Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Januar 2014, Nr. 1

October 28, 2017 | Author: Rudolph Schulz | Category: N/A
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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 1

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Januar 2014, Nr. 1

Zum Jahreswechsel

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen für die in den letzten zwölf Monaten geleistete Arbeit. Die Justiz in Nordrhein-Westfalen genießt zu Recht einen guten Ruf. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes wissen, dass die Aufgabe, in unserer Gesellschaft für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu sorgen, von Ihnen sehr ernst genommen und mit hohem Einsatz erfüllt wird. In vielen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen, die ich auch in diesem Jahr wieder führen durfte, ist mir immer wieder deutlich geworden, wie stolz Sie alle auf Ihre Leistungen sein können. Was Sie, die Angehörigen der Justiz in Nordrhein-Westfalen auszeichnet und was Sie über alle Dienstzweige miteinander verbindet, sind Urteilsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und nicht zuletzt ein hohes Maß an Solidarität und Wertschätzung untereinander. Ich bin mir darüber bewusst, dass der Dienstherr für einen vertrauensvollen und wertschätzenden Umgang, der mir besonders wichtig ist, einen Rahmen zu setzen hat. Hierzu gehört auch eine zur Wahrnehmung unserer wichtigen Aufgaben erforderliche und angemessene Finanz- und Stellenausstattung sowie eine sichere berufliche Perspektive. Diesbezüglich haben bei einem Teil von Ihnen nicht alle Entscheidungen der Landesregierung und des Landtags im letzten Jahr Gefallen gefunden. Hierzu möchte ich Ihnen versichern, dass die Kritik daran angekommen ist und ich diese auch sehr ernst nehme. Ich habe aber den Eindruck, dass wir ungeachtet dessen uns alle weiter gemeinsam dafür einsetzen wollen, die Arbeitsbedingungen in der Justiz des Landes insgesamt, Ihre Arbeitsbedingungen, weiterhin vernünftig auszugestalten und, wo immer es möglich ist, noch zu verbessern. Schritte in diese Richtung gehen wir auch bereits wieder mit dem Haushalt des neuen Jahres. Nachdem es schon in den letzten Jahren gelungen ist, durch die Schaffung von insgesamt fünfhundertfünfzig Stellen einen großen Missstand im Justizbereich, nämlich die hohe Zahl befristeter Arbeitsverhältnisse im mittleren Dienst, zu beseitigen und wir für den Justizvollzug im Zuge der Übernahme neuer Aufgaben neue Stellen haben einrichten können, freut es mich ganz besonders, dass auch mit diesem Haushalt gleich in mehreren Justizbereichen beachtliche Verbesserungen erzielt werden konnten. Die Arbeits- und die Sozialgerichtsbarkeit erhalten zweiundzwanzig zusätzliche Planstellen für den Justizwachtmeisterdienst. Damit kann schon bald die Eingangskontrolle in beiden Gerichtsbarkeiten flächendeckend durch eigenes, unbefristet beschäftigtes Personal 1 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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durchgeführt werden. Weitere zehn Planstellen des Justizwachtmeisterdienstes sind für die ordentliche Gerichtsbarkeit vorgesehen, damit diese die Kolleginnen und Kollegen der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in Vertretungszeiten unterstützen. Diese Maßnahme stellt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger, der Anwaltschaft, aber insbesondere auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gerichten der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit dar. Besonders am Herzen liegt mir auch die Verstärkung des hoch belasteten Amtsanwaltsdienstes. Der Haushalt 2014 sieht für diese Laufbahn zwanzig zusätzliche Planstellen vor. Eine weitere Entlastung der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte soll es im Haushalt 2015 geben. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mit diesen Maßnahmen für den Amtsanwaltsdienst schon bald wieder eine akzeptable Belastung erreichen werden. Schließlich will ich den Erhalt von siebenunddreißig Stellen bis zum Ende des Jahres 2017 nicht unerwähnt lassen. In der Verwaltungs-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit, aber auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden aus Belastungsgründen insgesamt fünfzehn Richterstellen sowie zweiundzwanzig Stellen des Servicebereichs nicht wie vorgesehen abgebaut. Wichtige Rahmenbedingungen eines wertschätzenden und vertrauensvollen Umgangs insbesondere der Führungskräfte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - in der Justiz werden durch die Rahmenkonzepte zur Personalentwicklung für die Gerichte und Staatsanwaltschaften und für den Justizvollzug gesetzt, die am 15. Mai 2013 in Kraft getreten sind. Diese sollen dazu beitragen, auch weiterhin persönlich und sozial kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, diese aus- und fortzubilden, sie gesund, leistungsfähig und motiviert zu erhalten sowie ihnen im Verlauf ihres Berufslebens Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Für den Justizvollzug bedeutet dies insbesondere, Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, die insbesondere mit hohem Respekt vor der Menschenwürde handeln, mit ihren Befugnissen verantwortungsvoll umgehen und den namentlich über die Leitlinien angestrebten "aktivierenden Strafvollzug" mitgestalten. Hier ist auch die Reform der Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst und den Werkdienst bei Justizvollzugseinrichtungen zu sehen, die seit dem 1. Juli 2013 alle Beteiligten in besonderem Maße fordert. In der Ausbildung sollen die persönlichen und sozialen Kompetenzen gestärkt werden. Die Nachwuchskräfte sollen in hinreichendem Maße sensibel sein für die Situation sowohl der Inhaftierten als auch der Kolleginnen und Kollegen. Sie sollen in der Lage sein, ihre Selbstwahrnehmung namentlich mit dem Ziel zu schärfen, ihre eigene Kommunikationsweise besser verstehen und steuern zu können. Die Art und Weise ihres Umgangs mit Inhaftierten prägen das Klima in den Justizvollzugseinrichtungen. Die Ausbildung schafft die Grundlage dafür, dass die Vollzugsbediensteten auch bei widrigen Umständen letztlich nicht resignieren, sondern sich der Herausforderung einer Tätigkeit im Justizvollzug immer wieder aufs Neue stellen und ihre Mit-Verantwortung für einen wirksamen Justizvollzug wahrnehmen. Diese Grundhaltung habe ich auch im Rahmen meiner vielen Anstaltsbesuche immer wieder erleben dürfen; ihr gebührt größter Respekt und ausdrücklicher Dank. Auch bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern gab es 2013 eine Reform, nämlich die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, die sie besonders stark gefordert hat. Ihren Belangen gilt ebenfalls nach wie vor die besondere Aufmerksamkeit des Justizministeriums. So werden wir insbesondere an der Umstel2 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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lung der Bürokostenentschädigung auf eine andere Berechnungsmethode arbeiten, um Ihre Leistungen auch angemessen zu honorieren. Der Stärkung der Rechte der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte soll das Landesrichter- und Staatsanwältegesetz dienen. Auf dem Weg hierhin wurde ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Das Kabinett hat im Dezember 2013 die Eckpunkte des Gesetzes gebilligt. Der vorhandene Spielraum des Verfassungs- und Bundesrechts wird zu einem wirkungsvollen Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Richterinnen und Richter genutzt werden. Zudem sollen familienfreundliche und moderne Regelungen - wie unterhälftige Teilzeit und die Möglichkeit des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand - Eingang in das Richterdienstrecht finden. Durch die Einbeziehung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in das Gesetz wird die Bedeutung der Justiz als Dritte Gewalt unterstrichen und gestärkt. Das Bedürfnis nach familienfreundlichen Arbeitsbedingungen, die Herausforderungen des demografischen Wandels, auch mit Blick auf die Gewinnung geeigneten Nachwuchses für alle Dienstzweige sowie Fragen des Gesundheitsmanagements sind einige wichtige Themen, die aktuell, aber auch in den nächsten Jahren große Bedeutung haben werden. Durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten im vergangenen Jahr hat der Bundesgesetzgeber die Justiz unseres Landes vor die wohl größte justizpolitische Herausforderung dieses Jahrzehnts gestellt. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist nur bei gleichzeitiger Einführung der elektronischen Akte organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll. Darüber sind sich alle Bundesländer einig. Damit werden aber zugleich grundlegende Veränderungen der Arbeitsabläufe in der Justiz verbunden sein. Wir sollten dies als Chance begreifen, die Justiz moderner, effektiver und bürgerfreundlicher zu machen und zugleich die Arbeitsplätze und -bedingungen zeitgemäßer, flexibler, familienfreundlicher, ergonomischer und barrierefrei zu gestalten. In diesem Sinne bitte ich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gerichten und Staatsanwaltschaften, sich auf die bevorstehenden Veränderungen konstruktiv einzulassen und an deren Umsetzung mitzuwirken, denn nur gemeinsam werden wir diese für die Zukunft in unserem Land so wichtige und herausragende Aufgabe bewältigen können. Ich freue mich darauf, diese und alle weiteren Herausforderungen des neuen Jahres mit Ihnen gemeinsam anzugehen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien einen guten und gesunden Start in das neue Jahr und für das Jahr 2014 persönlich und beruflich alles Gute!

Thomas Kutschaty MdL Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen

3 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Aktenordnung SG - AktO-SG)…..

4

IT-Zentralisierung in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen - Einrichtung des ITDienstleisters -……………………………………………………………………………………….

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Personalnachrichten……………………………………………………………………………..

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Ausschreibungen…………………………………………………………………………………

9

Allgemeine Verfügungen Nr. 1. Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Aktenordnung SG - AktO-SG) AV d. JM vom 13. Dezember 2013 (1454 - I. 400) - JMBl. NRW S. 4 I. Die AV d. JM vom 2. Dezember 2009 (1454 - I. 400) - JMBl. NRW S. 271 - in der zuletzt geänderten Fassung der AV vom 7. Dezember 2012 - JMBl. NRW S. 342 - wird aufgehoben. II. Diese AV tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Nr. 2. IT-Zentralisierung in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen - Einrichtung des IT-Dienstleisters AV d. JM vom 13. Dezember 2013 (1510 - I. 14/IT-Neustrukturierung) - JMBl. NRW S. 4 I. 1. Beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln wird mit Wirkung vom 1. Januar 2014 der ITDienstleister eingerichtet. Die Aufgaben des IT-Dienstleisters werden dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln übertragen und dort von einem Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Köln wahrgenommen. 2. Aufgabe des IT-Dienstleisters ist die Erstellung des Konzepts zur IT-Zentralisierung in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Justizministerium.

4 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Er übernimmt die Leitung des zur Vorbereitung der IT-Zentralisierung eingerichteten Aufbaustabes. Weitere Aufgaben werden ihm sukzessive durch AV des Justizministeriums übertragen. Die bestehenden Regelungen zur IT-Organisation bleiben zunächst unberührt. 3. Der IT-Dienstleister führt den Briefkopf: "Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln - Zentraler IT-Dienstleister der Justiz NRW -" II. Diese AV tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.

Personalnachrichten Justizministerium Ernannt: z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Sigrid Hellweg; z. Regierungsrat/-rätin: Oberamtsrat/- amtsrätin Manfred Jansen u. Luzie Lauschke; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektor Dirk van der Furth. Ruhestand Präsident des Landesjustizprüfungsamtes Richard Bühler.

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vors. Richterin am OLG: Richterin am OLG Dr. Petra Schmitt-Frister in Düsseldorf; z. Richter/in am AG: Richter/in Lars Sören Busch, Elena Frick u. Louisa Schröder in Düsseldorf, Silke Smets in Neuss; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Hans-Joachim Albers in Düsseldorf; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Petra Koerfer in Erkelenz; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Martin Selig, Gabriele Fischer, Walter Langheim, Brigitte Lüdke, Detlef Salewski, Joachim Schnitzler in Düsseldorf, Kornelia Rohmert in Langenfeld, Birgit Janssen und Birgit Schäfers in Ratingen, Markus Rachut, Sabine Ziel, Jutta Brune und Sabine Owczarzak in Duisburg, Werner Bromkamp und Christine Roemer in Mülheim an der Ruhr, Beate Hartung in Oberhausen, Ute Howe in Wesel, Klaus Thekow in Moers, Heinrich Baumann in Rheinberg, Gabriele Kunde in Krefeld, Monika Bartels, Beate Nienhaus und Elisabeth Schwindt in Mönchengladbach, Elke Botterweck und Irmgard Eßer in Erkelenz, Susanne Fongern-Wirtz, Helene Reuter und Ingmar Wefers in Mönchengladbach-Rheydt, Marion Smets in Viersen. Versetzt: Richterin am LG Gisela Ritvay aus Berlin nach Mönchengladbach.

5 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 1

Ruhestand: Justizamtsrat Wilhelm von der Brüggen in Duisburg, Justizamtsinspektor mit Amtszulage Wilhelm Kleinophorst in Moers, Obergerichtsvollzieher mit Amtszulage Theo Bösken in Düsseldorf. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwalt - BesGr. R 4 -: Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Hans Hammerschlag v. d. GStA in Aachen. Ruhestand: Justizamtsinspektor Heinz Jürgen Huchrak in Düsseldorf. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken: Magdalene Gollasch in Duisburg, Daniel Bauer, LL.M., Yingqing Böller-He, Antje Brandt, Christian Michael Buchholz, Kais Dominic Chentir, Thomas Chwalek, Christina Demand, LL.M., Dr. Robert Elixmann, Lars Fasting, Dr. Torsten Glinke, Susanne Große, Simone Hachenberg, Philippe Heinzke, Jens Hönig, Fabian Jenderek, Clarissa Junge-Gierse, Dr. Anna Franziska Kaßmann, Katrin Krawinkel, Karl Krogoll, Susanne Lampret, Norbert Nather, Dr. Ferdinand Neuerburg, André Neumann, André Raab, Dr. Julius Raapke, Christoph Rieckmann, Serkan Saglik, Vanessa Scheufele, Annette Schmid, Dr. Hermann Schmitt, Philipp-Alexander Schütter, Malek Shaladi, Jana Steinbauer, Melvin Sutatyo, Dr. Elena Wilke, Dr. Tim Wittenberg, LL.M. u. Sandra Zimmerer in Düsseldorf, Volker Romag in Hilden, Dr. Isabel Polley in Meerbusch, Benjamin Kura in Oberhausen, Anne Bölling u. Harald Sauter in Wuppertal, Henry Figge in Xanten. Bestellt zum Anwaltsnotar/zur Anwaltsnotarin Rechtsanwältin Silke Terlinden in Oberhausen, Rechtsanwalt Martin Johannes Schmülling in Wesel. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG: Richterin Dr. Julia Agnes Heukamp in Coesfeld u. Nina Boysen in Hagen; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Fred Peter Laska in Detmold, z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Karin Kargol in Bottrop, Carina Szymlek in Dortmund, Beate Schindler in EssenBorbeck, Birgit Müller-Heisener in Kamen, Susanne Kryeziu-Schleep und Birgit Marks in Marl, z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Sandra Heisiep in Paderborn, z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Sandra Glischinski in Ahlen, Corinna Eisel in Hagen, Julia Siegeler in Meinerzhagen und Nadine Halbe in Plettenberg, z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Stefanie Kirchhof in Dortmund, Claudia Dello Monaco und Sandra Reichling in Hagen; z. Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ): Justizamtsinspektor/in Ronald Becker in Plettenberg; Elisabeth von Gehlen in Hamm, Veronika Klohn in Iserlohn, Elisabeth Arntzen in Ahaus, Gisela Wellerdiek in Rheda-Wiedenbrück, Martina Rodemerk in Bottrop; z. Obergerichtsvollzieher: Gerichtsvollzieher Dirk Heidemann in Halle (Westf.); z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in 6 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 1

Beate Bartolles in Gelsenkirchen; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Ute Langer, Kirsten Mecke und Sabine Uhländer in Gelsenkirchen, Annette Schulze-Niehoff in Bielefeld, Ralf Horstmeier in Minden, Ralf Achim Bratz in Rahden, Carsten Gruber in Gelsenkirchen-Buer, Dagmar Winck in Marl; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Stephan Billermann in Münster. Ruhestand: Präsident des LG Klaus Schelp in Münster, Direktor/in des AG Jürgen Twittmann in Hamm u. Helga Arens in Schmallenberg; Justizoberamtsrat Karl-Friedrich Lohmann in Borken. Richterinnen/Richter auf Probe Gerichte Ernannt: Assessor/in Sven Besserdich, Henrike Hepprich u. Dr. Nora Tirtasana. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Sarah Victoria Iwanowsky u. Cathleen Otto in Bielefeld, Kahina Slimana in Essen u. Christina König in Münster. Ruhestand: Leitender Oberstaatsanwalt - BesGr. R 3 - Dr. Günter Braun in Detmold; Obergerichtsvollzieher Peter Kollmann in Borken; Justizamtsinspektor/in Sigrid Franke in Kamen und Karl-Heinz Büsker in Borken. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Patricia Philipp, Cathrin Rettig u. Solveig Mareike Volquardsen. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Ann-Carolin Althaus (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dr. Aynur Ates in Siegen, Eugen Balin in Dortmund, Anna Balkenhol in Gütersloh, Helmut Böddeling in Münster, Dr. Benedikt Bödding (bisher RAK Köln) in Münster, Jan Böttcher in Barntrup, Marina Brotzmann in Brakel, Philipp Brück in Schwerte, Christiane Buß in Münster, Thomas Faber in Gelsenkirchen, Ralf Fahrenholz, LL.M. in Hamm, Tim Frommeyer (bisher RAK Berlin) in Dortmund, Martina Füchtenhans in Bielefeld, Jana Grabenschröer (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, Moritz Michael Grunow in Essen, Ines Hattenhorst in Hörstel, Sophia Elisabeth Helling in Bochum, Jennifer Herden in Münster, Dennis Hollmann in Herford, Marc Jünger in Bielefeld, Peter Kersting, LL.M. in Hövelhof, Cindy Klinner (bisher RAK Berlin) in Hemer, Christina Lang in Bielefeld, HansJoachim Langerbein in Lüdenscheid, Michael Lensmann (bisher RAK Köln) in Gelsenkirchen, Nan Li in Bielefeld, Ulrike Ludolf (bisher RAK Düsseldorf) in Marl, Dr. Jochen Nippel (bisher RAK München) in Münster, Ines Platz in Bielefeld, Tim Sebastian Rathner in Bocholt, Helmut Rubin in Essen, Sascha Sell in Essen, Alina Shulman in Bochum, Morten Simm (bisher RAK 7 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 1

Frankfurt) in Detmold, Thorsten Süß in Hamm, Dominik Schmitz in Münster, Andreas Schulz (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Björn Stäwen in Münster, Katrin Verspohl (bisher RAK München) in Paderborn, Anika Wißmann (bisher RAK Freiburg) in Dortmund. Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO: Jorge Juanola Frühling in Essen (Aufnahme nach EuRAG). Löschungen als Rechtsanwalt: Dr. Kathrin Bünnigmann, LL.M., M.A. in Münster, Jörg Moselage in Geseke, Andrea Bunte in Essen-Borbeck, Dr. Klaus Römermann in Essen, Mathias Sonntag, LL.M. in Iserlohn, Dr. Helge Millinger in Essen, Herman Hunger in Dortmund, Stephan Wöll in Essen, Thomas Pitz in Greven, Dr. Wolf Wentzel in Essen, Karsten Heier in Bielefeld, Birgit Hünkemeier in Lemgo. Abgabe in andere Kammerbezirke: Vera Hennemann-Raschke, LL.M. (T) in Essen Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Dr. Klaus Pielemeier in Gütersloh, Klaudia Hugenberg in Detmold, Volker Rathmann in Selm, Joachim Wastl in Unna, Andreas Rickert in Hamm, Dr. Georg Butterwegge und Oliver Hahn in Dortmund, Dr. Patrick Tonner in Werne, Nils Wigginghaus in Gütersloh, Dr. Andrea Bockey in Münster, Rüdiger Beulen in Paderborn. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Uwe Kemper in Sundern, Klaus Kowallik in Werl, Bernhelm Bonk in Ochtrup, Dr. Rudolf Johannes Richard und Dr. Joachim Nelles in Münster, Bernd Hoffmann in Paderborn. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Volker Walter und Meinhard Budeus in Dortmund. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vizepräsident d. OLG: Leitender Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Agnes Brigitte Overhoff in Geilenkirchen; z. Justizsekretärin: Justizhauptwachtmeisterin Christiane Graci in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 5 -: Justizhauptwachtmeister Manfred Lammerich u. Gerhard Stuch in Bonn.

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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 1

Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Albert Lampenscherf in Köln, Justizamtsinspektor/in Heinz-Detlef Franz Grusdat in Aachen, Josefine Elisabeth Pütz in Bergisch Gladbach u. Werner Fritz Neumann in Köln, Erster Justizhauptwachtmeister Franz Willi Kauert in Bonn. Richterinnen/Richter auf Probe Gerichte Ernannt: Assessorin Dr. Anne Roloff, Dr. Veronika Schweikert, Jana Kristin Strauch u. Sina Wietrzychowski. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwalt/-anwältin als Hauptabteilungsleiter/in – BesGr. R2 m. AZ -: Oberstaatsanwalt Dieter Kesper v. d. GStA in Köln und Oberstaatsanwältin Annelie Meinert aus Bonn in Köln, z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Wilhelm Hubert Muckel in Aachen.

LAG-Bezirk Hamm Ernannt: z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Ralf Fiolka in Dortmund. Justizvollzug Ernannt: z. Techn. Oberinspektor: Betriebsinspektor Guido Elsner in Münster; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Leo Korr u. Jürgen Nießen in Aachen; z. Justizvollzugshauptsekretärin: Justizvollzugsobersekretärin Isabel Sander in Aachen; z. Regierungsobersekretär/in: Regierungssekretär/in Jana Vierke in Castrop-Rauxel Daniel Kern in Schwerte, Stefanie Schibilla in Werl; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Markus Reschke in Castrop-Rauxel u. Harry Wulf in Hamm.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. 9 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 1

Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Direktor/in der Fachhochschule für Rechtspflege NRW zugleich Leiterin/Leiter des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen (B 3) - Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Justiz NRW/Ausschreibungen/Ausschreibungen der Justiz) entnommen werden -

1

Leitender Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 3) b. d. GStA in Düsseldorf

mehrere

Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Bielefeld

1

Vors. Richter/in am LG (R 2) in Mönchengladbach

1

Richter/in am AG - als weit. Aufsicht führende Ri.- (R 2) b. d. AG Duisburg

1

Richter/in am OVG in Münster - am Auswahlverfahren nehmen ausschließlich im richterlichen Dienst der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes NRW stehende Bewerber/innen teil -

2

Richter/in am FG in Münster - Bewerbungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienstweg einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präsidenten des FG Münster ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW Nr. 21 v. 1. November 2011 Bezug genommen.

1

Richter/in am AG in Köln

1

Richter/in am AG Aachen

mehrere

Richter/in am LG in Düsseldorf

je 1

Richter/in am LG in Duisburg, Kleve, Mönchengladbach u. Wuppertal

je mehrere

Richter/in am AG in Mülheim an der Ruhr u. Solingen

1 o. mehrere

Richter/in am AG in Mönchengladbach-Rheydt

je 1

Richter/in am AG in Düsseldorf, Duisburg, Duisburg-Ruhrort, Dinslaken, Oberhausen, Geldern, Krefeld, Mönchengladbach, Grevenbroich u. Wuppertal

1

Staatsanwalt/-anwältin in Münster für die planmäßige Anstellung von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm

1

Staatsanwalt/-anwältin in Hagen für die planmäßige Anstellung von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm

10 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 1

mehrere

Justizamtsrat/-rätin - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - bei der GStA Hamm

1 o. mehrere

Justizamtmann/-amtfrau - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - bei der GStA Hamm

3

Regierungsoberinspektor/in - fliegend - bei den Sozialgerichten im LSGBezirk Essen

1

Sozialoberinspektor/in b. d. JVA Herford - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Herford angefordert werden -

1

Regierungsamtsinspektor/in (A 9) b. d. SG Aachen

1

Regierungsamtsinspektor/in (A 9) b. d. SG Dortmund

2

Regierungshauptsekretär/in - fliegend - bei den Sozialgerichten im LSGBezirk Essen

Sachbearbeiter/in, zugleich ständiger Vertreter/in d. Geschäftsleiters/in b. d. Staatsanwaltschaft Bochum Bei der Staatsanwaltschaft Bochum ist demnächst der Dienstposten einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters - zugleich ständige Vertreterin/ständiger Vertreter d. Geschäftsleiterin/d. Geschäftsleiters - zu besetzen. Der Dienstposten ist den Besoldungsgruppen A 9 gD bis A 12 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes, denen bereits ein Amt der vorstehend genannten Besoldungsgruppen übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Generalstaatsanwalt in Hamm zu richten. Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Werl Bei der JVA Werl ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g.D. / A 14 h.D. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen erbeten werden. Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Bochum Bei der JVA Bochum ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g.D. / A 14 h.D. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen erbeten werden. Werkdienstleiterin bzw. Werkdienstleiter b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf Bei der JVA Wuppertal-Ronsdorf ist der Dienstposten für den Werkdienstleiterin bzw. den Werkdienstleiter zu besetzen. Das Anforderungsprofil mit einer Stellenbeschreibung kann bei dem Leiter der JVA Wuppertal-Ronsdorf angefordert werden.

11 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 2

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Januar 2014, Nr. 2

Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostengesetz (DB-GvKostG)………...

12

Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche Richter und Dritte…………………………………………………………………………………….

14

Arbeitsschutz im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Aus- und Fortbildungseinrichtungen (ohne Justizvollzug)…………………………………………………………

15

Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien)…………………

16

Personalnachrichten……………………………………………………………………………….

16

Ausschreibungen………………………………………………………………………………...…

21

Allgemeine Verfügungen Nr. 3. Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostengesetz (DB-GvKostG) AV d. JM vom 20. Dezember 2013 (5653 - Z. 7) - JMBl. NRW S. 12 Die AV d. JM vom 25. Mai 2001 (5653 - I B. 7) - JMBl. NRW S. 149 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 19. Juli 2013 (5653 - Z. 7) - JMBl. NRW S. 184 -, wird wie folgt geändert: 1 Abschnitt A wird wie folgt geändert: 1.1 Nummer 2 wird wie folgt geändert: 1.1.1 In Absatz 4 Satz 2 wird der letzte Halbsatz „, sobald die Voraussetzungen des § 807 Abs. 1 ZPO gegeben sind“ gestrichen.

12 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 2

1.1.2 Absatz 7 wird wie folgt geändert: 1.1.2.1 In Buchstabe b wird der Punkt durch ein Komma ersetzt. 1.1.2.2 Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c angefügt: „c) das Verfahren zur gütlichen Erledigung der Sache (§ 802b ZPO), es sei denn, der Gerichtsvollzieher wurde isoliert mit dem Versuch der gütlichen Erledigung der Sache beauftragt (§ 802a Abs. 2 Satz 2 ZPO).“ 1.2 In Nummer 5 Satz 2 wird der Klammerzusatz „(§ 2 Satz 3 GVO)“ durch den Klammerzusatz „(§ 1 Satz 3 GVO)“ ersetzt. 1.3 In Nummer 6 Abs. 2 Satz 1 wird der Klammerzusatz „(vgl. § 77a GVO)“ durch den Klammerzusatz „(vgl. § 57 GVO)“ ersetzt. 1.4 Nummer 7 wird wie folgt geändert: 1.4.1 Dem Absatz 1 wird folgender Satz 6 angefügt: „Die Reinschrift der Kostenrechnung ist dem Kostenschuldner unter Beifügung der gemäß § 3a GvKostG vorgeschriebenen Rechtsbehelfsbelehrung zu übermitteln.“ 1.4.2 In Absatz 5 wird die Angabe „§ 82 GVO“ durch die Angabe „§ 59 GVO“ ersetzt. 1.5 In Nummer 8 Abs. 1 Satz 3 wird der Klammerzusatz „(§ 11 Abs. 3 GVO)“ durch den Klammerzusatz „(§ 7 Abs. 3 GVO)“ ersetzt. 1.6 In Nummer 9 Abs. 2 Satz 1 wird der Klammerzusatz „(vgl. § 77a GVO)“ durch den Klammerzusatz „(vgl. § 57 GVO)“ ersetzt. 2 Abschnitt B wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 11 wird wie folgt geändert: 2.1.1 In Absatz 1 Satz 2 wird im Klammerzusatz die Angabe „§ 167 Abs. 2 GVGA“ durch die Angabe „§ 116 Abs. 2 GVGA“ ersetzt. 2.1.2 In Absatz 2 wird der Klammerzusatz „(§ 156 GVGA)“ durch den Klammerzusatz „(§ 106 GVGA)“ ersetzt.

13 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 2

2.2 In Nummer 13 Satz 1 wird der Klammerzusatz „(§ 156 GVGA)“ durch den Klammerzusatz „(§ 106 GVGA)“ ersetzt. 2.3 In Nummer 14 Abs. 1 Satz 2 wird der Klammerzusatz „(vgl. § 77 Abs. 4 GVGA)“ durch den Klammerzusatz „(vgl. § 45 Abs. 4 GVGA)“ ersetzt. 2.4 Nummer 18 Abs. 1 wird wie folgt geändert: 2.4.1 In Satz 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „, sofern sich aus einer Rechtsverordnung nach § 12a GvKostG nichts anderes ergibt.“ ersetzt. 2.4.2 In Satz 3 wird der Klammerzusatz „(§ 33 GVO)“ durch den Klammerzusatz „(§ 22 GVO)“ ersetzt. 3 Diese AV tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Nr. 4. Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche Richter und Dritte AV d. JM vom 30. Dezember 2013 (5670 - Z. 14) - JMBl. NRW S. 14 Die AV d. JM vom 26. Mai 2006 (5670 - Z. 14) - JMBl. NRW S. 145 -, geändert durch AV d. JM vom 30. Juli 2009 (5670 - Z. 14) - JMBl. NRW S. 191 -, wird wie folgt geändert: 1 Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Gewährung von Reiseentschädigungen“ 2 Abschnitt I. wird wie folgt gefasst: „Die Landesjustizverwaltungen haben die folgende bundeseinheitliche Neufassung der Bestimmungen über die Gewährung von Reiseentschädigungen beschlossen:“ 3 In Abschnitt I. 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 137 Abs. 1 Nr. 10 KostO“ durch die Angabe „Nummer 31008 Nr. 2 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG“ ersetzt. 4 Abschnitt I. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

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„Zeuginnen, Zeugen, Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen, Übersetzern, ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern und Dritten ist nach § 3 JVEG auf Antrag ein Vorschuss für Reiseentschädigungen zu bewilligen, wenn der oder dem Berechtigten voraussichtlich erhebliche Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen entstehen werden.“ 5 Abschnitt I. 3.1.3 Satz 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „Bei der Vorbereitung der Anweisung für die Entschädigung von Zeuginnen, Zeugen, ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern und Dritten sowie für die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern vor dem Termin ist die Vorschusszahlung, sofern sie aktenkundig ist, in auffälliger Weise zu vermerken. Wird die Berechnung der Entschädigung oder Vergütung nicht schriftlich eingereicht, sind die Antragstellerinnen und Antragsteller in jedem Falle zu befragen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sie Vorschüsse erhalten haben, um deren Anrechnung sicherzustellen.“ 6 Diese AV tritt mit Wirkung vom 1. August 2013 in Kraft. Nr. 5. Arbeitsschutz im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Aus- und Fortbildungseinrichtungen (ohne Justizvollzug) AV d. JM vom 6. Januar 2014 (7630 - Z. 2) - JMBl. NRW S. 15 I. Die AV d. JM vom 22. November 2013 (7630 - Z. 2) - JMBl. NRW S. 303 - wird wie folgt geändert: In Nr. 4., Satz 2 wird die Spiegelstrichaufzählung um einen Punkt ergänzt: „der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 95 Abs. 4 S. 1 SGB IX.“ In Nr. 5., Satz 2 wird die 2. Spiegelstrichaufzählung wie folgt geändert: „je einem Mitglied der auf der Ebene des Justizministeriums gebildeten Richter-, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen.“ II. Diese AV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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Nr. 6. Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien) AV d. JM vom 7. Januar 2014 (5121 - Z. 11) - JMBl. NRW S. 16 I. Die AV d. JM vom 30. Oktober 1961 (5121 - I B. 11) - JMBl. NRW S. 267 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 23. April 2009 (5121 - Z. 11) - JMBl. NRW S. 116 -, wird wie folgt geändert: Abschnitt B: „Zu Nr. 2 Absatz 1 der Richtlinien: Im Justizvollzug kann eine Kantine durch die Justizvollzugsanstalt auch als Ausbildungsbetrieb im Gastronomiegewerbe für die Gefangenen betrieben werden. Ein Nebeneinander unterschiedlicher Betriebsformen ist jedoch nicht zulässig.“ II. Diese AV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Personalnachrichten Justizministerium Ernannt: z. Präs. d. Landesjustizprüfungsamtes: Leitender Ministerialrat Ulrich Becker; z. Leitenden Ministerialrätin: Direktorin der Fachhochschule für Rechtspflege NRW Dr. Corinna DyllaKrebs. OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Direktor des Amtsgerichts - BesGr. R2 -: Richter am AG Tim Buschfort aus Krefeld in Kempen, z. Richterin am LG: Richterin Sheila Kellner in Düsseldorf u. Katharina Paefgen in Duisburg; z. Richter/in am AG: Richter/in Dr. Barbara Lepper u. Christian Tenhofen in Krefeld; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Alexandra Fritz und Sonja Köhler in Düsseldorf, Stefanie Elschner in Duisburg, Anne Küppers und Sarah Teeuwen in Neuss u. Stefan Biesemann in Wuppertal; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Alexandra Postberg und Ines Wagner in Düsseldorf; Marta Schrammen in Mönchengladbach, Nina Katrin Altenhein, Daniela Hetzler, Alexandra Lake und Monika Trieschnigg in Wuppertal., z. Justizinspektorin: Justizobersekretärin Silke Matthäus in Düsseldorf.

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Ruhestand: Vors. Richter am OLG Heinrich Reis in Düsseldorf, Direktor des AG Herbert Mnich in Kempen, Sozialoberinspektorin Rita Niggemeier-Boll in Mönchengladbach, Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. - Roswitha Schloss in Duisburg, Justizamtsinspektorin Erika Geisler in Dinslaken, Justizhauptsekretär Hubert van Neer in Düsseldorf. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor Manuel Stiebitz und Stefan Teuber. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwalt: Oberstaatsanwalt als. d. ständ. Vertr. e. LOStA Klaus Ipers in Krefeld; z. Regierungsrat: Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ. - Heinrich Georg Esser in Düsseldorf; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Verena Schuster in Düsseldorf, Marius Hermsen in Duisburg, Nora Nellißen in Kleve, Ceylan Erkis in Krefeld u. Sebastian Wolf in Mönchengladbach; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Steffen Zinn in Düsseldorf, Susanne Heckmann u. Patricia Lingenauber in Duisburg; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Marcel Dederichs in Düsseldorf. Ruhestand: Oberregierungsrat Wolfgang Kehler in Düsseldorf u. Oberamtsanwältin Angelika Theresia Klußmann in Wuppertal. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor Enno von Lüdinghausen. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Präsidenten des LG - Bes.Gr. R 6 -: Präsident des LG Ulrich Schambert aus Kleve in Münster; z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Michael Beier in Münster; z. Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - : Richter am AG André Brockschmidt in Münster; z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Johannes Kamp in Arnsberg, Verena König und Inga Papajewksi in Hagen, Dr. Ralf Bodo Kremer, Sandra Neugebauer u. Kirsten Teubel in Münster, Dr. Sandra Al-Deb´i-Mießner in Siegen; z. Richter/in am AG: Richter/in Kerstin Beckers, Magdalena Berkenkopf, Katrin Hartmann, Florian Kellersmann, Isabell Kollenberg, Dennis Kraeft, Kai Schiefer, Jan-Hendrik Schwengers und Miriam Wetzel in Dortmund, Cosima Freter in Minden, Inga Rosenke in Olpe; z. Justizoberamtsrätin/-amtsrat - BesGr. A 13 m. AZ -: Justizoberamtsrätin/-amtsrat Joachim Hansmann in Gütersloh, Jürgen Debus in Siegen, Gisela Nikolaus in Unna,; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Regina Koschker in Dortmund, z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Martina Rüffer in Essen-Steele, Elke Mayer in 17 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Gelsenkirchen, Thomas Spiekermann in Hamm, Andrea Ruhmann in Kamen, z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Brigitte Kugelmeier in Hagen, z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Hermann-Josef Schulte in Arnsberg, Anja Gellert in Bielefeld, Silke Diembeck in Halle, Petra Lehmich in Minden, Daniela Schulz in Olpe, Holger Haverkamp in Rheda-Wiedenbrück, Thomas Dicke, Nicole Göbel und Volker Scheerer-Frenking in Siegen, Sandra Henneke in Werl, z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Janina Zon in Hagen, Sandra Engelkamp in Ibbenbüren, Birgit Büsken in Münster, z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Magdalene Kempa und Ulrike Schnöring in Essen; z. Justizamtsinspektor/in - A 9 m. AZ -: Justizamtsinspektor/in Ursula Behnke in Ahlen; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Margarete Hahne in Gelsenkirchen-Buer, z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Marion Zinn in Gladbeck, Christiane Mürmann in Castrop-Rauxel; Daniela Schürmann in Dortmund, Tanja Schimschar in Kamen. Versetzt: Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - Christoph Neukäter als Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - von Rheine nach Münster. Ausgeschieden: Justizinspektorin Stephanie Crane durch Versetzung an das LBV NRW. Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Günther Jansen, Vorsitzende Richter am LG Franz Joseph Kliegel in Münster u. Franz-Josef Büttinghaus in Paderborn, Richter am AG Ulrich Koschmieder in Gütersloh und Helmut Friedrich Glorius in Warendorf; Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ - Renate Schulz in Bielefeld; Justizamtsinspektor Herbert Hake in Soest; Justizhauptsekretärin Renate Arlt in Soest. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Edna Bienefeld, Janis Korten und Sina Krefft. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt als Gruppenleiter Dirk Stickeln in Dortmund; zur Staatsanwältin/-anwalt als Gruppenleiterin/in - BesGr. R 1 m. AZ -: Staatsanwältin Heike SudhausCoenen in Dortmund und Staatsanwalt Axel Nölle in Hagen; zur Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Dr. Beatrice Schäfers in Bielefeld; zur Oberamtsanwältin: Amtsanwältin Anja Gerwin-Abke in Münster und Britta Pieron in Münster; z. Justizoberamtsrätin/oberamtsrat: Justizamtsrätin/-amtsrat Petra Freimann in Hagen, Ulrich Kämpf und Carola Metzler in Hamm; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Birgit Selve in Hagen; z. Justizinspektorin: Justizobersekretärin Susanne Rohlfing in Bielefeld. Ruhestand: Staatsanwältin als Gruppenleiterin - BesGr. R 1 m. AZ - Dorothea Buhr in Bielefeld, Staatsanwalt Bernhard Brüns in Detmold, Regierungsdirektor Dr. Werner Franke in Bochum.

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Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in: Ann-Kathrin Schindler. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Dr. Lennart Elking (bisher RAK Düsseldorf) in Essen. Löschungen als Rechtsanwalt: Ines Neuhaus in Münster, Kay Neurohr, M.Env.Sc. in Münster, Heribert Zimmermann in Essen, Frank Forsmann in Hamm, Hans Jochen Hegemann in Gladbeck, Günter Murmann in Gelsenkirchen-Buer, Ulrich Thomas in Detmold, Aybike Dogangüzel in Dortmund. Abgabe in andere Kammerbezirke: Cordula Schönfeld in Gevelsberg, Ingo Neumann in Gladbeck, Julius Marks in Lünen Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen: Markus Kisler in Menden, Susanne Seiger in Soest, Jochen Gorgon-Fahnenstich, Henning Schwarze und Christian Arnold in Bochum, Dr. Thorsten Mätzig und Christian Brockmann in Dortmund, Iris Ölbracht in Bergkamen, Dr. Ansgar Beckervordersandfort, Burkhard Boesing , Daniel Alexander Gerlach u. Peter Houben in Münster, Dirk Möhring und Dr. Michael Hoppe in Lippstadt, Walter Strop in Paderborn. Erreichen der Altersgrenze: Rainer Schubert in Gütersloh, Reinhard Koch in Rheda-Wiedenbrück, Eike Nowack-Seefeld in Hagen, Karsten Clever in Werdohl. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter am OLG: Richter am OLG Dr. Markus Weber; z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Jürgen Philippen in Köln; z. Regierungsrat: Justizoberamtsrat Oliver Weith in Köln; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Diana Dierichsweiler b.d.OLG; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Martina Kurscheid in Bonn; z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Peter Esser in Köln; z. Justizinspektorin: Justizobersekretärin Yvonne Stein in Aachen, Sandra Engels in Kerpen u. Sabine Nahrendorf-Frank in Köln; z. Obergerichtsvollzieher/in -Bes. Gr. A 9 m. AZ-: Obergerichtsvollzieherin Anna Maria Renate Flosbach u. Horst Karl Langstädtler in Köln; z. Obergerichtsvollzieherin: Gerichtsvollzieherin Andrea Meyer in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - Bes. Gr. A 5 - : Justizhauptwachtmeister Klaus Gerhard Philipp Schmelzer in Bonn u. Renald Rocco Hohendorf in Köln.

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Ausgeschieden: Justizoberinspektorin Dunja Höller durch Versetzung an das AG Uelzen. Ruhestand: Sozialamtsrätin Monika de la Haye in Aachen, Justizamtsrätin Liselotte Behncken in Bergisch Gladbach u. Hedwig Weber in Köln. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Staatsanwalt als Gruppenleiter: Staatsanwalt Wolfgang Ettelt in Köln, z. Staatsanwalt/anwältin: Staatsanwalt/-anwältin (Richter/in auf Probe) Irene Bolz u. Dr. Boris Petersdorf in Aachen, Christina Frings in Köln. Finanzgerichte Ernannt: z. Richterin am FG: Richterin Dr. Sina Baldauf in Düsseldorf. Richter auf Probe Ernannt. Assessor Dr. Henrik Dickhöfer u. Dr. Sebastian Falk in Düsseldorf. LAG-Bezirk Hamm Richterinnen auf Probe Ernannt: Assessorin Jessica Bollig.

Justizvollzug Ernannt: z. Leitenden Regierungsmedizinaldirektor: Regierungsmedizinaldirektor Hermann Josef Bausch-Hölterhoff z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Andreas Jellentrup in Werl; z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Claudia Krakau in Köln, z. Regierungsamtsrätin: Regierungsamtfrau Birgit Tappe in Bochum; z. Sozialoberamtsrätin: Sozialamtsrätin Regine Körner in Bochum; z. Justizvollzugsoberinspektor: Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Ludwig Kluck in Köln, z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor/in Axel Eberhardt u. Susanne Schiefer in Köln, z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Ellen Splittstößer in Euskirchen, Janine Gräfe u. Claudia Janas in Hagen, Uwe Scheunemann in Hövelhof; Emil Goßling, Gerd Pilz, Thomas Steinke, Dirk Symmangk und Robert Wulf in Werl; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Ulf Korf in Bottrop, Wolfgang Backes, Mike Brendel u. Ingo Meivogel in 20 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Geldern, Anna Glabik, Oliver Jaeschock, Karina Sachse, Jörn Thimm u. Julia Thimm in Köln, Christian Engemann, Thomas Goersch, Benjamin Kayser und Axel Klerx in Werl. Ruhestand: Oberregierungsrat Winfried Rother in Dortmund, Pfarrer Bernd Seyffarth in Bielefeld-Senne, Dekan Dieter Wever in Münster, Regierungsamtsrat Helmuth Kehrberg in Bochum, Justizvollzugsamtsinspektor Helmut Redemund in Gelsenkirchen. Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Ernannt: z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Heike Romeike.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Vors. Richter/in am FG in Düsseldorf

1

Vors. Richter/in am LSG (R 3) in Essen

1

Direktor/in d. AG (R 2 m. AZ.) in Marl

1

Oberstaatsanwalt/-anwältin - als der ständ. Vertr. eines LOStA - (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Krefeld

1

Richter/in am LSG (R 2) in Essen

1

Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Bonn

1

Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Essen

1

Richter/in am LG Köln

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1

Richter/in am SG in Dortmund

1

Richter/in am SG in Münster

1

Regierungsdirektor/in (A 15) - Leiter/in d. JVA Moers-Kapellen - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen angefordert

1

Regierungsdirektor/in (A 15) - Leiter/in d. JVA Attendorn - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen angefordert werden -

1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Detmold mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 31. Januar 2014 an den Präsidenten des Landgerichts Detmold zu richten. 2

Betriebsinspektor/in b. d. JVA Münster

1

Regierungsamtsinspektor/in - Leiter/in der Zahlstelle - b. d. JVA Attendorn

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Attendorn

mehrere

Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Attendorn

mehrere

Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Willich II

mehrere

Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Iserlohn

1

Regierungshauptsekretär/in b. d. JVA Willich II

2

Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Münster

1

Regierungsobersekretär/in b. d. JVA Willich II

Leiter/in d. JVA Werl Bei der JVA Werl ist der Dienstposten für die Leiterin oder den Leiter zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 16 bis A 16 m. AZ zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden.

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Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Februar 2014, Nr. 3 Inhaltsübersicht Bekanntmachungen Hauptrichterrat der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen………………...

23

Hauptrichterrat der Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen…………………

24

Grundordnung für die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen………………

24

Geschäftsordnung für den Senat der Fachhochschule für Rechtspflege NordrheinWestfalen……………………………………………………………………………………………..

29

Bekanntmachung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande NordrheinWestfalen……………………………………………………………………………………………..

33

Personalnachrichten……………………………………………………………………..………..

35

Ausschreibungen…………………………………………………………………………..………

38

Bekanntmachungen Nr. 1. Hauptrichterrat der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung d. JM vom 20. Januar 2014 (2701 - Z. 1) - JMBl. NRW S. 23 Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Thomas Gerretz, Landesarbeitsgericht Hamm, und Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Klaus Wessel, Landesarbeitsgericht Hamm, sind aus dem Hauptrichterrat der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschieden. Nachgerückt in den Hauptrichterrat der Arbeitsgerichtsbarkeit sind Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Bernd Pakirnus, Landesarbeitsgericht Hamm, als 1. stellvertretender Vorsitzender, Richter am Arbeitsgericht Holger Perschke, Arbeitsgericht Siegen, als ordentliches Mitglied.

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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 3

Nr. 2. Hauptrichterrat der Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung d. JM vom 21. Januar 2014 (2701 - Z. 1) - JMBl. NRW S. 24 Richterin am Finanzgericht Claudia Büchter-Hole, Finanzgericht Münster, ist aus dem Hauptrichterrat der Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschieden. Als Nachfolger ist Richter am Finanzgericht Hans-Jürgen Hospes, Finanzgericht Düsseldorf, als ordentliches Mitglied in den Hauptrichterrat der Finanzgerichtsbarkeit eingetreten. Nr. 3. Grundordnung für die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung v. 1. Februar 2014 (2322 - V. 7) - JMBl. NRW S. 24 Die Grundordnung für die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, zuletzt veröffentlicht im Justizministerialblatt NRW 1986, S 230 ff,. wird wie folgt neu gefasst: „Grundordnung für die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Senatsbeschlusses vom 16. Juli 2013 §1 Aufgaben der Fachhochschule (1) Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen hat die in § 3 des Gesetzes über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (FHGöD) genannten Aufgaben. (2) Die Fachhochschule führt aufgrund besonderer Vereinbarungen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern auch Anwärterinnen und Anwärter sowie Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte aus diesen Bundesländern zur Laufbahnprüfung bzw. zur Aufstiegsprüfung, sofern für die Genannten eine Fachhochschulausbildung vorgeschrieben ist und die Ausbildungsvorschriften der anderen Bundesländer denen von NordrheinWestfalen vergleichbar sind. Soweit die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht vorliegen, übernimmt die Fachhochschule die theoretische Ausbildung. §2 Gliederung der Fachhochschule Die Fachhochschule gliedert sich in die Fachbereiche „Rechtspflege“ und „Strafvollzug“. §3 Mitglieder und Angehörige der Fachhochschule (1) Mitglieder der Fachhochschule im Sinne dieser Grundordnung sind 24 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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1. die Leiterin oder der Leiter der Fachhochschule und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter 2. die Professorinnen und Professoren sowie die Dozentinnen und Dozenten 3. die hauptberuflichen sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beschäftigte) 4. die Studierenden. (2) Angehörige der Fachhochschule sind, soweit sie nicht Mitglieder sind, die in § 6 Abs. 2 FHGöD und die in § 20 Abs. 4 FHGöD genannten Personen. Sie nehmen an den Wahlen zum Senat und zum Fachbereichsrat nicht teil. Im Übrigen haben sie, soweit sich aus dem FHGöD und der Grundordnung nichts anderes ergibt, die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitglieder. § 7 Abs. 5 FHGöD gilt nicht. (3) Studierende sind die in § 3 Abs. 1 Satz 3, 1. Halbs. FHGöD und in § 1 Abs. 2 Genannten. §4 Organe der Fachhochschule Organe der Fachhochschule sind 1. die Leiterin oder der Leiter (Leitung) der Fachhochschule 2. der Senat 3. die Fachbereichsräte. §5 Leitung der Fachhochschule Die Leitung der Fachhochschule hat die in § 9 Abs. 1 und 2 FHGöD genannten Aufgaben. §6 Senat (1) Dem Senat gehören an 1. die Leiterin/der Leiter der Fachhochschule als Vorsitzende/Vorsitzender oder im Falle der Verhinderung die Stellvertreterin/der Stellvertreter 2. insgesamt 10 Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Professorinnen/Professoren und Dozentinnen/Dozenten 3. zwei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der hauptberuflichen sonstigen Beschäftigten 4. sechs Vertreterinnen/Vertreter der Studierenden 5. mit beratender Stimme a) je ein von den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände (§ 94 Abs. 3 Satz 1 LBG) zu bestimmendes Mitglied b) ein vom Justizministerium zu bestimmendes Mitglied c) die Stellvertreterin/der Stellvertreter der Leitung der Fachhochschule und die Fachbereichssprecherinnen/Fachbereichssprecher, soweit sie nicht stimmberechtigte Mitglieder gemäß Nr. 1 oder 2 sind d) die Gleichstellungsbeauftragte oder im Falle der Verhinderung ihre Stellvertreterin. (2) Der Senat nimmt die Aufgaben und Befugnisse des § 10 FHGöD nach Maßgabe der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung wahr, die Bestandteil dieser Grundordnung ist. (3) Der Senat ist von der Leitung der Fachhochschule über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu unterrichten. Er kann von der Leitung der Fachhochschule jederzeit Auskunft über diejenigen Angelegenheiten der Fachhochschule verlangen, die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben von Bedeutung sind.

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§7 Fachbereichsrat (1) Dem Fachbereichsrat gehören an 1. sechs Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Professorinnen/Professoren und Dozentinnen/Dozenten 2. eine vom Justizministerium zu bestimmende, bei den Ausbildungskörperschaften als Ausbildungsleiterin/Ausbildungsleiter oder Ausbilderin/Ausbilder tätige Person 3. eine Vertreterin/ein Vertreter der Gruppe der Lehrbeauftragten 4. drei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Studierenden. (2) Die Professorinnen und Professoren sowie die Dozentinnen und Dozenten eines Fachbereichs sind Mitglieder des Fachbereichsrats, sofern ihre Zahl insgesamt sechs nicht übersteigt. In diesem Falle beträgt die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden 50 v. H. der Zahl der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie der Dozentinnen und Dozenten am Tage der Wahlausschreibung; bei ungerader Zahl berechnet sich die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden nach der nächsthöheren geraden Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten. (3) Stellt die Gruppe der Lehrbeauftragten keine Vertreterin und keinen Vertreter, erhöht sich die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden um eins. (4) Der Fachbereichsrat nimmt die Aufgaben des § 13 FHGöD wahr. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Leitung der Fachhochschule bedarf. §8 Wahlen zum Senat und zum Fachbereichsrat (1) Die ordentlichen Wahlen zum Senat und zum Fachbereichsrat finden alle zwei Jahre im Monat Dezember beginnend mit dem Jahr 1986 nach Maßgabe des § 15 FHGöD statt. Die Vertretung der Gruppen wird in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Liegt für eine Wahl und Gruppe nur ein gültiger Wahlvorschlag vor, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Dasselbe gilt, wenn nur eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Gruppe zu wählen ist. (2) Im Senat soll jeder Fachbereich entsprechend seiner Mitgliederzahl, mindestens jedoch mit je einem Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten sowie aus der Gruppe der Studierenden vertreten sein. (3) Das Mandat der gewählten Mitglieder beginnt mit ihrer Benachrichtigung durch den Wahlvorstand, frühestens jedoch mit Ablauf der letzten Wahlperiode. Die neuen Gremien treten unverzüglich, spätestens einen Monat nach Ablauf der Wahl, zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammen. (4) Die Mitgliedschaft eines gewählten Mitglieds erlischt vorzeitig durch a) Ausscheiden aus der Fachhochschule b) Rücktritt c) Ausscheiden aus der Gruppe, die das Mitglied gewählt hat.

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(5) In den Fällen des vorzeitigen Erlöschens der Mitgliedschaft tritt ein Ersatzmitglied ein; § 15 Abs. 2 FHGöD bleibt unberührt. Das Ersatzmitglied bestimmt sich aus den nicht Gewählten derjenigen Liste, der das zu ersetzende Mitglied entstammt, und zwar in der Reihenfolge der nächsthöheren Stimmenzahl. Enthält diese Liste keine Bewerbung, auf die gültige Stimmen entfallen sind, ist das Ersatzmitglied aus den übrigen Listen derselben Gruppe in der Reihenfolge der nächsten Höchstzahl zu ermitteln. Kann das Ersatzmitglied so nicht bestimmt werden, findet eine Nachwahl statt. Die Amtszeit des Ersatzmitgliedes endet mit dem Zeitpunkt, in dem die ordentliche Amtszeit desjenigen Mitglieds geendet hätte, für das es eingetreten ist. Die Amtszeit eines nachgewählten Mitglieds endet mit der ordentlichen Wahlperiode. (6) Das Nähere regelt die Wahlordnung. (7) Jede wahlberechtigte Person kann innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses gegen die Gültigkeit der Wahlen Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich beim Wahlvorstand einzureichen und zu begründen. Der Einspruch ist nur zulässig, wenn aufgrund des behaupteten Sachverhalts Auswirkungen auf die Sitzverteilung nicht ausgeschlossen werden können. Über Einsprüche entscheidet der Wahlvorstand. Wird die Feststellung des Wahlergebnisses für ungültig erachtet, ist sie aufzuheben und eine Neufeststellung anzuordnen. Ist eine solche nicht möglich, ist die angefochtene Wahl zu wiederholen. (8) Ist in einem Fachbereich nur eine lehrbeauftragte Person tätig, gehört sie ohne Wahl dem Fachbereichsrat an. Sonst wird die Vertretung der Lehrbeauftragten gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 FHGöD vom Senat mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Wird die vorgeschlagene Person nicht gewählt, hat die Leitung der Fachhochschule einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Erreicht keine der vorgeschlagenen Personen die erforderliche Mehrheit, findet unter allen Vorgeschlagenen eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. §9 Fachbereichssprecherin oder Fachbereichssprecher (1) Der Fachbereichsrat wählt nach Maßgabe des § 14 Abs. 4 FHGöD die Fachbereichssprecherin oder den Fachbereichssprecher und die Stellvertreterin oder den Stellvertreter. (2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Fachbereichsrats auf sich vereinigt. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen der anwesenden Mitglieder erhält; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (3) Das lebensälteste Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten des Fachbereichsrats beruft die konstituierende Sitzung ein und leitet sie bis zur Wahl der Fachbereichssprecherin oder des Fachbereichssprechers. (4) Im Übrigen gilt Teil II der Wahlordnung. § 10 Gleichstellungsbeauftragte (1) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt Aufgaben der Frauenförderung im Rahmen von § 17b FHGöD wahr. (2) Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin werden auf Vorschlag des Senats von der Leitung der Fachhochschule für die Dauer von zwei Jahren bestellt.

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§ 11 Vertretung der Studierenden (1) Die Vertretung der Studierenden besteht aus den Sprecherinnen und Sprechern der Studiengruppen aller Fachbereiche. Sie nimmt die in § 25 FHGöD genannten Belange wahr. Aus der Mitte der Vertretung der Studierenden wird ein Sprecherrat gebildet. Der Sprecherrat beruft die Sitzungen der Vertretung der Studierenden ein und führt deren Geschäfte. Jedes Studium entsendet in den Sprecherrat eine von den Studiengruppensprecherinnen und Studiengruppensprechern des jeweiligen Studiums gewählte Person. (2) Die Studiengruppen wählen ihre Sprecherin oder ihren Sprecher und die Stellvertreterin oder den Stellvertreter in geheimer Abstimmung in getrennten Wahlgängen. Unmittelbar danach wählen die Studiengruppensprecherinnen und Studiengruppensprecher eines Studiums die in den Sprecherrat zu entsendende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter. Die Wahlen finden im Studium I nach Ablauf von drei Wochen, in den Studien II und III nach Ablauf einer Woche seit Beginn des jeweiligen Studiums statt. (3) Die Vertretung der Studierenden tritt erstmalig zusammen einen Monat nach Inkrafttreten der Grundordnung. Sie gibt sich binnen eines halben Jahres nach der konstituierenden Sitzung eine Geschäftsordnung, die der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Leitung der Fachhochschule bedarf. (4) Die von einem Studium in den Sprecherrat entsandte Person behält ihr Amt auch während der fachpraktischen Ausbildung der Studierenden dieses Studiums. Es endet mit der gem. Abs. 2 zu Beginn des nächsten fachwissenschaftlichen Studiums durchgeführten Wahl. Während der fachpraktischen Ausbildung wirkt die von diesem Studium in den Sprecherrat entsandte Person mit bei Fragen, die die in der fachpraktischen Ausbildung befindlichen Studierenden dieses Studiums berühren. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. § 12 Änderung der Grund- und Wahlordnung Eine Änderung der Grundordnung und der Wahlordnung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Senats. § 13 Veröffentlichungen Die Ordnungen und Satzungen der Fachhochschule werden im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. § 14 Inkrafttreten Die Grundordnung tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft.

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Nr. 4. Geschäftsordnung für den Senat der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung v. 1. Februar 2014 (2322 - V. 7) - JMBl. NRW S. 29 Die Geschäftsordnung für den Senat der Fachhochschule für Rechtspflege NordrheinWestfalen war bisher Bestandteil der Grundordnung für die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen (zuletzt veröffentlicht im JMBl. NRW 1986, S.230 ff.) wird nunmehr von dieser getrennt und daher wie folgt neu gefasst: Geschäftsordnung für den Senat der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Senatsbeschlüsse vom 16. Juli und 21. November 2013 §1 Einberufung des Senats (1) Die Leiterin oder der Leiter (Leitung) der Fachhochschule beruft den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung und im Übrigen nach Bedarf ein. Die Leitung hat ihn einzuberufen, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder oder wenigstens fünf stimmberechtigte Mitglieder aus zumindest zwei Gruppen dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangen. (2) Die Einberufung bedarf keiner bestimmten Form und kann insbesondere schriftlich oder elektronisch erfolgen. Zwischen Abgang der Ladung und dem Sitzungstermin müssen mindestens 10 Tage liegen. (3) In dringenden Fällen kann die Leitung der Fachhochschule den Senat auch ohne Einhaltung einer Frist einberufen. §2 Tagesordnung (1) Der Ladung sind die Tagesordnung und die zur Erörterung der Tagesordnungspunkte notwendigen Unterlagen beizufügen. In die Tagesordnung sind auch die Punkte aufzunehmen, die von einem Mitglied bis zwei Wochen vor der Sitzung bei der Leitung der Fachhochschule schriftlich oder elektronisch mit Begründung eingebracht sind. (2) Über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, darf beschlossen werden, wenn kein Widerspruch erfolgt. Andernfalls darf über sie nur beraten werden. (3) Der Senat kann die Reihenfolge der Tagesordnung ändern; er kann Gegenstände von der Tagesordnung absetzen, wenn kein Widerspruch erfolgt. Er kann die Sitzung auch vor Erledigung der Tagesordnung schließen; nicht abgeschlossene Tagesordnungspunkte und Beratungsgegenstände im Sinne von Abs. 2 eröffnen die Tagesordnung der nächsten Sitzung. §3 Öffentlichkeit, Verhandlungsleitung (1) Der Senat verhandelt und beschließt hochschulöffentlich. 29 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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(2) Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit dürfen nur in nichtöffentlicher Sitzung begründet, beraten und entschieden werden. Personal- und Prüfungsangelegenheiten werden in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. (3) Die Leitung der Fachhochschule kann Personen, die nicht Mitglieder der Fachhochschule sind, die Teilnahme an der Sitzung gestatten, sofern diese Personen ein dienstliches Interesse daran haben. (4) Die Sitzung wird im Fall der Verhinderung der Leiterin oder des Leiters der Fachhochschule und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters von dem lebensältesten Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten geleitet. §4 Durchführung der Sitzung (1) Die vorsitzführende Person eröffnet, leitet und schließt die Sitzung. Sie ruft die einzelnen Tagesordnungspunkte auf und erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Mit Zustimmung der Rednerin oder des Redners lässt sie Zwischenfragen zu. Sie selbst kann jederzeit zur Sache sprechen. (2) Der Senat kann auf Antrag eine Redezeitbegrenzung für die Dauer der Sitzung festsetzen und Personen im Sinne von § 3 Abs. 3 das Rederecht einräumen. (3) Zur Geschäftsordnung ist das Wort zu erteilen, sofern nicht bereits einer anderen Person das Wort erteilt oder eine Abstimmung eingeleitet wurde. Solange noch Wortmeldungen vorliegen, kann den Antrag auf Schluss der Beratung nicht stellen, wer sich bereits zur Sache erklärt hat. Zu einem Antrag auf Geschäftsordnung ist nur je einer Person für und gegen den Antrag das Wort zu erteilen. (4) Die vorsitzführende Person ruft Rednerinnen oder Redner, die vom Verhandlungsgegenstand abweichen, zur Sache. Sie kann nach ausdrücklicher Mahnung das Wort entziehen; über die Wortentziehung entscheidet auf Antrag der Senat. (5) Stört ein Mitglied des Senats oder eine gemäß § 3 Abs. 3 zugelassene Person durch unsachliche oder beleidigende Äußerungen oder in sonstiger Weise während einer Sitzung, so kann die vorsitzführende Person zur Unterlassung auffordern. Wird die Störung fortgesetzt, so kann der Senat die Störerin oder den Störer von der weiteren Teilnahme an der Sitzung ausschließen. (6) Bei hochschulöffentlichen Senatssitzungen können störende Zuhörerinnen und Zuhörer von der vorsitzführenden Person zur Ordnung gerufen und im Wiederholungsfalle ausgeschlossen werden. (7) Die vorsitzführende Person unterbricht die Sitzung in angemessenen Zeitabständen durch Pausen. Sie hat die Sitzung zu unterbrechen, wenn dies ein Drittel der anwesenden Mitglieder des Senats verlangt. §5 Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung, Form der Abstimmung (1) Der Senat ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. 30 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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(2) Der Senat gilt als beschlussfähig, solange seine Beschlussunfähigkeit nicht auf Antrag festgestellt worden ist. (3) Wird der Senat wegen Beschlussunfähigkeit innerhalb eines Monats zur Verhandlung über denselben Gegenstand erneut einberufen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei der zweiten Einberufung muss auf diese Bestimmung ausdrücklich hingewiesen werden. (4) Beschlüsse werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Enthaltungen und ungültige Stimmen gelten als Nein-Stimmen. Jedes überstimmte Mitglied kann binnen einer Frist von zwei Wochen einen abweichenden Standpunkt in einem schriftlichen Sondervotum darlegen, sofern dieses in der Sitzung vorbehalten worden ist. Das Sondervotum ist zur Niederschrift zu nehmen. Beschlüssen, die anderen Stellen vorzulegen sind, ist das Sondervotum beizufügen. (5) Abgestimmt wird durch Handzeichen, sofern nicht von einem Mitglied die geheime Abstimmung verlangt wird. Entscheidungen in Personalangelegenheiten erfolgen in geheimer Abstimmung. (6) Änderungsanträge kommen vor dem Hauptantrag zur Abstimmung. Liegen mehrere Anträge vor, so ist über denjenigen, der am weitesten geht, zuerst abzustimmen. Die Reihenfolge ist vor Beginn der Abstimmung bekanntzugeben. Auf Verlangen ist jeder Antrag vor der Abstimmung noch einmal zu verlesen. (7) Über Anträge zur Geschäftsordnung ist sofort nach der Geschäftsordnungsdebatte abzustimmen. Ein Antrag auf Vertagung geht einem Antrag auf Schluss der Debatte vor. (8) Der Senat kann in Ausnahmefällen schriftlich Beschluss fassen. Das Verfahren ist zulässig, falls ihm nicht mehr als fünf stimmberechtigte oder alle nicht stimmberechtigten Mitglieder widersprechen. Schriftliche Beschlüsse werden mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. (9) In unaufschiebbaren Angelegenheiten, in denen ein Beschluss nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, entscheidet die oder der Vorsitzende des Senats. Das gilt nicht für Wahlen. Die oder der Vorsitzende des Senats hat dem Senat unverzüglich die Gründe für die getroffene Entscheidung und die Art der Erledigung mitzuteilen. §6 Stimmrecht und besondere Mehrheiten in Angelegenheiten von Forschung, Lehre oder der Berufung von Professorinnen und Professoren sowie der Berufung oder Bestellung von Dozentinnen und Dozenten Bei Entscheidungen, die Forschung, Lehre, die Berufung von Professorinnen und Professoren sowie die Berufung oder Bestellung von Dozentinnen und Dozenten unmittelbar berühren, ist gemäß § 16 Abs. 5 FHGöD i. V. mit § 10 Abs. 1 und 2 FHG zu verfahren. §7 Ausschluss von der Mitwirkungsbefugnis Mitglieder dürfen an der Beratung von Angelegenheiten und an der Abstimmung über Angelegenheiten nicht teilnehmen, die ihnen selbst oder nahen Angehörigen persönliche Vor- oder Nachteile bringen könnten. Im Einzelnen gilt § 16 Abs. 5 FHGöD i. V. mit § 11 Abs. 5 FHG. 31 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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§8 Protokoll (1) Über die Sitzung des Senats wird ein Protokoll gefertigt, das von der vorsitzführenden Person und einem weiteren Mitglied des Senats, in der Regel der Protokollführerin oder dem Protokollführer, zu unterzeichnen ist. Die Protokollführerin oder der Protokollführer wird zu Beginn der Sitzung auf Vorschlag der vorsitzführenden Person vom Senat aus seiner Mitte gewählt. Die Wahl kann nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. (2) Das Protokoll enthält insbesondere Angaben über a) b) c) d) e) f)

Ort und Tag der Sitzung die Anwesenheit der Mitglieder Beschlussfähigkeit i. S. von § 5 Abs. 1 und Feststellungen nach § 5 Abs. 2 Ausschluss der Öffentlichkeit die behandelten Gegenstände Beratungsergebnisse, Beschlussfassung und Ergebnisse von Wahlen unter Angabe der Stimmenverhältnisse.

(3) Jedes Mitglied des Senats erhält eine beglaubigte Abschrift des Protokolls. Über evtl. Berichtigungen ist in der nächsten Sitzung zu beschließen. §9 Kommissionen (1) Bei der Bildung von Kommissionen gemäß § 10 Abs. 2 FHGöD bestimmt der Senat bei der Wahl der Mitglieder zugleich die vorsitzführende und die stellvertretende Person. (2) Die Sitzungen der Kommissionen sind nicht öffentlich. Die Leitung der Fachhochschule kann an den Kommissionssitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. (3) Die vorsitzführende Person lädt die Kommissionsmitglieder schriftlich oder elektronisch zu den Sitzungen ein. Zwischen Ladung und Sitzungstermin müssen mindestens sieben Tage liegen. Form und Frist der Ladung können für jede Kommission von den Kommissionsmitgliedern einvernehmlich auf Dauer oder von Fall zu Fall anderweitig geregelt werden. Die Leitung der Fachhochschule ist über Ort und Zeit jeder Sitzung zu unterrichten. § 10 Bekanntmachungen, Informationen (1) Die Tagesordnung einschließlich Ort und Zeit der Sitzung und das Protokoll sind in der für amtliche Mitteilungen an die Studierenden vorgesehenen Weise, z.B an einer Aushangtafel der Fachhochschule, zu veröffentlichen. Der Aushang der Tagesordnung soll - außer im Fall des § 1 Abs. 3 - 10 Tage vor dem Sitzungstermin, der Aushang des Protokolls unverzüglich nach Fertigstellung für einen Zeitraum von 10 Tagen erfolgen. (2) Im Fall nichtöffentlicher Verhandlung wird das Protokoll insoweit weder ausgehängt noch auf andere Weise Nichtmitgliedern des Senats zugänglich gemacht. In das für die Veröffentlichung vorgesehene Exemplar des Protokolls wird an den einschlägigen Stellen lediglich der Vermerk „nichtöffentliche Sitzung“ eingerückt; letzteres gilt nicht für Beschlüsse. 32 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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§ 11 Änderung der Geschäftsordnung Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Senats. § 12 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft. Nr. 5. Bekanntmachung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung von Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze und Regelpflichtbeitrag für das Jahr 2014 Bekanntmachung vom 13. Januar 2014 - JMBl. NRW S. 33 (§§ ohne Zusatz betreffen die Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in NRW) Im Anschluss an die Bekanntmachung vom 18. Januar 2013 (JMBl. NW Nr. 3 vom ruar 2013, S. 23) wird bekanntgemacht: 1.

01. Feb-

Im Jahr 2014 betragen - übereinstimmend mit der gesetzlichen Rentenversicherung a) der Beitragssatz (§ 30 Abs. 1) 18,9 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze, b) die Beitragsbemessungsgrenze 5.950,00 EUR/Monat = 71.400,00 EUR/Jahr, c) der Regelpflichtbeitrag als Produkt der vorgenannten Werte 1.124,55 EUR/Monat.

2.

Für das Arbeitseinkommen selbständig tätiger Neumitglieder (§ 30 Abs. 5) beträgt der halbierte Beitragssatz 9,45 % und der halbierte Regelpflichtbeitrag 562,28 EUR/Monat.

3.

Für Mitglieder mit einkommensbezogener Beitragspflicht, deren Arbeitseinkünfte (= Summe von Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit und Arbeitsentgelt für Angestelltentätigkeit) die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreichen, beträgt der Beitrag 18,9 % der Arbeitseinkünfte (§ 30 Abs. 2, 6 und 7) bzw. 9,45 % des Arbeitseinkommens für selbständig tätige Neumitglieder (§ 30 Abs. 5), mindestens jedoch stets 1/10 des Regelpflichtbeitrags (§ 30 Abs. 3).

4.

Das beitragspflichtige Arbeitseinkommen wird bestimmt durch die einkommensteuerpflichtigen Arbeitseinkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Jahr 2012 (§ 30 Abs. 4 Nr. 1).

5.

Der Beitrag im Zusammenhang mit Arbeitsentgelt wird bemessen a) bei einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht in Höhe des an die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichtenden Beitrags (§ 30 Abs. 6), b) ohne Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nach § 30 Abs. 7. 33 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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6.

Der Nachweis über die beitragspflichtigen Arbeitseinkünfte wird geführt, sofern nicht der Regelpflichtbeitrag voll bzw. (für das Arbeitseinkommen von selbständig tätigen Neumitgliedern gemäß § 30 Abs. 5) halb entrichtet wird, a) über das beitragspflichtige Arbeitseinkommen durch Vorlage des Einkommensteuerbscheides 2012, § 30 Abs. 4, Nr. 4 a, b) über das Arbeitsentgelt durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers über das Arbeitsentgelt für den Beitragszeitraum, § 30 Abs. 4, Nr. 4 b. Ist kein Arbeitseinkommen und/oder kein Arbeitsentgelt erzielt worden, so ist dies ebenfalls mitzuteilen und durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides (siehe 6. a) nachweispflichtig.

7.

Für Mitglieder mit einkommensunabhängiger Beitragspflicht (§ 43 und § 44) beträgt die jeweils festgesetzte Zehntelstufe in Bezug auf den Regelpflichtbeitrag: 1/10 2/10 3/10 4/10 5/10

112,46 EUR 224,91 EUR 337,37 EUR 449,82 EUR 562,28 EUR

6/10 7/10 8/10 9/10 10/10

674,73 EUR 787,19 EUR 899,64 EUR 1.012,10 EUR 1.124,55 EUR

8.

Die Beiträge sind Monatsbeiträge und zu entrichten bis zur Mitte des laufenden Monats (§ 33 Abs. 1).

9.

Die Zahlung freiwilliger Beiträge ist gemäß § 32 für das jeweils laufende Jahr möglich bis zur Obergrenze von 15/10 (= 1.686,83 EUR). Statt dieser allgemeinen Obergrenze gilt ab Alter 57 die persönliche Obergrenze gemäß § 32 Abs. 2.

10. Der Rentensteigerungsbetrag (§ 19 Abs. 2) für Rentenfälle nach dem 31.12.2013 ist auf 87,00 EUR festgesetzt.

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Personalnachrichten Justizministerium Ruhestand: Ministerialdirigent Wilfried Mainzer. OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter am OLG: Richter am LG Carsten Roßwinkel und Andreas Vitek aus Düsseldorf; z. Richterin am LG: Richterin Sophie Charlotte Goetze in Düsseldorf; z. Sozialamtsrat/amtsrätin: Sozialamtmann/-frau Erich Klein in Düsseldorf, Martin Meiners in Duisburg, Cornelia Zander in Kleve, Gisela Polmanns-Grünkorn u. Johannes Tönnis in Mönchengladbach u. Leonie Fichte in Wuppertal Versetzt: Richterin am LG Ingrid Engelkamp-Neeser aus Düsseldorf als Richterin am AG Ratingen, Richter am AG Dr. Nikolaus von Hartz aus Ratingen als Richter am LG nach Düsseldorf. Ruhestand: Richterin am LG Barbara Klostermann-Stelkens in Düsseldorf, Richter am AG Heinz-Siegfried Müller in Langenfeld, Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 - Klaus Müller in Kleve. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Anna Faust, Sebastian Beining, Dr. Catherine Klein und Julia Rasemann. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Justizoberinspektorin: Justizamtsinspektorin Nora Nellißen in Kleve. Ruhestand: Justizamtsrat Ulrich Walter Bergmann in Wuppertal. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Dr. Marc Rieker, Dormagen Sebastian van den Bergh u. Uwe Obermeier in Duisburg, Dr. Markus Adick, Almuth Berger, Sebastian Braun, Prof. Dr. Ulrich Büdenbender, Dr. Benedikt Burger, LL.M., Philipp Dietz, Anika Falkenroth, Jan-Martin Feldmann, Julia Godemann, LL.M., Dr. Ron35 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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ny Hildebrandt, Raphael Junkes, Sandra Kalthoff, Janosch Kemper, Alexander Kerntopf, Samareh Khosravi, Dr. Simon Klopschinski, Roman Kreuzer, Sebastian Laoutoumai, Samuel Louis André Marseaut, Stephan Meyer, Saskia Naumann, Christian Nicolai, Luiza Nicuta, LL.M., Marion Nomrowski, Christian Pinnow, Mathias Raabe, Dr. Katja Rosa, Dr. Mathias Schönhaus, Katharina Schulte-Vorwick, LL.M., Patricia Sirchich von Kis-Sira, Felix Susat, Dr. Haris Uzunovic u. Sandra Vasilj in Düsseldorf, Harald Schnell in Erkrath, Julian Stergar in Hamminkeln, Katharina Herfen in Kleve, Rebecca Havermann u. Andrea Roderburg-Jäger in Krefeld, Tobias Kasperlik u. Andrea Schubert in Meerbusch, Elodie Spielmann in Moers, MartinAlexander Bolten in Mönchengladbach, Peter Maximilian Baus u. Vera Hennemann-Raschke, LL.M. in Mülheim an der Ruhr, Daniel Rhode in Nettetal, Armin Frenkert in Neukirchen-Vluyn, Ingo Neumann in Oberhausen, Markus Recktenwald in Ratingen, Nihal Berk u. Daniel Alexander Semisch in Solingen, Angela Radan, Cordula Schönfeld u. Pia Turek in Wuppertal. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am AG Andreas Bringemeier in Münster; z. Richterin am AG: Richterin Dr. Katrin Schlimm in Essen-Borbeck; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-mann Regina Emde, Jürgen Sattler und Detlef Schütte in Hamm, z. Justizamtfrau/mann: Justizoberinspektor/in Markus Rothenpieler in Bad Berleburg, Hartmut Richter in Ibbenbüren, Stephanie Guttstein in Lennestadt, Michael Preußer in Olpe, z. Justizinspektorin: Justizhauptsekretärin Kerstin Methe in Lippstadt, Justizobersekretärin Stefanie Kölling in Dortmund, Tanja Günter in Lennestadt, Justizsekretärin Mareen Trifuß in Bocholt, Yvonne Szieglowski in Herne-Wanne; z. Obergerichtsvollzieher/ in - BesGr. A 9 m AZ. -: Obergerichtsvollzieher Andreas Hanel in Halle und Achim Oetermann in Hamm; z. Obergerichtsvollzieher/ in: Gerichtsvollzieherin Silvia Poschadel in Castrop-Rauxel; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Beate Reglin in Gelsenkirchen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Guido Katthagen in Hagen. Ruhestand: Richter am AG - als weit. Aufs. führ. Richter - Axel Sichau in Bochum, Richterin am AG Lieselotte Bruker in Brakel und Regine Heinz in Dorsten, Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ - Werner Kaase in Bottrop, Justizamtmann/-frau Bernhard Terhorst-Kölle in Arnsberg, Karin Bünemann in Detmold, Sozialamtmann Udo Ziehn in Essen, Obergerichtsvollzieher Heinz-Gerd Dahlmann in Bottrop, Justizamtsinspektor/in Hartmut Sander in Bad Oeynhausen und Isolde Rolffs in Hagen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Alina Hildesheim. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ -: Staatsanwalt Christoph Mackel in Bielefeld; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Andrea Kraft in Bochum; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Andrea Kreuzberg in Bielefeld. 36 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Katharina Abram in Münster, Bino Akin in Bielefeld, Andrea Berning in Siegen, Stephanie Bröring (bisher RAK Oldenburg) in Gütersloh, Geraldine Brune in Paderborn, Sandra Daniel (bisher RAK Köln) in Hagen, Ralf Denninger in Münster, Katharina Diekmann in Recklinghausen, Pascal Duisken in Essen, Dominique Eleyth in Bochum, Isabelle Gronemeyer in Essen, Philip Haferkamp in Bocholt, Annette Hausmann (bisher RAK Oldenburg) in Bochum, Mortiz Hudy in Dortmund, Christian Ißelhorst in Dortmund, Sebastian Jach in Herford, Sowjeya Joseph in Bochum, Matthias Kampmeier in Herzebrock-Clarholz, Sascha Karcher in Medebach, Karsten Keller in Hamm, Kristina Könemund (bisher RAK Kassel) in Bielefeld, Christian Krane, LL.M. in Schloß Holte-Stukenbrock, Jürgen Langenick in Bochum, Marius Mell in Gevelsberg, Dr. Mathis Möllmann in Dortmund, Golo Müller in Dortmund, Hannah Niehoff in Hamm, Maik Ocken (bisher RAK Köln) in Marl, Alena Pecher in Dortmund, Csonge Agnes Pichura in Bochum, Benjamin Rademacher in Greven, Katrin Rasch in Herne, Lars Reimann (bisher RAK Berlin) in Bottrop, Jennifer J. Riedel (bisher RAK Hamburg) in Essen, Friedrich Rosenstock (bisher RAK Berlin) in Essen, Dr. Philip Seel, LL.M. in Hamm, Timo Siemer (bisher RAK München) in Bielefeld, Martin Schröder in Hamm, Holger Taukert (bisher RAK Koblenz) in Marl, Rebekka Vogelbruch in Hattingen, Britta Weickgenannt (bisher RAK Berlin) in Dortmund. Löschungen als Rechtsanwalt: Reinhard Storck in Hörstel, Dr. Gerhard Wollny in Herford, Tim Stuttmann in Münster, Karl-Peter Benninghaus in Lüdenscheid, Erich Gahrau in Verl, Peter Heimeshoff in Bochum, Jessica Bollig in Bochum, Rolf Kirstein in Gelsenkirchen-Buer, Manfred Quast in Ahlen, Dr. Horst Dierksmeier in Münster, Wolfgang Schrage in Witten, Dr. Karin Meinert-Brockmann in Steinfurt, Rainer Klug in Bochum, Birgitta Spitzer in Dortmund, Dr. Franz Otto in Witten, Norbert Schild in Gelsenkirchen, Jutta Winter in Hagen, Urte Beck-Griwenka in Arnsberg, Susanne Altemeyer in Essen, Sarah Rohde in Essen, Elena Orlov in Ahaus, Jürgen Engel in Siegen, Klaus Groll in Dorsten, Volker Widhammer in Essen, Dirk Kammertöns in Bielefeld, Hans-Dieter Upmeier in Altenberge, Michael Exner in Hagen, Susanne Heißenberg in Gelsenkirchen, Juliane Schmitz van Kell in Gelsenkirchen, Andreas Eienbröker in Münster, Mike-Sebastian Janke in Iserlohn, Gordana Peric in Essen, Denise Münstermann in Büren, Hans Klüting in Dortmund, Ernst Köther in Schwerte, Mehmet Hayri Bayaral in Essen, Wolfgang Hilverling in Dortmund, Lothar Knoff in Iserlohn, Veronika Schütz in Bielefeld, Michael Tomasch in Bad Salzuflen, Sarah KannlerBackhaus in Hattingen, Dr. Heinrich Möllenhoff in Bad Oeynhausen, Hans Joachim Sperling in Möhnesee, Martin Volckmann in Herford, Christian Edler in Minden, Mirjam Heider in EssenBorbeck, Ingo Stoffel (Rechtsbeistand) in Dorsten. Abgabe in andere Kammerbezirke: Raphael Junkes in Selm, Mariana Kaiser in Siegen, Kemal Erarslan in Bochum, Esther Friedrich in Herne-Wanne, Elke Hillenbrand in Bielefeld, Rolf Tiede in Unna, Juliane Baganz in Essen, Stefan Netz in Münster, Klaas Arne Peters in Essen. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte und Rechtsanwältin Jürgen Michael Edel in Beckum, Christoph Daniel in Witten, Frank Drenhaus in Gelsenkirchen, Daniela Wolf in Hattingen, Dr. Mathias Kamps in Coesfeld und Dr. André Dignas in Ibbenbüren.

