Flucht nach Europa die Jahrhundertfrage

December 30, 2016 | Author: Marta Küchler | Category: N/A
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10-2015 Inklusionspreis NRW für mittendrin e. V. Kooperatives Lernen als Chance Der Holocaust in Bildern  Kurzer Prozess: Kleidung in Schule Langer Weg: Aufwertung sozialer Berufe DIE ZEITSCHRIFT DER BILDUNGSGEWERKSCHAFT

K 5141

67. Jahrgang Oktober 2015 ISSN 0720-9673

Flucht nach Europa – die Jahrhundertfrage

Aktionswoche Traumjob Wissenschaft

© Weltkino Filmverleih GmbH

Mit der GEW NRW ins Kino

ZWISCHEN HIMMEL UND EIS „In den 1970er Jahren glaubte sich der Mensch durch Geld und Technologie allmächtig: Er dachte, dass er sich alles erlauben kann. Aber im gleichen Moment haben uns Lorius und andere Wissenschaftler gewarnt. Sie haben bewiesen, dass der Fortschritt seinen Preis hat: das Wissen um die Zerstörung unserer Umwelt.“ (Luc Jacquet, Regisseur)

Vorstellung für GEW-Mitglieder Sonntag, 8. November 2015 Köln Weisshaus Kino, Luxemburger Straße 253, Beginn: 11.00 Uhr Essen Lichtburg, Kettwiger Straße 36, Beginn: 11.00 Uhr Offizieller Kinostart 26. November 2015 Filmwebsite www.ZwischenHimmelUndEis.Weltkino.de Anmeldung und Material www.kino.gew-nrw.de Kinovorstellungen für Kindergruppen, Schulklassen sowie für Seminare mit Studierenden sind möglich.

Eisig, unnahbar und wunderschön – scheinbar endlos erstrecken sich die Schneelandschaften der Antarktis. Doch das jahrtausendealte Eis hütet ein Geheimnis: Unzählige eingeschlossene Luftbläschen aus Urzeiten zeugen vom Klima vergangener Zeiten und seiner Veränderung durch den Menschen. Luc Jacquet blickt zurück auf die ersten Expeditionen des französischen Wissenschaftlers Claude Lorius, der bereits als junger Mann unter extremsten Bedingungen das Eis erforscht hat. Ihm gelang es, die Klimageschichte unseres Planeten bis 800.000 Jahre zurückzuverfolgen und eine bittere Wahrheit aufzudecken. Mit atemberaubenden Landschaftsaufnahmen und spektakulärem Archivmaterial erzählt Oscar-Preisträger Luc Jacquet die abenteuerliche Geschichte des Polarforschers Claude Lorius, der sein Leben dem Eis gewidmet hat. Dabei offenbart er einen Planeten von unermesslicher Schönheit, aber auch großer Zerbrechlichkeit. ZWISCHEN HIMMEL UND EIS – erzählt von Max Moor – hat von der Film- und Medienbewertungsstelle (FBW) das Prädikat „besonders wertvoll“ erhalten.

nds 10-2015 3

Interkulturelle Brücken bauen Eine solch hohe Anzahl von Geflüchteten und Asylsuchenden wie seit Anfang des Jahres 2015 hat Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr erlebt. Wenn die Menschen in einer nordrhein-westfälischen Stadt oder Gemeinde ankommen, haben sie eine wochenlange Irrfahrt – vielfach unter Lebensgefahr – hinter sich. Als Erstes brauchen sie ein Dach über dem Kopf. Um das bereitzustellen, strengen sich die Kommunen bis ans Ende ihrer Kräfte an. Die regulären Verteilverfahren wie die Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, die Überweisung an eine Kommune und der Übergang in den freien Wohnungsmarkt funktionieren längst nicht mehr. Aber es wäre vermessen, Staat und Kommunalverwaltung vorzuwerfen, sie hätten sich nicht richtig darauf vorbereitet. Niemand hätte sich auf derart viele Menschen vorbereiten können. Also müssen Städte und Gemeinden ständig improvisieren, neu planen und gleichzeitig für Verständnis werben – bei den BürgerInnen dafür, dass immer mehr Turnhallen nicht genutzt werden können, und bei den Asylsuchenden, dass man ihrem Wunsch nach einer familiengerechten Wohnung nicht entsprechen kann. Zusätzliche PädagogInnen in Kitas und Schulen Für Menschen aus größtenteils bildungsfernen Ländern und Gebieten, beispielsweise in Nordafrika sowie im Nahen und Mittleren Osten, erscheint der Alltag in der westlichen Welt schwer durchschaubar. Sie brauchen erst einmal einen Lotsen durch Busfahrpläne und Behördenflure. Ihnen Grundkenntnisse in Deutsch beizubringen, ist die nächste Herausforderung. Hier haben die kommunalen Volkshochschulen in der Vergangenheit Hervorragendes geleistet. Aber immer noch fehlen Kurse sowie LehrerInnen. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat angeregt, bei der Rekrutierung zusätzlicher Lehrkräfte flexibel zu sein: RuheständlerInnen, Fachfremde, EhrenamtlerInnen mit Talent zum Unterrichten. Mit den Kindern der Asylsuchenden kommt eine gewaltige Bildungsaufgabe auf uns zu. Denn wir wissen meist nicht, was die Heranwachsenden in ihrer Heimat gelernt haben. Auch ihre Lebensgewohnheiten und Wertvorstellungen unterscheiden sich zum Teil erheblich von unserer – bereits von Migrationserfahrung geprägten – Kultur. Daher müssen zunächst Kindergärten und Schulen ausgebaut und adäquat mit zusätzlichen PädagogInnen besetzt werden. Darüber hinaus müssen LehrerInnen Kompetenz weit über ihr Fachgebiet hinaus entwickeln – als SozialarbeiterInnen, StreitschlichterInnen oder interkulturelle BrückenbauerInnen. Um kurzfristig Platz zu schaffen für die zusätzlichen Klassen müssen wir flexibel sein und Ausweichquartiere nutzen. Mittelfristig hilft nur ein staatlich unterstützter Ausbau der Schulen. Geflüchteten eine Zukunftsperspektive ermöglichen Das ehrenamtliche Engagement rund um die Flüchtlingsbetreuung ist grandios. Niemand hätte es für möglich gehalten, dass so viele BürgerInnen unserer angeblich so saturierten Gesellschaft sich Zeit nehmen für die vielen Fremden und so reichlich Hilfsgüter spenden. Diese Willkommenskultur ist authentisch, sie kommt von Herzen. Derzeit ist nicht der Mangel an ehrenamtlicher Hilfe das Problem, sondern eher ein Überangebot, das es zu koordinieren gilt. Hier springen die Kommunen meist erfolgreich als OrganisatorInnen und ModeratorInnen ein. Das Engagement unzähliger Freiwilliger in der Flüchtlingsbetreuung trägt dazu bei, die Willkommenskultur trotz größter Herausforderungen zu erhalten. Dennoch rückt der Zeitpunkt näher, an dem Städte und Gemeinden die enorme Zuwanderung nicht mehr werden bewältigen können. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, den Menschen in ihrer Heimat eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen. Denn jede Bildungleistung hierzulande ist immer nur zweite Wahl gegenüber einer stabilen, sich selbst entwickelnden Gesellschaft in den Herkunftsländern der geflüchteten Menschen. //

Dr. Bernd Jürgen Schneider Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen e. V.  Foto: StGB NRW

4 INHALT

THEMA punktlandung 2015.2: Kurzer Prozess.

17 ff.

Wenn LehrerInnen unter der Pubertät leiden … Die Sprache der Kleidung Von Hotpants und Minirock: (K)eine Kleidung für die Schule? Zwischen Bevormundung und persönlicher Freiheit Schulkleidung ist nicht Schuluniform Lehrerklamotten: Eine Frage der Authentizität Flucht nach Europa – die Jahrhundertfrage

S. 17

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Was für Flüchtlinge getan werden muss: Die Jahrhundertfrage 8 Flüchtlingspolitik weltweit: Frieden – eine Aufgabe der Gewerkschaften 9 Krise in der Flüchtlingsaufnahme: Eine Aufgabe für die Zivilgesellschaft?10

BILDUNG

S. 8

mittendrin e. V.: Eine Schule für alle – das Motto ist Programm Projekt für Schulen mit Zeichnungen eines Überlebenden: Der Holocaust in Bildern Summer School 2015: Kooperatives Lernen als Chance Online-Lexikon der Gebärdensprache: Mit den Händen unterhalten

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nds 10-2015 5

ARBEITSPLATZ

S. 26

S. 30

Tarifergebnis im Sozial- und Erziehungsdienst: Aufwertung sozialer Berufe – ein langer Weg 26 Tarifauseinandersetzungen im TV-L: Gerecht geht anders – wir machen weiter 28 Personalrätekonferenz: Lasst euch nicht verunsichern! 29 Aktionswoche Traumjob Wissenschaft: Dieser Herbst wird aktiv – auch in NRW! 30 Vorsätze für Schulleitungen: Erfolgreich oder gesund? Beides!32 SeniorInnen der GEW NRW: Zu Gast in Breslau 33 Schulempfang der GEW Essen 33

Dieser nds liegt das Weiterbildungsprogramm der GEW NRW für 2016 bei. Für alle TV-L-Beschäftigten liegt die aktuelle Entgelttabelle bei. Sollte ein Exemplar in Ihrer Ausgabe fehlen, wenden Sie sich bitte an: versand@ gew-nrw.de.

IMMER IM HEFT nachrichten6 infothek34 weiterbildung37 jubilare37 termine37 impressum39 S. 12

6 NACHRICHTEN

GEW fordert Sofortmaßnahmen für Flüchtlinge und Asylsuchende Bildungszugänge nach Alter und Bildungsbereichen Eigene Schätzung GEW: Hochrechnung der erwarteten Flüchtlingszahlen mit der Altersstruktur von Flüchtlingen und Asylsuchenden 2014 600.000 Berufsausbildung, Hochschule und Arbeitsmarkt

500.000 Berufsausbildung, Hochschule und Arbeitsmarkt

400.000

300.000

Schule Schule

200.000

100.000 Kita

Kita 800.000 Flüchtlinge

0–6 Jahre

1.000.000 Flüchtlinge

6–18 Jahre

18–25 Jahre

Die GEW hat am 8. Oktober 2015 in Berlin ein Paket bildungspolitischer (Sofort-)Maßnahmen für Flüchtlinge und Asylsuchende vorgestellt. Die Vermittlung der deutschen Sprache als Schlüssel zur Integration steht im Mittelpunkt der Vorschläge. „Kitas, Schulen, Berufsschulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen müssen jetzt so ausgestattet werden, dass Flüchtlinge und Asylsuchende eine individuelle und bedarfsgerechte Sprachbildung erhalten“, betonte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. Sie schlug vor, das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, das auf 4.000 Kindertagesstätten ausgerichtet ist, deutlich auszuweiten. An den Schulen müssten mit einem Sofortprogramm Lehrkräfte für „Deutsch als Fremd- / Zweitsprache“ qualifiziert werden. Hochschulen sollten flächendeckend gebührenfreie Deutschkurse anbieten und in der Erwachsenenbildung müssten die Integrations- und Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgebaut werden. Die Bildungsgewerkschaft sieht den Bund in der Pflicht, den größten Teil der Kosten für die Programme zu stemmen. Mehr dazu ab Seite 8. Download der Handlungsempfehlungen „Bildung für Flüchtlinge und Asylsuchende“ der GEW unter: www.tinyurl.com/ GEW-Handlungsempfehlungen hei / GEW

Quelle: GEW, BAMF-Daten für 2014

Begreifen zum Eingreifen Die Gefahren von TTIP

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Thilo Bode, Gründer der Verbraucherorganisation foodwatch und Autor von „TTIP – Die Freihandelslüge“, erklärt, welche Gefahren er in dem transatlantischen Handelsabkommen für Recht und Demokratie sieht. Er fordert ein neues TTIP-Mandat, das unter anderem auf Transparenz und Ausgleich gesellschaftlicher Interessen gründet. Recht auf Bildung GEW-Vorsitzende Marlis Tepe spricht in einem Interview mit dem Deutschlandfunk über das Recht auf Bildung für Flüchtlingskinder. Sie fordert Verstärkung, die besonders für die Situation der geflüchteten Kinder und Jugendlichen qualifiziert ist. Leistungsvergleichsstudie

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Die Bildungsinternationale ruft LehrerInnen und Gewerkschaftsmitglieder auf, an einer Studie zu schulischen Leistungsvergleichen und Tests teilzunehmen, um möglichst umfassende Einblicke in ihre Wirkung auf Bildung, Lehrkräfte und deren Handeln zu gewinnen.

Schulleitung

Familienbericht NRW 2015

Zum Schuljahresbeginn waren in NRW 745 Schulleitungsposten und 1.248 Stellen der StellvertreterInnen nicht besetzt. Grundschulen sind nach wie vor stark betroffen, ihnen fehlen 345 RektorInnen. An den Hauptschulen sind 181 Leitungsposten unbesetzt, davon alleine 143 an auslaufenden Hauptschulen. StellvertreterInnen fehlen an 27 Prozent aller Schulen. Ursachen dafür sieht die GEW NRW in der zu geringen Bezahlung – insbesondere für Grundschulleitungen – und nicht ausreichender Leitungszeit.krü

Erstmals nach 25 Jahren hat das Land NRW im September 2015 wieder einen Familienbericht herausgegeben. Aus diesem geht unter anderem hervor, dass 44 Prozent aller Befragten der Qualität der U3-Betreuung die Note „sehr gut“ geben würden und lediglich neun Prozent die Note „ausreichend“. Vor dem Hintergrund sich wandelnder Rollenbilder und vielfältiger Familienstrukturen hat die Landesregierung auf 250 Seiten eine Grundlage für die Familienpolitik der nächsten Jahre geschaffen. Um herauszufinden, wie die Situation der Familien wirklich aussieht und welche Unterstützung aus Sicht der Betroffenen benötigt wird, kommen Familien in der Studie selbst zu Wort. Damit ist NRW das erste Bundesland, das Familien in dem Maße in einen solchen Prozess einbezieht. Geplant ist, bei einem Familiengipfel unter anderem Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und VertreterInnen der Wirtschaft an einen Tisch zu rufen. Denn eines sagt der Bericht ganz konkret: Familien in NRW wünschen sich mehr Zeit füreinander. www.tinyurl.com/Bericht-NRW bit

Ruhestand

2.600 Lehrerstellen für Geflüchtete

Rund 10.135 vormals im Landesdienst stehende BeamtInnen und RichterInnen wechselten im Jahr 2014 in den Ruhestand. Mit 70,5 Prozent bildeten die 7.145 LehrerInnen dabei die größte Gruppe. Von ihnen schieden 10,6 Prozent vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit aus und 41,9 Prozent quittierten den Dienst auf eigenen Antrag mit dem 63. Lebensjahr. 34,7 Prozent der pensionierten LehrerInnen schieden mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Dienst aus.IT.NRW

NRW erwartet bis Ende 2015 rund 40.000 schulpflichtige Flüchtlingskinder. Dafür schafft die Landesregierung mehr als 2.600 zusätzliche Lehrerstellen. Diese sind zunächst auf drei Jahre befristet, die Beschäftigungsverhältnisse allerdings sind unbefristet. NachwuchslehrerInnen sollen so früher in den Beruf starten können, da sie regulär erst im Frühjahr 2016 in den normalen Schuldienst wechseln könnten. „Der Bedarf an zusätzlichen Lehrkräften könnte gänzlich mit BerufseinsteigerInnen gedeckt werden, da im Oktober 2015 rund 900 ReferendarInnen ihre Ausbildung abgeschlossen haben und viele weitere bereits seit April 2015 auf Arbeitssuche sind“, so Dorothea Schäfer, Landesvorsitzende der GEW NRW. 900 der zusätzlich eingestellten Lehrkräfte haben vorrangig die Aufgabe, Deutsch als Fremdsprache zu vermitteln. Besonders junge LehrerInnen haben hier gute Chancen, da sie im Lehramtsstudium den Zusatzkurs „Deutsch als Fremdsprache“ absolviert haben. bit

8,2 Milliarden für die Wissenschaft Der Haushaltentwurf 2016 für das Land NRW sieht mit 8,2 Milliarden Euro eine Rekordsumme für Wissenschaft und Forschung vor. Der Gesamtetat steigt damit im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 Prozent. Allein den Hochschulen sollen mehr als fünf Milliarden Euro zur Verfügung stehen – davon sind 1,3 Milliarden Euro für die Ausweitung und Verbesserung des Studienangebots vorgesehen, beispielsweise für die Fortführung des Hochschulpaktes, den Hochschulbau und den Ausbau der Fachhochschulen. Im Bereich Forschung und Lehre in der Medizin kommen noch einmal über 1,1 Milliarden Euro hinzu. „Dieser finanzielle Kraftakt ist für ein zukunftsfähiges Nordrhein-Westfalen unverzichtbar“, sagt Wissenschaftsministerin Svenja Schulze.  krü / idw

Das Gewinnerplakat der Globalen Bildungskampagne „Weltklasse! Bildung macht Zukunft!“: Aus 36 Beiträgen wurde das Motiv der SchülerInnen des Carl-FriedrichGauß-Gymnasiums in Gelsenkirchen für den ersten Platz ausgesucht.  Foto: Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium

Globale Ziele am 16. Weltlehrertag

Aufruf zur Friedensdemonstration

Der diesjährige Weltlehrertag am 5. Oktober stand unter dem Motto „Bildung stärken für eine nachhaltige Gesellschaft“. Dazu müssen Schulen der Bildung für nachhaltige Entwicklung einen höheren Stellenwert einräumen: „Bildung ist zentral, wenn wir die junge Generation für Nachhaltigkeit als globales Ziel gewinnen wollen. Was Bildungsgerechtigkeit, Inklusion und das Ausschöpfen aller Potenziale der Kinder und Jugendlichen betrifft, hat auch Deutschland noch Nachholbedarf“, erklärte Dr. Ilka Hoffmann, für Schule verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied. Am 25. September 2015 einigten sich die Vereinten Nationen im Rahmen der Post-2015-Agenda auf 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, die auch die GEW unterstützt. Neben der Armutsbekämpfung und dem Schutz der Umwelt spielt die inklusive, gerechte und hochwertige Bildung eine große Rolle. Gleichzeitig legte auch das Land NRW einen „Entwurf einer Nachhaltigkeitstrategie“ vor. Der Weltlehrertag findet jährlich am 5. Oktober in Gedenken an die „Charta zum Status der Lehrerinnen und Lehrer“ statt, um die Arbeit von LehrerInnen weltweit zu würdigen und ihnen zu danken. www.tinyurl.com/Nachhaltigkeitsstrategie-NRW bit

Ein breites Bündnis – darunter die GEW NRW, der Aachener Friedenspreis e. V. und die Deutsche Friedensgesellschaft – ruft für den 21. November 2015 um 11.57 Uhr zum Start der Friedensdemonstration in der Essener Innenstadt auf. Der Demonstrationszug wird weiterziehen bis Essen-Rüttenscheid. Es geht unter anderem darum, junge Menschen vor Propaganda für den SoldatInnendienst zu schützen. Anlass ist die NATOKonferenz „Strategische Kommunikation“, die vom 23. bis 25. November 2015 in den Gebäuden der Messe Essen stattfindet. Die NATO-Mitglieder werden unter anderem darüber diskutieren, wie gegen „Einheiten“ – so wörtlich –, die der NATO gegenüber feindlich eingestellt sind, vorgegangen werden kann, damit sie die öffentliche Meinung nicht dahingehend bewegt, Operationen der Militärs nicht zu unterstützen. Im Mai 2014 beschloss der Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes, dass sich die Gewerkschaften als Teil der Friedensbewegung „für ein Leben in Frieden, Demokratie, (...) und sozialer Sicherheit“ einsetzen. Friedliche Konfliktlösung bedeutet Kommunikation statt Gewalt.  Bernhard Trautvetter

Größter Zuwachs, schlechteste Quote Gegen TTIP auf die Straße

Nachholbedarf bei der Weiterbildung In Deutschland fällt die Teilnahme an Weiterbildung bei Geringqualifizierten deutlich geringer aus als bei Höherqualifizierten. Am niedrigsten ist sie in NRW – das geht aus dem Weiterbildungsatlas der BertelsmannStiftung hervor. Nur 5,5 Prozent der Betroffenen bilden sich gezielt weiter, bundesweit liegt die Teilnahmequote bei 6,7 Prozent. Bonn liegt mit 8,2 darüber, Aachen ist mit drei Prozent deutschlandweites Schlusslicht. Auch mit lediglich 5,3 Kursangeboten pro 1.000 EinwohnerInnen steht NRW nicht gut da. www.tinyurl.com/Weiterbildungsatlas-2015krü

Eine der größten Demonstrationen in Deutschland richtete sich am 10. Oktober 2015 in Berlin gegen die Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada. Die Veranstalter zählten 250.000 TeilnehmerInnen (nach Angaben der Polizei waren es mindestens 150.000). TTIP, CETA und Co stehen für die Gefahr eines Abbaus von Umweltstandards und die Einschränkung von Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten. Besonders kritisch wurden die bisher geführten Geheimverhandlungen und die Planung von privaten Schiedsgerichten gesehen – letztendlich eine Aushöhlung demokratischer Entscheidungsmöglichkeiten. Organisiert wurde die Veranstaltung von mehr als 100 Verbänden und Initiativen, darunter die DGB-Gewerkschaften. Auch viele KollegInnen der GEW NRW reisten nach Berlin, um an der Demonstration teilzunehmen. Jürgen Hentzelt

Fotos: GEW Dortmund

Die Betreuungsquote aller Kinder unter drei Jahren in NRW lag Anfang März 2015 bei 25,8 Prozent. Regional variierten die Betreuungsquoten der unter Dreijährigen zwischen 17,9 Prozent in Wuppertal und 35,8 Prozent in Münster. NRW liegt damit unter dem bundesweiten Durchschnitt von 32,9 Prozent. Dabei kann das Land den größten Zuwachs bei der Betreuungsquote im Jahresvergleich vorweisen: Fast 13.000 Kinder mehr als ein Jahr zuvor wurden von Tagesmüttern oder -vätern betreut oder besuchten eine Kita. krü/IT.NRW

Foto: BABAROGA / shutterstock.com

8 BILDUNG

Was für Flüchtlinge getan werden muss

Die Jahrhundertfrage Stellen wir uns vor, es gäbe ein großes Flüchtlingsbuch; darin verzeichnet alle Schicksale, alles Leid, alles Elend, alle Hoffnung, alle Zuversicht. Stellen wir uns vor, es gäbe in diesem großen Flüchtlingsbuch eine Seite für jeden Geflüchteten, eine Seite für jeden Vertriebenen, eine Seite für jeden, der seine Heimat verlassen und anderswo Schutz suchen musste. Eine Seite nur für jeden; für alle Sehnsucht, für alle Enttäuschung, für alle Ängste, für das Leben und für das Sterben und für alles dazwischen. Stellen wir uns vor, wie ein solches Buch aussähe: Die aktuelle Ausgabe hätte 60 Millionen Seiten. So viele Flüchtlinge gibt es derzeit auf der Welt. Sehr, sehr viele von ihnen – Sie wissen es – kommen auch nach Deutschland, die Kommunen wissen kaum noch, wie sie das alles schaffen sollen. Und doch sind diejenigen, die über den Balkan und Österreich nach Deutschland kommen, nur ein kleiner Bruchteil der gigantischen Gesamtflüchtlingszahl. Sie alle, all diese Flüchtlinge wären notiert in diesem Buch: diejenigen, die vor dem Krieg in Syrien fliehen; diejenigen, die dem Terror des „Islamischen Staates“ mit knapper Not entkommen sind; diejenigen, die es nach Europa schaffen und dort von Land zu Land geschickt werden; diejenigen, die im Mittelmeer ertrunken sind; diejenigen, die durch die Wüsten Afrikas gelaufen sind und dann, an der Grenze zu Europa, vor einem Stacheldrahtzaun stehen; diejenigen, die zu Millionen in ihrem Nachbarland in Notlagern darauf warten, dass die Zustände im Heimatland besser werden; diejenigen auch, die nach dem Verlassen ihrer Heimat verhungert und verdurstet sind, die verkommen sind in der Fremde. Die Kinder wären genauso verzeichnet in diesem Buch wie ihre Mütter und Väter; die Kinder

also, für die es keinen Hort und keine Schule gibt. Es stünden in diesem Flüchtlingsbuch auch diejenigen Menschen, die aufgenommen worden sind in einer neuen Heimat – und wie sie es geschafft haben, keine Flüchtlinge mehr zu sein. Maßstab für das 21. Jahrhundert Die Flüchtlingsfrage ist nicht nur ein Problem des Sommers und des Herbstes 2015; sie ist das Problem des 21. Jahrhunderts. Sie ist ein Problem, das viel größere Anstrengungen erfordern wird als die Stabilisierung des Euro. Sie ist ein Problem, das nur dann gut angepackt werden kann, wenn es möglichst viel Einigkeit gibt, Einigkeit in Deutschland, Einigkeit in Europa, Einigkeit in der Weltgemeinschaft. Es geht hier nicht um das Überleben einer Währung, es geht um das Überleben von Millionen von Menschen. Man wird das 21. Jahrhundert einmal daran messen, wie es mit den Geflüchteten umgegangen ist. Man wird es daran messen, was es getan hat, um Staaten im Chaos wieder zu entchaotisieren. Man wird es daran messen, welche Anstrengungen unternommen wurden, um entheimateten Menschen eine Heimat wiederzugeben. Das Elend der Flüchtlinge ist so nahe gerückt in den vergangenen Wochen – und es hat so viele Menschen hierzulande ans Herz gefasst.

