Gute MDK-Prüfungsnoten für die ambulante und stationäre Pflege

June 9, 2016 | Author: Ruth Frauke Fiedler | Category: N/A
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Pflegekompakt

Gute MDK-Prüfungsnoten für die ambulante und stationäre Pflege

Transparenzkriterien kennen und erfüllen

Bearbeitet von Friedhelm Henke

1. Auflage 2012. Taschenbuch. 112 S. Paperback ISBN 978 3 17 022175 8 Format (B x L): 12 x 16,8 cm Gewicht: 115 g

Weitere Fachgebiete > Medizin > Pflege > Pflegeforschung, Management Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei

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Allgemeine Hinweise

1.1

Transparenzkriterien und Pflegebenotung

Die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sind bei der Auswahl eines Pflegeheims bzw. eines ambulanten Pflegedienstes oft unsicher. Pflegenoten sollen Orientierung, Vergleichbarkeit und Quellen für die Entscheidungsfindung bieten. Grundlage für die Benotung ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. Darin ist festgeschrieben, dass seit 2011 alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen einmal im Jahr überprüft werden. Die Noten werden von Prüfern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vergeben. Die Ergebnisse werden in zwei Formen im Internet (www.pflegenoten.de und www.pflegelotse.de) veröffentlicht. Jedes Heim und jeder ambulante Pflegedienst bekommt eine Gesamtnote. Außerdem gibt es für Bereiche wie „Pflege und medizinische Versorgung“ oder „Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung“ Teilnoten. Eine Grafik zeigt die Gesamtnote, die zwischen eins („sehr gut“) und fünf („mangelhaft“) liegt und sich mit der Durchschnittsnote aus dem Bundesland vergleichen lässt. Eine fehlende Gewichtung der Kriterien wird vielfach kritisiert. Die Einzelkriterien, aus denen die Noten errechnet werden, zählen alle gleich viel. Zum Beispiel zählt der Schutz vor dem Wundliegen oder eine angemessene Flüssigkeitsbilanzierung für die Endnote genauso viel wie ein gut lesbarer Speiseplan. Letzteres müsse aber laut Experten vergleichsweise viel geringer gewichtet sein. Befragungen von Bewohnern eines Pflegeheims bzw. von Klienten eines ambulanten Pflegedienstes zu ihrer eigenen Zufriedenheit halten Kritiker ebenfalls für wenig aussagekräftig. Die Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, der GKV-Spitzenverband, kontert die Kritik damit, dass sich Verbraucher jede einzelne Bewertung anschauen könnten. 7

© 2012 W. Kohlhammer, Stuttgart

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Die von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität werden gemäß § 115 Abs. 1a des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (vom 01.07.2009) veröffentlicht. Dazu haben sich der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) auf Systematiken festgelegt. Diese werden im Folgenden aufgeführt und mit Anmerkungen versehen, die zur Erfüllung dieser Transparenzkriterien in der Pflege betragen. Pflegeeinrichtungen dient es als Checkliste für ihr Fehlermanagement, um Schwachstellen aufzudecken. Dem Verbraucher (Betroffene und deren Angehörige) geben die Transparenzberichte wichtige Orientierungshilfen für die Entscheidungsfindung. Ergänzend zeigt dieses Buch die Qualitätsaspekte, welche die Komplexität von Transparenzberichten verständlich erklärt und gute Pflegeeinrichtungen fördert. Vor jedem zu dokumentierenden/nachzuweisenden Qualitätsaspekt befindet sich ein Kontrollkasten. Je mehr Aspekte von einem Pflegeheim bzw. von einem ambulanten Pflegedienst zufriedenstellend beantwortet werden können, desto besser eignet sich die Einrichtung für den Verbraucher. Eine Gewichtung der einzelnen Kriterien wäre vermessen. Schließlich entscheidet jeder Verbraucher selbst, was für ihn wichtig ist. Einem mobilen Pflegebedürftigen, der schmerzfrei, aber stark ausgetrocknet ist, wird die angemessene Flüssigkeitsbilanzierung wichtiger sein, als ein Pflegeheim, das hinsichtlich der Schmerzeinschätzung eng mit ihm und dem behandelnden Arzt kooperiert. Ebenso wird für eine Bewohnerin, die aufgrund ihrer starken Sehbehinderung äußerst sturzgefährdet ist, das Kriterium „Werden erforderliche Prophylaxen gegen Stürze durchgeführt?“ wichtiger sein als die Frage, ob bei Bewohnern mit Ernährungsson8