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Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Norbert Schild in Gelsenkirchen-Buer und Bernhard Meyer in Dortmund. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter/in am AG: Richter/in Dr. Cornelia Anita Jung in Bonn u. Dr. David Clemens Kühn in Siegburg; z. Richterin am LG: Richterin Dr. Kathrin Luise Lang in Bonn; z. Regierungsrat: Justizoberamtsrat Robert Pitz b. d. OLG ; z. Justizamtsrätin/-rat: Justizamtmann/-frau Frank Hesseler in Gummersbach, Irmgard Knackstedt u. Holger Sell in Köln; z. Sozialoberamtsrat: Sozialamtsrat Johannes Becker in Aachen; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Josef Sinzenhauer u. Volker Stentenbach in Aachen; z. Sozialamtmann: Sozialoberinspektor Ulrich Haack u. Albert Mungen in Köln; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Margarete Dimmer, Tanja Golombek-Maresch, Heike Simon u. Evelyn Walter in Köln; z. Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 -: Obergerichtsvollzieher Paul Franz Siegburg in Köln; z. Justizamtsinspektor: Justizhauptsekretär Wilhelm Wilfried Buhs in Geilenkirchen. Versetzt: Richterin am AG Christiane Wunsch aus Siegburg als Richterin am LG nach Bonn, Richter am AG Guido Rottländer aus Geldern nach Wipperfürth. Ruhestand: Sozialoberamtsrat Johannes Becker in Aachen, Richter am AG Adolf Lanzerath in Düren, Justizamtsinspektorin Rita Wieland-Ecker in Kerpen u. Sozialamtsrat Burkhard Maus in Köln. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsrätin auf Probe: Master of Science in Psychologie Christina Pawliczek in Werl; z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Marcel Grendel in Bochum; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ - : Justizvollzugsamtsinspektor Andreas Neu in Attendorn, Klaus Gehrmann und Ralf Rißmann in Bochum, Josef Crampen u. Petra Hotopp in Heinsberg; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Peter Bülles, Armin Alfred Gerdes, Rainer Marosz, Rudolf Plum u. Marion Schaffrath in Aachen, Edgar Böhle in Bochum, Dirk Junga in Castrop-Rauxel, Marisa Besser, Michael Grub u. Harald Lange in Gelsenkirchen; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Sascha Berger, Britta Bergmann, Sven Bodden, Sascha Grafmüller, Stefan Grein, Daniel Haletzki, Sabrina Hawinkels, Michael Hawinkels, Rebecca Hohnen, Christian Huppertz, Wolfgang Keller, Silke Isop-Küppers, Alexander König, Dirk Mertens, Sebastian Plum, Stefan Paulis, Saskia Schmitz, Marina Schulze, Sabine Stamm, Michael von Helden u. René Wirtz in Heinsberg; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Sven Hamacher u. Dennis Mevißen in Heinsberg.

38 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 3

Ruhestand: Regierungsamtsinspektor Hans-Georg Höfer in Hagen, Justizvollzugshauptsekretär Jörg Steiof in Gelsenkirchen.

Ausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Präsident/in des LG (R 6) in Köln

mehrere

Vors. Richter/in am OLG (R 3) in Düsseldorf

1

Leitender Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 3) b. d. GStA in Köln

1

Richter/in am AG - als d. std. Vertr.e. Direktors - (R 2) b. d. AG Gummersbach

1

Vors. Richter/in am VG in Minden

mehrere

Vors. Richter/in am LG (R 2) in Düsseldorf

1

Vors. Richter/in am LG (R 2) in Köln

1

Vors. Richter/in am LG (R 2) in Duisburg

1

Richter/in am AG - als weit. Aufsicht führende Ri. - (R 2) b. d. AG Langenfeld

1

Richter/in am AG - als weit. Aufsicht führende Ri. - (R 2) b. d. AG Dortmund

1

Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Kleve

1

Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Hagen

39 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 3

1 o. mehrere

Richter/in am AG in Recklinghausen

1

Richter/in am LG in Hagen

1

Richter/in am AG in Lüdinghausen

1

Richter/in am AG in Ahlen

1

Richter/in am SG in Dortmund

1

Richter/in am VG in Gelsenkirchen

1

Regierungsdirektor/in - Leiter/in - b. d. JVA Hövelhof - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden -

1

Regierungsrat/-rätin - Dipl.-Psychologe/Dipl.Psychologin - b. d. JVA Heinsberg - die Stellenbeschreibung kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden -

1

Regierungsoberamtsrat/-rätin - Verwaltungsleiter/in - b. d. JVA Geldern - das Anordnungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden -

mehrere

Sozialoberamtsrätin/-oberamtsrat - fliegend - Leiter/in des Sozialdienstes b. d. Justizvollzugsanstalten Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Herford, Münster, Remscheid, Willich I u. Wuppertal-Ronsdorf sowie b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen

1 o. mehrere

Justizoberamtsrat/-rätin (A 13) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Mönchengladbach

1

Sozialoberamtsrat/-rätin - Gruppenleiter/in - der Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz b. d. LG Köln

1 o. mehrere

Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Mönchengladbach

1 o. mehrere

- fliegend - Justizamtsrat/-rätin - Bezirksrevisor/in - im OLG-Bezirk Düsseldorf

1

Justizamtsrat/-rätin - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen zugleich ständ. Vertreter/in d. Geschäftsleiterin - b. d. OLG Köln

1

Sozialamtsrat/-rätin - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Köln

1 o. mehrere

Sozialamtmann/-frau - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Köln

1

Justizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in oder Sachbearbeiter/in - b. d. StA Hagen

2

Regierungsamtmann/-amtfrau b. d. JVA Bielefeld-Brackwede 40 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 3

1

Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA in Duisburg-Hamborn

1 o. mehrere

Sozialinspektor/in - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Köln

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektor/-in (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter - b. d. JVA Werl - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Werl angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - stellv. Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes - b. d. JVA Detmold

1

Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Sicherheit b. d. JVA Dortmund - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Dortmund angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in Offenes Haus - b. d. JVA Heinsberg - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in Besuch, Fahrdienst und Hofkolonne - b. d. JVA Heinsberg - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) -Bereichsleiter/in für Wohngruppenbereiche Haus 9 - b. d. JVA Heinsberg - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVK in Fröndenberg

mehrere

Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVK in Fröndenberg

mehrere

Justizvollzugshauptsekretär/-in b. d. JVA Werl

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektor/-in b. d. JVA Werl

Verwaltungsleiter/in - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter des Leiters b. d. JVA Castrop-Rauxel Bei der JVA Castrop-Rauxel ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter des Leiters - der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g.D. / A 14 h.D. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden.

41 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Psychologin/Psychologe b. d. JVA Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte Bei der JVA Bochum-Langendreer ist kurzfristig die Stelle einer Psychologin/eines Psychologen zu besetzen. Die Stelle ist in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A13/A14 bzw. der Entgeltgruppe E 13 TV-L zugeordnet. Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil können bei der Leiterin der JVA Bochum-Langendreer angefordert werden. Geschäftsleiter/in b. d. AG Schwelm Bei dem Amtsgericht Schwelm ist baldmöglichst der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW bis A 13 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 in der Fassung des ÜBesG NRW (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Koordinator/Koordinatorin d. Sicherheits- und Ordnungsdienstes b. d. JVA Gelsenkirchen und Vollzugsabteilungsleiter/ Vollzugsabteilungsleiterin eines Hafthauses (geschlossener Männervollzug) mit angeschlossener Schul- und Behandlungsabteilung Bei der JVA Gelsenkirchen ist der Dienstposten der/des Koordinatorin/Koordinators d. Sicherheits- und Ordnungsdienstes bei gleichzeitiger Übertragung der Geschäfte einer/eines Abteilungsleiterin/Abteilungsleiters (geschlossener Männervollzug) mit angeschlossener Schul- und Behandlungsabteilung zu besetzen. Die Funktion ist in Bandbreite den BesGr. A 11 / A 12 zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Gelsenkirchen angefordert werden. Küchenleitung b. d. JVA Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte Bei der JVA Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte - ist der Dienstposten d. Küchenleitung zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9/A 9 mit Amtszulage zugeordnet. Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil können bei der Leiterin der JVA Bochum-Langendreer angefordert werden. Rücknahmen: Die Ausschreibung einer Stelle f. e Richter/in am SG in Gelsenkirchen (JMBl. NRW Nr.14 v. 15. Juli 2013) wird zurückgenommen. Die Ausschreibung von Stellen f. mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in (JMBl. NRW Nr. 11 v. 1. Juni 2013) wird hiermit zurückgenommen. Aufbaustudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes oder vergleichbare Beschäftigte des Justizministeriums, aller Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften können sich ab sofort um die Teilnahme am Modulstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre bewerben. Die vier jeweils mehrwöchigen Veranstaltungen, die unabhängig voneinander besucht werden können, finden im Jahre 2014 an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel bzw. im Ausbildungszentrum der Justiz in Monschau ggf. unter Einbeziehung nahe gelegener Hotels statt: 42 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 3

Für das Jahr 2014 sind folgende Module vorgesehen: Modul EPOS:NRW I Thema: Haushalt/Kameralistik Zeitraum: 23. Juni bis 4. Juli 2014 Modul EPOS.NRW II Thema: Controlling/KLR Zeitraum: 1. September bis 19. September 2014 Modul Organisation Zeitraum: 2. Juni bis 18. Juni 2014 Modul Personalmanagement Zeitraum: 6. Mai bis 28. Mai 2014 Die Curricula für die beiden letztgenannten Module sind wie bisher im Internetauftritt der Fachhochschule für Rechtspflege NRW unter dem Link http://www.fhr.nrw.de/aufgaben/fortbildung/modullehrgaenge/index.php einsehbar. An dieser Stelle werden voraussichtlich ab Anfang Februar 2014 auch die Curricula der beiden neuen Module EPOS.NRW I und II zur Verfügung stehen. Interessierte Beamtinnen und Beamte bei den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften bewerben sich auf dem Dienstweg bei der für ihren Dienstort zuständigen Präsidentin oder dem für ihren Dienstort zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts. Interessierte Beamtinnen und Beamte bei den Fachgerichtsbarkeiten des Landes bewerben sich auf dem Dienstweg bei der jeweils zuständigen Präsidentin bzw. dem jeweils zuständigen Präsidenten des betreffenden Obergerichts oder des jeweiligen Finanzgerichts. Dort werden auch weitere Auskünfte zum Modulstudiengang erteilt.

43 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 4

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Februar 2014, Nr. 4

Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Erteilung von Urteilskopien oder Urteilsausdrucken an die Rechtsanwaltskammern in Gebührenprozessen…………………………………………………………………………………...

44

Personalnachrichten……………………………………………………………………………...

45

Ausschreibungen………………………………………………………………………………….

49

Allgemeine Verfügungen Nr. 7. Erteilung von Urteilskopien oder Urteilsausdrucken an die Rechtsanwaltskammern in Gebührenprozessen AV d. JM vom 3. Februar 2014 (5605 - Z. 37) - JMBl. NRW 2014, S. 44 1 In allen Gebührenprozessen, in denen der Vorstand einer nordrhein-westfälischen Rechtsanwaltskammer ein Gutachten erstattet hat, ist diesem eine Kopie oder ein Ausdruck des rechtskräftigen Urteils zu übersenden. 2 Von der Erhebung der Dokumentenpauschale für die Urteilskopie oder den Urteilsausdruck ist gemäß § 11 Abs. 2 JVKostG abzusehen. 3 Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. März 2014 in Kraft. Zeitgleich wird die Allgemeine Verfügung vom 25. Oktober 1985 (5605 - I B. 37) aufgehoben.

44 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 4

Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Juliana Mörsdorf-Schulte in Düsseldorf u. Dr. Jonas Küssner in Langenfeld; z. Justizamtsrat/-amtsrätin: Justizamtfrau/-amtmann Gabriele Fengels, Gerhard Krüger, Jörg Küppenbender in Düsseldorf, Anja Brandt in Duisburg, Andrea Binn in Kleve, Frank Marcath in Grevenbroich; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Meike Katstein in Düsseldorf, Romina Arenz in Ratingen, Christian Quinders in Mülheim/Ruhr u. Linda Kramp in Oberhausen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A6 -: Erster Justizhauptwachtmeister A 5 Udo Dohmen u. Heinz-Joachim Jansen in Mönchengladbach. Ruhestand: Justizamtfrau Gisela Thomas in Moers, Justizamtsinspektorin Magdalena Rodenbücher in Mönchengladbach- Rheydt und Justizhauptsekretär Jürgen Kullmann in Duisburg. Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Kathrin Maas. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Friedel Hilke Heuermann in Wuppertal; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Josef Beyartz b. d. GStA u. Marian Matyssek in Düsseldorf; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Daniel Janz in Duisburg, Tahir Türkgeldi in Kleve, Christian Renner in Krefeld, Daniel Wirtz in Mönchengladbach u. Sascha Kanka in Wuppertal. Versetzt: Staatsanwalt als Gruppenleiter Klaus Jettka von Kleve nach Essen. Richter auf Probe Ernannt: Assessor Hauke Alexander Lorenzen, Maximilian Michael Werner.

45 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter/in am OLG: Richter/in am OLG Michaela Budelmann-Vogel u. Celso LopezRamos; z. Richter/in am OLG: Richter/in am LG Mark Austermühle aus Hagen, Beatrice Ball aus Detmold und Manuela Thaler aus Arnsberg u. Richter/in am AG Lars Böhle aus Essen u. Claudia Hettwer aus Siegen, z. Vorsitzenden Richterin am LG: Richterin am LG Nicole Klein in Paderborn, z. Direktor d. AG - BesGr. R2 -: Richter am AG Martin Jung aus Altena in Menden; z. Richter am AG: Richter/in Stephen Cramer in Brakel, Stefan Ruwwe-Glösenkamp und Julia Masberg in Gütersloh u. Nina Bernhörster in Herne-Wanne; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Udo Keldenich in Halle, z. Sozialamtsrätin/-amtsrat: Sozialamtfrau/-amtmann Peter Hornung und Bettina Knippel in Essen; z. Justizamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ -: Justizamtsinspektor/in Birgit Dittmar, Petra Fehrmann, Gabriele Niesmann u. Markus Runge in Hamm; z. Justizhauptsekretär: Justizobersekretär Gerhard Bielemeier in Rheine, z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Eleonore Dyck in Bielefeld; z. Ersten Justizhauptwachtmeisterin: Justizhauptwachtmeisterin Sabine Werner in Gelsenkirchen. Ruhestand: Richter am OLG Wilfried Hartmut Filla u. Wilfried Korves, Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ - Werner Herrmann in Dortmund, Sozialamtsrat Norbert Steppat in Detmold, Justizhauptsekretärin Renate Tusche in Castrop-Rauxel, Erster Justizhauptwachtmeister Helmut Liesner in Gelsenkirchen. Richter/in auf Probe Ernannt: Assessor/in Magnus Gröger, Dr. Thomas Jungkamp, Kai Karbowski und Ines Neuhaus. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin als Gruppenleiterin Yvonne Rothe aus Essen in Bochum; z. Staatsanwalt als Gruppenleiter: Staatsanwalt Stefan Levin in Essen. Versetzt: Justizobersekretärin Inna Schwarz von der Staatsanwaltschaft Essen an das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW in Düsseldorf. Ruhestand: Staatsanwalt als Gruppenleiter Wolfgang Hirschfelder in Bochum u. Staatsanwalt Andreas Euler in Münster; Oberamtsanwalt - BesGr. A13 m. AZ - Wolfgang Seifert in Dortmund. Richter/in auf Probe Ernannt: Assessor/in Johanna Boguschewski, Felix Sebastian Giesenregen u. Sarah Melisande Göppert. 46 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 4

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Felix Aden in Essen, Gabriele Neumann, LL.M. Eur. (bisher RAK München) in Hamm, Dr. Kathrin Pier-Eiling (bisher RAK Köln) in Münster, Stefan Stollberg (bisher RAK Celle) in Bielefeld, Dorothea Uhte (bisher RAK Hamburg) in Münster, JUDr. Martin Varga (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Angelika Veeh (bisher RAK Freiburg) in Essen. Löschungen als Rechtsanwalt: Raika Scharfenberg in Dortmund, Dr. Klaus Michel in Castrop-Rauxel, Carla Roberts in Lemgo, Katja Brose-Niemann in Bochum, Peter Küpper in Essen, Wilhelm Niermann in Essen, Dr. Johannes Rehm in Bielefeld, Daniela Voß in Essen, Daniela Peglow in Dortmund, Matthias Muer in Münster, Claudia Krause in Rietberg. Abgabe in andere Kammerbezirke: Florian Rodepeter in Dortmund, Pierre Plottek in Hamm, Jan Borowski in Altenberge, Ursula Brechmann in Münster, Dr. Gerd J. van Venrooy in Essen, Nabiel Rifai in Münster, Hanna Striesow, LL.M. in Minden, Dr. Andreas Penner in Essen, Stephan Söhngen in Borken. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwalt Dr. Udodi Onyeukwu in Dortmund. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Dr. Hans Michael Jäcker in Arnsberg, Ulrich Welp in RhedaWiedenbrück und Horst Meyer in Ibbenbüren. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Ernst Köther in Schwerte und Clemens Michalke in Münster. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richterin am LG: Richterin Lara-Katharina Berling u. Dr. Sophia Bernadette Gehlen in Köln; z. Richterin am AG: Richterin Dorothee Pia Ettwig u. Jana Junginger in Köln; z. Sozialoberamtsrätin: Sozialamtsrätin Marlies Schönig in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Symeon Kakariaris, Torsten Merten, Bastian Schölermann in Köln u. Volker Kleinsorg in Bergisch Gladbach. Versetzt: Richterin am AG Viktoria Brack aus Aachen nach Kerpen u. Eva Siemetzki aus Wipperfürth nach Leverkusen.

47 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 4

Ruhestand: Vorsitzende Richterin am LG Katharina Eichhorn in Köln, Richter am AG Achim Dohnke in Köln u. Ralph Neumann in Brühl, Justizamtsrätin Ursula Knepper in Köln, Obergerichtsvollzieher Bernhard Helmut Basinski in Bergheim. Richter auf Probe Ernannt: Assessor Thomas Melcher. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Achim Plönes in Aachen, Thorsten Budach u. Sven Björn König in Bonn. LAG-Bezirk Düsseldorf Ernannt: z. Direktor d. ArbG - BesGr. R 2 -: Richter am ArbG Bartosch Peter Jakubowski aus Düsseldorf in Wesel. Ruhestand: Richter am ArbG Albrecht Mostardt in Mönchengladbach. Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Ivy Klempt. LAG Bezirk Köln Ruhestand: Regierungsdirektor Klaus Hermann in Köln. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Stefanie Heinrich in Düsseldorf; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Dietmar Kantner in Geldern u. Andreas Fischer in Willich I; z. Regierungsamtsinspektorin: Regierungshauptsekretärin Barbara Scipio in Hamm; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Jürgen Horn, Ralf Lagarden u. Georg Lemm in Geldern, Robert Attermeyer, Klemens Fiefhaus u. Andreas Babik in Münster, Udo Artz u. Hans-Joachim Hagge in Rheinbach, 48 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 4

Michael Engstermann, Eberhard Happe, Thomas Hermanns u. Rainer Vesper in WuppertalVohwinkel; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Josef Mülder u. Miro Simonis in Geldern; z. Regierungshauptsekretär/in: Regierungsobersekretär/in Jörg Hombach u. Nancy Köndgen in Rheinbach; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Birgitt Steinke in Düsseldorf, Michael Brandt, Karl-Josef Holtmann , Stephan Schlögelhofer u. Silke Vöcking in Münster, Dirk Goertz, Andreas Harms, Jörg Hillmann, Ramon La Mendola u. Hendrik Timm in Rheinbach, Dirk Weingarten in Schwerte, Dennis Hillmer, Lukas Malcherczyk, Timo Schaffrina, Roman Tyla u. Tobias Voßkamp in Wuppertal-Vohwinkel; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Matthias Wiese in Schwerte; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Stefanie Klein in Rheinbach. Ruhestand: Leitender Regierungsdirektor Bernhard Lorenz in Düsseldorf, Oberregierungsrätin Gabriele Imhorst in Moers-Kapellen, Justizvollzugsamtsinspektor/in Horst van Galen und Kurt Schepers in Kleve, Friedhelm Ney in Moers-Kapellen, Justizvollzugshauptsekretär Siegfried Reschke in Bochum.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Präsident/in des LG (R 6) in Duisburg

1

Richter/in am AG - als d. std. Vertr. e Dir.- (R 2) b. d. AG Gladbeck

1

Vors. Richter/in am LG (R 2) in Bonn

1

Vors. Richter/in am LG (R 2) in Bielefeld

mehrere

Oberstaatsanwältin/-anwalt (R 2) b. d. GStA in Düsseldorf

1

Oberstaatsanwältin/-anwalt (R 2) b. d. StA in Köln

1

Staatsanwältin/-anwalt als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Hagen

49 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 4

1

Richter/in am AG in Gelsenkirchen-Buer

1

Richter/in am AG in Beckum

1

Richter/in am AG in Bonn

1

Richter/in am LG in Wuppertal

mehrere

Richter/in am LG Köln

1

Richter/in am SG in Detmold

2

Richter/in am SG in Köln

1 o. mehrere

Staatsanwältin/-anwalt b. d. StA Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -

1

Staatsanwältin/-anwalt in Essen - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm -

mehrere

Oberamtsanwältin /-amtsanwalt (A 13) in Dortmund

1

Sozialamtfrau/-amtmann - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Aachen

1 o. mehrere

Sozialamtfrau/-amtmann - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Bonn

1 o. mehrere

Sozialoberinspektor/in - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Bonn

1 o. mehrere

Sozialoberinspektor/in - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Köln

1 o. mehrere

Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Hagen mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 06.03.2014 an den Präsidenten des Landgerichts Hagen zu richten.

1 oder mehrere

Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Essen mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeits50 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 4

nachweise) bis zum 06.03.2014 an die Präsidentin des Landgerichts Essen zu richten. 1

Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 mit AZ.) - Bereichsleiter/in für den verstärkt gesicherten Haftbereich - b. d. JVA Köln - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Köln angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in für Freizeit, Besuche und Öffentlichkeitsarbeit - b. d. JVA Hamm - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Hamm angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Hamm

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Bochum

mehrere

Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Bochum

1

Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Hamm

1

Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) - Leiter/in der Wachtmeisterei - b. d. OLG Köln

1

Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) - Leiter/in der Wachtmeisterei - b. d. AG Leverkusen

Geschäftsleiter/in b. d. AG Lippstadt Bei dem Amtsgericht Lippstadt ist demnächst der Dienstposten der Geschäftsleiterin / des Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, die ein Amt der Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW innehaben. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Rücknahmen: Die Ausschreibung für 1 o. mehrere Sozialinspektor/in - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Köln (JMBl. NRW Nr. 3 v. 1. Februar 2014) wird hiermit zurückgenommen. Die im Justizministerialblatt NRW Nr. 3 v. 1. Februar 2014 erfolgte Rücknahme der Ausschreibung von Stellen f. mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in (JMBl. NRW Nr. 11 v. 1. Juni 2013) wird hiermit dahingehend ergänzt, dass es sich um die Rücknahme der Ausschreibung der Stellen bei der JVA Wuppertal-Ronsdorf handelt.

51 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. März 2014, Nr. 5 Inhaltsübersicht Personalnachrichten……………………………………………………………………………..

52

Ausschreibungen…………………………………………………………………………………

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Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Präsident d. LG: Präsident des LG Dr. Bernd Scheiff aus Mönchengladbach in Düsseldorf; z. Vors. Richter/in am OLG: Richter am OLG Stefan Behring und Johannes Derrix in Düsseldorf, Vorsitzende Richterin am LG Ulrike Voß aus Düsseldorf. z. Sozialamtmann/-amtfrau: Sozialoberinspektor/in Udo Burger in Düsseldorf, Gerhard Bauer und Hans-Jürgen Krug in Duisburg, Beate Kapelle in Mönchengladbach, Martina Brings, Kathrin Cordes, Dirk Jädke, Kornelia Rupp und Petra Weidemann in Wuppertal; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erste/r Justizhauptwachtmeister/in Adolf Spinrath in Düsseldorf, Hans-Günther Weichelt in Duisburg, Dieter Borchert in Wuppertal, Helmut Simon in Solingen u. Bernd Schulze in Wuppertal; z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in: Justizhauptwachtmeister/in Andreas Gahler in Langenfeld Michael Wöhler, Janine Lenges und Stefan Musil in Duisburg, Wolfgang Spanjard in Duisburg-Hamborn, Andreas Kaczmarek in Oberhausen, Ina Grundmann in Kleve, Alexandra Launer in Moers, Johannes Leuipers u. Darius Marczok in Krefeld, Bernd van den Borst, Karin Collenberg, Thomas Meyer und Torsten Urban in Mönchengladbach, Michael Reichelt in Solingen und Hubert Wichmann in Wuppertal. Versetzt: Richterin Christina Gräfin von Bothmer durch Versetzung in den Geschäftsbereich des Justizministerium Niedersachsen. Richter auf Probe Ernannt: Assessor Christopher Hörster.

52 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Patrick Janz in Wuppertal. Richter auf Probe Ernannt: Assessor Markus Menzel. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richterin am OLG: Richterin am AG Dr. Sabine Ständer; z. Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - Richter am AG Jürgen Book in Ibbenbüren; z. Richterin am AG: Richterin Sarah Adriane Schulte in Tecklenburg; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Petra Dürich in Schmallenberg und Hartmut Bembenek in Werl; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Michaela Münster und Reiner Sander in Höxter, Tanja Pink in Lippstadt, Yvonne Hoischen und Markus Schübeler in Paderborn; z. Justizamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektorin Marion Gurr in Detmold; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Michael Kafka und Peter Kruthof in Castrop-Rauxel, Thomas Scheele und Gabriele Harhoff in Lünen, Guido Bieder in Hamm und Maria Laumeier in Unna. Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Hermann Knippenkötter, Richter am LG Peter Storner in Essen, Richter/in am AG Hans-Werner Schlottbohm in Kamen u. Brigitte Drewenstedt in Recklinghausen, Justizoberamtsrätin Ursula Wehrland in Lüdinghausen, Obergerichtsvollzieher Werner Wietek in Detmold. Richterin auf Probe Ernannt: Assessor/in Dr. Kathrin Bünnigmann, Julia Hahnen, Lena Helfenbein, Anna Oermann u. Sarah Rohde. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwalt - BesGr. R 3 -: Oberstaatsanwalt Achim Walter aus Hamm in Detmold; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Christina Beckmann in Dortmund; z. Oberamtsanwalt - BesGr. A 13 m. AZ -: Oberamtsanwalt (BesGr. A 13) Bernd Esleben in Dortmund.

53 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Yvonne Brune in Plettenberg, Petra Diekwisch in Bielefeld, Dr. André Frederik Erpenbach in Herford, Florian Göhner in Bünde, Ann-Kathrin Harting in Rheine, Sinja Hoffmann in Bielefeld, Juliane Jänisch, EMBA in Münster, Nils Jurine in Essen, Rudolf Kamp in Bielefeld, Durdu Karacetin in Verl, Matthias Katzung (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Jürgen Kopfer, LL.M./USA in Essen, Miriam Kuldszun in Hattingen, Carina Pacher in Hamm, Annabell Pfaff in Münster, Ina Christa Rosenbaum in Lüdenscheid, Julian Senkpeil (bisher RAK Schleswig-Holstein) in Dortmund, Dirk Siedersleben in Dortmund, Jochen Willmann in Bielefeld. Löschungen als Rechtsanwalt: Ernst-Dietrich Tölle in Detmold, Erich Löschner in Münster, Janka-Vanessa Pieper in Essen, Heinz-Georg Mühling in Hamm, Paul Cramer in Gevelsberg, Klemens Rütte in Hamm, Klaus Schmidtmann in Bönen, Jürgen Spietenburg in Münster, Zerrin Atay in Essen, Gilbert Gunther Miller in Bielefeld (ausl. RA gem. § 206 BRAO), Jörg Bartscherer in Bochum, Rita Pottmeyer in Lüdinghausen, Sigrid Freitag in Dortmund, Linda M. Löwenstein in Sendenhorst, Heinrich Ahls in Delbrück, Karin Geißler in Essen, Janka-Vanessa Pieper in Essen. Abgabe in andere Kammerbezirke: Susanne Mischke in Essen, Sven Heumann in Bielefeld, Frank Lackmann-Kemna in Essen, Hartmut Koch in Dortmund, Katja Kysela in Recklinghausen, Thomas Lübking in Essen, Kai Hoß in Essen, Dr. Olivia Ahrens-Thoneick in Essen, Monika Schiller in Essen, Leila Saleh, EMBA in Münster, Caglar Aydin in Hagen. Bestellt /zum Anwaltsnotar: Rechtsanwalt Heinrich Hubbert III in Siegen. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Axel Pohlmann in Dortmund, Rainer Fleig in Castrop-Rauxel und Wolfgang Wieseler in Essen.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG: Richterin Heike Zoll in Bonn u. Anne Maria Brell in Bergheim; z. Obergerichtsvollzieher - Bes.Gr. A 9 m. AZ -: Obergerichtsvollzieher Paul Franz Siegburg in Köln. Versetzt: Richter am OLG Professor Dr. Karl-Nikolaus Peifer aus Hamm nach Köln, Richterin am AG Ulrike Weitzel aus Euskirchen nach Rheinbach.

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Ausgeschieden: Richterin am OLG Christiane Graßnack durch Versetzung an den Bundesgerichtshof. Ruhestand: Direktor des AG Reinhard Schaffer in Schleiden, Justizamtsinspektorin Ingrid Peters in Aachen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Atbina Anahita Lütz. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Klaus-Peter Hebisch in Dinslaken, Claus-Hinrich Buschkamp, LL.M. u. Steffen Lunau in Duisburg, Lutz Emil Theodor Adam, Jörn-Michael Bartels, Dr. Frithjof Behrens, Jan C. A. Bir, Dr. Xenia Boergen, Maximilian-Benedikt von Both, Sebastian Breder, Kristina Bröhl, Maximilian Otto Alexander Cleffmann, Gereon Conrad, Andrea Czekalski, Veronika Denk, Mathis Dick, Daniel Doetsch, Kemal Erarslan, Dr. Jens Escher, Dr. Patrick Flockenhaus, Esther Friedrich, Hans Fritsche, Jeanette Grune, Anna Hecker, Mira Heinrich, Sophia-Antonia Heller, LL.M., Dr. Mayeul Pierric Hieramente, Christian Hillus, Reimund von der Höh, Holger Andreas Kastler, Ansgar Kleingers, Michael Klipp, Dr. Moritz Kraft, Frank Lerach, Dr. Simona Liauw, Martin Lindner, Yenifer Lopez Torres, Daniel Meintz, Mark Mischke, Magnus Mutschler, Henriette Neuhaus, Nicola Pauer, Dr. Andreas Penner, Sebastian Rademske, Dr. Patrick Richters, Premiga Saligmann, Dr. Thorsten Schätzlein, Miriam Schlei, Frank Schneider, Maximilian Florian Schulte, Maria Shmeleva, Stephan Söhngen, Dr. René Steinbeck, Lea Strunk, Jana Upschulte, Dr. Tobias Volkwein, Sarah-Denise van der Walt, LL.M., Matthias Weiden, Roman Wille u. Andreas Wöller in Düsseldorf, Reiner Metz in Kamp-Lintfort, Malte Koenig u. Dr. Tilman Steinert in Krefeld, Hasan Yildirim in Langenfeld, Dr. Gerd J. van Venrooy,in Meerbusch, Jan Ehring in Mülheim an der Ruhr, Hans-Jürgen Gilgen, Antje Haber, Dr. Holger Hanisch, Patrick Heinrichs u. Dr. Lydia Maria Sebastian in Neuss, Hartmut Koch in Solingen, Sunhild-Juliane Baganz u. Kai Hoß in Wuppertal. Bestellt zum Notar: Notarassessor Dr. Leif Böttcher in Brühl. Entlassen aus dem Notaramt: Notar Dr. von Dickhuth-Harrach in Köln-Mülheim. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Regierungsrätin; Justizoberamtsrätin Ruth Christine Renate Köppen b. d. GStA. Ruhestand: Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter Josef Zopp in Köln u. Oberamtsanwalt Bernd Siegfried Huber in Bonn.

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OVG und Verwaltungsgerichte Ernannt: z. Präsidentin des VG - BesGr. R 3 -: Vors. Richterin am VG Claudia Beusch aus Düsseldorf in Aachen; z. Richter am OVG: Richter am VG Dirk Rauschenberg aus Arnsberg u. DamianMarkus Preisner aus Gelsenkirchen; z. Vors. Richter am VG: Richter am VG Dr. Frank Schafranek in Aachen u. Hanfried Paffrath in Köln; z. Richter/in am VG: Richter/in Til Kappen in Arnsberg, Blanka Gey in Düsseldorf, Anna Cramer, Lenz Müller u. Dr. Michael Weber in Köln und Tilman Kurz in Münster; z. Regierungsrat: Regierungsoberamtsrat Markus Speier b. d. OVG u. Uwe Tamoszus in Gelsenkirchen. Ausgeschieden: Richterin am VG Katrin Holländer durch Versetzung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ruhestand: Präsident des VG - BesGr. R 3 - Dr. Herbert Limpens in Aachen, Richter am OVG Bernd Richerzhagen, Vors. Richter am VG Ulrich Eske in Aachen u. Hans-Martin Niemeier in Köln u. Richterin am VG Brigitte Köppen in Münster. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Katrin Appelt, Dr. Franziska Hötte, Björn Krumrey, Astrid Lange und Dr. Nina Marten. Ausgeschieden: Dr. Florian Huerkamp auf eigenen Antrag. LSG und Sozialgerichte Ernannt: z. Richter am BSG: Richter am LSG Dr. Matthias Röhl; z. Vorsitzenden Richter am LSG: Richter am LSG Michael Wolff-Dellen in Essen; z. Richter/in am LSG: Richter/in am SG Stefanie Hupertz, Dr. Tobias Kador u. Thomas Köster in Essen; z. Richter/in am SG: Richter/in Jutta Harde in Dortmund u. Dr. Michael Weber in Aachen; z. Regierungsamtfrau/-mann: Regierungsoberinspektor/in Michaela Hüging in Münster u. Axel Schmidat in Duisburg; z. Justizhauptwachtmeister: Regierungsbeschäftigter Timo Pella in Essen u. Kevin Marschner in Düsseldorf. Ruhestand: Richter am SG Gerhard Hiller in Gelsenkirchen, Regierungsamtsinspektorin Hannelore Trampedach in Gelsenkirchen.

56 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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LAG-Bezirk Köln Richter auf Probe Ernannt: Assessor Philipp Busch. Justizvollzug Ernannt: z. Oberlehrer auf Probe: Frank Rotzoll in Herford; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Dagmar Kotthaus in Aachen; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektor Micheal Schirmer in Wuppertal-Ronsdorf; z. Justizvollzugsamtsinspektor BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Herbert von Landenberg in Essen; z. Betriebsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. -: Betriebsinspektorin Annette Kowald in Gelsenkirchen; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Heinz-Hubert Clemens, Olaf Dircks, Heinz Eschweiler, Michael Haensge, Uwe Herfs, Günter Jörissen, Peter Karsch u. Werner Schlebusch in Heinsberg; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Björn Uhlenbrock in Münster; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Lina Kraus in Aachen u. Veronika Steinhaus in Willich II. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Eckhard Niedermeier in Herford u. Justizvollzugshauptsekretär Robert O’Neill in Münster.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Präsident/in des LG (R 4) in Krefeld 57 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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1

Vizepräsident/in d. LG (R 3) in Kleve

1

Direktor/in d. AG (R 2) in Halle

1

Vors. Richter/in am LG (R 2) in Düsseldorf

1

Direktor/in d. AG (R 2) in Olpe

1

Richter/in am AG - als weit. Aufsicht führende Ri. - (R 2) b. d. AG Köln

1 o. mehrere

Vors. Richter/in am LG (R 2) in Bonn

1

Richter/in am AG - als weit. Aufsicht führender Ri. - (R 2) b. d. AG Krefeld

1

Vors. Richter/in am FG in Münster

1

Richter/in am FG in Düsseldorf Bewerbungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienstweg einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präsidenten des Finanzgerichts Düsseldorf ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW. Nr. 21 vom 1. November 2011 Bezug genommen.

1

Richter/in am FG in Münster Bewerbungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienstweg einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präsidenten des Finanzgerichts Münster ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW. Nr. 21 vom 1. November 2011 Bezug genommen.

1

Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Münster

1

Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Paderborn

1 o. mehrere

Richter/in am AG in Essen

1

Richter/in am AG in Meschede

1 o. mehrere

Richter/in am AG in Castrop-Rauxel

1

Richter/in am AG Aachen

1

Richter/in am AG Eschweiler

1

Richter/in am SG in Gelsenkirchen

1

Staatsanwalt/-anwältin in Aachen - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Köln -

1

Oberamtsanwalt/-anwältin (A 13) in Paderborn

58 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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1 o. mehrere

Justizoberamtsrat/-rätin (A 13 m. AZ) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Aachen

1

Justizoberamtsrat /-rätin (A 13 m. AZ) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)

1 o. mehrere

Justizoberamtsrat /-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Aachen

1

Justizoberamtsrat /-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Bonn

1 o. mehrere

Justizoberamtsrat /-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)

1 o. mehrere

Justizoberamtsrat /-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln

1

Justizamtsrat/-rätin - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d. LG Aachen

1 o. mehrere

Justizamtsrat /-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Aachen

1 o. mehrere

Justizamtsrat /-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Bonn

1

Justizamtsrat /-rätin - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d. LG Köln

1 o. mehrere

Justizamtsrat /-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)

1 o. mehrere

Justizamtsrat /-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln

1 o. mehrere

Justizamtmann/-frau - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d. OLG Köln

1

Justizamtmann /-frau - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen, zugleich ständ. Vertreter/in d. Geschäftsleiters - b. d. AG Aachen

1 o. mehrere

Justizamtmann /-frau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Aachen

1 o. mehrere

Justizamtmann /-frau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Bonn

1 o. mehrere

Justizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)

59 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5

1 o. mehrere

Justizamtmann/-frau - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d. AG Köln

1 o. mehrere

Justizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln

1

Justizvollzugsamtfrau /-amtmann - Leiter/-in des allgemeinen Vollzugsdienstes b.d. JVA Werl - das Stellenanforderungsprofil kann b.d. Leiter d. JVA Werl angefordert werden -

1

Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Kleve

1 o. mehrere

Justizoberinspektor/in im OLG-Bez. Köln

1 o. mehrere

Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Dortmund mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 17.03.2014 an die Präsidentin des Landgerichts Dortmund zu richten.

1

Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in der Abschiebungshaft (Frauen) und Koordination für die Betreuung von Abschiebungsgefangenen (Männer/Frauen) - b. d. JVA Büren - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. dLeiter d. JVA Büren angefordert werden -

1 o. mehrere

Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. OLG Köln

1

Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels ADV wahrnimmt - fliegend - b. e. Gericht im OLG-Bezirk Köln

1 o. mehrere

Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen

1 o. mehrere

Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn

1 o. mehrere

Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)

1 o. mehrere

Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Köln

60 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5

1 o. mehrere

Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb des Sonderschlüssels wahrnimmt - fliegend - b. e. Gericht im OLG-Bezirk Köln

1 o. mehrere

Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) im LG-Bez. Aachen

1 o. mehrere

Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) im LG-Bez. Bonn

1 o. mehrere

Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)

1 o. mehrere

Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) b. d. AG Köln

je 1 o. mehrere

Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, der/die überwiegend Aufgaben des Funktionsverzeichnisses im Sinne der Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 9 BBesO wahrnimmt - b. d. OLG Düsseldorf, d. AG Düsseldorf sowie in den LG-Bezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve u. Mönchengladbach

je 1 o. mehrere

Obergerichtsvollzieher/in (A 9 mit AZ) b. d. AG Düsseldorf sowie in den LG-Bezirken Düsseldorf, Duisburg und Wuppertal

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in einer Außenstelle - b. d. JVA Bielefeld-Senne - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bielefeld-Senne angefordert werden -

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9) b. d. JVA Bielefeld-Senne

1

Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Büren

je 1 o. mehrere

Obergerichtsvollzieher /in (A 9) b. d. AG Düsseldorf sowie in den LGBezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach u. Wuppertal

je 1 o. mehrere

Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, der/die überwiegend Aufgaben innerhalb des Sonderschlüssels wahrnimmt (ohne ADV) - b. d. OLG Düsseldorf, d. AG Düsseldorf sowie in den LG-Bezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve und Krefeld

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9) b. d. JVA Remscheid

1

Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels ADV wahrnimmt - fliegend - b. e. Gericht im OLGBezirk Köln

1 o. mehrere

Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen

1 o. mehrere

Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn

61 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5

1 o. mehrere

Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)

1 o. mehrere

Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Köln

1

Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. OLG Köln

1

Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen

1

Justizamtsinspektor./in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn

1

Justizamtsinspektor./in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)

1

Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln

1 o. mehrere

Obergerichtsvollzieher/in (A 9) im LG-Bez. Aachen

1 o. mehrere

Obergerichtsvollzieher/in (A 9) im LG-Bez. Bonn

1 o. mehrere

Obergerichtsvollzieher./in (A 9) im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)

1 o. mehrere

Obergerichtsvollzieher/in (A 9) bei dem AG Köln

mehrere

Justizvollzugshauptsekretär/in (A 9) b. d. JVA Remscheid

1 o. mehrere

Justizhauptsekretär/in b. d. OLG Köln

1 o. mehrere

Justizhauptsekretär./in b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen

1 o. mehrere

Justizhauptsekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn

1 o. mehrere

Justizhauptsekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln);

1 o. mehrere

Justizhauptsekretär/in b. d. AG Köln

je 1 o. mehrere

Justizhauptsekretär/in b. d. OLG Düsseldorf, d. AG Düsseldorf sowie in d. LG-Bezirken Düsseldorf, Kleve u. Krefeld

mehrere

Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Bielefeld-Senne

mehrere

Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Büren

1 o. mehrere

Justizobersekretär/in b. d. OLG Köln

1 o. mehrere

Justizobersekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen 62 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 5

1 o. mehrere

Justizobersekretär./in b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn

1 o. mehrere

Justizobersekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)

1 o. mehrere

Justizobersekretär/in b. d. AG Köln

mehrere

Justizobersekretär/in - fliegend - im OLG-Bezirk Düsseldorf

1 o. mehrere

Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. einem Gericht im LG-Bezirk Aachen

1 o. mehrere

Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. einem Gericht im LG-Bezirk Bonn

1 o. mehrere

Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. einem Gericht im LG-Bezirk Köln (ohne AG Köln)

1 o. mehrere

Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. d. AG Köln

Referenten/Referentinnen beim Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sind Stellen f. mehrere Referenten/Referentinnen zu besetzen. Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Justiz NRW / Ausschreibungen / Ausschreibung sonstiger Stellen) entnommen werden. Leiterin bzw. Leiter des Werkdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Rheinbach Zum 01.05.2014 ist der Dienstposten einer Werkdienstleiterin/eines Werkdienstleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist der Besoldungsgruppe A 10 (mD) zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Rheinbach angefordert werden. Rücknahme: Die Ausschreibung einer Stelle für eine/einen Vorsitzende Richter/in (R 2) b. d. LG Bonn im (JMBl. NRW Nr. 4 vom 15. Februar 2014) wird hiermit zurückgenommen.

63 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 6

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. März 2014, Nr. 6 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Kostenverfügung……………………………………………………………………………………..

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Ergänzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gerichtsvollzieherordnung und zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher………………………………………

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Personalnachrichten……………………………………………………………………………….

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Ausschreibungen…………………………………………………………………………………..

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Allgemeine Verfügungen Nr. 8. Kostenverfügung AV d. JM vom 24. Februar 2014 (5607 - Z. 3) - JMBl. NRW S. 64 I. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die Landesjustizverwaltungen haben die folgende bundeseinheitliche Neufassung der Kostenverfügung (KostVfg) vereinbart. Kostenverfügung Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 § 2 § 3

Kostenbeamter Pflichten des Kostenbeamten im Allgemeinen Mitwirkung der aktenführenden Stelle Abschnitt 2 Kostenansatz

§ 4 § 5 § 6 § 7 § 8 § 9 § 10 § 11

Begriff und Gegenstand Zuständigkeit Kostenansatz bei Verweisung eines Rechtsstreits an ein Gericht eines anderen Landes Voraussetzungen des Kostenansatzes und Feststellung der Kostenschuldner im Allgemeinen Kostengesamtschuldner Kosten bei Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe Unvermögen des Kostenschuldners in anderen Fällen Nichterhebung von Auslagen 64 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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§ 12 § 13 § 14 § 15 § 16 § 17 § 18 § 19 § 20 § 21 § 22 § 23 § 24 § 25 § 26

Absehen von Wertermittlungen Kostenansatz bei gegenständlich beschränkter Gebührenfreiheit Haftkosten Zeit des Kostenansatzes im Allgemeinen Zeit des Kostenansatzes in besonderen Fällen Heranziehung steuerlicher Werte Gebührenansatz bei gleichzeitiger Belastung mehrerer Grundstücke Gerichtsvollzieherkosten Kostensicherung Sicherstellung der Kosten (Abschnitt 3 GNotKG) Jährliche Vorschüsse im Zwangsverwaltungsverfahren Zurückbehaltungsrecht Kostenrechnung Anforderung der Kosten mit Sollstellung Anforderung der Kosten ohne Sollstellung

§ 27 § 28 § 29 § 30 § 31 § 32

Abschnitt 3 Weitere Pflichten des Kostenbeamten Behandlung von Ersuchen und Mitteilungen der Vollstreckungsbehörde Berichtigung des Kostenansatzes Nachträgliche Änderung der Kostenforderung Nachträgliche Änderung der Kostenhaftung Einrede der Verjährung Durchlaufende Gelder

§ 33

Abschnitt 4 Veränderung von Ansprüchen Veränderung von Ansprüchen Abschnitt 5 Kostenprüfung

§ 34 § 35 § 36 § 37 § 38 § 39 § 40 § 41 § 42 § 43 § 44 § 45

Aufsicht über den Kostenansatz Kostenprüfungsbeamte Berichtigung des Kostenansatzes im Verwaltungsweg Nichterhebung von Kosten Erinnerungen und Beschwerden der Staatskasse Besondere Prüfung des Kostenansatzes Aufgaben und Befugnisse des Prüfungsbeamten Umfang der Kostenprüfung Verfahren bei der Kostenprüfung Beanstandungen Niederschrift über die Kostenprüfung Jahresberichte

§ 46 § 47

Abschnitt 6 Justizverwaltungskosten Entscheidungen nach dem Justizverwaltungskostengesetz Laufender Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis

§ 48

Abschnitt 7 Notarkosten Einwendungen gegen die Kostenberechnung

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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §1 Kostenbeamter Die Aufgaben des Kostenbeamten werden nach den darüber ergangenen allgemeinen Anordnungen von den Beamten des gehobenen oder mittleren Justizdienstes oder vergleichbaren Beschäftigten wahrgenommen. §2 Pflichten des Kostenbeamten im Allgemeinen (1) Der Kostenbeamte ist für die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben, insbesondere für den rechtzeitigen, richtigen und vollständigen Ansatz der Kosten verantwortlich. (2) Der Kostenbeamte bescheinigt zugleich mit Aufstellung der Schlusskostenrechnung den vollständigen Ansatz der Kosten auf den Akten (Blattsammlungen) unter Bezeichnung der geprüften Blätter und unter Angabe von Tag und Amtsbezeichnung. Bei Grundakten, Registerakten, Vormundschaftsakten, Betreuungsakten und ähnlichen Akten, die regelmäßig für mehrere gebührenpflichtige Angelegenheiten geführt werden, erfolgt die Bescheinigung für jede einzelne Angelegenheit. Die Bescheinigung ist auch zu erteilen, wenn die Einziehung von Kleinbeträgen vorbehalten bleibt. §3 Mitwirkung der aktenführenden Stelle (1) Die aktenführende Stelle ist dafür verantwortlich, dass die Kosten rechtzeitig angesetzt werden können. Sofern sie für den Kostenansatz nicht selbst zuständig ist, legt sie die Akten dem Kostenbeamten insbesondere vor, 1. wenn eine den Rechtszug abschließende gerichtliche Entscheidung ergangen ist, 2. wenn die Akten infolge Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid bei Gericht eingehen, 3. wenn eine Klage erweitert oder Widerklage erhoben wird oder sich der Streitwert anderweitig erhöht, 4. wenn die gezahlten Zeugen- und Sachverständigenvorschüsse zur Deckung der entstandenen Ansprüche nicht ausreichen, 5. wenn die Akten aus einem Rechtsmittelzug zurückkommen, 6. wenn eine schriftliche oder elektronische Mitteilung über einen Zahlungseingang (Zahlungsanzeige) oder ein mit dem Abdruck eines Gerichtskostenstemplers versehenes Schriftstück eingeht, es sei denn, dass die eingehende Zahlung einen nach § 26 eingeforderten Vorschuss betrifft, 7. wenn eine Mitteilung über die Niederschlagung von Kosten oder über die Aufhebung der Niederschlagung eingeht, 8. wenn eine Mitteilung über den Erlass oder Teilerlass von Kosten eingeht, 9. wenn aus sonstigen Gründen Zweifel bestehen, ob Kosten oder Vorschüsse zu berechnen sind. 66 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Die Vorlage ist in den Akten unter Angabe des Tages kurz zu vermerken. (2) Die aktenführende Stelle hat alle in der Sache entstehenden, von dem Kostenschuldner zu erhebenden Auslagen in den Akten in auffälliger Weise zu vermerken, soweit nicht eine Berechnung zu den Akten gelangt. (3) In Zivilprozess-, Strafprozess-, Bußgeld-, Insolvenz-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren, in Familien- und Lebenspartnerschaftssachen, in Vormundschafts-, Betreuungs- und Pflegschaftssachen, in Nachlasssachen sowie in arbeits-, finanz-, sozial- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind sämtliche Kostenrechnungen, Beanstandungen der Kostenprüfungsbeamten und Zahlungsanzeigen sowie Mitteilungen über die Niederschlagung von Kosten, über die Aufhebung der Niederschlagung oder den (Teil-)Erlass vor dem ersten Aktenblatt einzuheften oder in eine dort einzuheftende Aktentasche lose einzulegen oder, soweit die Akten nicht zu heften sind, unter dem Aktenumschlag lose zu verwahren. Das gleiche kann auch in anderen Verfahren geschehen, wenn dies zweckmäßig erscheint, insbesondere wenn die Akten umfangreich sind. Ist ein Vollstreckungsheft angelegt, sind die Kostenrechnungen, Beanstandungen, Zahlungsanzeigen und Nachrichten in diesem entsprechend zu verwahren (vgl. § 16 Abs. 2 StVollstrO). Wird es notwendig, die vor dem ersten Aktenblatt eingehefteten oder verwahrten Schriftstücke mit Blattzahlen zu versehen, sind dazu römische Ziffern zu verwenden. (4) Die aktenführende Stelle hat laufend auf dem Aktenumschlag oder einem Kostenvorblatt die Blätter zu bezeichnen, 1. auf denen sich Abdrucke von Gerichtskostenstemplern, Aktenausdrucke nach § 696 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit Gerichtskostenrechnungen oder Vermerke hierüber befinden, 2. aus denen sich ergibt, dass Vorschüsse zum Soll (§ 25) gestellt oder ohne vorherige Sollstellung (§ 26) eingezahlt worden sind, 3. auf denen sich Kostenrechnungen, Zahlungsanzeigen, Mitteilungen über die Niederschlagung von Kosten oder über die Aufhebung der Niederschlagung sowie Mitteilungen über den (Teil-)Erlass von Kosten oder die Anordnung ihrer Nichterhebung (§ 21 GKG, § 20 FamGKG, § 21 GNotKG) befinden, die nicht nach Absatz 3 eingeheftet oder verwahrt werden, 4. auf denen Kleinbeträge vermerkt sind, deren Einziehung oder Auszahlung nach den über die Behandlung solcher Beträge erlassenen Bestimmungen einstweilen vorbehalten bleibt. (5) Die aktenführende Stelle leitet die Akten und Blattsammlungen vor dem Weglegen dem Kostenbeamten zu. Dieser prüft, ob berechnete Kosten entweder zum Soll gestellt sind oder der Zahlungseingang nachgewiesen ist. Er bescheinigt diese Prüfung auf den Akten (Blattsammlungen) unter Bezeichnung des letzten Aktenblattes und unter Angabe von Tag und Amtsbezeichnung. Die Bescheinigung ist auch zu erteilen, wenn die Einziehung von Kleinbeträgen vorbehalten bleibt. Abschnitt 2 Kostenansatz §4 Begriff und Gegenstand (1) Der Kostenansatz besteht in der Aufstellung der Kostenrechnung (§ 24). Er hat die Berechnung der Gerichtskosten und Justizverwaltungskosten sowie die Feststellung der Kostenschuldner zum Gegenstand. Zu den Kosten gehören alle für die Tätigkeit des Gerichts und der Justizverwaltung zu erhebenden Gebühren, Auslagen und Vorschüsse. 67 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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(2) Ist die berechnete Kostenforderung noch nicht beglichen, veranlasst der Kostenbeamte deren Anforderung gemäß § 25 oder § 26. (3) Handelt es sich um Kosten, die durch den Antrag einer für die Vollstreckung von Justizkostenforderungen zuständigen Stelle (Vollstreckungsbehörde) auf Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen entstanden sind, wird zwar eine Kostenrechnung aufgestellt; die entstandenen Kosten sind der Vollstreckungsbehörde jedoch lediglich zur etwaigen späteren Einziehung als Nebenkosten mitzuteilen. (4) Können die Gebühren für die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung oder über den Beitritt zum Verfahren (Nr. 2210 KV GKG) oder die Auslagen des Anordnungs- (Beitritts-)verfahrens nicht vom Antragsteller eingezogen werden, weil ihm Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung bewilligt ist oder ihm Gebühren- oder Auslagenfreiheit zusteht (z. B. bei der Zwangsversteigerung wegen rückständiger öffentlicher Abgaben), veranlasst der Kostenbeamte die Anforderung der Kosten gemäß § 25. Die Vollstreckungsbehörde meldet die Kosten - unbeschadet sonstiger Einziehungsmöglichkeiten - in dem Zwangsversteigerungsverfahren mit dem Range des Anspruchs des betreibenden Gläubigers auf Befriedigung aus dem Grundstück rechtzeitig an (§ 10 Abs. 2, §§ 12, 37 Nr. 4 ZVG). Dies gilt im Zwangsverwaltungsverfahren entsprechend. Absatz 3 bleibt unberührt. (5) Für die Behandlung von kleinen Kostenbeträgen gelten die hierfür erlassenen besonderen Bestimmungen. (6) Sind Kosten zugleich mit einem Geldbetrag im Sinne des § 1 Abs. 1 der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung einzuziehen, richtet sich das Verfahren nach der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung. §5 Zuständigkeit (1) Der Kostenansatz richtet sich, soweit Kosten nach dem Gerichtskostengesetz erhoben werden, nach § 19 GKG, soweit Kosten nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen erhoben werden, nach § 18 FamGKG, und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 18 GNotKG. Kosten der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung werden bei der nach § 19 Abs. 2 GKG zuständigen Behörde angesetzt, soweit nicht die Landesregierungen durch Rechtsverordnung andere Zuständigkeiten begründet haben (§ 138 Abs. 2 StVollzG). (2) Hat in Strafsachen der Bundesgerichtshof die Sache ganz oder teilweise zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, übersendet die für den Kostenansatz zuständige Behörde eine beglaubigte Abschrift der rechtskräftigen Entscheidung zum Kostenansatz an den Bundesgerichtshof. (3) Zu den durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen Kosten (Nrn. 9015, 9016 KV GKG) gehören auch 1. die Auslagen, die der Polizei bei der Ausführung von Ersuchen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft, bei der Tätigkeit der Polizeibeamten als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und in den Fällen entstehen, in denen die Polizei nach § 163 StPO aus eigenem Entschluss Straftaten erforscht, 2. Auslagen, die den zuständigen Verwaltungsbehörden als Verfolgungsorganen in Straf- und Bußgeldsachen erwachsen sind.

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(4) Wenn das Gericht in einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat auf eine Strafe oder Maßnahme oder in einem Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit auf eine Geldbuße oder Nebenfolge erkennt, gehören zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens die Auslagen, die einer Finanzbehörde bei der Untersuchung und bei der Teilnahme am gerichtlichen Verfahren entstanden sind. Diese Auslagen sind nicht nach § 464b StPO festzusetzen, sondern als Gerichtskosten zu berechnen und einzuziehen. Soweit die Auslagen bei einer Bundesfinanzbehörde entstanden sind, werden sie als durchlaufende Gelder behandelt und an sie abgeführt (vgl. § 24 Abs. 7, § 32), wenn sie den Betrag von 25 Euro übersteigen. An die Landesfinanzbehörden werden eingezogene Beträge nicht abgeführt. (5) Geht ein Mahnverfahren gegen mehrere Antragsgegner nach Widerspruch oder Einspruch in getrennte Streitverfahren bei verschiedenen Gerichten über, übersendet das Mahngericht den übernehmenden Gerichten jeweils einen vollständigen Verfah-rensausdruck samt Kostenrechnung. Letztere muss Angaben darüber enthalten, ob die Kosten bereits angefordert (§§ 25 und 26) oder eingezahlt sind. Bei nicht maschineller Bearbeitung hat der Kostenbeamte des abgebenden Gerichts den Kostenbeamten der übernehmenden Gerichte das Original oder eine beglaubigte Abschrift der Kostenrechnung zu übersenden und sie über das sonst von ihm Veranlasste zu unterrichten. Zahlungsanzeigen und sonstige Zahlungsnachweise sind im Original oder in beglaubigter Ablichtung beizufügen. (6) Die Kosten für 1. die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen, 2. die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung zwecks Erwirkung eines Erbscheins und 3. die Beurkundung der Ausschlagung der Erbschaft oder der Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft werden stets bei dem nach § 343 FamFG zuständigen Nachlassgericht angesetzt (§ 18 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GNotKG). Erfolgt die Eröffnung oder die Beurkundung bei einem anderen Gericht, ist das Nachlassgericht zu verständigen. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn die beiden Gerichte in verschiedenen Ländern der Bundesrepublik liegen. Soweit das Landwirtschaftsgericht an die Stelle des Nachlassgerichts tritt, wird auch die Gebühr für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung zwecks Erwirkung eines Erbscheins beim Landwirtschaftsgericht angesetzt. §6 Kostenansatz bei Verweisung eines Rechtsstreits an ein Gericht eines anderen Landes (1) Wird ein Rechtsstreit an ein Gericht eines anderen Landes der Bundesrepublik verwiesen, so ist für den Kostenansatz der Kostenbeamte des Gerichts zuständig, das nach der Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Ausgleich von Kosten (Abschnitt II der AV d. JM vom 6. Juli 2001 (5600 - I B. 55) in der Fassung vom 13. Januar 2010) die Kosten einzuziehen hat. (2) Einzuziehende Beträge, die nach § 59 RVG auf die Staatskasse übergegangen sind, werden im Falle der Verweisung eines Rechtsstreits an ein Gericht eines anderen Landes bei dem Gericht angesetzt, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist (vgl. Vereinbarung über den Ausgleich von Kosten - a.a.O.).

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§7 Voraussetzungen des Kostenansatzes und Feststellung der Kostenschuldner im Allgemeinen (1) Wer Kostenschuldner ist und in welchem Umfang er haftet, stellt der Kostenbeamte fest. Dabei ist zu beachten, dass nach § 29 Nr. 3 GKG, § 24 Nr. 3 FamGKG, § 27 Nr. 3 GNotKG und § 18 Nr. 3 JVKostG auch Dritte, die kraft Gesetzes für die Kostenschuld eines anderen haften (im letztgenannten Fall nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts z. B. Erben, Ehegatten, Vermögensübernehmer), als Kostenschuldner auf Leistung oder Duldung der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen werden können. (2) Haften mehrere Kostenschuldner als Gesamtschuldner, bestimmt der Kostenbeamte unter Beachtung der Grundsätze in § 8, wer zunächst in Anspruch genommen werden soll. (3) Die Ermittlung und Feststellung von Personen, die nicht der Staatskasse für die Kostenschuld haften, sondern nur dem Kostenschuldner gegenüber zur Erstattung der Kosten verpflichtet sind, ist nicht Sache des Kostenbeamten. §8 Kostengesamtschuldner (1) Soweit in Angelegenheiten, für die das Gerichtskostengesetz, das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen oder das Gerichts- und Notarkostengesetz gilt, einem gesamtschuldnerisch haftenden Kostenschuldner die Kosten durch gerichtliche Entscheidung auferlegt oder von ihm durch eine vor Gericht abgegebene oder ihm mitgeteilte Erklärung übernommen sind, soll die Haftung des anderen gesamtschuldnerisch haftenden Kostenschuldners (Zweitschuldners) nur geltend gemacht werden, wenn eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des erstgenannten Kostenschuldners (Erstschuldners) erfolglos geblieben ist oder aussichtslos erscheint (§ 31 Abs. 2 Satz 1, § 18 GKG, § 26 Abs. 2 Satz 1, § 17 FamGKG, § 33 Abs. 1 Satz 1, § 17 GNotKG). Dass die Zwangsvollstreckung aussichtslos sei, kann regelmäßig angenommen werden, wenn ein Erstschuldner mit bekanntem Wohnsitz oder Sitz oder Aufenthaltsort im Ausland der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt und gegen ihn ggf. im Ausland vollstreckt werden müsste. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zwangsvollstreckung im Ausland erfahrungsgemäß lange Zeit in Anspruch nimmt oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. (2) Soweit einem Kostenschuldner, der aufgrund von § 29 Nr. 1 GKG, § 24 Nr. 1 FamGKG oder § 27 Nr. 1 GNotKG haftet (Entscheidungsschuldner), Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, darf die Haftung eines anderen Kostenschuldners nicht geltend gemacht werden; von diesem bereits erhobene Kosten sind zurückzuzahlen, soweit es sich nicht um eine Zahlung nach § 13 Abs. 1 und 3 des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes handelt und die Partei, der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, der besonderen Vergütung zugestimmt hat. Die Haftung eines anderen Kostenschuldners darf auch nicht geltend gemacht werden, soweit dem Entscheidungsschuldner ein Betrag für die Reise zum Ort einer Verhandlung, Vernehmung oder Untersuchung und für die Rückreise gewährt worden ist (§ 31 Abs. 3 GKG, § 26 Abs. 3 FamGKG, § 33 Abs. 2 GNotKG). (3) Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden, soweit der Kostenschuldner aufgrund von § 29 Nr. 2 GKG, § 24 Nr. 2 FamGKG oder § 27 Nr. 2 GNotKG haftet (Übernahmeschuldner) und wenn 1. der Kostenschuldner die Kosten in einem vor Gericht abgeschlossenen oder durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht angenommenen Vergleich übernommen hat, 2. der Vergleich einschließlich der Verteilung der Kosten von dem Gericht vorgeschlagen worden ist und 70 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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3. das Gericht in seinem Vergleichsvorschlag ausdrücklich festgestellt hat, dass die Kostenregelung der sonst zu erwartenden Kostenentscheidung entspricht (§ 31 Abs. 4 GKG, § 26 Abs. 4 FamGKG, § 33 Abs. 3 GNotKG). (4) In allen sonstigen Fällen der gesamtschuldnerischen Haftung für die Kosten bestimmt der Kostenbeamte nach pflichtgemäßem Ermessen, ob der geschuldete Betrag von einem Kostenschuldner ganz oder von mehreren nach Kopfteilen angefordert werden soll. Dabei kann insbesondere berücksichtigt werden, 1. welcher Kostenschuldner die Kosten im Verhältnis zu den übrigen endgültig zu tragen hat, 2. welcher Verwaltungsaufwand durch die Inanspruchnahme nach Kopfteilen entsteht, 3. ob bei einer Verteilung nach Kopfteilen Kleinbeträge oder unter der Vollstreckungsgrenze liegende Beträge anzusetzen wären, 4. ob die Kostenschuldner in Haushaltsgemeinschaft leben, 5. ob anzunehmen ist, dass einer der Gesamtschuldner nicht zur Zahlung oder nur zu Teilzahlungen in der Lage ist. §9 Kosten bei Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe Bei Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe sind die Durchführungsbestimmungen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie zur Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens (DB-PKH) zu beachten. § 10 Unvermögen des Kostenschuldners in anderen Fällen (1) In anderen als den in § 8 Abs. 2 und in der Nr. 3.1 der Durchführungsbestimmungen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie zur Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens (DB-PKH) bezeichneten Fällen darf der Kostenbeamte vom Ansatz der Kosten nur dann absehen, wenn das dauernde Unvermögen des Kostenschuldners zur Zahlung offenkundig oder ihm aus anderen Vorgängen bekannt ist oder wenn sich der Kostenschuldner dauernd an einem Ort aufhält, an dem eine Beitreibung keinen Erfolg verspricht. Das dauernde Unvermögen des Kostenschuldners ist nicht schon deshalb zu verneinen, weil er möglicherweise später einmal in die Lage kommen könnte, die Schuld ganz oder teilweise zu bezahlen. Wenn dagegen bestimmte Gründe vorliegen, die dies mit einiger Sicherheit erwarten lassen, liegt dauerndes Unvermögen nicht vor. (2) Ohne Rücksicht auf das dauernde Unvermögen des Kostenschuldners sind die Kosten anzusetzen, 1. wenn ein zahlungsfähiger Kostenschuldner für die Kosten mithaftet; 2. wenn anzunehmen ist, dass durch Ausübung des Zurückbehaltungsrechts (§ 23) die Zahlung der Kosten erreicht werden kann, insbesondere dann, wenn ein anderer Empfangsberechtigter an der Aushändigung der zurückbehaltenen Schriftstücke ein Interesse hat; 3. wenn die Kosten zugleich mit einem Geldbetrag im Sinne des § 1 Abs. 1 der Einforderungsund Beitreibungsanordnung einzuziehen sind (§ 4 Abs. 6);

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4. wenn es sich um Gebühren oder Vorschüsse handelt, von deren Entrichtung die Vornahme einer Amtshandlung abhängt (§ 26). (3) Angaben im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe, Feststellungen im Strafverfahren über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten (Nr. 14 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren) oder Mitteilungen der Vollstreckungsbehörde können dem Kostenbeamten einen Anhalt für seine Entschließung bieten. Er wird dadurch aber nicht von der Verpflichtung entbunden, selbständig zu prüfen und zu entscheiden, ob tatsächlich Unvermögen zur Zahlung anzunehmen ist. Nötigenfalls stellt er geeignete Ermittlungen an. In Strafsachen sind an Stellen außerhalb der Justizverwaltung Anfragen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kostenschuldners nur ausnahmsweise und nur dann zu richten, wenn nicht zu befürchten ist, dass dem Kostenschuldner aus diesen Anfragen Schwierigkeiten erwachsen könnten. Bei der Fassung etwaiger Anfragen ist jeder Hinweis darauf zu vermeiden, dass es sich um Kosten aus einer Strafsache handelt. (4) Der Kostenbeamte vermerkt in den Akten, dass er die Kosten nicht angesetzt hat; er gibt dabei die Gründe kurz an und verweist auf die Aktenstelle, aus der sie ersichtlich sind. (5) Nach Absatz 1 außer Ansatz gelassene Kosten sind anzusetzen, wenn Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass eine Einziehung Erfolg haben wird. § 11 Nichterhebung von Auslagen Der Kostenbeamte ist befugt, folgende Auslagen außer Ansatz zu lassen: 1. Auslagen, die durch eine von Amts wegen veranlasste Verlegung eines Termins oder Vertagung einer Verhandlung entstanden sind (§ 21 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 20 Abs. 1 Satz 2 FamGKG, § 21 Abs. 1 Satz 2 GNotKG), 2. Auslagen, die durch eine vom Gericht fehlerhaft ausgeführte Zustellung angefallen sind (z. B. doppelte Ausführung einer Zustellung, fehlerhafte Adressierung), 3. Auslagen, die entstanden sind, weil eine angeordnete Abladung von Zeugen, Sachverständigen, Übersetzern usw. nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt worden ist. Der Kostenbeamte legt die Akten aber dem Gericht mit der Anregung einer Entscheidung vor, wenn dies mit Rücksicht auf rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten erforderlich erscheint. Die Entscheidung des Kostenbeamten nach Satz 1 ist keine das Gericht bindende Anordnung im Sinne von § 21 Abs. 2 Satz 3 GKG, § 20 Abs. 2 Satz 3 FamGKG und § 21 Abs. 2 Satz 3 GNotKG. § 12 Absehen von Wertermittlungen - zu Vorbemerkung 1.1 Abs. 1 KV GNotKG, Vorbemerkung 1.3.1 Abs. 2 KV FamGKG Von Wertermittlungen kann abgesehen werden, wenn nicht Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das reine Vermögen des Fürsorgebedürftigen mehr als 25 000 Euro beträgt. § 13 Kostenansatz bei gegenständlich beschränkter Gebührenfreiheit Bei Erbscheinen und ähnlichen Zeugnissen (Nr. 12210 KV GNotKG), die zur Verwendung in einem bestimmten Verfahren gebührenfrei oder zu ermäßigten Gebühren zu erteilen sind, hat der Kostenbeamte die Urschrift und Ausfertigung der Urkunde mit dem Vermerk „Zum aus72 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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schließlichen Gebrauch für das ........-verfahren gebührenfrei - zu ermäßigten Gebühren - erteilt" zu versehen. Die Ausfertigung ist der Behörde oder Dienststelle, bei der das Verfahren anhängig ist, mit dem Ersuchen zu übersenden, den Beteiligten weder die Ausfertigung auszuhändigen noch eine Abschrift zu erteilen. § 14 Haftkosten Die Erhebung von Kosten der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung richtet sich nach § 138 Abs. 2, § 50 StVollzG. Die Kosten der Untersuchungshaft sowie einer sonstigen Haft außer Zwangshaft, die Kosten einer einstweiligen Unterbringung (§ 126a StPO), einer Unterbringung zur Beobachtung (§ 81 StPO, § 73 JGG) und einer einstweiligen Unterbringung in einem Heim für Jugendhilfe (§ 71 Abs. 2, § 72 Abs. 4 JGG) werden nur angesetzt, wenn sie auch von einem Gefangenen im Strafvollzug zu erheben wären (Nr. 9011 KV GKG, Nr. 2009 KV FamGKG, Nr. 31011 KV GNotKG, Vorbemerkung 2 KV JVKostG i. V. m. Nr. 9011 KV GKG). § 15 Zeit des Kostenansatzes im Allgemeinen (1) Soweit nichts anderes bestimmt oder zugelassen ist, werden Kosten alsbald nach Fälligkeit angesetzt (z. B. § 6 Abs. 1 und 2, §§ 7 bis 9 GKG, §§ 9 bis 11 FamGKG, §§ 8, 9 GNotKG) und Kostenvorschüsse berechnet, sobald sie zu leisten sind (z. B. §§ 15 bis 18 GKG, §§ 16, 17 FamGKG, §§ 13, 14, 17 GNotKG). Dies gilt insbesondere auch vor Versendung der Akten an das Rechtsmittelgericht. (2) Auslagen sind in der Regel erst bei Beendigung des Rechtszuges anzusetzen, wenn kein Verlust für die Staatskasse zu befürchten ist. Das Gleiche gilt für die Abrechnung der zu ihrer Deckung erhobenen Vorschüsse. Werden jedoch im Laufe des Verfahrens Gebühren fällig, sind mit ihnen auch die durch Vorschüsse nicht gedeckten Auslagen anzusetzen. (3) Absatz 2 gilt nicht 1. für Auslagen, die in Verfahren vor einer ausländischen Behörde entstehen, 2. für Auslagen, die einer an der Sache nicht beteiligten Person zur Last fallen. (4) Steht zu dem in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt der den Gebühren zugrunde zu legende Wert noch nicht endgültig fest, werden die Gebühren unter dem Vorbehalt späterer Berichtigung nach einer vorläufigen Wertannahme angesetzt. Auf rechtzeitige Berichtigung ist zu achten (vgl. § 20 GKG, § 19 FamGKG, § 20 GNotKG); in Angelegenheiten, auf die das Gerichts- und Notarkostengesetz Anwendung findet, ist erforderlichenfalls dem Kostenschuldner mitzuteilen, dass ein Wertermittlungsverfahren eingeleitet ist (§ 20 Abs. 2 GNotKG). Dasselbe gilt für Angelegenheiten, auf die das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen Anwendung findet (§ 19 Abs. 2 FamGKG). § 16 Zeit des Kostenansatzes in besonderen Fällen I. Gebühr für die Durchführung des Insolvenzverfahrens - zu Nrn. 2320, 2330 KV GKG (1) Die Gebühr für die Durchführung des Insolvenzverfahrens ist in der Regel nach Durchführung des Berichtstermins (§ 156 InsO), im vereinfachten Insolvenzverfahren bei Vorliegen der Vermögensübersicht (§ 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO), anzusetzen.

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(2) Bei Einstellung des Insolvenzverfahrens oder nach Bestätigung des Insolvenzplanes hat der Kostenbeamte den Insolvenzverwalter schriftlich aufzufordern, einen Betrag zurückzubehalten, der zur Deckung der näher zu bezeichnenden Gerichtskosten ausreicht. II. Kosten in Vormundschafts-, Dauerbetreuungs-, Dauerpflegschafts- und Nachlasssachen - zu § 8 GNotKG, § 10 FamGKG Die bei Vormundschaften, Dauerbetreuungen und -pflegschaften sowie bei Nachlasssachen zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig werdenden Gebühren können, wenn kein Verlust für die Staatskasse zu besorgen ist, gelegentlich der Prüfung der jährlichen Rechnungslegung angesetzt werden. Zur Sicherstellung des rechtzeitigen Ansatzes dieser Gebühren sind die in Betracht kommenden Akten von dem Kostenbeamten in ein Verzeichnis einzutragen, das mindestens folgende Spalten enthält: 1. Lfd. Nr. 2. Aktenzeichen 3. Bezeichnung der Sache 4. Jahresgebühr berechnet am: III. Kosten in Scheidungsfolgesachen und in Folgesachen Gebühren in Scheidungsfolgesachen und in Folgesachen eines Verfahrens über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft werden erst angesetzt, wenn eine unbedingte Entscheidung über die Kosten ergangen ist oder das Verfahren oder die Instanz durch Vergleich, Zurücknahme oder anderweitige Erledigung beendet ist (§ 9 Abs. 1, § 11 Abs. 1 FamGKG). § 17 Heranziehung steuerlicher Werte - zu § 46 Abs. 3 Nr. 3, § 48 GNotKG (1) Wird auf einen für Zwecke der Steuererhebung festgesetzten Wert (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 GNotKG) oder den Einheitswert von Grundbesitz (§ 48 GNotKG) zurückgegriffen, genügt als Nachweis die Vorlage des Steuerbescheides (Feststellungsbescheides, Einheitswertbescheides), sofern sich der Einheitswert des Grundbesitzes nicht schon aus der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ergibt. (2) Das Finanzamt ist um Auskunft über die Höhe der für Zwecke der Steuererhebung festgesetzten Werte, die Höhe des Einheitswertes oder um Erteilung einer Abschrift des entsprechenden Steuerbescheides nur zu ersuchen, wenn der Kostenschuldner den Steuerbescheid nicht vorlegt, ausnahmsweise auch dann, wenn die Wertermittlung besonders schwierig ist. Für die Aufbewahrung des Einheitswertbescheides gelten die Bestimmungen der Aktenordnung entsprechend. § 18 Gebührenansatz bei gleichzeitiger Belastung mehrerer Grundstücke - zu § 18 Abs. 3 GNotKG Für die Eintragung oder Löschung eines Gesamtrechts bei mehreren Grundbuchämtern werden die Kosten im Fall der Nummern 14122 oder 14141 KV GNotKG bei dem Gericht angesetzt, bei dessen Grundbuchamt der Antrag zuerst eingegangen ist. Entsprechendes gilt für die Eintragung oder Löschung eines Gesamtrechts bei mehreren Registergerichten im Fall der Nummern 14221 oder 14241 KV GNotKG (§ 18 Abs. 3 GNotKG). Die Kostenbeamten der beteiligten Grundbuchämter bzw. Registergerichte haben sich vorab wegen des Gebührenansatzes und des Zeitpunktes des Eingangs der Anträge zu verständigen; das die Kosten ansetzende Grundbuchamt bzw. Registergericht hat eine Abschrift der Kostenrechnung an alle beteiligten Grundbuchämter bzw. Registergerichte zu übermitteln. 74 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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§ 19 Gerichtsvollzieherkosten - zu § 13 Abs. 3 GvKostG Hat der Gerichtsvollzieher bei Aufträgen, die ihm vom Gericht erteilt werden, die Gerichtsvollzieherkosten (Gebühren und Auslagen) zu den Akten mitgeteilt und nicht angezeigt, dass er sie eingezogen hat, sind sie als Auslagen des gerichtlichen Verfahrens anzusetzen (vgl. § 13 Abs. 3 GvKostG, § 24 Abs. 7 Satz 3). § 20 Kostensicherung (1) Zur Sicherung des Kosteneingangs sehen die Kostengesetze vor 1. die Erhebung von Kostenvorschüssen, von denen die Vornahme einer Amtshandlung nicht abhängt (z. B. §§ 15, 17 Abs. 3 GKG, § 16 Abs. 3 FamGKG, § 14 Abs. 3 GNotKG); 2. die Zurückstellung von Amtshandlungen bis zur Entrichtung bestimmter Gebühren oder Kostenvorschüsse (z. B. § 12 Abs. 1 und 3 bis 6, §§ 12a, 13, 17 Abs. 1 und 2 GKG, § 14 Abs. 1 und 3, § 16 Abs. 1 und 2 FamGKG, §§ 13, 14 Abs. 1 und 2 GNotKG, § 8 Abs. 2 JVKostG); 3. die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts (§ 23). (2) Die Erhebung eines Kostenvorschusses, von dessen Zahlung die Amtshandlung nicht abhängt (Absatz 1 Nr. 1), ordnet der Kostenbeamte selbständig an. Das Gleiche gilt in den Fällen der §§ 12, 13 GKG und § 14 FamGKG, jedoch ist der Eingang zunächst dem Richter (Rechtspfleger) vorzulegen, wenn sich daraus ergibt, dass die Erledigung der Sache ohne Vorauszahlung angestrebt wird. (3) Soweit eine gesetzliche Vorschrift die Abhängigmachung der Vornahme des Geschäfts von der Vorauszahlung der Kosten gestattet (z. B. §§ 379a, 390 Abs. 4 StPO, § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GKG, § 16 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 FamGKG, §§ 13, 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GNotKG), hat der Kostenbeamte vor der Einforderung des Vorschusses die Entscheidung des Richters (Rechtspflegers) einzuholen; dies gilt nicht in den Fällen der §§ 12, 13 GKG und § 14 FamGKG (vgl. Absatz 2 Satz 2). (4) In Justizverwaltungsangelegenheiten bestimmt der nach § 46 zuständige Beamte die Höhe des Vorschusses. (5) Ist die Vornahme einer Amtshandlung nicht von der Zahlung eines Auslagenvorschusses abhängig, soll dieser regelmäßig nur eingefordert werden, wenn die Auslagen mehr als 25 Euro betragen oder ein Verlust für die Staatskasse zu befürchten ist. (6) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 3 sowie des § 17 Abs. 2 GKG, des § 16 Abs. 2 FamGKG und des § 14 Abs. 2 GNotKG sowie in gleichartigen Fällen ist ein Vorschuss nicht zu erheben, wenn eine Gemeinde, ein Gemeindeverband oder eine sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts Kostenschuldner ist. § 21 Sicherstellung der Kosten (Abschnitt 3 GNotKG) Wird Sicherstellung zugelassen, wird der Vorschuss zwar berechnet, aber nicht nach § 4 Abs. 2 angefordert. Die Sicherheit kann vorbehaltlich anderer Anordnungen des Richters (Rechtspflegers) in der in den §§ 232 bis 240 BGB vorgesehenen Weise geleistet werden. Die Verwertung

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der Sicherheit ist Sache der Vollstreckungsbehörde, nachdem ihr die aus Anlass des Geschäfts erwachsenen Kosten zur Einziehung überwiesen sind. § 22 Jährliche Vorschüsse im Zwangsverwaltungsverfahren - zu § 15 Abs. 2 GKG (1) Der jährlich zu erhebende Gebührenvorschuss soll regelmäßig in Höhe einer Gebühr mit einem Gebührensatz von 0,5 bemessen werden. Daneben ist ein Auslagenvorschuss in Höhe der im laufenden Jahr voraussichtlich erwachsenen Auslagen zu erheben. (2) In Zwangsverwaltungsverfahren, in denen Einnahmen erzielt werden, deren Höhe die Gebühren und Auslagen deckt, kann die Jahresgebühr, wenn kein Verlust für die Staatskasse zu besorgen ist, anlässlich der Prüfung der jährlichen Rechnungslegung angesetzt werden. § 16 Abschnitt II Satz 2 gilt entsprechend. Von der Erhebung eines Vorschusses kann in diesem Fall abgesehen werden. § 23 Zurückbehaltungsrecht - zu § 11 GNotKG, § 17 Abs. 2 GKG, § 16 Abs. 2 FamGKG, § 9 JVKostG (1) In Angelegenheiten, auf die das Gerichts- und Notarkostengesetz anzuwenden ist, und in Justizverwaltungsangelegenheiten sind Urkunden, Ausfertigungen, Ausdrucke und Kopien sowie gerichtliche Unterlagen regelmäßig bis zur Zahlung der in der Angelegenheit erwachsenen Kosten zurückzubehalten. Die Entscheidung über die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts trifft der Kostenbeamte nach billigem Ermessen. Dies gilt entsprechend in den Fällen des § 17 Abs. 2 GKG und des § 16 Abs. 2 FamGKG. (2) Kosten, von deren Entrichtung die Herausgabe abhängig gemacht wird, sind so bald wie möglich anzusetzen. Können sie noch nicht endgültig berechnet werden, sind sie vorbehaltlich späterer Berichtigung vorläufig anzusetzen. (3) Ist ein anderer als der Kostenschuldner zum Empfang des Schriftstücks berechtigt, hat ihn der Kostenbeamte von der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts zu verständigen. Erhält der Empfangsberechtigte in derselben Angelegenheit eine sonstige Mitteilung, ist die Nachricht, dass das Schriftstück zurückbehalten wird, nach Möglichkeit damit zu verbinden. (4) Wegen des Vermerks der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts und der Aufführung des dritten Empfangsberechtigten in der Kostenrechnung wird auf § 24 Abs. 6 verwiesen. (5) Für die sichere Verwahrung von Wertpapieren, Sparkassenbüchern, Hypothekenbriefen und sonstigen Urkunden von besonderem Wert ist Sorge zu tragen. (6) Die zurückbehaltenen Schriftstücke sind an den Empfangsberechtigten herauszugeben, 1. wenn die Zahlung der Kosten nachgewiesen ist, 2. wenn die Anordnung, dass Schriftstücke zurückzubehalten sind, vom Kostenbeamten oder durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben wird.

