Die Förderung umfasst in der Regel zwei Jahre Grundförderzeit zzgl. Verlängerungsmöglichkeiten um max. zweimal ein halbes Jahr.

April 29, 2017 | Author: Johann Böhm | Category: N/A
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Studienwerk Info A 2 - 1

BEWERBUNG UM EIN PROMOTIONSSTIPENDIUM Stand: November 2010

Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor Ihrer Bewerbung über die jeweils gültige Version dieser Information auf www.boell.de/studienwerk, da Details zu den Bewerbungsunterlagen regelmäßig aktualisiert werden!

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Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Stipendium Auswahlverfahren, Auswahletappen und Kriterien Termine Bewerbungsunterlagen Wichtige Hinweise für Bewerber_innen

Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein Stipendium Das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung vergibt Stipendien an deutsche und ausländische Promovierende nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie des Auswärtigen Amtes (AA). Die Förderung umfasst in der Regel zwei Jahre Grundförderzeit zzgl. Verlängerungsmöglichkeiten um max. zweimal ein halbes Jahr.

A) Für deutsche Bewerber_innen, EU-Angehörige und Bildungsinländer_innen (Förderung aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) gilt: •

Zulassung: Bewerber_innen um ein Promotionsstipendium müssen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland für die Promotion zugelassen sein. Die Promotion kann in begründeten Fällen auch an einer ausländischen Hochschule gefördert werden.

B) Für ausländische Bewerber_innen aus Nicht-EU-Ländern (Förderung aus Mitteln des Auswärtigen Amts) 1 gilt: • •

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Zulassung: Bewerber_innen müssen die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion erworben und zudem von einer Hochschule in Deutschland zur Promotion zugelassen sein. Zeitlich befristete Forschungsaufenthalte im Ausland, die länger als vier Wochen dauern, können nur mit Sondergenehmigung des Auswärtigen Amtes finanziert werden, da die Förderung in erster Linie für den Studienaufenthalt in Deutschland vorgesehen ist. Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt; ein Nachweis (s.u.) darüber ist erforderlich. Die Bewerbung sollte in deutscher Sprache abgefasst sein. Bitte beachten Sie zudem, dass das Auswahlverfahren (Interviews, Gruppendiskussion) in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt wird; Ausnahmen (Interview in Englisch) sind möglich.2

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen von Nicht-EU-Angehörigen nur in unregelmäßigen Abständen möglich sind. Jeweils aktuelle Informationen und Bewerbungstermine werden auf www.boell.de/studienwerk veröffentlicht. 2 Bei einer erfolgreichen Bewerbung unterstützt das Studienwerk in besonderen Fällen vor Aufnahme in die Förderung auch die Teilnahme an Deutsch-Intensivkursen.

Auswahlverfahren, Auswahletappen und Kriterien Das Auswahlverfahren der Heinrich-Böll-Stiftung für Bewerber_innen um ein Promotionsstipendium setzt sich aus folgenden drei Etappen zusammen: 1. 2. 3.

Einreichen der schriftlichen Bewerbungsunterlagen Fachgespräch mit Vertrauensdozent_in Auswahlworkshop mit Einzelgespräch und Gruppendiskussion

In jeder Etappe wird aus allen Bewerber_innen jeweils nur eine kleine Gruppe ausgewählt, die in der nächsten Runde berücksichtigt werden kann. Über die Entscheidungen in den einzelnen Auswahletappen werden Sie jeweils schriftlich benachrichtigt.

