1. Anwendungsbereich, Vertragspartner, Kontakt

September 22, 2017 | Author: Etta Kaufman | Category: N/A
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Besondere Geschäfts- und Beförderungsbedingungen für den Fernbuslinienverkehr der Univers Busservice GmbH (nachfolgend: "Univers") und ihren Fernbuslinienkooperationspartnern (Stand: 19.04.2013) 1.

Anwendungsbereich, Vertragspartner, Kontakt

1.1 Die nachfolgenden Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten für die Buchung von Fahrten und die Beförderung von Personen im Fernbusliniennetz von Univers. Mit der Buchung einer Fahrt kommt ein Beförderungsvertrag mit der Univers Busservice GmbH, Estermannstr. 23, 53117 Bonn, HRB 14208 - Amtsgericht Bonn, zustande, soweit nicht Fernbuslinien der unter Zf. 1.2 genannten Fernbuslinienbetreiber gebucht werden.

1.2 Univers bietet darüber hinaus Fernbuslinienstrecken an, die von Kooperationspartnern von Univers durchgeführt werden. Bei der Buchung einer solchen Fahrt kommt ein Beförderungsvertrag mit dem Betreiber der jeweiligen Fernbuslinie, also dem Partnerunternehmen von Univers, zustande. Auch für diese Verträge gelten bis auf die Gerichtsstandsregelung in Zf. 19 inhaltlich die vorliegenden Geschäfts- und Beförderungsbedingungen, wobei Vertragspartner für die Beförderungsleistung an Stelle von Univers das bei der jeweiligen unten genannten Fernbusstrecke aufgeführte Beförderungsunternehmen ist.

Die folgenden Fernbuslinien werden von den jeweils genannten Unternehmen betrieben:

Berlin - Hamburg: Haru Reisen OHG Hans Rudek Berlin Berlin - Dresden: Bayern Express & Kühn Berlin GmbH Berlin - München: Bayern Express & Kühn Berlin GmbH München - Stuttgart: Bayern Express & Kühn Berlin GmbH

München - Nürnberg: Bayern Express & Kühn Berlin GmbH Dresden - Frankfurt / Main: Regionalverkehr Dresden GmbH

2.

Buchung

2.1 Beförderungen mit Univers können über folgende Buchungsstellen gebucht werden, wobei auch in diesen Fällen ein Beförderungsvertrag mit der Univers Busservice GmbH bzw. dem jeweiligen Fernbuslinienkooperationspartner gem. Zf. 1.2 zustande kommt:

- DERTICKETSERVICE.DE GmbH & Co. KG

- bei weiteren Partner-Agenturen

- an Bord der Fahrzeuge von Univers

2.1.a

Bei Buchungen über DERTICKETSERVICE gelten nachfolgende

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) beim Verkauf von UniversFernbuslinientickets aufgrund von Vermittlungsleistungen der DERTICKETSERVICE.DE GmbH & Co. KG (DTS):

aa. Durch den aufgrund der Vermittlungsleistung von DTS zustande gekommenen Erwerb eines Fahrscheines für den Fernbuslinienverkehr kommt der entsprechende Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. Inhaber der Fahrtickets und dem Beförderungsunternehmen Univers Busservice GmbH bzw. ihren Fernbuslinienkooperationspartnern gem. Zf. 1.2 zustande. DERTICKETSERVICE vermittelt lediglich den Fahrticketkauf zwischen dem Beförderungsunternehmen und dem Fahrgast. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über die Beförderungsleistung betreffen, etwa Preisgestaltung, Verschiebung oder Annullierung sowie sonstige nähere Umstände der Fahrt sind an Univers bzw. die Fernbuslinienkooperationspartnern gem. Zf. 1.2 zu richten. Entsprechend trägt der Käufer bzw. Inhaber des Fahrtickets das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Beförderungsunternehmens.

bb. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Fahrtickets. Bei Dienstleistungen im Bereich der Beförderung von Personen mit fixiertem Leistungszeitpunkt liegt gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Fernabsatzgeschäft vor, so dass kein gesetzliches Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.

