February 19, 2017 | Author: Gerd Baumhauer | Category: N/A
1 Ausgabe 15, Dezember 2009 B.A.H. Report Fachzeitschrift der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.v. MDK-Pr&uu...
Ausgabe 15, Dezember 2009
B.A.H.
Report
Fachzeitschrift der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V.
MDK-Prüfungs-Note: 5,0 ! Mangelhaft! Ambulante Pflegedienste kritisieren mangelhafte Transparenz bei der Benotung
B.A.H. Inhaltsverzeichnis
Report Impressum
Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Entwicklungen im Sozial- und Gesundheitswesen auf Bundesebene . . . . . . . . .
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Pflege & Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Unternehmensführung . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Meldungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Berichte aus den B.A.H.-Landesverbänden . . . . . 11 Bundesweite B.A.H.-Fortbildungsangebote . . . . . 15
Der B.A.H.-Report ist die Fachzeitschrift der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. Die Zeitschrift ist unabhängig. Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H. e.V.) Cicerostraße 37, 10709 Berlin Telefon: 030 /369 92 45-0 Telefax: 030 /369 92 45-15 e-mail:
[email protected] Internet: www.bah-web.de V. i. S.d.P.: Vorstand und Geschäftsführung der B.A.H.
B.A.H.-Einkaufsvorteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Pflege & Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Rubrikenanzeigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Anschriften und Ansprechpartner der Landesgeschäftsstellen . . . . . . . . . . . . . . . 20
Redaktion: Frank Twardowsky (tw), Dr. Heike Morgenstern (mo), Produktion: Format Druck und Medienservice GmbH, Xantener Straße 14, 10707 Berlin Erscheinungsweise: viermal jährlich Abonnement: Für Abonnementen ist der B.A.H.-Report für einen jährlichen Bezugspreis von 15,– R , inkl. Porto, über die B.A.H. erhältlich. Anzeigen: Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H. e.V.) Cicerostraße 37, 10709 Berlin Telefon: 030 /369 92 45-0 Telefax: 030 /369 92 45-15 e-mail:
[email protected] Internet: www.bah-web.de Zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 1/2006 vom 8. September 2006
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B.A.H.
Report
Editorial Wieder einmal geht ein Jahr scheinbar viel zu schnell zu Ende. Sie kennen das bestimmt. Einige der guten Vorsätze und Pläne konnten (noch) nicht verwirklicht werden. Für ambulante Pflegedienste steht als eines der wichtigsten Ziele die Zufriedenheit der Pflegebedürftigen im Mittelpunkt. Dieses Ziel wird in der Regel auch erreicht. Die ersten, zum Teil schlechten Einzelnoten der Transparenzberichte sind deshalb oft unverständlich. Lesen Sie hierzu die Beiträge „Pflegekassen präsentieren erste Pflegenoten im Netz“ und „Der Weg der Veröffentlichung der Transparenzkriterien“ in der Rubrik „Entwicklungen im Sozial- und Gesundheitswesen auf Bundesebene“. Weiterhin finden Sie in dieser Rubrik eine Information zu den zum 01.01.2010 erhöhten SGB XI-Leistungen sowie einen Beitrag zum Thema „Kriminalität im Alter“. In steuerlicher Hinsicht wurde das Thema „Verbesserte steuerliche Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen“ aufgegriffen. Die Rubrik Unternehmensführung bietet den interessanten Artikel „Fit für den Aufstieg - Heute Kollege, morgen Vorgesetzter“. Unter „Berichte aus den B.A.H.-Landesverbänden“ beschreiben wir auszugsweise die aktuellen Ereignisse und Geschehnisse in unseren Landesverbänden. So wurde beispielsweise in Bayern nach ausgiebigen aber leider erfolglosen Verhandlungen über leistungsgerechte Vergütungen in der Häuslichen Krankenpflege zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und den Bayerischen Krankenkassen das Schiedsverfahren eingeleitet. Im Land Berlin steigen ab dem 01.01.2010 neben den Sachleistungen der Pflegekassen auch die Vergütungssätze für ambulante Pflegeleistungen.
Nach wie vor wird im Land Brandenburg diskutiert, ob der Einsatz von Hilfskräften für Medikamentengaben rechtmäßig ist. Die B.A.H. vertritt den Standpunkt, dass Pflegehilfskräfte auf keinen Fall eigenverantwortlich in der Häuslichen Krankenpflege eingesetzt werden dürfen und hat die zuständigen Aufsichtsbehörden beauftragt, zu prüfen, ob der Einsatz von Hilfskräften für Medikamentengaben rechtmäßig ist. Die hessische Landesregierung will das FreiwilligenProjekt „Pflegebegleiter“, das in einem Bundesprogramm erprobt worden ist, in Hessen etablieren und ausbauen, um die Häusliche Pflege zu stärken. Durch das Bundesverwaltungsgericht wurde nun abschließend klargestellt, dass die sächsische Altenpflege-Ausgleichsverordnung und damit das Umlageverfahren rechtswidrig ist und die Pflegeeinrichtungen in Sachsen zur Zahlung der Umlage zu Unrecht herangezogen worden sind. Schließlich erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Fortbildungsangebote der B.A.H. und wir stellen den neuen B.A.H.-Kooperationspartner CuraSoft vor, mit dem die B.A.H. einen Rahmenvertrag mit attraktiven Einkaufsvorteilen im Bereich Software für ihre Mitglieder abgeschlossen hat. Die B.A.H. wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest mit besinnlichen Feiertagen sowie einen guten Start in ein neues, erfolgreiches Jahr 2010.
Harry Tröger Vorsitzender des Bundesvorstands
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B.A.H.
Report
Entwicklungen im Sozial- und Gesundheitswesen auf Bundesebene Q Pflegekassen präsentieren erste Pflegenoten im Netz
wenn zum Beispiel die anderen Fragen jeweils nicht zutreffend waren und deshalb nicht bewertet wurde.
tw- Mit Einführung der neuen Qualitäts-PrüfungsRichtlinien zum 01.07.2009 lag die Voraussetzung zur Umsetzung der bereits im Januar abgeschlossenen Transparenzvereinbarungen vor.
In anderen Fällen konnte die Errechnung der Skalenwerte für den einzelnen Leistungsbereich nicht nachvollzogen werden, da der MDK die den einzelnen Noten zu Grunde liegenden Skalenwerte nicht mit dem Transparenzbericht übermittelt.
§ 115 Abs. 1 SGB XI regelt: „Die Landesverbände der Pflegekassen stellen sicher, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und Lebensqualität, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden“. Hierzu prüft der MDK die bundesweit etwa 12.000 ambulanten und 10.000 stationären Pflegeeinrichtungen zukünftig einmal im Jahr. Inzwischen erhalten die seit Oktober MDK-geprüften ambulanten Pflegedienste per e-mail die Information über ihr Prüfergebnis und die ersten Ergebnisse wurden schon von den Pflegekassen veröffentlicht. Diese kommentierte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), mit den Worten: „Mit der Veröffentlichung der Pflegenoten erreichen wir mehr Transparenz und Qualität in der Pflege. Die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen brauchen Informationen, um eine gute Wahl für eine Pflegeeinrichtung zu treffen. Wir sind auf dem richtigen Weg!“ Ob die Qualität der mit Schulnoten bewerteten Prüfergebnisse tatsächlich für Transparenz für Pflegebedürftige und Angehörige sorgt, wird allerdings von der B.A.H. bezweifelt. Die ersten zur Veröffentlichung vorliegenden Prüfnoten belegen durchweg sehr gute Pflegeergebnisse bei oft mangelhaften Bewertungen der Bereiche 1 „Pflegerische Leistungen“ und 2 „Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen“. Bei genauerer Betrachtung der von der DCS Pflege per e-mail übersandten Information zum Vorläufigen Transparenzbericht stellten die entsetzten Pflegedienstinhaber die Ursache fest: schon ein vergessenes Handzeichen im Leistungsnachweis bei einem von fünf begutachteten Patienten kann eine „5: mangelhaft“ als Sammelnote im Leistungsbereich 2 „Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen“ zur Folge haben,
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Eine Veröffentlichung unzutreffender derart mangelhafter Benotungen kann erhebliche wirtschaftliche Schäden für die betroffenen Pflegeeinrichtungen bewirken. Deshalb unterstützt die B.A.H. die hilfesuchenden Mitgliedspflegedienste durch geeignete Rechtschutzmaßnahmen. Die Sozialgerichte sind hier aufgefordert, schnell zu handeln. Im Rahmen der im Februar 2010 beginnenden Evaluierung der Transparenzverträge wird die B.A.H. geeignete Vorschläge für eine Weiterentwicklung einbringen. Weitere Informationen erhalten Interessierte auf Anfrage über die B.A.H.-Bundesgeschäftsstelle, Cicerostraße 37, 10709 Berlin, Tel.: 030/369 92 45-0, Fax: 030/369 92 45-15, e-Mail:
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Der Weg der Veröffentlichung der Transparenzkriterien tw1) Im Rahmen der Qualitäts-Prüfungs-Richtlinien erhebt der MDK die Fragen zur Transparenzvereinbarung. Der Pflegedienst gibt in der Prüfung die e-mail-Adresse für die Übersendung des vorläufigen Transparenzberichtes an. 2) Der Prüfbericht wird vom MDK gemäß der Transparenzvereinbarung bewertet. 3) Der MDK liefert die Daten an die zentrale Datenclearingstelle (DCS). 4) Die DCS arbeitet im Auftrag der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene und informiert per e-mail die Pflegeeinrichtung über das Vorliegen des vorläufigen Transparenzberichtes. Damit läuft die 28-Tage-Frist. 5) Innerhalb der 28-Tage-Frist hat der Pflegedienst die Möglichkeit, die Angaben und die Beurteilung im Transparenzbericht zu überprüfen. Offensichtliche Fehler sind aufzuklären.
