Nossener Weihnachtsmarkt

December 12, 2016 | Author: Artur Neumann | Category: N/A
Share Embed Donate


Short Description

1 Weitere Informationen: Ausgabe: 12/2015 Erscheinungstag: 1. Dezember bis 13. Dezember 2015 Nossener Weihnachtsmarkt z...

Description

Weitere Informationen: www.nossen.de

Ausgabe: 12/2015 • Erscheinungstag: 1. Dezember 2015

12. bis 13. Dezember 2015

Nossener Weihnachtsmarkt zwischen Markt und Schloss Samstag, 12. Dezember 2015 ab 12.00 Uhr 13.00–17.00 Uhr 14.00–17.00 Uhr 14.00 Uhr

14.30 Uhr

zum Mittagsschmaus auf den Weihnachtsmarkt Wichtel-Werkstatt in der Bibliothek: Basteln und Bücherflohmarkt Kirchturmbesichtigungen mit Büchertisch in der Kirche Eröffnung durch den Bürgermeister und dem Vorsitzenden des Gewerbevereins mit weihnachtlichen Posaunenklängen „De Raachermannl’n Knoxx und Knolle“

Im Anschluss kommt der Weihnachtsmann mit seinen Wichteln und vielen Geschenken 16.45 Uhr

„Fröhliche Weihnacht“ mit Gitte und Klaus

18.00 Uhr 18.15 Uhr 19.00 Uhr

Bergaufzug der Bergbaufreunde Nossen Weihnachtslieder mit dem Volkschor weihnachtliche Klänge mit dem Wilsdruffer Bläserquartett

Sonntag, 13. Dezember 2015 ab 12.00 Uhr 13.00–17.00 Uhr 14.00–17.00 Uhr 14.15 Uhr 14.30 Uhr

zum Mittagsschmaus auf den Weihnachtsmarkt Wichtel-Werkstatt in der Bibliothek: Basteln und Bücherflohmarkt Kirchturmbesichtigungen Anschnitt des „Riesen-Weihnachtsstollens“ – gesponsert von der Bäckerei Liebe „Hoppel Poppel & der große Wunschzettel“ – Kinderprogramm

17.00 Uhr 17.50 Uhr 18.00 Uhr

Weihnachtsmusik mit dem „blaswerk meissen“ e.V. Auslosung des Weihnachtsrätsels (Achtung: Nur anwesende Gewinner nehmen an der Verlosung teil!) Ausklang des Weihnachtsmarktes mit Adventsmusik

Änderungen möglich!

Im Anschluss kommt der Weihnachtsmann mit seinen Wichteln und vielen Geschenken

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 2

1. Dezember 2015 Nossen in der Weihnachtszeit

Nächster Redaktionsschluss: 16.12.2015 – 10.00 Uhr Nächster Erscheinungstermin: 5. Januar 2016

Ausstellung im Schloss: „Wild West im Kinderzimmer“ – Indianer & Co. DDR- Spielzeugausstellung aus der Sammlung E. Palitzsch – ab 12:00 bis 18:00 Uhr

Bereitschaftsdienste der Ärzte, Zahnärzte und Apotheken siehe Seite 33

ab 13:00 bis 17:00 Uhr: Historische Gäste im Schloss: es ziehen ein die Wikinger (Waräger) – Es gibt Einblicke in das historische Lagerleben um 900: Zelte, Waffen, Kleidung, Handwerk 15:00 Uhr: Kleine Kampelei und Rauferei unter den Waräger Weitere Angebote: Knüppelkuchen, Heiße Getränke

Öffnungszeiten Stadtverwaltung Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 17.30 Uhr Donnerstag 09.00 – 11.00 Uhr 13.30 – 15.30 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Nossen, Telefon 035242-434/17 o. 18 Montag geschlossen Dienstag 09.00–12.00 Uhr und 13.30–17.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00–11.00 Uhr und 13.30–15.30 Uhr Freitag 09.00 Uhr–12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Raußlitz Telefon 035246-850101 Montag 09.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 16:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 09.00 – 11.30 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag geschlossen

Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Nossen · Markt 31 · 01683 Nossen Tel.: 035242/434-0 • Fax: 035242/6 8187 E-mail: [email protected] Zuarbeiten/Manuskripte bitte nur in digitaler Form an [email protected] schicken. Verantwortllich für amtl. Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Nossen: Bürgermeister Herr Anke Verantwortlich für sonstige Bekanntmachungen der Stadt Nossen: Frau Kopp, Tel.: 035242/4350-16 E-mail: [email protected] Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen und nicht amtliche Informationen sind die jeweiligen Vereine und Einreicher/Auftraggeber. Verlag, Satz, Druck, Vertrieb, Anzeigen: RIEDEL – Verlag & Druck KG Gottfried-Schenker-Straße 1 09244 Lichtenau / OT Ottendorf Telefon 037208/876-100, Fax 037208/876-299 E-mail: [email protected] Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel Es gilt die aktuelle Preisliste 9/2011. Aktuelle Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.nossen.de Das Amtsblatt erscheint monatlich, kostenlos über Verteilstationen im Erscheinungungsgebiet. Die Stadt Nossen mit den Ortsteilen verfügt über 6180 Haushalte (Quelle SV Nossen). Es werden an den Auslagestellen 6.200 Exemplare ausgelegt. Damit wird für jeden Haushalt ein Exemplar zur Verfügung gestellt. Das Amtsblatt kann auch im Internet gelesen werden unter: www.nossen.de.

Es brennt! Es brennt! Die Feuerwehr muss her! Löschgeräte, Spielzeug und Dokumente aus vergangenen Zeiten Unter diesem Motto steht die Weihnachtsaustellung 2015 des Fördervereins Heimatmuseum Nossen e.V., zu der wir herzlich einladen. Für den Besucher wird es viel neues zu entdecken geben. Die Vereinsmitglieder haben in diesem Jahr intensiv an der Gestaltung der Museumsräume gearbeitet. Noch ist sie nicht abgeschlossen, aber ein Anfang der sich sehen lassen kann, ist gemacht. Auch 2016 werden wir neue Ausstellungen, Vorträge sowie Rundgänge durch unser Haus anbieten können. Schulen und Kindergärten sind willkommen, aber natürlich auch jeder interessierte Bürger der zur Geschichte unseres schönen Städtchens etwas erfahren möchte. – Am 06. Dezember laden wir von 14.00 bis 17.00 Uhr zum Nikolausbasteln ins Museum ein. Herr Rietschel wird für kleine und große Bastelfreunde da sein. Selbst der Nikolaus soll erscheinen. – Der Freitaler Pflaumentoffel – Sammler Roland Hanusch zeigt während der Adventsund Weihnachtstage eine sehenswerte umfangreiche Pflaumentoffel – Ausstellung. Das Heimatmuseum auf der Freiberger Straße 20 ist an den vier Adventswochenenden jeweils von 14.00 bis 17.00 Uhr, zum beliebten Weihnachtsmarkt am12.12./13.12 und an den beiden Weihnachtsfeiertagen von 14.00 – 18.00 Uhr. (Silvester geschlossen!) Vom 1. bis zum 3. Januar 2016 haben wir das Museum von 14.00 – 17.00 Uhr geöffnet. Anmeldungen und Anfragen zu Museumsbesuchen für Schulen und Kindereinrichtungen bitte unter der Telefon: 0152 07479013 oder 035242/68020 . Die Mitglieder des Fördervereins Heimatmuseum Nossen e.V. wünschen allen eine frohe Advents- und Weihnachtszeit. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Illgen, Vorsitzende des Fördervereins

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 3

1. Dezember 2015

Nossen in der Weihnachtszeit

Wir laden ein – Sie gewinnen!

Vorankündigung Seniorenweihnachtsfeiern Liebe Senioren,

recht herzlich laden wir Sie zu folgenden Weihnachtsfeiern ein: 03.12.2015 07.12.2015 08.12.2015 10.12.2015

14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr

Kulturraum an der Feuerwehr – Ziegenhain Deutschenbora Gaststätte Heißer Stein Wendischbora Sachsenhof – Nossen

Diese herzliche Einladung kennen Sie sicher aus den vergangenen Jahren. Auch in diesem Jahr veranstaltet der Verein anläßlich des Nossener Weihnachtsmarktes wieder eine Tombola. Wir sind an beiden Tagen, also am 12. und 13. Dezember, von 13 bis 18 Uhr, in der ehemaligen Gaststätte „Zum Anker“ zu finden und freuen uns auf Ihren Besuch. „Jedes Los gewinnt – Jedes Los hilft“ – das gilt auch in diesem Jahr. Mit jedem gekauften Los gewinnen Sie zumindest einen Trostpreis, oder mit etwas mehr Glück einen Klein- oder Großpreis. Viele schöne Dinge stehen schon bereit, die wir von zahlreichen Sponsoren erhalten haben. Und mit jedem gekauften Los helfen Sie, in unserer Partnerregion Mbinga helfen zu können. Schon seit Jahren fließt der Erlös der Weihnachtsmarkttombolen in unsere Projekte in Tanzania. Nach dem Grundsatz, dass Bildungsförderung eine sehr wichtige Entwicklungshilfe für ein besseres, selbstbestimmtes Leben ist, fördern wir vor allem Schul- und Bildungsprojekte. Wir unterstützen Schulkinder in unterschiedlichem Alter sowie Schulen der verschiedenen Schultypen. Gefördert wird vom Verein auch die Berufsausbildung der Jugendlichen, damit sie gute Voraussetzungen für ihr gesamtes Leben bekommen. Wir wollen den Menschen in ihrer Heimat helfen, ein besseres Leben führen zu können. Der diesjährige Erlös der Tombola wird eingesetzt für den Ausbau eines Kindergartens und für dringend nötige Renovierungsarbeiten im Internat der Hauswirtschaftsschule in Mbinga, wo vor allem Waisenkinder zur Ausbildung untergebracht sind. Folgen Sie einfach auch dem Duft des guten Tanzania-Kaffees, den Sie bei uns kostenlos probieren können, und sehen Sie dabei die Präsentation bisheriger Projekte. Wie in jedem Jahr verkaufen Vereinsmitglieder und Freunde des Vereines die Lose auch auf dem Weihnachtsmarktgelände. Im Namen des Vorstandes wünsche ich Ihnen eine schöne Adventszeit und ein besinnliches Weihnachtsfest. Maria Weigelt 2. Vorsitzende des Vereines

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 4

1. Dezember 2015

Nossen in der Weihnachtszeit

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Stadtverwaltung Nossen: Bekanntmachung Die 15. öffentliche Ratssitzung des Stadtrates der Stadt Nossen findet am Freitag, dem 11. Dezember 2015, um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Nossen, Markt 31, 01683 Nossen, statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nossen sind dazu recht herzlich eingeladen. ■ I. 1. 2.

Tagesordnung Öffentlicher Teil Bürgerfragezeit Vorstellung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Förderzentrum Nossen“ Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Verbrauchermarkt Augustusberg-Süd“ 4. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nossen 5. Abwägungsbeschluss Ergänzungssatzung „Zetta Flurstück 23“ 6. Satzungsbeschluss Ergänzungssatzung „Zetta Flurstück 23“ 7. Aufstellungsbeschluss Ergänzungssatzung „Karcha Flurstück 12“ 8. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Ergänzungssatzung „Karcha Flurstück 12“ 9. Beschluss zur Vergabe der Hochwasserschadensbeseitigung in Nossen OT Klessig, Ersatzneubau BW 18 – Brücke über den Kelzgebach und Stützmauer am Kelzgebach 10. Beschluss zur Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges (lfd. Nr. 74 des Straßenverzeichnisses) im Ortsteil Graupzig

11. Beförderung von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Nossen, Ortsfeuerwehr Heynitz 12. Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH 13. Beschluss über den Rechnungsvortrag des Jahresergebnisses 2014 auf das Geschäftsjahr 2015 der Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH 14. Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates der Wohnungsund Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH 15. Beschluss zur Entlastung der Geschäftsführer der Wohnungsund Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH 16. Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche von ca. 50 m2 aus dem Flurstück 60/22 der Gemarkung Raußlitz 17. Beschluss zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten, Vergaben, Verkäufen, Erlassen und Niederschlagungen sowie zur Annahme und Verwendung von Spenden 18. Verschiedenes und Informationen II. Nichtöffentlicher Teil 1. Beschluss zu Vorkaufsrechten, Vergaben, Verkäufen, Erlassen und Niederschlagung, bei denen Interessen Dritter zu beachten sind 2. Verschiedenes Nossen, den 19.11.2015 gez. F. Beger, Stellv. Bürgermeister

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 5

1. Dezember 2015

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Information der Schiedsstelle

Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie jedes Jahr sind Sie wieder ganz herzlich zu unserem Weihnachtsmarkt am dritten Adventswochenende eingeladen. Dieser wird wie immer gemeinsam mit dem Gewerbeverein vorbereitet und durchgeführt. Nehmen Sie sich die Zeit für einen Plausch beim Glühwein mit Freunden, Nachbarn und Bekannten. Im Namen des Bürgermeisters, welcher sich derzeit zur Kur befindet, wünschen die Stadträte und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Nossen eine friedliche und besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten, ruhige und erholsame Feiertage im Kreise Ihrer Familien sowie einen guten Start ins neue Jahr 2016. gez. Carola Bieber Den gewohnten Jahresrückblick des Bürgermeisters werden Sie in einem der nächsten Amtsblätter lesen können.

Stadtverwaltung Nossen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Der nächste Termin für die Beratungen der Schiedsstelle findet am 10. Dezember 2015 in der Zeit von 13.30 bis 15.30 Uhr im Rathaus Nossen, Zimmer 23, statt. Das Jahr 2015 ist für die Schiedsstelle Nossen mit Erfolg zu Ende gegangen. Wir haben etliche Beschwerden von Bürgern klären und "gestörte Verhältnisse" mancher Nachbarn wieder zu einem gedeihlichen Zusammenleben normalisieren können. In diesem Sinne wollen wir gerne weiterarbeiten. Wir wünschen Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches und friedvolles Neues Jahr 2016. Für das Jahr 2016 werden folgende Termine für die Beratungen der Schiedsstelle Nossen festgelegt. Wir bleiben in der Tradition wie 2015 und werden jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 13.30 bis 15.30 Uhr unsere Beratungen durchführen. Die Termine für 2016 lauten: 14.01.2016 11.02.2016 12.05.2016 09.06.2016 08.09.2016 13.10.2016



14.04.2016 11.08.2016 08.12.2016

Mit freundlichen Grüßen Hans-Christoph Scholtyssek, Friedensrichter

zu der am 11.12.2015 stattfindenden öffentlichen Ratssitzung des Stadtrates der Stadt Nossen sind Sie herzlich eingeladen. Die Ratssitzung findet um 18.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Nossen, Markt 31, 01683 Nossen, statt. ■ Tagesordnung: Öffentlicher Teil

10.03.2016 14.07.2016 10.11.2016

Bekanntmachung Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit fast zwei Jahren gehören nun schon die Gemeinden Ketzerbachtal Vorstellung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Förderzen- und Leuben-Schleinitz zur Stadt Nossen. Vor diesem Zusammentrum Nossen“ im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffent- schluss wurde von den drei Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnet. In dieser Vereinbarung wurde festgelegt, lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. dass das Bürgerbüro in Raußlitz für zwei Jahre besetzt bleiben soll.

Durch das beauftragte Planungsbüro werden die Planungen mit dem Es zeichnet sich mehr und mehr ab, dass die Bürger aus den OrtsteiPlanungsstand Dezember 2015 vorgestellt und erläutert. len der ehemaligen Gemeinden Ketzerbachtal und Leuben-Schleinitz Allen interessierten Bürgern wird zu diesen Tagesordnungspunkten verstärkt das Bürgerbüro in Nossen nutzen. Aufgrund der stark rückläufigen Besucherzahlen und einer eventuell baldigen anderweitigen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Nutzung des Objektes wird das Bürgerbüro in Raußlitz zum 31.12.2015 geschlossen. gez. C. Bieber, Dezernentin für Bauwesen und Wirtschaftsförderung

Mitteilung der Stadtkasse Zum 01.01.2016 werden die Konten der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Ketzerbachtal und Leuben-Schleinitz geschlossen.

Ab Januar 2016 wird die Öffnungszeit im Bürgerbüro Nossen erweitert. Zusätzlich zu den bestehenden Öffnungszeiten steht Ihnen nun auch montags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr das Bürgerbüro offen. Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Nossen ab Januar 2016 sind wie folgt:

IBAN DE42 8505 5000 3000 0113 49 Sparkasse Meißen

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

IBAN DE42 8505 5000 3100 0104 92 Sparkasse Meißen

Nossen im November 2015 gez. F. Beger, stellv. Bürgermeister

Dies betrifft folgende Bankverbindungen:

9:00 - 11:00 Uhr 9:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr geschlossen 9:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr 9:00 - 12:00 Uhr

IBAN DE93 8606 5468 0016 0267 27 VR-Bank Mittelsachsen

Protokoll der Ratssitzung C M Y K

Überweisungen auf diese Konten sind dann nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie, dass noch bestehende Daueraufträge gelöscht werden. Selke, Kassenleiterin

Das Protokoll der Ratssitzung November wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht. Vielen Dank für ihr Verständnis.

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 6

1. Dezember 2015

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Niederschrift der 13. öffentlichen Sitzung der Stadträte der Stadt Nossen am 08. Oktober 2015 Beginn: 19.00 Uhr | Ende: 21.35 Uhr Anwesende: von 24 Stadträten anwesend: 19 davon entschuldigt: Frau Diemert Herr Adler Herr Eckert Herr Rabe Herr Scholtyssek Herr Anke, Bürgermeister, ist mit stimmberechtigt Frau Bieber, Dezernentin Bauwesen/Wirtschaftsförderung Frau Beyer, Dezernentin Hauptamt Frau Schüller, stellv. Dezernentin Finanzen Bürger der Stadt Nossen, 3 Vertreter der VVO, Herr Bothe vom gleichnamigen Planungsbüro, Frau Mocke - Leiterin der Kindertagesstätten Nossen, Frau Barthel, Vertreter der Presse Der Bürgermeister, Herr Anke, begrüßt die Stadträte und anwesenden Bürger zur heutigen Sitzung. Als erstes bedankt er sich für die zahlreichen Genesungswünsche und informiert kurz über seinen derzeitigen Gesundheitszustand. Als zweites dankt er seinen beiden Stellvertretern und Vertreterinnen im Amt für die geleistete Unterstützung. Danach eröffnet er die Bürgerfragezeit.

TOP 1 – Bürgerfragezeit – Frau Hergett aus Kreißa bittet darum, dass der verlandete Zulauf an der Brücke Kreißa in Richtung Saultitz in Ordnung gebracht wird, da bei Hochwasser die anliegenden Grundstücke immer überschwemmt werden. Der Bürgermeister informiert sie, dass ein diesbezüglicher Auftrag im Zusammenhang mit der Hochwasserschadensbeseitigung bereits ausgelöst wurde und er damit auf Abhilfe hofft. –

Herr Anke berichtet, dass es bei der WVG Nossen nur sanierungsbedingten Leerstand gibt. Ansonsten könnten die Flüchtlinge leichter untergebracht werden. –

Herr Anke antwortet, dass dafür eine Dixie-Toilette am Parkplatz Grüner Weg aufgestellt wurde. Im Neubau des Rathauses wird wieder eine öffentliche Toilette vorhanden sein. –

Herr Scheiblich möchte wissen, warum Beschlüsse aus der TO der Ratssitzung gestrichen und dafür in den Ausschüssen beschlossen werden und warum diese nicht im Protokoll erwähnt werden.

