Allgemeine Vertriebspartner- und Lieferbedingungen 1 Geltungsbereich

August 4, 2017 | Author: Elly Heinrich | Category: N/A
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1 Allgemeine Vertriebspartner- und Lieferbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen s...

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! Allgemeine Vertriebspartner- und Lieferbedingungen § 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertriebspartnervertrages (Berater Vertrag) zwischen der Juchheim Cosmetics, Eichleite 32, 82031 Grünwald, Inhaber Herr Dr. med. Jürgen Juchheim, (im Folgenden: JUCHHEIM COSMETICS) und dem unabhängigen und selbständigen Vertriebspartner1 (im Folgenden: Vertriebspartner/Berater2). (2) JUCHHEIM COSMETICS erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. § 2 Vertragsgegenstand und -abschluss des Vertriebspartnervertrages / Beratervertrags (1) JUCHHEIM COSMETICS ist ein Unternehmen, das weltweit, unter anderem in Deutschland, über ein Vertragshändlernetzwerk Körperpflegeprodukte, Kosmetik sowie sonstige Wellnessprodukte (im Folgenden Waren) vertreibt. Zur Sicherung der Beratungsqualität werden die Produkte ausschließlich auf diesem Weg vertrieben. Berater soll für JUCHHEIM COSMETICS Waren vertreiben. Für seine Tätigkeit erhält der Berater eine entsprechende Verkaufsprovision als Differenz zwischen Einkaufspreis und dem vorgegebenen Verkaufspreis (Vertragshandel). Um Berater zu werden, muss die Vertriebspartnerschaft durch eine Onlineregistrierung erfolgen und aktiviert werden. Für die vorgenannte Tätigkeit ist es nicht erforderlich, andere Vertragshändler zu werben. (2) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, werbender Berater zu werden. Als werbender Vertriebspartner ist man berechtigt, weitere Vertragshändler für den Vertrieb von Waren zu gewinnen. Für diese Vermittlungstätigkeit erhält der werbende Vertriebspartner entsprechende Provisionen. Die Höhe der Provision richtet sich nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Netto – Vergütungswerten und dem jeweils geltenden Verdienstplan (Marketingplan), der Bestandteil dieser AGB ist. Um Berater bei Juchheim Cosmetics werden zu können, muss die Vertriebspartnerschaft durch die Registrierung und den Erwerb eines Starterpakets gegen Unkostenbeitrag (Schutzgebühr) aktiviert werden. In diesem Starterpaket findet der Vertriebspartner alles Notwendige (wie z.B. eine Auswahl an Produkten, Produktunterlagen, Trainingshandbuch u.s.w.) für einen erfolgreichen Start als Berater bei Juchheim Cosmetics. Zusätzlich erhält jeder Vertriebspartner eine eigene, personalisierte Juchheim Cosmetics Webseite sowie ein Backoffice, welches dem Berater ermöglicht, einen stets aktuellen (life) und umfangreichen Überblick über seine Umsätze, Provisionen und Kundenentwicklungen zu haben. Auch die Kosten dieser Arbeits- und

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Berater steht jeweils als Abkürzung für Beraterinnen und Berater

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Dr. Juchheim Cosmetics, Inh. Dr. Jürgen Juchheim, Eichleite. 32, 82031 Grünwald Tel.: 089/64913350 Fax.: 089/64913351 E-Mail: [email protected]

