Im Mai 2005 Az.: Sozialministerium Baden-Württemberg. Vorwort:

September 13, 2019 | Author: Dagmar Glöckner | Category: N/A
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1 Sozialministerium Baden-Württemberg Im Mai 2005 Az.: Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung von Kindern unter...

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Sozialministerium Baden-Württemberg

Im Mai 2005 Az.: 23-6901.11-1.1

Hinweise und Empfehlungen Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) in Baden-Württemberg (im Nachgang zu den Verfahrensgrundsätzen vom April 2005)

Vorwort: Zwischen Kommunalen Landesverbänden, Landesjugendamt und Sozialministerium fanden zwischenzeitlich weitere Gespräche zur Umsetzung des TAG statt. Ziel war es, die weitere Vorgehensweise zu konkretisieren und – dem Wunsch der Praxis entsprechend – insbesondere Hinweise zur Ermittlung und Feststellung des aktuellen Bestands an Betreuungsangeboten, des aktuellen und künftigen Betreuungsbedarfs sowie des Ausbaustands i. S. d. TAG für Kinder unter drei Jahren zu geben. Um zu gewährleisten, dass in das Endergebnis auch umfassende praktische Erfahrungen einfließen, war vom Landesjugendamt eine Arbeitsgruppe einberufen worden, die ausschließlich aus „Praktikern“ bestand und für deren Mitarbeit an dieser Stelle ausdrücklich gedankt werden soll. Als Resümee wurde eine Aufstellung erarbeitet, die den bereits bekannten Verfahrensablauf etwas konkretisieren und den Städten, Gemeinden und Landkreisen im Sinne einer Handlungsempfehlung praktische Hinweise für die Ermittlung und Feststellung des Betreuungsbestands und –bedarfs sowie des Ausbaustands geben soll. Das TAG sieht parallel zum Ausbau der Kleinkindbetreuung auch den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im schulpflichtigen Alter vor. ist darauf hinzuwirken, dass für Kindergartenkinder (drittes Lebensjahr Gleichzeitig bis Schuleintritt) ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht. Zur Klarstellung sei deshalb erwähnt, dass sich die Gespräche und die nachfolgende Aufstellung wegen der Komplexität dieser Thematik ganz bewusst zunächst nur auf Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren konzentriert haben.

TAG/Bedarfsplanung Hinweise und Empfehlungen

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Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren 1. Bestandserhebung: Nach dem TAG ist in jedem Fall zunächst der Bestand an Betreuungsangeboten für unter dreijährige Kinder festzustellen (Betreuungsplätze U3). Dabei sind nur die Betreuungsplätze zu berücksichtigen, die verbindlich zur Verfügung stehen. Ein Betreuungsplatz kann dabei auch durch Kombination verschiedener Angebotsformen abgedeckt werden. Nachfolgende Aufstellung enthält Angebotsformen, die bei der Erhebung des Bestands berücksichtigt werden können. Es handelt sich hierbei um die wesentlichen Möglichkeiten an Angeboten zur Bedarfsdeckung, weitere Angebotsformen sind denkbar. Es bietet sich an, die vorhandenen Betreuungsplätze für Kleinkinder (U3) nach diesen Angebotsformen zu erheben. Angebote in institutioneller Betreuung: -

Kleinkindgruppen (Krippen) für 0 bis 3 Jährige Betreute Spielgruppen für 0 bis 3 Jährige Altersgemischte Gruppen in Kindertageseinrichtungen Auswärtige Betreuung in Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet

Angebote in Tagespflege: -

Tagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson oder der Erziehungsberechtigten Tagespflegestellen mit bis zu 5 Kindern in geeigneten Räumen (vgl. Ziff. 4.4)

In diesem Zusammenhang können folgende Datenquellen hilfreich sein: Vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen: Jugendhilfestatistik, Landesjugendamt Tagespflegeplätze nach Alter: Statistik Jugendamt, Tagesmüttervereine (Zur Feststellung des örtlichen Platzangebots in Kindertagespflege wird es erforderlich sein, dass die Landkreise ggf. in Abstimmung mit den örtlichen Tagesmüttervereinen den Gemeinden die auf sie entfallenden Tagespflegeplätze mitteilen.) Das Verhältnis der bestehenden Betreuungsplätze zur Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren in der Stadt/Gemeinde ergibt den gegenwärtigen, aktuellen Versorgungsgrad in der Kleinkindbetreuung. (Mit Hilfe der Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Landesamts kann dieser zumindest näherungsweise ggf. auch bis zum Jahr 2010 errechnet werden). Aktueller Versorgungsgrad U3 = (bestehende Betreuungsplätze U3/Anzahl Kinder U3)%1

