Energiekosten senken mit dem DEHOGA

June 11, 2017 | Author: Roland Falk | Category: N/A
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Z E I T S C H R I F T F Ü R DA S H OT E L - U N D G A ST STÄT T E N G E W E R B E I N B A D E N - W Ü RT T E M B E R G — NR. 5 MAI 2008— STUTTGART E 4826

Tourismus-Förderung: Geld für Investitionen

Ausführungshinweise zum Rauchverbot

Energiekosten senken mit dem DEHOGA

Starke Verbandspräsenz bei der IBO in Friedrichshafen

www.dehogabw.de

EDITORIAL AbGEZockt

Inhalt DEHOGA aktuell 4 Tourismus-Förderprogramm: Konditionen und Anwendungsbeispiele 6 Ausführungshinweise zum „Nichtraucherschutzgesetz“ 8 Runter mit den Energiekosten: DEHOGA-Services im Überblick 10 Konjunkturumfrage: Abschwächung in der Gastronomie Fachgruppe Gastronomie 12 Waldemar Fretz kritisiert Preispolitik von Brauereien Fachgruppe Berufsbildung 17 Jetzt anmelden für Jugendmeisterschaften am 19. und 20. Juni FG Tourismus und Hotellerie 18 GEZ kassiert bei Hotels kräftig ab DEHOGA regional 20 Branche und Verband zeigen bei der IBO in Friedrichshafen Flagge 25 Impressum Recht und Rat 30 Künstlersozialversicherung: Mehr Kontrollen angesagt Y Titelbild (groß): Thomas Kapitel Aufgenommen im DEHOGA-Mitgliedsbetrieb Café-Ristorante „Allegretto“ in Überlingen.

Nirgendwo in Europa ist die Belastung der Hotellerie durch TV-Gebühren so hoch wie bei uns: Ein 150-ZimmerHotel in Deutschland zahlt über 23 000 Euro pro Jahr, ein gleich großer Betrieb in Österreich wird dagegen nur mit 232 Euro belastet. In andern Ländern wie z. B. Spanien, Belgien und Luxemburg fallen gar keine Hotel-TV-Gebühren an. Hauptgrund für diese Benachteiligung deutscher Beherbergungsbetriebe sind die Rundfunkgebühren zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio: 7,3 Milliarden Euro treibt die GEZ pro Jahr für die öffentlich-rechtlichen Sender ein. Zum Vergleich: Der Etat des deutschen Entwicklungshilfeministeriums beträgt 5,1 Milliarden Euro. 2009 wird die deutsche Hotellerie fast 78 Millionen Euro an die GEZ abführen müssen – rund 1 Prozent des gesamten Gebührenaufkommens und fast 17 Prozent dessen, was die deutsche Wirtschaft an Gebühren zahlt. Kein Wunder, dass sich Hoteliers regelrecht „abGEZockt“ fühlen. Die Chance, an diesem Zustand etwas zu ändern, hat die Politik in diesem Jahr erneut vertan: Statt der längst fälligen Entlastung der

Branche kommt zum 1. Januar 2009 die nächste Gebührenerhöhung: 17,98 Euro – 95 Cent mehr als bisher – werden dann pro Fernsehgerät fällig. Die notwendige Reform der Gebührenstruktur wurde auf 2013 vertagt. Dass die GEZ nebenbei noch die bisher übliche saisonale Abmeldung für Tourismusbetriebe gekippt hat, zeigt die Selbstbedienungsmentalität, mit der unsere Betriebe abkassiert werden. Denn der „Kompromiss“, den Länder und Rundfunkanstalten angeblich zugunsten von Ferienbetrieben ausgehandelt haben, ist in Wirklichkeit ein schlechter Witz: Er nutzt nur den Betrieben etwas, die mehr als sechs Monate im Jahr geschlossen haben… Der DEHOGA nimmt das nicht hin: Den Pseudo-Kompromiss für Saisonbetriebe lassen wir rechtlich überprüfen. Und wenn in den kommenden Monaten die Grundlinien für die überfällige Reform der TV-Gebühren in Deutschland ausgehandelt werden, wird unser Verband eine deutliche Entlastung der Branche einfordern – am besten durch eine personenbezogene Gebühr. Dass Hoteliers für jedes einzelne Gerät in ihren Zimmern zahlen müssen, ist ungerecht und unerträglich. Wilhelm Schofer, Vorsitzender der Fachgruppe Tourismus und Hotellerie

DEHOGA AKTUELL

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Tourismus-Förderprogramm: Konditionen und Anwendungsbeispiele Aktionsprogramm „Zukunftsfähiger Tourismus“ verbilligt Darlehen um 0,75 Prozentpunkte Gefördert werden Investitionen – Wichtig: Keine Umschuldungen im Rahmen des Programms möglich

Auf großes Interesse stieß der Bericht über das „Aktionsprogramm Zukunftsfähiger Tourismus“, den wir in der letzten Ausgabe des DEHOGA-Magazins veröffentlicht haben. Jetzt stehen die Förderkonditionen fest: Durch das neue Programm werden die Förderkredite der L-Bank für Tourismusbetriebe in den kommenden zwei Jahren um 0,75 Prozentpunkte verbilligt. Mit dem 10 Millionen Euro umfassenden Aktionsprogramm „Zukunftsfähiger Tourismus“ stärkt Baden-Württemberg die Tourismusförderung im Land. Profitieren können davon auch mittelständische Unternehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe: Sie erhalten im Rahmen des Tourismusförderprogramms des Landes vergünstigte Darlehen von der L-Bank (Staatsbank des Landes). Befristet für die Jahre 2008 und 2009 werden Darlehen aus dem Tourismusförderprogramm um zusätzliche 0,75 % verbilligt. Für eine solche Stärkung der einzelbetrieblichen Förderung hatte sich der DEHOGA mit Nachdruck eingesetzt. Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem Erweiterungsbauten (Anbau, Aufstockung), Modernisierungen im Bäder- und Sanitärbereich, Neugestaltungen im Außenbereich (Fassade,

Auch Dachsanierungen gehören zu den potenziell förderfähigen Investitionsmaßnahmen.

Wer in die Wettbewerbsfähigkeit seines Betriebes investiert – z. B. durch Einrichtung eines Wellnessbereichs – kann unter Umständen die Tourismusförderung des Landes nutzen.

Dach, Außenanlagen), Erneuerung von Fußböden, neue Restauranteinrichtung etc. Antragsberechtigt sind unter anderem mittelständische Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes in Ferienund Naherholungsgebieten. Welche Gebiete unter diese Definition fallen, ist im einschlägigen Merkblatt der L-Bank beschrieben. Außerhalb der

TOURISMUSFÖRDERUNG

Beratung ist sinnvoll Angesichts der Unterschiedlichkeit der Förderprogramme empfiehlt sich generell eine individuelle Beratung, bei der z. B. auch die Möglichkeit einer Bezuschussung aus ELR-Mitteln abgeprüft werden sollte. In jedem Einzelfall sollte geprüft werden, welches Programm sinnvoll genutzt werden kann. DEHOGA-Mitglieder, die mehr über Fördermöglichkeiten für die Branche erfahren oder sich in Bezug auf eigene

Investitionsvorhaben beraten lassen wollen, können sich direkt und unverbindlich an die DEHOGA Beratung in Stuttgart wenden. Telefon:(0711)61988-37 Telefax:(0711)6159692 E-Mail: [email protected] Internet: www.dehoga-beratung.de Die L-Bank informiert außerdem im Internet über die jeweils aktuellen Förderkonditionen. Die Adresse: www.l-bank.de (Pfad: Unternehmen/Vorhaben bestehender Unternehmen/Tourismusförderung)

dort genannten Gebiete und Orte können Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes nur dann gefördert werden, wenn der Standort des betreffenden Betriebes ein „Schwerpunkt des Ausländer- oder Kongressreiseverkehrs“ ist, so die Formulierung im Merkblatt. Dieses Merkblatt mit den aktuellen Förderkonditionen ist bei der DEHOGA Beratung sowie bei allen DEHOGA-Geschäftsstellen erhältlich und steht im Internet www.l-bank.de zum Download bereit (siehe nebenstehender Kasten). Wichtig: Umschuldungen sind im Rahmen des Förderprogramms generell nicht möglich. Die DEHOGA-Beratung hat auf Grundlage der zahlreichen Anfragen, die beim Verband eingangen sind, typische Beispielfälle zusammengestellt, in denen das Förderprogramm greifen kann. Wir stellen diese Beispiele im Folgenden dar. Die genannten Zinsbeträge sind der Konditionenübersicht der L-Bank entnommen. Beispiel 1: Unternehmer S. möchte das Dach und die Fassade seines Restaurants

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im Schwarzwald instandsetzen lassen um Heizkosten zu senken und die Attraktivität seines Betriebes zu steigern. Er beauftragt einen Architekten mit der Planung und der Berechnung des Vorhabens und beziffert die Kosten. Anhand der letzten Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) kann die DEHOGA Beratung die Umbaumaßnahme auf die Finanzierbarkeit bzw. Kapitaldienstfähigkeit (Zins und Tilgung) prüfen. Anschließend wird bei der Hausbank der Antrag zur Prüfung der Förderfähigkeit im Rahmen des Tourismusförderprogramms gestellt. Es ergeben sich bei Bewilligung des Antrages folgende Konditionen (Stand 24.4.2008): õ Bonitäts- und Besicherungsklasse = Preisklasse C (nach Einschätzung der Hausbank) õ Kreditbetrag: 120 000 Euro õ Laufzeit: 10 Jahre õ tilgungsfrei: 2 Jahre õ Zinsbindung: 10 Jahre õ Auszahlung 96 % õ Effektivzins 4,58 (Stand 24.04.08) Der Auszahlungsbetrag liegt in diesem Fall bei 115 200 Euro. Beispiel 2: Herr M. möchte die Duschen

und den Eingangsbereich seines Hotels in der Ortenau modernisieren. Bei Bewilligung des Förderantrages ergeben sich folgende Konditionen: õ Bonitäts- und Besicherungsklasse = Preisklasse B (nach Einschätzung der Hausbank) õ Kreditbetrag: 230 000 Euro õ Laufzeit: 20 Jahre õ tilgungsfrei: 3 Jahre õ Zinsbindung: 10 Jahre õ Auszahlung: 96 % õ Effektivzins: 4,38 % (Stand 24.04.08) Die Auszahlung beträgt in diesem Fall 220 800 Euro. Beispiel 3: Herr D. möchte den Fußbo-

den und die Einrichtung seines Restaurants im Bottwartal modernisieren. Dazu benötigt er 60 000 Euro. õ Bonitäts- und Besicherungsklasse = Preisklasse E (nach Einschätzung der Hausbank) õ Kreditbetrag: 60 000 Euro õ Laufzeit: 8 Jahre õ tilgungsfrei: 2 Jahre õ Zinsbindung: 8 Jahre õ Auszahlung: 96 % õ Effektivzins: 5,39 % (Stand 24.04.08) Die Auszahlung beträgt in diesem Fall 57 600Euro. ¯

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Geplantes Alkoholverkaufsverbot: Gassenschank erlaubt, Flatrate-Partys verboten Im Zusammenhang mit dem von der Landesregierung geplanten Alkoholverkaufsverbot zwischen 22 Uhr und 5 Uhr soll es nach Informationen des DEHOGA nun doch keine Einschränkung des „Gassenschanks“ in der Gastronomie geben. Damit wäre der Verkauf alkoholischer Getränke „über die Straße“ auch in Zukunft während der Nachtstunden möglich. Dies hatte der DEHOGA im Rahmen seiner Lobbyarbeit gefordert. Verbieten möchte die Landesregierung allerdings sogenannte „Flatrate-Partys“

– also Veranstaltungen, die geeignet sind, dem Alkoholmissbrauch oder übermäßigem Alkoholkonsum Vorschub zu leisten. Vom Flatrate-Verbot nicht betroffen sein sollen Veranstaltungskonzepte wie Sylvestermenüs, Weihnachtsbüffets und Ähnliches, bei denen der Gast auch durch Zahlung eines Pauschalpreises Getränke konsumieren kann. Hier soll die Gestaltungsfreiheit des Gastwirts nicht eingeschränkt werden. Auch dies entspricht der Forderung des DEHOGA. ¯

Rauchverbot und Künstlersozialversicherung im Fokus bei Tagung des DEHOGA-Beirats Wie sich das „Nichtraucherschutzgesetz“ auf Einraum-Gaststätten auswirkt, schilderte der Tübinger Wirt Uli Neu (Gaststätten „Pfauen“) vor rund 80 Teilnehmer in der DEHOGA-Beiratssitzung am 2. April im Parkhotel Adler in Hinterzarten. Wie berichtet, hat Neu (Foto) mit Unterstützung des DEHOGA Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot eingereicht. „Es ist nicht selbstverständlich, dass sich ein Wirt für die Branche hinstellt und den Mut hat zu klagen“, so DEHOGA-Präsident Peter Schmid. In Neus „Pfauen“, dessen Umsatz ganz überwiegend mit Getränken erzielt wird, waren nach Inkrafttreten des Rauchverbots die Umsätze um rund 30 Prozent zurückgegangen. Mittlerweile zeigen sich laut Uli Neu auch die nichtrauchenden Gäste solidarisch. „Meine Klamotten stinken zwar nicht mehr, aber allein will ich auch nicht in der Kneipe sitzen“, zitierte der Tübinger Wirt die Einstellung seiner Gäste und fügte hinzu: „Die Luft ist jetzt zwar besser, aber das bringt mir nichts, wenn meine Existenz in Gefahr ist.“ Künstlersozialversicherung: Bisher hatten Hoteliers und Gastronomen kaum Probleme mit der Künstlersozialversicherung (KSV). Seitdem aber die Deut-

sche Rentenversicherung die Prüfung der Künstlersozialabgabe 2007 übernommen hat und die Zahl der Prüfer von rund 10 auf 3600 angestiegen ist, werden die Betriebe verstärkt kontrolliert. Daher stieß auch der Vortrag des Freiburger DEHOGA-Geschäftsführers Klaus Althoff zu diesem Thema auf starkes Interesse. Anhand zahlreicher Fallbeispiele zeigte Althoff auf, wann ein Betrieb die Künstlersozialabgabe in Höhe von 4,9 Prozent des Entgelts zahlen muss und wann nicht. So muss z. B. ein Hotelier, der regelmäßig einen selbständigen Musiker beschäftigt, die Abgabe zahlen. Gleiches gilt für einen Gastronomen, der den Internetauftritt seines Restaurants durch einen selbstständigen Web-Designer regelmäßig pflegen und überarbeiten lässt. Der Hotelier muss die Künstlersozialabgabe aber nicht zahlen, wenn der Musiker nur gelegentlich, das heißt nicht häufiger als dreimal im Jahr, im Hotel auftritt. Und auch der Gastronom ist nur zur Zahlung der Abgabe verpflichtet, wenn es sich bei dem selbständigen Web-Designer um eine natürliche Person handelt. Wenn eine juristische Person (z.B. eine GmbH oder AG) beauftragt wurde, muss er nicht zahlen. Informationen zur Künstlersozialabgabe siehe Seite 31. DEHOGA-Mitglieder können außerdem ein Merkblatt bei ihrer Verbandsgeschäftsstelle anfordern oder unter www.dehogabw.de im Mitgliederbereich herunterladen. (em) ¯

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Ausführungshinweise zum Rauchverbot Landesregierung präzisiert die Anwendung des „Nichtraucherschutzgesetzes“ mit Beispielen

Bei der Auslegung des „Landesnichtraucherschutzgesetzes“ hat es in den letzten Monaten viel Verunsicherung gegeben. Nun versucht die Landesregierung, mit „Vollzugshinweisen“ für mehr Klarheit zu sorgen. Die Hinweise gelten als offizielle Richtschnur z.B.für die Ordnungsämter bei der Auslegung des Gesetzes.Wir veröffentlichen hier aus Platzgründen nur eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. Die kompletten Vollzugshinweise stehen unter www.dehogabw.de im Internet zum Download bereit (Themenbereich Rauchverbot auf der Startseite rechts). Wer kein Internet nutzt,kann die Liste auch bei seiner DEHOGA-Geschäftsstelle anfordern. Für welche Betriebe gilt das „Landesnichtraucherschutzgesetz“? Die Landesregierung hat jetzt klargestellt: Das Rauchverbot gilt für alle Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes – also auch für Vereinsgaststätten und für „vorübergehende Gaststättenbetriebe“ wie z. B. Jubiläumsfeste, Vereinsfeste, Sportveranstaltungen, Tagungen etc. in Sport- und Mehrzweckhallen. Bei Veranstaltungen in öffentlichen Mehrzweckhallen kann im Foyer geraucht werden darf, wenn dieser Vorraum vollständig von der Halle abgetrennt ist. Der Vorraum gilt dann als Raucher-Nebenraum. Bier-,Wein- und Festzelte sind vom Rauchverbot ausgenommen. Dies gilt jedoch nicht für Zelte, die in Gebäuden aufgestellt werden. Dagegen ist die Aufstellung von bewirtschafteten Zelten im Außenbereich von Gaststätten über längere Zeiträume (oder auch dauerhaft) zulässig. Wenn eine Betriebseinheit mit der Gaststätte vorliegt, können solche Zelte auch als „Raucher-Nebenräume“ bewertet werden. Geschlossene Gesellschaft: Das Rauchverbot in Gaststätten gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften. Kein Wechsel Raucher/Nichtraucherraum: Der Gastronom muss dauerhaft festlegen, welcher Raum Raucher- und welcher Raum Nichtraucherraum sein soll. Ein Wechseln bzw. eine „Umwid-

mung“ im Bedarfsfall ist unzulässig. Begründung: Die Schadstoffe aus Zigarettenrauch setzen sich angeblich in Räumen fest und gefährden auch dann die Gesundheit, wenn in den Räumen nicht mehr geraucht wird. Trennwände müssen so beschaffen sein, dass durch die Raucherräume die Luftqualität in den übrigen Gasträumen nicht beeinträchtigt wird. Trennwände können daher aus Stein, Glas, Plexiglas, Holz, Kunststoff o.ä. sein. Auch die Einrichtung spezieller Raucherkabinen ist zulässig. Textilvorhänge und spanische Wände reichen als Abtrennung jedoch nicht aus. Dicht schließende Falt- und Schiebewände sind als Abtrennung zulässig unter der Voraussetzung, dass sie dauerhaft aufgestellt bleiben. Die Türen zwischen Raucher- und Nichtraucherraum müssen verschließbar sein. Offene Durchgänge ohne die Möglichkeit zur Schließung sind nicht

zulässig. Genügend breite und ausreichend hohe Pendeltüren (keine typische halbhohe „Saloontür“) sind zulässig. Der (geringe) Abstand der Pendeltür von Decke, Wänden und Fußboden, der für das Pendeln der Türe notwendig ist, ist dabei ausnahmsweise zulässig. Wichtig: Eine automatische Schließvorrichtung für die Türen ist nicht erforderlich, der durch das Öffnen und Schließen der Türe entstehende Luftaustausch ist hinnehmbar. Kurze Wege durch Rauchbereiche stellen noch keine Beeinträchtigung der Belange des Nichtraucherschutzes dar. Infolgedessen ist es möglich, in Vorräumen und Eingangsbereichen von Gaststätten, Hotels und Mehrzweckhallen das Rauchen zu gestatten, sofern es sich dabei um vollständig abgetrennte Räumlichkeiten („Nebenraum“ im Sinne des Gesetzes) handelt. Der Begriff „kurze Wege“ ist dabei nicht auf eine bestimmte Distanz begrenzt, sondern

