Kaufen und Verkaufen im Internet

August 10, 2017 | Author: Stefan Krüger | Category: N/A
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Kaufen und Verkaufen im Internet

Volker Küpperbusch - Rechtsanwalt Fachanwalt fü für gewerblichen Rechtschutz Fachanwalt fü für Urheber – und Medienrecht Rechtsanwälte und Notare Dr. Stracke, Bubenzer & Kollegen Marktstraße 7 – 33602 Bielefeld Telefon: 0521/966 57-22 Telefax: 0521/966 57-66 E-Mail: [email protected] Web: www.ra-stracke.de

Vorstellung Rechtsanwalt Volker Küpperbusch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber – und Medienrecht

Sekretariat: (0521) 966 57-22 E-Mail: [email protected]

Tätigkeitsschwerpunkte: •Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Abmahnungen Markenrecht Patentrecht Geschmacksmusterrecht Gebrauchsmusterrecht •Urheber- und Medienrecht •Verlagsrecht •IT-Recht Internetrecht Online-/Mobile-Business

Übersicht •

Vorstellung



Einleitung

3.

Formen des Internetverkaufs

4.

Widerrufs-/Rückgabebelehrung

5.

Notwendige Belehrungen vor Vertragsschluss

6.

Das Kleingedruckte – Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen



Weitere Informationspflichten



Lieferantenrückgriff



Typische Fallen für Onlinehändler

Rechtsanwälte und Notare Dr. Stracke, Bubenzer & Kollegen

2. Einleitung Internetkauf ------ 

stationärer Kauf

Fernabsatz

Anwesenheit des Kunden

Ware erst sichtbar wenn Anlieferung

Prüfung der Ware im Laden

Kunde kenn Geschäft/Unternehmer nicht

Geschäft ist sichtbar, Personal anwesend

Häufig keine Beratung

Möglichkeit zu fragen/Alternativen aufzeigen lassen

Vorauszahlung/Kreditkarte/Lastschrift

Bargeld/Kreditkarte/EC Karte, Warenübergabe

Gewährleistung über Warenrücksendung

Gewährleistung gg. Übergabe Laden/Austausch

Zahlung

der

Ware

gg.

im

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3. Formen des Internetsverkaufs Eigener Onlineshop - Gestaltungsfreiheit - keine Vorgabe für Inhalt und Positionierung - eigene Gestaltung des Bestellablaufs

Fremdportale: Amazon, ebay, Hood, Sonderportale, z.B. Autohandel, Immobilien, Elektronik - Vorgegebene Struktur - Vorgegebene Bestellabläufe - „Fremde AGBs“--- abweichende eigene Regeln führen zu Differenzen-Irreführung ?

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4. Widerrufsrecht Grundsatz: - Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach § 312 d BGB ( Nur Verbraucher – aber Achtung bei Belehrung) Ausnahmen: - die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind - schnell verderbliche Waren - Waren die nach der Beschaffenheit für eine Rücksendung nicht geeignet sind - Versiegelte Tonträger oder Software, die vom Verbraucher entsiegelt worden sind - Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte - Versteigerungen (Achtung: nicht Ebay, keine Versteigerung i. S. d. Gesetzes) Ratsam: - Nutzung der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung

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4. Widerrufsrecht Folge: - Gesetzliche Fiktion, dass Belehrung ausreichend, § 360 Abs. 3 BGB

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4. Widerrufsrecht Achtung, zusätzlich zu beachten: Vollständige Namensnennung und Adresse für Widerruf Keine Telefonnummer: Übersendung in Textform – Bestätigungsemail! Immer vorab Hinweis, dass Widerrufsrecht nur für Verbraucher gilt Nicht nur vorab, sondern auch mit Bestätigungsemail Niemals einschränken ( Rücksendung in Originalverpackung, keine Annahme unfreier Sendungen etc)-- alles unwirksam Achtung Frist: 14 Tage oder 1 Monat ?

Exkurs: Bestellablauf / Bestätigungsemail Ware wird angeboten --- Artikelseiten Kunde sucht aus -- Warenkorb Auf der Homepage alle Angaben (Widerrufsrechtsbelehrung, Bestellablauf, Versandkosten, Datenschutzerklärung, AGB etc) Kunde schickt Bestellung ab:

Bestätigungsmail:

---- Zustimmung zu AGB (Haken !) ---- Kenntnis von Widerrufsrecht (Haken!) ---- ggf. weitere Zustimmungen – Newsletter ?