Herr Anke erwidert, dass auch die Ausschusssitzungen öffentlich sind und jeder daran teilnehmen kann. Die Systematik besteht darin, dass es auf Grund der Höhe der Ausgaben unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche gibt und nicht alle Leistungen vom Stadtrat beschlossen werden müssen. Das ist z.B. bei dem weggefallenen Beschluss zur Vergabe der Hochwasserschadenbeseitigung an der Brücke über den Ketzerbach in Kreißa so. Die Verwaltung ist nur zur Veröffentlichung der Stadtrats-Beschlüsse verpflichtet. Frau Bieber ergänzt zum Beschluss Vergabe Hochwasserschadensbeseitigung, dass das Angebot unter dem Ausschreibungsergebnis lag und deshalb der Technische Ausschuss darüber entscheiden konnte. –

Herr Tränkner lobt den verbesserten Zustand in den Grünanlagen der Stadt, kritisiert aber gleichzeitig das zu zeitige Rasenmähen durch den Bauhof. Anschließend macht er seine Ausführungen zur Vogtlandbahn und informiert über sein Konzept zur Einrichtung eines beruflichen Schulzentrums für Landwirtschaft, Ernährung, Forsten und Metall. Interessierte lädt er ins Gymnasium Nossen ein, wo er dieses Projekt noch einmal ausführlich vorstellen wird.



Frau Schönstädt fragt nach, was in der Baustelle auf der Döbelner Straße/Eisenbahnbrücke gebaut wird und wem diese gehört.

Frau Gierschner aus Perba äußert ihre Bedenken zur Flüchtlingssituation in Nossen sowie zur Unterbringung der Flüchtlinge in der Turnhalle des Gymnasiums Nossen.

Herr Piontek verweist auf die Homepage des Gymnasiums. Dort gibt es neue Informationen zur Asylproblematik, wobei inzwischen bekannt geworden ist, dass der Kreistag in Meißen die Turnhalle Nossen zur Unterbringung erst mal ausgeschlossen hat.

Herr Napierkowski kritisiert, dass kein Hinweis auf ein öffentliches WC nach Wegfall des alten vorhanden ist.

Frau Bieber hat dazu keine Informationen, da es keine Baustelle der Stadt ist, wird sich aber erkundigen.

Herr Anke erklärt, dass die Stadtverwaltung und die Stadträte eine Liste für die Unterkünfte von Flüchtlingen zusammengestellt hat, die im nichtöffentlichen Teil diskutiert wird. Diese muss dem LRA Meißen bis zum 1. November vorgelegt werden. Die Situation ist nicht einfach, da sich viele Objekte in Privateigentum befinden. Die Turnhalle am Gymnasium befindet sich in Trägerschaft des Landkreises und dadurch hat dieser uneingeschränkten Zugriff darauf.





Herr Anke fügt an, dass die Stadtverwaltung keine Informationen zu jedem einzelnen Bewohner erhält. Die Anzahl ist über das Meldeamt erfasst, aber nicht immer taggenau. Dieses erhält die An- und Abmeldungen über die Ausländerbehörde des Landkreises.

Herr Grübler aus Graupzig erkundigt sich ebenfalls zu den Maßnahmen, welche zur Unterbringung von Flüchtlingen getroffen werden und fragt nach dem Leerstand von Wohnungen der WVG Nossen.

Herr Piontek verweist nochmal auf die erstellte Liste, über die dann im nichtöffentlichen Teil entschieden wird.

Frau Gierschner aus Perba möchte wissen, wie viele Flüchtlinge zurzeit in Perba wohnen, woher sie stammen und welche Informationen die Stadt darüber erhält?

Herr Beger lässt sie wissen, dass sich an der Gesamtzahl der Bewohner nichts geändert hat und noch zwei Wohnungen frei sind. Die zuletzt dazu gekommenen Bewohner sind aus Mazedonien.

Da es keine weiteren Anfragen gibt, beendet der Bürgermeister die Bürgerfragezeit.

Herr Lantzsch pflichtet ihm bei, dass sich schon öfter mit der Problematik befasst wurde, es auch schon diesbezügliche Vorschläge gab, die Situation aber nicht einfacher geworden ist.

Er stellt fest, dass fristgerecht eingeladen wurde und die Sitzung beschlussfähig ist.

Herr Erler bestätigt nochmal, dass die Turnhalle des Gymnasiums von der Liste der Unterkünfte genommen wurde. Dies ist im Amtsblatt des Landkreises nachzulesen.

• Protokollkontrolle: Die Protokolle der Sitzungen Juli und September wurden allen Stadträten per Mail zugesandt und in den Amtsblättern veröffentlicht. Über

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 7

1. Dezember 2015

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt das Protokoll vom Juli wurde im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung September nochmals beraten und zum Protokoll September liegen keine Änderungswünsche vor. Damit gelten beide als bestätigt. Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung September wurden keine Beschlüsse gefasst.

Haushalte verteilt, 2015 und 2016. Mit dem Beschluss wird der im Finanzplan des Finanzhaushaltes 2016 veranschlagte Betrag als überplanmäßige Auszahlung für das Jahr 2015 festgeschrieben. Die Finanzierung ist aus der Liquiditätsreserve, wie im Beschlussvorschlag dargestellt, im Haushaltsjahr 2015 gewährleistet.

Das Protokoll Juli wird von den Stadträten Herrn Piontek und Herrn Pampel sowie das Protokoll September von Herrn Pampel und Herrn Lindner unterzeichnet.

Herr Beger stellt die Frage, ob den Mitgliedern des alten Stadtrates diese Maßnahmen bekannt sind? Herr Piontek verneint dies. Herr Anke bittet, über den Beschlussantrag von Herrn Post abzustimmen.

• Erweiterung der Tagesordnung wegen Eilbedürftigkeit Dabei handelt es sich um einen Beschluss zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in Höhe von 229.459,00 € im Produkt 12.60.00 – Aufgaben des Brandschutzes für 2015.

11 Stadträte sprechen sich für eine Zurückstellung des Beschlusses aus, 6 sind dagegen und 2 enthalten sich der Stimme. Stadtrat Lantzsch hat an dieser Abstimmung nicht teilgenommen.

Herr Post stellt den Antrag zur Geschäftsordnung – diesen Beschluss zu vertagen und im Verwaltungsausschuss nochmals zu erörtern.

Damit wird die Beschlussfassung vertagt und zur weiteren Beratung in den Verwaltungsausschuss gegeben.

Der Bürgermeister spricht sich gegen diesen Antrag aus, da der Vorgang bereits bei der Diskussion zum Haushalt 2015 und auch schon in den Ausschüssen vorberaten wurde. Der Beschluss zielt darauf ab, ein Feuerwehrauto zu erwerben. Anschließend übergibt er das Wort an Frau Schüller.

• Änderungen der Tagesordnung/Beschlussvorlagen Der Bürgermeister informiert, dass der TOP 7 – Beschluss zur Vergabe der Hochwasserschadensbeseitigung am Bauwerk 02 – Brücke über den Ketzerbach in Kreißa – entfallen kann, da durch die günstige Ausschreibung die Vergabe in seinen Entscheidungsrahmen fällt und er den Auftrag bereits unterschrieben hat.

Frau Schüller erläutert, dass die Beschlussfassung in Abstimmung mit dem Landratsamt Meißen, Rechts- und Kommunalaufsicht erfolgt. Für eine positive gemeindewirtschaftliche Stellungnahme ist die korrekte Zuordnung der Vorhaben in den Finanzhaushalt notwendig. Es handelt sich um den Erwerb eines GW-L, Dienst- und Schutzkleidung sowie Ausrüstungsgegenstände für die FFw. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die Finanzierung auch im Haushaltsjahr 2015 gesichert ist. Die Stadt Nossen hat den Erwerb eines Feuerwehrfahrzeuges GW-L wie folgt im Haushalt 2015 und Finanzplan 2016 veranschlagt: Finanzhaushalt 2015 100.000,00 €

– –

Im Beschluss 250 handelt es sich in der Begründung um die Waldheimer anstatt um die Wilsdruffer Straße. Der Beschluss 253 wurde neu ausgefertigt, da es aufgrund eines Tippfehlers eine Differenz zwischen der Beschlusssumme gab. Beim Beschluss 259 fehlt die Rückseite, diese liegt allen heute vor.

• Abstimmung Mitbehandlung Tischvorlagen Der Bürgermeister bittet um Abstimmung, dass die 6 Tischvorlagen (alles Vorkaufsrechte) mit behandelt werden dürfen. Abstimmung der Stadträte für die Mitbehandlung der Tischvorlagen: 20 Fürstimmen

(676,00 € betreffen Erwerb Schleiftrage)

Finanzhaushalt 2016 214.754,00 € Die für das Feuerwehrfahrzeug im Finanzhaushalt 2016 veranschlagten Auszahlungen sollen bereits als überplanmäßige Auszahlung in das Haushaltsjahr 2015 übertragen werden und damit entfällt der Planansatz für die Haushaltsplanung 2016. Weiter wurden für die Beschaffung von Dienst- und Schutzbekleidung für die Feuerwehren ein Betrag in Höhe von 43.477 € eingestellt, der im Produkt 12.60.00 in der Veranschlagung von 94.800 € enthalten ist. Die Beschaffung von Dienst- und Schutzbekleidung beinhalt 25 Feuerwehr-Überjacken mit einem Gesamtwert von 11.665,00 €, die dem Finanzhaushalt zu zuordnen sind. Nicht veranschlagt wurden bisher die Auszahlungen für den beabsichtigten Erwerb eines Mannschaftszeltes in Höhe von 1.875 € und der Erwerb von 2 Stück iPads Air 2 mit den Gesamtkosten von 1.165 €. Der Erwerb dieser Vermögensgegenstände ist ebenfalls dem Finanzhaushalt zu zuordnen. Die Stadt Nossen hat für den Erwerb des Feuerwehrfahrzeuges, für die Schleiftrage, das Mannschaftszelt und die Beschaffung der Dienst- und Schutzbekleidung Anträge auf Förderung gestellt. Eine weitere Förderung wurde der Stadt für die iPads Air 2 in Aussicht gestellt. Demzufolge ergibt sich für den Finanzhaushalt 2015 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 229.459,00 € im Produkt 12.60.00. C M Y K



Für die Beschaffung des GW-L sind im HH-Jahr 2015 Fördermittel in Höhe von 112 T€ veranschlagt. Die Auszahlungen wurden auf zwei



VVO – ÖPNV Angebotskonzept für den Großraum Nossen – Meißen; Aufstellen einer Stele am Markt Herr Dehnert, Herr Liebig und Herr Otto von der VVO stellen ihr Konzept zum Busknotenpunkt Nossen-Markt vor. Es ist geplant, 3 Umsteigestellen auf dem Markt, in der Schulgasse und auf der Freiberger Straße sowie ein Informationszentrum als Stele auf dem oberen Markt zu errichten. Ziel ist es heute, einen Konsens mit den Stadträten zu finden, um den Ausbau weiter vorantreiben zu können. Herr Napierkowski schlägt vor, die Stele näher an die Haltestellen zu bringen. Außerdem erkundigt er sich nach Studien, aus denen die zu erwartenden Fahrgastzahlen hervor gehen. Herr Dehnert erklärt, dass dazu die Umsteigestellen zu weit auseinander liegen und der vorgesehene Platz am oberen Markt als zentrale Stelle dient, um den Fahrgästen für Informationen weite Wege zu ersparen. Herr Anke erhofft sich durch den Knotenpunkt auch eine Belebung der Innenstadt, wenn die Fahrgäste umsteigen müssen. Herr Thiel fragt an, warum keine dezentralen Lösungen gefunden werden und wieviel teurer diese wären. Herr Otto berichtet, dass die zentrale Lösung ca. 40.000 € kosten würde. Die dezentralen Anzeigen sind kleiner, jede einzelne kostet ca. 30.000 €, aber die Folgekosten wie Tiefbau, Verlegung der Medien und Stromkosten wären größer. Herr Liebig fügt an, dass die Überprüfung der Medien im Vorfeld ergeben hat, dass an dieser Stelle die wenigsten Baumaßnahmen erforderlich wären.

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 8

1. Dezember 2015

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Herr Post spricht sich für eine Aufstellung nahe der Fahrkartenautoma- Süd steht in einem engen Zusammenhang mit der bereits laufenden Planung für den „Verbrauchermarkt Nossen-Süd“. Der Standort insgeten aus. samt soll über eine neue Verkehrsanbindung im Bereich der bestehenHerr Piontek befand den angezeigten Standort bisher als überlastet, den Zufahrt vom Autohof an die Bundesstraße B 101 erschlossen und aber bei genauerer Betrachtung passt die Stele dort gut hin. Er fragt für beide Plangebiete, sowohl das Industrie- und Gewerbegebiet als auch das Sondergebiet, eine gemeinsame Zufahrt hergestellt werden. nach dem Einrichtung eines W-Lans. Herr Matt ist der Meinung, dass die Abfahrtszeiten dezentral an den je- Nach Untersuchungen des Verkehrsaufkommens wird wahrscheinlich, dass für den Knotenpunkt B 101 ein Kreisverkehr geplant wird. Daweiligen Haltestellen angezeigt werden sollten. durch wird der genaue Planbereich festgelegt. Im Nordteil soll das GeHerr Oswald sieht keine Notwendigkeit zur Schaffung eines zentralen werbegebiet und im Südteil ein Industriegebiet entstehen. Da es jetzt Informationszentrums, da 90% der Fahrgäste Schüler und nur 10% schon viele Anfragen gibt, kann mit einer schnellen Vermarktung der Flächen gerechnet werden. andere sind. Herr Anke möchte wissen was passiert, wenn sich die Stadträte für ei- Herr Thiel erkundigt sich ob es gewollt, ist, dass durch den Verbrauchermarkt die jetzige Verkehrsanbindung in den Planbereich mit einne dezentrale Lösung der Anzeigetafeln aussprechen. bezogen wird. Herr Dehnert rät aus 2 Gründen davon ab, erstens kommen auf das Unternehmen Mehrkosten zu und zweitens sind die Möglichkeiten für Herr Bothe bestätigt, dass es Sinn macht, diesen Teil mit zu behandeln. Dafür werden auch Fördermittel bereitgestellt. Anschließend sollVandalismus größer. te eine vernünftige Lösung zur Kostenbeteiligung durch die Investoren Herr Lantzsch erkundigt sich zu den baulichen Veränderungen an den gefunden werden. einzelnen Haltestellen. Herr Lantzsch teilt mit, dass im Zusammenhang mit dem VerbraucherHerr Dehnert versichert, dass diese mit dem Planer und der Stadtver- markt bereits über eine Verkehrsanbindung diskutiert wurde. waltung abgesprochen werden. Ein barrierefreier Zustieg muss geHerr Anke informiert, dass es dafür ca. 70 % Fördermittel gibt, und die währleistet werden, deshalb werden die jetzigen Höhen angepasst. Eigenmittel als Erschließungskosten auch auf den Verbrauchermarkt Frau Schönstädt fragt an, was aus der vorgesehenen Haltestelle an umgelegt werden sollen. Darüber wurde bereits gesprochen. der Waldheimer Straße geworden ist. Herr Tränkner spricht sich dafür aus, die Schaffung eines Fuß- und Darüber ist Herr Dehnert nicht informiert, es kann sein, dass dieser Radweges mit zu bedenken. Außerdem befindet er den Standort wegen Flugstaub aus dem Zementwerk für ungeeignet. Vorschlag zurück gestellt wurde. Zum Schluss berichtet Herr Dehnert über das Konzept Busverbindungen als Ersatz für den Bahnverkehr Döbeln–Meißen. Er zeigt die Erweiterung der einzelnen Buslinien und Verkürzungen der Taktzeiten auf. Hauptaugenmerk dabei wird die günstige Erreichbarkeit der Siedlungsgebiete sowie die schnellere Anbindung an Behörden- und Arbeitsstandorte sein. Dadurch erhofft sich der ÖPNV mehr Fahrgastzahlen. Die Inbetriebnahme des Knotenpunktes ist für den 13. Dezember vorgesehen.

Herr Bothe widerspricht ihm. Es sprechen viele gute Gründe für diesen Bereich, zuallererst die gute Verkehrsanbindung. Bei der Verkehrsuntersuchung zum Standort ist bereits berücksichtigt worden, dass parallel ein Fuß- und Radweg mit gebaut werden kann.

TOP 4 – Abwägungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Wendischbora Flurstück 136/3“ Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte auf der Grundlage des Satzungsentwurfes vom Herr Piontek weiß, dass es bisher Kritikpunkte bei der Beförderung Juli 2015. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit wurde im Rahvon Fahrrädern und größeren Schülergruppen gab und fragt nach wei- men der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfes in der Zeit vom 11.08.15 bis einschließlich 11.09.15 vorgenommen. Vorgetragene teren Regelungen. Bedenken, Vorschläge oder Hinweise wurden als Ergänzung in den Herr Dehnert sichert zu, dass sich bei der Beförderung von Schüler- Satzungstext aufgenommen bzw. werden im Rahmen der Bauausgruppen nichts ändern wird, bei rechtzeitiger Anmeldung wird die Ka- führung beachtet. pazität der Busse überprüft. Genauso verhält es sich beim Transport 1. Der Stadtrat beschließt entsprechend der Beschlussvorlage zur Abwägung, die als Anlage beigefügt ist, über die vorgebrachten von Fahrrädern. Anregungen und Bedenken der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Entwurf der ErgänzungsDa keine weiteren Fragen kommen, bedankt sich der Bürgermeister satzung vom Juli 2015. bei den Herren der VVO und wünscht einen guten Nachhauseweg. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit, deren vorgebrachten Danach begrüßt er Herrn Bothe vom gleichnamigen Ingenieurbüro und Belange beschlussmäßig behandelt wurden, von diesem Ergebnis erteilt ihm das Wort zu den TOP 2 bis 6. unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. TOP 2 – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Abstimmung: 19 Fürstimmen, 1 Enthaltung Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“ Beschluss-Nr.: 248-13/15 TOP 3 – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 3. Änderung TOP 5 – Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung des Flächennutzungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet „Wendischbora Flurstück 136/3“ Nossen-Süd“ Herr Bothe erläutert anhand einer Präsentation das Vorhaben und Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung die Ergänzungssatzung stellt den aktuellen Entwickungsstand vor. „Wendischbora Flurstück 136/3“, bestehend aus dem Satzungstext Aus Anlass der geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewer- und der Karte zur Satzung, in der Fassung vom Juli 2015, einschließbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“ ist die Öffentlichkeit frühzeitig zu lich der redaktionellen Ergänzungen des Satzungstextes gemäß Abbeteiligen. Die Planung für das Gewerbe- und Industriegebiet Nossen- wägung vom 08.10.2015.

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 9

1. Dezember 2015

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.