Fernbuslinientickets werden jedoch dann von DERTICKETSERVICE.DE zurückgenommen, wenn die Busfahrt nach Maßgabe des Beförderungsunternehmens annulliert wird oder der Fahrgast nach Verspätung gemäß Punkt 10.2. der Besonderen Beförderungsbedingungen von Univers die Erstattung des Fahrpreises gewählt hat und DERTICKETSERVICE.DE die Fahrpreisgelder zur Rückgabe an die Fahrgäste zur Verfügung stellt. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Fahrgast sich wegen der Erstattung des Fahrpreises unmittelbar an das Beförderungsunternehmen zu wenden. Rücknahme und Rückerstattung des Fahrpreises erfolgen binnen 14 Tagen, nachdem das Angebot gemacht worden oder der Erstattungsantrag eingegangen ist. Beim Erwerb der Fahrtickets über die ALDI-Internetshops oder die Hotline von DERTICKETSERVICE.DE sind die gekauften Tickets im Falle einer Rücknahme per Post an folgende Adresse zurückzuschicken: DERTICKETSERVICE.DE.DE GmbH & Co. KG, Postfach 102223, 50462 Köln.

Im Falle von sonstigen Stornierungen werden die Fahrtickets von DERTICKETSERVICE.DE unter folgenden Voraussetzungen zurückgenommen: Für den Fahrgast fällt eine Stornogebühr von derzeit 9,90 EUR inkl. USt. pro Ticket an. Stornierungen werden nur auf telefonischem Wege durch Anruf im Callcenter von DERTICKETSERVICE.DE akzeptiert, wobei eine Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden vor Fahrantritt unter Berücksichtigung der regulären Servicezeiten des Callcenters einzuhalten ist. Spätere Stornierungswünsche können nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen gilt für Stornierungen die Regelung in Zf. 7.

cc. Der Ausdruck der Fahrscheine erfolgt bei allen Buchungen auf der Basis von print@home-Tickets. Bei Buchungen über das Internet druckt der Kunde die Tickets selbst aus, bei telefonischen Bestellungen über das Callcenter druckt DERTICKETSERVICE.DE die print@home-Tickets auf Wunsch des Kunden aus und übersendet sie ihm per Post; ansonsten erfolgt die Übersendung des print@homeTickets als Anhang zu einer an den Kunden gesendeten E-Mail. Bei Callcenterbestellungen erhebt DERTICKETSERVICE.DE vom Besteller eine Auftragspauschale pro Bestellvorgang unabhängig von der Zahl der gebuchten Tickets, deren Höhe sich nach der gewählten Versandart richtet. Auf den Ticketendpreis und die Höhe der Auftragspauschale wird während des Bestellvorgangs hingewiesen. Übersendet DERTICKETSERVICE.DE dem Käufer bei telefonischen Bestellungen auf seinen Wunsch print@home Tickets per Post, so

trägt dieser das Versandrisiko. Der Gesamtpreis der Bestellung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist inklusive aller Gebühren unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

dd. Verliert der Inhaber print@home-Fahrberechtigungen oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind weder das Beförderungsunternehmen noch DERTICKETSERVICE.DE zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Print@home-Tickets werden erst mit vollständiger Bezahlung durch den Kunden gültig und können bei ausbleibender Bezahlung von DERTICKETSERVICE.DE zurückgefordert werden (vgl. auch Zf. 2.6 und Zf. 4.2). Mehrfachausdrucke eines print@home-Tickets oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung sind untersagt. Der spezifische Barcode auf dem print@home-Ticket wird mit dem erstmaligen Entwerten des Tickets bei Fahrtantritt ungültig.