B.A.H. Die Veröffentlichung einer offensichtlich fehlerhaften Benotung wird in der Regel nur durch eine „einstweilige Verfügung“, zu beantragen beim Sozialgericht, zu verhindern sein. 6) Gibt die Pflegeeinrichtung den Transparenzbericht frei, bzw. nach Ablauf der 28-Tage-Frist, übermittelt die DCS die Daten an die Internetplattform der Pflegekassen. Die Landesverbände der Pflegekassen sind für die Veröffentlichung zuständig. Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, den Transparenzbericht in den Geschäftsräumen auszuhändigen. Weitere Informationen erhalten Interessierte auf Anfrage über die B.A.H.-Bundesgeschäftsstelle, Cicerostraße 37, 10709 Berlin, Tel.: 030/369 92 45-0, Fax: 030/369 92 45-15, e-Mail:
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Report vorsichtig und sicherheitsbewusst – und dennoch besteht bei einigen das Gefühl, der scheinbar allgegenwärtigen Kriminalität hilflos gegenüberzustehen. Auf 43 Seiten werden Sachverhalte mit Ratschlägen bebildert dargestellt. Sollte es doch zum Notfall kommen, ist es ratsam, wenn die Pflegeeinrichtung über die Kontaktanschriften z.B. zum Weißen Ring verfügt und behilflich ist.
Bitte daran denken: Leistungen im SGB XI steigen ab 2010 Durch die Änderungen aus der Pflegereform im Jahr 2008 ändern sich zum 1. Januar 2010 die SGB XILeistungen wie folgt:
Sachleistungen gem. § 36 SGB XI
Kriminalität und Alter mo- Ist Kriminalität wirklich ein Thema für ältere Menschen? Spielen sich Straftaten nicht eher unter Jüngeren ab? Oder sind es doch möglicherweise Seniorinnen und Senioren, die besonders von Kriminalität betroffen sind? Suchen sich Straftäter gezielt solche Personen als Opfer aus, bei denen sie weniger Widerstand erwarten? Und sind Menschen in fortgeschrittenem Alter nicht geradezu „ideale Opfer“ – besonders dann, wenn sie gesundheitlich eingeschränkt oder gar pflegebedürftig sind? Ein Gefühl, das glücklicherweise so nicht der Realität entspricht. Trotzdem gelingt es Betrügern immer wieder Senioren durch Lügen, Tricks und Täuschungen um ihr Vermögen zu bringen und gesundheitlichen Schaden zu verursachen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat im Juni 2009 eine Broschüre "Rat mal, wer dran ist?" herausgegeben. Es wird beschreiben, wie Kriminelle vorgehen und warum manche dabei besonders ältere Menschen im Blick haben. Diese Broschüre soll helfen, sich vor derartigen Taten zu schützen. Sie steht zur Bestellung und zum Download auf der Homepage des BMFSFJ oder direkt aus unserer Zeitschrift mit Link zur Verfügung.
bis 2010
ab 2010
Stufe I
420 R
440 R
Stufe II
980 R
1.040 R
Stufe III
1.470 R
1.510 R
Härtefall
1.918 R
1.918 R
Pflegegeld gem. § 37 SGB XI bis 2010
ab 2010
Stufe I
215 R
225 R
Stufe II
420 R
430 R
Stufe III
675 R
685 R
Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI bis 2010
ab 2010
470 R
1.510 R
Die nächsten Leistungsanhebungen erfolgend dann ab dem Jahr 2012.
Auch die Polizei bietet unter dem Titel "Der goldene Herbst" speziell Unterlagen für Senioren an. Ältere Menschen sind deutlich weniger gefährdet. Aufgrund ihrer Lebenserfahrung sind sie oft besonders
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B.A.H.
Report Q
Pflege & Steuern Verbesserte steuerliche Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen Mit dem sogenannten Bürgerentlastungsgesetz wurde die verbesserte steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen beschlossen. Das Gesetz sieht ab 2010 die Berücksichtigung von Beiträgen für Krankenversicherung und gesetzlicher Pflegeversicherung, soweit die Beiträge existenznotwendig sind, im Rahmen des Sonderausgabenabzuges vor. Der Gesetzgeber will damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen, das am 13.Februar 2008 entschieden hatte, dass diese Beiträge zum Existenzminimum gehören und damit steuermindernd berücksichtigt werden müssen. Nach dem bis zum 31.12.2009 geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur in eingeschränktem Umfang steuerlich als Sonderausgaben abziehbar. Die Neuregelung bewirkt, dass ab dem Jahr 2010 alle Beiträge steuerlich berücksichtigt werden, soweit diese dazu dienen, ein Leistungsniveau abzusichern, das im Wesentlichen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung entspricht (Basiskrankenversicherung). Gesetzlich und privat Kranken- und Pflege-Pflichtversicherte, ihre Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie ihre mitversicherten Kinder werden weitgehend steuerlich gleichbehandelt. Ab Januar 2010 können alle Beiträge eines Steuerpflichtigen zu einer kranken- und Pflegepflichtversicherung im Rahmen einer Basisabsicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Hierunter fallen sowohl Beiträge für den Versicherten selbst als auch für seinen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner wie auch für seine Kinder. Absetzbar sind ferner auch die Beiträge des Steuerpflichtigen zur Basis-Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, die der Absicherung von gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen dienen. Betroffen sind insbesondere Unterhaltsleistungen für bedürftige nicht mehr kindergeldberechtigte Kinder, den nicht verheirateten Elternteil eines gemeinsamen Kindes oder Großeltern, die als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können. Hierzu gehört auch ein ggf. von der gesetzlichen Krankenversicherung vom Steuerpflichtigen erhobener Zusatzbeitrag. Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung sind im vollem Umfang absetzbar, die Kosten einer privaten Krankenversicherung insoweit, als sie über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung nicht
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hinausgehen. So können beispielsweise Beitragsausgaben für eine Chefarztbehandlung oder ein EinBett-Zimmer (Komfortleistungen) bei privat Versicherten steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Konkretes Rechenbeispiel (Quelle: Bundesfinanzministrium) Herr Meier ist privat krankenversichert. Er zahlt im Jahr einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 2.400 E , wovon 10 % der Finanzierung von Komfortleistungen dienen. Auf die Basiskrankenversicherung entfällt somit ein Beitragsanteil von 2.160 E . Für eine Pflegepflichtversicherung hat er 200 E gezahlt und andere sonstige Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 200 Euro getätigt. Beiträge zur Krankenversicherung Beiträge zur Pflegepflichtversicherung Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen Summe Höchstens Mindestens jedoch Basiskrankenversicherung (2.160 E) + Pflegepflichtversicherung (200 E) Anzusetzen sind
2.400 E 200 E 200 E 2.800 E 2.800 E 2.360 E 2.800 E
Angenommen, Herr Meier gibt deutlich mehr als 2.800 E für seine Krankenversicherung insgesamt aus, nämlich 4.000 E . 10 % davon entfallen wieder auf Komfortleistungen. Die Basiskrankenversicherung kostet Herrn Meier also 3.600 E . Das heißt für Herrn Meier: Beiträge zur Krankenversicherung 4.000 E Beiträge zur Pflegepflichtversicherung 200 E Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen 200 E Summe 4.400 E Höchstens 2.800 E Mindestens jedoch Basiskrankenversicherung (3.600 E ) + Pflegepflichtversicherung (200 E) 3.800 E Anzusetzen sind 3.800 E
