April 9, 2017 | Author: Gotthilf Otto | Category: N/A
1 1 Flucht und Asyl - weltweit und in Österreich ÖZPGS-Ausbildungslehrgang für MitarbeiterInnen der Mbile...
Flucht und Asyl weltweit und in Österreich ÖZPGS-Ausbildungslehrgang für MitarbeiterInnen der „Mobilen interkulturellen Teams (MIT)“
MMag.a Marie-Claire Sowinetz UNHCR Österreich 1
Der heutige Vormittag …
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Flucht im weltweiten Kontext – Zahlen, Daten Fakten
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UNHCR-Bildungsmaterialien
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Who is who – Begriffe Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtige
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Kinder und Jugendliche im Asylverfahren
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Was passiert im Asylverfahren, zuständige Behörden, Familienzusammenführung
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Grundversorgung
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Über UNHCR
Fotos © UNHCR
• 1950 gegründet • „Hüterin“ der Genfer Flüchtlingskonvention • In mehr als 120 Ländern tätig, knapp 9.000 MitarbeiterInnen • Aufgaben: internationaler Schutz und dauerhafte Lösungen
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Aufgaben von UNHCR – weltweit unterschiedliche Einsatzbereiche
Fotos © UNHCR
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UNHCR Materialien
Flucht und Trauma im Kontext Schule. Handbuch für PädagogInnen www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/traumahandbuch.html
Aufbrechen – Ankommen – Bleiben. Unterrichtsmaterial ab 12 Jahren www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/aufbrechenankommen-bleiben.html
Gesichter der Flucht – Kurzfilme für den Unterricht www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/gesichter-derflucht.html
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Quiz
Wie viele Menschen waren Mitte 2015 weltweit Flüchtlinge und
Vertriebene?
A) 100.000 Menschen
B) rund 5 Millionen Menschen
C) knapp 60 Millionen Menschen
D) 93 Millionen Menschen
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Quiz
Welches Land nahm bis Mitte 2015 weltweit die meisten
Flüchtlinge auf? A) Türkei
B) USA
C) Österreich
D) Pakistan
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Welche Länder nehmen die meisten Flüchtlinge auf?
Quelle: UNHCR Mid Year Trends 2015 8
Aus welchen Ländern flüchten die meisten Menschen?
Quelle: UNHCR Mid Year Trends 2015 9
Krisen weltweit
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Zahlen, Daten, Fakten ...
© UNHCR data.unhcr.org
UNHCR Datenportal – Krisen weltweit http://data.unhcr.org UNHCR Statistiken www.unhcr.org/pages/49c3646c4d6.html (englisch) 11
Asylanträge in der EU im Vergleich zur Gesamtbevölkerung 2015
1.259.263
Anträge Europa: 2015, Quellen: UNHCR, ec.europa.eu/eurostat
Grafik: info.gram 12
Asylanträge von SyrerInnen im Libanon im Vergleich zur Gesamtbevölkerung
Quellen: data.unhcr.org, data.worldbank.org/country/lebanon Grafik: info.gram
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Asylanträge in Österreich im Vergleich zur Gesamtbevölkerung
Anträge Österreich 2015, Quellen: bmi.gv.at, www.statistik.at
Grafik: info.gram 14
Quiz
Worin unterscheiden sich MigrantInnen von Flüchtlingen?
A) MigrantInnen verlassen ihre Heimat in der Regel freiwillig und können auch wieder dorthin zurückkehren.
B) MigrantInnen müssen einen Asylantrag stellen.
C) Es gibt keinen Unterschied.
D) Staaten sind aufgrund internationaler Abkommen verpflichtet, MigrantInnen aufzunehmen.
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© Caritas (Screenshot)
Begriffe – Who is Who?
https://www.youtube.com/watch?v=OQ8rYf4sDvg
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Who is Who? •
AsylwerberInnen / Asylsuchende:
o Noch im Asylverfahren o Antrag auf internationalen Schutz noch nicht endgültig entschieden o Sehr eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt; Lehre in Mangelberufen o Grundversorgung, keine BMS, Familienbeihilfe Flüchtling (Art. 1 A (2) der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK))
o Ist außerhalb des Heimatlandes o Hat wohlbegründete Furcht vor Verfolgung im Heimatland o Aufgrund der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung o Staatliche Verfolgung oder fehlender staatlicher Schutz Fotos © UNHCR
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Who is Who?
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Anerkannter Flüchtling = Asylberechtigte/r: o §3
o Recht auf Aufenthalt in Österreich („Asyl auf Zeit“) o Recht auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt o Recht auf Zugang zu Sozialleistungen o Möglichkeit, Familie nachzuholen (innerhalb von 3 Monaten, andernfalls müssen Voraussetzungen – Einkommen und Wohnraum – erfüllt werden -> Voraussetzungen gelten nicht für UMF).
