Inhalt. Vorwort...2. Was ist Öko-Audit, ISO 14001?...3. Bewertung des Öko-Audit durch Mitarbeitervertretungen...7

September 1, 2016 | Author: Oswalda Knopp | Category: N/A
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Inhalt

Vorwort...................................................................................2

Was ist Öko-Audit, ISO 14001 ?.............................................3 Bewertung des Öko-Audit durch Mitarbeitervertretungen.......7 Überregionale Ansätze der Beschäftigten-Beteiligung..........10 Wie lassen sich die Chancen nutzen.....................................11

Angebote der Technologieberatungsstelle.............................13 Literatur und Links..................................................................14

Vorwort “Die Ressourcen werden immer knapper. Künftig wird niemand am nachhaltigen Wirtschaften vorbei kommen. Wer früh genug damit anfängt, hat im Wettbewerb die Nase vorn.” Hier spricht kein Öko-Freak, sondern der Leiter einer Stabsabteilung bei Osram: Ralf Criens. Verschläft Schleswig-Holstein diese Entwicklung? Öko-Audit und ISO 14001 sind in kleinen und mittleren Unternehmen kaum bekannt. Nur wenige Betriebs- und Personalräte haben bisher Erfahrungen mit diesen Systemen sammeln können. Wir haben sie nach den Vor- und Nachteilen befragt. Es zeigte sich, dass mit der Einführung des ÖkoAudit sich vieles im Betrieb ändert - vieles, an das vorher keiner gedacht und geglaubt hätte.

Kapitel 1

Die EG Verordnung Öko-Audit (etwa mit Umwelt-Buchprüfung zu übersetzen) zielt auf den Aufbau eines Umweltmanagement-Systems und eine regelmäßige Umweltbetriebsprüfung. Der große Vorteil liegt darin, daß sich der Betrieb verpflichtet, beständig an der “Umweltfront” zu arbeiten, und daß er somit die Probleme nicht sprunghaft (“wenn mal wieder was passiert ist”), sondern systematisch und im Gesamtzusammenhang schrittweise angeht. Die Einführung des Systems läuft in etwa nach folgendem Schema ab: (siehe Grafik): •

Zunächst wird ein Umweltteam zur Steuerung des Projekts gebildet.



Im nächsten Schritt wird eine breite Diskussion aller betrieblichen Ebenen über die grundlegenden betrieblichen Umweltziele und –leitbilder organisiert. Die Ergebnisse münden in die Formulierung der betrieblichen Umweltpolitik.



Die Aufnahme des Ist-Zustands, die sogenannte Umweltprüfung, wird in der Regel mit einer Befragung der Beschäftigten, die am besten wissen, mit welchen Stoffen und Abfällen umgegangen wird, verbunden.



Auf dieser Basis wird dann das Umweltprogramm formuliert, das die konkreten Umweltziele festlegt.



Parallel dazu wird mit dem Aufbau des UmweltmanagementSystems begonnen. Hier werden die organisatorischen Grundlagen gelegt, um die Umweltauswirkungen systematisch und kontinuierlich verringern zu können. Dazu werden Zuständigkeiten, Verhaltensweisen und Verfahren sowie die Maßnahmen, die insbesondere bei Abweichungen ergriffen werden müssen, festgelegt. Auch die Dokumentation des Systems und der Ergebnisse gehört hierher.



Schließlich werden die vollzogenen Schritte und Ergebnisse der Öffentlichkeit in einer Umwelterklärung präsentiert, die

Diese verborgenen Schätze müssen breit bekannt gemacht werden. Diese Broschüre soll dazu beitragen und Bewegung von unten bewirken, damit die Chancen genutzt werden können.

Uwe Polkaehn DGB Nord Vorstandsvorsitzender der TBS S-H

Was ist Öko-Audit / ISO 14001?



von einem zugelassenen Umweltgutachter validiert - für gültig erklärt - werden muss. Dazu unterzieht der Gutachter alle System-Elemente einer stichprobenartigen Prüfung.

Was ist ISO 14001?

Der maximal dreijährige Zyklus schließt sich durch die Umweltbetriebsprüfung, die nun an die Stelle der ersten Umweltprüfung tritt und insbesondere die Funktion des gesamten Umweltsystems überprüfen soll (das eigentliche Audit).