B.A.H. Bürgerentlastungsgesetz und Günstigerprüfung Das Bürgerentlastungsgesetz sieht für den Zeitraum 2010 bis 2019 eine so genannte Günstigerprüfung vor. Das bedeutet, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, ob die bisherige oder die neue Rechtslage (ab 2010) für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Die Günstigerprüfung bezieht das bis Ende 2004 geltende Recht ein. Hätte der Steuerpflichtige nach der noch geltenden (alten) Rechtslage höhere Beiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend machen können, dann kann er den höheren Betrag unter den bereits genannten Voraussetzungen bis zum Jahr 2019 auch weiterhin absetzen. Fazit Insbesondere Selbständige, Personen mit separater Krankenversicherung für die Kinder und andere Per-
Unternehmensführung Fit für den Aufstieg Heute Kollege, morgen Vorgesetzter von Gerhard Reichel und Oliver Reichel Institut für Rhetorik, Forchheim * Wer sein Führungshandwerk nicht kennt, macht Fehler, die ihm unnötig Autorität kosten. Und gerade die lässt sich nicht so leicht wieder aufbauen. Nach dem ersten Höhenflug folgt für viele neu ernannte Führungskräfte die knallharte Landung – denn Mitarbeiterführung will gelernt sein, gerade wenn man in der Hierarchie vom Kollegen zum Vorgesetzten aufsteigt. Aller Anfang ist schwer und oft mit Unsicherheit verbunden: „Plötzlich empfinde ich alles anders. Vor wenigen Tagen habe ich mich noch über die Beförderung zum Teamleiter gefreut. Heute weht mir ein eiskalter Wind entgegen. Warum? Bisherige Kollegen blockieren, verhalten sich nicht kooperativ. Mein Chef erwartet, dass ich mich durchsetze. Der neue Druck setzt mir zu. Fachlich bin ich doch Spitze – und ausgerechnet jetzt falle ich in ein Loch der Unsicherheit.“ Und dabei ist doch gerade der erste Eindruck entscheidend, wie die weitere Zusammenarbeit ablaufen wird.“ Chef zu werden ist nicht immer leicht… Führungskräfte geraten oft in eine schwierige Situation, wenn sie zwar Führungsaufgaben übernehmen
Report sonen, die keinen Arbeitgeberbeitrag für die Krankenversicherung erhalten, werden durch die erweiterte steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zur Krankenversicherung besonders profitieren. Damit sind Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung in Höhe des Basistarifs, der zum 1.1.2009 eingeführt wurde, in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar. Durch die Günstigerprüfung soll sichergestellt werden, dass niemand durch diese Änderung schlechter gestellt wird. Mitgeteilt durch: Steuerberater Rüdiger Lubosch (Diplom-Finanzwirt (FH), ADVISITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Parzellenstraße 4, 03046 Cottbus, Tel.: 0355 / 38 14 10, Fax: 0355 / 38 14 123, e-mail:
[email protected]
Q sollen, jedoch nicht über die entsprechenden Kompetenzen verfügen. Doch die hohen Anforderungen an die neu ernannten Führungskräfte, insbesondere auf der zwischenmenschlichen Ebene, werden von Unternehmen immer noch häufig unterschätzt. Nachwuchsführungskräfte müssen sich mit zahlreichen Fragen auseinander setzen: „Wie verhalte ich mich richtig gegenüber Mitarbeitern und bisherigen Kollegen? Wie gelingt es mir, sie zu motivieren und mich gleichzeitig durchzusetzen? Wie meistere ich Krisensituationen? Wie erkenne ich Rollenkonflikte, und wie kann ich sie lösen? Welchen Führungsstil sollte ich mir aneignen?“ So kann Chef sein Spaß machen… In jedem Führungswechsel liegt die Chance des Neuanfangs und damit des „Besser-als-bisherMachens“. Erkennen dies beide Seiten, ist dies eine ideale Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit auch unter neuen Voraussetzungen. Natürlich bedarf es einer gewissen Einarbeitungszeit, nicht nur für die neuen Mitarbeiter, sondern auch für die neue Führungskraft. In dieser Art Schonfrist oder „Probezeit“ muss es erlaubt sein, Fehler zu machen. Unter dieser Voraussetzung und ohne Angst, können neu ernannte Führungskräfte ihr Potential am besten ausschöpfen, weil Sie ja grundsätzlich sowieso besonders motiviert sind, erstens die richtigen Dinge und zweitens diese Dinge richtig zu tun.
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B.A.H. „So geraten Sie in Schwierigkeiten“ t >HY[LUIPZ7LYZVULUH\MKPL:PLHUNL^PLZLUZPUK Ihnen zufällig über den Weg laufen oder irgendwann auf Sie zukommen. t ,U[[k\ZJO[L 4P[IL^LYILY SPURZ SPLNLU SHZZLU \UK hoffen, dass sich das Problem von selbst erledigt. t :PJOoILYKLU=VYNkUNLYVKLYoILYKPLIPZOLYPNL Leistung der Abteilung abfällig äußern. t PLZPLO[TPJOTLPUUL\LY*OLM&>PLRVTTLPJOHU& t 4P[^LSJOLT4LUZJOLU;`WOHILPJOLZa\[\U& t 7HZZ[,Y:PLa\\UZ& t >PYK oILY NLNLUZLP[PNL ,Y^HY[\UNLU RVURYL[ gesprochen? t )LZZLYL =LY[YL[\UN \UZLYLY 0U[LYLZZLU UHJO „oben“? t >PYKZPJOKLY0UMVYTH[PVUZMS\ZZ]LYILZZLYU& t >LYKLUIPZOLYPNL3LPZ[\UNLUYLZWLR[PLY[\UKUL\L Erfolge honoriert? t ,YNLILUZPJOMoYTPJOUL\L*OHUJLU& t >PYK ZPJO MoY TPJO MoY \UZ TLOY -YLPYH\T ergeben? t >HZ^LPvLYZPLZJOVUoILY\UZ&LSJOL =LYkUKLY\UNLU ^PYK ZPJO KLYKPL 5L\L PU den Kopf setzen? t +HYMKLYKPL5L\LoILYOH\W[,U[ZJOLPK\UNLU[YLMMLU& t >HZ^PYKZPJOPUKLUUkJOZ[LU;HNLU[\U^HZ]LYändern? 2. Wenn der/die Neue aus dem Kreis der bisherigen Gruppe kommt… t >HYKPL)LMnYKLY\UNNLYLJO[VKLYU\Y=P[HTPU)& t =VU^LT^PYKLYZPLHTTLPZ[LUILLPUMS\ZZ[& t >LSJOL=VYNHILUOH[LYZPL]VUVILUILRVTTLU&
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Report t >PLLU[^PJRLS[ZPJOKPL)LaPLO\UNa\T=VYNkUNLY& t >PL^PYKLZTP[KLYIPZOLYPNLU3VJRLYOLP[H\ZZLOLU& t >HZOHILUIPZOLYPNL-YL\UKL\UK>PKLYZHJOLYa\ erwarten? t >PYKLYZPLSHUNLYZLOU[L;LHT>oUZJOL[H[ZkJOSPJO anpacken? t >PL^PYKZPJO?WLYZnUSPJO]LYkUKLYU& t >PYK?9oJRNYH[\UK:[LO]LYTnNLUMoY\UZZWoYbar beweisen? Kaminaufstieg meistern Schon als Externer ist es nicht leicht, vielleicht wesentlich älteren Mitarbeitern als Vorgesetzter im wahrsten Sinne des Wortes vorgesetzt zu werden. Haben Sie jedoch einen so genannten Kaminauf-stieg hinter sich, sind von nun an also den ehemaligen Kollegen vorgesetzt, wartet ein noch größeres Problem-Potential. Achten Sie darauf, Sie selbst zu bleiben. Kehren Sie nicht von heute auf morgen die Chefrolle heraus. Ihre Autorität als Führungskraft muss mit der Zeit wachsen. Gewachsene persönliche Beziehungen müssen nicht unter dem neuen Unterstellungsverhältnis leiden. Achten Sie aber auf Gerechtigkeit. Sprechen Sie in jedem Fall offen mit Ihren ehemaligen Kollegen über die Möglichkeiten einer guten Zusammenarbeit. Sprechen Sie mögliche Befürchtungen an. Und: Begleichen Sie als Vorgesetzter in der neuen Funktion keine alten Rechnungen. In vier Schritten gelingt der Kaminaufstieg: 1. Ausgangslage einschätzen t >LSJOLY9\MLPS[TPY]VYH\Z& t >PL^HYLUKPLIPZOLYPNLU2VU[HR[L& t 0Z[TLPUL,YULUU\UNUHJO]VSSaPLOIHY& t .HILZHUKLYL>\UZJORHUKPKH[LU& t ;YH\LUZPLTPYKLU,YMVSNoILYOH\W[a\& t jILY^PLNLU/VMMU\UNLUVKLY)LMoYJO[\UNLU& t >PL Z[LOLU TLPUL UL\LU 4P[HYILP[LY a\ TPY (ablehnend, skeptisch, neutral, positiv, sehr positiv)? 2. Sich den Erwartungen offensiv stellen Suchen Sie Kontakt zu Ihren neuen Mitarbeitern, am besten mit einem Erstgespräch mit folgenden Inhalten: t Kontakt (entspannte Atmosphäre, persönliches Kennenlernen) t Arbeitsgebiet? (Zuständigkeit, momentane Aufgaben, demnächst anstehende Aufgaben) t Problem? (Hindernisse und Schwierigkeiten/ Lösungsideen und Ansätze) t Zufriedenheit? (Alles in allem zufrieden? Allgemeine Stimmung?) t Erwartungen? (Erwartungen an die Zusammenarbeit? Persönliche Erwartungen?)
