EDITORIAL. Stärkung der Selbstverwaltung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

January 26, 2016 | Author: Charlotte Bretz | Category: N/A
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EDITORIAL

Stärkung der Selbstverwaltung Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetz zur „Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft“ betont der Bundesgesetzgeber die Unabhängigkeit, die Notwendigkeit und die Bedeutung unserer berufsständischen Selbstverwaltung. Auch nach der Wouters-Entscheidung des EuGH, die ein nationales, eigenständiges Kammersystem mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages, ebenso die kartellrechtliche Beurteilung der Berufsregeln mit dem Europarecht für vereinbar hält, können wir uns darüber freuen, dass der Gesetzgeber ein politisches Signal mit einem Gesetz, das schon im Titel der „Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft“ dient, setzt. Das ist ein erfreulicher, richtiger Weg auch für die Zukunft. Inhaltlich hat das „Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft“ drei Schwerpunkte: Zum einen überträgt es Aufgaben, die bisher noch der Justizverwaltung vorbehalten sind, originär auf die Rechtsanwaltskammern, des Weiteren verabschiedet es sich von alten, aber heute nicht mehr aktuellen Berufsausübungsregelungen, und zum Dritten stärkt es die Rechte des Verbrauchers. Die Selbstverwaltung ist von folgenden Regelungen betroffen: Zum einen werden zu originären Aufgaben die längst von den Kammern über § 224a BRAO wahrgenommenen Aufgaben und Befugnisse im Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und mit dem Widerruf der Zulassung. Zum anderen ist nach § 26 BRAO die Vereidigung neu zugelassener Rechtsanwälte jetzt der Rechtsanwaltskammer und damit dem Vorstand übertragen. Während heute noch in öffentlicher Sitzung des Gerichts, bei dem die Zulassung erfolgt, der Eid abgelegt wird, wird in Zukunft die Vereidigung durch die Vorstände der Rechtsanwaltskammern erfolgen. Die Gesetzesneuerungen im Bereich der Selbstverwaltung betreffen auch den Wegfall des Mindestalters als Voraussetzung für die Wahl in den Vorstand einer Rechtsanwaltskammer, die Erleichterungen bei der Voraussetzung für eine Wiederwahl in das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer und insbesondere die Reduzierung der durch ihre Größe sehr kostenintensiv und mühsam arbeitenden Satzungsversammlung auf die Hälfte der Mitglieder (§ 191b BRAO). Zur Berufsausübung hebt der Gesetzgeber in Konsequenz zum Wegfall der Zulassung der Rechtsanwälte bei einem

Mitteilungen I/2007

bestimmten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit (§ 18 BRAO) das Zweigstellenverbot auf. Mit Inkrafttreten des Gesetzes hat der Rechtsanwalt einen Kanzleisitz zu begründen; errichtet er Zweigstellen, hat er dies unverzüglich der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer anzuzeigen. Eine – so die Begründung des Deutschen Bundestags – „die freie Advokatur einschränkende Regelung“ ist damit beseitigt, ein Bedürfnis nach Zulassung bei einem bestimmten Gericht bestand nicht mehr. In Zukunft kann der Rechtsanwalt seinen Vertreter grundsätzlich selbst bestellen. Er muss die Bestellung allerdings der Rechtsanwaltskammer anzeigen. Des Weiteren fällt die fünfjährige Wartefrist für die Zulassung bei einem Oberlandesgericht weg; damit kann ab dem ersten Tag der Anwaltszulassung jede Anwältin und jeder Anwalt auch vor jedem Oberlandesgericht auftreten. Für die Mandanten bringt das neue Gesetz zwei wichtige Änderungen: So ist bei der Bundesrechtsanwaltskammer ein kostenlos online einsehbares Verzeichnis aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu führen. Die örtliche Rechtsanwaltskammer muss dem Mandanten die Berufshaftpflichtversicherung benennen, wenn die betreffende Kollegin oder der betreffende Kollege kein berechtigtes Interesse daran nachweist, dass die Versicherung nicht genannt wird. Am 16. Februar 2007 hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt; es kann frühestens am 1. Mai 2007 in Kraft treten. Grundsätzlich ist das Gesetz zu begrüßen, denn es betont die Stellung der Anwaltschaft als unabhängiges Organ der Rechtspflege und Träger eines freien Berufes mit einer starken Selbstverwaltung. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass der Staat zur finanziellen Entlastung Aufgaben auf die Berufsstände zur selbstverantwortlichen und effizienten Erledigung überträgt. Deshalb ist wachsam darauf zu achten, dass nicht unter Schlagwörtern wie „Stärkung der Selbstverwaltung“ Maßnahmen vorgenommen werden, die „gezielt – mit oder ohne Tarnung – im Ergebnis gegen die wirtschaftlichen Grundlagen des Gerichtsanwalts, des Rechtsanwalts der Anwaltsordnung gerichtet werden und damit als ein Wirken gegen die Anwaltschaft gerichtet sind“ (so mahnte schon Ostler in „Die deutschen Rechtsanwälte“, 2. Aufl., S. 390). Deshalb gilt es zum Beispiel, mit aller Kraft die Abschaffung des Einheitsjuristen zu verhindern, die Einführung einer Spartenausbildung zu vermeiden (hierzu ist auf die temperamentvollen Ausführungen von Finzel „Sparte ade“ in BRAK-Mitt. 2006, S. 242 ff. zu verweisen). Gleiches gilt nach wie vor auch für unser Bestreben, die Definition der Rechtsdienstleistung im neuen Rechtsdienstleistungsgesetz klar zu formulieren und die Rechtsberatung als „Nebenleistung“ einzuschränken. Der Bundesrat ist hier auf der Linie der Rechtsanwaltschaft, das Bundesjustizministerium will jedoch an einer unseres Erachtens zu weiten Öffnung des Rechtsberatungsmarktes festhalten. Hier geht der Kampf weiter – hoffen wir, dass in der Kammerversammlung am 27. April 2007, auf die wir schon hier aufmerksam machen und Sie herzlich einladen, mehr und wieder positiv zu berichten ist. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Ihr

Michael Then, Vizepräsident

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Inhalt

Seite

Editorial ..................................................................... 1 Aktuelles Zahlen und Fakten zur Kammerversammlung 2007 3

Aus- und Fortbildung Die Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe zieht um ............. 13 Neues Seminar zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in ................................. 13

Hinweise und Informationen

Neujahrsempfang 2007 .........................................

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Jour fixe mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit ......

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Aktueller Zinssatz ................................................. 14

Einladung zum 2. Mediationstag ..........................

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Telefondienst/Faxservice ....................................... 14

Infoveranstaltung „Güterichter“ in Augsburg ..........

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Vermittlungen ........................................................ 15

Staatliche Zuschüsse für Existenzgründer ...........

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Vertrauensanwalt für in Not geratene Mitglieder .. 15

Handy, Anstand und Verschwiegenheit ................

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Fortbildung, die man sieht – Das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer ...........

Ermäßigter Kammerbeitrag bei Geburt eines Kindes ....................................... 15

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Gebühren in anwaltsgerichtlichen Verfahren ........ 15

Fortbildungszertifikat kann zur Prämiensenkung führen ..................................

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Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft .........................................

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Signaturkarte ........................................................ 15

Personalien .............................................................. 17 Beilagen

Aus der Rechtsprechung ....................................... 10 Buchbesprechungen ............................................... 11

Informationen des Verbandes Freier Berufe Fortbildungsveranstaltungen

IMPRESSUM Die MITTEILUNGEN der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München werden durch die Rechtsanwaltskammer München herausgegeben und erscheinen viermal im Kalenderjahr. Der Bezug der MITTEILUNGEN ist im Kammerbeitrag enthalten. Anschrift der Redaktion Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München Tal 33, 80331 München; Tel.: (0 89) 53 29 44-0; Fax: (0 89) 53 29 44-28; Homepage: www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de; E-Mail: [email protected] Schrankfach 191 im Justizpalast München Gesamtredaktion Hauptgeschäftsführer RA Dr. Wieland Horn, RAin Dorothee Klaiß, Redaktionsanschrift

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Druck Kessler Druck + Medien, 86399 Bobingen Auflage 18.000 Stück Verlag Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Levelingstraße 6a, 81673 München; verantwortlich: RAin Beate Köhler, Tel.: (0 89) 43 60 00-39; Fax: (0 89) 4 36 15 64 Anzeigen Verantwortlich: Roland Schulz, Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Scharrstraße 2, 70563 Stuttgart; Tel.: (07 11) 73 85-0; Fax: (07 11) 73 85-100; Internet: www.boorberg.de; E-Mail: [email protected]; Anzeigenpreisliste Nr. 1 vom 1.1.2002 ist gültig.

Mitteilungen I/2007

AKTUELLES  Zahlen und Fakten zur Kammerversammlung 2007 1. Entwicklung der Mitgliederzahlen Die Kammer hatte am 1. Januar 2007 17.366 Mitglieder, damit 666 mehr als am 1. Januar 2006. In Prozenten ist das eine Steigerung um 3,9 % gegenüber 4 % im vergangenen Jahr. Die Neuzulassungen (einschließlich der Zulassungswechsel in den Kammerbezirk sowie der Wiederzulassungen) haben, für sich genommen, also ohne Abzug der Löschungen, im Jahr 2006 wiederum die Marke von 1.000 überschritten und einen Wert von 1.145 erreicht. Im Jahr 2005 betrug die Zahl der Neuzulassungen 1.171, im Jahr 2004 1.196. 2. Verteilung im Kammerbezirk und Frauenquote Von extremem Ungleichgewicht ist nach wie vor die Verteilung innerhalb des Kammerbezirks. Bei dem Amtsgericht München und damit dem Landgericht München I, d.h. im Stadt- und Landkreis München, sind 11.028 Anwälte zugelassen. Die übrigen 6.338 Anwälte verteilen sich auf die anderen neun Landgerichtsbezirke. Leicht gestiegen ist die Frauenquote. Von den 17.366 Kammermitgliedern per 1. Januar 2007 sind 5.600 weiblich. Dies entspricht einem Anteil von 32,2 % gegenüber 31,6 % im Jahr 2006. 3. Ausländische Anwälte Von der Zahl her spielen die ausländischen Kolleginnen und Kollegen nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), das seit nunmehr genau sechs Jahren in Kraft ist, hat bislang zu keiner nachhaltigen Änderung geführt. Bei 17.366 Kammermitgliedern gibt es nur 78 Kolleginnen und Kollegen, die sich als ausländische Anwälte aufgrund des europäischen Rechts (EuRAG) oder des GATT/GATS-Abkommens (siehe § 206 BRAO) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München niedergelassen haben (gegenüber 72 im Jahr 2005). Entsprechendes gilt für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die nach dem Gesetz über die Eignungsprüfung den Status eines deutschen Rechtsanwalts erlangt haben. Deren Zahl ist fast unverändert und beträgt jetzt 44.

