M I T T E I L U N G S B L A T T B E R L I N E R Z A H N Ä R Z T E

December 27, 2016 | Author: Frida Sachs | Category: N/A
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Heft 09 September 2008

M I T T E I L U N G S B L AT T B E R L I N E R Z A H N Ä R Z T E

Der Basistarif – und seine Bedeutung für den Berufsstand Vertreterversammlung der KZBV Gutachter in Rechtsfragen qualifiziert Zur Delegation zahnärztlicher Leistungen

DEFOT Druck Agentur + Verlag • Claudiusstr. 3 • 10557 Berlin PVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, A 13117 • ISSN 0343 – 0162

MBZ Heft 09 2008



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Editorial

Das liebe Geld Die KZV Berlin gilt im Vergleich zu den anderen KZVen der Bundesländer als die „ärmste KZV der Welt“. Mit diesem Makel konnten und können wir uns nicht abfinden und haben alle Anstrengungen unternommen, dies zu ändern, um den zweifelhaften Titel wieder los zu werden. Aber zunächst, wie konnte es zu der schlechten Finanzlage kommen? Die Ursachen dafür liegen teilweise schon sehr lange zurück und haben ihren Hauptgrund in der schlechten Honorarsituation der Berliner Zahnarztpraxen im Vergleich zu den Praxen in den alten Bundesländern. Um die Situation im Sinne der Kollegen finanziell abzumildern, leistete die KZV Honorarauszahlungen an die Praxen so frühzeitig wie keine andere KZV, zum Teil sogar noch vor Zahlung der Gelder durch die Krankenkassen. Das kostet viel Geld. Auch notwendige Liquiditätsreserven, wie in den Richtlinien vorgeschrieben, wurden nicht gebildet und sogar unser allseits bekanntes Zahnärztehaus wurde 1983 auf Pump gebaut, welches die Kollegen bis in dieses Jahr hinein zu finanzieren hatten. Die Situation verschärfte sich 1993 durch die Einführung der Honorarbudgets und der HVM-Anwendungen nach der Zusammenlegung von Ost- und Westbudget mit den ihnen bestens bekannten Folgen. Dies veranlasste die KZV nicht nur zu früh, sondern sogar mehr Geld auszuschütten, als ihr im Zeitraum 1997-99 überhaupt zur Verfügung stand. Das war vielleicht gut gemeint, hat am Ende aber allen Berliner Kollegen schwer geschadet, auch den Jüngeren, die sich nach 2000 in ihrer eigenen Praxis niedergelassen haben, weil die finanziellen Folgen daraus bis heute nachwirken. Anfang des neuen Jahrtausends zeigte der „Kassensturz“ bei der KZV Berlin ein trostloses Bild: 55 Mio. € Honorarschulden auf dem Konto, keine finanziellen Rücklagen, nicht mal die vorgeschriebenen Liquiditätsreserven, ein 20 Jahre altes Verwaltungsgebäude, an dem seit seiner Errichtung, außer einer Erweiterung nach der Wiedervereinigung, nichts mehr renoviert oder gar modernisiert worden ist. Einer meiner ersten Gänge als neuer Finanzvorstand der KZV führte mich zur Senatsaufsicht mit der Frage, ob man die Körperschaft nicht „pleite“ gehen lassen könnte. Das hätte uns eventuell eine Menge Ärger erspart. Die Antwort war eindeutig, weil gesetzlich geregelt: nein. Also blieb nur die Sanierung übrig, denn jeder Kollege haftet finanziell am Ende für seine KZV. Folglich mussten zu viel ausgezahlte Gelder zurück gefordert wer-

den, was zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten bis vor das BSG führten. Heute können wir sagen, dass die Gelder bis auf einige Ausnahmen zurückgeführt worden sind, meinen Dank an die betroffenen Kollegen für die geleisteten finanziellen Anstrengungen. Neben der Tilgung durch die Kollegen mussten die hohen Schulden finanziert werden, alles aus dem Verwaltungskostensatz. Heute sind wir nahezu schuldenfrei, haben alleine 2006 17 Mio. € zurückgeführt und sind so fast nebenbei auch bei der Sanierung des Zahnärztehauses recht weit gekommen, sie haben es vielleicht selbst gesehen. Wir haben wieder Habenzinsen in der Jahresabrechnung und konnten aus dem laufenden Haushalt der Jahre 2006 und 2007 jeweils über 1 Mio. € dem Vermögen zuweisen. Das Ganze war nur möglich durch die finanziellen Leistungen der Kollegen und die konsequenten Spar- und Rationalisierungsanstrengungen der KZV, die auch alle Mitarbeiter des Hauses zu spüren bekamen, an dieser Stelle für ihren großen Anteil mein ausdrücklicher Dank an sie. Wie passt das Geschilderte mit der von einigen immer wieder geführten Diskussion der angeblichen „Verschwendung des Vorstandes“ durch Auszahlung „übermäßiger Sitzungsgelder“ an sich selbst. Ich meine gar nicht. Festzustellen ist, dass z.B. 2007 die an den gesamten Vorstand mit 8.500,- € im Jahr ausgezahlten Sitzungsgelder etwa 0.085 % der Gesamtausgaben ausmacht. Der Rechnungsprüfungsausschuss, der die Gelder prüfen soll, rechnet leider erheblich mehr dafür ab, dass passt schon gar nicht! Da ich die Diskussion darüber aber für überflüssig halte und nur Zeit kostet, die wir alle besser verwenden könnten, möchte ich ein Zeichen setzen, indem ich alle meine von der KZV Berlin zu Recht erhaltenen Sitzungsgelder rückwirkend ab 1.1.08 bis auf weiteres dem Berliner Hilfswerk Zahnmedizin spende. Das ist ja nicht viel, aber die freuen sich wenigstens, vielleicht folgen ja einige meinem Beispiel. Am Ende bleibt festzustellen: wir haben das Tal durchschritten, müssen weiter alle Anstrengungen unternehmen, aber die Hausaufgaben sind gemacht. Wir sind gut aufgestellt für die Zukunft, dass müssen wir auch, wollen wir in dem veränderten Markt in der GKV bestehen wollen. Ihr Georg Pochhammer

MBZ Heft 09 2008

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Leitartikel PAR/ZE-Gutachtertagung Termin VV APO-Bank-Seminar Rundschreiben KZV Sommerlauf

1 5 6 6 6 6

Bekanntmachung zur Wahl der Delegiertenversammlung der ZÄK Berlin Freisprechungsfeier in der URANIA Vorsorgeuntersuchung für Azubis Die Gutacher und die Rechtsfragen 20-jähriges Dienstjubiläum Prophylaxepreise vergeben Prüfungstermine u. Neuanträge KFO-Oral Mitgliederverwaltung

7

Basistarif I Basistarif II Resolution z. Basistarif Vertreterversammlung der KZBV EUGH und 68er-Regelung Gemeinsamer Bundesausschuss Wartezeiten-Studie

17 18 19 20 22 22 22

Presseschau

Wie sehen´s die anderen?

23

Fortbildung

Pfaff-Kurse 24 Dienstagabendfortbildung 26 Fortbildungskalender 26 Zahnärztl. Leistungen delegieren? 27 Wissenschaftl. Beitrag: Tabakentwöhnung in der Parodontologie 29 30 Buchtipp: Der Kommentar BEMA + GOZ

KZ V- i n t e r n

ZÄ K - i n t e r n

S ta n d e s p o l i t i k

BEM A GOZ Recht P fa ff B e r l i n Zulassung Umschau K l e i n a n ze i g e n Terminkalender I mp r e s s u m

 2

MBZ Heft 09 2008

8 10 10 12 12 14 16

Abrechnungshinweise

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Referententreffen Präprothetische Aufbauten analog berechnen Neues Urteil – wie werden Versicherungsanfragen berechnet

32 32 32

Haftung bei Allergien

33

Aufstiegsfortbildung DH

34

Die neuesten Zahlen zum Behandler-Status Neuzulassungen Sitzungstermine

36 37 37

Zahnheilkunde generationsübergreifend ausgeübt Auflösung Sommerrätsel Kleine Lektüre

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Veranstaltungen im September

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Sprechstunden

Vorstand der ZÄK Berlin

Vorstand der KZV Berlin Sprechzeiten

Dr. Wolfgang Schmiedel ZA Karsten Geist Dr. Lore Gewehr ZA Ingmar Dobberstein Dr. Helmut Kesler Dr. Karsten Heegewaldt Dr. Dietmar Kuhn

Dr. Jörg-Peter Husemann Vorsitzender des Vorstandes

Präsident, Finanzen Vizepräsident, MBZ-Redaktion, LAG/ Prophylaxe, Alters-ZHK, Zä. Behindertenbehandlung, Sozialfonds/Seniorenbetreuung GOZ ZFA-Aus- und Fortbildung Zahnärztl. Fort- und Weiterbildung, Hochschulwesen Praxisführung, Zahnärztl. Stelle Schlichtung, Berufsrecht, Sachverständige/ Gutachter, Patientenberatungsstelle

Telefonische Anfragen Mittwochs in der Zeit von 12.00 - 14.00 Uhr. Für persönliche Gesprächstermine bitten wir um telefonische Voranmeldung. Anfragen per Fax oder E-Mail jederzeit möglich.

Sammelnummer der Zentrale der Zahnärztekammer Tel.: 3 48 08 - 0 • Fax: 3 48 08 - 2 40

Internet: www.zaek-berlin.de • E-Mail: [email protected] Adresse: Stallstr.1, 10585 Berlin

Geschäftsführer RA Reinhard Biker (Telefonische Anfragen bitte über das Sekretariat.)

Durchwahlnummern der Mitarbeiter Stellv. Geschäftsführer Sekretariat Sekretariat Hepatitis-Impfstoff, Assis.-Börse Buchhaltung, Beitragswesen Buchhaltung Mitgliederverwaltung A-Z GOZ Technische Beratung, Arbeitsschutz, Umwelt Hygiene, BuS-Dienst BuS-Dienst, Koordination des Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA), Ausbildungsberaterin Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA), Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA) Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA) Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA) Zahnärztl. Fort- u. Weiterbildung, Dienstagabendfortbildung, Tätigkeitsschwerpunkte Zahnärztliche Stelle EDV, Datenschutz MBZ, Anzeigenverwaltung, Öffentlichkeitsarbeit Schlichtung, Berufsrecht Rüge- u. Untersuchungsverfahren

Herr Fischer Frau Borgolte Frau Stieg Frau Bernhardt* Frau Müller* Frau Hetz* Frau Dufft Herr Urbschat* Herr Gerike

-132 -130 -131 -101 -110 -111 -112 -113 -114

Frau Reckling, Herr Glatzer Frau N. Winter Frau Dr. Hefer*

-146 -146 -119 -128

Frau Bartsch* Frau Schaefer, Frau Leschnick* Frau Kollien* Frau Eberhardt- Bachert*

-121 -122 -123 -129 -124

Frau Stork-Gissel* Herr Falk Frau S. Winter*

-125 -126 -137

Frau Stewart* Frau Schmuck

-139 -145

Peter Herzog Mitglied des Vorstandes

Tel. 8 90 04-139

Sekretariat des Vorstandes

Tel. 8 90 04-146, -130 o. -131 [email protected] [email protected]

Es empfiehlt sich eine vorherige telefonische Anmeldung bei den Sekretariaten, wenn ein persönliches Gespräch gewünscht wird.

Referate Dr. Horst Freigang Schlichtungsstelle und Gutachterfragen

Mittwoch 10-12 Uhr Tel. 8 90 04-169 [email protected]

Hans-Ulrich Schrinner Kieferorthopädie

Mittwoch 10-12 Uhr Tel. 8 90 04-261 hans-ulrich.schrinner@ kzv-berlin.de

Dr. Jörg Meyer Öffentlichkeitsarbeit

Mittwoch 15-17 Uhr Tel. 8 90 04-113 [email protected]

Fragen zum Zahnersatz

Mittwoch 10-14 Uhr Tel. 8 90 04-280

Geschäftsführung Barbara Pache, kaufm. Geschäftsführerin Tel. 8 90 04-180 [email protected]

Sammelnummer der KZV: Tel.: 8 90 04 - 0 • Fax: 8 90 04 - 1 02

Internet: www.kzv-berlin.de • E-Mail: [email protected] Adresse: Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin

Pressestellen

Die Mitarbeiter der Zahnärztekammer sind zu folgenden Zeiten erreichbar:

Mo., Di. und Do. Mi. Fr.

Dr. Karl-Georg Pochhammer stellv. Vorsitzender des Vorstandes

08.00 -12.00 und 12.30 -15.30 Uhr 08.00 -12.00 und 12.30 -16.00 Uhr 08.00 -13.00 Uhr

Beachten Sie bitte, dass die mit einem * gekennzeichneten Mitarbeiter infolge Teilzeitbeschäftigung v.a. nachmittags nur eingeschränkt erreichbar sind.

ZÄK Berlin

KZV Berlin

Birgit Dohlus Dr. Jörg Meyer Telefon: 30 82 46 82 Telefon: 8 90 04-1 68 Telefax: 30 82 46 83 Stefan Grande E-Mail: [email protected] Telefon: 8 90 04-1 68 Telefax: 8 90 04-1 90 E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle der Wirtschaftlichkeitsprüfeinrichtungen Zahnärzte im Land Berlin Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin, Tel. 89004-150

Verwaltungsausschuss des Versorgungswerkes (Berlin) Durchwahlnummern der Mitarbeiter ZA Albert Essink Dr. Ingo Rellermeier Dr. Marius Radtke ZA Winnetou Kampmann

Vorsitzender, Allgemeines und Finanzangelegenheiten Stellv. Vorsitzender, Immobilienangelegenheiten Beisitzer, Mitgliederangelegenheiten Beisitzer

Persönliche Absprachen nach telefonischer Voranmeldung mittwochs in der Zeit von 09.00-12.00 Uhr.

Direktor

Ralf Wohltmann (telefonische Anfragen bitte über das Sekretariat)

Sammelnummer des Versorgungswerkes: 8 90 41 - 0 ; • Telefax: 8 90 41 - 2 91

Internet: www.vzberlin.org • EMail: [email protected]

Philipp-Pfaff-Institut

Dr. Thilo Schmidt-Rogge, Geschäftsführer Telefon: 414 72 5-0 ; Telefax: 414 89 67 Internet: www.pfaff-berlin.de • E-Mail: [email protected]

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MBZ Heft 09 2008

Sekretariat Buchhaltung Abt.-Ltr. Mitgliederverwaltung Abt.-Ltr. Hauptsachbearbeiterin

Frau Hultsch - 1 52 Frau Schüler - 1 53 Frau Saß - 1 60 Frau Kalojanov - 1 61 Frau Anding - 1 70 Frau Hildebrandt - 1 71 Frau Geßner - 1 72 Frau Beyer - 1 73 Frau Ruhs - 1 77 Frau Noffke - 1 75

Landesarbeitsgemeinschaft e. V. Dr. Erika Reihlen Herr Rainer Grahlen Sekretariat (Frau Hempel)

Vorsitzende Geschäftsstellenleiter Telefon: 30 69 86 - 0 Telefax: 30 69 86 - 22 E-Mail: [email protected]

KZV Intern

Gutachter-Tagungen bei der KZV Berlin

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Antibiotikagabe, Dr. Babin (links vorne) klärte bei der ZE-Gutachtertagung auf



A

m 28. Mai 2008 trafen sich die Berliner Zahnersatz-Gutachter zu einer Tagung in der KZV. Themen waren neben der Gutachterstatistik auch ein Bericht über den neu einzurichtenden Prothetikeinigungsausschuss, dessen Aufgabe bisher von den Prüfgremien übernommen wurde, sowie die Änderungen zu den Festzuschuss-Richtlinien. Außerdem berichtete der Jurist der KZV Berlin, Herr Ingram Lösche, über aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Zahnarzt-Haftungsrecht. Im Zentrum der Veranstaltung stand jedoch ein Fachvortrag des Kol-

legen Dr. Wolfgang Babin mit dem Thema „Paro­dontaltherapie und Antibiose“. Dr. Babin stellte bewährte und neuere Therapieverfahren vor und ging besonders auf den richtigen Zeitpunkt der Antibiotikagabe ein. Die Antibiose darf erst beginnen, wenn der subgingivale Biofilm zerstört oder zumindest aufgelockert ist, da ansonsten der Bakterienverbund innerhalb des Biofilms der Zahnfleischtaschen zu stabil wäre, um durch das Antibiotikum wirksam angegriffen zu werden. Eine Antibiotikagabe ist also stets nur in Verbindung mit dem mechanischen Debridement der Wurzeloberflächen sinnvoll.

Jahrestagung der PAR-Gutachter

Dr. Purucker (links außen) referierte bei der PAR-Gutachtertagung über Lasergeräte



Z

ur Jahrestagung der Berliner Gutachter für Parodontologie am 2. Juli 2008 hatten wir Herrn Dr. Peter Purucker, Oberarzt der Abteilung für Parodontologie an der Charité Berlin, eingeladen. Die Tagung begann mit seinem Referat zum Thema „Laseranwendung in der geschlossenen PAR-Therapie“. Nach Vorstellung der verschiedenen Lasergeräte ging der Kollege Dr. Purucker besonders auf die Auswertung aktueller Studien zu diesem Thema ein. Er berichtete von einem Treffen international anerkannter Parodontologen, die feststellen mussten, dass von ca. 1200 Studien zur Laseranwendung lediglich 5 für die derzeit am häufigsten eingesetzten Lasergeräte verblieben. Diese Studien liefern keine ausreichende Evidenz, welche die klinische Anwendung von Lasergeräten in der Zahnarztpraxis rechtfertigen könnte. Im weiteren Verlauf der Tagung wurden zunächst die Abrechnungsstatistiken des vergangenen Jahres besprochen. Die Anzahl der in Berlin abgerechneten PAR-Fälle hat sich im Jahr 2007 gegenüber 2006

um 3 % auf rund 30.400 Fälle leicht erhöht. Im Durchschnitt des Bundesgebietes betrug die Erhöhung rund 6 %. Schwerpunkt der Tagung waren jedoch aktuelle Informationen für die Gutachter sowie eine eingehende Aussprache über die Probleme der täglichen Gutachtertätigkeit. Insbesondere wurde beklagt, dass die zur Beantragung einer systematischen PAR-Behandlung erforderlichen Röntgenbilder oftmals erst nach zusätzlichen Aufforderungen beim Gutachter eingereicht werden, was zu unnötigen Verzögerungen in der Begutachtung führt. Außerdem ist die Qualität der ausgedruckten digitalen Röntgenaufnahmen oft unzureichend. Auch hier führt die zusätzliche Anforderung von Datenträgern zu verzögerter Bearbeitung. Die Praxen werden deshalb gebeten, die Röntgenaufnahmen in der erforderlichen Qualität zügig den Gutachtern zur Verfügung zu stellen. Näheres dazu findet sich auch im KZV-Rundschreiben Nr. 6 vom 17.7.2008. ZA Stefan Gerlach

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KZV Intern

Nächste ao-VV am Seminar 08. September 2008 mit der APO-Bank Wie im Rundschreiben Nr. 7 bereits angekündigt, findet die nächste – außerordentliche – Vertreterversammlung



am 08. September 2008 um 19 Uhr

im großen Saal der KZV, Georg-Wilhelm-Str. 16, Berlin-Charlottenburg statt.

Die Seminarreihe der KZV Berlin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank wird fortgesetzt. Das nächste Thema lautet:



Die Veranstaltung findet am



Sommer-Läufer mit Spaß dabei

„Gewinngarant statt Kostenfaktor“

Mittwoch, 17.09.2008 von 15:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr

im großen Sitzungssaal der KZV Berlin statt. In ihr dreht sich alles darum, wie man die richtige Mitarbeiterauswahl trifft und das Personal entsprechend führt. Die KZV lädt zu diesem Seminar ganz herzlich ein. Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro.

Rundschreiben Nr. 6 vom 16. Juli 2008

„Fisch schwimmt, Vogel fliegt, Mensch läuft.“ (Emil Zatopek, tschechischer Läufer, 1922 bis 2000)



Ganz ohne Regenguss und bei opti-

malen Wetterbedingungen starteten am 01.07.08 ca. 50 Sportsfreunde zum diesjährigen Lauf in den Sommer der KZV. Milde und laue Sommerabendluft legte sich über den Grunewald, von dessen Schmetterlingsplatz am S-Bahnhof sich die Sport-, Freizeit- und Leistungsläufer auf den Weg machten. Eine längere und anstrengendere Variante mit etwa 6,5 Kilometer führte über den Teufelsberg, andere konnten auch eine kürzere Tour mit etwa 5 Kilometer wählen. Wie die Jahre zuvor war es erfreulich, zu sehen, dass der Spaß und die Freude am Laufen im Zentrum der traditionellen Veranstaltung stand. Und: Wieder beteiligten sich auch viele Jüngere und Kolleginnen beim geselligen Sportvergnügen. Am Ziel angelangt, hatte die APO-Bank dankenswerterweise ein kleines Catering organisiert, an dem man sich wieder stärken konnte. Stefan Grande



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1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16.

