February 25, 2017 | Author: Ulrich Dressler | Category: N/A
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MieterInnen schützen. Spekulation verhindern. 25 Jahre Mobile Gebietsbetreuung - Jubiläumsbericht 2011
1 | Einleitung���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������02 Gratulationen „Feuerwehr“ für BewohnerInnen
2 | Eine kleine Zeitreise�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������06 Das Wiener Zinshaus als Spekulationsobjekt GB*mobil: Meilensteine Fallbeispiele
3 | Das aktuelle Leistungsangebot���������������������������������������������������������������27 Unterstützung und Betreuung in allen Bereichen des Wohnens
4 | Der Rechtshilfefonds �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������30
© Wohnservice Wien/L. Schedl
© PID/W. Schaub-Walzer
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Liebe Leserin, lieber Leser! Die Stadt Wien verfolgt seit vielen Jahren einen konse-
Heute ist das Team der Mobilen Gebietsbetreuung über-
Die Mobile Gebietsbetreuung steht den Bewohnerinnen
Mit zahlreichen Informationsangeboten, persönlicher
quenten und äußerst erfolgreichen Weg in der Anti-
wiegend mit Fällen von „Kleinspekulation“ und der
und Bewohnern Wiens seit nunmehr 25 Jahren als
Beratung, kostenlosen Vorträgen zu wohnrechtlichen
spekulationsarbeit. Dabei steht der Schutz der Miete-
damit verbundenen sogenannten „Freimachung“ – der
bezirksübergreifende Anlaufstelle für wohnrechtliche
Themen und visionären Pilotprojekten wie liegenschafts-
rinnen und Mieter an erster Stelle. Die Mobile Gebiets-
unredlichen Absiedlung von Mieterinnen und Mietern
Anfragen und Sanierungsinformationen zur Verfügung.
übergreifender Mediation leistet die Mobile Gebietsbe-
betreuung trägt als Einrichtung der Stadt Wien seit
mit alten Verträgen und somit günstigeren Mietzinsen –
Im Laufe der Jahre hat sich der Tätigkeitsbereich der
treuung wichtige präventive Arbeit im Betreuungsnetz-
nunmehr 25 Jahren dazu bei, die Rechte der Bewoh-
konfrontiert. Auch wenn die Methoden weniger drastisch
GB*mobil – 1986 als Sonderform der Gebietsbetreuung
werk der Stadt Wien. Sie sorgt dafür, dass Rechte von
nerinnen und Bewohner zu wahren. Die Expertinnen
wie noch vor einigen Jahren sind, ist klar: Wo immer es
Stadterneuerung zur Bekämpfung von Absiedlungs-
Bewohnerinnen und Bewohnern gewahrt werden und
und Experten der GB*mobil informieren und beraten
Anzeichen für unlautere, gesetzeswidrige oder spekulative
spekulation gegründet – erweitert und die Einrichtung
nicht nachträglich in langwierigen Verhandlungen oder
kostenfrei und bieten umfassende Unterstützung für
Geschäfte gibt, unternimmt die Stadt Wien alles, diesen
wurde zur zentralen Drehscheibe für Bürgerinnen und
gerichtlichen Auseinandersetzungen erkämpft werden
Betroffene.
Vorhaben und Handlungen Einhalt zu gebieten.
Bürger ebenso wie für Behörden, Dienststellen und
müssen.
Service-Einrichtungen. Innerhalb des dichten Betreuungsnetzes der Stadt Wien
Neben dem dichten Netz an Betreuungseinrichtungen
übernimmt die Mobile Gebietsbetreuung eine wichtige
sind es auch die umfassenden Investitionen im Bereich
Im Zentrum steht damals wie heute der Schutz der
Im Namen der Magistratsabteilung 25 – Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser – bedanke ich mich
Koordinationsfunktion und kooperiert mit Behörden,
der geförderten Wohnhaussanierung und des geförder-
Rechte von Mieterinnen und Mietern. Das engagierte
ganz herzlich beim Leiter der Mobilen Gebietsbetreuung
den lokalen Gebietsbetreuungen Stadterneuerung sowie
ten Wohnbaus, die preisdämpfend auf den gesamten
Team der Mobilen Gebietsbetreuung verfügt über ein
Norbert Kessler und bei seinem Team für den jahrelan-
sämtlichen Dienststellen und Service-Einrichtungen für
Wohnungsmarkt einwirken. Im Bereich der Althaussa-
breites fachliches Know-how sowie beste Kontakte zu
gen, engagierten Einsatz und wünsche weiterhin viel
den Schutz von Mieterinnen und Mietern. So konnte in
nierung konnten in den vergangenen 25 Jahren über
sämtlichen Einrichtungen der Stadt Wien und bietet
Erfolg!
den vergangenen Jahrzehnten mit vereinten Kräften
das Erfolgsmodell der Sanften Stadterneuerung 5.500
Betroffenen ein umfassendes Netz an unterstützenden
die Anzahl von Spekulationsobjekten in Wien deutlich
Objekte mit mehr als 250.000 Wohnungen umfassend
Maßnahmen und praktische Hilfestellung.
gemindert und auf ein verschwindend geringes Maß
saniert werden. Die Gesamtinvestitionen betrugen rund
reduziert werden. Den vor allem Anfang bis Mitte der
6 Milliarden Euro. 3,8 Milliarden entfielen auf Förde-
1990er Jahre aktiven „Großspekulanten“, die mit äu-
rungen der Stadt Wien.
ßerst fragwürdigen und zum Teil kriminellen Methoden arbeiteten, konnte größtenteils das Handwerk gelegt
Anlässlich des 25. Geburtstags der Mobilen Gebietsbe-
und die Zahl der konkreten Betreuungsfälle dadurch
treuung möchte ich daher allen Mitarbeiterinnen und
markant gesenkt werden. Die „spektakulärsten“ Fälle
Mitarbeitern ein herzliches Danke sagen und Ihnen
Ihr DI Bernhard Jarolim
lassen sich in vorliegender Publikation zum Jubiläum
allen zu diesem besonderen Jubiläum gratulieren!
Leiter der Magistratsabteilung 25
des 25-jährigen Bestehens der Mobilen Gebietsbetreuung nachlesen.
Dr. Michael Ludwig Amtsführender Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung
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1 | Vorwort
1 | Vorwort
3
„Feuerwehr“ für BewohnerInnen GB*mobil feiert 25 Jahre Schutz für MieterInnen
Die Unterstützung von MieterInnen im Rahmen von Absiedlungsspekulation ist ein Schwerpunkt des Teams GB*mobil.
„Das Prinzip, nach dem die Stadt erneuert wird, heißt
KonfliktgegnerInnen ist wichtig für ein vollständiges
haben auch in den bundesgesetzlichen Wohngesetzen
Die Unterstützung von MieterInnen, die von Absied-
„Sanfte Stadterneuerung“. Danach bedeutet Stadterneu-
Situationsbild und darüber hinaus auch ein Signal, dass
Spuren hinterlassen. Unabhängig von den sukzessiven
lungsspekulation oder erheblichen Beeinträchtigungen
erung nicht nur die Erneuerung der alten Bausubstanz
die Betroffenen nicht mehr auf sich allein gestellt sind.
Verbesserungen des gesetzlichen Schutzes von MieterIn-
in der Wohnungsnutzung betroffen sind, ist auch heute
und die Verbesserung der städtebaulichen Strukturen,
Die Mobile Gebietsbetreuung ist jedoch keine Mieteror-
nen und WohnungskäuferInnen, die häufig in Reaktion
noch ein Arbeitsschwerpunkt. Trotz mehrerer Speku-
sondern auch eine Befassung mit den Bewohnerinnen
ganisation, sondern eine Gebietsbetreuung im Dienst
auf größere Immobilienskandale erfolgten, hat sich eine
lationswellen im Wiener Althaussektor konnten unlau-
und Bewohnern dieser Häuser und Gebiete. Die Sanfte
der Sanften Stadterneuerung. Das Prinzip der Wiener
zentrale Aufgabe aber nicht verändert: die Umsetzung
tere Absiedlungsmethoden stets wirksam eingedämmt
Stadterneuerung erfordert sorgfältige Interessensabwä-
Sanften Stadterneuerung bezieht sich auf die ganze
der gesetzlichen Rechte und Möglichkeiten in die soziale
werden.
gung und Einbindung möglichst aller Bevölkerungsgrup-
Stadt und umfasst auch den ungeförderten, privaten
Realität der Betroffenen, oder kurz gesagt, vom Recht-
pen in den Erneuerungsprozess.“
Wohnungsbereich. Die grundsätzlichen Zielsetzungen in
Haben zum Recht-Kommen.
der Althaussanierung lauten allgemein: August Fröhlich zum „Wiener Modell der Stadterneuerung“ am „Internationalen Symposium Stadterneuerung 1987“, in „Unermüdlich, unbequem“, Picus-Verlag 1992
Die „Szene“ ist überschaubar geworden Derzeit beschränkt sich die „Szene“ auf eine überschau-
• Leistbarkeit der Wohnungen
Offensive Rechtsschutzmittel
bare Gruppe von AbsiedlungsspekulantInnen, von denen
• Verbesserung der Wohnqualität
Die wesentlichen Bestimmungen des Bewohnerschutzes
einige auch die Vorarbeit für nachfolgende Althausver-
• Berücksichtigung, Einbeziehung und Beteiligung der
finden sich im Privatrecht und sind den Wohnungsnut-
wertungsunternehmen erledigen. Die BewohnerInnen
BewohnerInnen bei Sanierungen
zerInnen meist unbekannt. Dies liegt natürlich auch an
in diesen Häusern werden unmittelbar nach der Auf-
25 Jahre Mobile Gebietsbetreuung bedeuten 25 Jahre
• Schutz der BewohnerInnen vor unfreiwilliger
der weitgehenden Unverständlichkeit der Wohngesetze
fälligkeit intensiv betreut. Dazu kommen zunehmend
tatkräftigen, beherzten Einsatz für den Schutz von Be-
Absiedlung, unzumutbaren Beeinträchtigungen und
und an Vertragsgestaltungen, die häufig überfrachtet
amateurhafte Einzelpersonen, die beispielsweise ein
wohnerInnen gegen Absiedlungsspekulation und Benach-
unangemessener Kostenbelastung
und unübersichtlich sind. Gegen aggressive Althausver-
kleineres Haus oder Eigentumswohnungen, die von
werterInnen sind zur wirksamen Verteidigung offensive
AltmieterInnen genutzt werden, in Versteigerungen
teiligung.
Sanierungsförderung als Lenkungsinstrument
Rechtsschutzmittel erforderlich, z. B. Gerichtsklagen auf
erworben haben. Aufgrund des engen persönlichen und
Individuelle Problembehandlung
Mit der Sanierungsförderung als Lenkungsinstrument
Zuhaltung eines Miet- oder Kaufvertrags oder einst-
wirtschaftlichen Bezugs zu den Objekten versuchen
Die Mobile Gebietsbetreuung wurde im Herbst 1986
und mithilfe des wohnfonds_wien sowie den Gebietsbe-
weilige Verfügungen in Verbindung mit Unterlassungs-
EinzeleigentümerInnen manchmal umso verbissener,
ursprünglich als eine Art „Feuerwehr“ gegen akute und
treuungen Stadterneuerung als Service-Einrichtungen
klagen oder Instandsetzungsanträgen. Aufgrund der
ihre Ertragserwartungen umzusetzen und hinderliche
eklatante Versuche der Verdrängung von BewohnerIn-
wird durch Vorgaben, Information und Vermittlung
weit verbreiteten Schwellenangst vor dem Gericht und
BewohnerInnen loszuwerden. Der Althausbereich bedarf
nen eingerichtet, nachdem sich die vorhandenen Mittel
zwischen den unterschiedlichen Interessen ein möglichst
des erheblichen Kostenrisikos auch im wohnrechtlichen
ständiger Aufmerksamkeit, weil jederzeit die Gefahr
für die Betroffenen als unzureichend herausgestellt
hohes Maß an Berücksichtigung von Interessen der
Außerstreitverfahren, verzichten viele Betroffene trotz
besteht, dass auch wieder in größerem Umfang aggres-
hatten. So war besonders in der Anfangszeit kreativer
BewohnerInnen angestrebt. Im ungeförderten Woh-
umfassender Information auf die Durchsetzung ihrer
sives Anlagekapital auf der Suche nach Sachwerten die
Aktionismus und direkter persönlicher Einsatz zielfüh-
nungsbereich gilt dieses Serviceangebot der Gebietsbe-
Ansprüche. Auf der anderen Seite sind die Verfahrens-
Absiedlungsspekulation hochtreibt.
rend, wenn keine entsprechenden Rechtsmittel verfüg-
treuung Stadterneuerung ebenfalls. Der allgemeingültige
kosten für AlthausverwerterInnen Betriebsausgaben
bar waren (Näheres im Kapitel „Eine kleine Zeitrei-
Mindeststandard wird hier durch das bundesgesetzliche
und damit steuerabzugsfähig. Dieses grundsätzliche Pro-
Mag. Norbert Kessler
se“). Die traditionelle Problembehandlung in Form von
Wohn- und Konsumentenschutzrecht vorgegeben. Dazu
blem des ungleichen Rechtszugangs wurde auf Initiative
Leiter Mobile Gebietsbetreuung
Einzelfallberatungen mit dem anschließenden Verweis
kommen Verwaltungsvorschriften, die technische Stan-
der Mobilen Gebietsbetreuung durch die Schaffung des
an RechtsvertreterInnen, Gericht oder Behörde ist für
dards festlegen, Erhaltungs- und Instandsetzungspflich-
Rechtshilfefonds der Stadt Wien zugunsten einer effizi-
BewohnerInnen in der Konfrontation mit professionel-
ten enthalten und zur Abwehr von Beeinträchtigungen
enten Antispekulationsarbeit entscheidend entschärft.
len AlthausverwerterInnen wenig hilfreich. Benötigt
im Interesse der Bevölkerung anwendbar sind.
werden schnelle, praxisgerechte Informationen, leicht erreichbare Ansprechpersonen, persönliche Unterstüt-
Die Erkenntnisse aus den Praxiserfahrungen der
zung auch bei vielfältigen Begleitproblemen und persön-
Gebietsbetreuungen und die Grundlagenarbeit für den
licher Beistand vor Ort bei kritischen Ereignissen, um
Bewohnerschutz wurden in vielen Anpassungen von
sich in der Konfrontation behaupten zu können. Die
Wiener Verwaltungsvorschriften berücksichtigt. Aufge-
Kontaktaufnahme der GebietsbetreuerInnen mit den
zeigte Rechtsschutzdefizite und Lösungsmöglichkeiten
4
1 | Einleitung
1 | Einleitung
5
Eine kleine Zeitreise zer Zeit wurden viele BewohnerInnen durch aggressive
versprechende Investitionsmöglichkeit entdeckt worden.
