Hinweise zu den Entgeltverhandlungen Schwerpunkte aus Sicht der Krankenkassen
June 17, 2017 | Author: Viktoria Kaiser | Category: N/A
Short Description
1 Hinweise zu den Entgeltverhandlungen Schwerpunkte aus Sicht der Krankenkassen Stefan Wöhrmann Abteilungsleiter St...
Description
Hinweise zu den Entgeltverhandlungen 2015 Schwerpunkte aus Sicht der Krankenkassen Stefan Wöhrmann Abteilungsleiter „Stationäre Versorgung“ Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Berlin
37. Deutscher Krankenhaustag am 14. November 2014
Deutscher Krankenhaustag Das Generalthema des diesjährigen Krankenhaustages lautet: „Beste Qualität braucht bessere Finanzierung“ Motto der Ersatzkassen: „Schlechte Qualität braucht gar keine Finanzierung“
2
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
Politische Themen der Ersatzkassen • Qualitätsoffensive Vom Messen zum Handeln – IGES-Gutachten • Positionen der Ersatzkassen zur Krankenhausplanung 2014 Krankenhausplanung 2.0 – RWI-Gutachten
3
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
Positionen der Ersatzkassen
4
•
Die Ersatzkassen wollen keine Abschläge für schlechte Qualität.
•
Dauerhaft schlechte Qualität soll weder erbracht noch finanziert werden.
•
Die Ersatzkassen setzen sich für Qualitätsvereinbarungen ein.
•
Die Ersatzkassen wollen das Leistungsspektrum innerhalb des Versorgungsauftrages schiedsstellenfähig vereinbaren können.
•
Die Ersatzkassen wollen Innovationen nur in ausgewiesenen Innovationszentren mit Evaluationsverpflichtung einführen lassen.
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
Themenblöcke 1. Krankenhaus-
2. Rahmen-
reform
bedingungen
8. Innovationen
Budget- und Entgeltverhandlungen 2015 Morbidität
7. Qualität
3. Mehrleistungsabschläge
4. Leistungsplanung
5
6. Zentren und
5. Sicherstel-
Schwerpunkte
lungszuschläge
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
1. Krankenhausreform I • Für die geplante Krankenhausreform sind laut Koalitionsvertrag u. a. folgende Themen vorgesehen: Qualität Mengenproblematik Investitionskosten Personal
• Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform wird frühestens Ende d. J. Ergebnisse konsentieren. • Es bleibt abzuwarten, ob es eine Reform oder ein „Reförmchen“ wird! • Das letzte Verhandlungsjahr vor der Reform lässt eine gewisse Ruhe erwarten. 6
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
2. Rechtliche Rahmenbedingungen (KHEntgG) • Der Versorgungszuschlag nach § 8 Abs. 10 KHEntgG wird verlängert. • Der Orientierungswert liegt mit 1,44 Prozent wieder unter der Grundlohnrate (2,53 Prozent). Damit wurde der Veränderungswert in Höhe von 2,53 Prozent vereinbart. • Der Mehrleistungsabschlag in Höhe von 25 Prozent bleibt nach § 4 Abs. 2a KHEntgG bestehen und soll nunmehr mit dreijähriger Wirkung vereinbart werden.
• Krankenhausindividuell ermittelte Zu- und Abschläge werden nach § 14 genehmigungspflichtig (keine Spaltung des Rechtsschutzes mehr).
7
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
Ausgaben
Preis
Menge
• Landesbasisfallwert
• Mehrleistungsabschlag § 4 Abs. 2 a KHEntgG (3-jährig)
• Hausindividuelle Entgelte (hoher Verhandlungsaufwand und geringes Volumen)
X
• Festpreise regulieren keine Mengen • Fehlbelegung • Ausgleichsregelungen
8
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
Struktur • Leistungsstruktur
X
• Versorgungsauftrag • Berücksichtigung von Mindestmengen und • G-BA-Richtlinien
Entgeltdifferenzierungen
Entgelt-Bereich
DRG nach Anlage 1 a/b/c
Entgelt- VereinAnteil artenbarungen schlüssel
1.148
15.130
1.148
93,78%
Zusatzentgelte nach Anlage 2
95
1.194
95
2,51%
unbewertete DRG nach Anlage 3 a/b
43
233
6.021
1,30%
krankenhausindividuelle Zusatzentgelte nach Anlage 4
64
3.405
46.984
0,79%
Zusatzentgelte für NUB nach § 6 (2) KHEntgG
114
2.478
10.589
0,16%
gesonderte Zusatzentgelte nach § 6 (2a) KHEntgG
100
100
69
0,03%
Sonstige teilstationäre Entgelte (DRG)
426
426
785
0,75%
Besondere Einrichtungen
162
162
176
0,67%
2.152
23.128
65.867
100,00%
Summe
9
Entgelte
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
3. Mehrleistungsabschläge I • Keine Verhandlungen zur Abschlagshöhe, da ein fester Satz von 25 Prozent vorgesehen ist. • Zunächst gab es eine Begrenzung auf die Jahre 2013 und 2014. Forschungsauftrag Menge sollte ab 2015 zu einer Neuregelung führen Der Forschungsauftrag hat bislang keine grundlegende gesetzliche Änderung bewirkt.