Vergütungsverhandlungen Punktwertübersichten III. Quartal 2008 Änderung des „Gewährleistungsparagrafen“ Elektronische Gesundheitskarte (eGK) Neue Festzuschussbeträge ab 01.07.2008 und Auslieferung von Unterlagen durch die KZBV Gutachten für Parodontologie Einsatz eines Herbstscharniers im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung Aus der Kfo-Abteilung: a) Gebührennummer 01k b) Behandlungsbeginn nach Richtlinie 7 bzw. 8 Neuer Ausdruck des KVK-Feldes beim Rezept und der AU-Bescheinigung ab 01.07.2008 Neue Telefonanlage Abrechnungsdurchschnitte Handbuch der KZV Berlin Information für das Praxisteam 5/2008 Kassenänderungen Wichtige Änderungen bei der AOK Berlin, gültig ab sofort Fortbildungsveranstaltung des Philipp-Pfaff-Institutes

Das Wählerverzeichnis hat gemäß § 7 der Wahlordnung zur Einsicht der Kammer­angehörigen auszuliegen.

kann dort an folgenden Tagen und zu folgenden Zeiten von den Kammerangehörigen eingesehen werden:

Wahlberechtigt ist nach § 3 der Wahlordnung jeder Kammer­ angehörige, soweit nicht § 8 Abs. 2 des Berliner Kammergesetzes entgegensteht. Dieser hat folgenden Wortlaut:

a) Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr



„Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,

1.

wer infolge Richterspruchs das Recht, in öffentlichen An- gelegenheiten zu wählen oder zu stimmen oder infolge be- rufsgerichtlicher Verurteilung das aktive Kammerwahlrecht nicht besitzt,

2.

wem zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Be- treuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt worden ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,

3.

wer auf Grund einer Anordnung nach § 63 des Strafgesetz- buchs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, wenn die Unterbringung auf der Feststellung der Schuld- unfähigkeit nach § 20 des Strafgesetzbuches beruht.

Ein Wahlberechtigter kann gemäß § 3 Abs. 3 der Wahlordnung von seinem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn er in dem Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis liegt zur Einsichtnahme der Kammer­ angehörigen in der Geschäftsstelle des Wahlausschusses, 10585 Berlin, Stallstr. 1, 3. Etage, Raum 3.05, von Montag, 08. September 2008, bis Freitag, 19. September 2008, aus und

ZÄK Intern

Auslegung des Wählerverzeichnisses

b) Mittwoch in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr c) Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr Dem Bevollmächtigten eines Kammerangehörigen kann Auskunft darüber erteilt werden, ob der Kammerangehörige im Wählerverzeichnis eingetragen ist und wie die Eintragung lautet. Die Aushändigung einer schriftlichen Vollmacht kann verlangt werden. Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten anderer im Wählerverzeichnis eingetragener Personen haben Wahlberechtigte nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben könnte. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können schriftlich bis zum 26. September 2008 – Eingang auf der Geschäftsstelle des Wahlausschusses – eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizufügen.

Dr. Eberhard Hoene – Wahlleiter –

+++ Q-BuS-Ticker +++ +++ Kurzinformation +++

Nochmals eine Information zur Verwendung von Spritzen:

W

ir möchten Sie, liebe Berliner Kolleginnen und Kollegen, über ein Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2004 informieren. In Auslegung dieses Urteils stellt ein AUFZIEHEN und BEREITSTELLEN von Spritzen „en bloc“ und die anschließende Lagerung bis zur Verwendung am selben Tag, einen Verstoß gegen Hygienevorschriften dar. Das bedeutet, dass eine Spritze, unabhängig von ihrem Verwendungszweck (Injektion, Spülung o.ä.), erst kurz

vor ihrer Anwendung aufgezogen werden darf. Das Urteil im gesamten Text finden Sie in der Zeitschrift „Gesundheitsrecht“ Nr. 12/2004, LG München I vom 07.07.2004, Az: 9 O 18834/00. Karsten Heegewaldt Referat Praxisführung

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ZÄK Intern

Eigenverantwortung und Teamfähigkeit: Freisprechungsfeier appellierte an Verantwortung der ZFAs

T

rotz aller netten Worte, der lebendigen Stimmung und der schwungvollen Musikeinlagen mit so aufmunternden Titeln wie „Anything you need – you got it“ war für alle, die den Ansprachen und Grußworten bei der Freisprechungsfeier am 11. Juli in der URANIA aufmerksam zuhörten, deutlich geworden: Die gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen gehen an den ausbildenden Praxisteams nicht vorbei und zeigen – es ist ein Fachkräftemangel absehbar. Rund 100 weniger Absolventinnen als in den zurückliegenden Sommer-Abschlußprüfungen gab es diesmal – nicht jeder der nach wie vor zahlreich zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze konnte auch besetzt werden, die Nachfrage und besonders die Auswahl an geeigneten Kandidaten/innen war deutlich gesunken.

Referatsleiter ZA Ingmar Dobberstein gratulierte den neuen ZFAs zur gelungen Ausbildung und empfahl, den „Beruf“ nicht zum „Job“ verkommen zu lassen.

Beruf“, sagte ZA Ingmar Dobberstein, Mitglied im Vorstand der Zahnärztekammer Berlin und zuständig für das ZFA-Referat, „es ist viel Eigenverantwortung gefordert, und Sie müssen neben dem Fachlichen auch Ihre Teamfähigkeit unter Beweis stellen.“ Schwieriger würde die Lage in den Praxen auch, weil „wir in wechselhaften Zeiten im Gesundheitswesen leben. Die Patienten müssen immer mehr zuzahlen, der Weg führt zu einer Zwei-Klassen-Medizin, und auch immer mehr Therapieverfahren gibt es, deren Vielfalt die Patienten irritiert – da müssen Sie oft ausgleichen.“ Andererseits hätten die erfolgreichen Absolventinnen, denen die Kammer herzlich gratuliere und auf deren Leistung sie auch stolz sei, allen Grund, sich über ihren Abschluss zu freuen: „Ihr Beruf ist einer der zukunftsträchtigsten überhaupt. Und das nicht nur bei uns in Deutschland: Auch in anderen europäischen Ländern sind die hier ausgebildeten ZFAs hoch begehrt, weil wir eine sehr gute Ausbildung gewährleisten.“ Die wirtschaftlichen Veränderungen, die immer mehr Praxen spüren, werden vermutlich auch zu neuen Regelungen hinsichtlich der Delegation führen, meinte Ingmar Dobberstein, er könne daher nur dazu raten, sich früh genug für eine Aufstiegsfortbildung zu interessieren. Dieses Thema griff Dr. Thilo Schmidt-Rogge / PhilippPfaff-Institut gleich auf und stellte die verschiedenen Angebote des Institutes für das Praxisteam vor. Er empfahl, sich vor einer Weiter-/Fortbildung gut zu prüfen und sich Gedanken dazu zu machen, was man gerne lernen und können möchte. Zudem sei es besser, den Chef oder die Chefin auf den Fortbildungswunsch anzusprechen als „irgendwann angesprochen zu werden, dass eine Fortbildung wohl nötig sei.“

Diesmal waren 258 Auszubildende zur Prüfung angetreten, 53 von ihnen (rund 20 %) hatten nicht bestanden, darunter 5 Wiederholer. Unter den erfolgreichen ZFAs waren auch 25 aus dem Land Brandenburg. 4 ZFAs wurden für ihre besonderes guten Leistungen ausgezeichnet und erhielten neben Blumen auch ein Fachbuch, ein Praxisshirt und einen Gutschein des Pfaff-Institutes: Frau Jenny Ehrhard aus der Praxis Dr. Annette Koschützki Frau Stefanie Garstecki aus der Praxis ZÄ Monika Viebahn Frau Olga Hahn aus der Praxis Dr. Stefan Leutloff Frau Julia Scherping aus der Praxis ZA Uwe Stecher

Wechselnde Zeiten und steigende Anforderungen

Vier ZFAs wurden vor allem für ihre gleich bleibend hohen Leistungen im Ausbildungszeitraum ausgezeichnet und erhielten Riesen-Applaus: Hier mit den Herren ZA Ingmar Dobberstein/ZÄK (li.) und Dr. Thilo

Während sich auf der einen Seite die Ausbildungssituation verschärft und die Möglichkeiten vieler Praxen sinken, motivierende Gehälter zu zahlen, wachsen auf der anderen Seite die Anforderungen an das Berufsbild. „Es ist ein anspruchsvoller



MBZ Heft 09 2008

Schmidt-Rogge/Pfaff-Institut

Bedauerlich sei es, so Dr. Schmidt-Rogge, dass in manchen Praxen der Fortbildungskatalog „beim Chef verschwindet und

das Glück, von einer Kammer beteut zu werden, die sich um die Auszubildenden engagiert kümmere, das sei nicht selbstverständlich. Ingmar Dobberstein verwies abschließend vor der Ehrung der „Besten“ und der Zeugnisübergabe darauf, dass die Kammer auch nach der Ausbildung den ZFAs zur Seite stehe, wenn es Probleme gebe. Und solle es einmal an der inneren Motivation mangeln, helfe es, sich mal zu einem Patienten zu setzen und zu hören, was er an der Praxis gut findet: „Ich vermute mal – dann haben Sie ganz schnell wieder Spaß an Ihrem Beruf.“

ZÄK Intern

Sie dann gar nicht mitbekommen, was wir alles für Sie vorbereitet haben.“ In solchen Fälle reiche die Übermittlung der eigenen eMail-Adresse, und das Pfaff informiere dann regelmäßig über Themen und Referenten. Hinsichtlich der Kurs-Kosten meinte er: „Sparen Sie doch selbst ein bisschen an und lassen Sie Ihre Familie etwas ins Sparschwein stecken – und wenn Sie dann zum Chef gehen, würde ich mich wundern, wenn er oder sie dann nicht auch etwas dazulegt.“ Herzliche Wünsche für eine gute Zukunft gab es auch seitens der Berufschulen, die ebenfalls auf das weltweit hohe Ansehen der dualen Ausbildung hier in Deutschland verwiesen. Die neuen ZFAs hätten außerdem

Birgit Dohlus

+++ Q-BuS-Ticker +++ Kurzinformation +++

Terminvereinbarungen zum Q-BuS Wie wir Ihnen bereits in Rundschreiben

und MBZ-Veröffentlichungen mitgeteilt haben, begann am 2. Januar 2008 die Umsetzung eines neuen BuS-Betreuungskonzeptes für unsere Mitgliedspraxen. Wir bieten zusätzlich eine Einstiegshilfe zur Einführung eines verpflichtenden praxisinternen Qualitätsmanagement nach SGB V an. Dieses neue Konzept, das nun ca. 3 Stunden in Anspruch nimmt, wurde in den bisher besuchten Praxen äußerst positiv aufgenommen; zudem eine Kostenbeibehaltung zur Vergangenheit gegeben ist. Leider gibt es im Vorfeld wiederholt Schwierigkeiten, sich auf einen Besuchstermin am frühen Vormittag zu einigen. Der Bus-Dienst nimmt seine Tätigkeit täglich um 8°° Uhr auf, um Praxen in Folge besuchen zu können. Wird solch ein Zeitschema aus dem Gleichgewicht gebracht, ist eine günstige Kostenkalkulation nicht mehr möglich. Um das zu

verhindern, sind wir auf Ihre unbedingte Mitwirkung angewiesen. Daher bitten wir Sie, es uns zu ermöglichen, Ihre Praxis schon ab 8°° Uhr aufsuchen zu dürfen. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass das ganze Praxisteam anwesend ist. Es sollte aber für die erste Stunde eine verantwortliche Person zur Verfügung stehen, mit der gemeinsam eine vom Gesetzgeber geforderte Gefährdungsanalyse in der Praxis stattfinden kann. Bitte bedenken Sie, dass solch ein früher Termin für Sie zum Vorteil ist, wenn der Besuch nicht komplett in Ihre reguläre Praxisöffnungszeit fällt. Bitte bedenken Sie weiter, wir sind Ihr Partner. Die mit dem selben Thema beschäftigten Behörden stehen auch einmal unangemeldet vor Ihrer Tür und nehmen selten Rücksicht auf Ihre Terminplanung. Ihr Q-BuS-Team Anzeige



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MBZ Heft 09 2008



ZÄK Intern

Auszubildende und die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

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ie Ausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) hat für die Zahnärztekammer Berlin nach wie vor hohe Priorität und sichert den Nachwuchs an Fachkräften für die Berliner Praxen in der Zukunft. Sollten Sie für das – Ende August begonnene – neue Semester, eine Auszubildende in Ihr Praxis-Team aufgenommen haben, bitten wir Sie hiermit, die Bedeutung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung für die Auszubildende zu beachten. Diese Untersuchung muss vor Antritt der Tätigkeit Ihrer neuen Auszubildenden in Ihrer Praxis erfolgen, ebenso ist zeitnah eine Hepatitis-B-Schutzimpfung anzubieten, da gerade am Anfang der Ausbildung aufgrund von Unerfahrenheit und fehlender Fachkenntnisse eine besonders hohe Infektionsgefährdung gegeben ist. Laut § 2, Pflichten des Ausbildenden – aus dem Ausbildungsvertrag der Zahnärztekammer Berlin – sind die Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die Untersuchung vor Beginn der Tätigkeit in der Praxis und auf Kosten des Arbeitgebers durchgeführt wird: „...nur dann mit der Ausbildung einer Jugendlichen zu beginnen, wenn die Bescheinigung über die ärztliche Erstunter-

suchung, die nicht länger als vierzehn Monate zurückliegen darf, vorliegt. Vor Ablauf des 1. Ausbildungsjahres ist die Bescheinigung über die Nachuntersuchung einzufordern (§§ 32, 33 JArbSchG***);“ „...die Auszubildende vor Beginn der Tätigkeit gemäß § 3 (1) BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ in Verbindung mit § 15 (2) Biostoffverordnung durch einen ermächtigten Arzt untersuchen zu lassen und ihr auf seine Kosten die Hepatitis-B-Schutzimpfung nach § 15 (4) Biostoffverordnung zu ermöglichen;“ Das ZFA-Referat der ZÄKB stellt Ihnen gerne alle benötigten Unterlagen und Informationen für die Einstellung einer Auszubildenden zur Verfügung. Darunter befindet sich auch die „grüne Karte“ für die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung der Auszubildenden. Fordern Sie bitte Ihre Auszubildende auf, Untersuchung und Impfung unverzüglich vornehmen zu lassen – zur Sicherheit der Auszubildenden und Ihrer Patienten. Die Zahnärztekammer Berlin wünscht Ihnen und Ihren Auszubildenden eine erfolgreiche Ausbildungszeit! Susanne Hefer

Immer mehr Einfluss der Gerichte:

Zahnärztekammer Berlin schulte Gutachter in Rechtsfragen „Die Zeiten ändern sich...“, sagte Dr. Dietmar Kuhn, Mitglied des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin, Referat Schlichtung / Berufsrecht / Gutachterwesen, bei der Eröffnung der Gutachterfortbildung der Kammer am 10. Juni 2008 im Hörsaal der Zahnklinik, „... oder besser: Sie werden geändert. Rechtsverfahren zwischen Zahnärzten bzw. Zahnärzten und ihren Patienten nehmen durch häufige Berichte in den Medien und auch die Verbreitung von Rechtsschutzversicherungen erheblich zu.“

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utachter spielten bei solchen Auseinandersetzungen eine bedeutende Rolle, und sie mussten erleben, dass auch sie selbst zur Zielscheibe von Verfahren werden können. Den Umgang mit dem Gericht könne man nicht locker und liberal handhaben, sondern man müsse sich an die Vorgaben und die Abläufe halten. Dass es auch darauf ankommt, wie man mit diesen Vorgaben und dem Gericht umgeht, schilderte eindrucksvoll aus eigener Erfah-

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Dr. Dietmar Kuhn mit Referentin Dr. Christiane Simmler

rung Dr. Christiane Simmler, Richterin am Landgericht Berlin – 20. Zivilsenat des Kammergerichts und damit zuständig für Arzthaftungsfälle. „Mediziner und Juristen sprechen eine unterschiedliche Sprache“, sagte sie. Es sei wichtig zu

Das erhöhte Aufkommen von zahnärztlichen Rechtsverfahren und den Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherungen bestätigte auch die Richterin: „Der medizinische Markt ist für Juristen ein Wachstumsmarkt – da kann man heute eine Menge Geld verdienen!“ Recht abstrus seien allerdings gelegentlich die Vorstellungen der Patienten, was ihnen an möglichem Schmerzensgeld zusteht.“

„Abenteuerliche Geschichten“ und die Vernunft Richter arbeiteten einerseits mit den Informationen, die der Patient schildere, andererseits mit den Informationen des Zahnarztes, die oft ganz anders lauteten. Der Zahnarzt trage am besten „vernünftig“ seine Sichtweise vor, und sie als Richterin versuche dann zusammen mit einem Sachverständigen, die Sache zu ordnen. „Machen Sie sich frei von dem Gefühl, der Patient erzähle Unsinn“, warnte Dr. Simmler. Das Gericht gehe durchaus davon aus, dass es einen Grund geben muss, warum eine Klage eingereicht wurde, auch wenn der Patient die Sachlage nicht fachlich korrekt schildern könne.

Beweislast und -umkehr Wenn beispielsweise ein Schaden auch bei korrekter Behandlung passieren könne, sei ein solcher Schaden dem Zahnarzt nicht vorzuwerfen. Dann müsse – bei einfachen Fehlern - der Patient beweisen, dass das Verhalten des Zahnarztes zum Schaden geführt hat. Kann ein Patient jedoch einen groben Behandlungsfehler nachweisen, erfolgt die Umkehr der Beweislast und der Zahnarzt muss dann beweisen, dass der eingetretene Schaden nicht auf dem groben Behandlungsfehler beruht. Was ein grober Behandlungsfehler sei, entscheide allerdings das Gericht und nicht der Gutachter. Bei Aufklärungsfehlern stehe der Arzt am kürzeren Hebel. „Ein Heileingriff sei juristisch eine Körperverletzung, die nur erlaubt sei, wenn der Patient eingewilligt habe“, so Frau Dr. Simmler – sie appellierte noch einmal an die Zahnärzte, die Aufklärung der Patienten sorgfältig zu dokumentieren. An sich reichten schon entsprechende (auch für Dritte nachvollziehbare) Kürzel in der Dokumentation. Allerdings reiche es nicht, den Patienten einfach ein Formblatt unterschreiben zu lassen: „Die Notizen müssen Sie schon selbst machen.“ Vor Gericht gelte eine eherne Regel: „Was dokumentiert werden muss und nicht dokumentiert ist, ist nicht passiert“ – und dies beziehe sich auch auf einzelne relevante Behandlungsschritte.

dass dieser „noch immer von Ihnen als Zahnarzt entschieden“ werde und nicht vom Gericht, denn „Sie wissen doch, was Innovation und was Standard ist.“ Richter seien mit medizinischen und biologischen Vorgängen im Körper unvertraut und bräuchten hier die Sachkunde des Sachverständigen. Daher solle mit verständlichen Worten erklärt werden, warum die abstrusen Vorstellungen (die sich häufig auf Patientenschilderung beziehen) nicht zutreffend sind - am besten „in Worten, wie Sie die Sachlage auch Ihrer Oma erklären würden.“ Wichtig sei, die klagenden Patienten ernst zu nehmen und ein bisschen Verständnis zu zeigen: „Wenn Sie ein Gutachten schreiben und es wird deutlich, dass Sie eine Partei nicht ernst nehmen, kann die Partei sie ablehnen.“ Ihrer Erfahrung nach gelte in der Zahnmedizin eher nicht der klassische Spruch, dass „eine Krähe der anderen kein Auge aushackt“, sagte die Richterin; gerade in der Zahnmedizin würden Prozesse oft von Nachbehandlern losgetreten, die dem Patienten suggeriert hätten: „Na, das hätte ich aber anders gelöst...“.

ZÄK Intern

wissen, was das Gericht unter mancher Formulierung verstehe, um Missverständnisse zu vermeiden.“

Auswahl der Sachverständigen Für das Gericht sei es unwesentlich, auf welcher „Liste“ der vorgeschlagene Sachverständige geführt werde – es werde eher danach entschieden, ob die vorgelegten Gutachten verständlich und hilfreich seien und „wenn wir merken, dass der Gutachter uns Juristen versteht, nehmen wir den gern wieder.“ Fachbegriffe solle man beispielsweise in einer Klammer einfach erklären oder einen Annex mitliefern: „Zwingen Sie das Gericht nicht, zum Pschyrembel zu greifen.“ Wenn sich zu fachlich ausgedrückt würde, habe der Patient leicht das Gefühl, es würde „über ihn hinweg geredet, und das kann zu einem Befangenheitsantrag führen.“ In einem Gutachten solle nichts beantwortet werden, was nicht gefragt worden sei: „Sonst lösen Sie vielleicht die Ausweitung des Verfahrens aus!“

Fragerunde

„Medizinischer Standard“ – das entscheidet nicht das Gericht

Moderiert von Dr. Kuhn, hatte die Richterin im Anschluss an ihren mit viel Lebenserfahrung angereicherten Vortrag noch eine große Anzahl von Fragen der Teilnehmer zu beantworten. Unter anderem ging es darum, ob es richtig sei, dass anonymisierte Gutachten-Kopien der Kammer zur Verfügung gestellt werden sollen. Dies sei aus Gründen der Qualitätssicherung sowohl für gerichtliche als auch außergerichtliche Gutachten zu bejahen, meinte die Richterin: „Wenn die Kopie in der vorgesehenen Art anonymisiert ist, sehe ich das Problem der Vertraulichkeit und des Datenschutzes als gewahrt. Ich hätte hier keine Probleme – wir veröffentlichen unsere Entscheidungen ja auch.“ Auch nicht-anonymisierte Gutachten könnten übermittelt werden – wenn der Patient zustimme.