Althausverwertungsunternehmen und Einzelspekulanten
Davor war der Althausmarkt lange Zeit für Investoren
unter massiven Absiedlungsdruck gesetzt. Gemeinsam für mehr Mieterrechte
unattraktiv. Die geopolitische Randlage Wiens, triste
© GB*mobil
1986 war in Wien das Altzinshaus gerade als viel-
© GB*mobil
Das Wiener Zinshaus als Spekulationsobjekt
Wasser für die Lichtenauergasse 7
Gründerzeitviertel, das Angebot an besser ausgestat-
Fallbeispiele Absiedlungsspezialisten
teten städtischen und gemeinnützigen Wohnungen und
Die den damaligen Teppichland-Eignern gehörende
Stadterneuerung“, die Einrichtung der „Mobilen Gebiets-
mit mietrechtlichem, bautechnischem und organisatori-
nicht zuletzt der sprichwörtliche Mieterschutz ließen
„Althausverwertungsges.m.b.H.“ betrieb zu jener Zeit in
betreuung“.
schem Know-how unterstützt wurde. In gemeinsamen
keine kurzfristigen Gewinnerwartungen zu. Die Auf-
rund 30 Häusern Absiedlung mit der Ankündigung des
bruchstimmung und der Althausboom entstanden mit
bevorstehenden Abbruchs. Anschließend wurden die „frei“
Neue Servicestelle: Mobile Gebietsbetreuung
Absiedlungsmethoden und deren Verantwortlichen an
den Beitrittsbestrebungen zur EU, dem Start der Diskus-
gemachten Wohnungen ohne grundlegende Sanierung als
Der spezielle Aufgabenbereich der neu gegründeten Ser-
die Öffentlichkeit gebracht.
sion um die Ausrichtung einer Weltausstellung und der
Eigentumswohnungen verkauft. Der Verwalter H. Tuma,
vicestelle lag in der Unterstützung von BewohnerInnen
beginnenden Ostöffnung. Zusätzlichen Antrieb lieferten
der auch selbst viele Häuser erworben hatte, entdeck-
gegen unseriöse Absiedlungsversuche und in der Be-
So konnte erreicht werden, dass der aggressive Ab-
weitgehende Liberalisierungserwartungen für das Miet-
te den „Interessensbescheid“ als Kündigungsgrund und
kämpfung von Absiedlungsspekulation. Das Team setzte
siedlungsspezialist abgezogen und Mietzinse wieder
recht. Im selben Jahr wurde die Mobile Gebietsbetreu-
setzte ihn erfolgreich als Druckmittel in Absiedlungsver-
sich aus erfahrenen GebietsbetreuerInnen und Miet-
vorgeschrieben und angenommen wurden. Der Großteil
ung (GB*mobil) als Sonderform der Gebietsbetreuung
handlungen ein. Im spektakulären Einzelfall der Lich-
rechtsexpertInnen zusammen, die betroffene Personen
der Kündigungsverfahren wurde eingestellt. Die Causa
Stadterneuerung zur Bekämpfung von Absiedlungsspe-
tenauergasse 7 im 2. Bezirk hatte der Eigentümer eine
quasi als „Absiedlungsfeuerwehr“– bei Bedarf auch vor
„Lichtenauergasse 7“ hingegen erforderte eine jahrelan-
kulationen gegründet.
Motorradrockergruppe einquartiert und tagelange Feste
Ort in den Häusern und Wohnungen – mit Rat und Tat
ge Betreuung. Der Eigentümer G. Traar ließ zum Bei-
für Unterstandslose veranstaltet. Wasser- und Stromlei-
zur Seite standen.
Zu Beginn des Jahres 1986 fiel die fixe Mietzinsbegren-
tungen wurden demoliert, im Winter die Fenster offen
zung für Wohnungen der Kategorie A, bei Neuvermie-
gehalten und alle behördlichen Aufträge ignoriert.
tung konnte nun eine angemessene ortsübliche Miete
Aktionen und Pressekonferenzen wurden die gängigen
spiel in den Gang-Toiletten die Sitzmuscheln entfernen und ersetzte sie durch exotische „Hocktoiletten“.
Mit dem offiziellen Start ab 1. Oktober 1986 wurde zugleich die Betreuung von BewohnerInnen aus 36 auf-
1989 wurde das Haus nach neun Monaten Unterbre-
vereinbart werden. Gleichzeitig war auch die großzügige
Der steirische Industrielle Mayr-Melnhof hatte seit Ende
fälligen Absiedlungshäusern übernommen. In der Folge
chung der Wasserleitungen gemeinsam mit der Mieter-
Förderung der Althaussanierung und Wohnungsverbes-
1985 in Wien 23 Althäuser erworben. Auf die MieterIn-
wurden für jedes dieser Häuser Hausversammlungen
initiative MISSPEK in einer medienwirksamen Aktion
serung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz (WSG 84)
nen wurde ein berüchtigter Absiedlungsspezialist aus
abgehalten, um möglichst viele BewohnerInnen mit In-
mit einer Wasserkübelkette, an der die beiden damals
und der Wiener Durchführungsverordnung angelaufen.
Graz angesetzt. Gruppen von fünf bis neun Personen
formationen zu versorgen und die konkrete Problemlage
amtierenden Stadträte Rudolf Edlinger und Dr. Hannes
Die Althausverwertung kam in Schwung, innerhalb kur-
führten nächtliche Wohnungsbegehungen durch, kündig-
zu erheben. Am 15. Oktober 1986 wurden die Kontakt-
Swoboda teilnahmen, versorgt.
ten enorme Mietzinserhöhungen an und bestritten die
mieterInnen aus den bekannten Spekulationshäusern
Gültigkeit von Mietverträgen. In allen Häusern wurde
zu einem gemeinsamen Treffen zusammengebracht. Im
Schutzwürdige Interessen der MieterInnen
Absiedlungsspekulation:
die Mietzinsannahme verweigert. In der Folge kam es
Fall der Mayr-Melnhof-Häuser hatte sich bereits eine
Von Beginn an wurde versucht, Absiedlungsinstrumente
zu zahlreichen ungerechtfertigten Kündigungen. Diese
Mieterinitiative gegen Sanierungsspekulation (MIS-
mit Grundlagenarbeit zu entschärfen – wie etwa beim
Der Althaussektor wird besonders stark von spekulativen Ertragserwartungen beeinflusst. Im Regelfall lassen sich diese auf den großen Unterschied zwischen den preisgünstigen Altmietverträgen und den erheblich höheren Erträgen bei Neuvermietung oder auf den Verkauf als Eigentumswohnungen zurückführen. Die Umsetzung der oft überzogenen Ertragserwartungen geht meist nur über die „Freimachung“ der ertragsschwachen Mietobjekte durch Absiedlungsversuche und Mieterverdrängung. Aufgrund des gesetzlichen Kündigungsschutzes kann eine ordnungsgemäße Absiedlung grundsätzlich nur im Einvernehmen mit den BewohnerInnen durch akzeptable Ersatzwohnungen oder Ablösen als Gegenleistungen erfolgen. In der Realität spekulieren viele AlthausverwerterInnen aber mit wesentlich geringeren Ausmietkosten, die sich oft nur mit unseriösen Absiedlungsmethoden verwirklichen lassen.
Vorfälle fanden entsprechende Resonanz in den Medien.
SPEK) gebildet, die von der Mobilen Gebietsbetreuung
„Interessensbescheid“, der einen gesetzlichen Kündi-
Zahlreiche Mieterbeschwerden machten deutlich, dass
gungsgrund gemäß § 30 Abs. 2 Z. 15 MRG darstellt und
unseriöse Absiedlungsversuche nicht nur Einzelfälle
damals vom Magistrat anhand von bloßen Formalkrite-
betraf, sondern die symptomatische Folge neu entdeckter
rien ausgestellt worden war. Zunächst konnte in ständi-
Verwertungsmöglichkeiten waren.
gem Kontakt mit dem WBSF ein Förderungsausschluss bei spekulativer Anwendung des Interessenbescheides bewirkt werden. Nach Gesprächen mit den zuständigen
Vor diesem Hintergrund wurde im Juli 1986 zunächst
Magistratsstellen und der zuständigen Stadträtin Frie-
beim Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneue-
derike Seidl wurden ab 1987 die Bescheide restriktiver
rungsfonds (WBSF, jetzt: wohnfonds_wien) die „Kum-
ausgestellt. Seither wird die Antragsentwicklung stets
mernummer gegen unredliche Absiedlung“ als Anlauf-
im Auge behalten. Durch beharrliche Lobbyarbeit konnte
stelle für betroffene BewohnerInnen eingerichtet. Als
bewirkt werden, dass seit der Wohnrechtsnovelle 1991
sich herausstellte, dass die bestehenden Kapazitäten
nun auch die schutzwürdigen Interessen der MieterIn-
und Möglichkeiten innerhalb der Magistratsbehörden,
nen bei der Feststellung des öffentlichen Interesses an
der Gebietsbetreuung und den Mieterorganisationen nicht ausreichten, folgte im Herbst 1986 auf Initiative von August Fröhlich, einem Mitbegründer der „Sanften
6
2 | Eine kleine Zeitreise
© GB*mobil
Gründung der Mobilen Gebietsbetreuung
einem Umbau oder Abbruch zu berücksichtigen sind. ●
Eine „besondere“ Form von Schikane: Hock- statt Sitztoilette
2 | Eine kleine Zeitreise
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1989
25 Jahre für mehr Mieterschutz
1987
1. Oktober 1986: Start der Mobilen Gebietsbetreuung (heute: GB*mobil) mit offiziellem Betreuungsauftrag für BewohnerInnen aus 36 Absiedlungshäusern
Mietertreffen „Sanft sanieren statt spekulieren“ mit der „Mieterinitiative gegen Sanierungsspekulation“ (MISSPEK) im Albert- Schweitzer-Haus am 29. Jänner 1987
15. Oktober: erstes gemeinsames Treffen mit KontaktmieterInnen aus den Absiedlungshäusern
Podiumsdiskussion vor 60 MieterInnen aus 50 Häusern mit StR Rudolf Edlinger, Direktor des wohnfonds_wien, leitenden MagistratsbeamtInnen, GemeinderätInnen und Mobiler Gebietsbetreuung über „Sanfte Sanierung“, Maßnahmen gegen die Sanierungsspekulation und Einschränkung des Interessenbescheides
Aktionstag der „Mayr-Melnhof-MieterInnen“ mit Aktionen in und vor den einzelnen Häusern und einer Abschlussveranstaltung im AlbertSchweitzer-Haus am 7. November 1986
1988 Blockade der Rodung eines begrünten Innenhofes als Absiedlungsmaßnahme, Besitzstörungsklagen gegen MitarbeiterInnen der GB*mobil; Klagsrückziehungen und Abberufung des Absiedlungsbeauftragten nach Intervention und Medienberichten
1991
„Absiedlung mit System“ – Seite 14
Mieterverdrängung und Abverkauf von Eigentumswohnungen durch die „WLV“-Gruppe des Rechtsanwaltes Dr. Ronald Itzlinger
Hilfe gegen Absiedlung und Umgehungsuntervermietung durch ESTA/IMO/SAGRO/AVRAHAMGruppe in mehr als 50 Häusern. Gesamtmietertreffen am 26. November 1990 im Haus der Begegnung Praterstern
Absiedlung und Abverkauf durch eine Althausverwertungsgruppe iranischer Herkunft rund um DI Sanani und DI Majidi
Massenquartiere mit Sechsmonatsmietverträgen, die vom Mieterschutz ausgenommen waren
Zunehmende „Umgehungsuntermieten“ über den EigentümerInnen nahestehende Personen und Untervermietungsunternehmen Vorschläge zu Gesetzesanpassungen zur Bekämpfung von Absiedlungsspekulation auf Anregung von StR Rudolf Edlinger – darunter auch Vorschlag zur Einrichtung eines Rechtshilfefonds für bedrängte MieterInnen
Grundlagenarbeit für den wohnfonds_wien: – Rechtsprobleme bei der Verländerung der Wohnbauförderung, Konzept für unabhängige Mieterbetreuung bei der geförderten Sockelsanierung Gesetzesvorschläge zur schnelleren Instandsetzung von Versorgungsleitungen, teilweise berücksichtigt im Wiener Gasgesetz
Bezug des Gebietsbetreuungslokals in der Theresiengasse 48 im 18. Bezirk
Veranstaltung „Kein Viertel für Spekulanten“ gegen Absiedlungsspekulation im 2. Bezirk gemeinsam mit MISSPEK sowie MieterInnen, Mieterorganisationen, wohnfonds_wien, PolitikerInnen und Presse am 18. Oktober 1989 Gemeinschaftsaktion „Wasser für die Lichtenauergasse 7“ mit der MISSPEK und den Stadträten Rudolf Edlinger und Dr. Hannes Swoboda am 15. Dezember 1989: Kübelkette nach 9 Monaten ohne Wasserversorgung
© GB*mobil
1986
1990
Gemeinsam gegen Absiedlungsspekulation im 2. Bezirk
© GB*mobil
GB*mobil: Meilensteine
Hilfe gegen Absiedlungsspekulation: Informationsveranstaltung für MieterInnen von 40 Häusern
© GB*mobil
Absiedlung mit Methode: Ein begrünter Innenhof soll gerodet werden.