Die Hilfsbereitschaft war und ist überwältigend. Groß ist aber auch die Sorge davor, dass die Stimmung kippt, dass Angst die Oberhand gewinnt und sich Luft macht in Abwehr und Ausschreitung. Man kann diesen Stimmungswechsel aber auch herbeireden und herbeischreiben und herbeisenden. Europas brutales Abwehrsystem Es gibt zwei große politische Gruppen in Europa: die sozialdemokratischen und sozialistischen Parteien sowie die christlich-konservativen Parteien. Regierungen, die aus diesen Parteien bestehen, haben ein europäisches Flüchtlingsabwehrregime errichtet, das den Namen der Stadt trägt, in der es beschlossen worden ist: Dublin. Demnach ist stets derjenige Staat, den die Geflüchteten auf ihrem Weg nach Europa als Erstes betreten haben, für die Aufnahme und das Asylverfahren zuständig. Das erste einschlägige EU-Abkommen wurde 1990 in Dublin unterzeichnet; es ist mittlerweile zwei Mal fortgeschrieben worden. Dieses geltende EU-Recht ist ein Elend, es ist ein elendes Recht für die Elenden. Das System wurde erfunden, um die sogenannten Flüchtlingslasten möglichst auf die Randstaaten der EU abzuwälzen und die Staaten im Zentrum Europas – Deutschland vor allem – zu schonen. Das Dublin-System orientiert sich am Verursacherprinzip: Die Staaten an den EU-Außengrenzen, die es nicht schaffen, ihre Grenzen abzuriegeln, sollen dafür büßen. Wer sich bei der Flüchtlingsabwehr nicht abwehrend genug benimmt, wird bestraft: Er ist für die Flüchtlinge zuständig, er muss für sie sorgen. Es ist dies ein

nds 10-2015 9 Grundgedanke, der sich um Schutzbedürftigkeit nicht schert. Deswegen hat Italien in den Berlusconi-Jahren die Flüchtlinge im Mittelmeer lieber ertrinken lassen als sie aus dem Wasser zu holen. Es ist, es war ein höchst unsolidarisches System; es ist, es war ein teuflisches System, ein Aufruf zu möglichst brutaler Flüchtlingsabwehr. So war es gedacht – und so hat es fast zwanzig Jahre lang funktioniert, bis das System unter dem Druck der verheerenden Zustände im Nahen und Mittleren Osten zusammengebrochen ist. Seitdem kommen Flüchtlinge in großen Zahlen auch nach Deutschland und die deutsche Politik beklagt sich, dass sich nun die anderen europäischen Staaten unsolidarisch zeigten. Das war und ist bitter – ganz unverständlich ist es nicht. Not lehrt helfen „Ultra posse nemo obligatur“, haben die alten römischen Juristen gesagt. „Niemand kann verpflichtet werden, mehr zu leisten als er kann.“ Viele PolitikerInnen formulieren das so ähnlich, seitdem so unendlich viele Flüchtlinge über die Balkanroute nach Deutschland kommen. Gewiss: Niemand kann verpflichtet werden, mehr zu leisten als er kann. Aber man sollte dieses Können auch nicht unterschätzen, man sollte nicht vorschnell sagen, dass man nicht mehr kann. „Not lehrt beten“, hat man früher oft gesagt. Not lehrt auch helfen. Migration ist eine Tatsache in einer Welt, in der Kriege und Globalisierung massenhaft Lebensräume zerstören. Natürlich darf man die Zerstörungen und Verwüstungen nicht als gottgegeben hinnehmen. Im Irak ist ja nicht der liebe Gott einmarschiert. Natürlich muss man schauen, wie man wieder zu erträglichen Zuständen in Syrien kommt. Natürlich muss man alles tun, um Fluchtländer wieder zu Ländern machen, in denen Menschen leben können. Man muss etwas tun gegen die Fluchtursachen, auch wenn das sehr schwer ist. Im Fall Syrien heißt das, dass man auch mit Assad reden muss. Und auch um die Verhältnisse in den Hungerstaaten Afrikas zu verbessern, gibt es ein Mittel: gerechten Handel.

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GEW: Themenseite „Flucht und Asyl“ www.gew.de/flucht-und-asyl Bundeszentrale für politische Bildung: Dossier „Deutsche Asylpolitik und EUFlüchtlingsschutz“ www.tinyurl.com/Deutsche-Asylpolitik Bundeszentrale für politische Bildung: Dossier „Globale Migration in der Zukunft“ www.tinyurl.com/Migration-Zukunft

Solange europäische Butter in Marokko billiger ist als die einheimische, solange französisches Geflügel in Niger weniger kostet als das dortige, solange schwimmende Fischfabriken vor den Küsten Afrikas alles wegfangen, was zappelt – solange muss man sich über den Exodus aus Afrika nicht wundern. Die EU-Subventionspolitik ist eine Politik, die Fluchtursachen schafft. Sie sorgt für schmutzige Flecken auf der Weste der Friedensnobelpreisträger-Union. Gegen diese falsche Politik helfen keine neuen Mauern und keine Flüchtlingsauffanglager an den Küsten. Das Richtige zu lange versäumt Was ist zu tun? Erstens: Man muss etwas gegen die Fluchtursachen tun, auch wenn das lange dauert. Zweitens: Flüchtlinge, die in Transitländern – in Jordanien, im Libanon, in der Türkei – Schutz gefunden haben, brauchen sehr viel mehr europäische Hilfe. Drittens: Es muss halbwegs sichere Fluchtrouten geben, halbwegs sichere Wege ins europäische Asyl, womöglich auch Asylvorprüfungen vor Ort.

Viertens: Das Dublin-System muss abgeschafft werden. Es braucht stattdessen ein QuotenZuteilungssystem, das bei der Zuweisung der Geflüchteten schon bestehende familiäre Bande berücksichtigt. Fünftens: Flüchtlinge, die ohnehin mit größter Wahrscheinlichkeit bleiben dürfen – also diejenigen aus Syrien und Afghanistan –, werden mit einer Stichtagsregelung aus dem Asylverfahren genommen und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis ohne lange Prüfung. Die auf diese Weise sehr entlasteten und auch vom Dublin-Zirkus befreiten Behörden können die übrigen Asylanträge sodann viel rascher prüfen. Die Zeit der Unsicherheit für die Geflüchteten wird so deutlich kürzer. Es gibt viel zu tun. Es ist das Richtige so lange versäumt worden. // Prof. Dr. Heribert Prantl Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung und Leiter des Ressorts Innenpolitik

Flüchtlingspolitik weltweit

Frieden – eine Aufgabe der Gewerkschaften Weltweit melden sich Gewerkschaften angesichts der Lage der Geflüchteten zu Wort und mahnen die Politik in dieser globalen Krise die verfassungsund völkerrechtlichen Pflichten einzuhalten. Für die GEW geht es dabei insbesondere um das Menschenrecht auf Bildung. GewerkschafterInnen beklagen den Tod von Asylsuchenden, die Europa über das Mittelmeer zu erreichen versuchen, und wollen keine neuen Zäune. Werte wie Respekt vor dem menschlichen Leben und die Menschenwürde sind für GewerkschafterInnen Leitlinien für ihr Handeln. Deshalb bekämpfen wir populistische, fremdenfeindliche und rassistische Einstellungen. Gefragt ist eine nachhaltige Politik Für eine langfristige Lösung, die auch bei den Fluchtursachen ansetzen muss, fordern Gewerkschaften eine nachhaltige Politik und die Umsetzung der acht UN-Milleniumsziele: 1. Bekämpfung von extremer Armut und Hunger 2. Primarschulbildung für alle 3. Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frauen 4. Senkung der Kindersterblichkeit 5. Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mütter 6. Bekämpfung von HIV / AIDS, Malaria und anderen schweren Krankheiten 7. Ökologische Nachhaltigkeit 8. Aufbau einer globalen Partnerschaft für Entwicklung Weil diese Ziele noch nicht erreicht sind, haben sich die Gewerkschaften bei der Post-2015 Agenda-Politik aktiv eingemischt.

Bildung ist Menschenrecht Alle Gewerkschaften im DGB, der Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes, unsere Schwestergewerkschaft Egitim Sen in der Türkei und auch die amerikanische Bildungsgewerkschaft – die American Federation of Teachers – fordern, dass die UN-Flüchtlings- und die UN-Kinderrechtskonvention eingehalten werden, und stehen denjenigen zur Seite, die das Recht auf Bildung für alle in der Tat ermöglichen wollen. Die GEW unterstützt aus Mitteln des HeinrichRodenstein-Fonds die Bildungsarbeit von Egitim Sen in den Flüchtlingslagern in der Türkei. Bundesweit rechnet die GEW in den nächsten zwölf Monaten mit rund 300.000 zusätzlichen SchülerInnen, die allein oder mit ihren Eltern geflüchtet sind. Um den unterschiedlichen Problemlagen der Kinder gerecht zu werden, brauchen die Schulen nicht nur mehr Lehrkräfte, sondern multiprofessionelle Teams, zu denen auch SchulpsychologInnen, -sozialarbeiterInnen, -pädagogInnen und ErzieherInnen gehören. In den Kitas erwartet die GEW bis zu 100.000 geflüchtete Kinder, die zusätzliches Personal erfordern. Um Studienplätze und -angebote für Flüchtlinge auszubauen, muss der Hochschulpakt aufgestockt werden. Gleichzeitig sind einfachere Regelungen zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen gefordert. Die GEW fordert von der Bundesregierung die Bereitstellung von Milliardenbeträgen, damit etwa 24.000 zusätzliche Lehrkräfte, 14.000 ErzieherInnen, SozialpädagogInnen und SchulpsychologInnen eingestellt werden können und den Geflüchteten durch gute Bildung einen Weg in eine sichere Zukunft bahnen können. Marlis Tepe, Vorsitzende der GEW

10 BILDUNG Krise in der Flüchtlingsaufnahme

Eine Aufgabe für die Zivilgesellschaft? Die Zahl der Flüchtlinge hat in diesem Jahr nicht nur weltweit, sondern auch in Deutschland einen Höhepunkt erreicht, doch die Unterbringung, Versorgung und Integration laufen miserabel. Was Land und Kommunen versäumt haben, fangen derzeit viele ehrenamtliche HelferInnen auf: Sie organisieren Sachspenden, gestalten Freizeit und stellen Bildungsangebote auf die Beine. Eine Dauerlösung darf das jedoch nicht sein. Es gibt viel zu tun.

Seit einigen Wochen kommen täglich Tausende Geflüchtete in Deutschland an. Das stellt alle Beteiligten – insbesondere Länder und Kommunen – vor große Herausforderungen. Es gilt das Prinzip „Obdachlosigkeit vermeiden“. Versäumnisse der Vergangenheit, in der Land und Kommunen zu spät auf steigende Flüchtlingszahlen reagiert haben, zeitigen nun ihre Folgen. Nicht erst seit dem Sommer 2015 ist die Aufnahmesituation katastrophal. Doch die so nicht vorherzusehende zahlenmäßige Entwicklung in diesem Jahr hat die Situation noch einmal drastisch verschärft. Leben jenseits menschenrechtlicher Standards Menschenrechtliche Standards bleiben in Notunterkünften wie Zeltstädten oder Turnhallen auf der Strecke. Selbst in den Regelunterkünften des Landes ist aufgrund von Überbelegung die Einhaltung der vom Land vorgegebenen Standards nicht immer gewährleistet. Die Leidtragenden sind die Schutzsuchenden, die ohne jegliche Privatsphäre, unter schlechten hygienischen Bedingungen in den Notunterkünften des Landes ausharren müssen. Teilweise herrscht Mangelversorgung: Spezialnahrung gibt es kaum; die Menschen bekommen manchmal erst nach Wochen das ihnen zustehende Taschengeld. Auch an einer adäquaten Gesundheitsversorgung mangelt es vielerorts. Die gesetzlich vorgeschriebene Tuberkuloseuntersuchung wird mittlerweile fast flächendeckend in NRW wieder durchgeführt, nachdem es um die Jahreswende hier erhebliche Probleme gab. Doch bei der medizinischen Versorgung inklusive Schwangerschaftshilfe hapert es in vielen Fällen.

Ebenso herrscht bei den Registrierungen, die eine Voraussetzung für die Zuweisung in eine Kommune und die Stellung eines förmlichen Asylantrags sind, erheblicher Verzug. Dadurch verbleiben die Menschen manchmal über Wochen und Monate in den Notunterkünften des Landes. Das bedeutet gerade auch für Kinder eine fehlende Tagesstruktur und eine Unterbrechung des Bildungsprozesses, da die Schulpflicht erst mit der Zuweisung in eine Kommune beginnt. Mittlerweile hat das Land verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Menschen schneller zu registrieren: durch Einführung des Schichtdienstes, den Einsatz mobiler Hundertschaften der Polizei in den Notunterkünften und die Schaffung zweier großer Registrierungszentren am Flughafen Münster / Osnabrück und in Herford. Doch auch nach der Registrierung dauert es oft noch Monate, bis Flüchtlinge einen förmlichen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen können. Bis es dann zu einer Entscheidung kommt, sind in nicht wenigen Fällen insgesamt mehr als zwei Jahre verstrichen. Eine Zeit, in der die Schutzsuchenden unter vielen rechtlichen Restriktionen – zum Beispiel fehlendem Anspruch auf einen Integrationskurs, Einschränkungen beim Arbeitsmarktzugang und Wohnsitzauflage – leben müssen. Es darf nicht beim Krisenmanagement bleiben Auch nach der Zuweisung in eine Kommune verbessert sich die Situation der Flüchtlinge nicht zwangsläufig. Die Unterbringung in überfüllten Gemeinschafts- und eilends hergerichteten Notunterkünften ist an der Tagesordnung.

Momentan ist Land und Kommunen zugute zu halten, dass es sich um eine Ausnahmesituation handelt, die eines aufwändigen Krisenmanagements bedarf und in der tatsächlich nicht alle menschenrechtlichen Standards in jedem Fall eingehalten werden können. Das Land und viele Kommunen sind nach Kräften bemüht, der Situation annähernd gerecht zu werden. Doch auch in der Vergangenheit mussten Flüchtlinge unter teils unerträglichen und unwürdigen Umständen in NRW leben und die Integration von Flüchtlingen war lange Zeit gar nicht vorgesehen. Entscheidend ist: Jetzt darf es nicht beim Krisenmanagement bleiben! Es müssen kurz-, mittel- und langfristige Lösungen gefunden werden, um das System der Aufnahme und Unterbringung wieder zu normalisieren und menschenrechtlichen Standards Geltung zu verschaffen. Dabei dürfen finanzielle Erwägungen nicht im Vordergrund stehen. Geld in die Hand nehmen – auch für Bildung Das hat auch das Land erkannt. Seit den tragischen Misshandlungsfällen in den Landesaufnahmeeinrichtungen Burbach und Essen im Herbst letzten Jahres wird ein sogenannter Paradigmenwechsel propagiert. Nun sollen Bedarfe und Bedürfnisse der Flüchtlinge im Vordergrund stehen. Dazu hat NRW bereits viel Geld in die Hand genommen, um beispielsweise die unabhängigen Verfahrens- und Regionalberatungsstellen aufzustocken. Auch sind in zwei Nachtragshaushalten im Mai und September 2015 die finanziellen Voraussetzungen für die Einstellung von insgesamt rund 2.600 LehrerInnen und weiteren 1.200

Foto: MPower. / photocase.de

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Zum Weiterlesen Anna Karina Birkenstock:

Das Willkommens-ABC

arsEdition, 2015 Bilderwörterbuch zum kostenlosen Download unter: www.willkommensabc.de

Integrationsstellen, die zur Vermittlung von Deutsch als Fremdsprache vorgesehen sind, geschaffen worden. Eine längst überfällige Maßnahme, denn nicht erst seit Mitte dieses Jahres warten Flüchtlingskinder teilweise ein Jahr auf einen Schulplatz. Nicht nur fehlende Lehrerstellen, sondern auch zu geringe Kapazitäten bei den Gesundheitsämtern, die für die Erstuntersuchung zuständig sind, und bei den koordinierenden Kommunalen Integrationszentren spielen hier eine Rolle. Bis die bereitgestellten Mittel zu einer tatsächlichen Einstellung von LehrerInnen führen werden, wird weiter Zeit vergehen, in der viele Flüchtlingskinder nicht die Schule besuchen können. Ehrenamt als wichtige Stütze, aber nicht als Ersatz fürs Hauptamt Umso wichtiger sind hier die vielen ehrenamtlichen Aktivitäten, die sich zum Teil gezielt an Kinder und Jugendliche richten. So unterrichten Studierende aus dem Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ ehrenamtlich Kinder und Erwachsene in einer Kölner Flüchtlingsunterkunft, koordiniert vom Betreuungsverband Deutsches Rotes Kreuz. Der „Bunte Tisch Moers“ bereitet Jugendliche auf den Besuch einer internationalen Förderklasse am örtlichen Berufskolleg vor. Das Bochumer Projekt „Glückskäfer“ und das bundesweite Projekt „Balu und Du“, das auch in NRW mit mehreren Standorten vertreten ist, fördern Patenschaften für Flüchtlingskinder. In Bochum verbringen SeniorInnen, bei „Balu und Du“ vor allem Studierende und andere jüngere Leute mindestens einen Nachmittag pro Woche mit geflüchteten Kindern, unternehmen Freizeitaktivitäten oder helfen bei den Hausaufgaben.

Ohne die vielen Ehrenamtlichen, die bei der Ad-hoc-Einrichtung von Notunterkünften helfen oder in Willkommensinitiativen tätig sind, wäre die Situation nicht zu bewältigen. Der Grundsatz, dass das Ehrenamt das Hauptamt nicht ersetzen darf, findet hier leider nicht immer Anwendung – das ist nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine Ressourcenfrage. Hier müssen insbesondere die Kommunen dringend nachsteuern. Um das Ehrenamt bedarfsgerecht und effektiv einsetzen zu können, ist beispielsweise die Einstellung von hauptamtlichen KoordinatorInnen hilfreich, wie es manche Städte bereits praktizieren. In anderen Bereichen – zum Beispiel beim Spracherwerb – sollten die Kommunen professionelle Angebote schaffen, denn über Anfänge hinaus kann der qualifizierte Spracherwerb nicht umfassend durch Ehrenamtliche geleistet werden. Integrationsprojekte in Regelstrukturen überführen Dass Integration wichtig ist für die Kommune und insbesondere auch für die Flüchtlinge, haben mittlerweile viele Kommunen zumindest in Hinblick auf den Bildungs- und Arbeitsmarktzugang erkannt. Es sind Projekte gestartet, die teils aus kommunalen Mitteln, teils aus anderen Töpfen finanziert werden. So werden in Siegen im Projekt „Metallqualifizierung für Flüchtlinge“ Schutzsuchende im Rahmen eines zwölfwöchigen Qualifizierungskurses auf die theoretischen und praktischen Anforderungen einer Ausbildung im gewerblich-technischen Bereich vorbereitet. Die Stadt Bonn unterstützt ein Projekt des Vereins „Ausbildung statt Abschiebung“, das einen kontinuierlichen außerschulischen Förderunterricht für SchülerInnen und Auszubildende aller

Die Sprache kann eine große Barriere sein, wenn Menschen in ein neues Land kommen. Aus diesem Grund soll das Willkommens-ABC eine erste Hilfe für Flüchtlingskinder und ihre Familien sein, um die wichtigsten Grundbegriffe der deutschen Sprache zu lernen. 26 AutorInnen haben für die 26 Buchstaben des Alphabets insgesamt die 150 wichtigsten Wörter in einem Bilderwörterbuch illustriert und in deutsch und englisch beschriftet. Das Wörterbuch steht zum kostenlosen Download als Druck-PDF, EBook und App auf der Internetseite zur Verfügung.

Schulformen und Ausbildungsberufe anbietet. Es gibt eine Vielzahl sehr hilfreicher und guter Projekte. Es wäre zu wünschen, dass diese nicht als zeitlich begrenzte Projekte durchgeführt werden müssten, sondern in Regelstrukturen überführt würden. Nur eine Etablierung von speziellen Förderinstrumenten für Flüchtlinge zur Stärkung ihrer gesellschaftlichen Teilhabe in den Regelstrukturen wird dem Begriff der Willkommenskultur gerecht. Es bleibt noch viel zu tun. //

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Der Bunte Tisch Moers e. V.: Infos zu aktuellen Integrationsprojekten www.bunter-tisch.de

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Diakonie Ruhr: „Glückskäfer“ lernen fliegen www.tinyurl.com/Glueckskaefer-Bochum

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Balu und Du: Projektinfos und Materialien www.balu-und-du.de

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WDR: Projekt der IHK Siegen – Flüchtlinge zu Fachkräften www.tinyurl.com/Metallqualifizierung

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Flüchtlingsrat NRW e. V. www.frnrw.de

Birgit Naujoks Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates NRW e. V.

12 BILDUNG mittendrin e. V. berät Eltern und stößt Modellprojekte an

Eine Schule für alle – das Motto ist Programm Mittwochabend in Köln. In den Geschäften und Büros gehen die Lichter aus. Ein Ladenlokal in der Luxemburger Straße ist noch hell erleuchtet. Hier, in den Räumen des Elternvereins mittendrin e. V., herrscht Betriebsamkeit. Was als „spontane Zusammenrottung“ von Eltern mit behinderten Kindern begonnen hatte, ist eine anerkannte und inzwischen preisgekrönte Beratungsstelle geworden. Der Verein als Teil der Elternbewegung „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ gilt als Thinktank mit eigenen Konzepten für Inklusion an Schulen. Im September gab es dafür den Inklusionspreis des Landes NRW.