Der Inhaber einer print@home-Fahrberechtigung hat ausgedruckte Tickets unmittelbar auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtige Fernbuslinie, Datum, Kartenanzahl, Rabattstufe, Ticketpreis) zu überprüfen. Einwendungen wegen nicht eingegangener Fahrtickets bei Bestellungen im Callcenter und Postversand auf Kundenwunsch sind DERTICKETSERVICE.DE spätestens zehn Kalendertage nach der Bestellung bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Busfahrt durch Anruf im Callcenter mitzuteilen, um DERTICKETSERVICE.DE Lösungsmöglichkeiten einzuräumen. DERTICKETSERVICE.DE kann verspätete Einwendungen ablehnen. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der print@homeFahrberechtigung bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Ticketkäufers.

DERTICKETSERVICE.DE vermittelt ausschließlich den Vertrag über die Beförderungsleistung zwischen dem Beförderungsunternehmer und dem Fahrgast. Aufgrund dessen übernimmt DERTICKETSERVICE.DE gegenüber dem Ticketkäufer keinerlei Haftung. DERTICKETSERVICE.DE haftet insbesondere nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt DERTICKETSERVICE.DE keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.

ee. Für den Fall, dass der Kunde auch das Fahren & Erleben-Kombiticket hinzubucht, gelten für die Beförderungsleistungen im ÖPNV die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. Verkehrsunternehmens (vgl. u.a. VRR- und VRS-

Gemeinschaftstarif in der jeweils gültigen Fassung) mit den dort jeweils festgelegten Haftungsbegrenzungen.

ff. Der Weiterverkauf von bei DERTICKETSERVICE.DE erworbenen Tickets (Originalkarten und print@home-Tickets) zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Fahrberechtigung, die print@home-Tickets verlieren ihre Gültigkeit.

gg. Wenn eine über DERTICKETSERVICE.DE verkaufte FernbuslinienFahrberechtigung vom Kunden um das zusätzliche Leistungselement des "Fahren & Erleben Kombitickets" zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs erweitert wurde, besteht insoweit zwischen dem Kunden und dem Personennahverkehrbeförderungsunternehmen ein gesondertes, von DERTICKETSERVICE.DE lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. Verkehrsunternehmens (vgl. u.a. VRR- und VRS-Gemeinschaftstarif in der jeweils gültigen Fassung) gelten. Diese Regelungen können auf www.vrr.de sowie www.vrsinfo.de eingesehen werden. Die Berechtigung zur Nutzung des "Fahren & Erleben Kombitickets" als Fahrkarte zum Einstiegs- bzw. vom Ausstiegshaltepunkt gilt nur für die Person, die das Fernbuslinienticket rechtmäßig nutzt. Somit ist insbesondere die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von "Fahren & Erleben Kombitickets" an andere Personen vor oder nach der Fernbuslinienfahrt untersagt. Im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer des "Fahren & Erleben Kombitickets" vor und nach der gebuchten Fernbuslinienfahrt gelten die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. Verkehrsunternehmens.

hh. Die personenbezogenen Daten der Käufer von Fahrberechtigungen werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. DERTICKETSERVICE.DE ist berechtigt, die Daten an die Unternehmen weiterzugeben, die den Beförderungsvertrag durchführen und die DERTICKETSERVICE.DE mit dem Kartenvertrieb beauftragt haben, insbesondere an Univers und bei Nutzung des "Fahren & Erleben Kombitickets" an die ÖPNVVerkehrsunternehmen.

ii. Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt. Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Eintrittskarten und für die Bezahlung ist Köln.

2.2. Ein Anspruch, dass alle Preisstufen, oder Preiskontingente in allen Buchungsstellen gebucht werden können, besteht nicht. Insbesondere Spar- und Aktionspreise sind zum Teil nur im Internet buchbar.

2.3. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Internet kann eine jederzeitige Verfügbarkeit der Buchungsmöglichkeit im Internet nicht garantiert werden. Es besteht kein Anspruch auf Erhalt eines Spar- oder Aktionspreises, wenn aufgrund von technischen Problemen das System erst zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. nach Ablauf einer Vorkaufsfrist) wieder zur Verfügung steht.

2.4. Alle Buchungen werden auf eine im Buchungsprozess ausgewählte Fahrt und eine individuell bestimmte Person ausgestellt. Bei Buchung ist der vollständige Name anzugeben.

