Flucht und Asyl - weltweit und in Österreich

April 9, 2017 | Author: Gotthilf Otto | Category: N/A
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1 1 Flucht und Asyl - weltweit und in Österreich ÖZPGS-Ausbildungslehrgang für MitarbeiterInnen der Mbile...

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Flucht und Asyl weltweit und in Österreich ÖZPGS-Ausbildungslehrgang für MitarbeiterInnen der „Mobilen interkulturellen Teams (MIT)“

MMag.a Marie-Claire Sowinetz UNHCR Österreich 1

Der heutige Vormittag …



Flucht im weltweiten Kontext – Zahlen, Daten Fakten



UNHCR-Bildungsmaterialien



Who is who – Begriffe Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtige



Kinder und Jugendliche im Asylverfahren



Was passiert im Asylverfahren, zuständige Behörden, Familienzusammenführung



Grundversorgung

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Über UNHCR

Fotos © UNHCR

• 1950 gegründet • „Hüterin“ der Genfer Flüchtlingskonvention • In mehr als 120 Ländern tätig, knapp 9.000 MitarbeiterInnen • Aufgaben: internationaler Schutz und dauerhafte Lösungen

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Aufgaben von UNHCR – weltweit unterschiedliche Einsatzbereiche

Fotos © UNHCR

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UNHCR Materialien

Flucht und Trauma im Kontext Schule. Handbuch für PädagogInnen www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/traumahandbuch.html

Aufbrechen – Ankommen – Bleiben. Unterrichtsmaterial ab 12 Jahren www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/aufbrechenankommen-bleiben.html

Gesichter der Flucht – Kurzfilme für den Unterricht www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/gesichter-derflucht.html

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Quiz

Wie viele Menschen waren Mitte 2015 weltweit Flüchtlinge und

Vertriebene?

A) 100.000 Menschen

B) rund 5 Millionen Menschen

C) knapp 60 Millionen Menschen

D) 93 Millionen Menschen

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Quiz

Welches Land nahm bis Mitte 2015 weltweit die meisten

Flüchtlinge auf? A) Türkei

B) USA

C) Österreich

D) Pakistan

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Welche Länder nehmen die meisten Flüchtlinge auf?

Quelle: UNHCR Mid Year Trends 2015 8

Aus welchen Ländern flüchten die meisten Menschen?

Quelle: UNHCR Mid Year Trends 2015 9

Krisen weltweit

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Zahlen, Daten, Fakten ...

© UNHCR data.unhcr.org

UNHCR Datenportal – Krisen weltweit http://data.unhcr.org UNHCR Statistiken www.unhcr.org/pages/49c3646c4d6.html (englisch) 11

Asylanträge in der EU im Vergleich zur Gesamtbevölkerung 2015

1.259.263

Anträge Europa: 2015, Quellen: UNHCR, ec.europa.eu/eurostat

Grafik: info.gram 12

Asylanträge von SyrerInnen im Libanon im Vergleich zur Gesamtbevölkerung

Quellen: data.unhcr.org, data.worldbank.org/country/lebanon Grafik: info.gram

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Asylanträge in Österreich im Vergleich zur Gesamtbevölkerung

Anträge Österreich 2015, Quellen: bmi.gv.at, www.statistik.at

Grafik: info.gram 14

Quiz

Worin unterscheiden sich MigrantInnen von Flüchtlingen?

A) MigrantInnen verlassen ihre Heimat in der Regel freiwillig und können auch wieder dorthin zurückkehren.

B) MigrantInnen müssen einen Asylantrag stellen.

C) Es gibt keinen Unterschied.

D) Staaten sind aufgrund internationaler Abkommen verpflichtet, MigrantInnen aufzunehmen.

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© Caritas (Screenshot)

Begriffe – Who is Who?

https://www.youtube.com/watch?v=OQ8rYf4sDvg

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Who is Who? •

AsylwerberInnen / Asylsuchende:

o Noch im Asylverfahren o Antrag auf internationalen Schutz noch nicht endgültig entschieden o Sehr eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt; Lehre in Mangelberufen o Grundversorgung, keine BMS, Familienbeihilfe Flüchtling (Art. 1 A (2) der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK))

o Ist außerhalb des Heimatlandes o Hat wohlbegründete Furcht vor Verfolgung im Heimatland o Aufgrund der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung o Staatliche Verfolgung oder fehlender staatlicher Schutz Fotos © UNHCR

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Who is Who?



Anerkannter Flüchtling = Asylberechtigte/r: o §3

o Recht auf Aufenthalt in Österreich („Asyl auf Zeit“) o Recht auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt o Recht auf Zugang zu Sozialleistungen o Möglichkeit, Familie nachzuholen (innerhalb von 3 Monaten, andernfalls müssen Voraussetzungen – Einkommen und Wohnraum – erfüllt werden -> Voraussetzungen gelten nicht für UMF).