Eva-Maria Thoms, Vorsitzende von mittendrin e. V., holt noch ein paar Stühle. In lockerer Gesprächsrunde geht es um das Thema „Inklusion in der weiterführenden Schule“. Genau deswegen ist Klaus D.* an diesem Abend dabei. Seine 16-jährige Tochter Nadine* ist lernbehindert. Sie besucht eine integrative Gesamtschule in Köln. Dort fühlt sie sich wohl. Was aber wird, wenn sie im nächsten Jahr die Schule verlässt? Auch dann soll sich Nadine wohlfühlen. „Damit das so bleibt, gucken wir, welche Berufskollegs geeignet sind und wie es mit einem Praktikum aussieht“, sagt ihr Vater. Er hofft, dass Nadine so „für den Einstieg in den Arbeitsmarkt qualifiziert wird“. Der Verein mittendrin e. V. ist für ihn „Wegbereiter und Lotse“, um die optimale Lösung für seine Tochter zu finden. Übergang zu berufsbildenden Schulen wird häufig zum Problem Mit am Tisch sitzt auch Monika*. Die 16-Jährige schildert ihre ersten Eindrücke vom Berufskolleg, das sie seit Beginn des Schuljahres besucht, und freut sich: „Es ist so, wie ich es in der alten Schule hatte.“ Dennoch: Probleme gibt es mit der individuellen Förderung. Monika legt ihre Arbeitsmappe vor und Eva-Maria Thoms erkennt schnell: „Der Lernstoff ist zu einfach, nicht angepasst.“ Jürgen Esser notiert, wo es hakt; auch Monikas Wunsch noch Englisch zu lernen, um den Hauptschulabschluss nachholen zu können. Ein Problem ist der Übergang von den allgemeinbildenden in die berufsbildenden Schulen. Jugendliche mit Behinderungen mussten bislang

in Förderschulen gehen. „Das ist nicht das, was wir gewollt haben, wenn Kinder integriert aufwachsen“, sagt Eva-Maria Thoms. „Wir kämpfen dafür, dass alle Regeleinrichtungen inklusiv gestaltet werden.“ Arbeitgeber für Coaches an Schulen Ein Schritt dazu ist das Modellprojekt Coaches für inklusive Bildung (CIB), in dem auch Jürgen Esser arbeitet. Finanziert aus Mitteln des Bundesarbeitsministeriums hat der Verein in Zusammenarbeit mit dem Kölner Amt für Schulentwicklung neun MitarbeiterInnen mit Schwerbehinderung eingestellt. Menschen also, die viele Probleme aus eigener Erfahrung kennen. Sie sollen die Beteiligten im Bereich inklusive Bildung entlasten und unterstützen. Zu den Aufgaben der Coaches gehört: ◆◆ Begleitung der SchülerInnen mit Förderbedarf an den Übergängen im Bildungssystem, beispielsweise zu Berufskollegs, ◆◆ Unterstützung der Kollegien bei Verwaltungsangelegenheiten rund um Inklusion sowie ◆◆ Vorbereitung und Organisation inklusiver Angebote an den Schulen. „Inklusive Schule kann man nur machen, wenn sie im Kollegium verankert ist“, sind die mittendrin-ExpertInnen überzeugt. Der Verein sieht sich als Motor inklusiver Bildung. Er initiiert die Modellprojekte nicht nur, sondern übernimmt fallweise selbst die Trägerschaft. So wie beim Modell der inklusiven berufsvorbereitenden Bildung für Jugendliche mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Das Projekt hat der Verein seit 2014 mit der Be-

zirksregierung Köln und den Berufskollegs der Stadt vorbereitet. Im August dieses Jahres ist es angelaufen – ein Glücksfall für Jugendliche wie Monika, die sich damit weiterqualifizieren wollen. Zunächst geht es um die Bereiche Gastronomie und Kinderpflege. „Die Bezirksregierung hat sich nach den Wünschen der Jugendlichen gerichtet“, lobt Eva-Maria Thoms die Zusammenarbeit mit den Kölner Behörden. Bei Bedarf seien auch andere Berufsfelder, etwa Technik, möglich. Neue Wege will der Verein auch bei den EinzelfallhelferInnen gehen: Denn, erklärt EvaMaria Thoms, IntegrationshelferInnen könnten auch die Selbstständigkeit der von ihnen betreuten Kinder behindern. „Zuweilen stören sie die soziale Interaktion“, bedauert das mittendrinTeam. Wechselnde und nicht ausgebildete Kräfte erschwerten auch die Zusammenarbeit mit der Schule. Seit März 2014 ist mittendrin e. V. in Kooperation mit der Stadt Köln und der Offenen Schule Köln bereits Träger eines SchulbegleiterPools. Die acht Lerngruppen-AssistentInnen, wie sie genannt werden, unterstützen mehrere SchülerInnen mit entsprechendem Bedarf und sind ins Schulteam eingebunden. Inzwischen seien auch andere Schulen an dem Modell interessiert. Betroffenheit mündete in Aktion Das Interesse war nicht immer so groß: 2006 war Eva-Maria Thoms noch geschockt, als ihre Tochter mit Down-Syndrom vom integrativen Kindergarten zur Grundschule wechseln sollte. Nur drei von 21 Grundschulen waren überhaupt bereit, das Mädchen aufzunehmen. Betroffenheit

und Zorn der Eltern waren letztlich ausschlaggebend für die Aktivitäten. Sie organisierten den Kongress „Schule für alle“, dann folgte die Vereinsgründung. „Aus der spontanen Zusammenrottung ist ein anerkannter Verein geworden. Als sprachfähige Stimme für Inklusion, als Elternverein mit eigener Beratungsstelle, als Herausgeber von Anleitungsbüchern für inklusive Bildung, als Veranstalter von Kongressen, Diskussionen, Infoveranstaltungen und sogar Lehrerfortbildungen, als ExpertInnen im politischen Prozess, als Think Tank mit eigenen Konzepten für Inklusion an Schulen“, heißt auf der mittendrin-Homepage. Inzwischen bescheinigt Eva-Maria Thoms den Schulbehörden Köln, dass sie in Sachen Inklusion gut unterwegs sind und Anteil daran haben, dass sich auch das Land auf den Weg gemacht hat.

spiele inklusiver Praxis“, sagte Arbeits- und Integrationsminister Guntram Schneider bei der Preisverleihung, „Mit dem Inklusionspreis wollen wir zeigen, wie vielfältig Inklusion in NRW bereits gelebt wird.“ „Damit hat die Arbeit des Vereins erstmals öffentlich Anerkennung erfahren“, sagt Tina Sander, Gründungs- und Vorstandsmitglied von mittendrin e. V. begeistert. Mehr als die 3.000,- Euro Preisgeld zählt für sie, dass der Preis „Seriosität vermittelt und als Türöffner“ dienen könne. Denn, auch das ist den mittendrinMitgliedern klar, es steht noch viel Arbeit und mancher Konflikt an, bis der Traum wahr wird, dass behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam in die Schule gehen können – in „Eine Schule für alle“. Für mittendrin e. V. ist das Motto Programm und keine Utopie. // * Namen von der Redaktion geändert

Anerkennung vom Land Klar ist den Vereinsmitgliedern auch, dass es noch Probleme gibt, dass es Vorbehalte gibt, weil Bedingungen nicht stimmig sind. Mit einer Imagekampagne wollen sie gegensteuern: Auf Plakaten und Internetplattformen macht mittendrin e. V. deutlich: „Inklusion schaffen wir!“ Richtig angepackt mache sie auch Spaß. Unterstützt wird die Kampagne von Elternvereinen in NRW. Zusätzlichen Rückenwind dürfte der Inklusionspreis des Landes bringen, der im September 2015 erstmals vergeben worden ist. Ausgezeichnet wurden Projekte, die sich in beispielhafter Weise für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen einsetzen. „Nichts ist so überzeugend wie gelungene Bei-

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mittendrin e. V. www.eine-schule-fuer-alle.info

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Kampagne „Inklusion schaffen wir!“ www.inklusion-schaffen-wir.de

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Landesregierung NRW: Verleihung des Inklusionspreises NRW www.tinyurl.com/Inklusionspreis-NRW-2015

Rüdiger Kahlke Freier Journalist

rechts: Eva-Maria Thoms (li.) und Tina Sander (r.) haben den Verein mittendrin e. V. mit gegründet. links: Mit der neuen Kampagne „Inklusion – schaffen wir“ will der Verein Mut machen. oben links: Für sein Engagement wurde mittendrin e. V. im September mit dem Inklusionspreis des Landes NRW ausgezeichnet. Fotos: Rüdiger Kahlke, marshi, secretgarde / photocase.de

Anlaufstelle für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen

mittendrin e. V. Der Kölner Verein mittendrin e. V. wurde 2006 gegründet. Mitglieder sind Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung. Etwa ein Viertel der Mitglieder hat einen – vorwiegend türkischen – Migrationshintergrund. Sein Ziel ist es, das Recht auf inklusive Bildung durchzusetzen. Im Vordergrund steht die Beratung von Eltern behinderter Kinder. Sie sollen gestärkt werden, ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und das inklusive Bildungssystem mitzugestalten – (Self-) Empowerment nennt der Verein das. Weitere Aufgaben sind die Interessenvertretung im politischen Raum, Gremienmitwirkung, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung für inklusive Bildung. Zudem entwickelt der Verein Modelle zur Unterstützung inklusiver Bildung. Muttersprachliche Beratung ist auch auf Türkisch und Spanisch möglich. Seit Mai 2013 berät mittendrin e. V. in einem Ladenlokal in der Luxemburger Straße in Köln. Die MitarbeiterInnen sind in der Regel ehrenamtlich tätig. Neben SchülerInnen und Eltern sind die Räume auch Anlaufstelle für Lehrkräfte und SonderpädagogInnen, die Gesprächsbedarf in Sachen Inklusion haben.

Foto: C. Beier

14 BILDUNG

Projekt mit Zeichnungen eines Holocaust-Überlebenden für Schulen

Der Holocaust in Bildern Der Historiker Dr. Jörn Wendland bietet ein Programm mit Zeichnungen des NS-Opfers Alfred Kantor für Schulen an, um SchülerInnen Geschichten von Betroffenen aus der Zeit des Nationalsozialismus näherzubringen. Mit dem Begriff Holocaust verbinden die SchülerInnen des evangelischen Religionskurses der neunten Jahrgangsstufe am Gymnasium Schwertstraße in Solingen ganz konkrete Dinge: Konzentrationslager, Vergasung, Arbeitslager, Hitler oder Judenvernichtung. Diese Bilder hatten sie im Kopf, als Dr. Jörn Wendland, Historiker und freier Mitarbeiter des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln, im Unterricht an ihrer Schule zu Gast war. Sein Workshop trägt den Titel „Farbe im Grauen“ und erzählt die Geschichte von Deportation, Konzentrationslager, Tod und Vernichtung auf eine ganz andere Art und Weise – anhand der Bilder des Künstlers Alfred Kantor. Ein Lebensweg in Bildern Alfred Kantor, der 2003 verstarb, kam mit 18 Jahren ins Ghetto Theresienstadt und überlebte später sowohl das Konzentrationslager Auschwitz als auch das Zwangsarbeitslager Schwarzheide. Nach der Befreiung 1945 dokumentierte der Zeichner die verschiedenen Situationen seines Leidensweges in mehreren bunten Aquarellzeichnungen sowie in Zeichnungen mit Tusche und Bleistift. Diese Bilder nutzt Dr. Jörn Wendland für seine Arbeit an Schulen in ganz NordrheinWestfalen. „Ich bin davon überzeugt, dass sich

die Persönlichkeit der ZeitzeugInnen in den Bildern stärker ausdrückt als in Textdokumenten oder Filmen über diese Zeit“, erklärt er. Man könne den Zeichenstil analysieren, durch den der Künstler viel von sich preisgibt. Auch die Wahl der Farben lasse viele Schlüsse zu über die damalige Zeit – über Gefühle, Ängste und Stimmungen. „Es gibt ja leider bald keine ZeitzeugInnen mehr, die etwas über das Grauen in der NS-Zeit erzählen könnten“, bedauert Dr. Jörn Wendland. Der 41-jährige Familienvater hat selbst zwei Kinder – sieben und zwölf Jahre alt. „Es ist ein Privileg, wenn Kinder heute noch mit ZeitzeugInnen sprechen können“, erklärt der Historiker. Ein Workshop mit emotionalem Zugang Am Solinger Gymnasium Schwertstraße wurde das Thema im Religionsunterricht behandelt. „Wir haben die Aspekte Tod oder Kirche im Dritten Reich im Unterricht analysiert, aber der Workshop bietet einen emotionalen Zugang zu dem Thema über die Bilder“, sagt Religionslehrer Ralf Eumann. Unter den Bildern befinden sich zum Beispiel furchtbare Darstellungen von Kindern und Frauen beim KZ-Appell oder der Abtransport der Särge zum Krematorium. „Einige Zeichnungen verblüffen aber auch und passen irgendwie nicht in die Situation“, beschreibt Schülerin Fabienne Leidecker die Bilder, mit denen die GymnasiastInnen sich beschäftigten. Etwa wenn Alfred Kantor das „Café Theresienstadt“ malt oder ein Fußballspiel in der Dresdener Kaserne skizziert.

Alfred Kantors Zeichnungen erinnern an seine Zeit im Konzentrationslager und bieten SchülerInnen einen tiefen Einblick in seinen Leidensweg.  © J. Kantor

Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte Beit Terezin Für seine Arbeit in den Schulen verwendet Jörn Wendland in seinem Programm „Farbe im Grauen“ ausschließlich Zeichnungen von Alfred Kantor. „Es ist ein besonderes Programm der Gedenkstätte Beit Terezin in Israel, das ich gemeinsam mit meinem Kollegen Markus Thulin für Schulen ausgearbeitet habe“, erzählt der Kunsthistoriker. Finanziert wird die Arbeit in den Klassen durch die Konrad-Adenauer-Stiftung, sodass das Angebot für Schulen kostenlos ist. Sämtliche Materialien – vor allem natürlich die Bilder – bringt Dr. Jörn Wendland mit. //

Simone Theyßen-Speich Journalistin beim Solinger Tageblatt

nds 10-2015 15 Summer School 2015

Foto: zettberlin / photocase.de

Kooperatives Lernen als Chance DGB Bildungswerk NRW, GEW NRW und die Westfälische WilhelmsUniversität luden ein zur Summer School 2015 unter dem Titel: Heterogenität als schulisches Potenzial – Kooperatives Lernen als Chance?! Vom 24. bis 25. September trafen sich bereits zum siebten Mal VertreterInnen aus Schule und Hochschule in Münster und einigten sich abschließend auf die Antwort: Kooperatives Lernen ist eine Chance! Im Fokus der Vorträge, Foren und Workshops der diesjährigen Summer School stand die zentrale These, dass Heterogenität ein schulisches Potenzial darstellt und Kooperatives Lernen für SchülerInnen eine gute Möglichkeit sozialer Interaktion sowie kognitiven Austausches bietet. Gerade vor dem Hintergrund inklusiven Unterrichts sei das Lernen in Kooperation eine der besten Möglichkeiten, um die Teilhabe aller zu ermöglichen, erklärte der Pädagoge Prof. Matthias von Saldern in seinem Eröffnungsvortrag. Moderatorin Eva Heidemann vom Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Essen kündigte an, dass daher auch in Zukunft partizipative Formate wie Soziometrie oder World Café bei der Summer School eine wichtige Rolle spielen werden, um die TeilnehmerInnen miteinander in Kontakt zu bringen und Austausch zu initiieren. Kooperative Lernformen gestalten Prof. Dr. Franz Wember von der Technischen Universität Dortmund präsentierte speziell für die TeilnehmerInnengruppe zusammengestellte Auswertungen der Hattie-Studie in Bezug auf kooperative Lernformen und lieferte wertvolle Hinweise zur Interpretation der Ergebnisse. Mithilfe weiterer empirischer Studien zeigte er, dass die sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkräfte in gemeinsam verantworteten Unterrichtseinheiten häufig nur eine HelferInnenrolle einnehmen und mit Dokumentationen beschäftigt sind. „Um das zu vermeiden, ist eine gleichberechtigte Gestaltung der Lernumgebungen von großer Bedeutung“, betonte er.

zur Diskussion zu stellen. Neben kooperativer Schulentwicklung ging es dabei auch um aktuelle bildungspolitische Themen wie das Unterrichten in sogenannten Intensivklassen, in denen Flüchtlingen unterschiedlicher Herkunft Sprachkenntnisse vermittelt werden. Auch hier spielt Kooperatives Lernen eine wichtige Rolle, da durch verschiedene Perspektiven Auseinandersetzungen auch im interkulturellen Bereich stattfinden. Heterogenität als Potenzial Insbesondere die Foren und Workshops boten Anlass zu vertiefenden Diskussionen über Themen wie das Classroom-Management und den Umgang mit Mehrsprachigkeit im Deutschunterricht. Aus dem Blickwinkel von Schulleitungen wurden Prozesse der LehrerInnenkooperation thematisiert – speziell in multiprofessionellen Teams. Die Tagungsleiterinnen Eva Heidemann und Christine Preuß blicken auf eine gelungene Veranstaltung zurück: „Mich hat besonders beeindruckt, dass in vielen Gesprächen und Workshops insbesondere die Haltung von Lehrpersonen thematisiert wurde, die auf die Verschiedenheit von Kindern und Jugendlichen wertschätzend reagieren und Heterogenität als Potenzial für ihren Unterricht begreifen und nicht als Hürde“, sagt Eva Heidemann. //

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Summer School 2010–2015 www.kooperatives-lernen-ms.de

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NDS-Verlag: Buchreihe Kooperatives Lernen www.tinyurl.com/NDS-Kooperatives-Lernen

Schwerpunkte setzen im Open Space Neu an dieser Summer School war die Möglichkeit für Lehrkräfte, FortbildnerInnen, Studierende sowie ReferendarInnen im Rahmen eines Open Space selbst Impulse zu geben und eigene Themenschwerpunkte und Ideen

Christine Preuß Tagungsleiterin der Summer School 2015 sowie Leiterin des Zentrums für Lehrerbildung an der Universität Darmstadt

Nachgefragt Christiane Wanschers Grundschulleiterin in Ochtrup sowie Moderatorin in der staatlichen Lehrerfortbildung und zertifizierte Green-Trainerin für das Kooperative Lernen nds: Was macht Classroom-Management im Zusammenhang mit Kooperativem Lernen aus? Christiane Wanschers: Classroom-Management und Kooperatives Lernen sind eng miteinander verbunden. So schafft ein effizientes ClassroomManagement zum einen die Voraussetzungen dafür, dass beim Kooperativen Lernen – oder auch im Unterricht allgemein – die aktive Lernzeit erhöht wird. Es dient außerdem dem Beziehungsaufbau und der Prävention von Unterrichtsstörungen. Zum anderen beinhalten die drei Säulen des Kooperativen Lernens meiner Meinung nach schon viele Aspekte des Classroom-Managements. Im Grunde werden keine Kompetenzen vorausgesetzt, sondern der Erwerb von fachlichen, methodischen, persönlichen und sozialen Kompetenzen wird durch die aktive Gestaltung der Lernumwelt angestrebt. Was sind die zentralen Faktoren einer effizienten Klassenführung? Wie unterstützt diese eine sichere Lernumgebung? Die BildungsforscherInnen Jacob Kounin und Carolyn M. Evertson bieten wichtige miteinander verzahnte Anhaltspunkte, sodass ein Ranking schwer zu erstellen ist. Eine wichtige Grundannahme ist allerdings, dass, je genauer SchülerInnen wissen, was sie wann und wie zu tun haben, desto größer ist die Chance, dass sie sich daran halten. Das bedeutet, dass wir Lehrkräfte Regeln und Verfahrensweisen genau formulieren, erklären und gegebenenfalls mit den SchülerInnen einüben müssen. Um eine sichere Lernatmosphäre herstellen zu können und die LehrerInnen-SchülerInnenBeziehungpositiver zu gestalten, ist es sinnvoll genau hinzuschauen, welche sozialen Fähigkeiten SchülerInnen bereits mitbringen. Fehlende soziale Fähigkeiten sollten dann aufgebaut werden statt eine böse Absicht zu unterstellen und zu sanktionieren. Und bevor lange Regelkataloge den Klassenraum schmücken, empfehle ich, ein Sozialziele-Center einzuführen und konkrete Indikatoren für erwünschte Verhaltensweisen zu benennen.

Foto: Riccardo Piccinini / shutterstock.com

16 BILDUNG

Online-Lexikon der Gebärdensprache

Mit den Händen unterhalten Im Gemeinsamen Lernen besuchen immer mehr hörgeschädigte SchülerInnen eine allgemeinbildende Schule. Ihre Hauptkommunikationsform ist die Gebärdensprache. Mit dem EU-Projekt „Spread the Sign“ können Lehrkräfte und RegelschülerInnen lernen, sich mit den Händen zu unterhalten. In Deutschland arbeitet das Essener Berufskolleg für Hörgeschädigte an dem kostenlosen Online-Wörterbuch mit. So wird nicht nur die Kommunikation gehörloser Menschen verschiedener Nationen untereinander verbessert.

berufsbezogene als auch allgemeinsprachliche Begriffe. Mittlerweile präsentiert das Lexikon mehr als 280.000 Videos aller Sprachen und rund 15.000 Wörterbuchbegriffe, die mit der Zeit noch weiter ausgebaut werden. Einsatz im Unterricht

Die Grundidee für das Projekt entstand 2006 in Schweden: Ein gehörloser Deutscher und ein gehörloser Schwede können sich auch mithilfe der Gebärdensprache nicht ohne Weiteres unterhalten. Sie kommunizieren zwar beide mit Gebärden, doch die unterscheiden sich genau wie die gesprochene Sprache national sehr stark. Selbst zwischen ÖsterreicherInnen und Deutschen gibt es eine Art Gebärdensprachendialekt.

Die Webseite sowie die kostenlose App umfassen die Fingeralphabete, Zahlen, Wörter des gesamten Wortschatzes und komplette Sätze. Suchkriterien nach Wortkategorien und einer Sachsystematik bieten weiteren Komfort in der Handhabung. Möglich ist auch der Vergleich von Videos unterschiedlicher Sprachen. Insbesondere hörgeschädigte Menschen nutzen die Plattform, zum Beispiel bei schulischen Auslandsprojekten. Doch gerade im Rahmen des Gemeinsamen Lernens kann „Spread the Sign“ eine große Hilfe sein: beispielsweise für KollegInnen, die mit unterstützter Kommunikation im Förderbereich Geistige Entwicklung arbeiten, und für SchülerInnen mit Migrationshintergrund, die sich der Plattform im Unterricht zur kontrastiven Spracharbeit bedienen.

Aus Essen in die Welt

15 Länder, 19 Sprachen

Ein schwedisches Team startete daher 2006 die Online-Plattform „Spread the Sign“, was so viel bedeutet wie „Verbreite die Gebärde“. Das multilinguale Wörterbuch bündelt nationale Gebärdensprachen und verbessert so die Mobilität Gehörloser. Seit 2009 gehört auch Deutschland zu den Partnern. Das deutsche Projektteam arbeitet am Essener RheinischWestfälischen Berufskolleg für Hörgeschädigte. An der größten Schule für Hörgeschädigte in Deutschland werden Wortlisten erstellt und bearbeitet sowie Filme gedreht und für das Internet bearbeitet. Der Wortschatz umfasst dabei sowohl

In den letzten Jahren sind immer mehr Länder dem Projekt beigetreten, sodass bereits 15 Länder offziell zu den Teilnehmern zählen. Unterstützt werden sie dabei von dem EU-Programm Leonardo da Vinci – der Unterordnung für die berufliche Bildung des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport. Dabei stehen die Partner im ständigen Austausch miteinander. Auch Länder außerhalb der EU haben sich dem Projekt angeschlossen – beispielsweise die USA, Brasilien und Indien. Zur Koordination der Arbeit finden zusätzlich jedes Jahr Treffen in den Partnerländern statt.

Dort werden unter anderem die linguistischen Fragen des Lexikons geklärt, die konkrete Arbeit gemeinsam geplant und evaluiert sowie die Gestaltung der Webseite und der App diskutiert. GebärdendolmetscherInnen aus bis zu 15 Ländern übersetzen bei den Treffen jeweils die englischen Beiträge in die nationalen Gebärdensprachen, da in allen Projektteams Gehörlose beteiligt sind. Die fachlichen Treffen dienen auch dazu, sich über schulische Fragen auszutauschen, Bildungsstrukturen zu vergleichen und andere Kulturen kennenzulernen. In den Projektjahren sind neben der gemeinsamen Arbeit viele Freundschaften entstanden, projektunabhängige Besuche von SchülerInnen und LehrerInnen innerhalb der Partnerschaften finden regelmäßig statt. //

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Webseite „Spread the Sign“ mit Videos Wörterbuch www.spreadthesign.com/de

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App-Download mit Suchbegriff „spread signs“ in den App-Stores www.tinyurl.com/Sign-Apple www.tinyurl.com/Sign-Google-Play

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Rheinisch-Westfälisches Berufskolleg für Hörgeschädigte in Essen www.rwb-essen.de

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EU-Bildungsprogramm Erasmus+ www.erasmusplus.de

Wolfgang Kleinöder Koordinator des Projektteams „Spread the sign“ in Deutschland

Kurzer Prozess.

Angezogen

Ausgezogen 

Umgezogen

Cordsakko und Birkenstocks: Styleguide für LehrerInnen

Minirock und Muskelshirt: (K)ein Outfit für die Schule?

Von Uniform bis Kleiderordnung: Was bringt‘s?