WEITERE VERFASSUNGSBESCHWERDE Nicht nur auf der Tanzfläche, sondern auch in Nebenräumen herrscht in baden-württembergischen Diskotheken totales Rauchverbot. Jetzt wehren sich Diskothekenbetreiber mit Unterstützung des DEHOGA vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mit Unterstützung DEHOGA Bundesverbandes und des Discothekenverbandes BDT wurde Anfang April eine weitere Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Drei Discothekenunternehmer aus Baden-Württemberg, alle Mitglied im DEHOGAMitgliedsverband BDT, wehren sich beim höchsten deutschen Gericht gegen das absolute Rauchverbot in Discotheken. Anders als z. B. in Hessen und Rheinland-Pfalz haben Discotheken

in Baden-Württemberg nicht die Möglichkeit, einen Raucherraum einzurichten. Viele kämpfen seit Einführung des Rauchverbotes mit massiven Umsatzeinbußen. Die Hauptbeschwerdeführer, die Geschäftsführer Wolfgang Wirsing und Patrick Geis von der Discothek „Musikpark Heilbronn“, sehen im absoluten Rauchverbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre unternehmerische Freiheit und hierdurch ihre berufliche Existenz gefährdet.

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richtet sich nach den jeweiligen örtlichen Verhältnissen. Kriterien für die Einstufung von Hauptund Nebenraum: Nach der Gesetzesbegründung hat der Nebenraum den Anteil der Nichtraucher in der Bevölkerung angemessen zu berücksichtigen. Bei der Bestimmung von Haupt- und Nebenraum sind immer die Verhältnisse vor Ort zu berücksichgtigen, wobei wichtige Kriterien die Flächengröße, die Lage und die Ausstattung der Räume sind. Der Nebenraum darf damit in seiner Gesamtbetrachtung dem Hauptraum zumindest nicht als „übergeordnet“ eingestuft werden können. Zu berücksichtigen ist auch der Schwerpunkt der gastronomischen Tätigkeit des Gastwirts. Ferner sollte bei der Gesamtbetrachtung aller Kriterien die unternehmerische Freiheit des Gastwirts hinsichtlich der Festlegung der Räumlichkeiten bei der Gewährleistung des Nichtraucherschutzes nicht unangemessen eingeschränkt werden. Sind Haupt- und Nebenraum bezüglich Größe und vor allem hinsichtlich der Ausstattung weitgehend identisch, kann jeder der Räume zu Haupt- oder Nebenraum erklärt werden. Beispiel: In einer Gaststätte sind zu den Essenszeiten (mittags und am frühen Abend) die meisten Gäste im Speiseraum, dort liegt zu diesem Zeitpunkt der Schwerpunkt der gastronomischen Tätigkeit. Am späteren Abend halten sich dagegen die meisten Gäste in einen davon getrennten Raum mit der Bar/Theke auf, in dem sich dann der Schwerpunkt der gastronomischen Tätigkeit abspielt. Der Gastwirt kann deshalb auch den Barraum als Rauchernebenraum einrichten.

Größe: Grundsätzlich ist der Hauptraum der größere Raum, um so dem Erfordernis der angemessenen Berücksichtigung des Anteils der Nichtraucher in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Eine feste Größe ist dabei nicht vorgegeben. In Einzelfällen kann jedoch auch der größere Raum als Nebenraum eingerichtet werden, da es auf die Gesamtbetrachtung der Lage vor Ort im Einzelfall ankommt. Beispiel: Liegt in einer Gaststätte der Schwerpunkt der gastronomischen Tätigkeit in der Verabreichung von Speisen und findet diese hauptsächlich in dem kleineren vor allem mit Tischen und Sitzplätzen ausgestatten Hauptraum statt, kann der größere Nebenraum mit Theke und Stehplätzen als Rauchernebenraum eingerichtet werden.

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Einrichtung mehrerer Nebenräume: Die Einrichtung mehrerer Rauchernebenräume in einer Gaststätte ist zulässig, solange diese – jeder für sich betrachtet – gegenüber dem Hauptraum keine unvertretbare Dominanz besitzen. Beispiel: Die Gaststätte besteht aus drei Räumen, der größere Raum hat eine Fläche von 70 m2, die zwei kleineren Räume je 40 m2. Beide kleineren Räume können als Rauchernebenräume erklärt werden. Nicht zulässig ist es, die beiden kleineren Räume zum Hauptraum und den größeren Raum als Nebenraum zu erklären.

Ausstattung des Nebenraums: Die Ausstattung des Nebenraums mit Bar, Theke und Schankanlage u.ä. ist zulässig, unabhängig davon, ob es sich um die einzige Bar, Theke oder Schankanlage der Gaststätte handelt oder nicht, soweit sich dadurch an der Einstufung von Haupt- und Nebenraum nichts ändert.

taurant und eine davon räumlich abgetrennte, verpachtete Bar. Hier kann – trotz unterschiedlichem Betreiber und unterschiedlicher gaststättenrechtlicher Konzessionen – in der Bar geraucht werden, wenn es sich um ein Hotel und damit um eine Betriebseinheit handelt.

Hotels: Gaststätten in Hotels, d.h. insbesondere das Speiserestaurant unterliegen ebenfalls dem Rauchverbot. Vom Rauchverbot nicht umfasst sind jedoch die Eingangsbereiche und Foyers (auch mit Barbereich) der Hotels, soweit das Speiserestaurant von diesen Bereichen vollständig abgetrennt ist. Für Diskotheken sind keine Ausnahmen vom Rauchverbot zugelassen – also auch keine Nebenraum-Regelung. Nach der Gesetzesbegründung dient das totale Rauchverbot in Diskotheken dem Schutz der Jugendlichen und trägt dem Umstand Rechnung, dass die Schadstoffkonzentration in Diskotheken besonders hoch ist bei gleichzeitig körperlicher Aktivität der Gäste, was

Beispiele: In einer Speisegaststätte kann als Hauptraum das eigentliche Restaurant und als Nebenraum der Raum mit der einzigen Bar/Theke und Schankanlage eingerichtet werden. In den Nebenräumen ist es auch protel: Hotelsoftware für Clevere zulässig, Speisen zuzubereiten, zu serviewww.hoga-data.de ren und von dort in den Hauptraum zu bringen. In den Nebenräumen sind ferner zu stärkerer Inhalation der30.04.2008 schadstoffKegelbahnen, Billardtische, Fernseher, Bühhoga-data-5_58x10.indd 1 15:07:27 Uhr haltigen Innenraumluft führt. nen u.ä. erlaubt.

Gastronomisches Angebot: Es ist nicht erforderlich, dass dem Gast in allen Räumen einer Gaststätte dasselbe Speisen- und Getränkeangebot zur Verfügung steht. Beispiele: Der Ausschank der so genannten „harten“ alkoholischen Getränke kann auf den Nebenraum mit der Bar beschränkt werden. Im Nebenraum können auch z. B. rustikalere oder kleinere Gerichte als im Hauptraum angeboten werden.

Lage: Der Hauptraum muss nicht automatisch der Raum sein, den der Gast nach dem Eingang in die Gaststätte zuerst betritt, vielmehr kommt es auf die Gesamtbetrachtung der Räumlichkeiten an. Beispiel 1: In einem Hotelkomplex befindet sich im Hauptgebäude ein gehobenes Restaurant und in einem Nebengebäude, das die Gäste über den Hof erreichen, eine rustikale Bar mit kleinem Speiseangebot. Hier kann in der rustikalen Bar als Nebenraum geraucht werden. Beispiel 2: In einem Hotelkomplex befinden sich im Hauptgebäude ein gehobenes Res-

Anmerkung: Der DEHOGA hält diese Begründung des totalen Rauchverbots in Diskotheken für nicht gerechtfertigt und unterstützt daher Klagen von Diskothekenbetreibern gegen das Gesetz. Raucherzelt vor Diskothek: Auf Grundstücksflächen im Freien, die zur Diskothek gehören, ist das Aufstellen von (auch) bewirtschafteten Zelten oder Containern, in denen geraucht werden darf, zulässig.Voraussetzung ist jedoch, dass in den Zelten oder Containern keine Speisen abgegeben werden, nicht getanzt wird und auch keine Musikbeschallung stattfindet. ¯

û E-SERVICE

www.dehogabw.de Unter dieser Adresse finden Sie die Vollzugshinweise vollständig im Wortlaut als PDF-Datei zum Download. Klicken Sie bitte auf der Startseite rechts auf den Themenbereich „Rauchverbot“. Die DEHOGA-Position zum Thema finden Sie in der Rubrik „DEHOGA-Positionen“.

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Runter mit den Energiekosten DEHOGA hilft mit bundesweiter Energiekampagne im Internet und persönlicher Beratung

An der bundesweiten Energiekampagne Gastgewerbe nehmen mittlerweile mehr als 3600 Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie teil. Der DEHOGA Bundesverband, die DEHOGA Landesverbände, der Hotelverband Deutschland (IHA) sowie das Bundesumweltministerium hatten die Kampagne im März 2006 gestartet, um Restaurants und Hotels zu unterstützen,ihre Energiekosten zu senken.

Individuelle Einsparempfehlungen Über die Homepage können sich gastronomische Betriebe außerdem an einem Energie-Sparprogramm beteiligen. Die Teilnehmer legen dazu ein persönliches Energiesparkonto an, in das sie die Energiewerte ihres Betriebes eintragen, jederzeit abfragen und so über den Zeitverlauf kontrollieren können. Anhand dieser Daten berechnet das Programm dann automatisch Kennzahlen zu den Energieverbräuchen und gibt individuelle Einsparempfehlungen. Als zusätzliche Funktion kann im Rahmen eines Energie-Benchmarking das eigene Energieprofil mit denen anderer ähnlicher Betriebe verglichen werden. Die Ergebnisse des Benchmarks, die Kennzahlen und die individuellen Empfehlungen erhalten die Teilnahmer zusammengefasst in einem Energiebericht. Energie-Sparblätter zu technischen und organisatorischen Sofortmaßnahmen sowie zu den verschiedenen Betriebsbereichen bündeln wichtiges

Hintergrundwissen und Spartipps. Checklisten helfen den Gastronomen und ihren Mitarbeitern die Empfehlungen umzusetzen. Wer sich darüber hinaus noch über Energiesparmöglichkeiten informieren möchte, kann auf die Literaturliste zurückgreifen. Die neuesten Informationen können sich Interessierte auch bequem per Newsletter schicken lassen. Darüber hinausgehende persönliche Beratung bietet der DEHOGA BadenWürttemberg. Jeden Donnerstag beraten die DEHOGA-Experten Unternehmer aus dem Gastgewerbe telefonisch zum Thema Energiesparen. Die Hotline mit der Nummer 0700-294 294 294 ist – bis auf 12 Cent Telefongebühr pro Minute – kostenlos. Ein weiterer Service ist die Stromvertragsprüfung. 300 Verträge haben die Energieberater im vergangenen Jahr überprüft. In 2/3 der Fälle konnte durch einen Tarifwechsel

Prüfungsaufträge haben die Energieexperten der DEHOGA-Beratung seit Anfang dieses Jahres erledigt. In mehr als 60 Prozent dieser Fälle ergab sich ein Einsparpotenzial. Im Durchschnitt lag das bei rund 395 Euro pro Jahr. Das ergibt dieses Jahr bereits Einsparungen in Höhe von 22220,47 Euro. Nur bei 38,3 Prozent der Verträge fanden die Berater kein Einsparpotenzial.

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ERFOLGSBILANZ

Zentrales Element der Kampagne ist die Internetseite www.energiekampagne-gastgewerbe.de. Auf ihr finden interessierte Gastronomen Informationen und Tipps zum Energiesparen. Nach Arbeits- und Themenbereichen gegliedert erhalten die Nutzer Hintergrundwissen, Berechnungen, Grafiken und konkrete Hilfestellungen, z.B. wie sich beim Spülen in der Küche oder beim Lüften im Gästezimmer Energie sparen lässt. Fallbeispiele zeigen, wie andere Häuser Maßnahmen umgesetzt haben und so Kosten und Verbrauch senken konnten. In der FördermittelDatenbank können sich Gastronomen über Förderprogramme informieren.

Cornelius und Monika Ebner konnten durch die Checklisten der Energiekampagne Gastgewerbe ihre Stromkosten halten.

bei den Stromkosten gespart werden: Insgesamt 221 775 Euro. Auch vor Ort im Betrieb wird beim Energiesparen geholfen. An 220 Beratungstagen haben die Experten 2007 den Gastronomen gezeigt, wo sie mit kleinen und größeren Maßnahmen in ihrem Hotel oder Restaurant Energie und damit bares Geld einsparen können. Cornelius und Monika Ebner, Landgasthof Hirschen, Albbruck-Birndorf, nutzen die Energie-Sparblätter in ihrem Betrieb: „Wir tragen regelmäßig unseren monatlichen Strom-, Wasser- und Wärmeverbrauch in unser Online-Energiesparkonto ein. Seit 2002 sind unsere Stromkosten konstant geblieben, da wir unseren Stromverbrauch konsequent gesenkt haben. Geholfen haben dabei auch die Tipps und Checklisten auf den Energie-Sparblättern. In unseren Teambesprechungen ist das Thema Energiesparen fester Bestandteil auf der Tagesordnung. Hier werden dann zwei bis drei Maßnahmen aus den Checklisten mit den Mitarbeitern besprochen und anschließend in der täglichen Arbeit umgesetzt. Damit sind wir immer gut gefahren. Obwohl wir unseren Altbau aus dem Jahre 1861 ausgebaut und den Hotelbereich um 30 Prozent erweitert haben, ist unser Energieverbrauch für die Heizung nicht gestiegen.“ Daniel und Anna Schreibeis, Landgasthof „Zum Löwen“, Fahrenbach, ließen ihren Stromvertrag prüfen: „Da unser Stromvertrag Ende 2007 auslaufen sollte, haben wir uns im Vorfeld nach neu-

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en Angeboten umgeschaut. Das wurde bei der Vielzahl an Anbietern und Tarifen schnell kompliziert. Darum haben wir beim DEHOGA angerufen, um uns nach günstigen Konditionen für Mitglieder zu erkundigen. Am Telefon hat man uns gleich darauf aufmerksam ge-

Daniel und Anna Schreibeis haben den für ihren Betrieb günstigsten Stromvertrag gefunden.

macht, dass die Energieberatung eine Stromvertragsprüfung anbietet, die anhand unserer Betriebsdaten und unseres Energieverbrauchs die günstigsten Tarife verschiedener Anbieter ermittelt. Wenige Tage später lag der Bericht in unserem Briefkasten. Wir haben aus den vier dort aufgeführten Anbietern den günstigsten ausgewählt und sparen jetzt im Jahr 20 Prozent an Energiekosten.“ Oliver Kälber, Restaurant Schweizer Hof, Böbingen, ließ sich in seinem Betrieb beraten: „Meine Frau Sandra und ich führen das Restaurant Schweizer Hof seit Mai 2007. Bei der ersten Stromabrechnung sind wir fast ins Koma gefallen, so hoch war die Nachzahlung. Wir haben uns dann professionelle Unterstützung bei der Energieberatung des DEHOGA Baden-Württemberg gesucht. Beim Vor-Ort-Termin habe ich gleich die erste Energiesparmaßnahme umgesetzt und die Beleuchtung im Flaschenkühlschrank ausgeschaltet. Die brannte unnötigerweise rund um die Uhr. Dabei erzeugte die Lampe Wärme,

Oliver und Sandra Kälber mit ihren Kindern Niklas und Maike konnten gleich beim Besuch des Beraters Energie sparen.

die durch eine höhere Kühlleistung ausgeglichen werden musste. Mittlerweile haben wir 90 Prozent der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt. Obwohl wir jeden Tag an ihnen vorbeigekommen sind, hat uns erst der Besuch des Energieberaters auf die vielen Energiefresser in unserem Betrieb aufmerksam gemacht.“ (em) ¯

Energieberatung

!NMELDUNG%NERGIEKAMPAGNE

Der DEHOGA Baden-Württemberg bietet mit Energiehotline, Stromvertragsprüfung und Expertenterminen vor Ort eine umfassende persönliche Energieberatung.

