Genossenschaft für nachhaltiges Wohnen und Anlegen

December 9, 2016 | Author: Matthias Sauer | Category: N/A
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n o ti a rm o f n i R E nblau eG h D o E w I r e L d n G

MITen Erwerb von AnigteeisleWohnen und Anlegen für d chhalt a n r ü f t f a h c Genossens

I

NHALT

01

04

Das Angebot im Überblick 8

Keine Chance ohne Risiko 30

02

05





Ökohäuser – Investitionen solide finanziert 10

Die Vorteile im Überblick 34

Neubau und Bestand – eine attraktive und nachhaltige Mischung

12

06

Nachhaltigkeit – kein Lippenbekenntnis

14

Metropolregion Nürnberg – Kommen. Staunen. Bleiben.

16

Das Finanzierungskonzept Stein auf Stein solide

18

Der Finanzplan

20

Fragen und antworten 38

07

rechtliches 42 Die Satzung

43

Verbraucherinformation für den Fernabsatz

46

So werden Sie Mitglied

48

Beitrittserklärung 49

03  Geordnete Strukturen – die Basis für den Aufbau 22 Die Genossenschaft – ein erfolgreiches Prinzip

23

Die Satzung – das Grundgesetz der Genossenschaft

24

Die Mitglieder – Bewohner und Anleger willkommen

25

Der Aufsichtsrat – kompetent besetztes Kontrollorgan

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Der Vorstand – Profis im Immobilien- und Bankgeschäft

27

stadtblau GmbH – Geschäftsbesorgung ohne Fixkosten

28

Die Initiatoren – Gründer und Starthelfer

29

L

iebe Leserin, lieber Leser, regelmäßig fragen uns Freunde und Bekannte: „Habt ihr nicht einen Tipp, wo man sein Erspartes sicher und sinnvoll anlegen kann?“ Als Bankkaufleute erwartet man von uns das Wissen um die besten Investitionsgelegenheiten. Für viele unserer Bekannten kommt es bei der Geldanlage aber nicht nur darauf an, dass sie sicher, rentabel und rasch verfügbar ist. Sie soll auch noch ökologisch und sozialverträglich sein. Daraus entstand unsere Idee: eine innovative Wohnbaugenossenschaft, die bezahlbaren und ökologischen Wohnraum und zugleich eine nachhaltige Investitionsmöglichkeit für ihre Mitglieder schafft. Eine Genossenschaft, die soziale Verantwortung und Transparenz mit fairen Renditen für die Kapitalgeber verbindet. Eine Genossenschaft, die den Kommunen beim Neuaufbau sozialen Wohnraumes hilft. Seit mehr als 100 Jahren fördern Wohnbaugenossenschaften die Wirtschaft ihrer Mitglieder. War es viele Jahre eher ruhig um die Genossenschaftsidee, so sprießen in den letzten Jahren neue Pflänzchen: Bürgerenergiegenossenschaften und auch einige neue Wohnungsbaugenossenschaften gingen sehr erfolgreich an den Start. Deswegen: Die Gründung der wohnblau ist das richtige Konzept zur richtigen Zeit. Investieren Sie mit uns gemeinsam in nachhaltige Immobilien! Werden Sie Mitglied unserer Genossenschaft! Ihre

Jürgen Koppmann Benjamin Zeeh Gründer und Vorstandsmitglieder der wohnblau eG

S

timmen zur wohnblau

Friedrich Herz

Landwirt in Ruhestand, Cadolzburg

„Ich fand die Idee der Gründer von wohnblau sofort klasse!“

Birgit Hautmann

Realschullehrerin, Amberg

„Besonders gut gefällt mir, dass die wohnblau bei ihren Häusern auf den Umweltschutz und zugleich auf bezahlbare Mieten achtet; ich finde beide Aspekte gleich wichtig.“

Inti Reiland

DIPLOM-VOLKSWIRTIN,tätig im IT-Vertrieb, Berlin

„Wichtig ist für mich, dass ich mein Geld sicher und nachhaltig anlege. Eine Beteiligungsmöglichkeit am ökologisch-sozialen Wohnungsbau ist genau das, was ich mir darunter vorstelle.“

5

01

03 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

ANGEBOT Im Überblick

03 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

Auf den beiden nachfolgenden Seiten ist das Beteiligungsangebot kurz und übersichtlich dargestellt. Wir empfehlen Ihnen, den ganzen Prospekt durchzulesen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch per Telefon 0911|2398-5260 oder Email [email protected].

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01 | ANGEBOT Im Überblick

A

ngebot In diesem Prospekt wird die Möglichkeit der Beteiligung an der wohnblau eG vorgestellt.

Rechtsform Registereintrag satzung Zweck

vorstand aufsichtsraT

mindest- und maximalbeteiligung

eintrittsgeld

8

Eingetragene Genossenschaft Die wohnblau eG wurde am 25. September 2015 in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Nürnberg unter Nr. 336 eingetragen. Die aktuelle Satzung ist auf den Seiten 43 bis 45 abgedruckt. Förderung der Wirtschaft der Mitglieder durch die Bereitstellung von ökologischem und bezahlbarem Wohnraum Möglichkeit einer sinnvollen und nachhaltigen Geldanlage in Wohnimmobilien • Diplom-Kaufmann Jürgen Koppmann • Diplom-Betriebswirt (FH) Benjamin Zeeh • Josef Herrmann, Diplom-Kaufmann, Aufsichtsratsvorsitzender • Bettina Uteschil, Diplom-Betriebswirtin (FH), Abteilungsleiterin bei DATEV eG, Nürnberg, stellv. Aufsichtsratvorsitzende • Harald Neubarth, Geschäftsführer der denkmalneu GmbH, Bamberg • Marc Steiner, Diplom-Betriebswirt (FH), Immobiliensachverständiger, Landesbank Baden-Württemberg Die Mindestbeteiligung für investierende Mitglieder beträgt fünf Geschäftsanteile zu je 1.000 €, somit also 5.000 €. Maximal werden derzeit je Person Einlagen in Höhe von 500.000 € angenommen. Für Mitglieder, die eine Wohnung der Genossenschaft beziehen wollen, gelten abweichende Regelungen (siehe S.25). Bis April 2016 ist der Beitritt ohne Eintrittsgeld möglich, danach wird ein Eintrittsgeld erhoben, das von 0,05% (im Mai 2016) jeden Monat um 0,05%-Punkte steigt bis auf 2,00 % ab August 2019. Das Eintrittsgeld ist ein Anreiz und Ausgleich für diejenigen Mitglieder, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Genossenschaft beitreten.

01 | ANGEBOT Im Überblick

dauer der beteiligung

Die Beteiligung an einer Genossenschaft erfolgt grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Es besteht eine Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Kalenderjahres. Mit Wirksamwerden der Kündigung erhält das Mitglied seine Einlage zurück (ggfs. vermindert um etwaige aufgelaufene Verluste).

nachschusspflicht

Die Haftung der Genossen ist auf die Höhe der Einlage beschränkt. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

geplante investitionen

Die wohnblau baut einen Wohnungsbestand auf. Dazu realisiert sie Neubauprojekte und erwirbt vorhandene Mehrfamilienhäuser. Die Investitionen erfolgen zunächst überwiegend in der europäischen Metropolregion Nürnberg. Die Ausweitung der Investitionstätigkeit auf weitere deutsche Ballungsräume ist vorgesehen.

ökologische und soziale kriterien

Bei jeder Investitionsmaßnahme wird auf bezahlbare Mieten für die Bewohner, angemessene Rendite für die Kapitalgeber und eine nachhaltige Bauweise Wert gelegt.

erwartete dividende

Die Mitglieder sind über die jährliche Dividende an den Überschüssen des Wohnungsbestandes beteiligt. Der Zeitpunkt der Aufnahme der Dividendenzahlungen sowie deren Höhe kann nicht fest versprochen werden, er ist abhängig vom Geschäftsverlauf. Die Planrechnung auf Seite 20 sieht steigende Dividenden beginnend ab 2017 mit 1 % bis 4 % im Jahr 2022 vor.

chancen & risiko

Die Beteiligung an einer Wohnungsbaugenossenschaft ist ein unternehmerisches Investment mit überschaubaren Risiken. Die Chancen und Risiken sind auf den Seiten 30 bis 37 ausführlich beschrieben.

9

2

03 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

Ökohäuser – Investitionen solide finanziert

02 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

Ö

kologisch und sozial Wohnen

In den deutschen Städten wird der Wohnraum knapp. Erspartes nachhaltig anlegen Eine bezahlbare und ansprechende Wohnung zu Andererseits suchen in der Niedrigzinsphase immer finden, ist heute für viele Menschen eine sehr große mehr Bürger nach einer sicheren und nachhaltigen Herausforderung. Anlage ihrer Ersparnisse. Bei den Bankeinlagen sind Die Menschen möchten nicht in anonymen Gebäuden die Zinssätze nahe bei null angelangt. Kapitalversichewohnen, sondern suchen nach Nachbarschaften, in rungen bringen keine vorzeigbaren Renditen mehr. Wer denen sie sozial eingebunden zufrieden leben können. in Aktien anlegt, muss Kursschwankungen aushalten Neue, „gemeinschaftliche“ Wohnformen finden großen können; das ist nicht jedermanns Sache. Zuspruch: Mehrgenerationenhäuser für Senioren und Alleinerziehende, junge Familien und Junggebliebene sind gefragt. Neue Häuser müssen energiesparend konzipiert sein. Das weite Pendeln zum Arbeitsplatz sollte zur Ausnahme werden.