ISO bedeutet Internationale Standardisierung Organisation. Damit ist ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 sinnvoll, wenn man auch auf internationalen Märkten aktiv ist und nicht nur die europäischen im Blick hat, denn das Öko-Audit beschränkt sich auf den europäischen Raum. Während die Norm weniger anspruchsvoll ist, was die Reduzierung der Umweltbelastungen angeht, ist sie sehr viel konkreter und genauer beim eigentlichen Umweltmanagement. Wie in der Grafik deutlich wird, müssen fünf klar definierte Schritte durchlaufen werden, deren Zyklen eine kontinuierliche Verbesserung erzwingen.

Es wird deutlich, dass viele Schritte ohne eine Einbeziehung der Beschäftigten nur oberflächlich umzusetzen sind. Auch der geforderte kontinuierliche Verbesserungsprozess ist nur mit den Beschäftigten sicherzustellen. Nach einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU, siehe Link-Liste) liegen die Kosten eines ÖkoAudits für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) heute im Durchschnitt bei 160 000 DM, davon sind 60% interne Kosten. Dem stehen jährliche Einsparungen bei knapp der Hälfte der Betriebe von mehr als 100.000 DM gegenüber. Das heißt, bei der Hälfte der kleinen und mittleren Betriebe haben sich die Kosten bereits nach ca. 1 ½ Jahren amortisiert.

In der Regel lassen sich Firmen, die das Öko-Audit machen, auch gleich nach ISO 14001 zertifizieren. Da das erstere umfassender ist, erhöhen sich die Kosten in der Regel nur unwesentlich.

EMAS II – das neue Öko-Audit Noch im Jahr 2000 soll die neue Öko-Audit Verordnung verabschiedet werden. Sie wird europaweit als EMAS II bezeichnet (Environmental Management and Audit Scheme – Umwelt-Management und PrüfungsSystem) und wird die folgenden Neuerungen einführen:

Kapitel 2 Bewertung von Öko-Audit und ISO 14001 durch schleswigholsteinische Mitarbeitervertretungen

• Teilnehmen können jetzt “alle, die ihre Umweltleistungen dokumentieren wollen”, also nicht nur Unternehmen, sondern auch Organisationen.

Ergebnisse des Arbeitskreises Öko-Audit:

• Das eigentliche Umweltmanagement-System wird komplett aus ISO 14001 übernommen. • Eine jährliche Validierung wird vorgeschrieben. • Statt der bisherigen Umwelterklärung gibt es jetzt die Umweltinformationen mit weniger strengen Anforderungen.

• Ein neues EMAS Logo mit besseren Werbemöglichkeiten wird eingeführt. Die Kritik des DGB u.a. an den ersten Entwürfen führte zwischenzeitlich dazu, dass die Einhaltung von Umweltvorschriften und die Einbeziehung der Beschäftigten besonders betont wurden. Leider wurde dies wieder zurückgenommen, so dass wohl wiederum nur unverbindliche Aussagen in EMAS II stehen werden.

Im Rahmen des gewerkschaftlichen Arbeitskreises Öko-Audit in Schleswig-Holstein, der 1996 ins Leben gerufen wurde, referierten verschiedene Betriebsräte, in deren Betrieben das Öko-Audit installiert wurde, und bewerteten das Öko-Audit aus Arbeitnehmersicht. Es ergab sich folgendes Bild: • In fünf Betrieben steht die Belegschaft (und meist auch ein großer Teil des Betriebsrats) dem Audit indifferent bis ablehnend gegenüber. Meist korrespondiert dies damit, daß die Geschäftsleitungen eine möglichst reibungslose Einführung anstreben und keine allzu intensive Einbeziehung der Belegschaft wünschen. • In einem Betrieb plante die Geschäftsführung die Einführung des Systems hauptsächlich unter haftungsrechtlichen Aspekten. Auch hier war nicht an eine intensive Einbeziehung der Belegschaft gedacht. Der Betriebsrat jedoch mischte sich massiv ein, und es gelang ihm schließlich, das Audit zu nutzen, um einen großen Schritt im Problemfeld Gefahrstoffe/Lösemittel voranzukommen. • In sieben Betrieben hat die Geschäftsleitung die Belegschaft intensiv eingebunden. Organisatorisch wurde dies durch die Einrichtung von bereichs- und hierarchieübergreifenden Arbeitskreisen/Zirkeln erreicht. Vorschläge der MitarbeiterInnen werden ernst genommen, kommen schnell auf den Tisch und können auch schnell diskutiert und entschieden werden. Ein spürbarer Motivationsschub ist die Folge, der auch bewirkt, daß sich der jeweilige Betrieb besser im Wettbewerb behauptet. In zwei Fällen kam es sogar zu Neueinstellungen.