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§ 24 Kostenrechnung (1) Die Urschrift der Kostenrechnung für die Sachakte enthält 1. die Angabe der Justizbehörde, die Bezeichnung der Sache und die Geschäftsnummer, 2. die einzelnen Kostenansätze und die Kostenvorschüsse unter Hinweis auf die angewendete Vorschrift, bei Wertgebühren auch den der Berechnung zugrunde gelegten Wert, 3. den Gesamtbetrag der Kosten, 4. Namen, Anschriften sowie ggf. Geschäftszeichen und Geburtsdaten der Kostenschuldner. (2) Haften mehrere als Gesamtschuldner oder hat ein Kostenschuldner die Zwangsvollstreckung in ein bestimmtes Vermögen zu dulden, ist dies in der Urschrift der Kostenrechnung zu vermerken. Bei der anteilmäßigen Inanspruchnahme des Kostenschuldners (z. B. § 8 Abs. 4) ist dort ein eindeutiger Vorbehalt über die Möglichkeit einer weiteren Inanspruchnahme aufzunehmen. Unter Beachtung der Grundsätze in § 8 Abs. 4 ist weiter anzugeben, wie die einzelnen Gesamtschuldner zunächst in Anspruch genommen werden. Erst- und Zweitschuldner (§ 8 Abs. 1) sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Wird der Zweitschuldner vor dem Erstschuldner in Anspruch genommen (§ 8 Abs. 1), sind die Gründe hierfür kurz anzugeben. (3) Ist bei mehreren Kostengesamtschuldnern damit zu rechnen, dass der zunächst in Anspruch Genommene die Kosten bezahlen wird, kann die Aufführung der weiteren Gesamtschuldner durch ausdrücklichen Vermerk vorbehalten werden. (4) Sind Kosten durch Verwendung von Gerichtskostenstemplern entrichtet oder durch Aktenausdrucke nach § 696 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit Gerichtskostenrechnungen nachgewiesen, ist zu vermerken, wo sich diese Zahlungsnachweise befinden. Sind Kosten bereits gebucht, ist das Zuordnungsmerkmal des Kassenverfahrens anzugeben. (5) Ergeben sich aus den Akten Anhaltspunkte dafür, dass noch weitere Kosten geltend gemacht werden können, die vom Kostenschuldner als Auslagen zu erheben sind (z. B. Vergütungen von Pflichtverteidigern, Verfahrensbeiständen oder Sachverständigen), ist ein eindeutiger Vorbehalt über die Möglichkeit einer Inanspruchnahme für die weiteren, nach Art oder voraussichtlicher Höhe zu bezeichnenden Kosten in die Urschrift der Kostenrechnung aufzunehmen. (6) Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts (§ 23) ist mit kurzer Begründung zu vermerken. Ist ein anderer als der Kostenschuldner zum Empfang des Schriftstücks berechtigt (§ 23 Abs. 3), wird er gleichfalls in der Urschrift der Kostenrechnung aufgeführt. (7) Enthält die Urschrift der Kostenrechnung Beträge, die anderen Berechtigten als der Staatskasse zustehen und nach der Einziehung an sie auszuzahlen sind (durchlaufende Gelder), hat der Kostenbeamte sicherzustellen, dass er von einer Zahlung Kenntnis erlangt. Der Empfangsberechtigte ist in der Urschrift der Kostenrechnung aufzuführen. Im Falle des § 19 ist der Gerichtsvollzieher als empfangsberechtigt zu bezeichnen. (8) Wenn für einen Vorschuss Sicherheit geleistet ist (§ 21), ist dies durch einen zu unterstreichenden Vermerk anzugeben. (9) Der Kostenbeamte hat die Urschrift der Kostenrechnung unter Angabe von Ort, Tag und Amtsbezeichnung zu unterschreiben.

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§ 25 Anforderung der Kosten mit Sollstellung (1) Mit der Sollstellung wird die Buchung des zu erhebenden Betrags im Sachbuch der Kasse, die dortige Überwachung des Zahlungseingangs und im Fall der Nichtzahlung die selbständige Einziehung durch die Vollstreckungsbehörde bewirkt. (2) Der Kostenbeamte veranlasst die Sollstellung der Kosten nach den näheren Be-stimmungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz oder der jeweiligen Landesjustizverwaltung und sorgt dafür, dass jeder Kostenschuldner, der in Anspruch genommen werden soll, einen Ausdruck der ihn betreffenden Inhalte der Kostenrechnung mit einer Zahlungsaufforderung und einer Rechtsbehelfsbelehrung (Kostenanforderung) erhält. In der Zahlungsaufforderung sind der Zahlungsempfänger mit Anschrift und Bankverbindung sowie das Zuordnungsmerkmal der Sollstellung (z. B. Kassenzeichen) anzugeben. Kostenanforderungen, die automationsgestützt erstellt werden, bedürfen weder einer Unterschrift noch eines Abdrucks des Dienstsiegels; auf der Kostenanforderung ist zu vermerken, dass das Schreiben mit einer Datenverarbeitungsanlage erstellt wurde und daher nicht unterzeichnet wird. Manuell erstellte Kostenrechnungen sind stattdessen mit Unterschrift oder mit dem Abdruck des Dienstsiegels zu versehen. (3) Sofern der Kostenschuldner im automatisierten Mahnverfahren von einem Bevollmächtigten vertreten wird, kann die Kostenanforderung diesem zugesandt werden. § 26 Anforderung der Kosten ohne Sollstellung - zu §§ 379a, 390 Abs. 4 StPO, §§ 12, 12a, 13, 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GKG, §§ 14, 16 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 FamGKG, §§ 13, 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GNotKG (1) Vorweg zu erhebende Gebühren und Kostenvorschüsse, von deren Entrichtung die Vornahme einer Amtshandlung oder die Einleitung oder der Fortgang eines Verfahrens abhängig ist, sind ohne Sollstellung unmittelbar vom Zahlungspflichtigen anzufordern; das gleiche gilt im Falle der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts (§ 23). § 24 Abs. 1 ist zu beachten. Wegen der Einzelheiten der Kostenanforderung ohne Sollstellung wird auf die näheren Bestimmungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz oder der jeweiligen Landesjustizverwaltung verwiesen. (2) Steht der Wert des Streitgegenstandes oder der Geschäftswert noch nicht endgültig fest, sind der Berechnung vorläufig die Angaben des Klägers oder Antragstellers zugrunde zu legen, sofern sie nicht offenbar unrichtig sind. (3) Hat das Gericht den Betrag des Vorschusses und die Zahlungsfrist selbst bestimmt (z. B. in den Fällen der §§ 379, 402 ZPO), kann eine Kostenrechnung (§ 24 Abs. 1) unterbleiben, wenn das gerichtliche Schriftstück alle für die Bewirkung der Zahlung erforderlichen Angaben enthält. (4) Hat der Zahlungspflichtige auf die Gebühren oder Vorschüsse (Absatz 1) Beträge bezahlt, die zur Deckung nicht völlig ausreichen, ist er auf den Minderbetrag hinzuweisen; hat er noch keine Kostenanforderung erhalten, ist der Minderbetrag ohne Sollstellung entsprechend Absatz 1 anzufordern. Ist der Minderbetrag nur gering, führt der Kostenbeamte zunächst eine Entscheidung des Richters (Rechtspflegers) darüber herbei, ob der Sache gleichwohl Fortgang zu geben sei. Wird der Sache Fortgang gegeben, wird der fehlende Betrag gemäß § 25 mit Sollstellung angefordert, falls er nicht nach den bestehenden Bestimmungen wegen Geringfügigkeit außer Ansatz bleibt; besteht der Richter (Rechtspfleger) dagegen auf der Zahlung des Restbetrages, ist nach Satz 1 zu verfahren.

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(5) Wird in den Fällen der §§ 379a, 390 Abs. 4 StPO der angeforderte Betrag nicht voll gezahlt, sind die Akten alsbald dem Gericht (Vorsitzenden) zur Entscheidung vorzulegen. (6) Sofern der Zahlungspflichtige von einem Bevollmächtigten, insbesondere dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten oder Notar, vertreten wird, soll die Kostenanforderung grundsätzlich diesem zur Vermittlung der Zahlung zugesandt werden. (7) Ist die Zahlung des Vorschusses an eine Frist geknüpft (z. B. in den Fällen der §§ 379a, 390 Abs. 4 StPO, § 18 GBO), ist die Kostenanforderung von Amts wegen zuzustellen. In sonstigen Fällen wird sie regelmäßig als Brief abgesandt. (8) Wird der Kostenanforderung keine Folge geleistet, hat der Kostenbeamte die in der Sache etwa entstandenen oder noch entstehenden Kosten zu berechnen und zum Soll zu stellen (§ 25). Das gleiche gilt, wenn die Anordnung, durch welche die Vornahme eines Geschäfts von der Vorauszahlung abhängig gemacht war, wieder aufgehoben oder wenn von der gesetzlich vorgesehenen Vorwegleistungspflicht eine Ausnahme bewilligt wird (z. B. nach § 14 GKG, § 15 FamGKG, § 16 GNotKG). Kommt der zur Vorwegleistung Verpflichtete in den Fällen des § 12 Abs. 1, 3 Satz 3 und 4 GKG sowie des § 14 Abs. 1, 3 FamGKG der Zahlungsaufforderung nicht nach, werden die in § 12 Abs. 1, 3 Satz 3 und 4 GKG und § 14 Abs. 1, 3 FamGKG genannten Gebühren nur insoweit angesetzt, als sich der Zahlungspflichtige nicht durch Rücknahme der Klage oder des Antrags von der Verpflichtung zur Zahlung befreien kann. (9) Von der Übersendung einer Schlusskostenrechnung kann abgesehen werden, wenn sich die endgültig festgestellte Kostenschuld mit dem vorausgezahlten Betrag deckt. Ansonsten ist die Schlusskostenrechnung unverzüglich zu übersenden. Abschnitt 3 Weitere Pflichten des Kostenbeamten § 27 Behandlung von Ersuchen und Mitteilungen der Vollstreckungsbehörde (1) Ersucht die Vollstreckungsbehörde um Auskunft darüber, ob sich aus den Sachakten Näheres über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Kostenschuldners ergibt, insbesondere über das Vorhandensein pfändbarer Ansprüche, hat der Kostenbeamte die notwendigen Feststellungen zu treffen. Befinden sich die Akten beim Rechtsmittelgericht, trifft diese Verpflichtung den Kostenbeamten dieses Gerichts. (2) Ersucht die Vollstreckungsbehörde um eine Änderung oder Ergänzung der Kostenrechnung, weil sie eine andere Heranziehung von Gesamtschuldnern oder eine Erstreckung der Rechnung auf bisher nicht in Anspruch genommene Kostenschuldner für geboten hält, hat der Kostenbeamte aufgrund der Ermittlungen der Vollstreckungsbehörde die Voraussetzungen für die Heranziehung dieser Kostenschuldner festzustellen (vgl. § 7 Abs. 1) und gegebenenfalls eine neue oder ergänzte Kostenrechnung aufzustellen. Die Gründe für die Inanspruchnahme des weiteren Kostenschuldners sind in der Kostenrechnung anzugeben. Soweit hierbei Kosten eines bereits erledigten Rechtsmittelverfahrens zu berücksichtigen sind, sind die dem Kostenbeamten obliegenden Dienstverrichtungen von dem Kostenbeamten des Rechtsmittelgerichts zu erledigen; eine Zweitschuldneranfrage kann vom Kostenbeamten des Gerichts des ersten Rechtszuges beantwortet werden, falls eine Zweitschuldnerhaftung nicht besteht. (3) Die Bestimmungen des Absatzes 2 gelten entsprechend, wenn ein Kostenschuldner vorhanden ist, der wegen der Kostenschuld lediglich die Zwangsvollstreckung in ein bestimmtes Vermögen (z. B. der Grundstückseigentümer bei dinglich gesicherten Forderungen, für die er nicht persönlich haftet) zu dulden hat.

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(4) Wird dem Kostenbeamten eine Mitteilung über die Niederschlagung oder den (Teil-)Erlass der Kostenforderung vorgelegt, hat er zu prüfen, ob weitere Einziehungsmöglichkeiten bestehen und teilt diese der Vollstreckungsbehörde mit. (5) Eine Zahlungsanzeige, die sich auf einen zum Soll gestellten Betrag bezieht und nicht bei den Sachakten zu verbleiben hat, ist von dem Kostenbeamten unter Angabe des Grundes der Rückgabe zurückzusenden. Die Rücksendung einer Zahlungsanzeige hat er auf der vorderen Innenseite des Aktenumschlags oder einem Kostenvorblatt zu vermerken. Der Vermerk muss den Einzahler, den Betrag der Einzahlung, die Buchungsnummer und den Grund der Rückgabe enthalten. Abweichend von Satz 2 und 3 kann auch eine Kopie der Zahlungsanzeige zu den Sachakten genommen werden, auf der der Grund der Rückgabe vermerkt ist. (6) Die Rücksendung einer Zweitschuldneranfrage und das mitgeteilte Ergebnis hat der Kostenbeamte auf der Urschrift der Kostenrechnung zu vermerken. Abweichend hiervon kann auch eine Kopie der Zweitschuldneranfrage zu den Sachakten genommen werden, auf der das mitgeteilte Ergebnis vermerkt ist. § 28 Berichtigung des Kostenansatzes (1) Der Kostenbeamte hat bei jeder Änderung der Kostenforderung den Kostenansatz zu berichtigen und, wenn hierdurch auch die Kosten eines anderen Rechtszuges berührt werden, den Kostenbeamten dieses Rechtszuges zu benachrichtigen, soweit er nicht selbst für den Kostenansatz des anderen Rechtszuges zuständig ist (z. B. § 5 Abs. 2). (2) Solange eine gerichtliche Entscheidung oder eine Anordnung im Dienstaufsichtsweg nicht ergangen ist, hat er auf Erinnerung oder auch von Amts wegen unrichtige Kostenansätze richtigzustellen. Will er einer Erinnerung des Kostenschuldners nicht oder nicht in vollem Umfang abhelfen oder richtet sich die Erinnerung gegen Kosten, die auf Grund einer Beanstandung des Prüfungsbeamten angesetzt sind, hat er sie mit den Akten dem Prüfungsbeamten vorzulegen. § 29 Nachträgliche Änderung der Kostenforderung (1) Ändert sich nachträglich die Kostenforderung, stellt der Kostenbeamte eine neue Kostenrechnung auf, es sei denn, dass die Kostenforderung völlig erlischt. (2) Erhöht sich die Kostenforderung, veranlasst er die Nachforderung des Mehrbetrages gemäß § 25 oder § 26. (3) Vermindert sie sich oder erlischt sie ganz, ordnet er durch eine Kassenanordnung die Löschung im Soll oder die Rückzahlung an. In der Kassenanordnung sind sämtliche in derselben Rechtssache zum Soll gestellten oder eingezahlten Beträge, für die der Kostenschuldner haftet, anzugeben; dabei hat der Kostenbeamte, wenn mehrere Beträge zum Soll stehen, diejenigen Beträge zu bezeichnen, für die weitere Kostenschuldner vorhanden sind. Die Anordnung der Löschung oder Rückzahlung ist unter Angabe des Betrages auf der Urschrift der Kostenrechnung in auffälliger Weise zu vermerken. (4) Bei Vertretung durch einen Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten (§ 81 ZPO, § 11 FamFG, § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG) ist die Rückzahlung an diesen anzuordnen, es sei denn, die Partei oder der Beteiligte hat der Rückzahlung gegenüber dem Gericht ausdrücklich widersprochen. Stimmt der Bevollmächtigte in diesem Fall der Rückzahlung an die Partei oder den Beteiligten nicht zu, sind die Akten dem Prüfungsbeamten zur Entscheidung vorzulegen. (5) In anderen Fällen ist die Rückzahlung an einen Bevollmächtigten anzuordnen, 80 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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1. wenn er eine Vollmacht seines Auftraggebers zu den Akten einreicht, die ihn allgemein zum Geldempfang oder zum Empfang der im Verfahren etwa zurückzuzahlenden Kosten ermächtigt, und wenn keine Zweifel bezüglich der Gültigkeit der Vollmacht bestehen, oder 2. wenn es sich bei dem Bevollmächtigten um einen Rechtsanwalt, Notar oder Rechtsbeistand handelt und dieser rechtzeitig vor Anordnung der Rückzahlung schriftlich erklärt, dass er die Kosten aus eigenen Mitteln bezahlt hat. (6) Im Falle der Berichtigung wegen irrtümlichen Ansatzes muss aus der Kostenrechnung und aus der Kassenanordnung hervorgehen, inwiefern der ursprüngliche Ansatz unrichtig war. (7) Hat die Dienstaufsichtsbehörde oder der Kostenprüfungsbeamte (§ 35) die Berichtigung angeordnet, ist dies zu vermerken. (8) Im Falle des Kostenerlasses ist die den Kostenerlass anordnende Verfügung zu bezeichnen. (9) Beruht die Berichtigung oder Änderung auf einer mit Beschwerde anfechtbaren gerichtlichen Entscheidung, ist anzugeben, dass die Entscheidung dem zur Vertretung der Staatskasse zuständigen Beamten vorgelegen hat. (10) Wird die Rückzahlung von Kosten veranlasst, die durch Verwendung von Gerichtskostenstemplern entrichtet oder sonst ohne Sollstellung eingezahlt sind oder deren Zahlung durch Aktenausdrucke nach § 696 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit Gerichtskostenrechnungen nachgewiesen ist, hat ein zweiter Beamter oder Beschäftigter der Geschäftsstelle in der Kassenanordnung zu bescheinigen, dass die Beträge nach den angegebenen Zahlungsnachweisen entrichtet und die Buchungsangaben aus den Zahlungsanzeigen über die ohne Sollstellung eingezahlten Beträge richtig übernommen sind. Die Anordnung der Rückzahlung ist bei oder auf dem betroffenen Zahlungsnachweis in auffälliger Weise zu vermerken; der Vermerk ist zu unterstreichen. (11) Sind infolge der nachträglichen Änderung der Kostenrechnung nur Kleinbeträge nachzufordern, im Soll zu löschen oder zurückzuzahlen, sind die für die Behandlung solcher Beträge getroffenen besonderen Bestimmungen zu beachten. (12) Wird eine neue Kostenrechnung aufgestellt (Absatz 1), ist in ihr die frühere Kostenrechnung zu bezeichnen; die frühere Kostenrechnung ist mit einem zu unterstreichenden Hinweis auf die neue Kostenrechnung zu versehen. § 30 Nachträgliche Änderung der Kostenhaftung (1) Tritt zu dem bisher in Anspruch genommenen Kostenschuldner ein neuer hinzu, der vor jenem in Anspruch zu nehmen ist (vgl. § 8), stellt der Kostenbeamte zunächst fest, ob die eingeforderten Kosten bereits entrichtet sind. Nur wenn die Kosten nicht oder nicht ganz bezahlt sind und auch nicht anzunehmen ist, dass der nunmehr in Anspruch zu nehmende Kostenschuldner zahlungsunfähig sein werde, stellt er eine neue Kostenrechnung auf. Er veranlasst sodann die Löschung der den bisherigen Kostenschuldner betreffenden Sollstellung und die Sollstellung (§ 25) gegenüber dem neuen Kostenschuldner. (2) Erlischt nachträglich die Haftung eines Gesamtschuldners ganz oder teilweise, berichtigt der Kostenbeamte die Kostenrechnung. Er veranlasst die Löschung der gegen den bisherigen Kostenschuldner geltend gemachten Forderung und die Rückzahlung bereits bezahlter Beträge, soweit nunmehr keinerlei Haftungsgrund vorliegt. Soweit ein anderer Kostenschuldner in Anspruch zu nehmen ist, veranlasst er die Kostenanforderung nach § 25.

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§ 31 Einrede der Verjährung - zu § 5 Abs. 2 GKG, § 7 Abs. 2 FamGKG, § 6 Abs. 2 GNotKG, § 5 Abs. 2 JVKostG Ist der Anspruch auf Erstattung von Kosten verjährt, hat der Kostenbeamte die Akten dem zur Vertretung der Staatskasse zuständigen Beamten vorzulegen. Soll nach dessen Auffassung die Verjährungseinrede erhoben werden, ist hierzu die Einwilligung des unmittelbar vorgesetzten Präsidenten einzuholen. Von der Erhebung der Verjährungseinrede kann mit Rücksicht auf die Umstände des Falles abgesehen werden. Hat der zur Vertretung der Staatskasse zuständige Beamte dem Kostenbeamten mitgeteilt, dass die Verjährungseinrede nicht erhoben werden soll, ist dies auf der zahlungsbegründenden Unterlage in den Sachakten zu vermerken. § 32 Durchlaufende Gelder (1) Sind durchlaufende Gelder in der Kostenrechnung enthalten (§ 24 Abs. 7), hat der Kostenbeamte nach Eingang der Zahlungsanzeige eine Auszahlungsanordnung zu erteilen. (2) Sofern durchlaufende Gelder durch Verwendung von Gerichtskostenstemplern entrichtet oder sonst ohne Sollstellung eingezahlt sind, gilt § 29 Abs. 10 Satz 1 entsprechend. (3) Die Anordnung der Auszahlung ist bei oder auf dem betroffenen Zahlungsnachweis oder auf der Urschrift der Kostenrechnung in auffälliger Weise zu vermerken. Der Vermerk ist zu unterstreichen. Abschnitt 4 Veränderung von Ansprüchen § 33 Veränderung von Ansprüchen Für die Niederschlagung, die Stundung und den Erlass von Kosten gelten die darüber ergangenen besonderen Bestimmungen. Abschnitt 5 Kostenprüfung § 34 Aufsicht über den Kostenansatz (1) Die Vorstände der Justizbehörden überwachen im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten die ordnungsmäßige Erledigung des Kostenansatzes durch den Kostenbeamten. (2) Die besondere Prüfung des Kostenansatzes ist Aufgabe der Kostenprüfungsbeamten (§ 35). (3) Die dem Rechnungshof zustehenden Befugnisse bleiben unberührt. § 35 Kostenprüfungsbeamte Kostenprüfungsbeamte sind 1. der Bezirksrevisor, 2. die weiter bestellten Prüfungsbeamten.

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§ 36 Berichtigung des Kostenansatzes im Verwaltungsweg - zu § 19 Abs. 5 GKG, § 18 Abs. 3 FamGKG, § 18 Abs. 6 GNotKG Solange eine gerichtliche Entscheidung nicht ergangen ist, sind die Vorstände der Justizbehörden und die Kostenprüfungsbeamten befugt, den Kostenansatz zu beanstanden und den Kostenbeamten zur Berichtigung des Kostenansatzes anzuweisen. Der Kostenbeamte hat der Weisung Folge zu leisten; er ist nicht berechtigt, deshalb die Entscheidung des Gerichts herbeizuführen. § 37 Nichterhebung von Kosten - zu § 21 GKG, § 20 FamGKG, § 21 GNotKG, § 13 JVKostG Die Präsidenten der Gerichte und die Leiter der Staatsanwaltschaften sind für die ihrer Dienstaufsicht unterstellten Behörden zuständig, im Verwaltungsweg anzuordnen, dass in den Fällen des § 21 Abs. 1 GKG, des § 20 Abs. 1 FamGKG, des § 21 Abs. 1 GNotKG und des § 13 JVKostG Kosten nicht zu erheben sind. Über Beschwerden gegen den ablehnenden Bescheid einer dieser Stellen wird im Aufsichtsweg entschieden. § 38 Erinnerungen und Beschwerden der Staatskasse - zu § 66 GKG, § 57 FamGKG, § 81 GNotKG, § 22 JVKostG (1) Der Vertreter der Staatskasse soll Erinnerungen gegen den Kostenansatz nur dann einlegen, wenn es wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache angezeigt erscheint, von einer Berichtigung im Verwaltungsweg (§ 36) abzusehen und eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. (2) Alle beschwerdefähigen gerichtlichen Entscheidungen einschließlich der Wertfestsetzungen, durch die der Kostenansatz zuungunsten der Staatskasse geändert wird, hat der Kostenbeamte des entscheidenden Gerichts dem zur Vertretung der Staatskasse zuständigen Beamten mitzuteilen. Legt der Kostenbeamte eine Erinnerung des Kostenschuldners dem zur Vertretung der Staatskasse zuständigen Beamten vor (§ 28 Abs. 2), prüft dieser, ob der Kostenansatz im Verwaltungsweg zu ändern ist oder ob Anlass besteht, für die Staatskasse ebenfalls Erinnerung einzulegen. Soweit der Erinnerung nicht abgeholfen wird, veranlasst er, dass die Akten unverzüglich dem Gericht vorgelegt werden. § 39 Besondere Prüfung des Kostenansatzes (1) Bei jeder Justizbehörde findet in der Regel einmal im Haushaltsjahr eine unvermutete Prüfung des Kostenansatzes durch einen Kostenprüfungsbeamten (§ 35) statt. (2) Zeit und Reihenfolge der Prüfungen bestimmt der Dienstvorgesetzte des Prüfungsbeamten, und zwar im Einvernehmen mit dem Dienstvorgesetzten der Staatsanwaltschaft, wenn die Prüfung bei einer Staatsanwaltschaft stattfinden soll. § 40 Aufgaben und Befugnisse des Prüfungsbeamten (1) Der Prüfungsbeamte soll sich nicht auf die schriftliche Beanstandung vorgefundener Mängel und Verstöße beschränken, sondern durch mündliche Erörterung wichtiger Fälle mit dem Kostenbeamten, durch Anregungen und Belehrungen das Prüfungsgeschäft möglichst nutzbringend 83 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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gestalten und auf die Beachtung einheitlicher Grundsätze beim Kostenansatz hinwirken. Nebensächlichen Dingen soll er nur nachgehen, wenn sich der Verdacht von Unregelmäßigkeiten oder fortgesetzten Nachlässigkeiten ergibt. (2) Die Einsicht sämtlicher Akten, Bücher, Register, Verzeichnisse und Rechnungsbelege ist ihm gestattet. Sofern Verfahrensunterlagen mittels elektronischer Datenverarbeitung geführt werden, ist sicherzustellen, dass der Prüfungsbeamte Zugriff auf diese Daten erhält. (3) Von den beteiligten Kostenbeamten kann er mündlich näheren Aufschluss über die Behandlung von Geschäften verlangen. (4) Aktenstücke über schwebende Rechtsstreitigkeiten sowie in Testaments-, Grundbuch- und Registersachen hat er in der Regel an Ort und Stelle durchzusehen; sonstige Akten kann er sich an seinen Dienstsitz übersenden lassen. § 41 Umfang der Kostenprüfung (1) Der Prüfungsbeamte hat besonders darauf zu achten, 1. ob die Kosten rechtzeitig, richtig und vollständig angesetzt sind und ob sie, soweit erforderlich, mit oder ohne Sollstellung (§ 25 und § 26) angefordert sind; 2. ob Gerichtskostenstempler bestimmungsgemäß verwendet sind und ob der Verbleib der Abdrucke von Gerichtskostenstemplern, falls sie sich nicht mehr in den Akten befinden, nachgewiesen ist; 3. ob die Auslagen ordnungsgemäß vermerkt sind; 4. ob bei Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe, a) die an beigeordnete Anwälte gezahlten Beträge im zulässigen Umfang von dem Zahlungspflichtigen angefordert, b) etwaige Ausgleichsansprüche gegen Streitgenossen geltend gemacht und c) die Akten dem Rechtspfleger in den Fällen des § 120 Abs. 3, des § 120a Abs. 1 sowie des § 124 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5 ZPO zur Entscheidung vorgelegt worden sind und ob Anlass besteht, von dem Beschwerderecht gemäß § 127 Abs. 3 ZPO Gebrauch zu machen. (2) Soweit nicht in Absatz 1 etwas anderes bestimmt ist, erstreckt sich die Prüfung nicht auf den Ansatz und die Höhe solcher Auslagen, für deren Prüfung andere Dienststellen zuständig sind. § 42 Verfahren bei der Kostenprüfung (1) Der Prüfungsbeamte soll aus jeder Gattung von Angelegenheiten, in denen Kosten entstehen können, selbst eine Anzahl Akten auswählen und durchsehen, darunter auch solche, die nach ihren Aktenzeichen unmittelbar aufeinanderfolgen. Bei der Auswahl sind auch die Geschäftsregister und das gemäß § 16 Abschnitt II zu führende Verzeichnis zu berücksichtigen und namentlich solche Akten zur Prüfung vorzumerken, in denen höhere Kostenbeträge in Frage kommen. (2) Bei der Aktenprüfung ist auch darauf zu achten, dass die Sollstellungen und die ohne Sollstellung geleisteten Beträge in der vorgeschriebenen Weise nachgewiesen sind. 84 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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(3) Bei der Nachprüfung der Verwendung von Gerichtskostenstemplern ist auch eine Anzahl älterer, insbesondere weggelegter Akten durchzusehen. (4) Bei der Prüfung der Aktenvermerke über die Auslagen (§ 41 Abs. 1 Nr. 3) ist stichprobenweise festzustellen, ob die Auslagen vorschriftsmäßig in den Sachakten vermerkt und beim Kostenansatz berücksichtigt sind. § 43 Beanstandungen (1) Stellt der Prüfungsbeamte Unrichtigkeiten zum Nachteil der Staatskasse oder eines Kostenschuldners fest, ordnet er die Berichtigung des Kostenansatzes an. Die Anordnung unterbleibt, wenn es sich um Kleinbeträge handelt, von deren Einziehung oder Erstattung nach den darüber getroffenen Bestimmungen abgesehen werden darf. (2) An die Stelle der Berichtigung tritt ein Vermerk in der Niederschrift (§ 44), wenn eine gerichtliche Entscheidung ergangen ist oder der Kostenansatz auf einer Anordnung der Dienstaufsichtsbehörde beruht. (3) Die Beanstandungen (Absatz 1 Satz 1) sind für jede Sache auf einem besonderen Blatt zu verzeichnen, das zu den Akten zu nehmen ist. In dem Fall des Absatzes 1 Satz 2 sind sie in kürzester Form unter der Kostenrechnung zu vermerken. (4) Der Prüfungsbeamte vermerkt die Beanstandungen nach Absatz 1 außerdem in einer Nachweisung. Der Kostenbeamte ergänzt die Nachweisung durch Angabe des Zuordnungsmerkmals der Kassenanordnung oder der sonst erforderlichen Vermerke über die Erledigung; sodann gibt er sie dem Prüfungsbeamten zurück. Der Prüfungsbeamte stellt bei der nächsten Gelegenheit stichprobenweise fest, ob die entsprechenden Buchungen tatsächlich vorgenommen sind. Die Nachweisungen verwahrt er jahrgangsweise. (5) Stellt der Prüfungsbeamte das Fehlen von Akten fest, hat er alsbald dem Behördenvorstand Anzeige zu erstatten. § 44 Niederschrift über die Kostenprüfung (1) Der Prüfungsbeamte fertigt über die Kostenprüfung eine Niederschrift, die einen Überblick über Gang und Ergebnis des Prüfungsgeschäfts ermöglichen soll. (2) Er erörtert darin diejenigen Einzelfälle, die grundsätzliche Bedeutung haben, die anderwärts abweichend beurteilt werden oder die sonst von Erheblichkeit sind (vgl. dazu § 43 Abs. 2). Weiter führt er die Fälle auf, in denen ihm die Einlegung der Erinnerung (§ 38 Abs. 1) angezeigt erscheint oder die zu Maßnahmen im Dienstaufsichtsweg Anlass geben können. Die Niederschriften können in geeigneten Fällen für die einzelnen geprüften Geschäftsstellen getrennt gefertigt werden. (3) Je ein Exemplar der Niederschrift leitet der Prüfungsbeamte den Dienstvorgesetzten zu, die die Prüfung angeordnet oder mitangeordnet haben (§ 39 Abs. 2). Er schlägt dabei die Maßnahmen vor, die er nach seinen Feststellungen bei der Prüfung für angezeigt hält.

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§ 45 Jahresberichte (1) Bis zum 1. Juni eines jeden Jahres erstattet der Prüfungsbeamte seinem Dienstvorgesetzten Bericht über das Gesamtergebnis der Kostenprüfungen im abgelaufenen Haushaltsjahr. Er legt darin insbesondere die Grundsätze dar, von denen er sich bei seinen Anordnungen oder bei der Behandlung einzelner Fälle von allgemeiner Bedeutung hat leiten lassen. (2) Soweit nicht bei allen Dienststellen Prüfungen haben vorgenommen werden können, sind die Gründe kurz anzugeben. (3) Die Präsidenten der Landgerichte (Präsidenten der Amtsgerichte) legen die Jahresberichte mit ihrer Stellungnahme dem Präsidenten des Oberlandesgerichts vor. Die Präsidenten der Sozialgerichte legen die Jahresberichte mit ihrer Stellungnahme dem Präsidenten des Landessozialgerichts vor. (4) Der Präsident des Oberlandesgerichts, der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, der Präsident des Finanzgerichts und der Präsident des Landessozialgerichts treffen nach Prüfung der Jahresberichte die für ihren Bezirk notwendigen Anordnungen und berichten über Einzelfragen von allgemeiner Bedeutung der Landesjustizverwaltung. Der Präsident des Oberlandesgerichts teilt die Berichte dem Generalstaatsanwalt mit, soweit sie für diesen von Interesse sind. Abschnitt 6 Justizverwaltungskosten § 46 Entscheidungen nach dem Justizverwaltungskostengesetz - zu § 4 Abs. 2 und 3, §§ 8 und 10 JVKostG Die nach § 4 Abs. 2 und 3, §§ 8 und 10 JVKostG der Behörde übertragenen Entscheidungen obliegen dem Beamten, der die Sachentscheidung zu treffen hat. § 47 Laufender Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis Bei laufendem Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis ist die Absendung der noch nicht abgerechneten Abdrucke in einer Liste unter Angabe des Absendetages, des Empfängers und der Zahl der mitgeteilten Eintragungen zu vermerken. Abschnitt 7 Notarkosten § 48 Einwendungen gegen die Kostenberechnung - zu §§ 127 bis 130 GNotKG (1) Gibt der Kostenansatz eines Notars, dem die Kosten selbst zufließen, der Dienstaufsichtsbehörde zu Beanstandungen Anlass, fordert sie den Notar auf, den Ansatz zu berichtigen, gegebenenfalls zu viel erhobene Beträge zu erstatten oder zu wenig erhobene Beträge nachzufordern und, falls er die Beanstandungen nicht als berechtigt anerkennt, die Entscheidung des Landgerichts herbeizuführen. Die Aufforderung soll unterbleiben, wenn es sich um Kleinbeträge handelt, von deren Erstattung oder Nachforderung nach den für Gerichtskosten im Verkehr mit Privatpersonen getroffenen Bestimmungen abgesehen werden darf. Die Dienstaufsichtsbehörde kann es darüber hinaus dem Notar im Einzelfall gestatten, von der Nachforderung eines Betrages bis zu 25 Euro abzusehen. 86 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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(2) Hat der Kostenschuldner die Entscheidung des Landgerichts gegen den Kostenansatz beantragt, kann die Aufsichtsbehörde, wenn sie den Kostenansatz für zu niedrig hält, den Notar anweisen, sich dem Antrag mit dem Ziel der Erhöhung des Kostenansatzes anzuschließen. (3) Entscheidungen des Landgerichts und Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts, gegen die die Rechtsbeschwerde zulässig ist, hat der Kostenbeamte des Landgerichts mit den Akten alsbald der Dienstaufsichtsbehörde des Notars zur Prüfung vorzulegen, ob der Notar angewiesen werden soll, Beschwerde oder Rechtsbeschwerde zu erheben. II. Ergänzungsbestimmungen für Nordrhein-Westfalen In Ergänzung zu den bundeseinheitlichen Bestimmungen wird für Nordrhein-Westfalen Folgendes angeordnet: Zu § 3 KostVfg: 1. Absatz 4 Buchstabe b) ist nicht anzuwenden. 2. In Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren ist Absatz 4 bei der Verwendung der Hüllen AU 1 c und AU 13 c nicht anzuwenden, in Mahnverfahren ist darüber hinaus auch Absatz 5 nicht anzuwenden. Zu § 24 KostVfg: Im Falle der Vorauszahlung der Kosten ist die Kostenrechnung in kürzester Form aufzustellen. Zu § 37 KostVfg: Der Kostenbeamte ist befugt, gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 20 Abs. 1 Satz 2 FamGKG und § 21 Abs. 1 Satz 2 GNotKG Auslagen außer Ansatz zu lassen. In allen übrigen Fällen legt er die Akten dem Gericht zur Entscheidung vor. III. Diese AV tritt am 1. April 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die AV vom 1. März 1976 (5607 - I B. 3) - JMBl. NRW S. 61 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 24. Juli 2009 - JMBl. NRW S. 18 -, außer Kraft.

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Nr. 9. Ergänzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gerichtsvollzieherordnung und zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher AV d. JM vom 28. Februar 2014 (2344 - Z. 129) - JMBl. NRW, S. 88 Die AV d. JM vom 13. Dezember 2012 (2344 - Z. 129) - JMBl. NRW S. 49 - wird wie folgt geändert: In Abschnitt I. Gerichtsvollzieherordnung wird Nr. 2 zu § 3 GVO (§ 4 GVO -a.F.-) wie folgt ergänzt: „2.0 Die Gerichtsvollzieherin bzw. der Gerichtsvollzieher übt ihre bzw. seine Tätigkeit grundsätzlich allein aus. 2.0.1 In begründeten Einzelfällen ist jede Gerichtsvollzieherin bzw. jeder Gerichtsvollzieher einer anderen Gerichtsvollzieherin bzw. einem anderen Gerichtsvollzieher auf deren bzw. dessen Ersuchen zur Unterstützung und Hilfeleistung im notwendigen Rahmen (z.B. gemäß § 759 ZPO) verpflichtet. 2.0.2 Lehnt die ersuchte Gerichtsvollzieherin bzw. der ersuchte Gerichtsvollzieher die Unterstützung ab, ist eine Entscheidung der bzw. des unmittelbaren Dienstvorgesetzten der ersuchten Gerichtsvollzieherin bzw. des ersuchten Gerichtsvollziehers herbeizuführen. Eine die Ablehnung bestätigende Entscheidung der bzw. des Dienstvorgesetzten steht einem erneuten Ersuchen an eine andere Gerichtsvollzieherin bzw. einen anderen Gerichtsvollzieher dann nicht entgegen, wenn die Ablehnung mit dienstlichen Belangen (z. B. mit der Belastungssituation der ersuchten Gerichtsvollzieherin bzw. des ersuchten Gerichtsvollziehers) begründet wird. 2.0.3 Die ausschließliche Zuständigkeit der ersuchenden Gerichtsvollzieherin bzw. des ersuchenden Gerichtsvollziehers bleibt unberührt. 2.0.4 Ist der ersuchten Gerichtsvollzieherin bzw. dem ersuchten Gerichtsvollzieher eine Entschädigung zu gewähren, richtet sich diese ausschließlich nach den Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). Inkrafttreten Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. März 2014 in Kraft.

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Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter/in am AG: Richter/in Dr. Verena Matthies und Jan-Philip Schreiber in Mönchengladbach- Rheydt; z. Justizoberamtsrätin/-rat - BesGr. A 13 m. AZ. -:: Justizoberamtsrätin/-rat Erika Ganswindt in Duisburg, Bernardine Stevens in Moers u. Wolfgang Bredow in Solingen ; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Ernst Alfred Kuska in Grevenbroich; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Werner Gruber in DuisburgRuhrort. Versetzt: Richter am AG Dr. Martin Alberring aus Mönchengladbach als Richter am LG nach Mönchengladbach. Ruhestand: Direktor d. AG Dr. Ludger Bücker in Dinslaken, Richter am LG Wolfgang Kohl in Wuppertal, Richter/in am AG Ruth Lysko in Düsseldorf, Andreas Janich in Kempen, Justizoberamtsrätin - BesGr. A 13 m. AZ. - Brunhilde Tenhaef in Kleve, Justizamtfrau Margit Küper in Oberhausen u. Justizhauptsekretärin Karin Hübner in Neuss. Ausgeschieden: Justizoberinspektorin Barbara Saßen in Düsseldorf auf eigenen Antrag. Richter auf Probe Ernannt: Assessor Benedikt Willmer und Dr. Kay Wissenbach. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt/-staatsanwältin: Staatsanwalt/-anwältin Stefan Stelzl aus Düsseldorf b. d. GStA, Carola Guddat aus Mönchengladbach b .d. GStA, Eva Dietlein u. Stephanie Yvonne Küpper aus Wuppertal b. d. GStA; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Stefan Viehbeck in Düsseldorf; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Anna Suhr in Duisburg. Ruhestand: Justizoberamtsrat Edmund Raadts in Kleve und Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ - Brigitte Dickmann in Duisburg.

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Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Hannah Tabea Schneider. Notare Bestellt zum Notar: Notarassessor Dr. Kai Franken in Mönchengladbach. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter am OLG: Richter am LG Dr. Stephan Anstötz und Dr. Marc Hunke; z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Friedrich Engelke und Jörg Schröder in Bielefeld, z. Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter -: Richter am AG Thomas Mollenhauer und Dr. Andreas Siepmann in Recklinghausen; z. Richter am LG: Richter Till Deipenwisch und Dr. Christian Voigt in Hagen; z. Richterin am AG: Richterin Christina Adam in Iserlohn; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Gisela Klaus in Warstein; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Gudrun Priesmeyer in Bad Oeynhausen, Udo Kersting und Dirk Wagemann in Bielefeld, Michael Jochum und Stefan Pottmeier in Münster; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär Stefan Boyer in Ahaus. Versetzt: Vizepräsident des LG - BesGr. R 3 - Dr. Michael Haas von Bielefeld nach Münster, Direktor des AG - BesGr. R 2 m. AZ. - Michael Kretschmer vom Kamen nach Hamm. Ruhestand: Richter am OLG Viktor Peter Schäferhoff u. Richter am AG Emmerich Zellhorn in Essen; Justizamtsrätin Rita Moneke in Paderborn, Sozialamtsrat Klaus Joswig in Essen; Obergerichtsvollzieher Klaus Danischus in Hagen; Justizamtsinspektor Heinz-Dieter Linne in Gronau; Justizobersekretärin Gabriele Velte in Gütersloh. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Christian Edler, Annelen Klassen, Katja Palnau, Nina Rheingans, Sarah Schmedes u. Linda Weyand. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter eines/einer Leitenden Oberstaatsanwalts/Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 mit AZ-: Oberstaatsanwalt Marco Wibbe 90 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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aus Hamm in Paderborn; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Mark Baumann und Petra Schmalz-Schmidt b. d. GStA; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Brigitte Bungart und Sven Schlecht b. d. GStA Versetzt: Leitende Oberstaatsanwältin - BesGr. R 4 - Petra Berger-Zehnpfund aus Düsseldorf nach Bochum. Ruhestand: Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter eines/einer Leitenden Oberstaatsanwalts/Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 mit AZ - Horst Rürup in Paderborn; Oberregierungsrätin Sigrid Werner in Bochum; Amtsanwältin Christa Schubert in Arnsberg Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Isabell Beßling, Johannes Güldner u. Dr. Volker Johannes Widhammer. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Löschungen als Rechtsanwalt: Diana Hemmer in Dortmund, Thorsten Klute in Versmold, Michael Schulze in Dortmund, Gilbert Wilhelm Rademacher in Bergkamen. Abgabe in andere Kammerbezirke: Jost Ahrens, LL.M. in Essen, Bernd Rühland, LL.M. in Münster, Sarah-Marie Holzgräfe in Hiddenhausen Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte Stefan Drewes in Minden, Dirk Funke in Beckum, Dr. Konrad Gödde in Münster, Nico von Royen in Neuenkirchen. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Wolfgang Schrage und Helmut Kleingarn in Witten, Horst-Dieter Wingenfeld in Bochum. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richterin am LG: Richterin Dr. Julia Honds in Aachen; z. Richter am AG: Richter Daniel Menzel in Aachen.

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Ruhestand: Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 - Helmut Vieten in Euskirchen, Justizamtsrätin Anna Wunsch in Siegburg, Justizamtsinspektorin Marianne Gertrud Tegtmeier in Köln, Erster Justizhauptwachtmeister Sönker Sierck in Gummersbach. Richterin/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Friederike Johanna Preu, Birgit Preus u. Dr. Hans Philip Logemann. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Miriam Anna Margerie in Köln. Finanzgerichte Ernannt: z. Vors. Richter am FG: Richter am FG Dr. Jürgen Hoffmann in Köln. Ausgeschieden: Vors. Richterin am FG Ellen Siegers aus Köln durch Versetzung an den Bundesfinanzhof. LAG-Bezirk Hamm Ernannt: z. Direktor d. ArbG: Richter am Arbeitsgericht Jürgen Schlösser in Hagen. Justizvollzug Ernannt: z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Kristiane von den Driesch in Attendorn; z. Sozialinspektorin: Justizvollzugshauptsekretärin Vivian Günther in Hövelhof; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Andreas Maier in Euskirchen; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Günter Keuer in Euskirchen, Stefan Behrens, Stefan Husemann, Uwe Schossmeier und Axel Weber in Herford, Markus Zitlau in Münster; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Frank Jansen in Willich I; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Markus Welling in Münster. Ruhestand: Oberregierungsrat Dieter Rausch in Herford, Regierungsamtsinspektor Bernd Hille in Werl, Justizvollzugsamtsinspektor/in Petra Prinzessin zu Schaumburg-Lippe in Bielefeld-Senne, Heinz-Walter Vogel in Essen, Manfred Malinowski in Köln, Wolfgang Rüping in Münster u. Karl

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Bartscherer in Rheinbach, Betriebsinspektor Ludger Topp in Münster, Justizvollzugshauptsekretär Jürgen Gorhold in Euskirchen, Justizvollzugsobersekretärin Ursula Stanneck in Willich II.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Richter/in am OVG - am Auswahlverfahren nehmen ausschließlich im richterlichen Dienst der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Bewerberinnen und Bewerber teil -

1

Direktor/in d. AG (R 2) in Königswinter

1

Richter/in am AG - als d. std. Vertr. e Dir.- (R 2) bei dem AG Königswinter

1

Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Bochum

1

Direktor/in d. AG (R 1 m. AZ.) in Monschau

1 o. mehrere

Richter/in am AG in Bochum

1

Richter/in am AG in Dorsten

1

Richter/in am SG in Aachen

1

Richter/in am SG in Düsseldorf

1

Richter/in am SG in Duisburg

1

Richter/in am SG in Gelsenkirchen

1 o. mehrere

Amtsanwalt/-anwältin bei einer StA im GStA-Bezirk Köln - Die Besetzung der Planstelle(n) soll ausschließlich im Wege der Ernennung von Beamtinnen/Beamten aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln erfolgen -

1

Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Castrop-Rauxel 93 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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1

Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne IT) wahrnimmt - b. d. StA Essen

1

Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. StA Dortmund

je 1

Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne IT) wahrnimmt - b. d. StA Dortmund, Hagen und Paderborn

1

Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in der Abschiebungshaft (Frauen) und Koordinator/in für die Betreuung von Abschiebungsgefangenen (Männer/Frauen) - b. d. JVA Büren - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Büren angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Ausbildungsleiter/in - b. d. JVA Münster - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Münster angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Kammerleiter/in - b. d. JVA Attendorn - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Attendorn angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Schichtleiter/in-Zentrale - b. d. JVA Münster - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Münster angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektor/in - ständige Vertretung der Bereichsleitung der Zweiganstalt Dinslaken - b. d. JVA Duisburg-Hamborn - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Duisburg-Hamborn angefordert werden -

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Gelsenkirchen

mehrere

Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Gelsenkirchen

1

Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Büren

mehrere

Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Büren

2

Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Castrop-Rauxel

je 1

Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels - b. d. StA Dortmund und Essen

1 o. mehrere

Justizhauptsekretär/in b. d. GStA Hamm und b. d. StA Dortmund, Essen, Hagen, Münster und Paderborn

mehrere

Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Hövelhof

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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 6

mehrere

Justizvollzugshauptsekretär/ in b. .d JVA Schwerte

2

Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JAA Düsseldorf

1 o. mehrere

Justizobersekretär/in b. d. GStA Hamm und b. d. StA Dortmund, Essen, Münster und Siegen

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Notarassessor/in Gesuche um Übernahme in den Anwärterdienst f. d. Notaramt sind bis zum 15. April 2014 nur b. d. Präs. d. OLG Köln einzureichen

Sachbearbeiter/in, zugleich ständiger Vertreter/in des Geschäftsleiters/der Geschäftsleiterin b. d. Staatsanwaltschaft Dortmund Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund ist der Dienstposten einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters - zugleich ständige Vertreterin/ständiger Vertreter der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters - zu besetzen. Der Dienstposten ist den Besoldungsgruppen A 9 gD bis A 12 zugeordnet, wobei eine Stelle der Besoldungsgruppe A 12 besetzbar sein wird. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes, denen bereits ein Amt der vorstehend genannten Besoldungsgruppen übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Generalstaatsanwalt in Hamm zu richten. Kraft des geh. Vollzugs- und Verwaltungsdienstes - A9 bis A11- an der JVS NRW Die Justizvollzugsschule Wuppertal - Josef-Neuberger-Haus - sucht eine Bedienstete bzw. einen Bediensteten des geh. Vollzugs- und Verwaltungsdienstes mit der Bereitschaft, ab sofort im Wege der Abordnung für mehrere Jahre als Verwaltungskraft tätig zu werden. Die ausgeschriebene Stelle kann ggf. auch mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden. Bewerbungen sind bis zum 30. März 2014 auf dem Dienstweg an den Leiter der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen zu richten. Das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der Justizvollzugsschule NRW angefordert werden. Ausbildung zur/m Justizfachangestellten Die schriftliche Wiederholungsprüfung der Auszubildenden zur/m Justizfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen findet am 16. und 17. Juni 2014 statt. An dieser Prüfung können auch die Auszubildenden der Einstellungsjahre bis 2011 teilnehmen, mit denen eine dreijährige Ausbildungszeit vereinbart worden ist und/oder die aus wichtigem Grund nicht an der Abschlussprüfung 2013/2014 teilgenommen haben. Anmeldungen zu dieser Prüfung sind bis zum 30.04.2014 schriftlich nach den von den zuständigen Stellen bestimmten Anmeldeformularen durch den Ausbildenden oder die Ausbildende mit Zustimmung des oder der Auszubildenden an die Präsidentin/den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte liegt. In besonderen Fällen können Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Der Anmeldung sind die in § 10 Abs. 4 und § 24 Abs. 4 S. 2 der Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf der/s Justizfachangestellten für die Durchführung von Prüfungen im Lande Nordrhein-Westfalen vom 09.04.1999 (GV. NRW. 1999 S. 142) i.d.F.v. 23.10.2001 (GV. NRW 2001 S. 770) genannten Unterlagen sowie - ggf. - ein Antrag nach § 24 Abs. 3 der vorgenannten Prüfungsordnung beizufügen. Wissenschaftl. Mitarbeiter/in beim Bundesarbeitsgericht Beim BAG ist 1 Stelle f. e. wissenschaftl. Mitarbeiter/in im Wege einer mehrjährigen Abordnung zu besetzen (Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Personal / Ausschreibungen / Ausschreibungen sonstiger Stellen) entnommen werden.). 95 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. April 2014, Nr. 7 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen………………

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Geschäftsstellenordnung für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen (GStO)……………………………………………………….…………

99

Geschäftliche Behandlung von Auskünften aus dem Melderegister nach § 31 MG NRW……………………………………………………………………………………...……...

100

Kostenverfügung…………………………………………………………………..……………

105

Bekanntmachungen Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande NordrheinWestfalen - Erste Ergänzung der Dritten Wahlbekanntmachung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen……………………….………….

106

Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande NordrheinWestfalen - Wahl des Vorsitzenden der Siebten Vertreterversammlung und dessen Stellvertreter sowie Wahl des Vorstandes…………………………………………………..

107

Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande NordrheinWestfalen - Konstituierung des durch die Siebte Vertreterversammlung gewählten Vorstandes……………………………………………………………………………………...

108

Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande NordrheinWestfalen - Satzungsänderung……………………………………………………………….

108

Personalnachrichten…………….…………………….………………………………….….

109

Ausschreibungen…………………………………..………………………………………...

114

Allgemeine Verfügungen Nr. 10. Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen AV d. JM vom 11. März 2014 (2044 – IV. 19) – JMBl. NRW S. 96 – I. Die Anlagen 1 und 2 der AV d. JM vom 13. April 2012 (2044 – IV. 19) – JMBl. NRW S. 91 – erhalten mit Wirkung vom 1. April 2014 die anliegende Fassung: II. Diese AV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 96 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7

Anlage 1 Dienstkleidung für die Justiz Nordrhein-Westfalen 1.1 Die Dienstkleidung (Wachdienstkleidung) umfasst - Kurzjacke - Anorak - Wachdiensthose - Windstoppereinsatz - Hemd/Bluse (langarm) - Hemd/Bluse (kurzarm) - Unterziehrolli - Krawatte - Pullover (blau) - Strickjacke (blau) - Aufschiebeschlaufen - schwarze Schuhe - Schirmmütze (weiß) - Fellmütze - Strickmütze. 1.2 Anstelle der unter Nr. 1.1 genannten Dienstkleidung kann die nachstehende Dienstkleidung (Bürodienstkleidung) getragen werden: - Anorak - Dienstkleidungsjacke - Dienstkleidungshose - Hemd/Bluse (langarm) - Hemd/Bluse (kurzarm) - Unterziehrolli - Krawatte - Pullover (blau) - Strickjacke (blau) - Aufschiebeschlaufen - Schulterklappen - schwarze Schuhe - Schirmmütze (blau).

97 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7

Anlage 2 Kombination von Dienstkleidungsteilen Bei der Wachtdienstkleidung ist die nachstehend dargestellte Kombination von Bekleidungsstücken - verpflichtend (x) - zulässig (o) - unzulässig (-/-) Kurzjacke Anorak Cargohose Diensthemd Diensthemd lang kurz

Pullover oder Strickjacke o o o -/-

Unterziehrolli

Krawatte

Halbschuhe schwarz

Pullover oder Strickjacke -/o o -/-

Unterziehrolli

Krawatte

Halbschuhe schwarz

-/o -/-/o

x o x -/o -/o

x x x x x x x

Kurzjacke mit x o * o o x Cargohose mit o o o o o o x Diensthemd lang mit o o x -/x x Diensthemd kurz mit -/-/x -/-/x Pullover mit o o x o -/o o x Unterziehrolli mit o o x -/-/x -/x Anorak mit x o -/o o o x * Grundsätzlich ist zur Kurzjacke ein langärmliges Hemd (mit Krawatte) zu tragen. Lediglich zum Schutz bei kurzzeitigen Wetterlagen ist das Tragen der Kurzjacke in Kombination mit einem kurzärmligen Hemd (ohne Krawatte) zulässig. Bei der Bürodienstkleidung ist die nachstehend dargestellte Kombination von Bekleidungsstücken - verpflichtend (x) - zulässig (o) - unzulässig (-/-) Tuchjacke Anorak Tuchhose Diensthemd Diensthemd lang kurz Tuchjacke mit Uniformhose mit Diensthemd lang mit Diensthemd kurz mit Pullover mit Unterziehrolli mit Anorak mit

o o -/-/-/-

o o o -/o o

x x x x x x

x o

-/o

o -/o

-/-/-/-

x o

98 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

o

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7

Nr. 11. Geschäftsstellenordnung für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen (GStO) AV d. JM vom 10. März 2014 (2325 - I. 8) - JMBl. NRW S. 99 Die AV d. JM vom 10. Februar 2006 (2325 - I. 8) - JMBl. NRW S. 62 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 21. August 2012 (2325 - I. 8) - JMBl. NRW S. 216 - wird wie folgt geändert: I. 1. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 2.d) wird wie folgt neu gefasst: "d) familienrechtlichen und sonstigen Angelegenheiten nach §§ 91, 92, 93, 93a, 95 Abs. 1 Nr. 1, 96, 99, 100, 100a, 118, 120, 121, 123, 124, 125, 126, 127, 128a, 128b, 128c, 128d, 128e KostO (Erster Teil, Zweiter Abschnitt Nr. 4, 6 KostO) in der bis zum 31.08.2009 bzw. in der bis zum 31.07.2013 geltenden Fassung," b) Absatz 1 Nr. 2e) wird wie folgt neu gefasst: "e) Betreuungssachen und betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen," c) nach Absatz 1 Nr. 2f) werden folgende Buchstabe g) und h) neu eingefügt: "g) unternehmensrechtlichen und ähnlichen Verfahren, Verfahren vor dem Registergericht und vereins- und Stiftungssachen vor dem Amtsgericht (Teil 1 Hauptabschnitt 3 Abschnitt 5 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG)," h) übrigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht: § 410 Nrn. 2-4 FamFG, Abgabe einer nicht vor dem Vollstreckungsgericht zu erklärenden eidesstattlichen Versicherung, Verteilungsverfahren, Pachtkreditsachen, Personenstandsangelegenheiten, Verfahren nach dem Transsexuellengesetz, Unterbringungssachen, Freiheitsentziehungssachen, Aufgebotsverfahren und Verfahren über den Antrag auf Erlass einer Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten;" II. Diese AV tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

99 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7

Nr. 12. Geschäftliche Behandlung von Auskünften aus dem Melderegister nach § 31 MG NRW AV d. JM vom 11. März 2014 (1400 E - I. 6/13) - JMBl. NRW S. 100 Aufgrund des § 31 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Meldegesetz NRW - MG NRW) vom 16. September 1997 (GV. NRW. S. 332, ber. S. 386) in Verbindung mit § 3 der Verordnung über die Zulassung der regelmäßigen Datenübermittlung von Meldebehörden an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen (Meldedatenübermittlungsverordnung NRW - MeldDÜV NRW) vom 25. November 2013 (GV. NRW. S. 662) - in der Fassung vom 20. Februar 2014 (GV. NRW. S. 177) - sind Gerichte und Behörden berechtigt, Meldedaten im automatisierten Abrufverfahren von den Melderegistern abzurufen. Hiernach gilt Folgendes: 1 Nutzung des Meldeportals für Behörden Nach § 31 Meldegesetz NRW sind Gerichte und Behörden berechtigt, auf elektronischem oder schriftlichem Wege Auskünfte aus den Melderegistern einzuholen. Grundsätzlich sind sie gehalten, das Meldeportal für Behörden zum Abruf von Meldedaten zu nutzen. Schriftliche Anfragen an die Meldebehörden sind nur in begründeten Einzelfällen zulässig. 2 Abruf von Meldedaten auf elektronischem Wege gem. § 31 Abs. 1a, 4, 5 Meldegesetz NRW in Verbindung mit § 3 MeldDÜV NRW Für den Abruf von Meldedaten auf elektronischem Wege gilt Folgendes: 2.1 Umfang des Datenabrufes 2.1.1 Gerichte und Behörden sind berechtigt, folgende Daten aus den Melderegistern im automatisierten Verfahren abzurufen (einfache Behördenauskunft): a. b. c. d. e. f. g. h. i.

Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Tag und Ort der Geburt, derzeitige Anschriften und frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, Sterbedatum und -ort.

Ein Abruf ist nur zulässig, soweit diese Daten dem Gericht bzw. der Behörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben bekannt sein müssen. 2.1.2 Darüber hinaus sind Staatsanwaltschaften, Amtsanwaltschaften, Gerichte, soweit sie Aufgaben der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung oder des Strafvollzugs wahrnehmen, und Justizvollzugsbehörden berechtigt, folgende weitere Daten aus den Melderegistern im automatisierten Verfahren abzurufen (erweiterte Behördenauskunft):

100 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7

a. b. c. d. e. f. g. h. i. j. k. l.

Geschlecht Daten zum gesetzlichen Vertreter, Staatsangehörigkeiten, Religionszugehörigkeit, Umzugsdaten, Familienstand, Ehegatte, Lebenspartner, Sterbedaten, Ausstellungsbehörde, Datum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, Ausstellungsbehörde, Datum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Passes, waffenrechtliche Erlaubnis.

Ein Abruf ist nur zulässig, soweit diese Daten dem Gericht bzw. der Behörde zur Erfüllung der ihr durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben bekannt sein müssen. 2.2 Erforderliche Daten für eine Auskunftsanfrage Für die einfache Behördenauskunft sind folgende Daten im Meldeportal für Behörden einzugeben: a. b. c. d.

die angefragte Kommune, Aktenzeichen, Vorname und Nachname sowie ein Geburtsdatum oder eine Anschrift (Straße und Hausnummer).

Für eine erweiterte Behördenauskunft sind folgende Daten im Meldeportal für Behörden einzugeben: a. b. c.

mindestens eine Kommune, Aktenzeichen sowie Vorname und/ oder Nachname.

2.3 Zwingende Nutzung der erweiterten Behördenauskunft Staatsanwaltschaften, Amtsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden haben zwingend die erweiterte Auskunftsart zu nutzen, da nur so sichergestellt ist, dass die Kommune die Anfrage der Sicherheitsbehörde nicht protokolliert und damit Externen gegenüber nicht auskunftspflichtig wird. Staatsanwaltschaften, Amtsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden sind daher erst dann berechtigt, mittels ihrer Fachanwendungen Meldeanfragen zu stellen, wenn in den eingesetzten Fachanwendungen die erweiterte Behördenauskunft jeweils implementiert ist. 2.4 Protokollierung bei Nutzung der erweiterten Behördenauskunft Staatsanwaltschaften, Amtsanwaltschaften, Gerichte, soweit sie Aufgaben der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung oder des Strafvollzugs wahrnehmen, und Justizvollzugsbehörden sind verpflichtet, bei einem automatisierten Abruf von Daten einer einzelnen Person mittels der erweiterten Behördenauskunft Folgendes zu protokollieren (§ 1 Abs.7 MeldDÜV NRW): 101 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7

a. b. c. d. e.

die abrufberechtigte Stelle, die abgerufenen Daten, den Zeitpunkt des Abrufs, soweit vorhanden, das Aktenzeichen der abrufenden Behörde und die Kennung der abrufenden Person.

Die Protokolldaten sind mindestens zwölf Monate aufzubewahren und zu sichern. Sie sind spätestens zum Ende des Kalenderjahres zu löschen, das auf die Speicherung folgt. Soweit die Protokollierung und Aufbewahrung papiergebunden erfolgt, ist durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass sämtliche Protokolle als Ausdrucke in dem oben genannten Zeitraum zur Verfügung stehen und rechtzeitig vernichtet werden. Soweit die Protokollierung durch Einsatz von Informationstechnik unterstützt wird, ist das Protokoll im pdf-Format auf einem gesicherten Speicherbereich, der durch die Nutzerinnen und Nutzer des Meldeportals für Behörden nur beschrieben, aber nicht gelöscht werden kann, zu sichern. 2.5 Anwendungsbetreuung Jedes Gericht/ jede Behörde ist berechtigt, bis zu drei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter für die Betreuung des Meldeportals für Behörden dem Justizministerium gegenüber zu benennen. Sofern ein Gericht/ eine Behörde beabsichtigt, weitere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter für die Anwendungsbetreuung zu benennen, ist die Erforderlichkeit dem Justizministerium gegenüber zu begründen. Aufgabe der Anwendungsbetreuung ist das Anlegen und Verwalten der Nutzerinnen und Nutzer im Meldeportal für Behörden. Wegen der weitreichenden Befugnisse soll die Anwendungsbetreuung grundsätzlich nicht durch Nutzerinnen und Nutzer des Meldeportals für Behörden durchgeführt werden. Die Anwendungsbetreuung der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist nur in Absprache mit der jeweiligen Behördenleitung berechtigt, Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit zur erweiterten Behördenauskunft einzuräumen. 2.6 Behörden- und Benutzerkennung Die Nutzung des Meldeportals für Behörden setzt eine Behörden- und eine Benutzerkennung voraus. Diese sind wie folgt zu bilden: 2.6.1 Die Behördenkennung setzt sich aus dem Gericht/ der Behörde und dem Ortsnamen in Kleinschreibung zusammen. Der Ortsname wird mit einem Bindestrich dem jeweiligen Gericht/ der jeweiligen Behörde angehangen. Das Kürzel der Gerichte und Behörden lautet wie folgt: Justizministerium jm Oberverwaltungsgericht Verwaltungsgericht

ovg vg

Oberlandesgericht Landgericht

olg lg

102 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7

Amtsgericht

ag

Landessozialgericht Sozialgericht

lsg sg

Landesarbeitsgericht Arbeitsgericht

lag arbg

Finanzgericht

fg

Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwaltschaft

gsta sta

Fachhochschule für Rechtspflege

fhr

Justizvollzugsanstalten Jugendarrestanstalten Justizvollzugsschule NRW

jva jaa jvs

2.6.2 Die Benutzerkennung setzt sich aus dem Nachnamen und aus dem Anfangsbuchstaben des Vornamens zusammen. Der erste Buchstabe des Nachnamens und der Buchstabe des Vornamens werden großgeschrieben. Sofern in einer Behörde zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter den gleichen Nachnamen tragen und die Vornamen mit dem gleichen Buchstaben beginnen, wird die Benutzerkennung aus dem Nachnamen und dem ersten und zweiten (ggf. dritten und vierten) Anfangsbuchstaben gebildet. Der zweite (ggf. dritte, vierte) Buchstabe des Vornamens wird kleingeschrieben. Nachnamen, die aus mehreren Wörtern bestehen, die nicht mit einem Bindestrich miteinander verbunden sind, werden ohne Leerzeichen zusammengeschrieben (Beispiel: Michaela van den Berg = VandenbergM). Sofern in einem Gericht zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit dem gleichen Vor- und Nachnamen beschäftigt sind, wird dem ersten Buchstaben des Vornamens die Ziffer 1 bzw. 2 angefügt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ambulanten Sozialen Dienstes werden unter der Behördenkennung des Landgerichtes angelegt, dem die jeweilige Dienststelle des ambulanten Sozialen Dienstes zugeordnet ist. Die Verwaltung der Nutzerinnen und Nutzer soll durch die Landgerichte sichergestellt werden. 2.7 Datenschutzkontrolle (§ 1 Absatz 8 MeldDÜV NRW) Jedes Gericht/ jede Behörde soll mindestens einmal monatlich stichprobenhaft die Nutzung des Meldeportals für Behörden anhand der Protokolle und der im Meldeportal für Behörden gespeicherten Rumpfdaten überprüfen. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten sind über die Datenschutzkontrolle zu unterrichten. 3 Einholen von Meldeauskünften auf schriftlichem Wege gemäß § 31 Absatz 1, 2 MG NRW In begründeten Einzelfällen sind die Gerichte und Behörden berechtigt, Meldeauskünften auf schriftlichem Wege einzuholen. Hierfür gilt Folgendes: 103 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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3.1 Umfang des Melderegisterauskunft Gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 MG NRW sind die Gerichte und Behörden berechtigt, folgende Daten im schriftlichen Wege zu erfragen: a. Familiennamen, b. frühere Namen, c. Vornamen, d. Doktorgrad, e. Ordensnamen, Künstlernamen, f. Tag und Ort der Geburt, g. Geschlecht, h. gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift, Tag der Geburt, Sterbetag), i. Staatsangehörigkeiten einschließlich der nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 gespeicherten Daten, j. gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland, k. Tag des Ein- und Auszugs, l. Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft, m. Übermittlungssperren, n. Sterbetag und -ort, o. Ausstellungsbehörde, -Datum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, p. Ausstellungsbehörde, -Datum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Passes. 3.2 Erforderliche Daten für eine Auskunftsanfrage Die Meldebehörde muss die gesuchte Person anhand der mitgeteilten Daten zweifelsfrei ermitteln können. 3.3 Protokollierung Durch organisatorische Maßnahme ist sicherzustellen, dass die im schriftlichen Wege eingeholten Auskünfte mindestens zwölf Monate aufbewahrt werden. Sie sind spätestens zum Ende des Kalenderjahres zu vernichten, das auf die Aufbewahrung folgt. 3.4 Datenschutzkontrolle Jedes Gericht/ jede Behörde ist verpflichtet, stichprobenartig die eingeholten Auskünfte auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. 4 Ansprechpartner/ Support Der First-Level-Support wird vom Beratungstelefon Informationstechnik als alleiniger Ansprechpartner wahrgenommen.

104 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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5 Inkrafttreten Diese AV tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig wird die AV d. JM vom 10. November 1982 (1400 - I B. 125) - JMBl. NW S. 265 - in der Fassung vom 25. April 2005 aufgehoben. Nr. 13. Kostenverfügung AV d. JM vom 21. März 2014 (5607 - Z. 3) – JMBl. NRW S. 105 – Die AV d. JM vom 24. Februar 2014 (5607 - Z. 3) – JMBl. NRW S. 64 – wird wie folgt geändert: 1 Abschnitt II. wird wie folgt neu gefasst: „II. Ergänzungsbestimmungen für Nordrhein-Westfalen In Ergänzung zu den bundeseinheitlichen Bestimmungen wird für Nordrhein-Westfalen Folgendes angeordnet: Zu § 3 KostVfg: 1. Absatz 4 Nummer 2 ist nicht anzuwenden. 2. In Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren ist Absatz 4 bei der Verwendung der Hüllen AU 1 c und AU 13 c nicht anzuwenden, in Mahnverfahren ist darüber hinaus auch Absatz 5 nicht anzuwenden. Zu § 4 Abs. 3 KostVfg: Beantragt eine Vollstreckungsbehörde die Erteilung eines Haftbefehls zur Abgabe der Vermögensauskunft ist die Gebühr für das Verfahren (Nr. 2113 KV GKG) nicht gemäß § 25 zum Soll zu stellen, sondern lediglich nachrichtlich auf dem Haftbefehl zu vermerken, damit die Gebühr ggf. als Nebenkosten vom Schuldner eingezogen werden kann. Zu § 24 KostVfg: Im Falle der Vorauszahlung der Kosten ist die Kostenrechnung in kürzester Form aufzustellen. Zu § 25 Abs. 2 KostVfg: Der Eingang der Sollstellungsbestätigung ist zu überwachen. Nach Eingang der Sollstellungsbestätigung ist zu überprüfen, ob ihr Inhalt mit dem Inhalt der Kostenanforderung übereinstimmt. Zu § 25 Abs. 3 KostVfg: Die Vorschrift kann auch auf sonstige Verfahren angewendet werden. Zu § 27 Abs. 5 KostVfg: 1. Dies gilt auch, wenn eine Zahlungsanzeige für verschiedene Verfahren betragsmäßig aufzuteilen ist oder zur Berichtigung der Buchungsstelle o. ä. an die ausstellende Zahlstelle zurückzugeben ist. 105 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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2. Die Kopie der Zahlungsanzeige, die nach Satz 4 zu den Sachakten genommen werden kann, ist in auffälliger Weise als Kopie zu kennzeichnen. Zu § 29 Abs. 1 KostVfg: Auch in den Fällen, in denen die Kostenforderung völlig erlischt, ist eine neue Kostenrechnung zu erstellen („Null-Rechnung“). Zu § 29 Abs. 3 KostVfg: In der Kassenanordnung ist der Rechnungsempfänger mit Namen und Bankverbindung anzugeben. Zu § 37 KostVfg: Der Kostenbeamte ist befugt, gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 20 Abs. 1 Satz 2 FamGKG und § 21 Abs. 1 Satz 2 GNotKG Auslagen außer Ansatz zu lassen. In allen übrigen Fällen legt er die Akten dem Gericht zur Entscheidung vor.“ Zu §§ 41, 42 Abs. 2 KostVfg: Weiterhin ist zu prüfen, ob Zahlungsanzeigen ordnungsgemäß erstellt sind. 2 Diese AV tritt am 1. April 2014 in Kraft. Bekanntmachungen Nr. 6. Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Erste Ergänzung der Dritten Wahlbekanntmachung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung vom 4. März 2014 - JMBl. NRW S. 106 Im Anschluss an die Dritte Wahlbekanntmachung vom 21.10.2013, Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 23 vom 01.12.2013, Seite 306 ff., mache ich die von mir gemäß § 16 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 WO RAVG NW festgestellten Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Wahlergebnis bekannt wie folgt: Änderung der Mitgliedschaft zur Siebten Vertreterversammlung 1. Der im Wahlbezirk Düsseldorf als Mitglied der Siebten Vertreterversammlung an 1. Stelle der Liste 1 gewählte Rechtsanwalt Lothar Lindenau, Düsseldorf, hat am 04. Februar 2014 seinen Rücktritt als gewähltes Mitglied der Siebten Vertreterversammlung erklärt. An seiner Stelle ist Frau Rechtsanwältin Dörte Müller, Düsseldorf, als das an 7. Stelle der Liste 1 im Wahlbezirk Düsseldorf gewählte Ersatzmitglied mit Wirkung vom 04. Februar 2014 Mitglied der Siebten Vertreterversammlung geworden und hat die Annahme ihrer Zugehörigkeit als Mitglied erklärt. 2. Der im Wahlbezirk Hamm als Mitglied der Siebten Vertreterversammlung an 1. Stelle der Liste 1 gewählte Rechtsanwalt Wolfgang Ehrler, Herdecke, hat am 04. Februar 2014 seinen Rücktritt als gewähltes Mitglied der Siebten Vertreterversammlung erklärt. 106 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7

An seiner Stelle ist Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Bohnenkamp, Borken, als das an 7. Stelle der Liste 1 im Wahlbezirk Hamm gewählte Ersatzmitglied mit Wirkung vom 04. Februar 2104 Mitglied der Siebten Vertreterversammlung geworden und hat die Annahme seiner Zugehörigkeit als Mitglied erklärt. 3. Die im Wahlbezirk Hamm als Mitglied der Siebten Vertreterversammlung an 2. Stelle der Liste 1 gewählte Petra von Vietinghoff, Essen, hat am 04. Februar 2104 ihren Rücktritt als gewähltes Mitglied der Siebten Vertreterversammlung erklärt. An ihrer Stelle ist Rechtsanwalt Dr. Cornelius Kruse, Bochum, als das an 8. Stelle der Liste 1 im Wahlbezirk Hamm gewählte Ersatzmitglied mit Wirkung vom 04. Februar 2014 Mitglied der Siebten Vertreterversammlung geworden und hat die Annahme seiner Zugehörigkeit als Mitglied erklärt. 4. Der im Wahlbezirk Hamm als Mitglied der Siebten Vertreterversammlung an 1. Stelle der Liste 2 gewählte Dr. Christoph Meyer-Rahe, Bielefeld, hat am 04. Februar 2014 seinen Rücktritt als gewähltes Mitglied der Siebten Vertreterversammlung erklärt. An seiner Stelle ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Meyer, Bielefeld, als das an 4. Stelle der Liste 2 im Wahlbezirk Hamm gewählte Ersatzmitglied mit Wirkung vom 04. Februar 2014 Mitglied der Siebten Vertreterversammlung geworden und hat die Annahme seiner Zugehörigkeit als Mitglied erklärt. 5. Der im Wahlbezirk Köln als Mitglied der Siebten Vertreterversammlung an 1. Stelle der Liste 1 gewählte Rechtsanwalt Albert Vossebürger, Köln, hat am 04. Februar 2014 seinen Rücktritt als gewähltes Mitglied der Siebten Vertreterversammlung erklärt. An seiner Stelle ist Rechtsanwältin Birgit Rosenbaum, Köln, als das an 9. Stelle der Liste 1 im Wahlbezirk Köln gewählte Ersatzmitglied mit Wirkung vom 04. Februar 2014 Mitglied der Siebten Vertreterversammlung geworden und hat die Annahme ihrer Zugehörigkeit als Mitglied erklärt. Düsseldorf, den 12. Februar 2014 Leonora Holling Vorsitzende des Wahlausschusses zur Wahl der Siebten Vertreterversammlung Nr. 7. Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Wahl des Vorsitzenden der Siebten Vertreterversammlung und dessen Stellvertreter sowie Wahl des Vorstandes Bekanntmachung vom 4. März 2014 - JMBl. NRW S. 107 Die Siebte Vertreterversammlung hat sich am 04. Februar 2014 konstituiert und dabei  zum Vorsitzenden Rechtsanwalt Dr. Christoph Hack, Hürth,

107 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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 zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden Rechtsanwältin Marion Meichsner, Bochum,  zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart, Grevenbroich gewählt. Die Siebte Vertreterversammlung hat am 04. Februar 2014 den Vorstand neu gewählt. Es gehören ihm an 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.

Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Ehrler, Herdecke, Rechtsanwalt Lothar Lindenau, Düsseldorf Rechtsanwalt Dr. Friedwald Lübbert, Bonn, Rechtsanwalt Dr. Christoph Meyer-Rahe, Bielefeld Rechtsanwalt Dr. Axel Thoenneßen, Düsseldorf Rechtsanwältin Petra von Vietinghoff, Essen Rechtsanwalt Albert Vossebürger, Köln

Die unter 1 - 7 Genannten sind Mitglieder des Versorgungswerkes. Düsseldorf, den 12. Februar 2014 Dr. Christoph Hack Vorsitzender der Vertreterversammlung Nr. 8. Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Konstituierung des durch die Siebte Vertreterversammlung gewählten Vorstandes Bekanntmachung vom 4. März 2014 - JMBl. NRW S. 108 Der von der Siebten Vertreterversammlung am 04. Februar 2014 gewählte Vorstand hat sich am Tag seiner Wahl konstituiert und dabei gewählt  zum Präsidenten Rechtsanwalt Lothar Lindenau, Düsseldorf  zum Vizepräsidenten Rechtsanwalt Wolfgang Ehrler, Herdecke. Düsseldorf, den 13. Februar 2014 Lothar Lindenau Präsident

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Nr. 9. Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung vom 10. März 2014 - JMBl. NRW S. 109 Satzung des Rechtsanwaltsversorgungswerks 26. Satzungsänderung des Rechtsanwaltsversorgungswerks Die Siebte Vertreterversammlung hat in ihrer Konstituierenden Sitzung am 04. Februar 2014 folgende Änderung der Satzung beschlossen: Die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 1985 wird wie folgt geändert: § 38 Abs. 4 wird geändert wie folgt: Die Datumsangabe „31.10.2012“ wird durch die Datumsangabe „31.12.2014“ ersetzt.