Herr Anke informiert, dass die TOP 8–10 Vergabebeschlüsse von Bauleistungen für das Feuerwehrgerätehaus Wendischbora sind und Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öf- übergibt das Wort an Frau Bieber. fentlich bekannt zu machen. TOP 8 – Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen Los 3 – Abstimmung: 19 Fürstimmen, 1 Enthaltung Heizung/Sanitär für das Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Beschluss-Nr.: 249-13/15 Wendischbora Frau Bieber berichtet, dass die Ausschreibung der Baumaßnahme als TOP 6 – Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A 2012 erfolgte. Die Anzeige „Förderzentrum“ Nossen wurde am 18.08.2015 im Sächsischen Ausschreibungsblatt veröffentBereits im Jahr 2013 sind erste Überlegungen für die Neuunterbrin- licht. Der Versand der Unterlagen erfolgte an 4 Bewerber. Bis zum gung des Förderzentrums der LfULG am Standort Zella in Nossen an- Eröffnungstermin am 08.09.2015, 10.00 Uhr, haben 3 Bieter fristgegestellt und im Nachgang dazu verschiedene Variantenuntersuchun- recht ein Angebot abgegeben. gen durchgeführt worden. Die Firma Otto Dämmig GmbH, Neuseußlitz hat das technisch-, wirtDie Entscheidungsgrundlage hat eine Vorzugsvariante ergeben, für die schaftlich- und preislich günstigste Angebot zur Vergabe vorgeschlagen. aktuell die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden konnten. Aus diesem Grund hat der Auftraggeber, der Staatsbetrieb Säch- Die Stadträte beschließen, entsprechend der durchgeführten Prüfung sisches Bau- und Immobilienmanagement, die Stadt Nossen gebeten, der Angebote nach VOB/A § 16, den Zuschlag der Firma Otto Dämmig mit der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes das not- GmbH aus Neuseußlitz mit der Angebotssumme von 58.405,08 zu wendige Baurecht für die Umsetzung des geplanten Vorhabens herzu- erteilen. stellen. Der weitere Ausbau des LfULG-Standortes in Nossen wird von der Stadt Nossen unterstützt, da damit ein wesentlicher Teil der Infra- Abstimmung: 20 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 252-13/15 struktur weiterentwickelt werden kann. Es ist vorgesehen, im Bereich des Flurstückes 11, direkt an der Waldheimer Straße, Bereich Alter Gasthof, einen Neubau für das Förderzentrum zu errichten und die dafür notwendigen Stellplätze südlich der Waldheimer Straße und östlich des bestehenden Parkplatzes des LfULG zu planen. Darüber hinaus soll nördlich des Parkplatzes eine notwendig gewordene neue Unterstellmöglichkeit für landwirtschaftliche Geräte und Maschinen errichtet werden. Der aufzustellende Bebauungsplan grenzt mit seinen zwei Teil-Geltungsbereichen direkt an den rechtsverbindlich vorliegenden Bebauungsplan LfL Nossen aus dem Jahr 2006 an. Das Aufstellungsverfahren wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Vollverfahren durchgeführt. Da der verbindlich vorliegende Flächennutzungsplan in Übereinstimmung mit der vorgesehenen Planung steht, ist eine Genehmigung des Bebauungsplanes nicht erforderlich.

TOP 9 – Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen Los 5 – Zimmerer-, Dachdecker- und Klempnerarbeiten für das Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Wendischbora Die Ausschreibung der o.g. Baumaßnahme erfolgte als öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A 2012. Die Anzeige wurde am 02.09.2015 im Sächsischen Ausschreibungsblatt veröffentlicht. Der Versand der Unterlagen erfolgte am 11.09.2015 an 15 Bewerber. Bis zum Eröffnungstermin am 24.09.2015, 08.00 Uhr, haben 5 Bieter fristgerecht ein Angebot abgegeben. Die Firma Dachdecker Heinitz GmbH&Co. KG, Lommatzsch hat das technisch-, wirtschaftlich- und preislich günstigste Angebot zur Vergabe vorgeschlagen. Herr Post kann sich den großen Preisunterschied nicht erklären und fragt an, ob die Angebote nochmal geprüft wurden.

Herr Piontek möchte wissen, was der Zweck des Förderzentrums ist, Frau Bieber erklärt, dass im Nebenangebot andere Materialien vorgeob der alte Gasthof abgerissen wird oder ob dieser in die Planungen schlagen werden, die nach Überprüfung als gleichwertig empfohlen mit einbezogen werden kann und was aus der alten Postsäule wird. werden können. Herr Bothe antwortet, dass das LfULG zentralisiert ausgebaut werden soll. Alternativstandorte wurden geprüft, auch die Einbeziehung des alten Gasthofes, aber aufgrund der erforderlichen m2 an Büroflächen ist dieses Gebäude nicht ausreichend groß.

C M Y K

Die Stadträte beschließen, entsprechend der durchgeführten Prüfung der Angebote nach VOB/A § 16, den Zuschlag auf das Hauptangebot, in Verbindung mit dem Nebenangebot der Firma Dachdecker Heinitz GmbH & Co. KG aus Lommatzsch vom 22.09.2015 mit dem Preis von 73.542,64 € zu erteilen.

Herr Anke teilt mit, dass die Postsäule dort stehen bleibt, obwohl das nicht der Original-Standort war. Abstimmung: 19 Fürstimmen, 1 Gegenstimme Beschluss-Nr.: 253-13/15 Der Stadtrat der Stadt Nossen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 08.10.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Förderzentrum TOP 10 Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen Los 6 – Nossen“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Tischlerarbeiten für das Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Flurstücke Nr. 11 und Teile des Flurstückes Nr. 124/22 der Gemarkung Wendischbora Zella mit einer Gesamtfläche des Plangebietes von ca. 0,9 ha. Der Gel- Die Ausschreibung der o.g. Baumaßnahme erfolgte als öffentliche tungsbereich besteht aus zwei räumlich voneinander getrennten Tei- Ausschreibung gemäß VOB/A 2012. Die Anzeige wurde am len und ist im Übersichtsplan, der als Anlage beigefügt ist, zeichne- 02.09.2015 im Sächsischen Ausschreibungsblatt veröffentlicht. Der risch dargestellt. Versand der Unterlagen erfolgte am 11.09.2015 an 11 Bewerber. Bis zum Eröffnungstermin am 24.09.2015, 08.20 Uhr, haben 7 Bieter fristAbstimmung: 17 Fürstimmen, 1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen gerecht ein Angebot abgegeben. Beschluss-Nr.: 250-13/15 Die Firma Tischlerei Schneider GmbH, Nünchritz hat das technisch-, TOP 7 – Beschluss zur Vergabe der wirtschaftlich- und preislich günstigste Angebot zur Vergabe vorgeHochwasserschadensbeseitigung am Bauwerk 02 – Brücke über schlagen. den Ketzerbach in Kreißa – entfällt Die Stadträte beschließen, entsprechend der durchgeführten Prüfung

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 10

1. Dezember 2015

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt der Angebote nach VOB/A § 16, den Zuschlag auf das Angebot der Tischlerei Schneider GmbH aus Nünchritz vom 23.09.2015 mit dem Preis von 61.082,76 € zu erteilen. Abstimmung: 20 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 254-13/15

TOP 11 – Beschluss zur Vergabe von Architektenleistungen zum Neubau der Rathauserweiterung Hierzu liegt für die Architektenleistungen der LPH 5–7 vom Büro Arnold Consult AG auf der Grundlage der Kostenberechnung ein Honorarangebot über 116.751,44 € vor. Der Bauantrag für o.g. Bauvorhaben wurde eingereicht und damit die bisher beauftragten Planungsleistungen bis zur LPH 4 abgeschlossen. Auf Grund des Beschlusses im Stadtrat am 10.09.2015 wird jetzt der Bau der Rathauserweiterung vorbereitet, dies beginnt mit der weiterführenden Planung (Ausführungsplanung).

zum Speiseraum) und die Parkplätze bleiben öffentlich. Der Jugendclub und der Friseur können ihre Räumlichkeiten weiterhin nutzen. Das Gelände kann weiterhin für Dorffeste genutzt werden. Die Problematik mit der Heizung, welche für das gesamte Rittergutareal gebaut wurde, ist zu klären. Herr Thiel weist darauf hin, dass der Rettungsweg der GTA Schule durch das Gebäude Nr. 3 führt. Dies sollte beim Verkauf mit beachtet werden. Übertragung des Flurstückes 269/7 mit einer Größe von 2.970 m2 der Gemarkung Raußlitz, Raußlitz, Rittergut 1 und 3, an die WVG Nossen mbH Die Stadträte beschließen, der Zuordnung an die an die WVG Nossen im Rahmen der Änderung der Vermögenszuordnung durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen zuzustimmen. Diese Zuordnung erfolgte mit Bescheid vom 03.09.2015.

Die Stadträte beschließen, die Architektenleistungen für o.g. Bauvor- Sollte die geplante Nutzung als altersgerechtes und betreutes Wohnen haben für die LPH 5–7 an das Büro Arnold Consult AG in Höhe von nicht umgesetzt werden können, ist eine neue Nutzungsvariante mit den Stadträten abzustimmen. 116.751,44 € zu vergeben. Abstimmung: 15 Fürstimmen, 3 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 255-13/15

Abstimmung: 12 Fürstimmen, 5 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 257-13/15

TOP 12 – Beschluss zur Vergabe von Architektenleistungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses im OT Wendischbora Hierzu liegt für die Architektenleistungen der LPH 5–9 vom Büro Arnold Consult AG auf der Grundlage der Kostenberechnung ein Honorarangebot über 69.201,27 € vor. Der Bauantrag für o.g. Bauvorhaben wurde eingereicht und damit die bisher beauftragten Planungsleistungen bis zur LPH 4 abgeschlossen. Der Baubeginn für das Vorhaben war am 30.09.2015. Auf Grund der Höhe des Honorars war ein Beschluss im Stadtrat erforderlich.

TOP 14 – Beschluss zum Kauf der Flurstücke 434/9 (22 m2), 444/21 (13.066 m2), 444/22 (1.785 m2), 443/10 (303 m2) und 443/11 (32 m2) der Gemarkung Wendischbora, postalische Anschrift: Lindigtstraße, von der Grundstücksentwicklungsgesellschaft des Landkreises Meißen Herr Anke berichtet, dass die Stadt Nossen die vorgenannten Flurstücke für die Erweiterung des Gewerbegebietes Heynitz-Lehden benötigt. Auch dazu gab es bereits Vorberatungen.

Die Stadträte beschließen, vorgenannte Flurstücke zu erwerben. Herr Thiel wundert sich, dass jetzt erst über den Architektenvertrag abgestimmt wird, obwohl schon die Dachdeckerarbeiten für das FeuAbstimmung: 20 Fürstimmen erwehrgerätehaus vergeben wurden. Beschluss-Nr.: 258-13/15 Herr Anke erklärt, dass einfach vergessen wurde, für die nächsten TOP 15 – Beschluss zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten, Leistungsphasen einen Vertrag abzuschließen. Das Büro Arnold mussVergaben, Verkäufen, Erlassen und Niederschlagungen sowie zur te für die Erteilung der Fördermittel schnell Unterlagen erstellen. Für Annahme und Verwendung von Spenden die LPH 1–4 gab es einen Vertrag. – Ablehnung Vorkaufsrechte Die Stadträte beschließen, die Architektenleistungen für o. g. BauvorHerr Anke informiert, dass es sich hier um die Beschlüsse Nr. 259 bis haben für die LPH 5–9 an das Büro Arnold Consult AG in Höhe von 263 und die Tischvorlagen 268 und 270 handelt. 69.201,27 € zu vergeben. Abstimmung: 15 Fürstimmen, 5 Gegenstimmen Beschluss-Nr.: 256-13/15 TOP 13 – Beschluss zur Übertragung des Flurstückes 269/7, Gemarkung Raußlitz, Rittergut 1 und 3 an der WVG Nossen mbH Herr Anke berichtet, dass es zum o.g. Beschluss bereits Vorberatungen gab. Das Grundstück Raußlitz, Rittergut 1 und 3, soll durch die WVG Nossen mbH zum betreuten und altersgerechten Wohnen umgebaut werden. Mehrere Versuche der Stadtverwaltung Nossen, dieses Objekt anderweitig zu vermarkten, sind gescheitert.

Herr Beger stellt den Antrag, die o.g. Beschlüsse und die Tischvorlage im Block abzustimmen. Herr Matt ist bei einem Beschluss befangen und nimmt damit nicht an der Abstimmung teil. Abstimmung: 19 Fürstimmen

Die Stadträte beschließen, dass die Stadt Nossen von ihrem Vorkaufsrecht für genannte Flurstücke gemäß §§ 24 ff BauGB, § 3 BauGBMaßnG, § 27 SächsWaldG, § 25 SächsWG und DschG keinen Gebrauch macht. Gemäß Flächennutzungsplan und StadtsanierungskonDie Änderungszuordnung ist mit Bescheid vom 03.09.2015 bestandszept ist die Stadt Nossen nicht am Kauf dieser Grundstücke intereskräftig geworden. Die kurzfristige Beantragung war erforderlich, da siert: durch die WVG Nossen mbH Vorgespräche mit Planern sowie für die Finanzierung des Projektes geführt wurden. Ebenso wurden VerhandlunAbstimmung: 19 Fürstimmen gen mit einem Pflegedienst geführt. Um diese Verhandlungen zeitnah zum Ergebnis zu bringen, war eine schnelle Übertragung erforderlich. Beschluss-Nr.: 259-13/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 147 mit einer Größe von Durch die Stadtverwaltung Nossen sind in einem Übergabeprotokoll 84.266 m2 und 27 mit einer Größe von 139 m2 der Gemarkung Baderfolgende Dinge zu klären: Der Spielplatz, die öffentliche Straße (z.B. sen, Nossen, OT Badersen Nr. 4

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 11

1. Dezember 2015

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Beschluss-Nr.: 260-13/15 – Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 650 m mit einer Größe von 860 m2 der Gemarkung Nossen, Nossen, Karl-Marx-Straße 5 •

Kanal- und Straßenbau Deutschenbora – Umsetzung Abwasserbeseitigungskonzept Wilsdruffer Straße: Schmutz- und Regenwasserkanalbau fertiggestellt, Wohnweg zum Grundstück ehem. Leichsenring zu 70 % fertig, Beginn Gehwegbau Wilsdruffer Straße und Wiederherstellung Straße in 43. KW 2015 Mergenthaler Straße: Schmutz- und Regenwasserkanalbau fertiggestellt Meißner Straße: Schmutzwasserkanal wurde am 22.09.15 begonnen, Abarbeitungsstand ca. 10%

Beschluss-Nr.: 261-13/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 147 mit einer Größe von 11.494 m2 und 156 mit einer Größe von 39.969 m2) der Gemarkung • Wendischbora • Beschluss-Nr.: 262-13/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 34 a mit einer Größe von – Schmutzwasser – Druckentwässerung OT Elgersdorf 1.684 m2 der Gemarkung Eulitz Haupt- und Druckleitung ist fertiggestellt, alle Pumpenschächte für die Hausanschlüsse sind eingebaut, momentan erfolgt die Anbindung der Beschluss-Nr.: 263-13/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 19 (252 m2), 20 (557 m2), Hausanschlüsse an die Hauptleitung 202 (830 m2) und 25 (298 m2) der Gemarkung Schleinitz, Nossen, OT – Kanal- und Straßenbau „Am Fußweg“ Deutschenbora Schleinitz Nr. 15 Hauptkanal ist verlegt, der Druckentlastungsschacht eingebaut, nächste Woche erfolgt die Herstellung des elektrischen Anschlusses Beschluss-Nr.: 264-13/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 237/10 mit einer Größe von 4.630 m2 der Gemarkung Starbach, Nossen, OT Starbach, Am Bahn- – Hochwasserschadensbeseitigung: • Eulabach - geplantes Bauende 43. KW 2015 hof 2 • „Straße Mettelwitz“ und „Gewässerbau Leuben Neumühle“ läuft am 12.10.2015 an. Beschluss-Nr.: 265-13/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 12 mit einer Größe von • Instandsetzung Augustusberger Dorfbach (Grundstück Schiewe) – Beginn 43. KW 2015 2.760 m2 der Gemarkung Mergenthal, Nossen, OT Mergenthal Nr. 16 Beschluss-Nr.: 266-13/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 201 mit einer Größe von 35.338 m2 der Gemarkung Heynitz

– Neubau Feuerwehrgerätehaus Wendischbora Baubeginn war am 30.09.15, die Absteckung ist erfolgt und der Mutterboden abgeschoben.

– Anbau Rathaus Freiberger Straße Beschluss-Nr.: 267-13/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 121/2 mit einer Größe von Beginn des Abrisses war am 28.09.15, Entkernen des Anbaus und der 1.502 m2 der Gemarkung Wendischbora, Nossen, OT Wendischbora Nr. 31 Häuser Freiberger Straße 1 und 3, Dachöffnung des Rathauses erfolgte, Außenwände zum Rathaus wurden getrennt – Wetterschalen aus Bitumenwelltafeln wurden angebracht, Abriss der Gebäude Anbau Beschluss-Nr.: 268-13/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 26/2 mit einer Größe von und Freiberger Straße 1 und 3 ab 42. KW. 41 m2 der Gemarkung Raußlitz, Nossen, OT Raußlitz, Schneidergasse – Instandsetzung Rathaus In drei Bauabschnitten wurden die Fenster im 1. OG (Ratssaal, TrauBeschluss-Nr.: 270-13/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 209 mit einer Größe von zimmer und Zimmer Bürgermeister) instand gesetzt und in den Büroräumen neu eingebaut; 12 Zimmer wurden gemalert – 11 erhielten 7.780 m2 der Gemarkung Schleinitz neue Fußbodenbeläge; die Küche wurde im Erdgeschoss neu eingebaut incl. aller Anschlüsse und Fliesenspiegel TOP 16 – Verschiedenes und Informationen • Herr Anke gibt bekannt, dass der Klosterbezirk Altzella weitere Mitglieder für sein Gremium sucht. Anfragen im Verwaltungsaus- – Breitbandnetz schuss haben kein Ergebnis gebracht. Wer gern mitarbeiten möch- Das Angebot der Fa. PLA.NET aus Mügeln wurde durch die Landesdirektion bestätigt, die Fördermittel wurden mündlich zugesagt. Die Abte, kann sich bei ihm melden. frage des Bedarfs der Unternehmen erfolgt über die Novemberausga• Herr Pampel hat im Vorfeld der Sitzung eine Mail mit Bürgeranfra- be des Amtsblattes. Die Auswertung wird im Januar/Februar erwartet. gen geschickt. Diese beziehen sich auf den Hochwasserschutz • Herr Pampel weist auf den desolaten Zustand der Straßen in Heyund die Beräumung des Teiches in Kottewitz. nitz, Wunschwitz, Katzenberg, Raußlitz und Oberstößwitz hin. Auch bei den Kreisstraßen sollte etwas getan werden. Frau Bieber informiert, dass die Hochwasserschutzmaßnahmen in diesem Bereich noch nicht begonnen wurden. Der Teich in Kottewitz wurde vor ca. 8 Jahren schon einmal entschlammt. Die erneute Ent- Frau Bieber informiert, dass in Katzenberg Trinkwasserleitungen geschlammung soll in den Wintermonaten durchgeführt werden, ein Zu- baut wurden. Für diesen Ort ist die Abwasserentsorgung noch in Plawendungsbescheid liegt vor; der Bewilligungszeitraum geht bis zum nung, diese gestaltet sich jedoch sehr zählebig. Auch die Beantragung 31.07.2016. Es fehlt noch die wasserrechtliche Genehmigung der Um- von Fördermitteln ist sehr schwierig, da diese nur im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straße und dem Neubau eines Gehweges ausgeweltbehörde für die Erneuerung des Durchlasses. Diese Erneuerung und die Instandsetzung der Ufermauer des Teiches reicht werden. erfolgen im Frühjahr 2016. • Herr Pampel möchte wissen, ob etwas über die Elterninitiative bezüglich Kita Ilkendorf bekannt ist? • Stand Baumaßnahmen Frau Bieber informiert über den derzeitigen Stand der Baumaßnahmen Herr Anke verneint das. in Nossen: C M Y K

• – Kanalbau Starbach – 2. BA Ist fertiggestellt, es fehlen noch die bauliche Abnahme und die Abrechnung der Fördermittel.

