Jahrgang 49 Ausgabe 4/2009

March 7, 2017 | Author: Theodor Böhm | Category: N/A
Share Embed Donate


Short Description

Download Jahrgang 49 Ausgabe 4/2009...

Description

Jahrgang 49 – Ausgabe 4/2009

Handlungsorientierung Reisekostengesetz Datenschutz

Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e. V.

Zeitschrift des Gesamtverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e. V.

leitartikel von Ullrich Kinz

aus vier Parteien respektive Frakti­ onen im Landtag widersprechen? Interessierte Leserinnen und Leser können die entsprechenden Daten­ sätze von der Homepage des Hes­ sischen Innenministeriums unter dem Stichwort „Dienstrechtsreform“ auf ihren Rechner herunterladen.

Ausgabe 4/09

3–6 Aktuelles – Datenschutz am häuslichen Arbeitsplatz – Aktuelles zur Wirtschaftssituation – Aktuelles zur Bildungssituation

7–10 Ausbildung – Mehr Akademiker oder … – Ausbildungskosten – Ausbildungsmarkt

11–12 Pädagogik und Unterricht – Handlungsorientierung

13–17 Schule und Organisation – Stellungnahmen des GLB – Anmerkung des GLB

17–25 Nachrichten aus dem HPRLL – Berichte aus dem HPRLL – Bildungssituation in Hessen

25–32 Recht und Besoldung – Anerkennung des privaten PC für dienstliche Zwecke – Reisekostenrecht – Arbeitsschutz und Personal­ vertretungen – Schülerausweis

32–35 GLB-intern – Berthold Gehlert zum Bundesvorsit­ zenden des BLBS wiedergewählt – Peter Grothe wird 70 – Aus den Kreisverbänden

36–39 Frauen/Pensionäre – Jährliche Gesamtkonferenz der Verflossenen – Einladung zum Pensionärstreffen 2010

2

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, neben vielen anderen Dingen gibt es zwei besondere inhaltliche Aspekte, die ich Ihnen dieses Mal in meinem Leitartikel näher bringen will. Zum einen sind es die absehbaren und auch schon konkret eingetre­ tenen Folgen der Entwicklung, die – nicht nur in Hessen – unter der Ru­ brik Dienstrechtsreform gehandelt werden. Zum anderen ist es doch noch einmal das Thema Selbstverantwortung plus, das sowohl auf unserem Berufsschultag wie auch in einer Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses im Hessischen Land­ tag Thema war. Zumindest auf un­ serem Berufsschultag wie auch bei meinen Besuchen in den Kreisver­ bänden meine ich, gewisse Ermü­ dungserscheinungen die letztge­ nannte Thematik betreffend regis­ trieren zu müssen. Aber erlauben Sie mir zuerst einmal einige Worte zur Dienstrechtsreform in Hessen. Nachdem es hierbei in Hessen nicht so richtig vorangegan­ gen war, hatte unser umsichtiger Mi­ nisterpräsident eine parteiübergreifende Mediatorengruppe einberu­ fen, deren Ergebnisse seit dem 3. Dezember der Öffentlichkeit vorliegen und die nunmehr der ge­ setzlichen Umsetzung harren. Wer will schon einer Mediatorengruppe

Eine der Presseüberschriften zu die­ sem Thema lautete „Hessische Beamte sollen länger arbeiten“ und zeigt schon die Richtung an, in die sich die Vorschläge der Mediatoren bewegen. Gemeint ist die Anhebung der Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand auf 67 Jahre unter ausdrücklicher Berufung auf eine Angleichung hinsichtlich der gesetz­ lichen Rentenversicherung. Gleich­ zeitig empfehlen die Mediatoren, die Altersteilzeitregelungen aus Kosten­ gründen nicht zu verlängern, was der Hessische Landtag auf Antrag der derzeit regierenden Parteien im September schon beschlossen hat. Die Botschaft an dieser Stelle ist aus meiner Sicht klar und lautet: Das Land Hessen muss sparen – koste es, was es wolle. Leidtra­ gende dieser Entwicklung sind u. a. die Lehrerinnen und Lehrer. Wäh­ rend es in der Vergangenheit noch Möglichkeiten des gleitenden Aus­ stiegs aus dem Berufsleben gege­ ben hat, wird es diese zukünftig in Hessen nicht mehr geben. Über die Zahl der vorzeitig aus Krankheits­ gründen in den Ruhestand ge­ henden und die damit verbundenen Folgekosten macht sich dabei nie­ mand Gedanken. Parallel zu dieser Entwicklung ist für die Angestellten des Landes ein Tarifvertrag ausgehandelt worden, der zum 1.1.2010 Gültigkeit erlan­ gen wird. In diesem Tarifvertrag ist die wöchentliche Arbeitszeit für den größten Teil der Angestellten bei 40 Stunden festgeschrieben worden.

impulse . dezember 2009

Aktuelles

Nun hätte man bei seriöser Betrach­ tungsweise natürlich gehofft, dass die Mediatorengruppe – ähnlich wie bei den Überlegungen zum Eintritt in den Ruhestand – auch hier eine An­ gleichung der verschiedenen Systeme vorschlägt und die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen in absehbarer Zeit bei 40 Wochenar­ beitsstunden anlangen. Aber irgend­ wie ist dieser Absatz wohl verloren gegangen. Geblieben ist ein „Ausgleich“ für die Lehrerinnen und Lehrer in Form eines zwangsweise geführten Le­ bensarbeitszeitkontos, auf dem bis zum 50. Lebensjahr Stunden einge­ zahlt werden, die dann dazu führen, dass im Schuljahr vor der Inruhe­ standsversetzung weniger Unter­ richtsstunden gehalten werden. An­ ders als bei der „Vorgriffsstunden“Regelung ist ein monetärer Ausgleich nicht vorgesehen. Nach dieser kurzen Prozessbe­ schreibung werden Sie sicherlich verstehen, dass sich der GLB zum Lebensarbeitszeitkonto für Lehre­ rinnen und Lehrer an beruflichen Schulen ablehnend verhalten und in seiner Stellungnahme hierzu ein­ dringlich eine Reduzierung der Zahl ihrer Pflichtstunden gefordert hat. Dies ist nach Meinung des GLB die einzige sinnvolle Möglichkeit, die in den letzten Jahren permanent ge­ stiegenen Belastungen wieder auf ein erträgliches Maß zurückzufüh­ ren. (Die GLB-Stellungnahme finden Sie in diesem Heft oder auf unserer Homepage.) Zum Thema Selbstverantwortung plus muss festgestellt werden, dass leider auch die ein oder andere gute Idee nicht vorbehaltlos unterstützt werden kann. Grundsätzlich steht der GLB natürlich zu seinem Wort. Nach seiner festen Überzeugung geht für die beruflichen Schulen in Hessen an dem Weg hin zu größerer Selbstständigkeit und zu mehr Selbstverantwortung kein Weg vor­ bei. Allerdings gibt es nach Jahren des Modellversuchs immer noch keinen Bericht, aus dem ersichtlich wäre, welche konkreten Vorteile für

impulse . dezember 2009

die beruflichen Schulen aus einer dem Modellversuch ähnlichen Struktur erwachsen. Immerhin hat die Kultusministerin auf dem Be­ rufsschultag des GLB einen solchen Abschlussbericht bis zum nächsten Frühjahr zugesagt. Außerdem hat sie ihr Zugeständnis wiederholt, dass nur diejenigen beruflichen Schulen zu mehr Selbstverantwor­ tung hin aufbrechen, die solches eindeutig für sich selbst befürwor­ ten. Somit dürfte den Kollegien die größten Ängste erst einmal genom­ men sein. Aus Sicht des GLB reicht dies aber noch nicht aus, um von dem Modellversuch auf eine pro­ blemlose Schulentwicklung im grö­ ßeren Stil umzusteigen. Schon der Modellversuch hat gezeigt, dass entsprechende Ressourcen für eine solche Entwicklung unabdingbar sind. Der GLB hält deshalb zwei zu­

sätzliche Stellen für diejenigen Schulen, die sich auf einen solchen Weg begeben, für eine notwendige Bedingung. Viele andere Bedin­ gungen müssen erfüllt werden, um diesen Weg hinreichend auszustat­ ten. Gute, sich weiterentwickelnde berufliche Schulen gibt es nun einmal nicht zum Nulltarif! Mit dieser so einfachen wie richtigen Erkenntnis im Rücken, der sich nicht einmal Politikerinnen und Politiker entziehen können, wünsche ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kolle­ gen, eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit, erholsame Ferien und einen guten Jahresanfang im Jahr 2010. – Manchmal werden in dieser Zeit ja auch Träume wahr! Ihr Ullrich Kinz, Landesvorsitzender des GLB K

datenskandale Datenschutz am häuslichen Arbeitsplatz

Der sorglose Umgang mit Datenschutz von Gernot Besant 2009 war ein Jahr der Datenskanda­ le. Dabei wurde wahrscheinlich in der Öffentlichkeit nur die Spitze des Eisberges sichtbar. Um nur einige Beispiele zu nennen: Angestellte der Deutschen Telekom in England verkauften Millionen von Kundendaten weiter, eine Berliner Firma stellte 2500 falsche Stellenan­ gebote ein, um an die kompletten Daten von Bewerbern zu kommen. Beim SchülerVZ wurden im großen Umfang Nutzerdaten kopiert und il­ legal weitergegeben. Das Datenleck beim Online-Buchhändler „Libri.de“ war weitaus größer als angenom­ men. Nicht nur die Daten von 500.000 Kunden, sondern alle De­ tails waren einsehbar. Die Zugangs­ daten Tausender E-Mail Postfächer

wurden ausspioniert bei Hotmail, Yahoo, AOL und Google. Nach der Studie „Datenschutzpara­ meter 2009“ verstoßen 95 % der Unternehmen gegen den Daten­ schutz. Die Xamit Bewertungsge­ sellschaft hat für ihren Datenschutz­ barometer maschinell den Quell­ code von 24.000 Websites von Unternehmen in Deutschland unter­ sucht. Ergebnis: 95 % der unter­ suchten Seiten verstoßen gegen da­ tenschutzrechtliche Vorschriften. Bei Gemeinden, politischen Organi­ sationen und Vereinen waren es 61 % der untersuchten Seiten, die gegen das Datenschutzrecht ver­ stoßen. Gegenüber der Untersu­ chung aus dem Jahr 2008 ergab sich eine Steigerung um 11 %.

3

Aktuelles

Nach § 4e des Bundesdatenschutzgesetzes muss das öffentliche Ver­ fahrensverzeichnis zudem jedermann zugänglich sein. Das Verzeichnis be­ schreibt, welche Daten ein Unterneh­ men erhebt und für welche Zwecke diese durch das Unternehmen ver­ wendet werden. Für eine Untersu­ chung wurden ca. 400 Unternehmen und Organisationen gebeten, das Verfahrensverzeichnis zuzusenden. Lediglich 5 % kamen der Anfrage nach, 4 % verstanden die Anfrage nicht, 90 % der angeschriebenen In­ ternetseitenanbieter reagierten auf die Anfrage erst gar nicht.

Eingabemaske unterschieben. Die Täter veranlassen dabei oft Überwei­ sungen unter falschen Namen, um Waren einzukaufen. Dann locken sie Nutzer mit Spam-Mails auf diese Sei­ ten. Wenn das Opfer seine Daten nun preisgibt, wird sich der Zugang zum Benutzerkonto verschafft. Zuneh­ mend beliebter ist auch den Compu­ ter zu kapern und diesen vom Benut­ zer unbemerkt fernzusteuern. Betrof­ fene sollten dringend ihre Passwörter erneuern und den eigenen PC mithilfe eines aktuellen Anti-Viren-Pro­ grammes untersuchen.

Joerg Ziercke, Präsident des BKA in Wiesbaden, beschreibt die Täter: „... wir haben es ... mit Tätern oder Grup­ pierungen zu tun, denen es um hohe Profite geht und die sehr professio­ nell vorgehen …“ Mindestens 70 % der deutschen Haushalte haben nach Angaben des statistischen Bundes­ amtes einen Internetzugang. Der Kauf von Waren über das Netz, die Kom­ munikation in sozialen Netzwerken oder Reiseportale sind längst zur Routine geworden.

Verarbeitung von personenbezogenen Daten am häuslichen Arbeitsplatz der Lehrkraft

Phishing ist mittlerweile der Bankraub des digitalen Zeitalters. Es werden Websites erstellt, um Nutzern sensi­ ble Daten zu entlocken. Die Anbieter bauen die Internetportale von Banken und Online-Netzwerken nach. Dabei erschleichen sich die Täter Zugangs­ daten z. B. von Online-Bankkonten, indem sie Nutzern eine gefälschte

Lehrkräfte sind durch Erlass vom 21.08.09 (Amtsblatt 09/09) gehalten, einen ausreichenden Sicher­ heitsstandard am häuslichen Ar­ beitsplatz zu gewährleisten. Die Ver­ arbeitung personenbezogener Daten kann auch automatisiert am häus­ lichen Arbeitsplatz geschehen, so­ fern dies für die dienstliche Tätigkeit notwendig ist und die notwendigen Sicherungsmaßnahmen im Sinne des § 10 des Hessischen Daten­ schutzgesetzes eingehalten wer­ den.

aktuelles

… zur Wirtschaftssituation Geringverdiener sind Leidtragende Gütersloh (dpa). Geringverdiener, Äl­ tere und Jugendliche sowie Zeitar­ beiter sind die Hauptleidtragenden

4

der Wirtschaftskrise. Zugleich werde auf dem deutschen Arbeitsmarkt die Kluft zwischen niedrigen und mittle­ ren Löhnen in Vollzeitjobs immer größer, heißt es in einer Studie der Bertelsmann-Stiftung. Geringverdie­ ner erzielten demnach Ende der

Schutzsoftware für Heimarbeitsplätze Als Maßstab für die Sicherheitsstan­ dards im öffentlichen Bereich gelten die Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik (http://www.bsi.de). Das Bundesamt stellt Schutzsoftware für alle Heim­ arbeitsplätze und häuslichen Ar­ beitsplätze zur Verfügung. Ferner kann ein kostenloser Newsletter an­ gefordert werden. Im Menü Down­ load des Bundesamtes werden u. a. Tools zur IT-Sicherheit angeboten. Dies sind Programme zu: M Virenschutz, Firewall, Anti-SpyTools M Dialerschutz, Datensicherung, Werbeschutz, Datenrettung und sicherer Datenlöschung M Verschlüsselungstools (z. B. für USB-Sticks) Die Programme (Freeware) auf der Downloadseite (https://www.bsi-fuerbuerger.de) des Bundesamtes dürfen kostenlos (für die private Nutzung) am häuslichen Arbeitsplatz verwendet werden, sind in deutscher Sprache und erfüllen funktionale und ergonomische Kriterien (Arbeitsplatzrichtlinien). Regelmäßige Updates und Informa­ tionen zur IT-Sicherheit finden die Lehrkräfte auf den Internetseiten der Staatlichen Schulämter unter Ser­ vice und dort unter „Datenschutz/ITSicherheit“. K

90er-Jahre noch 64 Prozent des Verdienstes eines Arbeitnehmers mit mittlerem Einkommen. 2007 erreich­ ten sie nur noch 53 Prozent. Dieser Rückgang sei im internationalen Ver­ gleich der stärkste von 20 unter­ suchten OECD-Ländern. „Die Lohn­ ungleichheit hat mittlerweile das Niveau Großbritanniens und ande­rer Länder erreicht, die bei der Beschäftigungspolitik weniger auf den sozialen Ausgleich achten.“ Der uneinheitlichen Lohnentwick­ lung steht eine im Untersuchungs­ zeitraum wachsende Beschäftigung gegenüber. K­

impulse . dezember 2009

Aktuelles

Managergehälter weltweit von der Krise unberührt Berlin, dpa. Einkommen: Manager können sich generell trotz der Krise über eine stabile Gesamtvergütung freuen – insbesondere in Ländern, in denen erfahrene Führungskräfte feh­ len. So ist die Differenzierung zwi­ schen dem Einkommen von Mana­ gern und dem anderer Arbeitnehmer in einigen Ländern deutlich größer geworden, so der „Global Manage­ ment Pay Report“, eine aktuelle Stu­ die der HR Management-Beratung­ Hay Group. In Nigeria und China gibt es die größten Unterschiede in der Vergütung. Ein Manager in Nigeria verdient durchschnittlich das 17,4Fache eines Angestellten, in China ist es das 12,6-Fache. Der Unter­ schied in Deutschland (Platz 49) ist

geringer als in knapp 90 % der üb­ rigen Staaten. Hierzulande verdie­ nen die Führungskräfte im Schnitt das 3,2-Fache eines Sachbearbei­ ters. K

Kluft zwischen Arm und Reich Frankfurt (dpa). Die Kluft zwischen Arm und Reich ist in Frankfurt so groß wie in kaum einer anderen hes­ sischen Kommune. Fast jeder Fünfte in Frankfurt lebt in Armut – mehr als jeder Zehnte ist dagegen wohlha­ bend oder reich. Dies ist das Ergeb­ nis einer Untersuchung der Fach­ hochschule Frankfurt. Die gestern veröffentlichten Daten stammen aus dem Mikrozensus 2004 bis 2007, der größten jährlichen Haushaltsbe­ fragung in Europa. K

… zur Bildungssituation Hoffnung auf neue Milliarden für Bildung gedämpft Berlin (dpa) – Die Länder-Finanzminister haben Hoffnungen auf weitere Mil­ liarden-Hilfen für bessere Schulen und Hochschulen einen Dämpfer erteilt. Das beim Bildungsgipfel vor zwölf Monaten verabredete Ziel, vom Jahr 2015 an für Bildung und Forschung mindestens zehn Prozent des Brutto­ inlandsprodukts (BIP) auszugeben, sei bereits in diesem Jahr erreicht, heißt es nach Informationen der Deut­ schen Presse-Agentur dpa in einer Vorlage der Finanzministerkonferenz. Die Gründe: Im Zuge der Wirtschafts­ krise sinkt das BIP, folglich steigt der proportionale Ausgabenanteil für Bil­ dung und Forschung. Zudem wollen die Finanzminister die Kriterien für die Statistik erheblich verändern. Vertre­ ter von Bundestagsopposition und Gewerkschaften kritisierten das Kon­ zept scharf und warfen den Finanzministern „Taschenspielertricks“ vor.

impulse . dezember 2009

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte auf dem Bildungsgipfel 2008 mit den Ministerpräsidenten vereinbart, bis 2015 die Ausgaben für Bildung und Forschung auf zehn Pro­ zent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu steigern. Doch nach neuer Rech­ nung der Länder-Finanzminister werde diese Marke nicht nur in die­ sem Jahr, sondern auch in den fol­ genden Jahren bis 2015 jeweils deut­ lich überschritten – ohne dass dazu noch weitere außergewöhnliche Etat­ steigerungen nötig seien. In der Statistik möchten die Finanzmi­ nister künftig unter der Rubrik „Bil­ dungsausgaben“ zusätzlich auch die kompletten Aufwendungen für das Kindergeld Volljähriger verbuchen – was bei internationalen Vergleichen nicht üblich ist. Neu zu den „Bildungs­ ausgaben“ hinzu zählen die Finanz­ minister des Weiteren Steuerausfälle – etwa durch Ausbildungsfreibeträge, den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Bücher oder durch die steuerliche Absetzbarkeit von Firmenforschung. Insgesamt stiegen dadurch die Bil­

dungs- und Forschungsausgaben des Staates in der Statistik um fast neun Milliarden Euro. Ebenso sollen die Pensionen von Lehrern und Professoren als Bil­ dungsausgaben in der Statistik gel­ tend gemacht werden – zudem auch bundesweit die Bereitstellung von Gebäuden und Grundstücken für Hochschulen. In ihrem „Beratungsergebnis“ stellen die Finanzminister der Länder in ihrer Sitzung am 3. September ausdrück­ lich fest, dass auch der Bundesfi­ nanzminister sein „Einvernehmen“ zu den neuen Berechnungen erklärt hat. Bei den Bildungsministern hat das Vorgehen der Finanzminister zum Teil Entsetzen und Unverständnis ausge­ löst. In ihrem bereits im Sommer ver­ abschiedeten „Ersten Zwischenbe­ richt“ über die seit dem Bildungsgip­ fel eingeleiteten Reformmaßnahmen ziehen sie eine überaus positive Bi­ lanz. So seien die Ausgaben für Bil­ dung und Forschung in fast allen Landeshaushalten wie auch beim Bund deutlich gestiegen. Es gebe mehr Ganztagsschulen und mehr

5

Aktuelles

Lehrer. Auch werde bundesweit ein Trend zu kleineren Klassen deutlich. Laut Bericht werden die mit dem Schülerrückgang verbundenen Ein­ sparungen in den Ländern größten­ teils zu Qualitätsverbesserungen ge­ nutzt – wie etwa zum Ausbau früh­ kindlicher Bildung, Finanzierung von Schulsozialarbeit oder Maßnahmen zur Vermeidung von Schulabbruch. Auch die Bundesseite listet in dem Zwischenbericht ihre zusätzlichen Bildungsausgaben auf. Dazu gehö­ ren die Erhöhung des Studentenund des Meister-BAföG in diesem Jahr, mehr Hilfen für bedürftige Kin­ der („Schulstarterpaket“) sowie das Milliarden-Investitionspaket zur Sa­ nierung von Kindergärten, Sporthal­ len, Schulen und Hochschulen im Rahmen der Konjunkturhilfen. K

Mitgliedsstaaten und in weiteren Staaten (zuletzt insgesamt 66) seit 2000 im dreijährigen Turnus vorge­ nommen. Die Ergebnisse der nun an der TUM in Vorbereitung gehenden

Erhebungsrunde 2012 werden im Dezember 2013 veröffentlicht. In dieser Erhebungsrunde stehen die mathematischen Kompetenzen der Schüler im Mittelpunkt. K

TU München ist neue nationale Zentrale für PISA-Studien Die Technische Universität München (TUM) wird das deutsche Führungs­ zentrum der PISA-Studien der OECD in den Erhebungsrunden 2012 und 2015. Das hat die Kultusministerkon­ ferenz (KMK) heute beschlossen. Prof. Manfred Prenzel, Dekan der neuen Fakultät TUM SCHOOL OF EDUCATION, wird die Aufgabe des nationalen Projektmanagers für PISA übernehmen. Die KMK wird das Projekt an der TUM mit rund einer Million Euro im Jahr finanzieren. Prof. Manfred Prenzel hatte sich zuvor bereits als nationaler Projektmanager für PISA 2003 und 2006 einen Namen gemacht. Damals war er geschäfts­ führender Direktor des Leibniz-Insti­ tuts für die Pädagogik der Naturwis­ senschaft (IPN) an der Universität Kiel. Prof. Prenzel ist Mitglied der in­ ternationalen PISA Science Expert Group der OECD und Mitglied im Deutschen PISA-Konsortium 2009. Die internationalen Schulleistungs­ untersuchungen PISA (Programme for International Student Assess­ ment) werden in den meisten OECD-

6

Zeitschrift des Gesamtverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e. V.