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Die Darstellung des Versorgungsgrads in % gewährleistet eine objektive Vergleichbarkeit mit anderen Städten/Gemeinden

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2. Feststellung eines Versorgungszieles bzw. eines Bedarfkorridors: Um beurteilen zu können, in welcher Größenordnung ein entsprechendes Angebot an Plätzen für die Kleinkindbetreuung nach den Vorgaben des TAG tatsächlich und insgesamt notwendig ist, muss der örtliche Bedarf an Betreuungsangeboten ermittelt werden. Die Mindestbedarfskriterien für eine Tagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren sind in § 24 Abs. 3 SGB VIII vorgegeben: Für Kinder unter 3 Jahren sind mindestens Plätze vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten • • • •

einer Erwerbstätigkeit nachgehen, oder sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden, oder an einer Eingliederungsmaßnahme nach Hartz IV teilnehmen oder das Wohl des Kindes sonst nicht gewährleistet ist.

Für das Jahr 2005 dürften keine detaillierten Statistiken vorliegen, um den konkreten Bedarf an Betreuungsplätzen aufgrund der genannten Bedarfskriterien einschätzen zu können. Auch dürften sich die notwendigen Daten in der erforderlichen Aktualität nicht kurzfristig ermitteln lassen. Deshalb ist es ausreichend, auf der Grundlage des aktuellen Versorgungsgrads für Kinder unter drei Jahren ein Versorgungsziel für 2005 zu schätzen und hieraus einen anzustrebenden zusätzlichen Bedarf abzuleiten. Dabei soll gleichzeitig beschrieben werden, wie dieser zusätzliche Bedarf im Jahr 2005 gedeckt werden soll. Unabhängig von dieser für 2005 sinnvollen, praktikablen Verfahrensweise wird es erforderlich sein, im Jahr 2006 bzw. mittelfristig eine konkretere Bedarfserhebung durchzuführen, um das Versorgungsziel fundierter benennen zu können. Hierfür sollen die nachfolgenden Ausführungen einen ersten Ausblick für die Bedarfsermittlung in den kommenden Jahren geben. Als erster Schritt sollte künftig die Anzahl der Personen ermittelt werden, die zu den im TAG genannten Bedarfsgruppen zählen und unter dreijährige Kinder haben. Dabei bilden die nachfolgenden Statistiken und Datenquellen eine Grundlage für die Ermittlung von Näherungswerten (dabei wird zunächst wohl auch weiterhin auf Schätzungen zurückzugreifen sein). Ø Gesamtzahl der Kinder nach Alter bis 2018 (Bevölkerungsvorausschätzung des StaLa

Statistisches Landesamt (StaLa) Landesjugendamt

geht bis 2018):

Ø Erwerbstätige nach Altersklassen der Kinder:

StaLa, Familienwissenschaftliche Forschungsstelle, Landesjugendamt, Gemeinden Einwohnermeldewesen und Lohnsteuerkarten

Ø Alleinerziehende:

Einwohnermeldewesen, Integrierte Berichterstattung auf örtlicher Ebene (IBÖ) der Stadt- und Landkreise

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Ø Erwerbssuchende, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (nach Gemeinden):

www.statistik.badenwuerttemberg.de/Erwerbstätigkeit/Regionaldaten

Ø Erziehungsberechtigte, die an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit nach dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen:

evtl. Agenturen für Arbeit bzw. Arbeitsgemeinschaften

Ø Für das Wohl der Kinder erforderliche Plätze:

Jugendämter und ggf. Hinweise über Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen

Als nächster Schritt wäre die Frage zu beantworten, wie viele dieser besonderen Bedarfsgruppen tatsächlich einen Betreuungsbedarf haben, um hieraus dann die tatsächlich benötigte Platzkapazität ableiten zu können. Sofern sich diese Zahl auch im Jahr 2006 (und fortfolgende) nur schwer konkretisieren lassen sollte, da hierzu keine umfassenden Statistiken existieren, kann zur Festlegung des tatsächlich notwendigen örtlichen Betreuungsbedarfs weiterhin mit Schätzungen gearbeitet werden. In diesem Fall kann, um die Realität breit abzudecken, auch mit einem Bedarfskorridor gearbeitet werden („Der örtliche Betreuungsbedarf im Kleinkindbereich beträgt zwischen xx und xxx Plätzen.“).