! Werbemittel werden über die Starter-Schutzgebühr und die Betreuungs- und Wartungsgebühr anteilig getragen. Es fällt eine jährliche Verwaltungs-, Betreuungs- und Wartungsgebühr in Höhe von EURO 49,00 an. § 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss (1) Ein Vertragsabschluss ist mit juristischen Personen oder natürlichen Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher (Konsumenten) ist nicht möglich. Pro natürlicher Person wird nur ein Berater Vertrag akzeptiert. Bei Ehepaaren/ Lebensgemeinschaften oder ihren abhängigen Kindern sofern Sie unter derselben Anschrift gemeldet sind, ist nur ein Partner zur Einreichung eines Vertriebspartnerantrages befugt. Sofern eine juristische Person einen Vertriebspartnerantrag einreicht, sind die jeweiligen Gründungsurkunden, Satzungen, G e s e l l s c h a f t e r v e r t r ä g e o d e r Tr e u h a n d u r k u n d e n e b e n s o w i e d i e Registereintragungen vorzulegen und zudem eine für diese juristische Person persönlich haftende natürliche Person mit Sitz in Deutschland zu benennen. Dies gilt auch für (GBR, OHG, KG u.s.w.) Auch hier ist Volljährigkeit Voraussetzung, die Vorlage einer Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie, alle Namen der Gesellschafter, sowie auch die Unterschrift aller Gesellschafter. (2) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages. (3) Der Berater ist verpflichtet, den Vertragshändlerantrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterschreiben und das Original an die JUCHHEIM COSMETICS zu senden. Zudem akzeptiert der Berater mit gesonderter Unterschrift auf dem Antragsformular diese Allgemeinen Vertriebspartner- und Lieferbedingungen als zur Kenntnis genommen. Alternativ zur schriftlichen Registrierung im Sinne des Satzes 1 steht die Möglichkeit der Online-Registrierung über den Sponsor unter dessen Internetpräsenz zur Verfügung. Die Einzelheiten der Registrierung sind dem Online-Registrierungs-Formular zu entnehmen. Änderungen der personenbezogenen Daten des Vertragshändlers sind der JUCHHEIM COSMETICS unverzüglich per EMail an die E-Mail-Adresse [email protected], per Fax an die Faxnummer +49 (0) 89 - 64 91 33 51 oder per Post an die unter § 1 Absatz 1 genannte Anschrift zu melden. (4) Die JUCHHEIM COSMETICS behält sich das Recht vor, Vertriebspartneranträge nach eigenem Ermessen, ohne jegliche Begründung abzulehnen. (5) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (3) geregelten Pflichten, ist die JUCHHEIM COSMETICS ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Vertriebspartnerantrag fristlos zu kündigen und gegebenenfalls ausbezahlte Provisionen zurückzufordern. Zudem behält sich die JUCHHEIM COSMETICS für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

Dr. Juchheim Cosmetics, Inh. Dr. Jürgen Juchheim, Eichleite. 32, 82031 Grünwald Tel.: 089/64913350 Fax.: 089/64913351 E-Mail: [email protected]

! (6) Es wird darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit als Vertragshändler gewerblich ist und eine behördliche Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde erfordert (siehe auch § 4 (4). § 4 Pflichten des Berater (1) Der Vertriebspartner ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und LoginKennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. (2) Dem Berater ist es auch nach diesem Vertriebspartnervertrag zum Schutz der Marke, der Produkte, des Unternehmens und der anderen Vertriebspartner untersagt, bei seiner Tätigkeit die Rechte Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen, wie z.B. die Verwendung ungenehmigter oder unlauterer Werbung ist untersagt So darf beispielswiese niemals die Heilung von Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen in Werbemaßnahmen oder Beratungsgesprächen zugesagt werden, Auch eine sicher eintretende sonstige Wirkung darf nicht zugesagt werden, weil Hauttypen unterschiedlich auf Kosmetika reagieren können (§ 27 LFGB). . Dem Vertriebspartner ist es auch sonst nicht gestattet, falsche oder irreführende Angaben über JUCHHEIM COSMETICS Produkte oder das Vertriebssystem zu machen. (3) Der Berater handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter oder Makler im Auftrag von Juchheim Cosmetics. Er ist nicht berechtigt, im Namen der Juchheim Cosmetics aufzutreten oder sonst den Eindruck zu erwecken, er würde in deren Auftrag oder Vertretung handeln. (4) Der Berater hat keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Der Berater unterliegt mit Ausnahme dieser vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von Juchheim Cosmetics und trägt das vollständige unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten einschließlich der Pflicht zur ordnungsgemäßen Zahlung seiner Arbeitnehmer. Der Berater hat seinen Betrieb im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben (4) Der Berater ist als selbständiger Vertragshändler für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, e i g e n v e r a n t w o r t l i c h . I n s o w e i t v e r s i c h e r t d e r Ve r t r a g s h ä n d l e r, a l l e Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für die JUCHHEIM COSMETICS erwirtschaftet, ordnungsgemäß an seinem Sitz zu versteuern. Die JUCHHEIM COSMETICS behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. einzufordern, die ihr durch Nichtanmeldung des Gewerbes erwachsen, außer der Vertriebspartner hat die Nichtanmeldung nicht zu vertreten.