Die insgesamt dreizehn Betriebe repräsentierten sieben Branchen (Metall, Holz, Bau, Druck, Chemie, Nahrung und Dienstleistungen) und einen Mix aus Groß- und Mittel- Betrieben.

einbringen konnten, mit der rechtlichen Situation zufrieden waren. In einem Betrieb erkämpften sich die Mitarbeitervertreter eine Beteiligung am Öko-Audit über die weitgehenden Mitbestimmungsrechte im Bereich des Arbeitsschutzes.

Ergebnisse der TBS-Umfrage im Frühjahr 2000 Im Frühjahr 2000 wurden die BR/PR erneut angesprochen. Gestützt auf einen Fragebogen wurden ca. 20-minütige Interviews geführt. Außerdem wurden weitere Firmen in diese Umfrage miteinbezogen.

In keinem einzigen Fall hatten die Mitarbeitervertretungen den Eindruck, dass über die Einführung des UmweltmanagementSystems Rationalisierungen forciert werden sollten. Ein Beispiel aus der Praxis

Überraschenderweise hatte sich die Sichtweise der BR/PR im Verlauf der wenigen Jahre geändert. Betriebsräte, die damals das Öko-Audit eher als unnütze Geldausgabe klassifiziert hatten, schätzten es mittlerweile als positiv ein. (Allerdings hatten z.T. auch die Personen gewechselt). Durch die Bank sahen die Mitarbeitervertretungen gute Fortschritte im Arbeitsschutz, die durch das Öko-Audit angestoßen wurden. Die Stichworte lauten hier: Reduzierung von gesundheitsgefährdenden Stoffen wie etwa organische Lösemittel, saubere Arbeitsplätze und verbesserte Abfallentsorgung. Eine Schaffung von Arbeitsplätzen im Gefolge des Öko-Audits gab es nur in sehr wenigen Fällen. Jedoch sahen fast alle BR/PR eine betriebliche Ausrichtung auf Nachhaltigkeit (Ressourcen- und EnergieEinsparung) und damit auf zukünftig wettbewerbsrelevante Themen. Die innerbetrieblichen Strukturen hatten sich in fünf Betrieben grundlegend durch die Einführung von basisnahen Zirkeln geändert. MitarbeiterInnen können sich zu jedem Thema zusammenfinden, Probleme analysieren und Lösungsvorschläge entwickeln, die sie auch selbst umsetzen können. Waren diese Zirkel zunächst auf den Umwelt(z.T. auch Qualitäts-)Bereich beschränkt, so wirkten sie doch bald in alle Bereiche und brachten sogar neue Produkte hervor (Siehe Grafik). Wo dies konsequent umgesetzt wurde, vermochten die Betriebs- und Personalräte (BR/PR) auch eine Sicherung von Arbeitsplätzen durch das Öko-Audit zu erkennen, während dies in den anderen Betrieben nicht der Fall war. Jene BR/PR, die nicht in den Prozess einbezogen wurden, hielten bessere Beteiligungsrechte für notwendig, während jene, die sich

Kapitel 3 Überregionale Ansätze einer intensiven BeschäftigtenBeteiligung und die Auswirkungen auf die Entwicklung der jeweiligen Unternehmen

Kapitel 4 Wie lassen sich die Chancen nutzen?

In einem Forschungsprojekt des Klaus Novy-Instituts “Öko-Audit und Beschäftigtenbeteiligung in KMU” wird festgestellt, dass die Kolleginnen und Kollegen sehr interessiert sind, die Vorschläge, die sie einbringen, auch umzusetzen. Hier baut sich eine starke Motivation auf, die auch in andere Unternehmensbelange hineinwirkt. Dies wird auch durch eine Studie von Lahmeyer International (“Arbeitnehmerbeteiligung beim ÖkoAudit”) bestätigt.