Herausgeber: Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e. V. Lothringer Straße 3–5, 63450 Hanau, Telefon 06181-252278, Telefax 06181-252287, E-Mail [email protected] Anzeigen:

Geschäftsstelle des GLB, Lothringer Straße 3–5, 63450 Hanau, Telefon 06181-252278, Telefax 06181-252287

Impulse:

GLB-Referent für Öffentlichkeitsarbeit Gernot Besant

Gestaltung/Druck: Gebrüder Wilke GmbH, Druckerei und Verlag Oberallener Weg 1, 59069 Hamm, Telefon 02385-46290-0, Telefax 02385-46290-90, E-Mail [email protected] Vorsitzender:

Ullrich Kinz, Santo-Tirso-Ring 30, 64823 Groß-Umstadt, Telefon 06078-782825, Telefax 06078-782826

Manuskripte: Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr ­über­nommen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge decken sich nicht unbedingt mit der Meinung des GLB und dessen Redaktion. Für Druckfehler keine Haftung. Erscheinung:

4-mal jährlich, der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

ISSN:

1869-3733

impulse . dezember 2009

Ausbildung

bildung

Mehr Akademiker oder mehr Facharbeiter? Berlin (dpa) – Noch nie machten in Deutschland so viele junge Menschen Abitur wie zurzeit. Und noch nie schrieben sich so viele für ein Studium ein wie im vergangenen Jahr. Doch noch nie verzichteten zugleich auch so viele trotz Abitur oder Fachhoch­ schulreife auf ein Hochschulstudium. Die Unsicherheiten über Sinn und Wert einer akademischen Ausbildung sind bei den jungen Menschen groß, wie die jährlichen Abiturientenbefra­ gungen des Hochschul-Informations­ systems (HIS) bereits seit drei Jahren belegen. Ein Zahlenvergleich von Abiturientenund Studienanfängerzahl aus den ver­ gangenen fünf Jahren belegt den pa­ radoxen Trend: 2008 verließen fast 20 Prozent mehr junge Menschen ihre Schule mit dem Zeugnis der Hoch­ schulreife als noch 2003 – inklusive der doppelten Abiturienten-Jahrgän­ ge nach der Schulzeitkürzung. Zu­ gleich nahmen aber 2008 nur etwa 2,5 Prozent mehr junge Männer und Frauen ein Studium auf als noch 2003. 27 Prozent der Abiturienten äußerten 2008 die Absicht, auf ein Studium gänzlich zu verzichten. Die Entwicklung ist Wasser auf die Mühlen der OECD-Experten, die am 8. September bei der Präsentation ihres weltweiten Bildungsberichts Deutsch­ land trotz Krise zu mehr Bildungsinvestition aufforderten. Und trotz einiger Verbesserungen müsse Deutschland auch noch deutlich mehr Anstren­ gungen unternehmen, um mit seiner Hochschulausbildung Anschluss an die Entwicklung in den anderen wich­ tigen Industrienationen zu erhalten, mahnen die Forscher der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD/Paris).

impulse . dezember 2009

Müßig ist dabei der Statistikerstreit, ob die Studierquote – das heißt der Anteil der Studienanfänger am Altersjahr­ gang – derzeit 36,3 Prozent beträgt, wie die OECD nach internationalen Kriterien vorrechnet, oder 39,3 Pro­ zent, wie von deutscher Seite nach einem anderen Rechenverfahren dar­ gestellt wird. Es sind aus Sicht fast aller Bildungsforscher jedenfalls für das Technik-Exportland Deutschland viel zu wenig. Im Schnitt der 30 wich­ tigsten Industrienationen nehmen in­ zwischen 56 Prozent eines Jahrganges ein Studium auf. Und der internationa­ le Trend zeigt weiter nach oben. Bei der Vorlage des Berichts bekräftigte Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) erneut das Ziel von Bundesregierung und Kultusministern, künftig 40 Prozent eines Jahrganges ein Studium zu ermöglichen. Doch das Festschreiben dieser Quote birgt Ge­ fahren. Derzeit verlassen extrem ge­ burtenstarke Jahrgänge die Schule. Gehen die Abgängerzahlen im nächsten Jahrzehnt wieder zurück und sind auch die derzeitigen Masseneffekte aus den doppelten Abiturientenjahr­ gängen verpufft, werden Studienan­ fänger bald schon zur raren Ware. Der Bildungsforscher Klaus Klemm rech­ net vor, dass bei einer Studierquote von 40 Prozent schon zum Ende des nächsten Jahrzehnts rund 70.000 Stu­ dienplätze mangels Bewerbern nicht mehr zu besetzen seien – Plätze, die Bund und Länder mit dem Hochschul­ paket gerade für viel Geld aufbauen.

den vergangenen vier Jahren – unter anderem für den Dresdner Bildungs­ gipfel – in Auftrag gegeben hat, bestä­ tigen diese These. SPD-Kanzlerkandi­ dat Frank-Walter Steinmeier konnte sich aus den vielen Gutachten für sei­ nen Deutschlandplan reichlich bedie­ nen. Heute schon fehlen Ingenieure, Naturwissenschaftler, Lehrer und Me­ diziner. Und in den nächsten fünf Jah­ ren werden fast 500.000 Akademiker altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden. Es ist seit Langem das gleiche Ritual: Die OECD-Forscher warnen bei Vorla­ ge ihres jährlichen Berichts Deutsch­ land vor einem Mangel an hoch quali­ fizierten akademisch ausgebildeten Fachkräften, der Aufschwung und Wirtschaftswachstum bedrohen kann. Die deutsche Seite – vor allem Bil­ dungspolitiker der Union – reagieren verschnupft, weil die OECD das deut­ sche System der dualen Facharbei­ terausbildung im Vergleich zum Hoch­ schulstudium nicht gebührend wür­ digt. Schavan nannte die deutsche Lehrlingsausbildung gar „das Flagg­ schiff der deutschen Bildungspolitik“. Mit einer Sonderauswertung weist die OECD die Kritik an ihren Studien zu­ rück. Vergleiche man Einkommens­ vorteil und das Risiko von Arbeitslo­ sigkeit, zeige sich, „dass die berufliche Ausbildung in Deutschland gegenüber vergleichbaren Ausbildungen im Aus­ land keine nennenswerten Vorteile bie­ tet.“

Nicht nur die OECD-Bildungsforscher gehen davon aus, dass künftig auch in Deutschland neue Berufsbilder und Produktionsweisen mehr Akademiker als bisher erforderlich machen. Alle Studien, die die Bundesregierung in

7

Ausbildung

ausbildungskosten Es lohnt sich, in den Nachwuchs zu investieren iwd. Unternehmen, die ausbilden, zahlen in der Regel erst einmal drauf: Denn die Kosten, die ein Lehrling verursacht, übersteigen zumeist jene Erträge, die er durch seine Arbeits­ leistungen zum Betriebsergebnis beiträgt. Allerdings haben die Fir­ men mittlerweile mehr von der Aus­ bildung als früher. Grund dafür sind zahlreiche Innovationen in der Be­ rufsausbildung. Sie haben die Quali­ fizierung der Auszubildenden in den vergangenen Jahren effizienter ge­ macht.

der Berufsausbildung für das Jahr 2007 untersucht hat (Grafik):

Stellt man diese Erträge den Brutto­ kosten gegenüber, ergeben sich die Nettokosten der Ausbildungsbe­ triebe: Im Schnitt kostet ein Auszubildender die Unternehmen knapp 3.600 Euro jährlich.

Für die meisten Jugendlichen ist die duale Berufsausbildung im Betrieb und in der Berufsschule die erste Etappe auf ihrer beruflichen Lauf­ bahn: Im Schnitt fangen zwei Drittel aller Schulabsolventen eine Berufs­ ausbildung an. Für die relativ rege Nachfrage gibt es gute Gründe: Wer eine Berufs­ ausbildung in der Tasche hat, ver­ dient durchschnittlich rund 10.000 Euro mehr im Jahr als ein An- oder Ungelernter. Zudem senkt eine ab­ geschlossene Ausbildung das Risi­ ko, später arbeitslos zu werden – und zwar um deutlich mehr als die Hälfte. Doch nicht nur die Jugend profitiert von einer abgeschlossenen Berufs­ ausbildung, auch der Staat und die Gesellschaft haben etwas davon: Gut ausgebildete Arbeitnehmer füh­ ren mehr Steuern ab und benötigen weniger Sozialleistungen als Gering­ qualifizierte. Für die Unternehmen fällt die Rech­ nung allerdings nicht ganz so ein­ deutig aus – zu diesem Ergebnis kommt eine Erhebung des Bundes­ instituts für Berufsbildung (BIBB), welche die Kosten und den Nutzen

8

bildenden im Betrieb mit. Sie über­ nehmen zum einen einfache Aufga­ ben, die sonst von An- und Unge­ lernten ausgeführt werden müssten. Zum anderen leisten sie anspruchs­ volle Tätigkeiten in der Produktion und bei den Dienstleistungen, also qualifi­ zierte Arbeit, deren Anteil im Laufe der Ausbildung stetig zunimmt. Diese Er­ träge machen knapp 11.700 Euro pro Auszubildenden und Jahr aus; dazu zählen auch knapp 170 Euro aus öf­ fentlichen Förderprogrammen.

Die Betriebe in Deutschland investieren in jeden Auszubildenden im Durchschnitt fast 15.300 Euro brutto pro Jahr. Den größten Batzen davon – 61 Pro­ zent – machen die Ausbildungsver­ gütungen und Sozialleistungen für die Lehrlinge aus. Es folgen mit 22 Prozent die Personalkosten der Aus­ bilder – vorausgesetzt, deren Pro­ duktivität wird durch den Betreu­ ungsaufwand geschmälert. Weitere 5 Prozent entfallen auf Anlage- und Sachkosten wie Lehrwerkstätten, Werkzeuge und Geräte. Zu guter Letzt kommen noch sonstige Auf­ wendungen in Höhe von 12 Prozent der Bruttoausgaben auf ein Ausbil­ dungsunternehmen zu – für Kam­ mergebühren, Lehr- und Lernmateri­ alien, externe Kurse und die Ausbil­ dungsverwaltung. Natürlich bleiben die Unternehmen nicht gänzlich auf diesen Ausgaben sitzen, schließlich arbeiten die Auszu­

Nach Branchen und Betriebsgrößen gegliedert, ist die Lastenverteilung allerdings durchaus unterschiedlich: Während die Erträge in allen Ausbil­ dungsbereichen sowie in Klein- und Großbetrieben vergleichsweise nah beieinander liegen, gibt es bei den Bruttokosten beträchtliche Diffe­ renzen. Besonders hoch sind diese in großen Unternehmen mit 500 und mehr Mitarbeitern. Ursache dafür ist, dass diese Unternehmen häufig eine eigene Lehrwerkstatt unterhalten und in kostenintensiven Industriebe­ rufen ausbilden. Aber auch be­ stimmte Branchen müssen ver­ gleichsweise hohe Bruttokosten be­ wältigen – etwa die Industrie, der Handel und der öffentliche Dienst. Aus regionaler Sicht fällt auf: In Westdeutschland betragen die Net­ tokosten knapp 3.900 Euro pro Jahr und Azubi, in Ostdeutschland sind es knapp 2.600 Euro. Beträchtliche Schwankungen gibt es überdies innerhalb der Ausbil­ dungsberufe selbst. Das BIBB, das für 51 Berufe eine Kosten-NutzenRechnung erhoben hat, kommt zu folgenden Ergebnissen: Am aufwendigsten ist die Ausbil­ dung zum Elektroniker für Betriebs­ technik mit gut 15.500 Euro Netto­ kosten pro Azubi und Jahr.

impulse . dezember 2009

Ausbildung

Weitere kostenintensive Industrie­ berufe sind der Chemikant, der Che­ mielaborant, der Werkzeugmechani­ ker und der Industriemechaniker. In diesen technisch anspruchsvollen Berufen ist häufig eine betriebliche Lehrwerkstatt erforderlich, um die Auszubildenden optimal auf ihre spätere Tätigkeit vorzubereiten; mit­ unter erlauben zudem gesetzliche Vorgaben und Sicherheitsstandards erst einen späten Einsatz von Aus­ zubildenden in der Produktion. Zu den Top Ten der Berufe mit den höchsten Nettokosten zählen außer­ dem noch Sozialversicherungsfachangestellte, Mediengestalter, Mechatroniker, Augenoptiker und Fachinformatiker. Es gibt aber auch Ausbildungsbe­ rufe, in denen die Lehrlinge Nettoer­ träge erwirtschaften. Die Fachver­ käufer im Nahrungsmittelhandwerk rangieren hier an erster Stelle: Sie tragen rund 6.800 Euro pro Jahr zum Betriebsergebnis bei. Ein Plus liefern auch Hotelfachleute, Bäcker, Fri­ seure sowie medizinische und fach­ medizinische Fachangestellte. Kosten senken können die ausbil­ denden Unternehmen vor allem dann, wenn die Lehrzeit zu Ende geht: Übernimmt ein Betrieb seinen Azubi, spart er Aufwendungen für die Rekrutierung und Einarbeitung externer Fachkräfte. Diese Rech­ nung geht bei 57 Prozent aller Ab­ solventen auf. Weitere 14 Prozent erhalten vom Betrieb zwar ein Ver­ tragsangebot, nehmen dies aber nicht an, weil sie andere Pläne haben – etwa ein Studium zu beginnen oder in ein anderes Unternehmen zu wechseln. In diesen Fällen bleibt der Ausbildungsbetrieb auf seinen Kosten sitzen: Über die gesamte Ausbildungszeit hinweg, die bei durchschnittlich 34 Monaten liegt, verbucht ein Betrieb Nettoaufwendungen in Höhe von annähernd 10.200 Euro je Azubi. Unternehmen, die ihre Nachwuchs­ kräfte übernehmen, kommen günstiger weg: Sie haben im Schnitt eine Kostenersparnis von gut 4.200 Euro

impulse . dezember 2009

pro Kopf. Da jedoch nur 57 Prozent der Azubis nach ihrer Abschlussprü­ fung im Unternehmen bleiben, wer­ den lediglich 2.400 Euro pro Kopf gespart. Besonders „lukrativ“ ist die Rekrutierung selbst ausgebildeter Kräfte in der Industrie und im Han­ del; in der Landwirtschaft hingegen sind die Einsparungen am nied­ rigsten (Grafik). Diese Größen sind jedoch nicht fix. In den vergangenen Jahren haben sich die Belastungen durchaus ge­ wandelt, die ein Betrieb im Rahmen der Ausbildung schultern muss. So verteuerten sich die Bruttokosten zwischen 2000 und 2007 zwar um knapp 10 Prozent. Doch die produk­ tiven Leistungen der Jugendlichen haben das mehr als ausgeglichen, denn die von den Auszubildenden erwirtschafteten Erträge sind um die Hälfte gestiegen:

gehen die Ergebnisse der Zwischen­ prüfung inzwischen als Teil in die Abschlussprüfung mit ein, was der Motivation und der Leistungsbereit­ schaft der Jugendlichen einen deut­ lichen Auftrieb gegeben hat. Diese Innovationen haben zu einer günstigeren Kosten-Nutzen-Relati­ on für die Betriebe geführt: Die Net­ tokosten sind im betrachteten Zeit­ raum um rund 40 Prozent gesunken. Dennoch ist in Deutschland noch Luft nach oben, wie das Beispiel Schweiz zeigt: Schweizer Auszubildende erwirt­ schaften im Schnitt mehr, als sie kosten.

Im Schnitt konnte im Jahr 2007 jeder Lehrling 3.800 Euro mehr zum Be­ triebsergebnis beitragen als im Jahr 2000.

Die Folge ist, dass eidgenössische Unternehmen mehr Ausbildungs­ plätze zur Verfügung stellen als deut­ sche. Warum sich Lehrlinge in der Schweiz eher rechnen als in der Bundesrepublik, hat im Wesent­ lichen drei Ursachen, wie ein Ver­ gleich der Daten für das Jahr 2000 zeigt:

Dies liegt vor allem an der Moderni­ sierung der dualen Berufsausbil­ dung. Generell orientiert sie sich heute viel stärker an den Geschäfts­ prozessen der Unternehmen, die Ausbildung ist also praxisnäher ge­ worden. So werden Auszubildende mittlerweile schon gegen Ende der Lehrzeit regelmäßig an ihrem spä­ teren Arbeitsplatz eingesetzt, sind also produktiver; auch die Prüfungen richten sich heute stärker an der be­ trieblichen Realität aus. Zudem

M In der Schweiz sind die Fachkräf­ telöhne höher, deshalb erzielen die Lehrlinge auch höhere Erträ­ ge. M Deutsche Auszubildende sind im Schnitt elf Tage im Jahr weniger im Betrieb als Schweizer Azubis, weil es hierzulande längere Be­ rufsschulzeiten, mehr Urlaub und mehr Krankheitsausfälle gibt. M Auszubildende in der Schweiz ler­ nen mehr in anspruchsvollen pro­ duktiven Tätigkeiten als ihre deut­

9

Ausbildung

schen Pendants. Außerdem ver­ bringen die Auszubildenden in Deutschland 25 Prozent ihrer Aus­ bildungszeit mit Üben, während die Schweizer Lehrlinge nur 8 Pro­ zent der Zeit darauf verwenden. Um die Ausbildungskapazitäten in Deutschland zu steigern, wäre es vorteilhaft, wenn es zu einer wei­

teren inhaltlichen und zeitlichen Fle­ xibilisierung der dualen Berufsaus­ bildung käme (vgl. iwd 2/2009). Sinnvoll wäre beispielsweise, die Ausbildung noch stärker an die indi­ viduellen Voraussetzungen der Be­ werber anzupassen und Betriebe und Azubis aus unterschiedlichen Ausbildungsbausteinen wählen zu lassen. So ließen sich Schwächere

ausbildungsmarkt Lehrlinge gesucht Zum zweiten Mal in Folge gibt es am Ausbildungsmarkt mehr offene Stellen als unversorgte Bewerber. Vor allem im Handel, im Tourismus und in der Gastronomie sind noch Lehrstellen vakant. Was sich für die Bewerber als Segen erweist, wird für die deutschen Unternehmen jedoch eine immer größere Herausforderung. So haben manche Branchen mittlerweile massive Schwierigkeiten, geeigneten Nachwuchs zu gewinnen. Manchmal hat die demografische Ent­ wicklung auch ihr Gutes: Weil immer weniger junge Leute in der Bundesre­ publik einen Ausbildungsplatz suchen, ist die Lage auf dem Lehrstellenmarkt überaus entspannt. Am 30. Septem­ ber, dem offiziellen Ende des Berufs­ beratungsjahrs 2009, waren laut Ar­ beitsagentur 17.250 Ausbildungsstel­ len noch nicht besetzt; das gilt auch für einen großen Teil der 40.000 Stel­ len der betrieblichen Einstiegsqualifi­ zierung, die von der öffentlichen Hand bereitgestellt werden. Den offenen Lehrstellen stehen 9.600 unversorgte Bewerber gegenüber. Damit gibt es rein rechnerisch eine Bewerberlücke von 7.650 Personen in Deutschland. Die Aussichten für an­ gehende Auszubildende werden also immer besser. Dabei ist das Angebot an Ausbildungsplätzen im Vergleich zu 2008 sogar um insgesamt 7 Pro­ zent gesunken: Vor allem in der außer­

10

betrieblichen Ausbildung gingen die Offerten zurück – hier wurden 15 Pro­ zent weniger Lehrstellen bereitgestellt (vgl. iwd 10/2009). Dagegen war das Minus bei den Betrieben mit 5,6 Pro­ zent vergleichsweise moderat. Die Unternehmen geben damit inmitten der Krise ein Bekenntnis zur dualen Berufsausbildung ab. Deutlich stärker als die Zahl der Lehr­ stellen schrumpfte allerdings die Zahl der Bewerber. Das bundesweite Minus von 14 Prozent wurde im Osten sogar noch weit überholt – hier suchten dieses Jahr 25 Prozent weniger Ju­ gendliche einen Ausbildungsplatz als 2008. Die Chancen, auch nach offizi­ ellem Beginn des Ausbildungsjahrs noch einen Lehrvertrag zu ergattern, sind allerdings je nach Bundesland höchst unterschiedlich: Die besten Karten haben Bewerber im Saarland – auf einen Kandidaten kommen dort aktuell 15 offene Ausbildungsplät­ ze. Gut sieht es auch für Jugendliche in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen aus, wo jedem unversorgten Bewerber mindestens fünf offene Stellen gegenüberste­ hen. Zu wenige Lehrstel­ len gibt es hingegen nach wie vor in NordrheinWestfalen, Hamburg und Berlin. In der Hauptstadt, wo die Plätze besonders

intensiver fördern und Stärkere bes­ ser fordern. Nachahmenswert ist zudem, dass in der Schweiz bei der Modernisierung wichtiger Ausbildungsberufe die be­ trieblichen Auswirkungen vorab mit­ tels Befragungen und Modellrech­ nungen geprüft werden. K

knapp sind, konkurrieren gar 100 Aus­ bildungsplatzsuchende um 18 Plätze. Berlin ist zudem das einzige Land im Osten, das eine negative Lehrstellen­ bilanz aufweist. Auch dürften längst nicht alle bislang leer ausgegangenen Jugendlichen ihren Traumjob erlernen (Grafik): Wer Hotelfachmann, Verkäufer, Koch oder Bäcker werden möchte, hat noch gute Chancen. Einen Bewerberüberhang hingegen gibt es bei den Bürofachkräften, Mechanikern, Druckern und in künstlerischen Berufen. Doch selbst in den Berufsgruppen, die rechnerisch eine Lücke bei den Lehrstellen aufweisen, gibt es freie Plätze in nennenswerter Zahl. Aufgrund der demografischen Entwicklung dürfte es für Betriebe zu­ nehmend schwieriger werden, ausbil­ dungsreifen Nachwuchs für die duale Berufsausbildung zu gewinnen. Das Handwerk denkt bereits jetzt schon darüber nach, junge Leute aus Osteu­ ropa für die Ausbildung in Deutsch­ land zu rekrutieren. Quelle: iwd Nr. 44 vom 29.10.2009 K

impulse . dezember 2009

Pädagogik und Unterricht

lernen

Handlungsorientierung von Arnold Höfler

1. Didaktischmethodische Kriterien Im vorigen Jahrhundert vollzieht sich in der pädagogischen Psychologie eine Umwälzung, die mit Begriffen wie Ganzheit, Gestalt, Feld, Einsicht und Verstehen umschrieben und di­ daktisch-methodisch relevant wird.

Lösungsweg bekannt und richtig an­ zuwenden. Problemlösen setzt vo­ raus, dass das dem Problem zu­ grunde liegende Prinzip erkannt wird. Wolfgang Metzger ordnet im Wahr­ nehmungsfeld (= Figur-Grund-Ver­ hältnis) gewonnene Gestaltgesetze im Sinne der Prägnanztendenz.

Max Wertheimer stellt in Feldunter­ suchungen fest: „Das Ganze ist etwas anderes als die Summe seiner Teile.“ „Ändert sich ein Teil, ändert sich das Ganze.“ Max Wertheimer analysiert produktives Denken. Er kommt zum Ergebnis: Verstehendes Lernen ist das beste Lernen. Wa­ rum–Fragen sind der beste Weg zu verstehendem Lernen.

Erich Gutenberg betont in einer ful­ minanten Rede: Einzelnes soll aus dem Ganzen heraus sinnvoll ver­ ständlich gemacht werden. Ganzheit ist Voraussetzung für die Geschlos­ senheit eines Systems.

Wolfgang Köhler stellt in Intelligenz­ prüfungen an Menschenaffen fest: Tiere handeln umfeldorientiert und einsichtig. Zur Lösung praktischer Probleme stellen Tiere Werkzeuge her und setzen sie ein. Wolfgang Köhler wählt für seine Versuche Tiere, um den von keiner Erfahrung beeinflussten Lernprozess beobach­ ten und erklären zu können.

2. Lernziele als didaktisches Gestal­ tungsprinzip

Karl Duncker untersucht Einsicht in strukturelle Zusammenhänge. Ein­ sicht ist ganzheitlich-verstehendes Lernen. Einsicht braucht Zeit. Ein­ sicht lässt sich nicht erzwingen. Ein­ sicht setzt plötzlich ein. Oft findet Freude über Einsicht ihren Ausdruck in: „Jetzt geht mir ein Licht auf!“, „Jetzt hab ich’s kapiert!“, „Aha!“, „Jetzt ist der Groschen gefallen!“. George Katona unterscheidet zwi­ schen Aufgabenlösen und Problem­ lösen. Beim Aufgabenlösen ist der

impulse . dezember 2009

Kurt Lewin entwickelt eine gruppen­ dynamische „Feldtheorie des Ler­ nens“.

Anfang der siebziger Jahre werden fachgebundene Stoffpläne durch fachgebundene Lernziele ersetzt. Lernziele werden didaktisches Ge­ staltungsprinzip. Lernziele gehen auf den Behaviorismus zurück. Behavio­ ristisches Denken und Lernen ist weit verbreitet. Seine Wurzeln liegen im Empirismus. Charakteristisch für be­ havioristisches Denken und Lernen ist, psychische Probleme „elemen­ taristisch-mechanistisch“ und nicht „ganzheitlich“ zu lösen. Der Behavio­ rismus reduziert das Spektrum des Psychischen auf messbare (= opera­ tionable) Lernsequenzen. Sinnesein­ drücke beruhen auf der Annahme einer konstanten Verbindung zwi­ schen Stimulus und Reaktion (S-R-

Schema). Denkimpulse verlaufen li­ near (Formalstufen). Der Akzent liegt auf beobachtbarem Lernen und Lö­ sungsverhalten, nicht auf „intellektu­ ellen Operationen“ (Rolf Dubs). Häu­ figkeit der Wiederholung bestimmt die Lernqualität.