Plakat zur Informationsveranstaltung
Medien berichten über den Fall ESTA/IMO/SAGRO.
1992 Massenquartiere und gewerbliche Untervermietung - Gesetzesvorschläge gegen Kurzzeitmiete und Umgehungsuntermiete
© GB*mobil
„Wasser für die Lichtenauergasse 7“ – eine Gemeinschaftsaktion nach 9 Monaten ohne Wasserversorgung
Gespräche mit der Polizei, weil Hilfe gegen eine eigenmächtige Delogierung verweigert wurde: Feststellung der Interventionspflicht zur Abwehr von gewaltsamen Delogierungsversuchen und Verweis auf den Zivilrechtsweg
© GB*mobil
Die MieterInnen erhalten tatkräftige Unterstützung von der GB*mobil.
© GB*mobil
© GB*mobil
„Sanft sanieren statt spekulieren“ – MieterInnen fordern ihr Recht!
© GB*mobil
Absiedlung mit Methode: „Umgehungsuntermieten“ bieten keinen Schutz für MieterInnen. © GB*mobil
Kampf gegen Absiedlungsspekulation: Abschlussveranstaltung im Albert-Schweitzer-Haus
Entschärfung des Interessenbescheides als Absiedlungsinstrument durch Förderungsausschluss bei spekulativer Anwendung und restriktiver Ausstellung in der Verwaltungspraxis
© GB*mobil
© GB*mobil
Start der monatlich stattfindenden Gemeinschaftstreffen mit den KontaktmieterInnen
Das neue GB*mobil-Lokal im 18. Bezirk wird bezogen.
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2 | Eine kleine Zeitreise
2 | Eine kleine Zeitreise
9
Zusammenbruch der WLV, Flucht von Dr. Roland Itzlinger, Umfang des Wohnungsbetruges wird sichtbar „Betrügerische Absichten“ – Seite 16 Spekulationsruinen mit dringendem Sanierungsbedarf als Hinterlassenschaft von insolventen AlthausverwerterInnen
1994
Initiierung des Rechtshilfefonds der Stadt Wien für Spekulationsopfer; Mitgründung und Teilnahme der GB*mobil am Rechtshilfeverein der Stadt Wien
Verschiebung der WLV-Probleme von der Starthilfe und wohnrechtliche Begleitung beim Absiedlung zum betrügerischen WohnungsabForschungsprojekt Delogierungsprävention verkauf im 20. Bezirk Steigender Infobedarf zu Ankauf und Nutzungsproblemen von Altbauwohnungseigentum Zunehmende Insolvenzen von spekulativen AlthausverwerterInnen (darunter die Großinsolvenz des Verwalters und „Entdeckers des Interessenbescheides“ Herbert Tuma) Initiierung eines Unterstützungsfonds des Wiener Integrationsfonds für bedrängte BewohnerInnen als Vorläufer des Wiener Rechtshilfefonds Übersiedlung der Mobilen Gebietsbetreuung ins neue Gebietsbetreuungslokal in der Kaiserstraße 45, 1070 Wien
Betrug an WohnungskäuferInnen
Aufbau eines Betreuungsnetzes für WLVGeschädigte aus circa 80 Häusern bestehend aus Konsumentenschutzeinrichtungen, Mieterorganisationen sowie der Gemeinschaft der WohnungseigentümerInnen (GdW) und dem Rechtshilfefonds Bestandsaufnahme der Beschwerden über die Verwalterin Renate Überbacher, Beteiligung an zwei ORF-„Konflikte“-Sendungen zu diesem Thema Aufnahme von Vorschlägen für Bewohnerschutzbestimmungen in die Bauordnung: Schutz bestehender WC- und sonstiger Ver- und Entsorgungsanlagen zugunsten der BewohnerInnen während Umbauarbeiten im Abs. 3 des § 123 BO Wien Fachschulungen und Begleitung für neue „Fachstelle für Wohnungssicherung (FAWOS)“ zur Delogierungsprävention
1997 Start der Vortragsreihe „Kauf einer Eigentumswohnung“ zur Risikominderung beim Wohnungskauf. Seither werden WohnungsinteressentInnen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt regelmäßig mit den wesentlichsten Informationen rund um den Wohnungskauf versorgt. Zunehmende Beschwerden aufgrund des Wohnungsverkaufs der ESTA/IMO-Gruppe an einkommensschwache AusländerInnen mit erschlichenen Bankdarlehen
10
2 | Eine kleine Zeitreise
1998
2001
2002
Nächster Immobilienskandal aufgrund von Wohnungsbetrug durch ESTA/IMO/SAGRO: Flucht des verantwortlichen Ernst Strulovicz, Insolvenz der Verwertungsfirmen, geschädigte MieterInnen und KäuferInnen in rund 100 Häusern „Im großen Stil“ – Seite 17 Betreuungsnetz für ESTA/IMO-Geschädigte mit Rechtshilfefonds
Befassung mit Notfallswohnungen (Erhebung der Wohnsituation, Möglichkeiten und Prognose für Missstandsbehebung, Empfehlung): 134 Überprüfungen im Jahr 2001
Mieterbetreuung bei ungerechtfertigtem Interessenbescheid
1999 Publikation einer Info-Broschüre über „Wohnungskauf im Althaus“ Gesetzesänderungen auch aufgrund der Praxiserfahrung und Lobbyarbeit der Mobilen Gebietsbetreuung: Schaffung des gesetzlichen Vorzugspfandrechts zugunsten der MiteigentümerInnen (§ 13c Abs. 3-5 WEG 75) Weitere Schritte in der Causa „Althausverwerterin und Immobilientreuhänderin Renate Überbacher“: Zusammenfassung aller anhängigen Beschwerden und Weiterleitung an Wirtschaftskammer und Gewerbebehörde
Erfolgreiche Lobbyarbeit gemeinsam mit FAWOS und CARITAS gegen die Gefährdung des Mieterschutzes durch den Ministerialentwurf einer Zivilverfahrensrechtsnovelle, die bei Räumungsklagen eine sofortige „bedingte Räumungsanordnung“ des Gerichtes und den Entfall des Widerspruchs gegen Versäumnisurteile vorsah. Übermittlung einer kritischen Stellungnahme an die Magistratsdirektion. Diese beeinflusst zum Teil die offizielle Stellungnahme des Landes Wien für das Begutachtungsverfahren. Medienberichte von FAWOS und CARITAS tragen zum Entfall dieser nachteiligen Änderungen bei. Einzelwohnungsspekulation: Als Folge der Insolvenzen von Althausverwertungsunternehmen kommen zunehmend vermietete Altbaueigentumswohnungen zur Zwangsversteigerung, die aufgrund ihrer niedrigen Bewertung zumeist von Immobilienprofis und auch von KleinspekulantInnen erworben werden.
Start des Pilotprojekts „Liegenschaftsübergreifende Mediation“ aufgrund von Anrainerbeschwerden wegen Kinderlärm aus einem Gemeindebau „Ein voller Erfolg“ – Seite 19 Bekämpfung von unzulässigen Klauseln in Mietvertragsformularen, Zusammenstellung von Mietvertragsklauseln an Verein für Konsumenteninformation für eventuelle Verbandsklage Vortrag der GB*mobil beim „Fachseminar Wohngifte“ der MA 25 – Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser
© GB*mobil
Stopp einer geplanten Massendelogierung von UntermieterInnen in einem ehemaligen Wohnheim in der Sautergasse 34-38 im 17. Bezirk: Rund 40 KrankenpflegerInnen überwiegend philippinischer Herkunft sollten überraschend aufgrund eines Räumungstitels gegen eine/-n UntervermieterIn delogiert werden. „Räumungs-Stopp“ – Seite 15
1996
Liegenschaftsübergreifende Mediation
2000 Entzug der Gewerbeberechtigung für Renate Überbacher
GB*mobil: Erhebung und Überprüfung für Notfallswohnungen
© GB*mobil
1995
© GB*mobil
1993
Neue Wege in der Konfliktbewältigung sind gefragt
Aggressive Absiedlung durch eine Gruppe junger SpekulantInnen „Hilfe durch Information“ – Seite 18 Starthilfe und Mitarbeit beim Mieterhilfetelefon des damaligen Wohnbaustadtrats Werner Faymann
2 | Eine kleine Zeitreise
11
2005
2008
2010
2011
Aggressive Absiedlungsmethoden durch D. Kubicek, auch als Absiedlungsspezialist für andere EigentümerInnen. Vernetzung Gebietsbetreuungen, Mieterorganisationen und des Büros der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung
Mieterabsiedlung durch extreme Mietzinserhöhung nach Förderungsentfall wegen der Ablehnung von Teilabbruchsauflagen
Bekämpfung aggressiver Absiedlungsmethoden durch D. Kubicek und Danubius-Gruppe gegen Mietverzichtserklärungen bei Wohnungsbegehungen; Offensivbetreuung: Erhebungen und Hausversammlungen in allen bekannten Häusern gemeinsam mit örtlichen Gebietsbetreuungen „Erpresster Mietverzicht“ – Seite 23
Aufgrund vieler Wasserschäden: erfolgreiche Initiative zur baurechtlichen Vorschreibung und Kontrolle einer wirkungsvollen provisorischen Dachabdichtung während des Dachgeschoßausbaus
Entwicklung der privatrechtlichen Ersatzvornahme als Antispekulationsmethode: Nach jahrelanger Verweigerung der Erneuerung einer lebensgefährlichen Wohnungselektrik durch den Vermieter wurde diese vom Rechtshilfefonds vorfinanziert und der Kostenersatz vom Eigentümer erfolgreich eingefordert. Aufgrund der eminenten Mietergefährdung und der heftigen Absiedlungsversuche wurde exemplarisch auch eine gerichtliche Strafanzeige gem. § 27 Abs. 6 MRG gegen Eigentümer und Verwalter initiiert.
Über 1.000 VortragsbesucherInnen gesamt bei den Veranstaltungen „Praktische Tipps zum Kauf einer Eigentumswohnung“ „Guter Rat ist nicht teuer“ – Seite 20
Absiedlungsversuche eines größeren Immobilienunternehmens mit extrem überhöhten Betriebskostenvorschreibungen und Erwirkung eines baurechtlichen Abbruchauftrages zur Auflösung des Mietvertrags des letzten Mieters; Hilfe über Rechtshilfefonds zur Klärung der mietrechtlichen Erhaltungspflicht nach einem baurechtlichem Abbruchauftrag Illegales Massenquartier im Keller des Hauses eines Bezirkspolitikers: Einsatz des „Dezernats Sofortmaßnahmen“, Erhebungen zur Vermietungskonstruktion; eigenmächtiger Delogierungsversuch im selben Haus durch Entfernung einer Wohnungseingangstüre: Verhinderung durch Beistellung eines Rechtsanwaltes und Türeinbau mithilfe des Rechtshilfefonds Spekulative Anträge auf Interessensbescheide gegen vier MieterInnen bei einer geförderten Sockelsanierung: Berichte an den wohnfonds_wien und das Büro der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung Grundsatzbesprechung mit der Stadtbaudirektion und wohnfonds_wien. Rückziehung der Anträge nach Androhung des Förderungsentfalls
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2 | Eine kleine Zeitreise
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2004
Die GB*mobil bietet regelmäßig kostenlose Vorträge zum Thema Wohnungskauf
2006 Eigenmächtige Räumung und Abbruch der letzten MieterInnenwohnung nach dem baurechtlichen Abbruchauftrag trotz gerichtlichem Demolierungsverbot und offenem Räumungsverfahren „Kreative Absiedlung“ – Seite 21 Einrichtung der „Plattform Stadterneuerung“ (PLASTA) zur gebietsbetreuungsübergreifenden, internen Fachdiskussion und Qualitätssicherung; Vorbereitung und Veranstaltung des „Herbstplenums 06“ Leitung des ständigen Arbeitskreises Konfliktvermittlung/Mediation mit den Gebietsbetreuungen für Städtische Wohnhausanlagen (heute wohnpartner – das NachbarschaftsService im Gemeindebau) bis 2009
„Plattform Stadterneuerung“: GB*-übergreifende Fachdiskussionen zur Qualitätssicherung.