Die Anlage in Immobilien erscheint daher eine sinnvolle Investition zu sein. Aber wie soll ein verantwortungsbewusster Sparer in Immobilien investieren? Eine eigene Vermiet-Immobilie zu kaufen ist zeitaufwändig und birgt ein hohes Einzelrisiko. Immobilienfonds investieren meist nur nach Renditegesichtspunkten in Gewerbeimmobilien, ohne Rücksicht auf soziale Belange oder die ökologische Gesamtschau eines Objektes. Ein Gewinn für beide Die wohnblau wurde gegründet, um zwei Bedürfnisse gemeinsam zu erfüllen: sie baut Ökomietshäuser oder erwirbt Bestand und saniert diesen. Der genossenschaftliche Wohnraum wird langfristig im Eigentum gehalten und an die Mitglieder vermietet. Die Wohnungen werden dadurch der Spekulation entzogen. Zugleich bietet die wohnblau ihren Mitgliedern eine sinnvolle, sozialverträgliche und nachhaltige Geldanlage mit überschaubarem Risiko bei angemessener Verzinsung. „blau wohnen“ – mehr als ein Slogan Warum der Name „wohnblau“? Die Marke spielt mit den Wörtern „wohnen“, „Bau“ und „blau“. „wohn“ ist klar: die Genossenschaft schafft Wohnraum. „Bau“ verdeutlicht: wir kümmern uns um den Hausbau. Und blau ist eine schöne Farbe; blau steht für: grün und mehr. Nicht nur umweltfreundlich, sondern auch sozial und nachhaltig. 11

02 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

N

eubau und Bestand – eine attraktive und nachhaltige Mischung

NEUBAUTEN ALS PASSIVHAUS Die Neubauprojekte der wohnblau werden regelmäßig einen hohen ökologischen Standard haben, oft sogar als Passivhaus ausgestattet sein. Dies hat einen doppelten Nutzen: preislich günstige Grundstücke, die auch günstigere Mieten zur Folge haben, gibt es häufig in nicht ganz so ruhigen Lagen. Ist eine viel befahrene Straße in der Nähe, so müssen Schallschutzfenster vorgesehen werden. Damit man nachts beim Schlafen frische Luft hat und nicht bei offenem Fenster durch Lärm aus dem Schlaf gerissen wird, hilft eine Lüftungsanlage. Die ist aber im Passivhaus sowieso notwendig. Die wohnblau wird Neubauprojekte umsetzen. Hierzu Im Bereich des Neubaus sollten die gesamten Gestehungserwirbt sie Grundstücke von den Kommunen, aber auch kosten pro Quadratmeter Wohnraum nicht über 3.000 Euro liegen. Nur dann sind Mieten unter 10€/m² realistisch. von privaten Eigentümern. KONZEPTAUSSCHREIBUNGEN Viele Kommunen möchten ihre Grundstücke nicht mehr einfach nur meistbietend an Bauträger verkaufen, sondern machen bei der Grundstücksvermarktung Konzeptausschreibungen. Das bedeutet, derjenige Interessent erhält ein Baugrundstück zum Festpreis, der das beste Konzept vorlegt. Kriterien zur Beurteilung der Konzeptqualität sind dabei in der Regel vor allem soziale und ökologische Aspekte.

ÖKOLOGISCHER BESTAND wohnblau wird aber auch Bestandsimmobilien erwerben und diese – sofern notwendig und sinnvoll – ökologisch sanieren. So werden den darin bereits wohnenden Personen die Sicherheiten eines genossenschaftlichen Vermieters zuteil.

Viele Kommunen sind knapp bei Kasse und erwägen, ihre Wohnungsbestände zu veräußern. Allerdings möchten sie „ihre“ Mieter nicht an rein kapitalistisch oriEs gibt aber wenige Träger, die an der Umsetzung entierte Investoren ausliefern. Hier bietet die wohnblau sozialer Projekte Interesse haben; schließlich lässt sich eine sozialverträgliche und gut kommunizierbare damit nicht das schnelle Geld verdienen. Für langfristig Lösung an. orientierte Investoren sind solche Wohnprojekte Bei den von privat zu erwerbenden Wohneinheiten allerdings genau das Richtige. Die wohnblau stößt mit werden solche Objekte präferiert, die für den Privatanihrem Konzept regelmäßig auf offene Ohren. leger zu groß sind, für die professionelle Immobilienwirtschaft jedoch zu klein.

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02 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

D

as Ankaufsprofil – Regel für die richtige Auswahl

Folgende Bedingungen sind bei der Auswahl der anzukaufenden Immobilien zu berücksichtigen. Die Parameter sind sowohl für unbebaute Grundstücke und Abrissgrundstücke, für Bestandsgebäude und für Beteiligungen der Genossenschaft zu beachten: Mikrolage • Städtische Lagen • Stadtteillagen mit guter Infrastruktur • gute Anbindung mit öffentlichem Nahverkehr

Mindestwohnfläche pro Objekt 250 m²

Nutzungsformen • Wohnen sowie • gemischte Nutzung mit mindestens 2/3 Wohnanteil

Ankauffaktor / Renditeerwartung maximal 22 bezogen auf die Ist-Miete, d.h. 4,5 % Mindestbruttorendite

Volumina • Ankaufsvolumen: 500.000 bis 5.000.000 € • Projektvolumen (incl. Bau / Sanierung): 1.000.000 € bis 15.000.000 €

Ausschlusskriterien • Plattenbauten • Betreiberimmobilien • Gewerbeimmobilien

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02 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

N

achhaltigkeit – kein Lippenbekenntnis

Der Begriff Nachhaltigkeit wird oft verwendet, aber jeder versteht etwas anderes darunter. Für die wohnblau bedeutet nachhaltig einen Dreiklang: ökologisch – sozial/gemeinschaftlich – rentabel.

ÖKOLOGISCH: •Hoher Energiestandard: bei Neubauten angestrebt KfW-55/Passivhaus, bei Erwerb von Bestandsprojekten wird eine energetische Sanierung geprüft

SOZIAL/GEMEINSCHAFTLICH: •Bezahlbare Mieten: Im Neubaubereich werden – wenn möglich – die Mittel des sozialen Wohnungsbaus eingesetzt.

•Nutzung erneuerbarer Energie: Pellet- oder geothermische Heizung, Nahwärme, Solaranlagen (wenn möglich/sinnvoll)

•Generationsübergreifendes Wohnen: Familien, Senioren, Alleinerziehende und Alleinlebende unter einem Dach

•Fahrradfreundlichkeit: bei Neubauten werden ausreichend Fahrradabstellmöglichkeiten vorgesehen

•Selbstorganisierte und selbstverwaltete Hausgemeinschaften

•Erreichbarkeit ohne Auto: Es werden nur solche Grundstücke erworben, die gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind

•Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Gemeinschaftsräume oder Dachterrassen

RENTABEL: •Effizienz und Sparsamkeit bei den Verwaltungs- und Werbekosten

- Veräußerung– und Aufteilungsverzicht

•Niedrige Kreditzinsen durch Nutzung von günstigen Förderdarlehen der KfW Förderbank oder der Landesförderinstitute •Langfristige Sicherung des anvertrauten Vermögens durch sorgfältige Auswahl der Investitionsobjekte •Effizientes Controlling der Projekte •Ausschüttung einer angemessenen Dividende

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•Sozial-Charta als Selbstverpflichtungserklärung gegen zu hohe Mieten -K  eine Kündigung wegen Eigenbedarf -K  eine Luxusmodernisierung - Eingeschränkte Mieterhöhungen

03 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

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02 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

M

etropolregion Nürnberg – Kommen. Staunen. Bleiben.

starke zunahme der haushalte Die Bayerische Landesbank hat von der Empirica AG eine Wohnungsprognose für Bayern bis zum Jahr 2032 erstellen lassen, die auch im Internet verfügbar ist: Kernaussage der Studie ist, dass sich die Bevölkerungszahl Bayerns sehr stabil entwickeln wird. Allerdings wird die relative Bedeutung von Familien abnehmen Die Metropolregion Nürnberg umfasst derzeit 23 und mehr „junge Alte“ (60-75-jährige) eine bezahlbare Landkreise und 11 kreisfreie Städte in Mittelfranken, Wohnung nachfragen. Die Anzahl der Haushalte Oberfranken sowie in Teilregionen Unterfrankens, der wird steigen, allerdings wird der einzelne Haushalt Oberpfalz und Thüringens. Insgesamt leben in der immer kleiner. Nach München liegt die Industrieregion Mittelfranken mit einer Zunahme der Haushalte von Metropolregion rund 3,5 Millionen Menschen. rund 35.000 an zweiter Stelle in Bayern. HOHE ZUKUNFTSCHANCEN Nach einer Studie des Prognos-Institutes liegt die Die Metropolregion Nürnberg ist daher als InvestitionsMetropolregion Nürnberg auf Platz vier der Zukunfts- schwerpunkt der wohnblau perfekt geeignet, es gibt chancen (nach Stuttgart, München und Frankfurt/ großen Bedarf für das Konzept. Rhein-Main) und sogar auf Platz eins bezüglich des DEUTSCHLAND MIT PARTNERN Wirtschaftswachstums (Jahr 2014) in Deutschland. Die wohnblau beabsichtigt darüber hinaus auch in Gerade die besonders wettbewerbsfähige Industrie der anderen Ballungsräumen Deutschlands zu investieren. Region sticht hervor. Rund 150 Weltmarktführer und Dazu werden Partner vor Ort eingebunden. „hidden champions“ sind hier beheimatet. Die Heimat der wohnblau ist die europäische Metropolregion Nürnberg. Sie ist eine von elf Metropolregionen in Deutschland, neben z.B. den Metropolregionen München und Hamburg oder der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. In diesen Gebieten arbeiten Städte und Kommunen mit besonders starker Wirtschafts- und Zukunftskraft zusammen.

16

02 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

E

inige Daten zur Metropolregion Nürnberg

Fläche

21.800 km²

Bruttoinlandsprodukt 115 Mrd. €

Einwohner

3,5 Mio.

Exportquote

Erwerbstätige

1,9 Mio.

47 %

17

02 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

D

as Finanzierungskonzept - Stein auf Stein solide

Jedes solide Finanzierungskonzept fußt auf einer guten Eigenkapitalausstattung. Das Eigenkapital der Genossenschaft sind die Einlagen der Mitglieder sowie erwirtschaftete und einbehaltene Gewinne. Die Finanzierung eines jeden Wohnprojektes ist zu etwa 30% auf Eigenkapital aufgebaut. Darüber hinaus werden die notwendigen Kredite von verschiedenen Banken bereitgestellt. Die Gründer und Vorstände der wohnblau verfügen über zahlreiche Kontakte zu regionalen und überregionalen Kreditinstituten.

18

Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt der genaue Verlauf der weiteren Investitionen der wohnblau noch nicht vorhergesehen werden kann, so wurde doch eine umfassende Planrechnung erstellt, die auf der folgenden Doppelseite im Auszug wiedergegeben wird.