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Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Versetzt: Richterin am LG Gisela Ritvay aus Mönchengladbach als Richterin am AG nach Viersen; Richterin am AG Dr. Christiane Schulze-Uebbing aus Viersen als Richterin am LG nach Mönchengladbach. Ruhestand: Präsident des AG Ingolf Dick in Düsseldorf. Obergerichtsvollzieher mit Amtszulage Walter Böhmer in Mönchengladbach- Rheydt. Richter/Richterin auf Probe Ernannt: Assessor/in Dr. Sigrid Freitag, Jeanette Gassan, Kristina Kliss, Sarah Rüther, Dominique Schmitz, David Zehnder. Notare Erreichen der Altersgrenze: Notar Dr. Max Eichmanns in Mönchengladbach. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Stephan Brokopf u. Katharina Elisabeth Küter in Duisburg, Marcus Ahlbach, Jost Ahrens, LL.M., Justus Anacker, Dr. Hans-Peter Anlauf, LL.M., Nico Aschner, LL.M., Henning Bierhaus, Dr. Kerstin Bock, Dr. Daniel Bork, Julia Breinlinger, Mark von Dahlen, Michael Demers, Jan Diekmann, Dr. Henrik Dornscheidt, LL.M., Johannes Droste, Silvana Dzerek, Philipp Friedrichs, Betül Gannoun, Roman Goldschmidt, Simon Henke, Timo Henkel, LL.M.oec. MBA, Tilmann Hoppe, Tina Vanessa Hupe, Sebastian Keilholz, LL.M., Dr. Frauke Koch, Dr. Kai Krenz, Felix Leerkamp, LL.M., Branka Maricic, Eva-Maria Mayer, Katrin Müller, Benjamin Peschel , Agnes Quarten, Gentil Ressing, Dr. Julian Rodenbeck, Bernd Rühland, Dr. Luiz Salgado, LL.M., Dr. Friederike Sandrock, Simon Schaefers, Monika Schiller, Tim Schneider, René Scholten, Judith Schröder, David Schwab, Irina Stankovic, Manja Steinicke, LL.M., Ferdinand Strasser u. Laura Wollner, LL.M. in Düsseldorf, Wolfgang Elsen in Grevenbroich, Andreas Beckers in Krefeld, Hülya Öztürk-Yildirim u. Ceylan Tursun in Langenfeld, Andrea van Arkel,in Meerbusch, Caglar Aydin, Jürgen Krantz,in Neuss, Anne Herrmann in Oberhausen, Claus Solbeck in Ratingen.

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OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter am LG: Richter Till Deipenwisch und Dr. Christian Voigt in Hagen; z. Sozialoberamtsrat: Sozialamtsrat Klaus-Peter Sauerborn in Essen, z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Iris Belecke-Severin in Arnsberg; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Ingrid Urbanski in Marl. Versetzt: Richter am AG Georg Neufeld von Minden nach Lübbecke. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Adalbert Heine in Paderborn, Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Heinz-Michael Siemon in Hagen u. Richter am AG Dr. Dieter Kuhlmann in Herford, Justizoberamtsrat – BesGr. A 13 m. AZ – Klaus Schwedtmann in Essen-Borbeck, Justizoberamtsrat Achim Kister in Iserlohn, Sozialamtsrat Heinz-Jürgen Elwenholl in Essen, Justizamtsinspektor/in Inge Pohlmann in Minden und Heinz Hermann Leismann in Tecklenburg, Justizvollstreckungshauptsekretär Hans Bahls in Münster; Justizhauptsekretärin Margret Huesmann in Gelsenkirchen; Erster Justizhauptwachtmeister Ewald Struck in Bielefeld. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Anika Nathalie Boshoff, Nadine Eggert u. Bernadette Goesmann. Übernommen: Richterin Maren Butscher aus Baden-Württemberg. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Torsten Polakowski in Bielefeld; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Bettina Dickel in Siegen; z Oberamtsanwalt - BesGr. A 13 m. AZ. -: Oberamtsanwalt - BesGr. A 13 - Guido Hartmann in Bielefeld. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Eckhard Baade in Bielefeld. Richterin auf Probe Ernannt: Assessor/in Marie-Christine Döscher u. Teresa Röttger.

111 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Linda Baumann in Essen, Christian Beckmann in Essen, Michael Böhner (bisher RAK Düsseldorf) in Bocholt, Jan Bossert (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Frank Breidenbach in CastropRauxel, Stefanie Broß in Münster, Jennifer Brune (bisher RAK Oldenburg) in Ibbenbüren, Konstantin Busch in Bielefeld, Dr. David Bunzel (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Anees Butt in Bocholt, Bastian Däumer in Lünen, Claudia Denzin (bisher RAK Bremen) in Menden, Christiane Ecker in Unna, Frederic Erfkamp in Bochum, Christian Falkenberg in Dortmund, Wolfgang Fischer (bisher RAK Düsseldorf) in Dorsten, Andreas Fürholzer (bisher RAK München) in Dortmund, Bernd Gieshoidt (bisher RAK Oldenburg) in Bad Oeynhausen, Nina Gilsbach in Ibbenbüren, Burkhard Gruenhoff in Bielefeld, Dr. Andree Haarhuis in Münster, Dr. Daniela Haarhuis in Münster, Peter Harkämper (bisher RAK Köln) in Lüdenscheid, Gülden Hazar (bisher RAK Düsseldorf) in Hagen, Christian Heinen, LL.M.oec. (bisher RAK Oldenburg) in Bad Oeynhausen, Marko Heldt (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Benjamin Hoddow in Castrop-Rauxel, Cornelia Höning (bisher RAK Düsseldorf) in Siegen, Laura Kesting (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Dr. Silke Klinck in Essen, Daniel Klofat (bisher RAK Düsseldorf) in Gütersloh, Dr. Peter Kloss, LL.M.(T) (bisher RAK Hamburg) in Bochum, Juliane Krause, LL.M. (bisher RAK Celle) in Bielefeld, Veronika Kusber in Kamen, Sebastian Lohmann in Münster, Stefanie Loos (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Verena Luckhardt in Essen, Thomas Makiolka (bisher RAK Düsseldorf) in Iserlohn, Juliane Nass, LL.M. (bisher RAK Hamburg) in Gütersloh, Daniel Nebel in Paderborn, Xaviera Pauly in Siegen, Dr. Johann-Volker Peter (bisher RAK Saarland) in Minden, Malte Prill in Essen, Sven Püthe, LL.M. (bisher RAK Oldenburg) in Möhnesee, Kenan Sakalli in Dortmund, Susan Simon in Bochum, Prof. Dr. Patrick Schmidt (bisher RAK Düsseldorf) in Hamm, Verena Schütte in Münster, Stefan Schwerdtfeger in Münster, Michael Stening in Bielefeld, Dr. Christian Tenbergen, LL.M. (bisher RAK Frankfurt) in Dortmund, Philipp Thiele, LL.M. in Lippstadt, Sarah Timmerberg in Recklinghausen, Ludger Tuchlinski in Bochum, Tina von Papen in Hamm, Felix von Schaper in Dorsten, Eva Weber in Essen, Magdalene-Daniela Weber (bisher RAK Hamburg) in Essen, Jana Weiberg in Münster, Mirco Wöstmann in Dülmen. Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO: Raffaella Cavandoli (Avvocato) in Essen. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwältin Verena Schmidt in Schmallenberg. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Klaus Beckmann und Franz Egon Trockel in Essen, Manfred Mönig in Telgte und Dr. Nikolaus-Zeno Bisek in Münster. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Klaus Beckmann in Bönen und Paul Müller in Sendenhorst. Ernannt: Löschungen als Rechtsanwalt: Martin Hecheltjen in Essen, Günther Wilke in Minden, Stefan Koske in Kamen, Ulrike Taschner in Dortmund, Jacopo Rossi in Bochum, Dr. Jörn Haverkämper in Münster, Dr. Rainer Schils in

112 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7

Gütersloh, Ann-Katrin Heitjans in Münster, Horst-Dieter Wingenfeld in Bochum, Wilfried Tollwerth in Lippstadt. Abgabe in andere Kammerbezirke: Carsten Groß-Klußmann in Münster, Claudia Schmitt in Herne-Wanne, Harry Hildebrandt in Preußisch Oldendorf, Markus Hassa in Münster, Dr. Christian Bergmann in Herford, Anja Natus in Detmold, Knut Menzel in Gevelsberg, Dr. Christopher Riedel, LL.M. in Essen, Sven Dietze in Essen, Dr. Alexander Rüter in Dortmund, Michael Müller in Bochum. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vors. Richterin am OLG: Richterin am OLG Margarete Reske; z. Vors. Richter am LG: Richterin am LG Michael Supplieth in Köln; z. Diektor d. AG - BesGr. R 2 m. AZ. -: Direktor des AG (Bes.Gr. R 2) Ulrich Feyerabend in Siegburg; z. Direktor/in d. AG (Bes.Gr. R 2) : Richterin am AG – als ständige Vertreterin eines Direktors – Corinna Waßmuth in Geilenkirchen u. Direktor des AG - Bes.Gr. R 1 Z - Richter Robert Plastrotmann in Schleiden; z. Richter/in am LG: Richter/in Laura Bächt, Mathias Elsen u. Dr. Thomas Krings in Köln; z. Richter am AG: Richter Dr. Jörg Philipp Kraemer in Bergisch Gladbach; z. Sozialamtmann: Sozialoberinspektor Martin Dries in Bonn; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Katrin Isenberg-Geiler in Bonn. Versetzt: Richter kraft Auftrags Dr. Daniel Kresser aus Sachsen als Richter am LG in Köln. Ruhestand: Richter/in am OLG Karla Schneider u. Dr. Josef Hahn, Vorsitzender Richter am LG Heinz Sonnenberger in Bonn, Richter am LG Bruno Mörsch in Köln; Direktor des AG Reinhard Schaffer in Schleiden, Richter am AG Dr. Jürgen Schreiber in Bergheim; Justizoberamtsrätin - BesGr. A 13 - Maria Anna Odenthal in Köln, Obergerichtsvollzieher Peter Meier in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Christina Hennig. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Beate Lützeler b. d. GStA, Silvia Maria Müller in Aachen u. Thomas Kemper in Bonn. Versetzt: Staatsanwalt Marcel Dörschug von Aachen nach Krefeld.

113 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Ruhestand: Leitender Oberstaatsanwalt (BesGr. R 3) Jan van Rossum b. d. GStA. Justizvollzug Ernannt: z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Dorothée Osthoff in Hagen; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Thomas Bongartz in Büren,.Jörg Baumann in Essen u. Peter Szyka in Hamm; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Detlef Appenzeller, Rainer Bröscher, Andreas Drogosch, Achim Kleinen, Thomas Pohlmann, Claudia Steinblock, Michael Schneider, Udo van de Loo u. Andrea Winkels in Düsseldorf, Jörg Kinder in Hagen, Rainer Krentz in Herford, Bodo Sroka in Lünen; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Roman Antoniewicz in Gelsenkirchen; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Johanna Kuhlemann, Christoph Real, Steffen Oerder, Christian Köhler u. Marc-Andreas Radtke in Herford; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Manuela Liebsch in Willich I. Versetzt: Regierungsdirektor Oliver Burlage von Bielefeld-Brackwede nach Bielefeld-Senne. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Walter Hommelsheim in Aachen u. Klaus Euchler in Düsseldorf u. Justizvollzugshauptsekretär Werner Tilly in Bielefeld-Senne.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Kamen

1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am VG in Düsseldorf

114 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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1

Richter o Richterin am OVG nebst einer weiteren Stelle f. e. Richterin o. Richter am OVG f. e. an eine Behörde o. ein Gericht außerhalb d. Verwaltungsgerichtsbarkeit d. Landes NRW abgeordnete Richterin o. abgeordneten Richter; am Auswahlverfahren nehmen ausschließlich im richterlichen Dienst der Verwal tungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Bewerberinnen und Bewerber teil.

1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Köln

1

Richterin o. Richter am AG - als d. std. Vertr. e Dir.- (R 2) bei dem AG Heinsberg

1

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Köln

mehrere

Staatsanwältinnen o. Staatsanwälte als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA Bielefeld

1

Richterin o. Richter am AG in Rheine

1

Richterin o. Richter am AG in Paderborn

1

Richterin o. Richter am AG in Aachen

1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Arnsberg 1

Richterin o. Richter am AG in Siegburg

1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG Köln 1

Richterin o. Richter am AG Bergisch Gladbach

1

Richterin o. Richter am SG in Aachen

1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bonn - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -

1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bielefeld - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm -

1

Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt (A 13) in Hagen

1

Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt (A 13) in Paderborn

1

Oberregierungsrätin o. Oberregierungsrat- psychologischer Dienst - b. d. JVA Bochum - das Anforderungsprofil kann beim Leiter d. JVA Bochum angefordert werden -

1

Justizamtsrätin o. Justizamtsrat – Geschäftsleiter/in – bei dem AG Ratingen

1

Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in oder Sachbearbeiter/in - bei der StA Bochum

1

Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann b. d. JVK in Fröndenberg 115 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7

1

Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann - Leiter/-in der Arbeitsverwaltung - b. d. JVA Aachen - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Aachen angefordert werden -

1

Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor b. d. JVA Geldern - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Geldern angefordert werden -

mehrere

Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz in dem OLG-Bez. Düsseldorf mit noch zu bestimmenden Dienstsitzen. Die Einstellungen können zunächst nur in einem befristeten Arbeitsverhältnis erfolgen (Entgeltgruppe 10 TV-L). Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist beabsichtigt (§ 31 JustG NRW). Einstellungsvoraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit und/oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung sowie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis, wobei die hierfür erforderliche hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst innerhalb des anfänglichen tariflichen Beschäftigungsverhältnisses abgeleistet wird. Der Bewerbung sind ein Lebenslauf, Zeugnisablichtungen über die Schulabschlüsse und die weitere Ausbildung (einschl. Studium, staatliche Anerkennung u. ggf. (freiwilliges) Berufspraktikum) sowie ggf. Nachweise über weitere praktische Tätigkeiten als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in beizufügen. Die Bewerbungen sind - für alle oder einen einzelnen Bezirke - bis zum 22.04.2014 an die Präsidentin des Oberlandesgerichts, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, zu richten.

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in der Entlassungsvorbereitungsabteilung - b. d. JVA Dortmund - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Dortmund angefordert werden -

1

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. Jugendarrestanstalt Wetter (Ruhr) - das Anforderungsprofil kann beim Behördenleiter der JAA Wetter angefordert werden -

1

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. Jugendarrestanstalt Bottrop

je 1

Notarin o. Notar in Aachen, Düsseldorf, Herzogenrath, Köln-Mülheim und Remscheid-Lennep Bewerbungen um die vorstehenden Ausschreibungen sind bis zum 1. Mai 2014 einzureichen. Das Datum des voraussichtlichen Amtsantritts im Sinne des § 6 b Abs. 4 Satz 2 BNotO i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 4 AVNot ist jeweils der 1. September 2014. Bewerbungen sind gemäß § 11 AVNot an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts, zu deren oder dessen Bezirk der in Aussicht genommene Amtssitz gehört, zu richten. Die Zuweisung des Amtssitzes in Köln-Mülheim und Remscheid-Lennep gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 BNotO bezieht sich auf den jeweiligen Stadtbezirk gemäß den Hauptsatzungen der Städte Köln und Remscheid.

116 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 7

Sachgebietsleiter/in im Dezernat 10 b. d. OLG Hamm Bei dem Oberlandesgericht Hamm ist demnächst der Dienstposten der Sachgebietsleiterin / des Sachgebietsleiters im Dezernat 10 – Sachgebiet 1 – (Angelegenheiten der tariflich Beschäftigten des mittleren Dienstes sowie der Auszubildenden) zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, die ein Amt der Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 innehaben. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Stellv. Geschäftsleiter/in b. d. LG Dortmund Es wird Bewerbungen entgegengesehen für den Dienstposten des stellvertretenden Geschäftsleiters / der stellvertretenden Geschäftsleiterin bei dem Landgericht Dortmund. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 12 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Rücknahmen: Folgende Ausschreibungen werden zurückgenommen: 1 Richter/in am AG - als d. std. Vertr. e Dir.- (R 2) bei dem AG Königswinter (JMBl. NRW Nr. 6 v.15. März 2014) 1 Justizamtsrat /-rätin - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d. LG Köln (JMBl. NRW Nr. 5 v. 1. März 2014) 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in der Abschiebungshaft (Frauen) und Koordination für die Betreuung von Abschiebungsgefangenen (Männer/Frauen) - b. d. JVA Büren (JMBl. NRW Nr. 6 v. 15. März 2014) 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Büren (JMBl. NRW Nr. 6 v. 15. März 2014) mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Büren (JMBl. NRW Nr. 6 v. 15. März 2014)

117 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. April 2014, Nr. 8 Inhaltsübersicht

Bekanntmachungen Präsidialrat für die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen…….

118

Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………

119

Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………

119

Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………

119

Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………

120

Personalnachrichten…………….…………………….…………………………………….

120

Ausschreibungen……………………………………..………………………………………

123

Bekanntmachungen Nr. 10. Präsidialrat für die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung d. JM vom 1. April 2014 (2701 - Z. 1) - JMBl. NRW S. 118 Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit: a) im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Heinrich Reis und Richterin am Landgericht Gudrun Rebell sind aus dem Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit ausgeschieden. Als Nachfolger sind Vorsitzender Richter am Landgericht Ulrich Krege Landgericht Wuppertal und

118 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Wiegand Laubenstein Oberlandesgericht Düsseldorf als weitere Mitglieder nachgerückt. Nr. 11. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 02. April 2014 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 119 Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Herrn Ingo Aulbach, Am Grafenbusch 61c, 46047 Oberhausen, Tel.: 0208-9405064 Fax: 0208-646451 Internet: www.mediationszentrum-oberhausen.de E-Mail: [email protected] Nr. 12. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 02. April 2014 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 119 Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Frau Rechtsanwältin Anne C. Wegner, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, Tel.: 0211-5660 18742 Fax: 0211-5660 110 Internet: www.luther-lawfirm.com E-Mail: [email protected] Nr. 13. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 02. April 2014 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 119 Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Frau Rechtsanwältin Christiane Henneken, Henneken & Partner Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft -, Aachener Str. 340 - 346, 50933 Köln, Tel.: 0221-5708835-0 Fax: 0221-5708835-24 Internet: www.henneken.biz E-Mail: [email protected]

119 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8

Nr. 14. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 02. April 2014 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 120 Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Herrn Rechtsanwalt Dr. Marcus Bauckmann, Markt 9, 33098 Paderborn, Tel.: 05251/8772533 Fax: 05251/8772535 E-Mail: [email protected]

Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Präsident d. LG - BesGr. R 5 -: Präsident d. LG Gerd Waldhausen aus Krefeld in Kleve; z. Präsidentin d. AG - BesGr. R 5 -: Vizepräsidentin d. LG Angela Glatz-Büscher aus Kleve in Düsseldorf. Versetzt: Richterin am AG - als weitere Aufsicht führende Richterin - Cornelia Flecken-Bringmann aus Duisburg als Richterin am AG - als die ständige Vertreterin eines Direktors - nach Mülheim an der Ruhr, Richter am LG Thorsten Schleif aus Düsseldorf als Richter am AG nach Dinslaken. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwalt: Oberstaatsanwalt a. d. ständiger Vertreter e. LOStA - BesGr. R 2 m. AZ.- Michael Schwarz aus Duisburg b d. GStA; z. Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ -: Justizoberamtsrat Hans Gerd Köker in Düsseldorf; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Doris Huismann in Kleve; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Claudia Dunkel b. d. GStA, Dirk Buchholz, Gabriele Birgit Frieten, Maud Grünkemeier, Marianne May und Markus Thelen in Düsseldorf; Judith Kampen in Duisburg; Dagmar Kühnen und Andrea Irmgard Stumpe in Kleve; Michaela Hoster und Daniela Leuchten in Krefeld, Daniela Baumert, Irene Dziambor, Anke Franke und Nicole Martin-Melzer in Wuppertal. Notare Entlassen aus dem Notaramt: Notar Franz-Norbert Bünten in Düsseldorf.

120 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vors. Richterin am LG: Richterin am LG Corinna Klausen in Paderborn; z. Richter/in am LG: Richter/in Nina Ermecke in Arnsberg, Dr. Julia Fatemi, Viktoria Hübner u. Kilian Servais in Bochum, Hannah Deimer u. Julia Wennekamp in Essen, Dr. Anne Elisabeth Gudermann, Matthias Delf Löhde u. Fabian Pantke in Paderborn; z. Richter am AG: Richter Sebastian Krüger u. Björn Weber in Detmold u. Dr. Tim Holthaus in Hattingen. Versetzt: Direktor des AG Ralf Fischer von Medebach nach Schmallenberg, Richter am AG Daniel Terp von Bamberg nach Detmold u. Richterin am LG Dr. Christina Harpering von Essen nach Köln Ruhestand: Justizamtsinspektorin - BesGr. A9 m. AZ - Christiane Erley in Hamm und Ingrid Hänisch-Bösing in Bocholt; Justizamtsinspektor Reinhard Kahre in Bünde. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Daniel Langesberg, Julia Lagoudis u. Marlene Stegmann. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Stephanie Westermeyer in Arnsberg; z. Regierungsrat: Justizamtsrat Torsten Merten in Bochum; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Ralf Borschke in Bochum. Ruhestand: Staatsanwalt als Gruppenleiter -BesGr. R 1 m. AZ- Michael Frericks in Münster. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in: Lisa Maria Gurzan u. Lisa Schulz. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Bianca Petzold (bisher RAK Brandenburg) in Münster, Marius von der Forst in Dülmen Löschungen als Rechtsanwalt: Volker Walter in Iserlohn, Egon Krauthausen in Telgte, Mathias Mäkel in Rheine. 121 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8

Abgabe in andere Kammerbezirke: Dr. Hannes Wakonig in Essen, Gabriele Neumann, LL.M. Eur. in Hamm, Dr. Thomas Preute in Essen. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwältin Anne Winkel in Ibbenbüren. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Manfred Bergmann in Soest, Hans-Friedrich Kreyer in Bochum, Klaus Josef Gerlach, Klaus Eversberg, Rainer H. Bonse und Wolf Lange in Münster. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Jörg Grotefend in Siegen.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter/in am OLG: Richter/in am LG Dr. Bettina Meincke, Dr. Julia Onderka, Mark Noethen u. Ralf Redemske; z. Richterin am LG: Richterin Prof. Dr. Evelyn Henning in Köln; z. Richterin am AG: Richterin Julia Hodouschek in Euskirchen; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Matthias Peterkord in Bonn u. Claus-Dieter Ott in Köln; z. Sozialzoberinspektorin: Sozialinspektorin Elisabeth Husemann in Köln; z. Justizoberinspektor: Justizinspektor Stefan Reith in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - Bes.Gr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Sascha Grietsch in Bonn; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - Bes.Gr. A 5 -: Justizhauptwachtmeister Stefan Schütt in Aachen u. Andreas Braun in Schleiden. Versetzt: Vorsitzender Richter am Landgericht Lothar Eckloff aus Bonn als Richter am OLG nach Köln. Ruhestand: Richterin am AG Helge Astrid Justenhoven in Köln, Justizamtsinspektorin Sieglinde Maria Ohlenforst in Aachen, Obergerichtsvollzieher Theodor Josef Robertz in Jülich, Justizhauptwachtmeister Jörg Büsch in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Anna Katharina Mauro u. Thomas Melcher.

122 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8

Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Sabrina Kliesch b. d. GStA, z. Justizhauptsekretär: Justizobersekretär Burkhard Reuleaux in Aachen. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Andreas Schütz in Bonn, Justizhauptsekretär Dieter Mix in Bonn. Richterinnen/Richter auf Probe: Ernannt: Assessor/in Patrick Blume, Dana Friedrich, Kirsten Rohmann. Justizvollzug Ernannt: z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Hans-Josef Bischofs in Heinsberg; z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Hans-Joachim Hutmacher in Castrop-Rauxel; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Meike Erwig in Essen; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Stephan Hessel u. Rainer Veltel in Münster; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Michael Keip in Euskirchen; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Peter Söte in Bottrop u. Wolfgang Maas in Detmold; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Sascha Strupat u. Jennifer Wenzel in JVA Castrop-Rauxel, Daniel Greve u. Carola Lüsing in Detmold, Dennis Brocca, Dennis Gerundt, Sascha Göckeler, Lars Holzrichter und Tobias Leininger in Iserlohn, Jörg Borgartz, Anne Hütter, Ursula Pfeiffer, Miriam Rinkel, Michaela Schimanski, Sarah Stevens in Willich II; z. Hauptwerkmeister/in: Oberwerkmeister/in Guido Sander u. Claudia Schulte in Münster. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Klaus Mestenhauser in Castrop-Rauxel, Wolfram Spans in Essen u. Ralf Wawrzyniak in Schwerte, Justizvollzugshauptsekretär Norbert Philipp in Castrop-Rauxel u. Anja Schuster in Iserlohn.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. 123 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8

Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Vors. Richterin o. Vors. Richter (R 3) am LSG in Essen

1

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt - als der ständ. Vertr. eines LOStA (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Duisburg

1

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Duisburg

1

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. GStA in Hamm

1

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Köln

1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Paderborn

1

Richterin o. Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Minden

1

Richterin o. Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Mönchengladbach

1

Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führende Ri. - (R 2) b. d. AG Duisburg

1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Wuppertal

1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG Bonn 1

Richterin o. Richter am AG Brühl

1

Richterin o. Richter am AG Kerpen

1

Richterin o. Richter am AG in Altena

1

Richterin o. Richter am AG in Schwelm

1

Richterin o. Richter am ArbG in Dortmund - mit Wirkung vom 01.06.2014 -

1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -

1

Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Beamte/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb des Sonderschlüssels (ohne IT) wahrn. - b. d. LSG NRW in Essen

124 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8

1

Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamte/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb des Sonderschlüssels (ohne IT) wahrn. - b. d. SG Duisburg

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A9 m. AZ.) - Fahrdienstleiter/-in - b. d. JVA Münster - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Münster angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - stellvertretende/r Leiter/in des Krankenpflegedienstes b. d. JVA Castrop-Rauxel - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der Justizvollzugsanstalt CastropRauxel angefordert werden -

2

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Münster

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) b. d. JVA Hagen

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) b. d. JVA Dortmund

1

Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA Gelsenkirchen.

1

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär (A 8) b. d. JVA Hagen

1

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Münster

mehrere

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Dortmund

mehrere

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Schwerte

1

Regierungshauptsekretärin o. Regierungshauptsekretär b. d. LSG NRW in Essen

Gruppenleiterin/Gruppenleiter des ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Dortmund Bei dem Landgericht Dortmund ist demnächst ein Dienstposten eines Gruppenleiters/ einer Gruppenleiterin des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Gruppenleiterin/Gruppenleiter des ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Paderborn Bei dem Landgericht Paderborn ist demnächst ein Dienstposten eines Gruppenleiters/ einer Gruppenleiterin des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Verwaltungsleiterin/Verwaltungsleiter bei der Justizvollzugsanstalt Münster Bei der Justizvollzugsanstalt Münster ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NRW erbeten werden. 125 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 8

Leiterin o. Leiter des Krankenpflegedienstes b. d. JVA Köln Bei der JVA Köln ist der Dienstposten für die Leiterin oder den Leiter des Krankenpflegedienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite der Besoldungsgruppe A9 / A9 m. AZ zugeordnet. Die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Köln angefordert werden. Folgende Ausschreibungen werden zurückgenommen: Verwaltungsleiter/in zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin b. d. JVA Hamm (JMBl. NRW Nr. 18 v. 15. September 2013) 1 Justizvollzugsamtsinspektor/ in b. d. JVA Schwerte (JMBl. NRW Nr. 24 v. 15. Dezember 2013)

126 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Mai 2014, Nr. 9 Inhaltsübersicht Bekanntmachungen Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………..

127

Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW……………………….………….

127

Übersicht über die Geschäfte der Notarinnen und Notare im Land NordrheinWestfalen für das Jahr 2013………………………………………………………..…………

128

Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….

129

Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....

133

Bekanntmachungen Nr. 15. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 02. April 2014 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 127 -

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Herrn Ingo Aulbach, Teutoburger Str. 51, 46047 Oberhausen, Tel.: 0208-9405064 Fax: 0208-646451 Internet: www.mediationszentrum-oberhausen.de E-Mail: [email protected] Nr. 16. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 16. April 2014 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 127 Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Herrn Aman Dag, Heidestraße 5 b, 33330 Gütersloh, Tel.: 0152/26455272 E-Mail: [email protected]

127 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9 Nr. 16. Übersicht über die Geschäfte der Notarinnen und Notare im Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2013 Bekanntmachung d. JM vom 15. April 2014 (3832 E - Z. 11) - JMBl. NRW S. 128 (Letzte Übersicht für das Jahr 2012 im JMBl. NRW 2013 S. 105)

OLG-Bezirk

vorh.

Urkunds-

Unterschrifts-

Verfü-

Vermittlungen

Sonstige

Wechsel-

Summe aller

Notar-

geschäfte

beglaubigungen

gungen

von

Beurkun-

und

Urkundsgeschäfte

v.T.w.

Auseinander-

dungen

stellen

nach der

mit

ohne

Urkunden-

Entw.

Entw.

4

5

setzungen

Scheck-

(Spalten 3 und 9

proteste

zusammen)

9

10

Rolle 1

2

3

6

7

8

Gebiet des Anwaltsnotariats Düsseldorf

156

68.214

17.251

11.525

2.761

7

36.670

28

68.242

Hamm

1.537

678.854

153.373

158.287

26.701

607

339.886

109

678.963

zusammen

1.693

747.068

170.624

169.812

29.462

614

376.556

137

747.205

Düsseldorf

141

309.297

58.168

101.077

12.839

4

137.209

17

309.314

Köln zusammen

169 310

345.693 654.990

63.126 121.294

100.154 201.231

14.642 27.481

8 12

168.063 305.272

4 21

345.697 655.011

NRW

2.003

1.402.058

291.918

371.043

56.943

626

681.828

158

1.402.216

Vorjahr

2.052

1.369.601

288.395

363.342

53.986

621

663.657

220

1.369.821

Gebiet des Nurnotariats

128 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9

Personalnachrichten Justizministerium Ernannt: z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Henning Oberlack. OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Henning Wittig in Duisburg u. Katharina Hörnemann in Wuppertal; z. Richter am AG: Richter Dr. Stephan Lietzke in Düsseldorf. Richterin auf Probe: Ernannt: Assessorin Irini Mpintsi. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwalt - BesGr. R 4 -: Ministerialrat - BesGr. B 3 - Thomas Harden vom JM in Düsseldorf; z. Amtsanwalt/-anwältin: Justizoberinspektor/in Marius Hermsen u. Christina Hübgens in Düsseldorf, Sebastian Wolf in Mönchengladbach; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Katja Feicks b. d. GStA, z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Brigitte Droege, Juliane Kempf und Bettina Knape in Düsseldorf, Inke Poltermann und Simone Vösgen in Wuppertal; z. Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. Az -: Justizamtsinspektorin Ulrike Ringsgwandl in Krefeld; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Petra Schwarz b. d. GStA, Michaela Martin und Christel Vöpel in Wuppertal; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Frank Braun in Duisburg; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Michél Ruthert in Düsseldorf. Ruhestand: Staatsanwalt als Gruppenleiter Adalbert Johannes Niemers in Duisburg, Wolfgang Albert Otto Neubauer in Wuppertal; Oberamtsanwalt - BesGr. A 13 m. AZ.- Peter Mantwill in Duisburg und Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 - Norbert Piron in Kleve. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Matthias Peter Betschner, Anna Sybille Nettel und Moritz Osterspey.

129 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken Nadine Schillberg in Duisburg, Björn Arndt, Dr. Christian Bergmann, Dr. Sebastian Brüggemann, M.A., Dr. Eva-Maria Brus, Jan Burchards, Rolf Corsten, Janina Diesem, Dennis Dold, LL.M., Sebastian Draguhn, Sarah Ehlen, LL.M., Yakup Elma, Philipp Peter Eßer, Alexander Felder, Angela Finkelnburg, Marc Görtz, Alla Hajut, Isabelle Hamm, Sebastian Henrich, Florian Höfer, LL.M., Ye Huo, Birgit Jürgensmann, Dr. Philipp Kessel, Maren Klein, Britta Kleiß, Sebastian Lück, Sabina Matsuyama, Robert Meyen, Dr. Christopher Riedel, LL.M., Tina Saß, Inga Schmalz, LL.M., Matthias Sichla, Dr. Michael Sörgel, LL.M. u. Julian Winn in Düsseldorf, Daniel Odenthal in Grevenbroich, Cassie Schützeberg in Hilden, Marco Pietsch u. Hauke Wahlen in Krefeld, Nadine Hinkebeen in Mettmann, Maximilian Backes u. Anna Neumann in Mönchengladbach, Jürgen Pöhler in Monheim, Sven Dietze in Mülheim an der Ruhr, Dr. Martin Dresenkamp in Oberhausen, Knut Menzel u. Lothar Pietschmann in Solingen, Jenifer Kühl, u. Ramona Sabato in Wuppertal, Astrid Flören u. Christian Sychla in Xanten. Bestellt zum Notar: Notarassessor Dr. Alexander Rezori in Mönchengladbach-Odenkirchen. Erreichen der Altersgrenze: Notar Dr. Hubertus Claudi in Mönchengladbach-Odenkirchen. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Direktorin d. AG - BesGr. R 1 m. AZ -: Richterin am AG Sophie Charlotte Freifrau von Lüninck aus Brilon in Warstein; z. Richterin am LG: Richterin Julia Friederike Sommer in Essen; z. Richterin am AG: Richterin Britta Jungclaus in Marl; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Stephanie Rauer in Dortmund. Ruhestand: Direktorin des AG Irene Rezori in Marl u. Direktor des AG Horst Eickhoff in Minden, Vorsitzender Richter am LG Udo Schild in Bielefeld u. Wilfried Meyer-Laucke in Dortmund, Richter am AG - als std. Vertr. e. Dir. - Hans Werner Röhlig in Gladbeck, Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Roland Schneider in Bochum, Richter/in am AG Alrun Hempel in Detmold, Wolfgang Saur in Hagen, Bernd Kleinert in Ibbenbüren u. Rolf Diekmann in Lübbecke, Regierungsdirektor Georg Kowal in Hamm, Sozialamtsrat Rolf Böing in Hagen, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. - Rolf Meyer in Hagen, Justizamtsinspektor Friedhelm Anders in Kamen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Maximilian Beyer, Dr. Eva-Maria Hagen, Claudia Hoch, Alexandra Litz und Bastian Schönfelder.

130 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9

Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt - als der ständ. Vertr. e. Leitenden Oberstaatsanwalts/Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 m. AZ -: Oberstaatsanwalt Norbert Salamon in Bochum; z. Staatsanwältin/-anwalt als Gruppenleiter/in - BesGr. R 1 m. AZ -: Staatsanwältin/-anwalt Hans-Michael Schneider und Katrin Timm in Münster; z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Christian Klose in Hagen. Versetzt: Staatsanwältin Susanne Jansen aus Dortmund in den Geschäftsbereich des Saarländischen Ministeriums der Justiz. Ruhestand: Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter e. Ltd. Oberstaatsanwältin/-anwalt - BesGr. R 2 m. AZ - Hans-Ulrich Krück in Bochum, Justizobersekretärin Monika Krüger in Siegen. Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Rona Dinter. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Eva Apelt in Lengerich, Nima Asgari in Bochum, Rolf-Joachim Aßhoff (bisher RAK Düsseldorf) in Unna, Heinrich Becker in Münster, Björn Bonse in Gladbeck, Tobias Diedrich in Herford, Katrin Dietrich in Essen, Sezen Ergün in Bocholt, Leonid Ginter in Hamm, Stefanie Gockel (bisher RAK Freiburg) in Beckum, Constantin Goosmann in Bad Oeynhausen, Claudia-Martina Gutknecht, LL.M. (bisher RAK München) in Bad Oeynhausen, Nina Habedank in Hemer, Lucia Henrich in Lippstadt, Marieke Hübener, M.Sc., B.A. in Dortmund, Günther Jansen in Münster, Maik Laschütza (bisher RAK Köln) in Paderborn, Alexander Mamedow in Essen, Günter Naumann (bisher RAK Köln) in Laer, Dr. phil. Andreas Neumann in Münster, Daniel Rausche (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Christina Reuleaux (bisher RAK Celle) in Lage, Colin Simbach in Gelsenkirchen, Herbert Schmitz in Marl, Mirco Schwettmann in Bielefeld, Esther Stoeber (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Heino Thalemann in Dortmund, Dennis Tungel in Lünen, Henning Wietschel in Gütersloh, Dr. Tobias Wirtz (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, Kirsten Wunderlich (bisher RAK Düsseldorf) in Essen. Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO: Mahir Gülen (Avukat) in Münster. Löschungen als Rechtsanwalt: Hans-Martin Nebe in Bocholt, Rolf Nordmeyer in Siegen, Anja Pantscheff in Bochum, Dirk Riepe in Witten, Klaus Schlieker-König in Dülmen, Dirk Hünerbein in Marl, Malgorzata Wernitz in Recklinghausen, Christina Graf in Dortmund, Katy Kuznik in Recklinghausen, Wilhelm Grolle in Delbrück, Hans-Wilhelm Becker in Herford, Susanne Lipphaus in Essen, Sven Wesler in Witten, Gerald Braun in Bochum, Niels Wallgärtner in Paderborn, Eckhard Knaup in Extertal. 131 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9

Abgabe in andere Kammerbezirke: Tina Saß in Essen, Svenja Freisfeld in Hamm, Myra-Anne Bücher in Essen, Lars Wiedemann in Dortmund, Sabrina Hemforth, LL.M. in Essen, Holger Stabenau Essen, Dr. Frank Eikmeier in Hattingen, Peter Schürmann in Münster, Daniel Nebel in Paderborn. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vors. Richterin am OLG: Richterin am OLG Dr. Gabriele Morawitz; z. Richterin am LG: Richterin Wiebke Hinz in Köln; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Rita Lüttmer in Köln; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Nicole Schweigert in Aachen. Versetzt: Richterin am LG Andrea Henninger an das AG in Bonn u. Richterin am LG Anja Friedrich von Aachen nach Köln. Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Klaus Ueffing u. Obergerichtsvollzieherin Karin Schoenen in Jülich. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Martina Andrea Schlotterbeck, Charlotte Wittern, Ludwig Hogrebe u. Dr. Florian Schöfer. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Katrin den Brave u. Marion Klingenberg in Bonn; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Silke Luckenbach in Köln; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Marita Luise Friedland in Aachen u. Rolf Grigo in Köln. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Klaus Reuter in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe: Ernannt: Assessoren Matthias Borgfeldt, Guido Alberto Tomás Schreiner.

132 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9

LAG-Bezirk Hamm Ruhestand: Vors. Richter am LAG Dr. Karl Dudenbostel in Hamm.

Justizvollzug Ernannt: z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär André Janßen, Georg Franz Tissen und Heiko Zimmer in Euskirchen, Carsten Gräwer, Thorben Nasse und Gregor Paluch in Büren. Ruhestand: Oberregierungsrat Lothar Guth-Pirson, Justizvollzugsamtsinspektor Karl-Heinz Hagen in Remscheid u. Justizvollzugsobersekretär Mike Theis in Essen.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Präsidentin o. Präsident d. OLG (R 8) in Köln

1

Vizepräsidentin o. Vizepräsident (R 4) b. d. OVG für das Land NRW

1

Vizepräsidentin o. Vizepräsident b. d. LG (R 3) in Aachen

1

Vors. Richterin o. Richter am LG (R 2) in Köln

1

Richterin o. Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Dinslaken

133 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9

mehrere

Richterin o. Richter am AG Köln

1 o. mehrere

Richterin o. Richter am AG in Siegen

1

Richterin o. Richter am AG Gummersbach

1

Richterin o. Richter am VG in Düsseldorf

1

Richterin o. Richter am ArbG in Siegburg

1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Essen für die planmäßige Anstellung von Richterinnen o. Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm

1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Paderborn für die planmäßige Anstellung von Richterinnen o. Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm

1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Hagen für die planmäßige Anstellung von Richterinnen o. Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm

1 o. mehrere

Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13 m. AZ.) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - fliegend im OLG-Bez. Hamm

je 1 o. mehrere

Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat- Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Dortmund (ohne AG Dortmund), Hagen, Münster u. Siegen

1 o. mehrere

Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b.d. AG Dortmund

1 o. mehrere

Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat - Geschäftsleiter/in e. AG, dessen Leiter/in in BesGr. R 2 m. AZ eingestuft ist - fliegend im OLG-Bez. Hamm

je 1 o. mehrere

Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Münster, Paderborn u. Siegen

1 o. mehrere

Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b.d. AG Dortmund

1 o. mehrere

Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b.d. AG Essen

1 o. mehrere

Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Sachbearbeiter/in - b. d. OLG Hamm

je 1 o. mehrere

Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes - b. d. LG Bielefeld, Bochum, Dortmund, Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

134 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9

je 1 o. mehrere

Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb oder außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - i. d. LGBez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

1 o. mehrere

Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb oder außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Dortmund

1 o. mehrere

Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb oder außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Essen

1 o. mehrere

Justizamtfrau o. Justizamtmann - Sachbearbeiter/in - fliegend b. e. LG im OLG-Bez. Hamm oder b. d. AG Dortmund oder b. d. AG Essen

1 o. mehrere

Justizamtfrau o. Justizamtmann - Bezirksrevisor/in - fliegend b. e. LG im OLG-Bez. Hamm oder b. d. AG Dortmund oder b. d. AG Essen

1 o. mehrere

Justizamtfrau o. Justizamtmann - Sachbearbeiter/in - b. d. OLG Hamm

1

Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in o. Sachbearbeiter/in bei der Staatsanwaltschaft Dortmund

je 1 o. mehrere

Sozialamtfrau o. Sozialamtmann - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes - b. d. LG Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

je 1 o. mehrere

Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

1 o. mehrere

Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor b. d. AG Dortmund

1 o. mehrere

Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor b. d. AG Essen

1 o. mehrere

Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor b. d. OLG Hamm

je 1 o. mehrere

Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes - b. d. LG Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Münster, Paderborn u. Siegen

1 o. mehrere

Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Münster mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit o. der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 23.05.2014 an den Präsidenten des Landgerichts Münster zu richten.

135 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9

je 1 o. mehrere

Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9 m. AZ.) i. d. LGBez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

je 1 o. mehrere

Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9 m. AZ.) b. d. AG Dortmund und b. d. AG Essen

je 1 o. mehrere

Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9) i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

je 1 o. mehrere

Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9) b. d. AG Dortmund u. b. d. AG Essen

je 1 o. mehrere

Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

je 1 o. mehrere

Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Dortmund u. b. d. AG Essen

1 o. mehrere

Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. OLG Hamm

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Haus 2 - b. d. JVA Attendorn - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Attendorn angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Ausbildungsleiter/in - b. d. JVA Iserlohn - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Iserlohn angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Fachbereichsleiter/in Sucht - b. d. JVA Kleve - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Kleve angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Kammerleiter/in - b. d. JVA Remscheid - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Remscheid angefordert werden -

1

Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ) nach dem Funktionenkatalog (FN 3 z. BesGr. A9 mD BBesG) – Bereichsleiter/ in - b. d. JVA Schwerte

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Schwerte 136 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9

je 1 o. mehrere

Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

je 1 o. mehrere

Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Dortmund u. b. d. AG Essen

1 o. mehrere

Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. OLG Hamm

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Hamm

1

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA

Hamm mehrere

Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Remscheid

je 1 o. mehrere

Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

je 1 o. mehrere

Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. d. AG Dortmund u. b. d. AG Essen

1 o. mehrere

Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. d. OLG Hamm

je 1 o. mehrere

Justizobersekretärin o. Justizobersekretär i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

je 1 o. mehrere

Justizobersekretärin o. Justizobersekretär b. d. AG Dortmund u. b. d. AG Essen

1 o. mehrere

Justizobersekretärin o. Justizobersekretär b. d. OLG Hamm

je 1 o. mehrere

Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) i. d. LG-Bez. Bielefeld u. Münster

1 o. mehrere

Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) b. d. OLG Hamm,

je 1 o. mehrere

Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

137 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 9

je 1 o. mehrere

Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) b. d. AG Dortmund u. b. d. AG Essen

1 o. mehrere

Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) b. d. OLG Hamm

Dozentin o. Dozent (höherer Dienst) an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen sucht einen/eine Richter/in bzw. Staatsanwalt/ Staatsanwältin, der/die bereit ist, im Abordnungsverhältnis ab dem 1. August 2014 für mehrere Jahre als Dozent/in an der Fachhochschule tätig zu werden. Die Dozententätigkeit ist auf längstens sieben Jahre befristet. Von den Bewerbern/Bewerberinnen wird die Bereitschaft zur Mitarbeit in dem der Fachhochschule angegliederten Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen erwartet. Die ausgeschriebene Stelle kann ggf. auch mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden. Bewerbungen sind bis zum 15. Mai 2014 auf dem Dienstweg an die Direktorin der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zu richten. Dozentin o. Dozent (gehobener Dienst) an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen sucht eine/n Rechtspfleger/in, d. bereit ist, im Abordnungsverhältnis ab dem 1. August 2014 für mehrere Jahre als Dozent/in an der Fachhochschule tätig zu werden. Die Dozententätigkeit ist auf längstens sieben Jahre befristet. Von den Bewerbern/Bewerberinnen wird die Bereitschaft zur Mitarbeit in dem der Fachhochschule angegliederten Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen erwartet. Die ausgeschrieben Stelle kann ggf. auch mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden. Bewerbungen sind bis zum 15. Mai 2014 auf dem Dienstweg an die Direktorin der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zu richten. Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Hamm Bei dem Amtsgericht Hamm ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Rücknahmen: Folgende Stellenausschreibungen werden zurückgenommen: mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Schwerte (JMBl. NRW Nr. 8 v. 15. April 2014). Leiter/in des Krankenpflegedienstes bei der Justizvollzugsanstalt Bochum (JMBl. NRW Nr. 18 v. 15. September 2013)

138 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Mai 2014, Nr. 10

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Patentanwältinnen, Patentanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberaterinnen und Steuerberater………………………………………………………………

139

Bekanntmachungen Bekanntmachung des Notarversorgungswerks Köln……………………………………….

141

Präsidialrat für die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen…………….

142

Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………..

143

Widerruf von Gütestellen gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW………………………………...

143

Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….

143

Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....

148

Allgemeine Verfügungen Nr. 13. Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Patentanwältinnen, Patentanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberaterinnen und Steuerberater AV d. JM vom 1. April 2014 (5650 - Z. 20) - JMBl. NRW S. 139 -

Die AV d. JM vom 30. Juni 2005 (5650 - Z. 20) - JMBl. NRW S. 181 -, geändert durch die AV d. JM vom 13. August 2009 (5650 - Z. 20) - JMBl. NRW S. 205 -, wird wie folgt geändert: I. 1 Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung“

139 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10

2 Der Eingangssatz im Abschnitt I. wird wie folgt geändert: „Für die Festsetzung der Vergütung der beigeordneten oder bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, der beigeordneten Patentanwältinnen und Patentanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüferinnen und vereidigten Buchprüfer, Rentenberaterinnen und Rentenberater, für die Festsetzung von Vorschüssen sowie für die Festsetzung der Vergütung bei Beratungshilfe bestimmen die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Folgendes:“ 3 Abschnitt I. Teil A. wird wie folgt geändert: 3.1 Nummer 1.1 wird wie folgt geändert: 3.1.1 In Satz 2 wird das Wort „Vordrucken“ durch das Wort „Formularen“ ersetzt. 3.1.2 In Satz 3 werden die Wörter „von EDV-Anlagen“ durch die Wörter „der elektronischen Datenverarbeitung“ und das Wort „Vordrucken“ durch das Wort „Formularen“ ersetzt. 3.2 Nummer 1.2.1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz können abweichende Regelungen treffen.“ 3.3 In Nummer 2.4.1 Satz 5 wird die Angabe „§ 120 Abs. 4 ZPO“ durch die Angabe „120a Abs. 1 ZPO“ ersetzt. 3.4 In Nummer 2.7 werden die Wörter „und Steuerberater“ durch die Wörter „Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer und Rentenberater“ ersetzt. 4 Abschnitt I. Teil B. wird wie folgt geändert: 4.1 Nummer 1 wird wie folgt geändert: 4.1.1 In Satz 2 werden die Wörter „von EDV-Anlagen“ durch die Wörter „der elektronischen Datenverarbeitung“ und die Wörter „dem Vordruck der Anlage 2 zur BerHVV“ durch die Wörter „einem amtlichen Formular“ ersetzt. 4.1.2 In Satz 3 wird das Wort „Vordrucke“ durch das Wort „Formulare“ ersetzt. 4.2 In Nummer 2 Satz 2 wird das Wort „Rechtsanwälte“ durch das Wort „Beratungspersonen“ ersetzt. II. Diese AV tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.

140 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10

Bekanntmachungen Nr. 17. Bekanntmachung des Notarversorgungswerks Köln Bekanntmachung vom 15. April 2014 - JMBl. NRW S. 141 Änderung der Satzung des Notarversorgungswerks Köln vom 29. Januar 2014

Die Vertreterversammlung des Notarversorgungswerks Köln hat in ihrer Sitzung am 29.01.2014 folgende Änderung der Satzung des Notarversorgungswerks Köln beschlossen: Artikel I Die Satzung des Notarversorgungswerks vom 02. September 1987 (JMBl. NW 1987, S. 270 ff - neu bekannt gemacht in JMBl. NW 1994, S. 241 ff, zuletzt geändert in JMBl. NW 2009, S.45 ff, NW 2009, S.185 ff, zuletzt geändert in JMBI.NW 2011, S. 122 f., S. 324 f., JMBI.NW 2013, S. 60 f.) wird wie folgt geändert: § 32 (4) Satz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Abweichend hiervon kann ein monatlicher Beitrag in Höhe von mindestens 70 % und höchstens 170 % des Regelbeitrages entrichtet werden, unabhängig davon jedoch jährlich maximal das Zwölffache der Beiträge, die sich bei einer Beitragsbemessungsgrundlage in Höhe der doppelten monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ergeben würden. § 32 (4) Satz 3 der Satzung wird wie folgt geändert: Nach dem 31.12. des Kalenderjahres, in dem das Mitglied das 55. Lebensjahr vollendet, sind Beiträge, die über 100 % des Regelbeitrages betragen, nur in der Höhe zulässig, wie sie dem 1,15-fachen des bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Mitglied das 55. Lebensjahr vollendet hat, erreichten, nach Satz 4 und 5 ermittelten durchschnittlichen Beitragsquotienten entsprechen, in keinem Fall jedoch mehr als 170 % des Regelbeitrags. § 50 der Satzung wird um Abs. 5 wie folgt ergänzt: (5)

§ 32 (4) in der vom 29. Januar 2014 beschlossenen Fassung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft. Artikel II

Diese Satzungsänderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

141 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Nr. 18. Präsidialrat für die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung d. JM vom 2. Mai 2014 (2701 - Z. 1) - JMBl. NRW S. 142 Präsidialrat der Arbeitsgerichtsbarkeit Bezirk Düsseldorf: Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Reinhard Westhoff scheidet mit Ablauf des 30.04.2014 aus dem Präsidialrat der Arbeitsgerichtsbarkeit aus. Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Uwe Mailänder Landesarbeitsgericht Düsseldorf rückt als weiteres Mitglied nach und ist zugleich zum stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt worden.

142 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10

Nr. 19. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 30. April 2014 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 143 -

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Tigges, Zollhof 8, 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 - 8687178 Fax: 0211 - 8687230 Internet: www.tigges-info.de E-Mail: [email protected] Nr. 20. Widerruf von Gütestellen gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 9. Mai 2014 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 143 Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Anerkennung der folgenden Gütestelle gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW widerrufen: Mediatorin Ulrike Stroh, Frintroper Str. 71, 46047 Oberhausen Personalnachrichten Justizministerium Ernannt: z. Leitenden Ministerialrat: Vizepräs. d. LG Reiner Napierala aus Aachen. OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Direktor/in d. AG - BesGr. R 2 m. AZ. -: Richter am AG - als der ständige Vertreter eines Direktors - Christian Happe aus Dinslaken in Dinslaken; Richterin am AG - als die ständige Vertreterin eines Direktors - Rosemarie Oles aus Mönchengladbach in Grevenbroich; z. Richter am Amtsgericht - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - : Richter am AG Uwe Lambrecht in Krefeld; z. Richter/in am AG: Richter/in Simon Pawlitz in Mönchengladbach und Maike Raeck in Solingen; z. Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ. -: Justizoberamtsrat Hans Günter Rosa aus Wuppertal; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Rudolf Spüler in Duisburg und Franz Meißner in Moers; z. Justizamtsrat/-amtsrätin: Justizamtmann/-amtfrau Karl Opdemom in Kleve, Manfred van Aerssen in Krefeld, Claudia Becker, Brigitte Schweda, Ilona Viering und Andrea Christ in Wuppertal; Martin Herrmann in Remscheid; z. Justizamtmann/-amtfrau: Justizoberinspektor/in Jan Bernd Schulte, Karoline Baier und Judith Marg in Düsseldorf; Stefan Gollan in Neuss; Silvia

143 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10

Schumacher, Monika Grans und Simone Graf in Duisburg; Michael Markath und Kerstin Eßer in Mönchengladbach; Doris Schuster in Wuppertal. Versetzt: Richter am OLG Martin Fischer aus Düsseldorf als Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - nach Duisburg, Richter am LG Kai-Benjamin Hommer aus Kleve als Richter am AG nach Geldern, Richterin am AG Dr. Marianne Scholten aus Geldern als Richterin am LG nach Kleve. Ruhestand: Vorsitzende Richterin am Landgericht Gudrun Rebell in Krefeld. Richterin/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Nadja Barekzai, Nils Mönkediek, Caroline Schmidt, Dr. Albert Schmitz, David Ullenboom, Dr. Caroline Zagajewski. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberamtsanwalt/-anwältin: Amtsanwalt/-anwältin Roger Renè Kamp, Katja Winter in Düsseldorf und Christiane Brands in Duisburg; z. Justizamtmann/-amtfrau: Justizoberinspektor/in Gabriele Brinkmeier, Heike Poschlod und Inga Stein in Duisburg, Dirk Bender in Kleve und Sabine Lomen in Mönchengladbach; z. Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 mit AZ -: Justizamtsinspektor Rainer Luft in Duisburg und Klaus Knieriem in Kleve; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Sigrid Coen in Duisburg. Notare Bestellt zum Notar: Notarassessor Marius Klingler in Willich. Verlegung des Amtssitzes: Notar Gerd Dedekind von Remscheid-Lennep nach Nettetal. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Alfons Nießen in Emmerich am Rhein und Wolfgang Klein in Duisburg. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Bernd Ehring in Mülheim an der Ruhr.

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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Direktor des AG - R2 m. AZ - : Richter am AG - als d. std. Vert. e. Dir. - Dr. Jörg Eisberg in Minden; z. Richter/in am AG: Richter/in Kathrin Dannehl in Unna u. Daniel Vankan in Hamm; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Judith Fleck in Recklinghausen, z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Maria Anna Hölscher in Dortmund. Ausgeschieden: Richterin am OLG Dr. Eva-Maria Derstadt durch Versetzung an d. Bundesgerichtshof. Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Jörg Paßmann u. Vorsitzender Richter am LG Johannes Eley in Paderborn; Justizamtsinspektor/in Rainer Niepert in Herford u. Marianne Rott in Münster; Justizhauptsekretärin Gabriele Kremski in Bochum; Erster Justizhauptwachtmeister Wilhelm Brands in Bocholt. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Anne Berendes, Alexander Bienias, Gesa Harstick, Merle Lohnert, Katharina Noack, Anja Pantscheff, Dr. Carina Remde, Dr. Sebastian Siepe u. Teresa Trösken. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts/einer Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 m. AZ -: Oberstaatsanwalt Frank Schöpper aus Hamm in Essen; z. Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ -: Staatsanwalt Ekkehart Carl u. Michael Nogaj in Bochum; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Jenny Krüger in Bielefeld; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Martina Berhorst b. d. GStA; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Birgit Düsterhöft aus Detmold in Bielefeld. Ruhestand: Justizamtsrätin Brigitte Camps in Dortmund und Elisabeth Köster in Essen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Christian Hecken, Dr. Jennifer Hengst, Rebecca Janiczek und Christoph Köster.

145 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Manon Brindöpke (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Daniel Buchholz in Herne-Wanne, Evelyn Heitkamp (bisher RAK Düsseldorf) in Herten, Antonia Matzat in Münster, Malte Pehl (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Dr. Lena Pohl, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, Philipp Reckermann in Dortmund, Henrich Claas Reinkensmeier (bisher RAK Düsseldorf) in Bielefeld, Katrin Zeigerer (bisher RAK Hamburg) in Dortmund. Löschungen als Rechtsanwalt: Alfred Bronstering in Münster, Paul-Friedrich Melot de Beauregard in Hagen, Lena Farwick in Bünde, Christian Finger in Castrop-Rauxel, Dr. Marcus Brößkamp in Münster, Dr. Bertold Schlünder in Welver, Funda Serindag in Verl, Dieter Föll in Detmold. Abgabe in andere Kammerbezirke: Eva Weber in Essen, Susanne Schütt in Essen, Matthias Uhlmann in Bielefeld, Nils Henrik Plassmeier in Bielefeld, Dr. Jürgen Klowait in Gelsenkirchen-Buer, Dr. phil. Alex Janzen in Münster, Xenia Krug-Zengler in Gelsenkirchen, Maria Stallo in Gütersloh, Dr. Manuela Bauerfeind-Lieckefett in Dortmund, Michael Englert in Bochum, Fabian Schrumpf in Essen. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwältin JUDr. Franzis Lichtenberg in Lengerich. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Stephan Facilides in Soest, Wilfried Garen in Bad Oeynhausen, Erich Roemkens in Herford, Bernd Klostermann und Erich Klein in Bochum, Dr. Ewald Burg in Unna, Hans-Christoph Böttcher in Dortmund, Heinz Berns in Marl, Rolf Michael in Gevelsberg, Wolf-Dietrich Hohenstern in Hagen, Werner Diedrichs in Coesfeld, Heinrich Holtfester in Rheine. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte/Rechtsanwältin und Notare/Notarin Stefan Meyer in Soest, Hermann Löbbecke in Gladbeck, Anna Alpmann-Pieper in Münster. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vors. Richterin am LG: Richterin am LG Eva Maria Hoppe aus Bonn. Ruhestand: Richter/Richterin am AG Elisabeth Möller in Köln u. Bernhard Satorius in Brühl, Justizamtfrau Brigitte Fuchs in Rheinbach, Justizamtsinspektorin Dorothee Wächter-Morgenstern in Leverkusen.

146 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Notare Ernennung zum Notar: Notarassessor Dr. Jan Heskamp in Bonn. Verlegung des Amtssitzes: Notar Josef Schippers von Aachen nach Geilenkirchen. Entlassung aus dem Notaramt: Notar Franz-Josef Baltzer in Bonn. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Anna Maria Marion Wagner in Köln. Ruhestand: Justizamtsinspektor Roland Josef Eduard Schmitz in Bonn. Richter auf Probe: Ernannt: Assessor Dr. Karl Molle. LSG und Sozialgerichte Ernannt: z. Richter/in am SG: Richterin am SG als weit. Aufsicht führende Richterin Claudia Weigel in Duisburg, Richterin Dr. Kathrin Mohren in Köln; z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Nicole Kampshoff aus Essen zurzeit abgeordnet an das Justizministerium, Andrea Borrmann u. Bettina Wacke in Essen; z. Regierungsoberinspektor/in: Regierungsinspektor/in Nadine Menzel in Dortmund, Marcus Hartwig in Duisburg u. Maik Prohaska in Gelsenkirchen; z. Regierungsamtsinspektorin: Regierungshauptsekretärin Petra Huppertz in Aachen u. Silke Vastag in Dortmund. Versetzung: Richterin am SG Liesel Heisenberg aus Dortmund nach Münster. Ausgeschieden: Regierungshauptsekretärin Christine Hufnagel in Dortmund auf eigenen Antrag. Ruhestand: Richter am Sozialgericht Karl-Heinz Müller in Münster.

147 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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LAG-Bezirk Düsseldorf Ernannt: z. Direktor des Arbeitsgerichts - BesGr. R 2 -: Richter am ArbG Dr. Stefan Oliver Klein aus Düsseldorf in Essen Ruhestand: Direktor des ArbG Ulrich Pannenbäcker in Essen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Rechtsanwalt Tim Kusch. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsrat: Dipl.-Psych. Patrick Bay in Euskirchen; z Regierungsamtfrau/-amtmann: Regierungsoberinspektor/in Marc Husemann, Sascha Jacoby u. Katja Joost in BielefeldBrackwede; z. Bibliotheksamtmann: Bibliotheksoberinspektor Klaus-Josef Skopp in Köln; z. Regierungsoberinspektor: Regierungsinspektor Sebastian Markus in Hagen; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Lothar Mischnat in Dortmund; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Tobias Alfes in Attendorn, Dieter Keßebohm u. Katja Klein in Dortmund, Kai Uwe Birwe in Hamm, Dirk Hecker, Rüdiger Herrnkind, Bernd Hülße, Achim Nießen, Albert Schmitz, Thorsten Schwiers u. Ferdinand Wersig in Willich I; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Matthias Jung in Attendorn, Frederik Below u. Yalcin Capkanman in Dortmund, Claudia Weber in Hamm, Pascal Deinert, Ronny Dörrwand, Sebastian Franke, Alexander Held, Marco Kurbalija, Sebastian Lokoschek, Sandra Müller, Mattias Pfefferkorn, Bastian Schongen, Sebastian Tigges u. Wolfgang Weiler in Willich I. Versetzt: Regierungsdirektorin Elke Jungeblodt aus Herford nach Hövelhof. Ruhestand: Regierungsdirektor Friedhelm Sanker in Bielefeld-Senne, Justizvollzugsamtsinspektor KarlHeinz Kerkhoff, Hans-Werner Maron u. Herbert Richter in Bielefeld-Brackwede, Antonius Beermann in Bielefeld-Senne, Betriebsinspektor Werner Tesch in Herford.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

148 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10

Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 o. mehrere

Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führende Ri. - (R 2) b. d. AG Essen

1

Richter/in am SG - als weitere/r Aufsicht führende/r Richter/in - (R 2) b. d. SG Duisburg

1

Oberstaatsanwalt/-anwältin - als der ständ. Vertr. eines LOStA - (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Siegen

1

Richterin o. Richter am AG Langenfeld

mehrere

Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Dortmund für die planmäßige Anstellung von Richterinnen/Richtern auf Probe im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm

1

Amtsanwältin o. Amtsanwalt in Dortmund

1

Amtsanwältin o. Amtsanwalt in Essen

1

Amtsanwältin o. Amtsanwalt in Hagen

1

Amtsanwältin o. Amtsanwalt in Münster

1

Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienst der Justiz - b. d. LG Bonn

1

Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat b. d. JVA Geldern - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Geldern angefordert werden -

1

Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann - Sachbearbeiter/in im Sicherheits- und Ordnungsdienst bei gleichzeitiger Eignung für die Übertragung der Geschäfte einer/eines Abteilungsleiterin/Abteilungsleiters - bei der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Gelsenkirchen angefordert werden -

1

Sozialamtfrau o. Sozialamtmann b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen

149 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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1

Sozialamtfrau o. Sozialamtmann für den Sozialdienst b. d. JVA Kleve - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Kleve angefordert werden -

1

Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor b. d. JVA Attendorn

1

Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor b. d. JVA Münster

1

Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor b. d. JVA Büren

1

Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor b. d. JVA Hagen

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in „Arbeit und Liegenschaft“ und Baukoordination - b. d. JVA Euskirchen - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Euskirchen angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in „Übergangshaus“ - b. d. JVA Euskirchen - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Euskirchen angefordert werden -

1

Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor (A 9 m. AZ) - Leiter/in des Eigenbetriebes Schlosserei - b. d. JVA Kleve - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Kleve angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) Kammer- und Fahrdienstleiter/in - b. d. JVA Euskirchen - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Euskirchen angefordert werden -

1 o. mehrere

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Euskirchen

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Bereichsleiter/in Werkaufsichtsdienst - b. d. JVA Detmold

1

Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA Bielefeld-Brackwede

1

Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA Kleve

1

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Büren

1

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Detmold

1

Regierungshauptsekretärin o. Regierungshauptsekretär b. d. JVA Münster

1

Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Kleve

1

Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Bielefeld-Brackwede 150 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10

je 1

Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Brilon, Medebach, Warstein, Werl, Bünde, Rahden, Rheda-Wiedenbrück, Castrop-Rauxel, Unna, Bottrop, Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer, Gladbeck, Hattingen, Plettenberg, Schwelm, Ahlen, Borken, Dülmen, Gronau, Lüdinghausen, Warendorf, Brakel, Delbrück, Höxter, Bad Berleburg, Olpe *

je 2

Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Gütersloh, Halle, Lübbecke, Lünen, Dorsten, Marl, Altena, Lüdenscheid, Coesfeld, Rheine *

je 3

Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Minden, Bochum, Siegen *

je 4

Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Soest, Herford, Bad Oeynhausen, Witten, Lemgo, Iserlohn, Bocholt, Ibbenbüren *

je 5

Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Recklinghausen, Dortmund, Steinfurt *

6

Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Arnsberg *

je 7

Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Detmold, Hagen *

je 8

Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Bielefeld, Paderborn *

je 10

Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Essen, Münster *

11

Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Hamm *

je 1

Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Mülheim an der Ruhr, Wesel, Emmerich *

je 3

Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Duisburg-Hamborn, Duisburg-Ruhrort *

6

Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Dinslaken *

8

Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Oberhausen *

* Bewerbungen auf die für Notarinnen o. Notare ausgeschriebenen Stellen sind bis zum 15.06.2014 b. d. Präs. d. Landgerichts einzureichen, in deren oder dessen Bezirk sich die Notarstelle befindet. Für die Bewerbung ist nach Möglichkeit der dafür vorgesehene Vordruck RA/Not 1 zu verwenden, der bei der Verwaltung d. Landgerichts angefordert und im Internet unter www.justiz.nrw.de - Stichwort Formulare/Merkblätter - aufgerufen werden kann. Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Münster Bei dem Amtsgericht Münster ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten.

151 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 10

Ausbildung zur/m Justizfachangestellten Die schriftliche Abschlussprüfung der Auszubildenden zur/m Justizfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen findet am 04. und 05. Dezember 2014 statt. An dieser Prüfung nehmen auch die Auszubildenden teil, die die Abschlussprüfung im Juni/Juli 2014 nicht bestehen oder die aus wichtigem Grund nicht an der Abschlussprüfung im Juni/Juli 2014 teilnehmen können. Anmeldungen zu dieser Prüfung sind bis zum 30.09.2014 schriftlich nach den von den zuständigen Stellen in Kürze bestimmten Anmeldeformularen durch den Ausbildenden oder die Ausbildende mit Zustimmung des oder der Auszubildenden an die Präsidentin/den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte liegt. In besonderen Fällen können Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Der Anmeldung sind die in § 10 Abs. 4 und § 24 Abs. 4 S. 2 der Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf der/des Justizfachangestellten für die Durchführung von Prüfungen im Lande Nordrhein-Westfalen vom 09.04.1999 (GV. NRW. 1999 S. 142) i.d.F.v. 23.10.2001 (GV. NRW. 2001 S. 770) genannten Unterlagen sowie - ggf. - ein Antrag nach § 24 Abs. 3 der vorgenannten Prüfungsordnung beizufügen. Rücknahme: Die Ausschreibung von Stellen für 1 o. mehrere Richter/in am AG b. d. AG Castrop-Rauxel (JMBl. NRW Nr. 5 v. 01.03.2014) wird hiermit zurückgenommen.

152 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 11

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Juni 2014, Nr. 11 Inhaltsübersicht Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….

153

Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....

157

Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vors. Richterin am OLG: Richterin am OLG Dr. Petra Schmitt-Frister in Düsseldorf; z. Richter/in am AG: Richter/in Lars Sören Busch, Richterin Elena Frick und Richterin Louisa Schröder in Düsseldorf, Silke Smets in Neuss; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat HansJoachim Albers in Düsseldorf; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Petra Koerfer in Erkelenz; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Martin Selig, Gabriele Fischer, Walter Langheim, Brigitte Lüdke, Detlef Salewski, Joachim Schnitzler in Düsseldorf, Kornelia Rohmert in Langenfeld, Birgit Janssen und Birgit Schäfers in Ratingen, Markus Rachut, Sabine Ziel, Jutta Brune und Sabine Owczarzak in Duisburg, Werner Bromkamp und Christine Roemer in Mülheim an der Ruhr, Beate Hartung in Oberhausen, Ute Howe in Wesel, Klaus Thekow in Moers, Heinrich Baumann in Rheinberg, Gabriele Kunde in Krefeld, Monika Bartels, Beate Nienhaus und Elisabeth Schwindt in Mönchengladbach, Elke Botterweck und Irmgard Eßer in Erkelenz, Susanne Fongern-Wirtz, Helene Reuter und Ingmar Wefers in Mönchengladbach-Rheydt, Marion Smets in Viersen. Versetzt: Richterin am LG Gisela Ritvay aus Berlin nach Mönchengladbach. Ruhestand: Justizamtsrat Wilhelm von der Brüggen in Duisburg, Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. Wilhelm Kleinophorst in Moers, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. -Theo Bösken in Düsseldorf. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwalt - BesGr. R 4 BBesO -: Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Hans Hammerschlag v. d. GStA in Aachen. 153 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 11

Ruhestand: Justizamtsinspektor Heinz Jürgen Huchrak in Düsseldorf. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken Dr. Tobias Branz, Rolf Keuchel u. Xenia Krug-Zengler in Duisburg, Shiro Angelé, Stefan Bahrenberg, Elina Berchtein, Lisa Bohardien, Anna-Sophie von Dietze, Paul Drößler, Dr. Torben Düsing, Dr. Christoph Florian, LL.M., Dr. Deniz Günal, Alexander Heider, Sabrina Hemforth, LL.M., Dr. Philipp Hoffsümmer, Dr. Benedikt Inhester, Dr. Mathias Kaufmann, Pia Knauf , Dr. Matthias Kühn, Dr. Philip Lüghausen, Anna Melikov, Gesa Milbrett, Sabine Papenbrock, Nils Plassmeier, Fritz Rabenhorst, Oliver Sauberschwarz, Stefan Schulze,LL.M.(Cape Town), Peter Schürmann, Ruth Schwegmann, Johannes Simon, LL.M., Holger Stabenau, Patrick Steinhöfel, Sarmina Sultan, Agim Tairi, Matthias Uhlmann, Yasmin Walldorf, Eva Weber u. Kevin Matthias Wilcock, LL.M. in Düsseldorf, Dr. Alex Janzen in Hilden, Ivan Künnemann, LL.M. in Krefeld, Thorsten Röhrig , Jörg Rusche, Karima Rusche , LL.M. u. Susanne Schütt in Moers, Verena Ciz, Gregor Küpper, LL.M., Birgit Scheurer u. Dr. Daisy Walzel, LL.M.oec. in Mönchengladbach, Evelyn Pustelnik u. Dr. Ernst D. Schäfer in Mülheim an der Ruhr, Dr. Jürgen Klowait u. Engin Özcan in Ratingen, Martina Beutler, Wolfgang Kahlert, Stefanie Schlummer, Fabian Schrumpf u. Sebastian Uellenberg in Wuppertal. Bestellt zum Anwaltsnotar/zur Anwaltsnotarin Rechtsanwältin Silke Terlinden in Oberhausen, Rechtsanwalt Martin Johannes Schmülling in Wesel. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter/in am LG: Richter/in Julia Haarmann, Alexander Roth und Philipp Sembowski in Dortmund u. z. Richter am AG: Richter Denis Wissmann in Essen. Ruhestand: Richter am AG Wolfhard Stich in Hagen u. Bernd Schimanski-Longerich in Hamm, Sozialoberamtsrätin Elisabeth Kress in Essen, Justizamtsinspektor Friedhelm Müller in Siegen, Erster Justizhauptwachtmeister Klemens Hackmann in Ahaus. Richterin/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Kerstin Blaß und Konstantin Siebecke.

154 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 11

Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Valeria Sonntag in Essen; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Ulrich Brandkamp b. d. GStA. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Mamdouh Abdel-Hamid in Gevelsberg, Ute Bergmann in Anröchte, Cristina Busse in Hüllhorst, Sören Eckardt in Kamen, Katja Ewers in Emsdetten, Reiner Frensemeyer (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Stephanie Gall in Gelsenkirchen-Buer, Andrea Hage in Münster, Silvia Hoffmann-Benz (bisher RAK München) in Brilon, Claudia Hudasch in Münster, Britta Knüpp in Senden-Bösensell, Matthias Kraas in Meschede, Stephanie Lamp in Hamm, Markus van Marwyk in Essen, Dominik Müller in Witten, Dr. Franz Netta in Gütersloh, Roman Osthues in Rietberg, Sarah Presch in Dortmund, Feodora Riesewick in Münster, David Ruhe in Halle, Melanie Saßmannshausen in Siegen, Clemens Schlotter, LL.M. in Ibbenbüren, Heike Schlüter in Gütersloh, Jennifer Schönborn in Dortmund, Dominic Stanny in Hamm, Simon Steckel in Münster, Kerstin Steppling in Lüdinghausen, Dimitrios Telikostoglou in Unna, Reinhard Weeg in RhedaWiedenbrück, Hans-Walter Wild in Minden, Matthias Wild in Minden, Julia Wolf in Halver. Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO: Joanna Rupa-Sowinska (Radca Prawny) in Münster. Löschungen als Rechtsanwalt: Daniel Hartmann in Lübbecke, Charlotte Becker-Adam in Rheda-Wiedenbrück, Birgit Hejma LL.M. in Essen, Torsten Bohnhorst in Rahden, Volker Johann in Dortmund, Helmut Jersch in Bochum, Bernd Dentzer in Wetter, Markus Vollmer in Iserlohn, Achim Brune in Kamen, Wilhelm Vockel in Paderborn, Dr. Simon Döbbelt in Lüdinghausen, Anna Balkenhol in Gütersloh, Leo Braun in Essen, Susanne Beckmann in Dortmund, Margarita Kamenova in Bochum, Ilka van Ryn in Bochum, Achim Diekmann in Rheine, Hermann Löbbecke in Gladbeck, Manja Szadzik in Hamm, Ingo Alberti in Delbrück, Norbert Wontorra in Olpe. Abgabe in andere Kammerbezirke: Anna-Sophie von Dietze in Münster, Rolf Keuchel in Essen, Sabine Lackert-Deeskow in Essen, Lars Reimann in Bottrop. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Rudolf Allekotte in Bottrop, Heinz-Harro Salloch in Essen. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Hans-Wilhelm Becker in Herford, Dr. Rainer Schils in Gütersloh , Hartwig Schulz in Unna.

155 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 11

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter am LG: Richter Necmettin Gül in Köln, z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Sabine Spitz in Aachen, z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Ulrike Dreeßen in Aachen. Ruhestand: Richterin am AG Ingeborg Dach in Bonn, Sozialamtsrat Ferdinand Rombach in Aachen, Justizamtfrau Brigitte Fuchs in Rheinbach, Justizamtsinspektor/in Georg Deininger in Aachen u. Margot Hiltbrunner in Euskirchen, Obergerichtsvollzieher Wolfgang Pankow in Bergisch Gladbach. Richterinnen/Richter auf Probe Gerichte Ernannt: Assessor/in Susanne Margarethe Ranscht, Esther Sczesny, Jennifer Vath u. Sebastian Jürgen Selig. Notarinnen/Notare Entlassung aus dem Notaramt auf Antrag: Notar Bernd Rebach in Herzogenrath. Notaramt erloschen: Notar Münstermann in Geilenkirchen. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Sabrina Kliesch b. d. GStA, z. Justizhauptsekretär: Justizobersekretär Burkhard Reuleaux in Aachen. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Andreas Schütz in Bonn, Justizhauptsekretär Dieter Mix in Bonn. Richterin/Richter auf Probe: Ernannt: Assessor/in Patrick Blume, Dana Friedrich, Kirsten Rohmann.

156 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 11

Justizvollzug z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Silvia Kochel in Bochum; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Holger Kothe in Bochum u. Ulrich Hamacher in Remscheid; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektor Martin Holtkamp in Hagen; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Klaus Gorille in Büren; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Dennis Pfalsdorf und Jochen Thönneßen in Kleve. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m.AZ- Gerd Brinkmann in Bochum, Justizvollzugsamtsinspektor Jens Ahlbrecht u. Friedhelm Brandt in Aachen u. Wolfgang Bernzott in Euskirchen, Ulrich Born in Herford.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Leitende Oberstaatsanwältin o. Leitender Oberstaatsanwalt (R 3) b. d. GStA in Hamm

1

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt - als der ständ. Vertr. eines LOStA - (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Münster

1

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt - als der ständ. Vertr. eines LOStA - (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Köln

1

Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Bocholt

1 o. mehrere Richterin o. Richter am OLG (R2) in Hamm 1

Richterin o. Richter am LG (R 2) in Düsseldorf

157 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 11

1

Richterin o. Richter am AG - als weitere/r Aufsicht führende/r Richter/in (R 2) - b. d. AG Düsseldorf

1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Duisburg

2

Richterin o. Richter am VG in Köln

1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Hamm 1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Essen für die planmäßige Anstellung von Richterinnen/Richtern auf Probe im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm

mehrere

Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Münster für die planmäßige Anstellung von Richterinnen/Richtern auf Probe im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm

1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -

1

Oberregierungsrätin o. Oberregierungsrat - psychologischer Dienst - b. d. JVA Geldern

1

Regierungsrätin o. Regierungsrat – Geschäftsleiter/in – b. d. LG Mönchengladbach

1

Regierungsoberamtsrätin oder Regierungsoberamtsrat - Leiter/in des Buchungsund Kostenrechnungsservice (BKS) – b. d. JVA Dortmund - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Dortmund angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) – Bereichsleiter/-in Sicherheit – bei der JVA Willich I - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefordert werden -

2

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Büren

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA BielefeldBrackwede

mehrere

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA BielefeldBrackwede

1

Regierungshauptsekretärin o. Regierungshauptsekretär b. d. JVA Düsseldorf

2

Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Düsseldorf

1

Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Kleve

1

Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 6 BBesO) – Leiter/in der Justizwachtmeisterei – b. d. AG Solingen

1

Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 6 BBesO) – Leiter/in der Justizwachtmeisterei – b. d. AG Erkelenz 158 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 11

Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Köln Bei der Justizvollzugsanstalt Köln ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 13 g.D. bis A 14 h.D. BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Geschäftsleiter/in b. d. AG Brühl Bei dem AG Brühl wird der Dienstposten d. Geschäftsleiterin/Geschäftsleiters vakant. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Rücknahmen: Die Ausschreibung der Stelle f. eine/n Sozialamtfrau o. Sozialamtmann b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen (JMBl. NRW Nr. 10 v. 15. Mai 2014) wird hiermit zurückgenommen.

159 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Juni 2014, Nr. 12 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot)……………………………………..

160

Formularwesen in der Justizverwaltung……………………………………………………..

162

Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….

164

Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....

168

Allgemeine Verfügungen Nr. 14. Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot) AV d. JM vom 3. Juni 2014 (3830 - Z. 44) - JMBl. S. 160 Die AV d. JM vom 8. März 2002 (3830 - Z. 44) - JMBl. NRW S. 69 -, zuletzt geändert am 19. Dezember 2011 - JMBl. NRW 2012 S. 3 -, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 33 wird § 33a eingefügt: § 33a (1) Die Übernahme einer der folgenden Nebenbeschäftigungen gegen Vergütung (§ 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BNotO) wird Notarinnen und Notaren unter dem Vorbehalt des Widerrufs allgemein genehmigt: 1. Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer in der ersten Prüfung oder der zweiten juristischen Staatsprüfung nach dem Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen, 2. Leitung von Arbeitsgemeinschaften nach dem Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen, 3. Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer in der notariellen Fachprüfung (§§ 7a ff. BNotO), 4. Tätigkeit als Mitglied einer Aufgabenkommission bei dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung (§ 7g Abs. 4 BNotO), 160 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12

5. Erstellung eines Aufgabenvorschlags auf Anforderung des Prüfungsamts für die notarielle Fachprüfung (§ 8 NotFGebS), 6. Tätigkeit als Mitglied eines Prüfungsausschusses oder eines Aufgabenerstellungsausschusses bei einer Notarkammer oder einer Rechtsanwaltskammer (§§ 39, 56 BBiG), 7. Tätigkeit als Mitglied eines Berufsbildungsausschusses bei einer Notarkammer oder einer Rechtsanwaltskammer (§ 77 BBiG), 8. Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an einem Berufskolleg im Sinne der §§ 22, 57 SchulG im Bereich des Fach- oder Rechtskundeunterrichts zur Ausbildung von Notarfachangestellten, 9. Tätigkeit als Leiterin oder Leiter oder Referentin oder Referent einer Fortbildungsveranstaltung für Notarinnen oder Notare, angehende Anwaltsnotarinnen oder Anwaltsnotare, Notarassessorinnen oder -assessoren sowie des bei Notarinnen und Notaren beschäftigten Personals, 10. Erteilung rechtskundlichen Unterrichts im Rahmen freiwilliger Arbeitsgemeinschaften an allgemeinbildenden Schulen, 11. Übernahme von Lehraufträgen an Universitäten oder Fachhochschulen. (2) Über den Widerruf im Einzelfall entscheiden die Präsidentinnen oder Präsidenten der Oberlandesgerichte. 2. In § 34 werden nach den Wörtern "Notare, die" die Wörter "eine der nach § 33a allgemein genehmigten Nebenbeschäftigungen oder" eingefügt. 3. In § 35 wird die Angabe "§§ 32 bis 34" durch die Angabe "§§ 32, 33 und 34" ersetzt. 4. In-Kraft-Treten Diese AV tritt mit Wirkung vom 3. Juni 2014 in Kraft.