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Wer Fragen zum Thema Energieeinsparung hat, kann sich jeden Donnerstag an die DEHOGA-Experten wenden. Die Hotline ist – bis auf 12 Cent Telefongebühr pro Min. – kostenlos.

DEHOGA-Energiehotline Tel. 0700 294 294 294 (Donnerstag, 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr)

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)CH HABE KEINEN )NTERNETZUGANG

Wer eine Stromvertragsprüfung oder einen Vor-Ort-Termin will, wendet sich an:

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DEHOGA Beratung

"ITTE SENDEN 3IE DIESE !NMELDUNG PER &AX AN      )NNERHALB DER NiCHSTEN 7OCHEN ERHALTEN 3IE EINE )NFORMATIONSBROSCH~RE ZUR +AMPAGNE DIE )HNEN WEITERE 3CHRITTE ERLiUTERT /DER MELDEN 3IE SICH IM )NTERNET UNTER WWWENERGIEKAMPAGNE GASTGEWERBEDE AN

Tel. (0711) 6 19 88 – 37 E-Mail: [email protected]

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Konjunktur im Gastgewerbe schwächt sich

DEHOGA-Umfrage zur abgelaufenen Wintersaison: Gastronomie mit deutlichem Abwärtstrend – Energiekost

Gästezahl

Gastron0mie: die wichtigsten Ergebnisse 52,1

gesunken

Vorjahreswert (WS 06/07)

28,4 0,80,6 0,20,0

31,3

0,4 1,0

15,9

gestiegen

42,5

1,4 2,5 65,9

gleich

52,2 29,8

gestiegen

37,5

54,1

gesunken

28,8 23,6 20

gleich

20,1

gestiegen

45

61,8

gesunken

43,8 26,4

gleich gestiegen 0%

Wintersaison 2007/08

23,8

gleich

gesunken

Preise

In der Gastronomie fallen fast alle abgefragten Werte erheblich schlechter aus als bei der Konjunkturumfrage vor einem Jahr: 54,1% der befragten Betriebsinhaber berichten von gesunkenen Umsatzwerten (Vorjahr: 28,8%), der Anteil der Betriebe mit gesunkenem Ertrag liegt in der aktuellen Umfrage bei 61,8% – der Vorjahreswert lag bei 43,8%. Mehr als die Hälfte der Gastronomen (52,1%) berichten von gesunkenen Gästezahlen – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr (23,8%). Die Konsequenz aus der KonjunkturEintrübung spiegelt sich auch in der Entwicklung der Mitarbeiterzahl wieder: Jeder vierte der befragten Gastronomiebetriebe gibt an, in den zurückliegenden Monaten Personal abgebaut zu haben. Zusätzliche Einstellungen gab’s dagegen nur bei 5,5% der Befragten. Verhalten, wenn auch nicht komplett pessimistisch, sind die Erwartungen der Gastronomen an die kommende Sommersaison: Immerhin jeder Vierte rechnet mit wieder steigenden Umsätzen – angesichts der Kostenentwicklung, die weiterhin das größte Problem der Branche darstellt, rechnen allerdings nur knapp 12% der Befragten mit steigenden Erträgen in der Sommersaison. Aus aktuellem Anlass wurden auch die Auswirkungen des Rauchverbotes auf

In der Hotellerie zeichnet sich ebenfalls eine Abschwächung der Konjunktur ab – allerdings fällt diese weniger stark aus als in der Gastronomie: So konnten mehr als 40% der befragten Betriebe höhere Zimmerpreise durchsetzen. Bei fast zwei Dritteln der Um-

ú

Umsatz

Einmal pro Halbjahr befragt der DEHOGA seine Mitgliedsbetriebe zur wirtschaftlichen Entwicklung in der zurückliegenden Saison und zu den Erwartungen für die kommenden sechs Monate. Die aktuellen Konjunkturumfrage-Ergebnisse beziehen sich auf den Zeitraum 1. Oktober 2007 bis 31. März 2008. Beteiligt haben sich 362 Mitgliedsbetriebe des DEHOGA Baden-Württemberg.

also im existenzbedrohlichen Bereich. In der Rangliste der wichtigsten Probleme rangiert das Rauchverbot gleichrangig mit „Steuern und Sozialabgaben“ auf Platz drei.

die Betriebe abgefragt. Erwartungsgemäß ergibt sich hier ein uneinheitliches Bild: Knapp 10% der Befragten Betriebe berichten von positiven Auswirkungen durch das Nichtraucherschutzgesetz; 36,1% geben „keine Auswirkungen“ an. Bei über der Hälfte der Befragten hat das Nichtraucherschutzgesetz jedoch in den zurückliegenden Monaten für Umsatzverluste gesorgt – 29,1 Prozent der Betriebe berichten von Rückgängen in der Größenordnung zwischen 20 und 50 Prozent –

Ertrag

Die Konjunktur im baden-württembergischen Gastgewerbe hat sich in der zurückliegenden Wintersaison abgeschwächt.Die Ergebnisse der aktuellen DEHOGA-Konjunkturumfrage zeigen einen deutlichen Abwärtstrend – vor allem im Bereich der Gastronomie.

30 8,3 17,5

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

Quelle: DEHOGA-Konjunkturumfrage zur Wintersaison 2007/08. Teilgenommen haben 362 Mitgliedsbetriebe

DEHOGA AKTUELL

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Hotellerie: die wichtigsten Ergebnisse

Trends: Bei den Gastronomen stellen zahlreiche Befragte einen Trend zu größerer Sparsamkeit fest. Auch kürzere Verweildauer im Lokal – teilweise als Folge des Rauchverbotes – wird häufig genannt. Auf der Angebotsseite verfestigt sich der Trend zur regionalen Frischeküche in der Speisegastronomie. Im Bereich der Hotellerie setzt sich der Trend zu immer kurzfristigeren Buchungen und zu kürzer Aufenthaltsdauer fort. Übereinstimmend berichten Hoteliers und Gastronomen

Zimmerpreise Umsatz

34,4

gesunken

Wintersaison 2007/08

27,4

Vorjahreswert WS 06/07

42,2

gleich

36,3 21,6

gestiegen

32,9

6,4 6,8

gesunken

50

gleich

44,5 41,3

gestiegen

45,2

33,9

gesunken

27,4 32,1

gleich

28,1 31,2

gestiegen

40,4

45,4

gesunken

Ertrag

fragteilnehmer war die Zimmerauslastung über die Wintermonate gleich hoch oder höher als ein Jahr zuvor. Der Anteil der Ertragsverlierer liegt mit 45,4% der Befragten nur gerinfügig höher als bei der Vorjahresumfrage (39%). Immerhin jeder fünfte Hotelbetrieb (20,2%) konnte seinen Ertrag während der Wintermonate verbessern – im Vorjahr lag dieser Wert allerdings noch höher (27,4%), die Zahl der Mitarbeiter sank in 14,2% der befragten Betriebe – über 70% der Befragten berichten von stabilen Mitarbeiterzahlen, knapp 10% der Betriebe stellten sogar zusätzlich Mitarbeiter ein. Die Auswirkungen des Rauchverbotes sind in der Hotellerie erwartungsgemäß gering: Der Anteil der Betriebe die keine oder sogar positive Auswirkungen vermelden, liegt bei 73,4% – nur 7,8% der Befragten verzeichnen Umsatzeinbußen in der Größenordnung von mehr als 10 %.

Auslastung

ten wichtigstes Branchenproblem

39 30,3 29,5

gleich 20,2

gestiegen

27,4

0%

10%

20%

30%

40%

50%

Quelle: DEHOGA-Konjunkturumfrage zur Wintersaison 2007/08. Teilgenommen haben 362 Mitgliedsbetriebe.

von gestiegenen Qualitäts- bzw. Komfortansprüchen der Gäste. So berichten Hoteliers z. B., dass Gäste einen DSLInternetzugang gratis erwarten. ¯

û E-SERVICE

Die kompletten Umfrageergebnisse : www.dehogabw.de (Mitgliederbereich)

DIE WICHTIGSTEN PROBLEME DER BRANCHE

Gastronomie

Hotellerie

1. Energiekosten (20,2%) 2. Betriebskosten (17,8 %) 3. Steuern und Sozialabgaben 3. Rauchverbot ( jeweils 12,3%) 5. Personalkosten (7,9%)

1. Energiekosten (23,4%) 2. Betriebskosten (17,2%) 2. Personalkosten (11,9%) 4. Steuern/Sozialabgaben (8%) 5. Wettbewerbssituation (7,5%)

Bei der Konjunkturumfrage wird auch nach den wichtigsten Branchenproblemen gefragt. Pro Betrieb sind dabei maximal drei Problem-Nennungen möglich. Lesebeispiel: 20,2 Prozent der befragten Gastronomie-Unternehmer gaben die Energiekosten als eines ihrer drei Top-Probleme an.

Concept und Styling 92x62mm_hi.pdf 1

15.04.2008 17:19:18 Uhr

FAC H G R U P P E G A STRO N O M I E

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Aktuelle Branchenthemen im Fokus Beirat der DEHOGA-Fachgruppe Gastronomie tagte in Donaueschingen

Aktuelle Branchenthemen wie Entwicklung beim Bierpreis, die Hygieneverordnung und die Pläne für ein neues Gaststättengesetz standen im Zentrum der Beiratssitzung der DEHOGA-Fachgruppe Gastronomie, die am 22. April in der Fürstenberg-Brauerei in Donaueschingen stattfand. Breiten Raum nahm auch die Vorstellung der DEHOGA-Marketinginitiativen und der damit verbundenen Chancen für Mitgliedsbetriebe ein. Fachgruppenvorsitzender Waldemar Fretz kritisierte in seiner Rede die Preispolitik einiger Brauereien im Land: Bei einem Hektoliter-Preis von über 200 Euro sei es nicht verwunderlich, wenn viele Gastronomen „lieber Wein als Bier verkaufen“ oder andere Ausweichmöglichkeiten suchten. Fretz bezeichnete Bier als „eines der am schlechtesten kalkulierten Produkte in der Gastronomie“. Der DEHOGA setze dennoch auf eine gute, konstruktive Zusammenarbeit mit den Brauereien und biete beispielsweise in der DEHOGA Akademie in Bad Überkingen eine Ausbildung zum Bier-Sommelier. „Wir sehen die Brauereien nach wie vor als wichtigen Partner für unsere Branche“, betonte Fretz. Wenn aber Bier durch

Waldemar Fretz, Vorsitzender der DEHOGA-Fachgruppe Gastronomie, rief in seinem Vortrag die Mitglieder auf, die zahlreichen DEHOGA-Vorteile zu nutzen. Fretz warb unter anderem für die Initiativen „Schmeck den Süden“ und „Haus der BadenWürttemberger Weine“, mit denen er selbst im eigenen Betrieb gute Erfahrungen gesammelt hat. Foto: Ohl

die Fassbier-Preispolitik der Brauereien zunehmend zu einem immer weniger einträglichen Luxusprodukt für die Gastronomie werde, sei ein weiteres Absinken des Bierabsatzes in der Branche vorgezeichnet. Hygiene-Grundregeln kompakt Beim Thema Hygieneverordnung stellte Fretz einen von der Fachgruppe entworfenen Aushang vor, der zur Information und Belehrung von Mitarbeitern eingesetzt werden kann. Auf einer Seite sind hier wichtige Verhaltensregeln für eine optimale Hygienepraxis kompakt und leicht verständlich aufgeführt. Die Fachgruppe Gastronomie wird den von Fretz vorgestellten „Pro-

totypen“ gestalterisch noch optimieren und ihn dann den Mitgliedern des DEHOGA-Landesverbandes zur Verfügung stellen. Rauchverbot: DEHOGA vertritt keine Extremposition Die Position des DEHOGA zum Thema Rauchverbot stellte Fretz noch einmal deutlich und differenziert dar: „Wir wissen, dass sich viele schon mit dem Gesetz arrangiert haben und dass es durchaus auch gute Erfahrungen damit gibt“, so der Fachgruppenvorsitzende. Klar sei aber auch: Einem Branchenverband dürften die Probleme von Kleinstbetrieben und Diskotheken nicht gleichgültig sein – „selbst dann,

Die Mitglieder des Fachbeirates Gastronomie im Landesverband bei der Tagung in der Fürstenberg-Brauerei am 22. April in Donaueschingen.

FAC H G R U P P E G A STRO N O M I E

wenn diese Betriebsarten nicht die Mehrheit unserer Mitgliedschaft bilden“. Die „Spanische Lösung“, also das Wahlrecht bei gleichzeitiger Kennzeichnungspflicht für Einraumbetriebe, sei eine Lösung, die sowohl dem wichtigen Anliegen des Nichtraucherschutzes als auch den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der besonders betroffenen Betriebsarten gerecht werde. Man hoffe nun auf eine baldige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Gaststättenrecht: Verband will weniger Bürokratie DEHOGA-Geschäftsführer Gunter Egner erläuterte den aktuellen Stand der geplanten Neuregelung des Gaststättenrechts. Der Verband setzt sich hier für einen Abbau von Bürokratie und eine echte Entlastung von Betriebsübernehmern und Existenzgründern ein. Gleichzeitig fordert der DEHOGA mehr Qualität im Branchenzugang: Anstelle der bisherigen IHK-Unterrichtung plädiert der DEHOGA für eine branchengerechte Basisqualifikation, die neben Fragen des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelhygiene auch die Vermittlung von betriebswirtschaftlichem Basiswissen beinhaltet. Desweiteren berichtete Egner vom geplanten Alkoholverkaufsverbot, das die Landesregierung in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr durchsetzen will. Derzeit seien in diesem Zusammenhang keine Einschränkungen für die Gastronomie vorgesehen – auch der „Gassenschank“, also die Abgabe alkoholischer Getränke „über die Straße“ durch Gastronomiebetriebe, werde wohl weiter erlaubt bleiben. Der DEHOGA hatte sich frühzeitig gegen ein „Weiterdrehen der Verbotsspirale“ im Land ausgesprochen.

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Marketing-Unterstützung durch den DEHOGA Thomas Schwenck, Leiter Tourismusprojekte im DEHOGA-Landesverband, stellte in seinem Vortrag die DEHOGA-Marken und -Initiativen vor, die Gastronomiebetrieben zusätzliche Vermarktungschancen eröffnen. Dabei konnte Schwenck auf zahlreiche interessante Vorteile verweisen: So können „Schmeck den Süden“Gastronomen nicht nur vom Trend zur regionalen Küche und vom Zentralmarketing einer starken Dachmarke profitieren, sondern erhalten z. B. auch kostenlose Werbemittel. Die Initiative „Haus der Baden-Württemberger Weine“

bietet Gastronomen unter anderem einen preisreduzierten „Wein des Monats“ und damit zusätzliche Ertragschancen. Gute Möglichkeiten zur Profilierung bieten auch die Aktionen „unbehindert miteinander“ sowie der Landeswettbewerb „familien-ferien“. Thomas Schwenck erläuterte anschaulich die vielfältigen Vorteile der DEHOGAMarketingunterstützung: Geringen Kosten stünde ein beträchtlicher Nutzen gegenüber – bürokratische Hürden, die in der Vergangenheit noch hinderlich waren, habe man zudem weitgehend beseitigt. ¯

Y KONTAKT & INFORMATION

Thomas Schwenck Leiter Tourismusprojekte im DEHOGA-Landesverband Telefon (0711) 61988-82 [email protected] Internet-Präsenzen der genannte Marken www.regional-geniessen.de www.hausderbwweine.de www.unbehindert-miteinander.de www.familien-ferien.de

GASTVORTRAG

„Menschmarketing contra Preismarketing“ Auf großes und positives Echo stieß in der Beiratssitzung der Fachgruppe Gastronomie der Gastvortrag des Konstanzer Verkaufstrainers und Marketingberaters Joachim Bullermann (Foto).Wir zitieren eine Passage aus Bullermanns Schriften zum Thema: „Der Preis ist das dümmste Marketing-Instrument, weil er die kürzeste Reaktionszeit hat. Das ist die Zeit, die ein Mitbewerber braucht, um eine von Ihnen ergriffene Maßnahme nachzumachen. Machen Sie es besser, in dem Sie „Menschmarketing kontra Preismarke-

ting“ zu Ihrem Zukunftsmotto erheben. Alles ist nachmachbar, nur Menschen sind Unikate. […] Merke: Umsatz macht man nicht mit der „Hardware“, also mit Ambiente und Ausstattung. Beides wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Entscheidend ist die „Software“, also die Qualität der zwischenmenschlichen Beziehungen! Klein und fein kann auch Ihre Zukunftschance sein. Schon deshalb, weil groß und fein selten funktioniert... Feinheitsgrad, Faszinationsgrad,Wohlfühlfaktoren und Sympathiewerte, das sind Ihre Werte, mit denen höhere Wertschöpfung gelingt.“ www.bullermann.com