03 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

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02 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

D

er Finanzplan alle Angaben in €

Jahr

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Bestände und Bestandsveränderung 1

Mitgliederbestand

211

609

1.007

1.405

1.405

1.405

1.405

1.405

2

Wohnungsbestand

35

105

175

245

245

245

245

245

3

Wohnfläche des Bestands

2.450

7.350

12.250

17.150

17.150

17.150

17.150

17.150

4

Investitionsvolumen

5.635.000

11.270.000

11.270.000

11.270.000

0

0

0

0

5

Bestand an Geschäftsguthaben

1.740.500

5.121.500

8.502.500

11.883.500

11.883.500

11.883.500

11.883.500

11.883.500

6

Bestand an Fremdkapital

3.865.610

11.516.362

19.004.569

26.326.981

25.749.060

25.159.582

24.558.313

23.945.020

253.575

779.743

1.332.061

1.911.508

1.959.295

2.008.278

2.058.485

2.109.945

64.680

194.040

323.400

452.760

452.760

452.760

452.760

452.760

3.381

27.048

47.334

60.858

0

0

0

0

321.636

1.000.831

1.702.795

2.425.126

2.412.055

2.461.038

2.511.245

2.562.707

64.680

194.040

323.400

452.760

452.760

452.760

452.760

452.760

Ergebnisberechnung 7

Mieteinnahmen

8

Betriebskostenumlagen

9

Beitrittsgelder

10 Summe Erträge 11 Betriebskosten (umgelegt auf Mieter) 12 Mieterverwaltung

0

37.485

62.475

87.465

87.465

87.465

87.465

87.465

13 Instandhaltung

0

14.700

49.000

102.900

171.500

171.500

171.500

171.500

5.072

15.595

26.641

38.230

39.186

40.166

41.170

42.199

15 Zinsen

78.890

235.092

388.107

537.871

526.540

514.981

503.192

491.166

16 Abschreibungen

84.525

253.575

422.625

591.675

591.675

591.675

591.675

591.675

0

24.990

41.650

58.310

58.310

58.310

58.310

58.310

11.388

16.642

25.854

32.523

32.605

32.690

32.776

32.865

12.123

35.093

57.742

80.068

78.947

77.826

76.704

75.583

33.810

67.620

84.525

84.525

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

14 Mietausfallwagnis

17 Geschäftsbesorgung und Rechtsberatung, 18 SteuerPrüfungsverband Aufsichtsrat, 19 Generalversammung, Lizenzgebühren, Sonstiges 20 Mitgliederwerbung 21 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 22 Summe Aufwendungen

290.487

894.832

1.482.019

2.066.328

2.038.988

2.027.372

2.015.552

2.003.524

23 Ergebnis nach Steuern

31.149

105.999

220.776

358.798

373.068

433.666

495.693

559.183

Überleitung zur liquiditätsberechnung 24 plus Abschreibungen

84.525

253.575

422.625

591.675

591.675

591.675

591.675

591.675

25 minus Tilgungen

78.890

238.248

400.793

566.589

577.920

589.479

601.268

613.294

26 Kassenzufluss des Jahres

36.784

121.326

242.609

383.884

386.822

435.862

486.099

537.564

4.938

32.348

58.373

78.798

18.653

21.683

24.785

27.959

21.490

73.651

162.403

280.000

354.414

411.982

470.908

531.224

1,23%

1,44%

1,91%

2,36%

2,98%

3,47%

3,96%

4,47%

27 Einstellung in die Rücklagen 28 Dividende Dividende zu 29 Verhältnis Geschäftsguthaben

Bei der Planrechnung wurde vereinfachend unterstellt, dass die Investitionen und die Einzahlungen von Geschäftsguthaben bereits am 1.1. eines jeden Jahres erfolgen. Entsprechend wird auch mit den vollen Umsätzen und Kosten des Jahres kalkuliert. Tatsächlich werden sich die Bestände und die Aufwendungen und Erträge über die Monate aufbauen. Diese Planrechnung stellt eine Prognose dar. Die wohnblau hat sie nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Garantie für den Eintritt der dargestellten Verhältnisse kann jedoch nicht übernommen werden. 20

02 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

Erläuterungen zu den Zeilen: Bestände und Bestandsveränderungen Zeile 1: Die Genossenschaft wurde 2015 im kleinen Kreise gegründet. Im Jahr 2016 wird mit einem Zuwachs von rund 200 Mitgliedern, ab dem Jahr 2017 mit einem Zuwachs von rund 400 Mitgliedern pro Jahr gerechnet, bei einer durchschnittlichen Einlage von 1.500 € je wohnendem und 10.000 € je investierendem Mitglied. Zeile 2: Im Jahr 2016 wird mit einem Zukauf / -bau von 35 Wohnungen kalkuliert, in den Jahren 2017 bis 2019 mit 70 Wohnungen. Aus Vereinfachungsgründen wurde in dieser Planrechnung ab dem Jahr 2020 eine Stagnation des Wohnungsbestandes unterstellt. Tatsächlich ist ein weiterer Bestandsaufbau beabsichtigt. Zeile 3: Die Bestandswohnfläche ergibt sich aus einer angenommenen durchschnittlichen Wohnungsgröße von 70 m2. Zeile 4: Das Investitionsvolumen je Quadratmeter Wohnfläche wird im Durchschnitt (Neubau und Bestandserwerb) mit 2.300 €* angenommen. Zeile 5: Es wird unterstellt, dass der Eigenkapitalanteil 30% des Investitionsvolumens beträgt. Daraus ergibt sich ein erforderlicher Geschäftsguthabenszuwachs von 3.381.000 € pro Jahr, im Jahr 2016 beträgt der geplante Zuwachs nur rund 1,7 Mio. €. Zeile 6: In der Planrechnung wird davon ausgegangen, dass 70% des Investitionsvolumens über Bankkredite finanziert werden. Ergebnisberechnung Zeile 7: Die Mieteinnahmen werden für das Jahr 2016 im Durchschnitt (Neubau und Bestand) mit 8,63 € pro m2 Wohnfläche und Jahr angenommen. Dies entspricht einer Brutto-Mietrendite (Kaltmiete im Verhältnis zu den Anschaffungs-/Herstellungskosten) von 4,50%. In den folgenden Jahren wird mit einer Mietsteigerung von 2,5% p.a. gerechnet. Zeile 8 und 11: Die Betriebskosten-Vorauszahlungen werden für 2016 mit 2,20 € je Quadratmeter Wohnfläche kalkuliert. Sie sind in der Genossenschaft ein „durchlaufender Posten“. Zeile 9: Die Beitrittsgelder werden im Jahr 2016 mit durchschnittlich 0,20%, 2017 mit 0,80%, 2018 mit 1,40% und 2019 mit 1,80% der neuen Einlagen berechnet. Zeile 12: Die Mieterverwaltung wird im Jahr 2016 unentgeltlich von der stadtblau GmbH übernommen. Ab dem Jahr 2017 kostet die Mieterverwaltung 300 € pro Jahr und Wohnung (zzgl. Umsatzsteuer). Zeile 13: Für Instandhaltungsmaßnahmen werden folgende Aufwendungen kalkuliert: 2017: 2 €; 2018: 4 €; 2019: 6 € und ab 2020: 10 € je m2 Wohnfläche und Jahr.

Zeile 16: Die Abschreibungen ergeben sich durch die Verteilung der Gebäudeinvestitionen auf 50 Jahre. Es wird mit einem Bodenanteil von 25%, bezogen auf die Gesamtinvestitionssumme, gerechnet. Zeile 17: Die Vorstände der Genossenschaft sind unentgeltlich tätig. Wesentliche Geschäftsbesorgungen werden von der stadtblau GmbH im Jahr 2016 ebenfalls unentgeltlich erbracht. Ab dem Jahr 2017 kostet die Geschäftsbesorgung 200 € pro Wohneinheit und Jahr (zzgl. Umsatzsteuer). Zeile 18: Die Kosten der Steuer- und Rechtsberatung sowie des Prüfungsverbandes wurden geschätzt oder anhand der Beitragsordnungen ermittelt. Zeile 19: Die Kosten für Generalversammlung, Aufsichtsrat, und Sonstiges wurden geschätzt. Die Lizenzgebühr beträgt 0,16 % der Bilanzsumme zuzüglich Umsatzsteuer (siehe Seite 29). Zeile 20: Für die Werbung von Mitgliedern wurden folgende Aufwendungen (bezogen auf die im jeweiligen Jahr neuen Geschäftsguthaben) angenommen: 2016 und 2017: 2,0%; 2018 und 2019: 2,50 % Zeile 21: Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes und § 3 Nr. 15 des Gewerbesteuergesetzes fallen Körperschafts- und Gewerbesteuer bei Genossenschaften nicht an, wenn deren Einnahmen zu über 90% aus der Vermietung von Wohnungen an Mitglieder resultieren. Zeile 23: Das Ergebnis ermittelt sich aus dem Saldo von Zeile 10 und Zeile 22. Für das (nicht dargestellte) Rumpfjahr 2015 sind Anlaufkosten in Höhe von 4.720 € berücksichtigt. Liquiditätsberechnung Zeile 24-26: Um zur Liquiditätsrechnung (Kassenzufluss) überzuleiten, werden zum Ergebnis die Abschreibungen wieder hinzuaddiert sowie die Tilgungen auf Bankkredite abgezogen. Zeile 27: Gemäß Satzung sind 5% des Jahresergebnisses in die Gewinnrücklagen einzustellen. Ebenfalls in die Rücklagen eingestellt werden die Beitrittsgelder. Zeile 28: Es wird angenommen, dass der nach Rücklagenbildung verbleibende Gewinn vollständig als Dividende ausgeschüttet wird. Zeile 29: Die Dividendenerwartung auf die Einlagen der Mitglieder liegt zwischen 1 und 4 % pro Jahr.

*Inklusive aller Anschaffungsnebenkosten

Zeile 14: Das Mietausfallwagnis wird mit 2% der Mieteinnahmen kalkuliert. Zeile 15: Die Zinsen auf Bankkredite wurden im Durchschnitt mit 2,00% angenommen. Teilweise werden auch Förderkredite der KfW und der Bayerischen Länderbodenkreditanstalt zum Einsatz kommen, die aktuell noch deutlich günstigere Zinssätze aufweisen. Diese wurden aus Vorsichtsgründen nicht berücksichtigt.

