Mitteilungsblatt. Aus dem Inhalt: ontakt zum Rathaus:

September 8, 2017 | Author: Philipp Richter | Category: N/A
Share Embed Donate


Short Description

Download Mitteilungsblatt. Aus dem Inhalt: ontakt zum Rathaus:...

Description

M itteilungsblatt Ausgabe November 2013

Dieser Gebäudeentwurf hat den Architektenwettbewerb über das neue Rathaus gewonnen. Das Besondere daran ist, dass gerade die Gemeinderatsmitglieder in der ganztägigen Preisgerichtssitzung einstimmig für diese Lösung gestimmt haben. Die Gemeinde Denklingen gibt der Hoffnung Ausdruck, dass nach einem ersten Kennenlernen auch viele andere Bürger unsere Gemeinde diesem alles andere als mittelmäßigem Bauwerk ihr Wohlwollen geben können. Hinzu kommt, dass die Innenaufteilung überaus gelungen ist und das Gebäude sowohl bei der Erstellung als auch beim Unterhalt außerordentlich wirtschaftlich ist, zumal der Architekt mit nur 2 Etagen (kein Kellergeschoss, kein 2. Stock) auskommt. Gleichwohl sieht das weitere Verfahren Gespräche des Gemeinderats sowohl mit dem 1. als auch mit dem 2. Sieger vor. Der Punktsieger auf Grund einer bereits erstellten Matrix erhält dann den Auftrag.

Aus dem Inhalt: Gemeinde Denklingen Informationen aus den Sitzung vom 15.10.2013 Denklinger Kalender November-Termine im Überblick Vereinsleben Neues und Aktivitäten

K ontakt zum Rathaus: t'BYt&.BJMHFNFJOEF!EFOLMJOHFOEF

Aus

der

Gemeindepolitik

2

Aus

der

Gemeindepolitik

Gemeinderatssitzungsprotokoll über die 15. Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Denklingen vom 15.10.2013 im Sitzungssaal des Rathauses in Denklingen – Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr Namen der Gemeinderatsmitglieder

Tagesordnung: 1. Protokollgenehmigung 2. Aussprache über die Initiative Wald-weicht-Windpark Denklingen 3. Antrag des Dietmar Karg auf Änderung des Bebauungsplans bezüglich Gewerbestraße 10 4. Antrag der Ehegatten Eberle auf Erlass einer Satzung nach § 34 BauGB („Ortsabrundungssatzung“)

************************************* anwesend abwesend ************************************* entschuldigt/unentschuldigt Erste Bürgermeisterin Viktoria Ja Horber, Leiterin der Sitzung Becher Thomas Ja Brich Werner

Ja

Dacher Werner

Ja

Eberle Hedwig

Ja ab nichtöffentl. Teil, TOP 3) Ja

Frieß Andreas Herz Josef Horber Andreas

Ja

Kettner Tobias

Ja

Klein Meinrad

Ja

Martin Wolfgang

Ja

Rambach Albert

Ja

Rapp Josef

Ja

Steger Martin

Ja

Wölfl Regina

Ja

„Das Thema Windpark ist in aller Munde. Auf Grund stetig steigender Nachfragen besorgter Mitbürger bezugnehmend auf die geplanten großindustriellen Windparkanlagen in unserem Wald, haben wir uns dazu entschlossen, die Mitbürgerinnen und Mitbürger in den betroffenen und angrenzenden Gemeinden in die Entscheidung mit einzubeziehen. Der Informationsund Entstehungsabend am 25. September 2013 hat uns bestätigt, dass ein großes Informationsdefizit vorhanden ist und dass es eine breite Mehrheit gegen dieses Großprojekt gibt. Wir empfehlen der Gemeindeführung von Denklingen und Fuchstal keine weiteren Gelder zu investieren und keine weiteren Beschlüsse zu fassen, die eine Umsetzung in der momentan geplanten Größenordnung befürwortet, nicht bevor eine Akzeptanz unserer Mitbürger vorhanden ist und nicht bevor alle Risiken eines solchen Projektes transparent aufgezeigt worden sind oder bis sich der Gemeinderat und die Bürgermeister für die in Kürze stattfindenden Kommunalwahlen neu definiert haben. Bitte lassen Sie dieses Schreiben Ihren Gemeinderatsmitgliedern zeitnah zukommen.“ Frau Horber führt hierzu folgendes aus:

Schriftführer: Johann Hartmann

I. Öffentlicher Teil:

Zur Tagesordnung:

9228) Protokollgenehmigung

Die Erste Bürgermeisterin Horber eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung des Gemeinderats und stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats fest. Des Weiteren erkundigt sie sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Es werden keine vorgetragen.

Das Protokoll des öffentlichen Teils der letzten Gemeinderatssitzung wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungsladung in Fotokopie ausgehändigt. Der Gemeinderat genehmigt dieses Protokoll mit 14 : 0 Stimmen.

Sie findet es schade, dass die Gemeinde Denklingen von dem in Dienhausen stattgefundenen Informationsabend keine Kenntnis erlangt hat. Anschließend bezieht sie sich auf das o.a. Schreiben der Initiative. Diesem Schreiben folgte eine Gesprächseinladung von Bürgermeister Karg aus Fuchstal, an der auch sie teilnehmen wollte. Diese Einladung wurde allerdings von der Initiative ausgeschlagen.

9229) Aussprache über die Initiative Wald-weichtWindpark Denklingen

Wichtig ist ihr, dass die Gemeinde Denklingen folgende Fakten aus dem inzwischen ausgeteilten Flyer der Initiative korrigiert:

Die Initiatoren dieser Initiative, die Herren Martin Steger und Christian Unsin aus Dienhausen, legten folgendes Schreiben der Gemeinde vor:

Die Fläche des Staatsforstes in der Gemeinde Denklingen beträgt ca. 30 km². Das sind umgerechnet 30 Mio. m². Diese Fläche ist durchzogen von ca.

3

Aus

der

Gemeindepolitik

50 km Waldwegen. Dem gegenüber steht eine Flächenangabe der Bürgerinitiative von 7.000 m² Rodungsfläche pro Windanlage und einer gesamten Rodungsfläche von ca. 36 ha. Fakt ist, dass wir pro Windanlage, die fast ausnahmslos an den Zufahrtsstraßen liegen, etwa 4.000 m² roden müssen, inkl. der Kurvenradien an den Wegen. Bei derzeit möglichen 30 Anlagen (Fallschirmjägerfläche noch nicht eingerechnet) wären das rd. 120.000 m², das sind 12 ha. Davon können etwa 40 %, das sind 48.000 m², das sind 4,8 ha, einer Aufforstung oder einen naturnahen Nutzung zugeführt werden. Wichtig zu wissen ist auch, dass der jährliche Holzeinschlag in diesem Gebiet ca. 45.000 fm beträgt. Bei einem Kahlschlag, wie sie eine Windkraftanlage und deren Wegenutzung benötigt, werden ca. 350 fm je ha geschlagen. Bei 12 ha sind das ca. 4.500 fm. Wir haben den Einschlag großzügig auf 6.000 fm veranschlagt. Dieser Einschlag fließt in den jährlichen Einschlag von 45.000 fm ein. Dabei ist zu beachten, dass im Staatswald seit Jahrzehnten ein zukunftsorientierter und den künftigen Klimaverhältnissen angepasster Waldumbau von Fichtenmonokultur in Mischwald stattfindet. Für die Nutzung dieser Windenergieanlage sind zudem erhebliche Beträge in den Naturschutzfonds einzuzahlen und Ausgleichsflächen zu schaffen. Thema Geheimhaltung, Bürgerinformation etc.: Nach Durchsicht meiner Sitzungsunterlagen seit Mitte 2012 sind seit Mitte 2012 in mindestens 10 Sitzungen, meist im öffentlichen Teil, die erforderlichen Beschlüsse und Informationen gegeben worden. Dazu erscheinen in unserem Mitteilungsblatt und in der überörtlichen Presse immer wieder Artikel (Pressegespräche etc.). Das Flächennutzungsplanverfahren wurde in allen beteiligten Gemeinden veröffentlicht und in das Internet gestellt. Die Anhörung

lief vom 24.06. – 16.08.2013. Das gleiche geschieht derzeit beim laufenden Raumordnungsverfahren, hier ist der Verfahrensträger die Regierung von Oberbayern. Die Anhörung läuft vom 09.10. – 02.12.2013. Die Anhörungsfristen sind gesetzlich geregelt und werden strikt eingehalten. Wichtig sind mir in diesem Zusammenhang noch folgende 3 Termine: Am 10.11.2012 fand die Fahrt nach Wildpoldsried, zu der interessierte Personen eingeladen waren und auch teilnahmen, statt. Am 11.12.2012 war der große Informationsabend in der Fuchstalhalle. Am 25.03.2013 fand eine gemeinsame Sitzung mit dem Gemeinderat Fuchstal statt, in der die entsprechenden Aufträge zum SAPGutachten, der Windmessung, der Aufstellungsbeschluss für den Teilflächennutzungsplan, die Billigung des Planentwurfs und die Beauftragung des Verfahrens beschlossen wurden. Es waren aus unserer Gemeinde keine Zuhörer anwesend. Dass die Gemeinde die Aufklärung der Öffentlichkeit unterbindet, entbehrt somit jeglicher Grundlage. Derzeit laufen die Windmessungen im LEADAR-Verfahren. Der Windmessmast wird in den nächsten Wochen aufgestellt. Das SAP-Gutachten wird demnächst abgeschlossen. Die militärischen Restriktionen sind abwendbar. Die Einspeisung des erzeugten Stroms ist problemlos über die 400-kV-Hochspannungstrasse im Westen möglich. Das Flächennutzungsplanverfahren geht nach Beschlussfassung, diese findet ebenfalls demnächst statt, in die zweite Anhörung. Das Raumordnungsverfahren ist eingeleitet und wird in den nächsten 6 Monaten entschieden. Das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, das sich noch anschließen wird, wird nach Vorlage aller zu beachtenden Gutachten in Gang gesetzt. Hier gibt es noch keinen verbindlichen Zeitrahmen.