DEHOGA AKTUELL

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GASTKOMMENTAR

„Erschliessen auch Sie sich die Potenziale behinderter Menschen“ Die berufliche Integration behinderter Menschen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland stetig verbessert. Dennoch ist die Situation dieser Menschen immer noch nicht zufriedenstellend. Gerade in Anbetracht des demographischen Wandels und des sich bereits jetzt immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangels können wir es uns nicht leisten, auf die Fähigkeiten und Erfahrungen einer breiten Bevölkerungsgruppe zu verzichten. Schon heute beweisen schwerbehinderte Menschen tagtäglich, dass sie, im Arbeitsleben an der richtigen Stelle tätig, voll leistungsfähig sind. Sehr viele Unternehmen beschäftigen bereits Menschen mit Behinderung und haben dabei festgestellt, dass sie besonders treue und gewissenhafte Mitarbeiter sind. Trotzdem warten immer noch zu viele behinderte Menschen auf „ihre“ Gelegenheit, am Arbeitsleben teilnehmen zu können: Hatten im Februar 2006 im Land nur 4,9 % der arbeitslos registrierten Menschen eine Behinderung, stieg ihr Anteil an den Arbeitslosen bis Februar 2008 auf 5,9 % an. Die Gründe dafür sind vielfältig. Immer noch müssen viele schwerbehinderte Menschen gegen Vorurteile kämpfen

Dr. Hans Peveling feierte den 80. Geburtstag und ihre Leistungsfähigkeit immer wieder von neuem unter Beweis stellen. Leider ist auch weithin unbekannt, welche Förderund Zuschussmöglichkeiten es gibt, damit das volle Potenzial trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung erschlossen werden kann. Das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales in Karlsruhe (KVJS) gewährt eine Vielzahl von Hilfen und Unterstützungen, wie z. B. Lohnkostenzuschüsse, Leistungen für die Schaffung und ggf. behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, technische Beratung und psycho-soziale Betreuung. Selbst Prämien für die Einstellung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen sind möglich. Genauso laufende Zuschüsse bei dauerhaften Minderleistungen. Lassen Sie sich umfassend beraten: Broschüren und Informationsmaterial stehen auf der Homepage des KVJS (www.kvjs.de) zum Download zur Verfügung! Dieter Hillebrand, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales und Beauftragter der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen

Mineralbrunnen AG kauft Tucano Holding Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 übernahm die Mineralbrunnen ÜberkingenTeinach AG die Fruchtsaftgruppe Tucano Holding GmbH von der Karlsberg Holding GmbH in Homburg und von Friedrich Niehoff. Das gekaufte Paket umfasst die nationalen Marken Merziger, Niehoffs Vaihinger und Lindavia sowie die Regionalmarken Klindworth und Schloss Veldenz. Weitere Bestandteile sind Produktionsanlagen und Immobilien in Lauterecken, Merzig und Sittensen sowie die Tucano Vertriebs GmbH & Co. KG. Die Mineralbrunnen AG, die bislang über eine Eigenkapitalquote von 48,5 % verfügt, erbringt den Kaufpreis im Wesentli-

chen aus eigenen Mitteln. Mit einem Umsatz von 75 Millionen Euro gehört Tucano zu den bedeutendsten Markenanbietern der Fruchtsaftbranche. „Mit der Erweiterung um die Fruchtsaftgruppe“, so Heinz Breuer, Sprecher des Vorstandes der Mineralbrunnen Überkingen AG, „bauen wir unser Produktportfolio konsequent im Wachstumsmarkt rund um die Themen Gesundheit und Bio aus“. Mit dem Kauf reagierte das Unternehmen auch auf die steigende Nachfrage nach den so genannten Near-Water-Produkten (Wasser mit Fruchtaromen und Zusatznutzen, Fruchtschorlen) der Marken Krumbach, Teinacher, Überkinger, Hirschquelle und auch Staatl. Fachingen. ¯

Heidelberg – Der Ehrenvorsitzende des DEHOGA-Kreisverbandes RheinNeckar, Dr. Hans Peveling, feiert am 5. April 2008 in Brühl den 80. Geburtstag. In seinem über 50jährigen Engagement für das Gastgewerbe war er 25 Jahre Vorsitzender des Kreisverbandes Rhein-Neckar, den er zum mitgliederstärksten Kreisverband des DEHOGA in Baden-Württemberg machte. Dr. Peveling führte als selbständiger Unternehmer ein Heidelberger Hotel und war von 1980 an in vielen Bereichen des gastgewerblichen Arbeits- und Ausbildungslebens aktiv. Er leitete das Projekt „Humanisierung des Arbeitslebens“ im DEHOGA-Bundesverband, war in der wissenschaftlichen Beratung der Länder Israel und Italien in Aus- und Fortbildungsfragen tätig und organisierte ein Irland-Projekt der Landesregierung Baden-Württemberg für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Als Vorstands- und Beiratsmitglied stand er im ehemaligen Landesfremdenverkehrsverband Nordbaden, im Landesfremdenverkehrsverband NeckarlandSchwaben und im DEHOGA-Landesverband, dem er noch heute als Ehrenvorstandsmitglied angehört, in der Verantwortung. Er vertrat die Betriebe als Mitglied in der IHK-Vollversammlung RheinNeckar und bei der Berufsgenossenschaft Nahrung-Genuss. Ein besonders bedeutsames Arbeitsgebiet war seine Tätigkeit als Vorsitzender der Prüfungskommission an der IHK Rhein-Neckar. Große Verdienste erwarb sich Dr. Peveling auch bei der Organisation und Realisierung eines Ausbildungsprojekts für chinesische Kochlehrlinge in den 90er-Jahren an Betrieben in BadenWürttemberg. Für sein Engagement im Ehrenamt wurde Dr. Peveling mehrfach hoch geehrt. Er erhielt 1978 das Bundesverdienstkreuz am Band, 1980 die Verdienstmedaille in Gold der IHK RheinNeckar, 1988 die Goldene Ehrenmedaille des DEHOGA Baden-Württemberg und 1989 das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. (ht) ¯

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Interview

„Man muss die Leute einfach schocken“ École Culinaire an der DEHOGA Akademie: 18 Seminarteilnehmer kochten mit Stefan Marquard

Die École Culinaire hat Anfang April Station in der DEHOGA Akademie gemacht. Das Seminarprogramm der Otto-KochSchule und verschiedener Partnerunternehmen bietet talentierten Köchen die Möglichkeit,bei namhaften Spitzenköchen in die Schule zu gehen. In Bad Überkingen kochten die 18 Teilnehmer unter anderem mit Stefan Marquard „respektlos und spektakulär“.Wir haben mit dem „rebellischen“ Spitzenkoch gesprochen.

„Respektlos und spektakulär“ kochte der „Vater der Jungen Wilden“, Stefan Marquard zusammen mit 18 Seminarteilnehmern an der DEHOGA Akademie in Bad Überkingen. Sein Credo: „Man muss die Leute einfach schocken“.

Herr Marquard, Sie sind oft selbst im Fernsehen zu sehen. Was halten Sie von der Vielzahl der Kochsendungen auf allen Kanälen?

Marquard: Das finde ich auf jeden Fall gut. Was war denn früher der Koch? Erst mit dem Beginn der Nouvelle Cuisine wurde der Berufsstand in der Gesellschaft doch richtig salonfähig. Mittlerweile haben wir die Franzosen, Italiener und Belgier eingeholt, weil diese teilweise gepennt haben und sich auf ihren Lorbeeren ausruhten. Ferner motivieren die Sendungen auch die Leute in der Gastronomie selbst. Sie sehen, dass selbst „der blöde Koch“

ZUR PERSON

Stefan Marquard wurde am 20. Juni 1964 in Schweinfurt geboren. Er absolvierte zunächst eine eine Lehre zum Metzger, der sich eine Ausbildung zum Koch im „Hotel Rebstock“ in Würzburg anschloss. Marquard arbeitete in verschiedenen namhaften Restaurants im In- und Ausland. Im Jahr 1991 eröffnete er das Restaurant „Drei Stuben“ in Meersburg, für dessen Leitung er mit einem Michelinstern und 18 Punkten im Guide GaultMillau ausgezeichnet wurde. Seit 2003 ist der „Vater der Jungen Wilden“ selbständig. Bekannt wurde Marquard auch durch seine Auftritte in verschiedenen Fernsehshows und als Autor mehrerer Kochbücher. Seine langjährige Gastronomie-Erfahrung gibt er außerdem als Berater weiter.

etwas erreichen kann. Die Sendungen sind eine Wertschätzung für unseren Beruf. Sie gelten als der „Revolutionär in der deutschen Gastroszene“. Wie reagieren die Gäste auf Ihre Rezepte?

Marquard: Die schätzen es, dass ich und mein Team einfach alles neu mischen, neue Geschmäcke hervorheben und beweisen, dass das Unmögliche möglich zu machen ist. Wir waren mit dieser Küche jahrelang unter den ersten zwanzig in Deutschland, obwohl es sich manchmal haarsträubend anhörte. Man muss die Leute einfach schocken, so dass sie denken, dass man nicht mehr ganz sauber ist. Dann macht man sie gleichzeitig neugierig und sie bestellen das. Und die Versöhnung bekommen sie dann sofort auf den Teller. Ein Beispiel?

Marquard: Wir haben mal ein Dessert gemacht: Birne in Aceto Balsamico mit Vanillepolenta und Rosmarineis. Und zur Krönung ist da noch ein Koch raus und hat Parmesan drübergehobelt. Das war natürlich auf den ersten Blick absolut pervers. Aber dieses Dessert war so gigantisch, dass viele Leute es sofort noch einmal bestellt haben. Bei uns ist das eigentlich so eine Regel, dass wir alles nur ein einziges Mal machen und dann nie wieder. Doch diese Birne ist zu einem Klassiker geworden, wegen dem die Leute sogar angerufen haben.

Welche Trends sehen Sie in der Gastronomie?

Marquard: Die Spitzengastronomie wird es weiter geben, die gut bürgerliche Küche – sauber und perfekt gekocht – wird sich ebenfalls etablieren. Der Trend geht zu noch mehr Regionalität. Auch Bio wird noch mehr kommen. ¯

Bewerbung für die Teilnahme an den Baden-Württembergischen Jugendmeisterschaften 2008 Donnerstag, 19. und Freitag, 20. Juni in der Landesberufsschule Calw

Jugendmeisterschaften 2008 Eine Initiative des DEHOGA Baden-Württemberg Vorschlag für die Teilnahme an der Qualifikation (bitte alle Felder ausfüllen) Vorgeschlagen von (Betrieb/Schule/Institution)

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stempel: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Ausbildungsberuf: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Name: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Anschrift des Azubis: Straße: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . PLZ/Ort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Telefon: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mobiltelefon: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .E-Mail: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Ausbildungsbetrieb: Betrieb: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Ausbilder: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Straße: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . PLZ/Ort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Telefon: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Telefax: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausbildungsbeginn: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Prüfungstermin: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Unterschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Wenn unser Auszubildender/unsere Auszubildende auf einen der Spitzenplätze kommt, sollen folgende Medien durch den DEHOGA-Presseservice informiert werden: Telefon Redaktion:

1: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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2: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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3: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Schnell ausfüllen und spätestens bis Montag, 26. Mai 2008, zurück an:

E-Mail-Adresse



Name der Zeitung:

DEHOGA Baden-Württemberg – Dunja Schlamminger – Augustenstraße 6, 70178 Stuttgart, Fax: (07 11) 6 19 88-46

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Jugendmeisterschaften in Calw Wettbewerb am 19. und 20. Juni in der Landesberufsschule – Teilnehmerzahl ist begrenzt

CALW – Die Baden-Württembergischen Jugendmeisterschaften für den Berufsnachwuchs im Gastgewerbe finden am 19. und 20. Juni in der Landesberufsschule in Calw statt. Bei der Theorieprüfung am ersten Tag geht es um die Qualifikation für die Endrunde. Sie findet am zweiten Tag statt und entspricht von den Anforderungen her der praktischen Abschlussprüfung. Die Teilnahme ist motivierend und mit Sicherheit eine hervorragende Prüfungsvorbereitung – das gilt auch und gerade für Jugendliche im zweijährigen Ausbildungsberuf Fachkraft im Gastgewerbe. Auch das Unternehmen profitiert vom Wettbewerb: Erfolge bei den Jugendmeisterschaften heben das Image des Betriebes und sorgen bei geeigneter Vermarktung für mehr und bessere Bewerbungen. Teilnehmen können Auszubildende folgender Berufe: - Koch/Köchin - Hotelfachfrau/-mann - Restaurantfachfrau/-mann, - Fachleute für Systemgastronomie - Fachkraft im Gastgewerbe

õ Im Wettbewerbsjahr 2008 sollte sich

In Theorie und Praxis müssen die Teilnehmer der Jugendmeisterschaften ihr Können an zwei Tagen beweisen.

Y ALTERSGRENZEN BEACHTEN

Bitte beachten: Das Höchstalter liegt bei 23 Jahren, nicht bei 25 Jahren, wie durch einen bedauerlichen Fehler in unserer letzten Ausgabe berichtet. Teilnehmen darf also, wer Jahrgang 1985 oder jünger ist. Im Beruf Fachmann/-frau für Systemgastronomie liegt das Höchstalter bei 25 Jahren. Hier können also Auszubildende bis zum Jahrgang 1983 teilnehmen.

der Lehrling im letzten Ausbildungsjahr befinden. õ Zur Anmeldung muss das letzte Berufsschulzeugnis vorgelegt werden. Der Notendurchschnitt muss mindestens 2,0 betragen. õ Anmeldungen sind über den Betrieb, die Schule oder über einen Berufsverband möglich. Als Betriebsinhaber nutzen Sie zur Anmeldung Ihrer Auszubildenden bitte das Formular auf der Seite gegenüber. Anmeldeschluss ist am 26. Mai 2008. Der Anmeldung ist das Zeugnis der Fachstufe 1 beizufügen (Fachkräfte das Zeugnis der Grundstufe). Übersteigt die Zahl der Anmeldung die mögliche Teilnehmerzahl, entscheidet der Notendurchschnitt. Für die bestplatzierten Teilnehmer und deren Ausbildungsbetriebe bietet der DEHOGA wieder einen kostenlosen regionalen Presseservice: Wer beim Wettbewerb auf den vorderen Plätzen landet und im nebenstehenden Anmeldeformular die E-Mail-Adressen der Redaktionen seiner Heimatzeitungen angegeben hat, wird vom Verband mit einer Pressemitteilung versorgt. ¯

Sie haben einen Betrieb zu verpachten? Sie haben eine Immobilie anzubieten? Dann nutzen Sie für Ihre Werbung den idealen Werbeträger! Über 10.500 Gastronomen und Hoteliers in ganz Baden-Württemberg lesen das

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25.04.2008 10:04:23 Uhr

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5/2008 DEHOGA MAGAZIN

GEZ kassiert bei Hotels kräftig ab Flyer „Über Gebühr abGEZockt“ kostenlos für alle Mitgliedsbetriebe – Druck auf die Politik

Sehr stark nachgefragt wird von DEHOGA-Mitgliedern der Flyer „Über Gebühr abGEZockt“, mit dem DEHOGA und der Hotelverband Deutschland auf die im europäischen Vergleich extrem hohe Belastung der Hotellerie durch Rundfunkgebühren aufmerksam machen. 73,6 Millionen Euro betrug nach Angaben der GEZ das Gebührenaufkommen des Beherbergungsgewerbes im Jahr 2005. Damals war die langjährige Praxis der saisonalen Abmeldung noch zulässig. Im kommenden Jahr wird der Betrag bereits bei fast 78 Millionen liegen. Damit ist die Hotellerie nicht nur

im Vergleich mit den europäischen Mitbewerbern deutlich benachteiligt, sondern auch im Vergleich mit der restlichen Wirtschaft: Das jährliche Aufkommen an Rundfunkgebühren liegt bei 7,3 Milliarden Euro. Davon trägt das Beherbergungsgewerbe rund ein Prozent. Die Wirtschaft insgesamt trägt sechs Prozent zu diesem Aufkommen bei. Anders ausgedrückt: Die Hotellerie schultert allein 16,7 Prozent der gesamten Rundfunkgebührenlast der deutschen Wirtschaft (siehe auch Editorial von Wilhelm Schofer in dieser Ausgabe). Eine grundlegende Gebührenre-

form ist für 2013 angekündigt. Die Weichen dafür werden schon jetzt gestellt. Deshalb wollen der DEHOGA und der Hotelverband Druck auf die Landespolitiker machen und auf die Problematik der Beherbergungsbetriebe hinweisen. Wer in seinem Betrieb dazu beitragen und auf das Thema aufmerksam machen möchte, kann den Flyer kostenlos beim anfordern bei: Fachgruppe Tourismus und Hotellerie Augustenstraße 6, 70178 Stuttgart Telefon (0711) 6198828 Telefax (0711) 6198836 E-Mail: [email protected] ¯

Sternebetriebe und „Schmeck den Sueden“-Wirte zeigen Präsenz auf der CMT Die Internationale Ausstellung für Caravan, Motor, Touristik (CMT) findet vom 17. bis 25. Januar 2009 in Stuttgart statt. Sternebetriebe haben dann wieder die Möglichkeit, sich gemeinsam mit der GFT einem großen Publikum zu präsentieren. Mit ihren Sonderausstellungen Fahrrad und Erlebnisreisen,

Golf- und Wellnessreisen, Kreuzfahrtund Schiffsreisen und dem Sonderbereich Wandern gehört die CMT zu den bestbesuchten Veranstaltungen der Messe Stuttgart. Aufgrund der großen Nachfrage seitens der Mitgliedsbetriebe plant die GFT für die CMT 2009 wieder einen ei-

Ja, ich melde meinen Betrieb verbindlich als Unteranschließer der GFT für 299 Euro plus MWSt, zur CMT 2009 an.