3. Lernfelder als didaktisches Gestal­ tungsprinzip In Modellversuchen wird empfohlen, das Theorie-Praxis-Verhältnis der Berufsschule neu zu bestimmen und den Unterricht praxisnäher und ef­ fektiver zu gestalten, indem betrieb­ liche Ausbildung „handlungsorien­ tiert“ begleitet wird. In der KMK„Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (1991) wird „Hand­ lungsorientierung“ Unterrichtsprin­ zip. Der UABBi der KMK rückt 1995 betriebliche Aufgabenstellungen und Handlungsabläufe in den Mittelpunkt der Rahmenlehrplanarbeit. Lern­ felder werden didaktisches Gestal­ tungsprinzip. KMK-Rahmenlehrplä­ ne werden mit betrieblichen Ausbil­ dungsrahmenplänen zeitlich und sachlich abgestimmt. Der Wechsel von fachgebundenen Lernzielen zu fachübergreifenden, handlungsori­ entierten Lernfeldern gleicht im Lehr­ planverständnis der Berufsschule einem Paradigmenwechsel. Ziel der Berufsausbildung ist beruf­ liche Handlungsfähigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Die prägende Kraft eines Ausbildungs­ berufes, der als Einzelberuf im ar­ beitsteiligen Beschäftigungssystem verankert ist, soll zum Tragen kom­ men. Fortbildung erhält eine neue Dimension. Die KMK beschließt am 06.03.2009, den Abschluss einer be­ stimmten außerschulischen und schulischen beruflichen Aufstiegs­ fortbildung einer allgemeinen Hoch­ schulzugangsberechtigung gleich­ zustellen. „Handlungsfähigkeit“ und „Handlungsorientierung“ konvergie­ ren bei der Leistungsfeststellung (Kompetenzorientierung). Es wird verwiesen auf den „Werkzeugkasten“ des Bundesinstitutes für Be­

11

Pädagogik und Unterricht

rufsbildung (2009) und auf das Pro­ jekt KOMET „Berufliche Kompe­ tenzen messen“, ein Projekt der Bundesländer Bremen und Hessen (Leitung Prof. Dr. F. Rauner ).

4. Konsequenzen Die Überwindung behavioristischen Denkens und Lernens durch verste­

hendes, ganzheitliches und einsich­ tiges Denken und Lernen macht auch den Weg frei für schulische „Handlungsorientierung“ im Sinne des Lernfeldkonzepts des UABBi der KMK. Berufsschullehrer/-innen unterrichten im System dualer Berufsausbildung ausbildungsbegleitend-handlungs­ orientiert, fachübergreifend nach the­

matisch-strukturierten KMK-Rahmen­ lehrplänen. Berufliche Bildungswege führen über Learning by Doing im System dualer Berufsausbildung und mehr­ jähriger Berufserfahrung zu Fortbil­ dung resp. Aufstiegsfortbildung. Be­ rufliche Bildungswege sind durch­ lässig, perspektivisch, kurzum: sehr attraktiv. K

Liebe Referendare und Fachlehreranwärter, wir möchten Euch ganz herzlich einladen zu unserem 13. Seminar:

„Vorbereitung auf den Unterrichtsbesuch für Fachlehreranwärter und Referendare“ an der Wilhelm-Knapp-Schule in Weilburg am 19.+20.03.2010 Organisiert vom Gesamtverband der Lehrer an beruflichen Schulen (glb) Dozenten/Betreuer: • Doreen Große (Wilhelm-Knapp-Schule, Weilburg) • Michelle Höhler (Wilhelm-Knapp-Schule, Weilburg) • Thomas Kramer (Wilhelm-Knapp-Schule, Weilburg)

Geplanter Verlauf: Freitag • 14.00 Uhr • 14.10 – 15.30 Uhr

– Begrüßung (O. Seibold, T. Kramer) – Wie bereitet man sich auf den Unterrichtsbesuch vor? (Theoretische Grundlagen Teil I) (T. Kramer) • 15.45 – 18.00 Uhr – Struktur und Aufbau der neuen, modularen Lehrerausbildung (D. Große, M. Höhler) • 18.00 – 19.00 Uhr – Pause und „einchecken“ in der Jugendherberge und Abendessen (alle) • 18.30 – 21.30 Uhr – Wie bereitet man sich auf den Unterrichtsbesuch vor? (Theoretische Grundlagen Teil II) (T. Kramer) • 21.30 – ca. 1.00 Uhr – Gemütliches Beisammensein und Wanderung zur Jugendherberge (T. Kramer) Samstag • 8.00 Uhr • 9.00 – 10.30 Uhr • 10.45 – 12.00 Uhr • 12.15 Uhr

– Frühstück – Vorstellung wichtiger Unterrichtsmethoden (T. Kramer) – Kurzanleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten (T. Kramer) – Beobachtungshilfen bei Hospitationen (T. Kramer) - Kommunikationstraining (M. Otten) –R  eflexion und Seminarende mit Übergabe der Teilnahmebescheinigungen (A. Neuhoff, T. Kramer)

Hier noch ein paar „Eckdaten“: – Die Übernachtung erfolgt in einer Jugendherberge (Bettwäsche ist vorhanden und inclusive). – Die Seminargebühren betragen 20,- Euro incl. Seminarunterlagen und Frühstück. – Für Mitglieder ist das Seminar kostenlos. – Wir nehmen max. 27 Teilnehmer an, allen weiteren muss eine Absage erteilt werden. – Die Veranstaltung ist zertifiziert und mit 15 Leistungspunkten versehen. Anmeldung bitte direkt unter 06181/252278 oder unter [email protected] Grüße Thomas Kramer

12

impulse . dezember 2009

Schule und Organisation

stellungnahme des GLB zum Modellversuch Selbstverantwortung plus anlässlich der 12. Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses am 3. Dezember 2009 von Ullrich Kinz Nach Meinung des GLB müssen be­ rufliche Schulen zu regionalen Be­ rufsbildungszentren weiterentwickelt werden. Berufsvorbereitung, Berufs­ ausbildung und Weiterbildung be­ dingen sich curricular, didaktisch und organisatorisch gegenseitig. Die Zielsetzungen des Modellversuchs „Selbstverantwortung plus“ und die Leitideen der Entwicklungspartnerschaften „Hessencampus – Lebensbegleitendes Lernen“ werden vom GLB unterstützt und müssen in die Weiterentwicklung der beruflichen Schulen in Hessen einfließen. Allerdings ist der GLB der Überzeugung, dass die konkrete konzeptionelle wie auch materielle Ausgestaltung der beiden Vorhaben sowie deren Unterstützung durch die Kultusverwaltung einer dringenden Überprüfung und einer nachhaltigen Verbesserung bedürfen. Insbesondere ist die Stellung der beruflichen Schulen innerhalb der regionalen Berufsbildungsnetzwerke zu prüfen und ggf. die Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens für berufliche Schulen nunmehr kurzfristig zu klären. Unabhängig von dem rechtlich zu bevorzugenden Konstrukt ist der Weg zu größerer Selbstständigkeit und mehr Selbst­ verantwortung gerade für die beruf­ lichen Schulen in Hessen unabding­ bar. Mit dem Status rechtlicher Selbstständigkeit könnten die beruf­

impulse . dezember 2009

lichen Schulen gleichberechtigte Ak­ teure in einem regionalen Bildungs­ netzwerk mit anderen Bildungsan­ bietern wie etwa freien Trägern, Kammern und Volkshochschulen sein. Die rechtliche Selbstständig­ keit der beruflichen Schulen, bei­ spielsweise als Körperschaften des öffentlichen Rechts, scheint deshalb durchaus Erfolg versprechend, aber – wie das Beispiel aus anderen Bun­ desländern auch zeigt – nicht unbe­ dingt zwingend. Die vergangene Novellierung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes aus dem Jahr 2006 kann im Zusam­ menhang mit der Weiterentwicklung beruflicher Schulen aus Sicht des GLB nur als enttäuschend angese­ hen werden. Die beruflichen Schulen finden dort weiterhin nur am Rande und nur ein einziges Mal Erwähnung und dies nicht, wie zu hoffen gewesen wäre, als Träger von Weiterbildungsmaß­ nahmen, sondern lediglich als ver­ bindlicher Kooperationspartner an­ derer Weiterbildungsträger. Die seit geraumer Zeit bundesweit anhaltende Diskussion um „regio­ nale Kompetenzzentren“ wird im hessischen Weiterbildungsgesetz nicht in hinreichendem Maße aufge­ griffen. Die wenigen Aussagen zu „Bildungsnetzwerken“, die für die Wettbewerbsfähigkeit einer Region zukünftig von hoher Bedeutung sein werden und die sich unter dem Stich­

wort „Hessencampus“ schon for­ miert haben, bleiben in Ansätzen ste­ cken. Bei dieser Art zukunftsfähiger Entwicklung schreitet die Realität weiter voran. Der gesetzliche Rah­ men wird, früher oder später, ange­ passt. Notwendig für eine solch weit­ reichende Entwicklung ist aber ein Rechtssicherheit stiftender gesetz­ licher Rahmen, damit die Akteure verantwortlich handeln können! Als Grundlage eines sicheren Rechtsrahmens für die beruflichen Schulen stellt sich der GLB ein neues Gesetz vor, welches sich aus Teilen des jetzigen Hessischen Schulge­ setzes in Verbindung mit Teilen des Hessischen Weiterbildungsgesetzes ergeben könnte. Eine gute Vorlage bietet nach Meinung des GLB das Berufsbildungsgesetz der Schweiz, welches dort am 01.01.2004 in Kraft gesetzt wurde. Nicht zu übersehen sind die an den beruflichen Schulen des Modellver­ suchs „Selbstverantwortung plus“ entstandenen Probleme, die aber, nach fester Überzeugung des GLB, einvernehmlich gelöst werden kön­ nen. Sie müssen, ebenso wie andere schon genannte Hemmnisse, zur Überarbeitung des gesetzlichen Rahmens führen. Einer der Problembereiche betrifft die derzeitige Führungsstruktur an beruflichen Schulen. In diesem Zu­ sammenhang muss die Frage be­ züglich der Führungsverantwortung, die natürlich auch die Frage nach einem „Führungsteam“ aufwirft, und der unabdingbar damit verbundenen zeitlichen Ressourcen alsbald be­ antwortet werden. Auf dem Papier und in Geschäftsverteilungsplänen beruflicher Schulen besteht das Lei­ tungsteam i. d. R. aus dem Schullei­ ter, dem stv. Schulleiter, mehreren Abteilungsleitern und einem Koordi­ nator für Fachpraxis. In der Praxis sind sowohl die Abtei­ lungsleiter wie auch der Koordinator für Fachpraxis aufgrund ihres nach wie vor hohen Unterrichtseinsatzes nicht in der Lage, ihrer Führungsver­ antwortung (z. B. Personalgespräche,

13

Schule und Organisation

Projektentwicklung und -steuerung, Qualitätsentwicklung, curriculare Ent­ wicklung, u. v. m.) gerecht zu wer­ den. Hier gibt es, wenn denn die Wei­ terentwicklung beruflicher Schulen nicht zum Lippenbekenntnis verkom­ men soll, nur zwei Möglichkeiten. Entweder es werden den beruflichen Schulen mehr Deputatsstunden zur Verfügung gestellt, um bspw. die Abteilungsleiter für Entwicklungs­ aufgaben stärker freizustellen, oder es bedarf einer weiteren Stelle in der Schulleitung mit der Funktion, den Schulleiter bei seinen Aufgaben zu unterstützen. Beides kostet zugegebenermaßen Geld. Aber permanente Entwicklung einer Organisation geschieht eben nicht von selbst – diese Erfahrung hat SVplus erbracht, wo selbst zwei zusätzliche Stellen oftmals als zu kleines Kontingent für die überbor­ denden Aufgaben angesehen wer­ den! Unabhängig von den oben gefor­ derten zeitlichen Ressourcen wird bei der augenblicklich starken, um nicht zu sagen dominanten, Stellung des Dienststellenleiters die Frage zu klären sein, welche Unterstützungs­ systeme und Kontrollinstrumente in der dann zu schaffenden neuen Or­ ganisation ergänzend einzubauen sind. Nach Auffassung des GLB müssen die Stellung und die Aufgaben der örtlichen Personalvertretungen bei den geplanten großen Systemen auch von den Ressourcen her neu geplant bzw. definiert werden, was sicherlich auch ein neues Selbstver­ ständnis der örtlichen Personalräte erfordert. Schulleiter, die Mitglieder der Schulleitung bzw. der zu entwi­ ckelnden Führungsstruktur und die Personalräte müssen explizit auf die neuen Aufgaben vor deren Einfüh­ rung vorbereitet und qualifiziert wer­ den, um die Qualität einer selbst­ ständigeren Schule zu sichern. Dazu bedarf es eines Fortbildungs­ konzepts, welches sicherstellt, dass die neuen Aufgaben, z. B. auch im

14

Hinblick auf die Anforderungen einer künftigen Rechnungslegung, erfüllt werden können. Mit dem Umbau der beruflichen Schulen hin zu stärker eigenverant­ wortlichen Schulen sind in den zu­ rückliegenden Jahren eine Vielzahl von Aufgaben von der Bildungsver­ waltung an die Schulen delegiert worden, ohne dafür zusätzliche Res­ sourcen bereitzustellen, was durch die wissenschaftliche Begleitung des Instituts für Berufsbildung der Universität Kassel aus dem Jahr 2008 an SVplus-Schulen in Form einer Online-Befragung ausdrücklich bestätigt wird. Dort heißt es: „Wie in den Vorjahren geben neun von zehn Lehrkräften an, dass die Mitarbeit bei „Selbst­ verantwortung plus“ den beteiligten Lehrkräften keine Entlastung vom Alltagsgeschäft bringe. Vielmehr be­ deute die Mitarbeit im Modellprojekt einen durchschnittlichen Mehrauf­ wand von 2,8 Stunden pro Woche für die beteiligten Lehrkräfte.“ Darüber hinaus wird das System der dualen Berufsausbildung insgesamt wesentlich von kooperativer Zusam­ menarbeit mit verschiedensten Insti­ tutionen getragen. Kooperation in der Erstellung von Lernaufgaben, in der Lernprozessbegleitung, im Lern­ coaching und in Feedbackge­ sprächen sind an beruflichen Schu­ len genauso selbstverständlich wie die diesbezügliche Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben, den dort tätigen betrieblichen Ausbildern, den Kammern, Innungen und Verbänden bis hin zur Zusammenarbeit in den verschiedenen Ausschüssen zur Facharbeiterprüfung. Der GLB erwartet vor diesem Hinter­ grund zusätzliches Personal für orga­ nisatorische Aufgaben, wie z. B. Sup­ porttechniker für den Aufbau und die Pflege der IT-Netze und der Hardund Software; sozialpädagogische Fachkräfte und Berufsberater für die Kooperation mit Eltern, auch mit Mi­ grationshintergrund, und für das Übergangsmanagement in das Be­ schäftigungssystem. Dass mit zu­

sätzlichem nichtpädagogischem Per­ sonal die Schulqualität eindeutig ge­ steigert werden kann, belegen die Erfahrungen in den zurückliegenden Jahren mit Sozialarbeitern, Arbeits­ coachs und anderen Unterstützern. Der GLB hält vor diesem Hintergrund aber auch eine Reduzierung der Un­ terrichtsverpflichtung im Bereich der beruflichen Schulen für alle Kolle­ ginnen und Kollegen um zwei Unter­ richtsstunden pro Woche für unab­ dingbar. Zum einen, um die derzeitig vorhandene und schon geraume Zeit andauernde Arbeitszeitungerechtig­ keit innerhalb des öffentlichen Dienstes abzuschaffen, zum anderen aber auch, um die nachweislich hohen Belastungen der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen ohne gesundheitliche Einbußen auch langfristig tragen zu können, und nicht zuletzt, um jungen Menschen eine positive Berufsperspektive für diese Lehr(er)tätigkeit zu eröffnen. Letzteres wäre dringend notwendig, um mehr junge Menschen als bisher für diesen Beruf begeistern zu kön­ nen. Aber auch das an den beruf­ lichen Schulen schon vorhandene Potenzial an Fachkräften muss nach Meinung des GLB motiviert und ent­ wickelt werden. Hierzu gehören ins­ besondere Fachlehrerinnen und Fachlehrer arbeitstechnischer Fächer, deren besoldungsmäßiger Aufstieg bisher in der Besoldungsgruppe A 11 endet, obwohl diese Berufsgruppe in einer Vielzahl von Fällen den gleichen Unterricht im Rahmen des Lernfeld­ konzepts zu verantworten hat wie akademisch vorgebildete Lehrkräfte. Im Rahmen der Gleichbehandlung mit den Beamten des gehobenen Dienstes in anderen Teilen der öf­ fentlichen Verwaltungen erwartet der GLB für diese Lehrergruppe Auf­ stiegsmöglichkeiten in den höheren Dienst bei Nachweis entsprechender Weiterbildungsaktivitäten. Gerade aus dieser Gruppe ließen sich – davon ist der GLB überzeugt – zu­ künftig vermehrt Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen ge­ winnen, deren Engagement und Qualifikation längst unter Beweis steht! K

impulse . dezember 2009

Schule und Organisation

Stellungnahme des GLB zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Pflichtstundenverordnung und zum Entwurf der Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto bei Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen von Ullrich Kinz

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, vorweg erinnert der GLB daran, dass er in seiner Stellungnahme vom No­ vember 2003 die damalige Novellie­ rung der Pflichtstundenverordnung, die mit einer deutlichen Erhöhung der Pflichtstundenzahl einherging, aus guten Gründen abgelehnt hat. Da sich bis heute an dem damals durch das Hessische Kultusministerium diktierten Sachverhalt der extrem hohen Pflichtstundenzahl und einer damit einhergehenden extrem hohen Belastung für die Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen nichts geändert hat, zitiere ich aus der da­ maligen Stellungnahme: „Mit der massiven Erhöhung der Un­ terrichtsverpflichtung wird in keiner Weise der in den zurückliegenden Jahren deutlichen Zunahme der nichtunterrichtlichen Aufgaben von Berufsschullehrerinnen und Berufs­ schullehrern wie die Umsetzung von Schulcurricula für neugeordnete und neue Ausbildungsberufe, Erarbeitung von Leitbildern und Schulprogram­ men, vermehrte Notwendigkeit von fachlicher und methodisch-didak­ tischer Fortbildung usw. Rechnung getragen. Auch die dramatisch ge­ stiegenen psychischen Belastungen im Lehrerberuf in den zurücklie­ genden Jahren bleiben ausgeblendet trotz der eindeutig dokumentierten Ergebnisse in den Studien von Schönwälder und Schaarschmidt.“ Neu ist immerhin, dass die Belastungssituation der Kolleginnen und

impulse . dezember 2009

Kollegen an den Schulen vonseiten des Kultusministeriums ausdrücklich bestätigt wird. In der aktuell beige­ fügten Begründung der Änderungen in der Pflichtstundenverordnung heißt es: „Im Kern wird durch das Anspa­ ren einer Wochenarbeitsstunde auf das Lebensarbeitszeitkonto ein Aus­ gleich für die besondere Belastung der Beamtinnen und Beamten geschaffen, welche durch die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit von 42 Stunden pro Woche hervorgerufen wird.“ (Seite 4 oben) Diese Begründung für ein Lebensarbeitszeitkonto kann der GLB nicht nachvollziehen. Eine besondere Belastung kann man nicht dadurch ausgleichen, dass man diese auf 20, 30, 35 Jahre oder sonst einen beliebigen Zeitraum perpetuiert! Die einzig sinnvolle Variante, der derzeitigen Überlastung der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen entgegenzuwirken, ist die Reduzierung ihrer Pflichtstunden, wie sie der GLB in seinem Positionspapier aus dem September des Jahres eingehend begründet und gefordert hat! Insofern lehnt der GLB die vorgesehenen Änderungen in der Pflichtstundenverordnung ab, da die Belastungssituation der Lehrerinnen und Lehrer zwar eingeräumt, aber aus Sicht des GLB der eindeutig falsche Schluss daraus gezogen wird. Der Schluss darf nicht „Ansparen von Arbeitszeit

bzw. Pflichtstunden“ lauten, sondern kann nur heißen „Reduzierung der extrem hohen Pflichtstundenanzahl“! Weshalb dies ausgerechnet in Hes­ sen nicht möglich sein soll, erschließt sich dem GLB nicht. Ein Blick in das benachbarte Bundesland Bayern, das sicherlich aufgrund seiner Größe und seines daraus resultierenden Personalbedarfs erst recht ans Spa­ ren denken muss, zeigt andere Si­ gnale. Hier hat der Finanzminister, Georg Fahrenschon die Absenkung der Arbeitszeit um eine Unterrichts­ stunde für Lehrkräfte angekündigt und gesteht somit indirekt ein, dass die Lehrerinnen und Lehrer mit der derzeitigen Regelung, die auch in Hessen gilt, überlastet sind. Nur am Rande sei erwähnt, dass der GLB die intensive und lang anhal­ tende Diskussion um die Neuaus­ richtung der Lehrerarbeitszeit in Hessen noch gut im Ohr hat. Dass aus dieser Diskussion im Ergebnis eine Beibehaltung und Erhöhung der Pflichtstunden sowie aktuell ein Le­ bensarbeitszeitkonto auf 42-Stun­ den-Basis übrig bleibt, hat schon etwas Karikaturistisches und stellt den GLB nicht zufrieden. Ungerech­ tigkeiten des Pflichtstundensystems, welches, um nur ein Beispiel zu nen­ nen, die berechtigten Interessen der Lehrerinnen und Lehrer in Teilzeit bzw. mit reduzierter Unterrichtsver­ pflichtung offenkundig missachtet (die Unterrichtsverpflichtung wird zwar in dem erwünschten Maße ab­ gesenkt, andere evidente dienstliche Tätigkeiten allerdings werden nicht anteilig zurückgenommen) werden bedauerlicherweise in Hessen nicht mehr diskutiert. Ein weiterer Punkt der Begründung erscheint aus Sicht des GLB erwäh­ nenswert und zeigt doch eine ge­ wisse Widersprüchlichkeit des Ver­ waltungshandelns auf. Auf Seite 4 heißt es im vorletzten Absatz: „Sinn und Zweck des Lebensarbeitszeit­ kontos im Bereich der Lehrkräfte soll u. a. sein, dass ein gleitender Über­ gang in den Ruhestand erfolgen kann. …“ Ausgerechnet dies als Sinn

15

Schule und Organisation

und Zweck zu propagieren ist – ge­ linde gesagt – merkwürdig. Denn bei der Diskussion um eine Altersteil­ zeitregelung hat genau dieses Argu­ ment keine Wirkung entfaltet. In der Vergangenheit wurden Altersteilzeit­ modelle, die genau solches zum Ziel hatten, seitens des Landes Hessen stets abgelehnt. Und auch die aktu­ ell politisch getroffene Entschei­ dung, die Altersteilzeitregelung nicht über den 31.12. hinaus fortzuführen, spricht nicht gerade dafür, dass das Land Hessen ein großes Interesse daran hätte, seinen Lehrerinnen und Lehrern den Weg eines „gleitenden Übergangs“ in ihren Ruhestand zu ebnen. Die Frage nach der Altersteil­ zeit wird übrigens in anderen Bun­ desländern – abweichend von der hessischen Entscheidung – im Sinne der Kolleginnen und Kollegen mit Möglichkeiten für deren Weiterfüh­ rung beantwortet! Wenn man sich nach den genannten Vorbehalten mit dem dargestellten Lebensarbeitszeitkonto auseinandersetzt, bleiben für den GLB positiv folgende Aspekte zu benennen: M die rückwirkende Ansparmöglich­ keit zum 01. Januar 2007; M die Zeitgutschrift auch während Krankheitszeiten; M die Führung als Zeitguthaben ohne die Möglichkeit der mone­ tären Erstattung und M die vorzeitige Inanspruchnahme des Zeitguthabens aus persön­ lichen Gründen. Dem stehen aus Sicht des GLB folgende Punkte negativ gegenüber: M Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland kann es zum Verfal­ len des Zeitguthabens kommen. M Überstunden und Mehrarbeits­ stunden können nicht als Zeitgut­ haben auf das LAK übernommen werden. M Die Regelung für Teilzeitbeschäf­ tigte ist unbefriedigend. Ihnen wird einerseits attestiert, dass sie der Sache nach das Ziel eines LAK nicht erreichen können (Ri-Li