Herr Piontek fragt an, ob es eine Übersicht zum Stand der Dinge beim Bau der dezentralen Kleinkläranlagen gibt?

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 12

1. Dezember 2015

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Frau Bieber bestätigt das, diese Übersicht gibt es. In diesem Jahr lagen viele Anträge vor. Die Bürger müssen die Fertigstellung melden und Wartungsprotokolle abgeben. Herrn Mütterlein ist bekannt, dass das Landratsamt noch einmal alle Betroffenen anschreibt. Herr Thiel erkundigt sich, ob die Fristverlängerung für das Abwasserkonzept generell oder nur für die 3 Maßnahmen im OT Deutschenbora gestellt wurde? Frau Bieber bestätigt, dass es sich bei der Verlängerung bis 31.12.2017 nur um die 3 Maßnahmen handelt. Mit dem Landratsamt in Meißen wurde eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen mit der Verpflichtung, dass diese im Investitionsplan vorhanden sind. Herr Matt möchte wissen was passiert, wenn jemand seine Kläranlage nicht vollbiologisch umrüstet? Frau Bieber antwortet, dass dazu noch keine Regeln getroffen wurden, diese aber sicher im nächsten Jahr festgelegt werden.



Frau Schönstädt weist darauf hin, dass die Risse auf ihrer Straße beim Vergießen vergessen wurden.



Herr Beger fragt an, ob die Eigenmittel für die Flurneuordnung Leuben-Schleinitz für die Ortsteile Wahnitz und Mettelwitz im Haushalt bereitgestellt werden?

Frau Schüller erklärt, dass diese eingeplant sind. • Termine Nächste Ratssitzung: Donnerstag Gemeinsamer Ausschuss: Dienstag

12.11.2015, 19.00 Uhr 29.10.2015, 19.00 Uhr

Da keine weiteren Anfragen oder Termine genannt werden, beendet Herr Anke die heutige Sitzung, bedankt sich bei den Gästen und wünscht einen guten Nachhauseweg. Protokollierung: Naumann Uwe Anke, Bürgermeister Unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadträte.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir alle wissen, welchen großen Herausforderungen unser Land angesichts der Flüchtlingsströme gegenübersteht. Jeder hat sich seine Meinung dazu gebildet und sicher kann jeder Fehler und Versäumnisse auf politischer Ebene erkennen, egal welche Position er in diesem Disput einnimmt. Das Spektrum der Ansichten ist breit und reicht von freundlicher Aufnahmebereitschaft bis zu strikter Ablehnung, da spielen sachliche Überlegungen genauso eine Rolle wie politische Grundeinstellungen und Emotionen. Das deutsche Grundgesetz erlaubt es uns, in Meinungsfreiheit diese Gegensätze auszudrücken und in friedlicher Auseinandersetzung zu erörtern. Lassen wir uns diese Freiheit nicht nehmen, indem wir Gewalttätern, aus welcher politischen Ecke auch immer, die Chance geben, diese offene Diskussionskultur zu unterwandern und die Auseinandersetzungen zu radikalisieren. Das wird die Probleme nicht lösen und unserem Zusammenleben schaden. Wir, unser Land, unsere Stadt, stehen mit den Asylsuchenden vor einem aktuellen Problem, dessen Ursachen und Auswirkungen in der Vergangenheit falsch eingeschätzt wurde und das uns wohl noch lange beschäftigen wird. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, unsere Gesellschaft friedlich und sachbezogen an der Bewältigung der Flüchtlingskrise zu beteiligen. Konkret heißt das: in unser Land strömen derzeit jeden Tag tausende Menschen aus unterschiedlichen Gründen und Ländern. Das können wir als Kommune momentan nicht ändern. Unsere Gemeinde muss ihren Beitrag leisten, diese Leute wenigstens vorübergehend unterzubringen - und natürlich auch daran arbeiten, diejenigen mit erfolgreichem Asylverfahren zu integrieren. Vor dieser Aufgabe stehen alle Kommunen unseres Landes, und es muss ein Teil unseres nationalen Zusammenhaltes sein, sich nicht gegenseitig Verantwortung und Schuld zuzuschieben, sondern einen Teil beizutragen, damit unser Land diese Herausforderung meistert. Die Stadt Nossen soll momentan etwa 240 Flüchtlinge aufnehmen. Dies ergibt sich aus dem bundesweiten Verteilersystem. Für die Unterbringung und Betreuung ist der Landkreis zuständig, aber es ist unsere Verantwortung, ihn dabei solidarisch zu unterstützen. Die Stadtverwaltung und der Stadtrat haben deshalb nach Möglichkeiten gesucht und in mehreren Beratungen eine Liste erstellt, die in Frage kommende Objekte für die Unterbringung von Asylsuchenden enthält. Darin sind städtische Objekte, aber auch private Unterkünfte, die von ihren Besitzern angeboten werden. Die Stadt Nossen ist der-

zeit nicht im Besitz geeigneter Immobilien, die ohne größere finanzielle und zeitliche Aufwendungen zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind. Deshalb ist es gut, dass auch private Objekte angeboten werden. Wir können uns vorstellen, dass die Unterbringung kleiner Gruppen an vielen Orten auch Vorteile gegenüber Massenunterkünften bietet. Falls Sie sich vorstellen könnten, Ihre freien Wohnflächen für die Unterbringung von Asylbewerbern zu vermieten, dann melden Sie dies bitte an die Stadtverwaltung unter der email [email protected]. Sie würde dies dann an das Landratsamt weiterleiten. Die Adressen der privaten Anbieter werden selbstverständlich nicht veröffentlicht. Nicht jeder will oder kann aktiv an der Lösung dieses Problems mitarbeiten, das ist verständlich. Es wäre aber schon hilfreich, bei Bedarf auch auf die Hilfe von einigen Bürgerinnen und Bürgern zählen zu können. Wir rufen Sie deshalb auf, im Fall der Unterbringung einer größeren Zahl von Asylbewerbern eventuell Ihre Unterstützung kurzfristig anzubieten. Wer dazu bereit ist, den bitten wir, sich bei der Stadtverwaltung unter der email-Adresse [email protected] zu melden. Geben Sie dort bitte Ihre Kontaktdaten an, damit Sie erreichbar sind. Bürger von Nossen, wir appellieren an Sie, die Probleme des Flüchtlingsansturmes so gut es geht in unserer Gemeinde gemeinsam zu lösen. Wir tun das hier in unserer Gemeinde. Wir erwarten von den politisch Verantwortlichen, dass sie alles tun, um auf ihrem Gebiet, im Kreis, im Land und besonders auf Bundesebene, engagiert und zielgerichtet die Ursachen der Krise zu bekämpfen und die Folgen zu meistern. Und dies muss sicht- und spürbar werden. Dass man über das Wie dazu unterschiedlicher Ansicht sein kann, ist klar. Sagen Sie weiter Ihre Meinung, aber lassen Sie auch andere Meinungen zu. Und vor allem lassen Sie nicht zu, dass Meinungsverschiedenheiten mit Gewalt ausgetragen werden. Wenn wir uns auf dieses Niveau begeben, dann haben wir unsere eigenen gesellschaftlichen Werte verraten. Zeigen wir, dass Tatkraft und Zusammenhalt unsere Stärken sind. Mitglieder des Stadtrates der Stadt Nossen

Nossen, im November 2015 C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 13

1. Dezember 2015

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), die zuletzt geändert wurde durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349), der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005 S. 306), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S. 822) geändert worden ist sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), das zuletzt geändert wurde durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) hat der Stadtrat der Stadt Nossen in seiner Sitzung am 12. November 2015 mit Beschluss Nr. 27314/15 folgende Satzung beschlossen: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für Personensorgeberechtigte oder sonstige Erziehungsberechtigte (im Folgenden vereinfacht Eltern genannt), deren Kinder in Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen im Sinne von § 1 Abs. 2–4 SächsKitaG bzw. in bedarfsgeplanter Kindertagespflege betreut werden. (2) Für Eltern, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft betreut werden, gilt § 4 der Satzung i. V. m. der Anlage zu § 4 der Satzung Abs. 1 bis 4. § 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte (1) Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen erhebt die Stadt Nossen Elternbeiträge und weitere Entgelte. Für Kinder in bedarfsgeplanter Kindertagespflege der Stadt Nossen erhebt die Stadt Nossen Elternbeiträge. (2) Die Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge entsteht bei der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle mit dem Beginn des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Für die Eingewöhnungszeit für Kinder beim erstmaligen Besuch einer Kinderkrippe oder eines Kindergartens gelten gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen in der jeweils geltenden Fassung abweichende Regelungen. Die Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge endet mit dem Ende des Monats, in dem das Kind letztmalig die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle besucht bzw. zum Ende der Kündigungsfrist. (3) Im Falle des Wechsels der Betreuungsart innerhalb der kommunalen Einrichtungen, der nicht zum Monatsersten erfolgt, wird der Elternbeitrag für die überwiegende Betreuungsart erhoben. § 3 Abgabenschuldner Schuldner des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte sind die Eltern. Bei einer Mehrheit von Personensorgeberechtigten haften diese als Gesamtschuldner.

C M Y K

§ 4 Höhe der Elternbeiträge und weiteren Entgelte (1) Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge sind die zuletzt bekannt gemachten durchschnittlichen Personal- und Sachkosten eines Platzes je Einrichtungsart, ohne die Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete. Für die Kindertagespflege gilt § 14 Abs. 2 Satz 4 SächsKitaG. (2) Berechnungsgrundlage für die weiteren Entgelte sind bei der Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungszeiten innerhalb der Öffnungszeit der Einrichtung die zuletzt bekannt gemachten Personal- und Sachkosten, im Übrigen die tatsächlich entstehenden Aufwendungen.

(3) Die Höhe der zu entrichtenden Elternbeiträge und der weiteren Entgelte je Betreuungsformen und -zeiten sind in der Anlage zu dieser Satzung geregelt. (4) Die Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages nach § 90 SGB VIII beim zuständigen Jugendamt zu stellen. Die Beitragspflichtigen haben bei Genehmigung der Erstattung des Elternbeitrages alle Veränderungen ihrer persönlichen Situation, welche die Beitragshöhe beeinflussen, dem zuständigen Jugendamt anzuzeigen. § 5 Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung der Elternbeiträge und weiteren Entgelte (1) Die Höhe des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte wird durch Bescheid der Stadt Nossen festgesetzt. (2) Der Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen und in bedarfsgeplanter Kindertagespflege ist jeweils am 25. eines Monats für den laufenden Monat fällig, frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides. (3) Die Beiträge sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen, unabhängig davon, ob das Kind das Betreuungsangebot wahrnimmt. Eventuell anfallende Kosten und Mahngebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Beiträge sind eine Bringepflicht. (3) Die weiteren Entgelte werden am Ende des Monats für den abgelaufenen Monat fällig, frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des Abgabebescheides bzw. der Rechnung. § 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten folgende bis dahin gültige Satzungen außer Kraft: – die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Gemeinde Ketzerbachtal vom 24. Oktober 2008 (einschließlich deren Änderungen), – die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen vom 16.11.2009 (einschließlich deren Änderungen) und – die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in der Kindertageseinrichtung der Gemeinde LeubenSchleinitz vom 27.01.2003 (einschließlich deren Änderungen). Nossen, den 12.11.2015 gez. Frank Beger, Stellv. Bürgermeister Siegel Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist; 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind; 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzes-widrigkeit widersprochen hat; 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 14

1. Dezember 2015

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Anlage zu § 4 der Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 12.11.2015 (1) Der Elternbeitrag beträgt für ein Kind: a) bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden – 21,5 vom Hundert der durchschnittlichen Personal- und Sachkosten pro Platz für 2016, 22,0 vom Hundert der durchschnittlichen Personal- und Sachkosten pro Platz für 2017 und ab 2018 22,5 vom Hundert der durchschnittlichen Personal- und Sachkosten pro Platz, b) bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden – 25,7 vom Hundert der durchschnittlichen Personal- und Sachkosten pro Platz für 2016, 27,4 vom Hundert der durchschnittlichen Personal- und Sachkosten pro Platz für 2017 und ab 2018 29,0 vom Hundert der durchschnittlichen Personal- und Sachkosten pro Platz, c) bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden – 26,3 vom Hundert der durchschnittlichen Personal- und Sachkosten pro Platz für 2016, 27,6 vom Hundert der durchschnittlichen Personal- und Sachkosten pro Platz für 2017 und ab 2018 29,0 vom Hundert der durchschnittlichen Personal- und Sachkosten pro Platz. Für das Jahr 2016 beträgt der Elternbeitrag für Krippenkinder gemäß a) = 194,20 Euro pro Monat, für Kindergartenkinder gemäß b) = 107,14 Euro pro Monat und für Hortkinder gemäß c) = 64,14 Euro pro Monat. Die ermittelten durchschnittlichen Personal- und Sachkosten und die Elternbeiträge sind öffentlich bekannt zu machen. Die Anpassung der ermittelten Elternbeiträge erfolgt jeweils zum 1. Januar des Folgejahres. (2) Bei der Kindertagespflege wird ein Elternbeitrag durch die Stadt Nossen erhoben für Kinder: – bis zum 3. Lebensjahr nach Abs. 1 Buchstabe a) und – ab Vollendung des 3. Lebensjahres nach Abs. 1 Buchstabe b). (3) Wird im Betreuungsvertrag eine kürzere bzw. längere als die in Abs. 1 genannte Betreuungsdauer vereinbart, berechnet sich der Elternbeitrag anteilig im Verhältnis der vereinbarten Betreuungszeit zur Betreuungszeit nach Abs. 1. (4) Für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden, wird der Elternbeitrag für jedes zweite und jedes weitere Kind in Altersreihenfolge sowie für Kinder von Alleinerziehenden um die jeweils gültigen Absenkungsbeiträge des Landratsamtes Meißen gemäß der „Richtlinie des Landkreises Meißen zur Verfahrensweise bei der Zahlung der Absenkungsbeträge (Geschwister- und Alleinerziehendenermäßigung) gemäß § 15 SächsKitaG in der jeweils gültigen Fassung, in Abstimmung mit dem Stadtrat der Stadt Nossen gemindert. Die Absenkungsbeiträge für Alleinerziehende und für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen bzw. in Kindertagespflege betreut werden, betragen derzeit: Alleinerziehende Ermäßigung um

Familie Ermäßigung um

Kinderkrippe 9 h: 1. Kind 8,00 € 2. Kind 45,00 € 3. Kind 100 % (max. 180,00 €) ab 4. Kind 100%

0,00 € 39,00 € 100 % (max. 180,00 €) 100%

Kindergarten 9 h: 1. Kind 5,00 € 2. Kind 27,00 € 3. Kind 100 % (max. 110,00 €) ab 4. Kind 100%

0,00 € 24,00 € 100 % (max. 110,00 €) 100%

Hort 6 h:

1. Kind 3,00 € 2. Kind 16,00 € 3. Kind 100 % (max. 65,00 €) ab 4. Kind 100%

0,00 € 14,00 € 100 % (max. 65,00 €) 100%

Die Absenkungsbeiträge für anteilige Betreuung im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich bzw. in Kindertagespflege werden auch anteilig erstattet. Daraus ergeben sich für 2016 folgende Elternbeiträge: ■ Kinderkrippe (in der Regel bis Vollendung des 3. Lebensjahres) Elternbeitrag 21,5 % 194,20 €

Betriebskosten 903,25 €

Betreuungszeit

Familie/familienähnliche Gemeinschaft in Euro

Alleinerziehende in Euro

max. 10 Stunden 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. weitere Kinder

215,78 176,78 35,78 21,58

207,78 170,78 35,78 21,58

max. 9 Stunden 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. weitere Kinder

194,20 155,20 14,20 0,00

186,20 149,20 14,20 0,00

max. 6 Stunden 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. weitere Kinder

129,47 103,47 9,47 0,00

124,14 99,47 9,47 0,00

■ Kindergarten (in der Regel ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis Schuleintritt) Elternbeitrag 25,7 % 107,14 € Betreuungszeit

Betriebskosten 416,88 € Familie/familienähnliche Gemeinschaft in Euro

Alleinerziehende in Euro

max. 10 Stunden 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. weitere Kinder

119,04 95,04 11,90 11,90

114,04 92,04 11,90 11,90

max. 9 Stunden 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. weitere Kinder

107,14 83,14 0,00 0,00

102,14 80,14 0,00 0,00

max. 6 Stunden 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. weitere Kinder

71,43 55,43 0,00 0,00

68,10 53,43 0,00 0,00

max. 4,5 Stunden 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. weitere Kinder

53,57 41,57 0,00 0,00

51,07 40,07 0,00 0,00

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 15

1. Dezember 2015

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt ■ Schulhort – Grundschule Elternbeitrag 26,3 % 64,14 €

Betriebskosten 243,88 €

Betreuungszeit

Familie/familienähnliche Gemeinschaft in Euro

Alleinerziehende in Euro

max. 5 Stunden 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. weitere Kinder

53,45 41,78 0,00 0,00

50,95 40,12 0,00 0,00

max. 6 Stunden 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. weitere Kinder

64,14 50,14 0,00 0,00

61,14 48,14 0,00 0,00

Alleinerziehend ist die Person, die aufgrund eigenem Rechts bzw. eigener Verpflichtung tatsächlich allein für die Erziehung des Kindes sorgt. Dazu ist erforderlich, dass einerseits die Person dies im eigenen Namen und aufgrund eigener Verpflichtung tut bzw. tun lässt und dass anderseits sich das Kind bei ihr überwiegend und nicht nur vorübergehend aufhält.

Soweit die Wohnung außer dem sorgeberechtigten Elternteil und dem Kind, für das die Absenkung beansprucht wird, von weiteren Personen bewohnt wird und diese in der Lage sind, sich an der Erziehung zu beteiligen, wird in der Regel von keiner Alleinerziehung ausgegangen. (5) Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer innerhalb der Öffnungszeit der Einrichtung überschritten, so werden für die Betreuung des Kindes für jede weitere Stunde ein weiteres Entgelt anteilig in Höhe der bekanntgemachten Personal- und Sachkosten je Betreuungsart berechnet. Für das Jahr 2016 beträgt dieses weitere Entgelt a) für die Betreuung als Kinderkrippenkind für jede weitere Stunde = 5,02 Euro, b) für die Betreuung als Kindergartenkind für jede weitere Stunde = 2,32 Euro und c) für die Betreuung als Hortkind für jede weitere Stunde = 2,03 Euro. (6) Für Kinder, die nach Ablauf der Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung noch nicht abgeholt worden sind, wird ein weiteres Entgelt von 20 Euro pro Stunde für den Krippenbereich und 15 Euro pro Stunde für den Kindergarten- bzw. Hortbereich erhoben.