Mitteilungen I/2007

4. Anwaltsgesellschaften Die Zahl der Rechtsanwaltsgesellschaften (§§ 59 c ff. BRAO) ist nach wie vor gering und nimmt nur allmählich zu. Derzeit sind 50 Anwalts-GmbHs eingetragen. Demgegenüber erfreuen sich die Partnerschaftsgesellschaften nach wie vor großer Beliebtheit. Die Zahl der Partnerschaftsgesellschaften, an denen Rechtsanwälte entweder allein oder zusammen mit Angehörigen anderer freier Berufe beteiligt sind, erreichte per 1. Januar 2007 einen Wert von 214. In dieser Zahl nicht enthalten sind bloße Zweigstellen von Partnerschaftsgesellschaften, die ihren Hauptsitz außerhalb des Kammerbezirks haben. 5. Tätigkeit des Vorstands und seiner Abteilungen Der Vorstand und seine Abteilungen haben im Jahr 2006 insgesamt 112 Sitzungen abgehalten. Der Vorstand hat elfmal getagt, das Präsidium zweiundzwanzigmal; die Abteilungen kamen zusammengerechnet auf 79 Sitzungen. Aus der Arbeit der Abteilungen sind die Neuzulassungen im Bereich der Fachanwaltschaften hervorzuheben. Per 1.1.2007 hatte die Kammer insgesamt 2.740 Fachanwälte, davon 763 weibliche (das sind ca. 28 % aller Fachanwälte). Im Einzelnen verteilen sich die Fachanwälte auf die derzeit 18 Fachanwaltschaften wie folgt: 678 626 516 186 136 110 107 91 70 60 56 46 29 8

Fachanwälte für Familienrecht Fachanwälte für Arbeitsrecht Fachanwälte für Steuerrecht Fachanwälte für Strafrecht Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Fachanwälte für Verwaltungsrecht Fachanwälte für Verkehrsrecht Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwälte für Insolvenzrecht Fachanwälte für Erbrecht Fachanwälte für Medizinrecht Fachanwälte für Sozialrecht Fachanwälte für Versicherungsrecht Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht

Neue Fachanwälte seit 2006: 11 Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht 7 Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz 2 Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht 1 Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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AKTUELLES

Der Prozentsatz an Fachanwälten im Kammerbezirk beträgt 14 %. 237 Anwälte im Kammerbezirk führen zwei Fachanwaltstitel. Im Jahr 2006 betrug die Zahl der von den Abteilungen für Berufsrecht insgesamt erledigten Beschwerden 177 gegenüber 382 im Jahr zuvor. Die Zahl der Rügen erreichte einen Wert von 31 gegenüber 32 im Jahr 2005. 40 Angelegenheiten wurden an die Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Ermittlungsverfahrens abgegeben (gegenüber 37 im Jahr zuvor). 116 Beschwerdeverfahren wurden eingestellt (Vergleichszahl für 2005: 117). 6. Anwaltsgerichtsbarkeit Im Jahr 2006 hatte das Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München 44 Neuzugänge zu verzeichnen (76 im Jahr 2005). Durch Urteile wurden 32 Verfahren erledigt (34 im Vorjahr). Der Bayerische Anwaltsgerichtshof ist bekanntlich nicht nur Berufungsinstanz in Disziplinarsachen, sondern zugleich eine Art besonderes Verwaltungsgericht, vornehmlich für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Kammer zur Zulassung und zum Widerruf. Zweite Instanz in diesem Bereich ist der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofes. Im Jahr 2006 musste sich die Kammer insgesamt 23 verwaltungsrechtlichen Verfahren vor dem Bayerischen Anwaltsgerichtshof stellen. In zwei Fällen kam es zu Verhandlungen vor dem Anwaltssenat des Bundesgerichtshofes.

dungsverhältnissen hat mit insgesamt 1.557 gegenüber 1.641 im Jahr 2005 um 84 abgenommen. Insgesamt 659 Auszubildende haben an den Abschlussprüfungen teilgenommen (ebenso im Jahr 2005), davon 583 mit Erfolg (im Jahr 2004: 571). Damit ist die Erfolgsquote gegenüber dem Jahr 2005 (86,65 %) leicht angestiegen und erreichte dieses Mal einen Wert von 88,47 %. Die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Rechtsfachwirtin/zum Geprüften Rechtsfachwirt haben im Jahr 2006 insgesamt 20 Teilnehmerinnen/Teilnehmer bestanden. Engagierte Rechtsanwaltsfachangestellte haben auf diese Weise die Möglichkeit, sich weiter zu qualifizieren und im Beruf voranzukommen. Die Kammer unterstützt diese Art der Weiterbildung nachhaltig. 8. Fortbildungsprogramm Besonders rege war wieder die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen der Kammer. Insgesamt fanden im Jahr 2006 genau 163 Abendveranstaltungen für die Anwälte der Kammer statt mit 6.767 Teilnehmern. Wert hat die Kammer wieder darauf gelegt, den Fachanwälten die preisgünstige Fortbildung im Umfang von jährlich zehn Stunden (§ 15 FAO) zu ermöglichen.

7. Rechtsanwaltsfachangestellte

Statistisch gesehen haben 39 % der Kammermitglieder an einer Fortbildungsveranstaltung der Kammer teilgenommen.

Im Jahr 2006 wurden 551 Ausbildungsverhältnisse neu eingetragen gegenüber 557 Ausbildungsverhältnissen im Jahr 2005. Der Bestand an Ausbil-

Für die Mitarbeiter der Kanzleien wurden zusätzlich 43 Veranstaltungsabende ausgerichtet, zu denen sich 1.811 Teilnehmer einfanden.

 Neujahrsempfang 2007 Die Rechtsanwaltskammer München hat alle im vergangenen Jahr neu zugelassenen Kolleginnen und Kollegen zu einem Neujahrsempfang eingeladen. Die Veranstaltung am 26. Januar 2007 wurde von rund 150 jungen Anwältinnen und Anwälten genutzt, um sich über Fragen rund um die Anwaltszulassung zu informieren. Der Kammervorstand und die Geschäftsführung erteilten Auskünfte zum Berufsund Gebührenrecht, zu den Fachanwaltschaften, zu Fortbildungen, zur Nebentätigkeit, ferner zum Thema internationale Beziehungen und zur Öffentlichkeitsarbeit der Kammer.

Präsident Hansjörg Staehle bei der Begrüßung

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Außerdem standen sowohl die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung als auch der Münchener Anwaltverein (MAV) sowie das Forum Junge Anwaltschaft für Fragen zur Verfügung.

Mitteilungen I/2007

AKTUELLES

Stehempfang in den Seminarräumen der Kammer

Vizepräsident Dr. Fritz-Eckehard Kempter und Azubi Julia Biemer bei der Tombola

Positive Resonanz bei den jungen Kollegen

Aufmerksame Zuhörer

Vizepräsident Dr. Kempter überreichte die Gewinne

Ein weiterer Tombolagewinner

Bei einer Tombola konnten die Kolleginnen und Kollegen neben Buchpreisen und der kostenlosen Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen auch ein Wochenende im Seehaus der Kammer gewinnen. Die Preise wurden vom MAV, Forum Junge Anwaltschaft, Versorgungswerk und der Rechtsanwaltskammer gespendet. Auf Grund der positiven Resonanz wird die Kammer auch im nächsten Jahr einen Neujahrsempfang ausrichten.

 Jour fixe mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit Vertreter der Rechtsanwaltskammer München haben sich mit Vertretern der Münchener Justiz zu dem regelmäßig stattfindenden Jour fixe getroffen. Bei der Besprechung am 16. Januar 2007 wurden Lösungen zu Problemen erarbeitet, die sich in der Zusammenarbeit von Justiz und Anwaltschaft ergeben haben. Themen waren unter anderem die Berücksichtigung von veränderten Vermögensverhältnissen und die Beschleunigung der Kostenfestsetzung im PKH-Verfahren, Verzögerungen bei der Terminsanberaumung, Arbeitsüberlastung der ServiceCenter in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sowie die Optimierung von Abläufen im Bereich der Strafjustiz. Ein immer wiederkehrendes Thema ist die Erreichbarkeit der Gerichte per Telefax. Die Erreichbarkeit per Fax ist grundsätzlich sehr gut. Eine Überlastung

Mitteilungen I/2007

der Faxgeräte ergibt sich jedoch daraus, dass 70 % des Schriftgutes sowohl per Fax als auch per Post bei den Gerichten eingehen. Die Anwaltschaft wird daher dringend gebeten, von solchen doppelten Einreichungen abzusehen und von der Einreichung per Fax zurückhaltend Gebrauch zu machen. Der nächste Jour fixe findet am 12. Juni 2007 statt. Kolleginnen und Kollegen, die hierfür Themen und Probleme mitteilen wollen, werden um möglichst konkrete Angaben (Namen, Daten, Aktenzeichen) gebeten.

 Einladung zum 2. Mediationstag Nach dem erfolgreich verlaufenen 1. Mediationstag der RAK am 6. Mai 2006, über den in der NJW Heft 29/2006, Seite XVIII berichtet wurde, veranstaltet der Arbeitskreis Außergerichtliche Konfliktlösungen am 5. Mai 2007 den 2. Mediationstag in der Zeit von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

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AKTUELLES

Thema des 2. Mediationstages ist: „Der Anwalt als Konfliktmanager“. Es werden Vorträge und Präsentationen u.a. zu den Themen Umgang mit Konflikten, Erkenntnisse aus den Pilotprojekten bei bayerischen Gerichten, Anforderungen des Marktes an den Anwalt bei Umgang mit Konflikten und zu neuen Konfliktlösungsinstrumenten geboten.

 Staatliche Zuschüsse für Existenzgründer Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert auch im Jahr 2007 Beratungen für Existenzgründer zu Fragen der Unternehmensführung und zum Unternehmensstart.

Vortragen werden auch diesmal namhafte Referenten. Diese Tagung soll zur Erweiterung der Beratungskompetenz des Anwaltes beitragen und vor allem die Wettbewerbsfähigkeit des Anwaltes gegenüber anderen, sich mit Konfliktlösungen beschäftigenden Disziplinen stärken.

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Homepage der Rechtsanwaltskammer München, www.rak-muenchen.de.

Der Zuschuss zu den Kosten einer Beratung beträgt maximal 1.500,– EUR. Einen Antrag für diesen Zuschuss kann der Beratene innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung stellen.

 Infoveranstaltung „Güterichter“ in Augsburg Die erste Testphase des Modellversuchs „Güterichter“ lief am 31.12.2006 ab. Das Justizministerium hat das Landgericht Augsburg für zwei weitere Jahre als eines von mehreren Landgerichten bestimmt, in dem weitere Erfahrungen zur gerichtsinternen Mediation gesammelt werden sollen. Um die Richter und die Kollegen über die bisherigen Erfahrungen zu informieren, veranstaltet der Präsident des Landgerichts Augsburg, Prof. Dr. Frank Arloth, gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer München eine Informationsveranstaltung am Montag, den 23.4.2007 um 17.30 Uhr im Gerichtsgebäude Am Alten Einlaß 1, Zi. 202. VRiLG Haeusler, der während der ersten Testphase zahlreiche Mediationsverhandlungen führte, wird aus seiner Erfahrung mit der gerichtsinternen Mediation berichten. Weiter ist geplant, dass ein Spruchrichter darlegt, bei welcher Art von anhängigen Verfahren er den Versuch der gerichtsinternen Mediation vorschlägt. Schließlich soll ein Anwaltskollege über seine Erfahrungen mit der gerichtsinternen Mediation berichten. Zu dieser Veranstaltung ergeht herzliche Einladung.

VP RA Dr. Thomas Weckbach, Augsburg

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Das BAFA gewährt Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Beratungen zur Existenzgründung. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für Seminare, die Existenzgründern Informationen zur Gründung bzw. zur Leistungssteigerung zur Verfügung stellen.