1. Etappe: Einreichen der schriftlichen Bewerbungsunterlagen Zentrale Auswahlkriterien für die Sichtung der Bewerbungsunterlagen und für die Zulassung zur zweiten Auswahletappe sind: • • • •

hervorragende Schul- und Studienleistung überzeugendes Forschungsvorhaben, innovative Fragestellung, realistischer Zeitplan, Stand der Vorarbeiten gesellschaftliches Engagement und politisches Interesse überzeugende Begründung für die Bewerbung bei der Heinrich-Böll-Stiftung

2. Etappe: Fachgespräch mit Vertrauensdozent_in und weitere Unterlagen In dieser Etappe wird die Bewerbung um das Gutachten einer Vertrauensdozentin/eines Vertrauensdozenten ergänzt. Dazu führen die von der Heinrich-Böll-Stiftung benannten Vertrauensdozent_innen mit den Bewerber_innen ein ca. einstündiges Gespräch. Zu den Schwerpunkten des Gesprächs mit der Vertrauensdozentin/dem Vertrauensdozenten gehören vor allem: • Promotionsthema, theoretischer und methodischer Ansatz, Relevanz, Stand der Vorarbeiten, Zeitplan, Wissenschaft-Praxis-Politik-Bezug • Arbeitsschwerpunkte, Forschungsinteressen • berufliche Perspektive, Zielorientierung • ggf. gesellschaftspolitisches Engagement Die Vertrauensdozentin/der Vertrauensdozent verfasst über das Gespräch ein Gutachten, das über die o.g. Themen Auskunft gibt.

3. Etappe: Auswahlworkshop Entsprechend der Voten der Vertrauensdozent_innen, der Fachgutachter_innen, und der Qualität des Exposés werden ca. doppelt so viele Bewerber_innen, wie Stipendien vergeben werden, zum Auswahlworkshop eingeladen. Der Auswahlworkshop setzt sich methodisch aus einem strukturierten Einzelgespräch und einer Gruppendiskussion zusammen. In diesem Workshop hat die Bewertung der persönlichen Kompetenzen der Bewerber_innen, wie sie im „Leitbild zur Nachwuchsförderung“ (siehe www.boell.de/studienwerk) beschrieben werden, einen zentralen Stellenwert. Bitte beachten Sie: Eine erneute Bewerbung ist nicht möglich, sollten Sie nach Ihrer Teilnahme an einem Auswahlworkshop einen ablehnenden Bescheid bekommen haben. Wir bitten um Ihr Verständnis! Termine Den aktuellen Bewerbungstermin entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.boell.de/studienwerk. Für das nächste Bewerbungsverfahren für deutsche Promovierende, Bildungsinländer_innen und EUAusländer_innen sowie für ausländische Bewerber_innen aus Nicht-EU-Ländern gilt:

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Schriftliche Bewerbung Fachgespräch mit Vertrauensdozent_in Auswahlworkshops Benachrichtigung über die Zusage eines Stipendiums Voraussichtlicher Förderbeginn

bis 1. September in der Regel bis 1. November Dezember/Januar* Januar/Februar spätestens zum 1. April

* Genaue Termine werden bekannt gegeben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die von uns angegebenen Termine für den Bewerbungsschluss verbindlich sind, Ausnahmen sind nicht möglich.

Bewerbungsunterlagen Sind Sie an dem Stipendien- und Förderprogramm des Studienwerks interessiert, schicken Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen in dreifacher Ausfertigung (1 Original, 2 Kopien) an das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung. Die Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. (Referenz und Gutachten akzeptieren wir auch auf Englisch.) Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Bewerbung im Original die folgenden Unterlagen umfasst: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.

Bewerbungsbogen Motivationsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Kopie des Studienabschlussexamens, das den Zugang zur Promotion eröffnet Referenz zum gesellschaftspolitischen Engagement Kurze Zusammenfassung des Promotionsvorhabens Ausführliche Beschreibung des geplanten Promotionsvorhabens - Exposé Zwei Fachgutachten, davon eines vom Erstbetreuer bzw. von der Erstbetreuerin der Arbeit Bescheinigung des Fachbereichs/der Fakultät über die Aufnahme als Doktorand_in Für Nichtmuttersprachler_innen: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Bitte beachten Sie, dass Ihnen alle bei uns eingereichten Unterlagen auch weiterhin selbst vorliegen sollten, da Sie – im Falle der Zulassung zur zweiten Auswahletappe – eine identische Kopie aller Bewerbungsunterlagen zu den Punkten 1–10 an die Vertrauensdozentin/den Vertrauensdozenten senden müssen. zu Punkt 1: Bewerbungsbogen Bitte laden Sie sich den Bewerbungsbogen von den Webseiten des Studienwerkes unter www.boell.de/studienwerk herunter und füllen Sie ihn vor dem Ausdrucken am Bildschirm aus. zu Punkt 2: Motivationsschreiben (1 Seite) mit • • • •