Informationen aus dem Bereich der Kindertageseinrichtungen unserer Stadt

C M Y K

Liebe Eltern, die Anpassung des Ortsrechts der ehemaligen Gemeinden Ketzerbachtal und LeubenSchleinitz und der Stadt Nossen soll bis zum 31.12.2015 erfolgen. Für den Bereich der Kindertagesstätten ist nach der bereits im Mai verabschiedeten „Satzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen“ nun noch Gebührensatzungen anzupassen. Der Gesetzgeber gibt den Rahmen der Gebührenhöhe vor: So dürfen im Krippenbereich 20 % bis 23 % der Betriebskosten als Elternbeitrag weiterberechnet werden (im Kindergarten- und Hortbereich sind es 20 % bis 30 % der Betriebskosten). Über die erstmalige gemeinsame Ermittlung der Betriebskosten aller Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen wurde an dieser Stelle bereits im Amtsblatt Juli (S. 14) berichtet. Die Ermittlung der Elternbeiträge erfolgte in den drei ehemaligen Kommunen unterschiedlich: in der ehem. Gemeinde Ketzerbachtal wurden für alle Bereiche 20 % der Betriebskosten an die Eltern weiterberechnet, in der ehem. Gemeinde Leuben-Schleinitz wurden 20 % im Krippen- und Hortbereich und 21 % der Personal- und Sachkosten im Kindergartenbereich als Elternbeitrag festgelegt und die Stadt Nossen berechnete 22,5 % der Betriebskosten im Krippenbereich und 29 % im Kindergarten- und Hortbereich an die Eltern weiter. Zusätzlich zu den vom Landkreis Meißen übernommenen Stützungen für Geschwisterkinder bzw. Alleinerziehende stützten die ehem. Gemeinden Ketzerbachtal und Leuben-Schleinitz die Absenkungsbeiträge noch aus dem Gemeindehaushalt. Das führte zu großen Unterschieden in den Gebührensätzen. Der Gesetzgeber legt jedoch fest, dass in ei-

ner Kommune nur ein einheitlicher Elternbeitragssatz je Einrichtungsart gelten darf. Der Stadtrat der Stadt Nossen hat sich in seinen Sitzungen mit den verschiedenen Varianten der Beitragsermittlung beschäftigt und folgendes beschlossen: 1. Die zusätzlichen – zu den Absenkungsbeiträgen des Landkreises gewährten Stützungen aus dem Stadthaushalt entfallen. 2. Innerhalb von drei Jahren soll die prozentuale Höhe der Betriebskosten analog der ehem. Stadt Nossen als Elternbeitrag festgelegt werden, d.h. ab 2018 werden 22,5% der Betriebskosten im Krippenbereich und 29% der Betriebskosten im Kindergarten- und Hortbereich als Elternbeitrag festgelegt. 3. In den Jahren 2016 und 2017 soll schrittweise die Anpassung auf das ab 2018 geltende Niveau erfolgen, wobei für 2016 der Durchschnitt der derzeit geltenden Beitragssätze ermittelt wurde (haushaltsneutral). Konkret bedeutet dies, dass sich der Elternbeitrag für die Kinder der Einrichtungen der ehem. Gemeinden Ketzerbachtal und Leuben-Schleinitz erhöht und für die Kinder der Einrichtungen der ehem. Stadt Nossen erst einmal verringert. Beispielsweise zahlen die Eltern für ihr Krippenkind (Familie, erstes Kind) in der Kita „Rosenmühle“ (Leuben), „Sonnenschein“ (Ziegenhain) und „Regenbogen“ (Rhäsa) 13,55 € pro Monat mehr und in der Kita „Kunterbunt“ (Nossen) 9,03 € weniger im Monat als bisher. Die konkreten Beitragssätze können Sie der in diesem Amtsblatt abgedruckten „Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ entnehmen. Mit dieser Satzung wird auch das Fälligkeits-

datum der Elternbeiträge vereinheitlicht. Die Eltern der ehem. Ketzerbachtaler Kindertageseinrichtungen zahlten bereits am 5. des Monats für den laufenden Monat. Die Eltern der Nossener Einrichtungen mussten erst am 15. des Folgemonats den Elternbeitrag zahlen. Zukünftig werden die Elternbeiträge am 25. des laufenden Monats für den laufenden Monat fällig. Dies bedeutet, dass für die Eltern der Nossener Einrichtungen im Januar 2016 zwei Monatsraten fällig werden: am 15. Januar der Dezemberbeitrag und am 25. Januar der Januarbeitrag. Alle betroffenen Eltern wurden bereits im Oktober darüber schriftlich informiert. Die Eltern der Kindertageseinrichtung in Leuben sind von dieser Regelung nicht betroffen, da diese Kindertagesstätte in freier Trägerschaft geführt wird. Weiterhin werden auch die „weiteren Entgelte“ vereinheitlicht. Weitere Entgelte fallen bei Überschreitung der individuell vereinbarten Betreuungszeit an oder wenn Kinder nach Ablauf der Öffnungszeit noch nicht abgeholt worden sind. Neu ist ebenfalls, dass die Elternbeiträge für Kinder, die in der bedarfsgeplanten Kindertagespflege betreut werden, von der Stadt Nossen mit eingezogen werden. Über die Höhe der zukünftigen Elternbeiträge wird im Amtsblatt jeweils rechtzeitig informiert. Die Eltern erhalten einen Gebührenbescheid, der die Jahresgebühr ausweist. Bei Änderungen (z. B. Änderung der Stundenzahl, Wechsel von der Krippe in den Kindergarten usw.) wird jeweils ein Änderungsbescheid erstellt.

Diana Beyer Hauptamtsleiterin

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 16

1. Dezember 2015

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Fortgeltungssatzung Abwasser Aufgrund von § 63 Abs. 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S.503), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Neufassung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, und der §§ 2, 9 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418), berichtigt am 04.10.2005 (SächsGVBl. S. 306), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S. 822) geändert worden ist, beschließt der Stadtrat in seiner Sitzung vom 12.11.2015 mit Beschluss- Nr. 271-14/15 die nachfolgende Satzung:

Artikel 1 Das nachfolgend aufgeführte bisherige Ortsrecht gilt fort, bis es durch einheitliches Satzungsrecht der Stadt Nossen ersetzt wird: 1. Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Leuben- Schleinitz (Abwassersatzung- AbwS) vom 28. Oktober 2004, veröffentlicht durch Aushang an den Tafeln für öffentliche Bekanntmachungen vom 22.11.2004 bis 05.12.2004 und Hinweis auf den Aushang in den Lommatzscher Nachrichten Nr. 23/04; zuletzt geändert durch Beschluss vom 6. November 2013 (Beschl.Nr. 295/54/13), veröffentlicht durch Aushang an den Tafeln für öffentliche Bekanntmachungen vom 29.11.2013 bis 16.12.2013 und Hinweis auf den Aushang in den Lommatzscher Nachrichten Nr. 23/13; 2. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben der Gemeinde Leuben-Schleinitz vom 28. April 2005, veröffentlicht durch Aushang an den Tafeln für öffentliche Bekanntmachungen vom 06.06.2005 bis 19.06.2005 und Hinweis auf den Aushang in den Lommatzscher Nachrichten Nr. 11/05; 3. Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen der Gemeinde Leuben-Schleinitz (Abwasserabgabenabwälzungssatzung – AbwAAbwälzS) vom 25. September 2008, veröffentlicht durch Aushang an den Tafeln für öffentliche Bekanntmachungen vom 24.10.2008 bis 07.11.2008 und Hinweis auf den Aushang in den Lommatzscher Nachrichten Nr. 21/08; 4. Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ketzerbachtal (Abwassersatzung- AbwS) vom 7. April 2006, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 04/06; 5. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ketzerbachtal - Abwassergebührensatzung vom 4. Mai 1995, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 05/95; zuletzt geändert durch Beschluss vom 5. Dezember 2013 (Beschl.-Nr. 480-50/13), veröffentlicht im Amtsblatt der ehemaligen Gemeinde Ketzerbachtal, Januar 2014 6. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslo-

sen Gruben der Gemeinde Ketzerbachtal vom 6. Oktober 1994, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 09/94 zuletzt geändert durch Beschluss vom 5. Dezember 2002 (Beschl.-Nr. 283-41/02), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 12/02; 7. Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwasserabgabenabwälzungssatzung - AbwAAbwälzS) vom 15. Juni 2006, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 06/06. Artikel 2 Bis zur Neufassung des Satzungsrechtes betreibt die Stadt Nossen zur Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers eine jeweils öffentliche Einrichtung (aufgabenbezogene Einheitseinrichtung): – im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Leuben- Schleinitz, – im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Ketzerbachtal, – im verbleibenden Gebiet der Stadt Nossen. Artikel 3 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis nach § 4 Absatz 4 der SächsGemO: I. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die Anzeige an die Rechtsaufsichtsbehörde entsprechend § 4 Abs. 3 SächsGemO erfolgt unmittelbar nach der Bekanntmachung. II. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Nossen, 13.11.2015 gez. Beger 1. stellv. Bürgermeister Uwe Anke Bürgermeister

– Dienstsiegel –

Neues Busnetz Nossen Zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2015 geht rund um Nossen ein neues Busnetz in Betrieb, das die Züge der Linie RB 110 zwischen Meißen, Nossen und Döbeln ersetzt. Mit dem Angebot verbessern die Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM) und die REGIOBUS Mittelsachsen gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) und dem Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) die Anbindung der ganzen Region. Die Fahrgäste profitieren von mehr Fahrten bis in die Abendstunden, schnelleren Verbindungen und Anschlüssen aller Busse auf dem Nossener Markt. Darüber hinaus haben die Fahrgäste in Döbeln, Meißen und Dresden

Anschlüsse an S-Bahnen und Regionalzüge. Die Linie 416 wird künftig von Meißen über Lommatzsch bis nach Döbeln verlängert. Die Linie 424 verbindet dann Nossen stündlich direkt mit Dresden, die Linie 418 Nossen mit Meißen. Der VMS verbessert das Angebot auf der Linie 750 zwischen Freiberg–Nossen–Döbeln. Alle Informationen zum neuen Angebot, Hintergründe, Fahrpläne und Tarife gibt es im Internet unter www.vvo-online.de/busnetz-nossen, bei der Verkehrsgesellschaft Meißen unter 03521 / 741 650 sowie an der VVO-InfoHotline 0351/852 65 55.

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 17

1. Dezember 2015

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Rechtsverordnung zur Regelung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Nossen im Jahr 2016

Zweckverband Wasserversorgung „Meißner Hochland“ OT Raußlitz | Rittergut 7 | 01683 Nossen Telefon: 035246/5150 | Fax: 035246/51520

Die Stadt Nossen erlässt auf der Grundlage des § 8 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), geändert durch Artikel 39 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 146) folgende Rechtsverordnung:

§ 1 Geltungsbereich Diese Rechtsverordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt Nossen. § 2 Verkaufsoffene Sonntage (1) An folgenden Sonntagen dürfen alle Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: Sonntag Anlass 06. März 2016 „Grüne Saison“ Saisonauftakt der Reiter 04. September 2016 Nossener Herbstauftakt 06. November 2016 Herbstfest der Reiter 11. Dezember 2016 Weihnachtsmarkt Nossen (2) Die Bestimmungen des § 7 Absatz 1 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG bleiben von dieser Rechtsverordnung unberührt.

[email protected]

Wasserzählerablesung 2015 Diese Mitteilung gilt nur für die Einwohner der ehemaligen Altgemeinden Ketzerbachtal, Leuben-Schleinitz und Heynitz. Sehr geehrte Einwohner, auch in diesem Jahr besteht für Sie wieder die Möglichkeit ab 10.12.2015 den Wasserzähler selbst abzulesen. Bitte teilen Sie uns Ihren Namen, die Abnahmestelle und den Zählerstand (auch verplombte Garten- und Eigenwasserzähler) telefonisch (035246 / 5150), per Fax (035246 / 515 20) oder E-Mail ([email protected]) mit. Wir sind für Sie in der Zeit Montag/Mittwoch/Donnerstag: Dienstag: Freitag: erreichbar.

07:00 bis 15:45 Uhr 07:00 bis 18:00 Uhr 07:00 bis 13:00 Uhr

Sollte Ihnen eine Selbstablesung nicht möglich sein, so erfolgt in der Zeit vom 15.12.2015 bis 15.01.2016 die Ablesung der Wasserzähler § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Verkaufsstelle oder durch die Mitarbeiter des Verbandes. Wir bitten Sie, unseren Mitarbeials verantwortliche Person, entgegen den Vorschriften des § 2 Ab- tern Zutritt zu gewähren, sie weisen sich durch einen Dienstausweis aus. satz 1, eine Verkaufsstelle am Sonntag öffnet. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann entsprechend § 11 Absatz 2 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG mit einer Geldbuße Sollten Sie nicht angetroffen werden, bitten wir Sie um sofortige Rücksendung der hinterlassenen Ablesekarte oder um telefonische Angabe bis zu 5.000 EUR geahndet werden. der Daten. Werden durch den Zweckverband Garten- oder Eigenwasserzähler verwaltet, sind diese ebenfalls abzulesen. § 4 In-Kraft-Treten Wenn Sie uns Ihre Ablesedaten telefonisch mitgeteilt haben, ist es Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Benicht mehr erforderlich die Ablesekarte zurück zusenden. kanntmachung in Kraft. Liegen die Daten für die selbstabgelesenen Wasserzähler nicht innerhalb von 2 Wochen in unserer Geschäftsstelle vor, wird eine VerNossen, den 12.11.2015 brauchsschätzung vorgenommen. gez. F. Beger Siegel Mit freundlichen Grüßen stellv. Bürgermeister Sabine Zinnecker, Geschäftsführerin

Bekanntmachung: Sachkundenachweis im Pflanzenschutz und aktuelle Fortbildung Eine Person darf nur dann beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten oder Pflanzenschutzmittel vertreiben, wenn sie sachkundig ist. Der Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz erfolgt ab dem 27. November 2015 nur noch anhand der Sachkundenachweiskarte. Beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels, das nur für die berufliche Anwendung zugelassen ist, muss ebenfalls die Sachkundenachweiskarte vorgezeigt werden. Keinen Sachkundenachweis benötigen Anwender im Haus- und Kleingartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nicht berufliche Anwender zugelassen sind.

C M Y K

Sachkundenachweiskarte beantragen Die Sachkundenachweiskarte ist weiterhin beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zu beantragen. Die Antragstellung sollte bevorzugt online erfolgen. Dem Antrag sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das Zeugnis über die Sachkundeprüfung im pdf-Format beizufügen. Weitere Hinweise sind im Internet abrufbar unter: http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/30333.htm Ansprechpartner: LfULG, Informations- und Servicestelle Rötha,

Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 04571 Rötha Telefon: 034206 589-15, -51, Telefax: 034206-589-60 E-Mail: [email protected] Fortbildungspflicht Sachkundige Personen sind verpflichtet jeweils innerhalb von Dreijahreszeiträumen an einer anerkannten Fortbildung teilzunehmen. Für Sachkundige, die vor dem Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 ihre Sachkunde erworben haben, läuft der erste Dreijahreszeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2015. Für Sachkundige, die ab dem 14.02.2012 die Sachkunde erlangt haben, ist der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes auf der Karte ausgewiesen. Weitere Hinweise finden Sie unter: http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/30331.htm Ansprechpartner: LfULG, Referat Berufliche Bildung, Zuständige Stelle, Zur Wetterwarte 11, 01109 Dresden-Klotzsche Telefon: 0351 8928-3414, Telefax: 0351 8928-3499 E-Mail: [email protected] [email protected]

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 18

1. Dezember 2015

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) H. Hänsel | Rauhentalstraße 105 | 01662 Meißen Geschäftszeichen 2015053 | (bei Rückfragen bitte stets angeben)

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung gem. § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO v. 06.07.2011 In der(n) folgenden Gemarkung(en) wurden an den Flurstücken –

Gemarkung: Deutschenbora Flurstücke: 165d, 165/30, 165/31, 171/1, 174/9, 174/11, 254



Gemarkung: Obereula Flurstücke: 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 17, 18, 19, 22, 23, 24, 25, 26, 27/1, 28/3, 28/4, 29/6, 29/7, 29/9, 29/17, 29/23, 30/1, 31/3, 32a, 32/1, 32/2, 33/2, 33/1, 36, 37, 38, 39, 40/1, 41, 41a, 41b, 41c, 41d, 42/1, 42/2, 43, 44, 45, 46/1, 46/3, 46/5, 47/2, 47/3, 47/4, 48/1, 48/2, 49, 50, 52, 54e, 56/1, 102/2, 111/8, 118, 119/4



Gemarkung: Niedereula Flurstücke: 87a, 88/7

Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt. Dabei wurden folgende Amtshandlungen vorgenommen: – Grenzfeststellung (§ 16 SächsVermKatG Abs. 1) – Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen ( § 16 SächsVermKatG Abs. 1) – Abmarkung ( § 17 SächsVermKatG in Verbindung mit § 16 SächsVermKatGDVO) – Absehen von der Abmarkung ( § 17 SächsVermKatG in Verbindung mit § 16 SächsVermKatGDVO) – Aussetzen der Abmarkung (§ 17 SächsVermKatG in Verbindung mit § 16 SächsVermKatGDVO) – Wegfallen von Grenzpunkten Rechtsgrundlage für die Amtshandlungen ist das Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138), rechtsbereinigt mit Stand vom 14. Juli 2013 in Verbindung mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO vom 06.07.2011 (SächsGVBl. S. 271)

Allen betroffenen Eigentümern, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO) vom 06.07.2011 (SächsGVBl. S. 271). Die Ergebnisse liegen ab dem 08.12.2015 bis zum 17.12.2015 und 04.01.2016 bis zum 25.01.2016 in meinen Geschäftsräumen Rauhentalstr. 105 in 01662 Meißen in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr von Montag bis Freitag und nach telefonischer Absprache an den gleichen Tagen bis 18.00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 Abs.(1) Satz 5 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 02.02.2016 als bekannt gegeben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03521/400700 oder der E-mail-Adresse [email protected] zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder dem Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen. Meißen, den 03.11.2015 gez. H. Hänsel Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Zu Beginn der Stadtratssitzung am 12. November gratulierte der stellvertretende Bürgermeister Herr Beger dem frisch gebackenen Schachweltmeister aus unserer Stadt ganz herzlich zu seinem Titel. Roven Vogel gelang es, den Weltmeistertitel im Schach in Griechenland in der Altersklasse U 16 nach Deutschland - nach Nossen! zu holen. Er hat somit nicht nur Deutschland und Sachsen erfolgreich vertreten, sondern auch dazu beigetragen, dass Nossen international bekannt wird Wir sind stolz, einen Weltmeister in unserer Stadt zu haben. Ein herzliches Dankeschön für den Fleiß, die Zielstrebigkeit und das Engagement, das zu so einer herausragenden Leistung notwendig ist. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle auch allen Lehrern, Vereinsmitgliedern, Förderern und natürlich der Familie, die Roven Vogel unterstützt haben.