2007 Konkurs der SEG mit geförderten Wohnbauten; GB*mobil fungiert als offizielle Anlauf- und Auskunftsstelle der Stadt Wien für Betroffene; Informationsverbund mit Arbeiterkammer, Verein für Konsumenteninformation und MA 50 – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten – für eine stimmige Informationslinie „Mit Rat und Tat“ – Seite 22 Die GB*mobil wird für länger als ein Jahr zur „Infostelle für die barrierefreie Wohnungsund Zugangsgestaltung“ bei der Wohnungssanierung: Förderungen und technische Möglichkeiten. Infotätigkeit bis zur Gründung der „Kompetenzstelle für barrierefreies Wohnen“ der MA 25 Paradigmenwechsel bei der mietrechtlichen Erhaltungspflicht durch die Anwendung des Konsumentenschutzgesetzes in den „Klauselentscheidungen“; zur Erhaltungspflicht der Heizthermen werden alle Anfragen im Bereich der Stadt Wien an die Mobile Gebietsbetreuung weitergeleitet. Leitung des PLASTA - Arbeitskreises „Sanfte Stadterneuerung“, Diskussion der aktuellen Herausforderungen für die Sanfte Stadterneuerung
SEG-Konkurs: zahlreiche Anfragen entsprechend den Entwicklungen im Insolvenzverfahren; Klärung offener Fragen im Bereich von Nachforderungen, Gewährleistungsansprüchen und Finanzierungsbeiträgen Fertigstellung des Diskussionspapiers „Aktuelle Herausforderungen der Sanften Stadterneuerung“ als Ergebnis des Arbeitskreises. Diskussion des Arbeitskreises mit Geschäftsführung des wohnfonds_wien und Präsentation der Ergebnisse vor StR Dr. Michael Ludwig
2009 Offensive Gegenstrategie zu den erschlichenen Mietverzichtserklärungen; Pressewarnung, Rücktritt vom Mietverzicht gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz und Zivilklagen mit Deckung des Rechtshilfefonds „Überrumpelungstaktik“ – Seite 24
Initiative zum besseren Schutz der Mietrechte und der erhaltungswürdigen historischen Bausubstanz bei Abbruchansuchen. Problemdarstellung und Lösungsvorschläge, Fachdiskussion mit zuständigen Magistratsabteilungen und Baudirektion, Präsentation StR Dr. Michael Ludwig, Auftrag zur Änderung der Bauordnung Initiative zur Absicherung der Finanzierungsbeiträge von MieterInnen im Konkurs des Bauträgers – Problemdarstellung und Lösungsansätze an Beteiligte bei Wohnrechtsverhandlungen und Insolvenzrechtsänderungsgesetz „Langer Schatten“ – Seite 25 Hilfe für die praktische Anwendung der gesetzlichen Mietzinsminderung bei wesentlichen Beeinträchtigungen – Erstellung einer allgemeinen Mieter-Info mit Musterbriefen und Judikaturkatalog zur leichteren Einschätzung der Mietzinsminderung Informationstag zur außergerichtlichen Konfliktregelung/Mediation unter dem Motto „Schlichten statt streiten“ „Schlichten statt streiten“ – Seite 26
Erfolgreiche Unterstützung durch den Rechtshilfefonds: Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und erfreute MieterInnen
Unterstützung der WohnungskäuferInnen in extremem Fall von Wohnungsbetrug durch Abverkauf eines minderwertigen und gefährlichen Dachgeschoßausbaus. Rechtshilfe und Finanzierung eines Sachverständigengutachtens durch den Rechtshilfefonds Teilnahme am „OVERVIEW-Fachdiskurs“, inhaltliche Leitung des Arbeitskreises „Partizipation bei der Althaussanierung“
Initiative für sichere Elektroanlagen in Mietwohnungen: Klärung des Anwendungsbereichs und der Auswirkungen der Elektrotechnik-Verordnung 2010 im Kontakt mit MA 36 (Elektroangelegenheiten), MA 25 und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend; Erstellung und Verbreitung eines Informationsblattes über die verwaltungsrechtliche Vermieterpflicht zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Wohnungselektrik mit Zusatzschutz durch einen FehlerstromSchutzschalter (FI) bei Neuvermietung
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Zahlreiche Anfragen zur Eigentumsoption bei gemeinnützigen Wohnungen
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Vergebliche Lobbyarbeit gegen den Vertretungskostenersatz im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren, der seither aufgrund des hohen Prozesskostenrisikos den Zugang zum Recht wesentlich erschwert; Plattform mit Mieter- und Wohnungseigentümerorganisationen, Arbeiterkammer und CARITAS
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2003
Workshop „Metaphern und Geschichten in der Mediation“
2 | Eine kleine Zeitreise
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1990
1993
Absiedlung mit System
Räumungs-Stopp
Die Althausverwertung ESTA/IMO/SAGRO
Rasche Hilfe durch GB*mobil
Von der Mietervereinigung erhielt die Mobile Gebietsbetreuung den Hinweis auf herrschende, unklare Mietverhältnisse in einem großen Gebäudekomplex, der früher ein Jugendwohnheim war. Bei der gemeinsamen Begehung mit der Gebietsbetreuung Stadterneuerung für
Chronologie der Ereignisse
den 17. Bezirk stellte sich heraus, dass 40 BewohnerInnen unmittelbar von einer Delogierung bedroht waren. Sie waren die MieterInnen eines gewerblichen Untervermieters, gegen den ein Räumungsurteil erging und
(V. l. n. r.:) 1) Ankündigungsplakat „Mietertreffen“ 2) Hilfe gegen Absiedlungsspekulation: Informationsveranstaltung für MieterInnen von 40 Häusern 3) Medien berichten über den Fall ESTA/IMO/SAGRO 4) Diskussion über Maßnahmen gegen Absiedlungsspekulation
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das gegen die tatsächlichen BewohnerInnen vollstreckt
4. Februar 1993: Erstbegehung durch die Gebietsbetreuungen 9. Februar: Mieterversammlung 12. Februar: Antragstellung bei Schlichtungsstelle und Gericht 17. Februar: Delogierungsabbruch beim Räumungstermin
werden sollte. Die überwiegend von den Philippinen stammenden MieterInnen waren als KrankenpflegerInnen in Wiener Spitälern beschäftigt. Für Zimmer in der Größe von 10-15 m2 waren entsprechend der Personenzahl Untermieten von 2.000 bis zu 5.000 Schilling zu entrichten. Drei Wo-
Bei der ESTA/IMO/SAGRO-Gruppe handelte es sich um
Aufgrund des hohen Untermietzinses waren diese
chen vor dem Exekutionstermin wurde den MieterInnen
eine Althausverwertungsgruppe, die vom ehemaligen
Wohnungen oft überbelegt. Die hohe Fluktuation der
erstmals mitgeteilt, dass die Zimmer zu räumen seien.
Pelzgroßhändler E. Strulovics 1988 bzw. Anfang 1989
UntermieterInnen, sanitäre Missstände und die Ver-
Neben den 40 BewohnerInnen wohnten weitere rund 350
gegründet wurde. Die Gruppe erwarb binnen kurzer Zeit
wahrlosung der Häuser erzeugten Verunsicherung und
Personen in Untermiete anderer VermieterInnen.
viele abgewohnte, preisgünstige Häuser. Ab Mitte 1990
zusätzlichen Absiedlungsdruck auf standhafte Altmiete-
wurde die Mobile Gebietsbetreuung mit Absiedlungs-
rInnen.
Kurzfristig mussten alle anhängigen Gerichtsverfahren
sodass im Herbst 1990 für die damals mehr als 40 be-
Zwangsweise Räumung verhindert
rung organisierten mithilfe des Integrationsfonds eine
kannten Häuser über die Einzelfallbetreuung hinaus ein
Viele KurzzeitmieterInnen meldeten sich knapp vor
Mieterversammlung. An der Veranstaltung nahmen 70
Gesamtmietertreffen notwendig erschien. Mit elf Objek-
der Delogierung bei der Mobilen Gebietsbetreuung. In
BewohnerInnen unterschiedlichster Herkunft teil, 32
ten zeigte sich eine Konzentration auf den 2. Bezirk, die
zahlreichen Fällen, in denen sich das Mietverhältnis
MieterInnen bevollmächtigten die Mietervereinigung für
damals geplante EXPO machte den Bezirk für Spekulan-
über die sechs Monate hinaus verlängert hatte, konnte
Anträge auf Anerkennung als HauptmieterInnen und
tInnen attraktiv.
die zwangsweise Räumung erfolgreich bekämpft werden.
Aufschiebung der Delogierung.
beschwerden aus diesen Häusern förmlich überhäuft,
erhoben werden. Die Gebietsbetreuungen Stadterneue-
Häufig erwirkten die EigentümerInnen im ZusammenMassiver Absiedlungsdruck
spiel mit der Untervermieterin Räumungsurteile und
Delogierung vor Ort gestoppt
In allen Häusern wurden die MieterInnen bei unange-
Delogierungen, um lästig gewordene BewohnerInnen
Da die Anträge nicht rechtzeitig behandelt werden konn-
kündigten Wohnungsbegehungen zur Wohnungsaufgabe
ohne Verständigung aus der Wohnung zu bringen.
ten, musste beim Räumungstermin die Delogierung vor
gedrängt. Die freigemachten Wohnungen wurden über
Ort gestoppt werden. Eine einvernehmliche Regelung
eine Untervermietungsfirma zwischenverwertet. Dazu
Am Mietertreffen nahmen rund 300 Personen, darunter
mit der Hausinhabung war nicht möglich. Die Mobile
wurden auf sechs Monate befristete Untermietverträge
VertreterInnen von Mieterorganisationen, Presse und
Gebietsbetreuung kontaktierte den Exekutor und konnte
vorwiegend mit ausländischen MieterInnen abgeschlos-
ORF-Hörfunk, teil. Am Podium saßen sich MieterInnen,
mit dem Nachweis der anhängigen Mieteranträge und
sen. Nach Fristablauf wurden die MieterInnen meistens
die ihre Betroffenheit schilderten, der Bezirksvorsteher
dem Anscheinsbeweis der Umgehungsuntermiete die In-
mit einem weiteren Vertrag auf sechs Monate in einem
des 2. Bezirks, ein Gemeinderat und die VertreterInnen
nehaltung und damit den Abbruch der Räumungsexeku-
anderen Haus der Firmengruppe untergebracht.
der Mobilen Gebietsbetreuung sowie die RechtsanwältIn-
tion erwirken. Der ORF dokumentierte die Aktion, daran
nen der Immobiliengruppe und Untervermietungsfirma
anschließend fand ein TV-Studiogespräch in der Sendung
gegenüber. Als direkte Folge der öffentlichkeitswirksa-
„Wien heute“ statt. Während der Dauer der längerfristi-
men, erfolgreichen Veranstaltung wurde die Generalun-
gen Anerkennungsverfahren fanden die BewohnerInnen
tervermieterin zurückgezogen. ●
ohne Not andere Unterkünfte. ●
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2 | Eine kleine Zeitreise
2 | Eine kleine Zeitreise
15
1995
1998
Betrügerische Absicht
Im großen Stil
Zusammenbruch der Gruppe „WLV-Althausverwertung“
Der Fall Esta/Ima/Sagro: Nach der Absiedlung kam der Betrug
1998 folgte der nächste große Immobilienskandal in Form eines umfassenden Wohnungsbetrugs. Die dem früheren Pelzgroßhändler E. Strulovics zugerechnete Althausverwertungsgruppe ESTA/IMO/SAGRO betrieb zunächst eine rücksichtslose Absiedlung von MieterInnen und den Abverkauf der freigemachten Wohnungen. Im Zusammenwirken mit MitarbeiterInnen von Bausparkassen wurden den überwiegend einkommensschwachen KäuferInnen hundertprozentige Fremdfinanzierungen der durchwegs überhöhten Kaufpreise zu scheinbar leistbaren Monatsraten beschafft. War das Einkommen der KäuferInnen zu gering, wurden EinkommensbestäBetrug an WohnungskäuferInnen
tigungen von den VermittlerInnen gefälscht. Zu dieser Übervorteilung der KäuferInnen gesellten sich in
Nach der spektakulären Flucht des ehemaligen Rechts-
betreuungen Stadterneuerung, Arbeiterkammer, Verein
zahlreichen Einzelfällen der Verkauf von untauglichen
anwalts Dr. R. Itzlinger im Februar 1995 zeigte sich
für Konsumenteninformation und RechtsanwältInnen
Objekten als Wohnungen, mehrfach nicht eingehaltene
das ganze Ausmaß des Betruges, den Itzlinger in
gebildet. Darin wurden die Bemühungen koordiniert,
Zusagen über die Beschaffung von Hausbesorgerdienst
Ausnutzung seiner Personalunion als Gesellschafter
von den involvierten Banken die Freilassung von Woh-
posten bei Wohnungskauf oder Kaufverträge anstelle
der WLV-Immobiliengruppe, als Verkaufsabwickler und
nungskäuferInnen aus der unverschuldeten Pfandhaf-
von beabsichtigten Anmietungen. Der Verkauf war so
als Treuhänder an zahlreichen WohnungskäuferInnen
tung unter annehmbaren Bedingungen zu erreichen. Die
organisiert, dass die WohnungsinteressentInnen, die
begangen hatte. Itzlinger hatte Kaufpreiszahlungen
Mobile Gebietsbetreuung übernahm aufwendige Vorar-
meist keine ausreichenden Sprachkenntnisse besaßen,
und Treuhandgelder, die zur Lastenfreistellung dienen
beiten, wie zum Beispiel die Auswertung sämtlicher im
lediglich bei einem Termin im Büro der SAGRO und bei
sollten, systematisch veruntreut und zuletzt sogar
Grundbuch eingetragenen Pfandrechte: insgesamt 266
dem im selben Haus ansässigen Notar Unterschriften
die ordnungsgemäße Eintragung der Kaufverträge ins
mit Itzlinger-Hypotheken belastete Wohnungen. Nach
auf vorbereitete Papiere zu leisten hatten und damit
Grundbuch unterlassen.
ersten Versteigerungsanträgen gegen KäuferInnen traf
alle Formalitäten als erledigt galten.
