HANNELORE M. RÖHL KIELORTALLEE HAMBURG

June 24, 2016 | Author: Artur Friedrich | Category: N/A
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HANNELORE M. RÖHL KIELORTALLEE 15 · 20144 HAMBURG [email protected]

HANNELORE M. RÖHL · KIELORTALLEE 15 · 20144 HAMBURG

Herrn Andreas Dethleffsen HGDF Familienholding Ltd. & Co. KG

Einschreiben/eMail

Wittenberger Weg 8a 24941 Flensburg

Tel.: 0461-909 29-0 17. Februar 2015

Radio Schleswig-Holstein – Haben Sie das gewußt?

Sehr geehrter Herr Dethleffsen,, der Gesellschafterliste der KEK Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich entnehme ich, daß Sie / Ihre Firma zu den Gesellschaftern Radio Schleswig-Holstein’s gehören/ten. Leider kann ich nicht mehr feststellen, wer damals GeschäftsführerIn war, weshalb ich Sie bitte, mein Schreiben eventuell weiterzuleiten.

1991 Seit 23. Juni 1986 war ich als Frau der 1. Stunde bei Radio Schleswig-Holstein, Kiel, Sendebeginn 1. Juli 1986, als Regional-Vertreterin, Bereich Hamburg, für den Verkauf der Werbezeiten tätig und habe meinen gesamten Kundenstamm, den ich mir in 20 Jahren Verkaufstätigkeit, u.a. bei der SWISSAIR und den GELBEN SEITEN aufgebaut hatte, eingebracht. Nach einem fast übermenschlichen Arbeitseinsatz für RSH, währenddessen ich Aufträge für ca. 20 Millionen DM vermittelte, kündigte RSH mir nach nur knapp einem Jahr - im Mai 1987 – meine Vertretung ohne Begründung. Nachweislich hat RSH im ersten halben Jahr fast ausschließlich meine Regionalaufträge gesendet, da von den größeren Werbeagenturen keine Aufträge vorlagen. Ich hätte also mindestens mit Anstand verabschiedet werden müssen. Radio Schleswig-Holstein hat jedoch niemals über eine Vertragsauflösung verhandelt, sondern ausschließlich auf meinen Wunsch fand am 14. Juli 1987 ein Gespräch mit den drei Geschäftsführern Peter Völpel, Ulrich Wachholtz, Donald P.T. McLoughlin und dem Verkaufsleiter Karl-Heinz Hörhammer statt. Wir besprachen die Trennungsmodalitäten, schnellstmögliche (!) Provisionsabrechnung sowie Handelsvertreterabfindung, bei der sich RSH nach Aussage der Geschäftsleitung „nicht krümelig“ zeigen wollte.

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Tatsächlich verwickelte RSH mich in einen 18 (achtzehn) Jahre dauernden Prozeß, währendderer RSH niemals korrekt abrechnete, mir niemals Kopien der aus Hamburg (Gebietsschutz) direkt eingegangenen Aufträge vorlegte, obwohl vertraglich dazu verpflichtet, weil die Richter meinten, wörtlich: „Es käme nicht darauf, was der Vertrag hergibt.“, obwohl es sonst ja immer heißt: „Verträge sind einzuhalten“. Ab 1992, als Klaus May sich in den Prozeß einmischte, gingen jedoch die Richter mit einer Brutalität gegen mich vor, die ich eine ganz außerordentliche Leistung erbracht hatte, so daß ich drei Schlaganfälle erlitt und demzufolge arbeitsunfähig und zum Sozialfall wurde. Obwohl ich den Richtern beweisen konnte, daß ich die Aufträge vermittelt hatte, die Aufträge von RSH ausgeführt und von meinen Kunden bezahlt worden waren, erkannten die Richter letztendlich keinen einzigen Beleg an, obwohl nach deutschem Handelvertretergesetz Belege anerkannt werden MÜSSEN. Danach erlitt ich den dritten Schlaganfall. Obwohl das Schleswiger OLG-Urteil (15 O 40/89 LG Kiel, 14 205/01 OLG Schleswig) von meinen Karlsruher Anwälten geprüft und als revisionsfähig erklärt wurde, wurde die Revision (1 BVR 1594/05) abgelehnt. Einer der BGH-Richter war der frühere Hamburger Justizsenator Hoffmann-Riem. 2005 hatte ich den Prozeß letztinstanzlich verloren und RSH verlangte dann auch noch die Prozeßkosten von mir, was bedeutete, daß ich eine Eidesstattliche Erklärung abgeben mußte. RSH hatte es mit Hilfe rechtsbeugender und angeblich kinderschändender – darauf komme ich gleich – Richter geschafft, mich, eine absolute Spitzenkraft in meinem Metier (Verkaufstrainer-Beurteilung und tatsächliche Ergebnisse) in diesen achtzehn Jahren in den gesundheitlichen, finanziellen, existenziellen und sozialen Ruin zu prozessieren. Es war genau so, wie Diethelm Manser es mir im Herbst 1992 mitgeteilt hatte: „Du wirst dein Geld niemals bekommen, weil Klaus May die Richter in der Tasche hat.“ Die Rechtsbeugung und angebliche Kinderschänderei: Ende 1991 hatte ich Antje Manser, eine Schulfreundin, wieder getroffen. Wir freundeten uns schnell wieder an. Im Januar 1992 war ich bei ihr zuhause eingeladen und hatte dort den besten Freund ihres Mannes Diethelm kennengelernt, der an diesem Abend ein neu erschienenes Stadtmagazin erwähnte, das keine Chance hatte, sich auf dem Markt zu etablieren und bezüglich der Vertragsauflösung der Anzeigenverkäufer meinte: „Es kostet 1 MioDM, so einen Vertrag aufzulösen“. Da ich den Nachnamen dieses Mannes nicht mitbekommen hatte, erkundigte ich mich am nächsten Tag nach ihm und erfuhr, daß es sich um Klaus May, den Beiratsvorsitzenden von Radio Schleswig-Holstein, handelte. Wie es hieß, war Klaus May der beste Freund ihres Ehemannes. Gleichwohl machte Antje Manser in der folgenden Zeit keinen Hehl daraus, daß sie Klaus May haßte: die beiden Männer trafen sich drei- bis fünfmal wöchentlich und gingen seit ca. 20 Jahren jeden Sonntag zusammen zum Golfen. Antje Manser verbrachte ihre Sonntage somit meistens allein. Wie man mir erzählte, war Klaus May von Beruf Verlagskaufmann, lange Jahre bei Gruner + Jahr, Hamburg, tätig gewesen (zuletzt Verlagsleiter beim STERN), dann - weil er nicht weiterkam, wie es hieß, und weil er sich über die Neuen Medien informieren wollte - für einige Monate nach Amerika und danach als Geschäftsführer zum Flensburger Tageblatt nach Flensburg gegangen. O-Ton Antje Manser: „Klaus May wollte König sein. Dort - in der Diaspora konnte er König sein.“ Er soll aus dem Provinzverlag ein florierendes Geschäft gemacht haben. Dieses gestand ihm selbst Antje Manser zu.

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Ab 1983 hatte Klaus May Radio Schleswig-Holstein, das am 01. Juli 1986 auf Sendung gehen sollte, aufgebaut. Dem Titel nach war er bei RSH zwar „nur“ Beiratsvorsitzender, aber unzweifelhaft alleiniger Entscheidungsträger. Da ich in dem einen Jahr meiner Tätigkeit für RSH nur viermal in Kiel gewesen bin, habe ich Klaus May zwar nicht kennengelernt, aber ich habe häufig genug gehört: „Herr May hat gesagt ...“. Nach dem triumphalen Sendebeginn von RSH hat Klaus May sich in dem Erfolg des Senders überall und über alle Maßen gesonnt. Jeder wußte: es war „sein Baby“. O-Ton damals. Am 27. März 1992 erzählte ich Diethelm Manser von dem Prozeß gegen RSH und bat um Vermittlung. Er willigte sofort ein. Am 06. Mai 1992 sprachen Klaus May und ich über diesen Prozeß. Klaus May tat erstaunt, daß der Prozeß noch nicht vom Tisch sei, bot mir einen außergerichtlichen Vergleich (1,8 Millionen DM) an, den ich annahm nach dem Motto: „Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“, und verabschiedete sich mit den Worten: „Gleich morgen werde ich mich darum kümmern.“ Dieses hat er offensichtlich getan, denn ab dem 9. Mai 1992 haben – bis auf meinen 9. und letzten Anwalt – alle acht Anwälte in Folge kurze Zeit nach Mandatserteilung und Honorarzahlung im voraus GEGEN MICH agiert. Da die Geschäftsleitung von RSH während der Besprechung am 14. Juli 1987 erklärt hatte, man wolle sich bei den Trennungsmodalitäten „nicht krümelig“ zeigen, mir aber die zur Bezifferung meiner Ansprüche notwendigen Unterlagen verweigerte, schaltete ich die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Turnbull & Irrgang GmbH, Große Str. 19, 22926 Ahrensburg, ein. Als diese bei RSH nicht weiterkamen, empfahl Herr Peter Turnbull mir wärmstens den von ihm als brillant bezeichneten RA Erik Nordwig, Große Straße, Ahrensburg Bis 1991 arbeitete RA Nordwig wirklich hervorragend, kippte dann aber aus mir unbekannten Gründen, was sich u.a. darin äußerte, daß RA Nordwig sich beharrlich weigerte, das am 22.11.91 bei ihm eingegangene Teil- und Grundurteil vom 24.01.1991 zu vollstrecken. Erst auf Intervention eines befreundeten Anwalts leitete RA Nordwig im Frühsommer 1992 die Vollstreckung des Urteils ein. Die dann ab Mai 1992 folgenden Erlebnisse mit RA Nordwig sind bis heute für mich ein Alptraum. Genau ab 9. Mai 1992 gab es nur noch Krach mit Herrn Nordwig. Entgegen unserer Abmachung – Honorarzahlung nach Beendigung des Prozesses - forderte RA Nordwig im Herbst 1992 Honorare in Höhe von 40.000,-- DM und überzog mich dann mit drei Prozessen, in denen er doppelte Gebührenzahlung einklagte, und entschwand lt. Anwaltskammer mit unbekannter Anschrift (und ohne Frau) ins Ausland, obwohl er gerade geheiratet und sich eine große Villa gekauft hatte. Jahre später berichtete er mir, er habe im Ausland als Koch (!) gearbeitet. Warum, mochte er mir nicht sagen. Für die Berufungsinstanz am Oberlandesgericht Schleswig empfahl RA Nordwig: RA Dr. Ralf Bernd Abel Chemnitzstr. 80, 24837 Schleswig. Obwohl auch mit Dr. Abel Honorarzahlung nach Prozeßende vereinbart worden war, verlangte er am 24.August 1992 Bezahlung seiner Rechnung in Höhe von DM 6.089,20 und drohte mir gleichzeitig, sein Mandat niederzulegen. Da Anwälte inzwischen länderübergreifend tätig sein konnten, bat ich Dr. Abel, mir künftig jeglichen Schriftverkehr direkt zuzusenden. Dieses geschah nur sporadisch oder gar nicht. Auch trug Dr. Abel zu wichtigen Dingen nicht mehr vor, was nach Ansicht eines Anwaltsfreundes Parteienverrat gewesen sein soll. Auf meine Aufforderung hin weigerte sich Dr. Abel’s Sekretärin, Frau Schröder, sogar, Schriftsätze an mich weiterzuleiten und erklärte, „ sie dürfe in diesem kritischen Prozeß nur mit ausdrücklicher Erlaubnis Dr. Abels Schriftstücke an mich weitergeben.“ (Originalton Frau Schröder.) Nach heftigem Disput mit Frau Schröder, knallte sie den Hörer auf, während ich noch mit ihr sprach. Wieso ‚kritischer Prozeß’? Offiziell ging es doch um Provisionen.