Wenn LehrerInnen unter der Pubertät leiden …

Fotos (von oben nach unten): gerhard64 ,Alex - / photocase.de; macau, shaunwilkinson / fotolia.com

Es ist eine schwere Bürde, die er trägt. Aber er trägt sie gern. An jedem Morgen, überall in der Republik ab acht Uhr, mal etwas früher, mal etwas später, nimmt der deutsche Lehrkörper im Surren der Tageslichtprojektoren seinen Dienst auf und formt aus jungen unbedarften Seelen mündige BürgerInnen, lässt die Bildung süßem Honig gleich in willige Schülerköpfe fließen, auf dass sie eines Tages alle zu produktiven LeistungsträgerInnen geraten. Schule könnte so schön sein, wenn es da nicht … Kaum wirft der erste Frühlingstag sein Licht in die altehrwürdigen Gemäuer deutscher Bildungsanstalten, wird den verdutzten PaukerInnen mit aller Gewalt klar: Früher oder später ereilt jeden ihrer Schützlinge die Pubertät. Die trumpft ja bekanntlich nicht nur mit launischen Gemütszuständen auf. Auch physische Veränderungen plagen den reifenden Nachwuchs. Das macht das Anziehen schwer. Schnell greift man daneben. Unversehens prangen ungebeten ungenierte Körperteile Schutzbefohlener beiderlei Geschlechts in Sichtweite der bemühten AkademikerInnen. Da platzt Frau Schneider im Textilunterricht der Häkelkragen, Herrn Müller bersten im Deutschunterricht vor Schreck die Tweedflicken vom Jackett und bei Frau Schmidt rollen sich empört die olivfarbenen Fußnägel bis über die Birkenstockschnallen. Vor lauter NICHTWISSENWOMANHINSEHENSOLL fällt Herrn Meyer auf, dass der Chemieraum wieder gestrichen werden könnte und so manchem vom Schreibtischlampenschein gegerbten Pädagogen kriecht ein unheimlicher Schauer unter den Pullunder. Ja sogar dem Herrn Direktor wird schon ganz mulmig unter seiner Jack-Wolfskin-Allwetterfolie. Und die SchülerInnen sind derweil dermaßen abgelenkt, dass man nur noch von wachkomaähnlichen Zuständen sprechen kann. Immer öfter halten sich die Heranwachsenden nach dem Sport ungewöhnlich lange in den Umkleiden auf. Wo soll das noch hinführen? Auf den Tischen in den Lehrerzimmern stapelt sich der Unmut. Einige KollegInnen brummen schon: „Was fällt diesen Rotzlöffeln ein, reifende Körper in den Unterricht mitzubringen! Kann man da nicht …?“ Kleidervorschriften? Aber sicher! Überhaupt kein Thema, wenn man Selbstbestimmung bei Jugendlichen für übertrieben hält. SchülerInnen und Eltern könnten allerdings im Gegenzug entsprechende Forderungen an die LehrerInnen herantragen. Ob Jeanshemden dann endgültig der Vergangenheit angehören werden? Frisurentechnisch ist da bestimmt eine Menge herauszuholen. Für ein Verbot von bunten Jeanshosen ist es leider zu spät. Die haben die Hipster längst für sich entdeckt. Also genug der verpassten Gelegenheiten! Wer setzt die Petition auf? Ich bin dabei! Auf dass die modische Gleichförmigkeit uns alle beflügeln möge. Schade eigentlich, dass man so etwas nicht schon früher durchgesetzt hat … Christofer mit F ist Vize-NRW-Meister im Poetry Slam. In seinem zweiten Leben ist er Lehrer für Latein und Geschichte.

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Die Sprache der Kleidung Hotpants, Schlabberhosen, Tanktops und Co in der Schule? Laut vielen Schulordnungen absolute No-Gos. Doch woher kommt die Haltung gegenüber bestimmten Kleidungsstücken? Kleider haben ihre eigene Sprache. Sie „transportieren Ordnungsmuster, die es uns in Sekundenschnelle erlauben den gegenüberliegenden Menschen gesellschaftlich einzustufen“, so Iris Kolhoff-Kahl, Professorin für Textilgestaltung. Diese „konformen Muster des kollektiven Wissens“ sind durchaus hilfreich, um sich in Alltagssituationen schnell zurechtzufinden. Hinter einem Herrn im Anzug vermuten wir direkt Seriosität, vielleicht einen Bankangestellten, würden aber kaum an einen Hausmeister denken. Bei Frauen mit Kopftuch, jungen Mädchen in Hotpants oder bei TrägerInnen von Spruch-T-Shirts flammen entsprechend andere (vorurteilende) Bilder in unseren Köpfen auf. Diese Vorurteile sind jedoch nicht vorherbestimmt, sondern bedingt durch unsere kulturelle Brille. Das Umfeld und die Kultur, in der wir aufwachsen, beeinflussen die Art, wie wir Dinge wahrnehmen und wie wir bestimmte (Kleidungs-)Symbole einordnen. In verschiedenen Kulturkreisen verbinden Menschen völlig andere Dinge mit genau denselben Kleidungsstücken und -symbolen: „Schwarz bedeutet nicht notwendigerweise Trauer, ein Rock bedeutet nicht in allen Kulturen weiblich“, weiß Designforscher Professor Carlo Sommer. Kleidung ist somit das Ergebnis einer soziokulturellen Übereinkunft und ein „Medium nonverbaler Kommunikation“. Kleidung bietet die Möglichkeit, eigene Identitätsvorstellungen für andere sichtbar zu machen. Dabei ist die Balance zwischen Anpassung und Abgrenzung besonders wichtig. Weicht Kleidung zu sehr von der kulturell vereinbarten Normalvorstellung in einer bestimmten Situation ab, so müssen die TrägerInnen mit Sanktionen rechnen. Man kann sich gut vorstellen, was passiert, wenn eine Frau im Bikini auf eine Hochzeit geht. Ähnlich verhält es sich, wenn sich SchülerInnen entgegen der Norm kleiden. Sie fallen auf und stören das Normalbild. Gerade Jugendliche nutzen Kleidung jedoch, um mit ihrer eigenen Identität zu experimentieren. Diese zweite Haut bietet ihnen die Möglichkeit, verschiedene Rollen einzunehmen und sich selbst darin zu erproben. Für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit ist das sehr wichtig, kann jedoch bei (vermeintlichen) Verstößen gegen kulturell vorherrschende Kleidungsnormen zu Unverständnis und Konflikten führen. Auch LehrerInnen in scheinbar unpassender Kleidung sorgen für Unruhe. Berufskleidung in anderen Bereichen, wie zum Beispiel bei Bankangestellten, ist häufig vereinheitlicht. Insbesondere Uniformen symbolisieren den Berufsstand und dienen häufig auch dem Schutz der Person, deren Individualität hinter der Kleidung zurücktritt. Im Vordergrund steht die durch die Kleidung verdeutlichte Funktion der Person. Gleichzeitig verändern Uniformen



Fotos (von oben nach unten): aimy27feb / shutterstock.com; flobox, himberry / photocase.de; Lucy Liu / shutterstock.com

nicht nur den äußeren Habitus von Menschen, sondern bestimmen auch ihre Verhaltensweise, schrieb Ingeborg Petrascheck-Heim bereits 1966 in „Die Sprache der Kleidung: Wesen und Wandel der Tracht, Mode, Kostüm und Uniform“. Wir verhalten uns also entsprechend der Kleidung, die wir tragen. Für LehrerInnen gibt es in Deutschland keine vorgeschriebene Berufskleidung. Geht man vom Rollenverständnis einer modernen Lehrkraft als LernbegleiterIn oder Lerncoach aus, die SchülerInnen unterstützt, ohne dabei allzu sehr im Mittelpunkt zu stehen, gleichzeitig aber auch eine Vorbildfunktion erfüllt, so können sich LehrerInnen selbst die eine oder andere Regel für angemessene Kleidung ableiten.

Eva-Christin Koch ist Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn für das Fach Textilgestaltung.

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Von Hotpants und Minirock: (K)eine Kleidung für die Schule?

In regelmäßigen Abständen sorgen knappe, viel Haut freilegende Outfits von Schülerinnen für Schlagzeilen. Im Sommer 2015 waren es Hotpants, die für Unruhe in Schulen und mediale Aufmerksamkeit sorgten. Zeit und Spiegel, taz und FAZ, aber auch die Bravo widmeten sich dem Thema. Aufhänger war in diesem Jahr unter anderem der Elternbrief der baden-württembergischen Schulleiterin Bianca Brissaud aus der Grund- und Werkrealschule Altheim / Horb. Sie moniert darin Hotpants als Kleidung von Schülerinnen und verweist gleichzeitig auf einen Beschluss des Kollegiums, keine aufreizende Kleidung in der Schule zu dulden und an einer schulischen Kleiderordnung zu arbeiten. Als direkte Maßnahme wird beschlossen: „Wer zu aufreizend gekleidet ist (zum Beispiel bauchfreies Shirt, Hotpants, ...), der bekommt von der Schule ein großes T-Shirt gestellt, das er oder sie sich bis zum Schultagsende anziehen muss.“ Die Schulleiterin erläutert weiter, dass es nicht um die Unterdrückung der Individualität der Kinder gehe, sondern vielmehr um einen Beitrag für ein gesundes Schulklima, in dem auch gesellschaftliche und soziale Werte gelebt und gefördert werden. Wenn guter Stil zum Missverständnis wird

Fotos (von links nach rechts): inkje, Lauriator. Svea Anais Perrine., katdoubleve, steffne, cathi fischer, Nadine Platzek / photocase.de

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Diese Anliegen und die Argumentationen sind keinesfalls neu. Sie beziehen sich auch nicht auf Einzelfälle. Vielmehr wiederholen sie sich im Wandel von Moden, die mit einer Art vestimentärer Nacktheitsrhetorik arbeiten. Das heißt, dass verschiedene Haut- und Körperzonen des weiblichen Körpers freigelegt werden und Körperpartien so sexualisiert hervorgehoben werden. Körperzonen, die freigelegt werden, sind unter anderem von Moden abhängig. Vor etwa zehn Jahren, auf der Höhe einer durch die Popsängerin Britney Spears verbreiteten Mode, waren es bauchfreie Shirts und Hüfthosen, die Blicke auf entblößte Bäuche, Hüften und Gesäßzonen gestatteten. Auch bei diesem Modephänomen zeigten sich Schulleitungen und Kollegien alarmiert. Sie wollten diese Form modischer Entblößung im Schulalltag nicht akzeptieren. Schulministerien einiger Bundesländer sahen sich mit dem Anliegen

konfrontiert, Erlasse zu formulieren, die das Tragen dieser Kleidung unterbinden sollten. Im Schulalltag kam es zu Missverständnissen, wenn von Fragen eines guten Stils die Rede war. Während Schulleitungen hiermit die Einhaltung eines angemessenen Kleidungsstils für die Schule meinten, kommentierten Schülerinnen, dass sie weiterhin auch in der Schule ihren Style tragen wollten. Sie argumentierten, dass der Bauchfrei-Style Ausdruck ihrer modischen Identität sei und gerade Jugendliche sich hiermit ausdrücken wollen. Die Stil- beziehungsweise Stylefrage wurde somit aus unterschiedlichen Rahmenperspektiven betrachtet. In den sprachlichen Differenzen der Bekleidungsstile spiegeln sich soziale Distinktionen, die an Pierre Bordieus Theorien der Feinen Unterschiede erinnern. Sie beziehen sich hierbei auf unterschiedliche Habitualisierungen von Erwachsenen in den sozial und institutionell hierarchisierten Positionen als LehrerInnen oder SchulleiterInnen und auf die von Jugendlichen, die aktiv im sozialen Rahmen jugendkultureller und modischer Stile agieren. Kurz, kürzer, Mini: eine historische Einordnung Im historischen Rückblick auf die 1960er Jahre findet man ein weiteres Beispiel des modischen Anstoßes im Sozial- und Erziehungsraum Schule: den Minirock. Zur Diskussion stand damals die Rocklänge und mit ihr die Entblößung der Beine, der Knie und der Oberschenkel. Wie hoch durfte die Rockkante rutschen? Wie viel Bein durfte zu sehen sein? An Schulen kam es zu eigenartigen Regelungen: An einer Londoner Schule sollte beispielsweise die Rocklänge der Mädchen durch den Klassensprecher kontrolliert werden. Bei 175 cm großen Mädchen galten zum Beispiel – vom Knie an aufwärts gemessen – maximal 16,5 cm sichtbares Bein als akzeptabel. So bettet sich das aktuelle modische Ärgernis in einen Kanon immer wieder auftretender Probleme ein, die Schulen im Umgang mit sexualisierten Outfits von Schülerinnen

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haben. Sie scheinen sich von Generation zu Generation fortzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass beklagende Pädagoginnen von heute in den 1960er Jahren möglicherweise selbst begeisterte Trägerinnen von Miniröcken und engen Jeans in der Schule waren. Das Wiederkehren ähnlicher Modephänomene im Schulkontext und die Modebiografien heutiger Lehrender erfordern Blick- und Perspektivenwechsel: Wie reagierten Eltern und LehrerInnen auf eigene jugendkulturelle Outfits? Welche Möglichkeiten suchte und nutzte man selbst, um sich vom Bekleidungshabitus der Erwachsenengeneration abzugrenzen? (Auch) eine Stylefrage: die eigene Geschlechterrolle Auch genderreflexive Blicke auf die schulischen Bekleidungsphänomene sind sinnvoll. Denn an den genannten Beispielen fällt auf, dass scheinbar nur weibliche Schülerkörper provozieren, während sexualisierte Outfits von Jungen – beispielsweise hautenge Muskelshirts – im schulischen Feld nicht zur Diskussion stehen. Wie das Londoner Beispiel der 1960er Jahre zeigt, werden Jungen in Einzelfällen sogar als Schiedsrichter für die Einhaltung schicklicher Bekleidungsregeln eingesetzt. Außerdem wird in den Diskussionen wiederholt das Argument eingeworfen, dass die freizügige Kleidung von Schülerinnen Mitschüler vom Lernen abhalte und Lehrer provoziere. In Schulen als Lern- und Aktionsorten des konstruktiven Umgangs mit gesellschaftlicher und sozialer geschlechtlicher Heterogenität müssten differenzierte Antworten gesucht und soziokulturelle, vestimentäre Kompetenzen entwickelt und praktiziert werden. Die Idee, Schülerinnen übergroße T-Shirts zu verordnen, mit denen aufreizende Outfits versteckt werden, scheint keine Lösung. Denn so findet keine pädagogisch-didaktische Auseinandersetzung mit soziokulturellen Weiblichkeits- und Männlichkeitskonstruktionen durch Bekleidung und Moden statt. Ebenso bleibt eine Analyse der Hintergründe der Phänomene und des Mode- und Schönheitshandelns von adoleszenten SchülerInnen aus. Die großen und vielschichtigen Herausforderungen von pubertierenden Mädchen und Jungen, ihre Körper

geschlechtlich neu bewohnen zu lernen und durch vestimentäre Styles zu interpretieren, werden kaum pädagogisch bedacht und curricular berücksichtigt. Hier wird die vielschichtige Bedeutung, die Kleidung bei der sozialen und kulturellen Konstruktion von Geschlecht und auch bei Prozessen jugendkulturellen Verortens hat, nicht berücksichtigt. Für Pubertierende und Adoleszente sind dies jedoch existenzielle Prozesse, die gerade auch im Feld der Schule ausgetragen werden. Nackte Tatsachen: Lernen über textile Kultur Über den Kontext von Pubertät und Adoleszenz hinaus müssen die skizzierten Modephänomene auch im übergreifenden Kontext einer medialen Nacktheitsvergesellschaftung betrachtet werden. Hier sollten unterrichtliche Möglichkeiten genutzt werden, durch Medienanalysen vestimentäre Rhetoriken der Nacktheit mit SchülerInnen zu erkunden. Anknüpfungspunkte können mediale Starinszenierungen sein oder auch Analysen von Modejournalen und Werbung. In den kulturell heterogenen Feldern von Schule können Modefragen auch Kulturvergleiche einbeziehen: Wie wird Ver- und Enthüllen von SchülerInnen muslimischen Glaubens interpretiert? Wo gibt es Differenzen? Wo gibt es Überschneidungen? Wie kann man mit unterschiedlichen vestimentären Praktiken umgehen? SchülerInnen und auch Lehrende können in kulturellen Feldforschungen Bekleidungsfragen gemeinsam untersuchen und sich dabei gerade auch auf die Ambivalenz und Heterogenität des Feldes Schule beziehen. Im Modus des gemeinsamen Feldforschens können vielschichtige vestimentäre Lernprozesse stattfinden, in denen Jugendliche als kompetente Bekleidungs- und Modeakteure gesehen werden. Bekleidungserlasse wären in einem solchen sozialen Schul- und Lernfeld wahrscheinlich überflüssig. Dr. Beate Schmuck ist akademische Oberrätin am Institut für Kunst und Materielle Kultur an der Technischen Universität Dortmund.

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GEW sagt: Regeln ja – Normierung nein! Während Schuluniformen in Großbritannien eine lange Tradition haben, steht Deutschland dem Einheitslook in Schule eher kritisch gegenüber. Auch die GEW findet: Gute Schule funktioniert anders. Seit 2006 enthält das nordrhein-westfälische Schulgesetz in Paragraf 42 diese Regelung: „Die Schulkonferenz kann eine einheitliche Schulkleidung empfehlen, sofern alle in der Schulkonferenz vertretenen SchülerInnen zustimmen.“ Dass die SchülerInnen in dieser Angelegenheit zustimmen müssen, mag überraschen. Schließlich stand die Regelung im Schulgesetz von CDU und FDP, das Elemente der Schwarzen Pädagogik – etwa auch die Kopfnoten – enthielt. Warum war die damalige Landesregierung in der Klamottenfrage so zögerlich? Das äußere Erscheinungsbild von SchülerInnen ist grundsätzlich eine persönliche Angelegenheit, die durch die Grundrechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das elterliche Erziehungsrecht geschützt wird. Eine verbindliche Einführung ein-

heitlicher Schulkleidung kann vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund nicht durch die Schulordnung erfolgen. Schulkonferenzen können hierzu nur empfehlende Beschlüsse fassen. BefürworterInnen der Schuluniform betonen, sie trage dazu bei, Ausgrenzung zu vermeiden und ein gutes Lern- und Sozialklima zu entwickeln. Sie verweisen auf die Tradition von Schuluniformen, wie es sie in angelsächsischen Ländern gibt. Das Verständnis der GEW von guter Schule ist jedoch ein anderes: Eine gute Schule findet gemeinsam mit allen Beteiligten Regeln, die berücksichtigen, dass Kleidung natürlich auch Kommunikation ist, die Abgrenzung sein und Gruppenzugehörigkeit signalisieren kann. Diese Regeln müssen aber der Individualität der SchülerInnen Raum geben. Vergleiche mit anderen Ländern und Traditionen haben ihre Grenzen – die Inbrunst bei „Rule Britannia“ ist auch nicht übertragbar. Frauke Rütter ist Referentin der GEW NRW.

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Zwischen Bevormundung und persönlicher Freiheit Joggingbuxe, Leggings, Minirock – über moderne Kleidung lässt es sich lange diskutieren. Doch was gilt als angemessen in der Schule? Die Willy-Brandt-Schule in Mülheim an der Ruhr macht‘s vor. Die Willy-Brandt-Schule in Mülheim an der Ruhr hat sich vor einiger Zeit auf den Weg gemacht, die eigenen Schulregeln zu revidieren und weiterzuentwickeln. In diesen Prozess wurden Eltern, SchülerInnen und das Kollegium gleichermaßen einbezogen. „Unsere Schule existiert schon seit über 25 Jahren und so wurde es Zeit, unser Regelwerk grundlegend zu überarbeiten und den heutigen Ansprüchen anzupassen“, sagt die Schulleiterin der Städtischen Gesamtschule Ingrid Lürig. Immer wieder kam es zu Missverständnissen und Unklarheiten in der Interaktion und im Umgang mit dem schulinternen Regelwerk. Interessen von SchülerInnen und Ansprüche der unterrichtenden KollegInnen prallten aufeinander und sorgten für unnötigen Konfliktstoff. Eine umfassende Revision stand an. Ein besonderer Fokus kristallisierte sich in der Diskussion heraus: Wie kleidet man sich angemessen in der Schule? Hier standen vor allem immer wieder Irritationen im Vordergrund, die für Zündstoff sorgten. Nicht nur innerhalb der Schule, sondern auch zu Hause bei den SchülerInnen führte das Thema Kleidung regelmäßig zu intensivem Gesprächsbedarf. Ist die Hose zu kurz, der Ausschnitt zu tief, der Trainingsanzug zu leger oder der Aufdruck auf dem T-Shirt zu provokativ? Kleidungsfrage? Schwierige Frage!

Fotos (von oben nach unten): jreika / shutterstock.com, dmitri_gromov / fotolia.com Tarzhanov / shutterstock.com

„Mir ging es schlichtweg auf die Nerven, dass ich mich als Lehrer ständig rechtfertigen musste, wenn Kevin mal wieder in seiner schlabbrigen Jogginghose zur Schule kam“, erzählt ein damals gestresster Kollege. „Der Schüler sah es überhaupt nicht ein, dass er sich in der Schule anders zu kleiden hat, als würde er abends gemütlich auf der

Couch liegen“, so der Kollege weiter. „Das war kein Einzelfall“, erklärt Schulleiterin Ingrid Lürig. „Immer wieder standen KollegInnen bei mir im Büro, die sich darüber beklagten, dass SchülerInnen unpassend gekleidet waren.“ Aber was ist eigentlich unpassende Kleidung für die Schule? Diese Frage wurde in Workshops und Konferenzen umfassend diskutiert. Die kontroversen Seiten waren schnell klar: Zum einen sollen sich SchülerInnen frei entfalten, ihre Meinung sagen und ihr persönliches Profil entwickeln, zum anderen sollen von der Schule klare Linien aufgezeigt werden: Der Klassenraum ist weder ein Fitnessstudio noch der Strand von Mallorca. Die Lösung: eine Kleidungspräambel Zwischen diesen Kontroversen wurde der Konsens in der Kleidungsordnung der Willy-Brandt-Schule gesucht und gefunden: „Unsere Schule ist ein öffentlicher Ort und daher haben wir grundsätzlich alle das Recht, frei über die Wahl unserer Kleidung zu entscheiden. Wichtig bei der Auswahl ist, dass wir niemand anderen damit irritieren“, lautet ein Auszug aus der Schulordnung. Zu dieser „Kleidungspräambel“ sind Zeichnungen mit Empfehlungen entwickelt worden, die allen die Kleidungswahl erleichtern sollen. Der Prozess der Revision kostete Zeit, Kraft und vor allem Arbeit. In allen Beteiligungsbereichen der Schule fand eine fast gleiche Arbeitsstruktur statt: Sowohl im Kollegium und in der Elternpflegschaft als auch in der SchülerInnenvertretung wurden Analysen durchgeführt, um herauszufinden, welche Schulregeln sinnvoll beziehungsweise redundant sind und welche hinzukommen beziehungsweise erweitert werden müssten. In Workshops und Konferenzen wurden Vorschläge erarbeitet und dann in einer Steuerungsgruppe zusammengetragen. Neben der Revision des Regelwerks sollte dieses vor allem richtig vermittelt und die Akzeptanz dafür bei allen Beteiligten verstärkt werden. Entscheidungshilfe vor dem Kleiderschrank „Am Anfang fand ich es nicht so toll, dass die Schule mir vorschreibt, was ich anzuziehen habe“, sagt eine Schülerin der neunten Jahrgangsstufe. „Inzwischen merke ich aber, dass mir die Entscheidung morgens vor dem Kleiderschrank erleichtert wird. Ganz bestimmte Kleidungsstücke lasse ich einfach links liegen, die haben in der Schule nichts zu suchen.“ Die Schulgemeinde hat sich darauf verständigt, dass es sich nicht um eine Kleidungsvorschrift handelt, sondern um eine Handreichung und Entscheidungshilfe. „Natürlich dürfen Schülerinnen bei uns Leggings tragen. Allerdings nur, wenn sie darüber eine kurze Hose oder ein langes Oberteil anziehen“, erklärt Ingrid Lürig. „Es geht nicht um Einschränkung oder Bevormundung – wir bereiten die SchülerInnen auf das berufliche

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Leben und das Verhalten in unserer Gesellschaft vor. Dazu gehört auch, dass man sich den Anlässen entsprechend zu kleiden hat!“ Die Kleiderordnung erlaubt zum Beispiel sportliche Kleidung. Nur das Tragen von Jogging- oder Trainingsanzügen in der Schule ist unerwünscht – abgesehen vom Sportunterricht. Darüber hinaus ist die Kleidung so zu wählen, dass sie frei von Aufdrucken ist, die Rassismus, Drogen oder Gewalt verherrlichen.

es sind alle wichtigen AnsprechpartnerInnen zu finden. Jedes Schuljahr werden die Regeln gemeinsam besprochen und erneut erläutert. Besiegelt werden die Vereinbarungen durch Unterschriften aller Beteiligten und der Verpflichtung, sich an diese zu halten und die Schule in ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgabe zu unterstützen. Mathias Kocks ist stellvertretender Schulleiter der Willy-Brandt-Schule in Mülheim an der Ruhr.