Ein Anruf bei der GB*mobil – oft der erste Schritt aus einer scheinbar ausweglosen Wohnsituation
nanzierenden Banken wurde KäuferInnen zunächst
sich die Arbeitsgruppe im Juni 1995 zu einem Gespräch
Kaufverträge nicht im Grundbuch
mit fast allen Gläubigerbanken und konnte zunächst
Als die Verwertungsfirmen ihre laufenden Betriebs-
die staatliche Verfahrenshilfe zur Vermeidung von
Zurück blieb ein Unternehmensgebilde mit einem Hausbe-
einen grundsätzlichen Verzicht auf Zwangsversteigerun-
kostenbeiträge einstellten und die SAGRO als Hausver-
Versäumungsurteilen in Millionenhöhe und von nach-
stand von 82 Häusern, über das kurz darauf der Kon-
gen gegen die mithaftenden WohnungseigentümerInnen
waltung auch mit den von den MieterInnen und Woh-
folgenden Zwangsversteigerungen organisiert. In jenen
kurs eröffnet wurde. Die Hauptgeschädigten waren die
während der Insolvenzverfahren erwirken.
nungskäuferInnen eingehobenen Betriebskosten keine
Fällen, in denen die Rückabwicklung des Kaufvertrages
Verbindlichkeiten mehr beglich, stellte sich heraus, dass
oder Preisminderung durchzusetzen waren, wurden die
betrogenen WohnungskäuferInnen, deren Kaufverträge nicht im Grundbuch aufschienen, und diejenigen, deren
Mit vereinten Kräften gelang es bis auf wenige Aus-
nach dem großen Abkassieren lediglich leere Gesell-
Betroffenen einem vom Rechtshilfefonds bereitgestell-
Kaufpreiszahlungen treuwidrig nicht für die Lasten-
nahmen, die nachträgliche Eintragung der Kaufver-
schaftshülsen zurückgelassen wurden. Auch hier wurde
ten Rechtsanwalt zugewiesen. Für die Anwälte wurden
freistellung ihrer Anteile verwendet wurden. Zumeist
träge ins Grundbuch zu erwirken. Die Freilassung aus
letztlich die Geschäftstätigkeit mit der fluchtartigen
Sachverhaltsdarstellungen verfasst und Unterlagen
handelte es sich um einkommensschwache Personen, die
den Verkäufer-Pfandrechten erfolgte zumeist erst nach
Ausreise der verantwortlichen Personen beendet. Der
zusammengestellt. Aufgrund der Vielzahl der Betrof-
sich bereits für die Aufbringung des Kaufpreises selbst
jahrelangen zähen Verhandlungen aufgrund von Nach-
Vertragsanwalt, Notar und einige „Nebenfiguren“ wur-
fenen, ihrer mangelnden Sprachkenntnisse und ihrer
hoch verschuldeten und eine Wohnung hatten, die einer
zahlungen. Die Mobile Gebietsbetreuung beteiligte sich
den in Untersuchungshaft genommen. Strulovics selbst
Unkenntnis rechtlicher Abläufe wäre eine rationelle
Bank für Darlehen an die WLV-Gruppe verpfändet war.
auch an mehreren Informationsabenden der GdW für
wurde 2009, nach seiner Auslieferung aus den USA, zu
juristische Betreuung andernfalls nicht möglich gewe-
Betroffen waren aber auch jene MieterInnen, die in Woh-
Geschädigte im Haus der Begegnung Rudolfsheim. Letzt-
30 Monaten Haft, davon 20 bedingt, verurteilt.
sen. Liefersperren der städtischen Versorgungsunter
nungen, mit durchwegs dringendem Sanierungsbedarf
lich forderte die hauptbeteiligte Bank ein Drittel des
und nicht abgeschlossenen Umbauten verblieben sind.
Kaufpreises, wenn die Käuferbank im Gegenzug für die
Umfassende Hilfe für Betroffene
gegen einzelne MinderheitseigentümerInnen wegen nicht
Vorrückung auf die erste Gläubigerstelle auf ein Drittel
In Zusammenarbeit mit dem Büro des damaligen Wohn-
bezahlter Betriebskosten konnten nur mühsam mit-
Koordinierte Zusammenarbeit
ihrer Forderung gegenüber den KäuferInnen verzichtete.
baustadtrats Werner Faymann wurde für die vielen
hilfe des Stadtratbüros abgewendet werden. In zentral
Für eine effiziente Vorgangsweise und eine einheitliche
Dr. Itzlinger stellte sich Mitte Oktober 1995 der Polizei
betroffenen WohnungskäuferInnen ein Netz an diversen
geführten Verhandlungen mit der letztlich doch etwas
Informationspolitik wurde eine „Itzlinger-Arbeitsgruppe“
und wurde zu achteinhalb Jahren Freiheitsentzug ver-
Betreuungsmaßnahmen errichtet: Die Mobile Gebiets-
einsichtigen Bausparkasse konnten durch den beigestell-
in Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft der Woh-
urteilt. Er verstarb 1999 in der Haft. ●
betreuung diente als Anlaufstelle für die Geschädigten.
ten Rechtsanwalt für zahlreiche Betroffene Lösungen
In den Fällen der Darlehensklagen durch die kauffi-
erwirkt werden. ●
nungseigentümer (GdW), Mietervereinigung, Gebiets-
16
2 | Eine kleine Zeitreise
nehmen und Eintreibungsmaßnahmen der Stadtkasse
2 | Eine kleine Zeitreise
17
1999
2002
Kampf der Spekulation Mithilfe bei der Informationssammlung
Seit 1996 häuften sich massive Beschwerden von Miete-
die Mobile Gebietsbetreuung um Mithilfe bei der Informa-
rInnen und MiteigentümerInnen über Hausverwalterin
tionssammlung ersuchte. Ende 1999 wurden alle bei den
und Miteigentümerin Renate Überbacher. Frau Über-
Gebietsbetreuungen Stadterneuerung anhängigen Be-
bacher war schon früher aufgrund ihrer Tätigkeit als
schwerdefälle zusammengestellt und von der Wirtschafts-
Verwalterin und Absiedlungsspezialistin für berüchtigte
kammer mit den dort bekannten Fällen an die Gewerbebe-
AlthausspekulantInnen aufgefallen. Später erwarb sie
hörde weitergeleitet. Anfang 2000 wurde Frau Überbacher
entweder persönlich oder durch mehrere Althausverwer-
die Gewerbeberechtigung entzogen. Der Entzug wurde vom
tungsunternehmen, in denen sie als Geschäftsführerin
Verwaltungsgerichtshof bestätigt, in seiner Begründung
oder Gesellschafterin aufschien, Hausanteile und Eigen-
beurteilte das Höchstgericht die von der Mobilen Gebiets-
tumswohnungen in Altbauten. Ihre Tätigkeit als Verwalte-
betreuung zur Verfügung gestellten Informationen als
rin verursachte zahlreiche Missstände und Beschwerden,
aussagekräftig. ●
© GB*mobil
sodass die Innung der ImmobilientreuhänderInnen auch
2000 Liegenschaftsübergreifende Mediation
Hilfe durch Information Intensive Betreuung und Rechtshilfe gegen AlthausverwerterInnen
Ein voller Erfolg Pilotprojekt „Liegenschaftsübergreifende Mediation“
Im Jahr 2000 häuften sich Beschwerden über aggressive
bei denen die BewohnerInnen durch unerlaubtes Fotogra-
Wohnungsbegehungen durch mehrere EigentümerInnen
fieren, Ankündigungen von Gerichtsklagen, Mietzinserhö-
und AlthausverwerterInnen. Bei näherer Betrachtung er-
hungen,Umbaubeeinträchtigungen und nicht zuletzt
Ende 2002 unterstützte die Mobile Gebietsbetreuung
In zwei weiteren Sitzungen wurde die Grundlage für
gaben sich trotz nicht bestehender zentraler Leitung klare
auch durch Anschreien und Beschimpfungen schikaniert
in einem liegenschaftsübergreifenden Konflikt, bei dem
eine selbstständige Erarbeitung von Lösungen durch die
Zusammenhänge und Verbindungen zur langjährig tätigen
wurden.
sich zwei Konfliktfelder herauskristallisierten: Auf der
Konfliktparteien geschaffen. Parallel dazu erarbeiteten
einen Seite stand die Nutzung der allgemeinen Teile
die Kinder ihre Lösungsvorschläge in einer getrennten
„Absiedlungsspezialistin“ Renate Überbacher. In unterschiedlichen Kombinationen hatten die beteiligten Perso-
Intensive Betreuung durch GB*mobil
einer Wohnhausanlage der Stadt Wien und eine sich
Sitzung gemeinsam mit zwei Peer-Mediatorinnen einer
nen Zusammenschlüsse durch Firmenbeteiligungen und
In sämtlichen bekannten Häusern organisierte die Mobile
daraus ergebende Beeinträchtigung der Wohnungseigen-
Schule. Diese Vorschläge wurden ebenfalls mit den ande-
Miteigentum an einzelnen Liegenschaften gebildet, was
Gebietsbetreuung Intensivbetreuungen durch Mieterver-
tümerInnen der Nachbarliegenschaft durch den Lärm
ren BewohnerInnen besprochen.
eine aufeinander abgestimmte Vorgangsweise ermöglichte.
sammlungen, Rechtshilfe für bedrängte MieterInnen und
von im Hof spielenden Kindern. Erste Probleme gab es
bei technischen Gebrechen ein mit den zuständigen Behör-
schon im Jahr 2000; 2002 drohte der Konflikt vollends
Abmachungen für alle BewohnerInnen
Alle Beteiligten waren damals relativ jung, konfliktfreu-
den abgestimmtes Vorgehen. 2002 erfolgte die Aufspal-
zu eskalieren, nachdem ein Wohnungseigentümer einen
Die erstmalig durchgeführte liegenschaftsübergreifende
dig und scheuten keinerlei persönliche Konfrontationen
tung der Gruppe. Einige AkteurInnen verschwanden von
Rechtsanwalt eingeschaltet hatte. Die Mobile Gebiets-
Mediation wurde ein voller Erfolg. Die Kommunikation
bei Wohnungsbegehungen gegenüber MieterInnen sowie
der Bildfläche, andere wandelten sich nach einem Konso-
betreuung nahm Kontakt mit den Konfliktparteien auf,
unter den BewohnerInnen wurde derart verbessert,
BehördenvertreterInnen.
lidierungsprozess in unauffällige AlthausverwerterInnen,
diese nahmen das Angebot einer Mediation an.
dass diese ohne weitere Unterstützung in der Lage wa-
einige arbeiten weiterhin mit gleichartigen Methoden und Die Mieterabsiedlung wurde gleichsam als „sportlicher
Praktiken. ●
ren, akzeptable Regeln für die Nutzung der allgemeinen In der ersten Sitzung wurden die TeilnehmerInnen über
Bewerb“ im Grenzbereich zur Kriminalität und mit
Ablauf und Grundsätze der Mediation informiert. Die
offener Verhöhnung der betroffenen BewohnerInnen
Konfliktparteien vereinbarten im Rahmen eines soge-
durchgeführt. Typisch für die Vorgehensweise waren
nannten „Mediationsvertrags“ Regeln, zu deren Ein-
mehrfache, kurzfristig anberaumte Wohnungsbegehungen,
haltung sie sich während der Mediation verpflichteten.
18
2 | Eine kleine Zeitreise
Teile des Hauses auszuarbeiten. ●
2 | Eine kleine Zeitreise
19
2005
2006
„Kreative“ Absiedlung Trotz aufrechtem Mietverhältnis wurde mit Abbrucharbeiten begonnen
Ein Immobilienunternehmen, das immer wieder durch „kreative“ Absiedlungsmethoden auffällt, setzte 2006 neue Maßstäbe in Sachen Absiedlungsdruck. Im Fall des letzten Mietverhältnisses in einem Haus im 6. Bezirk lag bereits ein Abbruchauftrag vor. Das Haus © GB*mobil
wies alte Setzungsschäden auf, jahrzehntelang war die
Die GB*mobil bietet regelmäßig kostenlose Vorträge zum Thema Wohnungskauf.
Instandsetzung unterlassen worden. Die Vermieterin versuchte mehrmals mithilfe eines Privatgutachtens eine technische Abbruchreife zu belegen, die von der Baupolizei lange nicht bestätigt wurde. Letztlich führten neue Anforderungen zugunsten der Erdbebensicherheit zu einem Abbruchauftrag, der alternativ aber auch die
Guter Rat ist nicht teuer Kostenlose Publikumsvorträge zum Wohnungskauf
Instandsetzung vorsah. Daraufhin erhielt der letzte Mieter eine Räumungsklage, gestützt auf den Untergang des Mietobjekts, die er mithilfe des Wiener Rechtshilfefonds bekämpfte. Trotz des aufrechten Mietverhältnisses wurde mit den Abbrucharbeiten begonnen, die erst nach der teilweisen Abdeckung des Daches und der Entfernung von Fenstern um die bewohnte Wohnung herum baupolizeilich gestoppt
treuung mit einer Vortragsreihe, die regelmäßig Informa-
Der mit der GB*mobil inhaltlich abgestimmte Standard-
werden konnten. Im April 2006 kam es zur baubehördli-
tionen und Tipps über die Risikominderung beim Erwerb
vortrag findet monatlich – mit Ausnahme der Som-
chen Absperrung des Gebäudes, nachdem ein Ziviltechni-
einer Eigentumswohnung bietet. Wie die tägliche Arbeit
mermonate Juli und August – statt und behandelt den
ker im Auftrag der Hausinhabung eine Verschiebung im
zeigte, stieg der Bedarf nach ausreichender Information
Wohnungskauf unter besonderer Berücksichtigung der Si-
Gewölbe angezeigt hatte und eine unmittelbare Gefähr-
und Absicherung beim Wohnungskauf – zurückzuführen
tuation im Altbau. Zusätzlich wird halbjährlich ein Spezi-
dung nicht mehr ausgeschlossen werden konnte. Der
Demolierungsverbot und trotz der Bestätigung des Miet-
auf die fortgeschrittenen Umwandlungen von Zinshäu-
alvortrag zu Dachgeschoßwohnungen angeboten, der sich
Mieter musste seine Wohnung umgehend verlassen und
rechtes ließ die Eigentümerin im September den gesam-
sern in Altbaueigentumswohnungen durch professionelle
mit allen wesentlichen Aspekten vom Rohdachboden bis
konnte später nur in Begleitung der Baubehörde einige
ten Dachstuhl abtragen und die vermietete Wohnung
AlthausverwerterInnen und eine generelle Verunsiche-
zur fertigen Wohnung befasst. Ziel dieser Vortragstätig-
Gegenstände aus der Wohnung holen. Er erhielt eine Not-
aus dem obersten Geschoß herausbrechen.
rung nach mehreren großen Wohnungsbetrugsfällen (Itz-
keit sind die Vorbeugung und die Vermeidung von in der
fallswohnung der Stadt Wien, bestand aber weiterhin auf
linger 1993-1995, ESTA/IMO/SAGRO-Gruppe ab 1995).
Praxis wiederholt auftretenden Problemen. Im Vortrag
seinem Mietrecht an der Altbauwohnung.