4

Bedenken wir, dass nach Aussage von Fachleuten unseres Stromversorgers, wollen wir die Energiewende bewerkstelligen, der Aufbau von erneuerbaren Energien im Süden der Bundesrepublik Deutschland unabdingbar ist. Die Leitungstrassen von Nord nach Süd werden Investitionen von mindestens 50 Mrd. EUR und mehr verschlingen. Auch das zahlt der Verbraucher. Gestern stand z.B. in der Süddeutschen Zeitung: „Im Jahr 2011, schreiben die Brüsseler Beamten, haben die 27 Länder der EU erneuerbare Energien mit 30 Mrd. EUR an Staatsgeld gefördert. Mit weitaus mehr Steuermilliarden unterstützten die Regierungen herkömmliche Energien: Es gab 35 Mrd. für nukleare Anlagen und 36 Mrd. für fossile Kraftwerke. Indirekt wurde die Energieerzeugung aus Kohle und Gas sogar mit weiteren 40 Mrd. gefördert.“ In diesem Zusammenhang möchte ich aus dem Flyer der Initiative zitieren: „Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Geld nicht essen kann!“ Es ist die Frage zu stellen, wer die Natur mehr zerstört: Windenergieanlagen oder Atomkraftwerke bzw. fossile Kraftwerke? Zum Schluss möchte ich noch bemerken, dass dieser Windpark nur entstehen kann, wenn sich dieser wirtschaftlich darstellen kann. Das bedeutet, dass Investitionen und eine Bürgerbeteiligung nur unter dieser Prämisse möglich sind. Ich werde heute keine Abstimmung durchführen, bitte aber eindringlich darum, das Projekt nicht leichtfertig zu kippen.

Infolgedessen fand auch keine Abstimmung statt. Die weitere Diskussion ist aus folgenden Presseartikeln ersichtlich:

Aus

der

Gemeindepolitik

5

Aus

der

Gemeindepolitik

6

Aus

der

Gemeindepolitik

9230) Antrag des Dietmar Karg auf Änderung des Bebauungsplans bezüglich Gewerbestraße 10 Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Schreiben des Dietmar Karg vom 25.09.2013, wonach er eine Baugrenzenverschiebung zur Kreisstraße hin beantragt. Das wäre nach seiner Ansicht dringend nötig, um auf der Ostseite eine Wendemöglichkeit für KleinLKWs zu schaffen, die seine neuen Lagerräume beliefern werden. Der Gemeinderat beschließt mit 14 : 0 Stimmen, dass auf der Grundlage dieses Antrages das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen ist. Abstimmungsergebnis 14 : 0 9231) Antrag der Ehegatten Eberle auf Erlass einer Satzung nach § 34 BauGB („Ortsabrundungssatzung“) Es liegt folgender Antrag der Ehegatten Eberle vor:

Entscheidung ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten getroffen. b) Der Gemeinderat beschließt mit 13 : 0 Stimmen, dass das Verfahren zum Erlass dieser Satzung durchzuführen ist. Damit war der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Frau Erste Bürgermeisterin Horber eröffnet nach Ausschluss der Öffentlichkeit den nichtöffentlichen Teil, zu dem eine gesonderte Niederschrift gefertigt wurde. Erste Bürgermeisterin Schriftführer

Argumente für die (kommunale) Erschließung und Nutzung des heimischen Windenergiepotentials November 2013 - Teil 2

„Hiermit beziehen wir uns auf die gestellte Bauvoranfrage vom 15.07.2013 über die Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 2969. Dieses Bauvorhaben wurde uns vom Landratsamt Landsberg am Lech nicht genehmigt, mit der Begründung, dass das dafür vorgesehene Grundstück im Außenbereich liegt und es sich um kein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch handelt. Um hier eine Baugenehmigung zu bekommen, stellen wir hiermit den Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch.“ Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse: a) Es wird die persönliche Beteiligung von Frau Eberle festgestellt. Abstimmungsergebnis 13 : 0 Gemäß Art. 49 Abs. 3 Gemeindeordnung wurde diese

Die mittlere Windgeschwindigkeit ist eine Kenngröße für den zu erwartenden Jahresertrag, die oftmals falsch verstanden wird. Beispiel: Eine WEA, die ein Jahr konstant mit 6 m/s Windgeschwindigkeit beschickt wird, erzeugt weniger als die Hälfte an Energie als eine WEA, die ein halbes Jahr mit 0 m/s und ein weiteres halbes Jahr mit 12 m/s Windgeschwindigkeit beschickt wird. Beide WEA haben in diesem Beispiel jedoch eine mittlere Windgeschwindigkeit von 6 m/s. Zusammengefasst ist also die Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeiten über das Jahr hinweg maßgeblich für den Ertrag einer WEA. Je höher der Anteil an größeren Windgeschwindigkeiten, desto besser. Am Standort Denklingen/Fuchstal kann durch den Einsatz moderner Binnenland-WEA bei mittleren Windgeschwindigkeiten ab ca. 5,7 m/s bis 5,8 m/s bereits ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet sein.

1. Welche mittlere Windgeschwindigkeit ist mindestens erforderlich?

2. Welche Auswirkungen hat eine WEA auf den Menschen (Immissionsschutz)?

Zur Ermittlung der mittleren Windgeschwindigkeit sowie der Häufigkeitsverteilung dieser ist es sehr wichtig, ein sogenanntes Wind- und Ertragsgutachten von einem akkreditierten Gutachter erstellen zulassen. Dieser berücksichtigt alle Eigenschaften der Geländeoberfläche rund um den geplanten WEA-Standort und verwendet die über viele Jahrzehnte protokollierten Windund Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes für das Gutachten. Ferner werden die Ertragsdaten von bestehenden WEA in der Umgebung berücksichtigt, um ein bestmögliches Prognosemodell zu erstellen. Im Idealfall wird zusätzlich zu bereits vorliegenden Daten noch eine Windmessung mittels Messmast und/oder Lidar-/ Sodargerät durchgeführt, um die exakten Gegebenheiten am Standort zu identifizieren.

Der Mindestabstand einer WEA zu bewohnten Gebäuden ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und wird im Genehmigungsverfahren von den Behörden überprüft. Somit ist eine übermäßige Auswirkung auf den Menschen durch eine WEA gesetzlich ausgeschlossen. Dies ist vom Antragssteller für das Genehmigungsverfahren mit entsprechenden Gutachten zu belegen.

7

Die Mindestabstände richten sich hauptsächlich nach den Kriterien Schall und bedrückende Wirkung. Des Weiteren ist auch der sogenannte Schattenwurf zu berücksichtigen. Abhängig von der Klassifizierung eines Siedlungsgebiets (reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet,

Aus

der

Gemeindepolitik

Gewerbegebiet usw.) sind dort bestimmte maximale Schallpegel in der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr erlaubt (35, 40, 45, 50 dB(A), höhere in der Tageszeit). WEA sind demnach mindestens so weit von einem Siedlungsgebiet oder Einzelgehöft entfernt zu planen, dass durch ihre Schallemissionen diese maximalen Schallimmissionswerte im Siedlungsgebiet nicht überschritten werden. (800 m für allgemeine Wohngebiete, 500 m für Mischgebiete, 300 m für Gewerbegebiete; Abstandsempfehlungen des bayerischen Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom Januar 2011 in Anlehnung an die TA Lärm). Auch Auswirkungen des sogenannten Infraschalls (Frequenz kleiner 20 Hertz) sind mit der Einhaltung der oben genannten Abstände ausgeschlossen. Ebenso verhält es sich mit dem Schattenwurf. Ein Siedlungsgebiet darf rechnerisch maximal 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr von einer WEA beschattet werden. Dies wird mit dem sogenannten astronomisch maximalen Wert berechnet, wobei angenommen wird, dass an allen Tagen im Jahr den ganzen Tag Sonnenschein herrscht, die WEA ständig in Betrieb ist und der Rotor immer senkrecht zur Sonne steht. Tatsächlich wird eine Siedlung bei Einhaltung dieser rechnerischen Grenzwerte jedoch deutlich weniger beschattet, da an vielen Tagen im Jahr Bewölkung herrscht, die WEA nicht ständig läuft und auch nicht ständig mit dem Rotor senkrecht zur Sonne steht (sogenannter meteorologisch wahrscheinlicher Wert). Zudem können moderne Windenergieanlagen mit einer Abschaltautomatik für den Schattenwurf ausgestattet werden. Bevor es im Betrieb zu einer Überschreitung des Schattenwurfs käme, werden die Anlagen zeitweise in den Stillstand versetzt. Aufgrund des Gefühls der bedrü-

ckenden Wirkung einer WEA wegen ihrer Größe, muss diese zu einem Wohngebiet mindestens den zwei- bis dreifachen Abstand in Bezug auf ihre Bauhöhe einhalten, bei beispielsweise 200 m Höhe an der Rotorblattspitze entspricht dies 400 m bis 600 m. Bei der Flächennutzungsplanung der Gemeinden Denklingen und Fuchstal wurden gegenüber der aktuellen Rechtsprechung und den Abstandsempfehlungen des Bayerischen Windkrafterlasses deutlich erhöhte Abstände gewählt, was den Siedlungsentwicklungsmöglichkeiten der umliegenden Ortschaften entgegen kommt. Die Abstände betragen: ‡ zu festgesetzten Reinen Wohngebieten gem. § 2 BauNVO: 1.450 m ‡ zu Wohnbauflächen (Allgemeinen Wohngebieten): 1.000 m ‡ zu gemischten Bauflächen und Außenbereichsanwesen: 700 m ‡ zu Gewerbegebieten mit Wohnnutzung: 450 m ‡ Gemeinbedarfsflächen und Sonderbauflächen mit schutzwürdigen Nutzungen (z.B. Erholung, Krankenhäuser): 1.000 m Eiswurf und Blendung (DiscoEffekt) spielen hingegen keine maßgebliche Rolle. Eine WEA wird bei Eisansatz auf dem Rotorblatt automatisch abgeschaltet und erst nachdem dieses abgetaut ist wieder in Betrieb genommen. Durch die mattweiße Lackierung geht von einer WEA zudem keine Blendung aus. 3. Welche Auswirkungen hat eine WEA auf Natur, Umwelt und Landschaft (Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz)? Die akzeptierbaren Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Landschaft werden durch die einschlägigen deutschen und europäischen Gesetze geregelt und im