Mein Wunschtermin:

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Coupon bitte ausschneiden und bis 23. Mai 2008 einschicken an:

Absender: \Betrieb

Gesellschaft zur Förderung des Tourismus (GFT) Augustenstraße 6

\Name

\Straße

70178 STUTTGART \PLZ, Ort

oder faxen an: 07 11/6 19 88 71

genen Messestand. In herausra-gender Ecklage, an drei Seiten offen präsentiert sich die GFT täglich mit vier Hoteliers oder Gastronomen. Alle Beteiligten sind aufgerufen, in Tracht oder Berufskleidung aufzutreten und sich mit eigenen Ideen zu präsentieren. Jedem beteiligten Aussteller steht ein eigener Counter am Stand der GFT zur Verfügung. Die Messebeteiligung pro Tag in Höhe von 299,00 Euro zuzüglich MwSt. enthält einen Beitrag zur Standmiete und Standbetreuung sowie für einen Aussteller-Tagesausweis. Der verbindliche Anmeldeschluß ist der 23. Mai.2008. Bis zu diesem Zeitpunkt benötigt die GFT eine schriftliche Anmeldung und den Zahlungseingang. Nachträgliche Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden, da sich auch die GFT fristgerecht und verbindlich bei der Messe Stuttgart anmelden muss. Um mit diesem Projekt an den Start zu gehen zu können, benötigt die GFTdie Teilnahme von 36 Betrieben. Wer sich mit dem nebenstehenden Coupon anmeldet, sollte auch seinen Wunschtermin angeben Weitere Informationen erhalten Interessenten bei der GFT:

\Telefon

\E-Mail

Bettina Preißer Tel.: 0711/619 88 74

S PA R E N M I T D E M D E H O G A

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Beim Mobiltelefon Sonderkonditionen für DEHOGA-Mitglieder DEHOGA-Mitglieder haben beim Mobiltelefon Vorteile: Sie erhalten im Netz von T-Mobile den günstigen Sondertarif BusinessProfi DEHOGA. Die Vorteile: õ Attraktive Grund- und Minutenpreise õ Laufzeiten zwischen 0 – 24 Monaten õ Vollsubventioniertes Handy bei 24-Monatsvertrag alle 24 Monate

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kein Mindestumsatz, Freiminuten-Pakete inklusive õ Option: MultiSIM-Karte, d.h. drei Mobilfunkkarten, eine Rufnummer, ein Vertrag, eine Rechnung, Sie können also mit dem Handy telefonieren, gleichzeitig bspw. über das Blackberry Emails empfangen und im Internet surfen. õ Option: Flatrate, um die

firmeneigene Kommunikation zu erleichtern. Mitglieder, Familienangehörige und Mitarbeiter haben somit die Möglichkeit, zu unglaublich günstigen Konditionen mobil erreichbar zu sein. Die aktuellen Konditionen können im Mitgliederbereich des DEHOGA–Internetportals abgerufen wer-

Jetzt noch bessere Konditionen bei Maestro Seit Oktober 2007 haben DEHOGA-Mitglieder die Möglichkeit, von günstigen Kreditkartenkonditionen des DEHOGA-Partners, der Royal Bank of Scotland (RBS) zu profitieren. Die erfolgreiche Kooperation hat nun dazu geführt, dass Mitglieder für die Abrechnung über Maestro statt der bisherigen

0,89 % künftig 0,75 % zahlen. Die Umstellung der bisherigen Verträge erfolgt durch RBS automatisch. Die günstigen Konditionen für MasterCard, VISA und VISA Electron bleiben weiterhin verfügbar. Die Anträge für den Vertragsschluss mit RBS können Mitglieder im Internet unter www.dehogabw.de

Office Depot erweitert Kernsortiment Die zum März begonnene Kooperation mit dem Partner Office Depot im Bereich Büro- und Geschäftsausstattung ist erfolgreich angelaufen. Die bisher für DEHOGAMitglieder zusammengestellte Kernsortimentsliste der gängigsten Produkte der Branche wurde inzwischen von 500 auf über 1700 Produkte erweitert. In der Liste finden sich inzwischen z.B.

alle Toner und Papiere die Office Depot im Sortiment hat. Diese Liste des Kernsortiments, welches mit einem Rabatt von bis zu 60 % individuell bepreist ist, können Mitglieder im Internet unter www.dehogabw.de (Stichwort: Sparbuch) abrufen. Selbstverständlich bleibt der pauschale Rabatt von 25 % auf das restliche Katalogsortiment weiterhin bestehen.Kontakt:

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Weitere Informationen zu diesen und noch einer ganzen Reihe anderer exklusive geldwerter Vorteile finden DEHOGA-Mitglieder auf den Internetseiten des Verbandes unter :www.dehogabw.de (Stichwort: DEHOGA-Sparbuch)

Office Depot Deutschland GmbH Kundenteam 380: Heidi Fröscher,Tanja Holzmann, Michaela Restle,Tanja Wolf Babenhäuserstr. 50 63762 Großostheim Telefon: 08221-205-380 Telefax: 08221-205-4380 E-Mail: kunden380@ office-depot.com ¯

(Stichwort: Sparbuch) herunterladen. Kontakt: RBS World Pay GmbH Volkwin Kühbauch Junghofstr. 22 60311 Frankfurt a.M. Telefon: 0711-765-3331 Telefax: 0711-765-2331 Mobil: 0172-2301415 E-Mail: [email protected] ¯

den, dort gibt es auch einen speziellen Internetshop des Partners ASVG, in dem die neuesten Geräte bestellt werden können. Interessenten wenden sich an: ASVG GmbH Lochfeldstraße 28 76437 Rastatt Tel: 07222 / 9555-0 Fax: 07222 / 9555-59 E-Mail: [email protected] ¯

Zahlendreher im DEHOGA-Sparbuch 2008 Im DEHOGA-Sparbuch 2008 hat sich leider auf der Seite 24 ein bedauerlicher Zahlendreher eingeschlichen. Der DEHOGA-Kooperationspartner UBU ist wie folgt erreichbar: Tel. 07243/29028 Fax: 07243/769707 ¯

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Lust auf Ausbildung bei der IBO geweckt 865 Schüler interessierten sich im Rahmen der Ausbildungsinitiative für Berufe im Gastgewerbe

Die DEHOGA-Kocharena auf der IBOMesse Friedrichshafen vom 29. März bis 6. April bot eine Menge für Auge, Nase und Gaumen – und machte Lust auf Ausbildung. Das Motto „Filmgeschichte“ inspirierte die Kreativität der Azubis,die begeistert für ihre Berufe warben. Die Halle 5 war hinten in gesamter Breite für die DEHOGA-Aktion reserviert. Links die Showbühne, rechts die Azubi-Bar, zu der DEHOGA-Schulleiter Karl-Josef Wolfert die Besucher besonders gerne geleitete: Auszubildende der Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe in Tettnang mixten hier die leckersten Cocktails mit „Filmreifen“ Namen und passend zu den Hollywood-Plakaten an der Wand: „Pretty Woman“ mit Sahne und Cocos,

865 Schüler aus 48 Klassen informierten sich im Rahmen der Ausbildungsoffensive während der IBO über die gastgewerblichen Berufe. Fotos: Thomas Kapitel

Die Ausbildungs-Offensive der IBO 2008 hielt vor allem Heidi Löhner auf Trab: In drei Gruppen informierte sie von Montag bis Freitag jeweils drei Schülergruppen hintereinander über die Ausbildungsmöglichkeiten im Hotelund Gastronomiegewerbe. Die DEHOGA-Ausbildungswartin im Landkreis Ravensburg zeigte ihnen einen Kurzfilm über die sechs Ausbildungsberufe und beantwortete viele Fragen, meist zu Lohn und Urlaub, aber auch, wie eine Ausbildung im Detail abläuft. „In der Regel empfehle ich den Schülern, zur Einführung mal ein Praktikum zu machen“, sagt Heidi Löhner. Die Schüler, meist 8. und 9. Klasse der Haupt- und Realschu-

len, hätten ja noch bis zu zwei Jahren Zeit, bis sie sich entscheiden müssen. Aber der Austausch mit den Azubis an der Bar hat allen Spaß gemacht und die Cocktails – selbstverständlich alkoholfrei – sowieso. Insgesamt hatten an der Ausbildungs-Offensive, von Messeleitung und Landratsamt organisiert, rund 1240 Schüler teilgenommen. Sie konnten sich im Vorfeld ihre Lieblingsberufe aussuchen. Viele wählten dabei die Gastronomie: „Bei mir waren’s insgesamt 865 Schüler aus 48 Schulklassen“, sagt Heidi Löhner, Restaurant- und Küchenmeisterin im Hotel „Residenz“ in Ravensburg. (tk) ¯

WO SICH BÜRGERMEISTER DUELLIEREN

Filmgeschichte war Thema des TischdekorationsWettbewerbes

„Titanic“ in Meeresgrün mit Bols und Maracuja oder „Casablanca“ mit Rum, Amaretto und Sahne. Um Filmgeschichte ging es auch beim Tischdekoraktions-Wettbewerb: Filmklassiker thematisch umgesetzt von Auszubildenden, begutachtet von einer fachkundigen Jury. „Dinner for One“ war der Renner. Das ist zwar eine Fernsehproduktion, doch für Miss Sophie und ihre berühmten Freunde lässt es sich wunderbar decken.

Das Kochduell der Bürgermeister war ein Publikumsmagnet auf der Showbühne, die der DEHOGA zusammen mit der Tageszeitung „Südkurier“ organisierte. Rathaus-Chefs aus der gesamten Region zwischen Alb und Bodensee traten gegeneinander an, jeweils unterstützt von einer Profi-Köchin oder einem ProfiKoch aus ihrer Gemeinde. Das war ausgesprochen witzig, denn die Bürgermeister waren nicht auf den Mund gefallen. Im Südkurier-Interview konnten sie ihre Stadt präsentieren, hatten meist ihre InfoStände aufgebaut und eine Tourismus-Fachkraft mitgebracht. Und natürlich jeweils einen großen Fanclub, der mit „Pfeffer“- und „Salz“-Schildern abstimmen durfte. Auf unserem Bild kocht Bernd Gombold (links), Bürgermeister der Gemeinde In-

zigkofen im Landkreis Sigmaringen (und Autor beliebter Volkstheater-Stücke), unterstützt von Sabrina Diesch vom Restaurant „Mühle“ in Dietfurt und kritisch begutachtet von Moderator Alexander Leukhardt,Vertreter der DEHOGA-Arbeitsgemeinschaft Bodensee-Oberschwaben und Inhaber des Restaurants „Sonne“ Vilsingen. Foto: Kapitel

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Das Hotel Unger in Stuttgart besteht seit 50 Jahren STUTTGART – Stuttgarts größtes Privathotel – das Hotel Unger in der Kronprinzenstraße – feiert sein 50-jähriges Bestehen. Die Vorsitzende des DEHOGA-Kreisverbandes, Inge Klotzsche, gratulierte Hotelbesitzerin Susanne ZöllerUnger und Direktor Peter Weishäupl im Namen des Verbandes und überreichte die Jubiläums-Urkunde des DEHOGA. Errichtet wurde das Hotel 1958 vom Vater der heutigen Besitzerin, Josef Unger. Das Unternehmen wird bis heute als mittelständischer Familienbetrieb erfolgreich geführt. In den vergangenen Jahren wurden rund 2,7 Millionen Euro in die Modernisierung des Hauses und in die Erweiterung der Kapazitäten von ursprünglich 86 auf heu-

DEHOGA-Kreisvorsitzende Inge Klotzsche (l.) überreichte die Jubiläumsurkunde des Verbandes an Hotelbesitzerin Susanne Zöller-Unger. Foto: Alcántara

te 114 Zimmer investiert – weitere Verbesserungen sind in Planung. Das Hotel Unger bietet in der Kategorie 4 Sterne garni modernen Komfort in Verbindung mit individuellem Service, der sich im hohen Stammgästeanteil des Hauses widerspiegelt. Für die Zukunft auf

Hoffen auf die spanische Lösung TEGERNAU-SCHWAND – Die gestiegenen Kosten und sinkenden Gästezahlen im Gastgewerbe waren das zentrale Thema bei der Frühjahrsversammlung des DEHOGA im Landkreis Lörrach im Gasthof Sennhütte in Tegernau-Schwand. Der Kreisvorsitzende Martin Wissler betonte, dass der wirtschaftliche Aufschwung noch nicht im Gastgewerbe angekommen sei. Hohe Energiekosten und Spritpreise führten nicht nur dazu, dass die Gäste die Zahl ihrer Besuche verringerten, sondern belasten die Unternehmen zusätzlich durch gestiegene Betriebskosten. Justiziar Alexander Hangleiter vom DEHOGA in Freiburg stellte daher das DEHOGA Sparbuch vor, mit dem Gastronomen durch Rahmenverträge mit verschiedenen Anbietern in vielen Bereichen kräftig sparen können. Ausbildungswartin Karin Wissing informierte

über die Ausbildungssituation im Landkreis Lörrach: Die Ausbildungsquote sei gegen den Landestrend um 0,4 Prozent zurückgegangen. Über den neuen Wegweiser für Ausbilder, Seminare und Ausbildungstage sollen Ausbilder jetzt bei der Suche nach Auszubildenden unterstützt werden. Dicke Luft herrscht immer noch beim Thema Rauchverbot. Wissler begrüßte es, dass die Verfassungsgerichtshöfe dreier Bundesländer das Gesetz mittlerweile außer Kraft gesetzt und die Bedrohung der Existenz von Einraumgaststätten dadurch anerkannt haben. Allerdings schloß Justiziar Hangleiter ein ähnliches Verfahren für Baden-Württemberg aus. Der DEHOGA unterstütze daher den Tübinger Gastwirt Uli Neu bei seiner Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel, die so genannte Spanische Lösung durchzusetzen. ¯

dem hart umkämpften Stuttgarter Hotelmarkt ist das Privathotel daher bestens gerüstet – und auch die bewährte Familientradition wird fortgesetzt: Martin Zöller, Sohn der Hotelbesitzerin Susanne Zöller-Unger, wird das Haus in dritter Generation weiterführen. ¯

Rekordbesuch bei der INTERGASTRA Einen Rekordbesuch meldet die Stuttgarter Messe für die INTERGASTRA, die im Februar erstmals auf dem neuen Messegelände beim Stuttgarter Flughafen stattfand: Mit 78447 Fachbesuchern wurden mehr als 15 Prozent mehr Gäste registriert als bei der letzten INTERGASTRA auf dem Killesberg, und das obwohl die Messe von sechs auf fünf Tage verkürzt wurde. Das geht aus dem offiziellen Schlussbericht hervor, den die Stuttgarter Messe Ende April herausgab. Auch das Einzugsgebiet der Messe hat sich erweitert: „36 Prozent unserer Besucher nehmen eine Anreise von mehr als 100 Kilometer auf sich“, sagte Messechef Ulrich Kromer. 2006 waren es noch 33 Prozent gewesen. ¯

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SCHMECK DEN SÜDEN

Neue Mitglieder Die Zahl der Mitglieder in der Initiative „Schmeck den Süden“ wächst. Im April kamen durch die Eingliederung der Naturparkwirte Süd folgende Neumitglieder dazu: õ Hotel Restaurant „Sonne“ in St. Peter õ Gasthof „zum Kreuz“ in St. Peter õ Hotel „Schwarzwaldhof“ in Hinterzarten õ Landgasthof „Friedrichshöhe“ in Vöhrenbach õ Hotel Restaurant „Lindenhof“ in Bräunlingen õ Gasthaus „Goldener Adler“ in Oberried Außerdem sind ebenfalls während des Monats April weitere Mitglieder zur Gemeinschaft gestoßen: õ Kreativhotel GmbH Mindnesshotel Bischofschloss in Markdorf õ Börslinger Hof in Börslingen õ Bach´sche Brauerei in Wertheim

Längere Öffnungszeiten wegen Umweltplaketten Schon vor der Einführung der Umweltplakette für Kraftfahrzeuge zum 1. März 2008 hatte der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes dem Umweltministerium in Stuttgart die Ermittlung von Ausgabestellen für Plaketten mit erweiterten Öffnungszeiten zugesagt. Wie das Umweltministerium jetzt mitteilte, hat der Verband seine Umfrage inzwischen abgeschlossen und eine Liste von Mitgliedsbetrieben erstellt, die über die üblichen Öffnungszeiten hinaus Umweltplaketten ausgeben. Diese Liste ist auf dem Internetportal des Verbandes abrufbar und zwar unter www.kfz-bw.de/verband/aktuelles oder über das Internetportal des Umweltministeriums (www.um.baden-wuerttemberg.de). Dort finden sich auch weitere Informationen zum Thema Umweltzonen. ¯

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Alles über Kundenverblüffung und Erlebniswelten KONSTANZ – Zum Gastroforum 2008 am 7.April hatten sich mehr als 200 Teilnehmer im Konzil in Konstanz angemeldet. Aufgrund der Wetterkapriolen mit Neuschnee bis ins Flachland waren dann jedoch etwas weniger als die gemeldete Zahl. 2008 wurde das zehnjährige Jubiläum des einst von Dieter Wäschle ins Leben gerufenen Gastroforums gefeiert. Mit dabei waren die Referenten Gabriele Schulze, Pierre Nierhaus und Daniel Zanetti. Nach Öffnung des Konzil & Frühstück für die Teilnehmer begann Gabriele Schulze mit dem Vortrag „Das Geheimnis erfolgreicher Gastgeber Gäste bei Veranstaltungen begeistern“ und zeigte, wie man Erlebniswelten im

großen und kleinen Rahmen mit einfachen Mitteln schafft. Nach dem Mittagsessen zeigte Pierre Nierhaus Trends in der internationalen Gastronomie und Hotellerie anhand neuester Entwicklungen in Europa, USA, Asien und im Mittleren Osten auf. Daniel Zanetti zeigte schließlich mit seinem Vortrag mit dem Titel „Kundenverblüffung“ den Unterschied zwischen aktiver und passiver Kundenzufriedenheit auf. Ab 17 Uhr konnten die Seminarteilnehmer den Tag bei einer Afterworkparty mit Musik der „Root Bootleg Band“ ausklingen lassen. Die letzten Gäste gingen gegen 24 Uhr zufrieden nach Hause. ¯

Freuten sich über ein gelungenes Gastroforum 2008 (v.l.): Dieter Wäschle (Vors. des DEHOGA SchwarzwaldBodensee), Daniel Zanetti, Ramon Bachmann, Rita Wäschle, Peter Ehrhardt (Mitglied DEHOGA Landesvorstand) sowie HeinzOskar Stärk (DEHOGAKreisvorsitzender).