Begründung Ihrer Bewerbung bei der Heinrich-Böll-Stiftung Darstellung der Motivation für eine Promotion und des damit verbundenen beruflichen Ziels Darstellung Ihres gesellschaftlichen Engagements, Ihres politischen Interesses und Ihrer Motivation für Ihr Engagement bei ausländischen Bewerber_innen: Darstellungen bisheriger Kontakte in bzw. nach Deutschland

zu Punkt 3: Tabellarischer Lebenslauf (1-2 Seiten) mit Angaben über • • • • • • • • •

Schulausbildung inkl. Abschlussnote Studium und ggf. Ausbildung inkl. Abschlüsse und Abschlussnoten Berufserfahrungen Art und Dauer von Auslandsaufenthalten Sprachkenntnisse Preise, Auszeichnungen, Stipendien Eigene Publikationen gesellschaftspolitische Aktivitäten (eigene Funktion, Dauer) sonstige Fähigkeiten bzw. Interessen etc.

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zu Punkt 4: Kopie des Studienabschlussexamens, das den Zugang zur Promotion eröffnet inkl. Notenübersicht, ggf. mit deutscher oder englischer Übersetzung durch eine vereidigte Übersetzerin/einen vereidigten Übersetzer. Bitte erreichen Sie keine Originale ein. Erst bei Aufnahme in die Förderung müssen uns amtlich beglaubigte Kopien des Abiturzeugnisses bzw. der Hochschulzugangsberechtigung sowie des Studienabschlusszeugnisses eingereicht werden. zu Punkt 5: Referenz über gesellschaftspolitisches Engagement von dritter Seite (1-2 Seiten) Eine Referenz ist die Bestätigung und ausführliche Beschreibung des gesellschaftlichen Engagements durch eine andere Person Ihrer Wahl, die Sie gut kennt und Ihr Engagement beurteilen kann. Diese Person sollte weder aus der Familie noch aus dem Freundeskreis, sondern von einer Repräsentantin / eines Repräsentanten aus einer Institution bzw. Organisation stammen. Zeugnisse von Praktika sind dafür nicht geeignet. Bitte machen Sie die Gutachterin bzw. den Gutachter darauf aufmerksam, dass diese Referenz vor allem folgende Informationen enthalten sollte: •

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Darstellung des gesellschaftlichen Engagements, insbesondere in welchen Bereichen die Bewerberin/der Bewerber bisher aktiv Verantwortung übernommen hat und was die Bewerberin/der Bewerber bisher genau gemacht bzw. bewirkt hat. Die Darstellung sollte besondere Aspekte des Engagements bewerten, vor allem jene, die noch nicht hinreichend aus dem Lebenslauf oder dem Motivationsschreiben hervorgehen. Persönliche Einschätzung über die besonderen Anliegen der Bewerberin/ des Bewerbers, wofür sie/er sich besonders einsetzt. Einschätzung der politischen Reflexionsfähigkeit und der Persönlichkeit der Bewerberin/des Bewerbers Hinweis darüber, aus welchem Zusammenhang und seit wann die Gutachterin/der Gutachter die Bewerberin/den Bewerber kennt.