Zum Thema ‚medizinischer Standard’ berichtet Dr. Simmler,

Birgit Dohlus

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ZÄK Intern

20 Jahre in der Zahnärztekammer Berlin

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m Sommer 1988 änderte sich das Leben von Frau Isabell Eberhardt-Bachert, denn da trat sie ihre neue Stelle bei der Zahnärztekammer Berlin an und anscheinend hat sie an dieser Tätigkeit so viel Spaß, dass sie es auch nach 20 Jahren nicht lassen kann, ihr Engagement in den Dienst der Berliner Zahnärzteschaft zu stellen. Von Anfang an durfte sie sich um die Belange der weiterbildungswilligen Kollegen kümmern. Motiviert und gewissenhaft erledigte sie in den ersten 9 Jahren auch noch andere administrative Tätigkeiten im Sekretariat der Kammer. Auch ein

Baby konnte ihre Affinität zur Kammer nicht bremsen, selbst in der Erziehungspause war sie noch für „ihre“ Zahnärzte da. – Durch ihre verbindliche, ruhige Art wird sie und ihr fachlich kompetenter Rat von allen, die sie kennen, überaus geschätzt. Im Namen aller Berliner Kollegen danken wir Frau Eberhardt-Bachert für ihre geleistete Arbeit und wünschen ihr viel Erfolg für die nächsten 20 Jahre in der Zahnärztekammer Berlin. Der Vorstand, die Geschäftsführung und alle Kolleginnen und Kollegen

Kleiner Aufwand – viel bewegt:

Prophylaxe-Preise an der MierendorffGrundschule

A

n der Berliner Mierendorff-Grundschule – einen Steinwurf vom Schloss Charlottenburg entfernt – kommen alle zahngesundheitlichen Eckdaten zusammen: Ein hoher Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund (54 %), die Kinder ohne Migrationshintergrund stammen vorrangig aus sozioökonomisch belasteten Familien, die Zahngesundheitswerte sind katastrophal – und die Kinder gehen nicht zum Zahnarzt. Nicht einmal zur Kontrolluntersuchung. Mindestens das sollte sich ändern: Die beiden Zahnärztinnen des Bezirksamtes Charlottenburg, Dr. Sylvia Neubelt und Inis Adloff, erdachten sich ein unkompliziertes System, wie sie die Kinder mit naheliegenden Zahnarztpraxen zusammenbringen könnten, und entwickelten einen speziellen „Prophylaxepass“, der von der Praxis beim Besuch abgestempelt wurde. Die Belohnung: Alle Kinder, die einen solchen Stempel vorlegen konnten, erhielten nach Abschluss der Aktionszeit und kurz vor den Sommerferien, am 14. Juli 2008 bei einer kleinen Feierstunde in der Aula ein kleines (gestiftetes) Ge-

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Ein Termin, der nicht zuletzt Kammerpräsident der Wolfgang Schmiedel glücklich machte: Für ein paar Kinder mehr ist der Anfang zu einer regelmäßigen Prophylaxe gelegt worden.

schenk. Rund 250 Kinder waren in der Halle zusammengekommen, rund 190 weitere konnten nicht dabei sein, weil sie mit ihrer Klasse unterwegs waren. Dass sie so viele Belohnungsgeschenke zusammenbekommen mussten, hatten Dr. Neubelt und ZÄ Adloff nicht gedacht: Immerhin 48 % aller Kinder haben tatsächlich die Aktion genutzt, sich von einem Zahnarzt mindestens einmal die Zahne kontrollieren zu lassen. Zum

Geschenk dazu gab es auch den ordentlichen Applaus der Festgäste und der ganzen Aula-Kinder, von denen sich keineswegs alle an der Zahnarzt-Aktion beteiligt hatten. Ein Geschenk gab es für sie konsequenterweise nicht. Die Hoffnung der beiden Zahnärztinnen und des rührigen Schulleiters, Joachim Nagel, war und ist: Wenigstens einige der Kinder sollten den Zahnarztbesuch zur Routine werden lassen. In einigen Klassen haben es auch die Mütter übernommen, für eine möglichst hohe Beteiligung der Klassenkameraden zu sorgen. Die Klasse mit der höchsten Beteiligungsquote durfte sich freuen: Gleich zu Beginn des kommenden Schuljahres ist sie eingeladen in den Tierpark und darf Tierkinder besuchen. Schulleiter Nagel bedankte sich dafür, dass seine Schüler die Chance erhalten hatten und die Schule als einzige im Bezirk an dieser Aktion teilnehmen durfte. Inis Adloff beglückwünschte auch die Eltern, die die Aktion so gut unterstützt hatten, zu dem erreichten Erfolg bzw. „den, der bei euch Zuhause der Zahnbeauftragte ist.“

ZÄK Intern

auch zu pflegen. Dr. Wolfgang Schmiedel wurde als Präsident der Berliner Zahnärzte mit lautem Beifall begrüßt, und er gratulierte den Grundschulklässlern unter großem Jubel: „Ich bin stolz auf euch, dass ihr das so toll hinbekommen habt!“ Und: Sie sollen weitermachen und weiter regelmäßig zur Kontrolle gehen. Auch der Schuldirektor gab noch einen Appell mit auf den Weg: „Die Zahnpflege ist eine Art Schaufenster für euch – helft mit, dass eure Zähne so strahlend und gesund bleiben!“

KORTE

Freuten sich über die erfreulichen Ergebnisse (v.l.): ZÄ Inis Adloff/

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Mit einem Aufruf im vergangenen Herbst, die Aktion zu unterstützen, hatte die Zahnärztekammer im MBZ die Kollegen im Umfeld der Schule vorinformiert, und so lief die Zahnkontrolluntersuchung auch reibungslos ab. Großen Dank an die Zahnärzte gab es auch von Gesundheitsstadträtin Martina Schmiedhofer, die den Kindern erklärte, viele Menschen heute und auch die Schüler selbst würden vielleicht schon hundert Jahre alt werden – so lange brauche man auch seine Zähne und müsse daher früh anfangen, sie

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ZÄK Intern

Anerkennung der Gebietsbezeichnung auf dem Gebiet der „Kieferorthopädie“ zur/m – Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Kieferorthopädie Kieferorthopädin/Kieferorthopäde Der Prüfungsausschuss „Kieferorthopädie“ der Zahnärztekammer Berlin wird zum nächsten Prüfungstermin voraussichtlich am

zusammentreten.

19. November 2008

Interessierte Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich umgehend bei der Zahnärztekammer zu o. g. Prüfungstermin anzumelden. Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung der Abschluss der ordnungsgemäßen Weiterbildung durch Zeugnisse nachgewiesen wird. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 2 der Weiterbildungsprüfungsordnung, Bestandteil der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin, i. V. mit § 6 WBO geregelt. Anträge auf Zulassung zur Prüfung können unter der Tel.-Nr. 3 48 08-1 24, Frau Eberhardt-Bachert, montags bis donnerstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr, freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr, angefordert werden. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung für o. g. Prüfungstermin müssen bis spätestens



30. September 2008

vollständig in der Zahnärztekammer vorliegen. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir bei persönlicher Antragsabgabe vorab um kurze telefonische Vorankündigung.

Anerkennung der Gebietsbezeichnung auf dem Gebiet der „Oralchirurgie“ zur/m – Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Oralchirurgie Oralchirurgin/Oralchirurg Der Prüfungsausschuss „Oralchirurgie“ der Zahnärztekammer Berlin wird zum nächsten Prüfungstermin voraussichtlich am

zusammentreten.

26. November 2008

Interessierte Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich umgehend bei der Zahnärztekammer zu o. g. Prüfungstermin anzumelden. Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung der Abschluss der ordnungsgemäßen Weiterbildung durch Zeugnisse nachgewiesen wird. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 2 der Weiterbildungsprüfungsordnung, Bestandteil der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin, i. V. mit § 6 WBO geregelt. Anträge auf Zulassung zur Prüfung können unter der Tel.-Nr. 3 48 08-1 24, Frau Eberhardt-Bachert, montags bis donnerstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr, freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr, angefordert werden. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung für o. g. Prüfungstermin müssen bis spätestens



06. Oktober 2008

vollständig in der Zahnärztekammer vorliegen. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir bei persönlicher Antragsabgabe vorab um kurze telefonische Vorankündigung.

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Berechtigung zur Weiterbildung/Anerkennung als Weiterbildungsstätte auf dem Gebiet der „Kieferorthopädie“ – Neuanträge – – Überprüfung der fachlichen Qualifikation der Antragsteller gem. § 9 (4) WBO Kollegiales Fachgespräch Der Prüfungsausschuss „Kieferorthopädie“ der Zahnärztekammer Berlin wird zur Überprüfung der fachlichen Qualifikation der Antragsteller voraussichtlich am

zusammentreten.

ZÄK Intern



19. November 2008

Grundlage hierfür sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin, die für eine Berechtigung der Praxis als Weiterbildungsstätte eine Begehung der Praxis sowie für eine persönliche Berechtigung zur Weiterbildung eine Überprüfung der fachlichen Qualifikation des Antragstellers voraussetzt. Die Zulassung zum kollegialen Fachgespräch setzt voraus, dass in der Zahnärztekammer Berlin das ausgefüllte Formblatt “Antrag auf Berechtigung zur Weiterbildung/Anerkennung als Weiterbildungsstätte auf dem Gebiet der Kieferorthopädie gem. den §§ 5 und 6 des Weiterbildungsgesetzes sowie den §§ 4, 5 und 9 der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin“ vorliegt und die Voraussetzungen für eine Berechtigung zur Weiterbildung nach den Richtlinien der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Das v. g. Formblatt kann unter der Tel.- Nr. 3 48 08-1 24, Frau Eberhardt-Bachert, montags bis donnerstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr, freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr, angefordert werden. Alle Unterlagen müssen bis spätestens



15. September 2008

vollständig in der Zahnärztekammer vorliegen. Bei persönlicher Antragsabgabe bitten wir, um Wartezeiten zu vermeiden, vorab um kurze telefonische Vorankündigung.

Berechtigung zur Weiterbildung/Anerkennung als Weiterbildungsstätte auf dem Gebiet der „Oralchirurgie“

– Neuanträge –

– Überprüfung der fachlichen Qualifikation der Antragsteller gem. § 13 (2) WBO Kollegiales Fachgespräch Der Prüfungsausschuss „Oralchirurgie“ der Zahnärztekammer Berlin wird zur Überprüfung der fachlichen Qualifikation der Antragsteller voraussichtlich am

zusammentreten.

26. November 2008

Grundlage hierfür sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin, die für eine Berechtigung der Praxis als Weiterbildungsstätte eine Begehung der Praxis sowie für eine persönliche Berechtigung zur Weiterbildung eine Überprüfung der fachlichen Qualifikation des Antragstellers voraussetzt. Die Zulassung zum kollegialen Fachgespräch setzt voraus, dass in der Zahnärztekammer Berlin das ausgefüllte Formblatt “Antrag auf Berechtigung zur Weiterbildung/Anerkennung als Weiterbildungsstätte auf dem Gebiet der Oralchirurgie gem. den §§ 5 und 6 des Weiterbildungsgesetzes sowie den §§ 4, 5 und 13 der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin“ vorliegt und die Voraussetzungen für eine Berechtigung zur Weiterbildung nach den Richtlinien der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Das v. g. Formblatt kann unter der Tel.- Nr. 3 48 08-1 24, Frau Eberhardt-Bachert, montags bis donnerstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr, freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr, angefordert werden. Alle Unterlagen müssen bis spätestens



22. September 2008

vollständig in der Zahnärztekammer vorliegen. Bei persönlicher Antragsabgabe bitten wir, um Wartezeiten zu vermeiden, vorab um kurze telefonische Vorankündigung.

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ZÄK Intern

Mitglieder verwaltung

Frau Dr. Schick wurde in Ruhestand verabschiedet MUT bekommt neue Geschäftsführerin

Ungültigkeit von Zahnarztausweisen Die Ausweise von Nr.: N 4686

ZA Andreas Rückschloß

wurden verloren, gestohlen beziehungsweise nicht zurück­ gegeben und/oder werden für ungültig erklärt.

Am 31.07.2008 wurde Dr. Helga Schick nach mehr als 17 Jahren unermüdlicher Arbeit für die MUT Gesellschaft für Gesundheit mbH aus ihrem

A. Dufft

aktiven Berufsleben in den Ruhestand verabschiedet. Bei einer feierlichen Veranstaltung in der Zwingli-Kirche in Berlin-Friedrichshain wurde Dr.

Zum Tag der Zahnge­sundheit – kostenloses Service-Angebot

Schick als „ein stabiler und stets verlässlicher Faktor in einer sich ständig wandelnden Berliner Trägerlandschaft“ bezeichnet, sie habe die MUT „immer ruhig und gelassen, mit viel Weitblick, aber auch sehr beharrlich, geführt und gelenkt.“ Die Stichworte Bescheidenheit und Beharrlichkeit wurden von der Laudatorin, Senatorin Dr. Heidi Knake-Werner, als wichtigste Grundlagen für den Erfolg der MUT-Geschäftsführung bezeichnet. Die Einrichtung wurde kürzlich als eine Institution in „Deutschland – Land der Ideen“ ausgezeichnet. Kammerpräsident Dr. Wolfgang Schmiedel und



Am 25. September 2008 ist es wie-

der soweit: Der „Tag der Zahngesundheit“ wird bundesweit mit Events auf das Thema Mundhygiene aufmerksam machen. Krankenkassen, Landesarbeitsgemeinschaften, Gesundheitsämter und auch viele Zahnärzte organisieren an diesem Datum ihre eigenen Veranstaltungen. Auch in diesem Jahr möchte der „Tag der Zahngesundheit“ wieder zahlreiche Menschen auf das Thema Prophylaxe aufmerksam machen. Eine feste Größe ist er inzwischen auch im Terminkalender vieler Medien. Der Aktionskreis Tag der Zahngesundheit stellt jetzt die kostenlose Homepage, www.tag-derzahngesundheit.de zur Verfügung, auf der sich alle Ausrichter entsprechender Events eintragen und die Medien sowie andere Interessierte jederzeit zurückgreifen können! Mit Angaben über die Aktion selbst, zur Institution, zum Termin und den Ort können Veranstalter so ganz unkompliziert auf ihr Angebot aufmerksam machen. Weitere Informationen über die Homepage sind direkt beim Aktionskreis Tag der Zahngesundheit / Verein für Zahnhygiene e.V., Liebigstraße 25, 64293 Darmstadt, erhältlich. Aktionskreis Tag der Zahngesundheit Liebigstrasse 25, D-64293 Darmstadt Tel.: 0 61 51/1 37 37-10, Fax: 0 61 51/1 37 37-30 E-mail: [email protected] Internet: www.zahnhygiene.de Internet: www.tag-der-zahngesundheit.de

Vorstandsmitglied Dr. Lore Gewehr dankten Dr. Schick für ihren Einsatz auch für die zahnärztliche Versorgung der Obdachlosen und für die gute Zusammenarbeit. Der neuen Geschäftsführerin, Bettina Lange, wurde zur Übernahme der Aufgabe gratuliert, es gab viele gute Wünsche für Mut und Kraft, um in bewährter Form die Arbeit der MUT fortzuführen.

Dr. Helga Schick – hier bei der kürzlich erfolgten Auszeichnung „Deutschland – Land der Ideen“

Adress- und Kontaktdaten geändert Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) an neuem Ort

Aus gegebenen Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass sich das LAGetSi bereits seit November 2007 an einem neuen Dienstsitz befindet. Die Behörde ist jetzt nur noch unter dem Kontakt: Turm­straße 21, 10559 Berlin, Tel.: (030) 90254 5000, Fax: (030) 90254 5301, erreichbar. Bitte berücksichtigen Sie die neue Anschrift beim Schriftverkehr mit diesem Amt, insbesondere bei Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Röntgenverordnung und dem Mutterschutzgesetz stehen. Post, die an die alte Anschrift (Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin) gerichtet ist, wird dem Empfänger nicht nachgesendet.

Norbert Gerike

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MBZ Heft 09 2008

Birgit Dohlus

S ta n d e s p o l i t i k

Der Basistarif – eine kleine Einführung in ein brisantes Thema Was dieser Tarif bedeutet, was er bieten soll, für wen er gedacht ist und was für uns Zahnärzte dabei wichtig ist, wissen die Wenigsten, daher hier ein paar Stichpunkte. Versicherungsberechtigte Ab 01.01.09 muss die PKV einen so genannten Basistarif anbieten. Versicherungsberechtigt im Basistarif sind folgende Personengruppen: • • • • •

Personen, die zum Zeitpunkt der Einführung des Basistarifs am 1. Januar 2009 bereits freiwillig gesetzlich versichert sind, sofern sie den Versicherungsschutz im Basistarif bis zum 30. Juni 2009 beanspruchen. Personen, die erst nach dem 31. Dezember 2008 freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse werden, innerhalb von sechs Monaten nach Begründung ihrer freiwilligen Mitgliedschaft. Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die weder in der GKV versicherungspflichtig sind, noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen können, noch Sozialhilfe erlangen. Beihilfeberechtigte, die einen die Beihilfe ergänzenden Versicherungsschutz benötigen. Privatversicherte mit Wohnsitz in Deutschland, die ihren Versicherungsvertrag ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben.

nen zeitlich eingeschränkt vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 unter Anrechnung von Alterungsrückstellungen in den Basistarif des eigenen oder eines anderen Unternehmens wechseln. Nach dem 30. Juni können Bestandsversicherte nur noch in den Basistarif ihres eigenen Unternehmens wechseln, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften beziehen oder finanziell hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind.

Umfang des Versicherungsschutzes Der Basistarif bietet Versicherungsschutz, der in Art, Umfang und Höhe mit dem in der GKV vergleichbar ist. Der Basistarif muss von den Versicherungsunternehmen mit vier Selbstbehaltstufen (300, 600, 900 und 1.200 Euro) angeboten werden.

Sicherstellungsauftrag Auch für den Basistarif gilt, dass die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und die Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigungen verpflichtet sind, die ärztliche Versorgung im Umfang der im Basistarif versicherten Leistungen sicherzustellen.

Basistarif und Bestandsversicherte Beitrag Bestandsversicherte in der PKV dagegen, die ihren Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, kön-

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Der Beitrag zum Basistarif ist mehrstufig limitiert.

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S ta n d e s p o l i t i k

1. Stufe: Der Höchstbeitrag entspricht dem in der GKV (2008: 532,80 Euro). Dieser wird ab 2009 im Wesentlichen anhand des durch die Bundesregierung festgelegten, einheitlichen Beitragssatzes und der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV ermittelt.

Der Basistarif – was er für die Zahnärzte bedeutet Beitragsdefizite durch Basistarif

4. Stufe: Besteht unabhängig von der Höhe des zu zahlenden Beitrags Hilfebedürftigkeit, wird der Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrags (2008: 266,40 Euro) reduziert. Der Versicherte erhält in diesem Fall vom zuständigen Träger einen Betrag als Zuschuss, der auch für einen Bezieher von Arbeitslosengeld II in der GKV zu tragen ist (aktuell 118,31 Euro).

Nie zuvor, so die PKV-Verantwortlichen, hätte es einen so weitgehenden Eingriff in das Recht der PKV gegeben. Daher hat eine Mehrheit der PKV-Unternehmen im März 2008 Verfassungsbeschwerden gegen das GKV-WSG in Karlsruhe angestrengt. Die privaten Versicherer befürchten durch den Basistarif ausgelöste Beitragsdefizite und Ausgleichszahlungen ihrer Vollversicherten, nachzulesen im PKV-Rechenschaftsbericht 2007. Der Basistarif könne sich letztlich nicht selbst finanzieren und werde so dem Versicherungsmodell der GKV angeglichen. Was passiert aber, wenn sich der Basistarif nicht selbst finanziert? Beitragssteigerungen, die sachlich und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen sind, wären die Folge. Das Defizit müssten die Bestandsversicherten in der bisherigen Tarifwelt mittragen, das entspricht dem Tatbestand der Quersubventionierung durch die heutigen Privatversicherten, wie es der Rechenschaftsbericht formuliert. Daher werde der Basistarif mit Leistungslimitierungen, Kostendämpfungs- und Steuerungsinstrumenten ausgestattet sein, wie es sie auch in der GKV gebe, so der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Reinhold Schulte. Künftige Leistungsausschlüsse und Leistungsreduktionen der GKV würden sich im Basistarif eins zu eins auswirken.

Stefan Grande

Stefan Grande

2. Stufe: Wenn durch die Zahlung des Beitrags Hilfebedürftigkeit entsteht, reduziert sich der Höchstbeitrag um die Hälfte. 3. Stufe: Entsteht auch durch die Zahlung des reduzierten Beitrags Hilfebedürftigkeit, beteiligt sich der nach dem Sozialgesetzbuch zuständige Träger (Bundesagentur für Arbeit oder Sozialamt) im erforderlichen Umfang an dem Beitrag, soweit dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden wird.