16

III.3), andererseits müssen sie trotzdem an der Regelung teilneh­ men und werden dann auch noch über einen „finanziellen Aus­ gleich“ benachteiligt. Die Regelung bezüglich der Schwer­ behinderten ist so, wie dargestellt, wi­ dersprüchlich, ja widersinnig. In SGB IX ist unter § 2, Absatz 2 ausgeführt: „Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.“ Nach der Neuregelung des Nach­ teilsausgleichs für Schwerbehinder­ te (ABl 6/2009) erhalten Schwerbe­ hinderte mit einem Grad der Behin­ derung von mindestens 50 eine Reduzierung der Pflichtstundenanzahl um 2 Stunden. Von daher sind Schwerbehinderte – entgegen den Aussagen im neuen

Absatz 10 der Pflichtstundenverord­ nung – von der Führung eines LAK ausgeschlossen (Seite 4 der Begrün­ dung, 2. Absatz), da sie in jedem Falle einen Nachteilsausgleich erhal­ ten. Abschließend bleibt festzuhalten: Der GLB sieht durchaus die finanzi­ elle Lage des Landes Hessen und die daraus resultierenden Notwen­ digkeiten, auch für die Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen. Nichtsdestotrotz meint der GLB, dass der weitaus größte Teil der Kol­ leginnen und Kollegen an beruflichen Schulen schon längst an bzw. über seiner Belastungsgrenze arbeitet. Deshalb unterstützt der GLB durch­ aus die Bemühungen, einen gleiten­ den Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Er hält jedoch den ein­ geschlagenen Weg, dies lediglich über ein Zwangsarbeitszeitkonto er­ reichen zu wollen, für verfehlt. Auf längere Sicht hält der GLB eine Ver­ ringerung der derzeitigen Pflicht­ stundenzahl für die Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen, um deren extrem hohe Belastung zu re­ duzieren, für alternativlos. K

anmerkung des GLB anlässlich der Anhörung des Kultur­ politischen Ausschusses

zum Antrag der Fraktion der SPD zur Weiter­entwicklung der gymnasialen Ober­ stufe und der Abiturprüfung (DS 18/309) von Ullrich Kinz Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, der GLB hält die hessischen Rege­ lungen bezüglich des beruflichen

Gymnasiums und der gymnasialen Oberstufe, die in der Vergangenheit durch die (gemeinsame) VOGO/BG (jetzt OAVO) getroffen wurden, für positiv und weiterhin für unterstüt­

impulse . dezember 2009

Nachrichten aus dem HPRLL

zenswert. Die bisherigen Rege­ lungen haben sich im Großen und Ganzen bewährt. Insbesondere stellt der GLB noch einmal heraus, dass auch in Hessen mit und in den beruflichen Gymna­ sien ein hervorragender Beitrag zur Realisierung der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bil­ dung geleistet wird. Mit der Verbin­ dung von allgemeinem und beruf­ lichem Lernen wird neben der Stu­ dierfähigkeit auch die Berufsfähigkeit junger Menschen entscheidend ver­ bessert. Dass diese Ausbildungsva­ riante hoch im Kurs steht, belegen ca. 12.000 junge Menschen, die derzeit an den hessischen beruf­ lichen Gymnasien ausgebildet wer­ den. Eine Verkürzung des Bildungs­ ganges der beruflichen Gymnasien auf zwei Jahre hält der GLB vor die­ sem Hintergrund für unrealistisch. Gerade die Schwerpunktsetzung in den beruflichen Fachrichtungen, die über die vorher liegenden allgemeinbildenden Schulen in keiner Weise vorbereitet wird bzw. werden kann, lässt keine Verkürzung dieses Bil­ dungsganges zu. Nur mit einer drei­ jährigen Ausbildungsdauer kann das berufliche Gymnasium seinen über Jahrzehnte aufgebauten, hohen Qualitätsstandard halten. Außerdem erlaubt sich der GLB, da­ rauf hinzuweisen, dass gerade das berufliche Gymnasium nach wie vor einen bedeutsamen Beitrag zur Ver­ wirklichung der Durchlässigkeit des hessischen Bildungssystems für eine Vielzahl von Absolventen aus der Sekundarstufe I leistet. Neben einer Vielzahl überdurchschnittlicher Realschulabsolventen nimmt das berufliche Gymnasium Berufsfach­ schulabsolventen sowie in geringem Maße auch Schülerinnen und Schü­ ler aus klassischen gymnasialen Bil­ dungsgängen auf. Gerade mit dem beruflichen Gymna­ sium gelingt es, die Dreigliedrigkeit des Bildungssystems zu überwin­ den und ein Mehr an Bildungsge­ rechtigkeit zu verwirklichen.

impulse . dezember 2009

Bezüglich der Abiturprüfungen hält der GLB den eingeschlagenen Weg über zentral erstellte Prüfungen (auch Landesabitur genannt) für al­ ternativlos. In der Umsetzung haben sich zwar anfänglich Organisations­ probleme gezeigt, die aber sicher­ lich mit dem nötigen Zeitvorlauf und zunehmender Erfahrung im Um­ gang mit zentral erstellten Prü­

fungsaufgaben abgestellt werden können. Ein Zurück zu den zeitlich davor liegenden Verhältnissen der dezentralen Aufgabenerstellung verbietet sich aus Sicht des GLB schon im Hinblick auf einen effizi­ enten Umgang mit den zeitlichen Ressourcen der Lehrerinnen und Lehrer, die in diesem Bereich ein­ gesetzt sind. K

nachrichten von Norbert Naumann

Verordnung über das besondere berufs­ begleitende Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation Die Dienststelle erlässt nach einer Änderung des HLBG die entspre­ chende Verordnung. Der HPRLL konnte große inhaltliche Verände­ rungen des VO-Entwurfs durchset­ zen. Auch die Forderungen des DLH wurden weitestgehend erfüllt: M Beschränkung auf Mangelfächer und Mangelbereiche M universitärer Abschluss (Master oder Diplom), aus dem sich zwei Fächer bzw. Fachrichtungen ab­ leiten lassen M mindestens fünfjährige Berufser­ fahrung im studierten Berufsfeld M sechsmonatige Erprobungszeit, Eignungsfeststellung zur Teilnah­ me am weiteren Qualifizierungs­ verfahren M verpflichtende berufsbegleitende Qualifizierung (max. drei Jahre) M individuelle Qualifizierung mit vor­ geschriebenen Begleitmaßnah­ men (Pflichtmodule der Studien­

seminare, Führung eines Portfo­ lios) M Qualifizierungsauflagen und ab­ schließende Prüfung des Qualifi­ zierungserfolgs M Lehrkräfte aus dem Programm „Lehrer nach Hessen“ können an dem Verfahren teilnehmen Eine Schule muss über Rangliste und Ausschreibungsverfahren keine Lehrerin oder keinen Lehrer gefun­ den haben, bevor ein Quereinsteiger eingestellt werden darf. Ein Bache­ lorabschluss genügt nicht. Der DLH ist der Meinung, dass es außer der bewährten Einstellung nach Rangliste und den schul­ scharfen Ausschreibungsverfahren somit keine sogenannte „dritte Ein­ stellungssäule“ gibt.

Suchtprävention in der Schule Der Erlass von 1997 wird überarbei­ tet. Nach Ansicht des HPRLL han­ dele es sich in dem Entwurf um strukturelle Veränderungen, die mit inhaltlichen Neuerungen einherge­ hen würden. Bisher habe das HKM die Fachberaterinnen und Fachbera­ ter für Suchtprävention an den

17

Nachrichten aus dem HPRLL

StSchÄ beauftragt, verbunden mit einer gleichzeitigen Zuweisung eines bestimmten Stundenvolu­ mens. Im vorliegenden Erlassent­ wurf sei jedoch vorgesehen, dass die Schulleitungen die Beratungs­ lehrkraft beauftragen würden und die Unterrichtsentlastung aus dem Schuldeputat genommen werden solle. Diese Koppelung sei so je­ doch nicht zulässig, da es über die Verteilung der Schuldeputate eine klare Regelung gebe. Weiterhin sei rechtlich auch nicht zulässig, Vorga­ ben für Beförderungs- oder Funkti­ onsstellen für die Tätigkeit einer Be­ ratungslehrkraft zu machen, da diese Stellen ausgeschrieben wer­ den müssen. Er macht den Vor­ schlag, die Koppelungen der Tätig­ keit einer Beratungslehrkraft an Be­ förderungsstellen und an das Schuldeputat zu überdenken. Die Dienststelle nimmt die Anregung des HPRLL auf und ändert den ent­ sprechenden Passus. Der HPRLL begrüßt die von der Dienststelle vorgenommene Ände­ rung. Er weist aber darauf hin, dass die vorgesehene Aufgabenerweite­ rung der Fachberaterinnen und Fachberater an den Staatlichen Schulämtern sowie der Beratungs­ lehrkräfte an den Schulen ein größe­ res Entlastungsvolumen erfordere als die bisher vorgesehenen 23,5 Stellen. Er halte es auch für sinnvoll, die bisherige Anlage zum Erlass mit konzeptionellen Erläuterungen zum Auftrag der Schule in geeigneter Form wieder zu veröffentlichen. Die Dienststelle erklärt, dass die StSchÄ insgesamt 611 Stunden für die Aufgaben der Suchtprävention erhalten würden. Ein transparentes Verteilungsverfahren sei gewährleistet. Die Dienststelle würde ebenfalls gerne eine Ausweitung der Entlastungsstunden sehen. Auch solle die unterschiedliche Regelung an den StSchÄ möglichst vereinheitlich wer­ den, indem die Schulen im Sinne der „eigenverantwortlichen Schule“ mehr Mitspracherechte erhalten würden.

18

Eigenständige Bewirt­ schaftung von Bud­ gets aufgrund unbe­ setzter Stellen ab dem Schuljahr 2009/2010 Ab dem Schuljahr 2009/2010 kön­ nen nach den Vorgaben des Haus­ haltsplans 2009 im Umfang des frei­ en Stellenaufkommens aus unbe­ setzten Stellen Geldmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen wer­ den. Dabei dürfen 10 % des verfüg­ baren Stellenvolumens der jewei­ ligen Schule nicht überschritten wer­ den. Der HPRLL erreichte u. a. die For­ mulierung folgender Vorausset­ zungen: Es stehen keine Bewerber mit der erforderlichen Fachqualifikation auf der „schulamtsbezogenen“ Rangliste zur Verfügung. M Schulbezogene Ausschreibungs­ verfahren waren erfolglos. M Geeignete Quereinsteiger ent­ sprechend der Quereinsteigerver­ ordnung stehen nicht zur Verfü­ gung. Ab dem Schuljahr 2009/2010 wer­ den Schulen in die Lage versetzt, die zur Verfügung stehenden Mittel für die Unterrichtsversorgung und zur Erfüllung des Bildungs- und Erzie­ hungsauftrags der Schulen zu ver­ wenden. Auch die Finanzierung von besonderen schulischen Angeboten und Maßnahmen aufgrund der Schulprogramme der einzelnen Schulen wird möglich. Dem Erlass ist der Kriterienkatalog für die eigen­ ständige Bewirtschaftung von Bud­ gets aufgrund unbesetzter Stellen beigefügt. Die Mittel können auch für angeordnete Mehrarbeit verwen­ det werden. Ausblick: Parallel zur Bewirtschaf­ tung von Mitteln aus kapitalisierten Stellen, erarbeitet das HKM ein Ge­ samtkonzept für ein eigenständig bewirtschaftbares Schulbudget. Künftig soll damit eine Erweiterung

der Entscheidungskompetenzen er­ möglicht und bisher selbstständig bewirtschaftbare Teilbudgets zu­ sammengeführt werden. Die bisher nicht mögliche Übertrag­ barkeit von Mitteln aus kapitalisier­ ten Stellen auf kommende Haus­ haltsjahre soll künftig eröffnet wer­ den. Auch die derzeit nicht vorgesehene Beschaffung von Ver­ mögensgegenständen soll in Zu­ kunft vorgesehen werden. Der HPRLL verbindet die Kenntnis­ nahme des Erlassentwurfs mit fol­ gender Erklärung: „Der HPRLL ist grundsätzlich der politischen Auf­ fassung, dass eine hinreichende Lehrerversorgung einschließlich einer angemessenen Vertretungsre­ serve im Haushalt enthalten sein muss und diese Stellen mit professi­ onell ausgebildeten Lehrkräften be­ setzt werden müssen. Zusätzlich müssten andere für die schulische Bildungsarbeit notwendige Tätig­ keiten (sozialpädagogische Arbeit etc., temporäre Projekte, technische und andere Serviceleistungen, so­ weit nicht vom Schulträger zu er­ bringen) je nach Art in Stellen oder ggf. in flexibel von den Schulen zu verwendenden Mitteln vorgesehen sein. Die vom hessischen Landtag be­ schlossene Festlegung im Haus­ haltsgesetz, wonach bis zu 10 % des verfügbaren Stellenvolumens aus den unbesetzten Stellen den Schulen als Geldmittel zugewiesen werden können, hält der HPRLL aus mehreren Gründen für problema­ tisch. Einer Umwandlung von Stellen in anderweitig verwendbare Mittel fehlt es nicht nur an politischer Transpa­ renz. Sie ist vor allem auch eine große Gefahr für Unterrichtsqualität, wenn durch sie minderqualifiziertes Personal für Unterricht eingesetzt wird. Ferner verbietet sich eine Um­ wandlung von Stellen in Mittel erst recht, wenn noch nicht einmal eine vollständige Unterrichtsversorgung inklusive einer professionellen Leh­ rervertretungsreserve vorhanden ist.

impulse . dezember 2009

Nachrichten aus dem HPRLL

Der HPRLL verschließt sich jedoch nicht der Einsicht, dass aufgrund einer jahrzehntelang betriebenen verfehlten Personal(planungs)politik immer häufiger der Fall auftritt, dass Lehrerstellen mangels Bewer­ bungen nicht besetzt werden kön­ nen. Insofern ist der o. a. Landtags­ beschluss auch das indirekte Einge­ ständnis, dass eine 100%ige Lehrerversorgung zurzeit nicht ge­ geben ist. Der Erlassentwurf ver­ sucht die Folgen dieses Defizits zu regulieren.“ Die Dienststelle hat in der Erörterung wesentlichen Kritikpunkten des HPRLL Rechnung getragen. Von daher ist der HPRLL zu der Auffas­ sung gelangt, dass unter den gege­ benen Bedingungen (Haushalt 2009/ Lehrerarbeitsmarkt) der so geän­ derte Erlassentwurf die benannten Gefahren bei der Umwandlung von Stellen in Mittel nach den vorhan­ denen Möglichkeiten deutlich be­ schränkt. Der HPRLL bleibt bei sei­ ner Kritik, dass die Möglichkeiten des Mitteleinsatzes das Feld für pri­ vate Unternehmensberatungen (Ein­ satz zur „Beratung von Lehrkräften, Schülern und Eltern“ bzw. für „ziel­ gerichtete Personal- und Organisati­ onsentwicklungsmaßnahmen“) be­ reiten, was er als eine Form der Ab­ gabe der staatlichen Verantwortung ansieht und ablehnt. Wohl wissend, dass die Möglichkeit der Anordnung von Mehrarbeit an­ derweitig bereits geregelt ist und hier nur übernommen wird, möchte der HPRLL deutlich klarstellen, dass angesichts der Überlastung der Lehrkräfte, der hohen Zahl von vor­ zeitig ausscheidenden Lehrkräften, der hohen Rate von Teilzeitarbeit gerade bei jüngeren Lehrkräften und der bisher nicht vorgesehenen Über­ tragung der tariflichen Arbeitszeit­ verkürzung von 42 auf 40 Stunden pro Woche Mehrarbeit keine Lösung sein kann. Dem skizzierten Ausblick, nach dem nicht mehr nur aus Mangellagen he­ raus, sondern systematisch die Um­ wandlung von Stellen in Mittel aus­ gebaut werden soll, steht der HPRLL

impulse . dezember 2009

außerordentlich kritisch gegenüber. Er weiß jedoch, dass Absichtserklä­ rungen nicht der Mitbestimmung un­ terliegen und deswegen wird er zu gegebener Zeit sich zu diesen Pla­ nungen verhalten.

Bildungsstandards für S II und S I Der HPRLL fragt nach der Laufzeit der überarbeiteten Lehrpläne in Bezug auf die angestrebte Einfüh­ rung von Bildungsstandards. Die Dienststelle sagt, dass dies schwer vorhersehbar sei. Die KMK habe im Herbst 2007 beschlossen, in den Fächern Deutsch, Mathema­ tik, Englisch und Französisch Bil­ dungsstandards für die S II zu for­ mulieren. Die Naturwissenschaften sollen zeitlich versetzt folgen. Es sei mit der Arbeit begonnen worden. Die Dienststelle rechne mit zwei Jah­ ren, bis Ergebnisse vorliegen. Es werde auch im HKM an der Formu­ lierung und Umsetzung dieser Bil­ dungsstandards gearbeitet. Die Dienststelle gehe daher von 4-5 Jah­ ren aus, bis die Bildungsstandards in Hessen eingeführt werden kön­ nen. Der HPRLL möchte wissen, wie weit der Stand der Erarbeitung von Bil­ dungsstandards und Kerncurricula in den einzelnen Fächern gediehen und wann mit der Veröffentlichung zu rechnen sei. Ferner fragt er, wie viel Zeit den Schulen und Fachkol­ legien verbleibe, sich auf den Unter­ richt auf der Basis von Standards und Kerncurricula vorzubereiten. Die Dienststelle sagt, dass die ab­ schlussbezogenen Bildungsstan­ dards und bildungsgangbezogenen Kerncurricula für die Primarstufe und die Sekundarstufe I zum 1. August 2010 in Kraft gesetzt werden. Das Beteiligungsverfahren werde im Ja­ nuar 2010 beginnen. Dann würden die Entwürfe veröffentlicht. Schulen würden dann eigenverantwortlich entscheiden können, ob sie die Frei­ heit der Gestaltung des Unterrichts,

der mit den neuen curricularen Vor­ gaben ermöglicht werde, nutzen und dieses in einem Schulcurriculum be­ schreiben werden. Eine Gestaltung des Unterrichts nach dem Lehrplan erfülle auch die Vorgaben der Bil­ dungsstandards und Kerncurricula und sei daher auch möglich. Die neuen Bildungsstandards für alle Unterrichtsfächer werden aus zwei Komponenten bestehen: M den Bildungsstandards zum kom­ petenzorientierten Unterricht und M den Kerncurricula, die eine schlan­ ke Form der Lehrpläne beinhal­ ten. In diesem Zusammenhang werden sich auch die Aufgabenformate der zentralen Prüfungen für die Schüler und Schülerinnen allmählich verän­ dern. Das Beteiligungsverfahren mit dem HPRLL beginne im Herbst 2009.

„Kompetenzorien­ tierter Unterricht“ Der HPRLL zweifelt, ob sich „Kom­ petenzorientierung im Unterricht“ als eine bessere Alternative zu den bis­ herigen curricularen bzw. didak­ tischen Konzeptionen ausweist. Er ist deswegen sehr an einer Klärung seitens des HKM interessiert, was unter „Kompetenzorientierung“ kon­ kret verstanden wird und von wel­ chen Konzeptionen sich dieser An­ satz abgrenzt. Er fragt nach der Fortbildungs­ planung, dem Umfang und bereits laufenden Maßnahmen, nach Stun­ denanrechnungen und weiteren Res­sourcen und ob es eine Multipli­ katorenausbildung gebe. Die Dienststelle sagt, dass die Fort­ bildungsmaßnahmen zum Ziel hät­ ten, eine stärkere Kompetenzorien­ tierung des Unterrichts zu erreichen, indem der Unterricht vom Laufbahn­ ergebnis her gedacht wird. Daher rühre eine stärkere Outputorientie­ rung. Dieser langfristige Blick kom­

19

Nachrichten aus dem HPRLL

biniert mit der stärkeren Kompetenzorientierung bestimme die Maßnah­ men und unterscheide sich sehr von der Theorie des lernzielorientierten Unterrichts.

4. Im HKM seien 20 noch unbesetzte Stellen angebunden, die zum 01.02.2010 mit sogen. „Schulent­ wicklungsberatern/Schulentwick­ lungsberaterinnen“ besetzt werden

Der Ursprung liege im BLK-Projekt Sinus, das wiederum verschiedene Modellprojekte zur Fortbildung von Mathematik-Fachschaften beinhalte. Das HKM führe das Sinus-Projekt zukünftig weiter und möchte es für alle Unterrichtsfächer anbieten, als erste Maßnahmen für die Fächer Mathematik/Naturwissenschaften, Deutsch, neue Sprachen und Grund­ schule. Der Projektstand in den ein­ zelnen Bereichen sei unterschied­ lich.

Insgesamt ergäben alle vier Maß­ nahmen 120 Stellen, die jetzt im Re­ ferat für Qualitätsentwicklung ange­ siedelt seien und auch von ihm be­ treut würden. Die Auswahl der Fortbildungstandems in der Fortbil­ dungsmaßnahme „Kompetenzorien­ tiert unterrichten – Bildungsstan­ dards nutzen“ wurde von den Staat­ lichen Schulämtern in Abstimmung mit dem Amt für Lehrerbildung vor­ genommen.

Für diese vier Maßnahmen stehen im Haushaltsplan maximal 120 Stel­ len und 288.000 Euro im PROSÜMProjekt Nr. 16 und weitere Sachmit­ tel in den Buchungskreisen der Staatlichen Schulämter und des Amts für Lehrerbildung zur Verfü­ gung. 1. Im Fach Mathematik seien genü­ gend Fortbildnerinnen und Fort­ bildner vorhanden, zusätzlich böten die StSchÄ und das AfL Ausbildungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Franzö­ sisch an. Momentan würden dafür 72 Stellen als Entlastungsstunden zur Verfügung stehen. Jede am Projekt teilnehmende Schule er­ halte zwei Entlastungsstunden, die von der jeweiligen Fachschaft verteilt werden. Jeder Fortbildner und jede Fortbildnerin erhalte fünf Entlastungsstunden. Die regio­ nalen Koordinatoren an den StSchÄ würden fünf Entlastungs­ stunden erhalten. Die Addition er­ gebe 72 Stellen. 2. Für Einzelmaßnahmen der StSchÄ, die allen Schulen zugängliche An­ gebote erarbeiten (Bildungsser­ ver), stünden 25 Stellen (als Entlastungsstunden auf 15 StSchÄ ver­ teilt) zur Verfügung. 3. Für die Einzelmaßnahmen an den Schulen seien bisher keine Stellen ausgewiesen.

