April OMC Group Otte Management Consulting AG. Download unter Heiligenbreite 52 D Überlingen a. B.

December 28, 2017 | Author: Falko Krüger | Category: N/A
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1 April 2012 OMC Group Otte Management Consulting AG Heiligenbreite 52 D Überlingen a. B. Tel.: Fax: web: mail: Dow...

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April 2012

OMC Group Otte Management Consulting AG Heiligenbreite 52 D-88662 Überlingen a. B. Tel.: +49 7551 30808 0 Fax: +49 7551 30808 33 web: www.omc-group.com mail: [email protected]

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Inhalt:

OMC erweitert Trainingsangebot ............................................................ 3 HR-DE: Bescheinigungswesen -Ergänzungen ....................................... 3 HR-DE: LSTB -Anpassungen Mai 2012 ................................................ 3 HR-DE: LSTB -Bescheinigung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachvollziehbar ? ................................................................................. 4 HR-DE: DEÜV -Stornierung von Ab- und Anmeldungen ......................... 8 HR-DE: DEÜV -Laufzeitfehler und Meldegründe 91/58/30 ..................... 9 HR-DE: DEÜV -Ende des Krankengeldbezugs wg. Aussteuerung aus der Krankenkasse ..................................................................................... 11 HR-DE: ATZ -Prüfung der Regelaltersgrenze....................................... 12 HR-DE: EEL -Erweiterungen ............................................................. 13 HR-DE: AAG -Zuschuß Mutterschaftsgeld ........................................... 14 HR-AT: Beitragsnachweis -Differenz zu Buchungsbeleg ........................ 14 HR-AT: ELDA -Krankenstandsmeldung verfügbar ................................ 15 HR-AT: B2A -Krankenstandsmeldung Nachbesserungen....................... 15 HR-CH: ISEL -Zugriff auf falschen IT0006 ......................................... 16 HR-CH: QSt VD -Fehlende Prüfung für Regel C8 ................................. 16 Die nächste Ausgabe ........................................................................... 17 SAP HCM -aktuell verfügbare HR-SP‘s ............................................... 17

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OMC erweitert Trainingsangebot Der Trainingskatalog mit dem Angebot von Kundenworkshop's ist im Bereich Training Personalzeitwirtschaft erweitert worden. Der aktuelle Trainingskatalog 2012/2013 kann demnächst unter www.omc-group.com im Downloadbereich heruntergeladen werden.

HR-DE: Bescheinigungswesen -Ergänzungen Folgende Ergänzungen im Bescheinigungswesen werden von SAP ausgeliefert: 1. Einkommensbescheinigung Arbeitslosengeld II (Bescheinigung 0026) Im Bruttoarbeitsentgelt (Punkt 3a der Bescheinigung) müssen auch steuerfreie Lohnanteile berücksichtigt werden. Zur Berücksichtigung des steuerfreien Anteils von SoFeNa-Zuschlägen nach § 3b EStG wird die Bescheinigungslohnart BRUG um die Lohnart /256 ergänzt. 2. Verdienstbescheinigung Kinderzuschlag (Bescheinigung 0028) Im Bruttoarbeitsentgelt (Punkt A der Bescheinigung) sind die pauschal nach § 40a EStG besteuerten Bezüge bisher nicht enthalten. Die entsprechenden Lohnarten werden nun bei der Bescheinigungslohnart BRUG berücksichtigt. 3. Verdienstbescheinigung für wohnrechtliche Zwecke (Bescheinigung 0033) Obwohl das Ausbildungsverhältnis bereits vor dem Ende des Bescheinigungszeitraums endet, wird unter Punkt 7 eine Bruttovergütung für das nächste Ausbildungsjahr bescheinigt. Zur Korrektur wird nun in diesem Fall dieser Punkt nicht mehr bescheinigt. Die Ergänzungen werden von SAP mit HR-SP März 2012 bereitgestellt. Eine Vorabkorrektur ist möglich, sprechen sie dazu mit Ihrer HR-Beratung.

HR-DE: LSTB -Anpassungen Mai 2012 Folgende Anpassungen zur Lohnsteuerbescheinigung werden von SAP ausgeliefert: 1. Report RPCTXVD1 'Lohnsteuerdaten erstellen' a) Bei ausgetretenen Mitarbeitern mit Steuerpflicht 'Pauschalsteuer' oder 'nicht steuerpflichtig' kann nicht immer die Bescheinigungsart ermittelt werden. Die Daten werden von der Clearingstelle abgelehnt.