Der Basistarif Wie berichtet, wurde in der Vertreterversammlung am 09.06.2008 eine Resolution zum Basistarif, die der Vorstand der KZV Berlin der Versammlung vorlegte, mit den Stimmen der Opposition – IUZB, Fraktion Gesundheit und BUZ – abgelehnt.



Nun ist zum Basistarif schon viel geschrie-

ben worden (siehe weitere Beiträge hier im Heft) und die Diskussion, wie KZBV und KZVen mit ihm umzugehen haben, ist durchaus kontrovers. An dieser Stelle sollte man sich dann auf die Fakten konzentrieren, die da lauten: –> –> –>

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Im § 75 Abs. 3 a SGB V hat der Gesetzgeber den Sicher- stellungsauftrag zum Basistarif an die KZVen übertragen und den Steigerungsfaktor auf den zweifachen GOZ-Satz begrenzt. Im § 75 Abs. 3 b SGB V räumt der Gesetzgeber aber ein, dass ganz oder teilweise abweichend in Verträgen die Vergütung geregelt werden kann. Die Verhandlungen der KBV – also bei den Ärzten – mit der PKV sind schon sehr weit fortgeschritten mit Rege- lungsvorschlägen, die den Basistarifversicherten, also immer

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–>

noch den Privatversicherten, praktisch zum Kassenpati- enten machen würden. Fakt ist auch, dass der zweifache Satz der GOÄ nicht mit dem der GOZ zu vergleichen ist und dass der zweifache Satz lediglich eine Obergrenze festlegt.

Diese Fakten machen es notwendig, mit der PKV in Verhandlungen zu treten. Denn auch das ist klar: Dem Basistarifversicherten kann nicht die gesamte GOZ zum zweifachen Satz offen stehen. Das kann auch kein Zahnarzt so wollen! Der im Basistarif versicherte Patient kann also vom Leistungsspektrum kein Privatpatient sein. Der Leistungskatalog muss nämlich eingeschränkt sein, weil er nur Leistungen versichert, die mit dem im Bema erfassten Leistungskatalog vergleichbar sind (Artikel 44 – Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes)!

Gerade unter dem Eindruck sehr missverständlicher, sehr aufgeregter Formulierungen bundesweit sollte die Berliner Zahnärzteschaft den Standpunkt der KZV Berlin kennen. Damit Sie wenigstens wissen, wie der Vorstand Ihrer KZV zum Thema „Basistarif“ denkt, legen wir Ihnen die Resolution hier noch einmal vor.

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Darüber hinaus muss aber auch dem Basistarifversicherten im Rahmen von Mehrkostenvereinbarungen oder im Basistarif nicht enthaltenen Leistungen die GOZ offen stehen, wobei dann eine Faktorbegrenzung nicht mehr gelten kann. Aber auch das ist nur im Rahmen entsprechender Vergütungsverträge zu erreichen, in denen klargestellt wird, wofür die KZVen zuständig sind und aus denen hervorgeht, viel wichtiger, wofür sie eben gerade nicht zuständig sind.

Für den Vorstand Jörg-Peter Husemann

Dies klarzustellen, war der Sinn und Zweck der Resolution des Vorstandes!

Basistarif – die abgelehnte Resolution Von der VV der KZV Berlin am 09.06.08 abgelehnte Resolution zur Einführung und Umsetzung des Basistarifs

Die Vertreterversammlung der KZV Berlin stellt fest,



dass dem Basistarif-Versicherten von daher ein Kostenerstattungsanspruch zusteht.



dass der Basistarif-Versicherte ungeachtet des GKV-äquivalenten Leistungsspektrums eine nach den Bestimmungen der privaten Gebührenordnung erstellte Liquidation in Euro-Beträgen erhält, die er zur Kostenerstattung bei seiner Versicherung einreichen kann.



dass der Basistarif demzufolge nicht den flankierenden, leistungsbegrenzenden Regelungen des GKV-Bereichs, soweit sie z.B. Honorarverteilungsmaßstäbe, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Budgetierungen oder degressiven Punktwert betreffen, unterliegt.



dass eine Verpflichtung der KZVen, im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages Abrechnungen beim Basistarif-Versicherten vorzunehmen, nicht besteht.



dass die Behandlung von Basistarif-Versicherten von jedem Zahnarzt und nicht nur ausschließlich Vertragszahnärzten vorgenommen werden kann.



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dass der Basistarif-Versicherte weiterhin Privatpatient ist, da es sich auch bei Leistungen im Basistarif im Grundsatz um Privatleistungen handelt.

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dass der basistarifversicherte Patient sich vor Behandlungsbeginn auf Grundlage des Basistarifs als solcher beim Zahnarzt zu erkennen geben muss, ansonsten wird die Behandlung nach dem vollen Leistungsumfang der Gebührenordnung durchgeführt und abgerechnet.

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17.06.2008 12:09:47 Uhr

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S ta n d e s p o l i t i k

Vertreterversammlung der KZBV in Köln Die Vertreterversammlung (VV) der KZBV am 18. Juni 2008 in Köln war eine „Arbeits-VV“. Sie stand insbesondere im Zeichen der zukünftigen strategischen Ausrichtung der KZBV und der KZVen. Dabei hatte der Erhalt freiberuflicher Strukturen in der zahnmedizinischen Versorgung oberste Priorität. Die Mitglieder der VV beschlossen einstimmig die „Aussetzung des Gesundheitsfonds“.



A

m Mittwoch, dem 18.06.2007, um 09.15 Uhr, wurde die VV der KZBV durch ihren Vorsitzenden, Herrn Dr. Karl-Georg Pochhammer, im Amtssitz der KZBV (Köln-Lindenthal) eröffnet. Kollege Pochhammer begrüßte die Teilnehmer der 9. Vertreterversammlung (TOP 1), insbesondere die Vertreter der Bundeszahnärztekammer: Herrn Präsidenten Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Herrn Vizepräsidenten Prof. Dr. Wolfgang Sprekels und Herrn Hauptgeschäftsführer Klaus Schlechtweg. Nachdem Pochhammer die Beschlussfähigkeit festgestellt hatte, leitete er zum Bericht des Vorsitzenden der VV (TOP 2) über. Er teilte den Vertretern mit, dass sich der Satzungsausschuss mit der Thematik von schriftlichen Umlaufbeschlüssen beschäftigt hat. Der Ausschuss kam jedoch zu dem Ergebnis, dass diese Art der Beschlussfassung keinen Einzug in die Satzung der KZBV finden sollte. Für die Fragestunde (TOP 3) wurden vorab schriftlich Fragen zu Servicegesellschaften und zur Grundlohnsummenentwicklung als Preisparameter eingereicht, die durch den Justiziar der KZBV, Herrn Muschallik, beantwortet wurden. Es folgte der Bericht des Vorstandes (TOP 4), den sich die Mitglieder desselben, nach Ihrer Zuständigkeit, wie immer untereinander aufgeteilt hatten. Jürgen Fedderwitz ging in seinem Bericht ausführlich auf den Gesundheitsfonds ein („Kommt er oder kommt er nicht?“) und stellte dabei fest, dass die gesetzliche Krankenversicherung ein „Drama in mehreren Akten“ ist. Anschließend thematisierte er regionale Vertragsformen unter Ausschluss von KVen und KZVen, die allesamt Modelle mit analogen Kollektivverträgen sind. In Bezug auf den Basistarif stellte er fest, dass bereits die ersten privaten Krankenversicherungen, im Gegensatz zu ihren vorab gegebenen Erklärungen, diesen aktiv bewerben. Fedderwitz sprach in diesem Zusammenhang von einer „Konvergenz der Systeme“ (GKV und PKV). Ziel der Zahnärzte muss es dabei sein, in diesem Prozess möglichst viele Elemente der PKV zu erhalten. Er teilte den Mitgliedern der VV mit, dass aus der Politik Signale kämen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens, im Herbst die „68er Regelung“ (Rückgabe der Kassenzulassung mit 68 Jahren) aufzuheben. Wolfgang Eßer informierte anschließend über aktuelle Vertragsthemen und Projekte rund um das Vertragsgeschäft der KZBV. Er warnte insbesondere vor Bestrebungen der KBV,

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Vordere Reihe v. l. n. r.: Dr. Husemann, Dr. Schleithoff, Herr Herzog, Dr. Dr. Weitkamp, Herr Schlechtweg

die darauf abzielten, dass Leistungen, die gegenüber Basistarif-Versicherten zukünftig erbracht werden, über die KV abgerechnet werden sollen. Günther Buchholz ging zum Schluss auf Personalfragen, die Prüfung der KZBV durch das Bundesversicherungsamt und den Sachstand beim Thema „Telematik“ ein. Buchholz bekräftigte in diesem Zusammenhang, dass beim Basis-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausschließlich die Versichertendaten durch neue, zertifizierte Kartenterminals ausgelesen werden. Der Rollout wird in Nordrhein beginnen und dann gestaffelt in den anderen KZV-Bereichen fortgesetzt. Die Auslieferung der neuen Kartenterminals an die Praxen wird, so Buchholz, jedoch erst beginnen, wenn die entsprechenden Finanzierungsvereinbarungen mit den Kostenträgern unter Dach und Fach gebracht wurden (Beschluss der gematik). Zum TOP 4 lagen mehrere Anträge vor. In der Aussprache drehte es sich fast ausschließlich um den Basistarif, die Einführung der eGK und die bevorstehende Einführung des Gesundheitsfonds. Die Vertreter beschlossen einstimmig einen Antrag zur „Aussetzung des Gesundheitsfonds“ sowie eine Resolution zur „Einführung der eGK“. In dieser begrüßten sie die vom 111. Deutschen Ärztetag beschlossenen „Positionen zum Einsatz von Telematik im Gesundheitswesen“. Ebenfalls einstimmig wurde ein Antrag mehrerer LandesKZVen angenommen, in dem die VV den Vorstand auffordert, die bundesweit massiven Einsparungen der Krankenkassen im ZE-Bereich nach Einführung der Festzuschüsse

S ta n d e s p o l i t i k

Mehrheit angenommen, die Räumlichkeiten in der Behrenstrasse – ohne den großen Sitzungssaal (kleine Lösung) – für das Berliner Büro und die ZM anzumieten. Für den TOP 7, Beschlussfassung über eingebrachte Anträge, lagen keine weiteren Anträge vor. Im TOP 8 Wahl der Vertreter der Zahnärzte im Gemeinsamen Bundesausschuss wurden Dr. Jürgen Fedderwitz (als Vertreter) sowie Dr. Wolfgang Eßer, Dr. Günther Buchholz und Dr. Karin Ziermann (als Stellvertreter) einstimmig von der VV gewählt. Als Nachrücker für den 1.Stellvertreter wurde Kollege Pochhammer ebenfalls einstimmig gewählt. Zusätzlich wählte die Vertreterversammlung einstimmig die Mitglieder des Bewertungsausschusses (Fedderwitz, Eßer, Buchholz) und des Bundesschiedsamtes (Fedderwitz, Eßer, Buchholz, Weißig) sowie deren Stellvertreter. Die Versammlung wurde um 17.00 Uhr durch ihren Vorsitzenden geschlossen. Jörg Meyer

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zum Anlass zu nehmen, bei Punktwertverhandlungen in diesem (unbudgetierten) Bereich zumindest einen Inflationsausgleich einzufordern. In einem weiteren Antrag sprach sich die VV für eine „Aufhebung der 68er-Regelung für Vertragszahnärzte“ aus. Im TOP 5 Migrationsmodell – Strategische Ausrichtung der KZBV und der KZVen – thematisierte Wolfgang Eßer, dass sich das KZV-System in einer Krise befindet, die von außen hereinbricht. Dabei muss anerkannt werden, dass das KZVSystem durch den Verordnungsgeber von einem Tag zum anderen abgeschafft werden kann. Kennzeichen der Krise ist, dass die KZVen nun keine exklusiven Spieler mehr im Vertragsgeschäft sind. Auf diese neue Situation muss es eine konstruktive Reaktion von Seiten der Vertragszahnärzte geben. Alarmsignale der Krise sind der Fall des Körperschaftscharakters von Krankenkassen sowie in der Folge von KVen und KZVen. „Wir brauchen deshalb eine Klammer, welche die Versorgung zusammenhält“, so Eßer. Auf dieser Basis hatte die VV der KZBV den Vorstand beauftragt, ein „Migrationsmodell“ unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten zu entwickeln, welchem ein Konzept für die Gründung einer Servicegesellschaft zugrunde liegen sollte. Eßer ging in seinen weiteren Ausführungen deshalb inhaltlich insbesondere auf den Geschäftszweck, die Geschäftsfelder und –strategie, das Leistungsspektrum sowie die Organisationsstruktur einer zukünftigen Servicegesellschaft ein. Er hob bei seinen Ausführungen hervor, dass es um ein Konzept für den „Tag X“ geht, an dem sich die Politik für die Zerschlagung des jetzigen Systems entscheidet.

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Im TOP 6 – Umzug der „Vertretung der KZBV am Regierungssitz“ zum 01.04.2009 – teilte Horst Buchholz den Vertretern mit, dass der Mietvertrag in der Reinhardtstrasse zum 31.03.2009 gekündigt wurde. Anschließend stellte er der Vertreterversammlung 3 Objekte (Unter den Linden, Friedrichstrasse, Behrenstrasse) vor, die als Repräsentanz der KZBV in Berlin in Frage kämen. Letztendlich wurde der Antrag des Haushaltsausschusses der KZBV mit großer

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Ministerium: 68er-Altersgrenze fällt / EUGH wurde angerufen

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edienberichten zufolge soll nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüfen, ob die Höchstaltersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte und -zahnärzte gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. So berichtet die „Ärzte-Zeitung“, dass das Sozialgericht Dortmund (SG) einen entsprechenden Beschluss gefasst habe. Unterdessen wies das Bundesgesundheitsministerium darauf hin, dass ohnehin eine entsprechende Gesetzesänderung geplant sei, mit der die Altersgrenze für Zahnärzte aufgehoben werden soll. Dies sei auch schon mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt. Mit der Anrufung des SGs in Dortmund solle für Klarheit gesorgt werden, zitiert die Ärzte-Zeitung den Vizepräsidenten

des SG, Günter Wüllner. Nach dem Beschluss des SG sollen die EuGH-Richter vor allem klären, „ob das europäische Verbot der Altersdiskriminierung die Annahme einer auf allgemeine Lebenserfahrung gestützten Einschränkung der Leistungsfähigkeit als Rechtfertigung einer Höchstaltersgrenze ausschließt“. Da bei Zahnärzten – anders als bei Vertragsärzten und Psychotherapeuten – alle übrigen Zulassungsbeschränkungen inzwischen aufgehoben sind, sei das der einzige Gesichtspunkt, der eine solche Regelung noch rechtfertigen könne. Eine im April 1939 geborene Zahnärztin aus Hagen hatte das SG angerufen, weil sie aus Altersgründen ihre Zulassung verloren hat. Stefan Grande

Gemeinsamer Bundesausschuss mit KZBV-Vorsitzendem Dr. Fedderwitz

D

er „Gemeinsame Bundesausschuss“ – den Wenigsten, Behandlern wie Patienten, dürfte dieses Gremium etwas sagen. Und doch zählt es zu den wichtigsten im Gesundheitswesen, denn seine Mitglieder entscheiden darüber, welche Behandlungen und Medikamente die 70 Millionen Versicherten der Krankenkassen bekommen. Seit Juli 2008 werden die Beratungen, so will es die Gesundheitsreform, sektorübergreifend stattfinden. Es setzt sich seitens der Leistungserbringer aus je zwei Vertretern der KBV und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zusammen sowie einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Dies ist der KZBV Vorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Federwitz. Der GKVSpitzenverband stellt fünf Vertreter. Da der Bundesausschuss seine Arbeit öffentlicher gestalten möchte, kann man als Besucher an jeder Beratungssitzung des

Gremiums teilnehmen. Auswahlkriterium für die kontingentierten Teilnehmerplätze ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen, wobei für Pressevertreter ein bestimmtes Platzkontingent vorgehalten wird. Künftig kann sich jeder Interessierte ab etwa zwanzig Tagen vor der jeweiligen Beratung des G-BA auf dessen Internetseite für den Besuch der Sitzung anmelden.. Verwaltungsverfahren, Beratungen zu Haushaltsfragen oder andere interne Beratungen werden allerdings auch weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, da hier etwa der Datenschutz gewährleistet sein muss, schreibt der Brancheninformationsdienst Schütze-Brief. Näheres auf der Homepage des G-BA unter: www.g-ba.de Stefan Grande

Studie: Zahnärzte haben die geringsten Wartezeiten

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etzt ist es schwarz auf weiß nachzulesen: Einer Umfrage von TNS Healthcare im Auftrag des BKK Bundesverbandes zufolge weisen Zahnärzte die niedrigste Wartezeit auf. Im Durchschnitt warteten die GKV-Versicherten 29 Minuten beim Arzt (PKV-Versicherte 22 Minuten). Diese Wartezeiten differieren allerdings bei den Arztgruppen: Spitzenreiter sind die Zahnärzte mit 14 Minuten für alle Befragten, gefolgt von den Gynäkologen (24 Minuten). Die längsten Wartezeiten weisen die Chirurgen auf (42 Minuten), gefolgt von den Orthopäden

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(37 Minuten) und den Urologen (36 Minuten). Befragt wurden 6.013 Bundesbürger ab 14 Jahren zum Thema „Arztbesuche/ Wartezeiten“. Die Ergebnisse beruhen auf 15 detaillierten Fragen, wobei sowohl die Wartezeiten der Patienten beim Arztbesuch als auch die Wartezeiten auf Termine ermittelt wurden. Die Umfrageergebnisse im Internet: www.bkk.de Stefan Grande

Presseschau

Wie sehen´s die anderen?

Presseschau

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ünf Monate vor dem Start des Gesundheitsfonds regt sich neue Kritik an drohenden Belastungen. Dabei gehen Arbeitgeber und Betriebskrankenkassen (BKK) Hand in Hand. „Viele Betriebskrankenkassen, die bisher günstige Sätze anbieten können, werden zu Verlierern des Gesundheitsfonds“, sagte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Ludwig Georg Braun. Ähnliche Klagen hört man auch beim BKK Bundesverband. Braun: „Der Gesundheitsfonds nützt niemandem“, sagte er. Die zentrale Neuerung der Gesundheitsreform bringe „für Unternehmen wie Versicherte keinerlei Vorteile, sondern kostet nur Geld“. Frankfurter Rundschau

Jetzt amtlich! Krankenkasse deutlich teurer



Selbst in Regierungskreisen geht man davon aus,

dass wir kommendes Jahr mindestens 15,5 Prozent unseres Gehalts für

Krankenversicherung ausgeben müssen! Das sei „realistisch“, heißt es in einer Regierungs-Analyse zum Gesundheitsfonds.Damit verfehlt die Koalition ihr Ziel, die Lohnzusatzkosten weiter unter 40 Prozent zu halten. Bild

Gute Krankheiten



existenz gründungs seminar für zahnärztinnen

NWD berlin & os t 1. wahl bei NWD BERLIN & OST ist ein Unternehmen der NWD Gruppe

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as Ziel ist ehrgeizig. Die Bundesregierung will, dass ab 2009 Krankheitskosten unter den Kassen möglichst gleich verteilt sind. Deshalb hat sie 80 Krankheiten ausgewählt, für die AOK, BKK & Co Zuschläge aus dem neuen Gesundheitsfonds erhalten. Dazu zählen Diabetes mellitus, Parkinson, HIV/Aids, Demenz und Schlaganfall. Diese zählt das Bundesversicherungsamt zu den „kostenintensiven chronischen Krankheiten und Krankheiten mit schwerwiegendem Verlauf”. Wie viel Geld eine Kasse erhält, ist frühestens Anfang November klar. Dann steht der zentrale Beitragssatz für die gesetzlichen Kassen fest. TAZ

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Wieder Kritik am Gesundheitsfonds

... Praxisbewertung ... Praxisabgabe

Frauen kommunizieren anders... Frauen führen anders... Frauen setzen ihre Prioritäten anders...