8

Genehmigungsverfahren von den Behörden überprüft. Somit ist eine übermäßige negative Auswirkung auf Natur, Umwelt und Landschaft durch eine WEA gesetzlich ausgeschlossen. Dies ist für das Genehmigungsverfahren mit entsprechenden Gutachten durch den Antragsteller zu belegen. Bei der Standortauswahl und -begutachtung werden von den Planern alle Schutzgebiete berücksichtigt. Ferner wird der Bestand an schützenswerten Tieren und Pflanzen, v.a. an Vögeln und Fledermäusen, am geplanten Standort umfangreich kartiert und naturschutzfachlich ausgewertet. Der Umfang dieser Arbeiten beträgt beim geplanten Großwindpark Denklingen/Fuchstal rund 2.500 bis 3.000 Arbeitsstunden. Auch die Auswirkung auf das Landschaftsbild wird mit einem anerkannten Bewertungsverfahren objektiv ermittelt, bewertet und bei der Genehmigung berücksichtigt. Im konkreten Projekt wurde von der Technischen Universität München durch Hrn. Prof. Schöbel ein landschaftsästhetisches Gutachten erstellt. Dabei wurde u.a. auch auf das ca. 20 km südlich liegende UNESCO Weltkulturerbe Wieskirche eingegangen. Weiterhin werden Gutachten, wie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, der landschaftspflegerische Begleitplan oder die UmweltVerträglichkeitsprüfung erstellt. Für die Bauzeit werden ferner Auflagen für eine möglichst natur- und umweltverträgliche Bauabwicklung gemacht. Zudem sind mit der Errichtung der WEA auch Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Aufforstung an anderer Stelle) auszuführen. Nach Beendigung des Betriebs einer WEA ist diese außerdem vollständig (einschl. Fundament) zurückzubauen.

Aus

der

Gemeindepolitik

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2014 – Was ist neu, was ist wichtig? Teil 2 Die Aufstellungsversammlung 1. Bei den Bestimmungen zur Aufstellungsversammlung sind insbesondere Klarstellungen erfolgt, inhaltlich haben sich hierdurch keine signifikanten Änderungen ergeben. So ist nunmehr ausdrücklich geregelt, dass auch die Delegiertenversammlung eine Aufstellungsversammlung ist, für die die hierfür bestehenden Anforderungen, zum Beispiel die geheime Abstimmung, gelten. Werden die Listen von einer allgemeinen Delegiertenversammlung aufgestellt, darf die Mehrheit ihrer Mitglieder nicht früher als zwei Jahre vor dem Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe gewählt worden sein (also nicht vor März 2012); diese Mitglieder müssen im Zeitpunkt der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt gewesen sein. Letzteres muss auch für die Wahl der Mitglieder einer besonderen Delegiertenversammlung gelten, da die Delegiertenwahl Ausfluss des aktiven Wahlrechts ist. Ganz allgemein gilt für Aufstellungsversammlungen, dass diese nicht früher als 15 Monate vor dem Monat stattfinden dürfen, in dem der Wahltag liegt (nicht vor Dezember 2012). Lediglich klarstellenden Charakter hat auch die Neuregelung, dass die Teilnehmer der Aufstellungsversammlung im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigt sein müssen. Das heißt, dass Personen, die zum Zeitpunkt der Aufstellungsversammlung

noch nicht mindestens zwei Monate ihren Aufenthalt im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen haben oder minderjährig sind, von der Teilnahme ausgeschlossen sind, auch wenn sie am Wahltag selbst diese Voraussetzungen erfüllen würden. Zu welchem Zeitpunkt das aktive bzw. passive Wahlrecht in den verschiedenen gesetzlich relevanten Fällen vorliegen muss, zeigt folgende Übersicht: Wer muss aktiver Teilnehmer einer Aufstellungsversammlung (Anhänger oder Delegierte) Aktive Teilnehmer einer Delegiertenwahl (Wahl der Mitglieder einer allgemeinen oder besonderen Delegiertenversammlung) Leiter einer Aufstellungsversammlung Unterzeichner der Niederschrift einer Aufstellungsversammlung Unterzeichner eines Wahlvorschlags Unterzeichner einer Unterstützungsliste Bewerber (Ersatzbewerber) Beauftragter/Stellvertreter

Wahlleiter/Stellvertreter 2. Soweit die Aufstellung der Bewerber nicht im Rahmen einer (allgemeinen oder besonderen) Delegiertenversammlung erfolgt, sind die Anhänger der Partei oder Wählergruppe zur Aufstellungsversammlung einzuberufen. Die Wahlordnung sieht vor, dass die Teilnahmeberechtigten entweder durch öffentliche Ladung oder einzeln zur Aufstellungsversammlung geladen werden können. Einzelladungen sind jedenfalls dann unproblematisch, wenn sie von Parteien und (zum Beispiel als Verein) organisierten Wählergruppen an

9

ihre – durch Mitgliederlisten bestimmbaren – Mitglieder versendet werden. Bei nicht organisierten Wählergruppen, deren Mitglieder nicht bestimmbar sind, kommt dagegen nur eine öffentliche Ladung der Anhänger in Betracht. Andernfalls würde die Aufstellungsversammlung ausschließlich aus von einer oder wenigen Personen „handverlesenen“ Teilnehmern bestehen, was mit den Grundsätzen einer demokratischen Wahl nicht wann wahlberechtigt sein Zeitpunkt (Tag) der Aufstellungsversammlung Zeitpunkt (Tag) der Delegiertenwahl

Wahlberechtigung nicht erforderlich Zeitpunkt (Tag) der Aufstellungsversammlung 41. Tag vor dem Wahltag (= 3.2.2014) Letzter Tag der Eintragungsfrist = 41. Tag vor dem Wahltag (= 3.2.2014) Wahltag (= 16.3.2014) Letzter Tag der Eintragungsfrist (41. Tag vor dem Wahltag = 3.2.2014) Wahlberechtigung nicht erforderlich vereinbar wäre. Bei den letzten Kommunalwahlen 2008 war dies in Bayern leider keine seltene Fehlerquelle. 3. In Bezug auf die Aufstellungsversammlung selbst sind einige formelle und materielle Vorschriften zu beachten. Andernfalls kann dies im Einzelfall zur Ungültigkeit des Wahlvorschlags führen. Die formellen Vorgaben erfüllen dabei keinen Selbstzweck, sondern dienen dazu, ein geordnetes und für alle Parteien und Wählergruppen gleiches Wahlverfahren zu gewährleisten. Zu den for-

Aus der Gemeindepolitik

mellen Voraussetzungen gehört u.a. die Fertigung einer Niederschrift, die mit den im Wahlgesetz vorgeschriebenen Unterschriften versehen ist. Der Niederschrift ist zudem eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich die (wahlberechtigten) Teilnehmer der Versammlung eingetragen haben. Der Inhalt der Niederschrift ergibt sich aus § 42 GLKrWO. Es ist sehr zu empfehlen, dabei auf das in Anlage 7 zu Nr. 46 GLKrWBek enthaltene Muster einer Niederschrift über die Aufstellungsversammlung zurückzugreifen. Dies gilt auch für den Wahlvorschlag selbst, für den die Anlagen 8 (für die Gemeinderatswahl) und 9 (für die Wahl des ersten Bürgermeisters) zu Nrn. 44 und 47 GLKrWBek ein Muster enthalten. Bei Verwendung und Einhaltung der Vorgaben dieser Muster/Vorlagen/ Vordrucke dürften Mängel bei der Durchführung der Aufstellungsversammlung oder im Wahlvorschlag praktisch ausgeschlossen sein.

Aus der Gemeindeverwaltung

Zu den materiellrechtlichen Voraussetzungen gehört insbesondere, dass den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wird, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen. Zudem hat jede an der Aufstellungsversammlung teilnahmeberechtigte Person ein Vorschlagsrecht. Der Aufstellungsversammlung muss es daher möglich sein, auch vorbereitete Listen noch verändern zu können. Eine strikte Blockwahl ohne Möglichkeit zur Änderung der Liste müsste schon wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl zur Ungültigkeit des Wahlvorschlags führen. Des Weiteren sind die Bewerber in geheimer Abstimmung zu wählen.