Weitere Informationen gibts im Internet: www.nossen.de

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 19

1. Dezember 2015

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Parkplatzbenutzung – gebührenfrei Auch in diesem Jahr wird zur Erleichterung der Weihnachtseinkäufe und zur Verringerung des Stresses im Stadtzentrum in der Zeit vom 21. Dezember 2015 bis 2. Januar 2016 an allen Parkuhren und an den Parkscheinautomaten ein gebührenfreies Parken gestattet. Bei der Benutzung der Parkflächen an den Parkuhren und im Bereich des Parkscheinautomaten auf dem Markt ist das Parken für eine Stunde mit Parkscheibe frei. Auf dem Parkplatz Grüner Weg kann ohne Zeitbegrenzung geparkt werden. Die Stadtverwaltung Nossen wünscht allen Bürgern ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

90 Bäume über die Radewitzer Kuppe nach Raußlitz Auch in diesem Jahr pflanzten wir, der Kulturlandschaftsverein aus Abend und die Stadt Nossen, mit unseren 2014 geboren Kindern 90 verschiedene Obstgehölze von Radewitz nach Raußlitz. Jedes Kind bekam seinen individuellen Obstbaum. Die Kinder brachten nicht nur ihre Eltern und Geschwister mit, sondern auch Oma und Opa. Sie kamen überall her, aus der ehemaligen Gemeinde Leuben – Schleinitz, aus dem Ketzerbachtal und aus dem Raum Nossen. Insgesamt waren auf dem Feld- und Wanderweg ca. 240 Personen unterwegs. Jede Familie brachte einen Spaten, eine Gießkanne und Werkzeug mit. Auch die Kleinen halfen tatkräftig, die Bäume in die Erde zu bringen. Die Pflanzungen wurden von fachkundigen Personen des Vereins und der Stadt Nossen angeleitet. Die Verwaltung bedankt sich hiermit für die große Unterstützung des Vereins bei der Vorbereitung und der Ausführung der Maßnahme. Solche Pflanztage machen Mut für die Zukunft. In den vergangenen Jahrzehnten verschwanden viele Bäume aus unserem typischen, dörflichen Landschaftsbild. Es begann mit einzelnen Fällungen und einige Jahre später waren die Baumreihen oder Alleen nicht mehr zu sehen. Es erinnerten nur noch alte Fotos oder Aussagen von Ortsansässigen an vergangene Zeiten. Umso wichtiger ist es heute, dass wir diesem „Tun“ entgegentreten und uns unsere alte Heimat wiederholen. Gerade den Kindern möchten wir vermitteln, dass man nicht nur nehmen darf, sondern auch geben muss. Wir freuen uns sehr, dass so viele Familien ihr Interesse bekundet und den Weg nach Radewitz gefunden haben. Vielleicht begegnen wir der ein oder anderen Familie im nächsten Jahr wieder. Stadtverwaltung Nossen

C M Y K

Weitere Kirschbäume für Kottewitz Das Engagement der Kottewitzer und einiger Familien aus der Umgebung reißt nicht ab. Bereits zum fünften Mal wurde auf dem Wanderweg zwischen Kottewitz und Rothschönberg gepflanzt. Gerade die Kinder scheuten sich nicht, in den harten und steinigen Boden Pflanzlöcher zu graben und schwere Wassereimer heranzuholen. Wir freuen uns über die Mithilfe und Eigeninitiative unserer Bürger, die mit ihrer Arbeit unsere Region bereichern. Finanzielle Unterstützung erhielt das Projekt durch die Familie Weiss, die Streuobstkelterei Gohla, der Biohof Mahlitzsch und die Familie Isopp. Die Organisation übernahm auch in diesem Jahr die Familie Weiss. Stadtverwaltung Nossen

Kostenfreier Fördermittel- und Finanzierungsprechtag in der Wirtschaftsförderung Region Meißen (WRM) GmbH Die Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB) bietet am 19. Januar 2016 im Landkreis Meißen eine individuelle Beratung zu den Förderprogrammen des Freistaates Sachsen für Existenzgründer und Unternehmen vor Ort an. Der Beratungstag findet in den Räumen der Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH (01662 Meißen, Neugasse 39/40 – 1. Stock) von 9:00 bis 16:00 Uhr statt. Eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03521/ 47608-0 ist erforderlich. Ebenso können Sie eine E-Mail an [email protected] mit Ihrem Terminwunsch senden. Eine individuelle Beratung empfiehlt sich besonders für Existenzgründer und junge Kleinstunternehmen. Ebenso informiert die SAB über Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Investitionen planen. Falls Sie als Unternehmer planen, Ihre Mitarbeiter zu qualifizieren, helfen Ihnen Informationen über die Programme aus dem Europäischen Sozialfonds. Zur optimalen Vorbereitung eines Beratungsgespräches wird darum gebeten, die „Vorabinformation“ auszufüllen und sie an die nachfolgende Mail-Adresse bis spätestens 15. Januar 2015 zu übermitteln E-Mail: [email protected] oder [email protected] Preis: kostenfrei Anmeldefrist: 15.01.2016

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 20

1. Dezember 2015

Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Informationen des ZAOE

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Nossen als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft

Telefon: 0351 4040450 | www.zaoe.de

Öffnungszeiten über den Jahreswechsel Die Geschäftsstelle und die Wertstoffhöfe des Verbandes haben über den Jahreswechsel wie folgt geöffnet: Geschäftsstelle, Meißner Straße 151 a in Radebeul: 24. und 31. Dezember: geschlossen 28. und 30. Dezember: 9.00 bis 12.00 Uhr, 29. Dezember: 9.00 bis 12.00, 14.00 bis 18.00 Uhr Wertstoffhöfe auf den ZAOE-Anlagen in Groptitz, Gröbern, Kleincotta und Saugrund: 24., 31. Dezember und 2. Januar: 8.00 bis 12.00 Uhr 28. bis 30. Dezember: 8.00 bis 16.30 Uhr nur Gröbern, Kleincotta, Saugrund / 8.00 bis 15.30 Uhr Groptitz Das Weißeritz Humuswerk hat wie die Anlage Saugrund geöffnet. Wertstoffhöfe in Dippoldiswalde, Großenhain, Meißen, Nossen, Neustadt, Weinböhla: 24., 29., 31. Dezember: geschlossen 28., 30. Dezember und 2. Januar: 8.00 bis 12.00 Uhr

Neue Öffnungszeiten in Groptitz, Gröbern, Kleincotta und Saugrund ab 2016 Die Wertstoffhöfe in Groptitz, Gröbern, Kleincotta und Saugrund haben vom 1. Januar 2016 an einheitliche Öffnungszeiten, jeweils montags von 8.00 bis 18.00 Uhr, dienstags bis freitags von 8.00 bis 16.30 Uhr, sonnabends von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Neuer bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (BBS) Laut Mitteilung des Landkreises Meißen wurde zur Erledigung der hoheitlichen Aufgaben (Überprüfung der heizungstechnischen Anlagen einschließlich der Emissionsschutzmessungen) für die Ortsteile Bodenbach, Gruna, Karcha, Klessig, Kreißa, Neubodenbach, Noßlitz, Oberstößwitz, Raußlitz, Rhäsa, Saultitz, Schrebitz, Starbach, Wolkau, Deutschenbora, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Ilkendorf, Katzenberg, Mahlitzsch, Mergenthal, Nossen, Wendischbora und Wunschwitz ab 01.01.2016 Herr Silvan Kießig als neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Kontaktdaten: Silvan Kießig, Kehrbezirk 14 6 27–17 Nossen Anschrift: 01454 Radeberg, Georg-Büchner-Str. 10 Telefon: 03528/2290531 Fax: 03528/2290532 Handy: 0162/8940658 E-Mail: [email protected]

Am 01.01.2014 ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Grundsätze der Abwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 in Kraft getreten. Aus diesem Anlass muss auf folgende Sachverhalte nochmals hingewiesen werden: 1. Alle noch bestehenden Abwasser- oder Fäkaliengruben bzw. sonstigen Kläranlagen sind bis zum 31.12.2015 durch vollbiologische Kläranlagen zu ersetzen bzw. nachzurüsten. Dies betrifft folgende, im Abwasserbeseitigungskonzept ausgewiesene Gebiete: – OT Gohla, Göltzscha, Heynitz, Ilkendorf, Katzenberg, Kottewitz, Mahlitzsch, Radewitz, Wendischbora, Wuhsen, Wunschwitz – OT Abend, Gallschütz, Gruna, Höfgen, Karcha, Klessig, Kreißa, Leippen, Lösten, Mutzschwitz, Neubodenbach, Noßlitz, Oberstößwitz, Pinnewitz, Priesen, Rüsseina, Saultitz, Schänitz, Schrebitz, Stahna, Wolkau, Zetta, Ziegenhain – OT Badersen, Dobschütz, Eulitz, Graupzig, Mertitz, Mettelwitz, Praterschütz, Raßlitz, Wahnitz, Wauden sowie die folgenden Einzelgrundstücke: – Elgersdorf 1, Meißner Straße 31, Am Sportplatz 3, An der Schule 9, An der Schule 13, Mahlitzscher Straße 16, Mahlitzscher Straße 18, Eichholzgasse 61, Eichholzgasse 62, Eichholzgasse 71, Am Waldgraben 4 und 6. – OT Starbach Starbacher Bahnhofstr. 2 – OT Leuben Bauerngut 1, Lommatzscher Straße 46 – OT Schleinitz Nr. 52, 53 In begründeten Einzelfällen ist die Errichtung einer abflusslosen Grube zur Sammlung aller anfallenden Abwässer/Fäkalien erlaubnisfähig. 2. Verstöße gegen diese Umrüstpflicht sind durch Ordnungsverfügung und/oder Bußgeldbescheid zu ahnden. 3. Kopien der Wartungsprotokolle von vollbiologischen Kleinkläranlagen sind dem Sachgebiet Abwasser unverzüglich nach der erfolgten Wartung zu übermitteln. 4. Häusliches Abwasser nach Vermischung mit betrieblichem Abwasser aus landwirtschaftlicher Produktion kann nicht mehr als Wirtschaftsdünger eingeordnet werden; dies bedeutet, dass auch landwirtschaftliche Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb eine vollbiologische Kleinkläranlage errichten müssen und das häusliche Abwasser nicht unbehandelt zur Düngung ausgebracht werden darf. Weitere Auskünfte zur Umrüstpflicht erteilt das Sachgebiet Abwasser, Herr Wagner. Uwe Anke, Bürgermeister

Klärschlammentsorgung von Kleinkläranlagen Information an alle Eigentümer, deren Grundstück nicht an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen und somit dezentral zu entsorgen ist Für vollbiologische Kleinkläranlagen besteht die Pflicht, die Klärschlammentsorgung entsprechend der lt. Wartungsbericht durch den Fachbetrieb getroffenen Festlegungen zu veranlassen. Die Wartungsgrundlagen für den Fachbetrieb bilden die wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Meißen, die Herstellerangaben bzw. die in der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung getroffenen Festsetzungen. Die Stadt Nossen ist als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft für die Vorgänge im Zusammenhang mit dezentral zu entsorgenden Grundstücken zuständig. Die Wartungsprotokolle sind grundsätzlich kurzfristig nach jeder Wartung unaufgefordert der Stadt Nossen zu übergeben. Stadt Nossen SG Abwasser Markt 31, 01683 Nossen

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 21

1. Dezember 2015

Informationen zu Bauvorhaben Erweiterung Rathaus Nossen – Abbruch

Gewässerbau in Leuben – Bereich „Neumühle“ Ebenfalls im Zuge der Hochwasserschadensbeseitigung 2013 wurde ein 8 m langer verrohrter und vom Einsturz bedrohter Gewässerabschnitt im Ortsteil Leuben, Bereich „Neumühle“ grundhaft saniert.

Straßenbau „Am Fußweg“ im OT Deutschenbora

Gewässerbau in Nossen am „Eulabach“

Der Anbau vom Rathaus sowie die Freiberger Straße 1 und 3 sind abgebrochen. Die freigewordenen Giebelflächen sind mit Wetterschalen aus Bitumenwelltafeln geschützt. Sobald das Fundament des Giebels der Freiberger Straße 5 gesichert ist, werden die noch vorhandenen Keller abgebrochen. Der Neubau soll mit dem Frühjahr beginnen.

Der Kanalbau ist abgeschlossen und die neue Begrenzung der Straße bereits sichtbar. Ende der 47. Kalenderwoche wird die Asphaltdecke hergestellt. Wenn es das Wetter erlaubt, können auch die Fugen noch vergossen werden.

Straßenbau Ortsstraße Mettelwitz Neubau Feuerwehrgerätehaus im OT Wendischbora

Die Heizung ist innerhalb der Bewehrung der Bodenplatte. Damit wird in der Fahrzeughalle eine konstante Temperatur möglich. Sämtliche Abwasserleitungen für Bodeneinläufe, Toiletten und Duschen ragen bereits aus der Bodenplatte nach oben. Nach dem Betonieren beginnen die Maurerarbeiten. C M Y K

Deshalb stehen die Paletten mit Ziegelsteinen schon bereit.

Im Zuge der Hochwasserschadensbeseitigung wurde ein Teil der Ortsstraße in Mettelwitz in den Monaten Oktober und November grundhaft wiederhergestellt. Im unteren Baufeld wurde ein Teilortskanal eingebaut.

Der Unterlauf des Eulabaches, vom Gymnasium bis zur Einmündung in die Freiberger Mulde ist fertiggestellt. Geplant vom Ingenieurbüro WTU aus Dresden und ausgeführt durch die Firma V & C Metzner GmbH aus Wittichenau wurde das Gewässerbett in diesem Abschnitt den zu erwartenden Hochwasserabflüssen des Eulabaches angepasst, so dass die akute Überschwemmungsgefahr für die angrenzenden Grundstücke der Vergangenheit angehören sollte.

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 22

1. Dezember 2015

Standesamtliche Informationen

Wir gratulieren nachträglich allen Jubilaren zum Geburtstag Die Stadtverwaltung Nossen gratuliert folgenden Jubilaren im November nachträglich zum Geburtstag und wünscht ihnen alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Frau Frau Herr Herr Herr Frau Frau Frau Herr Frau Herr Herr Frau

Maja, Stephanie Kohlar, Eleonore Möbius, Herbert Ehrlich, Klaus Putzger, Gerd Küßner, Ruth Straube, Sieglinde Bielig, Renate Eckart, Erhard Starke, Rosa Krueger, Volkmar Pospisil, Rudolf Voigt, Frieda

70 70 75 75 75 75 75 75 75 75 75 80 80

Rhäsa Gruna Zetta

Leippen Heynitz Schrebitz

Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Herr

Fröbe, Dorothe Schmidt, Waltraud Hering, Gretel Pflug, Gertraude Engelmann, Gudrun Zschörnig, Gisela Duroldt, Gertraud Feige, Elfriede Heinert, Marianne Hering, Anni Heldner, Ruth Seifert, Rolf

80 85 85 85 85 85 85 85 90 90 90 90

Schleinitz

Pinnewitz Graupzig Mutzschwitz Saultitz

Neues aus den Kindereinrichtungen

Kindergarten Bismarckstraße

Kindergarten Rhäsa

Auch in diesem Jahr beteiligten sich Familien aus unserer Kindereinrichtung an der Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“. Kindern, die in Armut leben, eine Freude zu bereiten, liegt allen am Herzen. Ein Dankeschön an alle Beteiligten!

Höhepunkte für unsere kommenden Schulanfänger in der Kita Rhäsa!

Weitere Informationen gibts im Internet: www.nossen.de

Alle 21 Schulanfänger unserer Einrichtung sind stolz im nächsten Jahr die Schule zu besuchen. Mit Eifer sind sie bei allen angebotenen Aktivitäten dabei. Die Mitarbeiterin der Barmer Geschäftsstelle aus Meißen, Frau Leiteritz, führte mit ihnen den jährlichen Turntest durch. Gefragt waren Fähigkeiten wie Ausdauer, Schnelligkeit und Genauigkeit. All dies machte den Kindern viel Spaß! Ebenfalls im Oktober besuchte uns eine Mitarbeiterin vom ADAC. Sie gestaltete einen spielerischen Vormittag mit Musik, Tanz und sportlichen Bewegungen zum Thema „Richtiges Verhalten im Straßenverkehr“. Mit Kinderampel, Umhängeschildern, Stoffzebrastreifen und vielem mehr, machte sie den Kindern verschiedene Situationen im Straßenverkehr noch bewußter! Alle Schulanfänger freuen sich schon auf weitere neue Angebote! Das Team der Kita Rhäsa

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 23

1. Dezember 2015

Neues aus den Schulen

Neues aus der Grundschule

Ferienzeit: 21.12. bis 2.01.2016 Es war wieder soweit – Zweifelderballturnier der umliegenden Grundschulen Die Grundschule Raußlitz hat wiederholt die beiden Grundschulen aus Käbschütztal und Nossen zum traditionellen Zweifelderballturnier in die Turnhalle der Raußlitzer Grundschule eingeladen. Vielen Lesern ist dieser Ballsportwettkampf sicher aus ihrer Schulzeit noch als „Völkerball“ bekannt. Für die Krögiser Grundschule galt es, als Pokalsieger des letzten Jahres ihn zu verteidigen oder an eine andere Schule abzugeben. Und sie können als beste Schulmannschaft dank vieler sehr guter Spieler und Spielerinnen wieder den Pokal mit nach Hause nehmen. Erwähnen möchte ich hier die Sportlerin der 4. Klasse, Melina Thielsch, die treffsicher, überlegt und mit hoher Schnelligkeit als beste Spielerin aller Mannschaften auffiel. In beiden Spielen gegen ihre Gegner, die Grundschule Raußlitz und Nossen, fiel schon nach 8 bzw. 11 Minuten eine Entscheidung für die Sportler und Sportlerinnen aus dem Käbschütztal. Sehr knapp gewann das Spiel um den 2. Platz die Grundschule Raußlitz gegen Grundschule Nossen, die nach 15 Minuten Spielzeit 2 Punkte mehr erzielte. Mit frohen Mutes und Hoffnung auf einen Sieg im kommenden Jahr danken wir Sportlerinnen allen Spielern für ihren Einsatz und die spannenden Minuten aller Spiele. Zweifelderballturnier 2015 1. Platz Grundschule Käbschütztal 2. Platz Grundschule Raußlitz 3. Platz Grundschule Nossen Dietze Schulleiterin GS Raußlitz

Anzeigen

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 24

1. Dezember 2015

Neues aus der Oberschule „Ohne Wasser merkt euch das, wäre die Welt ein leeres Fass“ – ein Trinkbrunnen wurde an der Dr.-Eberle-Schule eröffnet Ein besonderer Höhepunkt für die Schüler der 5. Klassen und den Töpferkurs der 7. Klassen war die Eröffnung des neuen Trinkbrunnens am 09.10.2015 an unserer Schule. Gemeinsam mit den Vertretern der Firmen Sanitärtechnik Nossen und Sanitär-Heinze Dresden gab unser Schulleiter, Herr Janik, den Trinkbrunnen an diesem Tag für die Benutzung frei. Besonders dankte er Frau Schreiter, die in ihrem Töpferkurs, gemeinsam mit Schülern der jetzigen 7. Klassen, ein wunderschönes Fliesenmosaik als Hintergrundmotiv gestaltet hat. Alle Schüler der 5. Klassen erhielten Trinkflaschen, die mit dem Logo der Schule bedruckt sind und welche vom Förderverein unserer Schule und der Firma Sanitärtechnik Heinze Dresden gesponsert wurden. Wir bedanken uns noch einmal recht herzlich bei der Firma Sanitär Heinze Dresden, bei der Firma Sanitärtechnik Nossen, bei Frau Schreiter, die viel Zeit geopfert hat um uns solch ein schönes Wandbild zu zaubern und bei den Schüler des GTA Töpfern. Unser Dank gilt auch der Stadtverwaltung Nossen, die unser Vorhaben unterstützte. Wir hoffen sehr, dass der neue Trinkbrunnen von vielen Schüler genutzt wird. R. Haupt, „Junge Reporter“

Danke für das vergangene Jahr! Hinter uns liegt ein bewegendes, arbeitsreiches Jahr, indem wir Einiges erreichen konnten. Als Vorsitzende des Fördervereins der Dr.-Eberle-Schule Nossen möchte ich mich besonders bei dem Vorstand für die stets angenehme Zusammenarbeit bedanken. Aber auch bei den Mitgliedern für Ihre finanzielle Unterstützung und auch den großzügigen Sponsoren, ohne Sie wäre unsere Arbeit gar nicht möglich. Ich danke aber auch allen, die uns tatkräftig unterstützt haben. Genauen Einblick in unsere Tätigkeit und Projekte finden Sie unter www.eberle-schule.de/foerderverein. Schauen Sie doch mal rein. Ich wünsche Ihnen allen ein erholsames Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2016.