161 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12

Nr. 15. Formularwesen in der Justizverwaltung AV d. JM vom 3. Juni 2014 (1414 - I. 43) - JMBl. NRW 2014 S. 162 I. Die AV d. JM vom 17. März 2009 (1414 - I. 43) - JMBl. NRW 2009 S. 81 - in der Fassung der AV d. JM vom 21. August 2012 (1414 - I. 43) - JMBl. NRW 2012 S. 220 - wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift ersetze ich das Wort „Vordruckwesen“ durch das Wort „Formularwesen“. 2. In der Ziffer 1. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Vordrucke“ durch das Wort „Formulare“ und das Wort „Vordruckreihen“ durch „Formularreihen“. 3. In der Ziffer 2. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Vordrucksachbearbeitung“ durch das Wort „Formularsachbearbeitung“. 4. Im Text der Buchstaben a) und b) der Ziffer 2. des Abschnitts I ersetze ich an allen drei Fundstellen jeweils das Wort „Vordrucke“ durch das Wort „Formulare“. 5. In der Überschrift der Ziffer 3. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Vordrucksachbearbeitung“ durch das Wort „Formularsachbearbeitung“. 6. Im Satz 1 der Ziffer 3. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Vordrucksachbearbeitung“ durch das Wort „Formularsachbearbeitung“ und das Wort „Vordruckfeststellung“ durch das Wort „Formularfeststellung“ sowie im gleichen Satz das Wort „Vordrucken“ durch das Wort „Formularen“. 7. Im Satz 2 der Ziffer 3. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Vordrucke“ durch das Wort „Formulare“. 8. In der Überschrift der Ziffer 4. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Vordruckpreise“ durch das Wort „Formularpreise“. 9. Im Satz 1 der Ziffer 4. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Papiervordrucke“ durch das Wort „Papierformulare“. 10. Im Satz 2 der Ziffer 4. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Vordruckreihen“ durch das Wort „Formularreihen“. 11. Im Satz 3 der Ziffer 4. des Abschnitts I ersetze ich das Wort „Vordruckpreise“ durch das Wort „Formularpreise“. 12. Die Anlage zur AV d. JM vom 17. März 2009 (1414 - I. 43) - JMBl. NRW 2009 S. 81 - in der Fassung der AV d. JM vom 21. August 2012 (1414 - I. 43) - JMBl. NRW 2012 S. 220 - erhält die aus der Anlage zu dieser AV ersichtliche Fassung. II. Diese AV tritt am 16. Juni 2014 in Kraft.

162 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12 Anlage Übersicht zur Organisation des Formularwesens Formularreihe Allgemeine Formulare Amtsgericht Sonst. Formulare in Registersachen Familienrechtssachen Kirchenaustrittssachen Nachlasssachen Aktenordnung Aktenumschläge Formulare für die Arbeitsverwaltungen der Justizvollzugsanstalten Allg. Formulare und Vordrucke in Rechtssachen Familien-, Betreuungs-, Pflegschafts- und Beistandschaftssachen Bewährungshilfe Bundeszentralregister Führungsaufsicht Nachweisung für Hypothekenbriefe Gerichtshilfe Formulare für Gerichtskassen Formulare für Gerichtszahlstellen Formulare für Gnadensachen Grundbuch/Berggrundbuch Formulare für Gerichtsvollzieher Gefangenentransportvorschrift Gewerbezentralregister Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Hinterlegungssachen Formulare zur Justizkassenordnung Verfahren z. Automation d. Gerichtskostenund -kassenwesens und der Geldstrafenvollstreckung Kraftfahrzeugrichtlinien Formulare zur Kostenbestimmung Landgericht Testaments- und Nachlasssachen Bußgeldverfahren Formulare in Notarangelegenheiten Vereins-, Güterrechts-, Muster-, Genossenschaftsregister, Handelsregister in Karteiform Strafprozessordnung Formulare zur Einforderungs- und Beitreibungsanordnung Seeschiffsregister Formulare z. Versorgungsausgleich Vermögensauskunft Strafvollstreckungsordnung Verschiedene Formulare/Vordrucke Formulare für die Wirtschaftsverwaltung der Justizvollzugsanstalten Zählkarten Zivilprozess Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivilsachen Zwangsversteigerung u. Zwangsverwaltung v. Grundstücken i. Wege d. Zwangsvollstreckung

Kurzbezeichnung AgF AG I AG II AG III AG VI AG X AktO AU AV

Druckerei JVA Willich I JVA Willich I JVA Willich I JVA Willich I JVA Willich I JVA Willich I JVA Willich I JVA Bochum JVA Willich I

AVR BS/FS

JVA Willich I JVA Willich I

BwH BZR FA GBS GerH GK GKZ Gn GS GV GTV GZR HKR HS JKassO JUKOS

JVA Willich I JVA Willich I JVA Willich I JVA Bochum JVA Willich I JVA Geldern JVA Geldern JVA Geldern JVA Bochum JVA Geldern JVA Bochum JVA Willich I JVA Geldern JVA Willich I JVA Willich I JVA Geldern

KfzR Kost LG Nls OWi RA/Not RS

JVA Geldern JVA Geldern JVA Willich I JVA Geldern JVA Willich I JVA Geldern JVA Geldern

StP StrKost

JVA Willich I JVA Geldern

SR V VA VollstrO Vordr. WV

JVA Bochum JVA Geldern JVA Geldern JVA Willich I JVA Geldern JVA Willich I

ZK ZP ZRHO ZV

JVA Geldern JVA Bochum JVA Geldern JVA Willich I

163 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12

Personalnachrichten Justizministerium Ernannt: z. Ministerialrat - BesGr. A 16 -: Regierungsdirektor Marco Grips. OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG: Kristina Lingstaedt in Krefeld; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Stefanie Pauly in Ratingen, Stefan Hulsmann in Krefeld, Simona Kraft in Kempen, Christiane Brück in Mettmann u. Kathrin Klöhn im JM NW; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Maria Radke in Neuss; Ruhestand: Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Ulrich Sungen in Duisburg; Justizamtsinspektor/in Helga Fuchs in Düsseldorf und Hermann-Josef Ulbrich in Duisburg, Obergerichtsvollzieher BesGr. A 9 m. AZ. - Werner Franzen und Norbert Vorwerk in Düsseldorf, Obergerichtsvollzieherin Ursula Seifert in Langenfeld. Richterinnen/Richter auf Probe: Ernannt: Assessor/in Anneke Berg, Markus Jonas, Dr. Anna Reike. Staatsanwaltschaft Ernannt: z. Oberamtsanwältin/-anwalt: Amtsanwältin/-anwalt Stephan Walter Eggenhofer in Duisburg, Andrea Ehren-Masuhr in Kleve u. Oliver Alfons Boldt in Wuppertal; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Michaela Hauck, Petra Korrel, Sarah Metzmacher, Nina Sahm u. Andrea Wendt in Düsseldorf, Manuela Wenk in Duisburg, Jessica Heesen in Krefeld, Sebastian Geuyen und Marcella Mommertz in Mönchengladbach u. Zeliha Celik in Wuppertal; z. Ersten Justizhauptwachtmeister – BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Stephan Wülfrath in Krefeld. Ruhestand: Staatsanwalt Bernd Menke in Düsseldorf und Erster Justizhauptwachtmeister – BesGr. A 6 – Uwe Eichhorn in Duisburg. Versetzt:

Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Hilal Tanrisever von Trier nach Düsseldorf. 164 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12

Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Christina Kürten u. Anne Christina Weidner. . OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Dr. Oliver Greff und Dr. Johannes Hidding in Essen; z. Richter am LG: Richter David Theile in Hagen; z. Richter/in am AG: Richter/in Matthias Dick in Bad Oeynhausen u. Schenja Raschka in Gelsenkirchen. Ruhestand: Richterin am OLG Dagmar Rautenberg, Regierungsdirektor Reinhard Huth in Dortmund, Justizamtsinspektor – BesGr. A9 m. AZ – Rolf Schwanenberg in Dortmund, Justizamtsinspektorin Marianne Fahl in Lüdenscheid, Justizhauptwachtmeister Ralf Wiegelmann in Brilon. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Chantale Fischer u. Katrin Ruhfus. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin als Gruppenleiterin: Staatsanwältin Dr. Heike Hantke in Essen; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Lena Demuth b. d. GStA. Ruhestand: Staatsanwalt Hans-Jürgen Wienand in Essen; Justizamtfrau Doris Lange in Dortmund. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Falk-Christian Barzik in Dortmund, Frank Gerhard Blasius (bisher RAK Düsseldorf) in Breckerfeld, Michael Blomeyer in Castrop-Rauxel, Nora Bohr in Essen, Ingo Bondzio (bisher RAK Düsseldorf) in Detmold, Katharina Viktoria Braun (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Bastian Dankwerth in Hagen, Dr. Jana Dittmer, LL.M. in Essen, Nils Doege (bisher RAK Sachsen) in Bielefeld, Christina Feldmeier in Hamm, Jörg Frotscher (bisher RAK Düsseldorf) in Lippstadt, Christian Fuhrmann (bisher RAK Frankfurt) in Bochum, Pierre-Henri Gautier in Münster, Mareike Gleick in Bad Salzuflen, Christian Goerke in Münster, Folker Haase in Dortmund, Dr. Nils Helmke (bisher RAK Köln) in Dortmund, Martin Henrich in Essen, Carolin Kaessmann in Dortmund, Dominik Keil in Essen, Julia Kimmina in Unna, Alexander Knöbel in Rheda-Wiedenbrück, Sven Kramer in Münster, Stephanie Krause in Lügde, Alexander Leier in Dortmund, Dr. Marius Leven in Dortmund, Jonas Nagel in Gütersloh, Agapi Ntontou in Iserlohn, Alexander Palme in 165 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12

Hamm, Jeanette Pentzek in Bochum, Marion Rösner, LL.M. (bisher RAK Köln) in Essen, Stefanie Rutta in Essen, Jana Spilker in Hamm, Jan Schlumberger in Dortmund, Dr. Tobias Schöppner in Münster, Stefan Ulrich in Bochum, Dr. Dorothee Voschepoth in Lipptal, Philipp Wackerbeck (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Hans-Jörg Wietfeld in Hüllhorst, Stefan Willmann (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Dr. Jan-Dirk Winkelhaus, B.A. in Emsdetten, Sandra Winter in Münster, Dr. Florian Wipping (bisher RAK Köln) in Soest, Tobias Wissing in Münster, Benedikt Wüllner, LL.M. in Münster, Timo Zeiske in Iserlohn. Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO: Eftychia Kavadia (Dikigoros) in Bielefeld. Löschungen als Rechtsanwalt: Durdu Karacetin in Verl, Hendrik Theusner in Büren, Rainer Möcker in Unna, Manfred Schröder in Gelsenkirchen, Udo Chlosta in Bochum, Ulrich Borchers in Borken, Eckart Stratmann in Essen, Oliver van der Meeren in Dortmund, Irene Scheidt in Hamm, Hans-Dieter Plickert in Netphen. Abgabe in andere Kammerbezirke: Nicole Wagner in Bochum, Dr. Mathias Maria Knorr, LL.M. in Essen, Sonja Herzberg in Essen, Sandra Timmann in Bochum, Dr. Fridtjof Kopp in Hagen, Gert Husmann in Münster, Thorsten Wegner in Bottrop, Christian Beckmann in Essen. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Allo-Hubert Mock in Lippstadt. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwältin und Notarin Gabriele Hagemann in Greven. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Benjamin Roellenbleck; z. Richter am LG: Richter Dimce Sikoski; z. Richter/in am AG: Richter/in Iris Foerst in Aachen, Sandra Daniels in Köln u. Jens Gellings in Bonn. Ausgeschieden: Justizobersekretärin Claudia Vonderhagen in Aachen. Ruhestand: Justizamtsrat Klaus Sebode in Köln, Justizamtsinspektorin Karin Klewer in Wipperfürth.

166 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12

Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Dr. Marthe-Marie Arntz, Julia Fischer, Dr. Alexandra Kim Maschwitz, Insa Raß, Dr. Christian Altgen, Martin Krister Lamsfuß u. Marcel Lottermoser. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwalt - BesGr. R 4 BBesO -: Oberstaatsanwalt Jakob Klaas aus Köln in Bonn, z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Dr. Karen Essig in Bonn, z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Jennifer Semer und Katrin Wix in Köln. Ruhestand: Leitender Oberstaatsanwalt Bernd König in Bonn, Oberstaatsanwalt Alfred Willwacher in Köln, Staatsanwalt als Gruppenleiter Georg Braun in Köln. OVG und Verwaltungsgerichte Ernannt: z. Richter/in am OVG: Richter/in am VG Dr. Christian Herzberg aus Köln und Dr. Britta Leineweber aus Münster; z. Vors. Richter am VG: Richter am VG Dr. Klaus Weisel in Gelsenkirchen; z. Richterin am VG: Richterin Stefanie Behle in Gelsenkirchen; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Katharina Stehr bei dem OVG und Elena Neumann in Düsseldorf. Versetzt: Richter am OVG Klaus Hage als Vors. Richter am VG nach Minden. Ruhestand: Vors. Richter am VG Ernst-Walter Grieger in Gelsenkirchen und Hartwig Weiß in Minden. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Stefanie Hammes, Johann Lier, Mareike Lüer, Agnes Sowa und Dr. Matthias Wieser. LAG-Bezirk Hamm Ernannt: z. Vors. Richter am LAG: Direktor d. ArbG Johannes Jasper in Gelsenkirchen. Versetzt: Richterin am ArbG Dr. Meike Kirchner nach Dortmund. 167 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12

Finanzgerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richterin am FG: Richterin am FG Dr. Heike Damrau in Düsseldorf. Ruhestand: Vorsitzender Richter am FG Horst Dickmann in Düsseldorf u. Richter am FG Ludger Schulze Temming in Münster. Justizvollzug Ernannt: z. Justizvollzugsoberinspektor: Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Hubert Stenzel in Büren; z. Justizvollzugsamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Manfred Finken, Willibert Frenken u. Heinz Ohlenforst in Heinsberg; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektor Jakob von Krüchten in Heinsberg; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Ludger Eusterholz, Leokadia Heesing, Hans-Georg Neiseke, Richard Keller, Hans-Jürgen Klos, Frank Prösdorf, Karl-Heinz Warth in Köln; Alexandra Bunte, Frank Ewers, Sonja Röntgen u. Jörg Schallhorn in Remscheid; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Volker Dürholt in Euskirchen, Diana Anders, Leslie Genster u. Magdalena Pöschel in Hagen, Alexaner Hedderich, Cathrin Lange u. Maik Ziesmann in Schwerte; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Daniel Hoof in Willich I; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Benjamin Bartel, Tim Dahrmann, Andreas Friedrich, Philipp Hamann, Oliver Kohlschütter, Jens Meder, Kristina Müller, Benjamin Nowak Rene Urfels u. Florian Winkler in Remscheid. Ruhestand: Regierungsoberamtsrat Klaus Jäkel in Bielefeld-Senne, Justizvollzugshauptsekretär Manfred Kumpat in Bielefeld-Brackwede.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

168 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12

Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Vizepräsidentin o. Vizepräsident (R 4) d. OLG in Köln

1

Vizepräsidentin o. Vizepräsident d. LG (R 3) in Bonn

1

Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Herne

1

Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Witten

1

Vors. Richterin o. Vors. Richter (R 2) am LG in Düsseldorf

1

Direktorin o. Direktor d. ArbG (R 2) in Gelsenkirchen

2

Richterin o. Richter am LSG (R 2) in Essen

1

Direktorin o. Direktor d. AG (R 1 m. AZ.) in Medebach

1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG Köln 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Essen 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG Bonn 1

Richterin o. Richter am AG in Warendorf

1

Richterin o. Richter am AG Rheinbach

mehrere

Staatsanwältin o Staatsanwalt in Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Mönchengladbach u. Wuppertal

1

Oberregierungsrätin o. Oberregierungsrat - ständige Vertreterin o. ständiger Vertreter des Leiters, zugleich Verwaltungsleiterin o. Verwaltungsleiter - b. d. Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen erbeten werden -

1

Regierungsamtfrau o Regierungsamtmann b. d. JVA Büren

1

Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann – Geschäftsleiter/in – b. d. ArbG Düsseldorf

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Leiter/in d. Krankenpflegedienstes - b. d. JVA Siegburg - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Siegburg angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in "Außenpforte, Außensicherung und Besuch" - b. d. JVA Geldern - die Stellenbeschreibung und mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Geldern angefordert werden -

2

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Hövelhof

1 o. mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Siegburg - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Siegburg angefordert werden 169 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 12

1

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. Jugendarrestanstalt Düsseldorf

Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Gladbeck Bei dem Amtsgericht Gladbeck ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten. Rücknahmen: Die Ausschreibung einer Stelle für eine/einen Richter/in (R 2) bei dem LG Düsseldorf (JMBl. Nr. 11 vom 1. Juni 2014) wird hiermit zurückgenommen. Die Ausschreibung der Stelle f. eine/n Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Köln (JMBl. NRW Nr. 11 v. 1. Juni 2014) wird hiermit zurückgenommen.

170 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 13

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Juli 2014, Nr. 13 Inhaltsübersicht Bekanntmachungen Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………..

171

Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….

171

Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....

175

Bekanntmachungen Nr. 21. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 24. Juni 2014 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 171 Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Herr Rechtsanwalt Dr. Arnd Wiebusch, Otto-Brenner-Str. 209, 33604 Bielefeld Tel.: 0521/9276228 Fax: 0521/999894488 E-Mail: [email protected] Internet: www.wiebusch.co Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG: Anja Schild in Duisburg-Ruhrort und Mareike Knickenberg in Geldern. Versetzt: Richter am OLG Martin Fischer aus Düsseldorf als Richter am AG - als weiterer Aufs. f. Richter - nach Duisburg und Richterin am OLG Ellen Roidl-Hock aus Düsseldorf als Vors. Richterin am Landgericht nach Krefeld. 171 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 13

Richterinnen auf Probe Ernannt: Assessorin Eileen Keßler, Anna Cecilia Riekenberg, Dr. Andrea Stein und Kathrin Weimer. Rechtsanwältinnen u. Rechtsanwälte Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken Sonja Herzberg u. Thorsten Wegner in Duisburg, Dr. Alina Beckermann, Zamim DehghanEbrahimi, Martin Ehrich, Ricardo Einfeldt, Julia Endell, Dr. Julian Florin Faasch, Marina Gerzon, Dr. Alexander Göb, Kristina Göbel, Christoffer Gruppe, Dr. Andreas Hamacher, Daniel Hofmeister, Gert Husmann, Kathrin Jansen, Dr. Julia Jüngst, Christina Kim, Sebastian Kleiner, Dr. Mathias Maria Knorr, LL.M., Dr. Dominic Kohnen, Dr. Fridtjof Kopp, Dr. Viola Lindemann, Dr. Sarah Milde, Nikolaus Plagemann, Filippo Puzzo, Dr. Martin Ramsperger, Claudia Reiermann, Lukas Ritzenhoff, Andreas Sauer, Malte Schirm, Armin Schlegel, Dr. Ferit Rifat Schnieders, Marcus Spangenberger, Philine Stamer, LL.M., Dr. Sascha Süße, LL.M., Eva Thörner, Sandra Timmann, Nicole Wagner u. Dr. Volker Wiegel in Düsseldorf, Felix Lessig in Jüchen, Angelica Ampezzan in Krefeld, Johannes Schwiegk in Moers, Melanie Huschitt in Mönchengladbach, Sabine Lackert-Deeskow in Mülheim an der Ruhr, Kim Morris Keil in Remscheid, Lena-Katharina Pabst u. Jennifer Reichel in Willich, Sharlin Casmer, Mihail Grinberg, Matthias Hauer u. Bernd Jörgens in Wuppertal. Gelöscht: Anna Dies Larissa Izbicki Patrick Saam Dr. Volker Schnepel Sarah Zens Alexander Pittelkow Frank Gerhard Blasius Jörg Frotscher Katharina Viktoria Braun Barbara Jewell, LL.M. Michael Strüder Philipp Robert Maximilian Wackerbeck Stefan Willmann Ingo Bondzio Hartfried Turk Anne Tielmann Martin Albert Dr. Benjamin Leyendecker-Langner Jens Mann Tim Heitmann Anja Schöder Marc Görtz Sebastian Kita Oliver Dietrich Schwencker Heiko Schöning Eva Welzenbach Matthias Stöcker Otto Schulze-Rautenberg Petra Silberkuhl Christoph Müller Marc André Ruseler Dr. Friedhelm Böhm Inci Mi Celikkilic Dr. Frank Amandi Isabel Paulisch Dr. Friederike Anna Greiwe, LL.M. Patrick Nottenkämper, LL.M. Dagmar Röper Dr. Ulrike Schweisfurth Thomas Unrath Monika Hoffmann Lena Weber. OLG-Bezirk Hamm

Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG: Richterin Isabel Heck in Gelsenkirchen-Buer. Versetzt: Richterin am AG Miriam Wetzel aus Dortmund als Richterin am SG an das Sozialgericht Dortmund.

172 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 13

Ruhestand: Direktor des AG Helmuth Josef Schlüter in Bocholt, Richter/in am AG Carola Dorothea Kleinert und Ulrich Kleinert in Detmold, Justizamtsrat Johannes Köhler in Ahaus, Justizamtmann Gerhard Oles in Dortmund; Obergerichtsvollzieher - BesGr. A9 m. AZ - Reinhard Seck in Brakel, Oberamtsmeister Nicolai Rings in Bielefeld. Richterinnen auf Probe Ernannt: Assessorin Andrea Kaesberg und Alina Dütting. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Justizamtsrat: Justizamtmann Frank Niemann in Dortmund; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Katharina Hartmann aus Siegen in Hagen; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Karmela Paletta b. d. GStA. Ruhestand: Oberstaatsanwalt/-anwältin Ulrich Hummler, Christa Hundertmark u. Heinrich Rempe in Bielefeld, Justizhauptsekretärin Ursula Uhlenbrock in Essen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Lena Farwick. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Dr. Heinz-Ulrich Hambüchen in Essen, Michaela Harnack (bisher RAK Braunschweig) in Dortmund, Christian Klein (bisher RAK Köln) in Bochum, Christoph Müller (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Heiko Schöning (bisher RAK Düsseldorf) in Hagen. Löschungen als Rechtsanwalt: Susan Simon in Bochum, Dr. Dominik Wietfeld in Bochum, Arnulf Schmidt in Münster, Bettina Bramham in Bochum, Melanie Gralke in Dortmund, Christine Eichner in Witten, Dennis Heidrich in Essen. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Rainer Naumann in Arnsberg, Rolf Dieter Nielsen in Minden, Willi Vollenberg in Essen, Rudolf Müller in Ahaus, Karl-Werner Lohmann in Lüdenscheid.

173 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 13

Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Bernhard Hünnekens in Ochtrup. Abgabe in andere Kammerbezirke: Gülden Hazar in Hagen, Prof. Dr. Hans Nieskens in Nordkirchen, Mathias Wissen in Münster, Eugen Balin, LL.M. in Dortmund. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG als weitere Aufsicht führende Richterin: Richterin am AG Dr. Inka Hottgenroth in Köln; z. Richter am LG: Richter Dr. Axel Markus Buchwald in Köln; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Rainer Paulus in Aachen; z. Justizamtfrau: Justizobersinspektorinnen Sonja Hoffmann, Birgit Huneke in Köln u. Sabine Baluch in Aachen; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Tizia Wortmann in Bonn; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - Bes.Gr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Heinrich Peiffer in Köln. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Bernhard Offermann in Köln, Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 Roland Bockemühl in Gummersbach, Justizamtsrat Claus Kleinen in Heinsberg, Sozialamtmann Udo Rosin in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Christina Eppelt, Ricarda Maria Grammann, Christina Helen Reipen, Jürgen Volker Bache, Jean Pierre Pascal De Graef, Henner Grote, Dr. Johannes Christopher Koranyi u. Felix Johannes Nebe. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Deborah Hartmann in Aachen. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Robert Bungart in Köln.

174 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 13

Justizvollzug Ernannt: z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Andreas Schüller in Duisburg-Hamborn; z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Dunja Ring in Fröndenberg; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor/in Andreas Raberger in Düsseldorf, Frank Feldhaus u. Gerd Weber in Iserlohn; z. Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ: Betriebsinspektor Jörg Hebing in Kleve; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Franz-Josef Hengst in Fröndenberg, Andreas Elsmann und Peter Söchtig in Kleve; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Dieter Becker in Willich I; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Blandina Akman, Nadja Braukhaus u. Stefan Wiegers in Hövelhof, Justizvollzugshauptsekretär a.D. Kersten Purwin in Münster; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Katja Schäfer in Düsseldorf; z. Hauptwerkmeister/in: Oberwerkmeister/in Patrick Boßmann, Manfred Gorichs u. Kristina Wiese in Düsseldorf; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Christina Bornemann in Iserlohn. Ruhestand: Regierungsamtsinspektor -BesGr. A 9 m.AZ- Hans-Joachim Fiedler in Bochum, Justizvollzugsamtsinspektor Klaus Karels in Aachen, Roland Ruffani und Friedhelm Stein in Bochum

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: mehrere

Vors. Richterin o. Vors. Richter am OLG (R 3) in Hamm

1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am OVG in Münster

1

Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Velbert

1

Vors. Richterin o. Richter am VG in Düsseldorf

1

Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führende Ri.- (R 2) b. d. AG Bielefeld

175 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 13

1

Vors. Richterin o. Richter am LG (R 2) in Aachen

1 o. mehrere

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. GStA in Düsseldorf

1

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Mönchengladbach

1

Richterin o. Richter am SG in Gelsenkirchen

1

Richterin o. Richter am ArbG in Bielefeld mit Wirkung vom 01.08.2014

1 o. mehrere

Staatsanwältin o Staatsanwalt in Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -

1

Ltd. Regierungsdirektorin oder Ltd. Regierungsdirektor (A 16) - Leiterin oder Leiter - b. d. JVA Münster - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen erbeten werden -

1

Regierungsdirektorin oder Regierungsdirektor - ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin - der JVA Aachen - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen erbeten werden -

1

Sozialoberamtsrätin o. Sozialoberamtsrat - Gruppenleiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes - bei dem LG Düsseldorf

1 o. mehrere

Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Düsseldorf einschl. AG Düsseldorf

mehrere

Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor - Rechtspfleger/-in o. Sachbearbeiter/-in - im Bezirk der GStA Hamm

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Hafthaus A - b. d. JVA Geldern - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d.- Leiter d. JVA Geldern angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (Bandbreite der Besoldungsgruppe A 9 bis A 9 m. AZ.) - Diensthabende/r im Früh- und Spätdienst - b. d. JVA Aachen - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Aachen angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (Bandbreite der Besoldungsgruppe A 9 bis A 9 m. AZ.) - Fahrdienstleiter/in - b. d. JVA Aachen - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Aachen angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (Bandbreite der Besoldungsgruppe A 9 bis A 9 m. AZ.) - Zentralbeamte/r im Hafthaus 5 - b. d. JVA Aachen - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Aachen angefordert werden 176 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 13

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Diensthundeführer/in - b. d. JVA Castrop-Rauxel

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Aachen

mehrere

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Aachen.

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektor o. Justizvollzugsamtsinspektorin b. d. JVA Rheinbach

mehrere

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Rheinbach

1

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA CastropRauxel

1 o. mehrere

Justizobersekretärin o. Justizobersekretär b. e. StA im GStA-Bezirk Köln

1

Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 6 BBesO) - Leiter/in der Justizwachtmeisterei - bei dem AG Mettmann

1

Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) - Leiter/in der Wachtmeisterei - b. d. AG Köln (Nebenstelle Reichenspergerplatz)

Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Aachen Bei der Justizvollzugsanstalt Aachen ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 13 g.D. bis A 14 h.D. BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Geschäftsleiterin o. Geschäftsleiter b. d. AG Bottrop Bei dem Amtsgericht Bottrop ist zum 01.01.2015 der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Bocholt Bei dem Amtsgericht Bocholt ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten.

177 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 13

Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Lüdinghausen Bei dem Amtsgericht Lüdinghausen ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten. Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Castrop-Rauxel Bei dem Amtsgericht Castrop-Rauxel ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten. Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Herne Bei dem Amtsgericht Herne ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten. Rücknahmen: Folgende Stellenausschreibung wird hiermit zurückgenommen: 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Fachbereichsleiter/in Sucht - b. d. JVA Kleve (JMBl. NRW Nr. 9 vom 01.05. 2014).

178 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 14

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Juli 2014, Nr. 14

Inhaltsübersicht

Bekanntmachungen Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern……………………........

180

Übersicht über die Tätigkeit der Schiedspersonen im Jahre 2013………………….........

181

Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….........

182

Ausschreibungen

186

179 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 14

Bekanntmachungen Nr. 22. Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern Bekanntmachung d. JM vom 26. Juni 2014 (1202 - Z. 42) - JMBl. NRW. S. 180 Bekanntmachung vom 11. Juli 2013 - JMBl. NRW S. 186 I. Der Vorstand der Westfälischen Notarkammer setzt sich aufgrund der Nachwahl vom 9. April 2014 wie folgt zusammen: Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Ehrler, Herdecke Rechtsanwalt und Notar Erich Eisel, Bochum Rechtsanwalt und Notar Dr. Wolfgang Gansweid, Bielefeld Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Thomas Grote, Essen Rechtsanwältin und Notarin Gunthild Habich, Recklinghausen Rechtsanwalt und Notar Klaus-Peter Hohenner, Blomberg Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Jürgens, Hagen Rechtsanwalt und Notar Eberhard van Kell, Gelsenkirchen-Buer Rechtsanwalt und Notar Christoph Meyer-Schwickerath, Münster Rechtsanwalt und Notar Kai Neuvians, Dortmund Rechtsanwältin und Notarin Katrin Peus, Meschede Rechtsanwalt und Notar Hartmut Sandering, Gütersloh Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schäfer, Hamm Rechtsanwalt und Notar Peter Schmitz, Siegen Rechtsanwältin und Notarin Dr. Sabine Schulte-Strotmann, Rheine Rechtsanwältin und Notarin Rosemarie Slodowy, Hövelhof II. Das Präsidium der Westfälischen Notarkammer setzt sich aufgrund der Nachwahl in der Vorstandssitzung vom 13. Juni 2014 wie folgt zusammen: Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schäfer, Hamm, Präsident Rechtsanwalt und Notar Eberhard van Kell, Gelsenkirchen-Buer, Vizepräsident Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Jürgens, Hagen, Vizepräsident Rechtsanwältin und Notarin Gunthild Habich, Recklinghausen, Schriftführerin Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Thomas Grote, Essen, Schatzmeister

180 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Nr 23. Übersicht über die Tätigkeit der Schiedspersonen im Jahre 2013 Bekanntmachung d. JM vom 16. Mai 2014 (3181 - I. 1) - JMBl. NRW S. 181 Letzte Übersicht für das Jahr 2012 - JMBl. 2013 S. 149 -

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

Lfd. Nr.

OLGBezirk

Zahl der Schiedspersonen

Zahl der Zahl der Zahl der Fälle, in Fälle, in Zahl der durch denen denen eine Anträge auf Vergleich beide Partei nicht Schlichtungserledigten Parteien erschienen verhandlung Fälle erschienen ist sind

Summe der Gebühren (ohne Auslagen), die zugeflossen sind

Strafsachen

Zahl der erteilten Erfolglosigkeitsbescheinigungen gem. § 29 a Abs. 1 Buchst. c) SchAG NRW

Zahl der Fälle, in denen der Streit formlos, d.h. ohne Einleitung eines Schlichtungsverfahrens, beigelegt wurde*

Zahl Zahl der der Personen, Zahl der Fälle, in gegen die Fälle, in denen Zahl der Ordnungsdenen der Anträge auf geld nach beide SühneSchlichtungs§ 39 Parteien versuch verhandlung SchAG erschienen Erfolg festgesetzt sind gehabt worden ist hat

Zahl der Fälle, in denen der Streit formlos, d.h. ohne Einleitung eines Schlichtungsverfahrens, beigelegt wurde*

den Gemeinden EURO

den Schiedsämtern EURO

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

1 2

Düsseldorf Hamm

272 633

1.275 2.057

1.050 1.701

589 1.035

159 275

204 323

1.287 1.809

407 543

351 461

182 251

11 15

258 325

14.785,88 23.146,01

17.746,34 28.556,12

3

Köln

insgesamt

279

883

712

456

128

154

1.248

349

283

183

7

320

12.012,97

12.135,47

1.184

4.215

3.463

2.080

562

681

4.344

1.299

1.095

616

33

903

49.944,86

58.437,93

* Fälle, in denen die Stellung eines Antrags aufgrund des zwischen Bürger und Schiedsperson geführten Gesprächs über den Streit unterbleibt ("Tür- und Angelfälle") oder in denen die Schiedsperson ein Gespräch zwischen den Streitparteien vermittelt, ohne dass ein förmlicher Schlichtungsantrag gestellt wurde.

181 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Personalnachrichten Justizministerium Ernannt: z. Direktor d. Fachhochschule für Rechtspflege NRW: Ministerialrat Dr .Benjamin Limbach. OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter am LG: Richter Martin Hutsch in Düsseldorf; z. Sozialoberamtsrätin: Sozialamtsrätin Sabine Libuda in Mönchengladbach. Ruhestand: Vors. Richter am LG Hans Ludwig Leibold in Mönchengladbach, Kurt Oltrogge in Düsseldorf, Richter am LG Wolfgang Meuschke in Wuppertal, Richter am AG – als weiterer Aufsicht führ. Richter - Hans-Dieter Ziegenbein in Düsseldorf, Richterin am AG Angelika Eichholz in Geldern, Erster Justizhauptwachtmeister Paul Schumacher in Duisburg, Günter Trust in Solingen. Richterin auf Probe: Ernannt: Assessorin Dr. Friederike Greiwe. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt/Oberstaatsanwältin: Staatsanwalt/Staatsanwältin Carola Bitter aus Kleve b. d. GStA, Mathias Proyer aus Düsseldorf b. d. GStA und Dr. Patrick Rieck aus Mönchengladbach b. d. GStA; z. Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ. -: Staatsanwalt Peter Großbach und Christoph Kumpa in Düsseldorf; z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Stefan Beuter b. d. GStA. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Theodor Ferdinand Holzmann v. d. GStA. Notare Erreichen der Altersgrenze: Notar Günther Wopperer in Nettetal.

182 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter/in am LG: Richter am AG Roland Büchel und Richterin am LG Susanne Rauhaus in Dortmund; z. Richterin am LG: Richterin Karina Hoffmann in Siegen. Ruhestand: Richterin am AG Gabriele Knust-Rösener in Herne Wanne. Richterin/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Christian Braun u. Katharina Huthmacher. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Justizobersekretär: Justizsekretär André Rothenpieler in Siegen. Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Laura Austermann. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Dr. Christoph Homberger (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Eva Rohde (bisher RAK Karlsruhe) in Dortmund. Löschungen als Rechtsanwalt: Meike Leimenkühler in Gelsenkirchen-Buer, Nicole Seier in Gelsenkirchen, Peter Wessel in Lippstadt, Stephan M. Möller in Bocholt, Dr. Christian Kather in Dortmund, Werner Kastner in Borken, Katrin Dietrich in Essen, Jasmin Röwekamp in Soest, Denise Bußhoff in Hamm. Abgabe in andere Kammerbezirke: Dr. Sascha Kische, LL.M. in Tecklenburg, Dr. Benjamin Becker in Bocholt, Lendita ShaqiriErfmeyer in Dortmund, Matthias Hauer in Essen, Moritz Schumacher, LL.M. in Dortmund, Matthias Frütel in Essen.

183 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter am LG: Richter Peter Mülfarth in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - Bes.Gr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Detlef Paul in Leverkusen. Versetzt: Richterin am AG Agnes Schuster an das AG Krefeld. Ruhestand: Sozialamtsrat Richard Bittner in Bonn, Justizamtsinspektorin Monika Kaiser in Euskirchen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Katharina Potthoff u. Dr. Julia Christiane Pullen. Notarinnen/Notare Bestellt zum Notar: Notarassessor Dr. Markus Buschbaum in Köln. Entlassen aus dem Notaramt: Notarin Dr. Ingrid Doyé in Köln. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Ralf Tuchel in Köln. Ruhestand: Erster Justizhauptwachtmeister Martin Horst in Köln. Finanzgerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter am FG: Richter am Finanzgericht Martin Wintergalen in Münster; z. Richterin am FG: Richterin Silke Teutenberg in Münster. Ruhestand: Vors. Richter am FG Karl-Gerhard Westerburg in Münster u. Richter am FG Hermann Pump in Münster. 184 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 14

Richter auf Probe Ernannt: Assessor Dr. Oliver Rode in Düsseldorf u. Dr. Matthias Wackerbeck in Münster. LSG und Sozialgerichte Ernannt: z. Richterin am SG: Richterin Silke Hefner in Dortmund u. Julia-Franziska Höfinghoff in Gelsenkirchen; z. Richterin kraft Auftrags: Regierungsdirektorin Désirée Rodewig in Duisburg u. Städt. Rechtsrätin Sandra Wilschewski in Dortmund; z. Regierungsamtsinspektorin - BesGr. A 9 mit AZ. -: Regierungsamtsinspektorin Annette Plachta in Essen; z. Regierungshauptsekretärin/Regierungshauptsekretär: Regierungsobersekretär/in Marion Trantau u. Torsten Krüger in Dortmund, Christiane Coesfeld in Essen. Ruhestand: Richterin am Sozialgericht Birgit Bischofs-Sohn in Münster. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Bettina Bramham, Kirsten Neumann, Jennifer Marietta Rogge-Dannemann u. Dr. Dominik Wietfeld. LAG-Bezirk Köln Ernannt: z. Richter am ArbG: Richter Dr. Klaus Wollwert in Siegburg. Justizvollzug Ernannt: z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Ilona Märtens in Heinsberg; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Evelyn Freitag in Kleve; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Vera Trebels in Heinsberg; z. Sozialinspektor: Fabian Grund in Heinsberg; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Volker Fröse und Siegbert Görgen in Euskirchen; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Josef Schwab in Euskirchen u. Udo Drießen in Kleve; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Thorsten Nicodemus in Gelsenkirchen; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Jens van Beeck in Kleve; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Yvonne Löw in Münster; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Sebastian Laubach u. Christian Zenzen in Remscheid.

185 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Versetzt: Regierungsdirektorin Brigitte Kerzl-Steinkellner aus Aachen nach Moers-Kapellen, Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ - Aloysius van Heukelum in Kleve und August Flaute in Münster. Ruhestand: Regierungsoberinspektor Heinrich Hoppenkamps in Köln, Justizvollzugsamtsinspektor/in Christel Hösen u. Gerald Masur in Köln.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG in Bonn

1

Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Gladbeck

1

Direktorin o. Direktor d. AG (R 2) in Essen-Steele

1

Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri. - (R 2) b. d. AG Köln

1

Richterin o. Richter am LG in Arnsberg

je mehrere

Richterin o. Richter am LG in Düsseldorf u. Mönchengladbach

je 1

Richterin o. Richter am LG in Duisburg u. Krefeld

mehrere

Richterin o. Richter am AG in Düsseldorf

186 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 14

je 1 1

Richterin o. Richter am AG in Duisburg, Oberhausen, Moers, Krefeld, Mönchengladbach, Erkelenz, Wuppertal u. Velbert Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Aachen - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -

1

Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. LG Aachen

1

Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann b. d. JVA Büren

1

Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann b. d. JVA Bochum

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) Kammerleiter/in - b. d. JVA Rheinbach - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Rheinbach angefordert werden-

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Außenkontakte - b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Wuppertal-Vohwinkel angefordert werden -

1

Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor (A 9) b. d. JVA Duisburg-Hamborn

mehrere

Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Werl

Geschäftsleiter/in b. d. VG Minden Bei dem Verwaltungsgericht Minden ist demnächst der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 bis A 14 BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW (höherer Dienst / Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes sowie alle Beamtinnen und Beamten, denen ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW (höherer Dienst / Aufstiegsbeamte) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu richten. Geschäftsleiter/in b. d. StA Mönchengladbach Bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ist demnächst der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen/Beamte des gehobenen Dienstes, denen ein Amt bis einschl. BesGr. A 12 übertragen ist, da nur in dieser Wertigkeit eine Stelle besetzbar sein wird. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen ab Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf zu richten. Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Dortmund Bei der Justizvollzugsanstalt Dortmund ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin - der Justizvollzugsanstalt Dortmund zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g. D./A 14 h. D. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden.

187 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 14

Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Willich II Bei der Justizvollzugsanstalt Willich II ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin - der Justizvollzugsanstalt Willich II zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g. D./A 13 h. D. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Leiter/in d. Haushaltsabteilung b. d. JVA Werl In der Justizvollzugsanstalt Werl ist die Funktion der Leiterin/des Leiters der Haushaltsabteilung zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der BesGr. A 11 zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Werl angefordert werden. Abteilungsleiter/in b. d. JVA Bochum Bei der Justizvollzugsanstalt Bochum ist die Funktion einer Abteilungsleiterin oder eines Abteilungsleiters zu besetzen. Die Funktion ist der BesGr. A 11 zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden. Rücknahmen Folgende Stellenausschreibungen werden zurückgenommen: 1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bezirk Münster (JMBl. NRW Nr. 7 v. 1. April 2013). 1

Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Werl (JMBl. NRW Nr. 15 v. 1. August 2013)

188 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 15

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. August 2014, Nr. 15 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)…

189

Erprobung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.….

191

Bekanntmachungen Übersicht über die Geschäftstätigkeit der Vollstreckungsbeamten (Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte der Justiz) im Haushaltsjahr 2013………………………………

192

Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………….…….

194

Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….

194

Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....

198

Allgemeine Verfügungen Nr. 16. Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) AV d. JM vom 2. Juli 2014 (4208 - III. 7) - JMBl. NRW S. 189 I. Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben nachstehende Änderungen der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren vereinbart: 1.

In Nr. 95 Abs. 2 wird folgender Satz 3 angefügt: „Bei der Entscheidung, ob die Tat verfolgt werden soll, ist Art. 5 des OECDÜbereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (Vertrags- und Umsetzungsgesetz: Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung vom 10. September 1998, BGBl. 1998 II S. 2327)* zu beachten.“

189 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 15

Die dazugehörende Fußnote zu Nr. 95 Abs. 2 Satz 3 RiStBV lautet: "Art. 5 des OECD-Übereinkommens hat folgenden Wortlaut: Ermittlungsverfahren und Strafverfolgung wegen Bestechung eines ausländischen Amtsträgers unterliegen den geltenden Regeln und Grundsätzen der jeweiligen Vertragspartei. Sie dürfen nicht von Erwägungen nationalen wirtschaftlichen Interesses, der möglichen Wirkung auf Beziehungen zu einem anderen Staat oder der Identität der beteiligten natürlichen oder juristischen Personen beeinflusst werden.“ 2.

In Nr. 100 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „Art. 9 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes“ durch die Angabe „§ 4 NATO-Truppen-Schutzgesetz“ ersetzt.

3.

In Nr. 202 Abs. 1 wird die Angabe „Art. 7, 8 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes“ durch die Angabe „§§ 1 und 3 NATO-Truppen-Schutzgesetz“ ersetzt.

4.

In Nr. 204 Abs. 1 wird die Angabe „Art. 7, 8 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes“ durch die Angabe „§§ 1 und 3 NATO-Truppen-Schutzgesetz“ ersetzt.

5.

In Nr. 205 Abs. 1 wird die Angabe „Art. 7, 8 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes“ durch die Angabe „§§ 1 und 3 NATO-Truppen-Schutzgesetz“ ersetzt.

6.

Nr. 211 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: "(1) In den Fällen, in denen ein oberstes Staatsorgan des Bundes oder eines Landes die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach §§ 90 Abs. 4, 90b Abs. 2, 97 Abs. 3, 104a, 129b Abs. 1 Satz 3, 194 Abs. 4 StGB erteilt oder Strafantrag wegen Beleidigung gestellt hat, teilt der Staatsanwalt, bevor er das Verfahren nach § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO oder nach den §§ 153 Abs. 1, 153a Abs. 1 StPO einstellt oder einer vom Gericht beabsichtigten Einstellung nach den §§ 153 Abs. 2, 153a Abs. 2 StPO zustimmt, dem obersten Staatsorgan unter Beifügung der Akten die Gründe mit, die für die Einstellung des Verfahrens sprechen, und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Wenn der Staatsanwalt entgegen einer widersprechenden Stellungnahme des obersten Staatsorgans das Verfahren einstellt oder der Einstellung des Verfahrens durch das Gericht zustimmt, so soll er dabei auch die Einwendungen würdigen, die gegen die Einstellung erhoben worden sind."

7.

Nr. 228 wird wie folgt geändert: a)

Dem bisherigen Text der Nr. 228 wird der Klammerzusatz „(1)“ vorangestellt und in Satz 1 nach der Angabe „184a“ das Wort „und“ gestrichen und ein Komma sowie nach der Angabe „184b“ die Angabe „und 184c“ eingefügt,

b)

Als Abs. 2 wird angefügt: „(2) Rechtskräftige Entscheidungen, in denen das Gericht den gewaltdarstellenden, pornographischen oder sonstigen jugendgefährdenden Charakter der Schrift verneint hat, teilen die Zentralstellen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in gleicher Form mit.“

8.

Die Abschnittsüberschrift vor Nr. 257 wird wie folgt gefasst: „2. Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) und dem Betäubungsmittelgesetz“

190 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 15

9.

Nr. 257 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „Bei Straftaten nach dem Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetz gilt Nr. 256 Abs. 2 entsprechend.“

10. Nach Nr. 257 wird die folgende Nr. 257a eingefügt: „257a Dopingstraftaten In Ermittlungsverfahren, die Straftaten nach § 95 Abs. 1 Nr. 2a und b, Abs. 3 Nr. 2 AMG zum Gegenstand haben und einen Bezug zu Leistungssportlern bzw. deren Ärzten, Trainern, Betreuern oder Funktionären aufweisen, kann es zweckmäßig sein, mit der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) - Stiftung privaten Rechts - Heussallee 38, 53113 Bonn, (www.nada-bonn.de), in Verbindung zu treten, die gegebenenfalls sachdienliche Auskünfte erteilen kann.“

II. Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. September 2014 in Kraft. Nr. 17. Erprobung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten AV d. JM vom 9. Juli 2014 (2010 - I B. 61) - JMBl. NRW S. 191 I. Die AV d. JM vom 2. Mai 2005 (2010 - I B. 61) wird wie folgt geändert: Ziffer VI wird wie folgt gefasst: "Dem Justizministerium ist in jedem Jahr über die Erprobungen im abgelaufenen Kalenderjahr zu berichten. Einzelheiten werden durch Erlass geregelt." II. Die Änderung tritt am 1. August 2014 in Kraft.

191 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 15

Bekanntmachungen Nr. 24. Übersicht über die Geschäftstätigkeit der Vollstreckungsbeamten (Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte der Justiz) im Haushaltsjahr 2013 Bekanntmachung des JM vom 17. Juli 2014 (2346 - Z. 1) - JMBl. NRW S. 192 - Übersicht für das Jahr 2012 im JMBl. NRW 2013 S. 125 A. Gerichtsvollzieher Lfd. Nr.

OLGBezirk

Zahl der Verfahren VolldurchgeGerichtsvoll- Zustellungen Zustellungen Protest- Zwangsvoll- durchgestreckungs- auf Abnahführten führten unter Mitwir- aufträge streckungsvom Gezieher (einme der aufträge Vorund sonsti- Versteigekung der schl. Hilfskräf- richtsvollpfändungen der Justiz- Vermögensrungen gen AufträPost zieher perte) auskunft behörden ge sönlich bewirkt

1 1 2 3 4 5

2 Düsseldorf Hamm Köln Sa. 2013 Sa. 2012

3 255,51 472,69 211,69 939,89 1.011,99

4 168.911 397.441 97.088 663.440 687.113

5 166.156 431.276 102.783 700.215 699.252

6 46 702 63 811 181

7 279.486 483.736 219.033 982.255 1.371.390

8 169 562 344 1.075 1.279

192 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

9 711 2.361 705 3.777 3.078

10 15.748 37.331 9.207 62.286 72.338

11 164.920 241.463 122.273 528.656 673.734

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 15

B. Vollziehungsbeamte der Justiz Lfd. Nr.

OLGBezirk Vollziehungsbeamten (einschl. Hilfskräfte)

1 1 2 3 4 5

2 Düsseldorf Hamm Köln Sa. 2013 Sa. 2012

3 11,97 8,48 10,00 30,45 35,08

Vollstreckungsaufträge der Justizbehörden 4 17.186 12.315 20.445 49.946 69.197

Zahl der Verfahren auf durchgedurchgeAbnahme der führten führten VerVermöVorsteigepfändungen gensauskunft rungen (von Sp. 4) 5

6 0 0 0 0 2

7 0 0 0 0 1

1 2.367 0 2.368 1.234

193 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Nr. 25. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 22. Juli 2014 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 194 Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Herr Christian Reppel, Fritz-Linde-Straße 8, 58566 Kierspe Tel.: 02359-903407 Fax: 02359-903408 E-Mail: [email protected]

Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter am LG: Richter am AG Markus Majonica aus Mönchengladbach in Mönchengladbach; z. Richter am LG: Richter Martin Hutsch in Düsseldorf; z. Richter am AG: Richter Martin Grund in Wuppertal; z. Justizoberamtsrätin/-amtsrat: Justizamtsrätin/-amtsrat HansDieter Graffmann in Duisburg, Regine Zappe in Remscheid und Elvira Rütten in Solingen. Versetzt: Richterin am LG Dr. Christina Bruns aus Mönchengladbach nach Düsseldorf, Richterin am AG Dr. Verena Matthies aus Mönchengladbach-Rheydt nach Viersen, Richter am AG Dr. Falko Mielke aus Viersen nach Mönchengladbach-Rheydt. Ruhestand: Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. - Brigitte Höll in Duisburg-Ruhrort. Richter/in auf Probe Ernannt: Assessor/in Patrick Frank in Düsseldorf u. Janina Oswald in Düsseldorf. Staatsanwaltschaften Versetzt: Staatsanwältin Elisabeth Ute Kemmler aus Düsseldorf nach Köln u. Justizoberinspektor Daniel Schneider aus Mönchengladbach nach Würzburg. Ruhestand: Justizoberamtsrätin Mechthild Zimny-Benesch in Duisburg.

194 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Direktor d. AG - BesGr. R 2 m. AZ. -: Direktor d. AG Markus Ausetz aus Essen-Steele in Marl; z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Jochen Gaide in Bielefeld; z. Richterin am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. -: Richterin am AG Elisabeth Hopmann aus Dorsten in Gladbeck; z. Richter/in am AG - als weit. Aufsicht führend. Richter/in -: Richter/in am AG Norbert Breitkopf und Astrid Stockmann in Bochum u. Georg Dodegge in Essen; z. Richterin am AG: Richterin Susanne Faust, Juliane Stegmann, Heike Stumm in Essen, Verena Krpan und Barbara Risthaus in Recklinghausen; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Susanne Jovic in Bochum; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Andrea Scharpwinkel in Bochum. Ausgeschieden: Richterin Britta Paschke. Ruhestand: Vors. Richter am OLG Bernhard Teigelack u. Direktor des AG Rudolf Crezelius in Olpe, Sozialoberamtsrat Wolfgang Bekiersch in Paderborn, Justizamtmann Heinz-Jürgen Schäpe in Dortmund, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A9 m. AZ. - Hans Siegel in Kamen, Justizamtsinspektorin Sigrid Reichhardt in Arnsberg, Justizhauptsekretär/in Hildegard Willeke, Erika Wacker u. Franz Karl Bange in Soest. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Beate Aretz, Sven Bastek, Anna Dies, Nicole Klaus, Leonie Maaß, Edward Robinson u. Nadine Staczan. Ausgeschieden: Richter Christian Edler durch Zuweisung in den Geschäftsbereich der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts NRW. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/-anwalt Dorothea Ehresmann in Bielefeld, Dr. Henry Roth aus Siegen in Dortmund und Dr. Martin Helm aus Bochum in Hamm; z. Staatsanwältin als Gruppenleiterin: Staatsanwältin Bettina Schubert in Dortmund; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Iris Klode in Hagen. Versetzt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Alexander Moritz Hege in den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Justizministeriums.

195 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Ruhestand: Justizhauptsekretärin Ellen Jäger in Essen, Justizamtsinspektorin Karin Münster in Dortmund, Oberamtsanwältin Renate Blumenthal in Essen. Richter auf Probe Ernannt: Assessor Niclas Pepperhoff. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Guido Fuchs in Gevelsberg. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Ingo Buschmann in Herdecke. Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Tania Aberle-Rademacher in Gütersloh, Sandra Bottor in Gütersloh, Alina Buchhammer in Herten, Sebastian Dickten in Dortmund, Lennart Droste, LL.M. in Münster, Jürgen Funke (bisher RAK Köln) in Essen, Benjamin Gloge in Essen, Florian Göpfert in Bünde, Marina Golücke in Münster, Lutz Heitjans (bisher RAK Sachsen) in Emsdetten, Dr. Brigitte Hidding (bisher RAK Hamburg) in Bielefeld, Halil Iybar in Lünen, Arne G. Janßen, LL.M.Eur. (bisher RAK Berlin) in Bochum, Katrin Juhl (bisher RAK München) in Herford, Krisztina Keeb-Szigeti in Detmold, Jochen Keßler in Münster, Marcus Lasar (bisher RAK Köln) in Dortmund, Sandra Leßmann in Verl, Julia Loick, LL.M. Eur. (bisher RAK Düsseldorf) in Dorsten, Susanne Niemers (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Lisa Panteleit-Langbein (bisher RAK Düsseldorf) in Gelsenkirchen-Buer, Stephan Nöhles, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Sara Nowbachtian in Bochum, Noemi Rabe in Bochum, Christiane Rövekamp in Hamm, Stefan Rückle in Olpe, Magdalena Sliwinski in Siegen, Dr. Lutz Schmidt, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Bottrop, Tobias Schmidt, LL.M. (bisher RAK Koblenz), Carina Eileen Schraub in Bochum, Dr. Bernhard Schulte in Hamm, Mara Schultz in Hagen, Tobias Schwarzenhölzer in Unna, Michaela Strake in Paderborn, Arnold Terhalle in Münster, Dr. Oliver Thoma in Bochum, Matthias Wald (bisher RAK Düsseldorf) in Lüdinghausen, Désirée Wesselmann in Hamm, in Wilnsdorf. Löschungen als Rechtsanwalt: Brigitte Albert in Detmold, Kirsten Neumann in Gladbeck, Diana Berger in Ahlen, Karl Heinz Hönnekes in Gronau, Dr. Jörg Schlüter in Bünde, Reinhold Ostermann in Gelsenkirchen, Robert Gehringhoff in Beckum, Jens Dannapfel in Bochum, Susanne Icking in Meschede, Dr. Rainer Drüke in Warstein, Dr. Dieter Klein in Lüdenscheid, Marieke Hübener, M.Sc., B.A. in Dortmund, Matthias Flottemesch in Dortmund. Abgabe in andere Kammerbezirke: Sabine Stolte in Bochum, Kubilay Secme in Essen.

196 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter am AG: Richter Adrien Jürgen Florent Morel in Gummersbach; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Petra Becker in Kerpen; z. Sozialoberinspektor/in: Sozialinspektor/in Kinga Godlewska-Genczyk und Klaus Strang in Bonn. Ruhestand: Vors. Richter/in am LG Paul Wagner in Bonn u. Sabine Schneider in Köln, Richter am AG HansUlrich Rohde in Köln, Christoph Kensbock in Siegburg, Justizamtsrätin Ines Lenze in Köln. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter - BesGr. R2 m. AZ. -: Oberstaatsanwalt Joachim Roth v. d. GStA in Köln; z. Oberstaatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/-anwalt Sonja Iwand in Köln, Christoph Müller-Kim aus Köln b. d. GStA; z. Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R1 m. AZ. -: Staatsanwalt Leonhard Claßen und Burchard Witte in Aachen; z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Timo Hendrik Hetzel in Bonn; z. Oberamtsanwältin: Amtsanwältin Nicole Aurbach in Köln. Richterin auf Probe: Ernannt: Assessorin Birke Oehmichen in Köln u. Daniela Katharina Roth in Bonn. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Matthias Felsmann in Duisburg, Dr. Michelle Abanador, Gregor Bischoff, Dr. Robert Fischer, Anke Mareke Focken, Sebastian Gall, Dr. Christian Grochowski, LL.M., Carsten Jakobs, Richard Jansen, Felix Kastrup, Steffen Knepper, Jinna Lee, Anna Lortkipanidze, Franziska Lotz, LL.M., Frank Marek, Jonathan Monz, Alexander Neffgen, Christina Odenthal, LL.M., Holger Reinhardt, LL.M., Marc Rösgen, Jochen Schmidt, Tim Schmidt, Moritz Schumacher, LL.M., Sarah Sommer, Johannes Song, Isabelle Steindor, Sabine Stolte, Mara van Straelen, Alexander Strecker, Susanna Varvodic, Dr. Torben Weihmann u. Christoph Wilken in Düsseldorf, Marion Teuwen in Geldern, Ida Di Gregorio in Krefeld, Dieter Kellinger in Langenfeld, Carsten Pfoser in Mettmann, Alexandra Kelter, Verena Kempf u. Dr. Sebastian Konrads, LL.M. in Mönchengladbach, Sebastian Bartel u. Kim Ehring in Mülheim an der Ruhr, Claudia Nowotsch in Oberhausen, Michael Hoffend in Ratingen, Dr. Benjamin Becker in Wesel, Frank Baumann, Marcel Dahlke, Gülden Hazar, Eva Maria Klempert, LL.M., M.M. u. Volker Weskott in Wuppertal. Gelöscht: Dr. Alexandra Brandenberg, LL.M., Jan-Martin Feldmann, Lara Maria Stübane, Derik Zusann, Iring Christopeit, LL.M., Richard Weber, Markus Metze, Sebastian Christoph Conzen, Dr. Christoph Homberger, Tanja Sieben, Anne Deike Riewe, Dr. Christoph Johannisbauer, Dieter 197 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 15

Lukoschek, Matthias Wald, Julia Loick, Susanne Niemers, Dr. Lutz Schmidt, LL.M., Renko Dirksen, Christian Leuchter, Patrizia Lotsch, Lisa Panteleit-Langbein, Christian Holtz, Nina Wörner, Mag.jur., Urte Hurtmanns-Alfken, Dr. Oliver Sticht, Dr. Torsten Wehrhahn, LL.M., Dr. Matthias Schwara, Dr. Daniel Brzoza, Ralf Buchloh, Holger Feser, Dr. Sebastian Gerlach, LL.M., Peter Heinz, Dr. Oliver Rode, LL.M., Dr. Stephan Tillkorn, Dr. Malte Welters, Stephan Rainer Bruno Nöhles, LL.M., Alexander Frantz, Nadine Vetter, Karin Hankes, Dr. Klaus Quack. LAG-Bezirk Hamm Versetzt: Richterin am ArbG Dr. Claudia Hoffmann nach Bielefeld. LAG-Bezirk Köln Richter auf Probe Ernannt: Assessor Dr. Felix Fuchs. Justizvollzug Ernannt: z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Heinrich Freund und Erich Zielke in Bochum. Ruhestand: Regierungsamtmann Reinhard Geitz in Aachen, Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Dieter Kothenschulze in Werl, Justizvollzugsamtsinspektor Udo Schauenburg in Düsseldorf, Norbert Kaiser-Keunings u. Peter Raßkopf in Essen, Günter Runge in Rheinbach.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. 198 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Vizepräsidentin o. Vizepräsident d. LG (R 2 m. AZ) in Detmold

1

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt - als Hauptabteilungsleiter/in einer Staatsanwaltschaft - (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Köln

1 o. mehrere Richterin o. Richter am OLG (R2) in Düsseldorf 1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Essen

1

Richterin o. Richter am AG als weit. Aufsicht führende Ri.- (R 2) b. d. AG Düren

1

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. GStA in Hamm

1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am VG in Köln

1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Köln 1

Richterin o. Richter am AG in Aachen.

1

Richterin o. Richter am SG in Köln

1

Richterin o. Richter am SG in Dortmund

1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Detmold 1

Richterin o. Richter am AG in Lüdenscheid

mehrere

Staatsanwältin o. Staatsanwalt bei der StA Bochum für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm

1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt bei der StA Münster für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm

mehrere

Staatsanwältin o. Staatsanwalt bei der StA Bielefeld für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm

1

Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13 m. AZ.) - Rechtspfleger/in m. Koordinierungsaufgaben i. d. Strafvollstreckung - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln - die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen -

1

Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat - Rechtspfleger/in m. Koordinierungsaufgaben i. d. Strafvollstreckung - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln - die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen -

199 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 15

1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln. - die Besetzung der Planstelle(n) soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen 1 Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in - bei der StA Bielefeld 1

Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen fliegend - b. d. LG Aachen, Bonn oder Köln

1

Regierungsamtmann/frau b. d. JVA Bochum

1 o. mehrere Justizamtfrau o. Justizamtmann - Sachbearbeiter/in o. Rechtspfleger/-in - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln - die Besetzung der Planstelle(n) soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen 1

Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in oder Sachbearbeiter/in - bei der StA Bielefeld

1 o. mehrere Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor b. e. StA im GStA-Bezirk Köln. - die Besetzung der Planstelle(n) soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen 1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiterin/Bereichsleiter Außenkontakte - b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Wuppertal-Vohwinkel angefordert werden -

1

Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) b. e. StA im GStA-Bezirk Köln

Geschäftsleiter/in b. d. FG Münster Beim FG Münster ist zum 1. Oktober 2014 der Dienstposten der Geschäftsleiterin o. des Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist der BesGr. A 14 (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Die/Der Bewerber/in sollte folgende Anforderungen erfüllen: Umfassende Erfahrungen in der Gerichtsverwaltung und in der Personalführung, fundierte Steuerrechtskenntnisse, vertiefte Kenntnisse des Haushalts- und des Dienstrechts. Bewerben können sich aus Gründen der Stellenführung ausschließlich Beamtinnen und Beamte aus dem Geschäftsbereich d. Präs. d. FGe NRW, denen ein Amt der BesGr. A 12-14 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Präs. d. FG Münster zu richten. Rücknahmen Folgende Stellenausschreibung wird hiermit zurückgenommen: 1 Vizepräsidentin o. Vizepräsident des Landgerichts (R 2 m. AZ) bei dem LG Detmold (JMBl. NRW vom 15.07.2013)

200 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. August 2014, Nr. 16 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) Änderung der „Sondervorschriften für Nordrhein-Westfalen“………………………………………………………………………

201

Bekanntmachungen Übersicht über den Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Jahr 2013………………………………………………………………………………………..

202

Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….

215

Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....

220

Allgemeine Verfügungen Nr. 18. Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) Änderung der „Sondervorschriften für Nordrhein-Westfalen“ AV d. JM vom 5. August 2014 (1430 - I. 41) - JMBl. NRW S. 201 I. Die „Sondervorschriften für Nordrhein-Westfalen“ (Länderteil NRW) zur Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) vom 23. September 1998 (1430 - I B. 41) - JMBl. NRW S. 269 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 22. Juli 2010 (1430 - I. 41) - JMBl. NRW S. 247 -, werden wie folgt geändert: Der Unterabschnitt III/1 Absatz 3 Nr. 3 - Mitteilungen über Kirchenaustrittserklärungen - wird aufgehoben. II. In-Kraft-Treten Die AV tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.

201 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16

Bekanntmachungen Übersicht über den Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Jahr 2013 Bekanntmachung des JM vom 14. Juni 2014 (1441 E - I. 1/14) - JMBl. NRW S. 202 (Letzte Übersicht für das Jahr 2012 im JMBl. NRW 2013, S. 150 ff.) 2011

2012

2013

Teil I. Amtsgerichte A. Zivilsachen I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1.

Mahnsachen

2.

Zivilprozesssachen a) 1. 2. 3. b)

1.906.666

1.745.517

1.842.381

Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

302.313 307.365 130.690

292.281 296.635 126.336

289.797 288.931 127.202

Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

307.368

296.635

288.931

60

47

51

263 286.646 10.554

271 277.231 10.315

216 271.535 9.572

15 9.830

27 8.744

36 7.521

54

62

28

15.893

15.354

13.156

5.402

4.943

3.692

790.409

791.055

753.203

5.550

5.033

4.858

9.613 26.122 35

8.784 24.950 27

8.487 24.604 18

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)

1. 2. 3. 4. 5. 6.

davon waren Abhilfeverfahren gem. § 321a ZPO Klagen in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages Klageverfahren Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung Klagen im Verfahren für geringfügige Forderungen -small claims- vgl. §§ 1097 ff. ZPO Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren

3.

Verteilungsverfahren

4.

Zwangsversteigerungen von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens

5.

Zwangsverwaltungen

6.

Sonstige zur Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts gehörige Vollstreckungssachen

7.

Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Streitverfahrens

II. Insolvenzverfahren Eröffnete 1. Insolvenzverfahren 2. Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren 3. Insolvenzverfahren nach Europäischen Recht

202 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16

B. Familiensachen a) 1. 2. 3. b)

Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

167.024 173.504 111.671

163.168 169.717 103.156

158.850 163.762 98.087

Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

173.504

169.717

163.762

139.355 6.328 27.562 5 254

135.123 6.660 27.640 4 290

129.994 6.396 27.092 1 279

239.864

233.561

224.201

52.516 258 57.014 25.010 15.304 843 3.103 4.117 36.739 14.753 1.232 2.846 184 820 4.650 2.421 10.867

51.102 266 55.423 23.121 14.273 660 2.847 4.418 35.664 14.479 1.295 2.951 172 714 4.466 2.563 11.379

47.666 198 53.384 21.425 13.068 709 2.608 4.154 36.498 14.398 1.266 2.718 172 572 4.275 2.528 11.215

2.567 234

2.674 280

2.664 269

3.458 928

4.057 757

3.810 604

6.594 496

6.610 521

5.585 491

14.204 8.406

15.218 9.179

15.947 9.530

2.672 109

2.645 91

2.665 89

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)

1. 2. 3. 4. 5. c)

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. d)

e)

davon waren Familiensachen (soweit nicht unter Ziff. 2 bis 5 aufgeführt) abgetrennte Folgesache(n) einstweilige Anordnungen Abhilfeverfahren Lebenspartnerschaftssachen Mit den erledigten Verfahren waren insgesamt an Verfahrensgegenständen anhängig davon betrafen Scheidung andere Ehesache Versorgungsausgleich Unterhalt für das Kind Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner sonstige Unterhaltssache (auch nach §§ 1615l, 1615m BGB) Ehewohnung und/oder Haushalt Güterrechtssache elterliche Sorge Umgangsrecht (auch § 165 FamFG) Kindesherausgabe Unterbringung nach § 1631b BGB Unterbringung nach öffentlichem Recht gem. § 151 Nr. 7 FamFG sonstige Kindschaftssache Abstammungssache Adoptionssache Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung gem. § 1 GewSchG Wohnungsüberlassung gem. § 2 GewSchG Aufhebung/Feststellung der Lebenspartnerschaft gem. § 269 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 FamFG sonstige Familiensache gem. § 266 FamFG weitere Familiensache Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens darunter waren - vereinfachte Unterhaltsverfahren - sonstige FH-Verfahren Vormundschaften und Pflegschaften (Am Jahresende blieben anhängig)

- Vormundschaften - Pflegschaften (ohne Ergänzungspflegschaften für einzelne Rechtshandlungen) C. Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 1. 2.

Standesamtssachen Anträge auf Todeserklärung und Feststellung der Todeszeit

203 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16 3.

4.

5. 6.

7. 8.

Erledigungen von Angelegenheiten nach dem Beratungshilfegesetz a) Berechtigungsschein erteilt auf unmittelbaren Antrag der/des Rechtsuchenden b) Beratungshilfe bewilligt und/oder Berechtigungsschein erteilt auf einen mit anwaltlicher Hilfe gestellten Antrags c) Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsscheines schriftlich zurückgewiesen d) Übermittlung oder Ablehnung eines Ersuchens gem. § 10 Abs. 3 BerGH Art der durch die Rechtsanwaltschaft gewährte Beratungshilfe a) Beratung und Auskunft (Nr. 2501, 2502 VV RVG) b) Vertretung (Nr. 2503 - 2507 VV RVG) c) Mitwirkung an der Einigung oder Erledigung der Rechtssache (Nr. 2508 VV RVG) Sonstige Handlungen und Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit außerhalb eines anhängigen Verfahrens Grundbuchsachen eingereichte Urkunden betreffend a) Begründung und Veränderung von Eigentum, Veränderung der Berechtigung am Erbbaurecht b) Eintragung/Veränderung/Löschung von Rechten in Abt. II und III c) Begründung, Aufteilung und Veränderung von Wohnungsund Teileigentum sowie von Erbbaurechten Nachlass- und Teilungssachen a) Testamentsachen (IV) b) Sonstige Nachlasssachen (VI) Am Jahresschluss blieben anhängig a) Betreuungen b) Vormundschaften des Vormundschaftsgerichts

106.293

115.911

124.284

94.381

78.042

70.879

11.834

13.021

11.025

163

126

232

32.167 119.087

31.756 110.425

31.788 104.467

12.978

11.466

12.175

4.506

4.875

3.729

319.172 763.741

313.945 751.141

317.205 768.516

12.758

12.977

12.948

102.098 116.618

104.031 119.418

110.523 126.411

309.497 3.098

308.995 2.035

296.651 1.568

4.132

2.775

2.243

1.226 317.953

1.227 315.032

1.349 301.811

58.428 1.353

55.292 989

53.196 808

87.978

85.095

82.695

3.107 1.767 115.503

2.882 1.731 116.663

2.827 1.894 117.598

241 40

196 47

201 54

160 58 1.856

152 42 1.966

156 46 2.076

1.572 2.275 35.660

1.496 2.165 34.998

1.503 2.029 34.481

384

348

344

(seit September 2009 fallen Neueingänge in die Zuständigkeit des Familiengerichts, vgl. II. e))

c)

Pflegschaften des Vormundschaftsgerichts (seit September 2009 fallen Neueingänge in die Zuständigkeit des Familien- oder Betreuungsgerichts, vgl. II. e) und IV. 8 d))

d)

Pflegschaften des Betreuungsgerichts Gesamtzahl 9. Verfahren auf betreuungsgerichtliche Genehmigung zur Unterbringung oder Anordnung der Unterbringung 10. Andere betreuungsgerichtliche Angelegenheiten ohne Verfahren nach § 340 Nr. 1 FamFG 11. Betreuungen 12. Registersachen a) Eingetragene Vereine Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende b) Güterrechtsregister Eintragungen Löschungen c) Partnerschaftsregister Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende d)

e)

Eintragungen ins Handelsregister A Einzelkaufmänner/Einzelkauffrauen Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende Offene Handelsgesellschaften Eintragungen

204 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16

f)

g)

h)

i)

Löschungen Bestand am Jahresende Kommanditgesellschaften Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende Rechtsformen ausländischen Rechts HRA Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende HRA Juristische Personen Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende

Eintragungen ins Handelsregister B Aktiengesellschaften Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende l) Kommanditgesellschaften auf Aktien Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende m) Gesellschaften mit beschränkter Haftung Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende n) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende o) Europäische Aktiengesellschaften (SE) Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende p) Rechtsformen ausländischen Rechts HRB Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende

507 5.504

505 5.352

459 5.240

3.816 3.302 56.189

3.572 3.103 56.665

3.862 3.073 56.564

9 4 43

5 5 43

3 3 45

4 2 27

5 2 30

2 6 24

11 11 191

7 9 190

3 2 191

190 264 3.010

155 267 2.898

131 207 2.822

5 2 50

3 2 51

7 5 53

19.298 13.867 237.349

18.490 13.213 242.619

19.036 13.511 248.158

24

4 3 25

2 23

10 2 40

26 9 57

13 1 69

289 855 3.043

260 552 2.760

234 382 2.622

44 25 931

37 24 944

44 33 955

3

2

6

22 16 756

25 17 764

28 24 768

29 42 1.723 57.358

32 34 1.721 53.044

55 54 1.722 79.279

k)

r)

Eingetragene Genossenschaften Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende s) Musterregister Löschungen t) Seeschiffe Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende u) Binnenschiffe Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende 13. Kirchenaustritte

205 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16 14. Unterbringungssachen a) auf Grund des Bundesgesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung b) darunter Verfahren über Abschiebehaft gem. § 62 AufenthG sowie über Haft nach § 15 Abs. 5 und § 57 Abs. 3 AufenthG 15. Landwirtschaftssachen

2.952

2.786

2.446

2.161 3.659

1.932 3.578

1.718 3.821

11.024

11.637

13.891

Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

210.187 209.890 63.022

198.514 202.344 59.192

190.627 190.609 59.210

Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

209.890

202.344

190.609

173.392 2.017 1.732 2.445 29.190 103 184 13 10 8

167.459 1.974 1.430 2.077 28.413 97 28 35 17 4

156.835 2.027 1.171 2.227 27.231 68 5 85 20 5

86.279

82.545

76.925

164.180

157.631

148.615

Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

86.762 87.817 21.644

77.069 80.269 18.444

78.568 75.472 21.540

Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

87.817

80.269

75.472

darunter waren Einspruch gegen Bußgeldbescheid

87.779

80.143

75.217

c)

Urteile

24.879

22.767

20.359

d)

Verfahren mit Hauptverhandlung

46.709

42.158

38.210

e)

Erzwingungshaftanträge

110.552

114.832

113.745

D. Hinterlegungssachen Zahl der anhängig gewordenen Sachen E. Strafsachen und Bußgeldverfahren I. Strafsachen a) 1. 2. 3. b)

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.

darunter waren Anklagen Beschleunigte Verfahren Vereinfachte Jugendverfahren (§ 76 JGG) Hauptverhandlungen nach § 408 Abs. 3 StPO Einsprüche gegen von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehle Privatklageverfahren Objektive Verfahren Nachverfahren nach § 439 StPO Eröffnungen durch Gerichte höherer Ordnung Sicherungsverfahren

c)

Urteile

d)

Hauptverhandlungen

II. Bußgeldverfahren a) 1. 2. 3. b)

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)

206 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16 F. Rechtshilfesachen in Angelegenheiten der freiwill. Gerichtsbarkeit 1.

2.

Ersuchen an das Amtsgericht

38.701

35.839

32.522

davon Zuständigkeit a) des Richters b) des Rechtspflegers

17.025 21.676

16.521 19.318

16.393 16.129

Ersuchen an die Geschäftsstelle

62.770

55.357

44.366

Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

92.894 94.127 67.621

86.744 87.880 66.498

84.868 84.051 67.245

Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

94.127

87.880

84.051

2

1

2

242

282

212

89 76.172 5.783 11.839

59 73.555 5.254 8.729

62 70.666 5.197 7.912

Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

15.140 15.416 7.726

15.675 14.741 7.187

13.961 13.733 7.431

Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

15.416

14.741

13.733

-

-

-

1

-

-

15 15.376 24

20 14.699 22

11 13.707 15

Teil II. Landgerichte A. Zivilsachen I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in 1. Instanz a) 1. 2. 3. b)

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)

1. 2. 3. 4. 5. 6.

davon waren Abhilfeverfahren gem. § 321a ZPO Klagen in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages Anträge auf Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ergangen sind (§ 1 Abs. 2 AVAG) Klageverfahren Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren

II. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in der Berufungsinstanz a) 1. 2. 3. b)

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)

1. 2. 3. 4. 5.

davon waren Abhilfeverfahren gemäß § 321a ZPO Berufungen gegen Urteile in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages Berufungen gegen Urteile in Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung Berufungsverfahren Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren

207 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16 III. Beschwerden Eingänge insgesamt davon waren 1. Betreuungsbeschwerden 2. Beschwerden in Insolvenzsachen 3. Beschwerden in Kostensachen 4. Beschwerden in Freiheitsentziehungs-, Unterbringungs- und betreuungsrechtlichen Zuweisungssachen 5. Beschwerden nach § 15 Absatz 2 BNotO (seit 2011) 6. Sonstige Beschwerden

32.272

27.631

25.646

2.500 926 1.043

2.320 992 987

2.161 932 946

1.501 99 26.203

1.342 106 21.884

1.571 81 19.955

Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

3.733 3.543 1.886

3.547 3.568 1.865

3.344 3.196 2.013

Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

3.543

3.568

3.196

B. Strafsachen I. Strafsachen in 1. Instanz a) 1. 2. 3. b)

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)

1. 2. 3. 4. 5. 6.

darunter waren Anklagen Objektive Verfahren Nachverfahren nach § 439 StPO Sicherungsverfahren Vorlagen/Verweisungen durch Gerichte niederer Ordnung Eröffnungen durch Gerichte höherer Ordnung

3.094 2 1 91 197 7

3.126 1 1 86 208 8

2.736 3 1 90 215 7

c)

Urteile

2.346

2.324

2.103

d)

Hauptverhandlungen

2.702

2.678

2.582

Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

11.848 12.087 4.412

11.488 11.676 4.221

11.102 10.969 4.355

Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

12.087

11.676

10.969

11.956 -

11.600 1

10.876 2

II. Strafsachen in der Berufungsinstanz a) 1. 2. 3. b)

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)

1. 2.

darunter waren Offizialverfahren Privatklageverfahren

c)

Urteile

5.812

5.531

5.266

d)

Hauptverhandlungen

9.928

9.545

9.061

9.350

8.678

8.210

III. Beschwerden Eingänge

208 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16 IV. Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer Verfahren nach §§ 462 a, 463 StPO vor der 1. großen 2. kleinen Strafvollstreckungskammer

2.318 23.402

2.412 24.041

2.606 24.852

1.109.813 1.108.635 128.881

1.087.367 1.083.415 132.815

1.086.945 1.074.912 144.809

561.134 560.782 76.764

541.166 539.543 78.382

535.563 530.674 83.249

548.679 547.853 52.117

546.201 543.872 54.433

551.382 544.238 61.560

1.108.635

1.083.415

1.074.912

2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

davon wurden beendet durch Anklage vor dem Schwurgericht, der großen Strafkammer, der Jugendkammer Anklage vor dem Schöffengericht, dem Jugendschöffengericht Anklage vor dem Strafrichter, dem Jugendrichter Antrag auf Erlass eines Strafbefehls Einstellung oder Zurückweisung Antrag auf Entscheidung im beschleunigtem Verfahren Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren Andere Art der Erledigung

2.447 19.131 131.020 109.193 656.591 2.013 1.728 186.512

2.324 17.508 124.217 106.281 648.095 1.977 1.436 181.577

2.157 17.316 118.265 104.245 644.351 2.154 1.181 185.243

c)

Verfahren wegen Straftaten im Straßenverkehr

174.664

166.602

166.480

c)

Zahl der Personen, gegen die ermittelt wurde

1.313.679

1.277.210

1.264.867

1. 2. 3.

davon Zahl der Personen, gegen die angeklagt wurde gegen die Strafbefehl beantragt wurde bezüglich derer sich das Verfahren in anderer Weise erledigte

173.825 110.791 1.029.063

163.165 107.896 1.006.149

155.129 105.660 1.004.078

e) 1. 2. 3. 4. 5.

Die erledigten Verfahren betrafen 1 Beschuldigten 2 Beschuldigte 3 Beschuldigte 4 bis 10 Beschuldigte 11 und mehr Beschuldigte

969.437 104.123 21.604 12.672 626

950.410 99.578 20.814 12.279 333

944.132 98.083 20.309 12.049 339

f)

Anzeigen gegen unbekannte Täter (UJs-Sachen)

899.276

886.594

893.896

g)

Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz

85.652

77.408

78.259

Teil III. Staatsanwaltschaften A. Ermittlungsverfahren a) 1. 2. 3.

Geschäftsentwicklung (Js-Sachen) Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende davon aa staatsanwaltliche Dezernate ) 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende bb amtsanwaltliche Dezernate ) 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende

b)

Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)

1.