Winter-, Räum- und Streudienst vor jedem Anwesen

Gehbahn sichern Auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen mit oder ohne Gehwegen muss vor dem Anwesen eine ca. 1,00 m breite Gehbahn bei Eis und Schnee geräumt und gestreut werden. Dabei müssen auch Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinläufe usw. freigehalten werden. Von 7 Uhr bis 20 Uhr Räum- und Streupflicht bedeutet: ab 7 Uhr besteht Räum- und Streupflicht, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr. Die Sicherungsmaßnahmen sind bei Bedarf bis 20 Uhr zu wiederholen. Räumen und abstumpfende Mittel zum Streuen Zum Streuen sollen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt usw. verwendet werden. Salz sollte echten Problemfällen wie extremen Steigungen oder Eisplatten vorbehalten bleiben.

Aufstellungsversammlung Die Abstimmung erfolgt…. offen bei

geheim bei

‡ evtl. Ausschluss von „Anhängern“ vor Beginn der Aufstellungsversammlung

‡ Wahl der Bewerber (Ersatzbewerber)

‡ Festlegung des Wahlverfahrens

‡ Festlegung der Reihenfolge der Bewerber (Ersatzbewerber)

‡ Bestellung eines Beauftragten (Stellvertreters)

‡ Festlegung einer etwaigen Mehrfachaufführung der Bewerber

‡ Entscheidung über die Art des Nachrückens von Ersatzbewerbern

‡ Entscheidung über evtl. Listenverbindung

Verantwortliche Personen Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der Anwesen, bzw. die von Ihnen Beauftragten, sind für einen funktionierenden Räumund Streudienst verantwortlich. Bei Vorder- und Hinterliegern sind alle gemeinsam für Ihren Straßenbereich verantwortlich. Gesetzliche Pflicht

‡ Beschluss über die Voraussetzungen zur Zurücknahme eines Wahlvorschlags

Räumen und Streuen ist gesetzliche Pflicht nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz sowie der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Gemeinde Denklingen.

‡ Beschluss über Zulässigkeit eines gemeinsamen Wahlvorschlags bei Bürgermeister-/Landrats-Wahl

10

Aus

der

Gemeindeverwaltung

Vandalismus an der Schutzhütte beim Vogelherd: Wiederholt wurden die Schutzhütte und die umgebenden Infotafeln durch Vandalismus beschädigt. Nachdem vor einiger Zeit die Sitzbank in der Hütte teilweise zerstört wurde, haben, wie die Bilder zeigen, dieses Mal Sprayer die Hütte und die Hinweistafeln stark verunreinigt. Die Ausbesserungs- und Reinigungsarbeiten sind mit erheblichem Aufwand verbunden. Die Gemeinde hat, da wir diese Sachbeschädigung nicht weiter hinnehmen, Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Falls Beobachtungen gemacht wurden, bitte ich die Bevölkerung um sachdienliche Hinweise. Horber Bürgermeisterin

Kerzenverkauf zugunsten des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Rathaus Denklingen

11

Aus

der

Gemeindeverwaltung

Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Windparkes im Denklinger Rotwald durch die Gemeinde Denklingen und Fuchstal Windpark GmbH & Co. KG i.G. (DFW) Die Gemeinden Denklingen und Fuchstal Windpark GmbH & Co.KG (DFW) i.G. plant, auf dem Gebiet der Gemeinden Denklingen und Fuchstal im Landkreis Landsberg am Lech einen Windpark zu errichten und zu betreiben. Die geplanten 50 Windkraftanlagen (WKA) sollen auf einem Plangebiet von ca. 2023 ha im Denklinger Rotwald gebaut werden. Die WKA sollen jeweils, bei einer Nabenhöhe von ca. 140 – 160 m und einem Rotordurchmesser von 115 – 130 m, eine Gesamtbauhöhe von ca. 200 – 230 m haben. Das Projektgebiet ist in den im Bauleitplanverfahren befindlichen, interkommunalen sachlichen Teilflächennutzungsplänen der Gemeinden Apfeldorf, Denklingen, Kinsau, Rott und des Marktes Dießen a.Ammersee sowie der Gemeinden Fuchstal, Reichling und Vilgertshofen zur Darstellung als Konzentrationsfläche für Windkraftnutzung vorgesehen. Das Plangebiet ist bislang forstwirtschaftlich genutzt. Nähere Einzelheiten sind der Projektbeschreibung zu entnehmen. Die Projektunterlagen sind auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern (www.regierung-oberbayern.de) unter „Aktuelles/Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung“ und dort unter „Aktuelle Raumordnungsverfahren“ einzusehen. Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde überprüft das Vorhaben gemäß Art. 24 und 25 Bayer. Landesplanungsgesetz auf seine Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung.

Gemäß Art. 25 Abs. 5 BayLplG ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Deshalb liegt ein Exemplar der Projektunterlagen zusammen mit dem Einleitungsschreiben der Regierung von Oberbayern vom 07.10.2013 im Rathaus der Gemeinde Denklingen bis zum 02.12.2013 während folgender Zeiten öffentlich aus: Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr Montag und Dienstag von 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr Sonntag, den 10.11.2013 von 10.00 – 12.00 Uhr Die Bürger können im Rahmen dieses Raumordnungsverfahrens Wünsche, Anregungen und Einwendungen abgeben. Hierzu wird auf folgendes hingewiesen: ‡ Es handelt sich bei dieser öffentlichen Auslegung nicht um eine formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürger; diese bleibt dem nachfolgenden Zulassungsverfahren vorbehalten. ‡ Die Regierung wird Äußerungen, die im Zuge der öffentlichen Auslegung abgegeben werden, zwar nicht beantworten, aber bei der landesplanerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. Im nachfolgenden Verwaltungsverfahren werden sie nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgebracht werden.

chen Voraussetzungen das Projekt den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und wie es mit Vorhaben öffentlicher und sonstiger Planungsträger unter Gesichtspunkten der Raumordnung abgestimmt werden kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens den im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren nicht vorgreift und weder öffentlichrechtliche Gestattungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen ersetzt.

Fundamt der Gemeinde Denklingen Beim Fundamt der Gemeinde Denklingen wurde folgendes abgegeben: 2 Fahrräder 1 Sonnenbrille Die rechtmäßigen Eigentümer dieser Fundgegenstände können sich bei der Gemeinde Denklingen melden.

Wertstoffsammelstelle Denklingen Die Wertstoffsammelstelle in Denklingen ist jeweils am Dienstag, den 24.12.2013 (Hl.Abend) und 31.12.2013 (Silvester) geschlossen!

Sicherheit im Straßenverkehr

‡ Schriftliche Äußerungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung sollten nur bei der Gemeinde oder bei der Regierung von Oberbayern – Sachgebiet 24.2 – abgegeben werden.

Gerade jetzt in der „dunklen Jahreszeit“ ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass jeder Verkehrsteilnehmer rechtzeitig vom anderen gesehen wird.

Technische Detailfragen sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens, in dem grundsätzlich geklärt werden soll, ob und ggf. unter wel-

Wir bitten alle Bürger, besonders die Kinder und Jugendlichen, die morgens zur Schule oder in der Dämmerung im Ort mit dem Fahrrad fahren, zur eigenen Sicherheit frühzeitig das Licht einzuschalten!

12

Bekanntmachungen

Wenn die Autofahrt zur Rutschpartie wird: Unfallgefahr im Herbst – im Notfall zählt jeder Tropfen Blut! Der Altweibersommer sagt nun endgültig Servus! Der Frühnebel legt sich auf die Straßen, die Tage werden kürzer und die Bremswege länger. Jetzt kommt der Herbst richtig in Fahrt. Nun heißt es: Runter mit den Sommerreifen, rauf mit den Winterpneus! Auch mit ihnen ist der Herbst für Autofahrer noch gefährlich genug. Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes ereignen sich in den Herbstmonaten die meisten Unfälle. Der Grund: Laub auf den Straßen und zusätzlich starker Regen machen die eine oder andere Fahrt zur unfreiwilligen Rutschpartie. Verstärkter Wildwechsel, Nebel, Dunkelheit und gelegentlich Blitzeis bergen Gefahren in sich, die der Autofahrer oft nicht ausreichend einschätzen kann. Dies führt zu schweren Unfällen, die leider für den Autofahrer allzu oft mit schwersten Verletzungen enden. Wenn es zum Notfall kommt, müssen die Intensivstationen der Krankenhäuser auf Notoperationen vorbereitet sein. Voraussetzung dafür ist, dass genügend Blutkonserven auf Vorrat liegen. Damit es im Notfall nicht zu Engpässen kommt, ruft der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes jetzt im Herbst zum Blutspenden auf. Blutspenden kann jeder gesunde Mensch zwischen 18 und 68 Jahren. Blutspenden in höherem Alter sind nach individueller Entscheidung der Ärzte des BRK Blutspendedienstes möglich. Frauen können viermal, Männer sogar sechsmal innerhalb von 12 Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden muss ein Abstand von mindestens acht Wochen liegen. Mitbringen sollen die Blutspender/innen ihren Unfallhilfe- und Blutspenderpass, bei Erstspendern reicht ein amtlicher Lichtbildausweis.

anderer

Stellen

Wir bitten um Ihre Blutspende am: Di.,05.11.2013 Egling a.d.Paar, Schule, Schulstr. 13 17 – 20 Uhr Fr., 08.11.2013 Filmpalast Kaufering, Viktor-Frankl-Str. 7 13 – 18 Uhr