20

Der HPRLL weist darauf hin, dass nach seiner Information den GPRLL keinerlei Ausschreibungen für die schon bestehende Fortbildungstan­ dems bekannt seien und sie auch nicht beteiligt worden seien. Das HKM geht davon aus, dass die GPRLL im Rahmen der für Abord­ nungsmaßnahmen geltenden Be­ stimmungen beteiligt wurden. Ge­ genteiliges sei nicht bekannt. Der HPRLL fragt nach der Fortbildung in den Fächern, die zurzeit noch nicht von der Fortbildungsmaßnahme er­ fasst seien, in denen aber ab dem Schuljahr 2010/2011 Bildungsstan­ dards gelten würden. Die Dienststelle sagt, dass natürlich der Bedarf der Schulen an solchen Fortbildungsangeboten mit der Ein­ führung von abschlussbezogenen Bil­ dungsstandards und bildungsgang­ bezogenen Kerncurricula wachse. Deshalb würden im Schuljahr 2009/2010 die Fächer abgedeckt, für die bereits nationale Bildungsstan­ dards vorlägen, weil hier auch ein Be­ darf der Schulen erkennbar sei. Die Fortbildungsmaßnahmen hätten zum Ziel, eine stärkere Kompetenzorien­ tierung des Unterrichts zu erreichen. Dieses sei grundsätzlich unabhängig zu sehen von curricularen Verände­ rungen. Nach Einführung der hes­ sischen Standards für alle Fächer in der Grundschule und Sekundarstufe I würden die Maßnahmen auf alle Fä­ cher auszudehnen sein, falls 2011 die finanziellen Mittel noch vorhanden

seien und die Maßnahmen von den Lehrkräften gewünscht würden. Zur Frage der Schulung sagt die Dienststelle, dass das AfL die Fort­ bildner ausbilde. Es seien keine Mul­ tiplikatoren, sondern Fortbildner, die mit den Fachschaften der Schulen arbeiten. Eine sogen. „Welle von Schulen“ bestehe aus 7 Fach­ schaften, die sich ca. 1,5 Jahre fort­ bilden. Bis zum Jahr 2013 könnten mehrere Wellen nacheinander reali­ siert werden.

Erlass Lehrer­ einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst Im Erlasstext rangiert nun das schul­ bezogene Ausschreibungsverfahren vor dem Ranglistenverfahren der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM). Das schulamtsbe­ zogene Ausschreibungsverfahren fällt weg. Auch der Stellenpool, der vorab für Ausgleichsmaßnahmen zwischen den Schulen eingesetzt wird, wird nicht mehr erwähnt. Der Schulleiter oder die Schulleiterin ent­ scheidet über die Art des Einstel­ lungsverfahrens. Die vertrauliche Einblicknahme in die Bewerbungs­ ranglisten ist weiterhin nur im Schul­ amt möglich. Die Forderung des HPRLL, die Stel­ lenausschreibung erst dann für Be­ werberinnen und Bewerber mit uni­ versitärem Diplom oder Magister zu öffnen, wenn auch die Bewerbungs­ listen im Ranglistenverfahren und die Liste der „Quereinsteiger“ keine ge­ eigneten Bewerbungen für bestimmte Fächer enthalten, wurde erfüllt. Auch frühere Vorschläge des HPRLL wurden aufgenommen, z. B. Abrun­ dung der Note des 1. Examens auf eine Dezimale, Beibehaltung der Bo­ nusregelung. Der zum Ende der Erörterung vorge­ legten Fassung stimmt der HPRLL zu.

impulse . dezember 2009

Nachrichten aus dem HPRLL

Zwischenbeurteilung in der Probezeit – Verfügungen von einigen StSchÄ Der HPRLL verweist auf die grund­ sätzliche Verständigung zwischen Dienststelle und HPRLL, dass schul­ amtsspezifische Regelungen aller St. Schulämter nicht sinnvoll seien. Der rechtliche Hintergrund sei, dass die Laufbahnverordnung für Lehr­ kräfte nicht gelte. Gleichzeitig gebe § 10 HBG vor, dass mögliche Rege­ lungen innerhalb der Probezeit einer Verordnung bedürfen. An den Schulen sieht der HPRLL breit gefächerte Möglichkeiten, Lehr­ kräfte zu fördern, die in der Probe­ zeit Schwierigkeiten hätten. Er sehe keine Notwendigkeit für eine zusätz­ liche Beurteilung, da diese mit zu­ sätzlichen Belastungen für Schullei­ terinnen und Schulleiter sowie für die betroffenen Lehrkräfte verbun­ den seien. Die Dienststelle erklärt, dass alle Staatlichen Schulämter zu einer Rückmeldung zum derzeitigen Bera­ tungsstand über eine Zwischenbe­ urteilung aufgefordert worden seien. Eine Auswertung sei derzeit im Gange. Noch sei man sich nicht im Klaren darüber, ob nicht die Vorteile der Zwischenbeurteilung (Defizite könnten früher angegangen werden) die Nachteile einer Zwischenbeurtei­ lung (Arbeitsaufwand, nervliche Be­ lastung) aufwiegen würden.

dabei aber auch um Ressourcen, da Beratung Zeit brauche. Die jungen Kolleginnen und Kollegen wünschten sich Unterstützung, eine Beurteilung würde als Bedrohung wahrgenom­ men. Zum Stufenverfahren „Zwischenbe­ urteilung in der Probezeit“ wird nachgefragt, ob die Dienststelle überprüft habe, ob die Fristen einge­ halten worden sind. Ansonsten soll das Urteil in gleicher Sache für den Bereich GGMT abgewartet werden.

Änderung der Pflicht­ stundenverordnung und Richtlinien über das Lebensarbeits­ zeitkonto (LAK) bei Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen Nach der prinzipiellen Einigung im Tarifbereich auf die 40-StundenWoche im öffentlichen Dienst wird für die hessischen Lehrkräfte ein Le­ bensarbeitszeitkonto eingeführt, auf das pro Schuljahr bei Vollbeschäfti­ gung 26 Pflichtstunden gutgeschrie­ ben werden (0,5 pro Woche).

Der HPRLL fordert Beratung anstelle von Beurteilung. Er halte eine Zwi­ schenbeurteilung für überflüssig, da es zur Aufgabe der Schulleitungen gehöre, Defizite schnell zu erkennen und umgehend Abhilfe zu schaffen – nicht erst nach Ablauf einer be­ stimmten Zeit.

Das Lebensarbeitszeitkonto soll für die Personen eingeführt werden, die jünger als 50 Jahre sind. Es gilt bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 50. Lebensjahr vollen­ den. Dabei werden ab dem 1. Janu­ ar 2007 0,5 Pflichtstunden pro Woche auf dem Lebensarbeitszeit­ konto gutgeschrieben. Dies ergibt bei Vollbeschäftigung pro Jahr eine Gutschrift von 26 Pflichtstunden. Ausgenommen sind Zeiten ohne Fortzahlung der Besoldung wie z. B. Zeiten der Beurlaubung.

Der HPRLL ist der Ansicht, dass nicht nur Rückmeldungen von Staat­ lichen Schulämtern zur Frage der Sinnhaftigkeit von Zwischenbeurtei­ lungen wichtig seien, sondern auch die von Schulleitungen. Es gehe

Hauptamtlich tätige Lehrkräfte und Sozialpädagogen können ab dem Schulhalbjahr, das der Vollendung des 50. Lebensjahres folgt, ebenfalls das Lebensarbeitszeitkonto nutzen, wenn sie ihre Pflichtstundenzahl auf

impulse . dezember 2009

Antrag um 0,5 Stunden erhöhen. Die Regelung gilt für Teilzeitkräfte ent­ sprechend. Überstunden und Mehr­ arbeitsstunden können nicht als Zeitguthaben auf das Lebensar­ beitszeitkonto übernommen wer­ den. Das Lebensarbeitszeitkonto wird nur in Zeit, nicht in Geld geführt und ausgeglichen. Die Inanspruchnahme des Zeitgut­ habens aus dem Lebensarbeitszeit­ konto erfolgt im Regelfall durch ent­ sprechende gleichmäßige Ermäßi­ gung der persönlich zu leistenden Pflichtstundenzahl gemäß verein­ bartem Beschäftigungsumfang im letzten Schuljahr vor Beginn des Ru­ hestandes. Auf Antrag kann sich die Ermäßigung auch auf das letzte Schulhalbjahr erstrecken. Beispiel: Eine Lehrkraft spart 20 Jahre lang (vom 30. bis 50. Lebensjahr ) insge­ samt 520 Stunden an. Diese Stun­ denzahl führt im letzten Schuljahr zu einer Ermäßigung von 10 Stunden pro Woche oder im letzten Schul­ halbjahr zu einer Ermäßigung von 20 Stunden pro Woche. Der HPRLL fordert die Übertragung des Tarifvertrags ÖD in Hessen auch in seiner Arbeitszeitkomponente zeit- und inhaltsgleich auf die Beam­ ten und auf die Lehrkräfte. Im Jahr 2004 wurde die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Hessen im Rahmen der „Operation sichere Zukunft“ auf bis zu 42 Stun­ den erhöht. Am 1. 2. 2004 wurde die Unterrichtsverpflichtung der hes­ sischen Lehrerinnen und Lehrer auf einen bundesweiten Höchstwert er­ höht. Ende März dieses Jahres haben sich die hessische Landesregierung und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf einen neuen Tarifver­ trag in Hessen geeinigt. Der Tarif­ kompromiss sieht weitgehend eine einheitliche Arbeitszeit von 40 Stun­ den pro Woche vor. Damit ist die 42-Stundenwoche für die Tarifbe­ schäftigten vom Tisch. Nun hat die Landesregierung die Ar­ beitszeitverordnung für die Beam­

21

Nachrichten aus dem HPRLL

tinnen und Beamten dahingehend geändert, dass sie ein Zwangsle­ bensarbeitszeitkonto eingerichtet hat. Der HPRLL lehnt ein solches Zwangslebensarbeitszeitkonto ab. Er fordert die Übernahme des Tarif­ vertrags auch in seinen Arbeitszeit­ komponenten und damit eine unmit­ telbar wirksam werdende Verkür­ zung der Arbeitszeit, d. h. die Rücknahme der Pflichtstundenerhö­ hung aus der „Operation sichere Zu­ kunft“. Die derzeitigen Pflichtstunden der Lehrkräfte entsprechen teilweise den Regelungen von vor mehr als hundert Jahren oder der Zeit unmit­ telbar nach dem Zweiten Weltkrieg. Lehrkräfte haben ein Recht auf Ar­ beitszeitverkürzung und eine Redu­ zierung der außerordentlich hohen und durch Ausweitung von Aufga­ ben gestiegenen Belastungen. Die Senkung der Pflichtstunden ist für die Qualitätssicherung unerlässlich. Eine nachhaltige Behebung des Lehrkräftemangels ist nur durch die Erhöhung der Attraktivität des Be­ rufs mittels umfassender Verbesse­ rung der Arbeitsbedingungen mach­ bar. Lebensarbeitszeitkonten, die nichts an der aktuellen Belastungssituation verbessern, lehnt der HPRLL auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern entschieden ab. Auch der DLH, seine Mitgliedsverbände und der DBB Hessen fordern die Übertragung des Tarifvertrags auf den Beamtenbereich. Sie sehen allein in der Rücknahme der Pflichtstundenerhöhung eine angemessene Reduzierung der zu hohen Belastung der Lehrkräfte. Da aber die hessische Landesregierung die Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten so geändert hat, dass ein Lebensarbeitszeitkonto eingerichtet wird, und das HKM für die Lehrkräfte eigene Regelungen vorsieht, bezieht der DLH zu den vorgelegten Regelungen Stellung und fordert deutliche Signale für die hessischen Lehrkräfte.

22

Es ist geplant, hauptamtlich tätigen Lehrkräften 0,5 Pflichtstunden pro Kalenderwoche auf einem Lebens­ arbeitszeitkonto ab dem 1. Januar 2007 bis zum Ende des Schulhalb­ jahres, in dem sie das 50. Lebens­ jahr vollenden, gutzuschreiben. Dies ist nur folgerichtig, wenn die Wo­ chenarbeitszeiterhöhung im Bereich der übrigen Landesbeamtinnen und Landesbeamten im Jahr 2004 von 40 auf 42 Wochenarbeitsstunden als Vergleichswert herangezogen wird. Legt man allerdings die tatsächliche Arbeitszeit zugrunde und vergleicht 42 Stunden Arbeitszeit pro Woche mit der Pflichtstundenzahl pro Woche, müsste eine Gutschrift von 0,6 Pflichtstunden erfolgen. Die erstmalige Ansparmöglichkeit auf Antrag ist für den 1. August 2010 vorgesehen. Nach Ansicht des DLH sollte rückwirkend ab dem 1. Febru­ ar 2007 eine Übergangslösung grei­ fen. Es sollte nachträglich eine Erhö­ hung vorgenommen werden kön­ nen. Auch sollte, da Überstunden und Mehrarbeitsstunden nicht als Zeitguthaben auf das LAK übernom­ men werden können, ausnahmswei­ se die Anrechnung von bereits geleisteten Überstunden genehmigt wer­ den können. Lehrerinnen und Lehrer sollten auch in Hessen zu Beginn des Schulhalbjahres, in dem sie das 65. Lebensjahr abschließen, ohne Abschläge pensioniert werden können. In einer Zeit, in der die Rente mit 67 diskutiert wird und eine entspre­ chende Regelung für den Beamten­ bereich vorgesehen wird, möchte der DLH auf eine bereits Jahrzehnte währende Benachteiligung der hes­ sischen Lehrerinnen und Lehrer hin­ weisen und dringend die Verände­ rung vorschlagen. Hiermit könnten HKM und hessische Landesregie­ rung ein deutliches Signal setzen, dass sie die Belastung der Lehrkräf­ te gerade im zunehmenden Alter sehr ernst nehmen. Hessische Lehrerinnen und Lehrer können nicht wie andere Beam­

tinnen und Beamte zum Endes des Monats, in dem sie ihr 65. Lebens­ jahr beschließen, in den Ruhestand gehen, sondern erst zum Ende des entsprechenden Schulhalbjahres. Allerdings treten beispielsweise in Bayern und Baden-Württemberg Lehrerinnen und Lehrer mit 64 Jah­ ren ihren wohlverdienten Ruhestand an, und zwar zu Beginn des Schul(halb)jahres, in dem sie das 65. Lebensjahr abschließen. Der DLH fordert das Hessische Kultusministerium und die hessische Landesregierung auf, im Rahmen der geplanten Änderungen diese Regelung für die nächsten Jahrzehnte zu übernehmen. Weiterhin schlägt der DLH eine Er­ gänzung der Richtlinien für das LAK vor: In die Richtlinien sollte eine In­ anspruchnahme des Zeitguthabens eingearbeitet werden, die es über eine monatliche Rückgabe der an­ gesparten Stunden ermöglicht, das Eintrittsalter in den Ruhestand (quasi fiktiv den Geburtstag) monatsweise vorzuverlegen. Dies wäre auch als eine Ausgleichs­ möglichkeit für diejenigen Härtefälle zu sehen, die durch das geplante mo­ natliche Anheben der Lebensarbeits­ zeit durch Überschreiten der Halbjah­ resgrenze extrem benachteiligt sind.

Eigenverantwortliche Schule Dem HPRLL geht es bei der Erörte­ rung des Themas um einen Einstieg in die Diskussion. Er fragt, welche Absichten bestehen und welche Pläne es gäbe. Die geplanten Präferenzen der im HKM neu eingerichteten Stabsstelle „Selbstständige Schule“ (Leitung: Herr Räuber) liegen für die nächsten 2-3 Jahre in: 1. Budget a) Zusammenlegen im staatlichen Bereich

impulse . dezember 2009

Nachrichten aus dem HPRLL

b) Zusammenlegen der Mittel von Land und Schulträger

nicht von heute auf morgen umge­ setzt werde.

2. Personal (z. B. soll bei Nichtbe­ setzung einer (Funktions-)Stelle die Schule das Geld erhalten)

Der HPRLL fragt, was in Bezug auf die Qualität von Unterricht über das Hessische Schulgesetz hinausgehe, wie sich durch die Selbstständige Schule die Qualität von Unterricht verbessere und welches Gesell­ schaftsbild die Dienststelle mit der Selbstständigen Schule verfolge.

3. Beschränkungen – keine Autono­ mie der Schule 4. Führungskräfteentwicklung Es müssten Absprachen über die einzelnen Schritte getroffen werden. Man sei sich der Komplexität be­ wusst. Die Stabsstelle werde ausschließlich mit Praktikern, d. h. Schulleiterinnen und Schulleitern besetzt. Die Selbst­ ständige Schule sei ein zentrales Thema, das schon länger bearbeitet werde und als Prozess ausgelegt sei. Dies leite sich auch aus dem Koaliti­ onsvertrag ab. Ziel sei die Verbesse­ rung der Qualität schulischer Arbeit. Die Selbstständige Schule solle je­ doch nicht verordnet werden, son­ dern man setze auf Freiwilligkeit. Die Stabsstelle habe zuerst die Aufgabe der Bestandsaufnahme und der Sich­ tung der Konzepte. Im zweiten Schritt werde dann die „Selbstständige Schule“ definiert. Dies beinhalte eine Schnittstellendefinition und eine Ver­ einbarungskultur, die Beschreibung dessen, was Schule darf und was nicht, und die Aufgabenklärung von HKM, Staatlichem Schulamt und Schule. Die Rahmenbedingungen würden sich also verändern. Dabei würden Bedenken, die vorgebracht werden, ernst genommen. Schnell würde die Selbstständige Schule mit Budget- und Personalho­ heit in Verbindung gebracht werden. Der Dienststelle gehe es jedoch zen­ tral um die pädagogische Profilie­ rung von Schulen. Für die Personaleinstellung spiele es eine Rolle, wer zum Kollegium passe. Es müssten die Ressourcen geklärt werden. Auch die Systemgröße sei ein ent­ scheidender Faktor. Ziel sei es, die Freiheitsgrade für die Schulen zu er­ höhen. Dies werde jedoch ein Pro­ zess sein, der auf die gesamte Le­ gislaturperiode angelegt sei und

impulse . dezember 2009

Die Dienststelle erklärt, dass sie Wis­ sensvermittlung und Erziehung als Einheit betrachte und deshalb die Möglichkeit geschaffen werden solle, auch andere Professionen in die Schule zu integrieren. Vor 10 Jahren sei es nicht möglich gewe­ sen, Psychologinnen und Psycholo­ gen an Schulen einzustellen. In Zu­ kunft sollen Schulen entscheiden können, Zusatzpersonal einzustel­ len, natürlich unter der Bedingung, dass der Unterricht abdeckt sei. Die Dienststelle sagt, dass die Selbst­ ständige Schule nicht ausschließlich aus der Ressourcenfrage begründet sei. Aufbruchstimmung habe nichts mit Ressourcenfragen zu tun. Es gebe Rahmenbedingungen, die Schulen behindern, und Gelder würden nicht optimal genutzt werden. Deshalb müssten Ressourcen unter Umstän­ den umgeschichtet werden. Das Ge­ sellschaftsbild hinter der Selbststän­ digen Schule sei verbunden mit einer Vorstellung von Schule, die es ermög­ liche, alle brachliegenden Potenziale und Begabungen zu fördern. Die Schule müsse neu gedacht werden. Man müsse weg von der überregu­ lierten Schule, in der alles von außen geregelt werde. Die Menschen wür­ den selbst gestalten wollen. Damit sei jedoch, wie es Art. 7 Grundgesetz und § 45 Hessisches Schulgesetz vorgä­ ben, keine Entstaatlichung des Schul­ wesens beabsichtigt. Schulen sollten jedoch in einem fest vorgegebenen Rahmen selbst entscheiden können. Es sollen zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, über deren Verwendung alle Beteiligten entscheiden sollen. Schulen sollen bei dem Weg in die Selbstständigkeit beraten und unterstützt werden.

Schulen sollen Entscheidungskom­ petenzen zunehmend übertragen bekommen. Hierzu sei eine Orientie­ rung an den Abschlüssen notwen­ dig. Die Ergebnisse von Schulen müssten festgestellt werden. Die Steuerung der Schulen solle über deren Ergebnisse erfolgen. Der HPRLL kritisiert die abstrakte Ebene, auf der argumentiert werde. Auch der HPRLL hätte gerne zusätz­ liche Ressourcen, die in der Realität leider nicht zur Verfügung gestellt würden. Es sei nicht akzeptabel, dass die Verantwortung für fehlende Ressourcen auf die Schulen verla­ gert werde. Die Dienststelle erklärt, dass sie eine 105 %ige Zuweisung für die Schulen beabsichtige, was auch zusätzliche Ressourcen für Leitungszeit bedeu­ ten würde. Der HPRLL sieht eine Diskrepanz zwischen der Selbstständigkeit von Schulen und den Vorgaben durch Schulinspektionen. Der Eindruck in den Schulen und insbesondere von denen in Modellprojekten sei ein an­ derer, nämlich der, dass Autonomie abgebaut werde. So würden den SV-Plus-Schulen didaktische Mo­ delle vorgegeben. Außerdem be­ klagt der HPRLL, dass Modellpro­ jekte mit verschlechterter Ausstat­ tung auf die übrigen Schulen übertragen würden. Der HPRLL weist darauf hin, dass die Gestaltungsspielräume an Schu­ len durch zentrale Prüfungen und Teaching-to-the-test noch nie so eingeengt waren wie gegenwärtig. Die Dienststelle erklärt, dass sie die Freiheit und die Rahmenbedin­ gungen noch nicht definieren könne. Eine Steuerungsgruppe solle klären, was gehe und was nicht. Externe und interne Evaluation sollen parallel laufen. Eine interne Evaluationskul­ tur sei erforderlich. Die zweite Runde der Schulinspektion müsse anders werden, auch müsse gesehen wer­ den, dass berufliche Schulen andere Qualitätsmessmethoden hätten. Über Abschlussprüfungen könne

23

Nachrichten aus dem HPRLL

man verschiedener Meinung sein, Schulen müssten aber einen einheit­ lichen Standard erreichen und das HKM müsse die Vergleichbarkeit si­ chern. Daher seien zentrale Ab­ schlussarbeiten notwendig. Der HPRLL fragt nach den Überle­ gungen der Dienststelle zur Ände­ rung der Schulverfassung. Die Dienststelle antwortet, dass im SV-Plus-Modell Elemente seien, die als Bausteine genutzt werden könnten. Es sei nicht daran gedacht, bisher gewachsene Strukturen auszuhebeln. Man habe positive Er­ fahrungen mit Gesamt- und Schul­ konferenz gemacht. Die Diskussi­ onen dort hätten die Schulen voran­ gebracht. Die bestehenden Entscheidungsstrukturen hätten sich bewährt.

Modellversuch „Selbstverantwortung plus“ Grundlage für das Gespräch der Vertreter/-innen des HPRLL im Kul­ turpolitischen Ausschuss ist fol­ gende Position: M Keine Verlängerung des Projekts ohne Evaluation, M bisherige Ergebnisse werden von betroffenen Kolleginnen und Kol­ legen kritisch gesehen, M die Position des HPRLL zu Ände­ rungen der Schulverfassung, M bisher keine Stärkung der Positi­ on des Schulpersonalrats gegen­ über einem gestärkten Schulleiter / einer gestärkten Schulleiterin, M Zuweisung für die beruflichen Schulen lässt keinen Spielraum zu, M Qualitätssicherungssystem mit erheblichem Aufwand und frag­ würdigem Nutzen, M gestiegene Belastung der Kolle­ ginnen und Kollegen trotz zweier zusätzlicher Stellen, M Warnung vor Kostenpflichtigkeit von Angeboten der beruflichen Schulen, M Ablehnung von Änderungen der Rechtsform,

24

M Warnung vor Qualitätseinbußen beim „Kerngeschäft“, wenn Lehr­ kräfte für Zusatzangebote der be­ ruflichen Schulen abgezogen wer­ den. Im Landesschulbeirat wurde von einer „Teilevaluation bei SV+“ ge­ sprochen. Die Dienststelle soll gebe­ ten werden, diese schriftlich zur Ver­ fügung zu stellen. Außerdem wurde auf der Vollversammlung der Ar­ beitsgemeinschaft der Leiter der be­ ruflichen Schulen ein Konzept, zu­ mindest Eckpunkte, zur Einführung der „Selbstständigen Schule“ an be­ ruflichen Schulen vorgestellt.