209 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16

B. Sonstige Tätigkeit a) b) c) d) e)

Gnadensachen Entschädigungssachen nach dem StrEG Zivilsachen Rechtshilfesachen Zahl der Personen, gegen die eine Vollstreckung eingeleitet wurde

3.710 575 17 11.038 265.918

3.703 633 8 10.950 262.171

3.478 632 17 12.567 253.094

Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

12.636 12.665 8.757

12.334 12.529 8.559

11.806 12.009 8.356

Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

12.664

12.529

12.009

5

1

8

173 12.481 5

192 12.333 3

157 11.837 7

7.609

7.260

6.635

43 40 348

51 41 339

54 26 519

617 6.561

647 6.182

524 5.512

Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

7.675 7.375 3.161

7.122 7.557 2.722

7.071 7.184 2.611

Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

7.375

7.557

7.184

Teil IV. Oberlandesgericht A. Zivilsachen I. Berufungen a) 1. 2. 3. b)

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)

1. 2. 3. 4.

davon waren Berufungen gegen Urteile in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages Berufungen gegen Urteile in Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung Berufungsverfahren Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren

II. Beschwerden Eingänge 1. 2. 3. 4.

5.

davon waren Beschwerden in Landwirtschaftssachen Verfahren nach § 23 EGGVG Nachlassbeschwerden Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (außer Nachlassbeschwerden) einschl. der Kostensachen auf diesem Gebiet und der Beschwerden nach § 156 KostO sowie Beschwerden nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) Sonstige Beschwerden

B. Familiensachen I. Beschwerden gegen Endentscheidungen a) 1. 2. 3. b)

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)

210 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16

1. 2. 3. 4. c)

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21.

davon waren Familiensachen (soweit nicht unter Ziff. 2 bis 4 aufgeführt) Beschwerden in einstweiligen Anordnungsverfahren Abhilfeverfahren Lebenspartnerschaftssachen

6.745 621 9 -

6.776 776 3 2

6.439 740 4 1

7.604

7.726

7.343

225 7 1.371 1.359 1.453 69 133 297 1.425 377 123 46 3 43 87 33 179

233 11 1.466 1.370 1.313 93 170 288 1.594 373 89 26 1 35 65 34 208

206 8 1.642 1.240 1.133 79 159 259 1.460 341 104 30 2 16 67 34 233

34 -

25 1

23 -

216 124

262 69

260 47

94

77

47

5.747 1 481 612 1.232

5.634 424 597 1.446

5.471 445 590 1.495

4

9

4

Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

3.634 3.651 263

3.460 3.291 360

3.285 3.301 343

Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

3.651

3.291

3.301

Mit den erledigten Verfahren waren insgesamt an Verfahrensgegenständen anhängig davon betrafen Scheidung andere Ehesachen Versorgungsausgleich Unterhalt für das Kind Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner sonstige Unterhaltssache (auch nach §§ 1615l, 1615m BGB) Ehewohnung und/oder Haushalt Güterrechtssache elterliche Sorge Umgangsrecht (auch § 165 FamFG) Kindesherausgabe Unterbringung nach § 1631b BGB Unterbringung nach öffentlichem Recht gem. § 151 Nr. 7 FamFG sonstige Kindschaftssache Abstammungssache Adoptionssache Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung gem. § 1 GewSchG Wohnungsüberlassung gem. § 2 GewSchG Aufhebung/Feststellung der Lebenspartnerschaft gem. § 269 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 FamFG sonstige Familiensache gem. § 266 FamFG weitere Familiensache

d) Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens II. Sonstige Beschwerden Eingänge 1. Verfahrenskostenhilfe 2. Aussetzung des Scheidungsverfahrens 3. Wert des Verfahrensgegenstandes 4. Kostenangelegenheit 5. sonstige Angelegenheit C. Strafsachen und Bußgeldverfahren I. Strafsachen in 1. Instanz Eingänge (Geschäftsanfall) II. Revisionen und Rechtsbeschwerden in Bußgeldverfahren a) 1. 2. 3. b)

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 211 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16

1. 2. 3. 4.

davon waren Offizialverfahren Privatklageverfahren Rechtsbeschwerden nach dem OWiG Zulassungsanträge

c) d)

1.301 924 1.426

1.264 852 1.175

1.234 834 1.233

Urteile (nur bei Revisionsinstanz)

25

24

25

Verfahren mit Hauptverhandlung (nur bei Revisionsinstanz)

25

26

26

11 1 10

12 7 15

4 5 14

1

7

5

Teil V. Generalstaatsanwaltschaften A. Ermittlungsverfahren OJs a) 1. 2. 3. b)

Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)

1. 2. 3.

davon wurden erledigt durch Anklage vor dem Oberlandesgericht durch Einstellung oder Zurückweisung auf sonstige Weise

1

2 5

2 3

c)

Zahl der Personen, gegen die ermittelt wurde

2

22

9

1. 2.

davon Zahl der Personen, gegen die angeklagt wurde bezüglich deren sich das Verfahren in anderer Weise erledigte

2

22

9

1.371 868 3.893 9.257 235 847 3 512

1.302 839 3.697 8.977 232 787 4 530

1.321 793 3.686 8.593 240 839 2 461

34.066 36.229 26.990

37.599 38.736 25.853

44.721 43.312 27.264

2.173

1.356

986

B. Sonstige Tätigkeit a) b) c) d) e) f) g) h)

Revisionen Rechtsbeschwerden nach dem OWiG Beschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen Beschwerden gegen Bescheide von Staats- / Amtsanwälten Haftprüfungsverfahren Aus- und Durchlieferungsverfahren Gnadensachen Entschädigungssachen nach dem StrEG

Teil VI. Verwaltungsgerichte A. Hauptverfahren a) 1. 2. 3.

Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

B. Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Geschäftsentwicklung a) 1.

der Numerus-clausus-Sachen Eingänge (Geschäftsanfall)

212 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16 2. 3.

Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

2.702 858

1.690 524

1.286 224

b) 1. 2. 3.

der sonstigen Verfahren Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

8.112 8.297 1.084

9.583 9.211 1.456

9.830 9.973 1.313

366 260

424 381

397 212

118 143 159

130 149 140

110 122 128

3.606 3.800 2.700

3.325 3.423 2.602

3.335 3.649 2.288

C. Sonstige Verfahren 1. 2.

Vollstreckungsverfahren Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Verfahrens

Teil VII. Oberverwaltungsgericht A. Erstinstanzliche Hauptverfahren Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende B. Berufungen Berufungen mit Anträgen auf Zulassung, Beschwerden gegen Hauptsacheentscheidungen in Personalvertretungssachen und Beschwerden in Disziplinarverfahren Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende C. Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Geschäftsentwicklung a) 1. 2. 3.

der Numerus-clausus-Sachen Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

101 103 11

167 160 18

284 299 3

b) 1. 2. 3.

der sonstigen Verfahren Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

1.574 1.690 240

1.427 1.385 282

1.345 1.385 242

1.425 17

1.268 22

1.303 26

11.623 12.303

11.406 11.966

10.885 11.359

D. Sonstige Verfahren 1. 2.

Sonstige Beschwerden Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Verfahrens

Teil VIII. Finanzgerichte A. Klagen Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren

213 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16 3.

Unerledigte Verfahren am Jahresende

14.512

13.952

13.478

1.998 2.020 368

2.002 2.001 369

1.899 1.897 371

79.047 80.418 86.798

76.581 78.958 84.383

78.850 75.282 87.923

7.702 7.687 737

7.921 7.917 734

7.798 7.800 729

4.084 3.896 4.552

4.227 3.965 4.793

4.069 3.822 5.018

20 20 2

27 26 3

28 26 5

3.028 2.899 1.036

2.880 2.888 1.024

2.886 3.130 773

93.464 95.414 26.229

95.445 93.506 28.072

96.330 95.153 29.134

B. Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende Teil IX. Sozialgerichte A. Klagen Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende B. Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende Teil X. Landessozialgericht A. Berufungen Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende B. Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende C. sonstige Beschwerden Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende Teil XI. Arbeitsgerichte A. Klagen Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende

214 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16 B. Beschlussverfahren Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende

2.536 2.647 804

2.579 2.599 784

2.669 2.563 888

4.444 4.683 2.415

4.131 4.707 1.838

3.787 3.870 1.751

333 345 123

321 309 135

323 327 130

1.750 1.816 346

1.563 1.649 276

1.607 1.610 290

Teil XII. Landesarbeitsgerichte A. Berufungen Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende B. Beschwerdeverfahren in Beschusssachen nach §§ 87, 98 Abs. 2 ArbGG Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende C. Beschwerdeverfahren nach §§ 78, 83 Abs. 5 ArbGG Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende

Personalnachrichten Justizministerium Ernannt: z. Leitenden Ministerialrätin: Richterin am OLG Stefanie Rüntz; z. Ministerialrat: Regierungsdirektor Kurt Mattuschka u. Rolf Nowack. OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vizepräsident d. LG - BesGr. R 3 - : Richter am OLG Dr. Bernd Wermeckes aus Düsseldorf in Kleve; z. Richter/in am OLG: Richter/in am LG Sybille Koch aus Mönchengladbach, am LG Dr. Christian Ludwig aus Duisburg, Dr. Sabine Riedelmeier aus Krefeld u. Marita Riehl aus Düsseldorf u. Dr. Antonia Terner aus Bonn; z. Richter am AG: Richter Dr. Roland Schlüter in Mönchengladbach-Rheydt.

215 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16

Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Dr. Manfred Winter in Duisburg u. Stefan Brewing in Wuppertal. Richterinnen/Richter auf Probe: Ernannt: Assessor/in Tabea Zwermann-Milstein in Duisburg, Matthias Roth und Anne Tielmann in Wuppertal. Staatsanwaltschaften Ruhestand: Erster Justizhauptwachtmeister Hans Viethen in Mönchengladbach. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Präsidenten des LG - Bes.Gr. R 4 -: Leitender Ministerialrat Rainer Mues in Detmold. Versetzt: Vorsitzende Richterin am OLG Gisela Nagel als Vizepräsidentin des LG - BesGr. R 3 - von Hamm nach Bielefeld, Richterin am LG Anna Maria Gremme als Richterin am AG von Essen nach Hattingen, Richter am AG Dr. Tim Holthaus als Richter am LG von Hattingen nach Essen. Ruhestand: Richterin am AG Ute Longerich in Hamm, Justizamtsinspektor Johann Hennemann in Hamm, Justizhauptsekretär Heinz-Josef Kalfhues in Dülmen, Justizobersekretärin Erika Niederkrüger in Detmold, Erster Justizhauptwachtmeister Hans-Werner Mölders in Essen. Richter/in auf Probe Ernannt: Assessor/in Johanna Horstmann, Dr. Ulrich Kühle, Dr. Martin Metzler, Dr. Ines Peterson, Lena Weber u. Georg Werner. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Christian Menke in Bielefeld. Versetzt: Oberstaatsanwältin Dagmar Weitkamp aus Hamm nach Bielefeld u. Oberstaatsanwältin Daniel Friese aus Hamm nach Bochum.

216 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16

Ruhestand: Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ- Klaus Knierim in Hagen. Richter/in auf Probe Ernannt: Assessor/in Kristoffer Mergelmeyer und Linda Wurtz. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Seyfettin Altan in Bielefeld, Hermann-Josef Bahl in Bochum, Eva-Maria Bendick in Hamm, Alexander Beyer (bisher RAK Düsseldorf) in Bocholt, Caspar Blumenberg (bisher RAK Oldenburg) in Hamm, Nina Böhme (bisher RAK Hamburg) in Medebach, Daniel Borchardt in Münster, Verena Bramkamp in Nottuln, Regine Büdenbender in Siegen, Christopher Dauer in Olpe, Marco Domann (bisher RAK Köln) in Siegen, Daniel Ferber in Münster, Viktor Friesen in Paderborn, Stefanie Gutbrod in Münster, Nina Hahne in Essen, Alexander Haustein in Gelsenkirchen-Buer, Sebastian Henkel in Münster, Tobias Hippe in Bielefeld, Kerstin Laskawi in Hagen, Thomas Meyer in Bielefeld, Dr. Susanne Punsmann (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Lena Rensing in Münster, Florian Rodepeter (bisher RAK Oldenburg) in Rödinghausen, Hüseyin Sahin in Bielefeld, Christian Siebert in Münster, Henning Schmidt in Iserlohn, Maria Stallo in Osnabrück, Sebastian Tesch in Bochum, Egon Töws in Gütersloh, Christina Tsitiridis in Lüdenscheid, Christina Tümmler, LL.M. Taxation (bisher RAK Frankfurt) in Hemer, Hilal Türe in Bielefeld, Montika Wellemeyer (bisher RAK Hamburg) in Neuenkirchen, Ines Westermann in Nottuln, Reinhard Wilhelm in Arnsberg. Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO: Juan David Fernández Ossa, LL.M. MBA (Abogado) in Wickede Löschungen als Rechtsanwalt: Michael Schneider in Steinfurt, Ursula Pillmann-Reimer in Dortmund. Abgabe in andere Kammerbezirke: Sascha Faber, LL.M. in Bergkamen, Guido Fuchs in Gevelsberg, Nevzat Gergec in Bielefeld, Ralf Beuth in Essen, Jennifer Graf in Münster, Reinhard Weeg in Rheda-Wiedenbrück, Bernhard Hünnekens in Ochtrup. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Gerd Flint in Dortmund. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Klaus-Werner Kalbhenn in Bünde.

217 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG: Richterin Finja Friederike Kellerhoff in Bergisch Gladbach u. Mareike Jessica Nelles in Siegburg. Ruhestand: Justizamtfrau Ursula Huber in Siegburg. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Simone Schönberger.

Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Natalie Ann Neuen in Köln. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Friedrich Apostel in Bonn. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Lisa Klefisch. OVG und Verwaltungsgerichte Ernannt: z. Richterin am OVG: Richterin am VG Friederike Scheffel aus Düsseldorf. Ruhestand: Richter am VG Karl-Heinz Holler in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Dr. Klaus Jünemann, Svenja Kreft und Dr. Ida Wilhelm.

218 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16

Finanzgerichte Ernannt: z. Richter kraft Auftrags: Oberregierungsrat Dr. Sascha Bleschick in Münster. Versetzt: Richterin am FG Marion Lürbke aus Münster nach Düsseldorf. Richter auf Probe Ernannt: Assessor Christof Taube in Münster. LAG-Bezirk Hamm Ruhestand: Regierungsoberamtsrat Friedhelm Leckelt in Hamm. LAG-Bezirk Köln Ausgeschieden: Richter Dr. Philipp Carl Klingebiel Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Elmar Dettmer-Prause in Gelsenkirchen; z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Markus Gebhardt u. Andreas Großjann in Remscheid; z. Regierungsoberinspektor/in: Regierungsinspektor/in Sarah Decker in Attendorn u. André Harbers in Münster; z. Sozialoberinspektor/in: Sozialinspektor/in Nadine Kabus in Rheinbach, Anja Angenendt u. Heide Winkler in Remscheid; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Detlef Ernst in Bielefeld-Senne, Christian Brinkmann in Münster, Burkhard Siebert in Schwerte; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Matthias Bockwinkel u. Michael Decker in Attendorn, Andreas Berndt, Daniel Biernetzki, Christian Bischoff, Markus Buchholz, David-Sascha Faller, Volker Grätsch, Frank Imping, Andreas Janfelder, Fabio de Pirro, Markus Viehmann u. Mario Werschky in Essen; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Michael Knapp in Hagen; z. Regierungshauptsekretär: Regierungsobersekretär Marco Marschall in Willich II; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Annika Koch u. Patrick Verbeek in Attendorn, Simon Kara in Büren, Michael Giesguth, Andree-Renee Kühn u. Axel Schneider in Hövelhof. Versetzt: Regierungsrätin Dunja Gröhn an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin in Dortmund.

219 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16

Ruhestand: Leitender Regierungsdirektor Michael Skirl in Werl; Regierungsdirektor Rainer Wisniewski in Attendorn, Justizvollzugsamtsinspektor Eckhard Albert in Bielefeld, Klaus Wohlgemuth in Gelsenkirchen u. Jochen Richarz in Wuppertal-Vohwinkel.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 o. mehrere

Vors. Richterin o. Vors. Richter am OLG (R 3) in Köln

1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am FG in Münster

1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Arnsberg

1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Düsseldorf

mehrere

Richterin o. Richter am LG in Aachen

1

Richterin o. Richter am AG in Schleiden

1

Richterin o. Richter am ArbG in Köln

1

Richterin o. Richter am ArbG in Hagen

1

Oberregierungsrätin o. Oberregierungsrat - psychologischer Dienst - b. d. JVA Werl

1

Sozialamtfrau o. Sozialamtmann - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Köln

220 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16

1

Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor - Rechtspfleger/in - b. e. ArbG im LAG-Bezirk Köln - die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen -

1

Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Köln

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9/ A 9 m. AZ) - Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter für Fragen der beruflichen Bildung b. d. JVA Hagen - das Anforderungsprofil kann bei d. Leiterin d. JVA Hagen angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) Fachbereichsleiter/in Sucht - b. d. JVA Kleve - die Stellenbeschreibung und das Anforderungsprofil können b. d. Leiter d. JVA Kleve angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) - Bereichsleiterin/Bereichsleiter Pforte/Besuch b. d. JVA Hagen - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Hagen angefordert werden -

2

Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Duisburg-Hamborn

1

Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor - Leiter/in eines Eigenbetriebes - b. d. JVA Werl

1

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär in Münster

1

Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Gelsenkirchen.

Leiter/in (Verwaltung) der Zentralen Mahnabteilung des AG Hagen Es wird Bewerbungen entgegengesehen für den Dienstposten der Leiterin / des Leiters (Verwaltung) der Zentralen Mahnabteilung des Amtsgerichts Hagen. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 11 bis A 12 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 12 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Geschäftsleiter/in b,. d. AG Wermelskirchen Bei dem AG Wermelskirchen ist demnächst der Dienstposten d. Geschäftsleiterin/ Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 zugeordnet. Sachbearbeiter/in im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst b. d. JVA Iserlohn - A 9 / A 10 Bei der Justizvollzugsanstalt Iserlohn ist ein Dienstposten für eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9 221 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 16

/ A 10 zugeordnet. Der genaue Aufgabenzuschnitt ist noch offen und soll unter Berücksichtigung der beruflichen Erfahrungen und ggf. der Interessen möglicher Bewerber/innen unter Berücksichtigung der organisatorischen Erfordernisse abgestimmt werden. Bei Rückfragen hierzu kann die Verwaltungsleiterin der JVA Iserlohn unverbindlich kontaktiert werden. Rücknahmen: Folgende Ausschreibungen werden zurückgenommen: 1 Regierungsamtmann/frau b. d. JVA Bochum (JMBl. NRW Nr. 14 v. 15. Juli und Nr. 15 v. 1. August 2014) mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Werl (JMBl. NRW Nr. 2 v. 15. Januar 2013)

222 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 17

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. September 2014, Nr. 17 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Mitteilungen in Zivilsachen Dreizehnte Änderung der am 1. Juni 1998 in Kraft getretenen Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)………………………………………………..

223

Justiz-Kostenmarkenordnung (JKMO)………………………………………………………

233

Bekanntmachungen Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………..

233

Personalnachrichten…………………………………………………………………………

233

Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....

238

Allgemeine Verfügungen Nr. 19. Mitteilungen in Zivilsachen Dreizehnte Änderung der am 1. Juni 1998 in Kraft getretenen Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) AV d. JM vom 5. August 2014 (1430 - I. 62) - JMBl. NRW S. 223 I. Die Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) - AV d. JM vom 14. Mai 1998 (1430 - I B. 40) - JMBl. NRW S. 133 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 30. Juli 2012 (1430 - I. 59) - JMBl. NRW S. 207 -, wird wie folgt geändert: 1. Das Abkürzungsverzeichnis, das der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) vorangestellt ist, wird wie folgt geändert: 1.1 Nach „SchRegO“ wird eingefügt: „SchuFV Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses (Schuldnerverzeichnisführungsverordnung) v. 26. Juli 2012 (BGBl. I S. 1654) SchuVAbdrV Verordnung über den Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis (Schuldnerverzeichnisabdruckverordnung) v. 26. Juli 2012 (BGBl. I S. 1658)“ 223 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 17

1.2 Nach „VereinsG“ wird eingefügt: „VermVV Verordnung über das Vermögensverzeichnis (Vermögensverzeichnisverordnung) v. 26. Juli 2012 (BGBl. I S. 1663)“ 2. Allg/5 In Absatz 2 Nummer 3 werden nach den Wörtern „einer Abschrift“ die Wörter „oder eines Ausdrucks“ eingefügt. 3. Allg/6 In Absatz 3 werden nach den Wörtern „einer Abschrift“ die Wörter „oder eines Ausdrucks“ eingefügt. 4. I/5 In der Überschrift wird nach dem Wort „Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes“ ein Komma eingefügt. 5. I/7 5.1 In Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „37“ durch die Angabe „21“ ersetzt. 5.2 In Absatz 3 Nummer 1 erster Spiegelstrich wird die Angabe „37“ durch die Angabe „21“ ersetzt. 5.3 In der Anmerkung wird die Angabe „http://www.bzst.de/003_menue_links/017a_Steuerstraftaten/index.html“ durch die Angabe „http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Mitteilung_von_Steuerstraftaten/mitteilung_von_Steue rstraftaten_node.html“ ersetzt. 6. I/10 In Absatz 2 werden die Wörter „der vorläufigen Anwendungshinweise“ durch die Wörter „von Nummer 87 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift“ ersetzt. 7. I/11 7.1 In Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „81 oder 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ durch die Angabe „101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ ersetzt. 7.2 In Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter „Europäischen Kommission“ ersetzt. 7.3 In Absatz 1 Nummer 4 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter „Europäischen Kommission“ ersetzt. 7.4 In Absatz 4 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter „Europäischen Kommission“ ersetzt.

224 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 17

8. II/4 Die Anmerkung 3) für Thüringen wird wie folgt gefasst: „in Thüringen das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und für den bergbaulichen Bereich das Thüringer Landesbergamt Gera.“ 9. IV/1 Die Anmerkung für Mecklenburg-Vorpommern wird wie folgt gefasst: „in Mecklenburg-Vorpommern a)

für Mitteilungen nach § 36 Absatz 2 SGB XII die Landräte der Landkreise sowie die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte -Sozialämter-,

b) für Mitteilungen nach § 22 Absatz 9 SGB II die Gemeinsamen Einrichtungen bzw. im Landkreis Vorpommern-Rügen der Landrat;“ 10. VI/2 10.1 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Mitzuteilen sind Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO, wenn das Verfahren eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Genossenschaft betrifft.“ 10.2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Mitteilungen sind an die für das Amtsgericht im Sinne des § 802e ZPO zuständige Staatsanwaltschaft zu richten.“ 10.3 Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Mitteilungspflichtige Stelle für Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach § 882c ZPO, § 284 Absatz 9 AO und § 26 Absatz 2 InsO ist das zentrale Vollstreckungsgericht. Eine Mitteilung muss nur ergehen, soweit die die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis anordnende Stelle das zentrale Vollstreckungsgericht über den Mitteilungsfall gesondert in Kenntnis setzt. Wird eine Eintragung gemäß § 882c ZPO von einem Gerichtsvollzieher oder gemäß § 26 Absatz 2 InsO von dem Insolvenzgericht angeordnet, setzt die anordnende Stelle bei Übermittlung der Eintragungsanordnung oder nach Erhalt der Eintragungsmitteilung (§ 3 Absatz 2 Satz 2 SchuFV) unter Angabe der Verfahrensnummer das zentrale Vollstreckungsgericht über eine aus der Eintragung resultierende Mitteilungspflicht in Kenntnis. Mitgeteilt wird nur der Inhalt der Eintragung sowie die absendende Stelle.“ 11. VI/3 11.1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Mitzuteilen sind Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO, wenn das Verfahren eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Genossenschaft betrifft und ein Vermögensverzeichnis vorliegt, aus dem sich hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Gesellschaft vermögenslos ist (§ 15 Nummer 1 EGGVG).“ 11.2 Absatz 2 wird aufgehoben und der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2. 11.3 Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Mitteilungspflichtige Stelle für Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach 225 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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§ 882c ZPO, § 284 Absatz 9 AO und § 26 Absatz 2 InsO ist das zentrale Vollstreckungsgericht. Eine Mitteilung muss nur ergehen, soweit die die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis anordnende Stelle das zentrale Vollstreckungsgericht über den Mitteilungsfall gesondert in Kenntnis setzt. Wird eine Eintragung gemäß § 882c ZPO von einem Gerichtsvollzieher oder gemäß § 26 Absatz 2 InsO von dem Insolvenzgericht angeordnet, setzt die anordnende Stelle bei Übermittlung der Eintragungsanordnung oder nach Erhalt der Eintragungsmitteilung (§ 3 Absatz 2 Satz 2 SchuFV) unter Angabe der Verfahrensnummer das zentrale Vollstreckungsgericht über eine aus der Eintragung resultierende Mitteilungspflicht in Kenntnis. Mitgeteilt wird nur der Inhalt der Eintragung sowie die absendende Stelle.“ 12. VI/4 12.1 In Absatz 1 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst: „(§ 882g Absatz 6 Satz 2 ZPO, § 14 Absatz 2 SchuVAbdrV)“ 12.2 In Absatz 2 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst: „(§ 882g Absatz 6 Satz 2 ZPO)“ 13. VII/3 In Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Gleichzeitig ist der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert mitzuteilen.“ 14. VIII/1 Der Unterabschnitt 1 wird aufgehoben. 15. VIII/2 In Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b wird die Angabe „§ 1 Absatz 4 PartGG“ durch die Angabe „§ 2 Absatz 2 PartGG in Verbindung mit § 32 HGB“ ersetzt. 16. VIII/3 In Absatz 3 Nummer 2 wird die Angabe „§ 1 Absatz 4 PartGG“ durch die Angabe „§ 2 Absatz 2 PartGG in Verbindung mit § 32 HGB“ ersetzt. 17. VIII/4 In Absatz 3 Nummer 2 wird die Angabe „§ 1 Absatz 4 PartGG“ durch die Angabe „§ 2 Absatz 2 PartGG in Verbindung mit § 32 HGB“ ersetzt. 18. VIII/5 18.1 In Absatz 1 wird die Angabe „§ 915g Absatz 2 Satz 1 ZPO, § 15 Absatz 2 SchuVVO“ durch die Angabe „§ 882g Absatz 6 Satz 2 ZPO, § 14 Absatz 2 SchuVAbdrV“ ersetzt. 18.2 In Absatz 2 wird die Angabe „§ 915g Absatz 2 Satz 1 ZPO“ durch die Angabe „§ 882g Absatz 6 Satz 2 ZPO“ ersetzt. 19. IX/1 19.1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Mitzuteilen sind die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, eines vorläufigen Gläubigerausschusses, die Anordnung und Aufhebung einer der in § 21 Absatz 2 Nummer 2 InsO vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der Untersagung oder einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 21 Absatz 2 Nummer 3 InsO.“ 226 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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19.2 In Absatz 3 wird der erste Halbsatz wie folgt gefasst: „(3) Die Mitteilungen über die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, eines vorläufigen Gläubigerausschusses sowie die Mitteilungen nach § 21 Absatz 2 Nummer 2 InsO sind zu richten an“ 20. IX/2 In Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „§ 131 Absatz 2 Nummer 1“ durch die Angabe „§ 131 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1“ ersetzt. 21. IX/3 21.1 In Absatz 3 Nummer 12 wird folgender Buchstabe e angefügt: „e) die für den Apothekenbetrieb des Schuldners zuständige Behörde zur Erteilung der Apothekenerlaubnis;“ 21.2 In Absatz 3 Satz 1 Nummer 13 wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt. 21.2 In der Anmerkung für Sachsen wird die Angabe „§ 1 JuZustVO in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 10“ durch die Angabe „§ 23 SächsJOrgVO“ ersetzt. 22. IX/5 22.1 In Absatz 1 wird die Angabe „§ 915g Absatz 2 Satz 1 ZPO, § 15 Absatz 2 SchuVVO“ durch die Angabe „§ 882g Absatz 6 Satz 2 ZPO, § 14 Absatz 2 SchuVAbdrV“ ersetzt. 22.2 In Absatz 2 wird die Angabe „§ 915g Absatz 2 Satz 1 ZPO“ durch die Angabe „§ 882g Absatz 6 Satz 2 ZPO“ ersetzt. 23. X/3 Absatz 2 Nummer 2 wie folgt gefasst: „In der Mitteilung sind anzugeben: a) der Ehename, b) der nicht zum Ehenamen gewordene Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführte Name des anderen Ehegatten oder, falls die Ehegatten keinen Ehenamen geführt haben, die Familiennamen des Mannes und der Frau, c) Ort und Tag der Eheschließung, d) die Bezeichnung des standesamtlichen Eintrags einschließlich der Registernummer der Eheschließung, e) die vollständige Anschrift der Ehegatten. Die Mitteilung kann durch Übersendung von Ablichtungen der entsprechenden standesamtlichen Urkunden, soweit sie sich bei den Akten befinden, erfolgen.“ 24. XII/1 Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „In der Mitteilung sind anzugeben: a) der Lebenspartnerschaftsname, b) der nicht zum Lebenspartnerschaftsnamen gewordene Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführte Name des ande-

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ren Lebenspartners oder, falls die Lebenspartner keinen Lebenspartnerschaftsnamen geführt haben, die Familiennamen beider Lebenspartner, c) Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft, d) die Bezeichnung des Eintrags in das Lebenspartnerschaftsregister einschließlich der Registernummer der Begründung der Lebenspartnerschaft, e) die vollständigen Anschriften beider Lebenspartner. Die Mitteilung kann durch Übersendung von Ablichtungen der entsprechenden Urkunden, soweit sie sich bei den Akten befinden, erfolgen.“ 25. XIII/6 25.1 In der Überschrift wird das Wort „Bundeszentralregister“ durch die Wörter „Bundesamt für Justiz“ ersetzt. 25.2 In Absatz 1 wird in der Klammer die Angabe „Satz 2“ gestrichen. 25.3 In Absatz 2 wird die Angabe „Bundeszentralregister (Erziehungsregister)“ durch die Wörter „Bundesamt für Justiz“ ersetzt. 26. XIII/7 In Absatz 1 wird das Wort „Personenstandsbuch“ durch das Wort „Personenstandsregister“ ersetzt. 27. XIII/8 Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Mitteilungen an das Jugendamt über die Beseitigung einer nach § 1592 Nummer 1 oder 2 BGB bestehenden Vaterschaft“ 28. XIII/9 Nach dem Unterabschnitt XIII/8 wird folgender Unterabschnitt eingefügt: „9 Mitteilungen an das Jugendamt über die Begründung einer gemeinsamen elterlichen Sorge im vereinfachten Verfahren nach § 155a Absatz 3 FamFG oder die Protokollierung übereinstimmender Sorgeerklärungen (1) Mitzuteilen sind 1. Entscheidungen, durch die im vereinfachten Verfahren nach § 155a Absatz 3 FamFG die elterliche Sorge oder ein Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam übertragen wird (§ 155a Absatz 3 Satz 3 FamFG), 2. die Abgabe von Sorgeerklärungen und Zustimmungen zur Niederschrift des Gerichts (§ 1626d Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 155a Absatz 5 FamFG). (2) Die Mitteilung erfolgt im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 durch Übersendung einer abgekürzten Ausfertigung der Entscheidung und im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 durch Übersendung einer abgekürzten Ausfertigung der Niederschrift des Erörterungstermins. (3) Die Mitteilungen sind unter Angabe des Geburtsdatums und des Geburtsorts des Kindes sowie des Namens, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, an das für den Geburtsort des Kindes zuständige Jugendamt zu richten. Liegt der Geburtsort im Aus-

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land oder ist er nicht zu ermitteln, sind die Mitteilungen an die für Jugend zuständige Senatsverwaltung in Berlin zu richten.“ 29. XIII/13 In der Anmerkung wird in der Klammer die Angabe „01.8.2011“ durch die Angabe „01.12.2013“ ersetzt. 30. XVI/1 In Absatz 3 Satz 1 wird nach dem Wort „bewirken“ folgender Halbsatz eingefügt: „; bei Mitteilungen an das Standesamt I in Berlin ist der ausgefüllte Vordruck gemäß Anlage zu XVI/1 beizufügen.“ 31. XVII/2 In Absatz 3 Nummer 2 wird das Wort „Sterbebuchnummer“ durch das Wort „Sterberegisternummer“ ersetzt. 32. XVII/4 32.1 In Absatz 1 Nummer 2 c) wird das Wort „Mitglied“ durch das Wort „Partner“ ersetzt. 32.2 In Absatz 2 Nummer 3 werden die Wörter „des Anteils“ durch die Wörter „der Beteiligung“ ersetzt. 33. XVII/7 Der Unterabschnitt XVII/7 wird aufgehoben. 34. XVIII/2 In der Anmerkung für Niedersachsen wird die Angabe „das Niedersächsische Finanzministerium, Referat 23“ durch die Angabe „die Oberfinanzdirektion Niedersachsen, BL 4, Waterloostraße 5, 30169 Hannover“ ersetzt. 35. XVIII/2 In der Anmerkung für Thüringen wird die Angabe „Ludwig-Erhard-Ring 8, 99099 Erfurt“ durch die Angabe „ Am Johannestor 23, 99084 Erfurt“ ersetzt. 36. XXI/4 36.1 In der Anmerkung für Sachsen-Anhalt wird die Angabe „Humboldtstraße 12, 39112 Magdeburg“ durch die Angabe „Zum Domfelsen 4, 39104 Magdeburg“ ersetzt. 36.2 In der Anmerkung für Baden-Württemberg wird die Angabe „Kronenstraße 2, 79100 Freiburg“ durch die Angabe „Wentzingerstraße 19, 79106 Freiburg“ ersetzt. 37. XXIII/2 37.1 In Absatz 1 Buchstabe f bb) werden nach dem Wort „Insolvenzverfahren“ die Wörter „ , einschließlich der Eröffnungsverfahren, “ eingefügt. 37.2 In Absatz 1 Buchstabe f cc) wird die Angabe „§ 63 GVGA“ durch die Angabe „§ 32 GVGA“ ersetzt.

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37.3 Absatz 1 Buchstabe f dd) wird wie folgt gefasst: „Hinterlegung von Vermögensverzeichnissen nach § 802f Absatz 6 ZPO oder § 284 Absatz 7 Satz 4 AO und Anträge auf Haftanordnung nach § 802g Absatz 1 ZPO sowie die hierzu ergangenen Entscheidungen;“ 37.4 In Absatz 1 Buchstabe f ee) wird die Angabe „§ 915 ZPO“ durch die Angabe „§ 882c ZPO, § 284 Absatz 9 AO oder § 26 Absatz 2 InsO“ ersetzt. 37.5 In Absatz 1 Buchstabe f ff) wird die Angabe „§ 909 ZPO“ durch die Angabe „§ 802g Absatz 2 ZPO“ ersetzt. 38. XXIII/4 38.1 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Mitteilungspflichtige Stelle für die Hinterlegung von Vermögensverzeichnissen nach § 802f Absatz 6 ZPO und § 284 Absatz 7 Satz 4 AO ist das zentrale Vollstreckungsgericht. Eine Mitteilung muss nur ergehen, soweit die das Vermögensverzeichnis hinterlegende Stelle das zentrale Vollstreckungsgericht über den Mitteilungsfall gesondert in Kenntnis setzt. Wird das Vermögensverzeichnis gemäß § 802f Absatz 6 ZPO von einem Gerichtsvollzieher hinterlegt, setzt er nach Erhalt der Eintragungsmitteilung (§ 5 Absatz 2 Satz 3 VermVV) das zentrale Vollstreckungsgericht unter Angabe der Verfahrensnummer über eine aus der Eintragung resultierende Mitteilungspflicht in Kenntnis.“ 38.2 Nach Absatz 3 wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt: „(4) Mitteilungspflichtige Stelle für Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach § 882c ZPO, § 284 Absatz 9 AO und § 26 Absatz 2 InsO ist das zentrale Vollstreckungsgericht. Eine Mitteilung muss nur ergehen, soweit die die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis anordnende Stelle das zentrale Vollstreckungsgericht über den Mitteilungsfall gesondert in Kenntnis setzt. Wird eine Eintragung gemäß § 882c ZPO von einem Gerichtsvollzieher oder gemäß § 26 Absatz 2 InsO von dem Insolvenzgericht angeordnet, setzt die anordnende Stelle nach Erhalt der Eintragungsmitteilung (§ 3 Absatz 2 Satz 2 SchuFV) das zentrale Vollstreckungsgericht unter Angabe der Verfahrensnummer über eine aus der Eintragung resultierende Mitteilungspflicht in Kenntnis. Mitgeteilt wird nur der Inhalt der Eintragung sowie die absendende Stelle.“ 38.3 Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 5. 38.4 Dieser Absatz 5 wird wie folgt geändert: a) Die Nummer 4. wird gestrichen. b) Die bisherige Nummer 5. wird die Nummer 4. c) Die bisherige Nummer 6. wird die Nummer 5. d) In dieser Nummer 5. werden die Wörter „Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts“ durch die Wörter „Deutsches Patent- und Markenamt“ ersetzt. 38.5 In der Anmerkung 1) für Baden-Württemberg wird bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg die Angabe „Gartenstraße 21“ durch die Angabe „Bertoldstraße 44“ ersetzt.

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38.6 In der Anmerkung 2) für Rheinland-Pfalz wird bei der Notarkammer Pfalz die Angabe „Am Altenhof 17, 67655 Kaiserslautern“ durch die Angabe „Bahnhofstraße 4, 76726 Germersheim“ ersetzt. 39. XXIV/2 39.1 In Absatz 1 Buchstabe f bb) werden nach dem Wort „Insolvenzverfahren“ die Wörter „ , einschließlich der Eröffnungsverfahren, “ eingefügt. 39.2 In Absatz 1 Buchstabe f cc) wird die Angabe „§ 63 GVGA“ durch die Angabe „§ 32 GVGA“ ersetzt. 39.3 Absatz 1 Buchstabe f dd) wird wie folgt gefasst: „Hinterlegung von Vermögensverzeichnissen nach § 802f Absatz 6 ZPO oder § 284 Absatz 7 Satz 4 AO und Anträge auf Haftanordnung nach § 802g Absatz 1 ZPO sowie die hierzu ergangenen Entscheidungen;“ 39.4 In Absatz 1 Buchstabe f ee) wird die Angabe „§ 915 ZPO“ durch die Angabe „§ 882c ZPO, § 284 Absatz 9 AO oder § 26 Absatz 2 InsO“ ersetzt. 39.5 In Absatz 1 Buchstabe f ff) wird die Angabe „§ 909 ZPO“ durch die Angabe „§ 802g Absatz 2 ZPO“ ersetzt. 40. XXIV/4 40.1 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Mitteilungspflichtige Stelle für die Hinterlegung von Vermögensverzeichnissen nach § 802f Absatz 6 ZPO und § 284 Absatz 7 Satz 4 AO ist das zentrale Vollstreckungsgericht. Eine Mitteilung muss nur ergehen, soweit die das Vermögensverzeichnis hinterlegende Stelle das zentrale Vollstreckungsgericht über den Mitteilungsfall gesondert in Kenntnis setzt. Wird das Vermögensverzeichnis gemäß § 802f Absatz 6 ZPO von einem Gerichtsvollzieher hinterlegt, setzt er nach Erhalt der Eintragungsmitteilung (§ 5 Absatz 2 Satz 3 VermVV) das zentrale Vollstreckungsgericht unter Angabe der Verfahrensnummer über eine aus der Eintragung resultierende Mitteilungspflicht in Kenntnis.“ 40.2 Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: „(4) Mitteilungspflichtige Stelle für Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach § 882c ZPO, § 284 Absatz 9 AO und § 26 Absatz 2 InsO ist das zentrale Vollstreckungsgericht. Eine Mitteilung muss nur ergehen, soweit die die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis anordnende Stelle das zentrale Vollstreckungsgericht über den Mitteilungsfall gesondert in Kenntnis setzt. Wird eine Eintragung gemäß § 882c ZPO von einem Gerichtsvollzieher oder gemäß § 26 Absatz 2 InsO von dem Insolvenzgericht angeordnet, setzt die anordnende Stelle nach Erhalt der Eintragungsmitteilung (§ 3 Absatz 2 Satz 2 SchuFV) das zentrale Vollstreckungsgericht unter Angabe der Verfahrensnummer über eine aus der Eintragung resultierende Mitteilungspflicht in Kenntnis. Mitgeteilt wird nur der Inhalt der Eintragung sowie die absendende Stelle.“

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40.3 Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 5. 41. XXV/1 41.1 In Absatz 1 Buchstabe f bb) werden nach dem Wort „Insolvenzverfahren“ die Wörter „ , einschließlich der Eröffnungsverfahren,“ eingefügt. 41.2 In Absatz 1 Buchstabe f cc) wird die Angabe „§ 63 GVGA“ durch die Angabe „§ 32 GVGA“ ersetzt. 41.3 Absatz 1 Buchstabe f dd) wird wie folgt gefasst: „Hinterlegung von Vermögensverzeichnissen nach § 802f Absatz 6 ZPO oder § 284 Absatz 7 Satz 4 AO und Anträge auf Haftanordnung nach § 802g Absatz 1 ZPO sowie die hierzu ergangenen Entscheidungen;“ 41.4 In Absatz 1 Buchstabe f ee) wird die Angabe „§ 915 ZPO“ durch die Angabe „§ 882c ZPO, § 284 Absatz 9 AO oder § 26 Absatz 2 InsO“ ersetzt. 41.5 In Absatz 1 Buchstabe f ff) wird die Angabe „§ 909 ZPO“ durch die Angabe „§ 802g Absatz 2 ZPO“ ersetzt. 42. XXV/3 42.1 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Mitteilungspflichtige Stelle für die Hinterlegung von Vermögensverzeichnissen nach § 802f Absatz 6 ZPO und § 284 Absatz 7 Satz 4 AO ist das zentrale Vollstreckungsgericht. Eine Mitteilung muss nur ergehen, soweit die das Vermögensverzeichnis hinterlegende Stelle das zentrale Vollstreckungsgericht über den Mitteilungsfall gesondert in Kenntnis setzt. Wird das Vermögensverzeichnis gemäß § 802f Absatz 6 ZPO von einem Gerichtsvollzieher hinterlegt, setzt er nach Erhalt der Eintragungsmitteilung (§ 5 Absatz 2 Satz 3 VermVV) das zentrale Vollstreckungsgericht unter Angabe der Verfahrensnummer über eine aus der Eintragung resultierende Mitteilungspflicht in Kenntnis.“ 42.2 Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: „Mitteilungspflichtige Stelle für Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach § 882c ZPO, § 284 Absatz 9 AO und § 26 Absatz 2 InsO ist das zentrale Vollstreckungsgericht. Eine Mitteilung muss nur ergehen, soweit die die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis anordnende Stelle das zentrale Vollstreckungsgericht über den Mitteilungsfall gesondert in Kenntnis setzt. Wird eine Eintragung gemäß § 882c ZPO von einem Gerichtsvollzieher oder gemäß § 26 Absatz 2 InsO von dem Insolvenzgericht angeordnet, setzt die anordnende Stelle nach Erhalt der Eintragungsmitteilung (§ 3 Absatz 2 Satz 2 SchuFV) das zentrale Vollstreckungsgericht unter Angabe der Verfahrensnummer über eine aus der Eintragung resultierende Mitteilungspflicht in Kenntnis. Mitgeteilt wird nur der Inhalt der Eintragung sowie die absendende Stelle.“ 42.3 Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 5.

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42.4 In der Anmerkung für Brandenburg wird vor dem Wort „Finanzamt“ das Wort „Technisches“ eingefügt. 42.5 In der Anmerkung für das Saarland werden die Wörter „der Finanzen des Saarlandes“ durch die Wörter „für Finanzen und Europa“ ersetzt. 42.6 Die Anmerkung für Sachsen-Anhalt wird wie folgt gefasst: „in Sachsen-Anhalt: – bis zum 31. Dezember 2014: Oberfinanzdirektion Magdeburg Otto-von-Guericke-Straße 4 39104 Magdeburg – ab dem 1. Januar 2015: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Editharing 40 39108 Magdeburg“ II. Diese AV tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Nr. 20. Justiz-Kostenmarkenordnung (JKMO) AV d. JM vom 25. August 2014 (5250 - Z. 9) - JMBl. NRW S. 233 Die AV d. JM vom 10. April 1989 (5250 - I B. 9) - JMBl. NRW S. 109 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 8. Juli 2005 (5250 - Z. 9) - JMBl. NRW S. 190 -, wird aufgehoben.

Bekanntmachungen Nr. 27. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 26. August 2014 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 233 Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Rechtsanwältin Susanne Puklowski-Heiermann, Kreisstraße 59, 59379 Selm Tel.: 02592/9191430 Fax: 02592/9191439 E-Mail: [email protected]

Personalnachrichten Justizministerium Ernannt: z. Amtsrätin: Justizamtsrätin Birgit Franz; z. Regierungsamtfrau/-amtmann: Justizamtfrau Martina Eisenberg u. Justizoberinspektor/in Manuel Beetz u. Jana Schmitz. 233 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richterin am OLG: Direktor des AG - BesGr. R 2 m. AZ - Michael Dittmann aus Velbert; z. Richterin am LG: Richterin Julia Adamhanoglu in Kleve; z. Richter/in am AG: Vorsitzender Richter am LG Ralf Wernscheid aus Düsseldorf in Langenfeld, Richter/in Christina Kessel in Mönchengladbach-Rheydt u. Malek Gharaibeh in Solingen; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Ulrike Hülder in Krefeld; z. Justizamtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Markus Barten, u. Jutta Grundheber in Duisburg, Christine Stemmer aus Wuppertal. Versetzt: Richterin am AG Wiebke Meyburg aus Mönchengladbach nach Grevenbroich. Ruhestand: Justizamtsinspektorin Marlies Hopp aus Wesel, Elfriede Wagner aus Kleve und Gisela Höster aus Mönchengladbach; Erster Justizhauptwachtmeister A 6 Dietrich Debras in Erkelenz; Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. - Herbert Stürmann in Neuss und Hans-Günter Kusch in Wesel. Richter auf Probe Ernannt: Assessor Jan-Martin Feldmann in Düsseldorf u. Fabian Novara in Mönchengladbach. Staatsanwaltschaften Ruhestand: Staatsanwältin Christiane Jablonowski in Krefeld. Ausgeschieden: Justizobersekretärin Daniela Much in Wuppertal. Rechtsanwältinnen u. Rechtsanwälte Neuzulassungen u .Übernahmen aus anderen Kammerbezirken: Martin Dittrich, Karoline Ossowski in Duisburg, Tim Bremke, Anna-Katharina Busolt, Hülya Cetinkaya, Gerrit van Dyken, David Marius Emmerich, Dr. Maik Fettes, Anne Filzmoser, LL.M., (Bristol), Timo Frisch, Moritz Härdle, Dr. Olaf Hiebert, Johannes Höring, Dr. Jan Huylmans, Benedikt Karla, LL.M., Nora Kovacova, Michaela Kusch, Melanie Lackmann, Florian Maas, Julian Menze, Alice Mlodzieniewski, Dr. Patrick Müller, LL.M., Dr. Nora Ewurabena Bordor Otoo, Katja Pesch, Dr. Martin Quabeck, Anja Raabe, Christian Wilhelm Rebbert, Marie-Christine Reeck, David Rieks, LL.M., Patrick Rivet, Dr. Tilman Rosse, Matthias Schmidt, LL.M., Thomas Schneiders, Patrick Solberg, Philipp Strecker, Dr. Hubertus Alexander Stuttmann, Tim Timmer, René Udwari, Ines Ullrich, Christiane Wilhelm,in Düsseldorf, Anke Elsenbusch in Emmerich, Prof. Ulf Pallme König in Haan, Karola Rosenberg in Krefeld, Angela Schneider in Langenfeld,

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Friedrich-Wilhelm von Detten in Mettmann, Christian Behn in Neuss, Ralf Beuth in Oberhausen, Holger Fockenrath in Ratingen. Gelöscht: Kristina Neven-Daroussis, Esther Pfahler, LL.M., Karsten Melzer, Felix Schreiber, LL.M., Tilman Franken, Hans-Georg Schürmann, Dr. H.Jochen Krieger, Katharina Herfen, Ferdinand Frhr.v. Hodenberg, Birgit Neubert, LL.M., Dr. Philipp Baums , Alexander Jan Beyer, Wolfram B. Joppich, LL.M., Stefan Kerstens, Dr. Susanne Punsmann, Matthias Uhlmann, Dr. Clemens Eggert, Anna Berenika Proszczek, Marc Quandel, Silke Schäfer, Dr. Peter Joussen, Christine Wolfram, Andreas Bollig, Michael Khalil, Markus Cichy, Dr. Henrik Holzapfel, Jochen Schmidt, Clemens Bartsch, Christina Rasch, Sascha Marcel Berg, Silke Felkl, Désirée Rosenberger, Dr. Stefan Sundermann, Christof Taube, Murray Alexander Whyte, Christoph Wolters, Rüdiger Langenbach. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG: Richterin Anna Arens in Brilon. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Norbert Weber in Essen u. Direktor des Amtsgerichts Dieter Wißmann in Halle, Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ - Norbert Meerhoff in Herford, Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ - Manfred Berlin in Münster, Justizamtsinspektorin Gudrun Zerfass in Lippstadt, Justizhauptsekretär Frank Sauerwein in Hagen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Christina Hövelmann und Felix Strauch. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Kira Dulige in Paderborn; z. Oberamtsanwalt: Amtsanwalt Markus Jochheim in Dortmund, z. Justizamtsinspektor: Justizhauptsekretär Dieter Klein in Dortmund, z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Nina Franke und Eva Reuter in Hagen. Ruhestand: Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter einer Leitenden Oberstaatsanwältin/eines Leitenden Oberstaatsanwalts - (BesGr. R 2 m. AZ) Klemens Mehrer in Siegen, Oberamtsanwalt Hans Ulrich Saake in Paderborn.

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Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Andreas Bollig (bisher RAK Düsseldorf) in Essen. Löschungen als Rechtsanwalt: Rainer Eckmann in Bielefeld, Klaudia Kunze in Essen, Wolfgang Fahlberg in Münster, Christoph Ewers, LL.M. in Langenberg, Mirco Schwettmann in Bielefeld, Matthias Güssgen in Dortmund, Nermin Köklüce in Bielefeld, Ursula Michalke in Münster, Philip Haferkamp in Bocholt, Stephanie Haase in Arnsberg, Dr. Pamela Hölbling, LL.M. in Essen, Jörg Bühler in Werther. Abgabe in andere Kammerbezirke: Dr. Dagmar Sprung in Münster, Pierre Scavio in Werne, Silke Bastek, LL.M. in Essen, Heinrich Beckmann in Hilchenbach, Marcus Krug, LL.M. in Münster. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Rainer Eckmann in Bielefeld, Johannes Orthbandt in Bad Oeynhausen, Paul Härle in Datteln, Gunter Petschelt in Bochum, Rolf Thiele in Herten, Dieter Eickelpasch in Steinfurt. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Dr. Burghard Piltz in Gütersloh. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter am LG: Richter Dr. Klaus Michael Mühlfeld in Bonn; z. Richter am AG: Richter Dr. Christian Siegfried Schneider in Aachen; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Nicole Pitz u. Günter Toebe in Köln; z. Sozialamtfrau/-amtmann: Sozialoberinspektor/in Michael Offergeld in Aachen, Sabine Rehm in Bonn, Marita Barthel u. Hanna Schöneborn in Köln; z. Sozialoberinspektor/in: Sozialinspektor/in Miriam Blüchel u. Martin Maurer in Köln; z Justizobersekretärin: Justizsekretärin Sandra Rodrigues Pereira in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in: Justizhauptwachtmeister/in Tanja Hannen in Köln u. Marco Cremer in Euskirchen. Versetzt: Richterin am LG Katrin Kreidt aus Köln nach Bonn. Ausgeschieden: Richter am AG Prof. Dr. Kai Schulte-Bunert in Köln.

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Ruhestand: Richter am LG Ralf Killian in Bonn, Richter am AG Friedrich Heuck in Köln, Justizamtsrätin Annedore Tennstädt in Köln, Obergerichtsvollzieher/in Monika Thiel, Werner Burghof in Bergisch Gladbach u. Walter Trowartz in Geilenkirchen, Justizamtsinspektor Johannes Franzen in Brühl, Justizhauptsekretär/in Angelika Schmitter in Köln u. Reiner Hospes in Bonn, Justizobersekretärin Karin Klara Limbach in Bonn. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Maike Verena Bauer, Britta Kerstin Baumeister, Dr. Mareike Herrmann, Katharina Hoferichter, Barbara Hünten, Clémentine Johanna Valérie Kindler, Sarah Ohl, Evelyn Erika Schiek, Caterina Vernia, Dr. Ulrich Bartl u. Ron Michael Groeger. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Andrea Soboll in Bonn, z. Amtsanwalt/-anwältin: Justizoberinspektor/in Christina Kutsch u. Anja Overesch in Aachen, Jens-Willi Peter Ivens u. Brigitte Regina Lauterbach in Bonn, Oliver Jonen in Köln, Justizinspektor Tobias Gerlach in Köln Versetzt: Oberstaatsanwältin Monika Volkhausen v. d. GStA nach Bonn. Ruhestand: Justizamtsrätinnen Christine Auguste Knecht u. Ursel Molzberger in Köln. LSG und Sozialgerichte Ernannt: z. Richter/in am SG: Richter/in Serhat Ortac in Detmold, Simon Löcken in Gelsenkirchen, Simone Goltz u. Thomas Reuter in Köln, Tammo Lange in Münster; z. Regierungsamtsinspektorin - BesGr. A 9 mit AZ -: Regierungsamtsinspektorin Ursula Pulina in Duisburg; z. Regierungssekretär/in: Dennis Amian in Aachen, Marina van Briel u. Sarah Siebers in Essen. Versetzt: Richterin am AG Sandra Langer vom Amtsgericht Rheinberg als Richterin am SG an das Sozialgericht Düsseldorf. Ruhestand: Richterin am SG Marlene Teusz in Köln. Richterin auf Probe Ernannt: Swantje Friederike Besecke. 237 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Finanzgerichte Ruhestand: Regierungsamtsinspektor - BesGr A 9 m. AZ. - Ingo Schütze in Köln. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Martin van Wesel in Gelsenkirchen; z. Technischen Oberinspektor: Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ -Eckhard Ullenboom in Geldern u. Erwin Glinski in Rheinbach; z. Regierungsoberinspektor/in: Regierungsinspektor/in Nina Langer in Dortmund u. Marcus Andrzejewski in Heinsberg; z. Technischen Oberinspektor: z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Christiane Eickelmann-Stockel in Castrop-Rauxel, Frank Roche in Detmold u. Frank Lewin in Essen; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Dirk Friedemann in Bielefeld-Brackwede, Dieter Haffmans in Geldern u. Wolfgang Egerding in Kleve; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Marina Voda in Castrop-Rauxel, Matthias Porsch in Hamm u. Christian Bongard in Hövelhof; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Silvio Bernsee in Bielefeld-Brackwede, Thomas Broska, Jens Neuenhoff in Geldern u. Martin Klein in Rheinbach. Ruhestand: Oberregierungsrat Winfried Oelker in Werl, Justizvollzugsamtmann Ulrich Stoffer in Werl, Justizvollzugsamtsinspektor Willi Blees und Horst Bock in Aachen, Norbert Schoenen, Arnold Oldinius u Artur Craß in HeinsbergNorbert Bentler in Hövelhof, Justizvollzugshauptsekretär Bernhard Makowski in Castrop-Rauxel u. Franz-Josef Auge in Hövelhof, Thorsten Dußling u. Michael Freiwald in Kleve.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

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Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Generalstaatsanwältin o. Generalstaatsanwalt (R 6) b. d. GStA in Düsseldorf

1

Vizepräsidentin o. Vizepräsident d. LAG (R 3 m. AZ.) in Köln

1

Direktorin o. Direktor d AG (R 2) in Emmerich

1

Vors. Richterin o. Vors. Richter d LG (R 2) in Köln

1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Dortmund

1

Richterin oder Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Duisburg

2

Richterin o. Richter am OVG (R 2) nebst einer weiteren Stelle f. e. Richterin o. Richter am OVG (R 2) in Münster für eine/n an eine Behörde o. ein Gericht außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes abgeordnete/n Richterin o. Richter - am Auswahlverfahren nehmen ausschließlich im richterlichen Dienst der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Bewerberinnen und Bewerber teil -

1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Paderborn

1

Richterin o. Richter am AG in Marl

1

Richterin o. Richter am LG in Krefeld

1 o. mehrere

Richterin o. Richter am AG in Essen

2

Richterin o. Richter am VG in Arnsberg

1

Richterin o. Richter am VG in Düsseldorf

1

Richterin o. Richter am VG in Gelsenkirchen

2

Richterin o. Richter am VG in Münster

1

Richterin o. Richter am SG in Detmold

1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Dortmund für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm

1 o. mehrere

Regierungsrat o. Regierungsrätin - fliegend - f. d. Geschäftsleiter/-innen der Land- und Amtsgerichte im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Hamm sowie f. d. Sachgebietsleiter/-innen des Oberlandesgerichts Hamm. Die Ausschreibung wendet sich nur an Justizoberamtsräte/-rätinnen, denen ein auch einer Besoldungsgruppe des höheren Dienstes zugeordneter Dienstposten bereits endgültig übertragen ist.

1 o. mehrere

Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Kleve

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1

Regierungsamtsrätin o. Regierungsamtsrat - Leiter/in der Haushalts- und Liegenschaftsabteilung (LBK) - b. d. JVA Köln - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Köln angefordert werden -

1 o. mehrere

Justizamtfrau o. Justizamtmann - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d. LG Bonn

1

Regierungsamtsfrau o. Regierungsamtmann - Stellvertretende/r Leiter/in für den Bereich Sicherheit & Ordnung - b. d. JVA Köln - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Köln angefordert werden -

1

Sozialamtfrau o. Sozialamtmann b. d. JVA Aachen - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Aachen angefordert werden -

1 o. mehrere

Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor- Rechtspfleger/in, d. Aufgaben innerh. o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrn. - im OLG-Bez. Düsseldorf

1

Technische Oberinspektorin o. Technischer Oberinspektor - Leiter/in des Werkdienstes - b. d. JVA Herford - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Herford angefordert werden -

mehrere

Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor b. d. JVA Köln

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Pflegeabteilung - b. d. JVA Hövelhof - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Hövelhof angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) Kammerleiter - b. d. JVA Hagen - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Hagen angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) stellvertr. Leiterin/ stellvertr. Leiter des allgemeinen Vollzugsdienstes - bei der JVA Münster - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Münster angefordert werden -

1

Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor (A 9 m. AZ.) - Stellvertr. Werkdienstleiterin/ stellvertr. Werkdienstleiter - bei der JVA Münster - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Münster angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 - A 9 m. AZ) - stellv. Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes - b. d. JVA BielefeldSenne - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Bielefeld-Senne angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) – Bereichsleiter/-in - b. d. JVA Rheinbach -die Stellenbeschreibung und das Anforderungsprofil können bei dem Leiter d. JVA Rheinbach angefordert werden240 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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mehrere

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Bielefeld-Senne

1

Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA Bielefeld-Senne

mehrere

Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Bielefeld-Senne

1

Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) Leiter/in d. Wachtmeisterei - b. d. StA Bonn

mehrere

Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) fliegend - im OLG-Bez. Düsseldorf

je 1

Notarin o. Notar in Düsseldorf, Kerpen, Köln, Remscheid und Velbert. Bewerbungen um die vorstehenden Ausschreibungen f. Notarinnen u. Notare sind bis zum 1. Oktober 2014 einzureichen. Das Datum des voraussichtlichen Amtsantritts im Sinne des § 6b Abs. 4 Satz 2 BNotO i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 4 AVNot NRW ist bei den Notarstellen in Düsseldorf, Kerpen und Köln jeweils der 1. Februar 2015, bei der Notarstelle in Velbert der 1. April 2015 und bei der Notarstelle in Remscheid der 1. August 2015. Bewerbungen sind gemäß § 11 AVNot NRW an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten, zu deren oder dessen Bezirk der in Aussicht genommene Amtssitz gehört.

Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Bielefeld-Senne Bei der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 13 g.D. bis A 14 h.D. BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Rheinbach Bei der Justizvollzugsanstalt Rheinbach ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 g.D. BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Leiter/in des Krankenpflegedienstes bei der JVA Bochum Bei der Justizvollzugsanstalt Bochum ist die Funktion der Leitung des Krankenpflegedienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 9 / A 9 m. Az. zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind möglich. Das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden. Rücknahmen: Folgende Ausschreibung wird zurückgenommen: mehrere

JAmtsrat/-rätin b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf (JMBl. NRW Nr. 20 vom 15. Oktober 2013)

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9) b. d. JVA Bielefeld-Senne (JMBl. NRW Nr. 5 v. 1. März 2014)

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Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. September 2014, Nr. 18 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Benachrichtigung in Nachlasssachen………………………………………………………

242

Ergänzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gerichtsvollzieherordnung und zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher……………………………

244

Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….

266

Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....

270

Allgemeine Verfügungen Nr. 21. Benachrichtigung in Nachlasssachen AV d. JM vom 2. September 2014 (3804 - I. 5) - JMBl. NRW S. 242 I. Die AV d. JM (3804 - I. 5) und der RdErl. d. IM (14-38.01.04-1.1) vom 15. Juni 2010 - JMBl. NRW S. 192 -, geändert durch AV d. JM vom 1. Dezember 2011- JMBl. S. 371 -, werden wie folgt geändert: 1. Es wird folgender neuer Abschnitt III. eingefügt: "III. Ausführung von § 9 Absatz 3 Satz 3 TestamentsverzeichnisÜberführungsgesetz (TÜVG) 1. Mitteilungen der Geburtsstandesämter nach § 57 Absatz 1 Nummer 1 und 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV), die aufgrund der vom 1. Januar 2009 bis 29. April 2010 geltenden Fassung der BenachrichtigungsVO Nachlasssachen nach dem 31. Dezember 2008 als Bestandteil der Testamentsverzeichnisse galten, sind vor der Testamentsverzeichnisüberführung auszusondern.

242 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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2. Die unverzügliche Mitteilung der Daten über das Kind und den Erblasser gemäß § 9 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 TÜVG an das zuständige Nachlassgericht ist insbesondere zur Erfüllung der Aufgaben des Nachlassgerichts erforderlich, 2.1 wenn Empfänger der Mitteilung (zuständiges Nachlassgericht) ein Nachlassgericht in BadenWürttemberg, Bayern, Hessen oder Nordrhein-Westfalen ist oder 2.2 wenn dem Standesamt bekannt ist, dass ein Erbscheinverfahren, ein Verfahren zur Feststellung des gesetzlichen Erbrechts des Fiskus oder zur Sicherung des Nachlasses des Erblassers anhängig ist oder 2.3 wenn beim Standesamt eine Verwahrungsnachricht vorliegt oder 2.4 wenn dem Standesamt bekannt ist, dass eine Verfügung von Todes wegen des Erblassers vorhanden ist. 3. Hat das Standesamt dem zuständigen Nachlassgericht gemäß § 9 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 TÜVG die Daten über das Kind und den Erblasser von Amts wegen mitgeteilt oder auf Anfrage gemäß § 9 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 TÜVG übermittelt, ist die Weiße Karteikarte anschließend mit einem Absendevermerk zu versehen und zu den Sammelakten zu nehmen. Solange die Daten nicht gemäß § 9 Absatz 3 Satz 3 TÜVG übermittelt worden sind, verbleibt die Weiße Karteikarte im Testamentsverzeichnis des Standesamts und wird nach Eingang einer entsprechenden Mitteilung um das Datum des Todes des Erblassers, das Datum der Todeserklärung oder die gerichtlich festgestellte Todeszeit ergänzt." 2. Die bisherigen Abschnitte III. bis V. werden Abschnitte IV. bis VI. II. Diese AV tritt am 1. September 2014 in Kraft.

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Nr. 22. Ergänzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gerichtsvollzieherordnung und zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher AV d. JM vom 27. August 2014 (2344 - Z. 129) - JMBl. NRW S. 244 Inhaltsverzeichnis I.

GVO

1 2 3 4 5 6 7 8

zu § 2 GVO zu § 3 GVO zu § 5 GVO zu § 20, 21 GVO zu § 33 GVO zu § 36 GVO Zu § 39 GVO Zu § 52 GVO

II.

GVGA

Erster Teil 1 2

- Dienstbehörde - Arbeitshilfe - Dienstausweis - Zuständigkeit - Büro- und Schreibarbeiten - Quittungsblöcke - Lagerbuch - Dienstkonto

Dritter Teil Vierter Teil Fünfter Teil Sechster Teil Siebter Teil Achter Teil

zu § 9 Abs. 2 GVGA - Zustellung von Amts wegen zu § 20 Abs. 2 GVGA - Ersatzzustellung an Angehörige der kasernierten Polizei pp. Zusammentreffen von Pfändungen nach der ZPO mit Pfändungen im Wege der Verwaltungsvollstreckung Siegelungen und Entsiegelungen, Vermögensverzeichnisse Öffentliche Verpachtung an den Meistbietenden Beurkundung des tatsächlichen Angebots einer Leistung Behandlung von Postsendungen Aufbewahrung von Unterlagen im Sinne von §§ 257 HGB, 147 AO Bestimmungen über den Einsatz von IT-Systemen

III.

Inkrafttreten

Zweiter Teil

I. Gerichtsvollzieherordnung 1 zu § 2 GVO Dienstbehörde der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ist das Amtsgericht, bei dem sie beschäftigt sind. 2 zu § 3 GVO 2.0 Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher übt ihre oder seine Tätigkeit grundsätzlich allein aus. 244 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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2.0.1 In begründeten Einzelfällen ist jede Gerichtsvollzieherin oder jeder Gerichtsvollzieher einer anderen Gerichtsvollzieherin oder einem anderen Gerichtsvollzieher auf deren oder dessen Ersuchen zur Unterstützung und Hilfeleistung im notwendigen Rahmen (z.B. gemäß § 759 ZPO) verpflichtet. 2.0.2 Lehnt die ersuchte Gerichtsvollzieherin oder der ersuchte Gerichtsvollzieher die Unterstützung ab, ist eine Entscheidung der oder des unmittelbaren Dienstvorgesetzten der ersuchten Gerichtsvollzieherin oder des ersuchten Gerichtsvollziehers herbeizuführen. Eine die Ablehnung bestätigende Entscheidung der oder des Dienstvorgesetzten steht einem erneuten Ersuchen an eine andere Gerichtsvollzieherin oder einen anderen Gerichtsvollzieher dann nicht entgegen, wenn die Ablehnung mit dienstlichen Belangen (z. B. mit der Belastungssituation der ersuchten Gerichtsvollzieherin oder des ersuchten Gerichtsvollziehers) begründet wird. 2.0.3 Die ausschließliche Zuständigkeit der ersuchenden Gerichtsvollzieherin oder des ersuchenden Gerichtsvollziehers bleibt unberührt. 2.0.4 Ist der ersuchten Gerichtsvollzieherin oder dem ersuchten Gerichtsvollzieher eine Entschädigung zu gewähren, richtet sich diese ausschließlich nach den Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). 2.1 Die Hinzuziehung einer Arbeitshilfe ist nur zulässig, soweit diese in Anwesenheit und nach Weisung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers mit einer selbständigen, rein mechanischen Tätigkeit, wie z.B. dem Verpacken, dem Verladen und dem Wegfahren der Pfandstücke befasst wird. Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher ist für die Tätigkeit der von ihr oder ihm hinzugezogenen Arbeitshilfe verantwortlich. 2.2 Unzulässig ist es insbesondere, Arbeitshilfen 2.2.1 mit der Ausübung von Zwang gegen Personen sowie bei der Pfändung und der Wegnahme der Sachen zu beauftragen oder zur Ausübung von Zwang hinzuzuziehen, 2.2.2 mit der Anmahnung von Schuldnerinnen oder Schuldnern zur Zahlung vor dem Versteigerungstermin zu beauftragen, 2.2.3 mit der nachträglichen Entfernung von Pfandstücken aus dem Gewahrsam der Schuldnerin oder des Schuldners zu beauftragen, ohne dass die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher wenigstens bei Beginn der Entfernung und Wegschaffung anwesend gewesen ist, 2.2.4 mit der selbständigen Anbringung von Siegelmarken und Pfandzeichen zu beauftragen, 2.2.5 zur Annahme von Zahlungen oder zur Erteilung von Quittungen jeder Art zu ermächtigen. 2.3 Als Arbeitshilfen können von der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher herangezogen werden: 2.3.1 natürliche Personen, die nicht mehr vollzeitschulpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Schulpflichtgesetz) sind; sie müssen gewissenhaft und zuverlässig sein, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse müssen geordnet sein;

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2.3.2 gewerbliche Unternehmen, deren wirtschaftliche Verhältnisse geordnet sind, wenn sie a. sich schriftlich verpflichten, als Arbeitskräfte nur gewissenhafte und zuverlässige Personen einzusetzen, b. der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher im Rahmen der auszuführenden Arbeiten den eingesetzten Arbeitskräften gegenüber ein uneingeschränktes Weisungsrecht einräumen, c. die uneingeschränkte Haftung für alle durch die eingesetzten Arbeitskräfte verursachten Schäden übernehmen. Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher hat vor Beschäftigung einer Arbeitshilfe sorgfältig zu prüfen, ob die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. 2.4 2.4.1 Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher ist ferner verpflichtet, die Tätigkeit der Arbeitshilfe oder der eingesetzten Arbeitskräfte sorgfältig zu überwachen und sofort einzugreifen, wenn sich gegen ihre Weiterbeschäftigung begründete Bedenken ergeben. 2.4.2 Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher hat die Arbeitshilfe und (bei gewerblichen Unternehmen) alle eingesetzten Kräfte zur Verschwiegenheit über alle geschäftlichen Angelegenheiten zu verpflichten. 2.4.3 Die Einstellung und die Entlassung einer natürlichen Person als Arbeitshilfe, die ständig oder in kürzeren Abständen regelmäßig herangezogen wird, sind der Dienstbehörde unverzüglich anzuzeigen. In der Anzeige über die Einstellung sind folgende Angaben über die Arbeitshilfe zu machen: Name, Vorname, Wohnung, Geburtsdatum, Geburtsort, Tag der Einstellung. 2.4.4 Soll ein gewerbliches Unternehmen ständig oder in kürzeren Abständen regelmäßig herangezogen werden, ist ein schriftlicher Vertrag zu schließen, der der Dienstbehörde vorzulegen ist. 2.5 Die Arbeitshilfe ist unter Berücksichtigung der aufgewendeten Zeit und Mühewaltung, der Zahl und des Umfangs der Pfandstücke, des notwendigen Aufwandes (bei Zuziehung von Fahrzeugen und weiteren Arbeitskräften), der Zahl der Aufträge und ggf. des Transportarbeitertarifs angemessen zu entschädigen. 3 zu § 5 GVO Nähere Bestimmungen zu der Ausgestaltung des Dienstausweises trifft der Erlass des JM vom 29.05.2013 - 1414 E - I. 5603 -. 4 zu §§ 20, 21 GVO Ergibt sich, dass die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher die Durchführung einer Amtshandlung in ihrem oder seinem Bezirk nicht beginnen kann (z. B. weil das Vollstreckungsgericht die Verwertung gepfändeter Sachen in einer Gemeinde angeordnet hat, die nicht im Bezirk der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers liegt), ist sie oder er örtlich unzuständig. 5 zu § 33 GVO Die Dienstaufsicht kann der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher auf Antrag widerruflich gestatten, Büro- und Schreibarbeiten sowohl im Geschäftszimmer als auch in sonstigen Büroräumen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers erledigen zu lassen.

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6 zu § 36 GVO Die Quittungsblöcke beschafft die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts für seinen Geschäftsbereich. Die den Amtsgerichten und den Gerichtskassen gelieferten Quittungsblöcke sind unter Verschluss zu halten. 7 zu § 39 GVO 7.1 Die jahrgangsweise Liste (Lagerbuch) ist in einfachster Form zu führen. 7.2 In das Lagerbuch sind die Gegenstände (Pfandstücke, Räumungsgut usw.) einzutragen, die länger als einen Monat in der Pfandkammer oder anderweit lagern. 7.3 Bei einem Wechsel der Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher infolge Übernahme eines anderen Bezirks und in Vertretungsfällen ist das Lagerbuch an die übernehmende Gerichtsvollzieherin oder den übernehmenden Gerichtsvollzieher gegen eine ÜbergabeBescheinigung abzugeben. Die übernehmende Gerichtsvollzieherin oder der übernehmende Gerichtsvollzieher führt das Lagerbuch fort. Sie oder er ist verpflichtet, sich bei der Pfandkammer oder bei dem anderweitigen Lagerort von dem Vorhandensein und der Beschaffenheit der eingelagerten Gegenstände zu überzeugen. Etwaige Unstimmigkeiten sind unverzüglich zu klären. 7.4 Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben bis zum 1. März eines jeden Jahres der oder dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten unter Angabe der Gründe anzuzeigen, ob und welche Gegenstände (Pfandstücke, Räumungsgut usw.) am Berichtstage ein Jahr und länger in der Pfandkammer oder anderweitig lagern. Eine Durchschrift der Anzeige an die oder den unmittelbaren Dienstvorgesetzten ist zu dem jeweiligen Jahrgang des Lagerbuchs zu nehmen. Fehlanzeige ist erforderlich. 7.5 Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher hat das eingelagerte Räumungsgut, soweit es nicht gepfändet ist, umgehend der Räumungsschuldnerin oder dem Räumungsschuldner zur Verfügung zu stellen und eine Durchschrift der entsprechenden Freigabebescheinigung zu der jeweiligen Sonderakte zu nehmen. 8 zu § 52 GVO Für die Einrichtung und Führung des Dienstkontos bei einem Kreditinstitut sind ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen zu beachten und in Abstimmung mit dem Kreditinstitut die nachstehenden besonderen Bedingungen zu vereinbaren: 8.1 Auswahl des Kreditinstituts Das Dienstkonto ist bei einem Kreditinstitut einzurichten, das möglichst auch außerhalb seiner Geschäftszeiten die Ablieferung von Bargeld ermöglicht.

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8.2 Konto 8.2.1 Kontobezeichnung Das Konto ist ausschließlich für dienstliche Zwecke bestimmt. Dem Kreditinstitut gegenüber bleibt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher gleichwohl allein berechtigt und verpflichtet (Gerichtsvollzieher-Dienstkonto). Die Rechte der Dienstbehörde (s. Nrn. 8.7 und 8.8) bleiben hiervon unberührt. 8.2.2 Kontoeinrichtung Die Eröffnung eines Gerichtsvollzieher-Dienstkontos hat die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher mit einem Vordruck des Kreditinstituts zu beantragen. Der Antrag ist mit dem Sichtvermerk der oder des unmittelbaren Dienstvorgesetzten und einem Abdruck deren oder dessen Dienststempels zu versehen. Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher hat zu erklären, dass das Konto ausschließlich für den dienstlichen Zahlungsverkehr bestimmt ist. Die Umwandlung eines Privatkontos in ein Gerichtsvollzieher-Dienstkonto ist ausgeschlossen. Der Rechtscharakter eines Gerichtsvollzieher-Dienstkontos kann nicht aufgehoben werden. 8.2.3 Kontoführung Das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto ist auf dem für den Bürobetrieb der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers eingesetzten IT-System online zu führen. Telefonische Verfügungen oder die Nutzung von Überweisungsautomaten sind unzulässig. Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher ist für eine höchstmögliche Datensicherheit bei der Anwendung des Online-Banking verantwortlich. Es muss gewährleistet sein, dass Verfügungen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers und der oder des unmittelbaren Dienstvorgesetzten gemäß Nrn. 8.7 und 8.8 auch weiterhin zusätzlich in Schriftform möglich sind. 8.2.4 Kündigung/Übertragung des Dienstkontos Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher kann das Dienstkonto nur mit Zustimmung ihres oder seines unmittelbaren Dienstvorgesetzten kündigen. Die Zustimmungserklärung ist mit einem Abdruck des Dienststempels zu versehen. Sie ist dem Kreditinstitut nachzuweisen. Das gekündigte Konto ist binnen eines halben Jahres abzuwickeln. Kündigt das Kreditinstitut das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto, wird es die Dienstbehörde der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers benachrichtigen. Dasselbe gilt für Abmahnungen des Kreditinstituts, durch die eine Kündigung des Gerichtsvollzieher-Dienstkontos angedroht wird. Für unterlassene oder fehlerhafte Benachrichtigungen haftet das Kreditinstitut nur bei grobem Verschulden. Eine Übertragung des Gerichtsvollzieher-Dienstkontos durch die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher auf Dritte ist ausgeschlossen. 8.3 Nutzungsbeschränkung Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher darf Beträge, die nicht dienstlichen, sondern eigenen Zwecken dienen, nicht dem Gerichtsvollzieher-Dienstkonto zuführen oder darauf belassen. Ein Überziehungskredit wird für das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto nicht eingeräumt. Abweichend von § 52 Abs. 1 GVO darf die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher Einzugsermächtigungen für Abbuchungen vom Gerichtsvollzieher-Dienstkonto zugunsten von Auskunftsstellen (gemäß §§ 755, 802l ZPO) erteilen. Ansprüche aus dem GerichtsvollzieherDienstkonto sind nicht abtretbar und nicht verpfändbar. 8.4 Bank-/Kredit-Card Für die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher kann eine Bank-Card mit persönlicher Geheimnummer ausgestellt werden, um Bargeschäfte auch an einem Automaten für das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto vornehmen zu können. In diesem Fall ist bei der Einrichtung des 248 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Dienstkontos oder einer späteren Ausstellung einer Bank-Card mit dem Kreditinstitut zu vereinbaren, dass der oder dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten auch ohne Kenntnis der Geheimnummer ermöglicht wird, über das Konto zu verfügen und die sonstigen Rechte der Dienstbehörde (s. Nrn. 8.7 und 8.8) wahrzunehmen. Sonstige Zahlungsverkehrs- und Kreditkarten werden für das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto nicht ausgegeben. Die Ausstellung einer weiteren Bank-Card, die zur Teilnahme am Online-Banking erforderlich ist, ist hingegen zulässig. 8.5 Aufrechnungsbefugnis und Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht Das Kreditinstitut wird bei einem Gerichtsvollzieher-Dienstkonto weder das Recht der Aufrechnung noch ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn wegen Forderungen, die in Bezug auf das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto selbst entstanden sind. 8.6 Prüfungspflicht in Bezug auf Dritte Das Kreditinstitut nimmt keine Kenntnis davon, wer bei einem Gerichtsvollzieher-Dienstkonto Rechte gegen die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher geltend zu machen befugt ist. Rechte Dritter auf Leistungen aus einem Gerichtsvollzieher-Dienstkonto bestehen dem Kreditinstitut gegenüber nicht. Das Kreditinstitut ist demgemäß nicht berechtigt, Dritten Verfügungen über das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto zu gestatten, selbst wenn nachgewiesen wird, dass das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto ihnen zustehende Beträge enthält. Nrn. 8.7 und 8.8 bleiben unberührt. Das Kreditinstitut prüft die Rechtmäßigkeit der Verfügungen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers in ihrem oder seinem Verhältnis zu Dritten nicht, auch wenn es sich um Überweisungen von dem Gerichtsvollzieher-Dienstkonto auf das Privatkonto handelt. Es haftet daher nicht für Dritten aus einer unrechtmäßigen Verfügung entstandenen Schaden. 8.7 Verfügungen und Vollmachten 8.7.1 Verfügungen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers Verfügungen über das Dienstkonto trifft ausschließlich die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher. Die für die Zugangsberechtigung und Auftragsfreigabe vorgesehenen Sicherheitskriterien (z.B. Persönliche Identifikations-Nummer - PIN - und Transaktions-Nummern TAN -) dürfen nur der verfügungsberechtigten Gerichtsvollzieherin oder dem verfügungsberechtigten Gerichtsvollzieher bekannt sein. PIN und TAN, ggfs. Chipkarte und Kartenleser hat die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher stets getrennt voneinander und sorgfältig aufzubewahren, sodass sie anderen Personen nicht zugänglich sind. Kennwörter, PIN und TAN dürfen nicht im IT-System hinterlegt werden. Die PIN ist regelmäßig, spätestens aber jeweils nach Ablauf von 3 Monaten, zu ändern. Für die Anforderung von neuen TAN sind die Richtlinien des Kreditinstituts maßgeblich. Die TAN dürfen nicht als Klartext auf dem IT-Gerät bezogen werden, von dem aus die Kontoführung erledigt wird. Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, das genutzte IT-System durch eine Software gegen Computer-Viren zu schützen und den Schutz regelmäßig zu aktualisieren. 8.7.2 Kontovollmacht Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher hat bis zu drei von ihren oder seinem unmittelbaren Dienstvorgesetzten zu bestimmenden Beamtinnen oder Beamten des gehobenen Justizdienstes Kontovollmacht (Unterschriftsberechtigung und Vollmacht) zu erteilen. Hierbei hat er § 52 Abs. 6 GVO zu beachten, ohne dass das Kreditinstitut verpflichtet ist, die Einhaltung dieser Vorschrift zu überprüfen. Der Widerruf einer Kontovollmacht ist nur im Einvernehmen mit der oder dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten möglich, das dem Kreditinstitut nachzuweisen ist. Die Erteilung weiterer Kontovollmachten ist nicht zulässig.

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8.7.3 Verfügungsbefugnis der oder des unmittelbaren Dienstvorgesetzten Die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers ist jederzeit berechtigt, über das Konto zu verfügen und über den Kontostand Auskunft zu verlangen. Das Verfügungsrecht der oder des unmittelbaren Dienstvorgesetzten schließt die Befugnis mit ein, der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher die Verfügungsbefugnis über das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto zu entziehen und andere Kontoinhaberinnen oder inhaber zu benennen. Das Schreiben der oder des unmittelbaren Dienstvorgesetzten muss die genaue Bezeichnung der Personen, denen die Verfügungsbefugnis übertragen wird, sowie deren Unterschriftsproben enthalten. Es muss handschriftlich vollzogen und mit dem Abdruck des Dienststempels versehen sein. Das Schreiben ist der kontoführenden Niederlassung des Kreditinstituts zuzustellen. Die kontoführende Niederlassung des Kreditinstituts wird das ihr zugestellte Schreiben der oder des unmittelbaren Dienstvorgesetzten, mit dem diese oder dieser die Verfügungsbefugnis auf sich überleitet oder auf von ihm beauftragte Personen überträgt, spätestens ab dem nächsten Bankgeschäftstag beachten und Verfügungen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers nicht mehr ausführen. 8.8 Tod, Ausscheiden aus dem Gerichtsvollzieherdienst Stirbt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher, geht die Forderung aus dem Gerichtsvollzieher-Dienstkonto nicht auf ihre oder seine Erben über. Berechtigt wird vielmehr die Dienstbehörde der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers oder die oder der von der Dienstbehörde bestellte Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher kraft Vertrages zugunsten Dritter. Entsprechendes gilt, wenn die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher aus dem Gerichtsvollzieherdienst ausscheidet. 8.9 Pfändung des Dienstkontos Bei einer Pfändung wird das Kreditinstitut das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto nur dann als betroffen ansehen, wenn dies aus der Pfändungsurkunde ausdrücklich hervorgeht. In einer Auskunft an die Pfändungsgläubigerin oder den Pfändungsgläubiger wird das Kreditinstitut das Vorhandensein eines Dienstkontos der Pfändungsschuldnerin oder des Pfändungsschuldners erwähnen, jedoch ohne Angabe des Kontostandes und sonstiger Einzelheiten, es sei denn, dass das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto gepfändet ist. Das Kreditinstitut wird bei der Pfändung und Vorpfändung des Gerichtsvollzieher-Dienstkontos, unabhängig davon, ob es von der Pfändung als betroffen angesehen wird, die Dienstbehörde der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers verständigen. Für eine unterlassene oder fehlerhafte Benachrichtigung haftet das Kreditinstitut nur bei grobem Verschulden. 8.10 Insolvenz der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers wird das Kreditinstitut die Dienstbehörde der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers verständigen. Für eine unterlassene oder fehlerhafte Benachrichtigung haftet das Kreditinstitut nur bei grobem Verschulden. Das Kreditinstitut wird der Insolvenzverwalterin oder dem Insolvenzverwalter Kenntnis vom Vorhandensein eines GerichtsvollzieherDienstkontos und auf Verlangen auch Auskunft über das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto geben. Das Kreditinstitut wird die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher nur mit Zustimmung ihres oder seines unmittelbaren Dienstvorgesetzten und der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters und letztere nur mit Zustimmung der oder des unmittelbaren Dienstvorgesetzten der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers über das GerichtsvollzieherDienstkonto verfügen lassen.