Die oben vorgestellten Vorteile der Systeme sprechen für sich:

Dr. Volker Teichert hat schließlich einen Leitfaden (4) entwickelt, der sich an Geschäftsleitungen und Umweltausschüsse wendet und detailliert beschreibt, wie Beschäftigte einbezogen werden können. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Einrichtung von UmweltZirkeln gelegt, die auf Initiative der Beschäftigten tagen und in denen Probleme und Lösungen weitgehend selbstverantwortlich abgearbeitet werden können. Zu den Auswirkungen stellt die Zeitschrift des IÖW “Ökologisches Wirtschaften” (5-6/99, S. 30/31) fest: “EMAS führt vor allem zu positiven Auswirkungen in der Organisation.” “Vielfach standen die technologischen Innovationen in Zusammenhang mit organisatorischen Veränderungen.” Damit “unterstützt (EMAS) Innovationen direkt und indirekt.”

Möglichkeit 1: Der BR/PR ergreift die Initiative

• • •

Fortschritte im Arbeits- und Gesundheitsschutz Ausrichtung auf langfristige Trends: Nachhaltigkeit Innovationsförderliche, Mitarbeiter motivierende Strukturen

Die Durchsetzung hoher Umweltstandards im internationalen Maßstab wird die Möglichkeit von Dumpingangeboten, die zu Lasten der Umwelt gehen, beschneiden. Aus diesen Gründen kann man allen Mitarbeitervertretungen nur wärmstens empfehlen, ein ÖkoAudit / ISO 14001 in ihren Unternehmen anzuregen. Welches Vorgehen sollte dafür gewählt werden: • • •

Ausführliche Selbst-Information des BR/PR, z.B. auf einer internen Schulung Information der Vertrauensleute und Beschäftigten Diskussion mit der Geschäftsleitung; Ziel: die Einrichtung eines paritätischen Umweltausschusses, der die Umsetzung des Umweltmanagement-Systems steuert.

Weitere detaillierte Schritte finden sich z.B. in einer Broschüre der TBS NRW (2). Ein besonderer Vorreiter in Schleswig-Holstein ist der Betriebsrat bei Heidelberg Prepress. Hier ging die Initiative für die Einführung des Umweltmanagementsystems von der Mitarbeitervertretung aus.

Möglichkeit 2: Die Geschäftsleitung ergreift die Initiative, bezieht aber den BR/PR nur formal mit ein. Dies ist tatsächlich häufiger vorgekommen in Schleswig-Holstein. Die BR/PR erfuhren nur am Rande von der Einführung eines

Umweltmanagement-Systems und forderten dann eine Mitwirkung ein. Die jeweiligen Geschäftsleitungen jedoch behielten ihren Kurs der minimalen MitarbeiterInnen - Einbeziehung bei, und dies wurde letztlich hingenommen, da wichtigere Probleme anstanden. Die Öko-Audit Verordnung und ISO 14001 geben keine “harten” Mitwirkungsrechte vor. Dies ist aus Sicht der Gewerkschaften ein Mangel, der leider wohl auch in EMAS II nicht besser geregelt wird. Jedoch bietet das Betriebsverfassungsgesetz einige indirekte Möglichkeiten für Mitarbeitervertretungen, eine Beteiligung durchzusetzen, siehe Grafik. Besonders hervorzuheben ist § 87, 1(7) BetrVG, wo ein Mitbestimmungsrecht in Fragen des Arbeitsschutzes formuliert wird. Im Zuge der Installierung von Umweltmanagement-Systemen werden häufig Arbeitsschutz-Fragen berührt, und hier kann der BR/PR eine Mitwirkung gerichtlich durchsetzen.

Verschiedene Paragraphen greifen auch bei Qualifizierungsmaßnahmen (§§ 96-98), bei der Umstellung von Verfahrens- und Arbeitsabläufen (§

90) und bei der Durchführung von Umweltbetriebsprüfungen (§ 94,1). Ausführliche Darstellung: (3). Eine Geschäftsleitung, die die Beschäftigten weitgehend aus dem Öko-Audit heraushalten möchte, ist jedoch schlecht beraten, da die enorme Motivation, die erfahrungsgemäß durch diese Prozesse freigesetzt wird, unter der Decke gehalten wird. In diesen Fällen macht es Sinn, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, die insbesondere die Rolle von BR/PR und Beschäftigten beschreiben sollte. Auch die Qualifizierung, die ebenfalls ein Stiefkind in der praktischen Umsetzung des Öko-Audit ist, sollte hier genauer beschrieben werden. Eine gute Darstellung der verschiedenen Möglichkeiten findet sich in (5).