Schulordnung als Orientierungshilfe Neben einer Kleiderordnung gab es im Rahmen des Revisionsprozesses zum Beispiel auch eine Neufassung der Absprachen im Umgang mit neuen Medien – speziell mit der Handhabung von Handys in der Schule – und eine flächendeckende Einführung von Lernzeiten und Konfliktlösungsstrategien. Der Erfolg des Konzeptes wird sichtbar: Die Anzahl der Ordnungsmaßnahmen ist in den letzten Jahren rückläufig und eher als gering einzustufen. Dies lässt unter anderem darauf schließen, dass die Akzeptanz der Schulordnung durch die Schulgemeinde als relativ hoch zu bewerten ist. „Es gibt natürlich auch immer wieder SchülerInnen, die den vereinbarten Ordnungsrahmen verlassen. In diesen Fällen setzen wir uns direkt mit dem Elternhaus in Verbindung“, so die Schulleiterin. „Wir erinnern daran, dass die Schulordnung nicht nur vom Kollegium, sondern auch von SchülerInnen und der Elternpflegschaft verfasst wurde – das hilft in der Regel!“ Die Schulordnung wird jährlich neu im sogenannten Logbuch abgedruckt. Das Logbuch ist ein Kommunikationsmittel zwischen Schule, SchülerInnen und dem Elternhaus. Darin werden alle wichtigen Dinge notiert. Über das Logbuch erfolgt das Entschuldigen von Fehlstunden und

Der ganze Kopf ist sichtbar. Wir verzichten im Unterricht auf Kappen, Mützen, Jacken, Kopfbedeckungen und tragen keine Sonnenbrillen.

Alles bleibt verborgen. Wir zeigen keine tiefen Ausschnitte und lassen keine Unterwäsche hervorblitzen.

Hier sieht man keine Haut. Bauchnabel und Unterwäsche bleiben bedeckt.

Texte und Bilder. Die Kleidung ist frei von Aufdrucken, die Rassismus, Sexismus, Drogen oder Gewalt verherrlichen.

Leggings sind ok. Aber wir ziehen eine kurze Hose, einen Rock oder ein langes Oberteil darüber.

Sportliche Kleidung ist ok. Aber wir laufen nicht im Trainingsanzug oder Jogginghose herum.

Illustration: Willy-Brandt-Schule, Mülheim an der Ruhr

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Schulkleidung ist nicht Schuluniform Die ehemalige Studienrätin Karin Brose hat im Jahr 2000 deutschlandweit erstmalig einheitliche Kleidung an einer Hamburger Schule eingeführt. Warum sie von dem Einheitslook überzeugt ist, erzählt sie im punktlandung-Interview. punktlandung: Was sind die Unterschiede zwischen Schuluniform und Schulkleidung? Karin Brose: In Großbritannien bestimmen die Schulen das Outfit für die Kinder und Jugendlichen – bei SchülerInnen stärkt das häufig Unmut und Widerstand, die Vorschriften werden unterlaufen. Und obwohl alle schwarze Schuhe tragen müssen, ist genau zu erkennen, ob sie vom Grabbeltisch stammen oder die teure Variante aus dem Designer-Shop sind. Kaschmir oder Polyester – die unterschiedliche Qualität der Kleidung spiegelt die Finanzkraft der Elternhäuser ins Klassenzimmer. Meine Vision einer Bekleidung für SchülerInnen geht dahin, eine Einheitlichkeit ohne Uniformierung bei gleichzeitig hoher Akzeptanz durch SchülerInnen und Eltern zu erreichen. Eine solche Bekleidung muss modern und frei wählbar sein. SchülerInnen dürfen sich nicht verkleidet fühlen. Seit 2000 arbeite ich an einem solchen Bekleidungskonzept für Schulen in Deutschland: Mit „Schulkleidung“ habe ich einen neuen Begriff für Arbeitskleidung in der Schule geprägt. Was macht Schulkleidung aus? Die meisten SchülerInnen identifizieren sich mit ihrer Schulkleidung, weil sich alle aus einer Kollektion trendgerechter Kleidungsstücke nach individuellen Gewohnheiten kleiden können. Das Angebot beschränkt sich auf einheitliche Oberteile, um nicht

doch in eine Uniformität zu entgleiten und genügend persönlichen Spielraum zu lassen. Die Kollektion besteht aus klassischen Basistextilien und wird jede Saison durch Trendteile ergänzt. Farbe und Logo sind festgeschrieben. Die Anzahl der angebotenen Styles bestimmt jede Schule selbst. Ein vielseitiges Angebot ist nötig, denn SchülerInnen wollen und sollen trotz Einheitskleidung die Möglichkeit haben, sich voneinander zu unterscheiden. Was bewirken einheitliche Klamotten für den Schulfrieden? Eines dürfen wir nicht vergessen: Es bedarf einer gehörigen Portion Disziplin, jeden Tag mit einheitlicher Kleidung in den Unterricht zu gehen und damit auf ein Stück Selbstdarstellung zu verzichten. Daran muss stetig gearbeitet werden, denn Schulkleidung hat in Deutschland bisher keine Tradition. Wenn junge Menschen es dann schaffen, ihren Drang nach Außenwirkung trotz der immer präsenten Einflüsse von Handel und Medien in den Griff zu bekommen, können sie stolz auf sich sein. Schulkleidung ist moderne Kleidung mit Schullogo für Kinder und Jugendliche auf dem Weg zu besserem Lernverhalten und besseren Lernergebnissen. Sie sollte aber niemals uniform sein. Und es kommt auch auf die LehrerInnen an: Gute Lehrkräfte sind immer in der Lage aus einer Klasse ein „Wir“ zu machen. Dazu braucht es keine einheitliche Kleidung. Dennoch ist sie ein Baustein, der den Mannschaftsgeist ganz erheblich unterstützt. Meine MannschaftskollegInnen haue ich nicht in die Pfanne – Frieden. Buch „Schulkleidung ist nicht Schuluniform“ www.schulkleidung.de/karin-brose-das-buch.php

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Eine Frage der Authentizität

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Alle Links und Downloads gibt es in unserer interaktiven Onlineausgabe. www.

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Overdressed oder zu leger? Auch LehrerInnen machen sich morgens vor dem Kleiderschrank so ihre Gedanken. Doch was sagt welches Outfit vor der Klasse aus?

Carolin Sponheuer ist Kommunikationstrainerin und Supervisorin.

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Impressum Herausgeber Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW Nünningstraße 11, 45141 Essen punktlandung-Redaktion Anja Heifel, Sherin Krüger fon 0201-2940355 mail [email protected] punktlandung-Layout Daniela Costa Verlag Neue Deutsche Schule Verlagsgesellschaft mbH Nünningstraße 11, 45141 Essen mail [email protected] web www.nds-verlag.de Titelfoto der punktlandung: iroto123 / fotolia.com Foto auf der Rückseite der punktlandung: Soloviova Liudmyla / shutterstock.com

Julia Löhr, Jugendbildungsreferentin fon 0201/29403-84 mail [email protected] web www.junge-gew-nrw.de

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Wenn es um Schule und Kleidung geht, stehen zumeist SchülerInnen im Fokus der Öffentlichkeit. Noch im Sommer 2015 sorgte eine Schulleiterin aus Baden-Württemberg für Aufregung, weil sie ihren Schülerinnen verbot, „aufreizende Kleidung“ wie Hotpants oder bauchfreie Tops zu tragen. Über die Kleidung von LehrerInnen wird hingegen – abgesehen von der Kopftuch-Debatte – kaum diskutiert. Für die meisten älteren KollegInnen ist Kleidung vielleicht auch eher kein Thema. Jüngere Lehrkräfte machen sich durchaus mehr Gedanken vor dem Kleiderschrank und fragen sich, was sie in der Schule anziehen sollen. Man kann es sich einfach machen und das Thema mit dem Hinweis, dass es letztendlich auf die inneren Werte ankommt, abhaken. Es stimmt ja auch, dass Kleidung weder Souveränität noch Autorität und auch keine Beliebtheit schafft. Aber wer denkt, Kleidung hätte keinen Einfluss auf unsere Außenwirkung, macht sich etwas vor. Ein Lehrer, der stets denselben grünen Schlabberpullover oder dieselbe schlecht sitzende beige Kordhose trägt, gilt bestenfalls als schrullig. Und eine junge Kollegin, die in durchlöcherten Jeans und schmuddeligen Turnschuhen zur Schule geht, muss sich nicht wundern, wenn sie als Lehrerin nicht ernstgenommen wird. Natürlich kann der schrullige Kollege trotz seiner Kleidung ein allseits anerkannter Lehrer sein und auch die junge Kollegin kann sich allein durch souveränes Auftreten Respekt verschaffen. Aber beide machen es sich ziemlich schwer. Die äußere Erscheinung bestimmt zumindest so lange den Eindruck anderer, bis sie die Person besser kennengelernt haben. Die Frage, welche Kleidung im Klassenraum angemessen ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Schließlich sollte man sich wohlfühlen und nicht wie verkleidet. Wichtig ist, dass die Kleidung gepflegt ist. Denn SchülerInnen schauen sehr genau hin: Egal ob kaputte Schnürsenkel, fettige Haare, gammelige Strickpullover – in 45 Minuten Unterricht entgeht ihnen nichts. Ein eher sportlicher Kleidungsstil ist völlig in Ordnung. Ein Blazer kann helfen, sich äußerlich von den SchülerInnen zu unterscheiden. Mit einer Krawatte ist man an den meisten Schulen overdressed. Wer unsicher ist, kann sich in Stilfragen am Kollegium orientieren. Doch man sollte sich auch nicht zu sehr den Kopf zermartern: Denn zu einer starken Lehrerpersönlichkeit gehört vor allem Authentizität.

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Tarifergebnis im Sozial- und Erziehungsdienst

Aufwertung sozialer Berufe – ein langer Weg

Foto: sajola / photocase.de

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Die GEW war mit der Absicht angetreten, fünf Jahre nach Inkrafttreten der TVöD-Entgeltordnung für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst die Strukturen der Eingruppierung den Veränderungen des Arbeitsfeldes anzupassen – daran hatte sich seit dem Verhandlungsauftakt am 25. Februar 2015 nichts geändert. Die Berufe sollten insgesamt aufgewertet und die Bezahlung deutlich verbessert werden. Die Verhandlungsführer der VKA machten von Anfang klar, dass es keine generelle Anhebung der Gehälter geben könne. Man müsse jedes Tätigkeitsmerkmal daraufhin überprüfen, ob es seit dem Jahr 2009 substanzielle Veränderungen gegeben habe, die eine neue Eingruppierung rechtfertigen. Im Verlauf der Verhandlungen zeigte sich immer wieder, dass die VKA vor diesem Hintergrund nur in Teilbereichen und für kleine Personengruppen zu Verbesserungen bereit war. Um die Forderungen der Beschäftigten nach Aufwertung durchzusetzen, riefen die Gewerkschaften ab dem 8. Mai 2015 zum Streik auf. Zehntausende KollegInnen beteiligten sich am ersten bundesweiten, unbefristeten Arbeitskampf

Das Tarifergebnis bringt Verbesserungen in der Bezahlung für viele Beschäftigte. Dies kann aber nur ein erster Schritt sein! Unter anderem fallen die Erhöhungen für SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen sehr gering aus – das zeugt nicht von hoher Wertschätzung der Arbeit der KollegInnen. Dorothea Schäfer, Vorsitzende der GEW NRW

sozialer Berufe. Nachdem auch die Schlichtung Ende Juni kein zufriedenstellendes Ergebnis erbracht hat, kündigten die Gewerkschaften an, die Streiks fortzusetzen. Diese Drohung brachte letztlich nach insgesamt 218 Tagen ein Verhandlungsergebnis. Kleine Verbesserungen für SozialarbeiterInnen und -pädagogInnen Die Tarifkommission der GEW bewertete das Ergebnis als tragbaren Kompromiss. Allerdings werden viele – vor allem SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen – unzufrieden sein. Für sie gibt es nur kleine Verbesserungen: In der Entgeltgruppe S 11 wurden die Beträge um 1,6 Prozent angehoben, in der Entgeltgruppe S 12 um 1,3 Prozent. Das entspricht Erhöhungen von 46,96 Euro bis 60,48 Euro. In der Entgeltgruppe S 14 für SozialarbeiterInnen mit besonderen Aufgaben für das Kindeswohl liegt die Steigerung bei knapp zwei Prozent, also zwischen 30,- Euro und 80,- Euro. Gutes Ergebnis für viele Kitaleitungen Kitaleitungen können sich hingegen über zum Teil erhebliche Gehaltssteigerungen freuen. Im Durchschnitt aller sechs für Leitungskräfte maßgeblichen Tätigkeitsmerkmale liegt das Plus nach einer Höhergruppierung bei 270,- Euro oder 6,7 Prozent. Allerdings werden durch die Höhergruppierung nicht alle Beschäftigten einen tatsächlichen Zugewinn haben. Vor allem für KollegInnen, die in ihrer jeweiligen Entgeltgruppe Stufe 3

Foto: krockenmitte / photocase.de

Am 30. September 2015 hatte die neunte Verhandlungsrunde von ver.di, GEW und dbb mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) endlich ein Ergebnis erbracht. In einer zähen Auseinandersetzung war es in den frühen Morgenstunden des mittlerweile 15. Verhandlungstages soweit, dass es in wesentlichen Punkten einen tragbaren Kompromiss gab. Aktuell entscheiden die Gewerkschaftsmitglieder in einer Urabstimmung darüber, ob sie das Ergebnis annehmen wollen.

oder 4 erreicht haben und unmittelbar vor einem weiteren Stufenaufstieg stehen, kann der Zugewinn niedriger ausfallen als bei fortgesetztem Stufenaufstieg in ihrer jetzigen Entgeltgruppe. Das liegt an dem für den gesamten öffentlichen Dienst geregelten Modus der Höhergruppierung (§ 17 Abs. 4 TVöD), nach dem man zwar höhergruppiert wird, aber unter Umständen eine Stufe zurückfällt. Damit die Höhergruppierung für Leitungskräfte wirksam wird, muss sie individuell bis spätestens zum 30. Juni 2016 – rückwirkend zum 1. Juli 2015 – beantragt werden. Es ist ratsam, sorgfältig zu prüfen, wie sich der individuelle Stufenverlauf in den nächsten Jahren entwickeln wird. In einzelnen Fällen kann es sinnvoll sein, in der jetzigen Entgeltgruppe zu bleiben. Von dieser allgemeinen Regel sind die Leitungen von Kitas mit bis zu 39 Plätzen und die stellvertretenden Leitungen von Kitas ab 40 Plätzen, die bislang in Entgeltgruppe S 7 eingruppiert sind, ausgenommen. Sie nehmen ihre Stufe und die Stufenjahre in die neue Entgeltgruppe mit und erzielen erhebliche Zugewinne – als Spitzenwert in S 9, Stufe 6, eine Gehaltssteigerung von 511,08 Euro.

Gut, dass die Einstiegsgehälter erhöht wurden. Insgesamt finde ich, dass die Bezahlung nach dem Tarifergebnis gerechter geworden ist. Was aber noch viel wichtiger ist, ist die Arbeitsbedingungen und Stellenschlüssel zu verbessern. Trude Markja, Erzieherin

Foto: pip / photocase.de

nds 10-2015 27

Mit der nunmehr erzielten Einigung haben die Gewerkschaften für eine der größten Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes strukturelle Verbesserungen durchgesetzt. Zwar wird das Tarifergebnis nicht als glänzender Erfolg in die Geschichte der Tarifabschlüsse eingehen. Eines wird aber sicher in die Geschichte der Gewerkschaftsbewegung eingehen: Das überragende Engagement der KollegInnen im längsten bundesweiten Arbeitskampf des Bildungs-, Erziehungs- und Sozialwesens. Dieses Engagement, die Erfahrung, gemeinsam etwas bewirken zu können, hat die berufliche Identität und das Selbstbewusstsein gestärkt. Andreas Gehrke, GEW-Verhandlungsführer

Aktionen der GEW in Köln

Wir sind Gold wert!

Neue Entgeltgruppen für ErzieherInnen Für ErzieherInnen wurden die beiden neuen Entgeltgruppen 8 a und 8 b gebildet. Sie führen im Durchschnitt zu einer Steigerung des Entgelts von rund 130,- Euro; das entspricht einem Plus von 4,3 Prozent. In der letzten Verhandlungsrunde gab es eine Umschichtung zugunsten von BerufsanfängerInnen. Die Gewerkschaften hatten darauf bestanden, die Attraktivität des Erzieherberufs durch verbesserte Einstiegsgehälter zu steigern – das ist nunmehr gelungen.

gemeinsam kämpfen können, kann uns niemand mehr nehmen und darauf müssen und werden wir aufbauen.“ //

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Bei einer Mahnwache vor dem Kölner Rathaus und beim goldenen Ausschmücken der Kita nach dem Motto „Wir sind Gold wert“ machten die KollegInnen noch einmal darauf aufmerksam, dass die Bezahlung hinter den stetig wachsenden hohen Anforderungen ihres Berufs weit zurückbleibt. Die Unterschriftensammlung, die die Aktionen flankierte, unterstützten auch viele Eltern. Mit Aktionen wie diesen haben die Beschäftigten wieder ein Stück Tarifgeschichte geschrieben und eine Nachbesserung des Schlichterspruchs erreicht. Hätten nicht fast 70 Prozent aller betroffenen GEW-Mitglieder das Ergebnis des Schlichterspruchs abgelehnt, hätte es überhaupt keine Verhandlungen mehr gegeben. Die Ergebnisverbesserung, die schließlich in den Verhandlungen erzielt werden konnte, ist deshalb nicht zuletzt dem Entscheid und dem Engagement der Mitglieder zuzuschreiben. Angela Bankert,  Geschäftsführerin der GEW in Köln

GEW: Tarifeinigung erzielt. Ein Schritt näher zur Aufwertung. Jetzt Urabstimmung. (Tarifinfo Nr. 8, September 2015) www.tinyurl.com/GEW-Tarifinfo-8 GEW: Aufwertung – ein langer Weg Tarifergebnis markiert weiteren Schritt. (Tarifinfo Nr. 9, Oktober 2015) www.tinyurl.com/GEW-Tarifinfo-9

Wenig Unterstützung durch die Politik, großes Engagement der Beschäftigten Die Tarifauseinandersetzung hat zweierlei gezeigt. Zum einen: Dem Vorhaben, die Aufwertung sozialer Berufe durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband VKA durchzusetzen, sind Grenzen gesetzt. Die öffentlichen Haushalte sind politische Haushalte. Es gab zwar vonseiten der Politik durchaus starke Unterstützung; die Rhetorik der Wertschätzung insbesondere von ErzieherInnen sprudelte hier kräftig. Wenn es aber darum ging, durch Haushaltspolitik Zeichen zu setzen – etwa indem man auf Bundes- und Landesebene die Bereitschaft signalisierte, Mehrkosten zu übernehmen – breitete sich Dürre aus. Zum anderen: Das Engagement der Beschäftigten ist größer geworden. Eine Kollegin formulierte es bei einer Mitgliederversammlung der GEW so: „Bei aller Enttäuschung, dass wir von unseren großen Zielen so wenig erreicht haben – eines bleibt: Die Erfahrung, dass wir

Im Vorfeld und während der letzten beiden Verhandlungstage für eine bessere Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst waren Kölner GEW-Mitglieder noch einmal aktiv, um die Aufwertung des Berufsfeldes voranzutreiben.

Bernhard Eibeck Referent für Jugendhilfe und Sozialarbeit beim GEW-Hauptvorstand

Entgeltgruppe

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

S 6 in €

2.366,68

2.589,68

2.768,08

2.946,46

3.108,13

3.289,06

S 8 a in €

2.460,00

2.700,00

2.890,00

3.070,00

3.245,00

3.427,50

Differenz in €

93,32

110,32

121,92

123,54

136,87

138,44

Differenz in %

3,94

4,26

4,40

4,19

4,40

4,21

Tabelle 1: Die verbesserte Bezahlung für ErzieherInnen steigert die Attraktivität des Berufs von Anfang an – ein wichtiger Schritt gegen den Fachkräftemangel. Quelle: GEW, Tarifinfo Nr. 8 Entgeltgruppe

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

S 14 in €

2.879,57

3.102,56

3.387,82

3.617,48

3.904,60

4.105,57

S 14 (neu) in €

2.909,57

3.182,56

3.437,82

3.697,48

3.984,60

4.185,57

Differenz in €

30,00

80,00

50,00

80,00

80,00

80,00

Differenz in %

1,04

2,58

1,48

2,21

2,05

1,95

Tabelle 2: SozialarbeiterInnen, die in S 14 eingruppiert sind, erhalten nicht nur in Stufe 6, sondern in allen Stufen eine Entgelterhöhung. Quelle: GEW, Tarifinfo Nr. 8

28 ARBEITSPLATZ Tarifauseinandersetzungen im TV-L

Gerecht geht anders – wir machen weiter Wie geht es weiter in der Tarifauseinandersetzung für eine gerechte Eingruppierung der Lehrkräfte? Darüber diskutierten Ende September die GEW-Landesvorsitzenden und der geschäftsführende Bundesvorstand. Nachdem bereits im Juni 2015 entschieden wurde, dass der GEW-Landesverband Berlin ein Mandat für Verhandlungen mit dem Berliner Senat bekommt, legten sie gemeinsam die nächsten Schritte fest.

Foto: Jacknuggeted / photocase.de

Für die KollegInnen in Sachsen ist der mit dem dbb abgeschlossene Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte (TV EntgO-L) ein schlechter Witz – noch mehr als in allen anderen Ländern. Keine Lehrerin, kein Lehrer ist hier verbeamtet, die Eingruppierung orientiert sich trotzdem durchgängig an der Laufbahn und Besoldung eines fiktiven Beamten. Der GEW-Landesverband Sachsen bekommt deshalb ein Verhandlungsmandat mit der sächsischen Landesregierung und die Möglichkeit, auch Kampfmaßnahmen zur Durchsetzung der Forderungen einzusetzen. Ziel ist eine tarifliche Vollregelung ohne Anbindung an das Beamtenrecht. In Thüringen wurde im Rahmen der Koalitionsverhandlungen bei der Bildung der neuen Landesregierung das Problem der fehlenden Eingruppierung von Lehrkräften, die an den Hochschulen überwiegend in der Lehre eingesetzt sind, angesprochen. Im zwischen dbb Beamtenbund und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) abgeschlossenen Tarifvertrag fehlt die Eingruppierung für diese Beschäftigten. Die GEW Thüringen hat das Verhandlungsmandat übertragen bekommen und wird entsprechend in Thüringen agieren. Wie geht‘s weiter in NRW? Handlungsmöglichkeiten gibt es auch im Bereich der Mitbestimmung durch die Personalräte mit GEW-Mehrheit. Die Situation ist in den Ländern wegen der verschiedenen Personalvertretungsgesetze unterschiedlich. In NRW gab

es bereits einen Beschluss der Einigungsstelle, nach dem die Mitbestimmung durch den dbbTdL-Tarifvertrag nicht ausgehebelt werden kann. Auf dieser Grundlage wurden die Personalräte der GEW NRW bereits umfassend beraten (s. Seite 29). Das sogenannte Informationsschreiben des Landesamtes für Besoldung und Versorgung im Auftrag des nordrhein-westfälischen Schulministeriums an die Beschäftigten hat mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit zu schaffen. Es gab offensichtlich Vorgaben der TdL für ein einheitliches Schreiben in den verschiedenen Bundesländern, aber nur in NRW enthielt das Schreiben die unsägliche und unhaltbare Drohung, dass eine Teilnahme an einem Streik, zu dem die GEW in Sachen Entgeltordnung aufrufe, arbeitsrechtliche Konsequenzen habe. Selbstverständlich haben wir interveniert und gehen davon aus, dass eine Richtigstellung gegenüber den Beschäftigten erfolgt. TV EntgO-L – Fehler ausbügeln Die TdL hat mit dem einseitigen Abschluss mit dem dbb einen Fehler gemacht – durch das Angebot der nachträglichen Unterzeichnung eines inhaltsgleichen Tarifvertrages wollten sie diesen Fehler offensichtlich korrigieren. Das Angebot haben alle GEW-Landesvorsitzenden dankend abgelehnt, denn an unseren Gründen für die Ablehnung des TV EntgO-L hat sich seit März nichts geändert. Inzwischen ist bei vielen Neueinstellungen klar geworden: Verbesserungen bei der Eingruppierung für einzelne

Beschäftigte wurden mit Verschlechterungen für andere erkauft. Dass die Arbeitgeber so vorgehen, lässt sich nachvollziehen – dieser Tarifvertrag sollte in der Summe nichts kosten und die Hoheit der Länder in Sachen Bezahlung der Lehrkräfte nicht einschränken. Der dbb hat offensichtlich nur unterschrieben, um das Thema vom Verhandlungstisch zu bekommen. Übrigens: Einzelne Kultusministerien ergreifen inzwischen andere Schritte, um Widersprüche im TV EntgO-L und eine Schlechterstellung von Beschäftigten zu umgehen. So werden in Mecklenburg-Vorpommern Anerkennungen von Hochschulabschlüssen verbessert, RheinlandPfalz nimmt außertarifliche Eingruppierungen vor. Die nordrhein-westfälische Landesregierung wartet offensichtlich auf Impulse, die wir ihnen gern geben wollen. // Dorothea Schäfer Vorsitzende der GEW NRW

GEW NRW entwickelt Aktionsplan

Jetzt erst recht! Die GEW hat klar entschieden: Der Kampf um eine bessere Entgeltordnung für Lehrkräfte wird weitergehen! Die Landestarifkommission und der Ausschuss für Tarifpolitik der GEW NRW trafen sich deshalb am 24. Oktober 2015 zu einer Tagung, um Aktionen zu planen. Nach wie vor wird sich kein Landesverband der GEW mit 30,- Euro mehr und dafür Verschlechterungen bei vielen Eingruppierungen abspeisen lassen. Deshalb gilt es nun, die Landesregierung öffentlichkeitswirksam unter Druck zu setzen, damit sie sich auf Bundesebene für einen besseren Tarifvertrag einsetzt, der dann auch mit der GEW verhandelt wird. LehrerInnen und sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen sind auch WählerInnen und erwarten von einer rot-grünen Landesregierung, dass sie sich für ihre gerechte Bezahlung einsetzt! Ziel der Tagung war es, kreative Aktionsideen zu entwickeln, um den Kampf für eine bessere Bezahlung mit den KollegInnen vor Ort weiterzuführen. Auch die GEW-Untergliederungen sind aufgerufen, sich an der Ideenfindung zu beteiligen – in ihren Arbeitskreisen, Fachgruppen, Gremiensitzungen und überall dort, wo viele Tarifbeschäftigte zusammenkommen. Die Tagungsergebnisse lagen bis Redaktionsschluss noch nicht vor. Joyce Abebrese,  Referentin für Tarifpolitik der GEW NRW

nds 10-2015 29 Personalrätekonferenz der GEW NRW

Lasst euch nicht verunsichern!