© GB*6_9
Bereits im September 1997 startete die Mobile Gebietsbe-
Praktische Empfehlungen und hilfreiche Tipps
Eigenmächtige Räumung und Abbruch einer Mietwohnung
Aufgrund dieser von persönlichen Animositäten und eigenmächtigen Durchsetzungsvorstellungen geprägten
wird informiert, welche Unterlagen und Informationen Dieser Nachfrage sollte über die sonst angebotenen Ein-
zum Kaufobjekt erforderlich und nützlich sind und wie
Komplett eingerichtete Wohnung ausgeräumt
Vorgangsweise des Immobilienunternehmens musste die
zelgespräche hinaus möglichst öffentlichkeitswirksam
diese von den Interessierten selbst erlangt werden kön-
Die Immobilienfirma wollte vollendete Tatsachen schaf-
Gasse wegen möglicher Einsturzgefahr abgesperrt und
entsprochen werden. Als Referent konnte der erfahrene
nen. So lassen sich Risikofaktoren und mögliche Absiche-
fen und ließ die umstrittene Wohnung aufbrechen und
gegenüberliegende Gebäude mit Prallschutzcontainern
Rechtsanwalt Dr. Michael Ambrosch gewonnen werden,
rungsmaßnahmen vor dem Eingehen von Verbindlichkei-
demolieren. Der Mieter wehrte sich mit Besitzstörungs-
gesichert werden. Seriöse ImmobilienunternehmerInnen
der zuvor in der Studie „Risiko Altbauwohnungseigen-
ten – empfohlenerweise mit der Hilfe von ExpertInnen
klage und dem Antrag auf einstweilige Vorkehrung.
suchen eine Einigung in Form einer angemessenen Mie-
tum“ eine Analyse von Kaufverträgen aus der Bera-
– beurteilen. Über 1.000 BesucherInnen pro Jahr zeigen,
Kurz darauf wurde die noch komplett eingerichtete
terabgeltung oder wählen die Kündigung wegen wirt-
tungspraxis der Arbeiterkammer durchgeführt hatte.
dass mit den monatlichen Informationsabenden ein
Wohnung im Auftrag der Hausinhabung ausgeräumt
schaftlicher Abbruchreife, die unter der Voraussetzung
Die Vorträge starteten im großen Saal des Polycollege
beachtlicher Teil des aktuell vorhandenen Potenzials an
und die Mietersachen fortgebracht. Der Mieter klagte
einer Ersatzwohnung möglich ist. Nach langem Rechts-
Stöbergasse und wechselten dann in die VHS Urania.
kaufinteressierten Privatpersonen mit allen wesentlichen
neuerlich und das Gericht verbot der Eigentümerin, die
weg entschied der Oberste Gerichtshof schließlich 2007,
Ende 1998 kam es zur Zusammenarbeit mit der Credit-
Grundinformationen, Ratschlägen und praktischen Tipps
Wohnung und auch die allgemeinen Teile des Hauses
dass das Mietverhältnis doch untergegangen war, weil
anstalt, die den Saal sowie Technik und Pausengetränke
versorgt werden kann. Damit hat sich die Vortragsreihe
bis zum rechtskräftigen Abschluss des Räumungsver-
der Instandsetzungsaufwand aufwendiger als Neubau-
in ihrem technischen Zentrum am Julius-Tandler-Platz
der Mobilen Gebietsbetreuung als erfolgreichste Informa-
fahrens zu beeinträchtigen oder zu verändern. Im Juni
maßnahmen wäre. Dem Mieter wurde Schadensersatz
3 im 9. Bezirk kostenlos zur Verfügung stellte. Diese
tionsveranstaltung auf dem Gebiet des wohnrechtlichen
2006 wurde die Räumungsklage in zweiter Instanz vom
wegen der unzulässigen, eigenmächtigen Räumung und
erfolgreiche Kooperation wurde von der Bank Austria
Konsumentenschutzes etabliert. ●
Landesgericht abgewiesen. Entgegen dem gerichtlichen
der Demolierungen zugesprochen. ●
fortgeführt und besteht noch immer.
20
2 | Eine kleine Zeitreise
2 | Eine kleine Zeitreise
21
2007
2008
Mit Rat und Tat GB*mobil fungierte als Anlaufstelle im SEG-Konkurs
Ende November 2006 meldete der be-
Verhandlungen über unterschiedliche
kannte Bauträger SEG überraschend
Fortführungsmodelle vom Zwangsaus-
Konkurs an. Mehrere geförderte Wohn-
gleich bis zur Projektübernahme durch
bauprojekte befanden sich in Bau und
gemeinnützige Bauvereinigungen war
viele besorgte WohnungsanwärterInnen
es wichtig, selbst am aktuellen Stand
wandten sich an die für Förderung und
zu bleiben. Dazu wurden täglich die
Wohnungsvergabe zuständigen Stellen
einschlägigen Internetportale von SEG,
der Stadt Wien, die jedoch keine Detail-
Vertragserrichter und Masseverwalter,
informationen über die Konkursfolgen
die Medien und besonders die Weblogs
geben konnten. Daraufhin wurde die
von WohnungskäuferInnen beobachtet,
Mobile Gebietsbetreuung beauftragt,
die sich sehr rasch – ausgehend von der
für alle Anfragen im Zusammenhang
Gasometer-Community – bildeten. Die
mit dem SEG-Konkurs als Anlauf- und
Mobile Gebietsbetreuung besuchte auch
Auskunftsstelle zu fungieren. Die Miet-
die vom Masseverwalter einberufene
anwärterInnen sorgten sich um ihre
Käuferversammlung und informierte die
bezahlten Finanzierungsbeiträge und
WohnungskäuferInnen über die wesentli-
die WohnungskäuferInnen befürchteten
chen Insolvenzfolgen, Sicherungsinstru-
unabsehbare Verzögerungen und enorme
mente und Risiken.
Preissteigerungen. Der überwiegende Anteil an Auskünften Professionelle Vernetzung
erfolgte telefonisch, zahlreiche E-Mail-
Binnen kurzer Zeit mussten die für eine
Anfragen wurden beantwortet und viele
Auskunftserteilung notwendigen Grund-
Besprechungen mit Unterlagendurchsicht
lagen und Informationen beschafft und
abgehalten. Thematisch drehten sich die
durchgesehen werden. Durch Vernetzung
meisten Anfragen anfänglich vor allem
mit dem Verein für Konsumenteninfor-
um Verlustrisiko und Vertragsrücktritt
mation (VKI) und der Arbeiterkammer
– von dem aber grundsätzlich abgeraten
wurden Informationen ausgetauscht und
werden musste. Aufgrund der Wohn-
Empfehlungen an die WohnungskäuferIn-
bauförderung gingen viele KäuferInnen
nen abgegeben. Die relevanten Rechts-
fälschlich von einer Ausfallsgarantie des
grundlagen finden sich im allgemeinen
Landes Wien aus oder forderten nach-
Vertragsrecht, Konsumentenschutzgesetz,
träglich eine Haftung ein.
Bauträgervertragsgesetz, Förderungs-
Drohungen und Angstmache sind beliebte Mittel von SpekulantInnen, um MieterInnen zur Mietvertragsaufgabe zu bewegen.
Erpresster Mietverzicht Bericht einer Mieterin zur Wohnungsbegehung
„Gegen 9 Uhr abends klopften zwei Männer unange-
„Er drohte mir, dass ich in drei Tagen die Wohnung
kündigt an meine Wohnungstür und forderten laut-
verlassen müsste, wenn ich nicht den Zettel mit dem
recht und Wohnungseigentumsrecht,
Im April 2007 wurden die Bauarbeiten
stark Einlass. Als ich die Tür einen Spalt öffnete und
Mietverzicht unterschreiben würde. Er hat aus seiner
wobei vor allem Wechselwirkungen mit
fortgeführt, nachdem eine Einigung mit
fragte, sagte einer, dass er Rechtsanwalt sei und ich
Hosentasche Geldscheine hervorgeholt und 1.000 Euro
dem Insolvenzrecht in wesentlichen
dem ursprünglichen Generalunternehmen
ihn deshalb in die Wohnung lassen müsse. Dann haben
in Hunderterscheinen auf den Tisch gezählt und gesagt,
Fragen damals noch ungeklärt waren.
erfolgte und eine Förderungsausweitung
die beiden die Tür aufgestoßen und sind ohne meine
dass ich das Geld nehmen soll und den Zettel unter-
In Kooperation mit der Förderungsstelle
die nachträglichen Kaufpreiserhöhungen
Zustimmung einfach in die Wohnung gegangen. Er sagte,
schreiben muss. Dann könne ich noch eineinhalb Jahre
wurden die konkreten Förderungspro-
eindämmte. Die Insolvenz der SEG endete
dass alle Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen ver-
in der Wohnung bleiben und bräuchte keine Miete mehr
jekte und Hilfsmöglichkeiten erörtert.
mit einem Zwangsausgleich und einer
lassen müssten. Als ich fragte, warum ich die Wohnung
zu zahlen. Andernfalls werde er nach den drei Tagen mit
Aufgrund der schnellen Abfolge von
Zahlungsquote von 20 Prozent. ●
verlieren sollte, weil ich nichts gemacht hatte, sagte er,
einem Schlosser kommen und das Schloss wechseln. Er
dass ich nicht so viel fragen sollte, er sei Rechtsanwalt
hat mich so eingeschüchtert, dass ich dann unterschrie-
und diskutiere nicht mit mir. Er war sehr laut und so
ben habe. In der Zwischenzeit hat der andere Mann die
aggressiv in seinem Verhalten, dass ich zu zittern an-
ganze Wohnung durchsucht und Fotos gemacht ...“ ●
fing und weinte.“ …
22
2 | Eine kleine Zeitreise
2 | Eine kleine Zeitreise
23
2009
2010
Überrumpelungstaktik
Lange Schatten
Durch falsche Angaben wurden MieterInnen zum Mietverzicht gebracht
Die Nachwirkungen der SEG-Insolvenz
In einem alten Mietshaus in Hernals fanden die Miete-
Im Kontakt mit Konsumentenorganisationen konnte
Infolge des SEG-Konkurses im Jahr 2006 existieren
WohnungsbesitzerInnen bestärkt, sich nicht dem nach-
rInnen ein Schreiben an ihrer Wohnungstür, mit dem
in Erfahrung gebracht werden, dass aufgrund eines
weiterhin große Probleme – auch in den früher gebau-
teiligen Ultimatum zu unterwerfen. Der Masseverwalter
sich eine GmbH als neuer Eigentümer vorstellte und
gleichartigen Falles bereits ein Präzedenzurteil des Lan-
ten Häusern. Aufgrund von Endabrechnungen werden
hat seine Drohung nicht verwirklicht. Die SEG klagte
eine Haus- und Wohnungsbegehung ankündigte. Als
desgerichts Wien über die Wirksamkeit des Rücktritts
beträchtliche Nachzahlungen gefordert, während Käufe-
Nachforderungen ein, das Gerichtsverfahren ist 2011
Grund des freundlichen und Vertrauen erweckenden
vom Mietverzicht existiert. Die Mobile Gebietsbetreuung
rInnen erhebliche Baumängel und Gewährleistungsan-
noch anhängig.
Schreibens wurde angegeben, dass durch eine Woh-
informierte in einem Rundschreiben alle Gebietsbetreu-
sprüche entgegenhalten.
nungsbegehung „die persönlichen Fragen und Probleme
ungen Stadterneuerung und sämtliche Mieterorganisa-
der BewohnerInnen angesprochen werden können und
tionen über diese Absiedlungsmethode. Für betroffene
In einem konkreten Fall der Mobilen Gebietsbetreuung
Die SEG-Insolvenz offenbarte zusätzlich ein unglaubli-
so eine rasche Lösung gewährleistet werden kann“. Die
MieterInnen wurde ein Musterbrief für die schriftliche
forderte der Masseverwalter nach einigen Verhand-
ches Ausfallsrisiko für die MieterInnen: Der Anspruch
beiden Männer, welche die Wohnungsbegehungen durch-
Rücktrittserklärung erstellt, an alle GB* verteilt und
lungsrunden plötzlich binnen zwei Wochen pauschal von
auf Rückzahlung ihrer bei Anmietung vor der Insolvenz-
führten, waren jedoch hauptsächlich daran interessiert,
auf der GB*-Website zum Download angeboten. Das Büro
der Eigentümergemeinschaft den Betrag von insgesamt
eröffnung gezahlten Finanzierungsbeiträge reduziert
die MieterInnen mit einem vorbereiteten Formular zur
des Wohnbaustadtrats Dr. Michael Ludwig veröffentlich-
€ 200.000,- und drohte schriftlich mit der rückwir-
sich gegenüber der SEG auf die 20-Prozent-Ausgleichs-
Unterschrift unter einem Mietverzicht zu überrumpeln.
te eine Pressemeldung, die einen Artikel der Kronen-
kenden Auflösung der Kaufverträge und Räumung der
quote. Erst nach einem Eigentümerwechsel bestünde
Ein Mieter erzählte, warum er dieses Formular unter-
zeitung zur Folge hatte (10.5.2009), in dem die Bevöl-
Wohnungen. Obwohl die WohnungseigentümerInnen
der Rückforderungsanspruch gegen die/den neue/-n
schrieben hat: Die beiden Männer hätten ihm erklärt,
kerung vor dieser Überrumpelungstaktik gewarnt und
über einen Anwalt verfügten, konnten sie keine Klä-
EigentümerIn wieder in voller Höhe. In einem Betreu-
dass das Haus in schlechtem Zustand sei und deshalb
Hilfestellung angeboten wurden.
rung über das Rücktrittsrisiko erlangen. Die Mobile
ungsfall hatte eine Mieterin ihre Mietwohnung noch vor
abgerissen werde. Er könne daher nicht im Haus blei-
Ausfallsrisiko für die MieterInnen
Gebietsbetreuung erarbeitete eine rechtliche Stellung-
der Konkurseröffnung gekündigt. Ihr konnte nur mehr
ben und müsse die Wohnung aufgeben. Eine Ersatzwoh-
Die AbsiedlungsspekulantInnen erkannten die laufend
nahme, aus der sich die Unzulässigkeit der rückwirken-
empfohlen werden, sich an den Härtefonds der Immobi-
nung sei nicht möglich. Für die sofortige Unterschrift
erfolgten Rücktritte nicht an und drohten nach Ablauf
den Auflösung ergab. Dabei zeigte sich, dass es keine
lienwirtschaft zu wenden.
unter die Räumungsverpflichtung per 30.9.2009 wur-
der meist längerfristig vereinbarten Räumungsfristen
Judikatur und kaum Kommentar zum Verhältnis der
den ihm € 3.700 zugesagt. Im Fall der Weigerung würde
mit der Einbringung von Klagen. Als offensive Gegen-
relativ neuen Käuferschutzbestimmungen zur Kon-
Die Mobile Gebietsbetreuung hat dazu eine grundsätzli-
er die Wohnung trotzdem verlieren und keine Ablöse
strategie entwickelte die Mobile Gebietsbetreuung den
kursordnung gab. Die Stellungnahme wurde von der
che Problemdarstellung mit Lösungsvorschlägen verfasst
erhalten.