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b) Bruttoüberzahlungen berücksichtigt.

bei

Kindergeld

und

Altersteilzeit

werden

nicht

c) Für die Empfängeradresse wird im Formular jeweils die jüngste Adresse verwendet. Dies kann aber auch eine erst in der Zukunft gültige Adresse sein. Der Fehler tritt auch bei Report RPCTXMD1 'Lohnsteuerbescheinigung für Mitarbeiter erstellen' auf. Ursache und Voraussetzungen o Der Fehler 1 a) tritt auf, wenn der Mitarbeiter folgende Bedingungen alle erfüllt: - der Mitarbeiter ist ausgetreten - der Mitarbeiter hat Steuerpflicht 'Pauschalsteuer' oder 'nicht steuerpflichtig' - der Mitarbeiter hat nach Austritt keine Nachzahlung erhalten - es haben sich rückwirkend nach Abschluß des Steuerjahres die zu bescheinigenden Sozialversicherungsbeiträge für einen unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtigen Zeitraum geändert o Der Fehler 1 b) tritt im Rahmen der Bruttoüberzahlung des öffentlichen Dienstes auf. Es fehlen bei der Auswertung die im Rahmen der Bruttoüberzahlung erzeugten Lohnarten. Lösung Zu 1 c): Es wird nun die zum aktuellen Datum gültige Adresse als Empfängeradresse verwendet.

Die Lösung wird von SAP per HR-SP Mai 2012 ausgeliefert. Als Vorablösung können sie die Anpassungen vorab einspielen, dazu nehmen sie bitte Kontakt mit Ihrer HR-Beratung auf.

HR-DE: LSTB -Bescheinigung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachvollziehbar ? •

Auf der Lohnsteuerbescheinigung werden nicht die erwarteten Sozialversicherungsbeiträge bescheinigt.



Die steuerlichen SV-Lohnarten enthalten auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht den erwarteten Jahreswert.

Ursache und Voraussetzungen

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Auf der Lohnsteuerbescheinigung sind nur Beiträge zu bescheinigen, die auf steuerpflichtigen Arbeitslohn beruhen (siehe Bemerkungen). Es dürfen auch nur Beiträge in den gesetzlich zu bescheinigenden Feldern ausgewiesen werden, wenn der Arbeitgeber die Beiträge direkt abführt (sogenannte Firmenzahler). Bemerkungen: Es dürfen grundsätzlich nur Sozialversicherungsbeiträge gemeldet und bescheinigt werden, die auf steuerpflichtigen Arbeitslohn entfallen. a) Fällt sozialversicherungspflichtiges und steuerfreies Entgelt an (z.B: bei §3b oder AVmG), werden die für die Lohnsteuerbescheinigung zu meldenden Sozialversicherungsbeiträge im Schema DSVL berechnet. b) Bei Steuerbefreiung wegen DBA, ATE oder Grenzgängerregelung sowie bei Steuerpflicht '4' (nicht steuerpflichtig) werden die Lohnarten /26n in Rechenregel DS41 gelöscht. c) Bei Selbstzahlern einer SV-Sparte werden die zugehörigen Lohnarten /26n in Rechenregel DV8F gelöscht. d) Wird nach Abschluß des Steuerjahres in ein Vorjahr zurück gerechnet, müssen die Rückrechnungsdifferenzen für das Vorjahr ermittelt und im aktuellen Jahr bescheinigt werden. Diese Rückrechnungsdifferenzen werden beim RPCTXVD1 unter dem Bescheinigungszeitraum 'blank' protokolliert.

Die originären SV-Lohnarten (/3nn) haben ein SV-Splittkennzeichen, auszuweisen sind aber die Beiträge je Bescheinigungszeitraum für die Steuer. Für die Lohnsteuerbescheinigung werden daher nicht die originären SV-Lohnarten ausgewiesen, sondern spezielle SV-Lohnarten für die Steuer (/26n). Diese werden in der Abrechnung aus den originären SV-Lohnarten erzeugt. Lösung Hier nun eine Anleitung zur Analyse der Lohnsteuerbescheinigung, speziell der Jahresbescheinigung: 1. Starten Sie den Report RPCTXVD1 'Lohnsteuerdaten erstellen' mit Protokoll. Im Personenprotokoll werden folgende interne Tabellen angezeigt: a) XRT: Aufbereitete SCRT Diese Tabelle enthält die Abrechnungslohnarten, kumuliert pro Bescheinigungsjahr und Bescheinigungszeitraum. b) ZRT: Summenlohnarten Diese Tabelle enthält die betriebswirtschaftlichen Summenlohnarten für die Lohnsteuerbescheinigung. Die bescheinigungsrelevanten Abrechnungslohnarten der XRT werden über die Tabellen T596I und T596J mit Teilapplikation LST2 den Summenlohnarten zugeordnet. Seite 5 von 17 Stand: 30.01.2013 www.omc-group.com

