritt in dieser Situation ein Schaden auf. Sagen wir er beträgt 20.000. Die Versicherung stellt fest, sie sind unterversichert, und setzt Die 20.000 ins Verhältnis zu Ihrer Unterversicherung. Da sie mit 20% unterversichert sind werden eben diese 20% auch vom eigentlichen Schaden abgezogen. Statt 20.000 erhalten Sie also nur 16.000. Das tut weh. Was dagegen tun? Überprüfen Sie regelmäßig - etwa 1 mal pro Jahr - Ihren Hausstand, melden Sie Veränderungen an die Versicherung. Ganz sicher: Unterversicherungsverzicht Bei vielen Versicherungen kann man diese Klausel gleich bei Vertragsabschluss mitaufnehmen. Sie ist für denjenigen Personenkreis besonders geeignet, der keine Zeit oder Lust hat, jedes Jahr Bestandsaufnahme zu betreiben, sich aber dennoch gut versichert fühlen möchte. Die Unterversicherichungsklausel wird dadurch ausgesetzt. Achten Sie darauf, dass die Klausel „Unterversicherungsverzicht“ ausdrücklich in Ihrer Police vermerkt ist. Neuwertversichert „alt für neu“ - oder der Weg zum nächsten Flohmarkt Gehört zu meinen Hobbies: Auf den zum Teil sehr schönen Flohmärkten hier an der Küste oder auch im Hinterland nach Kleinoden suchen. Schnell wird aber aus der Lieblingsbeschäftigung ein lästiger Gang, wenn wie es immer noch vorkommt, die Hausratversicherung im Schadensfall nur zum „abgeschriebenen“ Wer ersetzt. Sagen wir Sie haben einen 5 Jahre alten Fernseher. Bei einem Versicherungsschaden erhalten Sie dann auch nur den Betrag, der dem eines 5 Jahre alten Geräts entspricht. Der sogenannte Zeitwert

wie auch vom Auto bekannt. Sollte Ihnen das nicht genügen, möchten Sie sich nach einem Schaden lieber ein neues Gerät kaufen wollen, achten Sie darauf dass Sie eine Police mit Neuwertcharakter haben oder abschließen. Hier wird auch schon in der Erfassung des Hausrats immer derjenige Wert zugrunde gelegt, der einem neuangeschafften Gegenstand entspricht. In den meisten Fällen werden dann auch die Prämien die jeweiligen Preissteigerungsraten jährlich angepasst. Achtung: Damit entfällt aber nicht automatisch auch die Unterversicherungsklausel! Größere Neuanschaffungen müssen Sie selbstverständlich auch bei dieser Versicherungsform der Versicherung melden. Auf jeden Fall bleibt der Flohmarktbesuch damit aber ein liebenswertes Hobby und wird nicht zum „Muss“ auf der Suche nach wiederzubeschaffenden Haushaltsgegenständen.

Calpe Edward Nyari Apartado de Correos 336 Edif. Centro Commercial Perlamar Av. Gabriel Miró 34, Local 23 E-03710 Calpe/Alicante Mobil 96 583 73 65 Fax: 96 583 55 81 Altea Jessica Heinz Apartado de Correos 279 Calle Mare Nostrum 18 E-03590 Altea/Alicante Tel: 96 688 19 59 Mobil: 62 948 2340 Fax: 96 688 19 65

Torrevieja Melanie und Dennis Selbach C/Ramón Gallud 106, 1B 03180 Torrevieja/Alicante Tel 96 571 75 56 Mobil 67 918 30 94, -93 Fax 96 670 64 07 www.edwardnyari.com [email protected]

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