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03 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

Geordnete Strukturen – die Basis für den Aufbau

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03 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

ie Genossenschaft – ein erfolgreiches Prinzip

Schon seit mehr als hundert Jahren gibt es in Deutschland Genossenschaften. Sie sind eine Mischung aus Aktiengesellschaft und Verein. Die Abstimmung in der Generalversammlung erfolgt nach Köpfen, die Dividende wird aber auf die Einlage berechnet. Wohnbaugenossenschaften stellen einen “Dritten Weg” zwischen den traditionellen Lösungen Eigentum und Miete dar. Typisch ist ihr Doppelcharakter als Wirtschaftsunternehmen einerseits und bewohnerorientierter Selbsthilfeeinrichtung andererseits. Die Mitglieder einer Genossenschaft sind “Mieter im eigenen Haus”. Sie haben ein lebenslanges Wohnrecht, können aber ihrerseits den Mietvertrag kündigen. Die Wohnungen sind keine Spekulationsobjekte, sondern bleiben langfristig dem Genossenschaftszweck und auch den Erben der Mitglieder erhalten. Die wohnblau hat das Ziel, Mehrfamilienhäuser zu realisieren, um gemeinschaftlich verwalteten Wohnraum dauerhaft zu sichern, sozial zu binden und der Spekulation zu entziehen. Zugleich bietet sie Menschen, die einen Teil Ihres Ersparten in Wohnimmobilien anlegen möchten, eine sichere Geldanlage mit fairer Rendite.

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03 | Geordnete Strukturen – die Basis für den Aufbau

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ie Satzung – das Grundgesetz der Genossenschaft

Die Satzung der Genossenschaft ist am Ende dieses Prospektes ab Seite 43 abgedruckt. In der Satzung sind die Grundregeln für die Mitgliedschaft und die Zusammenarbeit der Organe der Genossenschaft niedergelegt. Wesentliche Punkte der wohnblau-Satzung sind Folgende: SITZ Nürnberg

Übertragung des Guthabens Jederzeit möglich (auf anderes Mitglied)

ZWECK Förderung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange der Mitglieder

Bei Tod Fortsetzung mit einem Erben/einer Erbin

Gegenstand Neubau und Erwerb von Wohnungen mit dem Schwerpunkt auf gemeinschaftlichen Wohnformen sowie die Vermögensbildung der Mitglieder Kündigung Mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres. Durch diese Kündigungsfrist soll vermieden werden, dass für die Genossenschaft die Situation entstehen kann, Häuser unter Druck verkaufen zu müssen, falls einzelne Mitglieder ihre Anteile kündigen.

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Geschäftsanteil Ein Anteil = 1.000 Euro Nachschusspflicht Nein Aufsichtsrat Mindestens drei Mitglieder, Amtsperiode drei Jahre VORSTAND Mindestens zwei Mitglieder

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ie Mitglieder – Bewohner und Anleger willkommen

Bei der wohnblau können alle Menschen Mitglieder Die Genossenschaft führt für Wohnungsinteressenten werden. Und auch juristische Personen (Vereine, Stiftun- einer Warteliste. Auf dieser Warteliste können nur Mitglieder eingetragen werden. Wohnungserwartende gen, Unternehmen) sind als Anleger willkommen. Mitglieder müssen sich mit mindestens einem Anteil Wer beitreten will, füllt einfach die auf Seite 49 ab- an der Genossenschaft beteiligen. Sobald eine Wohgedruckte Beitrittserklärung aus. Die Beitrittserklärung nung frei wird, wird sie zunächst den auf der Warteliswird dann vom Vorstand der Genossenschaft geprüft te stehenden Person angeboten. Jede Person hat dann und entschieden. Der Vorstand ist zur Annahme nicht eine Woche Zeit, sich für oder gegen die Wohnung zu verpflichtet. Rein investierende Mitglieder müssen min- entscheiden. Sollte die Wohnung von den ersten fünf destens 5 Anteile à 1.000 Euro zeichnen, maximal Personen auf der Warteliste nicht genommen werden, können derzeit 500 Anteile pro Mitglied übernommen so kann sie auch Nichtmitgliedern angeboten werden. werden. Ausnahme: Die bei einem Hauskauf „miterworbenen“ Bestandsmieter können nicht zum Eintritt in die GenosPersonen, die eine Wohnung der Genossenschaft mieten senschaft gezwungen werden, allerdings werden wollen, müssen Mitglieder werden. Eine vom Vorstand sie auf die Vorteile einer Mitgliedschaft hingewiesen und Aufsichtsrat erlassene Richtlinie regelt, wieviele (z.B. Tausch der geleisteten Kaution gegen eine verAnteile ein wohnendes Mitglied übernehmen muss. zinsliche Genossenschaftseinlage, lebenslanges WohnPersonen, die eine Wohnung der Genossenschaft recht). Bei Mieterwechsel wird die Mitgliedschaft neu beziehen, müssen mindestens Anteile in folgenBedingung für den Abschluss eines Mietvertrages sein. der Höhe zeichnen : Monats(kalt)miete der Wohnung mal drei, abgerundet auf ganze Tausender, mindestens jedoch ein Anteil. Beispiel: Monatsmiete: 750 € x 3 = 2.250 €, abgerundet 2.000 € = 2 Anteile.

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er Aufsichtsrat – kompetent besetztes Kontrollorgan

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und überwacht ihn. Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates für:

•den Ankauf von Grundstücken und die Durchführung neuer Bauprojekte •die Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen und die Nutzung sonstiger Leistungen der Genossenschaft

•den Verkauf von Grundstücken •den Haushaltsplan des Folgejahres •die Erteilung von Prokura und Handlungsvollmacht.

Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus folgenden Personen: •Josef Herrmann (Vorsitzender des Aufsichtsrates),*1969, Wohnt in Altötting Diplom-Kaufmann, Studienschwerpunkt Investition & Finanzierung langjähriges Mitglied der Geschäftsleitung der OMV Deutschland GmbH hat zahlreiche Immobilientransaktionen für OMV begleitet

•Bettina Uteschil, (stellv. Aufsichtsratsvorsitzende),*1961, wohnt in Nürnberg  iplom-Betriebswirtin (FH), Studienschwerpunkt Steuern D Abteilungsleiterin bei Datev eG Vorsitzende einer Ortsgruppe des Bund Naturschutz Mitglied im Agenda-21-Rat der Stadt Nürnberg

•Harald Neubarth, *1959, wohnt in Effeltrich bei Erlangen

staatlich geprüfter Bautechniker langjähriger Geschäftsführer der Firma Mauss Bau, Erlangen Geschäftsführer der Denkmalneu GmbH, Bamberg Umfangreiche Erfahrungen in der Immobilien-Projektentwicklung, unter anderem mit „Green Buildings“

•Marc Steiner, *1981, wohnt in Unterensingen

Bankkaufmann, Diplom-Betriebswirt (FH), Studienschwerpunkt Immobilienwirtschaft Diplom-Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (DIA) Referent für Immobilienbewertung bei der Landesbank Baden-Württemberg Dozent an der Hamburger Fernschule, Standort Stuttgart, Bereich Facility Management Inhaber eines Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

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er Vorstand – Profis im Immobilien- und Bankgeschäft

Die Geschäfte der wohnblau werden geführt von Benjamin Zeeh und Jürgen Koppmann. Sie sind zugleich Gesellschafter und Geschäftsführer der stadtblau GmbH, einem Büro zur Projektentwicklung und Projektsteuerung von gemeinschaftlichen Wohnvorhaben. stadtblau ist eng vernetzt mit den Akteuren des gemeinschaftlichen Wohnens im Raum Nordbayern. benjamin Zeeh ist ausgebildeter Bankkaufmann und hat Immobilienwirtschaft mit dem Abschluss DiplomBetriebswirt (FH) und Bachelor of Laws (LL.B) studiert. Von 2007 bis 2013 war er bei der UmweltBank im Kreditbereich für die Betreuung von Wohnungsbaugenossenschaften und Baugemeinschaften zuständig. Danach organisierte er den Finanzbereich eines größeren Bauträgers in Fürth.

jürgen Koppmann ist ebenfalls gelernter Bankkaufmann und hat Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Diplom-Kaufmann studiert. Er war von 1996 bis Ende 2014 bei der UmweltBank tätig, davon13 Jahre als Vorstandsmitglied. In dieser Zeit entschied er unter anderem maßgeblich über die Kreditvergabe an Baugenossenschaften. Beide Vorstandsmitglieder verfügen demnach über umfangreiche Kenntnisse in der Betriebs- und Immobilienwirtschaft.

Aufsichtsrat und Vorstand der wohnblau jürgen koppmann Benjamin Zeeh

marc steiner harald neubarth JOSEF HERRMANN bettina uteschil

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tadtblau GmbH – Geschäftsbesorgung ohne Fixkosten

Der Geschäftsbetrieb einer Genossenschaft erfordert ein kaufmännisch eingerichtetes Büro mit Mitarbeitern. Gerade in den Anfangsjahren kann dies zu hohen Fixkosten führen, die aus den erst wachsenden Umsatzerlösen nicht getragen werden können. Die wohnblau hat hier einen geschickten Weg gewählt: sie baut keine eigene kostenintensive Geschäftsstelle auf, sondern bedient sich folgender Dienstleistungen der stadtblau GmbH: Allgemeine Geschäftsbesorgung Allgemeine Verwaltung Buchführung Verwaltung der Mitglieder und Beteiligungen Gestellung einer vollständigen Büro-Infrastruktur Gestellung des notwendigen Personals Controlling Hausverwaltung Kommunikation mit den Mietern Erstellung der Hausabrechnungen Kommunikation mit Handwerkern, Ver- und Entsorgern Überwachung der Hausordnung Mietinkasso Transaktionsmanagement Suche nach geeigneten neuen Investitionsobjekten Verhandlung des Kaufvertrages Beschaffung der Finanzierung Projektmanagement Durchführung von Baumaßnahmen Auswahl Architekten und Fachplaner Projektentwicklung Projektsteuerung Projektcontrolling

Die Vergütung für die Geschäftsbesorgung wird bemessen im Verhältnis zum verwalteten Wohnungsbestand, den gehaltenen Beteiligungen und den umgesetzten Projekten. Je Bestandswohnung erhält die stadtblau für die allgemeine Geschäftsbesorgung 200 € und für die Mieterverwaltung 300 € pro Jahr. Für die Verwaltung von Beteiligungen oder vergleichbaren Vermögensgegenständen werden 0,5% des jeweiligen Buchwertes vergütet. In den Jahren 2015 und 2016 erbringt die stadtblau diese Leistungen als „Starthilfe“ für die Genossenschaft unentgeltlich.