... Praxisübernahme ... Praxisauflösung ... Praxisplanung ... Existenzgründung (keine Rechts- und Steuerberatung)

Kontakt: Ute Niedner: Fon: 030 / 21 73 41 - 95 Mobil: 01 72 / 3 29 16 70 E-Mail: [email protected] Burghardt Held: Fon: 030 / 21 73 41 - 51

Mindestens drei Gründe für uns, gemeinsam mit der HypoVereinsbank ein Existenzgründungsseminar speziell für Frauen anzubieten. Wir laden Sie ein zu zwei interessanten Tagen, die neben wertvollen Informationen auch ausreichend Zeit zum Erfahrungsaustausch bieten sollen. Wir freuen uns auf Sie! Veranstaltungstermin: Veranstaltungsort: Infos und Anmeldung:

19.09.08 von 14 bis 21 Uhr & 20.09.08 von 10 bis 17 Uhr HypoVereinsbank, Leibnizstraße 100, 10625 Berlin 030 / 21 73 41 - 95 – Frau Niedner, NWD Berlin & Ost 030 / 3 40 04 - 650 – Dr. Christine Trapp, HypoVereinsbank

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Fortbildung

FUNKTIONSLEHRE Dr. Uwe Harth · Bad Salzuflen Kurs 1004.2 Sa 27.09.2008 09:00 - 18:00 Uhr Kursgebühr EUR 295,00

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Refresher-Kurs: Funktionsanalyse und Funktionstherapie Dieser Kurs spricht vor allem Kursteilnehmer der bisher stattgefundenen Funktionslehrekurse am Pfaff Berlin an, aber auch auf dem Gebiet der Funktionslehre erfahrene Zahnärzte, welche die Kursserie nicht besucht haben. Als Einstieg wird das Gesamtkonzept noch einmal dargestellt und vertieft. Der weitere Verlauf soll dann von den Teilnehmern mitbestimmt werden. Es können (nach Rücksprache mit dem Kursleiter) Behandlungsfälle (montierte Modelle, ausgefüllter Funktionsstatus) mitgebracht und besprochen

werden. Das systematische Vorgehen einer funktionsanalytischen und -therapeutischen Behandlung soll an möglichst vielen Behandlungsfällen erörtert und diskutiert werden. Auch die Vorstellung eigener Patienten ist nach Rücksprache möglich. Die Teilnehmer können über ihre Erfahrungen berichten, offene Fragen sollen diskutiert werden. Am Ende des Kurses stellt der Kursleiter komplexe Behandlungsabläufe vor, die mit der konsequenten Umsetzung des vorgestellten Behandlungskonzeptes gelöst erden konnten.

CHIRURGIE Prof. Dr. Andreas Filippi · Basel Kurs 0601.0 Sa 27.09.2008 09:00 - 17:00 Uhr Kursgebühr: EUR 285,00

8 Punkte

Zahntrauma: aktuell - effektiv - praxisbezogen Der Zahntrauma-Patient in der zahnärztlichen Praxis Wie werden Zahnunfälle korrekt behandelt? | Was muss am Unfalltag behandelt werden – was kann ggf. warten? | Lokalanästhesie bei Kindern – Do’s and Dont’s | Behandlung WPO,SPOFOGSBLUVSFO4UFQCZ4UFQoFJOJOUFSBLUJWFT2VJ[] Behandlung der Avulsion: Step-by-Step | Wurzelkanalbehandlung nach Zahntrauma – typische Fehler und wie man sie vermeidet | Wie werden Zähne nach Zahntrauma step-by-step einfach und effektiv geschient? | Prävention

von Zahnunfällen beim Sport | Wie wird ein Zahnschutz in der Zahnarztpraxis hergestellt? | Spätfolgen der Pulpa nach Zahntrauma: Was muss man wissen und was darf man keinesfalls tun? | Parodontale Spätfolgen nach Trauma und wie man damit umgeht | Wie kann ich Ankylosen vermeiden und ankylosierte Zähne retten? | Zahntransplantation – biologischer und erfolgreicher Ersatz unfallbedingt verlorener Zähne bei Kindern

PROPHYLAXE | MITARBEITERKURS Referenten: Verschiedene Kurs 3027.2 Erster Termin: 08.10.2008 | 14:00 - 20:00 Uhr (insgesamt 6 Veranstaltungstage) Kursgebühr EUR 585,00

Individualprophylaxe unter besonderer Berücksichtigung der IP-Positionen 1-4 Sie wollen Kinder und Jugendliche überzeugen und nicht überreden? Sie finden es gut, dass Kinder und Jugendliche ihre Zahngesundheit aktiv mit gestalten. Nicht nur machen lassen – sondern selbst machen. Motivieren mit Erfolg. Individualprophylaxe verständlich vermittelt und praktisch umgesetzt – das ist es, was Sie wollen. Dann lesen Sie jetzt weiter! In diesem Kurs „Individualprophylaxe unter besonderer Berücksichtigung der IP-Positionen 1–4“ vermitteln wir Ihnen theoretisches Wissen und umfangreiche prak-

tische Fähigkeiten, damit Sie Ihre Patienten zum Thema Zahngesundheit professionell begleiten können. Kursinhalte: Karies und Parodontitis (Ursachen – Folgen – Besonderheiten) | Kenntnisse über Mundhygienehilfsmittel und Zahnputztechniken | Rolle der Fluoride in der Individualprophylaxe | Plaquerevelatoren und Indexerhebung | Professionelle Patientenführung | Tipps zur Ernährung | Abrechnung IP1–IP5 und FU | Praktische Übungen Voraussetzung: Abgeschlossene Ausbildung zur ZFA/ZAH

ALLGEMEINMEDIZIN Dr. Heinz-Werner Feldhaus · Hörstel Kurs 2740.1 Fr 10.10.2008 14:00 - 19:00 Uhr Sa 11.10.2008 09:00 - 17:00 Uhr Kursgebühr: EUR 395,00 24

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14 Punkte

Homöopathie IV Die großen Konstitutionsmittel und ihr Einsatz in der ZMK-Heilkunde Kursinhalte: t,POTUJUVUJPOVOE%JBUIFTF t%JFHSP•FO,POTUJUVUJPOTNJUUFM t%JF.VOEIÚIMF #FHJOOEFT7FSEBVVOHTUSBLUFT t'PMMPXVQEFT7JEFPGBMMFTBVT,VST*** t#FHMFJUUIFSBQJFO - Bei Parodontopathien - Bei Demineralisationsstörungen - Bei Zahnfehlstellungen

- In der Kinderbehandlung - Haltung und Verhalten - Zunge und Simile t'SFJXJMMJHF2VBMJöLBUJPOTàCFSQSàGVOH Dieser Kurs wird vom Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte als offizieller Ausbildungskurs anerkannt.

Die ausführlichen Kursbeschreibungen finden Sie in der Kursbörse auf www.pfaff-berlin.de

"•NBOOTIBVTFS 4US o t  #FSMJO t5FM    t 'BY    t JOGP!QGBòCFSMJOEF t XXXQGBòCFSMJOEF

IMPLANTOLOGIE

5 Punkte

Neue Materialien in der Implantologie: Biokompatibilität - Effizienz - Praxistauglichkeit

Prof. Dr. Dr. Hendrik Terheyden · Kassel

Therapeutischer Fortschritt in der Zahnmedizin geht häufig Hand in Hand mit neu entwickelten Materialien. Fortschritte wie festsitzende kieferorthopädische Apparaturen oder die intraorale Kieferbruchschienung waren Ende des 19. Jh erst möglich, nachdem mundbeständiger Stahl entwickelt worden war. Die zahnärztliche Implantologie ist seit der Einführung des Materials Titan ein Paradebeispiel für einen solchen materialbedingten Fortschritt. Die Entwicklung neuer Materialien in der Implantologie schreitet voran. Hier ist z.

Kurs 6010.0

B. der Bereich der regenerativen Medizin mit neuen Knochenersatzmaterialien und Wachstumsfaktoren, aber auch die Verwendung von Zirkonoxidkeramik zu nennen. Die Praxis hat ein Interesse an neuen Materialien und Technologien, um sich zu positionieren. Aber auch wenn Neuerungen zurückhaltend eingeführt werden, besteht ein Bedarf über diese Technologien informiert zu sein, um das Potenzial einer Neuentwicklung im Hinblick auf Investitionsplanung und Patienteninfomation beurteilen zu können.

Fortbildung

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Fr 10.10.2008 16:00 - 20:00 Uhr Kursgebühr EUR 135,00

PRAXISFÜHRUNG

8 Punkte

Aufbau eines zukunftsicheren Qualitätsmanagementsystems in der ZAP Das aktuelle SGB V schreibt die Einführung praxisinterner 2VBMJUÊUTNBOBHFNFOUNB•OBINFO WPS &OUTQSFDIFOEF Vorgaben sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen verabschiedet werden. Der /BDIXFJT FJOFT CFTUFIFOEFO 2VBMJUÊUTNBOBHFNFOUTZTUFNT 2.4 FSMFJDIUFSUBVDIEJF&SGàMMVOHXFJUFSFSHFTFU[MJcher Auflagen (Medizinproduktgesetz!). Vor allem kann ein QSBYJTPSJFOUJFSUFTVOEFOUTQSFDIFOEVNHFTFU[UFT2.4KFdoch die Führung einer Zahnarztpraxis erheblich erleichtern sowie die Behandlungssicherheit erhöhen. Im Workshop

werden zunächst die Prinzipien und Grundelemente von 2.4WPSHFTUFMMU*N)BVQUUFJMXFSEFOHFNFJOF1SBYJTTUSVLUVSFOEFS5FJMOFINFSIJOTJDIUMJDIJISFS#F[àHF[V2.4BOBlysiert, wobei insbesondere auf Zielsetzungen des Praxisbetriebs, Erstellung eigener Kennzahlen, Mitarbeiterführung, Patientenzufriedenheit, Beziehungen zu Lieferanten wie Dentallabor oder Händlerdepot, Handhabung von Ablaufstörungen und Elemente der Behandlungsorganisation eingegangen wird.

Dr. Michael Sonntag · Bochum Kurs 5036.4 Sa 11.10.2008 09:00 - 17:00 Uhr Kursgebühr EUR 225,00

ZAHNERHALTUNG

8 +1 + 8 + 2 Punkte

Vollkeramische Restaurationen Ästhetik und Funktion vom Veneer bis zur Seitenzahnbrücke

OA PD Dr. Jürgen Manhart · München

Vollkeramische Restaurationen bieten eine unübertroffene Natürlichkeit und Ästhetik bei gleichzeitig exzellenter Gewebeverträglichkeit. Hochwertige und klinisch langfristig erfolgreiche Keramikrestaurationen erfordern ein werkstoffgerechtes Denken, Präparieren und Befestigen. Neben der Darstellung der theoretischen Grundlagen und den praktischen Live-Demonstrationen durch den Referenten werden die Teilnehmer während des 2. Kurstages hauptsächlich praktisch arbeiten und am Phantommodell

Kurs 4025.1

ausführliche Präparationsübungen zu vollkeramischen Veneers (versch. Typen), Teilkronen und Vollkronen durchführen. Im Kurs anzufertigende Veneer- und Kronenprovisorien werden zur Übung wie definitive Restaurationen adhäsiv eingegliedert. Verschiedene Möglichkeiten der Herstellung von Veneerprovisorien werden geübt. Des weiteren erfolgt eine Live-Demonstration zur Präparation und Befestigung eines adhäsiven Wurzelstiftes (faserverstärktes Komposit) an einem stark zerstörten Zahn.

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PARODONTOLOGIE

6+8+1 Punkte

Entscheidungsfindung in der Parodontologie

Dr. Wolfgang Westermann · Emsdetten

Parodontale Defekte sind heute auf unterschiedliche Weise therapierbar. Die Art der Therapie hängt ab von der Anatomie des jeweiligen Defektes (horizontaler/vertikaler Knochenabbau; supra-/infra-alvoläre Tasche), seiner Lage (ästhetisch relevant?), der Wertigkeit des Zahnes, der Mitarbeit des Patienten und der Zielvorgabe. Unterschiedliche Verfahren führen zu teilweise gleichen, aber auch zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen bezüglich der Hart- und Weichgewebe. In etlichen Fällen ist nur mit einer kombi-

Kurs 0403.0

nierten parodontal-restaurativen Therapie ein befriedigendes Ergebnis zu erreichen. Dieser Kurs stellt die unterschiedlichen Verfahren dar, erläutert Step-by-Step das klinische Vorgehen und gibt klare und für jeden Teilnehmer nachvollziehbare Entscheidungsparameter, wann welches Verfahren indiziert ist, was wir dem Patienten als Ergebnis vorher sagen und dann auch einhalten können.

Die ausführlichen Kursbeschreibungen finden Sie in der Kursbörse auf www.pfaff-berlin.de

Fr 17.10.2008 14:00 - 19:00 Uhr Sa 18.10.2008 09:00 - 17:00 Uhr Kursgebühr EUR 395,00 MBZ Heft 09 2008

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Fortbildung 26

Fortbildungs-

Veranstaltungen Datum:

20. September 2008, 10.00 – 13.00 Uhr

Was:

Vortrag im Rahmen der DAZ- Jahreshauptversammlung Prof. Dr. Giovanni Maio, Freiburg Medizin und Schönheitswahn – Ethische Grenzen einer marktorientierten Zahnheilkunde

Wer:

Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)

Wo:

Hotel Albrechtshof, Albrechtstr. 8, 10117 Berlin

Bewertung:

Die Veranstaltung wird mit 3 Fortbildungspunkten bewertet.

Auskünfte: Tel.: Fax: E-Mail:

DAZ, Frau Irmgard Berger-Orsag 02 21/97 30 05-45 02 21/7 39 12 39 [email protected]

Datum:

01. Oktober 2008, 14.30 – 20.00 Uhr

Was:

Fortbildungsveranstaltung



Parodontitis und vaskuläres Risiko



Dr. med. Christoph Sucker,



LaboMed Gerinnungszentrum Berlin



Gezielte und kalkulierte Antibiotikatherapie



Prof. Dr. med. Wolfgang Presber,



Charité-Universitätsmedizin Berlin



Neue Aspekte in der systemischen Parodontal-



therapie – Molekularbiologische und genetische



Tests – Dr. med. dent. Ralf Rößler,



Steinbeis Hochschule Berlin



Durch umfassende Risikoanalyse zu einem



optimalen Ergebnis in der Implantologie



Dr. med. dent. Karl-Ludwig Ackermann,



Zahnarzt Filderstadt

Wer:

Institut für Medizinische Diagnostik

Wo:

Hotel Park Inn



Anmeldung:

Frau Boettcher

Tel.:

0 30/485 262 85

Fax:

0 30/485 262 75

E-Mail:

[email protected]

Dienstagabend-

Fortbildung der Zahnärztekammer Berlin

Die Zahnärztekammer bietet Kolleginnen und Kollegen aus Berlin kostenlos Vorträge zu aktuellen Themen der Zahnheilkunde an.

Termin: Thema: Referent:

09. September 2008 Strahlenschutz in der Zahnarztpraxis – Sinn oder Unsinn Dr. rer. nat. Ingo Lehmann, TÜV-Nord

Termin: Thema: Referent:

07. Oktober 2008 Digitale Kieferorthopädie ZA Ralf Müller-Hartwich

Termin: Thema: Referent:

04. November 2008 Erfolgsfaktoren in der Implantologie – Wollen – Können – Tun Prof. Günter Dhom, Präsident der DGI

Zeit:

20.00 c.t. bis ca. 21.45 Uhr

Veranstaltungsort:

Charité – Campus Benjamin Franklin Hörsaal 1 Aßmannshauser Str. 4-6 14197 Berlin (Schmargendorf)

Alexanderplatz 7, 10178 Berlin

Fahrverbindungen: U-Bahn: U3 S-Bahn: S41/42 45/46/47 Bus: 101 249 186

Hanauer Straße Heidelberger Platz Rüdesheimer Platz

Gebühr:

kostenfrei

Moderation:

Dr. Helmut Kesler

Bewertung:

Die Veranstaltung wird mit 6 Fortbildungspunkten

Die Veranstaltungen werden mit 2 Fortbildungspunkten bewertet.



bewertet.

MBZ Heft 09 2008

Heidelberger Platz oder Rüdesheimer Platz Heidelberger Platz

Eine klare juristische Grenzziehung zwischen dem, was

Fortbildung

Allgemeine Grundsätze zur Delegation zahnärztlicher Leistungen allein dem zahnärztlichen Handeln vorbehalten ist, und dem, was an Assistenzpersonal delegiert werden kann, gibt es nicht. Dennoch existieren Normierungen – hier insbes. das Zahnheilkundegesetz (ZHG) – welche für Zahnärzte in einem gewissen Rahmen Rechtssicherheit bei der Delegation von Teilleistungen bieten.

Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung Für die Ausübung der Zahnheilkunde ist nach dem ZHG die Approbation als Zahnarzt notwendig. Aus Gründen der Patientensicherheit und des Verbraucherschutzes ist die Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten originäre Aufgabe des Zahnarztes. Leistungen, die unter Arztvorbehalt stehen, können deshalb nicht von Berufsfremden ausgeführt werden. Der Zahnarzt ist zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet und persönlich gegenüber dem Patienten für die gesamte Behandlung verantwortlich. Dieser Grundsatz gilt für die Behandlung von gesetzlich wie von privat versicherten Patienten. Die Verpflichtung ergibt sich zudem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

lung können nach § 4 GOZ Gebühren nur für Leistungen berechnet werden, die der Zahnarzt persönlich erbracht hat.

Delegationsgrundsätze Die persönlichen Leistungen des Zahnarztes umfassen einen Kernbereich höchstpersönlich zu erbringender Leistungen (s. Abb. 1) sowie bestimmte unterstützende Teilleistungen, zumeist aus dem Prophylaxebereich, die nach dem ZHG, §1, Abs. 5, 6 an qualifizierte nicht-zahnärztliche Mitarbeiterinnen delegiert werden dürfen. Hierbei sind die in der Abb. 2 aufgeführten Grundsätze zu beachten.

Abb. 2: Allgemeine Grundsätze bei der Delegation von zahnärztlichen Leistungen Abb. 1: Nicht delegationsfähige, d.h. vom Zahnarzt höchstpersönlich zu erbringende Leistungen

Danach kommt zwischen Zahnarzt und Patient ein Dienstvertrag nach §§ 611 ff. zustande, der den Zahnarzt verpflichtet, seine Leistungen persönlich zu erbringen. Die persönliche Leistungserbringung ist für den Vertragszahnarzt darüber hinaus in § 15 SGB V, § 32 Zulassungsverordnung und § 4 Bundesmantelvertrag vorgeschrieben. Bei der Privatbehand-

Notwendige Qualifikationen zur Übernahme delegationsfähiger Leistungen Förmliche Qualifikation bedeutet die Qualifikation durch erfolgreiches Absolvieren einer einschlägigen Aus- oder Fortbildungsprüfung. Sie wird insbesondere durch die erfolgreich abgeschlossene berufliche Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zur ZFA (bzw. ZAH) sowie durch die

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Fortbildung

Aufstiegsfortbildungen zur fortgebildeten ZFA, ZMV, ZMP, ZMF und DH erworben. Objektive Qualifikation meint die tatsächlich erworbene Qualifikation der Mitarbeiterin für die Übernahme bestimmter delegationsfähiger Tätigkeiten. Sie wird vornehmlich durch das erfolgreiche Absolvieren einer einschlägigen Qualifikation erworben. An Auszubildende zur ZFA dürfen keine zahnärztlichen Leistungen delegiert werden! Die subjektive Qualifikation umfasst die persönlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Mitarbeiterin zur Übernahme der konkreten Delegationsleistung. Es ist also zu fragen, ob die Mitarbeiterin tatsächlich in der Lage ist, die Leistung, zu der sie aufgrund ihrer objektiven Qualifikation grundsätzlich befähigt ist, auch konkret zu erbringen. Die konkret delegierbaren Leistungen sind vom Zahnarzt anhand der objektiven und der subjektiven Qualifikation im jeweiligen Einzelfall festzustellen. Hierzu kann er als wesentliche Hilfe auf den „Bundeskonsens zur Delegation zahnärztlicher Leistungen“ der Bundeszahnärztekammer zurückgreifen.

des Zahnarztes. Damit ist eine Ausführung delegierter Leistungen nur im Anstellungsverhältnis möglich. Kommt es zu einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit einer vermeintlich „selbständig auf Honorarbasis“ für eine Zahnarztpraxis arbeitenden, fortgebildeten Prophylaxeassistentin, wird rückwirkend ein Arbeitsverhältnis festgestellt. Darauf, dass Zahnarzt und Prophylaxeassistentin eine selbständige Tätigkeit vereinbaren wollten, kommt es dabei nicht an. Das bedeutet, dass den Zahnarzt nachträglich alle Pflichten eines Arbeitgebers treffen. Dies hat insbesondere zur Folge, dass er Sozialabgaben nachzuzahlen hat. Bundeszahnärztekammer Dr. Sebastian Ziller MPH Abt.leiter Prävention und Gesundheitsförderung Chausseestrasse 13 D-10115 Berlin Tel. +49(0)30 - 4000 5 125 [email protected]

Strafrechtlich Wer die Zahnheilkunde ohne eine Approbation ausübt, wird nach § 18 ZHG mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. Wenn eine nichtapprobierte Mitarbeiterin die Zahnheilkunde ausübt, macht sie sich strafbar. Wenn der Zahnarzt dies weiß, macht er sich ebenfalls strafbar. Ist eine Leistung, auch wenn sie delegierbar ist, nicht entsprechend der oben aufgeführten allgemeinen Grundsätze der Delegation zahnärztlicher Leistungen erbracht, handelt es sich um eine Ausübung der Zahnheilkunde ohne Approbation. Zu beachten ist: – – –

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ZFA, ZMP, ZMF, DH sind keine (approbierten) Heilberufe. ZMP, ZMF, DH sind keine Berufsbilder, sondern Qualifi- kationen, „Dental- oder Zahnkosmetikerin“ oder ähnliche Bezeich- nungen sind keine Ausbildungsberufe, keine Heilberufe und keine anerkannten Aufstiegsfortbildungen.