2.5. Eine Buchung an Bord eines Fahrzeuges eines beteiligten Beförderungsunternehmens ist nur möglich, sofern noch ausreichend freie Sitzplätze für die Gesamtstrecke verfügbar sind. Eine Buchung im Vorverkauf wird daher empfohlen.

2.6. Mit der Buchung einer Fahrt im Fernbusliniennetz von Univers schließt der Fahrgast einen Beförderungsvertrag mit der Univers Busservice GmbH oder einem ihrer in Zf. 1.2 genannten Fernbuslinienkooperationspartnern ab. Der Beförderungsanspruch entsteht jedoch erst mit Zahlung des vollständigen Fahrpreises, der bei Buchung fällig wird. Der Beförderung des Kunden wird verweigert, wenn die Zahlung nicht spätestens 48 Stunden vor Abfahrtszeit bzw. bei kurzfristigen Buchungen nicht unverzüglich erfolgt ist.

2.7. Für einzelne Tarife gibt es bestimmte Buchungsvoraussetzungen. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Veröffentlichungen unserer Tarifbedingungen.

Die Partner-Agenturen können für die Durchführung einer Buchung eigene ServicePauschalen erheben.

2.8. Reservierungen für einen bestimmten Sitzplatz erfolgen nicht, da dies derzeit technisch nicht möglich ist. In den Fahrzeugen besteht freie Sitzplatzwahl. Unser Fahrpersonal wird jedoch bemüht sein, Ihren Wünschen zu entsprechen.

3.

Zahlung

Buchungen können mit verschiedenen Zahlungsmethoden bezahlt werden, die je nach Bestellweg gesondert angeboten werden. An Bord der Fahrzeuge des Beförderungsunternehmens können Fahrberechtigungen nur bar bezahlt werden.

4.

Fahrschein

4.1. Jeder Fahrgast muss im Besitz eines gültigen, vollständig bezahlten Fahrscheines sein. Als Fahrschein gilt das ihm zugesandte oder ausgedruckte Fahrticket im Zusammenhang mit einem gültigen, offiziellen Lichtbildausweis des Fahrgastes.

4.2. Der Anspruch auf Beförderung besteht, soweit nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften eine Beförderungspflicht gegeben und eine vorherige Sitzplatzbuchung bei der zuständigen Reservierungsstelle erfolgt ist. Der Beförderungsanspruch entsteht jedoch erst mit Zahlung des vollständigen Fahrpreises, der bei Buchung fällig wird. Der Beförderung des Kunden wird verweigert, wenn die Zahlung nicht spätestens 48 Stunden vor Abfahrtszeit bzw. bei kurzfristigen Buchungen nicht unverzüglich erfolgt ist.

5.

Verkehrsdurchführung

5.1. Der in veröffentlichten Fahrplänen genannte Linienverkehr wird von der Univers Busservice GmbH oder einem ihrer Kooperationspartner betrieben.

5.2. Ein Anspruch auf die Beförderung in Kraftfahrzeugen der Univers Busservice GmbH oder eines bestimmten Kooperationspartners besteht nicht.

5.3. In der Regel sind die veröffentlichten Linienfahrten durchgehende Verbindungen. Bei einzelnen Strecken kann ein Umstieg erforderlich sein. Nähere Informationen entnehmen Sie den einzelnen Fahrplänen.

6.

Fahrpläne

6.1. Änderungen der genehmigten und veröffentlichten Fahrzeiten, Termine, Fahrstrecken und Fahrpreise aus wichtigem Grund, insbesondere zur Umsetzung von Entscheidungen der Genehmigungsbehörden, bleiben vorbehalten.

6.2. Soweit die im Fahrplan veröffentlichten Linien mit dem Hinweis "Vorbehaltlich Behördlicher Genehmigung" gekennzeichnet sind, ist für die angegebene Linie (Anschlussverbindung, Haltestelle, Fahrtag, Tarif o.ä.) bei Veröffentlichung des Fahrplans das Genehmigungsverfahren als Voraussetzung für die Aufnahme der dargestellten Verkehrsverbindung noch nicht abgeschlossen.