Unter Leitung von Joyce Abebrese – Referentin für Tarifpolitik der GEW NRW – und Ute Lorenz – Referentin für Beamten- und Personalvertretungsrecht der GEW NRW – und mit juristischer Expertise von Rechtsanwalt Roland Neubert konnten viele Fragen zum Tarifvertrag, seiner Umsetzung durch das Schulministerium sowie zu den Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten der Personalräte geklärt werden. Der TV EntgO-L darf nicht für alle gelten! Das Finanzministerium hatte die Umsetzung des TV EntgO-L, der zwischen dem dbb mit seinen Mitgliedsverbänden und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geschlossen worden war, im Ministerialblatt vom 30. September bekannt gegeben. Nach Informationen des Arbeitgeberverbandes, des Schulministeriums und des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) NRW wird der Tarifvertrag seit dem 1. August 2015 auf alle neu eingestellten Lehrkräfte angewendet – unabhängig davon, ob sie in der GEW, im dbb oder überhaupt nicht organisiert sind. Die GEW NRW bleibt bei ihrer Rechtsauffassung: Der Tarifvertrag darf nur für die Mitglieder des dbb gelten, auf GEW-Mitglieder und auf nicht organisierte KollegInnen darf er nicht angewendet werden. Die GEW hat diesen Tarifvertrag nicht abgeschlossen und lehnt ihn weiterhin ab, weil er unter anderem Verschlechterungen in der Eingruppierung für einige Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal an Schulen enthält. Die Personalräte waren außerdem – rechtswidrigerweise – an der Aufhebung der bisherigen Richtlinien zur Eingruppierung (Erfüller- und Nichterfüllerrichtlinien) nicht beteiligt worden. Auch die Anwendung des Tarifvertrages auf alle Beschäftigten ist nach Ansicht der GEW

mitbestimmungspflichtig. Dies wird notfalls auch höchstrichterlich zu klären sein. Die GEW ist weiterhin der Auffassung: Für Altbeschäftigte ändert sich erst einmal nichts. Ein Widerspruch gegen die Anwendung des TV EntgO-L ist nicht erforderlich, da ein Einzelarbeitsvertrag nicht einseitig – also ohne Zustimmung des Arbeitnehmers – geändert werden kann. Nur wenn Beschäftigte von der Anwendung des Tarifvertrages profitieren möchten, müssten sie einen Antrag auf Änderung des Einzelvertrags stellen, um unter die neuen tariflichen Regelungen zu fallen. Eine Höhergruppierung erfolgt dann rückwirkend zum 1. August 2015. Der Antrag ist bis spätestens 31. Juli 2016 an die zuständige personalverwaltende Stelle zu richten. Bei Anspruch auf Zahlung der Angleichungszulage in Höhe von 30,- Euro monatlich für die Entgeltgruppen E 9, E 10 und E 11, die ab dem1. August 2016 gezahlt wird, kann die Zulage bis zum 31. Juli 2017 beantragt werden. Dieser Schritt sollte jedoch genau überlegt und rechtlich geprüft werden: Unter Umständen hat eine Höhergruppierung Einfluss auf die bisherige Zuordnung zu den Erfahrungsstufen. In jedem Fall beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe neu. Die Höhergruppierung kann auch zu einem (teilweisen) Verlust des gewährten Strukturausgleichs und der individuellen Endstufe oder zu einem niedrigeren Bemessungssatz bei der Jahressonderzahlung führen. Angesichts der langen Fristen bleibt ausreichend Zeit, eine Antragstellung sorgfältig zu überdenken. Nicht verunsichern lassen! Die Personalräte werden weiterhin im Sinne ihres Mitbestimmungsrechts der Anwendung des Tarifvertrages widersprechen. Solange die

Foto: globzs / photocase.de

Acht Seiten Vertrag und 60 Seiten Anhang – der Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte (TV EntgO-L) liegt den Personalräten vor. Wer die vielen hundert Einzelfragen der Beschäftigten beantworten möchte, braucht jedoch umfangreichere Kenntnisse. Deshalb trafen sich 120 GEW-PersonalrätInnen am 16. September 2015 in Bochum, um den Umgang mit dem TV EntgO-L zu beraten.

Eingruppierungen nicht mitbestimmt sind, sind sie für den Einzelnen auch nicht endgültig bindend, selbst wenn ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. In Einzelfällen kann es trotzdem hilfreich sein, dass neu eingestellte Beschäftigte und befristet Beschäftigte, die einen neuen Vertrag erhalten, der neuen Formulierung in ihrem Vertrag widersprechen und um einen Arbeitsvertrag ohne Bezugnahme bitten. Dann muss zur Verbesserung der Eingruppierung im Sinne des bisherigen Rechts Klage geführt werden. GEW-Mitglieder sollten sich vor dieser Entscheidung jedoch unbedingt vom Rechtsschutz der Bildungsgewerkschaft beraten lassen. Die GEW wird weiterhin gemeinsam für bessere Eingruppierungen kämpfen. Die Friedenspflicht ist nicht eingeschränkt: Auch bei einer einzelvertraglichen Bezugnahme auf den zwischen dbb und TdL geschlossenen TV EntgOL im Arbeitsvertrag können Tarifbescwhäftigte nach einem Aufruf durch ihre GEW streiken. //

PDF

www.

GEW NRW: Schulpost „Kein Handlungszwang für Tarifbeschäftigte“ www.tinyurl.com/GEW-NRW-Schulpost GEW NRW: Rückblick auf die Tarifrunde TV-L 2015 www.tinyurl.com/Tarifrunde-TVL-2015 Ute Lorenz Referentin für Beamtenrecht, Beamtenpolitik und Mitbestimmung der GEW NRW

Sebastian Krebs Stellvertretender Vorsitzender der GEW NRW

30 ARBEITSPLATZ

Foto: iotas / photocase.de

Dieser Herbst wird aktiv – auch in NRW! Es ist etwas faul an Deutschlands Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Das Pensum für WissenschaftlerInnen wächst stetig – trotzdem sind viele von ihnen prekär beschäftigt. Um eine echte Reform durchzusetzen und die Vision vom Traumjob Wissenschaft Wirklichkeit werden zu lassen, erhöht die GEW jetzt den Druck: Für den 2. bis 6. November 2015 ruft sie auf zur bundesweiten Aktionswoche Traumjob Wissenschaft. Von WissenschaftlerInnen wird immer mehr verlangt – exzellente Forschung, hochwertige Lehre, intensive Betreuung von immer mehr Studierenden, Umsetzung von Hochschul- und Studienreformen, Einwerbung von Drittmitteln, qualifiziertes Wissenschaftsmanagement. Dem stehen miserable Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gegenüber: Neun von zehn wissenschaftlichen MitarbeiterInnen haben einen Zeitvertrag, über die Hälfte der Zeitverträge hat eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Karrierewege in Hochschule und Forschung sind lang und steinig. Immer mehr Lehrbeauftragte müssen als Dumpinglehrkräfte herhalten. Das ist nicht nur für die Betroffenen fatal, auch die Kontinuität und damit Qualität von Forschung und Lehre leidet darunter. Damit muss endlich Schluss sein! Die Bildungsgewerkschaft setzt sich seit Jahren für eine Reform von Berufswegen und Personalstruktur in Hochschule und Forschung ein. Damit haben wir bereits erfolgreich die politische Agenda verändert. Niemand leugnet mehr die Probleme. In Bund und Ländern, Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden Reformmaßnahmen diskutiert. Wichtiger Schritt: Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Auf Bundesebene bereitet die Große Koalition eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vor: Union und SPD haben sich auf gemeinsame Eckpunkte verständigt, die Bundesregierung hat im September einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Regierungsentwurf

greift bereits einige wichtige Forderungen der GEW auf: So soll eine Befristung künftig davon abhängig sein, dass das Arbeitsverhältnis der Qualifizierung dient. Gut so – aber die Vorschrift läuft ins Leere, wenn sie nicht mit einem Anspruch auf Qualifizierung während der Arbeitszeit verknüpft wird, wie es die GEW in ihrem eigenen Gesetzentwurf von Januar 2015 vorgeschlagen hat. Die Laufzeiten der Zeitverträge sollen sich künftig an der Dauer einer Qualifizierungsphase orientieren. Vernünftig – aber ohne jede Definition von Qualifizierung und ohne feste Untergrenzen droht die Vorschrift wirkungslos zu bleiben. Viele WissenschaftlerInnen könnten weiterhin mit Kurzverträgen abgespeist werden. In vielen anderen Punkten bleibt der Gesetzentwurf gänzlich hinter den Erwartungen zurück: Verbindliche Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente? Fehlanzeige! Ob Zeitverträge mit WissenschaftlerInnen, die Kinder betreuen, verlängert werden oder nicht, soll weiterhin der Willkür der Arbeitgeber überlassen bleiben. Aufhebung der Tarifsperre? Pustekuchen! Weiterhin soll es Gewerkschaften und Arbeitgeber verboten werden, Tarifverträge zu Befristungsregelungen auszuhandeln. Dabei könnte es gerade über Tarifverhandlungen zu einem fairen Interessenausgleich von Beschäftigten- und Arbeitgeberinteressen kommen. Gute Argumente – und zur richtigen Zeit den Druck erhöhen Am 16. Oktober hat der Bundesrat zum Regierungsentwurf Stellung genommen – damit ist das Gesetzgebungsverfahren zum Wissen-

Foto: markusspiske / photocase.de

Aktionswoche Traumjob Wissenschaft vom 2. bis 6. November 2015

schaftszeitvertragsgesetz in Gang gekommen. Voraussichtlich am 5. oder 6. November wird der Bundestag in erster Lesung über die Novelle beraten, bereits am 11. November ist die Anhörung im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung vorgesehen. Ob es tatsächlich gelingen wird, substanzielle Verbesserungen für die WissenschaftlerInnen zu erreichen, ist noch offen. Aber die Chancen stehen so gut wie nie. Unsere Erfahrung ist: Gute Argumente sind wichtig, aber sie reichen nicht aus, um die Verhältnisse zu verändern. Um eine echte Reform durchzusetzen, um die Vision vom Traumjob Wissenschaft Wirklichkeit werden zu lassen, müssen wir den Druck erhöhen. Die GEW ruft

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GEW: Infos zur Aktionswoche Traumjob Wissenschaft www.traumjob-wissenschaft.de

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GEW-Zeitung zur Aktionswoche: kostenlos bestellen und verteilen oder PDF herunterladen! www.gew.de/wissenschaft/traumjob/ zeitung

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GEW-Plakate zur Aktionswoche: bestellen und an Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufhängen! www.gew.de/wissenschaft/traumjob/ plakate

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GEW-Selfie-Aktion „Traumjob Wissenschaft heißt für mich ...“: Jetzt mitmachen! www.gew.de/wissenschaft/traumjob/ selfies GEW auf YouTube: Video zur Aktionswoche ansehen, liken und teilen tinyurl.com/Aktionswoche-Video

Foto: lio / photocase.de



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nds 10-2015 31

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Aktionen in NRW Forum Hochschulpolitik Gute Arbeit an der Hochschule! Die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes steht endlich bevor. Diskussion mit Dr. Simone Raatz (SPD) und Dr. Andreas Keller (GEW). Termin: 30.10.2015, 15.00–17.00 Uhr Ort: DGB-Haus, Teichstraße 4, 45127 Essen, Karl-Wolf-Saal Traumjob Wissenschaft?

daher für den 2. bis 6. November 2015 zur bundesweiten Aktionswoche Traumjob Wissenschaft auf. Um eine echte Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes durchzusetzen, aber auch um Länder und Hochschulen weiter unter Druck zu setzen. Neben dem Bund, der für die Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verantwortlich ist, spielen sie im Bildungsföderalismus eine zentrale Rolle. In NRW wieder Kurs nehmen auf den „Kodex Gute Arbeit“ Nordrhein-Westfalen war bereits auf gutem Wege: Mit dem Hochschulzukunftsgesetz von 2014 hat die rot-grüne Landesregierung einen Kurswechsel eingeleitet. Die Hochschulen wurden verpflichtet, gemeinsam mit dem Land sowie mit den Personalräten und Gewerkschaften einen „Rahmenkodex Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ zu erarbeiten. Damit hatte die Landesregierung den Impuls des Herrschinger Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ aufgegriffen, den die GEW 2013 gegeben hatte. Im Sommer 2015 hatten sich alle Beteiligten nach langen Verhandlungen auf einen Rahmenkodex verständigt. Obwohl die Personalräte und Gewerkschaften sehr kompromissbereit waren, waren insbesondere die Universitätsleitungen nicht bereit, wenigstens den erreichten Minimalkonsens umzusetzen. Die Ratifizierung des Rahmenkodex verzögerten sie erst, dann wurde ein Rechtsgutachten aus dem Hut gezaubert, mit dem der gesamte Kodex infrage gestellt wurde. Ein auf Konsens angelegter Prozess im

Die Fachgruppe Hochschule und Forschung der GEW NRW lädt zusammen mit dem WissenschaftlerInnen-Personalrat (WPR) der Universiät Paderborn zu einer Veranstaltung ein: Die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Neben einem Bericht über den Stand der Reform gibt es die Möglichkeit der Diskussion.

Bundesland mit den meisten Hochschulen und Hochschulbeschäftigten droht an der Starrköpfigkeit einiger UniversitätsrektorInnen zu scheitern. An den nordrhein-westfälischen Hochschulen ist die Aktionswoche Traumjob Wissenschaft auch eine gute Gelegenheit, den RektorInnen dazu die Meinung zu sagen. Wer gute, ja exzellente Forschung und Lehre haben möchte, muss auch anständige Beschäftigungsbedingungen und verlässliche Karrierewege bieten. Wer auf Autonomie von Hochschulen pocht, muss zeigen, mit der Autonomie verantwortungsbewusst umgehen zu können. Die Vorschläge der GEW liegen auf dem Tisch: Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge, berechenbare Perspektiven für Postdocs, reguläre statt prekäre Beschäftigung. Jetzt müssen Bund und Länder, Hochschulen und Forschungseinrichtungen endlich die Weichen für den Traumjob Wissenschaft stellen. // Dr. Andreas Keller Stellvertretender Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der GEW

Termin: Ort:

02.11.2015, 13.00 Uhr Universität Paderborn, Warburger Straße 100, 33098 Paderborn, Raum Q1.110

Neues Rektorat – neue Chancen für gute Arbeit Mitreden – Gestalten! Alle wissenschaftlich Beschäftigten an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sind eingeladen zum Austausch und zum Expertengespräch mit Dorothea Schäfer, Landesvorsitzende der GEW NRW, Antonia Kühn, DGB-Hochschulreferentin, und Bernadette Stolle, Leitungsteam der Landespersonalrätekonferenz. Termin: Ort:

04.11.2015, 16.00 Uhr Universität Münster, Schlossplatz 2, 48149 Münster, Aula im Schloss

Quiz für Studierende Im Foyer der Technischen Hochschule Köln werden Studierende zum Quiz gebeten. Dabei gibt es natürlich auch etwas zu gewinnen. Auf jeden Fall werden die Studierenden mit dem Wissen über die prekären Arbeitsverhältnisse ihrer DozentInnen nach Hause gehen. Termin: Ort:

04.11.2015 Technische Hochschule, Campus Süd- stadt, Ubierring 48, 50858 Köln, Foyer

Plakataktion in Köln: Material anfordern! Mit der Plakataktion „Et Kölsche Jrundjesetz – Hochschuledition“ macht die GEW Köln auf die eher albtraumjobhaften Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft aufmerksam. Die Plakate und Flyer können im Hochschulinformationsbüro ([email protected]) ab sofort angefordert werden – der Aufruf richtet sich an KollegInnen aller Kölner Hochschulen.

Foto: emanoo / photocase.de

32 ARBEITSPLATZ

Zwölf Vorsätze für Schulleitungen

Erfolgreich oder gesund? Beides!

Zwölf Vorsätze helfen, das Leitungshandeln für alle gesundheitsförderlicher zu gestalten.

So sorgen Schulleitungen für ihre stetige Professionalisierung

Das bringen Schulleitungen mit

◆◆ Sie reflektieren ihr Leitungshandeln: Schullei-

◆◆ Gelassenheit im Umgang mit den täglichen

Herausforderungen: Gemeint ist zum Beispiel, eine Fehlerkultur mit sich und anderen zu pflegen. Fehler sind hilfreich, wenn die Beteiligten daraus lernen. ◆◆ Verlässlichkeit als Grundlage der gemeinsamen Arbeit: Pädagogisches Leitungshandeln basiert auf Grundsätzen und ist transparent. ◆◆ Eine positive Grundhaltung als stetiger Motivator für die Freude am Gelingen: Erfolge werden wahrgenommen und gefeiert. So gestalten Schulleitungen ihre Schule effizient ◆◆ Sie stellen erreichbare Ziele auf: Das ist Aufga-

be jeder Leitung, da erreichte Ziele sichtbare Erfolge sind, die die Motivation für kommende Entwicklungsschritte darstellen. ◆◆ Sie organisieren Prozesse und Strukturen: Kommunikationswege in der Schule und Sekretariatsorganisation sind zwei Arbeitsfelder, in die sich Leitungszeit zu investieren lohnt. ◆◆ Sie delegieren, um Arbeit und Verantwortung auf viele Schultern zu verteilen: Wer nicht delegiert, muss alles selber erledigen und trägt somit auch die gesamte Verantwortung. Vertrauen in die Stärken des Kollegiums entlastet und fördert neue Denkweisen und Strukturen der Zusammenarbeit. ◆◆ Sie schaffen sich ungestörte Arbeitszeiten: Häufig ist die ständige Ansprechbarkeit ein großer Belastungsfaktor. Festgelegte Regeln für die „geschlossene Bürotür“ können helfen.

terInnen benötigen außerhalb ihres Systems die Möglichkeit, dieses zu hinterfragen. Ob Coaching, Supervision oder kollegiale Fallberatung – sie brauchen Unterstützung, um schwierige Problemstellungen zu bewältigen, und den Perspektivwechsel durch Dritte, um Alternativen für eingefahrene Verhaltensstrukturen zu erfahren. ◆◆ Sie bauen ihre Netzwerke aus: Die Pflege von Kontakten zu beruflichen Netzwerken hilft über den Tellerrand der eigenen Schule hinauszuschauen. Wer mit Freude innovieren will, braucht Ideen. Um eine Schule gut auszustatten, werden Informationen und Beziehungen benötigt. Wer das Kollegium fördern will, braucht dienstrechtliches und fachliches Know-how. Der berufliche Austausch in Fachverbänden und Gewerkschaften hilft dabei. ◆◆ Sie besuchen Fortbildungen: Schule als lernende Organisation braucht eine Leitung, die gerne selber lernt. Fortbildungen zu besuchen bedeutet, an der eigenen Professionalisierung zu arbeiten. So organisieren Schulleitungen ihr Leben ◆◆ Sie pflegen Privates: Schulleitungen sollten

ihren Tagesablauf so planen, dass Pausen und Freizeit ihren Platz bekommen. Arbeits- und Privatzeiten sollten klar definiert werden. Wöchentliche und tägliche Rituale helfen, gesetzte Vorhaben einzuhalten. Privatbeziehungen müssen gepflegt werden und dürfen nicht zugunsten der Schule geopfert werden. Gute SchulleiterInnen brauchen gesunden Abstand zu ihrer Profession.

◆◆ Sie gehen verantwortlich mit der eigenen

Gesundheit um. Dabei handelt es sich um eine immerwährende Aufgabe, die nicht nur im Krankheitsfall zu beachten ist. Auch hier gilt, gerade in arbeitsreichen Zeiten muss die Gesundheitsfürsorge eingeplant werden. Bekannte Vorsätze? Mag sein, doch in der Umsetzung liegt die Krux. Strategisch kluges Vorgehen und Selbstdisziplin sowie die Unterstützung des Kollegiums und der Schulaufsicht können die Arbeitsfähigkeit von SchulleiterInnen fördern. //

Schulleitungsqualifizierung der GEW NRW

Kompaktkurs SLQ Der Kurs richtet sich an LehrerInnen, die sich auf Schulleitungsaufgaben und auf die Übernahme des Amtes als SchulleiterIn vorbereiten. Innerhalb von 13 Tagen werden die Voraussetzungen für die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren und eine professionelle Vorbereitung auf zukünftige Leitungsaufgaben gegeben. Frühjahr 2016 Termine: 29.–30.01.2016; 04.–08.02.2016; 26.– 27.02.2016, 19.–24.03.2016, jeweils von 9.00–16.30 Uhr Kosten: 690,- Euro (GEW-Mitglieder)  / 1.090,- Euro (Nichtmitglieder) inklusive Verpflegung, Seminarmaterial und umfangreicher Handbibliothek Ort: Essen Infos und Anmeldung: [email protected]

Susanne Döbler-Eschbach Leiterin der SLQ-Kurse der GEW NRW und Schulleitungscoach

Foto: David-W- / photocase.de

Schulleitungsarbeit erfordert ein hohes Maß an professionellem Selbstmanagement. Das Aufgabenpaket wird größer, die Rahmenbedingungen stimmen nicht und der eigene Anspruch ist hoch. Dennoch sind die TeilnehmerInnen der Schulleitungsqualifizierungen (SLQ) der GEW NRW motiviert. Sie streben die Leitung an unter dem Motto: Wir geben unser Bestes, aber nicht unser Leben.

Fotos: A. Caspers

Wahrzeichen Breslaus: der Marktplatz und die über 225 Zwergenfiguren.

Fotos: W. Kleinöder

GEW-Aktive und Essener PolitikerInnen diskutieren beim Schulempfang.

SeniorInnen der GEW NRW reisen nach Polen

Erster Schulempfang der GEW Essen

Zu Gast in Breslau

Konzepte für Essen

„Breslau gestern – Wroclaw heute“ war das Thema der diesjährigen Reise der SeniorInnen der GEW NRW vom 30. August bis 4. September 2015. Reisebegleiterin Renata Bardzik-Milosz führte die KollegInnen durch die Stadt Breslau an der Oder mit ihrer Dominsel, der Johanniskathedrale, dem Universitätsviertel, dem historischen Rathaus und dem Marktplatz.