---- AGBs beigefügt ---- Datenschutzerklärung beigefügt ---- Widerrufsbelehrung beigefügt ---- Ware aufgelistet – Einzelpreise + Gesamtpreise (brutto + netto) ---- Versandkosten aufgeführt ---- Lieferzeit aufgeführt ---- Gesamtkosten inkl. Veersandkosten Bestellung + Bestätigungsmail abspeichern ---- Information, wie und wo abrufbar

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5. Notwendige Belehrung vor Vertragsschluss Pflicht der Unterrichtung des Verbrauchers nach § 312 c Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 246 § 1 EGBGB: - Vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers - In einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise - Klar und verständlich - Unter Angabe des geschäftlichen Zwecks 1. Identität des Unternehmers (Name, Firma, Rechtsform) 2. Unternehmensregister (z. B. Handelsregister) samt Register-Nr. 3. Identität des Vertreters des Unternehmens 4. Ladungsfähige Anschrift des Unternehmers 5. Wesentliche Merkmale der Ware 6. Informationen über das Zustandekommen des Vertrages

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5. Notwendige Belehrung vor Vertragsschluss 7. Vorbehalt, eine qualitäts- und preisgleichwertige Leistung zu erbringen, bzw. im Falle der nicht - Verfügbarkeit nicht zu erbringen (abzuraten) 8. Gesamtpreis der Ware inkl. MwSt. (Achtung: Kleinunternehmer § 19 UStG) 9. Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten 10. Zahlungs- und Erfüllungsmodalitäten 11. Bestehen eines Widerrufs- und Rückgaberechts 12. Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung

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5. Notwendige Belehrung vor Vertragsschluss Sonderproblem: Datenschutzerklärung Rechtsgrundlage: § 13 TMG „Pflichtungen des Dienstanbieters“ Nutzer ist zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten.

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6. Das Kleingedruckte - Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen -

Was sind AGB? - Standardmäßige Festlegung von Regeln, die in Ergänzung für alle Vertragsschlüsse gelten sollen.

Aber: individueller Vertrag geht vor

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6. Das Kleingedruckte - Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wo sind AGB sinnvoll? Grundsatz: -

Wesentliche Regeln im Bereich der Leistungserbringung gegenüber Verbrauchern sind gesetzlich vorgeschrieben und durch AGB nicht änderbar

- Auch gegenüber Unternehmern ist nicht alles erlaubt, jedoch vielmehr regelbar als bei Verbrauchern

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6. Das Kleingedruckte - Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wie beziehe ich AGB wirksam in den Vertrag ein?

Wie setze ich die Einbeziehung der AGB um?

Was ist nicht erlaubt? Auch nicht erlaubt: Die überraschende Klausel

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6. Das Kleingedruckte - Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Folgen der Verwendung unwirksamer AGBs

Wie komme ich an wirksame AGB? Kosten?

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7. Weitere Informationspflichten Abhängig von Art der Ware vielfältige weitere Informationpflichten aufgrund von Sonderregelungen Beispiele: -

Batteriegesetz Textilkennzeichnungsverordnung/-kennzeichnungsgesetz Chemikaliengesetz Energiekennzeichnungsverordnung Lebensmittelkennzeichnungsgesetz

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7. Weitere Informationspflichten Klassiker: Preisangabenverordnung Problem: Einfach zu findender Verstoss, hohes Abmahnrisiko (vergleichbar mit falscher Widerrufsbelehrung)

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8. Lieferantenrückgriff Was ist das ? --  Verbraucher rügt Ware als mangelhaft Ware kommt über Lieferanten (Streckengeschäft ?)-- Verkäufer kann nichts für Mangel, selbst nur Käufer des Lieferanten Grundsatz: Mängelansprüche können „durchgeleitet“ werden Risiko: § 478 Abs. 6 BGB i.V.m. § 377 HGB Folge: Unverzügliche Rüge erforderlich --  10 – 14 Tage - danach: Alle Ansprüche ausgeschlossen -- der Händler bleibt auf dem Schaden hängen

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9. Typische Fallen für Onlinehändler Verwendung fremder Fotos Achtung: Lichtbildschutz unabhängig von Fotoqualität oder Art, § 72 UrhG Verwendung fremder Texte/Produktbeschreibungen Urteil OLG Köln vom 30.09.11, Az. 6 U 82/11 Auch Werbetext und Produktbeschreibungen können aufgrund ihres einheitlichen Aufbaus und für das betreffende Zielpublikum ansprechend mit Stil urheberrechtlich geschützt sein. Schutz nach Werk nach § 2 Abs. 2 UrhG

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9. Typische Fallen Kritische Werbeaussagen/Werbung mit Selbstverständlichkeiten Bsp: - 100 % FCKW frei - 2 Jahre Garantie - Versicherter Versand

Unerlaubte Werbung: § 7 UWG

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Noch Fragen??? Jetzt oder unter

0521/96657-22 Fax: 0521/96657-66 Email: [email protected]

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