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Mitte Juli 1994 erwähnte Dr. Abel beiläufig während eines Telefonates, er werde zum Jahresende nicht mehr als Anwalt zugelassen sein. Da bereits am 9. Juni 1994 die Terminankündigung zum 25. November 1994 ergangen war, geriet ich in Panik und entzog Dr. Abel das Mandat. (Mitte der 1990er Jahre lernte ich bei Freunden in Blankenese die Lebensgefährtin eines engen Freundes von Dr. Abel kennen. Als ich ihr sagte, Dr. Abel sei mein Anwalt gewesen, meinte sie: „Wissen Sie eigentlich, daß Dr. Abel vor ein paar Jahren schwere Morddrohungen erhalten hat?“ Angeblich sollen diese Morddrohungen Dr. Abel (mit)bewogen haben, nach Schmalkalden umzuziehen. Ob diese Morddrohungen mit meinem Prozeß in Zusammenhang gestanden haben, weiß ich natürlich nicht.) Als Nächstes beauftragte Dr. Hansen von Elsner + Partner, Schleswig. RA Dr. Udo Hansen, Rechtsanwalt am OLG Schleswig RAe Elsner + Partner, Wikingturm, Postfach 20 69, 24830 Schleswig, der anfänglich hervorragend arbeitete. Ich hatte bereits 150.000,-- DM eingeklagt, die auf Anraten von RA Nordwig bei der ModyBank, Hamburg, hinterlegt worden waren. 1998. Das LG Kiel hatte mich inzwischen auf Rückzahlung der Bankbürgschaft zzgl. Zinsen verurteilt. Die ModyBank war inzwischen durch einen – falschen, ruinösen – Bericht in den Medien in Schwierigkeiten geraten, sagte mir aber die Rückzahlung zu. Dies konnte nur via Anwalt Zug um Zug erfolgen. Sowohl RSH als auch Dr. Hansen lehnten es ab, die bei der Mody-Bank lagernden 150.000,-- DM rauszuholen. . Wer, bei RSH, instruierte deren Anwalt, Peter Buchard von Petersen, Becker, Ziegenbein, den Austausch der Bankbürgschaft zu verweigern? Am 27. April 1998 bat ich die SHO Anwaltskammer per Einschreiben/Rückschein um Vermittlung, erhielt aber keine Antwort. Am 04. Juni 1998 legte Dr. Hansen das Mandat ohne Begründung nieder. Der nächste Anwalt war: RA Dr. Knut Weigle Lauprecht + Partner, Lorentzendamm 36, 24103 Kiel Es stellte sich raus, daß RA Nordwig, die Kieler Korrespondenzanwältin Frau Stojan-Rayer und Dr. Abel aus einem landgerichtlichen Urteil heraus hätten vollstrecken können, es aber nicht getan haben. Warum nicht, ist bis heute unklar. Und dann, nach ein paar Monaten, wieder das gleiche Muster: Obwohl ich immer wieder bei Dr. Weigle nach dem Fortschreiten des Prozesses fragte, ging angeblich nichts voran. Mir platzte der Kragen, als sich während einer am 13. Mai 1997 geführten Besprechung herausstellte, daß mir Schriftsätze fehlten. Am 20. Mai 1997 übersandte Dr. Weigle die fehlenden Schriftsätze und kündigte gleichzeitig das Mandat. Ich beschwerte mich bei Herrn Kohlhaas. Die Briefe flogen hin und her. Herr Kohlhaas schlug einen Besuch in Kiel vor. Wir einigten uns. Herr Kohlhaas übernahm das Mandat. RA und Notar Michael Kohlhaas Lauprecht & Partner, Kiel, und Präsident des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshofes. Herr Kohlhaas bemängelte bei Gericht einen gravierenden Fehler, der mich eine sechsstellige Summe gekostet hätte. Das Gericht korrigierte.

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Das LG Kiel hatte eine weitere Verhandlung am 26. März 1998 um 09.00 Uhr angesetzt. Herr Kohlhaas und ich wollten uns eine Viertel Stunde vorher im Gericht treffen. Er kann um drei Minuten vor 09.00 Uhr. Herr Kohlhaas hatte auf mich während unserer Besprechungen immer außerordentlich ruhig und gleichzeitig hellwach gewirkt, so daß ich ihn innerlich den „ruhigen, schlauen Fuchs“ genannt hatte. An diesem Morgen schien er mir jedoch „durch den Wind“ zu sein. Trotzdem bat ich ihn, da Herr Kohlhaas die neue Sachlage dem Landgericht bisher schriftlich nicht vorgetragen hatte, dieses mündlich vorzutragen. Er lehnte ab mit den Worten: „Das bringt nichts.“ Obwohl das Landgericht bereits am 13. Januar 1998 zur Verhandlung am 26. März 1998 geladen und bei Nichterscheinen Strafe angedroht hatte, erschien der geladene RSH-Geschäftsführer Pehlke nicht. Lt. Aussage des gegnerischen Anwaltes hatte Herr Pehlke einen Termin, der schon lange feststand. Gekommen war irgend jemand anderes. Gerichtliche Konsequenz: natürlich keine. Während der Gerichtsverhandlung machte sich der gegnerische Anwalt Peter Burchard von Petersen, Becker, Ziegenbein, Kiel, darüber lustig, daß ich im Rahmen dieses durch Filz und Korruption bestimmten Prozesses und bereits dadurch erlittenen zwei Schlaganfällen auch an Bundeskanzler Kohl geschrieben und um Hilfe gebeten hatte. Herr Kohlhaas stimmte dem zu. (Erst jetzt habe ich im Internet die KEK-Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, www.kek-online.de, gefunden. Dort wird aufgelistet, daß Dr. Ulrich Ziegenbein mit 1,366% an Radio Schleswig-Holstein beteiligt ist.) Auch konnte Herr Kohlhaas sich nicht erinnern, ob 14 oder 16 % MWSt. in Anwendung zu bringen waren. Dummerweise hatte seine Referentin Frau Müller, die zum Besprechungstermin am 13. März 1998 akribisch gearbeitet hatte, zum Gerichtstermin einige Provisionen mit und einige Provisionen ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Ein komplettes Durcheinander! Bedauerlicherweise konnte Herr Kohlhaas sich weiterhin nicht erinnern, daß Dr. Hansen die Bankbürgschaften hätte austauschen müssen. Das Landgericht versuchte einen Vergleich und schlug DM 500.000,-- vor. Herr Kohlhaas bat um Unterbrechung. Draußen klopfte Herr Kohlhaas mich zu recht, diese DM 500.000,-- plus 8,5 % Zinsen zu akzeptieren. Schließlich stimmte ich zu. RSH lehnte ab. Wer von RSH hat deren Anwalt instruiert, diesen Vergleich abzulehnen? Nach der Gerichtsverhandlung eilte Herr Kohlhaas nach draußen, Treppe runter, auf die Straße und verschwand ohne Verabschiedung. Für Herrn Kohlhaas muß diese Verhandlung der Horror gewesen sein, denn die Zuhörerbänke waren gepackt voll mit jungen Juristen, die aufgrund seines Verhaltens immer mehr rumorten, kleine, aber deutliche hörbare „Ohs“ ausstießen und immer mehr mit den Füßen scharrten. Kurze Zeit danach legte Herr Kohlhaas das Mandat ohne Begründung nieder und war nie wieder für mich zu sprechen, obwohl zwischen uns niemals auch nur die geringste Diskrepanz bestanden hatte! Frage: Ist Herr Kohlhaas vor der Gerichtsverhandlung bedroht worden? Herr Kohlhaas’ Sekretärin versuchte herauszufinden, was geschehen war. Sie sagte mir immer wieder ziemlich verzweifelt: „So kenne ich meinen Chef überhaupt nicht.“ Oder: „Ich arbeite seit 20 Jahren für ihn und habe so etwas noch nie erlebt.“ Den letzten Anwalt, Jürgen Grauschopf, Hamburg, erhielt ich durch Vermittlung eines befreundeten Mediengroßkaufmannes, der zusammen mit Reinhold Mohn den BertelsmannVerlag aufgebaut hatte und der das Verhalten von Radio Schleswig-Holstein schlicht als

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kriminell bezeichnete. Er beauftragte seinen eigenen Anwalt, dieses Mandat zu übernehmen. Herr Grauschopf tat es, hielt bis zum Ende durch, erreichte aber nichts. Die letzte Verhandlung war legendär, weshalb ich sie hier wiedergebe: In dem gegen Radio Schleswig-Holstein geführten Provisionsprozeß verlief die letzte Verhandlung am 18. Juli 2003 so, daß der Senatspräsident Kock anfänglich eine ca. 35-minütige Rede hielt, in der er sinngemäß sagte, es könne nicht angehen, daß der nunmehr 17-jährige Prozeß ganz allein auf den Schultern "der armen Frau Röhl" - wörtlich - lastet, während bei RSH die Geschäftsführer wechseln und sich ohnehin nicht auskennen. Zur Gegenseite (Peter Buchard) meinte er wörtlich: "Wenn nur ein einziger Auftrag nicht abgerechnet wurde, handelt es sich um Betrug!" und daß diese Verhandlung lediglich dazu da sei herauszufinden, was in den vergangenen 17 Jahren gelaufen ist und wie ich meine Liste erklären könne und wo die nicht oder nur teilweise abgerechneten Aufträge aufgelistet seien. Nun, ich hatte keine Mühe alle Fragen zur vollsten Zufriedenheit des Senatspräsidenten Kock und seines Berichterstatters Hellwig zu beantworten. Darüber hinaus erklärte mein Anwalt noch die Sache mit dem Leistungsbescheid wg. der Prozeßkostenhilfe und erntete wohlwollendes Nicken von beiden Herren. Der vom 1. August 2003 datierende Beschluß lautete völlig konträr zum Tenor der Verhandlung: Beweislastumkehr kam nun nicht mehr in Frage und nach nunmehr 17-jähriger Prozeßdauer sollte ich nun nachweisen, daß meine Kunden vor siebzehn Jahren die Rechnungen von RSH bezahlt haben, obwohl RSH bis dahin noch nicht einmal korrekt abgerechnet hatte. Wenn ein Vertragsgeber nicht abrechnet, fällt nach deutscher Rechtsprechung der höchstmögliche Wert an, um den Vertragsgeber zu motivieren, korrekt abzurechnen! Plus Zinsen ab Fälligkeit. Das ist eine schöne Summe. Mein Anwalt meinte nach diesem Beschluß: „Das war’s.“ Aber das war’s ganz und gar nicht, denn die Hamburgische Landesbank hatte mit der Schleswig-Holsteinischen Landesbank fusioniert und so hätte ich aufgrund der dort lagernden Kontoauszüge von RSH sehr leicht nachweisen können, wer was gezahlt hatte, was mein Anwalt dem Gericht mitteilte. Anstatt nun einen neuen Verhandlungstermin anzusetzen, erfolgte ratzfatz ein Urteil, in dem alle Belege als „nicht relevant“ eingestuft wurden, ich also um Provisionen in siebenstelliger Höhe betrogen wurde. Das Berufungsurteil vom 26. November 2003 enthielt - wieder einmal - Erstaunliches: 1.) Obwohl die Beweise vorlagen, war von Betrug nun keine Rede mehr. 2.) Waren meine Provisionsansprüche lt. Gericht zum Teil verjährt, obwohl RSH noch nicht einmal korrekt abgerechnet hatte. 3.) Das Schreiben meines Anwaltes vom 7. November 2003 mit der Mitteilung, die Buchungsbelege der Bank und damit der Nachweis, welche meiner Kunden ihre Rechnungen an RSH bezahlt haben, können vorgelegt werden, "bot keinen Anlaß zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung." Seit 17 Jahren wurde mir von den Gerichten auferlegt, Beweise zur Auftrags- und Provisionsermittlung zu erbringen. Konnte ich dann die geforderten Beweise vorlegen, wurden diese Beweise von den Gerichten nicht anerkannt! 4.) Wurde ich mit 90 % der Kosten belastet! Durch dieses Urteil wurde die Aussage Diethelm Manser’s vom Sommer 1992, „ich würde mein Geld niemals bekommen, weil Klaus May die Richter in der Tasche hat“ wieder hochaktuell. Seither habe ich mich bemüht, rechtstaatliche Unterstützung zu erhalten, um herauszufinden, weshalb die OLG-Richter Zahn & Wasmuth Rechtsbeugung begingen und Senatspräsident Kock und Berichterstatter Hellwig ihre Meinung in den wenigen Tagen zwischen Verhandlung und Beschlußfassung um 180° geändert haben! Erfolglos. Leider.

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Zurück zur angeblichen Kinderschänderei: Obwohl Klaus May im Mai 1992 mir einen außergerichtlichen Vergleich angeboten und ich diesen angenommen hatte, hörte ich nichts mehr von ihm. Ich fragte nach, aber er war verschiedentlich verreist, u.a. zu den Filmfestspielen in Cannes, die er angeblich jedes Jahr besuchte. Einige Wochen später traf ich Klaus May zufällig bei den Mansers, als er dort seine neue Harley Davidson vorstellte. Als ich ihn auf RSH ansprach, fragte er ganz erstaunt: „Was habe ich mit RSH zu tun?“ Diethelm Manser ließ mich in den folgenden Jahren wiederholt seine Fassungslosigkeit, ja seine Empörung über Klaus May mit den Worten wissen: „Wenn ich es nicht mit eigenen Ohren gehört hätte, ich würde keinem Menschen glauben, daß Klaus May, dessen ganzer Stolz dieser Sender ist, so etwas gesagt hat.“. Meine Freunde waren entsetzt und empört mit welcher Brutalität seitens der Richter und auch meiner eigenen Anwälte seit Frühjahr 1992 gegen mich vorgegangen wurde, erlebten den ersten Schlaganfall im Frühsommer 1992 mit und, da Diethelm Manser mit Klaus May regelmäßig Golf spielte und somit über den neuesten Stand der Dinge informiert wurde, teilte er mir nun auch die Entscheidungen der Richter stets IM VORAUS mit. Antje und Diethelm Manser verbrachten normalerweise jedes Jahr sechs Monate in Amerika. 1992 sollten es wegen irgendwelcher Verpflichtungen in Europa jedoch nur drei Monate sein. Im Frühjahr 1992 hatten sie mich eingeladen, im Juni zehn Tage bei Ihnen auf Long Island zu verbringen. Dort sprachen wir ausführlich über den Prozeß und das völlig unverständliche Verhalten von Klaus May. Diethelm Manser meinte, ich hätte wenig Aussicht auf Erfolg. Als ich fragte, wie er zu dieser Annahme käme, schilderte er mir die Hintergründe. Er sagte mir wörtlich: „Klaus May hat eine Vorliebe für kleine Mädchen.“ Ich faßte dieses so auf, daß es sich um ein Lolita-Syndrom handelte und meinte, daß junge Mädchen manchmal auch für ältere Männer schwärmen würden. Diethelm Manser klärte mich auf und sagte wörtlich: „Es handelt sich um Kleinstkinder. Zwischen zwei und drei Jahren.“ Und weil ich Diethelm Manser fassungslos ansah, sagte er noch, wiederum wörtlich: „Die Kinder können kaum sprechen.“ Antje Manser kam zu uns, und wir sprachen über anderes. Antje Manser ist Künstlerin und war immer stolz darauf, „daß sie nicht mal einen Scheck ausstellen konnte“. Ich war damals der Meinung, sie hätte von so „irdischen“ Dingen wirklich keine Ahnung. Ein Trugschluß. Im September 1992 waren die Mansers wieder in Deutschland. Diethelm Manser teilte mir nun mit, daß „die Richter den Prozeß nach Kiel zurückverweisen und ich mein Geld niemals bekommen würde.“ Ich glaubte Diethelm Manser nicht. Um die Wahrheit des mir Mitgeteilten zu untermauern, sagte er mir deshalb mehrfach die Entscheidungen der Schleswiger OLG-Richter Zahn und Waßmuth bezüglich Terminverschiebungen etc. im voraus, und zwar zwischen drei Jahren und fünf Tagen bevor die Richter diese Entscheidungen offiziell getroffen hatten. Z.B. sollte an einem Dienstag, morgens um 08.30 Uhr eine Verhandlung in Schleswig stattfinden. Am Sonntag davor informierte Diethelm Manser mich, der Termin würde verschoben werden. Montagnachmittag gegen 16.30 Uhr rief Dr. Abel aufgeregt an, der Richter habe ihn gerade informiert, es sei etwas Dringendes dazwischen gekommen, der Termin müsse verschoben werden. Ich entgegnete Dr. Abel ganz cool, das wisse ich schon seit Sonntag. Konsequenzen hatte es keine. Am 17. Februar 1995 setzten die OLG-Richter den mit RSH geschlossenen Vertrag außer Kraft. Am 10. November 1995, also drei Jahre nachdem die Richter diese Entscheidung getroffen hatten, verkündete Herr Zahn, Vorsitzender des 14. Zivilsenats am Oberlandesgericht Schleswig, „daß er den Prozeß nach Kiel zurückverweisen würde“. Mein Anwalt, RA Dr. Hansen, warf dem Senat vor, „daß er uns dieses ja auch schon vor drei Jahren hätte mitteilen können“. Herr Zahn meinte daraufhin wörtlich: "daß er dieses wohl hätte können, aber nicht müssen". Als Dr. Hansen den Richtern Rechtsbeugung vorwarf, erntete er ein müdes Lächeln. Als ich ankündigte, ich würde gegen sie vorgehen, wurde ich von ihnen ausgelacht. Recht hatten sie, aber das wußte ich damals noch nicht. Danach erlitt ich den zweiten Schlaganfall.