Die Referenz kann auch von der Gutachterin/dem Gutachter direkt an die Heinrich-Böll-Stiftung geschickt werden, muss aber ebenfalls rechtzeitig (Poststempel 1. März bzw. 1. September) vorliegen. Kopien werden in diesem Fall von der Heinrich-Böll-Stiftung erstellt.

zu Punkt 6: Kurze Zusammenfassung des Promotionsvorhabens (1-2 Seiten) Die kurze Zusammenfassung sollte folgende Aspekte der Forschungsarbeit prägnant und allgemein verständlich zusammenfassen: • Fragestellung der Forschungsarbeit und deren wissenschaftliche Relevanz; Beschreibung des Forschungsdesiderates • theoretische Einbettung • methodischer Ansatz • Angabe über den geplanten Bearbeitungszeitraum Die Zusammenfassung darf nicht auf das ausführliche Exposé verweisen und sollte in sich schlüssig und verständlich sein. zu Punkt 7: Ausführliche Beschreibung des Promotionsvorhabens - Exposé (max. 10 Seiten) Das Exposé soll folgendermaßen aufgebaut sein: • Ausführliche Darstellung des Vorhabens mit Fragestellung, Forschungsstand, theoretischer Einbettung, methodischem Zugang und Planung der praktischen Umsetzung, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz, inkl. Verzeichnis der zitierten Literatur: bis zu 8 Seiten • Gliederung: 1 Seite • Vorläufiger Arbeits- und Zeitplan über max. 24 Monate mit ausführlicher Darstellung bisheriger bereits abgeschlossener Vorarbeiten: 1 Seite zu Punkt 8: Zwei Fachgutachten (je 1-2 Seiten) Die beiden Fachgutachten zum Promotionsprojekt müssen von Professor_innen (auch Privatdozent_in oder Junior-Professor_in) verfasst sein; eines davon muss von jenem / jener Hochschullehrer_in angefertigt werden, die/der die Betreuung der Promotion übernommen hat. Bitte machen Sie die Gutachter_innen darauf aufmerksam, dass das Fachgutachten folgende Aspekte berücksichtigen sollte: • Einschätzung der wissenschaftlichen Qualifikation der Doktorandin/des Doktoranden

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Bewertung des Promotionsprojektes, wie es im Exposé dargestellt wird, bezogen auf wissenschaftliche Relevanz, Forschungsdesiderat, methodischen Ansatz und theoretische Einbettung Prognose über Erfolgsaussichten mit Bezug auf den vorgelegten Zeitplan inkl. Begründung fachlich-konstruktive Anregungen für das Projekt, ggf. zur Weiterempfehlung an die Bewerberin/den Bewerber Bewertung der analytischen Fähigkeiten, des Kommunikationsverhaltens und der Auffassungsgabe der Bewerberin/des Bewerbers Gesamtbeurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung Zusage der persönlichen Betreuung des Dissertationsvorhabens und Bestätigung der Annahme der/des Promovierenden seitens der Hochschule (bei Erstbetreuer_in) Beschreibung, aus welchem Zusammenhang und seit wann die Gutachterin/der Gutachter die Bewerberin/den Bewerber kennt

Das Fachgutachten kann auch von der Gutachterin/dem Gutachter direkt an die Heinrich-Böll-Stiftung geschickt werden, muss aber ebenfalls rechtzeitig (Poststempel 1. März bzw. 1. September) vorliegen. Kopien werden in diesem Fall von der Heinrich-Böll-Stiftung erstellt. zu Punkt 9: Bescheinigung des Fachbereichs/der Fakultät über die Aufnahme als Doktorand_in Die Annahme zur Promotion durch den Prüfungsausschuss kann sowohl durch das Bestätigungsschreiben des zuständigen Dekanats als auch durch eine Immatrikulationsbestätigung zur Promotion nachgewiesen werden. Sollte Ihnen in Ausnahmefällen die Zulassung zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, können Sie diese kurzfristig im Laufe des Bewerbungsverfahrens nachreichen. Bitte vermerken Sie in Ihrer Bewerbung, wann Sie uns diese Bescheinigung spätestens zusenden werden. Sollte in Ihrer Universität die Annahme als Doktorand_in erst mit der Einreichung der Dissertation möglich sein, so bitten wir, dies durch einen Auszug aus der Promotionsordnung zu belegen und eine entsprechende Bestätigung der Übernahme der Betreuung durch die Hochschullehrerin/den Hochschullehrer beizulegen. zu Punkt 10: Für Nichtmuttersprachler_innen: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), Test-DaF, Zertifikate Goethe-Institut o.ä.

