15 Jahre tarifliche Altersvorsorge in der Getränkeindustrie

September 17, 2016 | Author: Angelika Fuchs | Category: N/A
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1 15 Jahre tarifliche Altersvorsorge in der Getränkeindustrie BZO, den 12. September2 Inhalt Was haben wir bis heut...

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15 Jahre tarifliche Altersvorsorge in der Getränkeindustrie

BZO, den 12. September 2016

1

Inhalt

Was haben wir bis heute erreicht – und was nicht ? Wie steht es um die PEG in Zeiten von Null- und Negativzinsen ? Aktuelles, insbesondere aus Berlin

2

Getränkeindustrie Stand der tariflichen Altersvorsorge

3

Top 180

Bestandsentwicklung

5

Altersverteilung

Ø 45

6

Arbeitgeberbeiträge

264 – 1.000 Euro 10 – 20 % Zuschuss

7

Eigenbeitrag

bis 2.976 Euro im Jahr völlig flexibel 0–45 % steuerfrei rd. 21 % abgabenfrei

8

Rente mit Eigenbeitrag Jährliche Beiträge ab Alter 25 Arbeitgeberbeitrag Eigenbeitrag Zuschuss des AG GESAMT

600 500 50

EUR EUR EUR

1.150

EUR

Bruttorente ab 67 304 3.648

EUR monatlich EUR jährlich

9

Rente mit Eigenbeitrag Jährliche Beiträge ab Alter 25 Arbeitgeberbeitrag Eigenbeitrag Zuschuss des AG GESAMT

600 500 50

EUR EUR EUR

1.150

EUR

Bruttorente ab 67 304 3.648

EUR monatlich EUR jährlich

10

Rente mit Eigenbeitrag Jährliche Beiträge ab Alter 45 Arbeitgeberbeitrag Eigenbeitrag Zuschuss des AG GESAMT

600 500 50

EUR EUR EUR

1.150

EUR

Bruttorente ab 67 135 1.620

EUR monatlich EUR jährlich

11

Durchschnittsbeiträge

868

713

12

Beitragsstruktur

EUR > 2.001 1.001 -2.000 326 - 1.000 166 – 325 < 165

13

Altersrente ab 65

14

Leistungen

Leistungsspektrum analog der gesetzlichen Rente Altersrente Erwerbsminderungsrente Hinterbliebenenrente plus Option zur Kapitalauszahlung Vorruhestandsrente

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Was haben wir erreicht ? Alle tariflichen Mitarbeitenden nehmen teil Leistungsspektrum kontinuierlich weiterentwickelt Altersrente bei reduziertem Beschäftigungsgrad ab Alter 60 Vorruhestandsrente Tarifliche Arbeitgeberbeiträge in fast allen Fällen eine gute Basis 17 % der Begünstigten zahlen über 1.000 Euro ein. 30 % erreichen eine signifikante Zusatzversorgung von + 200 Euro dann auch PEG-Vorruhestandsrente darstellbar

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Teilweise Unternehmenslösungen

CCE: 1.000 Euro AG-Beitrag ab 2017 (auch Azubi) riha: diverse Gespräche seit 2015, Thema: Übergang in die Rente Aqua Römer (zwei Haus-TV zur Stärkung der tAV und Übergang) Eckes: Stärkung der BAV durch mehrstufiges Modell (VO 2014) Vilsa: Entwurf Haus-TV zur Stärkung der tAV

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Was haben wir noch nicht erreicht ?

30 % der Begünstigten liegen bei Renten unter 100 Euro oftmals ältere Kollegen es gibt eine kritische Masse, die von Altersarmut bedroht ist

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Pensionskasse Ernährung und Genuss Daten und Fakten

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Alles aus einer Hand

Treuhand, U-Kassen

Pensionskassen

Beratung, Verwaltung, Gutachten

UK Frankona

UK 12 weitere

2.000 Mitgliedsunternehmen – 1.025.013 Zusagen – 6,6 Mrd. Euro Vermögen

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Verwaltungskosten LV 10,7 % = 114 EUR

PK 3,9 % = 36 EUR

PEG

1,2 % = 4,20 EUR

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Diversifikationsportfolio ausbauen

100 90

Diversifikationsportfolio

80 70

Immobilien

60 50

%

Zinsanlage

40 30 20 10 0 2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

22

Diversifikationsportfolio per 31.12.2015 2.164,4 Mio. Euro

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Vermögensverzinsung

24

Vermögensreserven

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Ausblick Kapitalanlage Extrem niedrige Zinsen Gefahr der Blasenbildung Geopolitische Risiken Pensionskasse gut vorbereitet Vorsichtig eingestellt: 0 % Kalkulation seit 2002 Starke Reserven Breite Diversifikation Absicherung durch Optionen Positiver Ausblick Vermögensverzinsung 4 % Größere Schwankungen möglich

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Herausforderung Reserven von mind. 10 % erforderlich, um Kapitalanlageziel von 4 % zu erreichen Reserven der Pensionskasse beruhen zum großen Teil auf Zinsanlagen Auslaufen der abgesicherten Zinsanlagen bis 2019 Wiederanlage zu Null nicht sinnvoll Reserven schmelzen in den nächsten Jahren stark ab Lösung: Einführung des Sonderüberschusses

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Verzinsung von Vorsorgekonten Vorsichtige Kalkulation, Sicherheiten

Realität

Garantiezins Risikoannahmen Kostenannahmen

Vermögensverzinsung Risikofälle Kosten Überschuss

Sicherheitsreserve

Sonderüberschuss ab Rentenbeginn

Überschussreserve jährlich

Garantierte Leistung + Leistungserhöhung = Garantierte Gesamtleistung Neu 28

Sonderüberschuss Doppelcharakter

Sicherheitsreserve

Sonderüberschuss

Überschussreserve

Verlässliche Größe für Vorsorgeplanung Garantie ab Rentenbeginn höchstwahrscheinlich Risikopuffer für unkalkulierbare Katastrophen, als Reserve ausweisbar Schlimmer als Finanzmarktkrise 2007 - 2009