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Um meine Gedanken zu ordnen, schrieb ich in den folgenden Monaten alles auf, was ich seit 1991 mit den Mansers erlebt und erfahren hatte. Danach war mir klar, daß irgend etwas ganz und gar nicht in Ordnung war. Im Spätherbst 1992 soll es einen immensen Krach zwischen Diethelm Manser und Klaus May gegeben haben, der zum privaten Zerwürfnis geführt haben soll. Dennoch sollen sich die Beiden damals weiterhin drei- bis fünfmal die Woche getroffen haben, aber sonntags nicht mehr zum Golfen gegangen sein. (Erst beim Nachlesen meiner Aufzeichnungen fiel mir auf, daß Antje Manser immer vom „privaten Zerwürfnis“ geredet hat. Geschäftlich hatten die beiden Männer nach meiner Kenntnis jedoch nichts miteinander zu tun, denn Klaus May war Geschäftsführer beim Flensburger Tageblatt, während Diethelm Manser eine Firma für Verkauf und Vermietung von Tresoren und Sicherheitsschränken hatte, dort aber nur noch beratend tätig war. 1992 war Diethelm Manser 65 Jahre alt.) Obwohl Antje Manser früher immer betont hatte, daß sie Klaus May nicht ausstehen könne, änderte sich nach dem Zerwürfnis der Männer ihre Meinung über Klaus May insofern, als sie nun nur noch gut und anerkennend über ihn und seine Arbeit sprach. Diethelm Manser sprach nicht mehr so häufig von Klaus May, wies in den folgenden Jahren nun aber immer ganz besonders auf seine ganz außergewöhnliche Gefährlichkeit und Brutalität hin. Anfang September 1994 mußte Diethelm Manser sich wegen eines Darmpolypen einem kleinen Eingriff unterziehen und für ein paar Tage ins Krankenhaus. Nach dieser an sich harmlosen Operation teilten ihm die Ärzte mit, er habe Bauchspeicheldrüsenkrebs, die Metastasen hätten bereits die Leber angegriffen, Heilung gäbe es nicht. Restliche Lebensdauer: zwei bis drei Monate. Diethelm Manser bat mich, ins Krankenhaus zu kommen und erzählte mir unter dem Eindruck der Todesnachricht: „Klaus May handelt auch mit Kinderpornografie. Es ist ein RIESENGESCHÄFT: Die sexuellen Perversionen werden immer brutaler, die Kinder immer kleiner. Babies. Neugeborene. 1992 soll es sich um 2- bis 3-jährige Kleinkinder und 1994 soll es sich um Babies und Neugeborene gehandelt haben, die mißbraucht und gefoltert wurden, auch zum Zwecke der Herstellung von Videos, die für bis zu ca. 50.000,-- DM pro Stück verkauft worden sein sollen. Klaus May hat die sogenannte ‚gute Gesellschaft’ voll im Griff, auch die Richter.“ Noch während ich bei Diethelm Manser war, rief Antje Manser dort an und bat mich zu warten. Sie wolle noch einen Kaffee mit mir trinken. Während ich wartete, erzählte Diethelm Manser mir weitere, ganz unglaubliche Dinge aus der Kinderschänderszene. Es war wie eine Beichte für ihn. Ich war völlig schockiert. Diethelm Manser erzählte mir, die Kinder würden nicht nur gefoltert, vergewaltigt und auf bestialische Weise ermordet, sondern sie würden geradezu ‚geschlachtet’ – wörtlich - werden. Je brutaler, perverser das Video, desto höher der Preis. Ferner erzählte er, es gäbe in Hamburg eine Villa, in der von jungen Mädchen, Teenagern, Kinder zur Welt gebracht werden, die niemals registriert und somit auch nicht vermißt werden. Die ermordeten Kinder würden als ‚Beipack’ – wörtlich – im Ohlsdorfer Krematorium ‚entsorgt’. Als ich ihn gerade fragen wollte, wo diese Villa ist, kam Antje Manser. Das Gespräch war beendet. Christa Ziehn von Löwenmütter e.V, die ich später kennenlernte, war dies bekannt. Sie hatte sogar gehört, im Harz soll ein Extra-Krematorium gebaut worden sein, um Hamburg zu entlasten. Mitte der 1990er Jahre sollen die Kinder hauptsächlich aus Moldawien gekommen sein, 150,-- DM ‚das Stück’, wie es hieß. Außerdem sagte Diethelm Manser mir: „Ich bin restlos glücklich, daß es vorbei ist.“ Ein für mich völlig unverständlicher Satz, denn die damals 35-jährige Ehe, aus der zwei, wie mir schien, wohlgeratene Söhne hervorgegangen waren, schien mir sehr harmonisch und glücklich zu sein. Das Umfeld der Mansers brachte häufig zum Ausdruck, wie sehr man sie um ihr schönes Leben beneidete.

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Nach dem Außer-Kraft-Setzen des mit RSH geschlossenen Vertrages am 17. Februar 1995 durch die OLG-Richter Zahn und Wasmuth hatte ich den zweiten Schlaganfall. Geblieben ist eine völlige Unbelastbarkeit. Trotzdem mußte ich mich weiter um den Prozeß, die Rechtsbeugung und die angebliche Kinderschänderei kümmern, weil ich, wie ich inzwischen weiß, der völlig falschen Meinung war, dieses müsse aufgeklärt werden. Heute kann ich sagen, daß spätestens ab diesem Zeitpunkt mein Leben ruiniert war, denn es begann der Abstieg in die Hölle und die Konfrontation mit einem völlig pervertierten Rechtsstaat, menschlichem Abschaum. Wie sich herausstellen sollte, bekam ich von den Zuständigen keinerlei Unterstützung gegen die Kriminellen. Bis heute nicht. Im Gegenteil: Ich wurde auch noch von korrupten Staatsanwälten um mein siebenstelliges Erbe gebracht, weil ich es gewagt hatte, gegen einen angeblichen Kinderschänder vorzugehen. Aber der Reihe nach: Als Erstes versuchte ich, über Klaus May Erkundigungen einzuziehen. Also fragte ich eine Bekannte, die seit langem bei Gruner + Jahr arbeitete. Sie sagte: „Meinst Du den Kinderschänder“ Ich war total verblüfft und fragte zurück: „Wieso denn Kinderschänder“ Sie: „Der hat es mit den kleinen Mädchen. Das weiß doch jeder!“ Sie nahm es locker, obwohl sie selbst zwei kleine Töchter hatte. Ähnliches hörte ich von anderen. Ein Bekannter, der seit Jahrzehnten mit Gruner + Jahr auf Direktionsebene zusammenarbeitete, wollte mir helfen und sich in der Direktionsetage nach Klaus May nicht nur erkundigen, sondern danach auch vermitteln. Zu seinem Erstaunen verschlossen sich die Leute dort nicht nur, sondern er schien geradezu, wie er selbst sagte, „gegen eine Gummiwand“ zu laufen. So etwas hatte er noch nicht erlebt. Er war neugierig geworden und wollte nun genauer wissen, was da los war. Er beauftragte auf eigene Kosten seine Anwälte Feddersen Laule Scherzberg & Ohle Hansen Ewerwahn, heute: White, Case, Feddersen, HH, eine international tätige Anwaltssozietät, um herauszufinden was dahintersteckt. Diese ließen ihn wissen: „Da ist etwas ganz und gar Ungutes im Gange. Seien Sie bitte so klug und halten sich da raus.“ Diethelm Manser hat mit der gleichen Anwaltskanzlei, aber einem anderen Partner, Dr. Urs Aschenbrenner, sehr eng zusammengearbeitet. Dann trat ich mit Klaus Meyer-Andersen in Kontakt, der mir in diversen Fernsehsendungen, die sich um Kinderschänderei drehten, aufgefallen war. Er war seit 1969 Reporter beim STERN, der im Verlag Gruner + Jahr erscheint und wo auch Klaus May zur gleichen Zeit tätig gewesen ist, und soll als erster über das Agieren von Kinderschändern in Thailand berichtet haben. Aufgrund seiner Kenntnisse über die stattfindenden Greueltaten und mangelnde Hilfestellung für die Opfer gründete er 1993 Dunkelziffer e.V. - Hilfe für sexuell mißbrauchte Kinder-, Hamburg. Etliche Leute aus dem Manserschen Freundeskreis traten in den Verein ein und/oder spendeten nicht geringe Summen, obwohl ansonsten keinerlei soziales Engagement zu erkennen war. Ich wunderte mich damals sehr und sagte immer wieder kopfschüttelnd: „Die laufen da hin, als ob es etwas umsonst gäbe.“ Während meines ersten Gespräches mit Klaus Meyer-Andersen, das ca. eineinhalb Stunden dauerte, erkundigte ich mich nur nach seinem Verein und seiner Arbeit. Er war außerordentlich aufgeschlossen und nur zu gern bereit, über dieses Thema zu sprechen. Auch lobte er die Polizei, wie viel Unterstützung er dort bekommen würde, auch beim Observieren von Objekten etc. Man sei ständig in sehr gutem Kontakt und würde Erkenntnisse austauschen. Einige Zeit später trafen wir uns wieder, und ich erzählte ihm ansatzweise von Diethelm Manser`s Äußerungen. Er gab vor, Klaus May nicht zu kennen. Er wollte sich schlau machen. Vierzehn Tage später trafen wir uns zu unserem dritten Gespräch. Es dauerte 2 Minuten. Er teilte mir wörtlich mit: „Ich habe mich nach Klaus May erkundigt, und ich gebe Ihnen einen Rat: Denken Sie an Bosnien. Dort haben die Menschen ALLES verloren. Dieses ist IHR Sarajewo. Geben Sie auf!“ Klaus Meyer-Andersen stand auf und ging. Kurze Zeit später traf ich ihn zufällig auf der Straße. Er hat nicht mal mehr gegrüßt.

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Damals hätte man Klaus Meyer-Andersen noch befragen können, aber offenbar bestand keinerlei Interesse. 2001 ist er im Alter von 59 Jahren verstorben.