6.3. Fahrplanänderungen, die nach Vertragsschluss wirksam und vom Beförderer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, berechtigen den Fahrgast nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen, sofern sie von den ursprünglich vereinbarten Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten nur unerheblich, d.h. bis maximal 2 Stunden abweichen. Eine erhebliche Fahrplanänderung berechtigt den Fahrgast zum kostenfreien Rücktritt vom Beförderungsvertrag.

7.

Stornierung

7.1. Stornierungen sind nur bis 48 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt möglich, wobei bei Bestellungen über DERTICKETSERVICE die regulären Servicezeiten des Callcenters von DERTICKETSERVICE zu berücksichtigen sind (vgl. oben Zf. 2.1 a. bb.). Storniert der Fahrgast den Beförderungsvertrag weniger als 48 Stunden vor Fahrtbeginn oder tritt der Fahrgast die Fahrt nicht an, ohne vorher den Beförderungsvertrag unter Wahrung der genannten Frist zu stornieren, bleibt der Anspruch auf Beförderungsentgelt bestehen. Bei der oben in Satz 1 beschriebenen Stornierung des Beförderungsvertrages hat der Fahrgast eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 9,90 EURO zu entrichten und erhält dann den restlichen bezahlten Fahrpreis (ohne Auftrags-/Versandpauschale) rückerstattet. 7.2.

Eine Teilstornierung ist nicht möglich.

8.

Fahrtantritt

8.1. Dem Fahrgast wird empfohlen, sich 15 Minuten vor Fahrtantritt an der Abfahrtsstelle einzufinden.

8.2. Werden gebuchte Plätze nicht bis spätestens 5 Minuten vor Abfahrt eingenommen, so entfällt der Beförderungsanspruch und diese Plätze können anderweitig vergeben werden.

8.3. Bei Fahrtantritt hat sich der Fahrgast gegenüber dem Fahr- und Begleitpersonal mit dem gültigen Fahrticket (siehe Punkt 4.1.), sowie einem gültigen Lichtbildausweis auszuweisen.

8.4. Anweisungen des Fahr- und Begleitpersonals sind zu befolgen. Das Fahr- und Begleitpersonal ist befugt, offensichtlich alkoholisierte oder unter dem Einfluss von sonstigen Drogen stehende Personen von der Beförderung auszuschließen. Ein Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in diesem Falle nicht.

8.5. Jeder Fahrgast ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.

Das Rauchen im Kraftfahrzeug ist nicht gestattet.

8.6. Das Beförderungsunternehmen kann den Beförderungsvertrag fristlos kündigen, wenn sich der Fahrgast trotz Abmahnung so störend verhält, dass dem Beförderer und/oder den übrigen Fahrgästen die Fortsetzung der Fahrt nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Fahrgast sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Beförderungsunternehmen steht in diesem Falle der gesamte Fahrpreis weiter zu.

8.7. Jeder Fahrgast ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die Sicherheitsgurte zu benutzen, insofern als das fahrtausführende Kraftfahrzeug mit diesen ausgerüstet ist.

8.8. Der Fahrgast haftet für Schäden, die er am Kraftfahrzeug schuldhaft verursacht hat. Fahrgäste, die vorsätzlich oder grob fahrlässig Verschmutzungen des Fahrzeuges herbeiführen, haben an das Beförderungsunternehmen eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50,00 EURO zu entrichten, wobei dem Fahrgast der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die genannte Pauschale.

9.

Umstiege

9.1. In der Regel sind die angebotenen Fernlinien durchgehende Verbindungen ohne Umsteigeplatz. In einzelnen Fällen kann jedoch ein Umsteigen erforderlich sein.

