Flucht,- und Rettungswege

May 10, 2017 | Author: Clemens Gerstle | Category: N/A
Share Embed Donate


Short Description

Download Flucht,- und Rettungswege...

Description

Rettungswege

04/13

Flucht,- und Rettungswege

Flucht- und Rettung

„Wenn die Flucht- und Rettungswege sicher sind, dann…….“

1

Rettungswege

04/13

BGV A 8 Teil VI. Prüfungen § 20 Prüfungen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der bestimmungsgemäße Einsatz und ordnungsgemäße Zustand der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung regelmäßig, mindestens jedoch alle 2 Jahre, geprüft werden.

(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leucht- und Schallzeichen sowie technische Einrichtungen, die Sprechzeichen unterstützen, vor der ersten Inbetriebnahme und danach regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.

2

Rettungswege

04/13

BGV A 8 Teil VI. Prüfungen Durchführungsanweisungen: zu § 20: Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung… …, ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Sicherheitskennzeichnung hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN/CEN/ISO-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand der Sicherheitskennzeichnung beurteilen kann.

Rettungswege

Rechtliche Grundlagen

Die Grundrechte Grundgesetz - Art. 2 , Abs. 2

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen.

3

Rettungswege

04/13

Rettungswege

Rechtliche Grundlagen

§3

Abs. 2 – LBO S-H

Allgemeine Anforderungen

(2) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden und keine unzumutbaren Belästigungen entstehen.

Rettungswege

Rechtliche Grundlagen

§ 15

Abs. 1 – LBO S-H Brandschutz

Anlagen sind so zu planen, anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind; hierbei sind auch die Belange der Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

4

Rettungswege

04/13

Rettungswege

Rechtliche Grundlagen

§ 34

Abs. 2 – LBO S-H

Erster und zweiter Rettungsweg

(1) Für Nutzungseinheit mit min. einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.

verschiedene Rettungswege § 34 Abs.1 LBO – bildliche Darstellung

1.Rettungsweg

+

Sicherheitstreppenraum

Tragbare Leiter

Drehleiter

2. Treppenraum

in einem Treppenraum

7m

Notwendige Treppe

22m

2.Rettungsweg

oder

Sicherheitstreppenraum

5

Rettungswege

04/13

verschiedene Rettungswegbreiten nach der ASR A2.3 bemessen sich die Mindestbreiten der Fluchtwege wie folgt: Anzahl der Personen (Einzugsgebiet)

Lichte Breite (in m)

1

bis 5

0,875

2

bis 20

1,00

3

bis 200

1,20

4

bis 300

1,80

5

bis 400

2,40

Rettungsweglängen Gebäudeart Wohnbebauung

Rettungsweglängen

Vorschrift

35 m

§ 36 der LBO SH

Beherbergungsstätte

15 m

§ 6 der BeVO

Versammlungsstätte

30 m im Sonderfall 60 m

§ 7 der VStättVO

Verkaufsstätte

25 m im Sonderfall 35 m

§ 10 der VkVO

Krankenhaus

35 m

§ 12 KhBauVO

offene Mittel- und Großgaragen

50 m

§ 14 Abs 2 GaVO

geschlossene Mittelund Großgaragen

30 m

§ 14 Abs 2 GaVO

Schulen

35 m

§ 36 LBO SH

Schulen

Stichflure max. 10m

Nr. 3.3 SchulBauR

Industrie bis zu 5 m Höhe

35 m

Nr. 5.5.5 MIndbauRL

Industrie bis zu 10 m Höhe

50 m

Nr. 5.5.5 MIndbauRL

50-70 m

Nr. 5.5.5 MIndbauRL

Industrie mit BMA

6

Rettungswege

04/13

Rettungsweglängen Gebäudeart Hochhäuser

Rettungsweglängen 25 m

Straßentunnel

150 m

Eisenbahntunnel

500 m

U-Bahntunnel

Vorschrift Pkt. 3.5 HHR

25 m

2. Rettungsweg

7

Rettungswege

04/13

Rettungswege

Rechtliche Grundlagen

§ 34

weiter

Abs. 3 – LBO S-H

Erster und zweiter Rettungsweg

(3) Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m

über der festgelegten Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge von der örtlichen Feuerwehr vorgehalten werden.

Rettungswege

Rechtliche Grundlagen

§ 34

weiter

Abs. 3 – LBO S-H

Erster und zweiter Rettungsweg

(3) Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge von der örtlichen Feuerwehr vorgehalten werden.