***** Die angebliche Vertriebsfirma: In der Zwischenzeit hatte ich auch noch über Diethelm Manser`s Firma Hansa-Tresor GmbH, Verkauf und Vermietung von Tresoren und Sicherheitsschränken, nachgedacht. Diese Firma hatte ich im Rahmen meiner Tätigkeit bei den Gelben Seiten 1984 in HH-Rissen kennengelernt. Sie bestand aus einem einzigen Raum: ein Schreibtisch, ein Eß-/Besprechungstisch, ein paar Akten auf dem Boden, keine Tresore, nichts weiter. Ohne zu wissen, daß Diethelm Manser Antjes Ehemann war, haben wir uns kurz unterhalten. Er erzählte mir, er bräuchte keine Anzeige mehr, da er dabei sei, seine Firma aufzulösen, was ja zu sehen war,. Antje Manser erzählte mir später, Diethelm habe von 1984-1987 nicht gearbeitet, dann wurde das Geld knapp, sie habe ihn aufgefordert: „Sieh endlich zu, daß du wieder Geld verdienst.“ Und habe gelacht. Jahre später lachte sie darüber immer noch. Diethelm Manser erzählte mir später, die Firma habe seit 1984 geruht, wurde Mitte März 1987 aktiviert – 1987 war er 60 Jahre alt -, Münchner Investoren pumpten 1.000.000,-- DM in die Firma. Für den Verkauf von Tresoren und Sicherheitsschränken? Dreiundsiebzig Vertreter wurden eingestellt, die beiden Söhne nach Amerika geschickt. (Schon damals habe ich mich gewundert, warum der Aufenthalt der Söhne in den USA immer mit der Aktivierung von Hansa-Tresor in Zusammenhang gebracht wurde. Erst im Sommer 1994 kam ich aufgrund einer hier nicht zu schildernden Begebenheit auf die Idee, die Mansers könnten Angst um ihre Söhne haben.) Nach dem aufwendigen Lebensstil der Mansers zu urteilen: Umzug von der Cranachstraße 43, Othmarschen, in eine große, schöne Wohnung mit Elbblick in HH-Blankenese, Haus auf Long Island, das damals angeblich 8.000,-- $ wöchentlich gekostet haben soll, nur ein halbes Jahr Aufenthalt in Deutschland, ansonsten auf Reisen, muß die Firma von Anfang an ganz außerordentlich gut gelaufen sein. Darüber hinaus waren die Mansers 1992 dabei, sich in dem sündhaft teuren Bridgehampton auf Long Island, wo die Kennedys, Vanderbilts, etc. wohnen, ein Haus für 20-30 Millionen US$ zu bauen. Die Baupläne im Stil der Hampton-Häuser habe ich gesehen, das Fundament sollte bereits gegossen und ein Flügel fast fertig gestellt worden sein. Die aktivierte Hansa-Tresor GmbH residierte nun im piekfeinen HH-Harvestehude: Fontayne 1d, 20354 HH, in einem kleinen Wohnhaus. Die Büroräume habe ich im Sommer 1994 gesehen und habe mich schwer gewundert: Diethelm Mansers Chefzimmer enthielt nur einen braunen Melanintisch als Schreibtisch, einen billigen Bürosessel, ein schwarzes Telefon aus den 1950er Jahren und eine braune Melaninschrankwand, in der keine fünf Bücher standen. Ordner schon gar nicht. Lt. Diethelm Manser wurden exakt 73 - niemals 70 oder 75 oder 72 - Handelsvertreter beschäftigt. (Ich habe Diethelm Manser hin und wieder geneckt, er solle sich bloß nicht verzählen.) Der Mitarbeiterraum für die 73 Handelsvertreter enthielt einige braune Melanintische mit alten, manuellen Schreibmaschinen. Ca. 4 oder 5 Tische für 73 Leute.

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Die Böden waren sowohl im Treppenhaus wie auch im Chef- und Handelsvertreterzimmer aus allerbilligstem Nadelfilz. Auf dem Treppenabsatz nach oben stand ein kleiner, alter, lädierter, quadratischer Wandsafe mit halbgeöffneter Tür. Es gab keinen Schauraum für Tresore oder Sicherheitsschränke. Wo waren die? Wie wurden die Tresore und Sicherheitsschränke verkauft? Es laufen doch keine 73 Handelsvertreter durch die Gegend und fragen bei Firmen nach, ob sie einen Tresor brauchen? In der Buchhaltung saßen mindestens zwei Buchhalterinnen. Die Buchhaltung war im Erdgeschoß und allermodernst eingerichtet. Dort ging es richtig geschäftig zu. Daß dort Geld floß, konnte man sehen: wie bei Radio Schleswig-Holstein.. Es gab keine Handwerker / Techniker für den Aufbau der Tresore. Für die 73 Außendienstler gab es keine Parkplätze weit und breit. Damals bin ich das erste Mal mißtrauisch geworden, habe den Gedanken aber wieder zur Seite geschoben. Schließlich kannte ich Antje Manser aus der Sandkiste. Allerdings, auch das fiel mir erst später ein, hatte sie nichts geerbt, es waren also keine Mittel vorhanden. Das Haus an der Fontaine wurde abgerissen. Es gehörte der Anna M. Vogel Grundstücksges. Es gab eine neue Anschrift: Die offiziell bis ca. Januar 1998 genutzten Geschäftsräume am Alsterufer 1, ganz in der Nähe, sollen im Penthouse des Nebengebäudes des Glaxo Wellcome-Turmes liegen. Das Firmenschild vor dem Gebäude war am 24. April 1999 noch angebracht. Die Telefonnummer 44 88 00 war 1999 noch in Betrieb. Obwohl 73 Vertreter beschäftigt wurden, gab es nur eine Telefon- und Faxnummer.. Es gab keine Anzeigen in den Gelben Seiten. Aus Erfahrung wußte ich, daß das Geschäft so nicht läuft. Tresoranbieter brauchten damals große Anzeigen in den Gelben Seiten und hatten Ausstellungsräume in meist kleineren Gewerbehöfen, immer im Erdgeschoß. Falls nicht mit Tresoren und Sicherheitsschränken gehandelt wurde: womit dann? Fragen gab es reichlich, Antworten gab es keine. Ein Finanzbeamter sagte mir, Hansa Tresor sei ab 1987 umsatzmäßig von Null auf Achtstellig gekommen. Auf meine Frage, ob er sich denn überhaupt nicht gefragt habe, wie man mit dem Verkauf und der Vermietung von Tresoren 8-stellige Umsätze erwirtschaften könne, antwortete er mir, es gäbe eine Anweisung ‚von oben’, sich keine Gedanken machen zu dürfen. Man habe nur die Zahlen zu prüfen, das ist alles. Meine Recherche beim Handelsregister ergab grobe Unregelmäßigkeiten, was die Zuständigen dort jedoch nicht interessierte: Als ich die Akte Hansa-Tresor studiert hatte, ging ich zu einem älteren Mitarbeiter des Handelsregisters, der sonst immer sehr freundlich und hilfsbereit war, und sagte: „Ich glaube, mit dieser Firma ist irgend etwas nicht in Ordnung.“ Seine Antwort war: „Hau’n Sie ab. Sie gefährden meinen Job.“ Ich war sprachlos. Er beugte sich über den Counter und sagte leise: „Gehen Sie nach oben zu dem Richter, Herr Becker/Bremer (?). Er ist dafür zuständig.“ Ich ging nach oben, Herr B. war nicht da. Man gab mir seine Durchwahlnummer. Am nächsten Tag rief ich ihn an und sagte nur: „Ich habe die Akte einer Firma durchgesehen, von der ich glaube, daß mit ihr etwas nicht in Ordnung ist …“. Er fuhr mich barsch an: „Sind Sie verrückt, so etwas am Telefon zu sagen!“ und legte auf. Als ich das nächste Mal beim Handelsregister vorbei kam, ging ich wieder nach oben. Eine Mitarbeiterin sagte mir, wenn ich meine, etwas sei nicht Ordnung, müsse ich einen Anwalt beauftragen. Stimmt nicht, es wäre Aufgabe des Richters B. gewesen, dem nachzugehen, denn offiziell müssen Angaben beim Handelsregister der Wahrheit entsprechen, denn sonst bräuchte man ja kein Handelsregister. Aber wen interessiert schon das Offizielle? So etwas nennt man heute Korinthenkackerei. Oder: Wie mir u.a. auch im Sozialamt gesagt wurde: „Wer sich an die Gesetze hält, hat selber Schuld.“

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Am 4. November 1997 zog Hansa-Tresor GmbH nach Bremervörde. In Bremervörde war die Firma zwar im Handelsregister eingetragen (HRB 974), unter der angegebenen Anschrift: Neue Straße 32 jedoch nicht auffindbar. Das Haus Neue Straße 32 beherbergte im Erdgeschoß eine Apotheke und eine Parfümerie, im ersten Stock residierte ein Unternehmensberater aus Hamburg, der sein Telefon zum 29. Juli 1998 lt. Telekom-Telefonauskunft abgemeldet hat. Auf der Telefon-CD-ROM (Stand: 2000/2001) wird dieser Unternehmensberater mit neuer Anschrift in Bremervörde geführt. Telefon- und Faxnummern sind nach wie vor die gleichen. Die Telekom-Telefonauskunft konnte damals in Bremervörde keinen Telefoneintrag für HansaTresor GmbH feststellen. Ferner existiert noch ein kleines Dachgeschoß, welches damals jedoch einen unbewohnten Eindruck machte. Als ich mal nach Bremervörde fuhr, um eine Freundin zu besuchen, nahm ich die Gelegenheit wahr, mich im dortigen Handelsregister zu erkundigen, ob Hansa-Tresor eingetragen war. Sie war. Der Firmensitz Neue Straße 32 liegt ganz in der Nähe. Als ich die Firma nicht finden konnte, ging ich noch einmal zum Handelsregister zurück und machte darauf aufmerksam, daß HansaTresor unter der eingetragenen Anschrift nicht vorhanden ist. Antwort: „Das interessiert hier niemanden.“ Hansa Tresor hatte auch noch ein paar andere Adressen (Kurzfassung): Hansa-Tresor, Bremervörde, verkauft und überträgt einen Geschäftsanteil an KG Hansa MietTresor GmbH & Co., Humboldtstraße 15, 04105 Leipzig, deren Sitz nach Ketzin verlegt wurde. Die zu Ketzin unter der Firma KG Hansa Miet Tresor GmbH & Co. bestehende Kommaditgesellschaft ist die alleinige Gesellschafterin der zu Bremervörde unter der Firma Hansa Tresor GmbH bestehenden Gesellschaft m.b.H. 28.12.1999. KG Hansa Miet Tresor GmbH & Co., Grüner Weg 1, 14669 Ketzin, Tel. 033233-20 817 Geschäftsinhaber von KG Hansa Miet Tresor GmbH & Co., Ketzin, ist. (Gelbklinker-Eigenheim ohne Ladengeschäft, Schauraum, etc.) Hansa Miet Tresor Verwaltungsgesellschaft mbH, Sitz Potsdam Karl-Liebknecht-Straße 95, 14482 Potsdam, HRA 1093, Beginn 25. März 1994

(Dank Internet: Das Haus Karl-Liebknecht-Straße 95 steht unter Denkmalschutz und ist Teil einer ehemaligen Kolonie Nowawes. Im Internet findet sich unter dieser Adresse: Kurt Stoof, der inzwischen verstorben ist. Seine Frau erzählte, sie hätten bis vor ca. zehn Jahren einen Raum an einen Handelsvertreter vermietet gehabt, „der dort seine Post erledigte, wenn er auf seiner Tour vorbei kam.“

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Außerdem hatte Hansa-Tresor noch ausländische Ansprechpartner: Herr Wolf Luxembourg Neie Wee 4 L-6839 Lellig

Tel. 00352 710 316 Fax 00352 719 137 [email protected]

Stand: 2013-Februar: Unter dieser Adresse und Telefonnummer firmiert bis heute die Non-ProfitOrganisation, angegliedert an die Fédération Aéronautique Luxembourg FAL und der Europäischen Föderation Recreation Aerial FELA (Paragliding + Ultraleichtflugzeuge) LVL Luxembourg VOL LIBRE Association sans but lucrative Renata Wolf [email protected], www.lvl.lu Und Air Sport Aventure Norbert Wolf Mobil: +352-61 11 46 302 Mobil: +33-0674 18 2073 Phone: +33-0329 507 402 Verdun Skype: stefankurrle eMail: [email protected] www.asalux.lu und Herr Brethoniere Niederlande Tel. 0031 365 220 117 Schepenveld 12 / 01 Fax 0031 365 222 722 NL 3891 ZR Zeewolde [email protected] (Zeewolde liegt in der Nähe von Amsterdam auf der Insel Flevoland. Schepenveld sieht nach ein paar (Auto-)Werkstätten aus. Im Internet wird ein Brethoniere in Zeewolde mit ‚drughole’ in Verbindung gebracht, er selbst gibt aber an, es würde sich um einen Club für 15-25jährige handeln.) Und Herr Schutiak Österreich Zaunersiedlung A-4441 Behamberg

Tel. 0043 7252 30354 Fax 0043 7252 30354 [email protected]

Alle eMail-Adressen lagen in Deutschland. Wozu braucht man bei Tresoren und Sicherheitsschränken ausländische Ansprechpartner? Konkurrenzfirmen haben dies nicht. Mir fiel noch auf, daß alle Niederlassungen – außer Luxemburg - am Wasser liegen, so daß der Weitertransport mit Booten hätte erfolgen können. Über den Luxemburger Club hätten theoretisch auch sehr leicht Videos weitergegeben, evtl. sogar per Ultraleichtflugzeug weiter transportiert werden können. Darüber hinaus fällt es bei einem Club nicht auf, wenn Kfz-Kennzeichen aus allen möglichen Gegenden auftauchen. Ein LKA-Beamter meinte damals hierzu: Die Idee, (Snuff)-Videos per Tresor ins Ausland zu transportieren, sei hoch-interessant. Ihm war sofort klar, daß Transporte nach Luxemburg und Österreich damals der vereinfachten Zollabfertigung unterlagen, d.h. Tresore/Sicherheitsschränke wurden vom Zoll nicht geöffnet. Der LKA-Beamte sagte sogar: „Geniale Idee. Wer immer das initiiert hat, muß ein schlauer Kopf sein und gute Anwälte haben.“

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Ende der 1990er, Anfang der 2000er Jahre legten sich immer mehr Menschen einen Internetzugang zu. Die Umstellung auf Verkauf per Internet war m.M.n. ungefähr 2005 den meisten Menschen in Deutschland bewußt, d.h. die kritische Phase des Transportes über Land war nicht mehr nötig. Kontoauszüge werden bei den Landesbanken 30 Jahre aufbewahrt. Es läßt sich also noch feststellen, wer wie viel bei Hansa-Tresor bezahlt hat und an wen welche Summen gingen. Falls es jemanden interessieren sollte.