http://www.bmu.de

Literatur und Links http://www.umweltbundesamt.de 1. Bundesministerium für Umwelt, “Umweltpolitik”, Öko-Audit Verordnung und nationale Vorschriften

http://www.iso14000.com http://www.kurkuhl.de

2.TBS NRW, “Umweltmanagement-Systeme und Zertifizierung nach EG-Öko-Audit - Verordnung”, 1997, Fax 0208 82076-41

http://www.umweltdatenbank.de http://www.gut.de

3. TBS NRW, “Umweltmanagement und EG-Öko-Audit Beteiligungsrechte”, 1995, Fax 0208 82076-41 4. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LfU), Dr. V. Teichert,”Umweltmanagement und Arbeitnehmerbeteiligung”, 1997, zu bestellen über Fax 0721 983-1456 5. Hans-Böckler-Stiftung, S. Leitretter, “Betriebs- und Dienstvereinbarungen - Betrieblicher Umweltschutz”, 1999, Bestellnr. 13007 6. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LfU), Leitfäden für verschiedene Branchen zum Öko-Audit: Metall, Handwerk, Krankenhaus, Energieerzeugung, Fax 0721 983-1456 7. Landesgewerbeamt Baden-Württemberg, Haus der Wirtschaft, Leitfäden für verschiedene Branchen zum betrieblichen Umweltschutz, (Zimmerer, Galvanik, Fußbodenbearbeitung, Brennstoffhandel, Kunststoffverarbeitung, Gummi, Büromaschinenhersteller, Druckereien) Tel.: 0711 123-2571 8. Hans-Böckler-Stiftung, Regina Biere, Beate Zimpelmann, “Umwelt Arbeit Betrieb”, Bund Verlag 1997, 49,90 DM 9. Lutz, Döttinger, Roth (Hrsg.) , “Betriebliches Umweltmanagement”, Springer Verlag, Berlin, 1995 10. Ernst Ulrich v. Weizsäcker, Amory B. Lovins, L. Hunter Lovins , “Faktor Vier - Doppelter Wohlstand - halbierter Naturverbrauch”, 1995

http://www.ihk.de/oekoaud/diht54 5.htm http://www.ihk-ukis.de http://europa.eu.int/comm/emas http://www.umis.de http://www.webdirectory.com

Bundesumweltministerium: Gesetze, Verordnungen Umweltbundesamt: Literatur, Kennzahlen Infos zur ISO 14000 Arbeitskreis Öko-Audit für BR/PR Liste der Umweltgutachter Umweltgutachterorganisation berichtet über ihre Erfahrungen Liste validierter Standorte Deutschland Umweltinformationssystem der IHKn Liste validierter Standorte Europa Informationen und Links zum Thema Öko-Audit (Umfrage) Umfangreiche UmweltSuchmaschine

Angebote der Technologieberatungsstelle S-H e.V. Die TBS Schleswig-Holstein berät, qualifiziert und informiert betriebliche Interessenvertretungen und ArbeitnehmerInnen in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen in Fragen der Arbeitsorganisation, der Technikanwendungen, des Datenschutzes, der ergonomischen Gestaltung, des Arbeitsund Gesundheitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes. Die TBS • informiert über Einsatzmöglichkeiten und Entwicklungslinien neuer Technologien • zeigt die verschiedenen gestalterischen Möglichkeiten beim Einsatz neuer Technik auf • entwickelt arbeits- und menschengerechte Gestaltungsalternativen und Gestaltungskonzepte Ihr Leistungsspektrum umfasst darüber hinaus: • Fachtagungen • Betreuung von Arbeitskreisen • Überbetriebliche Seminare • Prozeßbegleitende Beratung • Moderation von Gestaltungsprozessen • Zukunftswerkstätten • Betriebsbezogene Seminare • Sachverständigentätigkeit Die TBS Schleswig-Holstein e.V. wird vom DGB Landesbezirk Nord getragen. Sie wird aus Landesmitteln gefördert und erwirtschaftet Eigenmittel aus Beratungen und Seminaren.

Erstellt für die Technologieberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. von Klaus Kuhl Tel. (0431) 7305893 Fax (0431) 7305894 E-mail: [email protected] Web: http://www.kurkuhl.de

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