Der Stadtverband der GEW in Essen lud erstmalig zu einem Schulempfang ins Gewerkschaftshaus in die Teichstraße ein. Über 50 VertreterInnen der Essener Schulgemeinde aus den Bereichen Schule, Verwaltung und Politik sprachen über Inklusion, Schulentwicklungskonzepte und das Recht auf Bildung für Flüchtlingskinder.

Zu den bekanntesten Wahrzeichen der Stadt zählen vor allem die Breslauer Zwerge – AktivistInnen der Oppositionsbewegung in den 1980er Jahren, die in die unpolitische Gestalt von Zwergen schlüpften, um gegen die Kommunistische Partei zu demonstrieren. Nach der Revolution wurden die Zwergenfiguren zur Erinnerung in Breslau aufgestellt. Heute gibt es mehr als 225 von ihnen, denen gerne über den Kopf gestreichelt wird und die beliebte Fotomotive für TouristInnen sind. In Breslaus Innenstadt besichtigte die Gruppe das Wohnhaus der Familie von Edith Stein. Edith Stein war eine Jüdin, die zum katholischen Glauben konvertierte und am 9. August 1942 im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau ermordet wurde. 1998 wurde sie von Papst Johannes Paul II. heiliggesprochen. Begegnungen mit Menschen vor Ort sind für die TeilnehmerInnen das Besondere an diesen Reisen. Daher besuchten die RuheständlerInnen aus NRW auch die Deutsche Minderheit nach 1945. Die Deutsche Minderheit ist eine anerkannte nationale Minderheitengruppe in Polen, die verschiedene kulturelle Aktivitäten organisiert. Dazu gehört auch ein Fest zusammen mit anderen Gruppen in der historischen Messehalle in Breslau, bei dem traditionelle Tänze aufgeführt werden. Der Besuch der Weiß-Storch-Synagoge und einer evangelischen Kirche gaben Einblicke in das religiöse Leben von weiteren Minderheiten in Polen. Die TeilnehmerInnen besichtigten die Gnadenkirche in Scheidtwitz, bevor sie zum Gut Kreisau südwestlich von Breslau weiterfuhren. Auf dem Gut der Familie Moltke versammelte sich ab 1940 der „Kreisauer Kreis“ – eine bürgerliche Widerstandsgruppe zur Zeit des Nationalsozialismus, die sich um Helmuth James Graf von Moltke und Peter Graf von Wartenberg bildete. Der Kreisauer Kreis plante eine politische Neuordnung für den Fall eines Zusammenbruchs der Hitler-Diktatur. Die TeilnehmerInnen – Adelige, SozialistInnen, ProtestantInnen und KatholikInnen – trafen sich im Berghaus, dem abseits gelegenen Wohnhaus der Familie von Moltke. Im Januar 1944 verhaftete die Gestapo Helmuth James Graf von Moltke, weil er einen Freund vor dessen bevorstehender Verhaftung gewarnt hatte. Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 verurteilte der Volksgerichtshof viele Mitglieder des Kreisauer Kreises zum Tode. Das Gut wurde nach 1989 zu einer Internationalen Jugendbegegnungsstätte umgebaut. Dort soll der Austausch zwischen Menschen verschiedener Herkunft möglich sein, um so die Beziehung zwischen West- und Osteuropa zu stärken.  Annegret Caspers

Neben vielen GEW-Aktiven waren auch Thomas Kufen (CDU) als Vertretung des Landtags, Beigeordneter und Schuldezernent Peter Renzel, Mitglieder des Stadtrates sowie Dieter Hillebrand, DGB-Regionsgeschäftsführer für Mülheim, Essen und Oberhausen, unter den Gästen im Karl-Wolff-Saal. In ihrer Begrüßung sprach Jeanne Ziegler, Leitungsmitglied der GEW Essen, die größten Herausforderungen der Essener Bildungslandschaft an: Die Probleme der Essener Schulen und das langjährige Warten auf einen Schulentwicklungsplan stehen dabei ganz oben auf der Liste. Fehlende Sekundarschulkonzepte und die beginnende Krise von diversen Realschulstandorten kamen ebenso zur Sprache wie der ständig wachsende Renovierungsbedarf von Schulgebäuden und die Forderung der GEW Essen, Schulimmobilien wieder unter die Verwaltungshoheit des Schuldezernats zu stellen. Nun liegt es an Thomas Kufen – inzwischen mit großem Vorsprung zum neuen Essener Oberbürgermeister gewählt – und dem Schuldezernenten Peter Renzel, den Ende Oktober 2015 eingebrachten Schulentwicklungsplan mit der betroffenen Schulgemeinde zu beraten. Die GEW Essen wird an der Diskussion des Plans sehr aktiv teilnehmen und die Umsetzung kritisch begleiten. Einen weiteren Schwerpunkt legte der Stadtverband auf die Durchsetzung des Menschenrechts auf Bildung für Flüchtlingskinder: Alle nordrhein-westfälischen Lehrkräfte leisten einen wichtigen Beitrag zu dieser historischen Herausforderung. Fehlendes Personal und beengte Räumlichkeiten für die nötigen Sprach- und Integrationsangebote verlangen jedoch kreative Lösungsansätze aller politischen Ebenen und intensive Gespräche vor Ort. Hier stehe die GEW NRW als Partner der Kommune gerne zur Verfügung. Jeanne Ziegler machte mit Nachdruck auf die Probleme des Gemeinsamen Lernens in Essen aufmerksam. Sie sieht seit Einführung des Rechtsanspruchs auf Inklusion eine Verschlechterung der Bedingungen an Schulen. Weniger Stunden für sonderpädagogische Betreuung pro Kind, mangelnde behindertengerechte Raumausstattungen und fehlendes Fachpersonal seien politischem Unterlassen der Landesregierung anzulasten. Auch die Stadt Essen als Schulträgerin blieb von Kritik nicht verschont: „In Essen gab es im letzten Schuljahr an 89 von 179 Schulen Gemeinsames Lernen. Bei den Grundschulen hatte das Schulamt an 27 Schulen die Beschulung von Kindern mit Behinderung zugelassen, obwohl dort keine sonderpädagogische Förderung gesichert ist“. Henner Höcker

34 INFOTHEK

Wissenswertes

f ü r A n g e s t e l l t e un

LOGINEO NRW Digitaler Wandel in der Schule

VHS-Honorarkräfte

Mit großer Geste beschwört das Schulministerium im Zusammenhang mit LOGINEO NRW – einer IT-Infrastruktur für Schulen – eine Zukunft, an deren Zustandekommen der Hauptpersonalrat (HPR) Gesamtschulen, Gemeinschafts-, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen im bisherigen Beteiligungsverfahren ernste Zweifel angemeldet hat. Viele Schulen in NRW sind vom digitalen Hier und Jetzt noch weit entfernt.

Ein Anspruch für Honorarkräfte auf Urlaubsentgelt entsteht aufgrund der gesetzlichen Regelung im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), und hier nach den Paragrafen 3 (Dauer des Urlaubs) und 5 (Teilurlaub) in Verbindung mit Paragraf 1, in dem es heißt: „Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“

Einerseits kommt die Landesregierung endlich der Forderung nach, unabhängig von privaten Anbietern eine gesicherte digitale Kommunikation (nicht nur) unter Lehrkräften zu ermöglichen und eine Lernplattform unter einem Dach bereitzustellen, die frei ist von Werbeabsichten und anderen privatwirtschaftlichen Interessen. Andererseits bestehen weiterhin ernsthafte Bedenken, ob hiermit die sozial-digitale Spaltung der Gesellschaft zumindest gemildert werden kann, die zuletzt in einer OECD-Studie gerade für Deutschlands Schulen diagnostiziert wurde. Denn die Bereitstellung eines landesweiten Portals ändert nichts an der zutiefst unterschiedlichen Ausstattung der Schulen – je nach wirtschaftlicher Konstitution der Schulträger. Daneben wird der HPR in den weiteren Beteiligungsschritten insbesondere darauf achten, dass neben den notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte auch deren unmittelbare Arbeitsplatzinteressen verlässlich geregelt werden, zum Beispiel bei der Frage nach der Verpflichtung zu einer digitalen, dienstlichen Kommunikation. Quelle: HPR-Info, September 2015

Weiterbeschäftigung einer befristeten Lehrerkraft Klagefrist beginnt erst bei Ablehnung Wird eine Lehrkraft, deren Arbeitsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres befristet ist, vor Beginn der Sommerferien auf der Abschlusskonferenz als KlassenlehrerIn für das neue Schuljahr vorgestellt, in den Ferien in Bezug auf ihre künftigen Tätigkeiten von der Schulleitung kontaktiert, wird sie zu Schuljahresbeginn in verschiedene Arbeitskreise und Ämter gewählt und verrichtet sie stundenplanmäßig Lehr-, Aufsichts- und Betreuungstätigkeiten ohne einen schriftlichen Anschlussvertrag, kann eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vorliegen (§ 15 Abs. 5 TzBfG). Die Folge: Die Frist zur Erhebung einer Entfristungsklage beginnt erst, wenn die Weiterarbeit abgelehnt wird (§ 17 Satz 3 TzBfG). Die dazwischen liegenden Ferien ändern daran nichts, wenn die Lehrkraft sich aufgrund ihrer offiziellen Einplanung in das neue Schuljahr nicht zur früheren Erhebung einer Klage veranlasst sehen musste. Erbringt die Lehrkraft ihre Arbeitstätigkeit an der Schule nach Ablauf der Befristung im neuen Schuljahr auf Weisung der Schulleitung so wie im regulären Stundenplan vorgesehen, kommt es nicht auf die Kenntnis der dezentralen, zum Abschluss von Arbeitsverträgen befugten Stelle an (§ 15 Abs. 5TzBfG). Insoweit kann eine Zurechnung des Verhaltens der Schulleitung nach Rechtsscheingrundsätzen ebenso in Betracht kommen wie eine treuwidrige Berufung auf die formale Alleinstellung als Arbeitsvertragspartner nach dem Grundsatz „protestatio facto contraria non valet“ (Arbeitsgericht Trier: 5 Ca 219/14). Quelle: DGB, Info Recht vom 29.09.2015

Anspruch auf bezahlten Urlaub

Der jährliche Urlaub beträgt bei einer Sechs-Tage-Woche insgesamt 24 Tage, bei einer Fünf-Tage-Woche entsprechend 20 Urlaubstage, bei einer Vier-Tage-Woche 16 Urlaubstage und so weiter (§ 3 BUrlG). Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis in dem jeweiligen Kalenderjahr mindestens sechs Monate besteht (§ 4 BUrlG). Maßgeblich ist Paragraf 2 Satz 2 BurlG: Als ArbeitnehmerInnen gelten demnach Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind – wie zum Beispiel VHSHonorarkräfte. Beschäftigte sind arbeitnehmerähnliche Personen, wenn mindestens 50 Prozent ihres Gesamteinkommens bei einem Arbeitgeber erzielt werden. Kann der Urlaub vor Beendigung der Beschäftigung – zum Beispiel durch Kündigung – vom Arbeitgeber nicht mehr gewährt werden, besteht ein Abgeltungsanspruch. Wichtig ist, dass Honorarkräfte ihren Urlaub immer innerhalb des laufenden Urlaubsjahres geltend machen und einen entsprechenden Antrag auf den Jahresurlaub stellen sollten. Ist dies nicht mehr möglich, muss bis 31. Dezember ein Antrag auf Übertragung des Urlaubs auf das nächste Jahr gestellt werden, da der Anspruch sonst verfällt. Ein Musterschreiben zur Beantragung beziehungsweise Übertragung des Urlaubs steht im Onlinearchiv unter www.gew-nrw.de (Webcode: 234446) bereit.  Joyce Abebrese, Renate Mielke

Gesetzliche Krankenversicherung Neues Gesetz schließt Versorgungslücke Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) ist am 23. Juli 2015 in Kraft getreten. Es soll auch in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung der PatientInnen auf hohem Niveau sicherstellen. Es schließt aber auch eine Versorgungslücke, die bisher in Paragraf 46 des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) enthalten war. Mit dem neuen Paragraf 46 SGB V haben Versicherte künftig einen Anspruch auf Krankengeld schon von dem Tag an, an dem die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist – nicht erst wie zuvor vom darauffolgenden Tag an. Dies schließt eine Versorgungslücke für Versicherte, die wegen derselben Krankheit regelmäßig nur einen Arbeitstag arbeitsunfähig sind, etwa wegen einer Chemotherapie oder bestimmter Formen der Dialyse. Außerdem behalten die Versicherten ihren Anspruch auf Krankengeld, sofern die Folgebescheinigung bis spätestens am nächsten Arbeitstag verlängert worden ist. Eine rückwirkende Krankschreibung nützt weiterhin nichts. Mehr Infos gibt es beim Bundesgesundheitsministerium: www.tinyurl.com/GKV-Versorgungsstarkungsgesetz Ute Lorenz

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d Beamte rund um den Arbeitsplatz Tipp für die nächste Steuererklärung Modernisierungskosten fürs Arbeitszimmer Aufwendungen für die Modernisierung des Badezimmers gehören anteilig zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn sie wesentlich sind und den Wert des gesamten Wohnhauses erhöhen. Die steuerliche Berücksichtigung eines Arbeitszimmers von rund acht Prozent der gesamten Wohnfläche war in diesem Fall unstreitig. Geltend gemacht wurden die anteiligen Kosten einer Umbaumaßnahme des Badezimmers, um es behindertengerecht zu gestalten. Für ein einheitliches Erscheinungsbild der Räume wurden alle vier Türen des Flures ersetzt und Maurer-, Maler- sowie Bodenarbeiten durchgeführt. Von den Umbaukosten – insgesamt rund 38.000,- Euro – wurde der Anteil von acht Prozent für das häusliche Arbeitszimmer geltend gemacht. Das Finanzamt lehnte dies ab, das Finanzgericht entschied jedoch anders: Der Umbau habe den Wert des gesamten Wohnhauses erhöht. Es müssten Wertungswidersprüche im Vergleich mit anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG) vermieden werden. Wären die Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung des Wohnhauses durchgeführt worden, wären die Kosten auch als anschaffungsnahe Herstellungskosten über die Gebäudeabschreibung anteilig als Aufwendungen des Arbeitszimmers zu berücksichtigen gewesen (Finanzgericht Münster: 11 K 829/14 E). Ute Lorenz

Tipp für die nächste Steuererklärung Kosten für Abschiedsfeier Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine betriebliche Feier zum Ausstand – zum Beispiel bei Beginn des Ruhestands oder Jobwechsel – mit den KollegInnen steuerlich berücksichtigt werden. Ein Diplom-Ingenieur hatte anlässlich seines bevorstehenden Arbeitgeberwechsels KollegInnen, KundInnen, LieferantInnen, Verbands- und BehördenvertreterInnen sowie ExpertInnen aus Wissenschaft und Forschung zum Abendessen in ein Restaurant eingeladen. Die Einladungen hatte er mit seinem bisherigen Arbeitgeber abgestimmt und für die Anmeldung sein bisheriges Sekretariat genutzt. Für 100 Personen wollte er rund 5.000,Euro als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt lehnte ab: Es sei eine private Feier gewesen. Das Finanzgericht Münster entschied jedoch, dass der Anlass der Feier rein beruflicher Natur gewesen sei. Sämtliche Gäste hätten aus dem beruflichen Umfeld des Klägers gestammt und sein bisheriger Arbeitgeber sei in die Organisation eingebunden gewesen. Auch die Kosten von rund 50,- Euro pro Person seien unter Berücksichtigung des Verdienstes und der beruflichen Stellung des Klägers nicht so hoch, dass daraus eine private Veranlassung abgeleitet werden könne. Rechtlich gilt also: Werbungskosten können nur abgesetzt werden, wenn ein beruflicher Zusammenhang besteht. Familie oder Freunde sollten deshalb zu einer beruflichen Abschiedsfeier nicht eingeladen werden und die Kosten müssen entsprechend dem vorherigen Verdienst angemessen sein. Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Feier, sollte dies in der Steuererklärung angegeben werden. Belege und Quittungen sind aufzuheben (Finanzgericht Münster: 4 K 3236/12 E). Ute Lorenz

DIE WISSENSECKE Dienstliche Pflicht

Aufsichtspflicht von Lehrkräften Zu den dienstlichen Pflichten der Lehrkräfte – egal ob angestellt oder verbeamtet – gehört neben Unterricht und Erziehung auch die Beaufsichtigung der SchülerInnen. Dies gilt auch für ReferendarInnen, wenn sie selbstständig Unterricht erteilen, und grundsätzlich für alle Personen, die zu Unterrichts- oder Betreuungszwecken eingesetzt werden, zum Beispiel SozialarbeiterInnen oder sonderpädagogische MitarbeiterInnen. Was umfasst die Aufsichtspflicht? Nach Paragraf 57 Absatz 1 Schulgesetz und seinen Verwaltungsvorschriften (BASS 12 – 08 Nr. 1) erstreckt sich die Aufsichtspflicht der Schule auf die Zeit, in der die SchülerInnen am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen. SchülerInnen, die sich auf dem Schulgrundstück aufhalten, sind während einer angemessenen Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts oder von sonstigen Schulveranstaltungen sowie in Pausen und Freistunden zu beaufsichtigen. Für FahrschülerInnen, die sich darüber hinaus auf dem Schulgrundstück aufhalten, soll ein geeigneter Aufenthaltsraum zur Verfügung gestellt werden. Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich nicht auf den Schulweg, also den Weg zur Schule oder von der Schule nach Hause. Aufsicht im Kollegium planen Die Schulleitung hat zusätzlich eine besondere Verantwortung gegenüber dem aufsichtsführendem Personal unter Fürsorgegesichtspunkten: Aufsichtspflichten sind möglichst gleichmäßig auf alle Lehrkräfte zu verteilen unter Berücksichtigung besonderer Dienstpflichten und Belastungen. Die Umsetzung dieser Verpflichtung ist überprüfbar durch den Lehrerrat. Auch die Lehrerkonferenz ist durch das Aufstellen der Grundsätze für die Aufstellung von Aufsichtsplänen an dieser Aufgabe beteiligt. Und wenn doch einmal etwas passiert? Wenn die Lehrkraft alles getan hat, um ihrer Aufsichtspflicht zu genügen, kann bei einem Schadensfall nichts passieren. Für das allgemeine Risiko, dass sich SchülerInnen beim Spielen in der Pause oder beim Sport verletzen können, ist die aufsichtsführende Lehrkraft nicht persönlich verantwortlich. Eine grob fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung, die nachgewiesen werden muss, führt möglicherweise zu einem Schadensersatz, den die Lehrkraft tragen muss. U  te Lorenz Weitere Infos rund um die Aufsichtspflicht gibt es im Schullexikon auf www.gew-bildungsmacher.de: www.tinyurl.com/GEW-NRW-Aufsichtspflicht

36 INFOTHEK

Wissenswertes

zum Schulrecht

Stellen für SchulleiterInnen

Bildung für nachhaItige Entwicklung

Die Landesregierung macht deutlich: „Grundsätzlich sind alle Schulleitungspositionen auszuschreiben und nach den Vorgaben des Schulgesetzes und des allgemeinen Beamtenrechts zu besetzen. Daneben ist aber auch der verfassungsrechtlich abgesicherte Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung zu berücksichtigen. Daher müssen im Ausnahmefall Stellen für eine rechtsgleiche Unterbringung von SchulleiterInnen – wie bisher – in Anspruch genommen werden können. (...) Eine Inanspruchnahme von Stellen für Versetzungen von SchulleiterInnen kommt insbesondere in Betracht bei: Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst, Leitungsstellen an Schulen, die bereits mehrfach erfolglos ausgeschrieben worden sind, Konfliktfällen zur Wiederherstellung des Schulfriedens und SchulleiterInnen, die infolge von schulorganisatorischen Veränderungen ihr Amt verlieren. (...) Eine Versetzungsentscheidung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn die Inanspruchnahme der Stelle als SchulleiterIn mit einer Beförderung (vgl. § 20 LBG) verbunden wäre.“

Die Landesregierung legt einen Entwurf der Landesstrategie „Bildung für nachhaItige Entwicklung – Zukunft Lernen NRW (2016–2020)“ vor. Im Textteil zu Schule wird auch auf den Beutelsbacher Konsens verwiesen, der sonst häufig beim Thema „Schule und Bundeswehr“ zitiert wird. „In der Schule geht es nicht um unabänderliche und letzte Wahrheiten. (...) Für die konkrete Umsetzung gilt der sogenannte Beutelsbacher Konsens, der ursprünglich für die politische Bildung formuliert wurde. Was in der Gesellschaft strittig ist, muss auch in der Schule strittig dargestellt werden.“ Die GEW NRW wird sich an der Diskussion des Entwurfs beteiligen.

Antwort auf Kleine Anfrage

Webcode 234364

Potenzialanalyse am Gymnasium Die Landesregierung begründet, warum die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ eine Potenzialanalyse in Jahrgangsstufe acht in allen Schulformen vorsieht. Sie benennt „aufeinanderfolgende Elemente der Berufsorientierung“ und listet die folgenden Zahlen auf: „Derzeit verlassen etwa zehn Prozent eines Jahrgangs an Gymnasien die Schulform ohne Hochschulzugangsberechtigung. Für diese ist eine gelingende Berufsorientierung ebenso erforderlich wie für die rund 23 Prozent von AbiturientInnen, die eine duale Ausbildung beginnen.“ Antwort auf Kleine Anfrage

Webcode 234363

Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes Der Entwurf zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) liegt vor: Anforderungen an sonderpädagogische Basiskompetenzen werden für alle LehrerInnen definiert. Die Inklusion wird verbindlich im Studium der Fachdidaktiken berücksichtigt. Der Quereinstieg in das Lehramt Berufskolleg wird für FachhochschulabsolventInnen einfacher. Die Sekundarschule wird fortan im Gesetz abgebildet. Eignungspraktikum und Orientierungspraktikum werden zu einem 25-tägigen Praktikum zusammengeführt. Die Fristen zum Auslaufen der alten Staatsexamensstudiengänge werden verlängert. Die Mindestanforderungen an Lateinkenntnisse für Studierende des Lehramts an Gymnasien und Gesamtschulen werden den heutigen schulischen Unterrichtsanforderungen angepasst. Fragen der Medienkompetenz erhalten einen verbindlichen Platz im Vorbereitungsdienst. Da die LABG-Reform die Änderung weiterer Regelungen erfordert, legt das Schulministerium auch Vorschläge für die Änderung von Verordnungen – beispielsweise der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) vor. Entwurf zur Änderung des LABG

Webcode 234423

Weitere Rechtsänderungen

Webcode 234407

Entwurf der Landesregierung

Webcode 234393

Situation der Grundschulen Die Landesregierung äußert sich auf Anfrage der PIRATEN zur Situation der Grundschulen – zu den Bereichen Arbeitszeit, Anrechnungsstunden und Besoldung. Zur Arbeitszeit heißt es: „Dabei handelt es sich um eine vom Grundsatz her Jahrzehnte lange typisierende und abstrakt-generelle Betrachtung, die von der Rechtsprechung auch für die Grundschulen nie als fehlerhaft angesehen worden ist.“ Zu den Anrechnungsstunden sagt die Landesregierung: „Die unterschiedlichen Anrechnungsfaktoren sind historisch gewachsen.“ Und zur Forderung „A 13 für alle“ formuliert sie: „Die nach den geänderten gesetzlichen Vorgaben ausgebildeten Lehrkräfte werden nach Beendigung des Studiums (Bachelor und Master) regelmäßig erst am 1. November 2016 den 18 Monate dauernden Vorbereitungsdienst beginnen. Sie werden somit dem Lehrerarbeitsmarkt in der Regel erst zum Schuljahresbeginn 2018/2019 zur Verfügung stehen.“ Vor diesem Hintergrund ist der Meinungsbildungsprozess in der Frage der künftigen Besoldung der Lehrkräfte innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen hat bislang kein Bundesland Konsequenzen aus der Umstellung der Lehrerausbildung auf Bachelor / Master gezogen. Antwort auf Kleine Anfrage

Webcode 234381

Schuleinzugsbereiche Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 Schulgesetz NRW kann der Schulträger für jede öffentliche Schule – nicht nur für Grundschulen – durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich bilden. Das Planungsinstrument der Bildung von Schuleinzugsbereichen darf jedoch nicht genutzt werden, um gemeindefremde Kinder auszuschließen. Mit dem Steuerungsinstrument soll eine gleichmäßige Auslastung der Schulen einer Schulform in ihrem Gebiet erreicht werden können. Antwort auf Kleine Anfrage