Die Fördervoraussetzungen dieser Programme sind im Einzelnen in den Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen und zur Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen geregelt, die nunmehr bis zum 30.6.2008 verlängert wurden. Antragsvordrucke können Beratene auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) abrufen.

 Handy, Anstand und Verschwiegenheit Wer sich heute, wie man so sagt, im öffentlichen Raum bewegt, die Straßenbahn benutzt oder die Pünktlichkeit der Bundesbahn erfährt, der wird – dem Handy sei Dank – Zeuge des Lebens in seiner ganzen Breite. Das reicht von Banalitäten („Hallo Schatzi, ich bin jetzt in der S-Bahn und gleich zuhause“) über höchst Privates („Stell dir vor, der Peter betrügt die Babsi; ich bin mega geschockt“) bis hin zu Nachrichten aus der Geschäftswelt („Ich sag’s dir, der Meyer ist pleite“). Es ist eine Binsenweisheit: Technische Neuerungen verändern die Gewohnheiten und das soziale Gefüge. Das Handy hat uns den verbalen Exhibitionismus gebracht. Vorbei die Zeiten, da ein Telefonat eher privaten Charakter hatte. Die Entwicklung hat auch die Anwaltschaft nicht unberührt gelassen. Es ist erstaunlich, was man beim unfreiwilligen Mithören über Mandanten, den Gegner und die aktuelle Rechtslage erfährt. Immerhin geschieht das in der Regel ohne Namensnen-

Mitteilungen I/2007

AKTUELLES

nung oder nur mit Personenbezeichnungen wie X und Y; aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Der Kammer ist jüngst eine Beschwerde zugegangen, nach der Mitreisende Zeugen wurden, wie sich ein Anwalt lautstark mit seinem Mandanten über die Möglichkeiten unterhielt, gegen die Kündigung durch einen in München nicht unbekannten Großkonzern vorzugehen; dies offenbar mit allen Details und unter Namensnennung. Das macht nicht nur einen schlechten Eindruck, hier ist massiv die Verschwiegenheitspflicht verletzt. Leider war der betreffende Kollege nicht mehr zu ermitteln und ist so dem disziplinarrechtlichen Donnerwetter, das hier angezeigt wäre, entgangen. Ein Anwalt muss über die Kraft des Wortes verfügen und frei reden können; er muss gleichermaßen die Selbstbeherrschung besitzen, wenn notwendig, zu schweigen. Vor allem aber muss er die Fähigkeit und das Gespür haben zu erkennen, wann das eine geboten ist und wann das andere.

Rechtsanwalt Dr. Wieland Horn, München

 Fortbildung, die man sieht – Das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Von Rechtsanwalt Christian Dahns, Berlin Die Notwendigkeit einer regelmäßigen Fortbildung ist durch die immer komplexer werdenden Rechtsmaterien und Lebenssachverhalte sowie einen unermüdlichen Tatendrang des deutschen Gesetzgebers bedingt. Der Rechtsanwalt muss sich pausenlos durch das Studium von Fachlektüre oder den Besuch von Seminaren und Kursen über neue Gerichtsentscheidungen, wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung und Literatur sowie Gesetzesänderungen auf dem Laufenden halten. Für den einzelnen Rechtsanwalt wird es zunehmend schwieriger, seinen durch zwei anspruchsvolle Staatsexamina mühsam erlangten Ausbildungsstand zu bewahren und auszubauen. Daher ist es nur verständlich, dass die Bundesrechtsanwaltsordnung die Fortbildungspflicht gemäß § 43 a Abs. 6 als eine wesentliche statusbildende Grundpflicht des Berufsstandes ansieht. Aber auch die sich stetig verändernden Wettbewerbsbedingungen für den Rechtsanwalt – insbesondere das in Kürze zu erwartende Rechtsdienstleistungsgesetz – führen neben den steigenden Erwartungen der Mandanten dazu, dass der Rechtsanwalt seine besondere Beratungskompetenz noch stärker nach

Mitteilungen I/2007

außen darstellen muss. Auch wenn der Rechtsanwalt zum Schutz und Wohl des Mandanten besondere Rechte und Privilegien inne hat, ist es primär die Qualität der Rechtsberatung, die vom Verbraucher am deutlichsten wahrgenommen wird. Die hohe fachliche Kompetenz und die Fortbildungsbemühungen nach außen in angemessener Weise sichtbar zu machen, ist für den Rechtsanwalt aber nicht gerade einfach. Da es Aufgabe der Bundesrechtsanwaltskammer ist, die Fortbildung der Anwaltschaft zu fördern, wurde die Idee des – bei den Ärzten inzwischen erfolgreich eingeführten – Fortbildungszertifikats geboren. Die Bundesrechtsanwaltskammer möchte den Rechtsanwälten die freiwillige Möglichkeit einräumen, sich ihre regelmäßige Fortbildung bestätigen zu lassen, um mit diesem Werbemittel auf sich aufmerksam machen zu können. Das bundeseinheitliche Fortbildungszertifikat besteht aus einer Urkunde, mit der der Rechtsanwalt in seiner Kanzlei für seinen Mandanten sichtbar seine Fortbildung nachweisen kann. Um auch außerhalb seiner Kanzleiräume die Qualität seiner Beratung zu unterstreichen, kann der Rechtsanwalt das eigenständige Logo des Zertifikats – eine eingetragene Bildmarke bzw. Bild-/Wortmarke – beispielsweise auf seinem Briefbogen, auf seinem Kanzleischild oder in Werbeanzeigen nutzen. Einzig muss dabei stets der Personenbezug gewahrt sein. Es muss mithin ersichtlich sein, welcher Berufsträger in einer Sozietät konkret berechtigt ist, das Logo zu führen. Auf diese Weise soll das Logo zu einem Markenzeichen für gleichbleibend hohe Qualität anwaltlicher Beratung werden, bei dem der (potentielle) Mandant erkennen kann, dass der betreffende Rechtsanwalt seine Fortbildungspflicht ernst nimmt. Um das Zertifikat von der Bundesrechtsanwaltskammer zu erhalten, muss der Rechtsanwalt über die vergangenen drei Jahre geeignete Fortbildungsmaßnahmen nachweisen. Für unterschiedliche Bereiche (Module) werden nach einem einheitlichen Schema Punkte vergeben. Insgesamt muss der Rechtsanwalt eine Mindestpunktzahl von 360 Punkten erreichen. Pflichtmodule des Zertifikats sind das Materielle Recht (Modul I) sowie Berufsrecht, einschließlich Berufshaftpflicht und Kostenrecht (Modul II). Darüber hinaus hat der Antragsteller die Wahl, Nachweise entweder im Prozess- oder Verfahrensrecht (Modul III) oder für den Bereich Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung (Modul IV) zu erbringen. Innerhalb der Module III und IV kann mithin wiederum unter den dort genannten Alternativen frei gewählt werden. Für den Zeitraum von drei Jahren sind im Modul I insgesamt 240 Punkte zu erreichen, für Modul II und

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AKTUELLES

einen der Wahlmodule III oder IV müssen jeweils 60 Punkte gesammelt werden. Von den insgesamt nachzuweisenden 360 Punkten müssen mindestens 180 Punkte mit Seminaren oder Fachveranstaltungen nachgewiesen werden. Für Seminare werden 10 Punkte pro Stunde berechnet, ebenso für Fachveranstaltungen und so genannte InhouseSeminare. Das Eigenstudium des Rechtsanwalts wird mit 10 Punkten pro Jahr in einem Modul seiner Wahl berücksichtigt. Eine Prüfertätigkeit mit juristischem Inhalt kann mit 30 Punkten pro Prüfung (maximal mit 60 Punkten pro Jahr) angerechnet werden. Ebenfalls 10 Punkte pro Jahr bringt die Teilnahme an so genannten Qualitätszirkeln. Darunter ist eine auf gewisse Dauer angelegte Arbeitsgruppe zu verstehen, die sich in regelmäßigen Abständen trifft und sich mit Problemstellungen aus dem eigenen Arbeitsbereich beschäftigt. Schließlich werden juristische Fachveröffentlichungen je nach Gewichtung mit 20 bis 50 Punkten berücksichtigt. Die Fortbildungsmaßnahmen sind mit entsprechenden Nachweisen – wie beispielsweise der Teilnahmebestätigung des Seminaranbieters – in einfacher Kopie nachzuweisen. Für das Eigenstudium genügt die anwaltliche Versicherung. Für das Zertifikat ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,– EUR zu zahlen. Sobald ein Antrag bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingegangen ist, geht dem Antragsteller eine Rechnung zu. Nach Eingang der Zahlung wird der Antrag umgehend bearbeitet. Die Lizenz zur Nutzung des Logos gilt für die Dauer von drei Jahren. Spätestens einen Monat vor Ablauf der Lizenz muss der Antrag auf Neuerteilung gestellt werden. Hinsichtlich der neuen Nachweise gelten dann die gleichen Antragsvoraussetzungen. Der Lizenznehmer wird durch eine Nachricht der Bundesrechtsanwaltskammer rechtzeitig an den Ablauf von Lizenz und Zertifikat erinnert. Wird ein Folgeantrag gestellt, so ist der Lizenznehmer berechtigt, die Marke bis zur Entscheidung über diesen Antrag weiter zu nutzen. Wird kein Folgeantrag gestellt, so ist bereits mit Ablauf der Lizenz jegliche Benutzung der Marke einzustellen, ansonsten innerhalb eines Monats nach Zugang der Ablehnung des Folgeantrags. Die Anträge sind an die Bundesrechtsanwaltskammer zu richten (eine Ausnahme gilt lediglich für Mitglieder der Kammerbezirke Frankfurt und Freiburg, in denen die Anträge direkt an die regionale Kammer zu richten sind). Wichtig: Da es durchaus vorstellbar ist, dass Berufshaftpflichtversicherer Rechtsanwälten, die ein Fortbildungszertifikat führen, Prämienrabatte einräumen, sollten Sie Ihren Versicherer hierzu befragen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen des Fortbildungszertifikats sowie das Antragsfor-

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mular finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer zum Download bereit (www.brak.de). Ihre Fragen können Sie gerne per E-Mail ([email protected]) direkt an die Bundesrechtsanwaltskammer richten.

 Fortbildungszertifikat kann zur Prämiensenkung für BHV führen Die Versicherungen gewähren unter Umständen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Rechtsanwälte im Einzelfall und nach individueller Prüfung des Versicherungsvertrages einen Rabatt auf die Versicherungsprämie, wenn das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vorgelegt wird. Es empfiehlt sich daher, bei Erwerb des Fortbildungszertifikates Kontakt mit der Berufshaftpflichtversicherung aufzunehmen. Detaillierte Informationen zum Erwerb des Fortbildungszertifikates können Sie auf der Homepage der BRAK (www.brak.de) nachlesen.

 Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft Der Bundesrat hat am 16. Februar 2007 das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft gebilligt. Das Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrates zurück, die dieser im Jahr 2005 beim Deutschen Bundestag eingebracht hatte. Auf Anregung aus den Ländern sind künftig die Rechtsanwaltskammern originär für alle im Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, ihrer Rücknahme und ihrem Widerruf stehenden Aufgaben und Befugnisse einschließlich der Vereidigung neuer Anwälte zuständig. Ein öffentlich zugängliches elektronisches Register bei den jeweiligen Rechtsanwaltskammern ersetzt die bisher bei den Gerichten geführten Anwaltslisten. Die Bundesrechtsanwaltskammer führt ein Gesamtverzeichnis sämtlicher in Deutschland zugelassener Anwälte. Die Lokalisation der Anwälte bei einem bestimmten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird ebenso aufgegeben wie das Zweigstellenverbot. Auch die bisherige fünfjährige Wartezeit zur Zulassung beim Oberlandesgericht und die Singularzulassung beim Bundesgerichtshof werden gestrichen. Für die Anwaltsgerichtsbarkeit sind Vereinfachungen vorgesehen.