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8.11 Überweisungen Von einem Gerichtsvollzieher-Dienstkonto werden Überweisungen im Wege von Einzel- oder Sammelüberweisungen online vorgenommen. Abweichend von § 52 Abs. 8 GVO sind Sammelüberweisungen weder beleghaft noch im Wege des Datenträgeraustauschs zulässig. Beleghafte Einzelüberweisungen sind nur im Ausnahmefall zulässig. 8.11.1 Einzelüberweisungen mit Beleg Für beleghafte Einzelüberweisungen von Geldbeträgen sind nur die vom Kreditinstitut ausgegebenen Überweisungsvordrucke (Überweisungsauftrag mit Durchschrift) zu verwenden, auf denen die Kontonummer bereits vorgedruckt ist. Überweisungsvordrucke sind gesichert aufzubewahren. Die „Durchschriften für den Auftraggeber" sind als Nachweis der noch nicht abgebuchten Aufträge zunächst in der Folge der Nummerierung bei den Kontoauszügen aufzubewahren. Nach Eingang des Kontoauszugs vermerkt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher auf dieser Durchschrift das Datum und die Nummer des Auszugs, auf dem die Abbuchung ausgewiesen ist, und nimmt sie anschließend zu der Sonderakte oder zu dem veranlassenden Schriftstück. 8.11.1.1 Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher hat über alle dem Kreditinstitut zugeleiteten Überweisungsaufträge einen Übersendungsnachweis zu führen. Dieser enthält die folgenden Spalten: o Spalte 1: Datum des Überweisungsauftrages, o Spalte 2: die vom Kreditinstitut im Vordruck des Überweisungsauftrages eingedruckte fortlaufende Nummer (soweit vorhanden), o Spalte 3: Betrag in EURO, o Spalte 4: Empfängerin oder Empfänger, o Spalte 5: Kontonummer oder - nach Umstellung auf das SEPA-Verfahren - IBAN der Empfängerin oder des Empfängers, Spalte 6: lfd. Nummer des Kassenbuchs. 8.11.1.2 Anstelle des Übersendungsnachweises gemäß Nr. 8.11.1.1 kann der Nachweis der dem Kreditinstitut zugeleiteten Überweisungsaufträge auch wie folgt geführt werden: Von allen dem Kreditinstitut zugeleiteten Überweisungsaufträgen fertigt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher eine Ablichtung und heftet sie in der Reihenfolge der im Vordruck eingedruckten fortlaufenden Nummer in einem besonderen Hefter ab. Die laufende Nummer des Kassenbuchs ist auf der Ablichtung zu vermerken. Für die Fertigung der dem internen Geschäftsbetrieb dienenden Ablichtung dürfen keine Kosten berechnet werden. 8.11.1.3 Unbrauchbar gewordene Vordrucke für Überweisungen sind als Anlage zu dem Übersendungsnachweis (Nr. 8.11.1.1) zu nehmen. Sie sind unter Angabe der Vordrucknummer in dem vorgenannten Nachweis aufzunehmen. Dabei ist in der Betragsspalte „unbrauchbar" einzutragen. In der Spalte „Empfänger" ist der Grund für die Unbrauchbarkeit anzugeben. Macht die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher von der Möglichkeit nach Nr. 8.11.1.2 Gebrauch, ist auf unbrauchbar gewordenen Vordrucken der Grund der Unbrauchbarkeit zu vermerken; sie sind sodann vollständig nach Maßgabe der im Vordruck eingedruckten fortlaufenden Nummer zu dem genannten Hefter zu nehmen. Für den Übersendungsnachweis nebst Anlagen (Nr. 8.11.1.1) oder den Hefter (Nr. 8.11.1.2) gilt § 43 Abs. 2 und 3 GVO entsprechend.

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8.11.2 Sammelüberweisungen Für Sammelüberweisungen mittels des IT-Systems der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers gelten die besonderen Bedingungen der Kreditinstitute über Einlieferungen von Überweisungen und abweichend zu § 52 Abs. 8 GVO die folgenden Regelungen: 8.11.2.1 Für jeden einzelnen Überweisungsauftrag wird von dem IT-System ein Überweisungsdatensatz erstellt, der alle für die Überweisung erforderlichen Daten gemäß Nr. 8.11.1.1 enthält. Ein Ausdruck ist zu den Sonderakten der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers zu nehmen. Die Veranlassung der Überweisung und ggfs. nachträgliche Änderungen sind in geeigneter Weise zu dokumentieren. Werden Sonderakten nicht geführt, ist der Ausdruck dem veranlassenden Schriftstück beizufügen. Der bei der Buchung vom IT-System generierte Datensatz genügt. 8.11.2.2 Nach Fertigung der Überweisungsdatensätze wird vom IT-System eine Sammelliste mit den Daten der einzelnen Überweisungen aller in der Liste aufgeführten Überweisungsempfänger erstellt und ausgedruckt. Die Sammellisten sind von dem System fortlaufend zu nummerieren. Die Sammelliste ist als Nachweis der noch nicht abgebuchten Aufträge zunächst in der Folge der Nummerierung bei den Kontoauszügen aufzubewahren. 8.11.2.3 Die Überweisungsdatensätze sind mit dem Überweisungsauftrag dem Kreditinstitut zu übersenden. Nach Absendung der Daten dürfen keine Veränderungen bei einzelnen Überweisungen vorgenommen werden. Fehler in vorgenommenen Überweisungen sind durch Storno- oder Rückbuchungen zu beheben. Nach Eingang des Kontoauszugs vermerkt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher auf der bei den Kontoauszügen befindlichen Sammelliste das Datum und die Nummer des Auszugs, auf dem die Abbuchung ausgewiesen ist und nimmt sie anschließend zusammen mit der Gegenkontrollliste (Nr. 8.14) zu den Sammelakten. 8.11.2.4 Die vorstehenden Bestimmungen sind auf online-Einzelüberweisungen sinngemäß anzuwenden. 8.12 Lastschriftverfahren Die Einziehung von Kosten im Lastschriftverfahren kann auf Vordrucken des Kreditinstituts oder als online-Sammellastschrift auch mittels des IT-Systems der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers ausgeführt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 8.12.1 Für den einzuziehenden Kostenbetrag ist von dem IT-System eine Lastschrift zu fertigen, die neben den für die Einziehung erforderlichen Daten auch die Nummer des Dienstregisters enthält. 8.12.2 Nach Fertigung der Lastschriften ist von dem IT-System eine Sammelliste mit den Daten der einzelnen Lastschriften auszudrucken. Die Ausfertigung ist zu den Sammelakten zu nehmen. Die Sammellisten sind vom System fortlaufend zu nummerieren. 8.12.3 Nach der Gutbuchung sind in den Sonderakten die Kassenbuchnummer (§ 48 Abs. 5 GVO) und die Nummer der Sammelliste, in Spalte 8 des Dienstregisters I und in Spalte 14 des Kassenbuchs II die Nummer der Sammelliste zu vermerken. Auf der Ausfertigung der Sammelliste, die sich bei den Sammelakten befindet, sind das Datum und die Nummer des Kontoauszugs sowie die Kassenbuchnummern der Einzelbuchungen zu vermerken. Wird eine Lastschrift wegen Nichteinlösung oder Widerspruchs der Kostenschuldnerin oder des Kostenschuldners zuzüglich der Rückbuchungsgebühren zurückbelastet, ist zum Ausgleich des Dienstkontos der Kostenbetrag im Kassenbuch abzusetzen.

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8.13 Kontoauszüge Kontoauszüge müssen fortlaufend nummeriert sein und in chronologischer Reihenfolge aufbewahrt werden. Sie müssen die Buchungstexte und Buchungsdaten vollständig wiedergeben und sowohl den Kontostand des vorherigen Kontoauszugs als auch den aktuellen Kontostand ausweisen. Kontoauszüge sind von dem Kreditinstitut buchungstäglich zu erstellen und zu übersenden oder zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Von dem Kreditinstitut zum online-Abruf zur Verfügung gestellte Kontoauszüge sind unmittelbar nach ihrem Eingang auszudrucken. Für die Geschäftsprüfung ist der ausgedruckte Kontoauszug maßgeblich. Soweit für Buchungen in den Kassenbüchern Kontoauszüge erforderlich sind, dürfen sie nur aufgrund dieser Kontoauszüge vorgenommen werden. 8.14 Softwareeinsatz Die im Verbund mit dem Kreditinstitut eingesetzte Software muss die lückenlose Nachprüfbarkeit der einzelnen Kontobewegungen gewährleisten. Für die Übermittlung der Daten ist die von dem Kreditinstitut angebotene Software zu benutzen und regelmäßig zu aktualisieren. Die Gerichtsvollzieher-Software erstellt eine Austauschdatei, die online an das Kreditinstitut übersandt wird. Die Überweisungs- und Lastschriftlisten müssen programmgesteuert von der GerichtsvollzieherSoftware ausgedruckt werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Listen vollständig sind. Die von der Software des Kreditinstituts gefertigten Überweisungs- und Lastschriftlisten dienen der Gegenkontrolle (Gegenkontrolllisten) und sind den von der Gerichtsvollzieher-Software ausgedruckten Überweisungs- und Lastenschriftlisten beizuheften. Gegenkontrolllisten zu Sammelüberweisungen sollen möglichst die von der Software des Kreditinstituts errechneten Kontrollsummen entsprechend Nr. 8.11.2.2 enthalten. Gegenkontrolllisten sind nicht erforderlich, wenn die einzelnen Buchungsposten der Überweisungs- und Lastschriftlisten unter Angabe der Bankleitzahl und der Kontonummer oder - nach Umstellung auf SEPA-Verfahren - IBAN der Empfängerin oder des Empfängers oder der oder des Zahlungspflichtigen in den Kontoauszug eingestellt werden. 8.15 Einlösung von Schecks Bei der Einrichtung des Dienstkontos ist mit dem Kreditinstitut ferner möglichst zu vereinbaren, dass Schecks spätestens am zehnten Bankgeschäftstag nach Einreichung ohne Vorbehalt der Einlösung gutgeschrieben werden. Ist das kontoführende Kreditinstitut zugleich bezogenes Kreditinstitut, verkürzt sich diese Frist auf vier Bankgeschäftstage. 8.16 Kontoführungsentgelte/Einnahmen aus Verzinsung Von dem Kreditinstitut erhobene Kontoführungsentgelte trägt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher selbst. Einnahmen aus der Verzinsung des Dienstkontoguthabens sind vierteljährlich an die Landeskasse abzuliefern. Zu diesem Zweck sind die Zinserträge als abzuliefernde Beträge in die Spalte 6 des Kassenbuches II einzutragen.

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II. Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher Erster Teil 1 zu § 9 Abs. 2 GVGA Zustellung von Amts wegen Wird in den ehemals preußischen Landesteilen von einer Notarin oder einem Notar im Falle des Artikels 26 des Preußischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit eine Zustellung von Amts wegen veranlasst, finden die Vorschriften über Zustellungen von Amts wegen mit der Maßgabe Anwendung, dass die Notarin oder der Notar an die Stelle der Geschäftsstelle und die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher an die Stelle der Gerichtswachtmeisterin oder des Gerichtswachtmeisters tritt. 2 zu § 20 Abs. 2 GVGA Ersatzzustellung an Angehörige der kasernierten Polizei, des Bundesgrenzschutzes und Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr Für Ersatzzustellungen an Angehörige der kasernierten Polizei, an Angehörige des Bundesgrenzschutzes und an Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr sind die hierzu ergangenen besonderen Vorschriften zu beachten. Zweiter Teil Zusammentreffen von Pfändungen nach der ZPO mit Pfändungen im Wege der Verwaltungsvollstreckung (§ 308 der Abgabenordnung, § 39 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVG NRW - SGV. NRW. 2010 -) Ist dieselbe Sache nach den Vorschriften der ZPO und im Wege der Verwaltungsvollstreckung gepfändet, obliegt die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung der Vollstreckungsbeamtin oder dem Vollstreckungsbeamten, die oder der die erste Pfändung bewirkt hat (§ 308 AO, § 39 VwVG NRW). Ist die erste Pfändung im Wege der Verwaltungsvollstreckung erfolgt, hat die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher bei einer folgenden Vollstreckung nach der ZPO der Vollstreckungsbeamtin oder dem Vollstreckungsbeamten, der die erste Pfändung bewirkt hat, eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden. Dritter Teil Siegelungen; Entsiegelungen; Vermögensverzeichnisse 1 Allgemeine Vorschriften 1.1 Zuständigkeit Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zuständig, im Auftrag des Gerichts oder bei einer Insolvenz im Auftrag der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters oder der Treuhänderin oder des Treuhänders Siegelungen und Entsiegelungen durchzuführen, Vermögensverzeichnisse - insbesondere Nachlassinventare - aufzunehmen und bei der Aufzeichnung der zur Insolvenzmasse gehörigen Gegenstände als Urkundspersonen mitzuwirken (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 Preuß.AGGVG; § 42 Nr. 2 Lipp.AGGVG, § 44 Lipp.AGBGB).

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1.2 Verfahrensvorschriften Soweit das Gericht nichts anders bestimmt hat, richtet sich das Verfahren der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers bei den oben bezeichneten Amtshandlungen nach den folgenden Bestimmungen. 2 Siegelungen 2.1 Siegelungen eines Nachlasses 2.1.1 Zuziehung der Erben oder anderer Personen 2.1.1.1 Bei der Siegelung zur Sicherung eines Nachlasses (vgl. § 1960 Abs. 2 BGB) zieht die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher die am Ort der Siegelung anwesenden Erben und Verwandten der Erblasserin oder des Erblassers oder - falls keine Erben oder Verwandten anwesend sind oder ihre Namen und ihre Anschriften nicht oder nicht alsbald zu ermitteln sind - andere geeignete Auskunftspersonen zu. 2.1.1.2 Die anwesenden Personen sind darauf hinzuweisen, dass sie die Siegel nicht ablösen oder beschädigen dürfen; sie sind über die strafrechtlichen Folgen solcher Handlungen zu belehren. 2.1.2 Behandlung der vorgefundenen Gegenstände und Tiere 2.1.2.1 Verfügungen von Todes wegen, die im Nachlass vorgefunden werden, nimmt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher an sich und liefert sie unverzüglich an das Amtsgericht ab. 2.1.2.2 Geld, Kostbarkeiten, Wertpapiere und andere wertvolle oder wichtige Urkunden, die im Nachlass vorgefunden werden, sind zu hinterlegen. Diese Gegenstände dürfen jedoch aus besonderen Gründen unter gehöriger Aufsicht in der Wohnung der Erblasserin oder des Erblassers belassen werden, wenn sie dort genügend gesichert sind. Den Erben, den Verwandten der Erblasserin oder des Erblassers oder anderen geeigneten Personen kann vorgefundenes Geld zur Besorgung des Begräbnisses und zur einstweiligen Fortführung des Haushalts, des Gewerbes oder der Landwirtschaft gegen Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. 2.1.2.3 Andere bewegliche Sachen sind möglichst in verschließbaren Räumen oder Behältnissen unterzubringen. Tiere sind in geeigneten und artgerechten Räumen oder Behältnissen unterzubringen. 2.1.2.4 Sachen, die einer besonderen Wartung bedürfen, und Tiere gibt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher erforderlichenfalls Dritten in Obhut und vereinbart mit diesen das Notwendige wegen einer etwa zu gewährenden ortsüblichen Vergütung. 2.1.2.5 Sachen, die leicht verderblich sind oder bei denen die Kosten der Aufbewahrung in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem Wert stehen, darf die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher veräußern. Der Erlös ist zu hinterlegen. 2.1.2.6 Findet die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher in dem Nachlass von Bediensteten einer öffentlichen Behörde dienstamtliche Schriftstücke oder sonstige Sachen, die aufgrund des Dienstverhältnisses heraus verlangt werden können, sorgt sie oder er für ihre sichere Verwahrung, sofern nicht die Behörde, welcher die oder der Verstorbene angehörte, oder die Aufsichtsbehörde für die Sicherung der Sachen selbst sorgt.

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2.1.3 Verschließung der Räume und Behältnisse 2.1.3.1 Die Türen der Räume und die Behältnisse, in denen Sachen untergebracht sind, sind zu verschließen und so zu versiegeln, dass sie ohne Verletzung des Verschlusses nicht geöffnet werden können. Auch die Fenster der Räume sind zu verschließen und, wenn es möglich ist, in gleicher Weise zu versiegeln. Die Schlüssel versieht die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher mit einem Merkzeichen und nimmt sie entweder an sich oder bringt sie sonst sicher unter. 2.1.3.2 Räume, deren Nutzung zwingend erforderlich ist, sind offenzuhalten. 2.1.3.3 Hat die Erblasserin oder der Erblasser ein Gewerbe, eine Landwirtschaft oder ein sonstiges Unternehmen betrieben, ist die Siegelung soweit zu beschränken, dass der Betrieb fortgeführt werden kann; dies gilt nicht, wenn das Amtsgericht angeordnet hat, dass der Betrieb zu schließen ist. 2.1.4 Bestellung einer Aufseherin oder eines Aufsehers Wenn es zur Sicherung des Nachlasses erforderlich ist, bestellt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher eine Aufseherin oder einen Aufseher und vereinbart eine ortsübliche Vergütung. Die Bestellung ist dem Amtsgericht anzuzeigen. 2.1.5 Protokoll 2.1.5.1 Das Protokoll soll den Hergang der Siegelung beschreiben. Es hat insbesondere zu enthalten: a. den Ort und die Zeit der Siegelung; b. die Bezeichnung der Erblasserin oder des Erblassers und der Personen, die bei der Siegelung anwesend gewesen sind; c. die Bezeichnung des Auftrags mit Aktenzeichen; d. die Bezeichnung der in Nrn. 2.1.2.1 und 2.1.2.2 S.1 genannten Gegenstände. Bei Wertpapieren ist der Nennwert anzugeben. Buchstaben und Nummern, mit denen die Wertpapiere gekennzeichnet sind, sind ebenfalls zu vermerken. Sind Erneuerungsscheine vorhanden, so ist dies anzugeben. Ebenso ist zu verzeichnen, von welcher Zeit an die vorhandenen Zins- und Gewinnanteilscheine laufen; e. die Bezeichnung der Personen, denen vorgefundenes Geld gemäß Nr. 2.1.2.2 übergeben worden ist, sowie die Höhe des Betrages und den Grund der Übergabe; f. die Zahl der Siegel und die Stellen, an denen sie angelegt sind; g. die Zahl der Schlüssel und die Art ihrer Verwahrung (vgl. Nr. 2.1.3.1); h. die Bezeichnung der von der Siegelung ausgenommenen Gegenstände (vgl. Nr. 2.1.3.3). Der Wert dieser Gegenstände ist, soweit dies erforderlich erscheint, anzugeben; i. die Bezeichnung der im Nachlass einer Beamtin oder eines Beamten vorgefundenen Akten und sonstigen Sachen, deren Herausgabe auf Grund des Dienstverhältnisses verlangt werden kann; j. die Unterschrift der bestellten Aufseherin oder des bestellten Aufsehers sowie der Personen, denen Nachlasssachen, die außer Siegelung geblieben sind, anvertraut sind; k. Angaben darüber, in welcher Weise sich die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher Gewissheit verschafft hat (Art der Legitimation, Nr. des Ausweises). 2.1.5.2 Das Protokoll ist unverzüglich dem Amtsgericht einzureichen.

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2.2 Siegelung einer Insolvenzmasse 2.2.1 Siegelung im Auftrage des Insolvenzgerichts 2.2.1.1 Beauftragt das Insolvenzgericht vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher mit der Siegelung zur Sicherung der Masse, verfährt diese oder dieser entsprechend den Vorschriften der Nrn. 2.1.2 bis 2.1.5. 2.2.1.2 Die Siegelung ist auf alle im Gewahrsam der Schuldnerin oder des Schuldners befindlichen Sachen, die im Falle der Eröffnung der Insolvenz in die Insolvenzmasse fallen würden, zu erstrecken, und zwar ohne Rücksicht darauf, wem sie gehören. 2.2.1.3 Zu der Siegelung zieht die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher die Schuldnerin oder den Schuldner zu. Ist dies nicht möglich und ist bei der Siegelung auch keine zur Familie der Schuldnerin oder des Schuldners gehörige oder in dieser Familie beschäftigte erwachsene Person anwesend, sind entweder zwei erwachsene Personen oder ist eine Kommunal- oder Polizeibeamtin oder ein Kommunal- oder Polizeibeamter hinzuzuziehen. Die Bestimmung des § 62 GVGA findet entsprechende Anwendung. 2.2.1.4 Die Schuldnerin oder der Schuldner oder die zu ihrer oder seiner Familie gehörenden oder in ihr beschäftigten Personen sind darauf hinzuweisen, dass sie die Siegel nicht ablösen oder beschädigen dürfen; sie sind über die strafrechtlichen Folgen solcher Handlungen zu belehren. 2.2.1.5 Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher holt bei dem Insolvenzgericht Auskunft ein, an wen sie oder er die Schlüssel der versiegelten Räume und Behältnisse auszuhändigen hat. 2.2.2 Siegelung im Auftrag der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters oder der Treuhänderin oder des Treuhänders 2.2.2.1 Beauftragt die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzverwalter oder die Treuhänderin oder der Treuhänder die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher mit der Siegelung einer Insolvenzmasse (vgl. § 150 InsO), findet Nr. 2.1 entsprechende Anwendung. Statt der in Nr. 2.1.1.1 bezeichneten Personen ist die Schuldnerin oder der Schuldner hinzuzuziehen; die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzverwalter oder die Treuhänderin oder der Treuhänder ist nur dann hinzuzuziehen, wenn sie oder er es verlangt. Der Insolvenzverwalterin oder dem Insolvenzverwalter oder der Treuhänderin oder dem Treuhänder sind die Schlüssel zu den versiegelten Räumen und Behältnissen auszuhändigen und ist das Protokoll zu übermitteln. Die Siegelung ist auf alle im Gewahrsam der Schuldnerin oder des Schuldners befindlichen Sachen, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in die Insolvenzmasse fallen würden (§ 35 InsO), zu erstrecken und zwar ohne Rücksicht darauf, wem sie gehören. 2.2.2.2 Die Schuldnerin oder der Schuldner oder die zu ihrer oder seiner Familie gehörigen oder in ihr beschäftigten Personen sind darauf hinzuweisen, dass sie die Siegel nicht ablösen oder beschädigen dürfen; sie sind über die strafrechtlichen Folgen solcher Handlungen zu belehren.

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3 Entsiegelungen 3.1 Auf Anordnung des Gerichts (Nrn. 2.1.1 und 2.2) oder im Auftrage der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters oder der Treuhänderin oder des Treuhänders (Nr. 2.2.2) nimmt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher die Siegel wieder ab. Hierbei untersucht sie oder er, ob die im Protokoll angegebenen Siegel (Nr. 2.1.5.1 f.) noch vorhanden und unverletzt sind. 3.2 Über die Entsiegelung ist ein Protokoll aufzunehmen, in dem der Befund der Siegel und der versiegelten Sachen zu vermerken ist. Das Protokoll ist unverzüglich der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zu übermitteln. 4.1 Allgemeines Bei der Erteilung des Auftrags zur Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses, insbesondere eines Nachlassinventars, bestimmt das Gericht, bei der Aufzeichnung einer Insolvenzmasse die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzverwalter oder die Treuhänderin oder der Treuhänder, wie und in welchem Umfang das Verzeichnis aufzunehmen ist, sowie wer bei der Aufnahme hinzuzuziehen ist. Soweit die Auftraggeberin oder der Auftraggeber keine abweichenden Bestimmungen getroffen hat, gelten die nachfolgenden Bestimmungen. 4.2 Verzeichnis der Vermögensgegenstände 4.2.1 Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher verzeichnet die Vermögensgegenstände und die Verbindlichkeiten in der nachstehenden Reihenfolge: a. Grundstücke; b. Bargeld; c. Wertpapiere; d. Forderungen einschl. der Hypotheken-, Grund- und Rentenschuldforderungen; e. Gegenstände aus Edelmetallen, Juwelen und sonstige Kostbarkeiten; f. Kunstgegenstände (soweit nicht e), Antiquitäten und Uhren; g. Mobiliar; h. Haushaltsgeräte; i. Tischwäsche und Geschirr; j. Kleidungsstücke; k. Bücher, Schriften; l. elektrische und elektronische Geräte (soweit nicht h.); m. Software; n. Instrumente, Waffen, Angelzeug, Sportgeräte; o. Handwerkszeug, Maschinen und sonstige zum landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb bestimmte Geräte; p. Fahrzeuge; q. Tiere; r. Haushaltsvorräte; s. Warenvorräte, landwirtschaftliche oder gewerbliche Vorräte; t. Sonstige Sachen und Rechte; u. Verbindlichkeiten.

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4.2.2 Die Ziffern, bei denen nichts zu verzeichnen ist, können ausgelassen werden. Jedoch ist bei a. bis d. und t. stets zu vermerken, ob etwas vorhanden ist. 4.2.3 Wertpapiere sind gemäß den Bestimmungen in Nr. 2.1.5.1 d. zu verzeichnen. 4.2.4 Bei verzinslichen Forderungen sind der Zinssatz, die Zinstermine und der Betrag der Zinsrückstände anzugeben. 4.2.5 Urkunden, durch welche Vermögensrechte nachgewiesen werden (z. B. Sparkassenbücher, Schuldscheine, Pfandscheine, Versicherungspolicen), sind bei den Posten anzuführen, zu denen sie gehören. 4.2.6 In einer besonderen Spalte ist der Wert der Gegenstände anzugeben. Soweit es zur Bestimmung des Wertes erforderlich ist, sind die Gegenstände zu beschreiben. Kann die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher die Schätzung nicht vornehmen, ist auf Verlangen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers eine Sachverständige oder ein Sachverständiger zuzuziehen. 4.2.7 Wird ein Nachlassinventar aufgenommen, sind für die Aufzeichnung Bestand und Wert zur Zeit des Todes der Erblasserin oder des Erblassers maßgebend. Inzwischen eingetretene Veränderungen sind im Verzeichnis zu vermerken. 4.2.8 Die Gesamtsumme unter a. bis t. ist zusammenzuzählen; von dem Betrag ist die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten (u.) abzuziehen. 4.3 Erklärung der Beteiligten Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher wirkt bei der Aufnahme des Verzeichnisses darauf hin, dass die Beteiligten über das Vermögen, insbesondere über die Forderungen und Verbindlichkeiten, richtige und vollständige Erklärungen abgeben und alle Beweisurkunden vorlegen. Die beweglichen Sachen lässt er sich vorzeigen. 4.4 Protokoll 4.4.1 Über die Aufnahme des Verzeichnisses ist ein Protokoll anzufertigen. Es muss enthalten: a. die Namen der mitwirkenden Gerichtsvollzieherin oder des mitwirkenden Gerichtsvollziehers und der Erschienenen; b. die Bezeichnung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers; c. die Vermögensgegenstände. Die vorgefundenen Vermögensgegenstände brauchen darin nicht in der in Nr. 4.2.1 bezeichneten Reihenfolge angeführt zu werden. Es genügt die Angabe, welche Gegenstände in den einzelnen Räumen und Behältnissen vorgefunden worden sind. Auf Grund des Protokolls ist dann das Verzeichnis nach Nr. 4.2.1 aufzustellen. 4.4.2 Haben die Beteiligten den Zustand oder den Wert einer Sache durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen feststellen lassen, ist die darüber aufgenommene Urkunde gleich259 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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falls als Anlage zum Protokoll zu nehmen. Das gilt auch für von Beteiligten beschaffte Auszüge aus dem Grundbuch und öffentlichen Registern. 4.4.3 Versichern die Beteiligten, dass das Verzeichnis richtig und vollständig sei, ist dies im Protokoll zu beurkunden. 4.4.4 Auf Antrag der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters oder der Treuhänderin oder des Treuhänders darf die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher von dem Protokoll und dem Verzeichnis gegen Erstattung der Dokumentenpauschalen Abschriften anfertigen; verpflichtet ist sie oder er hierzu nicht. Vierter Teil Öffentliche Verpachtung an Meistbietende 1 Zuständigkeit Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in den ehemals preußischen Landesteilen sind zuständig, im Auftrage des Amtsgerichts die öffentliche Verpachtung eines Grundstückes, einer Fruchtnutzung, eines nutzbaren Rechts usw. durchzuführen (§ 74 Nr. 5 Preuß. AGGVG in der Fassung des Art. 130 Preuß. FGG). 2 Verfahren 2.1 Wegen der Festsetzung der Pachtbedingungen setzt sich die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher mit der Verpächterin oder dem Verpächter in Verbindung, sofern ihr oder ihm nicht das Gericht die Pachtbedingungen bereits mitgeteilt hat. 2.2 Für die Erledigung des Auftrages, insbesondere für die Zeit, den Ort und die Bekanntmachung des Termins und das Verfahren im Termin, sind die Weisungen der Verpächterin oder des Verpächters maßgebend. Bleibt die Bestimmung der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher überlassen, verfährt sie oder er nach ihrem oder seinem Ermessen; sie oder er berücksichtigt jedoch tunlichst die örtlichen Gewohnheiten, z. B. bei der Bekanntgabe des Pachttermins. Es empfiehlt sich, den Zuschlag in der Regel der Verpächterin oder dem Verpächter vorzubehalten und dieser oder diesem auch die Einweisung der Meistbietenden in die Pachtung sowie die Erhebung des Pachtzinses zu überlassen. Von dem Termin und seinem Ergebnis ist der Verpächterin oder dem Verpächter rechtzeitig Kenntnis zu geben. 2.3 Protokoll 2.3.1 Über den Hergang der Verpachtung ist ein Protokoll aufzunehmen, das insbesondere enthalten muss: a. den Namen der Verpächterin oder des Verpächters; b. einen Hinweis auf den gerichtlichen Auftrag; c. die genaue Bezeichnung des zu verpachtenden Gegenstandes; d. den Wortlaut der Pachtbedingungen, falls diese nicht dem Protokoll als Anlage beigefügt werden; 260 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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e. den Betrag des Meistgebotes und den Namen der oder des Meistbietenden; f. die Unterschriften der oder des Meistbietenden oder einen Vermerk, aus welchem Grund sie fehlen; g. die Bemerkung, ob der Zuschlag erteilt oder die Entscheidung hierüber der Verpächterin oder dem Verpächter vorbehalten ist. 2.3.2 Bleiben nach den Pachtbedingungen außer der oder dem Meistbietenden noch andere Bieterinnen oder Bieter bis zur Entscheidung der Verpächterin oder des Verpächters an ihre Gebote gebunden, müssen die Namen dieser Bieterinnen oder Bieter und der Betrag ihrer Gebote auch in das Protokoll aufgenommen werden. 2.4 Bericht an das Amtsgericht Sobald der Auftrag vollständig durchgeführt ist, überreicht die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher dem Amtsgericht einen kurzen Bericht über die Erledigung. Dem Bericht sind die entstandenen Schriftstücke sowie das Protokoll beizufügen. Fünfter Teil Beurkundung des tatsächlichen Angebots einer Leistung 1 Allgemeines 1.1 Für die Schuldnerin oder den Schuldner ist es u.a. im Hinblick auf die §§ 300 - 304, 372 ff. BGB, 726, 756, 765 ZPO von Bedeutung, durch eine öffentliche Urkunde nachweisen zu können, dass die Gläubigerin oder der Gläubiger mit der Annahme der Leistung im Verzug ist. 1.2 Die Gläubigerin oder der Gläubiger kommt in Verzug, wenn sie oder er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Die Leistung muss der Gläubigerin oder dem Gläubiger so, wie sie nach Umfang, Zeit und Ort zu bewirken ist, in Natur angeboten werden. Unter den Voraussetzungen des § 295 BGB genügt ein wörtliches Angebot. 2 Zuständigkeit Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher in den ehemals preußischen Landesteilen ist zuständig, das tatsächliche Angebot einer Leistung zu beurkunden (§ 74 Nr. 4 Preuß. AGGVG in der Fassung des Art. 130 Preuß. FGG). 3 Angebot der Leistung durch die Schuldnerin oder den Schuldner oder eine dritte Person Bietet die Schuldnerin oder der Schuldner oder eine dritte Person die Leistung in Gegenwart der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers an, beschränkt sich die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher auf die Beurkundung des Hergangs. 4 Angebot der Leistung durch die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher 4.1 Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher kann an Stelle ihrer oder seiner Auftraggeber und nach deren Weisungen die Leistung selbst anbieten. 261 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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4.2 Nimmt die Gläubigerin oder der Gläubiger die Leistung so, wie sie angeboten ist, an, händigt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher sie ihr oder ihm gegen Empfangsbescheinigung aus. Nimmt die Gläubigerin oder der Gläubiger die Leistung nicht an, oder unterlässt es, die etwa verlangte Gegenleistung anzubieten, oder wird sie oder er nicht angetroffen, stellt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher diese Tatsache fest. 5 Protokoll Das aufzunehmende Protokoll muss enthalten: a. die Namen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers und der Person, der die Leistung angeboten werden soll; b. die genaue Bezeichnung der angebotenen Leistung und der etwa verlangten Gegenleistung; c. Angaben über den Ort, die Zeit sowie die Art und Weise des Angebots; d. die Erklärung der Schuldnerin oder des Schuldners oder der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers, die Antwort der Gläubigerin oder des Gläubigers (z. B. die Beanstandung von Mängeln der Leistung) sowie die Gegenerklärungen hierauf; e. die Feststellung, dass die Gläubigerin oder der Gläubiger nicht angetroffen worden ist. In diesem Falle ist, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner die Leistung vor dem Angebot angekündigt hatte, auf die Ankündigung und die beweisenden Urkunden Bezug zu nehmen. Das Protokoll ist der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber in der Urschrift auszuhändigen; eine Abschrift ist bei den Akten der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers zu verwahren. Sechster Teil Behandlung von Postsendungen 1 In Angelegenheiten, die nicht in den Dienstregistern eingetragen sind, haben die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Postsendungen unverschlossen ihrer Dienstbehörde abzuliefern. Diese macht die Sendungen frei und leitet sie weiter. 2 Die abgelieferten Sendungen sind nach näherer Weisung der Leitung der Dienstbehörde durchzusehen. Siebter Teil Aufbewahrung von Unterlagen im Sinne von §§ 257 HGB, 147 AO 1 Soweit sich unter dem Räumungsgut Geschäftsbücher oder vergleichbare Unterlagen befinden, hat die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher zu prüfen, ob etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Vernichtung entgegen stehen oder ein öffentliches Interesse daran besteht, die Unterlagen weiter aufzubewahren. 2 Etwaige Aufbewahrungspflichten betreffen nicht die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan, sondern die Schuldnerin oder den Schuldner; jedoch sind die Aufbewahrungspflichten z.B. bei Geschäftsunterlagen nach §§ 257 HGB, 147 AO eine öffentlich-rechtliche Pflicht, denen eine Dokumentations- und Beweissicherungsfunktion zukommt 262 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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(vgl. Graf in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 257 Rdnr. 1; Wiedmann in Ebeneroth/Boujong/Joost, HGB, § 257 Rdnr. 1). Die Aufbewahrungspflicht ist daher überwiegend durch sach- und nicht personenbezogene Merkmale bestimmt (vgl. Wiedmann in Ebeneroth/Boujong/Joost, HGB, § 257 Rdnr. 8). 3 Bestehen nach Auffassung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers bei verwahrten Unterlagen Aufbewahrungspflichten der Schuldnerin oder des Schuldners, darf die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher diese Unterlagen nicht vernichten (vgl. Musielak/Lackmann, ZPO, § 885 Rdnr. 16; B/L/Hartmann, ZPO, § 885, Rdnr. 34; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, § 885 Rdnr. 44). Können die Geschäftsunterlagen der Schuldnerin oder dem Schuldner nicht zugesandt werden und findet sich auch keine dritte Person, die zur Aufbewahrung bereit ist, müssen sie weiter aufbewahrt werden. Ist eine Verwahrung bei der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher oder in Räumlichkeiten des Gerichts nicht möglich, müssen die Unterlagen deshalb im Zweifel einer gewerblichen Verwahrung zugeführt werden. 4 Die Kosten für die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist des § 885 Abs. 4 Satz 1 ZPO beginnende weitere Einlagerung der aufbewahrungspflichtigen Unterlagen stellen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21. Februar 2008, I ZB 53/06) keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung dar. Diese Kosten tragen demnach nicht die Parteien als mögliche Kostenschuldner gemäß §§ 13 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 GvKostG. Die Kosten fallen nach der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vielmehr der Staatskasse zur Last. 5 Hat die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher Zweifel hinsichtlich einer Aufbewahrungsverpflichtung oder sind Kostenfragen im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Aufbewahrung zu klären, ist eine Weisung der Dienstaufsicht einzuholen. Achter Teil Bestimmungen über den Einsatz von IT-Systemen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind verpflichtet, zur Erledigung ihrer Dienstgeschäfte ein IT-System zu benutzen. Für dessen Einsatz sind folgende Regelungen zu beachten: 1 Einsatz eines IT-Systems Der Einsatz eines IT-Systems ist nur unter Verwendung eines für das Land NordrheinWestfalen aktuellen, zugelassenen Gerichtsvollzieher-Arbeitsprogramms (vgl. Nr. 2) zulässig. Auch bei Einsatz eines IT-Systems bleiben die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher für die ordnungsgemäße Abwicklung der Dienstgeschäfte (vgl. Nrn. 4 bis 6) selbst verantwortlich. 2 Zulassung 2.1 Die Zulassung eines Gerichtsvollzieher-Arbeitsprogramms wird durch die Zentrale Prüfstelle bei dem Ausbildungszentrum der Justiz für das Land Nordrhein-Westfalen erteilt. Die Verwendung bereits zugelassener Programme (und/oder deren Updates) kann durch die Zentrale Prüfstelle untersagt werden. Die Programme müssen den in Nordrhein-Westfalen geltenden Bestimmungen der Gerichtsvollzieherordnung (GVO), der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) und den dazu erlassenen Ergänzungsbestimmungen entsprechen. Register und Kas-

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senbücher müssen mit einer programmierten Kennzeichnung versehen sein, die nicht mittels Schreibtastatur des IT-Systems erzeugt werden kann. 2.2 Die Zentrale Prüfstelle besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Leiterin oder dem Leiter des Ausbildungszentrums der Justiz für das Land Nordrhein-Westfalen jeweils für die Dauer von drei Jahren berufen werden. Die Präsidentinnen oder Präsidenten der Oberlandesgerichte schlagen hierfür geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vor. 3 Anzeige des Einsatzes 3.1 Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher hat der Präsidentin oder dem Präsidenten des Amts-/Landgerichts auf dem Dienstwege anzugeben, welches GerichtsvollzieherArbeitsprogramm verwendet werden soll. Sollen ggf. mehrere Programme verwendet werden (z. B. Innendienst- und Außendienstprogramm) oder soll das Programm auf mehreren IT-Systemen verwendet werden, ist dies ebenfalls anzugeben. 3.2 Das für den Gerichtsvollzieherbürobetrieb einzusetzende IT-System gehört im Sinne des § 30 Abs. 3 Satz 2 GVO zur Ausstattung des Geschäftszimmers. In den nach I Nr. 4 der Ergänzungsbestimmungen (zu § 33 GVO) und den nach §§ 47 Abs. 5 Satz 2, 49 Abs. 7 Satz 2 GVO in Betracht kommenden Fällen kann die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte widerruflich gestatten, dass auch das IT-System sowohl im Geschäftszimmer als auch in sonstigen Büroräumen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers installiert wird. Für diesen Fall ist jedoch sicherzustellen, dass die Belange der Dienstaufsicht und des Geschäftsbetriebs nicht beeinträchtigt werden; insbesondere müssen im Geschäftszimmer die Ausdrucke aus den Geschäftsbüchern zur Verfügung stehen. 3.3 Ist das IT-System durch ein nur der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher bekanntes „Kennwort" (Code, Kennziffer pp.) gesichert, muss das Kennwort in einem versiegelten Umschlag bei der oder dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten hinterlegt werden. Im Falle der Änderung des Kennwortes ist das neue Kennwort in gleicher Weise zu hinterlegen. Der zuvor hinterlegte versiegelte Umschlag wird zurückgegeben. 4 Einsatz des IT-Systems 4.1 Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher hat sich davon zu überzeugen, dass nur Programmversionen verwendet werden, die nach Nr. 2 zugelassen sind und deren Verwendung nicht durch die Zentrale Prüfstelle untersagt ist. Es ist durch Abschluss eines SoftwarePflegevertrages sicherzustellen, dass bei Änderungen der Dienstvorschriften oder bei Einführung neuer amtlicher Vordrucke oder deren Änderung umgehend die erforderlichen Programmänderungen vorgenommen und bereitgestellt sowie Störungen behoben werden. 4.2 Festgestellte Programmfehler sind dem Programmanbieter anzuzeigen; entsprechende Berichtigung ist zu veranlassen. Über die festgestellten Fehler und die zur Behebung getroffenen Maßnahmen sind die Zentrale Prüfstelle unmittelbar sowie die Präsidentin oder der Präsident des Amts-/Landgerichts auf dem Dienstwege unverzüglich zu unterrichten. Die mit Prüfungsaufgaben betrauten Personen (§§ 72 Abs. 1, 79 Abs. 1 und 5 GVO) zeigen Fehler unmittelbar der Zentralen Prüfstelle an. 264 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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4.3 Abweichend von den Bestimmungen der §§ 46 bis 49 GVO werden die Geschäftsbücher mit einem Drucker erstellt und Absetzungen mit einem Minus-Zeichen gekennzeichnet. Die Ausdrucke der Geschäftsbücher sollen mit den amtlich vorgeschriebenen Mustern übereinstimmen. Die Geschäftsbücher sind unverzüglich nach Abschluss der Eintragungen zu speichern und auszudrucken. Werden mehrere Komponenten eines IT-Systems benutzt, ist der Datenbestand der einzelnen Komponenten zeitnah zu aktualisieren. 4.4 Soweit die Benutzung amtlich festgestellter Vordrucke vorgeschrieben ist, sind sie auch im automatisierten Verfahren zu verwenden. Dabei sind geringfügige Abweichungen in der Gestaltung der Vordrucke, die durch technische Gegebenheiten bedingt sind, zulässig. 4.5 Bei einem Wechsel des Gerichtsvollzieher-Arbeitsprogramms sind die bisher geführten Bücher abzuschließen; die Aufrechnungen in den Kassenbüchern und die Schlusszusammenstellung gemäß § 56 Abs. 2 GVO sind von der Geschäftsleiterin oder dem Geschäftsleiter des Amtsgerichts oder der hierfür bestellten Prüfungsperson auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und zu bescheinigen. Ein Programmwechsel darf jeweils nur zum 1. eines Quartals erfolgen. 5. Datenschutz/Datensicherung 5.1 Bei dem Einsatz eines IT-Systems für die Geschäftsführung eines Gerichtsvollzieherbürobetriebes werden personenbezogene Daten zur Erledigung von Verwaltungsaufgaben für die Dauer des Vollstreckungsverfahrens in einer automatisierten Datei geführt. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) - SGV. NRW. 20061 -) in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten. 5.2 Wegen der erforderlichen hohen Anforderungen an die Sicherheit der Datenbestände sind von den verwendeten Datenträgern arbeitstäglich Sicherungskopien auf Wechseldatenträgern herzustellen, die in einer Missbrauch oder Beschädigung oder Vernichtung ausschließenden Weise zu verwahren sind. Eine Sicherungskopie darf erst dann überschrieben werden, wenn eine neue Sicherungskopie gefertigt ist. Die verwendeten Programme und die programmierte Kennzeichnung der Register und Kassenbücher dürfen nicht verändert werden. 5.3 Zum Zwecke der erleichterten Wiederherstellung einer ggf. zerstörten oder funktionsunfähigen Arbeitsumgebung (Verbindungen, Bankprogramme, eigene Vordrucke usw.) und der Vermeidung des damit verbundenen Arbeitsaufwands ist einmal wöchentlich eine Sicherung des gesamten Systems einschließlich konfigurierter Zugänge durchzuführen. Hinsichtlich der Aufbewahrung und des Überschreibens gilt 5.2 entsprechend. 5.4 Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, das genutzte IT-System durch Software gegen Schadware zu schützen und den Schutz regelmäßig zu aktualisieren. III. Inkrafttreten Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. September 2014 in Kraft. 265 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Personalnachrichten Justizministerium Ernannt: z. Leitenden Ministerialrätin: Oberstaatsanwältin Dr. Karin Schwarz. OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter/in am OLG: Richter am OLG Olaf Rittershaus in Düsseldorf; z. Vors. Richterin am LG: Richterin am LG Dr. Anke Benda aus Düsseldorf in Düsseldorf u. Alexandra Bernardy aus Mönchengladbach in Düsseldorf; z. Richterin am AG: Richterin Stephanie Velroyen in Wuppertal. Ruhestand: Präsident des LG - BesGr. R 6 - Dr. Wilfried Bünten in Duisburg, Vors. Richter am OLG Prof. Wilhelm Berneke u. Ulrich Gebelhoff, Vors. Richter am LG Rolf Siepe in Düsseldorf, Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Wolfgang Thielen in Krefeld, Justizoberamtsrat Helmut Misgaiski, Justizamtsrat Harald Krause-Hirschfeld in Düsseldorf. Richter/Richterin auf Probe Ernannt: Assessor/in Sebastian Hilland in Duisburg, Dr. Daniel Brzoza und Dr. Stefan Sundermann in Kleve. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt als. d. ständ. Vertr. e. LOStA - BesGr. R 2 m. AZ. -: Oberstaatsanwalt Martin Fischer v. d. GStA in Duisburg; z. Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ. -: Staatsanwalt Ralf Trepmann in Kleve; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Sophia Stiebritz in Düsseldorf. Versetzt: Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff v. d. GStA nach Duisburg u. Roman Hüschen von Kleve nach Krefeld.

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OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Direktor d. AG - BesGr. R 2 m. AZ -: Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Dr. Niklas Nowatius aus Essen in Kamen; z. Richter/in am LG: Richter/in Ulrike Breuer u. Dr. Tim Riesenbeck in Bielefeld, Ole Wulff in Lüdinghausen u. Philipp Weidlich in Meschede; z. Richterin am AG: Richterin Sabrina Bovenschulte in Paderborn; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Katrin Kuhfuß in Detmold; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Angela Feldmann in Detmold. Versetzt: Richter am AG - als der ständige Vertreter eines Direktors - Peter Krumm als Direktor des AG von Siegen nach Olpe. Ruhestand: Justizamtsrat Herbert Dielmann in Siegen; Obergerichtsvollzieher - BesGr. A9 m. AZ - Ulrich Molitor in Menden, Justizamtsinspektor Heribert Niemeier in Essen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Laura Klas, Philipp Kuhn, Eva Linnemann, Dr. Meike Schönemeyer, Franziska Schulte-Ostermann und Marcel Stadler. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberamtsanwalt: Amtsanwalt Tobias Neumann in Hagen. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Hermann Hoffkamp in Münster u. Peter Wedderwille in Paderborn; Justizamtfrau Beate Abbing in Münster. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Löschungen als Rechtsanwalt: Sandra Schöler in Siegen, Silvia Musholt in Vreden, Jan Höhfeld in Essen, Hans-Peter Hemmersbach in Detmold, Ralf Kasperek in Bad Oeynhausen. Abgabe in andere Kammerbezirke: Bernd Preuss in Essen, Sven-Sebastian Ohms in Bielefeld, Lars Michael Schäfer in Porta Westfalica, Hubert S. Bienias in Essen, Dirk Hilbrecht in Essen.

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Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Arnd Kuhlmann in Detmold. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Ulrich Wiehe in Dortmund. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Präsidenten d. LG: Vizepräsident des Landgerichts Roland Ketterle aus Bonn in Köln; z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Dirk Schreiner in Köln; z. Richterin am AG als weitere Aufsicht führende Richterin am AG: Richterin am AG Dr. Gabriele Schotten in Köln; z. Richterin am AG: Richterin Dr. Lena Michel-Rensen in Aachen; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Claudia Schmitz-Berners in Bergisch Gladbach, Jutta Dünnes, Andrea Meyer u. Sabine Thamm in Gummersbach u. Antje Tomsa in Leverkusen, z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Katharina Stöber-Lange in Köln. Versetzt: Richterin am AG Sophia Jacoby aus Bergheim nach Brühl. Ruhestand: Präsident d. LG Helmut Zerbes, Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ. - Bodo Arnold in Leverkusen u. Justizamtsrat Reinhard Fach in Bergisch Gladbach. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Dr. Sebastian Trautmann b. d. GStA, z. Staatsanwalt als Gruppenleiter: Staatsanwalt Jochen Heiming in Köln. Versetzt: Staatsanwalt Dr. Andreas Kächele aus Aachen nach Saarbrücken. LAG-Bezirk Düsseldorf Versetzt: Richterin am ArbG Petra Goetzeler aus Duisburg nach Düsseldorf und Dr. Sandra Krause aus Düsseldorf nach Duisburg.

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Finanzgerichte Ernannt: z. Richter am FG: Prof. Dr. Marcel Krumm in Münster. Justizvollzug Ernannt: z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Anke Benna in Iserlohn; z. Regierungsrätin: DiplomPsychologin Melanie Gusowski in Willich I; z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Christina Heimann-Pelt in Iserlohn; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Beate Wermuth in Kleve u. Jessica Malhard in Schwerte; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Martina Stolk in Geldern; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr A9 m. AZ -: Justizvollzugsamtsinspektor Axel Berger, Martin Holthaus in Bochum u. Martin Otto und Wolfgang Schibilla in Werl; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektor Wolfgang Paßmann in Bochum; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Ralf Butterweck in Werl; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Marco Eschelor, Maik Hölter, Sandra Lamprecht u. Christoph Maksymowicz in Bielefeld-Senne; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Thorsten Dußling u. Michael Freiwald in Kleve z. Oberwerkmeister: Justizvollzugsobersekretär Christian Adelt in Bochum. Ruhestand: Oberlehrer Hertlef Holm in Remscheid, Justizvollzugshauptsekretär Jürgen Becker in Rheinbach.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. 269 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Vizepräsidentin oder Vizepräsident d. OLG (R 4) in Düsseldorf

1

Vizepräsidentin oder Vizepräsident des LG (R 3) in Köln

1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am OVG in Münster

1

Richterin oder Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Gelsenkirchen-Buer

1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Bochum

1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Arnsberg

1

Direktorin o. Direktor d. ArbG (R 2) b. d. ArbG Herne

1

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Kleve

1 o. mehrere

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b.d. GStA in Köln

mehrere

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Aachen

mehrere

Richterin o. Richter am AG in Köln

mehrere

Richterin o. Richter am LG Bonn

1

Richterin o. Richter am LG in Dortmund

1

Richterin o. Richter LG in Köln

1

Richterin o. Richter am AG in Herne-Wanne

1

Richterin o. Richter am AG Euskirchen

2

Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bonn - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -

1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -

1

Leitende Regierungsdirektorin o. Leitender Regierungsdirektor - Leiter/in d. JVA - in Essen - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden -

1

Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt (A 13) in Essen

1

Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in o. Sachbearbeiter/in b. d. StA Münster

1

Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf 270 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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1

Regierungsamtsinspektor/in - Leiter/in der Vollzugsgeschäftsstelle - b. d. JVA Castrop-Rauxel - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der Justizvollzugsanstalt angefordert werden -

1 o. mehrere

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Geldern

1 o. mehrere

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Geldern

1

Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Castrop-Rauxel

mehrere

Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Heinsberg

7

Notarassessorin o. Notarassessor Gesuche um Übernahme i. d. Anwärterdienst f. d. Notaramt sind bis zum 15.10.2014 nur b. d. Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf einzureichen.

Geschäftsleiter/in b. d. Amtsgericht Krefeld Bei d. AG Krefeld ist der Dienstposten d. Geschäftsleiters/Geschäftsleiterin zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 13 (gehobener Dienst) bis A 14 (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen/Beamte, denen ein Amt bis zu BesGr. A 14 (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) zugeordnet ist. Stellv. Geschäftsleiter/in b. d. AG Essen Bei dem Amtsgericht Essen ist demnächst der Dienstposten des stellvertretenden Geschäftsleiters / der stellvertretenden Geschäftsleiterin neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 12 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 12 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Referentin bzw. Referent im Referat II B 4 "Rechtliche Grundlagen und Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) Beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist 1 Stelle f. e. Referentin/einen Referenten im Wege der Abordnung zu besetzen Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Personal / Ausschreibungen / Ausschreibungen sonstiger Stellen) entnommen werden.

271 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Oktober 2014, Nr. 19 Inhaltsübersicht Bekanntmachungen Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………..

272

Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….

272

Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....

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Bekanntmachungen Nr. 28. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 19. September 2014 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 272 Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: RA Jorg Hollenberg LL.M., Ekenhoff 27, 49545 Tecklenburg Tel.: 05482-4019256 Fax: 05482-4019259 E-Mail: [email protected]

Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Markus Kerlen in Duisburg u. Richter am LG Dr. Daniel Voß in Düsseldorf. Versetzt: Richterin am AG - als weitere Aufsicht führende Richterin - Barbara Borgmann aus Neuss nach Krefeld, Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Christian Breuers aus Neuss nach Langenfeld. 272 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19

Ruhestand: Richter am AG Dr. Holger Kilian in Oberhausen. Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Klaudia Kunze in Wuppertal. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt a. d. ständ. Vertr. e. LOStA - BesGr. R 2 m. AZ. -: Oberstaatsanwalt Martin Fischer v. d. GStA in Duisburg; z. Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ. -: Staatsanwalt Ralf Trepmann in Kleve; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Sophia Stiebritz in Düsseldorf. Versetzt: Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff v. d. GStA nach Duisburg und Oberstaatsanwalt Roman Hüschen von Kleve nach Krefeld. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Jan Kokel u. Ralf Peschmann in Duisburg, Dr. Alexander Arndt, Kathrin Augustin, LL.M., Marcin Bartkowiak, Dr. Christian Bohlmann, Anna-Lena Buhrfeind, Dr. Dalinc Dereköy, LL.M., Ulrike Ebert, Katharina Faust, Dr. Florian Hassner, Dirk Hilbrecht, Tim Kaufmann, Sabrina Kempka, Mischa Krumm, LL.M., Oliver Kruse, Agathe Michel-de-Cazotte, Daniel Olk, Stefania Parise, LL.M. (Bristol), Dr. Moritz Alexander Pöschke, Patrick Pradellok, LL.M., Claudia Rehse, Valerian Frhr. von Richthofen, Dr. Nicolas Rücker, Dr. Markus Schwipper, Daniela Spottke, Anne Springob, LL.M.(La Trobe), David Stoppelmann, Lisa Stutzmann, LL.M., Theresa Taprogge, MLaw (Luzern), Anna Weckendorf, Barbara Wenker, Sebastian Winter, Sebastian Wypior u. Marieke Zimmer in Düsseldorf, Christian Spickermann in Krefeld, Benjamin Kuck u. Tim Ladwig in Moers, Gerd Stüttgen in Mönchengladbach, Marcus Krug, LL.M. in Mülheim an der Ruhr, Jürgen Flender in Neuss, Sylvia Haueiß u. Bernd Preuss in Ratingen, Harald Müller in Straelen. Gelöscht: Dr. Thorsten Ammann, Dr. Dr.h.c. Kurt Wessing, Nikolaos Zacharias, Thomas Lauterfeld, Barbara Schloss, Timo Henkel, LL.M.oec. MBA, Laura Mareike Boehm, Fabian Klönne, Christina Knecht, Matthias Jeseck, LL.M., Jens Heit, Melanie Hesse, Peer Johann Jung, Marc Schramm, Dr. Patrick-Oliver Nordhues, Cordula Zimmermann, Tobias Rudolf, Dr. Stephan Bausch, Claudia Busch, Gentil Ressing, Dr. Peter Kirchhartz, Meike Albers, Stefani Werhahn, Ricarda Marschall, Hans Barking, Benjamin Breßler, Jeanette Grune, Samira Kuhl, Gerd Schumann I., Nils Thormeyer.

273 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter/in am AG: Richter/in Kristina Henningsen in Ahlen, Christoph Klusemann in Altena, Maja Lau in Dorsten und Bastian Cardue in Schwelm; z. Justizamträtin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Silke Niederschierp und Michael Wittelsbach in Essen, Olaf Krausmann in Gelsenkirchen-Buer; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Karl-Markus Kwiatkowski und Daniela Schlüter in Essen; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Katharina Hauth und Gina-Lisa Walter in Essen, Rüdiger Baumhoff, Veronika Helff und Thomas Hock in Hamm; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Birgit Hofmann und Franz-Josef Poggel in Dortmund. Ruhestand: Richter am AG Michael Quernheim in Soest, Sozialamtsrat Sharon Fehr in Münster; Obergerichtsvollzieher - BesGr. A9 m. AZ - Günter Sieverding, Justizamtsinspektor - BesGr. A9 m. AZ - Heinrich Pape in Hamm, Justizamtsinspektorin Margarete Keck in Ahaus, Justizvollstreckungshauptsekretär Alfred Böhm in Hamm. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Anna Blumenberg, Annika Dahlmann u. Jannik Wiesmann. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Christoph Zielke aus Bielefeld in Paderborn; z. Staatsanwältin als Gruppenleiterin: Staatsanwältin Bianca Schölch in Hagen; z. Oberamtsanwältin: Amtsanwältin/-anwalt Eva Finke und Kristin Wolters in Paderborn; z. Amtsanwalt/-anwältin: Justizoberinspektor/in Sarah Jane Brock in Hagen, Simone Reinsch in Dortmund, Jan Witthus in Münster u. Katharina Zbikowski in Essen; z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Marco Prinz aus Hagen in Dortmund; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Ute Müller in Essen und Ralf Gaub in Paderborn. Ruhestand: Staatsanwältin als Gruppenleiterin - BesGr. R 1 m. AZ - Marie-Josée Lagemann in Hagen, Justizamtsinspektor Klaus Röttger in Arnsberg. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Jahan Memarian-Gerlach. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:

274 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19

Sabine Ackermann in Iserlohn, Meike Albers (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Heike Awwad in Dortmund, Sarah Teresa Bonomo in Dortmund, Meike Breer in Gronau, Dr. Marcus Brößkamp in Münster, Sandra di Francia (bisher RAK Köln) in Essen, Florian Ehlscheid in Essen, Simon Freermann in Münster, Dr. Maximilian Freistühler in Essen, Katharina Frye in Warendorf, Eva Garbers in Marl, Tatiana Gessel in Rheine, Verena Haferkamp in Bochum, Jens Hausmanns in Essen, Jens Heit (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Rainer Heneweer in Essen, Maximilian Hermandung in Gelsenkirchen, Melanie Hesse (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Kristina Homscheid in Gelsenkirchen, Elena Jähnke in Bochum, Michaela Jarck, Maitre en Droit in Hamm, Matthias Jeseck, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Sprockhövel, Kathrin Jöckel in Marl, Fabian Klönne (bisher RAK Düsseldorf) in Recklinghausen, Christina Knecht (bisher RAK Düsseldorf) in Schwelm, Sebastian Knickmeier in Bielefeld, André Kröger in Gütersloh, Britta Lewendel in Dortmund, Anna Lesiak in Bochum, Lukas Lewer in Essen, Julia Neeb (bisher RAK Frankfurt) in Dortmund, Dr. Patrick Nordhues (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Justyna Ordon in Gelsenkirchen, Stefan Pauly (bisher RAK Köln) in Essen, Patrick Penders in Essen, Rainer Peters in Bielefeld, Katja Regenberg in Münster, Steffi Runow (bisher RAK Stuttgart) in Münster, Markus Seip in Bielefeld, Marcus Sundermann in Bielefeld, Heiko Scharmann in Dortmund, Frank Schlotmann in Recklinghausen, Helge Schneider in Bielefeld, Marc Schramm (bisher RAK Düsseldorf) in Bönen, Marina Stiebing in Menden, Eva Streicher in Recklinghausen, Bernhard Teigelack in Essen, Yasin Tekin in Hagen, Lisa Theißen in Recklinghausen, Bastian Veller in Hagen, Isabell Volkmann in Hagen, Dominic Wallenstein in Bielefeld, Isa Weber in Bochum, Dr. Philipp-Alexander Wiengarten in Münster, Robert Witte in Münster, Steffen Wündisch-Nickel in Bochum, Cordula Zimmermann (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund. Löschungen als Rechtsanwalt: Günter Goinda in Hamm, Ansgar Fischer in Essen, Christian Meeser in Lennestadt, Mareike Edeler in Altenberge, Linda Lemloh in Essen, Stefan Bojahr in Recklinghausen, Ingbritt Abramson in Lüdenscheid, Stephanie Davis in Paderborn, Mechthild Oebbecke in Paderborn, Alexander Gundlach in Plettenberg, Johannes Goldmann in Hagen, Mike Terbeck, LL.M. in Dortmund, Hans-Christof Baust in Delbrück, Daniel Remke in Münster, Sabine Ulrich in Münster. Abgabe in andere Kammerbezirke: Nadine Kotzlaida in Warendorf, Katharina Hartstang in Essen, Malikka Staubach. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Jochen Draenkow und Henning Weißgerber in Lüdenscheid. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Dieter Alfons Cramer in Paderborn. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vizepräsidenten des LG: Vors. Richter am LG Dr. Volker Voormann in Aachen; z. Direktor des AG: Richter am AG als der ständige Vertreter eines Direktors Oliver Schoenijahn in Königswinter; z. Richter am AG als der ständige Vertreter eines Direktors: Richter am AG Norbert Hillmann in Heinsberg; z. Richter/in am LG: Richter/in Stephanie Wieting u. Stephan

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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19

Kloke in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - Bes.Gr. A 5 -: Justizhauptwachtmeister Marc Thomas Stäudler u. Michael Wollnik in Köln. Versetzt: Richterin am AG Stephanie Brück aus Siegburg nach Kerpen. Ruhestand: Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Joachim Baumanns in Köln; Erster Justizhauptwachtmeister Richard Jansen in Aachen. Notarinnen/Notare Ernennung zum Notar Notarassessor Dr. Tobias Wilms in Köln. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Almut Breitenbach u. Bettina Günther in Köln, z. Staatsanwalt/-anwältin: Staatsanwalt/-anwältin (Richter/in auf Probe) Felix Baenisch, Dr. Anna Carolin Pietrek u. Stefanie Steeger in Köln. Ruhestand: Staatsanwalt Walter Antonius Statz in Köln, Justizoberamtsrätin Ursula Elfriede Kremser in Köln Richterinnen/Richter auf Probe Versetzt: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Dr. Valeska Lada aus Rheinland-Pfalz nach Aachen. LAG-Bezirk Düsseldorf Ernannt: z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Thomas Stratmann in Düsseldorf. LAG-Bezirk Hamm Ernannt: z. Richterin am ArbG: Richterin Daniela Brügge in Hagen; z. Regierungsoberinspektor: Regierungsinspektor Christoph Simon in Iserlohn.

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Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19

Justizvollzug Ernannt: z. Leitenden Regierungsdirektorin - BesGr. A 16 m. AZ. -: Leitende Regierungsdirektorin Maria Look in Werl; z. Regierungsoberamtsrätin: Regierungsamtsrätin Iris Pieper in Aachen; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Judith Preuß in Dortmund; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor/in Wolfgang Tebest in Kleve u. Birgit Graul in Schwerte; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Christian Breuer, Frank Klingenburg, Hartmut Lumma u. Frank Wallesch in Bochum, Harald Cords in Hagen, Dieter Vollmer in Hövelhof, Stefan Leif, Frank Schmitz, Udo Sturm u. Ralf Thomm in Rheinbach, Thomas Cieszynski, Kai Peppersack u. Ingo Weng in Schwerte; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Markus Agintus, Oliver Hellwig, Jens Helmboldt, Mike Scholz u. Sabrina Wawrzyniak in Bochum, Henryk Pahlke in Hagen u. Christian Krokowski in Münster. Ruhestand: Regierungsoberamtsrat Klaus-Dieter Dammberg in Geldern, Regierungsamtmann Klaus Peter Watzlawek in Hagen, Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Hubert Wiehoff in Werl, Justizvollzugsamtsinspektor Horst Leseberg in Bielefeld-Brackwede u. Rainer Barzik in Bochum.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am FG in Köln

1

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt - als Hauptabteilungsleiter/in einer StA (R 2 m. AZ) b. d. StA in Köln 277 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19

1

Richterin o. Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Bonn

1

Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri. - (R 2) b. d. AG Neuss

1

Richterin o. Richter am FG in Köln - Bewerbungen sind innerh. einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienstweg einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präs. d. FG Köln ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW Nr. 21 v. 1 November 2011 Bezug genommen. -

1

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Münster

mehrere

Richterin o. Richter am AG Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Köln -

1

Richterin o. Richter am AG Rheda-Wiedenbrück

1

Richterin o. Richter am SG in Köln

1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bielefeld - für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm -

1

Regierungsdirektorin o. Regierungsdirektor - Leiter/in des psychologischen Dienstes - bei den Justizvollzugsanstalten Bielefeld-Brackwede und Detmold - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen angefordert werden.

1

Sozialoberamtsrätin o. Sozialoberamtsrat - Gruppenleiter/in des ambulanten sozialen Dienstes - bei dem LG Krefeld

1

Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann b. d. LSG NRW Essen

1

Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann b. d. JVA Willich II

1

Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor b. d. JVA MoersKapellen - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Moers-Kapellen angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Zentrale Dienste - b. d. JVA Hövelhof - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Hövelhof angefordert werden -

1

Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamte/Beamtinnen, die überwiegend Aufgaben innerhalb des Sonderschlüssels (ohne IT) wahrn. - b. d. SG Münster

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel

1

Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor b. d. SG Münster 278 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19

1

Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor b. d. SG Detmold

2

Regierungshauptsekretärin o. Regierungshauptsekretär - fliegend - b. d. SG im LSG-Bezirk Essen

mehrere

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel

1

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Büren

1

Regierungsobersekretärin o. Regierungsobersekretär b. d. LSG NRW Essen

1

Regierungsobersekretärin o. Regierungsobersekretär b. d. SG Dortmund

Stellv. Geschäftsleiter/in b. d. FG Münster Bei dem FG Münster ist zum 1. November 2014 der Dienstposten des stellvertretenden Geschäftsleiters / der stellvertretenden Geschäftsleiterin neu zu besetzen. Die Funktion ist der Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Die/Der Bewerber/in sollte folgende Anforderungen erfüllen: Bereits längerfristige Erfahrungen in der Gerichtsverwaltung und der Personalführung, breit gefächerte Steuerrechtskenntnisse sowie vertiefte Kenntnisse des Haushalts- und des Dienstrechts. Bewerben können sich aus Gründen der Stellenführung ausschließlich Beamtinnen und Beamte aus dem Geschäftsbereich d. Präs. d. FGe NRW, denen ein Amt der BesGr. A 11-13 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Präs. d. FG Münster zu richten. Gruppenleiter/in d. ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Essen Bei dem Landgericht Essen ist demnächst ein Dienstposten eines Gruppenleiters/ einer Gruppenleiterin des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Gruppenleiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes bei dem Landgericht Wuppertal Bei dem Landgericht Wuppertal ist ab 01.04.2015 der Dienstposten einer Gruppenleiterin/eines Gruppenleiters des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion der dort eingerichteten Gruppenleiter/innen-Stelle ist derzeit der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Leiter/in des Sozialdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf Bei der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Sozialdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NRW erbeten werden.

279 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 19

Leiter/in der Verfahrenspflegestelle „Automatisiertes Gerichtliches Mahnverfahren ZEMA I Hagen Bei dem Amtsgericht Hagen ist demnächst der Dienstposten der Leiterin / des Leiters der Verfahrenspflegestelle „Automatisiertes Gerichtliches Mahnverfahren ZEMA I Hagen“ neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen eine Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Die Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte der Verfahrenspflegestelle sind im Justizintranet unter http://lv.justiz.nrw.de/Justiz NRW/projekte/ordentliche gerichte/agm/index.php eingehend dargestellt. Das Anforderungsprofil für den ausgeschriebenen Dienstposten kann bei Interesse zur Verfügung gestellt werden. Als Ansprechpartnerin steht insoweit Frau JAR’in Tolksdorf, Oberlandesgericht Hamm (Tel. 02381-272-4715) zur Verfügung. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bundesgerichtshof Beim Bundesgerichtshof sind mehrere Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu besetzen. Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Justiz NRW / Ausschreibungen / Ausschreibung sonstiger Stellen) entnommen werden.) Rücknahme: Die Ausschreibung der Stelle f. d. Direktorin oder Direktor des Amtsgerichts (R 1 m. AZ) bei dem Amtsgericht Medebach (JMBL. NRW Nr. 12 vom 15. Juni 2014) wird zurückgenommen.

280 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 20

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Oktober 2014, Nr. 20 Inhaltsübersicht Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….

281

Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....

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Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Präsidenten d. LG – BesGr. R 6 - : Vizepräsident des OLG Ulf-Thomas Bender aus Köln in Duisburg; z. Vors. Richter am OLG: Richter am OLG Peter Klaus Schulz aus Düsseldorf. Ruhestand: Richterin am AG Brigitte Hoffmans in Mönchengladbach. Richter/in auf Probe Ernannt: Assessor/in Heike Naeven und Nils Thormeyer in Düsseldorf, Hans Christian Barking in Mönchengladbach und Birgit Neubert in Wuppertal. Staatsanwaltschaften Ruhestand: Justizamtsinspektorin Margitta Eis in Düsseldorf. Richter auf Probe Ernannt: Assessor Dr. Stefan Peters in Düsseldorf.

281 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 20

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter/in am OLG: Richter/in am OLG Annette Zurhove u. Claus-Henning Rüter und Andreas Serwe; z. Richterin am AG: Richterin Eva-Maria Hamm in Arnsberg; z. Sozialamtsrätin/-amtsrat: Sozialamfrau/-amtmann Jutta Kiehne-Lasthaus und Michael van Kempen in Bochum, z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Silvia Kleinwechter in Arnsberg, Svenja Dietze und Stefanie Gramke in Paderborn, Cornelia Pohl in Siegen; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Hellen Eley und Ines Quiring in Lippstadt, Judith Micus in Paderborn; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Adriana Smolska, Julia Gennen und Julia Maren Garbacz in Bochum, Romina Gil, Stephanie Smolka und Lisa Michelle Blakemore in Dortmund, Trinitta Anthony, Carina Poberitz und Helena Elson in Hamm; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Michael Himmel in Detmold. Versetzt: Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Dr. Guido Klein als Direktor des Amtsgerichts - BesGr. R2 - von Köln nach Halle. Ruhestand: Justizoberamtsrat Gerhard Krettek in Bocholt, Sozialamtsrat Josef Hermann Kröger in Paderborn, Gerichtsvollzieher Hans-Joachim Garroth in Unna; Justizamtsinspektor/in – BesGr. A9 m. AZ – Hubert Gehling in Borken und Elvi Kunstmann in Bottrop, Erster Justizhauptwachtmeister Gerhard Watermann in Herford. Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Julia Schlüter-Shah und Laura Schmeckthal. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt als Gruppenleiter: Staatsanwalt Stephan Poerschke u. Wolfgang Stindt in Bielefeld u. Jörg Anuth in Hagen; z. Staatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/-anwalt (Richter/in auf Probe) Florian Pawig und Julia Schweers-Nassif in Essen; z. Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektor Norbert Guthoff in Dortmund, z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Silvia Hausmann und Frank Lucht in Dortmund. Versetzt: Staatsanwältin Svenja Große-Kreul aus Münster nach Bochum und Staatsanwältin Andrea Kraft aus Bochum nach Münster. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Marieke Alberty u. Daniel Kley. 282 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 20

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Helmut Göbel (bisher RAK Sachsen-Anhalt) in Hamm, Jochen Stutz (bisher RAK München) in Hagen. Löschungen als Rechtsanwalt: Susanne Schäfers in Hagen, Heidrun Haselau in Essen, Neslihan Celik in Herne, Sinja Hoffmann in Bielefeld, Andreas Brinkmann in Essen, Britta Hiddemann in Bergkamen, Anna Lena Leßmann in Münster, Hicham Fariad in Lünen. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte Johannes Auffenberg, Bernhard Vahle und Sebastian Wolf in Paderborn. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Dr. Klaus Saerbeck in Hamm und Bruno Gerding in Münster. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Dr. Hans-Joachim Fricke in Münster und Günther Fillinger in Lippstadt. Abgabe in andere Kammerbezirke: Lothar Müller in Olpe, Philipp Thiele, LL.M. in Lippstadt, Martina Schonebeck in Dortmund, Christopher Gensior in Essen. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vizepräsidenten des OLG – BesGr R 4 -: Vizepräsident des LG Köln – BesGr R 3 - Christian Schmitz-Justen; z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Rüdiger Beitzel in Köln; z. Richter am LG: Richter Dr. Sebastian Fuhrmann in Köln; z. Justizoberamtsrätin - BesGr. A 13 m. AZ. -: Justizoberamtsrätin Angelika John in Düren; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Siegrid Trier in Kerpen; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Angelika Spiertz in Aachen, Aloisia Theißen-Fuß in Monschau, zurzeit abgeordnet an die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Barbara Güls und Cornelia Schmitz in Siegburg u. KarlHeinz Schönenberg in Rheinbach; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Dorothee Balkowski u. Astrid Kersting genannt Thieskötter in Aachen, Ellen Könsgen, Brigitte Krauß, Claudia Mauel u. Sabine Raspels in Bonn, Michael Mertens in Düren; Andreas Hermanns in Monschau u. Manfred Schneider in Rheinbach; Vera Vorreyer in Köln u. Claudia Schröder in Waldbröl; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Ulrike Eggert in Köln; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Ilka Blum u. Carsten Scheel bei dem OLG, Lisa Helmbold, Daria Janoschka u. Veronique Overhoff in Aachen, Silvia Lehrich u. Marie-Luise Opgenorth in Bergheim, Natascha Bresser u. Monik Reuters in Düren, Claudia Stelter in Jülich, Beatrice Domagala, Christa Eustermann, Michaela Haase, Dagmar Paul, Christina Sanftenberg u. Maik Schlaak in Köln; Christoph Goergens in Aachen u. Markus Jarschel in Bergisch Gladbach; 283 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 20

z. Obergerichtsvollzieher/in – BesGr. A 9 m. AZ. -: Obergerichtsvollzieher/in Elke Nolden in Bonn, Elke Maria Förster in Kerpen u. Angela Christa Gärtner in Leverkusen, Dieter Schöllgen in Siegburg; z. Justizamtsinspektor/in – Bes.Gr. A 9 m. AZ -: Justizamtsinspektor/in Ulrich Goretzki u. Hans-Jürgen Brauers in Aachen, Erika Erdem in Kerpen u. Frank Wahlier in Köln; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Gabriele Cremer, Martina Helene Maus, Edelgard Anna Müller in Aachen, Ulrike Susanne Molitor in Bergheim, Gertrud Bendermacher in Bonn, Beate Maria Höppner in Düren, Klaus Herrmann u. Jürgen Ernst Panske in Köln; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Monika Moelders in Köln; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Alexandra Lahaije in Aachen u. Petra Maria Cohnen in Geilenkirchen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in – BesGr. A 5 -: Justizhauptwachtmeister/in Ayse Sahin in Aachen u. Andreas Rieger in Heinsberg. Ausgeschieden: Justizsekretär Stephan Kittel in Aachen (Entlassung auf eigenen Wunsch). Ruhestand: Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ. – Rainer Grabe in Gummersbach, Justizamtsrat Klaus Backhaus in Bonn. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Corinna Christine Bringmann, Jeannette Haase u. Max Bönnen. Notarinnen/Notare Bestellt zum Notar: Notarassessor Martin Rudersdorf in Aachen. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwalt - BesGr. R 3 -: Oberstaatsanwalt Dr. Robert Lenz b. d. GStA, z. Oberstaatsanwalt – ständiger Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts – BesGr. R 2 m. AZ. -: Oberstaatsanwalt Joachim Roth in Köln, z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Kathrin Gipp in Aachen, Doreen Klebsattel in Bonn, Dilek Köse, Tumi Schmitz u. Benjamin Stöffler in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Dr. Daniel Frings, Samira Kuhl, Jonas Philipp Stallkamp.

284 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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LAG-Bezirk Hamm Richter/in auf Probe Ernannt: Assessor/in Tanja Becker, Christian Kallenberg u. Timo Holger Mohr. LAG-Bezirk Köln Ernannt: z. Richterin am ArbG: Richterin Dr. Dorothea Roebers in Köln. Finanzgerichte Ernannt: z. Richter/in am FG: Regierungsrat Dr. Björn Kahler in Köln, Dr. Franziska Peters in Münster; z. Regierungsrat: Regierungsoberamtsrat Josef Hagemeyer in Münster; z. Regierungsamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektorin Mechthild Schröer in Münster; z. Regierungsamtsinspektor: Regierungshauptsekretär Konrad Schröer in Münster. Ruhestand: Oberregierungsrätin Ilse Klaverkamp in Münster. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsrätin (Beamtin auf Lebenszeit): Dr. Anne-Simone Armbrecht in Euskirchen; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Heinz-Jürgen Metternich in Geldern; z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Almuth Mercedes in Heinsberg; z. Sozialoberinspektor: Sozialinspektor Thomas Klein u. Marcel Mehlhart in Heinsberg; z. Sozialinspektor: DiplomSozialarbeiter Michael Mielke in Essen; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Maria Ostholt u. Josef Tiggemann in Münster, Leo Berikoven in Rheinbach; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Benedikt Genetsch, Christian Hammer, Michael Herrndorf, Alexander Popp, Alexander Reintgen, Thorsten Schmitz u. Thomas Wagner in Rheinbach; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Sabrina Langer in Essen. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Ronald Arendt und Helmut Brück in Bochum, Reinhard Lipka u. Peter Verheyen in Geldern.

285 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 o. mehrere

Vors. Richterin oder Vors. Richter am OLG (R 3) in Hamm

1

Leitende Oberstaatsanwältin o. Leitender Oberstaatsanwalt (R 3) b. d. GStA in Köln

1

Richterin o. Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Velbert

1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am VG in Münster

1

Richterin o. Richter am FG in Münster - Bewerbungen sind innerh. einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienstweg einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präs. d. FG Münster ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW Nr. 21 v. 1 November 2011 Bezug genommen. -

1

Richterin o. Richter am ArbG in Düsseldorf

mehrere

Staatsanwältin o. Staatsanwalt als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Bochum

1

Regierungsdirektorin o. Regierungsdirektor - Leiter/-in des psychologischen Dienstes - bei der Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen angefordert werden -

286 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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1 o. mehrere

Sozialoberamtsrätin o. Sozialoberamtsrat – Gruppenleiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes – fliegend im OLG-Bez. Hamm. - Bewerben können sich ausschließlich Sozialamtsräte/-rätinnen, denen bereits ein Dienstposten als Gruppenleiter/in beim ambulanten Sozialen Dienst übertragen wurde -

1

Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor b. d. JVA WuppertalRonsdorf

je 1

Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. StA Bielefeld u. Dortmund

1

Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - stellvertr. Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes – b. d. JVA Dortmund - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Dortmund angefordert werden -

je 1

Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne IT) wahrnimmt - b. d. StA Bochum, Dortmund und Münster

je 1 o. mehrere Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. d. StA Dortmund, Essen und Münster mehrere

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Essen

mehrere

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA BochumLangendreer

je 1 o. mehrere Justizobersekretärin o. Justizobersekretär b. d. GStA Hamm und b. d. StA Bielefeld, Dortmund u. Essen Referenten o. Referentinnen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sind Stellen für mehrere Referenten / Referentinnen zu besetzen. Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Justiz NRW / Ausschreibungen / Ausschreibung sonstiger Stellen) entnommen werden.

287 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 21

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. November 2014, Nr. 21 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Auflösung von Kammern für Handelssachen………………………………………………

288

Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik)…………………………………………………………………………………….

289

Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik).

289

Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen………………………………………………

289

Vollziehung von Schriftstücken……………………………………………………………….