Dr. Juchheim Cosmetics, Inh. Dr. Jürgen Juchheim, Eichleite. 32, 82031 Grünwald Tel.: 089/64913350 Fax.: 089/64913351 E-Mail: [email protected]

! (5) Andere Waren und Leistungen darf der Berater neben seiner Tätigkeit für die JUCHHEIM COSMETICS, jedoch nicht im Network-Marketing Direktvertrieb vertreiben. Sonderregelungen sind nur in Absprache mit der Geschäftsleitung der Juchheim Cosmetics möglich. Dem Vertragshändler ist ebenfalls nur nach schriftlicher Einwilligung erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Firmen an andere JUCHHEIM COSMETICS Vertriebspartner zu vertreiben. Außerdem ist es dem Vertriebspartner untersagt, andere JUCHHEIM COSMETICS Vertriebspartner für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben. (6) Des Weiteren ist das Crosslinesponsoring und auch der Versuch innerhalb des Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer Person oder eines Unternehmens, die/das bereits Vertriebspartner bei JUCHHEIM COSMETICS bei einer anderen Vertriebslinie ist, oder innerhalb der letzten 12 Monate einen Vertragshändlervertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. (7) Der Berater hat absolutes Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse der JUCHHEIM COSMETICS und über ihre Struktur zu wahren. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Vertragshändlervertrages fort. (8) Als Werbemittel darf der Berater nur die offiziellen Unterlagen der JUCHHEIM COSMETICS verwenden. Der Verkauf der Produkte darf nur über die offiziellen Internetseiten der JUCHHEIM COSMETICS erfolgen. Die Verwendung eigener Verkaufsunterlagen, Internetseiten oder sonstiger Werbemittel bedarf der schriftlichen Einwilligung der JUCHHEIM COSMETICS. Die Bewerbung von JUCHHEIM COSMETICS Produkten über das Internet ist ausschließlich über die offiziellen Seiten der JUCHHEIM COSMETICS erlaubt. Eigene Homepages sind strengstens untersagt sowie auch der Verkauf der Juchheim Produkte über ECommerce (wie z.B. Amazon, Ebay, Rakuten o.ä.) (9) Die Waren der JUCHHEIM COSMETICS dürfen nur im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich bei Homepartys von autorisierten Vertragshändlern mit entsprechender Schulung vorgestellt und verkauft werden. Des Weiteren dürfen die Waren in Kosmetikstudios, Fitnessstudios, Nagelstudios, Wellnessfarmen, Heilpraktikern und Arztpraxen angeboten werden, sofern diese Vertriebspartner der JUCHHEIM COSMETICS sind und der Verkauf nicht gegen geltendes Recht verstößt. Die Waren dürfen von dem Vertriebspartner ferner auf Messen und Fachausstellungen präsentiert werden. Einschränkung hierbei ist, dass der Vertriebspartner auf dieser Messe zur Vermeidung von Verwechslungen und irreführender Bezugnahme keine Produkte von Mitbewerbern anbieten darf. (10) Es ist zum Schutz des Unternehmens, der Interessen aller Vertriebspartner strengstens untersagt, die Produkte der JUCHHEIM COSMETICS auf Versteigerungen, öffentlichen und privaten Flohmärkten, Tauschbörsen, Dr. Juchheim Cosmetics, Inh. Dr. Jürgen Juchheim, Eichleite. 32, 82031 Grünwald Tel.: 089/64913350 Fax.: 089/64913351 E-Mail: [email protected]