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Für das Transaktionsmanagement erhält die stadtblau 2,5% des Kaufpreises eines Objektes, für das Projektmanagement 6,5% der Investitionskosten ohne Grundstückskaufpreis. Zu allen genannten Honoraren kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Gesellschafter und Geschäftsführer der stadtblau sind Jürgen Koppmann und Benjamin Zeeh. Der Geschäftsbesorgungsvertrag mit der stadtblau hat eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2020. Danach besteht für beide Vertragsparteien die dreimalige Option zur Verlängerung um jeweils fünf Jahre.

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ie Initiatoren – Gründer und Starthelfer

Die Initiative zur Gründung der wohnblau ging von Benjamin Zeeh und Jürgen Koppmann aus. Die beiden Gründer haben das Geschäftskonzept entwickelt und den Genossenschaftsgründungsprozess durchgeführt. Sie haben dafür viele Wochen ihrer Arbeitszeit eingebracht und keinerlei Bezahlung verlangt oder erhalten. Die beiden sind zudem bis auf Weiteres ohne Gehaltszahlungen als Vorstände für die Genossenschaft tätig. Auch die Kosten für die Gründungsprüfung, die Entwicklung des Firmennamens und des Firmenlogos, die Notar- und Handelsregisterkosten sowie die Kosten der Sicherung der Markenrechte und der Internetdomains brauchte die wohnblau nicht zutragen. Diese wurden von den Familiengesellschaften der Gründer, der Sambucus Umweltprojekte GmbH (80%-Gesellschafter ist Jürgen Koppmann) und der Florahella GmbH (Alleingesellschafter ist Benjamin Zeeh) übernommen. Die Lizenzrechte für die Namensrechte und das Geschäftskonzept liegen deshalb bei diesen beiden Gesellschaften. Als Gegenleistung für die umfangreichen Vorleistungen der Gründer und ihrer Familiengesellschaften erhalten diese ein jährliches Lizenzentgelt in Höhe von 0,16% der Bilanzsumme der Genossenschaft zuzüglich Umsatzsteuer.

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03 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

Keine Chance ohne Risiko

03 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

Der Geschäftsbetrieb einer Wohnungsbaugenossenschaft stellt eine unternehmerische Tätigkeit dar, die – wie alle unternehmerischen Tätigkeiten – mit Chancen und Risiken verbunden ist. Auch wenn Wohnimmobilien ein sehr stabiles und nachhaltiges Investment darstellen, so ist deren Wertentwicklung doch nicht mit Sicherheit vorauszusehen. Krisen oder Managementfehler können Gewinnschmälerungen verursachen. Zwar wird durch sorgfältige Auswahl der Wohnprojekte und der Partner ein Höchstmaß an Vorsicht aufgebracht, aber es gilt Risiken zu bedenken. Die wesentlichen Risiken sind auf den beiden folgenden Seiten dargestellt.

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04 | KEINE CHANCE OHNE RISIKO

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eine Chance ohne Risiko

Kaufpreisrisiko Die Genossenschaft beabsichtigt, Grundstücke zu erwerben. Die Preise für Grundstücke sind seit einigen Jahren stark gestiegen. Attraktive Flächen sind oft nur zu relativ hohen Preisen zu erwerben. Manche Experten halten diese stark gestiegenen Grundstückspreise für Anzeichen einer Immobilienblase. Auch wenn die wohnblau hier sehr vorsichtig agiert und nur angemessene Preise bezahlt, so könnte es doch sein, dass für ein Grundstück ein zu hoher Preis bezahlt wird. Dies würde dazu führen, dass die Rentabilität des Vorhabens geringer wird, weil im Verhältnis zur erzielbaren Miete zu hohe Investitionen getätigt wurden. Baukostenrisiko Auch die Baukosten für ein Wohnprojekt sind nicht immer exakt abschätzbar. Planungsfehler oder unvorhergesehene Ereignisse, wie die Insolvenz einer Baufirma oder archäologische Funde auf der Baustelle können die Kosten erhöhen. Kommt es zu Baukostenüberschreitungen, so sinkt die Rentabilität der Investitionsmaßnahmen, weil die Mieten für die Wohnungen nicht einfach erhöht werden dürfen. Mietentwicklungsrisiko Die Mieten in deutschen Ballungsräumen steigen seit einigen Jahren stark an. Auch wenn ein Szenario mit sinkenden Mieten derzeit wenig vorstellbar erscheint, so ist es doch nicht ausgeschlossen, dass die Mieten eines Tages auch wieder sinken könnten. Dies wäre zwar zum Vorteil der Mieter, aus Sicht der nur investierenden Genossen ist dies jedoch ein Risiko, weil die Rendite auf das Geschäftsguthaben geringer ausfällt.

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Instandhaltungskostenrisiko In den Planungen der wohnblau werden ab 2020 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr 10 € als Instandhaltungskosten eingeplant. Auch wenn dieser Satz aus heutiger Sicht auskömmlich erscheint, so kann es doch sein, dass er nicht ausreichend bemessen ist und höhere als die prognostizierten Instandhaltungskosten anfallen. Mietausfallwagnis In den Planungen wurde mit einem Mietausfall von 2% gerechnet. Auch wenn dieser Satz bei ordentlicher Bewirtschaftung auskömmlich sein sollte, so kann es doch sein, dass die Mietausfälle größer sind. Insbesondere wenn es zu einer Wirtschaftskrise mit hoher Arbeitslosigkeit in Deutschland kommen sollte, ist mit Mietausfällen zu rechnen. Zinsänderungsrisiko Die Zinssätze für Darlehen bewegen sich nach wie vor nahe dem historischen Tiefpunkt. Dies ist zwar für aktuell abzuschließende Kreditverträge vorteilhaft. Allerdings werden diese Zinssätze in der Regel nur für 10 oder 15 Jahre festgeschrieben. Sollte sich das Zinsniveau nach Ablauf der Zinsbindungsfrist deutlich nach oben entwickelt haben, so müssen für diese Kredite höhere Anschlusszinsen bezahlt werden. Ein in den nächsten Monaten und Jahren möglicherweise steigendes Zinsniveau würde auch die Rentabilität von Ankaufs- und Neubauprojekten belasten, da deren Finanzierung von vornherein zu höheren Zinssätzen abgeschlossen werden müsste.

04 | KEINE CHANCE OHNE RISIKO

Finanzierungsrisiko Die Genossenschaft braucht, um das Investitionsprogramm umzusetzen, ausreichend Einlagen. Sollte sich die Einwerbung weiterer Mitglieder als schwieriger herausstellen als gedacht, so könnte die Rentabilität der bereits eingezahlten Einlagen sinken, da sich die (wenigen) Fixkosten auf weniger Mitglieder verteilen. Ein Risiko liegt auch in einer stärkeren Regulierung der Mitgliedschaft in Genossenschaften durch den Gesetzgeber. Würde die Einwerbung von Genossenschaftsanteilen in den Katalog der nach dem Vermögensanlagengesetz prospektpflichtigen Anlageformen aufgenommen, so führte dies zu einer komplexen und teuren Prospektpflicht. Ein weiteres Finanzierungsrisiko liegt darin, dass mehr Mitglieder ihre Anteile kündigen könnten, als neue eintreten und die Genossenschaft gezwungen sein könnte, Häuser zu verkaufen. Muss ein Verkauf in Zeiten sinkender Wohnungspreise erfolgen, könnte dies zu Verlusten führen. Interessenkonfliktrisiko Die Gründer und Vorstände der Genossenschaft sind zugleich die Geschäftsführer und mittelbaren Gesellschafter der mit der Geschäftsbesorgung beauftragten stadtblau GmbH. Auch wenn der Geschäftsbesorgungsvertrag die Honorierung ihrer Tätigkeit klar regelt, so ist es grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen, ggfs. gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn diese Personenidentität nicht bestünde. Sämtliche Verträge mit den Vorstandsmitgliedern oder diesen nahestehenden Personen werden daher vom Aufsichtsrat gegengezeichnet.

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03 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

DIE VORTEILE IM ÜBERBLICK

03 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

Die Genossenschaftsanteile der wohnblau bieten eine ganze Reihe von Chancen und Vorteilen. Wie rasch diese realisiert werden können, hängt vom Geschick der Vorstandsmitglieder und der Marktentwicklung ab. Auf der folgenden Doppelseite haben wir die wesentlichen Aspekte zusammengestellt, die für den Erwerb von Anteilen sprechen.

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05 | die vorteile im überblick

WERTBESTÄNDIG Wohnimmobilien bieten eine sichere und substanzstarke Geldanlage. Gerade in den letzten Jahren haben sich Wohnimmobilien in deutschen Ballungszentren als krisenfest erwiesen. Während die Renditen auf Einlagen bei Banken oder Versicherungen mittlerweile nahe bei null liegen, steigen die Mieten an. Die Nachfrage nach bezahlbarem und dennoch hochwertigem Wohnraum wächst fortlaufend. CHANCENREICH Die Metropolregion Nürnberg, in der die wohnblau zunächst vornehmlich investiert, gehört zu den wirtschaftsstarken und zukunftssicheren Regionen Deutschlands. Das Gebiet liegt zentral in Deutschland, Industrie und Dienstleistungssektor verfügen über eine hohe Innovations- und Wettbewerbskraft. Die Chancen auf eine positive Entwicklung der Region und damit auch des Wohnungsmarktes sind hoch. GEWOLLT Die Kommunen müssen dringend bezahlbaren Wohnraum schaffen, denn die Wohnungsnot nimmt zu. Hierzu suchen sie seriöse Partner wie die wohnblau. Städte bieten Grundstücke für geförderten sozialen Wohnungsbau an Genossenschaften in der Regel im Wege der Konzeptausschreibung günstiger an, als Bauträger sie kaufen können.