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c) BRT: Bescheinigungslohnarten Diese Tabelle enthält die Bescheinigungslohnarten. Gesetzlich zu bescheinigende Beträge sind in den Bescheinigungslohnarten Bnn0 enthalten. Dabei bezeichnet 'nn' in Bnn0 die Zeile, in der der Betrag auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird. Die Zuordnung der Summenlohnarten zu den Bescheinigungslohnarten erfolgt über Tabelle T596X mit Teilapplikation LST2. 2. Annahme: Der ausgewiesene Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Zeile 25 ist nicht nachvollziehbar. a) Führen Sie einen Doppelklick auf Tabelle BRT durch. Der zu überprüfende Wert steht unter Lohnart B250 für das Bescheinigungsjahr und Bescheinigungszeitraum. b) Führen Sie einen Doppelklick auf die Tabelle ZRT durch. Der zu überprüfende Wert steht unter der Summenlohnart (für das Bescheinigungsjahr und Bescheinigungszeitraum), die der Zeilenlohnart in der T596X unter der Teilapplikation LST2 zugeordnet ist, hier also Summenlohnart ANKV 'Arbeitnehmeranteil Krankenversicherung' für Bescheinigungslohnart B250. c) Führen Sie einen Doppelklick auf die Tabelle XRT durch. In dieser Tabelle werden die direkten Abrechnungslohnarten protokolliert, die aus den Abrechnungsergebnissen gelesen wurden. Die Zuordnung zu den Summenlohnarten erfolgt über die Tabellen T596I und T596J mit Teilapplikation LST2, hier also die Zuordnung der Abrechnungslohnarten /26G 'steuerl. AN-Ant. KV gs/fr' und /26L 'steuerl. AN-Beitrag fr. K' zu Summenlohnart ANKV 'Arbeitnehmeranteil Krankenversicherung'. Die gesuchten Lohnarten können mit und ohne Kennzeichen für den Bescheinigungszeitraum in der Tabelle XRT stehen. Die Werte mit Bescheinigungszeitraum kommen direkt aus dem zu bescheinigenden Jahr (Tabelle SCRT). Die Werte ohne Bescheinigungszeitraum kommen aus Rückrechnungsdifferenzen der Vorjahre: Unabhängig vom Ausgabemonat der Lohnsteuerbescheinigung werden die steuerlichen SV-Lohnarten /26n immer in der Periode in die SCRT abgestellt, in der die Sozialversicherungsbeiträge entstanden sind. Bei rückwirkenden Änderungen der zu bescheinigenden Beträge in steuerlich abgeschlossenen Vorjahren berechnet sich die noch zu bescheinigenden Beiträge als Differenz der Beträge der aktuellen Abrechnungsergebnisse der Vorjahre und den bereits bescheinigten Abrechnungsergebnissen der Vorjahre. Beispiel: Der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt rückwirkend in 2012 (nach Abschluß des Steuerjahres 2011) von 3.000 Euro auf 3.200 Euro für die Jahre 2010 und 2011. Die Differenz von 400 Euro ist 2012 auszuweisen. Diese steht in der XRT für Jahr 2012 ohne Bescheinigungszeitraum für Lohnart /26G. Seite 7 von 17 Stand: 30.01.2013 www.omc-group.com

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3. Führen Sie den Report RPCLSTRD 'Anzeigen von Abrechnungsergebnissen' für den betroffenen Mitarbeiter aus. Aus den Abrechnungsergebnissen der Vorjahre lassen sich die Differenzen folgendermaßen nachvollziehen: a) Suchen Sie die aktuellste Rückrechnung in den Monat 12 des Vorjahres des zu bescheinigenden Jahres, bevor das Steuerjahr geschlossen wurde (zu bescheinigendes Steuerjahr) Beispiel: Sie bescheinigen 2012. Der Ausgabemonat für 2011 war 02. In 02/2012 fand keine Rückrechnung statt. In 01/2012 wurde eine Rückrechnung nach 12/2011 gemacht. Das ist der Satz aus dem Sie die zu bescheinigenden Lohnarten aus der SCRT lesen, also die Lohnart /26G für die Summenlohnart ANKV, die in Zeile 25 bescheinigt wird. b) Suchen Sie aktuellste Rückrechnung des zu bescheinigenden Jahres in das Vorjahr. Sie lesen wieder die zu bescheinigenden Lohnarten aus der SCRT und bilden die Differenz zu den Lohnarten des vorigen Abrechnungsergebnisses. Diese Differenz protokolliert der RPCTXVD1 ohne Bescheinigungszeitraum. c) Wenn mehrere Jahre zurückgerechnet wurden gehen Sie analog für diese Jahre vor. Beachten Sie dabei, das Abrechnungsergebnisse für Vorvorjahre mit InPeriode aus dem Vorjahr immer bescheinigt wurden: Für das Bescheinigungsjahr sind Rückrechnungen aus 2011 für 2010 und früher immer bereits bescheinigt worden, unabhängig vom Ausgabemonat der Lohnsteuerbescheinigung 2011. d) Falls aus den Vorjahren andere SV-Lohnarten kommen als Sie erwarten, müssen Sie die Bildung der steuerlichen SV-Lohnarten in der Abrechnung näher untersuchen: - Gab es Hinweise, die erst nach abgeschlossenem Steuerjahr eingebaut wurden und die sich in einer späteren Rückrechnung auswirkten? - Wurden diese Lohnarten bereits in früheren Jahren gebildet oder werden Sie aus den originären SV-Lohnarten anhand Tabelle T596I, Teilapplikation LST3 ermittelt?