Mitteilungen I/2007

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AUS DER RECHTSPRECHUNG I Ordnungsgemäße Durchführung eines Pflichtverteidigungsmandats BRAO §§ 49, 43 Der Pflichtverteidiger, der den Abbruch einer Hauptverhandlung dadurch erzwingt, dass er diese verlässt, begeht einen berufsrechtlichen Verstoß nach §§ 49, 43 BRAO. AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1.7.2005 – (2) 6 EVY 7/04, NJW-RR 2006,1491

I Unklarer Auftrag an Prozessanwalt BGB § 675 Bei Unklarheiten des ihm erteilten Auftrags hat der Prozessanwalt den Verkehrsanwalt um Klarstellung zu ersuchen; dagegen ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, unter Umgehung des Verkehrsanwaltes den Mandaten selbst um Auskunft zu bitten. BGH, Urteil vom 20.7.2006 – IX ZR 47/04, NJW 2006, 3496 ff.

I Entstehung der Einigungsgebühr RVG VV Nr. 1000 Die Einigungsgebühr gelangt nur dann nicht zur Entstehung, wenn der von den Beteiligten geschlossene Vertrag das Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder den Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch ausschließlich zum Inhalt hat. Ein Angebot auf eine gütliche Einigung und damit eine Einigungsgebühr ergibt sich jedoch nicht aus einem Abrechnungsschreiben, in welchem eine Kürzung gegenüber der vom Gläubiger geforderten Schadenssumme vorgenommen wird. (Leitsatz der Redaktion) BGH, Urteil vom 10.10.2006 – VI ZR 280/05, www.bundesgerichtshof.de

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I Kündigungsregelung im Sozietätsvertrag GG Art. 12 Abs. 1; BGB §§ 723 Abs. 3, 724 In einem Rechtsanwalts-Sozietätsvertrag stellt der Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung für einen Zeitraum von 30 Jahren auch dann eine unzulässige Kündigungsbeschränkung i. S. des § 723 Abs. 3 BGB dar, wenn sie Teil der Alterssicherung der Seniorpartner ist. BGH, Urteil vom 18.9.2006 – II ZR 137/04, www.bundesgerichtshof.de

I Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät von Rechtsanwälten BGB §§ 31, 675; HGB § 128 Das Mitglied einer Scheinsozietät haftet nicht für Vertragsverletzungen aus einem Treuhandvertrag, wenn der vom sachbearbeitenden Rechtsanwalt übernommene Treuhandauftrag keine anwaltstypische Tätigkeit darstellt. Eine anwaltstypische Tätigkeit liegt dann nicht vor, wenn es dem Mandanten bei Abschluss des Treuhandvertrages ersichtlich nur auf die reine Vermögensbetreuung ankam und mit dem Treuhandvertrag keine rechtsberatenden Tätigkeiten verbunden sind bzw. diese derartig in den Hintergrund treten, dass ihnen keine eigenständige Bedeutung zukommt. OLG Celle, Urteil vom 5.7.2006 – 3 U 57/06, MDR 2007, 60

I Wahl der Rechtsanwälte beim BGH BRAO § 223, §§ 164 bis 170 a) Ein Bewerber, den der Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof dem Bundesministerium der Justiz nicht benannt hat, kann die Wahl anfechten (Bestätigung von Senatsbeschl. vom 14. Mai 1975, AnwZ 7/75, u. vom 10. Mai 1978, AnwZ 11/78, beide unveröff.). b) Das Verfahren der Wahl der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ist verfassungsgemäß (Bestätigung von BGHZ 162, 199). c) Der Wahlausschuss hat bei der Festlegung der Einzelheiten der Wahl nach § 168 Abs. 1 BRAO sowie bei der Bestimmung des Bedarfs und der Auswahl der Bewerber nach § 168 Abs. 2 BRAO einen Beurteilungsspielraum (Bestätigung von Senatsbeschl. vom 14. Mai 1975, AnwZ 7/75, und vom 10. Mai 1978, AnwZ 11/78, beide unveröff.). BGH, Beschluss vom 5.12.2006, AnwZ 2/06, www.bundesgerichtshof.de

Mitteilungen I/2007

BUCHBESPRECHUNGEN I Praxis des Gebührenrechts Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz des Jahres 2004 wollte der Gesetzgeber das Kostenrecht „transparenter und einfacher“ gestalten; für den Bereich der Rechtsanwaltsvergütung war eine „Qualitätsverbesserung“ beabsichtigt. Schon damals wurden Zweifel laut, ob das Vorhaben gelungen ist. Allein das RVG ist mit dem neu geschaffenen Vergütungsverzeichnis sowie den in Bezug genommenen Regelungen aus der Steuerberatervergütungsverordnung genau doppelt so umfangreich wie die BRAGO. Hinzu kommt: Das Vergütungsverzeichnis ist alles andere als ein einfacher Tarif. Die zahlreichen Vorbemerkungen und Anmerkungen mit teilweise nochmals untergliederten Absätzen und Ziffern machen die Arbeit mit dem Vergütungsverzeichnis nicht gerade leicht. Es hat sich, so scheint es, wieder einmal die Erkenntnis bewahrheitet, dass Neuregelungen vielleicht alte Probleme lösen, dafür aber neue schaffen und dies um so mehr, je ausführlicher und detailreicher die Neuregelungen sind. Der Gesetzgeber war mehrfach genötigt, Korrekturen und Klarstellungen vorzunehmen. Insgesamt haben bereits fünfzehn Gesetze das RVG geändert oder ergänzt. Bedenkt man, dass das RVG am 1. Januar 2007 dreißig Monate in Kraft war, dann bedeutet dies im Durchschnitt eine Änderung alle zwei Monate. Das dürfte Rekord sein. Für jeden Anwalt, jede Anwältin heißt es, am Ball zu bleiben, will man richtig abrechnen und weder Gebühren verschenken noch sich des Vorwurfs der Gebührenüberhebung aussetzen. Die Arbeit am Fall, an der einzelnen Gebührenrechnung ist wichtiger denn je. In der Literatur boomt deshalb eine Gattung, die es früher eher als Lernhilfen gab: Fallsammlungen und fallorientierte Darstellungen. Ein Renner war schon der Band von Norbert Schneider mit 1.000 Fällen und Lösungen zum Gebührenrecht (Deutscher Anwaltverlag; 2. Auflage bereits angekündigt). Hier gilt es die Neuauflage von

Theorie; im Fokus steht immer die Frage: Wie ist richtig abzurechnen? Das ist genau das, was Praktiker wie auch die Fachangestellten brauchen. Das Werk befindet sich auf dem neuesten Stand und berücksichtigt sowohl den Wegfall der Beratungsgebühren zum 1. Juli 2006 als auch die Änderungen im 2. Justizmodernisierungsgesetz. Die aktuelle Rechtsprechung ist eingearbeitet. Standardfragen der täglichen Praxis wie die Abrechnung in Unfallsachen, in Ehe- und Familiensachen oder die Ermittlung des Gegenstandswertes und dessen Abgrenzung zum Streitwert des Verfahrens sind ausführlich und praxisgerecht behandelt, ebenso die Themen Geschäftsgebühr und Anrechnung, Terminsgebühr und Einigungsgebühr, Form und Inhalt der Vergütungsvereinbarung. Die telefonische Beratung der Kammer in Gebührensachen wäre erheblich einfacher, wenn jede Kanzlei das Buch von Jungbauer zur Vergütung hätte und erst einmal dort Rat suchen würde. Es sei nachdrücklich zur Anschaffung empfohlen.

RA Dr. Wieland Horn, München

UNENTBEHRLICHE ARBEIT SGRUNDLAGE.

steueranwaltsmagazin Das »steueranwaltsmagazin« wird von der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein herausgegeben und war bisher lediglich für Mitglieder dieser Arbeitsgemeinschaft erhältlich. Seit diesem Jahr kann das »steueranwaltsmagazin« frei im Jahresabonnement bezogen werden. Das »steueranwaltsmagazin« ist die einzige Zeitschrift, die sich gezielt an Fachanwälte für

Sabine Jungbauer, Rechtsanwaltsvergütung, Tipps und Taktik C. F. Müller Verlag Heidelberg, 4. Auflage 2007, 564 Seiten, 49,– EUR anzuzeigen. Das Buch zeichnet sich aus durch eine überaus geschickte Verbindung von praxisgerechter Darstellung der Materie mit einer Vielzahl von Tipps, Formulierungsvorschlägen, Mustern, Checklisten, Tabellen und Beispielsfällen. Nichts bleibt

Mitteilungen I/2007

Steuerrecht richtet.

Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein Bezugspreis jährlich ¤ 87,– inkl. Versandkosten Erscheint sechsmal jährlich ISSN 1615-5610 Jetzt kostenloses Probeheft anfordern!

Zu beziehen bei Ihrer Buchhandlung oder beim RICHARD BOORBERG VERLAG GmbH & Co KG 70551 Stuttgart bzw. Postfach 80 03 40, 81603 München oder Fax an: 0711/7385-100 bzw. 089/4361564 Internet: www.boorberg.de E-Mail: [email protected]

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BUCHBESPRECHUNGEN

Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2007, 3. Auflage, 827 Seiten, gebunden, 76,– EUR. Das neu aufgelegte „Handbuch Rechtsschutzversicherung“ von Buschbell/Hering ist für die praktische, mandatsbezogene Fallbearbeitung konzipiert und stellt – im Gegensatz zu einer klassischen Kommentierung der einzelnen Paragraphen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) – das Thema Rechtsschutz themenbezogen dar. Im Vordergrund stehen somit umfassende Ausführungen zum versicherten Risiko, zu den Risikoausschlüssen sowie zur Kostenübernahme. Die vollständig überarbeitete Neuauflage beinhaltet darüber hinaus weitere aktuelle Themen. Dazu zählt das Kapitel „Der Auskunfts-, Rechnungslegungs- sowie Erstattungsanspruch der Rechtsschutzversicherung“. Neu hinzugekommen ist auch ein Abschnitt zum „Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten, Stichentscheid und Schiedsverfahren sowie beim Ombudsmann“. Außerdem wurde das Thema „Leistungen der Rechtsschutzversicherungen außerhalb der ARB 2000“ erstmals mit aufgenommen. Ausführlich wurde auch die Rechtsprechung zum Baurisiko sowie zur Rechtsschutzdeckung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Gewinnzusagen dargestellt. Hervorzuheben ist dabei die Rechtsprechung des BGH zur Haftung der Rechtsschutzversicherung bei nicht begründeter Ablehnung der Rechtsschutzdeckung. Die Autoren berücksichtigen dabei die unter wirtschaftlicher Sicht konträren Standpunkte des Anwalts als Interessenvertreter des Versicherungsnehmers sowie der Rechtsschutzversicherung als Leistungsträger. Rechtsprechung und Literatur wurden bis Oktober 2006 eingearbeitet. Das Handbuch bietet dem mit rechtsschutzversicherten Mandanten befassten Anwalt zusätzlich eine Vielzahl praktischer Arbeitshilfen. Dazu zählen umfassende Checklisten für den Umgang des Rechtsanwalts mit dem Versicherer, Muster für verschiedene Standardschreiben, eine ARB-Synopse sowie ein ausführlicher Anhang mit den Kontaktdaten von Rechtsschutzversicherern und Prozessfinanzierern.