Wichtige Hinweise für Bewerber_innen ... zur Gestaltung der einzureichenden Bewerbungsunterlagen: • •

Bitte halten Sie sich streng an die Vorgaben zu Aufbau und Umfang der Unterlagen. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung in dreifacher Ausfertigung (1 gekennzeichnetes Original, 2 Kopien) ein. Schicken Sie uns die Bewerbungsunterlagen jeweils geheftet („getackert“) und gelocht ohne zusätzliche Mappe. Bitte beachten Sie: Die Originalunterlagen sollten so gestaltet sein, dass sie ggf. leicht von den Mitarbeiter_innen des Studienwerks vervielfältigt werden können.

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Ordnen und nummerieren Sie alle geforderten Unterlagen. Benutzen Sie für jeden Punkt ein neues Blatt und versehen Sie dieses mit Ihrem Namen. Fassen Sie einzelne Punkte nicht auf einem Blatt zusammen. Beschriften Sie die Unterlagen nur einseitig, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5. Unterzeichnen Sie alle von Ihnen anzufertigenden Unterlagen im Original, da es sich hierbei um rechtsverbindliche Dokumente handelt. Die Gutachten der Hochschullehrer_innen in der Originalausfertigung Ihrer Bewerbung müssen die Unterschrift im Original tragen. Bitte legen Sie keine Dokumente, Zeugnisse usw. im Original bei, sondern nur Kopien. Beglaubigte Kopien werden erst vor Aufnahme in die Förderung nachgefordert. Bewerbungsrelevante ausländische Zeugnisse (ausgenommen Zeugnisse in englischer Sprache) müssen nur als Kopie einer beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzung vorliegen. Beglaubigte Übersetzungen im Original werden erst bei Aufnahme in die Förderung nachgefordert.

Bitte reichen Sie nur DIN-A-4-Kopien ein (keine gefalteten Din-A-3-Blätter). Bitte benutzen Sie keine Klarsichthüllen. Wir erwarten alle angeforderten Unterlagen und Angaben zusammenhängend in einer Postsendung. Bitte schicken Sie uns keine Unterlagen per Fax oder Mail. Für Bewerbungsunterlagen, die auf dem Postweg verloren gehen, übernehmen wir keine Haftung.

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Unvollständige Bewerbungsunterlagen können leider nicht bearbeitet werden. Dies gilt auch für Fachgutachten und Referenz, die ebenfalls zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses (Poststempel 1. März bzw. 1. September) vorliegen müssen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

... zum Datenschutz: •

Mit Ihrer Bewerbung werden Ihre Daten in einem Adressverwaltungsprogramm gespeichert und nach einem halben Jahr gelöscht.

... bei Ablehnung: • • •

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der zahlreichen Bewerbungen bedauerlicherweise keine individuellen Ablehnungsgründe mitteilen können. Die eingereichten Unterlagen werden nach den Vorgaben des Datenschutzes vernichtet.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie diese bitte an unsere Postanschrift: Heinrich-Böll-Stiftung e.V. Studienwerk Schumannstr. 8 10117 Berlin Weiterführende Informationen: Bärbel Karger Tel.: 030 / 28534-400 E-Mail: [email protected] Web: www.boell.de/studienwerk Sprechzeiten: Mo, Di, Do und Fr jeweils 10:00 bis 13:00 Uhr

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