Haftungsrechtlich Werden die allgemeinen Grundsätze nicht beachtet, hat dies auch haftungsrechtliche Konsequenzen für die vermeintlich „selbstständig“ arbeitende nicht-zahnärztliche Mitarbeiterin. Erbringt sie zahnärztliche Leistungen, wie zum Beispiel professionelle Zahnreinigung (PZR), Fluoridierung, Politur und Bleaching in räumlicher Unabhängigkeit vom Zahnarzt ohne zahnärztliche Weisung, liegt die haftungsrechtliche Verantwortung bei ihr. Arbeitsrechtlich Eine Delegation bedingt das Weisungsrecht und die Aufsicht

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Folgen bei Nichtbeachtung der Delegationsgrundsätze

Wenn Tabakentwöhnung für die tägliche Zahnmedizin als wichtig propagiert wird, tauchen automatisch einige Fragen auf. Ist dies zu therapieren? Wenn ja, wie bitte therapiert man? Wieso lernt man so etwas nicht im Studium? Fragen über Fragen, die ein Engagement nicht unbedingt fördern. Ganz Deutschland spricht über Rauchverbote, Nichtraucherzonen, Passivrauch, erhöhte Sterbequoten, Lungenkrebs, Frühgeburten, Raucherbeine und Parodontitis. Doch in Bezug auf das Bewusstsein im Hinblick auf gesundheitliche Schäden und ernst zu nehmende Stoppversuche von Rauchern liegt man im europäischen Vergleich weit auf den hinteren Rängen. Tabak ist die einzige frei verkäufliche Ware, bei der in Kauf genommen wird, dass sie Menschen schadet und mit Sicherheit töten kann. Es ist das Konsummittel mit den stärksten Gesundheitsschäden, die je bei einem für den Menschen bestimmten Produkt gesehen wurden. Das Auftreten und das Fortschreiten von durch Tabakrauch ausgelösten Krankheiten ist schleichend und die Zerstörungen anfänglich meist schmerzfrei. Nicht weiter verwunderlich dürfte sein, dass Tabakrauch negative Auswirkungen auf die Mundgesundheit hat. Der Zusammenhang mit tödlichen Krebserkrankungen im Mund- und Kieferbereich ist seit Jahrzehnten bekannt. Wesentlich höhere Prävalenzen haben parodontal entzündliche Erkrankungen (siehe auch die neueste Deutsche Mundgesundheitsstudie, DMS IV). Es besteht kein Zweifel, dass das Rauchen als der wichtigste vermeidbare Risikofaktor für die Etablierung oder Progression einer Parodontitis und für einen Therapieerfolg angesehen werden muss. Weil Nichtrauchen zu erheblich besseren Langzeitergebnissen bei parodontalen Therapien führt, ist es unumgänglich, sich auch um die Beseitigung dieses parodontalen Risikofaktors zu bemühen. Es erscheint nicht nur sinnvoll, sondern unterstreicht ein valides Praxiskonzept. Die Authentizität des Behandlers wird verstärkt und vermittelt ehrliche und redliche Absichten – auch bei Nichtrauchern. Es sind verschiedene Ansätze vorhanden, um individuell den Rauchstopp zu erleichtern. Ein auf den jeweiligen Patientenstamm angepasstes Vorgehen ist vorteilhaft, denn Menschen sind unterschiedlich. Einige haben Stoppversuche hinter sich und kommen mit der Absicht in die Praxis, Unterstützung beim Entzug zu erhalten. Manche erfahren erstmalig von der Bedeutung für die Mundgesundheit. Andere halten resignierend einen Rauchstopp für nicht praktikabel. Weitere suchen nach einer persönlichen, individuellen Entwöhnung und anderen hilft die Gruppe aus gleichgesinnten Rauchstoppwilligen. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass eine Entwöhnung erfolgreich sein kann und die Erfolgsraten mit zusätzlichen Nicotinpräparaten höher sind. Sensationsentwöhnungen oder andere Wundermittel schmücken die Anzeigenseiten der TagesLeukoplakische Veränderung bei einem langjährigen Raucher

Weit fortgeschrittene chronische Parodontitis einer Raucherin

FORTBILDUNG

Tabakentwöhnung in der Parodontologie – wieso das denn?

presse. Die Mehrzahl dieser Methoden ist nicht ernsthaft medizinisch untersucht und Erfolge dürften mit Sicherheit eher an Zufall grenzen. Generell entscheidet die mental-positive Grundeinstellung von Patienten für einen Rauchstopp ebenso wie das Wissen um Zusammenhänge von Rauchen und Zahnerhalt über die Erfolgsraten. Dem niedergelassenen Zahnarzt sollte bewusst sein, dass Patienten mit dem Wunsch nach Mundgesundheit seine Praxis betreten und erwarten, dass man ihr Anliegen unterstützt. Viele haben das Verlangen, endlich rauchfrei zu werden. Die erdrückende Evidenz der Schäden des Tabakrauchs auf die Mundhöhle drängt den Zahnmediziner dazu, sich auf diesem Feld nach den Wünschen der Patienten zu richten und hier seriöse Methoden anzubieten. Tabakentwöhnung ist ein Plus für Behandlungserfolg, für eine sichere Compliance und ein neuzeitlich ausgerichtetes Therapiespektrum - besonders auf dem Gebiet der Parodontologie.

Dr. Gregor Gutsche • seit April 2005 Praxisinhaber einer parodontologisch ausgerichteten Fachpraxis • Ernennung zum Spezialisten für Parodontologie (DGP 2004) • Zahnärztliche Tätigkeit: Angestellter Zahnarzt 2003, Ausbildungsassistent Oralchirurgie, Tätigkeit als Parodontologe in einer Grosspraxis • Postgraduate Programm: Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, FZZ Parodontologie und Oralchirurgie 2000–2003 • Nachwuchsförderpreis der Neuen Arbeitsgruppe Parodontologie 1998 • Truppenzahnarzt in Erding 1995–1999 • Promotion: Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz 1997 • Zahlreiche wissenschaftliche Publikationen auf dem Gebiet der konservierenden Zahnheilkunde und Parodontologie.

Raucherentwöhnung in der Zahnarztpraxis 6032.0

18.10.2008 09:00 – 15:00 Uhr 7 Fortbildungspunkte

Weitere Infos für Fortbildung: www.pfaff-berlin.de

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Fortbildung

Buch-

Tipp Liebold/Raff/Wissing DER Kommentar BEMA + GOZ – Sonderedition Festzuschüsse

D ie neu erschiene „Sonderedition Festzuschüsse“ ist eine Auskoppelung aus dem bekannten und bewährten Gesamtkommentar von Liebhold/Raff/Wissing zu BEMA und GOZ. Sie erläutert und kommentiert umfassend, systematisch und leicht verständlich die Behandlung und Abrechnung von Zahnersatz nach dem System der Festzuschüsse. Das Werk bietet eine umfangreiche Kommentierung zu allen acht Befundklassen mit 55 Einzelbefunden, ergänzt um insgesamt 275 Beispielen aus der Praxis. Alle Beispiele sind grafisch am Heil- und Kostenplan orientiert. Sie beinhalten eine konkrete Beschreibung des Behandlungsfalles, eine Beschreibung von Besonderheiten, den Befund und Behandlungsplan, die Befunde und Festzuschüsse sowie die Kostenplanung nach BEMA-Z und/oder GOZ. Die konsequente Farbkopierung der Inhalte erleichtert die Orientierung im Werk und hilft, eine Verwechslung der einzelnen Behandlungsarten zu vermeiden. Ergänzt werden die Darstellungen durch die rechtlichen Grundlagen des Festzuschuss-Systems wie z. B. die relevanten Auszüge aus dem SGB V, Richtlinien und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses oder Hinweise zur Rechnungslegung teilweise mit umfangreichen Kommentaren. Eine herausnehmbare Schnellübersicht erleichtert den Überblick über alle Befundklassen. Wer sich bislang nicht zur Anschaffung des Gesamtkommentars durchringen konnte, die Abrechnung von Zahnersatz nach dem Festzuschuss-System aber im Griff haben will, findet in dieser Sonderedition das ideale Hilfsmittel. Loseblattwerk Ordner ISBN 3-537-54999-0 € 89,Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH Einsteinstr. 10, 53757 Sankt Augustin Fax: (02241) 31 64 36 Homepage: www.asgard.de





KZV-Leihbücherei: Tel. 89 00 4-1 12 (Frau Klingebeil) und Tel. 89 00 4-1 19 (Frau Leue)

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BEMA

KFO-Abrechnungshinweise KFO-Hinweis 4/2008 Wann rechnet man ein Leerquartal ab und kennzeichnet es mit einem X in dem Feld Leerquartal? Mit den Gebühren nach Nr. 119 und 120 ist eine Behandlungszeit bis zu 16 Behandlungsvierteljahren abgegolten. Der Behandler erhält vierteljährlich Abschlagszahlungen; insgesamt können jedoch nicht mehr als 12 Abschlagszahlungen abgerechnet werden. Nach den 12 Abschlagszahlungen folgen dann bis zu 4 Leerquartale, in denen zwar erbrachte Leistungen abgerechnet werden können, jedoch keine nach den Positionen 119/120. Nur in diesem Abrechnungszeitraum 13. - 16. Behandlungsquartal ist die Kennzeichnung Leerquartal mit einem X korrekt. Bei Abrechnungen über das 16. Behandlungsquartal hinaus ist keine Kennzeichnung zu setzen.

Welches Datum wird bei „Behandlungsplan vom“ / „Verlängerung vom“ eingesetzt? In dem Feld „Behandlungsplan vom“/ „ Verlängerung vom“ ist immer das Ausstellungsdatum des Kieferorthopädischen Behandlungsplanes/ bzw. des Verlängerungsantrages einzusetzen und nicht das Bewilligungsdatum.

Beginn der kieferorthopädischen Behandlung

Lohnabrechnung und Buchhaltung* – Zuverlässig & Günstig

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Mit einer kieferorthopädischen Behandlung darf erst begonnen werden wenn die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Bei der Abrechnung der ersten Abschlagszahlung nach den Positionen 119/120 ist in dem Feld „Behandlungsbeginn“ der Tag einzutragen an dem die therapeutische Phase beginnt. Das ist in der Regel die erste Maßnahme zur Herstellung eines Behandlungsgerätes oder das Extrahieren, Separieren und Einschleifen von Zähnen im engen Zusammenhang mit der Eingliederung des Behandlungsgerätes.

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GOZ

GOZ –Treffen

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ohne allzu großen Zeitdruck das neue Gesetz zu studieren und in der Kollegenschaft zu verbreiten. Entsprechende Kommentare, die dann natürlich erst noch auf den letzten Stand gebracht werden müssen, liegen bereits bei diversen Anbietern in der Warteschleife. Dass eine kleine Kammer wie Berlin mit überschaubarer Besetzung im GOZ-Referat sich bei der Wissensvermittlung der Hilfe großer Landeszahnärztekammern bedienen wird, ist verständlich.

nfang Juni fand wieder ein GOZ-Referententreffen der Kammern Mitte statt, diesmal in Erfurt: Thema war natürlich der Dauerbrenner neue GOZ. Es wurden zwei Arbeitspapiere mit Kritikpunkten im Paragraphenteil und bei den einzelnen Leistungsbeschreibungen erstellt; inwieweit diese wiederholt vorgetragenen Verbesserungswünsche überhaupt noch -jetzt auf der Zielgeradendie Möglichkeit haben, vom BMG gelesen, verstanden und beachtet zu werden, ist fraglich.

Also: weiter abwarten! In Anbetracht der nach wie vor unklaren zeitlichen Festlegung hat der Gedanke, eine Über-

gangsregelung für einige Wochen zuzulassen, einen gewissen Charme. Das würde uns helfen,

Lore Gewehr

Präprothetische Aufbauten analog berechnen

D

as Amtsgericht Frankfurt (Az. 29 C 2147/03-21 vom 11.07.2007) hat in einem Rechtsstreit die analoge Berechnung von dentinadhäsiven Aufbau-Rekonstruktionen bestätigt. Die Entscheidung basierte auf einem gebührenrechtlichen Sachverständigen-Gutachten des GOZ-Vorstandsreferenten der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. Diese gebührenrechtliche Frage war bislang offen und wurde nun erstmals gerichtlich ausgeurteilt. Damit wird die Auffassung der Kammer, dass diese Leistung mit der GOZ 218 unterbewertet wäre, jetzt auch von der Rechtsprechung gestützt. Die Analogberechnung von definitiven Schmelz-Dentinadhäsiven Rekonstruktionen hatte sich bereits in der Rechtsprechung der vergangenen Jahre bestätigt und ist inzwischen zur gängigen Praxis in der Liquidation bei Pri-

vatpatienten und im Rahmen der MehrkostenBerechnung bei Kassenpatienten geworden. Bei der Frage der dentinadhäsiven AUFBAURekonstruktionen gab es bislang keine gerichtlichen Entscheidungen. Damit stand die Auffassung der Kammern den Auffassungen vieler Kostenerstatter gegenüber.

Die Sachlage ist aus zahnärztlicher Sicht klar: Umfangreiche Substanzdefekte an einem Zahnstumpf werden aus wissenschaftlicher Sicht am sichersten mittels SDA-Aufbau versorgt. Sie bilden – im Gegensatz zu herkömmlichen Zementaufbauten – einen chemisch-physikalischen Verbund, der in Haftkraft und Substanzstabilität den früheren Versorgungsformen deutlich überlegen ist. Damit ist das Spektrum der präprothetischen Aufbau-Rekonstruktionen er-

weitert, und auch stark substanz- geschwächte Zähne können ohne endodontische Stiftaufbauten in Vorbereitung zur Überkronung erhalten werden. Im Rechtsstreit einer Privatversicherten gegen eine private Krankenversicherung vor dem Amtsgericht Frankfurt hatte das Gericht den Unterzeichner um ein gebührenrechtliches Gutachten zur Entscheidung der Frage gebeten, ob es sich bei dentinadhäsiven Aufbau-Rekonstruktionen um eine neue Leistung im Sinne von § 6 Absatz 2 GOZ handele, so dass die AnalogBerechnung gemäß GOZ Nr. 214 gerechtfertigt sei. Das Gutachten stützte sich neben gebührenrechtlicher Betrachtung in seinen wissenschaftlichen Teil auf zwei Gutachten der Professoren Hickel und Attin, die im Falle der Analog-Berechnung von definitiven SDA-Rekonstruktionen schon vor Obergerichten zu positiven Entscheidungen geführt hatten.

Neues Urteil zur Berechnung des Aufwands für „Beant­wortung von Versicherungsanfragen“

Nach dem AG Saarbrücken (Az.: 36 C 802/94) hat nun auch ein Gericht in Schleswig-Holstein (AG Flensburg vom 18.04.2007, Az.: 62 C 238/06) die Berechnung eines Ersatzes für Aufwendungen nach § 670 BGB für den Verwaltungsaufwand bei Beantwortung von Versicherungsfragen bestätigt! In dem Verfahren konnte der Zahnarzt darlegen, dass er einen EUR-Betrag für seinen Auf-

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wand bzgl. der Erläuterung von Abrechnungspositionen unterhalb seines durchschnittlichen Stundensatzes angesetzt hatte. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei den schriftlichen Erläuterungen des Zahnarztes zu Gebührenpositionen weder um eine berufliche zahnärztliche Leistung, noch um eine medizinische ärztliche Versorgungsleistung handelt und die GOÄ keine analoge Anwendung findet. Das Gericht bestätigte weiterhin, dass zum

Aufwendungsersatz nicht die GOÄ 75 heranzuziehen ist, sondern der § 670 BGB. Ferner stellte das Gericht fest, dass es sich bei der Antwort des Zahnarztes nicht um eine standardisierte Beantwortung durch Formulartexte handelte. (Nachdruck mit frdl. Genehmigung aus DFZ 5/08 & Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein 4/08)

Dr. K. Ulrich Rubehn – ZÄK Schleswig-Holstein

Mit dieser Auffassung scheiterte die Patientin indes sowohl in der Klagewie auch in der Berufungsinstanz. Das OLG beschied, es sei dem Zahnarzt nicht vorzuwerfen, wenn es bei einer implantatgetragenen Zahnersatzkonstruktion zu geringsten galvanischen Strömungen im Munde komme. Es sei auch kein Behandlungsfehler, wenn der Zahnarzt ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Unverträglichkeit beim Patienten von der Durchführung von Allergietest vor Einbringung des Zahnersatzes absehe (AZ: 5 U 147/05).

Die Patientin hatte dem behandelnden Zahnarzt vor der Zahnsanierung einen Allergiepass übergeben, mit dem er über eine Allergie gegen Palladiumchlorid informiert wurde. Der verwendete Zahnersatz wies einen Palladiumanteil von 36,4 % in der Edelmetalllegierung auf. Diese Ignoranz sah das Gericht als groben Behandlungsfehler des Zahnarztes an. Jedoch reduzierte es deutlich das von der Patientin verlangte Schmerzensgeld. Einen geforderten Geldausgleich i. H. v. 45.000,00 € führte es zurück auf einen Schmerzensgeldanspruch von nur 1.000,00 €. Die von der Patientin geklagten Beschwerden führte das Gericht nicht kausal auf den groben Behandlungsfehler zurück, obwohl dieser regelmäßig zur Umkehr der Beweislast führt dergestalt, dass der Zahnarzt hätte nachweisen müssen, dass die Gesundheitsbeeinträchtigungen der Patientin keine allergische Reaktion auf seinen Zahnersatz ist. Ein Sachverständiger hatte jedoch festgestellt, dass die Ursächlichkeit zum Behandlungsfehler für fast alle von der Klägerin angeführten Leiden, bspw. Vorwölbung der Bandscheibe, Gallenblasensteine, Handgelenksversteifung, etc., gänzlich unwahrscheinlich sei. Bestehen blieb nur eine vorübergehende allergische Reaktion im Mundraum selbst (AZ: 5 U 31/05).

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Die eine Patientin hatte sich Implantate einbringen lassen. Der Zahnarzt setzte hierauf seine Zahnersatzkonstruktion. Mit dem Zahnersatz war die Patientin sehr unzufrieden; neben anderen Mängeln warf sie dem Zahnarzt vor, er habe Materialien verwendet, die sich mit den Metallen der Implantate nicht vertrügen. Aufgrund der Unverträglichkeit sei es bei ihr zu Magen- und Darmbeschwerden sowie weiteren allergischen Reaktionen gekommen. Nach ihrer Meinung hätte der Zahnarzt vor der Eingliederung des Zahnersatzes Materialtests durchführen müssen.

Anders sieht es aus, wenn es Hinweise auf eine Allergieproblematik des Patienten gibt. Hier nahm das Gericht einen groben Behandlungsfehler des Zahnarztes an.

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it zwei gegenläufigen Urteilen hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg zwei Fälle von allergischen Reaktionen von Patienten auf eingegliederten Zahnersatz entschieden. Die Patienten lasteten dem Zahnarzt allergischen Reaktionen an und forderten Schmerzensgeld. Das Gericht setzte aber auch hier für mögliche Patientenansprüche einen zahnärztlichen Behandlungsfehler voraus, der einmal gegeben war, im anderen Falle nicht.

rEcht

Zahnärzte können auch für allergische Reaktionen bei Zahnersatz haften

Rechtsanwältin Moina Beyer-Jupe Berlin

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Portrait der Aufstiegsfortbildung am Philipp-Pfaff-Institut



Im April 2006 be-

gann der erste Kurs im Rahmen der Aufstiegsfortbildung zum/r Dentalhygieniker/ in (DH) am Philipp-Pfaff-Institut in Berlin. Bereits zwei Kurse wurden seitdem erfolgreich beendet und 30 DH unterstützen nun hoch motiviert die zahnärztlichen Praxen in der Behandlung von parodontal erkrankten Patienten. Im April 2008 begann der dritte Kurs. 15 Kursteilnehmerinnen aus dem gesamten Bundesgebiet haben sich entschieden, die Herausforderung einer nebenberuflichen Aufstiegsfortbildung anzunehmen. Nach einer profunden Vermittlung theoretischer Kenntnisse beginnt bereits nun die intensive klinische Kursphase, in der die Patientenbehandlungen unter zahnärztlicher Aufsicht und Anleitung von berufserfahrenen DH durchgeführt werden. Was bedeutet es eigentlich, sich trotz der beruflichen Tätigkeit und der familiären Verantwortung der Herausforderung einer umfangreichen nebenberuflichen Fortbildung zu stellen? Teilnehmer/innen antworten auf diese Frage unterschiedlich: „Sich wieder einmal selbst zu fordern“ – „Neues kennen zu lernen und alte Gewohnheiten in Frage zu stellen“ – „Sich in seinem Tun bestätigt zu fühlen und gemeinsam mit den anderen Teilnehmern anfangs unüberwindbar scheinende Hürden zu meistern“. Aus allen Reaktionen spricht eine enorm hohe Motivation, große Leistungsbereitschaft und der Wille, als zukünftige DH eine wesentliche Rolle in der Praxis und bei der Behandlung der Patienten zu übernehmen. Aus diesem hohen Anspruch an sich selbst folgt ein ebenso hoher Anspruch an die angebotene Fortbildung, die Fortbildungseinrichtung und die zahlreichen Referenten. Auch hier muss die Leistungsbereitschaft außerordentlich sein. Es gilt, das Kursangebot auf hohem Niveau zu gestalten. Das DH Seminar ist kein Repetitorium des in der Fortbildung zur ZMF oder ZMP bereits erworbenen Wissens. Vielmehr wird darauf aufbauend ein tiefer­gehendes Verständnis der fachübergreifenden Zusammenhänge zwischen Zahn- und Humanmedizin vermittelt.