Lösungsansatz, in diesen Fällen die Absiedlungsspeku-
Arbeiterkammer bestätigt, die ihrerseits Kontakt mit
und an die maßgebenden Stellen versendet. Die beste Si-
lantInnen auf Feststellung des aufrechten Mietverhält-
dem Justizministerium und einem einschlägig befassten
cherung würde in diesem Fall ein (Vorzugs-)-Pfandrecht
Betreuungsstrategien gegen Absiedlungsspekulation
nisses zu klagen. Zur Absicherung des Rechtswegs für
Rechtswissenschafter aufnahm. Dadurch wurden die
für die MieterInnen bieten. ●
Die Methode, bei Wohnungsbegehungen MieterInnen mit
die oft einkommensschwachen MieterInnen erklärte der
Druck und mit häufig falschen Angaben zur Unterferti-
Rechtshilfefonds der Stadt Wien seine grundsätzliche
gung von vorbereiteten Erklärungen über ihren Miet-
Bereitschaft, Rechtshilfe durch Beistellung von Rechts-
verzicht zu bringen, wird von mehreren Absiedlungsspe-
anwältInnen und Übernahme des Kostenrisikos zur
zialisten angewendet. Interessanterweise wurde meist
Verfügung zu stellen. Alle seither geführten Gerichts-
derselbe Textvordruck verwendet.
verfahren wurden für die MieterInnen erfolgreich zu Ende gebracht. ●
Die betroffenen MieterInnen werden von der Mobilen Gebietsbetreuung zuerst über das gesetzliche Rücktrittsrecht bei sogenannten „Haustürgeschäften“ (§ 3 Konsumentenschutzgesetz) informiert und zum Rücktritt angeleitet. Da die Vordrucke bislang keine korrekten Rücktrittsbelehrungen enthielten, gibt es für einen Rücktritt keinen Fristablauf. Anschließend wird im Regelfall gemeinsam mit der lokal ansässigen Gebietsbetreuung Stadterneuerung eine Mieterversammlung abgehalten, um möglichst alle BewohnerInnen zu erreichen.
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2 | Eine kleine Zeitreise
2 | Eine kleine Zeitreise
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2010
Oben: Ein Informationstag zum Thema Mediation
Mehr als Beratung
Mitte: „Schlichten statt streiten“
© GB*mobil
Unten: Workshop „Metaphern und Geschichten in der Mediation“
Unterstützung und Betreuung in allen Bereichen des Wohnens
Die Mobile Gebietsbetreuung (GB*mobil) bietet umfassende Informationen und aktive Unterstützung und Betreuung in allen Bereichen des Wohnens. Dies macht
Schlichten statt streiten
den Unterschied zu anderen Auskunftsstellen für MieterInnen und den Mietervereinen, die jeweils Teilbereiche abdecken oder nur für Mitglieder tätig werden. Das Team der GB*mobil ist interdisziplinär zusammengesetzt und vereinigt die Kernkompetenzen, die zur Lösung der
Informationstag mit Workshops
derlich sind. Dazu gehören Expertise und langjährige
© W. Schaub-Walzer
© GB*mobil
vielschichtigen und komplexen Wohnprobleme erforPraxiserfahrung im gesamten Wohnrecht einschließlich des Wohnungseigentums samt dazugehöriger Verfahrensvorschriften und Durchsetzungsmittel. Parallel dazu werden auch alle weiteren für den Bewohnerschutz relevanten Bereiche wie Konsumentenschutz, Baurecht
und -lösung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das
und Bautechnik, Stadterneuerung und Sanierungsför-
Interesse an diesem Thema ist groß, zahlreiche Medien
derung abgedeckt. Die Bereiche Konfliktmanagement
setzen sich damit auseinander und berichten ausführ-
und Mediation gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die
der unabhängigen Position der Mobilen Gebietsbetreu-
lich. Trotzdem wissen nur wenige Menschen, was sich
Bekämpfung von Absiedlungsspekulation und die rasche
ung nach der Beseitigung von Verständigungsproblemen
hinter diesem Begriff konkret verbirgt, und nur ein
Hilfe für betroffene MieterInnen sind seit der Gründung
durch objektive Information erreicht werden kann. Ist
geringer Personenkreis hat tatsächlich Mediation in
ein wichtiger Schwerpunkt geblieben und werden durch
dies nicht möglich, werden die zuständigen Behörden
Anspruch genommen.
zusätzliche Serviceangebote laufend erweitert.
(wie z. B. Baupolizei) verständigt und die BürgerInnen
© GB*mobil
Mediation als eine Möglichkeit der Konfliktaustragung
Im September 2010 veranstaltete die GB*mobil daher
Praxisbezogene Kaufinformation im Rahmen der Vortragsreihe rund um den Kauf einer Eigentumswohnung
zur aktiven Wahrnehmung ihrer Rechte ermuntert.
Hilfe bei dringenden Wohnproblemen Bei schwerwiegenden Wohnproblemen können sich Be-
Vernetzung mit anderen Einrichtungen
schen Workshops zum Thema. In einem Vortrag wurde
troffene direkt an die Mobile Gebietsbetreuung wenden
Sind zur Sicherung des Wohnrechtes oder zur Abwehr
das Wesentliche einer Mediation erklärt und auf die
oder werden von Sozial- und Beratungseinrichtungen,
von Beeinträchtigungen privatrechtliche Klagen, Kla-
Vorteile dieser Methode hingewiesen: Die Konfliktpar-
wie der Mieterhilfe der Stadt Wien, den Gebietsbetreuun-
gebestreitungen oder Anträge notwendig, werden die
gen Stadterneuerung, den Familienämtern, dem Bürger-
Betroffenen an die zuständigen Einrichtungen wie zum
dienst, der Fachstelle für Wohnungssicherung (FAWOS),
Amtstag der Bezirksgerichte, AnwältInnen, Mieterorga-
Seniorenorganisationen oder Einrichtungen wie der CA-
nisationen oder Interessenvertretungen weitergeleitet.
RITAS an die GB*mobil weitervermittelt.
Personen mit geringem Einkommen werden über die
erstmals einen kostenlosen Informationstag mit prakti-
teien vereinbaren im Mediationsvertrag Regeln für ein faires Gespräch und ermächtigen die/den MediatorIn, für die Einhaltung dieser Regeln zu sorgen, damit die Konfliktparteien unter fairen Rahmenbedingungen ihre selbst „maßgeschneiderten“ Lösungen erarbeiten
Mediation – Konfliktaustragung und Konfliktlösung
können. Zwei Workshops demonstrierten den Ablauf einer Mediation in der Praxis und gaben Einblick in die Arbeitsweise von MediatorInnen. Weitere vergleichbare Veranstaltungen sind geplant. ●
Konflikte gehören zum Leben. Sie sind manchmal unausweichlich, können uns schwächen, aber auch stärken. Menschen besitzen grundsätzlich die Fähigkeit Konflikte zu bewältigen und eine Lösung herbeizuführen. Es gibt jedoch Situationen, in denen es für die Konfliktbeteiligten von Vorteil ist, eine/-n MediatorIn hinzuzuziehen, um die gestörte Kommunikation und Verbindung wiederherzustellen. Mediation ist eine lösungsorientierte Methode, die vom Prinzip des „Verlierens“ und „Gewinnens“ abrückt. Nicht der „Sündenbock“ wird gesucht, sondern neue Möglichkeiten, um den Konflikt zu regeln. Der Schwerpunkt wird nicht auf die Vergangenheit, sondern auf die Zukunft ausgerichtet.
staatliche Verfahrenshilfe informiert. Bei Bedarf werden Die Prioritäten in der Betreuungsarbeit richten sich
Sachverhaltsdarstellungen verfasst und mitgegeben, um
nach der Dringlichkeit und dem Ausmaß der Betroffen-
eine effiziente Rechtsdurchsetzung besonders bei Perso-
heit für die BewohnerInnen. An oberster Stelle steht die
nen mit geringeren Sprachkenntnissen und Ausdrucks-
umgehende Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust, dann
möglichkeiten zu sichern. Kostenlose anwaltliche Hilfe
folgen Beeinträchtigungen in der Wohnungsnutzung ent-
wird auch über den in der Geschäftsgruppe Wohnen,
sprechend ihrer Erheblichkeit. Zunächst erfolgt eine Klä-
Wohnbau und Stadterneuerung angesiedelten Rechtshil-
rung des Sachverhaltes. In einer gründlichen Beschwer-
feverein der Stadt Wien und bei Präzedenzfällen, deren
deaufnahme werden die Dringlichkeit der Maßnahmen
Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht, über Konsu-
und die Gefahr möglicher Fristversäumnisse erhoben.
mentenschutzeinrichtungen (VKI oder Arbeiterkammer)
Dann werden Stellungnahmen der KonfliktgegnerInnen
organisiert. Auch hier wird im Regelfall eine Sachver-
und der sonstigen Beteiligten eingeholt, nötigenfalls
haltsdarstellung als Voraussetzung für eine effiziente
Besichtigungen durchgeführt und Besprechungen orga-
rechtliche Betreuung erstellt, um die wesentlichen Um-
nisiert. Prinzipiell wird eine einvernehmliche Lösung
stände zu dokumentieren.
zwischen den Beteiligten angestrebt, die oft aufgrund
26
2 | Eine kleine Zeitreise
3 | Das aktuelle Leistungsangebot
27
Immer wieder sind BewohnerInnen von der Androhung
Stellen mit Fachexpertisen, Erläuterungen und Stellung-
oder Versuchen von eigenmächtigen Aussperrungen, De-
nahmen informiert. Ebenso werden Regelungsdefizite
logierungen und Demolierungen betroffen. Im Regelfall
oder problematische Anwendungen in der Verwaltungs-
können solche faktischen Handlungen durch die Kon-
praxis, die sich aus der Betreuungsarbeit ergeben, aufge-
taktaufnahme mit den BetreiberInnen und mit dem Hin-
zeigt und Lösungsansätze entwickelt.
weis auf die Unzulässigkeit abgewehrt oder vollendete Eingriffe wieder behoben werden. Reicht dies nicht aus,
Allgemeine Informationsarbeit
hilft die Mobile Gebietsbetreuung durch persönlichen
Die allgemeine Informationstätigkeit umfasst die Beant-
Beistand vor Ort und/oder durch die Verständigung von
wortung telefonischer und schriftlicher Anfragen sowie
Behörden oder Organisation von Rechtshilfe für den Zi-
die persönliche Information und Beratung von Personen,
vilrechtsweg.
die das Lokal der GB*mobil aufsuchen. Die Mobile Gebietsbetreuung dient zahlreichen Gemeindedienststellen, Sozialeinrichtungen und den anderen Gebietsbetreuungen Stadterneuerung als Auskunftsstelle und Ansprechpart-
Als „Spekulationshäuser“ werden Häuser bezeichnet,
nerIn. Diesbezüglichen Anfragen wird im Regelfall sofort
in denen die BewohnerInnen wesentlichen Beeinträchti-
oder innerhalb kurzer Zeit durch ein Gespräch, durch
gungen oder Gefährdungen ihres Nutzungsrechts ausge-
eine einfache Erhebung, eine kurzfristige Intervention
setzt sind, die sich als Folge von Wohnungsspekulation,
oder durch die Weitervermittlung an zuständige Einrich-
unseriösen Absiedlungsversuchen oder grundlegender
tungen entsprochen. Einen inhaltlichen Schwerpunkt in
Vernachlässigung ergeben. Im Regelfall werden Haus-
der Informationsarbeit bildet die Leistbarkeit von Woh-
versammlungen durchgeführt, um möglichst rasch alle
nungen. Dazu wird über Subjektförderungen informiert,
BewohnerInnen mit grundlegenden Informationen zu
wie z. B. die Wohnbeihilfe und andere mögliche Beihil-
© W. Schaub-Walzer
Hilfe für BewohnerInnen von Spekulationshäusern
versorgen. Dabei verschaffen sich die MitarbeiterInnen der GB*mobil einen Überblick über die Vorgänge im Haus und fungieren als AnsprechpartnerInnen. Aktive HausbewohnerInnen werden ersucht, sich als KontaktmieterInnen zur Verfügung zu stellen, um später den
Informationsveranstaltungen führen Beteiligte zusammen und geben Lösungen Raum.
fen. Personen mit offensichtlich überhöhten Mietzinsvorschreibungen werden informiert und an Mieterorganisationen oder die Schlichtungsstelle weitergeleitet. Großer Stellenwert wird der Vorbeugung eingeräumt,
Informationsfluss zwischen den BewohnerInnen und der
da viele typisch auftretenden Probleme bei rechtzeitiger
Mobilen Gebietsbetreuung aufrechtzuerhalten. In der
büro und Mieterorganisationen aufgebaut. Dadurch wird
nerInnen, Förderungsstelle und Baubehörde über die
Information leicht zu vermeiden sind. Dies gilt besonders
Folge und nach eventuell erforderlichen Sofortmaßnah-
die Abwehrbereitschaft der BewohnerInnen gefördert
geplanten Sanierungsarbeiten und strebt dann die Ein-
für die Anmietung und den Erwerb von Wohnungen.
men werden die erhobenen Probleme bearbeitet und die
und Missstände können gegebenenfalls an die Öffentlich-
beziehung der BewohnerInnen in den Sanierungsablauf
Ebenso bewahrt rechtzeitige Information bei Mietende
BewohnerInnen mit ihren individuellen Anliegen betreut.
keit gebracht werden, um die Verantwortlichen zu einer
an. Ziel ist es, den BewohnerInnen alle wesentlichen
und Wohnungsrückgabe vor Schaden oder dem Verlust
In Bezirken, in denen eine örtliche Gebietsbetreuung
sozial verträglichen Vorgangsweise zu bringen.