9.2. Hat der Kunde eine Fahrt mit Umsteigeplatz gebucht, so wartet dort in der Regel ein Anschlussbus zum gebuchten Zielort bzw. zu einem weiteren Umsteigeplatz. Sollte in Ausnahmefällen ein Anschlussbus nicht vorhanden sein, wird das Beförderungsunternehmen eine kostenfreie Ersatzbeförderung anbieten. Die Ersatzbeförderung kann auch mit Bussen anderer Betreiber, Kraftfahrzeugen aller Art oder der Bahn durchgeführt werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Verkehrsmittel besteht nicht. Sollte eine Ersatzbeförderung nicht am selben Tag möglich sein, kann auch eine Beförderung am nächsten Tag erfolgen. In diesem Fall wird das Beförderungsunternehmen den Fahrgästen eine kostenfreie Übernachtung in einem Hotel, Gasthof oder einer Pension mittlerer Kategorie anbieten.

9.3. Die unter Punkt 9.2. beschriebene Regelung gilt nur für Fahrgäste die innerhalb einer einheitlichen Buchung eine Verbindung mit Umsteigeplatz gebucht haben. Der Fahrgast, der Einzelstrecken gebucht hat und so eine Umsteigenotwendigkeit geschaffen hat, trägt selbst das Risiko, einen Anschluss zu verpassen. Ein Anspruch auf Ersatzbeförderung oder kostenfreie Übernachtung besteht in diesen Fällen nicht.

9.4. Das Beförderungsunternehmen bietet auch die Möglichkeit an, mehrere Fahrscheine für verschiedene Fernbuslinien in einem Buchungsvorgang zu bestellen. Hierbei wird ein Umsteigen von einer Linie auf eine andere notwendig. Auch in diesem Fall trägt der Fahrgast das Risiko selbst, den Anschluss an eine weitere Linie zu verpassen. Ein Anspruch auf Ersatzbeförderung oder kostenfreie Übernachtung besteht auch in diesen Fällen nicht.

10.

Verspätung und Annullierung

10.1. Das Beförderungsunternehmen gibt keine Zusicherung für in Fahrplänen, anderen Veröffentlichungen, Fahrtickets o.ä. angegebene Ankunftszeiten. Verspätungen bei der Ankunft berechtigen den Fahrgast nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Beförderer.

10.2. Wird die Abfahrt annulliert, verzögert sie sich um mehr als 90 Minuten oder wird überbucht, haben die Fahrgäste die Auswahl zwischen a) einer Fortsetzung der Fahrt oder b) Weiterreise zum frühest möglichen Zeitpunkt mit geänderter Streckenführung zum im Beförderungsvertrag festgelegten Zielort ohne Aufpreis und unter vergleichbaren Bedingungen wie im Beförderungsvertrag beschrieben oder c) der Rückerstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls zum frühest möglichen Zeitpunkt kostenlose Rückfahrt zum im Beförderungsvertrag festgelegten Abfahrtsort.

10.3. Bei einer Annullierung oder Verspätung der Abfahrt informiert das Beförderungsunternehmen die Fahrgäste so rasch wie möglich, jedoch spätestens 30 Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit über die Lage und, sobald diese Informationen vorliegen, über die voraussichtliche Abfahrtszeit. Versäumen Fahrgäste aufgrund einer Verspätung oder Annullierung der Abfahrt einen Anschluss an einen Verkehrsdienst, so unternimmt das Beförderungsunternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um die betreffenden Fahrgäste über alternative Anschlüsse zu unterrichten.

10.4. Wird ein Kraftfahrzeug während der Fahrt betriebsunfähig, so wird das Beförderungsunternehmen zunächst versuchen, die Fortsetzung seiner Fahrt zu ermöglichen. Die Fortsetzung der Fahrt kann auch mit Bussen anderer Betreiber, Kraftfahrzeugen aller Art oder der Bahn durchgeführt werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Verkehrsmittel besteht nicht. Sollte eine Fortsetzung der Fahrt nicht am selben Tag möglich sein, kann auch eine Beförderung am nächsten Tag erfolgen. In diesem Fall wird das Beförderungsunternehmen den Fahrgästen eine kostenfreie Übernachtung in einem Hotel, Gasthof oder einer Pension mittlerer Kategorie anbieten. Anstelle der Fortsetzung der Fahrt, wenn diese nicht innerhalb von 4 Stunden möglich ist, kann der Fahrgast unter Erstattung des Fahrpreises vom Beförderungsvertrag zurücktreten und wird gegebenenfalls zum frühest möglichen Zeitpunkt kostenlos zum im Beförderungsvertrag festgelegten Abfahrtsort rückbefördert.