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Who is Who? •

Subsidiär Schutzberechtigte/r § 8: o Bei Rückkehr ins Heimatland: Gefahr der unmenschlichen Behandlung oder Bestrafung, Folter o Regelmäßige Verlängerung (Verlängerung nach 1Jahr, dann nach 2 Jahren) ->Antrag auf Verlängerung für UMF bis 18 Jahre von Rechtsvertreter gestellt o Vorübergehendes Recht auf Aufenthalt o Recht auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt o Eingeschränkter Zugang zu Sozialleistungen o Nach 3 Jahren: Möglichkeit, Familie nachzuholen (gilt auch für UMF bis 18 Jahre)

-> Weniger Rechte als anerkannte Flüchtlinge

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Flucht oder Migration?

Flüchtlinge

MigrantInnen

• Fehlender Schutz des Herkunftslandes

• Genießen Schutz des Herkunftslandes

• Flucht ist erzwungen

• Migration erfolgt freiwillig

• Flüchtlingsschutz ist eine internationale Verpflichtung (Genfer Flüchtlingskonvention)

• Immigration liegt im Ermessen der Staaten

 Flucht richtet sich nicht nach dem Interesse des Aufnahmestaates

 Immigration richtet sich nach Bedarf und Interesse des Aufnahmestaates

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Quiz

Wie viel Prozent der Menschen, die weltweit auf der Flucht sind,

sind Kinder und Jugendliche? A) 20%

B) 51%

C) 5%

D) 61%

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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Anträge 2015 •

8.277 Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen



743 davon unter 14 Jahre



Antragsstärkste Nationalitäten: Afghanistan (5.182/427), Syrien (952/182) und Irak (302/64)

Quelle und Grafik: bmi.gv.at 22

Gesichter der Flucht

Asif aus Afghanistan - https://vimeo.com/112493550

Foto © UNHCR

“Gesichter der Flucht” – Kurzfilme für den Unterricht und Unterrichtsvorschläge unter http://www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/gesichter-der-flucht.html 23

Dein Asylverfahren in Österreich – Webseite und Broschüre Mobile Webseite: deinasylverfahren.at auf Englisch, Arabisch, (Dari und Pashto folgen)

Informationsbroschüre (online abrufbar) Arabisch: www.unhcr.at/fileadmin/user_upload/dokumente/ 02_unhcr/in_oesterreich/UMF_Broschuere_D_ar abisch2015.pdf

Dari: http://www.unhcr.at/fileadmin/user_upload/dokumente/02_unhcr/in_oesterreich/UMF_Broschu ere_D_Dari.pdf

Pashto: http://www.unhcr.at/fileadmin/user_upload/dokumente/02_unhcr/in_oesterreich/UMF_Broschu ere_D_Pashtu.pdf

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Minderjährige und unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren



Unbegleitete Minderjährige

o Obsorge durch Jugendwohlfahrt o Unterbringung in spezialisierten Einrichtungen o Häufig besserer Zugang zu Information zu Services, Bildungsmöglichkeiten etc. durch BetreuerInnen o Qualifizierte gesetzliche Vertretung im Asylverfahren



Begleitete Minderjährige

o Obsorge durch Eltern, gesetzlichen Vormund o Unterbringung in organisierten Unterkünften bzw. privat -> Betreuung durch NGOs – mobil oder vor Ort o In der Regel kein/e RechtsberaterIn anwesend

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UMF – Obsorge und gesetzliche Vertretung



Gesetzliche Vertretung o Teil der Obsorge; besteht ab Einbringung des Asylantrags „automatisch“; unterschiedliche Zuständigkeit im Zulassungsverfahren und inhaltlichem Verfahren: o Im Zulassungsfahren (meist Traiskirchen):  RechtsberaterIn (der ARGE = Diakonie Flüchtlingsdienst und Volkshilfe OÖ oder des Verein Menschenrechte VMÖ)  Zuteilung automatisch nach 50/50 Prinzip durch BFA  Wenn zuständige Rechtsberatung unbekannt, bei ARGE oder VMÖ bzw. BFA in Traiskirchen nachfragen  Kontakte: deinasylverfahren.at/admission-procedure-in-traiskirchen o Im inhaltlichen Verfahren:  Jugendwohlfahrt bzw. bevollmächtigte Person  Zuständigkeit: in der Unterkunft erfragbar (bzw. asylkoordination) 26

UMF – Obsorge und gesetzliche Vertretung



Obsorge – Jugendwohlfahrt (JWF) o Umfasst drei Bereiche: Vermögensverwaltung, Pflege und Erziehung, gesetzliche Vertretung o wird gerichtlich für gesamte Dauer des Asylverfahrens bestellt o wann ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, meist wenn UMF aus Traiskirchen (TK) verlegt wird (= ab dem inhaltlichen Verfahren) o ! Nicht jede/r UMF der/die nicht in TK ist, hat automatisch eine/n Obsorgeberechtigte/n o Möglichkeit der Obsorgeübertragung: z.B. Unterkünfte mit Pflege und Erziehung, ExpertInnen mit gesetzlicher Vertretung

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Das Asylverfahren-Puzzle 1.)

2.) Zulassungsverfahren

Polizei

Beschwerde (mehrmals möglich)

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Inhaltliches Verfahren

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidung über Schutzstatus

Asylantrag

4.) Grüne Verfahrenskarte

3.)