! Kaufhäusern, Internetmärkten, wie z.B. eBay, Amazon, Rakuten oder auf vergleichbaren Verkaufsplätzen anzubieten oder zu platzieren. (11) Der Vertriebspartner darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass er im Auftrag oder im Namen oder in Vertretung der JUCHHEIM COSMETICS handelt. Vielmehr ist er verpflichtet, sich als selbständiger JUCHHEIM COSMETICS Berater vorzustellen. Internet-Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „Selbständiger JUCHHEIM COSMETICS Berater“ aufweisen. Dem Berater ist es ferner untersagt, im Namen der JUCHHEIM COSMETICS für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen oder sonstige Verträge abzuschließen. Werbedomains sind bei Verwendung der geschützten Marke Juchheim Cosmetics oder einer Produktname stets mit dem Beraternamen zu erweitern (z.B. juchheim-cosmeticsberger.info). Der Name Juchheim Cosmetics, darf NICHT als Domain usw. sowie auch nicht in Kombinationen genutzt werden. (12) Sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien sind vom Berater verantwortlich zu übernehmen. (13) 
 Zur Sicherung der Produktqualität und zur Rationalisierung wird für die Vertriebspartner ein einheitliches Versandsystem eingerichtet, das an die InternetShops automatisiert angegliedert ist. So wird der zeitnahe Versand immer aktueller Chargen in optimaler Qualität sichergestellt. Eine Lagerhaltung oder ein Vertrieb unter Umgehung dieser Logistik ist ausgeschlossen. (14) Daher ist die Ware auch nur bei JUCHHEIM COSMETICS - zu den festgelegten Verkaufspreisen - erwerben. Der direkte ebenso wie der indirekte Produktverkauf unter den einzelnen Vertragshändlern von JUCHHEIM COSMETICS ist ausgeschlossen. (15) Der Vertriebspartner ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mit bewerbenden Firmen negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten. (16) Sämtliche Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien etc. (einschließlich der Lichtbilder, Abbildung von Models) von JUCHHEIM COSMETICS sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen von dem Vertriebspartner ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der JUCHHEIM COSMETICS weder ganz, noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden. (17) Zu Werbezwecken eingerichtete Internet- oder Email-Domainadressen sind bei Verwendung der geschützten Marke Juchheim Cosmetics oder einer Produktname stets mit dem Beraternamen zu erweitern (z.B. juchheim-cosmetics-berger.info). Eine verkürzte oder verfremdete Darstellung der Marken ist zu deren Schutz untersagt. Dr. Juchheim Cosmetics, Inh. Dr. Jürgen Juchheim, Eichleite. 32, 82031 Grünwald Tel.: 089/64913350 Fax.: 089/64913351 E-Mail: [email protected]