Gastgewerbe im Kreis Calw meldet ein Minus Schömberg – Kürzere Aufenthaltsdauer und weniger Übernachtungen. Die Ergebnisse des Gastgewerbes im Kreis Calw rutschten 2007 ins Minus, so die Aussage des DEHOGA-Kreisvorsitzenden Helmut Schäfer auf der DEHOGAHauptversammlung im Kurhaus Schömberg. Um 2,1 Prozent seien die Übernachtungszahlen zurückgegangen. Besonders die Erhöhung der Mehrwertsteuer habe, so Schäfer, der Gastronomie im Landkreis Calw geschadet. Hinzu kämen die gestiegenen Energiekosten, die sich ebenfalls auf das Betriebsergebnis und die Gästezahlen auswirkten. „Die Kostendeckung reicht

nur für den Erhalt, nicht jedoch für Investitionen“, stellte Schäfer fest. Positiv sei allerdings der Qualitätsstandard in der Region. Schäfer lobte die Ausbilder an der gewerblichen Berufsschule Calw: „In den letzten drei Jahren erzielten wir die höchste Kammerdurchschnittsquote.“ Auf die Qualität müsse der Tourismus in Calw und BadenWürttemberg jetzt bauen und sich auf seine Stärken wie gute Angebote und erstklassigen Service besinnen. Für ihre langjährige Mitgliedschaft im DEHOGA geehrt wurden: Traudel Schmid und Wolfgang Richter (50 Jahre) sowie Karl Bechtle (40 Jahre), alle aus Bad Wildbad. Herbert Munde ist seit 20 Jahren Ortsvorsitzender in Bad Wildbad. Biggi Schäfer hat für Schömberg die 20. Mitgliederversammlung vorbereitet. ¯

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Rainer Gaiselmann zum neuen Vorsitzenden im Kreis Rottweil gewählt VILLINGENDORF – Die Neuwahl des kompletten Kreisvorstandes stand bei der Jahreshauptversammlung der DEHOGAKreisstelle Rottweil am 15. April 2008 in der „Linde“ in Villingendorf an. Heinz Gaiselmann gab sein Amt als Vorsitzender an seinen Sohn Rainer Gaiselmann ab. Der Präsident des DEHOGA-Landesverbandes, Peter Schmid, würdigte den Vater für seine langjährige Arbeit sowie seine Verdienste für Branche und DEHOGA. Bereits auf der Delegiertenversammlung im Herbst 2007 hat er die silberne Verdienstmedaille des DEHOGA in Baden-Württemberg erhalten. Nun wurde Heinz Gaiselmann zum Ehrenvorsitzenden der Kreisstelle ernannt. Umfassende Berichte über die Situation im Hotel- und Gaststättengewerbe gaben Erika Stussak, Vertreterin der DEHOGA-Unternehmerfrauen, und Lorenzo Schmiedtke für die Fachgruppe Tourismus und Hotellerie, der von einem Umsatzrückgang von zwei Prozent im Hotel- und von 2,9 Prozent im Gaststättengewerbe ausgeht. Hemmnisse seien im Bereich Hotel vor allem die gestiegenen Energiekosten sowie stärkere Marken im Low-Budget-Segment.

Der neue Vorsitzende der DEHOGA-Kreisstelle Rottweil, Rainer Gaiselmann (links) zusammen mit seinem neu formierten Vorstand.

Rainer Gaiselmann als bisheriger Vertreter für die Fachgruppe Gastronomie sprach von Problemen durch das Nichtraucherschutzgesetz, das sich besonders auf Einraumkneipen negativ auswirke. DEHOGA-Geschäftsführer Wolfgang Daub riet den Wirten, sich beim Thema Nichtraucherschutz an die zuständigen Abgeordneten zu wenden. Diesen müssen die Auswirkungen des Gesetzes deutlich vor Augen geführt werden. Bei den Wahlen zum Kreisvorstand gab es folgendes Ergebnis: Vorsitzender Rainer Gaiselmann, Gasthof „Linde“, Villingendorf; 2. Vorsitzender Heiko Mäule, Ringhotel „Johanniterbad“, Rottweil;

Schriftführer Wilhelm Mayer, Brauereigasthof „zum Pflug“, Rottweil; Kassier Gerhard Seckinger, „Bergcafe“, Schramberg; Vorsitzender Fachgruppe Tourismus Hotellerie Lorenzo Schmiedke,Hotel an der Glatt, Sulz; Vorsitzender Fachgruppe Berufsbildung Karl Schmide, Hotel „Sonne“, Schenkenzell; Vorsitzender Fachgruppe Gastronomie Markus Digeser, Restaurant „Rössle“, Dietingen-Irslingen; Seniorenbeauftragter Günter Müller, Gasthaus „Wilder Mann“, Bösingen; Umweltbeauftragte und Kassenprüfer Karl-Josef Moosmann Gasthof „zum Adler“, Fohrenbühl, Lauterbach, und Jürgen Hirt, Hotel Hirt, Deisslingen.

MITGLIEDER-EHRUNGEN

Guten Appetit!

Für langjährige Mitgliedschaft im DEHOGA Baden-Württemberg wurden geehrt:

Professionelle Küchenplanung und Einrichtung aus einer Hand.

15 Jahre: – Josef Schreier, Gasthof „Schwarzer Grat“ (Isny-Bolsternang), Brigitte Alt, Gasthof „Baumgarten“ (Wangen), Peter Heinzelmann, Restaurant „Krone“ (Schlier), Bernd Dux, Restaurant „Linde“ (Kisslegg), Markus Digeser, Restaurant Rössle (Dietingen), Dimitrios Philoxenidis, Restaurant Poseidon (Rottweil). 25 Jahre: – Marlies Landthaler, Gasthaus „Rössle“ (Wangen), Drago Zelenika, Zelenika GmbH-Steakhaus neue Hoffnung (Schramberg), Mathilde Armbruster, Gasthof Traube (Oberndorf), Helmut Müller, früher Deutscher Hof früher (Lauterbach). 40 Jahre: – Christel Toth (Weingarten), Stefan Huber, Hotel-Gasthof „Post“ (Wolfegg). 50 Jahre: – Hermann Rick (Isny).

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Ein klares Nein zur Ansiedlung eines Großhotels in Karlsruhe Braucht Karlsruhe ein Großhotel in zentraler Lage? – Die im DEHOGA zusammengeschlossenen Hoteliers beantworten diese Frage mit einem klaren Nein. Auf einer Fachgruppensitzung im Hotel Erbprinz in Ettlingen beschäftigten sie sich intensiv mit dieser Frage, nachdem Bürgermeisterin Mergen ein solches Hotel gefordert und damit ein Anliegen der Messe und Kongress GmbH (KMK) aufgegriffen hatte. Fachgruppenvorsitzender Siegfried Weber machte deutlich, dass der DEHOGA sich nicht gegen einen fairen Wettbewerb wenden könne. Allerdings gebe es in Karlsruhe keinen Bedarf für ein solches Großhotel. Der Geschäftsreiseverkehr, von dem die Karlsruher Hotellerie zu 80 Prozent lebt, ist in den Monaten Dezember, Januar, Februar und März ohnehin sehr schwach. Dies gilt auch für sämtliche Ferienzeiten, für Wochen mit Feiertagen und natürlich vor allem an den Wochenenden. Derzeit beträgt die Auslastung rund 42 Prozent. Es seien daher Zweifel angebracht, ob man für wenige Kongress- und Messetage die Zahl der Hotelbetten nochmals

drastisch erhöhen muss.Weber wies daraufhin, dass in Karlsruhe ohnehin bereits zirka 630 Zimmer mit weit über 1000 Betten im Bauantragsverfahren oder bereits genehmigt oder im Bau sind, wodurch die Bettenkapazität mittelfristig bereits um 20 Prozent steigen werde. Es gebe daher für die Karlsruher Stadtverwaltung keinen Anlass, lautstark Investoren und Betreiber nach Karlsruhe zu locken. Der DEHOGA werde auch ein wachsames Auge darauf werfen, dass keinerlei Subventionen oder Vergünstigungen den Wettbewerb in unlauterer Weise beeinflussen. Stadt holt ein Gutachten ein Aus Sicht des Messe- und Kongresswesens sei ein neues Hotel wünschenswert, erklärte dagegen der Geschäftsführer der KMK, Klaus Hoffmann. Man habe jedoch Verständnis für die Sorgen der Hotellerie. Derzeit prüfe die Stadt Karlsruhe über ein Gutachten die Erforderlichkeit eines solchen Hotels. Die Teilnehmer forderten die KMK auf, vor allem im Wochenendgeschäft verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, da

hier die Auslastung völlig unbefriedigend sei. Diskutiert wurden auch die Fragen nach der Akquisition durch Mitarbeiter der KMK draußen bei den Veranstaltern in Deutschland und Europa, die ausgebaut werden müsse. Es reiche nicht aus, in Karlsruhe zu warten, bis sich Veranstalter an die KMK wenden. Bündelung der Kräfte gefordert Angeregt wurde auch die Bündelung der Kräfte in der Abteilung Tourismus und Marketing. Es könne nicht sein, dass nach der Karlsruher Marketing GmbH und der KMK eine weitere Stelle geschaffen werde, die für den Tourismus zuständig ist. Dabei bestehe immer die Gefahr, dass für dieselben Ziele nebeneinander her gearbeitet wird. Angeregt wurde die gemeinsame Vermarktung aller Messen im Land BadenWürttemberg. Hoffmann wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die gastronomische Fachmesse HOGATRENDS 2009 nun gemeinsam von der KMK und der Hinte-Messe veranstaltet werden. (bru) ¯

400 Schüler besuchten den Berufsinformationstag des DEHOGA KARLSRUHE – „Die wenigsten Schüler haben konkrete Vorstellungen davon, welchen Beruf sie einmal lernen möchten. Daher sind wir in dieser Woche bei den Tagen der Berufsinformation jeden Tag unterwegs, um ihnen einen möglichst breiten Einblick in die verschiedensten Berufsfelder zu verschaffen“, erklärte Kerstin Krüger, Konrektorin der Südschule Neureut, beim 18. Berufsinformationstag des DEHOGA Karlsruhe zusammen mit Schulamt und Agentur für Arbeit im Restaurant „Kühler Krug“. Begeistert äußerte sie sich über die anschauliche Darstellung der sechs verschiedenen Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe: „Man sieht beim Tischdecken, Serviettenfalten oder Gemüseschnippeln, was konkret gemacht wird.“ In der Tat waren die einzelnen Abteilungen eines gastronomischen Betriebes, wie Küche oder Restaurant, aufgebaut und rund 400 Jungen und Mädchen aus Haupt-, Real- und Sonderschulen bestaunten Arbeitsgeräte wie Dekantierkaraffe, Flambierwagen oder Hummerbe-

„Hautnahe“ Informationen über das Gastgewerbe bekamen rund 400 Jugendliche beim 18. Berufsinformationstag des DEHOGA in Karlsruhe. Foto: John

stecke, die ihnen von Auszubildenden vorgeführt und erklärt wurden. „Fachkräfte im Gastgewerbe haben einen krisensicheren Arbeitsplatz und können international tätig werden“, machte DEHOGA-Geschäftsführer HansChristoph Bruß klar. Das Gastgewerbe im Kammerbezirk der IHK Karlsruhe bildet derzeit 810 junge Menschen aus. Im Jahr 2000 waren es noch 606 Auszubildende. Im Herbst können voraussicht-

lich 200 Ausbildungsplätze neu besetzt werden, erklärte Jochen Wagner, Teamleiter bei der Agentur für Arbeit. Im Aufwind steht der Beruf „Fachmann/-frau für Systemgastronomie“. 1998 begannen erstmals vier junge Leute diese Ausbildung, inzwischen sind es 59. Die Adressen von Betrieben findet man im Internet unter www.big-ausbildung.de sowie in der Ausbildungsplatzbörse www.dehoga-marktplatz.de. (mjo) ¯

T E R M I N E U N D V E R A N S TA LT U N G E N

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Y TERMINE – WIRTETREFFS

BAUMKUCHEN FÜR DEN KINDERSCHUTZBUND

Achern: – Dienstag, 27. Mai, 15 Uhr Treffen in der Winzergenossenschaft „Alde Gott“ in Sasbachwalden. Bruchsal: – Donnerstag,15. Mai, 15 Uhr im HotelRestaurant „Walhall“ in Bruchsal, Kübelmarkt 8, beim Kollegen Christian Hochhaus. Bühl: – Jeden ersten Sonntag im Monat ab 22 Uhr Wirte- und Köchestammtisch, Auskunft bei Gabi Meier, Tel. 0 72 23/2 29 53. – Jeden Montag von 15 bis 17 Uhr Wirtekegeln, Infos bei Gerhard Bechtler, Tel. 0 72 23/8 00 97 81.

Die Konditoreninnung hat während der INTERGASTRA unter den Messebesuchern einen sieben Meter hohen Baumkuchen versteigert. Der Erlös von 2000 Euro kommt dem Kinderschutzbund (www.kinderschutzbund-bw.de) zugute und wird für das Projekt Elternpaten eingesetzt. Robert Widmann, Ehren-Landesinnungsmeister der Konditoren, übergab den Scheck an die Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes, Gabrie-

le Betz, in der gewerblichen Schule im Hoppenlau. Im Bild (v.l.): Markus Tischberger, Projektleitung Messe Stuttgart, Gabriele Betz, Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes Baden-Württemberg, Robert Widmann, Ehren-Landesinnungsmeister der Konditoren, Dr. Andreas Baitinger, stellv. Studiendirektor der gewerblichen Schule im Hoppenlau und die Fachlehrer W. Schenk und J. Feinauer. Foto.: Alcántara

Kooperationsbörse 2008 am 9. Juli in Stuttgart Am Mittwoch, 9. Juli 2008, findet im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle in Stuttgart die Kooperationsbörse 2008 statt die gemeinsam von der Tourismus-Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW), dem DEHOGA Baden-Württemberg und der GFT veranstaltet wird. Dieser jährlich stattfindende Fach-

Impressum DEHOGA-Magazin für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg Herausgeber: Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg e.V., Augustenstraße 6, 70178 Stuttgart, Telefon (0711) 6 19 88-0. Für den Inhalt verantwortlich: Jürgen Kirchherr, Hauptgeschäftsführer, Stuttgart. Redaktion: Daniel Ohl, Erwin Kiefer; Gestaltung: Publikmacher Verlag: Matthaes Verlag GmbH, Silberburgstr. 122 , 70176 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 31 44, 70027 Stuttgart, Internet: www.matthaes.de, ISDN (07 11) 24 83 94 90 Frankfurter Sparkasse (BLZ 500 502 01) 200 139 959, Anzeigenleitung: Klaus Wendt Anzeigenberatung und -bearbeitung: Karin Weber, Beck Medienund Verlags-GmbH, Tel. 07 11/33 59 16, Fax: 07 11/93 78 93-9, E-Mail: [email protected] Erscheinungsweise: einmal im Monat. Der Bezugspreis ist im Verbandsbeitrag enthalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand Stuttgart. Druck: Henkel Druck, Motorstraße 36, 70435 Stuttgart Zurzeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 43 gültig.

kongress richtet sich an Vertreter der Tourismuswirtschaft des ganzen Landes und soll dazu beitragen, die touristischen Netzwerke auszubauen, über Kooperationsmöglichkeiten zu informieren und gemeinsame Marketingmaßnahmen zu fördern. Die Besucher erwartet ein abwechslungsreiches Programm aus Fachvorträgen und Workshops. Daneben bietet sich ihnen die Gelegenheit, mit Mitarbeitern verschiedener Organisationen Einzelgespräche zu führen und gemeinsame Aktivitäten zu besprechen. Die Veröffentlichung des Veranstaltungsprogramms sowie die Möglichkeit zur Anmeldung erfolgt ab Anfang Mai auf der Internetseite der TMBW (www.tourismus-bw.de im Bereich „Touristiker“). Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen bei: Tourismus-Marketing GmbH Baden-Württemberg, Martina Kohler, Tel.: 07 11/2 38 58–67, e-Mail: [email protected]¯

Y TERMINE – DAMENTREFFEN

Ludwigsburg und Umgebung: – Mittwoch, 28. Mai, 14.30 Uhr im Gasthof „Quelle“ in Pleidelsheim bei Kollegin Liselotte Schmid. Rheinstetten: – Mittwoch, 21. Mai, 15 Uhr Treffen im sportheim der Sportfreunde Forchheim bei Kollegin Maria Kistner.