Allen Leserinnen und Lesern des Nossener Amtsblattes, vor allem den Eltern und Familien unserer Schulkinder der Grundschule Raußlitz wünschen wir eine schöne Adventszeit und ein gesundes Weihnachtsfest, in der Geborgenheit, Ruhe, Stille und Besinnlichkeit wiederentdeckt werden. Ein kleines Gedicht soll Sie auf die Advents- und Weihnachtszeit einstimmen: Wir wünschen uns in diesem Jahr mal Weihnacht’ wie es früher war. Kein Hetzen zur Bescherung hin, kein Schenken ohne Herz und Sinn. Wir wünschen uns eine stille Nacht, frostklirrend und mit weißer Pracht. Wir wünschen uns ein kleines Stück von warmer Menschlichkeit zurück. Wir wünschen uns in diesem Jahr ‘ne Weihnacht, wie als Kind sie war. Es war einmal, schon lang ist’s her, da war so wenig so viel mehr. Die Lehrerinnen und Erzieherinnen der Grundschule Raußlitz

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 25

1. Dezember 2015

Neues aus der Oberschule Berufswahlbörse an der Dr.-Eberle-Schule Nossen Auch in diesem Jahr fand an unserer Schule wieder die Berufswahlbörse statt. Unser Motto in der Berufsberatung lautet „Abschluss mit Anschluss“. Seit vielen Jahren unterstützen uns Betriebe aus der Umgebung bei der Durchführung der Berufswahlbörse. Die Einladung an die Unternehmen erfolgt, nachdem wir in den 9. Klassen die Zielberufe der Schüler erfasst haben. Insgesamt 26 Unternehmen luden wir zur Börse ein, davon waren 25 Firmen anwesend. Dafür bedanken wir uns bei allen Teilnehmern noch einmal ganz herzlich. Neben den Partnerbetrieben unserer Schule wie UKM und Schollglas war auch der Vorsitzende des Arbeitskreises Schule – Wirtschaft von der Firma Karosseriebau Hempelt, Herr Hempelt, anwesend. Die Berufsschulzentren (BSZ) von Döbeln und Freiberg unterstützen unsere Arbeit schon von Beginn an. Alle teilnehmenden Firmen bilden Lehrlinge aus und sind im Einzugsgebiet unserer Schule angesiedelt. Einige Firmen wie z. B. UKM, REWE, ASB „Schöner Blick“ oder die Karosseriebau Hempelt haben über die Börse Abgänger unserer Schule bereits erfolgreich ausgebildet. Den Schülern der 10. Klassen wird an diesem Tag auch ihr Berufswahlpass ausgehändigt, den sie seit der 7. Klasse besitzen. Gut geführt, kann er den Schülern helfen, den Start ins Berufsleben leichter zu meistern.

Wir wünschen allen Schülern der Abschlussklassen viel Erfolg bei ihrer Suche einer passenden Ausbildung. Aber auch hier gilt das Motto „Ohne Fleiß kein Preis“. K. Eberhardt, Berufsorientierung R. Haupt , Junge Reporter

Ganztagsangebot an der Dr.-Eberle-Schule: Erste Hilfe

C M Y K

Wir, die „Jungen Reporter“, besuchten vor kurzem das GTA Angebot „Erste Hilfe“. Wir wurden sehr freundlich von Frau Müller, der Kursleiterin, und den Kindern empfangen. Nachdem wir uns alle herzlich begrüßt hatten, begannen wir sofort unsere vorbereiteten Fragen zu stellen. Unsere erste Frage war „Warum die Kinder in ihrer Freizeit dieses GTA gewählt haben?“ Ein Junge der Gruppe meinte sofort: „Weil es cool ist“. Ein anderes Mädchen meinte: „Weil ich Menschen helfen will und mich dieses Themengebiet sehr interessiert“. Den Kindern gefällt dieses GTA sehr gut und sie haben gegenüber uns keine negativen Dinge geäußert, außer, dass die Zeit immer viel zu schnell vergeht. Die Kinder und die Kursleiterin würden sich eine Doppelstunde pro Woche wünschen, denn dann würden sie viel mehr schaffen. Unsere nächste Frage war „Was habt ihr noch für Erwartungen an diesen Kurs?“ Die meisten Kinder wünschten sich Aufgaben, die im echten Leben vorkommen und mehr praktische Anwendungen. Die Kinder antworteten immer freundlich und zügig, was uns sehr half. Eine andere Frage lautete: „Was macht ihr hier alles in diesem Kurs?“ „In unseren Stunden lernen wir z.B. die stabile Seitenlage oder das Anlegen von Verbänden“, antworteten die Schüler. Wir merkten, dass die Kinder sehr großes Interesse an diesem Kurs haben. Unsere Abschlussfrage hieß: „Was findet ihr besonders spannend?“

Viele antworteten: „Die stabile Seitenlage und den menschlichen Körper.“ Wir bedankten wir uns bei den Schülern und bei der Kursleiterin, Frau Müller, recht herzlich für das freundliche Interview. Celina T., Steve S. „Junge Reporter“

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 26

1. Dezember 2015

Neues aus der Oberschule „Junge Reporter“ der Dr.- Eberle-Schule berichten vom Neigungskurs „Volleyball“ Wir, die „Jungen Reporter“, berichten in unserem Neigungskurs über aktuelle Themen an unserer Schule und außerhalb der Schule. Gerade haben wir eine Wandzeitung über die Arbeit im Neigungskurs „Volleyball“, den Schüler der 9. Klassen besuchen, gestaltet. Spezifische Themen dabei waren: • Volleyballregeln • Volleyballarten • Zuspielarten vom Volleyball • Spielfeldgestaltung Wir hatten eine Menge Spaß, als wir im Neigungskurs Volleyball „hospitierten“. Am liebsten hätten wir alle gleich mitgespielt. Als wir bei den „Volleyballern“ waren, konnten sie uns einige inhaltliche Fragen zum Thema Volleyball beantworten. Das erleichterte uns die Arbeit bei der Gestaltung der Wandzeitung sehr. Wir bedanken uns bei den Volleyballern der 9. Klassen und ihrem Leiter, Herrn Schmidt, für die Hilfsbereitschaft und die gute Zusammenarbeit. Steve Schwalbe, „Junge Reporter“

Veranstaltungen | Tipps | Informationen Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Nossen e.V. Waldheimer Str. 40, 01683 Nossen Telefon 035242/68472 Dienstag Mittwoch Ort: Zeit:

Im Rathaus Nossen Jeden Donnerstag, 14.30 Uhr im Rathaus

Ansprechpartner: Frau Zirnsack Frau Weigelt Angebote: – 03.12.2015 – 10.12.2015 – 17.12.2015

Kleine Weihnachtsfeier, „Bistro Uerberschaar“ Seniorenweihnachtsfeier, Sachsenhof Weihnachts-Lichterfahrt, Abfahrt 13.00 Uhr ab Markt

Wir wünschen allen ein friedliches Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2016.

01.12. Kreatives: Weihnachtssterne 02.12. Fertigstellen der Kreativarbeiten (Weihnachtssterne) Donnerstag 03.12. Backen: Adventsplätzchen Freitag 04.12. Internetausflug Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

07.12. 08.12. 09.12. 10.12. 11.12.

Beat-Werkstatt Weihnachtswerkstatt Weihnachtswerkstatt Kochen & Backen: Schokofrüchte Billiard-Turnier

Sonnabend 12.12. Basteln von Weihnachtsgeschenken in der Sonntag 13.12. Nossener Bibliothek (13.00 – 17.00 Uhr) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

14.12. 15.12. 16.12. 17.12. 18.12.

Beat-Werkstatt Weihnachtswerkstatt Weihnachtswerkstatt Backen: Weihnachtswaffeln Geschichten zur Weihnachtszeit

Montag Dienstag

21.12. Weihnachtsfeier (16.00 -17.00 Uhr) 22.12. Weihnachtsrätsel

In der Zeit vom 23.12.2015 bis 01.01.2016 bleibt das „Offene Kinder- und Jugendhaus“ (DOMI) geschlossen.

Anzeigen

Der Kinderschutzbund Nossen wünscht allen Kindern und Jugendlichen sowie den Bürgern der Stadt Nossen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und einen erfolgreichen Start ins Jahr 2016.

Haus von 13.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, Hausaufgabenhilfe, Billard, Kicker, spezielle Angebote beginnen 16.00 Uhr, Ausnahmen siehe Plan, Änderungen sind vorbehalten.

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 27

1. Dezember 2015

Vereine berichten: Gewerbeverein lässt Nossener Markt im Lichterglanz erscheinen Die festliche Beleuchtung des Nossener Marktes zur Weihnachtszeit ist mittlerweile Tradition. Viele Nossener und Besucher unserer Stadt erfreuen sich am schönen Anblick, welcher mit festlich geschmücktem Rathaus und Weihnachtsbaum beginnt und durch die Lichterketten entlang des Marktes zu einem stimmungsvollen Ensemble wird.

Während Rathausschmuck und Weihnachtsbaum in Verantwortung der Stadt liegen, wurden die Lichterketten erst durch den Gewerbeverein „Nossen erleben! Gewerbeverein Nossen e.V.“ möglich. Dieser hat Lichterketten und Befestigungssysteme aus eigenen Mitteln erworben und kümmert sich jährlich um Auf- und Abbau sowie die Instandhaltung, derweil die Stadt in guter Zusammenarbeit die Stromkosten übernimmt. So waren auch dieses Jahr am Samstag vor Totensonntag bei tristem Novemberwetter wieder zahlreiche fleißige Helfer mit Leitern unterwegs und haben beide Marktseiten mit Lichterketten bestückt. Nun kann pünktlich zum 1. Advent unser schöner Markt im festlichen Glanz erstrahlen. Bereits am 28. November sind alle Nossener und Gäste unserer Stadt zum „Pyramide anschieben“ eingeladen. Die Geschäfte am Markt haben aus diesem Grund von 15 bis 20 Uhr geöffnet. Der Gewerbeverein „Nossen erleben e.V.“ wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine besinnliche Vorweihnachtszeit und würde sich freuen, viele Besucher zum Pyramide anschieben sowie beim Nossener Weihnachtsmarkt am 12. und 13. Dezember in Nossen begrüßen zu können!

2. Musizierstunde – Adventszeit 15.12.2015, 18:00 Uhr Aula der Pestalozzi-Grundschule Die Musikschule des Landkreises Meißen lädt am Dienstag zu weihnachtlichen Klängen ein. Im Rahmen der 2. Musizierstunde stellen Musikschüler aus Nossen und Umgebung ihr Können unter Beweis und möchten Sie mit einem abwechslungsreichen Programm unterhalten und auf das bevorstehende Fest einstimmen – der Eintritt ist frei!

Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Leuben – Schleinitz Die Jagdgenossenschaft Leuben-Schleinitz läd alle Jagdgenossen zur Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahl für den 29. Januar 2016; 18:00 Uhr in den Landgasthof Lossen ein. Im Anschluss wird ein kostenloses Wildessen gereicht. C M Y K

Der Jagdvorstand

Anzeigen

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 28

1. Dezember 2015

Vereinsnachrichten Große Freude bei den Volleyballmädchen der Altersklassen u14, u13 und u12 des SV Lok Nossen. Aufgrund der neuen Sponsoren, der Firma WFL Wedler-Franz-Logistik GmbH & Co. KG aus Potsdam, dem Pflegedienst Engelhardt Nossen, Dach- und Trockenbau Sven Staer aus Tanneberg, der Firma WOW Tuning GbR und der Rothschönberger Bau- und Handelsdienstleistungs GmbH konnte für alle Mädchen neue Sportbekleidung angeschafft werden. Das Design ist überarbeitet worden, die Bekleidung hat unsere Trainerin Sylke Schnobl in den typischen Vereinsfar-

ben Rot-Weiß gewählt. Mit dieser tollen Sportbekleidung können unsere Spielerinnen zukünftig an den Sportveranstaltungen im neuen einheitlichen Outfit auftreten. Wir möchten uns ganz herzlich bei unseren Sponsoren bedanken und hoffen, dass wir diese große Unterstützung mit tollen Siegen in den nächsten Spielen aufwiegen können.

Roven Vogel ist Weltmeister !!! Die Jugend-Weltmeisterschaft im Schach fand vom 25. Oktober bis zum 5. November in Porto Carras, Halkidiki (Griechenland) statt. In der Altersklasse U16 starteten 150 hochklassige Teilnehmer, darunter der 15jährige Roven Vogel aus Nossen, wo er das Gymnasium „Geschwister Scholl“ besucht. Während seiner 5jährigen Mitgliedschaft im Siebenlehner Sportverein zeigte sich sehr schnell sein überragendes Talent im Schachsport. Er wurde 2009 Kreismeister, 2010 Bezirksund Sachsenmeister, 2011 Bezirksmeister, 2012 Sachsenmeister und Deutscher Meister in der Altersklasse U12! In der Siebenlehner Landesklasse-Mannschaft entwickelte er sich ganz schnell zur Spitzenkraft. Seit 2014 spielt er höherklassig für den USV TU Dresden. Bei der diesjährigen Weltmeisterschaft ging Roven nach durchwachsenem Beginn in der zweiten Turnierhälfte in allen Partien sehr mutig zu Werke und schaffte es tatsächlich mit Übersicht und enormer Nervenstärke, die sechs komplizierten Stellungen gegen starke Gegner zum Siege zu führen. Am Ende belegte er nach 11 Runden als Einziger mit 9 Punkten den ersten Platz und errang verdient den Weltmeistertitel. Im Laufe des Turniers gewann er gegen einen Slowenen, einen Türken, einen Kasachen, einen Griechen, einen Russen, einen Ägypter und zwei Iraner, spielte remis gegen einen Kolumbianer und einen Chinesen und verlor gegen einen Inder.

Dieser phänomenale Erfolg ist das Ergebnis von Fleiß und Zielstrebigkeit und seiner Begeisterung für den Schachsport. Nicht zu vergessen ist die großzügige Unterstützung, die Roven von vielen Seiten bekommen hat. Großen Anteil an dem Erfolg haben die Eltern, die Schule, der Jugendschachbund Sachsen, der Deutsche Schachbund und viele ungenannte Förderer und Trainer. Auch wir vom Siebenlehner Sportverein sind stolz und freuen uns, dass er seine Laufbahn in unserem Verein begonnen hat und dass wir ihm ein paar Grundlagen beibringen konnten. Herzlichen Glückwunsch zu dem höchsten Titel in der Welt und der Wunsch zu vielen weiteren ähnlichen Erfolgen! P. Kahn

Weitere Informationen gibts im Internet: www.nossen.de

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 29

1. Dezember 2015

Vereinsnachrichten | Veranstaltungen Veranstaltungskalender •

• •

• •

Nossener Weinfest 2016 Heute schon an nächstes Jahr und das Nossner Weinfest denken!! Für die Planung von Klassen- und Familientreffen, für die Buchung von Urlaubsplätzen und anderen Terminen: Das Nossner Weinfest findet am Freitag, dem 09. September und am Sonnabend, dem 10. September 2016 auf der Waldheimer Straße statt!

• • • • • •

„Die Sternsinger kommen!“ heißt es am 09.und 10. Januar 2016 im Gebiet der katholischen Pfarrfiliale St. Bernhard von Nossen und Umgebung. Wer zum ersten Mal den Besuch der Sternsinger wünscht, kann sich unter der Rufnummer 0162-9201204 im Pfarrbüro der katholischen Gemeinde in Nossen anmelden. Zum 58. Mal werden rund um den 6. Januar 2016 bundesweit die Sternsinger unterwegs sein. „Segen bringen, Segen sein. Respekt für dich, für mich, für andere – in Bolivien und weltweit!“ heißt das Leitwort der kommenden Aktion Dreikönigssingen, bei der in ganz Deutschland wieder rund 330.000 Kinder in den Gewändern der Heiligen Drei Könige von Tür zu Tür ziehen werden. Auch im Pfarrgebiet der katholischen Filialgemeinde St. Bernhard von Nossen sind die engagierten Kinder und Jugendlichen unterwegs. Allerdings brauchen sie noch Unterstützung. Die katholische Filialgemeinde St. Bernhard von Nossen sucht für die Aktion 2016 Mädchen und Jungen im Alter von acht bis 14 Jahren, die als Sternsinger den Segen zu den Menschen bringen. In Begleitung Erwachsener ziehen die kleinen und großen Könige von Haus zu Haus und sammeln Spenden für Gleichaltrige in Not. Zur ersten Vorbereitung treffen sich die Sternsinger am Samstag, dem 12. Dezember 2015 um 10 Uhr im katholischen Gemeindehaus am Schloß in Nossen. Weitere Informationen gibt es bei Christine Worm unter der Telefonnummer 035242/71405 oder im katholischen Pfarrbüro, Rufnummer 0162-9201204.

