15 Jahre tarifliche Altersvorsorge in der Getränkeindustrie
September 17, 2016 | Author: Angelika Fuchs | Category: N/A
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1 15 Jahre tarifliche Altersvorsorge in der Getränkeindustrie BZO, den 12. September2 Inhalt Was haben wir bis heut...
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15 Jahre tarifliche Altersvorsorge in der Getränkeindustrie
BZO, den 12. September 2016
1
Inhalt
Was haben wir bis heute erreicht – und was nicht ? Wie steht es um die PEG in Zeiten von Null- und Negativzinsen ? Aktuelles, insbesondere aus Berlin
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Getränkeindustrie Stand der tariflichen Altersvorsorge
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Top 180
Bestandsentwicklung
5
Altersverteilung
Ø 45
6
Arbeitgeberbeiträge
264 – 1.000 Euro 10 – 20 % Zuschuss
7
Eigenbeitrag
bis 2.976 Euro im Jahr völlig flexibel 0–45 % steuerfrei rd. 21 % abgabenfrei
8
Rente mit Eigenbeitrag Jährliche Beiträge ab Alter 25 Arbeitgeberbeitrag Eigenbeitrag Zuschuss des AG GESAMT
600 500 50
EUR EUR EUR
1.150
EUR
Bruttorente ab 67 304 3.648
EUR monatlich EUR jährlich
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Rente mit Eigenbeitrag Jährliche Beiträge ab Alter 25 Arbeitgeberbeitrag Eigenbeitrag Zuschuss des AG GESAMT
600 500 50
EUR EUR EUR
1.150
EUR
Bruttorente ab 67 304 3.648
EUR monatlich EUR jährlich
10
Rente mit Eigenbeitrag Jährliche Beiträge ab Alter 45 Arbeitgeberbeitrag Eigenbeitrag Zuschuss des AG GESAMT
600 500 50
EUR EUR EUR
1.150
EUR
Bruttorente ab 67 135 1.620
EUR monatlich EUR jährlich
11
Durchschnittsbeiträge
868
713
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Beitragsstruktur
EUR > 2.001 1.001 -2.000 326 - 1.000 166 – 325 < 165
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Altersrente ab 65
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Leistungen
Leistungsspektrum analog der gesetzlichen Rente Altersrente Erwerbsminderungsrente Hinterbliebenenrente plus Option zur Kapitalauszahlung Vorruhestandsrente
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Was haben wir erreicht ? Alle tariflichen Mitarbeitenden nehmen teil Leistungsspektrum kontinuierlich weiterentwickelt Altersrente bei reduziertem Beschäftigungsgrad ab Alter 60 Vorruhestandsrente Tarifliche Arbeitgeberbeiträge in fast allen Fällen eine gute Basis 17 % der Begünstigten zahlen über 1.000 Euro ein. 30 % erreichen eine signifikante Zusatzversorgung von + 200 Euro dann auch PEG-Vorruhestandsrente darstellbar
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Teilweise Unternehmenslösungen
CCE: 1.000 Euro AG-Beitrag ab 2017 (auch Azubi) riha: diverse Gespräche seit 2015, Thema: Übergang in die Rente Aqua Römer (zwei Haus-TV zur Stärkung der tAV und Übergang) Eckes: Stärkung der BAV durch mehrstufiges Modell (VO 2014) Vilsa: Entwurf Haus-TV zur Stärkung der tAV
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Was haben wir noch nicht erreicht ?
30 % der Begünstigten liegen bei Renten unter 100 Euro oftmals ältere Kollegen es gibt eine kritische Masse, die von Altersarmut bedroht ist
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Pensionskasse Ernährung und Genuss Daten und Fakten
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Alles aus einer Hand
Treuhand, U-Kassen
Pensionskassen
Beratung, Verwaltung, Gutachten
UK Frankona
UK 12 weitere
2.000 Mitgliedsunternehmen – 1.025.013 Zusagen – 6,6 Mrd. Euro Vermögen
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Verwaltungskosten LV 10,7 % = 114 EUR
PK 3,9 % = 36 EUR
PEG
1,2 % = 4,20 EUR
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Diversifikationsportfolio ausbauen
100 90
Diversifikationsportfolio
80 70
Immobilien
60 50
%
Zinsanlage
40 30 20 10 0 2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
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Diversifikationsportfolio per 31.12.2015 2.164,4 Mio. Euro
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Vermögensverzinsung
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Vermögensreserven
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Ausblick Kapitalanlage Extrem niedrige Zinsen Gefahr der Blasenbildung Geopolitische Risiken Pensionskasse gut vorbereitet Vorsichtig eingestellt: 0 % Kalkulation seit 2002 Starke Reserven Breite Diversifikation Absicherung durch Optionen Positiver Ausblick Vermögensverzinsung 4 % Größere Schwankungen möglich
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Herausforderung Reserven von mind. 10 % erforderlich, um Kapitalanlageziel von 4 % zu erreichen Reserven der Pensionskasse beruhen zum großen Teil auf Zinsanlagen Auslaufen der abgesicherten Zinsanlagen bis 2019 Wiederanlage zu Null nicht sinnvoll Reserven schmelzen in den nächsten Jahren stark ab Lösung: Einführung des Sonderüberschusses
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Verzinsung von Vorsorgekonten Vorsichtige Kalkulation, Sicherheiten
Realität
Garantiezins Risikoannahmen Kostenannahmen
Vermögensverzinsung Risikofälle Kosten Überschuss
Sicherheitsreserve
Sonderüberschuss ab Rentenbeginn
Überschussreserve jährlich
Garantierte Leistung + Leistungserhöhung = Garantierte Gesamtleistung Neu 28
Sonderüberschuss Doppelcharakter
Sicherheitsreserve
Sonderüberschuss
Überschussreserve
Verlässliche Größe für Vorsorgeplanung Garantie ab Rentenbeginn höchstwahrscheinlich Risikopuffer für unkalkulierbare Katastrophen, als Reserve ausweisbar Schlimmer als Finanzmarktkrise 2007 - 2009
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Erhöhung Vorsorgekonten zum 01.01.2016 PEG 4% 0,6
3,4
30
Erhöhung Vorsorgekonten zum 01.01.2016 PEG
Lebensversicherung
4% 3,56 %
3,4
2,86
AachenMünchener
3,00 %
Allianz
3,10 %
Alte Leipziger
3,05 %
AXA
3,10 %
Debeka
3,1 %
ERGO
2,7 %
Generali
2,25 %
Gothaer
2,50 %
Hannoversche Leben
2,75 %
HanseMerkur
2,60 %
IDUNA Leben
2,60 %
R+V
3,00 %
SV Leben
2,75 %
Swiss Life
3,00 %
Zürich Dt. Herold
2,80 %
31
Verzinsung PEG 4%
Lebensversicherung 3,98 % 3,56 % 2,85 %
3,4
nominal
3,36
2,86
2,29
real
nominal
real 32
Ausblick
4%
4% ?