Weiße Verfahrenskarte

Altersfeststellung

Konventionspass oder Fremdenpass

Familienzusammenführung

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Asylantrag

Zulassungsverfahren

Inhaltliches Verfahren

Entscheidung

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Ausweise und Dokumente

Grüne Karte (Verfahrenskarte): erhalten Asylsuchende im Zulassungsverfahren (es wird noch geprüft, ob Österreich für die Durchführung des Verfahrens zuständig ist)

Weiße Karte (Aufenthaltsberechtigungskarte): erhalten Asylsuchende im inhaltlichen Verfahren (Asylverfahren wird in Österreich geführt). Reisen innerhalb Österreichs, nicht ins Ausland, ! „deutsches Eck“ Graue Karte (Karte für subsidiär Schutzberechtigte)

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Der Bescheid



Schriftliche Entscheidung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl

• •

! Fristen beginnen mit Tag der Hinterlegung, nicht mit Tag der Abholung zu Laufen



Beschwerde auch bei subsidiären Schutz möglich

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Beispiel negativer Bescheid

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Beispiel Gewährung Asyl

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Beispiel Gewährung subsidiärer Schutz

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Entscheidung - Bescheid

Asyl ja Asyl nein Asyl nein

Subsidiärer Schutz ja Subsidiärer Schutz Aufenthaltsberechtigung nein ja

Asyl nein

Subsidiärer Schutz Aufenthaltsberechtigung nein nein

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Beschwerde

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Altersfeststellung (AF)



In vielen Ländern keine Geburtsurkunden



Anordnung durch ReferentIn, wenn Zweifel an Minderjährigkeit



Überprüfungen müssen „multifaktoriell“ sein:



Körperbeschau, Handwurzelröntgen, Schlüsselbein-CT, Zahnstatus



Methoden umstritten – große Schwankungsbreiten, Studien aus anderen kulturellen Kontexten



Im Zweifel für die Minderjährigkeit 37

Herausforderung Volljährigkeit

o Im Asylverfahren – Umzug ins Erwachsenenquartier o Verlust des Umfelds bzw. des Netzwerks o Häufig Bildungsabbrüche o → zu wenige Plätze in Nachbetreuungsprojekten o Bei Status – BMS – Problem finanzielle Überbrückung vom Antrag bis zur Auszahlung

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Quiz

Wen können Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren über die

Familienzusammenführung nach Österreich holen? A) Eltern, alle Geschwister und Großeltern

C) Eltern

B) Eltern und minderjährige Geschwister

D) Geschwister

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Familienzusammenführung - UMF

-

Nur mit den Eltern möglich (diese können ihre mj. Kinder mitnehmen)

-

Bei subsidiären Schutz erst nach 3 Jahren möglich

- Dokumente der Eltern/Familie (DNA-Gutachten, Urkunden, ...) - finanzielle Hürde(n) – Kosten der Flugtickets, Gutachten, Übersetzungen

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Familienzusammenführung – Zahlen 2015



2015 6.680 Anträge bei österreichischen Botschaften gestellt



Keine Differenzierung der Statistik zwischen Zusammenführung aufgrund von Asyl oder subsidiären Schutz bzw. UMF-Angehörige



Beratung durch das Rote Kreuz in allen Bundesländern: www.roteskreuz.at/service/kontakt/suchdienst/familienzusammenfuehrung



Anlaufstellen, um Angehörige zu finden: o www.roteskreuz.at/migration-suchdienst/suchdienst o http://familylinks.icrc.org/en/Pages/home.aspx -



Rechtliche Entwicklung und aktuelle Trends: http://medienservicestelle.at/migration_bewegt/2016/05/12/familiennachzugrechtliche-entwicklung-und-aktuelle-trends/ 41

Quiz

Wie viel Geld bekommen AsylwerberInnen in Österreich im

Monat für Miete, Strom, Heizung, Essen und alle täglichen Ausgaben, wenn sie nicht in Asylunterkünften leben?

A) max. 40 Euro

B) max. 320 Euro

C) max. 1000 Euro

D) Keine finanzielle Unterstützung

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Grundversorgung für Asylsuchende, die selbständig wohnen

Familien

Mietzuschuss für Familien: max. 240 € pro Monat Verpflegungsgeld für Erwachsene: max. 200 € pro Person und Monat

Einzelperson

Mietzuschuss: max. 120 € pro Monat Verpflegungsgeld für Erwachsene: max. 200 € pro Person und Monat

Verpflegungsgeld für Minderjährige: max. 90 € pro Person und Monat …. für Miete, Strom, Heizung, Essen, Telefon und alle täglichen Ausgaben 43

UNHCR Materialien

Flucht und Trauma im Kontext Schule. Handbuch für PädagogInnen www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/traumahandbuch.html

Aufbrechen – Ankommen – Bleiben. Unterrichtsmaterial ab 12 Jahren www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/aufbrechenankommen-bleiben.html

Gesichter der Flucht – Kurzfilme für den Unterricht www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/gesichter-derflucht.html

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Kontakt [email protected] +43 1 260 60 4048 www.unhcr.at, www.unhcr.org

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