290

Bekanntmachungen Ungültigkeitserklärung von Amtssiegeln eines Notars……………………………………..

293

Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….

293

Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....

298

Allgemeine Verfügungen Nr. 23. Auflösung von Kammern für Handelssachen AV d. JM vom 24. September 2014 (3233 - I. 3) - JMBl. NRW S. 288 -

1 Die durch AV d. JM vom 22. Februar 1972 (3233 - I B . 3) - JMBl. NW S. 66 - mit Wirkung vom 1. Juli 1972 gebildete vierte Kammer für Handelssachen und die durch AV d. JM vom 19. März 1974 (3233 - I B. 3) - JMBl. NW S. 86 - gebildete fünfte Kammer für Handelssachen bei dem Landgericht Wuppertal werden mit Ablauf des 31. Dezember 2014 aufgelöst. 2 In-Kraft-treten Diese AV tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

288 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Nr. 24. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik) AV d. JM vom 1. Oktober 2014 (1440 - I. 24) - JMBl. NRW S. 289 Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FGStatistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 31. Oktober 2013 (1440 - I. 24) - JMBl. NRW 2013 S. 267 - außer Kraft. Nr. 25. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik) AV d. JM vom 10. Oktober 2014 (1440 - I. 10) - JMBl. NRW S. 289 Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 12. November 2013 (1440 - I. 10) - JMBl. NRW 2013 S. 267 - außer Kraft. Nr. 26. Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen AV d. JM vom 29.September 2014 (5102 - I. 1) - JMBl. NRW S. 289 Die AV vom 13. Oktober 1994 (5102 - I C. 1) - JMBl. NW S. 255 - zuletzt geändert durch AV vom 4. März 2008 (5102 - I. 1) - wird wie folgt geändert: I. Die in Abschnitt A. bekanntgegebene Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt B Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. die Kosten des Vollzugs von Freiheitsstrafen und von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung in Höhe von: 88,- € je Hafttag mit Wirkung vom 01.01.2007, bei Selbstverpflegung in Höhe von 85,50 € je Hafttag. Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 werden die Kosten des Vollzugs von Freiheitsstrafen und von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung in Höhe der dem jeweiligen Land tatsächlich entstandenen Kosten durch den Bund erstattet (Vollkostenerstattung). Maßgeblich für die Berechnung der Kosten sind die länderindividuellen Tageshaftkostensätze, die aufgrund des bundeseinheitlichen Berechnungsschemas der Tageshaftkosten eines Gefangenen (tatsächliche Belegung) jährlich zu ermitteln sind. Auf dieser Basis erfolgt für jedes Jahr die Abrechnung der dem jeweiligen Land entstandenen Kosten.

289 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Die Länder übersenden dem Bund ihre jeweiligen Berechnungen der Tageshaftkosten rechtzeitig - spätestens jedoch bei Geltendmachung entstandener Vollzugskosten.“ 2. In Abschnitt B Nummer 4 Buchstabe a wird das Wort „Pauschalbeträge“ durch das Wort „Erstattungsbeträge“ ersetzt. 3. Abschnitt E wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird aufgehoben. b) Die bisherigen Nummern 2 und 3 werden die Nummern 1 und 2. II. 1. In Abschnitt B. Nummer 2 Satz 3 werden die Worte „Zum 01.11. eines jeden Jahres,“ durch die Worte „Zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres bis zum 01.03. des Folgejahres,“ ersetzt. Buchstabe a) wird wie folgt neu gefasst: „a) Vollzugsdauer in der Anstalt und Zahl der Hafttage;“ 2. In Nummer 3 Satz 1 werden die Worte „zum 15.11.“ durch die Worte „bis spätestens zum 31.05. des Folgejahres“ ersetzt. 3. Nummer 6 wird wie folgt geändert: Bei Buchstabe a) werden die Worte „Titel 241 00“ durch die Worte „Titel 231 00“ ersetzt. Bei Buchstabe b) werden die Worte „bei Kapitel 04 410 Titel 231 00“ durch die Worte „bei dem Sachkonto 5230000000 (Umsatzerlöse - neutral) sowie der Finanzposition 04.410.231.10“ ersetzt. Nr. 27. Vollziehung von Schriftstücken AV d. JM vom 16 . Oktober 2014 (1411 - I. 2) - JMBl. NRW. S.290 Die AV d. JM vom 11. Juli 2007 (1411 - I. 2) - JMBl. NRW S. 181 - wird wie folgt geändert: I. 1. Abschnitt I. Nr. 1.1 wird wie folgt neu gefasst: „Schriftstücke werden entweder eigenhändig unterschrieben (Abschnitt II. Nr. 1.), als Reinschriften beglaubigt (Abschnitt II. Nr. 2.), auf Anordnung unterschrieben (Abschnitt II. Nr. 3.), als Abschriften (Ablichtungen, Abdrucke) beglaubigt (Abschnitt II. Nr. 4.) oder ausgefertigt (Abschnitt II. Nr. 5.). 290 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Schriftstücke können gemäß § 169 Abs. 4 ZPO in beglaubigter elektronischer Abschrift (Abschnitt II. Nr. 6.) oder gemäß § 169 Abs. 5 ZPO in Urschrift (Abschnitt II. Nr. 7.) zugestellt werden.“ 2. In Abschnitt I. Nr. 1.2 Satz 3 werden die Wörter „sowie Bestimmungen über den Schriftverkehr mit dem Ausland und mit ausländischen Dienststellen im Inland“ gestrichen. 3. In Abschnitt II. Nr. 2. werden nach Satz 1 folgende Sätze 2 bis 4 eingefügt: „Im Falle der maschinellen Bearbeitung ist die Reinschrift anstelle der handschriftlichen Unterzeichnung mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Dieses kann aufgestempelt werden, aber auch bereits in der Reinschrift eingedruckt sein. Auf die Namens- und Amtsbezeichnungswiedergabe der beglaubigenden Person kann verzichtet werden. Dasselbe gilt, wenn die Reinschrift per Telekopie zugestellt wird.“ 4. Abschnitt II. Nr. 4. wird wie folgt neu gefasst: „Abschriften (Ablichtungen, Abdrucke) werden mit folgendem Vermerk beglaubigt: "Beglaubigt Name Amtsbezeichnung". Im Falle der maschinellen Bearbeitung ist die Abschrift anstelle der handschriftlichen Unterzeichnung mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Dieses kann aufgestempelt werden, aber auch bereits in der Abschrift eingedruckt sein. Auf die Namens- und Amtsbezeichnungswiedergabe der beglaubigenden Person kann verzichtet werden. Dasselbe gilt, wenn eine Abschrift per Telekopie zugestellt wird. Im Falle des § 42 BeurkG lautet der Vermerk: "Die vorstehende Abschrift (Ablichtung, Abdruck) stimmt mit der - in Urschrift - in Ausfertigung - in einer einfachen - beglaubigten - Abschrift (Ablichtung) - vorgelegten Urkunde ................................ wörtlich überein. Name Amtsbezeichnung". Im Falle der Erteilung einer auszugsweisen Abschrift (Ablichtung, Abdruck) soll in dem Beglaubigungsvermerk der Gegenstand des Auszuges angegeben und bezeugt werden, dass die Urkunde über diesen Gegenstand keine weiteren Bestimmungen enthält (§ 42 Abs. 3 BeurkG).“ 5. Abschnitt II. Nr. 5. wird wie folgt neu gefasst: „Ausfertigungen werden - ausschließlich in Papierform und in den Fällen des § 317 Abs. 2 ZPO nur auf Antrag - mit folgendem von der Urkundsbeamtin oder dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreibenden Vermerk erteilt: 291 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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"Ausgefertigt Name Amtsbezeichnung als Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter der Geschäftsstelle". Im Falle des § 49 Beurkundungsgesetz lautet der Vermerk: "Vorstehende Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein. Sie wird (der/dem)............... erteilt. Ort und Tag Name Amtsbezeichnung als Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter der Geschäftsstelle". Im Falle der Erteilung einer auszugsweisen Ausfertigung soll in dem Ausfertigungsvermerk der Gegenstand des Auszugs angegeben und bezeugt werden, dass die Urkunde über diesen Gegenstand keine weiteren Bestimmungen enthält (§ 49 Abs. 5, § 42 Abs. 3 BeurkG).“ 6. Nach Abschnitt II. Nr. 5. werden folgende Nrn. 6. und 7. angefügt: „6. Schriftstücke, die in beglaubigter elektronischer Abschrift zugestellt werden, sind neben dem Vermerk nach Abschnitt II. Nr. 4. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu versehen. 7. Nach § 130b ZPO errichtete gerichtliche elektronische Dokumente, die in Urschrift zugestellt werden, bedürfen keiner Beglaubigung.“ 7. In Abschnitt III. Nr. 2. wird die in Satz 1 im Klammerzusatz zitierte ZPO-Norm durch „§ 317 Abs. 4 ZPO“ ersetzt. II. Diese AV tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

292 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Bekanntmachungen Nr. 29. Ungültigkeitserklärung von Amtssiegeln eines Notars Bekanntmachung d. JM vom 13. Oktober 2014 (5413 E - Z. 1/14) - JMBl. NRW S. 293 AV d. JM vom 23. März 2001 (3830 - I B.54) - JMBl. NRW S. 117 - in der Fassung vom 30. August 2013 Die nachstehend näher bezeichneten Amtssiegel eines Notars sind in Verlust geraten. Die Amtssiegel werden hiermit für ungültig erklärt. Hinweise, die zur Auffindung der Siegel führen können, sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung bitte ich unmittelbar dem Präsidenten des Landgerichts Aachen mitzuteilen. Beschreibung der Amtssiegel a) Farbdrucksiegel mit der Kennziffer 3 und dem Landeswappen Nordrhein-Westfalen Material: Gummi Durchmesser: 35 mm Umschrift: Dr. Christian Kesseler, Notar in Düren b) Farbdrucksiegel mit der Kennziffer 4 und dem Landeswappen Nordrhein-Westfalen Material: Gummi Durchmesser: 35 mm Umschrift: Dr. Christian Kesseler, Notar in Düren

Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Oliver Bludau aus Krefeld in Düsseldorf; z. Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter -: Richter am AG Daniel Nick in Düsseldorf u. Dr. Mark Schneider in Duisburg; z. Richter am LG: Richter Dr. Matthias Breidenstein in Duisburg; z. Richterin am AG: Richterin Nadine Krüger in Velbert; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Renate Neumann aus Duisburg, Rosemarie Krischer aus Mülheim an der Ruhr und Herbert Formella aus Oberhausen; z. Justizamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ -: Justizamtsinspektor/in Peter Lohse, Werner Petry, Cornelia Schwarz u. Rainer Vondran aus Düsseldorf, Doris Schlösser aus Langenfeld, Peter Cremer aus Neuss, Liane Große aus 293 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Ratingen, Angelika van den Heuvel aus Emmerich, Monika Teloy-Pennings aus Geldern und Klaus Bielefeld aus Moers; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Sandra Dohrn, Kirsten Gerhardt und Silke Skrinjar aus Düsseldorf, Wolfgang Pesch aus Ratingen, Petra Görtz, Mechtild Krich und Annette Schul aus Kleve, Elfriede Becker aus Moers; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Christian Biermann, Angela Fründt, Birgit Hermes, Petra Labonde, Reinhold Leonhardt, Tanja Michels, Horst Nüße, Daniela Palinski, Gudrun Schäfer, Roswitha Vitez, und Monika Voß aus Düsseldorf. Versetzt: Vizepräsidentin des OLG Christiane Fleischer aus Düsseldorf als Präsidentin des LG nach Krefeld, Richter am AG - als der ständige Vertreter eines Direktors - Hartmut Bönnen aus Mönchengladbach-Rheydt nach Mönchengladbach. Ruhestand: Justizamtsrat Gerhard Siefert aus Wesel; Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9m. mit AZ - Günter Hinz in Duisburg und Manfred Hopp in Wesel, Justizamtsinspektor Klaus Soden aus Duisburg; Justizhauptsekretärin Monika Zwanzig aus Velbert; Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr A 6 - Heinz Conen aus Grevenbroich; Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 5 - Heinz Wilhelm Außem aus Düsseldorf, Wolfgang Grawunder aus Oberhausen und Ralph Walter aus Mönchengladbach. Richter/Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Jeanette Grune. Staatsanwaltschaften Versetzt: Staatsanwältin Nina Achilles von Limburg a. d. Lahn nach Düsseldorf. Rechtsanwälte u. Notare Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Hans-Wilhelm Barking in Dinslaken. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Frank Henkenmeier in Paderborn; z. Oberregierungsrat/-rätin: Regierungsrat/-rätin Ulrike Heiße in Hagen, Engelbert Hillebrand in Paderborn, Martin Ridder in Detmold und Michael Walter in Hamm; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Susanne Walter in Dortmund; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Anja Lilienbecker und Debra Weiser in Hamm; z. Justizoberinspektorin: Jasmin Schulte in Herne-Wanne; z. Sozialamtmann/-amtfrau: Sozialoberinspektor/in Martin Helm in Siegen und Birgit Jessen in Hagen. 294 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 21

Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Werner Reinken, Direktor des AG - BesGr. R 2 m. AZ - Bernd Grewer in Witten und Friedrich Korf in Gladbeck, Vorsitzender Richter am LG Willi Erdmann in Arnsberg, Richter am AG Werner Pattard in Bochum, Erster Justizhauptwachtmeister PaulFriedrich Will in Siegen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Henning Barton, Heide Maria Günther, Jan Waßenberg und Linda Wegmann. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Julia Frehse in Hagen; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Rena Böhmer in Münster; z. Justizhauptsekretär: Justizobersekretär Burkhard Gruss in Paderborn; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Vanessa Lösing in Essen und René Enrico Muster in Münster. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Eike Andrea Bramlage. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Daniel Bauer (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Robert Fechner in Essen, Monika Größl (bisher RAK Karlsruhe) in Bochum, Tobias Hauk in Bochum, Jan Hebbinghaus (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Dr. Martin Höfer (bisher RAK Köln) in Siegen, Christine Honikel (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dr. Michael Jack in Dortmund, Christina Junker, Recklinghausen, Dr. Johannes Junker (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dr. Michael Kappelhoff (bisher RAK Düsseldorf) in Emsdetten, Carsten Kowalzik in Bochum, Hans-Ulrich Krück in Bochum, Britta Kynast in Holzwickede, Petra Marggraf (bisher RAK Frankfurt am Main) in Rosendahl, Malte Menken in Gütersloh, Irene Rezori in Gelsenkirchen, Martin Rochell, LL.M.(Taxation) (bisher RAK Hamburg) in Münster, Matthias Schmidt , LL.M. in Bielefeld, Alexandra Siedentopf (bisher RAK Frankfurt am Main) in Bochum, Eike Siering in Münster, Ute Tiemeyer (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, David Weghake in Münster, Anne-Maike Wood (bisher RAK Köln) in Ascheberg, Fiona Woodier in Münster. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwältin Stefanie Lind in Recklinghausen, Rechtsanwalt Ralf Bartmeier in Olpe Löschungen als Rechtsanwalt: Annalena Eberhardt in Dortmund, Karl Wunram in Herford, Andreas Rudolph in Bochum, Dra. Monica Mabel Zusaeta (ausl. RAin gem. § 206 BRAO) in Gütersloh, Jürgen Grewe in Essen, Dominik Keil in Essen, Friedrich Schreiber in Schwerte, Matthias Agricola in Essen, Nicole Dörner in Essen, Anne Krämer in Schwelm, Hartwig Schulz in Unna, Sonja Caspary in Münster, 295 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 21

Michael Röleke in Meschede, Egon Heil in Bochum, JUDr. Norman Spreng, LL.M. in Essen, Carl-Christian Goll in Paderborn, Jürgen Rusch in Minden, Friedrich Feikus in Hamm Abgabe in andere Kammerbezirke: Folker Gebel in Castrop-Rauxel, Dr. Thomas Wölfl, LL.M. in Essen, Christian Weber in Hamm, Dr. Christian Tenkhoff in Höxter, Prof. Dr. Burghard Piltz in Gütersloh, Sebastian Knarse, LL.M. in Werne, Sabine Dzikus in Breckerfeld. Dr. Franz-Viktor Dzikus in Breckerfeld Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Bernd Wilhelm Brockmann in Bad Oeynhausen, Wilfried Schwarze und Wolfgang Illner in Bochum, Jürgen Schröder in Hagen. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter/in am LG: Richter/in am LG Dr. Bettina Baumann, Dr. Susanne Schönenbroicher u. Richter am AG Roland Zickler in Bonn; z. Direktor d. AG: Richter am AG Peter Lüttgen in Monschau, z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Ulrike Breda b. d. OLG u. Werner Beeretz in Aachen, z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Norbert Bujtor, Angelika Groß, Sonja Großkelwing, Marlies Leineweber u. Frauke Stratmann in Köln; z. Justizamtsinspektor/in - Bes. Gr. A 9 m. Az. -: Justizamtsinspektor/in Ulrike Keller in Köln u. Gerd Klaus Hinzmann in Bonn; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Birgit Katharina van Koll in Bergisch Gladbach, Ellen Hortense Schmitz in Köln, Adelheid Otte u. Marianne Schlak in Siegburg; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Sandra Berg in Siegburg, Annemarie Paulus in Düren, Ursula Therese Bodden in Euskirchen u. Peter Herberg in Kerpen; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Julia Dombach in Bergheim, Christina Monika Paffhausen, Claudia Wüst in Bonn u. Elina Riesen in Siegburg; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 - : Erster Justizhauptwachtmeister Manfred Häusler in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - Bes. Gr. A 5 - : Justizhauptwachtmeister Jürgen Anton Habrich in Bonn. Versetzt: Vors. Richter am OLG Dr. Markus Weber als Vizepräsident des LG nach Bonn. Ruhestand: Vors. Richterin am OLG Christiane Scheffler, Justizoberamtsrätin Hannelore Woltmann in Aachen, Erster Justizhauptwachtmeister Harald Neu in Bergisch Gladbach. Notarinnen/Notare: Bestellung zum Notar Notarassessor Dr. Philipp Müller in Köln. Staatsanwaltschaften: Versetzt: Staatsanwältin Katrin Kirschner aus Berlin nach Köln. 296 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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OVG und Verwaltungsgerichte Ernannt: z. Richter am OVG: Richter am VG Simon Kipper aus Düsseldorf und Dr. Christian Reitemeier aus Gelsenkirchen; z. Vors. Richterin am VG: Richterin am VG Karin Schumann in Düsseldorf; z. Richter am VG: Richter Dr. Christoph Schulte-Bunert in Düsseldorf. Ausgeschieden: Richterin am OVG Dr. Regine Claaßen durch Versetzung an d. Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Ruhestand: Vors. Richter am VG Ulrich Köster in Düsseldorf. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Dr. Robert Bach und Dr. Christina Schwartz. Justizvollzug Ernannt: z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Dörte Körner u. Daniela Siewert in Remscheid, Nina Gygax in Werl; z. Regierungsrat auf Probe: Diplom-Psychologe Marcel Gau in BielefeldSenne; z. Regierungsoberamtsrätin: Regierungsamtsrätin Angelika Grefer in Geldern; z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Mariusz Warchol in Moers-Kapellen u. Ralf Muth in Willich II; z. Justizvollzugsamtmann: Justizvollzugsoberinspektor Dieter Heinen in Aachen; z. Regierungsoberinspektor: Regierungsinspektor Daniel Löhmer in Remscheid; z. Justizvollzugsamtsinspektor: - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Ralph Kortwinkel in Bochum u. Jost Mende in Köln; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Ralf Tretschok in Castrop-Rauxel, Rüdiger Frank, Kerstin Klein u. Hans-Jürgen Stratmann in Bochum, Frank Rismann in Hagen; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Alexa Brachmann, Anne Friedrich u. Andreas Dänner in Bochum, Mike Kiecka in Castrop-Rauxel. Versetzt: Regierungsrätin Helen Sauer aus Aachen nach Rheinbach. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Arnold Wächter in Bielefeld-Senne u. Wolfgang Römer in Wuppertal-Vohwinkel.

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Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Vizepräsidentin o. Vizepräsident d. LG (R 2 m. AZ.) in Siegen

1

Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Lemgo

1

Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri. - (R 2) b. d. AG Köln

mehrere

Richterin o. Richter am OLG (R 2) in Köln - die Besetzung der Planstellen soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen -

1

Richterin o. Richter am OVG in Münster - am Auswahlverfahren nehmen ausschließlich im Dienst der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Bewerberinnen und Bewerber teil -

1

Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Siegen

mehrere

Richterin o. Richter am LG in Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln -

1

Richterin o. Richter am SG in Köln

1

Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13 mit AZ) - Rechtspfleger/-in mit Koordinierungsaufgaben in der Strafvollstreckung - im Bezirk der GStA Hamm

1

Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt (A 13) in Dortmund

mehrere

Regierungsamtsrätin o. Regierungsamtsrat b. e. VG o. b. d OVG 298 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 21

1

Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat - Fachbereichsleitung Sucht - b. d. JVA Köln - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Köln angefordert werden -

mehrere

Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann b. e. VG o. b. d OVG

1

Sozialamtfrau o. Sozialamtmann b. d. JVA Köln

1

Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor b. d. JVA Köln

1

Technische Oberinspektorin o. Technischer Oberinspektor - stellv. Leiter/in des Werkdienstes b. d. JVA Herford - das Anforderungsprofil kann beim Leiter d. JVA Herford angefordert werden -.

1

Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin d. überwiegend Aufgaben innerhalb. d. Sonderschlüssels Sachbearbeiter (ohne ADV) wahrn. - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln

1

Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor - Beamter/Beamtin d. überwiegend Aufgaben innerhalb. d. Sonderschlüssels Sachbearbeiter (ohne ADV) wahrn. - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln

1

Justiz/-Regierungsamtsinspektorin o. Justiz/-Regierungsamtsinspektor - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. VG o. b. d OVG

1

Regierungsinspektorin o. Regierungsinspektor - Sachbearbeiter/in im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst - b. d. JVA Moers-Kapellen - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Moers-Kapellen angefordert werden -

1

Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. e. StA im GStA-Bezirk Köln

mehrere

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Duisburg-Hamborn

1

Justiz/-Regierungshauptsekretärin o. Justiz/-Regierungshauptsekretär b. e. VG im OVG-Bezirk Münster

1

Justiz/-Regierungsobersekretärin o. Justiz/-Regierungsobersekretär b. e. VG im OVG-Bezirk Münster

1

Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) b. e. StA im GStA-Bezirk Köln

2

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Hagen

Leiter/in d. ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Essen Bei dem Landgericht Essen ist demnächst der Dienstposten des Leiters/ der Leiterin des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Leiter/in des Werkdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Bochum Bei der Justizvollzugsanstalt Bochum ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Werkdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 10 bis A 11 zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden. 299 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 22

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. November 2014, Nr. 22 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik)……………………………………………………………………

300

Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik)……………………………………………………………………………..

301

Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik)………………………………………………………………………………….

301

Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik)……………………………………………………………………………………

301

IT-Zentralisierung in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen - Organisationsstruktur des IT-Dienstleisters -……………………………………………………………………...

302

Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….

303

Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....

307

Allgemeine Verfügungen Nr. 28. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) AV d. JM vom 24. Oktober 2014 (1440 - I. 7) - JMBl. NRW S. 300 -

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 28. November 2013 (1440 - I. 7) – JMBl. NRW 2013 S. 320 außer Kraft.

300 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Nr. 29. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik) AV d. JM vom 28. Oktober 2014 (1440 - I. 9) - JMBl. NRW S. 301 -

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 21. November 2013 (1440 - I. 9) – JMBl. NRW 2013 S. 287 außer Kraft. Nr. 30. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik) AV d. JM vom 29. Oktober 2014 (1440 - I. 25) - JMBl. NRW S. 301 -

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SGStatistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 20. November 2013 (1440 - I. 25) – JMBl. NRW 2013 S. 286 außer Kraft.

Nr. 31. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) AV d. JM vom 5. November 2014 (1440 - I. 23) - JMBl. NRW S. 301 -

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbGStatistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 20. November 2013 (1440 - I. 23) – JMBl. NRW 2013 S. 286 – außer Kraft.

301 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Nr. 32. IT-Zentralisierung in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen - Organisationsstruktur des IT-Dienstleisters AV d. JM vom 24 . Oktober 2014 (1510 - I. 14/IT-Neustrukturierung) - JMBl. NRW S. 302 I. Dezernate Beim Oberlandesgericht Köln werden für den IT-Dienstleister (ITD) sieben Dezernate eingerichtet. Sie umfassen die Aufgabengebiete ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪

Planung und Koordination, Anwenderbetreuung, Verträge und Beschaffung, IT-Fortbildung, Anwendungsmanagement, Informationssicherheit und Datenschutz sowie Technischer Betrieb und Rechenzentrum.

II. Gliederung Die Dezernate des ITD sollen gesondert und durch arabische Zahlen (Dezernat ITD 1 usw.) bezeichnet werden. III. Besetzung Soweit die Präsidentin/der Präsident des Oberlandesgericht Köln die Bearbeitung der Geschäfte nicht sich selbst oder dem ITD vorbehält, sind die Leitungen dieser Dezernate Richterinnen oder Richtern, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälten und Beamtinnen und Beamten des höheren Verwaltungsdienstes oder vergleichbaren Tarifbeschäftigten als Dezernentinnen und Dezernenten zu übertragen. IV. Schriftverkehr Die bei dem ITD zu fertigenden Schreiben ergehen unter dem Kopf "Die Präsidentin bzw. Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln" mit dem Zusatz "Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW". V. Schlussbestimmungen 1. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Organisation der Verwaltungsabteilungen bei den Oberlandesgerichten, dem Landessozialgericht, den Landesarbeitsgerichten und den Generalstaatsanwaltschaften (AV d. JM vom 13. Juni 2012 (1210 - I. 7) - JMBl. NRW S. 138) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes für den ITD bestimmt ist. 2. Die AV tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2014 in Kraft. 3. Ziffer 3. der AV d. JM vom 13. Dezember 2013 (1510 - I. 14 (IT-Neustrukturierung)) - ITZentralisierung in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Einrichtung des IT-Dienstleiters tritt mit Ablauf des 30. November 2014 außer Kraft.

302 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 22

Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Direktor/in des AG - BesGr. R 2 m. AZ -: Richterin am AG – als die ständige Vertreterin eines Direktors – Barbara Warner in Velbert; z. Richter/in am LG: Richter Dr. Lars Addicks, Richterin Katharina Hoth u. Richter Dr. Johannes Michels in Düsseldorf; z. Sozialoberamtsrat: Sozialamtsrat Diethard Wenzek aus Düsseldorf; z. Obergerichtsvollzieher/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Obergerichtsvollzieher/in Stefan Brüggen, Karl Wilhelm Lukaßen, Jürgen Mohr, Bettina Möbus und Hans Schmitz aus Düsseldorf, Heinrich-Günter Brunnen aus Duisburg, Nikola Kolpak und Norbert Schunk aus Oberhausen, Frank Rutenkolk aus Velbert; z. Obergerichtsvollzieher/in: Gerichtsvollzieher/in Ralf Becker, Stefan Busch, Christine Hoff, Andreas Moratschke, Silvia Neumann, Sandra Parochonjko und Udo Rabitz aus Düsseldorf, Jürgen Paul aus Neuss, Dirk Altintzoglou aus Ratingen, Melanie Marunde und Gereon Peters aus Duisburg, Uwe Enge aus Duisburg – Hamborn, Bastian Fischer, Gudrun Hoeijmans und Carola Roschke aus Duisburg – Ruhrort, Simone Reithe aus Mülheim an der Ruhr, Heinz Günter Schiemann aus Oberhausen, Yvonne Jörissen und Thomas Wilegalla aus Wesel, Andrea Kempkes aus Geldern, Birte Reintjes aus Kleve, Norbert Pimpertz, Marc Schneidenbach und Claudia Sochatzy aus Moers, Werner Borghs aus Kempen, Hans Schönen aus Nettetal, Marion Jankowski aus Erkelenz, Christiane Kames aus Grevenbroich und Olaf Wengler aus Viersen. Versetzt: Richterin am LG Dr. Annette Webler aus Mönchengladbach nach Düsseldorf, Richter am AG Georg Scholz aus Kempen nach Dinslaken, Richterin am AG Dr. Jenny-Marie Tüting aus Dinslaken nach Krefeld. Ruhestand: Richterin am AG – als die ständige Vertreterin eines Direktors – Cornelie Naujoks in Mettmann, Richterin am LG Elisabeth Henckel in Kleve, Richter am AG Norbert Lambertz in Wesel. Richter/Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Rebecca Ertel, Gudrun Fink Staatsanwaltschaften Ruhestand: Justizamtfrau Manuela Dreesen in Krefeld. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Martin Hücking, Alexa Rosenburg u. Julia Weber in Duisburg, Timo Angerbauer, Malgorzata Bartoszewska-Sledziona, Dr. Laszlo Burger, Jan Dahlmanns, Philip Denninger, LL.M., Didem 303 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Dogan, Anna Drescher-Weise, Nils Ellenrieder, Heiko Franke, Henning Geerken, LL.M., Christopher Gensior, Dorothée Gierlich, Randi Jo Haase, Michael Klaus Joachim Hendricks, Dr. Moritz Hennemann, Anna Horschik, Julia Jansen, Dr. Marcel Kleemann, Nicole Krey , AnnaLena Laack, LL.M., Dr. Leonie Lopp, Philipp Meyer, Dr. Egmont Neubauer, Dr. Falk Osterloh, Julika Plößner , Mauritz Rogier, Dr. André Sabellek, Christian Slossarek, Mathias Sohns, Christian Strunk, Jan Szemjonneck, Valerie Welter, Dr. Thomas Wölfl, LL.M. u. Felicia Wunderlich in Düsseldorf, Ira Kaliampetsos in Geldern, Rolf Olsohn in Goch, Manuel Machocki u. Lothar May in Krefeld, Folker Gebel u. Bernd Liedke, LL.M., in Moers, Christian Hees, Britta Holzenleuchter, Dr. Julia Lange, LL.M.(Virginia) u. Hartmut Lau in Mönchengladbach, Mustafa Basun u. Sandra Dworaczek in Neuss Nihal Berk in Solingen, Wolfgang Rabe in Tönisvorst, Katharina Hartstang in Velbert, Julia Mihatovic in Wuppertal. Bestellt zum Notar: Notarassessor Jon Meyer in Düsseldorf. Bestellt zum Anwaltsnotar: Rechtsanwalt Arnd Waffenschmidt in Duisburg-Ruhrort und Rechtsanwalt Maik Zyber in Oberhausen. Gelöscht: Eleni Arvaniti Clemens Grünwald Kai Peter Treuner Henrik Humrich, LL.M. Dr. Christoph Witte Dr. Bärbel Berse Silvana Dzerek Dr. Matthias Peine Ferdinand Strasser Ludger Bertel Achim Richter Ernst-Joachim John Adrijana Blazevska Christine Honikel Jan Hebbinghaus Kai Fischer Jörn Althaus, LL.M. Daniel Bauer, LL.M. Swantje-Edda Bode Dr. Johannes Junker Ute Tiemeyer Saskia Streicher Martin von Gehren Dr. Ralph Lingens Michael Kappelhoff Stephanie BoleyLichtenberg Julia Breinlinger Maximilian Ernicke, Maitre en droit Dr. Gottfried Teipel Cassie Schützeberg Frauke Strefling Jan Svenningson, LL.M. Mahban Baghizadeh-Toosi, LL.M. Frederike Finke Julia Kamps, LL.M. Elisabeth Saenz Dr. Till Spernau Dr. Andrea Stubbe Dr. Ulf Tiemann Dr. Miriam Firmenich-Michallik, MLE. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG - als weitere Aufsicht führende Richterin -: Richterin am AG Elisabeth Hilsmann-König in Dortmund, z. Richter/in am AG: Richter/in Daniela Herbers in Beckum, u. Sebastian Vöckel in Siegen; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Peter Labenski in Recklinghausen, z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Claudia Reiske in Siegen, z. Justizamtfrau/amtmann: Justizoberinspektor/in Christian Sczislo in Bochum, Daniel Susek, Hermann Grabosch und Katja Grimm in Dortmund, Manuela Cmok in Recklinghausen, Sandra Volkert in Witten; z. Obergerichtsvollzieher: Gerichtsvollzieher Thomas Schulz in Essen; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Beatrice ter Horst in Essen; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Helena Gorr in Hagen, Julia Anita Schuliers in Lüdenscheid, Nina Naber in Meinerzhagen, André Helmes in Bad Berleburg; Holger Reinhard Kleesiek in Detmold. Ruhestand: Obergerichtsvollzieher Werner Wansing in Steinfurt; Justizamtsinspektor – BesGr. A9 m. AZ – Dieter Szopny in Dortmund u. Klaus Wingender in Minden, Justizamtsinspektor Karl-Wilhelm Meyer in Minden, Erster Justizhauptwachtmeister Horst Kriese in Dülmen. 304 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 22

Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Julia Feldhaus, Nadine Kuberski u. Steffen Kurth. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Nils-Christian Ocken aus Arnsberg in Hamm; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Monique Emmerich in Münster; z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Ralf Fortnagel in Bielefeld; z. Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektor Lutz Steinigeweg in Essen; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Brigitte-Beatrix Pertram in Dortmund; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Elke Lehde und Ulrike Weber in Dortmund, Andrea Wilde in Essen und Marion Deitmar in Münster; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Agnes Lebek in Essen. Ruhestand: Justizamtsrat Richard Kopp in Bielefeld und Justizamtsrätin Sabine Teigelkötter b. d. GStA. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Sina Anna Bötzel in Bochum, Wolfram Chowanietz in Bochum Sandra Cramer in Herne, Alexander Dehmel in Gelsenkirchen, Christina Everding in Münster, Matthias Franke in Hamm, Arthur Galwes in Marl, Patrick Haberland in Bochum, Johannes Höfer in Hamm, Sabine Jochheim in Hagen, Cornelia Kemna (bisher RAK Oldenburg) in Hagen, Florian Klaucke in Sassenberg, Wilfried Knauf in Castrop-Rauxel, David Kotecki in Dortmund, Peter Lamers (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Laura Markink in Münster, Dr. Matthias Merkel in Essen, Petra Meyer in Münster, Heiko Müller in Arnsberg, Gita Mulappancharil in Dortmund, Elisabeth Rahe in Münster, Giuseppe Sbirziola in Menden, André Spak, LL.M. (bisher RAK Köln) in Münster, Daniel Thal in Münster, Sebastian Raphael Vogt in Essen, Marc-Daniel Volk in Detmold, Thomas Wagner in Gelsenkirchen, Benjamin Weber in Essen, Susanne Weiß in Münster, Dr. Benjamin Zorn in Münster. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte und Rechtsanwältin Dr. Bastian-Peter Stenslik und Dr. Tigran Dabag in Bochum, Christian Geier in Witten, Karsten Havighorst in Ahlen, Rechtsanwalt Franz Hubert Salmen und Christine Plückebaum in Paderborn. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Rüdiger Lotze in Ascheberg, Ulrich Stettner in Burbach. Löschungen als Rechtsanwalt: Mathilde Schulze Henne in Lünen, Wolfgang Breitenbach in Hamm, Manfred Bergman in Soest, Meike Meyer-Schmitz in Petershagen, Andreas Gritsch in Bielefeld, Andreas Schlimm in Bottrop, Günther Keller in Gelsenkirchen.

305 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Abgabe in andere Kammerbezirke: Nicole Franz in Essen, Melanie Hesse in Essen, Sönke Willers in Lüdenscheid, Thomas Siebert in Everswinkel. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richterin am LG: Richterin Kerstin Mixa u. Miriam Petra Müller in Köln; z. Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ -: Justizoberamtsrat Bernhard Klinkhammer in Schleiden; z. Justizoberamtsrat/-amtsrätin: Justizamtsrätin/-amtsrat Doris Havenith in Aachen, Monika Pütz u. Dorothea Sturbeck in Köln, Rainer Gisder in Leverkusen u. Maria Speer in Siegburg; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Claudia Schnuis in Brühl u. Frank Hansen in Heinsberg. Ruhestand: Richterin am Amtsgericht Ingeborg Hymmen in Köln, Justizoberamtsrätin (BesGr. A 13): Maria Anna Brücker in Düren, Justizobersekretärin Elke Schlich in Bonn. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Elisabeth Gertrud Hildegard Conzen u. Leoni Graf. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Julia Thewes in Aachen, z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Stephan Kupfer in Bonn. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Dr. Hans-Joachim Mätzke in Köln. Finanzgerichte Ernannt: z. Vors. Richter am FG: Richter am FG Christian Wolsztynski in Münster; z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Christian Meyer in Münster. Ruhestand: Vors. Richter am FG Ulrich Krömker in Münster.

306 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 22

Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsoberamtsrat: Regierungsamtsrat Peter Oesterheld in Gelsenkirchen; z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Mark Otzik in Düsseldorf; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Magdalena Siebert in Iserlohn; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor/in Bernhard Grimmert in Bielefeld-Senne, Ulrike Feldhues-Hüls in Münster, Volker Rosema in Willich I, Horst Butschinek u. Uwe Söllner in Wuppertal-Vohwinkel; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektor Jörg Pouwels in Geldern; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Rainer Althof, Randolf Bendig, Michael Hirsch, Thomas Rammert, Udo Schillmann in BielefeldBrackwede, Uwe Ludwig u. Olaf Prüms in Rheinbach, Frank Breuer, Stefan Fiedler u. Ralf Küsgen in Siegburg; z. Regierungsamtsinspektor: Regierungshauptsekretär Frank Engels in Heinsberg, Frank Herbertz in Wuppertal-Ronsdorf, z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Harry Deutsch in Rheinbach u. Lothar Westerweg in Werl; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Hartmut Dreyer, Florian Krieg u. Manuela Stoiber in BielefeldBrackwede, Danilo Wolf in Bielefeld-Senne, Andre Müller in Hövelhof, Jan Sulk in Iserlohn, Sven Koch in Münster, Stephan Brockmans u. Andreas Ochmann in Wuppertal-Ronsdorf; z. Regierungshauptsekretär: Regierungssekretär Frank Bauer u. Thomas Kanzler in Heinsberg; z. Hauptwerkmeister/in: Oberwerkmeister/in Thomas Wolter in Gelsenkirchen, Frank Dahlmanns, Petra Hinzen, Peter Lipperts, Oliver Neudek, Thomas Nyhsen, Manuel Rademacher, Matthias Schorn u. Robert Steins in Heinsberg. Ruhestand: Technischer Amtmann Dieter Sturhahn in Herford, Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Hartmut von Enderen in Geldern u. August Schwärzler in Siegburg, Justizvollzugsamtsinspektor Thomas Höltmann in Castrop-Rauxel, Wilfried Klinkhammer in Euskirchen, Michael Loy in Geldern, Winfried Krumbein in Rheinbach, Regierungsamtsinspektor Karl-Heinz Jussack in Castrop-Rauxel.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

307 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 22

Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Richterin o. Richter am FG in Köln Bewerbungen sind innerh. einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienstweg einzureichen. Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präs d. FG Köln ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW Nr. 21 v. 1. November 2011 Bezug genommen.

1

Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Bielefeld

1

Direktorin o. Direktor d. AG (R 2) in Herne-Wanne

mehrere

Richterin o. Richter am LG Aachen - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln -

1

Richterin o. Richter am AG Geilenkirchen - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln -

1

Richterin o. Richter am AG Düren - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln -

1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Bochum 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Hagen 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Hagen 1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Münster für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen o. Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm

1 o. mehrere Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Aachen - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Köln 1 o. mehrere Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Köln 1

Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt b. e. StA im GStA-Bezirk Köln - die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen -

1

Amtsanwältin o. Amtsanwalt b. e. StA im GStA-Bezirk Köln - die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Ernennung von Beamtinnen/Beamten aus dem Bezirk der GStA Köln erfolgen -

1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Siegen mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz.

308 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 22

Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 12.12.2014 an die Präsidentin des Landgerichts Siegen zu richten. 1

Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor - Leiter/in der Arbeitsund der Bauverwaltung - b. d. JVA Gelsenkirchen - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Gelsenkirchen angefordert werden -

mehrere

Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor in Wuppertal-Ronsdorf

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) – Bereichsleitung des Kurzstrafenbereichs b. d. JVA Castrop-Rauxel - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Castrop-Rauxel angefordert werden –

1

Justizvollzugsamtsinspektor o. Justizvollzugsamtsinspektorin (A 9 m. AZ) Bereichsleiter/in b. d. JVA Heinsberg - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden -

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektor o. Justizvollzugsamtsinspektorin b. d. JVA Heinsberg

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Arbeitseinsatzleitung - b. d. JVA Castrop-Rauxel – das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Castrop-Rauxel angefordert werden –

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Stellvertretende Bereichsleitung an der Pforte - b. d. JVA Castrop-Rauxel – das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Castrop-Rauxel angefordert werden –

1

Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA Münster

1

Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA in Wuppertal-Ronsdorf

1

Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA in Wuppertal-Ronsdorf

1

Justiz/-Regierungsobersekretärin o. Justiz/-Regierungsobersekretär b. d. OVG Münster

Sachbearbeiter/in im Buchungs- und Kostenrechnungsservice (BKS) b. d. JVA Dortmund Bei der Justizvollzugsanstalt Dortmund ist der Dienstposten einer Sachbearbeiterin / eines Sachbearbeiters im Buchungs- und Kostenrechnungsservice (BKS) zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite der Besoldungsgruppen A10 g.D. bis A 11 zugeordnet. Die Ausschreibung richtet sich sowohl an vollzugsinterne als auch an externe Kräfte (z.B. aus der Finanzverwaltung mit Kenntnissen im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens oder

309 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 22

der Finanzbuchhaltung/-führung). Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Dortmund angefordert werden. Rücknahme: Folgende Ausschreibung wird zurückgenommen: 1 Justiz/-Regierungsobersekretärin o. Justiz/-Regierungsobersekretär b. e. VG im OVGBezirk Münster (JMBl. NRW Nr. 21 v. 1. November 2014)

310 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Dezember 2014, Nr. 23 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik)…

311

Bekanntmachungen Schließung des Übergangshauses Düsseldorf-Gerresheim der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf……………………………………………………………………………………….

312

Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern………………………….

312

Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….

313

Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....

318

Allgemeine Verfügungen Nr. 33. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) AV d. JM vom 21. November 2014 (1440 - I. 22) - JMBl. NRW S. 311 Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 9. Dezember 2013 (1440 - I. 22) – JMBl. NRW 2013 S. 349 – außer Kraft.

311 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23

Bekanntmachungen Nr. 30. Schließung des Übergangshauses Düsseldorf-Gerresheim der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf Bekanntmachung des JM vom 13. November 2014 (4402 - IV. 1/Sdb. Düsseldorf Übergangshaus Düsseldorf-Gerresheim) - JMBl. NRW. S. 312 Das Übergangshaus Düsseldorf-Gerresheim der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf wird mit Ablauf des 31.12.2014 geschlossen. Nr. 31. Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern Bekanntmachung d. JM vom 10. November 2014 (1202 – Z. 42) - JMBl. NRW. S. 312 – Bekanntmachung vom 15. November 2012 (JMBl. NRW 2012, S. 326) I. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm setzt sich aufgrund der Wahl vom 9. April 2014 mit Wirkung vom 1. November 2014 wie folgt zusammen: Rechtsanwalt Klaus Baschek in Gelsenkirchen Rechtsanwalt Dr. Erhard Berghoff in Hamm Rechtsanwalt Peter Bohnenkamp in Borken Rechtsanwalt Rüdiger Brüggemann in Warstein Rechtsanwältin Sonja Dercar in Essen Rechtsanwältin Susanne Erve in Dortmund Rechtsanwältin Kerstin Friebertshäuser-Kauermann in Hagen Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gansweid in Bielefeld Rechtsanwältin Susanne Göttker gen. Schnetmann in Essen Rechtsanwalt Jörg Habenstein in Herdecke Rechtsanwältin Jutta Heise in Bielefeld Rechtsanwalt Dirk Hinne in Dortmund Rechtsanwalt Karl Friedrich Hofmeister in Olpe Rechtsanwalt Dr. Jost Hüttenbrink in Münster Rechtsanwalt Rainer Jürges in Essen Rechtsanwalt Helmut Kerkhoff in Hamm Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Krekeler in Dortmund Rechtsanwältin Marion Meichsner in Bochum Rechtsanwalt Dr. Sebastian Meyer in Bielefeld Rechtsanwalt Hans Ulrich Otto in Bochum Rechtsanwalt Dr. Franz-Josef Peus in Münster Rechtsanwältin Christina Piaskowy in Recklinghausen Rechtsanwalt Franz Pieper in Minden Rechtsanwalt Heinrich Plückebaum in Paderborn Rechtsanwältin Ursula Rehrmann in Gelsenkirchen-Horst Rechtsanwalt Jan Schaeffer in Essen Rechtsanwältin Elisabeth Schwering in Münster Rechtsanwältin Kornelia Urban in Dortmund Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wessels in Münster Rechtsanwalt Hartmut Wiesinger in Lage 312 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23

II. Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Hamm setzt sich mit Beginn der neuen Amtszeit aufgrund der Wahl in der Vorstandssitzung vom 5. November 2014 wie folgt zusammen: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wessels in Münster, Präsident Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Krekeler in Dortmund, Vizepräsident Rechtsanwältin Kornelia Urban in Dortmund, Vizepräsidentin Rechtsanwalt Hans Ulrich Otto in Bochum, Schriftführer Rechtsanwältin Kerstin Fiebertshäuser-Kauermann in Hagen, Schatzmeisterin

Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter/in am LG: Richter/in Linda-Marie Habel in Düsseldorf, Andrea Brugger, Judith Haverkamp und Alexander Sperlich in Mönchengladbach; z. Richterin am AG: Richterin Tatjana Milkovic in Oberhausen; z. Obergerichtsvollzieherin: Gerichtsvollzieherin Ute Steger in Dinslaken und Nicole Richarz aus Wuppertal. Versetzt: Richterin am AG Vanessa Fuchs aus Krefeld nach Kempen. Richter/Richterin auf Probe Ernannt: Assessor/in Boris Bullmann, Julia Kamps, Dr. Miriam Firmenich-Michallik, Jennifer Hölters. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Daniela Fritsch, Anna Laura Musiol in Duisburg u. Hanna Paul in Wuppertal. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Jürgen Ganzczarz in Duisburg. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken: Nicole Rosien in Duisburg, Alina Anders, Jürgen Anliker, Lisa Bornemann, Dr. Guido Burger, Moritz Dästner, Anne-Svenja de Kiff, Olga Drobiazko, Dr. Martin Friedberg, LL.M., Otto Frhr. Grote, Anita Hellebrandt, Beate Kirchner, Ralf Kluth, Martha Kosecki, LL.M., Heiko Löw, Tülin Mehmet Oglou, LL.M., Dr. Marc Menrath, Martin Müller, Michael Munsch, Theresa Patze, Dr. 313 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23

Alex Petrasincu, Christine Prinz, Dr. Miodrag Prodan , Maria Reyes Pino, Enno Ruppert, Dominic Schmid-Domin, Dr. Jörg Schmitz, Anna-Livia Schulz, Sinan Sengöz, Marina Stürmer u. TinaKatharina Wulff, LL.M.(La Trobe) in Düsseldorf, Christian Remke in Haan, Erkan Görgülü,in Hilden Nicole Franz u. Melanie Hesse in Kleve, Daniel Leupold u. Sabrina Reinders in Mönchengladbach, Melanie Czaika,in Ratingen. Bestellt zum Anwaltsnotar: Rechtsanwalt Marco Blumberg in Oberhausen. Gelöscht: Verena Eike, Michael Pahlke, Dr. Andreas Lenk, LL.M., Thomas Faas, Lutz Stader, Sören Kläner, LL.M., Anja Rödler, Dr. Michael Dietrich, Dr. Irene Kämper, LL.M., Dr. Tobias Ehlen, Jan Döring, Viktoria König, Peter Will, Peter Lamers, Michael Zweers, Patrick Heinrichs, Christian Ganz, Dietmar Ludolph, Jennifer Scheithauer, Dr. Holger Düchting, Caspar Heckscher, Dr. Ronny Hildebrandt, Karoline Mätzig, Beate Gronover, Ulrike Bihler, Jan Ristau, Katharina Bock, Antje Haber, Heiner Schalljo, Felix Finsterer, Ute Grandt, Katja Radnai, Theodor Rieping, Tobias Leichtle, Dr. Matthias Wohlfahrt, Dr. Carolin Möller, Dr. Andrea Schmoll, Dr. Tilman Steinert, Dr. Sarah Progin-Theuerkauf, Malgorzata Wildtraut, Volker Greisbach, Bettina Spaniol, LL.M., Martin Nitschmann, Matthias Biersack, Dr. Robert Kleba, Marc Wenger, Ariane Keller, Jan Wollnik. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter/in am AG: Richter/in Richter/in Wiebke Droste in Beckum (Korrektur der Veröffentlichung vom 15. November 2014), Maren Butscher, Diana Nohl, Mareike Ragu und Anne Wackerbeck in Bochum und Benjamin Fritzsche in Siegen; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Käthe Eggeringhaus in Lüdenscheid, z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Barbara Bothe-Rüther in Brakel und Karin Brindöpke in Dortmund, z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Lars Heuner, Iris Hohmeyer und Maria-Sandra Keppmann in Hagen, Sylvia Vornweg in Iserlohn, Katrin Langanke in Lemgo und Claudia Engemann in Schwelm, z. Sozialamtfrau/amtmann: Sozialoberinspektor/in Stephan Beetz, Carsten Weihe und Nicole Vahle in Essen, z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Corinna Asseburg, Nadine Prekau, Janine Reinert und Oliver Tölle in Bielefeld, Hannah Marie Stuckstette in Gütersloh, Mathias Bejma in Hagen, Christiane Hemsen und Alexander Langer in Hamm, Udo Weßling in Herford und Rüdiger Hunold in Minden, z. Sozialoberinspektor/in: Sozialinspektor/in Annika Fischer und Eva Leupelt in Dortmund, Martina End, Katja Marpe und Jens Speckenheuer in Essen; z. Justizamtsinspektor/in (BesGr. A 9 m. AZ): Justizamtsinspektor/in Peter Schäfers in Dortmund, Ulrike Stöpke in Essen und Udo Thomas in Siegen; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin AnnaMaria Vogt in Lennestadt; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Christian Bothmann in Bochum und Beatrice ter Horst in Essen; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Christine Lungershausen in Detmold, Inka Curic in Dorsten, Christina Künne in Dortmund, Helena Gorr in Hagen und Julia Schuliers in Lüdenscheid; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Roman Hermanowski in Hamm; z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in: Justizhauptwachtmeister/in Claudia Krämer in Arnsberg, Karsten Rempe in Essen und Thorsten Bankamp in Hamm.

314 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23

Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Herbert Wagner u. Direktor des AG Klaus Gronski in Herne; Justizamtsrätin Annemarie Kotzold in Dortmund, Justizamtsinspektorin Karola Wiese in Bochum Christa Schmidt in Dortmund u. Christa Schmidt in Dortmund. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Mirjam Flenker, Dr. Juliane Seehase, Pascal Peters. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter e. Ltd. Oberstaatsanwalts/-anwältin BesGr. R 2 mit AZ -: Oberstaatsanwalt Christian Kuhli aus Hamm in Siegen; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Kathrin Höbrink in Münster; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Susanne Rohlfing in Bielefeld, Christina Ernesti-Meyer in Essen und Maren Beimborn in Hagen; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Matthias Sohlich und Diana Wohlrath b. d. GStA. Ruhestand: Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter e. Ltd. Oberstaatsanwalts/anwältin - BesGr. R 2 mit AZ - Günter Rüter in Münster; Justizhauptsekretärin Petra Weithöner in Bielefeld. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken: Márton Hagner (bisher RAK Celle) in Essen u. Dr. Petra C. Meyer in Münster (Korrektur der Veröffentlichung vom 15. November 2014). Löschungen als Rechtsanwalt: Gabor Moshage in Lage, Dr. Jan-Hendrik Paßmann in Hamm, Sven Kramer in Münster, Elisabeth Eßmeier in Dortmund, Dr. Hans-Hermann Niederlag in Bielefeld, Gritta Goesmann in Meschede, Volker Ramus in Marl, Günther Sontow in Gronau, Sabine Birken in Marl, Christian Rüther in Essen, Britta Büchter in Essen, Siegfried Esdar in Bielefeld, Jürgen Wohlleber in Gelsenkirchen, Brigitte Rasche in Witten, Niels Neugebauer, LL.M. in Selm, Roman A. Böhm in Laer, Nicole Langeneke in Bad Sassendorf. Abgabe in andere Kammerbezirke: Christine Prinz in Bielefeld, Dr. Michael Rutemöller, LL.M. (T) in Münster, Konrad Breuer in Essen, Lisa Bornemann in Bochum, Dr. Jochen Schroer in Höxter, Tanja Siebert in Paderborn Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte/innen Severin Bodenstaff in Werl, Tanja Schmidt-Torley in Soest, Dr. Friederike Katharina Brockmann in Bad Oeynhausen, Oliver Galling in Herford, Andreas Meredig in Bochum, Ziver Kurt in Augustdorf, Marcus Rensing in Bad Salzuflen, Dr. Till Veltmann in Hamm, Rolf Winklmair in Höxter. 315 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23

Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Jürgen Schauerte in Iserlohn, Ludwig Huppert in Beckum. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter am LG: Richter Dr. Tobias Gülich in Bonn u. Dr. Mark Stefan Lerach in Köln; z. Richterin am AG: Richterin Maria-Patricia Klinkert in Köln u. Maria Verena Wendt in Rheinbach; z. Sozialoberamtsrat: Sozialamtsrat Udo Freywald in Aachen; z. Justizamtsrat/-amtsrätin: Justizamtmann/-amtfrau Rainer Göddertz, Ursula Kutz, Stephan Schumacher, Claus Sures und Cornelia Vollmar-Specks in Köln; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Eberhard Weber in Bonn; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Saskia Güttler und Alexandra Menkel in Bonn u. Sandra Reiners u. Frauke Weith in Köln; z. Obergerichtsvollzieher – BesGr. A 9 m. AZ -: Obergerichtsvollzieher Hans-Georg Ix in Aachen u. Michael-Peter Fischer in Monschau; z. Obergerichtsvollzieher/in: Dorothea Wenzel in Gummersbach, Simone Hilgers in Brühl, Svenja Berghaus in Wipperfürth, Stephan Dürholt in Euskirchen, Alfred Boschet-Seedorf in Aachen, Mario Damm in Düren u. Oliver Schulz in Waldbröl; z. Justizobersekretär: Justizsekretär Daniel Derichsweiler u. René Drexelius in Köln. Versetzt: Richterin am LG Dr. Isabel Jens vom LG Köln an das AG Köln. Ruhestand: Präsident d. OLG Johannes Riedel in Köln, Richterin am AG Monika Zurnieden in Bonn, Richter am AG Friedhelm Hüschemenger in Bergisch Gladbach; Justizamtsinspektorin Margit BrienGilcher in Leverkusen u. Erster Justizhauptwachtmeister Heinz Plaschka in Bonn. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Alissa Schöttle. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Martin Diesterheft in Köln. Ruhestand: Justizamtsinspektorin Irmgard Anna Crumbach in Aachen.

316 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23

LSG und Sozialgerichte Ernannt: z. Richter am BSG: Richter am LSG Uwe Söhngen; z. Vorsitzenden Richterin am LSG: Richterin am LSG Ute Frielingsdorf in Essen; z. Richter/in am SG: Richter/in Dr. Katharina Haupt in Aachen, Nina Pütter in Düsseldorf, Christina Große Frericks in Duisburg, Nina Pütter in Düsseldorf, Dr. Oliver Dammers in Gelsenkirchen, Dr. Katja Entzeroth u. Dr. Nadine Zengerle in Köln; z. Regierungsinspektor/in: Julian Dahn in Detmold, Alexandra Ullmann u. Sven Schala in Essen; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Vanessa Sarah Kielbus in Essen. Versetzt: Richterin Sinje Scheltz vom SG Darmstadt an das SG Gelsenkirchen. Ruhestand: Richterin am LSG Ursula Hagemeier in Essen, Regierungsamtsinspektor Werner Josef Gründer in Münster. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Gesine Förster, Anna Hyla, Alice Nolden, Michael Sendt u. Eleonor Tsrouya. Finanzgerichte Ernannt: z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Astrid Heinen in Köln. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsdirektorin: Oberregierungsrätin Charlotte Adams-Dolfen in Aachen; z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Beate Schwarz in Wuppertal-Ronsdorf; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Jürgen Thönneßen in Hövelhof; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Michael Bartsch, Lothar Dütting, Thorsten Fohrmann u. Nuriye Massey in Bielefeld-Senne, Jörg Runge u. Ulrich Stais in Bochum-Langendreer, Michael Mordass in Hövelhof, Petra Watzka in WuppertalRonsdorf; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Uwe Kleinwächter in Bielefeld-Senne, Andreas Wolf in Gelsenkirchen; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Gregor Plum in Euskirchen u. Jan Henrik Pallatzky in Herford; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Stephan Busch u. Jörg Schoemakers in Bielefeld-Senne; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Bianca Mang in Wuppertal-Ronsdorf. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Wilfried Schmidt u. Gerhard Schoenen in Aachen.

317 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1

Generalstaatsanwältin o. Generalstaatsanwalt (R 6) b. d. GStA in Hamm

1

Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Rheine

1

Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Oberhausen

1

Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Aachen

1

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Köln

1

Richterin o. Richter am LG in Bochum

1

Richterin o. Richter am SG in Köln

1

Richterin o. Richter am SG in Duisburg

1

Oberregierungsrätin o. Oberregierungsrat - psychologischer Dienst - b. d. JVA Bochum - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden -

318 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23

1

Regierungsrätin o. Regierungsrat - psychologischer Dienst - b. d. JVA Bochum - die Besetzung der Stelle erfolgt durch eine Halbtagskraft - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Bochum angefordert werden -

mehrere

Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat - Rechtspfleger/in mit Koordinierungsaufgaben in der Strafvollstreckung - im Bezirk der GStA Hamm

1

Regierungsoberamtsrätin o. Regierungsoberamtsrat - fliegend - Koordinatorin/Koordinator der Verbindungsgruppe Justizvollzug/Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden -

1

Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in - bei der StA Bielefeld

1 1

Regierungsamtsrätin o. Regierungsamtsrat b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Bochum mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um eine befristet zu besetzende Stelle für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L) im Umfang von derzeit 0,70 Arbeitskraftanteilen. Einstellungsvoraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 15.12.2014 an den Präsidenten des Landgerichts Bochum zu richten.

1

Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Leiter/in der Vollzugsgeschäftsstelle – b. d. JVA Attendorn - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Attendorn angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Stellvertretung des Leiters des Allgemeinen Vollzugsdienstes sowie Dienstbuchführer - b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleitung zentrale Dienste Innen - b. d. JVA Düsseldorf - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleitung zentrale Dienste Außen- b. d. JVA Düsseldorf - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleitung Freizeitgestaltung u. Öffentlichkeitsarbeit - b. d. JVA Düsseldorf - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden 319 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 23

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Ausbildungsleitung - b. d. JVA Düsseldorf - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Sportkordination - b. d. JVA Düsseldorf - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Fahrdienstleitung - b. d. JVA Düsseldorf - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden -

1

Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor (A 9) b. d. JVA Attendorn

2

Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA Düsseldorf

mehrere

Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Düsseldorf

3

Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Düsseldorf

1

Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) - Leiter/in der Justizwachtmeisterei - bei dem AG Langenfeld

mehrere

Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) b. e. StA im GStA-Bezirk Düsseldorf

320 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizministerialblatt NRW 2014 Nr. 24

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Dezember 2014, Nr. 24

Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik)……………………………………………………………………………...

321

Buchungs- und Kostenrechnungs-Service EPOS.NRW im Justizvollzug………………..

322

Gebührenbefreiung nach § 122 Abs. 2 Justizgesetz Nordrhein-Westfalen……………...

325

Bekanntmachungen Hauptpersonalrat Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen………………………………………………………………………………………..

325

Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….…….

326

Ausschreibungen……………………………………..……………………………………....

329

Allgemeine Verfügungen Nr. 34. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) AV des JM vom 25. November 2014 (1440 - I. 20) - JMBl. NRW S. 321 Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 9. Dezember 2013 (1440 - I. 20) - JMBl. NRW 2013 S. 350 außer Kraft.

321 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Nr. 35. Buchungs- und Kostenrechnungs-Service EPOS.NRW im Justizvollzug AV d. JM vom 1. Dezember 2014 (5100 - IV. 10) - JMBl. NRW S. 322 1 Betrieb In der Justizvollzugsanstalt Dortmund ist ein zentraler Buchungs- und Kostenrechnungs-Service (BKS) für den Bereich des Justizvollzugs eingerichtet. 2 Zielsetzung Der BKS dient der technischen Sicherstellung eines koordinierten Betriebes des Programms EPOS.NRW in der Budgeteinheit (BE) Justizvollzug. Darüber hinaus steht der BKS dem Justizministerium und den Justizvollzugsanstalten (= Budgetuntereinheiten) in allen technischen Fragen sowie den im Zusammenhang mit EPOS.NRW zu koordinierenden Aufgaben beratend und unterstützend zur Verfügung. 3 Aufgaben 3.1 Bereich der integrierten Verbundrechnung Zu den Aufgaben gehören im Wesentlichen 3.1.1 Aufgaben, die einheitlich an einer zentralen Stelle für die gesamte Budgeteinheit vorgenommen werden müssen, 3.1.2 alle periodisch wiederkehrenden Aufgaben, die einheitlich an einer zentralen Stelle in einer Budgeteinheit vorgenommen werden müssen (z. B. Monats- und Jahresabschlüsse, ggf. Periodensteuerung, Protokollprüfung im Rahmen der Jobsteuerung), 3.1.3 die Erstellung von buchhalterischen Handlungsanweisungen zur Integrierten Verbundrechnung, 3.1.4 aktive Maßnahmen zur Einhaltung der zentralen Vorgaben aus dem Justizministerium/Finanzministerium (z. B. Buchungsvorschriften) sowie zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Buchhaltung und Kostenrechnung innerhalb der Budgeteinheit (z. B. Erstellung und Prüfung der Einhaltung von Kontierungsvorgaben), 3.1.5 die Unterstützung des Justizministeriums bei der betriebswirtschaftlichen Aufklärung von haushalterischen Sachverhalten, Erstellung von ad hoc-Berichten, Erarbeitung konzeptioneller Anpassungen (z.B. Aufstellung eines Produkthaushaltes).

322 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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3.2 Bereich des Supports Der 1st-level-Support wird durch das Beratungstelefon Informationstechnik (BIT) und den BKS abgestuft wahrgenommen. Das BIT nimmt als Kontaktstelle die Fragen auf und klärt diese soweit wie möglich eigenständig. Der BKS unterstützt das BIT bei der Lösung vor allem schwieriger und seltener Fragestellungen. Fragen, die durch den 1st-Level-Support nicht gelöst werden können, werden ausschließlich durch den BKS an den 2nd-Level-Support, dem Landesamt für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (LaFin NRW), weitergeleitet. BKS und BIT wirken partnerschaftlich zusammen, vor allem im Bereich des Know-How-Transfers. 3.3 Bereich der Schulungen Der BKS führt Fach- und IT-Schulungen im Rahmen des Programms EPOS.NRW durch. Art und Umfang der Schulungen richten sich nach dem Schulungskonzept EPOS.NRW sowie nach dem Schulungskonzept des Justizvollzuges. 3.4 Bereich der Verfahrenspflegestelle und Unterstützung anderer Verfahrenspflegestellen Der BKS ist eine Verfahrenspflegestelle für das System SAP. Er unterstützt in dieser Funktion insbesondere fachlich die anderen Verfahrenspflegestellen beim Betrieb der Schnittstellen zum SAP-System. Er wirkt weiterhin fachlich bei der Erstellung, Pflege und Weiterentwicklung von ggf. erforderlichen Schnittstellen zwischen Fach- oder Vorverfahren und dem SAP-System in Abstimmung mit dem LaFin NRW mit. 3.5 Weiterentwicklung des Programms EPOS.NRW Der BKS unterstützt und berät das Justizministerium NRW bei der Weiterentwicklung der Integrierten Verbundrechnung und des Controllings. 3.6 Unterstützung des Geschäftsbereichs Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKS können insbesondere bei Monats- und Jahresabschlusstätigkeiten Bedienstete der einzelnen Rolleninhaber der Budgetuntereinheiten unterstützen, ohne dass sie die Tätigkeiten in deren Rollen primär ausüben. Der BKS kann sich dazu verschiedener Instrumente (Workshops, Chat- oder Aufschalttechnik, Vor-Ort-Service etc.) unter Beachtung der Supportstrukturen bedienen. Der BKS nimmt die ihm übertragenen Aufgabenbereiche eigenständig wahr. Einzelangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung bedürfen der Abstimmung mit dem Justizministerium NRW. 4 Organisation Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKS sind der Leitung der Justizvollzugsanstalt Dortmund unmittelbar unterstellt. Diese ist Dienstvorgesetzte des in dem BKS eingesetzten Personals. Näheres regelt der Organisations- und Geschäftsverteilungsplan der Justizvollzugsanstalt Dortmund. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKS führen im Schriftverkehr die Bezeichnung "Die Leiterin bzw. der Leiter der Justizvollzugsanstalt Dortmund" mit dem Zusatz "Buchungs- und Kostenrechnungs-Service EPOS.NRW". 323 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Die Fachaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKS obliegt dem Justizministerium NRW. Die Leitung des BKS ist einer Angehörigen bzw. einem Angehörigen des BKS zu übertragen. Der Leitung des BKS obliegen die Planung und Organisation des Personaleinsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKS. Sie ist Vorgesetzte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKS. Sie hat insbesondere sicherzustellen, dass die Aufgaben nach Nr. 3 einheitlich wahrgenommen werden. In Grundsatzangelegenheiten ist das Benehmen mit dem Justizministerium NRW herzustellen. Die in dem BKS beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ausschließlich mit Aufgaben dieser Servicestelle zu betrauen. Die Vertretung erfolgt innerhalb des BKS. 5 Personal Das Personal des BKS wird durch die Leitung der Justizvollzugsanstalt Dortmund im Benehmen mit dem Justizministerium NRW ausgewählt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im notwendigen Umfang für ihre Tätigkeit zu schulen und bedarfsgerecht fortzubilden. 6 Beteiligung Der BKS beteiligt die Justizvollzugseinrichtungen bei der Bearbeitung von Grundsatz- und Einzelangelegenheiten. Die Beteiligung erfolgt schriftlich, fernmündlich oder im Rahmen von regelmäßigen sowie anlassbezogenen Dienstbesprechungen. Der BKS unterrichtet das Justizministerium über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Das Justizministerium ist ebenfalls zu unterrichten, wenn Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung nicht oder erst verspätet erbracht werden konnten. Der BKS steht in unmittelbarem Kontakt zu dem vom Finanzministerium für den Betrieb für EPOS.NRW eingerichtetem LaFin NRW. In Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung ist das Justizministerium zu beteiligen. 7 In-Kraft-Treten Diese AV tritt am 15. Dezember 2014 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die RV vom 12. Dezember 2007 (5122 - IV. 9), in der Fassung vom 2. August 2011, außer Kraft.

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Nr. 36. Gebührenbefreiung nach § 122 Abs. 2 Justizgesetz Nordrhein-Westfalen Gewährung einer vorläufigen Gebührenbefreiung AV d. JM vom 4. Dezember 2014 (5603 - Z. 71) - JMBl. NRW S. 325 1 Können Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen im Sinne des § 122 Abs. 2 Satz 1 Justizgesetz Nordrhein-Westfalen (JustG NRW, SGV. NRW. 300) die Bescheinigung nach § 122 Abs. 2 Satz 3 JustG NRW im Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren noch nicht vorlegen, ist von dem Gebührenansatz zunächst abzusehen, wenn 1.1 eine vorläufige Bescheinigung des Finanzamts vorgelegt wird oder 1.2 die zur Vertretung befugten Personen versichern, dass die von ihnen vertretene Körperschaft, Vereinigung oder Stiftung gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts dient, und sich aus den vorgelegten Unterlagen (z. B. Satzung) konkrete Anhaltspunkte hierfür ergeben. 2 Die Gebühren sind anzusetzen, wenn die von dem Antragsteller anzufordernde Bescheinigung nach § 122 Abs. 2 Satz 3 JustG NRW nicht binnen einer Frist von 3 Jahren seit Beendigung des gebührenpflichtigen Geschäfts vorgelegt wird. In die Kostenrechnung, mit der gegebenenfalls die entstandenen Auslagen eingefordert werden, ist ein eindeutiger Vorbehalt über die Möglichkeit einer Inanspruchnahme für die nach der voraussichtlichen Höhe zu bestimmenden Gebühren aufzunehmen. 3 Diese AV tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Die AV d. JM vom 29. Oktober 1987 (5603 - I B. 71) JMBl. NW S. 270 - wird mit Wirkung vom 31. Dezember 2014 aufgehoben.

Bekanntmachungen Nr. 32. Hauptpersonalrat Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung d. JM vom 28. November 2014 (2700 - Z. 1) - JMBl. NRW S. 325 Die bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden, Justizvollzugsoberinspektor Helmut Gülpen sowie Justizvollzugsamtsinspektor Detlef Börner scheiden mit Ablauf des 31.12.2014 aus dem Hauptpersonalrat Justizvollzug bei dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen aus. Zum neuen 2. stellvertretenden Vorsitzenden wurde Justizvollzugsamtsinspektor Horst Butschinek, Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel, gewählt. 325 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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Als weitere Mitglieder sind Justizvollzugsamtsinspektor Guido Schäferhoff, Justizvollzugsanstalt Werl, der zugleich als 3. stellvertretender Vorsitzender bestimmt wurde, sowie Justizvollzugsamtsinspektor Ralf Jentjens, Justizvollzugsanstalt Geldern, nachgerückt.

Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter/in am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. -: Richter am AG Thomas Hubert aus Moers in Dinslaken; z. Richter am LG: Richter Christian Rütz in Düsseldorf; z. Richterin am AG: Richterin Fiona Broll in Krefeld; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Frank Lohmann in Krefeld; z. Regierungsrat: Justizoberamtsrat Ralf Hussag in Mönchengladbach; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Christa Rautenberg-Schnitzler in Mönchengladbach; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Anke Schäfer-Krebs in Mülheim an der Ruhr; z. Justizamtsinspektor/in BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektor/in Gabriele Kleinsorge aus Düsseldorf, Gisela Bernsen aus Duisburg und Wolfgang Hansen aus Duisburg-Hamborn; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Rita Bruckschen aus Duisburg und Wolfram Arnold aus Krefeld; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Claudia Maus, Tanja Schülemann, Günter Strysio und Uta Winkler aus Krefeld; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Anna Maria Herández López, Nadine Motten, Barbara Salbert-Wecker, Karina Szumotalski und Janine Weber aus Düsseldorf, Irina Rott aus Geldern, Nadine Kupfer aus Moers, Ronny Hesse aus Krefeld, Nicole Reich aus Kempen, Christiane Reiners aus Mönchengladbach, Ulrike Coenen aus Viersen. Versetzt: Justizoberinspektorin Ninia Henze vom AG Langenfeld zum Bundesamt für Verfassungsschutz. Ruhestand: Richter am AG Harald Redlin in Krefeld; Oberregierungsrat Andreas Schotten in Mönchengladbach; Jutta Lüttringhaus aus Mülheim an der Ruhr; Justizamtsinspektorin Christine Kürbig aus Düsseldorf; Justizamtsinspektorin Reinhild van Eikels in Duisburg u. Hildegard Schultze aus Krefeld; Justizhauptsekretärin Gudrun Steffens aus Mönchengladbach. Staatsanwaltschaften Ruhestand: Oberstaatsanwalt Heinz-Jürgen Vitz in Mönchengladbach, Justizhauptsekretärin Ulrike Keßel in Duisburg und Justizsekretär Jürgen Duisberg in Wuppertal.

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OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter/in am LG: Richter/in Heike Schüler in Arnsberg, Dr. Andrea Bergmann u. Dr. Marvin Yuen in Münster; z. Richter am AG: Richter Dr. Jens Grobelny und Jan Hendrik Zeidler in Münster; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Sigrid Negrazus in Siegen, z. Justizamtfrau/amtmann: Justizoberinspektor/in: Tobias Koch in Brakel, Uta Meyer-Bergemann in Höxter, Dörthe Heilmann in Olpe, Anja Dannhauer in Paderborn, Benedikt Gabriel in Plettenberg, Martin Birkner, Elisabeth Frenking und Nathalie Schwunk in Siegen, z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Claudia Bald in Bad Berleburg, Esther Neu in Detmold, Maren Wieck, Julia Vogel und Julia Bunse in Dortmund, Sandra Heßler in Hagen, Alexander Boiar, Barbara Niedrich, Laura Hensel, Susanne Maria Gohlke und Maren Alberti in Hamm, Anna Merker und Britta Ulrike Windmüller in Lüdinghausen, Frauke Heimes in Plettenberg, z. Justizinspektor: Justizobersekretär Uwe Bottenberg in Olpe; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Petra Fredrich in Hattingen; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Katja Bellmann in Hagen. Ruhestand: Justizamtsrat Erich Niesmann in Ahlen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Kirstin Brennscheidt und Cora Tinnefeld. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt/-anwältin: Staatsanwalt/-anwältin (Richter/in auf Probe) Lars Colberg, Sonja Kotalla u. Alexander Otto in Bochum; z. Justizoberinspektor: Justizinspektor Torsten Klages in Dortmund. Ruhestand: Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ - Franz Börger in Paderborn. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Johannes Deittert in Hamm. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen Janette Kathe in Lübbecke, Wolf-Dieter Tölle in Detmold, Patrick Holtmann und Katja Schmidt in Hamm, Jasmin-Manuela Wevers in Gronau, Stefan Haller in Nottuln, Bernadette Böcker-Kock in Coesfeld und Dr. Thomas Endemann in Münster.

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Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Dr. Burkhard Röhrkasten und Heinz-Joachim Thiele in Dortmund, Rainer Jürges in Essen, Wolfgang Wagner in Büren und Dietrich Vollmer in Hilchenbach. Löschungen als Rechtsanwalt: Alice Nolden in Essen, Wolfgang Groll in Unna, Werner Schmid in Rietberg, Marita Nagel in Bochum, Sofia Lehmköster-Hristova in Dülmen, Claudia Pirenjak in Essen, Lutz Amelung in Bochum. Abgabe in andere Kammerbezirke: Katrin Mülders in Essen, Christian Willmann in Siegen. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Präs. d. OLG: Ministerialdirigent Peter Kamp. z. Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter -: Richter am AG Dr. Stephan Ebeling in Düren; z. Richter am LG: Richter Dr. Marcel Sebastian Kremer in Köln; z. Richter/in am AG: Richter/in Sonja Schwarz in Aachen, Anne Christin Poppenberg u. Julia Caroline Schumacher in Köln, Richter Christian Sommer in Köln. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter - BesGr. R2 m. AZ -: Oberstaatsanwalt Wolfgang Komp v. d. GStA in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe: Ernannt: Assessor/in Sebastian Markus Gorges, Bianca Oleff.

LAG-Bezirk Hamm Ernannt: z. Direktorin d. ArbG - BesGr. R 2 -: Direktorin d. ArbG Ines Koch in Rheine; z. Ersten Regierungshauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Regierungshauptwachtmeister Knut Runge in Hamm.

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LAG-Bezirk Köln Ernannt: z. Regierungsrat: Regierungsoberamtsrat Michael Seitz b. d. LAG; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Katrin Schänzler in Köln. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Thomas Eidam in Wuppertal-Ronsdorf; z. Regierungsrätin: Dipl.-Psychologin Dr. Bianca Voß in Hagen; z. Pfarrer auf Probe: Pfarrer Michael Waterböhr in Bielefeld-Senne; z. Regierungsamtfrau/-amtmann: Regierungsoberinspektor/in Annika Schwefel in Bochum u. Walter Dohmen in Willich I; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Sandra Neubauer in Siegburg; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Bettina Hake in Hamm; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Martin Schäper in Münster u. Gerd Pilz in Werl; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Carsten Trzeczak in Bielefeld-Senne, Sven Ottenhoff in Bochum; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Stefan Firle u. Carsten Hasenclever in Bochum; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Dirk Höfert in Bochum; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Stefan Schlierkamp in Bochum. Ruhestand: Oberregierungsrat Thomas Nebel in Kleve, Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. Karl-Heinz Lichtenberg in Siegburg, Justizvollzugsamtsinspektor Norbert Wischmeyer in Bielefeld-Senne, Heinz Krugmann in Bochum, Bernhard Gasper in Rheinbach, Justizvollzugshauptsekretär Klaus-Dieter Friedrich in Düsseldorf.

Ausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, -

richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 329 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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mehrere

Vors. Richterin oder Vors. Richter am OLG (R 3) in Köln

1

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt - als der ständ. Vertr. e. LOStA - (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Hagen

1

Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. GStA in Köln

1

Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Recklinghausen

1

Direktorin o. Direktor d. ArbG (R 1 m. AZ.) in Rheine

mehrere

Richterin o. Richter am LG in Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln -

1 o. mehrere

Richterin o. Richter am AG in Münster

1 o. mehrere

Richterin o. Richter am LG in Münster

1

Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bielefeld für die Ernennung im Eigangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm

1

Regierungsdirektorin o. Regierungsdirektor - Leiter/- in des psychologischen Dienstes - b. d. JVA Düsseldorf - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden -.

1

Oberregierungsrätin o. Oberregierungsrat - psychologischer Dienst - b. d. JVA Hagen - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Hagen angefordert werden -

1 o. mehrere

Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Essen mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 9. Januar 2015 an die Präsidentin des Landgerichts Essen zu richten.

1

Regierungsinspektorin o. Regierungsinspektor - Sachbearbeiter/in im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst - b. d. JVA Köln - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Köln angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Kammerleiter / in - b. d. JVA Köln - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Köln angefordert werden -

330 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

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1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in offener Vollzug Frauen - b. d. JVA Köln - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Köln angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Hafthaus B - b. d. JVA Geldern - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Geldern angefordert werden -

1

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Kammerleiter/in - b. d. JVA Geldern - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Geldern angefordert werden -

mehrere

Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Düsseldorf

Bezirksrevisor/in b. d. Oberverwaltungsgericht NRW Bei dem OVG für das Land NRW ist demnächst der Dienstposten der/des Bezirksrevisorin/Bezirksrevisors zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite der BesGr. A 9 bis A 13 BBesO i.d.F. des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit alle Beamtinnen/ Beamte des gehobenen Dienstes, denen ein Amt bis zur BesGr. A 13 übertragen ist. Abordnungsstelle b. d. SG Köln Bei dem SG Köln ist für die Dauer von bis zu 6 Monaten eine Abordnungsstelle in der Wertigkeit A 9 ÜBesG NRW gehobener Dienst zur Unterstützung des SG Köln zu besetzen. Sozialdienst b. d. JVA Willich Bei der Justizvollzugsanstalt Willich I ist sofort und zunächst bis zum 30.09.2015 befristet eine Stelle im Sozialdienst mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % (= 19,91 Wochenstunden für Tarifbeschäftigte) zu besetzen. Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefordert werden. Kontakt: [email protected] Modulstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes oder vergleichbare Beschäftigte des Justizministeriums, aller Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften können sich ab sofort um die Teilnahme am Modulstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre bewerben. Die vier jeweils mehrwöchigen Veranstaltungen, die unabhängig voneinander besucht werden können, finden im Jahre 2015 an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel bzw. im Ausbildungszentrum der Justiz in Monschau ggf. unter Einbeziehung nahe gelegener Hotels statt. Für das Jahr 2015 sind folgende Modullehrgänge geplant:

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Modul EPOS.NRW I Thema: Haushalt/Kameralistik Zeitraum: 22. Juni 2015 bis 26. Juni 2015 bzw. fakultativ (für zusätzl. Einführung in Excel – Grundlagen) bis 30. Juni 2015 Modul EPOS.NRW II Thema: Controlling/KLR Zeitraum: 7. September 2015 bis 25. September 2015 Modul EPOS.NRW III Thema: Buchführung und Bilanzen Zeitraum: 23. März 2015 bis 25. März 2015 (Teil I) und 22. April 2015 bis 24. April 2015 (Teil II) Modul Organisation Zeitraum: 1. Juni 2015 bis 19. Juni 2015 Modul Personalmanagement Zeitraum: 4. Mai 2015 bis 29. Mai 2015. Das Modul EPOS.NRW III nimmt die bisherigen Inhalte der Fortbildungsveranstaltung Bilanzen/Buchführung auf. Für die Module stehen jeweils maximal 22 Teilnehmerplätze zur Verfügung. Die Curricula für die Module sind im Internetauftritt der Fachhochschule für Rechtspflege NRW unter dem Link http://www.fhr.nrw.de/aufgaben/fortbildung/modullehrgaenge/index.php einsehbar. Interessierte Beamtinnen und Beamte bei den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften bewerben sich auf dem Dienstweg bei der für ihren Dienstort zuständigen Präsidentin oder dem für ihren Dienstort zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts. Interessierte Beamtinnen und Beamte bei den Fachgerichtsbarkeiten des Landes bewerben sich auf dem Dienstweg bei der jeweils zuständigen Präsidentin bzw. dem jeweils zuständigen Präsidenten des betreffenden Obergerichts oder des jeweiligen Finanzgerichts. Dort werden auch weitere Auskünfte zum Modulstudiengang erteilt.

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