Das Film-Studio, in dem angeblich Kinderpornos hergestellt wurden: Am 19. März 1986 hatte ich das Bewerbungsgespräch mit Gerold Bohlen, Verkaufsleiter bei RSH. Wenige Tage später teilte er mir mit, ich würde die Regionalvertretung Hamburg bekommen. Es lägen jede Menge Anfragen nach Werbezeiten vor. Der Vertrag käme in den nächsten Tagen. Der Vertrag kam aber nicht. Tatsächlich wurde ich erst am 23. Juni 1986, eine Woche vor Sendebeginn, zur Vertragsunterzeichnung nach Kiel gebeten. Wieder wies Herr Bohlen darauf hin, es lägen jede Menge Anfragen vor, deutete mit beiden Händen eine Distanz von gut 20 cm an und forderte mich auf, den Vertrag zu unterschreiben. Sobald ich unterzeichnet hatte, sagte Herr Bohlen mit Bedauern, es lägen so gut wie keine Anfragen vor und übergab mir ein paar Adressen, die sich als Nieten herausstellen sollten. Das störte mich nicht weiter, denn ich hatte ca. 1.100 Kunden – nicht Adressen – die mir vertrauten und die wußten, daß man mit meinen Projekten gutes Geld verdienen konnte. Zurück in Hamburg schrieb ich meine Kunden an, machte Termine, holte die Aufträge rein und da meine Kunden wußten, daß von mir Profitables kam, kamen die Anrufe und Aufträge wie die Heuschreckenschwärme. Zur Ausführung der Aufträge benötigte ich ein oder mehrere Tonstudios, die die Werbespots produzieren sollten und die später wie die Pilze aus dem Boden schossen, aber damals gab es nur wenige. Eines arbeitete international und war viel zu teuer, ein mittelständisches reagierte geradezu empört, daß ich ihm so einen Kleinmist andiente und noch ein mittelständiges Studio gab mir wenigstens einen Termin. Nennen wir es ABC-Studio. Wir machten ganz schnell einen Termin, aber der Chef ließ mich warten und warten. Als er endlich kam, war er sichtlich schockiert und es sprudelte nur so aus ihm raus: „Meine Ex-Frau arbeitet bei … Studio und hat mich gerade angerufen, weil sie festgestellt hat, daß dort Kinderpornos hergestellt werden.“ Und, und, und. Es dauerte eine ganze Weile, bis er sich beruhigt hatte. (Später erfuhr ich sowohl von Löwenmütter e.V. als auch Klaus Meyer-Andersen von Dunkelziffer e.V., auch ihnen sei bekannt, daß dort Kinderpornographie hergestellt wird.) Danach kamen wir ins Geschäft. Die erste Garde Sprecher hatte keine Lust, für Minihonorare zu arbeiten, also engagierte er die zweite Garde und richtete einen – manchmal stündlichen Kurierdienst nach Kiel ein: Kaum war der Werbespot produziert, wurde er per Motorradkurier nach Kiel gebracht und wenig später ausgestrahlt. Ich arbeitete von fünf Uhr in der Frühe bis Mitternacht und hatte die Sache mit der Kinderpornographie längst vergessen, bis der Chef des ABC-Studios mich ca. 14 Tage später anrief und mich anflehte, seine Kinderpornographie-Schilderung zu vergessen. Nur deshalb kann ich mich überhaupt daran erinnern. 1998 flog Zandvoort auf, die Dutroux-Affäre wurde öffentlich. Eine extrem heiße Spur führte nach Hamburg. Einige Zeit später wurde der Chef des ABC-Studios bedroht. Er erbat Polizeischutz, erhielt ihn aber nicht. Seine Frau wurde auf brutalste Art und Weise in ihrem eigenen Haus zusammen-

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geschlagen. Die Zeitungen berichteten. Er verkaufte die Firma und ging ins Ausland. Ob ein Zusammenhang besteht, ist mir nicht bekannt. Nachdem ich mich von dem 2. Schlaganfall (1995) einigermaßen erholt hatte, begann ich bezüglich der Rechtsbeugung selbst Hilfe zu suchen, da mein damaliger Anwalt und seine Nachfolger es ablehnten, die Strafanzeigen zu stellen. Egal an wen ich mich wandte, um rechtstaatliche Unterstützung zu bekommen. ich wurde abgewimmelt. Dietrich Mett, Präsident des OLG Schleswig, erklärte sich bezüglich der Rechtsbeugung für nicht zuständig (natürlich nicht, schließlich sind es seine Richter-Mitarbeiter) und verwies auf die richterliche Unabhängigkeit, was faktisch falsch ist, da Richter in einem Handelsvertreterprozeß Belege anerkennen MÜSSEN. Schleswig-Holsteinische Anwaltskammer. Abgewimmelt. . Handelskammer Hamburg: Dr. Jürgen Gärtner bestand darauf, er könne nichts für mich tun, weil RSH in SHO ansässig ist. Mein Argument, daß ich als Handelskammer-Mitglied in HH ansässig bin, spielte keine Rolle. Richterverbände. Abgewimmelt. Alle Politiker auf kommunaler (Kiel), Landes- (Hamburg und Schleswig-Holstein) und Bundesebene wurden von mir angeschrieben. Kaum einer antwortete und falls doch, war niemand zuständig. Pro Honore Verein für Treu und Glauben im Geschäftsleben e.V. – nicht zuständig. Wofür dann? Spendengrab? Business Crime Control – nicht zuständig. Wofür dann? Spendengrab? Alles, was ich bis Mai 1997 recherchiert hatte, habe ich Peter Busch, ehemals Richter und 1997 Persönlicher Referent des Schleswig-Holsteinischen Justizministers Gerd Walter, heute Ministerialrat (Abtlg. II 33 – Personal der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Tel. 0431988-3771) in einer fünfstündigen Unterredung am 09. Mai 1997 geschildert. Er hat nichts angezweifelt, war nicht überrascht, erstaunt, entsetzt, angeekelt, fragte auch nicht nach. Er hörte nur sehr ruhig zu und hatte zu allem Vorgetragenen nichts weiter zu sagen als: „Es besteht kein Handlungsbedarf.“ Dies wiederholte er gebetsmühlenartig. Nach ca. drei Stunden sagte er einmal: „ Es tut mir leid, daß es ausgerechnet Sie betrifft, aber es besteht kein Handlungsbedarf.“ Ferner ließ er mich wissen, daß eventuelle Beschwerden gegen meine Anwälte nicht bei der Zulassungsstelle für Rechtsanwälte im Justizministerium bearbeitet sondern an die SchleswigHolsteinische Anwaltskammer in Schleswig weitergeleitet werden. Genau diesen Verein hatte ich in den vergangenen Jahren mehrfach kontaktiert und war – natürlich – abgewimmelt worden. Bestätigt hat Peter Busch mir mit Schreiben vom 07. Juli 1997 – AZ II 150/3133 E – 22/97 / Unser Gespräch am 9. Mai 1997 und „daß meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 8. März 1997 … als unbegründet zurückgewiesen würde.“ Auf die angebliche Kinderschänderei ist Peter Busch nicht eingegangen. Natürlich nicht. Gelernt habe ich, daß in unserem Rechtsstaat eine Straftat keine Straftat ist, wenn bei den Justizbehörden kein Handlungsbedarf besteht, eine Straftat aufzuklären. DAS IST DER PERFEKTE TÄTERSCHUTZ, in dessen Genuß nach meiner Kenntnis insbesondere Kinderschänder kommen. . Am 25. November 1997 wandte ich mich sowohl an alle SHO-Landtagsabgeordneten als auch an den Vorsitzenden des Eingabenausschusses im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Kiel, Gerhard Poppendiecker (22.500 – zweiundzwanzigtausend Kopien mußten dafür gemacht werden) und bat um Einberufung eines Untersuchungsausschusses.

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Herr Brüggensiecker, Geschäftsführer des Eingabenausschusses, lehnte die Einberufung eines Untersuchungsausschusses ab mit der Begründung, Landtagspräsident Heinz-Werner Arens wolle keinen Untersuchungsausschuß. Ich wies daraufhin, Herr Kayenburg habe fraktionsübergreifend für die CDU und ca. 15 weitere Landtagsabgeordnete diese Angelegenheit dem Eingabenausschuß mit der Bitte um Bearbeitung zugesandt. Es ergab sich ein Disput, währenddessen ich Herrn Brüggensiecker sagte, ich hätte mich bereits an alle Zuständigen gewandt und daß sich diese Zuständigen für nicht zuständig erklärt haben, und ich fragte ihn, wo ich denn Hilfe bekommen kann. Herr Brüggensiecker antwortete wörtlich: „Wenn Sie keine Hilfe bekommen, kann das, was Sie erleben, nicht so wichtig sein.“ Fassungslos fragte ich ihn: „Wollen Sie mir damit sagen, daß ich als Deutsche in Deutschland keine Rechte habe?“ Herr Brüggensiecker antwortete wiederum wörtlich: „Das wird wohl so sein. Sie müssen es akzeptieren.“ Frau Regierungsrätin Petra Tschanter vom Rechtsausschuß des Schleswig-Holsteinischen Landtages, angeschrieben am 20.08.2000, fühlte sich auch nicht zuständig. Sie ließ mich aber wissen, sie habe mein Schreiben an den Eingabenausschuß weitergeleitet, der mir wiederum schrieb, „daß er auf weitere Zuschriften nicht mehr reagieren kann“. Kann, nicht will! Wieso: Kann? Die von mir am 28. August 2002 angeschriebene Schleswig-Holsteinische Justizministerin Anne Lütkes und Landesinnenminister Klaus Buß hatte nicht nur keinen Handlungsbedarf., sie haben nicht einmal geantwortet. Da stellt sich naturgemäß folgende Frage: Warum haben weder Justizministerin SHO Anne Lütkes, noch Innenminister SHO Klaus Buß, noch die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Innen- und Rechtsausschusses geantwortet? Ist das Schweigen der von mir angeschriebenen, gewählten Volksvertreter und Staatsdiener (!) ein Eingeständnis, daß unter dem Schutz des SHO Justizministeriums (und Hamburger Justizbehörden) kinderpornografische Videos produziert und vertrieben, Richter erpreßt und Anwälte bedroht werden? Ferner ergäbe sich dann naturgemäß die Frage, wer von dem gewährten Schutz profitiert. Tatsache ist, daß ich in den letzten 20 - zwanzig - Jahren in keiner Zeitung, in keiner Fernsehsendung und auch im Internet keinen Hinweis darauf finden konnte, von Behörden in Deutschland gleich welcher Art sei gegen die Produzenten von kinderpornografischem Material – Fotos und/oder Videos – vorgegangen worden. Erklärbar wird dies nur, wenn man in Betracht zieht, daß - in diesem Fall – solch ein Produzent behördlich geschützt wird. Genau wie von Diethelm Manser 1994 mitgeteilt/gebeichtet! Der Petitionsausschuß im Deutschen Bundestag schrieb mir, man könne nicht helfen. Dort sollen 1996 schon 34.000 Fälle wie der Meinige gelagert haben. Nimmt man die Urteile/Vergleiche fauler Richter hinzu, sollen es angeblich inzwischen über. 5 Million Justizgeschädigte in Deutschland geben. Bis heute habe ich nicht akzeptiert und werde es auch künftig nicht akzeptieren, daß ich als deutsche Staatsbürgerin in Deutschland nicht nur keinerlei Rechte habe, sondern sogar noch schlechter behandelt werde, als eine Migrantin oder Staatenlose. Und das, obwohl uns fast täglich Gebetsmühlen-artig via Medien suggeriert wird, Deutschland sei ein Rechtsstaat. Was für eine Manipulation! Der Rechtsstaat findet nur statt, so lange man keine Justizbehörde in Anspruch nehmen muß. Dann ist es AUS mit Rechtsstaat. Dann herrscht die pure Faulheit, Korruption, Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt. Geschützt werden nur die Täter: Je krimineller die Tat, desto besser der Schutz. Nichts anderes habe ich erlebt! In den Jahren darauf kontaktierte ich die Fachpresse (keine Reaktion), ca. 220 deutsche Tageszeitungen (keine einzige antwortete), Rundfunk, Fernsehen (kaum einer antwortete, falls doch: ablehnend). Es interessierte einfach nicht, wenn eine deutsche Staatsbürgerin grundlos und willkürlich fertig gemacht wurde, weil sie einerseits eine außergewöhnliche Leistung erbracht hatte, andererseits aber noch dafür ihre vertraglich zugesicherten Provisionen haben zu wollen. Wäre ich eine Frau aus Hottentottenland, würde man hier vermutlich Lichterketten bilden.

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Am 17. September 1998 kam der ehemalige Bundesjustizminister Prof. Dr. Edzard SchmidtJortzig, für einen Wahlvortrag nach Hamburg ins Warburg-Haus. Ich schilderte ihm kurz das Geschehene und überreichte ihm meine Unterlagen. Seine Antwort: Kein Handlungsbedarf! Während des Wahlvortrages bemerkte Herr Prof. Dr. Schmidt-Jortzig beiläufig, daß jeder Prozeß, der länger als sieben Jahre dauert, gegen die Menschenrechte verstößt, was bei den anwesenden Juristen herzhaftes Gelächter auslöste. Mein Prozeß dauert damals bereits 12 (zwölf!) Jahre, war also ein glatter Verstoß gegen die Menschenrechte. In all den Jahren, bis heute, konnte ich niemanden dafür interessieren, sich für die Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland einzusetzen, obwohl Frau Merkel sich erdreistet, genau dieses in anderen Ländern, z.B. China, zu tun. Da sich meine Anwälte aus Angst (!, Rechtsstaat!), nie wieder einen Prozeß bei diesen Richtern zu gewinnen, weigerten, gegen diese Richter vorzugehen, habe ich selbst am 03. Mai 1999 Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die OLG-Richter Zahn und Waßmuth bei der Staatsanwaltschaft bei dem OLG Schleswig, Zentrale Stelle Korruption, gestellt. Am 19. Mai 1999 schrieb mir der Leitende Oberstaatsanwalt Lorenzen, er habe die Strafanzeige (Az.: AR 77/99) zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg weiter-geleitet. Der dortige Staatsanwalt Gosch belehrte mich, daß Rechtsbeugung nicht ermittlungswürdig ist. Das war die nächste Lektion in Rechtstaatlichkeit: Eine Straftat wie Rechtsbeugung, und bei der, wie in meinem Fall, Provisionen in Millionenhöhe dranhingen, ist keine Straftat, wenn der Staatsanwalt völlig unabhängig von geltendem Recht sie für nicht ermittlungswürdig hält! Bravo! Das öffnet kriminellen Richtern Tor und Tür. Kein Wunder, daß die Richter Zahn und Waßmuth mich auslachten, als ich ankündigte, gegen sie vorgehen zu wollen!