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Am besten verschafft sich der Verbraucher durch einen Besuch und durch direkte Gespräche mit Klienten und Personal einen persönlichen Eindruck. Um sich dabei jedoch nicht von der Vielfalt der Eindrücke irritieren und überfordern zu lassen, bietet dieses Buch zu dokumentierende/nachzuweisende Qualitätsaspekte. Diese machen Pflegequalität sichtbar, die bei der Entscheidung für oder gegen eine Pflegeeinrichtung herangezogen werden kann.

den der Geschmacksinn angeregt wird. So kann es sein, dass sie sich für das Thema Ernährungssonde gar nicht interessiert, weil sie ihre Mahlzeiten noch völlig selbstständig einnehmen kann. Der Vergleich von Einzelkriterien erlaubt es, Qualitätsunterschiede der Pflegeeinrichtungen darzustellen. Welche Einzelergebnisse der Verbraucher letztlich miteinander vergleicht und wie er diese im Einzelnen gewichtet, ist letztlich ihm zu überlassen. Die Pflegeeinrichtungen wirken bei der Entscheidung beratend mit. Für die ambulante Pflege wurden 49 Einzelkriterien vereinbart. Diese sind folgenden Bereichen zugeordnet: • • • •

Pflegerische Leistungen (17), ärztlich verordnete pflegerische Leistungen (10), Dienstleistungen und Organisation (10), Befragung der Kunden (12).

Für die stationäre Pflege wurden 82 Einzelkriterien vereinbart: Pflege und medizinische Versorgung (35), Umgang mit Demenzkranken (10), soziale Betreuung und Alltagsgestaltung (10), Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene (9), Befragung der Bewohner (18).

Für jedes Kriterium vergibt der MDK in den Qualitätsbereichen eine eigene Bewertung mit Noten von „sehr gut“ (1) bis „mangelhaft“ (5). Dann bekommt jeder Bereich eine Note, die sich aus dem Durchschnitt der Bewertungen seiner Kriterien ergibt. Die Befragung der Kunden/Bewohner geht nicht mit in die Bewertung ein, wird aber als separate Note veröffentlicht. Die ersten Veröffentlichungen der Transparenzkriterien gab es im Dezember 2009. In den Bereichen „Pflegerische Leistungen“ sowie „Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen“ schneiden die Pflegeeinrichtungen bei kundenbezogenen Kriterien laut dem Pflegequalitätsbericht des MDS nicht so gut ab, während die Bereiche „Dienstleistung und Organisation“ sowie „Befragung der Kunden“ häufig recht gut bewertet werden. Die Kapitel 1 bis 3 erläutern die einzelnen Leistungen und deren Bewertung näher. Die Fragen, ob eines der Kriterien als erfüllt angesehen werden kann, 9

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• • • • •

lassen sich vor allem anhand der Pflegedokumentation überprüfen. Daher ist es besonders wichtig, dass sich die Pflegefachkräfte (sowie auch der interessierte Laie) sich mit den Bewertungskriterien vertraut machen und im Sinne des Pflegeprozesses auf einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (mithilfe der Pflege-Evaluation) ausgerichtet sind. Die Anhänge 1a bis c geben Übersichten zu den Transparenzberichten der ambulanten und stationären Pflege sowie zu deren Bewertungen.

1.2

Unterlagen der stationären Pflegeeinrichtung

• Aufstellung über die Anzahl der vorgehaltenen und belegten Wohnplätze sowie der versorgten Bewohner, differenziert nach Wohnbereichen und Pflegestufen mit Datum, • wohnbereichsbezogene Aufstellung über die Anzahl der Bewohner mit: – Wachkoma, – Beatmungspflicht, – Dekubitus, – Blasenkatheter, – PEG-Sonde, – Fixierung, – Kontraktur, – vollständiger Immobilität, – Trachestoma, – MRSA, – Diabetes mellitus, • Versorgungsvertrag der Einrichtung/Strukturerhebungsbogen, • Ausbildungsnachweis der verantwortlichen Pflegefachkraft, • Weiterbildungsnachweis der stellvertretenden verantwortlichen Pflegefachkraft, • pflegebezogene Ausbildungsnachweise der pflegerischen Mitarbeiter, 10

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Folgende Unterlagen werden von der stationären Pflegeeinrichtung zur Prüfung vorgelegt (Medizinischer Dienst der Krankenkassen 2005b):