B.A.H. 3. Veränderungen in Gang setzen – von Mitarbeitern profitieren Als Führungskraft fragen Sie sich vielleicht: Wie können Sie Veränderungsbereitschaft fördern? Verknüpfen Sie das Bewährte mit dem Neuen durch konstruktives, gemeinsames und regelmäßiges Infragestellen: Was hat sich bewährt? Was läuft gut bzw. ist gut gelaufen? Was sollten wir beibehalten? Was ist nicht so gut (gelaufen)? Was hat sich nicht bewährt? Was schafft uns Probleme? Was können wir daraus lernen? Was sollten wir beim nächsten Mal anders und besser machen? Die Voraussetzung: Zeigen Sie, dass Sie lernbereit und lernfähig sind. Stellen Sie selbst Ihr Tun von Zeit zu Zeit infrage. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran. 4. Umgang mit älteren und erfahrenen Mitarbeitern Nützen Sie gerade die Erfahrungen Ihrer älteren Mitarbeiter: t 0U[LYLZZPLYLU :PL ZPJO MoY KPL ,YMHOY\UNLU 0OYLY Mitarbeiter. Holen Sie deren Rat ein. Geben Sie Ihnen die Gewissheit, dass ihre Erfahrung für Sie als Neuling wertvoll ist. t 0U[LYLZZPLYLU:PLZPJOMoY,YMVSNL0OYLY4P[HYILP[LY ("Wie haben Sie das geschafft?). Wertschätzung ist besonders wichtig. t -oOYLU :PL K\YJO -YHNLU -YHNLU :PL H\JO UHJO dem, was sich bewährt hat, wenn Sie Dinge in Frage stellen. t 5\[aLU:PLKPL,YMHOY\UN0OYLY4P[HYILP[LY\TLPU Gefühl für das Machbare zu bekommen. t .LILU :PL N\[LU 4P[HYILP[LYU KHZ .LMoOS KLY Sicherheit, arbeiten Sie an der Glaubwürdigkeit, von „oben“ nicht auf das Abstellgleis geschoben zu werden. „Kann ich weiterhin mit Ihnen rechnen?“ t :WPLSLU ]VU (UMHUN HU TP[ VMMLULU 2HY[LU lassen Sie sich nicht in die Defensive drängen, sondern kontern Sie auf schwierige Themen mit Fragen, seien Sie ein sehr guter Zuhörer. Schminken Sie sich ab, alle „Knack-Punkte“ gleich lösen zu können …
Report Die Top Ten „Heute Kollege, morgen Vorgesetzter“ 1. Führen Sie mit möglichst vielen Mitarbeitern ein Gespräch zum Kennenlernen. 2. Klären Sie die Erwartungen: Was erwarten Vorgesetzte, Mitarbeiter und Dritte von Ihnen? 3. Bemühen Sie sich initiativ um eine gute Beziehung zu denen, auf deren Zusammenarbeit Sie angewiesen sind. 4. Fördern Sie von Anfang an den Teamgedanken bei den Ihnen unmittelbar unterstellten Mitarbeitern. 5. Achten Sie auf die Stärken Ihrer neuen Mitarbeiter und vor allem auf entsprechende Wertschätzung. 6. Beachten Sie die informellen Einflussmöglichkeiten Ihrer Mitarbeiter und nutzen Sie diese. 7. Verschaffen Sie sich Klarheit darüber, wohin die Reise gehen soll und machen Sie das deutlich. 8. Konzentrieren Sie sich nach eingehender Diskussion auf wenige wichtige gemeinsame Ziele, die zu präzisieren sind. 9. Gehen Sie notwendige Veränderungen, wo immer möglich, gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeitern an. 10.Pflegen Sie, wo immer möglich, eine offene, auf Vertrauen basierende Informationskultur. * Gerhard Reichel, Institut für Rhetorik, Forchheim, hat sich in mehr als 30 Jahren einen exzellenten Ruf als Rhetorik-Trainer erarbeitet. Unternehmer, Politiker und Führungskräfte schätzen das Know-how und die Persönlichkeit des mehrfachen Buchautors und gefragten Referenten. Sein 1975 gegründetes Institut für Rhetorik zählt mittlerweile zu den ersten Adressen Deutschlands. Die Teilnehmer lernen, in Kleingruppen souverän zu kommunizieren, lebendig zu reden und gehen damit als Persönlichkeit gestärkt neue Wege. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Gerhard Reichel, Institut für Rhetorik, Institut für Rhetorik Gerhard Reichel, Goethestraße 1, D-91301 Forchheim, Tel.: 09191/895 01, Fax: 09191/28 01, Internet: http://www.gerhardreichel. de, e-mail:
[email protected].
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Report Q
Meldungen Zusammenschluss der BARMER mit der GEK zum 01.01.2010 Abrechnungen nach § 301 a (Hebammen und Entbindungspfleger), § 302 SGB V (Sonstige Leistungserbringer) sowie § 105 SGB XI (Pflegeleistungen) Zum 01.01.2010 wird sich die BARMER mit der Gmünder Ersatzkasse GEK vereinigen. Es wird eine neue Ersatzkasse entstehen, die an die Stelle der beiden bisherigen Kassen treten wird. Die neue Kasse wird den Namen BARMER GEK führen. Die Vereinigung findet ihre Rechtsgrundlage in den §§ 144, 168 a SGB V. Neben den Krankenkassen werden auch die beiden Pflegekassen vereint. Als Abrechnungsstellen stehen der BARMER GEK die Dienstleister - Deutsches Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen (DDG GmbH), Postfach, 45120 Essen (IK 660510336), http://www.ddg.-online.de - INTER-FORUM Data Services GmbH, Sommerfelder Str. 120, 04316 Leipzig (IK 661430035), http://www.inter-forum.de zur Verfügung. Beide Dienstleister behalten jeweils ihren bisherigen Aufgabenbereich bei. Bitte senden Sie daher Ihre Abrechnungen wie gewohnt getrennt dorthin. Die weiterhin erforderliche getrennte Rechnungslegung wird Ihnen erleichtert, da die wesentlichen Zuordnungskriterien auch künftig erhalten bleiben. Damit Sie eine korrekte Zuordnung der Abrechnungsunterlagen und Datenlieferungen zu DDG bzw. INTER-FORUM vornehmen können, behalten die Ihnen bekannten Institutionskennzeichen (IK) der bisherigen BARMER (104940005) sowie der bisherigen GEK (108079808) als Kostenträger-IK ihre Gültigkeit. Das gilt auch für die auf den Verordnungen als Kassennummer aufgedruckten regionalen Kostenträger-IK. Bei einer Teilnahme am Datenaustausch sollte die Zuordnung automatisch über die Kostenträgerdatei erfolgen. Über die dort hinterlegten regionalen Kostenträger-IK erhalten Sie die Information zum jeweiligen Rechnungsempfänger-IK und somit die Adresse, an welchen Dienstleister (DDG GmbH oder INTER-FORUM Data Services GmbH) die Abrechnungsunterlagen und Daten zu liefern sind.
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Die BARMER empfiehlt, sich im Rahmen der Abrechnungen nach den §§ 301a, 302 SGB V und § 105 SGB XI ausschließlich an die Informationen in der Kostenträgerdatei zu orientieren und die Rechnungen nach Kostenträger-IK getrennt bei den zuständigen Dienstleistern einzureichen. Für visuelle Zuordnungen ohne Nutzung der Kostenträgerdatei nachfolgend noch ein paar Tipps: - Steht auf der Verordnung BARMER, ist die Abrechnungsstelle wie bisher DDG GmbH - Steht auf der Verordnung GEK, ist die Abrechnungsstelle wie bisher INTER-FORUM Data Services GmbH - Steht auf der Verordnung BARMER GEK, ist die Zuordnung der Abrechnungsstelle nach den weiteren Kriterien vorzunehmen: t (INSLPJO KLZ YLNPVUHSLU 2VZ[LU[YkNLY02 (= Aufdruck auf der Versichertenkarte bzw. Verordnung) mit der von der BARMER zur Verfügung gestellten Zuordnungstabelle t )LP Ia^ Z[LSSPNLU =LYZPJOLY[LU Nummern erfolgt die Abrechnung über DDG GmbH t )LP Z[LSSPNLU =LYZPJOLY[LU5\TTLYU erfolgt die Abrechnung über INTER-FORUM Data Services GmbH Bitte beachten Sie, dass bei den Versichertennummern die „0“ auch am Beginn und Ende als Zahl zu berücksichtigen ist. Sofern im Einzelfall eine Verordnung mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte ausgestellt wurde (erkennbar am Kostenträger-IK 104940005 sowie einer alphanumerischen Versichertennummer), ist diese die Abrechnungsstelle DDG GmbH zu senden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten von DDG http://www.ddg-online.de und INTER-FORUM http://www.inter-forum.de. Die Internetseite http://www.gkv-datenaustausch.de gibt Auskunft zu Veränderungen in der Kostenträgerdatei. (Mitgeteilt durch die BARMER und die GEK)
B.A.H.
Report
Berichte aus den B.A.H.-Landesverbänden
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B.A.H.-Landesverband Bayern ____________________________________________________________
Das Schiedsverfahren wurde eingeleitet und Herr Joachim Wahnschaffe als Schiedsmann bestimmt.