8

Rettungswege

04/13

Fragliche Ausführungen ??? Treppengeländer müssen einen festen und griffsicheren Handlauf mit mindestens 90 cm Höhe haben

LBO SH § 35 – (6)

notwendige Treppen müssen in einem eigenen durchgehenden Treppenraum liegen (notwendiger Treppenraum) LBO SH § 36 – (1)

9

Rettungswege

04/13

Jeder notwendige Treppenraum eines Kellergeschosses muss in höchstens 35m, einen sicheren Ausgang ins Freie haben LBO SH § 36 – (2)

Wände notwendiger Flure sind mindestens feuerhemmend und in Kellergeschossen bei tragenden und aussteifenden Bauteilen feuerbeständig sein,…

LBO SH § 37 – (4)

10

Rettungswege

04/13

Türen in Wänden zu notwendigen Fluren müssen dicht schließend (Rauchschutztüren) sein

LBO SH § 37 – (4)

Notausgangsverschlüsse ( DIN EN 179 ) müssen mit einem einzigen Handgriff von innen zu öffnen sein

11

Rettungswege

04/13

Öffnungen zu Kellergeschossen müssen mindestens feuerhemmende, dichtschließende und selbstschließende Türen haben LBO SH § 37 – (4)

Notwendige Treppenräume müssen zu lüften sein

LBO SH § 36 – (8)

12

Rettungswege

04/13

in notwendigen Fluren und offenen Gängen sind Verkleidungen, Unterdecken und Dämmstoffe aus min. feuerhemmende Baustoffe herzustellen

LBO SH § 37 – (3)

Rettungswege zum Anleitern bestimmter Stellen

§ 38

Abs.5 – LBO S-H

Fenster, Türen, Kellerlichtschächte

(5) Öffnungen und Fenster, die als Rettungswege dienen, müssen mindestens 0,90 m x 1,20 m lichte Weite haben. Liegen diese Öffnungen in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so soll ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt, horizontal gemessen, nicht mehr als 1 m von der Traufkante entfernt und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein.

13

Rettungswege

04/13

Rettungswege zum Anleitern bestimmter Stellen Öffnungen in Dachschrägungen, die als zweite Rettungswege dienen nach § 38 Abs.5 LBO

Brüstungshöhen nach § 38 Abs.3 LBO

2. Rettungsweg

1m Abstand

14

Rettungswege

04/13

2. Rettungsweg

1m Abstand

Rettungswege zum Anleitern bestimmter Stellen

§ 39

Abs.3 – LBO S-H

Umwehrungen

(3) Fensterbrüstungen müssen bei einer Absturzhöhe bis zu 12m mindestens 0,80m, darüber mindestens 0,90m hoch sein. Geringere Brüstungshöhen sind zulässig, wenn durch andere Vorrichtungen, wie z.B. Geländer, die nach Abs. 5 vorgeschriebenen Mindesthöhen

eingehalten werden. Im Erdgeschoss können geringere Brüstungshöhen gestattet werden.

15

Rettungswege

04/13

Rettungswege zum Anleitern bestimmter Stellen

§ 39

Abs.4 – LBO S-H

Umwehrungen

(4) Andere notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben: 1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken, Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1m bis zu 12m 0,90m 2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12m Absturzhöhe 1,10m

Zwei Rettungswege 1. Rettungsweg

2. Rettungsweg oder

Notwendige Treppe

Rettungsgeräte der Feuerwehr Brüstungshöhe 8m

tragbare Leitern

Hubrettungsfahrzeuge oder

Zweite notwendige Treppe Sicherheitstreppenraum

16

Rettungswege

04/13

Rettungswege

Rechtliche Grundlagen

§ 34

weiter

Abs. 2 – LBO S-H

Erster und zweiter Rettungsweg

…, ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbarenTreppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können

(Sicherheitstreppenraum).

Sicherheitstreppenraum

17

Rettungswege

04/13

Zusätzliche Anforderungen  Flucht- und Rettungswegkennzeichnung

 Rauchabzugseinrichtungen  Feuerlöscheinrichtungen  Netzersatz ( Notstrom )  Batteriepufferung  Funktionserhalt  Wassernebellöschanlagen

Schaffung sicherer Rettungswege

Rettungsweg

Notausgang

Notausgang

Rettungsweg

Richtungsangabe Notruftelefon (nur in Verbindung mit weiteren Rettungszeichen)

37

Arzt

Sammelstelle

Notausgang

LFS SH

18

Rettungswege

04/13

Leitungsanlagen sind nur zulässig, wenn Bedenken….

LBO SH § 41 – (1)

Flucht- und Rettungswegkennzeichnung

19

Rettungswege

04/13

Rauchabzug

Feuerlöscheinrichtungen

Typ S

Typ F

20

Rettungswege

04/13

Batteriepufferung ???

Funktionserhalt ???

21

Rettungswege

04/13

Wassernebellöschanlagen ???

22

View more...

Comments

Copyright � 2017 SILO Inc.