HR-DE: DEÜV -Stornierung von Ab- und Anmeldungen 1. Stornierung von Ab- und Anmeldungen bei Verwendung des DEÜV-Maßnahmekennzeichens 5 Nach Einbau HR-SP März 2012 werden Ab- und Anmeldung mit Grund 30 bzw. 10. storniert, wenn sie aufgrund einer Maßnahme mit DEÜV-Kennzeichen 5 -Wechsel Seite 8 von 17 Stand: 30.01.2013 www.omc-group.com

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der juristischen Person- erzeugt wurden, aber in Wahrheit gar kein Wechsel der juristischen Person stattfindet. Der Fehler wurde zwar schon durch SAP-Hinweis korrigiert, er tritt aber immer noch auf, wenn zum Zeitpunkt der Maßnahme ein Wechsel der Beitragsgruppe oder ein Wechsel vom bzw. zum knappschaftlich Versicherten stattfindet. 2. KFZ-Länderkennzeichen KOS für Kosovo kann nicht verwendet werden Nach Anlage 8 zum Gemeinsamen Rundschreiben DEÜV muß in der DEÜV für das Land Kosovo das KFZ-Länderkennzeichen KOS gemeldet werden. Trägt man das KFZ-Kennzeichen KOS jedoch in Tabelle T005 (Länder) oder Sicht V_T5D4EL (DEÜV-Länderkennzeichen) ein, dann liefert der Report RPCD3VD0 (DEÜVMeldungen erstellen) die Fehlermeldung - DBAN012 Länderkennzeichen KOS unzulässig. Lösung 1. Stornierung von Ab- und Anmeldungen bei Verwendung des DEÜV-Maßnahmekennzeichens 5 Die fehlerhafte Stornierung wird durch Programmkorrektur ausgeschlossen. 2. KFZ-Länderkennzeichen KOS für Kosovo kann nicht verwendet werden Nach Einbau der Programmkorrektur kann das KFZ-Länderkennzeichen KOS in Tabelle T005 bzw. Sicht V_T5D4EL verwendet werden.

Die Korrekturen werden mit HR-SP Mai 2012 ausgeliefert, Vorabkorrektur planen sie bitte mit Ihrer HR-Beratung

die

mögliche

HR-DE: DEÜV -Laufzeitfehler und Meldegründe 91/58/30 1. APAP-Laufzeitfehler CREATE_DATA_UNKNOWN_TYPE im Report RPCDRVD0 Wenn der Report RPCDRVD0 DSKK-Eingangsmeldungen verarbeitet, in deren Zeitraum der zu ändernde Infotyp nicht durchgehend vorhanden ist, dann bricht der Report ab mit dem Laufzeitfehler - CREATE_DATA_UNKNOWN_TYPE (CREATE DATA: Der angegebene Typ " " ist kein gültiger Datentyp). Die Ursache des Abbruchs ist in der Regel ein fehlerhafter Zeitraum der DSKKRückmeldung: typischerweise sendet die Krankenkasse eine Rückmeldung für einen Zeitraum, in dem der Arbeitgeber noch gar nicht beschäftigt ist. Allerdings sollte in diesem Fall anstelle eines Laufzeitfehlers die inkonsistente DSKK-Eingangsmeldung auf den Status 'zu prüfen' gesetzt werden. Seite 9 von 17 Stand: 30.01.2013 www.omc-group.com

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2. Berücksichtigung von Abgabegrund 91 und 58 im Prüfreport RPUD3CD0 Mitarbeiter, die DEÜV-Meldungen mit Abgabegrund 91 (Sondermeldung UVEntgelt) haben, werden vom Report RPUD3CD0 (Konsistenzprüfung der DEÜVMeldungen) irrtümlich mit Fehler - 001- Zeitraum bei Kasse schon gemeldet ausgewiesen, obwohl lediglich eine 91er Meldung parallel zu einer normalen DEÜV-Meldung vorliegt. Der Abgabegrund 58 (GKV-Monatsmeldung) überhaupt nicht geprüft.