Wegen der angeblichen Kinderschänderei hatte ich noch Folgendes unternommen: 1996 an einem Sonnabend morgen um halb Zehn ging ich zur Hauptwache Sedanstraße, HH, und schilderte dort Diethelm Mansers Beichte. Die gestandenen, ca. 40-50 jährigen Polizeibeamten gaben mir den besten Rat der Welt: „Gehen Sie nach Hause, trinken eine Flasche Rotwein und legen sich schlafen. Morgen ist ein anderer Tag.“ Danach kontaktierte ich verschiedene Vereine, die sich angeblich für mißbrauchte Kinder einsetzten. Es herrschte das gesammelte Desinteresse. Im Juli 1998 flogen die Kinderpornographie-Vertreiber von Zandvoort auf, und ich entschloß mich, zum Landeskriminalamt, Steindamm 82, Hamburg, zu gehen. Hier war man zwar für organisierte Kriminalität zuständig, nicht aber für organisierten Handel mit Kindern/Kinderpornographie. Ich sprach dort mit einem höheren Beamten, der sich alles ganz gelassen anhörte. Er sagte dazu: „Na, Sie erzählen da aber eine Räubergeschichte.“ Dann stand er auf, nahm mich beim Arm, führte mich zum hinteren Fenster und sagte: „Schauen Sie mal aus dem Fenster. Die Moschee dort. „DAS ist unser Problem.“ Die Moschee, Lindenstraße, liegt auf der Rückseite des LKA. Dennoch gab er einen Bericht an das Polizeipräsidium. Am 06.08.1998 erhielt ich eine Ladung für den 14.08.1998 um 09.30 Uhr von Frau Schrum, LKA 42, Fachdienststelle für Sexualdelikte, Polizeipräsidium, Beim Strohhause 31, 20097 Hamburg, Tel. 283-8868, Aktenzeichen 42/1259/98 (Anlage 1998-08-06 LKA 42). Aufgrund meiner vorherigen Erfahrungen begleitete mich Christa Ziehn, Vorsitzende des Vereins Löwenmütter e.V., der damals der einzige Verein war, der wirklich Hilfestellung leistete. An der Wand vor sich hatte Frau Schrum Fotos ihrer kleinen Kinder hängen! Ich fragte sie, ob sie auch für Kinderschänderei zuständig sei. „Ja, natürlich.“ war die Antwort. Das muß man sich mal vorstellen: Eine junge Kriminalbeamtin und Mutter, die Kinderschänder befragen muß und ihnen gleichzeitig Fotos ihrer eigenen Kinder darbietet! Daß daraus nichts werden würde, war mir klar.

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Ich schilderte Frau Schrum dennoch alles von mir Erlebte und besprach mit ihr meine Recherchen bezüglich Hansa-Tresor. Frau Schrum fand nichts Bemerkenswertes daran, daß eine stillgelegte Tresor-Klitsche mit 1.000.000,-- DM aktiviert wird und der 60jährige, mit einem Fünftel beteiligte Geschäftsführer fortan in Saus und Braus lebt, sich nur fünf Jahre später sogar eine Haus auf Long Islands teuerster Gegend für 20-30 Millionen US$ leisten kann. Frau Schrum weigerte sich, Ermittlungen aufzunehmen. Obwohl ich beim LKA ausdrücklich um den Ansprechpartner für organisierte Kinderpornografie gebeten hatte, erklärte mir Frau Schrum nach meiner Aussage, daß sie für sexuelle Gewalt gegen Kinder, nicht aber für organisierte sexuelle Gewalt gegen Kinder zuständig ist. Sie nannte mir aber auch keine andere Dienststelle. Nach dem Prinzip: Wir haben dafür keine Dienststelle, also findet das Verbrechen auch nicht statt? Frau Schrum forderte mich auf, Beweise zu bringen. Erst dann könne sie anfangen zu ermitteln. Ich wies Frau Schrum darauf hin, daß auch bei Verdacht auf eine strafbare Handlung ermittelt werden müsse, aber sie wiederholte nur ihre Forderung nach Beweisen. Frau Schrum empfahl mir, zur Steuerfahndung zu gehen, da diese Angelegenheit in deren Zuständigkeitsbereich fallen würde. Eventuell würde man sich dort die Firma mal ansehen. Also ging ich Ende August 1998 zum Finanzamt Hamburg-Neustadt-St. Pauli, Steuerfahndungsstelle, Steinstr. 10, 20095 Hamburg, Steuerfahndungsprüferin Frau Neumann-Windt, Abt. F36, Tel. 33 97 2-899 /-2239, berichtete ihr die Sache und übergab ihr meine Überlegungen zu Hanse-Tresor mit der Bitte, eventuelle Erkenntnisse an Frau Schrum durchzugeben. Ob diese Angelegenheit jemals geprüft wurde, ist mir nicht bekannt. Offenbar hat diese Sache auch keine weiteren Fragen aufgeworden, denn ich habe nie wieder etwas davon gehört. Da inzwischen immer mehr grauenhafte Details aus Zandvoort bekannt wurden, und ich nicht fassen konnte, daß hier in Hamburg nicht das geringste Interesse bestand, den Hinweisen von Diethelm Manser nachzugehen, machte ich mir noch die Mühe, am 09. September 1998 gegen ca. 14.45 Uhr beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden anzurufen. Dort kam ich an einen Herrn Dobe, Tel. 0611-55-1-3107, der sich meine Adresse geben ließ und innerhalb weniger Minuten zurückrief. Es ließ sich alles schildern. Herr Dobe wollte mit Frau Schrum sprechen und sich wieder bei mir melden. Selbstverständlich habe nie wieder von ihm gehört. Aber er hatte noch einen guten Rat für mich: „Wenn Sie mit der Polizei nicht weiterkommen, müssen Sie einen Privatdetektiv engagieren.“ Der dann seine Erkenntnisse an die zuständigen Behörden gibt, wo sie versanden? Ich fasse es einfach nicht. Am 09. November 2000 schrieb ich noch einmal an ALLE Schleswig-Holsteinischen Landtagsabgeordneten. Kein einziger hat geantwortet. Im Februar 2001 war ich mit Christa Ziehn noch einmal im LKA 42, weil dort der Abteilungsleiter gewechselt hatte. Nun war es Hans-Joachim Goy, mit dem ich den Termin hatte. Da ich unangekündigt in Begleitung erschien, holte Herr Goy seinen Stellvertreter, Herrn Starkl, dazu. Während meines ca. einstündigen Vortragens bezüglich angeblicher Kinderschänderei, Kinderpornoproduktion und Belieferung von Richtern mit Kleinstkindern und Babies schaute Herr Goy zur Decke und Herr Starkl immer wieder auf seine Uhr, um mir zu signalisieren, daß ich Herrn Goy langweile und die Zeit von Herrn Starkl verschwende. Beider Meinung: Natürlich würde nicht ermittelt werden. Zum Abschluß meines Vortrages bedrohte mich Herr Goy, indem er sagte: „Wenn Sie weiter solche Behauptungen aufstellen, werde man gegen mich wegen übler Nachrede vorgehen.“ Das war`s! Auf damalige Nachfrage von Herrn Jansen (siehe weiter unten), erklärte Herr Goy, besser gesagt: hat Herr Goy gelogen, das Gespräch sei ganz anders verlaufen. Und zwar sei man hochinteressiert gewesen, und wir wären so verblieben, daß ich weitere Beweise liefern würde. Christa Ziehn war damals selbstverständlich bereit, meine Darstellung des Gespräches zu bestätigen, aber das interessierte niemanden.

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Am 16. Juli 2001 war ich auf einer Veranstaltung der SPD, an der neben Olaf Scholz, damals Hamburgs Innensenator, Frau Randzio-Plath und Herr Vitorino, EU-Kommissar in Brüssel, teilnahmen. Es ging um Hilfestellung für illegal in Deutschland arbeitende Prostituierte. Dummer weise machte Herr Scholz den Fehler, einen LKA-Beamten mitzubringen, der behauptete, jedem Hinweis, jedem Verdacht würde im LKA nachgegangen. Ich stand auf und erzählte, was ich erlebt habe und bat Herrn Scholz um einen Termin. Seltsamerweise schlug mir von den ca. 200 Anwesenden, meist Frauen, der blanke Haß entgegen. Olaf Scholz bat um Schriftliches. Ich brachte es ihm in die Innenbehörde und erhielt einen Termin für den 2. Oktober 2001, AZ: 838/2001. Obwohl Olaf Scholz inzwischen nicht mehr Innensenator war, nahm ich den Termin wahr, denn Ronald Schill, der neue Innensenator, paktierte inzwischen offen mit Klaus May. Das Gespräch wurde geführt mit Herrn Bödicker, 6. Stock, Tel. 42839-2683, und Herrn Jansen, einem ehemaligen LKA-Mann, der dort für organisierte Kriminalität zuständig gewesen war. Herr Jansen hatte die Unterlagen sorgfältig studiert und beschied mir, er habe noch am selben Tag im LKA nachgefragt habe. Es seien keinerlei Informationen auf dem Markt. Frau Schrum habe nach meinem Besuch ermittelt, die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen am 01.10.1998 eingestellt.

***** Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin, am 16. März 1999 angeschrieben, hatte auch keinen Handlungsbedarf. Dies war besonders ärgerlich, weil ich inzwischen mit Löwenmütter e.V. und anderen Vereinen, die sich gegen Kindesmißbrauch einsetzten, Kontakt und von ihnen gehört hatte, Frau Däubler-Gmelin, die auch ein diesbezügliches Buch: „Sexueller Mißbrauch“ geschrieben hatte, wolle sich angeblich, falls sie Justizministerin würde, explizit gegen Kinderschänder einsetzen. Frau Däubler-Gmelin wurde Justizministerin und, soweit ich weiß, geschah nichts. Instant Alzheimer nennt man so etwas inzwischen. Eine bei an die Macht gekommenen Politikern nicht unübliche Erkrankung. Am 17. Mai 2000 schrieb ich auch noch per Einschreiben/Rücksein an die Bundesstaatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, zu Hdn. Herrn Generalbundesanwalt Kay Nehm Persönlich, Brauerstr. 30, 76137 Karlsruhe, der aber nicht antwortete. Schließlich machte ich den in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen Journalisten Detlef Drewes ausfindig, der den Rosenheimer Fall aufgedeckt hatte, in dem ein Ehepaar im Internet einen Folterkeller für sadistische Handlungen und - gegen Aufpreis - die gleichzeitige „Entsorgung“, wie diese Leute es nannten, der mißhandelten und getöteten Kinder angeboten hatte. Nur nebenbei: das Ehepaar wurde freigesprochen, weil die Richter befanden, das Ehepaar „hätte ihr InternetAngebot nicht so gemeint“. Ein Scherz, gewissermaßen. (Sagten nicht auch die OLG-Richter, die drei RSH-Geschäftsführer, darunter der Jurist Völpel, hätten mit ihrer Vertragsunterschrift „es so nicht gemeint“? Das scheint wohl so eine Art Geheimcode zu sein?) Ich bin nach wie vor fassungslos, daß sich behördlicherseits NIEMAND Gedanken über die mißbrauchten, gefolterten Opfer macht. Das Leiden der Opfer spielt keinerlei Rolle. Aus meiner Erfahrung ist in Deutschland – behördlicherseits – nichts so wertlos wie das menschliche Leben! Die Würde des Menschen ist zwar per Gesetz unantastbar, offenbar gehören aber Kinder, Babies und Justizopfer nicht zu den Menschen. Ich gehöre auch nicht zu den Menschen, wie ich seit nunmehr mehreren Jahrzehnten äußerst leidvoll erfahre! Bundesjustizministerin Brigitte Zypries antwortete auf meine Einschreiben/Rückschein vom 24. und 28. April und 07. Oktober 2003 nicht. Offensichtlich weiß sie, wie man Karriere macht, denn sie wurde zweimal Justizministerin.

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Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger hatte auch keinen Handlungsbedarf.