• Aufstellung aller in der Pflege und Betreuung tätigen Mitarbeiter mit Name, Berufsausbildung und Beschäftigungsumfang, • aktuelle Handzeichenliste, • Liste der von der Einrichtung vorgehaltenen Pflegehilfsmittel/ Hilfsmittel, • Nachweise über Fallbesprechungen, • Nachweise über Informationsweitergabe, • Konzept zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter, • Fortbildungsplan, • Nachweise interner Fortbildung, • Nachweise externer Fortbildung, • Nachweise zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement, • Pflegestandards/Leitlinien/Richtlinien, • Hygienestandards/-plan/-konzept, • Konzept zum Beschwerdemanagement, • Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Notfällen, • hauswirtschaftsbezogene Ausbildungsnachweise der hauswirtschaftlichen Mitarbeiter.

1.3

Unterlagen des ambulanten Pflegedienstes

• Aufstellung über die Anzahl aller versorgten Personen (SGB XI, SGB V, Selbstzahler, Sonstige) sowie Pflegestufendifferenzierung der Leistungsempfänger nach SGB XI mit Datum, • Aufstellung über die Anzahl der Pflegebedürftigen mit: – Wachkoma, – Beatmungspflicht, – Dekubitus, – Blasenkatheter, – PEG-Sonde, – Fixierung, – Kontraktur, – vollständiger Immobilität, 11

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Folgende Unterlagen werden vom ambulanten Pflegedienst zur Prüfung vorgelegt (Medizinischer Dienst der Krankenkassen 2005a):

• • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 12

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– Trachestoma, – MRSA, – Diabetes mellitus, Versorgungsvertrag des Pflegedienstes/Strukturerhebungsbogen, Blanko-Pflegevertrag, Ausbildungsnachweis der verantwortlichen Pflegefachkraft, Weiterbildungsnachweis der verantwortlichen Pflegefachkraft, Ausbildungsnachweis der stellvertretenden verantwortlichen Pflegefachkraft, pflegebezogene Ausbildungsnachweise der pflegerischen Mitarbeiter, Aufstellung aller in der Pflege tätigen Mitarbeiter mit Name, Berufsausübung und Beschäftigungsumfang, aktuelle Handzeichenliste, Liste der vom Pflegedienst vorgehaltenen Pflegehilfsmittel/ Hilfsmittel, Dienstpläne, Touren-, Einsatzpläne, Organigramm, Pflegeleitbild, Pflegekonzept, Pflegedokumentationssystem, Stellenbeschreibungen, Nachweise über Pflegevisiten, Nachweise über Fallbesprechungen, Nachweise über Informationsweitergabe, Nachweise über Dienstbesprechungen, Konzept zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter, Fortbildungsplan, Nachweise interner Fortbildungen, Nachweise externer Fortbildungen, Nachweise zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement, Nachweise des externen Qualitätsmanagements, Leitlinien/Richtlinien/Standards, Hygienestandard/-plan/-konzept, Konzept zum Beschwerdemanagement, Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Notfällen.

2

Transparenzkriterien der ambulanten Pflege

2.1

Pflegerische Leistungen

Dieser Qualitätsbereich umfasst die Lebensaktivitäten „Waschen und Kleiden“, „Essen und Trinken“, „Ausscheiden“ und „Sich bewegen“ (insbesondere die Aspekte Dekubitus und Kontraktur) sowie „Für Sicherheit sorgen“ (mit dem Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen“). Außerdem werden die Biografiearbeit (bei Menschen mit Demenz) und die Information der Angehörigen über den Umgang mit demenziell erkrankten Menschen überprüft.

Werden die individuellen Wünsche zur Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt?

Zu dokumentierende/nachzuweisende Qualitätsaspekte  Wünsche, Vorlieben, Rituale  Gewünschter Ablauf der Körperpflege, Zeitpunkt, Häufigkeit, Örtlichkeit  Gewünschte Wassertemperatur, Waschutensilien, Seifenzusätze, Düfte  Geschlechtsspezifische Pflegeperson  Abneigungen hinsichtlich der Körperpflege

2.1.2

Werden die individuellen Wünsche zum Essen und Trinken im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt?