wird

vom

Report

RPUD3CD0

3. Fehler im Report RPCDRVD0 bei der Verarbeitung von DSKK-Eingangsmeldungen mit Meldegrund 30 (Ende) Wenn der Report RPCDRVD0 (DEÜV-Eingangsmeldungen verarbeiten) eine DSKKEingangsmeldung mit Meldegrund 30 (Ende) verarbeitet, dann werden die zugehörigen Daten im Infotyp nicht abgegrenzt. Der Report setzt die DSKK-Eingangsmeldung auf den Status 'verarbeitet', läßt den Infotyp-Satz mit den vorher gemeldeten Daten aber auch nach dem Endedatum der DSKK-Eingangsmeldung unverändert. Beispiel: Der Report RPCDRVD0 hat bereits eine DSKK-Meldung mit Abgabegrund 01 (Mitteilung über weitere beitragspflichtige Einnahmen) und Meldegrund 10 (Beginn) verarbeitet. Im Infotyp 0020 (DEÜV) ist ab dem Beginndatum der Meldung das Kennzeichen 'Erstellung von GKV-Monatsmeldungen' gesetzt. Die Kasse sendet nun eine DSKK-Eingangsmeldung mit Abgabegrund 01 und Meldegrund 30 (Ende). Eigentlich wäre nun der Infotyp 0020 zum Endedatum der DSKK-Eingangsmeldung abzugrenzen und im neuen Infotyp 0020-Satz das Kennzeichen 'Erstellung von GKV-Monatsmeldungen' zu löschen. Der Report RPCDRVD0 läßt den Infotyp 0020 jedoch unverändert. 4. kein Vorschlag für Personengruppenschlüssel 102 in Infotyp 0020 Seit Einspielen des Jahreswechsel-Support Packages wird für Auszubildende nicht mehr der Personengruppenschlüssel 102 (Auszubildende) beim Anlegen von Infotyp 'DEÜV' (0020) vorgeschlagen. Statt dessen wird der Personengruppenschlüssel 101 (SV-Pflichtige) vorgeschlagen Lösung 1. APAP-Laufzeitfehler CREATE_DATA_UNKNOWN_TYPE im Report RPCDRVD0 Wird durch Programmkorrektur behoben. Wenn im Zeitraum einer DSKK-Rückmeldung der zu ändernde Infotyp nicht durchgehend vorhanden ist, erhält die DSKK-Rückmeldung den Status 'zu prüfen' mit der Fehlermeldung - Infotyp im Zeitraum ... nicht vorhanden. Seite 10 von 17 Stand: 30.01.2013 www.omc-group.com

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Die beabsichtigte Stammdatenänderung kann dann manuell durchgeführt und der Status der DSKK-Rückmeldung mit dem Report RPCDRLD0 (Sachbearbeiterliste für DEÜV-Eingangsmeldungen) auf 'manuell verarbeitet' gesetzt werden. 2. Berücksichtigung von Abgabegrund 91 und 58 im Prüfreport RPUD3CD0 Wird durch Programmkorrektur behoben. 3. Fehler im Report RPCDRVD0 bei der Verarbeitung vonDSKK-Eingangsmeldungen mit Meldegrund 30 (Ende) Wird durch Programmkorrektur behoben. 4. kein Vorschlag für Personengruppenschlüssel 102 in Infotyp 0020 Wird durch Programmkorrektur behoben.

Die Korrekturen werden von SAP mit HR-SP Mai 2012 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HR-DE: DEÜV -Ende des Krankengeldbezugs wg. Aussteuerung aus der Krankenkasse Nach dem Besprechungsergebnis des GKV-Spitzenverbands vom 23./24.11.2011, Punkt 6, ist bei Ende des Krankengeldbezugs aufgrund einer Aussteuerung aus der Krankenkasse zu unterscheiden, ob während der Aussteuerung Arbeitslosengeld nach §125 Abs. 1 SGB III bezogen wird oder nicht. o Falls während der Aussteuerung kein Arbeitslosengeld nach §125 Abs. 1 SGB III bezogen wird In diesem Fall gilt §7 Abs. 3 SGB IV, d.h. die SV-pflichtige Beschäftigung gilt für einen Monat als fortbestehend. Es wird also für einen Monat SV-Tage gebildet. Nach Ende der Monatsfrist erfolgt in der DEÜV eine Abmeldung mit Grund 34. Dieser Fall läßt sich im System mit der Muster-Abwesenheitsart 0614 (Aussteuerung ab 2007) abbilden. o Falls während der Aussteuerung Arbeitslosengeld nach §125 Abs. 1 SGB III bezogen wird In diesem Fall kann §7 Abs. 3 SGB IV (jedenfalls nach Aussage des Besprechungsergebnisses) nicht angewendet werden. Das SV-pflichtige Beschäftigungsverhältnis endet mit dem letzten Tag des Krankengeldbezugs. Mit Beginn der Aussteuerung sind die SV-Tage sofort zu kürzen. In der DEÜV erfolgt eine Abmeldung mit Grund 30 zum letzten Tag des Krankengeldbezugs. Dieser Fall läßt sich im System zur Zeit nicht mit einer Abwesenheit abbilden.