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Die praktischen Kursanteile haben eine besonders starke Gewichtung, damit unter intensiver fachlicher Betreuung und unter praxisnahen Bedingungen Sicherheit und Kompetenz in der Behandlung geschaffen werden. Die gesammelten Erfahrungen können sofort – im Rahmen des kollegialen Austausches – vertieft werden. Für diese Aufgaben bedarf es Wegbegleiter, die sowohl über das fachliche Wissen als auch die didaktischen Fähigkeiten verfügen, die Inhalte verständlich und prägnant zu vermitteln. Die Kooperation mit der Universitätsmedizin der Charité ist für die Qualität der Fortbildung sehr förderlich. Dies gilt besonders für die wissenschaftliche Ausrichtung der Fortbildung und die klinische Behandlungsphase.

Klinische Behandlungsphase im Rahmen des DH-Seminars

Die Unterstützung durch Referenten aus unterschiedlichen Fakultäten der Universität garantiert dem Kurs einen hohen Grad an aktuellem und breit gefächertem Wissen. Die intensive Kursbetreuung gewährleistet, dass die Kursziele bestmöglich erreicht werden. Die Aufstiegsfortbildung am Philipp-PfaffInstitut als nebenberufliches Konzept hat sich bereits bewährt – auch vor dem Hintergrund, dass das neu erlernte Wissen bereits am folgenden Wochenbeginn dem gesamtem zahnärztlichen Team zur Verfügung steht, wenn die ZMP oder ZMF ihrer regulären Praxistätigkeit nachgeht. Fragen, die während der Praxistätigkeit auftauchen, können am Ende der Woche wieder im DH-Seminar mit den Dozenten und anderen Kursteilnehmern besprochen werden. Wie es sich in den vergangenen Jah-

ren gezeigt hat, entstehen Netzwerke, die es auch der zahnärztlichen Praxis ermöglichen, kompetente Ansprechpartner bei spezifischen Fragestellungen zu finden. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum „lebenslangen Lernen“ getan mit dem Ziel, über hochqualifiziertes und motiviertes Fachpersonal eine optimale Behandlungsqualität, Patientenzufriedenheit und damit eine langfristige Patienten-Praxis-Bindung zu erreichen. Interessieren Sie sich für eine Aufstiegsfortbildung zum/r Dentalhygieniker/in können Sie jederzeit Kontakt zum PhilippPfaff-Institut aufnehmen. Telefonisch erreichen Sie Frau ZÄ Kronfeld – organisatorische Leiterin des DH Seminars – unter 030 414 725–18 oder per Email über [email protected]. Bewerbungsschluss für das DH Seminar 2009/2010 ist der 30.10.2008. Am 10.10.2008 findet um 19:30 Uhr ein kostenfreier Informationsabend am Philipp-Pfaff-Institut statt, an dem nicht nur einige Dozenten anwesend sind, sondern sich auch die Teilnehmer des aktuellen Kurses freuen, Ihre Fragen zu beantworten. Und noch ein Hinweis: Die Aufstiegsfortbildung ist förderungsfähig. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten auf www.meister-bafoeg.info ZÄ Ilona Kronfeld (Organisatorische Leiterin DH-Seminar) & Dr. Thilo SchmidtRogge (Geschäftsführer am Philipp-PfaffInstitut)

Einladung

an alle niederlassungswilligen Zahnärzte und Assistenten zur Fortsetzung unserer Vortragsreihe Thema:

Niederlassungsstrategie

Termin:

17.09.2008, 19:30 Uhr

Ort:

10179 Berlin Märkisches Ufer 28

Veranstalter: LÖWER & PARTNER Wirtschafts- und Unter­- nehmensberatung GmbH

Die Teilnahme ist kostenfrei. Verbindliche Anmeldung erbeten unter: Tel.: (0 30) 27 87 59 75 Fax: (0 30) 27 87 59 77 Mail: [email protected] www.loewer-und-partner.com

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as Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) zum 01.01.2007 hat tatsächlich viele Veränderungen nach sich gezogen. Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) zum 01.04.2007, das die Zulassungssperren bei den Zahnärzten aufgehoben hat, wurde ein Umdenken in Gang gesetzt, das wohl niemand so erwartet hat. Die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit scheint nicht mehr



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enn wir von der Anzahl der Vertragszahnärzte und Ermächtigten mit 3.063 (Stand 01.07.2006) ausgehen und die Anzahl derselben Gruppe (Stand 01.07.2008) mit 2.984 dagegensetzen, ergibt die Differenz von 79 eine Abnahme der Zugelassenen von ca. 2,6 %. Nehmen wir die angestellten Zahnärzte derselben Behandlergruppe, beträgt die Differenz 166 vom 01.07.2006 (15,5) zum 01.07.2008 (188,5), das ist mehr als das Zehnfache! Bei den Kieferorthopäden sind die Zahlen nahezu konstant, die Zahl der angestellten Zahnärzte hat sich in dem betreffenden Zweijahreszeitraum aber doch fast verfünffacht. Bei den Praxiskonstellationen sieht es folgendermaßen aus: Die Praxisgemeinschaften haben sich in ihrer Anzahl unwesentlich verändert. Die Zahlen für die ehemaligen Gemeinschaftspraxen, ab 01.01.2007 „Berufsausübungsgemeinschaften“, lassen auf den ersten Blick auch keine einschneidenden Rückschlüsse zu. Allerdings erfreuen sich die „überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften innerhalb Berlins“ immer größerer Beliebtheit. Mit Stand vom 01.07.2008 verzeichnen wir 21 ÜBAG, die sich wie folgt zusammensetzen:

– 12 überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften mit 2 Praxisstandorten – 1 überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft mit 3 Praxisstandorten – 4 überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften mit 4 Praxisstandorten – 2 überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften mit 5 Praxisstandorten – 2 überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften mit 6 Praxisstandorten

Darüber hinaus gibt es bereits eine KZV-bezirksübergreifende überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft. Die Wahl-KZV ist Berlin, die Vor-Ort-KZV ist Brandenburg. Zum 01.10.2008 ist

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das erklärte Ziel von jungen zulassungsfähigen Zahnärztinnen und Zahnärzten zu sein. Schauen Sie sich doch mal die Zusammensetzung der an der vertragszahnärztlichen Versorgung beteiligten Vertragszahnärzte/innen und angestellten Zahnärzten/innen an. Der Trend ist offensichtlich:

schon die zweite KZV-bezirksübergreifende ÜBAG genehmigt. Da solchen Praxen abrechnungstechnische Besonderheiten – für die Praxen selbst und für die beteiligten KZVen – anhaften, wurden sie im Vorfeld allgemein mit einem skeptischen Blick bedacht. Inzwischen sind die bürokratischen Probleme weitestgehend gelöst. Wer weiß, ob diese Praxiskonstellation nicht schon in einem Jahr zu den gängigen gehört. Alle Zahnärzte und auch die Mitarbeiter der KZVen mussten sich nach dem VÄndG und dem WSG zwangsweise mit vielen Neuerungen befassen. Den Zahnärzten bleibt allerdings noch zusätzlich die wichtige Entscheidung zur Frage: Zulassung oder Tätigkeit als angestellter Zahnarzt? Die Pro- und Contra-­Argumente, auch für die unterschiedlichen Praxiskonstellationen, werde ich im nächsten Heft auflisten. Zu Ihrer besseren Entscheidungsfindung. Giesela Zanzinger Anzeige

Zulassung

Die neuesten Zahlen zum BehandlerStatus und zu Praxiskonstellationen in unser Stadt

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Jetzt 3D in der KFO!!! Mi 17.09.2008, 18.00 Uhr PD Dr. Dr. Holberg (München) Infos zum Erwerb des Sachkundenachweises www.predent.de Anmeldung unter Tel.: 030 – 23 45 79 80

Neuzulassungen

des

im

Zulassungsausschusses

Anträge auf Zulassung, Verlegung, Ruhen, Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes gem. § 32b usw. müssen spätestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin in der Geschäftsstelle eingegangen, die erfor­derlichen Unterlagen hierfür vollständig und die fällige Gebühr bezahlt sein. Die nächste Zulassungssitzung findet statt am Mittwoch, dem 05.11.2008, 15 Uhr, (letzter Tag für die Antragstellung ist Mittwoch, der 08.10.2008). Hier noch die weiteren Sitzungs- und Beantragungstermine: Sitzung am: letzter Tag der Beantragung: 03.12.2008 05.11.2008 04.02.2009 07.01.2009 18.03.2009 18.02.2009 06.05.2009 08.04.2009 Wichtig: Anträge, die nach Ablauf der Beantragungsfrist eingehen, werden grundsätzlich in die Tagesordnung der darauffolgenden Sitzung aufgenommen. Dasselbe gilt auch für Anträge, deren antragsbegleitende Unterlagen unvollständig sind. Zudem machen wir auf die Vorschrift der Zulassungsverordnung aufmerksam, wonach bei Antragstellung (Antrag auf Zulassung) die mindestens zweijährige Vorbereitungszeit erfüllt und nachgewiesen sein muß. Ebenso müssen bis zum letzten Tag der Beantragung alle Unterlagen, auch das polizeiliche Führungszeugnis, vorliegen. Anträge auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft (ehemals Gemeinschaftspraxis) werden vom Zulassungsausschuss wegen des Stempelnummernwechsels (unvermeidbar bei Änderung der Praxiskonstellation) grundsätzlich nur zu Beginn eines Quartals genehmigt. Zur Beachtung: Bei Anträgen auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft muss spätestens am letzten Tag der Beantragung der endgültige Berufsausübungsgemeinschaftspraxisvertrag vorgelegt werden. Vertragsentwürfe müssen wegen der zusätzlichen Bearbeitungszeit vier Wochen vor dem letzten Beantragungstag eingereicht werden. Auflösungen/Beendigungen von Berufsausübungsgemeinschaften werden nur zum Quartalsende bestätigt. Dem Antrag auf Beschäftigung eines Angestellten Zahnarzt gem. § 32b Zä-ZV ist der unterschriebene Arbeitsvertrag beizulegen. Ebenso gilt, dass rückwirkende Anträge grundsätzlich nicht zulässig sind. Das Ruhen der Zulassung (Gründe hierfür müssen nachgewiesen werden) oder die Verlegung des Zahnarztsitzes sind auch genehmigungspflichtig. Generell bestehen für Anträge jeglicher Art die genannten Beantragungsfristen.

August 2008

Charlottenburg-Wilmersdorf ZA. Olaf K ö r n e r Bundesallee 53, 10715 Berlin-Wilmersdorf, Tel. 8 53 69 12

Zulassung

Sitzungstermine

Tempelhof-Schöneberg FZA. f. Oralchirurgie Dr. Raimer Z e i d e s Mariendorfer Damm 19 – 21, 12109 Berlin-Tempelhof, Tel. 7 07 94 90 11

Pankow (Prenzlauer Berg, Weißensee) ZA. Robin G u p t a Greifswalder Str. 205, 10405 Berlin-Prenzlauer Berg, Tel. 8 14 78 57 41 Dr. Oskar H o l l m a n n Schönhauser Allee 5, 10119 Berlin-Prenzlauer Berg, Tel. 4 49 46 65 Mund-Kiefer-Gesichtschirurg Dr. Christian S c h e l s k e Schönstr. 6, 13086 Berlin-Weißensee, Tel. 9 27 94 25

Steglitz-Zehlendorf Dr. Sven F e u e r b ö t h e r Clayallee 328 – 334, 14169 Berlin-Zehlendorf, Tel. 62 90 08 50

Marzahn-Hellersdorf ZA. Wassili B a s j u k o w Marzahner Promenade 20, 12679 Berlin-Marzahn, Tel. 93 55 42 59

Unter www.kzv-berlin.de/Zulassung finden Sie alle erforderlichen Anträge sowie umfassende Informationen. Allgemeine telefonische Auskünfte zu diesem Themenkomplex: 8 90 04-111, -112, -118 und -119. Telefonische Beratung zu BAG- und Angestellten-Verträgen: 8 90 04-117, Frau Pentschew.

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Umschau

Zahnheilkunde – generationsübergreifend ausgeübt Die Roggensack-Zahnärzte-Dynastie besteht seit 78 Jahren

B

runo Roggensack (1901 – 1996), der Begründer der ZahnärzteDynastie, war eine höchst eindrucksvolle Persönlichkeit. Die Gründung einer Dentisten-Praxis im Jahr 1930 war erst der Beginn eines zum Teil abenteuerlichen Berufslebens. Wie seine damaligen Berufskollegen erhielt er 1953 die Bestallung als Zahnarzt. Das Leben von Bruno Roggensack war geprägt von der Tätigkeit als Zahnarzt, was er mit zahlreichen wissenschaftlichen Artikeln in Fachzeitschriften, meist Falldarstellungen besonderer chirurgischer Behandlungsfälle, zum Ausdruck brachte. Das Fernweh war seine zweite große Leidenschaft. Schon vor und im Zweiten Weltkrieg arbeitete er durch seine besonderen Sprachkenntnisse in Spanien, Nordamerika und als Soldat in Italien. Nach dem Krieg bereiste er vor allem stark unterentwickelte Naturvölker und verband längere Aufenthalte mit der Ausübung seines Berufes. Oft war er der erste und einzige zahnärztlich Tätige in diesen Gebieten. So arbeitete er in Papua Neuguinea und 1967 und 1970 im Quellgebiet des Amazonas „Pucallpa“ im Albert-Schweizer-Hospital bei Dr. Binder. Erkenntnisse daraus flossen in Artikel mit zahnärztlich relevanten ethnischen Besonderheiten dieser Völker.

Jahr 1958 dann die Bestallung bzw. Approbation als Zahnarzt. Bis zur Übernahme der väterlichen Zahnarztpraxis im Jahr 1966 unterstützte er seinen Vater als Assistent. 1994 übergab er die Familienpraxis an seinen Sohn Markus. Wie der Vater Bruno zählt auch der Sohn Dietrich zu den außergewöhnlichen Menschen. Neben seiner zahnärztlichen Tätigkeit war er leidenschaftlich mit „Nebentätigkeiten“ beschäftigt. Diese Leidenschaften reichten von technischen Tüfteleien wie beispielsweise einem Sesselrad (das Fahren eines Artisten- oder Hochrades bereitet ihm auch heute noch keine Schwierigkeiten!), den gemeinsam mit seiner Ehefrau im wahrsten Sinne „abgelaufenen“ Europaweg Nr. 1 (Nordsee – Bodensee – Gotthard – Mittelmeer bzw. Genua im Jahr 1975, die in vier Etappen „auf Schusters Rappen“ zurückgelegte Strecke von Dänemark bis in die Schweiz mit einer Länge von 2.200 km, die geradelte Strecke von Hennigsdorf/Berlin über Rostock nach Kopenhagen, das Bauen von Bumerangs oder das Betreiben einer Funkstation. Bereits im Alter von 14 Jahren hat er sich einen Sender und Empfänger gebaut. Auch heute mit 76 Jahren „joggt“ er noch 35 km in der Woche. Nebenbei ist er Autor von zwei Chronik-Büchern über seine Heimat Stolpe-Süd.

Und in der Tat gibt es kaum einen Bereich der Technik, der ihm nicht geläufig ist. Neben moderner Haustechnik und Elektronik erschließen sich die Bereiche über EDV-Administration bis zum Modellhubschrauberfliegen mit Verbrennungsmotor. Extensives Radfahren mit bis zu 300 km am Tag, Langstreckentouren von Deutschland bis über die Pyrenäen nach Ibiza und natürlich die tägliche Fahrt zur Praxis schaffen den Ausgleich zu weniger körperlich anstrengenden Tätigkeiten wie Musikarrangements oder der Berufsausübung. Da bleibt bei Ehefrau und drei Söhnen wenig Zeit für lange Weile.

Dr. Markus Roggensack beim Bergen eines Geocaches auf einem Baum in 20 m Höhe (Seilklettern in Prusik-Technik)

Bruno Roggensack bei der Behandlung von

Dietrich Roggensack auf dem Hochrad

Eingeborenen in Papua Neuguinea unmittelbar am Ende der Rollbahn eines Urwaldflugplatzes

Der berufliche Weg seines Sohnes Dietrich (*1932) ging über den Lehrberuf „Dentistenassistent“ (heute heißt es Zahntechniker), danach absolvierte dieser eine zusätzliche Ausbildung am Lehrinstitut Berlin-West des Bundesverbandes der Deutschen Zahnärzte e.V. und erhielt im

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Für den 1966 geborenen Sohn bzw. Enkel Markus (Approbation 1990, Promotion 1992) war es selbstverständlich, die berufliche Familientradition weiterzuführen. Allerdings, wie könnte es anders sein, bei dem Vater und dem Großvater, muss auch er noch zusätzliche Hobbys pflegen, um rundum zufrieden zu sein.

Die Redaktion und die Leser wünschen Herrn Dietrich Roggensack und seiner Frau weiterhin einen gesunden und „sportlichen“ Lebensabend. Herrn Dr. Markus Roggensack nach wie vor viel Freude an seinem zahnärztlichen Beruf wie auch an seinen interessanten Freizeitbeschäftigungen. Der fünfköpfigen Familie alles Gute. Und seiner Frau das nötige Durchsetzungsvermögen bei der männlichen vier-zu-eins Vorherrschaft! Drei wackere Söhne (eigentlich wünschte sie sich zwei Töchter!) sind für die Fortführung der beruflichen Familientradition fürwahr ein aussichtsreiches Potential. Allerdings könnten die „abenteuerlichen Gene“ einen Strich durch die Rechnung machen, bei dem Vater, Großvater und Urgroßvater.... Giesela Zanzinger

Bestens gelöst und illustriert von Lea Schmitt,

Kleine Lektüre Zum Verweilen

Umschau

Die Lösung des Sommer-Rätsels 9 1/2 Jahre alt:

Weitere richtige Lösungen hatten: Alkhodor, Youssef Appelbaum, Denis Barz, Christine Bauroth, André Bertelmann, Dr. Simone Bodenstein, Dr. Felix Bringezu, Katrin Dressel, Dieter Diedrichs, Dr. Manfred Einfeld, Harry Fölske, Jana Fricke, Isabel Glaser, Ute Haiber, Gabriele Hainsch, Vera Jopek, Bernd Kämpf, Dr. Dietmar Klapproth, Christine Koschützki, Dr. Annette Krautien, Dr. Andreas Meichsner-Neels, Uta (Praxisteam) Mertens, Dr. Frank

Miers, Julia Müller, Andrea von Müller, Isabelle-Marie Riester, Felicitas Schmitt, Lea (9,5 Jahre alt) Schneider, Sabine Schremmer, Felix (12, will Erfinder werden) Schüler, Dieter Simon, Willi (12, löst solche Aufgaben,

Sie hat die Geschmeidigkeit die kalte glatte Schönheit einer schillernden Schlange – Sie hypnotisiert dich – hat dich im Würgegriff Du bist ihr ausgeliefert – Du ahnst sie nicht sie ist allgegenwärtig – Du weißt nicht ob wann sie zupackt – Mit tausend Armen gierigen Mündern versteckt hinter Lächeln falschen Blicken Heuchelei – Ein beifälliges Raunen geht durch den Mitmenschenwald wenn sie hier und dort - geschickt – zuschlägt. Schuld ist ihr nicht nachzuweisen wenn du auf der Strecke bleibst. Lächelnd sucht sie ihr nächstes Opfer und ist sich der Mithilfe vieler gewiss. Ihr Name ist Fama – das Gerücht. Christel Herzhäuser

wenn ihm langweilig ist)

Tessnow, Vivien Thielemann, Doreen Trendafilov, Yvonne Wallasch, Silke Wendtke, Jens (KZVN) Werth, Sabine

Herzlichen Glückwunsch und noch einen schönen Sommerausklang! Giesela Zanzinger

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K l e i n a n ze i g e n

Personal / Stellengesuche

Personal / Stellengesuche

Personal / Stellengesuche

Zahnarzt, mit 2 J. Berufserfahrung, sucht Assistenzstelle mit späterer Übernahme in Charlottenburg-Wilm., Zehlendorf und Schöneberg, mit 2-3 BHZ. Tel.: 01 77/7 19 69 74 od. 01 63/8 68 93 27

Zuverlässige und engagierte ZMP, bietet Prophylaxe auf Honorarbasis. Zeitlich flexibel, in allen Bezirken. Handy: 01 63/9 16 20 12

Engagierte ZMV hilft Ihnen stundenweise bei Ihrer Abrechung (Z1, Zahnarztrechner!). Tel.: 01 78/8 27 00 88

Engagierte ZMP mit hoher Fachkompetenz und langjähriger Berufserfahrung, bietet Prophylaxe auf Honorarbasis an. Tel.: 01 72/3 91 47 29

Biete Hilfe bei Ihrer Abrechnung in allen Bereichen auf 400,00 Euro-Basis. Tel.: 01 63/4 71 25 90

Engagierte ZMP betreut gerne Ihre Prophylaxe- und PA-Patienten auf Honorarbasis. Chiffre P 013 - 9/2008

Personal / Stellenangebote

Engagierte ZMP mit langjähriger Berufserfahrung, sucht auf frei­beruf­ licher Basis präventivorientierte Praxis in Berlin oder Umland. Tel.: 01 74/9 58 51 13