***** Inzwischen machte der Richter Ronald Schill Furore und kündigte an, er werde eine Partei gründen und für Rechtstaatlichkeit sorgen. Nicht nur die Hamburger waren begeistert! Einige Zeit nachdem er seine Partei Rechtsstaatliche Offensive im Sommer 2000 gegründet hatte, setzte ich mich mit ihm in Verbindung (Oktober 2000). Er war hochinteressiert, sagte aber, es sei noch zu früh. Der Landesverband Hamburg müsse erst gegründet sein. In einigen Monaten solle ich mich wieder melden. Am Freitag, d. 27 März 2001 hatten Christa Ziehn von Löwenmütter e.V. und ich einen Termin bei Ronald Schill. Zur gleichen Zeit hatte er auch aus dem Hamburger Landeskriminalamt einen Hinweis bekommen, daß Kinderschänder im Rathaus sitzen. Schill beauftragte ein Parteimitglied, sich um diese Dinge zu kümmern. Kurze Zeit später saßen wir dann zu Viert zusammen. Christa Ziehn schilderte ihm die Problematik, sprach über die Fälle, die sie bearbeitete und ich erzählte ihm von meinem Fall und daß Klaus May in die Politik drängte. Ronald Schill versicherte uns, er werde sich der Sache annehmen, sobald es ginge. Mit der Beauftragten saßen wir noch einige Male in den Parteiräumen in der Gotenstraße zusammen. Rausgekommen ist dabei nichts. Ob ein Zusammenhang besteht, ist mir nicht bekannt, aber es war so: In den Monaten zuvor hatte die Hamburger Presse Ronald Schill mit seiner Partei so gut wie totgeschwiegen. Anfang April 2001 änderte sich dies grundsätzlich: Peter Kruse, angeblich Schill-Gegner und Chefredakteur beim Hamburger Abendblatt, wurde zum Herausgeber befördert. Sein Nachfolger wurde der angebliche Schill-Befürworter Menso Heyl und auf einmal wurde über die Schill-Partei berichtet. Die BILD-Zeitung zog nach. Normalerweise rührt die BILD-Zeitung auf und die anderen Medien ziehen nach. In diesem Fall war es umgekehrt. Ab April/Mai 2001 versuchte die Springer-Presse, der Bevölkerung den Richter Gnadenlos als "Ronnie" und "Barnie" zu verkaufen, was von den Leuten aber nicht angenommen wurde. Mitte/Ende Mai 2001 traf ich Ronald Schill zufällig auf der Straße, was er zum Anlaß nahm, mich ziemlich lautstark zu beschuldigen, alles von mir Erzählte sei nur ein Racheakt gegen den lieben, guten Klaus May. An der Sache sei gar nichts dran, und mit dem bis dahin 14-jährigen Prozeß hätte ich eben Pech gehabt! Für Schill spielte keine Rolle, daß RSH mir seit 1987 siebenstellige Provisionen schuldete! Ich ahnte, daß in der Zwischenzeit irgend etwas geschehen sein mußte, was den Sinneswandel Ronald Schills herbeigeführt hatte. Nur nebenbei: Herr Schill wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt, weil er einen Beschluß zwei Tage (!) nicht weiterleitete. In meinem Prozeß haben zwei Richter einen Beschluß über drei Jahre zurückgehalten, wie sie meinem Anwalt und mir selbst bestätigten, wurden dafür aber nicht zur Rechenschaft gezogen. Anfang August 2001, ca. fünf Wochen vor der Wahl zur Hamburger Bürgerschaft, erschien auf Seite 3 der BILD-Zeitung ein ganzseitiger Artikel: „Die klugen Köpfe hinter unseren Politikern!“ Und siehe da: rechts außen, auf dem besten Platz, war Hamburgs unbedeutendster angehender Politiker Ronald Schill plus Berater Klaus May abgebildet. Mich hat das nicht im geringsten überrascht. 19,4 % der Hamburger Bürger haben Herrn Schill vertraut, in dieser Stadt etwas zu verändern zu wollen und haben ihm und seiner Partei ihre Stimme gegeben. Minuten nach Wahlende am 23. September 2001, als feststand, die Schill-Partei würde ins Rathaus einziehen, hat Schill versucht, Klaus May als Fraktionssprecher in seiner Partei unterzubringen. Die Fraktion lehnte ab.

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Am 31. Oktober 2001 wurde Ronald Schill als Innensenator vereidigt und nur einen Tag später hievte er hinter dem Rücken seiner Partei Klaus May als Stellvertretenden Senatssprecher ins Rathaus. Die Schill-Partei hat diese erste Amtshandlung ihres Parteivorsitzenden aus der Presse am 02. November erfahren! Klaus May hatte sein Ziel erreicht. Herr Schill war mit seiner Partei Rechtsstaatlicher Offensive gegen den Filz angetreten und benannte ausgerechnet einen Mann zum stellvertretenden Senatssprecher, der so gute Beziehungen zu haben scheint, daß mehrere Richter nachweislich Rechtsbeugung begehen und meine bis dahin sieben Anwälte mich schwerst schädigten und die Schleswig-Holsteinischen Justizminister Gerd Walter, sein Mitarbeiter Peter Busch und Anne Lütkes sowie andere Zuständige keinen Handlungsbedarf hatten, dieses Unrecht aufzuklären! Am 21. April 2002 trat Schill in der Talk Show von Sabine Christiansen auf und äußerte sich sinngemäß so: "Es kann nicht angehen, daß Handwerker in Konkurs gehen, nur weil ihre Verträge nicht erfüllt werden." Er erweckte damit den Eindruck, er würde sich für Menschen einsetzen, denen die Existenz ruiniert wurde, weil kriminelle Vertragspartner ihre Verträge nicht erfüllt haben. Dieses war für mich der Gipfel der Verlogenheit, denn immerhin lagen Ronald Schill seit August 2000 Informationen über das betrügende Radio Schleswig-Holstein und Klaus May, den er selbst ins Rathaus gehievt hatte, vor, während er mir keine Unterstützung gab. Am 23. April 2002 wandte ich mich daraufhin an Dr. Roger Kusch, den neuen Justizsenator, der Ronald Schills Partei Rechtstaatlicher Offensive angehörte, und empörte mich darüber. Gleichzeitig unterrichtete ich den Justizsenator über den Vorwurf des Kindesmißbrauches und übersandte meine Erkenntnisse über Hansa Tresor GmbH, etc. Ferner erwartete ich von Justizsenator Kusch Aufklärung, warum Ronald Schill dem parteilosen, inzwischen fast 70jährigen Klaus May, „der sich bis heute der Fraktion nicht vorgestellt haben soll, gegen den Willen der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive einen hohen Posten im Rathaus verschafft hat. Und ich erwarte von Ihnen in Zusammenarbeit mit den Schleswig-Holsteinischen Korrespondenzbehörden auch Aufklärung, warum Radio Schleswig-Holstein seit nunmehr 15 Jahren meine damaligen Aufträge immer noch nicht korrekt abgerechnet hat und mir den größten Teil meiner Provisionen immer noch vorenthält.“ Justizsenator Dr. Roger Kusch hat mir nicht geantwortet! Dafür erhielt ich aber eine Strafanzeige wegen Beleidigung von Klaus May! Dr. Rainer Fromm vom ZDF, mit dem ich damals in Kontakt stand, beschaffte mir den Anwalt Dr. Reiner Füllmich aus Göttingen, der sich öffentlich schon einen Namen mit der Vertretung von Mißbrauchsopfern gemacht haben sollte. Ich verlangte Akteneinsicht und konnte folgendes feststellen: Die Strafanzeige war vorab ausgerechnet mit Oberstaatsanwalt Dr. Rüdiger Bagger besprochen worden, der Anfang der 1990er Jahre öffentlich im Zwielicht des Kindesmißbrauchs gestanden hatte und der in der Strafanzeige 21 Js 1209/96 eines Opfers als Mitglied der berüchtigten „Hamburger 13“ genannt wird, die Kinder mißbrauchten, folterten und das im Alter von ca. neun Jahren mit ansehen mußte, wie ein ca. 7-8jähriges Mädchen geköpft und in Müllbeuteln entsorgt wurde. (Anlage, falls erwünscht: 2002-04-05 Klaus May an Dr. Rüdiger Bagger. Nur jemand, der schon lange außerhalb der Gesetze agiert, schreibt m.M.n. so.) Der in Sachen 21 Js 1209/96 ermittelnde LKA-Beamte Ludwig Pohl vom LKA 42 in Hamburg, Dezernat Sexuelle Gewalt/Kindesmißbrauch, hat vor dem Strafgericht ausgesagt, daß der Zeuge = das Opfer glaubwürdig und (geistig) normal ist. Herr Pohl wurde vereidigt und blieb bei seiner Aussage. Konsequenzen für die prominenten Täter hat das bis heute selbstverständlich nicht. Bei der Verhandlung ging es selbstverständlich nicht um Ermittlungen gegen die Täter, sondern um eine Verleumdungsklage gegen die Vorsitzende von Löwenmütter e.V., die dem Opfer geholfen hatte, gegen seine Peiniger vorzugehen.

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Klaus May’s Strafanzeige war auf dem Briefpapier der Senatskanzlei geschrieben und an Dr. Bagger direkt gesandt worden. Meiner Meinung nach hätte Klaus May auf seinem pri- vaten Briefpapier schreiben müssen, aber so etwas ist wirklich Korinthenkackerei. Der Strafanzeige von Klaus May gegen mich beigefügt war mein Schreiben an Justizsenator Dr. Kusch vom 23. April 2002, was eindeutig beweist, daß Justizsenator Dr. Kusch mein Schreiben an den von mir Beschuldigten weitergeleitet hat! Es ist meiner Meinung nach ein absoluter Skandal, daß Justizsenator Dr. Kusch die mir von Diethelm Manser geschilderten Vorwürfe gegen Klaus May sowie meine Recherchen betreffs Hansa-Tresor an diesen weitergegeben hat.. Das interessierte jedoch weder die Justizbehörden noch meinen Anwalt. Am 16. Mai 2003 sollte ich von Staatsanwalt Erk Molt vernommen werden: Geschäftsnummer 2306 Js 372/02. Dr. Füllmich und ich trafen uns vorher. Er sagte mir, er habe am Vortage mit Staatsanwalt Molt gesprochen. Er sei in Ordnung, ich könne ihm alles sagen. Staatsanwalt Molt begrüßte mich mit der Bedrohung: „Frau Röhl, ich werde Sie ins Gefängnis bringen.“ Ich werde es nie vergessen. RA Füllmich sagte dazu gar nichts. Für die nächsten ca. 10 Minuten herrschte Schweigen, da die Stenotypistin auf sich warten ließ. Wie sich am Ende der Befragung herausstellte, handelte es sich bei Stenotypistin vom Typ Lotte Lenya um Oberstaatsanwältin Ahrens! Eine Oberstaatsanwältin als Tipse. Das hat was! Da ich keine Lust hatte, ins Gefängnis zu gehen, hielt ich meine Aussage knapp. Dennoch: Alles Mitgeteilte: Kinderschänderei, Produktion und Vertrieb von Kinderpornographie, etc. war für Staatsanwalt Erk Molt kein Grund, Ermittlungen aufzunehmen. Als ich ihn nach den mandantenschädigenden Rechtsanwälten befragte, antwortete er wörtlich: "Kein Grund für Ermittlungen." Weiterhin nach den rechtsbeugenden Richtern befragt, antwortete Staatsanwalt Molt wiederum wörtlich: "Kein Grund für Ermittlungen." Während der Anhörung deutete Staatsanwalt Molt auch auf den im Protokoll der Strafanzeige 21 Js 1209/96 von Löwenmütter e.V. genannten Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger und meinte mit leichter Empörung in der Stimme wörtlich: "Das ist doch unser Oberstaatsanwalt! Undenkbar!" Während Staatsanwalt Molt sich schlau gemacht hatte, ob irgend etwas gegen mich vorliegt und nicht mal einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei finden konnte, hatte er sich nicht die Mühe gemacht, mal bei Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger nachzuschauen, denn sonst hätte er herausgefunden, daß dieser bereits 1993 im Zwielicht des Kindesmißbrauchs gestanden hatte. In jedem Hottentottenland wäre das Strafvereitelung im Amt, im Kinderschänderschutzland Deutschland ist es vermutlich karrierebewußtes Denken. In der Zwischenzeit, am 12. September 2002 hatte ich noch beim beim Bundeskriminalamt OA 37, Zentralstelle Kinderpornographie, Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden, Strafanzeige gegen den Hamburger Senator Ronald Barnabas Schill, Hellkamp 7, 20255 Hamburg, wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt gemäß §§ 258, 258a StGB: § 258 StGB. (I) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. I Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, etc., etc. Das Bundeskriminalamt machte sich nicht die Mühe zu antworten. 2014 habe ich dies noch einmal via BKA-Präsident Jörg Ziercke versucht, der mir schrieb, ich solle mich an die – seit 20 Jahren untätige – Hamburger Staatsanwaltschaft wenden. Am 08. August 2003 wandte ich mich auch noch mit einem gleichlautenden Schreiben an ALLE, ca. 610 Bundestagsabgeordneten, dem ich Aussagen von Mißbrauchsopfern beifügte, in dem Prominente beschuldigt wurden und deren Aussagen von dem ermittelnden Kriminalbeamten als glaubwürdig eingestuft worden waren. Nur ein einziger Bundestagsabgeordneter, Herr Wolfgang Bosbach, CDU/CSU, antwortete.

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Während eines Gespräches versprach er, das Gesetz zu verschärfen, was inzwischen auch geschehen ist. Gleichzeitig war er aber völlig taub gegenüber der Tatsache, daß gegen angeblich kinderschändende Richter und Prominente gar nicht erst ermittelt wird, sie also auch nicht bestraft werden können. Alle anderen ca. 609 Bundestagsabgeordneten antworteten nicht. . Mit Datum vom 26.08.2003 erhielt ich einen Strafbefehl. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde ich wegen Beleidigung von Klaus May zu einer Geldstrafe von 360,-- € verurteilt. Als Beweis der Beleidigung wurde mein Schreiben an Justizsenator Dr. Kusch aufgeführt. Eine Gerichtsverhandlung hat nicht stattgefunden. Damals stand ich auch mit Prof. Adolf Gallwitz, Profiler an der Polizeifachhochschule in Villingen-Schwenningen, in Verbindung. Er weiß um diese Greueltaten, hat mir geglaubt, und war damals genauso verzweifelt wie ich, daß die Justizbehörden nicht bereit waren, in ihren eigenen Reihen und gegen Prominente wegen Kindesmißbrauchs zu ermitteln. Prof. Gallwitz hat ein Buch über dieses Thema geschrieben. Gegen Klaus May, Hansa-Tresor, das Film-Studio und die rechtsbeugenden Richter wurde nicht ermittelt. Natürlich nicht. Klaus May saß lange Jahre im Rathaus, Hansa-Tresor wurde stillgelegt, das Film-Studio existiert heute noch, hat sogar expandiert und die Richter sind vermutlich nach wie vor im Amt ohne Würden oder mit vollen Bezügen pensioniert. Und ich? Ich verelende immer mehr, weil meine Rente in Höhe von 750, -- € plus Wohngeld hinten und vorn nicht reicht. Ich habe die Strafe von meiner knappen Rente abgestottert, meine Akte zugeklappt und mich von meinen Mitstreitern, ehrenwerten Menschen, verabschiedet, denn ich hatte begriffen, daß es zur vornehmsten Aufgabe des deutschen Rechtsstaates gehört, seine faulen, korrupten, rechtsbeugenden und angeblich sogar kinderschändenden Richter etc. zu schützen. Kurz danach erlitt ich den dritten Schlaganfall.