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GESTREUT Die wohnblau investiert nicht in ein einzelnes Wohnprojekt sondern strebt an, einen größeren Wohnungsbestand aufzubauen. Dadurch verteilen sich die Risiken und sinken zugleich. Denn falls sich ein Objekt als nicht so vorteilhaft herausstellen sollte, so kann es durch die anderen ausgeglichen werden. GEFÖRDERT Zur Finanzierung ihrer Wohnprojekte wird die Genossenschaft auf die Förderkredite der KfW Förderbank (für ökologische Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) sowie der Bayerischen Landesboden Kreditanstalt und anderen Landesförderinstituten (für sozialen Wohnungsbau) zurückgreifen. Diese Vorteile kommen den Mietern und den Anlegern zugute. ÖKOLOGISCH Die wohnblau legt großen Wert auf Nachhaltigkeit der von ihr gehaltenen Immobilien. Neubauten erfolgen – soweit wirtschaftlich vertretbar – im Passivhausstandard. Auf Fahrradstellplätze und die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln wird geachtet. Bestände werden hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimiert.

05 | die vorteile im überblick

SOZIAL Die Mieter sind als Genossen Miteigentümer ihrer Wohnungen und können nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Die Mieten bleiben bezahlbar, weil die Genossenschaft nicht die Gewinnmaximierung als Ziel hat, sondern die Förderung ihrer Mitglieder. GÜNSTIG Die wohnblau hat eine variable und günstige Kostenstruktur. Denn die Vergütungen für die Geschäftsbesorgungen der stadtblau bemessen sich wesentlich anhand der Anzahl der Wohnungen und umfassen alle wesentlichen Kosten, wie z.B. Personal, Büroräume oder IT-Infrastruktur. Die Vorstände sind derzeit ehrenamtlich tätig.

GLEICHBERECHTIGT Einmal pro Jahr treffen sich die Mitglieder zur Generalversammlung. Jedes Mitglied hat dort eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Anteile.

n i t i e Z d r i w s „E u z u b[ ]a en!“ r e i t s inve

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KOMPETENT Die handelnden Personen aus Vorstand und Aufsichtsrat verfügen über eine hohe Kompetenz in der Immobilienund Finanzbranche. Als ausgebildete Bankkaufleute wissen die beiden Vorstände, wie man mit Geld umgeht.

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03 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

Fragen und Antworten

03 | ökohäuser – investitionen solide 07 | DIE finanziert SATZUNG

Auf den folgenden beiden Seiten finden Sie noch einmal wichtige Informationen in Frage-und-Antwort-Form. Gerne beantworten wir Ihre weiteren Fragen auch telefonisch. Rufen Sie einfach an unter Telefon 0911 / 2398 – 5260. Wir beraten Sie gerne!

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06 | FRAGEN UND ANTWORTEN

Was ist eine Genossenschaft? Die Genossenschaft ist ein Unternehmen, das Interessen ihrer Mitglieder fördert. Die Mitglieder zugleich Eigentümer und Geschäftspartner des ternehmens. Sie profitieren somit unmittelbar von Leistungen ihrer Genossenschaft.

Wie viele Anteile kann man maximal die Erwerben? sind Es können derzeit maximal 500 Anteile zu je 1.000 €, Un- damit also maximal 500.000 € pro Mitglied den gezeichnet werden.

Wer kann Mitglied werden? Mitglied werden können natürliche Personen (als Einzelperson), juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften. Diese treten der Genossenschaft durch „Zeichnung“ von Anteilen bei.

Wann endet die Mitgliedschaft? Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Tod (Weiterführung durch Erbe möglich), Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft oder durch Ausschluss.

Kann ich meine Mitgliedschaft oder einzelne Anteile kündigen? Welche Rechte habe ich als Mitglied? Die Mitgliedschaftsanteile stellen eine langfristige Als Mitglied haben Sie folgende Rechte: Teilnahmerecht Grundlage für die Arbeit der wohnblau dar. Sie können an der Generalversammlung, Auskunftsrecht im Rahmen Ihre Mitgliedschaft oder einen bzw. mehrere Geschäftsder Generalversammlung, Stimmrecht mit einer Stimme anteile zum Schluss eines Geschäftsjahres (31.12.) unter (unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Einhaltung einer Frist von zwei Jahren kündigen. Anteile), Dividendenrecht (sofern Ausschüttung von der Generalversammlung beschlossen). Kann ich meine Anteile übertragen? Sie können Ihre Genossenschaftsanteile ganz oder Welche Pflichten habe ich als Mitglied? teilweise mit Zustimmung der Genossenschaft auf Als Mitglied haben Sie die Pflicht, die Änderungen ein anderes Mitglied übertragen. von Anschrift, Rechtsform oder ähnlichem der Genossenschaft zeitnah mitzuteilen. Die gezeichneten Anteile sind unmittelbar voll einzu- Gibt es ein Risiko? zahlen (abweichende Regelungen gelten ggfs. für Auch wenn Wohnimmobilien ein erfahrungsgemäß Mitglieder, die eine Wohnung der Genossenschaft wertstabiles Gut sind, so stellt die Beteiligung an einer Genossenschaft doch eine Beteiligung an einem beziehen). Unternehmen dar. Grundsätzlich gibt es bei jedem Unternehmen ein Risiko. Daher sollten Anteile nur im Was kostet ein Anteil? Umfang der eigenen Risikotragfähigkeit gezeichnet Ein Anteil entspricht 1.000 €. Beitrittserklärungen von werden. investierenden Mitglieder werden ab fünf Anteilen (d.h. 5.000 €) angenommen. Gibt es eine Nachschusspflicht? Nein. Die Nachschusspflicht ist in der Satzung der Genossenschaft ausgeschlossen. Das bedeutet, dass ein Mitglied maximal mit seiner Einlage haftet.

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06 | FRAGEN UND ANTWORTEN

Was passiert mit dem Geschäftsguthaben? Die Einzahlungen der Mitglieder finanzieren den Kauf von Grundstücken und Häusern, zur Bewirtschaftung notwendige Investitionen sowie Betriebsmittel. Welche Dividende ist (mittel-/ langfristig) geplant? Die wohnblau ist ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen. Die Eigenkapital-Renditen in der Wohnungswirtschaft sind grundsätzlich moderat. Wann und in welcher Höhe tatsächlich eine Dividende möglich sein wird, hängt von der zukünftigen Mitgliederentwicklung ab und den sich daraus ergebenden Investitionsmöglichkeiten. Daher kann dies aus heutiger Sicht nicht abschließend prognostiziert werden. Die Planrechnung sieht Dividendenvorschläge zwischen 1 und 4 % ab dem Jahr 2016 vor. Welche regelmäSSigen Informationen erhalte ich? Als Mitglied erhalten Sie einmal jährlich einen Geschäftsbericht. Darüber hinaus wird die wohnblau auch unterjährig über aktuelle Ereignisse via Internet/ Email berichten.

Gibt es überhaupt Grundstücke und Häuser zu kaufen? Der Wettbewerb um gute Grundstücke ist sehr groß und entsprechend hoch sind die Preise. Aber gerade Kommunen verkaufen Grundstücke oft nicht zum Höchstpreis, sondern an denjenigen mit dem besten Konzept. Hier kann wohnblau punkten. Außerdem sind für genossenschaftliche Wohnungen auch bei Eigennutzern nicht so gefragte Lagen akzeptabel. In welchem Verhältnis steht die wohnblau eG zur stadtblau GmbH? Die wohnblau hat mit der stadtblau GmbH einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen. Dadurch kann die wohnblau ihr Geschäft ohne Fixkostenbelastung aufbauen, weil stadtblau in Relation zu den umgesetzten Projekten und den verwalteten Wohnungen und Beteiligungen bezahlt wird. Die Vorstandsmitglieder der wohnblau sind auch Geschäftsführer und mittelbare Gesellschafter der stadtblau GmbH.

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03 | ökohäuser – investitionen solide finanziert

RECHTLICHES

07 | RECHTLICHES

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atzung

Präambel Wohnraum ist ein knappes und wertvolles Gut, über das nicht allein nach den harten Gesetzen von Angebot und Nachfrage verfügt werden darf. Vielmehr müssen ökologische und soziale Belange beim Neubau und der Sanierung von Wohngebäuden noch stärker berücksichtigt werden. Wohnraum muss für die Bürger bezahlbar bleiben und sollte der Spekulation entzogen werden. Die wohnblau eG arbeitet an diesen Zukunftsaufgaben mit, indem sie neuen Wohnraum schafft oder Bestand erwirbt und saniert und diesen langfristig im gemeinschaftlichen Eigentum hält und an ihre Mitglieder vermietet. Die Genossenschaft schafft für ihre Mitglieder lebenswerte Nachbarschaften und bietet zugleich die Möglichkeit der sinnvollen und nachhaltigen Kapitalanlage. § 1 Name, Sitz und Gegenstand (1) Die Genossenschaft führt die Firma wohnblau eG. (2) Der Sitz der Genossenschaft ist Nürnberg. (3) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Belange der Mitglieder durch gemeinsamen Geschäftsbetrieb, insbesondere im Bereich der Wohnungswirtschaft. (4)  Gegenstand des gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs ist: a) der Neubau von ökologischen Wohnimmobilien

b) der Erwerb und die ökologische Sanierung von Bestandsimmobilien

c) die Vermietung der im Eigentum befindlichen Immobilien. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den fortschrittlichen, nachbarschaftlichen und gemeinschaftlichen Wohnformen für Familien sowie für Alleinerziehende und Senioren.

d) die Beförderung der Vermögensbildung der Mitglieder.