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Schwerpunkte des Insolvenzverfahrens von Dr. Eberhard Braun, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Dr. Rainer Riggert, Rechtsanwalt, und Thomas Kind, Rechtsanwalt 2006, 3. Auflage, 304 Seiten, € 38,–

XXSICHER IST SICHER.XX

I Rechtsschutz

ISBN 3-415-03703-7

Das Praxishandbuch vermittelt die Materie des Insolvenzrechts von Grund auf und verhilft zu einem systematischen Verständnis. So behält der Leser auch im sich schnell wandelnden Insolvenzrecht immer den Überblick. Der Leitfaden eignet sich auch für die Vorbereitung auf den Abschluss zum Fachanwalt für Insolvenzrecht. Auf schnelle und effiziente Weise erfährt der Praktiker, wie das geltende Recht anzuwenden ist. Anschaulich erläutern die Autoren die wirtschaftliche Bedeutung der insolvenzrechtlichen Regelungen, die Handlungsoptionen der Beteiligten und die Rahmenbedingungen. Als ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts bringen die Verfasser ihre langjährigen Erfahrungen in den Leitfaden ein. G207

Zu beziehen bei Ihrer Buchhandlung oder beim RICHARD BOORBERG VERLAG GmbH & Co KG 70551 Stuttgart bzw. Postfach 80 03 40, 81603 München oder Fax an: 07 11/73 85-100 bzw. 089/43 61 564 Internet: www.boorberg.de E-Mail: [email protected]

RAin Dorothee Klaiß, München

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Mitteilungen I/2007

AUS- UND FORTBILDUNG I Die Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe zieht um

Die Seminarbroschüre kann direkt bei der Hans Soldan GmbH, Frau Elke Schröter, Postfach 11 03 51, 45333 Essen oder per E-Mail [email protected] angefordert werden. Das Seminar ist über das sog. „Meisterbafög“ oder auch über die „Begabtenförderung Berufliche Bildung“ (www.bmbf.de) förderungsfähig. Achtung: Der jeweilige Förderantrag muss vor Buchung des Seminars gestellt werden.

Nach 28 Jahren am Giesinger Bahnhof zieht die Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe in den Osterferien 2007 in das neue Gebäude in der Messestadt. Erreichbar ist die Schule mit der U2 bis Endstation Messestadt Ost. Um den Unterrichtsbeginn für die auswärtigen Schülerinnen und Schüler zu verbessern, beginnt der Unterricht nach den Osterferien um 7.45 Uhr bzw. 8.30 Uhr. Die neue Adresse lautet: Astrid-Lindgren-Straße 1 81829 München Telefon: (089) 23341750 Telefax: (089) 23341755 E-Mail: [email protected]

Informationen zur Fortbildungsprüfung können Sie der Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ entnehmen, die Sie auf der Homepage der Kammer (www.rak-muenchen.de) finden. Für weitere Fragen zur Fortbildungsprüfung können Sie sich an Frau Bunte unter Tel. (089 ) 532944-34 wenden. Die Termine für die Fortbildungsprüfung stehen derzeit noch nicht fest und werden rechtzeitig auf der Homepage der Kammer und in den Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer München veröffentlicht.

VOM START WEG GUT: A N WA LT S S T R AT E G I E N

I Neues Seminar zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in Die Hans Soldan GmbH bietet in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg im Herbst 2007 erneut ein Seminar zur Erlangung der Qualifikation zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in an. Die Fortbildung beginnt am 12.10.2007 und endet am 7.3.2009. Die Schulungen finden an 27 Wochenenden jeweils freitags von 14.30 Uhr bis 20.00 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Hotel ORBIS München (Bruckmannring 32, 85764 Oberschleißheim) statt. Zusätzlich werden an drei Samstagen Übungsklausuren angeboten. Die Seminargebühr beträgt 2.900,– EUR (umsatzsteuerfrei). Sie enthält die Schulungsgebühr sowie die Tagungspauschale. Zusätzlich wird durch die Rechtsanwaltskammer eine Prüfungsgebühr von 150,– EUR erhoben.

Mitteilungen I/2007

hrsg. von RA Dr. Mario Axmann und RA Dr. Thomas A. Degen, beide Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und Herausgeber des Internet-Portals www.anwaltsstrategien.de Die neue Reihe vermittelt das Know-how für einen erfolgreichen Start in den Anwaltsberuf. Hier findet der Berufseinsteiger die für die Mandantenberatung notwendige Basis im Prozessrecht und in den wichtigen Spezialgebieten. Darüber hinaus bieten die »Anwaltsstrategien« dem Rechtsanwalt die relevanten Details, u.a. für ein effizientes Kanzleimanagement, für die nötige Absicherung seiner finanziellen Basis sowie eine erfolgreiche Mandantenakquise.

»ANWALTSTRATEGIEN« Das Powerpaket für erfolgreiche Anwälte!

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H I N W E I S E U N D I N F O R M AT I O N E N I Aktueller Zinssatz Nach der geltenden Fassung von § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB betragen die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB. Bei Verzugszinsen im Bereich von Darlehensgeschäften gilt die Sonderregelung in § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Basiszinssatz ist variabel und kann sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres ändern, § 247 Abs. 1 BGB. Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Basiszinssatz im Bundesanzeiger bekannt. Zeitpunkt

Basiszinssatz

Verzugszinsen

7,70 % 10,70 % 6,95 % 9,95 % 6,37 % 9,37 % 6,17 % 9,17 % 6,21 % 9,21 % 6,13 % 9,13 % 6,14 % 9,14 % 6,22 % 9,22 % 6,97 % 9,97 % 7,47 % 10,47 % 7,57 % 10,57 % nach § 288 Abs. 1 BGB a. F. 8,62 % 9,26 % 8,42 %

von

bis

01.01.2007 01.07.2006 01.01.2006 01.07.2005 01.01.2005 01.07.2004 01.01.2004 01.07.2003 01.01.2003 01.07.2002 01.01.2002

31.12.2006 30.06.2006 31.12.2005 30.06.2005 31.12.2004 30.06.2004 31.12.2003 30.06.2003 31.12.2002 30.06.2002

2,70 1,95 1,37 1,17 1,21 1,13 1,14 1,22 1,97 2,47 2,57

01.09.2001 01.09.2000 01.05.2000

31.12.2001 31.08.2001 31.08.2000

3,62 % 4,26 % 3,42 %

% % % % % % % % % % %

nach § 288 Abs. 1 BGB

nach § 288 Abs. 2 BGB

nach § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB 5,20 4,45 3,87 3,67 3,71 3,63 3,64 3,72 4,47 4,97 5,07

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I Telefondienst / Faxservice Die wichtigsten Durchwahl-Nummern der Kammer lauten: Zentrale (089) 532944-0 Sekretariat der Geschäftsführung (089) 532944-10 Erst- und Simultanzulassungen (089) 532944-15/17 Fachanwaltschaften (089) 532944-41 Vertreterbestellungen/ Verzichtserklärungen (089) 532944-23 Berufshaftpflichtversicherung als Zulassungsvoraussetzung (089) 532944-24 Beschwerdewesen (089) 532944-13 Buchhaltung (089) 532944-31/35/39 Rechtsanwaltsfachangestellte/Fortbildung zum Rechtsfachwirt (089) 532944-34/16 Fortbildungsveranstaltungen/Nothilfe (089) 532944-40 Registratur/Anwaltsausweise (089) 532944-18 EDV/Adressverwaltung (089) 532944-26

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Ansonsten gilt: Die Zentrale ist Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Die Geschäftsführer stehen telefonisch Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr für Auskünfte und kurze Beratungen zur Verfügung. Zusätzlich bietet der Vorstand unter einer besonderen Nummer telefonische Beratung an. Diese Beratungen finden jeweils am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt und werden reihum von den Mitgliedern des Vorstands abgehalten. Die zusätzliche Telefonnummer der Kammer für diesen Dienst lautet: (089) 544037-84. Darüber hinaus ist die Abfrage per Telefax möglich. Teilen Sie Ihr Problem, Ihre Frage kurz per Telefax mit (nicht mehr als eine Seite). Wir werden nach Möglichkeit binnen eines Werktags antworten.

Mitteilungen I/2007

H I N W E I S E U N D I N F O R M AT I O N E N I Vermittlungen Bei Auseinandersetzungen unter Mitgliedern der Kammer bietet der Vorstand entsprechend der Regelung in § 73 Abs. 2 Nr. 2 BRAO Vermittlungsgespräche an. In Absprache mit den Beteiligten nimmt sich entweder ein Mitglied des Vorstands oder ein Geschäftsführer des Falls an. Ein Vermittlungsgespräch setzt voraus, dass beide Seiten damit einverstanden sind. Lehnt die Gegenseite die Teilnahme an einem Vermittlungsversuch ab, dann ist die Vermittlung gescheitert, bevor sie angefangen hat. Die Weigerung, an einem Vermittlungsgespräch teilzunehmen, stellt keinen Verstoß gegen das Berufsrecht dar. Der Vorstand bittet jedoch, bei Auseinandersetzungen untereinander zunächst die Vermittlung durch die Kammer zu suchen. Kommt ein Vermittlungsgespräch zustande, dann ist es in der Regel auch erfolgreich. Gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO wird auch die Vermittlung bei Auseinandersetzungen zwischen Anwalt und Mandant angeboten.

I Vertrauensanwalt für in Not geratene Mitglieder In wirtschaftliche Not geratene Kolleginnen und Kollegen können sich durch den vom Kammervorstand bestellten Vertrauensanwalt beraten lassen. Sowohl die Namen der Ratsuchenden als auch sämtliche gegenüber dem Vertrauensanwalt gemachten Angaben werden von diesem streng vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht auch gegenüber dem Kammervorstand. Die Beratung erfolgt kostenlos. Ein Rechtsanspruch auf die Beratung besteht nicht. Die Beratungsleistungen des Vertrauensanwalts sind auf maximal fünf Stunden beschränkt. Als Vertrauensanwalt wurde bestellt: Rechtsanwalt Roland P. Weber Barerstr. 3, 80333 München Telefon: (089) 291605-47 Telefax: (089) 291605-49 E-Mail: [email protected]

Mitteilungen I/2007

I Ermäßigter Kammerbeitrag bei Geburt eines Kindes Die Beitragsordnung der Rechtsanwaltskammer München sieht für alle Mitglieder, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund der Geburt eines Kindes eingeschränkt ist, einen ermäßigten Kammerbeitrag in Höhe von 100,– EUR vor (Nr. 3 der Beitragsordnung). Die Ermäßigung wird auf Antrag gewährt. Das Antragsformular kann auf der Homepage der Kammer (www.rak-muenchen.de) heruntergeladen werden.