Um örtliche Bedarfe in der Tagesbetreuung näher einschätzen zu können, können auch Arbeitskreise bzw. Kindergartenausschüsse, besetzt mit Trägern, Fachkräften von Einrichtungen und Diensten und Elternvertretungen, gebildet werden. Konkretere Zahlenwerte lassen sich ggf. auch durch strukturierte (z.B. mit Gebührenhinweisen versehene) Umfragen bei Haushalten mit Kleinkindern gewinnen. Ebenfalls bewährt hat sich die Methode, vor Ort Angebote für unter 3jährige Kinder zunächst in begrenzter Form einzuführen, um feststellen zu können, ob oder inwieweit diese tatsächlich wahrgenommen werden. Die durch dieses Verfahren ermittelten Werte stellen die Betreuungsplätze dar, die i.S. des TAG in der jeweiligen Kommune als rechnerisches Versorgungsziel bis spätestens 2010 anzustreben wären. Das Verhältnis dieser notwendigen Betreuungsplätze zur Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren in der Stadt/Gemeinde ergibt den anzustrebenden, bedarfsdeckenden Versorgungsgrad in der Kleinkindbetreuung. (Ggf. kann auch dieser mit Hilfe der Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Landesamts zumindest näherungsweise bis zum Jahr 2010 errechnet werden). Bedarfsgerechter Versorgungsgrad U3 i.S.d. TAG = (notwendige Betreuungsplätze U3/Anzahl Kinder U3)% 3. Vergleich Bestand/Versorgungsziel als Grundlage für Ausbaustufen: Durch den Vergleich des aktuellen rechnerischen Versorgungsgrads (bzw. des aktuellen Platzangebots) mit dem teils auf Schätzungen beruhenden tatsächlichen Versorgungsgrad (bzw. dem bedarfsgerechten Platzbedarf) ergibt sich, ob und in welchem Umfang eine Bedarfsunterdeckung vorliegt.

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Dies ist Grundlage für die Festlegung der jährlichen Ausbaustufen, deren Ziel eine stufenweise Annäherung von aktuellem und bedarfsgerechtem Versorgungsgrad und damit ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot bis spätestens im Jahr 2010 ist. Bei dieser Festlegung sind neben den dargestellten rein rechnerischen Größen (Versorgungsgrad) auch kommunalpolitische Aspekte zu berücksichtigen. Im Rahmen der kommunalpolitischen Bewertung ist ferner festzulegen, durch welche Angebotsformen das Versorgungsziel erreicht werden soll. Dabei wird im Hinblick auf eine ausreichende Flexibilität auch auf eine angemessene Mischung der Angebotsformen zu achten sein. Ein Vorschlag für ein entsprechendes Datenblatt, in dem die in Ziffer 1 bis 3 dargelegten Schritte nachvollzogen sind, ist als Muster in der Anlage beigefügt.

4. Merkmale und Rahmenbedingungen der Angebotsformen: Die verschiedenen, unter Ziffer 1 genannten Angebotsformen zeichnen sich durch die nachfolgenden Merkmale aus, die als Rahmenbedingungen der jeweiligen Betriebserlaubnis zu Grunde liegen. Betreuungsformen für Kleinkinder

1. Kleingruppe (Krippe) Tageseinrichtung zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern unter 3 Jahren. 5 Kinder, 1 Fachkraft und Rufbereitschaft Zuschuss Land: 8 000 € jährlich 6 - 10 Kinder, 2 Fachkräfte Zuschuss Land: 13 400 € jährlich 2. Betreute Spielgruppen

KR

Gruppen mit einer Betreuungszeit von mehr als 15 Stunden in der Woche.

Spielgruppen, in denen bis zu 10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren betreut werden. 5 Kinder, 1 Fachkraft und Rufbereitschaft Zuschuss Land: 4 000 € jährlich 6 - 10 Kinder, 1 Fachkraft und 1 weitere Kraft Zuschuss Land: 6 000 € jährlich

BS

Gruppen mit einer Betreuungszeit von 10 bis 15 Stunden in der Woche.