Sozialministerin Haderthauer begrüßt alternative ambulante Wohnformen
Im Oktober 2009 haben die Pflegedienstverbände ihren Antrag auf Neufestsetzung der Gebühren vorgelegt. Danach wurde eine lineare Anhebung der Vergütungen um 3,5 % und zusätzlich Vergütungsanhebungen für folgende Leistungen gefordert:
Unter dem Motto „Wohnen ist mehr als eine Straße mit Hausnummer“ besuchte Sozialministerin Haderthauer die Hausgemeinschaft Gloria. „Es ist mir ein zentrales Anliegen, alternative Wohnformen im Alter zu fördern und zu unterstützen. Die Generation Tina Turner, Iris Berben und Senta Berger wird sich mit den traditionellen Alternativen ‚Heim oder Daheim’ nicht mehr zufrieden geben, sondern nach neuen und individuell für sie passenden Möglichkeiten suchen. Wir wollen deshalb den Blick der Öffentlichkeit darauf lenken, wie das Leben und Wohnen im Alter – jenseits der herkömmlichen Strukturen – gelingen kann. Die Palette der alternativen Wohn- und Betreuungsformen muss sich – genau wie das Leben im Alter – ständig weiterentwickeln, damit Menschen eine Wahlmöglichkeit haben, wie sie im Alter leben möchten. Wohnen ist mehr als eine Straße mit Hausnummer! Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, Mut zu machen, um noch mehr dieser eindrucksvollen neuen Wohnprojekte zu realisieren“, erklärte Sozialministerin Christine Haderthauer anlässlich des Besuchs der ambulanten Hausgemeinschaft Gloria in Rosenheim am 07. Dezember 2009. (Pressemitteilung des StMAS vom 04. 12. 2009)
- „Abgabe von Medikamenten je Darreichungsform“ unter Zugrundelegung einer Leistungszeit von durchschnittlich 5 Minuten pro erbrachter Leistung, mit einem Preis von 3,35 R - „Port-a-cath-Versorgung“ unter Zugrundelegung einer Leistungszeit von durchschnittlich 30 Minuten pro erbrachter Leistung, mit einem Preis von 19,95 R - „Wundverbände“ unter Zugrundelegung einer Leistungszeit von durchschnittlich 17 Minuten pro erbrachter Leistung, mit einem Preis von 11,39 R - „Hausbesuchsgebühr“ unter Zugrundelegung einer Leistungszeit von durchschnittlich 9,56 Minuten pro erbrachter Leistung, mit einem Preis von 6,40 R , bzw. 3,20 R bei zeitgleicher SGB XILeistung In ihrem Schiedsantrag haben die Krankenkassen darauf verzichtet, auf den Antrag der Leistungserbringerverbände einzugehen und stellten stattdessen eigene Anträge: - danach sollten die Leistungserbringer verpflichtet werden, „betriebswirtschaftliche Unterlagen vorzulegen, die eine Festsetzung leistungsgerechter Vergütungen ermöglichen“
Schiedsverfahren Häusliche Krankenpflege tw- Nach ausgiebigen aber letztlich erfolglosen Verhandlungen waren die Verhandlungen über leistungsgerechte Vergütungen in der Häuslichen Krankenpflege zwischen den Verbänden der Leistungserbringer -
Bundesverband Ambulante Dienste Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V.
und den Bayerischen Krankenkassen gescheitert.
- außerdem wollen die Krankenkassen das Schiedsverfahren auch auf den Bereich der ambulanten Pflegesachleistungen (SGB XI) ausdehnen - alternativ, falls die Schiedsperson das nicht umsetzt, sollen die Vergütungen nach den von den Krankenkassen ermittelten Vergütungssätzen festgelegt werden. Diese Preise haben die Krankenkassen auf der Basis eines reduzierten Stundenkostensatzes und gegenüber früheren Kalkulationen des Preiskataloges erheblich reduzierten Pflegezeitberechnungen festgelegt. Dabei wurden die Pflegezeiten derart knapp
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B.A.H. bemessen, dass sich die Frage aufdrängt, ob hier fachkundige Beratung in Anspruch genommen wurde. Einige Bespiele „… Die Krankenkassen beantragen deshalb, eine einheitliche Pauschale für die Medikamentengabe mit Dauer von 2 Minuten festzusetzen, womit alle notwendigen Maßnahmen der Medikamentengabe (auch über medizinisches Bad oder Einreibung“ abgegolten sind. …“ oder: „… Kompressionsverband abwickeln je Bein – 30 Sekunden Das Entfernen des Kompressionsverbandes erfolgt durch das Lösen von 1-2 Klammern bzw. das Entnehmen des Pflasters, mit dem der Verband befestigt wurde. Danach fällt der Verband in der Regel automatisch runter, sodass lediglich das Aufrollen des Verbandes durchgeführt werden muss. Eine Dokumentation ist hierzu nicht notwendig. …“ „Flüssigkeitsbilanzierung“: Auszug aus der Leistungsbeschreibung der Richtlinien Häusliche Krankenpflege-Richtlinien, die Grundlage der Verordnung und Bewilligung durch die Krankenkassen sind: „… Messung der Ein- und Ausfuhr von Flüssigkeiten mit kalibrierten Gefäßen, ggf. inkl. Gewichtskontrolle, ggf. inkl. Messung von Bein- und Bauchumfang zur Kontrolle des Flüssigkeitshaushaltes bei dessen beginnender Dekompensation…“ „… Diese Leistung erstreckt sich jeweils über 24 Stunden und ist als eine Leistung anzusehen. Ergebnisse sind gemäß ärztlichem Behandlungsplan zu würdigen, Verlaufsprotokolle sind immer zu führen und durch den Arzt auszuwerten. Sie ist nur gesondert verordnungsfähig, wenn keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und / oder beim Ausscheiden erbracht wird. …“ Die Bayrischen Krankenkassen schreiben sehr richtig: „Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege ist jedoch ein Verordnungsumfang von lediglich 1 x täglich für bis drei Tage vorgesehen,…“ Es handelt sich also um eine Tagespauschale, die für den vorgenannten Leistungsumfang festzusetzen ist. Völlig unverständlich deshalb der von den Kassenvertretern ermittelte Zeitansatz: „…beantragen einen Zeitansatz von 3 Minuten…“ !
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Report Bei dieser Widersprüchlichkeit der beiden Anträge ist Schiedsmann Wahnschaffe um sein Amt wahrlich nicht zu beneiden. Er hat zur eigenen Absicherung deshalb in der ersten Schiedsverhandlung auch vorgeschlagen, dass ein Gutachten zur Ermittlung der betriebswirtschaftlichen und pflegefachlichen Fakten durch einen Sachverständigen erstellt werden solle. Zu ermitteln sollen maximal 10 Fragestellungen sein, die von Schiedsmann und Schiedskommission gemeinsam mit den Sachverständigen festzulegen sind. Bis zum 22. Januar 2010 sollen sich die Schiedsparteien hierzu äußern. Falls es zur Beauftragung des Sachverständigen kommt, wird sich die spannende Frage stellen, ob dieser eine gerechte Antwort auf die in allen Bundesländern brisante Frage nach der leistungsgerechten Vergütung in der Häuslichen Krankenpflege findet. Weitere Informationen erhalten Interessierte auf Anfrage über den B.A.H.-Landesverband Bayern, Cicerostraße 37, 10709 Berlin, Tel.: 030/369 92 45-0, Fax: 030/369 92 45-15, e-Mail:
[email protected]
B.A.H.-Landesverband in Berlin AGH Berlin e.V.
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Sachleistungen der Pflegekassen und Vergütungssätze steigen ab 01.01.2010 tw- Wie im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz festgelegt, steigen in 2010 vor allem die ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. seit 01.07.2008 Pflegestufe I 420 E Pflegestufe II 980 E Pflegestufe III 1.470 E Härtefälle 1.918 E Verhinderungspflege 1.470 E
ab 01.01.2010 440 E 1.040 E 1.510 E 1.918 E 1.510 E
Ebenfalls zum 01.01.2010 erhöht sich für Mitglieder der AGH-Berlin die Vergütung für Leistungen, die gegenüber Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger abgerechnet werden. Der Punktwert beträgt dann 0,0420 E . Weitere Informationen erhalten Interessierte auf Anfrage über die AGH Berlin, Cicerostraße 37, 10709 Berlin, Tel.: 030/369 92 45-0, Fax: 030/369 92 45-15, e-Mail:
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B.A.H.
Report
B.A.H.-Landesverband Brandenburg __________________________________________________
Krankenpflege stagnieren hier seit 10 Jahren auf niedrigem Niveau.