(5) Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. (6) Zulässig ist auch das Eingehen von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sofern dies der Förderung der Mitglieder dient. § 2 Erlangung der Mitgliedschaft, Eintrittsgeld (1) Mitglieder in der Genossenschaft können werden:

a) natürliche Personen



b) Personengesellschaften



c) juristische Personen

(2) Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahme-

antrag zu stellen. Aufnahmefähigkeit ist nur gegeben, wenn von dem neuen Mitglied die Förderung des Genossenschaftszwecks zu erwarten ist. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. (3) Durch Beschluss der Generalversammlung kann ein (nicht rückzahlbares) Eintrittsgeld festgelegt werden, das den Rücklagen zugeführt wird. § 3 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch

a) Kündigung



b) Übertragung des gesamten Geschäftsguthabens

c) Tod bzw. Auflösung oder Erlöschen einer Personengesellschaften oder juristischen Person

d) Ausschluss

§ 4 Kündigung Jedes Mitglied kann durch Kündigung aus der Genossenschaft austreten. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Jahren zum Schluss eines Geschäftsjahres erklärt werden. Auch eine Teilkündigung von einzelnen Geschäftsanteilen ist mit einer Frist von zwei Jahren zum Schluss eines Geschäftsjahres möglich. § 5 Übertragung des Geschäftsguthabens (1) Jedes Mitglied kann sein Geschäftsguthaben jederzeit durch schriftliche Vereinbarung einem anderen Mitglied ganz oder teilweise übertragen und hierdurch seine Mitgliedschaft ohne Auseinandersetzung beenden oder die Anzahl seiner Geschäftsanteile verringern, sofern der Erwerber Mitglied der Genossenschaft wird oder bereits ist. (2) Zu beachten ist bei Teilübertragung, dass die Anzahl der Geschäftsanteile des abgebenden Mitglieds nicht unter die für ihn gültige Mindestanzahl von Anteilen sinkt. § 6 Tod / Auflösung (1) Stirbt ein Mitglied, so wird dessen Mitgliedschaft durch den/die Erben fortgesetzt. Wird bei mehreren Erben die Mitgliedschaft nicht innerhalb von einem Jahr nach dem Erbfall einem Miterben allein überlassen, so endet sie zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem die Überlassung zu erfolgen hätte. Mehrere Erben können ihr Stimmrecht nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben. (2) Wird eine juristische Person oder eine Personengesellschaft aufgelöst oder erlischt sie, so endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem die Auflösung oder das Erlöschen wirksam geworden ist. Im Falle der Gesamtrechtsnach-

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07 | RECHTLICHES

folge wird die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres durch den Gesamtrechtsnachfolger fortgesetzt. § 7 Ausschluss (1) Mitglieder können, jeweils mit Wirkung zum Schluss eines Geschäftsjahre, ausgeschlossen werden, wenn: a)  die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft vorlagen oder nicht mehr vorliegen,

nicht



b) sie ihren Pflichten gegenüber der Genossenschaft trotz Mahnung unter Androhung des Ausschlusses nicht nachkommen,



c) sie die Genossenschaft schädigen,



d) sie unter der Genossenschaft bekannt gegebenen Anschrift länger als ein halbes Jahr nicht erreichbar sind,

e)  über ihr Vermögen ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist. (2) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Das Mitglied muss vor Erklärung des Ausschlusses angehört werden, es sei denn, dass der Aufenthaltsort eines Mitgliedes nicht ermittelt werden kann. (3) Gegen den Ausschlussbeschluss des Vorstandes kann binnen sechs Wochen nach Absendung schriftlich gegenüber dem Aufsichtsrat Widerspruch eingelegt werden (Ausschlussfrist). Erst nach der Entscheidung des Aufsichtsrats kann der Ausschluss gerichtlich angefochten werden. (4) Über Ausschlüsse von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern entscheidet die Generalversammlung. § 8 Auseinandersetzung / Auszahlungsregelung (1) Das Ausscheiden aus der Genossenschaft hat die Auseinandersetzung zwischen dem ausgeschiedenen Mitglied, bzw. dessen Erben und der Genossenschaft zur Folge. Die Auseinandersetzung unterbleibt im Falle der Übertragung von Geschäftsguthaben. (2) Die Auseinandersetzung erfolgt aufgrund des von der Generalversammlung festgestellten Jahresabschlusses desjenigen Geschäftsjahres, zu dessen Ende das Ausscheiden wirksam wurde. Beim Auseinandersetzungsguthaben werden Verlustvorträge anteilig abgezogen. Auf die Rücklagen und das sonstige Vermögen der Genossenschaft hat das ausgeschiedene Mitglied keinen Anspruch. (3) Das nach der Auseinandersetzung sich ergebende Guthaben ist dem Mitglied, vorbehaltlich der Regelung in Abs. 4, binnen sechs Monaten nach seinem Ausscheiden auszuzahlen. (4) Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Berücksichtigung der Liquidität der Genossenschaft einen von § 73 Abs. 2 GenG abweichenden Zeitpunkt und ggf. die Raten für die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens festlegen. (5) Der Genossenschaft haftet das Auseinandersetzungsguthaben des Mitglieds für einen etwaigen Ausfall, bei Mitgliedern, die keine natürlichen Personen sind (juristische Personen und Personengesellschaften), gilt dies insbesondere auch im Insolvenzverfahren des Mitgliedes. § 9 Geschäftsanteile

44

(1) Ein Geschäftsanteil beträgt 1.000,00 €. Ein Mitglied muss mindestens einen Anteil übernehmen. Eine Höchstanzahl pro Mitglied ist nicht festgelegt. Die Anteile sind – vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 2 – sofort in voller Höhe einzuzahlen. (2) Für diejenigen Personen, die eine Wohnung der Genossenschaft mieten oder mieten möchten kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Richtlinie aufstellen, wonach die Anmietung von Räumen von der Beteiligung mit weiteren Anteilen abhängig gemacht wird. Die Richtlinie kann für unterschiedliche Nutzungsarten eine unterschiedliche Anteilsanzahl vorsehen. Der Vorstand kann für Anteile von Mietern eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, wobei 10% sofort (vor Einzug) und die restlichen 90% spätestens nach drei Jahren einbezahlt sein müssen. (3) Der Vorstand kann eine Nutzung ohne die erforderlichen Anteile nach Abs. 2 zulassen, wenn andere Mitglieder eine entsprechende Anzahl freiwilliger Anteile als Ersatz für die Anteile nach Abs. 2 zur Verfügung stellen und einen unwiderruflichen Verzicht auf die Teilkündigung nach § 67b GenG erklären (Solidaritätsanteil). (4) Mit Zustimmung des Aufsichtsrates kann der Vorstand Sacheinlagen als Einzahlungen auf den Geschäftsanteil zulassen. (5) Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet. (6) Die Abtretung oder Verpfändung des Geschäftsguthabens an Dritte ist ausgeschlossen und der Genossenschaft gegenüber unwirksam. Eine Aufrechnung des Geschäftsguthabens durch das Mitglied gegen seine Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft ist nicht zulässig. § 10 Organe der Genossenschaft Die Organe der Genossenschaft sind:

a) Die Generalversammlung



b) Der Aufsichtsrat



c) Der Vorstand

§ 11 Generalversammlung (1) Die Generalversammlung wird vom Vorstand durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder in Textform einberufen. Die Einladung muss mindestens zwei Wochen, die Bekanntgabe von Ergänzungen und Änderungen der Tagesordnung muss mindestens eine Woche vor der Generalversammlung erfolgen. Die Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie zwei Werktage vor Beginn der Frist abgesendet worden sind. (2) Jede ordnungsgemäß einberufene Generalversammlung ist unabhängig von der Zahl der Teilnehmer beschlussfähig. (3) Jedes Mitglied hat eine Stimme. 4) Die Mitglieder können Stimmrechtsvollmachten erteilen. Kein Bevollmächtigter darf mehr als zwei Mitglieder vertreten. Bevollmächtigte können nur andere Mitglieder der Genossenschaft, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern oder Kinder eines Mitglieds sein. (5) Die Generalversammlung beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit), soweit keine

07 | RECHTLICHES

größere Mehrheit nach Gesetz oder Satzung bestimmt ist; Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt. Zu beachten ist insbesondere 16 Absatz 2 bis 4 des Genossenschaftsgesetzes. (6) Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Sie bestimmt ihre Anzahl und Amtszeit. Weitere Beschlussgegenstände ergeben sich aus dem Gesetz.



d) den Haushaltsplan des Folgejahres,



e) die Erteilung von Prokura und Handlungsvollmacht.

(3) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse durch Mehrheitsbeschluss. Beschlüsse können auch schriftlich, telefonisch und auf elektronischem Wege gefasst werden.

(8) Die Beschlüsse werden gemäß § 47 GenG protokolliert.

(4) Die Genossenschaft wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Abweichend hiervon sind die beiden Gründungsvorstände Jürgen Koppmann und Benjamin Zeeh zur Einzelvertretung berechtigt.

§ 12 Aufsichtsrat (1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

§ 14 Gewinn- und Verlustverteilung, Verzinsung (1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(2) Zum Aufsichtsratsmitglied kann nur ein Mitglied der Genossenschaft gewählt werden. Gehören der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können deren Mitglieder, sofern sie natürliche Personen sind, in den Vorstand oder Aufsichtsrat der Genossenschaft berufen werden; gehören der Genossenschaft andere juristische Personen oder Personengesellschaften an, gilt dies für deren zur Vertretung befugte Personen.

(2) Der bei der Feststellung des Jahresabschlusses sich ergebende Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres kann durch die Generalversammlung

(7) Die Generalversammlung bestimmt die Versammlungsleitung auf Vorschlag des Aufsichtsrates.

(3) Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet mit dem Schluss der Generalversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem der Aufsichtsrat gewählt wurde, nicht mitgerechnet. (4) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Der Aufsichtsrat kann schriftlich, telefonisch und auf elektronischem Wege Beschlüsse fassen, wenn kein Aufsichtsratsmitglied der Beschlussfassung widerspricht. (5) Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (6) Über die Höhe der Aufsichtsratsvergütung beschließt die Generalversammlung.



a) auf neue Rechnung vorgetragen werden,



b) durch Zuführung zu, bzw. Auflösung von Rücklagen verwendet, bzw. gedeckt werden oder



c) auf die Mitglieder verteilt werden. Die Verteilung geschieht im Verhältnis des Standes des Geschäftsguthabens am Schluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres. Bei der Gewinnverteilung sind zusätzlich die im abgelaufenen Geschäftsjahr auf den Geschäftsanteil geleisteten Einzahlungen vom ersten Tag des auf die geleistete Einzahlung (Wertstellungsdatum) folgenden Kalendermonates an zu berücksichtigen.