Zu dokumentierende/nachzuweisende Qualitätsaspekte  Wunschkost (nach Möglichkeit)  Lieblingsspeisen 13

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2.1.1

 Bevorzugte Person zur Nahrungsvorbereitung und -anreichung  Bevorzugte Räumlichkeit  Besondere Art der Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten/ Trinkzeiten (Händewaschen, Mundpflege, Gesichtspflege)  Ausreichender Kleidungsschutz  Abneigungen (z. B. gegenüber bestimmte Kostformen, warmes/ kaltes Essen, einzelnen Pflegepersonen)  Vor und nach den Mahlzeiten werden das Händewaschen, die Mundpflege sowie das Waschen des Gesichts ermöglicht

2.1.3

Wurde die vereinbarte Leistung zur Flüssigkeitsversorgung nachvollziehbar durchgeführt?

2.1.4

Werden die individuellen Ressourcen und Risiken bei der Flüssigkeitsversorgung erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind?

Zu dokumentierende/nachzuweisende Qualitätsaspekte  Selbstständige Tätigkeiten der zu pflegenden Person: • kann den Trinkbecher selbst zum Mund führen, • gießt sich das Getränk selbst ein, • kocht Tee/Kaffee selbstständig, • regelt die Trinkmenge selbstständig. 14

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Zu dokumentierende/nachzuweisende Qualitätsaspekte  Lagerung, geeignete Sitzposition  Volumina (Fassungsvermögen) der verwendeten Getränkebehälter  Anwesenheit der Pflegeperson während des Trinkens  Vorlieben und Abneigungen der zu pflegenden Person  Vorbereitung und Anreichen  Trinkplan und Berechnung der Gesamttrinkmenge pro Tag und Berücksichtigung/Befragung, der Angehörigen (Was hat der zu Pflegende außerhalb der Pflegezeit getrunken?)

 Individuelle Risiken der zu pflegenden Person: • Mangelernährungsrisiko, • Dehydratationsrisiko, • Aspirationsrisiko, • Vergesslichkeit, • Angst vor vermehrter Urinausscheidung (Vermeidung der Flüssigkeitsaufnahme).

2.1.5

Wird der pflegebedürftige Mensch bzw. sein Angehöriger informiert bei erkennbaren Flüssigkeitsdefiziten?

Zu dokumentierende/nachzuweisende Qualitätsaspekte  Berücksichtigung der Trinkbiografie unter Einbeziehung der Angehörigen, Nachbarn und Freunde  Information und Beratung der Angehörige sowie Austausch mit ihnen über das Trinkverhalten des zu Pflegenden und über mögliche Ursachen eines Flüssigkeitsdefizites  Mitteilungsoption (nach Wunsch) an die Angehörigen, bei negativer Flüssigkeitsbilanz der zu pflegenden Person

Wurde die vereinbarte Leistung zur Nahrungsaufnahme nachvollziehbar durchgeführt?

Zu dokumentierende/nachzuweisende Qualitätsaspekte  Mundgerechte Zubereitung der Nahrung  Fachgerechte Lagerung zur Nahrungsaufnahme (Oberkörperhochlagerung, geeignete Sitzposition)  Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme (Anreichen)  Geeignetes Essbesteck  Sondenaufbereitung (Anlegen, Säubern, Entsorgen)  Lagerung und Verabreichung der Sondenkost  Beaufsichtigung der Sondenapplikation

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2.1.6

2.1.7

Werden die individuellen Ressourcen und Risiken bei der Ernährung erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind?

Zu dokumentierende/nachzuweisende Qualitätsaspekte  Selbstständige Tätigkeiten der zu pflegenden Person: • selbstständige Vorbereitung der Nahrung, • selbstständige Zubereitung der Nahrung, • selbstständige Aufnahme der Nahrung in den Mund, • selbstständige Auswahl der Nahrung, • selbstständiges Benutzen von Hilfsmitteln (Besteck).  Individuelle Risiken der zu pflegenden Person: • Kaubeschwerden, • Appetitmangel, • Schluckstörungen, • Antriebslosigkeit, Stimmungsschwankungen.

Wird der pflegebedürftige Mensch bzw. sein Angehöriger informiert bei erkennbaren Ernährungsdefiziten?

Zu dokumentierende/nachzuweisende Qualitätsaspekte  Berücksichtigung der Essbiografie unter Einbeziehung der Angehörigen, Nachbarn und Freunde  Information und Beratung der Angehörigen sowie Austausch mit ihnen über das Essverhalten des zu Pflegenden und über mögliche Ursachen einer Mangelernährung  Mitteilungsoption (nach Wunsch) an die Angehörigen, sobald Symptome einer Mangelernährung der zu pflegende Person auftreten

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2.1.8

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