• 2014 wurde die Regelung verlängert und die dreijährige Wirkung des Abschlages im KHEntgG aufgenommen. • Bis auf weiteres soll nach den Vorstellungen der BundLänder-AG die Mehrleistungsabschläge immer dreijährig vereinbart werden. 10
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
3. Mehrleistungsabschläge II Ausnahmetatbeständen wie bisher: • Sachkostenanteil > 2/3 • Transplantationen • Mehrkapazitäten wegen Krankenhausplanung oder Investitionsprogramm der Länder • Unzumutbare Härten • Besondere Qualitätsvereinbarungen
11
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
3. Mehrleistungsabschläge VI • Dreijährige Wirkung bzw. Vereinbarung der Abschläge: Aus Kassensicht bezieht sich der Abschlag auf das absolute Finanzvolumen der Jahre (3 x 25 Prozent).
• Die Regelung dürfte höchst unterschiedlich interpretiert werden. • Der Mehrleistungsabschlag hat bisher kaum Wirkung auf die Mengenentwicklung entfaltet. • Das Interesse der Krankenhäuser einen dreijährigen Mehrleistungsabschlag zu vereinbaren, dürfte schwinden.
15
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
4. Leistungsplanung I Casemixentwicklung 2009 - 2014 in den LBFW-Vereinbarungen 20,0% 18,0%
kumulierte Steigerung
16,0%
14,0% 12,0% 10,0% 8,0% 6,0% 4,0% 2,0% 0,0% BAW
BAY
BER
BBG
2009/2010
16
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
BRE
HH
HES
2010/2011
M-V
NDS
2011/2012
NRW
RPF
2012/2013
SAA
SAC
S-AN
2013/2014
SH
THG
4. Leistungsplanung II Ist das Ende der Fahnenstange erreicht?
• Grundsätzlich sind weiterhin steigende Bewertungsrelationen zu erwarten. • Die Anstiege der Bewertungsrelationen, die beim LBFW vereinbart werden, sind deutlich rückläufig: 2009/2010: 3,6 Prozent 2010/2011: 2,9 Prozent 2011/2012: 2,6 Prozent
2012/2013: 2,0 Prozent 2013/2014: 0,7 Prozent
17
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
4. Leistungsplanung III Jahr
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014, 1.HJ
18
Anteil Kurzlieger (VWD
+/- Ausnahmetatbestände
+/- Ausnahmetatbestände
= Budget VBJ
= Budget VBJ
= Budget VBJ
41
neue Systematik
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
Doppelter Veränderungswert • 2015 und 2016 kommt der doppelte Veränderungswert zur Anwendung. • Der doppelte Veränderungswert kann zur Ausfinanzierung der Psych-PV benutzt werden. • Eine nachhaltige Nachweispflicht zur tatsächlichen Personalbesetzung ist dabei von hoher Bedeutung.
42
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
Leistungsplanung (PEPP-System) Laufende Verhandlungen zu den AEB-Formularen • Der Pauschalierungsgrad aus dem vorgegebenen Entgeltkatalog muss sich in der AEB wiederfinden. Die neuen Vergütungsklassen müssen transparent sein. Es muss erkennbar sein, im Rahmen welcher Leistungen die neuen ergänzenden und mit Bewertungsrelationen gewichteten Entgelte (ET) erbracht werden.
• Der Detailierungsgrad wird je nach Verhandlungserfordernis unterschiedlich bestimmt werden.
43
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
Leistungsplanung (PEPP-System) • Die Leistungsplanung wird aufgrund der Systemumstellung in 2015 in der Budgetplanung und damit in den Verhandlungen zum Problem. • Das Behandlungsgeschehen wird zunehmend durch monetäre Anreize bestimmt. • Die Abrechnung von Zusatzentgelten wird ansteigen. • Die Abrechnungsfähigkeit von Aufnahme- und Entlassungstag wird bei Kurzlieger zu Mengenausweitungen führen. • Ausgleichs- und Berichtigungsregelungen gewinnen insgesamt an Bedeutung.
44
vdek Abteilung „Stationäre Versorgung“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Stefan Wöhrmann Leiter der Abteilung „Stationäre Versorgung“ vdek Askanischer Platz 1 10963 Berlin Tel.: 030/26931-1800
View more...
Comments