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Lösung Die Muster-Abwesenheitsart 0615 (Aussteuerung KK vor 2007), die nur noch für Aussteuerungen verwendet werden konnte, die vor 2007 begonnen haben, wird nun für den oben beschrieben Fall einer Aussteuerung mit Bezug von Arbeitslosengeld nach §125 Abs. 1. SGB III wiederverwendet. Das DEÜVKennzeichen H dieser Abwesenheit führt nun in Zeiträumen ab 2007 zu einer sofortigen DEÜV-Abmeldung mit Grund 30. Die Muster-Abwesenheitsart 0615 wird deshalb umbenannt in 'Aussteuerung Bezug ALG'. Falls für einen Mitarbeiter der Krankengeldbezug aufgrund einer Aussteuerung aus der Krankenkasse endet, benötigen Sie also ggfls. zwei Abwesenheitsarten: o Falls der Mitarbeiter kein Arbeitslosengeld nach §125 Abs. 1 SGB III bezieht, verwenden Sie eine Kopie der Muster-Abwesenheitsart 0614 (Aussteuerung ab 2007) o Falls der Mitarbeiter Arbeitslosengeld nach §125 Abs. 1 SGB III bezieht, verwenden Sie eine Kopie der Muster-Abwesenheitsart 0615 (Aussteuerung Bezug ALG).

Die Korrekturen werden von SAP mit HR-SP Mai 2012 ausgeliefert. Eine Nachbearbeitung ist notwendig.

HR-DE: ATZ -Prüfung der Regelaltersgrenze Im Infotyp Sozialversicherung (0013) kann man für einen Mitarbeiter, der am 01.01.1947 geboren ist, nicht das AV-Kennzeichen 2 (halber Beitrag) für den Infotypsatz gültig ab 01.01.2012 eintragen. Gemäß der Tabelle in § 235 SGB IV gilt hier als Regelaltersgrenze das 65. Lebensjahr und ein Monat. Somit kann man erst ab dem 01.02.2012 das AVKennzeichen 2 eintragen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Versicherte Anspruch auf Altersrente hat, wenn das 65. Lebensjahr vollendet ist: o z.B. besonders langjährig Versicherte, bei denen die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist ( § 38 SGB VI). In einem solchen Fall muß man das AV-Kennzeichen 2 auch schon ab dem 01.01.2012 eintragen können. Diese Sonderfälle wurden bisher noch nicht berücksichtigt.

Die Ergänzung wird von Vorabkorrektur ist möglich.

SAP

mit

HR-SP

Mai

2012

ausgeliefert.