Listen des HKM / der ZPM über nicht zum Schuldienst zuzulas­ sende (Lehr-)kräfte Laut FR-online.de führt das Zentrale Personalmanagement (ZPM) am Staat­ lichen Schulamt Darmstadt Listen seit dem Frühjahr 2009. Die StSchÄ sollen Lehrkräfte, die wegen schlechter Leistungen aufgefallen sind, dorthin melden. Personen, die auf der Liste eingetragen sind, sollen keine Anstel­ lung mehr im hessischen Schuldienst erhalten. Die Liste werde laut Sitzungs­ protokoll allen StSchÄ zur Verfügung gestellt. Die Lehrkräfte selbst erfahren von dem Eintrag nichts. Da die Dienststelle von einer inner­ organisatorischen Regelung aus­ geht, die nicht der Beteiligung/Mit­ bestimmung unterliege, beschließt der HPRLL ein Gutachten über die Frage der Mitbestimmung in Auftrag zu geben. Der Presse gegenüber sagte das HKM, dass in der Liste Lehrkräfte verzeichnet werden, die aus fach­ lichen Gründen aus dem Schuldienst entlassen wurden, bzw. Bewerber, die aus erkennbar und überprüfter pädagogischer Ungeeignetheit erst gar nicht zum Schuldienst zugelas­ sen wurden. Weder würden hier ak­ tive Lehrkräfte geführt und in ihrer Arbeit beurteilt, noch würden hier

politisch missliebige Lehrkräfte ein­ getragen. Im Zuge der schulbezogenen Stel­ lenausschreibungen der Selbststän­ digen Schulen gäbe man damit Schulleitungen die Sicherheit, dass nicht Kräfte eingestellt werden, die sich bereits andernorts fachlich und pädagogisch als ungeeignet erwie­ sen hätten, den Beruf des Lehrers auszuüben. Eine Schule in Darm­ stadt wäre beispielsweise sonst nicht darüber im Bilde, dass der Be­ werber oder die Bewerberin in Kas­ sel abgelehnt bzw. entlassen wor­ den sei. Der HPRLL fordert Einblick in die Liste, ggf. unter Schwärzung der Nachnamen, und erwartet auf seine für die Erörterung konkret gestellten Fragen in der nächsten gemein­ samen Sitzung klare Antworten.

Gemeinschaftsveran­ staltungen von Lehrer­ kollegien während der Schulzeit Der Erlass „Gemeinschaftsveran­ staltungen von Lehrerkollegien wäh­ rend der Schulzeit“ wurde im ABl. 11/09 unverändert, aber ohne Erör­ terung wieder veröffentlicht. Er ist letztlich nicht umsetzbar und nicht akzeptabel. Der HPRLL will das Thema 2010 ansprechen.

Erlass Schulwande­ rungen und Schul­ fahrten Der HPRLL weist darauf hin, dass durch die im Erlass genannten Pauschbeträge die Regelungen des Reisekostengesetzes nicht außer Kraft gesetzt werden können. Der HPRLL begrüßt den Wegfall der Ver­ zichtserklärung auf Reisekostener­ stattung. Es dürfe kein Druck auf Kolleginnen und Kollegen ausgeübt werden. Der Erlass wird zur Kennt­ nis genommen. K

impulse . dezember 2009

Nachrichten aus dem HPRLL

Stellungnahme des GLB zur Bildungsdemonstration am 17.11.09 in Wiesbaden Bildungsarbeit anerkennen – in die Zukunft investieren Nach Schätzung der Polizei waren rund 6.000 Studenten, Schüler und Lehrer an der Demonstration beteiligt. Die zentralen Forderungen der Leh­ rerverbände im dbb für den Bereich der Schulen waren: Einberechnung von Zusatzaufgaben wie Klassenfüh­ rung in die Pflichtstunden, Pflichtstun­ denreduzierung für Sprechstunden, um für die Förderung mehr Zeit für Schülerinnen und Schüler zu haben und Fortführung der Altersteilzeitpro­ gramme statt Erhöhung der Lebens­ arbeitszeit. Die faktische Nichtaner­ kennung des Heimarbeitsplatzes der Lehrer und der nicht vorhandene Ar­ beitsplatz am Arbeitsort Schule sind für uns nur die Spitze des Eisberges. Die Verbesserung der Arbeitsbedin­ gungen an Schulen ist von zentraler Bedeutung. Der dbb-Bundesvorsit­ zende Peter Heesen hat sich in Berlin für eine bessere Anerkennung der Bil­ dungsarbeit ausgesprochen. Die Län­ der sind hier in der Pflicht. Die Lehrerverbände und die Perso­ nalräte im dbb (HPhV und GLB) haben zur Demonstration und nicht zum Streik aufgerufen, da der Dienst und damit der Unterricht mit unseren Schülerinnen und Schülern Vorrang hat. Wir sehen die Situation der Ar­ beitsbedingungen in den Schulen zunehmend kritisch. Ständig neue Arbeitsfelder und erhebliche Mängel an Bausubstanz und Ausstattung vieler Schulen führen zu einer hohen Unzufriedenheit über die Arbeitsbe­ dingungen in Schulen. Oft hat die Arbeitsbelastung schon das zumutbare Maß überschritten. Gerade erst vor einigen Wochen haben die Personalräte der Wiesbadener Gym­ nasien ihre Unzufriedenheit über die Arbeitsbedingungen in den Schulen und über die zunehmende Arbeits­ belastung in einer Überlastungsan­ zeige zum Ausdruck gebracht. Eine

impulse . dezember 2009

Reaktion auf diese Anzeige vonsei­ ten des Kultusministeriums ist bis­ her ausgeblieben! Mit Verwunderung nehmen wir zur Kenntnis, dass das Kultusministeri­ um kein Interesse zeigt, sich mit den berechtigten Forderungen der Kolle­ ginnen und Kollegen auseinanderzu­ setzen. Im Rahmen der Fürsorge­ pflicht gegenüber seinen Mitarbei­ tern (Beamte und Angestellte) for­ dern wir eine konstruktive Auseinan­ dersetzung mit den Kritiken an den Arbeitssituationen von Lehrkräften und damit auch unserer Schüle­ rinnen und Schüler. In Zusammenhang mit der Bildungs­ demonstration erwähnt der hessische FDP-Fraktionschef, dass der Eintritt ins Beamtenverhältnis bedeute, dass man sein Demonstrationsrecht auf­ gibt. Diese Aussage steht gegen gel­ tendes Recht. Zur Aufklärung: Streik­ recht und Demonstrationsrecht sind unterschiedliche Rechte. Der europä­ ische Gerichtshof für Menschenrechte geht zudem davon aus, dass deut­ sche Beamte streiken dürfen. Im Arti­ kel 11 der Verfassung des Landes

Hessen steht zum Demonstrations­ recht geschrieben: „Jedermann hast das Recht, seine Meinung frei und öf­ fentlich zu äußern. Dieses Recht darf auch durch ein Dienstverhältnis nicht beschränkt werden und niemand darf ein Nachteil widerfahren, wenn er es ausübt…“. Wir fordern Abgeordnete aller Parteien und die Verantwort­ lichen im Kultusministerium daher auf, das Demonstrationsrecht zu respek­ tieren und konstruktiv mit der Kritik an Arbeitsbedingungen an Schule umzu­ gehen. Wir fordern: – Einberechnung von Zusatzaufga­ ben wie Praktikantenbetreuung, Klassenführung und Lehrer­ sprechzeiten in die Pflichtstun­ den, – Fortführung der Altersteilzeitpro­ gramme statt Erhöhung der Le­ bensarbeitszeit, – die steuerliche Anerkennung des Heimarbeitsplatzes und – die Verbesserung der Lehrerar­ beitsbedingungen an der Schule und damit die Verbesserung der Attraktivität des Lehrerberufes. Die Stellungnahme des GLB wird unterstützt durch den HPhV und den vom Bildungsstreik betroffenen Kreisverbänden der – Lehrerverbände im dbb (GLB und HPhV) für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden und den – Arbeitskreis christlich-demokra­ tischer Lehrerinnen und Lehrer (ACDL). K

privater pc

Anerkennung des privaten PC für dienstliche Zwecke von Arnold Gündling Mit der Verordnung vom 4. Februar 2009 und dem dazugehörigen Erlass vom 21. August 2009 über die Verar­ beitung personenbezogener Daten

am häuslichen Arbeitsplatz erhalten die Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk des Dienst­

25

Recht und Besoldung

herrn. Endlich werden zwei Sachver­ halte von der Landesregierung aner­ kannt: 1. Die Lehrerinnen und Lehrer be­ sitzen i. d. R. einen häuslichen Arbeitsplatz. 2. Am häuslichen Arbeitsplatz wird ein privater PC für die Unter­ richtsvorbereitung sowie die Schulorganisation genutzt. Gäbe es in einer Vielzahl von Fällen keinen häuslichen Lehrerarbeitsplatz mit einem privaten Rechner, wäre die Verordnung mit dem dazugehö­ renden Erlass mehr als überflüssig. Wird in vielen Fällen der private Rechner für dienstliche Aufgaben genutzt und erlässt der Dienstherr zudem noch exakte Vorgaben hin­ sichtlich der Datensicherung und des Datenschutzes, muss er sich auch an den anfallenden Kosten be­ teiligen. Das ist für jeden Arbeitge­ ber eine Selbstverständlichkeit und entspricht der Fürsorgepflicht. Die jährlichen Kosten für Abschreibung der Hardware und der Software ein­ schließlich Sicherheitssoftware sowie das Verbrauchsmaterial, und das zur Erinnerung, belaufen sich in den meisten Fällen auf mehr als 500,– EUR p. a. für die einzelne Lehr­ kraft. Für viele Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen entspricht die aktuelle Situation einer indirekten Besoldungskürzung. Dieser Hinweis ist umso bedeutsamer, als von keiner Berufsgruppe im öffentlichen Dienst und außerhalb i. d. R. der Einsatz eines privat finanzierten PC mit der entsprechenden Software erwartet wird. Andernfalls müsste es ähnlich lautende Verordnungen und Erlasse ebenfalls in anderen Sektoren der öffentlichen Verwaltung geben. Selbstverständlich ist ein rechnerge­ stützter Unterricht wesentlicher Bau­ stein eines schülergemäßen Unter­ richts, genau so, wie für eine effizi­ ente und effektive Organisationsarbeit der Einsatz eines Rechners zwin­ gend geboten ist. Was jedoch nicht sein darf, dass der Idealismus der

26

Lehrerinnen und Lehrer ausgenutzt wird. Da die Landesregierung sicherlich nicht den Idealismus von Lehre­ rinnen und Lehrern ausnutzen möch­ te, bieten sich in einem ersten Schritt folgende Möglichkeiten an: Aus Gründen der Fairness stellt die Landesregierung sicher, dass die von Lehrerinnen und Lehrern im Rahmen der Einkommenssteuerer­ klärung geltend gemachten Kosten rund um den häuslichen PC generell von allen Finanzämtern in Hessen als beruflich veranlasst eingestuft werden. Weiterhin sind die Lizenzen für alle in der Schule eingesetzten Programme immer auch den Lehr­ kräften für den privaten PC zur Ver­

fügung zu stellen. Entsprechende Vereinbarungen müssen vom Land mit den Lizenzgebern baldmöglichst vereinbart werden. Mittelfristig muss sich das Land an den Kosten der privat angeschafften PC und für den Unterricht sowie für schulorganisatorische Aufgaben verwendeten PC beteiligen. Ich bin mir sicher: Alle Lehrkräfte würden die finanziellen Aktivitäten des Landes hinsichtlich des dienst­ lich genutzten PC als eine deutliche Wertschätzung ihrer Arbeit wahr­ nehmen. Wer die Existenz eines häuslichen Arbeitsplatzes via Ver­ ordnung und Erlass bejaht, muss auch die angemessenen finanziellen Folgerungen ziehen. K

reisekostenrecht Auszug aus dem Gesetz zur Reform des hessischen Reisekosten­ rechts und zur Verlänge­ rung vom 9. Oktober 2009 Hessisches Reisekostengesetz (HRKG)

§2 Dienstreisen

Behörde schriftlich oder elektronisch angeordneten oder genehmigten Reisen 1. zur Erledigung von Dienstge­ schäften außerhalb der Dienst­ stätte, 2. aus Anlass der Einstellung nach dem Wirksamwerden der Ernen­ nung zur Beamtin oder zum Be­ amten oder zur Richterin oder zum Richter und 3. von einem dem vorübergehenden Aufenthalt dienenden Ort zum Dienstort.

(1) Dienstreisen im Sinne dieses Ge­ setzes sind die von der zuständigen

Eine Anordnung oder Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn sie nach

§1 Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für die Beam­ tinnen und Beamten im Geltungsbe­ reich des Hessischen Beamtenge­ setzes und für die Richterinnen und Richter im Landesdienst.

impulse . dezember 2009

Recht und Besoldung

dem Amt der oder des Dienstreisen­ den oder dem Wesen des Dienstge­ schäfts nicht in Betracht kommt oder die Dienstreise am Dienst- oder Wohnort stattfindet. Dienstreisen von Richterinnen und Richtern zur Wahrnehmung eines richterlichen Amtsgeschäfts, zur Wahrnehmung eines weiteren Richteramts oder zur Teilnahme an einer Sitzung des Richterwahlausschusses oder des Präsidiums sowie Dienstreisen von Rechtspflegerinnen und Rechtspfle­ gern zur Wahrnehmung von Aufga­ ben der Rechtspflege bedürfen kei­ ner Anordnung oder Genehmigung. (2) Die Dauer der Dienstreise be­ stimmt sich nach der Abreise und Ankunft an der Wohnung. Wird die Dienstreise an der Dienststätte an­ getreten oder beendet, so tritt diese an die Stelle der Wohnung. §3 Reisen aus besonderem Anlass (1) Die Einstellungsreise vor dem Wirksamwerden der Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten oder zur Richterin oder zum Richter kann wie eine Dienstreise behandelt wer­ den, wenn die Einstellung im beson­ deren dienstlichen Interesse liegt. (2) Bei Reisen zu Fortbildungsveran­ staltungen, die im dienstlichen Inte­ resse liegen, wird Reisekostener­ stattung wie bei Dienstreisen ge­ währt. Dies gilt entsprechend für Reisen zur Ausbildung. (3) Für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Dienststätte aus besonderem dienstlichen Anlass können die entsprechenden not­ wendigen Fahrtkosten erstattet wer­ den. §4 Reisekostenerstattung (1) Dienstreisende haben Anspruch auf Erstattung der dienstlich veran­ lassten notwendigen Reisekosten. Art und Umfang bestimmt aus­ schließlich dieses Gesetz.

impulse . dezember 2009

(2) Werden Dienstreisen aus Gründen, die die Dienstreisenden nicht zu vertreten haben, nicht ausgeführt, so werden die durch die Vorberei­ tung entstandenen notwendigen Auslagen erstattet, soweit sie nach diesem Gesetz erstattungsfähig sind. (3) Leistungen, die Dienstreisende ihres Amtes wegen von dritter Seite für dieselbe Dienstreise erhalten, sind anzurechnen. § 10 bleibt unberührt. (4) Bei Dienstreisen für eine auf Ver­ anlassung der zuständigen Behörde wahrgenommene Nebentätigkeit haben Dienstreisende nach diesem Gesetz nur insoweit Anspruch auf Reisekostenerstattung, als nicht von anderer Stelle Auslagenerstattung für dieselbe Dienstreise zu gewäh­ ren ist; das gilt auch dann, wenn Dienstreisende auf ihren Anspruch gegen diese Stelle verzichtet haben. (5) Die Reisekostenerstattung ist in­ nerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten bei der Beschäfti­ gungsbehörde schriftlich oder elek­ tronisch zu beantragen. Die Frist be­ ginnt mit dem Tag, der auf den Tag der Beendigung der Dienstreise folgt, in den Fällen des Abs. 2 mit Ablauf des Tages, an dem der oder dem Berechtigten bekannt wird, dass die Dienstreise nicht ausgeführt wird. Die zuständige Stelle kann bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Antragstellung die Vorlage der Kostenbelege verlangen. Erfolgt die Vor­ lage der Belege nicht binnen drei Monaten nach Aufforderung, kann der Antrag insoweit abgelehnt wer­ den. (6) Dienstreisende können auf ihren Anspruch auf Reisekostenerstattung verzichten. §5 Fahrt- und Flugkostenerstattung (1) Die Fahrtkosten für regelmäßig verkehrende Land- und Wasserfahr­ zeuge werden bis zur Höhe der nied­ rigsten Beförderungsklasse erstat­

tet, die Fahrtkosten der nächst höheren dann, wenn bei Dienstrei­ senden ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt. Die Kosten für Bahnfahrten können bis zur nächsthöheren Klasse erstattet wer­ den, wenn die einfache Entfernung mehr als 200 Kilometer beträgt oder sonstige triftige Gründe vorliegen. Wurde aus dienstlichen oder wirt­ schaftlichen Gründen ein Flugzeug benutzt, werden die Kosten der niedrigsten Flugklasse erstattet. (2) Fahr- und Flugpreisermäßigungen sind zu berücksichtigen; Fahrt- und Flugkosten werden nicht erstattet, wenn eine Möglichkeit zur unent­ geltlichen Beförderung besteht. Wird die Dienstreise an der Wohnung an­ getreten oder beendet, so werden höchstens die Fahrt- und Flugkosten erstattet, die bei der Abreise oder Ankunft an der Dienststätte entstanden wären. (3) Für Strecken, die aus triftigen Gründen mit anderen als den in § 6 genannten nicht regelmäßig verkeh­ renden Beförderungsmitteln zurückgelegt worden sind, werden die not­ wendigen Kosten erstattet. Liegen keine triftigen Gründe vor, so wer­ den höchstens die Reisekosten er­ stattet, die beim Benutzen eines re­ gelmäßig verkehrenden Beförde­ rungsmittels entstanden wären. §6 Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung (1) Beim Vorliegen triftiger Gründe kann die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs genehmigt werden. Hierfür wird eine Wegstreckenent­ schädigung von 0,35 Euro je Kilo­ meter, für ein zweirädriges Kraftfahr­ zeug von 0,18 Euro je Kilometer ge­ währt. (2) Liegen keine triftigen Gründe für die Benutzung eines privaten Kraft­ fahrzeugs vor, wird eine Wegstre­ ckenentschädigung von 0,21 Euro je Kilometer, für ein zweirädriges Kraft­ fahrzeug von 0,15 Euro je Kilometer gewährt.

27

Recht und Besoldung

(3) Dienstreisende, die in einem Kraftfahrzeug nach Abs. 1 Personen mitgenommen haben, die nach die­ sem Gesetz oder anderen Vor­ schriften des Landes Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, erhal­ ten eine Mitnahmeentschädigung in Höhe von 0,02 Euro je Person und Kilometer, für die Mitnahme mit einem zweirädrigen Kraftfahrzeug 0,01 Euro je Person und Kilometer. Sind Dienstreisende von einer im öf­ fentlichen Dienst stehenden Person mitgenommen worden, die nach den Vorschriften eines anderen Dienst­ herrn als des Landes Anspruch auf Fahrtkostenerstattung hat, so erhal­ ten sie Mitnahmeentschädigung nach Satz 1, soweit ihnen Auslagen für die Mitnahme entstanden sind. (4) Für Strecken, die Dienstreisende mit einem privaten Fahrrad zurücklegen, wird eine Wegstreckenent­ schädigung von 0,06 Euro je Kilo­ meter gewährt. (5) Wird die Dienstreise an der Woh­ nung angetreten oder beendet, so wird höchstens die Wegstreckenund Mitnahmeentschädigung erstat­ tet, die bei der Abreise oder Ankunft an der Dienststätte entstanden wäre. (6) Keine Wegstrecken- und Mitnah­ meentschädigung wird gewährt, wenn ein landeseigenes Beförde­ rungsmittel benutzt wurde oder hätte benutzt werden können und der Be­ nutzung dienstliche oder zwingende persönliche Gründe nicht entgegen­ gestanden haben. §7 Tagegeld Für die Mehraufwendungen für Ver­ pflegung wird ein Tagegeld gewährt, dessen Höhe sich nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 des Einkommen­ steuergesetzes bestimmt. Für Dienstreisen am Ort der Dienststätte oder am Wohnort wird ein Tagegeld in Höhe von 50 vom Hundert des Ta­ gegeldes nach Satz 1 und nur dann gewährt, wenn die oder der Bedienstete regelmäßig im Außendienst

28

tätig ist und die Dauer der Abwesen­ heit mindestens acht Stunden be­ trägt. §8 Übernachtungsgeld (1) Für notwendige Übernachtungen erhalten Dienstreisende ein pau­ schales Übernachtungsgeld von 20 Euro pro Nacht. Höhere Übernach­ tungskosten werden erstattet, wenn sie unvermeidbar sind. (2) Übernachtungsgeld wird nicht gewährt 1. bei einer Dienstreisedauer unter acht Stunden, 2. für die Dauer der Benutzung von Beförderungsmitteln, 3. bei Dienstreisen am oder zum Wohnort für die Dauer des Auf­ enthaltes an diesem Ort, 4. bei unentgeltlicher Bereitstellung einer Unterkunft des Amtes wegen, auch wenn diese Unter­ kunft ohne triftigen Grund nicht genutzt wird, und 5. in den Fällen, in denen das Ent­ gelt für die Unterkunft in den er­ stattungsfähigen Fahrt- oder son­ stigen Kosten enthalten ist, es sei denn, dass eine Übernachtung aufgrund einer zu frühen Ankunft am Geschäftsort oder einer zu späten Abfahrt von diesem zu­ sätzlich erforderlich wird. §9 Erstattung der Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort (1) Dauert der Aufenthalt an dem­ selben auswärtigen Geschäftsort länger als zehn Tage, so wird vom elften Tag an ein um 50 vom Hun­ dert gemindertes Tagegeld gewährt. Unvermeidbare Übernachtungskosten werden erstattet, ein pauschales Übernachtungsgeld nach § 8 Abs. 1 Satz 1 wird nicht gewährt. Als Reisebeihilfe für Heimfahrten wer­ den für jeweils 14 Tage des Aufent­ haltes am Geschäftsort höchstens die Beförderungskosten nach § 5

Abs. 1 Satz 1 oder die in § 6 Abs. 2 genannte Entschädigung gewährt. Für die Zeit des Aufenthaltes am Wohnort wird Tagegeld nicht ge­ währt. (2) Abweichend von Abs. 1 Satz 1 kann die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte unmit­ telbar nachgeordnete Behörde in besonderen Fällen bis zu weiteren 30 Tagen ungemindertes Tagegeld bewilligen.