29

Erhöhung Vorsorgekonten zum 01.01.2016 PEG 4% 0,6

3,4

30

Erhöhung Vorsorgekonten zum 01.01.2016 PEG

 Lebensversicherung

4% 3,56 %

3,4

2,86

AachenMünchener

3,00 %

Allianz

3,10 %

Alte Leipziger

3,05 %

AXA

3,10 %

Debeka

3,1 %

ERGO

2,7 %

Generali

2,25 %

Gothaer

2,50 %

Hannoversche Leben

2,75 %

HanseMerkur

2,60 %

IDUNA Leben

2,60 %

R+V

3,00 %

SV Leben

2,75 %

Swiss Life

3,00 %

Zürich Dt. Herold

2,80 %

31

Verzinsung PEG 4%

 Lebensversicherung 3,98 % 3,56 % 2,85 %

3,4

nominal

3,36

2,86

2,29

real

nominal

real 32

Ausblick

4%

4% ?

3,75 %

2016

2017*

3,75 %



Durch Überschussreserve bereits gedeckt



2016 zu erwirtschaften

2018

*Vorbehaltlich Beschluss der Vertreterversammlung am 21.09.2016 33

Aktuelles

34

In eigener Sache Neue Webinar-Technik (GoToMeeting von Citrix) Tagungen in der Pensionskasse wieder möglich Internetseiten www.hhpk.de werden benutzerfreundlicher gestaltet Neu: Internetseiten „Junge Vorsorge“ (deinehpk.de) PEG-Regionaltagung 2016 am 24.11. in Düsseldorf

… und nun ein Blick nach Berlin:

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Flexi-Rente Flexibilisierung der gesetzlichen Teil-Rente Über die Regelaltersgrenze hinaus rentensteigernd arbeiten Konsequenzen für HPK prüfen Soll bis 2017 kommen

36

Lebensleistungsrente Voraussetzung Mindestbeitragszeit von 40 Jahren (bis zu 5 Jahre ALG-Bezug) Pflicht zur privaten oder betrieblichen Eigenvorsorge Leistung Mindestrentenanspruch von 30 Entgeltpunkten Keine Anrechnung der Eigenvorsorge Soll bis 2017 kommen mittlerweile sehr fraglich

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Große Reform der bAV ? Laut Koalitionsvertrag in dieser Legislaturperiode Sozialpartnermodell („Nahles-Rente“) Deutschlandrente (schwarz-grüner Vorschlag aus Hessen) CSU, SPD, Gewerkschaften: Stärkung der GRV Kuddel-Muddel Experten haben alle Lösungsansätze auf den Tisch gelegt die Zeit rennt uns davon

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Vielleicht Reförmchen Förderung für Geringverdiener 30 % Staatszuschuss auf AG-Beitrag Einzahlung über AG, Verrechnung mit Lohnsteuer Milderung der Anrechnung auf die Grundsicherung Anhebung des Fördervolumens in der Pensionskasse 6,5 % steuerfrei Tarifparteien dürfen Arbeitgeberhaftung abschaffen Abschaffung echte Doppelverbeitragung („bAV-Riester“) Empfehlung von tariflichen Opt-Out-Modellen

39

Unsere Forderungen

Systeme vereinfachen Über Verteilungsspielräume reden Doppelter Beitragssatz in bAV-Leistungsphase halbieren Anrechnung auf Grundsicherung abschaffen

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Allgemeine Hinweise / Schutzvorschriften Diese Ausarbeitung wurde mit großer Sorgfalt, jedoch ausschließlich zur allgemeinen Information und als Grundlage für weitergehende Erläuterungen erstellt. Daher enthält die Ausarbeitung keinerlei verbindliche Zusagen und Leistungsversprechen; eine Haftung gegenüber dem Adressaten dieser Ausarbeitung oder Dritten wird nicht begründet. Die in dieser Ausarbeitung enthaltenen steuerlichen Hinweise und Berechnungen beruhen auf allgemeingültigen Annahmen; individuelle Besonderheiten wurden nicht berücksichtigt und können zu abweichenden Ergebnissen führen. Die steuerlichen Vorschriften und ihre Anwendung durch die Behörden unterliegen häufigen Änderungen; im Zweifel gelten die jeweils maßgeblichen steuerlichen Vorschriften und ihre Anwendung durch die zuständige Steuerbehörde. Die in dieser Ausarbeitung enthaltenen Aussagen zu Grund, Umfang und Höhe der Leistung sind eine vereinfachte, aus den jeweilig maßgeblichen Bedingungen abgeleitete Darstellung. Maßgeblich sind die Bedingungen selbst. In dieser Ausarbeitung sind möglicherweise Annahmen über den künftigen Kapitalmarktzins enthalten. Nach allgemeiner Auffassung kann der in der Zukunft erzielbare Kapitalmarktzins nicht vorhergesagt werden. Die Annahme eines Kapitalmarktzinses dient daher lediglich der Veranschaulichung; der tatsächlich erzielte Kapitalmarktzins und damit die Versorgungsleistung kann höher oder niedriger ausfallen. Diese Ausarbeitung ist das geistige Eigentum der Hamburger Pensionsverwaltung eG; die Weitergabe an Dritte gleichviel ob als Original oder als Kopie, in elektronischer Form oder durch eine inhaltsähnliche Darstellung bedarf der Zustimmung der Hamburger Pensionsverwaltung e.G.

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