I Gebühren in anwaltsgerichtlichen Verfahren Durch das am 31.12.2006 in Kraft getretene 2. Justizmodernisierungsgesetz (BGBl. I, S. 3416 ff.) sind Gerichtsgebühren im anwaltsgerichtlichen Verfahren eingeführt worden. Die Neufassung von § 195 BRAO sieht vor, dass im anwaltsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren über einen Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung über die Androhung oder Festsetzung eines Zwangsgeldes (§ 57 III BRAO) oder über die Rüge (§ 74a I BRAO) Gebühren nach einem eigenen Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 195 BRAO) erhoben werden. Auslagen sind nach wie vor nach dem GKG zu zahlen.

I Signaturkarte Die Kammer stellte zum 31.12.2006 den eigenen Zertifizierungsdienst zur Ausgabe zertifizierter Signaturkarten ein. Alle gültigen Teilnehmerzertifikate werden spätestens zum 30. April 2007 gesperrt. Die Kammer wurde zu diesem Schritt gezwungen, da auch die Datev eG ihren eigenen TrustcenterBetrieb eingestellt hat. Die Datev eG stellt in Zukunft Signaturkarten über die Deutsche Post Com GmbH (DP.Com) aus. Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit, bei allen in Deutschland tätigen Zertifizierungsdienstanbietern erneut eine Karte zu beantragen. Eine Liste aller Anbieter finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de.

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KOMPETENTE ERLÄUTERUNGEN!

Datenschutzrecht Kommentar zum Bundesdatenschutzgesetz, den Datenschutzgesetzen der Länder und zum Bereichsspezifischen Datenschutz von Dr. jur. Lutz Bergmann, Regierungsdirektor a.D., Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Roland Möhrle und Professor Dr. jur. Armin Herb, Rechtsanwalt Loseblattwerk, etwa 2980 Seiten, € 84,– einschl. drei Ordnern ISBN 3-415-00616-6 Stand: 34. Ergänzung, Januar 2007 Dieser in Wirtschaft und Verwaltung anerkannte Kommentar bietet: # Systematische Darstellung des Datenschutzrechts im In- und Ausland # Zusammenfassende Überblicke über das Datenschutzrecht des Bundes und der Länder # Den vollständigen und aktuellen Text der EU-Datenschutzrichtlinie und des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 01, Stand 22.8.2006) # Umfassende und präzise Kommentierungen aller Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 01) mit Schaubildern, Übersichten und Mustern für die Praxis (einschl. Bürokratieabbaugesetz v. Aug. 2006) # Text der Datenschutzgesetze der Länder und Kirchen mit Teil-Kommentierung (BW) und Synopsen (vergleichende Übersichten zu allen Gesetzen) # Multimedia und Datenschutz # Vorbemerkungen, Texte und Kommentierungen der datenschutzrechtlichen Vorschriften der Sozialgesetzbücher I, II, IV, V, VI, VII, VIII, X und XI # Melderecht des Bundes und der Länder # Zehnseitiges Fundstellenverzeichnis aller Aufzählungen, Diagramme, Formulare, Kataloge, Merkblätter, Muster, Schaubilder, Synopsen, Tabellen, Überblicke und Übersichten des Kommentars

Zu beziehen bei Ihrer Buchhandlung oder beim RICHARD BOORBERG VERLAG GmbH & Co KG 70551 Stuttgart bzw. Postfach 80 03 40, 81603 München oder Fax an: 07 11/73 85-100 bzw. 089/43 61 564 Internet: www.boorberg.de E-Mail: [email protected]

PERSONALIEN  Todesfälle Wir betrauern den Tod folgender Kollegen: Dr. Franz Stuchlik, München Wolfgang Burkhardt, München Siegfried Schreyer, Penzberg Dr. Ulrich Constantin, München Dr. Ernst-Joachim Meusel, Rohrbach Albert Linner, Erding Bernd Helming, München Matthias Helmes, Markt Schwaben Georg Widholz, München

03.09.2006 19.10.2006 23.10.2006 01.11.2006 21.11.2006 21.12.2006 21.01.2007 26.01.2007 30.01.2007

91 68 65 67 74 53 56 43 82

Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre

 Neuzulassungen Die Kanzleianschriften der neu zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unter www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de im Mitgliederverzeichnis einzusehen. Landgerichtsbezirk Augsburg Michael Blässing, Augsburg Michaela Graf, Augsburg Jens Rudolph, Augsburg Dr. Paul Abel, Augsburg Jörn Hagelüken, Augsburg Marek Heidrich, LL.M., Augsburg Markus Bauer, Landsberg Felix Bredschneijder, Landsberg Manuela Rimsl, Augsburg Verena Meyerle, Augsburg Heinrich Tettenborn, Augsburg Paul Luppert, Windach Torsten Adler, Augsburg Sandra Schieferle, Schwabmünchen Dr. Christophe Jäger, Donauwörth

07.11.2006 07.11.2006 07.11.2006 09.11.2006 21.11.2006 21.11.2006 05.12.2006 05.12.2006 05.12.2006 19.12.2006 19.12.2006 22.12.2006 01.01.2007 09.01.2007 26.01.2007

Landgerichtsbezirk Deggendorf Andrea Pscheidt, Deggendorf Julia Zacher, Deggendorf Gertraud Seyringer, Hengersberg

09.11.2006 08.01.2007 10.01.2007

Landgerichtsbezirk Ingolstadt Valeska Imbach, Ingolstadt Knut Röger, Geisenfeld Susanne Helzig, Ingolstadt Corinna May, Ingolstadt Tobias Kriegl, Eichstätt

07.11.2006 10.12.2006 10.01.2007 11.01.2007 18.01.2007

Landgerichtsbezirk Kempten Annette Stooß, Kempten Sabine Laudien, Kempten

Mitteilungen I/2007

07.11.2006 24.11.2006

Ronny Wiese, Lindau Alexandra Hübner, Kaufbeuren Philipp Zimmermann, Füssen-Weißensee Eva Ludwig, Marktoberdorf Virginia Nemet, Lindau

28.11.2006 06.12.2006 22.12.2006 29.12.2006 22.01.2007

Landgerichtsbezirk Landshut Kim Heimerer, LL.M., Landshut Utz Wasner, Landshut Petra Wiesenthal, Giggenhausen Lena Klefke, Eggenfelden Jens Christian Dempf, Landshut Gerhard Strasser, Landshut Stefan Häfelin, Landshut Heinz Kourim, Landshut

13.11.2006 22.11.2006 29.11.2006 08.12.2006 27.12.2006 10.01.2007 15.01.2007 22.01.2007

Landgerichtsbezirk Memmingen Gabriele Pfiszter, Illertissen Ewa Maria Häge, Mag. jur., Neu-Ulm Markus Schramm, Weißenhorn Philipp Hacker, Memmingen Peter Roeger, Ottobeuren

10.11.2006 28.11.2006 28.11.2006 07.12.2006 29.12.2006

Landgerichtsbezirk München I Alexandra Müller, München Nina Klunker, München Martin Pflüger, München Constantin Klementz, München Malgorzata Kroll, München Johannes Niewalda, München Barbara Putzhammer, München Konstantin Schallmoser, München Diana Hecht, LL.M., München Matthias Läpple, München Maresa Tworek-Pollmer, München Dr. Anja Bräunig, München Wulfila Dietzel, Grünwald Dipl.-Jur. Univ. Fatma Dindar, München Stephan Fackler, München Dr. Markus Gampp, LL.M., München Dr. Alexander Greulich, Ismaning Ines Hoffmann, München Anita-Sandra Huss, LL.M. Eur., München Alexandra Katheder, München Katharina Kopitsch, Vancouver B.C. Christine Kupferschmidt, München Nadine Liesching, München Alexandra Möhring, München Thomas Schachl, München Ulrike Schümann, München Claudia Skera, München Christopher Strehle, München Gunther Wagner, München Maria Wenninger, München Dr. Sebastian Almer, München Dr. Nico Zachert, München

18.10.2006 30.10.2006 30.10.2006 02.11.2006 02.11.2006 02.11.2006 02.11.2006 02.11.2006 03.11.2006 06.11.2006 06.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 10.11.2006 10.11.2006

17

PERSONALIEN

Per Ankersen, München Matthias Lupp, München Dr. Tilmann Büttner, München Antje Herbst, München Sadet Arslan-Yagci, München Felizitas Kappes, München Andrijana Micic, München Gero von Pelchrzim, LL.M., München Deborah Rehak, München Stefan Rekitt, München Dr. Andrea Schefold, München Saskia Schmidt-Ulm, München Uta Strothmeyer, München Matthias Werner, LL.M., München Michael Ursel, München Christoph Rieken, München Matthias Schubert, München Simone Schubert, München Annette Katharina Hänlein, München Anja Rodekamp, München Michael Schulte, Putzbrunn Anja Thiel, München Peter Stiel, München Florian Göttlinger, LL.B., München Sonja Huber, München Sabine Janker, München Violetta Klimke, München Danka Murphy, Germering Thorsten Pries, München Nathalie Romeike, München Florian Sieber, Landshut Stefanie Spiegelhalter, München Angelika Wetzstein, München Elisabeth Wohland, München Jan Eisen, München Carsten Schwettmann, München Stefan Öller, München Christine Suttner, München Florian Aigner, München David Beutel, München Ulrich Beyer, LL.M. oec., München Andreas Friedrich, München Bernhard Magg, München Felix Mezger, München Friederike Müller, München Peter Schaede, München Sandra Schneider, München Nina Jennifer Seelisch, München Christiane Sonnemann, München Christina Kikis, München Christian Both, München Stefan Sebastiani, München Sirka Huber, München Alexander Grande, München Katja Angermann, LL.M., München René Balibey, München Thorben Eisenbeiß, München Dr. Daniel Fehling, München Thomas Frister, München

18

13.11.2006 13.11.2006 14.11.2006 14.11.2006 15.11.2006 15.11.2006 15.11.2006 15.11.2006 15.11.2006 15.11.2006 15.11.2006 15.11.2006 15.11.2006 15.11.2006 16.11.2006 17.11.2006 17.11.2006 17.11.2006 19.11.2006 20.11.2006 20.11.2006 20.11.2006 21.11.2006 22.11.2006 22.11.2006 22.11.2006 22.11.2006 22.11.2006 22.11.2006 22.11.2006 22.11.2006 22.11.2006 22.11.2006 22.11.2006 24.11.2006 24.11.2006 27.11.2006 28.11.2006 29.11.2006 29.11.2006 29.11.2006 29.11.2006 29.11.2006 29.11.2006 29.11.2006 29.11.2006 29.11.2006 29.11.2006 29.11.2006 30.11.2006 01.12.2006 01.12.2006 02.12.2006 04.12.2006 06.12.2006 06.12.2006 06.12.2006 06.12.2006 06.12.2006

Dr. Philipp Hamann, München Jan Andreas Hufen, München Jens König, LL.M., München Dr. Kristina Leffler, München Constanze Nitsche, München Isabel Noe, München Reiner Schneeweiß, München Moritz Wagner, München Jutta Seidel, München Daniela Hauck, München Gabriela Burkert, München Gregor Thumfart, LL.M., München Dr. Oliver Scherenberg, München Bork Elpers, München Martina Großmann, München Frank Michael Henkel, München Katharina Kleissl, LL.M. Eur., München Carolin Wagner, München Michael Hempel, München Carsten Becker, München Anne Kleffmann, München Dr. Arndt Scheffler, München Steffen Kirschstein-Freund, LL.M., München Ralph Schindler, München Christine Wittmann, München Dietmar Koesling, MLE, München Dr. Cord Willhöft, München Jochen Boettge, München Jörg Ertmer, Tokyo Kristina Wamsler, München Anja Weber, München Andreas Bittkau, München Silvia Brinkmann, München Felix Haußmann, Grünwald Bernd Kerger, München Dr. Thomas Kirsch, München Janette Köhler, München Christine Kuglmeier, München Mirona Marisch, München Gwendolyn Müller, München Dr. Susanne Radlsbeck, München Florian Schmidt-Sauerhöfer, München Christian Wagner, München Dr. Benjamin Kumm, München Prof. Dr. Peter Chrocziel, München Dr. Katja Käufer, München Dirk Bergmann, München Dr. Steffen Drögsler, LL.M., München Andreas Grob, München Katharina Ringel, München Julia Roglmeier, Grünwald Myriam Stopper, München Carolin Hellich, München Jesko Schäfermann, München Christian Wentrup, München Dr. Daniela Wessel, München Daniel Julius Meier-Greve, München