Qualifizierung „Alltagsbegleiter in der Seniorenbetreuung“ Die Qualifizierung bildet Männer und Frauen aus dem ländlichen Raum zu ehrenamtlichen Alltagsbegleitern aus. Dieser unterstützt ältere, noch nicht pflegebedürftige Personen bei AlltagsAufgaben. Dies reicht von spazieren gehen oder Zeitung vorlesen bis hin zu kleineren Hilfen im Haushalt. Pflegeleistungen gehören jedoch nicht zu den Aufgaben des Alltagsbegleiters. Die Qualifizierung wird in Zusammenarbeit mit Die Johanniter durchgeführt. Die Johanniter sind ständig auf der Suche nach neuen Ehrenamtlichen. Deshalb haben die Teilnehmer die Möglichkeit, nach der Qualifizierung bei den Johannitern als Ehrenamtliche einzusteigen. Inhalte sind unter anderem Situation und Hilfebedarf im Alter, Mobilität und Ernährung des älteren Menschen. Der „Demenzschein“ ist mit integriert und erlaubt den Teilnehmern die Betreuung von Demenzpatienten. Die Qualifizierung findet von November 2013bis Ende Februar 2014 im Bauernmarkt in Dasing statt. Sie umfasst 15 Tage Theorie und Praxis. Zusätzlich absolvieren die Teilnehmer 3 Tage Praktikum. Die Qualifizierung kostet 300€. Ansprechpartner: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Romy Michler, Tel.: 09081/2106-42 E-Mail: [email protected]

13

Treib- und Drückjagden In den Staatsjagdrevieren Dienhausen und Sachsenried sind in diesem Herbst wieder Bewegungsjagden geplant, die im Gefahrenbereich der Gemeindeverbindungsstraße Dienhausen-Osterzell stattfinden: ‡ Am Samstag, 02.11.2013, findet von 10.00 – 13.00 Uhr eine kleinere Jagd im Revier Dienhausen Ost statt. ‡ Am Freitag, 29.11.2013 von 10.00 – 13.00 Uhr ist eine Jagd geplant, die sehr große Flächen umfasst, damit vor allem Schwarzwild effizient bejagt werden kann. Dadurch wird gleichzeitig auf beiden Seiten der Osterzeller Straße gejagt. Der Verkehr wird in den jeweils angegebenen Zeiten durch besondere Hinweisschilder (Treiboder Drückjagd) und einen Geschwindigkeitstrichter (70 km/h – 50 km/h – 30 km/h) langsam durch den Gefahrenbereich geführt. Wir bitten zu diesen Zeiten um ganz besondere Vorsicht!

Jagdgenossenschaft Denklingen Das Jagdessen der Jagdgenossenschaft Denklingen findet am Sonntag, den 17.11.2013 um 12.00 Uhr im Gasthaus „Lustberghof“ statt. Hierzu sind alle Jagdgenossen mit Begleitung recht herzlich eingeladen. Die Vorstandschaft

Bekanntmachungen

anderer

Stellen

Ihr lieben Denklinger, Dienhausener und Epfacher Ziemlich genau zwei Jahre ist es her !! Könnt Ihr Euch noch an den 23. Oktober 2011 erinnern???? Wir tun es …. und das jeden Tag aufs Neue. Heute vor zwei Jahren, da sind viele liebe Menschen aufgestanden um uns zur Seite zu stehen und uns zu unterstützen, was uns unheimlich berührt, gut getan, Mut gemacht und Kraft gegeben hat. 3314 Menschen haben sich typisieren lassen und zwischenzeitlich konnten 17 Spender einem totkranken Patienten eine Chance auf ein zweites Leben geben. (Am 04. Dezember werden es schon 18 sein) Ihr könnt euch vorstellen, was das für die Patienten und deren Familien bedeutet !!!! Heute vor zwei Jahren, da wussten wir noch nicht, ob es Flori schaffen, den Krebs besiegen und wieder ein normales Leben führen kann. Alles lag noch in Gottes Hand. Es war nicht leicht für Flori, aber er hat niemals daran gezweifelt, wieder gesund zu werden und hat alles mit einer bemerkenswerten Stärke ertragen. Es geht ihm gut und er strotzt nur so vor Leben, Optimismus, Energie, Kraft und Kondition. Nur noch wenige Tage trennen ihn von seinem 2. Geburtstag am 10. November. Man sieht ihm nicht mehr an, dass er vor nicht allzu langer Zeit schwer krank war.

Wir möchten einfach nochmal von ganzen Herzen

„Vergelt’s Gott“ für diese gelebte Nächstenliebe sagen. ( …. ganz besonders an Heidi und Andreas)

Ein Tag, den wir niemals vergessen werden. Die herzlichsten Grüße von den Scheid’s PS: Wir schreiben Floris Tagebuch (www.flori-will-leben.de) weiterhin. Schaut doch mal rein -

14

Bekanntmachungen

anderer

Stellen

HERBST-FLOHMARKT in der Denklinger Turnhalle Unsere Kinder der Grundschule Denklingen veranstalten am

Samstag, den 09.11.2013, von 14.00 bis 17.00 Uhr einen Flohmarkt. Veranstaltungsort: Mehrzweckhalle Denklingen Der Elternbeirat und der Förderverein Sonnenschein e.V. sorgen für Kaffee, Punsch und Kuchen. Wir freuen uns auf viele Interessierte und Flohmarktfans aus der ganzen Gemeinde, und auf einen gemütlichen Herbstnachmittag.

(OWHUQELOGXQJVSURJUDPP

 'DV/DQGVEHUJHU(OWHUQ$%&VWHKWMXQJHQ)DPLOLHQLQGHQVSDQQHQGHQ HUVWHQGUHL/HEHQVMDKUHQLKUHV.LQGHVPLWLQVJHVDPW.XUVEDXVWHLQHQ]X DOOHQ7KHPHQUXQGXP%DE\XQG.LQG]XU6HLWH'HU.XUVEHVXFKLVW NRVWHQORVHLQH$QPHOGXQJQLFKWHUIRUGHUOLFKIU(UVWHOWHUQDXVGHP /DQGNUHLVJLEWHVHLQHQ%RQXVYRQ(XUR  'LHQlFKVWHQ7HUPLQHGHV)DPLOLHQELOGXQJVSURJUDPPVGHU.RRSHUDWLRQVSDUWQHU *HVXQGKHLWVDPW$PWIU-XJHQGXQG)DPLOLHXQGGHU626%HUDWXQJVVWHOOHQVLQGDP  • • • • • •

0RQWDJ1RYHPEHU8KU/DQGVEHUJ$2.*HElXGH6WRFN /LIW  %DXVWHLQÄ7URW]N|SIHXQG1HLQ6DJHU³ ELV-DKUH  'LHQVWDJ1RYHPEHU8KU.DXIHULQJ0RQWHVVRUL6FKXOH %DXVWHLQÄ6SLHO6SD‰XQG)|UGHUXQJ³ ELV-DKUH  0RQWDJ1RYHPEHU8KU/DQGVEHUJ$2.*HElXGH6WRFN /LIW  %DXVWHLQÄ(UVWH6FKULWWHRKQH.LQG³ ELV0RQDWH  )UHLWDJ1RYHPEHU8KU/DQGVEHUJ)DPLOLHQWUHIISXQNW0LQL0D[6S|WWLQJHU 6WUD‰HD9RUWUDJÄ%UGHUFKHQXQG6FKZHVWHUFKHQ³ 0RQWDJ'H]HPEHU8KU/DQGVEHUJ$2.*HElXGH6WRFN /LIW  %DXVWHLQEÄ/LHEHDXIGHQHUVWHQ%OLFN³ 9RUGHU*HEXUW  'LHQVWDJ'H]HPEHU8KU.DXIHULQJ0RQWHVVRUL6FKXOH %DXVWHLQÄ.ULVHQXQG.RQIOLNWHDOV+HUDXVIRUGHUXQJPHLVWHUQ³ ELV-DKUH 

 :HLWHUH,QIRUPDWLRQHQJLEWHVVWHWVDNWXHOOXQWHUZZZODQGVEHUJHUHOWHUQDEFGHXQGDXI IDFHERRN

15

Die

Seiten

der

24 Stunden Berufsfeuerwehrtag Am 21./22. September veranstaltete die Feuerwehr Denklingen für ihre Jugendfeuerwehr einen „24 Stunden Berufsfeuerwehrtag“. Um 8 Uhr am Samstag den 21. September ging’s los. Der Tag begann mit organisatorischen Dingen, das Essen mussten die Jugendfeuerwehr selber planen und einkaufen, die Einsatzkleidung musste hergerichtet werden und der Tagesablauf wurde besprochen. 24-Stunden Dienst in der Feuerwehr: Treffpunkt war 8:00 Uhr am Gerätehaus mit Schlafutensilien. Dieses Mal stand zuerst FahrzeugSÀHJH DXI GHP 3URJUDPP KLHU mussten zwei Geräteräume unseres HLF ausgeräumt und gereinigt werden. Um ca. 11 Uhr kam dann der erste Alarm, es ging nach Menhofen, dort war ein Waldarbeiter unter einem Baum eingeklemmt. Rein in den Schutzanzug und los gings mit zwei Fahrzeugen (Denklingen und Dienhausen) nach Menhofen. Die gestellte Aufgabe war die Betreuung der von Angehörigen und natürlich die Befreiung des Eingeklemmten mittels Hebekissen. Hier war auch der HvO vorort.