3,75 %
2016
2017*
3,75 %
Durch Überschussreserve bereits gedeckt
2016 zu erwirtschaften
2018
*Vorbehaltlich Beschluss der Vertreterversammlung am 21.09.2016 33
Aktuelles
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In eigener Sache Neue Webinar-Technik (GoToMeeting von Citrix) Tagungen in der Pensionskasse wieder möglich Internetseiten www.hhpk.de werden benutzerfreundlicher gestaltet Neu: Internetseiten „Junge Vorsorge“ (deinehpk.de) PEG-Regionaltagung 2016 am 24.11. in Düsseldorf
… und nun ein Blick nach Berlin:
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Flexi-Rente Flexibilisierung der gesetzlichen Teil-Rente Über die Regelaltersgrenze hinaus rentensteigernd arbeiten Konsequenzen für HPK prüfen Soll bis 2017 kommen
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Lebensleistungsrente Voraussetzung Mindestbeitragszeit von 40 Jahren (bis zu 5 Jahre ALG-Bezug) Pflicht zur privaten oder betrieblichen Eigenvorsorge Leistung Mindestrentenanspruch von 30 Entgeltpunkten Keine Anrechnung der Eigenvorsorge Soll bis 2017 kommen mittlerweile sehr fraglich
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Große Reform der bAV ? Laut Koalitionsvertrag in dieser Legislaturperiode Sozialpartnermodell („Nahles-Rente“) Deutschlandrente (schwarz-grüner Vorschlag aus Hessen) CSU, SPD, Gewerkschaften: Stärkung der GRV Kuddel-Muddel Experten haben alle Lösungsansätze auf den Tisch gelegt die Zeit rennt uns davon
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Vielleicht Reförmchen Förderung für Geringverdiener 30 % Staatszuschuss auf AG-Beitrag Einzahlung über AG, Verrechnung mit Lohnsteuer Milderung der Anrechnung auf die Grundsicherung Anhebung des Fördervolumens in der Pensionskasse 6,5 % steuerfrei Tarifparteien dürfen Arbeitgeberhaftung abschaffen Abschaffung echte Doppelverbeitragung („bAV-Riester“) Empfehlung von tariflichen Opt-Out-Modellen
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Unsere Forderungen
Systeme vereinfachen Über Verteilungsspielräume reden Doppelter Beitragssatz in bAV-Leistungsphase halbieren Anrechnung auf Grundsicherung abschaffen
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Allgemeine Hinweise / Schutzvorschriften Diese Ausarbeitung wurde mit großer Sorgfalt, jedoch ausschließlich zur allgemeinen Information und als Grundlage für weitergehende Erläuterungen erstellt. Daher enthält die Ausarbeitung keinerlei verbindliche Zusagen und Leistungsversprechen; eine Haftung gegenüber dem Adressaten dieser Ausarbeitung oder Dritten wird nicht begründet. Die in dieser Ausarbeitung enthaltenen steuerlichen Hinweise und Berechnungen beruhen auf allgemeingültigen Annahmen; individuelle Besonderheiten wurden nicht berücksichtigt und können zu abweichenden Ergebnissen führen. Die steuerlichen Vorschriften und ihre Anwendung durch die Behörden unterliegen häufigen Änderungen; im Zweifel gelten die jeweils maßgeblichen steuerlichen Vorschriften und ihre Anwendung durch die zuständige Steuerbehörde. Die in dieser Ausarbeitung enthaltenen Aussagen zu Grund, Umfang und Höhe der Leistung sind eine vereinfachte, aus den jeweilig maßgeblichen Bedingungen abgeleitete Darstellung. Maßgeblich sind die Bedingungen selbst. In dieser Ausarbeitung sind möglicherweise Annahmen über den künftigen Kapitalmarktzins enthalten. Nach allgemeiner Auffassung kann der in der Zukunft erzielbare Kapitalmarktzins nicht vorhergesagt werden. Die Annahme eines Kapitalmarktzinses dient daher lediglich der Veranschaulichung; der tatsächlich erzielte Kapitalmarktzins und damit die Versorgungsleistung kann höher oder niedriger ausfallen. Diese Ausarbeitung ist das geistige Eigentum der Hamburger Pensionsverwaltung eG; die Weitergabe an Dritte gleichviel ob als Original oder als Kopie, in elektronischer Form oder durch eine inhaltsähnliche Darstellung bedarf der Zustimmung der Hamburger Pensionsverwaltung e.G.
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