06.12.2006 06.12.2006 06.12.2006 06.12.2006 06.12.2006 06.12.2006 06.12.2006 06.12.2006 07.12.2006 08.12.2006 11.12.2006 11.12.2006 12.12.2006 13.12.2006 13.12.2006 13.12.2006 13.12.2006 13.12.2006 14.12.2006 15.12.2006 15.12.2006 15.12.2006 16.12.2006 16.12.2006 17.12.2006 18.12.2006 18.12.2006 19.12.2006 19.12.2006 19.12.2006 19.12.2006 20.12.2006 20.12.2006 20.12.2006 20.12.2006 20.12.2006 20.12.2006 20.12.2006 20.12.2006 20.12.2006 20.12.2006 20.12.2006 20.12.2006 21.12.2006 22.12.2006 22.12.2006 27.12.2006 27.12.2006 27.12.2006 27.12.2006 28.12.2006 28.12.2006 29.12.2006 29.12.2006 29.12.2006 29.12.2006 01.01.2007

Mitteilungen I/2007

PERSONALIEN

Carola Saame, München Helmut Rogalla, München Christine Fluhme, München Gabriela Levasier, München Florian Ströse, München Silke Stutz, München Birgit Geuting, München Carmen König, München Sebastian Meis, LL.M., München Dr. Michael Schütte, München Dr. Peter Greubel, München Christian Alexander Bauer, München Andrea Birkmann, München Anja Braune, München Daniel de Bruycker, München Thomas Dohrn, München Tilman Durchlaub, München Thorsten Ebermann, München Dr. Carolin Eisner, München Anne-Luise Greiner, München Verena Janßen, München Moritz Kiepe, LL.M., München Dr. Christian Ley, München Hanka Manheller, München Arndt Joachim Nagel, München Boris Niklas, München Katja Nikolaus, München Kathrin Pickavé, München Armin Prokscha, München Christoph Schneider, München Juliane Schünemann, München Laura von Seefranz, München Florian Ungethüm, München Thomas Weber, München Hannes Wuschech, München Karin Ziegenhain, München Antonia Kran, München Stephanie Ellert, München Christian Grüning, München Ulrike Kremer, München Eva Maierhofer, Planegg Catharina Menzel, München Dr. Julius Mittenzwei, München Ariane Müller, München Jürgen Paudtke, München Hubertus Raach, München Elke Schubert, München Simone Wojta, München Christian Bonorden, München Dr. Josef Gietl, München Florian Glück, LL.M., München Christine Schäf, München Mark Schilling, München Anna Gräfin von Carmer, München Ulrich Müller-Gaude, München Dr. Nadja Zsöks, München Roland Böhler, München

Mitteilungen I/2007

01.01.2007 02.01.2007 03.01.2007 05.01.2007 05.01.2007 05.01.2007 08.01.2007 08.01.2007 08.01.2007 08.01.2007 09.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 15.01.2007 17.01.2007 17.01.2007 17.01.2007 17.01.2007 17.01.2007 17.01.2007 17.01.2007 17.01.2007 17.01.2007 17.01.2007 17.01.2007 18.01.2007 18.01.2007 19.01.2007 19.01.2007 19.01.2007 20.01.2007 20.01.2007 20.01.2007 21.01.2007

Torsten Freibüchler, München Andrea Kleusberg, München Dr. Michael Koenig, München Annette Wellmann, München Kristina Karbach, München Monika Klodt, München Thomas Klotz, München Matthias Florian Lack, München Hajo Helmut Neupert, München Dr. Oliver Sahan, München Stefan Uecker, München Frank Fischer, München Stefan Knoll, München Stephan Jung, München Claudia Krausch, München

22.01.2007 22.01.2007 22.01.2007 23.01.2007 24.01.2007 24.01.2007 24.01.2007 24.01.2007 24.01.2007 24.01.2007 24.01.2007 26.01.2007 26.01.2007 28.01.2007 29.01.2007

Landgerichtsbezirk München II Dirk Scherzer, Olching Henriette Fromm, Peißenberg Nicola Zoch, Krailling Dr. Arndt-Justus Froehlich, LL.M., Seefeld Johann Martin Senf, Puchheim Tanja Würfel, Weyarn Silke Moll-Murmann, Starnberg Stefanie Neuhierl, Fürstenfeldbruck Anette Berger, Starnberg Martin Ueberall, Althegnenberg Claudia Krafft, Ebersberg Patrik Beausencourt, Weilheim Susanne Schorn, Geretsried Dr. Ernst Reiß, Gauting Stefan Riedl, Bangkok Martina Kotter, Aßling Jeannette Schuster, Kleinberghofen Bärbel Schischka, Krailling Dipl.-Kfm. Frank Jaeger, Icking

06.11.2006 07.11.2006 08.11.2006 09.11.2006 20.11.2006 27.11.2006 30.11.2006 30.11.2006 05.12.2006 05.12.2006 06.12.2006 12.12.2006 18.12.2006 19.12.2006 21.12.2006 28.12.2006 09.01.2007 11.01.2007 26.01.2007

Landgerichtsbezirk Passau Ralf Heinzelmann, Passau Bernhard Kitzlinger, Vilshofen-Sandbach Jens Peter Thomsen, Pocking Anna Sperrhake, Passau Florian Fritz, Pocking

14.11.2006 04.01.2007 04.01.2007 19.01.2007 24.01.2007

Landgerichtsbezirk Traunstein Marc Pütz-Poulalion, Freilassing Tatjana Jertec-Lemmermeyer, Altötting Korbinian Ortner, Traunstein Thorsten Franze, Traunstein Corinna Pickert, Rosenheim Fabian Tretter, Rosenheim Karin Wittmann, Mühldorf Judith Pietsch, Traunstein

24.10.2006 26.10.2006 27.11.2006 06.12.2006 09.01.2007 09.01.2007 10.01.2007 18.01.2007

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PERSONALIEN  Löschungen Dr. Jochen Vogel, München Susanne Eichinger, München Wolfgang Burkhardt, München Siegfried Schreyer, Penzberg Alexa Häner, München Josef Fuchs, Ortenburg Dr. Ulrich Constantin, München Magister Daniel van Heiden, München Thomas Staudinger, Putzbrunn Heinz Biella, Passau Marco Kreie, LL.M., Donauwörth Waltraud Preiser, Dingolfing Nils Wagenknecht, München Julia Kapitza, München Dr. Hortense Trendelenburg, München Manuela Winkler, München Yvonne Hub, München Dipl.-Jur. Frank Meyknecht, Ingolstadt Dr. Michael Anhegger, Landshut Dr. Nina Viereck, LL.M. Eur., München Dr. Eick G. Busz, München Dr. Ernst-Joachim Meusel, Rohrbach Mathilde Hattensperger-Faust, München Nikolaus Jesse, München Rüdiger Lohkamp, München Dr. Holger Nieland, München Jörg Zitzmann, Sonthofen Daniela Bode, Feldafing Winfried Kaum, München Anja Bauch, München Carl-Jan Frhr. von der Goltz, München Dr. Till Jaeger, München Petra Wostratzky, München Ikze Cho, Seoul Sandra Braith, Germering Bettina Bierwirth, München Carsten Freiherr von Chiari, München Matthias Hahne, München Andrea Pentenrieder, München Daniel Schäffner, Augsburg Christoph Schlundt, München Paul Hofmann, Landshut Florian Riehl, Ingolstadt Heike Sommer, München Dr. Markus Wiedemann, München Peter Völkle, München Luise Holstein, München Jan Jovy, MCL, München Kerstin Weicker, Augsburg Dipl.-Vwwt. (FH) Tanja Rosenegger, Traunreut Günther Schubert, Herrsching-Widdersberg Dipl.-Kfm. Dr. Hermann Zedelmaier, München Dr. Ulrich Lohmann, LL.M., München Heike Brehm, München

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02.10.2006 14.10.2006 19.10.2006 23.10.2006 29.10.2006 30.10.2006 01.11.2006 01.11.2006 02.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 08.11.2006 09.11.2006 09.11.2006 14.11.2006 15.11.2006 15.11.2006 17.11.2006 17.11.2006 18.11.2006 21.11.2006 22.11.2006 22.11.2006 22.11.2006 23.11.2006 23.11.2006 24.11.2006 24.11.2006 25.11.2006 27.11.2006 27.11.2006 27.11.2006 28.11.2006 29.11.2006 30.11.2006 30.11.2006 30.11.2006 30.11.2006 30.11.2006 30.11.2006 01.12.2006 06.12.2006 06.12.2006 06.12.2006 07.12.2006 08.12.2006 11.12.2006 11.12.2006 13.12.2006 13.12.2006 14.12.2006 18.12.2006 20.12.2006

Jürgen Ertl, München Heinz Werner, Eichenau Max Hornung, Ingolstadt Albert Linner, Erding Sharmila Pal Chowdhury, Grünwald Christian Köhn, Ingolstadt Dr. Wolf Hans Marder, Pullach Andreas Haböck, Künzing Sabine Maier, München Martin Arnold, München Daniela Gotzel, München Dr. Alfons Mark, München Franz Xaver Weigel, Unterhaching Joachim Crohn, Unterföhring Ingo Evers, Pfaffenhofen/Ilm Dr. Isabella Fastrich-Sutty, München Dr. Helmut Fischer, München Dr. Eckard Furtwängler, Kreuth-Schärfen Charlotte Grasser, Karlsfeld Wilfried Haase, Kempten Annemarie Herrmann, München Dr. Karlernst Hoyer, München Andreas M. Huber, München Dr. Werner Kalb, München Ilse Kalkbrenner, Unterschleißheim Udo Kell, München Dr. Rudolf Künzel, München Siegfried G. Lang, Gräfelfing Elke Latinak, München Dr. Christoph Mallmann, Erding Hermann Graf von Nesselrode, München Astrid von Osterroht, Germering Dr. Herbert Pohl, München Susanne Reinecker, Icking Hannelore Reiss, Ingolstadt Markus Richter, LL.M., München Wolfgang Richter, München Cornelia Staab, Augsburg Dr. Georg Christian Vorbrugg, München Dr. Hermann G. Wagner, München Lothar Weingartner, Ottobrunn Klaus Wendel, München Gudrun Wilde, München Wolf-Rainer von Zezschwitz, Alling Herbert Fiedler, Ingolstadt Till Brocker, München Sandra Gebhart, München Bettina Monazzahian, Erding Sandrine Pohl, München Harald Ludwig, Zwiesel Ellen Bauer, Feldkirchen Dr. Jochen Herhaus, München Steffen Kopetsch, Kempten Andrej Martic, München Karen Pankiewicz, München Max Wilmanns, LL.M., München Dagmar Zirkel, Gauting Michael Rullmann, Gauting