! (18) Eine natürliche Person, ebenso wie eine juristische Person, ist nur zum Betrieb eines Internetshops und einer Position im Karriereplan berechtigt. (19) Der Berater hat seine Tätigkeit gemäß den Anforderungen eines ordentlichen Kaufmanns auszuüben. Insoweit hat er auch im angemessenen Umfang an den angebotenen Schulungen und sonstigen Fortbildungen teilzunehmen. (20) Sollte der Berater zusätzlich als werbender Vertragshändler im Sinne des § 2 Absatz 2 tätig werden, hat er seinen gesponserten Vertriebspartner die erforderlichen Informationen für die Tätigkeit als Berater zukommen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass diese gesponserten Berater ordentlich geschult und ausgebildet werden. Zudem ist er für die regelmäßige und umfassende Betreuung dieser gesponserten Vertriebspartner verantwortlich. § 5 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung (1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 4 geregelten Pflichten der Vertriebspartner erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch die JUCHHEIM COSMETICS unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Berater verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu bezahlen. Zudem ist auf Anforderung eine Wiederholung durch Unterlassungserklärung mit Zusage einer angemessenen Vertragsstrafe auszuschließen. Einfache Zusagen können eine Unterlassungserklärung in diesen Fällen nicht ersetzen. (2) Kommt es nach Ablauf der Frist im Sinne des Absatzes (1) erneut zu demselben oder einem ähnlichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen von JUCHHEIM COSMETICS gestellt wird und im Streitfall durch das zuständige Landgericht zu überprüfen ist, fällig. (3) Der Vertriebspartner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die JUCHHEIM COSMETICS durch eine Pflichtverletzung im Sinne des § 4 entstehen, außer der Vertriebspartner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. (4) Der Vertriebspartner stellt JUCHHEIM COSMETICS, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der in § 4 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Vertriebspartners gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung der JUCHHEIM COSMETICS von der Haftung sowie sämtlicher Kosten frei. § 6 Vertragshändlerschutz (1) Jedem aktiven Vertriebspartner, der einen neuen Vertragshändler erstmals bei JUCHHEIM COSMETICS angemeldet hat, wird dieser in seiner Struktur zugeteilt (Vertragshändlerschutz), wobei das Datum des Eingangs bei JUCHHEIM COSMETICS für die Zuteilung gilt. Eine Betreuung des Vertriebspartners durch einen anderen Vertriebspartner ist ausgeschlossen. Der JUCHHEIM COSMETICS steht es jedoch frei, bei gravierenden gesetzlich zulässigen Gründen von diesem Grundsatz abzuweichen. Dr. Juchheim Cosmetics, Inh. Dr. Jürgen Juchheim, Eichleite. 32, 82031 Grünwald Tel.: 089/64913350 Fax.: 089/64913351 E-Mail: [email protected]

! (2) Der meldende Berater ist verpflichtet, die Daten des gesponserten Vertriebspartners ordnungsgemäß und vollständig zu übermitteln. JUCHHEIM COSMETICS ist berechtigt, Namen und Adressen eines gesponserten Vertriebspartner aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen und Anschreiben mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und der meldende Vertriebspartner nicht innerhalb einer angemessenen Frist die fehlerhaften Daten berichtigt. Sofern die JUCHHEIM COSMETICS durch die nicht zustellbaren Werbesendungen und Pakete Kosten entstehen, ist sie berechtigt, die Kosten von dem meldenden Berater zurückzufordern, außer er hat die fehlerhafte Zustellung nicht zu vertreten. § 7 Liefer- und Zahlungsbedingungen Warenbestellungen des Vertriebspartners werden nur nach den gesondert vereinbarten Liefer- und Zahlungsbedingungen abgewickelt. § 8 Anpassung der Preise und Lizenzgebühren Die JUCHHEIM COSMETICS behält sich insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Lizenzstruktur vor, die von dem Vertriebspartnern zu zahlenden Preise für Warenbestellungen ebenso wie die Lizenzgebühren zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, insbesondere zu erhöhen. Die Änderung teilt die JUCHHEIM COSMETICS dem Vertriebspartner innerhalb eines angemessenen Zeitraums innerhalb von 4 Wochen vor der Änderung mit. Erhöhungen der Preise und/oder Lizenzgebühren um mehr als 5 % geben dem Vertragshändler das Recht, der Erhöhung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Berater Vertrags bekannte Änderungen von Preisen sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein Widerspruchsrecht des Berater. Im Falle eines Widerspruchs ist JUCHHEIM COSMETICS berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. § 9 Werbemittel, Zuwendungen, Datenverarbeitung (1) Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstige Zuwendungen der JUCHHEIM COSMETICS können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. (2) Die Verarbeitung von Daten für den Vertriebspartner durch die JUCHHEIM COSMETICS ist kostenlos. § 10 Zahlungsbedingungen / Provisionszahlungsmodalitäten / Abtretungsverbot (1) Jeder Berater muss als Mindestvoraussetzung vor Auszahlung von Provisionen bzw. Entgelten für Lieferungen von Waren einen Identitätsnachweis erbringen. Der Identitätsnachweis kann in Form einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses erfolgen. Die Übermittlung dieser Kopie kann als PDF Dokument per Email-Anhang an die entsprechende Abteilung innerhalb der JUCHHEIM Dr. Juchheim Cosmetics, Inh. Dr. Jürgen Juchheim, Eichleite. 32, 82031 Grünwald Tel.: 089/64913350 Fax.: 089/64913351 E-Mail: [email protected]