Vereine

-„Containerbrand“, Grüncontainer LP:HUWVWRIIKRI¿QJDQ]XEUHQQHQ -„auslaufende Betriebsstoffe in Gewässer“, Bach zwischen Denklingen und Leeder -„Person verschüttet“, Person in Hackeschnitzelbunker verschüttet -„Rauchentwicklung, Person vermisst“ Und zum Abschluss (ca. 6.00 Uhr) musste noch ein Landeplatz für einen Hubschrauber ausgeleuchtet werden. Alle Einsätze wurden von Gruppenführer vorbereitet und begleitet, die Einsätze mussten von einem Jugendlichen als Einsatzleiter abgearbeitet werden. Fazit: Am Sonntagmorgen, nach kurzer Nacht, gemeinsamem Frühstück und Aufräumen, waren alle heilfroh nach Hause zu kommen und die einheitliche Meinung war dennoch: Unbedingt wieder machen!

Die weiteren Einsätze waren: -„auslaufende Betriebsstoffe“, gerissener Tank abdichten + Flüssigkeit aufnehmen.

16

Die

Seiten

der

Frauenbund Segnung der restaurierten Aloisius-Fahne Es ist wirklich wert, regelmäßig die Gottesdienste in der St. Michaelskirche zu besuchen, denn immer wieder mal warten Überraschungen auf die Kirchgänger. Diesmal war es die Segnung der restaurierten AloisiusFahne anlässlich des Patroziniums.

Vereine

Kirchenchor, Frauenbundchor und Spirit of Joy begleiteten gemeinsam unter der Leitung von Andrea Finsterwalder mit ihren Liedern den feierlichen Einzug von Pater Henryk, den Ministranten und den Damen des Frauenbunds samt der neu restaurierten Fahne des hl. Aloisius zum Gottesdienst. Frauenbundvorsitzende Sylvia Stahl berichtete in einer kurzen Ansprache von der Fahne, die eigentlich einen festen Platz im hinteren Bereich der Kirche unterhalb des Chores inne hat, aber im

Lauf der Zeit ziemlich zerschlissen war und laut Mesnerin Margit Gilg bereits mit Nadeln zusammengesteckt werden musste. Das war für den Frauenbund Anlass, die Fahne restaurieren zu lassen. Im Juli wurde eine Fahnenfirma beauftragt und rechtzeitig fürs Patrozinium erstrahlte die Fahne in neuem Glanz. Auf beiden Seiten wurde der Grundstoff durch cremefarbenen hochwertigen Damast ersetzt und die Fahne mit neuem Futterstoff versehen. Das Kunstvolle an der Restaurierung besteht darin, dass das wertvolle Samtbild des hl. Aloisius und die eingestickten Verzierungen sowie der Buchstabe M (für Maria) auf der Rückseite wieder übernommen wurden. Nur die filigranen Schnörkel sind neu, jedoch in der ursprünglichen Technik gestickt. Sylvia Stahl dankte bei der Gelegenheit auch Herrn Haibl aus Leeder, der unentgeltlich die Abschlussmetallknöpfe und die Fahnenwaage renoviert hatte. Nach der Segnung der restaurierten Fahne durch Pater Henryk Bychta hielt Aloisius-Fähnrich Anton Stühle sie während der ganzen Eucharistiefeier zur Ansicht hoch in den Altarraum empor. Pater Henryk bedankte sich zum Ende des Gottesdienstes bei den drei Chören für ihren wunderbaren Gesang während des Gottesdienstes und noch einmal ganz herzlich bei den Damen des Frauenbundes, die wieder einmal einen wertvollen Beitrag für Verschönerung der Kirche geleistet haben.

Frauenbund Denklingen Der Frauenbund benötigt zum Kranzen für den Adventsbasar wieder Föhre, Eibe, Buchs, Thuje, Tanne und Nobilis-Tanne. Bitte bei Stahl Silvia (Tel.Nr. 2390) und Ahmon Siglinde (Tel.Nr. 961948) melden. Vielen Dank im Voraus.

17

Die

Seiten

der

Vereine

Termin: 5. und 6. Dezember 2013

Nikolausdienst der Landjugend Epfach

Garten- und Naturfreunde Neues von der Obstwiese Durch die ungünstige Witterung im Laufe des Jahres ist die Ernte an der Obstwiese ziemlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die durch den Wildverbiss im Winter geschädigten Bäumchen sollen jedoch mit Unterstützung des Kreisverbandes durch neue 3ÀDQ]HQ HUVHW]W ZHUGHQ 8QG VR hoffen wir, dass nächstes Jahr die Obstwiese wieder gedeiht und zum Lohn für die Mühen der Gartenfreunde reichen Ertrag bringt. Besichtigen kann man die Obstwiese übrigens jederzeit oder sich für weitere Informationen an Vorstand Franz Megele wenden. Wir weisen bei dieser Gelegenheit auch gleich darauf hin, dass für die Bezieher des Gartenratgebers der Abonnementpreis im neuen Jahr um 1,20 € auf dann 15 € erhöht wird.

Weitere Infos und Anmeldung bei: Georg Guggenmos (Tel.: 0151/22859824)

Wir kommen mit Nikolaus und Krampus zu Ihnen nach Hause und bereiten Ihren Kindern ein schönen Nikolausbesuch

Der Nikolaus kommt Am Sonntag, den 8. Dezember ist es wieder soweit. Der Nikolaus kommt mit seiner Kutsche nach Denklingen!!! Wir erwarten ihn ab 16 Uhr am Kriegerdenkmal. Neben einem gemütlichen Ambiente gibt es wie immer: Glühwein, Jägertee, Bratwürste, etc.!

Veteranenjahrtag am 30.11.2013 in Epfach

Der Veteranenverein Epfach e.V. lädt seine Mitglieder, die Soldaten und die Bevölkerung aus Epfach zur Feier des diesjährigen Veteranenjahrtages ein. Der Vereinsausschuss würde sich freuen, Sie begrüßen zu können.

Programmablauf:

09:30 Uhr Aufstellung zum Kirchenzug beim Gasthaus zur Sonne

10:00 Uhr Messfeier in der Pfarrkirche St. Bartholomäus Epfach

Ehrung der Gefallenen und Vermissten aus Epfach und der verstorbenen Mitglieder des Veteranenvereins Epfach am Kriegerdenkmal.

Gemeinsames Mittagessen im Gasthaus zur Sonne

Jahreshauptversammlung mit folgender Tagesordnung

1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht des Kassiers 5. Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft 6. Ehrungen 7. Neuaufnahmen 8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Veteranenverein Epfach e.V. Walter Heinen, 1. Vorstand

18

19

Die gemeinsame feierliche Erinnerung an die gefallenen, vermissten und verstorbenen Kameraden unserer Gemeinde im Rahmen eines jährlichen Gedenktages sollte von uns allen als eine ehrenvolle Verpflichtung angesehen werden.

Ein besonderer Einladungsgruß geht an alle Soldaten und Reservisten, welche noch nicht Mitglied des Veteranenvereins sind.

Die Vorstandschaft bittet alle Mitbürger und ausdrücklich die Vereinsmitglieder um eine rege Teilnahme am Jahrtag!

Anschließend wird die Jahreshauptversammlung im Gasthaus Hirsch abgehalten.

Danach Gebet am Heldengrab und Rückmarsch zum Gedenkappell am Kriegerdenkmal.

der

13.15 Uhr: Gedenkakt am Kriegerdenkmal in Dienhausen 13.45 Uhr: Aufstellung am Kriegerdenkmal in Denklingen und Abmarsch zum Gottesdienst 14.00 Uhr: Gedenkgottesdienst in der Pfarrkirche St. Michael

Seiten

Der Veteranenjahrtag findet am Samstag, dem 9. November 2013, statt.

Veteranenverein Denklingen Veteranenjahrtag 2013

Die Vereine

Die

Seiten

der

Vereine

Preisschafkopfen

Am Samstag, den 09. November 2013 findet das traditionelle Preisschafkopfen um 20 Uhr in der Turnhalle Epfach statt. Wir freuen uns über eine zahlreiche Beteiligung.

Haus der Vereine Epfach GbR

TSV 1949 Epfach e.V. Schützenverein Abodiacum Trachtenverein Lechroaner Landjugendgruppe Epfach

Unser Service für Sie: -

Winterdienst gesucht

Neurechner Software Installation Server Instalation Datensicherungsservice Netzwerkservice Austauschrechner Vor-Ort-Service Rund-um-die-Uhr!

Für unser Forsthaus in Dienhausen, Weihertalstr. 16, suchen wir einen zuverlässigen Winterdienst. Voraussetzung ist die Übernahme der Räum-und Streupflicht für den Gehweg, sowie für die Zufahrt und die Parkplätze. Wir garantieren eine angemessene Bezahlung.