20.12.2006 20.12.2006 21.12.2006 21.12.2006 21.12.2006 22.12.2006 22.12.2006 23.12.2006 27.12.2006 29.12.2006 29.12.2006 30.12.2006 30.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2006 01.01.2007 02.01.2007 02.01.2007 02.01.2007 02.01.2007 03.01.2007 05.01.2007 05.01.2007 05.01.2007 05.01.2007 05.01.2007 05.01.2007 05.01.2007 07.01.2007

Mitteilungen I/2007

PERSONALIEN

Dr. Ronny Hädrich, Hausham Sonja May, München Juliane Hirsch, Dublin Christian Strack, München Renate Carstens, München Winy Clemens, Gauting Eva Schrafstetter, München Dr. Jan Wriedt, München Maike Lang, Augsburg Sabine Hartmann, Ebenhausen/Zell Stephanie Kanno, München Arnim Schäfer, München Dr. Gottfried Hammer, Tutzing Annemarie Ebert, München Sarah Mahler, Augsburg Alice Niemann, München Karlheinz Schneider, München Daniela Schmidt, Atlanta Ulrich Stegemann, Haar Sandra Gebert, Memmingen Ingo Gramling, München Flora Ehrlenspiel, München Ulrich Schorr, Erding Dr. Petra Wittig, München PD Dr. Robert Freitag, München Peter Schmitt, Gröbenzell Klaus Deckelmann, München Bernd Helming, München Matthias Helmes, Markt Schwaben Michael Igl, München Josef Schneider, Erding Alexander Riegraf, München Philipp Schmidt, München Peter Thurner, München Georg Widholz, München Dominik Hartstein, München Katrin Schönfleisch, Brookline

08.01.2007 08.01.2007 09.01.2007 09.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 10.01.2007 11.01.2007 12.01.2007 12.01.2007 13.01.2007 14.01.2007 15.01.2007 15.01.2007 15.01.2007 15.01.2007 16.01.2007 16.01.2007 17.01.2007 17.01.2007 18.01.2007 18.01.2007 18.01.2007 19.01.2007 19.01.2007 20.01.2007 21.01.2007 26.01.2007 26.01.2007 26.01.2007 27.01.2007 27.01.2007 27.01.2007 30.01.2007 31.01.2007 31.01.2007

 Aufnahme europäischer Anwälte in die Rechtsanwaltskammer (§ 2 EuRAG) Neuaufnahmen Jonathan Mullender, Solicitor, München Dr. Miklós Birkás, Ügyvéd, München

15.11.2006 11.12.2006

 Aufnahme ausländischer Anwälte in die Rechtsanwaltskammer (§ 206 Abs. 1 BRAO)

Mitteilungen I/2007

Löschungen Dr. Franz Stuchlik, München Dr. Eduard Späth, Plauen

03.09.2006 24.11.2006

 Rechtsanwaltsgesellschaften Neuzulassungen Fahrenkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gräfelfing 08.11.2006 MasterScout Schwenken, Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft, München 06.12.2006 Kanzlei Dr. Wolf, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Peißenberg 19.12.2006 ECOVIS Gietl & Collegen, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

02.01.2007

 Neue Fachanwälte Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat folgenden Kammermitgliedern die Befugnis verliehen, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen:  Fachanwälte für Arbeitsrecht Peter Fürnthaler, München Andreas Füßl, Friedberg Dr. Rasso Graber, LL.M. Eur., München Stephanie Graf, München Dipl.-BW. Michael Haberl, Rosenheim Hanna Karl, München Stefan Marx, München Moritz Erich Peters, Rosenheim Julie Röpenack, München Dr. Annette Ruoff, München Dr. Cornelia Stapff, Rosenheim Karen Tervoort, Waldkirchen

 Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Werner Deeg, Augsburg Bodo Klebau, Augsburg Rüdiger Götz, Dachau Peter Herzog, Gundelfingen Michael Dietlmeier, Landshut Jochen Wagner, München Guido Sandmann, München Jan Korensky, München Stefan Reichert, München Nadia Hildel, Rosenheim Hans-Joachim Olschewski, Traunstein

 Fachanwälte für Erbrecht

Neuaufnahmen Gregory Barclay, Barrister, München Marc Asperas, Attorney at Law, München

 Rechtsbeistände

15.10.2006 06.11.2006

Max Häring, Eichstätt Dietmar Brunner, Erding

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PERSONALIEN

Dr. Balthasar Frhr. von Campenhausen, Geretsried Dr. Korbinian Dietl, Lenggries Christian Illenseher, München Michael Pinker, München Stephan Lugmayr, München Wilfried Knaak, München Sylvilin Schmakowski, München Martin Grimmeiß, Neu-Ulm Gerhard Weiss, Plattling Andreas Karl Schmid, Rosenheim Michael Ketter, Salzweg Robert Badmann, Tutzing

 Fachanwälte für Familienrecht Heide Bahner, Garching/Alz Petra Manuela Gallina, Lindau-Oberreitnau Claudia Barbara Hoffmann, Augsburg Michael Huber, Murnau Stefan Kiessling, München Karoline Kistler, München Rosemarie Nitzke, Baldham Gabriele Radlinger, Ingolstadt Daniela Schmatz, Eggenfelden Carola Schmidberger, Kaufering Dorothea Weigelt-Mezey, Altusried

 Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Ulrich Hocke, München Dr. Michael Nieder, München Michael Zöbisch, München

 Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht Sanjay Bakshi, München Burkhart Cording, Passau Dr. Babette Gäbhard, München Dr. Heinz Kurt Haidl, Ingolstadt Karin Holderle, Rosenheim Ulrich Leierseder, München Dieter Mann, München Dr. Ingo Meyer, München Andreas Neumann, LL.M., Landshut Dr. Christian Ostermaier, München Dr. Wilhelm Alexander Vogt, München

 Fachanwälte für Insolvenzrecht Alex Gassner, Burghausen Dipl.-Kfm. Frank Jaeger, Icking

 Fachanwälte für Informationstechnologierecht

Thomas Fendt, München Claudia Halstrick, München Daniela Krom, München Jens Diedrich, Traunstein

 Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Marion Dobmeier, München Stefan Fichtner, München Dipl.-Jur. Christian Hüber, Augsburg Sabine Radke, München Dr. Stefan Strasser, Landshut Andreas Süssenguth, Puchheim

 Fachanwälte für Sozialrecht Donata Gräfin von Kageneck, München

 Fachanwälte für Steuerrecht Dr. Thomas Bock, München Isolde Bruckner, Passau Stefan Diemer, München Manja Ehnert, München Dr. Jochen Ettinger, München Florian Haggenmüller, München Beatrix Heil, München Stefan Kasparek, Friedberg Christian Kube, Krumbach Dr. Thomas Küffner, München Dr. Thomas Kuhn, München Mariella Lahmann, München Christian Michael Ruso, Grünwald Brigitte Schramm, Ingolstadt Philipp Schultheiß, München Dr. Bernd Spieth, München Dr. Christine Tauer, München Christian Trepl, München Karl Wanner, Lindau Bernd Zauner, Passau Bernd Zimmermann, München

 Fachanwälte für Strafrecht Bernhard L. Ehrle, Lindau Walter M. Huber, Freising Wolfgang Kistler, Freising Ulrich Nowak, München Achim Roelen, Bad Feilnbach Derek Setz, München Maria Theochari, Landshut Dr. Bernd Wölfl, Pocking

 Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht Barbara Bosshard-Melzer, Berg Wolfgang Ehling, München

Dr. Michael Schmidl, LL.M. Eur., München

 Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht  Fachanwälte für Medizinrecht

Hansjörg Staehle, München

Brigitte Roth, Buchloe Andrea Münnighoff, Ingolstadt Kirsten Bosselmann-Vorwerk, Ingolstadt Stefan Wenzel, München

 Fachanwälte für Verkehrsrecht

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Jörg-Friedrich Bierstaedt, München Hartmut Dinkelacker, Augsburg

Mitteilungen I/2007

PERSONALIEN  Aktueller Mitgliederstand der Rechtsanwaltskammer München

Dr. Eva Maria Engel, München Stefan Erken, München Sven Kuhnert, München Hubert Christoph Mayer, Schongau Michael Rauser, Landshut Dr. Markus Schäpe, München Achim Wichtermann, München

Am 01.02.2007 hatte die Kammer insgesamt 17.431 Mitglieder.

 Fachanwälte für Versicherungsrecht Edith Menth, Passau Ingrid Bayer-Mücke, Traunstein

 Fachanwälte für Verwaltungsrecht Gerhard Peter Michel, Grafenau

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In dieser Zahl enthalten sind 98 Rechtsbeistände, die nach § 209 BRAO in die Kammer aufgenommen sind, sowie 78 ausländische Anwälte, die sich gemäß § 2 EuRAG, § 206 Abs. 1 BRAO, im Bezirk der Kammer niedergelassen haben. Insgesamt 11.073 Mitglieder der Kammer haben ihren Kanzleisitz im Bezirk des Amtsgerichts München (i.e. Stadt- und Landkreis München).

Bauplanungsrecht in der Praxis Handbuch für Planungs- und Genehmigungsverfahren und zur Überprüfung von Bebauungsplänen

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von Professor Dr. Hans-Jörg Birk, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart/Dresden 2007, 5., überarbeitete Auflage, 408 Seiten, € 64,– ISBN 978-3-415-03198-2 Die Planungs- und Genehmigungsverfahren des BauGB sind nicht erst seit der Anpassung an die EU-Richtlinien durch das EAG Bau 2004 deutlich komplizierter und damit fehleranfälliger geworden. Der Verfasser verdeutlicht den Ablauf der einzelnen Verfahrensschritte und zeigt deren Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen auf. Außerdem stellt er anschaulich die Vorschriften über die Planerhaltung und die Heilungsmöglichkeiten im ergänzenden Verfahren (§§ 214 ff. BauGB) dar. Damit hilft das Handbuch sowohl bei der rechtmäßigen Durchführung des Ver-

fahrens als auch bei einer späteren Überprüfung der Planungs- oder Genehmigungsentscheidungen. Der Leitfaden richtet sich deshalb an alle, die mit Planungs- oder Genehmigungsverfahren nach dem BauGB zu tun haben. Das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene »Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte« ist vollständig behandelt. Das Handbuch geht außerdem auf den Problemkreis »Artenschutz und Bebauungsplan« nach der EuGH-Entscheidung vom Januar 2006 ein. G207

Zu beziehen bei Ihrer Buchhandlung oder beim RICHARD BOORBERG VERLAG GmbH & Co KG 70551 Stuttgart bzw. Postfach 80 03 40, 81603 München oder Fax an: 07 11/73 85-100 bzw. 089/43 61 564 Internet: www.boorberg.de E-Mail: [email protected]

Mitteilungen I/2007

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Thesen zu Vergütungsvereinbarungen (BRAK-Information Heft 5)

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Leitfaden „Kanzleistrategie“

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Leitfaden „PR und Werbung“

6,50 Euro Schutzgebühr zzgl. MwSt. und Versand

Leitfaden „Mandantenbindung und -akquise“

6,50 Euro Schutzgebühr zzgl. MwSt. und Versand

Langenscheidt Mandantenwörterbuch

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