! COSMETICS oder auf dem Postwege erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Eingangs des Identitätsnachweises ist die Bestätigung durch JUCHHEIM COSMETICS, nicht der Versand eines Dokumentes. (2) Provisionen und Entgelte für Lieferungen von Waren des Vertriebspartners können nur auf Konten ausbezahlt werden, die auf seinen Namen oder einer juristischen Person lauten, die in einem Vertragsverhältnis mit der JUCHHEIM COSMETICS stehen. Bei juristischen Personen gilt für die Auszahlung der Ort der Registrierung im jeweiligen Handelsregister oder der Sitz. Auszahlungen an Tochtergesellschaften können nicht vorgenommen werden. (3) Provisionsansprüche seitens eines Vertriebspartners bestehen nur, sofern dieser sich im Aktivstatus befindet. Dies bedeutet, es muss zum Zeitpunkt des Provisionsanspruches die Vorraussetzung des § 3 Absatz 3 erfüllen und es muss die monatliche Qualifikation vorliegen. Die Einzelheiten zu dem Erfordernis der monatlichen Qualifikation sind dem Verdienstplan (Marketingplan) zu entnehmen. (4) Sämtliche Provisionszahlungen ergeben sich aus dem jeweils gültigen Verdienstplan, den sie in Ihrem Backoffice abrufen können und basieren auf dem jeweiligen Netto – Vergütungswert der verkauften Ware. (5) Die JUCHHEIM COSMETICS ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist die JUCHHEIM COSMETICS zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle gesetzlich erforderlichen Dokumente vorliegen, insbesondere der unterschriebene Vertriebspartnerantrag. Im Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens der JUCHHEIM COSMETICS gilt als vereinbart, dass dem Vertriebspartner kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht. (6) Die JUCHHEIM COSMETICS ist berechtigt, Forderungen, die der JUCHHEIM C O S M E T I C S g e g e n d e n Ve r t r i e b s p a r t n e r z u s t e h e n , m i t d e s s e n Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Der Vertriebspartner ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. (7) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen von Vertriebspartnern aus Beraterverträgen sind ausgeschlossen. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet. § 11 Sperrung des Vertragshändlers (1) Für den Fall, dass der Berater nicht innerhalb von 30 Tagen seit Registrierung und Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Provisionen alle notwendigen Unterlagen erbringt, steht der JUCHHEIM COSMETICS das Recht der vorübergehenden Sperrung des Vertriebspartners bis zum Zeitpunkt der Erbringung der gesetzlich erforderlichen Unterlagen zu. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den Vertriebspartner nicht zur Kündigung und verursacht genauso wenig eine Dr. Juchheim Cosmetics, Inh. Dr. Jürgen Juchheim, Eichleite. 32, 82031 Grünwald Tel.: 089/64913350 Fax.: 089/64913351 E-Mail: [email protected]