Webcode 234409

Um auf geschützte Dokumente zugreifen zu können, müssen Sie unter www. gew-nrw.de angemeldet sein und in der rechten Spalte den Webcode des gewünschten Dokuments eingeben. Benutzername: Ihr Nachname Passwort: Ihre GEW-Mitgliedsnummer

nds 10-2015 37

Die GEW gratuliert zum Geburtstag

Oktober 2015 Unsere Glückwünsche gehen an die folgenden KollegInnen:

Hildegard Neugebauer, Oberhausen Josef Oberhäuser, Düren Marga Prinzhorn, Lemgo

96 Jahre Waltraut Zatloukal, Duisburg 94 Jahre Alfred Mueller, Fröndenberg

81 Jahre Marianne Behringer, Bochum Irmhilt Seemann, Moers Karl-Heinz Olbinski, Holzwickede Michael Krüger, Frechen Ingeborg Brandt, Hagen

78 Jahre Alf Hammelrath, Münster Guenter Ronczkowski, Brilon Helga Pietsch, Oberhaid Ingrid Pressl, Titz Walter Zensen, Münchwald Guenther Heim, Gangelt Norbert Weyer, Mettmann Ilse Schumacher, Gangelt Dankwart Bender, Rheinberg Anneliese Bartsch, Schwerte Gisela Herrmann, Brühl Jürgen Schmidt, Bottrop Wilhelm Schröder, Herford Erhard Növermann, Mülheim

80 Jahre Gertrud Gündisch, Wiehl Dieter Corinth, Windeck Volker Lohmeyer, Gladbeck Christiane von Gilardi, Datteln Waltraud Esser, Köln Annemarie Hammelrath, Duisburg Hildegard Korte, Oberhausen Christel Eckhardt, Bonn Antonie Bruckdorfer, München Karl-Heinz Sudholt, Hamm Ingrid Lipps, Bielefeld Gertrud Labie-Zobel, Dortmund

77 Jahre Anita Echterhoff, Wetter Karl-Friedrich Kreutz, Siegen Klaus Breinlinger, Wuppertal Wolfgang Rosenbach, Lengerich Hans-Joachim Spieker, Herten Peter Neubacher, Burscheid Doris Buetow, Minden Siegfried Hellig, Castrop-Rauxel Eberhard Heide, Bochum Winfried Reker, Hagen Ulrich Moerters, Moers Karl Tenberken, Swisttal Karl Keining, Bottrop

79 Jahre Heinrich Friedrich, Wuppertal Beate Jankuhn, Rheinbach Hildegard Zeies, Krefeld Franz Josef Glasmacher, Elsdorf Stephanie Maassen, Nideggen Karin Cordt , Nachrodt-Wiblingwerde Franz-J. Leclaire, Arnsberg Heinz Meyer, Rahden Gerhard Pöppelmeier, Lemgo

76 Jahre Hildegund Arlt, Oberhausen Jutta Haschke, Oberhausen Claus Mayr, Bönen Reinhard Witt, Neuenrade Karin Hill, Münster Ursula Hoffmann, Köln Reinhard Eisenschmidt, Köln Herbert Schmidt, Herne Klaus Jürgen Nolte, Bielefeld Willi Dieckerhoff, Dortmund

83 Jahre Marlies Krampe, Bad Sassendorf

91 Jahre Hella Ballerstein, Bonn Rolf Marks, Bochum Ingeborg Huesing, Bergkamen

82 Jahre Dirk Hoffmann, Werdohl Ingrid Ittel-Fernau, Rösrath

90 Jahre Hannagrete Deil, Ratingen Ernst Asbrock, Bad Laasphe Gretel Zoerner, Dortmund Gerhard Krampe, Detmold 89 Jahre Hannelore Terhorst, Bochum Annemarie Kopka, Schmallenberg Anita Schwarz, Brüggen Josef Krings, Duisburg 88 Jahre Gerhard Wietzorke, Bünde 87 Jahre Inge Mordelt, Bielefeld Ursula Putsche, Hilden Helmut Gerwers, Wegberg 86 Jahre Dorothee Schulze, Bielefeld Elsa Sippel, Essen 85 Jahre Karlheinz Everding, Essen Christa-Marie Lenhardt, Lübeck Karl-Heinz Terhorst, Willich Margot Becker, Emsdetten Maria-Therese Gassen, Köln Birgit Kolkmeyer, Dorsten 84 Jahre Hüseyin Tutak, Mönchengladbach Anna-Margarete Riedmaier, Bielefeld Waltraud Henseler, Wipperfürth

Alle Veranstaltungen finden jeweils von 9.00 bis 16.30 Uhr statt. Weitere regionale Angebote werden in den nächsten Ausgaben der nds ausgeschrieben. Anmeldung: GEW NRW, Svenja Tafel, E-Mail: [email protected] oder Fax: 0201–29403 45. Aktuelle Infos: www.lehrerrat-online.de

◆◆ Grundschule: StV Bochum ◆◆ StV Düsseldorf ◆◆ StV Köln ◆◆ KV Kleve in Uedem ◆◆ Grundschule: StV Essen ◆◆ StV Bielefeld ◆◆ Grundschule: StV Dortmund ◆◆ StV Bonn ◆◆ Grundschule: StV Münster

12. November 2015 16. November 2015 17. November 2015 19. November 2015 24. November 2015 26. November 2015 26. November 2015 03. Dezember 2015 09. Dezember 2015

Nr. 2 – Mitbestimmung bei Mehrarbeit ◆◆ StV Bochum

18. November 2015

75 Jahre Dieter Mevert, Warendorf Heide Kupferschmidt, Detmold Arthur Frischkopf, Unna Renate Mai, Köln Ubbo Cornelius, Düsseldorf Christel Horstmeyer, Verl Luise Schunk, Bochum Manfred Trebing, Essen Doris Meyer, Bonn Barbara Heinz, Dortmund Dieter Seidel, Bonn Frauke Greb, Mülheim Heiner Pürschel, Rheinberg Gudrun Wildner, Köln Ursel Cremer, Köln Günter Wengenroth, Ratingen Elisabeth Hartmann, Essen Barbara Gladysch, Düsseldorf Udo Weiler-Jopp, Bonn Dietrich Roos, Billerbeck Ursula Frowein, Solingen Peter Klimpe, Oberhausen Siegert Höptner, Düsseldorf Helga Herder-Priebe, Osnabrück Betty Deicke, Vorsitzende des Ausschusses für RuheständlerInnen

Ruhegehalt PLUS



Basisqualifizierungen

Heinrich Baumgarten, Hitzacker Marianne Trompeter, Köln Hans Pohl, Lemgo Manfred Degen, Marl Matthias Hoffmann, Soest Inge Piepel, Münster Wolfgang Weisshuhn, Aachen Bernhard Ulrich, Bielefeld Hans Rolff, Dortmund Gert Immich, Oberhausen Martin Moik, Ennepetal Ilse Sudholt, Hamm

Nr. 3 – Systematisch, rechtssicher und erfolgreich als Lehrerrat arbeiten ◆◆ StV Hagen  ◆◆ KV Oberberg in Wiehl

11. November 2015 18. November 2015

Nr. 4 – Kooperation und Konflikt – Zusammenarbeit des Lehrerrates mit schulischen Akteuren ◆◆ StV Duisburg ◆◆ KV Heinsberg in Hückelhoven 

19. November 2015 10. Dezember 2015

Nr. 5 – Gesund bleiben am Arbeitsplatz – Rechte und Pflichten des Lehrerrats ◆◆ KV Heinsberg in Hückelhoven  ◆◆ StV Münster  ◆◆ StV Köln 

16. November 2015 19. November 2015 09. Dezember 2015

Das DGB-Bildungswerk NRW e. V. lädt ein zur Fortbildung für ExpertInnen im Bereich Versorgungsrecht. Es geht unter anderem um die Anrechnung von Ausbildungs- und Vordienstzeiten, begrenzte Dienstfähigkeiten und Kindererziehungszeiten. Ein Laptop mit dem aktuellen Programm Ruhegehalt PLUS 6.11 wird vorausgesetzt. Termine: 20.11.2015, 10.00–21.00 Uhr 21.11.2015, 9.00–16.30 Uhr Ort: Essen Leitung: Jürgen Gottmann Kosten: 160,- Euro (GEW-Mitglieder, Studierende, wissenschaftliche Hilfskräfte, LehramtsanwärterInnen, Auszubildende, Arbeitslose, Beurlaubte) / 250,- Euro (Nichtmitglieder) Anmeldungen an [email protected]

38 TERMINE LDV der Fachgruppen Gesamtschule und Sekundarschule

LDV der Fachgruppe Hauptschule

Chancen gleichstellungsorientierter Personalentwicklung

Die Fachgruppenausschüsse (FGA) Gesamtschule und Sekundarschule laden ein zur gemeinsamen Landesdelegiertenversammlung (LDV). Auf der Tagesordnung stehen unter anderem ein Referat mit Diskussion des Landesvorsitzenden der GEW Niedersachsen Eberhard Brandt zum Thema Arbeitszeit sowie ein Vortrag der Landesvorsitzenden der GEW NRW Dorothea Schäfer über die Entwicklungen für Tarifbeschäftigte und BeamtInnen. Zudem werden die KandidatInnenliste für die Hauptpersonalratswahl 2016 erstellt sowie die Mitglieder und das Leitungsteam für den FGA Gesamtschule gewählt. Die Delegierten erhalten im November 2015 eine Einladung mit detaillierter Tagesordnung. Sonderurlaub sollte rechtzeitig bei der Schulleitung beantragt werden. Termin: 07.12.2015, 10.00–16.00 Uhr Ort: DASA Dortmund, Friedrich-HenkelWeg 1–25, 44149 Dortmund Anmeldungen sowie weitere Fragen an die Leitungsmitglieder: FGA Gesamtschule [email protected], [email protected], Birgit_Hermann@ gmx.de. FGA Sekundarschule: Trombern@ hotmail.com. Anträge an die LDV bis zum 13. November 2015 an [email protected] oder 70 Exemplare zur Veranstaltung mitbringen.

Der Fachgruppenausschuss (FGA) Hauptschule lädt ein zur Landesdelegiertenversammlung (LDV). Auf der Tagesordnung stehen die Wahl der Mitglieder des FGA, das Aufstellen der Vorschlagsliste für die Hauptpersonalratswahl 2016, die Personalratswahl 2016 sowie ein Vortrag zum Thema „Extremistischer Salafismus – Strukturen und Propagandamethoden sowie Konzepte und Angebote zur Prävention“ mit anschließender Diskussion. Die Delegierten erhalten im Oktober 2015 eine Einladung mit detaillierter Tagesordnung. Alle Stadtverbände / Kreisvereinigungen haben je ein Grundmandat, die acht mitgliederstärksten Fachgruppen ein zusätzliches Mandat. Sonderurlaub sollte rechtzeitig bei der Schulleitung beantragt werden. Termin: 02.12.2015, 10.00–16.30 Uhr Ort: DASA Dortmund, Friedrich-Henkel-Weg 1–25, 44149 Dortmund Veränderungen bei den Delegierten an Hannelore Kobus, GEW-Geschäftsstelle, 45141 Essen, E-Mail: [email protected]. Anträge zur LDV bis zum 15. November 2015 an Hans-Wilhelm Bernhard, Bördestraße 10, 59590 Geseke, E-Mail: [email protected] oder 50 Exemplare zur Veranstaltung mitbringen.

Das DGB-Bildungswerk NRW und ver.di NRW laden ein zur Konferenz „Wie gleich ist gleich? Chancen gleichstellungsorientierter Personalentwicklung“. Vor dem Hintergrund von Fachkräftesicherung und Anpassung an den demografisch-technologischen Wandel gilt es, betriebliche AkteurInnen im Engagement für chancengleiche Arbeitsbedingungen zu unterstützen. Die Konferenz greift Fragen bezüglich der gesetzlichen Grundlagen zu Beteiligungsrechten in Gleichstellungsfragen auf und stärkt die Handlungskompetenz betrieblicher AkteurInnen zur Förderung der Chancengleichheit. Termin: 10.12.2015, 09.30–16.00 Uhr Ort: Gewerkschaftshaus Esssen, Teichstraße 4, 45127 Essen Kosten: Teilnahmebeitrag 198,- Euro (inkl. USt.), Verpflegung rund 40,Euro (zzgl. USt.). Entstehende Kosten inklusive Reisekosten sind vom Arbeitsgeber zu tragen. Anmeldung bis zum 25. November 2015: DGB-Bildungswerk NRW e. V., Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf, Fax: 0211-17523261, E-Mail: [email protected], online: www.dgb-bildungswerk-nrw.de/gleichstellung.

Mitgliederversammlung der Fachgruppe Erwachsenenbildung Der Fachgruppenausschuss (FGA) Erwachsenenbildung lädt die Mitglieder der Fachgruppe zur Mitgliederversammlung ein. Tagesordnungspunkte sind unter anderem Workshops und Vorträge, der Geschäftsbericht sowie die Neuwahl des Leitungsteams und der Mitglieder des FGA, die Wahl der Delegierten und die Antragsberatung für den Gewerkschaftstag. Eine Briefwahl ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die Delegierten erhalten eine Einladung per Post. Interessierte KandidatInnen, die sich im Vorfeld informieren oder vorstellen möchten, können sich wenden an: Helle Timmermann, htimmermann@ gmx.de, oder Florian Beer, [email protected]. Termin: 28.11.2015, 10.00–16.00 Uhr Ort: Gewerkschaftshaus Esssen, Teichstraße 4a, 45127 Essen Anmeldung mit Betreff „MV Erwachsenenbildung“ bis zum 12. November 2015 an susanne. [email protected].

LDV der Fachgruppe Grundschule Der Fachgruppenausschuss (FGA) Grundschule lädt ein zur Landesdelegiertenversammlung (LDV). Tagesordnungspunkte sind unter anderem die aktuelle Situation in den Grundschulen, die Neuwahl des Leitungsteams und der Mitglieder des FGA, die Wahl der Delegierten für den Gewerkschaftstag, Antragsberatung sowie die Personalratswahl 2016 mit Listenaufstellung für den Hauptpersonalrat und PR-Wahlkampf. Die Delegierten erhalten eine gesonderte Einladung mit Tagesordnung und Anfahrtsbeschreibung.

17.11.2015, 10.00–16.30 Uhr Termin: Ort: Schwerte Sonderurlaub sollte rechtzeitig bei der Schulleitung beantragt werden. Wahlvorschläge sollten über die Bezirkskonferenzen weitergeleitet werden. Dabei sind die Satzungsregelungen beziehungsweise die Richtlinien für die Aufstellung von PR-Listen zu beachten. Wahlvorschläge und Anträge bis zum 31. Dezember 2015 an Rixa Borns, Oberschlesier Straße 77, 48151 Münster, E-Mail: [email protected].

Mitgliederversammlung Fachgruppe sozialpädagogische Berufe Der Fachgruppenausschuss (FGA) sozialpädagogische Berufe lädt die Mitglieder der Fachgruppe zur Mitgliederversammlung ein. Neben aktuellen Berichten aus der Tarifpolitik nach dem Tarifergebnis im Sozial- und Erziehungsdienst wird sich die Mitgliederversammlung unter anderem mit der Neuwahl der Mitglieder und des Leitungsteams des FGA sozialpädagogische Berufe beschäftigen sowie mit dem Thema „Flüchtlingssituation – Was bedeutet das für die Kitas?“. Wer sich für

die Mitarbeit im FGA interessiert, wendet sich an Brunhilde Seeber, [email protected]. Der Fachgruppenausschuss setzt sich aus zehn ordentlichen Mitgliedern sowie einer Leitung beziehungsweise einem Leitungsteam zusammen. Termin: 25.11.2015, 17.30 Uhr Ort: DGB-Haus, Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln Anmeldung mit Betreff „MV Soz. päd.“ bis zum 23. November 2015 an [email protected].

nds 10-2015 39 LDV der Fachgruppe Realschule Der Fachgruppenausschuss (FGA) lädt ein zur Landesdelegiertenversammlung (LDV) der Fachgruppe Realschule. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Themen „Aktuelles aus der bildungspolitischen Arbeit und der Tarifpolitik“, „Leitlinien zum Gemeinsamen Lernen“ und „Flüchtlingskinder an der Realschule“. Zudem werden die KandidatInnenliste für die Hauptpersonalratswahl 2016 aufgestellt, die Delegierten für den Gewerkschaftstag 2016 sowie die FGA-Mitglieder und das Leitungsteam gewählt. Die Delegierten erhalten eine detaillierte Einladung. Sonderurlaub sollte rechtzeitig bei der Schulleitung beantragt werden. Termin: 11.12.2015, 10.00–16.00 Uhr Ort: DASA Dortmund, Friedrich-Henkel-Weg 1–25, 44149 Dortmund Anträge bis zum 30. November 2015 per E-Mail an [email protected].

Schulung für SeminarsprecherInnen

Deutsch-israelischer Schulbuchvergleich

Für mehr Mitbestimmung: Die GEW NRW macht LehramtsanwärterInnen fit als SprecherInnen fürs Seminar. Die Schulung bietet Einblicke in die verschiedenen Bereiche der seminarspezifischen Interessenvertretung und Rechtsberatung. Dabei werden mit den TeilnehmerInnen die Erwartungen und Zuständigkeiten als SprecherInnen eines Seminars geklärt und Möglichkeiten geboten, mehr Sicherheit im Auftreten zu trainieren und Handlungsstrategien für Konfliktsituationen kennenzulernen. Termin: 05.12.2015, 10.00–16.00 Uhr Ort: Mercure Hotel, Massenbergstraße 19, 44787 Bochum Kosten: 10,- Euro (GEW-Mitglieder) / 15,Euro (Nichtmitglieder) Anmeldungen bis zum 27. November 2015 an [email protected].

DGB NRW und GEW NRW laden ein zu einem bildungspolitischen Fachgespräch zum Thema „Deutsch-israelischer Schulbuchvergleich. Historische Schatten – Gegenwartserfahrungen – Zukunftserwartungen“, um die deutsch-israelischen Beziehungen zu feiern: Vor 50 Jahren, am 12. Mai 1965, wurden diplomatische Beziehungen zwischen den beiden Ländern aufgenommen, vor 40 Jahren schlossen der israelische Gewerkschaftsverband Histadrut und der DGB ein Partnerschaftsabkommen. Im Rahmen des Fachgespräches werden die Darstellung des jeweils anderen Landes samt seiner Geschichte und Gesellschaft sowie die Darstellung des Holocaust und seiner Erinnerung in den Blick genommen.

Prekaritätskonferenz Die GEW NRW, ver.di und die Rosa-LuxemburgStiftung NRW laden ein zur Tagung „Prekär im öffentlichen Auftrag“ – in Kitas und im Ganztagsbetrieb der Schulen, in der Erwachsenenbildung und an den Hochschulen, in der Sozialarbeit, in Krankenhäusern und bei den Trägern der Wohlfahrtseinrichtungen werden Menschen zu prekären Bedingungen beschäftigt. Das eklatante Missverhältnis zwischen öffentlicher Armut und den wachsenden sozialen Aufgaben in der Bildung, der Versorgung von Flüchtlingen und Pflegebedürftigen geht auch zulasten der Beschäftigten. Betroffene werden

neue deutsche schule – ISSN 0720-9673 Begründet von Erwin Klatt Herausgeber Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen Nünningstraße 11, 45141 Essen nds-Redaktion Anja Heifel (Tel. 0201–2940355), Sherin Krüger, Lea Bittner, Fritz Junkers (verantwortlich), Stefan Brackertz, Sabine Flögel, Tanja Junkers, Klaus D. Lange, Carmen Tiemann Freie Mitarbeit: Bert Butzke Layout: Daniela Costa E-Mail: [email protected] GEW-Landesgeschäftsstelle und Kassenverwaltung Nünning­­straße 11, 45141 Essen Tel. 0201–2940301, Fax 0201–2940351 E-Mail: [email protected]

auf der Tagung zu Wort kommen und gemeinsam mit GewerkschaftsvertreterInnen und anderen Initiativen darüber beraten, wie sie sich zur Wehr setzen können. Termin: 07.11.2015, 10.00–16.30 Uhr Ort: Globus Gesamtschule am Dellplatz, 47051 Duisburg, Eingang: Gottfried-Könzgen Straße 3 Anmeldung, weitere Infos und Wegbeschreibung unter: www.tinyurl.com/Prekariatskonferenz. Wenn eine Kinderbetreuung gewünscht ist, bitte Anzahl und Alter der Kinder angeben.

Referat Rechtsschutz Durchwahl 0201–2940341 Redaktion und Verlag Neue Deutsche Schule Verlagsgesellschaft mbH Nünningstraße 11, 45141 Essen Tel. 0201–2940306, Fax 0201–2940314 Geschäftsführer: Hartmut Reich E-Mail: [email protected] Herstellung Basis-Druck GmbH, Springwall 4, 47051 Duisburg nds-Anzeigen PIC Crossmedia GmbH Hitdorfer Straße 10, 40764 Langenfeld Tel. 02173–985986, Fax 0 2173–985987 E-Mail: [email protected] Die neue deutsche schule erscheint monatlich. Gültig ist Anzeigenpreisliste Nr. 51 (November 2014).

Programm ab 16.00 Uhr: Offener Beginn in der Mahn- und Gedenkstätte 16.30 Uhr: Begrüßung durch Dorothea Schäfer, Vorsitzende der GEW NRW 16.45 Uhr: Deutsch-israelischer Schulbuchvergleich mit Prof. Dr. Alfons Kenkmann, Universität Leipzig, Mitglied der Deutsch-Israelischen Schulbuchkommission 17.30 Uhr: Erinnern für die Zukunft an Schulen in NRW mit Dr. Susanne Braun-Bau, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW 18.00 Uhr: Gelegenheit zu Nachfragen und zur Diskussion Termin: 23.11.2015, 16.00–18.30 Uhr Ort: Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf, Julo-Levin-Raum, Mühlenstraße 29, 40213 Düsseldorf

Für Mitglieder der GEW ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten. Nichtmitglieder können die Zeitschrift beim Verlag zum jährlichen Abonnement­preis von 35,- Euro (einschl. Porto) bestellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen. Mit Namen gekennzeichnete Artikel müssen nicht mit der Meinung der GEW oder der Redaktion übereinstimmen. Die Redaktion behält sich bei allen Veröffentlichungen Kürzungen vor. Die Ein­sendung von Beiträgen muss vorher mit der Redaktion verabredet werden. Unverlangt ein­gesandte Bücher und Beiträge werden nur zurück­gesandt, wenn dies gewünscht wird. nds-Titelfoto: michaket / shutterstock.com, Inhalt: Paylessimages / fotolia.com, pinky_moemo x / photocase.de, jaeschko / photocase. com, kurhan / shutterstock.com, Svea Anais Perrine. / photocase.de nds-Zeitschrift und NDS-Verlag im Internet: www.nds.gew-nrw.de, www.nds-verlag.de GEW im Internet: www.gew-nrw.de

Held*innen der Bildung gesucht! Mitgliederversammlung junge GEW NRW

AM 21. NOVEMBER 2015, 10.00–16.00 UHR IM GEWERKSCHAFTSHAUS DÜSSELDORF WORKSHOPS

INFOS UND ANMELDUNG

◆◆ Einbringen,

Anmeldung: per E-Mail an [email protected] Anmeldeschluss: 14. November 2015

Mitgestalten – aktiv in der GEW NRW ◆◆ Gute Arbeit an der Hochschule?! Gestaltungsund Vernetzungsmöglichkeiten vor Ort ◆◆ Ich hab ja nichts gegen Flüchtlinge, aber ... – Erarbeitung von Argumenten gegen Vorurteile ◆◆ Ein Jahr 9. SchRÄG – läuft was schief? Schulische  Inklusion in NRW WAHLEN Im Anschluss an die Workshops wird der Ausschuss junge GEW NRW neu gwählt.

Die junge GEW NRW lädt alle Mitglieder unter 35 Jahren herzlich ein. Bitte gebt bei der Anmeldung euren Workshopwunsch an. Wenn ihr Interesse an einem Engagement in der jungen GEW NRW habt, könnt ihr euch gerne vorab bei Jugendbildungsreferentin Julia Löhr informieren. Natürlich könnt ihr euch auch noch am Veranstaltungstag dazu entschließen.

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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen, Nünningstraße 11, 45141 Essen Postvertriebsstück – Entgelt bezahlt 10-2015

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