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Who is Who? •
Subsidiär Schutzberechtigte/r § 8: o Bei Rückkehr ins Heimatland: Gefahr der unmenschlichen Behandlung oder Bestrafung, Folter o Regelmäßige Verlängerung (Verlängerung nach 1Jahr, dann nach 2 Jahren) ->Antrag auf Verlängerung für UMF bis 18 Jahre von Rechtsvertreter gestellt o Vorübergehendes Recht auf Aufenthalt o Recht auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt o Eingeschränkter Zugang zu Sozialleistungen o Nach 3 Jahren: Möglichkeit, Familie nachzuholen (gilt auch für UMF bis 18 Jahre)
-> Weniger Rechte als anerkannte Flüchtlinge
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Flucht oder Migration?
Flüchtlinge
MigrantInnen
• Fehlender Schutz des Herkunftslandes
• Genießen Schutz des Herkunftslandes
• Flucht ist erzwungen
• Migration erfolgt freiwillig
• Flüchtlingsschutz ist eine internationale Verpflichtung (Genfer Flüchtlingskonvention)
• Immigration liegt im Ermessen der Staaten
Flucht richtet sich nicht nach dem Interesse des Aufnahmestaates
Immigration richtet sich nach Bedarf und Interesse des Aufnahmestaates
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Quiz
Wie viel Prozent der Menschen, die weltweit auf der Flucht sind,
sind Kinder und Jugendliche? A) 20%
B) 51%
C) 5%
D) 61%
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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Anträge 2015 •
8.277 Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen
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743 davon unter 14 Jahre
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Antragsstärkste Nationalitäten: Afghanistan (5.182/427), Syrien (952/182) und Irak (302/64)
Quelle und Grafik: bmi.gv.at 22
Gesichter der Flucht
Asif aus Afghanistan - https://vimeo.com/112493550
Foto © UNHCR
“Gesichter der Flucht” – Kurzfilme für den Unterricht und Unterrichtsvorschläge unter http://www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/gesichter-der-flucht.html 23
Dein Asylverfahren in Österreich – Webseite und Broschüre Mobile Webseite: deinasylverfahren.at auf Englisch, Arabisch, (Dari und Pashto folgen)
Informationsbroschüre (online abrufbar) Arabisch: www.unhcr.at/fileadmin/user_upload/dokumente/ 02_unhcr/in_oesterreich/UMF_Broschuere_D_ar abisch2015.pdf
Dari: http://www.unhcr.at/fileadmin/user_upload/dokumente/02_unhcr/in_oesterreich/UMF_Broschu ere_D_Dari.pdf
Pashto: http://www.unhcr.at/fileadmin/user_upload/dokumente/02_unhcr/in_oesterreich/UMF_Broschu ere_D_Pashtu.pdf
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Minderjährige und unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren
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Unbegleitete Minderjährige
o Obsorge durch Jugendwohlfahrt o Unterbringung in spezialisierten Einrichtungen o Häufig besserer Zugang zu Information zu Services, Bildungsmöglichkeiten etc. durch BetreuerInnen o Qualifizierte gesetzliche Vertretung im Asylverfahren
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Begleitete Minderjährige
o Obsorge durch Eltern, gesetzlichen Vormund o Unterbringung in organisierten Unterkünften bzw. privat -> Betreuung durch NGOs – mobil oder vor Ort o In der Regel kein/e RechtsberaterIn anwesend
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UMF – Obsorge und gesetzliche Vertretung
•
Gesetzliche Vertretung o Teil der Obsorge; besteht ab Einbringung des Asylantrags „automatisch“; unterschiedliche Zuständigkeit im Zulassungsverfahren und inhaltlichem Verfahren: o Im Zulassungsfahren (meist Traiskirchen): RechtsberaterIn (der ARGE = Diakonie Flüchtlingsdienst und Volkshilfe OÖ oder des Verein Menschenrechte VMÖ) Zuteilung automatisch nach 50/50 Prinzip durch BFA Wenn zuständige Rechtsberatung unbekannt, bei ARGE oder VMÖ bzw. BFA in Traiskirchen nachfragen Kontakte: deinasylverfahren.at/admission-procedure-in-traiskirchen o Im inhaltlichen Verfahren: Jugendwohlfahrt bzw. bevollmächtigte Person Zuständigkeit: in der Unterkunft erfragbar (bzw. asylkoordination) 26
UMF – Obsorge und gesetzliche Vertretung
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Obsorge – Jugendwohlfahrt (JWF) o Umfasst drei Bereiche: Vermögensverwaltung, Pflege und Erziehung, gesetzliche Vertretung o wird gerichtlich für gesamte Dauer des Asylverfahrens bestellt o wann ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, meist wenn UMF aus Traiskirchen (TK) verlegt wird (= ab dem inhaltlichen Verfahren) o ! Nicht jede/r UMF der/die nicht in TK ist, hat automatisch eine/n Obsorgeberechtigte/n o Möglichkeit der Obsorgeübertragung: z.B. Unterkünfte mit Pflege und Erziehung, ExpertInnen mit gesetzlicher Vertretung
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Das Asylverfahren-Puzzle 1.)
2.) Zulassungsverfahren
Polizei
Beschwerde (mehrmals möglich)
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Inhaltliches Verfahren
Bundesverwaltungsgericht
Entscheidung über Schutzstatus
Asylantrag
4.) Grüne Verfahrenskarte
3.)