! Rückzahlung der bereits bezahlten Lizenzgebühren für den Onlineshop, außer der Vertragshändler hat die Sperrung nicht zu vertreten. (2) Provisionsansprüche, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden innerhalb der JUCHHEIM COSMETICS als Rückstellung gebucht und verjähren, spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen. (3) Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich die JUCHHEIM COSMETICS das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. Die JUCHHEIM COSMETICS behält sich insbesondere vor, den Zugang des Vertragshändlers ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Vertriebspartner gegen die in § 4 genannten Pflichten oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt, oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt und der Vertragshändler die entsprechende Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung der JUCHHEIM COSMETICS nicht innerhalb der in § 5 Absatz 1genannten Frist beseitigt. § 12 Dauer und Beendigung des Vertrages und Folgen der Beendigung (1) Der Vertragshändlervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Die Lizenz für den Webshop wird für die Dauer von 12 Monaten vereinbart Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern die für das Folgejahr anfallende Lizenzgebühr ordnungsgemäß entrichtet wurde. (3) Der Vertriebspartnervertrag wie auch die Internetlizenz enden spätestens mit dem Tode des Vertriebspartners. Der Vertriebspartnervertrag wie auch die Internetlizenz können vererbt werden. Voraussetzung für die Vererbung ist, dass der Erbe ebenfalls Vertriebspartner bei JUCHHEIM COSMETICS ist oder wird. (4) JUCHHEIM COSMETICS behält sich das Recht zur Kündigung aus einem w i c h t i g e n G r u n d v o r. E i n w i c h t i g e r G r u n d z u r K ü n d i g u n g d e s Vertragshändlervertrages liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen eine der in § 4 geregelten Pflichten vor, sofern der Vertragshändler seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 5 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung der Internetlizenz liegt insbesondere bei der Überschreitung des Umfangs des Nutzungsrechts im Sinne des § 2 Absatz 4 vor. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche. (5)Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Lizenzen, außer der Vertriebspartner hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt. (6) Nach der Beendigung eines Vertrages durch den Vertriebspartner, ist ein erneuter Vertragsschluss erst nach Ablauf einer Frist von mindestens 12 Monaten möglich. § 13 Haftungsausschluss (1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet JUCHHEIM COSMETICS lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die JUCHHEIM COSMETICS, ihrer Mitarbeiter oder Dr. Juchheim Cosmetics, Inh. Dr. Jürgen Juchheim, Eichleite. 32, 82031 Grünwald Tel.: 089/64913350 Fax.: 089/64913351 E-Mail: [email protected]

! Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. (2) Die Haftung ist außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der JUCHHEIM COSMETICS, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn. (3) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet die JUCHHEIM COSMETICS nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der JUCHHEIM COSMETICS, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte der Vertragshändler sind für JUCHHEIM COSMETICS fremde Informationen im Sinne des Telemediengesetzes (TMG). (4) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. § 14 Übertragung des Geschäftsbetriebs / der gesponserten Struktur auf Dritte (1) Die JUCHHEIM COSMETICS ist jederzeit berechtigt, ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, sofern sich der Rechtsnachfolger an die gesetzlichen Vorschriften, wie auch die geltenden Verträge, hält. (2) Der Vertragshändler ist zur Übertragung seiner Vertriebsstruktur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die JUCHHEIM COSMETICS und Vorlage des Kaufund/oder Übertragungsvertrages mit dem Dritten JUCHHEIM COSMETICS, wie auch der Vorlage des Vertragshändlerantrages des Dritten an die JUCHHEIM COSMETICS berechtigt, sofern keine dringenden Unternehmensinteressen einer Übertragung entgegen stehen. Die zuverlässige Beratung und Betreuung der Kunden ist sicherzustellen. § 15 Datenschutz (1) JUCHHEIM COSMETICS verwendet die von dem Vertriebspartner mitgeteilten Daten (Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und speichert diese Daten als Vertragsdaten. Mit der Kündigung und der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Entgelte gehört, werden die Daten des Vertragshändlers, die aus rechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, gelöscht. Diese Daten stehen einer weiteren Verwendung nicht mehr zur Verfügung. (2) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

Dr. Juchheim Cosmetics, Inh. Dr. Jürgen Juchheim, Eichleite. 32, 82031 Grünwald Tel.: 089/64913350 Fax.: 089/64913351 E-Mail: [email protected]

! § 16 Anwendbares Recht/Gerichtsstand (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Vertragshändler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand und der Erfüllungsort der Sitz von JUCHHEIM COSMETICS. § 17 Schlussbestimmungen (1) JUCHHEIM COSMETICS ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. Die JUCHHEIM COSMETICS wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Vertragshändler hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist JUCHHEIM COSMETICS berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. (2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragshändlerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernisse. (3) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

§ 18 Vererbung/Übertragung eines Account Eine Vererbung oder Übertragung des Account, z.B. nach Ableben eines Beraters an eine andere Person ist möglich.

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! Stand der Allgemeinen Vertriebspartner- und Lieferbedingungen: 01.07.2015 Dr. Juchheim Cosmetics

DO-AGB01072015

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