Das alles nur bei:

Bayerische Staatsforsten, AöR Weilheimerstr. 4 86899 Landsberg am Lech Tel. 08191 947393 0

20

S

e

r

v

i

c

e

Gemeindeverwaltung Denklingen

Mobile Pflege Fuchstal Am Steinacker 6, 86925 Fuchstal-Asch Telefon 0 82 43 / 99 35 50

Hauptstraße 23, 86920 Denklingen Telefon 96 01 - 0, Fax 9601 - 10 E-Mail: [email protected] Internet: www.denklingen.de

Familienpflegewerk d. Bayer. Landesverbandes des KDFB e.V. Ansprechpartner für Landsberg am Lech: Roswitha Hupfer-Müller Telefon 0 82 45 / 2907, Fax 0 82 45 / 90 35 42 E-Mail: [email protected] Lebenshilfe für Behinderte Eulenweg 1, 86899 Landsberg am Lech Telefon 0 81 91 / 94 91 - 0 Kindergärten Kath. Kindergarten „Maria Schutz“ Bischof-Müller-Straße 5, 86920 Denklingen Telefon 0 82 43 / 13 44 Schulen Grundschule Denklingen, Birkenstraße 4, Telefon 0 82 43 / 434 Mittagsbetreuung: Regina Wölfl, Tel. 0 82 43 / 32 02 Weiterführende Schulen: Mittelschule Fuchstal, 0 82 43 / 90130 Dom.-Zim.-Gymnasium Landsberg, 0 81 91 / 927010 Ignaz-Kögler-Gymn. Landsberg, 0 81 91 / 6571080 Joh.-Winklh.-Realschule Landsberg, 0 81 91 / 92640 Staatl. Realschule Schongau, Tel. 0 88 61 / 2318 - 0 Welfen-Gymnasium, Schongau, Tel. 0 88 61 / 2333 - 0 Marien-Gymnasium Kaufbeuren, Tel.Nr. 0 8341 / 2341

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Montag und Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Sitz: Rathaus Denklingen, Telefon 0 82 43 /96 01 -0 Agentur für Arbeit, Nebenstelle Landsberg Mühlweg 3a, 86899 Landsberg am Lech Telefon 0 81 91 / 92 306 - 0 Jobcenter Landsberg am Lech Telefon 0180 - 1000 256 851 - 000 Bezirkskaminkehrermeister/Energieberater (HWK) für Denklingen und Dienhausen, Stefan Kilian Schwiftingerstr. 16 c, 86899 Landsberg am Lech Telefon 0 81 91 / 94 72 515 - Fax 94 72 516 für Epfach, Stefan Welz Menhofer Straße 29, 86920 Denklingen Telefon 0 82 43 / 96 10 10 Amt für Landwirtschaft Kaiser-Ludwig-Str. 8 a, 82256 Fürstenfeldbruck Tel. 08141/3223-0 Amtsgericht Landsberg am Lech Lechstraße 7, 86899 Landsberg am Lech Telefon 0 81 91 / 10 80 Finanzamt Landsberg am Lech Israel-Beker-Str. 20, 86899 Landsberg am Lech Telefon 0 81 91 / 332 - 0 Polizeiinspektion Landsberg am Lech Katharinenstraße 33, 86899 Landsberg am Lech Telefon 0 81 91 / 932 - 0 Landratsamt Landsberg am Lech Von-Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech Telefon: Zentrale 0 81 91 / 129 - 0 Abfallents./Beratung 0 81 91 / 129 - 303 Kfz-Zulassungsstelle 0 81 91 / 129 - 462 Lech-Elektrizitätswerke, Betriebsstelle Buchloe-Lechrain Bahnhofstr. 13, 86807 Buchloe 24-Std.-Störungsdienst: Tel. 0800 / 539 638 - 0

Gemeindebücherei Tel. Nr. 0 82 43 / 99 36 071 Öffnungszeiten: Dienstag: 08.00 - 10.00 Uhr Donnerstag: von 16.00 - 18.00 Uhr Pfarrämter Kath. Pfarramt „ St. Michael“ Hauptstraße 10, 86920 Denklingen Telefon 0 82 43 / 23 40 Kath. Pfarramt Asch, Telefon 0 82 43 / 23 05 Kath. Pfarramt „ St. Bartholomäus“ Epfach Zentralbüro der PG Lechrain St. Nikolaus-Str. 12, 86934 Reichling, Telefon 0 81 94 / 5 39 Evang. Pfarramt Schongau Blumenstr. 5a, Schongau, Telefon 0 88 61 / 73 58 Ärzte Allgemeinarzt Dr. Wolfgang Pawlik Frühlingsstraße 1, 86920 Denklingen, Tel. 0 82 43/ 20 71 Zahnärztin Gabriele Klara Mihali Am Weiher 22, 86920 Denklingen, Tel. 0 82 43/ 96 87 20 Abfallentsorgung Haus-, Sperr- und Biomüllabfuhr: Kostenlose Service-Nummer 0800-800 300 6 Abfallwirtschaftszentrum des Landkreises 86928 Hofstetten, 0 81 96 / 99 92 37 Wertstoffhof Denklingen, beim Bauhof: Die./Do. 16.00 – 18.00 und Sa. 08.00 – 12.00 Uhr (01.03. – 31.10./Sommerzeit) Die./Do. 16.00 - 18.00 und Sa. 09.00 – 12.00 Uhr (01.11. – 28.02./Winterzeit) Wertstoffhof Epfach bei der Kiesgrube „Haslach“ Mi. 16.00 – 18.00 und Sa. 09.00 – 12.00 Uhr (01.03. – 31.10./Sommerzeit) Mi. 16.00 – 17.00 Uhr und Sa. 10.00 – 12.00 Uhr (01.11. – 28.02./Winterzeit) Museum Abodiacum Epfach, Ausstellung über röm. Geschichte VIA CLAUDIA 16, 86920 Epfach, 0 82 43 /96 01 - 0 tagsüber geöffnet

Soziale Einrichtungen Senioren- und Pflegeheime Alten- und Pflegeheim der Arbeiterwohlfahrt Lechstraße 5, 86899 Landsberg am Lech Telefon 0 81 91 / 91 95 - 0 Heilig-Geist-Spital der Stadt Landsberg a. Lech Kommerzienrat-Winklhofer-Platz 3, 86899 Landsberg Telefon 0 81 91 / 94 87 - 20 Kreis-Seniorenheim Vilgertshofen Ulrichstraße 2, 86946 Vilgertshofen Telefon 0 81 94 / 93 05 - 0 Seniorenpension Tannenhain Augsburger Str. 36, 86899 Landsberg am Lech Telefon 0 89 19 / 92 25 51 Sozialzentrum St. Martin Lechstr. 2, 86899 Landsberg am Lech Telefon 0 81 91 / 92 860)

21

S

e

r

v

i

c

e

Kontakt zum Rathaus Öffnungszeiten: Montag - Freitag: Montag und Dienstag: Donnerstag:

Mit der Maus ins Rathaus

08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Zimmer Telefon

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen auf unseren Internetseiten www.denklingen.de zur Verfügung: Nr. Bereich 1. Einholen einer Melderegisterauskunft Passabfrage – Welchen Bearbeitungsstatus 2. hat mein Pass- bzw. Ausweisantrag? 3. Anfordern einer Aufenthaltsbescheinigung 4. Anfordern einer Meldebescheinigung 5. Beantragung einer Auskunftssperre Anfordern eines Auszuges aus dem 6. Gewerbezentralregister 7. Anfordern eines Führungszeugnisses 8. Kinderreisepass 9. Umzug 10. Zuzug 11. Briefwahl beantragen 12. Wasserzählerstand eingeben 13. Gewerbeamt Online 14. Abmeldung zur Hundesteuer 15. Anmeldung zur Hundesteuer 16. Einzugsermächtigung 17. Verlusterklärung eines Dokumentes 18. Wiederauffindung eines Ausweisdokumentes 19. Fundbüro 20. Anmeldung Nebenwohnung 21. Abmeldung Nebenwohnung 22. Statuswechsel

Fax

Zentrale

2

08243 / 9601- 0

08243 / 9601- 10

Gröger Waltraud

2

08243 / 9601- 11 08243 / 9601- 19

Schelkle Gertraud

1

08243 / 9601- 12 08243 / 9601- 20

Horber Viktoria

3

08243 / 9601- 13 08243 / 9601- 21

Hartmann Johann

4

08243 / 9601- 14 08243 / 9601- 22

Breibinder Markus

5

08243 / 9601- 15 08243 / 9601- 23

Schmeiser Andrea

6

08243 / 9601- 16 08243 / 9601- 24

Jost Birgit

6

08243 / 9601- 29 08243 / 9601- 27

Impressum: Mitteilungsblatt Gemeinde Denklingen für die Gemeindeteile Denklingen, Epfach, Dienhausen

Redaktionsschluss für Dezember 2013

Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen erscheint monatlich jeweils am ersten Freitag und wird an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Herausgeber:

Mittwoch, 27.11.2013 Kontakt: [email protected]

creativ management, Alte Forstlahmer Straße 22 95326 Kulmbach 09221 / 973 - 303, Fax 973 - 451 [email protected]

Notrufe

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Die Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Denklingen Viktoria Horber, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen. Telefon: 08243 / 9601 - 0 Verantwortlich für den Anzeigenteil und sonstige redaktionelle Beiträge: Manfred Weber - Dipl.-Betriebswirt (FH), creativ management

Notarzt/Rettungsdienst bei gefährlichen Notfällen

Bei Bedarf werden Einzelexemplare durch creativ management zum Preis von 1,00 € zzgl. Versandkosten verschickt. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechzeiten Telefon 116 117 der Arztpraxen

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Preisliste. Für nicht gelieferte Mitteilungsblätter infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