C M Y K

„Respekt“ im Mittelpunkt der 58. Aktion Dreikönigssingen Mit ihrem Motto machen die Sternsinger überall in Deutschland darauf aufmerksam, wie wichtig Respekt im Umgang der Menschen miteinander ist und wie sehr eben genau der Mangel an Respekt mit Ausgrenzung, Missachtung und Diskriminierung zusammenhängt. Bei ihrer zurückliegenden Aktion hatten die Mädchen und Jungen zum Jahresbeginn 2015 bundesweit mehr als 45,5 Millionen Euro gesammelt. Die rund 330.000 beteiligten Sternsinger und ihre rund 90.000 Begleitenden erzielten damit das zweithöchste Ergebnis seit dem Start ihrer Aktion 1959. Mit den gesammelten Spenden können die Sternsinger mehr als 1.600 Projekte für Not leidende Kinder in Afrika, Lateinamerika, Asien, Ozeanien und Osteuropa unterstützen. Durch ihr Engagement werden die kleinen und großen Könige zu einem Segen für benachteiligte Gleichaltrige in aller Welt. Neben dieser gelebten Solidarität tragen die Sternsinger den christlichen Segen für das neue Jahr in die Wohnungen und Häuser der Menschen. C. Worm

• • • • • • •

05.12.2015 Adventssonderzug durch das Vogtland, IG Dampflok e.V. – Förderverein Zellwaldbahn e.V. 06.12.15, 17.00 Uhr Weihnachtsoratorium Saint-SaensKirche Nossen 06.12.2015 Abschiedsfahrt zum Ende des SPNV, IG Dampflok e.V. – Förderverein Zellwaldbahn e.V. 10.12.2015 Seniorenweihnachtsfeier Nossen, Sachsenhof 12.12.2015 Letzter Tag des SPNV, IG Dampflok e.V. – Förderverein Zellwaldbahn e.V. 12.12.–13.12.2015 Weihnachtsmarkt, Markt Nossen 12.12.2015, 16:00 Uhr Weihnachtsingen an der Pyramide, Leuben 13.12.15, 15.00 Uhr 3. Advent Adventsmusik Posaunen, Kirche Deutschenbora 13.12.15, 17.00 Uhr Adventmusik im Kerzenschein, Kirche Wendischbora 17.12.14, 18.30 Uhr Weihnachtskonzert des GSG Nossen, Stadtkirche Nossen 24.12.2015, 15.30 Uhr Christvespern mit Krippenspiel, Kirche Rüsseina 24.12.15, 17.15 Uhr Christvespern mit Krippenspiel, Kirche Raußlitz und Wendischbora 25.12.2015, 09.00 Uhr Weihnachtsfestgottesdienst, Kirche Wendischbora 25.12.2015, 10:30 Uhr Weihnachtsfestgottesdienst, Kirche Raußlitz 26.12.2015, 9:30 Uhr Weihnachtsfestgottesdienst, Kirche Rüsseina 31.12.2015, 16.00 Uhr Jahresschlussgottesdienst, Kirche Raußlitz 31.12.2015, 18.00 Uhr Jahresschlussgottesdienst, Kirche Rüsseina 31.12.2015, 22.00 Uhr Orgelkonzert Jahresschluss, Kirche Nossen

Anzeigen

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 30

1. Dezember 2015

Neues von der Feuerwehr Jugendfeuerwehr Ziegenhain

Kreisausscheid „Gruppenstafette“ Gruppenstafette die Zweite – am 03.10.2015 fand der Kreisausscheid in der Disziplin „Gruppenstafette“ in Schönfeld statt. An den Start gingen 30 Mannschaften in den Altersklassen I-IV des Landkreises Meißen. Die Jugendfeuerwehr Ziegenhain startete mit einer Mannschaft in der Altersklasse IV (14–18 Jahre). Jede Jugendfeuerwehr musste 2 Wertungsläufe absolvieren. Unser 1. Lauf ist nicht ganz so gelaufen, wie wir es uns vorgestellt haben. Zwei kleine Fehler hielten uns nicht davon ab, optimistisch an den 2. Lauf zu gehen. Bei strahlendem Sonnenschein starteten wir nach dem Mittag voll motiviert in die nächste Runde. Mit einem fehlerfreien Lauf bewiesen die jungen Kameradinnen und Kameraden wieder einmal, dass der 2. Lauf der entscheidende ist. Wir belegten den 9. Platz von 15 gestarteten Mannschaften. Wir haben uns mit dieser Platzierung zum Vorjahr stark verbessert.

Kreisausscheid „Bowlingturnier“ Der letzte Wettkampf auf Kreisebene hat noch einmal unser ganzes Können gefordert. Am 10.10.2015 fand das Bowlingturnier der Kreisjugendfeuerwehr im „Olympia“ in Riesa statt. Die Jugendfeuerwehr startete zu diesem Wettkampf mit 2 Mannschaften. Jede Mannschaft absolvierte 2 Durchgänge. Die Mannschaft Ziegenhain I (13–15 Jahre) erreichte im 1. Durchgang 598 Pins und im 2. Durchgang 499 Pins. Die Mannschaft Ziegenhain II (8–12 Jahre) erreichte im 1. Durchgang 204 Pins und im 2. Durchgang 255 Pins. Gewertet werden die Einzelergebnisse, Mädchen und Jungen, sowie die Ergebnisse der Mannschaft. In der Mannschaftwertung belegte die Mannschaft Ziegenhain I den 4. Platz mit 623 Pins. Die Mannschaft Ziegenhain II belegt den Platz 33 mit 273 Pins. In der Einzelwertung Mädchen konnte Elli Berner den 1. Platz mit 116 Punkten verteidigen. Philipp Fischer belegte in der Einzelwertung Jungen Platz 5 mit 134 Punkten. In die Gesamtwertung beim Bowling kommt nur der bessere Durchgang, der schlechtere wurde gestrichen. In der Wertung „sportlichste Jugendfeuerwehr“ des Landkreis Meißen belegt die Jugendfeuerwehr Ziegenhain Platz 5 von 28. Wir bedanken uns bei allen jungen Kameradinnen und Kameraden für die gezeigten Leistungen und den Einsatz bei jedem Wettkampf.

Lang ersehnt von jedermann, steh`n nun Feiertage an. Mögen sie die Ruhe bringen, sich zu widmen auch mal Dingen, die man lang sich vorgenommen, doch die stets zu kurz gekommen.

Für das bevorstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünschen wir neben Besinnlichkeit und Freude auch ein paar erholsame Tage im Kreise der Familie. Für das kommende Jahr wünschen wir Gesundheit, um alle persönlichen und beruflichen Herausforderungen weiterhin erfolgreich meistern zu können. Auf diesem Wege möchten wir uns für die gute und angenehme Zusammenarbeit sowie Unterstützung bei allen Kameradinnen und Kameraden der umliegenden Feuerwehren, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Nossen sowie den ansässigen Unternehmen herzlich bedanken. Förderverein Freiwillige Feuerwehr Starbach e.V. Freiwillige Feuerwehr Starbach

Susann Hoier, Jfw Ziegenhain

Erstes Weihnachtsbaumverbrennen der Ortsfeuerwehr Deutschenbora dazu laden wir Sie herzlich am Samstag, dem 09.01.2016 um 16:00 Uhr an das neue Feuerwehrgerätehaus ein. Gemeinsam wollen wir unsere Weihnachtsbäume „verabschieden“ – gern können Sie Ihr abgeputztes Schmuckstück mitbringen, um bei einem knisternden Lagerfeuer die Weihnachtszeit gemeinsam ausklingen zu lassen. Für eine kleine Stärkung und heiße Getränke sorgt unser Löschtrupp. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und freuen uns auf die gemeinschaftliche „Brandsetzung“ mit Ihnen im neuen Jahr. Ihre Ortsfeuerwehr Deutschenbora

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 31

1. Dezember 2015

Kirchennachrichten Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe in Miltitz und Heynitz der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Miltitz-Heynitz Aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABl. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung und § 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (Amtsblatt 1995, S. A 81) hat die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Miltitz-Heynitz die folgende Gebührenordnung für ihre Friedhöfe in Miltitz und Heynitz am 10.09.2015 beschlossen:

§ 6 Stundung und Erlass von Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

§ 7 Gebührentarif A. Benutzungsgebühren I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten 1. Reihengrabstätten 1.1 Sargbestattung oder Urnenbeisetzung für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre) 255,00 € § 1 Allgemeines 1.2 Sargbestattung für Verstorbene ab Vollendung Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für des 2. Lebensjahres in Miltitz sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung wer(Ruhezeit 20 Jahre) 510,00 € den Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben. 1.3 Sargbestattung für Verstorbene ab Vollendung § 2 Gebührenschuldner des 2. Lebensjahres in Heynitz (1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist (Ruhezeit 25 Jahre) 638,00 € 1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung 1.4 Urnenbeisetzung für Verstorbene ab Vollendung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares des 2. Lebensjahres Verhalten ausgelöst hat, (Ruhezeit 20 Jahre) 510,00 € 2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat, 2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 bzw. 25 Jahre) 3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung 2.1 für Sargbestattungen durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die 2.1.1 Einzelstelle in Miltitz (20 Jahre) 620,00 € Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. 2.1.2 Doppelstelle in Miltitz (20 Jahre) 1.240,00 € (2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist 1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Inter2.1.3 Einzelstelle in Heynitz (25 Jahre) 775,00 € esse sie vorgenommen wird, 2.1.4 Doppelstelle in Heynitz (25 Jahre) 1.550,00 € 2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung 2.2 für Urnenbeisetzungen durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die (max. zwei Urnen; 20 Jahre) 620,00 € Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. 2.3 Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten § 3 Entstehen der Gebührenschuld nach 2.1.1, 2.1.3 und 2.2 31,00 € Die Gebührenschuld entsteht nach 2.1.2 und 2.1.4 62,00 € – für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung. – für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren II. Gebühren für die Bestattung: mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungs- (Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der dauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.) Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der 1.1 Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre) 300,00 € Grabstätte. 1.2 Sargbestattung (Verstorbene ab 5 Jahre) 375,00 € – für Bestattungsgebühren mit der Bestattung. 1.3 Urnenbeisetzung 190,00 € – für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshand1.4 Gebühr für Träger bei Sargbestattung, pro Träger 35,00 € lung.

(1)

(2) (3) (4)

C M Y K

§ 4 Festsetzung und Fälligkeit Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten. Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden. Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von zwei Jahren im Voraus festgesetzt. Sie ist bis zum 30.06. des jeweiligen Erhebungsjahres fällig.

III. Umbettungen, Ausbettungen Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren. IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 17,00 pro Grablager.

Ab dem 01.01.2018 beträgt diese Gebühr 20,00 Euro pro Grablager. § 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren (1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten. V. Gebühr für die Benutzung der Feierhalle: (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungs- 1. Gebühr für die Benutzung der Feierhalle in Miltitz, pro Benutzung 60,00 € schuldner zu tragen.

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 32

1. Dezember 2015

Kirchennachrichten VI. Gebühr für Gemeinschaftsanlagen (einheitlich gestaltete Reihengräber) Die Gebühr enthält die Kosten für Nutzungs-, Friedhofsunterhaltungs-, Sargbestattungs- bzw. Urnenbeisetzungsgebühr, Grabmal, Pflege (laufende Unterhaltung) für die Dauer der Ruhezeit (20 bzw. 25 Jahre). 1.1 Gemeinschaftseinzelgräber (einheitlich gestaltete Reihengräber) für Sargbestattung in Miltitz (20 Jahre) 4565,80 € 1.2 für Sargbestattung in Heynitz (25 Jahre) 5408,50 € 2.1 für Urnenbeisetzung (20 Jahre) 4297,80 € Aufgrund der Erhöhung der Friedhofsunterhaltungsgebühr ab dem 01.01.2018 erhöhen sich die Gebühren für Gemeinschaftseinzelgräber ab diesem Zeitpunkt wie folgt: 1. Gebühr nach 1.1 um insgesamt 60,00 € (3,00 € pro Jahr x 20 Jahre) 2. Gebühr nach 1.2 um insgesamt 75,00 € (3,00 € pro Jahr x 25 Jahre) 3. Gebühr nach 2.1 um insgesamt 60,00 € (3,00 € pro Jahr x 20 Jahre) B. Verwaltungsgebühren 1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen) 2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmales oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer baulicher Maßnahmen 3. Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden 4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung 5. Überlassung eines Exemplars bzw. Auszugs der Friedhofsordnung 6. Umschreibung von Nutzungsrechten

§ 8 Besondere zusätzliche Leistungen Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet. § 9 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut im Amtsblatt Nossen und im Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen. (3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme im Pfarramt Burkhardswalde, Markt 1, 01665 Klipphausen OT Burkhardswalde, aus. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom 15.05.2012 außer Kraft. Burkhardswalde, den 19.10.2015

42,00 €

Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Miltitz-Heynitz

21,00 € 42,00 € 15,00 € 5,00 € 15,00 €

Ulrich Glöckner, Vorsitzender

(Mitglied) Pfr. M. Tauchert

Kirchenaufsichtlich bestätigt: Dresden, den 29.10.2015 Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Regionalkirchenamt Dresden Herr Am Rhein (Leiter des Regionalkirchenamtes)

C M Y K

Amtsblatt der Stadt Nossen

Seite 33

Bereitschaftsdienste

Bereitschaftsdienste

Änderung der Patienteninformationen über den Kassenärztlichen Notfalldienst

Zu Weihnachten Leben schenken: DRK lädt zur Blutspende in den letzten Wochen des Jahres

Diensthabende und Notsprechstunden (jeweils ab 10.00 Uhr) an Wochenenden und Feiertagen sind zu erfragen unter

Rufnummer 116117. Zahnarztbereitschaft Lommatzsch/Nossen (ohne Gewähr) Dezember 2015/Januar 2016 – jeweils 09.00 bis 11.00 Uhr 05./06.12 Frau ZÄ C. Otto 12./13.12. Frau Dr. Preißer 19./20.12. Frau Dr. Zölfel 24.12.15 Herr Dipl.-Stom. M. Vetters 25.12.15 Frau ZÄ Marie Wilken 26.12.15 Frau Dr. Zölfel 27.12.15 Herr Dr. Schwanitz 28.12.15 Frau ZÄ Iro Karouzaki 29.12.14 Herr Dr. med. dent L. Schwitzky 30.12.14 Herr Dipl.-Stom. M. Vetters 31.12.14 Herr Dipl.-Stom. J. Förster 01.01.15 Herr Dr. U. Görlitz ■ Anschriften: • Herr Dipl.-Stom. J. Förster 01623 Lommatzsch | Frauenstr. 29 | Tel. 035241/52377 • Herr Dr. U. Görlitz 01665 Zehren | Leipziger Str. 15 | Tel. 035247/51342 • Frau Dipl.-Stom. P. Jesswein 01683 Nossen | August-Bebel-Str. 8 | Tel. 035242/68155 • Herr ZA Steffen Lehmann 01683 Nossen | Waldheimer Str. 20 | Tel. 035242/68555 • Frau ZÄ C. Otto 01623 Lommatzsch | Döbelner Str. 37 | Tel. 035241/52430 • Frau Dr. Preißer 01683 Nossen | Waldheimer Str.36 | Tel. 035242/62162 • Herr Dr. Schwanitz 01683 Nossen | Bahnhofstr. 19 | Tel. 035242/68297 • Herr Dr. med. dent L. Schwitzky 01623 Leuben-Schleinitz | Schleinitzer Str. 14 | Tel. 035241/819438 • Herr Dipl.-Stom. M. Vetters 01623 Lommatzsch | Königstr. 55 | Tel. 035241/51067 • Frau Dr. Zölfel 01665 Garsebach | Meißner Str. 25 | Tel. 03521/4767121

C M Y K

1. Dezember 2015

Ein unbezahlbares Geschenk ist es sicherlich, schwer kranken oder verletzten Menschen das Leben zu schenken. Blutspender sind immer auch Lebensretter. Gerade zu Weihnachten, wenn mehrere Feiertage aufeinander folgen, ist es von besonderer Wichtigkeit, die Kliniken und Arztpraxen der Region mit lebensrettenden Blutpräparaten versorgen zu können. Denn Blutkonserven haben nur eine begrenzte Haltbarkeit von 35 bis 42 Tagen. Wer sich als Blutspender auf einem DRK-Blutspendetermin eine Stunde Zeit nimmt, kann so seinen schwer kranken Mitmenschen das größte Geschenk machen. Aus einer Blutspende von einem halben Liter können drei lebensrettende Präparate gewonnen werden: Erythrozyten, Thrombozyten und Blutplasma. Auf allen DRK-Blutspendeterminen zwischen dem 21. und dem 30. Dezember erhalten die BlutspenderInnen ein kleines Dankeschön sowie den traditionellen Imbiss nach der Spende. Außerdem sind unsere beliebten Streifenkalender für das kommende Jahr wieder auf allen Blutspendeterminen erhältlich. Der DRK-Blutspendedienst bedankt sich bei allen Blutspendern für ihre Treue und wünscht ein gesundes und glückliches Jahr 2016! Ihr nächster Blutspendetermin: Montag, 14.12.2015 NOSSEN PESTALOZZIGRUNDSCHULE, Schulstraße 19 14:30 bis 19:00 Uhr

Kriegsgräberfürsorge im 21. Jahrhundert – eine aktuelle Aufgabe!

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Landesverband Sachsen, führt auch in diesem Jahr in der Zeit vom 28.Oktober bis 18. Dezember seine Haus- und Straßensammlung im Freistaat Sachsen durch. Vor beinahe 100 Jahren von engagierten Bürgern nach dem Ersten Weltkrieg gegründet, pflegt, errichtet und betreut der Volksbund im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland Kriegsgräber im Ausland: derzeit etwa 404 Millionen Gräber auf ca. 850 Anlagen in Europa und Vertretung erfolgt für die Zahnarztpraxen des Versorgungsbereiches Nossen/Siebenlehn! Änderungen vorbehalten. Nordafrika. In den Nachfolgestaaten der ehem. Sowjetunion werden ca. 40.000 Soldaten jährlich exhumiert und umgebettet, von denen 70 Prozent identifiziert und deren Angehörige informiert werden können. Daneben obliegt dem Volksbund die Beratung der Kommunen bei der Apothekennotdienst Nossen und Siebenlehn Kriegsgräberpflege im Inland – alleine in Sachsen existieren etwa 930 Kriegsgräberstätten. Zudem ist der Volksbund ein anerkannter Träger Nachtdienst 10-12 Uhr der Jugendarbeit und der historisch-politisch Bildung, die vor allem im Di. 01. 12.2015 Markt Rahmen internationaler Jugendbegegnungen stattfindet. Bei denen So. 06. 12.2015 Markt junge Europäer unter dem Motto „Versöhnung über den Gräbern“ nicht Mo. 07. 12.2015 Adler nur Einblicke in die gewalttätig-kriegerische Geschichte Europas erfahSo. 13. 12.2015 Siebenlehn Adler ren, sondern das Fundament der Völkerverständigung aktiv stärken. Mo. 14.12.2015 Markt Aber es sind nicht nur die Toten der Weltkriege, um die sich der VolksSo. 20. 12.2015 Adler bund sorgt, auch das Andenken der Gefallenen der Bundeswehr zu Fr. 25. 12.2015 Markt wahren, ist eine neue Aufgabe des Volksbundes. Sa. 26. 12.2015 Siebenlehn Markt Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. finanziert als MitSo. 27. 12.2015 Markt gliederverein mit mehr als 150.000 Mitgliedern seine Arbeit noch immer Do. 01. 01.2016 Adler zu rund 75 Prozent durch Spenden und Sammlungen. Auch Sie können Adler: Adler-Apotheke Nossen, Markt 3; 035242/68803 uns mit einer Spende unterstützen, worum wir Sie, im Sinne der guten Markt: Markt-Apotheke Nossen, Markt 28; 035242/4050 Sache, herzlich bitten. Eine Sammelliste liegt in der Stadtverwaltung (Bauamt) bis zum 18. Dezember 2015 aus. Nachtdienst: wochentags 19-8 Uhr Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. samstags 12-8 Uhr Landesverband Sachsen sonn- und feiertags 08-8 Uhr

View more...

Comments

Copyright � 2017 SILO Inc.