Ich hätte diese Akte nie wieder geöffnet, wenn nicht folgendes geschehen wäre: Stark gekürzt: Aus der ersten Ehe meines Vaters hatte ich zwei Brüder. Mit einem, Rolf, und seiner Frau Wilma, 35 bzw. 30 Jahre älter als ich, war ich solange ich denken kann, ein Herz und eine Seele. Wilma war nicht nur meine Schwägerin und Patentante, sondern sie war auch meine Herzensmutter. Als ich 10 Jahre alt war, starb mein Vater. Da meine Mutter nicht viel mit mir anfangen konnte und schon ein paare Jahre später über längere Zeiträume auf die Kanaren entschwand, übernahmen Rolf und Wilma, deren Ehe kinderlos geblieben war. Wilma hat mir mein ganzes Leben lang immer viel näher gestanden als meine Mutter. In der unsicheren Zeit und den prägenden Jahren der Pubertät war Wilma mein Wissenspool. In Fragen des Verhaltens, war sie die personifizierte Rechtmäßigkeit. 1963 – Rolf war 53, Wilma 48, ich 18 Jahre alt – war Beiden klar, daß sie keine eigenen Kinder mehr haben würden und setzten mich als ihre Alleinerbin ein. Egal, wer zuerst starb, ich war Erbin des Überlebenden. Das Testament war handschriftlich aufgesetzt. Ich war über alle Interna informiert. Ansonsten gab es noch einen Patensohn. Mein Vater war sowohl mit seiner ersten als auch zweiten Frau mit des Patensohnes Großeltern jahrzehntelang befreundet. Ich selbst erinnere mich noch gut an die vielen Besuche hin und her. Die Übertragung der Freundschaft auf die dritte Generation fand nicht statt. Obwohl Wilma ihrem Patensohn jedes Jahr zum Geburtstag gratulierte und ein kleines Geschenk schickte, ließ er sich bei Rolf und Wilma nie nicht blicken, obwohl er keine 10 Minuten zu Fuß entfernt wohnt. Ich selbst habe ihn erst 2011 vor Gericht kennengelernt, wo er aussagte, er habe meinen Bruder nicht gekannt.

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1980 tauchte bei Rolf und Wilma ein aus der DDR geflüchtetes Ehepaar auf, die Heinrichs. Er war der Enkel einer Freundin von Wilmas Mutter. Nicht verwandt und nicht verschwägert. Sie brauchten kein Geld, das hatten sie. Was sie angeblich brauchten, war Rat. Den gaben wir ihnen. Sie brauchten viel Rat, also kamen sie häufig. Und mit ihren Besuchen veränderte sich Wilma. Unmerklich, ganz langsam. Als Rolf und mir auffiel, daß die Veränderung mit den Heinrichs zu tun hatte, war es zu spät. Da war Wilma nicht mehr ansprechbar. Um es kurz zu machen: Wilma entwickelte starke Aggressionen gegen Rolf und mich. Alle Versuche von ihr zu erfahren, was diese Veränderung bewirkt hatte, schlugen fehl. 1984 mußte Rolf mir sagen, Wilma habe gedroht, ihn in ein Heim zu stecken, falls ich weiter zu ihnen kommen würde. Sie meinte es ernst, bitter ernst. Ich ging zu ihr und stellte sie zur Rede. Wilma schwieg. Obwohl es mir das Herz brach, zog ich mich zurück. Rolf zu Liebe, der allerschwerst am Bechterw erkrankt war und zusehendst verkrüppelte. Die Vorstellung, er würde in ein Heim gesteckt werden, konnte ich nicht ertragen. Er brauchte seine Umgebung, seinen Hund, seinen Garten, und ganz besonders brauchte er sein Geschäft, das er immer noch betrieb, nur um etwas um die Ohren zu haben, was ihn von seiner schrecklichen Krankheit ablenkte. Seine Kunden hielten ihm nach wie vor die Treue. Wenn ich ihn heimlich anrief, konnte Rolf vor lauter Kummer nicht mehr sprechen. Es war entsetzlich. Bedauerlicherweise konnte ich Rolf bei mir nicht aufnehmen, die Treppe konnte er schon lange nicht mehr bewältigen. Rolf habe ich nicht wiedergesehen. Er starb zwei Jahre später, Weihnachten 1986. Herzinfarkt. Ich ging zu Wilma und stellte sie zur Rede. Sie antwortete nicht, sondern beschäftigte sich mit meinem Hund. Bis ich ging. Wann immer ich danach versuchte, mit Wilma zu sprechen, schwieg sie. Die Jahre vergingen. Immer und immer wieder habe ich darüber nachgedacht, womit die Heinrichs Wilmas Herz und Hirn vergiftet haben mögen. Mir ist nichts eingefallen. 1994 habe ich Wilma das letzte Mal gesehen. 1995 hatte ich den zweiten Schlaganfall. Danach ging viele Jahre gar nichts mehr. 2001 starb Wilma. Ich erfuhr es aus der Traueranzeige in der Tageszeitung. Als Trauernde waren der Patensohn, dessen Frau und Tochter angegeben. Ich rief dort an. Seine Frau gab vor, zu tiefst betroffen zu sein über das Geschehene. Ihr Mann sollte zurückrufen. Er tat es nicht. Ich fuhr zum Amtsgericht. Das Testament war geändert worden. Wilma, die personifizierte Rechtmäßigkeit, vererbte ihren gesamten Besitz irgend jemandem, nicht verwandt und nicht verschwägert. Ich, die Alleinerbin, war im neuen Testament nicht mehr erwähnt. Das Amtsgericht durfte keine Auskunft erteilen. Datenschutz Damals dachte ich, die Heinrichs hätten geerbt und war der Ansicht, meine Familie hatte zerstört werden müssen, um an das Röhlsche Vermögen, ca. 2 Millionen, ranzukommen. Aufgrund der Schlaganfälle hatte ich nicht mehr die Kraft und aufgrund des Provisionsbetruges durch Radio Schleswig-Holstein auch nicht mehr die Mittel, mich um dieses Familiengeschehen zu kümmern, Ich habe es bewußt verdrängt, weil ich damit restlos überfordert war. Im April 2010 war ich bei Freunden in den Elbvororten und ging ganz spontan zum Friedhof - 2010 wäre Rolf 100 Jahre alt geworden – und stellte fest, daß sein Grabstein verschwunden war. Da das Grab nicht mir gehörte, bekam ich natürlich keine Auskunft. Datenschutz. An den Patensohn brauchte ich mich nicht wenden, er hatte ja schon bei Wilmas Tod nicht geantwortet und darüber hinaus hatte er sich auch sein Leben lang nie bei Rolf und Wilma blicken lassen. An die Heinrichs, die vermeintlichen Erben, schon gar nicht. Sie hatten durch ihre Infamie Wilmas Herz und Hirn vergiftet, dadurch Rolfs viel zu frühen Tod verursacht und mir den Verlust meiner Familie eingebracht.

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Also schrieb ich einen Leserbrief mit Foto des Grabes an den KLÖNSCHNACK, eine in Blankenese erscheinende Monatszeitschrift, und bat um Veröffentlichung: „Grabstein verschwunden. Wer weiß was?“ Es meldeten sich überraschend viele alte Freunde, darunter auch eine 90jährige Blankeneserin, die Wilma aus ihrer Jugend kannte und mit dem Patensohn und seiner Schwiegerfamilien seit Jahrzehnten eng befreundet ist. Die Neunzigjährige wußte, daß der Patensohn den Röhlschen Besitz geerbt hatte. Sie berichtete mir, sie habe die Frau des Patensohnes auf dem Markt getroffen. Diese habe ihr erzählt, Rolfs Grabstein sei zur Reparatur, weil die Schrift abgegangen war. „Das wird bereinigt.“ (Was nicht stimmte. Der Grabstein ist bis heute verschwunden.) Außerdem berichtete sie, die Frau des Patensohnes habe ihr erzählt, Wilma sei in ihren letzten Lebensjahren verwirrt gewesen. Dies wurde mir von Wilmas Hausärztin, die mir seit ca. 40 Jahren bekannt ist, bestätigt. Es war genau dieser Satz von der Frau des Patensohnes, der alles Weitere in Gang setzte! Ich schrieb an den Patensohn und bat um Auskunft. Keine Antwort. Blankeneser Freunde sagten mir, seine Schwiegereltern seien sehr nette Leute, ich solle mich doch an sie wenden. Das Tat ich, bekam aber auch keine Antwort. In der Folge verhielt sich seine gesamte Familie so. Nachbarn hatten mir zwischenzeitlich noch berichtet, der Patensohn sei ca. 1.1/2 – 2 Jahre vor Wilma’s Tod aufgetaucht, es ging rein-raus-rein-raus. Ein halbes Jahr vor Wilma’s Tod im November 2001 war er dann verschwunden. Wie sich herausstellte, war im März 2001 ein maschinengeschriebenes Testament von seinem, seit 40 Jahren für seine Familie und Firma tätigen Notar beurkundet worden. Der Patensohn kam nur noch ein einziges Mal einige Wochen vor ihrem Tod, als auch der Notarzt gerufen werden mußte. Aber, er gab sich zwei Tage vor Wilma’s Tod, als sie schon im Koma lag, als deren Neffe aus, der er nicht war, bekam dadurch Zugang zu ihren persönlichen Sachen, durchsuchte sie und stelle fest, daß Portemonnaie und Personalausweis gestohlen worden waren. Dies ist aktenkundig. Wonach der Patensohn gesucht hat, ein Testament?, interessierte Staatsanwaltschaft und Richter natürlich auch wieder nicht. Das hätte ja auch nach Rechtsstaatlichkeit gestunken. Außerdem berichteten die Nachbarn, der Patensohn hätte unser Haus für sein damals 10jähriges Töchterchen haben wollen, „weil diese es so hübsch fand“. Dies hat mir der Patensohn bei einer späteren, zufälligen Begegnung bestätigt. Als ich ankündigte, den Vorgang ins Internet zu setzen, falls ich keine Antwort erhalten würde, wie es zur Überschreibung von Haus und Hof an ihn gekommen war, reagierten er, Frau und Tochter mit Strafanzeigen wegen übler Nachrede und Verleumdung. Obwohl ich beweisen konnte, daß es sich um eine ganz klare Erbschleicherei handelte, wurde ich wegen übler Nachrede verurteilt. Ich ging in Berufung. In einer Verhandlungspause erzählte der Staatsanwalt meinem Anwalt, er könne nicht einstellen, weil drei Vorgesetzte ihm im Nacken säßen, die wollten, daß ich verurteilt werde. (Schriftliche Bestätigung meines Anwaltes liegt vor.) Schon Wochen vorher hatte ich erfahren, daß meine Strafanzeige gegen Klaus May aktiviert worden war. Meine Strafanzeige gegen die drei Vorgesetzten des Staatsanwaltes wurde nicht bearbeitet. Generalstaatsanwalt Lutz von Selle antwortet nicht. Meine Strafanzeigen gegen den Patensohn und die uneidlich falsch aussagenden Zeugen wurden auch nicht bearbeitet bzw. eingestellt. ES IST EINFACH UNGEHEUERLICH, WAS MIR ZUGEMUTET WURDE UND WIRD, nur weil ich ursprünglich eine außerordentliche Leistung erbracht habe, durch die Radio SchleswigHolstein ca. 20 Millionen DM eingenommen hat, von denen auch Sie profitierten. Mein Leben wurde ruiniert, ich habe meine Gesundheit, Existenz, soziales Umfeld und dann auch noch mein Erbe verloren und muß für eine Verleumdung bezahlen, die keine ist. NIEMALS WERDE ICH DIES HINNEHMEN.

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Haben Sie sich jemals darum gekümmert, von wem all die vielen Werbezeitenaufträge kamen, von RSH in den ersten Monaten fast ausschließlich gelebt hat? Wußten Sie, welchen Betrug Klaus May und die RSH-Geschäftsführer mir gegenüber begingen? Waren Sie damit einverstanden? Oder haben Sie gar Peter Burchard beauftragt, auch noch den letzten jämmerlichen Vergleich abzulehnen? Die Rechtsbeugung der beteiligten Richter, die Bedrohung meiner Anwälte und die Kinderschänderei hätte aufgeklärt werden müssen. Wurde aber nicht. Das haben Sie Klaus May und den untätigen Zuständigen zu verdanken. . Aus der Welt schaffen läßt sich nur noch der Provisionsbetrug und ich erwarte von Ihnen, daß Sie sich diesbezüglich einsetzen. Sollten Sie Fragen haben, stehe ich zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Hannelore M. Röhl :

cc: Großer Verteiler.

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