§ 10 Kürzung des Tagegeldes nach § 7 und § 9 Abs. 1 Satz 1 (1) Erhalten Dienstreisende ihres Amtes wegen unentgeltlich Verpfle­ gung, wird von dritter Seite unent­ geltlich Verpflegung bereitgestellt oder ist das Entgelt für die Verpfle­ gung in den erstattungsfähigen Fahrt- oder Flugkosten oder Neben­ kosten enthalten, so ist das Tage­ geld 1. nach § 7 für das Frühstück um 20 vom Hundert, für das Mittag- und Abendessen um je 40 vom Hun­ dert, 2. nach § 9 Abs. 1 Satz 1 für das Frühstück um 15 vom Hundert, für das Mittag- und Abendessen um je 25 vom Hundert, mindestens jedoch für jede Mahlzeit um den Betrag in Höhe des maßge­ benden Sachbezugswertes nach der Sozialversicherungsentgeltverord­ nung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1939), in der jeweils geltenden Fas­ sung zu kürzen. Satz 1 gilt entspre­ chend, wenn Dienstreisende die ihnen ihres Amtes wegen unentgelt­ lich bereitgestellte Verpflegung ohne triftigen Grund nicht in Anspruch nehmen. (2) Die oberste Dienstbehörde kann in besonderen Fällen mit Zustim­ mung des für das Reisekostenrecht zuständigen Ministeriums niedrigere Kürzungssätze zulassen.

impulse . dezember 2009

Recht und Besoldung

§ 11 Erstattung von sonstigen Kosten Zur Erledigung des Dienstgeschäfts notwendige Auslagen, die nicht nach den §§ 5 bis 10 zu erstatten sind, werden als Nebenkosten erstattet. § 12 Bemessung der Reisekostenerstattung in besonderen Fällen (1) Bei Dienstreisen aus Anlass der Einstellung, Versetzung, Abordnung oder Aufhebung einer Abordnung wird das Tagegeld für die Zeit bis zur Ankunft am neuen Dienstort ge­ währt; im Übrigen gilt § 2 Abs. 2. Das Tagegeld wird für die Zeit bis zum Ablauf des Ankunftstages ge­ währt, wenn die Dienstreisenden vom nächsten Tag an Trennungsrei­ se- oder Trennungstagegeld nach der Hessischen Trennungsgeldver­ ordnung vom 21. Dezember 1993 (GVBl. I S. 738), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2009 (GVBl. I S. 397), erhalten; daneben wird Übernachtungsgeld gewährt. Bei Dienstreisen aus Anlass der Ver­ setzung, Abordnung oder Aufhe­ bung einer Abordnung wird das Ta­ gegeld vom Beginn des Abfahrts­ tages an gewährt, wenn für den vorhergehenden Tag Trennungsrei­ se oder Trennungstagegeld nach der Hessischen Trennungsgeldver­ ordnung gewährt wird. § 10 bleibt unberührt. (2) Übernachten Dienstreisende in ihrer außerhalb des Geschäftsortes gelegenen Wohnung, so wird das Tagegeld nach § 9 Abs. 1 Satz 1 um 35 vom Hundert gekürzt. Stattdes­ sen werden die Auslagen für die Fahrten zwischen dem Geschäftsort und dem Wohnort nach den §§ 5 und 6 bis zur Höhe von 35 vom Hun­ dert des Tagegeldes nach § 9 Abs. 1 Satz 1 erstattet. § 13 Erkrankung während einer Dienstreise Erkranken Dienstreisende und kön­ nen sie aus diesem Grunde nicht an

impulse . dezember 2009

ihren Wohnort zurückkehren, wird ihnen die Reisekostenerstattung weiter gewährt. Im Falle eines not­ wendigen Krankenhausaufenthaltes erhalten sie für jeden vollen Kalen­ dertag anstelle der Reisekostener­ stattung Ersatz der notwendigen Auslagen für die Unterkunft am Ge­ schäftsort. Für eine Besuchsreise einer oder eines Angehörigen kann Bediensteten eine Reisebeihilfe in sinngemäßer Anwendung des § 5 Abs. 3 der Hessischen Trennungs­ geldverordnung gewährt werden. § 14 Verbindung von Dienstreisen und privaten Reisen (1) Werden Dienstreisen mit privaten Reisen verbunden, wird die Reise­ kostenerstattung so bemessen, als wäre nur die Dienstreise durchgeführt worden. Die Reisekostenerstattung nach Satz 1 darf die sich nach dem tatsächlichen Reiseverlauf erge­ bende nicht übersteigen. Werden Dienstreisen mit einem Urlaub von mehr als fünf Arbeitstagen verbun­ den, werden nur die zusätzlich für die Erledigung des Dienstgeschäfts entstehenden Kosten nach den §§ 5 und 6 erstattet; Tage- und Über­ nachtungsgeld werden für die Dauer des Dienstgeschäfts sowie für die zusätzliche Reisezeit gewährt. (2) Wird in besonderen Fällen ange­ ordnet oder genehmigt, dass die Dienstreise an einem vorübergehenden Aufenthaltsort, an der Wohnung oder der Dienststätte anzutreten oder zu beenden ist, wird die Reise­ kostenerstattung abweichend von Abs. 1 Satz 1 und 3 nach der Abrei­ se von oder der Ankunft an diesem Ort bemessen. Abs. 1 Satz 2 gilt ent­ sprechend. (3) Wird aus dienstlichen Gründen die vorzeitige Beendigung einer Ur­ laubsreise angeordnet, gilt die Rückreise vom Urlaubsort unmittel­ bar oder über den Geschäftsort zur Dienststätte als Dienstreise. Außer­ dem werden die Fahrtauslagen für die kürzeste Reisestrecke von der Wohnung zum Urlaubsort, an dem die Bediensteten eine Anordnung

erreicht, im Verhältnis des nicht aus­ genutzten Teils der Urlaubsreise zur vorgesehenen Dauer der Urlaubs­ reise erstattet. (4) Aufwendungen der Dienstreisen­ den und der sie begleitenden Per­ sonen, die durch die Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung einer Urlaubsreise verursacht worden sind, werden in angemessenem Um­ fang erstattet. Dies gilt auch für Auf­ wendungen, die aus diesen Gründen nicht ausgenutzt werden konnten; hinsichtlich der Erstattung von Auf­ wendungen für die Hin- und Rückfahrt ist Abs. 3 Satz 2 sinngemäß anzuwenden. § 15 Aufwandsentschädigung (1) Dienstreisende, denen erfah­ rungsgemäß geringere Aufwen­ dungen für Verpflegung oder Unter­ kunft als allgemein entstehen, erhal­ ten nach näherer Bestimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr ermächtigten unmittelbar nachgeordneten Behörde anstelle der Reisekostenerstattung nach den §§ 7 bis 10 eine Aufwandsentschä­ digung. Die Aufwandsentschädi­ gung kann auch nach Stundensät­ zen gewährt werden. (2) Erhalten Dienstreisende ihres Amtes wegen unentgeltlich Verpfle­ gung und Unterkunft, so wird Tageund Übernachtungsgeld nicht ge­ währt. § 16 Pauschalerstattung Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte unmittelbar nachgeordnete Behörde kann bei regelmäßigen oder gleichartigen Dienstreisen anstelle der Reisekostenerstattung nach den §§ 5 bis 11 oder Teilen davon eine Pauschaler­ stattung gewähren, die nach dem Durchschnitt der in einem be­ stimmten Zeitraum sonst anfal­ lenden Einzelerstattungen zu be­ messen ist.

29

Recht und Besoldung

§ 17 Auslandsdienstreisen (1) Auslandsdienstreisen sind Dienst­ reisen zwischen Inland und Ausland sowie im Ausland. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, richtet sich die Gewährung von Reisekosten für Auslandsdienstrei­ sen nach der Auslandsreisekosten­ verordnung vom 21. Mai 1991 (BGBl. I S. 1140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418), in der jeweils geltenden Fas­ sung. § 18 Beamtinnen und Beamte der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Soweit nach diesem Gesetz für Ent­ scheidungen in Einzelfällen die Zu­ stimmung der für das Reisekosten­ recht zuständigen Ministerin oder des hierfür zuständigen Ministers vorgesehen ist, entfällt sie für die Beamtinnen und Beamten der Ge­ meinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körper­ schaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. § 19 Trennungsgeld (1) Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter, die an einen Ort außerhalb des Dienst- und Wohnortes ohne Zusage der Umzugskostenvergütung abgeord­ net werden, erhalten für die ihnen dadurch entstehenden notwendigen Auslagen unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis ein Tren­ nungsgeld. Dasselbe gilt für die vorübergehende dienstliche Tätig­ keit bei einer anderen Stelle als einer Dienststelle im Geltungsbereich dieses Gesetzes; Außen-, Zweigoder Nebenstellen und vorübergehend eingerichtete Baustellen sind keine anderen Stellen.

30

(2) Werden Beamtinnen und Beamte zur Fortsetzung ihrer Ausbildung an eine auswärtige Ausbildungsstelle überwiesen oder nehmen sie an einem auswärtigen Ausbildungslehr­ gang teil, so können ihnen die da­ durch entstehenden notwendigen Mehrauslagen ganz oder teilweise erstattet werden. § 20 Zuständigkeitsregelung (1) Die Beschäftigungs- oder Aus­ bildungsbehörde ist zuständig für die Anordnung oder Genehmigung von Dienstreisen und von Reisen zur Aus- und Fortbildung sowie für die Erstattung von Reisekosten, soweit nicht durch dieses Gesetz eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. (2) Die oberste Dienstbehörde ist zu­ ständig für die Bewilligung und Ge­ währung von Trennungsgeld nach der Hessischen Trennungsgeldver­ ordnung. § 21 Übergangsvorschriften (1) Für vor dem 1. Januar 2010 an­ getretene Dienstreisen findet das Hessische Reisekostengesetz in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2009 geltenden Fassung Anwen­ dung. (2) Ist in Rechts- und Verwaltungs­ vorschriften auf Vorschriften und Bezeichnungen Bezug genommen, die nach diesem Gesetz nicht mehr gelten, so treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften und Bezeichnungen dieses Gesetzes. § 22 Ermächtigungen

(2) Die für das Reisekostenrecht zu­ ständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung a) die in den §§ 6, 7 und 8 Abs.1 Satz 1 festgelegten Beträge ver­ änderten wirtschaftlichen Verhält­ nissen anzupassen, b) die Höhe der Aufwandsentschä­ digung nach § 15 Abs. 1 zu be­ stimmen oder Richtlinien für deren Gewährung zu erlassen, wenn dies im Interesse einer einheit­ lichen Abfindung liegt, und c) abweichende Regelungen nach § 17 Abs. 2 zu treffen. Das für das Reisekostenrecht zu­ ständige Ministerium erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes not­ wendigen Verwaltungsvorschriften. (3) Die obersten Dienstbehörden können durch Rechtsverordnung die Zuständigkeiten nach § 20 abwei­ chend regeln. Die für das Reisekostenrecht zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister wird ermächtigt, durch Rechtsverord­ nung die Zuständigkeiten für die Er­ stattung der Reisekosten und die Gewährung von Trennungsgeld für den Landesbereich abweichend von § 20 zu regeln und diesbezügliche Rechtsvorschriften nach Satz 1 zu ändern oder aufzuheben. (4) Die Ministerin oder der Minister der Justiz wird ermächtigt, im Ein­ vernehmen mit der für das Reisekostenrecht zuständigen Ministerin oder dem hierfür zuständigen Minister durch Rechtsverordnung die Abfindung der Gerichtsvollziehe­ rinnen und Gerichtsvollzieher und der Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten der Justiz bei Dienstreisen in Vollstreckungsange­ legenheiten zu regeln. K

(1) Die Landesregierung wird er­ mächtigt, durch Rechtsverordnung die Gewährung von Trennungsgeld nach § 19 Abs. 1 und die Erstattung von Mehrauslagen nach § 19 Abs. 2 zu regeln.

impulse . dezember 2009

Recht und Besoldung

arbeitsschutz Arbeitsschutz und Personalvertretungen von Gernot Besant

Der Erlass zu Arbeitsschutz, Sicher­ heit und Gesundheitsschutz an Schulen vom 15.10.09 regelt Ar­ beitsschutz, Sicherheit und Gesund­ heitsschutz an Schulen. Darin wer­ den die Aufgaben und Verantwor­ tungen geregelt. An den Staatlichen Schulämtern werden Arbeitsausschüsse einge­ richtet. Dieser berät über alle Fragen der Sicherheit, des Arbeitsschutzes und der Gesundheit. Der Ausschuss erarbeitet einvernehmliche Lösungs­ vorschläge für das Staatliche Schul­ amt. Für die Ausstattung und Instandhal­ tung der Arbeitsplätze für Lehrkräfte ist der Schulträger zuständig. Der Schulträger bestellt für die Aufgabe

mindestens einen Sicherheitsbeauf­ tragten für die Schule. Verantwortlich für die Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen ist die Schulleiterin oder der Schulleiter. Dieser sorgt ebenso für die Einhal­ tung der Rechts- und Verwaltungs­ vorschriften (§ 88 HSchG). Mangeln­ de oder fehlende Ausstattung, die zu Unfall oder Gesundheitsgefahren führen können, sind dem Schulträ­ ger unverzüglich zu melden. Lehrkräfte haben die Aufgabe, Mängel, die eine Gefahr darstellen, unverzüglich zu melden, den Schutz der von ihnen betreuten Schüle­ rinnen und Schüler sicherzustellen und regelmäßig an Fortbildungen zu „Erster Hilfe“ teilzunehmen.

schülerausweis Schülerausweis Auszug aus dem Erlass zum 01.01.2010 I. 1. Ein Schülerausweis dient dazu, die Inhaberin oder den Inhaber als Schülerin oder Schüler auszuwei­ sen. Er wird auf Antrag ausgegeben, damit die Schülerin oder der Schüler die ihr oder ihm gebotenen Vergünstigungen beim Besuch von Veran­ staltungen (z. B. Theater, Ausstel­

impulse . dezember 2009

lungen, VHS-Veranstaltungen) und bei der Benutzung von öffentlichen und privaten Einrichtungen (z. B. Schwimmbädern, Verkehrsmitteln) in Anspruch nehmen kann. Der Aus­ weis berechtigt nur dann zur Inan­ spruchnahme besonderer Rechte und Preisnachlässe, wenn diese auf öffentlichen Tarifen oder im Einzel­ fall auf besonderer Vereinbarung be­

Personalvertretungen kommt nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Per­ sonalvertretungsgesetzes (HPVG) die Aufgabe zu, darüber zu wachen, dass die geltenden Vorschriften in der Schule umgesetzt werden. Zu diesem Zweck bestehen umfas­ sende Informations- und Unter­ richtspflichten für die Verantwort­ lichen. § 74 Abs. 1 Nr. 6 regelt die Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Ar­ beitsunfällen und sonstigen Gesund­ heitsschädigungen. In § 76 gibt an, dass der Personalrat auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten hat, die für den Arbeitsschutz zustän­ digen Stellen durch Anregung, Bera­ tung und Auskunft unterstützt und sich für die Umsetzung von Arbeits­ schutz einsetzt. Der Personalrat ist ferner bei Einführung und Prüfungen von Arbeitsschutzeinrichtungen und bei Unfalluntersuchungen einzube­ ziehen. Die Zusammenarbeit mit allen Betei­ ligten an den Schulen mit der Perso­ nalvertretung ist daher durch die Schulleitung zu fördern. K

ruhen. In keinem Fall dient der Schü­ lerausweis als Fahrausweis bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmit­ tel. 2. Schülerausweise können nur für Schülerinnen und Schüler ausge­ stellt werden, die eine öffentliche Schule oder genehmigte Ersatz­ schule besuchen und das 10. Le­ bensjahr vollendet haben. 3. Die Ausstellung des Schüleraus­ weises ist Sache der Schulleitung. 4. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Schule vor Ende des Schuljahres verlässt, ist der Schüler­ ausweis von der Schule einzuziehen oder ungültig zu machen.

31

Recht und Besoldung

II. 1. Bei der Ausstellung von Schüler­ ausweisen kann sich die Schule eines privaten Dritten (z. B. einer Fo­ tofirma) bedienen, wobei die Vorga­ ben des § 4 des Hessischen Daten­ schutzgesetzes in der jeweils gel­ tenden Fassung zu beachten sind. Die den Auftrag erteilende Stelle, also die Schule, bleibt für die Einhal­ tung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Die Auf­ tragnehmerin oder der Auftragneh­ mer ist unter besonderer Berück­ sichtigung der Eignung der getrof­ fenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig auszuwählen (§ 10 des Hessischen Datenschutzgesetzes). Dabei sind die Vorgaben des Vergaberechts zu beachten. Der Auftrag ist schrift­ lich zu erteilen, wobei Datenerhe­ bung, -verarbeitung oder -nutzung, die technischen und organisato­ rischen Maßnahmen und etwaige Unterauftragsverhältnisse festzule­ gen sind. Dem Auftragnehmer darf

kein Konkurrenzschutz eingeräumt werden. Eine Abnahmeverpflichtung für Zusatzprodukte (z. B. Klassenfo­ tos, Passbilder) darf nicht begründet werden. Die Kosten für das Foto trägt die Antragstellerin oder der An­ tragsteller selbst. 2. Daneben kann die Schule beim HCC Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung, Außenstelle der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main – Zentrale Beschaffung – Postfach 3930/3980, 65029 Wiesbaden, Telefon 0611/6939497, Vor­ drucke für den Schülerausweis gegen Rechnung bestellen (Vor­ druck Nr. 4.6). Ein Muster ist als An­ lage beigefügt. III. 1. Der Schülerausweis muss – je­ weils in den Sprachen Deutsch, Eng­ lisch und Französisch – die fol­ genden Angaben enthalten:

blbs

Berthold Gehlert zum Bundesvorsitzenden des BLBS wiedergewählt 12. November 2009 Im Rahmen des 23. Deutschen Be­ rufsschultages führte der BLBS seine Delegiertenversammlung durch. Ein wichtiger Punkt der Delegiertenver­ sammlung war die Wahl des neuen Bundesvorstandes. Zum Bundesvor­ sitzenden wurde Berthold Gehlert, zu seinen Stellvertretern wurden Wolf­ gang Herbst, Hans Lehmann, Sabine Mesech und Horst-Henning Wilke gewählt. Zur Bundesschriftführerin

32

wurde Thea Kuhs und zum Bundes­ schatzmeister Jens Mißfeldt gewählt. Zu Schriftleitern der berufsbildenden Schule wurden Prof. Andreas Schel­ ten und Heiko Pohlmann gewählt. Mit diesem Ergebnis bestätigte die Dele­ giertenversammlung den bisherigen Vorstand im Amt. Um den Bundes­ vorstand und Bundeshauptvorstand in seiner Arbeit zu unterstützen, be­ schloss die Delegiertenversammlung

– Bezeichnung als Schülerausweis / Student Card / Carte D’Identité Scolaire, – Name / Name / Nom – Vorname / Christian Names / Prénoms – Geburtsdatum / Date of birth / Date de naissance – Wohnort / Residence / Domicile – Name der Schule / Name of School / Nom de l’établissement scolaire – Gültigkeitsdauer / Valid till / Durée de validité – Lichtbild der Schülerin oder des Schülers 2. Der Schülerausweis darf keine Werbung enthalten, ist von der Schul­ leiterin oder dem Schulleiter zu unter­ schreiben und mit einem Dienstsiegel zu versehen. Eine Gestaltung im Scheckkartenformat mit einge­ scanntem Dienstsiegel ist zulässig. Bisher ausgestellte Schülerausweise behalten ihre Gültigkeit. K

auch mehrere Anträge zur verbands­ politischen Arbeit der nächsten vier Jahre.

13. November 2009 Der Freitag war geprägt durch die öffentliche Veranstaltung des 23. Deutschen Berufsschultages unter dem Motto „Berufliche Schulen er­ schließen Welten“. Die Festrede wurde vom bayerischen Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Lud­ wig Spaenle gehalten. Das Impuls­ referat für die anschließende Diskussion hielt Manfred Kremer, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung. Abschließend sprach der Bundesvorsitzende des BLBS Berthold Gehlert. In seiner Rede be­ schrieb Berthold Gehlert die Positi­ onen des BLBS zu den aktuellen Themen der beruflichen Bildung. Teil der öffentlichen Veranstaltung war auch eine Lehr- und Lernmittelaus­ stellung.

impulse . dezember 2009

GLB-intern

Der Nachmittag war den Workshops zu den wichtigen aktuellen Themen der

beruflichen Bildung vorbehalten. Der Tag schloss mit einem Festabend. K

geburtstag Peter Grothe wird 70

von Arnold Gündling, Ehrenvorsitzender Peter Grothe kann an seinem Ge­ burtstag voller Stolz auf seine erfolg­ reichen Stationen als Berufsschul­ lehrer, Schulleiter und insbesondere als Verbandsvorsitzender zurückbli­ cken. Gemeinsame Schnittmenge der unterschiedlichen Aktivitäten in mehr als drei Jahrzehnten waren das Engagement für die Anerkennung der beruflichen Schulen als gleich­ berechtigte Bildungseinrichtung für Heranwachsende, die inhaltliche Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu Zentren der Aus- und Weiterbildung sowie die Verbesse­ rung der Arbeitsbedingungen und der Besoldung der Berufsschulleh­ rerinnen und Berufsschullehrer. Ausgestattet mit dem Vertrauen der Mitglieder im GLB wirkte er bereits in jungen Jahren erfolgreich als Ge­ schäftsführer und Schriftleiter der Verbandszeitschrift des Landesver­

impulse . dezember 2009

tender Bundesvorsitzender und als Bundesvorsitzender hat er aus mei­ ner Sicht bleibende Verdienste er­ worben. Im Rahmen der Wiederver­ einigung hat er starke Impulse ge­ setzt beim Aufbau funktionierender Berufsschulen in den neuen Bundes­ ländern. Gefördert hat Peter Grothe weiterhin die Öffnung der beruflichen Schulen hin zu Europa. In gewisser Weise hat er die aktuelle Diskussion sowie die Anpassungsprozesse um den Europäischen und den Natio­ nalen Qualifikationsrahmen vor über 10 Jahren bereits vorhergesehen und mit einem europäischen Netz­ werk der Bildungsgewerkschaften unter Einbindung des DBB reagiert. Nicht gelungen ist ihm dagegen die Fusion, zumindest der Aufbau einer Kooperation mit dem zweiten großen Berufsschulverband im DBB, dem vLw, um die gemeinsamen bildungs­ politischen Ziele erfolgreich gegenüber den politischen Parteien sowie den Arbeitgeberverbänden durchzu­ setzen. Unter der Borniertheit man­ cher damaliger Verbandsvertreter im vLw leidet er manches Mal noch heute. Bis Mitte der neunziger Jahre war der GLB bundesweit der einzige fusionierte Landesverband. Beim vLw war der GLB aus diesem Grun­ de auf Bundesebene oftmals ein Schmuddelkind. Im Kontext mit seiner Lebensleistung ist für mich besonders wichtig: Peter Grothe hat nicht nur Ideen entwickelt, er hat sie an seiner Schule, der Gewerblich-technischen Schule in Offenbach, auch realisiert.

bands. Dass Peter Grothes Schaf­ fenskraft und Weitblick auch Vorsit­ zenden anderer Landesverbände sowie dem Bundesverband auffie­ len, war nur eine Frage der Zeit. So wurde er von den Delegierten bereits 1974 zum stellvertretenden Bundes­ vorsitzenden des BLBS gewählt und zwei Legislaturperioden später vo­ tierten die Delegierten für ihn als Bundesvorsitzenden des BLBS. In bald zwei Jahrzehnten als stellvertre­

Mit dem Ausscheiden aus der Ver­ bandsarbeit und dem Abschied als Schulleiter haben sich zwischenzeit­ lich die Interessenschwerpunkte von Peter Grothe ein wenig geändert. Heute steht die Familie, vor allem die Enkel, im Mittelpunkt seines Tuns. Dem GLB ist bewusst, dass Peter Grothe vieles für die beruflichen Schulen dauerhaft bewirkt hat. Zu seinem 70. Geburtstag gratuliert der GLB seinem Ehrenmitglied von ganzem Herzen und wünscht ihm noch viele zufriedene Jahre im Kreise seiner Familie. K

33

GLB-intern

kv wiesbaden Gemütlicher Jahresabschluss und Vorstands­ sitzung an der FriedrichList-Schule in Wiesbaden

von Gernot Besant und Bernhard Hahnel Am 25. November trafen sich die Schulobleute, Personalratsmit­ glieder und der Vorstand des GLB zum gemütlichen Jahresabschluss.

Josef-Hermann Klotz begrüßte die Gäste im Namen seiner Schule. Die vorweihnachtliche Atmosphäre und der gemütliche Rahmen bleiben in Erinnerung.

Der Kreisverstand wird zukünftig um das Aufgabenfeld zur Betreuung und Information von Referendaren erwei­ tert. Lutz Volbracht wurde für die

Aufgabe vorgeschlagen und bestä­ tigt. Matthias Sehr und Alexander Hohl organisieren die Fahrt zur didacta

2010 am Dienstag, dem 16.03.10. Die Anmeldung für interessierte Kol­ leginnen und Kollegen geschieht via Mail bis zum 12.02.10. Aushänge und Informationen für die Schulobleu­ te werden für Januar vorbereitet. Die Stellungnahme der Kultusministe­ rin im Kurier und von FDP-Land­ tagsabgeordneten zur Bildungsde­ monstration am 17.11.09 erregte die Gemüter. Hierin wird die Zufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen an Schu­ len und die Einschränkung von De­ monstrationsrechten benannt. Der GLB-Vorstand stimmte der Idee der Fraktion des Gesamtpersonalrates zu, eine Stellungnahme der Lehrerverbän­ de im dbb (GLB und HPhV) zu entwer­ fen. Darin wird der konstruktive Um­ gang mit den Kritiken an den Arbeits­ bedingungen für Lehrkräfte gefordert. Der geschäftsführende Vorstand (Gernot Besant, Bernhard Hahnel und Peter Riegel) berichtet von seiner positiven Erfahrung der Anwendung der kollegialen Fallberatung im Rah­ men der Personalratsarbeit zur Un­ terstützung der Entscheidungspro­ zesse und Reflektion des eigenen Handelns. Insgesamt vier Termine werden im Schuljahr 09/10 durchge­ führt. Ab Sommer soll der Kreis der kollegialen Beratung um die Schulobleute und Personalratsmitglieder erweitert werden. Die nächste Vorstandssitzung ist für den 03.03.10 in Taunusstein geplant. K

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Berufsschultag des GLB. Mögliche Veränderungen durch SV+ wurden reflektiert und diskutiert. Das Mehr an Eigenverantwortung für Schulen wurde grundsätzlich be­ grüßt. Bisher stehen nur die Schul­ leitungen im Diskussionsprozess. Die Personalräte müssen hier drin­ gend eingebunden werden, um Ver­ änderungen abschätzen zu können. Veränderungen wie Schulverfassung werden abgelehnt, vielmehr müssen Gesamtkonferenz und vorhandene Gremien noch besser verzahnt wer­ den, um Schulentwicklungsprozesse gemeinsam voranzubringen.