11.

Minderjährige

11.1. Minderjährige, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur befördert, wenn sie während der Fahrt von einer Person begleitet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Begleitperson und deren Geburtsdatum ist bei der Buchung mit anzugeben.

11.2. Minderjährige, die mindestens 9 Jahre alt sind und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur befördert, wenn Sie eine Einverständniserklärung des bzw. der Erziehungsberechtigten vorlegen, aus der auch hervorgeht, wer den Minderjährigen am Zielort in Empfang nimmt. Sollte am Zielort keine abholberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, auf den beförderten Minderjährigen warten, kann das Beförderungsunternehmen im Einzelfall zur Einhaltung der Sorgepflicht die Polizeibehörde informieren.

11.3. Minderjährige bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr dürfen nur in dafür vorgesehenen Babyschalen/Kleinkindersitzen befördert werden, die während der Fahrt mit den vorhandenen Sitzgurten zu befestigen sind. Das Beförderungsunternehmen stellt keine solchen Babyschalen/Kleinkindersitze; diese sind von der begleitenden Person des Minderjährigen mitzubringen.

11.4. Für Minderjährige gelten zum Teil Sondertarifpreise, die spätestens bei Buchung angegeben werden.

12.

Behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität

12.1. Schwerbehinderte erhalten keine besondere Ermäßigung, jedoch wird bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises die Begleitperson frei befördert, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung im Ausweis des Schwerbehinderten verzeichnet ist. Die Begleitperson ist bei der Buchung unbedingt mit anzugeben.

12.2. Ausländische Schwerbehindertenausweise werden nur berücksichtigt, wenn sie durch einen staatlich anerkannten Übersetzer schriftlich in die deutsche Sprache übersetzt wurden.

12.3. Das Beförderungsunternehmen bietet eine kostenlose, bedarfsgerechte Unterstützung für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität im Rahmen seiner Möglichkeit an. Hierzu gehören insbesondere wesentliche Informationen über eine Fahrt in zugänglicher Form sowie Hilfe während der

Fahrpausen, in das Fahrzeug einzusteigen bzw. aus dem Fahrzeug auszusteigen, sofern anderes Personal als der Fahrer an Bord ist.

12.4. Das Beförderungsunternehmen befördert behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht, soweit dies notwendig ist, um geltenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nachzukommen, die durch Gesetz oder von zuständigen Behörden erlassen wurden, oder wenn es wegen der Bauart des Fahrzeuges oder der Infrastruktur physisch nicht möglich ist, den Einstieg, den Ausstieg oder die Beförderung des behinderten Menschen oder der Person mit eingeschränkter Mobilität auf sichere und operationell durchführbare Weise vorzunehmen.

12.5. Wird einer Person, die eine Reservierung oder einen Fahrschein besitzt, die Beförderung aufgrund der Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verweigert, so erstattet das Beförderungsunternehmen den Fahrpreis und bietet gegebenenfalls zum frühest möglichen Zeitpunkt die kostenlose Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt wie im Beförderungsvertrag ausgegeben an. In diesem Falle unterrichtet das Beförderungsunternehmen die betreffende Person über jede annehmbare Beförderungsalternative mit einem Dienst des Beförderers.

13.

Tiere

13.1. Tiere werden nur bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes, bei Zahlung des gültigen Fahrpreises und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und die Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Tiere zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie während der Fahrt unterzubringen sind. Sollte die Beförderung verweigert werden können, so wird der Fahrpreis nicht rückerstattet.

Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.

13.2. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Blindenführhunde werden gegen Vorzeigen des amtlichen Schwerbehindertenausweises kostenfrei befördert.

13.3. Sonstige Tiere (außer Hunden) dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.

13.4.

Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

13.5. Jedes Tier benötigt eine Fahrberechtigung. Preise werden spätestens bei Buchung angegeben werden.

14.

Gepäckbeförderung

14.1. Handgepäck, das im Gepäckfach des Fahrgastraumes oder unter dem Vordersitz untergebracht werden kann, wird unentgeltlich befördert. Das Handgepäck sollte die Größe 35 x 25 x 15 cm nicht überschreiten. Der Fahrgast hat das Handgepäck so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.

14.2. Die Mitnahme von Reisegepäck ist in der Regel auf zwei Gepäckstücke begrenzt, welche die Größe von maximal 160 cm in der Addition von Länge, Breite und Höhe nicht überschreiten. Das Gewicht pro Gepäckstück ist auf 25 Kilogramm begrenzt. Für jedes Gepäckstück ist am Fahrzeug eine Gepäckgebühr von 1,00 EURO zu entrichten.

Kinderwagen, Rollstühle, Schlitten und sonstige sperrige Gegenstände zählen jeweils als ein Stück Reisegepäck. Sollten die angegebenen Maximalmaße pro Gepäckstück überschritten werden, besteht kein Anspruch auf Mitnahme solcher Gepäckstücke mit Übergröße. Ab einem dritten und maximal vierten Gepäckstück fallen erhöhte Gepäckgebühren von 10,00 EURO je drittem und viertem Gepäckstück an.

14.3. Das aufgegebene Gepäck ist sofort nach Rückerhalt auf eventuelle Schäden zu untersuchen. Im Schadensfall ist dies dem Fahrpersonal unverzüglich zu melden.

14.4. Behinderte Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf unentgeltliche Mitnahme eines Krankenfahrstuhls und sonstiger orthopädischer Hilfsmittel.

15.

Haftung

15.1. Das Beförderungsunternehmen haftet im Rahmen des § 23 PBefG für nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachschäden bis zu einem Betrag von 1.000,00 EURO je Fahrgast.

15.2. Bei Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck ist die Haftung beschränkt auf maximal 1.200,00 EURO pro Gepäckstück. Für die Beschädigung von Krankenfahrstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten entspricht die Entschädigung dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten des verlorengegangen oder beschädigten Gepäckstücks. Für Handgepäck wird die Haftung ausgeschlossen.

15.3. Für die Funktionstüchtigkeit bzw. Nutzbarkeit technischer und sanitärer Einrichtungen in den Fahrzeugen, die zur Erhöhung des Reisekomforts der Passagiere dienen (z.B. Klimaanlage, Bordtoilette etc.), wird keine Haftung übernommen.

15.4. Im Übrigen ist die vertragliche Haftung unabhängig vom Rechtsgrund auf den dreifachen Beförderungspreis beschränkt, sofern dem Beförderer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

16.

Geltendmachung von Ansprüchen

16.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beförderung müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Beförderung schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Fahrgast ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert war.

16.2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Beförderung verjähren spätestens ein Jahr nach Beendigung der Fahrt.

17.

Beschwerden

Fahrgäste können innerhalb von drei Monaten nach der tatsächlichen oder geplanten Durchführung eines Linienverkehrsdienstes bei dem Beförderungsunternehmen Beschwerden einreichen. Das Beförderungsunternehmen wird dem Fahrgast innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde mitteilen, ob seiner Beschwerde stattgegeben wurde, ob sie abgelehnt wurde oder ob sie noch bearbeitet wird.

18.

Allgemeine Beförderungsbedingungen

Ergänzend zu diesen "Besonderen Beförderungsbedingungen" gilt die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV) vom 27.02.1970, BGBI. S.230 in der jeweils gültigen Fassung.

19.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute und natürliche Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, sowie für Personen, die nach Abschluss eines Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Bonn.

Im Übrigen gelten die unter Zf. 18 genannten Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen.

20.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäfts- und Beförderungsbedingungen berührt grundsätzlich nicht die Wirksamkeit der

Geschäfts- und Beförderungsbedingungen bzw. des Beförderungsvertrages im Übrigen.

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