Eine

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HR-DE: EEL -Erweiterungen Folgende Ergänzungen beim Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen werden von SAP ausgeliefert: 1. Report 'Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen' (RPCEEVD0_OUT) a) Fiktive Nettoberechnung - Für Grenzgänger erfolgt die Steuerberechnung innerhalb der fiktiven Nettoberechnung analog zu einem im Inland wohnhaften Mitarbeiter. Die Verarbeitung für Grenzgänger wird nun so erweitert, daß die Steuerberechnung mit der Steuerklasse 1 erfolgt, falls im Infotyp 0012 keine Steuerklasse eingetragen ist. - Die im Bescheinigungswesen erzeugte Informationsmeldung HRPAYDEBW414 (Negatives Fiktivnettoentgelt wurde auf Null gesetzt) wird nun beim Meldeverfahren EEL nicht mehr ausgegeben. b) Fehler bei Meldungen im Status 'manuell übertragen' - Obwohl aufgrund des Status die Meldung nicht mehr erstellt wird, werden die Fehlermeldungen 'Infotyp 0651 ... nicht vorhanden' (HRPAYDESVEE039) bei der Meldungserstellung noch ausgegeben. - Falls für eine Abwesenheit sowohl Meldungen als auch Stornierungen im Status 'manuell übertragen' vorhanden sind, wird trotz des Status eine neue Meldung erstellt. c) Fehler bei verknüpften Abwesenheiten Bei direkt auf einander folgenden verknüpften Abwesenheiten (z.B. Kur nach Krankheit) ist der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum der ersten Abwesenheit relevant. Hierbei wird aber derzeit nur das Kennzeichen für Folgeerkrankung, nicht aber das Kennzeichen für Mehrfacherkrankungen aus Infotyp 2001 ausgewertet. Zur Korrektur wird nun auch das Kennzeichen KENN2 berücksichtigt. d) Falls für Mitarbeiter, die weder Stunden- noch Monatslöhner sind, über eine Modifikation der Schalter G_NN gesetzt wurde (Punkt 1b im Hinweis 1633983) und vor der Arbeitsunfähigkeit keine drei abgerechneten Monate vorliegen, wird die Meldung im Status 'fehlerhaft' mit der Fehlermeldung DBAE184 erstellt. Zur Korrektur wird der dritte Zeitraum im Datenbaustein DBAE nun nicht mehr gefüllt. e) Bei der Erstellung von Vorerkrankungsanfragen wird normalerweise ein Zeitraum von 6 Monaten (genau 183 Tagen) berücksichtigt. Wenn also 6 Monate lang keine Krankheit zu finden ist, beginnt danach auf jeden Fall die Lohnfortzahlung von neuem. Wenn ein Unternehmen aber z.B. bereits nach 4 Monaten ohne verknüpfte Krankheiten wieder mit der Lohnfortzahlung von neuem beginnt, kann man mit der Korrektur aus diesem einschlägigen SAP-Hinweis und Seite 13 von 17 Stand: 30.01.2013 www.omc-group.com

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ab Release 6.00 die implizite Erweiterungsoption zu Beginn der Methode CL_HRPAYDE_EE_NOTIF_MANAGER->CREATE_NOTIFS dazu nutzen. Der 6Monatszeitraum steht in dem Attribut "A_MINTG" und hat normalerweise den Wert 183 (Tage). Wenn man diesen Wert zu Beginn der Methode auf 122 (Tage) setzt, wird in der Programmlogik dann statt einer 6-Monats- eine 4-Monatsfrist berücksichtigt.

Die Ergänzung wird von Vorabkorrektur ist möglich.

SAP

mit

HR-SP

April

2012

ausgeliefert.

Eine

HR-DE: AAG -Zuschuß Mutterschaftsgeld Folgende Ergänzung beim AAG-Verfahren wird von SAP ausgeliefert: Symptom Bei Mitarbeiterinnen mit Mutterschutz, bei denen der Verdienst unter 13 Euro pro Tag liegt und kein Zuschuß anfällt, bricht die Abrechnung mit der Fehlermeldung "Im Infotyp 0700 Subtyp DBZU fehlt Zuschuss zum Mutterschaft" ab. Lösung Durch Aktualisierung auf den u.a. HR-SP-Stand wird die Ergänzung wirksam, der Abbruch erfolgt nun nicht mehr.

Die Ergänzung wird von SAP mit HR-SP Mai 2012 ausgeliefert, eine Vorabkorrektur ist möglich. Allerdings müssen alle betroffenen Personalnummern zurückgerechnet werden.

HR-AT: Beitragsnachweis -Differenz zu Buchungsbeleg Wenn Sie die Beitragsnachweisung mit dem Report RPCSVBA2 erstellen, so kann es zu Differenzen zwischen den Feldern "Summe Beitrag einbehalten" und "Summe Beitrag abzuführen" kommen. Die Ursache für diese Differenzen liegt in den meisten Fällen daran, das bei der den Feldern "Summe Beitrag abzuführen" der Beitrag aus der Summe der Grundlagen einer Gruppe mal dem Prozentsatz ermittelt wird.

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Ursache und Voraussetzungen Sie führen die Beitragsnachweisung für eine Gruppe von Mitarbeitern aus, welche der gleichen Gruppierung zugeordnet sind.

Die Ergänzung wird von SAP mit HR-SP Mai 2012 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich, dann müssen allerdings Vorabeinrichtungen vorgenommen werden.

HR-AT: ELDA -Krankenstandsmeldung verfügbar Durch SAP wurde mit HR-SP März 2012 die Lösung zur ELDAKrankenstandsmeldung für Release 600. (ECC 6.0 und EHP 1-3) ausgeliefert. Detaillierte Informationen bezüglich der Lösung erhalten Sie durch Ihre OMCHCM-Beratung.