Y DEHOGA UNTERNEHMERFRAUEN

Kreis Esslingen: – Montag und Dienstag, 9. und 10. Juni Ausflug nach Paris. Mehr Informationen: Ulrike Wiedemann,Tel. 0711/315456-0. Main-Tauber-Kreis: – Dienstag, 27. Mai, 15 bis 17 Uhr Infomationsveranstaltung zu „Schmeck den Süden“ im Hotel „Alexa“ in Bad Mergentheim, Edelfinger Straße 11 - 13. Rems-Murr-Kreis: – Mittwoch, 4. Juni,Besichtigung der Familien-Bierbrauerei von Kollegin Sandra Ehrlinger in Weiler zum Stein.Treffen zur Busfahrt um 14.30 Uhr beim „Lamm“ in Hebsack oder um 15 Uhr am „Lamm“ in Weiler zum Stein . Rhein-Neckar-Kreis: – Mittwoch, 14. Mai, 18 Uhr Spargelessen bei Kollegin Antje Walter im Hotel „Sickinger Hof“ im Walldorf. DEHOGA Akademie: – Montag, 2. Juni, Ganztagesseminar in Bad Überkingen für Unternehmerfrauen: „E-Mail-Marketing: Effizient und wirkungsvoll“. Mehr Infos: DEHOGA Akademie, Tel. 07331/932500, Fax 07331/932509 oder E-Mail: [email protected]

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Spargelsalat mit gebratenem Ziegenfrischkäse und Passionsfruchtvinaigrette Zutaten (für 4 Personen): – – – – –

16 Stangen weißer Spargel 8 Stangen grüner Spargel 18 g Salz pro Liter Wasser 25 g Zucker pro Liter Wasser 15 g Butter

Für die Vinaigrette: – 200 g Spargelkochfond – 10 g frischer Ingwer – 1 gestrichener TL Speisestärke – 3 Passionsfrüchte – 55 g Traubenkernöl – 20 g weißer Balsamessig – etwas frisch gemahlener Pfeffer – 4 St. Ziegenfrischkäse ( je ca. 50 g) – 12 hauchdünne Scheiben geräucherter Bauchspeck – etwas Sonnenblumenöl zum Braten

Die Sonne scheint und es sind über dreißig Grad im Schatten. Bei solch einem Wetter haben viele Gäste keine Lust auf warmes Essen. Dann sind Salate die ideale Alternative: An den heißen Sommertagen kann man Salatkreationen auch als Hauptmahlzeiten zu servieren Zubereitung: Spargel exakt schälen und die Enden knapp abschneiden. Wasser aufkochen und Salz, Zucker sowie das Stück

Butter zugeben. Geschälten Spargel getrennt voneinander bissfest „kochen“, entnehmen und etwas abkühlen lassen. Für die Vinaigrette 200 g Spargelkochfond aufkochen. Ingwer schälen, in ganz feine Würfel schneiden und zugeben. Die Speisestärke mit wenig kaltem Wasser anrühren und in den Spargelkochfond einrühren. Aufkochen lassen und anschließend kaltrühren. Die Passionsfrüchte halbieren und die Kerne zusammen mit dem Saft in die Vi-

naigrette geben. Nun Traubenkernöl und weißen Balsamessig abwechselnd unterrühren und abschmecken. Die Ziegenfrischkäse mit dem geräucherten Speck umhüllen und in einer Pfanne mit Sonnenblumenöl allseitig kurz anbraten. Die Spargelstangen mit etwas Schnittlauch zusammenbinden, mit der Vinaigrette leicht nappieren und mit etwas marinierten Blattsalaten anrichten. ¯ Y HINWEIS

Wenn Sie mehr über das Trendprodukt Salat erfahren und Tipps und Tricks über Salate als erfolgreichen Verkaufsfaktor im Á-la-carte-Geschäft bekommen wollen, dann besuchen Sie den Kurs „Salate – knackig und trendig“ mit Franz Bolz.Termin: 17. Juni 2008 in der DEHOGA Akademie in Bad Überkingen. Anmeldung:Tel. 07331/932500, Fax 07331/932509 oder E-Mail: [email protected]

Für die Garnitur: – 4 Halme Schnittlauch – etwas Blattsalate

Ratatouillesalat mit Lamm-Parmesan-Spießchen Zutaten (4 Personen): – – – – – – – – – – – – –

1 Aubergine (ca. 300 g) Salz, Pfeffer 20 g Mehl 90 g Olivenöl 1 Schalotte 1 Knoblauchzehe 3 verschiedenfarbige Paprikaschoten 1 Zucchini (ca. 150 g) etwas Zucker 30 g weißer Balsamicoessig 4 Rosmarinzweige 160 g (8 x 20 g) Lammfleischwürfel aus Keule oder Rückenfilet 4 Würfel Parmesan (à 15-20 g)

Für die Garnitur: – Zweierlei Crema di Balsamico

Zubereitung: Gewaschene Aubergine in 20 Scheiben schneiden, mit Salz und Pfeffer würzen, mehlieren und in Olivenöl goldbraun braten. Schalotte, Knoblauchzehe, geschälte Paprikaschoten und Zucchini in kleinere Würfel schneiden und in dieser Reihenfolge nach und nach in eine heißen Pfanne mit Olivenöl geben und zusammen anschwitzen. Mit Salz, Pfeffer und Zucker würzen und mit weißem Balsamicoessig vollenden. Mit Salz und Pfeffer gewürzte Lammfleischwürfel und Parmesanwürfel auf die bis zur Spitze abgenadelten

„Rosmarinzweige“ stecken und kurz von allen Seiten anbraten. Auberginenscheiben und marinierte Gemüsewürfel schichtweise aufeinander

setzen und mit den „LammSpießchen“ vollenden. Mit verschiedenen Balsamicocremas garnieren.Mit Dillzweigen ausgarnieren. ¯

Text und Fotos: Walter Bauhofer

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SEMINARANGEBOT Umsetzung der Hygienepraxis und HACCP Seminar-Inhalte: õ Wichtige Aussage in den Hygienevorschriften õ Praktische Umsetzung der Hygieneanforderungen õ Einhaltung der guten Hygienepraxis õ Durchführung des HACCPVerfahrens õ Erkennung und Überwachung kritischer Kontrollpunkte (CCPs) õ Festlegung von Korrekturmaßnahmen õ Hygienekontrollen und Dokumentation õ Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit õ Durchführung von Hygieneschulungen õ Einsatz und Nutzen von Rückstellproben õ Hygienerundgänge als Eigenkontrollmaßnahme õ Hygienemaßnahmen für das Außerhausgeschäft (z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Altenheime, Kliniken) Seminar-Ziel: Die lebensmittelrechtlichen Vorschriften verpflichten die Verantwortlichen im Gastgewerbe zur Umsetzung der guten Hygienepraxis und des HACCP-Verfahrens sowie der Dokumentation durchgeführter Maßnahmen und Kontrollen. Europäische Hygienevorschriften, nationale Leitlinien und Branchenempfehlungen bilden dafür die Grundlage. Die Seminarteilnehmer lernen den strukturierten Aufbau eines Hygienesystems für eine Küche im Gastgewerbe. Schwerpunkt bildet dabei die Anleitung für ein praxistaugliches System mit zahlreichen Anweisungen und Checklisten. Dabei werden die Ausführungen des DEHOGA HygieneLeitfadens berücksichtigt.

Termin: Ort: Kurs-Nr.: Gebühren: Referenten: Dauer:

04. Juni 2008 Bad Überkingen BW-08-303 160,- Euro zzgl. MwSt. Maria Revermann 1 Tag

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Gruppenreisen – ein rentables Geschäft Seminar-Inhalte: õ Trendentwicklung õ Konzeption von Gruppen- und Leistungsangeboten õ Gästeansprüchen gerecht werden õ Anforderungen der Reiseveranstalter an den Gastgeber õ Effiziente Preisgestaltung õ Handhabung und Umgang mit dem WKZ õ Richtiger Umgang mit Gruppengästen und deren Ansprechpersonen Seminar-Ziel: Ökologische und ökonomische Kriterien geben Raum für neue Gruppengäste. Gehen Sie richtig an dieses Segment heran mit entsprechender Akquisition von Busreiseveranstaltern. Wir geben Ihnen Hinweise für Konzepte, Planung und Durchführung von Gruppenreisen, denn es ist ein profitables Geschäft. Termin: Ort: Kurs-Nr.: Gebühren: Referenten: Dauer:

09. Juni 2008 Bad Überkingen BW-08-227 160,- Euro zzgl. MwSt. Dörte Mäder 1 Tag

Werbung – einfach und selbst gestalten Seminar-Inhalte: õ Anwendungen von MS-Word, Imaging, Picture Manager und Paint õ Flyer, Plakate und Inserate erstellen

Praxisbeispiele für die Hauspost, Tageskarten und Direktmailings Einfügen und Bearbeiten von Textfeldern, Bildern und Grafiken Vorlagen formatieren und abspeichern Formulierung von Werbetexten Auswertung und Reflexion der erstellten Medien in der Gruppe

Seminar-Ziel: Die Teilnehmer können Vorlagen und Werbemedien mit Hilfe von MS-Word erstellen, sowie Bilder mit MS-Office Standardsoftware in Größe und Auflösung einfach bearbeiten. Sie erstellen Zielgruppenund Empfängergerechte Texte und erarbeiten für Ihr Unternehmen eine wieder verwendbare Vorlage anhand eines konkreten Beispieles. Termin: Ort: Kurs-Nr.: Gebühren: Referentin: Dauer:

09. Juni 2008 Bad Überkingen BW-08-52 160,- Euro zzgl. MwSt. Peter Tanzinger 1 Tag

Ausbildung zum Ausbilder Seminar-Inhalte: Handlungsfelder und Aufgaben der Ausbilder/-innen. õ Grundlagen õ Ausbildungsplanung õ Einstellung von Auszubildenden õ Ausbildung am Arbeitsplatz õ Den Lernprozess fördern õ Ausbildung in der Gruppe õ Abschluss der Ausbildung Termine: Ort: Kurs-Nr.: Gebühren: Dauer:

16. Juni – 02.Juli 2008 Bad Überkingen BW-08-402 990,- Euro zzgl. MwSt. 33 Tage

SEMI NAR ANGEBOT

Kreative Arrangements und Pauschalen Seminar-Inhalte: õ Arrangement-Trends erkennen und nutzen õ Ideen für das eigene Hotel entwickeln und ausbauen õ Externe Leistungsträger und Partner, was Sie beachten sollten õ Wie Sie Pauschalen gewinnbringend kalkulieren õ Welche Arrangements passen zu Ihrem Unternehmen? õ Die zielgruppengerichtete Vermarktung von Arrangements õ Praxisbeispiele, die Sie nicht vergessen werden

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Seminar-Ziel: Nach diesem Seminar kennen Sie verschiedene Beratungs- und Verkaufstechniken, sowie moderne, trendige Entwicklungen an der Bar. Sie kennen weitere trendige Cocktails, Connecting Technics an der Bar und erfahren wie Sie wirtschaftlich, effizienter Arbeiten und dadurch professioneller wirken. Termin: Ort: Kurs-Nr.: Gebühren: Referenten: Dauer:

10. Juni 2008 Bad Überkingen BW-08-277 160,- Euro zzgl. MwSt. Hans-Jürgen-Hartauer 1 Tag

Flair- and Show Bartending Seminar-Ziel: Auf Ihre Zielgruppen gemünzt können Sie Dienstleistungen jeglicher Art verkaufen. Geben Sie Ihren Gästen das Gefühl ein Schnäppchen gemacht zu haben, ohne dabei selbst zu kurz zu kommen. Wenn Ihnen die zündende Idee fehlt, helfen wir Ihnen auf die Sprünge wie Sie Pauschalen und Arrangements attraktiv zusammenstellen können. Anhand aktueller Trends und reichlicher Praxisbeispiele werden Sie schnell zum Profi! Termin: Ort: Kurs-Nr.: Gebühren: Referent: Dauer:

10. Juni 2008 Bad Überkingen BW-08-30 160,- Euro zzgl. MwSt. Ralf Hummel 1 Tag

Bar Cultural – Verkaufen an der Bar Seminar-Inhalte: õ Working Flair: Connecting people, personality Flair, Barkeeper als multiple Persönlichkeit, Bewegungsabläufe an der Bar õ Life: Wie präsentiert sich die Bar? Attraction, Fun, Zeitgeist õ Produkte symbiotisieren sich mit Emotionen õ Bar Trends und waves, Connecting – Technics – Augenflirt – präsent sein õ Training Best Drinks: Cocktails, die leben – shaken – rühren – mixen

Seminar-Inhalte: õ Personality Flair: Ausstrahlung und Lust õ Working Flair: Arbeits- und Bewegungsabläufe an der Bar õ Flair-Einschenktechniken õ Instrument Flair: Cocktails werden zu Love-Shakes õ Flash Flair: Die 15 Grundbewegungen des Flairtending Seminar-Ziel: Jonglier- und Showtechniken vermitteln eine besondere Atmosphäre an der Bar. Sie wissen wie Sie mit Flair-Show-Technics gute Effekte erzielen können und so mehr Freude und Spaß an der Bar ausstrahlen. Ein Praxis-Seminar mit garantiert viel Spaß und Show! Termin: Ort: Kurs-Nr.: Gebühren: Referenten: Dauer:

11. Juni 2008 Bad Überkingen BW-08-279 160,- Euro zzgl. MwSt. Hans-Jürgen-Hartauer 1 Tag

Öffentliche Finanzierungsprogramme Seminar-Inhalte: õ Welche Fördermittel gibt es õ Wer kann Fördermittel beantragen (z.B. Existenzgründer, junge und etablierte Unternehmen) õ Wer gewährt öffentliche Fördermittel õ Wie beantragt man öffentliche Fördermittel

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Welche Voraussetzungen müssen erbracht werden um Fördermittel beantragen zu können Habe ich Anspruch auf Fördermittel

Seminar-Ziel: Die Teilnehmer erfahren, welche öffentlichen Mittel es gibt, wie und wo man diese beantragt und welche Fristen einzuhalten sind. Wie kann die Bürgschaftsbank eingeschaltet werden. Termine: Ort: Kurs-Nr.: Gebühren: Referent: Dauer:

16. Juni 2008 Bad Überkingen BW-08-38 160,- Euro zzgl. MwSt. Ernst Aspacher 1 Tag

Das perfekte Seminarhotel Seminar-Inhalte: õ Die Servicequalität im Hause – vom Marketing bis zur Tagungsbetreuung õ Trends und Entwicklungen im Veranstaltungsbereich õ Wie sieht heute ein modernes Lernfeld aus õ Bessere Vermarktung õ Maßgeschneiderte Tipps und Checklisten für den Betrieb õ Anforderungen von Trainer und Veranstalter an das Hotel õ Kooperationen erfolgreich eingehen Seminar-Ziel: Ein langfristiges Entwicklungskonzept ist die Voraussetzung für die professionelle Organisation des Tagungsgeschäftes. Nicht nur das gewisse Know-how und Fingerspitzengefühl, sondern auch Trendbeobachtung, Ideen und Strategien sind in modernen Seminarhotels gefragter denn je. Unsere Teilnehmer erarbeiten Konzepte und Vorschläge im Hinblick auf Ausstattung, Einrichtung und Servicequalität. Termine: Ort: Kurs-Nr.: Gebühren: Referent: Dauer:

10. Juni 2008 Bad Überkingen BW-08-225 160,- Euro zzgl. MwSt. Dörte Mäder 1 Tag

SEMI NAR ANGEBOT

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FachBrief Service 1.+2.+3. = das TOP ANGEBOT

1. Service Basics Seminar-Inhalte: õ Mise-en-place, die richtige Vorbereitung õ Serviceeinteilung und -abläufe õ Der Umgang mit Arbeitsgeräten õ Wie Sie Tische richtig eindecken und einfach dekorieren

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Der klassische Menü- und Büffetaufbau Wie Sie Teller und Tabletts richtig und effizient tragen

Termin: Ort: Kurs-Nr.: Gebühren: Referent: Dauer:

16.-17. Juni 2008 Freiburg BW-08-260 310,- Euro Mitglieder zzgl. MwSt. Christa Mangold 2 Tage

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2. Filetieren, Tranchieren, Flambieren Seminar-Inhalte: õ Vorbereitung und Organisation für die Arbeit vor dem Gast õ Kommunikation mit dem Gast õ Wie Sie die Arbeit am Tisch perfekt inszenieren õ Kompetent und sicher auftreten

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Professionelles Filetieren von Plattund Rundfischen Tranchieren verschiedener Fleischteile und Geflügelarten Flambieren von Süßspeisen und Desserts

Termin: Ort: Kurs-Nr.: Gebühren: Referent: Dauer:

18. Juni 2008 Freiburg BW-08-262 160,- Euro Mitglieder zzgl. MwSt. Christa Mangold 1 Tag

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3. Verkauf im Service Seminar-Inhalte: õ Durch Servicequalität Gäste überraschen und begeistern õ Verkaufschancen schneller erkennen õ Up-selling durch gezielte Beratung õ Auf unterschiedliche Erwartungen verschiedener Gästetypen flexibel eingehen

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Kompetentes Anbieten – Empfehlen und Beraten 5 einfache Tipps für positiv eingestellte Menschen im Verkauf Die Sinnesorgane beim Verkaufen richtig nutzen

Termin: Ort: Kurs-Nr.: Gebühren: Referent: Dauer:

19.-20. Juni 2008 Freiburg BW-08-264 310,- Euro Mitglieder zzgl. MwSt. Peter Tanzinger 2 Tage

[ FachBrief Service Top-Preis! Sie sparen 150,- Euro

Dauer: 5 Tage Gebühren: 630,- Euro Mitglieder zzgl. MwSt. oder 5 Gutscheine

SEMI NAR ANGEBOT

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Trainings im Betrieb Unsere DEHOGA Akademie-Trainer kommen zu Ihnen! Die individuellste Form der Weiterbildung! Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Seminar- und Qualitätskonzepte, angepasst an die Bedürfnisse Ihrer Betriebe.

Praxisorientiert sind die Seminarinhalte beim DEHOGA FachBrief Service. Im Bild Teilnehmer beim Tranchieren.