Aufsichtsbehörden prüfen, ob Einsatz von Hilfskräften für Medikamentengaben rechtmäßig ist
Als Federführer dieser Entwicklung hat sich bisher die AOK hervorgetan. Nach Auffassung der B.A.H. haben die Krankenkassen mit der erneuten Vergütungsabsenkung und der Abkehr von gesicherter Leistungsqualität allerdings den Bogen überspannt.
tw- Seit November 2009 setzen die Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände Hilfskräfte für Leistungen der Medikamentengabe ein. Ein aussagekräftiges Rechtsgutachten, welches aus Haftungsgründen ausschließlich den Einsatz qualifizierter Pflegefachkräfte für diese Leistungen vorsieht, haben die Krankenkassen im Land Brandenburg scheinbar ignoriert. Unter dieser neuen Situation leiden nicht nur die versorgten Patienten, sondern auch die Mitarbeiter der Sozialstationen. Die Pflegedienstleitung, die für Auswahl und Anleitung der Hilfskräfte die Verantwortung nicht übernehmen kann. Aber auch die ungelernten Mitarbeiter selbst, denen Aufgaben übertragen werden, die sie nicht fachgerecht ausführen können. Einen klaren Standpunkt hierzu hat die B.A.H., mit mehr als 250 ambulanten Pflegediensten der stärkste Pflegeverband im Land: Pflegehilfskräfte können in der Häuslichen Krankenpflege nicht eigenverantwortlich eingesetzt werden. Von den zuständigen Aufsichtsbehörden, dem Gesundheitsministerium als Aufsicht der AOK und IKK, und dem Bundesversicherungsamt, für die überregionalen Krankenkassen, wird diese richtungsweisende Frage im Auftrag der B.A.H. geprüft. Richtungsweisend deshalb, weil es Aufgabe der Politik ist, der Gesellschaft die Frage zu beantworten, ob fachgerechte Pflegeleistungen finanzierbar sind. Wenn seit 20 Jahren der Einsatz der examinierten Kranken- oder Altenpflegefachkraft von den Krankenkassen als wichtigstes Qualitätsmerkmal für die Häusliche Krankenpflege in den Mittelpunkt gestellt wurde, ist die jetzt erfolgte Abkehr von diesem Ideal im Land Brandenburg äußerst bemerkenswert. Vor allem die Gründe der Krankenkassen sind zu beleuchten: Reaktion auf den Mangel an Pflegefachkräften. Pflegefachkräfte sind überall in Deutschland und vor allem auch in anderen Einsatzbereichen gesucht. In Krankenhäusern, beim MDK und bei Kranken- und Pflegekassen werden Pflegefachkräfte weitaus besser bezahlt, als bei ambulanten Diensten im Land Brandenburg. Die Vergütungen Häuslicher
Bleibt zu hoffen, dass die Aufsichtsbehörden eine verantwortungsvolle Prüfung im Sinne der Krankenversicherten vornehmen. Weitere Informationen erhalten Interessierte auf Anfrage über den B.A.H.-Landesverband Brandenburg, Cicerostraße 37, 10709 Berlin, Tel.: 030/369 92 45-0, Fax: 030/369 92 45-15, e-Mail:
[email protected]
B.A.H.-Landesverband in Hessen B.A.H. Hessen e.V.
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Hessen baut Standorte für Pflegebegleiter aus Die hessische Landesregierung will das FreiwilligenProjekt „Pflegebegleiter“, das in einem Bundesprogramm erprobt worden ist, in Hessen etablieren und ausbauen, um die Häusliche Pflege zu stärken. Anlässlich der Fachtagung „Begleitung macht stark“ in Frankfurt am Main erklärte die Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit, Petra Müller-Klepper: „Familiäre Pflege gewinnt durch Bürgerengagement. Deshalb wollen wir erreichen, dass in Hessen ehrenamtliche Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter pflegende Angehörige entlasten.“ In Hessen gibt es zurzeit sechs Pflegebegleiter-Standorte – zwei in Frankfurt, je einer in Marburg, BebraBad Hersfeld, Limburg und Kassel. Sie sind im Rahmen des Bundesprogramms entstanden. „Wir wollen noch mehr Potenziale erschließen und planen den Aufbau von zehn weiteren Standorten in Hessen für das kommende Jahr“, kündigte Petra Müller-Klepper an. Hierfür seien Landesmittel in Höhe von 100.000 Euro vorgesehen. Sie würden ergänzt durch Mittel nach § 45 d des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes. „Die meisten Menschen wollen zu Hause alt werden. Dies kann meist nur durch das hohe Engagement von Familienangehörigen in der Pflege ermöglicht werden“, so die Staatssekretärin. Sorgearbeit, wie sie
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B.A.H. heute in der häuslichen Pflege praktiziert werde, sei ein Segen für die Menschen, die versorgt werden. Die häusliche Pflege stelle aber oftmals eine erhebliche körperliche und seelische Belastung für die Angehörigen dar. „Hier gibt es viel Leidensdruck“, so Petra Müller-Klepper. Drei Viertel (74,6 Prozent) aller Pflegebedürftigen in Hessen würden zu Hause versorgt, davon die große Mehrheit (72,8 Prozent) ausschließlich durch Angehörige. Nur in gut jedem vierten Fall sei einer der 901 Pflegedienste, die es in Hessen gibt, unterstützend mit im Boot. Nur in jedem zehnten Fall würden Angebote der Kurzzeitpflege oder Tagespflege genutzt.
Report Die Pflegeeinrichtungen in Sachsen nehmen ihre Verpflichtung sehr ernst. Ohne die Erhebung eines solchen Ausgleichsbetrags beginnen heute über die verschiedenen Bildungswege jährlich ca. 1300 Personen eine Ausbildung im Beruf der Altenpflege. Das ist mehr, als während der Refinanzierung der Ausbildung über die Umlage. Unbefriedigend bleibt, dass es keine bundesweite Regelung für die Finanzierung der Altenpflegeausbildung gibt, die nicht den Pflegebedürftigen selbst belastet. "Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, dass Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen wird", so Frau Dr. Heike Morgenstern, Geschäftsführerin des L.V.H.S.
(Meldung aus CARE konkret, Nr. 50/2009) Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI
B.A.H.-Landesverband in Sachsen L.V.H.S. ____________________________________________________________ Altenpflegeumlage in Sachsen rechtswidrig mo- Am 29. Oktober 2009 hat das Bundesverwaltungsgericht abschließend klargestellt, dass die sächsische Altenpflege-Ausgleichsverordnung und damit das Umlageverfahren rechtswidrig ist und die Pflegeeinrichtungen in Sachsen zur Zahlung der Umlage zu Unrecht herangezogen worden sind. Damit können weit mehr als 100 klagende Mitglieder des Landesverbandes Hauskrankenpflege Sachsen e.V. (L.V.H.S.), die einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Pflegeeinrichtung betreiben, aufatmen, weil ein mehrjähriger Rechtsstreit beendet ist. Die Pflegeeinrichtungen des L.V.H.S. werden durch die Dresdner Rechtsanwälte Corinne Ruser und Matthias Rothe, Kanzlei Witt Roschkowski Dieckert (WRD), vertreten. 2003 wurde die Altenpflegeausbildung bundesweit neu geregelt. Zeitgleich hat das Sächsische Sozialministerium die Altenpflege-Ausgleichsverordnung erlassen. Diese sah vor, dass die Altenpflegeausbildung über eine Umlage finanziert wird. Das hatte zur Konsequenz, dass alle Pflegebedürftigen einen Teil des Geldes aus der Pflegestufe grundsätzlich zur Finanzierung der Ausbildung aufwenden mussten. Mit diesem Verfahren sollte der Bedarf an Pflegefachkräften langfristig gesichert werden. In erster Linie liegt es in der Verantwortung der Pflegeeinrichtungen, entsprechenden Nachwuchs auszubilden. Nur wenn die Pflegeeinrichtungen dieser Aufgabe nicht nachkommen, kann über die Möglichkeit einer umlagefinanzierten Ausbildung entschieden werden.
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mo- Seit Juli 2008 haben vollstationäre und Kurzzeitpflegeeinrichtungen die Möglichkeit, dass auf der Grundlage des § 87 b SGB XI eine spezielle Betreuung für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz angeboten und vergütet werden kann. Die Leistungen können ausschließlich durch zusätzliches Personal erbracht werden. Deren Qualifikation basiert auf der Betreuungskräfte-Richtlinie. Wir möchten auf ein wichtiges Datum aufmerksam machen. t )LaoNSPJO KLY 8\HSPMPRH[PVU KLY 4P[HYILP[LY KPL diese Leistungen erbringen, läuft zum 31.12.2009 bundesweit die Übergangsfrist aus. Alle Pflegeeinrichtungen, die eine Vereinbarung zum § 87b SGB XI geschlossen haben, müssen bis 31.12.2009 die Qualifikation der Mitarbeiter auf der Grundlage der Betreuungskräfterichtlinie nachweisen; sofern das nicht bereits erfolgt ist. Ohne entsprechenden Nachweis könnten die Pflegekassen zum 1.1.2010 die Vergütung ablehnen. t (T LUKL[ PT -YLPZ[HH[ :HJOZLU KPL Möglichkeit zum Beitritt der Übergangsvereinbarung nach § 87b SGB XI. Für Einrichtungen, die beigetreten sind, gilt die Übergangsvereinbarung selbstverständlich weiter. t )LP SH\MLUKLU =LYOHUKS\UNLU \UK ILP =LYOHUKlungen ab 1.1.2010 ist die Regelung zum § 87b SGB XI, wenn es die Pflegeeinrichtungen anbieten möchte, Bestandteil der Gesamtverhandlung. Weitere Informationen erhalten Interessierte auf Anfrage über den Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen e. V., Sandstraße 116, 09114 Chemnitz, Tel.: 0371/330 33 20, Fax: 0371/330 33 21, e-mail:
[email protected]
B.A.H.