(3) Der gesetzlichen Rücklage sind mindestens 5% des Jahresüberschusses zuzuführen, bis mindestens 100% der Summe der Geschäftsanteile erreicht sind. § 15 Bekanntmachungen Bekanntmachungen, deren Veröffentlichung vorgeschrieben ist, erfolgen unter der Firma der Genossenschaft in der Nürnberger Zeitung. Nürnberg, den 20. November 2015

(7) Der Aufsichtsrat überwacht die Leitung der Genossenschaft, beruft und berät den Vorstand und berichtet der Generalversammlung. § 13 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt und können von der Generalversammlung mit einer 75-%-Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorzeitig abberufen werden. Der Aufsichtsrat bestimmt die Amtsdauer. (2) Der Vorstand führt die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Er bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates für:

a) den Ankauf von Grundstücken und die Durchführung neuer Bauprojekte,



b) die Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen und die Nutzung sonstiger Leistungen der Genossenschaft und für die Benutzung von Einrichtungen der Genossenschaft,



c) den Verkauf von Grundstücken,

45

07 | RECHTLICHES

V

erbraucherinformation für den Fernabsatz

Gemäß § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuches übergeben wir folgende Informationen: 1. Identität, ladungsfähige Anschrift und Vertretungsberechtigte Die wohnblau eG, Kleestraße 21-23, 90461 Nürnberg, ist eingetragen in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Nürnberg unter der Nummer GnR 336. Einzelvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder sind Herr Benjamin Zeeh und Herr Jürgen Koppmann. 2. Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde Zweck der wohnblau eG ist die Förderung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Belange der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, insbesondere im Bereich der Wohnungswirtschaft. Konkreter Gegenstand ist eine sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung der Mitglieder sowie die Möglichkeit der sinnvollen und nachhaltigen Geldanlage in Wohnimmobilien. 3. Wesentliche Vertragsmerkmale Die Beitrittswilligen zeichnen Anteile an der Genossenschaft und werden Mitglied nach Zulassung durch den Vorstand. Durch die Mitgliedschaft haben sie das Recht auf Wohnungsversorgung, Teilnahme an der Generalversammlung und Dividende. 4. Gesamtpreis und Kosten Die Genossenschaftsmitglieder sind verpflichtet, eine Einlage in Höhe von 1.000 € je Anteil zu leisten. Ab dem 1. Mai 2016 fällt darüber hinaus ein Eintrittsgeld in Höhe von bis zu 2,00 % der Einlage an. Dividenden sind als Kapitaleinkünfte zu versteuern. Sämtliche Porto- und Telekommunikationskosten sowie persönliche Steuern in Zusammenhang mit der Beteiligung an der Genossenschaft muss das Mitglied selbst tragen. Zusätzliche Kosten werden seitens der Genossenschaft nicht erhoben. 5. Gültigkeit der Informationen und Widerrufsrecht Die von der Genossenschaft zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis auf Weiteres. Dem beitrittswilligen Mitglied steht ein Widerrufrecht zu. Die Details zu diesem Widerrufsrecht finden sich in der Widerrufsbelehrung.

46

6. Laufzeit des Vertrages und Kündigungsmöglichkeit Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist zeitlich unbefristet. Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren kündigen. Soweit ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, ohne hierzu durch die Satzung oder eine Vereinbarung mit der Genossenschaft verpflichtet zu sein, kann es seine Beteiligung mit einem oder mehreren seiner weiteren Geschäftsanteile zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren kündigen (Teilkündigung). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 7. Rechtliche Grundlagen und Gerichtsstand Die Beteiligung an der wohnblau eG unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand ist das für den Sitz der Genossenschaft zuständige Amts- oder Landgericht Nürnberg, sofern nicht das Gericht am Sitz des Verbrauchers zuständig ist. 8. Sprache Alle Verträge und Informationen sind in deutscher Sprache abgefasst, jedwede Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. 9. AuSSergerichtliche Streitschlichtung und Einlagensicherung Es wird keine außergerichtliche Streitschlichtung vereinbart. Für die Anteile an der wohnblau eG besteht kein Garantiefonds oder Einlagensicherung.

47

S

o werden Sie Mitglied

1|Beitrittserklärung einsenden

Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft bei der wohnblau entschieden haben, dann füllen Sie bitte die Beitrittserklärung aus, unterschreiben diese und senden Sie uns diese im Original per Post ein. Sollte die Beitrittserklärung im Prospekt nicht mehr enthalten sein, so können Sie diese auch unter www.wohnblau.de herunterladen.

2|Annahmeerklärung abwarten

Nach Eingang Ihrer Beitrittserklärung erhalten Sie eine Annahmebestätigung von uns.

3|Einzahlungen leisten

Bitte überweisen Sie die Einlage innerhalb von 14 Tagen auf das Bankkonto der wohnblau. Das Bankkonto wird ihnen in der Annahmebestätigung mitgeteilt.

Information / Beratung Ihre Fragen beantworten wir gerne Sie erreichen uns wie folgt: Telefon: 0911 / 2398-5260 (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr) E-Mail: [email protected] www.wohnblau.de Postanschrift wohnblau eG Kleestraße 21-23 90461 Nürnberg

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B

eitrittserklärung

Firma:

(nur bei Firmen)

Vorname:

Name:

(bei Firmen: Ansprechpartner)

StraSSe, Hausnr.: PLZ, Ort: Geboren am:

Registergericht:

Telefon:

Registernummer:

E-Mail:

Steuer-ID:

(nur bei natürlichen Personen)

(nur bei Firmen)

(nur bei Firmen)

Ja, ich möchte mich mit insgesamt

(mindestens 5) Anteilen an der wohnblau eG beteiligen.

Ich verpflichte mich, die nach Satzung und Gesetz vorgesehene Einlage in Höhe von 1.000,00 € je Geschäftsanteil zu leisten. Zusätzlich zum Geschäftsanteil leiste ich das Eintrittsgeld* in Höhe von

% der Geschäftseinlage, das sind

€.

*Ein Eintrittsgeld fällt an für alle Beitritte ab dem 1. Mai 2016 und zwar in Höhe des auf der Rückseite dieser Beitrittserklärung angegebenen Prozentsatzes.

Ich habe ein vollständiges Exemplar des Mitgliederinformationsprospektes erhalten. In diesem Prospekt sind unter anderem die Satzung der Genossenschaft, die Widerrufsbelehrung für Verbraucher sowie die Verbraucherinformationen für den Fernabsatz abgedruckt. Diese Informationen habe ich zur Kenntnis genommen. Für die Zahlung der Dividende gebe ich meine Bankverbindung wie folgt bekannt: Bank: BIC: IBAN:

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht | Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: wohnblau eG, Kleestraße 21-23, 90461 Nürnberg, Telefax: 0911 / 2398 – 5269, E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen | Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung

Ort, Datum

Unterschrift Mitgliederinform. Jan. 15

T

abelle zur Ermittlung der Höhe des Eintrittsgeldes

Ein Beitritt zur wohnblau eG ist bis zum 30. April 2016 ohne Eintrittsgeld möglich. Um eine kleine „Belohnung“ für diejenigen Mitglieder zu schaffen, die früher beitreten, haben Vorstand und Aufsichtsrat der wohnblau ein monatlich gestaffeltes Eintrittsgeld beschlossen. Das Eintrittsgeld wird den Rücklagen der Genossenschaft zugeführt.

50

Eintritt ab dem

Eintrittsgeld in %

€ je Anteil

Eintritt ab dem

Eintrittsgeld in %

€ je Anteil

01.05.2016

0,05%

0,50

01.01.2018

1,05%

10,50

01.06.2016

0,10%

1,00

01.02.2018

1,10%

11,00

01.07.2016

0,15%

1,50

01.03.2018

1,15%

11,50

01.08.2016

0,20%

2,00

01.04.2018

1,20%

12,00

01.09.2016

0,25%

2,50

01.05.2018

1,25%

12,50

01.10.2016

0,30%

3,00

01.06.2018

1,30%

13,00

01.11.2016

0,35%

3,50

01.07.2018

1,35%

13,50

01.12.2016

0,40%

4,00

01.08.2018

1,40%

14,00

01.01.2017

0,45%

4,50

01.09.2018

1,45%

14,50

01.02.2017

0,50%

5,00

01.10.2018

1,50%

15,00

01.03.2017

0,55%

5,50

01.11.2018

1,55%

15,50

01.04.2017

0,60%

6,00

01.12.2018

1,60%

16,00

01.05.2017

0,65%

6,50

01.01.2019

1,65%

16,50

01.06.2017

0,70%

7,00

01.02.2019

1,70%

17,00

01.07.2017

0,75%

7,50

01.03.2019

1,75%

17,50

01.08.2017

0,80%

8,00

01.04.2019

1,80%

18,00

01.09.2017

0,85%

8,50

01.05.2019

1,85%

18,50

01.10.2017

0,90%

9,00

01.06.2019

1,90%

19,00

01.11.2017

0,95%

9,50

01.07.2019

1,95%

19,50

01.12.2017

1,00%

10,00

01.08.2019

2,00%

20,00

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht | Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: wohnblau eG, Kleestraße 21-23, 90461 Nürnberg, Telefax: 0911 / 2398 – 5269, E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen | Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung

Hinweise Herausgeberin dieses Prospektes ist die wohnblau eG. Die Darstellungen und Angaben in diesem Prospekt erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie beruhen auf den zum Zeitpunkt der Drucklegung bekannten und erkennbaren Sachverhalten. Eine Gewähr für das Eintreffen der Annahmen in der Prognoserechnung kann von der Prospektherausgeberin nicht übernommen werden. Die Beteiligung an einer Genossenschaft unterliegt unter bestimmten Bedingungen, die für die wohnblau eG zutreffen, nicht den Bestimmungen des Vermögensanlagengesetzes. Der Gesetzgeber hat Genossenschaften von diesen Vorschriften ausgenommen, unter anderem weil deren Gründung und Geschäftsbetrieb von den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden geprüft werden. Dieser Prospekt musste deshalb auch nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht freigegeben werden. BILDNACHWEIS Wohnblau: S3, S5, S12, S13, S17, S27, S37, S47 Fotolia: S4, S7, S9, S11, S15, S16, S18, S19, S21, S22, S23, S24, S28, S29, S31, S33, S35, S36, S39, S48 Gedruckt auf Recyclingpapier © wohnblau eG | Dezember 2015

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