Wenn Sie noch Fragen zum Seminarangebot der DEHOGA Akademie haben,dann wenden Sie sich bitte an Frau Greb: Tel: 073 31 – 932 50-0, Fax: 073 31 – 932 50-9 E-Mail: [email protected]

Für DEHOGA-Mitglieder besonders günstig! Als Mitglied im DEHOGA erhalten Sie und Ihre Mitarbeiter grundsätzlich bis zu 33% Nachlass gegenüber dem Standardpreis (bei den aufgeführten Seminaren ist der Nachlass bereits berücksichtigt.) Mitgliedschaft die sich lohnt!

ò Umsetzung der Hygienepraxis und HACCP Kurs-Nr. BW-08-303 / 04. Juni 2008 ò Gruppenreisen – ein rentables Geschäft Kurs-Nr. BW-08-227 / 09. Juni 2008 ò Werbung – einfach und selbst gestalten Kurs-Nr. BW-08-52 / 09. Juni 2008 ò Ausbildung zum Ausbilder Kurs-Nr. BW-08-402 / 16. Juni – 02. Juli 2008 ò Kreative Arrangements und Pauschalen Kurs-Nr. BW-08-30 / 10. Juni 2008 ò Bar Cultural – Verkaufen an der Bar Kurs-Nr. BW-08-277 / 10. Juni 2008 ò Flair- and Show Bartending Kurs-Nr. BW-08-279 / 11. Juni 2008 ò Öffentliche Finanzierungsprogramme Kurs-Nr. BW-08-38 / 16. Juni 2008 ò Das perfekte Seminarhotel Kurs-Nr. BW-08-225 / 10. Juni 2008 FachBrief Service ò 1. Service Basics Kurs-Nr. BW-08-260 / 16.-17. Juni 2008 ò 2. Filetieren, Tranchieren, Flambieren Kurs-Nr. BW-08-262 / 18. Juni 2008 ò 3. Verkauf im Servicen Kurs-Nr. BW-08-264 / 19.-20. Juni 2008 Alle Seminare inkl. Arbeitsbuch, Seminarverpflegung und Zertifikat.

Seminar-Anmeldung

Sind Sie Mitglied oder arbeiten Sie in einem Mitgliedsbetrieb des DEHOGA Baden-Württemberg:

Absender: Betrieb

ò Ja Vorname

Name

ò Nein

Mitgliedsnummer ________________________ ò Ja, bitte senden Sie uns weitere

Strasse

Informationen über Trainings im Betrieb PLZ, Ort ò Ja, bitte senden Sie uns das aktuelle Telefon

Telefax

Datum:

Unterschrift

Seminarprogramm 2008 zu

Am Besten per Fax: 07331 - 9 32 50 9 oder Telefon: 07331 - 9 32 50 0 oder per Post an: DEHOGA Akademie, Hausener Straße 19,73337 Bad Überkingen

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Künstlersozialversicherung: Mehr Kontrollen angesagt Wer selbständige Künstler engagiert, ,muss Abgaben an die Künstlersozialversicherung bezahlen. Tut er es nicht und wird er bei einer – künftig häufigeren – Nachprüfung erwischt, kann das teuer werden. Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) existiert seit 01.01.1983 und soll die soziale Situation der selbstständigen Künstler und Publizisten verbessern. Die Künstler tragen (wie sonst die Arbeitnehmer) die Beiträge nur zur Hälfte. Die andere Hälfte wird zu 20 % durch den Bund und zu 30 % durch die sogenannte Künstlersozialabgabe aufgebracht. Das Gesetz gilt nur für selbstständige Künstler, nicht für Künstler die als Arbeitnehmer beschäftigt werden. Die Prüfzuständigkeit ist seit 2007 auf die gesetzliche Rentenversicherung übergegangen. Ob die Betriebe ihrer Beitragspflicht nachkommen, wird daher bei jeder Prüfung der Rentenversicherung mit untersucht, also wesentlich häufiger als bisher. Die Erhebung der Beiträge erfolgt für die letzten fünf Jahre. Sind gastronomische Betriebe betroffen? Ja, wenn selbständige Künstler beschäftigt werden. Abgabepflicht besteht allerdings nur für natürliche Personen, also einzelne Selbständige, GbR, oHG, KG, nicht für Zahlungen an juristische Personen, wie GmbH. Wer gilt als selbstständiger Künstler? Künstler können sein Musiker, Schauspieler, Clowns, Discjockeys, Entertainer, Kabarettisten, Werbefotografen, Webdesigner, alle selbstständig Tätigen im Bereich Werbung und Design. Das Merkmal „selbstständig tätig“ umfasst alle Künstler, die nicht als Arbeitnehmer beschäftigt sind, sondern freiberuflich arbeiten. Wichtig: Die Künstlersozialversicherung ist unabhängig von der Sozialversicherungspflicht, das heißt auch nichtversicherte/nebenberuflich tätige Künstler unterliegen der Künstlersozialabgabe. Wie sind diese Abgaben zu zahlen? Abgabenpflichtige Betriebe müssen der KSK selbständig bis zum 31.03. des Folgejahres die Höhe der gezahlten

Entgelte mitteilen. Die KSK erhebt die Daten mittels eines Fragebogens, der vom Unternehmer auszufüllen ist. Aufgrund dieser Angaben wird die Abgabenhöhe festgesetzt. Berechnung der Künstlersozialabgabe? Angegeben werden müssen sämtliche Entlohnungen an Künstler im Laufe des Kalenderjahres zzgl. erstatteter Nebenkosten (Transport, Material etc.). Nicht berücksichtigt werden Zahlungen an juristische Personen, GEMA, gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer, Reise- und Fahrtkosten und die steuerfreie Pauschale. Der Abgabesatz wird jedes Jahr neu festgesetzt, für 2008 liegt er bei 4,9 %. Ansprechpartner: Künstlersozialkasse Gökerstr. 14 26384 Wilhelmshaven Telefon: 04421 / 75439 Telefax: 04421 / 7543586 http://www.kuenstlersozialkasse.de [email protected] ¯

Freizeitausgleich: Keine Unterbrechung durch Krankheit Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 25.2.1986 und vom 4.9.1985 ist der vorgesehene Überstundenausgleich durch bezahlte Arbeitsbefreiung auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor dessen Erkrankung bekannt gegeben hat. Nach dem allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg besteht ein zusätzlicher Freizeitausgleichsanspruch bei Arbeit an sechs Tagen in der Woche oder bei Mehrarbeit. Anspruch auf Freizeitausgleich entsteht auch für nicht gewährte zwei Ruhetage in der Woche und für geleistete Feiertagsarbeit. Grundsätzlich ist deshalb zwischen Freizeitausgleich und gewährten Urlaubstagen zu unterscheiden. Gewährt der Arbeitgeber für Mehrarbeit, nicht genommene Ruhetage oder Feiertagsarbeit innerhalb der Regelungen des Manteltarifvertrages Freizeitausgleich und ist dieser Freizeitausgleich schon vor Erkrankung eines Arbeitnehmers festgelegt worden, so hat der Arbeitnehmer kei-

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nen Anspruch auf zusätzliche Freizeit, wenn er in dem vorgesehenen Zeitraum der Freistellung erkrankt. In diesem Fall hat er genauso Pech gehabt wie ein normaler Arbeitnehmer, der samstags oder sonntags frei hat und an diesen Tagen erkrankt. Dies jedenfalls ergibt sich aus der Rechtprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Wichtige Empfehlung: Die Betriebe sollten unbedingt – am besten schriftlich – ihren Mitarbeitern mitteilen, wofür sie einen Freizeitausgleich erhalten, so dass sie bei einer eventuellen Erkrankung in diesem Zeitraum nicht nochmals Freizeitausgleich gewähren müssen. In der Praxis unterscheiden die Betriebe im Hinblick auf die freien Tage nur selten zwischen Freizeitausgleich und Urlaub. Durch diese Verwischung zweier unterschiedlicher Rechtsbegriffe können den Betrieben zusätzliche Kosten entstehen. Wenn ein Betrieb vorher seinem Mitarbeiter mitgeteilt hat, dass er einen Freizeitausgleich für Überstunden oder nicht gewährte Ruhetage an bestimmten Tagen erhält und der Arbeitnehmer erkrankt in diesem Zeitraum, so muss der Betrieb aufgrund der Erkrankung des Arbeitnehmers dafür nicht noch einmal Freizeitausgleich gewähren. Allgemein gilt nach dem Bundesurlaubsgesetz, dass Tage, an denen Arbeitnehmer während ihres Urlaubs erkrankt sind, nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Der Freizeitausgleich wegen Überstunden dient jedoch nicht der Erholung, sondern der Einhaltung der Arbeitszeit. Deshalb besteht kein Anspruch auf einen weiteren freien Tag, wenn dieser Freizeitausgleich zusätzlich zum Erholungsurlaub gewährt wurde. (ka) ¯

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Hotelpreise: Margen sind auch weiterhin zulässig Die Wettbewerbszentrale und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben sich auf Grundsätze für eine wettbewerbsgerechte Preisauszeichnung von Hotelzimmern geeinigt. Danach sind Margenpreise auch zukünftig zulässig. Im Jahr 2006 hatte die Wettbewerbszentrale einige Hotelbetriebe abgemahnt, die im Internet oder Broschüren ihre Zimmer mit mutmaßlich wettbewerbswidrigen Preisauszeichnungen beworben hatten. Daraufhin haben die Wettbewerbszentrale und der Hotelverband Deutschland (IHA) Verhandlungen aufgenommen, um eine rechtlich zulässige und praxistaugliche Lösung zu finden. In diesen Verhandlungen wurde auch die in letzter Zeit häufig zitierte Entscheidung des OLG Schleswig (Az: 6 U 73/06, Urteil vom 08.05.2007) berücksichtigt. Die Wettbewerbszentrale hat ein Hotel abgemahnt, welches mit „von...bis...Preisen“ geworben hatte. Das OLG hielt in seiner Entscheidung die Werbung mit Margenpreisen generell für möglich, sie jedoch im konkreten Fall für unzulässig. Gemäß Preisangabenverordnung soll dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft werden, gleichzeitig soll verhindert werden, dass er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muss. Im abgemahnten Fall hatte das Hotel es unterlassen darzustellen, in welcher Höhe pro Tag Zusatzkosten oder sonst wert-

gestaltende Merkmale in den Beherbergungspreis einfließen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat zu diesem Thema ein Merkblatt erstellt, welches dem Hotelier die zu berücksichtigenden Grundsätze für eine wettbewerbsgerechte Preisauszeichnung erörtert. Bereits gedruckte Haus- bzw. Hotelprospekte, die nicht den Grundsätzen dieses Merkblattes entsprechen, können bis zum 31.12.2008 aufgebraucht werden. Die IHA stellt auch DEHOGAMitgliedern dieses Merkblatt zur Verfügung. Zu beziehen ist es bei: Fachgruppe Tourismus & Hotellerie Augustenstraße 6 70178 Stuttgart Tel. 0711/6198828 Fax: 0711/6198836 E-Mail: [email protected] Download: www.dehogabw.de ¯

Internetadressen: Vorsicht vor überteuerten Angeboten Derzeit erhalten Hoteliers Anrufe mit dem Angebot zum Kauf von Internetadressen für die Hotel-Homepage. Bei solchen Angeboten ist Vorsicht und genaues Nachfragen angesagt. Da die eigene Internetadresse meist mit ".de" endet (Bsp.: hotel-anker-hintertupfingen.de) werden jetzt die Endungen eu, info, net usw. angeboten. Wer nach dem Preis fragt, erhält die Antwort: 75 Euro pro Jahr. Wer genauer nachfragt, erfährt, dass dieser Preis für jede einzelne Endung und nicht für das ganze Paket bezahlt werden muss.

Hoteliers, die wissen, dass es diese Adressen bereits für wenige Euro pro Jahr gibt, wollen das Gespräch dann möglichst schnell beenden oder zumindest schriftliche Unterlagen haben. Dies wird mit den Worten abgelehnt, dass es nur heute die Möglichkeit gibt, diese Adressen zu abonnieren, da ansonsten die Gefahr bestehe, dass diese Links auf "Schmuddelseiten" mit sexuellem Hintergrund umgeleitet werden könnten. Hier wird offenbar wieder mit einer neuen Masche versucht, den Hoteliers das Geld aus der Tasche zu ziehen. Zum Ersten erscheint es bei den heutigen Suchmaschinen und Hotel-Portalen keinesfalls erforderlich zu sein, dass die eigene Homepage unter allen möglichen Endungen erreicht werden kann. Zum anderen sind diese Angebote völlig überteuert. Außerdem sollte man diese Anrufer, die offensichtlich in einem Callcenter beschäftigt sind, nachdrücklich darauf hinweisen, dass Telefonanrufe zum Zwecke der Werbung für bestimmte Angebote verboten sind. Das gilt dann, wenn keine Geschäftsverbindung zwischen dem Hotel und dieser Firma besteht. (bru) ¯

Hautkrebs: Krankenkasse zahlt Vorsorgeuntersuchung

Die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs wird künftig von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) im November 2007 beschlossen. Das Leistungsangebot gilt für Versicherte ab 35 Jahren im Zwei-Jahres-Rhythmus. Früher gab es keine gesicherten wissenschaftlichen Daten darüber, ob eine Ganzkörperuntersuchung der Haut zu einer Verminderung von Erkrankungen und Todesfällen führt. Deshalb hat der GBA vor seinem Beschluss zunächst die Ergebnisse aus dem Projekt „Hautkrebs-Screening in Ital. Eiscafe in süddeutschter Kleinstadt, Nähe Stuttgart Schleswig-Holstein“ ausgeca. 80 Plätze innen + Terrasse ca. 30 Plätze wertet. Vorgesehen ist zumit Einliegerwohnung und eigenen Parkplätzen dem, dass der Ausschuss aus gesundheitlichen Gründen ab sofort zu verkaufen nach fünf Jahren den Erfolg Ablösesumme VB 75 000 EUR, langfristiger Pachtvertrag des Hautkrebs-Screenings Tel 0171 9508000 überprüft. (wd) ¯

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30.04.2008 9:43:06 Uhr

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Neues Gesetz: Mehr Rechte für die Verbraucher Am 5. November 2007 ist es vom Bundestag beschlossen worden, zum 1. Mai 2008 trat es in Kraft:Das Verbraucherinformationsgesetz. Vorausgegangen war eine mehrjährige Debatte in Bundestag und Bundesrat und ein in der deutschen Gesetzgebung höchst selten vorkommender Akt: Der Bundespräsident hatte das Verbraucherinformationsgesetz im Dezember 2006 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken beanstandet und seine Unterschrift unter jenes verweigert. So musste ein neuer Entwurf erarbeitet werden, zu dem auch der DEHOGA erneut Stellung nehmen und weitergehende Belastungen vom Gastgewerbe abwehren konnte. Die Regelungen des neuen Verbraucherinformationsgesetzes sollen vor dem Hintergrund der in der letzten Zeit aufgetretenen Lebensmittel- und Futtermittelskandale vor allem mehr Transparenz schaffen. Verbraucher haben nun einen Anspruch auf Zugang zu Informationen und Daten über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften, die bei einer Behörde vorliegen. Das heißt, dem Verbraucher stehen erstmals Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte zu, damit ihnen Informationen vor einer Kaufentscheidung eines Lebensmittels oder dem Besuch eines Restaurants vorliegen.

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Die Informationen werden nur auf schriftlichen Antrag erteilt. Der Antrag ist abzulehnen, wenn er missbräuchlich gestellt ist. Ebenso besteht kein Anspruch auf Informationen über Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder sonstige wettbewerbsrelevante Inhalte, die mit einem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vergleichbar sind. Behörden können zukünftig auch von sich aus die Öffentlichkeit darüber informieren, wenn Lebensmittelunternehmer beispielsweise Rechtsverstöße oder schwerwiegende Verbrauchertäuschungen begehen oder Ekel erregende Lebensmittel in Verkehr bringen. Hierzu können behördlicherseits Informationen ins Internet gestellt oder in sonstiger Weise veröffentlich werden. Ein unmittelbarer Anspruch der Verbraucher und Gäste gegenüber dem Lebensmittelunternehmer konnte durch die Einflussnahme des DEHOGA verhindert werden. (ahgz) ¯

Sachbuch: Sicherheit und Hygiene von Schankanlagen Seit Juni 2005 werden Schankanlagen nicht mehr von den Behörden überprüft. Die Betreiber tragen seither die alleinige Verantwortung für deren Sicherheit und Hygiene. Das Buch „Getränkeschankanlagen“ aus der Reihe Beuth Praxis erklärt ausführlich die Anforderungen, die erfüllt werden müssen.Das inhaltliche Spek-

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trum reicht von der (baulichen) Planung der Anlage über Fragen der Reinigung (auch der Gläser), der Wartung und Pflege bis hin zu rechtlichen Aspekten und der behördlichen Lebensmittelkontrolle. Dabei muss das Buch nicht von vorne bis hinten „gelernt“ werden: Sein Inhaltsverzeichnis macht es vor allem zu einem idealen Nachschlagewerk für den praktischen Alltag gastronomischer Betriebe. Der Anhang geht auf Fehler ein, die bei der Bedienung von Schankanlagen auftreten können. Er enthält neben einem umfangreichen Glossar der gängigen Fachbegriffe auch Checklisten für die richtige Pflege der Anlagen. Außerdem werden die 20 wichtigsten DIN-Normen zur Verfügung gestellt. Beuth Praxis: Getränkeschankanlagen Autoren: O. Fries, A. Hövel, G. Lohre, G. Steinl, H. Taschan, N. Tessin Handbuch und DIN-Normen Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Beuth Verlag GmbH: Berlin, Wien, Zürich, 2., überarb. und erw. Auflage. 2008. 392 S. A5. Broschiert. 78,00 Euro, ISBN 978-3-410-16732-7

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