HR-AT: B2A -Krankenstandsmeldung Nachbesserungen 1. Die Konsolidierungslogik wird bei folgenden Konstellationen verbessert: o Eine Änderungsmeldung von ELDA ist neu angekommen. Falls mehrere Sätze für den gleichen Zeitraum im IT3248 schon vorhanden sind und nur einer davon nicht abgeglichen ist, wird manchmal nicht dieser sondern ein anderer und damit falsche Satz zum Ändern ausgesucht. Der Fehler wird behoben. o Eine Änderungsmeldung von ELDA ist neu angekommen. Falls mehrere Sätze schon im IT3248 vorhanden sind und alle abgeglichen sind, wird die Änderungsmeldung nicht verarbeitet, sondern nun eine Fehlermeldung erzeugt. 2. Wenn Sie Datei vom Applikationsserver hochladen, ist im Eingabefeld logische Datei der logische Dateinamen anzugeben. Hier wird jetzt ein Defaultwert "HR_AT_DATASETS_KSB" ausgeliefert. 3. Wenn Sie mehrere ELDA-Dateien unter einem logischen Dateipfad abgespeichert haben, geben Sie im Eingabefeld Verzeichnis (zum Hochladen) den logischen Pfad an. In der Standardauslieferung ist der Wert HR_AT_ELDA_KSB_1. Das Dateiformat der logischen Datei soll "DIR" sein. Das Gleiches gilt auch für

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HR_AT_ELDA_KSB_2, wo abgearbeitete Dateien archiviert werden. F4-Hilfen für die beiden Felder sind jetzt verfügbar. Die Ergänzung wird von SAP mit HR-SP April 2012 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur zu 1. ist möglich.

HR-CH: ISEL -Zugriff auf falschen IT0006 Sie verwenden den Report "QStBescheinigung Genf Attestation/Quittance" (RPLQSTC3), um für Ihre quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter eine XML-Datei im Format ISEL ("Impôts source en ligne") für den Kanton Genf vorzubereiten. Sie starten den Report nach dem Auswertungszeitraum der Quellensteuerbescheinigung. Ihr Mitarbeiter hat im Infotyp "Anschriften" (0006) eine zeitliche Abgrenzung nach dem Auswertungszeitraum, aber vor dem Startdatum des Reports. Fälschlicherweise wird der falsche Infotypsatz Ihres Mitarbeiters ausgewertet. Dies hat Auswirkungen auf die Auswertung von Infotyp "Steuer CH" (0038). Es kann fälschlicherweise zu der Fehlermeldung "Gemeinde in Genf konnte nicht bestimmt werden" kommen.

Die Ergänzung wird von SAP mit HR-SP April 2012 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HR-CH: QSt VD -Fehlende Prüfung für Regel C8 Sie verwenden den Report "Quellensteuerabrechnung" ('RPLQSTC0'), um für Ihre quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter eine XML-Datei im Format EMP-ACI für den Kanton Waadt vorzubereiten. Erst beim Hochladen auf das Portal der Steuerverwaltung stellt sich heraus, das die Meldung nicht gültig ist, weil die Regel C8 für eine oder mehrere der enthaltenen Zahlungen verletzt wurde. Bemerkung: Die Regel C8 besagt, daß der Zeitraum einer einzelnen Zahlung immer im Zeitraum (Quartal) der Meldung liegen muß, die diese Zahlung enthält. Lösung Spielen Sie das für Ihr Release angegebene HR Support Package ein oder verwenden Sie die entsprechende Korrekturanleitung. Nach Einspielen des HR SP oder Einbau der Korrekturanleitung prüft der Report RPLQSTC0 nach der Datenbeschaffung, ob in den erzeugten Einzelsätzen der Seite 16 von 17 Stand: 30.01.2013 www.omc-group.com

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Meldung die Regel C8 verletzt wurde und fügt ggf. eine entsprechende Fehlermeldung in das Anwendungsprotokoll ein. Die Änderung soll helfen, Probleme möglichst frühzeitig (bereits bei der Erstellung von Testmeldung) zu erkennen.

Die Ergänzung wird von SAP mit HR-SP April 2012 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich, allerdings sind dann manuelle Nacharbeiten notwendig.

Die nächste Ausgabe Die nächste Ausgabe des OMC-HCM-Infobriefes erscheint im Mai 2012.

SAP HCM -aktuell verfügbare HR-SP‘s

Rel.

SPNr.

Datum

SP-Nr.

500 600 604 605

98 81 47 24

05.04.2012 05.04.2012 05.04.2012 05.04.2012

99 82 48 25

Datum 10.05.2012 10.05.2012 10.05.2012 10.05.2012

SP-Nr.

Datum

A0 83 49 26

07.06.2012 07.06.2012 07.06.2012 07.06.2012

Ihr Fachbereich HCM OMC Group April 2012

Seite 17 von 17 Stand: 30.01.2013 www.omc-group.com

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