Weiße Verfahrenskarte
Altersfeststellung
Konventionspass oder Fremdenpass
Familienzusammenführung
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Asylantrag
Zulassungsverfahren
Inhaltliches Verfahren
Entscheidung
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Ausweise und Dokumente
Grüne Karte (Verfahrenskarte): erhalten Asylsuchende im Zulassungsverfahren (es wird noch geprüft, ob Österreich für die Durchführung des Verfahrens zuständig ist)
Weiße Karte (Aufenthaltsberechtigungskarte): erhalten Asylsuchende im inhaltlichen Verfahren (Asylverfahren wird in Österreich geführt). Reisen innerhalb Österreichs, nicht ins Ausland, ! „deutsches Eck“ Graue Karte (Karte für subsidiär Schutzberechtigte)
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Der Bescheid
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Schriftliche Entscheidung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl
• •
! Fristen beginnen mit Tag der Hinterlegung, nicht mit Tag der Abholung zu Laufen
•
Beschwerde auch bei subsidiären Schutz möglich
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Beispiel negativer Bescheid
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Beispiel Gewährung Asyl
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Beispiel Gewährung subsidiärer Schutz
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Entscheidung - Bescheid
Asyl ja Asyl nein Asyl nein
Subsidiärer Schutz ja Subsidiärer Schutz Aufenthaltsberechtigung nein ja
Asyl nein
Subsidiärer Schutz Aufenthaltsberechtigung nein nein
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Beschwerde
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Altersfeststellung (AF)
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In vielen Ländern keine Geburtsurkunden
•
Anordnung durch ReferentIn, wenn Zweifel an Minderjährigkeit
•
Überprüfungen müssen „multifaktoriell“ sein:
•
Körperbeschau, Handwurzelröntgen, Schlüsselbein-CT, Zahnstatus
•
Methoden umstritten – große Schwankungsbreiten, Studien aus anderen kulturellen Kontexten
•
Im Zweifel für die Minderjährigkeit 37
Herausforderung Volljährigkeit
o Im Asylverfahren – Umzug ins Erwachsenenquartier o Verlust des Umfelds bzw. des Netzwerks o Häufig Bildungsabbrüche o → zu wenige Plätze in Nachbetreuungsprojekten o Bei Status – BMS – Problem finanzielle Überbrückung vom Antrag bis zur Auszahlung
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Quiz
Wen können Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren über die
Familienzusammenführung nach Österreich holen? A) Eltern, alle Geschwister und Großeltern
C) Eltern
B) Eltern und minderjährige Geschwister
D) Geschwister
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Familienzusammenführung - UMF
-
Nur mit den Eltern möglich (diese können ihre mj. Kinder mitnehmen)
-
Bei subsidiären Schutz erst nach 3 Jahren möglich
- Dokumente der Eltern/Familie (DNA-Gutachten, Urkunden, ...) - finanzielle Hürde(n) – Kosten der Flugtickets, Gutachten, Übersetzungen
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Familienzusammenführung – Zahlen 2015
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2015 6.680 Anträge bei österreichischen Botschaften gestellt
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Keine Differenzierung der Statistik zwischen Zusammenführung aufgrund von Asyl oder subsidiären Schutz bzw. UMF-Angehörige
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Beratung durch das Rote Kreuz in allen Bundesländern: www.roteskreuz.at/service/kontakt/suchdienst/familienzusammenfuehrung
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Anlaufstellen, um Angehörige zu finden: o www.roteskreuz.at/migration-suchdienst/suchdienst o http://familylinks.icrc.org/en/Pages/home.aspx -
•
Rechtliche Entwicklung und aktuelle Trends: http://medienservicestelle.at/migration_bewegt/2016/05/12/familiennachzugrechtliche-entwicklung-und-aktuelle-trends/ 41
Quiz
Wie viel Geld bekommen AsylwerberInnen in Österreich im
Monat für Miete, Strom, Heizung, Essen und alle täglichen Ausgaben, wenn sie nicht in Asylunterkünften leben?
A) max. 40 Euro
B) max. 320 Euro
C) max. 1000 Euro
D) Keine finanzielle Unterstützung
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Grundversorgung für Asylsuchende, die selbständig wohnen
Familien
Mietzuschuss für Familien: max. 240 € pro Monat Verpflegungsgeld für Erwachsene: max. 200 € pro Person und Monat
Einzelperson
Mietzuschuss: max. 120 € pro Monat Verpflegungsgeld für Erwachsene: max. 200 € pro Person und Monat
Verpflegungsgeld für Minderjährige: max. 90 € pro Person und Monat …. für Miete, Strom, Heizung, Essen, Telefon und alle täglichen Ausgaben 43
UNHCR Materialien
Flucht und Trauma im Kontext Schule. Handbuch für PädagogInnen www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/traumahandbuch.html
Aufbrechen – Ankommen – Bleiben. Unterrichtsmaterial ab 12 Jahren www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/aufbrechenankommen-bleiben.html
Gesichter der Flucht – Kurzfilme für den Unterricht www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/gesichter-derflucht.html
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Kontakt
[email protected] +43 1 260 60 4048 www.unhcr.at, www.unhcr.org
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