34

impulse . dezember 2009

GLB-intern

Dämmerschoppen der GLB-Schulgruppe an der Friedrich-Ebert-Schule in Wiesbaden von Peter Riegel Alle Jahre wieder, wenn das Weih­ nachtsfest in „greifbare“ Nähe rückt, treibt es die glb-Schulgruppe der Friedrich-Ebert-Schule in die nähere Ferne. „Dämmerschoppen“ nennen sie das Ereignis, weil es Ende No­ vember um 18.00 Uhr in der Regel bereits gedämmert hat und was wäre eine gesellige Runde ohne Schoppen? Das Kaminzimmer im Forsthaus Rheinblick – unter uns, der Rhein ist von hier nur zu ahnen! – war schon seit einem Jahr reser­ viert und fraglich war nur: Feuer im Kamin – ja oder nein? Und siehe da, diesmal flackerte wirk­ lich ein Feuer lustig im Kamin, als die frohe Gesellschaft langsam den Raum füllte und verbreitete wohlige Wärme. Die Tische waren festlich eingedeckt, der Raum vorweih­

nachtlich geschmückt und vom Hause alles bestens für einen schö­ nen Abend vorbereitet. Kein Wunder also, dass unter diesen Bedin­ gungen, angewärmt von einem Gläs­ chen Sekt zur Begrüßung, die Stim­ mung nach ein paar launigen Worten

von Wolfgang Kaiser schnell Fahrt aufnahm. So ein Dämmerschoppen ist was Schönes, weil sich im ver­ gangenen Jahr viel Erzählenswertes angesammelt hat, das jetzt an den Mann oder die Frau gebracht wer­ den kann. 25 GLB-ler genossen den Abend. Am Schönsten aber ist es fast noch, wenn die „Alten“ Anekdötchen aus vergangenen Jahren und Jahr­ zehnten zum Besten geben und damit zur Erheiterung beitragen. So lässt es sich aushalten! Nur die Zeit vergeht viel zu schnell und man muss wieder ein Jahr warten, aber nur Mut, der nächsten Dämmer­ schoppen kommt bestimmt. K

Eröffnung des Abends mit Sektempfang

Dienstag, den 16.03.2010, in Köln Der GLB des Kreisverbandes Rheingau-Taunus und der Landeshauptstadt Wiesbaden organisiert am 16.03.10 wieder eine Fahrt zur didacta nach Köln. Die „didacta“ ist seit Jahrzehnten die größte Fachmesse für die Bildungswirtschaft in Europa. Mehrere hundert Bildungs- und Weiterbildungsfirmen, Schulbuch- und Lehrmittelverlage sowie Bildungsorganisationen präsentieren hier ihr Angebot. Dort zeigen sie neue Ideen, Methoden und greifen aktuelle bildungspolitische wie pädagogische Entwicklungen auf. Zugleich rückt es drängende Fragen der Bildung aus den Bereichen Kindergarten in den Vordergrund. Die genaue Information zum Ablauf des Besuchs und der Kosten der Fahrt erfolgen nach Anmelde­ schluss via E-Mail. Bitte melden Sie sich bis zum 12.02.2010 via E-Mail ([email protected]) mit dem Betreff „didacta 2010“ an.

impulse . dezember 2009

35

Frauen/Pensionäre

konferenz

Jährliche Gesamtkonferenz der Verflossenen am 12.11.09 an der Peter-BehrensSchule in Darmstadt von Dieter Coerper, Kreisverband Darmstadt

Wieder ist ein Jahr vergangen und wieder hat der ehemalige Leiter der Schule, Herr OStD i. R. Richard Gleichauf, im Einklang mit dem am­ tierenden Schulleiter, Herrn OStD Karl-Heinz Reeg, zur jährlichen „Ge­ samtkonferenz der Verflossenen“ eingeladen, wobei erstmalig auch die Pensionäre der benachbarten Erasmus-Kittler-Schule mit einbezo­ gen wurden. Nach den Grußworten des „Haus­ herrn“ wurden als besondere Gäste Herr OStD i. R. Jürgen Spangenberg – Ehrenmitglied des GLB – mit Gat­ tin, der ehemalige Leiter der Schul­ abteilung beim Regierungspräsidi­ um Darmstadt Herr LRSD i. R. Karl Friedrich, der sich mit 89 Jahren be­ ster Gesundheit erfreut, mit Gattin, der ehemalige Leiter des Staatlichen Schulamtes Herr LSAD Jürgen Weß­ ling, der ehemalige Leiter der Eras­ mus-Kittler-Schule, Herr OStD i. R. Herbert Engelhard, der Vorsitzende des GLB-Kreisverbandes Herr StD i. R. Herbert Gunkel sowie last but not least der Gastredner Herr LSAD Tho­ mas Geisel, Dezernent für die Beruf­ lichen Schulen beim Staatlichen Schulamt Darmstadt / DarmstadtDieburg, dem hiermit auch das Wort erteilt wurde, begrüßt. Im Mittel­ punkt der Veranstaltung stand dies­ mal ein Referat mit dem Thema: „Die Weiterentwicklung der Beruflichen Schulen in Darmstadt“ unter dem internen Motto: „Dreißig Minuten für eine unendliche Geschichte!“

36

Zunächst erfolgte eine Sachstands­ beschreibung, die sowohl mit Er­ staunen als auch mit großem Inte­ resse wahrgenommen wurde. Hier ein kurzer Abriss: Es gibt sechs öf­ fentliche berufliche Schulen in Darm­ stadt und eine in Dieburg; vier Er­ satzschulen; zwei Ergänzungsschu­ len und ein Fernlehrinstitut mit ca. 150 staatlichen Externenprüfungen pro Jahr. Damit umfasst der Auf­ sichtsbereich des Staatlichen Schul­ amts 14 berufliche Schulen mit der stattlichen Zahl von insgesamt ca. 14.000 Schülerinnen und Schülern. Im zweiten Teil des Referats folgte die Betrachtung der Schulentwick­ lung in Darmstadt von 1985 bis 2009. Warum gerade das Jahr 1985? In diesem Jahr erfolgte die bislang letzte größere Baumaßnahme nach dem damaligen Schulentwicklungs­ plan: Der Bau bzw. die Einweihung des dritten Riegels im Berufsschul­ zentrum Nord. Danach geschah so gut wie nichts mehr, obwohl es eine Reihe von Vorschlägen, Forde­ rungen der Schulleiter, Gespräche mit der Stadt Darmstadt und dem Hessischen Kultusministerium gab und als Beratungsorgan sogar ein externes Institut für Organisations­ entwicklung STEP mit vielen Work­ shops etc. mit einbezogen wurde. Es ging um die Fortschreibung und Genehmigung des neueren Schul­ entwicklungsplanes, der am 12.07.2007 vom Hessischen Kultus­ ministerium ohne größere Auflagen, ein ziemlich einmaliger Vorgang, ge­

nehmigt wurde und bis zum Jahre 2012 umgesetzt sein sollte. Aber konkret folgten, bis auf kleinere Maßnahmen, keine Taten. Der letzte Abschnitt des Vortrags war ein Ausblick auf die nächsten Jahre, wobei festgestellt wurde, dass von der Stadt Darmstadt end­ lich einige längst überfällige Bauund Instandhaltungsmaßnahmen eingeleitet wurden, aber es von zu­ gesagten Mitteln in Millionenhöhe für größere Baumaßnahmen schon wieder erhebliche Abstriche gab. Zumindest an den öffentlichen be­ ruflichen Schulen in Darmstadt sieht die Zukunft, ganz im Gegensatz zu den privaten und öffentlichen beruf­ lichen Schulen der näheren Umge­ bung wie z. B. Groß-Gerau, Bens­ heim, Dreieich, Frankfurt, Offenbach oder Dieburg, nicht gerade rosig aus. Diese restriktive Schulpolitik der Stadt Darmstadt führt in zuneh­ mendem Maße zu gravierenden Nachteilen der sträflich vernachläs­ sigten und im Wettbewerb mit ande­ ren Schulen benachteiligten beruf­ lichen Schulen der Stadt! Das ist das Fazit, welches aus den im Referat natürlich wesentlich um­ fassenderen Ausführungen des Gastredners gefolgert werden kann. Aber: Der „Kampf“ der beruflichen Schulen in Darmstadt geht weiter! Nach diesem sehr informativen und interessanten Vortrag ging man, dank der finanziellen Unterstützung durch den GLB-Kreisverband Darm­ stadt / Darmstadt-Dieburg zum ge­ mütlichen Teil der Veranstaltung über. Bei Kaffee, Kuchen und erle­ senen Erzeugnissen der Schul-Pa­ tisserie oder einem Glas Wein konn­ te man sich mit ehemaligen Kolle­ ginnen oder Kollegen unterhalten und Meinungen austauschen. In den späteren Nachmittagsstunden klang das gemütliche und harmonisch ver­ laufene Beisammensein langsam aus, in der Hoffnung der Teilnehmer, beim nächsten Treffen wieder dabei sein zu können, getreu dem Motto von Richard Gleichauf: „Mir lääwe als noch!“ K

impulse . dezember 2009

Frauen/Pensionäre

einladung

Einladung zum Pensionärstreffen 2010 Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum traditionellen Treffen der Pensi­ onäre unseres Gesamtverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an be­ ruflichen Schulen in Hessen möch­ ten wir Sie ganz herzlich einladen. Als Termin haben wir Freitag, den 16. und Samstag, den 17. April 2010, vorgesehen. Dieses Mal werden wir uns wieder in Hessen treffen, in einem Ort, der am Nordrand des Spessarts und am Südrand des Vogelberges liegt. Der Ort selber besteht aus einem histo­ rischen Stadtteil und einem moder­ nen Kur- und Heilbad mit Solequel­ len. Wir werden im S (Superior)-HotelBirkenhof wohnen, das in land­ schaftlich schöner und ruhiger Lage mitten im Kurgebiet oberhalb der Spessarttherme liegt. In dem indivi­ duell und familiär geführten Hotel werden wir uns von den Gastgebern, der Familie Grauel, verwöhnen las­ sen. Am Freitag ist nach einem Imbiss ein kurzer gemeinsamer Spaziergang vom Hotel durch die Kinzigaue zur „Perle des Kinzigtales“, dem Fran­ ziskanerkloster mit der barocken Pfarr- und Klosterkirche St. Peter und Paul vorgesehen. Dort erhalten wir, dank unserer Gastgeber, der Familie Grauel, eine eigens für uns organisierte Führung. Anschließend werden wir durch den historischen Stadtteil unseres Treffpunktes ge­ führt, die sehr gut erhaltene und le­ bendige Altstadt mit ihren zahl­ reichen Fachwerkhäusern aus dem 17. und 18. Jahrhundert, dem ein­

impulse . dezember 2009

zigen Barock-Fachwerk-Rathaus in Hessen u. a. Während des festlichen Abends wird uns eine Märchenerzählerin mit „Märchen für Erwachsene“ auf den nächsten Tag einstimmen. Am Samstagvormittag werden wir in den Nachbarort Steinau an der Stra­ ße zum Brüder-Grimm-Museum fahren. In dem damaligen Amtshaus haben Jacob (geb.1785) und Wil­ helm (geb.1786) Grimm mit ihren El­ tern und Geschwistern von 1791 bis 1798 gelebt. Während einer Führung werden wir Näheres über Leben und Werk der Gebrüder Grimm erfahren. Der anschließende Besuch einer Vorstellung des über die Region be­ kannten Steinauer Marionettenthea­ ters im ehemaligen Marstall des Schlosses der Grafen von Hanau wird uns in die Märchenwelt der Ge­ brüder Grimm entführen. Die Informationen zum Programm unseres diesjährigen „märchen­ haften“ Pensionärstreffen in Bad Soden-Salmünster erhalten Sie nochmals mit einer persönlichen Einladung, die Ihnen im Januar 2010 zugeht. Sie können sich jedoch schon jetzt mit dem nachfolgenden Anmeldeformular einen Platz si­ chern. Wir freuen uns, Sie auf dem Pensio­ närstreffen begrüßen zu dürfen und mit Ihnen zwei märchenhafte Tage zu erleben. Ihr Landesvorsitzender Ullrich Kinz und das Organisationsteam Barbara Schätz und Renate Wolmer

Programm Freitag, 16. April 2010 12:30 Uhr Begrüßung durch den Landesvorsitzenden Ullrich Kinz Imbiss im Hotel „Birken­ hof“ in Bad SodenSalmünster 14:00 Uhr gemeinsamer Spazier­ gang (ca. 1 km) vom Hotel durch die Kin­ zigaue nach Salmünster zum Franziskanerkloster, der „Perle des Kinzigtales“ (ca. 30 Min.) (Es steht ein Shuttle zur Verfügung, falls jemand die Strecke nicht zu Fuß bewältigen kann.) 14:30 Uhr geführte Klosterbesichti­ gung und Stadtführung durch Salmünster (jeweils ca. 45 Min.) 16:00 Uhr gemeinsamer Spazier­ gang durch die Kinzigaue zurück zum Hotel 18:30 Uhr Informationen zur aktuellen Schulpolitik und zum Versorgungs­ recht (Ullrich Kinz / Barbara Schätz) 19:15 Uhr Abendessen (Büfett) gemütliches Beisammen­ sein 21:00 Uhr Märchenerzählerin (Märchen für Erwachse­ ne) Samstag, 17. April 2010 9:30 Uhr Abfahrt mit dem PrivatPKW nach Steinau zum Brüder-Grimm-Haus (ca. 8 km) 10:00 Uhr– geführte Besichtigung 10:50 Uhr des „Brüder-GrimmMuseums“ 11:00 Uhr – Vorstellung im Steinauer 12:15 Uhr Marionettentheater „Die Salzprinzessin“ 12:15 Uhr Ende des Pensionärtref­ fens

37

Frauen/Pensionäre

Anmeldung zum Pensionärstreffen am 16./17. April 2010 in Bad Soden-Salmünster Name:

___________________________________________________________

Vorname:

___________________________________________________________

Straße:

___________________________________________________________

PLZ/Ort:

___________________________________________________________

Tel.Nr.:

___________________________________________________________

Name:

___________________________________________________________

Vorname:

___________________________________________________________

Straße:

___________________________________________________________

PLZ/Ort:

___________________________________________________________

Tel.Nr.:

___________________________________________________________

Ich/wir nehme/n am Pensionärstreffen teil. Bitte Entsprechendes ankreuzen bzw. Personenzahl eintragen: †

Freitag, 16. April 2010 Begrüßung mit Imbiss im Hotel „Birkenhof“, Klosterbesichtigung und Stadtführung durch Salmünster, Abendessen im Hotel „Birkenhof“

†

Samstag, 17. April 2010 Geführte Besichtigung des Brüder-Grimm-Hauses in Steinau, Vorstellung im Steinauer Marionettentheater

†

Ich/wir können am Samstag ___ Person/en (bitte Anzahl eintragen) vom Hotel in Bad Soden nach Steinau mitnehmen.

_________________________________ (Datum, Unterschrift)

Senden Sie die Anmeldung bitte bis 1. März 2010 an die

Geschäftsstelle des GLB Lothringer Straße 3 – 5 63450 Hanau

38

impulse . dezember 2009

Frauen/Pensionäre

Hinweise Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung beträgt pau­ schal 25,00 Euro pro Person. Im Preis enthalten sind: – Mittagsimbiss – Führung durch das Franziskanerkloster in Salmünster – Stadtführung durch Salmünster – Abendessen (reichhaltiges Büfett) – exkl. Getränke – Märchenerzählerin – geführte Besichtigung des Brü­ der-Grimm-Hauses in Steinau – Vorstellung „Die Salzprinzessin“ im Steinauer Marionettentheater Bitte überweisen Sie die Selbstbeteiligung bis zum 1. März 2010 auf das Konto des GLB Postgiroamt Frankfurt BLZ 500 100 60, Kto.-Nr. 100 813 600 Verwendungszweck: Pens.-Treff 2010

Einzelzimmer Ü/F Doppelzimmer Ü/F Komfort-DZ

Die Zimmer können direkt im Hotel unter Bezugnahme auf die Vorreservierung des GLB zum oben genannten Preis gebucht werden. Parkmöglichkeiten bestehen auf dem hoteleigenen Parkplatz und in der unmittelbaren Umgebung.

Anreise Über die A 66 aus Richtung Frankfurt: rechts auf die Spessartstraße abbiegen. Über die A 66 aus Richtung Fulda: zunächst rechts abbiegen, bis zur Ampel fahren und dann links auf die Spessartstraße abbiegen.

Die Teilnahmebestätigungen und detailliertes Informationsmaterial erhalten Sie nach Eingang der Selbstbeteiligung auf dem Konto des GLB.

Übernachtung Übernachtungsmöglichkeit besteht im Hotel Birkenhof König-Heinrich-Weg 1, 63628 Bad Soden-Salmünster, Tel.: (06056) 91 69 – 0 Internet: www.kurhotel-birkenhof.de Reservierung von Einzel- und Dop­ pelzimmern mit Option bis zum 1. März 2010

impulse . dezember 2009

Auf der Spessartstraße (diese geht in die Bad Sodener Straße über) durch den Stadtteil Salmünster in Richtung Bad Soden fahren. Kurz vor dem Ortseingang Bad Soden links in die Thermal-Straße einbiegen. Der Straße folgen. Nach der Linkskurve am Thermalbad auf Höhe des Hauses Raphael (Eckhaus) links in die Parkstraße einbiegen. Auf der Parkstraße bleiben, bis links ein öffentlicher Parkplatz zu sehen ist. An dieser Stelle rechts in den KönigHeinrich-Weg einbiegen. Das zweite Haus auf der linken Seite ist das Hotel „Birkenhof“. Für Bahnreisende: Die Bahnstation im Ort liegt ca. 1 km vom Hotel „Birkenhof“ entfernt. Der hoteleigene und kostenfreie Shuttle­ service holt Sie gerne an der Bahn­ station ab.

Jetzt noch günstiger! 50 % Sondernachlass für Neumitglieder auf den

Hausratversicherungsbeitrag im ersten Versicherungsjahr.

Finanztest bestätigt immer wieder: ✔ günstige Beiträge ✔ zuverlässige Beratung ✔ schnelle Schadensabwicklung Wir sind der Versicherer für Erzieher und Beschäftigte im öffentlichen Dienst und deren Angehörige in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. BEISPIELRECHNUNGEN

Die Stornierung der Buchung mit Rückzahlung der Selbstbeteiligung ist bis zum 1. März 2010 möglich. Bei späterer Stornierung ist eine Rückzahlung der Selbstbeteiligung leider nicht möglich, da auch wir rechtzeitig die konkrete Teilnehmerzahl angeben und die gebuchten Leistungen nach gemeldeter Teilnehmerzahl bezahlen müssen.

(B1) 49 Euro (B2) 58 Euro (B1) 74 Euro (B2) 80 Euro 90 Euro

Ihr Hausrat-Versicherungsschutz noch umfangreicher in unserem Komforttarif, z. B. 100 % Erstattung bei Überspannungsschäden, Diebstahl aus Kfz, Garage und am Arbeitsplatz; erhöhte Wertsachenentschädigung und vieles mehr. Umfangreiches Angebot auch in der Glasversicherung.

›› Keine Selbstbeteiligung im Schadensfall!

Versicherungssumme 50.000,– w Basistarif Komforttarif Tarifzone 1 (z. B. Heilbronn, Pirmasens, Marburg) Jahresbeitrag 40,– D 47,50 D Tarifzone 2 (z. B. Darmstadt, Mainz, Stuttgart) Jahresbeitrag 60,– D 67,50 D Tarifzone 3 (z. B. Frankfurt, Offenbach) Jahresbeitrag 70,– D 80,– D Abzüglich 50 % Sondernachlass im ersten Versicherungsjahr. Glasversicherung inkl. Wintergarten (Jahresbeiträge) Wohnung 18,– D Haus 24,– D Glaskeramik-Kochfeld 9,– D

gegründet 1897

Alle Beiträge verstehen sich inkl. Versicherungssteuer und ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall. Noch Fragen? Dann sprechen Sie uns einfach an!

Hausratversicherung für Erzieher und Beschäftigte im öffentlichen Dienst Darmstädter Straße 66 - 68 · 64372 Ober-Ramstadt Tel.: 0 61 54/63 77 77 · Fax: 0 61 54/63 77 57 · E-Mail: [email protected]

Als Hausratversicherer im Preis-Leistungsverhältnis unschlagbar! www.heb-hessen.de

39

GLB-intern

wir trauern um unsere Mitglieder … StD i. R. Horst Sommer geb. 25.01.1935 verst. 11.11.2009 Kreisverband Offenbach OStD i. R. Kurt Formhals geb. 01.06.1914 verst. 12.11.2009 Kreisverband Offenbach

Wir werden ihr Andenken in Ehren halten!

Wir gratulieren …

95 Jahre 20.10.1914 Margarethe Bernat, Kassel

90 Jahre 23.11.1919 Wilhelm Landeck, Bruchköbel 09.12.1919 Margarete Dingeldein, Reichelsheim 12.12.1919 Werner Scheefer, Hanau

85 Jahre Der GLB-Landesvorstand wünscht Ihnen einen guten Start ins Jahr 2010

01.10.1924 Rolf Grossmann, Groß-Gerau 08.10.1924 Karlheinz Protze, Michelstadt 26.10.1924 Heinrich Cornelius, Fulda 18.11.1924 Lieselotte Fehr, Kassel 03.12.1924 Elisabeth Wehenkel, Oberursel 12.12.1924 Erna Pfaff, Darmstadt 24.12.1924 Helmut Stein, Oberursel

80 Jahre 10.11.1929 Rosemarie Bittner, Gießen

70 Jahre 01.10.1939 Erich Grobauer, Bad Nauheim 12.10.1939 Rainer Pflomm, Limburg 18.10.1939 Wolfgang Warnat, Pohlheim 19.10.1939 Helga Mengistu-Faust, Heusenstamm 10.11.1939 Dieter Zickler, Königstein 14.11.1939 Manfred Zimmer, Eschwege 15.11.1939 Günter Gottschlich, Schwalmstadt-Trutzhain 20.11.1939 Peter Grothe, Roßdorf 02.12.1939 Karlheinz Jung, Hainburg 09.12.1939 Bernhard Schlachter, Mörfelden-Walldorf

65 Jahre 10.10.1944 Ulrich Eisenreich, Bad Nauheim 09.11.1944 Alfred Ackermann, Eschwege 15.11.1944 Friedrich-Paul Gondolph, Bensheim 17.11.1944 Heinfrid Habrich, Villmar-Seelbach

27.11.1929 Hans Jürgen Deutsch, Wiesbaden

21.11.1944 Uwe Hädrich, Eschborn

01.12.1929 Willi Franz, Darmstadt

28.11.1944 Hans-Josef Schmitt, Limburg

05.12.1929 Eberhard Noebel, Korbach

15.12.1944 Dieter Runkel, Groß-Gerau

13.12.1929 Ursula Wenzlitschke, Marburg

19.12.1944 Ortwin Wirth, Usingen

75 Jahre 07.10.1934 Heinrich Gille, Korbach

24.11.1944 Gerd Klose, Wettenberg

25.12.1944 Karin Schumann, Mörfelden 30.12.1944 Hans-Otto Schleider, Wiesbaden 31.12.1944 Helga Rothenberger, Niedernhausen

01.11.1934 Herbert Steinbach, Homberg 14.11.1934 Siegfried Winkel, Eschwege

40

impulse . dezember 2009

View more...

Comments

Copyright � 2017 SILO Inc.