Report Q
Bundesweite B.A.H.-Fortbildungsangebote Die Fortbildungsangebote stehen selbstverständlich allen Pflegeeinrichtungen offen, unabhängig von der Verbandszugehörigkeit und des Bundeslandes. Für B.A.H.-Mitglieder bestehen in der Regel Sonderkonditionen. Bei Interesse besuchen Sie zwecks Information und Anmeldung die B.A.H.-Internetseite, bzw. die des veranstaltenden B.A.H.-Landesverbandes, oder bestellen Sie die Anmeldeunterlagen bei der B.A.H. telefonisch.
Veranstalter: B.A.H.-Landesverband Baden-Württemberg
Veranstalter: AGH Berlin e.V.
Veranstalter: B.A.H.-Landesverband Brandenburg
Q Qualitätszirkel – ambulant (nur für AGH-Mitglieder) jeden 1. Dienstag im Monat in Berlin, nächster Termin: 05. 01. 2010 weitere Termine: 02. 02. 2010, 02. 03. 2010, 06. 04. 2010 jeweils von 15.00 – 17.00 Uhr Preis: 25 R je Veranstaltung Q „Lehrgang zur verantwortlichen Pflegefachkraft in ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen im Umfang von 464 Unterrichtsstunden“ in Berlin, geplanter Beginn: 08. 03. 2010 insgesamt 58 Unterrichtstage voraussichtliches Ende des Lehrgangs: März 2011 Preis des Gesamtlehrgangs: 2.650,– R
Veranstalter: B.A.H.-Pflegeakademie Q „Neufestsetzung der Qualitätsprüfrichtlinien und Einführung der Veröffentlichung der MDK-Qualitätsprüfberichte im Internet“ in Dahlewitz, am 07. 01. 2010, von 9.30 – 17.00 Uhr Preis: 160,– R (B.A.H.-Mitglieder erhalten 20% Rabatt) oder in Stuttgart-Vaihingen, am 25. 01. 2010 von 9.30 – 17.00 Uhr Preis: 160,– R (B.A.H.-Mitglieder erhalten 20% Rabatt) oder in Halle-Peissen, am 26. 01. 2010 von 9.30 – 17.00 Uhr Preis: 160,– R (B.A.H.-Mitglieder erhalten 20% Rabatt) Q „Qualitätsmangementbeauftragte/r im ambulanten Pflegedienst“ in Dahlewitz, 8 Termine, vom 22. 01. 2010 – 26. 05. 2010 jeweils von 9.30 – 17.00 Uhr Preis: 710,– R für B.A.H.-Mitglieder 890,– R für andere Teilnehmer
Q Qualitätszirkel – ambulant alle zwei Monate am 4. Mittwoch im Monat in Stuttgart-Vaihingen, nächster Termin: 27. 01. 2010, weitere Termine: 24. 02. 2010, 24. 03. 2010, 28. 04. 2010 jeweils von 09.00 – 16.00 Uhr Preis: 80 R je Veranstaltung
Q Qualitätszirkel – ambulant (nur für B.A.H.-Mitglieder) jeden 1. Mittwoch im Monat in Oranienburg, nächster Termin: 06. 01. 2010 weitere Termine: 03. 02. 2010, 03. 03. 2010, 07. 04. 2010, 05. 05. 2010 jeweils von 15.00 –17.00 Uhr Preis: 30 R je Veranstaltung Q Qualitätszirkel – ambulant (nur für B.A.H.-Mitglieder) jeden 2. Mittwoch im Monat in Dahlewitz, nächster Termin: 13. 01. 2010 weitere Termine: 10. 02. 2010, 10. 03. 2010, 14. 04. 2010, 12. 05. 2010 jeweils von 15.00 –17.00 Uhr Preis: 30 R je Veranstaltung
Veranstalter: B.A.H.-Landesverband Sachsen-Anhalt Q Qualitätszirkel – ambulant jeden 2. Mittwoch im Monat in Halle-Peissen, nächster Termin: 13. 01. 2010 weitere Termine: 10. 02. 2010, 10. 03. 2010, 14. 04. 2010 jeweils von 14.00 –17.00 Uhr Preis: 30 R je Veranstaltung
Anmeldeunterlagen bitte anfordern bei: Arbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege Berlin e. V. Cicerostraße 37, 10709 Berlin Tel.: 030/369 92 45-0, Fax: 030/369 92 45-15 e-mail:
[email protected], Internet: www.agh-web.de
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B.A.H. Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. Cicerostraße 37, 10709 Berlin Tel.: 030/369 92 45-0, Fax: 030/369 92 45-15 e-mail:
[email protected], Internet: www.bah-web.de
Report B.A.H.-Pflegeakademie Cicerostraße 37, 10709 Berlin Tel.: 030/369 92 45-0, Fax: 030/369 92 45-15 e-mail:
[email protected], Internet: www.bah-web.de
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B.A.H.-Einkaufsvorteile Exklusiv für Mitglieder hat die B.A.H. eine große Zahl von Rahmenverträgen mit attraktiven Einkaufsvorteilen, zum Beispiel mit Automobilherstellern oder Pflegedienst-Softwarelieferanten, abgeschlossen. Die Liste der Einkaufsvorteile exklusiv für B.A.H.-Mitglieder wird kontinuierlich ergänzt und aktualisiert.
Service-Leistungen Kraftfahrzeuge __________________________ – Brandenburgische Automobil GmbH VW – Audi – Seat – Skoda – Pit Stop Auto Service GmbH
Nachfolgend eine Übersicht der bereits bestehenden Rahmenverträge:
Externe Leistungsabrechnung ___________________________________ – opta data Abrechnungs GmbH
Vertragspartner
Schlüsselkästen ____________________________________________________________ – Kruse Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG
Hotels ____________________________________________________________________________ – NH-Hotels – Accor Hotels – Kempinski Hotel Taschenbergpalais Dresden Kraftfahrzeuge______________________________________________________________ – Chevrolet Chevrolet Deutschland GmbH – Citroen Citroen Deutschland AG – Fiat FIAT Automobil AG* – Ford Ford Werke AG* Auto Fiegl GmbH – KIA KIA Motors Deutschland GmbH – Opel AdamOpel AG – Mazda Mazda Motors Deutschland GmbH – Mitsubishi MITSUBISHI MOTORS Deutschland GmbH – Peugeot Peugeot Deutschland GmbH BKO Saarbrücken – Renault Renault Nissan Deutschland AG – Saab Saab Deutschland GmbH – Volvo Volvo Car Germany GmbH* Fiegl Automobile GmbH – VW – Audi – Seat – Skoda Volkswagen AG* (* kein Rahmenvertrag, aber individuelle Rabatte für zugelassene Pflegedienste möglich) Pflegeplanung & Pflegedokumentation ___________________ – Standard Systeme GmbH – buchner dokumentation gmbh – DAN Produkte Pflegedokumentation GmbH – GODO Systems GmbH
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Kraftfahrzeuge Vermietung _______________________________________ – Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG
Software für Pflegedienste ________________________________________ – CuraSoft GmbH – HyCare Organisationsberatung und Softwarelösungen für Pflegeeinrichtungen GmbH – opta data Hard- & Software GmbH – BoS & S GmbH Telefon / Internet __________________________________________________________ – E-Plus Service GmbH & Co. KG Tiefkühlmenüs ______________________________________________________________ – hansa ActiVita GmbH – Hofmann Menü-Manufaktur Ätherische Öle, Kosmetik – Primavera Life GmbH
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Zertifizierung ________________________________________________________________ – DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen B.A.H.-Mitglieder erhalten die vollständigen Informationen über die Rahmenvertragskonditionen und Berechtigungsnachweise für die Inanspruchnahme der Konditionen über die B.A.H.-Bundesgeschäftsstelle, Cicerostr. 37, 10709 Berlin, Tel.: 030-369 92 45-0, Fax: 030-369 92 45-15. Aktuelle Informationen können auch auf der B.A.H.-Internetseite: www.bah-web.de, „Einkaufsvorteile“ abgerufen werden.
B.A.H. B.A.H. schließt Rahmenvertrag mit CuraSoft
Report Kaufpreis Das ist CuraSoft, Ihre Komplettlösung:
Mit dem Abschluss des Vertrages über Sonderkonditionen für B.A.H.-Mitglieder mit der CuraSoft GmbH hat die B.A.H. einen weiteren interessanten Kooperationspartner im Bereich Software für Pflegedienste gewinnen können.