22

Telefon 112

Feuer

Telefon 112

Notruf

Telefon 110

Krankenhaus Landsberg

Telefon 08191-3330

Krankenhaus Schongau

Telefon 08861-2150

S

e

r

v

i

c

e

- Anzeige -

Fuchstaler Senioren-Wohngemeinschaft im sechsten Jahr

Altersjubilare

Mittlerweile über die Genzen des Landkreises hinaus bekannt ist die „ambulant betreute Fuchstaler SeniorenWohngemeinschaft“ für ältere und pflegebedürftige Mitbürger mit vorwiegend dementiellen Erkrankungen. In einem bedürfnisgerecht umgebauten ehemaligen Ärztehaus wird elf pflegebedürftigen älteren Menschen ein neues Zuhause geboten. Für das Wohl der betagten Bewohner ist rund um die Uhr der ambulante Pflegedienst „Mobile Pflege Fuchstal“ im Einsatz. Tagsüber sind je nach Bedarf bis zu drei Mitarbeiter des Pflegedienstes gleichzeitig und nachts eine Präsenzkraft für die Wünsche und Bedürfnisse der Senioren zuständig. Die BewohnerInnen und deren Angehörige können die persönlichen Einzelzimmer vollständig dem eigenem Geschmack entsprechend einrichten, um nach dem Einzug nicht auf vertraut gewordene Möbelstücke o.ä. verzichten zu müssen. Die gemeinsam genutzten großzügigen Räumlichkeiten wurden von den Betreibern, der „Fuchstaler SeniorenWohngemeinschaft GbR“, möbliert zur Verfügung gestellt. Inzwischen haben die Mieter – d.h. die BewohnerInnen oder ihre Betreuungspersonen - auch hier eigene Vorschläge einbringen und gemeinsam umsetzen können. Bundesweit gibt es mittlerweile weit über 700 solcher ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Gegenüber den bisher bekannten Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten für Senioren und insbesondere für Menschen mit Demenzerkrankungen bietet diese Betreuungsform mit ihrem an dem Bedarf der Erkranken orientierten Personalschlüssel wesentlich mehr Zeit und Gelegenheit, auf die Bedürfnisse des Einzelnen einzugehen. Mit den angewandten Pflegekonzepten ( Biographiearbeit, Validation und Beziehungspflege) verfügen die eingesetzten Mitarbeiter des Pflegedienstes über

Herzlichen Glückwunsch !

ambulante Versorgung Programm: Besichtigung und Beratung in beiden Häusern

x

Kaffee und Kuchen

80. Geburtstag

Paul Horber Burghart 18 86920 Denklingen Stephan Baumgartner Höhenweg 4 86920 Denklinen

Michael Sulzenbacher Johann Hartmann

das handwerkliche Rüstzeug, um jeden Bewohner individuell betreuen zu können. Ein wichtiger Bestandteil dieses Wohnund Betreuungskonzeptes ist das sogenannte „Gremium der Selbstbestimmung“ ( früher „Angehörigen-Gremium“). Da die Bewohner oder deren Betreuer letztendlich die Mieter in einem Wohnhaus sind, haben sie natürlich auch das „Sagen“. Bei den Treffen des Gremiums (ca. alle 6 Wochen oder bei Bedarf) konnten bisher alle Belange der Bewohner besprochen und an deren Bedürfnissen orientiert bearbeitet werden. Im Gegensatz zu den konservativen Konzepten gibt es bei der „ambulant betreuten Fuchstaler Senioren-Wohngemeinschaft keinen herkömmlichen Träger mehr. Die Vertreter des Pflegedienstes – sie sind letztendlich immer Gast in einer privat genutzten Wohnung – und der Vermieter sind bei diesen Treffen nur in beratender Form beteiligt. Von der Stimmigkeit des beschriebenen Konzeptes konnten sich die Angehörigen der bisherigen BewohnerInnen der Wohngemeinschaft inzwischen überzeugen. Die Verbesserungen in der Lebensqualität der SeniorInnen macht sich meist bereits nach wenigen Wochen deutlich bemerkbar. Sie nehmen wieder mehr Anteil an ihrem eigenen Alltag, verloren geglaubte Ressourcen werden immer wieder reaktiviert, ( sichtbar z. B. bei kleinen Tätigkeiten im Haushalt, aktiver Teilnahme an Gesellschaftsspielen, aufmerksamem Zuhören bei den Gesprächen anderer Personen und auch Beteiligung daran… Es scheint, dass sich auch die mittlerweile „zweite Generation“ gut eingelebt und hier einen Platz gefunden hat, an dem Wohlfühlen und ein Lebensabend in Würde möglich ist.

Wir bieten Ihnen in Ihrem gewohnten Zuhause wie auch in der Fuchstaler Senioren-Wohngemeinschaft...

x

03.12.2013

18.10.2013 22.10.2013

Tag der offenen „Wohnungstür“

ł Krankenpflege ł$OWHQSIOHJH ł6SH]LDOLVLHUWH3DOOLDWLY-Versorgung ł4XDOLIL]LHUWH'LDEHWLNHU-Versorgung ł0RGHUQHV:XQGPDQDJHPHQW ł(VVHQDXI5lGHUQ- frisch zubereitet ł+DXVQRWUXI ł)DKUGLHQVWH ł,QGLYLGXHOOH%HWUHXXQJ ł.RPSHWHQWH%HUDWXQJXQG$QOHLWXQJ

70. Geburtstag

Sterbefälle

Sonntag, 17.11.2013 von 11:00 bis 16:00 Uhr in den Tagespflegestätten Wegäcker 2A, in Fuchstal-Leeder und Am Steinacker 6 in Fuchstal-Asch

...Professionelle

29.11.2013

x Vortrag 14:00 Uhr Tagespflege Leeder: Tagepflege... ein Freiraum für die Seele pflegender Angehörige

sowie... ł7DJHVSIOHJHLQ)XFKVWDO-Asch und -Leeder

Beate Gürster & Marlis Krieger Beratungsbüro: Wegäcker 2A, 86925 Fuchstal-Leeder Telefon: 08243/993550 www.mobile-pflege-fuchstal.de

Für Fragen zu der Betreuung in der „ambulant betreuten Fuchstaer SeniorenWohngemeinschaft stehen Frau Marlis Krieger und Frau Beate Gürster von der „Mobilen Pflege Fuchstal“ gern zur Verfügung. Beratungsbüro: Wegäcker 2A, 86925 Fuchstal-Leeder, Tel. 08243/993550

Unsere Versorgungsgebiete: LK Landsberg-Fuchstal-Buchloe-KaltentalRott-Kinsau-Epfach-Apfeldorf-Denklingen-Schongau und weitere

23

S

e

r

v

i

c

e

November 02.11.2013 03.11.2013 03.11.2013

20.00 Haus der Vereine Epfach 08.30 – Turnhalle Denklingen 16.00 12.30 Sportplatz Am Forchet

03.11.2013

14.15

05.11.2013 05.11.2013 05.11.2013 08.11. – 10.11.2013 09.11.2013 09.11.2013

14.00 19.30

14.00

Sportplatz Am Forchet Denkl./Epfach/Dienh. Haus der Begegnung Asch Rathaus Denklingen Grainau Epfach Denklingen

10.11.2013 12.11.2013 14.11.2013 14.11.2013

14.00

15.11.2013

20.00

20.30

16.11.2013 16.11.2013 17.11.2013

20.00 12.00

18.11.2013 19.11.2013 19.11.2013 23.11.2013 24.11.2013 26.11.2013 27.11.2013

13.30

30.11.2013 30.11.2013

20.00 20.00 13.30 19.30 20.00

20.00

Pfarrheim Denklingen Pfarrkirche Denklingen Sportheim Epfach Gasthaus „Sonne“, Epfach Denklingen/Dienhausen

Trachtenverein Epfach Pfarreiengemeinschaft Fuchstal VfL Denklingen, Abt. Fussball VfL Denklingen, Abt. Fussball Landkreis LL Pfarreiengemeinschaft Fuchstal Gemeinde Denklingen Landjugend Epfach Trachtenverein Epfach Veteranenverein Denklingen VfL Denklingen, Sparte Berg & Wandern Seniorenkreis Denklingen Pfarrei Denklingen Faschingsgesellschaft Epfach Freiw. Feuerwehr Epfach

Schützenverein Denklingen Haus der Vereine Epfach Haus der Vereine GbR Gasthaus "Lustberghof" Jagdgenossenschaft Denkglingen Denklingen Pfarrheim Denklingen Frauenbund Denklingen Denkl./Epfach/Dienh. Landkreis LL Mehrzweckhalle Denkl. Gemeinde Denklingen Haus der Vereine Epfach Schützenverein Epfach Pfarrheim Denklingen Frauenbund Denklingen Rathaus Denklingen Gemeinde Denklingen Gasthaus „Sonne“, Epfacher Vereine Epfach Epfach Veteranenverein Epfach Turnhalle Denklingen Landjugend Denklingen

Generalversammlung Ministrantentag VfL Denklingen II – MTV Dießen a.A., 2. Mannschaft – A-Klasse VfL Denklingen – TSV Gilching/A., 1. Mannschaft - Kreisliga Müllabfuhr Jubilarsnachmittag Gemeinderatssitzung Bezirksteamschulung Altpapiersammlung Veteranenjahrtag Linderhof Hennenkopf Treffen Tag der Ewigen Anbetung Generalversammlung Generalversammlung Altpapiersammlung Preisschafkopfen Jagdessen Beginn Kranzen Müllabfuhr Bürgerversammlung Generalversammlung Adventsbasar Gemeinderatssitzung Terminesitzung Veteranenjahrtag Nikolaus-Party

Dezember 01.12.2013 01.12.2013 08.30 03.12.2013 06.12.2013 08.12.2013

Hohenpeißenberg Turnhalle Denklingen

Trachtenverein Epfach VfL Denklingen, Sparte Theater Denkl./Epfach/Dienh. Landkreis LL Schützenheim Denklingen Schützenverein Denklingen b. Kriegerdenkmal VfL Denklingen, Denklingen Sparte Eishockey

24

Adventssingen Bühnenaufbau Müllabfuhr Nikolausschießen Nikolaus-Markt

View more...

Comments

Copyright � 2017 SILO Inc.