Ausbildungsassistent/in zum 1.10.2008 von qualitäts- und prophylaxeorientierter Praxis in Schöneberg gesucht. Chiffre P 023 - 9/2008

Freundliche, engagierte, freiberuflich arbeitende ZMP, bietet Prophylaxe auf Honorarbasis ganztägig donnerstags an. Handy: 01 73/2 06 81 59

Entlastungsassistent/in, Teil- oder Vollzeit, auch für langfristige Zusammenarbeit in gutgelauntem Z-Team gesucht. Tel.: 0 30/5 41 91 00

ZÄ, 52, 30 J. BE u. gesund, sucht Partnerschaft ohne Kap. (PG, Angest. od. Honorarbas.) in P. Bg. od. Mitte. Tel.: 01 76/51 30 60 33 Motivierte dt. Zahnärztin mit lang­jäh­ riger Berufserfahrung in Deutschland und Ausland, sucht Gemeinschaftspraxis mit Teamgeist. Tel.: 01 76/25 12 17 25 Engagierter Zahnarzt mit langjähriger Berufserfahrung (Kassenzulassung), sucht Einstieg in BAG oder PG. Assistentenstelle, Urlaubs-, Krankheits-, Schwangerschaftsvertretung. Kann auch samstags arbeiten. Tel.: 0 30/80 20 98 19 Kieferorthopädin sucht Mitarbeit (15-25 Std./Woche) in einer Fachpraxis. Chiffre P 005 - 9/2008 FZA für Kieferorthopädie, sucht nach abgeschlossener Prüfung neuen Wirkungskreis im Raum Berlin. Bitte um Kontaktaufnahme unter: Tel.: 0 30/5 12 41 42 Kieferorthopädin sucht Mitarbeit oder Einstieg in Praxis, gerne spätere Sozietät oder Übernahme. Kontakt: [email protected] Vertrauen wächst durch Kompetenz! Zukunftsorientierte DH mit Praxiskonzept, sucht innovative Praxis mit Schwerpunkt Parodontologie/ Implantologie, für 10 h/Woche, Honorarbasis, unter: 01 72/9 53 34 21 od. [email protected]

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Ausschneiden... Aufheben... Anrufen PERSONELLER ENGPASS? Freie Mitarbeiterin für die gesamte Abrechnung, schnell-korrekt-flexibel gern Urlaubs,- Krankheits,Schwangerschaftsvertretung Telefon: 01 62/2 02 25 64 ZMV, ZMP mit viel Freude am Beruf, sucht für langfristige Zusammenarbeit Praxisteam in City-Nähe. BE: DAMP, DAISY, GOZ, GOÄ, Bema, FZ. Tel.: 01 63/3 58 13 73 Freiberufl. ZMV, übernimmt sehr gern die verantwortungsvolle Aufgabe der zahnärztl. Abrechnung Ihrer Praxis. Ich freue mich auf Ihren Anruf! Tel.: 01 78/6 88 87 87

Schweizer Dentalhygienikerin – seit 10 Jahren in Berlin – möchte ihren Wirkungskreis erweitern. Tel.: 0 30/88 67 88 71

Ihre Perle ist längerfristig ausgefallen? Sie haben ein Abrechnungsproblem? Oder es klemmt in der Verwaltung Ihrer Praxis? DIE PRAXISFEE bietet Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Probleme. Denn...: Gut organisiert – besser praktiziert. Rufen Sie mich an unter: 01 72/3 97 43 32 oder schicken Sie eine Mail an: [email protected]

ZMP: Zielorientiert – Mobil – Planbar Freie Mitarbeiterin, seit 1993 i. d. Prophylaxe tätig, macht gemeinsam mit Ihnen Prophylaxe kaufmännisch erfolgreich. Telefon: 01 62/2 02 25 64

Engpass in der Verwaltung? Sie brauchen Hilfe bei der Monats- oder Q-Abrechnung sowie GOZ? Biete stundenweise flexiblen Einsatz! Bevorzugt: Dampsoft! Tel.: 01 63/8 84 41 11

MBZ Heft 09 2008

Qualitätsorientierte Praxis in BerlinMarienfelde mit Prophylaxe, Laser, digitalem Röntgen... und nettem Team, sucht ab sofort Assistent/in oder Juniorpartner/in, Dr. Wilke Tel.: 01 72/3 91 15 90 Medizinische Personalvermittlung ZA/ZÄ für Anstellung, Entlastungsassistent/in für etablierte Praxis, Praxismanagerin – ZMV, Abrechungskraft für KFO gesucht. Ihre Bewerbung wird vertraulich behandelt, für Bewerber/innen ist die Vermittlung kostenlos. Telefon: 0 30/30 20 56 45 ASTA Management GmbH Praxis in Wilmersdorf, sucht Kollegen zur Kooperation. Chiffre P 027 - 9/2008 Angestellter Zahnarzt für qualitäts­ orientierte, stark frequentierte Gemein­ schaftspraxis am Wittenbergplatz zum Ende des Jahres gesucht. Der engagierte Kollege sollte eine Promotion begonnen, bzw. beendet haben. - Unsere Praxis deckt alle Bereiche der Zahnmedizin mit Ausnahme der KFO ab. Eine lang­ fristige Zusammenarbeit ist möglich. Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie. Tel.: 0 30/2 13 10 10, Dr. Klotz u. Partner

Personal / Stellenangebote

Personal / Stellenangebote

Moderne Zahnarztpraxis in exponierter Lage in Berlin-Mitte, sucht ab 01.12.08 zulassungsberechtigte/n engagierte/n Kollegin/en mit mehrjähriger BE. Spätere Partnerschaft möglich. Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie, qualitätsorientiertes Behandlungskonzept in allen Bereichen der modernen Zahnheilkunde. Bewährte und erfolgreiche Marketingstrategie. Chiffre P 029 - 9/2008

Patientenstarke, moderne Gemeinschafts­ praxis in Berlin-Ost, sucht qualitäts­ orientierten/e Zahnarzt/in für langfristige Zusammenarbeit. Anstellung oder Juniorpartner. Chiffre P 035 - 9/2008

Attraktive ZA-Praxis (2 BHZ) im Südosten Berlins, sucht Nachfolger/in. Mitarbeit ab sofort möglich, Übernahme ab I/2009 oder später. Tel.: 01 76/23 39 02 84

Suche zulassungsberecht. ZA/ZÄ für gemeinsame Führung einer neuen und einer alteingesessenen Praxis, Vollzeit, ohne oder später mit Kapitalbeteil.. Chiffre P 030 - 9/2008; Tel.: 01 72/3 18 51 81 ÜBAG in Mitte, sucht ab sofort zulassungs­ berechtigte/n ZÄ/ZA m. mind. 2-jähr. BE. Sämtl. Kooperationsformen denkbar. Chiffre P 031 - 9/2008 Unsere Überörtliche Berufsausübungs­ gemeinschaft (ÜBAG) mit Praxissitzen in Marzahn u. Lichtenberg, hat ab sofort eine Stelle für einen Kollegen anzubieten, der kurzfristig (ab 2009) als Partner aufgenommen werden kann. Chiffre P 032 - 9/2008 Modern ausgestattete Gemeinschaftspraxis (5 Beh.-zimmer, OPTG, Labor) in Bln.-Neukölln, sucht zum 01.01.09 zulassungsberechtigte/n engagierte/n Kollegin/en mit mehrj. BE, für langfr. Zusammenarbeit in bestehende Partnerschaft. Sie erwartet ein umfangr. Beh.-spektrum in den Bereichen Ästh. ZHK, Chir., Implant., PA, hochw. ZE, Prophylaxe. Bewerbung bitte mit Foto an: ZAP Ritter & Partner, Hermannstr. 55, 12049 Berlin; www.praxis-ritter.de ZÄ nach Weißensee in Teilzeit gesucht, hoch qualitätsorientiert. Tel.: 01 72/6 30 38 44

Biete Teilzeitstelle (21 Stunden) für Angestellte/n ZÄ/ZA in Mitte. Eventuell spätere Praxisübernahme ist möglich. Tel.: 0 30/4 48 41 63 Moderne Praxis in Bln.-Mitte, sucht zum IV. Quartal oder später ZÄ/ZA, für langfristige Zusammenarbeit. Versch. Kooperationsformen sind denkbar. Tel.: 0 30/2 79 01 48 Angestellter ZA/ZÄ oder Ausbildungsassistent/in mit mind. 1 Jahr BE zu fairen Konditionen in qualitätsorient. Praxis in Mitte gesucht. Tel.: 0 30/4 61 80 95 Praxisgemeinschaft am Kurfürstendamm, sucht Zahnärztin/Zahnarzt, ggf. mit eigenem Patientenstamm ohne Kapitalbeteiligung. Wir sind eine junge, modern ausgestattete Praxis mit modernsten Behandlungskonzepten. Q 117 Zahnarztpraxis Halensee, Herr Lutz Jahns Tel.: 01 72/3 00 20 47 Berlin-Reinickendorf Moderne qualitätsorientierte GP, sucht zum nächstmöglichen Termin eine/n ZÄ/ZA auch Assistenz-ZÄ/ZA mit Berufserfahrung, für lange Zusammenarbeit mit sehr guten Verdienstmöglichkeiten, alle Formen der Zusammenarbeit sind denkbar. Implantologie, ZE, PA. Chiffre P 041 - 9/2008

Moderne junge Praxis in Berl.-Westend, sucht freundl., einfühlsame, leistungsund fortbildungsorient. ZÄ/ZA, auf Stundenbasis. Chiffre P 043 - 9/2008 ZA-Praxis (Gemeinschaftspraxis) in Hohenschönh., sucht zum 01.10.08 einen Zahnarzt und eine Zahnarzthelferin. Tel.: 0 30/9 20 80 68 Chiffre P 044 - 9/2008 Kieferorthopädin/de für langfristige Zusammenarbeit, Teilzeit, in KFOPraxis im Süden Berlins gesucht. Chiffre P 045 - 9/2008 Kieferorthopädin/de für moderne und qualitätsorientierte KFO-Praxis in Berlin-City gesucht. Chiffre P 046 - 9/2008 Größere und stark frequentierte Praxisgemeinschaft im Wedding mit kleinem stationären OP-Bereich, sucht zur Weiterbetreuung ihres umfangreichen chirurg. Klientels, ab dem 01.01.2009 oder später, eine/n engagierte/n Oralchirurgin/en zur langfristigen Zusammenarbeit. Zuschriften an Fr. A. Nikolenko; [email protected] Zentrale Verwaltung d. MEDECOGruppe Berlin, Mariendorfer Damm 19-21 in 12109 Berlin www.zahnkliniken-in-berlin.de

Angestellter Zahnarzt für qualitätsorientierte, stark frequentierte Gemeinschaftspraxis am Wittenbergplatz zum Ende des Jahres gesucht.

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Langbestehende Gemeinschaftspraxis mit eigenem Labor, sucht Angestellte/n ZÄ/ZA mit eigener Zulassung und vielleicht schon einem Arbeitsschwerpunkt in PA, Chir. oder Implantologie. Eine langfristige Zusammenarbeit mit späterer Partnerschaft wird angestrebt. Praxislage Nähe Ku´damm, Olivaer Platz, 3 große Behandlungsräume im Altbau. Tel.: 0 30/3 23 14 36, Homepage: www.Zahnaerzte-Leibnizstr.de

K l e i n a n ze i g e n

Personal / Stellenangebote

Der engagierte Kollege sollte eine Promotion begonnen, bzw. beendet haben. Unsere Praxis deckt alle Bereiche der Zahnmedizin mit Ausnahme der KFO ab. Eine langfristige Zusammenarbeit ist möglich. Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie.

Tel. 0 30/2 13 10 10 Dr. Klotz und Partner

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K l e i n a n ze i g e n

Personal / Stellenangebote

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MBZ Heft 09 2008

ZA-Praxis in Berlin-Hellersdorf, guter Umsatz, 2 BHZ, verkehrsgünstig, ab I-09 zu verkaufen. Chiffre A 470 - 9/2008 Praxisräume für Kieferorthopädie, Residenzstr. 10, Reinickendorf, 500 m im Umkreis von 3 Schulen, 108 qm, 1.OG, 4 Räume, Sozialraum mit Miniküche, WC, Diele, Gasetagenheizung. Miete nach Vereinbarung, frei sofort. Tel.: 0 30/88 44 04 22 (Mo.-Fr.) Praxisräume, 140 m², in Wilmersdorf zu vermieten. Chiffre A 472 - 9/2008 Raumangebot (Neubau) oder Stellenangebot für KFO ab 2010 (Stadtgrenze – Panketal). In Panketal befindet sich eine der größten Schulen im Land Brandenburg. Chiffre A 473 - 9/2008 Wir bieten Kieferorthopäden/in Räume in unserer zahnärztlichen Praxis in Berlin-Charlottenburg an. Tel.: 01 72/1 80 95 87 Biete Kollegen/in, auch ohne BE, sichere Existenz in moderner Praxis (W’dorf). Praxisübernahme in 1-3 Jahren erwünscht. Chiffre A 475 - 9/2008 Intraorale Kamera Viola II, inkl. Monitor und Rollcontainer, hervorragende Bildqualität, Standbildspeicher. Tel.: 0 30/8 33 59 59

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Kaufgesuche

Sonstiges

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ZA will kleine Praxis (auch ohne Patientenstamm) kaufen. Übernahme kurzfristig möglich. Tel.: 0 30/40 60 52 81

KFO-Praxis bietet TZ-Stelle für eng. u. zuverlässige FZÄ, für möglichst längere Zusammenarbeit. Tel.: 0 30/4 96 40 60

Kaufgesuche ZÄ und ZA suchen Praxis zur Übernahme, 2-3 BHZ, möglichst zentrale Lage, ab sofort. Chiffre K 628 - 9/2008

Anzeigen­schluss für MBZKleinanzeigen: Heft 10/08 – 12.09. 2008 Heft 11/08 – 10.10. 2008

ZÄ sucht Praxis zur Übernahme im Südosten Berlins, Köpenick bevorzugt. Chiffre K 630 - 9/2008 FZÄ für KFO, sucht Praxis zur Übernahme, gerne mit Übergangssozietät. E-Mail: [email protected] Kieferorthopädin sucht Praxis zur Übernahme, ggf. mit Übergangssozietät. Chiffre K 632 - 9/2008

Sonstiges Zahntechnisches Labor für Zahnarztpraxis zu verkaufen. Chiffre S 754 - 9/2008

Zahntechniker mit eigenem Labor, sucht Zahnärzte für die Zusammenarbeit als Praxislabor. Tel.: 01 74/6 98 58 36 od. 01 74/8 38 23 33 Studienplatz Medizin – Studienberatung und NC-Seminare. Unser Ziel: Ohne ZVS schnell ins Studium (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Biologie, Psychologie). Vorbereitung für Medizinertest und Auswahlgespräche. Info und Anmeldung: Verein der NC-Studenten e.V. (VNC.), Argelanderstr. 50, 53115 Bonn Tel.: 02 28/21 53 04; Fax: 02 28/21 59 00 Malermeister M. Engelmeyer Renovierungen von Praxisräumen, Fußbodenbeläge jeder Art, auch am Wochenende. Tel.: 03 37 31/7 08 70 Handy: 01 77/8 67 38 32

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K l e i n a n ze i g e n

Angebote

MBZ Heft 09 2008

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Terminkalender

Veranstaltungen

September

Fraktion Gesundheit

Freier Verband dt. Z a h n ä r t z e e .V.

– lädt ein zum monatlichen Treffen –

Praxis K.-H. Bingen Lauenburger Str. 2 12157 Berlin

Mittwoch, 17.09.2008

20.00 Uhr s.t.

Landesversammlung

Gaststätte „Löwenbräu“ Leipziger Str. 65 10117 Berlin

Mittwoch, 03.09.2008

16.00 Uhr

Stammtisch Weißensee (jeden 2. Dienstag der ungeraden Monate)

Restaurant „Siddhartha“ Falkenberger Str. 146A 13088 Berlin

Dienstag, 09.09.2008

20.00 Uhr

Treffen der Bezirksgruppe III Thema wird kurzfristig festgelegt www.fvdz.de

Restaurant „Die Aubergine“ Goerzallee 33, 12207 Berlin

Dienstag, 30.09.2008

20.00 Uhr

Stadtrundfahrt mit der Party-Straßenbahn Start/Ziel: BVG-Betriebsbahnhof durch Mitte und Prenzlauer Berg Lichtenberg (Anmeldungen bis zum 12.09.2008) Teilnahmegebühr: 30,00 E

Sonstige DG ZH – D e u t s c h e G e s e l l­ s c h a f t f ü r zahnärztliche

Hypnose I. U.Z. B.

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interdisziplinäre

ZahnMedizin

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MBZ Heft 09 2008

Dienstagsveranstaltung

Samstag, 11.10.2008

s. Seite 26

Jahrestagung Hotel Steigenberger Berlin Anmeldung und Informationen: Los Angeles Platz 1 Congress Organisation Claudia Winkhardt 10789 Berlin Tel. 0 30/36 28 40 40

Fr., 12.09. bis So., 14.09.2008

Stammtisch

J. F. K. Ratsstuben, im Rathaus Schöneberg Ecke Freiherr-v.-Stein-Str. 10825 Berlin

Dienstag, 19.09.2008

Fortbildung (10 Uhr bis 13 Uhr, „Medizin und Schönheitswahn“) Jahrestagung Anmeldung und Informationen: DAZ-Geschäftsstelle Tel. 0221/97300545 Internet: www.daz-web.de

Hotel Albrechtshof Albrechtstr. 8 Berlin-Mitte

Samstag, 20.09.08

Dentalmesse

Leipziger Messe/Messehallen

26./27.09.2008

9. Bremer CMD-Symposium Zertifiziertes CMD-Wissen hoch drei im Hilton Bremen

www.cmd-therapie.de Tel.: 04 21/2 06 23 35

3./4.10.2008

20.00 Uhr

Mitteilungsblatt Berliner Zahnärzte

Impressum ISSN 0343 – 0162 Herausgeber: Zahnärztekammer Berlin (KdöR) Stallstr. 1, 10585 Berlin Telefon: (0 30) 3 48 08 - 1 37, Telefax: (0 30) 3 48 08 - 2 40 E-Mail: [email protected]

I mp r e s s u m

Zum Titelbild Blick auf den Ort Haage im nördlichen havel­ ländischen Luch

Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (KdöR) Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin Telefon: (0 30) 8 90 04 - 0, Telefax: (0 30) 8 90 04 - 1 90 E-Mail: [email protected]

Was man weiß: Haage, westlich von Berlin gelegen und in etwa 45

Redaktion: Karsten Geist (V.i.S.d.P.), ZÄK Sylvia Winter, ZÄK E-Mail: [email protected] Dr. Jörg-Peter Husemann (V.i.S.d.P.), KZV Dr. Jörg Meyer, KZV Stefan Grande, KZV, Telefon: (0 30) 8 90 04 - 1 68 E-Mail: [email protected] Giesela Zanzinger, KZV, Telefon: (0 30) 8 90 04 - 1 10 E-Mail: [email protected]

Auto- und/oder Zugminuten zu erreichen, ist ein geschichtsträchtiger Ort im Brandenburgischen, der bereits 1307 urkundlich erwähnt ist. Das Dorf im havelländischen Luch ist Teil der Gemeinde Mühlenberge. Was man nicht weiß: Die Gegend um Haage ist durch großen Waldbestand gekennzeichnet, den alltagsgestressten Groß-Städter erwarten sanftgeschwungene Hügel, die sich mit planen Ebenen abwechseln. Wie der Ort im Internet selbst über sich schreibt, findet man keine spektakulären Schlösser oder Burgen, allerdings eine schöne alte Dorfkirche.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Für die Richtigkeit der Darstellung wissenschaftlicher und standespolitischer Art kann die Redaktion keine Verantwortung übernehmen. Darin geäußerte Ansichten decken sich nicht immer mit denen des Herausgebers. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch unter der Zahnärzteschaft und ihr nahestehender Kreise.

Was man wissen sollte: Schon jetzt vormerken: Am 02. 0ktober 2008 gibt’s ein Herbstfeuer im rund 300 Seelen-Ort. Übernachtungsmöglichkeiten sind im Dorf vorhanden (z. B. Landgasstätte Deutsches Haus, acht Pensionszimmer).

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Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 5, gültig ab 01.01.2008 Kleinanzeigen/ Chiffre-Post:

Zahnärztekammer Berlin Frau S. Winter Stallstr. 1, 10585 Berlin Telefon: (0 30) 3 48 08 - 1 37 Telefax: (0 30) 3 48 08 - 2 42 E-Mail: [email protected]

Die Zeitschrift erscheint 11-mal im Jahr (Monate Juli / August Doppelausgabe) jeweils am 05. des Monats. Alle Berliner Zahnärzte erhalten die Zeitschrift im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei der ZÄK und KZV. Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Sonstige Bezieher entrichten einen Bezugspreis von jährlich EUR 36,80. Einzelheft EUR 3,35. Bestellungen werden von der Zahnärztekammer (Tel.: (0 30) 3 48 08 - 1 37) entgegengenommen. Titelfoto:

Wolfgang Scholvien Blick auf den Ort Haage im nördlichen havelländischen Luch

Beilage:

Henry Schein, Herbstfest Henry Schein, Tore zählen

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