- Abrechnung+DTA – Dienstplanung – Einsatzplanung – Pflegedokumentationssystem (MDK-konform) - kein Modulsystem, wo immer etwas zugekauft werden muss - keine Patientenbegrenzung - auf beliebig vielen Arbeitsplätzen (kein Dongel, keine Zusatzkosten) - alle Abrechnungsmodalitäten von allen Krankenkassen
B.A.H.-Mitglieder sparen beispielsweise beim Kauf der EDV-Komplettlösung von CuraSoft 1.400,- R netto! CuraSoft berät seit 1991 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in Software, Management und Organisationsfragen. Basis unserer Arbeit ist die Entwicklung einer leistungsstarken und flexibel einsetzbaren Software für ein Patienten- bzw. Bewohnerabrechnungssystem mit Leistungsabrechnung, Dienst- und Einsatzplanung. Ein ganzheitlicher Beratungsansatz, der von der Problemanalyse vor Ort bis über die Konzeption von Lösungsansätzen reicht, garantiert unseren Erfolg. Branchenspezifisches Wissen unserer Mitarbeiter mit aktuellem IT- und Methoden-Know-How runden unsere Softwarelösung insgesamt ab. Wir liefern maßgeschneiderte Lösungen. Wir können unseren Kunden helfen, sich erfolgreich den Herausforderungen des Marktes zu stellen. Unsere Mitarbeiter stehen für Einführungs- und Nachschulungen rund um die Software zur Verfügung. Das CuraSoftTeam unterstützt bei der Bedienung und bei der Einbindung der Software in Ihre betrieblichen Prozesse. Wir führen Beratungen und umfangreiche Projekte vor Ort durch, die zum optimalen Einsetzen der Software führen. Unsere kompetente Service-Hotline steht für jede Sofort-Hilfe zur Verfügung.
- ggf. Übernahme der Daten Ihrer jetzigen Software möglich Der Komplettpreis der gesamten Anwendung beträgt für B.A.H.-Mitglieder einmalig nur 2.100,R netto (anstatt des üblichen Listenpreises von 3.500,- R ). Der Preis kann in bis zu 6 zinsfreien Monatsraten gezahlt werden. Wartungspreis Wahlweise kann ein halbjährlicher Wartungsvertrag für 145,- R netto monatlich abgeschlossen werden. Mit der Wartungspauschale erhalten Sie Full-Service: - Telefonische Beratung für Fragen in der SoftwareBedienung - Bereitstellung neuer Updates nach gesetzlicher Grundlage und alle Vertragsänderungen der Kostenträger mit den Leistungserbringern - Schulung und Einweisung in die Softwareprodukte in unbegrenzter Anzahl, vor Ort (ohne extra Anfahrtskosten) oder bei CuraSoft - Zeitliche geringfügige Programmänderungen - Analyse gemeldeter Fehlfunktionen der Software
CuraSoft berät seit 1991 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in Software, Management und Organisationsfragen. Basis unserer Arbeit ist die Entwicklung einer leistungsstarken und flexibel einsetzbaren Software für ein Patienten/Bewohnerabrechnungssystem.
B.A.H.-Mitglieder, die diese Sonderkonditionen in Anspruch nehmen möchten, erhalten bei der B.A.H.-Bundesgeschäftsstelle, Cicerostr. 37, 10709 Berlin, Tel.: 030-369 92 45-0, Fax: 030-369 92 45-15 alle weiteren notwendigen Informationen
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B.A.H.
Report Q
Pflege & Literatur Neuerscheinung Johann Weigert
Der Weg zum leistungsstarken Qualitätsmanagement Ein praktischer Leitfaden für die ambulante, teil- und vollstationäre Pflege
In dieser 2., aktualisierten Auflage finden sich die neuesten gesetzlichen Anforderungen (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, Qualitätsanforderungen, Neuerungen bei der DIN ISO 9000 ff), die in den nächsten Jahren für jede Einrichtung und jeden Dienst in der Pflege von größter Wichtigkeit sind. Aus dem Inhalt t 8\HSP[k[ZIL^\ZZ[ZLPUHSZ:LSIZ[]LYZ[kUKUPZ
2., aktualisierte Auflage 2008, 308 Seiten, 62 Abbildungen, 24 Tabellen 17,3 x 24,5 cm, Hardcover ISBN 978-3-89993-206-5 39,90 R
t )YHUJOLU\UZWLaPMPZJOL \UK IYHUJOLUZWLaPMPZJOL Zertifizierungen t 8\HSP[k[ZTHUHNLTLU[Z`Z[LTUHJOKLY Qualitätsnorm t 5VYTHUMVYKLY\UNLUKLY0:65VYT t +05,50:6 TP[POYLU(UMVYKLY\UNLU Das spricht für dieses Buch!
Qualitätsprüfungen finden ab 2011 jährlich statt! Bis dahin wird der MDK alle bislang noch nicht geprüften Einrichtungen und Diensten mindestens einmal eine Prüfung besuchen. Kommt es wegen Qualitätsmängeln zu einer Wiederholungsprüfung, so muss die Einrichtung oder der Dienst die Kosten dafür tragen. Das sind Aussagen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes vom 1. Juli 2008. Wer jetzt noch kein funktionierendes Qualitätsmanagement hat, sollte sich also beeilen – und mit diesem Buch liegt die ideale „Reiselektüre“ bereits vor: Johann Weigert hat ein Grundlagenwerk für Pflegeeinrichtungen und –dienste geschrieben. Eine unentbehrliche Hilfe bei der Einrichtung eines Qualitätsmanagement-systems: verständlich, kompetent und praxisnah!
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t 0UMVYTH[PVULUa\KLU2VUZLX\LUaLUKLZ Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) für Einrichtungen t +PLUL\L5VYT+05,50:6 !1L[a[ QM-Handbücher aktualisieren t ,PUWYH_PZUHOLY3LP[MHKLUMoYKPLVW[PTHSL Einrichtung!
Im Vertrieb: Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Postanschrift: 30130 Hannover Adresse: Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover Tel.: 0511-85 50-0, Fax: 0511-85 50-1103 e-mail:
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Die B.A.H. ist ein Bundesverband vorwiegend ambulanter, aber auch stationärer und teilstationärer Pflegeeinrichtungen. Für die Unterstützung unserer Mitglieder suchen wir:
eine Pflegefachkraft mit Erfahrung in leitender Position in der ambulanter Pflege und entsprechender Fortbildung zur Qualitätsbeauftragten, bzw. Weiterbildung zur Pflegedienstleitung, alternativ ein Abschluss als Pflegefachwirt/in.
Ihre Aufgaben:
Beratung unserer ambulanten Mitgliedspflegedienste im Bereich Qualitätsmanagement, Vorbereitung auf die MDK-Qualitätsprüfung, Durchführung von Pflegeaudits, Mitarbeit im Bereich der Vertragsverhandlungen mit Pflege- und Krankenkassen, Mitarbeit bei Konzeption und Durchführung von Fortbildungsangeboten für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.
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Richten Sie Ihre Bewerbung bitte an: Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. Geschäftsführung: Frank Twardowsky Cicerostraße 37 10709 Berlin Telefon (030) 369 92 45 – 0 E-Mail:
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Anschriften und Ansprechpartner der Landesgeschäftsstellen B.A.H.-Landesverband Baden-Württemberg Am Wallgraben 99, 70565 Stuttgart-Vaihingen Telefon: 0711/51 87 87 93 Telefax: 0711/51 87 87 94 e-mail:
[email protected] Internet: www.bah-web.de Herr Frank Twardowsky (Geschäftsführer) Herr Bernd Hiller (B.A.H.-Vorstand)
B.A.H.-Landesverband Bayern Postanschrift wie Bundesgeschäftsstelle e-mail:
[email protected]
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B.A.H.-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Postanschrift wie Bundesgeschäftsstelle Herr Frank Twardowsky (Geschäftsführer)
Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen e.V. Sandstraße 116, 09114 Chemnitz Telefon: 0371/330 33 20 Telefax: 0371/330 33 21 e-mail:
[email protected] Internet: www.lvhs-sachsen.de Frau Dr. Heike Morgenstern (Geschäftsführerin) Herr Harry Tröger (B.A.H.-Vorstand, Landesvorstand)
Herr Frank Twardowsky (Geschäftsführer) Herr Sebastian Zebhauser (Landessprecher) Herr Christian Ponzer (B.A.H.-Vorstand) B.A.H.-Landesverband Sachsen-Anhalt Postanschrift wie Bundesgeschäftsstelle Arbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege Berlin e.V. Cicerostraße 37, 10709 Berlin Telefon: 030 /369 92 45-0 Telefax: 030 /369 92 45-15 e-mail:
[email protected] Internet: www.agh-web.de Herr Frank Twardowsky (Geschäftsführer) Herr Hanfried Wiegel-Herlan (B.A.H.-Vorstand, Landesvorstand)
B.A.H.-Landesverband Brandenburg Postanschrift wie Bundesgeschäftsstelle e-mail:
[email protected] Herr Frank Twardowsky (Geschäftsführung)/ Herr Dr. Ernst Pohlmann
Landesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege Hessen e.V. Pfingstweide 2, 61169 Friedberg Telefon: 06031/141 97 Telefax: 06031/141 92 e-mail:
[email protected] Internet: www.lah-hessen.de Herr Richard Graubert (Geschäftsstelle) Frau Barbara Hüttel (Landesvorstand)
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Herr Frank Twardowsky (Geschäftsführer)
Bundesgeschäftsstelle Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H. e.V.) Cicerostraße 37, 10709 Berlin Telefon: 030/369 92 45-0 Telefax: 030/369 92 45-15 e-mail:
[email protected] Internet: www.bah-web.de Herr Frank Twardowsky (Bundesgeschäftsführer)