3. Kleinkinder in altersgemischten Gruppen (§ 1 Abs. 3 und 5 KGaG) Altersgemischte Gruppen Bei allen Formen: 2 Fachkräfte während der Hauptbetreuungszeit. Kindergartenkinder und Kleinkinder unter 3 Jahren für alle Öffnungszeiten: höchstens 15 Kinder Kindergartenkinder und 2-Jährige: Reduzierung der Gruppenstärke pro zweijähriges Kind um einen Platz, ausgehend von 25 bei Regelöffnungszeit, 22 bei verlängerter Öffnungszeit und 20 bei Ganztagsbetreuung.

AM

Gruppen mit Kindern im Kindergartenalter und Kindern im Alter von unter 3 Jahren. Die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter überwiegt. Altersgemischte Gruppen können mit unterschiedlichen Öffnungszeiten geführt werden. Die Betreuungszeiten der Kinder, die nicht im Kindergartenalter sind, nehmen eine maßgebliche Zeit (mindestens 2 Stunden täglich) ein.

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4. Merkmale der Kindertagespflege nach § 22 und 23 SGB VIII Betreuung und Erziehung findet im Haushalt der Tagespflegeperson oder der Personensorgeberechtigten des Tagespflegekindes statt. Zur Konkretisierung und Abgrenzung geeigneter Räumlichkeiten außerhalb des Haushaltes wir noch eine gesonderte Auflistung erstellt. Aufnahme der Tagespflegekinder erfolgt familienorientiert und individualisierend Selbstständige Tätigkeit der Tagespflegeperson •

keine sozialpädagogische Ausbildung erforderlich

oder Anstellung der Tagespflegeperson bei einem Träger der Jugendhilfe, bei Städten und Gemeinden bzw. bei den Personensorgeberechtigten des Pflegekindes •

keine sozialpädagogische Ausbildung erforderlich

Anzahl der Kinder: • bis zu 5 betreute Kinder (bis zur Ganztagsbetreuung) Pflegeerlaubnis durch das örtliche Jugendamt erforderlich bei •

4 Kindern und mehr

Muster für ein Datenblatt Datenblatt als Grundlage für die Ermittlung der notwendigen Ausbaustufen für Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder nach dem TAG 1. Stadt/Gemeinde: Stand:

Anlage

Anzahl der unter 18jährigen Einwohner, davon Kinder unter 3 Jahre 3- u. 6 Jahre 6- u. 10 Jahre 10- u. 14 Jahre 14- u. 18 Jahre 2.

Bestehende Betreuungsplätze (für Kinder über 3 Jahre)

Kindergartenplätze Hort/Hort an der Schule (Anzahl der Plätze) In Tagespflege 3.

Bestehende Betreuungsplätze (für Kinder unter 3 Jahre – U3)

in folgenden Einrichtungen:

U3-Plätze in Kinderkrippen U3-Plätze in Kindergärten U3-Plätze in anderen Angebotsformen Zwischensumme:

in Tagespflege:

U3-Plätze bei Tagespflegepersonen U3-Betreuungplätze in Großpflegestellen U3-Plätze insgesamt 4.

Feststellung der Versorgungs- und Bedarfsquote sowie rechnerischer Ausbaubedarf: aktuelle Versorgungsquote(bzw. vorhandene Betreuungsplätze) ___ % (= ___ Plätze) ermittelte bedarfsgerechte Versorgungsquote (bzw. für Mindestbedarf notwendige Plätze)

___ %(= ___ Plätze)

(ermittelt nach Mindestbedarfskriterien des TAG)

(evtl. Bedarfskorridor: ___ % bis ___ % (= __ Plätze bis __ Plätze)

Mindestbedarf > aktuelle Versorgungsquote, somit Bedarfsunterdeckung

+ ___ Plätze (Ausbau)

(Bedarf übersteigt Platzangebot)

Mindestbedarf < aktuelle Versorgungsquote, somit Bedarfsüberdeckung

– ___ Plätze (evtl. Abbau)

(Platzangebot übersteigt Bedarf)

5.

Schlussfolgerung – Darstellung/Festlegung der konkreten Ausbaustufen:

Konkreter Ausbaubedarf unter Berücksichtigung kommunalpolitischer Gesichtspunkte: Platzausbau/-abbau erfolgt in (Angebotsformen):

+/- ___ Plätze z.B. Kinderkrippen, Tagespflege …

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