Informationen zu bieten und mögliche Konfliktpunkte
von Ersatzansprüchen. Aufgrund der fortgeschrittenen
einvernehmlich zu klären. In festgefahrenen Situationen
Umwandlung von Altbauzinshäusern in Wohnungseigen-
Stadterneuerung eingerichtet ist, wird die Betreuung in der Regel gemeinsam durchgeführt. Die Mobile Gebiets-
Sanfte Stadterneuerung
kann die Mobile Gebietsbetreuung aufgrund ihrer unab-
tum besteht eine große Nachfrage nach praxisbezogener
betreuung beteiligt sich an Besprechungen, Begehungen
Für Sanierungen im Rahmen der sogenannten „Sanf-
hängigen Position mit methodischem Konfliktmanage-
Kaufinformation. Diesem Bedarf entspricht die GB*mobil
und Hausversammlungen, kümmert sich um die Ausar-
ten Stadterneuerung“ steht die Mobile Gebietsbetreuung
ment Alternativen und Lösungen ermöglichen, die sonst
seit 1997 mit einer Vortragsreihe zum Thema „Risi-
beitung und Umsetzung einer Betreuungsstrategie und
EigentümerInnen und BewohnerInnen im gesamten Sa-
blockiert wären.
kominderung beim Kauf einer Eigentumswohnung“ mit
koordiniert den Einsatz der einzelnen Betreuungsschrit-
nierungsablauf von der Projektierung bis zum Arbeitsab-
te. Diese Koordinationsfunktion ermöglicht die Zusam-
schluss als Auskunftsstelle zur Verfügung. Interessierte
Beratung und Hilfe zur Konfliktlösung
können jährlich bis zu 1.000 kaufinteressierte Personen
menführung von Einzelinformationen aus vielen Fällen
werden über Voraussetzungen, Art und Umfang der För-
Zur Lösung von Nutzungskonflikten bieten sich beson-
erreicht werden. ●
und die Erfassung und Verbreitung der „Best Practice“
derungen, über die zuständigen Stellen sowie den Ablauf
ders Mediation oder der Einsatz mediativer Techniken
für die Bearbeitung von typischen Problemstellungen.
des Förderungsverfahrens informiert. BewohnerInnen
an: zum Beispiel bei Nutzungskonflikten an gemein-
Berücksichtigung der Besonderheiten im Altbau. Damit
erhalten Informationen über die miet- und baurechtliche
schaftlichen Teilen einer Liegenschaft, Nachbarschafts-
Fehlt die Aussicht auf absehbare Verbesserung, wird
Zulässigkeit, zu Subjektförderungen und gegebenenfalls
konflikten, Störungen aus Nachbarhäusern oder Konflik-
in Zusammenarbeit mit dem Büro der Geschäftsgruppe
über Durchsetzungsmöglichkeiten.
ten bei Trennung und Scheidung, soweit davon die Wohn-
Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung – Wohnbau-
situation betroffen ist.
stadtrat Dr. Michael Ludwig –������������������������ ������������������������� ein abgestimmtes Zusam-
Bei Gebäudesanierungen wird besonders der Bedarf
menwirken von Rechtshilfefonds, zuständigen Behörden,
der BewohnerInnen nach ausreichenden Informationen
Gesetzesvorhaben und Änderungen von relevanten
Mieterorganisationen und den BewohnerInnen ange-
über die geplanten Sanierungsmaßnahmen, die abseh-
Vorschriften und Praxisanwendungen werden von der
strebt. Im Fall von professionellen Absiedlungsspekulan-
baren Beeinträchtigungen und über Art und Ausmaß
GB*mobil kontinuierlich beobachtet und hinsichtlich ih-
tInnen wird über die Einzelhausbetreuung hinausgehend
der Kostenumlegung abgedeckt. Sowohl bei geförderten
rer Auswirkungen auf den Bewohnerschutz geprüft. Bei
ein Netzwerk zwischen den KontaktbewohnerInnen der
als auch ungeförderten Sanierungen informiert sich
wesentlichen Auswirkungen werden das Büro von Wohn-
einzelnen Häuser, den Gebietsbetreuungen, dem Stadtrat-
die GB*mobil durch Kontakt mit Hausinhabung, Pla-
baustadtrat Dr. Michael Ludwig sowie die zuständigen
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3 | Das aktuelle Leistungsangebot
3 | Das aktuelle Leistungsangebot
29
Der Rechtshilfefonds Das Rückgrat der Wiener Antispekulationsarbeit
Die Basis für die erfolgreiche Antispekulationsarbeit der
müssen. Neben der Rechtshilfe unterstützt der Verein
Das Einschreiten des Rechtshilfefonds ermächtigt Mie-
Stadt ist der feste politische Wille der Wiener Stadtre-
Betroffene auch durch Gewährung von finanzieller Unter-
terInnen, sich gegen Maßnahmen unseriöser Vermiete-
gierung, die berechtigten Interessen der MieterInnen zu
stützung zur Durchführung dringend notwendiger Erhal-
rInnen zur Wehr zu setzen. Eine Deckungszusage des
wahren. Mit dem Rechtshilfefonds hat die Stadt Wien im
tungsmaßnahmen oder durch Übernahme der Kosten von
Rechtshilfefonds nimmt den Betroffenen nicht nur jedes
Jahr 1995 ein starkes und wirksames Instrument gegen
Sachverständigengutachten.
Prozesskostenrisiko, sondern garantiert auch einen lan-
die Wohnungsspekulation ins Leben gerufen.
gen Atem. Falls nötig, wird Rechtsbeistand bis in die
Koordinierte Antispekulationsarbeit
letzte Instanz gegeben. Aus Spekulationsopfern werden
Der im Büro des Wohnbaustadtrats angesiedelte Verein
Die Tätigkeit des Rechtshilfefonds bildet einen wichtigen
mindestens ebenbürtige ProzessgegnerInnen.
zur Bekämpfung der Wohnungsspekulation – Antispe-
Baustein in der koordinierten Antispekulationsarbeit
kulationshilfe (Rechtshilfefonds) ist in der Lage, Opfern
der Stadt Wien. Die Gewährung von Rechtshilfe ist je-
Vorbeugung durch Aufmerksamkeit
von Wohnungsspekulation rasch und unbürokratisch zu
doch keine losgelöste Maßnahme, sondern eingebettet in
Der Einsatz des Rechtshilfefonds vermittelt auch die
helfen. Auch wenn in Wien derzeit keine umfangreiche,
ein koordiniertes Vorgehen der Stadt.
klare Botschaft, dass die Aufmerksamkeit der städtischen Dienststellen auf die Vorgänge im betroffenen
systematische Wohnungsspekulation zu verzeichnen ist, so gibt es Fälle, in denen unseriöse Absiedlungsmetho-
Konzertierte Antispekulationsarbeit bedeutet die Zusam-
Haus gerichtet ist. Ein Weg, der SpekulantInnen ab-
den oder Eingriffe in die Rechte der MieterInnen ein
menarbeit mit Institutionen im Bereich des Mieterschut-
schreckt und daher seit Jahren konsequent und erfolg-
Einschreiten erfordern.
zes und der Behörden des Magistrats, von der MA 25
reich beschritten wird.
(Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) über Wenn von Wohnungsspekulation die Rede ist, so zählen
die MA 37 (Baupolizei) und gegebenenfalls auch anderer
Vielen Menschen konnte durch die Tätigkeit des Rechts-
nicht nur Kündigungen der Mietverträge zu den unlau-
staatlicher Stellen. Darüber hinaus wird auch die Öffent-
hilfefonds bereits geholfen werden. Die Erfolge der letz-
teren Vorgehensweisen. Oft kommt es zu Maßnahmen,
lichkeitsarbeit genutzt, um zu transportieren, dass Woh-
ten Zeit umfassen die Abwehr von Kündigungsklagen
die den MieterInnen das Wohnen verleiden sollen, wie
nungsspekulation in der Stadt keinen Platz hat.
und die Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten. Darüber
etwa unangekündigte Wohnungsbesichtigungen, die Ver-
hinaus auch die Rückforderung von unrechtmäßig einge-
weigerung von notwendigen Erhaltungsmaßnahmen, die
Die AkteurInnen am Wohnungsmarkt unterscheiden sich
hobenen Mietzinsen und Kautionen sowie die Anerken-
rücksichtslose Durchführung von Umbauarbeiten,
nicht nur durch ihre wirtschaftliche Position, sondern
nung von UntermieterInnen als HauptmieterInnen.
bis hin zur Herbeiführung von sanitären Übelständen.
auch durch ihre Fähigkeit ihre jeweiligen Interessen
Der Rechtshilfefonds unterstützt im Kampf gegen unfaire Absiedlungsmethoden.
durchzusetzen. Die von Wohnungsspekulation Betroffe-
Die Mobile Gebietsbetreuung (GB*mobil) deckt, oft in
In manchen Fällen ist bereits ein Brief eines Vertrauens-
nen gehören oft zu den einkommensschwachen Grup-
Kooperation mit den lokalen Gebietsbetreuungen Stadt-
anwalts ausreichend, um BewohnerInnen zu ihrem Recht
pen. Das Mietrecht kann seine Schutzfunktion für die
erneuerung, die meisten Fälle auf und trägt sie an den
zu verhelfen. Wenn das nicht ausreicht, wird seitens des
MieterInnen aber nur dann erfüllen, wenn seine Einhal-
Verein heran. Ferner erstellt die GB*mobil Sachver-
Vereins das Verfahrensrisiko übernommen. Der Verein
tung auch sichergestellt wird.
haltsdarstellungen, die Voraussetzung für die rechtliche
übernimmt das Honorar des einschreitenden Rechtsan-
Betreuung des Vereins sind, begleitet die Prozesse und
walts, welches im Falle des Obsiegens vom Prozessgegner
betreut die Betroffenen. Abschließend kann festgestellt
zurückerstattet werden muss. Darüber hinaus wird auch
werden, dass die Expertise und die langjährige Praxis-
die Ausfallshaftung für Gerichtskosten übernommen, die
erfahrung der Mobilen Gebietsbetreuung für die Be-
im (seltenen) Falle des Prozessverlusts getragen werden
kämpfung der Absiedlungs- und Abbruchsspekulation in Wien von unschätzbarem Wert sind. Mag. Ronald Schlesinger Referent im Büro der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung
30
4 | Rechtshilfefonds
Der Verein zur Bekämpfung von Wohnungsspekulation – Antispekulationshilfe (Rechtshilfefonds) wurde 1995 gegründet, um Spekulationsopfern rasch und wirksam helfen zu können. Der Rechtshilfefonds leistet zuverlässige Hilfe durch rechtliche Unterstützung, Ersatzleistungen, die Bereitstellung und Kostenübernahme von anwaltlichen Vertretungen und durch betreute Übergangs-Unterkünfte, die zur Verfügung gestellt werden. Der Vereinsvorsitz wird traditionellerweise von einer/ einem MitarbeiterIn des Büros von Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig übernommen.
4 | Rechtshilfefonds
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Mobile Gebietsbetreuung Stadterneuerung Wir ziehen um! Ab Jänner 2012 Adresse: 7., Kaiserstraße 45/Stiege 2
Adresse: 6., Mittelgasse 6
Telefon: (+43 1) 522 72 54
Telefon: (+43 1) 522 72 54
Fax: (+43 1) 522 72 54–11
Fax: (+43 1) 522 72 54–11
E-Mail:
[email protected]
E-Mail:
[email protected]
Web: www.gbstern.at
Web: www.gbstern.at
Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 9 bis 12 und
Öffnungszeiten: Montag bis Dienstag 9 bis 12 und
13 bis 17 Uhr
13 bis 17 Uhr
Donnerstag 13 bis 19 Uhr
Donnerstag 13 bis 19 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Erreichbarkeit: Linie U6 (Burggasse/Stadthalle),
Erreichbarkeit: U3, U6, Straßenbahn 5 (Westbahnhof)
Straßenbahnlinien 49 (Kaiserstraße)
Straßenbahnlinien 6
und 5 (Westbahnstraße)
und 18 (Mariahilfer Gürtel)
Auftragnehmer: MGB – Wohnberatungs GmbH
Blick vom Dach des Flakturms im Esterházypark über das gründerzeitlich dicht verbaute Stadtgebiet in Richtung Zentrum. Die GB*mobil ist hauptsächlich im privaten Althausbereich in ganz Wien tätig.
GB*mobil Mag. Norbert Kessler (Wohn- und Mietrechtsberatung), Dr. Hertha Jani (Wohn- und Mietrechtsberatung, Mediation), Egtes Raunacher (Sanierungsberatung), DI Rudolf Kirchmayr (Architektur), Franz Strümpf (Wohn- und Mietrechtsberatung, Mediation), Mag. Erwin Bruckner (Wohn- und Mietrechtsberatung) Nicht im Bild: Martin Gruber (Wohn- und Mietrechtsberatung), Elis Salbaba (Officemanagement)
Impressum Medieninhaber und Herausgeber: MA 25, Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser, Muthgasse 62, 1194 Wien * Redaktion: GB*mobil/Norbert Kessler, MA 25/Marion Hierzenberger * Konzept und Kreation: Wohnservice Wien GmbH, Marketing & PR, Taborstraße 1-3, 1020 Wien * Design: St. Stephen´s * Druck: AV+Astoria Druckzentrum GmbH AutorInnen: GB*mobil/Hertha Jani, Norbert Kessler, Franz Strümpf; Büro der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung/Ronald Schlesinger